# Canada Life Sofortrente GARANTIE INVESTMENT RENTE private: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-canada-life-garantie-investment-rente-private.php
- Rechtlicher Träger: Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-canada-life-garantie-investment-rente-private.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen GARANTIE INVESTMENT RENTE private](https://www.canadalife.de/media/versicherungsbedingungen-garantie-investment-rente-private.pdf), Fassung September 2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds) | ja | Ihr Versicherungsanlageprodukt GARANTIE INVESTMENT RENTE private ist eine fondsgebundene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag und bietet Ihnen Versicherungsschutz in Form einer Altersrente. | § 1 Abs. 1, Seite 5 |
| Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index) | nicht geregelt |  |  |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbar | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben) | ja | Die tatsächlich garantierte Rente ermitteln wir aufgrund der aktuellen Rentenbasis bei Rentenbeginn und des zugesagten Rentenfaktors. | § 4 Abs. 1, Seite 5 |
| Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel) | ja | Wir sind zu einer Erhöhung der Garantiegebühr berechtigt, wenn | § 28 Abs. 1, Seite 13 |
| Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagen | ja | Falls der Wert des Anteilguthabens zum jeweiligen Jahrestag höher ist, als die zuletzt berechnete Rentenbasis, wird die Rentenbasis auf diesen Wert des Anteilguthabens erhöht. | § 1 Abs. 2, Seite 5 |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | nein | Eine Überschussbeteiligung ist ausgeschlossen. | § 21, Seite 10 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | ja | Sie können uns einmal jährlich beauftragen, die vorhandenen Anteile in Ihrem Anteilguthaben vollständig in einen anderen Fonds mit einer geringeren Risikoklasse umzuschichten (Fondswechsel). | § 15, Seite 10 |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | ja | Wir behalten uns das Recht vor, weitere Fonds einzurichten oder vorhandene Fonds zu unterteilen, vollständig oder für Umschichtungen zu schließen, zusammenzulegen, die Anlagegrundsätze zu ändern oder die betreuende Fondsgesellschaft zu wechseln. | § 9, Seite 9 |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn) | nicht geregelt |  |  |
| Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn) | nein | Ihr Rentenbeginn ist im Versicherungsschein ausgewiesen und kann nicht geändert werden. | § 5, Seite 8 |
| Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | Der Rentenbeginn kann an jedem Tag vor dem 81. Geburtstag der versicherten Person liegen. | § 5, Seite 8 |
| Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente) | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente) | nicht geregelt |  |  |
| Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter) | nicht geregelt |  |  |
| Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn | ja | die versicherte Person vor oder nach Rentenbeginn, zahlen wir, auf der Grundlage der dem Vertrag zum | § 6, Seite 5 |
| Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezug | ja | Sie können mit uns bei Antragstellung vereinbaren, dass Ihre garantierten Rente nach Rentenbeginn zu jedem Jahrestag des Rentenbeginns um 1 %, 2 % oder 3 % steigen soll. | § 4 Abs. 3, Seite 8 |
| Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag | ja | der in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesene Versicherungsbeginn mit dem gewählten Rentenbeginn übereinstimmt, haben Sie eine | § 1 Abs. 6, Seite 5 |
| Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert) | ja | Um die Rentenzahlungen zu erbringen, werden wir eine entsprechende Anzahl von Ihrem Vertrag zugewiesenen Anteilen zum Rücknahmekurs auflösen. | § 4 Abs. 1, Seite 7 |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Wenn die versicherte Person vor oder nach Rentenbeginn stirbt, zahlen wir das verbleibende Anteilguthaben | § 1 Abs. 5, Seite 5 |
| Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | mindestens jedoch den bei Antragstellung gewählten Todesfallschutz in Höhe von 90 %, 95 % oder 100 % des gezahlten Beitrags abzüglich des Wertes der gegebenenfalls erfolgten Rentenzahlungen und bis zu diesem Zeitpunkt getätigter Entnahmen. | § 6, Seite 8 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartner | nicht geregelt |  |  |
| Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person) | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | ja | Zahlungen erbringen wir an Sie als unseren Versicherungsnehmer, falls Sie uns keine andere Person als bezugsberechtigte Person für den Versicherungsfall benannt haben. | § 24 Abs. 1, Seite 12 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter) | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | ja, bis 5.000 € | Der Mindestbeitrag für jede Zuzahlung beträgt 5.000 €. | Anlage § 1 Abs. 1, Seite 15 |
| Teilentnahmen vor Rentenbeginn | ja, bis 250 € | Sie können jederzeit Entnahmen aus Ihrem Anteilguthaben tätigen. Dabei muss der Mindestbetrag jeder Entnahme mindestens 250 € betragen. | § 1 Abs. 4, Seite 5 |
| Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatz | nicht geregelt |  |  |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |  |  |
| Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | ja | Satz 1 gilt jedoch nicht für Ihr Widerrufsrecht, über dessen Voraussetzungen und Rechtsfolgen haben wir Sie vor und bei Vertragsschluss gesondert informiert. | § 22 Abs. 1, Seite 12 |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | Sie können Ihre GARANTIE INVESTMENT RENTE private jederzeit vor oder nach Rentenbeginn kündigen. | § 18, Seite 10 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | Der Rückkaufswert errechnet sich aus dem Wert des Anteilguthabens, d. h. der Summe aller Ihrer GARANTIE INVESTMENT RENTE private zu dem jeweiligen Zeitpunkt zugewiesenen Anteile multipliziert mit dem jeweiligen Rücknahmekurs. | § 18, Seite 10 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | keine | Eine Stornogebühr fällt nicht an. | § 19, Seite 11 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | nein | Die Abschluss- und Vertriebskosten werden durch den Rücknahmeabschlag, also die Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmekurs in Höhe von 5 %, beglichen | § 20 Abs. 1, Seite 11 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | Für Ihre GARANTIE INVESTMENT RENTE private fällt eine Vertragsbetreuungsgebühr von 0,25 % p.a. des Anteilguthabens an. | § 20 Abs. 4, Seite 11 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | nicht geregelt |  |  |
| Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente) | nicht geregelt |  |  |
| Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz | nicht geregelt |  |  |
| Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen) | nicht geregelt |  |  |
| Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflicht | nicht geregelt |  |  |
| PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zins | nicht geregelt |  |  |
| Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen) | nicht geregelt |  |  |
| Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherung | ja | Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). | § 3 Abs. 1, Seite 5 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | nicht geregelt |  |  |
| Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlung | ja | Ab Rentenbeginn können wir ferner auf unsere Kosten ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die Person, auf deren Leben wir eine Rente zahlen, noch lebt. | § 24 Abs. 2 d), Seite 12 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |
| Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsse | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen GARANTIE INVESTMENT RENTE private

```text
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                     Sofortrente


                     Versicherungsbedingungen
                     GARANTIE INVESTMENT RENTE private
                     Stand September 2024


Mein Leben.
Besser versichert.

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GARANTIE INVESTMENT RENTE private
Versicherungsbedingungen


Inhalt

§1     Was ist Ihre GARANTIE INVESTMENT RENTE private von Canada Life?
       Welche Leistungen erbringen wir?............................................................................................................. 1

       1   GARANTIE INVESTMENT RENTE private................................................................................................................................................ 1
       2   Leistung ab Rentenbeginn.......................................................................................................................................................................... 1
       3   Zuzahlungen................................................................................................................................................................................................ 1
       4   Entnahmen.................................................................................................................................................................................................. 1
       5   Todesfallleistung vor und nach Rentenbeginn........................................................................................................................................... 1
       6   Vertragsarten.............................................................................................................................................................................................. 1
       7   Versicherte Person und Versicherungsnehmer......................................................................................................................................... 2
       8   Fondsanlage................................................................................................................................................................................................ 2

§2     Wann beginnt und endet Ihre GARANTIE INVESTMENT RENTE private?.............................................. 2

       1   Beginn des Versicherungsschutzes........................................................................................................................................................... 2
       2   Ende des Versicherungsschutzes.............................................................................................................................................................. 2
       3   Versicherungsjahr....................................................................................................................................................................................... 2

§ 3	Welche Bedeutung haben die von uns vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung gestellten Fragen?
     Was haben Sie bezüglich der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu beachten?...................................... 2

       1   Wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung aller Fragen.............................................................................................................. 2
       2   Unser Rücktrittsrecht.................................................................................................................................................................................. 2
       3   Kündigung................................................................................................................................................................................................... 2
       4   Rückwirkende Vertragsanpassung............................................................................................................................................................. 2
       5   Ausübung unserer Rechte.......................................................................................................................................................................... 3
       6   Anfechtung.................................................................................................................................................................................................. 3
       7   Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung..................................................................................................................... 3
       8   Erklärungsempfänger.................................................................................................................................................................................. 3

§ 4	Was leisten wir mit Erreichen des aktuellen Rentenbeginns?
     Welche Möglichkeiten haben Sie?............................................................................................................... 3

       1   Garantierte Mindestrente............................................................................................................................................................................ 3
       2   Überprüfung der Rentenbasis..................................................................................................................................................................... 3
       3   Planmäßige Erhöhung der Rente............................................................................................................................................................... 4
       4   Zahlweise und Rentenzahlungsbeginn...................................................................................................................................................... 4
       5   Rentenzahlungsdauer................................................................................................................................................................................. 4

§ 5	Wann ist Ihr Rentenbeginn?......................................................................................................................... 4


§6     Was geschieht im Fall des Todes der versicherten Person?................................................................... 4


§7     Können Sie Entnahmen tätigen?................................................................................................................. 4


§ 8	In welche Fonds können Sie investieren? Wie erfolgt die Anlage?
     Wie werden die Fonds verwaltet? Wie werden die Fonds angelegt? ..................................................... 4

       1   Fonds........................................................................................................................................................................................................... 4
       2   Fondsverwaltung......................................................................................................................................................................................... 4
       3   Anlagegrundsätze....................................................................................................................................................................................... 5

§9     Können die Fonds geändert werden?......................................................................................................... 5


§ 10	Wie werden für Ihren Beitrag Anteile zugeteilt?........................................................................................ 5


§ 11	Welcher Kurs wird für die Zuteilung und Auflösung von Anteilen verwendet?
      Was ist der Unterschied zwischen dem Ausgabekurs und dem Rücknahmekurs?.............................. 5

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GARANTIE INVESTMENT RENTE private
Versicherungsbedingungen


§ 12 Wie werden der Fondswert sowie der Ausgabe- und Rücknahmekurs ermittelt?................................ 5

        1   Ermittlung des Fondswerts......................................................................................................................................................................... 5
        2   Basis für die Berechnung............................................................................................................................................................................ 5
        3   Berechnung des zugrunde liegenden Vermögens..................................................................................................................................... 6

§ 13	Was ist Ihr Anteilguthaben?
      Wie wird der Wert Ihres Anteilguthabens berechnet?.............................................................................. 6


§ 14	Welche Stichtage sind für die Berechnung des Ausgabe- und
      des Rücknahmekurses maßgeblich?.......................................................................................................... 6

        1   Stichtag für die Zuteilung der Anteile......................................................................................................................................................... 6
        2   Stichtag für die Auflösung der Anteile........................................................................................................................................................ 6

§ 15	Wie können Sie Ihre Fondsauswahl ändern?............................................................................................. 6


§ 16 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?............................................................................. 6

        1   Einlösungsbeitrag........................................................................................................................................................................................ 6
        2   Nichtzahlung des Einlösungsbeitrags........................................................................................................................................................ 6

§ 17	Können bei einer GARANTIE INVESTMENT RENTE private Zuzahlungen erbracht werden?............. 6


§ 18 Können Sie Ihre GARANTIE INVESTMENT RENTE private kündigen?
     Welche Rechtsfolgen hat eine Kündigung?............................................................................................... 7


§ 19 Kann für Ihre GARANTIE INVESTMENT RENTE private eine Stornogebühr anfallen?......................... 7


§ 20	Welche Kosten und Gebühren fallen für Ihre GARANTIE INVESTMENT RENTE private an?.............. 7

        1   Abschluss- und Vertriebskosten................................................................................................................................................................. 7
        2   Fondsverwaltungsgebühr........................................................................................................................................................................... 7
        3   Garantiegebühr........................................................................................................................................................................................... 7
        4   Vertragsbetreuungsgebühr......................................................................................................................................................................... 7

§ 21 Sind Sie an Überschüssen beteiligt?.......................................................................................................... 7


§ 22	Wann werden Ihre Erklärungen und Mitteilungen, die die
      GARANTIE INVESTMENT RENTE private betreffen, wirksam?
      Welche Formvorschriften gelten? Wem gegenüber können sie abgegeben werden?
      Welche Auskunftspflichten haben Sie?...................................................................................................... 8


§ 23	Welches Recht findet auf Ihre GARANTIE INVESTMENT RENTE private Anwendung?....................... 8


§ 24	Was ist zu beachten, wenn Leistungen verlangt werden und diese erbracht werden?........................ 8

        1   Leistungsempfänger................................................................................................................................................................................... 8
        2   Leistungsnachweise.................................................................................................................................................................................... 8

§ 25	Verjährung...................................................................................................................................................... 8


§ 26	Wo ist der Gerichtsstand?............................................................................................................................ 9

        1   Ansprüche gegen Canada Life................................................................................................................................................................... 9
        2   Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer............................................................................................................................................ 9
        3   Allgemein..................................................................................................................................................................................................... 9

§ 27	Können die Versicherungsbedingungen von uns angepasst werden?.................................................. 9

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GARANTIE INVESTMENT RENTE private
Versicherungsbedingungen


§ 28	Können wir die Garantiegebühr für die Garantieoption ändern?............................................................ 9

        1   Voraussetzung für die Gebührenanpassung.............................................................................................................................................. 9
        2   Herabsetzung der Versicherungsleistung.................................................................................................................................................. 9
        3   Wirksamkeit der Anpassung....................................................................................................................................................................... 9

§ 29	Abgaben.......................................................................................................................................................... 9


§ 30	Welche Schlichtungsstelle gibt es?............................................................................................................ 9


§ 31 Übersicht der Definitionen......................................................................................................................... 10


ANLAGE ZUZAHLUNGEN UND ENTNAHMEN .................................................................................................. 11


§1      Was gilt bei Zuzahlungen?......................................................................................................................... 11

        1   Mindestbeitrag und Höchstbeitrag für Zuzahlungen................................................................................................................................ 11
        2   Berechnung der garantierten Rente bei Zuzahlung................................................................................................................................. 11
        3   Verfahren der jährlichen Überprüfung der Rentenbasis für Ihre Zuzahlung........................................................................................... 11
        4   Zuzahlungen während der Rentenbezugsphase..................................................................................................................................... 11

§2      Was gilt bei Entnahmen?............................................................................................................................ 11

        1   Berücksichtigung der Zuzahlungen der Reihe nach................................................................................................................................ 11
        2   Auswirkung von Entnahmen auf Ihre garantierte Rente.......................................................................................................................... 12

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GARANTIE INVESTMENT RENTE private
Versicherungsbedingungen


Versicherungsbedingungen
für Ihre GARANTIE INVESTMENT RENTE private von Canada Life

Zur besseren Übersichtlichkeit des Bedingungswerks haben wir weit-       Wenn Sie eine planmäßige Erhöhung der Rente mit uns verein-
gehend darauf verzichtet, Querverweise aufzunehmen.                      bart haben, erfolgt zu jedem Jahrestag des Rentenbeginns eine
                                                                         jährliche Erhöhung der Rente um den vereinbarten Prozentsatz.
Zwecks besserer Lesbarkeit und Inhaltserfassung verwenden wir als        Näheres hierzu ­regelt § 4 Abs. 3.
grammatikalisches Geschlecht im Folgenden (sowie in unseren vor-
vertraglichen Informations- und Vertragsunterlagen) das generische       Rentenzahlungen werden von Ihrem Anteilguthaben abgezogen.
Maskulinum. Damit sind Personen aller biologischen Geschlechter          Ihre Rente sinkt aber nur, wenn Sie Entnahmen tätigen. Ihre
und aller Geschlechtsidentitäten gemeint.                                Rente erlischt, wenn Sie Ihren Vertrag kündigen und bei Tod der
                                                                         versicherten Person.
Eine Übersicht der jewei­ligen Definitionen haben wir in § 31 zusam-
mengestellt. Verweise auf Gesetze basieren auf der jeweils am           3 Zuzahlungen
01.01.2024 geltenden Fassung.                                            Sie können jederzeit, auch in der Rentenbezugsphase, Zu­
                                                                         zahlungen zu Ihrer GARANTIE INVESTMENT RENTE private
                                                                         leisten. Näheres finden Sie unter § 1 der Anlage Zuzahlungen
§ 1	Was ist Ihre GARANTIE INVESTMENT RENTE                              und Entnahmen.
     private von Canada Life?
     Welche Leistungen erbringen wir?                                   4 Entnahmen
                                                                          Sie können jederzeit Entnahmen aus Ihrem Anteilguthaben
    1 GARANTIE INVESTMENT RENTE private                                  ­tätigen. Dabei muss der Mindestbetrag jeder Entnahme min-
      Ihr Versicherungsanlageprodukt GARANTIE INVESTMENT                  destens 250 € betragen. Entnahmen sind möglich, solange
      RENTE private ist eine fondsgebundene Rentenversicherung            das verbleibende Anteilguthaben 1.500 € nicht unterschreitet.
      gegen Einmalbeitrag und bietet Ihnen Versicherungsschutz in
      Form einer Altersrente.                                            Sollten Sie eine Entnahme tätigen, führt dies zu einer umgehen-
                                                                         den Neuberechnung der Rentenbasis und der garantierten Rente.
      Die Aufschubdauer bezeichnet den Zeitraum zwischen Versiche-       Die Rentenbasis sowie die garantierte Rente sinken nach einer
      rungsbeginn und Rentenbeginn. Da Versicherungsbeginn und           Entnahme entsprechend dem Prozentsatz, um den der Wert des
      Rentenbeginn bei der sofort beginnenden GARANTIE INVEST-           Anteilguthabens durch die Entnahme reduziert wurde. Näheres
      MENT RENTE private zusammenfallen, gibt es bei der sofort          hierzu regelt § 2 der Anlage Zuzahlungen und Entnahmen.
      beginnenden GARANTIE INVESTMENT RENTE private keine
      ­
      Aufschubdauer.                                                    5 Todesfallleistung vor und nach Rentenbeginn
                                                                         Sie können bei Antragstellung zwischen einer Todesfallab­
      Die Rentenbezugsphase ist der Zeitraum ab Rentenbeginn, in         sicherung in Höhe von 90 %, 95 % oder 100 % der geleisteten
      dem Sie Rentenzahlungen erhalten.                                  Beiträge (abzüglich Rentenleistungen und Entnahmen) wählen.
                                                                         Wenn die versicherte Person vor oder nach Rentenbeginn
    2 Leistung ab Rentenbeginn                                           stirbt, zahlen wir das verbleibende Anteilguthaben, mindestens
      Wir zahlen ab Renten­beginn eine garantierte Mindestrente auf      aber den ­Betrag, den Sie bei Antragstellung festlegt haben.
      das Leben der versicherten Person.                                 ­Näheres dazu regelt § 6.

      Die garantierte Mindestrente ist in Ihrem Versicherungsschein     6 Vertragsarten
      ausgewiesen. Die tatsächlich garantierte Rente ermitteln wir       Die Art Ihrer GARANTIE INVESTMENT RENTE private ist in
      aufgrund der aktuellen Rentenbasis bei Rentenbeginn und des        Ihrem Versicherungsschein bestätigt.
      zugesagten Rentenfaktors. Vorausgesetzt, dass Sie keine Ent-
      nahme tätigen, kann Ihre garantierte Rente aber nicht sinken,      Wenn der in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesene Versiche-
      sondern nur gleich bleiben oder steigen.                           rungsbeginn mit dem gewählten Rentenbeginn übereinstimmt,
                                                                         haben Sie eine sofort beginnende Rente gewählt.
      Den bei Versicherungsbeginn zur Verfügung stehenden Wert
      Ihres Anteilguthabens nennen wir die ursprüngliche Rentenbasis.    Liegt Ihr gewählter Rentenbeginn zeitlich nach dem Versiche-
                                                                         rungsbeginn, haben Sie eine aufgeschobene Rentenversiche-
      Nach Versicherungsbeginn wird diese Rentenbasis einmal jähr-       rung gewählt.
      lich zum Jahrestag des Rentenbeginns überprüft. Wir verglei-
      chen den Wert des Anteilguthabens zum jeweiligen Jahrestag         Soweit wir in diesen Versicherungsbedingungen nicht ausdrück-
      mit dem Wert der Rentenbasis zu dem jeweiligen Jahrestag.          lich darauf hinweisen, gelten alle Bestimmungen sowohl für die
      Bitte berücksichtigen Sie, dass etwaige ­Rentenzahlungen und       sofort beginnende als auch für die aufgeschobene Rentenver-
      Entnahmen bereits zum Zeitpunkt der Auszahlung vom Anteil-         sicherung.
      guthaben abgezogen werden.
                                                                         Wenn Sie eine aufgeschobene Rente wählen, so muss die Auf-
      Falls der Wert des Anteilguthabens zum jeweiligen Jahrestag        schubdauer mindestens einen Monat und darf maximal zwanzig
      höher ist, als die zuletzt berechnete Rentenbasis, wird die        Jahre betragen. Der Rentenbeginn muss jedoch vor dem
      ­Rentenbasis auf diesen Wert des Anteilguthabens erhöht.           81. Geburtstag der versicherten Person liegen.


                                                                                                                                      Seite 1/12

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GARANTIE INVESTMENT RENTE private
Versicherungsbedingungen


   7 Versicherte Person und Versicherungsnehmer                           § 3	Welche Bedeutung haben die von
     Versicherte Person ist die Person, auf deren Leben bzw. Ge-               uns vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung
     sundheit die Versicherung abgeschlossen ist. Die versicherte              gestellten Fragen?
     Person ist im Versicherungsschein angegeben. Eine versicher-              Was haben Sie bezüglich der vorvertraglichen
     te Person muss nicht notwendigerweise der Versicherungsneh-               Anzeigepflicht zu beachten?
     mer sein. Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versiche-
     rung beantragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein          1	Wahrheitsgemäße und vollständige
     genannt. Die in den Versicherungsbedingungen festgelegten                  Beantwortung aller Fragen
     Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Versicherungs-               Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen dar-
     nehmer als unseren Vertragspartner.                                       auf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten
                                                                               Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben
   8 Fondsanlage                                                               (vorvertragliche Anzeigepflicht). Diese Anzeigepflicht gilt auch
      Sie können für die Anlage Ihres Beitrags zwischen internen               für Fragen, die wir Ihnen nach Ihrer Antragserklärung, aber vor
      Fonds wählen, die für Ihre GARANTIE INVESTMENT RENTE                     unserer Vertragsannahme in Textform stellen. Soll auch das
      private zur Verfügung stehen. Diese internen Fonds investieren           Leben einer anderen Person versichert werden, ist auch diese –
      in Publikumsfonds, Wertpapiere und andere Vermögenswerte                 neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Beant-
      gemäß den für sie geltenden Anlagegrundsätzen. Der Wert                  wortung der Fragen verantwortlich.
      des Anteilguthabens Ihrer GARANTIE INVESTMENT RENTE
      private entwickelt sich entsprechend der Wertentwicklung der           2 Unser Rücktrittsrecht
      zugewiesenen Anteile des gewählten Fonds. Sie nehmen also                a)	Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungs-
      an der Wertentwicklung des von Ihnen gewählten Fonds mit den                 schutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten
      jeweiligen Renditeaussichten direkt teil, aber – je nach Ausrich-            Person (vgl. Absatz 1) nicht oder nicht richtig angegeben
      tung des jeweiligen Fonds – entsprechend auch an den hiermit                 worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt
      verbundenen Risiken der Anlage. Das Erreichen einer bestimm-                 nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertrag­
      ten Wertentwicklung kann nicht garantiert werden. Wir überneh-               liche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
      men daher keine Haftung für das Erreichen der Anlageziele                    verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vor-
      bzw. -erwartungen des von Ihnen gewählten Fonds, auch                        vertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht,
      soweit sie in dem jeweiligen Dokument „Anlageoption“ bzw.
      ­                                                                            wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei
      dem „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“ bei einer                  Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
      GARANTIE INVESTMENT RENTE private mit sofort beginnen-                       anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
      der Rentenzahlung beschrieben sind. Diese direkte Beteiligung
      an dem jeweiligen Fonds bietet die Chance auf Wachstum, birgt            b)	Im Fall des Rücktritts besteht grundsätzlich kein Versiche-
      aber auch das Risiko eines möglichen Kapitalverlustes. Das be-               rungsschutz. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Ver-
      deutet, dass der Wert des Anteilguthabens Ihrer GARANTIE                     sicherungsfalls erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht für
      INVESTMENT RENTE private sowohl steigen als auch fallen                      den Versicherungsfall jedoch bestehen, wenn uns nachge-
     kann. Sofern Sie keine Entnahmen tätigen, hat ein Sinken                      wiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene
     ­Ihres Anteilguthabens keine Auswirkungen auf die Höhe Ihrer                  Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des
      garantierten Mindestrente. Sie haben ­darüber hinaus die Chan-               Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Um-
      ce, an einer positiven Entwicklung des Wertes Ihres Anteilgut-               fang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Haben Sie die
      habens entsprechend der Regelungen dieser Versicherungsbe-                   Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung
      dingungen teilzunehmen.                                                      verpflichtet.

                                                                               c)	Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird,
§ 2	Wann beginnt und endet Ihre                                                   zahlen wir den Rückkaufswert. Die Rückzahlung des Bei-
     GARANTIE INVESTMENT RENTE private?                                            trages, der für die Zeit vor Wirksamwerden des Rücktritts
                                                                                   gezahlt wurde, können Sie nicht verlangen.
   1 Beginn des Versicherungsschutzes
     Der Versicherungsschutz Ihrer GARANTIE INVESTMENT                       3 Kündigung
     RENTE private beginnt, wenn wir die Annahme Ihres Antrags                 a)	
                                                                                  Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung
     erklärt und Sie den Einlösungsbeitrag, d.h. den Einmalbeitrag,               der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch
     gezahlt haben.                                                               auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag
                                                                                  unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
     Die GARANTIE INVESTMENT RENTE private beginnt jedoch                         Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten,
     nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versiche-                   verzichten wir auf unser Recht, den Vertrag zu kündigen.
     rungsbeginn
                                                                               b)	Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen
   2 Ende des Versicherungsschutzes                                                wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht an-
     Der Versicherungsschutz endet insgesamt                                       gezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
     •	wenn wir von dem Versicherungsvertrag zurücktreten oder                    geschlossen hätten.
        ihn anfechten (in diesen Fällen entfällt der Versicherungs-
        schutz gegebenenfalls sogar rückwirkend, siehe § 3),                 4 Rückwirkende Vertragsanpassung
     • mit der Inanspruchnahme einer vollständigen Entnahme                   a)	Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
        nach § 7,                                                                  Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,
     • mit dem Tod der versicherten Person,                                        aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden
     • bei Kündigung des Vertrags.                                                 die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend
                                                                                   Vertragsbestandteil. Eine solche rückwirkende Vertragsan-
   3 Versicherungsjahr                                                             passung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes für
     Als Versicherungsjahr bezeichnen wir den Zeitraum eines Jahres                bereits eingetretene und zukünftige Versicherungsfälle füh-
     ab dem im Versicherungsschein ausgewiesenen Versicherungs-                    ren. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertre-
     beginn und die jeweils auf die Jahrestage des ursprünglichen                  ten, verzichten wir auf unser Recht, dass die anderen Be-
     Versicherungsbeginns folgenden Jahre.                                         dingungen Vertragsbestandteil werden.


                                                                                                                                               Seite 2/12

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GARANTIE INVESTMENT RENTE private
Versicherungsbedingungen


        Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um
     b)	                                                                 § 4	Was leisten wir mit Erreichen des aktuellen
        mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz               Renten­beginns?
        für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den
        Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit-              1	Garantierte Mindestrente
        teilung fristlos kündigen.                                             Wenn die versicherte Person, also Sie oder eine von Ihnen be-
                                                                               stimmte Person, deren Leben wir versichern, den Rentenbeginn
      In der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht
     	                                                                        erlebt, zahlen wir eine garantierte Mindestrente.
      hinweisen.
                                                                               Die Höhe Ihrer garantierten Mindestrente wird mit Versicherungs-
   5 Ausübung unserer Rechte                                                   beginn berechnet. Sie hängt u. a. von der Höhe des zugesagten
     a)	
        Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsan-                Faktors, der ursprünglichen Rentenbasis bei Versicherungs-
        passung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte               beginn und der etwaigen Aufschubdauer ab.
        Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflicht-
        verletzung hingewiesen haben. Wir müssen unsere Rechte                 Die tatsächlich garantierte Rente ermitteln wir aufgrund der aktu-
        innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist           ellen Rentenbasis bei Rentenbeginn und des zugesagten Renten-
        beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung               faktors.
        der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
        begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte              Ihre garantierte Rente kann aber, so lange Sie keine Entnahme
        müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Er-                tätigen, nicht sinken, sondern nur gleich bleiben oder steigen.
        klärung stützen. Innerhalb der vorgenannten Monatsfrist
        dürfen wir weitere Umstände zur Begründung unserer Er-                 Um die Rentenzahlungen zu erbringen, werden wir eine ent-
        klärung angeben.                                                       sprechende Anzahl von Ihrem Vertrag zugewiesenen Anteilen
                                                                               zum Rücknahmekurs auflösen. Ihre Rente sinkt aber nur, wenn
     b)	Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung            Sie Entnahmen tätigen. Ihre Rente erlischt, wenn Sie Ihren Ver-
         und zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den nicht           trag kündigen und bei Tod der versicherten Person.
         angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige
         kannten.                                                            2	Überprüfung der Rentenbasis
                                                                               a)	Verfahren der jährlichen Überprüfung
     c)	
        Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von 5 Jahren             	   Die Rentenbasis wird einmal jährlich zum Jahrestag des
        seit Vertragsschluss ausüben; dies gilt nicht für Versiche-                ­Rentenbeginns überprüft.
        rungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Haben
        Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, be-        	Am 1. Jahrestag des Rentenbeginns vergleichen wir den
        trägt die Frist 10 Jahre.                                                Wert des Anteilguthabens mit der ursprünglichen Renten-
                                                                                 basis zu Versicherungsbeginn.
   6 Anfechtung
     Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch           	Falls der Wert des Anteilguthabens zum 1.Jahrestag höher
     unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt                  ist als die ursprüngliche Rentenbasis, wird die Rentenbasis
     auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden                     auf diesen Wert des Anteilguthabens erhöht und eine ent-
     ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, können             sprechend erhöhte Rente zugesagt. Die so ermittelte
     wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie                  ­Rentenbasis nennen wir die aktuelle Rentenbasis.
     von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine
     Kenntnis hatten. Absatz 2c) gilt entsprechend.                            	An jedem weiteren Jahrestag vergleichen wir den Wert des
                                                                                 Anteilguthabens zum jeweiligen Jahrestag mit der zuletzt er-
   7	Leistungserweiterung/Wiederherstellung                                     mittelten aktuellen Rentenbasis. Falls der Wert des Anteil-
      der Versicherung                                                           guthabens zum jeweiligen Jahrestag höher ist, als die zu-
     Die Absätze 1 bis 6 gelten bei einer unsere Leistungspflicht                letzt ermittelte Rentenbasis, gilt dieser Wert als aktuelle
     erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der                  Rentenbasis. Wenn die Rentenbasis erhöht wird, wird ab
     Versicherung entsprechend.                                                  diesem Zeitpunkt eine entsprechend erhöhte garantierte
                                                                                 Mindestrente zugesagt.
     Die Fristen nach Absatz 5c) beginnen mit der Änderung oder
     Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten               b)	
                                                                                  Verfahren der jährlichen Überprüfung während der
     oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen.                                Rentenbezugsphase bei planmäßiger Erhöhung der
                                                                                  Rente
   8 Erklärungsempfänger                                                       	Wenn Sie eine planmäßige Erhöhung der Rente nach Ab-
     Die Ausübung unserer Rechte erfolgt durch schriftliche Erklä-                satz 3 vereinbart haben, wird die garantierte Rente dann
     rung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine                zum Jahrestag des Rentenbeginn im Anschluss an die jähr-
     andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach                  liche Überprüfung um den vereinbarten Prozentsatz erhöht.
     Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese
     Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter               	Die erste jährliche Überprüfung erfolgt ein Jahr nach Ren-
     nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt wer-              tenbeginn.
     den, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur Ent-
     gegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.


                                                                                                                                               Seite 3/12

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GARANTIE INVESTMENT RENTE private
Versicherungsbedingungen


     c) Auswirkung von Zuzahlungen                                      §7    Können Sie Entnahmen tätigen?
     	Durch Zuzahlungen erhöhen sich Ihr Anteilguthaben und
        Ihre garantierte Rente. Bei Zuzahlungen gelten Besonder-              Sie können jederzeit Entnahmen aus Ihrem Anteilguthaben
        heiten hinsichtlich der Rentenbasis und der jähr­lichen Über-         ­tätigen. Diese können auch noch in der Rentenbezugsphase
        prüfung. Die Details regelt § 1 der Anlage Zuzahlungen und             vorgenommen werden. Einzelheiten dazu finden Sie in § 2 der
        Entnahmen.                                                             Anlage Zuzahlungen und Entnahmen.

     d) Auswirkung von Entnahmen und Rentenleistungen
     	 Bitte berücksichtigen Sie, dass etwaige Entnahmen und           § 8	In welche Fonds können Sie investieren?
        Rentenzahlungen bereits zum Zeitpunkt der Auszahlung                 Wie erfolgt die Anlage?
        vom Anteilguthaben abgezogen werden. Rentenzahlungen                 Wie werden die Fonds verwaltet?
        werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Auflösung von             Wie werden die Fonds angelegt?
        Anteilen gemäß § 14 Absatz 2 e) vorhanden aktuellen Ren-
        tenbasis berechnet. Sollten Sie eine Entnahme tätigen, führt         1 Fonds
        dies zu einer umgehenden Neuberechnung der aktuellen                   Wir stellen Ihnen die Fonds „GIR Portfolio 20 – Defensiv“, „GIR
        Rentenbasis und der garantierten Rente. Die Berechnung                 Port­folio 30 – Ausgewogen“ und „GIR Portfolio 50 – Chance“ für
        ist in § 2 der Anlage Zuzahlungen und Entnahmen darge-                 die GARANTIE INVESTMENT RENTE private bereit, in denen
        stellt.                                                                der Beitrag angelegt werden kann. Die Fonds sind in den Fonds-
                                                                               informationen in den Informationen zur GARANTIE INVEST-
     	Wenn Sie keine Entnahme tätigen, können die aktuelle Ren-               MENT RENTE private in Abschnitt I. „Besondere Informatio-
       tenbasis und Ihre garantierte Rente nicht sinken, sondern               nen für Ihre GARANTIE INVESTMENT RENTE private“,
       nur gleich bleiben oder steigen.                                       aufgeführt bzw. bei neu eingeführten Fonds in gesonderten Un-
                                                                               terlagen, die bei Wahl des Fonds Bestandteil Ihres Versiche-
   3	Planmäßige Erhöhung der Rente                                            rungsvertrages werden. Weitere Informationen zu den Fonds
     Sie können mit uns bei Antragstellung vereinbaren, dass Ihre              befinden sich in dem jeweiligen Dokument „Anlageoption“ bzw.
     garantierten Rente nach Rentenbeginn zu jedem Jahrestag                  dem „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“ bei einer
     des Rentenbeginns um 1 %, 2 % oder 3 % steigen soll.                     ­GARANTIE INVESTMENT RENTE private mit sofort beginnen-
                                                                               der Rentenzahlung. Innerhalb Ihres Vertrags kann maximal ein
     Haben Sie eine planmäßige Erhöhung der Rente mit uns                      Fonds gehalten werden.
     ­vereinbart, wird die Steigerung nach Rentenbeginn bei der
      ­ursprünglichen Festlegung des Rentenfaktors sowie bei der              Die Fonds werden nicht von einer Kapitalanlagegesellschaft
       jährlichen Überprüfung der Rentenbasis nach Abs. 2 a) mit-             aufgelegt, sondern von uns selbst. Diese Anteile sind nicht han-
       einkalkuliert.                                                         delbar, sondern dienen nur der Kapitalanlage Ihres Beitrags und
                                                                              der Berechnung der Leistungen (sog. interne Fonds). Die Anteile
     Hierdurch erhalten Sie einen geringeren Rentenfaktor.                    oder die den Fonds zugrunde liegenden Kapitalanlagen können
                                                                              weder auf Sie noch auf eine andere bezugsberechtigte Person
   4	Zahlweise und R
                    ­ entenzahlungsbeginn                                     übertragen werden. Obwohl es sich um eine fondsgebundene
      Sie können wählen, ob eine Rente monatlich, vierteljährlich,            Rentenversicherung handelt, besteht nur Anspruch auf Geld-
      halbjährlich oder jährlich gezahlt wird. Bei Wahl einer Auf-            leistungen. Als betreuende Fondsgesellschaft bezeichnen wir die
      schubdauer richtet sich der Rentenzahlungsbeginn nach dem               jeweilige Kapitalanlagegesellschaft, die den Publikumsfonds, in
      Datum des Rentenbeginns. Bei sofort beginnenden Renten                  welchen unsere internen Fonds investieren, auflegt oder den
      erfolgt die erste Rentenzahlung jedoch nicht zum Datum des              internen Fonds der Canada Life verwaltet.
      vereinbarten Rentenbeginns, sondern – unabhängig von der
      gewählten Zahlungsweise – an dem auf den vereinbarten                  2 Fondsverwaltung
      Rentenbeginn folgenden Monat. Die Rentenzahlung erfolgt                 Alle Fonds werden in Euro geführt. Für jeden dieser Fonds führen
      immer zum Ende des jeweiligen Intervalls. Die Zahlweise ist in          wir ein eigenes Anlagenkonto (Anlagestock). Jeder Fonds ist in
     ­Ihrem Versicherungsschein ausgewiesen.                                  gleichwertige Anteile aufgeteilt. Wir können die Anteile jedes
                                                                              Fonds nach billigem Ermessen jederzeit zusammenfassen oder
   5	Rentenzahlungsdauer                                                     unterteilen, jedoch nur so, dass sich für keinen Vertrag Wert-
     Nach dem Tod der versicherten Person werden keine weiteren               änderungen ergeben. Innerhalb eines Fonds haben alle Anteile
     Renten­zahlungen geleistet.                                              denselben Wert. Die Anzahl der Anteile eines Fonds ist grund-
                                                                              sätzlich nicht beschränkt.

§ 5	Wann ist Ihr Rentenbeginn?                                               In einem Fonds dürfen jedoch nur dann neue Anteile geschaffen
                                                                              werden, wenn dem Fonds gleichzeitig Vermögenswerte, die die-
     Ihr Rentenbeginn ist im Versicherungsschein ausgewiesen und              sen Fondsanteilen entsprechen, zugeführt werden. Dem Fonds
     kann nicht geändert werden.                                              dürfen nur dann Vermögenswerte entnommen werden, wenn
                                                                              gleichzeitig eine Anzahl von Fondsanteilen, die diesen Vermö-
     Der Rentenbeginn kann an jedem Tag vor dem 81. Geburtstag                genswerten entspricht, aufgelöst wird.
     der ver­sicherten Person liegen.
                                                                              Wir erwerben die in den Fonds enthaltenen Vermögensgegen-
                                                                              stände mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Wir han-
§ 6	Was geschieht im Fall des Todes                                          deln bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben ausschließlich im
     der versicherten Person?                                                 Interesse unserer Versicherungsnehmer. Wir sind berechtigt,
                                                                              mit dem von Ihnen gezahlten Beitrag die Anlagewerte zu erwer-
     Stirbt die versicherte Person vor oder nach Rentenbeginn, zahlen         ben, diese wieder zu veräußern und den Erlös in andere Ver-
     wir, auf der Grundlage der dem Vertrag zum Todestag zugewie-             mögenswerte anzulegen. Wir sind ferner ermächtigt, alle sich
     senen Anteile, das verbleibende Anteilguthaben, mindestens               aus der Verwaltung und Anlage der Vermögenswerte ergeben-
     jedoch den bei Antragstellung gewählten Todesfallschutz in               den sonstigen Rechtshandlungen vorzunehmen.
     Höhe von 90 %, 95 % oder 100 % des gezahlten Beitrags ab-
     züglich des Wertes der gegebenenfalls erfolgten Rentenzahlun-
     gen und bis zu diesem Zeitpunkt getätigter Entnahmen.

                                                                                                                                            Seite 4/12

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GARANTIE INVESTMENT RENTE private
Versicherungsbedingungen


      Uns obliegen insbesondere die folgenden Aufgaben:                  § 11	Welcher Kurs wird für die Zuteilung und
      • die Vermögensgegenstände zu verwahren und zu verwalten;               Auflösung von Anteilen verwendet?
      •	nicht verwahrungsfähige Vermögensgegenstände laufend zu               Was ist der Unterschied zwischen dem
         überwachen;                                                           Ausgabekurs und dem Rücknahmekurs?
      • den Wert der Anteile und des Anteilguthabens zu ermitteln.
                                                                              Bei der Ermittlung des Werts eines Anteils wird unterschieden
     3 Anlagegrundsätze                                                       zwischen Ausgabekurs und Rücknahmekurs. Die Zuteilung der
      Wir dürfen im Rahmen der Anlagegrundsätze des jeweiligen                Anteile erfolgt zum Ausgabekurs und deren Auflösung zum
      Fonds festlegen, welche Vermögensgegenstände für die Fonds              Rücknahmekurs.
      erworben oder veräußert werden. Die Gestaltung der Vermö-
      gensanlage kann durch uns oder durch von uns beauftragte                 er Ausgabe- sowie der Rücknahmekurs werden nach § 12 er-
                                                                              D
      Dritte erfolgen. Es dürfen dabei Techniken und Instrumente zur          mittelt. Eine Ermittlung des Ausgabe- bzw. Rücknahmekurses
      Anlage im Rahmen der für uns geltenden gesetzlichen Bestim-             findet höchstens täglich und mindestens einmal pro Woche
      mungen eingesetzt werden. Alle Fonds sind the­saurierend, d. h.,        statt. Ausgabe- und Rücknahmekurs werden in Euro angegeben.
      Erträge von Vermögenswerten werden wieder innerhalb des                 Bei der Berechnung des Ausgabe- bzw. Rücknahmekurses dür-
      Fonds angelegt. Bei der Vermögensanlage haben wir die für den           fen wir auf ein Hundertstel eines Euros runden. Rundungen er-
      jeweiligen Fonds festgelegten Grenzen und Beschränkungen                folgen gemäß kaufmännischen Regeln.
      zu beachten.

      Die derzeitigen Anlageziele der einzelnen Fonds sind in dem zu     § 12 Wie werden der Fondswert sowie der Ausgabe-
      dem jeweiligen Fonds gehörenden Dokument „Anlageoption“                  und Rücknahmekurs ermittelt?
      bzw. dem „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“ bei
      einer GARANTIE INVESTMENT RENTE private mit sofort begin-             1 Ermittlung des Fondswerts
      nender Rentenzahlung beschrieben. Die Zusammensetzung                   Der jeweilige Fondswert sowie der Ausgabe- bzw. Rücknahme-
      des jeweiligen Fondsvermögens ist in den Fondsinformationen             kurs der Anteile werden durch uns unter Anwendung der in den
      in den Ihnen vor Vertragsschluss überlassenen Informa­tionen            nachstehenden Absätzen 2 bis 3 fest­gelegten Regeln ermittelt.
      unter dem Abschnitt I. „Besondere Informationen für Ihre GA-
      RANTIE INVESTMENT RENTE private“ aufgeführt.                          2 Basis für die Berechnung
                                                                              Die Basis der Berechnung der jeweiligen Fondswerte und der
                                                                              Ausgabe- bzw. Rücknahmekurse hängt davon ab, ob zum Zeit-
§9    Können die Fonds geändert werden?                                       punkt der Berechnung davon ausgegangen wird, dass der je-
                                                                              weilige Fonds wächst oder schrumpft:
      Wir behalten uns das Recht vor, weitere Fonds einzurichten
      oder vorhandene Fonds zu unterteilen, vollständig oder für Um-          a)	Der jeweilige Fonds wächst, wenn innerhalb eines ange-
      schichtungen zu schließen, zusammenzulegen, die Anlage-                     messenen Zeitraums insgesamt mehr Anteile an Versiche-
      grundsätze zu ändern oder die betreuende Fondsgesellschaft                  rungsnehmer der GARANTIE INVESTMENT RENTE
      zu wechseln. Eine Änderung eines Fonds gemäß der Fonds-                     ­private zugeteilt als aufgelöst werden. In diesem Fall be-
      information ist nur dann möglich, wenn nach der Änderung des                 rechnen wir den Wert des dem Fonds zugrunde liegenden
      Fonds die Risikoklasse des Fonds unverändert bleibt oder wir                 Vermögens gemäß Absatz 3. Um den Fonds dabei nicht un-
      Ihnen einen neuen Fonds für eine entsprechende Risikoklasse                 angemessen mit Anschaffungskosten zu belasten (und da-
      anbieten. Die bei Antragstellung geltende Risikoklasse des je-              durch die anderen schon am Fonds beteiligten Versiche-
      weiligen Fonds finden Sie im Antragsformular oder in den jewei-             rungsnehmer), zählen wir die gegebenenfalls anfallenden
      ligen Fondsinformationen, sofern wir Ihnen weitere Fonds zur                Anschaffungskosten dieser Vermögenswerte hinzu (der
      Verfügung stellen.                                                          „Ausgabe-Fondswert“). Der Ausgabekurs wird berechnet,
                                                                                  indem der Ausgabe-Fondswert durch die Anzahl der beste-
      Schließen wir einen Fonds vollständig, in den Ihr Beitrag in-               henden Anteile des Fonds geteilt und das Ergebnis mit
      vestiert wurde, so werden wir die Erträge aus der Veräußerung               100/95 multipliziert wird. Der Rücknahmekurs beträgt 95 %
      der Anteile des geschlossenen Fonds in den Fonds „GIR Port-                 des Ausgabekurses. Die Differenz zwischen dem Ausga-
      folio 20 – Defensiv“ oder einen Fonds mit der dem Fonds „GIR                be- und Rücknahmekurs der Anteile in Höhe von 5 % be-
      Portfolio 20 – Defensiv“ entsprechenden Risikoklasse einbrin-               zeichnen wir als Rücknahmeabschlag.
      gen und Sie darüber benachrichtigen. Sie haben dann die Mög-
      lichkeit eines kostenlosen Fondswechsels in einen anderen von           b)	Der jeweilige Fonds schrumpft, wenn innerhalb eines ange-
      uns angebotenen Fonds. Die Einschränkung gemäß § 15, dass                   messenen Zeitraums insgesamt mehr Anteile aufgelöst als
      eine Umschichtung in einen Fonds mit einer höheren Risiko-                  zugeteilt werden. In diesem Fall berechnen wir den Wert des
      klasse ausgeschlossen ist, besteht in d
                                            ­ iesem Fall nicht.                   dem Fonds zugrunde liegenden Vermögens gemäß Absatz 3.
                                                                                  Um den Fonds dabei nicht unangemessen mit Veräuße-
                                                                                  rungskosten zu belasten (und dadurch die anderen schon
§ 10 Wie werden für Ihren Beitrag Anteile zugeteilt?                             am Fonds beteiligten Versicherungs­nehmer), ziehen wir die
                                                                                  gegebenenfalls anfallenden geschätzten Veräußerungs­
      Ihr Beitrag wird zu 100 % in Anteile entsprechend Ihrer Anlage-             kosten dieser Vermögenswerte ab (der „Rücknahme-Fonds-
      entscheidung zu dem maßgeblichen Ausgabekurs des gewähl-                    wert“). Der Rücknahmekurs wird berechnet, indem der
      ten Fonds nach §§ 11 und 12 umgewandelt. Die Anzahl der dem                 Rücknahme-Fondswert durch die Anzahl der bestehenden
      Anteilguthaben Ihres Vertrags zuzuführenden Anteile erfolgt                 Anteile des Fonds geteilt wird. Der Rücknahmekurs wird mit
      durch Division des Beitrags, der in den von Ihnen gewählten                 100/95 multipliziert, um den Ausgabekurs zu ermitteln.
      Fonds investiert werden soll, durch den maßgeblichen Kurs, der
      an dem Tag gilt, mit dessen Wertstellung wir Ihren Beitrag               Wir nennen den Ausgabe- bzw. Rücknahme-Fondswert kurz
                                                                              	
      erhalten.                                                                den „Fondswert“.


                                                                                                                                            Seite 5/12

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   3	Berechnung des zugrunde liegenden                                       2 Stichtag für die Auflösung der Anteile
      Vermögens                                                                 Zur Bestimmung Ihres Anteilguthabens legen wir die Rücknahme-
     Für die Berechnung des einem Fonds zugrunde liegenden Ver-                 kurse zum Ende des jeweiligen Stichtages wie folgt zugrunde,
     mögens werden folgende Werte verwendet:                                    um die nötigen Vermögenswerte der internen Fonds verkaufen
     •	Für alle im Fonds enthaltenen, an einer Börse notierten Ver-            zu können:
        mögenswerte wird der Börsenwert zugrunde gelegt. Wächst
        der Fonds gemäß Absatz 2 a), wird der Kaufpreis des notier-             a)	bei Tod der versicherten Person innerhalb von 3 Werktagen
        ten Wertes verwendet. Schrumpft der Fonds gemäß Absatz 2                    nach dem Tag des Eingangs Ihrer Mitteilung,
        b), wird der Verkaufspreis des notierten Wertes verwendet.
     •	Der Wert von allen im Fonds enthaltenen Grundstücken und                   bei Kündigung am Kündigungstermin, frühestens jedoch
                                                                                b)	
        Immobilien wird aufgrund von Gutachten festgelegt, die be-                 innerhalb von 3 Werktagen nach dem Tag, der dem Tag des
        auftragte Gutachter erstellen und beglaubigen. Dabei werden                Eingangs Ihrer Kündigung folgt,
        Abweichungen des Wertes, die seit der Erstellung des Gut-
        achtens gegebenenfalls eingetreten sind, nach ordentlicher              c)	bei Entnahmen innerhalb von 3 Werktagen nach dem Tag
        kaufmännischer Praxis berücksichtigt.                                       des Eingangs Ihrer Mitteilung,
     •	Eingegangene oder aufgelaufene Kapitalerträge, Zinsen oder
        Dividenden sowie noch nicht angelegtes Bargeld werden                      bei jeder Rentenzahlung innerhalb der Woche vor dem Tag
                                                                                d)	
        berücksichtigt.                                                            des Auszahlungstermins.
     •	Für alle anderen im Fonds enthaltenen Vermögenswerte
        (z. B. nicht notierte Aktien) werden die nach ordentlicher kauf-        Sollte der Stichtag auf einen Tag fallen, der kein Bewertungs-
        männischer Praxis geschätzten Werte verwendet.                          stichtag ist, so gilt der nächste Bewertungsstichtag gemäß § 11.

     Wenn ein Vermögenswert in einer anderen Währung als Euro
     notiert ist, werden bei der Umrechnung in Euro die aktuellen          § 15	Wie können Sie Ihre Fondsauswahl ändern?
     marktüblichen Wechselkurse zugrunde gelegt.
                                                                                Sie können uns einmal jährlich beauftragen, die vorhandenen
     Innerhalb eines Fonds können durch die Art der Kapitalanlage               Anteile in Ihrem Anteilguthaben vollständig in einen anderen
     externe, von uns oder der betreuenden Fondsgesellschaft nicht              Fonds mit einer geringeren Risikoklasse umzuschichten
     beeinflussbare Kosten (z. B. Quellensteuer) entstehen. Diese               (Fondswechsel). Dabei werden die jeweiligen bisherigen Anteile
     werden in derselben Weise wie Fondsverwaltungskosten vom                   zum Rücknahmekurs in Anteile des neu gewählten Fonds zum
     Fondswert abgezogen.                                                       Rücknahmekurs übertragen. Umschichtungen sind kostenfrei.
                                                                                Die Auflösung und Zuweisung erfolgt innerhalb von 3 Tagen nach
     Der Eintritt von außergewöhnlichen Umständen kann eine Be-                 Eingang der Aufforderung in Textform bei uns, um die nötigen
     wertung der zugrunde liegenden Vermögenswerte unmöglich                    Vermögenswerte der internen Fonds kaufen und verkaufen zu
     machen. Beispiele sind die Aussetzung des Handels der den                  können. Sollte der Stichtag auf einen Tag fallen, der kein Be-
     Fonds zugrunde liegenden Vermögenswerte, die Schließung                    wertungsstichtag ist, so gilt der nächste Bewertungsstichtag ge-
     einer relevanten Börse oder das Einfrieren der den Fonds zu-               mäß § 11. Die Umschichtung in einen Fonds mit einer höheren
     grunde liegenden Bargelder. In solchen Fällen müssen wir bei               Risikoklasse ist ausgeschlossen.
     der Berechnung des Anteilguthabens die betroffenen Vermö-
     genswerte außer Acht lassen. Sobald die entsprechenden au-                 Wir sind nicht zur Durchführung eines Fondswechsels verpflich-
     ßergewöhnlichen Umstände nicht mehr bestehen, wird Canada                  tet, wenn dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Rege-
     Life zu diesem Zeitpunkt eine Bewertung der zuvor unberück-                lungen nicht möglich ist oder dieser Fondswechsel die Interessen
     sichtigten Vermögenswerte durchführen und gegebenenfalls                   anderer Versicherungsnehmer nachteilig beeinflussen kann.
     eine entsprechende Auszahlung bzw. Erhöhung der Renten-
     zahlung vornehmen.
                                                                           § 16	Was haben Sie bei der Beitragszahlung
                                                                                 zu beachten?
§ 13	Was ist Ihr Anteilguthaben?
      Wie wird der Wert Ihres Anteilguthabens                                 1 Einlösungsbeitrag
      berechnet?                                                                Der Einmalbeitrag (Einlösungsbeitrag) ist zur Zahlung fällig, wenn
                                                                                wir die Annahme Ihres Antrags erklärt haben. Sofern Sie uns
     Das Anteilguthaben Ihres Vertrags besteht aus der Summe aller              ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir nach der
     zu dem jeweiligen Zeitpunkt dem Vertrag zugewiesenen Anteile               Vertragsannahme den Beitrag einziehen.
     des von Ihnen gewählten Fonds.
                                                                              2 Nichtzahlung des Einlösungsbeitrags
     Der Wert Ihres Anteilguthabens ergibt sich aus der Summe aller             Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können
     zu dem jeweiligen Zeitpunkt zugewiesenen Anteile multipliziert             wir – so lange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag zu-
     mit dem jeweiligen Rücknahmekurs.                                          rücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass
                                                                                Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.

§ 14	Welche Stichtage sind für die Berechnung
      des Ausgabe- und des Rücknahmekurses                                 § 17	Können bei einer GARANTIE INVESTMENT
      maßgeblich?                                                                RENTE private Zuzahlungen erbracht werden?
   1 Stichtag für die Zuteilung der Anteile                                     Weitere Beitragszahlungen (Zuzahlungen) sind jederzeit, auch in
      Für die Zuteilung der Anteile legen wir den Ausgabekurs zu-               der Rentenbezugsphase, möglich. Dadurch können Sie Ihr
      grunde, der an dem Werktag oder spätestens bis zum dritten                ­A nteilguthaben und Ihre garantierte Rente erhöhen. Es gelten
      darauf folgenden Werktag gilt, mit dessen Wertstellung wir                 die in § 1 der Anlage Zuzahlungen und Entnahmen geregelten
     ­Ihren Beitrag erhalten, um die nötigen Vermögenswerte für die              Besonderheiten.
      internen Fonds kaufen zu können. Sollte der Stichtag auf einen
      Tag fallen, der kein Bewertungsstichtag ist, so gilt der nächste
      Bewertungsstichtag gemäß § 11.

                                                                                                                                                Seite 6/12

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§ 18	Können Sie Ihre GARANTIE INVESTMENT                                    Die Fondsverwaltungsgebühren können während der Vertrags-
      RENTE private kündigen?                                                laufzeit, nicht aber rückwirkend, erhöht werden. Erhöhungen die-
      Welche Rechtsfolgen hat eine Kündigung?                                nen ausschließlich dazu, Steigerungen bei diesen Kosten auf-
                                                                             zufangen.
     Sie können Ihre GARANTIE INVESTMENT RENTE private jeder-
     zeit vor oder nach Rentenbeginn kündigen.                                Die derzeitige Höhe der Fondsverwaltungsgebühren für die ein-
                                                                              zelnen Fonds finden Sie in der Fondsinformation, die wir Ihnen
     Die Kündigung Ihrer GARANTIE INVESTMENT RENTE private                    mit Ihren Informationen zur GARANTIE INVESTMENT RENTE
     kann mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden sein. Der Rück-           private in Abschnitt I. „Besondere Informationen für Ihre
     kaufswert kann geringer als der gezahlte Beitrag sein. Es ist           ­GARANTIE INVESTMENT RENTE private, Teil II“ überlassen
     auch möglich, dass kein Rückkaufswert vorhanden ist. Dies ist            haben.
     beispielsweise der Fall, wenn sich das Anteilguthaben durch vor-
     angegangene Rentenzahlungen und/oder Entnahmen aufge-                   Wir teilen Ihnen auf Anfrage gerne die jeweils gültigen Fonds-
     zehrt hat (s. § 1 Absatz 1).                                            verwaltungsgebühren mit.

     Nähere Informationen zum Rückkaufswert und zu seiner Höhe             3 Garantiegebühr
     können Sie der Beispielrechnung entnehmen.                              Wir erheben zur Sicherstellung der Höhe Ihrer garantierten
                                                                             Rente Garantiegebühren wie folgt:
      Wenn Sie die GARANTIE INVESTMENT RENTE private kündi-
      gen oder wir sie anfechten oder von ihr zurücktreten, zahlen           Für den Fonds „GIR Portfolio 20 – Defensiv“ 1,00 % der jeweils
      wir den Rückkaufswert. Der Rückkaufswert errechnet sich aus            aktuellen Rentenbasis p.a.,
     dem Wert des Anteilguthabens, d. h. der Summe aller Ihrer               für den Fonds „GIR Portfolio 30 – Ausgewogen“ 1,25 % der
     ­GARANTIE INVESTMENT RENTE private zu dem jeweiligen                    jeweils aktuellen Rentenbasis p.a.
      Zeitpunkt zugewiesenen Anteile multipliziert mit dem jeweiligen        und für den Fonds „GIR Portfolio 50 – Chance“ 1,65 % der
      Rücknahmekurs.                                                         jeweils aktuellen Rentenbasis p.a.

     Soweit bei der Berechnung des Anteilguthabens Vermögens-                Die Garantiegebühr wird durch Auflösung von Anteilen zu Beginn
     werte aufgrund außergewöhnlicher Umstände gemäß § 12 Ab-                jeden Monats erhoben. Eine Anpassung dieser Gebühr kann
     satz 3 außer Acht gelassen werden müssen und die entspre-               während der Vertragslaufzeit erforderlich sein. Bitte beachten
     chenden außergewöhnlichen Umstände nicht mehr bestehen,                 Sie § 28.
     werden wir zu diesem Zeitpunkt eine Bewertung der zuvor
     unberücksichtigten Vermögenswerte durchführen und gegebe-             4 Vertragsbetreuungsgebühr
     nenfalls eine entsprechende Auszahlung durchführen.                     Für Ihre GARANTIE INVESTMENT RENTE private fällt eine
                                                                             Vertragsbetreuungsgebühr von 0,25 % p.a. des Anteilguthabens
     Die Rückzahlung des von Ihnen geleisteten Beitrages können              an. Die Vertragsbetreuungsgebühr kann während der Laufzeit
     Sie nicht verlangen.                                                    Ihres Vertrages, nicht aber rückwirkend, erhöht werden. Er-
                                                                             höhungen dienen ausschließlich dazu, Steigerungen bei diesen
                                                                             Kosten aufzufangen.
§ 19	Kann für Ihre GARANTIE INVESTMENT
      RENTE private eine Stornogebühr anfallen?                              Die Vertragsbetreuungsgebühr wird durch Auflösung von An-
                                                                             teilen zu Beginn jedes Monats erhoben.
     Eine Stornogebühr fällt nicht an.

                                                                        § 21	Sind Sie an Überschüssen beteiligt?
§ 20	Welche Kosten und Gebühren fallen für Ihre
      GARANTIE INVESTMENT RENTE private an?                                  Eine Überschussbeteiligung ist ausgeschlossen.

     Durch den Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen                Sie sind an der Entwicklung des Ihrer GARANTIE INVESTMENT
     Kosten.                                                                 RENTE private zugrunde liegenden Kapitals durch die Fonds
                                                                             unmittelbar beteiligt.
   1 Abschluss- und Vertriebskosten
     Die Abschluss- und Vertriebskosten werden durch den Rück­               Rentenzahlungen kalkulieren wir so, dass wir Ihnen auch nach
     nahme­abschlag, also die Differenz zwischen Ausgabe- und                Rentenbeginn keine Überschussbeteiligung gewähren können.
     Rücknahmekurs in Höhe von 5 %, beglichen; vgl. § 11 und § 12.

   2 Fondsverwaltungsgebühr
     Die Fondsverwaltungsgebühr deckt unsere internen Gebühren
     und ­beinhaltet unter anderem:
     •	die Gebühr der betreuenden Fondsgesellschaft, sofern wir
        eine solche Gesellschaft beauftragt haben,
     • Aufwendungen für Einrichtung der Fonds, laufende Kontrolle
        der Vermögensgegenstände und ihre Anpassung,
     •	Aufwendungen für laufende Berichterstattung.

     Die Fondsverwaltungsgebühren werden bei der Festsetzung der
     Anteilspreise berücksichtigt.


                                                                                                                                           Seite 7/12

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§ 22	Wann werden Ihre Erklärungen und                                     § 24	Was ist zu beachten, wenn Leistungen
      Mitteilungen, die die GARANTIE INVESTMENT                                  verlangt werden und diese erbracht werden?
      RENTE private betreffen, wirksam?
      Welche Formvorschriften gelten?                                         1 Leistungsempfänger
      Wem gegenüber können sie abgegeben                                        Zahlungen erbringen wir an Sie als unseren Versicherungsneh-
                                                                                mer, falls Sie uns keine andere Person als bezugsberechtigte
      werden?
                                                                                Person für den Versicherungsfall benannt haben. Wenn Sie
      Welche Auskunftspflichten haben Sie?
                                                                                sterben, ohne eine andere Person zu benennen, zahlen wir
                                                                                etwaige noch fällige Leistungen an Ihre Erben. Ist ein Bezugs-
		1                                                                             berechtigter nicht vorhanden oder können wir seinen Aufenthalt
     Ihre Erklärungen und Mitteilungen, die Ihre GARANTIE INVEST-               nicht ermitteln, dürfen wir an den Inhaber des Versicherungs-
     MENT RENTE private betreffen, werden uns gegenüber erst                    scheins zahlen.
     dann wirksam, wenn sie in Textform erfolgen und uns zugegan-
     gen sind. Dies gilt auch für die Änderung Ihres Namens oder die            Wir überweisen Rentenzahlungen und andere Zahlungen auf
     Änderung Ihrer Postanschrift sowie entsprechende Änderun-                  das vom Empfangsberechtigten benannte Bankkonto. Sofern wir
     gen bei weiteren Beteiligten, zum Beispiel der versicherten Per-           auf ein Bankkonto außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
     son oder des uns benannten Bezugsberechtigten. Satz 1 gilt                 überweisen sollen, trägt der Empfänger die damit verbundenen
     jedoch nicht für Ihr Widerrufsrecht, über dessen Voraussetzun-             Kosten sowie ein eventuelles Verlustrisiko.
     gen und Rechts­folgen haben wir Sie vor und bei Vertragsschluss
     gesondert informiert.                                                    2 Leistungsnachweise
                                                                                a)	Die Erbringung von Leistungen können wir von der Vorlage
		2                                                                                 des Versicherungsscheins sowie eines amtlichen Zeugnisses
     Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,                      über den Tag der Geburt der Person(en), auf deren Leben
     Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und                    wir verpflichtet sind, eine Leistung zu zahlen sowie der Aus-
     Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die                   kunft nach § 22 Absatz 2, abhängig machen.
     hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei
     Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsabschluss oder                b)	Sofern Leistungen wegen des Todes der versicherten Per-
     auf Nachfrage unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern –                  son vor Rentenbeginn geltend gemacht werden, können wir
     zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet,              die Vorlage einer amtlichen Sterbeurkunde verlangen.
     soweit der Status dritter Personen, die Rechte an ihrem Vertrag
     haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.                   c)	Nach dem Tod des Versicherungsnehmers hat derjenige,
                                                                                    der sich gegenüber uns auf die Rechtsnachfolge des Versi-
     Notwendige Informationen sind beispielsweise Umstände, die für                 cherungsnehmers beruft, uns seine erbrechtliche Berechti-
     die Beurteilung                                                                gung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird uns zum Bei-
     •	Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,                               spiel ein Erbschein, eine Ausfertigung oder eine beglaubigte
     •	der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte                  Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbver-
         an ihrem Vertrag haben und                                                 trag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt,
     •	der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers                       dürfen wir denjenigen, der darin als Erbe oder Testaments-
     maßgebend sein können.                                                         vollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn
                                                                                    verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung
     Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische                        an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn uns bekannt ist, dass der
     Steuer­identifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts-                dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen
     ort und der Wohnsitz.                                                          Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist
                                                                                    oder wenn uns dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt ge-
     Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unter-                  worden ist. Fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen in
     lagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Fol-            beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
     gendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung
     melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder aus-             d)	Ab Rentenbeginn können wir ferner auf unsere Kosten ein
     ländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine                amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die Person, auf
     steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.                                   deren Leben wir eine Rente zahlen, noch lebt. Der Tod der
                                                                                    Person, auf deren Leben wir eine Rente zahlen, ist uns un-
     Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß diesem Absatz 2                 verzüglich anzuzeigen. Zu Unrecht empfangene Renten-
     kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies                  zahlungen sind an uns zurückzuzahlen.
     gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetz­
     lichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung ge-
     stellt haben.                                                         § 25	Verjährung

                                                                                Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren.
§ 23	Welches Recht findet auf Ihre GARANTIE                                    Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
      INVESTMENT RENTE private Anwendung?                                       die Leistung erstmals verlangt werden kann und der Berechtigte
                                                                                von den einen Anspruch begründenden Umständen und dem
     Auf Ihre GARANTIE INVESTMENT RENTE private findet das                      Schuldner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit
     Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.                            hätte erlangen müssen. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder
                                                                                grob fahrlässige Unkenntnis verjähren alle Ansprüche in 10
                                                                                Jahren. Ist der Anspruch aus dem Vertrag bei uns angemeldet
                                                                                worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu
                                                                                dem unsere Entscheidung dem Anspruchsteller in Textform zu-
                                                                                geht.


                                                                                                                                                 Seite 8/12

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GARANTIE INVESTMENT RENTE private
Versicherungsbedingungen


§ 26	Wo ist der Gerichtsstand?                                               2 Wochen, nachdem Ihnen die neue Regelung und die hierfür
                                                                              maßgeblichen Gründe mitgeteilt worden sind, Vertragsbestand-
   1 Ansprüche gegen Canada Life                                              teil.
     Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das
     Gericht zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den
     Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Sie können auch bei         § 28	Können wir die Garantiegebühr ändern?
     dem Gericht Klage erheben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der
     Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz be-             1 Voraussetzung für die Gebührenanpassung
     steht, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.                              Wir sind zu einer Erhöhung der Garantiegebühr berechtigt, wenn
                                                                              a)	sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht
     Wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person oder                    voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der
     eine parteifähige Personengesellschaft ist, bestimmt sich das                vereinbarten Garantiegebühr geändert hat,
     zuständige Gericht nach deren Geschäftssitz.                             b)	die nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu fest-
                                                                                  gesetzte Gebühr angemessen und erforderlich ist, um die
     Wenn nach dem Gesetz weitere Gerichtsstände bestehen, die                    dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu ge-
     vertraglich nicht ausgeschlossen werden dürfen, können Sie-                  währleisten, und
     auch dort Klage erheben.                                                 c) ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen und
                                                                                  die Voraussetzungen der Buchstaben a) und b) überprüft und
   2 Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer                                      bestätigt hat. Eine Neufestsetzung der Garantiegebühr ist
     Klagen aus dem Versicherungsvertrag müssen wir bei dem Ge-                   insoweit ausgeschlossen, als die Versicherungsleistungen
     richt erheben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung               zum Zeitpunkt der Erst- oder Neukalkulation unzureichend
     Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhn-              kalkuliert waren und ein ordentlicher und gewissenhafter
     lichen Aufenthalt haben. Wenn zum Zeitpunkt der Klageerhe-                   Aktuar dies insbesondere anhand der zu diesem Zeitpunkt
     bung weder Ihr Wohnsitz noch Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort                 verfügbaren statistischen Kalkulationsgrundlagen hätte er-
     bekannt sind, können wir Klage bei dem Gericht erheben, das für              kennen müssen.
     unseren Geschäftssitz oder die Niederlassung zuständig ist, die
     Ihren Vertrag verwaltet.                                               2 Herabsetzung der Versicherungsleistung
                                                                               ie können verlangen, dass anstelle einer Erhöhung der Garan-
                                                                              S
     Wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person oder                tiegebühr nach Absatz 1 die Versicherungsleistung entsprechend
     eine parteifähige Personengesellschaft ist, bestimmt sich das zu-        herabgesetzt wird.
     ständige Gericht nach deren Geschäftssitz.
                                                                            3 Wirksamkeit der Anpassung
     Ist deren Geschäftssitz unbekannt, können wir Klage bei dem              Die Neufestsetzung der Gebühren und die Herabsetzung der
     Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz oder die Nieder-          Versicherungsleistung werden zu Beginn des 2. Monats wirk-
     lassung zuständig ist, die Ihren Vertrag verwaltet.                      sam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Herab-
                                                                              setzung und der hierfür maßgeblichen Gründe an Sie folgt.
   3 Allgemein
     Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Auf-
     enthalts nach Vertragsschluss in einen Staat außerhalb der          § 29	Abgaben
     Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz
     verlegen, können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Ver-              Sollten durch deutsches, aber auch internationales Recht (so-
     sicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung aus-                 weit auf Ihre GARANTIE INVESTMENT RENTE private an-
     schließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Ge-                 wendbar) Steuern oder sonstige Abgaben auf Beiträge oder
     schäftssitz oder die Niederlassung zuständig ist, die Ihren              Leistungen erhoben werden bzw. soweit wir verpflichtet sind,
     Vertrag verwaltet.                                                       diese direkt an die Steuerbehörde abzuführen, werden bei
                                                                              beitragsbezogenen Steuern die Beiträge entsprechend erhöht
     Das gilt auch, falls Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres ge-           bzw. die leistungsbezogenen Steuern von den auszuzahlen-
     wöhnlichen Aufenthalts nach Vertragsschluss nach Island, Nor-            den Beträgen abgezogen.
     wegen oder die Schweiz verlegen und der jeweilige Staat nicht
     mehr Mitglied des Übereinkommens über die gerichtliche Zu-
     ständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Ent-          § 30	Welche Schlichtungsstelle gibt es?
     scheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober
     2007 (Luganer Übereinkommen) oder einem ihm nachfolgen-                  Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungs­
     den Übereinkommen ist.                                                   ombudsmann e.V. Damit können Sie regelmäßig nach Erhalt
                                                                              einer unserer Entscheidungen ein kostenloses außergericht­
                                                                              liches Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Dazu
§ 27	Können die Versicherungsbedingungen von                                 müssten Sie Ihre Beschwerde telefonisch, schriftlich, per E-Mail
      uns ­angepasst werden?                                                  oder in jeder anderen geeigneten Form beim Versicherungs-
                                                                              ombudsmann e.V. einlegen. Die Kontaktdaten lauten:
     Ist eine Bestimmung dieser Versicherungsbedingungen durch
     höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen             •	Versicherungsombudsmann e.V.
     Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir sie                 Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
     durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung                Tel.: 0800-3696000
     des Vertrages notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem                 Fax: 0800-3699000
     Vertrag ohne neue Regelung für Sie oder uns auch unter Be-                  E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
     rücksichtigung der Interessen der jeweils anderen Vertragspartei            Internetseite: www.versicherungsombudsmann.de
     eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Regelung
     ist nur wirksam, wenn sie die Wahrung des Vertragszieles der
     Versicherungsnehmer der GARANTIE INVESTMENT RENTE
     private angemessen berücksichtigt. Die neue Regelung wird


                                                                                                                                            Seite 9/12

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GARANTIE INVESTMENT RENTE private
Versicherungsbedingungen


§ 31 Übersicht der Definitionen                                       		K
                                                                        Kosten und Gebühren: § 20
     Ohne damit noch zusätzlich etwas regeln zu wollen, führen wir      Kündigung: § 18
     nachstehend die wichtigsten Definitionen für die Begriffe auf,
     die wir immer wieder im Rahmen dieser Versicherungsbedin-
                                                                       P
     gungen sowie auch während der weiteren Aufschubdauer ver-          Planmäßige Erhöhung der Rente: § 4 Absatz 3
     wenden. Wir beschränken uns darauf, auf die Fundstelle in der
     jeweiligen Bestimmung dieser Versicherungsbedingungen zu         		R
     verweisen:                                                         Rentenbasis: § 1 Absatz 2
                                                                        Rentenbeginn: § 4
		A                                                                     Rentenvermögen: § 4
     Aktuelle Rentenbasis: § 4 Absatz 2                                 Rentenzahlungsbeginn: § 4
     Anlagegrundsätze: § 8 Absatz 3                                     Rückkaufswert: § 18
     Anteile: § 10                                                      Rücknahmekurs: § 12
     Anteilguthaben: § 13
     Aufgeschobene Rentenversicherung: § 1 Absatz 7                   		S
     Aufschubdauer: § 1                                                 Sofort beginnende Rentenversicherung: § 1 Absatz 7
     Ausgabekurs: § 12                                                  Stornogebühr: § 19

		B                                                                   		T
     Bezugsberechtigter: § 24 Absatz 1                                  Todesfallschutz: § 6

		E                                                                   		U
     Entnahmen: § 7; § 2 Anlage Zuzahlungen und Entnahmen               Ursprüngliche Rentenbasis: § 1 Absatz 2

		F                                                                   		V
     Fonds: § 8                                                         Versicherte Person: § 4 Absatz 8
     Fondsverwaltungsgebühr: § 20 Absatz 2                              Versicherungsbeginn: § 2
     Fondswechsel: § 15                                                 Vorvertragliche Anzeigepflicht: § 3
     Fondswert: § 12 Absatz 2                                           Versicherungsjahr: § 2 Absatz 3

		G                                                                   		Z
     GARANTIE INVESTMENT RENTE private: § 1 Absatz 1                    Zuzahlungen: § 17; § 1 Anlage Zuzahlungen und Entnahmen
     Garantierte Mindestrente: § 4 Absatz 1


                                                                                                                                  Seite 10/12

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GARANTIE INVESTMENT RENTE private
Versicherungsbedingungen


ANLAGE
Zuzahlungen und Entnahmen

      Diese Anlage ist Bestandteil der Versicherungsbedingungen                 Die Rentenfaktoren Ihrer Zuzahlungen können sich aufgrund
      der GARANTIE INVESTENT RENTE private von Canada Life.                     zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt geänderter versicherungs-
                                                                                mathematischer Annahmen voneinander und von dem für den
      Sie können bei Ihrer GARANTIE INVESTMENT RENTE private                    ursprünglichen Einmalbeitrag geltenden Rentenfaktor unter-
      Zuzahlungen leisten und Entnahmen tätigen. Diese Anlage                   scheiden.
      ­regelt die Funktionsweise und Voraussetzungen, die bei Zuzah-
       lungen und Entnahmen zu beachten sind, sowie die Auswirkun-              Ihre neue garantierte Rente ermitteln wir auf Grundlage der ur-
       gen auf Ihre garantierte Rente.                                          sprünglichen garantierten Rente zuzüglich der für Ihre jeweilige
                                                                                Zuzahlung ermittelten garantierten Rente. Dies wird Ihnen in
      Zur besseren Übersichtlichkeit dieser Anlage haben wir Quer-              einem Nachtrag zum Versicherungsschein mitgeteilt.
      verweise nur dann gesondert bezeichnet, wenn sie sich außer-
      halb dieser Anlage befinden. Querverweise, die nicht gesondert           3	Verfahren der jährlichen Überprüfung der
      bezeichnet sind, beziehen sich auf diese Anlage.                            Rentenbasis für Ihre Zuzahlung
                                                                                Die Rentenbasis der jeweiligen Zuzahlungen wird jährlich zum
                                                                                Jahrestag des Rentenbeginns überprüft. Wir vergleichen zu
§1    Was gilt bei Zuzahlungen?                                                 diesem Datum die zuletzt ermittelte Rentenbasis der jeweiligen
                                                                                Zuzahlung und den Wert des der Zuzahlung zugeordneten An-
       Sie können jederzeit, auch in der Rentenbezugsphase, Zuzah-              teilguthabens. Falls der Wert dieses Anteilguthabens zum Jah-
       lungen in Ihre GARANTIE INVESTMENT RENTE private                         restag höher ist als die letzte Rentenbasis der Zuzahlung, wird
      ­tätigen.                                                                 die Rentenbasis auf den Wert dieses Anteilguthabens erhöht
                                                                                und eine insgesamt entsprechend erhöhte Rente zugesagt.
      Sämtliche Beiträge zu Ihrer GARANTIE INVESTMENT RENTE
      private werden in den aktuell gewählten Fonds investiert.                4	Zuzahlungen während der
                                                                                  ­Rentenbezugsphase
      Zuzahlungen erhöhen Ihre garantierte Rente. Aus Ihrem Ein-                Zuzahlungen vor einer anstehenden Rentenauszahlung wäh-
      malbeitrag und ihren Zuzahlungen berechnen wir eine einheit­              rend der Rentenbezugsphase erhöhen die zu diesem Renten-
      liche Rente.                                                              auszahlungstermin ausgezahlte Rente, wenn sie spätestens
                                                                                vier Werktage vor dem vereinbarten Rentenauszahlungstermin
     1	Mindestbeitrag und Höchstbeitrag für                                    bei uns eingehen.
        ­Zuzahlungen
      Der Mindestbeitrag für jede Zuzahlung beträgt 5.000 €. Der                Geht die Zuzahlung später als vier Werktage vor der vereinbar-
      Höchstbetrag für die Summe aller Einmalbeiträge, die für eine             ten Rentenzahlung bei uns ein, so kann sich die Auszahlung
      versicherte Person gezahlt werden können, beträgt 1.000.000 €,            dieser Rente einmalig um wenige Tage verschieben. Geht die
      unabhängig von der Anzahl der bei uns auf das Leben der ver-              Zuzahlung einen Werktag vor dem vereinbarten Rentenzah-
      sicherten Person abgeschlossenen GARANTIE INVESTMENT                      lungstermin bei uns ein, erfolgt die Erhöhung der Rentenzah-
      RENTE private-Verträge.                                                   lung erst am nächsten Rentenzahlungstermin.

      Falls Sie diesen Höchstbetrag überschreiten wollen, bedarf es
      einer besonderen Vereinbarung mit uns. Wir sind bereit, beson-      §2    Was gilt bei Entnahmen?
      dere Vereinbarungen zu treffen, wenn dies unter Berücksichti-
      gung versicherungsmathematischer Grundsätze vertretbar ist.                Sie können jederzeit Entnahmen tätigen. Bei Entnahmen werden
                                                                                 wir Anteile aus dem Anteilguthaben auflösen, welches auf den
      Wir haben außerdem das Recht, den Höchstbetrag von                         ­ursprünglichen Einmalbeitrag entfällt und den Gegenwert zum
      1.000.000 € für Zuzahlungen zu reduzieren oder Zuzahlungen                  Rücknahmekurs auszahlen. Der Mindestauszahlungsbetrag einer
      nicht anzunehmen, wenn dies im Interesse der anderen Versi-                 Entnahme beträgt 250 €. Entnahmen sind möglich, solange
      cherungsnehmer unter Berücksichtigung versicherungsmathe-                   das im Vertrag verbleibende Anteilguthaben 1.500 € nicht
      matischer Grundsätze notwendig ist. Wir teilen Ihnen gerne auf            ­unterschreitet.
      Anfrage mit, ob die Möglichkeit, weitere Zuzahlungen zu erbrin-
      gen, besteht. Auch den jeweils gültigen Höchstbetrag teilen wir          1	Berücksichtigung von Zuzahlungen der Reihe
      Ihnen gerne auf Wunsch mit.                                                 nach
                                                                                Haben Sie zu Ihrem Vertrag Zuzahlungen geleistet, werden die
     2	Berechnung der garantierten Rente bei                                   Entnahmen entsprechend nachfolgender Vorgehensweise vor-
        Zuzahlung                                                               genommen. Zunächst wird das auf Ihren Einmalbeitrag entfal-
      Jede Zuzahlung erhält ihre eigene Rentenbasis. Das aufgrund               lende Anteilguthaben soweit erforderlich aufgelöst.
      Ihrer Zuzahlung erworbene Anteilguthaben bezeichnen wir als
      ursprüngliche Rentenbasis für Ihre Zuzahlung.                             Sobald das Anteilguthaben des Einmalbeitrags durch Entnah-
                                                                                men vollständig erschöpft ist, werden Anteile an dem Ihren
      Die anteilig auf Ihre Zuzahlung entfallende garantierte Rente er-         Zuzahlungen zugewiesenen Anteilguthaben aufgelöst. Dabei
                                                                                ­
      mitteln wir aufgrund der aktuellen Rentenbasis Ihrer Zuzahlung            entnehmen wir, soweit erforderlich, Anteile jeweils aus dem An-
      bei Rentenbeginn und des neu ermittelten zugesagten Renten-               teilguthaben der ältesten Zuzahlung, bis dieses vollständig
      faktors für Ihre jeweilige Zuzahlung.                                     durch die Entnahmen aufgebraucht ist.


                                                                                                                                             Seite 11/12

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GARANTIE INVESTMENT RENTE private
Versicherungsbedingungen


    2	Auswirkung von Entnahmen auf Ihre
      ­garantierte Rente
       Zum Zeitpunkt der Entnahme wird die aktuelle Rentenbasis für
       den Teil Ihres Anteilguthabens, aus dem wir die Anteile auf­
       lösen, neu berechnet. Entsprechend wird die garantierte Rente
       neu berechnet. Die Rentenbasis sowie die garantierte Rente
       sinken nach einer Entnahme entsprechend dem Prozentsatz,
       um den der Wert des Anteilguthabens zum Zeitpunkt der Ent-
       nahme durch die Entnahme reduziert wurde.

       Die Neuberechnung kann auch wie folgt beschrieben werden:

       [Rentenbasis nach der Entnahme] = [Wert der Rentenbasis vor
       der Entnahme] x [Wert des Anteilguthabens nach Entnahme] /
       [Wert des Anteilguthabens vor der Entnahme].


Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland,       Vorstand:
Hohenzollernring 72, 50672 Köln, HRB 34058, AG Köln
                                                                       Kevin Murphy (Vorstandsvorsitzender, irisch), Sylvia Cronin (irisch),
Postanschrift:                                                         Susan Gibson (irisch), Iris Kremers (deutsch), Rose McHugh (irisch),
Canada Life Assurance Europe plc,                                      Dr. Igor Radović (österreichisch)
Postfach 1763, 63237 Neu-Isenburg
                                                                       Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung:
Telefon: 06102-306-1800, Telefax: 06102-306-1801                       Magnus Baumhauer (deutsch)
kundenservice@canadalife.de, www.canadalife.de

Hauptsitz:
Canada Life Assurance Europe plc,
14/15 Lower Abbey Street, Dublin 1, Ireland

Eingetragener Firmensitz in Irland Nr. 297731                          Stand September 2024

                                                                                                                                         Seite 12/12

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                     Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland
                     Hohenzollernring 72, 50672 Köln, HRB 34058, AG Köln
                     Postanschrift: Canada Life Assurance Europe plc
                     Postfach 1763, 63237 Neu-Isenburg
                     Telefon: 06102-306-1800, Telefax: 06102-306-1801
                     kundenservice@canadalife.de, www.canadalife.de

                     Hauptsitz: Canada Life Assurance Europe plc
                     14/15 Lower Abbey Street, Dublin 1, Ireland
                     Eingetragener Firmensitz in Irland Nr. 297731
                     HypoVereinsbank München,
                     IBAN DE69 7002 0270 0062 3244 06, BIC HYVEDEMMXXX

                     Vorstand:
                     Kevin Murphy (Vorstandsvorsitzender, irisch),
                     Sylvia Cronin (irisch), Susan Gibson (irisch), Iris Kremers (deutsch),
                     Rose McHugh (irisch), Dr. Igor Radović (österreichisch)

                     Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung: Magnus Baumhauer (deutsch)


                     Canada Life Assurance Europe plc unterliegt der allgemeinen
                     Aufsicht der Central Bank of Ireland und der Rechtsaufsicht
                     der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
VB GIRp 01 09/2024
```

