# CosmosDirekt fondsgebundene: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-cosmosdirekt-la-1311.php
- Rechtlicher Träger: Cosmos Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-cosmosdirekt-la-1311.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für eine Rentenversicherung (FlexInvest), LA 1311 A](https://www.cosmosdirekt.de/resource/blob/390098/20482331c90f9555dd4c1ff0982ae0fb/2025%20-%20LA%201311%20A%20(12.25).pdf), Fassung LA 1311 A (12.25)
- Original beim Versicherer (PDF): [Besondere Bedingungen für eine Rentenversicherung (FlexInvest), LA 1311 B](https://www.cosmosdirekt.de/resource/blob/390100/a9a44b4d1f5639fc8e410cc753bf2396/2024%20-%20LA%201311%20B%20(09.24)_PDF-A.pdf), Fassung LA 1311 B (09.24)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | ja | Hierbei können Sie zwischen chancenorientierten Anlagen in Fonds und einer sicherheitsorientierten Anlage wählen. | Einleitung, Seite 1 |
| Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds) | ja | Die Beiträge und Zuzahlungen im Rahmen der chancenorientierten Anlage sind während der Ansparphase+ unmittelbar an der Wertentwicklung eines oder mehrerer Sondervermögen (Anlagestöcke+) entsprechend der mit Ihnen im Rahmen Ihrer Fondsauswahl getroffenen Vereinbarung | § 1 Abs. 1 a), Seite 1 |
| Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index) | nicht geregelt |  |  |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | ja | Das aus Ihrer Anlage resultierende Gesamtguthaben+ setzt sich aus dem Fondsguthaben (Fondsdeckungskapital), dem garantierten Sicherungsguthaben (garantiertes konventionelles Deckungskapital) und den Leistungen im Rahmen der Überschussbeteiligung (vgl. § 2) zusammen. | § 1 Abs. 1, Seite 1 |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbar | ja | Sie können für Ihr vorhandenes Guthaben zu jedem Monatsersten die Anlageoption in Textform anpassen. | § 8 Abs. 3, Seite 8 |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | ja | mit den Beiträgen und Zuzahlungen im Rahmen der sicherheitsorientierten Anlage gebildete garantierte Sicherungsguthaben gilt ein Garantiezins vor Abzug der tariflichen Kosten von 0 Prozent p. a. | § 1 Abs. 1 b), Seite 2 |
| Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben) | ja | Für die Verrentung der Guthaben der einzelnen Vertragsteile garantieren wir Ihnen jedoch mindestens 85 Prozent des Rentenfaktors | § 1 Abs. 6, Seite 3 |
| Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel) | ja | Eine Anpassung der Rechnungsgrundlagen und somit auch der Rente erfolgt nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders, der die Voraussetzungen und die Angemessenheit der Änderung prüft. | § 1 Abs. 6, Seite 3 |
| Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagen | ja | Dieser ergibt sich je Vertragsteil aus den zu Rentenbeginn maßgebenden Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel und Rechnungszins), Ihrem Geburtsjahr sowie dem Kalenderjahr des vertraglich vereinbarten Rentenbeginns und gibt die Höhe der Rente je 10.000,- EUR Guthaben an. | § 1 Abs. 6, Seite 3 |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | Diese umfasst eine Beteiligung an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven. Auf das Fondsguthaben aus der chancenorientierten Anlage fallen keine Bewertungsreserven an. | § 2, Seite 4 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | ja | Bei Ihrem Vertrag können Sie Ihre zukünftigen laufenden Beiträge neu aufteilen sowie Ihr bereits vorhandenes Guthaben in andere Anlageoptionen+ umschichten. | § 8 Abs. 1, Seite 8 |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | ja | können wir stattdessen einen Ersatzfonds aus dem jeweils aktuellen – für Ihren Vertrag geltenden – Fondsangebot zu Grunde legen, der nach unserer Einschätzung dem von Ihnen gewählten Fonds am ehesten entspricht oder ein geringes Kursrisiko beinhaltet. | § 9 Abs. 2, Seite 9 |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn) | ja | Ihr Vertrag beinhaltet ein passives Ablaufmanagement. Bei diesem schichten wir unabhängig vom Kapitalmarktverlauf Ihr Fondsguthaben systematisch in die sicherheitsorientierte Anlage um. | § 2 Abs. 1 LA 1311 B, Seite 1 |
| Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn) | ja | Das Ende der vereinbarten Ansparphase kann einheitlich für alle Vertragsteile+ flexibel gestaltet werden. | § 1 Abs. 4, Seite 3 |
| Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | Der frühest mögliche Rentenbeginn ist der Versicherungsjahrestag, der auf Ihren 62. Geburtstag folgt. | § 1 Abs. 4 a), Seite 3 |
| Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | Der spätest mögliche Rentenbeginn ist das ursprünglich vereinbarte Ende der Ansparphase. Er entspricht dem Versicherungsjahrestag, der auf Ihren 85. Geburtstag folgt. | § 1 Abs. 4 b), Seite 3 |
| Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente) | ja | An Stelle der Rentenzahlung (vgl. Absatz 5 bis 7) leisten wir zum Fälligkeitstag der ersten Rente eine Kapitalabfindung | § 1 Abs. 9, Seite 3 |
| Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginn | ja | der Antrag auf Kapitalabfindung spätestens bis zum 15. des letzten Monats der Ansparphase in Textform zugegangen ist. | § 1 Abs. 9, Seite 3 |
| Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente) | ja | Ihr Kapitalwahlrecht können Sie auch nur für einen Teil Ihres Vertrags in Anspruch nehmen, sofern die in Absatz 7 festgelegte jährliche Mindestrente nicht unterschritten wird. | § 1 Abs. 13, Seite 4 |
| Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter) | ja | der Rente und vor Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit, zahlen wir die vereinbarte Rente bis zum Ablauf dieser Zeit. | § 1 Abs. 8 a), Seite 3 |
| Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn | ja | Alternativ kann der Anspruchsberechtigte die Abfindung der bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit noch ausstehenden garantierten Renten beantragen. | § 1 Abs. 8 a), Seite 3 |
| Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezug | ja | Ihr Vertrag erhält zum Ende eines jeden Versicherungsjahres – erstmals zum Ende des ersten Rentenbezugsjahres – laufende Überschussanteile. Die Überschussanteile werden zur Rentensteigerung verwendet. | § 2 Abs. 2 h), Seite 6 |
| Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text) | ja, bis 300 € | Zum Rentenbeginn muss die jährliche Rente mindestens 300,- EUR betragen. Wird dieser Betrag auf Grund eines zu niedrigen Werts des zu verrentenden Gesamtguthabens nicht erreicht, wird dieses Guthaben einmalig ausgezahlt. | § 1 Abs. 7, Seite 3 |
| Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert) | nein | Mit Beginn der lebenslangen Rentenzahlung wird der auf den einzelnen Vertrag entfallende Anteil an den Anlagestöcken in unserem übrigen Vermögen angelegt | § 1 Abs. 1 a), Seite 2 |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Sterben Sie vor Rentenbeginn, zahlen wir das zum Todeszeitpunkt vorhandene Gesamtguthaben aus. | § 1 Abs. 3, Seite 3 |
| Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | Sterben Sie vor Rentenbeginn, zahlen wir das zum Todeszeitpunkt vorhandene Gesamtguthaben aus. Mit der Auszahlung erlischt der Vertrag. | § 1 Abs. 3, Seite 3 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartner | nicht geregelt |  |  |
| Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person) | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | ja | Die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts ist ausgeschlossen. | § 13 Abs. 2, Seite 12 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | ja | Statt Ihren Vertrag unbefristet beitragsfrei zu stellen, können Sie uns auch einen Zeitraum von 1 bis 36 Monate angeben, in dem Sie Ihren Vertrag befristet beitragsfrei stellen bzw. keine Beiträge mehr zahlen wollen. | § 10 Abs. 1, Seite 10 |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | ja | einen Zeitraum von 1 bis 36 Monate angeben, in dem Sie Ihren Vertrag befristet beitragsfrei stellen | § 10 Abs. 1, Seite 10 |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | ja | verlangen, dass Ihr Vertrag gegen laufende Beitragszahlung teilweise (im Sinne einer Reduzierung der Beitragshöhe) von der Beitragszahlungspflicht befreit wird. | § 10 Abs. 2, Seite 10 |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter) | ja | Wenn Sie die laufenden Beiträge nicht weiterbezahlen wollen, können Sie Ihren Vertrag (alle Vertragsteile+) vor Beginn der Auszahlungsphase zur nächsten Beitragsfälligkeit in Textform+ beitragsfrei stellen. | § 10 Abs. 1, Seite 10 |
| Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | ja, bis 100 € | Auch können Sie bis zum Ende der vereinbarten Ansparphase einmal pro Monat Zuzahlungen in Höhe von mindestens 100,- EUR je Zuzahlung durch Überweisung auf Ihren Vertrag vornehmen. | § 7 Abs. 4, Seite 8 |
| Teilentnahmen vor Rentenbeginn | ja, bis 25 € | Sie können Ihren Vertrag bis zum Ende der Ansparphase+ jederzeit zum nächsten Monatsersten in Textform+ kündigen oder Teilentnahmen beauftragen. | § 11 Abs. 1, Seite 10 |
| Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfung | ja | Ihr Vertrag enthält eine Dynamik-Option, mit der Sie Ihre laufenden Beiträge jährlich zum Monat Ihres Versicherungsbeginns (Erhöhungstermin) anpassen können. | § 3 Abs. 1 LA 1311 B, Seite 1 |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatz | nicht geregelt |  |  |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |  |  |
| Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | Sie können Ihren Vertrag bis zum Ende der Ansparphase+ jederzeit zum nächsten Monatsersten in Textform+ kündigen | § 11 Abs. 1, Seite 10 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | Bei Kündigung werden wir entsprechend § 169 VVG – soweit vorhanden – den Rückkaufswert (rückkaufsfähiges Gesamtguthaben) erstatten | § 11 Abs. 8, Seite 11 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | keine | Dieser entspricht dem Fondsdeckungskapital (Fondsguthaben, vgl. § 1 Abs. 1 a)) und dem garantierten konventionellen Deckungskapital (garantiertes Sicherungsguthaben, vgl. § 1 Abs. 1 b)) zuzüglich der vorhandenen rückkaufsfähigen Überschussanteile | § 11 Abs. 8, Seite 11 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | In der Kundeninformation+ finden Sie nähere Informationen zur Höhe der bei der Kalkulation in Ansatz gebrachten Kosten unter II. Punkt 1 | § 14 Abs. 5, Seite 12 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | ja | innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung bzw. -reduzierung die Beitragszahlung – mit einem Mindestbetrag von 300,- EUR jährlich – wieder aufnehmen | § 10 Abs. 6, Seite 10 |
| Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente) | nein | Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und verpfänden | § 13 Abs. 3, Seite 12 |
| Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz | nicht geregelt |  |  |
| Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen) | nicht geregelt |  |  |
| Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflicht | nicht geregelt |  |  |
| PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zins | nicht geregelt |  |  |
| Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen) | nicht geregelt |  |  |
| Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | nicht geregelt |  |  |
| Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlung | ja | Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass Sie noch leben. | § 12 Abs. 2, Seite 12 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |
| Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsse | ja | Wir stellen Ihnen während der Vertragslaufzeit mindestens einmal jährlich eine Übersicht zum Stand Ihres Vertrags zur Verfügung. | § 16 Abs. 1, Seite 12 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für eine Rentenversicherung (FlexInvest), LA 1311 A

```text
[Seite 1]
Allgemeine Bedingungen für eine Rentenversicherung
(FlexInvest)

Welche Leistungen beinhaltet Ihr Versicherungsschutz?
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir?                                                                                                        Seite 2
§ 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                                                                                                  Seite 4
§ 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                                                                                                   Seite 7
Was müssen Sie über die Beitragszahlung wissen?
§ 4 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?                                                                                        Seite 7
§ 5 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                                                                         Seite 7
§ 6 Wie verwenden wir Ihre Beiträge?                                                                                                        Seite 7
Welche Optionen haben Sie bei der Vertragsgestaltung?
§ 7 Wie können Sie Ihre laufenden Beiträge erhöhen oder Zuzahlungen leisten?                                                                Seite 8
§ 8 Wie können Sie Ihre laufenden Beiträge neu aufteilen oder Guthaben umschichten?                                                         Seite 8
§ 9 Was geschieht, wenn Fonds nicht mehr zur Verfügung stehen?                                                                              Seite 9
§ 10 Wann können Sie Ihren Vertrag gegen laufende Beitragszahlung beitragsfrei stellen bzw. die vereinbarte Beitragshöhe reduzieren?        Seite 10
§ 11 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen bzw. Teilentnahmen beauftragen?                                                                 Seite 10
Was gilt im Leistungsfall?
§ 12 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?                                                                                 Seite 12
§ 13 Wer erhält die Leistung?                                                                                                               Seite 12
Welche sonstigen Regelungen gelten für Ihren Vertrag?
§ 14 Wie verteilen wir die Kosten Ihres Vertrags?                                                                                           Seite 12
§ 15 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen?                                                          Seite 12
§ 16 Welche Informationen erhalten Sie während der Vertragslaufzeit?                                                                        Seite 13
§ 17 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?                                                                                      Seite 13
§ 18 Wo ist der Gerichtsstand und wann verjähren Ihre Ansprüche?                                                                            Seite 13
§ 19 Welche Vertragsbestimmungen können geändert werden?                                                                                    Seite 13
§ 20 Was gilt bei Sanktionen und Embargos?                                                                                                  Seite 13
§ 21 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?                                                                                          Seite 13
§ 22 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?                                                           Seite 13


Mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie als un-           Grundlegende Begrifflichkeit: Vertragsteile
seren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Beim FlexInvest sind         Das aus
Sie zudem die versicherte Person, auf deren Leben der Vertrag abge-
schlossen ist.                                                              –– den zu Vertragsbeginn vereinbarten laufenden Beiträgen inkl. den
                                                                               ggf. im Rahmen einer dynamischen Anpassung (Dynamik-Option) er-
Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ih-        folgten Erhöhungen bzw.
ren Vertrag von Bedeutung sind.                                             –– dem Einmalbeitrag
Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage          resultierende Guthaben führen wir in einem Vertragsteil.
für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u. a. die
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertrag-       Die innerhalb der Ansparphase aus einer von Ihnen gewünschten Erhö-
lichen Leistungen beschrieben. Informationen zur steuerlichen Behand-       hung Ihrer laufenden Beiträge oder Zuzahlung resultierenden Guthaben
lung der Versicherung finden Sie in den separat vorliegenden Steuerin-      (vgl. § 7) führen wir dagegen in jeweils gesonderten Vertragsteilen.
formationen.                                                                Anlageoptionen
Beim FlexInvest handelt es sich um eine aufgeschobene Rentenversi-          Sie können Ihre Anlagebeiträge (die laufenden Beiträge bzw. den Ein-
cherung gegen laufende Beitragszahlung bzw. gegen Einmalbeitrag mit         malbeitrag) und Zuzahlungen auf verschiedene Anlageoptionen auftei-
garantiertem Mindestrentenfaktor. Während der Ansparphase bietet            len. Hierbei können Sie zwischen chancenorientierten Anlagen in Fonds
FlexInvest Ihnen die Wahlmöglichkeit zwischen einer chancenorien-           und einer sicherheitsorientierten Anlage wählen.
tierten (fondsgebundenen) und/ oder sicherheitsorientierten Kapitalan-      Anlagestöcke
lage. Die jeweils aktuelle Liste der zu Ihrem Vertrag bei der chanceno-     Die Anlagestöcke umfassen die in Fonds investierten Kapitalanlagen
rientierten Anlage abschließbaren Fonds stellen wir Ihnen auf unserer       bei fondsgebundenen Rentenversicherungen. Sie bilden sich aus den
Webseite zur Verfügung.                                                     Anteilbeständen (Anzahl der Anteileinheiten) der einzelnen Fonds. Die
Bei der chancenorientierten Kapitalanlage ist die Kursentwicklung           Anlagestöcke sind ein Sondervermögen, an dessen Wertentwicklung
der Fonds nicht vorauszusehen. Sie haben die Chance, bei Kurssteige-        Sie unmittelbar beteiligt sind.
rungen der Fondsanteile einen Wertzuwachs zu erzielen. Andererseits         Ansparphase
tragen Sie aber auch das Risiko von Kursrückgängen und Wertver-             Die Ansparphase Ihres Vertrags ist die Zeit ab Versicherungsbeginn
lusten.                                                                     bis zum Beginn der lebenslangen Rente (bzw. der Kapitalabfindung).
Im Rahmen der zulässigen Mindest- und Höchstbeiträge können maxi-           Die Ansparphase eines Vertragsteils ist kürzer. Sie beginnt bei einem
mal fünf Verträge abgeschlossen werden. Nähere Informationen finden         Vertragsteil erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie eine entsprechende Än-
Sie in der Kundeninformation.                                               derung (beispielsweise eine Zuzahlung) durchführen.

Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern,             Beitragszahler
möchten wir Ihnen vorab einige Fachbegriffe kurz erläutern. In den Ver-     Grundsätzlich zahlen Sie als Versicherungsnehmer die Beiträge. Zahlt
sicherungsbedingungen haben wir diese mit einem + gekennzeichnet.           ein Dritter die Beiträge, erwirbt er dadurch keine Rechte aus dem Ver-
                                                                            trag.


LA 1311 A (12.25)                                         Cosmos Lebensversicherungs-AG                                                Seite 1 von 14

[Seite 2]
Bezugsberechtigter                                                           Welche Leistungen beinhaltet Ihr Versicherungsschutz?
Als Versicherungsnehmer können Sie festlegen, wer die Leistung aus
Ihrem Vertrag erhalten soll. Grundsätzlich können Sie als Bezugsbe-          §1W
                                                                                elche Leistungen erbringen wir?
rechtigten jede beliebige Person benennen.                                   (1) Ihre laufenden Beiträge bzw. Ihren Einmalbeitrag (Beiträge) legen
Fondsgesellschaft                                                            wir gemäß der von Ihnen zu Vertragsbeginn gewünschten Aufteilung
Eine Fondsgesellschaft legt Fonds (Investmentfonds) auf und verwaltet        chancen- und/ oder sicherheitsorientiert an. Das aus Ihrer Anlage resul-
diese. Sie sammelt dafür liquide Mittel von Anlegern und investiert diese    tierende Gesamtguthaben+ setzt sich aus dem Fondsguthaben (Fonds-
nach vorgegebenen Grundsätzen in verschiedene Anlagebereiche. Eine           deckungskapital), dem garantierten Sicherungsguthaben (garantiertes
Fondsgesellschaft wird auch als Kapitalverwaltungs- oder Investment-         konventionelles Deckungskapital) und den Leistungen im Rahmen der
gesellschaft bezeichnet.                                                     Überschussbeteiligung (vgl. § 2) zusammen. Für Zuzahlungen sind die
                                                                             Regelungen des § 7 Abs. 4 bis 9 zu beachten.
Gesamtguthaben
Das Gesamtguthaben Ihres Vertrags berechnet sich aus dem jeweiligen          a) Fondsguthaben aus der chancenorientierten Kapitalanlage
Guthaben Ihrer chancen- und Ihrer sicherheitsorientierten Kapitalanla-       Die Beiträge und Zuzahlungen im Rahmen der chancenorientierten
ge über alle Vertragsteile.                                                  Anlage sind während der Ansparphase+ unmittelbar an der Wertent-
                                                                             wicklung eines oder mehrerer Sondervermögen (Anlagestöcke+) ent-
Von Ihren in die chancenorientierte Anlage fließenden Beiträgen und          sprechend der mit Ihnen im Rahmen Ihrer Fondsauswahl getroffenen
Zuzahlungen kaufen wir entsprechend der von Ihnen gewählten Auftei-          Vereinbarung beteiligt. Ein Anlagestock besteht aus Anteilen von Fonds,
lung Fondsanteile (Anteileinheiten von Fonds). Der Wert Ihrer Fondsan-       an die die Leistungen aus Ihrem Vertrag gebunden sind, und wird geson-
teile in Euro ist das Fondsguthaben (Fondsdeckungskapital). Den Euro-        dert von unserem sonstigen Vermögen angelegt. Mit Beginn der lebens-
Wert des Fondsguthabens ermitteln wir dadurch, dass wir die Zahl der         langen Rentenzahlung wird der auf den einzelnen Vertrag entfallende
Anteileinheiten der zu Grunde liegenden Anlagestöcke (Fonds) mit dem         Anteil an den Anlagestöcken in unserem übrigen Vermögen angelegt
monatlich ermittelten Wert einer Anteileinheit des entsprechenden An-        (vgl. Absatz 6).
lagestocks multiplizieren. Aus dem Fondsguthaben entnehmen wir mo-
natlich anteilig guthabenabhängige Kosten (siehe unter II. Punkt 1 in der    Da die Entwicklung der Vermögenswerte der Anlagestöcke nicht vo-
Kundeninformation).                                                          rauszusehen ist, können wir die Höhe des Fondsguthabens zu keinem
                                                                             Zeitpunkt garantieren. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen
Aus Ihren in die sicherheitsorientierte Anlage fließenden Beiträgen und      der Wertpapiere der zu Grunde liegenden Anlagestöcke einen Wert-
Zuzahlungen bilden wir das garantierte Sicherungsguthaben (garan-            zuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie im Gegenzug
tiertes konventionelles Deckungskapital). Dieses wird nicht verzinst, da     aber auch das Risiko der Wertminderung. Wertminderungen bis hin
der Garantiezins vor Abzug der tariflichen Kosten 0 Prozent p. a. beträgt.   zum Totalverlust können auch bei unplanmäßigen Veränderungen der
Das garantierte Sicherungsguthaben erhöht sich um die ggf. vorhan-           Fonds (vgl. § 9) entstehen, beispielsweise kann die Fondsgesellschaft+
denen Leistungen aus der jährlich deklarierten laufenden Verzinsung.         die Rücknahme der Anteile aussetzen. Bei Werten, die nicht in Euro
Die laufende Verzinsung entspricht dem für das jeweilige Jahr dekla-         geführt werden, können Schwankungen der Währungskurse den Wert
rierten Zins-Überschussanteil abzüglich der Zinsabschläge zur Deckung        der Anlage zusätzlich beeinflussen. Das bedeutet, dass das zur Verren-
der tariflichen Kosten. Die tariflichen Kosten entnehmen wir monatlich       tung zur Verfügung stehende Fondsguthaben je nach Entwicklung der
anteilig (siehe unter II. Punkt 1 in der Kundeninformation).                 Vermögenswerte der zu Grunde liegenden Anlagestöcke höher oder
                                                                             niedriger ausfallen wird.
Das jeweilige Guthaben Ihrer chancen- und Ihrer sicherheitsorien-
tierten Kapitalanlage erhöht sich ggf. noch um eine zusätzliche Leistung     b) Garantiertes Sicherungsguthaben aus der sicherheitsorientierten
in Euro im Rahmen der Überschussbeteiligung (vgl. § 2).                      Kapitalanlage
                                                                             Für das mit den Beiträgen und Zuzahlungen im Rahmen der sicherheits-
Innerhalb der ersten zehn Vertragsjahre ist das rückkaufsfähige Ge-
                                                                             orientierten Anlage gebildete garantierte Sicherungsguthaben gilt ein
samtguthaben nicht gleich dem Gesamtguthaben, da die Anwartschaft
                                                                             Garantiezins vor Abzug der tariflichen Kosten von 0 Prozent p. a.
auf den Schlussüberschuss in dieser Zeit nicht rückkaufsfähig ist (vgl.
§ 2 Abs. 2 b) unter „Schlussüberschussanteil unabhängig von der ge-          c) Leistungen im Rahmen der Überschussbeteiligung
wählten Anlageoption“). Ab dem elften Vertragsjahr entspricht es dem         Bei der chancenorientierten Anlage verwenden wir die laufenden Über-
Gesamtguthaben.                                                              schüsse zum Kauf von Anteileinheiten der gewählten Fonds.
Kundeninformation                                                            Bei der sicherheitsorientierten Anlage besteht die Überschussbetei-
In der Kundeninformation – die Sie vor Antragstellung von uns bekom-         ligung u. a. aus einer jährlich deklarierten laufenden Verzinsung. Die
men bzw. heruntergeladen haben – haben wir Ihnen wichtige vorver-            laufende Verzinsung entspricht dem für das jeweilige Jahr deklarierten
tragliche Informationen zu Ihrem Vertrag zusammengestellt.                   Zins-Überschussanteil abzüglich der tariflichen Kosten. In Abhängigkeit
                                                                             von der Höhe des jährlich deklarierten Zins-Überschussanteilsatzes
Textform
                                                                             (vgl. § 2 Abs. 2 b) unter „Laufende Überschussanteile bei der sicher-
Ist für eine Erklärung die Textform vorgesehen, muss diese Erklärung
                                                                             heitsorientierten Anlage“) kann die laufende Verzinsung nach Abzug
zum Beispiel per Brief oder E-Mail abgegeben werden.
                                                                             der tariflichen Kosten auch negativ ausfallen.
Unverzüglich
                                                                             Zusätzlich erhalten Sie im Rahmen der Überschussbeteiligung ggf.
Manche Handlungen müssen Sie unverzüglich vornehmen. So zum
                                                                             einen Schlussüberschuss in Euro (vgl. § 2 Abs. 2 b) unter „Schlussü-
Beispiel Zahlungen oder Mitteilungen. Darauf weisen wir Sie an den
                                                                             berschussanteil unabhängig von der gewählten Anlageoption“), der die
entsprechenden Stellen in den Versicherungsbedingungen hin. „Unver-
                                                                             jeweiligen Guthaben erhöht.
züglich“ bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes
Zögern“ oder „so schnell wie eben möglich“.                                  Leistungen vor Ende der vereinbarten Ansparphase
                                                                             (2) Optionen vor Ende der vereinbarten Ansparphase
Vereinbarter Rentenbeginn
                                                                             Vor Ende der vereinbarten Ansparphase können Sie mit folgenden Op-
Der vereinbarte Rentenbeginn ist der Termin, zu dem die Ansparphase
                                                                             tionen Ihren Vertrag und damit auch die möglichen Leistungen flexibel
spätestens endet bzw. Ihre lebenslange Rente beginnt. Der flexible Ab-
                                                                             anpassen.
rufzeitraum bietet Ihnen die Option, die Ansparphase Ihrer Versicherung
zu verkürzen und somit den Beginn der Rentenzahlung vorzuverlegen.           Nähere Informationen zu den Optionen
Ein von Ihnen gewünschter Auszahlungsplan hat keinen Einfluss auf den        –– Änderung Ihrer Beitragsaufteilung und Umschichtung Ihres Gutha-
vereinbarten Rentenbeginn.                                                      bens,
                                                                             –– Beitragserhöhungen und Zuzahlungen sowie
Versicherungsschein
                                                                             –– Beitragspausen und (Teil-)Entnahmen (Auszahlungen)
Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen Ver-
trag und die zu Vertragsbeginn vereinbarten Leistungen.                      finden Sie in dem Kapitel „Welche Optionen haben Sie bei der Vertrags-
                                                                             gestaltung?“.


LA 1311 A (12.25)                                           Cosmos Lebensversicherungs-AG                                              Seite 2 von 14

[Seite 3]
Nähere Informationen zu den Optionen                                         –– den zu Vertragsbeginn vereinbarten laufenden Beiträgen inkl. den
                                                                                ggf. im Rahmen einer dynamischen Anpassung (Dynamik-Option) da-
–– Anlaufmanagement,                                                            rauf erfolgten Erhöhungen auf Basis der zu Vertragsbeginn gültigen
–– Ablaufmanagement,                                                            Rechnungsgrundlagen,
–– Auszahlungsplan (Zeitrente) sowie                                         –– dem Einmalbeitrag auf Basis der zu Vertragsbeginn gültigen Rech-
–– Beitragserhöhungen im Rahmen der Dynamik-Option                              nungsgrundlagen bzw.
finden Sie in den Besonderen Bedingungen für eine Rentenversiche-            –– den Erhöhungen Ihrer laufenden Beiträge oder Zuzahlungen im
rung (FlexInvest).                                                              Sinne des § 7 auf Basis der zum Erhöhungs- bzw. Zuzahlungszeit-
                                                                                punkt gültigen Rechnungsgrundlagen
(3) Tod vor Rentenbeginn
Sterben Sie vor Rentenbeginn, zahlen wir das zum Todeszeitpunkt vor-         ermitteln (garantierter Mindestrentenfaktor je Vertragsteil). Dieser wird
handene Gesamtguthaben aus. Mit der Auszahlung erlischt der Vertrag.         Ihnen auch in Ihrem Versicherungsschein bzw. den entsprechenden
                                                                             Nachträgen zu Ihrem Versicherungsschein ausgewiesen.
Das bei der chancenorientierten Anlage zur Auszahlung kommende
Fondsguthaben ergibt sich – unter Berücksichtigung der Regelungen            Der zu Vertragsbeginn ermittelte Rentenfaktor berechnet sich u. a. auf
des § 14 Abs. 1 a) und 4 – aus den jeweils ermittelten Euro-Werten und       Grundlage einer anerkannten Sterbetafel (DAV 2004R) und eines zu
den dazugehörigen Anteileinheiten. Den jeweiligen Euro-Wert der Ih-          Grunde gelegten Rechnungszinses (1,0 Prozent p. a.). Die für die Er-
rem Vertrag zugeordneten Fondsanteile werden wir unverzüglich+ nach          mittlung des Rentenfaktors zum Erhöhungs- bzw. Zuzahlungszeitpunkt
Zugang der Todesfallmeldung (vgl. § 12) ermitteln. Dabei legen wir den       maßgebenden Rechnungsgrundlagen können hiervon abweichen.
nächsten Börsentag bzw. – bei Fonds, bei denen der Anteilpreis nicht         Um die langfristige Erfüllbarkeit Ihrer Rente zu sichern, können wir
börsentäglich ermittelt wird – den Tag der nächsten Preisfeststellung        zum Rentenzahlungsbeginn die zu Vertragsbeginn oder zum Erhöhungs-
(bei der jeweiligen Fondsgesellschaft) nach Zugang der Todesfallmel-         bzw. Zuzahlungszeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundlagen – Ster-
dung zu Grunde.                                                              betafel und Rechnungszins – zur Ermittlung der Rente anpassen, wenn
Flexibler Abrufzeitraum                                                      die Beibehaltung der bisherigen Rechnungsgrundlagen zu einer erheb-
(4) Das Ende der vereinbarten Ansparphase kann einheitlich für alle Ver-     lichen Störung des bei Vertragsabschluss oder zum Erhöhungs- bzw.
tragsteile+ flexibel gestaltet werden.                                       Zuzahlungszeitpunkt bestehenden Austauschverhältnisses von Beitrag
                                                                             und Versicherungsleistung führen würde. Eine Anpassung kann nur er-
a) Frühest möglicher Rentenbeginn                                            folgen, sofern sich die Ihrem Vertrag zu Grunde gelegte Lebenserwar-
Der frühest mögliche Rentenbeginn ist der Versicherungsjahrestag, der        tung zukünftig stärker als bisher von uns angenommen ändern (verlän-
auf Ihren 62. Geburtstag folgt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie verlan-       gern oder verkürzen) sollte bzw. sofern von uns ein von Ihrem Vertrag
gen, dass die Ansparphase Ihrer Versicherung verkürzt und somit der          abweichender Rechnungszins festgelegt wird.
Beginn der Rentenzahlung (Fälligkeitstag der ersten Rente) unter Herab-
setzung der Rente je 10.000,- EUR Gesamtguthaben vorverlegt wird. Der        Auf dieser Basis wird eine ab Rentenbeginn garantierte, konstante
Antrag auf Vorverlegung muss uns spätestens bis zum 15. des letzten          Rente im Sinne von Absatz 5 gezahlt. Eine Anpassung der Rechnungs-
Monats der verkürzten Ansparphase in Textform+ zugegangen sein. Für          grundlagen und somit auch der Rente erfolgt nur mit Zustimmung
die Ermittlung der herabgesetzten Rente je 10.000,- EUR Gesamtgutha-         eines unabhängigen Treuhänders, der die Voraussetzungen und die
ben gilt Absatz 6 entsprechend. Nähere Informationen zur Höhe Ihrer          Angemessenheit der Änderung prüft. Über eine Änderung der Rech-
Rentenfaktoren bzw. zu einer ggf. angepassten Rentengarantiezeit bei         nungsgrundlagen bzw. der Rente werden wir Sie vor Rentenbeginn in
einem vorgezogenen Rentenbeginn innerhalb des Abrufzeitraums fin-            Textform informieren. Die Höhe des garantierten Mindestrentenfaktors
den Sie in Ihrem Versicherungsschein+ bzw. den entsprechenden Nach-          je Vertragsteil bleibt hierbei unverändert. Nähere Informationen über
trägen zu Ihrem Versicherungsschein.                                         die jeweiligen Rentenfaktoren finden Sie in Ihrem Versicherungsschein
                                                                             bzw. den entsprechenden Nachträgen zu Ihrem Versicherungsschein.
b) Spätest möglicher Rentenbeginn
Der spätest mögliche Rentenbeginn ist das ursprünglich vereinbarte           (7) Zum Rentenbeginn muss die jährliche Rente mindestens 300,- EUR
Ende der Ansparphase. Er entspricht dem Versicherungsjahrestag, der          betragen. Wird dieser Betrag auf Grund eines zu niedrigen Werts des
auf Ihren 85. Geburtstag folgt.                                              zu verrentenden Gesamtguthabens nicht erreicht, wird dieses Guthaben
                                                                             einmalig ausgezahlt. Hierzu gelten Absatz 10 und 12 entsprechend. Mit
Rentenzahlung ab Ende der vereinbarten Ansparphase                           der Auszahlung des Gesamtguthabens erlischt Ihr Vertrag.
(5) Erleben Sie den vereinbarten Rentenbeginn+, zahlen wir – vorbe-
haltlich von Absatz 6 – eine lebenslange monatliche Rente in Euro an         (8) Tod nach Rentenbeginn (Rentengarantiezeit)
den vereinbarten Fälligkeitstagen. Diese Rente zahlen wir mindestens         a) Sterben Sie nach Zahlungsbeginn der Rente und vor Ablauf der ver-
bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit der Rente (Rentengarantiezeit, vgl.       einbarten Rentengarantiezeit, zahlen wir die vereinbarte Rente bis zum
Absatz 8), unabhängig davon, ob Sie diesen Termin erleben.                   Ablauf dieser Zeit. Alternativ kann der Anspruchsberechtigte die Ab-
                                                                             findung der bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit noch ausstehenden
(6) Die Höhe der Rente ist vom Wert des Gesamtguthabens zum Ende der         garantierten Renten beantragen. Die Beantragung hat unverzüglich mit
vereinbarten Ansparphase abhängig.                                           Einreichung der Unterlagen zum Nachweis Ihres Todes (vgl. § 12 Abs.
                                                                             3) zu erfolgen.
Das bei der chancenorientierten Anlage zur Verrentung zur Verfügung
stehende Fondsguthaben ergibt sich – unter Berücksichtigung der Re-          Die Höhe der Abfindung entspricht dem für die Rentengarantiezeit zum
gelungen des § 14 Abs. 1 a) und 4 – aus den jeweils ermittelten Euro-        Todeszeitpunkt zur Verfügung stehenden garantierten Deckungskapital.
Werten und den dazugehörigen Anteileinheiten. Dabei legen wir den            Dieses sollte zur Finanzierung der Altersrentenzahlungen in der zum To-
letzten Börsentag bzw. – bei Fonds, bei denen der Anteilpreis nicht bör-     deszeitpunkt garantierten Höhe, die ohne Eintritt Ihres Todes bis zum
sentäglich ermittelt wird – den Tag der letzten Preisfeststellung (bei der   Ablauf der Rentengarantiezeit an Sie noch fällig geworden wären, die-
jeweiligen Fondsgesellschaft) des letzten Monats vor Rentenbeginn zu         nen.
Grunde.
                                                                             b) Bei einem vorgezogenen Rentenbeginn (vgl. Absatz 4 a)) können Sie
Die Rente zum Ende der vereinbarten Ansparphase berechnen wir – un-          die ursprünglich vereinbarte Rentengarantiezeit verlängern, indem Sie
ter Berücksichtigung der Regelungen des § 14 Abs. 1 a) und 4 – aus dem       mit uns eine neue Rentengarantiezeit vereinbaren. Ihr Wunsch auf Ver-
Gesamtguthaben. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Guthaben           längerung der Rentengarantiezeit ist uns in Ihrem Antrag auf Vorverle-
der einzelnen Vertragsteile sowie des für den jeweiligen Vertragsteil        gung des Rentenbeginns (vgl. Absatz 4 a)) mitzuteilen. Bei einer Verlän-
gültigen Rentenfaktors.                                                      gerung der Rentengarantiezeit verringern sich die Rentenfaktoren.
Dieser ergibt sich je Vertragsteil aus den zu Rentenbeginn maßge-            Nähere Informationen zu einer ggf. angepassten Rentengarantiezeit und
benden Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel und Rechnungszins), Ihrem            den dann geltenden Rentenfaktoren bei einem vorgezogenen Renten-
Geburtsjahr sowie dem Kalenderjahr des vertraglich vereinbarten Ren-         beginn finden Sie in dem entsprechenden Nachtrag zu Ihrem Versiche-
tenbeginns und gibt die Höhe der Rente je 10.000,- EUR Guthaben an.          rungsschein bzw. dem Ablaufschreiben.
Für die Verrentung der Guthaben der einzelnen Vertragsteile garantie-
ren wir Ihnen jedoch mindestens 85 Prozent des Rentenfaktors, den wir        Kapitalabfindung zum Ende der vereinbarten Ansparphase
für die Guthaben aus                                                         (9) An Stelle der Rentenzahlung (vgl. Absatz 5 bis 7) leisten wir zum
                                                                             Fälligkeitstag der ersten Rente eine Kapitalabfindung, wenn Sie diesen


LA 1311 A (12.25)                                           Cosmos Lebensversicherungs-AG                                              Seite 3 von 14

[Seite 4]
Termin erleben und uns der Antrag auf Kapitalabfindung spätestens bis       Jahresabschluss werden von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer
zum 15. des letzten Monats der Ansparphase in Textform zugegangen           geprüft. Den Jahresabschluss reichen wir zudem bei unserer Aufsichts-
ist. In diesem Fall zahlen wir das während der Ansparphase bis dahin        behörde ein.
gebildete Gesamtguthaben (vgl. Absatz 10 und 12) aus. Durch die Kapi-
talabfindung erlischt Ihr Vertrag.                                          Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrags an
                                                                            den Überschüssen und ggf. an den Bewertungsreserven ergeben sich
(10) Die Kapitalabfindung erbringen wir als Geldleistung bzw. – im Rah-     hieraus noch nicht.
men der chancenorientierten Kapitalanlage – in Anteileinheiten der Ih-
rem Fondsguthaben zu Grunde liegenden Anlagestöcke.                         Der Gesamtertrag Ihres Vertrags vor dem Ende der vereinbarten An-
                                                                            sparphase ergibt sich aus dem jeweiligen Ertrag der chancen- sowie
a) Bei einer Kapitalabfindung in Form einer Geldleistung zahlen wir das     sicherheitsorientierten Anlage. Für den Ertrag ist
Gesamtguthaben in Euro aus.
                                                                            –– bei der chancenorientierten Anlage die Entwicklung des Sonderver-
b) Die bei der chancenorientierten Kapitalanlage vorhandenen An-               mögens (Anlagestöcke+), an der Sie unmittelbar beteiligt sind (vgl. §
teileinheiten können Sie sich auf Ihren Wunsch hin in ganzen Antei-            1 Abs. 1 a)), und
leinheiten übertragen lassen. Der Euro-Wert des Fondsguthabens              –– bei der sicherheitsorientierten Anlage die Höhe der Überschussbe-
verringert sich vor der Bemessung der Anzahl der zu übertragenden              teiligung
Anteileinheiten um die gemäß § 14 Abs. 1 a) zu entnehmenden Kosten
sowie ggf. noch um die uns von Ihrer Depotbank für die Übertragung in       entscheidend.
Rechnung gestellten Gebühren. Über ganze Anteileinheiten hinausge-          Die Überschussbeteiligung veröffentlichen wir jährlich im Anhang des
hende Bruchteile bzw. ein Fondsguthaben bis zur Höhe von 500,- EUR          Geschäftsberichts bzw. in einer gesonderten Anlage. Über die innerhalb
erbringen wir als Geldleistung.                                             der Ansparphase quartärlich festgelegten Überschüsse werden wir Sie
Wertpapiere, die nur von institutionellen Anlegern gekauft werden kön-      bei einer Änderung zusätzlich informieren.
nen (institutionelle Anlageklasse) und an deren Wertentwicklung Sie im      (1) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung der Versi-
Rahmen Ihrer Fondsauswahl beteiligt sind, können wir nicht auf private      cherungsnehmer
Depots übertragen. Haben Sie im Rahmen Ihrer Fondsauswahl Fonds             a) Überschussquellen
der institutionellen Anlageklasse gewählt und wünschen Sie auch             Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen:
für diese die Übertragung der Anteileinheiten auf ein privates Depot,
werden wir diese vor der Übertragung auf Ihr privates Depot in die für      –– den Erträgen der Kapitalanlagen,
Endkunden handelbare Retailklasse der entsprechenden Wertpapiere            –– dem Risikoergebnis und
umschichten.                                                                –– dem übrigen Ergebnis.
(11) Zur Ausübung des Wahlrechts werden wir Sie spätestens sechs            Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit ent-
Wochen vor dem Ende der vereinbarten Ansparphase auffordern. Wün-           sprechend der Regelung des Absatzes 1 b) an diesen Überschüssen;
schen Sie die Leistung in Form von Anteileinheiten, muss uns eine ent-      dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstat-
sprechende Mitteilung spätestens bis zum 15. des letzten Monats der         tung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung) in der
Ansparphase in Textform zugegangen sein. Andernfalls zahlen wir die         jeweils geltenden Fassung.
Kapitalabfindung als Geldleistung aus.
                                                                            –– Erträge der Kapitalanlagen
(12) Bei der chancenorientierten Anlage gelten für die Ermittlung des          Von den Nettoerträgen der nach dieser Verordnung maßgeblichen
Euro-Werts des Fondsguthabens folgende Regelungen:                             Kapitalanlagen erhalten die Versicherungsnehmer insgesamt minde-
                                                                               stens den dort genannten prozentualen Anteil. In der derzeitigen Fas-
a) Endet Ihr Vertrag durch Verlangen der Kapitalabfindung oder Kün-            sung der Mindestzuführungsverordnung sind grundsätzlich 90 Pro-
digung, legen wir der Ermittlung des Euro-Werts des Fondsguthabens             zent vorgeschrieben. Aus diesem Betrag werden zunächst die Mittel
den letzten Börsentag bzw. – bei Fonds, bei denen der Anteilpreis nicht        entnommen, die für die garantierten Leistungen benötigt werden. Die
börsentäglich ermittelt wird – den Tag der letzten Preisfeststellung (bei      verbleibenden Mittel verwenden wir für die Überschussbeteiligung
der jeweiligen Fondsgesellschaft) des letzten Versicherungsmonats zu           der Versicherungsnehmer.
Grunde.
                                                                            –– Risikoergebnis
b) Wenn Sie von uns Geldleistungen (vgl. Absatz 10) erhalten, kann der         Weitere Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die tatsächli-
für die Ermittlung dieser Leistungen zu Grunde liegende Wert der An-           che Lebensdauer der Versicherten kürzer ist als die bei der Tarifkal-
teile erst dann bestimmt werden, sobald die Veräußerung der entspre-           kulation zugrunde gelegte. In diesem Fall müssen wir weniger Renten
chenden Anteile aus unserem Anlagestock erfolgt ist bzw. der entspre-          als ursprünglich angenommen zahlen und können daher die Versi-
chende Euro-Wert eines Anteils ermittelt wurde.                                cherungsnehmer an dem entstehenden Risikoergebnis beteiligen. An
c) Ist der Verkauf von Anteilen beispielsweise auf Grund einer Fonds-          diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach der
sperrung nicht möglich, behalten wir uns vor, den Euro-Wert des Fonds-         derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätz-
guthabens erst dann zu ermitteln, nachdem wir die entsprechenden An-           lich zu mindestens 90 Prozent beteiligt.
teileinheiten der zu Grunde liegenden Anlagestöcke veräußert haben.         –– Übriges Ergebnis
Über eine Fondssperrung werden wir Sie unverzüglich informieren. In            Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer nach der der-
diesem Fall finden die Bestimmungen über den Stichtag für die Berech-          zeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich
nung des Fondsguthabens in Absatz 12 a) keine Anwendung.                       zu mindestens 50 Prozent beteiligt. Überschüsse aus dem übrigen
(13) Ihr Kapitalwahlrecht können Sie auch nur für einen Teil Ihres Ver-        Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn die tatsächlichen
trags in Anspruch nehmen, sofern die in Absatz 7 festgelegte jährliche         Kosten geringer sind als bei der Tarifkalkulation angenommen.
Mindestrente nicht unterschritten wird.                                     b) Bei Ihrem Vertrag tragen – in Abhängigkeit von der gewählten Anla-
                                                                            geoption+ bzw. der Vertragsphase – unterschiedliche Überschussquel-
                                                                            len zur Überschussentstehung bei.
§ 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
                                                                            Bei der sicherheitsorientierten Anlage sowie nach Rentenbeginn stam-
Sie erhalten gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)            men die Überschüsse im Wesentlichen aus den Erträgen der Kapitalan-
eine Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Beteiligung an den           lagen des sonstigen Sicherungsvermögens. Auch können nach Renten-
Überschüssen und an den Bewertungsreserven. Auf das Fondsgutha-             beginn weitere Überschüsse aus dem Risikoergebnis anfallen.
ben aus der chancenorientierten Anlage fallen keine Bewertungsre-
serven an. Die Überschüsse und die Bewertungsreserven ermitteln wir         Unabhängig von der gewählten Anlageoption und der Vertragsphase
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).                        entstehen Überschüsse, wenn die tatsächlichen Kosten geringer sind
                                                                            als bei der Tarifkalkulation angenommen (Übriges Ergebnis).
In der Ansparphase+ werden die Überschüsse (vgl. Absatz 2b)) quar-
tärlich (beispielsweise in Form eines Sofortrabattes) bzw. jährlich         c) Überschusszuführung
(auch während des Rentenbezugs) im Rahmen unserer Quartals- bzw.            Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse führen wir
Jahresabschlussarbeiten festgestellt. Die Quartalsabschlüsse bzw. der       der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit sie nicht in Form


LA 1311 A (12.25)                                          Cosmos Lebensversicherungs-AG                                              Seite 4 von 14

[Seite 5]
der sog. Direktgutschrift bereits unmittelbar den überschussberech-        sparphase ergibt sich aus dem jeweiligen Ertrag der chancen- sowie
tigten Versicherungen gutgeschrieben werden.                               sicherheitsorientierten Anlage. Für den Ertrag ist
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu, Schwankungen       –– bei der chancenorientierten Anlage die Entwicklung des Sonderver-
der Überschüsse auszugleichen. Sie darf grundsätzlich nur für die Über-       mögens (Anlagestöcke), an der Sie unmittelbar beteiligt sind (vgl. § 1
schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in            Abs. 1 a)), und
Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir          –– bei der sicherheitsorientierten Anlage die Höhe der Überschussbe-
hiervon nach § 140 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)            teiligung
abweichen. Dies dürfen wir nur, soweit die Rückstellung für Beitrags-
rückerstattung nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt.   entscheidend. Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteili-
Nach der derzeitigen Fassung des § 140 Abs. 1 VAG können wir im In-        gung festgesetzt wird, erhält Ihr Vertrag folgende Überschussanteile:
teresse der Versicherten die Rückstellung für Beitragsrückerstattung       –– Laufende Überschussanteile unabhängig von der gewählten Anla-
heranziehen, um:                                                              geoption
–– einen drohenden Notstand abzuwenden,                                       Unabhängig von der von Ihnen gewählten Anlageoption erhält Ihr
–– unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten Verträ-            Vertrag einen laufenden Überschussanteil in Form eines Grund-
   gen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse          Überschussanteils (bestehend aus einem Kosten-Überschussanteil)
   zurückzuführen sind, oder                                                  in Prozent des vereinbarten Beitrags bzw. einer Zuzahlung. Dieser
–– die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rechnungsgrund-              wird dem einzelnen Vertrag gemäß der vereinbarten Zahlungsweise
   lagen auf Grund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorüberge-            bzw. bei einer Zuzahlung zugewiesen und für das jeweilige Versiche-
   henden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen.                  rungsjahr festgelegt.

Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Verlustaus-          Der auf die chancenorientierte Anlage entfallende Anteil des Grund-
gleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung heranziehen, bela-          überschusses wird unmittelbar in Anteileinheiten umgerechnet. Der
sten wir die Versichertenbestände verursachungsorientiert.                    Anteil, der auf die sicherheitsorientierte Anlage entfällt, wird zur Bil-
                                                                              dung einer Bonussumme (siehe unter „Laufende Überschussanteile
d) Bewertungsreserven                                                         bei der sicherheitsorientierten Anlage“) verwendet.
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanla-
gen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert liegt. Die Be-       –– Laufende Überschussanteile bei der chancenorientierten Anlage
wertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige          Bei der chancenorientierten Anlage werden die laufenden Über-
Ausschläge an den Kapitalmärkten auszugleichen. Ihre Höhe wird mo-            schussanteile dem einzelnen Vertrag monatlich zugewiesen. Sie sind
natlich neu ermittelt. Die Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen          für das jeweilige Quartal garantiert. Die Höhe der jeweiligen Über-
und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge        schussanteilsätze wird je Fonds festgelegt.
zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen nach einem verursa-         Eine Form des laufenden Überschusses ist der Sofortrabatt auf den
chungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu.                         von der Fondsgesellschaft+ festgelegten Ausgabeaufschlag. Durch
Bei Ihrem Vertrag entstehen Bewertungsreserven vor dem Ende der               die direkte Verrechnung des jeweils gewährten Sofortrabatts werden
vereinbarten Ansparphase höchstens, soweit und solange Teile Ihres            bei Ermittlung der Ihrem Vertrag zuzuordnenden Anteileinheiten für
Guthabens in der sicherheitsorientierten Anlage enthalten sind. In die-       Sie nur die entsprechend reduzierten Ausgabeaufschläge angerech-
sem Fall teilen wir bei Beendigung der Ansparphase (durch Tod, Kündi-         net.
gung oder Erleben des Rentenbeginns) den für diesen Zeitpunkt aktuell         Der von einer Fondsgesellschaft festgelegte Ausgabeaufschlag für
ermittelten Betrag (entsprechend den Regelungen in Absatz 2 c)) Ihrem         einen Fonds kann von dieser geändert werden. Daher können wir
Vertrag gemäß der derzeitigen Fassung des § 153 Abs. 3 VVG zur Hälfte         Ihnen die in der Kundeninformation+ genannten Beträge nicht für die
zu.                                                                           gesamte Dauer Ihres Vertrags garantieren.
Auch während des Rentenbezugs werden wir Sie an den Bewertungs-               Zudem werden weitere laufende Überschussanteile gewährt, die
reserven entsprechend beteiligen (vgl. Absatz 2 g)).                          unmittelbar in Anteileinheiten umgerechnet und Ihrem Vertrag gutge-
Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Sicherstellung der dauernden Er-           schrieben werden. Diese Überschussanteile bemessen sich in Pro-
füllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen bleiben unbe-          zent des Fondsguthabens zum jeweiligen Monatsende.
rührt.                                                                     –– Laufende Überschussanteile bei der sicherheitsorientierten Anlage
(2) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung Ihres Ver-          Bei der sicherheitsorientierten Anlage erhält Ihr Vertrag zum Ende
trags                                                                         eines jeden Monats laufende Überschussanteile in Form eines an-
a) Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich zum            teiligen jährlichen Zins-Überschussanteils in Prozent des jeweiligen
Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versicherungen zu              überschussberechtigten Sicherungsguthabens. Dieser wird in der
Bestandsgruppen zusammengefasst. Diese bilden wir beispielsweise,             Ansparphase zur Bildung einer Bonussumme verwendet.
um das versicherte Risiko – in diesem Fall das Langlebigkeitsrisiko – zu      Das überschussberechtigte Sicherungsguthaben entspricht dem
berücksichtigen. Die Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen Be-          zum Beginn des jeweiligen Monats vorhandenen Sicherungsgutha-
standsgruppen nach einem verursachungsorientierten Verfahren und              ben sowie der bis zum Zuteilungszeitpunkt im jeweiligen Vertragsjahr
zwar in dem Maß, wie die Bestandsgruppen zur Entstehung von Über-             erfolgten Beitragszahlungen (inkl. Zuzahlungen) und Auszahlungen.
schüssen beigetragen haben. Dies hat zur Folge, dass einer Bestands-
gruppe, die nicht zur Entstehung von Überschüssen beigetragen hat,            Die laufende Verzinsung kann in Abhängigkeit von der Höhe des
auch keine Überschüsse zugewiesen werden.                                     jährlich deklarierten Zins-Überschussanteilsatzes nach Abzug der
                                                                              tariflichen Kosten auch negativ ausfallen.
Ihr Vertrag gehört innerhalb der Ansparphase zur Bestandsgruppe
131, ab Rentenbeginn zur Bestandsgruppe 113 und erhält Anteile an          –– Schlussüberschussanteil unabhängig von der gewählten Anlage-
den Überschüssen der jeweiligen Bestandsgruppe. Die Mittel für die            option
Überschussanteile werden bei der Direktgutschrift zu Lasten des Ergeb-        Unabhängig von der von Ihnen gewählten Anlageoption erhält Ihr
nisses des Geschäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung für         Vertrag zum Ende eines jeden Monats einen anteiligen jährlichen
Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe der Überschussanteilsät-           Schlussüberschussanteil. Dieser ergibt sich auf Basis der je Anla-
ze wird vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des Ver-              geoption jährlich festgelegten Schlussüberschussanteilsätze. Diese
antwortlichen Aktuars festgelegt. Die jährlich deklarierten Überschuss-       Anteilsätze (in Prozent) können je Anlageoption unterschiedlich hoch
anteilsätze gelten für das entsprechende Geschäftsjahr. Die quartärlich       sein und beziehen sich auf das zum Ende eines jeden Monats
deklarierten Überschussanteilsätze gelten für das entsprechende Quar-
                                                                              –– je Fonds vorhandene Fondsguthaben (vgl. § 1 Abs. 1 a)) und
tal bzw. solange keine Änderung erfolgt. Die Überschussanteilsätze sind
                                                                              –– vorhandene Sicherungsguthaben (garantiertes Sicherungsgut-
somit über die Vertragsdauer nicht garantiert und können sich entspre-
                                                                                 haben (vgl. § 1 Abs. 1 b) und Sicherungsguthaben im Rahmen der
chend ändern.
                                                                                 Bonussumme (vgl. Absatz 2 b) unter „Laufende Überschussanteile
Vor dem Ende der vereinbarten Ansparphase                                        bei der sicherheitsorientierten Anlage“).
b) Der Gesamtertrag Ihres Vertrags vor dem Ende der vereinbarten An-


LA 1311 A (12.25)                                         Cosmos Lebensversicherungs-AG                                                 Seite 5 von 14

[Seite 6]
  Der jährliche Schlussüberschussanteil wird in der Ansparphase zur        Wenn Sie keinen Wechsel des Überschusssystems beantragen, erhal-
  Bildung einer entsprechenden Anwartschaft verwendet, wobei die           ten Sie eine dynamische Rente.
  jährlich deklarierten Anteilsätze auch null betragen können. Diese
  Anwartschaft unterliegt keiner laufenden Verzinsung und ist in den       e) Zu Beginn der Rentenzahlung verwenden wir die innerhalb der
  ersten zehn Vertragsjahren nicht rückkaufsfähig.                         sicherheitsorientierten Anlage vorhandene Überschussbeteiligung
                                                                           (Bonussumme sowie ggf. vorhandene Beteiligung an den Bewertungs-
–– Bewertungsreserven-Mindestanteil bei der sicherheitsorientierten        reserven) sowie den Euro-Wert des Schlussüberschussanteils als Ein-
   Anlage                                                                  malbeitrag zur Bildung einer Rente gemäß den Regelungen des § 1 Abs.
   Bei der sicherheitsorientierten Anlage kann Ihr Vertrag zum Ende        6. Diese ist wieder überschussberechtigt und wird zusammen mit der
   eines jeden Monats einen anteiligen jährlichen Bewertungsreserven-      aus dem garantierten Sicherungsguthaben sowie dem Fondsguthaben
   Mindestanteil in Prozent des überschussberechtigten Sicherungs-         gebildeten Rente (vgl. § 1 Abs. 6) fällig.
   guthabens erhalten. Dieses entspricht dem jeweils vorhandenen
   Sicherungsguthaben (garantiertes Sicherungsguthaben (vgl. § 1 Abs.      Nach Rentenbeginn
   1 b) und Sicherungsguthaben im Rahmen der Bonussumme (vgl. Ab-          f) Innerhalb der Rentenbezugsphase ist eine Anpassung der für Ihren
   satz 2 b) unter „Laufende Überschussanteile bei der sicherheitsori-     Vertrag maßgebenden Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel und Rech-
   entierten Anlage“).                                                     nungszins) nur für zukünftige – noch nicht zugeteilte – Überschusszu-
                                                                           führungen bzw. Beteiligungen an den Bewertungsreserven möglich.
  Der jährliche Bewertungsreserven-Mindestanteil wird – sofern vor-
  handen – in der Ansparphase zur Bildung einer entsprechenden An-         g) Nach Rentenbeginn wird jeweils bei Erleben des Versicherungsjah-
  wartschaft verwendet, wobei die jährlich deklarierten Anteilsätze        restags eine nach einem verursachungsorientierten Verfahren ermit-
  auch null betragen können. Diese Anwartschaft unterliegt keiner          telte Beteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Die Höhe der Be-
  laufenden Verzinsung und ist in den ersten zehn Vertragsjahren nicht     teiligung an den Bewertungsreserven wird unmittelbar zum jeweiligen
  rückkaufsfähig.                                                          Zeitpunkt ermittelt und der entsprechende Wert Ihrem Vertrag zugeteilt.

–– Grund-Überschussanteil in Form eines Sofortrabattes auf die Um-         Voraussetzung dafür ist, dass sich für unsere Kapitalanlagen am maß-
   schichtungsgebühr                                                       gebenden Stichtag eine positive Bewertungsreserve ergibt. Die ent-
   Bei einer Umschichtung von Fondsguthaben in die sicherheitsorien-       sprechenden Stichtage des auf das Berichtsjahr folgenden Geschäfts-
   tierte Anlage wird ein Grund-Überschussanteil (bestehend aus einem      jahrs sind im jeweiligen Geschäftsbericht festgelegt.
   Kosten-Überschussanteil) in Form eines quartärlich festgelegten So-     Von den an dem entsprechenden Stichtag festgestellten Bewertungsre-
   fortrabattes auf die Umschichtungsgebühr (vgl. § 14 Abs. 3) gewährt.    serven wird der Teilbetrag ermittelt, der auf den Bestand an Versiche-
c) Beteiligung an den Bewertungsreserven bei der sicherheitsorien-         rungen entfällt, für die ein Anspruch auf die Beteiligung an den Bewer-
tierten Anlage                                                             tungsreserven besteht.
Sofern Teile Ihres Guthabens in der sicherheitsorientierten Anlage vor-    Die aus diesem Teilbetrag (im Sinne von Satz 1) jährlich Ihrem Vertrag
handen sind oder waren, wird bei Beendigung der Ansparphase durch          gemäß der derzeitigen Fassung des § 153 Abs. 3 VVG zur Hälfte zuzutei-
Tod, Kündigung des gesamten Vertrags oder Erleben des Rentenbeginns        lende Beteiligung an den Bewertungsreserven – die zur Bildung einer
– frühestens nach Vollendung des ersten Vertragsjahres – eine nach         zusätzlichen Rente (vgl. Absatz 2 j)) verwendet wird – berechnet sich
einem verursachungsorientierten Verfahren ermittelte Beteiligung an        wie folgt:
den Bewertungsreserven fällig. Die Höhe der Beteiligung an den Be-
wertungsreserven wird unmittelbar zum Fälligkeitszeitpunkt ermittelt       Zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihrem Vertrag gemäß Satz 1 Bewertungsre-
und der entsprechende Wert Ihrem Vertrag gemäß der jeweils gel-            serven zuzuteilen sind, ermitteln wir den Betrag, der dem Verhältnis der
tenden gesetzlichen Regelung (vgl. § 153 Abs. 3 VVG) zugeteilt.            Summe der Deckungskapitalien und Überschussguthaben Ihres Ver-
                                                                           trags an den bisherigen – seit Rentenbeginn verstrichenen – jährlichen
Voraussetzung dafür ist, dass am vorangegangenen jährlichen Bilanz-        Bilanzstichtagen (31. Dezember) zur entsprechenden Summe aller
stichtag (31. Dezember) im jeweiligen Kalenderjahr die Summe des           berechtigten Verträge an ihren jeweiligen jährlichen Bilanzstichtagen
durchschnittlichen monatlichen Deckungskapitals (durchschnittliches        entspricht.
garantiertes Sicherungsguthaben) und des durchschnittlichen monat-
lichen Bonus-Deckungskapitals (durchschnittliches Sicherungsgutha-         Da die Beteiligung Ihres Vertrags an den Bewertungsreserven im Ren-
ben im Rahmen der Bonussumme) Ihrer Versicherung einem positiven           tenbezug jährlich erfolgt, werden zum einen die jeweiligen Summen
Wert entspricht. Ferner muss sich für unsere Kapitalanlagen am maß-        der Deckungskapitalien und Überschussguthaben um die Anteile, die
gebenden Stichtag eine positive Bewertungsreserve ergeben. Die ent-        auf die bis zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlten Renten entfallen, ver-
sprechenden Stichtage des auf das Berichtsjahr folgenden Geschäfts-        mindert und zum anderen wird Ihrem Vertrag zu jedem Versicherungs-
jahrs sind im jeweiligen Geschäftsbericht festgelegt.                      jahrestag ein anteiliger Betrag – der dem Verhältnis der zwischen den
                                                                           beiden letzten Bilanzstichtagen gezahlten garantierten Renten und dem
Von den an dem entsprechenden Stichtag festgestellten Bewertungs-          Deckungskapital inkl. Überschussguthaben zum letzten Bilanzstichtag
reserven wird der Teilbetrag ermittelt, der auf den Bestand an Versi-      entspricht – zugeteilt.
cherungen entfällt, für die ein Anspruch auf die Beteiligung an den
Bewertungsreserven besteht. Davon erhält Ihre Versicherung zu dem          Sterben Sie innerhalb der Rentengarantiezeit und wünscht der An-
Zeitpunkt, zu dem ihr gemäß Satz 1 Bewertungsreserven zuzuteilen sind,     spruchsberechtigte die einmalige Auszahlung des für die Rentenga-
gemäß der derzeitigen Fassung des § 153 Abs. 3 VVG die Hälfte des Be-      rantiezeit zur Verfügung stehenden Deckungskapitals, wird eine Betei-
trags, der dem Verhältnis der Summe der jeweiligen durchschnittlichen      ligung an den Bewertungsreserven fällig, deren Höhe nach Ihrem Tod
Deckungskapitalien der Versicherung an den bisherigen jährlichen Bi-       für den Todeszeitpunkt ermittelt wird. Dabei wird nicht die Hälfte des
lanzstichtagen (31. Dezember) zur Summe der Deckungskapitalien und         anteiligen Betrags – wie vorangehend beschrieben – sondern gemäß
verzinslich angesammelten Überschussguthaben aller berechtigten            der derzeitigen Fassung des § 153 Abs. 3 VVG die Hälfte des vollen Be-
Verträge an ihren jeweiligen jährlichen Bilanzstichtagen entspricht.       trags entsprechend angerechnet.
Erfolgt aus technischen oder rechtlichen Gründen eine Änderung des         Erfolgt aus technischen oder rechtlichen Gründen eine Änderung des
Verfahrens oder der Stichtage, insbesondere um eine noch größere           Verfahrens oder der Stichtage, so wird dies im jeweils aktuellen Ge-
Zeitnähe der Zuteilung zu erreichen, so wird dies im jeweils aktuellen     schäftsbericht mit Wirkung für das auf das Berichtsjahr folgende Ge-
Geschäftsbericht mit Wirkung für das auf das Berichtsjahr folgende Ge-     schäftsjahr festgelegt.
schäftsjahr festgelegt.
                                                                           h) Jährliche Rentensteigerung (im Rahmen der dynamischen Rente)
Zum Rentenbeginn                                                           Ihr Vertrag erhält zum Ende eines jeden Versicherungsjahres – erstmals
d) Das Überschusssystem Ihres Vertrags für den Rentenbezug können          zum Ende des ersten Rentenbezugsjahres – laufende Überschussan-
Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn+ wechseln. Der Antrag muss           teile. Die Überschussanteile werden zur Rentensteigerung verwendet.
uns spätestens bis zum 15. des letzten Monats vor Rentenbeginn in Text-    Die Höhe der Rentensteigerung ergibt sich aus der jährlich neu fest-
form+ zugegangen sein. Folgende Systeme stehen Ihnen zur Auswahl:          gelegten Überschussdeklaration und kann für die Zukunft nicht garan-
                                                                           tiert werden. Falls wir in einem Jahr nicht ausreichend Überschüsse
–– jährliche Rentensteigerung (dynamische Rente) oder                      erwirtschaften, kann die Rentensteigerung in diesem Jahr gegenüber
–– Zusatzrente (flexible Rente).                                           dem Vorjahr geringer ausfallen oder sogar ganz entfallen. Bereits er-
                                                                           folgte jährliche Rentensteigerungen bleiben erhalten.


LA 1311 A (12.25)                                         Cosmos Lebensversicherungs-AG                                             Seite 6 von 14

[Seite 7]
i) Zusatzrente (im Rahmen der flexiblen Rente)                                bzw. ein Jahr.
Ab Rentenbeginn erhöhen wir die versicherte Rente – einschließlich der
gemäß Absatz 2 e) gebildeten zusätzlichen beitragsfreien Rente – um           Dauer der Beitragszahlung
eine Zusatzrente. Die Höhe dieser Zusatzrente ergibt sich aus der jähr-       (3) Die laufenden Beiträge sind bis zum Ende der Ansparphase+, läng-
lich neu festgelegten Überschussbeteiligung und kann für die Zukunft          stens jedoch bis zu Ihrem Tod, zu entrichten.
nicht garantiert werden. Die zukünftigen – aber noch nicht zugeteilten        Übermittlung des Beitrags
– Überschussanteile werden dabei unter der Annahme, dass die maß-             (4) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl-
gebenden Überschussanteilsätze unverändert bleiben, so aufgeteilt,            ligkeitstag (vgl. Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag bei uns
dass sich eine über die Rentenbezugszeit gleich bleibende Rente aus           eingeht.
diesen Überschussanteilen ergibt. Diese Zusatzrente bleibt solange
unverändert, wie sich die maßgebenden Überschussanteilsätze nicht             Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto mittels eines SEPA-
ändern. Falls wir in einem Jahr nicht ausreichend Überschüsse erwirt-         Lastschriftmandats vereinbart, gilt die Zahlung in folgendem Fall als
schaften, kann die Zusatzrente reduziert werden. Bereits erfolgte Erhö-       rechtzeitig:
hungen der versicherten Rente – einschließlich der gemäß Absatz 2 e)
                                                                              –– Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und
gebildeten Rente – bleiben erhalten.
                                                                              –– Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.
j) Zusätzliche Rente aus der Beteiligung an den Bewertungsreserven
                                                                              Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen,
Zu jedem Versicherungsjahrestag – erstmals nach Ablauf des ersten
                                                                              ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach
Rentenbezugsjahres – kann eine zusätzliche, dauerhafte Erhöhung der
                                                                              unserer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben
Rente aus der Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgen. Die
                                                                              Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden
Höhe der jährlich neu hinzukommenden zusätzlichen Rente ergibt sich
                                                                              kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des SEPA-Last-
aus der jeweiligen Beteiligung an den Bewertungsreserven und kann
                                                                              schrifteinzugs zu verlangen.
für die Zukunft nicht garantiert werden. Falls zu einem Versicherungs-
jahrestag nur eine geringere oder keine Beteiligung aus den Bewer-            (5) Die Zahlung Ihrer Beiträge bzw. die Übermittlung von Zuzahlungen
tungsreserven vorhanden ist, kann die zusätzliche Rente in diesem             erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten.
Jahr gegenüber dem Vorjahr geringer ausfallen oder sogar ganz ent-
fallen. Bereits erfolgte jährliche Rentenerhöhungen bleiben erhalten.         Verrechnung von Beitragsrückständen
                                                                              (6) Bei Fälligkeit der Versicherungsleistung werden wir etwaige Bei-
(3) Information über die Höhe der Überschussbeteiligung                       tragsrückstände verrechnen.
Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab.
Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar.
Wichtigster Einflussfaktor vor Rentenbeginn ist                               §5W
                                                                                 as geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?

–– bei der chancenorientierten Anlage die Entwicklung der Kosten bzw.         Erster Beitrag bzw. Einmalbeitrag
–– bei der sicherheitsorientierten Anlage die Entwicklung des Kapital-        (1) Wenn Sie den ersten Beitrag bzw. den Einmalbeitrag nicht rechtzeitig
   markts.                                                                    zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag
                                                                              zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die
Nach Rentenbeginn sind die Entwicklung des versicherten Risikos und           nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
die Entwicklung des Kapitalmarkts die wichtigsten Einflussfaktoren.
                                                                              (2) Ist der erste Beitrag bzw. der Einmalbeitrag bei Eintritt des Versiche-
Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garan-           rungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
tiert werden. Sie kann auch null Euro betragen. Über die Entwicklung          Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform+
Ihrer Überschussbeteiligung werden wir Sie jährlich informieren.              oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein+ auf diese
                                                                              Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt
                                                                              jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben
§ 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                                    der Zahlung nicht zu vertreten haben.
Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertrags. Jedoch            Folgebeitrag
besteht vor dem im Versicherungsschein+ angegebenen Versicherungs-            (3) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen
beginn kein Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht kann aller-          in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.
dings entfallen, wenn Sie den ersten Beitrag bzw. den Einmalbeitrag           Begleichen Sie den Rückstand nicht innerhalb der von uns gesetzten
nicht rechtzeitig zahlen (vgl. § 4 Abs. 2 bis 4 sowie § 5).                   Zahlungsfrist, so entfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz.
                                                                              Auf diese Rechtsfolgen werden wir Sie im Rahmen der Fristsetzung aus-
                                                                              drücklich hinweisen.
Was müssen Sie über die Beitragszahlung wissen?                               Ihr Vertrag wird dann bis zur Wiederaufnahme der Beitragszahlung in
§ 4 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?                         eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt, sofern das zu diesem
                                                                              Zeitpunkt vorhandene Gesamtguthaben+ mindestens 500,- EUR beträgt.
Zahlungsweise                                                                 Andernfalls erlischt Ihr Vertrag und Sie erhalten das zum Zeitpunkt der
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung             Beitragsfreistellung vorhandene rückkaufsfähige Gesamtguthaben (vgl.
–– monatlich oder jährlich (laufende Beitragszahlung) bzw.                    § 11 Abs. 8 bis 10) ausgezahlt.
–– einmalig (Einmalbeitrag)
zahlen.                                                                       §6W
                                                                                 ie verwenden wir Ihre Beiträge?
Möchten Sie bei laufender Beitragszahlung Ihre Zahlungsweise später           (1) Ihre Beiträge (inkl. Erhöhungen Ihrer laufenden Beiträge) fließen un-
umstellen, ist es für eine Berücksichtigung zum nächsten Versiche-            ter Berücksichtigung der Regelungen des § 14 entsprechend der von
rungsjahrestag notwendig, dass uns Ihr Wunsch bis zum 20. des ent-            Ihnen gewählten Aufteilung in die chancen- und/ oder sicherheitsori-
sprechenden Vormonats in Textform+ zugegangen ist.                            entierte Anlage.
Eine Umstellung von Einmalbeitrag auf laufende Beitragszahlung und            Bei der chancenorientierten Anlage
umgekehrt ist nicht möglich.                                                  (2) Die Beiträge im Rahmen der chancenorientierten Anlage führen wir
Beitragsfälligkeit                                                            entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung den Anlagestö-
(2) Den ersten Beitrag bzw. den Einmalbeitrag müssen Sie unverzüglich+        cken+ (vgl. § 1 Abs. 1 a)) zu und rechnen sie unter Berücksichtigung der
nach Abschluss des Vertrags zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen            jeweils erhobenen reduzierten Ausgabeaufschläge (vgl. § 14 Abs. 2) bei
vereinbarten – im Versicherungsschein+ angegebenen – Versiche-                laufender Beitragszahlung zu jeder bzw. beim Einmalbeitrag zur Bei-
rungsbeginn. Alle weiteren laufenden Beiträge (Folgebeiträge) werden          tragsfälligkeit in Anteileinheiten um. Der Mindestbeitrag je gewähltem
jeweils zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Diese         Fonds beträgt hierbei 5,- EUR. Zudem können maximal 15 Fonds in Ihrem
umfasst entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise einen Monat               Vertrag enthalten sein.


LA 1311 A (12.25)                                            Cosmos Lebensversicherungs-AG                                                Seite 7 von 14

[Seite 8]
(3) Für die Umrechnung des Beitrags in Anteileinheiten benötigen wir            Dabei darf – inkl. der gewünschten Zuzahlung – die maximale Beitrags-
den Wert einer Anteileinheit pro Anlagestock. Diesen Wert ermitteln wir,        summe gemäß Absatz 2 Satz 3 und 4 nicht überschritten werden.
indem wir den Euro-Wert des jeweiligen Anlagestocks
                                                                                (5) Ist Ihre Zuzahlung bei uns eingegangen, fließt diese – unabhängig
–– am letzten Börsentag des Vormonats bzw.                                      von der zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Aufteilung zwischen chancen-
–– bei Fonds, bei denen der Anteilpreis nicht börsentäglich ermittelt           und sicherheitsorientierter Anlage – unter Beachtung der Regelungen
   wird, am Tag der letzten Preisfeststellung (bei der jeweiligen Fonds-        des § 14 Abs. 1 in die sicherheitsorientierte Anlage und wird ab diesem
   gesellschaft+) im Vormonat                                                   Zeitpunkt verzinst (vgl. § 1 Abs. 1 b)).
durch die Zahl der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Anteileinheiten des          Bei einem Eingang Ihrer Zuzahlung bis zum 20. eines Monats schich-
Anlagestocks teilen. Der Wert einer Anteileinheit hängt somit von der           ten wir den für die chancenorientierte Anlage vorgesehenen Teil Ihrer
Wertentwicklung des entsprechenden Anlagestocks ab.                             Zuzahlung zum nächsten Monatsersten um. Ansonsten erfolgt die Um-
                                                                                schichtung zum übernächsten Monatsersten.
Auf den so ermittelten Anteilwert haben wir keinen Einfluss. Zudem
kann beispielsweise eine kurzfristige Fondssperrung zu einer Verschie-          Bei laufender Beitragszahlung erfolgt die Umschichtung gemäß der zum
bung des Ausführungszeitpunkts der Anlage Ihres Beitrags führen. In             Zeitpunkt des Eingangs der Zuzahlung vereinbarten Aufteilung Ihrer Bei-
diesem Fall werden wir Sie unverzüglich+ informieren.                           träge (vgl. § 1 Abs. 1). Ist Ihr Vertrag beitragsfrei gestellt, gilt die zum
                                                                                Zeitpunkt der Beitragsfreistellung vereinbarte Beitragsaufteilung.
(4) Die Ausschüttungen bzw. Thesaurierungen eines Fonds ergeben bei
ausschüttenden Fonds zusätzliche Anteileinheiten bzw. erhöhen bei               Beim Einmalbeitrag erfolgt die Umschichtung gemäß der für diesen bei
thesaurierenden Fonds den Wert der Anteileinheiten. Wir schreiben den           Antragstellung vereinbarten Beitragsaufteilung (vgl. § 1 Abs. 1).
betroffenen Verträgen zum Ersten eines Monats jeweils die uns bis zum
letzten Börsentag des jeweiligen Vormonats je Fondsanteil gemeldeten            Wünschen Sie für Ihre Zuzahlung eine andere Aufteilung, können Sie
und gutgeschriebenen Ausschüttungen bzw. Steuergutschriften aus                 den entsprechenden Umschichtungsauftrag bis zum vorletzten Börsen-
Thesaurierungen gut. Die Gutschrift erfolgt auf Basis der im betroffenen        tag des entsprechenden Vormonats in Textform anpassen. Dabei stehen
Fonds zum Ende des jeweiligen Vormonats vorhandenen Fondsanteile                Ihnen alle zu diesem Zeitpunkt von uns für Ihren Vertrag angebotenen
sowie Börsenkurses.                                                             Fonds zur Verfügung. Jedoch darf die maximal in Ihrem Vertrag zuläs-
                                                                                sige Anzahl von 15 Fonds nicht überschritten werden.
Bei der sicherheitsorientierten Anlage
(5) Die Beiträge im Rahmen der sicherheitsorientierten Anlage fließen in        Auf die zukünftige Aufteilung Ihres laufenden Beitrags hat die Aufteilung
das Sicherungsguthaben und werden verzinst (vgl. § 1 Abs. 1 b)).                Ihrer Zuzahlung keinen Einfluss.
                                                                                (6) Den im Rahmen Ihrer Zuzahlung aus dem Sicherungsguthaben in die
                                                                                chancenorientierte Anlage umzuschichtenden Euro-Betrag legen wir
Welche Optionen haben Sie bei der Vertragsgestaltung?                           gemäß dem Umschichtungsauftrag (vgl. Absatz 5) in Anteileinheiten der
                                                                                Fonds, in die umgeschichtet wird, an. Dabei legen wir für die Ermittlung
§ 7 Wie können Sie Ihre laufenden Beiträge erhöhen oder Zuzahlungen            der Anzahl der Anteileinheiten der Fonds, in die wir umschichten, den
    leisten?                                                                    letzten Börsentag des Monats zu Grunde, der vor dem Monat der Durch-
(1) Bei Ihrem Vertrag können Sie Ihre zukünftigen laufenden Beiträge            führung der Umschichtung liegt. Hierbei sind die Regelungen des § 14
erhöhen sowie Zuzahlungen leisten.                                              Abs. 4 zu berücksichtigen.

Beitragserhöhungen                                                              (7) Der in der sicherheitsorientierten Anlage verbleibende Teil der Zu-
(2) Neben der Möglichkeit, den vereinbarten laufenden Beitrag im Rah-           zahlung wird weiterhin verzinst (vgl. § 1 Abs. 1 b).
men der Dynamik-Option (vgl. § 3 der Besonderen Bedingungen für eine            Sonstige Regelungen
Rentenversicherung (FlexInvest)) anzupassen, können Sie bis zum Ende            (8) Können wir Ihren Auftrag auf Beitragserhöhung bzw. Zuzahlung bei-
der vereinbarten Ansparphase+ den vereinbarten laufenden Beitrag zur            spielsweise auf Grund einer Fondssperrung nicht ausführen, werden wir
nächsten Beitragsfälligkeit individuell erhöhen. Auf ein volles Vertrags-       Sie hierüber unverzüglich+ informieren.
jahr berechnet muss jede Erhöhung mindestens 300,- EUR betragen.
                                                                                (9) Nähere Informationen zu dem aus Ihrer Beitragserhöhung bzw. Zu-
Insgesamt darf die Summe                                                        zahlung entstehenden Vertragsteil+ finden Sie in den entsprechenden
–– der bis zum Beantragungszeitpunkt bereits gezahlten Beiträge bzw.            Nachträgen zu Ihrem Versicherungsschein+. Die Regelungen zur Ver-
   Zuzahlungen und                                                              rentung des aus diesem Vertragsteil resultierenden Guthabens finden
–– der bis zum Ende der vereinbarten Ansparphase – inkl. der ge-                Sie in § 1 Abs. 6.
   wünschten Erhöhung – noch zu zahlenden Beiträge
über alle Ihre FlexInvest-Verträge die maximale Beitragssumme nicht             §8W
                                                                                   ie können Sie Ihre laufenden Beiträge neu aufteilen oder Gutha-
übersteigen. Nähere Informationen zur maximalen Beitragssumme fin-                ben umschichten?
den Sie unter I. Punkt 7 in der Kundeninformation+.
                                                                                (1) Bei Ihrem Vertrag können Sie Ihre zukünftigen laufenden Beiträge
Für eine zeitnahe Berücksichtigung zur nächsten Beitragsfälligkeit ist          neu aufteilen sowie Ihr bereits vorhandenes Guthaben in andere Anla-
es notwendig, dass uns Ihr Erhöhungswunsch bis zum 20. des entspre-             geoptionen+ umschichten.
chenden Vormonats in Textform+ zugegangen ist.
                                                                                Zukünftige Beiträge neu aufteilen (Beitragssplitting bzw. Switch)
(3) Für eine Beitragserhöhung ist die zum Erhöhungszeitpunkt vereinbar-         (2) Sie können die Aufteilung Ihrer zukünftigen laufenden Beiträge zur
te Aufteilung (vgl. § 1 Abs. 1) zwischen chancen- und sicherheitsorien-         jeweils nächsten Beitragsfälligkeit in Textform+ anpassen. Das gilt so-
tierter Anlage maßgebend.                                                       wohl für die Aufteilung zwischen chancen- und sicherheitsorientierter
Fließen zum Erhöhungszeitpunkt Beiträge in die chancenorientierte An-           Anlage als auch für die Aufteilung in Fonds innerhalb der chancenori-
lage, erhöht sich durch eine Beitragserhöhung der Betrag, mit dem wir           entierten Anlage. Die Aufteilung erfolgt nach Ihrer Wahl und in Euro-
Fondsanteile erwerben. Für den Erwerb der zusätzlichen Fondsanteile             Beträgen unter Beachtung des Mindestbeitrags je gewähltem Fonds
ist die zu diesem Zeitpunkt für Ihren Vertrag vereinbarte Beitragsauftei-       bzw. der maximal möglichen Fondsanzahl (vgl. § 6 Abs. 2).
lung auf die gewählten Fonds maßgebend.                                         Die von Ihnen jeweils gewählten Euro-Beträge werden anteilig gemäß
Einzelheiten darüber, wie wir Ihre Beitragserhöhung Ihrem Vertrag zu-           der für den jeweiligen Vertragsteil+ vereinbarten Beitragshöhe auf alle
führen, sind in § 6 geregelt. Ist Ihr Vertrag beitragsfrei gestellt, gilt für   Vertragsteile aufgeteilt, für die eine Beitragszahlung vereinbart ist. Für
Beitragserhöhungen die zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung verein-           Vertragsteile im Rahmen einer Zuzahlung gelten die Regelungen des §
barte Beitragsaufteilung.                                                       7 Abs. 5.

Zuzahlungen                                                                     Vorhandenes Guthaben umschichten (Umschichtung bzw. Shift)
(4) Auch können Sie bis zum Ende der vereinbarten Ansparphase einmal            (3) Sie können für Ihr vorhandenes Guthaben zu jedem Monatsersten
pro Monat Zuzahlungen in Höhe von mindestens 100,- EUR je Zuzahlung             die Anlageoption in Textform anpassen. Das gilt sowohl für die Auftei-
durch Überweisung auf Ihren Vertrag vornehmen.                                  lung zwischen chancen- und sicherheitsorientierter Anlage als auch für


LA 1311 A (12.25)                                              Cosmos Lebensversicherungs-AG                                                 Seite 8 von 14

[Seite 9]
die Aufteilung in Fonds innerhalb der chancenorientierten Anlage. Die        tragsbeginn genannten garantierten Leistungen gelten nur, wenn Sie
Aufteilung erfolgt nach Ihrer Wahl und unter Angabe des Prozentanteils       den Vertrag bis zum Ende der Ansparphase+ unverändert fortführen.
–– des umzuschichtenden Sicherungsguthabens bzw.                             (11) Bei einem Beitragssplitting bzw. einer Umschichtung bleiben die
–– der umzuschichtenden Anteileinheiten des jeweiligen Fonds.                technischen Daten zu Ihrem Vertrag (der Versicherungsbeginn, der Ren-
                                                                             tenzahlungsbeginn sowie der laufende Beitrag) unverändert.
Den aus dem Sicherungsguthaben umzuschichtenden Euro-Betrag
sowie den Euro-Wert der ganz oder teilweise umzuschichtenden An-
teileinheiten der Fonds, aus denen Sie Guthaben entnehmen möchten,
legen wir gemäß Ihrem Änderungswunsch im Sicherungsguthaben                  §9W
                                                                                as geschieht, wenn Fonds nicht mehr zur Verfügung stehen?
sowie in Anteileinheiten der Fonds, in die Sie Guthaben umschichten          (1) Das bei Abschluss Ihres Vertrags zur Verfügung stehende Fondsan-
möchten, an. Hierbei sind die Regelungen des § 14 Abs. 3 und 4 zu be-        gebot kann während der gesamten Ansparphase+ Änderungen und Er-
rücksichtigen.                                                               weiterungen unterliegen. Die jeweils aktuelle Liste der zu Ihrem Vertrag
(4) Im Rahmen der chancenorientierten Anlage legen wir für die Ermitt-       bei der chancenorientierten Anlage abschließbaren Fonds stellen wir
lung                                                                         Ihnen auf unserer Webseite zur Verfügung.

–– des Werts der Anteileinheiten der Fonds, aus denen wir Guthaben           (2) Sollten bei einem Ihrem Vertrag zu Grunde liegenden Fonds erheb-
   entnehmen, sowie                                                          liche Änderungen eintreten, die wir nicht beeinflussen können, insbe-
–– der Anzahl der Anteileinheiten der Fonds, in die wir Guthaben um-         sondere weil
   schichten,                                                                –– der Fonds uns nicht mehr wie bisher – beispielsweise auf Grund Be-
den letzten Börsentag des Monats zu Grunde, der vor dem Stichtag der            schränkung, Aussetzung, endgültiger Einstellung, Auflösung oder Zu-
Umschichtung (vgl. Absatz 7) liegt.                                             sammenlegung mit anderen Fonds – zur Verfügung steht oder
                                                                             –– eine erhebliche Verletzung von vertraglichen Pflichten der jeweiligen
Auf die zukünftige Aufteilung Ihres laufenden Beitrags hat die ge-              Fondsgesellschaft+ vorliegt,
wünschte Umschichtung keinen Einfluss.
                                                                             können wir stattdessen einen Ersatzfonds aus dem jeweils aktuellen –
(5) Der Umschichtungsbetrag muss je Umschichtung mindestens 5,-              für Ihren Vertrag geltenden – Fondsangebot zu Grunde legen, der nach
EUR betragen.                                                                unserer Einschätzung dem von Ihnen gewählten Fonds am ehesten ent-
                                                                             spricht oder ein geringes Kursrisiko beinhaltet. Das gilt im Rahmen einer
(6) Das umzuschichtende Sicherungsguthaben bzw. die umzuschichten-           notwendigen Umschichtung sowohl für den Verkauf der Anteileinheiten
den Anteileinheiten eines Fonds entnehmen wir – beginnend mit dem            des nicht mehr zur Verfügung stehenden Fonds als auch für den Neu-
zuletzt vereinbarten Vertragsteil – wie folgt aus den jeweiligen Gutha-      erwerb der Anteileinheiten des Ersatzfonds. Ebenso gilt dies bei einem
ben:                                                                         beitragspflichtigen Vertrag bzw. bei Zuzahlungen für die im Rahmen Ih-
–– Übersteigt das umzuschichtende Sicherungsguthaben das im zuletzt          rer Anlage vorgesehenen Teile Ihres Beitrags bzw. Ihrer Zuzahlung in
   vereinbarten Vertragsteil vorhandene Sicherungsguthaben, ziehen           den nicht mehr zur Verfügung stehenden Fonds. Anstelle eines Ersatz-
   wir den davor vereinbarten Vertragsteil – in dem Sicherungsgutha-         fonds können wir auch die sicherheitsorientierte Anlage als Ersatz für
   ben enthalten ist – heran.                                                den von Ihnen gewählten Fonds verwenden.
–– Übersteigt die Anzahl der umzuschichtenden Anteileinheiten die im         Über Änderungen werden wir Sie – sofern sie uns rechtzeitig bekannt
   zuletzt vereinbarten Vertragsteil – für den betreffenden Fonds – vor-     sind – in der Regel sechs Wochen vor der Ersetzung informieren. Dabei
   handenen Anteileinheiten, ziehen wir den davor vereinbarten Ver-          räumen wir Ihnen eine Frist von vier Wochen ein, innerhalb derer Sie die
   tragsteil – in dem der umzuschichtende Fonds enthalten ist – heran.       Möglichkeit haben, die auf Ihren Vertrag entfallenden Anteileinheiten
Dies geschieht so lange, bis das umzuschichtende Sicherungsguthaben          ganz oder teilweise auch in andere Fonds aus dem jeweils aktuellen –
bzw. die Anzahl der umzuschichtenden Anteileinheiten erreicht ist.           für Ihren Vertrag geltenden – Fondsangebot umschichten zu lassen und
                                                                             die Aufteilung der Beiträge bzw. Zuzahlung neu festzulegen (vgl. § 8).
Die zu Vertragsbeginn vereinbarten Beiträge, spätere Beitragserhö-
hungen bzw. Zuzahlungen bilden jeweils ein eigenes Vertragsteil. Im          Liegt uns Ihr Wunsch nicht rechtzeitig vor dem in unserer Mitteilung
Rahmen der Dynamik-Option ggf. erfolgte Erhöhungen bilden kein eige-         genannten Termin in Textform+ vor, werden wir den dort genannten Er-
nes Vertragsteil.                                                            satzfonds bzw. die sicherheitsorientierte Anlage verwenden. Die Ände-
                                                                             rung führen wir jeweils zu dem in unserer Mitteilung genannten Stichtag
Sonstige Regelungen                                                          durch.
(7) Für eine zeitnahe Berücksichtigung
                                                                             Wenn wir Sie nicht rechtzeitig informieren können, weil die erheb-
–– zur nächsten Beitragsfälligkeit (beim Beitragssplitting) bzw.             lichen Änderungen kurzfristig eingetreten sind und wir selbst davon
–– zum nächsten Monatsersten (bei einer Umschichtung)                        nicht rechtzeitig Kenntnis erlangt haben, werden wir im Rahmen einer
                                                                             notwendigen Umschichtung bzw. Änderung des Beitragssplittings ei-
ist es notwendig, dass uns Ihr Änderungswunsch vor dem letzten Bör-
                                                                             nen Ersatzfonds (vgl. Satz 1) bzw. die sicherheitsorientierte Anlage zu
sentag des entsprechenden Vormonats zugegangen ist. Andernfalls be-
                                                                             Grunde legen. Sie haben dann innerhalb von vier Wochen nach Erhalt
rücksichtigen wir die geänderte Beitrags- bzw. Guthabenaufteilung zum
                                                                             unserer Information das Recht, kostenlos einen Fondswechsel und ein
nächstmöglichen Zeitpunkt.
                                                                             Beitragssplitting nach § 8 durchzuführen.
(8) Für die geänderte Beitrags- bzw. Guthabenaufteilung gelten die Re-
                                                                             (3) Neben den in Absatz 2 genannten erheblichen Änderungen können
gelungen des § 6 entsprechend.
                                                                             auch folgende Gründe dazu führen, dass wir einen Ihrem Vertrag zu
(9) Bei der Ausübung Ihres Rechts auf Beitragssplitting bzw. Umschich-       Grunde liegenden Fonds nicht mehr anbieten:
tung stehen Ihnen alle zu diesem Zeitpunkt von uns für Ihren Vertrag
                                                                             –– Der Fonds erfüllt nicht mehr die Auswahlkriterien, von denen wir die
angebotenen Fonds zur Verfügung. Jedoch darf die maximal in Ihrem
                                                                                Aufnahme eines Fonds in unser Fondsangebot üblicherweise abhän-
Vertrag zulässige Anzahl von 15 Fonds nicht überschritten werden.
                                                                                gig machen. So kann beispielsweise die erhebliche Unterschreitung
Können wir Ihren Änderungswunsch beispielsweise auf Grund einer
                                                                                der Fondsperformance des von Ihnen gewählten Fonds im Vergleich
Fondssperrung nicht ausführen, werden wir Sie hierüber unverzüglich+
                                                                                zum Marktdurchschnitt oder eine Verschlechterung bzw. ein Wegfall
informieren.
                                                                                von Ratings Ihres Fonds nicht mehr in Einklang mit unseren Auswahl-
(10) Innerhalb der sicherheitsorientierten Anlage sinken die versicher-         kriterien stehen. Gleiches gilt bei einer erheblichen Änderung der An-
ten Leistungen, wenn Sie                                                        lagestrategie oder der Anlagepolitik der jeweiligen Fondsgesellschaft
                                                                                bzw. bei einem Austausch des Fondsmanagers.
–– den Beitragsanteil, der in die sicherheitsorientierte Anlage fließt,      –– Das Fondsvolumen des Fonds unterschreitet – über alle bei uns
   reduzieren oder                                                              bestehenden Versicherungsverträge betrachtet – länger als sechs
–– Guthaben aus der sicherheitsorientierten Anlage entnehmen und in             Monate einen Betrag von 100.000,- EUR bzw. der Fonds wird von der
   Fonds umschichten.                                                           jeweiligen Fondsgesellschaft nicht mehr zu den bei Aufnahme des
Die in Ihrem Versicherungsschein+ und der Kundeninformation+ zu Ver-            Fonds in das Fondsangebot vereinbarten Rahmenbedingungen an-
                                                                                geboten.


LA 1311 A (12.25)                                           Cosmos Lebensversicherungs-AG                                              Seite 9 von 14

[Seite 10]
Auch in diesen Fällen können wir stattdessen einen Ersatzfonds aus          (4) Eine Reduzierung der Beitragshöhe (vgl. Absatz 2) ist nur möglich,
dem jeweils aktuellen – für Ihren Vertrag geltenden – Fondsangebot zu       wenn der reduzierte Beitrag den Mindestbetrag von 300,- EUR jährlich
Grunde legen, der nach unserer Einschätzung dem von Ihnen gewählten         nicht unterschreitet. Andernfalls wird Ihr Vertrag – sofern möglich – bei-
Fonds am ehesten entspricht oder ein geringes Kursrisiko beinhaltet.        tragsfrei gestellt.
Das gilt im Rahmen einer notwendigen Umschichtung sowohl für den
Verkauf der Anteileinheiten des nicht mehr für Ihren Vertrag von uns        (5) Bei einer Beitragsfreistellung bzw. Reduzierung Ihres Vertrags ist
angebotenen Fonds als auch für den Neuerwerb der Anteileinheiten            Folgendes zu beachten:
des Ersatzfonds. Ebenso gilt dies bei einem beitragspflichtigen Vertrag
bzw. bei Zuzahlungen für die im Rahmen Ihrer Anlage vorgesehenen            –– Der innerhalb der chancenorientierten Anlage für die Bildung einer
Teile Ihres Beitrags bzw. Ihrer Zuzahlung in den nicht mehr für Ihren          beitragsfreien Anwartschaft auf eine Rente zur Verfügung stehende
Vertrag von uns angebotenen Fonds. Anstelle eines Ersatzfonds können           Betrag erreicht – insbesondere in Abhängigkeit von der Entwicklung
wir auch die sicherheitsorientierte Anlage als Ersatz für den von Ihnen        der zu Grunde liegenden Anlagestöcke+ – nicht unbedingt die Sum-
gewählten Fonds verwenden.                                                     me der in diese Anlage geflossenen Beträge (die chancenorientiert
                                                                               angelegten Beiträge, Zuzahlungen und Umschichtungsguthaben).
Über Änderungen werden wir Sie in der Regel sechs Wochen vor der Er-        –– Innerhalb der sicherheitsorientierten Anlage sinken durch die Um-
setzung informieren. Dabei räumen wir Ihnen eine Frist von vier Wochen         wandlung in eine beitragsfreie Versicherung bzw. die Reduzierung
ein, innerhalb derer Sie die Möglichkeit haben, die auf Ihren Vertrag          der Beitragshöhe die versicherten Leistungen. Die in Ihrem Versi-
entfallenden Anteileinheiten ganz oder teilweise auch in andere Fonds          cherungsschein+ und der Kundeninformation+ zu Vertragsbeginn ge-
aus dem jeweils aktuellen – für Ihren Vertrag geltenden – Fondsangebot         nannten garantierten Leistungen gelten nur, wenn Sie den Vertrag
umschichten zu lassen und die Aufteilung der Beiträge bzw. Ihrer Zuzah-        bis zum Ende der Ansparphase+ unverändert fortführen.
lung neu festzulegen (vgl. § 8).                                               Zudem kann der zur Bildung einer vollständig beitragsfreien bzw.
                                                                               zur Anrechnung bei der Ermittlung einer reduzierten Rente zur Ver-
Liegt uns Ihr Wunsch nicht rechtzeitig vor dem in unserer Mitteilung           fügung stehende Betrag in Abhängigkeit von der Höhe der innerhalb
genannten Termin in Textform vor, werden wir den dort genannten Er-            dieser Anlage zugeteilten Überschussanteile – wegen der Verrech-
satzfonds bzw. die sicherheitsorientierte Anlage verwenden. Die Ände-          nung von Verwaltungskosten (vgl. § 14) – geringer ausfallen als die
rung führen wir jeweils zu dem in unserer Mitteilung genannten Stichtag        in diese Anlage geflossenen Beträge (die sicherheitsorientiert ange-
durch.                                                                         legten Beiträge, Zuzahlungen und Umschichtungsguthaben).
(4) Sollten aus der Auflösung eines Fonds durch die Fondsgesellschaft       Die Höhe der vereinbarten Rentenfaktoren je 10.000,- EUR Guthaben
(siehe Absatz 2) oder bei einem nicht mehr für Ihren Vertrag angebote-      bzw. die Rechnungsgrundlagen bleiben durch die Beitragsfreistellung
nen Fonds (siehe Absatz 3) Zahlungen zu späteren Zeitpunkten resul-         bzw. die Beitragsreduzierung unverändert. Nähere Informationen zu
tieren, werden wir diese – bei einem beitragspflichtigen Vertrag – ge-      den Rentenfaktoren sowie zu den garantierten beitragsfreien Werten
mäß Ihrer zum jeweiligen Rückzahlungszeitpunkt aktuellen Aufteilung         innerhalb der sicherheitsorientierten Anlage finden Sie in Ihrem Versi-
der laufenden Beiträge in die zu diesem Zeitpunkt gewählten Fonds           cherungsschein bzw. den entsprechenden Nachträgen zu Ihrem Versi-
anlegen. Bei einem beitragsfrei gestellten Vertrag bzw. einem Vertrag       cherungsschein. Informationen zu den garantierten beitragsfreien Wer-
gegen Einmalbeitrag werden die durch die Fondsgesellschaft erfolgten        ten innerhalb der sicherheitsorientierten Anlage finden Sie zudem unter
Zahlungen gemäß der zum jeweiligen Rückzahlungszeitpunkt aktuellen          II. Punkt 5 in der Kundeninformation.
Aufteilung des Fondsguthabens in die zu diesem Zeitpunkt gewählten
Fonds angelegt.                                                             Wiederinkraftsetzung bzw. Beitragsanpassung
                                                                            (6) Haben Sie Ihren Vertrag beitragsfrei gestellt (vgl. Absatz 1) bzw. den
                                                                            Beitrag reduziert (vgl. Absatz 2), können Sie innerhalb eines Zeitraums
§ 10 W
      ann können Sie Ihren Vertrag gegen laufende Beitragszahlung          von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung bzw. -redu-
     beitragsfrei stellen bzw. die vereinbarte Beitragshöhe reduzieren?     zierung die Beitragszahlung – mit einem Mindestbetrag von 300,- EUR
                                                                            jährlich – wieder aufnehmen bzw. den Beitrag entsprechend erhöhen.
(1) Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung                           Dies ist nur vor Beginn der Auszahlungsphase unter Beachtung der
Wenn Sie die laufenden Beiträge nicht weiterbezahlen wollen, können         Regelungen des Absatzes 1 zur nächsten Beitragsfälligkeit möglich.
Sie Ihren Vertrag (alle Vertragsteile+) vor Beginn der Auszahlungsphase     Dabei gilt die zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung bzw. -reduzierung
zur nächsten Beitragsfälligkeit in Textform+ beitragsfrei stellen. Dieser   vereinbarte Beitragsaufteilung. Die Wiederaufnahme bzw. die Erhöhung
Wunsch muss uns bis zum 20. des entsprechenden Vormonats zuge-              kann maximal bis zur ursprünglichen – zum Zeitpunkt der jeweils letz-
gangen sein. Bei einem späteren Zugang wird die Beitragsfreistellung        ten Beitragsfreistellung bzw. -reduzierung vereinbarten – Beitragshöhe
zum übernächsten Beitragsfälligkeitstermin berücksichtigt. Statt Ihren      erfolgen.
Vertrag unbefristet beitragsfrei zu stellen, können Sie uns auch einen
Zeitraum von 1 bis 36 Monate angeben, in dem Sie Ihren Vertrag befri-       (7) Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der
stet beitragsfrei stellen bzw. keine Beiträge mehr zahlen wollen.           Beitragsfreistellung bzw. -reduzierung sind bei einer Wiederinkraftset-
                                                                            zung bzw. Beitragsanpassung bis zur ursprünglich jeweils vereinbarten
(2) Reduzierung der Beitragshöhe                                            Beitragshöhe die für den entsprechenden Vertragsteil garantierten
An Stelle einer Beitragsfreistellung des gesamten Vertrags können Sie       Mindestrentenfaktoren (vgl. § 1 Abs. 6) bzw. Rechnungsgrundlagen (vgl.
vor Beginn der Auszahlungsphase unter Beachtung der Regelungen des          § 1 Abs. 6) weiterhin gültig. Für den die ursprünglich vereinbarte Bei-
Absatzes 1 zur nächsten Beitragsfälligkeit verlangen, dass Ihr Vertrag      tragshöhe übersteigenden Teil des Beitrags gilt § 7 Abs. 2, 3, 8 und 9
gegen laufende Beitragszahlung teilweise (im Sinne einer Reduzierung        entsprechend.
der Beitragshöhe) von der Beitragszahlungspflicht befreit wird. Absatz
1 Satz 4 gilt entsprechend für eine befristete Reduzierung der Beitrags-    (8) Bei einer Wiederinkraftsetzung bzw. Beitragsanpassung nach dem
höhe.                                                                       Dreijahreszeitraum gilt für die gesamte Beitragserhöhung – auch für
                                                                            den die ursprünglich vereinbarte Beitragshöhe nicht übersteigenden
Hierbei wird der durch die zu Vertragsbeginn vereinbarten Beiträge bzw.     Teil – § 7 Abs. 2, 3, 8 und 9 entsprechend.
eine Beitragserhöhung zuletzt vereinbarte Vertragsteil herangezogen
und der in diesem bisher vereinbarte Beitrag entsprechend reduziert.
Übersteigt der zu reduzierende Betrag den bisher vereinbarten Beitrag       § 11 W
                                                                                  ann können Sie Ihren Vertrag kündigen bzw. Teilentnahmen be-
in diesem Vertragsteil, wird der davor vereinbarte Vertragsteil herange-         auftragen?
zogen. Dies geschieht so lange, bis der von Ihnen gewünschte Reduzie-
rungsbetrag erreicht ist.                                                   (1) Sie können Ihren Vertrag bis zum Ende der Ansparphase+ jederzeit
                                                                            zum nächsten Monatsersten in Textform+ kündigen oder Teilentnahmen
(3) Eine Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung (vgl. Absatz
                                                                            beauftragen.
1) ist allerdings nur möglich, wenn das vorhandene Gesamtguthaben+
einen Betrag von 500,- EUR nicht unterschreitet. Andernfalls erlischt       Für eine zeitnahe Auszahlung nach dem nächsten Monatsersten ist es
Ihr Vertrag und Sie erhalten das zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung     notwendig, dass uns Ihr Auszahlungswunsch vor dem letzten Börsentag
vorhandene rückkaufsfähige Gesamtguthaben (vgl. § 11 Abs. 8 bis 10)         des entsprechenden Vormonats zugegangen ist. Bei einem späteren Zu-
ausgezahlt.                                                                 gang wird die Teilentnahme zum übernächsten Monatsersten berück-
                                                                            sichtigt.


LA 1311 A (12.25)                                          Cosmos Lebensversicherungs-AG                                              Seite 10 von 14

[Seite 11]
Die Auszahlung erfolgt in der Regel bis zum fünften Arbeitstag des ent-    rung – zum geplanten Ausführungszeitpunkt nicht ausführen können,
sprechenden Monats.                                                        werden wir Sie hierüber unverzüglich+ informieren.
Auszahlungsoption (Teilentnahme)                                           (4) Bei der sicherheitsorientierten Anlage entnehmen wir den entspre-
(2) Bei der Teilentnahme können Sie festlegen, wie wir den gewünsch-       chenden Teil des Entnahmebetrags anteilig aus dem garantierten Si-
ten Euro-Wert Ihrem Vertrag entnehmen sollen. Der Euro-Wert muss           cherungsguthaben und dem vorhandenen Sicherungsguthaben aus der
hierbei mindestens 25,- EUR betragen.                                      Überschussbeteiligung (vgl. § 2 Abs. 2 b) unter „Laufende Überschuss-
a) Teilentnahme aus dem Gesamtguthaben                                     anteile bei der sicherheitsorientierten Anlage“).
Den Euro-Wert entnehmen wir aus dem rückkaufsfähigen Gesamtgut-            Durch Teilentnahmen aus der sicherheitsorientierten Anlage sinken
haben+ Ihres Vertrags. Dabei berücksichtigen wir die Aufteilung Ihres      die versicherten Leistungen. Die in Ihrem Versicherungsschein+ und
Guthabens auf die in Ihrem Vertrag vorhandenen Anlageoptionen+.            der Kundeninformation+ zu Vertragsbeginn genannten garantierten
                                                                           Leistungen gelten nur, wenn Sie den Vertrag bis zum Ende der Anspar-
Für diese Teilentnahme ziehen wir immer den zuletzt vereinbarten Ver-      phase unverändert fortführen.
tragsteil heran, in dem Fonds- bzw. Sicherungsguthaben enthalten ist
und gemäß der Guthabenaufteilung entnommen wird. Übersteigt der je-        (5) In dem tatsächlich zur Auszahlung kommenden Betrag sind – auf ggf.
weilige Entnahmebetrag das in diesem Vertragsteil vorhandene Fonds-        enthaltene Wertsteigerungen bzw. Zinsgutschriften – anfallende Steu-
bzw. Sicherungsguthaben, ziehen wir den davor vereinbarten Vertrags-       ern berücksichtigt.
teil heran, in dem entsprechendes Fonds- bzw. Sicherungsguthaben           (6) Das nach Auszahlung verbleibende Gesamtguthaben darf bei einem
vorhanden ist. Dies geschieht so lange, bis der von Ihnen gewünschte       beitragsfrei gestellten Vertrag bzw. einem Vertrag gegen Einmalbeitrag
Euro-Wert – unter Berücksichtigung der Regelungen des Absatzes 3 –         den Betrag von 500,- EUR nicht unterschreiten. In diesem Fall erlischt –
erreicht ist.                                                              im Sinne einer Kündigung – der Vertrag und wir zahlen Ihnen das zum
b) Teilentnahme aus dem chancen- oder sicherheitsorientierten Gut-         Zeitpunkt der Kündigung vorhandene rückkaufsfähige Gesamtguthaben
haben                                                                      (vgl. Absatz 8 bis 10) aus.
Den Euro-Wert entnehmen wir gemäß Ihrem Wunsch entweder voll-
                                                                           (7) Die Rentenfaktoren bzw. Rechnungsgrundlagen ändern sich durch
ständig aus dem Fondsguthaben Ihrer chancenorientierten Anlage oder
                                                                           ggf. erfolgte Teilentnahmen nicht.
aus dem Sicherungsguthaben Ihrer sicherheitsorientierten Anlage.
                                                                           Kündigung des gesamten Vertrags
Wünschen Sie beispielsweise die Teilentnahme nur aus Ihrem Fonds-          (8) Bei Kündigung werden wir entsprechend § 169 VVG – soweit vor-
guthaben, gehen wir wie folgt vor: Für diese Teilentnahme ziehen wir im-   handen – den Rückkaufswert (rückkaufsfähiges Gesamtguthaben) er-
mer den zuletzt vereinbarten Vertragsteil heran, in dem Fondsguthaben      statten (vgl. § 1 Abs. 9 und 10 sowie § 14 Abs. 1 a) und 4). Dieser ent-
vorhanden ist. Dabei berücksichtigen wir die Aufteilung Ihres Gutha-       spricht dem Fondsdeckungskapital (Fondsguthaben, vgl. § 1 Abs. 1 a))
bens auf die in Ihrem Vertrag vorhandenen Fonds. Übersteigt der jewei-     und dem garantierten konventionellen Deckungskapital (garantiertes
lige Entnahmebetrag das in diesem Vertragsteil zu berücksichtigende        Sicherungsguthaben, vgl. § 1 Abs. 1 b)) zuzüglich der vorhandenen rück-
Fondsguthaben, ziehen wir den davor vereinbarten Vertragsteil heran,       kaufsfähigen Überschussanteile (vgl. § 1 Abs. 1 c)) zum maßgeblichen
in dem entsprechendes Fondsguthaben vorhanden ist. Dies geschieht          Kündigungstermin (vgl. Absatz 1).
so lange, bis der von Ihnen gewünschte Euro-Wert – unter Berücksich-
tigung der Regelungen des Absatzes 3 – erreicht ist. Wünschen Sie eine     Bei einer Kündigung Ihres Vertrags ist Folgendes zu beachten:
Teilentnahme aus Ihrem sicherheitsorientierten Guthaben, gehen wir         –– Der Rückkaufswert aus der chancenorientierten Anlage erreicht –
bzgl. der Entnahme aus dem Sicherungsguthaben entsprechend vor.               insbesondere in Abhängigkeit von der Entwicklung der zu Grunde
c) Teilentnahme gemäß Ihrer individuellen Aufteilung                          liegenden Anlagestöcke+ – nicht unbedingt die Summe der in diese
                                                                              Anlage geflossenen Beträge (die chancenorientiert angelegten Bei-
Den Euro-Wert entnehmen wir gemäß Ihrem Wunsch entsprechend der
                                                                              träge, Zuzahlungen und Umschichtungsguthaben).
von Ihnen festgelegten Aufteilung aus dem Guthaben Ihrer chancen-          –– Der Rückkaufswert aus der sicherheitsorientierten Anlage kann in
und sicherheitsorientierten Anlage. Innerhalb der chancenorientierten         Abhängigkeit von der Höhe der innerhalb dieser Anlage zugeteilten
Anlage können sie bestimmen, wie hoch der jeweilige Entnahmebetrag            rückkaufsfähigen Überschussanteile – wegen der Verrechnung von
pro vorhandenem Fonds sein soll.                                              Verwaltungskosten (vgl. § 14 Abs. 1) – geringer ausfallen als die in
                                                                              diese Anlage geflossenen Beträge (die sicherheitsorientiert ange-
Für diese Teilentnahme ziehen wir immer den zuletzt vereinbarten Ver-         legten Beiträge, Zuzahlungen und Umschichtungsguthaben). Er ent-
tragsteil heran, in dem Fonds- bzw. Sicherungsguthaben enthalten ist          spricht jedoch mindestens den bei Vertragsabschluss bzw. zum Zeit-
und gemäß Ihrer Aufteilung entnommen werden soll. Übersteigt der je-          punkt einer Änderung vereinbarten Garantiebeträgen, deren Höhe
weilige Entnahmebetrag das in diesem Vertragsteil vorhandene Fonds-           vom Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags abhängt.
bzw. Sicherungsguthaben, ziehen wir den davor vereinbarten Vertrags-
                                                                           Nähere Informationen zum Rückkaufswert und seiner Höhe finden Sie
teil heran, in dem entsprechendes Fonds- bzw. Sicherungsguthaben           in den jährlich erfolgenden Wertmitteilungen. Informationen zu den ga-
vorhanden ist. Dies geschieht so lange, bis der von Ihnen gewünschte       rantierten Rückkaufswerten innerhalb der sicherheitsorientierten Anla-
Euro-Wert – unter Berücksichtigung der Regelungen des Absatzes 3 –         ge finden Sie zudem unter II. Punkt 5 in der Kundeninformation, Ihrem
erreicht ist.                                                              Versicherungsschein bzw. den entsprechenden Nachträgen zu Ihrem
                                                                           Versicherungsschein.
(3) Bei der chancenorientierten Anlage entnehmen wir den entspre-
chenden Teil des Entnahmebetrags aus dem Fondsguthaben (vgl. Ab-           (9) Den Rückkaufswert erbringen wir als Geldleistung. Die Bestim-
satz 2 a) und b)) bzw. dem jeweiligen Fondsguthaben der von Ihnen          mungen des § 1 Abs. 9 und 10 gelten entsprechend.
gewünschten Fonds (vgl. Absatz 2 c)). In allen Fällen wird dabei der je
                                                                           (10) Der Auszahlungsbetrag bei einer Kündigung vor dem Ende der
Fonds zu entnehmende Betrag auf Basis des aktuell gültigen Kurses des
                                                                           Ansparphase erhöht sich noch um die innerhalb der sicherheitsorien-
jeweiligen Fonds in Anteileinheiten umgerechnet. Der jeweilige Fonds-
                                                                           tierten Anlage Ihrem Vertrag gemäß § 2 Abs. 2 c) ggf. zugeteilten Be-
kurs bei Ausführung Ihres Auftrags kann jedoch von dem aktuell gül-
                                                                           wertungsreserven.
tigen Fondskurs abweichen. Aus diesem Grund kann der tatsächliche
Entnahmebetrag von dem von Ihnen angegebenen Betrag abweichen.             Auszahlungsmodalitäten
                                                                           (11) Auszahlungen (Kündigung des gesamten Vertrags bzw. Teilent-
Bei Teilentnahmen aus der chancenorientierten Anlage werden nur die
                                                                           nahmen) erfolgen gemäß Ihrer Wahl auf das mit Ihnen vereinbarte
Fonds anteilig berücksichtigt bzw. können nur Fonds ausgewählt wer-
                                                                           Referenzkonto oder auf andere von CosmosDirekt für Sie vorgesehene
den, deren Fondsanteile frei verfügbar sind.
                                                                           Produkte. Das Referenzkonto muss ein Girokonto sein, das bei einem
Sofern wir Ihren Auftrag – beispielsweise auf Grund einer Fondssper-       Kreditinstitut des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums geführt
                                                                           wird und auf Ihren Namen lautet.


LA 1311 A (12.25)                                         Cosmos Lebensversicherungs-AG                                            Seite 11 von 14

[Seite 12]
Rückzahlungen                                                              ggf. vorhandenen Schlussüberschuss bzw. Bewertungsreserven-Min-
(12) Die Rückzahlung von Beiträgen und Zuzahlungen können Sie nicht        destanteil entnehmen wir keine Kosten.
verlangen.                                                                 Bei beitragsfrei gestellten Verträgen bzw. Verträgen gegen Einmalbei-
                                                                           trag kann die Entnahme dieser Verwaltungskosten dazu führen, dass
                                                                           sich das Gesamtguthaben während der vereinbarten Ansparphase
Was gilt im Leistungsfall?                                                 kontinuierlich reduziert. Speziell in Verbindung mit einer ungünstigen
                                                                           Fondsentwicklung im Rahmen Ihrer chancenorientierten Anlage kann
§ 12 W
      as ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
                                                                           dies bewirken, dass sich der Versicherungsschutz aus dem Vertrag
(1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht (bei Beendigung         stark reduziert.
der vereinbarten Ansparphase+ oder bei Ihrem Tod (vgl. § 1)), können wir
                                                                           b) Zum anderen ziehen wir die Verwaltungskosten als prozentualen Ko-
verlangen, dass uns der Versicherungsschein+ und ein Zeugnis über den
                                                                           stenabschlag
Tag Ihrer Geburt vorgelegt werden.
                                                                           –– bei laufender Beitragszahlung bis zum Ende der vereinbarten Anspar-
(2) Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtliche
                                                                              phase von dem jeweils eingezahlten Beitrag,
Bescheinigung darüber verlangen, dass Sie noch leben.
                                                                           –– beim Einmalbeitrag von dem zu Beginn gezahlten Betrag und
(3) Ihr Tod ist uns unverzüglich+ anzuzeigen. Als Nachweis ist uns eine    –– von jeder Zuzahlung
amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort einzurei-
                                                                           ab. Durch den im Rahmen der Überschussbeteiligung gewährten Ko-
chen.
                                                                           stenüberschuss (vgl. § 2 Abs. 2 b) unter „Laufende Überschussanteile
Zu Unrecht empfangene Rentenzahlungen sind an uns zurückzuzahlen.          unabhängig von der gewählten Anlageoption“) reduzieren sich diese
                                                                           Verwaltungskosten entsprechend.
(4) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlangen, wenn dies
erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu klären.                    (2) Zudem werden im Rahmen der chancenorientierten Anlage bei je-
                                                                           dem Fondskauf (außer bei einer Umschichtung) die von der jeweiligen
(5) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die     Fondsgesellschaft+ festgesetzten Ausgabeaufschläge jeweils in Prozent
Versicherungsleistung beansprucht.                                         des Anteilwerts der entsprechenden Fonds erhoben. Durch die direkte
(6) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf          Verrechnung der im Rahmen der Überschussbeteiligung gewährten So-
seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europä-            fortrabatte (vgl. § 2 Abs. 2 b) unter „Laufende Überschussanteile bei der
ischen Wirtschaftsraums trägt der Empfangsberechtigte auch die damit       chancenorientierten Anlage“) werden bei Ermittlung der Ihrem Vertrag
verbundene Gefahr.                                                         zuzuordnenden Anteileinheiten für Sie jedoch nur die entsprechend re-
                                                                           duzierten Ausgabeaufschläge angerechnet.
                                                                           (3) Für eine Umschichtung von Fondsguthaben in die sicherheitsorien-
§ 13 W
      er erhält die Leistung?                                             tierte Anlage erheben wir eine Umschichtungsgebühr in Prozent des
                                                                           umzuschichtenden Fondsguthabens. Durch die direkte Verrechnung des
Leistungsempfänger                                                         im Rahmen der Überschussbeteiligung gewährten Sofortrabattes (vgl. §
(1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die Lei-       2 Abs. 2 b) unter „Grund-Überschussanteil in Form eines Sofortrabattes
stung erhält. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leisten wir an Sie.       auf die Umschichtungsgebühr“) wird für Sie jedoch nur eine entspre-
Widerrufliche Bezugsberechtigung                                           chend reduzierte Gebühr fällig.
(2) Sie können uns widerruflich eine andere Person benennen, die die       Bei einer Umschichtung in Fonds erheben wir keine Ausgabeaufschlä-
Leistung erhalten soll. Diese bezeichnen wir als den Bezugsberech-         ge.
tigten.
                                                                           (4) Die bei einem Kauf bzw. Verkauf eines Indexfonds (ETFs) ggf. anfal-
Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugs-       lenden Transaktionsgebühren werden bei Ihrem Vertrag nicht erhoben.
berechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versi-    Gleiches gilt für
cherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des
Versicherungsfalls jederzeit widerrufen.                                   –– Rücknahmegebühren beim Verkauf von Fonds sowie
                                                                           –– sonstige Gebühren für von Ihnen veranlasste Verwaltungsvorgänge.
Die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts ist ausgeschlos-
sen.                                                                       (5) In der Kundeninformation+ finden Sie nähere Informationen
Abtretung und Verpfändung                                                  –– zur Höhe der bei der Kalkulation in Ansatz gebrachten Kosten unter
(3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des Versiche-      II. Punkt 1 und
rungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und ver-   –– zur Überschussbeteiligung unter II. Punkt 2.
pfänden, soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind.
                                                                           Die jeweils aktuell für die einzelnen Fonds gültigen Ausgabeaufschläge
Anzeige                                                                    stellen wir Ihnen auf unserer Webseite zur Verfügung.
(4) Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen Bezugsrechts
(vgl. Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (vgl. Absatz       Weitere Informationen finden Sie zudem im Basisinformationsblatt und
3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom          in den spezifischen Informationen zu den angebotenen Anlageoptionen+.
Berechtigten in Textform+ angezeigt worden sind. Der Berechtigte sind
im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch
andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (beispiels-     § 15 W
                                                                                 as gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis
weise eine Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.                             beziehen?
                                                                           (1) Haben Sie gemäß den Versicherungsbedingungen bestimmte Form-
                                                                           vorschriften zu beachten, werden Sie in den entsprechenden Para-
Welche sonstigen Regelungen gelten für Ihren Vertrag?                      grafen explizit darauf hingewiesen.
§ 14 W
      ie verteilen wir die Kosten Ihres Vertrags?                         (2) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich+ in
(1) Zur Deckung der für Ihren Vertrag anfallenden Aufwände (beispiels-     Textform+ mitteilen. Andernfalls können für Sie Nachteile entstehen.
weise für die Vertragsführung) berechnen wir innerhalb der Ansparpha-      Wir sind berechtigt, eine an Sie zu richtende Erklärung mit eingeschrie-
se+ Verwaltungskosten.                                                     benem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift zu senden. In diesem
                                                                           Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschrie-
a) Zum einen entnehmen wir diese bis zum Ende der vereinbarten An-         benen Briefes als zugegangen.
sparphase in Form eines prozentualen jährlichen Kostenabschlags auf
das vorhandene Gesamtguthaben+ ohne Berücksichtigung eines ggf.            (3) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 2 entsprechend. Jedoch
vorhandenen Schlussüberschusses bzw. Bewertungsreserven-Minde-             muss uns Ihre Namensänderung durch geeignete Nachweise angezeigt
stanteils. Die Entnahme erfolgt anteilig zum Ende eines jeden Monats       werden.
aus dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Gesamtguthaben. Aus einem


LA 1311 A (12.25)                                         Cosmos Lebensversicherungs-AG                                             Seite 12 von 14

[Seite 13]
(4) Zur Änderung Ihres Referenzkontos ist Ihre persönliche Identifikation   Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
mittels Identitätsprüfung (wie etwa Postident-Verfahren) erforderlich.      Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht
Dies gilt ebenfalls bei der Übertragung von Wertpapieren gemäß § 1          Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
Abs. 10 und 11 für die Angabe des Depots.                                   Deutschland entgegenstehen.
(5) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland aufhalten, sollten Sie uns, auch in Ihrem Interesse, eine
im Inland ansässige Person in Textform benennen, die bevollmächtigt         § 21 W
                                                                                  elche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen (Zustellungsbevoll-       (1) Wenn wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speiche-
mächtigter).                                                                rung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem
                                                                            Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Infor-
                                                                            mationen, Daten und Unterlagen
§ 16 W
      elche Informationen erhalten Sie während der Vertragslaufzeit?
                                                                            –– bei Vertragsabschluss oder
(1) Wir stellen Ihnen während der Vertragslaufzeit mindestens einmal        –– auf Nachfrage
jährlich eine Übersicht zum Stand Ihres Vertrags zur Verfügung.
                                                                            unverzüglich+ zur Verfügung stellen. Dies gilt auch, wenn sich nachträg-
(2) Über die jeweils aktuellen Anlagegrundsätze bzw. die Art der Ver-       lich Änderungen an den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informatio-
mögenswerte der für Ihren Vertrag angebotenen Fonds können Sie sich         nen, Daten und Unterlagen ergeben.
während der gesamten Vertragslaufzeit auf unserer Webseite informie-
ren.                                                                        Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Per-
                                                                            sonen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und
                                                                            Meldungen maßgeblich ist.
§ 17 W
      elches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?                     (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispielswei-
                                                                            se Umstände, die für die Beurteilung
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland An-
wendung.                                                                    –– Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
                                                                            –– der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem
                                                                               Vertrag haben und
§ 18 W
      o ist der Gerichtsstand und wann verjähren Ihre Ansprüche?           –– der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers

(1) Klagen aus dem Vertrag gegen uns können Sie im Gerichtsbezirk un-       maßgebend sein können.
seres Sitzes Saarbrücken erheben. Zuständig ist auch das Gericht, in        Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)
dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben.          Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburtsort und
Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Auf-         der Wohnsitz.
enthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch
das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Nieder-    (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterla-
lassung haben.                                                              gen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes:
                                                                            Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre
(2) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Auf-        Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehör-
enthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Gerichte       den. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im
des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt ebenso,     Ausland besteht.
wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz oder Ihre Nieder-
lassung ins Ausland verlegen.                                               (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Absätzen 1 und
                                                                            2 kann dazu führen, dass wir keine Leistung zahlen. Dies gilt so lange,
(3) Beginn, Dauer und Unterbrechung der Verjährung von Ansprüchen           bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwen-
aus dem Vertrag bestimmen sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen        digen Informationen zur Verfügung gestellt haben.
Regelungen (§§ 195 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) und § 15 VVG.
Derzeit beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB drei
Jahre.
                                                                            § 22 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht
                                                                                 zufrieden sind?
§ 19 W
      elche Vertragsbestimmungen können geändert werden?                   (1) Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind, stehen Ihnen derzeit
                                                                            insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
(1) Ist eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Versicherungsbedin-
gungen bzw. den sie ggf. ergänzenden Besonderen Bedingungen durch           Unser Beschwerdemanagement
höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Verwal-        (2) Für Kundenbeschwerden ist unsere Zentrale Beschwerdestelle ger-
tungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir sie nach § 164 VVG        ne für Sie da. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
durch eine neue Regelung ersetzen. Voraussetzung dafür ist, dass
                                                                            Cosmos Lebensversicherungs-AG
–– dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder                     Zentrale Beschwerdestelle, Halbergstr. 50-60, 66121 Saarbrücken
–– das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertrags-      E-Mail: kundendialog@cosmosdirekt.de
   partei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Ver-       Telefon: 0681 - 9 66 77 55
   tragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde.
                                                                            Versicherungsombudsmann e. V.
Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Ver-          (3) Sind Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden oder hat eine
tragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berück-           Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Er-
sichtigt.                                                                   gebnis geführt, können Sie sich als Verbraucher an den Versicherungs-
                                                                            ombudsmann e. V. wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:
(2) Die neue Regelung nach Absatz 1 wird zwei Wochen, nachdem wir
Ihnen die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe mitge-          Versicherungsombudsmann e. V.
teilt haben, Vertragsbestandteil.                                           Postfach 080632
                                                                            10006 Berlin
                                                                            Telefon: 0800 - 3696000
§ 20 W
      as gilt bei Sanktionen und Embargos?                                 Fax: 0800 - 3699000
                                                                            E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versi-          Internet: www.versicherungsombudsmann.de
cherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertrags-
parteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti-       Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unabhängige und für
onen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik           Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Als Mitglied im
Deutschland entgegenstehen.                                                 Versicherungsombudsmann e. V. haben wir uns verpflichtet, an dem


LA 1311 A (12.25)                                          Cosmos Lebensversicherungs-AG                                             Seite 13 von 14

[Seite 14]
Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
(4) Sie haben auch die Möglichkeit, sich an die für uns zuständige Auf-
sicht zu wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der
Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die der-
zeitigen Kontaktdaten sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
(5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschrei-
ten.


LA 1311 A (12.25)                                         Cosmos Lebensversicherungs-AG   Seite 14 von 14
```

## Volltext der Bedingungen: Besondere Bedingungen für eine Rentenversicherung (FlexInvest), LA 1311 B

```text
[Seite 1]
Besondere Bedingungen für eine Rentenversicherung
(FlexInvest)

Welche weiteren Optionen haben Sie bei der Vertragsgestaltung?
§ 1 Wann können Sie einen Auszahlungsplan (Zeitrente) beauftragen?                                                                          Seite   1
§ 2 Welche Optionen bietet Ihnen das passive Ablaufmanagement?                                                                              Seite   1
§ 3 Wie können Sie Ihre laufenden Beiträge im Rahmen der Dynamik-Option anpassen?                                                           Seite   1
§ 4 Welche Optionen bietet Ihnen das Anlaufmanagement beim Einmalbeitrag?                                                                   Seite   2


Ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen für eine Rentenversiche-          Sofern wir zukünftig für Sie andere risikoarme Anlageoptionen+ für das
rung (FlexInvest) gelten – für die hier aufgeführten Optionen – folgende   passive Ablaufmanagement vorsehen, schichten wir auf Ihren Wunsch
Regelungen:                                                                in diese um.
                                                                           a) Vor dem spätest möglichen Ende der Ansparphase (automatisch)
                                                                           Ihr Vertrag umfasst ein passives Ablaufmanagement, das automatisch
Welche weiteren Optionen haben Sie bei der Vertragsgestal-                 fünf Jahre vor Ende der ursprünglich vereinbarten Ansparphase+ be-
tung?                                                                      ginnt. Über den Beginn dieses passiven Ablaufmanagements bzw. über
§ 1 Wann können Sie einen Auszahlungsplan (Zeitrente) beauftragen?        die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen werden wir Sie rechtzeitig
                                                                           informieren.
(1) Wünschen Sie eine regelmäßige Teilentnahme aus Ihrem Vertrag,
können Sie einen monatlichen bzw. jährlichen Auszahlungsplan be-           b) Vor dem von Ihnen geplanten Ende der Ansparphase (individuell)
auftragen. Ihr Wunsch muss uns vor dem letzten Börsentag des ent-          Das Ende der vereinbarten Ansparphase kann innerhalb des flexiblen
sprechenden Vormonats, vor dem der Auszahlungsplan starten soll, in        Abrufzeitraums individuell gestaltet werden (vgl. § 1 Abs. 4 der Allgemei-
Textform+ zugegangen sein.                                                 nen Bedingungen für eine Rentenversicherung (FlexInvest)). Möchten
                                                                           Sie diese Flexibilität nutzen und planen Sie, die Ansparphase vorzeitig
Der Auszahlungsplan kann ab dem Beginn des flexiblen Abrufzeitraums,       zu beenden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, das passive Ablaufma-
jedoch frühestens fünf Jahre nach Vertragsbeginn, starten. Dabei legen     nagement auch individuell zu gestalten. Der Starttermin richtet sich
Sie fest, über wie viele Jahre der Auszahlungsplan laufen soll. Die Min-   dann nach dem von Ihnen geplanten Ende der Ansparphase. Er muss
destlaufzeit beträgt drei Jahre. Maximal kann der Plan bis zum Ende der    mindestens zwei und kann maximal fünf Jahre davor liegen.
vereinbarten Ansparphase+ laufen.
                                                                           Sie können dieses Ablaufmanagement frühestens fünf Jahre nach Ver-
Außerdem legen Sie die Höhe der monatlichen bzw. jährlichen Auszah-        tragsbeginn beauftragen und dabei aus den Ihnen zur Verfügung ste-
lung in Euro fest. Diese muss mindestens 300,- EUR jährlich betragen.      henden Optionen wählen. Für eine Aktivierung zum nächsten Monats-
Die maximale Höhe der monatlichen bzw. jährlichen Auszahlung ergibt        ersten muss uns Ihr Wunsch bis zum 20. des entsprechenden Vormonats
sich aus dem rückkaufsfähigen Gesamtguthaben+ zum Zeitpunkt der Be-        in Textform+ zugegangen sein.
auftragung des Auszahlungsplans und der gewünschten Auszahlungs-
dauer. Während der Laufzeit des Auszahlungsplans können Sie die Höhe       (2) Beim passiven Ablaufmanagement schichten wir Ihr Fondsgutha-
der regelmäßigen Auszahlung in Textform anpassen.                          ben monatlich anteilig um. Der pro Monat umzuschichtende Betrag
                                                                           ermittelt sich aus dem jeweils vorhandenen Fondsguthaben und der
Der jeweilige Auszahlungsbetrag wird gemäß den Regelungen des § 11         verbleibenden Restlaufzeit des Ablaufmanagements in Monaten. Zum
Abs. 2 a) der Allgemeinen Bedingungen für eine Rentenversicherung          Ende des Ablaufmanagements ist Ihr Fondsguthaben dann vollständig
(FlexInvest)) aus den jeweils vorhandenen Guthaben entnommen.              umgeschichtet.
(2) Der Auszahlungsplan endet, wenn                                        Können wir das passive Ablaufmanagement beispielsweise auf Grund
                                                                           einer Fondssperrung nicht ausführen, werden wir Sie hierüber unver-
–– die vereinbarte Auszahlungsdauer abgelaufen ist,
                                                                           züglich+ informieren.
–– das rückkaufsfähige Gesamtguthaben aufgebraucht bzw. nicht in
   ausreichender Höhe verfügbar ist,                                       (3) Beiträge bzw. Zuzahlungen, die nach dem Start des passiven Ablauf-
–– Sie den Auszahlungsplan vorzeitig in Textform beenden,                  managements eingehen, investieren wir ebenfalls in das Sicherungs-
–– Sie vor Ende der vereinbarten Auszahlungsdauer die lebenslange          guthaben bzw. in die von Ihnen gewählte risikoarme Anlageoption (vgl.
   Rente bzw. die einmalige Kapitalauszahlung wünschen oder                Absatz 1).
–– Sie vor Ende des Auszahlungsplans versterben.
                                                                           (4) Wenn Sie das passive Ablaufmanagement nicht in Anspruch neh-
(3) Das rückkaufsfähige Gesamtguthaben kann vor Ende der vereinbar-        men wollen, können Sie dieses vor dessen Start deaktivieren. Ein bereits
ten Auszahlungsdauer aufgebraucht bzw. nicht in ausreichender Höhe         begonnenes passives Ablaufmanagement können Sie bis zum 20. eines
verfügbar sein, wenn                                                       Monats zum nächsten Monatsersten beenden. In diesem Fall investie-
                                                                           ren wir Ihre Beiträge wieder wie vor dem Ablaufmanagement.
–– Sie neben dem Auszahlungsplan zusätzliche Teilentnahmen vorneh-
   men,                                                                    Wünschen Sie erneut ein Ablaufmanagement, können Sie dies unter
–– das rückkaufsfähige Gesamtguthaben bei beitragsfrei gestellten Ver-     Beachtung der Regelungen des Absatzes 1b) wieder vereinbaren.
   trägen bzw. Verträgen gegen Einmalbeitrag weniger als 500,- EUR
   beträgt,                                                                Ihr jeweiliger Wunsch muss uns in Textform vorliegen.
–– die Wertentwicklung des Fondsguthabens nach Kosten negativ ist,         (5) Für das passive Ablaufmanagement erheben wir keine gesonderten
–– der Verkauf von Fondsanteilen beispielsweise auf Grund einer Fonds-     Gebühren.
   sperrung nicht möglich ist oder
–– die Verzinsung im Sicherungsguthaben nach Kosten negativ ist.
                                                                           § 3 Wie können Sie Ihre laufenden Beiträge im Rahmen der Dynamik-
                                                                               Option anpassen?
§ 2 Welche Optionen bietet Ihnen das passive Ablaufmanagement?
                                                                           (1) Ihr Vertrag enthält eine Dynamik-Option, mit der Sie Ihre laufenden
(1) Ihr Vertrag beinhaltet ein passives Ablaufmanagement. Bei diesem       Beiträge jährlich zum Monat Ihres Versicherungsbeginns (Erhöhungs-
schichten wir unabhängig vom Kapitalmarktverlauf Ihr Fondsguthaben         termin) anpassen können. Hierbei gilt der für die Dynamik-Option mit
systematisch in die sicherheitsorientierte Anlage um. Dadurch redu-        Ihnen zum jeweiligen Erhöhungstermin vereinbarte Prozentsatz.
zieren sich die Auswirkungen von Kursschwankungen Ihrer Fonds und
somit auch die Schwankungen in Ihrem Gesamtguthaben+.                      Sofern Sie bereits bei Antragstellung einen Prozentsatz für eine ent-

LA 1311 B (09.24)                                         Cosmos Lebensversicherungs-AG                                                Seite 1 von 2

[Seite 2]
sprechende jährliche Erhöhung vereinbart haben, erhalten Sie von uns       betrag weniger Fondsanteile erwerben, bei niedrigeren Kursen können
automatisch bereits zum Ende des ersten Versicherungsjahres – recht-       wir mehr Fondsanteile erwerben.
zeitig vor dem Erhöhungstermin – ein jährliches Dynamik-Angebot. Die-
ses beinhaltet eine Erhöhung des zum Erhöhungstermin vereinbarten          (2) Den monatlich umzuschichtenden Eurobetrag ermitteln wir aus dem
laufenden Beitrags. Ein solches Angebot erhalten Sie jährlich bis ein      Einmalbeitrag, der von Ihnen bei Antragstellung gewählten Zielauf-
Jahr vor Ende der vereinbarten Ansparphase+.                               teilung in die chancen- und sicherheitsorientierte Anlage sowie der
                                                                           12-monatigen Anlaufphase.
Haben Sie bei Antragstellung zunächst einmal auf eine jährliche Bei-
tragserhöhung verzichtet, können Sie diese jederzeit in Textform+ beauf-   Sofern wir Ihren Einmalbeitrag gemäß Ihrer Zielaufteilung vollständig in
tragen und damit aktivieren (vgl. Absatz 2). Ist uns Ihr Änderungswunsch   die chancenorientierte Anlage umschichten sollen, kann der Eurobetrag
bis zum Monatsletzten zugegangen und beträgt der Zeitraum bis zum          im letzten Monat (vgl. Absatz 3) der Anlaufphase in Abhängigkeit von der
jeweiligen Erhöhungstermin mindestens einen Monat, erhalten Sie von        Überschussbeteiligung von dem gemäß Satz 1 ermittelten Eurobetrag
uns ab diesem Jahr ein jährliches Dynamik-Angebot. Dieses beinhaltet       abweichen.
eine Erhöhung zum nächsten Erhöhungstermin. Andernfalls bekommen           (3) Wir entnehmen den Eurobetrag monatlich aus dem garantierten Si-
Sie das Dynamik-Angebot erst zum übernächsten Erhöhungstermin.             cherungsguthaben.
(2) Sie können jederzeit den für die Dynamikerhöhung vereinbarten Pro-     Sollte das garantierte Sicherungsguthaben im letzten Monat der An-
zentsatz in Textform anpassen. Ist uns Ihr Änderungswunsch bis zum         laufphase nicht ausreichen, um den vollen Eurobetrag zu entnehmen,
Monatsletzten zugegangen und beträgt der Zeitraum bis zum jeweiligen       entnehmen wir den fehlenden Betrag aus dem Sicherungsguthaben im
Erhöhungstermin mindestens einen Monat, erhalten Sie von uns ab die-       Rahmen der Bonussumme (vgl. § 2 der Allgemeinen Bedingungen für
sem Jahr ein jährliches Dynamik-Angebot auf Basis des neu vereinbar-       eine Rentenversicherung (FlexInvest)).
ten Prozentsatzes. Andernfalls berücksichtigen wir den neu vereinbar-
ten Prozentsatz erst zum übernächsten Erhöhungstermin.                     Sieht Ihre Zielaufteilung vor, dass wir Ihren Einmalbeitrag vollständig
                                                                           in die chancenorientierte Anlage umschichten sollen, schichten wir im
Gleiches gilt, wenn Sie bisher oder zwischenzeitlich auf ein entspre-      letzten Monat der Anlaufphase das aus Ihrem Einmalbeitrag
chendes Dynamik-Angebot verzichtet haben.
                                                                           –– noch vorhandene garantierte Sicherungsguthaben sowie
(3) Wenn Sie von der Dynamik-Option zwischenzeitlich keinen Gebrauch       –– das Sicherungsguthaben im Rahmen der Bonussumme
machen wollen, können Sie uns dies in Textform mitteilen. Der bisher
von Ihnen gewählte Prozentsatz wird dann bis auf Weiteres (vgl. Absatz     vollständig um. In Abhängigkeit von der Höhe des Sicherungsguthabens
2) auf Null gesetzt. Ist uns Ihr Änderungswunsch bis zum Monatsletzten     im Rahmen der Bonussumme kann dieser umzuschichtende Eurobetrag
zugegangen und beträgt der Zeitraum bis zum jeweiligen Erhöhungster-       höher oder niedriger sein als der Eurobetrag in den vorangegangenen
min mindestens einen Monat, erhalten Sie von uns ab diesem Jahr kein       Monaten.
jährliches Dynamik-Angebot mehr. Andernfalls erhalten Sie erst ab dem
                                                                           (4) Beim Anlaufmanagement schichten wir Sicherungsguthaben ent-
übernächsten Erhöhungstermin kein Dynamik-Angebot mehr.
                                                                           sprechend Ihrer Zielaufteilung monatlich anteilig in die chancenorien-
(4) Zudem entfällt eine Erhöhung rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum         tierte Anlage um. Hierbei sind die Regelungen des § 14 Abs. 3 und 4 der
Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widersprechen              Allgemeinen Bedingungen für eine Rentenversicherung (FlexInvest) zu
oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten          berücksichtigen. Der zu jedem Monatsersten umzuschichtende Eurobe-
                                                                           trag (vgl. Absatz 2) fließt
nach dem Erhöhungstermin zahlen.
                                                                           –– erstmals zu Vertragsbeginn gemäß der von Ihnen bei Antragstellung
(5) Für Erhöhungen im Rahmen der Dynamik-Option ist die zum Erhö-             gewählten Beitragsaufteilung und
hungstermin vereinbarte Beitragsaufteilung (vgl. § 1 Abs. 1 der Allge-     –– danach entsprechend der jeweils aktuellen Guthabenaufteilung
meinen Bedingungen für eine Rentenversicherung (FlexInvest)) zwi-
schen chancen- und sicherheitsorientierter Anlage maßgebend.               in Ihre Fonds.
Fließen zum Erhöhungstermin Beiträge in die chancenorientierte An-         Hierbei berücksichtigen wir
lage, erhöht sich der Betrag, mit dem wir Fondsanteile erwerben. Für
den Erwerb der zusätzlichen Fondsanteile ist die zu diesem Zeitpunkt für   –– zu Vertragsbeginn die bei Antragstellung von Ihnen gewählten Fonds
Ihren Vertrag vereinbarte Beitragsaufteilung auf die gewählten Fonds          und
maßgebend.                                                                 –– danach die entsprechend der zu Beginn des jeweiligen Monats aktu-
                                                                              elle Guthabenaufteilung auf Ihre Fonds.
Einzelheiten darüber, wie wir Ihre Beitragserhöhung im Rahmen der
Dynamik-Option Ihrem Vertrag zuführen, sind in § 6 der Allgemeinen Be-     Für die Ermittlung der Anzahl der Anteileinheiten der Fonds, in die wir
dingungen für eine Rentenversicherung (FlexInvest) geregelt.               Teile des Eurobetrags umschichten, legen wir jeweils den letzten Bör-
                                                                           sentag des Monats zu Grunde, der vor dem jeweiligen Monatsersten
(6) Die Höhe der Rente berechnet sich – unter Berücksichtigung der         liegt.
Dynamikerhöhung – aus dem zum Ende der vereinbarten Ansparphase
zur Verrentung zur Verfügung stehenden Guthaben je Vertragsteil+ und       (5) Können wir das Anlaufmanagement beispielsweise auf Grund einer
dem dann jeweils gültigen Rentenfaktor (vgl. § 1 Abs. 6 der Allgemei-      Fondssperrung nicht ausführen, werden wir Sie hierüber unverzüglich+
nen Bedingungen für eine Rentenversicherung (FlexInvest)).                 informieren.
                                                                           (6) Sie können das Anlaufmanagement jederzeit in Textform+ ausschal-
                                                                           ten. Für eine zeitnahe Berücksichtigung zum nächsten Monatsersten ist
§ 4 Welche Optionen bietet Ihnen das Anlaufmanagement beim Einmal-        es notwendig, dass uns Ihr Änderungswunsch vor dem letzten Börsen-
     beitrag?                                                              tag des entsprechenden Vormonats zugegangen ist. Andernfalls wird
                                                                           das Anlaufmanagement zum übernächsten Monatsersten ausgeschal-
(1) Haben Sie bei Antragstellung das Anlaufmanagement vereinbart,
                                                                           tet.
fließt Ihr Einmalbeitrag zunächst in die sicherheitsorientierte Anlage.
Während der 12-monatigen Anlaufphase schichten wir dann unabhän-           Außerdem endet es automatisch, wenn Sie außerhalb des Anlaufma-
gig vom Kapitalmarktverlauf monatlich einen festen Eurobetrag (vgl. Ab-    nagements
satz 2 und 3) von der sicherheits- in die chancenorientierte Anlage um.
Am Ende der Anlaufphase ist dann die von Ihnen für Ihren Einmalbeitrag     –– Guthaben aus Ihrem Sicherungsguthaben entnehmen,
gewählte Zielaufteilung in die chancen- und sicherheitsorientierte An-     –– Sicherungsguthaben in Fondsguthaben oder
lage erreicht.                                                             –– Fondsguthaben in Sicherungsguthaben umschichten.

Mit dem Anlaufmanagement können Sie das Risiko eines ungünstigen           (7) Das Anlaufmanagement gilt nur für den Einmalbeitrag zu Vertrags-
Einstiegszeitpunkts in die chancenorientierte Anlage reduzieren. Die       beginn. Zuzahlungen (vgl. § 7 der Allgemeinen Bedingungen für eine
Fondskurse können trotzdem während des Anlaufmanagements höher             Rentenversicherung (FlexInvest)) sind vom Anlaufmanagement ausge-
oder niedriger sein als die Fondskurse zu Vertragsbeginn. Im Vergleich     schlossen.
zu einer einmaligen chancenorientierten Anlage zu Vertragsbeginn be-       (8) Für das Anlaufmanagement erheben wir keine gesonderten Gebüh-
deutet dies: Bei höheren Kursen können wir für den monatlichen Euro-       ren.


LA 1311 B (09.24)                                         Cosmos Lebensversicherungs-AG                                               Seite 2 von 2
```

