# HUK-COBURG Rürup-Rente: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-huk-coburg-ruerup-rente.php
- Rechtlicher Träger: HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-huk-coburg-ruerup-rente.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen Rürup-Rente](https://www.huk.de:443/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_rueruprente.pdf), Fassung PRRUE 2021.01 V5 (2023.12)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds) | ja | Ihre Rente bietet in der Ansparphase Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock). | § 3 Abs. 1, Seite 2 |
| Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index) | nicht geregelt |  |  |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | ja | Das Gesamtguthaben setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen | § 6, Seite 5 |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | ja | Es kann zu Beginn 0 %, 50 %, 70 % oder 90 % betragen. | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbar | ja | Sie haben in der Ansparphase grundsätzlich die Möglichkeit, das Garantieniveau für zukünftige Beiträge zu ändern. | § 14 Abs. 1, Seite 8 |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | ja | auf Basis der Sterbetafel „DAV 2004 R Selekt“ und mit einem Rechnungszins von 0,25 % berechnet | § 1 Abs. 2, Seite 1 |
| Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben) | ja | Um Ihre Rente zum Rentenbeginn zu bestimmen, verwenden wir einen garantierten Rentenfaktor. | § 1 Abs. 2, Seite 1 |
| Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel) | ja | Wir können nach § 163 VVG Ihren Beitrag anpassen, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind | § 26 Abs. 1, Seite 11 |
| Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagen | nicht geregelt |  |  |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven. Dies nennen wir Überschussbeteiligung. | § 4 Abs. 1, Seite 3 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | ja | Bei einem Switch entstehen für Sie keine Kosten. | § 16 Abs. 1, Seite 9 |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | ja | In den Fällen von Absatz 1 Nummer 1 und 2 führen wir einen Fondswechsel durch Switch beziehungsweise Switch und Shift | § 18 Abs. 2, Seite 10 |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn) | ja | Dieses Verfahren schichtet in den letzten fünf Jahren vor Rentenbeginn Ihr Fondsguthaben in Ihr Garantieguthaben um. | § 15 Abs. 1 c), Seite 9 |
| Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn) | ja | Sie können den Rentenbeginn vorziehen. | § 13 Abs. 1, Seite 8 |
| Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | Der frühestmögliche Rentenbeginn ist der erste Versicherungsjahrestag, der auf die Vollendung Ihres 62. Lebensjahres folgt. | § 13 Abs. 1, Seite 8 |
| Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | Der spätmöglichste Rentenbeginn ist der erste Versicherungsjahrestag, der auf die Vollendung des 85. Lebensjahres folgt. | § 13 Abs. 2, Seite 8 |
| Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente) | nein | Eine einmalige Leistung statt der Renten können Sie nicht verlangen. | § 1 Abs. 4, Seite 1 |
| Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente) | nein | Eine über die in § 1 beschriebenen Leistungen hinausgehende Auszahlung einer Leistung ist nicht möglich. Ein Kapitalwahlrecht besteht nicht. | § 1 Abs. 11, Seite 2 |
| Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter) | ja | Liegt der Zeitpunkt des Todes vor dem letzten Fälligkeitstag der vereinbarten Rentengarantiezeit, bilden wir ein Versorgungskapital in Höhe der noch ausstehenden mit dem Rechnungszins abgezinsten garantierten Renten der Rentengarantiezeit. | § 1 Abs. 9 Nr. 2, Seite 2 |
| Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezug | ja | Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung erhöht sich die Rente in der Rentenphase jährlich. | § 1 Abs. 8, Seite 2 |
| Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir sind berechtigt, zu Rentenbeginn eine Kleinbetragsrente abzufinden. | § 1 Abs. 5, Seite 1 |
| Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert) | nein | Zu Beginn der Rentenzahlung entnehmen wir dem Anlagestock die auf Ihren Vertrag entfallenden Anteile und legen deren Wert in unserem sonstigen Vermögen an. | § 3 Abs. 1, Seite 2 |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir bilden zu diesem Zeitpunkt ein Versorgungskapital. Dieses setzt sich aus dem Garantieguthaben und den unverbindlichen Leistungen aus dem Fondsguthaben sowie eventuellen Überschüssen zusammen. | § 1 Abs. 9 Nr. 1, Seite 2 |
| Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | Das Versorgungskapital wird in eine Rente umgewandelt und an Ihre einkommenssteuerrechtlich versorgungsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt. | § 1 Abs. 10, Seite 2 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartner | ja | Wir zahlen eine sofort beginnende, lebenslange Rente. | § 1 Abs. 10 a), Seite 2 |
| Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder | ja | Haben Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes keinen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, zahlen wir eine sofort beginnende, abgekürzte Leibrente für jedes Kind | § 1 Abs. 10 b), Seite 2 |
| Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person) | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | nein | unbeschadet Absatz 2 keinen Bezugsberechtigten benennen | § 22 Abs. 4, Seite 11 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | ja | Sie können eine Stundung der Beiträge verlangen. | § 8 Abs. 7, Seite 6 |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | ja | Die Stundung kann für maximal 24 Monate ab Fälligkeit des ersten gestundeten Beitrags erfolgen. | § 8 Abs. 7, Seite 6 |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | ja | Die Beitragsreduzierung ist möglich, wenn der reduzierte Beitrag jährlich mindestens 300 Euro beträgt. | § 11 Abs. 4, Seite 7 |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter) | ja | Anstatt Ihre Versicherung nach Absatz 1 zu kündigen, können Sie auch Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung beitragsfrei stellen. | § 11 Abs. 3, Seite 7 |
| Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | ja, bis 500 € | Eine Zuzahlung muss mindestens 500 Euro betragen. | § 17 Abs. 3, Seite 10 |
| Teilentnahmen vor Rentenbeginn | nein | Eine über die in § 1 beschriebenen Leistungen hinausgehende Auszahlung einer Leistung ist nicht möglich. | § 1 Abs. 11, Seite 2 |
| Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfung | ja | Sie können in der Ansparphase zu jeder Beitragsfälligkeit Ihren laufenden Beitrag erhöhen. | § 17 Abs. 5, Seite 10 |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatz | nicht geregelt |  |  |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nein | die Versicherungsnehmereigenschaft nicht übertragen | § 22 Abs. 4, Seite 11 |
| Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | Sie können Ihre Versicherung jederzeit in Textform zum Schluss der Versicherungsperiode kündigen. | § 11 Abs. 1, Seite 7 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | nein | Ein Anspruch auf die Auszahlung eines Rückkaufswertes besteht nicht. | § 11 Abs. 2, Seite 7 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | nicht geregelt |  |  |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | ja | Die Abschluss- und Vertriebskosten verteilen wir über einen Zeitraum von fünf Jahren, aber höchstens bis zum Ende der Ansparphase. | § 7 Abs. 3, Seite 5 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten, der Verwaltungskosten sowie der anlassbezogenen Kosten entnehmen Sie dem Produktinformationsblatt. | § 7 Abs. 7, Seite 5 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | ja | Sie können bei einer Versicherung mit reduziertem Beitrag oder einer beitragsfrei gestellten Versicherung jederzeit beantragen, die Beitragszahlung mit erhöhtem Beitrag wieder aufzunehmen. | § 11 Abs. 9, Seite 7 |
| Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente) | ja | Die Ansprüche aus diesem Vertrag sind nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar. | § 22 Abs. 4, Seite 11 |
| Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz | ja | Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um eine Rentenversicherung als kapitalgedeckte Altersversorgung nach § 2 des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (AltZertG) | Vorbemerkung, Seite 1 |
| Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen) | nicht geregelt |  |  |
| Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflicht | nicht geregelt |  |  |
| PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zins | nicht geregelt |  |  |
| Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen) | nicht geregelt |  |  |
| Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | nicht geregelt |  |  |
| Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlung | ja | Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass Sie oder der Hinterbliebene noch leben. | § 19 Abs. 2, Seite 10 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |
| Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsse | ja | Sie erhalten von uns zum Ende eines jeden Versicherungsjahres eine Mitteilung nach § 155 VVG. | § 12 Abs. 1, Seite 7 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen Rürup-Rente

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[Seite 1]
                                   Allgemeine Bedingungen
                                   für die Premium Rente Rürup                                                                                                                                     PRRUE 2021.01 V5

                                 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
                                 mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Gleichzeitig sind Sie versicherte Person
                                 und Beitragszahler.
                                 Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um eine Rentenversicherung als kapitalgedeckte Altersversorgung nach § 2 des Gesetzes über die Zertifizierung von Alters-
                                 vorsorge- und Basisrentenverträgen (AltZertG) in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Einkommensteuergesetzes
                                 (EStG).

                                 Bitte beachten Sie: Zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit sehen wir davon ab, die Sprachformen weiblich, männlich und divers (w/m/d) gleichzeitig zu nen-
                                 nen. Mit unseren Formulierungen wenden wir uns gleichermaßen an alle Geschlechter.

                                 In­halts­ver­zeich­nis                                                                                § 15 Wie können Sie Ihre Gewinne sichern?
                                 § 1 Welche Leistungen erbringen wir?                                                                  § 16 Wie können Sie Ihre Fondsanlage ändern?
                                 § 2 Was ist das Garantieniveau und wie kann es sich ändern?                                           § 17 Wie können Sie Ihre Beitragszahlung flexibel gestalten?
                                 § 3 Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung?                                                   § 18 Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der Fonds?
                                 § 4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
                                                                                                                                       § 19 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
                                 § 5 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
                                                                                                                                       § 20 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
                                 § 6 Wie verwenden wir Ihre Beiträge?
                                                                                                                                       § 21 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
                                 § 7 Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung?
                                                                                                                                       § 22 Wer erhält die Leistung?
                                 § 8 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
                                 § 9 Was gilt bei Abschluss einer Start Police?                                                        § 23 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?
                                 § 10 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                                  § 24	Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist Vertrags-
                                                                                                                                             sprache?
                                 § 11	Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung
                                       kündigen, Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung beitragsfrei                          § 25 Wo ist der Gerichtsstand?
                                       stellen?
                                                                                                                                       § 26 Wann können wir Ihre Beiträge oder Leistungen anpassen?
                                 § 12 Welche Informationen erhalten Sie während der Vertragslaufzeit?
                                                                                                                                       § 27 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?
                                 § 13	Wie und unter welchen Voraussetzungen können Sie den Renten-
                                       beginn sowie Ihre Rentengarantiezeit flexibel gestalten?                                        § 28 Welche Regelungen gelten bei Sonderkonditionen?
                                 § 14 Wie können Sie das Garantieniveau für zukünftige Beiträge ändern?                                § 29 Was gilt für das Beschwerdemanagement?


                                 § 1 – Welche Leistungen erbringen wir?                                                                       • ist in Ihrem Versicherungsschein angegeben.
                                 Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit. Außer den im Versicherungsschein                               	Die garantierte Rente ergibt sich aus Ihrem Garantieguthaben und dem
                                 ausgewiesenen garantierten Leistungen erhalten Sie weitere nicht garan-                                 Rentenfaktor.
                                 tierte Leistungen aus Ihren Fonds sowie der Überschussbeteiligung. Lesen
                                                                                                                                       	Die gesamte Rente ergibt sich aus Ihrem Gesamtguthaben und dem
                                 Sie hierzu auch § 3 für die Fondsbeteiligung, sowie § 4 für die Überschuss-
                                                                                                                                         Rentenfaktor.
                                 beteiligung.
                                                                                                                                       (3)	Wir können bis zu zwölf Monatsrenten zu einer Auszahlung zusammen-
                                 (1)	Erleben Sie den vereinbarten Rentenbeginn, zahlen wir Ihnen eine le-
                                                                                                                                            fassen, falls die monatliche Rente bei Rentenzahlungsbeginn weniger
                                      benslange monatliche Leibrente in gleichbleibender oder steigender
                                                                                                                                            als 20 Euro beträgt.
                                      Höhe. Wir zahlen die Rente vorschüssig an den vereinbarten Fälligkeits-
                                      tagen.                                                                                           (4) Eine einmalige Leistung statt der Renten können Sie nicht verlangen.
                                 	Die Rentenzahlung erhalten Sie frühestens ab Vollendung des 62. Le-                                 (5) Kleinbetragsrente
                                   bensjahres. Den genauen Rentenbeginn entnehmen Sie dem Versiche-                                    	Wir sind berechtigt, zu Rentenbeginn eine Kleinbetragsrente abzufin-
                                   rungsschein.
AL5915_PRRUE2021.01_2023.12_V5


                                                                                                                                         den.
                                 (2)	Um Ihre Rente zum Rentenbeginn zu bestimmen, verwenden wir einen                                        Für das Zahlen einer Abfindung gilt Folgendes:
                                      garantierten Rentenfaktor. Der Rentenfaktor
                                                                                                                                              • Die Rente nach den Absätzen 1 bis 4 einschließlich Überschussbetei-
                                       •w
                                         ird auf Basis der Sterbetafel „DAV 2004 R Selekt“ und mit einem
                                                                                                                                                ligung darf zu Rentenbeginn die Höhe einer Kleinbetragsrente nach
                                         Rechnungszins von 0,25 % berechnet.                                                                    § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 3 und 4 EStG in Verbindung mit § 93
                                       • gibt an, wie viel Rente Sie pro 10.000 Euro Guthaben erhalten.                                         Absatz 3 Satz 2 EStG nicht überschreiten.

                                 HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
                                 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Hans Olav Herøy, Dr. Helen Reck, Dr. Jörg Rheinländer, Thomas Sehn, Daniel Thomas.
                                 Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 30; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: info@huk-coburg.de

[Seite 2]
		 N
    ach der derzeitigen Fassung dieser gesetzlichen Regelungen wird          (11)	Eine über die in § 1 beschriebenen Leistungen hinausgehende Auszah-
      die maximale Höhe einer Kleinbetragsrente wie folgt ermittelt:                lung einer Leistung ist nicht möglich. Ein Kapitalwahlrecht besteht nicht.
      D
       as gesamte zu Rentenbeginn zur Verfügung stehende Kapital wird        (12)	Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf sei-
      in eine gleichmäßige monatliche Rente umgewandelt. Beträgt diese              ne Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen
      Rente bis zu einem Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18              Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte auch die damit ver-
      des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV), ist es eine Kleinbe-            bundene Gefahr.
      tragsrente.
      V ergleichen Sie zur Überschussbeteiligung auch § 4.                   § 2 – Was ist das Garantieniveau und wie kann es sich ändern?

    •B
      ei der Berechnung der Kleinbetragsrente rechnen wir alle Ihre Ver-
                                                                              (1)	Sie legen zu Beginn Ihrer Versicherung fest, wie groß der Anteil der
      träge nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 b EStG, die Sie bei uns ab-                Summe Ihrer Beiträge ist, der am Ende der planmäßigen Ansparphase
      geschlossen haben, zusammen. Beträgt diese Rente weniger als 20              garantiert ist. Diesen Anteil nennen wir Garantieniveau der Versiche-
      Euro monatlich, finden wir den Vertrag ab.                                   rung. Es kann zu Beginn 0 %, 50 %, 70 % oder 90 % betragen. Wie wir
                                                                                   Ihre Beiträge aufteilen, um das gewählte Garantieniveau zu erreichen,
    •M
      it der Abfindung endet der Vertrag.                                         entnehmen Sie § 6.
(6)	Die Regelungen des Absatzes 5 gelten auch, wenn nach dem vereinbar-      (2)	Die zum festgelegten Garantieniveau gezahlten Beiträge sind zum Ende
     ten Rentenbeginn ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird und sich          der Ansparphase zu diesem Garantieniveau garantiert. Voraussetzung
     dadurch die Rente auf eine Kleinbetragsrente verringert.                      dafür ist, dass die Versicherung ab dem Zeitpunkt, ab dem dieses Ga-
(7)	Sie legen zu Beginn der Versicherung Ihr Garantieniveau und damit Ihre        rantieniveau gilt, unverändert bis zum Ende der Ansparphase fortgeführt
     zum Rentenbeginn garantierte Rente fest. Lesen Sie hierzu auch § 2.           wird.
     Ob und wie Sie das Garantieniveau und damit die garantierte Rente im     	Sie können das Garantieniveau des Vertrags unter bestimmten Voraus-
     Laufe der Versicherung ändern können, erfahren Sie in § 14.                setzungen im Laufe der Zeit ändern. Lesen Sie hierzu § 14.
(8)	Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung erhöht sich die     (3)	Im Laufe der Zeit kann sich das Garantieniveau ändern. Dies kann auf
     Rente in der Rentenphase jährlich. Die erste Erhöhung führen wir zu           unterschiedlichen Wegen geschehen:
     Beginn des Versicherungsjahres durch, das auf den Beginn der Renten-
                                                                                   a) Sie können Ihr Garantieniveau ändern durch
     zahlung folgt.
                                                                              			 – die individuelle Gewinnsicherung. Weitere Informationen dazu fin-
(9) Leistung bei Tod
                                                                                    den Sie in § 15.
	Sterben Sie, sind die weiteren Folgen abhängig vom Zeitpunkt Ihres
                                                                              			 – die Änderung des Garantieniveaus für zukünftige Beiträge. Weitere
  Todes:
                                                                                    Informationen dazu finden Sie in § 14.
    1. Wenn Sie vor dem vereinbarten Beginn der Rente sterben, gilt:
                                                                                   b)	Wir ändern Ihr Garantieniveau durch die Wahl einer der Optionen
			Wir bilden zu diesem Zeitpunkt ein Versorgungskapital. Dieses setzt                Ablaufmanagement oder automatische Gewinnsicherung. Weitere
    sich aus dem Garantieguthaben und den unverbindlichen Leistun-                     Informationen zu diesen Optionen finden Sie in § 15.
    gen aus dem Fondsguthaben sowie eventuellen Überschüssen zu-
                                                                                   c)	Das Garantieniveau Ihres Vertrags ändert sich indirekt durch eine der
    sammen. Lesen Sie zu den unverbindlichen Leistungen auch § 4.
                                                                                       in den §§ 13 bis 17 beschriebenen Möglichkeiten.
    2. Wenn Sie nach dem vereinbarten Beginn der Rente sterben, gilt:
			 – Liegt der Zeitpunkt des Todes vor dem letzten Fälligkeitstag der       § 3 – Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung?
      vereinbarten Rentengarantiezeit, bilden wir ein Versorgungskapital      (1)	Ihre Rente bietet in der Ansparphase Versicherungsschutz unter unmit-
      in Höhe der noch ausstehenden mit dem Rechnungszins abge-                    telbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens
      zinsten garantierten Renten der Rentengarantiezeit.                          (Anlagestock). Der Anlagestock besteht aus Anteilen von Fonds, an die
			 – Liegt der Zeitpunkt des Todes nach dem letzten Fälligkeitstag der           die Leistungen aus Ihrem Vertrag gebunden sind und wird gesondert
      vereinbarten Rentengarantiezeit, endet der Vertrag ohne weitere              von unserem sonstigen Vermögen angelegt. Welchen Anteil Ihrer Bei-
      Leistungen von uns.                                                          träge wir in den Fonds investieren, legen Sie mit der Wahl des Garanti-
                                                                                   eniveaus fest. Vergleichen Sie hierzu auch § 2 für Grundsätzliches zum
			 – Haben Sie keine Rentengarantiezeit vereinbart, endet der Vertrag            Garantieniveau und § 14 für Änderungen des Garantieniveaus. Zu Be-
      ohne weitere Leistung von uns.                                               ginn der Rentenzahlung entnehmen wir dem Anlagestock die auf Ihren
(10) Art der Leistung bei Tod                                                      Vertrag entfallenden Anteile und legen deren Wert in unserem sonstigen
                                                                                   Vermögen an.
	Das Versorgungskapital wird in eine Rente umgewandelt und an Ihre
  einkommenssteuerrechtlich versorgungsberechtigten Hinterbliebenen           (2)	Als Wert eines Anteils gilt sowohl beim Kauf von Fondsanteilen wie auch
  ausgezahlt. Maßgeblich ist dabei der jeweilige Status des Empfängers             bei Entnahmen aus dem Fonds der Rücknahmepreis des von Ihnen ge-
  der Leistung zum Zeitpunkt Ihres Todes:                                          wählten Fonds. Den jeweiligen Bewertungsstichtag entnehmen Sie Ab-
                                                                                   satz 7.
    a) Hinterbliebene nach § 22 Absatz 3 Nummer 1
                                                                              (3)	Die Erträge, die aus den in den Fonds enthaltenen Vermögenswerten
			 Wir zahlen eine sofort beginnende, lebenslange Rente.                          erzielt werden, fließen unmittelbar den Fonds zu und erhöhen damit den
    b) Hinterbliebene nach § 22 Absatz 3 Nummer 2                                  Wert der Anteile.
			Haben Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes keinen Ehegatten oder einge-          (4)	Da die Wertentwicklung der Anteile nicht vorauszusehen ist, können
    tragenen Lebenspartner, zahlen wir eine sofort beginnende, abge-               wir die Höhe der Rente aus Ihrem Fondsguthaben vor dem Beginn der
    kürzte Leibrente für jedes Kind, solange es mindestens eine der in §           Rentenzahlung nicht garantieren. Sie haben die Chance, insbesondere
    22 Absatz 3 Nummer 2 genannten Voraussetzungen erfüllt, längs-                 bei Kurssteigerungen der Anteile, einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei
    tens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem erstmalig keine dieser                Kursrückgängen tragen Sie im Gegenzug auch das Risiko der Wertmin-
    Voraussetzungen mehr erfüllt wird.                                             derung. Wertminderungen bis hin zum Totalverlust des Fondsguthabens
                                                                                   können auch bei unplanmäßigen Veränderungen der Fonds entstehen.
    c) keine berechtigten Hinterbliebenen
                                                                                   Lesen Sie hierzu auch § 18. Das bedeutet, dass die Rente je nach Ent-
			Sind zum Zeitpunkt Ihres Todes keine einkommensteuerrechtlich                  wicklung der Vermögenswerte des Anlagestocks höher oder niedriger
    versorgungsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden, endet die Ver-              ausfallen wird.
    sicherung, ohne dass eine Leistung fällig wird.
                                                                              (5)	Die Höhe der Rente aus dem Fondsguthaben ist vom Wert der auf Ihre
	Für die Bestimmung der Renten legen wir die bei Rentenbeginn für das             Versicherung entfallenden Anteile abhängig. Den Geldwert ermitteln wir,
  Neugeschäft gültigen Rechnungsgrundlagen zu Grunde. Die monatli-                 indem wir die Anzahl der Anteile Ihrer Versicherung mit dem am jewei-
  chen Renten zahlen wir an den vereinbarten Fälligkeitstagen in gleich            ligen Bewertungsstichtag gültigen Geldwert eines Anteils multiplizieren.
  bleibender oder steigender Höhe.                                                 Dieser Wert wird auch als Rücknahmepreis bezeichnet. Den jeweiligen
	Die Absätze 3 bis 5 gelten ebenfalls für Renten, die an Ihre Hinterblie-         Bewertungsstichtag entnehmen Sie Absatz 7.
  benen gezahlt werden.                                                       (6) Die Leistungen aus der Versicherung erbringen wir als Geldleistung.

[Seite 3]
                   (7)	Den Tag, zu dem wir Ihre Beiträge in Fondsanteile oder Ihre Fondsantei-       • schreiben wir unmittelbar den überschussberechtigten Versiche-
                        le in Geld umwandeln, nennen wir Bewertungsstichtag. Wir verwenden              rungsverträgen gut (Direktgutschrift) oder
                        für die Umwandlung den zu diesem Tag gültigen Wert des jeweiligen
                                                                                                      • führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zu (Min-
                        Fonds. Wir verwenden verschiedene Bewertungsstichtage:
                                                                                                        destzuführung).
                       a) Der Bewertungsstichtag für
                                                                                                  	Dabei beachten wir insbesondere die Verordnung über die Mindestbei-
                   			 – die Wertermittlung bei Umschichtungen im Rahmen der individuel-           tragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungs-
                         len Gewinnsicherung,                                                       verordnung). Nach der aktuell geltenden Fassung kann diese Min-
                   			 – die Wertermittlung des Fondsguthabens, das bei einem Shift nach           destzuführung zur RfB mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde BaFin in
                         § 16 übertragen wird,                                                      Ausnahmefällen reduziert werden.
                   			 – die Bestimmung der Anzahl der Anteile des gewählten Fonds, auf              Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)
                         den der Geldwert bei einem Shift nach § 16 übertragen wird,              	Die RfB dient vorrangig dazu, Schwankungen der Ertragslage über
                   			ist der von Ihnen gewünschte Termin der Gewinnsicherung oder des             mehrere Jahre auszugleichen.
                       Shift. Er ist jedoch frühestens der erste Börsentag, der auf den Ein-      	Die RfB dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der
                       gang Ihres Antrags folgt.                                                    Versicherungsnehmer verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten Aus-
                       b) Der Bewertungsstichtag für                                                nahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde
                                                                                                    abweichen.
                   			 – die Wertermittlung bei einem Todesfall in der Ansparphase
                   			 ist der erste Börsentag nach Eingang der Meldung.                           Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Überschussbeteiligung
                                                                                                  	
                                                                                                   Ihres Vertrags ergeben sich weder aus der Zuführung noch aus
                       c) Der Bewertungsstichtag für die Wertermittlung der Fondsanteile           der Höhe der Rückstellung für Beitragsrückerstattung.
                   			 – bei der Beitragszahlung,                                                 Wie beteiligen wir Ihren Vertrag am Überschuss?
                   			 – beim Leisten von Zuzahlungen,                                            (3)	Gleichartige Versicherungen fassen wir zu einzelnen Bestandsgruppen
                   			 – beim Zuteilen von Überschüssen,                                               zusammen. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den
                                                                                                       versicherten Risiken zu berücksichtigen.
                   			 – bei Entnahme von Verwaltungskostenanteilen,
                   			 – bei Beendigung der Versicherung durch Kapitalabfindung einer            	Innerhalb einer Bestandsgruppe unterscheiden wir die Überschussbe-
                         Kleinbetragsrente nach § 1 Absatz 5,                                       teiligung je nach Tarif und nach einer gegebenenfalls angewendeten
                                                                                                    Sonderkondition.
                   			 – beim Durchführen der automatischen Gewinnsicherung,
                                                                                                  (4)	Den Überschuss verteilen wir auf die einzelnen Bestandsgruppen nach
                   			 – beim Durchführen des Ablaufmanagements,                                       einem verursachungsorientierten Verfahren. Dies bedeutet, dass jede
                   			ist der erste Börsentag des jeweiligen Monats, zu dem die genannten             Bestandsgruppe Überschüsse derart erhält, wie sie zur Entstehung von
                       Aktionen durchgeführt werden.                                                   Überschüssen beigetragen hat.
                       d) Der Bewertungsstichtag für die Wertermittlung der Fondsanteile          	Wir ordnen Ihre Versicherung
                   			 – bei Rentenbeginn für die Bestimmung der Rentenhöhe,                          • vor Beginn der Rentenzahlung der Bestandsgruppe der fondsgebun-
                   			ist der erste Börsentag des Monats, vor dem Monat des Rentenbe-                  denen Lebensversicherungen zu.
                       ginns.                                                                           Wird für Ihre Versicherung eine Sonderkondition auf Grund einer kol-
                   	Können wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, keine Wert-              lektivrechtlichen Vereinbarung angewendet, ordnen wir sie der Be-
                     ermittlung vornehmen, nehmen wir die Bewertung grundsätzlich zum                   standsgruppe der fondsgebundenen Lebensversicherungen für Kol-
                     nächsten Börsentag vor, an dem eine Bewertung möglich ist.                         lektive zu.
                   	Neben den hier festgelegten Bewertungsstichtagen können wir zusätz-              • ab Rentenbeginn der Bestandsgruppe der Rentenversicherungen zu.
                     liche Bewertungsstichtage einführen. Unberührt bleibt dann Ihre Mög-               Wird für Ihre Versicherung eine Sonderkondition auf Grund einer kol-
                     lichkeit, die Bewertung ausschließlich zu den bisherigen Bewertungs-               lektivrechtlichen Vereinbarung angewendet, ordnen wir sie der Be-
                     stichtagen zu verlangen.                                                           standsgruppe der Rentenversicherungen für Kollektive zu.

                   § 4 – Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                                   	Den Tarif und eine gegebenenfalls angewendete Sonderkondition finden
                                                                                                    Sie in Ihrem Versicherungsschein.
                   (1)	Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven.
                        Dies nennen wir Überschussbeteiligung. Die Leistung aus der Über-         	Die Höhe der Überschussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir ver-
                        schussbeteiligung kann auch Null Euro betragen.                             öffentlichen sie in unserem Geschäftsbericht. Den zu Ihrer Versicherung
                                                                                                    gehörenden Überschussanteilsatz finden Sie dort unter Ihrem Tarif und
                       Nachfolgend beantworten wir Ihnen diese Fragen:                              Ihrer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition. Den Geschäfts-
                       •W
                         ie ermitteln wir den Überschuss des Geschäftsjahres und wie ver-          bericht können Sie bei uns anfordern und finden Sie auf unserer Web-
                         wenden wir diesen? Lesen Sie dazu Absatz 2.                                site.
                       •W
                         ie beteiligen wir Ihren Vertrag am Überschuss? Lesen Sie dazu die       (5)	Der Vorstand legt jedes Jahr die Überschussanteilsätze auf Vorschlag
                         Absätze 3 bis 5.                                                              des Verantwortlichen Aktuars fest. Dies nennen wir Überschussdeklara-
                       •W
                         ie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem               tion. Dabei unterscheidet er je nach Bestandsgruppe, Tarif und Sonder-
                         Vertrag zu? Lesen Sie dazu Absatz 6.                                          kondition.
                       •W
                         ie führen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags konkret          	Die für Ihren Vertrag benötigten Mittel werden durch die Direktgutschrift
                         durch? Lesen Sie dazu die Absätze 7 bis 10.                                beziehungsweise durch eine Entnahme aus der RfB finanziert.
                       •W
                         arum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertrags       Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem
                         nicht garantieren? Lesen Sie dazu Absatz 11.                             Vertrag zu?
                       •W
                         ie informieren wir Sie über die Überschussbeteiligung? Lesen Sie        (6)	Wir ermitteln die Bewertungsreserven, indem wir den Marktwert der
                         dazu Absatz 12.                                                               Kapitalanlagen mit dem Bilanzwert der Kapitalanlagen vergleichen. Ist
                                                                                                       der Marktwert höher als der Bilanzwert, gibt es Bewertungsreserven.
                   Wie ermitteln wir den Überschuss des Geschäftsjahres und wie ver-
                   wenden wir diesen?                                                             	Wir ordnen die Bewertungsreserven den berechtigten Verträgen nach
                                                                                                    einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu. Vo-
PRRUE 2021.01 V5


                   (2)	Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unter-
                                                                                                    raussetzung dafür ist:
                        nehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und aufsichts-
                        rechtlichen Vorschriften.                                                     • Es entstehen Bewertungsreserven.
                   	Den für die Überschussbeteiligung festgelegten Teil des Rohüberschus-            • Die Bewertungsreserven sind nach gesetzlichen und aufsichtsrechtli-
                     ses                                                                                chen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen.

[Seite 4]
	Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu. Zusätzlich         Zuteilung
  ermitteln wir diesen Wert                                                  	Zum Zeitpunkt der Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreser-
    • f ür den Zeitpunkt der Beendigung der Ansparphase.                      ven vergleichen wir den für Ihren Vertrag zugeordneten Anteil an den
                                                                               Bewertungsreserven mit dem aktuellen Wert der Sockelbeteiligung. Den
		 D
    ie Ansparphase endet
                                                                               jeweils höheren Wert teilen wir Ihrem Vertrag zu.
      – bei Ihrem Tod.
                                                                                 Garantieniveau 0 %
		 – bei Rentenbeginn.
                                                                             	Beträgt das Garantieniveau seit Beginn der Versicherung bis zur Be-
    •w
      ährend der Rentenphase. Wir ermitteln ihn erstmals ein Jahr nach        endigung der Ansparphase immer 0 % und wurden keine Gewinnsi-
      Rentenbeginn jeweils für das Ende eines Versicherungsjahres.             cherungen nach § 15 vorgenommen, entsteht kein Garantiekapital. In
Wie führen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags konkret                diesen Fällen ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven Null.
durch?                                                                       (8) Verwendung der Überschüsse in der Ansparphase
(7) Überschüsse in der Ansparphase                                           	Vor dem vereinbarten Rentenbeginn erwerben wir mit den zugeteilten
    1. Laufende Überschussanteile                                              laufenden Überschussanteilen Anteile an den von Ihnen gewählten In-
                                                                               vestmentfonds. Bitte lesen Sie hierzu § 3 Absatz 1.
	Diese Versicherung erhält vor dem vereinbarten Rentenbeginn laufende
  Überschussanteile. Wir teilen diese Zins- und Kostenüberschussanteile      	Wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn sterben, wird ein vorhan-
  monatlich zu. Die erste Zuteilung führen wir zum vereinbarten Beginn         denes Fondsguthaben zusammen mit einem möglichen Schlussüber-
  der Versicherung durch.                                                      schuss nach Absatz 7 Nummer 2 und Ihrer Beteiligung an den Bewer-
                                                                               tungsreserven nach Absatz 7 Nummer 3 entsprechend § 1 Absätze 9
	Den Zinsüberschuss berechnen wir in Prozent des jeweils zu Beginn            und 10 verwendet.
  eines Monats vorhandenen Garantieguthabens.
                                                                             	Zum vereinbarten Rentenbeginn wird aus einem vorhandenen Fonds-
	Den Kostenüberschuss berechnen wir in Prozent des jeweils zu Beginn          guthaben zusammen mit einem möglichen Schlussüberschuss nach
  eines Monats vorhandenen Fondsguthabens.                                     Absatz 7 Nummer 2 und Ihrer Beteiligung an den Bewertungsreser-
    2. Schlussüberschuss                                                       ven nach Absatz 7 Nummer 3 einmalig eine sofort beginnende Rente
                                                                               berechnet. Dafür verwenden wir die bei Vertragsbeginn vereinbarten
	Zu den Überschussanteilen nach Nummer 1 kann bei Ihrer Versiche-             Rechnungsgrundlagen.
  rung ein Schlussüberschuss bei folgenden Anlässen hinzukommen:
  Zum Zeitpunkt                                                              	Diese Rente bildet zusammen mit einer Rente aus Garantieguthaben
                                                                               die neue ab Rentenbeginn garantierte Rente. Dafür gilt die vereinbarte
    •d
      es vereinbarten Rentenbeginns                                           Rentengarantiezeit.
    • Ihres Todes                                                               Zu den Bewertungsstichtagen lesen Sie bitte § 3 Absatz 7.
	Bei Tod erhalten Sie einen Schlussüberschuss nur dann, wenn gilt: Der      (9) Überschüsse in der Rentenphase
  Zeitpunkt des Todes liegt
                                                                                 1. Laufende Überschussanteile
    • in den letzten 4 Jahren der Ansparphase und
                                                                             	Diese Versicherung erhält nach dem vereinbarten Rentenbeginn lau-
    •m
      indestens 5 Jahre nach dem Versicherungsbeginn.                         fende Überschussanteile. Wir teilen diese Zins- und Risikoüberschus-
    Die Höhe des Schlussüberschusses berechnen wir wie folgt:                  santeile monatlich zu. Die Risikoüberschussanteile nennen wir auch
                                                                               Rentenbonus. Die erste Zuteilung führen wir zum vereinbarten Renten-
	Wir ermitteln für Ihre Versicherung monatlich einen widerruflichen           beginn durch.
  Schlussüberschuss-Anteil nach versicherungsmathematischen Grund-
  sätzen. Dieser ergibt sich aus der Summe                                   	Den Zinsüberschuss berechnen wir in Prozent des jeweils zu Beginn
                                                                               eines Monats vorhandenen Garantieguthabens.
    •d
      es widerruflichen Schlussüberschuss-Anteils des vorherigen Monats
      verzinst mit der jeweils festgelegten Gesamtverzinsung und             	Den Risikoüberschuss berechnen wir in Prozent der jeweils zu Beginn
                                                                               eines Monats anteilig garantierten Rente.
    •d
      er Bemessungsgrundlage multipliziert mit dem jeweils festgelegten
      Schlussüberschuss-Anteilsatz.                                              2. Beteiligung an Bewertungsreserven
	Die Bemessungsgrundlage für den Schlussüberschuss-Anteil ist das           	Auch in der Rentenphase teilen wir Ihrem Vertrag jedes Jahr am Ver-
  Garantieguthaben der Versicherung zu Beginn des jeweiligen Monats.           sicherungsjahrestag Ihre Beteiligung an den Bewertungsreserven zu.
                                                                               Dabei halten wir uns an die jeweils geltende gesetzliche Regelung. Die
	Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Schlussüberschusses wird der dann           erste Zuteilung führen wir ein Jahr nach Beginn der Rentenphase durch.
  aktuelle Schlussüberschuss-Anteil Ihrer Versicherung mit dem dann
  gültigen Schlussüberschuss-Faktor multipliziert. Durch diesen Faktor       	Die Höhe der Bewertungsreserven ist von der Wertentwicklung der Ka-
  berücksichtigen wir, dass die Beteiligung am Schlussüberschuss vom           pitalanlagen abhängig und ist Schwankungen unterworfen. Sie kann
  Kapitalmarkt abhängig ist. Die Höhe des Schlussüberschusses kann             demnach auch Null sein. Außerdem können aufsichtsrechtliche Rege-
  Null sein.                                                                   lungen dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven
                                                                               ganz oder teilweise entfällt.
    3. Beteiligung an Bewertungsreserven
                                                                             (10) Verwendung der Überschüsse in der Rentenphase
	Zusätzlich ermitteln wir für Ihren Vertrag bei Beendigung der Anspar-
  phase den für diesen Zeitpunkt aktuell zugeordneten Anteil an den              1. Zinsüberschuss
  Bewertungsreserven. Dabei halten wir uns an die jeweils geltende ge-       	Sie vereinbaren mit uns bei Abschluss des Vertrags, wie die Zinsüber-
  setzliche Regelung. Aktuell sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Beteiligung in     schussanteile in der Rentenphase verwendet werden sollen. Bis zum
  Höhe der Hälfte der zugeordneten Bewertungsreserven vor.                     Ende der Ansparphase haben Sie jederzeit das Recht, die Art der Über-
	Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteili-         schussverwendung zu wechseln. Wir weisen Sie auf diese Möglichkeit
  gung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt.                 rechtzeitig vor dem Ende der Ansparphase noch einmal hin.

    Sockelbeteiligung                                                        	Sie können zwischen folgenden Arten der Überschussverwendung wäh-
                                                                               len:
	Die Höhe der Bewertungsreserven ist von der Wertentwicklung der Ka-
  pitalanlagen abhängig und ist Schwankungen unterworfen. Sie kann               a) flexible Rente
  demnach auch Null sein. Zum Ausgleich dieser Schwankungen können           			Wir teilen die in der Rentenphase für Ihre Versicherung berechneten
  wir in Abhängigkeit von unserer Ertragslage eine Sockelbeteiligung an          Zinsüberschussanteile so auf, dass sich eine gleich bleibende Rente
  den Bewertungsreserven festlegen. Dies tun wir jährlich im Rahmen              aus Überschüssen ergibt. Bei der Berechnung dieser Rente setzen
  der Überschussdeklaration. Die Höhe der Sockelbeteiligung ist von der          wir voraus, dass der Zinsüberschusssatz in der gesamten Renten-
  tatsächlichen Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven unab-             phase gleich bleibt. Ändern wir diesen Überschusssatz, ändert sich
  hängig.                                                                        auch die Höhe der flexiblen Rente.

[Seite 5]
                        b) dynamische Rente                                                        § 7 – Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung?
                   			Wir wandeln die in der Rentenphase für Ihre Versicherung berech-            (1)	Mit Ihrer Versicherung sind Kosten verbunden. Es handelt sich um
                       neten Zinsüberschussanteile jeweils zum Zeitpunkt der Zuteilung in              • Abschluss- und Vertriebskosten und Verwaltungskosten.
                       eine Rente aus Überschüssen um.
                                                                                                         D
                                                                                                          as Tilgen dieser Kosten ist in Ihrer Versicherung bereits berücksich-
                   			 Die dynamische Rente kann in der Rentenphase nicht sinken.                        tigt.
                        Für eine Rente aus Überschüssen nach a) und b) gilt:                           • anlassbezogene Kosten. Dies sind im Rahmen des Versorgungsaus-
                        •W
                          ir zahlen sie zusätzlich zur Rente, die wir aus dem bei Rentenbeginn          gleichs die vom Gericht auf Grund der Teilungsordnung festgelegten
                         vorhandenen Gesamtguthaben ermittelt haben, aus.                                Euro-Beträge.
                        •B
                          eim Ermitteln der Rente aus Überschüssen verwenden wir die bei          Verrechnen der Abschluss- und Vertriebskosten
                         Vertragsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen.                          (2)	Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten in Form
                        2. Risikoüberschuss                                                             eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitragssumme.
                   	Wir zahlen die in der Rentenphase Ihrer Versicherung berechneten Risi-        (3)	Die Abschluss- und Vertriebskosten verteilen wir über einen Zeitraum
                     koüberschussanteile mit der nächsten Rentenrate aus.                               von fünf Jahren, aber höchstens bis zum Ende der Ansparphase.
                        3. Beteiligung an den Bewertungsreserven                                   	Haben Sie die „Start Police“ eingeschlossen, verteilen wir die Ab-
                                                                                                     schluss- und Vertriebskosten über einen verlängerten Zeitraum von
                        Wir zahlen Ihre Beteiligung an den Bewertungsreserven aus.                   zehn Jahren.
                   Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garan-                    Wir entnehmen diese Kosten Ihren laufenden Beiträgen.
                   tieren?
                                                                                                   (4)	Bei Versicherungen mit einmaliger Beitragszahlung verrechnen wir die
                   (11)	Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab.             Abschluss- und Vertriebskosten mit dem Einmalbeitrag.
                        Diese Einflüsse sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt be-
                        einflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung des        (5)	Beim Ermitteln der Werte für unsere Bilanz wenden wir auf Ihre Versi-
                        Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und der Kosten.                         cherung das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstel-
                                                                                                        lungsverordnung (DeckRV) an.
                   	Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung können wir also nicht
                     garantieren. Sie kann jeweils auch Null Euro betragen.                        Verrechnen der Verwaltungskosten
                                                                                                   (6)	Die Verwaltungskosten fallen verteilt während der gesamten Versiche-
                   Wie informieren wir Sie über die Überschussbeteiligung?
                                                                                                        rungsdauer an. Sie setzen sich zusammen aus
                   (12) Wir veröffentlichen jährlich im Geschäftsbericht:
                                                                                                       • den Kosten für die Verwaltung Ihres Vertrags bei uns und
                        •d
                          en Überschuss und die zum Bilanzstichtag vorhandenen Bewer-
                                                                                                       • den Fondskosten. Diese Kosten werden von der Fondsgesellschaft für
                         tungsreserven des Unternehmens. Diese Werte ermitteln wir nach den
                                                                                                         die Fondsverwaltung erhoben.
                         Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).
                                                                                                       Kosten für die Verwaltung Ihres Vertrags
                        •d
                          ie festgelegten Überschussanteilsätze. Die zu Ihrer Versicherung ge-
                         hörenden Überschussanteilsätze finden Sie dort unter Ihrem Tarif und          Wir ermitteln sie
                         Ihrer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition.                            • in der Ansparphase als monatliche Kosten in Prozent des gebildeten
                   	Den Geschäftsbericht können Sie bei uns anfordern. Sie finden ihn auch              Kapitals. Das gebildete Kapital ist die Summe aus dem jeweils vorhan-
                     auf unserer Website.                                                                denen Garantie- und Fondsguthaben. Wir entnehmen diese Kosten
                                                                                                         dem jeweiligen Guthaben.
                   	Über den Stand Ihrer Ansprüche informieren wir Sie jährlich. Dabei be-
                     rücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags.                       • in der Rentenphase in Prozent der gezahlten Rente. Wir entnehmen
                                                                                                         diese Kosten dem Deckungskapital.
                   § 5 – Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?                          Fondskosten
                   Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlos-       	Die Fondskosten zahlen Sie nicht gesondert. Die Fondsgesellschaften
                   sen haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Ver-             erheben laufende Kosten für jeden Fonds in Prozent Ihres jeweiligen
                   sicherung besteht kein Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht kann          Fondsguthabens. Die Fondskosten sind bereits in der Wertentwicklung
                   entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Das heißt, Sie kön-     der Fonds berücksichtigt.
                   nen in diesem Fall Ihren Versicherungsschutz verlieren. Weitere Informatio-     	Wir teilen die Fonds in Kostengruppen auf. Im Produktinformationsblatt
                   nen dazu finden Sie in § 8 Absatz 2 und 3 sowie § 10.                             nennen wir Ihnen die höchst möglichen Prozentsätze der jährlichen
                   Ihre Versicherung beginnt um 0.00 Uhr des ersten Tages und endet um               Fondskosten des aus Fondsguthaben gebildeten Kapitals und der ein-
                   24.00 Uhr des letzten Tages der vereinbarten Dauer des Vertrags.                  zelnen Kostengruppen.
                                                                                                   Höhe der Kosten
                   § 6 – Wie verwenden wir Ihre Beiträge?
                                                                                                   (7)	Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten, der Ver-
                   Nach Abzug der Kosten nach § 7 führen wir den verbleibenden Anteil Ihrer             waltungskosten sowie der anlassbezogenen Kosten entnehmen Sie
                   Beiträge dem Gesamtguthaben zu. Das Gesamtguthaben setzt sich aus fol-               dem Produktinformationsblatt.
                   genden Komponenten zusammen:
                                                                                                   Folgen der Kostenverrechnung für Sie
                   •G
                     arantieguthaben: Dies ist das Guthaben, das wir benötigen um die Garan-
                    tie Ihres Vertrags zu finanzieren.                                             (8)	Durch die beschriebene Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskos-
                                                                                                        ten sind in der Anfangszeit nur geringe Beträge nach § 11 Absatz 8
                   •F
                     ondsguthaben: Dies ist das Guthaben, das Ihre Fondsanteile zum jewei-             vorhanden, um eine beitragsfreie Rente zu bilden.
                    ligen Kurswert bilden.
                                                                                                   	Nähere Informationen zu den beitragsfreien Leistungen sowie zu deren
                   Mit der Wahl des Garantieniveaus bestimmen Sie, wie wir Ihre zukünftigen          jeweiligen Höhen finden Sie in der Garantiewerttabelle. Diese erhalten
                   Beiträge auf diese beiden Komponenten aufteilen.                                  Sie zusammen mit Ihrem Versicherungsschein.
                   Den Betrag, der Ihrem Garantieguthaben zugerechnet wird, berücksichtigen        Kosten für eine Erhöhung Ihres Beitrags, für die Dynamisierung und
                   wir zum Termin der Beitragsfälligkeit.                                          für Zuzahlungen
                   Den Betrag, der dem Fondsguthaben zugerechnet wird, investieren wir             (9)	Erhöhen Sie Ihren Beitrag, leisten Sie eine Zuzahlung oder führen wir
PRRUE 2021.01 V5


                   in Fonds. Dabei legen wir das zum Zeitpunkt der Beitragsfälligkeit gültige           eine vereinbarte Dynamisierung durch, erheben wir erneut Kosten nach
                   Verhältnis für die Fondsanlage der Beiträge zu Grunde. Beim Ermitteln des            Absatz 1.
                   jeweiligen Bewertungsstichtages nach § 3 Absatz 7 c) gehen wir von einer
                                                                                                       • Bei Erhöhungen Ihres Beitrags und bei Dynamisierungen verteilen wir
                   Beitragszahlung zum Termin der Beitragsfälligkeit aus.
                                                                                                         die Abschluss- und Vertriebskosten wie in den Absätzen 2 bis 5 be-
                   Für Beitragserhöhungen und Zuzahlungen lesen Sie bitte § 17.                          schrieben.

[Seite 6]
     •B
       ei Zuzahlungen entnehmen wir der Zuzahlung zum Zeitpunkt der              § 9 – Was gilt bei Abschluss einer Start Police?
      Einrechnung einmalig Abschluss- und Vertriebskosten.                        (1)	Bei der „Start Police“ haben Sie die Möglichkeit zu Beginn verminderte
     Die Verwaltungskosten fallen wie in Absatz 6 beschrieben an.                      Beiträge zu zahlen. Dies nennen wir Startphase. Sie setzt sich aus einer
                                                                                       konstanten Phase und einer anschließenden Steigerungsphase zusam-
§ 8 – Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?                                 men. In der Steigerungsphase steigt der Beitrag stufenweise an. Diese
(1)	Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in einem            Beitragssteigerungen vereinbaren wir mit Ihnen zu Vertragsbeginn. Die
     einzigen Beitrag (Einmalbeitrag), durch Monatsbeiträge, Vierteljahres-            Steigerungsphase endet in einem vereinbarten Versicherungsjahr. In der
     beiträge, Halbjahresbeiträge oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge)              Zielphase zahlen Sie den Zielbeitrag. Dieser Beitrag ist konstant.
     zahlen. Für die hier genannten Zahlweisen sind für Ihren Vertrag Min-        (2)	Sie haben mit der „Start Police“ bereits ab Versicherungsbeginn den
     destbeiträge festgelegt. Wird der Mindestbeitrag erreicht, können Sie             Versicherungsschutz in voller Höhe. Voraussetzung dafür ist, dass Sie
     die Beiträge in gewünschter Weise zahlen.                                         die Beiträge wie vertraglich vereinbart zahlen. Den zu Vertragsbeginn
(2)	Den ersten Beitrag oder Einmalbeitrag (Einlösungsbeitrag) müssen Sie              vereinbarten Beitragsverlauf mit den Beiträgen für Start- und Zielphase
     unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zahlen. Sie müssen ihn je-               finden Sie im Versicherungsschein. Die Erhöhungen des Beitrags erfol-
     doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten und im Versicherungsschein              gen jeweils zum Jahrestag der Versicherung.
     angegebenen Versicherungsbeginn zahlen. Alle weiteren Beiträge (Fol-         (3)	Im Vergleich zu einem für die gesamte Beitragszahldauer gleichblei-
     gebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versicherungs-              benden Beitrag, zahlen Sie nach Ende der Startphase einen höheren
     periode fällig (Fälligkeitstag). Die Versicherungsperiode ist abhängig von        Beitrag.
     der Zahlweise der Beiträge. Die Versicherungsperiode umfasst bei             (4)	Während der Startphase haben Sie jeweils zum Jahrestag der Versiche-
     • J ahresbeiträgen ein Jahr,                                                     rung das Recht, die Startphase vorzeitig zu beenden.
     •M
       onatsbeiträgen einen Monat,                                               	Machen Sie während der Startphase von Ihrem vorzeitigen Umwand-
                                                                                    lungsrecht keinen Gebrauch, so beginnt die Zielphase zum vertraglich
     •V
       ierteljahresbeiträgen drei Monate und
                                                                                    vereinbarten Zeitpunkt.
     •H
       albjahresbeiträgen ein halbes Jahr.
                                                                                  (5)	Bei einem vorzeitigen Ende der Startphase, tritt Ihre Versicherung früher
	Bei Zahlung eines Einmalbeitrags oder bei beitragsfreien Verträgen be-               in die Zielphase ein.
  trägt die Versicherungsperiode einen Monat.
                                                                                  	Je früher Ihre Versicherung in die Zielphase wechselt, desto geringer
(3)	Haben Sie bis zum Fälligkeitstag (Absatz 2 und Absatz 8) alles getan,          wird der Zielbeitrag. Der Zielbeitrag wird bei einem Wechsel nach den
     damit der Beitrag bei uns eingeht, ist die Zahlung rechtzeitig.                versicherungsmathematischen Grundsätzen der Tarifkalkulation für Ih-
	Haben Sie das Einziehen des Beitrags von einem Konto (Lastschriftver-             ren Vertrag neu festgelegt. Dabei berücksichtigen wir die zum Zeitpunkt
  fahren) vereinbart, ist die Zahlung in folgenden Fällen rechtzeitig:              des vorzeitigen Endes der Startphase noch ausstehenden Abschluss-
                                                                                    und Vertriebskosten. Wir verrechnen sie ab diesem Zeitpunkt für Ihre
     •W
       ir können den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen und Sie wider-            Versicherung wie in § 7 Absatz 3 beschrieben.
      sprechen einer berechtigten Einziehung nicht.
                                                                                  (6)	Die Möglichkeit der Beitragsstundung nach § 8 Absatz 7 besteht in der
     •W
       ir können den Beitrag am Fälligkeitstermin nicht einziehen und Sie             Startphase nur eingeschränkt. Das Gesamtguthaben des Vertrags ist
      haben das nicht zu vertreten. Darauf senden wir Ihnen eine Aufforde-             dafür in der Startphase selten hoch genug.
      rung zur Zahlung des Beitrags. Sie zahlen den Beitrag unverzüglich
      nach dieser Aufforderung.                                                   	Auf Grund der Tarifbesonderheit ist auch nach der Startphase – insbe-
                                                                                    sondere in den ersten Jahren – kein ausreichend hohes Gesamtgutha-
     Wir können künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens            ben vorhanden. Daher kann die Möglichkeit der Beitragsstundung nach
     verlangen, wenn wir den Beitrag wiederholt nicht einziehen konnten.            § 8 Absatz 7 auch danach noch eingeschränkt sein.
     Das gilt nur, wenn Sie diesen Umstand zu vertreten haben.
(4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Kosten zahlen.                    § 10 – Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
(5)	Die Pflicht zur Beitragszahlung endet mit Ihrem Tod, spätestens mit Ab-      Einlösungsbeitrag
     lauf der vereinbarten Dauer der Beitragszahlung.                             (1)	Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir
(6)	Wird die Leistung Ihrer Versicherung fällig, werden wir noch offene Bei-          vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Wir
     träge mit dieser Leistung verrechnen.                                             sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie
                                                                                       die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Stundung
                                                                                  (2)	Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt eines Versicherungsfalles noch
(7) Sie können eine Stundung der Beiträge verlangen.
                                                                                       nicht gezahlt, sind wir von der Leistung befreit, vorausgesetzt wir haben
	Die Stundung kann für maximal 24 Monate ab Fälligkeit des ersten                     Sie
  gestundeten Beitrags erfolgen. Sie können mehrmals eine Stundung
                                                                                       •d
                                                                                         urch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder
  vereinbaren. Eine erneute Stundung ist allerdings nur möglich, wenn
  Sie die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig                 •d
                                                                                         urch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein
  beglichen haben.                                                                     auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht.
	Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Um-               	Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn Sie uns nachweisen,
  fang bestehen.                                                                    dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
	Wir erheben keine Stundungszinsen. Im Leistungsfall wird die Leistung           Folgebeitrag
  um die ausstehenden Beiträge gekürzt.
                                                                                  (3)	Wenn Sie einen Folgebeitrag oder die gestundeten Beiträge nicht recht-
     Für die Stundung ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns notwendig.            zeitig zahlen, erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in
	Ein Anspruch auf eine Stundung besteht, wenn das Gesamtguthaben                      Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei
  des Vertrags bereits einen Wert in Höhe der zu stundenden Beiträge                   Wochen.
  erreicht hat.                                                                   (4)	Mit der Mahnung kündigen wir vorsorglich den Vertrag zum Ablauf der
	In der oben genannten schriftlichen Vereinbarung wird festgelegt, wie                Zahlungsfrist. Unsere Kündigung wird automatisch wirksam, wenn Sie
  Sie die gestundeten Beiträge nachzahlen:                                             dann noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Wir stellen den Ver-
                                                                                       trag dann beitragsfrei. Die Bestimmungen des § 11 gelten entspre-
     •S
       ie zahlen die gestundeten Beiträge in einem Betrag am Ende des
                                                                                       chend. Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist den
      vereinbarten Zeitraums der Stundung nach.                                        angeforderten Betrag nach, so wird die Kündigung wieder unwirksam.
     •S
       ie zahlen die gestundeten Beiträge innerhalb eines Zeitraumes von              Tritt ein Versicherungsfall zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und
      48 Monaten in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Ra-             Ihrer Nachzahlung ein, besteht kein oder nur verminderter Versiche-
      ten nach.                                                                        rungsschutz.
(8)	Sie müssen die gestundeten Beiträge rechtzeitig zum jeweils vereinbar-       (5)	Befinden Sie sich bei Eintritt eines Versicherungsfalles mit der Zahlung
     ten Termin nachzahlen. Lesen Sie dazu auch Absatz 3 und § 10.                     in Verzug, gilt Folgendes:

[Seite 7]
                        • Tritt ein Versicherungsfall vor Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein,    Nachteile und Vorteile einer Kündigung, Beitragsreduzierung oder Bei-
                         bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen. Wir kön-           tragsfreistellung
                         nen die noch ausstehenden Beiträge mit unserer Leistung verrech-             (8)	Die Kündigung, Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung Ihrer Ver-
                         nen.                                                                              sicherung kann für Sie Nachteile und Vorteile haben.
                        • Tritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein,
                                                                                                          Nachteile:
                         entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz.
                                                                                                      	In der Anfangszeit Ihrer Versicherung erfolgt die Verrechnung von Ab-
                   (6)	Auf die in den Absätzen 4 und 5 genannten Rechtsfolgen werden wir               schluss- und Vertriebskosten. Weitere Informationen zur Verrechnung
                        Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.                                      von Abschluss- und Vertriebskosten finden Sie in § 7. Durch diese Ver-
                                                                                                        rechnung können in der Anfangszeit nur geringe Beträge vorhanden
                   § 11 – Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung                     sein, um eine reduzierte oder beitragsfreie garantierte Rente zu bilden.
                           kündigen, Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung bei-
                           tragsfrei stellen?                                                         	Auch in den folgenden Jahren steht dafür möglicherweise nur ein Be-
                                                                                                        trag zur Verfügung, der geringer ist als die Summe der eingezahlten
                   Kündigung                                                                            Beiträge.
                   (1)	Sie können Ihre Versicherung jederzeit in Textform zum Schluss der            	Bitte beachten Sie: Es gibt Fälle, bei denen das Garantieniveau für be-
                        Versicherungsperiode kündigen. Nach dem Beginn der Rentenzahlung                reits eingezahlte Beiträge sinkt. Lesen Sie dazu Absatz 11.
                        können Sie Ihre Versicherung nicht mehr kündigen.
                                                                                                          Vorteile:
                   Keine Auszahlung eines Rückkaufswertes bei Kündigung
                                                                                                      	Benötigen Sie beispielsweise den bisherigen Versicherungsschutz nicht
                   (2)	Mit der Kündigung wandelt sich Ihre Versicherung in eine beitragsfreie          mehr, können Sie Beiträge sparen.
                        Versicherung nach den Absätzen 3 und 6 um.
                                                                                                          Ihre Entscheidung:
                   	Eine Versicherung gegen Einmalbeitrag und Verträge, die bereits bei-
                     tragsfrei gestellt wurden, bestehen unverändert fort.                            	Bitte wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Kündigung, Beitragsredu-
                                                                                                        zierung oder Beitragsfreistellung gegenüber einer unveränderten Fort-
                   	Ein Anspruch auf die Auszahlung eines Rückkaufswertes besteht nicht.               setzung Ihres Vertrags ab.
                     Sie können einen beitragsfrei gestellten Vertrag unter den Vorausset-
                     zungen nach Absatz 9 durch die Wiederaufnahme der Beitragszahlung                    Hilfe zur Entscheidung:
                     beitragspflichtig fortführen.                                                    	Zusammen mit dem Versicherungsschein haben wir Ihnen die Garantie-
                   Beitragsreduzierung und Beitragsfreistellung                                         wert-Tabelle übergeben. In dieser Tabelle finden Sie nähere Informatio-
                                                                                                        nen zur beitragsfreien Rente und ihrer jeweiligen Höhe.
                   (3)	Anstatt Ihre Versicherung nach Absatz 1 zu kündigen, können Sie auch
                        Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung beitragsfrei stellen. Dies    Wiederaufnahme der Beitragszahlung
                        können Sie jederzeit in Textform zum Schluss der Versicherungsperiode         (9)	Sie können bei einer Versicherung mit reduziertem Beitrag oder einer
                        tun.                                                                               beitragsfrei gestellten Versicherung jederzeit beantragen, die Beitrags-
                   (4)	Die Beitragsreduzierung ist möglich, wenn der reduzierte Beitrag jähr-             zahlung mit erhöhtem Beitrag wieder aufzunehmen. Dabei gilt:
                        lich mindestens 300 Euro beträgt.                                                 • Die Beitragszahlung mit dem erhöhten Beitrag setzt zum nächsten
                                                                                                            Termin der Beitragsfälligkeit ein.
                   (5) Die Beitragsfreistellung können Sie auch befristen.
                                                                                                          • Die Leistung wird zum nächsten Termin der Beitragsfälligkeit neu er-
                   	Befristen heißt: Wenn Sie die Beitragsfreistellung beantragen, nennen
                                                                                                            mittelt.
                     Sie uns bereits einen Termin, zu dem Sie die Beitragszahlung wieder
                     aufnehmen wollen. Ist die Beitragsfreistellung durchführbar, vereinba-               • Die Beitragszahlweise wird beibehalten.
                     ren wir mit Ihnen für den gewünschten Zeitraum eine Beitragspause.                   • Betrug bei einer Beitragsfreistellung das Garantieniveau zuvor weniger
                     Am Ende der Beitragspause führen wir eine Wiederaufnahme der Bei-                      als 90 %, gilt dieses Garantieniveau auch für die zukünftigen Beiträge.
                     tragszahlung nach Absatz 9 durch.                                                      Anderenfalls können wir das Garantieniveau für zukünftige Beiträge
                   	Bitte beachten Sie: Es gibt Fälle, bei denen die Wiederaufnahme der                    reduzieren.
                     Beitragszahlung nach der Beitragspause nicht durchführbar ist.                   	Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach der Kündigung, Bei-
                   (6)	Die Beitragsreduzierung und die Beitragsfreistellung der Versicherung           tragsreduzierung oder Beitragsfreistellung, garantieren wir Ihnen die
                        haben unter anderem folgende Auswirkungen:                                      bei Vertragsabschluss vereinbarten Rechnungsgrundlagen der Premi-
                                                                                                        um Rente Rürup – insbesondere Sterbetafel und Rechnungszins.
                        a) Die neu ermittelte Rente ist niedriger als zuvor.
                                                                                                      	Möchten Sie die garantierte Leistung wiederherstellen, haben Sie fol-
                        b) Die Fondsanteile bleiben erhalten.
                                                                                                        gende Möglichkeiten: Sie können
                   			Beträgt jedoch Ihr aktuelles Garantieniveau 90 %, können Ihre zu die-
                                                                                                          • die Ansparphase verlängern. Lesen Sie dazu § 13 Absätze 2 bis 5.
                       sem Garantieniveau eingezahlten Beiträge nicht mehr zu 90 % ga-
                       rantiert sein. In diesem Fall schichten wir Fondsguthaben in Garan-                • Fondsguthaben in Garantieguthaben umschichten. Lesen Sie dazu
                       tieguthaben um, um diese Garantie wieder herzustellen. Falls nicht                   § 15 Absatz 1.
                       genügend Fondsguthaben dafür vorhanden ist, schichten wir das                      • Zuzahlungen leisten. Lesen Sie dazu § 17 Absätze 2 bis 4.
                       vorhandene Fondsguthaben komplett in das Garantieguthaben um.
                       So erreichen wir die maximal finanzierbare Garantie. Diese kann                    • die Beiträge erhöhen. Lesen Sie dazu § 17 Absätze 5 bis 7.
                       niedriger als die bisherigen 90 % sein.
                                                                                                      § 12 – Welche Informationen erhalten Sie während der Vertragslauf-
                        Die neue Höhe der garantierten Rente berechnen wir:                                   zeit?
                        • nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik                        (1)	Sie erhalten von uns zum Ende eines jeden Versicherungsjahres eine
                        • für den Zeitpunkt der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung             Mitteilung nach § 155 VVG. Darin informieren wir Sie vor Rentenbeginn
                                                                                                           unter anderem über:
                        • unter Zugrundelegung des Garantieguthabens mit Berücksichtigung
                         von Absatz 6 b) abzüglich offener Beiträge.                                      • den Wert des Garantieguthabens

                   	
                    Das Garantieguthaben entspricht dabei nach § 169 des Versiche-                        • den jeweils aktuellen Anteilswert der Fonds
                    rungsvertragsgesetzes (VVG) dem Deckungskapital, welches wir be-                      • den Wert des Fondsguthabens
                    nötigen, um die Garantie Ihres Vertrags zu finanzieren. Es ist nach
PRRUE 2021.01 V5


                    anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rech-                            Diesen geben wir als Stückzahl von Anteilsscheinen und als Euro-
                    nungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet.                                      Betrag an.

                   Keine Beitragsrückzahlung                                                          (2)	Sie erhalten von uns jährlich bis zum Ablauf des auf das Beitragsjahr
                                                                                                           folgenden Jahres eine Mitteilung nach § 7a AltZertG. Darin informieren
                   (7) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.                            wir Sie unter anderem über:

[Seite 8]
    • die Verwendung der gezahlten Beiträge                                    Flexibler Rentenbeginn und Sicherungsmechanismen
    • die Höhe des gebildeten Kapitals                                         (4)	Haben Sie die automatische Gewinnsicherung nach § 15 eingeschlos-
                                                                                    sen,
      Dieses ergibt sich aus dem Garantieguthaben und den unverbindli-
      chen Werten aus dem aktuellen Fondsguthaben, dem Schlussüber-                • läuft diese in der verlängerten Ansparphase weiter. Sie haben weiter-
      schuss und der Beteiligung an den Bewertungsreserven.                          hin die Möglichkeit, die Option zu- oder abzuwählen.
    • die im abgelaufenen Beitragsjahr angefallenen Kosten                         •p
                                                                                     assen wir das Verfahren der automatischen Gewinnsicherung ent-
                                                                                     sprechend der verlängerten Ansparphase an.
    • die erwirtschafteten Erträge
                                                                               (5)	Haben Sie das Ablaufmanagement nach § 15 eingeschlossen, passen
    •d
      as nach Abzug der Kosten zu Beginn der Rentenzahlung voraussicht-
                                                                                    wir das Verfahren des Ablaufmanagements entsprechend der geänder-
      lich zur Verfügung stehende Gesamtkapital
                                                                                    ten Ansparphase an. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, diese Option
	Wir informieren Sie ebenfalls darüber, ob und wie wir ethische, soziale           zu- oder abzuwählen.
  und ökologische Belange berücksichtigen, wenn wir Ihre Beiträge inves-
                                                                               Anpassung der Rentengarantiezeit
  tieren.
                                                                               (6)	Sie können die vereinbarte Rentengarantiezeit um volle Jahre verkürzen
(3)	Den aktuellen Anteilswert der Fonds erfahren Sie aus den Veröffentli-
                                                                                    oder verlängern. Passen Sie Ihre Rentengarantiezeit an, gilt Folgendes:
     chungen der Fondsgesellschaften und der Fachpresse. Außerdem stel-
     len wir Ihnen im Internet eine Fondsübersicht unter www.huk.de/fonds          •D
                                                                                     ie neue Rentengarantiezeit muss mindestens ein Jahr betragen.
     zur Verfügung.                                                                • Ihr rechnungsmäßiges Alter zum Ende der Rentengarantiezeit darf 92
(4) Auf Wunsch geben wir Ihnen den Wert Ihrer Versicherung jederzeit an.             Jahre nicht überschreiten.
                                                                                   •D
                                                                                     er Antrag auf Anpassung der Rentengarantiezeit muss bis spätes-
§ 13 – Wie und unter welchen Voraussetzungen können Sie den Ren-                    tens einen Monat vor Fälligkeit der ersten Rente in Textform bei uns
        tenbeginn sowie Ihre Rentengarantiezeit flexibel gestalten?                  eingegangen sein.
Vorziehen des Rentenbeginns                                                    	Die garantierte Leistung der Versicherung verändert sich durch die An-
(1)	Sie können den Rentenbeginn vorziehen. Ziehen Sie Ihren Rentenbe-           passung der Rentengarantiezeit:
     ginn vor, gilt Folgendes:                                                     •E
                                                                                     ine Verlängerung führt zu einer verringerten garantierten Rente.
    • Der frühestmögliche Rentenbeginn ist der erste Versicherungsjahres-         •E
                                                                                     ine Verkürzung führt zu einer erhöhten garantierten Rente.
      tag, der auf die Vollendung Ihres 62. Lebensjahres folgt.
                                                                               Geänderter Rentenfaktor
    • Der Antrag auf Vorziehen der Leistung muss bis spätestens einen
      Monat vor dem gewünschten Rentenbeginn in Textform bei uns ein-          (7)	Den zum geänderten Rentenbeginn beziehungsweise den wegen der
      gegangen sein.                                                                geänderten Rentengarantiezeit gültigen Rentenfaktor ermitteln wir nach
                                                                                    versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei legen wir die bei
    • Die vereinbarte Dauer der Rentengarantiezeit gilt auch für die vorge-        Vertragsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen zu Grunde.
      zogene Rente.
                                                                               	Die Gesamtrente bestimmen wir nach § 1 Absatz 2 mit dem geänderten
    Durch das Vorziehen des Rentenbeginns verringert sich                        Rentenfaktor.
    • das Garantieguthaben zu Rentenbeginn.
                                                                               § 14 – Wie können Sie das Garantieniveau für zukünftige Beiträge än-
    • die garantierte Rente.
                                                                                       dern?
Hinausschieben des Rentenbeginns                                               (1)	Sie haben in der Ansparphase grundsätzlich die Möglichkeit, das Garan-
(2)	Sie können den Rentenbeginn hinausschieben. Schieben Sie Ihren Ren-            tieniveau für zukünftige Beiträge zu ändern. Im Folgenden verstehen
     tenbeginn hinaus, gilt Folgendes:                                              wir unter Garantieniveau stets das Garantieniveau für die zukünftigen
                                                                                    Beiträge.
    • Der spätmöglichste Rentenbeginn ist der erste Versicherungsjahres-
      tag, der auf die Vollendung des 85. Lebensjahres folgt.                      a)	Wollen Sie auf das Garantieniveau von 90 % wechseln, ist das erst
                                                                                       nach Tilgung aller Abschluss- und Vertriebskosten möglich. In allen
    • Der Antrag auf Hinausschieben der Leistung muss bis spätestens ei-
                                                                                       anderen Fällen ist ein Wechsel jederzeit möglich.
      nen Monat vor dem ursprünglichen Rentenbeginn in Textform bei uns
      eingegangen sein.                                                            b)	Wollen Sie Ihr aktuelles Garantieniveau ändern und beträgt
                                                                                       es aktuell 90 % beachten Sie bitte: Ihre zu diesem aktuellen
    • Die vereinbarte Dauer der Rentengarantiezeit gilt auch für die hin-
                                                                                       Garantieniveau eingezahlten Beiträge sind zum Zeitpunkt der
      ausgeschobene Rente. Allerdings darf bei lebenslanger Rente Ihr
                                                                                       Änderung und auch später gegebenenfalls nicht zu 90 % ga-
      rechnungsmäßiges Alter zum Ende der Rentengarantiezeit 92 Jahre
                                                                                       rantiert.
      nicht überschreiten. Sonst wird die Rentengarantiezeit entsprechend
      angepasst.                                                               			Um Ihnen dennoch eine möglichst hohe Garantie der bisherigen
                                                                                    Beiträge zu gewähren, schichten wir entsprechend Fonds- in Ga-
(3)	Zum ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn befindet sich der Vertrag
                                                                                    rantieguthaben um. Falls nicht genügend Fondsguthaben vorhanden
     im beitragspflichtigen oder beitragsfreien Zustand.
                                                                                    ist, schichten wir das vorhandene Fondsguthaben komplett in das
	Schieben Sie Ihren Rentenbeginn hinaus, ändert sich der Zustand Ihres             Garantieguthaben um. So erreichen wir die maximal finanzierbare
  Vertrags nicht.                                                                   Garantie.
	Zahlen Sie in der verlängerten Ansparphase weiter Beiträge entstehen             c)	Haben Sie die Sonderkondition „Direkt“ vereinbart, ist ein Wechsel
  Kosten nach § 7. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihre Versicherung              zwischen den Garantieniveaus jederzeit uneingeschränkt möglich.
  beitragsfrei zu stellen. Lesen Sie dazu § 11.                                        Es findet keine Umschichtung von Fonds- in Garantieguthaben statt.
    Durch das Hinausschieben des Rentenbeginns erhöht sich                     (2)	Nach Absatz 1 hängt die Möglichkeit zur Änderung des Garantieniveaus
                                                                                    für zukünftige Beiträge von der Tilgung der Abschluss- und Vertriebs-
    • das Garantieguthaben zu Rentenbeginn,
                                                                                    kosten ab. Diese fallen unter anderem bei Abschluss Ihrer Versicherung,
    • die garantierte Rente.                                                       Beitragserhöhungen und Erhöhungen durch Dynamik an.
	Für laufende Beiträge, Erhöhungen der Beiträge und Zuzahlungen in der        	Das bedeutet, dass ein Erhöhen des Garantieniveaus auf 90 % nicht zu
  verlängerten Ansparphase gilt: Zum neuen Rentenbeginn werden sie zu            jeder Zeit möglich ist. Sie können dies frühestens fünf Jahre nach einer
  0 %, 50 %, 70 % oder 90 % garantiert, wenn Sie das entsprechende               Dynamik oder einer Beitragserhöhung nach § 17 durchführen.
  Garantieniveau gewählt haben.
                                                                               (3)	Löst der Wechsel des Garantieniveaus eine Umschichtung von Fonds-
	Mit Garantieniveau meinen wir hier das Garantieniveau für die zukünfti-           in Garantieguthaben aus, wird die Bezugsgröße der automatischen Ge-
  gen Beiträge.                                                                     winnsicherung nach § 15 Absatz 1 b) angepasst.

[Seite 9]
                   (4)	Die Änderung des Garantieniveaus für zukünftige Beiträge müssen Sie       § 16 – Wie können Sie Ihre Fondsanlage ändern?
                        in Textform bei uns beantragen. Wir berücksichtigen diese Änderung zu     Switch
                        dem in § 3 Absatz 7 genannten Bewertungsstichtag.
                                                                                                  (1)	Sie können jederzeit in Textform verlangen, dass wir die künftigen zur
                   § 15 – Wie können Sie Ihre Gewinne sichern?                                         Anlage bestimmten Beitragsteile und Überschüsse Ihrer Versicherung in
                                                                                                       einen oder mehrere andere Investmentfonds anlegen. Dies nennen wir
                   (1)	Die Gewinne aus der Überschussbeteiligung und der Wertentwicklung              Switch.
                        Ihrer Fonds erhöhen Ihr Fondsguthaben. Möchten Sie diese Gewinne
                        sichern, haben Sie folgende Möglichkeiten:                                	Bei einem Switch entstehen für Sie keine Kosten. Sie erfahren bei uns
                                                                                                    oder auf unserer Homepage, welche Investmentfonds für zukünftige
                       a) Individuelle Gewinnsicherung                                              Beiträge und Überschüsse zur Verfügung stehen. Eine Übersicht über
                   			Sie können zu jeder Zeit Umschichtungen von Fondsguthaben in                 unsere Fonds finden Sie unter www.huk.de/fonds. Zu allen Fonds, die
                       Garantieguthaben vornehmen. Dies nennen wir individuelle Gewinn-             für Ihre Versicherung zur Verfügung stehen, können Anteile gleichzeitig
                       sicherung.                                                                   im Vertrag gehalten werden.
                   			Eine individuelle Gewinnsicherung beantragen Sie bei uns in Text-          	Den Switch führen wir zu dem von Ihnen gewünschten Termin durch.
                       form.                                                                        Wir berücksichtigen ihn frühestens zum ersten Börsentag nach Eingang
                                                                                                    Ihres Antrags.
                       b) Automatische Gewinnsicherung
                                                                                                  Shift
                   			Dieses Verfahren schichtet bei guter Fondsentwicklung einen Teil
                       des Fondsguthabens in das Garantieguthaben um.                             (2)	Sie können jederzeit in Textform verlangen, dass wir das vorhandene
                                                                                                       Guthaben eines oder mehrerer Fonds in einen oder mehrere andere zur
                   			Als Auslöser für die Umschichtung legen wir einen Grenzwert fest.               Verfügung stehende Fonds übertragen. Dies nennen wir Shift.
                       Dieser beträgt 130 % der folgenden Bezugsgröße:
                                                                                                  	Bei einem Shift entstehen für Sie keine Kosten. Sie erfahren bei uns
                   			 – Die Summe der bisher gezahlten Beiträge zuzüglich                          oder auf unserer Homepage, welche Investmentfonds für einen Shift zur
                   			 – des Wertes aller bisherigen Gewinnsicherungen zu Rentenbeginn.            Verfügung stehen. Eine Übersicht über unsere Fonds finden Sie unter
                         Dazu zählen individuelle, automatische sowie indirekte Umschich-           www.huk.de/fonds. Zu allen Fonds, die für Ihre Versicherung zur Verfü-
                         tungen.                                                                    gung stehen, können Anteile gleichzeitig im Vertrag gehalten werden.
                             Zu indirekten Umschichtungen lesen Sie bitte die §§ 11 und 14.       	Bei einem Shift ermitteln wir den Wert des zu übertragenden Kapitals
                                                                                                    und wandeln ihn in Anteile des gewählten Fonds um. Lesen Sie dazu
                   			Übersteigt Ihr Gesamtguthaben diesen Grenzwert, führen wir die               auch § 3 Absätze 5 und 7.
                       automatische Gewinnsicherung durch. Dazu berechnen wir die Dif-
                       ferenz aus vorhandenem Gesamtguthaben und Bezugsgröße. Wir                 	Den Shift führen wir zu dem von Ihnen gewünschten Termin durch. Wir
                       schichten so viel Kapital aus dem Fondsguthaben um, dass bei Ren-            berücksichtigen ihn frühestens zum ersten Börsentag nach Eingang Ih-
                       tenbeginn die Hälfte dieser Differenz garantiert ist.                        res Antrags.
                       c) Ablaufmanagement                                                        	Einen Shift können Sie auch nach Ablauf der Beitragszahlung beantra-
                                                                                                    gen.
                   			Dieses Verfahren schichtet in den letzten fünf Jahren vor Rentenbe-
                       ginn Ihr Fondsguthaben in Ihr Garantieguthaben um. Am Ende der             (3) Ein Shift ist nicht möglich, wenn:
                       Ansparphase befindet sich dadurch Ihr gesamtes Guthaben im Ga-                 • Die Rücknahme von Anteilen des in Ihrem Vertrag enthaltenen Invest-
                       rantieguthaben.                                                                    mentfonds ausgesetzt ist.
                   			Wir ermitteln dafür zu Beginn des Ablaufmanagements das Verhält-               • Die Rücknahme von Anteilen endgültig eingestellt ist.
                       nis von Garantie- zu Gesamtguthaben. Ausgehend davon bestimmen
                       wir einen planmäßigen Verlauf dieses Verhältnisses auf 100 % zum               Lesen Sie dazu auch § 18 Absatz 1 Nummer 3 und § 20 Absatz 3.
                       Ende der Ansparphase.
                                                                                                  § 17 – Wie können Sie Ihre Beitragszahlung flexibel gestalten?
                   			Wir überprüfen monatlich, ob das tatsächliche Verhältnis unter dem
                       planmäßigen Verlauf liegt. Ist dies der Fall, schichten wir Fondsgut-      (1)	Um Ihre Beitragszahlung flexibel zu gestalten haben Sie folgende Mög-
                       haben in das Garantieguthaben um, bis der planmäßige Wert er-                   lichkeiten:
                       reicht ist.                                                                    • Beitragsfreistellung. Lesen Sie dazu § 11 Absätze 3 bis 6.
                   			Das Ablaufmanagement ist auf eine Dauer von fünf Jahren angelegt.              • Beitragsreduzierung. Lesen Sie dazu § 11 Absätze 3 bis 6.
                       Deshalb passen wir bei Ausübung mancher Vertragsoptionen die
                                                                                                      • Wiederaufnahme der Beitragszahlung. Lesen Sie dazu § 11 Absatz 9.
                       Dauer und den planmäßigen Verlauf des Verfahrens an. Dies betrifft
                       zum Beispiel folgende Fälle:                                                   • Stundung. Lesen Sie dazu § 8 Absätze 7 und 8.

                   			 – Sie schließen das Ablaufmanagement weniger als fünf Jahre vor               • Zuzahlung. Lesen Sie dazu die Absätze 2 bis 4.
                         dem vereinbarten Rentenbeginn ein.                                           • Beitragserhöhung. Lesen Sie dazu die Absätze 5 bis 7.
                   			 – Sie ziehen den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn vor. Die          	Dabei garantieren wir Ihnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten
                         Zeit bis zum neuen Rentenbeginn beträgt weniger als fünf Jahre.            Rechnungsgrundlagen der Premium Rente Rürup – insbesondere Ster-
                   			 – Es finden bereits Umschichtungen durch das Ablaufmanagement               betafel und Rechnungszins.
                         statt und Sie schieben den ursprünglich vereinbarten Rentenbe-           Zuzahlung
                         ginn hinaus.
                                                                                                  (2)	Sie können in der Ansparphase zu jeder Zeit zu einem von Ihnen ge-
                   (2)	Sie können die Optionen automatische Gewinnsicherung und Ablauf-               wünschten zukünftigen Monatsersten zusätzliche Beträge einzahlen.
                        management bei Vertragsabschluss einschließen. Während der Anspar-             Wir nennen diese zusätzlichen Beträge Zuzahlungen.
                        phase sind diese Optionen jederzeit zum nächsten Monatsersten zu-
                        oder abwählbar. Dies beantragen Sie bei uns in Textform. Bitte beachten   	Wir entnehmen Ihrer Zuzahlung Abschluss- und Vertriebskosten. Den
                        Sie dazu den jeweiligen Bewertungsstichtag nach § 3 Absatz 7.               restlichen Betrag Ihrer Zuzahlung führen wir Ihrer Versicherung zu. Die
                                                                                                    Regelungen für Beiträge in den §§ 6 und 7 gelten für Zuzahlungen
                   	Bei Einschluss der automatischen Gewinnsicherung oder des Ablauf-              entsprechend.
                     managements, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, individuelle Ge-
                     winnsicherungen vorzunehmen.                                                 	Das aktuelle Garantieniveau für zukünftige Beiträge gilt auch für die
                                                                                                    Zuzahlung.
                   (3)	Schließen Sie sowohl die automatische Gewinnsicherung als auch das
                                                                                                      Wir berücksichtigen die Zuzahlung in das
PRRUE 2021.01 V5


                        Ablaufmanagement in Ihren Vertrag ein, gilt: Die automatische Gewinn-
                        sicherung endet mit Beginn des Ablaufmanagements.                             • Fondsguthaben nach dem Bewertungsstichtag für Zuzahlungen. Le-
                   (4)	Auf Wunsch bieten wir Ihnen einen Ablaufcheck an. Wir informieren Sie             sen Sie dazu § 3 Absatz 7.
                        dabei über Ihre Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung zum Ende der An-         • Garantieguthaben zum Ersten des von Ihnen gewünschten zukünfti-
                        sparphase.                                                                        gen Monats.

[Seite 10]
(3) Eine Zuzahlung muss mindestens 500 Euro betragen.                          § 19 – Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
	Die Summe der Zuzahlungen und der zu zahlenden Beiträge eines                (1) Verlangen Sie eine Leistung, müssen Sie uns Folgendes vorlegen:
  Versicherungsjahres darf die für die steuerliche Förderung geltenden             •d
                                                                                     en Versicherungsschein
  Beitragsgrenzen nach § 10 Absatz 3 EStG nicht übersteigen.
                                                                                   •e
                                                                                     in Zeugnis über den Tag Ihrer Geburt
(4) Eine Zuzahlung beantragen Sie bei uns in Textform.
                                                                                   •d
                                                                                     ie Auskünfte nach § 20
Beitragserhöhung
                                                                               	Beansprucht ein Hinterbliebener eine Leistung aus dem Vertrag, können
(5)	Sie können in der Ansparphase zu jeder Beitragsfälligkeit Ihren laufen-     wir zusätzlich verlangen, dass uns ein Zeugnis über den Tag der Geburt
     den Beitrag erhöhen. Durch die Beitragserhöhung steigen alle zukünfti-      dieser Person vorgelegt wird.
     gen Beiträge um den von Ihnen gewünschten Betrag.
                                                                               (2)	Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtliche
	Wir entnehmen diesen Erhöhungen Ihrer zukünftigen Beiträge Ab-                    Bescheinigung darüber verlangen, dass Sie oder der Hinterbliebene
  schluss- und Vertriebskosten. Die Regelungen für laufende Beiträge in             noch leben.
  den §§ 6 und 7 gelten für Beitragserhöhungen entsprechend.
                                                                               (3)	Ihr Tod muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Außer den in Absatz
	Das Garantieniveau für zukünftige Beiträge gilt auch für den erhöhten             1 genannten Unterlagen ist uns eine amtliche Sterbeurkunde einzurei-
  Beitrag.                                                                          chen. Darin müssen Ihr Alter und Geburtsort enthalten sein.
(6)	Die Summe der Zuzahlungen und der zu zahlenden Beiträge eines             	Wird die Rente an einen Hinterbliebenen gezahlt, muss uns auch des-
     Versicherungsjahres darf die für die steuerliche Förderung geltenden        sen Tod unverzüglich mitgeteilt werden. Wir können dann eine amtliche
     Beitragsgrenzen nach § 10 Absatz 3 EStG nicht übersteigen.                  Sterbeurkunde verlangen, die Alter und Geburtsort des Hinterbliebenen
(7)	Eine Erhöhung Ihrer zukünftigen Beiträge beantragen Sie bei uns in          enthält.
     Textform.                                                                     Zu Unrecht empfangene Rentenzahlungen sind an uns zurückzuzahlen.
                                                                               (4)	Unsere Leistungen sind fällig, nachdem wir die notwendigen Erhebun-
§ 18 – Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der Fonds?                     gen abgeschlossen haben. Als notwendig gelten Erhebungen, für die
Bei den in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds können Veränderungen auftre-             Folgendes gilt:
ten. Diese können wir nicht immer beeinflussen. Sie können eine unverän-           •S
                                                                                     ie sind zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs un-
derte Fortführung des Vertrags unmöglich machen.                                     serer Leistungspflicht notwendig.
(1) Bei folgenden Änderungen informieren wir Sie:                                  •S
                                                                                     ie begründen unsere Leistungspflicht.
    1. Die Kapitalanlagegesellschaft                                           (5)	Erhalten wir die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Unterlagen nicht
			 • beschränkt die Ausgabe von Anteilen.                                          oder nicht rechtzeitig, kann das zur Folge haben, dass Leistungen nicht
                                                                                    fällig werden. Grund dafür ist: Wir können nicht feststellen, ob und in
			 • setzt die Ausgabe von Anteilen aus.                                           welchem Umfang wir zur Leistung verpflichtet sind.
			 • stellt die Ausgabe von Anteilen endgültig ein.
                                                                               § 20 – Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
			 • löst die in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds auf.
                                                                               (1) Sofern wir wegen gesetzlicher Regelungen zum
			 • legt die in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds mit anderen Fonds
      zusammen.                                                                    •E
                                                                                     rheben,

    2.	Das Fortführen des Fonds ist aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtli-       •S
                                                                                     peichern,
        chen Gründen nicht möglich.                                                •V
                                                                                     erarbeiten und
    3.	Die Rücknahme von Anteilen des in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds          •M
                                                                                     elden
        wird ausgesetzt oder endgültig eingestellt.
                                                                               	von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen
(2)	In den Fällen von Absatz 1 Nummer 1 und 2 führen wir einen Fonds-           Sie uns die dafür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen
     wechsel durch Switch beziehungsweise Switch und Shift nach § 16
                                                                                   •b
                                                                                     ei Abschluss des Vertrags,
     auf einen von uns angebotenen Fonds durch. Dabei wählen wir einen
     Fonds, der dem bisherigen Fonds hinsichtlich Anlagestrategie, An-             •b
                                                                                     ei Änderung dieser Informationen und Daten nach Abschluss des
     lagepolitik und Art der im Fonds verwalteten Wertpapiere so weit wie            Vertrags oder
     möglich entspricht. Über die Zeitpunkte für den Anlagewechsel und die
                                                                                   •a
                                                                                     uf Nachfrage
     Übertragung informieren wir Sie in Textform.
                                                                               	unverzüglich zukommen lassen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflich-
	Sind Sie mit unserer Fondswahl nicht einverstanden, können Sie selbst          tet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag
  einen Fonds auswählen. Dafür stehen Ihnen die dann von uns für Ihren           haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
  Vertrag angebotenen Fonds zur Verfügung. Ihre Auswahl müssen Sie
  bei uns in Textform beantragen. Die Frist für diesen Antrag endet vier       (2)	Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispielsweise
  Wochen nach Zugang unserer Information bei Ihnen.                                 Tatsachen, die für die Beurteilung
	In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass wir Sie nicht rechtzeitig            • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
  informieren können. In diesen Fällen teilen wir Ihnen in unserer Informa-        •d
                                                                                     er steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem
  tion die abweichende Frist mit. Ist der verbleibende Zeitraum zu kurz um           Vertrag haben und
  Ihnen eine Frist zu nennen oder Sie vorab zu informieren, werden wir die
                                                                                   •d
                                                                                     er steuerlichen Ansässigkeit des Empfängers der Leistung
  für die Anlage vorgesehenen Beitragsteile in den von uns ausgewählten
  Fonds anlegen. Sie haben das Recht, einen Fondswechsel nach § 16                 maßgebend sein können.
  durchzuführen.                                                               (3) Zu diesen Informationen zählen
(3)	Im Fall von Absatz 1 Nummer 3 können wir die Anteile nicht an die Ka-         •d
                                                                                     ie deutsche oder ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n),
     pitalanlagegesellschaft zurückgeben. Daher können wir den Rücknah-
     mepreis zur Ermittlung des Geldwerts eines Anteils bei Leistung nicht         •d
                                                                                     as Geburtsdatum,
     ansetzen. In diesen Fällen werden wir den Wert eines Anteils anhand           •d
                                                                                     er Geburtsort und
     des aktuellen Preises am Kapitalmarkt ermitteln. Der Preis kann auf
     Grund der verminderten Veräußerbarkeit der Anteile geringer sein als          •d
                                                                                     er Wohnsitz.
     der zuletzt von der Kapitalanlagegesellschaft gestellte Rücknahmepreis.   (4)	Wann ein Vertrag meldepflichtig ist und welche Informationen wir von
     Diese Wertminderung kann auch zu einem Totalverlust führen.                    Ihnen benötigen, können Sie in unserem „Merkblatt Auskunftspflichten“
	Ein Shift und ein Switch nach § 16 sind während des Aussetzens und                nachlesen.
  der endgültigen Einstellung der Rücknahme von Anteilen durch die Ka-         	Sie erhalten bei Abschluss des Vertrags eine Fassung unseres Merk-
  pitalanlagegesellschaft nicht möglich.                                         blatts auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze.

[Seite 11]
                   	Das jeweils aktuelle Merkblatt können Sie im Internet unter www.huk.             § 25 – Wo ist der Gerichtsstand?
                     de/auskunftspflichten einsehen oder bei der HUK-COBURG-Lebensver-                Wir informieren Sie, welche Gerichte für Klagen aus dem Versicherungsver-
                     sicherung AG anfordern.                                                          trag zuständig sind.
                       Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterla-
                   (5)	                                                                              (1) Klagen aus dem Vertrag gegen uns
                       gen nicht oder nicht rechtzeitig zukommen lassen, gilt Folgendes:
                                                                                                      	Klagen aus dem Vertrag gegen uns müssen Sie bei einem zuständigen
                   	Bei einer gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsda-                   Gericht erheben.
                     ten an die zuständigen Steuerbehörden. Das gilt auch dann, wenn
                     die Voraussetzungen für eine Meldung nicht vorliegen.                                Zuständig sind grundsätzlich folgende Gerichte:
                   	Bei Neuabschluss eines Vertrags ist eine Selbstauskunft zu Ihrer                     • Gericht, in dessen Bezirk unser Sitz liegt.
                     persönlichen steuerlichen Ansässigkeit erforderlich.                                 • Gericht, in dessen Bezirk unsere für den Versicherungsvertrag zustän-
                       Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen 1 bis
                   (6)	                                                                                    dige Niederlassung liegt.
                       3 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies                	Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Gerichte zuständig
                       gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen             sein:
                       Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt ha-                     • Sind Sie eine natürliche Person, gilt:
                       ben.
                                                                                                            Zusätzlich ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung
                   § 21 – Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?                                     der Klage Ihren Wohnsitz haben.
                   Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform übermitteln. Stellen                Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt stattdessen: Zusätzlich ist das Gericht
                   wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie              zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren gewöhn-
                   können die Ausstellung als Urkunde verlangen.                                            lichen Aufenthalt haben.
                                                                                                          • Sind Sie eine juristische Person, gilt:
                   § 22 – Wer erhält die Leistung?
                                                                                                            Zusätzlich ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei
                   (1)	Erleben Sie den vereinbarten Rentenbeginn, erbringen wir die Leistung               Erhebung der Klage Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
                        an Sie.
                                                                                                      (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie
                   (2)	Sterben Sie, erbringen wir die Leistung nach § 1 Absätze 9 und 10 an
                                                                                                      	Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei einem zuständigen
                        Ihre Hinterbliebenen nach Absatz 3.
                                                                                                        Gericht erheben.
                   Hinterbliebene                                                                         Zuständig sind grundsätzlich folgende Gerichte:
                   (3)	
                       Bei einer Rentenversicherung als kapitalgedeckte Altersversorgung                  • Sind Sie eine natürliche Person, gilt:
                       nach § 2 AltZertG in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchsta-
                       be b Doppelbuchstabe aa EStG gibt es folgende versorgungsberechtigte                 Es ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der
                       Hinterbliebene:                                                                      Klage Ihren Wohnsitz haben.
                        1.	der zum Zeitpunkt Ihres Todes mit Ihnen in gültiger Ehe oder ein-               Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt stattdessen: Es ist das Gericht zustän-
                            getragener Lebenspartnerschaft mit Ihnen lebende Ehegatte oder                  dig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren gewöhnlichen
                            eingetragene Lebenspartner,                                                     Aufenthalt haben.
                        2.	Kinder, für die Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes Anspruch auf Kinder-            • Sind Sie eine juristische Person, gilt:
                            geld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG hatten.                  Es ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der
                   Verfügungsbeschränkungen                                                                 Klage Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
                   (4)	Die Ansprüche aus diesem Vertrag sind nicht vererblich, nicht übertrag-       (3)	Haben Sie nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz in einen Staat
                        bar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar.                 außerhalb
                        Sie können                                                                        • der Europäischen Union,

                        • diese Ansprüche daher nicht abtreten oder verpfänden.                          • Islands,

                        • unbeschadet Absatz 2 keinen Bezugsberechtigten benennen.                       • Norwegens oder

                        • die Versicherungsnehmereigenschaft nicht übertragen.                           • der Schweiz

                   	Eine nachträgliche Änderung dieser Verfügungsbeschränkungen ist                  	verlegt, gilt: Anders als in den Absätzen 1 und 2 beschrieben, sind für
                     ebenfalls ausgeschlossen.                                                          Klagen aus dem Vertrag nur die Gerichte des Staates zuständig, in dem
                                                                                                        wir unseren Sitz haben.
                   § 23 – Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?                 (4)	Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt Absatz 3 entsprechend für den Ort Ihres
                   (1)	Ändert sich Ihre Postanschrift, müssen Sie uns dies unverzüglich mittei-           gewöhnlichen Aufenthalts.
                        len. Sonst erhalten Sie wichtige Mitteilungen vielleicht nicht rechtzeitig.   (5)	Ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei Erhebung der Klage
                        Hierdurch können für Sie Nachteile entstehen. Nach § 13 VVG gilt eine              nicht bekannt, sind für Klagen aus dem Vertrag nur die Gerichte des
                        Ihnen gegenüber abzugebende Willenserklärung drei Tage nach Absen-                 Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.
                        dung als Ihnen zugegangen. Dazu müssen wir sie mit eingeschriebe-
                        nem Brief an die Anschrift gesendet haben, die Sie uns zuletzt gemeldet       § 26 – Wann können wir Ihre Beiträge oder Leistungen anpassen?
                        haben.                                                                        (1)	Wir können nach § 163 VVG Ihren Beitrag anpassen, wenn alle der
                   	Dies gilt auch bei einer für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossenen Ver-                folgenden Kriterien erfüllt sind:
                     sicherung, wenn Sie Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.                    1.	Der Leistungsbedarf hat sich nicht nur vorübergehend und nicht vo-
                   (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn Sie Ihren Namen ändern.                               raussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen des vereinbarten
                                                                                                              Beitrags geändert.
                   (3)	Halten Sie sich längere Zeit nicht an der uns bekannten Postanschrift
                        auf, erhalten Sie wichtige Mitteilungen vielleicht nicht rechtzeitig. Wir         2.	Der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen angepasste Bei-
                        empfehlen Ihnen, uns für diese Zeit einen Zustellungsbevollmächtigten                 trag ist angemessen.
                        zu nennen. Diese Person ist dann bevollmächtigt, unsere Mitteilungen              3.	Den nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen angepasste Bei-
                        für Sie entgegen zu nehmen. Diese Person sollte im Inland ansässig                    trag benötigen wir um unsere Leistungen dauerhaft zu erfüllen.
                        sein.
                                                                                                          4.	Ein unabhängiger Treuhänder hat die Rechnungsgrundlagen und die
PRRUE 2021.01 V5


                   § 24 – Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist Ver-                     unter 1. bis 3. genannten Voraussetzungen überprüft und bestätigt.
                           tragssprache?                                                                  Eine Anpassung des Beitrags ist ausgeschlossen, wenn
                   Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwen-               • unsere Leistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Neukalkulation unzu-
                   dung. Die Vertragssprache ist Deutsch.                                                   reichend kalkuliert waren und

[Seite 12]
     •e
       in ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies anhand der zu die-        (4)	Melden Sie uns den Wegfall der Voraussetzungen nicht, verringern wir
      sem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrundlagen hätte            die versicherten Leistungen. Dazu berechnen wir die versicherten Leis-
      erkennen müssen.                                                                tungen rückwirkend zum Wegfall der Voraussetzungen ohne Berück-
(2)	Sie können verlangen, dass statt einer Erhöhung des Beitrags nach Ab-            sichtigung dieser Sonderkondition neu.
     satz 1 die Leistungen reduziert werden. Bei beitragsfreien Versicherun-
     gen können wir unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 die Leistung        § 29 – Was gilt für das Beschwerdemanagement?
     reduzieren.                                                                 (1)	Es ist uns wichtig, Ihnen erstklassige Leistungen zu bieten und auf Ihre
(3)	Die Anpassung des Beitrags und der Leistungen wird zu Beginn des                 Bedürfnisse einzugehen. Sind Sie dennoch mit unseren Produkten oder
     zweiten Monats nach unserer Mitteilung wirksam. Wir teilen Ihnen darin           unserem Service nicht zufrieden, dann lassen Sie uns dies bitte wissen.
     die Anpassung und die hierfür maßgeblichen Gründe mit.                           Lesen Sie dazu Absatz 4. Wir nehmen Ihre Anregungen, Beschwerden
                                                                                      und Ihre Kritik sehr ernst.
(4)	Die Mitwirkung des Treuhänders nach Absatz 1 entfällt, wenn die An-
     passung der Leistungen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde be-             (2) Anlaufstellen für Ihre Anliegen
     darf.                                                                           1. Versicherungsombudsmann

§ 27 – Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?                        			Sie haben die Möglichkeit sich an den Versicherungsombudsmann
                                                                                     zu wenden. Diese außergerichtliche Schlichtungsstelle vermittelt bei
(1)	Einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen können unwirksam sein                  Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Versicherern.
     oder werden. Ist dies der Fall, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der
                                                                                 			 Versicherungsombudsmann e.V.
     übrigen Bestimmungen und des Vertrags.
                                                                                 			 Postfach 080632
	Wir können die unwirksamen Bestimmungen auch für die bestehenden               			 10006 Berlin
  Verträge ersetzen. Dafür muss mindestens eine der folgenden Voraus-            			 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
  setzungen erfüllt sein:                                                        			 Tel. 0800 3696000*
     •D
       ie neuen Bestimmungen sind zur Fortführung des Vertrags notwen-          			 Fax 0800 3699000*
      dig.                                                                       			 (* kostenlos aus deutschen Telefonnetzen)
                                                                                 			 www.versicherungsombudsmann.de
     •D
       as Festhalten am Vertrag ohne neue Regelung stellt für einen Ver-
      tragspartner eine unzumutbare Härte dar.                                   			Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
                                                                                     Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung
     Dass die Klausel unwirksam ist, muss durch                                      für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass
     •e
       ine höchstrichterliche Entscheidung oder                                     Sie uns zunächst ermöglichen, unsere Entscheidung zu überprüfen.
     •e
       inen bestandskräftigen Verwaltungsakt                                        2. Online-Streitbeilegungsplattform
     festgestellt worden sein.                                                   			Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag online (bei-
                                                                                     spielsweise über unsere Website) geschlossen haben, können Sie
     Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn Folgendes gilt:                         für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission
     •D
       as Vertragsziel wird gewahrt.                                                eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform nutzen: http://ec.
                                                                                     europa.eu/consumers/odr/
     •D
       ie Interessen der Versicherungsnehmer werden angemessen be-
      rücksichtigt.                                                              			Ihre Beschwerde wird von dort aus an die zuständige außergericht-
                                                                                     liche Schlichtungsstelle weitergeleitet.
	Wir teilen Ihnen die neue Regelung und die dafür entscheidenden Grün-
  de mit. Zwei Wochen später wird die neue Regelung Bestandteil des                  3. Die für uns zuständige Versicherungsaufsicht
  Vertrags.                                                                      			 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
	Die gesetzliche Grundlage für das beschriebene Verfahren finden Sie in         			 Sektor Versicherungsaufsicht
  § 164 VVG.                                                                     			 Graurheindorfer Straße 108
                                                                                 			 53117 Bonn
(2)	Wir haben uns in diesen Bedingungen auf die zum Zeitpunkt Ihres Ver-
                                                                                 			 E-Mail: poststelle@bafin.de
     tragsabschlusses gültigen Gesetze bezogen oder auf solche verwiesen.
                                                                                 			 Tel. 0228 4108-0
	Bitte beachten Sie: Diese Gesetze können während des Vertragsverlaufs          			 Fax 0228 4108-1550
  geändert oder ersetzt werden oder entfallen.
                                                                                 (3) Rechtsweg
§ 28 – Welche Regelungen gelten bei Sonderkonditionen auf Grund                 	
                                                                                  Sie können mit Ihren Anliegen zusätzlich auch den Rechtsweg
        einer kollektivrechtlichen Vereinbarung?                                  beschreiten.
(1)	Ihr Vertrag enthält gegebenenfalls eine Sonderkondition auf Grund einer     (4) Unser Beschwerdemanagement
     kollektivrechtlichen Vereinbarung. Durch die Kollektivvertragsnummer        	Mit Ihren Anliegen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 09561
     und gegebenenfalls über den Personenkreis wird die Gruppe von Ver-            96-50740 oder postalisch unter der folgenden Adresse:
     trägen definiert, zu der Ihr Vertrag gehört. Diese Informationen und die
     für Ihren Vertrag geltende Sonderkondition finden Sie in Ihrem Versiche-        HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
     rungsschein.                                                                    Beschwerdemanagement
                                                                                     Bahnhofsplatz
(2)	Wenn Ihrem Vertrag eine Sonderkondition nach Absatz 1 zu Grunde                 96440 Coburg
     liegt, gelten besondere Regelungen:
                                                                                 	Sie können sich auch über ein Online-Formular an uns wenden. Das
	Sie müssen uns ein Ausscheiden aus der für diese Sonderkondition de-             Kontaktformular für Ihre Beschwerde und weitere Informationen finden
  finierten Gruppe nach Absatz 1 Satz 2 unverzüglich mitteilen.                    Sie auf www.HUK.de/beschwerde.
	Scheiden Sie aus der für die Gewährung dieser Sonderkondition de-              	Selbstverständlich setzen wir alles daran, Ihr Anliegen so schnell wie
  finierten Gruppe aus, entfällt die für Ihren Vertrag erhaltene Vergüns-          möglich und zu Ihrer Zufriedenheit zu beantworten. Falls eine abschlie-
  tigung. Sie können dann zwischen zwei Möglichkeiten, den Vertrag                 ßende Bearbeitung nicht innerhalb von sieben Arbeitstagen möglich ist,
  fortzuführen, wählen:                                                            erhalten Sie einen Zwischenbescheid.
     1.	Sie zahlen den gleichen Beitrag weiter. Dadurch reduziert sich die      	Um Ihr Anliegen schnell und umfassend zu bearbeiten, bitten wir Sie
         Leistung Ihrer Versicherung.                                              um folgende Informationen:
     2.	Sie zahlen einen erhöhten Beitrag. Dadurch bleibt die Leistung Ihrer        •N
                                                                                       ame
         Versicherung gleich.                                                        •A
                                                                                       dresse
(3)	Wird die kollektivrechtliche Vereinbarung gekündigt, entfällt diese Son-        •T
                                                                                       elefon
     derkondition für Ihren Vertrag. Wir werden Sie darüber informieren. Für         •V
                                                                                       ersicherungsnummer
     die Fortsetzung des Vertrags gilt Absatz 2 entsprechend.                        •S
                                                                                       childerung Ihres Anliegens
```

