# Canada Life GENERATION private plus: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-canada-life-generation-private-plus.php
- Rechtlicher Träger: Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-canada-life-generation-private-plus.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen GENERATION private plus](https://www.canadalife.de/media/versicherungsbedingungen-generation-private-plus.pdf), Fassung Mai 2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds) | ja | Ihr Versicherungsanlageprodukt GENERATION private plus von Canada Life ist eine fondsgebundene, aufgeschobene Rentenversicherung. | § 1 Abs. 1, Seite 9 |
| Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index) | nicht geregelt |  |  |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | ja | Der GENERATION UWP-Fonds III ist ein von Canada Life aufgelegter Fonds | Anlage C § 2 Abs. 1, Seite 75 |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | ja | dass das geglättete Anteilguthaben mindestens 90 % der Summe aller für den GENERATION UWP-Fonds III gezahlten Beitragsanteile | Anlage C § 3 Abs. 1 b), Seite 75 |
| Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbar | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben) | ja | Wir garantieren den in Abschnitt I. Teil I Ziffer 3 b) 2) der „Besonderen Informationen für Ihren GENERATION private plus“ ausgewiesenen Rentenfaktor für je 10.000 € des Rentenvermögens. | § 4 Abs. 4, Seite 11 |
| Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel) | nicht geregelt |  |  |
| Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagen | ja | Falls Ihre Rente aufgrund der Anwendung des garantierten Rentenfaktors höher wäre, erhalten Sie diese höhere | § 4 Abs. 3, Seite 12 |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | nein | Eine Überschussbeteiligung ist ausgeschlossen. | § 28, Seite 6 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | ja | Jährlich sind bis zu 20 Umschichtungen kostenfrei. | § 16 Abs. 1, Seite 22 |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | ja | Können die Fonds geändert werden? | § 10, Seite 2 |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn) | ja | Das Ablaufmanagement ist für Sie kostenlos. | § 26 Abs. 1, Seite 31 |
| Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn) | ja | vorgezogenen Rentenbeginn können Sie Ihren ursprünglichen Rentenbeginn einmalig auf einen früheren Termin | § 5 Abs. 2, Seite 14 |
| Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | Der hinausgeschobene Rentenbeginn darf nicht nach dem Jahrestag des Versicherungsbeginns liegen, der dem 85. Geburtstag der versicherten Person folgt. | § 5 Abs. 4, Seite 13 |
| Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente) | ja | Zum aktuellen Rentenbeginns kann statt einer Rentenzahlung auch eine Auszahlung des zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Rentenvermögens (Kapitalauszahlung) gewählt werden. | § 4 Abs. 10, Seite 13 |
| Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginn | ja | Die entsprechende Mitteilung muss uns spätestens einen Monat bzw. bei Wahl der Marktoption gemäß Absatz 8 g) spätestens 2 Monate vor aktuellem Rentenbeginn zugehen. | § 4 Abs. 9, Seite 13 |
| Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente) | ja | Sie können sich auch dazu entschließen, einen Teil Ihres Rentenvermögens als Kapitalleistung und den verbleibenden Restbetrag in Form eines der unter Absatz 8 a) bis f) beschriebenen Rentenmodelle zu erhalten. | § 4 Abs. 10, Seite 13 |
| Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter) | ja | Die Garantiezeit kann für maximal 25 Jahre vereinbart werden. | § 4 Abs. 8 c), Seite 13 |
| Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn | ja | In diesem Fall zahlen wir das Restkapital an den oder die Begünstigten, wenn die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlungen stirbt. | § 4 Abs. 8 d), Seite 13 |
| Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezug | ja | Sie können bestimmen, dass die persönliche Rente bzw. Hinterbliebenenrente um entweder 1 %, 3 % oder 5 % jährlich steigt. | § 4 Abs. 8 e), Seite 13 |
| Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text) | ja, bis 100 € | Wenn zum Rentenbeginn die sich aus dem Rentenvermögen ergebende Rentenzahlung geringer ist als 100 € monatlich, können wir den Anspruch auf eine Rente durch einmalige Kapitalauszahlung des Rentenvermögens abfinden. | § 4 Abs. 6, Seite 12 |
| Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert) | nicht geregelt |  |  |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Wenn die versicherte Person vor Rentenbeginn stirbt, zahlen wir nach Maßgabe des § 6 das Anteilguthaben, mindestens jedoch die eingezahlten Beiträge | § 1 Abs. 5, Seite 9 |
| Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | zahlen wir, auf der Grundlage der dem Vertrag zum Todestag zugewiesenen Anteile, Ihr Anteilguthaben, mindestens jedoch die eingezahlten Beiträge, abzüglich der bereits angefallenen Risikobeiträge für Zusatzoptionen (falls vereinbart) und des Wertes getätigter Teilkündigungen. | § 6, Seite 14 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent) | ja | Wenn Sie mit uns den Besonderen Todesfallschutz vereinbart haben, zahlen wir im Fall des Todes der versicherten Person vor aktuellem Rentenbeginn Ihr Anteilguthaben, mindestens jedoch die für den Besonderen Todesfallschutz vereinbarte Leistung. | § 7 Abs. 1 d), Seite 15 |
| Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartner | ja | Verstirbt die versicherte Person, so zahlen wir anschließend eine Rente in Höhe eines bei Wahl der Rentenart vereinbarten Prozentsatzes der persönlichen Rente an die Person, die uns zum Rentenbeginn als Hinterbliebene genannt wurde | § 4 Abs. 8 b), Seite 13 |
| Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person) | ja | Rente mit zusätzlicher Hinterbliebenenabsicherung | § 4 Abs. 8 b), Seite 9 |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | ja | Zahlungen erbringen wir an Sie als unseren Versicherungsnehmer, falls Sie uns keine andere Person als bezugsberechtigte Person für den Versicherungsfall benannt haben. | § 31 Abs. 2, Seite 33 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | ja | durch Selbsttötung innerhalb von drei Jahren nach Beginn des Schutzes oder nach Erhöhung des Schutzes, bezogen auf den | § 8 Abs. 1 a) cc), Seite 17 |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | ja | Sie können eine befristete Beitragsfreistellung für eine Dauer von bis zu 12 Monaten beanspruchen. | § 24 Abs. 2 a) aa), Seite 28 |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | ja | Der maximale Zeitraum für alle befristeten Beitragsfreistellungen beträgt in diesem Fall 24 Monate. | § 24 Abs. 2 a) aa), Seite 28 |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | ja | Sie können bei einem GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen die Beitragshöhe ändern, wenn Sie dabei die nachstehenden Mindest- und Höchstbeträge beachten. | § 21 Abs. 1 a), Seite 26 |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter) | ja | Sie können Ihren GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen jederzeit zum nächsten Fälligkeitstag, frühestens jedoch zum ersten Jahrestag nach Versicherungsbeginn | § 23 Abs. 1, Seite 27 |
| Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | ja, bis 250 € | Der Mindestbetrag für jede Zuzahlung beträgt 250 €. | § 20 Abs. 2, Seite 25 |
| Teilentnahmen vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Kündigungen hinsichtlich eines Teilbetrags sind möglich, wenn der verbleibende Wert Ihres Anteilguthabens mindestens 1.000 € beträgt. | § 25 Abs. 1 b), Seite 30 |
| Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfung | ja | Sie können sowohl bei Antragstellung als auch während der Aufschubzeit eine jährliche planmäßige Erhöhung Ihres Beitrags zwischen 1 % bis 10 % (in 1-Prozentschritten) wählen. | § 19 Abs. 1, Seite 24 |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | keine | Sie können den Erhöhungen beliebig oft widersprechen. | § 19 Abs. 3, Seite 25 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatz | ja | eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 7 Absatz 1 c) | § 1 Abs. 7, Seite 9 |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |  |  |
| Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | ja | Satz 1 gilt jedoch nicht für Ihr Widerrufsrecht, über dessen Voraussetzungen und Rechtsfolgen haben wir Sie vor und bei Vertragsschluss gesondert informiert. | § 29 Abs. 1, Seite 33 |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | Sie können Ihren GENERATION private plus jederzeit vor aktuellem Rentenbeginn durch eine Erklärung in Textform kündigen. | § 25 Abs. 1 a), Seite 30 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | Der Rückkaufswert errechnet sich aus dem Wert des Anteilguthabens | § 25 Abs. 3, Seite 30 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | keine | Wir ziehen keine Stornogebühr ab. | § 25 Abs. 3, Seite 30 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | ja | Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen ist die gleichmäßige Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Vertragsjahre berücksichtigt. | § 25 Abs. 3, Seite 30 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | Mit Ihrem Vertrag sind Abschluss- und Vertriebskosten verbunden. Diese sind von Ihnen zu tragen. | § 27 Abs. 1, Seite 31 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | ja | Sie können jederzeit vor Ablauf der aktuellen Beitragszahlungsdauer die Beitragsfreistellung beenden und zur Zahlung der laufenden Beiträge zurückkehren. | § 23 Abs. 3, Seite 27 |
| Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente) | nicht geregelt |  |  |
| Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz | nicht geregelt |  |  |
| Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen) | nicht geregelt |  |  |
| Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflicht | nicht geregelt |  |  |
| PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zins | nicht geregelt |  |  |
| Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen) | nicht geregelt |  |  |
| Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherung | ja | Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden. | § 3 Abs. 1, Seite 11 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | ja | Unsere Leistungspflicht entfällt, wenn der Versicherungsfall bei der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Kriegsereignissen verursacht wird. | § 8 Abs. 1 b), Seite 17 |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | ja | durch Strahlen aufgrund von Kernenergie. | § 8 Abs. 1 a) ee), Seite 17 |
| Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlung | ja | Ab aktuellem Rentenbeginn können wir ferner auf unsere Kosten ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die Person, auf deren Leben wir eine Rente zahlen, noch lebt. | § 31 Abs. 3 j), Seite 35 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |
| Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsse | ja | Sie erhalten eine jährliche Mitteilung von uns, aus der Sie den Wert der Anteile aus gegebenenfalls mehreren unterschiedlichen Fonds sowie den Wert Ihres Anteilguthabens entnehmen können. | § 1 Abs. 8, Seite 9 |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen GENERATION private plus

```text
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                     Private Rente


                     Versicherungsbedingungen
                     GENERATION private plus
                     Stand Mai 2026


Mein Leben.
Besser versichert.

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


Inhalt

§ 1	Was ist Ihr GENERATION private plus von Canada Life?
     Welche Leistungen erbringen wir? ............................................................................................................ 1

       1    GENERATION private plus ........................................................................................................................................................................ 1
       2    Vertragsarten ............................................................................................................................................................................................. 1
       3    Versicherte Person und Versicherungsnehmer ........................................................................................................................................ 1
       4    Leistung zum Rentenbeginn ...................................................................................................................................................................... 1
       5    Tod vor Rentenbeginn ................................................................................................................................................................................ 1
       6    Tod nach Rentenbeginn ............................................................................................................................................................................. 1
       7    Zusatzoptionen ........................................................................................................................................................................................... 1
       8    Informationen über den Wert Ihrer Anteile ................................................................................................................................................ 2

§2     Wann beginnt und endet Ihr GENERATION private plus? ....................................................................... 2

       1    Beginn des Versicherungsschutzes .......................................................................................................................................................... 2
       2    Wartezeiten ................................................................................................................................................................................................ 2
       3    Ende des Versicherungsschutzes ............................................................................................................................................................. 2
       4    Versicherungsjahr ...................................................................................................................................................................................... 3

§ 3	Welche Bedeutung haben die von uns vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung
     oder die im Rahmen der Risikoprüfung gestellten Fragen?
     Was haben Sie bezüglich der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu beachten? ..................................... 3

       1    Wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung aller Fragen ............................................................................................................. 3
       2    Unser Rücktrittsrecht ................................................................................................................................................................................. 3
       3    Kündigung .................................................................................................................................................................................................. 3
       4    Rückwirkende Vertragsanpassung ............................................................................................................................................................ 3
       5    Ausübung unserer Rechte ......................................................................................................................................................................... 3
       6    Anfechtung ................................................................................................................................................................................................. 3
       7    Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung .................................................................................................................... 4
       8    Erklärungsempfänger ................................................................................................................................................................................. 4

§ 4	Was leisten wir mit Erreichen des aktuellen Rentenbeginns?
     Welche Möglichkeiten haben Sie? .............................................................................................................. 4

       1 Zahlung einer Rente aufgrund Ihres Rentenvermögens ........................................................................................................................... 4
       2 Grundlagen für die Berechnung der Rente ............................................................................................................................................... 4
       3 Anzuwendender Rentenfaktor ................................................................................................................................................................... 4
       4 Garantierter Rentenfaktor .......................................................................................................................................................................... 4
       5 Zahlungsweise und Mindestrente .............................................................................................................................................................. 4
       6 Abfindung der Rente .................................................................................................................................................................................. 4
       7 Rentenzahlungsdauer der Rente nach Beginn der Rentenzahlung ......................................................................................................... 4
       8 Rentenarten ................................................................................................................................................................................................ 4
       9 Fristen für die Wahl der Rentenart ............................................................................................................................................................. 5
       10 Kapitalleistung ............................................................................................................................................................................................ 6

§ 5	Wann ist Ihr Rentenbeginn?
     Können Sie ihn verlegen? ............................................................................................................................ 6

       1    Ursprünglicher Rentenbeginn .................................................................................................................................................................... 6
       2    Vorgezogener Rentenbeginn ..................................................................................................................................................................... 6
       3    Folgen des vorgezogenen Rentenbeginns ................................................................................................................................................ 6
       4    Hinausgeschobener Rentenbeginn ........................................................................................................................................................... 6
       5    Folgen des hinausgeschobenen Rentenbeginns ...................................................................................................................................... 6
       6    Aktueller Rentenbeginn .............................................................................................................................................................................. 6

§6     Was geschieht im Fall des Todes vor Rentenbeginn? ............................................................................. 6


§ 7	Welche Zusatzoptionen können Sie bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung
     vereinbaren und welche Leistungen können Sie hieraus beanspruchen? ........................................... 7

       1 Mögliche Zusatzoptionen bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung .................................................................................................. 7
       2 Risikobeiträge für vereinbarte Zusatzoptionen ......................................................................................................................................... 8
       3	Können Sie Zusatzoptionen auch noch während der Aufschubzeit ein- oder ausschließen? ................................................................. 8

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


§ 8	Welche Risikoausschlüsse und Einschränkungen des Versicherungsschutzes
     gibt es insbesondere bei den Zusatzoptionen?......................................................................................... 8

       1   Allgemeine Ausschlüsse ............................................................................................................................................................................ 8
       2   Besondere Ausschlüsse für die Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten ................................................................................... 9
       3   Besondere Ausschlüsse für die Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ................................................ 9

§ 9	In welche Fonds können Sie investieren?
     Wie erfolgt die Anlage?
     Wie werden die Fonds verwaltet?
     Wie werden die Fonds angelegt?................................................................................................................ 9
       1   Fonds .......................................................................................................................................................................................................... 9
       2   Fondsverwaltung ........................................................................................................................................................................................ 9
       3   Anlagegrundsätze .................................................................................................................................................................................... 10
       4   Kosten und Aufwendungen, die innerhalb der Fonds anfallen ............................................................................................................... 10

§ 10 Können die Fonds geändert werden? ...................................................................................................... 10

       1   Canada Life-Fonds ................................................................................................................................................................................... 10
       2   Publikumsfonds ........................................................................................................................................................................................ 10
       3   Allgemein .................................................................................................................................................................................................. 11

§ 11 Wie werden für Ihre Beiträge Anteile zugeteilt? ..................................................................................... 11

       1   Grundprinzipien für die Berechnung der Zuteilung ................................................................................................................................. 11
       2   Zuteilungssätze bei Verträgen mit laufenden Beiträgen ......................................................................................................................... 11
       3   Zuteilungssätze für außerplanmäßige Beitragserhöhungen .................................................................................................................. 12
       4   Zuteilungssätze für planmäßige Beitragserhöhungen und Beitragserhöhungen während der Startphase .......................................... 12
       5   Zuteilungssätze nach Beitragsreduzierungen ......................................................................................................................................... 12
       6   Zuteilungssätze für Einmalbeiträge oder Zuzahlungen .......................................................................................................................... 12

§ 12	Welcher Kurs wird für die Zuteilung und Auflösung von Anteilen verwendet? ................................. 12


§ 13 Wie wird der Fondswert von Canada Life-Fonds ermittelt? .................................................................. 13

       1   Ermittlung des Fondswertes .................................................................................................................................................................... 13
       2   Basis für die Berechnung ......................................................................................................................................................................... 13
       3   Berechnung des zugrunde liegenden Vermögens .................................................................................................................................. 13

§ 14	Was ist Ihr Anteilguthaben?
      Wie wird der Wert Ihres Anteilguthabens berechnet? .......................................................................... 13


§ 15	Welche Stichtage sind für die Berechnung des Ausgabe-
      und des Rücknahmekurses maßgeblich? ............................................................................................... 13

       1   Stichtag für die Zuteilung der Anteile ...................................................................................................................................................... 13
       2   Stichtag für die Auflösung der Anteile ..................................................................................................................................................... 13

§ 16	Wie können Sie Ihre Fondsauswahl oder die Beitragsaufteilung ändern?
      Können Sie statt des Automatischen Portfolio Managements
      eine andere Fondsauswahl treffen? ......................................................................................................... 14

       1   Fondswechsel .......................................................................................................................................................................................... 14
       2   Änderung der Beitragsaufteilung ............................................................................................................................................................. 14
       3   Automatisches Portfolio Management (APM) ......................................................................................................................................... 14

§ 17 Wann kommen Sie in den Genuss eines Treuebonus? .......................................................................... 14

       1   Wesen der Treueboni ............................................................................................................................................................................... 14
       2   Stichtag für Zuteilung und Höhe des Treuebonus bei laufenden Beiträgen ........................................................................................... 14
       3   Stichtag für Zuteilung und Höhe des Treuebonus bei Verträgen gegen Einmalbeitrag ......................................................................... 15

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


§ 18	Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?
      Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? ....................................................... 16

       1   Einlösungsbeitrag, Folgebeiträge, ursprüngliche Beitragszahlungsdauer ............................................................................................ 16
       2   Beitragszahlungsweise ............................................................................................................................................................................ 16
       3   Nichtzahlung des Einlösungsbeitrags ..................................................................................................................................................... 16
       4   Nichtzahlung der Folgebeiträge .............................................................................................................................................................. 16
       5   Lastschrifteinzug und Folgen der Nichteinlösung ................................................................................................................................... 16

§ 19	Welche Regelungen gelten im Fall der Vereinbarung
      von planmäßigen Erhöhungen laufender Beiträge? .............................................................................. 16

       1   Optionen zur Vereinbarung einer planmäßigen Erhöhung ..................................................................................................................... 16
       2   Wie wirkt sich eine planmäßige Erhöhung der Beiträge auf vereinbarte Zusatzoption aus? ................................................................ 16
       3   Widerspruch gegen planmäßige Erhöhung ............................................................................................................................................. 17
       4   Ende der planmäßigen Erhöhung ............................................................................................................................................................ 17

§ 20	Können bei einem GENERATION private plus
      weitere Einmalbeiträge (Zuzahlungen) gezahlt werden? ....................................................................... 17

       1   Zuzahlungen ............................................................................................................................................................................................. 17
       2   Mindestbeitrag für Zuzahlungen .............................................................................................................................................................. 17
       3   Höchstbeitrag für Zuzahlungen ............................................................................................................................................................... 17

§ 21	In welchem Umfang können bei Ihrem GENERATION private plus
      mit laufenden Beiträgen die Beitragshöhe, die Zahlungsweise und
      die Beitragszahlungsdauer geändert werden? ....................................................................................... 18

       1   Änderung der Beitragshöhe bei laufender Beitragszahlung ................................................................................................................... 18
       2   Änderung der Beitragshöhe bei planmäßigen Erhöhungen laufender Beiträge .................................................................................... 18
       3   Änderung der Zahlungsweise .................................................................................................................................................................. 18
       4   Änderung der Beitragszahlungsdauer, aktuelle Beitragszahlungsdauer ............................................................................................... 18
       5   Fristen für Änderungen ............................................................................................................................................................................ 19

§ 22	Was gilt, wenn Sie die Startoption vereinbart haben? ........................................................................... 19


§ 23	Können Sie Ihren GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen beitragsfrei stellen? ........... 19

       1   Voraussetzungen für die Beitragsfreistellung ......................................................................................................................................... 19
       2   Wirkungen der Beitragsfreistellung ......................................................................................................................................................... 19
       3   Wiederaufnahme der Beitragszahlung .................................................................................................................................................... 20

§ 24	Welche Möglichkeiten haben Sie bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten? ................................. 20

       1   Voraussetzungen ..................................................................................................................................................................................... 20
       2   Befristete Beitragsfreistellung und befristete Beitragsreduzierung ........................................................................................................ 20
       3   Beitragsstundung ..................................................................................................................................................................................... 22

§ 25	Können Sie Ihren GENERATION private plus kündigen?
      Welche Rechtsfolgen hat eine Kündigung?............................................................................................. 22

       1   Vollständige und teilweise Kündigung ..................................................................................................................................................... 22
       2   Nachteile der Kündigung .......................................................................................................................................................................... 22
       3   Rückkaufswert .......................................................................................................................................................................................... 22

§ 26 Was gilt, wenn Sie das Automatische Ablaufmanagement vereinbart haben? .................................. 23

       1   Wie funktioniert das Automatische Ablaufmanagement? ....................................................................................................................... 23
       2   Welche Regelungen gelten nach der Umschichtung? ............................................................................................................................ 23
       3   Was sollten Sie bei der Wahl des Automatischen Ablaufmanagements beachten? .............................................................................. 23
       4   Wann endet das Automatische Ablaufmanagement? ............................................................................................................................. 23

[Seite 5]
GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


§ 27	Welche Kosten und Gebühren fallen für Ihren GENERATION private plus an? .................................. 23

        1 Abschluss- und Vertriebskosten .............................................................................................................................................................. 23
        2 Monatliche Verwaltungsgebühr ............................................................................................................................................................... 23
        3 Fixkosten bei Verträgen mit laufenden Beiträgen ................................................................................................................................... 24
        4 Garantiegebühr für Ihre Anlage im GENERATION UWP-Fonds III ........................................................................................................ 24
        5 Vertragsbetreuungsgebühr ...................................................................................................................................................................... 24
        6 Fondsverwaltungsgebühr ........................................................................................................................................................................ 24
        7 Fondswechsel .......................................................................................................................................................................................... 24
        8 Kosten im Zusammenhang mit Beitragszahlungen ................................................................................................................................ 24
        9 Auswirkungen der Treueboni auf die Kosten Ihres Vertrags .................................................................................................................. 25
        10 Besonderheiten bei Wahl des GENERATION UWP-Fonds III ............................................................................................................... 25

§ 28	Sind Sie an Überschüssen beteiligt? ....................................................................................................... 25


§ 29	Wann werden Ihre Erklärungen und Mitteilungen, die den GENERATION private plus
      betreffen, wirksam?
      Welche Formvorschriften gelten?
      Wem gegenüber können sie abgegeben werden?
      Welche Auskunftspflichten haben Sie? ................................................................................................... 25

§ 30	Welches Recht findet auf Ihren GENERATION private plus Anwendung? .......................................... 25


§ 31	Was ist zu beachten, wenn Leistungen verlangt werden und diese erbracht werden? ..................... 25

        1    Anzeige des Versicherungsfalls .............................................................................................................................................................. 25
        2    Leistungsempfänger ................................................................................................................................................................................ 25
        3    Leistungsnachweise und Mitteilungspflichten ......................................................................................................................................... 25

§ 32	Verjährung ................................................................................................................................................... 27


§ 33 Wo ist der Gerichtsstand? ......................................................................................................................... 27

        1    Ansprüche gegen Canada Life ................................................................................................................................................................ 27
        2    Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer ......................................................................................................................................... 27
        3    Allgemein .................................................................................................................................................................................................. 27

§ 34 Können die Versicherungsbedingungen von uns angepasst werden? ............................................... 27


§ 35 Können wir die Gebühren für die Garantien ändern?............................................................................. 28


§ 36	Welche Abgaben sind zu berücksichtigen? ............................................................................................ 28


§ 37	Welche Schlichtungsstelle gibt es? ......................................................................................................... 28


§ 38	Übersicht der Definitionen ........................................................................................................................ 29


ANLAGE A
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSATZOPTION LEISTUNG
BEI BESTIMMTEN SCHWEREN KRANKHEITEN .............................................................................................. 30


§ 1	Was ist versichert? ..................................................................................................................................... 30


§ 2	Wann entsteht der Anspruch auf die versicherte Leistung? ................................................................ 30


§ 3	Welcher Anspruch besteht, wenn die versicherte Person innerhalb
     von 14 Tagen nach Feststellung einer schweren Krankheit stirbt? ..................................................... 31

[Seite 6]
GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


§ 4	In welchem Umfang reduziert sich die versicherte Leistung
     nach einem ersten Versicherungsfall?
     In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz für einen zweiten Versicherungsfall? ............... 31


§ 5	Was gilt für automatisch mitversicherte Kinder? ................................................................................... 31


§ 6	Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
     Welche Wartezeiten bestehen? ................................................................................................................. 32


§ 7	Wann können Sie den Versicherungsschutz aus der Zusatzoption ohne erneute
     Risikoprüfung verlängern (Verlängerungsoption)? ............................................................................... 32


§ 8	In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz für die Zusatzoption ausgeschlossen? .................. 33


§ 9	Müssen Sie uns eine nachträgliche Erhöhung des Risikos mitteilen? ................................................ 34


§ 10	Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz für die Zusatzoption Leistung
      bei bestimmten schweren Krankheiten erhöhen? .................................................................................. 34


§ 11	Was ist zu beachten, wenn Sie eine Leistung erhalten möchten? ....................................................... 34


§ 12	Wie ist das Verhältnis zu Ihrem GENERATION private plus? ................................................................ 34


§ 13	Keine Überschussbeteiligung ................................................................................................................... 35


§ 14	Definitionen der versicherten bestimmten schweren Krankheiten ...................................................... 35


ANLAGE B
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSATZOPTIONEN BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE
UND BEITRAGSBEFREIUNG BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT .............................................................................. 54


§ 1	Welche Leistungen erbringen wir im Fall der Berufsunfähigkeit?
     Wann entsteht und endet der Anspruch? ................................................................................................ 54


§2     Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? ................................................................... 55


§3     Wann liegt Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürftigkeit vor? ........................................................... 57


§4     Wann liegt Berufsunfähigkeit wegen Erwerbsunfähigkeit vor? ........................................................... 57


§ 5	Welche Leistungen erbringen wir bei Einstellung von
     Krankentage- bzw. Krankengeldzahlungen (Überbrückungshilfe) bei
     der Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente? ........................................................................................... 58


§6     Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz aus der Zusatzoption? ........................................ 58


§7     In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz für die Zusatzoption ausgeschlossen? .................. 59

[Seite 7]
GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


§8     Müssen Sie uns eine nachträgliche Erhöhung des Risikos mitteilen? ................................................ 59


§ 9	Was gilt, wenn Sie eine planmäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente
     im Rahmen der Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente mit uns vereinbart haben? .......................... 59

       A)	Regelungen für die planmäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente vor dem Versicherungsfall
           bei Verträgen mit laufenden Beiträgen .................................................................................................................................................... 59
       B)	Regelungen für die planmäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente nach Eintritt des Versicherungsfalls .....................................60

§ 10	Was gilt, wenn Sie die Dynamik der Beitragsbefreiung nach dem Versicherungsfall
      bei Verträgen mit laufenden Beiträgen mit uns vereinbart haben? ..................................................... 60


§ 11	Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz für die
      Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente erhöhen? .................................................................................. 61

       A) Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung (Nachversicherungsgarantie) ..................................................... 61
       B) Erhöhung des Versicherungsschutzes in sonstigen Fällen .................................................................................................................... 62

§ 12	Was ist zu beachten, wenn Sie eine Leistung aufgrund
      einer Berufsunfähigkeit erhalten möchten? ............................................................................................ 62


§ 13 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab? ..................................................... 63


§ 14	Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit und in welchen Fällen
      zahlen wir eine Wiedereingliederungshilfe? ........................................................................................... 63


§ 15 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit? ............. 63


§ 16 Mögliche Beitragsstundung während der Versicherungsfallprüfung ................................................. 64


§ 17 Wie ist das Verhältnis zu Ihrem GENERATION private plus? ................................................................ 64


§ 18 Wechseloption in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ........................................... 65


§ 19 Keine Überschussbeteiligung ................................................................................................................... 65


ANLAGE C
GENERATION UWP-Fonds III ............................................................................................................................. 66


§ 1	Unter welchen Bedingungen können Sie eine Anlage
     in den GENERATION UWP-Fonds III wählen? ......................................................................................... 66

       1    Beitragsaufteilung und Umschichtungen ................................................................................................................................................ 66
       2    Zuzahlungen ............................................................................................................................................................................................. 66
       3    Erhöhung des Beitrags bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung ................................................................................................... 66
       4    Änderungen .............................................................................................................................................................................................. 66
       5    Weitere Einschränkungen für Investitionen in den GENERATION UWP-Fonds III ............................................................................... 66

§2     Was ist der GENERATION UWP-Fonds III? Wie sind Sie an ihm beteiligt? ......................................... 67

       1    Die Anlagegrundsätze des GENERATION UWP-Fonds III .................................................................................................................... 67
       2    Wie sind Sie am GENERATION UWP-Fonds III beteiligt? ..................................................................................................................... 67

§3     Welche Garantien hat der GENERATION UWP-Fonds III ....................................................................... 67

       1    Garantien beim GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen .................................................................................................... 67
       2    Garantien beim GENERATION private plus mit Einmalbeiträgen .......................................................................................................... 68

[Seite 8]
GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


§4     Was ist der geglättete Wert Ihres Anteilguthabens? ............................................................................. 68

       1   Geglättetes Anteilguthaben und geglätteter Wertzuwachs des GENERATION UWP-Fonds III ........................................................... 68
       2   Wert der geglätteten Anteile am GENERATION UWP-Fonds III ............................................................................................................ 68
       3   Ermittlung des Wertes des geglätteten Anteilguthabens ........................................................................................................................ 68
       4   Wert des geglätteten Anteilguthabens .................................................................................................................................................... 68

§ 5	Wie wird der Fondswert des GENERATION UWP-Fonds III berechnet?
     Wie wird der tatsächliche Wert des Anteilguthabens berechnet?........................................................ 69

       1   Fondswert des GENERATION UWP-Fonds III ....................................................................................................................................... 69
       2   Der tatsächliche Wert Ihres UWP-Anteilguthabens ................................................................................................................................ 69

§ 6	Welche Bedeutung hat die Wertangleichung für Ihr UWP-Anteilguthaben?
     Was ist der Schlussbonus?
     Was ist der UWP-Wert? .............................................................................................................................. 69

       1   Wesen der Wertangleichung ................................................................................................................................................................... 69
       2   Was ist die Wertangleichung? Wann wird eine Wertangleichung durchgeführt? .................................................................................. 69
       3   Wesen des Schlussbonus ........................................................................................................................................................................ 69
       4   Voller Schlussbonus bei Erreichen der Voraussetzung für den Schlussbonus ..................................................................................... 69
       5   Voraussetzungen für den Schlussbonus für Ihren GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen ............................................. 69
       6   Voraussetzungen für den Schlussbonus für Ihren GENERATION private plus mit Einmalbeitrag ....................................................... 70
       7   Möglicher Schlussbonus bei Nichterreichen der Voraussetzungen ....................................................................................................... 70
       8   UWP-Wert ................................................................................................................................................................................................ 70

§ 7	Welche Folgen hat der vorgezogene oder der hinausgeschobene Rentenbeginn auf die Anlage
     in den GENERATION UWP-Fonds III? ...................................................................................................... 70


§ 8	Welche Folgen hat eine Umschichtung aus dem GENERATION UWP-Fonds III in andere Fonds?
     Wie wirkt sich eine Änderung der Beitragsaufteilung aus? .................................................................. 70


ANLAGE D
AUTOMATISCHES PORTFOLIO MANAGEMENT (APM) ................................................................................... 71

[Seite 9]
GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


Versicherungsbedingungen
für den GENERATION private plus von Canada Life

Die Anlagen A–D sind Teil dieser Versicherungsbedingungen.                 2 Vertragsarten
                                                                            Es gibt für den GENERATION private plus die Möglichkeit, lau-
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung ge-             fende Beiträge oder einen Einmalbeitrag zu wählen. Sie können
schlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personen-          auf bestehende Verträge auch Zuzahlungen leisten.
bezeichnungen innerhalb dieser Versicherungsbedingungen (sowie in
unseren vorvertraglichen Informations- und Vertragsunterlagen) gelten       Soweit wir in diesen Versicherungsbedingungen nicht aus-
für alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Eine Übersicht           drücklich darauf hinweisen, gelten alle Bestimmungen sowohl
der jeweiligen Definitionen haben wir in § 38 zusammengestellt. Zur         für den GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen als
besseren Übersichtlichkeit des Bedingungswerks haben wir Querver-           auch mit Einmalbeitrag. Für Zuzahlungen gelten die Regelun-
weise auf andere Bestimmungen nur dann gesondert bezeichnet, wenn           gen für Einmalbeiträge, soweit diese von den Regelungen für
sie sich in den Anlagen befinden. Querverweise, die nicht gesondert         laufende Beiträge abweichen.
bezeichnet sind, beziehen sich auf diese Versicherungsbedingungen.
Verweise auf Gesetze basieren auf der jeweils am 01.01.2025 gelten-         Die Art Ihres GENERATION private plus ist in Ihrem Ver­
den Fassung.                                                                sicherungsschein bestätigt. Auch wenn Sie beide Arten des
                                                                            GENERATION private plus zeitgleich mit uns vereinbart haben,
                                                                            handelt es sich um gesonderte Verträge. Sie erhalten deshalb
§ 1	Was ist Ihr GENERATION private plus von                                für jeden GENERATION private plus einen gesonderten Versi-
     Canada Life?                                                           cherungsschein.
     Welche Leistungen erbringen wir?
                                                                           3 Versicherte Person und Versicherungsnehmer
    1 GENERATION private plus                                               Versicherte Person ist die Person, auf deren Leben bzw. Ge-
       Ihr Versicherungsanlageprodukt GENERATION private plus               sundheit die Versicherung abgeschlossen ist. Die versicherte
       von Canada Life ist eine fondsgebundene, aufgeschobene               Person ist im Versicherungsschein angegeben. Eine versicher-
       ­Rentenversicherung. Die Aufschubzeit bezeichnet den Zeitraum        te Person muss nicht notwendigerweise der Versicherungs­
        zwischen Versicherungs- und Rentenbeginn. Der GENERATION            nehmer sein. Versicherungsnehmer ist derjenige, der die
        private plus bietet Ihnen Versicherungsschutz in Form einer         ­Versicherung beantragt hat. Er wird als solcher im Versiche-
        ­A ltersrente. Die Höhe Ihrer Altersrente wird bei Rentenbeginn      rungsschein genannt. Die in den Versicherungsbedingungen
         berechnet und hängt u. a. von der Wertentwicklung der Ihrem         festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig den Ver-
         Vertrag zugrunde liegenden Fonds ab.                                sicherungsnehmer als unseren Vertragspartner.

       Sie können für die Anlage Ihrer Beiträge zwischen mehreren          4 Leistung zum Rentenbeginn
       Fonds wählen, die für Ihren GENERATION private plus zur Ver-         Wenn die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt, zahlen
       fügung stehen, wobei maximal 40 Fonds gleichzeitig gehalten          wir entweder eine laufende Rente oder eine einmalige Kapital-
       werden können. Die Fonds investieren in Publikumsfonds,              leistung. Die genauere Ausgestaltung der Leistungen wird in § 4
       Wertpapiere und andere Vermögenswerte gemäß der für sie              näher erläutert.
       jeweils geltenden Anlagegrundsätze.
                                                                           5 Tod vor Rentenbeginn
       Sie nehmen an der Wertentwicklung der von Ihnen als Anlage-          Wenn die versicherte Person vor Rentenbeginn stirbt, zahlen
       option gewählten Fonds mit ihren Renditeaussichten direkt teil,      wir nach Maßgabe des § 6 das Anteilguthaben, mindestens je-
       aber – je nach Ausrichtung des jeweiligen Fonds – entspre-           doch die eingezahlten Beiträge abzüglich der bereits angefalle-
       chend auch an den hiermit verbundenen Risiken der Anlage.            nen Risikobeiträge für Zusatzoptionen (falls vereinbart) und des
       Das ­Erreichen einer bestimmten Wertentwicklung kann nicht           Wertes getätigter Teilkündigungen. Stirbt die versicherte Per-
       garantiert werden. Wir übernehmen daher keine Haftung für das        son in dem Zeitraum einer befristeten oder unbefristeten Bei-
       ­Erreichen der Anlageziele bzw. -erwartungen der von Ihnen ge-       tragsfreistellung, einer Beitragsstundung oder einer befristeten
        wählten Fonds auch, soweit sie in dem jeweiligen Dokument           Beitragsreduzierung, ist die Todesfallleistung auf den Wert des
        „Anlage­option“ beschrieben sind. Diese Partizipation an den        Anteilguthabens beschränkt.
        Fonds bietet die Chance auf Wachstum, birgt aber auch das
        ­Risiko eines möglichen Kapitalverlustes. Das bedeutet, dass       6 Tod nach Rentenbeginn
         der Wert Ihres GENERATION private plus sowohl steigen als          Wenn zum Rentenbeginn eine Rente mit zusätzlicher Hinter-
         auch fallen kann. Sofern Sie in den GENERATION UWP-Fonds           bliebenenabsicherung, eine Rentengarantiezeit oder eine Ren-
         III ­investiert haben, kann Ihrem Vertrag unter bestimmten Vor-    te mit Restkapitalisierung vereinbart wird, zahlen wir zudem
         aussetzungen aber auch ein garantierter Wert zustehen (siehe       eine Todesfallleistung, wenn die versicherte Person nach
         ­A nlage C – GENERATION UWP-Fonds III).                            ­Rentenbeginn stirbt. Die genaue Ausgestaltung dieser Todes-
                                                                             fallleistung wird in § 4 Abs. 8 zu den vorgenannten Optionen
       Der Wert des Anteilguthabens Ihres GENERATION private plus            näher erläutert.
       entwickelt sich entsprechend der Wertentwicklung der jedem
       Fonds zugewiesenen Anteile unter Berücksichtigung der ­Kosten       7 Zusatzoptionen
       Ihres Vertrags. Aus dem bis zum Rentenbeginn gebildeten Wert         Für Ihren GENERATION private plus mit laufender Beitragszah-
       des Anteilguthabens werden die Leistungen erbracht, wobei            lung können Sie folgende Zusatzoptionen mit uns vereinbaren:
       Sie zwischen verschiedenen Rentenarten oder auch anderen             •	 eine Leistung in Form einer Kapitalleistung bei Eintritt
       ­Optionen wählen können.                                                 ­bestimmter schwerer Krankheiten („Leistung bei bestimm-
                                                                                 ten schweren Krankheiten“) gemäß § 7 Absatz 1 a) in Ver-
                                                                                 bindung mit Anlage A – Besondere Bedingungen für die Zu-
                                                                                 satzoption Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten,


                                                                                                                                          Seite 1/71

[Seite 10]
GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     •	eine Berufsunfähigkeitsrente (inklusive Beitragsbefreiung)     b) M
                                                                           it dem Ende des Versicherungsschutzes endet auch der
        gemäß § 7 Absatz 1 b) in Verbindung mit Anlage B – Beson-         Versicherungsschutz aus gegebenenfalls vereinbarten
        dere Bedingungen für die Zusatzoptionen Berufsunfähig-            Zusatzoptionen. Der Versicherungsschutz aus einer Zu-
        keitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit,           satzoption kann in den nachfolgend aufgeführten Fällen
     •	eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 7 Ab-        auch vor dem Ablauf der für Ihren GENERATION private
        satz 1 c) in Verbindung mit Anlage B – Besondere Bedingun-        plus vereinbarten Aufschubzeit enden.
        gen für die Zusatzoptionen Berufsunfähigkeitsrente und Bei-       Der Versicherungsschutz aus einer Zusatzoption endet
        tragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit,                             •	  im Fall einer Beitragsfreistellung Ihres GENERATION
     •	einen Besonderen Todesfallschutz gemäß § 7 Absatz 1 d)                 private plus nach § 23,
        oder                                                              •	mit dem Ende der für Ihren GENERATION private plus
     •	eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung gemäß § 7 Absatz                   vereinbarten Beitragszahlungsdauer oder
        1 e) (nur in Verbindung mit der Leistung bei bestimmten           •	bei ursprünglichem bzw. vorgezogenem Rentenbeginn
        schweren Krankheiten).                                                 Ihres GENERATION private plus.

   8 Informationen über den Wert Ihrer Anteile                         aa)	Der Versicherungsschutz für die Zusatzoptionen Berufsun-
     Sie erhalten eine jährliche Mitteilung von uns, aus der Sie den       fähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
     Wert der Anteile aus gegebenenfalls mehreren unterschied­             endet darüber hinaus gemäß § 6 der Anlage B – Besondere
     lichen Fonds sowie den Wert Ihres Anteilguthabens entnehmen           Bedingungen für die Zusatzoptionen Berufsunfähigkeits­
     können. Wir geben Ihnen den Wert Ihrer Anteile und Ihres An-          rente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
     teilguthabens auch auf Anfrage an.                                    •	  mit Ablauf der für diese Zusatzoptionen vereinbarten
                                                                                Versicherungsdauer oder
                                                                           •	spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem
§ 2	Wann beginnt und endet Ihr GENERATION                                      die versicherte Person ihr 67. Lebensjahr vollendet und
     private plus?                                                              keine Verlängerung des Versicherungsschutzes gemäß
                                                                                § 6 Absatz 3 der Anlage B – Besondere Bedingungen für
   1 Beginn des Versicherungsschutzes                                           die ­Zusatzoptionen Berufsunfähigkeitsrente und Bei-
     Der Versicherungsschutz Ihres GENERATION private plus be-                  tragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit – erfolgt ist.
     ginnt, wenn wir die Annahme Ihres Antrags erklärt und Sie den         Wenn Sie ausschließlich die Zusatzoption Beitragsbefreiung
     sogenannten Einlösungsbeitrag, d. h. den ersten laufenden              bei Berufsunfähigkeit vereinbart haben, endet der Versiche-
     ­Beitrag oder den Einmalbeitrag, gezahlt haben. Der Versiche-          rungsschutz aus dieser Zusatzoption zudem bei einer befris-
      rungsschutz beginnt jedoch nicht vor dem im Versicherungs-            teten Beitragsfreistellung. Wenn Sie die Zusatzoption Berufs-
      schein angegebenen Versicherungsbeginn.                               unfähigkeitsrente gewählt haben, besteht während der Dauer
                                                                            einer befristeten Beitragsfreistellung kein Versicherungs-
     Unsere Leistungspflicht kann jedoch entfallen, wenn Sie den            schutz für die Beitragsbefreiung.
     fälligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 18).
                                                                       bb)	Der Besondere Todesfallschutz endet zudem
   2 Wartezeiten                                                           •	bei einer befristeten Beitragsfreistellung,
     Falls Sie die Zusatzoption Leistung bei bestimmten schweren           •	bei einer befristeten Beitragsreduzierung,
     Krankheiten gewählt haben, besteht für die Krankheit „Krebs“          •	bei einer Beitragsstundung,
     eine Wartezeit von 6 Monaten und für die Krankheit „Bypass-           •	am 50. Jahrestag des Versicherungsbeginns oder
     Operation der Koronararterien“ eine Wartezeit von 3 Monaten,          •	spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem
     ab dem nach Absatz 1 maßgeblichen Zeitpunkt bis zum Beginn                die versicherte Person ihr 75. Lebensjahr vollendet.
     des Versicherungsschutzes.
                                                                       cc) Außerdem endet der Versicherungsschutz für die Zusatz-
     Eine ausführliche Darstellung der möglichen Wartezeiten finden         option Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten
     Sie in § 6 Absatz 2 der Anlage A – Besondere Bedingungen               ­gemäß § 6 Absatz 3 der Anlage A – Besondere Bedin­
     für die Zusatzoption Leistung bei bestimmten schweren Krank-            gungen für die Zusatzoption Leistung bei bestimmten
     heiten.                                                                 schweren Krank­heiten:
                                                                             •	bei einer befristeten Beitragsfreistellung,
   3 Ende des Versicherungsschutzes                                          •	bei einer befristeten Beitragsreduzierung,
     a) Der Versicherungsschutz endet insgesamt                              •	bei einer Beitragsstundung,
        • mit der Abfindung bei geringem Rentenvermögen nach                •	am 50. Jahrestag des Versicherungsbeginns,
           § 4 Absatz 6 oder der Inanspruchnahme einer vollstän-             •	mit Auszahlung der versicherten Leistung für einen
           digen Kapitalleistung nach § 4 Absatz 10,                            2. Versicherungsfall oder
        • wenn wir von dem Versicherungsvertrag zurücktreten                •	spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem
           oder ihn anfechten (in diesen Fällen entfällt der Versi-             die versicherte Person ihr 75. Lebensjahr vollendet und
           cherungsschutz gegebenenfalls sogar rückwirkend,                     keine Verlängerung des Versicherungsschutzes ­gemäß
           siehe § 3),                                                          § 7 der Anlage A – Besondere Bedingungen für die Zu-
        • mit dem Tod der versicherten Person unter Berücksich-                satzoptionen Leistung bei bestimmten schweren Krank-
           tigung gegebenenfalls vereinbarter Rentengarantiezei-                heiten – erfolgt ist.
           ten, Restkapitalisierung bzw. anderen Hinterbliebenen-
           absicherungen,                                              dd) Der Versicherungsschutz für eine Erwerbsunfähigkeitsab-
        • bei Kündigung des Vertrags,                                      sicherung endet des Weiteren:
        • wenn der Wert aller dem Vertrag zugewiesenen Anteile             •	 sobald die versicherte Leistung aufgrund des Eintritts
           auf null sinkt. Hierüber werden wir Sie informieren.                 der Erwerbsunfähigkeit erbracht worden ist,
           Wenn Sie Ihre Beiträge vollständig oder anteilig in den          •	 sobald der Versicherungsschutz aus der Zusatzoption
           GENERATION UWP-Fonds III investiert haben, ist                       Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten endet,
           hierfür sowohl der Wert des geglätteten als auch                 •	 spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem
           des tatsächlichen Anteilguthabens (siehe Anlage C –                  die versicherte Person ihr 67. Lebensjahr vollendet und
           GENERATION UWP-Fonds III) maßgeblich.                                keine Verlängerung des Versicherungsschutzes ge-
                                                                                mäß § 7 Abs. 1 e) erfolgt ist.


                                                                                                                                       Seite 2/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


   4 Versicherungsjahr                                                     b)	
                                                                              Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen
     Als Versicherungsjahr bezeichnen wir den Zeitraum eines Jahres           wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
     ab dem im Versicherungsschein ausgewiesenen Versicherungs-               ­angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
     beginn und die jeweils auf die Jahrestage des ursprünglichen Ver-         gen, geschlossen hätten.
     sicherungsbeginns folgenden Jahre.
                                                                          4 Rückwirkende Vertragsanpassung
                                                                           a)	Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
§ 3	Welche Bedeutung haben die von uns vor                                    Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,
      Abgabe Ihrer Vertragserklärung oder die im                               wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten,
      Rahmen der Risikoprüfung gestellten                                      werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen
     ­Fragen?                                                                  rückwirkend Vertragsbestandteil. Eine solche rückwirkende
      Was haben Sie bezüglich der v
                                  ­ orvertraglichen                            Vertragsanpassung kann zu einer rückwirkenden Beitrags-
                                                                               erhöhung oder zu einem rückwirkenden Ausschluss der
      Anzeigepflicht zu beachten?
                                                                               ­Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand und
   1	Wahrheitsgemäße und vollständige                                          insoweit zum Verlust des Versicherungsschutzes für bereits
      ­Beantwortung aller Fragen                                                eingetretene und zukünftige Versicherungsfälle führen.
     Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf,                ­Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten,
     dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten Fragen           verzichten wir auf unser Recht, dass die anderen Bedingun-
     wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertrag-               gen Vertragsbestandteil werden.
     liche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die Fragen nach
     gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen               Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um
                                                                           b)	
     Störungen und Beschwerden. Diese Anzeigepflicht gilt auch für            mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz
     Fragen, die wir Ihnen nach Ihrer Antragserklärung, aber vor unse-        für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den
     rer Vertragsannahme in Textform stellen.                                 Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer
                                                                              ­Mitteilung fristlos kündigen. In der Mitteilung werden wir
     Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist auch           Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen.
     diese – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige
     Beantwortung der Fragen verantwortlich.                              5 Ausübung unserer Rechte
                                                                           a)	Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsan-
   2 Unser Rücktrittsrecht                                                     passung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte
     a)	Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungs-               Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflicht-
         schutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicher-               verletzung hingewiesen haben. Wir müssen unsere Rechte
         ten Person (vgl. Absatz 1) nicht oder nicht richtig angegeben         innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist
         worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt           beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung
         nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertrag­               der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
         liche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig           begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer
         verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vor-        Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir
                                                                               ­
         vertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht,          unsere Erklärung stützen. Innerhalb der vorgenannten
                                                                               ­
         wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei             ­Monatsfrist dürfen wir weitere Umstände zur Begründung
         Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu                  unserer Erklärung angeben.
         anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
                                                                           b)	Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
     b)	Im Fall des Rücktritts besteht grundsätzlich kein Versiche-           und zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den
         rungsschutz. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Ver-           nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An-
         sicherungsfalls erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht für           zeige kannten.
         den Versicherungsfall jedoch bestehen, wenn uns nachge-
         wiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene            Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von 5 Jahren
                                                                           c)	
         Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des             seit Vertragsschluss ausüben; dies gilt nicht für Versiche-
         Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Um-            rungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Haben
         fang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Haben Sie die          Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, be-
         Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung       trägt die Frist 10 Jahre.
         verpflichtet.
                                                                          6 Anfechtung
        Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird,
     c)	                                                                  Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls
        zahlen wir den Rückkaufswert (§ 25 Absatz 3). Die Rück-            durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und ge-
        zahlung der Beiträge, die für die Vertragslaufzeit vor Wirk-       wollt auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen
        samwerden des Rücktritts gezahlt wurden, können Sie                worden ist (arglistige Täuschung). Handelt es sich um Angaben
        nicht verlangen.                                                   der versicherten Person, können wir Ihnen gegenüber die An-
                                                                           fechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung der vor-
   3 Kündigung                                                             vertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Absatz 2c)
     a) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung     gilt entsprechend.
         der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch
         auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag
         unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
         Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten,
         ­
         verzichten wir auf unser Recht, den Vertrag zu kündigen.


                                                                                                                                           Seite 3/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


   7	Leistungserweiterung/Wiederherstellung der                        4 Garantierter Rentenfaktor
      Versicherung                                                       Wir garantieren den in Abschnitt I. Teil I Ziffer 3 b) 2) der „Be-
     Die Absätze 1 bis 6 gelten bei einer unsere Leistungspflicht er-    sonderen Informationen für Ihren GENERATION private plus“
     weiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Ver-       ausgewiesenen Rentenfaktor für je 10.000 € des Rentenvermö-
     sicherung entsprechend. Die Fristen nach Absatz 5c) beginnen        gens. Dieser garantierte Rentenfaktor gilt für eine persönliche
     mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung            Rente gemäß Absatz 8 a) mit monatlich nachschüssiger Zah-
     ­bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu        lungsweise bei ursprünglichem Rentenbeginn. Wir nennen ihn
      zu laufen.                                                         den ursprünglich garantierten Rentenfaktor.

   8 Erklärungsempfänger                                                 Den ursprünglich garantierten Rentenfaktor haben wir unter der
     Die Ausübung unserer Rechte erfolgt durch schriftliche Erklä-       Annahme der Lebenserwartung in Höhe von 50 % der Sterbe-
     rung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine       tafeln DAV2004R ohne Verzinsung ermittelt. Dies erfolgt unter
     andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach         der Berücksichtigung unserer heutigen vorsichtigen Annahme
     Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese      der Anteile von Frauen und Männern in unserem zukünftigen
     Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter         Bestand. Dabei berücksichtigen wir einmalige Verwaltungskos-
     nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt           ten für die Einrichtung der Rente in Höhe von 2 % des Renten-
     ­werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur        vermögens sowie laufende Verwaltungskosten in Höhe von 2 %
      Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.            jeder Rentenzahlung.

                                                                         In den folgenden Fällen berechnen wir einen neuen garantier-
§ 4	Was leisten wir mit Erreichen des aktuellen                         ten Rentenfaktor nach denselben Annahmen, die wir für die
     Rentenbeginns?                                                      ­Berechnung des ursprünglich garantierten Rentenfaktors ange-
     Welche Möglichkeiten haben Sie?                                      wandt haben:
                                                                          •	bei vorgezogenem Rentenbeginn,
   1	Zahlung einer Rente aufgrund Ihres                                  •	bei einer anderen Rentenzahlungsweise bzw. -art als die
     ­Rentenvermögens                                                        persönliche Rente mit monatlich nachschüssiger Zahlungs-
     Wenn die versicherte Person, also Sie oder eine von Ihnen be-           weise.
     stimmte Person, deren Leben wir versichern, den Rentenbeginn
     (vgl. § 5 Absatz 6) erlebt, zahlen wir eine laufende Rente. Wir     In den folgenden Fällen der Vertragsänderung können wir einen
     zahlen diese Rente jedenfalls solange die versicherte Person        neuen garantierten Rentenfaktor aufgrund anderer versiche-
     lebt, bei Vereinbarung entsprechender Rentenarten gemäß Ab-         rungsmathematischer Annahmen ermitteln und mitteilen, der
     satz 8 gegebenenfalls auch länger. Die Rente berechnen wir          für den sich hieraus ergebenden Teil des Rentenvermögens gilt:
     gemäß Absatz 2 aufgrund des Wertes Ihres Anteilguthabens            •	bei außerplanmäßigen Beitragserhöhungen,
     (siehe § 14). Den bei aktuellem Rentenbeginn für Ihre Rente zur     •	bei Zuzahlungen,
     Verfügung stehenden Wert Ihres Anteilguthabens einschließ-          •	bei Verlängerung der Beitragszahlungsdauer,
     lich des zum Rentenbeginn zugeteilten zusätzlichen Treuebo-         •	bei Hinausschieben des Rentenbeginns.
     nus (§ 17) nennen wir das Rentenvermögen. Die Rentenzahlung
     erfolgt jeweils am Ende eines Monats (nachschüssig).                Für den sich aus dem ursprünglichen Vertrag ergebenden Teil
                                                                         des Rentenvermögens bleibt es aber bei den ursprünglichen
     Soweit bei der Berechnung des Anteilguthabens Vermögens-            versicherungsmathematischen Annahmen, die dem in Ab-
     werte bzw. Anteile aufgrund außergewöhnlicher Umstände ge-          schnitt I. Teil I Ziffer 3 b) 2) der „Besonderen Informationen für
     mäß § 14 außer Acht gelassen werden müssen, werden wir,             Ihren GENERATION private plus“ ausgewiesenen Rentenfaktor
     sobald die entsprechenden außergewöhnlichen Umstände                zugrunde liegen.
     nicht mehr bestehen, eine Bewertung der zuvor unberück­
     sichtigten Vermögenswerte bzw. Anteile durchführen und ge-         5 Zahlungsweise und Mindestrente
     gebenenfalls eine entsprechende Erhöhung der Rentenzahlung          Sie können wählen, ob eine Rente monatlich, vierteljährlich, halb-
     vornehmen.                                                          jährlich oder jährlich gezahlt wird. Die Rentenzahlung erfolgt
                                                                         ­immer nachschüssig. Dabei muss der Betrag pro Rentenzahlung
   2 Grundlagen für die Berechnung der Rente                              mindestens 100 € monatlich betragen.
     Die durch uns auszuzahlende Rente wird berechnet unter Berück-
     sichtigung                                                         6 Abfindung der Rente
     •	der Höhe Ihres Rentenvermögens,                                  Wenn zum Rentenbeginn die sich aus dem Rentenvermögen
     •	der von Ihnen gewählten Rentenzahlungsweise und -art,            ergebende Rentenzahlung geringer ist als 100 € monatlich,
     •	des Zeitpunkts Ihres Rentenbeginns,                              können wir den Anspruch auf eine Rente durch einmalige
                                                                         ­
     •	des anzuwendenden Rentenfaktors gemäß Absatz 3.                  ­Kapitalauszahlung des Rentenvermögens abfinden. Mit dieser
                                                                          Zahlung erlischt Ihr GENERATION private plus. Im Übrigen ist
   3 Anzuwendender Rentenfaktor                                           eine Abfindung der Rente nach Beginn der Rentenzahlung aus-
     Zum Rentenbeginn wird auf Basis der dann geltenden versiche-         geschlossen.
     rungsmathematischen Grundsätze und der voraussichtlichen
     Verwaltungskosten der dann aktuelle Rentenfaktor unter Be-         7	Rentenzahlungsdauer der Rente nach Beginn
     rücksichtigung der Rentenzahlungsweise und -art ermittelt. Wir        der Rentenzahlung
     vergleichen den dann aktuellen Rentenfaktor mit dem gemäß           Nach dem Tod der versicherten Person bzw. der anderen Person,
     Absatz 4 garantierten Rentenfaktor. Falls Ihre Rente aufgrund       auf deren Leben wir eine Rente zahlen, werden keine weiteren
     der Anwendung des garantierten Rentenfaktors höher wäre,            Rentenzahlungen geleistet, es sei denn, es ist eine längere Ren-
     ­erhalten Sie diese höhere Rente.                                   tengarantiezeit vereinbart.

                                                                        8 Rentenarten
                                                                         Zu Rentenbeginn stehen Ihnen folgende Optionen zur Wahl.
                                                                         Diese können Sie jedoch nach Rentenbeginn nicht mehr ab-
                                                                         ändern.


                                                                                                                                         Seite 4/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     a) Persönliche Rente                                                 f) Teildynamische Rente
     	Sie können sich für eine lebenslange Rente (Leibrente) auf         	 Wenn zum Rentenbeginn keine Rentendynamik ge-
        das Leben der versicherten Person entscheiden.                       wünscht wird, leisten wir eine teildynamische Rente. In der
                                                                             Höhe der ersten Rentenleistung sind dann vorgezogene
     b) Rente mit zusätzlicher Hinterbliebenenabsicherung                    Rentensteigerungen bereits berücksichtigt. Die teildyna-
     	Wenn Sie sich für diese Möglichkeit entscheiden, zahlen wir           mische Rente kann nicht sinken.
        zunächst eine Rente bis zum Tod der versicherten Person.
        Verstirbt die versicherte Person, so zahlen wir anschließend      g) Marktoption
        eine Rente in Höhe eines bei Wahl der Rentenart verein­              aa)	Falls Sie die Marktoption wählen, werden wir uns darum
        barten Prozentsatzes der persönlichen Rente an die ­Person,              bemühen, für Sie alternative Angebote von für uns
        die uns zum Rentenbeginn als Hinterbliebene genannt                      ­verfügbarer ausgewählter Versicherer für eine entspre-
        ­wurde, falls und so lange diese Person lebt (Hinterbliebe-               chende Rente auf das Leben der versicherten Person
         nenrente).                                                               einzuholen. Die Angebote, die wir erhalten, werden wir
                                                                                  Ihnen spätestens einen Monat vor Ihrem aktuellen Ren-
     c) Rentengarantiezeit                                                        tenbeginn mitteilen. Gleichzeitig erhalten Sie nähere
     	Sie können sich sowohl bei Antragstellung als auch zum                     ­A ngaben zu den bei uns erhältlichen Rentenzahlungen.
         Rentenbeginn für die persönliche Rente mit einer Renten-
         garantiezeit für einen bestimmten Zeitraum entscheiden.             bb)	Wenn Sie sich dazu entscheiden, Rentenzahlungen auf
         Dieser gewählte Zeitraum beginnt mit dem aktuellen Ren-                 der Grundlage des Angebots eines anderen Versiche-
         tenbeginn und endet zu dem von Ihnen gewählten Zeitpunkt,               rers in Anspruch zu nehmen, werden wir uns darum be-
         spätestens jedoch mit Ablauf des Jahres, in dem die versi-              mühen, einen entsprechenden Vertrag zwischen uns
         cherte Person das 92. Lebensjahr vollendet. Die Garantie-               und dem von Ihnen ausgewählten Versicherer zustande
         zeit kann für maximal 25 Jahre vereinbart werden. Wir                   zu bringen. Ist der von Ihnen ausgewählte Versicherer
         ­werden die Rente während dieser Garantiezeit zahlen, auch              nicht bereit, einen Vertrag auf der Grundlage seines An-
          wenn die versicherte Person während der Garantiezeit                   gebots mit uns abzuschließen, können Sie das Angebot
          stirbt. Sofern die versicherte Person die Garantiezeit über-           eines anderen Versicherers auswählen; Satz 1 gilt dann
          lebt, werden wir die Rente bis zum Tod der versicherten                entsprechend.
        ­Person weiterzahlen.
                                                                             cc)	A lle Absprachen des mit dem anderen Versicherer ver-
     	Sie können diese Rentengarantiezeit auch für eine persön-                 einbarten Versicherungsvertrags gelten auch für die von
       liche Rente mit zusätzlicher Hinterbliebenenabsicherung                   uns an Sie zu zahlende Rente.
       vereinbaren. In diesem Fall können Sie bei Wahl der Ren-
       tenart entscheiden, ob bei Tod der versicherten Person                dd)	Wenn Sie uns Ihre Wahl hinsichtlich der Alternativange-
       während der Garantiezeit die Hinterbliebenenrente zusätz-                 bote gemäß dieser Marktoption nicht bis spätestens
       lich zu der garantierten persönlichen Rente sofort ab Tod                 2 Wochen vor Rentenbeginn mitteilen, die Alternativan-
       der versicherten Person oder erst nach Ablauf der Garantie-               gebote ablehnen oder keiner der anderen Versicherer
       zeit gezahlt werden soll. Im letzteren Fall zahlen wir nur                zur Annahme unseres Antrags bereit ist, werden wir an
       dann eine Hinterbliebenenrente, falls und so lange der von                Sie eine persönliche Rente gemäß Absatz 8 a) monatlich
       Ihnen bestimmte Hinterbliebene bei Ablauf der Garantiezeit                nachschüssig zahlen.
       lebt.
                                                                             ee)	Durch die Ausübung der Marktoption besteht zu keinem
     d) Rente mit Restkapitalisierung                                             Zeitpunkt ein Anspruch auf Auszahlung des Wertes
     	 A lternativ zu b) und c) kann eine Rente mit Restkapitalisie-            ­Ihres Anteilguthabens.
        rung vereinbart werden. Diese Option kann sowohl bei An-
        tragstellung als auch zum Rentenbeginn gewählt werden.            h) Andere Rentenzahlungsmodelle
        In diesem Fall zahlen wir das Restkapital an den oder die         	 Möglicherweise entwickeln wir bis zu Ihrem aktuellen
        Begünstigten, wenn die versicherte Person nach Beginn                Rentenbeginn noch weitere Rentenmodelle für Ihren
                                                                             ­
        der Rentenzahlungen stirbt.                                          ­GENERATION private plus. Sollte dies der Fall sein, werden
                                                                              wir Ihnen diese Modelle zusätzlich zu den Modellen gemäß
     	
      Das Restkapital ist das zum Rentenbeginn für die Berech-                a) bis g) vor Ihrem aktuellen Rentenbeginn anbieten
      nung der Rente unter Anwendung des für diese Option
      maßgeblichen Rentenfaktors zur Verfügung stehende                  9 Fristen für die Wahl der Rentenart
      ­Kapital abzüglich der bis zum Tod der versicherten Person          Sofern Sie Ihr Wahlrecht bzgl. der Rentenart ausüben möchten,
       geleisteten Rentenzahlungen.                                       benötigen wir eine Mitteilung von Ihnen in Textform. Sie können
                                                                          Ihr Wahlrecht frühestens 6 Monate vor dem aktuellen Renten-
     	
      In diesem Fall endet die Rentenleistung.                            beginn ausüben. Die entsprechende Mitteilung muss uns spä-
                                                                          testens einen Monat bzw. bei Wahl der Marktoption gemäß
     e) Dynamische Rente                                                  ­A bsatz 8 g) spätestens 2 Monate vor aktuellem Rentenbeginn
     	 Sie können bestimmen, dass die persönliche Rente bzw.              zugehen. Wenn Sie den vereinbarten Rentenbeginn vorziehen
        Hinterbliebenenrente um entweder 1 %, 3 % oder 5 % jähr-           möchten, muss uns Ihre Mitteilung spätestens 10 Werktage vor
        lich steigt.                                                       dem gewünschten Termin für den vorgezogenen Rentenbeginn
                                                                           zugehen. Kurz- oder langfristigere Mitteilungen sind möglich,
                                                                           bedürfen aber unserer Zustimmung. Wenn wir von Ihnen keine
                                                                           rechtzeitige Mitteilung erhalten, werden wir an Sie eine persön-
                                                                           liche Rente in Form einer teildynamischen Rente gemäß Absatz
                                                                           8 a) unter Berücksichtigung des A   ­ bsatzes 6 monatlich zum
                                                                           ­Monatsende (nachschüssig) zahlen.


                                                                                                                                         Seite 5/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


  10 Kapitalleistung                                                         gen sein. Der hinausgeschobene Rentenbeginn darf nicht
     Zum aktuellen Rentenbeginns kann statt einer Rentenzahlung              nach dem Jahrestag des Versicherungsbeginns liegen, der
     auch eine Auszahlung des zu diesem Zeitpunkt vorhandenen                dem 85. Geburtstag der versicherten Person folgt.
     Rentenvermögens (Kapitalauszahlung) gewählt werden. Die in
     Absatz 9 genannten Fristen gelten entsprechend. Sie können             5	Folgen des hinausgeschobenen
     sich auch dazu entschließen, einen Teil Ihres Rentenvermö-               ­Rentenbeginns
     gens als Kapitalleistung und den verbleibenden Restbetrag in            Die Pflicht zur Beitragszahlung erlischt nach dem ursprüng­
     Form eines der unter Absatz 8 a) bis f) beschriebenen Renten-           lichen Rentenbeginn. Die Beiträge können jedoch bei einem
     modelle zu erhalten. Dabei müssen die Mindestbeträge gemäß              GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen über den
     den Absätzen 5 und 6 berücksichtigt werden.                             Zeitpunkt des ursprünglichen Rentenbeginns hinaus bis zum
                                                                             aktuellen Rentenbeginn gezahlt werden, längstens jedoch bis
                                                                             zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte
§ 5	Wann ist Ihr Rentenbeginn?                                              Person den 75. Geburtstag erreicht hat.
     Können Sie ihn verlegen?
                                                                             Bei einem GENERATION private plus mit Einmalbeitrag kön-
   1 Ursprünglicher Rentenbeginn                                             nen Zuzahlungen noch bis zu fünf Jahre vor dem hinaus­
     Der mit Ihnen bei Abschluss des Versicherungsvertrags ver­              geschobenen Rentenbeginn geleistet werden. Falls Sie den
     einbarte Rentenbeginn wird in dem bei Abschluss des                     GENERATION UWP-Fonds III gewählt haben, können Zuzah-
     ­GENERATION private plus ausgestellten Versicherungsschein              lungen nur bis zu zehn Jahren vor dem hinausgeschobenen
      aufgeführt. Dieses Datum nennen wir Ihren ursprünglichen               Rentenbeginn geleistet werden.
      Rentenbeginn.
                                                                             Für den verlängerten Vertragsteil gelten die gleichen Ver­
   2 Vorgezogener Rentenbeginn                                               sicherungsbedingungen, Rechnungsgrundlagen und alle
     Ab 3 Monate vor dem gewünschten vorgezogenen Rentenbe-                  sonstigen für den bereits bestehenden Vertrag getroffenen
     ginn können Sie Ihren ursprünglichen Rentenbeginn einmalig              Vereinbarungen.
     auf einen früheren Termin vorverlegen, den wir vorgezogenen
     Rentenbeginn nennen. Eine entsprechende Mitteilung muss                 Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes über den
     uns fristgerecht gemäß § 4 Absatz 9 vor dem gewünschten vor-            ­ursprünglichen Rentenbeginn hinaus ist für eine gegebenen-
     gezogenen Rentenbeginn zugegangen sein. Die Vorverlegung                 falls vereinbarte Zusatzoption ausgeschlossen, sofern für die
     ist jedoch nur möglich, wenn                                             entsprechende Zusatzoption keine Verlängerungsoption be-
                                                                              steht. Wenn zum Zeitpunkt des ursprünglichen Renten­
     a)	
        bei Ihrem GENERATION private plus mit laufenden Bei­                  beginns ein Versicherungsfall im Rahmen der Zusatzoptionen
        trägen mindestens 5 Jahre zwischen dem Versicherungs-                 Berufsunfähigkeitsrente oder Beitragsbefreiung bei Berufs­
        beginn und dem vorgezogenen Rentenbeginn liegen oder                  unfähigkeit besteht, werden die hieraus resultierenden Leis-
                                                                              tungen zum ursprünglichen Rentenbeginn eingestellt, sofern
     b)	bei Ihrem GENERATION private plus mit Einmalbeitrag min-             nicht vereinbart worden ist, dass diese Leistungen schon zu
         destens 5 Jahre zwischen der Zahlung des letzten Einmal-             einem früheren Zeitpunkt enden.
         beitrags und dem vorgezogenen Rentenbeginn liegen.
                                                                             Wenn Ihrem GENERATION private plus Anteile an dem
     c)	Falls Sie den GENERATION UWP-Fonds III für die Anlage               ­GENERATION UWP-Fonds III zugewiesen sind, entfällt die
          sämtlicher oder auch nur Teile Ihrer Beiträge gewählt haben,        Beitragsgarantie. Bitte beachten Sie hierzu auch § 7 Absatz 3
          gelten von diesem § 5 Absatz 2 abweichende längere                  der Anlage UWP.
          Mindestaufschubzeiten, d. h. ein vorgezogener Renten­
          ­
         beginn kann erst für einen späteren Zeitpunkt gewählt              6 Aktueller Rentenbeginn
         ­werden (­ siehe Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III).              Der für Ihren GENERATION private plus jeweils geltende Renten-
                                                                             beginn, d. h. der ursprüngliche Rentenbeginn oder, soweit zutref-
   3 Folgen des vorgezogenen Rentenbeginns                                   fend, der vorgezogene oder hinausgeschobene Rentenbeginn,
     Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem vorgezogenen Rentenbeginn           wird von uns auch als aktueller Rentenbeginn bezeichnet.
     keinen Treuebonus (§ 17) mehr erhalten. Eine gegebenenfalls
     mitversicherte Zusatzoption endet mit Eintritt des vorgezogenen
     Rentenbeginns. Wenn Sie die Zusatzoption Berufsunfähigkeits-        § 6	Was geschieht im Fall des Todes vor
     rente oder Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vereinbart            ­Rentenbeginn?
     ­haben und zum Zeitpunkt des vorgezogenen Rentenbeginns ein
      Versicherungsfall besteht, werden die hieraus resultierenden           Wenn die versicherte Person vor Erreichen des aktuellen Ren-
      Leistungen zum vorgezogenen Rentenbeginn eingestellt.                  tenbeginns stirbt, zahlen wir, auf der Grundlage der dem Ver-
                                                                             trag zum Todestag zugewiesenen Anteile, Ihr Anteilguthaben,
     Sind Ihrem GENERATION private plus Anteile an dem                       mindestens jedoch die eingezahlten Beiträge, abzüglich der
     ­GENERATION UWP-Fonds III zugewiesen, können die Garantien              bereits angefallenen Risikobeiträge für Zusatzoptionen (falls
      (GENERATION UWP-Fonds III bezogene Garantie und Beitrags-              vereinbart) und des Wertes getätigter Teilkündigungen.
      garantie gemäß § 3 der Anlage C – GENERATION UWP-Fonds
      III) und der Anspruch auf einen möglichen Schlussbonus bei dem         Sofern eine Anlage im GENERATION UWP-Fonds III besteht,
      GENERATION UWP-Fonds III entfallen, wenn zu dem Zeitpunkt              wird keine Wertangleichung vorgenommen und der mögliche
      des vorgezogenen Rentenbeginns die Garantievoraussetzungen             Schlussbonus in voller Höhe gewährt (siehe Anlage C –
      für den GENERATION UWP-Fonds III nicht erfüllt sind. Bitte be-         ­GENERATION UWP-Fonds III).
      achten Sie hierzu die Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III.
                                                                             Stirbt die versicherte Person in dem Zeitraum einer befristeten
   4 Hinausgeschobener Rentenbeginn                                          oder unbefristeten Beitragsfreistellung, einer Beitragsstundung
     Sie können Ihren ursprünglichen Rentenbeginn einmalig auf               oder einer befristeten Beitragsreduzierung gemäß den §§ 23
     einen späteren Termin hinausschieben, den wir hinaus­                   und 24, so ist die Todesfallleistung auf den Wert des Anteilgut-
     geschobenen Rentenbeginn nennen. Eine entsprechende                     habens beschränkt, so dass keine Zahlung der Beiträge erfolgt,
     Mitteilung muss uns entsprechend § 4 Absatz 9 spätestens                auch wenn die Summe der eingezahlten Beiträge höher als der
     einen Monat vor dem ursprünglichen Rentenbeginn zugegan-                Wert des Anteilguthabens sein sollte.

                                                                                                                                            Seite 6/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     Die Todesfallleistung ist für versicherte Personen bis zur Voll-            zum 18. Geburtstag nach Maßgabe der folgenden Be-
     endung des 7. Lebensjahres auf 8.000 € beschränkt. Die Rück-                stimmungen für den Todesfall mitversichert. Solange die
     zahlung höherer eingezahlter Beiträge, abzüglich des Wertes                 automatisch mitversicherten Kinder im Haushalt der ver-
     getätigter Teilkündigungen und bereits angefallener Risiko­                 sicherten Person leben und die Voraussetzungen des
     beiträge für Zusatzoptionen (falls vereinbart), wird hiervon nicht          § 32 Abs. 4 und 5 Einkommensteuergesetz (EstG) vor-
     berührt.                                                                    liegen, besteht der Versicherungsschutz auch über den
                                                                                 18. Geburtstag des jeweiligen automatisch mitversicher-
                                                                                 ten Kindes hinaus, längstens jedoch bis zu seinem
§ 7	Welche Zusatzoptionen können Sie bei                                        25. Geburtstag, an. Bei Tod eines nach den vorstehen-
     Verträgen mit laufender Beitragszahlung                                     den B­ estimmungen automatisch mitversicherten Kindes
     vereinbaren und welche Leistungen können                                    erbringen wir die gemäß aa) versicherte Leistung.
     Sie hieraus beanspruchen?
                                                                          		Die versicherte Leistung für ein automatisch mitver­
   1	Mögliche Zusatzoptionen bei Verträgen mit                              sichertes Kind ist der geringere Betrag von
      laufender Beitragszahlung                                           		•	50 % der über diese Zusatzoption für die versicherte
     Ihr GENERATION private plus mit laufender Beitragszahlung                     Person versicherten Leistung für den Besonderen
     bietet die Möglichkeit, die nachfolgend beschriebenen Zusatz-                ­Todesfallschutz oder
     optionen zu wählen. Bei diesen Optionen handelt es sich              		• 4.000 €.
     nicht um selbstständige Versicherungsverträge, sondern um            		Wenn mehr als ein Kind automatisch mitversichert ist,
     unselbstständige Teile Ihres Vertrags.                                  gilt Folgendes:

     a) Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten                      		die Summe aller Leistungen, die insgesamt während der
     	 Art und Umfang des Versicherungsschutzes für die Zusatz-             Versicherungsdauer der Zusatzoption für alle auto­
        option Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten sowie            matisch mitversicherten Kinder gezahlt wird, beträgt
        die Definitionen der versicherten Krankheiten sind in Anlage A       ­maximal 50 % der über diese Zusatzoption für die ver­
        – Besondere Bedingungen für die Zusatzoption Leistung bei            sicherte Person versicherten Leistung für den Besonde-
        bestimmten schweren Krankheiten – geregelt. Bis zum voll-            ren Todesfallschutz.
        endeten 14. Lebensjahr der versicherten Person ist die Ver­
        sicherungssumme auf 150.000 € begrenzt. Danach gilt ohne          		Eine Leistung für ein automatisch mitversichertes Kind
        erneute Risikoprüfung der volle Versicherungsschutz                  hat keinen Einfluss auf den Umfang der versicherten
                                                                             ­Todesfallleistung für die versicherte Person. Der für die
     b) Berufsunfähigkeitsrente                                               versicherte Person bestehende Versicherungsschutz
     	Art und Umfang des Versicherungsschutzes für die Zusatz-               verringert sich durch eine Leistung für ein automatisch
        option Berufsunfähigkeitsrente sind in Anlage B – Beson­              mitversichertes Kind folglich nicht.
        dere Bedingungen für die Zusatzoptionen Berufsunfähig-
        keitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit            		Es gelten sämtliche in § 8 und gegebenenfalls in Ihrem
        geregelt.                                                            Versicherungsschein aufgeführten Ausschlüsse. Für
                                                                             automatisch mitversicherte Kinder gilt zudem folgender
     c) Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit                              Ausschluss:
        A rt und Umfang des Versicherungsschutzes für die Zu-
         satzoption Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit sind in       		Wir leisten nicht, wenn der Tod durch einen Gesund-
         Anlage B – Besondere Bedingungen für die Zusatzoptio-               heitszustand eingetreten ist, welcher vor Ende des
         nen Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei               ­dritten Lebensmonats des Kindes diagnostiziert wurde,
         Berufsunfähigkeit geregelt.                                          oder wenn diese Diagnose einem Elternteil oder dem
                                                                              gesetzlichen Vormund bei Vertragsabschluss bzw. bei
     d) Besonderer Todesfallschutz                                            späterer Adoption zum Zeitpunkt der Adoption bekannt
        aa)	Wenn Sie mit uns den Besonderen Todesfallschutz ver-             war oder bekannt sein musste.
            einbart haben, zahlen wir im Fall des Todes der versi-
            cherten Person vor aktuellem Rentenbeginn Ihr Anteil-         		Dieser Ausschluss für automatisch mitversicherte Kin-
            guthaben, mindestens jedoch die für den Besonderen               der gilt entsprechend, wenn es sich um ein Stiefkind
            Todesfallschutz vereinbarte Leistung. Sofern eine Anla-          handelt und die Diagnose dem leiblichen Elternteil oder
            ge im GENERATION UWP-Fonds III besteht, wird keine               der versicherten Person bei Vertragsabschluss bzw. bei
            Wertangleichung vorgenommen und der mögliche                     späterer Heirat zum Zeitpunkt der Heirat der versicher-
            Schlussbonus in voller Höhe gewährt (siehe Anlage C –            ten Person mit dem leiblichen Elternteil des mitversi-
            GENERATION UWP-Fonds III).                                       cherten Kindes bekannt war oder bekannt sein musste.

     		Die Todesfallleistung ist für versicherte Personen bis zur         cc)	Der Todesfallschutz endet mit dem Ende des Versiche-
        Vollendung des 7. Lebensjahres auf 8.000 € beschränkt.                 rungsschutzes aus dieser Zusatzoption für die versi-
        Die Rückzahlung höherer eingezahlter Beiträge gemäß                    cherte Person in den in § 2 Absatz 3 aufgeführten Fällen.
        § 6, abzüglich des Wertes getätigter Teilkündigungen              		Dies gilt auch hinsichtlich automatisch mitversicherter
        und gegebenenfalls angefallener Risikobeiträge, wird                   Kinder.
        hiervon nicht berührt. In dem Zeitraum zwischen dem
        7. Geburtstag und dem 14. Geburtstag der versicherten
        Person ist die Todesfallleistung auf maximal 100.000 €
        begrenzt.

        bb)	Die leiblichen und adoptierten Kinder sowie Stiefkinder
            (im Haushalt der versicherten Person lebende Kinder
            des Ehepartners oder Lebenspartners nach dem Gesetz
            über die eingetragene Lebenspartnerschaft – LPartG)
            einer versicherten Person (automatisch mitversicherte
            Kinder) sind ab Ende ihres dritten Lebensmonats bis

                                                                                                                                       Seite 7/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     e) Erwerbsunfähigkeitsabsicherung                                      		•	dem zu diesem Zeitpunkt erreichten Alter der ver­
        aa)	Die Zusatzoption Erwerbsunfähigkeitsabsicherung kann                 sicherten Person,
             nur in Kombination mit der Zusatzoption Leistung bei           		•	der verbleibenden Versicherungsdauer (inklusive
             ­bestimmten schweren Krankheiten vereinbart werden.                  Verlängerungslaufzeit)
              Wenn Sie die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung mit uns           			und
              vereinbart haben, wird im Versicherungsfall die ver­          		•	einem eventuell bei Vertragsabschluss vereinbarten
            sicherte Leistung gezahlt. Die Höhe der für den Fall der              Zuschlag für den Risikobeitrag.
            Erwerbsunfähigkeit versicherten Leistung entspricht             		Wenn für die Zusatzoption Leistungseinschränkungen
            ­immer der jeweiligen Höhe der versicherten Leistung für           vereinbart sind, gelten diese auch für die hinzukom­
             schwere Krankheiten.                                              mende Versicherungsdauer.

     		Die versicherte Leistung für die Erwerbsunfähigkeits­              2	Risikobeiträge für vereinbarte
        absicherung reduziert sich daher nach Anerkennung                    ­Zusatzoptionen
        ­eines ersten Versicherungsfalls für schwere Krankheiten             Wenn Sie eine Zusatzoption vereinbart haben, berechnen wir
         um 50 %. Bitte lesen Sie hierzu § 4 der Anlage A –                  für die Gewährung des Risikoschutzes einen gesonderten
         ­Besondere Bedingungen für die Zusatzoption Leistung               ­Risikobeitrag.
          bei bestimmten schweren Krankheiten.
                                                                            Der Risikobeitrag errechnet sich nach anerkannten versiche-
        bb)	Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person im Sinne            rungsmathematischen Prinzipien mit den zum Vertrags­
             dieser Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn die            abschluss von Ihrem GENERATION private plus gültigen Wahr-
             versicherte Person während der Versicherungsdauer              scheinlichkeitstafeln.
             vor Vollendung des 67. Lebensjahres infolge Krankheit,
             Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nach-       Die Risikobeiträge werden in Form eines festen monatlichen
            zuweisen sind, mindestens 6 Monate ununterbrochen               bzw. je nach Zahlweise vierteljährlichen, halbjährlichen oder
            nicht mehr in der Lage war, mehr als 3 Stunden täglich          jährlichen Eurobetrags von jeder Beitragszahlung vor Zuteilung
            einer beliebigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, und für          von Anteilen in Abzug gebracht.
            mindestens 18 weitere Monate nach gesicherter ärzt­
            licher Prognose keine Besserung des Zustandes zu                Während der Dauer eines Versicherungsfalls aus der Berufsun-
            ­erwarten ist. Der Leistungsanspruch besteht auch dann,         fähigkeitszusatzoption fallen keine Beitragsanteile für den Risi-
             wenn eine gesicherte ärztliche Prognose nicht gestellt         koschutz aus dieser Zusatzoption an.
             werden kann und der zuvor beschriebene Zustand der
             Erwerbsunfähigkeit aber 2 Jahre ununterbrochen be-             Wenn der Versicherungsschutz aus einer vereinbarten Zusatz-
             standen hat und andauert.                                      option endet, fallen keine Risikobeiträge mehr für diese Zusatz-
                                                                            option an und es werden keine Beitragsanteile für den Risiko-
        cc)	Wenn wir eine Leistung wegen Erwerbsunfähigkeit aus-           schutz mehr von Ihren Beiträgen in Abzug gebracht.
             zahlen, erlischt die Zusatzoption. Der Versicherungs-
             schutz aus der Zusatzoption endet für die versicherte         3	Können Sie Zusatzoptionen auch
             Person zudem in den in § 2 Absatz 3 aufgeführten                  noch während der Aufschubzeit ein- oder
            ­Fällen.                                                          ­ausschließen?
                                                                            Eine Zusatzoption kann sowohl bei Vertragsschluss als auch
        dd)	Im Fall einer Erhöhung der Regelaltersgrenze in der ge-        während der Aufschubzeit vereinbart werden. Der nachträgliche
            setzlichen Rentenversicherung können Sie den Versi-             Einschluss einer Zusatzoption, während der Aufschubzeit ist
            cherungsschutz aus der Zusatzoptionen einmalig ver-             von einer gesonderten Risikoprüfung abhängig.
            längern. Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes
            ist nur möglich, wenn dadurch die für Ihren GENERATI-           Eine einmal vereinbarte Zusatzoption kann während der Versi-
            ON private plus vereinbarte Beitragszahlungsdauer bzw.          cherungsdauer auch wieder ausgeschlossen werden, sofern
            der vereinbarte Rentenbeginn sowie die Versicherungs-           noch kein Versicherungsfall dazu eingetreten ist. Nach dem
            dauer der Zusatzoption Leistung bei bestimmten schwe-           Ausschluss einer Zusatzoption werden keine Beitragsanteile für
            ren Krankheiten nicht überschritten wird.                       den Risikoschutz mehr von Ihren Beiträgen in Abzug gebracht.

     		 Andernfalls können Sie gleichzeitig auch den verein­
         barten Rentenbeginn gemäß § 5 Absatz 4 der                     § 8	Welche Risikoausschlüsse und
         Ver­
         ­  sicherungsbedingungen hinausschieben, die Bei-                   ­Einschränkungen des ­Versicherungsschutzes
        tragszahlungsdauer gemäß § 21 Absatz 4 der Versiche-                  gibt es bei den Zusatzoptionen?
        rungsbedingungen entsprechend verlängern bzw. die
        Verlängerungsoption nach § 7 der Anlage A – Besonde-               1 Allgemeine Ausschlüsse
        re Bedingungen für die Zusatzoption Leistung bei                    a)	Grundsätzlich leisten wir für Versicherungsfälle, die wäh-
        ­bestimmten schweren Krankheiten ausüben.                               rend der Versicherungsdauer eingetreten sind, unabhängig
                                                                                davon, wo und wodurch es zum Versicherungsfall gekom-
     		Eine derartige Verlängerung können Sie innerhalb von                    men ist. Wir gewähren Versicherungsschutz auch dann,
        12 Monaten verlangen, nachdem die gesetzliche Ände-                     wenn der Versicherungsfall bei der versicherten Person in
        rung in Kraft getreten ist.                                             Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren
                                                                                Unruhen eingetreten ist. Innere Unruhen sind gegeben,
     		Der neue Risikobeitrag für die Zusatzoption nach einer                  wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölke-
        Verlängerung wird unter Berücksichtigung folgender Tat-                 rung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden
        sachen errechnet:                                                       Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen
     		•	dem für Ihren Vertrag zum Zeitpunkt der Ausübung                     oder Sachen verüben.
           der Verlängerungsoption gültigen Tarif,
                                                                            	Wir werden aber nicht leisten, wenn der Versicherungsfall
                                                                              für eine versicherte Person verursacht worden ist


                                                                                                                                           Seite 8/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     aa)	durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch     § 9	In welche Fonds können Sie investieren?
         eines Verbrechens oder Vergehens von Ihnen oder einer               Wie erfolgt die Anlage?
         versicherten Person;                                                Wie werden die Fonds verwaltet?
                                                                             Wie werden die Fonds angelegt?
     bb)	durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräf-
         teverfall oder absichtliche Selbstverletzung oder versuchte       1 Fonds
         Selbsttötung der versicherten Person. Wir werden aber              a)	Allgemeine Grundsätze
         ­leisten, wenn uns nachgewiesen wird, dass diese Handlun-          	Wir stellen eine Reihe von Fonds für den GENERATION
          gen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden              ­private plus bereit, in denen die Beiträge angelegt werden
          Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen              können. Die zur Verfügung stehenden Fonds sind in den
          worden sind;                                                           Fondsinforma­ tionen aufgeführt, die in den Informationen
                                                                                 zum GENERATION private plus in Abschnitt I. „Besondere
     cc)	durch Selbsttötung innerhalb von drei Jahren nach Beginn               Informationen für Ihren GENERATION private plus“, abge-
         des Schutzes oder nach Erhöhung des Schutzes, bezogen                   druckt sind.
         auf den erhöhten Teil. Wir werden aber leisten, wenn uns
         nachgewiesen wird, dass die Selbsttötung in einem die freie        	Weitere Erläuterungen zum GENERATION UWP-Fonds III
         Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter                ­finden Sie auch in der Anlage C – GENERATION UWP-
         Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist;                     Fonds III. Darüber hinaus befinden sich weitere Informa­
                                                                               tionen zu den Fonds in dem jeweiligen Dokument „Anlage-
     dd)	ganz oder teilweise durch eine Ansteckung mit einem HIV-             option“.
         Immunschwächevirus oder wenn der Versicherungsfall in
         Zusammenhang mit einem erworbenen Immundefektsyn-                  	Innerhalb Ihres Vertrags können gleichzeitig maximal 40
         drom (Aids) oder einer ähnlichen Immunschwächekrankheit              unterschiedliche Fonds gehalten werden. Der Mindestbei-
         oder einem damit verbundenen Syndrom steht.                          trag je Fonds beträgt 1 % Ihres Beitrags. Eine Aufteilung der
                                                                              Anlage auf mehrere Fonds kann nur in vollen Prozentsätzen
     	Wir werden aber im Todesfall leisten, wenn nachgewiesen                erfolgen.
       wird, dass die Ansteckung mit HIV nach Beginn des Schut-
       zes oder, bezogen auf den erhöhten Teil, nach Erhöhung               	Anteile der Fonds dienen nur der Kapitalanlage Ihrer Bei-
       des Schutzes entstanden ist;                                           träge und der Berechnung der Leistungen. Die Anteile oder
                                                                              die den Fonds zugrunde liegenden Kapitalanlagen können
     ee)	durch Strahlen aufgrund von Kernenergie. Wir werden aber            weder auf Sie noch auf eine andere bezugsberechtigte Per-
         leisten, wenn die versicherte berufsmäßig diesem Risiko              son übertragen werden. Dies gilt auch dann, wenn sie auf
         ausgesetzt ist oder eine Bestrahlung für Heilzwecke durch            der Basis handelbarer Anteile beruhen. Obwohl es sich um
         einen Arzt erfolgte.                                                 eine fondsgebundene ­Rentenversicherung handelt, besteht
                                                                              nur Anspruch auf Geldleistungen.
     b)	Unsere Leistungspflicht entfällt, wenn der Versicherungsfall
         bei der versicherten Person in unmittelbarem oder mittel­          	Die vereinbarten Leistungen werden ausschließlich in Euro
         barem Zusammenhang mit Kriegsereignissen verursacht                  erbracht. Bei Fremdwährungsfonds werden die Ausgabe-
         wird. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn           und Rücknahmekurse zum jeweiligen Stichtag in Euro
         der Versicherungsfall bei der versicherten Person in unmit-          ­umgerechnet. Sie können zwischen Canada Life-Fonds und
         telbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriege­                    Publikumsfonds wählen.
         rischen Ereignissen verursacht wird, denen sie bzw. es wäh-
         rend eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik               b)	Canada Life-Fonds
         Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv betei-         	Canada Life-Fonds werden nicht von einer Kapitalverwal-
         ligt war.                                                              tungsgesellschaft aufgelegt, sondern von uns selbst.

     c)	Außer im Todesfall leisten wir auch dann nicht, wenn der           	Als betreuende Fondsgesellschaft bezeichnen wir die je­
         Versicherungsfall durch Alkohol-, Drogen- oder Medika-               weilige Kapitalverwaltungsgesellschaft, die den Publikums-
         mentenabhängigkeit bzw. -missbrauch eingetreten ist. Wir             fonds, in welchen die Canada Life-Fonds investieren, auf-
         leisten aber, wenn die Medikamente, die zur Abhängigkeit             legt oder den Fonds der Canada Life verwaltet.
         geführt haben, durch einen qualifizierten Arzt verschrieben
         und unter dessen Anleitung eingenommen wurden.                     c)	Publikumsfonds
                                                                            	Publikumsfonds sind zum öffentlichen Handel zugelassene
   2	Besondere Ausschlüsse für die Leistung bei                                Investmentfonds, die von einer Fondsgesellschaft aufgelegt
      bestimmten schweren Krankheiten                                           und verwaltet werden.
      ür die Zusatzoption Leistung bei bestimmten schweren Krank-
     F
     heiten gelten ausschließlich die in § 8 der Anlage A – Beson­         2 Fondsverwaltung
     dere Bedingungen für die Zusatzoption Leistung bei bestimm-            a)	Canada Life-Fonds
     ten schweren Krankheiten geregelten Ausschlüsse.                       	Für jeden Canada Life-Fonds führen wir ein eigenes Anla-
                                                                                genkonto. Jeder Fonds ist in gleichwertige Anteile aufgeteilt.
   3	Besondere Ausschlüsse für die                                             Wir können die Anteile jedes Fonds nach billigem Ermessen
      ­Berufsunfähigkeitsrente und                                              jederzeit zusammenfassen oder unterteilen, jedoch nur so,
       ­Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit                                 dass sich für keinen Vertrag Wertänderungen ergeben.
      ür die Zusatzoptionen Berufsunfähigkeitsrente und Beitrags-
     F
     befreiung bei Berufsunfähigkeit gelten ausschließlich die in § 7       	Innerhalb eines Fonds haben alle Anteile denselben Wert.
     der Anlage B – Besondere Bedingungen für die Zusatzoptionen              Die Anzahl der Anteile eines Fonds ist grundsätzlich nicht
     Berufsunfähigkeitsrente und Beitrags­befreiung bei Berufsunfä-           beschränkt.
     higkeit geregelten Ausschlüsse.
                                                                            	In einem Fonds dürfen jedoch nur dann neue Anteile ge-
                                                                              schaffen werden, wenn dem Fonds gleichzeitig Vermögens-
                                                                              werte, die diesen Fondsanteilen entsprechen, zugeführt
                                                                              werden. Dem Fonds dürfen nur dann Vermögenswerte ent-

                                                                                                                                            Seite 9/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


        nommen werden, wenn gleichzeitig eine Anzahl von Fonds-            Innerhalb eines Fonds können zudem externe, von uns oder
        anteilen, die diesen Vermögenswerten entspricht, aufgelöst         von der betreuenden bzw. auflegenden Fondsgesellschaft nicht
        wird. Für den GENERATION UWP-Fonds III gelten besonde-             beeinflussbare Kosten entstehen, die im Zusammenhang mit
        re Regelungen (siehe Anlage C – GENERATION UWP-                    den Vermögenswerten, Transaktionen oder Erträgen des Fonds
        Fonds III, § 5).                                                   stehen oder bezogen auf diese anfallen. Hierbei handelt es sich
                                                                           insbesondere um Steuerzahlungen (z. B. Körperschaftsteuer
     	Wir erwerben die in den Fonds enthaltenen Vermögensge-              auf Kapitalerträge, Kapitalertragsteuer und sonstige Quellen-
       genstände mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.            steuern, Umsatzsteuer sowie Steuern und Abgaben auf Trans-
       Wir handeln bei der Wahrnehmung unserer Fondsverwal-                aktionen des Fonds).
       tungs- und Investmentaufgaben ausschließlich im Interesse
       unserer Versicherungsnehmer. Wir sind berechtigt, mit den           Diese internen Fondskosten werden in ihrer jeweils anfallenden
       von Ihnen gezahlten Beiträgen die Anlagewerte zu erwer-             Höhe in derselben Weise wie die Fondsverwaltungsgebühr dem
       ben, diese wieder zu veräußern und den Erlös in andere              Fonds belastet, d. h., es werden dem Fonds Vermögensgegen-
       Vermögenswerte anzulegen. Wir sind ferner ermächtigt, alle          stände im entsprechenden Umfang entnommen. Dadurch
       sich aus der Verwaltung und Anlage der Vermögenswerte               ­mindern die internen Fondskosten mittelbar auch den Wert der
       ergebenden sonstigen Rechtshandlungen vorzunehmen                    Anteile, wirken sich aber nicht auf die Anzahl der ausgege­
       oder eine Fondsgesellschaft mit der Verwaltung und Anlage            benen und einem Vertrag zugewiesenen Anteile aus.
       nach unseren Vorgaben zu beauftragen.

     	Uns obliegen insbesondere die folgenden Aufgaben:               § 10 Können die Fonds geändert werden?
       •	die Vermögensgegenstände zu verwahren und zu ver-
          walten;                                                         1 Canada Life-Fonds
       •	nicht verwahrungsfähige Vermögensgegenstände lau-                Bezüglich der von uns aufgelegten Fonds behalten wir uns das
          fend zu überwachen;                                              Recht vor, weitere Fonds einzurichten oder vorhandene Fonds
       •	den Wert der Anteile und des Anteilguthabens zu er­              zu unterteilen, vollständig oder für die Investition neuer Beiträge
          mitteln.                                                         bzw. Umschichtungen zu schließen, zusammenzulegen, die
                                                                           Anlagegrundsätze zu ändern oder die betreuende Fondsgesell-
     b)	Publikumsfonds                                                    schaft zu wechseln.
     	Die Fondsverwaltung der Publikumsfonds obliegt der auf­
         legenden Fondsgesellschaft.                                       Eine Änderung eines in der Fondsinformation beschriebenen
                                                                           Fonds ist nur dann möglich, wenn nach der Änderung des
   3 Anlagegrundsätze                                                      Fonds die Risikoklasse des Fonds unverändert bleibt oder wir
     Die derzeitigen Anlageziele der einzelnen Fonds sind, in dem zu       Ihnen einen neuen Fonds für eine entsprechende Risikoklasse
     dem jeweiligen Fonds gehörenden Dokument „Anlageoption“               anbieten.
     beschrieben.
                                                                           Schließen wir einen Fonds vollständig, in den Ihre Beiträge in-
     a) Canada Life-Fonds                                                  vestiert wurden, so werden wir die Erträge aus der Veräußerung
     	Wir dürfen im Rahmen der Anlagegrundsätze des jeweiligen            der Anteile des geschlossenen Fonds in den Fonds „Geldwerte
         von uns aufgelegten Fonds festlegen, welche Vermögens-            Europa II“ oder einen Canada Life-Fonds mit einer dem Fonds
         gegenstände für die Fonds erworben oder veräußert wer-            „Geldwerte Europa II“ vergleichbaren Risikoklasse einbringen.
         den. Die Gestaltung der Vermögensanlage kann durch uns            Entsprechend werden wir verfahren, falls ein Fonds für die
         oder durch von uns beauftragte Dritte erfolgen. Es dürfen         ­Investition neuer Beiträge geschlossen wird.
         dabei Techniken und Instrumente zur Anlage im Rahmen
         der für uns geltenden gesetzlichen Bestimmungen einge-           2 Publikumsfonds
         setzt werden. Alle Fonds sind thesaurierend, d. h. Erträge        Aufgrund von Umständen, die wir nicht immer beeinflussen
         von Vermögenswerten werden wieder innerhalb des Fonds             ­können, kann es erforderlich sein, dass wir einen im Rahmen
         angelegt. Bei der Vermögensanlage haben wir die für den            des GENERATION private plus zur Auswahl angebotenen Pub-
         jeweiligen Fonds festgelegten Grenzen und Beschrän­                likumsfonds ersetzen. Dies können beispielsweise folgende
         kungen zu beachten.                                                Umstände sein:

     	Die Zusammensetzung des jeweiligen Fondsvermögens ist               •	Ein Publikumsfonds wird von der auflegenden Fondsgesell-
       in den Fondsinformationen in den Ihnen vor Vertragsschluss             schaft geschlossen oder aufgelöst;
       überlassenen Informationen unter dem Abschnitt I „Beson-            •	Die auflegende Fondsgesellschaft stellt den Kauf und
       dere Informationen für Ihren GENERATION private plus“                  ­Verkauf von Anteilen des Fonds ein;
       aufgeführt.                                                         •	 Die Entwicklung eines Publikumsfonds war erheblich
                                                                               schlechter als der Marktdurchschnitt vergleichbarer Fonds;
     b) Publikumsfonds                                                     •	Das Anteilguthaben aller Versicherungsnehmer, die in einen
     	 Die Gestaltung der Vermögensanlage erfolgt durch die                   Publikumsfonds investieren, beträgt länger als sechs
        Fondsgesellschaft, die den Publikumsfonds auflegt.                     ­Monate weniger als 100.000 EUR (angepasst an die Inflati-
                                                                                onsrate ab 01.01.2024);
   4	Kosten und Aufwendungen, die innerhalb der                           •	Die Anlagestrategie eines Publikumsfonds wird durch auf-
      Fonds anfallen                                                            legende Fondsgesellschaft geändert;
      Innerhalb der Fonds entstehen Kosten und Aufwendungen, die           •	Ein Publikumsfonds wird von einem bedeutenden Rating-
      nicht bereits durch die Fondsverwaltungsgebühr abgegolten                 unternehmen erheblich abgewertet;
      sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um Kosten und             •	Wir beenden die Zusammenarbeit mit der jeweiligen Fonds-
      ­Gebühren, die durch Kauf, Verkauf, Bewertung, Verwahrung                 gesellschaft.
       oder Übertragung von Vermögenswerten entstehen, um Kosten
       und Gebühren von Dritten, die mit dem Management, der               Wir behalten uns daher das Recht vor, einen im Rahmen des
       ­Bewertung und der Prüfung der Vermögenswerte in den Fonds          GENERATION private plus zur Auswahl angebotenen Publi-
        betraut sind, sowie um Zahlungen und Aufwendungen, welche          kumsfonds durch den Fonds „Geldwerte Europa II“ oder einen
        sich aus der Kreditaufnahme für Rechnung eines Fonds               Canada Life-Fonds mit einer dem Fonds „Geldwerte Europa II“
     ­ergeben.                                                             vergleich­baren Risikoklasse zu ersetzen und für die Investition

                                                                                                                                           Seite 10/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     neuer Beiträge bzw. Umschichtungen zu schließen und die für            b)	Auswirkungen des Risikobeitrags für eine gegebenen-
     diesen Fonds vorhandenen Anteilguthaben auf den Ersatzfonds                falls vereinbarte Zusatzoption
     zu übertragen.                                                         	Der für die Zuteilung zur Verfügung stehende Betrag hängt
                                                                                davon ab, ob Sie Zusatzoptionen vereinbart haben.
   3 Allgemein
      Wenn wir einen Fonds ersetzen, einen Fonds vollständig oder           	In einem solchen Fall ziehen wir den Risikobeitrag für die
      für die Investition neuer Beiträge schließen, werden wir Sie            jeweilige Zusatzoption zunächst von Ihrem Beitrag ab und
     ­darüber informieren.                                                    der verbleibende Betrag wird bei der Anwendung der Zu­
                                                                              teilungssätze gemäß diesem Absatz 2 und den Absätzen 3
     Sie haben dann die Möglichkeit eines kostenlosen Fonds­                  und 4 berücksichtigt. Sollte der Versicherungsschutz aus
     wechsels in andere zur Verfügung stehende Fonds des                      der vereinbarten Zusatzoption enden und somit der Risiko-
     ­GENERATION private plus.                                                beitrag hierfür entfallen, wird der gesamte Beitrag bei der
                                                                              Anwendung der Zuteilungssätze entsprechend berücksich-
                                                                              tigt. Letzteres gilt auch, wenn wir während der Dauer eines
§ 11	Wie werden für Ihre Beiträge Anteile                                    Versicherungsfalls die Beitragszahlung für Sie über­nehmen.
      ­zugeteilt?
                                                                            c)	
                                                                               Verringerter Zuteilungssatz für laufende Beiträge in
   1	Grundprinzipien für die Berechnung der                                   den ersten 5 Versicherungsjahren
      Zuteilung                                                             	In der nachfolgend unter e) dargestellten Tabelle geben wir
     Jeder Beitrag wird in Anteile entsprechend Ihrer Anlageent-               die verringerten Zuteilungssätze an, die für die in den ersten
     scheidung nach Maßgabe der nachstehenden Absätze zu dem                   10 Versicherungsjahren gezahlten Beiträge gelten. Die nicht
     maßgeblichen Ausgabekurs der/des gewählten Fonds gemäß                    zugeteilten Anteile Ihres Beitrags dienen der Tilgung der für
     §§ 12 und 13 umgewandelt. Die Anzahl der dem Anteilguthaben               die ersten 5 Versicherungsjahre anfallenden Abschluss-
     Ihres Vertrags zuzuführenden Anteile errechnet sich durch                 und Vertriebskosten und der für die ersten 10 Versiche-
     ­Division des zugewiesenen Beitrags oder des zugewiesenen                 rungsjahre anfallenden Fixkosten Ihres Vertrags. Aufgrund
      Beitragsteils, der in einen bestimmten Fonds investiert werden           dessen wird von Ihren auf die ersten 5 Versicherungsjahre
      soll, durch den maßgeblichen Ausgabekurs, der an dem Tag                 gezahlten Beiträgen ein höherer Beitragsanteil zur Deckung
      oder spätestens bis zum fünften darauffolgenden Werktag gilt,            der genannten Kosten verwendet als von den auf die Versi-
      mit dessen Wertstellung gemäß § 15 wir Ihre Beiträge erhalten.           cherungsjahre 6 bis 10 gezahlten Beiträgen.
      Bei der Berechnung der Anzahl der Anteile, die Ihrem
      ­GENERATION private plus zugeteilt werden, dürfen wir auf ein         	In der unter e) dargestellten Tabelle sind die verringerten
       Zehntausendstel eines Anteils runden. Rundungen erfolgen               Zuteilungssätze aufgrund beider Kosten in Spalte A und in
       ­gemäß kaufmännischen Regeln.                                          Spalte C berücksichtigt. Die in diesen beiden Spalten an-
                                                                              gegebenen Zuteilungssätze gelten für die auf die ersten
   2	Zuteilungssätze bei Verträgen mit laufenden                             5 Versicherungsjahre gezahlten Beiträge.
      Beiträgen
     a)	Differenzierung nach Beitragszahlungsdauer                         d)	
                                                                               Verringerter Zuteilungssatz für laufende Beiträge in
     	Der für Verträge mit laufenden Beiträgen maßgebliche Zu-                den Versicherungsjahren 6 bis 10
         teilungssatz hängt von dem jeweiligen Versicherungsjahr            	Ab dem 6. Versicherungsjahr erhöhen sich die Zuteilungs-
         und von der vereinbarten Beitragszahlungsdauer (aufgerun-             sätze, da keine Abschluss- und Vertriebskosten mehr getilgt
         det auf das nächste volle Jahr) ab. Für die Berechnung des            werden müssen. Die in Spalte B und Spalte D in der unter
         Zuteilungssatzes werden nur solche Zeiträume berücksich-              e) dargestellten Tabelle angegebenen Zuteilungssätze be-
         tigt, für die tatsächliche Beitragszahlungen erfolgt sind.            rücksichtigen also nur noch die Tilgung der Fixkosten. Die in
         Wenn Sie Ihren Vertrag befristet oder unbefristet beitrags-           diesen beiden Spalten angegebenen Zuteilungssätze gelten
         frei stellen, werden die Zeiträume der Beitragsfreistellung           für die auf die Versicherungsjahre 6 bis 10 gezahlten Bei-
         nicht als Zeiträume der tatsächlichen Beitragszahlung be-             träge.
         rücksichtigt. Bitte beachten Sie §§ 23 und 24.

     e) Verringerte Zuteilungssätze in den Versicherungs­jahren 1 bis 10

                             A                      B                                           C                       D

       Vereinbarte           Versicherungs-         Versicherungs-     Vereinbarte              Versicherungs-          Versicherungs-
       Beitragszahlungs-     jahre 1 - 5            jahre 6 - 10       Beitragszahlungs-        jahre 1 - 5             jahre 6 - 10
       dauer in Jahren                                                 dauer in Jahren

       5                     95,000 %               –                  15                       69,350 %                95,000 %

       6                     93,290 %               95,000 %           16                       68,400 %                90,250 %

       7                     91,390 %               95,000 %           17                       67,450 %                90,250 %

       8                     89,300 %               95,000 %           18                       66,500 %                90,250 %

       9                     87,020 %               95,000 %           19                       65,550 %                90,250 %

       10                    84,550 %               95,000 %           20                       64,600 %                85,500 %

       11                    81,890 %               95,000 %
                                                                       21                       63,650 %                85,500 %

       12                    72,200 %               95,000 %           22                       62,700 %                85,500 %

       13                    71,250 %               95,000 %           23                       61,750 %                85,500 %

       14                    70,300 %               95,000 %           24                       60,800 %                85,500 %

                                                                                                                                          Seite 11/71

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                             A                     B                                            C                        D

       Vereinbarte           Versicherungs-         Versicherungs-      Vereinbarte             Versicherungs-           Versicherungs-
       Beitragszahlungs-     jahre 1 - 5            jahre 6 - 10        Beitragszahlungs-       jahre 1 - 5              jahre 6 - 10
       dauer in Jahren                                                  dauer in Jahren

       25                    59,850 %               83,600 %            33                      52,250 %                 83,600 %

       26                    58,900 %               83,600 %            34                      51,300 %                 83,600 %

       27                    57,950 %               83,600 %            35                      50,350 %                 83,600 %

       28                    57,000 %               83,600 %            36                      49,400 %                 83,600 %

       29                    56,050 %               83,600 %            37                      48,450 %                 83,600 %

       30                    55,100 %               83,600 %            38                      47,500 %                 83,600 %

       31                    54,150 %               83,600 %            39                      46,550 %                 83,600 %

       32                    53,200 %               83,600 %            40+                     45,600 %                 83,600 %

     f)	Zuteilungssatz für laufende Beiträge ab dem elften Ver-             b)	
                                                                                Zuteilungssätze für Einmalbeitragsverträge mit einer
         sicherungsjahr                                                         Aufschubzeit von weniger als 10 Jahren
     	Laufende Beiträge, die auf das 11. und folgende Versiche-             	Bei einem GENERATION private plus mit Einmalbeitrag und
         rungsjahre gezahlt werden, erhalten einen Zuteilungssatz               einer vereinbarten Aufschubzeit von weniger als 10 Jahren
         von mindestens 93,219 % des Beitrags.                                  oder bei Zuzahlung in einen dementsprechenden Einmal-
                                                                                beitragsvertrag ist die Zuteilung abhängig von der verein-
   3	Zuteilungssätze für außerplanmäßige                                       barten Aufschubzeit (aufgerundet auf das nächste volle
      ­Beitragserhöhungen                                                       Jahr). Hierfür gilt folgendes:
     Wenn Sie sich für eine außerplanmäßige Beitragserhöhung ge-
                                                                              Vereinbarte Aufschubzeit        Zuteilungssatz
     mäß § 21 Absatz 1 entscheiden, erfolgt die Zuteilung für den
                                                                              in Jahren
     erhöhten Beitragsanteil gesondert aufgrund der in den Ab­
     sätzen 1 und 2 festgesetzten Regeln, jedoch unter Berücksich-            5                               95,000 %
     tigung der entsprechend kürzeren Beitragszahlungsdauer der
     jeweiligen außerplanmäßigen Erhöhung.                                    6                               94,525 %

                                                                              7                               94,050 %
     Die verbleibende Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum
     ­z wischen dem Zeitpunkt der Berechnung und dem vertraglich              8                               93,575 %
      vereinbarten Beitragszahlungsende. Die Sätze 1 bis 2 gelten
      bei mehreren Erhöhungen entsprechend.                                   9                               93,100 %

   4	Zuteilungssätze für planmäßige
      ­Beitragserhöhungen und Beitragserhöhungen                      § 12	Welcher Kurs wird für die Zuteilung und
       während der Startphase                                               Auflösung von Anteilen verwendet?
     Die Zuteilungssätze für planmäßige Beitragserhöhungen ge-
     mäß § 21 Absatz 2 richten sich grundsätzlich während der                Bei der Ermittlung des Wertes eines Anteils wird unterschieden
     ­gesamten Beitragszahlungsdauer nach den Zuteilungssätzen               zwischen Ausgabekurs und Rücknahmekurs. Die Zuteilung der
      für den gemäß den Absätzen 1 und 2 festgelegten Zuteilungs-            Anteile erfolgt zum Ausgabekurs und deren Auflösung zum
      satz des ursprünglichen Jahresbeitrags, jedoch unter Berück-           Rücknahmekurs.
      sichtigung der entsprechend kürzeren Beitragszahlungsdauer
      der jeweiligen planmäßigen Erhöhung. Wenn Sie die Start­               Der Ausgabe- sowie der Rücknahmekurs entsprechen sich im
      option gemäß § 22 vereinbart haben, gilt das entsprechend für          Rahmen des GENERATION private plus insoweit als kein Rück-
      jährliche Beitragserhöhungen während der Startphase.                   nahmeabschlag erhoben wird.

   5	Zuteilungssätze nach Beitragsreduzierungen                             Eine Ermittlung des Ausgabe- bzw. Rücknahmekurses findet
     Wenn Sie Ihren Beitrag gemäß § 21 Absatz 1 reduzieren, hat              höchstens täglich und mindestens einmal pro Woche bzw. für
     dies keine Auswirkungen auf die Beitragszuteilung gemäß den             den GENERATION UWP-Fonds III mindestens einmal pro
     zuvor geltenden Regelungen.                                             Monat statt (Bewertungsstichtag). Bei der Berechnung des
                                                                             ­
                                                                             ­Ausgabe- bzw. Rücknahmekurses dürfen wir auf ein Hunderts-
   6	Zuteilungssätze für Einmalbeiträge oder                                 tel eines Euros runden. Rundungen erfolgen gemäß kaufmänni-
      Zuzahlungen                                                             schen Regeln.
     a)	
        Zuteilungssätze für Einmalbeitragsverträge mit einer
        Aufschubzeit von mindestens 10 Jahren                                Bei Publikumsfonds ist der jeweilige Ausgabe- bzw. Rücknah-
     	Bei einem GENERATION private plus mit Einmalbeitrag und               mekurs maßgeblich, den wir an den entsprechenden Stichtagen
        einer vereinbarten Aufschubzeit von mindestens 10 Jahren             gemäß § 15 für den Kauf bzw. Verkauf von Anteilen erhalten.
        oder bei Zuzahlung in einen dementsprechenden
        Einmalbeitrags­vertrag werden die Anteile mit einem Zutei-           Sowohl bei Canada Life-Fonds als auch bei Publikumsfonds
        lungssatz von mindestens 91,200 % je Einmalbeitrag oder              fällt kein Ausgabeaufschlag an.
        Zuzahlung zugeteilt.


                                                                                                                                          Seite 12/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


§ 13	Wie wird der Fondswert von Canada Life-                           § 14	Was ist Ihr Anteilguthaben?
      Fonds ermittelt?                                                        Wie wird der Wert Ihres Anteilguthabens
                                                                              berechnet?
   1	Ermittlung des Fondswertes
     Der jeweilige Fondswert sowie der Ausgabe- bzw. Rücknahme-              Das Anteilguthaben Ihres Vertrags besteht aus der Summe aller
     kurs der Anteile der Canada Life-Fonds wird durch uns unter             zu dem jeweiligen Zeitpunkt dem Vertrag zugewiesenen Anteile
     Anwendung der in den nachstehenden Absätzen 2 und 3 fest-               aus gegebenenfalls mehreren unterschiedlichen Fonds.
     gelegten Regeln ermittelt. Es gelten besondere Regelungen für
     die Ermittlung des Fondswertes des GENERATION UWP-                      Der Wert Ihres Anteilguthabens ergibt sich aus der Summe aller
     Fonds III (siehe Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III).                  zu dem jeweiligen Zeitpunkt zugewiesenen Anteile multipliziert
                                                                             mit den jeweiligen Rücknahmekursen.
   2	Basis für die Berechnung
     Die Basis der Berechnung der Fondswerte und der Ausgabe-                 Für die in den GENERATION UWP-Fonds III investierten
     bzw. Rücknahmekurse hängt davon ab, ob zum Zeitpunkt der                 ­A nteile wird der tatsächliche Wert des UWP-Anteilguthabens
     Berechnung davon ausgegangen wird, dass der jeweilige Fonds               gemäß § 5 der Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III
     wächst oder schrumpft:                                                  ­berechnet.

     a)	Der jeweilige Fonds wächst, wenn innerhalb eines ange-              Der Eintritt von außergewöhnlichen Umständen kann eine
         messenen Zeitraums insgesamt mehr Anteile an Versiche-              ­Bewertung der zugrunde liegenden Vermögenswerte bzw. die
         rungsnehmer des GENERATION private plus zugeteilt als                Ermittlung eines Anteilspreises unmöglich machen. Beispiele
         aufgelöst werden. In diesem Fall berechnen wir den Wert              sind die Aussetzung des Handels der den Fonds zugrunde lie-
         des dem Fonds zugrunde liegenden Vermögens gemäß                     genden Vermögenswerte, die Schließung einer relevanten Bör-
         ­A bsatz 3. Um die anderen schon am Fonds beteiligten Ver-           se oder das Einfrieren der den Fonds zugrunde liegenden Bar-
          sicherungsnehmer nicht unangemessen mit Anschaffungs-               gelder. In solchen Fällen müssen wir bei der Berechnung des
          kosten zu belasten, zählen wir die gegebenenfalls anfallen-         Anteilguthabens die betroffenen Vermögenswerte bzw. Anteile
          den Anschaffungskosten dieser Vermögenswerte hinzu (der             außer Acht lassen. Sobald die entsprechenden außergewöhn-
          „Ausgabe-Fondswert“).                                               lichen Umstände nicht mehr bestehen, wird Canada Life zu die-
                                                                              sem Zeitpunkt eine Bewertung der zuvor unberücksichtigten
     b)	Der jeweilige Fonds schrumpft, wenn innerhalb eines ange-            Vermögenswerte bzw. Anteile durchführen und gegebenenfalls
         messenen Zeitraums insgesamt mehr Anteile aufgelöst als              eine entsprechende Auszahlung bzw. Erhöhung der Renten-
         zugeteilt werden. In diesem Fall berechnen wir den Wert des          zahlung vornehmen.
         dem Fonds zugrunde liegenden Vermögens gemäß Absatz
         3. Um die anderen schon am Fonds beteiligten Versiche-
         rungsnehmer nicht unangemessen mit Veräußerungskosten          § 15	Welche Stichtage sind für die Berechnung
         zu belasten, ziehen wir die gegebenenfalls anfallenden ge-           des Ausgabe- und des Rücknahmekurses
         schätzten Veräußerungskosten dieser Vermögenswerte ab                maßgeblich?
         (der „Rücknahme-Fondswert“).
                                                                           1	Stichtag für die Zuteilung der Anteile
     	
      Wir nennen den Ausgabe- bzw. Rücknahme-Fondswert                       Für die Zuteilung der Anteile legen wir den Ausgabekurs zu-
      kurz den „Fondswert“.                                                  grunde, der an dem Tag oder spätestens bis zum fünften darauf-
                                                                             folgenden Werktag gilt, mit dessen Wertstellung wir Ihre
   3	Berechnung des zugrunde liegenden                                      ­Beiträge erhalten, um die nötigen Vermögenswerte für Canada
     ­Vermögens                                                               Life-Fonds bzw. Anteile von Publikumsfonds kaufen zu können.
     Für die Berechnung des einem Fonds zugrunde liegenden Ver-               § 18 Absatz 5 Satz 1 gilt entsprechend. Sollte der Stichtag auf
     mögens werden folgende Werte verwendet:                                  einen Tag fallen, der kein Bewertungsstichtag ist, so gilt der
                                                                              nächste Bewertungsstichtag gemäß § 12.
     •	Für alle im Fonds enthaltenen, an einer Börse notierten Ver-
        mögenswerte wird der Börsenwert zugrunde gelegt. Wächst            2	Stichtag für die Auflösung der Anteile
        der Fonds gemäß Absatz 2 a), wird der Kaufpreis des notier-          Zur Bestimmung Ihres Anteilguthabens legen wir die Rück­
        ten Wertes verwendet. Schrumpft der Fonds gemäß Absatz               nahmekurse zum Ende des jeweiligen Stichtages wie folgt
        2 b), wird der Verkaufspreis des notierten Wertes ver­wendet.        ­zugrunde, um die nötigen Vermögenswerte der Canada Life-
     •	Der Wert von allen im Fonds enthaltenen Grundstücken und              Fonds bzw. Anteile von Publikumsfonds verkaufen zu können:
        Immobilien wird aufgrund von Gutachten festgelegt, die be-            a)	Bei Tod der versicherten Person innerhalb von 5 Werktagen
        auftragte Gutachter erstellen und beglaubigen. Dabei wer-                 nach dem Tag des Eingangs der Mitteilung.
        den Abweichungen des Wertes, die seit der Erstellung des              b)	Wenn Sie kündigen, am Kündigungstermin, frühestens
        Gutachtens gegebenenfalls eingetreten sind, nach ordentli-                ­jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach dem Tag, der dem
        cher kaufmännischer Praxis berücksichtigt.                                 Tag des Eingangs Ihrer Kündigung folgt.
     •	Eingegangene oder aufgelaufene Kapitalerträge, Zinsen                 c)	Im Versicherungsfall bei bestimmten schweren Krankheiten
        oder Dividenden sowie noch nicht angelegtes Bargeld wer-                   innerhalb von 5 Werktagen nach dem Tag des Eingangs der
        den berücksichtigt.                                                        nach § 31 Absatz 3 erforderlichen Unterlagen.
     •	Für alle anderen im Fonds enthaltenen Vermögenswerte                  d)	Wenn wir uns zustehende Rechte auf Anfechtung, Rücktritt,
        (z. B. nicht notierte Aktien) werden die nach ordentlicher                 Kündigung oder Vertragsanpassung ausüben, innerhalb
        kaufmännischer Praxis geschätzten Werte verwendet.                         von 5 Werktagen nach unserer hierauf bezogenen Erklä-
     •	Der Wert von allen im Fonds enthaltenen Anteile an Publi-                  rung.
        kumsfonds wird anhand ihres zuletzt veröffentlichten und              e)	Bei Rentenbeginn (auch bei Teilverrentung) innerhalb von
        verfügbaren Rücknahmekurses festgelegt.                                    5 Werktagen nach dem Tag des Rentenbeginns.
                                                                              f)	Bei Auflösung von Anteilen zur Deckung von Gebühren ge-
     Wenn ein Vermögenswert in einer anderen Währung als Euro                      mäß § 27 monatlich innerhalb von 5 Werktagen nach dem
     notiert ist, werden bei der Umrechnung in Euro die aktuellen                  Tag des Monats, der dem Fälligkeitstermin Ihres ersten Bei-
     marktüblichen Wechselkurse zugrunde gelegt.                                   trags entspricht.


                                                                                                                                           Seite 13/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     Sollte der Stichtag auf einen Tag fallen, der kein Bewertungs-      § 17	Wann kommen Sie in den Genuss eines
     stichtag ist, so gilt der nächste Bewertungsstichtag gemäß § 12.          Treuebonus?
                                                                            1	Wesen der Treueboni
§ 16	Wie können Sie Ihre Fondsauswahl oder die                              Wir teilen Ihrem GENERATION private plus nach Maßgabe der
      Beitragsaufteilung ändern?                                             nachstehenden Absätze während der Aufschubzeit zusätzliche
      Können Sie statt des Automatischen Portfolio                           Anteile als Treueboni zu. Ziel der Treueboni ist es, die Auswir-
      Managements eine andere Fondsauswahl                                   kung der Kostenbelastung auf Ihren Vertrag zu reduzieren. Die
      treffen?                                                               Anzahl der jeweils als Treuebonus zu gewährenden Anteile be-
                                                                             rechnen wir als Prozentsatz der Ihrem GENERATION private
   1 Fondswechsel                                                            plus am maßgeblichen Stichtag zugeteilten Anteile. Der Wert
     Sie können uns jederzeit beauftragen, die vorhandenen Anteile           des jeweiligen Treuebonus und die mit den Treueboni verfolgte
     in Ihrem Anteilguthaben vollständig oder teilweise in andere            Kostenreduzierung ist abhängig von der Wertentwicklung Ihres
     von uns zu diesem Zeitpunkt angebotene Fonds umzuschichten              Vertrages, so dass sie entsprechend der Wertentwicklung un-
     (Fondswechsel oder Umschichtung). Bitte beachten Sie jedoch             terschiedlich ausfallen kann. Die Treueboni kommen nur ver-
     die Einschränkungen bezogen auf einen Fondswechsel in                   tragstreuen Kunden zugute, die die Voraussetzungen dieses
     den GENERATION UWP-Fonds III (siehe Anlage C –                          § 17 erfüllen.
     ­GENERATION UWP-Fonds III). Dabei werden die jeweiligen
      bisherigen Anteile zum Rücknahmekurs in Anteile der neu                Den jeweiligen Treuebonus gewähren wir nicht, wenn der für die
      gewählten Fonds zum Rücknahmekurs übertragen. Jährlich
      ­                                                                      Gewährung maßgebliche Stichtag nach einer Kündigung Ihres
      sind bis zu 20 Umschichtungen kostenfrei. Für weitere Wechsel          GENERATION private plus oder nach dem vorgezogenen Ren-
      wird eine Gebühr gemäß § 27 Absatz 7 erhoben. In diesem Fall           tenbeginn liegt. Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung
      wird der Wert der aufgelösten Anteile zum Rücknahmekurs                kann ein Treuebonus auch nicht auf rückwirkend gezahlte
      ­zugrunde gelegt. Die Zuweisung erfolgt innerhalb der nächsten         ­Beiträge gewährt werden, wenn die Beitragszahlung erst nach
       5 Werktage nach Eingang der Aufforderung in Textform bei uns,          dem Fälligkeitstag des Treuebonus erfolgt oder der für die Ge-
       um die nötigen Vermögenswerte der Canada Life-Fonds bzw.               währung maßgebliche Stichtag in die Zeit einer Beitragsfreistel-
       Anteile von Publikumsfonds kaufen und verkaufen zu können.             lung oder einer befristeten Beitragsreduzierung nach den §§ 23
                                                                              und 24 fällt.
     Sollte der Stichtag auf einen Tag fallen, der kein Bewertungs-
     stichtag ist, so gilt der nächste Bewertungsstichtag gemäß § 12.       2	Stichtag für Zuteilung und Höhe des
                                                                               ­Treuebonus bei laufenden Beiträgen
     Wir sind nicht zur Durchführung eines Fondswechsels verpflich-          a)	Laufender Treuebonus
     tet, wenn dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher                  	Ab dem Ablauf des 1. Versicherungsjahres bis zum aktu­
     Regelungen nicht möglich ist oder dieser Fondswechsel die
     ­                                                                           ellen Rentenbeginn teilen wir Ihrem GENERATION private
     ­Interessen anderer Versicherungsnehmer nachteilig beeinflus-               plus mit Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres 0,6 %
      sen kann.                                                                  zusätzliche Anteile als Treuebonus zu.

   2	Änderung der Beitragsaufteilung                                        b) Rententreueboni
     Sie können die Aufteilung der zukünftigen Beiträge auf von              	Darüber hinaus teilen wir Ihrem GENERATION private plus
     ­Ihnen bestimmte, zur Verfügung stehende Fonds mit einer Frist             mit laufenden Beiträgen abhängig von der vereinbarten Auf-
      von 5 Werktagen zur nächsten Beitragsfälligkeit ändern. Der               schubzeit, frühestens ab dem vierten Jahr vor und zum
      Beitragsanteil am GENERATION UWP-Fonds III kann in den                    ursprünglichen Rentenbeginn, zusätzliche Anteile als
                                                                                ­
      letzten 12 Jahren vor aktuellem Rentenbeginn jedoch nicht                 ­einmalige Rententreueboni zu. Wenn Sie den Rentenbeginn
      mehr erhöht werden. Bitte beachten Sie die weiteren Einschrän-             vorziehen, erhalten Sie also bei Ihrem GENERATION
      kungen in Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III. maßgeb-                     ­private plus mit laufenden Beiträgen keinen weiteren Treue-
      lich ist der Eingang der Aufforderung in Textform bei uns. Bitte            bonus.
      beachten Sie jedoch, dass innerhalb Ihres Vertrags nicht mehr
      als 40 Fonds gleichzeitig gehalten werden können und dass der          	Die Höhe des möglichen Treuebonus richtet sich nach der
      Beitragsanteil, der für einen Fonds bestimmt ist, nicht weniger          ursprünglich vereinbarten Aufschubzeit (aufgerundet auf
      als 1 % Ihres Beitrags betragen darf. Bei Änderung der Bei-              volle Jahre). Wenn Sie den Rentenbeginn hinausschieben,
     tragsaufteilung fallen keine Gebühren an.                                 beziehen sich die Angaben in der untenstehenden Tabelle
                                                                               unter Berücksichtigung der längeren Aufschubzeit auf den
   3	Automatisches Portfolio Management (APM)                                 hinausgeschobenen Rentenbeginn. Dies gilt nicht, wenn Sie
     Sie können zu Versicherungsbeginn oder jederzeit vor Renten-              zu diesem Zeitpunkt bereits Rententreueboni erhalten.
     beginn mit einer Frist von 5 Werktagen zur nächsten Beitrags-             ­Deren Zuteilung wird entsprechend der ursprünglich ver­
     fälligkeit die Beitragsanlage über das Automatische Portfolio              einbarten Aufschubzeit fortgesetzt. Für den verlängerten
     Management (siehe Anlage D – Automatisches Portfolio                       Vertragsanteil erfolgt dann keine erneute Zuteilung von
     ­Management (APM)) wählen. Sie können das APM mit Einzel-                  Rententreueboni.
      fonds kombinieren. Das APM kann auch zusammen mit dem
      GENERATION UWP-Fonds III gewählt werden. Ihre Wahl wird                	Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Erklärung bezüglich eines
      Ihnen in Ihrem Versicherungsschein oder gegebenenfalls in ei-            ­Hinausschiebens des Rentenbeginns bereits Rententreue-
      nem Nachtrag bestätigt.                                                   boni erhalten haben, werden diese nicht neu berechnet. In
                                                                                diesem Fall wird der neue Rentenbeginn lediglich für die Be-
     Sie können auch das APM mit einer Frist von 5 Werktagen zur                rechnung der zukünftigen Rententreueboni zugrunde ge-
     nächsten Beitragsfälligkeit beenden. Die Beiträge werden dann              legt, sodass die Anzahl der Rententreueboni gleich bleibt.
     entsprechend Ihren individuellen Vorstellungen in die dann zur
     Verfügung stehenden Fonds des GENERATION private plus                   	Die Anzahl der jeweils als Treuebonus zu gewährenden
     angelegt. Bei Wahl des GENERATION UWP-Fonds III sind die                  A nteile berechnen wir als Prozentsatz der auf Basis der
                                                                               ­
     hierfür bestehenden Einschränkungen zu beachten (s. Anlage                ­gezahlten Beiträge am maßgeblichen Stichtag zugeteilten
     C – GENERATION UWP-Fonds III). Maßgeblich ist der Eingang                  Anteile wie folgt:
     der Aufforderung in Textform bei uns.


                                                                                                                                           Seite 14/71

[Seite 23]
GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


       Ursprünglich      4 Jahre vor         3 Jahre vor        2 Jahre vor      1 Jahr vor          Zum                 Gesamt
       vereinbarte       ursprüng­           ursprüng­          ursprüngli-      ursprüng­           ursprüng­
       Aufschubzeit      lichem              lichem             chem             lichem              lichen
       in Jahren         Rentenbeginn        Rentenbeginn       Rentenbeginn     Rentenbeginn        Rentenbeginn

       unter 12                                                                                      0,00 %              0,00 %

       12                                                       2,00 %           3,00 %              4,00 %              9,00 %

       13                                    1,00 %             1,00 %           3,00 %              4,00 %              9,00 %

       14                1,00 %              1,00 %             1,00 %           3,00 %              4,00 %              10,00 %

       15 bis 19         2,00 %              2,00 %             2,00 %           2,00 %              2,00 %              10,00 %

       20 bis 24         2,00 %              2,00 %             2,00 %           2,00 %              4,00 %              12,00 %

       25 und mehr       2,00 %              2,00 %             2,00 %           2,00 %              6,00 %              14,00 %


   3	Stichtag für Zuteilung und Höhe des                                  Die Höhe des möglichen Treuebonus richtet sich bei einem Ein-
      ­Treuebonus bei Verträgen gegen                                      malbeitrag nach der ursprünglich vereinbarten Aufschubzeit
     ­Einmalbeitrag                                                        und bei einer Zuzahlung nach der verbleibenden Aufschubzeit
     Wir teilen Ihrem GENERATION private plus gegen Einmalbei-             ab dem Zeitpunkt der Zuzahlung.
     trag, abhängig von der vereinbarten Aufschubzeit (aufgerundet
     auf volle Jahre), frühestens ab dem vierten Jahr vor und zum          Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Erklärung bezüglich eines Hin-
     ursprünglichen Rentenbeginn zusätzliche Anteile als einmalige         ausschiebens des Rentenbeginns bereits Treueboni erhalten
     Rententreueboni zu.                                                   haben, werden diese nicht neu berechnet. In diesem Fall wird
                                                                           der neue Rentenbeginn lediglich für die Berechnung der zukünf-
     Wenn Sie den Rentenbeginn vorziehen, erhalten Sie also bei            tigen Treueboni zugrunde gelegt, sodass die Anzahl der Treue-
     Ihrem GENERATION private plus gegen Einmalbeitrag keinen              boni gleich bleibt.
     weiteren Treuebonus.
                                                                           Die Anzahl der jeweils als Treuebonus zu gewährenden Anteile
                                                                           berechnen wir als Prozentsatz der auf Basis des Einmalbeitrags
                                                                           bzw. einer Zuzahlung am maßgeblichen Stichtag zugeteilten
                                                                           Anteile wie folgt:


       Ursprünglich      4 Jahre vor         3 Jahre vor        2 Jahre vor      1 Jahre vor         Zum                Gesamt
       vereinbarte       ursprüng­           ursprüng­          ursprüng­        ursprüng­           ursprüng­
       bzw.              lichem              lichem             lichem           lichem              lichen
       verbleibende      Rentenbeginn        Rentenbeginn       Rentenbeginn     Rentenbeginn        Rentenbeginn
       Aufschubzeit
       ab dem
       Zeitpunkt
       einer
       Zuzahlung in
       Jahren

       unter 6           1,00 %             1,00 %              1,00 %           1,00 %              4,00 %             8,00 %

       6 bis 9           1,00 %             1,00 %              1,00 %           1,00 %              4,00 %             8,00 %

       10 bis 14         1,00 %             1,00 %              1,00 %           1,00 %              4,00 %             8,00 %

       15 bis 19         1,00 %             1,00 %              2,00 %           2,00 %              6,00 %             12,00 %

       20 bis 24         2,00 %             2,00 %              2,00 %           2,00 %              8,00 %             16,00 %

       25 bis 34         3,00 %             3,00 %              3,00 %           3,00 %              8,00 %             20,00 %

       35 und mehr       3,00 %             3,00 %              4,00 %           4,00 %              10,00 %            24,00 %


                                                                                                                                      Seite 15/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


§ 18	Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu                              5	Lastschrifteinzug und Folgen der
      beachten?                                                                ­Nichteinlösung
      Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht                            Wenn uns ein SEPA-Lastschriftmandat für das Lastschriftver-
      rechtzeitig zahlen?                                                    fahren vorliegt, werden Ihre Zahlungen für Ihren GENERATION
                                                                             private plus mit laufenden Beiträgen so behandelt, als seien sie
   1	Einlösungsbeitrag, Folgebeiträge,                                      zum jeweiligen Fälligkeitstag erfolgt, es sei denn, die Lastschrift
      ­ursprüngliche Beitragszahlungsdauer                                   wird nicht eingelöst oder Sie widersprechen einer berechtigten
     Bei laufender Beitragszahlung ist der erste Beitrag (Einlösungs-        Einziehung. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von
     beitrag) zur Zahlung fällig, wenn wir die Annahme Ihres Antrags         uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch
     erklärt haben, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein              rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer Zahlungs­
     ausgewiesenen Versicherungsbeginn. Die laufenden Beiträge               aufforderung in Textform erfolgt. Wird eine Lastschrift nicht ein-
     zu Ihrem Versicherungsvertrag können Sie je nach Verein­                gelöst, sind wir zu weiteren Einziehungen berechtigt, nicht aber
     barung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahres-          verpflichtet.
     beiträge entrichten. Die jeweilige Fälligkeit des Folgebeitrags
     wird jeweils ab dem Fälligkeitstag des Einlösungsbeitrags
     ­gerechnet. Die Folgebeiträge sind während der vereinbarten         § 19	Welche Regelungen gelten im Fall der
      Beitragszahlungsdauer zu entrichten. Wir nennen die im Ver­              Vereinbarung von planmäßigen Erhöhungen
      sicherungsschein vereinbarte Beitragszahlungsdauer die ur-               laufender Beiträge?
      sprüngliche Beitragszahlungsdauer.
                                                                            1	Optionen zur Vereinbarung einer
     Der Einmalbeitrag (Einlösungsbeitrag) ist zur Zahlung fällig,            ­planmäßigen Erhöhung
     wenn wir die Annahme Ihres Antrags erklärt haben.                       Sie können sowohl bei Antragstellung als auch während
                                                                             der Aufschubzeit eine jährliche planmäßige Erhöhung Ihres
     Ihre Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit           ­Beitrags zwischen 1 % bis 10 % (in 1-Prozentschritten) wählen.
     ­unverzüglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht.
                                                                             Zudem können Sie einen einmal vereinbarten Prozentsatz für
     Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben,                eine planmäßige Erhöhung während der Aufschubzeit im
     werden wir die jeweils fälligen Beiträge nach der Vertrags­
     ­                                                                       ­Rahmen von Satz 1 beliebig in einem Rahmen zwischen 1 %
     annahme einziehen.                                                       und 10 % (in 1-Prozentschritten) ändern oder auf die plan­
                                                                              mäßige Erhöhung ganz verzichten.
   2	Beitragszahlungsweise
     Laufende Beiträge können nur im Wege des Lastschriftverfah-             Bei einem nachträglichen Einschluss bzw. einer nachträglichen
     rens gezahlt werden. Einmalbeiträge und Zuzahlungen können              Änderung der planmäßigen Erhöhung erfolgt die erste plan­
     auch per Banküberweisung gezahlt werden.                                mäßige Erhöhung bzw. die erste geänderte planmäßige
                                                                             ­Erhöhung an dem Jahrestag des Versicherungsbeginns, der
   3	Nichtzahlung des Einlösungsbeitrags                                     dem Zugang Ihrer entsprechenden Mitteilung folgt.
     Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht oder nicht rechtzeitig
     zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom        Eine planmäßige Erhöhung kann nicht nachträglich vereinbart
     Vertrag zurücktreten. Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des        werden, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits gemäß § 19 Absatz
     Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, besteht keine Leistungs-         4 keine planmäßige Erhöhung mehr erfolgt.
     pflicht.
                                                                             Wenn Sie mit uns für Ihren GENERATION private plus die plan-
     Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht         mäßige Erhöhung der laufenden Beiträge vereinbart haben,
     rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. Bei einem Rück-          steigen diese Beiträge um den jeweils vereinbarten Prozentsatz
     tritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Gesundheits­              zum Jahrestag des im Versicherungsschein angegebenen Ver-
     prüfung durchgeführten ärztlichen Untersuchungen verlangen.             sicherungsbeginns. Durch die Erhöhung des Beitrags erhöht
                                                                             sich der Betrag, mit dem wir gemäß der von Ihnen getroffenen
   4	Nichtzahlung der Folgebeiträge                                         Fondsauswahl Ihrem Vertrag Anteile zuteilen. Die mögliche
     Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus            Versicherungsleistung erhöht sich nicht im gleichen Verhältnis
     dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht oder nicht recht-           wie Ihr Beitrag. Der Erhöhungssatz bezieht sich ausschließlich
     zeitig gezahlt worden ist oder eingezogen werden konnte,                auf den jeweiligen Vorjahresbeitrag.
     ­erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Textform.
      Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens                Für die erhöhten Beitragsanteile werden die gleichen Versiche-
      2 Wochen. Begleichen Sie den Rückstand nicht innerhalb der              rungsbedingungen, Rechnungsgrundlagen und alle sonstigen
      gesetzten Frist und sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls        für den bereits bestehenden Vertragsteil geltenden Verein­
      mit der Zahlung der Beiträge oder sonstigen Beträgen in Ver-            barungen zugrunde gelegt. Für den zu erhöhenden Vertrag
      zug, erbringen wir bei Eintritt des Versicherungsfalls nur jene         ­vereinbarte Risikozuschläge oder besondere Vereinbarungen
      Leistungen, die wir erbringen müssten, wenn sich Ihr Vertrag             gelten somit auch für die aus der Erhöhung resultierenden
      mit Eintritt des Versicherungsfalls entsprechend § 23 in eine          ­Vertragsteile.
      beitragsfreie Versicherung umgewandelt hätte; sofern Zusatz-
      optionen mitversichert sind, entfällt der Versicherungsschutz          Ist die Startoption vereinbart, findet die erste planmäßige
      aus der Zusatzoption. Nach Ablauf der Ihnen gesetzten Zah-             ­Erhöhung ein Jahr nach Ablauf der Startphase zum Jahrestag
      lungsfrist können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist           des Versicherungsbeginns statt.
      kündigen, sofern Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beträge
      in Verzug sind. Auf die Rechtsfolgen werden wir Sie in der Mah-       2	Wie wirkt sich eine planmäßige Erhöhung der
      nung ausdrücklich hinweisen.                                             Beiträge auf vereinbarte Zusatzoption aus?
                                                                             Wenn Sie eine Zusatzoption gemäß § 7 Absatz 1 vereinbart
     Zusammen mit dieser Mahnung erhalten Sie von uns Hinweise,              haben, erhöht sich die versicherte Leistung mit jeder plan­
                                                                             ­
     wie Sie bei kurz-, mittel- und langfristigen Zahlungsschwierig-         mäßigen Erhöhung des Beitrags um die Hälfte des für die
     keiten Ihren Vertrag verändern und damit Ihren wertvollen               planmäßige Erhöhung der Beiträge vereinbarten Prozent­
                                                                             ­
     ­Versicherungsschutz aufrechterhalten können.                           satzes. Die Erhöhung der versicherten Leistung endet, wenn


                                                                                                                                             Seite 16/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     deren maximal versicherbare Höhe erreicht wird oder wenn            § 20	Können bei einem GENERATION private plus
     ­keine planmäßige Erhöhung der Beiträge mehr erfolgt.                     weitere Einmalbeiträge (Zuzahlungen) gezahlt
                                                                               werden?
     Für den insoweit erhöhten Versicherungsschutz werden wir
     auch den Beitragsanteil für den Risikoschutz nach den                  1	Zuzahlungen
     ursprünglichen Kalkulationsgrundlagen neu berechnen. Der
     ­                                                                        Sie können im Rahmen Ihres bestehenden GENERATION
     Beitragsanteil für den Risikoschutz erhöht sich daher nicht jähr-        ­private plus jederzeit bis zu 5 Jahre vor aktuellem Rentenbeginn
     lich um den für die planmäßige Beitragserhöhung vereinbarten              Zuzahlungen leisten. Vollständige oder anteilige Zuzahlungen
     Prozentsatz, sondern um einen anderen Betrag.                             in den GENERATION UWP-Fonds III sind jedoch nur bis zu
                                                                               zehn Jahre vor dem aktuellen Rentenbeginn und nur gemäß
     Für einen nachträglichen Einschluss der planmäßigen Erhö-                 den in § 1 Absatz 2 der Anlage C – GENERATION UWP-
     hung bzw. eine nachträgliche Erhöhung des vereinbarten                    Fonds III – beschriebenen Regelungen möglich.
     ­Prozentsatzes ist eine erneute Risikoprüfung erforderlich.
                                                                              Dabei behandeln wir die erste Zuzahlung auf einen Vertrag mit
     Alle für die jeweilige Zusatzoption getroffenen Vereinbarungen           laufenden Beiträgen wie einen gesonderten, neuen Vertrag. Für
     erstrecken sich auch auf die auf jährliche Erhöhungen entfallen-         diesen neuen Vertrag gelten die für den GENERATION private
     den Teile.                                                               plus oder, sollte dieser Vertragstyp zum Zeitpunkt der Zuzah-
                                                                              lung nicht mehr angeboten werden, die für einen vergleichbaren
     Eine vereinbarte planmäßige Erhöhung der Beiträge wird aus-              Vertragstyp zum Zeitpunkt der ersten Zuzahlung verwendeten
     gesetzt, wenn Ihre Beitragszahlungspflicht aufgrund eines                Versicherungsbedingungen. Diese für die Zuzahlung geltenden
     ­Versicherungsfalls im Rahmen der Zusatzoption Berufsunfähig-            Versicherungsbedingungen werden Sie mit dem Versiche-
      keitsrente oder Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ruht.           rungsschein für den neuen Vertrag erhalten. Alle weiteren
      Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Versicherungsdauer,          ­Zuzahlungen werden auch diesem gesonderten Vertrag zuge-
      lebt Ihre Beitragszahlungspflicht wieder in der Höhe auf, in der         ordnet.
      sie im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls bestanden
      hat. Die nächste planmäßige Erhöhung der von Ihnen zu                   Wenn zu dem Vertrag mit laufenden Beiträgen, für den eine
      ­zahlenden Beiträge erfolgt dann zum nächsten Jahrestag des             Zuzahlung erfolgt, Zusatzoptionen vereinbart sind, kann der
                                                                              ­
       Versicherungsbeginns, der der Wiederaufnahme der Beitrags-             neue Vertrag nur ohne diese Zusatzoptionen policiert werden.
       zahlung folgt.
                                                                              Wenn Zuzahlungen auf Verträge mit Einmalbeitrag gemäß die-
   3	Widerspruch gegen planmäßige Erhöhung                                   sem § 20 und nach § 1 Absatz 2 der Anlage C – GENERATION
     Wir werden Sie rechtzeitig vor jedem Erhöhungstermin über                UWP-Fonds III – möglich sind, werden diese dem bestehenden
     diese Erhöhung sowie über Ihr Recht zum Widerspruch gegen                Vertrag mit Einmalbeitrag zugeordnet. Für die Zuzahlung wer-
     die planmäßige Erhöhung in Textform informieren.                         den die gleichen Versicherungsbedingungen, Rechnungs-
                                                                              grundlagen und alle sonstigen für den bereits bestehenden Ein-
     Die Erhöhung entfällt rückwirkend für die entsprechende                  malbeitragsvertrag geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt.
     ­Erhöhungsperiode, wenn Sie ihr innerhalb von 2 Wochen nach
      dem Zeitpunkt der planmäßigen Erhöhung (Jahrestag des im                Wir verwenden jede Zuzahlung für die Zuteilung von Anteilen
      Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns)                   gemäß Ihrer zur Zeit der Zuzahlung bestehenden Fonds­
      ­widersprechen. Sie können den Erhöhungen beliebig oft wider-           auswahl. Sie können uns auch eine andere Fondsauswahl für
       sprechen.                                                              die Zuzahlung mitteilen. Dabei dürfen auch bei der Zuzahlung
                                                                              gleichzeitig maximal 40 unterschiedliche Fonds innerhalb Ihres
     Wenn Sie der planmäßigen Erhöhung widersprechen oder                     Vertrags gehalten werden.
     ­diese auch für die Zukunft ausschließen, wird die versicherte
      Leistung einer gegebenenfalls vereinbarten Zusatzoption ange-           Wenn eine Zuzahlung in den GENERATION UWP-Fonds III
      passt. Hierüber werden wir Sie informieren.                             nicht mehr möglich ist, können Sie für die Investition Ihrer
                                                                              Zuzahlung eine andere Fondswahl treffen. Wenn wir keine
                                                                              ­
     Sollten Sie einer Erhöhung widersprochen haben, besteht die              ­entsprechende Mitteilung von Ihnen erhalten, wird der Teil der
     Möglichkeit, die Erhöhung auf Antrag nachzuholen. Eine nach-              Zuzahlung, welcher auf den GENERATION UWP-Fonds III
     trägliche rückwirkende Erhöhung ist nur innerhalb von 10 Mona-            entfallen soll, anteilig auf die übrigen gewünschten Fonds
                                                                               ­
     ten nach dem Erhöhungstermin, zu dem der Widerspruch er-                  ­aufgeteilt. Sollten Sie ausschließlich den UWP-Fonds gewählt
     folgte, möglich und setzt unsere Zustimmung voraus.                        haben und eine Zuzahlung in den GENERATION UWP-Fonds
                                                                                III zu dem Zeitpunkt nicht möglich sein, wird dieser Teil der
   4	Ende der planmäßigen Erhöhung                                             ­Zuzahlung für die Zuteilung von Anteilen an dem Fonds „Geld-
     In den letzten fünf Jahren vor dem aktuellen Rentenbeginn fin-              werte Europa II“ oder einem vergleichbaren Fonds verwendet.
     det keine planmäßige Erhöhung der Beiträge mehr statt. Die                  Hierüber werden wir Sie benachrichtigen.
     letzte planmäßige Erhöhung erfolgt spätestens zum fünftletzten
     Jahrestag des Versicherungsbeginns vor Rentenbeginn bzw.                 Wenn eine Zuzahlung zu einem bestehenden Vertrag mit
     am Jahrestag des Versicherungsbeginns, der dem 67. Geburts-              ­Einmalbeitrag vollständig oder anteilig in den GENERATION
     tag der versicherten Person folgt.                                        UWP-Fonds III erfolgen soll, gelten darüber hinaus die
                                                                               ­Regelungen in § 1 Absatz 2 der Anlage C – GENERATION
                                                                                UWP-Fonds III.

                                                                            2	Mindestbeitrag für Zuzahlungen
                                                                              Der Mindestbetrag für jede Zuzahlung beträgt 250 €.

                                                                            3	Höchstbeitrag für Zuzahlungen
                                                                              Der Höchstbetrag für die Summe aller Einmalbeiträge, die für
                                                                              eine versicherte Person gezahlt werden können, beträgt
                                                                              1.000.000 €, unabhängig von der Anzahl der bei uns auf
                                                                              das Leben der versicherten Person abgeschlossenen
                                                                              ­GENERATION private plus-Verträge. Falls Sie diesen Höchst-

                                                                                                                                            Seite 17/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     betrag überschreiten wollen, bedarf es einer besonderen                 entfallen soll, auf die übrigen gewünschten Fonds aufgeteilt.
     ­Vereinbarung mit uns. Wir sind bereit, besondere Vereinbarun-          Sollten Sie ausschließlich den UWP-Fonds gewählt haben
     gen zu treffen, wenn dies unter Berücksichtigung versiche-              und eine Beitragserhöhung in den GENERATION UWP-
     rungsmathematischer Grundsätze vertretbar ist.                          Fonds III zu dem Zeitpunkt nicht möglich sein, wird dieser
                                                                             Teil der Beitragserhöhung für die Zuteilung von Anteilen an
     Wir haben außerdem das Recht, den Höchstbetrag von                      dem Fonds „Geldwerte Europa II“ oder einem vergleich­
     1.000.000 € für Zuzahlungen zu reduzieren oder Zuzahlungen              baren Fonds verwendet. Hierüber werden wir Sie benach-
     nicht anzunehmen, wenn dies im Interesse der anderen Versi-             richtigen.
     cherungsnehmer unter Berücksichtigung versicherungsmathe-
     matischer Grundsätze notwendig ist. Wir teilen Ihnen gerne auf       	Sollten die obigen Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so be-
     Anfrage mit, ob die Möglichkeit, weitere Zuzahlungen zu erbrin-        steht die Möglichkeit, Ihren Vertrag im Rahmen des § 23 bei-
     gen, besteht. Auch den jeweils gültigen Höchstbetrag teilen wir        tragsfrei zu stellen bzw. im Rahmen des § 25 zu kündigen.
     Ihnen gerne auf Wunsch mit.
                                                                          b)	Auswirkungen von Beitragsänderungen auf
     Wenn wir einen neuen Teilfonds des UWP-Fonds auflegen oder               ­Zusatzoptionen
     einen UWP-Teilfonds im Rahmen zukünftiger Versicherungs­
     bedingungen des GENERATION private plus oder eines ande-             	Sofern eine oder mehrere Zusatzoptionen gemäß § 7 Ab-
     ren von Canada Life angebotenen Produkts nicht mehr anbieten           satz 1 vereinbart sind, überprüfen wir bei jeder Reduzierung
     werden, behalten wir uns das Recht vor, Zuzahlungen in den             des Beitrags zusätzlich, ob der reduzierte Beitrag aus­
     GENERATION UWP-Fonds III ohne Berücksichtigung der                     reichen wird, die künftigen Risikobeiträge für vereinbarte
     ­vorgenannten Grundsätze generell zurückzuweisen. In diesem            Zusatzoptionen gemäß § 7 Absatz 2 zu decken. Sollte der
      Fall gelten die in § 1 Absatz 2 der Anlage C – GENERATION             reduzierte Beitrag nicht ausreichen, sind wir berechtigt,
      UWP-Fonds III – genannten Regelungen.                                 einen höheren Mindestbeitrag zu verlangen oder die
                                                                            ­
                                                                            ­Reduzierung des Beitrags abzulehnen. Den dann gültigen
                                                                             Mindestbeitrag teilen wir Ihnen mit.
§ 21	In welchem Umfang können bei Ihrem
      ­GENERATION private plus mit laufenden                              	Wenn sich die versicherte Leistung einer gegebenenfalls
       Beiträgen die Beitragshöhe, die                                      vereinbarten Zusatzoption durch eine Beitragsreduzierung
       ­Zahlungsweise und die Beitragszahlungs­                             ändert, erhalten Sie hierzu einen Nachtrag zu Ihrem
        dauer geändert werden?                                              Versicherungsschein mit der angepassten versicherten
                                                                            ­
                                                                            Leistung.
   1	Änderung der Beitragshöhe bei laufender
      Beitragszahlung                                                     	
                                                                           Eine Beitragserhöhung hat keine Auswirkungen auf die
     a) Allgemeine Grundsätze                                              Höhe der versicherten Leistungen der gegebenenfalls
     	Sie können bei einem GENERATION private plus mit laufen-            vereinbarten Zusatzoptionen Leistung bei bestimmten
                                                                           ­
        den Beiträgen die Beitragshöhe ändern, wenn Sie dabei die          schweren Krankheiten, Berufsunfähigkeitsrente, Besonde-
        nachstehenden Mindest- und Höchstbeträge beachten.                 rer Todesfallschutz und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung.

     	Bei Verträgen mit monatlicher Zahlungsweise darf der redu-         	Wenn Sie die Zusatzoption Beitragsbefreiung bei Berufs­
       zierte Beitrag 50 € nicht unterschreiten.                            unfähigkeit vereinbart haben, ist bei jeder Erhöhung des
                                                                            Beitrags eine erneute Risikoprüfung und unsere Zustim-
     	Der erhöhte Beitrag darf 50.000 € monatlich nicht über-              mung notwendig.
       schreiten.
                                                                         2	Änderung der Beitragshöhe bei planmäßigen
     	Für vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Zahlungs-          Erhöhungen laufender Beiträge
       weisen gelten die obigen Mindest- und Höchstbeträge multi-          Falls Sie die planmäßige Erhöhung der Beiträge vereinbart
       pliziert mit 3, 6 bzw. 12.                                          ­haben, können die Beiträge durch die planmäßigen Erhöhun-
                                                                            gen die Höchstbeträge gemäß Absatz 1 überschreiten. Nach
     	Für den erhöhten Beitragsanteil werden die gleichen Ver­             dieser Überschreitung darf der zu zahlende Betrag allenfalls
       sicherungsbedingungen, Rechnungsgrundlagen und alle                ­gesenkt werden.
       sonstigen für den bereits bestehenden Vertrag geltenden
       Vereinbarungen zugrunde gelegt.                                   3	Änderung der Zahlungsweise
                                                                          Sie können bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung die
     	Eine Beitragserhöhung ist bis maximal fünf Jahren vor dem          im Versicherungsschein angegebene Zahlungsweise ändern,
       aktuellen Rentenbeginn möglich.                                    vorausgesetzt, dass bei der neuen Zahlungsweise am Jahres-
                                                                          tag des Versicherungsbeginns weiterhin eine Beitragszahlung
     	Eine Erhöhung des für den GENERATION UWP-Fonds III                 fällig ist.
       bestimmten Beitrags darf darüber hinaus in den letzten
       neun bis mehr als fünf Jahren vor dem aktuellen Renten­           4	Änderung der Beitragszahlungsdauer,
       beginn insgesamt für diesen Zeitraum maximal 200 % des               aktuelle Beitragszahlungsdauer
       im neunten Versicherungsjahr vor Rentenbeginn in den               Sie können die Beitragszahlungsdauer um eine von Ihnen be-
       GENERATION UWP-Fonds III investierten Beitrags
       ­                                                                  stimmte Anzahl von ganzen Jahren verlängern. Die Verlänge-
       ­betragen. Für Erhöhungen des in den GENERATION UWP-               rung der Beitragszahlungsdauer ist bis zu einem Jahr nach
        Fonds III investierten Beitrags bzw. Beitragsanteils ­bestehen    ­A blauf der bisherigen Beitragszahlungsdauer auch rückwirkend
        zudem weitere Einschränkungen (siehe Anlage C –                    möglich. Die Beitragszahlungsdauer kann nur bis zu dem
        ­GENERATION UWP-Fonds III).                                        ­aktuellen Rentenbeginn verlängert werden; längstens jedoch
                                                                            bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte
     	Wenn eine Beitragserhöhung aus diesem Grund nicht mög-               Person den 75. Geburtstag erreicht hat. Für eine Verlängerung
       lich ist, können Sie den erhöhten Beitragsanteil in einen an-        der Beitragszahlungsdauer ist es gegebenenfalls erforderlich,
       deren Fonds investieren. Wenn wir keine entsprechende                dass Sie auch den Rentenbeginn gemäß § 5 Absatz 4 hinaus-
       Mitteilung von Ihnen erhalten, wird der Teil der Beitrags­           schieben. Die Beitragszahlungsdauer kann mehrfach verlän-
       erhöhung, welcher auf den GENERATION UWP-Fonds III                   gert werden.

                                                                                                                                       Seite 18/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     Wenn Sie die Beitragszahlungsdauer rückwirkend verlängern,                trag abzüglich des Risikobeitrags. Während der Startphase
     werden wir die Beiträge für den dadurch entstandenen Rück-                ­besteht bereits der volle Versicherungsschutz aus der Zusatz-
     stand in einem Betrag sowie die weiteren fälligen Beiträge im              option.
     Wege des Lastschriftverfahrens von dem von Ihnen zuletzt mit-
     geteilten Bankkonto einziehen, es sei denn, Sie teilen uns ein            Auf die jährlichen Erhöhungen des Startbeitrags während der
     anderes Bankkonto mit. Wir legen für die Zuteilung der Anteile            Startphase werden wir Sie rechtzeitig hinweisen.
     gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 den Ausgabekurs zugrunde, der
     innerhalb von 5 Werktagen ab dem Tag gilt, mit dessen Wert-               Wenn Sie die planmäßige Erhöhung der Beiträge vereinbart
     stellung wir Ihre rückständigen Beiträge erhalten, um die nöti-           ­haben, findet die erste planmäßige Erhöhung zum Jahrestag
     gen Vermögenswerte für Canada Life-Fonds bzw. Anteile von                  des Versicherungsbeginns ein Jahr nach Beendigung der Start-
     Publikumsfonds kaufen zu können; § 18 Absatz 5 Satz 1 gilt                 phase statt.
     entsprechend.
                                                                               Die Vereinbarung der Startoption kann dazu führen, dass Sie
     Eine Verkürzung der Beitragszahlungsdauer ist möglich. Die                zum Rentenbeginn eine geringere Rente bzw. Kapitalleistung
     Beitragszahlungsdauer muss mindestens 5 Jahre bzw. bei Wahl               erhalten, als wenn Sie ab Versicherungsbeginn den vereinbar-
     des GENERATION UWP-Fonds III 12 Jahre betragen.                           ten Beitrag in voller Höhe zahlen würden.

     Eine Verkürzung der Beitragszahlungsdauer kann dazu führen,               Wenn Sie Ihren Beitrag während der Startphase im Rahmen
     dass Sie die Garantien des GENERATION UWP-Fonds ver­                      von § 21 Absatz 1 a) erhöhen oder reduzieren, führt dies dazu,
     lieren (siehe § 3 der Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III).               dass die Startoption endet und ab diesem Zeitpunkt der neue
                                                                               vereinbarte Beitrag gilt. Nach der Änderung des Beitrags finden
     Die für Ihren GENERATION private plus jeweils geltende Bei-               die zuvor aufgeführten gesonderten Regelungen für die Start-
     tragszahlungsdauer, d. h. die ursprüngliche Beitragszahlungs-             option keine Anwendung mehr.
     dauer oder, soweit zutreffend, die verlängerte oder verkürzte
     Beitragszahlungsdauer, wird von uns auch als aktuelle Bei-                Die Vereinbarung einer befristeten Beitragsfreistellung bzw.
     tragszahlungsdauer bezeichnet.                                            Beitragsreduzierung nach § 24 Absatz 2 ist während der Start-
                                                                               phase nicht möglich.
   5	Fristen für Änderungen
     Wenn Sie eine Änderung der Beitragshöhe, Zahlungsweise                    Sobald der Mindestbeitrag von 50 € monatlich im Laufe der
     oder Beitragszahlungsdauer wünschen, müssen Sie dies unter                Startphase erreicht wird, können Sie die Startoption auch jeder-
     Angabe der gewünschten neuen Beitragshöhe, Zahlungsweise                  zeit zur nächsten Beitragsfälligkeit vorzeitig beenden.
     oder Beitragszahlungsdauer erklären. Die Erklärung muss uns
     mindestens einen Monat vor dem gewünschten Zeitpunkt der                  Im Übrigen gelten alle anderen Bestimmungen Ihres
     Änderung zugegangen sein. Wenn Sie die Beitragszahlungs-                  GENERATION private plus auch während der vereinbarten
                                                                               ­
     dauer rückwirkend verlängern, muss uns Ihre Erklärung spätes-             Startphase.
     tens ein Jahr nach Ablauf der ursprünglichen Beitragszahlungs-
     dauer zugegangen sein.
                                                                          § 23	Können Sie Ihren GENERATION private plus
                                                                                mit laufenden Beiträgen beitragsfrei stellen?
§ 22	Was gilt, wenn Sie die Startoption vereinbart
      haben?                                                                 1	Voraussetzungen für die Beitragsfreistellung
                                                                               Sie können Ihren GENERATION private plus mit laufenden Bei-
     Sie können sich bei Antragstellung für die so genannte Start-             trägen jederzeit zum nächsten Fälligkeitstag, frühestens jedoch
     option entscheiden und diese für einen Zeitraum von 1 bis                 zum ersten Jahrestag nach Versicherungsbeginn, für einen von
     5 Jahren (Startphase) vereinbaren.                                        Ihnen bestimmten Zeitraum, höchstens jedoch für die Auf-
                                                                               schubzeit bis zum aktuellen Rentenbeginn, durch entsprechen-
     Wir können mit Ihnen die Startoption nicht vereinbaren, wenn              de Erklärung beitragsfrei stellen.
     von uns im Rahmen der Risikoprüfung für eine beantragte
     ­Zusatzoption gemäß § 7 der Versicherungsbedingungen des                2	Wirkungen der Beitragsfreistellung
      GENERATION private plus ein Zuschlag auf den Beitrag fest-               Während der Beitragsfreistellung entfällt Ihre Pflicht zur Z
                                                                                                                                          ­ ahlung
      gelegt werden muss.                                                      von Beiträgen. Vereinbarte planmäßige Beitragserhöhungen
                                                                               werden ausgesetzt. Es wird kein Treuebonus gewährt.
     Für den Beginn der Startoption können Sie einen Beitrag ver­
     einbaren, der unter dem in § 21 Absatz 1 a) genannten Mindest-            Während der Beitragsfreistellung fallen weiterhin alle für Ihren
     beitrag liegt. Der verringerte Beitrag für die Startoption beträgt        GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen geltenden
     anfänglich mindestens 20 € monatlich. Nach Beendigung der                 Kosten und Gebühren an.
     Startphase wird der für den GENERATION private plus
     ­vereinbarte Beitrag in voller Höhe fällig.                               Darüber hinausgehende Kosten fallen für die Beitragsfrei­
                                                                               stellung nicht an.
     Die Höhe des anfänglichen Startbeitrags ist in Ihrem Versiche-
     rungsschein ausgewiesen.                                                  Sofern Zusatzoptionen gemäß § 7 Absatz 1 mitversichert sind,
                                                                               enden diese mit Beginn der Beitragsfreistellung.
     Während der Startphase erhöht sich der Startbeitrag zu jedem
     Jahrestag des Versicherungsbeginns jeweils um denselben                   Die Beitragsfreistellung Ihres GENERATION private plus kann mit
     Eurobetrag bis zum Ablauf der Startphase der vereinbarte regu-            wirtschaftlichen Nachteilen verbunden sein, da sich dies – abhän-
     läre Beitrag erreicht wird.                                               gig von der Wertentwicklung der gewählten Fonds – mindernd auf
                                                                               die Werte auswirken kann, die zum ­Rentenbeginn zur Verfügung
     Haben Sie eine oder mehrere Zusatzoption(en) eingeschlos-                 stehen. Bitte beachten Sie auch m­ ögliche Auswirkungen auf die
     sen, sind die Beitragsanteile für den Risikoschutz in dem Bei-            Garantien, sofern Sie den G ­ ENERATION UWP-Fonds III gewählt
     trag, der im Rahmen der Startoption fällig wird, enthalten. In            haben (siehe § 3 der ­Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III).
     diesem Fall bezieht sich die zuvor beschriebene gleichmäßige              Wenn der Wert ­Ihres Anteilguthabens nicht weiter ausreicht, um
     jährliche Erhöhung während der Startphase jeweils auf den Bei-            die Kosten und Gebühren zu decken, endet der gesamte Ver-

                                                                                                                                               Seite 19/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     trag. Wenn Sie Ihre Beiträge vollständig oder anteilig in den            4	Verlängerung der Beitragszahlungsdauer
     ­GENERATION UWP-Fonds III investiert haben, ist hierfür so-                 während der Beitragsfreistellung
     wohl der Wert des geglätteten als auch des tatsächlichen Anteil-           Wenn die aktuelle Beitragszahlungsdauer während der Bei-
     guthabens ­maßgeblich.                                                     tragsfreistellung abläuft, können Sie die Beitragszahlungsdauer
                                                                                bis zu einem Jahr nach Ablauf der aktuellen Beitragszahlungs-
   3	Wiederaufnahme der Beitragszahlung                                        dauer um eine von Ihnen bestimmte Anzahl von ganzen Jahren
     Sie können jederzeit vor Ablauf der aktuellen Beitragszahlungs-            bis zu Ihrem aktuellen Rentenbeginn verlängern, jedoch nicht
     dauer die Beitragsfreistellung beenden und zur Zahlung der lau-            länger als bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die
     fenden Beiträge zurückkehren. Für Ihren Vertrag gelten auch bei            versicherte Person den 75. Geburtstag erreicht hat. Dabei
     einer Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach Beitragsfreistel-            ­können Sie zusätzlich wählen, ob Sie die Beiträge, die in der
     lung diejenigen Bedingungen, die für Ihren GENERA­TION private              Zeit der Beitragsfreistellung fällig geworden wären, im Rahmen
     plus bei Antragstellung Anwendung fanden. Wenn Sie die Bei-                 des Absatzes 3 Satz 2 nachzahlen wollen.
     tragszahlung wiederaufnehmen, können Sie sich auch dazu ent-
     scheiden, gleichzeitig die Beiträge, die in den letzten 12 Monaten
     vor Beendigung der Beitragsfreistellung fällig gewesen wären,         § 24	Welche Möglichkeiten haben Sie bei
     teilweise oder vollständig nachzuzahlen. Sie können aber leider             ­kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten?
     keine Beiträge nachzahlen, die vor mehr als einem Jahr vor
     ­Beendigung der Beitragsfreistellung fällig gewesen wären. In die-       1	Voraussetzungen
      sem Fall werden wir die entsprechenden Beiträge in einem Betrag           Zur Überbrückung kurzfristiger Zahlungsschwierigkeiten haben
      über das Lastschriftverfahren, von dem von Ihnen ­zuletzt mitge-          Sie die Möglichkeit, zur nächsten Beitragsfälligkeit eine befriste-
      teilten Bankkonto einziehen. Es sei denn, Sie teilen uns ein ande-        te Beitragsfreistellung, eine befristete Beitragsreduzierung oder
      res Bankkonto mit. Wir legen für die Zuteilung der Anteile gemäß          eine Beitragsstundung gemäß den nachfolgenden Absätzen zu
      § 15 Absatz 1 Satz 1 den Ausgabekurs zugrunde, der innerhalb              beantragen.
      von 5 Werktagen ab dem Tag gilt, mit ­dessen Wertstellung wir Ihre
      Beitragsnachzahlung ­erhalten ­haben, um die nötigen Vermögens-           Voraussetzung ist jeweils, dass Ihr GENERATION private plus
      werte für Canada Life-Fonds bzw. Anteile von Publikumsfonds               mindestens 1 Jahr bestanden hat und Sie alle bis zu diesem
      kaufen zu können. § 18 Absatz 5 Satz 1 gilt entsprechend.                 Zeitpunkt fälligen Beiträge gezahlt haben. Zudem muss
                                                                                ­z wischen dem Ende eines beitragsfreien bzw. beitragsreduzier-
     Die Zeiträume der Beitragsfreistellung werden bei der Ermitt-               ten Zeitraums und dem Beginn eines neuen beitragsfreien bzw.
     lung des anzuwendenden Zuteilungssatzes nicht berücksich-                   beitragsreduzierten Zeitraums mindestens 1 Jahr liegen.
     tigt, sofern Sie die Beiträge nicht nachzahlen. Wenn Sie die
     ­Beiträge nachzahlen, erfolgt die Zuteilung, als ob Ihr Vertrag            Soweit in den nachfolgenden Absätzen keine abweichenden
      nicht beitragsfrei gestellt worden wäre.                                  Regelungen getroffen wurden, gelten die Regelungen und
                                                                                ­Hinweise in § 23 Absatz 2 bis 3 entsprechend.
     Zusätzliche Kosten für die Wiederinkraftsetzung Ihres Vertrags
     fallen nicht an.                                                         2	Befristete Beitragsfreistellung und befristete
                                                                                 Beitragsreduzierung
     Sofern vor der Beitragsfreistellung Zusatzoptionen mitver­                 a) Befristete Beitragsfreistellung
     sichert waren, leben diese nicht wieder automatisch auf.                   	Eine befristete Beitragsfreistellung ist in folgenden Fällen
                                                                                   möglich:
     Wenn Sie die Beitragszahlung innerhalb von 12 Monaten nach
     Beginn der Beitragsfreistellung wieder aufnehmen, können Sie                  aa)	Sie können eine befristete Beitragsfreistellung für eine
     beantragen, dass eine zuvor versicherte Zusatzoption ohne                         ­Dauer von bis zu 12 Monaten beanspruchen. Sie können
     erneute Gesundheitsprüfung wieder eingeschlossen wird.
     ­                                                                                  diese befristete Beitragsfreistellung während der verein­
     ­Dabei überprüfen wir, ob und inwieweit die Höhe der zuvor ver-                    barten Beitragszahlungsdauer höchstens zweimal in An-
      sicherten Leistung unter Berücksichtigung der ausgesetzten                        spruch nehmen, wobei mindestens 1 Jahr zwischen den
      Beitragszahlung angepasst werden muss. Hierüber werden wir                        beiden Zeiträumen einer befristeten Beitragsfreistellung
      Sie informieren.                                                                  ­liegen muss. Der maximale Zeitraum für alle befristeten
                                                                                         ­Beitragsfreistellungen beträgt in diesem Fall 24 Monate.
      Voraussetzungen für einen Wiedereinschluss einer Zusatz­
      option ist, dass bei der versicherten Person zum Zeitpunkt der               bb)	Haben Sie Zahlungsschwierigkeiten aufgrund von Kurz­
      ­Beantragung kein Versicherungsfall vorliegt, für welchen nach                   arbeit, Arbeitslosigkeit, Ende der Lohnfortzahlung im
       den Regelungen für die jeweilige Zusatzoption in diesen Ver­                    Krankheitsfall oder Scheidung, kann darüber hinaus
       sicherungsbedingungen und Anlagen Versicherungsschutz                           eine befristete Beitragsfreistellung aufgrund von Zah-
     ­bestehen würde.                                                                  lungsschwierigkeiten einmalig bis zu 12 Monate gewährt
                                                                                       werden. Nehmen Sie eine Elternzeit in Anspruch, ist
     In allen anderen Fällen ist für den Wiedereinschluss einer                        alternativ eine befristete Beitragsfreistellung aufgrund
                                                                                       ­
     ­Zusatzoption eine erneute Risikoprüfung erforderlich.                            von Elternzeit einmalig bis zu 36 Monate möglich.

     Der Versicherungsschutz für die jeweilige Zusatzoption beginnt             		Sie können entweder eine befristete Beitragsfreistellung
     erneut mit dem Datum des Wiedereinschlusses der jeweiligen                    aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten oder wegen
     Zusatzoption. Ein Versicherungsfall, der in dem Zeitraum                      ­Elternzeit zusätzlich zu einer befristeten Beitragsfreistel-
     ­z wischen dem Beginn der Beitragsfreistellung und dem erneu-                  lung nach Unterabschnitt aa) in Anspruch nehmen.
      ten Beginn des Versicherungsschutzes für die jeweilige Zusatz-
      option eingetreten ist, ist nicht versichert.                             		Eine Beitragsfreistellung, die Sie nicht ausdrücklich als
                                                                                   zeitlich befristete Beitragsfreistellung beantragen, be-
     Wird die Zusatzoption Leistung bei bestimmten schweren                        handeln wir wie eine Beitragsfreistellung nach § 23. Dies
     Krankheiten nach einer erfolgten Risikoprüfung wieder einge-                  gilt auch, wenn Sie eine Beitragsfreistellung für einen
     schlossen, beginnen die Wartezeiten gemäß § 6 Absatz 2 der                    Zeitraum von mehr als 12 Monaten (mit Ausnahme einer
     Anlage A – Besonderen Bedingungen für die Zusatzoption Leis-                  Beitragsfreistellung wegen Elternzeit) wünschen.
     tung bei bestimmten schweren Krankheiten ab dem Datum des
     Wiedereinschlusses erneut.

                                                                                                                                                Seite 20/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     b) Befristete Beitragsreduzierung                                           Versicherungsjahr bei             Reduktionsfaktor
                                                                                 Eintritt Berufsunfähigkeit
     	Sie können Ihren Beitrag für einen Zeitraum von maximal
       12 Monaten auf einen Betrag reduzieren, der unter dem in                  2. bis 5.                         0%
       § 21 Absatz 1 a) genannten Mindestbeitrag liegt. Die befris-              Versicherungsjahr
       tete Beitragsreduzierung ist bis auf einen Beitrag von
                                                                                 6. bis 10.                        5%
       mindestens 20 € monatlich möglich. Sie können die
       ­
                                                                                 Versicherungsjahr
       ­Möglichkeit einer befristeten Beitragsreduzierung beliebig
        oft während der Aufschubzeit nutzen.                                     11. bis 15.                       10 %
                                                                                 Versicherungsjahr
     	
      Eine Beitragsreduzierung, die Sie nicht ausdrücklich als
      zeitlich befristete Beitragsreduzierung beantragen, behan-                 16. oder späteres                 15 %
      deln wir wie eine Beitragsreduzierung nach § 21 Absatz 1.                  Versicherungsjahr
      Dies gilt auch, wenn Sie eine Beitragsreduzierung für einen
      Zeitraum von mehr als 12 Monaten wünschen.                                Die Auswirkungen einer befristeten Beitragsfreistellung oder
                                                                                befristeten Beitragsreduzierung auf die Höhe der versicherten
     c)	Wirkung der befristeten Beitragsfreistellung und der                   Berufsunfähigkeitsrente können Sie auch § 1 Absatz 4 und 5
         befristeten Beitragsreduzierung                                        der Anlage B – Besondere Bedingungen für die Zusatzoptionen
     	Während der befristeten Beitragsfreistellung bzw. befriste-              Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfä-
         ten Beitragsreduzierung gilt Folgendes:                                higkeit sowie der in Abschnitt I., Teil I Ziffer 3 der „Besonderen
         • 	Ihre Pflicht zur Beitragszahlung entfällt bzw. wird redu-          Informationen für Ihren GENERATION private plus“ dargestell-
                   ziert.                                                       ten Tabelle entnehmen. Während der Dauer einer befristeten
         • 	Es wird kein Treuebonus gewährt.                                   Beitragsfreistellung besteht kein Versicherungsschutz für die
         • 	Während des für die Beitragsfreistellung bzw. -reduzie-            Beitragsbefreiung.
                   rung vereinbarten Zeitraums fallen weiterhin alle für
                   Ihren GENERATION private plus mit laufenden Bei­
                   ­                                                            d) Wiederaufnahme der Beitragszahlungen
                   trägen geltenden Kosten und Gebühren an.                     	Nach Ablauf des befristeten Zeitraums für eine Beitrags­
         • 	Wenn der für eine planmäßige Erhöhung der Beiträge                    freistellung oder -reduzierung müssen Sie wieder Beiträge
                   gemäß § 19 maßgebliche Jahrestag des Versicherungs-             in der vor Beginn des jeweiligen Zeitraums fälligen Höhe
                   beginns in den Zeitraum einer befristeten Beitragsfrei-         zahlen.
                   stellung oder einer befristeten Beitragsreduzierung fällt,
                   findet zu diesem Jahrestag keine planmäßige Erhöhung         	Wird die reguläre Beitragszahlung innerhalb von 12 Mona-
                   statt. Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung erfolgt          ten nach Beginn der Beitragsfreistellung bzw. -reduzierung
                   die nächste planmäßige Erhöhung der Beiträge zum               wieder aufgenommen, leben Zusatzoptionen, die ab Beginn
                   nächsten Jahrestag des Versicherungsbeginns, der der           des beitragsfreien bzw. beitragsreduzierten Zeitraums be-
                   Wiederaufnahme der vollen Beitragszahlung folgt, aber          endet waren oder deren versicherte Leistung reduziert war,
                   nicht rückwirkend für den Zeitraum der Beitragsfreistel-       ohne erneute Gesundheitsprüfung automatisch wieder auf.
                   lung bzw. Beitragsreduzierung.
         • 	Ihr Recht, von der Nachversicherungsgarantie gemäß                 	Dabei überprüfen wir, ob und inwieweit die Höhe der zuvor
                  § 11 der Anlage B – Besondere Bedingungen für die               versicherten Leistung unter Berücksichtigung der ausge-
                  Zusatzoptionen Berufsunfähigkeitsrente und Beitrags-
                  ­                                                               setzten bzw. reduzierten Beitragszahlung angepasst
                  befreiung bei Berufsunfähigkeit – Gebrauch zu machen,           ­werden muss. Wenn sich im Rahmen der Überprüfung die
                  entfällt während der Dauer der Beitragsfreistellung bzw.         Höhe der versicherten Leistung reduzieren sollte, teilen wir
                  -reduzierung und lebt erst bei Wiederaufnahme der                Ihnen dies in Textform mit. In einem solchen Fall können Sie
                  ­Beitragszahlung wieder auf.                                     auch, um eine Reduzierung der versicherten Leistung zu
         • 	Der Versicherungsschutz aus einer gegebenenfalls mit-                 vermeiden, mit uns eine Erhöhung der Beiträge verein­
                 versicherten Zusatzoption Besonderer Todesfallschutz,             baren.
                 Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten und
                 ­Erwerbsunfähigkeitsabsicherung endet ab dem Beginn            	Hat eine befristete Beitragsfreistellung aufgrund von Eltern-
                  des beitragsfreien bzw. beitragsreduzierten Zeitraums.          zeit länger als 12 Monate gedauert, leben zuvor mit­
         • 	Bei Vereinbarung einer befristeten Beitragsfreistellung              versicherte Zusatzoptionen Besonderer Todesfallschutz,
                 endet auch der Versicherungsschutz aus einer gegebe-             Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, Leistung bei
                nenfalls m  ­ itversicherten Zusatzoption Beitragsbefreiung       bestimmten schweren Krankheiten und Erwerbsunfähig-
                                                                                  ­
                bei Berufsunfähigkeit. Im Fall der Vereinbarung einer             keitsabsicherung bei Wiederaufnahme der regulären
                ­befristeten Beitragsreduzierung besteht für den entspre-         Beitragszahlung nicht automatisch wieder auf. Wenn ein
                                                                                  ­
                 chenden Zeitraum Versicherungsschutz aus der Zusatz-             Wiedereinschluss gewünscht wird, muss dieser gesondert
                 option Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit in Höhe           beantragt werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist je-
                 des reduzierten Beitrags.                                        doch nicht erforderlich.
         • 	  Wir zahlen keine oder nur eine deutlich reduzierte
               ­Berufsunfähigkeitsrente, wenn die Berufsunfähigkeit bei         	Sie können die fehlenden Beiträge, die während dieses Zeit-
                der versicherten Person während der Dauer einer                   raums fällig gewesen wären, wenn Sie keine Beitragsfrei-
                befristeten Beitragsfreistellung oder befristeten Bei-
                ­                                                                 stellung oder Beitragsreduzierung vereinbart hätten, auch
               tragsreduzierung eintritt.                                         nachzahlen. Eine Nachzahlung können Sie in einem Betrag
          	  Wir berechnen die konkrete Höhe dieser reduzierten                  oder in maximal 12 Monatsraten vornehmen.
              ­Berufsunfähigkeitsrente, indem wir den Betrag der zu
               Beginn der Beitragsbefreiung bzw. -reduzierung ver­              	Für die Wiederinkraftsetzung Ihres Vertrags fallen keine zu-
             einbarungsgemäß mitversicherten Berufsunfähigkeits-                  sätzlichen Kosten an.
             rente mit dem in Prozent angegebenen maßgeblichen
             Reduktionsfaktor multiplizieren. Den maßgeblichen
             Reduktionsfaktor können Sie der folgenden Tabelle
             ­
             entnehmen, wobei es darauf ankommt, in welchem
             ­
             ­Versicherungsjahr die Berufsunfähigkeit eintritt:

                                                                                                                                               Seite 21/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


   3	Beitragsstundung                                                         Fondsauswahl im Verhältnis aufgelöst. Wir nennen auch die
     Wenn Sie vorübergehend Ihre Beiträge nicht zahlen können,                 Kündigung hinsichtlich eines Teilbetrags (Teilkündigung)
     können Sie mit uns vereinbaren, dass wir Ihre Beiträge bis zu             kurz Kündigung und behandeln diese als solche.
     12 Monate ganz oder teilweise stunden. Die Stundung beginnt
     frühestens, wenn Ihr nächster Beitrag fällig ist. Eine Beitrags-       c)	Im Fall einer Teilkündigung wird auf Anforderung die
     stundung ist in den letzten 5 Jahren vor Rentenbeginn nicht                ­Auszahlung aufgrund der Notfalloption von uns m
                                                                                                                               ­ öglichst
     möglich.                                                                    kurzfristig veranlasst, wenn folgende Voraussetzungen
                                                                               ­erfüllt sind:
     Wenn Sie eine Beitragsstundung wünschen, werden wir mit
     ­Ihnen zuvor eine Vereinbarung in Textform treffen.                       •	Der gekündigte Teilbetrag des Wertes Ihres Anteilgut­ha­
                                                                                  bens beträgt mindestens 1.500 € und maximal 25.000 €.
     Während der Zeit der Beitragsstundung besteht Versicherungs-                 Sind Ihrem GENERATION private plus Anteile an dem
     schutz für die Zusatzoptionen Berufsunfähigkeitsrente und                    GENERATION UWP-Fonds III zugewiesen, werden die-
     ­Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (falls vereinbart), in der          se mit ihrem geglätteten Wert berücksichtigt (siehe
      zum Zeitpunkt des Beginns der Beitragsstundung vereinbarten                 ­A nlage C – GENERATION UWP-Fonds III, § 5). In kei-
      Höhe. Wir gewähren den vollen Versicherungsschutz unter der                  nem Fall darf der gekündigte Teilbetrag mehr als 50 %
      Voraussetzung, dass Sie die gestundeten Beiträge nachzahlen.                 des zum Zeitpunkt der Teilkündigung vorhandenen
                                                                                   Rückkaufswertes betragen.
     Wenn ein Leistungsfall im Rahmen der Zusatzoption Berufs­                 •	Die Notfalloption wird frühestens einen Monat nach dem
     unfähigkeitsrente eintritt und wir diesen anerkennen, werden wir              vertraglich vereinbarten Versicherungsbeginn und spä-
     die bis zum Beginn unserer Leistungspflicht fälligen und gestun-              testens einen Monat vor Rentenbeginn genutzt;
     deten Beiträge auf Rentenleistungen anrechnen.                            •	Die Notfalloption können Sie einmal pro K ­ alenderjahr
                                                                                   ausüben, insgesamt allerdings begrenzt auf maximal
     Der Versicherungsschutz aus einer gegebenenfalls mitver­                      5 Mal während der Aufschubzeit.
     sicherten Zusatzoption Besonderer Todesfallschutz, Leistung
     bei bestimmten schweren Krankheiten und Erwerbsunfähig-                	Der ­Betrag wird von uns dann bereits innerhalb der folgen-
     keitsabsicherung endet ab dem Beginn der Beitragsstundung.               den Tage (voraussichtlich innerhalb von 5 Werk­tagen) zur
     Wenn die reguläre Beitragszahlung innerhalb von zwölf Mona-              Zahlung angewiesen, nachdem wir Ihre Teilkün­digung so-
     ten nach Beginn der Beitragsstundung wieder aufgenommen                  wie Ihre entsprechende Mitteilung zur Notfalloption erhalten
     wird und alle gestundeten Beiträge nachgezahlt worden sind,              haben.
     leben diese Zusatzoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung
     automatisch wieder auf.                                               2	Nachteile der Kündigung
                                                                            Die Kündigung Ihres GENERATION private plus ist in der Regel
     Nach Ablauf des vereinbarten Stundungszeitraums müssen Sie             mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden. In der Anfangszeit
     die gestundeten Beiträge vollständig nachzahlen. Sie können            Ihrer Versicherung ist wegen der Verrechnung von Abschluss-
     die gestundeten Beiträge in einem Betrag oder in maximal               und Vertriebskosten nur ein geringer Rückkaufswert vorhan-
     12 Monatsraten nachzahlen.                                             den. Auch in den Folgejahren erreicht der Rückkaufswert nicht
                                                                            notwendigerweise die Summe der eingezahlten Beiträge.
     Alternativ können Sie mit uns zum Ausgleich der gestundeten
     Beiträge auch eine Erhöhung Ihrer Beiträge oder eine Redu­             Sofern Ihrem GENERATION private plus Anteile an dem
     zierung der Versicherungsleistung einer gegebenenfalls mit­            ­GENERATION UWP-Fonds III zugewiesen sind, kann bei einer
     versicherten Zusatzoption vereinbaren.                                  Kündigung auch eine Wertangleichung des geglätteten Anteil-
                                                                             guthabens vorgenommen werden. Außerdem können Sie
     Eine erneute Beitragsstundung ist erst möglich, wenn Sie die            Ihren Anspruch auf einen möglichen Schlussbonus verlieren.
     gestundeten Beiträge vollständig ausgeglichen haben.                    Bitte beachten Sie hierzu die Bedingungen der Anlage C –
                                                                             ­GENERATION UWP-Fonds III.
     Wenn Sie die gestundeten Beiträge nicht nachzahlen, sind wir
     berechtigt, eine Reduzierung der Versicherungsleistung einer           Nähere Informationen zum Rückkaufswert und seiner Höhe
     gegebenenfalls mitversicherten Zusatzoption vorzunehmen.               können Sie der Beispielrechnung entnehmen.

                                                                           3	Rückkaufswert
§ 25	Können Sie Ihren GENERATION private plus                              Wenn Sie den GENERATION private plus kündigen oder wir ihn
      kündigen?                                                             anfechten oder von ihm zurücktreten, zahlen wir den Rück-
      Welche Rechtsfolgen hat eine Kündigung?                               kaufswert. Der Rückkaufswert errechnet sich aus dem Wert des
                                                                            Anteilguthabens, d. h. der Summe aller Ihrem GENERATION
   1	Vollständige und teilweise Kündigung                                  private plus zu dem jeweiligen Zeitpunkt zugewiesenen Anteile
     a)	Sie können Ihren GENERATION private plus jederzeit vor             multipliziert mit dem jeweiligen Rücknahmekurs.
          aktuellem Rentenbeginn durch eine Erklärung in Textform
         ­kündigen.                                                         Für die in den GENERATION UWP-Fonds III investierten
                                                                            ­A nteile wird der geglättete und tatsächliche Wert des Anteilgut-
     b)	
        Kündigungen hinsichtlich eines Teilbetrags sind möglich,             habens gemäß § 5 der Anlage C – GENERATION UWP-Fonds
        wenn der verbleibende Wert Ihres Anteilguthabens mindes-             III berechnet. Wir ziehen keine Stornogebühr ab. Bei Verträgen
        tens 1.000 € beträgt. Wenn Ihrem GENERATION private                  mit laufenden Beiträgen ist die gleichmäßige Verteilung der
        plus Anteile an dem GENERATION UWP-Fonds III zugewie-                angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten
                                                                             ­
        sen sind, werden diese mit ihrem geglätteten Wert berück-            5 Vertragsjahre berücksichtigt.
        sichtigt (siehe Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III,
        § 5). Bei einer Teilkündigung werden wir Anteile aus den von        Soweit bei der Berechnung des Anteilguthabens Vermögens-
        Ihnen bestimmten Fonds Ihres Anteilguthabens auflösen               werte bzw. Anteile aufgrund außergewöhnlicher Umstände ge-
        und den Gegenwert zum Rücknahmekurs auszahlen. Tref-                mäß § 14 außer Acht gelassen werden müssen und die entspre-
        fen Sie keine Bestimmung über die aufzulösenden Anteile             chenden außergewöhnlichen Umstände nicht mehr bestehen,
        oder sind Anteile aus einem bestimmten Fonds vollständig            werden wir zu diesem Zeitpunkt eine Bewertung der zuvor
        aufgelöst, werden Anteile aus allen Fonds Ihrer aktuellen           ­unberücksichtigten Vermögenswerte bzw. Anteile durchführen

                                                                                                                                           Seite 22/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


      und gegebenenfalls eine entsprechende Auszahlung durchfüh-               Aufgrund der automatischen Umschichtung im Rahmen des
     ren. Der Wert etwaiger Anteile am GENERATION UWP-Fonds                    APM können bei sinkenden Märkten Verluste realisiert werden.
     III kann durch eine Wertangleichung reduziert werden oder
     durch einen möglichen Schlussbonus erhöht werden (siehe                   Wenn Sie während der Vertragslaufzeit Vertragsänderungen
     ­A nlage C – GENERATION UWP-Fonds III, § 5 Absatz 3).                     vornehmen, beispielsweise Beitragserhöhungen, -reduzierun-
                                                                               gen oder Umschichtungen in andere Fonds, ist es möglich, dass
     Beitragsrückstände können von dem Rückkaufswert abgezo-                   der für das Automatische Ablaufmanagement festgelegte Be-
     gen werden. Die Rückzahlung der von Ihnen geleisteten Bei-                trag nicht oder nicht zu dem von Ihnen gegebenenfalls erwarte-
     träge können Sie nicht verlangen.                                         ten Zeitpunkt erreicht wird.

                                                                               Auch Vertragsänderungen, die Sie nach erfolgter Umschich-
§ 26	Was gilt, wenn Sie das Automatische                                      tung in das APM vornehmen (beispielsweise eine Beitragsredu-
      ­Ablaufmanagement vereinbart haben?                                      zierung oder eine Beitragsfreistellung), können sich negativ auf
                                                                               die Entwicklung des Anteilguthabens aus­wirken.
   1	Wie funktioniert das Automatische
      ­Ablaufmanagement?                                                     4	Wann endet das Automatische
     Wenn Sie Ihre Beiträge zu Versicherungsbeginn vollständig                 ­Ablaufmanagement?
     oder anteilig in Einzelfonds investieren, können Sie das Auto-            Sie können das Automatische Ablaufmanagement jederzeit vor
     matische Ablaufmanagement wählen. Das Ablaufmanagement                    Erreichen des festgelegten Betrags wieder ausschließen oder
     ist für Sie kostenlos. Die Vereinbarung des Automatischen                 auch nach erfolgter Umschichtung in das APM dynamisch
     ­A blaufmanagements gilt stets nur für den jeweiligen Vertrag, in         durch eine Umschichtung in andere Fonds beenden. Es kann
      dem es vereinbart ist. Die Vereinbarung des Automatischen                danach nicht wieder neu eingeschlossen werden.
      ­A blaufmanagements ist ausschließlich bei Antragstellung mög-
       lich. Zu einem späteren Zeitpunkt kann diese Option nicht mehr          Das Automatische Ablaufmanagement endet spätestens zum
       gewählt werden.                                                         aktuellen Rentenbeginn.

     Für die Vereinbarung des Automatischen Ablaufmanagements
     müssen Sie bei Antragstellung einen bestimmten Wert als              § 27	Welche Kosten und Gebühren fallen für Ihren
     ­Betrag für das Anteilguthaben festlegen, der sich aus dem Wert            GENERATION private plus an?
      der Anteile an Einzelfonds zusammensetzt. Sie können den von
      Ihnen festgelegten Betrag während der Aufschubzeit nicht mehr          1	Abschluss- und Vertriebskosten
      ändern.                                                                  Mit Ihrem Vertrag sind Abschluss- und Vertriebskosten verbun-
                                                                               den. Diese sind von Ihnen zu tragen. Wir haben die Abschluss-
     Ab dem ersten Monat nach Versicherungsbeginn prüfen wir                   und Vertriebskosten in Ihren Beitrag einkalkuliert, sie müssen
     ­monatlich, ob der festgelegte Betrag erreicht ist. Sobald der von        daher nicht gesondert gezahlt werden. Die Abschluss- und Ver-
      Ihnen festgelegte Betrag erreicht ist, wird der entsprechende            triebskosten verwenden wir zum Beispiel zur Finanzierung der
      Teil des Anteilguthabens umgeschichtet. Die Umschichtung                 Kosten für die Vergütung des Versicherungsvermittlers, der An-
      ­erfolgt in das Automatische Portfolio Management (APM) in der           tragsprüfung und der Erstellung der Vertragsunterlagen.
       zu diesem Zeitpunkt bestehenden Zusammensetzung für ein
       dynamisches Anlageprofil. Im APM erfolgt danach bis zum                 Für Verträge mit laufenden Beiträgen werden die Abschluss-
       ­vereinbarten Rentenbeginn im Rahmen eines Lebenszyklusmo-              und Vertriebskosten durch einen verringerten Zuteilungssatz,
        dells schrittweise eine automatische Umschichtung des Anteil-          für die auf die ersten 5 Jahre gezahlten Beiträge beglichen.
        guthabens in risikoärmere Fonds.                                       ­Dieser Zuteilungssatz besteht aus der Differenz zwischen dem
                                                                                Zuteilungssatz Ihres Beitrages nach der Spalte A und der S
                                                                                                                                         ­ palte
     Anteile Ihres GENERATION private plus, die im GENERATION                   B bzw. der Spalte C und der Spalte D der Tabelle in § 11 Absatz
     UWP-Fonds III oder bereits im APM investiert sind, werden zur              2 e). Dieses gilt für außerplanmäßige Beitragserhöhungen
     Ermittlung des Umschichtungsbetrages nicht berücksichtigt                  ­gemäß § 21 Absatz 1 entsprechend.
     und nicht im Rahmen des Automatischen Ablaufmanagements
     umgeschichtet. Wenn zum Zeitpunkt der Umschichtung bereits                Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag und einer Aufschubzeit von
     ein Teil Ihres Anteilguthabens in dem APM mit diesem oder                 10 oder mehr Jahren werden die Abschluss- und Vertriebs­
     ­einem anderen Anlageprofil investiert ist, werden wir die Um-            kosten durch den in § 11 Absatz 6 a) dargestellten und unter
      schichtung in das bereits bestehende APM vornehmen.                      100 % liegenden Zuteilungssatz der Anteile beglichen. Dies gilt
                                                                               für Zuzahlungen gemäß § 20 entsprechend.
   2	Welche Regelungen gelten nach der
      ­Umschichtung?                                                           Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag und einer Aufschubzeit von
      Der Anteil Ihrer laufenden Beiträge, die Sie ab dem Zeitpunkt            weniger als 10 Jahren werden die Abschluss- und Vertriebs-
      der Umschichtung zahlen und der zuvor in Einzelfonds inves-              kosten abhängig von der Aufschubzeit durch die in § 11 Absatz
      tiert wurde, wird ab diesem Zeitpunkt ebenfalls in das APM               6 b) dargestellten und unter 100 % liegenden Zuteilungssätze
     ­investiert.                                                              der Anteile beglichen.

     Für das umgeschichtete Anteilguthaben und auch für die später             Dies gilt für Zuzahlungen gemäß § 20 entsprechend.
     in das APM investierten Beiträge gilt die Anlage D – Automa­
     tisches Portfolio Management (APM).                                     2	Monatliche Verwaltungsgebühr
                                                                               Zur Deckung der allgemeinen Bestandsverwaltungskosten, die
   3	Was sollten Sie bei der Wahl des                                         durch die Verwaltung des Vertrags anfallen, erheben wir eine
     ­Automatischen Ablaufmanagements                                          Verwaltungsgebühr. Den zur Deckung dieser Kosten erforder­
     ­beachten?                                                                lichen Betrag entnehmen wir monatlich Ihrem Anteilguthaben.
     Das Automatische Ablaufmanagement hat das Ziel, in den letz-              Zu diesem Zweck rechnen wir die monatliche Verwaltungs­
     ten Jahren vor Rentenbeginn das Risiko einer Wertminderung                gebühr gemäß § 15 Absatz 2 f) in Anteile des von Ihnen gewähl-
     des Anteilguthabens aufgrund von Kursschwankungen zu redu-                ten Fonds um und entnehmen die so berechnete Anzahl von
     zieren. Auch nach einer Umschichtung in das APM bestehen für              Anteilen Ihrem Anteilguthaben. Bei Berechnung der Anzahl der
     Sie jedoch weiterhin Chancen und Risiken des Kapitalmarktes.              Anteile können wir auf ein Zehntausendstel eines Anteils

                                                                                                                                             Seite 23/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     r­unden. Rundungen erfolgen nach kaufmännischen Regeln.               Diese Gebühr können wir während der Aufschubzeit bis zu dem
      Haben Sie mehrere Fonds gewählt, teilen wir die monatliche           aktuellen Rentenbeginn Ihres GENERATION private plus, nicht
      Verwaltungsgebühr zunächst im Verhältnis des (zum Rück­              aber rückwirkend, gemäß § 35 erhöhen. Erhöhungen dienen
     nahmekurs ermittelten) Werts Ihrer Anteile an den jeweiligen          ausschließlich dazu, Kostensteigerungen für die Gewährung
     Fonds und berechnen dann nach dem vorstehenden Verfahren              der Garantie des GENERATION UWP-Fonds III, nicht aber die
     die Anteile an dem jeweiligen Fonds, die wir Ihrem Anteilgut­         der anderen Kosten, aufzufangen. Die Garantiegebühr für Ihre
     haben entnehmen. Die monatliche Verwaltungsgebühr wird bei            Anlage im GENERATION UWP-Fonds III wird durch Auflösung
     Verträgen mit laufender Beitragszahlung bei Änderung der Bei-         von Anteilen zu Beginn jedes Monats erhoben.
     tragshöhe gemäß dem neuen Beitrag entsprechend angepasst.
     Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag fällt die monatliche Verwal-       5	Vertragsbetreuungsgebühr
     tungsgebühr erst ab dem zweiten Versicherungsjahr an.                 Bei einer Anlage in Publikumsfonds berechnen wir für den uns
                                                                           hierdurch entstehenden Verwaltungsmehraufwand eine geson-
     a)	Die Höhe der im ersten Versicherungsjahr bzw. bei Einmal-         derte Gebühr in Höhe von maximal 1,25 % p.a. des auf den
         beitragsverträgen im zweiten Versicherungsjahr geltenden          ­jeweiligen Publikumsfonds entfallenden Anteilguthabens (Ver-
         monatlichen Verwaltungsgebühr wird in Ihren „Besonderen            tragsbetreuungsgebühr). Diese wird monatlich durch die
         Informationen für den GENERATION private plus, Teil I“             Auflösung von A
                                                                                          ­ nteilen beglichen. Die Höhe der Gebühr ist ab-
         ausgewiesen. Diese gilt so lange, bis sie gemäß den nach-          hängig von der Höhe des entsprechenden Anteilguthabens.
         stehenden Regelungen geändert wird.
                                                                           Wenn Canada Life als institutioneller Anleger Vergünstigungen
     b)	Wir überprüfen jährlich, in der Regel im Januar, ob die bei       von der jeweiligen Fondsgesellschaft, die den Publikumsfonds
         Versicherungsbeginn beziehungsweise die nach der letzten          auflegt und verwaltet, erhält, werden wir diese an Sie als Ver­
         Anpassung geltende Verwaltungsgebühr der Entwicklung              sicherungsnehmer weitergeben, indem wir die Vertragsbetreu-
         der tatsächlichen Kosten entspricht. Die Höhe der tatsäch-        ungsgebühr für den entsprechenden Fonds reduzieren werden.
         lichen Kosten ergibt sich aus den durchschnittlichen jähr­
         lichen Personalkosten für einen Mitarbeiter in unserer           6	Fondsverwaltungsgebühr
         ­Bestandsverwaltung (nicht aber für Mitarbeiter mit anderen       Die Fondsverwaltungsgebühren werden bei der Festsetzung
          Tätigkeiten) während des letzten Kalenderjahrs zum Zeit-         der Anteilspreise und bei dem GENERATION UWP-Fonds III
          punkt der Überprüfung. Ändern sich diese Kosten gegen-           darüber hinaus bei der Festsetzung des geglätteten Wert­
          über dem Stand zum Versicherungsbeginn beziehungs­               zuwachses berücksichtigt. Sie umfassen insbesondere auch
          weise dem Stand zum Zeitpunkt der letzten Überprüfung,           die Managementgebühr für das Fondsvermögen.
          die zu einer Anpassung geführt hat, um mindestens 2 %,
          passen wir die monatliche Verwaltungsgebühr im selben            Sie werden bei Publikumsfonds von der jeweiligen Fondsgesell-
          Verhältnis mit Wirkung für die Zukunft an. Die Änderung tritt    schaft, die den Publikumsfonds auflegt, oder bei Canada Life-
          frühestens zum nächsten Jahrestag des Versicherungs­             Fonds von der betreuenden Fondsgesellschaft für das einzelne
          beginns ein.                                                     Fondsvermögen bestimmt.

     	Erhöhungen bzw. Senkungen der monatlichen Verwaltungs­              Die derzeitige Höhe der Fondsverwaltungsgebühren für die
       gebühr dienen ausschließlich dazu, Steigerungen bzw. Sen-           einzelnen Fonds finden Sie in den Fondsinformationen, die
                                                                           ­
       kungen bei den allgemeinen Bestandsverwaltungskosten                wir ­Ihnen mit Ihren Informationen zum GENERATION private
       des G
           ­ ENERATION private plus, nicht aber bei den anderen            plus in Abschnitt I „Besondere Informationen für Ihren
       Kosten gemäß den Absätzen 1, 4 bis 8 und bei den Fix­               ­GENERATION private plus, Teil II, vor Vertragsabschluss über-
       kosten gemäß Absatz 3 aufzufangen.                                   lassen haben.

     	
      Wenn wir die monatliche Verwaltungsgebühr anpassen,                  Wir teilen Ihnen auf Anfrage gerne die jeweils gültigen Fonds-
      ­unterrichten wir Sie über die Ergebnisse und die entspre-           verwaltungsgebühren mit.
       chend danach geltende Verwaltungsgebühr.
                                                                           Die Fondsverwaltungsgebühr für Canada Life-Fonds deckt un-
   3	Fixkosten bei Verträgen mit laufenden                                sere internen Gebühren und beinhaltet unter anderem:
      Beiträgen                                                            •	die Gebühr der betreuenden Fondsgesellschaft, sofern wir
     Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen werden die Fixkosten               eine solche Gesellschaft beauftragt haben,
     insbesondere durch einen verringerten Zuteilungssatz für die          •	Aufwendungen für Einrichtung der Fonds, laufende Kon­
     auf die ersten 10 Versicherungsjahre gezahlten Beiträge                  trolle der Vermögensgegenstände und ihre Anpassung,
     ­erhoben (§ 11 Absatz 2). Durch die Fixkosten werden die all­         •	Aufwendungen für laufende Berichterstattung.
      gemeinen Kosten des Unternehmens gedeckt, die unabhängig
      von der aktuellen Geschäftsentwicklung entstehen.                    Die Fondsverwaltungsgebühren für Canada Life-Fonds können,
                                                                           während der Aufschubdauer bis zum Rentenbeginn Ihres Ver-
     Sie fallen grundsätzlich ohne direkten Bezug zu einem Vertrag         trags, nicht aber rückwirkend, erhöht werden.
     an und sind somit nicht den anderen Kosten nach den Absätzen
     1 bis 2 sowie 4 bis 8 zuzuordnen.                                     Erhöhungen dienen ausschließlich dazu, Steigerungen bei
                                                                           ­diesen Kosten aufzufangen.
     Für ab dem 11. Versicherungsjahr fällige Beiträge gilt ein Zutei-
     lungssatz gemäß § 11 Absatz 2 f) von mindestens 93,219 %.            7	Fondswechsel
                                                                           Sie können jährlich bis zu 20 Umschichtungen gemäß § 16
   4	Garantiegebühr für Ihre Anlage im                                    ­kostenfrei durchführen. Für jeden weiteren Wechsel wird eine
      ­GENERATION UWP-Fonds III                                             Gebühr in Höhe von 50 € erhoben.
     Bei Anlage in den GENERATION UWP-Fonds III fällt für die
     ­Sicherstellung der Garantie eine gesonderte Gebühr in Höhe          8	Kosten im Zusammenhang mit Beitragszah-
      von 0,25 % p.a. sowohl des geglätteten als auch des tatsäch­           lungen
     lichen UWP-Anteilguthabens (Anlage C – GENERATION UWP-                Wenn Ihr Kreditinstitut die Einlösung einer Lastschrift ver­
     Fonds III, § 5) an.                                                   weigert oder Sie Ihre Beitragszahlungen aus dem Ausland vor-
                                                                           nehmen, können wir Ihnen die damit verbundenen Kosten in
                                                                           Rechnung stellen. Bei einem GENERATION private plus mit

                                                                                                                                       Seite 24/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     laufenden Beiträgen wird dies in der Regel gemeinsam mit der             Notwendige Informationen sind beispielsweise Umstände, die
     nächsten Beitragszahlung erfolgen.                                       für die Beurteilung
                                                                              •	Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
   9	Auswirkungen der Treueboni auf die Kosten                               •	der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte
      Ihres Vertrags                                                              an Ihrem Vertrag haben
     Wir teilen Ihrem GENERATION private plus gemäß § 17 zusätz-              und
     liche Anteile als Treueboni zu. Ziel der Treueboni ist es, die           •	 der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers
     Auswirkung der Kostenbelastung auf Ihren Vertrag zu redu­
     ­                                                                            maßgebend sein können.
     zieren.
                                                                              Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische
     Der Wert des jeweiligen Treuebonus und die mit den Treueboni             Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts-
     verfolgte Kostenreduzierung sind abhängig von der Wert­                  ort und der Wohnsitz.
     entwicklung Ihres Vertrags, so dass sie entsprechend der
     ­Wertentwicklung unterschiedlich ausfallen können. Die Treue-            Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unter-
      boni kommen nur vertragstreuen Kunden zugute, die die Vor-              lagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt
      aussetzungen des § 17 erfüllen.                                         ­Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflich-
                                                                              tung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder
  10	Besonderheiten bei Wahl des GENERATION                                  ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf.
      UWP-Fonds III                                                           keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.
     Wenn Sie Ihren Einmalbeitrag bzw. Ihre laufenden Beiträge voll-
     ständig oder anteilig in den GENERATION UWP-Fonds III                    Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß diesem Absatz
     ­investieren, finden die beschriebenen Regelungen zur Deckung            2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies
      der Kosten und Gebühren und der Gewährung von Treueboni                 gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetz­
      bei der Berechnung des geglätteten und des tatsächlichen                lichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung ge-
      UWP-Anteilguthabens Anwendung.                                          stellt haben.


§ 28	Sind Sie an Überschüssen beteiligt?                                § 30	Welches Recht findet auf Ihren GENERATION
                                                                               private plus Anwendung?
     Eine Überschussbeteiligung ist ausgeschlossen.
                                                                              Auf Ihren GENERATION private plus findet das Recht der Bun-
     Dies gilt auch für gegebenenfalls vereinbarte Zusatzoptionen.            desrepublik Deutschland Anwendung.

     Sie sind aber an der Entwicklung des Ihrem GENERATION
     private plus zugrunde liegenden Anteilguthabens durch
     ­                                                                   § 31	Was ist zu beachten, wenn Leistungen
     die Fonds unmittelbar beteiligt. Bei dem GENERATION                       verlangt werden und diese erbracht werden?
     UWP-Fonds III sind Sie im Rahmen der Bedingungen gemäß
     Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III beteiligt.                         1	Anzeige des Versicherungsfalls
                                                                              Sie sollten uns unverzüglich benachrichtigen, sobald Sie den
     Rentenzahlungen kalkulieren wir so, dass wir Ihnen auch nach             Eindruck haben, dass ein Versicherungsfall vorliegen könnte,
     Rentenbeginn keine Überschussbeteiligung gewähren können.                es sei denn, wir haben vom Vorliegen des Versicherungsfalls
                                                                              auf andere Weise Kenntnis erlangt.

§ 29	Wann werden Ihre Erklärungen und                                      2 Leistungsempfänger
      ­Mitteilungen, die den GENERATION private                               Zahlungen erbringen wir an Sie als unseren Versicherungs­
       plus betreffen, wirksam?                                               nehmer, falls Sie uns keine andere Person als bezugsberechtig-
       Welche Formvorschriften gelten?                                        te Person für den Versicherungsfall benannt haben.
       Wem gegenüber können sie abgegeben
                                                                              Wenn Sie sterben, ohne eine andere Person zu benennen,
       werden?
                                                                              ­zahlen wir etwaige noch fällige Leistungen an Ihre Erben. Ist ein
       Welche Auskunftspflichten haben Sie?
                                                                               Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder können wir seinen
                                                                               Aufenthalt nicht ermitteln, dürfen wir an den Inhaber des Ver­
		1                                                                            sicherungsscheins zahlen.
     Ihre Erklärungen und Mitteilungen, die Ihren GENERATION
     ­private plus betreffen, werden uns gegenüber erst dann wirk-            Wir überweisen Rentenzahlungen und andere Zahlungen aus-
      sam, wenn sie in Textform erfolgen und uns zugegangen sind.             schließlich in Euro auf das vom Empfangsberechtigen benannte
      Dies gilt auch für die Änderung Ihres Namens oder die Ände-             Bankkonto. Sofern wir auf ein Bankkonto außerhalb des
      rung Ihrer Postanschrift sowie entsprechende Änderungen bei             europäischen Wirtschaftsraums überweisen sollen, trägt der
                                                                              ­
      den Hinterbliebenen. Satz 1 gilt jedoch nicht für Ihr Widerrufs-        Empfänger die damit verbundenen Kosten sowie die damit ver-
      recht, über dessen Voraussetzungen und Rechtsfolgen haben               bundene Gefahr.
      wir Sie vor und bei Vertragsschluss gesondert informiert.
                                                                            3	Leistungsnachweise und Mitteilungspflichten
		2                                                                           Die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen und Nachweise hän-
     Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,                gen von dem Versicherungsfall ab, den Sie geltend machen
     Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und              wollen.
     Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die
     hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei              Wenn nicht ausdrücklich anders geregelt, sind uns grundsätz-
     Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsabschluss oder              lich Originale der jeweiligen Unterlagen vorzulegen. Unterlagen
     auf Nachfrage unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern –            und Nachweise, die für einen bestimmten Versicherungsfall bei
     zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet,        uns einzureichen sind, werden für den jeweiligen Versiche-
     soweit der Status dritter Personen, die Rechte an ihrem Vertrag          rungsfall in den Unterabschnitten b) und c) nachstehend aufge-
     haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.                 führt.

                                                                                                                                             Seite 25/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     a)	Zusätzlich zu den in den Unterabschnitten b) und c) aufge-        •	Arztberichts-Fragebogen (von uns bereitgestellt)
         führten Unterlagen und Nachweisen können wir die Zahlung          •	Die in der Definition der jeweiligen schweren Krankhei-
         einer Leistung von der Vorlage folgender weiterer Urkunden           ten in § 14 der Anlage A – Besondere Bedingungen für
         abhängig machen:                                                     die Zusatzoption Leistung bei bestimmten schweren
                                                                              Krankheiten genannten Unterlagen
        aa)	Ihres Versicherungsscheins,                                   •	Zusätzliche Krankenkassen-/Krankenversicherungaus-
                                                                              kunft zu der Krankheit, für die eine Leistung verlangt
        bb)	einer amtlichen Geburtsurkunde der versicherten Per-             wird, ihrem Krankheitsverlauf und der erfolgten Behand-
            son bzw. des gegebenenfalls automatisch mitversicher-             lung
            ten ­Kindes, für welche(s) Sie eine Versicherungsleistung
            geltend machen, und                                         	Eine für den Anspruch auf Leistung notwendige Diagnose
                                                                          bzw. Bestätigung muss endgültig und eindeutig sein sowie
        cc)	eines Nachweises der Adoption eines gegebenenfalls           gegebenenfalls auch die von uns ausdrücklich verlangten
            automatisch mitversicherten Kindes, für welches Sie           Begründungen bzw. Tests enthalten. Soweit in den Definitio-
            eine Ver­sicherungsleistung geltend machen,                   nen besondere genannt sind, sind sie der Diagnose bzw.
                                                                          Bestätigung beizufügen.
        dd)	
           einer Heiratsurkunde der versicherten Person sowie
           Meldebescheinigungen für die versicherte Person und          	Bitte beachten Sie, dass die Leistungsprüfung in einem Dia-
           das gegebenenfalls mitversicherte Stiefkind, für welches       log mit Ihnen erfolgt. Das bedeutet, dass wir nicht alle Unter-
           eine ­Versicherungsleistung geltend gemacht wird sowie         lagen in einem Schritt bei Ihnen oder Dritten anfordern dür-
                                                                          fen, sondern nur die Unterlagen, die im jeweils aktuellen
        ee)	der Auskunft nach § 29 Absatz 2.                             Prüfungsschritt erforderlich sind. Dadurch kann es dazu
                                                                          kommen, dass wir im Rahmen der Prüfung weitere Unter­
     		Fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen in beglau-             lagen im Dialog mit Ihnen anfordern müssen. Damit werden
        bigter deutscher Übersetzung vorzulegen.                          keine Unterlagen von uns angefordert, die zur aktuellen
                                                                          ­Prüfung nicht erforderlich sind.
     		Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir über die
        ausdrücklich genannten Unterlagen und Nachweise hin-            	
                                                                         Werden Leistungen wegen einer versicherten schweren
        aus weitere notwendige Nachweise beziehungsweise                 Krankheit geltend gemacht, gilt darüber hinaus § 11 der
        Unter­suchungen auf unsere Kosten verlangen. Wir kön-            ­A nlage A – Besondere Bedingungen für die Zusatzoption
        nen verlangen, dass sich die versicherte Person bzw.              Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten.
        das auto­ matisch mitversicherte Kind von durch uns
        ­beauftragten Ärzten oder Gutachtern untersuchen lässt.         d)	
                                                                           Die Kosten für eventuell nötige weitere Untersuchungen
                                                                           durch von uns beauftragte Ärzte werden von uns übernom-
     b)	
        Sofern Leistungen wegen des Todes der versicherten                 men. Hält sich die versicherte Person bzw. das gegebenen-
        ­Person geltend gemacht werden, können wir die Vorlage             falls automatisch mitversicherte Kind im Ausland auf, kön-
         eines amtlichen Geburtstags und -ort enthaltenden Sterbe-         nen wir verlangen, dass die erforderlichen medizinischen
         urkunde verlangen.                                                Untersuchungen in Deutschland durchgeführt werden.
                                                                           ­Notwendige Reise- und Übernachtungskosten übernehmen
     	Wenn die Zusatzoption Besonderer Todesfallschutz verein-             wir. Von den Reisekosten werden jedoch höchstens die
       bart ist, muss uns darüber hinaus eine ausführliche, durch           ­Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse bzw. die Flugkosten für Flü-
       einen qualifizierten Arzt oder amtlich ausgestellte Bestäti-          ge in der Economyklasse erstattet.
       gung über die Todesursache sowie ggf. Beginn und Verlauf
       der Krankheit, die zum Tod geführt hat, für die versicherte      	
                                                                         Übernachtungskosten werden von uns höchstens bis zu
       Person bzw. das automatisch mitversicherte Kind vorgelegt         ­einem Betrag von 75 € pro Übernachtung übernommen. Auf
       werden.                                                            Untersuchungen in Deutschland können wir verzichten,
                                                                          wenn diese Untersuchungen vor Ort nach den von uns in
     	Nach dem Tod des Versicherungsnehmers hat derjenige,               Deutschland angewendeten Grundsätzen erfolgen.
       der sich gegenüber uns auf die Rechtsnachfolge des Ver­
       sicherungsnehmers beruft, uns seine erbrechtliche Berech-        e)	Zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte haben die ver­
       tigung in geeigneter Weise nachzuweisen.                             sicherte Person bzw. das gegebenenfalls automatisch mit-
                                                                            versicherte Kind bzw. ein Elternteil oder der Vormund des
     	Wird uns zum Beispiel ein Erbschein, eine Ausfertigung               Kindes die Möglichkeit, eine allgemeine Schweigepflichtent-
       oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung          bindungserklärung oder für die jeweiligen Anfragen einzel-
       (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungs­                fallbezogene Entbindungserklärungen abzugeben.
       niederschrift vorgelegt, dürfen wir denjenigen, der darin als
       Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Be-         f)	
                                                                           Die Anzeige- und Auskunftspflichten gemäß den Unter­
       rechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere            abschnitten a) bis c) gelten entsprechend für den Bezugs­
       mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn       berechtigten.
       uns bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach
       Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht          g)	
                                                                           Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns
       verfügungsberechtigt ist oder wenn uns dies infolge Fahr-           ­beigezogenen Unterlagen erklären wir, ob und gegebenen-
       lässigkeit nicht bekannt geworden ist. Fremdsprachige                falls ab welchem Tag wir eine Leistungspflicht anerkennen.
       Urkunden sind auf Verlangen in beglaubigter deutscher
       ­                                                                    Dieser Tag gilt als Zeitpunkt der Feststellung des Versiche-
       Übersetzung vorzulegen.                                              rungsfalls.

     c)	
        Wenn Leistungen wegen einer versicherten schweren               h)	Qualifizierte Ärzte im Sinne dieser Versicherungsbedingun-
        Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit gel-         gen und der Anlagen sind Ärzte bzw. Fachärzte, die in
        tend gemacht werden, sind uns zunächst auf Ihre Kosten nur          ­einem der folgenden Staaten eine gültige staatliche Zulas-
        folgende Informationen vorzulegen, damit wir mit der Leis-           sung als Arzt bzw. Facharzt besitzen und aktive Mitglieder
        tungsprüfung beginnen können:                                        der dort ansässigen Ärztekammer sind: ein Mitgliedstaat der
                                                                             EU, Australien, I­sland, Kanada, Liechtenstein, Neuseeland,

                                                                                                                                      Seite 26/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


        Norwegen, die Schweiz und die USA. Wir können auf Antrag             Wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person oder
        auch Ärzte, die in einem anderen Staat eine Zulassung be-            eine parteifähige Personengesellschaft ist, bestimmt sich das
        sitzen und Mitglied der entsprechenden Ärztekammer sind,             zuständige Gericht nach deren Geschäftssitz.
        als qualifizierte Ärzte anerkennen.
                                                                             Wenn nach dem Gesetz weitere Gerichtsstände bestehen, die
     i)	Wird eine nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllende        vertraglich nicht ausgeschlossen werden dürfen, können Sie
         Mitwirkungspflicht (Obliegenheit) vorsätzlich verletzt, sind        auch dort Klage erheben.
         wir für diesen Versicherungsfall von der Leistungspflicht be-
         freit. Bei grob fahrlässiger Verletzung haben wir das Recht,       2	Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer
         unsere Leistungen entsprechend der Schwere des Ver-                 Klagen aus dem Versicherungsvertrag müssen wir bei dem
         schuldens zu kürzen.                                                Gericht erheben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klage­
                                                                             ­
                                                                             erhebung Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht,
     	Erbringen Sie den Nachweis, dass die Obliegenheit nicht               ­Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn zum Zeitpunkt der
       grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt unserer Leistungs-              Klageerhebung weder Ihr Wohnsitz noch Ihr gewöhnlicher Auf-
       pflicht bestehen.                                                      enthaltsort bekannt sind, können wir Klage bei dem Gericht er-
                                                                              heben, das für unseren Geschäftssitz oder die Niederlassung
     	Unsere Leistungspflicht bleibt auch bestehen, soweit uns               zuständig ist, die Ihren Vertrag verwaltet.
       nachgewiesen wurde, dass die Verletzung keinen Einfluss
       auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-               Wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person oder
       pflicht hat.                                                          eine parteifähige Personengesellschaft ist, bestimmt sich das
                                                                             zuständige Gericht nach deren Geschäftssitz.
     	Im Leistungsfall werden wir Sie gesondert auf diese Rege-
       lung hinweisen. Die vollständige oder teilweise Leistungs-            Ist deren Geschäftssitz unbekannt, können wir Klage bei
       freiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei-         dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz oder die
       lung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.             Niederlassung zuständig ist, die Ihren Vertrag verwaltet.
       Bei Arglist bleiben wir generell leistungsfrei.
                                                                            3	Allgemein
     j)	Ab aktuellem Rentenbeginn können wir ferner auf unsere              Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Auf-
         Kosten ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die            enthalts nach Vertragsschluss in einen Staat außerhalb der
         Person, auf deren Leben wir eine Rente zahlen, noch lebt.           Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz
         Der Tod der Person, auf deren Leben wir eine Rente zahlen,          verlegen, können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem
         ist uns unverzüglich anzuzeigen. Zu Unrecht empfangene              Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung
                                                                             ­
         Rentenzahlungen sind an uns zurückzuzahlen.                         ­ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Ge-
                                                                              schäftssitz oder die Niederlassung zuständig ist, die Ihren
     k)	
        Wenn Sie die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente oder                Vertrag verwaltet.
        Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vereinbart haben,
        gelten darüber hinaus die §§ 12, 14 und 15 der Anlage B –            Das gilt auch, falls Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres
        Besondere Bedingungen für die Zusatzoptionen Berufs­                 ­gewöhnlichen Aufenthalts nach Vertragsschluss nach Island,
        unfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähig-            Norwegen oder die Schweiz verlegen und der jeweilige Staat
        keit.                                                                 nicht mehr Mitglied des Übereinkommens über die gerichtliche
                                                                              Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von
     l) Leistungen an den Bezugsberechtigten                                  ­Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober
     	Die Anzeige- und Auskunftspflichten gemäß den Absätzen 1                2007 (Luganer Übereinkommen) oder einem ihm nachfolgen-
        und 3 gelten entsprechend für den Bezugsberechtigten.                  den Übereinkommen ist.


§ 32	Verjährung                                                         § 34	Können die Versicherungsbedingungen von
                                                                               uns angepasst werden?
     Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jah-
     ren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres,           Ist eine Bestimmung dieser Versicherungsbedingungen durch
     in dem die Leistung erstmals verlangt werden kann und der               höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen
     ­Berechtigte von den einen Anspruch begründenden Umständen              Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir sie
      und dem Schuldner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahr-           durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung
      lässigkeit hätte erlangen müssen. Ohne Rücksicht auf die               des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem
      Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis verjähren alle               Vertrag ohne neue Regelung für Sie oder uns auch unter
      ­A nsprüche in 10 Jahren. Ist der Anspruch aus dem Vertrag bei         ­Berücksichtigung der Interessen der jeweils anderen Vertrags-
       uns angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeit-             partei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue
       punkt gehemmt, zu dem unsere Entscheidung dem Anspruch-                ­Regelung ist nur wirksam, wenn sie die Wahrung des Vertrags-
       steller in Textform zugeht.                                             zieles der Versicherungsnehmer des GENERATION private
                                                                               plus angemessen berücksichtigt. Die neue Regelung wird
                                                                               2 Wochen, nachdem Ihnen die neue Regelung und die hierfür
§ 33	Wo ist der Gerichtsstand?                                                maßgeblichen Gründe mitgeteilt worden sind, Vertragsbestand-
                                                                               teil.
   1	Ansprüche gegen Canada Life
     Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das
     Gericht zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den
     Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Sie können auch bei
     dem Gericht Klage erheben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der
     Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz
     ­besteht, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.


                                                                                                                                         Seite 27/71

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Versicherungsbedingungen


§ 35	Können wir die Gebühren für die Garantien                         § 36	Welche Abgaben sind zu berücksichtigen?
      ändern?
                                                                             Sofern aufgrund deutschen oder – falls anwendbar – ausländi-
   1	Voraussetzung für die Gebührenanpassung                                schen Rechts Steuern oder sonstige Abgaben auf Beiträge oder
     Wir sind zu einer Erhöhung der Gebühren für die Garantien be-           Leistungen erhoben werden und wir verpflichtet sind, diese
     rechtigt, wenn                                                          direkt an die Steuerbehörde abzuführen, erhöhen wir bei
                                                                             ­
                                                                             ­beitragsbezogenen Steuern die Beiträge bzw. ziehen wir die
     a)	sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht           leistungsbezogenen Steuern vom Auszahlungsbetrag ab.
         voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der
         vereinbarten Gebühren geändert hat,
                                                                        § 37	Welche Schlichtungsstelle gibt es?
     b)	die nach den b ­ erichtigten Rechnungsgrundlagen neu fest-
         gesetzte Gebühr angemessen und erforderlich ist, um die             Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsom-
         dauernde E ­ rfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu ge-          budsmann e.V. Damit können Sie regelmäßig nach Erhalt einer
         währleisten, und                                                    unserer Entscheidungen ein kostenloses außergerichtliches
                                                                             Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Dazu müss-
     c)	
        ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen                  ten Sie Ihre Beschwerde telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder
        und die Voraussetzungen der Buchstaben a) und b) über-               in jeder anderen geeigneten Form beim Versicherungsombuds-
        prüft und bestätigt hat.                                             mann e.V. einlegen. Die Kontaktdaten lauten:

     Eine Neufestsetzung der Gebühr ist insoweit ausgeschlossen,             •	Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32,
     als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder               10006 Berlin, Tel.: 0800-369600, Fax: 0800-3699000
     Neukalkulation unzureichend kalkuliert waren und ein ordent­               E-Mail: beschwerde@Versicherungsombudsmann.de
     licher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere anhand der              Internetseite: www.versicherungsombudsmann.de
     zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulations-
     grundlagen hätte erkennen müssen.

   2	Herabsetzung der Versicherungsleistung
     Sie können verlangen, dass anstelle einer Erhöhung der Ge-
     bühr nach Absatz 1 die Versicherungsleistung entsprechend
     herabgesetzt wird. Bei einer Beitragsfreistellung sind wir unter
     den Voraussetzungen des Absatzes 1 zur Herabsetzung der
     Versicherungsleistung berechtigt.

   3	Wirksamkeit der Anpassung
     Die Neufestsetzung der Gebühren und die Herabsetzung der
     Versicherungsleistung werden zu Beginn des 2. Monats wirk-
     sam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Herab-
     setzung und der hierfür maßgeblichen Gründe an Sie folgt.


                                                                                                                                           Seite 28/71

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Versicherungsbedingungen


§ 38	Übersicht der Definitionen                                        		H
                                                                          Hinausgeschobener Rentenbeginn: § 5 Absatz 4
      Ohne damit noch zusätzlich etwas regeln zu wollen, führen wir
      nachstehend die wichtigsten Definitionen für die Begriffe auf,    		K
      die wir immer wieder im Rahmen dieser Versicherungsbedin-           Kosten und Gebühren: § 27
      gungen sowie auch während der weiteren Vertragslaufzeit             Kündigung: § 25
     ­verwenden.
                                                                        		L
     Wir beschränken uns darauf, auf die Fundstelle in der jeweiligen     Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten: § 7 Absatz 1 a)
     Bestimmung dieser Versicherungsbedingungen zu verweisen:
                                                                        		N
		A                                                                       Notfalloption: § 25 Absatz 1 c)
     Aktuelle Beitragszahlungsdauer: § 21 Absatz 4
     Aktueller Rentenbeginn: § 5 Absatz 6                               		R
     Anteile: § 11 Absatz 1                                               Rentenvermögen: § 4 Absatz 1
     Anteilguthaben: § 14                                                 Rückkaufswert: § 25 Absatz 3
     Anzuwendender Rentenfaktor: § 4 Absatz 3                             Rücknahmekurs: § 12 und § 15
     APM: Anlage D – Automatisches Portfolio Management
     Aufschubzeit: § 1 Absatz 1                                         		S
     Ausgabekurs: § 12 und § 15                                           Startoption: § 22
     Automatisches Ablaufmanagement: § 26
                                                                        		T
		B                                                                       Treuebonus: § 17
     Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit: § 7 Absatz 1 und
     ­A nlage B – Besondere Bedingungen für die Zusatzoptionen          		U
      ­Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufs­          Ursprüngliche Beitragszahlungsdauer: § 18 Absatz 1
       unfähigkeit                                                        Ursprünglicher Rentenbeginn: § 5 Absatz 1
                                                                          GENERATION UWP-Fonds III: § 1 Absatz 1 in Verbindung mit
     Beitragsgarantie: § 3 in der Anlage C – GENERATION                   Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III
     UWP-Fonds III Berufsunfähigkeitsrente: § 7 Absatz 1 und              UWP-Wert: Anlage C – GENERATION UWP-Fonds III,
     Anlage B – Besondere Bedingungen für die Zusatzoptionen              § 6 Absatz 8
     Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufs­
     unfähigkeit                                                        		V
     Besonderer Todesfallschutz: § 7 Absatz 1 d)                          Verbleibende Beitragszahlungsdauer: § 11 Absatz 3
     Bewertungsstichtag: § 15                                             Verlängerte/Verkürzte Beitragszahlungsdauer: § 21 Absatz 4
     Bezugsberechtigter: § 31 Absatz 2                                    Versicherungsbeginn: § 2 Absatz 1
                                                                          Versicherungsjahr: § 2 Absatz 4
		E                                                                       Vorgezogener Rentenbeginn: § 5 Absatz 2
     Einlösungsbeitrag: § 2 Absatz 1
     Erwerbsunfähigkeitsabsicherung: § 7 Absatz 1 e)                    		W
                                                                          Wert Ihres Anteilguthabens: § 14
		F
     Fixkosten: § 27 Absatz 3                                           		Z
     Fondsverwaltungsgebühr: § 27 Absatz 6                                Zusatzoptionen: § 7

		G
     Garantierter Rentenfaktor: § 4 Absatz 4
     GENERATION private plus: § 1 Absatz 1


                                                                                                                                    Seite 29/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


ANLAGE A
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSATZOPTION LEISTUNG
BEI BESTIMMTEN SCHWEREN KRANKHEITEN

Für den GENERATION private plus mit laufender Beitragszahlung            Versicherungsschutzes erhalten Sie von uns einen Nachtrag zu
kann die Zusatzoption Leistung bei bestimmten schweren Krankhei-         ­Ihrem Versicherungsschein mit der dann gültigen Versicherungsleis-
ten vereinbart werden.                                                    tung und dem neuen Beitrag inklusive des neu berechneten Beitrags-
                                                                          anteils für den Risikoschutz.
Bei der Zusatzoption handelt es sich nicht um eine selbstständige
Zusatzversicherung, sondern um einen unselbstständigen Teil              Alle für diese Zusatzoption getroffenen Vereinbarungen erstrecken
Ihres Vertrags. Soweit in dieser Anlage nichts anderes bestimmt ist,     sich auch auf die auf jährliche Erhöhungen entfallenden Teile.
gelten die Regelungen in den Versicherungsbedingungen für den
GENERATION private plus (im Weiteren „Versicherungsbedingungen“).        Die jährliche Erhöhung der versicherten Leistung endet,
                                                                         •	 wenn die planmäßige Erhöhung der Beiträge vollständig aus­
Zur besseren Übersichtlichkeit dieser Anlage A haben wir Querver-            geschlossen wird,
weise auf andere Bestimmungen nur dann gesondert bezeichnet,             •	 wenn die versicherte Leistung 300 % der zu Versicherungs­
wenn sie sich außerhalb dieser Besonderen Bedingungen befinden.              beginn oder nach einer Erhöhung gemäß § 10 versicherten Leis-
Querverweise, die nicht gesondert bezeichnet sind, beziehen sich             tung beträgt oder
auf diese Anlage.                                                        •	 am Jahrestag des Versicherungsbeginns, der dem 67. Geburts-
                                                                             tag der versicherten Person folgt.

§1     Was ist versichert?                                               In den letzten 5 Jahren vor dem aktuellen Rentenbeginn findet keine
                                                                         planmäßige Erhöhung der versicherten Leistung mehr statt. Die
1                                                                        letzte planmäßige Erhöhung erfolgt somit spätestens zum fünft­
                                                                         ­
Die Zusatzoption Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten            letzten Jahrestag des Versicherungsbeginns vor dem Rentenbeginn
bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass bei der versicherten       Ihres GENERATION private plus.
Person während der für diese Zusatzoption geltenden Versiche-
rungsdauer eine schwere Krankheit gemäß § 14 eintritt.                   Weitergehende Informationen zur planmäßigen Erhöhung Ihrer Bei-
                                                                         träge finden Sie in § 19 der Versicherungsbedingungen.
2
Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum vom Beginn des Versiche-
rungsschutzes (§ 6 Absatz 1) bis zum Ende des Versicherungsschut-        § 2	Wann entsteht der Anspruch auf die
zes (§ 6 Absatz 3).                                                           ­versicherte Leistung?

Für 2 Krankheiten bestehen nach § 6 Absatz 2 Wartezeiten bis zum         1
Beginn des Versicherungsschutzes.                                        Wenn bei der versicherten Person während der für diese Zusatz­
                                                                         option vereinbarten Versicherungsdauer eine bestimmte schwere
3                                                                        Krankheit gemäß § 14 eingetreten ist, erbringen wir die vereinbarte
Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr der versicherten Person ist die       Versicherungsleistung für schwere Krankheiten ab dem 15. Tag,
Versicherungssumme auf 150.000 € begrenzt. Danach gilt ohne              nachdem ein qualifizierter Arzt im Sinne von § 11 Absatz 3 die
­erneute Risikoprüfung der volle Versicherungsschutz.                    schwere Krankheit zweifelsfrei festgestellt hat.

4                                                                        Die versicherten schweren Krankheiten und die wesentlichen Unter-
Soweit in diesen Besonderen Bedingungen nichts Abweichendes              lagen, die zum Nachweis ihres Eintritts bei uns eingereicht werden
vereinbart ist, beläuft sich die vereinbarte Versicherungsleistung für   müssen, sind in § 14 definiert.
schwere Krankheiten auf die in Ihrem Versicherungsschein angege-
bene versicherte Leistung für schwere Krankheiten.                       Wird in § 14 der Bericht eines bestimmten Arztes als Nachweis ver-
                                                                         langt, muss die Feststellung der bestimmten schweren Krankheit
Die Versicherungsleistung und der für den Risikoschutz berechnete        durch diesen erfolgt sein.
Beitragsanteil bleiben während der Versicherungsdauer grundsätz-
lich gleich, sofern sich aus diesen Besonderen Bedingungen und den       Um einen Leistungsfall prüfen zu können, kann die Einreichung
mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen (z. B. bei einer vereinbarten       ­weiterer Unterlagen erforderlich sein (siehe § 11 dieser Besonderen
planmäßigen Erhöhung der Beiträge) nichts anderes ergibt.                 Bedingungen sowie § 31 Absatz 3 der Versicherungsbedingungen).

5                                                                        2
Wenn Sie zu Ihrem GENERATION private plus die planmäßige Er-             Wenn im Rahmen eines Versicherungsfalls zugleich mehr als eine
höhung der Beiträge gemäß § 19 der Versicherungsbedingungen              gemäß § 14 versicherte schwere Krankheit vorliegt, erbringen wir die
vereinbart haben, erhöht sich die versicherte Leistung für schwere       Versicherungsleistung für schwere Krankheiten nur einmal.
Krankheiten mit jeder planmäßigen Erhöhung des Beitrags um die
Hälfte des für die planmäßige Erhöhung der Beiträge vereinbarten         3
Prozentsatzes.                                                           Für die versicherte schwere Krankheit Multiple Sklerose besteht
                                                                         ­unter den in § 14 festgelegten Voraussetzungen ein Anspruch auf
Für den insoweit erhöhten Versicherungsschutz werden wir auch den         eine einmalige Teilzahlung der versicherten Leistung für schwere
Beitragsanteil für den Risikoschutz nach den ursprünglichen Kalku­        Krankheiten.
lationsgrundlagen neu berechnen.
                                                                         Wenn wir eine Teilzahlung erbracht haben, verringert sich die ver­
Im Fall einer vereinbarten planmäßigen Erhöhung der Beiträge für         sicherte Leistung für schwere Krankheiten um den Betrag dieser
Ihren GENERATION private plus oder einer sonstigen Änderung des          Teilzahlung und es besteht kein Anspruch auf eine weitere Teil­
                                                                         ­

                                                                                                                                          Seite 30/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


zahlung in Bezug auf diese versicherte schwere Krankheit. Der Ver-       5
sicherungsschutz für schwere Krankheiten bleibt in diesem entspre-       Die Regelungen in diesem § 4 gelten nicht für automatisch mitver­
chend verringerten Umfang bestehen. Die Höhe des Risikobeitrags          sichere Kinder. Für automatisch mitversicherte Kinder besteht daher
ändert sich nicht durch die Teilzahlung.                                 kein Versicherungsschutz für einen zweiten Versicherungsfall.


§ 3	Welcher Anspruch besteht, wenn die                                  § 5	Was gilt für automatisch mitversicherte
     ­versicherte Person innerhalb von 14 Tagen                               Kinder?
      nach Feststellung einer schweren Krankheit
      stirbt?                                                            1
                                                                         Die leiblichen und adoptierten Kinder sowie Stiefkinder (im Haushalt
Stirbt die versicherte Person innerhalb von 14 Tagen nach Feststel-      der versicherten Person lebende Kinder des Ehepartners oder
lung der schweren Krankheit, zahlen wir die gemäß § 6 der Versiche-      ­Lebenspartners nach dem Gesetz über die eingetragene Lebens-
rungsbedingungen für Ihren GENERATION private plus versicherte            partnerschaft – LPartG) der versicherten Person (automatisch mit-
Todesfallleistung anstelle der Versicherungsleistung für schwere          versicherte Kinder) sind ab dem 30. Tag nach der Geburt bis zum
Krankheiten.                                                              18. Geburtstag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gegen
                                                                          versicherte schwere Krankheiten gemäß § 14 mitversichert.

§ 4	In welchem Umfang reduziert sich die                                Solange die automatisch mitversicherten Kinder im Haushalt der ver-
     ­versicherte Leistung nach einem ersten                             sicherten Person leben und die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4
      Versicherungsfall?                                                 und 5 Einkommensteuergesetz (EStG) vorliegen, besteht der Ver­
      In welchem Umfang besteht Versicherungs-                           sicherungsschutz auch über den 18. Geburtstag des jeweiligen auto-
      schutz für einen zweiten Versicherungsfall?                        matisch mitversicherten Kindes hinaus, längstens jedoch bis zu
                                                                         ­seinem 25. Geburtstag.
1
Die versicherten Krankheiten sind in sechs Gruppen von Erkrankun-        2
gen unterteilt:                                                          Wenn bei einem automatisch mitversicherten Kind eine schwere
– Gruppe 1: Organversagen                                                Krankheit gemäß § 14 eintritt, solange nach Absatz 1 der Versiche-
– Gruppe 2: Zentrales Nervensystem                                       rungsschutz für das automatisch mitversicherte Kinder besteht, er-
– Gruppe 3: Herz-Kreislauf-System                                        bringen wir die in Absatz 3 vereinbarte versicherte Leistung ab dem
– Gruppe 4: Entzündungen                                                 15. Tag, nachdem ein qualifizierter Arzt im Sinne von § 11 Absatz 3
– Gruppe 5: Tumore                                                       die schwere Krankheit zweifelsfrei festgestellt hat. Es besteht aber
– Gruppe 6: Weitere Krankheiten/Absicherungen                            kein Schutz für die versicherte schwere Krankheit „Abhängigkeit von
                                                                         einer dritten Person“. Wenn zugleich mehr als eine versicherte
2                                                                        schwere Krankheit für ein automatisch mitversichertes Kind vorliegt,
Bei einem ersten Versicherungsfall für eine schwere Krankheit aus        erbringen wir die versicherte Leistung nur einmal.
den Gruppen 1 bis 5, für den wir einen Leistungsanspruch aner­
kennen, endet der Versicherungsschutz aus der Zusatzoption ledig-        § 4 Absatz 1 bis 4 findet keine Anwendung. Für automatisch mitver-
lich für die schweren Krankheiten aus der jeweiligen Gruppe, für die     sicherte Kinder besteht daher kein Versicherungsschutz für einen
wir die Leistung erbracht haben.                                         zweiten Versicherungsfall.

Der Versicherungsschutz für schwere Krankheiten aus den verblei-         Im Übrigen gelten § 2 Absatz 1 sowie § 6 Absatz 2 entsprechend.
benden Gruppen (inklusive Gruppe 6) bleibt in Höhe von 50 % der
vereinbarten versicherten Leistung für bestimmte schwere Krank­          3
heiten bestehen.                                                         Die versicherte Leistung für ein automatisch mitversichertes Kind ist
                                                                         der geringere Betrag von
3                                                                        – 50 % der über diese Zusatzoption für die versicherte Person ver­
Wenn der erste Versicherungsfall für eine schwere Krankheit, für den        sicherten Leistung für schwere Krankheiten oder
wir einen Leistungsanspruch anerkennen, zu einer schweren Krank-         – 35.000 €.
heit aus Gruppe 6 oder aufgrund eines Unfalles eingetreten ist, endet
der Versicherungsschutz aus der Zusatzoption lediglich für die           Bei einem Anspruch auf Teilzahlung für die versicherte Krankheit
schwere Krankheit, für die wir die Leistung erbracht haben.              Multiple Sklerose ist die versicherte Leistung für ein automatisch mit-
                                                                         versichertes Kind der geringere Betrag von
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich    – 25 % der über diese Zusatzoption für die versicherte Person ver­
von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) un-          sicherten Leistung für schwere Krankheiten oder
freiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.                          – 50 % der jeweiligen für die versicherte Person gültigen Höhe der
                                                                            Teilzahlung.
 In beiden Fällen bleibt der Versicherungsschutz für die übrigen
 schweren Krankheiten aus allen Gruppen 1 bis 6 in Höhe von 50 %         Wenn wir eine Teilzahlung für die versicherte schwere Krankheit
 der vereinbarten versicherten Leistung für schwere Krankheiten          ­Multiple Sklerose erbracht haben, verringert sich die nach Absatz 3
­bestehen.                                                                Satz 1 versicherte Leistung um diese Teilzahlung und es besteht kein
                                                                          Anspruch auf eine weitere Teilzahlung in Bezug auf diese versicherte
4                                                                         schwere Krankheit.
Der Risikobeitrag für die Zusatzoption wird zur nächsten Prämien-
fälligkeit, nachdem wir den Versicherungsfall anerkannt haben, nach      Der Schwere Krankheiten Schutz für ein automatisch mitversichertes
Maßgabe des auf die verbleibende Versicherungsleistung entfallen-        Kind bleibt in diesem entsprechend verringerten Umfang bestehen.
den Beitragsanteils reduziert.
                                                                         4
Bei Eintritt eines weiteren Versicherungsfalls für eine schwere Krank-   Wenn mehr als ein Kind automatisch mitversichert ist, gilt Folgendes:
heit aus einer der verbleibenden Gruppen, für den wir einen Leis-        die Summe aller Leistungen, die insgesamt während der Versiche-
tungsanspruch anerkennen, endet der Versicherungsschutz für              rungsdauer der Zusatzoption für alle automatisch mitversicherten
schwere Krankheiten aus dieser Zusatzoption.                             Kinder gezahlt wird, beträgt maximal 50 % der über diese Zusatz­

                                                                                                                                             Seite 31/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


option für die versicherte Person versicherten Leistung für schwere     •	
                                                                          wenn der Wert aller Ihrem GENERATION private plus zugewie-
Krankheiten.                                                              senen Anteile auf null sinkt. Wenn Sie Ihre Beiträge vollständig
                                                                          oder anteilig in den GENERATION UWP-Fonds III investiert
5                                                                         ­haben, ist hierfür der Wert sowohl des geglätteten als auch des
Eine Leistung für ein automatisch mitversichertes Kind hat keinen          tatsächlichen Anteilguthabens maßgeblich;
Einfluss auf den Umfang der versicherten Leistung für schwere           •	bei Kündigung Ihres GENERATION private plus;
Krankheiten der versicherten Person. Der im Rahmen dieser Zusatz-       •	mit Ablauf der für Ihren GENERATION private plus vereinbarten
option für die versicherte Person bestehende Versicherungsschutz           Beitragszahlungsdauer;
verringert sich durch eine Leistung für ein automatisch mitversicher-   •	bei ursprünglichem Rentenbeginn (§ 5 Absatz 1 der Versiche-
tes Kind folglich nicht.                                                   rungsbedingungen) bzw. bei vorgezogenem Rentenbeginn (§ 5
                                                                           Absatz 2 der Versicherungsbedingungen) Ihres GENERATION
6                                                                          private plus;
Es gelten sämtliche in § 8 und gegebenenfalls in Ihrem Versiche-        •	mit Auszahlung der versicherten Leistung für einen 2. Versiche-
rungsschein aufgeführten Ausschlüsse, wobei insbesondere auf die           rungsfall;
zusätzlichen Ausschlüsse für automatisch mitversicherte Kinder          •	bei Tod der versicherten Person oder
nach § 8 Absatz 5 hingewiesen wird.                                     •	spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die ver-
                                                                           sicherte Person ihr 75. Lebensjahr vollendet.
7
Der Schwere Krankheiten Schutz für ein automatisch mitversicher-        Für den Fall, dass Sie für Ihren GENERATION private plus eine Bei-
tes Kind endet,                                                         tragszahlungsdauer von mehr als 50 Jahren vereinbart haben, endet
                                                                        der Versicherungsschutz aus der Zusatzoption zudem zum 50. Jah-
a)	wenn bei dem automatisch mitversicherten Kind eine versicherte      restag des für Ihren GENERATION private plus vereinbarten Ver­
    schwere Krankheit vorliegt, für die wir eine Zahlung nach Absatz    sicherungsbeginns.
    3 Satz 1 zu erbringen haben, aber nicht, wenn nur ein Anspruch
    auf eine Teilzahlung besteht, oder                                  4
                                                                        Der Versicherungsschutz aus der Zusatzoption endet ebenfalls mit
b)	mit dem Ende des für diese Zusatzoption bestehenden Versiche-       Beginn einer befristeten Beitragsfreistellung, einer befristeten Bei-
    rungsschutzes für die versicherte Person in den in § 6 Absatz 3     tragsreduzierung oder einer Beitragsstundung gemäß § 24 der Ver-
    aufgeführten Fällen.                                                sicherungsbedingungen. Wenn die Beitragszahlung in diesen Fällen
                                                                        innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der Beitragsfreistellung
8                                                                       bzw. -reduzierung wieder in voller Höhe aufgenommen wird, lebt die
Über die Zusatzoption Leistung bei bestimmten schweren Krank­heiten     Zusatzoption ohne erneute Gesundheitsprüfung automatisch wieder
besteht kein Todesfallschutz für automatisch mitversicherte Kinder.     auf. Dabei überprüfen wir, ob und inwieweit die Höhe der zuvor
                                                                        ­versicherten Leistung für schwere Krankheiten in Ansehung der aus-
                                                                         gesetzten Beitragszahlung angepasst werden muss. Wenn sich im
§ 6	Wann beginnt und endet der                                          Rahmen der Überprüfung die Höhe der versicherten Leistung redu-
     ­Versicherungsschutz?                                               zieren sollte, teilen wir Ihnen dies in Textform mit.
      Welche Wartezeiten bestehen?
                                                                        Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 24 der Versicherungs-
1                                                                       bedingungen.
Der Versicherungsschutz der gewählten Zusatzoption beginnt mit
dem Beginn des Versicherungsschutzes für Ihren GENERATION               Der Versicherungsschutz aus der Zusatzoption Leistung bei be-
­private plus gemäß § 2 Absatz 1 der Versicherungsbedingungen.          stimmten schweren Krankheiten endet zudem, wenn Sie für Ihren
                                                                        GENERATION private plus eine Beitragsfreistellung gemäß § 23 der
2                                                                       Versicherungsbedingungen vereinbaren. Der Versicherungsschutz
Für folgende der in § 14 aufgeführten Krankheiten setzt der Versiche-   endet ab dem Beginn der beitragsfreien Zeit.
rungsschutz abweichend von Absatz 1 erst nach Ablauf einer Warte-
zeit ein:                                                               Informationen zu den Möglichkeiten, die Zusatzoption in diesen
– für die Krankheit „Krebs“ besteht eine Wartezeit von 6 Monaten       ­Fällen und im Fall einer befristeten Beitragsfreistellung aufgrund von
und                                                                      Elternzeit von mehr als 12 Monaten nach Wiederaufnahme der Bei-
– für die Krankheit „Bypass-Operation der Herzkranzgefäße“ besteht      tragszahlung erneut einzuschließen, finden Sie in §§ 23 Absatz 3
   eine Wartezeit von 3 Monaten.                                         und 24 Absatz 2 d) der Versicherungsbedingungen.

Die jeweilige Wartezeit beginnt an dem Tag, an dem der Versiche-
rungsschutz nach Absatz 1 für schwere Krankheiten ohne Wartezeit        § 7	Wann können Sie den Versicherungsschutz
beginnt.                                                                     aus der Zusatzoption ohne erneute Risiko­
                                                                             prüfung verlängern (Verlängerungsoption)?
Für einen Versicherungsfall, der vor Ablauf der Wartezeit eingetreten
ist, besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistung. Falls Sie die     1
versicherte Leistung während der Versicherungsdauer dieser Zu­
­                                                                       Sie können bis 5 Jahre vor dem Ende des Versicherungsschutzes
satzoption gemäß § 10 erhöhen, gilt diese Wartezeit erneut für den      eine Verlängerung des Versicherungsschutzes aus dieser Zusatz­
Betrag der Erhöhung. Für den vor der Erhöhung bestehenden Versi-        option ohne erneute Risikoprüfung beantragen.
cherungsschutz gilt die erneute Wartezeit nicht.
                                                                        Eine Verlängerung der Versicherungsdauer ist nur möglich, wenn
3                                                                       dadurch die für Ihren GENERATION private plus vereinbarte
                                                                        ­
Der Versicherungsschutz der Zusatzoption Leistung bei bestimmten        Beitragszahlungsdauer bzw. der vereinbarte Rentenbeginn nicht
                                                                        ­
schweren Krankheiten endet                                              überschritten wird. Gegebenenfalls können Sie gleichzeitig auch den
                                                                        vereinbarten Rentenbeginn gemäß § 5 Absatz 4 der Versicherungs-
•    enn wir von Ihrem GENERATION private plus zurücktreten
    w                                                                   bedingungen hinausschieben und auch die Beitragszahlungsdauer
    oder ihn anfechten (in diesen Fällen entfällt der Versicherungs-    gemäß § 21 Absatz 4 der Versicherungsbedingungen entsprechend
    schutz gegebenenfalls sogar rückwirkend, siehe § 3 der Versi-       verlängern.
    cherungsbedingungen);

                                                                                                                                            Seite 32/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


Weitere Voraussetzungen sind:                                            Wir werden aber leisten, wenn die in der § 14 genannten Vorausset-
– die versicherte Person ist zum Zeitpunkt der Ausübung der Ver-       zungen für eine Leistung bei „HIV-Infektion durch Bluttransfusion“,
   längerungsoption nicht älter als 50 Jahre,                           „HIV Infektion als Folge eines körperlichen Übergriffs“ oder „HIV-­
– ein Versicherungsfall ist noch nicht eingetreten bzw. es sind noch   Infektion erworben als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeiten“
   keine Leistungen beantragt.                                          ­erfüllt worden sind;

2                                                                       d)	
                                                                           durch Strahlen aufgrund von Kernenergie. Wir werden aber
Wenn die in Absatz 1 aufgeführten Voraussetzungen vorliegen, kann          ­leisten, wenn die versicherte Person bzw. ein automatisch mit-
der Versicherungsschutz aus der Zusatzoption                                versichertes Kind berufsmäßig diesem Risiko ausgesetzt ist oder
•	 um bis zu 50 Jahre,                                                     eine Bestrahlung für Heilzwecke durch einen Arzt erfolgte.
•	 höchstens bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die
    versicherte Person ihren 75. Geburtstag erreicht                    2
verlängert werden.                                                      Unsere Leistungspflicht entfällt, wenn der Versicherungsfall bei der
                                                                        versicherten Person bzw. einem automatisch mitversicherten Kind in
Die Verlängerungsoption kann während der Versicherungsdauer der         unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Kriegsereignis-
Zusatzoption bis zu drei Mal in Anspruch genommen werden.               sen verursacht wird.

3                                                                       Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn der Versiche-
Der neue Risikobeitrag nach einer Verlängerung wird unter Berück-       rungsfall bei der versicherten Person bzw. einem automatisch mit-
sichtigung folgender Tatsachen errechnet:                               versicherten Kind in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen-
•	 dem für Ihren Vertrag GENERATION private plus zum Zeitpunkt         hang mit kriegerischen Ereignissen verursacht wird, denen sie bzw.
    der Ausübung der Verlängerungsoption gültigen Tarif,                es während eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik
•	 dem zu diesem Zeitpunkt erreichten Alter der versicherten Person,   Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war.
•	der verbleibenden Versicherungsdauer der Zusatzoption (inklu-
    sive Verlängerungslaufzeit) und                                     Außerdem werden wir leisten, wenn die versicherte schwere Krank-
•	 einem eventuell bei Vertragsabschluss vereinbarten Zuschlag für     heit während eines Aufenthalts außerhalb der territorialen Grenzen
    den Risikobeitrag.                                                  der NATO-Mitgliedstaaten verursacht wurde und die versicherte
                                                                        ­Person bzw. ein automatisch mitversichertes Kind als Mitglied der
4                                                                        deutschen Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei mit Mandat der
Wenn für die Zusatzoption Leistungseinschränkungen vereinbart            NATO, UNO, EU oder OSZE an deren humanitären Hilfeleistungen
sind, gelten diese auch für die hinzukommende Versicherungsdauer.        oder friedenssichernden Maßnahmen teilgenommen hat.

                                                                        3
§ 8	In welchen Fällen ist der Versicherungs-                           Wir leisten auch dann nicht, wenn der Versicherungsfall durch Alko-
     schutz für die Zusatzoption ausgeschlossen?                        hol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit bzw. -missbrauch
                                                                        eingetreten ist.
1
Grundsätzlich leisten wir für Versicherungsfälle, die während der für   Wir leisten aber, wenn die Medikamente, die zur Abhängigkeit ge-
diese Zusatzoption vereinbarten Versicherungsdauer eingetreten          führt haben, durch einen qualifizierten Arzt verschrieben und unter
sind, unabhängig davon, wo und wodurch es zum Versicherungsfall         dessen Anleitung eingenommen wurden.
gekommen ist. Wir gewähren Versicherungsschutz auch dann, wenn
der Versicherungsfall bei der versicherten Person bzw. dem auto-        4
matisch mitversicherten Kind in Ausübung des Wehr- oder Polizei-        Im Übrigen bestehen spezielle Ausschlüsse und Einschränkungen
dienstes oder bei inneren Unruhen eingetreten ist. Innere Unruhen       für einzelne Krankheiten. Diese Ausschlüsse und Einschränkungen
sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Be-         sind unter der Definition der jeweiligen versicherten schweren Krank-
völkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Wei-      heit in § 14 aufgeführt. Aus Ihrem Versicherungsschein können sich
se in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen            weitere Ausschlüsse ergeben.
verüben.
                                                                        5
Wir werden aber nicht leisten, wenn der Versicherungsfall für eine      Für automatisch mitversicherte Kinder gilt zusätzlich folgender Aus-
versicherte Person bzw. ein automatisch mitversichertes Kind ver-       schluss:
ursacht worden ist
                                                                        Wir leisten nicht, wenn der Versicherungsfall bei einer versicherten
a)	
   durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch            schweren Krankheit durch einen Gesundheitszustand eingetreten
   ­eines Verbrechens oder Vergehens von Ihnen oder der versi-          ist, welcher vor dem 30. Tag nach der Geburt des Kindes diagnosti-
    cherten Person oder eines automatisch mitversicherten Kindes;       ziert wurde oder wenn diese Diagnose einem Elternteil oder dem
                                                                        gesetzlichen Vormund bei Vertragsabschluss bzw. bei Einschluss
b)	durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräftever-      dieser Zusatzoption oder bei späterer Adoption zum Zeitpunkt der
    fall oder absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbst­      Adoption bekannt war oder bekannt sein musste.
    tötung der versicherten Person bzw. eines automatisch mit­
    versicherten Kindes. Wir werden aber leisten, wenn uns              Dieser Ausschluss für automatisch mitversicherte Kinder gilt ent-
    nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie         sprechend, wenn es sich um ein Stiefkind handelt und die Diagnose
    Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Stö-          dem leiblichen Elternteil oder der versicherten Person bei Vertrags-
    rung der Geistestätigkeit begangen worden sind;                     abschluss bzw. bei Einschluss dieser Zusatzoption oder bei späterer
                                                                        Heirat zum Zeitpunkt der Heirat der versicherten Person mit dem
c)	
   ganz oder teilweise durch eine Ansteckung mit einem HIV-­            leiblichen Elternteil des mitversicherten Kindes bekannt war oder
   Immunschwächevirus oder wenn der Versicherungsfall in Zu-            ­bekannt sein musste.
   sammenhang mit einem erworbenen Immundefektsyndrom
   (Aids) oder einer ähnlichen Immunschwächekrankheit oder
   ­einem damit verbundenen Syndrom steht.


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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


§ 9	Müssen Sie uns eine nachträgliche Erhöhung                            Dadurch kann es dazu kommen, dass wir im Rahmen der Prüfung
     des Risikos mitteilen?                                                weitere Unterlagen im Dialog mit Ihnen anfordern müssen. Damit
                                                                           werden keine Unterlagen von uns angefordert, die zur aktuellen
Sie sind nicht dazu verpflichtet, uns eine Erhöhung des Risikos (z. B.     ­Prüfung nicht erforderlich sind.
durch die Ausübung eines neuen Berufs, die Aufnahme des Rau-
chens oder einer neuen Freizeitaktivität) nach Versicherungsbeginn         3
Ihres GENERATION private plus gemäß § 23 bis 27 Versicherungs-             Qualifizierte Ärzte im Sinne dieser Besonderen Bedingungen sind
vertragsgesetz (VVG) mitzuteilen, es sei denn, dass wir eine erneute       Ärzte bzw. Fachärzte, die in einem der folgenden Staaten eine gül­
Risikoprüfung durchführen (z. B. bei Vertragsänderungen).                  tige staatliche Zulassung als Arzt bzw. Facharzt besitzen und aktive
                                                                           Mitglieder der dort ansässigen Ärztekammer sind: ein Mitgliedstaat
                                                                           der EU, Australien, Island, Kanada, Liechtenstein, Neuseeland, Nor-
§ 10	Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz                            wegen, die Schweiz und die USA. Wir können auf Antrag auch Ärzte,
      für die Zusatzoption Leistung bei bestimmten                         die in einem anderen Staat eine Zulassung besitzen und Mitglied der
      schweren Krankheiten erhöhen?                                        entsprechenden Ärztekammer sind, als qualifizierte Ärzte aner­
                                                                           kennen.
1
Sie können jederzeit eine Erhöhung der versicherten Leistung bis zu        4
einem Höchstbetrag von insgesamt 1.000.000 € beantragen. Unsere            Wird eine nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllende Mit­
Zustimmung zu einer beantragten Erhöhung der versicherten Leis-            wirkungspflicht (Obliegenheit) vorsätzlich verletzt, sind wir für diesen
tung hängt von unserer Einschätzung nach einer erneuten Risiko-            Versicherungsfall von der Leistungspflicht befreit. Bei grob fahr­
prüfung ab.                                                                lässiger Verletzung haben wir das Recht, unsere Leistungen ent­
                                                                           sprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen.
2
Für den erhöhten Teil der versicherten Leistung gelten die zum             Erbringen Sie den Nachweis, dass die Obliegenheit nicht grob fahr-
­Erhöhungszeitpunkt gültigen Rechnungsgrundlagen, Versicherungs-           lässig verletzt wurde, bleibt unserer Leistungspflicht bestehen.
 bedingungen und Besondere Bedingungen. Soweit Zuschläge für
 den Risikobeitrag vereinbart waren oder besondere Vereinbarungen          Unsere Leistungspflicht bleibt auch bestehen, soweit uns nach­
 getroffen waren, gelten diese auch für den erhöhten Teil der ver­         gewiesen wurde, dass die Verletzung keinen Einfluss auf die Fest-
 sicherten Leistung.                                                       stellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht hat.

3                                                                          Im Leistungsfall werden wir Sie gesondert auf diese Regelung hin-
Durch die Erhöhung der versicherten Leistung werden sich die für die       weisen. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein,
Absicherung gegen bestimmte schwere Krankheiten kalkulierten               wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese
Risikobeiträge und gegebenenfalls auch der Beitrag für Ihren
­                                                                          Rechtsfolge hingewiesen haben. Bei Arglist bleiben wir generell leis-
GENERATION private plus erhöhen. Über eine gegebenenfalls
­                                                                          tungsfrei.
­erforderliche Beitragserhöhung werden wir Sie informieren.
                                                                           5
                                                                           Für die Prüfung des Versicherungsfalls gelten darüber hinaus die
§ 11	Was ist zu beachten, wenn Sie eine Leistung                          ­Regelungen in § 31 Absatz 3 der Versicherungsbedingungen.
      erhalten möchten?

Mit welchen Folgen müssen Sie rechnen, wenn Sie Ihre Mitwirkungs-          § 12	Wie ist das Verhältnis zu Ihrem
pflichten nicht beachten?                                                        GENERATION private plus?
1                                                                          1
Sie sollten uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern)              Die gewählte Zusatzoption bildet mit Ihrem GENERATION private
­benachrichtigen, sobald Sie den Eindruck haben, dass ein Versiche-        plus eine Einheit; sie kann ohne diese Versicherung nicht fortgesetzt
 rungsfall vorliegen könnte, damit eine zügige Bearbeitung eines           werden. Spätestens mit dem vereinbarten Rentenbeginn oder wenn
 ­Versicherungsfalls erfolgen kann.                                        der Versicherungsschutz aus dem GENERATION private plus zu
                                                                           ­einem früheren Zeitpunkt endet, endet auch die Zusatzoption.
2
Wenn Leistungen wegen einer versicherten schweren Krankheit                2
geltend gemacht werden, sind uns zunächst auf Ihre Kosten nur
­                                                                          Der Versicherungsschutz aus der gewählten Zusatzoption endet,
folgende Informationen vorzulegen, damit wir mit der Leistungs­
­                                                                          wenn Sie Ihren GENERATION private plus unbefristet oder befristet
prüfung beginnen können:                                                   beitragsfrei stellen, eine Beitragsstundung oder befristete Beitrags-
•	 A rztberichts-Fragebogen (von uns bereitgestellt)                      reduzierung vereinbaren (§§ 23 bzw. 24 der Versicherungsbedingun-
•	 Die in der Definition der jeweiligen schweren Krankheiten in § 14      gen). Wenn Sie die Beitragszahlung innerhalb von zwölf Monaten
    genannten Unterlagen                                                   nach Beginn der Beitragsfreistellung bzw. -reduzierung wieder
•	 Zusätzliche Krankenkassen-/Krankenversicherungsauskunft zu             ­aufnehmen, lebt die Zusatzoption in den Fällen des § 24 der Ver­
    der Krankheit, für die eine Leistung verlangt wird, ihrem Krank-        sicherungsbedingungen automatisch wieder auf bzw. können Sie die
    heitsverlauf und der erfolgten Behandlung.                              Zusatzoption unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 23 Ab-
                                                                            satz 3 und § 24 Absatz 2 d) der Versicherungsbedingungen wieder
Eine für den Anspruch auf Leistung notwendige Diagnose bzw. Be-             einschließen.
stätigung muss endgültig und eindeutig sein sowie gegebenenfalls
auch die von uns ausdrücklich verlangten Begründungen bzw. Tests           3
enthalten. Soweit in den Definitionen besondere Unterlagen genannt         Der Versicherungsschutz aus der gewählten Zusatzoption endet
sind, sind sie der Diagnose bzw. Bestätigung beizufügen.                   ebenfalls, wenn Sie den Rentenbeginn hinausschieben (§ 5 der Ver-
                                                                           sicherungsbedingungen) oder Ihren GENERATION private plus kün-
Bitte beachten Sie, dass die Leistungsprüfung in einem Dialog mit          digen (§ 25 der Versicherungsbedingungen) sowie mit dem Ende der
Ihnen erfolgt. Das bedeutet, dass wir nicht alle Unterlagen in einem       vereinbarten Beitragszahlungsdauer.
Schritt bei Ihnen oder Dritten anfordern dürfen, sondern nur die
­Unterlagen, die im jeweils aktuellen Prüfungsschritt erforderlich sind.

                                                                                                                                                Seite 34/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


4                                                                         § 13 Keine Überschussbeteiligung
Ansprüche auf eine Leistung für bestimmte schwere Krankheiten aus
der Zusatzoption für einen Versicherungsfall, der bereits vor der         Eine Überschussbeteiligung ist gemäß § 28 der Versicherungsbedin-
Kündigung gemäß § 25 der Versicherungsbedingungen oder vor
­                                                                         gungen ausgeschlossen. Das gilt auch hinsichtlich der Zusatzoption
einer zu Ihrem GENERATION private plus nach §§ 23 und 24
­                                                                         Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten.
der Versicherungsbedingungen vereinbarten unbefristeten oder
befris­teten Beitragsfreistellung, befristeten Beitragsreduzierung oder
Betragsstundung eingetreten ist, werden durch die Kündigung,
­                                                                         § 14	Definitionen der versicherten bestimmten
Beitragsfreistellung bzw. befristete Beitragsreduzierung des
­                                                                               schweren Krankheiten
­GENERATION private plus nicht berührt.
                                                                          Die in den folgenden Definitionen für schwere Krankheiten genann-
5                                                                         ten Ärzte bzw. Fachärzte müssen die Voraussetzungen für quali­
Eine Erhöhung des Beitrags zu Ihrem GENERATION private plus hat           fizierte Ärzte im Sinne von § 11 Absatz 3 erfüllen, um für Zwecke
keine Auswirkungen auf die Höhe der versicherten Leistung für             dieser Anlage A – Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten
schwere Krankheiten.                                                      anerkannt zu werden.

6                                                                         In den einzelnen Definitionen führen wir auf, wann unsere Leistungs-
Wenn sie den Beitrag zu Ihrem GENERATION private plus redu­               pflicht bei bestimmten schweren Krankheiten ausgeschlossen oder
zieren, kann es gegebenenfalls erforderlich sein, die Höhe der ver-       eingeschränkt ist. Bitte beachten Sie, dass unsere Leistungspflicht
sicherten Leistung anzupassen.                                            auch nach § 8 ausgeschlossen oder eingeschränkt sein kann.

7
Wenn Sie den Rentenbeginn Ihres GENERATION private plus
­hinausschieben, erfolgt keine automatische Verlängerung des Ver-
 sicherungsschutzes für die gewählte Zusatzoption. Sie können aber
 von der Verlängerungsoption nach § 7 dieser Besonderen Bedin­
 gungen Gebrauch machen.

8
Der Anspruch auf Treueboni gemäß § 17 der Versicherungsbedin-
gungen bleibt auch bei Eintritt eines Versicherungsfalls bestehen.

9
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden
die Versicherungsbedingungen für Ihren GENERATION private plus
Anwendung.


                                                                                                                                           Seite 35/71

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Schwere Krankheiten
GENERATION    privateVorsorge
                      plus
Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen


Übersicht der abgesicherten schweren
Krankheiten
 Gruppe 1: Organversagen

 _ Fortgeschrittene Leber-           _ Fortgeschrittene Lungen-              _ Transplantation von Hauptorganen

   erkrankungen                        erkrankung (inklusive schwerem
                                       Emphysem)

 Gruppe 2: Zentrales Nervensystem

 _ Erkrankungen des zentralen        _ Kinderlähmung (Poliomyelitis)         _ Querschnittslähmung

   Nervensystems                     _ Motoneuronerkrankung
                                     _ Multiple Sklerose mit neurolo-

                                       gischen Einschränkungen

 Gruppe 3: Herz-Kreislauf-System

 _ Aortenplastik                     _ Herzklappenoperation                  _ Schlaganfall
 _ Bypass-Operation der Herz-        _ Intrakranielles Aneurysma

   kranzgefäße
 _ Herzinfarkt


 Gruppe 4: Entzündungen

 _ Bakterielle Meningitis            _ Enzephalitis


 Gruppe 5: Tumore

 _ Fortgeschrittener Krebs           _ Gutartiger Gehirntumor                _ Gutartiger Rückentumor


 Gruppe 6: Weitere Krankheiten/Absicherungen

 _ Abhängigkeit von einer dritten    _ HIV-Infektion als Folge eines         _ Schwere Verbrennungen,

   Person                              körperlichen Übergriffs                 Erfrierungen und Verätzungen
 _ Aplastische Anämie                _ HIV-Infektion durch Bluttransfusion   _ Schwerer Unfall

   (Blutbildungsstörung)             _ HIV-Infektion erworben als Folge      _ Sprachverlust
 _ Funktionsverlust von Gliedmaßen                                           _ Transplantation von Knochenmark
                                       bestimmter beruflicher Tätigkeiten
                                     _ Koma                                  _ Verlust der Hörfähigkeit (Taubheit)
                                     _ Schwere Kopfverletzung                _ Verlust der Sehfähigkeit (Blindheit)


                                                                                                                      Seite
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Schwere Krankheiten
GENERATION    privateVorsorge
                      plus
Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen


Erläuterung Wartezeiten

Was ist eine Wartezeit?
Bei einer schweren Krankheit mit Wartezeit erhalten Sie eine Leistung, wenn die Erkrankung oder die Notwendigkeit einer Behandlung 3 bzw.
6 Monate nach Versicherungsbeginn diagnostiziert wurde. Falls Sie die Versicherungssumme erhöhen, gilt diese Wartezeit erneut für den Betrag
der Erhöhung. Die entsprechende Regelung hierzu finden Sie in § 6 Absatz 2 der Versicherungsbedingungen.


Für diese schweren Krankheiten gilt folgende Wartezeit:
      -   Fortgeschrittener Krebs (6 Monate)
      -   Bypass-Operation der Herzkranzgefäße (3 Monate)


                                                                                                                                         Seite
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Schwere Krankheiten
GENERATION    privateVorsorge
                      plus
Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen


 Gruppe 1: Organversagen


 Fortgeschrittene Lebererkrankungen

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver-        Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          sicherten Person eine Leberzirrhose oder das         können, benötigen wir, neben den nach
                          Endstadium einer Lebererkrankung diagnosti-          § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          ziert wurde und mindestens zwei der folgenden        _ Befundbericht des behandelnden Gastro-
                          Krankheitsbilder vorliegen:                              enterologen, aus dem sich die Leber-
                          _ hepatische Enzephalopathie (Hirn-                      erkrankung und zwei der beschriebenen
                            erkrankung durch Leberschaden)                         Krankheitsbilder ergeben.
                          _ unkontrollierbarer Aszites (Wasserbauch)
                          _ Ikterus (permanente Gelbsucht)
                          _ Varizen (Krampfadern) in der Speiseröhre
                            oder im Magen


 Fortgeschrittene Lungenerkrankung (inklusive schwerem Emphysem)

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der             Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          versicherten Person eine Lungenerkrankung            können, benötigen wir, neben den nach
                          diagnostiziert wurde, welche zur chronisch           § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          respiratorischen Insuffizienz führte, und folgende   _ Befundbericht des behandelnden Facharz-
                          Befunde diagnostiziert wurden:                           tes für Lungenerkrankungen, aus dem sich
                          _ eine ununterbrochene Sauerstoffversor-                 die Diagnose der Lungenerkrankung und
                            gung wegen Hypoxie (Sauerstoffmangel)                  der chronisch respiratorischen Insuffizienz
                          _ FEV1 (forciertes exspiratorisches Volumen              ergibt,
                            in der 1. Sekunde = Tiffeneau-Test) beträgt        _ Befundbericht, aus dem sich die genannten
                            dauerhaft weniger als 1 Liter                        Befunde ergeben.
                          _ arterielle Blutgasanalyse mit partiellem
                                Sauerstoffdruck von 55 Millimeter Quecksil-
                                bersäule oder weniger (Pa02 ≤ 55 mm Hg)


 Transplantation von Hauptorganen

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          Person eine teilweise oder vollständige Trans-       können, benötigen wir, neben den nach
                          plantation von Herz, Lunge, Leber, Niere oder        § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          Bauchspeicheldrüse erhielt oder sie dafür auf        _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die
                          einer offiziellen Warteliste registriert wurde.        Transplantation durchgeführt wurde,
                                                                               _ Befundberichte, aus denen sich die Not-
                                                                                 wendigkeit der Transplantation ergibt, oder
                                                                               _ Bestätigung der Registrierung auf einer
                                                                                   offiziellen Warteliste.


                                                                                                                                 Seite 38/71
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 Gruppe 2: Zentrales Nervensystem


 Erkrankung des zentralen Nervensystems

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte   Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          Person vor ihrem 65. Geburtstag aufgrund einer     können, benötigen wir, neben den nach
                          Erkrankung des zentralen Nervensystems erst-       § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          malig mindestens eine der folgenden Fähigkei-      _ alle Befundberichte des behandelnden
                          ten für mindestens 6 Monate durchgehend                Neurologen, aus denen sich die Diagnose
                          verloren hat:                                          einer Erkrankung des zentralen Nerven-
                          _ eine Entfernung von 200 Meter über einen             systems, deren Erstauftreten, Verlauf sowie
                                ebenen Boden ohne Hilfsmittel (wie z. B.         Auswirkungen ergeben.
                                eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl) gehend
                                zurückzulegen, ohne anzuhalten, sich ab-
                                zustützen oder sich setzen zu müssen;
                          _ ohne fremde Hilfe, auch bei Benutzung
                            krankengerechter Essbestecke und
                            Trinkgefäße, bereits vorbereitete essfertige
                            Nahrung und Getränke aufzunehmen;
                          _ ohne Hilfsmittel über die Sprache mit der
                            Umwelt zu kommunizieren;
                          _ die Funktion einer kompletten Gliedmaße,
                                also des Arms, einschließlich der Hand,
                                oder des Beins, einschließlich des Fußes.
                          Der Verlust der Fähigkeit muss danach noch
                          mindestens 6 Monate andauern. Die versicherte
                          Person hat zum Zeitpunkt der Erkrankung das
                          dritte Lebensjahr vollendet.


                                                                                                                               Seite 39/71
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 Kinderlähmung (Poliomyelitis)

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn sich die       Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          versicherte Person während der Versicherungs-   können, benötigen wir, neben den nach
                          dauer mit dem Poliovirus infizierte und eine    § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          paralytische Poliomyelitis (Infektion mit       _ Befundbericht des behandelnden Neuro-
                          dem Poliovirus, welche zu Lähmungen führt)          logen, aus dem sich die Diagnose
                          diagnostiziert wurde, die sich auf Atmung           der paralytischen Poliomyelitis sowie der
                          oder Motorik auswirkt.                              Beginn der Infektion ergeben.


 Motoneuronerkrankung

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der        Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          versicherten Person eine der Motoneuron-        können, benötigen wir, neben den nach
                          erkrankungen:                                   § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          _ spinale Muskelatrophie (SMA),                 _ Befundbericht des behandelnden Neuro-
                          _ bulbospinale SMA Typ Kennedy,                     logen, aus dem sich die Diagnose einer
                          _ amyotrophe Lateralsklerose (ALS),                 Motoneuronerkrankung und der Verlust
                                                                              der neurologischen Fähigkeiten ergeben.
                          _ progressive Muskelatrophie (PMA),
                          _ primäre Lateralsklerose,
                          _ hereditäre spastische Spinalparalyse
                            (HSP),
                          _ Post-Polio-Syndrom (PPS)

                          diagnostiziert wurde, welche zu mindestens
                          einer der folgenden Einschränkungen:
                          _ Muskellähmung,
                          _ Muskelschwund,
                          _ Sprechstörung,
                          _ Schluckstörung

                          führte.


                                                                                                                          Seite 40/71
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 Multiple Sklerose mit neurologischen Einschränkungen

 Was ist versichert?      Sie erhalten die versicherte Leistung, wenn die   Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          Diagnose einer Multiplen Sklerose anhand der      können, benötigen wir, neben den nach
                          dann gültigen McDonald-Kriterien für Multiple     § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          Sklerose gestellt wurde und seit mindestens       _ alle Befundberichte des behandelnden
                          6 Monaten durchgehend entweder                        Neurologen, aus dem sich die Diagnose
                          _ ein EDSS-Wert von mindestens 4,5 vorliegt           der Multiplen Sklerose anhand der
                                oder                                            dann gültigen McDonald-Kriterien sowie
                          _ motorische Einschränkungen einer ganzen             die Funktionseinschränkungen oder der
                                Extremität (Lähmung oder Bewegungs-             EDSS-Wert und deren Verlauf ergeben.
                                störung von Arm oder Bein) bestehen.

 Wann wird eine           Sie erhalten eine Teilzahlung der versicherten    Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
 Teilzahlung              Leistung, wenn bei der versicherten Person        können, benötigen wir, neben den nach
 gewährt?                 die Diagnose einer Multiplen Sklerose anhand      § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          der aktuellsten McDonald-Kriterien für Multiple   _ Befundbericht des behandelnden Neuro-
                          Sklerose gestellt wurde.                              logen, aus dem sich die Diagnose einer
                          Sie erhalten die geringere Summe von entweder         Multiplen Sklerose anhand der McDonald-
                          _ 50 % der versicherten Leistung (siehe               Kriterien ergibt.
                            Versicherungsschein) oder
                          _ 20.000 €.


  Querschnittslähmung

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-   Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          cherten Person aufgrund einer Schädigung des      können, benötigen wir, neben den nach
                          Rückenmarks oder Hirns zwei Gliedmaßen, also      § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          _ beide Arme oder                                 _ Befundbericht des behandelnden Neuro-
                          _ beide Beine oder                                    logen oder Psychiaters, aus dem sich die
                          _ ein Arm und ein Bein,                               Lähmung und ihre Dauerhaftigkeit ergeben.

                          jeweils über dem Hand- oder Fußgelenk
                          vollständig und unumkehrbar gelähmt sind,
                          sodass sie funktionslos sind und nicht mehr
                          bewegt werden können.


                                                                                                                            Seite 41/71
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 Gruppe 3: Herz-Kreislauf-System


 Aortenplastik

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          cherten Person aufgrund einer Gefäßerkrankung       können, benötigen wir, neben den nach
                          ein Eingriff an der thorakalen oder abdominalen     § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          Aorta durchgeführt wurde. Der Eingriff muss         _ Entlassungsbericht der Klinik, in der der
                          nach den Regeln der deutschen Gesellschaft              Eingriff an der thorakalen oder abdomina-
                          für Kardiologie bzw. den entsprechenden, in             len Aorta durchgeführt wurde.
                          einem anderen anerkannten Staat angewandten
                          Regeln notwendig sein.

 Was ist nicht            Sie erhalten keine Leistung bei dem Einbringen
 versichert?              von minimalinvasiven Stents oder einem Eingriff
                          an den Seitenästen der Aorta.


 Bypass-Operation der Herzkranzgefäße

 Wartezeit                Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes           Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          und der ersten Diagnose der Notwendigkeit der       können, benötigen wir, neben den nach
                          Bypass-Operation der Herzkranzgefäße müssen         § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          mindestens 3 Monate vergangen sein.                 _ Befundbericht des behandelnden Kardiolo-
                                                                                gen oder
                                                                              _ Entlassungsbericht der Klinik, aus dem sich
                                                                                die Bypass-Operation oder die Diagnose
                                                                                der De-novo-Angina sowie der Zeitpunkt
                                                                                der ersten Empfehlung ergeben.

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der
                          versicherten Person eine Bypass-Operation
                          der Herzkranzgefäße vorgenommen wurde,
                          um eine Verengung bzw. einen Verschluss
                          mindestens einer Koronararterie mit Bypass-
                          Transplantation zu behandeln. Die Operation
                          muss entweder am offenen Herzen oder
                          durch eine minimalinvasive Bypass-Operation
                          (MIDCAB) stattgefunden haben
                          oder
                          es besteht eine De-novo-Angina mit Indikation
                          zur Durchführung einer dringenden oder frühen
                          (< 72 Stunden) Bypass-Operation gemäß den
                          ESC-Guidelines in der dann gültigen Version.
                          In diesem Fall erfolgt eine Leistung ohne Berück-
                          sichtigung der oben genannten 3-monatigen
                          Wartezeit.


 Was ist nicht            Angioplastie und alle anderen intraarteriellen,
 versichert?              katheterbasierten Techniken und Laserverfahren


                                                                                                                              Seite 42/71
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 Herzinfarkt

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der            Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          versicherten Person ein ST-Hebungsinfarkt           können, benötigen wir, neben den nach
                          (STEMI-Herzinfarkt) oder ein NSTEMI-Herz-           § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          infarkt diagnostiziert wurde und ein Teil des       _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher
                          Herzmuskels aufgrund unzureichender Blut-               der Herzinfarkt diagnostiziert, die herz-
                          zufuhr abgestorben ist. Zusätzlich müssen               spezifischen Enzyme gemessen und das
                          folgende Anzeichen vorgelegen haben:                    EKG geschrieben wurde.
                          _ Herzinfarkt aufgrund eines kompletten
                                Verschlusses einer Herzkranzarterie durch
                            ein Blutgerinsel (Thrombus),
                          _ charakteristischer Anstieg der herzspezifi-
                            schen Marker, zum Beispiel Troponin, und
                                a) entweder typische klinische Symptome
                                   (z. B. Brustschmerzen) oder
                                b) neue, charakteristische Veränderungen
                                   im Elektrokardiogramm (EKG).

 Was ist nicht            Angina pectoris
 versichert?              (stabil, instabil, mikrovaskulär)


 Herzklappenoperation

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          cherten Person erstmals mittels einer Operation     können, benötigen wir, neben den nach
                          am offenen Herzen oder durch einen minimalin-       § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          vasiven Eingriff eine oder mehrere Herzklappen      _ Entlassungsbericht der Klinik, in der die
                          ersetzt oder repariert wurden.                          Herzklappenoperation durchgeführt wurde,
 Was ist nicht            Sie erhalten keine Leistung bei Durchführung            aus dem sich die Art der Operation ergibt.
 versichert?              einer Ballondilatation bei einer verengten Klappe
                          oder für die kathetergestützte Rekonstruktion
                          der Mitralklappe mit MitralClip.


 Intrakranielles Aneurysma

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der            Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          versicherten Person mittels bildgebender Unter-     können, benötigen wir, neben den nach
                          suchungsmethoden (z. B. Computertomografie          § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          oder Magnetresonanztomografie) ein intrakrani-      _ Befund- und/oder Entlassungsbericht des
                          elles Aneurysma von mindestens 25 Millimeter            behandelnden Neurologen, aus dem sich
                          Durchmesser diagnostiziert wurde.                       die Diagnose des intrakraniellen Aneurys-
                                                                                  mas mittels CT oder MRT ergibt, sowie
                                                                              _ Entlassungsbericht der Klinik, in der das
                                                                                Aneurysma festgestellt und/oder behandelt
                                                                                wurde.


                                                                                                                               Seite 43/71
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 Schlaganfall

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der            Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          versicherten Person ein Schlaganfall diagnos-       können, benötigen wir, neben den nach
                          tiziert wurde. Hierbei muss das Gehirngewebe        § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          aufgrund unzureichender Blutzufuhr oder einer       _ alle Befundberichte des behandelnden
                          Hirnblutung geschädigt worden sein.                     Neurologen, aus denen sich die Diagnose
                          Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien           des Schlaganfalls und die Funktionsein-
                          für mindestens 3 Monate durchgehend vorgele-            schränkungen sowie deren Verlauf
                          gen haben und nach aktuellem medizinischen              ergeben.
                          Stand der Wissenschaft auch noch für mindes-
                          tens 9 Monate fortdauern:
                          _ halbseitige Lähmung (Hemiplegie/Hemipa-
                            rese)
                          _ Sprachstörungen (Aphasie)
                          _ Sehstörungen
                          _ Schluckstörungen
                          _ Epilepsie

                          _ Einschränkungen der alltäglichen Fähig-
                            keiten auf unter 60 Punkte nach dem
                            Barthel-Index (Index zur Bewertung von
                            alltäglichen Fähigkeiten)

 Was ist nicht            Sie erhalten keine Leistung bei einer transitori-
 versichert?              schen ischämischen Attacke (TIA) oder
                          einer schweren Migräne mit entsprechenden
                          neurologischen Defiziten.


                                                                                                                            Seite 44/71
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 Gruppe 4: Entzündungen


 Bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung)

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der              Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          versicherten Person eine bakterielle Meningitis       können, benötigen wir, neben den nach
                          diagnostiziert wurde und für mindestens 3 Monate      § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          durchgehend                                           _ alle Befundberichte des behandelnden
                          _ neurologische Ausfälle (z. B. Hör-, Seh-,               Internisten oder Neurologen, aus denen
                                Gefühls-, Sprech-, Schluckstörungen, Läh-           sich die Diagnose der bakteriellen Menin-
                            mungen, Gehstörungen, Krampfanfälle) oder               gitis und die neurologischen Ausfälle sowie
                          _ schwere Beeinträchtigungen der intellektuel-            deren Verlauf ergeben.
                            len Fähigkeiten vorlagen.

 Was ist nicht            Alle anderen Arten der Meningitis, z. B. die virale
 versichert?              Meningitis


 Enzephalitis

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-       Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          cherten Person eine Enzephalitis, also eine Ent-      können, benötigen wir, neben den nach
                          zündung des Gehirns, meistens ausgelöst durch         § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          Viren oder Bakterien, zum Teil unter zusätzlicher     _ alle Befundberichte des behandelnden
                          Beteiligung der Hirnhäute (Meningoenzephalitis)           Neurologen oder Psychiaters, welche
                          oder des Rückenmarks (Enzephalomyelitis) dia-             die Diagnose der Enzephalitis und
                          gnostiziert wurde und für mindestens 3 Monate             die andauernden Ausfälle bestätigen.
                          durchgehend
                          _ neurologische Ausfälle (z. B. Hör-, Seh-,
                                Gefühls-, Sprech-, Schluckstörungen, Läh-
                                mungen, Gehstörungen, Krampfanfälle) oder
                          _ gravierende Beeinträchtigungen der intel-
                            lektuellen Fähigkeiten (z. B. Merkfähigkeits-,
                            Konzentrationsstörungen, Persönlichkeits-
                            veränderungen)
                          vorlagen.


                                                                                                                              Seite
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 Gruppe 5: Tumore


 Fortgeschrittener Krebs

 Wartezeit                Zwischen Beginn des Versicherungsschutzes              Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          und der ersten Diagnose einer Krebserkrankung          können, benötigen wir, neben den nach
                          sind mindestens 6 Monate vergangen.                    § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                                                                                 _ alle Befundberichte der Klinik, in welcher
 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der
                          versicherten Person anhand eines histopatho-               die Krebserkrankung diagnostiziert wurde,
                          logischen Befunds eines der folgenden Tumor-               insbesondere diejenigen, aus denen sich
                          kriterien nachgewiesen wurde:                              der histopathologische Befund ergibt, sowie
                          _ ein solider Tumor im Stadium I nach AJCC/                gegebenenfalls den Behandlungsplan.

                                UICC 8. Edition, wenn für die Behandlung
                                eine Strahlen- oder Chemo- oder Immun-
                                therapie (CAR-T oder Immun-Checkpoint-
                                Inhibitor) erforderlich ist; die Notwendigkeit
                                einer Strahlen- oder Chemo- oder Immun-
                                therapie ist durch einen qualifizierten Fach-
                                arzt zu bestätigen;
                          _ ein solider Tumor im Stadium II nach AJCC/
                            UICC 8. Edition oder höher;
                          _ ein Gehirntumor im Stadium II nach WHO
                            oder höher;
                          _ Leukämie oder malignes Lymphom;

 Was ist nicht            Sie erhalten keine Leistung bei Diagnose eines
 versichert?              der folgenden Tumorkriterien:
                          _ papilläre und follikuläre Schilddrüsenkarzi-
                                nome im Stadium I oder weniger, unabhän-
                                gig von deren Therapie oder Behandlung;
                          _ Basalzell- und Plattenepithelkarzinome der
                            Haut sowie Dermatofibrosarkoma protube-
                            rans (DFSP);
                          _ Prostatakarzinome im Stadium I nach
                                AJCC/UICC 8. Edition oder weniger,
                                unabhängig von deren Therapie oder
                                Behandlung;
                          _ nicht invasive papilläre Karzinome der Bla-
                            se Ta und Tis (Carcinoma in situ) nach TNM;
                          _ ein Tumor in einem früheren, als dem
                                jeweils beschriebenen Stadium, also ins-
                                besondere solche im Stadium 0, 0is, in situ
                                (Tis) oder Ta, alle prämalignen Erkrankun-
                                gen oder nicht invasiven Krebserkrankun-
                                gen (z. B. CIN 1 bis CIN 3 bei Gebärmutter-
                                halsveränderungen);
                          _ Krebs, der lediglich durch Testverfahren
                            nachgewiesen wurde, die auf dem Nach-
                            weis von zirkulierenden Tumorzellen oder
                            tumorassoziierten Molekülen in Körperflüs-
                            sigkeiten wie Blut, Speichel, Urin oder Stuhl
                            (Liquid Biopsy) ohne histopathologischen
                            Befund basieren.


                                                                                                                                 Seite
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 Gutartiger Gehirntumor

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-      Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          cherten Person ein gutartiger Tumor innerhalb        können, benötigen wir, neben den nach
                          des Schädels, im Gehirn, der Hirnnerven, der         § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          Hirnhäute oder der Hirnanhangdrüse diagnosti-        _ Befundbericht des behandelnden Neurolo-
                          ziert wurde, welcher entweder                            gen, Psychiaters oder Onkologen, welcher
                          _ operativ behandelt wurde oder bei dem                  die Diagnose eines der genannten gutarti-
                                eine operative Behandlung indiziert (not-          gen Hirntumore sowie dessen Behandlung
                                wendig), aber nicht möglich ist bzw. nicht         enthält.
                                vorgenommen wird, oder
                          _ welcher mit Strahlen- oder Immuntherapie
                            (CAR-T oder Immun-Checkpoint-Inhibitor)
                            behandelt wurde.

 Was ist nicht            Sie erhalten keine Leistung bei Diagnose einer
 versichert?              der folgenden Befunde:
                          _ Granulome (entzündungsbedingte Gewe-
                            beneubildungen)
                          _ Malformationen (Missbildungen) innerhalb
                            oder außerhalb der Arterien oder Venen
                            des Gehirns
                          _ Hämatome und Tumore der Wirbelsäule
                          _ Neurinome (gutartige Nervenfasertumore)
                          _ Hypophysenadenome (Tumore in der
                            Hirnanhangdrüse)
                          _ Angiome (Gefäßneu- oder -fehlbildungen)
                          _ Zysten
                          _ Abszesse


 Gutartiger Rückentumor

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der             Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          versicherten Person ein gutartiger Tumor des         können, benötigen wir, neben den nach
                          Rückenmarks oder Wirbelkanals diagnostiziert         § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          wurde, welcher entweder                              _ Befundbericht des behandelnden Neurolo-
                          _ operativ behandelt wurde oder bei dem                  gen, Psychiaters oder Onkologen, welcher
                                eine operative Behandlung indiziert ist oder       die Diagnose eines der genannten Tumore
                          _ der mit Strahlen- oder Immuntherapie                   sowie dessen Behandlung enthält.
                            (CAR-T oder Immun-Checkpoint-Inhibitor)
                            behandelt wurde.

 Was ist nicht            Sie erhalten keine Leistung bei Diagnose einer
 versichert?              der folgenden Befunde:
                          _ Granulome (entzündungsbedingte Gewe-
                            beneubildungen)
                          _ Neurinome (gutartige Nervenfasertumore)
                          _ Hypophysenadenome (Tumore in der
                            Hirnanhangdrüse)
                          _ Angiome (Gefäßneu- oder -fehlbildungen)
                          _ Zysten
                          _ Abszesse


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 Gruppe 6: Weitere Krankheiten/Absicherungen


 Abhängigkeit von einer dritten Person

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte   Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          Person nach dem 18. und vor dem 65. Geburts-       können, benötigen wir, neben den nach
                          tag für mindestens 6 Monate durchgehend die        § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          Fähigkeit zur eigenständigen Versorgung            _ alle ärztlichen Befunde und Berichte,
                          verloren hat und mindestens drei der folgenden         aus denen sich die Einschränkungen der
                          Aktivitäten des täglichen Lebens nicht ohne            Aktivitäten des täglichen Lebens und deren
                          Hilfestellung einer dritten Person ausführen           Dauer ergeben, zum Beispiel Pflegegut-
                          kann:                                                  achten.
                          _ Baden und Duschen
                          _ Be- und Entkleiden
                          _ Essen und Trinken
                          _ sich selbstständig von einem Zimmer zum
                            anderen bewegen
                          _ Toilette benutzen
                          _ Zubettgehen und Aufstehen


 Aplastische Anämie (Blutbildungsstörung)

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der           Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          versicherten Person eine schwere aplastische       können, benötigen wir, neben den nach
                          Anämie diagnostiziert wurde, die mindestens        § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          eine der folgenden Behandlungen erforderlich       _ alle Befundberichte des behandelnden
                          macht:                                                 Internisten, aus denen sich die Diagnose
                          _ Blutbestandteilübertragung                           einer schweren aplastischen Anämie sowie
                          _ Knochenmarktransplantation                           deren Behandlung ergeben.
                          _ immunsystemunterdrückende Behandlung
                          _ knochenmarkstimulierende Medikamente


 Funktionsverlust zweier Gliedmaßen

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-    Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          cherten Person zwei Gliedmaßen, also entweder      können, benötigen wir, neben den nach
                          _ zwei Arme,                                       § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          _ zwei Beine oder                                  _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher

                          _ ein Arm und ein Bein,                                die Amputation vorgenommen oder behan-
                                                                                 delt wurde, oder
                          jeweils oberhalb des Hand- oder Fußgelenks         _ Befundbericht des behandelnden Inter-
                          nicht wiederherstellbar abgetrennt sind oder
                                                                               nisten oder Neurologen, aus dem sich der
                          ihre Funktion dauerhaft und vollständig verloren
                                                                               vollständige und dauerhafte Funktionsver-
                          haben
                                                                               lust von zwei Gliedmaßen ergibt.


                                                                                                                           Seite
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 HIV-Infektion als Folge eines körperlichen Übergriffs

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          cherten Person eine HIV-Infektion durch einen       können, benötigen wir, neben den nach
                          körperlichen Übergriff                              § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          _ in einem der folgenden Länder stattfand:          _ Befundbericht des behandelnden Arztes,
                                Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutsch-            aus dem sich die Diagnose und die
                                land, Estland, Finnland, Frankreich,              Ergebnisse der Blutuntersuchungen
                                Griechenland, Großbritannien, Irland,             ergeben, und
                                Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland,   _ Ermittlungsakte der Polizei oder Staatsan-
                                Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,         waltschaft, aus der sich die Meldung des
                                Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,         körperlichen Übergriffs ergibt.
                                Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz,
                                Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,
                                Ungarn, Zypern, Vereinigte Staaten von
                                Amerika, Australien oder Neuseeland, und
                          _ der Übergriff der Polizei gemeldet und von
                            dieser dokumentiert wurde,
                          _ ein negativer HIV-Antikörpertest nach dem
                                Übergriff belegt, dass die Infektion nicht
                                bereits vor diesem bestand, und
                          _ ein weiterer HIV-Test innerhalb von 12
                            Monaten nach dem Übergriff erstmals
                            positiv war.


 HIV-Infektion durch Bluttransfusion

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          cherten Person nach Abschluss des Versiche-         können, benötigen wir, neben den nach
                          rungsvertrags eine Infektion mit dem HI-Virus       § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          über eine Bluttransfusion durch eine offiziell      _ Befundbericht des behandelnden Arztes,
                          registrierte und von den Gesundheitsbehörden            aus dem sich die Diagnose, die Ergebnisse
                          anerkannte und autorisierte Institution erfolgte.       der Blutuntersuchungen und die Infektion
                          Zusätzlich muss ein HIV-Test innerhalb von              über die Bluttransfusion ergeben.
                          6 Monaten nach dem Erhalt der Bluttransfusion
                          laborchemisch erstmals positiv sein (Serokon-
                          version).


                                                                                                                             Seite
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 HIV-Infektion erworben als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeiten

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-    Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          cherten Person nach Versicherungsbeginn eine       können, benötigen wir, neben den nach
                          HIV-Infektion diagnostiziert wurde, welche         § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          a) durch eine Verletzung oder                      _ Unterlagen der Unfallversicherung

                          b) durch Umgang mit Blut oder einer bluthaltigen       oder der Unfallkasse, aus denen sich
                                Körperflüssigkeit während der Ausübung der       das Anerkennen einer HIV-Infektion
                           Berufstätigkeit in den nachstehend aufgeführ-         als Berufskrankheit ergibt.
                           ten Berufen erworben wurde:
                          _ Ärzte/Ärztinnen,
                          _ Zahnärzte/Zahnärztinnen
                          _ Heilpraktiker/-innen
                          _ Medizinisch-technische Assistentinnen und
                            Assistenten
                          _ Krankenschwestern und -pfleger
                          _ Arzthelferinnen und -helfer
                          _ Küchenpersonal im Krankenhaus
                          _ Zahnarzthelferinnen und -helfer
                          _ Sanitäter/-innen
                          _ Personal in medizinischen Labors
                          _ Polizisten/Polizistinnen und Angehörige der
                                  Bundespolizei
                          _ Pharmazeuten/Pharmazeutinnen
                          _ Feuerwehrleute und Angehörige der freiwil-
                            ligen Feuerwehr
                          _ Gefängnispersonal
                          _ Hebammen/Geburtshelfer
                          _ Wäschereipersonal im Krankenhaus
                          _ Krankenhaushilfspersonal
                          _ Reinigungspersonal im Krankenhaus
                          _ Personal bei Beerdigungsinstituten
                          _ Altenpfleger/Altenpflegerinnen

                          c) die als Berufskrankheit von der gesetzlichen
                             Unfallversicherung (§ 9 SGB VII i. V. m.
                             Nr. 3101 der Anlage zu § 1 der Berufskrank-
                             heiten-Verordnung [BKV] oder der Unfallkasse
                             [§ 31 Abs. 3 BeamtVG]) der versicherten
                             Person anerkannt wurde.


                                                                                                                           Seite
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 Koma

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der           Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          versicherten Person ein Zustand tiefer Bewusst-    können, benötigen wir, neben den nach
                          losigkeit bzw. das Versagen der nicht vitalen      § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          Hirnfunktionen ohne Reaktion auf externe Reize     _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher
                          eingetreten ist, welcher 96 Stunden ununterbro-        das Koma behandelt wurde, aus dem
                          chen bestand und in dieser Zeit den Einsatz von        sich die Behandlung ergibt.
                          lebenserhaltenden Systemen (z. B. Beatmung)
                          erforderte.

 Was ist nicht            Sie erhalten keine Leistung bei ärztlich
 versichert?              induziertem, künstlichem Koma.


 Schwere Kopfverletzung

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der ver-      Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          sicherten Person plötzlich ein von außen auf       können benötigen wir, neben den nach
                          den Körper einwirkendes unfreiwilliges Ereignis    § 20 notwendigen Unterlagen, zunächst nur:
                          (Unfall) unmittelbar zu einer Kopfverletzung und   _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher
                          einer Schädigung des Gehirns mit dauerhaften           die traumatische Kopfverletzung behandelt
                          a) neurologischen Ausfällen (z. B. Hörstörungen,       wurde,
                             Sehstörungen, Gefühlsstörungen, Sprech-         _ Unfallbericht und
                             störungen, Schluckstörungen, Lähmungen,         _ alle Befundberichte des behandelnden
                             Gehstörungen, Krampfanfällen) oder
                                                                                 Neurologen oder Psychiaters, aus denen
                          b) gravierenden Beeinträchtigungen der intellek-       sich die dauerhaften neurologischen
                             tuellen Fähigkeiten führt.                          Ausfälle ergeben.


 Schwere Verbrennungen, Erfrierungen und Verätzungen

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-    Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          cherten Person durch ein einzelnes Ereignis        können, benötigen wir, neben den nach
                          a) eine Verbrennung dritten Grades oder            § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                                                                             _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher
                          b) ein Hautschaden dritten Grades durch Kälte
                             oder Verätzung,                                     die Hautverletzung behandelt wurde.

                          jeweils an mindestens 9 % der Körperober-
                          fläche, entstanden ist.


                                                                                                                           Seite
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 Schwerer Unfall

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          Person schwer verunfallt ist und folgende Kriteri-   können, benötigen wir, neben den nach
                          en erfüllt sind:                                     § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          Ein plötzlich von außen auf den Körper der           _ Entlassungsbericht der Klinik, in welcher
                          versicherten Person einwirkendes Ereignis                die versicherte Person wegen des schwe-
                          (Unfall) führt unmittelbar zu einem der folgenden        ren Unfalls behandelt wurde, aus dem sich
                          Kriterien:                                               die Behandlung und die Auswirkungen des
                          _ dem dauerhaften und vollständigen Verlust              Unfalls ergeben.
                                der Gebrauchsfähigkeit mindestens
                                a) eines Arms und eines Beins oder
                                b) beider Arme oder beider Beine,
                                jeweils oberhalb des Hand- oder Fußge-
                                lenks, oder
                          _ einer schweren Kopfverletzung mit Hirn-
                            schädigung und dauerhaften neurologi-
                            schen Ausfällen (z. B. Hör-, Seh-, Gefühls-,
                            Sprech-, Schluckstörungen, Lähmungen,
                            Gehstörungen, Krampfanfällen) oder
                          _ tiefer Bewusstlosigkeit von mindestens 96
                                Stunden Dauer ohne Reaktion auf externe
                                Reize als unmittelbare Folge des Unfalls.

 Was ist nicht            Ein künstliches, induziertes Koma ist
 versichert?              ausgeschlossen.


 Sprachverlust

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicherte     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          Person aufgrund einer Schädigung oder Erkran-        können, benötigen wir, neben den nach
                          kung der Stimmbänder, für mindestens 2 Monate        § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          durchgehend die Fähigkeit verloren hat, sich mit     _ Befundbericht des behandelnden Hals-
                          Worten einem Dritten gegenüber verständlich              Nasen-Ohren-Arztes, aus dem sich der
                          zu machen und dies auch nicht durch zumutbare            Sprachverlust sowie dessen Ursache
                          technische oder medizinische Maßnahmen                   ergeben.
                          wiederhergestellt werden kann.

 Was ist nicht            Sie erhalten keine Leistung, wenn der Sprach-
 versichert?              verlust auf psychischen oder psychogenen
                          Ursachen beruht.


 Transplantation von Knochenmark

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn die versicher-      Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          te Person auf eine offizielle Warteliste für den     können, benötigen wir, neben den nach
                          Erhalt einer Transplantation von fremdem (allo-      § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                          genem) Knochenmark aufgenommen wurde und             _ Befundbericht Ihres behandelnden Arztes,
                          ein Facharzt die medizinische Notwendigkeit              aus dem sich die Erkrankung und die
                          der Transplantation von Knochenmark bestätigt            Notwendigkeit einer Knochenmarktrans-
                          hat. Gleiches gilt, wenn eine Transplantation von        plantation ergeben, sowie
                          fremdem (allogenem) Knochenmark durchge-             _ Bestätigung der Aufnahme in eine Warte-
                          führt wurde.
                                                                                 liste für den Empfang einer Knochenmark-
 Was ist nicht            Sie erhalten keine Leistung für die Transplanta-       spende.
 versichert?              tion von eigenem Knochenmark.


                                                                                                                             Seite
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 Verlust der Hörfähigkeit (Taubheit)

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          cherten Person,                                     können, benötigen wir, neben den nach
                          _ auch unter Verwendung geeigneter Hilfsmit-        § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                                tel, wie eines optimal angepassten Hörge-     _ Befundbericht des behandelnden Hals-
                                räts, oder anderer zumutbarer medizinischer       Nasen-Ohren-Arztes, aus dem sich der
                                Maßnahmen,                                        Hörverlust und dessen Ursache ergeben.
                          _ ein dauerhafter Hörverlust auf beiden Oh-
                                ren von 80 Dezibel oder mehr im Frequenz-
                                bereich des gesprochenen Wortes zwi-
                                schen 500 Hertz und 3 Kilohertz besteht.

 Was ist nicht            Sie erhalten keine Leistung, wenn der Hörverlust
 versichert?              auf psychischen oder psychogenen Ursachen
                          beruht.


 Verlust der Sehfähigkeit (Blindheit)

 Was ist versichert?      Sie erhalten eine Leistung, wenn bei der versi-     Um mit der Leistungsprüfung beginnen zu
                          cherten Person,                                     können, benötigen wir, neben den nach
                          _ auch unter Verwendung verordneter Hilfs-          § 20 aufgeführten Unterlagen, zunächst nur:
                            mittel oder zumutbarer Heilbehandlungen,          _ Befundbericht des behandelnden Augen-
                          _ voraussichtlich dauerhaft jeweils auf dem             arztes, aus dem sich der Visus oder das
                                besseren, voll korrigierten Auge entweder         Gesichtsfeld ergibt.
                                a) ein Restsehvermögen von maximal
                                   3/60 (0,05) Visus diagnostiziert wurde
                                   oder
                                b) das Gesichtsfeld auf maximal 15 Visus
                                   vom Zentrum in alle Richtungen begrenzt
                                   ist.

 Was ist nicht            Sie erhalten keine Leistung, wenn die Ein-
 versichert?              schränkung der Sehfähigkeit auf psychischen
                          oder psychogenen Ursachen beruht.


                                                                                                                            Seite
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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


ANLAGE B
BESONDERE BEDINGUNGEN
FÜR DIE ZUSATZOPTIONEN BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE UND
BEITRAGSBEFREIUNG BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT

     Für den GENERATION private plus mit laufender Beitragszah-               einer befristeten Beitragsfreistellung, einer befristeten
     lung kann die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente (inklusive            Beitragsreduzierung oder auch einer Beitragsstundung
                                                                              ­
     Beitragsbefreiung) oder die Zusatzoption Beitragsbefreiung bei           kann die versicherte Berufsunfähigkeitsrente angepasst
     Berufsunfähigkeit vereinbart werden.                                     werden. Näheres dazu finden Sie in Absatz 4 und Absatz 5.

     Bei der Zusatzoption handelt es sich nicht um eine selbstständi-     •	Wir zahlen Ihnen die in diesen Besonderen Bedingungen
     ge Zusatzversicherung, sondern um einen unselbstständigen               bestimmten einmaligen Leistungen.
     Teil Ihres Vertrags. Soweit in diesen Besonderen Bedingungen
     nichts anderes bestimmt ist, gelten die Regelungen in den            Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen bei
     ­Versicherungsbedingungen für den GENERATION private plus            Eintritt eines Versicherungsfalls Versicherungsschutz besteht.
      (im Weiteren „Versicherungsbedingungen“).                           Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, bis zu dessen Ablauf
                                                                          eine während der Versicherungsdauer anerkannte Leistung
     Zur besseren Übersichtlichkeit dieser Anlage B haben wir Quer-       längstens erbracht wird. Die Leistungsdauer entspricht grund-
     verweise auf andere Bestimmungen nur dann gesondert be-              sätzlich der Versicherungsdauer, sofern nicht eine abweichen-
     zeichnet, wenn sie sich außerhalb dieser Besonderen Bedin-           de Leistungsdauer vereinbart wurde.
     gungen befinden. Querverweise, die nicht gesondert bezeichnet
     sind, beziehen sich auf diese Anlage.                                Die Versicherungs- und Leistungsdauer sind in Ihrem Versiche-
                                                                          rungsschein angegeben.

§ 1	Welche Leistungen erbringen wir im Fall der                        		2
     Berufsunfähigkeit?                                                   Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, entsteht
     Wann entsteht und endet der Anspruch?                                der Anspruch auf die versicherten Leistungen mit Ablauf des
                                                                          Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Eine früh-
		1                                                                       zeitige Meldung erleichtert die Prüfung Ihrer Ansprüche.
     Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer
     der vereinbarten Zusatzoption gemäß §§ 2 bis 4 dieser Beson-       		3
     deren Bedingungen berufsunfähig wird, erbringen wir folgende         Ist eine Karenzzeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf die
     Versicherungsleistungen während der Leistungsdauer:                  Rente erst ab Beginn des auf den Ablauf der Karenzzeit folgen-
                                                                          den Kalendermonats. Die Karenzzeit beginnt mit Eintritt der
     •	Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht in Höhe          Berufsunfähigkeit. Während der Karenzzeit bis zum Beginn
        des zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit für         ­unserer Leistungspflicht muss die Berufsunfähigkeit ununter-
        ­Ihren GENERATION private plus vereinbarten Beitrags und           brochen bestanden haben.
         übernehmen für Sie die Beitragszahlung, längstens für die
         vereinbarte Beitragszahlungsdauer (Beitragsbefreiung).           Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der vereinbarten Versi-
         Eine gegebenenfalls gemäß § 19 der Versicherungsbedin-           cherungsdauer und wird die versicherte Person danach erneut
         gungen vereinbarte planmäßige Erhöhung der Beiträge für          aus dem gleichen medizinischen Grund berufsunfähig, so wer-
         Ihren GENERATION private plus findet während der Dauer           den bereits zurückgelegte Karenzzeiten angerechnet.
         des Versicherungsfalls nicht statt.
                                                                          Die vereinbarte Karenzzeit gilt nicht für die Leistung aus der
     •	Wenn Sie eine Dynamik der Beitragsbefreiung gemäß § 10            Beitragsbefreiung und für die einmaligen Leistungen.
        vereinbart haben, wird eine jährliche Erhöhung der Beiträge,
        die wir im Versicherungsfall für Sie zahlen, durchgeführt.      		4
        Die Erhöhung erfolgt zu jedem Jahrestag des Versiche-             Wenn Sie die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente vereinbart
        rungsbeginns, der dem Beginn unserer Leistungspflicht             haben, zahlen wir keine oder nur eine deutlich reduzierte
        folgt, in Höhe des von Ihnen bei Vertragsabschluss gewähl-        ­Berufsunfähigkeitsrente, wenn Ihre Berufsunfähigkeit während
        ten Prozentsatzes.                                                 der Dauer einer befristeten Beitragsfreistellung oder einer
                                                                           ­befristeten Beitragsreduzierung für Ihren GENRATION private
     •	Wenn Sie mit uns auch die Zahlung einer Berufsunfähig-              plus gemäß § 24 der Versicherungsbedingungen eintritt. Diese
        keitsrente vereinbart haben, zahlen wir Ihnen eine monat­           reduzierte Berufsunfähigkeitsrente liegt zwischen null Prozent
        liche versicherte Rente in der mit uns vereinbarten Höhe je-        und höchstens 15 Prozent der zu Beginn der Beitragsfrei­
        weils am Monatsanfang, längstens für die vereinbarte                stellung bzw. -reduzierung vereinbarungsgemäß mitversicher-
        Leistungsdauer. Die mit uns vereinbarte Höhe Ihrer monat-           ten Berufsunfähigkeitsrente. Wir berechnen die konkrete Höhe
        lichen versicherten Rente können Sie dem Versicherungs-             dieser reduzierten Berufsunfähigkeitsrente, indem wir den
                                                                            ­
        schein entnehmen. Die versicherte Rente kann sich, wenn             ­Betrag der zu Beginn der Beitragsfreistellung bzw. -reduzierung
        Sie das mit uns gesondert vereinbart haben, nach näherer             vereinbarungsgemäß mitversicherten Berufsunfähigkeitsrente
        Maßgabe von § 9 erhöhen. Bitte beachten Sie, dass wir                mit dem in Prozent angegebenen maßgeblichen Reduktions­
        ­keine oder nur eine deutlich reduzierte Berufsunfähigkeits-         faktor multiplizieren. Den maßgeblichen Reduktionsfaktor
         rente zahlen, wenn Ihre Berufsunfähigkeit während der               ­können Sie der folgenden Tabelle entnehmen, wobei es darauf
         ­Dauer einer befristeten Beitragsfreistellung oder einer be-         ankommt, in welchem Versicherungsjahr die Berufsunfähigkeit
          fristeten Beitragsreduzierung eingetreten ist. Bei Wieder-          eintritt:
          aufnahme der regulären Beitragszahlung nach dem Ende


                                                                                                                                         Seite 54/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


       Versicherungsjahr bei            Reduktionsfaktor                 § 2	Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser
       Eintritt Berufsunfähigkeit                                             Bedingungen?
                                                                         		1
       2. bis 5. Versicherungsjahr      0%                                    a)	
                                                                                 Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person
                                                                                 infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls,
                                                                                 ­
       6. bis 10.                       5%
                                                                                 was ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich mindestens
       Versicherungsjahr
                                                                                 6 Monate ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne
       11. bis 15.                      10 %                                     gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu min-
       Versicherungsjahr                                                         destens 50 % nicht ausüben können wird.

       16. oder späteres                15 %                                  b)	Ist die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverlet-
       Versicherungsjahr                                                          zung oder Kräfteverfalls, was ärztlich nachzuweisen ist,
                                                                                  mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande gewe-
     Die Auswirkungen einer befristeten Beitragsfreistellung oder                 sen, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesund-
     einer befristeten Beitragsreduzierung auf die Höhe der versi-                heitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu mindestens
     cherten Berufsunfähigkeitsrente können Sie der in Abschnitt I.,              50 % auszuüben, gilt die Fortdauer dieses Zustands eben-
     Teil I Ziffer 3 der „Besonderen Informationen für Ihren                      falls als Berufsunfähigkeit.
     ­GENERATION private plus“ dargestellten Tabelle entnehmen.
                                                                              c)	Als Eintritt der Berufsunfähigkeit nach a) und b) sehen wir
     Im Fall der Vereinbarung einer befristeten Beitragsreduzierung               dabei jeweils den Beginn des 6-monatigen Zeitraums an.
     besteht für den entsprechenden Zeitraum Versicherungsschutz
     aus der Zusatzoption Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit in     		2
     Höhe des reduzierten Beitrags.                                           Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung, d. h., wir prüfen
                                                                              nicht, ob die versicherte Person noch eine beliebige andere
		5                                                                           ­Tätigkeit ausüben könnte.
     Wenn Sie die Beitragszahlung zu Ihrem GENERATION private
     plus nach Ablauf einer befristeten Beitragsfreistellung bzw. Bei-        Berufsunfähigkeit liegt aber nicht vor, wenn die versicherte
     tragsreduzierung oder einer Beitragsstundung gemäß § 24 der              Person in zumutbarer Weise eine andere Tätigkeit konkret
                                                                              ­
     Versicherungsbedingungen wieder in voller Höhe aufnehmen                 ­ausübt, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt
     und die ausgesetzten Beiträge nicht nachzahlen, überprüfen                werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung hinsichtlich
     wir, ob und inwieweit die Höhe der zuvor versicherten Berufs­             Vergütung und sozialer Wertschätzung vor Eintritt der gesund-
     unfähigkeitsrente in Ansehung der ausgesetzten Beitrags­                  heitlichen Beeinträchtigung (siehe Absatz 1) entspricht (kon­
     zahlung angepasst werden muss. Wenn sich im Rahmen der                    krete Verweisung).
     Überprüfung die Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente
     reduzieren sollte, teilen wir Ihnen dies in Textform mit.                Eine andere Tätigkeit ist für die versicherte Person dann als
                                                                              nicht zumutbar anzusehen, wenn die Tätigkeit zu einer Ver-
		6                                                                           schlechterung des Gesundheitszustandes oder zu einer spür-
     Wird uns die Berufsunfähigkeit nicht unverzüglich (d. h. ohne            baren Reduzierung des jährlichen Bruttoeinkommens (bei
     schuldhaftes Zögern) angezeigt, erbringen wir gemäß § 12 Ab-             Selbstständigen des Gewinns vor Steuern) gegenüber dem
     satz 1 unsere Leistungen für maximal 36 Monate rückwirkend               Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf vor Eintritt der
     ab dem Zeitpunkt der Meldung bis zum Eintritt der Berufs­                Berufsunfähigkeit führt. Als eine spürbare Einkommensreduzie-
     unfähigkeit.                                                             rung sehen wir grundsätzlich einen Prozentsatz von 20 % oder
                                                                              mehr an. Sollte eine höchstrichterliche Entscheidung einen ge-
		7                                                                           ringeren Prozentsatz als nicht zumutbare Einkommensminde-
     Der Anspruch auf die versicherten Leistungen endet,                      rung festlegen, ist dieser auch für uns maßgeblich. Im begrün-
     •	wenn unsere Überprüfung gemäß § 14 ergibt, dass eine                  deten Einzelfall kann aber auch bereits heute eine unter 20 %
        ­Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Besonderen Bedingun-               liegende Einkommensminderung unzumutbar in diesem Sinn
         gen nicht mehr vorliegt, mit Ablauf des dritten Monats nach          sein. Wir prüfen jedoch immer, ob im begründeten Einzelfall
         ­Zugang unserer Erklärung,                                           auch eine unter 20 % liegende Einkommensminderung unzu-
     • wenn die versicherte Person stirbt,                                    mutbar sein kann. Für die Überprüfung legen wir das durch-
     •	bei Ablauf der für diese Zusatzoption vereinbarten Versiche-          schnittliche Bruttoeinkommen der letzten 3 Jahre vor Eintritt der
          rungsdauer bzw. Leistungsdauer, oder                                Berufsunfähigkeit zugrunde.
     •	zum ursprünglichen oder vorgezogenen Rentenbeginn Ihres
          GENERATION private plus.                                       		3
                                                                              Scheidet die versicherte Person vorübergehend oder endgültig
     Der Anspruch auf die versicherte Leistung aus der Beitrags­              aus ihrer Erwerbstätigkeit aus, besteht während der restlichen
     befreiung endet darüber hinaus spätestens zum Ende der für               Versicherungsdauer weiterhin Versicherungsschutz für die
     Ihren GENERATION private plus vereinbarten Beitrags­                     ­zuletzt vor Ausscheiden ausgeübte berufliche Tätigkeit gemäß
     zahlungsdauer.                                                            Absatz 1. Berufsunfähigkeit liegt in diesem Fall aber nicht vor,
                                                                               wenn die versicherte Person in zumutbarer Weise eine andere
		8                                                                            Tätigkeit konkret ausübt, die aufgrund der Ausbildung und
     Der Versicherungsschutz für die vereinbarte Zusatzoption                  Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer Lebensstellung
                                                                               ­
     besteht weltweit sowie bei jeder Gelegenheit, insbesondere
     ­                                                                         ­hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung zum Zeit-
     auch während der Berufsausübung und in der Freizeit.                       punkt des Ausscheidens aus der Erwerbstätigkeit entspricht.

		9
     Fälle, in denen der Versicherungsschutz für die vereinbarte Zu-
     satzoption ausgeschlossen ist, sind in § 7 dieser Besonderen
     Bedingungen geregelt.


                                                                                                                                            Seite 55/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


		4 Sonderfälle der Berufsunfähigkeit                                      c) Berufsunfähigkeit von Hausfrauen/-männern
     	Als berufsunfähig gelten versicherte Personen auch in den          		 Bei Hausfrauen/-männern orientiert sich die Feststel-
       nachfolgend geregelten Sonderfällen.                                   lung der Berufsunfähigkeit allein an den von ihr/ihm bei
                                                                              Eintritt der Berufsunfähigkeit als Hausfrau/-mann in
      a) Berufsunfähigkeit von Schülern                                       ­ihrem/seinem Haushalt konkret ausgeübten Aufgaben-
     		 War die versicherte Person bei Eintritt des Versiche-                 und Tätigkeitsfeldern. Hat die Hausfrau/der Hausmann
         rungsfalls Schülerin/Schüler, so legen wir diese Tätigkeit            nach Abschluss der Versicherung eine anderweitige
         bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit gemäß Absatz                Berufstätigkeit ausgeübt oder übt sie/er eine solche
                                                                               ­
         1 als Beruf zugrunde.                                                 noch bei Eintritt der Berufsunfähigkeit aus, so erfolgt die
                                                                               Prüfung der Berufsunfähigkeit auf Basis dieses Berufes
       b)	Berufsunfähigkeit während eines Vollzeitstudiums                    nach den Absätzen 1 bis 3.
           oder während der Berufsausbildung
     		 aa)	Während eines Vollzeitstudiums liegt Berufsunfähig-           d)	
                                                                              Berufsunfähigkeit bei Freiwilligem Wehrdienst
              keit vor, wenn die versicherte Person infolge Krank-            (FWD) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD)
              heit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, was ärztlich    		Bei Personen, die den Freiwilligen Wehrdienst (FWD)
              nach­zuweisen ist, 6 Monate ununterbrochen außer-               oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) ableisten, liegt
              stande war oder voraussichtlich 6 Monate ununter­               Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person in-
              brochen außerstande sein wird, ihr zuletzt betriebenes          folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls,
              Studium fortzusetzen. Voraussetzung ist darüber                 was ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich 6 Monate
              ­hinaus, dass die versicherte Person auch kein ­anderes         ununterbrochen außerstande sein wird oder 6 Monate
               Studium betreibt, das ihrer bisherigen Lebensstellung          ununterbrochen außerstande war, ihre vorherige Tätig-
               entspricht. Als Studium gilt ein Vollzeitstudium an            keit auszuüben, und, wenn die ver- sicherte Person noch
               einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hoch-
               ­                                                              keiner Tätigkeit nachgegangen ist, eine Berufsausbil-
               schule (Universität, Fachhochschule, Duale Hoch-               dung oder ein Studium aufzunehmen.
               schule). Der angestrebte akademische Studien­
               abschluss muss in Deutschland anerkannt sein.               e) Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen
                                                                          		Die Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen richtet sich
     		     bb)	Während der Berufsausbildung in einem staatlich an-          grundsätzlich nach den Absätzen 1 und 2. Die Berufs­
                erkannten Ausbildungsberuf liegt Berufsunfähigkeit            unfähigkeit liegt jedoch nicht vor, wenn die versicherte
                vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit,           Person in zumutbarer Weise als Selbstständiger nach
                Körperverletzung oder Kräfteverfalls, was ärztlich            betrieblich sinnvoller Umorganisation ohne erheblichen
                nachzu­weisen ist, 6 Monate ununterbrochen außer-             Kapitaleinsatz innerhalb ihres Betriebs noch eine Tätig-
                stande war oder voraussichtlich 6 Monate ununter-             keit ausüben könnte, die ihrer Stellung als Betriebs­
                brochen außerstande sein wird, ihre zuletzt betrie­           inhaber angemessen ist.
                bene Ausbildung fortzusetzen. Voraussetzung ist
                darüber hinaus, dass die versicherte Person auch          		Wir verzichten auf die Prüfung einer Umorganisations-
                keine andere berufliche oder schulische Ausbildung           möglichkeit,
                absolviert, die ihrer bisherigen Lebensstellung ent-      		 •	wenn der versicherte Selbstständige eine akademi-
                spricht, sowie keine berufliche Tätigkeit ausübt, die           sche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und
                ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer bisheri-             in seiner täglichen Arbeitszeit zu Beginn der Berufs-
                gen Lebensstellung entspricht.                                  unfähigkeit mindestens zu 90 Prozent kaufmän­
                                                                                nische, planerische, leitende oder organisatorische
     		     cc)	Ist die versicherte Person bei Eintritt der Krankheit,         Tätigkeiten ausübt, und
                der Körperverletzung oder des Kräfteverfalls noch in      		 •	bei Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern.
                einem Studium oder in einer Berufsausbildung (Fälle
                der Buchstaben aa) und bb)) und hat sie mindestens        		Wenn Sie die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente ver-
                die Hälfte der gesetzlich vorgeschriebenen oder im           einbart haben, leisten wir im Fall einer Umorganisation
                Durchschnitt üblichen Studien- bzw. Ausbildungszeit          jedoch als besondere Umorganisationshilfe den sechs-
                absolviert, gilt Folgendes: Im Rahmen der konkreten          fachen Betrag der zu diesem Zeitpunkt gültigen monat-
                Verweisung (vgl. § 2 Absatz 2) wird auf die Lebens-          lichen Berufsunfähigkeitsrente. Die Zahlung erfolgt als
                stellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wert-           einmalige Kapitalleistung. Voraussetzung für die Zah-
                schätzung abgestellt, die regelmäßig mit dem erfolg-         lung der Umorganisationshilfe ist, dass bei Entstehen
                reichen Abschluss eines ­    solchen Studiums oder           des Anspruchs auf Umorganisationshilfe die verbleiben-
                einer solchen Berufsausbildung erreicht wird.                de Versicherungsdauer noch mindestens 12 Monate
                                                                             beträgt. Sollte nach dem Zeitpunkt der Leistung der
                                                                             ­
     		     dd)	Kann die versicherte Person als Student oder Auszu-         Umorganisationshilfe aus gleichem medizinischem
                                                                             ­
                bildender in den Fällen der Buchstaben aa) und bb)           Grund innerhalb von 6 Monaten Berufsunfähigkeit ein-
                aufgrund einer im letzten Ausbildungsjahr eingetre-          treten, wird die Umorganisationshilfe auf neu entstehen-
                tenen Berufsunfähigkeit diese Ausbildung nicht be-           de Rentenansprüche angerechnet.
                enden und beginnt daher aus medizinischen Grün-
                den, die ärztlich nachzuweisen sind, ein neues             f)	Tätigkeitsverbot nach dem
                Studium oder eine neue Berufsausbildung, erbringen             ­Bundesinfektionsschutzgesetz
                wir Leistungen für maximal die ersten 4 Jahre der         		Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte
                neuen Ausbildung. Für Studenten gilt als letztes Aus-           Person aufgrund eines Tätigkeitsverbots, das von der
                bildungsjahr das letzte Jahr der Regelstudienzeit,              zuständigen Gesundheitsbehörde ausschließlich aus
                sofern die Zulassungskriterien zur Teilnahme an den             medizinischen Gründen nach § 31 Bundesinfektions-
                Abschlussprüfungen erfüllt sind. Voraussetzung ist,             schutzgesetz (IfSG) ausgesprochen wurde, voraussicht-
                dass die versicherte Person ihren Ausbildungsver-               lich mindestens 6 Monate außerstande sein wird, ihren
                pflichtungen während der neuen Ausbildung in vol-               Beruf auszuüben, und sie auch keine andere Tätigkeit
                lem Umfang nachkommt. Das Recht auf Nachprü-                    ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung im Sinne von
                fung der Berufsunfähigkeit (§ 14) bleibt hiervon                Absatz 2 entspricht.
                unberührt.

                                                                                                                                       Seite 56/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


§ 3	Wann liegt Berufsunfähigkeit wegen                                     c) Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenz
     ­Pflegebedürftigkeit vor?                                              	Bei der versicherten Person wurde durch einen Facharzt
                                                                               der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose Demenz nach
		1                                                                            folgenden Kriterien gestellt:
     Berufsunfähigkeit liegt auch bei Pflegebedürftigkeit der versi-
     cherten Person vor. Pflegebedürftigkeit besteht, wenn mindes-             aa)	
                                                                                  „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ ab dem
     tens eine der in den Buchstaben a) bis c) aufgeführten Voraus-               Schweregrad 5, bei der Ermittlung des Schweregrades
     setzungen erfüllt ist.                                                       der Demenz über die Global Deterioration Scale nach
                                                                                  Reisberg oder
     a) Pflegebedürftigkeit des gesetzlichen Pflegegrades 2
     	 Der versicherten Person wurde mindestens Pflegegrad 2 im              bb)	durch eine körperliche und psychopathologische Unter-
        sozialrechtlichen Sinne gemäß den Definitionen in den                     suchung inklusive Hirnleistungstest (Minimal-Mental-
        §§ 14 und 15 Sozialgesetzbuch (SGB) XI in der zum                         Status-Test). Dabei müssen mindestens 4 der folgenden
        01.01.2017 geltenden Fassung zuerkannt. Bitte beachten                    6 Punkte erfüllt sein:
        Sie, dass Änderungen des SGB XI zu keiner Änderung des              		 • Depression, unkontrollierte Aggressivität,
        Versicherungsschutzes führen.                                       		 •	Verkennung von Alltagssituationen mit Selbst- oder
                                                                                      Fremdgefährdung,
     b)	Pflegebedürftigkeit aufgrund des Hilfebedarfs bei                  		 •	unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen des Wohn-
         Aktivitäten des täglichen Lebens                                             bereichs,
     	Die versicherte Person ist infolge Krankheit, Körperverlet-          		 •	Gedächtnis- und Denkstörung mit herabgesetztem
         zung oder Kräfteverfalls so hilflos, dass sie für mindestens                 Urteilsvermögen,
         3 der folgenden gewöhnlichen und regelmäßig wieder­                		 •	Störung des Tag-Nacht-Rhythmus,
         kehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens –           		 •	im Hirnleistungstest werden weniger als 50 % der
         auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel                   möglichen Punkte erreicht.
         – jeden Tag in erheblichem Umfang Hilfe durch eine andere
         Person benötigt.                                               		2
                                                                            Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens
      • Mobilität                                                           6 Monate bestehen oder mindestens 6 Monate ununterbrochen
     		Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch           bestanden haben. Sie ist ärztlich nachzuweisen.
        bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Roll-
        stuhls – sich nicht ohne zusätzliche Unterstützung einer            Als Eintritt der Pflegebedürftigkeit sehen wir dabei jeweils den
        anderen Person von einem Zimmer zum anderen bewe-                   Beginn des 6-monatigen Zeitraums an. Wir erbringen die versi-
        gen kann.                                                           cherten Leistungen gemäß § 1.

      • Aufstehen und Zubettgehen
     		Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur          § 4	Wann liegt Berufsunfähigkeit wegen
        mithilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in             ­Erwerbsunfähigkeit vor?
        das Bett gelangen kann.
                                                                        		1
      • An- und Auskleiden                                                  Berufsunfähigkeit liegt außerdem vor, wenn die versicherte
     		Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch           ­Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls,
        bei Benutzung krankengerechter Kleidung – sich nicht                 was ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich mindestens
        ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden                  6 Monate außerstande war oder sein wird, einer Erwerbstätig-
        kann.                                                                keit von mehr als 3 Stunden täglich nachzugehen.

      • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken                              Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem all­
     		Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch           gemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle selbstständigen
        bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und                      Tätigkeiten. Der zuletzt ausgeübte Beruf, die erworbenen
        Trinkgefäße – nicht ohne Hilfe einer anderen Person es-             Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisherige Lebensstellung, ins-
        sen oder trinken kann.                                              besondere das bisherige berufliche Einkommen, und die jewei-
                                                                            lige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt.
      • Körperpflege
     		Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von              Als Eintritt der Erwerbsunfähigkeit sehen wir dabei jeweils den
        einer anderen Person gewaschen, gekämmt oder rasiert                Beginn des 6-monatigen Zeitraums an.
        werden muss, da sie selbst nicht mehr fähig ist, die dafür
        notwendigen Körperbewegungen auszuführen.                           Der Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers reicht
                                                                            als Nachweis nicht aus und begründet noch keine Leistungs-
       • Verrichten der Notdurft                                            pflicht.
     		Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die
         Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil              		2
     		 •	 sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern                Die versicherte Person gilt ebenfalls als berufsunfähig, wenn
            kann,                                                           die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
     		 •	sie ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bett-             •	die versicherte Person erhält eine unbefristete Rente von
            schüssel verrichten kann oder                                       der Deutschen Rentenversicherung. Diese Rente erhält sie
     		 •	der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe ent-                   wegen voller Erwerbsminderung ausschließlich aus medi­
            leert werden kann.                                                  zinischen Gründen (dabei legen wir den Begriff der vollen
                                                                                Erwerbsminderung nach § 43 Sozialgesetzbuch VI in der
     	Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase,                Fassung vom 01.08.2018 zugrunde),
       die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Ein-            •	die versicherte Person ist bei Eintritt der vollen Erwerbsmin-
       lagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Ver-              derung mindestens 50 Jahre alt und
       richtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor.                 •	 der Versicherungsvertrag besteht bei Eintritt der vollen
                                                                                ­Erwerbsminderung seit mindestens 10 Jahren.

                                                                                                                                          Seite 57/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     Auf Verlangen ist uns nachweisen, dass die Erwerbsminderung         § 6	Wann beginnt und endet Ihr Versicherungs-
     allein aus medizinischen Gründen bedingt ist. Die für Ihren Ver-         schutz aus der Zusatzoption?
     trag geltenden Einschränkungen, Ausschlüsse sowie die vor-
     vertragliche Anzeigepflicht gelten auch für Leistungen wegen        		1
     voller Erwerbsminderung.                                                Der Versicherungsschutz der gewählten Zusatzoption beginnt
                                                                             mit dem Beginn des Versicherungsschutzes des GENERATION
		3                                                                          private plus gemäß § 2 Absatz 1 der Versicherungsbedingun-
     In den Fällen des Absatz 1 oder Absatz 2 erbringen wir die ver-         gen.
     sicherten Leistungen gemäß § 1.
                                                                         		2
                                                                             Der Versicherungsschutz der Zusatzoptionen Berufsunfähig-
§ 5	Welche Leistungen erbringen wir bei                                     keitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit endet
     ­Einstellung von Krankentage- bzw. Kranken-                             •	wenn wir von Ihrem GENERATION private plus zurücktreten
      geldzahlung (Überbrückungshilfe) bei der                                   oder ihn anfechten (in diesen Fällen entfällt der Versiche-
      Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente?                                      rungsschutz gegebenenfalls sogar rückwirkend, siehe § 3
                                                                                 der Versicherungsbedingungen);
		1                                                                          •	wenn der Wert aller dem Vertrag zugewiesenen Anteile auf
     Wir leisten die versicherte Berufsunfähigkeitsrente und gewähren            null sinkt. Wenn Sie Ihre Beiträge vollständig oder anteilig in
     Beitragsbefreiung in folgenden Fällen als Überbrückungshilfe:               den GENERATION UWP-Fonds III investiert haben, ist hier-
                                                                                 für der Wert sowohl des geglätteten als auch des tatsäch­
     a)	Die versicherte Person hat einen Anspruch auf Zahlung von               lichen Anteilguthabens maßgeblich;
         Krankentagegeld gegen einen privaten Krankenversicherer             •	wenn Sie für Ihren GENERATION private plus eine unbe­
         und die Zahlung wird eingestellt, weil aus medizinischen                fristete Beitragsfreistellung gemäß § 23 der Versicherungs-
         Gründen eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Krankenver-                 bedingungen vereinbaren;
         sicherung vorliegt.                                                 • bei Kündigung Ihres GENERATION private plus;
                                                                             •	 bei ursprünglichem Rentenbeginn (§ 5 Absatz 1 Versi­
     b)	Die versicherte Person hat einen Anspruch auf Zahlung von               cherungsbedingungen) bzw. bei vorgezogenem Renten-
         Krankengeld gegen einen gesetzlichen Krankenversicherer                 beginn (§ 5 Absatz 2 Versicherungsbedingungen) Ihres
         und die Zahlung wird eingestellt, weil die versicherte Person           ­GENERATION private plus;
         eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von der gesetz-            •	mit Ablauf der für diese Zusatzoption vereinbarten Versiche-
         lichen Rentenversicherung bezieht.                                       rungsdauer;
                                                                             •	mit dem Ende der für Ihren GENERATION private plus ver-
		2                                                                               einbarten Beitragszahlungsdauer,
     Ein Anspruch auf die Überbrückungshilfe entsteht ab dem Zeit-           • bei Tod der versicherten Person oder
     punkt, zu dem die Krankentage- bzw. Krankengeldzahlung                  •	spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die
     des Krankenversicherers entfallen. Der Anspruch besteht bis                  versicherte Person ihr 67. Lebensjahr vollendet.
     zum auf den Abschluss unserer Leistungsprüfung folgenden
     Monatsersten, längstens aber für die Dauer von 6 Monaten. Wir           Wenn Sie ausschließlich die Zusatzoption Beitragsbefreiung
     leisten nicht, wenn bereits Berufsunfähigkeitsleistungen gemäß          bei Berufsunfähigkeit vereinbart haben, endet der Versiche-
     § 1 erbracht werden.                                                    rungsschutz aus dieser Zusatzoption zudem bei einer befris­
                                                                             teten Beitragsfreistellung nach § 24 Absatz 2 der Versiche-
		3                                                                          rungsbedingungen.
     Als Nachweis für die Überbrückungshilfe genügt die Übermitt-
     lung der Mitteilung des Krankenversicherers über die Leistungs-         Wenn Sie die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente gewählt
     einstellung. Wenn uns diese Mitteilung erst zu einem nach der           ­haben, besteht während der Dauer einer befristeten Beitrags-
     Leistungseinstellung des Krankenversicherers liegenden Zeit-             freistellung kein Versicherungsschutz für die Beitragsbefreiung.
     punkt zugeht, entsteht der Anspruch auf Überbrückungshilfe
     erst mit Beginn des Monats, in dem uns die Mitteilung zuging.           Wenn Sie die Beitragszahlung innerhalb von zwölf Monaten
                                                                             nach Beginn der Beitragsfreistellung wieder aufnehmen, lebt
		4                                                                          der Versicherungsschutz automatisch wieder auf.
     Ergibt unsere Leistungsprüfung, dass keine Berufsunfähigkeit
     im Sinne dieser Bedingungen vorliegt oder wurde kein Leis-          		3
     tungsantrag eingereicht, sind als Überbrückungshilfe geleistete         Im Fall einer Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetz­
     Berufsunfähigkeitsrenten zu erstatten und alle seit Beginn der          lichen Rentenversicherung können Sie den Versicherungs-
     Überbrückungshilfe ausstehenden Beiträge nachzuzahlen. Wir              schutz aus der gewählten Zusatzoptionen einmalig verlängern.
     verzichten auf eine Rückforderung der als Überbrückungshilfe            Eine Verlängerung der Versicherungsdauer ist nur möglich,
     gezahlten Renten und eine Nachzahlung der Beiträge, wenn die            wenn dadurch die für Ihren GENERATION private plus verein-
     versicherte Person bis zum Abschluss unserer Leistungsprü-              barte Beitragszahlungsdauer bzw. der vereinbarte Renten­
     fung nicht erneut Krankentage- bzw. Krankengeldzahlung von              beginn nicht überschritten wird. Andernfalls können Sie gleich-
     ihrem Krankenversicherer bezieht oder für den Zeitraum der ge-          zeitig auch den vereinbarten Rentenbeginn gemäß § 5 Absatz 4
     währten Überbrückungshilfe noch beziehen wird.                          der Versicherungsbedingungen hinausschieben und auch die
                                                                             Beitragszahlungsdauer gemäß § 21 Absatz 4 der Versiche-
		5                                                                          rungsbedingungen entsprechend verlängern.
     Die Überbrückungshilfe kann während der Versicherungsdauer
     nur einmal in Anspruch genommen werden. Bei einer rück­                 Eine derartige Verlängerung können Sie innerhalb von 12 Mo-
     wirkenden Anerkennung eines Versicherungsfalls rechnen wir              naten verlangen, nachdem die gesetzliche Änderung in Kraft
     bereits als Überbrückungshilfe gezahlte Renten auf die Berufs-          getreten ist.
     unfähigkeitsrente an.
                                                                             Der neue Risikobeitrag nach einer Verlängerung wird unter
     Auch wenn wir eine Überbrückungshilfe zahlen, können wir                ­Berücksichtigung folgender Tatsachen errechnet:
     ­unsere Rechte aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen            •	dem für Ihren Vertrag zum Zeitpunkt der Ausübung der
      Anzeigepflicht geltend machen.                                             ­Verlängerungsoption gültigen Tarif,

                                                                                                                                             Seite 58/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     •	dem zu diesem Zeitpunkt erreichten Alter der versicherten        § 8	Müssen Sie uns eine nachträgliche Erhöhung
        Person,                                                               des Risikos mitteilen?
     •	der verbleibenden Versicherungsdauer (inklusive Verlänge-
        rungslaufzeit) und                                                   Sie sind nicht dazu verpflichtet, uns eine Erhöhung des Risikos
     •	einem eventuell bei Vertragsabschluss vereinbarten Bei-              (z. B. durch die Ausübung eines neuen Berufs, die Aufnahme
        tragszuschlag.                                                       des Rauchens oder einer neuen Freizeitaktivität) nach Versi-
                                                                             cherungsbeginn Ihres GENERATION private plus gemäß § 23
     Wenn für die Zusatzoption Leistungseinschränkungen verein-              bis 27 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mitzuteilen, Unsere
     bart sind, gelten diese auch für die hinzukommende Versiche-            Befugnis in den mit Ihnen vereinbarten Fällen, bei Vertragsän-
     rungsdauer.                                                             derung, sowie bei Abschluss eines neuen Vertrags eine erneute
                                                                             Risikoprüfung durchführen zu dürfen, bleibt jedoch unberührt.

§ 7	In welchen Fällen ist der Versicherungs-
     schutz für die Zusatzoption ausgeschlossen?                         § 9	Was gilt, wenn Sie eine planmäßige Erhöhung
                                                                              der Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der
		1                                                                           Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente mit
     Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig                 uns vereinbart haben?
     ­davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.
                                                                             Wenn Sie im Rahmen der vorliegenden Zusatzoption eine plan-
     Ausnahmen von diesem Grundsatz sind in Absatz 2 geregelt.               mäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente mit uns verein-
                                                                             baren, unterliegt die planmäßig erhöhte Rente insgesamt, also
		2                                                                          auch hinsichtlich des auf die Erhöhung entfallenden Teils, den
     Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht         allgemeinen Bestimmungen dieser Zusatzoption und ergän-
     ist:                                                                    zend den Bestimmungen Ihres GENERATION private plus.

     a)	durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf           A)	Regelungen für die planmäßige Erhöhung
         Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;                            der Berufsunfähigkeitsrente vor dem
                                                                               ­Versicherungsfall bei Verträgen mit laufenden
     b)	unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Unsere              Beiträgen
         Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn die versicherte
         Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang           		1
         mit kriegerischen Ereignissen berufsunfähig wird, ­denen sie        Wenn Sie mit uns eine planmäßige Erhöhung der Beiträge für
         während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik              Ihren GENERATION private plus gemäß § 19 der Versiche-
         Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv betei-          rungsbedingungen vereinbart haben, steigt die versicherte
         ligt war. Außerdem werden wir leisten, wenn die Berufs­             ­Berufsunfähigkeitsrente vor Eintritt eines Versicherungsfalls zu
         unfähigkeit während eines Aufenthalts außerhalb der territo-         jedem Jahrestag des im Versicherungsschein angegebenen
         rialen Grenzen der NATO Mitgliedstaaten verursacht wurde             Versicherungsbeginns um jeweils die Hälfte des für die plan-
         und die versicherte Person als Mitglied der deutschen                mäßige Erhöhung der Beiträge vereinbarten Prozentsatzes. Wir
         Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei mit Mandat der
         ­                                                                    verlangen keine erneute Risikoprüfung für den dadurch erhöh-
         NATO, UNO, EU oder OSZE an deren humanitären Hilfe-                  ten Schutz. Durch die Erhöhung beginnen die Fristen für eine
         leistungen oder friedenssichernden Maßnahmen teilgenom-              etwaige Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht
         men hat;                                                             erneut.

     c)	durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch           Für den insoweit erhöhten Versicherungsschutz werden wir
         eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte              auch den Beitragsanteil für den Risikoschutz nach den ur-
         Person. Fahrlässige und grob fahrlässige Verstöße sind von          sprünglichen Kalkulationsgrundlagen neu berechnen.
         diesem Ausschluss nicht betroffen;
                                                                         		2
     d)	durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräf-           Wir werden Sie rechtzeitig vor jedem Jahrestag zusammen mit
         teverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte             der Information über die planmäßig anstehende Erhöhung der
         Selbsttötung. Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass               Beiträge über die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente sowie
         diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung               Ihr Recht zum Widerspruch gegen die jeweilige Erhöhung in
         ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistes-            Textform informieren.
         tätigkeit begangen worden sind, werden wir leisten;
                                                                         		3
     e)	durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Ver­           Die jeweilige planmäßige Erhöhung der Beiträge und der
         sicherungsnehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit der              ­Berufsunfähigkeitsrente entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr in-
         versicherten Person herbeigeführt haben;                             nerhalb von 2 Wochen nach dem jeweiligen Jahrestag wider-
                                                                              sprechen. Sie können den Erhöhungen beliebig oft wider­
     f)	durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die           sprechen. Wenn Sie der planmäßigen Erhöhung der Beiträge
         Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden oder                widersprechen oder diese auch für die Zukunft ausschließen,
         schädigen, dass zu deren Abwehr und Bekämpfung der Ein-              wird die versicherte Berufsunfähigkeitsrente angepasst. Hierü-
         satz der Katastrophenschutzbehörden der Bundesrepublik               ber werden wir Sie informieren.
         Deutschland bzw. der Bundesländer oder vergleichbarer
         Einrichtungen anderer Länder notwendig ist.                     		4
                                                                             Bei Eintritt eines Versicherungsfalls findet die planmäßige
                                                                             ­Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente während der Dauer un-
                                                                              serer Leistungspflicht nicht statt. Erhöhungen der Rente, die
                                                                              theoretisch während der Dauer unserer Leistungspflicht ein­
                                                                              getreten wären, bleiben unberücksichtigt. Vereinbarte Erhö­
                                                                              hungen der Berufsunfähigkeitsrente nach dem Versicherungs-
                                                                              fall nach § 9 B bleiben unberührt. Endet unsere Leistungspflicht,

                                                                                                                                            Seite 59/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


      besteht Versicherungsschutz zunächst in der Höhe, wie er im             v­ orausgehenden Leistungspflicht zuletzt erreichten Berufsun-
      Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls bestanden hat.            fähigkeitsrente.
      Nehmen Sie nach dem Ende unserer Leistungspflicht die Bei-
      tragszahlung zu Ihrem GENERATION private plus wieder auf,          		4
      erfolgt die nächste planmäßige Erhöhung der Beiträge und der            Die Regelungen in Absatz 2 und 3 gelten auch, wenn Sie die
      versicherten Berufsunfähigkeitsrente zum nächsten Jahrestag             planmäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente vor und
      des Versicherungsbeginns, der der Wiederaufnahme der                    nach Eintritt des Versicherungsfalls gleichzeitig mit uns verein-
     ­Beitragszahlung folgt.                                                  bart haben.

		5
     Wenn der für eine planmäßige Erhöhung der Berufsunfähig-            § 10	Was gilt, wenn Sie die Dynamik der
     keitsrente maßgebliche Jahrestag des Versicherungsbeginns in              ­Beitragsbefreiung nach dem
     den Zeitraum einer befristeten Beitragsfreistellung oder befris-           ­Versicherungsfall bei Verträgen mit laufenden
     teten Beitragsreduzierung gemäß § 24 der Versicherungsbedin-                Beiträgen mit uns vereinbart haben?
     gungen fällt, findet zu diesem Jahrestag keine planmäßige
     ­Erhöhung statt. Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach        		1
      dem Ende der Beitragsfreistellung erfolgt die nächste planmäßi-         Wenn Sie eine Dynamik der Beitragsbefreiung vereinbart
      ge Erhöhung der Beiträge und der versicherten Berufsunfähig-            ­haben, wird eine jährliche Erhöhung der Beiträge, die wir im
      keitsrente zum nächsten Jahrestag des Versicherungsbeginns,              Versicherungsfall für Sie zwecks Beitragsbefreiung für Ihren
      der auf die Wiederaufnahme der Beitragszahlung in voller Höhe            GENERATION private plus zahlen, durchgeführt. Die Erhöhung
      folgt, aber nicht rückwirkend für den Zeitraum der Beitragsfrei-         erfolgt zu jedem Jahrestag des Versicherungsbeginns, der dem
      stellung.                                                                Beginn unserer Leistungspflicht folgt in Höhe des von Ihnen bei
                                                                               Vertragsabschluss gewählten Prozentsatzes.
		6
     Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente endet, wenn die                  Wenn Sie bei Vertragsabschluss eine planmäßige Erhöhung
     planmäßige Erhöhung der Beiträge vollständig ausgeschlossen               der Beiträge für Ihren GENERATION private plus vereinbart
     wird oder wenn die maximal versicherbare Höhe von                         ­haben, können Sie bei Abschluss der Zusatzoption eine jähr­
     10.000,00 € monatlich erreicht wird. In den letzten 5 Jahren vor           liche Dynamik der Beitragsbefreiung nach dem Versicherungs-
     dem ursprünglichen oder vorgezogenen Rentenbeginn findet                   fall in Höhe von 1 %, 3 %, 5 %, 7 % und 10 %, maximal jedoch bis
     keine planmäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente mehr               zu dem für die planmäßige Erhöhung der Beiträge für Ihren
     statt. Die letzte planmäßige Erhöhung erfolgt somit spätestens           ­GENERATION private plus vereinbarten Prozentsatz wählen.
     zum fünftletzten Jahrestag des Versicherungsbeginns vor dem
     ursprünglichen bzw. vorgezogenen Rentenbeginn Ihres                      Diese Wahlmöglichkeit besteht nicht, wenn Sie die Zusatz­option
     ­GENERATION private plus.                                                Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit zusammen mit weiteren
                                                                              Zusatzoptionen gewählt haben. In diesem Fall entspricht die
  B)	Regelungen für die planmäßige Erhöhung                                  ­jährliche Dynamik der Beitragsbefreiung immer dem für die plan-
      der Berufsunfähigkeitsrente nach Eintritt des                            mäßige Erhöhung der Beiträge vereinbarten Prozentsatz.
      Versicherungsfalls
                                                                              Wenn Sie keine planmäßige Erhöhung der Beiträge für Ihren
		1                                                                           GENERATION private plus vereinbart haben, können Sie eine
     Wenn Sie mit uns die planmäßige Erhöhung der Berufsunfähig-              Dynamik der Beitragsbefreiung nach dem Versicherungsfall in
     keitsrente nach Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart               Höhe von 1 % oder 3 % wählen.
     ­haben, steigt die versicherte Berufsunfähigkeitsrente zu jedem
      Jahrestag des Leistungsbeginns der Berufsunfähigkeitsrente         		2
      um den von Ihnen gewählten Prozentsatz. Sie können bei Ab-              In den letzten fünf Jahren vor dem ursprünglichen oder vor­
      schluss der Zusatzoption zwischen einer jährlichen Erhöhung             gezogenen Rentenbeginn findet keine Dynamik der Beitrags-
      um 1 % oder um 3 % wählen und mit uns vereinbaren. Den mit              befreiung nach dem Versicherungsfall mehr statt. Die Dynamik
      uns vereinbarten und für Ihren Vertrag geltenden Prozentsatz            der Beitragsbefreiung nach dem Versicherungsfall endet somit
      können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.                         spätestens zum fünftletzten Jahrestag des Versicherungs­
                                                                              beginns vor dem zu Ihrem GENERATION private plus verein-
		2                                                                           barten ursprünglichen bzw. vorgezogenen Rentenbeginn.
     Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Versicherungsdauer,
     besteht Versicherungsschutz in der Höhe, wie er im Zeitpunkt        		3
     des Eintritts des Versicherungsfalls bestanden hat. Erhöhungen           Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Versicherungsdauer,
     der Rente, die während der Dauer unserer Leistungspflicht ein-           lebt Ihre Beitragszahlungspflicht wieder in der Höhe auf, in der
     getreten sind, bleiben unberücksichtigt. Sie können jedoch               sie im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls bestanden
     ­beantragen, dass die versicherte Rente auch nach dem Ende               hat. Erhöhungen des Beitrags, die während der Dauer unserer
      der Berufsunfähigkeit bei dem Betrag verbleibt, welchen wir             Leistungspflicht gemäß Absatz 1 eingetreten sind, bleiben
      ­zuletzt an Sie ausgezahlt haben. In diesem Fall erhöhen sich           unberücksichtigt. Wenn eine planmäßige Erhöhung der Bei­
                                                                              ­
       die für die Berufsunfähigkeitsrente kalkulierten Risikobeiträge        träge vereinbart ist, erfolgt die nächste planmäßige Erhöhung
       und gegebenenfalls auch der Beitrag für Ihren GENERATION               der Beiträge zum nächsten Jahrestag des Versicherungs­
       private plus. Ein entsprechender Antrag muss innerhalb von             beginns, der der Wiederaufnahme der Beitragszahlung folgt.
       ­einem Monat nach unserer Leistungseinstellung bei uns ein­
        gegangen sein.                                                   		4
                                                                              Der Anspruch auf Übernahme der Leistung in Höhe des wäh-
		3                                                                           rend der Dauer unserer Leistungspflicht erreichten erhöhten
     Der Anspruch auf die während der Leistungspflicht erreichte er-          Beitrags durch uns bleibt bei einem erneuten Eintritt der Berufs-
     höhte Berufsunfähigkeitsrente bleibt bei einem erneuten Eintritt         unfähigkeit in voller Höhe erhalten, wenn diese innerhalb von
     der Berufsunfähigkeit in voller Höhe erhalten, wenn diese inner-         12 Monaten nach Genesung eintritt. In diesem Fall errechnen
     halb von 12 Monaten nach Genesung von der vorherigen                     sich die weiteren Erhöhungen gemäß Absatz 1 nach der
     Berufsunfähigkeit eintritt. In diesem Fall errechnen sich die
     ­                                                                        ­während der Dauer unserer Leistungspflicht zuletzt erreichten
     weiteren Erhöhungen nach der während der Dauer unserer
     ­                                                                         Beitragshöhe.

                                                                                                                                             Seite 60/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


§ 11	Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz                            n)	Erhalt einer Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversiche-
      für die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente                             rung aufgrund Pflegebedürftigkeit des Ehepartners oder
      erhöhen?                                                                 eingetragenen Lebenspartners der versicherten Person.
                                                                               Geeignete Nachweise sind vorzulegen.
  A)	Erhöhung des Versicherungsschutzes
      ohne erneute Risikoprüfung                                           o)	unabhängig von einem der zuvor genannten Ereignisse zum
     ­(Nachversicherungsgarantie)                                              fünften sowie zum zehnten Jahrestag des Versicherungs-
                                                                               beginns.
		1
     Sie können die versicherte Berufsunfähigkeitsrente während          		2
     der mit uns für die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente verein-       Die zusätzliche versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrente
     barten Versicherungsdauer beliebig oft pro Ereignis ohne               darf pro Ereignis maximal 1.000 €, jedoch nicht mehr als 50 %
     ­erneute Risikoprüfung erhöhen (Nachversicherungsgarantie) bei:        der bislang versicherten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente
                                                                            betragen. Zudem darf der Gesamtbetrag der versicherten
     a)	Heirat, wobei die Heirat mit einem früheren Ehepartner bzw.        ­monatlichen Berufsunfähigkeitsrente nach erfolgter Anpassung
         Lebenspartner im Fall einer früheren Lebenspartnerschaft            den Betrag von 10.000 € nicht übersteigen. Darüber hinaus darf
         nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) aus­                   die Summe aller versicherten Renten aus sämtlichen für die ver-
         geschlossen ist. Als Nachweis ist die Heiratsurkunde einzu-         sicherte Person bei Canada Life bestehenden Berufsunfähig-
         reichen;                                                            keits- und Grundfähigkeitsversicherungen nicht mehr als 60 %
                                                                             des jährlichen Bruttoeinkommens der versicherten Person
     b)	Geburt eines Kindes der versicherten Person. Als Nachweis         ­betragen.
         ist die Geburtsurkunde einzureichen;
                                                                         		3
     c)	Adoption eines Kindes durch die versicherte Person. Als           Sie können die jeweilige Nachversicherungsgarantie innerhalb
         Nachweis ist der amtliche Adoptionsbeschluss einzu­               von 6 Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses ­ausüben.
         reichen;                                                          Den Eintritt des jeweiligen Ereignisses und die Einkommensver-
                                                                           hältnisse der letzten 3 Kalenderjahre müssen Sie in geeigneter
     d)	rechtskräftiger Scheidung oder Aufhebung der Lebenspart-          Form nachweisen (beglaubigte Kopie). Wir können außerdem
          nerschaft nach dem LPartG der versicherten Person. Als           weitere notwendige Auskünfte und Nachweise verlangen.
          Nachweis ist die Scheidungs- bzw. Aufhebungsurkunde
         ­einzureichen;                                                  		4
                                                                           Die Nachversicherungsgarantie für die Berufsunfähigkeitsrente
     e)	Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person;             besteht nur, wenn

     f)	Aufnahme einer Finanzierung durch die versicherte Person          a)	
                                                                              das Alter der versicherten Person zum Zeitpunkt der
         für ihre freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit in Höhe        ­Ausübung der Nachversicherungsgarantie nicht höher als
         von mindestens 50.000 €. Dies ist durch Vorlage des ent-              50 Jahre ist,
         sprechenden Vertrags nachzuweisen;
                                                                           b)	die versicherte Person noch nicht berufsunfähig im Sinne
     g)	Erwerb von Eigentum an einer Immobilie zu eigenen Wohn-               der §§ 2 bis 4 ist bzw. der Eintritt einer solchen Berufs­
         zwecken durch die versicherte Person. Als Nachweis ist ein            unfähigkeit nach Ihrer Kenntnis oder nach Kenntnis der ver-
         amtlicher Grundbuchauszug einzureichen;                               sicherten Person nicht vorhersehbar ist,

     h)	Abschluss einer beruflichen Qualifikation (z. B. Abschluss        c)	noch keine Leistungen aus der Zusatzoption Berufsunfähig-
         eines anerkannten Ausbildungsberufs, Meisterbrief, Promo-             keitsrente beantragt wurden,
         tion) der versicherten Person. Dies ist durch Vorlage der
         entsprechenden Urkunde nachzuweisen;                              d)	alle bis zum Zeitpunkt der Anpassung für Ihren GENERATION
                                                                               private plus fälligen Beiträge bezahlt sind und zu diesem
     i)	erstmalige Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch             Zeitpunkt keine befristete Beitragsfreistellung oder befriste-
         die versicherte Person, sofern dies durch geeignete Unter-            te Beitragsreduzierung bestand und
         lagen nachgewiesen wird;
                                                                           e)	die Erhöhung im Rahmen der Nachversicherungsgarantie
     j)	
        Wegfall der Versicherungspflicht in einem berufsständi-                für das jeweilige Ereignis weder in Bezug auf diese noch
        schen Versorgungswerk, sofern dies durch entsprechende                 auf eine andere bei uns bestehende Berufsunfähigkeits­
        Unterlagen nachgewiesen wird;                                          versicherung ausgeübt worden ist.

     k)	Wegfall oder Kürzung einer berufsständischen oder betrieb-      		5
         lichen Altersversorgung für die versicherte Person, sofern        Für die Erhöhung werden die gleichen Versicherungsbedingun-
         dies durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen wird;            gen und Besonderen Bedingungen, Rechnungsgrundlagen und
                                                                           alle sonstigen für den bereits bestehenden Vertragsteil gelten-
     l)	nachhaltiger Steigerung des Bruttojahreseinkommens bei            den Vereinbarungen zugrunde gelegt. Für den zu erhöhenden
          nicht selbstständigen Versicherten um mindestens 10 % im         Vertrag vereinbarte Risikozuschläge oder besondere Verein­
          Vergleich zum Vorjahreseinkommen. Als Nachweis sind die          barungen gelten somit auch für die aus der Erhöhung resultie-
          Bestätigung durch den Arbeitgeber hinsichtlich des Zeit-         renden Vertragsteile.
          punkts und der Höhe der Gehaltssteigerung sowie eine
         ­Gehaltsabrechnung einzureichen;                                		6
                                                                           Durch die Erhöhung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente
     m)	Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners             werden sich die für die Berufsunfähigkeitsrente kalkulierten
         der versicherten Person. Als Nachweis ist die Sterbe­             ­Risikobeiträge und gegebenenfalls auch der Beitrag für Ihren
         urkunde einzureichen.                                              GENERATION private plus erhöhen. Über eine gegebenenfalls
                                                                            erforderliche Beitragserhöhung werden wir Sie informieren.


                                                                                                                                          Seite 61/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


		7                                                                           e)	Im Fall einer Erwerbsunfähigkeit nach § 4 Absatz 2 ist uns
     Wenn im Zusammenhang mit einem persönlichen Ereignis gleich-                 der vollständige Erwerbsminderungsrentenbescheid der
     zeitig mehrere der unter Absatz 1 aufgeführten Ereignisse zu­                ­gesetzlichen Rentenversicherung vorzulegen.
     treffen, kann die Nachversicherungsgarantie trotzdem nur einmal
     für dieses persönliche Ereignis in Anspruch genommen werden.           		3
                                                                              Wir können außerdem – auf unsere Kosten – weitere ärztliche
  B)	Erhöhung des Versicherungsschutzes in                                   Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie
      sonstigen Fällen                                                        notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftlichen
                                                                              ­
                                                                              Verhältnisse (z. B. Steuerbescheide, Bilanzen, Gewinn- und
                                                                              ­
		1                                                                           Verlustrechnungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen) und ihre
     Auch wenn Sie die Voraussetzungen unserer Nachversiche-                  Veränderungen – verlangen, insbesondere zusätzliche Aus-
     rungsgarantie nicht erfüllen, können Sie jederzeit eine Erhö-            künfte und Aufklärungen. Hält sich die versicherte Person im
     hung des Versicherungsschutzes bis zu einem Höchstbetrag                 Ausland auf, können wir verlangen, dass die erforderlichen
     der versicherten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von                 medizinischen Untersuchungen in Deutschland durchgeführt
                                                                              ­
     10.000 € beantragen. Darüber hinaus darf die Summe aller                 werden. Notwendige Reise- und Übernachtungskosten über-
     ­versicherten Renten aus sämtlichen für die versicherte Person           nehmen wir. Von den Reisekosten werden jedoch höchstens die
      bei Canada Life bestehenden Berufsunfähigkeits- und Grund-              Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse bzw. die Flugkosten für Flüge in
      fähigkeitsversicherungen nicht mehr als 60 % des jährlichen             der Economyklasse erstattet. Übernachtungskosten werden
     Bruttoeinkommens der versicherten Person betragen. Unsere                von uns höchstens bis zu einem Betrag von 75 € pro Übernach-
     Zustimmung zu einer beantragten Erhöhung der Berufsunfähig-              tung übernommen. Auf Untersuchungen in Deutschland können
     keitsrente hängt von unserer Einschätzung nach einer erneuten            wir verzichten, wenn diese Untersuchungen vor Ort nach den
     Risikoprüfung ab.                                                        von uns in Deutschland an- gewendeten Grundsätzen erfolgen.

		2                                                                         		4
     Für den erhöhten Vertragsteil gelten die zum Erhöhungs­                  Grundsätzlich sind uns Originale oder beglaubigte Kopien der
     zeitpunkt gültigen Rechnungsgrundlagen, Versicherungsbedin-              jeweiligen Unterlagen vorzulegen. Fremdsprachige Urkunden
     gungen und Besondere Bedingungen. Für den zu erhöhenden                  sind auf Verlangen in beglaubigter deutscher Übersetzung vor-
     Vertrag vereinbarte Risikozuschläge oder besondere Verein­               zulegen. Zusätzlich können wir die Zahlung einer Leistung von
     barungen gelten auch für die aus der Erhöhung resultierenden             der Vorlage des Versicherungsscheins abhängig machen.
     Vertragsteile.
                                                                            		5
		3                                                                           Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist nicht Vorausset-
     Durch die Erhöhung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente              zung für die Anerkennung der Leistungen aus der Zusatzoption.
     werden sich die für die Berufsunfähigkeitsrente kalkulierten             Ausgenommen sind der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen
     ­Risikobeiträge und gegebenenfalls auch der Beitrag für Ihren            Lebens (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen)
      GENERATION private plus erhöhen. Über eine gegebenenfalls               sowie Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonde-
      erforderliche Beitragserhöhung werden wir Sie informieren               ren Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf
                                                                              ­Besserung des Gesundheitszustands bieten. Lässt der Versi-
                                                                               cherte darüber hinausgehende ärztlich angeordnete, insbe­
§ 12	Was ist zu beachten, wenn Sie eine Leistung                              sondere operative Behandlungsmaßnahmen zur Heilung oder
      aufgrund einer Berufsunfähigkeit erhalten                                Minderung der Berufsunfähigkeit nicht durchführen, steht dies
      möchten?                                                                 einer Anerkennung der Leistungen aus dieser Versicherung
                                                                               nicht entgegen.
		1
     Eine Meldefrist ist nicht zu beachten. Wir bitten Sie jedoch, in       		6
     Ihrem eigenen Interesse, uns einen möglichen Versicherungs-              Zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte hat die versicherte
     fall unverzüglich anzuzeigen. Eine frühzeitige Meldung erleich-          Person die Möglichkeit, eine allgemeine Schweigepflichtent­
     tert die Prüfung Ihrer Ansprüche.                                        bindungserklärung oder für die jeweiligen Anfragen einzelfall-
                                                                              bezogene Entbindungserklärungen abzugeben.
		2
     Zum Nachweis des Versicherungsfalls sind uns auf Kosten des            		7
     Anspruchstellers folgende Unterlagen einzureichen:                       Wenn eine der in den Absätzen 2 bis 6 genannten Pflichten
                                                                              nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht fest-
     a)	eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufs­            stellen können, ob oder in welchem Umfang wir leistungs-
         unfähigkeit;                                                         pflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung kann somit dazu
                                                                              führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird.
     b)	ausführliche Berichte der Ärzte (z. B. Arztbriefe), die die ver-
         sicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt               		8
         oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf            Wir können einmalig für längstens 12 Monate ein zeitlich be-
         und v­oraussichtliche Dauer des Leidens sowie über den               fristetes Anerkenntnis unter einstweiliger Zurückstellung der
         Grad der Berufsunfähigkeit oder über die Pflegebedürftig-            Frage aussprechen, ob die versicherte Person eine andere
         keit;                                                                ­Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 2 konkret ausübt. Bis zum
                                                                               Ablauf der Frist ist das zeitlich befristete Anerkenntnis für uns
     c)	Unterlagen über den zuletzt ausgeübten Beruf der versi-               bindend.
         cherten Person, ihre Stellung und Tätigkeit im Zeitpunkt des
         Eintritts der Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen       		9
         Veränderungen;                                                       Bis zu unserer Entscheidung über die Leistungspflicht müssen
                                                                              Sie die Beiträge zu Ihrem GENERATION private plus in voller
     d)	bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit zusätzlich         Höhe weiter entrichten. Bei Anerkennung unserer Leistungs-
         eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit          pflicht zahlen wir Ihnen die zu viel entrichteten Beiträge zurück.
         der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege.              Sie können jedoch gemäß § 16 eine Stundung der Beiträge bis


                                                                                                                                              Seite 62/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     zu unserer endgültigen Entscheidung über unsere Leistungs-                der versicherten Person, Krankheitsbild) festgelegt. Wir werden
     pflicht beantragen.                                                       zu gegebener Zeit auf Sie zukommen. Die Einstellung der
                                                                               ­Leistung aufgrund einer Nachprüfung erfolgt frühestens nach
		10                                                                            6 Monaten gerechnet ab dem Beginn unserer Leistungspflicht.
     Wir unterstützen und beraten Sie gerne im Versicherungsfall.
                                                                          		4
     Insbesondere bei Fragen                                                   Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die bedin-
     –	zur Beantragung von Leistungen,                                        gungsgemäßen Voraussetzungen unserer Leistungspflicht
     –	zum Verfahren der Leistungsprüfung,                                    ­entfallen sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform dar-
     –	zum Umfang der Leistungen,                                              legen. Unsere Leistungen können wir mit Ablauf des dritten
     –	zum Nachweis der Berufsunfähigkeit und der Pflegebedürf-                ­Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen.
        tigkeit,
     –	zu den beizubringenden Unterlagen,                                		5
     –	zur Beschreibung der ausgeübten beruflichen Tätigkeit im               Wenn Sie die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente vereinbart
        Rahmen des Leistungsantrags sowie                                      haben und unsere Leistungspflicht endet, weil die versicherte
     – zur betrieblichen Umgestaltung bei Selbstständigen.                     Person aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten
                                                                               ­wieder eine Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Lebensstellung
     Gerne können Sie uns hierzu auch anrufen. Alle erforderlichen              vor Eintritt der Berufsunfähigkeit entspricht, zahlen wir als
     Formulare, mit denen Sie Leistungen beantragen können,                     ­besondere Wiedereingliederungshilfe einen einmaligen Betrag
     ­erhalten Sie direkt von uns. Sofern möglich und mit uns verein-            in Höhe des 6-fachen der zuletzt gezahlten monatlichen Berufs-
      bart können Sie auch ein Tele-Interview durchführen, um                    unfähigkeitsrente. Voraussetzung ist, dass bei Entstehen des
      ­Leistungen zu beantragen.                                                 Anspruchs auf Wiedereingliederungshilfe die verbleibende
                                                                                 Leistungsdauer für die Rente noch 12 Monate beträgt. Bei
                                                                                 Wiedereintritt der Berufsunfähigkeit aus gleichem medizini-
                                                                                 ­
§ 13	Wann geben wir eine Erklärung über unsere                                  schem Grund innerhalb von 6 Monaten wird die Wieder­
      Leistungspflicht ab?                                                       eingliederungshilfe auf neu entstehende Rentenansprüche
                                                                                 ­angerechnet. Die Wiedereingliederungshilfe kann während der
     Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der von Ihnen                     Versicherungsdauer mehrmals beansprucht werden.
     ­jeweils zur Prüfung vorgelegten Unterlagen erhalten Sie von
      uns eine Entscheidung über die Leistungspflicht oder eine Mit-      		6
      teilung darüber, welche weiteren Unterlagen von Ihnen nachzu-            Endet unsere Leistungspflicht aus der gewählten Zusatzoption,
      reichen sind bzw. welche weiteren Schritte (z. B. neutrales Gut-         muss die Beitragszahlung in gleicher Höhe wie vor Eintritt der
     achten) wir einleiten werden. Während der Prüfung werden wir              Berufsunfähigkeit wieder aufgenommen werden. Nur wenn Sie
     Sie regelmäßig – mindestens alle 6 Wochen – über den aktuel-              die planmäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente nach
     len Bearbeitungsstand informieren.                                        dem Versicherungsfall vereinbart und nach § 9 B Absatz 2 die
                                                                               Beibehaltung der zuletzt gezahlten Rente als Versicherungs-
                                                                               summe beantragt haben, müssen Sie gegebenenfalls einen
§ 14	Was gilt für die Nachprüfung der                                         höheren Beitrag zahlen.
      ­Berufsunfähigkeit und in welchen Fällen
       zahlen wir eine Wiedereingliederungshilfe?
                                                                          § 15	Was gilt bei einer Verletzung der
		1                                                                              ­Mitwirkungspflichten nach Eintritt der
     Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungspflicht                ­Berufsunfähigkeit?
     sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit im
     Sinne der §§ 2 bis 4 nachzuprüfen und zu überprüfen, ob              		1
     die versicherte Person noch lebt. Dabei sind insbesondere                 Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 12 oder § 14 von Ihnen,
     ­Gesundheitsveränderungen (abgesehen von vorübergehenden                  der versicherten Person oder dem Anspruchsteller vorsätzlich
      Änderungen) sowie das konkrete Ausüben einer zumutbaren                  nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
      anderen Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 2 zu berücksichtigen.          Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie einer Auskunfts­
      Vorübergehende Besserungen bleiben dabei unberücksichtigt.               erhebung, die für die Leistungsprüfung erforderlich ist, wider-
      Eine Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie               sprechen oder eine Einzeleinwilligung nicht erteilen. Bei
      nach 3 Monaten noch anhält.                                              grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir
                                                                               ­berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschul-
		2                                                                             dens entsprechendem Verhältnis zu kürzen.
     Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sach-
     dienliche Auskünfte anfordern und einmal jährlich umfassende         		2
     Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu                   Weisen Sie uns nach, dass Sie die Mitwirkungspflicht nicht
     beauftragende Ärzte verlangen. Die Bestimmung des § 12
     ­                                                                         grob fahrlässig verletzt haben, bleibt unsere Leistungspflicht
     A bsatz 3 gilt entsprechend. Wir können vor Zahlung einer
     ­                                                                         bestehen.
     ­einmaligen Leistung oder vor jeder Rentenzahlung (in der Regel
      jährlich) ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die         		3
      ­versicherte Person noch lebt.                                           Die Ansprüche aus der vereinbarten Zusatzoption bleiben auch
                                                                               bestehen, soweit Sie uns nachweisen, dass die Verletzung
		3                                                                            ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer
     Sie sind nicht verpflichtet, uns von sich aus eine Besserung              Leistungspflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungspflicht
     ­Ihres Gesundheitszustands oder die Aufnahme einer Berufs­                arglistig verletzt wird.
      tätigkeit nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit, sei es in Ihrem
      bisherigen oder in einem anderen (neuen) Beruf, anzuzeigen.         		4
      Erst wenn wir Sie im Rahmen einer Nachprüfung Ihrer Berufs-              Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir erst ab
      unfähigkeit gemäß den vorherigen Absätzen 1 und 2 danach                 Beginn des laufenden Monats, in dem die Mitwirkungspflicht
      fragen, sind Sie zur Auskunft verpflichtet. Der Zeitpunkt der            ­erfüllt wird, nach Maßgabe dieser Besonderen Bedingungen
      Nachprüfung wird individuell nach Sachverhalt (z. B. Beruf, Alter         zur Leistung verpflichtet.

                                                                                                                                                 Seite 63/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


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     Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein,      die Zusatzoption Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit in den
     wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese        Fällen des § 24 der Versicherungsbedingungen automatisch
     Rechtsfolge hingewiesen haben.                                        wieder auf bzw. können Sie die Zusatzoptionen unter bestimm-
                                                                           ten Voraussetzungen gemäß § 23 Absatz 3 und § 24 Absatz
                                                                           2 d) der Versicherungsbedingungen wieder einschließen.
§ 16	Mögliche Beitragsstundung während der
      Versicherungsfallprüfung                                           		3
                                                                           Der Versicherungsschutz aus der gewählten Zusatzoption
		1                                                                        endet darüber hinaus, wenn Sie den Rentenbeginn hinaus-
                                                                           ­
     Haben Sie eine Leistung beantragt, müssen Sie die Beiträge            schieben (§ 5 der Versicherungsbedingungen) oder Ihren
     zu Ihrem GENERATION private plus in voller Höhe bis zu                ­GENERATION private plus kündigen (§ 25 der Versicherungs-
     unserer Leistungsentscheidung weiter entrichten. Auf Ihren
     ­                                                                      bedingungen) sowie mit dem Ende der vereinbarten Beitrags-
     ­A ntrag können wir die Beiträge ab dem Zeitpunkt der Leistungs-       zahlungsdauer.
      meldung bis zur endgültigen Entscheidung über unsere
      ­Leistungspflicht gemäß den folgenden Absätzen 2 bis 4 zinslos     		4
       stunden. Wird ein Versicherungsfall durch uns anerkannt und ist     Ansprüche aus der Zusatzoption, die auf einer Berufsunfähig-
       keine Stundung vereinbart worden, zahlen wir die ab Beginn          keit beruhen, die bereits vor der Kündigung gemäß § 25
       unserer Leistungspflicht von Ihnen entrichteten Beiträge ohne       der Versicherungsbedingungen oder vor einer zu Ihrem
       Verzinsung an Sie zurück.                                           ­GENERATION private plus nach §§ 23, 24 der Versicherungs-
                                                                            bedingungen vereinbarten unbefristeten oder befristeten
		2                                                                         Beitragsfreistellung, befristeten Beitragsreduzierung oder
                                                                            ­
     Voraussetzung für eine Stundung oder Teilstundung ist, dass            Betragsstundung eingetreten sind, werden durch die Kündi-
                                                                            ­
     Ihr GENERATION private plus bereits ein Jahr bestanden hat             gung, Beitragsfreistellung bzw. befristete Beitragsreduzierung
     und alle bis zum Zeitpunkt der Stundung fälligen Beiträge voll-        des GENERATION private plus nicht berührt.
     ständig gezahlt wurden. Die Stundung ist zinslos. Während der
     Zeit der Beitragsstundung besteht voller Versicherungsschutz.       		5
                                                                           Bei einer Erhöhung des Beitrags zu Ihrem GENERATION
		3                                                                        private plus erhöht sich der Versicherungsschutz aus der
                                                                           ­
     Während der Beitragsstundung werden vereinbarte planmäßige            ­Zusatzoption Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit entspre-
     Beitragserhöhungen ausgesetzt und es wird kein Treuebonus              chend. Eine mitversicherte Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich
     gewährt. Es fallen weiterhin alle für Ihren GENERATION private         hierdurch jedoch nicht.
     plus mit laufenden Beiträgen geltenden Kosten und Gebühren
     an.                                                                 		6
                                                                           Bei einer Reduzierung des Beitrags zu Ihrem GENERATION
		4                                                                        private plus reduziert sich der Versicherungsschutz aus
     Wird der Versicherungsfall von uns nicht anerkannt, müssen            der ­Zusatzoption Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ent­
     Sie die gestundeten Beiträge nachzahlen. Die gestundeten              sprechend. Eine mitversicherte Berufsunfähigkeitsrente wird
     ­Beiträge können in einem Betrag nachgezahlt werden. Zudem            gegebenenfalls angepasst.
      haben Sie aber auch die Möglichkeit die gestundeten Beiträge
      in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten in monatlichen Raten       		7
      nachzuzahlen.                                                        Eine gegebenenfalls gemäß § 19 der Versicherungsbedingun-
                                                                           gen vereinbarte planmäßige Erhöhung der Beiträge für Ihren
     Eine erneute Stundung ist frühestens nach vollständigem Aus-          GENERATION private plus wird ausgesetzt, wenn Ihre Bei-
     gleich gestundeter Beiträge möglich.                                  tragszahlungspflicht aufgrund eines Versicherungsfalls im
                                                                           Rahmen der Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente oder Bei-
                                                                           ­
		5                                                                        tragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ruht. Endet die Berufs­
     Erkennen wir den Versicherungsfall an, verrechnen wir die bis         unfähigkeit vor Ablauf der Versicherungsdauer, besteht Ihre
     zum Beginn unserer Leistungspflicht fälligen und gestundeten          Beitragszahlungspflicht wieder in der Höhe, in der sie im Zeit-
     Beiträge mit Rentenleistungen.                                        punkt des Eintritts des Versicherungsfalls bestanden hat. Die
                                                                           nächste planmäßige Erhöhung der von Ihnen zu zahlenden
                                                                           ­Beiträge erfolgt dann zum nächsten Jahrestag des Versiche-
§ 17	Wie ist das Verhältnis zu Ihrem GENERATION                            rungsbeginns, der der Wiederaufnahme der Beitragszahlung
      private plus?                                                         folgt.

		1                                                                      		8
     Die gewählte Zusatzoption bildet mit Ihrem GENERATION                 Während einer befristeten Beitragsfreistellung oder einer befris-
     ­private plus eine Einheit; sie kann ohne diese Versicherung          teten Beitragsreduzierung gemäß § 24 Absatz 2 der Versiche-
      nicht fortgesetzt werden. Spätestens mit dem vereinbarten            rungsbedingungen gilt Folgendes:
      Rentenbeginn oder wenn der Versicherungsschutz aus dem               •	Wenn der für eine planmäßige Erhöhung der Berufsunfähig-
      GENERATION private plus zu einem früheren Zeitpunkt endet,                keitsrente gemäß § 9 A maßgebliche Jahrestag des
      endet auch die Zusatzoption.                                              ­Versicherungsbeginns in den Zeitraum einer befristeten Bei-
                                                                                 tragsfreistellung oder befristeten Beitragsreduzierung fällt,
		2                                                                              findet zu diesem Jahrestag keine planmäßige Erhöhung
     Der Versicherungsschutz aus der gewählten Zusatzoption                      statt. Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung erfolgt die
     endet, wenn Sie Ihren GENERATION private plus gemäß
     ­                                                                           nächste planmäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente
     § 23 der Versicherungsbedingungen beitragsfrei stellen, Der                 zum nächsten Jahrestag des Versicherungsbeginns, der der
     Versicherungsschutz der Zusatzoption Beitragsbefreiung bei                  Wiederaufnahme der Beitragszahlung folgt, aber nicht rück-
     Berufsunfähigkeit endet zudem bei einer befristeten Beitrags-               wirkend für den Zeitraum der Beitragsfreistellung bzw.
     freistellung nach § 24 Absatz 2 der Versicherungsbedingungen.             ­- reduzierung.
     Wenn Sie die Beitragszahlung innerhalb von zwölf Monaten


                                                                                                                                           Seite 64/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     •	Ihr Recht, von der Nachversicherungsgarantie gemäß § 11        		3
        Gebrauch zu machen, entfällt während der Dauer der                  Bei einem Wechsel kann eine Berufsunfähigkeitsrente maximal
        Beitragsfreistellung bzw. -reduzierung und lebt erst bei
        ­                                                                   bis zu dem Betrag der über die Zusatzoption versicherten
        ­Wiederaufnahme der Beitragszahlung wieder auf.                     ­Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden. Die anderen Ver-
                                                                             einbarungen im Rahmen des GENERATION private plus und
		9                                                                          der Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente wie Zahlungsweise,
     Wenn Sie den Rentenbeginn Ihres GENERATION private plus                 Endalter, Karenzzeit usw. werden für die neue Berufsunfähig-
     hinausschieben, erfolgt keine automatische Verlängerung des             keitsversicherung übernommen, soweit dies nach den von
     Versicherungsschutzes für die gewählte Zusatzoption. Sie                ­Canada Life bei Ausübung des Wechselrechts angebotenen
     ­können aber von der Verlängerungsoption nach § 6 Absatz 3               Tarifbedingungen möglich ist. Sind innerhalb der Zusatzoption
      dieser Besonderen Bedingungen Gebrauch machen.                          Berufs­unfähigkeitsrente zusätzliche Leistungseinschränkungen
                                                                              vereinbart, gelten diese auch für die neue selbstständige
     Wenn zum Zeitpunkt des ursprünglichen Rentenbeginns ein               ­Berufsunfähigkeitsversicherung.
     Versicherungsfall im Rahmen der Zusatzoptionen Berufs­
     unfähigkeitsrente oder Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit    		4
     bestand, werden die hieraus resultierenden Leistungen zum             Für die Berechnung des neuen Beitrags werden die neuen, zum
     ­ursprünglichen Rentenbeginn eingestellt, sofern nicht verein-        Zeitpunkt des Wechselwunsches geltenden, Versicherungs­
      bart worden ist, dass diese Leistungen schon zu einem früheren       bedingungen, Rechnungsgrundlagen und alle sonstigen gelten-
      Zeitpunkt enden.                                                     den Vereinbarungen der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversiche-
                                                                           rung, in die gewechselt werden soll, zugrunde gelegt. Die Höhe
		10                                                                       des Beitrags des neuen Versicherungsvertrags richtet sich
     Der Anspruch auf Treueboni gemäß § 17 der Versicherungs­              nach dem dann erreichten Eintrittsalter und der Berufsklasse
     bedingungen bleibt auch bei Eintritt eines Versicherungsfalls         der versicherten Person.
     bestehen.
                                                                       		5
		11                                                                        Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Beitragszahlungsdauer
     Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist,              und Versicherungs- oder Leistungsdauer nicht beibehalten
     ­finden die Versicherungsbedingungen für Ihren GENERATION             ­werden können.
      private plus Anwendung.
                                                                           Nach Ausübung der Wechseloption übersenden wir Ihnen ein
                                                                           Angebot für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit allen nöti-
§ 18	Wechseloption in eine selbstständige                                 gen Informationen. Es wird dann ein neuer Versicherungs­
      ­Berufsunfähigkeitsversicherung                                      vertrag vereinbart. Eine Übertragung oder Anrechnung der für
                                                                           Ihren GENERATION private plus bereits geleisteten Beiträge
		1                                                                        findet nicht statt.
     Wenn Sie die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente vereinbart
     haben, können Sie von Ihrem für die versicherte Person beste-     		6
     henden GENERATION private plus mit laufenden Beiträgen                Den neuen Versicherungsvertrag gewähren wir im Vertrauen
     ohne erneute Risikoprüfung in eine von uns angebotene                 darauf, dass Sie bei Abschluss Ihres GENERATION private
     selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung in gleichem
     ­                                                                     plus die vorvertragliche Anzeigepflicht ordnungsgemäß erfüllt
     Versicherungsschutzumfang wechseln, wenn die nachstehen-              haben. Wenn wir eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeige-
     den Voraussetzungen erfüllt sind.                                     pflicht feststellen, gilt § 3 der Versicherungsbedingungen.

     Voraussetzungen für die Wechseloption sind,
     •	dass Ihr GENERATION private plus aufgrund von Zahlungs-        § 19 Keine Überschussbeteiligung
        schwierigkeiten, zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit,
        Elternzeit, Scheidung oder Ende der Lohn-/Gehaltsfortzah-          Eine Überschussbeteiligung ist gemäß § 28 der Versicherungs-
        lung im Krankheitsfall, beitragsfrei gestellt oder gekündigt       bedingungen ausgeschlossen. Das gilt auch hinsichtlich der
        wurde; zum Nachweis des Vorliegens von Zahlungsschwie-             Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente oder Beitragsbefreiung
                                                                           ­
        rigkeiten können wir die Einreichung geeigneter Nachweise          bei Berufsunfähigkeit.
        verlangen,
     •	dass zum Zeitpunkt des beantragten Wechsels keine
        ­A nsprüche für die versicherte Person wegen Berufsunfähig-
         keit, Erwerbsunfähigkeit, Beeinträchtigung der Grundfähig-
         keiten, Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsminderung bei der
         Canada Life, einem anderen Personenversicherer oder
         Sozialversicherungsträger geltend gemacht wurden bzw.
         ­
         bestehen;
     •	dass zum Zeitpunkt des Wechsels eine Berufsunfähigkeits-
         versicherung von Canada Life mit einem entsprechenden
         Versicherungsschutzumfang angeboten wird.

		2
     Sie können die Wechseloption innerhalb von drei Monaten
     nach Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung bzw. nach
     ­Aufhebung des GENERATION private plus aufgrund einer Kün-
      digung in Textform beantragen.


                                                                                                                                        Seite 65/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


ANLAGE C
GENERATION UWP-Fonds III

Sie können im GENERATION private plus auch den von Canada Life            3	Erhöhung des Beitrags bei Verträgen mit
aufgelegten GENERATION UWP-Fonds III wählen. Die Funktions­                  laufender Beitragszahlung
weise des GENERATION UWP-Fonds III entspricht dem Unitised-                Sie können in den letzten fünf Jahren vor dem aktuellen Renten-
With-Profits-Prinzip, einer nach besonderen Prinzipien funktionieren-      beginn keine Erhöhung des für den GENERATION UWP-Fonds
den Anlageform, die stetes Kapitalwachstum zum Ziel hat und dies mit       III bestimmten Beitrags durchführen.
Garantiekomponenten verbindet. Die Eigenschaften sowie die Anlage-
bedingungen dieses Fonds unterscheiden sich von jenen anderer im           In den letzten neun bis mehr als fünf Jahren vor dem aktuellen
Rahmen des GENERATION private plus angebotener Fonds und                   Rentenbeginn darf die Erhöhung des für den GENERATION
­werden abweichend von den übrigen Regelungen der vorliegenden             UWP-Fonds III bestimmten Beitrags maximal 200          % des
 Versicherungsbedingungen in dieser Anlage geregelt.                       im neunten Versicherungsjahr vor Rentenbeginn in den
                                                                           ­GENERATION UWP-Fonds III investierten Beitrags betragen.
Zur besseren Übersichtlichkeit dieser Anlage C haben wir Querver­           Bitte beachten Sie auch die in Absatz 5 aufgeführten weiteren
weise auf andere Bestimmungen nur dann gesondert bezeichnet, wenn           Einschränkungen für eine Erhöhung des in den GENERATION
sie sich außerhalb dieser Anlage C befinden. Querverweise, die nicht        UWP-Fonds III investierten Beitrags.
gesondert bezeichnet sind, beziehen sich auf diese Anlage.
                                                                           Wenn eine Beitragserhöhung nicht möglich ist, können Sie den
                                                                           erhöhten Beitragsanteil in einen anderen Fonds investieren.
§ 1	Unter welchen Bedingungen können Sie eine
     Anlage in den GENERATION UWP-Fonds III                               4 Änderungen
     wählen?                                                               Sie können gemäß § 16 Absatz 2 der Versicherungsbedin­
                                                                           gungen den gewählten Prozentsatz für die Anlage in den
    1 Beitragsaufteilung und Umschichtungen                                GENERATION UWP-Fonds III während der Aufschubzeit
                                                                           ­
       Sie können bei Antragstellung oder während der Aufschubzeit         ­ändern, jedoch nicht in den letzten zwölf Jahren vor aktuellem
       festlegen, dass bis zu 100 % Ihres laufenden Beitrags bzw.           Rentenbeginn erhöhen.
       Ihres Einmalbeitrags für eine Anlage in den GENERATION
       ­
       UWP-Fonds III bestimmt sind. Dies ist nur dann möglich, wenn        Es ist im Rahmen einer Neuaufteilung der zukünftigen Beiträge
       der Zeitraum bis zum vereinbarten Rentenbeginn für Verträge         gemäß § 16 Absatz 2 der Versicherungsbedingungen nicht
       mit laufenden Beiträgen mindestens zwölf Jahre und für Ver-         möglich, den GENERATION UWP-Fonds III innerhalb der letzten
       träge mit Einmalbeitrag mindestens zehn Jahre beträgt.              zwölf Jahre vor dem aktuellen Rentenbeginn als neuen Fonds
                                                                           zu wählen.
       Umschichtungen während der Aufschubzeit in den GENERATION
       UWP-Fonds III werden wie Einmalbeiträge gemäß § 3 Absatz 2          Ein Fondswechsel bereits vorhandener Anteile gemäß § 16
       behandelt.                                                          ­A bsatz 1 der Versicherungsbedingungen aus einem anderen
                                                                            Fonds in den GENERATION UWP-Fonds III ist
    2 Zuzahlungen                                                           •	bei Verträgen mit laufenden Beiträgen in den letzten zwölf
       Zuzahlungen in den GENERATION UWP-Fonds III können Sie                   Jahren vor aktuellem Rentenbeginn bzw.
       grundsätzlich bis zu zehn Jahre vor dem aktuellen Renten­            •	 bei Verträgen gegen Einmalbeitrag in den letzten zehn
       beginn leisten.                                                          ­Jahren vor aktuellem Rentenbeginn
                                                                            nicht möglich.
       Wir behalten uns vor, dass wir keine weiteren vollständigen oder
       anteiligen Zuzahlungen zu Einmalbeitragsverträgen in den            Bitte beachten Sie auch die in Absatz 5 aufgeführten weiteren
       ­GENERATION UWP-Fonds III zulassen.                                 Einschränkungen für eine Neuaufteilung zukünftiger Beiträge
                                                                           und einen Fondswechsel.
       Wenn wir zum Zeitpunkt einer Zuzahlung einen Nachfolgefonds
       zum GENERATION UWP-Fonds III anbieten, werden wir Ihnen             Sie können Ihr Anteilguthaben aus dem GENERATION UWP-
       anbieten, dass Sie Zuzahlungen in diesen dann verfügbaren           Fonds III in andere Fonds oder in das Automatische Portfolio
       Teilfonds des UWP-Fonds leisten können. Hierfür wird gegebe-        Management (APM) umschichten. Sollten dabei die Garantie-
       nenfalls ein neuer Vertrag mit einer neuen Versicherungs-           voraussetzungen für Ihr Anteilguthaben an dem GENERATION
       scheinnummer erstellt.                                              UWP-Fonds III nicht erfüllt sein, sind wir berechtigt, eine Wert-
                                                                           angleichung gemäß § 6 dieser Anlage vorzunehmen. Wenn Sie
       Für diesen neuen Vertrag gelten die für den GENERATION              Ihre Anteile aus dem GENERATION UWP-Fonds III vollständig
       ­private plus oder, sollte dieser Vertragstyp zum Zeitpunkt der     oder teilweise in andere Fonds oder in das APM umschichten,
        Zuzahlung nicht mehr angeboten werden, die für einen ver-          ist es nicht mehr möglich, den GENERATION UWP-Fonds III
        gleichbaren Vertragstyp zum Zeitpunkt der Zuzahlung verwen-        ­erneut in der Höhe eines Euro-Betrages zu wählen, der der
        deten Versicherungsbedingungen. Diese für die Zuzahlung             Höhe nach dem aus der Umschichtung resultierenden Euro-­
        ­geltenden Versicherungsbedingungen werden Sie mit dem Ver-         Betrag entspricht.
         sicherungsschein für den neuen Vertrag erhalten.
                                                                          5	Weitere Einschränkungen für Investitionen in
       Wenn eine Zuzahlung in den GENERATION UWP-Fonds III                   den GENERATION UWP-Fonds III
       nicht mehr möglich ist, können Sie für die Investition Ihrer        Für Investitionen in den GENERATION UWP-Fonds III durch
       ­Zuzahlung auch eine andere Fondswahl treffen.                      eine Erhöhung des in den GENERATION UWP-Fonds III inves-
                                                                           tierten Beitrags gemäß § 21 der Versicherungsbedingungen,


                                                                                                                                        Seite 66/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     einen Fondswechsel gemäß § 16 Absatz 1 der Versicherungs-         § 3	Welche Garantien hat der GENERATION
     bedingungen in den GENERATION UWP-Fonds III und die                    UWP-Fonds III?
     Neuaufteilung zukünftiger Beiträge gemäß § 16 Absatz 2 der
     Versicherungsbedingungen gilt, dass die Summe aller der auf-         1	Garantien beim GENERATION private plus mit
     geführten Investitionen 50 % der Beitragssumme der für Ihren            laufenden Beiträgen
     GENERATION private plus bestimmten Beiträge nicht über­               Unsere Garantien
     steigen darf.                                                         a) GENERATION UWP-Fonds III bezogene Garantie
                                                                           	Wir garantieren Ihnen, wenn die unter Buchstabe c) i) ge-
     Die Beitragssumme ist die Summe der im ersten Versiche-                  nannten Garantievoraussetzungen erfüllt sind, bei Ihrem
     rungsjahr vorgesehenen Beiträge multipliziert mit der Anzahl             GENERATION private plus gegen laufende Beiträge zum
     der Jahre der vereinbarten Beitragszahlungsdauer, ohne                   Zeitpunkt des aktuellen Rentenbeginns, zum Zeitpunkt der
     ­Berücksichtigung einer gegebenenfalls gewählten planmäßigen             vollständigen oder teilweisen Umschichtung aus dem
      Erhöhung.                                                               ­GENERATION UWP-Fonds III in andere Fonds oder zum
                                                                               Zeitpunkt einer Kündigung vor ursprünglichem Rentenbe-
     Wir haben außerdem das Recht, den genannten Höchstbetrag                  ginn, dass wir für Anteile, die in den GENERATION UWP-
     für eine der oben genannten Investitionen in den GENERATION               Fonds III investiert sind, keine Wertangleichung Ihres
     UWP-Fonds III zu reduzieren oder eine solche Investition ab­              ­geglätteten Anteilguthabens vornehmen werden, so dass
     zulehnen, wenn dies im Interesse der anderen Versicherungs-                Sie in vollem Umfang den geglätteten Wertzuwachs der
     nehmer unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer                  ­Ihrem GENERATION private plus zustehenden Anteile im
     Grundsätze notwendig ist. Wir teilen Ihnen gerne auf Anfrage                GENERATION UWP- Fonds III genießen.
     mit, ob die Möglichkeit, eine der oben genannten Investitionen
     in den GENERATION UWP-Fonds III durchzuführen, besteht.               b) Beitragsgarantie
     Auch den jeweils gültigen Höchstbetrag teilen wir Ihnen gerne         	Wir garantieren Ihnen, wenn die unter Buchstabe c) genann-
     auf Wunsch mit.                                                          ten Garantievoraussetzungen erfüllt sind, ausschließlich
                                                                              zum Zeitpunkt des ursprünglichen Rentenbeginns, dass das
                                                                              geglättete Anteilguthaben mindestens 90   % der Summe
§ 2	Was ist der GENERATION UWP-Fonds III?                                    ­aller für den ­GENERATION UWP-Fonds III gezahlten Bei-
     Wie sind Sie an ihm beteiligt?                                            tragsanteile, reduziert um die in Ansatz zu bringenden
                                                                               ­bereits angefallenen ­Risikobeiträge für eine gegebenenfalls
   1	Die Anlagegrundsätze des GENERATION                                       vereinbarte Zusatzoption und Werte getätigter Teilkündi-
      UWP-Fonds III                                                             gungen, entspricht. Wenn Sie den in den GENERATION
     Der GENERATION UWP-Fonds III ist ein von Canada Life auf-                  UWP-Fonds III investierten Beitragsanteil für mehr als zwölf
     gelegter Fonds, der den Versicherungsnehmern des GENERATION                Monate reduzieren, gilt die Beitragsgarantie von Beginn an
     private plus zur Verfügung steht und der ein Teilfonds des UWP-            nur in Höhe des insoweit nachträglich reduzierten Beitrags-
     Fonds der Canada Life Assurance Europe plc ist.                            anteils.

     Folgende Anlagegrundsätze gelten für den GENERATION                   c) Garantievoraussetzungen
     UWP-Fonds III:                                                           i)	
                                                                                 Gemeinsame Voraussetzung für die unter a) und b)
                                                                                 genannten Garantien ist, dass die Anlage in den
                                                                                 ­
     a)	Maximal 90 % des Vermögens des Fonds werden zeitgleich                  ­GENERATION UWP-Fonds III
          in nationale und internationale Aktien und Grundstücke           		 •	bis mindestens fünf Jahre vor dem ursprünglichen
         ­investiert.                                                               Rentenbeginn und
                                                                           		 •	mindestens zwölf Jahre insgesamt bestanden hat,
     b)	Mindestens 10 % des Vermögens des Fonds müssen aus                         und
         festverzinslichen Wertpapieren, Bargeld oder Depositen­           		 •	für mindestens 80 % der vergangenen Beitragszah-
         geldern bestehen.                                                          lungsdauer die für Ihren GENERATION private plus
                                                                                    vereinbarten Beiträge gezahlt wurden; hierfür reicht
     c)	Mindestens 10 % des Vermögens müssen in Euro notiert                       eine Nachzahlung gemäß § 23 Absatz 3 der Versi-
         sein.                                                                      cherungsbedingungen aus.

     	Die Anlagegrundsätze stellen nur einen Rahmen für die               		Die vergangene Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum
       Inves­titionsmöglichkeiten des GENERATION UWP-Fonds                    ­z wischen Versicherungsbeginn und dem Zeitpunkt des
       III dar. Die jeweils aktuelle Zusammensetzung des Fonds-                aktuellen Rentenbeginns, der vollständigen oder teil­
       vermögens f­inden Sie in unserem Internetauftritt oder                  weisen Umschichtung aus dem GENERATION UWP-
       ­erhalten Sie auf ­A nfrage.                                            Fonds III in andere Fonds bzw. der Kündigung, für den
                                                                               Beiträge vertraglich ­geschuldet waren. Auch Zeiten der
   2	Wie sind Sie am GENERATION UWP-Fonds III                                 Beitragsfreistellung gelten insoweit als beitragspflichti-
      beteiligt?                                                               ger Zeitraum.
     Der GENERATION UWP-Fonds III hat drei unterschiedliche
     Werte, den Wert des geglätteten Anteilguthabens gemäß § 4             		Als jeweils vereinbarte Beiträge gelten auch vereinbarte
     dieser Anlage, den tatsächlichen Wert des Anteilguthabens                Änderungen der Beitragshöhe bzw. -zahlungsweise
     ­gemäß § 5 dieser Anlage und den UWP Wert des Anteilgut­                 oder -dauer ­gemäß § 21 der Versicherungsbedingun-
      habens gemäß § 6 dieser Anlage.                                         gen. Das heißt, dass eine Änderung nach § 21 der Ver-
                                                                              sicherungsbedingungen nicht automatisch zu einem
                                                                              Verlust der Garantie führt. Nachzahlungen bei Verlänge-
                                                                              rung der Beitragszahlungsdauer im Rahmen des § 21
                                                                              Absatz 4 bzw. bei Beitragsfreistellung im Rahmen des
                                                                              § 23 Absatz 3 Satz 2 der Versicherungsbedingungen
                                                                              werden auch berücksichtigt.


                                                                                                                                         Seite 67/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


        ii)	Weitere Voraussetzung für die unter b) genannte Bei-         § 4	Was ist der Wert Ihres geglätteten
             tragsgarantie ist darüber hinaus, dass Sie Ihren Versi-           ­Anteilguthabens?
             cherungsvertrag nicht beitragsfrei gestellt oder keine
             mehr als zwölfmonatige befristete Beitragsfreistellung          1	Geglättetes Anteilguthaben und
             vorgenommen haben.                                                 geglätteter Wertzuwachs des GENERATION
                                                                                UWP-Fonds III
     d) Folgen des Garantieverlusts                                             er geglättete Wertzuwachs ist, sobald er von uns festge-
                                                                               D
     	Wenn Sie zum maßgeblichen Stichtag die Garantievoraus-                  setzt wurde, unabhängig von dem tatsächlichen Wert des
        setzungen gemäß diesem Absatz 1 c) i) nicht erfüllen, ist es           ­GENERATION UWP-Fonds III gemäß § 5 dieser Anlage und
        möglich, dass wir hinsichtlich Ihres Anteilguthabens an dem             dessen Schwankungen. Der geglättete Wertzuwachs kann
        GENERATION UWP-Fonds III eine Wertangleichung ge-                       nicht negativ sein. Er wird nach Maßgabe der nachstehenden
        mäß § 6 dieser Anlage vornehmen müssen oder Sie dies-                   Absätze ermittelt und gemäß § 3 dieser Anlage garantiert. Der
        bezüglich keinen Schlussbonus gemäß § 6 dieser Anlage                   Kurs der geglätteten Anteile kann nicht f­allen.
        erhalten. Dadurch würden Sie am maßgeblichen Stichtag
        ein geringeres Rentenvermögen bzw. einen geringeren                     ir haben bei Aufstellung des GENERATION UWP-Fonds III
                                                                               W
        Rückkaufswert erhalten.                                                einen Wertzuwachs für den Kurs der geglätteten Anteile fest-
                                                                               gesetzt. Danach setzen wir am ersten Werktag im April eines
   2	Garantien beim GENERATION private plus mit                               jeden Jahres den jährlichen Wertzuwachs fest, der bis zum
      Einmalbeiträgen                                                          ­ersten Werktag des folgenden Aprils wirksam bleibt.
     Unsere Garantien
     a) GENERATION UWP-Fonds III bezogene Garantie                             Diesen Wertzuwachs nennen wir den geglätteten Wert­zuwachs.
     	  Wir garantieren Ihnen, wenn die unter Buchstabe c) ge­
         nannten Garantievoraussetzungen erfüllt sind, bei Ihrem                ei Festsetzung des geglätteten Wertzuwachses berücksichti-
                                                                               B
         ­GENERATION private plus mit Einmalbeitrag zum ­Zeitpunkt             gen wir die bisherige Entwicklung des tatsächlichen Wertes des
          des ursprüng­lichen oder des hinausgeschobenen Renten-               GENERATION UWP-Fonds III und unsere Einschätzung, wel-
        beginns, dass wir für Anteile, die in den ­   GENERATION               che Rendite voraussichtlich langfristig mit den Vermögens­
        UWP-Fonds III investiert sind, keine Wertangleichung Ihres             werten des GENERATION UWP-Fonds III erzielt werden kann.
        geglätteten Anteilguthabens vornehmen werden, so dass                  Ferner berücksichtigen wir die Fondsverwaltungsgebühren
        Sie in vollem Umfang den geglät­      teten Wertzuwachs der            ­gemäß § 27 Absatz 6 der Versicherungsbedingungen.
        ­Ihrem GENERATION p     ­ rivate plus zustehenden Anteile im
         GENERATION UWP-Fonds III genießen.                                    ine unterjährige Neubestimmung des geglätteten Wert­
                                                                               E
                                                                               zuwachses bis zum dann folgenden ersten Werktag eines Aprils
     b) Beitragsgarantie                                                       ist möglich, wenn dies im Interesse der anderen Versicherungs-
     	Wir garantieren Ihnen, wenn die unter Buchstabe c) genann-              nehmer unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer
        ten Garantievoraussetzungen erfüllt sind, ausschließlich               Grundsätze notwendig ist, soweit deren Beiträge ganz oder teil-
        zum Zeitpunkt des ursprünglichen Rentenbeginns, dass das               weise in den GENERATION UWP-Fonds III oder andere Teil-
        geglättete Anteilguthaben mindestens 90 % des für den                  fonds des UWP-Fonds der C   ­ anada Life investiert werden.
        ­GENERATION UWP-Fonds III gezahlten Anteils des Ein-
         malbeitrags, reduziert um Werte getätigter Teilkündigungen,            ir teilen Ihnen gerne auf Anfrage den jeweils gültigen geglät-
                                                                               W
         entspricht.                                                           teten Wertzuwachs mit.

     	Diese unter a) und b) genannten Garantien gelten nicht im             2	Wert der geglätteten Anteile am
       Fall des vorgezogenen Rentenbeginns gemäß § 5 Absatz 2                   ­GENERATION UWP-Fonds III
       der Versicherungsbedingungen, einer Kündigung oder                       er Kurs der geglätteten Anteile wird dem geglätteten Wert­
                                                                               D
       des ganzen oder teilweisen Fondswechsels aus dem                        zuwachs entsprechend angepasst. Die Häufigkeit der Kurs­
       ­GENERATION UWP-Fonds III gemäß § 16 Absatz 1 der                       anpassung kann von uns geändert werden. Sie muss jedoch
        Versicherungsbedingungen.                                              mindestens monatlich und darf höchstens täglich erfolgen.

     c) Garantievoraussetzungen                                                ei Ermittlung des Wertes der Anteile des geglätteten
                                                                               B
     	Voraussetzung für die unter a) und b) genannten Garantien               A nteilguthabens entsprechen sich Ausgabe- und Rück­
                                                                               ­
        ist, dass die Anlage in den GENERATION UWP-Fonds III                   nahmekurs der Anteile des geglätteten Anteilguthabens. Der
        •	mindestens zehn Jahre bestanden hat und                             Rücknahmekurs der Anteile am geglätteten Anteilguthaben ent-
        •	mindestens in den letzten zehn Jahren keine weiteren                spricht dem Wert der geglätteten Anteile.
              Einmalbeiträge bzw. Zuzahlungen eingezahlt oder Um-
              schichtungen in den GENERATION UWP-Fonds III                   3	Ermittlung des Wertes des geglätteten
             ­vorgenommen wurden.                                               Anteilguthabens
                                                                                er Wert Ihres geglätteten Anteilguthabens am ­GENERATION
                                                                               D
     d) Folgen des Garantieverlusts                                            UWP-Fonds III wird bestimmt durch die Zuweisung von geglät-
     	Wenn Sie zum maßgeblichen Stichtag die Garantievoraus-                  teten Anteilen zum geglätteten Ausgabekurs und der Auflösung
        setzungen nicht erfüllen, ist es möglich, dass wir hinsichtlich        von geglätteten Anteilen zum geglätteten Rücknahmekurs.
        Ihres Anteilguthabens an dem GENERATION UWP-Fonds
        III eine Wertangleichung gemäß § 6 dieser Anlage vorneh-             4 Wert des geglätteten Anteilguthabens
        men müssen oder Sie diesbezüglich keinen Schlussbonus                  Der Wert Ihres geglätteten Anteilguthabens errechnet sich
        gemäß § 6 dieser Anlage erhalten. Dadurch würden Sie am                aus der Multiplikation der Ihrem GENERATION private plus zum
        maßgeblichen Stichtag ein geringeres Rentenvermögen                    gegebenen Zeitpunkt zustehenden geglätteten Anteile im
        bzw. einen geringeren Rückkaufswert erhalten.                          GENERATION UWP-Fonds III mit dem geglätteten Rück­
                                                                               ­
                                                                               nahmekurs. Wir nennen den geglätteten Wert Ihres geglätteten
                                                                               Anteilguthabens Ihr geglättetes UWP-Anteilguthaben.


                                                                                                                                            Seite 68/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


§ 5	Wie wird der Fondswert des GENERATION                               2	Was ist die Wertangleichung? Wann wird eine
      UWP-Fonds III berechnet?                                              Wertangleichung durchgeführt?
      Wie wird der tatsächliche Wert des                                  Für die Wertangleichung vergleichen wir zum maßgeblichen
     ­Anteilguthabens berechnet?                                          Stichtag Ihr geglättetes UWP-Anteilguthaben mit dem tatsäch-
                                                                          lichen Wert Ihres UWP-Anteilguthabens.
   1 Fondswert des GENERATION UWP-Fonds III
     Der Fondswert wird zunächst gemäß § 13 der Versicherungs-            Die Wertangleichung werden wir nur dann vornehmen, wenn
     bedingungen zu Ihrem GENERATION private plus bestimmt.               zum Stichtag der tatsächliche Wert Ihres UWP-Anteilguthabens
     Zusätzlich hängt der Fondswert von den Gegebenheiten bei             geringer ist als Ihr geglättetes UWP-Anteilguthaben. In diesem
     unseren anderen Versicherungsnehmern bei deren aktuellem             Fall bedeutet die Wertangleichung zunächst die Ermittlung des
     Rentenbeginn, Tod der versicherten Person, Umschichtung von          Differenzbetrages zwischen dem geglätteten Wert Ihres geglät-
     Anteilen aus dem GENERATION UWP-Fonds III oder Kündi-                teten UWP-Anteilguthabens und dem tatsächlichen Wert Ihres
     gung ab, die an dem GENERATION UWP-Fonds III oder einem              tatsächlichen UWP-Anteilguthabens. Wird die Wertangleichung
     anderen Teilfonds des UWP-Fonds der Canada Life Assurance            durchgeführt, werden wir diesen Differenzbetrag von dem Wert
     Europe plc beteiligt sind. Wenn bei den anderen Versicherungs-       Ihres geglätteten UWP-Anteilguthabens abziehen und Sie
     nehmern zum maßgeblichen Stichtag der tatsächliche Wert              ­tragen dadurch das volle Kapitalmarktrisiko.
     ­ihrer UWP-Anteilguthaben über deren geglätteten UWP-Anteil-
      guthaben liegt und wir keinen vollständigen Schlussbonus ge-       3 Wesen des Schlussbonus
      währen, erhöht sich der Fondswert des jeweiligen UWP-Fonds.         Bei Erreichen des aktuellen Rentenbeginns, bei vorherigem Tod
      Wenn bei den anderen Versicherungsnehmern zum maßgebli-             der versicherten Person oder bei Ihrer Kündigung oder bei
      chen Stichtag der tatsächliche Wert ihrer UWP-Anteilguthaben        ­einem Fondswechsel aus dem GENERATION UWP-Fonds III in
      unter deren geglätteten UWP-Anteilguthaben liegt und die an-         einen anderen Fonds vergleichen wir zum maßgeblichen Stich-
      deren Versicherungsnehmer die ihren Versicherungsverträgen           tag Ihr geglättetes UWP-Anteilguthaben mit dem tatsächlichen
      zugrunde liegenden Garantievoraussetzungen erfüllen bzw. die         Wert Ihres UWP-Anteilguthabens. Wir können nur dann einen
      versicherte Person stirbt, verringert sich der Fondswert des je-     vollständigen oder teilweisen Schlussbonus nach den Absätzen
      weiligen UWP-Fonds.                                                  4 oder 7 gewähren, wenn zum Stichtag der tatsächliche Wert
                                                                           Ihres UWP-Anteilguthabens höher als Ihr geglättetes UWP-­
   2	Der tatsächliche Wert Ihres                                          Anteilguthaben ist.
     ­UWP-Anteilguthabens
     Nach dem der Fondswert des GENERATION UWP-Fonds III                 4	Voller Schlussbonus bei Erreichen der
     gemäß des vorstehenden Absatz 1 bestimmt wurde, werden die             Voraussetzung für den Schlussbonus
     Kurse der Anteile, die Zuweisung von Anteilen, die Auflösung          Wenn Sie zum maßgeblichen Stichtag die Voraussetzungen der
     von Anteilen und daher der tatsächliche Wert des UWP-Anteil-          nachfolgenden Absätze 5 und 6 dieser Anlage erfüllen, gewäh-
     guthabens berechnet wie der Fondswert der anderen Canada              ren wir als Schlussbonus den gesamten Differenzbetrag zwi-
     Life-Fonds gemäß § 13 der Versicherungsbedingungen zum                schen Ihrem geglätteten UWP-Anteilguthaben und dem höhe-
     GENERATION private plus.                                              ren tatsächlichen Wert Ihres UWP-Anteilguthabens. Wir nennen
                                                                           diesen Differenzbetrag den vollen Schlussbonus. Wir gewähren
     Der tatsächliche Wert Ihres UWP-Anteilguthabens ergibt sich           den vollen Schlussbonus auch bei Tod der versicherten Person
     aus der Summe aller zu dem jeweiligen Zeitpunkt zugewiese-            vor Rentenbeginn. Im Falle einer Umschichtung wird der
     nen Anteile multipliziert mit dem jeweiligen Rücknahmekurs.           Schlussbonus aber nur auf die tatsächlich umgeschichteten
                                                                          ­A nteile gewährt.
     Der tatsächliche Wert Ihres UWP-Anteilguthabens wird mindes-
     tens monatlich und höchstens täglich ermittelt. Die Häufigkeit      5	Voraussetzungen für den Schlussbonus
     der Ermittlung kann von uns geändert werden.                           für Ihren GENERATION private plus mit
                                                                            laufenden Beiträgen
                                                                          Damit Sie den vollen Schlussbonus für die in den GENERATION
§ 6	Welche Bedeutung hat die Wertangleichung                             UWP-Fonds III investierten Beiträge erhalten,
     für Ihr UWP-Anteilguthaben?                                          •	muss die Anlage in den GENERATION UWP-Fonds III bis
     Was ist der Schlussbonus?                                               mindestens fünf Jahre vor dem ursprünglichen Renten­
     Was ist der UWP-Wert?                                                   beginn und
                                                                          •	mindestens zwölf Jahre insgesamt bestanden haben, und
   1 Wesen der Wertangleichung                                            •	müssen für mindestens 80 % der vergangenen Beitrags­
     Die von uns garantierte geglättete Wertentwicklung der geglät-          zahlungsdauer die für Ihren GENERATION private plus
     teten GENERATION UWP-Fonds III-Anteile und damit Ihres                  vereinbarten Beiträge gezahlt sein; hierfür reicht eine
                                                                             ­
     ­geglätteten UWP-Anteilguthabens beruht auf der Erwartung,              Nach­
                                                                             ­    zahlung gemäß § 23 Absatz 3 der Versicherungs­
      dass Ihr GENERATION private plus bis zum ursprünglichen                bedingungen aus.
      Rentenbeginn unverändert fortbesteht. Wir können jedoch das
      geglättete UWP-Anteilguthaben im Fall einer Kündigung, einer        Die vergangene Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum zwi-
      Umschichtung der Anteile aus dem GENERATION UWP-Fonds               schen Versicherungsbeginn und dem Zeitpunkt des aktuellen
      III in einen anderen Fonds oder zum aktuellen Rentenbeginn          Rentenbeginns, der vollständigen oder teilweisen Umschich-
      nach Maßgabe des nachstehenden Absatzes 2 reduzieren, so-           tung aus dem GENERATION UWP-Fonds III in andere Fonds
      fern die Garantievoraussetzungen gemäß § 3 dieser Anlage            bzw. der Kündigung, für den Beiträge vertraglich geschuldet
      zum maßgeblichen Stichtag nicht erfüllt sind. Unter diesen Um-      waren. Auch Zeiten der Beitragsfreistellung gelten insoweit als
      ständen ist die Möglichkeit einer Wertangleichung im Interesse      beitragspflichtiger Zeitraum.
      aller Versicherungsnehmer, die am GENERATION UWP-Fonds
      III oder einem anderen Teilfonds des UWP-Fonds der Canada           Unter den vereinbarten Beiträgen bzw. Beitragsanteilen werden
      Life beteiligt sind.                                                auch Beitragsänderungen gemäß § 21 der Versicherungsbedin-
                                                                          gungen zu Ihrem GENERATION private plus verstanden. Daher
                                                                          führen Beitragsänderungen gemäß § 21 nicht automatisch zum


                                                                                                                                      Seite 69/71

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GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


     Verlust des Schlussbonus. Beiträge, die auf eine Verlängerung          Wir können Ihnen allenfalls unter den in § 6 Absatz 7 der Anlage
     der Beitragszahlungsdauer gemäß § 21 Absatz 4 oder Beitrags-           beschriebenen Voraussetzungen einen Schlussbonus gewähren.
     nachzahlungen gemäß § 23 Absatz 3 Satz 2 sind auch verein-
     barte Beiträge oder Beitragsanteile.                              		3
                                                                            Wenn der Rentenbeginn hinausgeschoben wird, gelten die weite-
   6	Voraussetzungen für den Schlussbonus                                  ren Garantien des § 3 dieser Anlage nur zu dem Zeitpunkt des
      für Ihren GENERATION private plus mit                                 hinausgeschobenen neuen Rentenbeginns.
      Einmalbeitrag
     Voraussetzung für den Erhalt des Schlussbonus ist, dass die            Bei Verträgen gegen laufende Beiträge gilt die Garantie insbe-
     Anlage in den GENERATION UWP-Fonds III                                 sondere nicht im Fall einer Kündigung in dem Zeitraum zwischen
     • mindestens zehn Jahre bestanden hat und                              dem ursprünglichen und dem hinausgeschobenen Renten­beginn.
     •	mindestens in den letzten zehn Jahren keine weiteren
        ­Einmalbeiträge bzw. Zuzahlungen eingezahlt oder weitere
         Umschichtungen in den GENERATION UWP-Fonds III vor-           § 8	Welche Folgen hat eine Umschichtung aus
         genommen wurden.                                                   dem GENERATION UWP-Fonds III in andere
                                                                            Fonds?
     Der Schlussbonus wird nicht geleistet, im Falle des vorgezoge-         Wie wirkt sich eine Änderung der Beitrags-
     nen Rentenbeginns gemäß § 5 Absatz 2 der Versicherungs­                aufteilung aus?
     bedingungen zu Ihrem GENERATION private plus, bei Kündi-
     gung des Vertrages oder bei vollständiger oder teilweiser              Sie können gemäß § 16 Absatz 1 der Versicherungsbedingun-
     Umschichtung der Fondsanteile aus dem GENERATION UWP-                  gen jederzeit Ihr UWP-Anteilguthaben vollständig oder teil­
     Fonds III gemäß § 16 Absatz 1 der Versicherungsbedingungen.            weise in andere Fonds umschichten oder gemäß § 16 Absatz 2
                                                                            der Versicherungsbedingungen die Aufteilung der zukünftigen
   7	Möglicher Schlussbonus bei Nichterreichen                             Versicherungsbeiträge auf bestimmte Fonds ändern.
      der Voraussetzungen
     Wenn Sie zum maßgeblichen Stichtag die Voraussetzungen ge-             Bitte beachten Sie, dass Sie bei vollständiger oder teilweiser
     mäß § 6 Absatz 5 und 6 dieser Anlage nicht erfüllen, haben Sie         Umschichtung aus dem GENERATION UWP-Fonds III die
     keinen Anspruch auf einen Schlussbonus. Wenn Sie die Vor-              Garantien zum maßgeblichen Stichtag der Umschichtung
                                                                            ­
     aussetzungen für den zuvor beschriebenen Schlussbonus nicht            ­gemäß § 3 dieser Anlage für das UWP-Anteilguthaben in jedem
     erfüllen, können wir einen anteiligen Schlussbonus gewähren.            Fall für die umgeschichteten Anteile verlieren. Für das im
     Ob und unter welchen Voraussetzungen wir einen anteiligen               GENERATION UWP-Fonds III verbleibende Anteilguthaben
                                                                             ­
     Schlussbonus gewähren und die Art und Weise der Gewährung               sind die Garantievoraussetzungen dann unter Umständen
     eines anteiligen Schlussbonus für das kommende Jahr, legen              auch nicht mehr erreichbar. Wenn Sie Ihre Anteile aus dem
     wir jedes Jahr am ersten Werktag im April fest.                         GENERATION UWP-Fonds III vollständig oder teilweise in
                                                                             ­
                                                                             andere Fonds umschichten, ist es nicht mehr möglich, den
                                                                             ­
     Die getroffenen Festlegungen zur Gewährung eines anteiligen             ­GENERATION UWP-Fonds III erneut in der Höhe eines Euro-
     Schlussbonus und bezüglich der Art und Weise der Gewährung               Betrages zu wählen, der der Höhe nach dem aus der Umschich-
     eines anteiligen Schlussbonus können wir im laufenden Jahr               tung resultierenden Euro-Betrag entspricht.
     bis zur neuen Festlegung dann ändern, wenn die anderen
     ­Versicherungsnehmer die ganz oder teilweise in den GENE­              Sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Schlussbo-
      RATION UWP-Fonds III oder einen anderen Unterfonds des                nus gemäß § 6 für die umgeschichteten Anteile zum Stichtag
      UWP-Fonds der Canada Life investiert sind, durch die getroffe-        der Umschichtung nicht erfüllt, so besteht kein Anspruch auf die
      ne Festlegung unangemessen benachteiligt werden.                      Gewährung eines Schlussbonus. Gemäß § 6 Absatz 7 können
                                                                            wir aber gleichwohl einen Schlussbonus gewähren.
   8 UWP-Wert
     Wir nennen Ihr geglättetes UWP-Anteilguthaben zuzüglich des
     möglichen Schlussbonus oder abzüglich der möglichen Wert-
     angleichung Ihren UWP-Wert.


§ 7	Welche Folgen hat der vorgezogene oder der
     hinausgeschobene Rentenbeginn auf die
     Anlage in den GENERATION UWP-Fonds III?
		1
     Sie können gemäß § 5 der Versicherungsbedingungen Ihren
     Rentenbeginn vorziehen bzw. hinausschieben.

		2
     Bitte beachten Sie, dass der vorgezogene Rentenbeginn Ein-
     fluss auf Ihr UWP-Anteilguthaben haben kann. So verlieren Sie
     die Garantien des § 3 dieser Anlage und den Anspruch auf
     ­einen möglichen Schlussbonus nach § 6 dieser Anlage, wenn
      Ihre Anlage in dem GENERATION UWP-Fonds III zum maß-
      geblichen Stichtag die Garantievoraussetzungen nach § 3
      ­dieser Anlage nicht erfüllt.

     Bei Ihrem GENERATION private plus mit Einmalbeitrag gelten
     die Garantien des § 3 dieser Anlage nicht im Fall des vorgezo-
     genen Rentenbeginns.


                                                                                                                                         Seite 70/71

[Seite 79]
GENERATION private plus
Versicherungsbedingungen


ANLAGE D
AUTOMATISCHES PORTFOLIO MANAGEMENT (APM)

Diese Anlage ist Bestandteil der Versicherungsbedingungen des            Die Zusammensetzung der für das Automatische Portfolio Manage-
GENERATION private plus von Canada Life.                                 ment ausgewählten Fonds wird regelmäßig, mindestens aber einmal
                                                                         jährlich von uns überprüft. Kriterium für die Überprüfung ist, ob mit
Bei dem Automatischen Portfolio Management wählen wir für Sie aus        den ausgewählten Fonds langfristig das mit dem Anlageprofil unter
den für den GENERATION private plus zur Verfügung stehenden              Berücksichtigung des Lebenszyklusmodells beabsichtigte Anlage-
Canada Life-Fonds diejenigen aus, die dem für Sie ermittelten
­                                                                        ziel erreicht werden kann. Kurzfristige Schwankungen werden – ins-
­A nlageprofil entsprechen. Dabei unterscheiden wir drei nachstehend     besondere beim dynamischen Anlageprofil – in Kauf genommen.
 erläuterte Anlageprofile. Innerhalb der drei Anlageprofile wird der
 Beitrag im Rahmen eines Lebenszyklusmodells investiert. Bis             Bitte beachten Sie, dass für Sie als Versicherungsnehmer auch bei
 20 Jahre vor dem vereinbarten Rentenbeginn wird Ihr Anteilguthaben      Auswahl des APM die Chancen und Risiken des Kapitalmarktes, ge-
 entsprechend Ihrem Anlageprofil investiert. Danach erfolgt bis zum      nau wie bei der Einzelfondsauswahl auch, bestehen.
 vereinbarten Rentenbeginn schrittweise eine Umschichtung des
 ­A nteilguthabens innerhalb Ihres Anlageprofils in risikoärmere Fonds   Dynamisches Anlageprofil
  (überwiegend Renten- und Geldmarktfonds). Diese Umschichtung in        Durch eine höhere Gewichtung der renditeorientierten Komponente
  risikoärmere Fonds ist unabhängig von dem Anlageprofil. Lediglich      APM A ist das Profil überwiegend auf internationale Aktien ausge-
  die Anzahl der umzuschichtenden Anteile ist bei den Anlageprofilen     richtet. Diese können in ihrer Zusammensetzung und Verteilung auf
  unterschiedlich – am höchsten bei dem dynamischen Anlageprofil         den einzelnen Märkten unterschiedlich stark gewichtet sein. Ziel ist
  und am geringsten bei dem sicherheitsorientierten Anlageprofil. Die    eine langfristige Wertsteigerung durch Kapitalwachstum, dabei
  Umschichtung nach dem Lebenszyklusmodell erfolgt automatisch           ­werden kurzfristige Börsenschwankungen in Kauf genommen.
  aufgrund des Zeitablaufs ohne individuelle Überprüfung des jewei­
  ligen Vertrags.                                                        Ausgewogenes Anlageprofil
                                                                         Durch die ausgewogene Gewichtung der Komponenten APM A und
Aufgrund der automatischen Umschichtung können bei sinkenden             APM B liegt hier die langfristige Wertsteigerung durch Kapitalwachs-
Märkten Verluste realisiert werden.                                      tum und Wiederanlage der Erträge im Fokus. Angelegt wird über-
                                                                         wiegend in internationale Aktien und festverzinsliche Wertpapiere.
Sie können gleichzeitig in das Automatische Portfolio Management         Hinzu kommen teilweise Investitionen in geldmarktnahe Anlagen, um
und in einzelne Fonds sowie den GENERATION UWP-Fonds III in-             auftretende Börsenschwankungen zu reduzieren.
vestieren.
                                                                         Sicherheitsorientiertes Anlageprofil
Soweit Ihrem GENERATION private plus Anteile an Einzelfonds oder         Die sicherheitsorientierte Komponente APM B ist hier stärker ge-
dem GENERATION UWP-Fonds III zugewiesen sind, werden diese               wichtet. So wird überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere, geld-
nicht im Rahmen des Automatischen Portfolio Managements                  marktnahe Anlagen und nur zu einem geringen Teil in internationale
­umgeschichtet. Für Ihr UWP-Anteilguthaben gelten die in Anlage C        Aktien investiert. Das Ziel ist dabei der Kapitalerhalt als auch das
 – GENERATION UWP-Fonds III niedergelegten Grundsätze.                   langfristige Wachstum. Dieses soll in erster Linie durch Wieder­
                                                                         anlage der Erträge erreicht werden.
Durch die Vereinbarung des Automatischen Portfolio Managements
fallen keine zusätzlichen Gebühren an.


Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland,         Vorstand:
Hohenzollernring 72, 50672 Köln, HRB 34058, AG Köln
                                                                         Kevin Murphy (Vorstandsvorsitzender, irisch),
Postanschrift:                                                           Sylvia Cronin (irisch), Susan Gibson (irisch), Iris Kremers (deutsch),
Canada Life Assurance Europe plc,                                        Rose McHugh (irisch), Dr. Igor Radović (österreichisch)
Postfach 1763, 63237 Neu-Isenburg
                                                                         Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung:
Telefon: 06102-306-1800, Telefax: 06102-306-1801                         Magnus Baumhauer (deutsch)
kundenservice@canadalife.de, www.canadalife.de

Hauptsitz:
Canada Life Assurance Europe plc,
14/15 Lower Abbey Street, Dublin 1, Ireland

Eingetragener Firmensitz in Irland Nr. 297731                            Stand Mai 2026

                                                                                                                                                  Seite 71/71

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                    Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland
                    Hohenzollernring 72, 50672 Köln, HRB 34058, AG Köln
                    Postanschrift: Canada Life Assurance Europe plc
                    Postfach 1763, 63237 Neu-Isenburg
                    Telefon: 06102-306-1800, Telefax: 06102-306-1801
                    kundenservice@canadalife.de, www.canadalife.de

                    Hauptsitz: Canada Life Assurance Europe plc
                    14/15 Lower Abbey Street, Dublin 1, Ireland
                    Eingetragener Firmensitz in Irland Nr. 297731
                    HypoVereinsbank München,
                    IBAN DE69 7002 0270 0062 3244 06, BIC HYVEDEMMXXX

                    Vorstand:
                    Kevin Murphy (Vorstandsvorsitzender, irisch),
                    Sylvia Cronin (irisch), Susan Gibson (irisch), Iris Kremers (deutsch),
                    Rose McHugh (irisch), Dr. Igor Radović (österreichisch)

                    Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung: Magnus Baumhauer (deutsch)


                    Canada Life Assurance Europe plc unterliegt der allgemeinen
                    Aufsicht der Central Bank of Ireland und der Rechtsaufsicht
                    der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
VB GNP 01 05/2026
```

