# InterRisk klassische: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-interrisk-klassische-rente.php
- Rechtlicher Träger: InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-interrisk-klassische-rente.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen klassische Rente (B94)](https://www.interrisk.de/wMedia/docs/rente-downloads/klassische-rente/versicherungsbedingungen/B94_pdf-06.25.22.pdf), Fassung B94, gültig ab 12.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | ja | Leibrentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, wählbarer Rentengarantiezeit und Beitragsrückgewähr während der Aufschubzeit | I § 1, Seite 2 |
| Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds) | nicht geregelt |  |  |
| Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index) | nicht geregelt |  |  |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbar | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | ja | Es gilt ein Rechnungszins von jährlich 1,0 %. Der Zinssatz für die Berechnung der Deckungsrückstellung beträgt für die gesamte Laufzeit des Vertrages jährlich garantiert 1,0 %. | I § 1 Nr. 7, Seite 4 |
| Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben) | ja | Für die Berechnung der im Versicherungsschein garantierten Leistungen wird die DAV-Tafel 2004R M/F verwendet. | I § 1 Nr. 7, Seite 4 |
| Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel) | nicht geregelt |  |  |
| Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagen | nicht geregelt |  |  |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | Sie erhalten gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eine Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Beteiligung an den Überschüssen und den Bewertungsreserven. | I § 2 Nr. 1, Seite 4 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | nicht geregelt |  |  |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn) | nicht geregelt |  |  |
| Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn) | ja | Die Abrufphase beginnt fünf Jahre vor Rentenbeginn, wobei die abgelaufene Aufschubzeit mindestens fünf Jahre betragen muss. | I § 7 Nr. 1, Seite 9 |
| Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | sofern die versicherte Person zum dann vorgezogenen Rentenbeginn das 62. Lebensjahr vollendet hat | I § 7 Nr. 1, Seite 9 |
| Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | verlangen, dass die Aufschubzeit um mindestens ein Jahr und maximal bis zum Alter 85 verlängert wird | I § 8 Nr. 1, Seite 10 |
| Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente) | ja | Anstelle der Rentenzahlung leisten wir auf Antrag zum Fälligkeitstag der ersten Rente die vereinbarte Kapitalabfindung, wenn die versicherte Person diesen Termin erlebt. | I § 1 Nr. 4, Seite 2 |
| Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginn | ja | Den Antrag auf Kapitalabfindung bzw. Teilkapitalabfindung können Sie grundsätzlich bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn stellen. | I § 1 Nr. 4, Seite 2 |
| Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente) | ja | Haben Sie nur eine teilweise Kapitalabfindung beantragt, ist der Antrag nur wirksam, wenn die verbleibende Rente (Teilrente) den Mindestbetrag von 300 € Jahresrente erreicht. | I § 1 Nr. 4, Seite 2 |
| Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter) | ja | Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die vereinbarte Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit | I § 1 Nr. 2, Seite 2 |
| Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn | ja | Im Falle des Todes der versicherten Person während der Rentenbezugszeit werden die eingezahlten Beiträge ohne Stückkosten | I § 1 (Beitragsrückgewähr in der Rentenbezugszeit) Nr. 5, Seite 3 |
| Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezug | ja | Die Zinsüberschussanteile werden zur Erhöhung der vereinbarten Rente verwendet. | I § 2 Nr. 3 c) aa), Seite 7 |
| Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag | ja | Leibrentenversicherung auf ein Leben mit sofort beginnender Rentenzahlung und wählbarer Rentengarantiezeit gegen Einmalbeitrag | I § 1, Seite 3 |
| Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert) | nicht geregelt |  |  |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Im Falle des Todes der versicherten Person während der Aufschubzeit werden die eingezahlten Beiträge ohne Stückkosten und ohne die Beiträge für eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen unverzinst zurückgezahlt. | I § 1 Nr. 5, Seite 2 |
| Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | Die Beitragsrückgewähr im Todesfall vermindert sich um ggf. geleistete Teilauszahlungen aus garantiertem Deckungskapital. | I § 1 Nr. 5, Seite 3 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartner | ja | bei Einschluss einer Hinterbliebenenrente werden die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Überschüsse aus der Verzinslichen Ansammlung zusammen mit dem Deckungskapital der Hinterbliebenenrente verrentet | I § 2 Nr. 3 b) aa), Seite 6 |
| Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person) | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | ja | Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter). | I § 11 Nr. 2, Seite 10 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | ja | Bei vorsätzlicher Selbsttötung erbringen wir eine für den Todesfall vereinbarte Leistung, wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen sind. | I § 5 Nr. 1, Seite 8 |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | ja | Wir sind auf Ihren Antrag hin bereit, die Beiträge insgesamt maximal 24 Monate | I § 13 Nr. 1, Seite 11 |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | ja | die Beiträge insgesamt maximal 24 Monate ... bei Inanspruchnahme der Elternzeit bis zu 36 Monate ... zu stunden | I § 13 Nr. 1, Seite 11 |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | ja | Anstelle der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung können Sie die Höhe der Beiträge reduzieren. | I § 13 Nr. 2, Seite 11 |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter) | ja | Anstelle einer Kündigung nach § 15 können Sie zu dem dort genannten Termin in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) verlangen, ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. | I § 16 Nr. 1, Seite 13 |
| Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | nicht geregelt |  |  |
| Teilentnahmen vor Rentenbeginn | ja, bis 500 € | Vor Beginn der Rentenzahlung können Sie bis zur Höhe der im Todesfall fälligen Leistungen in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) Teilauszahlungen verlangen. | I § 3 Nr. 1, Seite 8 |
| Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfung | ja | Sofern für Ihre Rentenversicherung eine planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung vereinbart wurde (Dynamikplan), gelten für unser Vertragsverhältnis zusätzlich die nachfolgenden Besonderen Bedingungen. | II, Seite 16 |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | ja | Sollten Sie mehr als zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen, so erlischt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen | II § 5 Nr. 3, Seite 16 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatz | ja | Falls Sie Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit beantragt haben, gelten für Sie zusätzlich die Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung | I § 1 Nr. 9, Seite 2 |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |  |  |
| Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | Eine aufgeschobene Rentenversicherung können Sie jederzeit ... zum Schluss einer Versicherungsperiode | I § 15 Nr. 1 b), Seite 12 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | Der Rückkaufswert ist nach § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital des Vertrages. | I § 15 Nr. 4, Seite 12 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | ja | Von dem nach Nr. 4 ermittelten Wert nehmen wir einen Abzug in % des jeweiligen Deckungskapitals zzgl. eines konstanten Abzugs von 40 €. | I § 15 Nr. 5, Seite 12 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | ja | der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt | I § 15 Nr. 4, Seite 12 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten können Sie dem Angebot entnehmen. | I § 17 Nr. 1, Seite 14 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | ja | Eine gemäß Nr. 1 und 2 gekündigte Versicherung oder gemäß Nr. 9 vorzeitig beitragsfreie Versicherung können Sie wieder in Kraft setzen, wenn der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. | I § 15 Nr. 10, Seite 13 |
| Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente) | nein | Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und verpfänden | I § 11 Nr. 3, Seite 11 |
| Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz | nicht geregelt |  |  |
| Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen) | nicht geregelt |  |  |
| Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflicht | nicht geregelt |  |  |
| PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zins | nicht geregelt |  |  |
| Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen) | nicht geregelt |  |  |
| Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherung | ja | Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden. | I § 6 Nr. 1, Seite 8 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | nicht geregelt |  |  |
| Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlung | ja | Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass die versicherte Person noch lebt. | I § 9 Nr. 2, Seite 10 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |
| Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsse | ja | Sie erhalten von uns jährlich, erstmals nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres, eine Mitteilung über den Stand der Überschussbeteiligung. | I § 18, Seite 14 |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen klassische Rente (B94)

```text
[Seite 1]
Bedingungen zur Rentenversicherung                                                                                                                   B94


Inhalt
I	Allgemeine Bedingungen zur                                                    § 21	Welche weiteren Auskunftspflichten haben
   Renten­versicherung . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 2                    Sie? . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14
§ 1	Welche Leistungen erbringen wir?. .  .  .  .  .  .  . 2                     § 22	Welche Kosten können wir Ihnen gesondert
§ 2	Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? . .  .  .  . 4                             in Rechnung stellen?. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 15
§ 3	Unter welchen Voraussetzungen können Sie                                    § 23	Welche Sanktionen führen zum Ausschluss
     eine Teilauszahlung erhalten? . .  .  .  .  .  .  .  .  . 8                       des Versicherungsschutzes? . .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 15
§ 4	Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? . .  .  .  . 8                        § 24	Was sind die Vertragsgrundlagen, welches
                                                                                       Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung
§ 5	Was gilt bei Selbsttötung der versicherten
                                                                                       und wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde? . .  . 15
     Person? . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8
                                                                                 § 25	Wo ist der Gerichtsstand?. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 15
§ 6	Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht
     und welche Folgen hat ihre Verletzung?. .  .  .  . 8                        § 26	Welche außergerichtlichen Beschwerde-
                                                                                       und Rechtsbehelfs­verfahren stehen zur
§ 7	Unter welchen Voraussetzungen können Sie
                                                                                       Verfügung? . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 15
     den Rentenbeginn vorverlegen?. .  .  .  .  .  .  .  . 9
                                                                                 II	Besondere Bedingungen für die Renten­
§ 8	Unter welchen Voraussetzungen können Sie
                                                                                     versicherung mit planmäßiger Erhöhung
     den Rentenbeginn verlängern? .  .  .  .  .  .  .  .  . 10
                                                                                     der Beiträge und Leistungen ohne erneute
§ 9	Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungs­                                   Gesundheitsprüfung. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16
     leistung verlangt wird? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10
                                                                                 § 1	Nach welchem Maßstab erfolgt die plan­-
§ 10	Welche Bedeutung hat der Versicherungs-                                         ­mäßige Erhöhung der Beiträge und Ver­
      schein? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10         sicherungsleistungen?. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16
§ 11	Wer erhält die Leistung?. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10            § 2	Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich
§ 12	Was müssen Sie bei der Beitragszahlung                                          Beiträge und Versicherungsleistungen? .  .  .  .  . 16
      beachten?. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 11      § 3	Wonach errechnen sich die erhöhten
§ 13	Wie können Sie Zahlungsschwierig­keiten                                         Versicherungsleistungen?.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16
      überbrücken? . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 11        § 4	Welche sonstigen Bestimmungen gelten für
§ 14	Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht                                     die Erhöhung der Versicherungsleistungen?. .  .  . 16
      rechtzeitig zahlen?. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 11        §5       Wann werden Erhöhungen ausgesetzt? . .  .  .  . 16
§ 15	Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen
      und welche Leistungen erbringen wir?. .  .  .  .  . 12
§ 16	Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei
      stellen und welche Auswirkungen hat dies auf
      unsere Leistungen?.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 13
§ 17	Wie werden die Kosten Ihres Vertrages
      verrechnet? . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14
§ 18	Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung
      erfahren?.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14
§ 19	Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das
      Versicherungsverhältnis beziehen?. .  .  .  .  .  .  . 14
§ 20	Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und
      Ihres Namens?. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14


Gültig ab 12.2024

[Seite 2]
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                                    Zahlen Sie laufende Beiträge und liegt der Fälligkeitstag
als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; für                  der ersten Rente später als zwölf Jahre und drei Monate
unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen.               nach Abschluss des Versicherungsvertrages, so können Sie
                                                                             eine Kapitalabfindung bzw. Teilkapitalabfindung frühes­
                                                                             tens nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss
I	Allgemeine Bedingungen zur Renten­                                        beantragen.
   versicherung
                                                                        Leistung bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung
§ 1	Welche Leistungen erbringen wir?                                   5.	Im Falle des Todes der versicherten Person während der
                                                                            Aufschubzeit werden die eingezahlten Beiträge ohne
Leibrentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener                     Stückkosten und ohne die Beiträge für eventuell einge­
Rentenzahlung, wählbarer Rentengarantiezeit und Beitrags­                   schlossene Zusatzversicherungen unverzinst zurückgezahlt.
rückgewähr während der Aufschubzeit:                                        Die Beitragsrückgewähr im Todesfall vermindert sich um
                                                                            ggf. geleistete Teilauszahlungen aus garantiertem
Rentenzahlung                                                               Deckungskapital.

1.	Die erste Rente wird fällig, wenn die versicherte Person
                                                                        Leistung bei Tod nach Beginn der Rentenzahlung
    (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung
    abgeschlossen ist) den vereinbarten Rentenzahlungs­                 6.	Stirbt die versicherte Person während der Rentengarantie­
    beginn (Ablauf der Aufschubzeit) erlebt. Die Rente wird                 zeit, zahlen wir die Rente bis zum Ablauf der Rentenga­
    lebenslang je nach vereinbarter Rentenzahlungsweise                     rantiezeit weiter. (Beispiel: Haben Sie eine Rentengarantie­
    jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den           zeit von zehn Jahren vereinbart und die versicherte Person
    vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt.                               stirbt drei Jahre nach Rentenzahlungsbeginn, zahlen wir
                                                                            noch sieben Jahre lang die vereinbarte Rente.) Der
2.	Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzah­
                                                                            Anspruchsberechtigte kann stattdessen während der
    lungsbeginn und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart,
                                                                            Rentengarantiezeit die Auszahlung des Deckungskapitals
    zahlen wir die vereinbarte Rente mindestens bis zum
                                                                            als Barwert der mit dem Rechnungszins abgezinsten
    Ablauf der Rentengarantiezeit, unabhängig davon, ob die
                                                                            restlichen Renten bis zum Ende der Rentengarantiezeit in
    versicherte Person diesen Termin erlebt.
                                                                            Textform (z.B. Papierform, E-Mail) verlangen. Mit der
                                                                            Auszahlung des Deckungskapitals als Kapitalabfindung
Flexibler Leistungsbeginn
                                                                            erlischt die Versicherung.
3.	Sie können in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) verlangen,
                                                                        	Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentengaran­
    dass der vereinbarte Beginn der Rentenzahlung für die
                                                                          tiezeit oder ist keine Rentengarantiezeit vereinbart, erlischt
    gesamte Rente oder einen Teil der Rente früher oder
                                                                          die Versicherung ohne weitere Leistungen.
    später beginnt, sofern die verlegte Rente, bei teilweiser
    Verlegung auch die nicht verlegte Rente, den Mindestbe­
                                                                        Rechnungsgrundlagen für die Kalkulation von Beiträgen
    trag von 300 € Jahresrente erreicht und das Rentenbeginn­
                                                                        und Leistungen
    alter von 85 Jahren nicht überschritten wird (flexibler
    Rentenbeginn; siehe §§ 7 und 8).                                    7.	Für die Berechnung der im Versicherungsschein garantier­
                                                                            ten Leistungen wird die DAV-Tafel 2004R M/F verwendet.
Kapitalabfindung/Teilkapitalabfindung                                       Hierbei wird aus den geschlechterspezifischen Tafeln unter
                                                                            Ansetzung von Mischungsverhältnissen für Männer bzw.
4.	Anstelle der Rentenzahlung leisten wir auf Antrag zum
                                                                            Frauen eine geschlechtsunabhängige Unisextafel erzeugt.
    Fälligkeitstag der ersten Rente die vereinbarte Kapitalab­
                                                                            Es gilt ein Rechnungszins von jährlich 1,0 %. Der Zinssatz
    findung, wenn die versicherte Person diesen Termin erlebt.
                                                                            für die Berechnung der Deckungsrückstellung beträgt für
    Diese entspricht dem Deckungskapital Ihrer Versicherung
                                                                            die gesamte Laufzeit des Vertrages jährlich garantiert
    zum Ende der Aufschubzeit, das nach den anerkannten
                                                                            1,0 %.
    Regeln der Versicherungsmathematik berechnet wird. Mit
                                                                            § 5 Abs. 3 der Deckungsrückstellungsverordnung bleibt
    der Kapitalabfindung erlischt die Versicherung.
                                                                            unberührt.
	Haben Sie nur eine teilweise Kapitalabfindung beantragt,
  ist der Antrag nur wirksam, wenn die verbleibende Rente               Überschussbeteiligung
  (Teilrente) den Mindestbetrag von 300 € Jahresrente
                                                                        8.	Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen
  erreicht. Andernfalls können Sie nur eine vollständige
                                                                            garantierten Leistungen erhalten Sie weitere Leistungen
  Kapitalabfindung beantragen.
                                                                            aus der Überschussbeteiligung (siehe § 2).
	Den Antrag auf Kapitalabfindung bzw. Teilkapitalabfin­
  dung können Sie grundsätzlich bis spätestens einen Monat              Leistung bei Berufsunfähigkeit – sofern vereinbart
  vor dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn stellen. Bei
                                                                        9.	Falls Sie Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit
  Versicherungen mit laufender Beitragszahlung, deren
                                                                            beantragt haben, gelten für Sie zusätzlich die Bedingungen
  vereinbarte Rentenzahlung zwölf Jahre nach Vertragsab­
                                                                            für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung „XL“
  schluss beginnt, können Sie den Antrag auf eine Kapital­
                                                                            (B911).
  abfindung bzw. Teilkapitalabfindung frühestens fünf
  Monate vor dem Fälligkeitstag der ersten Rente stellen.


Bedingungen zur Rentenversicherung                                  2

[Seite 3]
Leibrentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener                 Leistung bei Tod nach Beginn der Rentenzahlung
Rentenzahlung und Beitragsrückgewähr während der Aufschub­              5.	Im Falle des Todes der versicherten Person während der
zeit und Rentenbezugszeit:                                                  Rentenbezugszeit werden die eingezahlten Beiträge ohne
                                                                            Stückkosten und ohne die Beiträge für eventuell einge­
Rentenzahlung                                                               schlossene Zusatzversicherungen abzüglich ggf. erfolgter
1.	Die erste Rente wird fällig, wenn die versicherte Person                Teilauszahlungen, Teilkapitalabfindungen und abzüglich
    (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung                   bereits geleisteter Rentenzahlungen aus garantierter Rente
    abgeschlossen ist) den vereinbarten Rentenzahlungs­                     unverzinst zurückgezahlt, sofern sich hieraus ein positiver
    beginn (Ablauf der Aufschubzeit) erlebt. Die Rente wird                 Betrag ergibt. Gleichzeitig endet die Rentenzahlung.
    lebenslang je nach vereinbarter Rentenzahlungsweise
    jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den       Rechnungsgrundlagen für die Kalkulation von Beiträgen
    vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt.                           und Leistungen
                                                                        6.	Für die Berechnung der im Versicherungsschein garantier­
Flexibler Leistungsbeginn                                                   ten Leistungen wird die DAV-Tafel 2004R M/F verwendet.
2.	Sie können in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) verlangen,             Hierbei wird aus den geschlechterspezifischen Tafeln unter
    dass der vereinbarte Beginn der Rentenzahlung für die                   Ansetzung von Mischungsverhältnissen für Männer bzw.
    gesamte Rente oder einen Teil der Rente früher oder                     Frauen eine geschlechtsunabhängige Unisextafel erzeugt.
    später beginnt, sofern die verlegte Rente, bei teilweiser               Es gilt ein Rechnungszins von jährlich 1,0 %. Der Zinssatz
    Verlegung auch die nicht verlegte Rente, den Mindestbe­                 für die Berechnung der Deckungsrückstellung beträgt für
    trag von 300 € Jahresrente erreicht und das Rentenbeginn­               die gesamte Laufzeit des Vertrages jährlich garantiert
    alter von 85 Jahren nicht überschritten wird (flexibler                 1,0 %.
    Rentenbeginn; siehe §§ 7 und 8).                                        § 5 Abs. 3 der Deckungsrückstellungsverordnung bleibt
                                                                            unberührt.
Kapitalabfindung/Teilkapitalabfindung
3.	Anstelle der Rentenzahlung leisten wir auf Antrag zum               Überschussbeteiligung
    Fälligkeitstag der ersten Rente die vereinbarte Kapitalab­          7.	Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen
    findung, wenn die versicherte Person diesen Termin erlebt.              garantierten Leistungen erhalten Sie weitere Leistungen
    Diese entspricht dem Deckungskapital Ihrer Versicherung                 aus der Überschussbeteiligung (siehe § 2).
    zum Ende der Aufschubzeit, das nach den anerkannten
    Regeln der Versicherungsmathematik berechnet wird. Mit              Leistung bei Berufsunfähigkeit – sofern vereinbart
    der Kapitalabfindung erlischt die Versicherung.                     8.	Falls Sie Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit
	Haben Sie nur eine teilweise Kapitalabfindung beantragt,                  beantragt haben, gelten für Sie zusätzlich die Bedingungen
  ist der Antrag nur wirksam, wenn die verbleibende Rente                   für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung „XL“
  (Teilrente) den Mindestbetrag von 300 € Jahresrente                       (B911).
  erreicht. Andernfalls können Sie nur eine vollständige
  Kapitalabfindung beantragen.
	Den Antrag auf Kapitalabfindung bzw. Teilkapitalabfin­                Leibrentenversicherung auf ein Leben mit sofort beginnen­der
  dung können Sie grundsätzlich bis spätestens einen Monat              Rentenzahlung und wählbarer Rentengarantiezeit gegen Einmal­
  vor dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn stellen. Bei                beitrag:
  Versicherungen mit laufender Beitragszahlung, deren
  vereinbarte Rentenzahlung zwölf Jahre nach Vertragsab­                Rentenzahlung
  schluss beginnt, können Sie den Antrag auf eine Kapital­              1.	Die Rente wird lebenslang je nach vereinbarter Rentenzah­
  abfindung bzw. Teilkapitalabfindung frühestens fünf                       lungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
  Monate vor dem Fälligkeitstag der ersten Rente stellen.                   monatlich zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt.
  Zahlen Sie laufende Beiträge und liegt der Fälligkeitstag                 Entsprechend wird die erste Rente ein Jahr, ein halbes Jahr,
  der ersten Rente später als zwölf Jahre und drei Monate                   ein Vierteljahr oder einen Monat nach dem vereinbarten
  nach Abschluss des Versicherungsvertrages, so können Sie                  Versicherungsbeginn gezahlt.
  eine Kapitalabfindung bzw. Teilkapitalabfindung frühes­               2.	Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die
  tens nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss                  vereinbarte Rente mindestens bis zum Ablauf der Renten­
  beantragen.                                                               garantiezeit, unabhängig davon, ob die versicherte Person
                                                                            (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung
Leistung bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung
                                                                            abgeschlossen ist) diesen Termin erlebt. (Beispiel: Haben
4.	Im Falle des Todes der versicherten Person während der                  Sie eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren vereinbart
    Aufschubzeit werden die eingezahlten Beiträge ohne                      und die versicherte Person stirbt drei Jahre nach Renten­
    Stückkosten und ohne die Beiträge für eventuell einge­                  zahlungsbeginn, zahlen wir noch sieben Jahre lang die
    schlossene Zusatzversicherungen unverzinst zurückgezahlt.               vereinbarte Rente.)
    Die Beitragsrückgewähr im Todesfall vermindert sich um
    ggf. geleistete Teilauszahlungen aus garantiertem
    Deckungskapital.


Bedingungen zur Rentenversicherung                                  3

[Seite 4]
Leistung bei Tod                                                            Frauen eine geschlechtsunabhängige Unisextafel erzeugt.
3.	Stirbt die versicherte Person während der Rentengarantie­               Es gilt ein Rechnungszins von jährlich 1,0 %. Der Zinssatz
    zeit, zahlen wir die Rente bis zum Ablauf der Rentenga­                 für die Berechnung der Deckungsrückstellung beträgt für
    rantiezeit weiter. Der Anspruchsberechtigte kann stattdes­              die gesamte Laufzeit des Vertrages jährlich garantiert
    sen während der Rentengarantiezeit die Auszahlung des                   1,0 %. § 5 Abs. 3 der Deckungsrückstellungsverordnung
    Deckungskapitals als Barwert der mit dem Rechnungszins                  bleibt unberührt.
    abgezinsten restlichen Renten bis zum Ende der Rentenga­
    rantiezeit in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) verlangen.        Überschussbeteiligung
    Mit der Auszahlung des Deckungskapitals als Kapitalabfin­          4.	Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen
    dung erlischt die Versicherung.                                        garantierten Leistungen erhalten Sie weitere Leistungen
	Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentengaran­               aus der Überschussbeteiligung (siehe § 2).
  tiezeit oder ist keine Rentengarantiezeit vereinbart, erlischt
  die Versicherung ohne weitere Leistungen.                            § 2	Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
Rechnungsgrundlagen für die Kalkulation von Beiträgen
                                                                       1.	Einleitung
und Leistungen
                                                                       	Sie erhalten gemäß § 153 des Versicherungsvertragsge­
4.	Für die Berechnung der im Versicherungsschein garantier­
                                                                         setzes (VVG) eine Überschussbeteiligung. Diese umfasst
    ten Leistungen wird die DAV-Tafel 2004R M/F verwendet.
                                                                         eine Beteiligung an den Überschüssen und den Bewertungs­
    Hierbei wird aus den geschlechterspezifischen Tafeln unter
                                                                         reserven. Die Überschüsse und die Bewertungsreserven
    Ansetzung von Mischungsverhältnissen für Männer bzw.
                                                                         ermitteln wir nach den Vorschriften des Handelsgesetz­
    Frauen eine geschlechtsunabhängige Unisextafel erzeugt.
                                                                         buches (HGB) und veröffentlichen sie jährlich im Geschäfts­
    Es gilt ein Rechnungszins von jährlich 1,0 %. Der Zinssatz
                                                                         bericht.
    für die Berechnung der Deckungsrückstellung beträgt für
    die gesamte Laufzeit des Vertrages jährlich garantiert                  Nachfolgend erläutern wir Ihnen
    1,0 %.                                                                  • wie die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
    § 5 Abs. 3 der Deckungsrückstellungsverordnung bleibt                      insgesamt erfolgt (Nr. 2),
    unberührt.                                                              • wie die Überschussbeteiligung Ihres konkreten Vertrags
                                                                               erfolgt (Nr. 3),
Überschussbeteiligung
                                                                            • die Nachreservierung (Nr. 4) und
5.	Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen
                                                                            • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht
    garantierten Leistungen erhalten Sie weitere Leistungen
                                                                               garantieren können (Nr. 5).
    aus der Überschussbeteiligung (siehe § 2).

                                                                       2.	Wie erfolgt die Überschussbeteiligung der Versiche-
                                                                           rungsnehmer insgesamt?
Leibrentenversicherung auf ein Leben mit sofort beginnen­der
                                                                       	Dazu erklären wir Ihnen
Rentenzahlung und Beitragsrückgewähr gegen Einmalbeitrag:
                                                                            • aus welchen Quellen die Überschüsse stammen (a),
Rentenzahlung                                                               • wie wir mit diesen Überschüssen verfahren (b) und
1.	Die Rente wird lebenslang je nach vereinbarter Rentenzah­               • wie Bewertungsreserven entstehen und wir diese
    lungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder                    zuordnen (c).
    monatlich zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt.         	Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres
    Entsprechend wird die erste Rente ein Jahr, ein halbes Jahr,         Vertrages an den Überschüssen und den Bewertungsreser­
    ein Vierteljahr oder einen Monat nach dem vereinbarten               ven ergeben sich hieraus noch nicht.
    Versicherungsbeginn gezahlt.
                                                                       a)   Überschussquellen
Leistung bei Tod
                                                                       	Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen
2.	Im Fall des Todes der versicherten Person (das ist die               entstehen:
    Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen
                                                                            • den Kapitalerträgen (aa),
    ist) wird die Differenz aus Einmalbeitrag und bereits
    geleisteten Rentenzahlungen (sofern positiv) zurückge­                  • dem Risikoergebnis (bb) und
    zahlt. Gleichzeitig endet die Rentenzahlung.                            • dem übrigen Ergebnis (cc).
                                                                       	Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer an diesen
Rechnungsgrundlagen für die Kalkulation von Beiträgen                    Überschüssen; dabei beachten wir die Verordnung über
und Leistungen                                                           die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversiche­
3.	Für die Berechnung der im Versicherungsschein garantier­             rung (Mindestzuführungsverordnung) in der jeweils
    ten Leistungen wird die DAV-Tafel 2004R M/F verwendet.               geltenden Fassung.
    Hierbei wird aus den geschlechterspezifischen Tafeln unter
    Ansetzung von Mischungsverhältnissen für Männer bzw.


Bedingungen zur Rentenversicherung                                 4

[Seite 5]
      aa) Kapitalerträge                                                         baren und nicht nur vorübergehenden Änderung der
		Von den anzurechnenden Nettoerträgen der nach                                 Verhältnisse angepasst werden müssen. (Eine Deckungs­
   dieser Verordnung maßgeblichen Kapitalanlagen                                 rückstellung müssen wir bilden, um zu jedem Zeitpunkt
   erhalten die Versicherungsnehmer insgesamt mindes­                            den Versicherungsschutz gewährleisten zu können.)
   tens den dort genannten prozentualen Anteil. In der                    	Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum
   derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverord­                         Verlustausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstel­
   nung sind grundsätzlich 90 % vorgeschrieben. Aus                         lung heranziehen, belasten wir die Versichertenbestände
   diesem Betrag werden zunächst die Mittel entnom­                         verursachungsorientiert.
   men, die für die garantierten Leistungen benötigt
   werden. Die verbleibenden Mittel verwenden wir für                     c)    Bewertungsreserven
   die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.                     	Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der
                                                                            Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapital­
      bb) Risikoergebnis                                                    anlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungs­
		Weitere Überschüsse entstehen insbesondere, wenn                         reserven, die nach gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen
   die tatsächliche Lebensdauer der Versicherten kürzer                     Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berück­
   ist als die bei der Tarifkalkulation zugrunde gelegte. In                sichtigen sind, ordnen wir den Verträgen nach einem
   diesem Fall müssen wir weniger Renten als ursprüng­                      verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch
   lich angenommen zahlen und können daher die                              zu. Derzeit sieht § 153 Abs. 3 VVG eine Beteiligung in
   Versicherungsnehmer an dem entstehenden Risiko­                          Höhe der Hälfte der zugeordneten Bewertungsreserven
   ergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden                       vor.
   die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen                           	Hierzu wird die Höhe der Bewertungsreserven mindestens
   Fassung der Mindestzuführungsverordnung grund­                           einmal jährlich neu ermittelt. Der so ermittelte Wert wird
   sätzlich zu mindestens 90 % beteiligt.                                   den Verträgen nach dem in Nr. 3 b) cc) beschriebenen
                                                                            Verfahren zugeordnet (§ 153 Abs. 3 VVG). Bei Beendigung
      cc) Übriges Ergebnis                                                  der Ansparphase (durch Tod, Kündigung oder Erleben des
		Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer                       vereinbarten Rentenbeginns) teilen wir den für diesen
   nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungs­                      Zeitpunkt ermittelten Betrag Ihrer Versicherung zur Hälfte
   verordnung grundsätzlich zu mindestens 50 %                              zu. Aufsichtsrechliche Regelungen zur Kapitalausstattung
   beteiligt. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis                          bleiben unberührt.
   können beispielsweise entstehen, wenn
		        • die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation       d)	Anpassung der Rechnungsgrundlagen bei der
             angenommen,                                                      Berechnung von zukünftigen Überschüssen
		        • wir andere Einnahmen als aus dem Versicherungs­              	Sofern wir im Neugeschäft aufgrund einer erhöhten
             geschäft haben, z. B. Erträge aus Dienstleistungen,            Lebenserwartung neue Rechnungsgrundlagen (Sterbeta­
             die wir für andere Unternehmen erbringen.                      fel, Rechnungszins) verwenden, können wir diese Rech­
                                                                            nungsgrundlagen auch für den Bestand bei der Berech­
b)    Überschussverteilung                                                  nung von zukünftigen Überschüssen berücksichtigen.
	Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse
                                                                          3.	Wie erfolgt die Überschussbeteiligung Ihres Vertrages?
  führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu
  oder schreiben sie unmittelbar den überschussberechtig­
                                                                          a)   Allgemeines
  ten Versicherungsverträgen gut (Direktgutschrift).
                                                                          	Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversi­
	Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu,
                                                                            cherung, Kapitallebensversicherungen, Risikoversicherung,
  Schwankungen der Überschüsse auszugleichen. Sie darf
                                                                            Berufsunfähigkeitsversicherungen) zu Gewinngruppen
  grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der
                                                                            zusammengefasst. Gewinngruppen bilden wir, um die
  Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in Ausnahme­
                                                                            Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichti­
  fällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können
                                                                            gen. Die Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen
  wir hiervon nach § 140 Absatz 1 des Versicherungsauf­
                                                                            Gewinngruppen nach einem verursachungsorientierten
  sichtsgesetzes (VAG) abweichen. Dies dürfen wir, soweit
                                                                            Verfahren und zwar in dem Maß, wie die Gewinngruppen
  die Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf
                                                                            zur Entstehung von Überschüssen beigetragen haben.
  bereits festgelegte Überschussanteile entfällt. Nach der
  derzeitigen Fassung des § 140 Absatz 1 VAG können wir                   	Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der
  im Interesse der Versicherten die Rückstellung für Beitrags­              Direktgutschrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäfts­
  rückerstattung heranziehen, um:                                           jahres finanziert und ansonsten der Rückstellung für
                                                                            Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe der
      • einen drohenden Notstand abzuwenden,
                                                                            Überschussanteilsätze wird jedes Jahr vom Vorstand
      • unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtig­              unseres Unternehmens auf Vorschlag des verantwortlichen
         ten Verträgen auszugleichen, die auf allgemeine                    Aktuars festgelegt. Wir veröffentlichen die Überschussan­
         Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder              teilsätze in unserem Geschäftsbericht. Diesen können Sie
      • die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die                      bei uns anfordern.
         Rechnungsgrundlagen auf Grund einer unvorherseh­


Bedingungen zur Rentenversicherung                                    5

[Seite 6]
	Die Bemessungsgrößen für die Überschussanteile werden              		Das überschussberechtigte Deckungskapital ist das
  nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik                   mit dem Rechnungszins um ein halbes Jahr abgezins­
  mit den Rechnungsgrundlagen der Tarifkalkulation                      te arithmetische Mittel aus dem gezillmerten
  ermittelt, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versiche­            Deckungskapital, jeweils zu Beginn und am Ende des
  rungsvertrages gelten. Bei der Tarifkalkulation für Ihren             abgelaufenen Versicherungsjahres. Auch bei einem
  Versicherungsvertrag sind wir von der DAV-Tafel                       negativen gezillmerten Deckungskapital wird als
  2004R M/F ausgegangen. Hierbei wird aus den geschlech­                laufender Überschuss aus der kapitalbildenden
  terspezifischen Tafeln unter Ansetzung von Mischungsver­              Versicherung nie weniger als Null zugewiesen.
  hältnissen für Männer bzw. Frauen eine geschlechtsunab­            		Die laufenden Überschussanteile werden je nach
  hängige Unisextafel erzeugt. Als Rechnungszins wurde                  ursprünglicher oder nachträglich geänderter vertrag­
  1,0 % angesetzt.                                                      licher Vereinbarung wie folgt verwendet:

b)    Versicherungen in der Aufschubzeit                             		       Überschusssystem Verzinsliche Ansammlung
	Ihre Versicherung gehört zum Gewinnverband L45 in der              		       • Die jährlich anfallenden Überschüsse werden
  Bestandsgruppe 113.                                                            verzinslich angesammelt. Bei Tod des Versicherten
      In der Aufschubzeit unterscheiden wir zwischen                             während der Aufschubzeit – sofern keine Hinterblie­
      • laufenden Überschussanteilen (aa),                                       benenrente eingeschlossen ist –, bei Kündigung
                                                                                 oder bei Wahl der Kapitalabfindung statt der Rente
      • Schlussüberschussanteilen (bb) und
                                                                                 werden die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten
      • der Beteiligung an den Bewertungsreserben (cc).                          Überschüsse aus der Verzinslichen Ansammlung
	Mit den laufenden Überschussanteilen werden den                                ausgezahlt;
  Verträgen regelmäßig Überschüsse zugeteilt, die die                		       • Bei Tod des Versicherten während der Aufschubzeit
  Versicherungsleistung erhöhen oder mit den fälligen                            bei Einschluss einer Hinterbliebenenrente werden
  laufenden Beiträgen verrechnet werden. Diese Zuteilung                         die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten
  ist unwiderruflich. Eine spätere abweichende Festlegung                        Überschüsse aus der Verzinslichen Ansammlung
  der Überschussanteile wirkt sich nicht auf bereits zugeteil­                   zusammen mit dem Deckungskapital der Hinterblie­
  te Überschüsse aus.                                                            benenrente verrentet;
	Die Schlussüberschussanteile werden jedes Jahr neu                 		       • Bei Rentenbeginn werden die angesammelten
  festgelegt, gelten jedoch nur für Verträge, bei denen in                       Überschüsse nach den dann für das Neugeschäft
  diesem Jahr eine Leistung fällig wird. Die Schlussüber­                        gültigen Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel,
  schussanteile können damit teilweise oder auch ganz                            Rechnungszins) verrentet.
  entfallen. Die Höhe der Schlussüberschussanteile steht
  daher erst nach der Festlegung für das Jahr fest, in dem                bb) Schlussüberschussanteile
  eine Leistung aus dem Vertrag fällig wird.
                                                                     		Die erreichte, verfallbare Schlussüberschussanwart­
                                                                        schaft ergibt sich aus den über die voll zurückgelegten
      aa) Laufende Überschussanteile
                                                                        Versicherungsjahre aufsummierten, nachschüssig mit
		Ihre Versicherung erhält in jedem Jahr laufende                      dem jeweiligen Ansammlungszinssatz verzinsten,
   Überschussanteile.                                                   zugeteilten laufenden Überschussanteilen multipliziert
                                                                        mit dem aktuellen Schlussgewinnanteilsatz. Bei Wahl
  Beitragspflichtige und planmäßig beitragsfreie
		                                                                     der Kapitalabfindung zum Ende der Aufschubzeit
  Verträge bis zum Rentenbeginn                                         oder Tod während der Aufschubzeit wird die Schluss­
                                                                        überschussanwartschaft ausgezahlt. Bei Rentenbeginn
		        Wartezeit:	2 Jahre
                                                                        werden die Schlussüberschüsse analog der Über­
		        Zinsüberschuss:	in Prozent des überschussberech­             schüsse aus der Verzinslichen Ansammlung verwendet.
                           tigten Deckungskapitals
		        Überschusssystem:	Verzinsliche Ansammlung                      cc) Beteiligung an den Bewertungsreserven
                                                                     		Mit dem Abschluss einer Rentenversicherung treten
		Verträge gegen Einmalbeitrag bis zum Rentenbeginn                     Sie als Versicherungsnehmer in eine bestehende
                                                                        kollektive Risikogemeindschaft ein. Dies gilt auch für
		        Wartezeit:	1 Jahr
                                                                        den Bereich der Kapitalanlagen. Mit den von Ihnen
		        Zinsüberschuss:	in Prozent des überschussberech­             zur Verfügung gestellten Beiträgen profitieren Sie
                           tigten Deckungskapitals                      dabei von den Erträgen aufgrund der Eigenschaften
		        Überschusssystem:	Verzinsliche Ansammlung                    des gesamten Portfolios. Da die Kapitalanlagen – und
                                                                        damit auch die Bewertungsreserven – zum einen auch
                                                                        Passiva bedecken, die nicht dem Kundenvermögen
  Durch vorzeitige Einstellung der Beitragszahlung
		
                                                                        zuzuordnen sind (z.B. Eigenkapital, Pensionsrückstel­
  beitragsfreie Verträge bis zum Rentenbeginn
                                                                        lungen, sonstige Verbindlichkeiten) bzw. die Anforde­
		        Wartezeit:	keine erneute Wartezeit
                                                                        rungen an die Kapitalausstattung (Solvabilität)
		        Zinsüberschuss:	in Prozent des überschussberech­             sicherstellen (freie RfB) und zum anderen nicht direkt
                           tigten Deckungskapitals                      einzelnen passivischen Verpflichtungen zugeordnet
		        Überschusssystem:	Verzinsliche Ansammlung                    werden können, ist der Anteil der anspruchsberech­


Bedingungen zur Rentenversicherung                               6

[Seite 7]
          tigten Verträge an den verteilungsrelevanten Bewer­       		Das überschussberechtigte Deckungskapital ist das
          tungsreserven durch einen verursachungsorientierten          mit dem Rechnungszins um ein halbes Jahr abgezins­
          Zuordnungs- und Verteilungsschlüssel bestimmt.               te arithmetische Mittel aus dem gezillmerten
		Dieser Schlüssel setzt zunächst die gesamten vertei­                Deckungskapital, jeweils zu Beginn und am Ende des
   lungsrelevanten Passivposten des anteiligen Kunden­                 abgelaufenen Versicherungsjahres. Auch bei einem
   vermögens (klassische Deckungsrückstellung, Bei­                    negativen gezillmerten Deckungskapital wird als
   tragsüberträge, Ansammlungsguthaben, gebundene                      laufender Überschuss aus der kapitalbildenden
   RfB) in Relation zu den gesamten Passiva (Bilanzsum­                Versicherung nie weniger als Null zugewiesen.
   me), wobei nicht relevante Passivposten (z.B.
   Fonds-Deckungsrückstellungen, Rechnungsabgren­                        bb) Beteiligung an den Bewertungsreserven
   zungsposten) entsprechend außer Acht bleiben. Unter              		In der Rentenbezugszeit erfolgt die Beteiligung an
   Anwendung dieses Schlüssels ergibt sich dann die                    den Bewertungsreserven pauschal durch eine erhöhte
   anteilige Bewertungsreserve, die im Rahmen eines                    Deklaration des Zinsüberschusses. Aufsichtsrechtliche
   verursachungsorientierten Verfahrens – d.h. in                      Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung
   Abhängigkeit von Volumen und Dauer des zur                          an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise
   Verfügung gestellten Kapitals – einzelvertraglich auf               entfällt.
   die anspruchsberechtigten Verträge verteilt wird.
		Das Verteilungsverfahren beruht darauf, dass sich der            4.	Nachreservierung
   einzelvertragliche Anteil jedes anspruchsberechtigten            	Die Berechnung der garantierten Leistungen bei Vertrags­
   Vertrages zu einem Stichtag aus dem Verhältnis der                 abschluss erfordert eine vorsichtige Tarifkalkulation, bei
   Summe seiner Vertragskapitalien zu diesem Stichtag                 der Veränderungen der Kapitalmärkte, eine ungünstige
   zur Summe aller Vertragskapitalien aller anspruchs­                Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten
   berechtigten Verträge zum gleichen Stichtag ergibt.                berücksichtigt werden müssen. Damit wir zu jedem
   Das Deckungskapital ist dabei bestimmt durch die                   Zeitpunkt den Versicherungsschutz und insbesondere die
   einzelvertragliche Deckungsrückstellung zuzüglich                  Höhe der garantierten Rentenleistungen gewährleisten
   bereits verbindlich zugeteilter Überschussguthaben.                können, bilden wir auf Basis der Rechnungsgrundlagen
   Damit wird sichergestellt, dass der Anteil eines                   der Beitragskalkulation (siehe § 1 Abschnitt „Rechnungs­
   Vertrages an den Bewertungsreserven gegenüber                      grundlagen für die Kalkulation von Beiträgen und Leistun­
   anderen Verträgen umso höher ist, je länger er im                  gen“) ein Deckungskapital.
   Bestand ist, je höher sein klassisches Deckungskapital           	Wenn sich Umstände, die der Kalkulation zu Grunde
   ist und je höher seine erwirtschafteten Erträge                    lagen, wesentlich ändern (z.B. Erhöhung der allgemeinen
   (Überschüsse) sind.                                                Lebenserwartung, nicht nur vorübergehend sinkende
		Die Zeitpunkte der Ermittlung der Bewertungsreserven               Renditen der Kapitalanlagen am Kapitalmarkt) und dies
   und des auf Ihren Vertrag entfallenden Anteils werden              bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war und wir
   im Geschäftsbericht unseres Unternehmens mit                       deswegen über die bisherigen Rechnungsgrundlagen
   Wirkung für das auf das Berichtsjahr folgende                      hinausgehende Rückstellungen bei gleichem Beitrag bilden
   Geschäftsjahr festgelegt. Dort erfolgt auch die                    müssen, sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt reduzier­
   Festlegung, wo die Bewertungsreserven im Falle                     te laufende Überschussanteilsätze und reduzierte Schluss­
   unterjähriger Ermittlung veröffentlicht werden.                    überschussanteilsätze festzulegen. In einzelnen Jahren
		Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen,                 kann die Überschussbeteiligung auch ganz entfallren.
   dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz                Bereits erreichte Ansammlungsguthaben bzw. Bonus­
   oder teilweise entfällt.                                           renten bleiben erhalten.


c)    Versicherungen im Rentenbezug                                 5.	Warum können wir die Höhe der Überschussbeteili-
                                                                        gung nicht garantieren?
	Auch im Rentenbezug gehört Ihre Verersicherung zum
  Gewinnverband L45 in der Bestandsgruppe 113.                      	Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen
                                                                      Einflüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur
      aa) Überschüsse                                                 begrenzt beeinflussbar sind. Wichtigster Einflussfaktor ist
                                                                      die Zinsentwicklung des Kapitalmarkts. Aber auch die
		Bei Rentenbeginn werden die angesammelten
                                                                      Entwicklung des versicherten Risikos und der Kosten sind
   Überschüsse nach den dann für das Neugeschäft
                                                                      von Bedeutung. Die Höhe der künftigen Überschussbeteili­
   gültigen Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel, Rech­
                                                                      gung kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch
   nungszins) als Einmalbeitrag für eine zusätzliche
                                                                      Null Euro betragen. Über die Entwicklung der Überschuss­
   Bonusrente verwendet. Diese wird zum gleichen
                                                                      beteiligung werden wir Sie jährlich informieren.
   Zeitpunkt wie die Versicherungsleistung ausgezahlt.
		Nach Beginn der Rentenzahlung werden jährlich zum
   Ende eines jeden Versicherungsjahres Zinsüberschus­
   santeile in Prozent des überschussberechtigten
   Deckungskapitals nachschüssig ohne Wartezeit
   zugeteilt. Die Zinsüberschussanteile werden zur
   Erhöhung der vereinbarten Rente verwendet.


Bedingungen zur Rentenversicherung                              7

[Seite 8]
§ 3	Unter welchen Voraussetzungen können                                § 6	Was bedeutet die vorvertragliche
     Sie eine Teilauszahlung erhalten?                                        Anzeigepflicht und welche Folgen hat
1.	Vor Beginn der Rentenzahlung können Sie bis zur Höhe                      ihre Verletzung?
    der im Todesfall fälligen Leistungen in Textform (z.B.
    Papierform, E-Mail) Teilauszahlungen verlangen. Voraus­              Vorvertragliche Anzeigepflicht
    setzung dafür ist, dass seit Vertragsbeginn mindestens drei          1.	Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflich­
    Jahre vergangen sind und die verbleibende Rente den                      tet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände,
    Mindestbetrag von 300 € Jahresrente erreicht. Der                        nach denen wir in Textform (z. B. Papierform oder E-Mail)
    Mindestauszahlungsbetrag beträgt 500 €. Die Beitragszah­                 gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzei­
    lungsweise (vgl. § 12) und die Höhe der Beiträge ändern                  gen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere
    sich nicht. Durch die Auszahlung verringern sich die                     Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem
    Versicherungsleistungen entsprechend. Die neu ermittel­                  vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Das gilt
    ten Versicherungsleistungen errechnen sich nach aner­                    insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder
    kannten Regeln der Versicherungsmathematik.                              früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und
2.	Bei Teilauszahlungen aus dem Deckungskapital erfolgt für                 Beschwerden.
    den von der Teilauszahlung betroffenenen Teil des                    	Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrer­
    Deckungskapitals ein Abzug entsprechend § 15 Nr. 5. Bei                heblichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragser­
    Auszahlungen aus dem Überschussguthaben erfolgt kein                   klärung, aber vor Vertragsannahme, in Textform stellen.
    Abzug. Bitte beachten Sie jedoch die entsprechenden                  2.	Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist
    steuerlichen Regelungen, nach denen ggf. von der                         auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und
    Teilauszahlung ein Steuerabzug einbehalten werden muss.                  vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet.
3.	Nach einer Teilauszahlung wird die Beitragsrückgewähr im             3.	Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheb­
    Todesfall entsprechend vermindert. Ein ggf. bestehender                  lichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese
    Beitragsrückstand oder Stundungsbetrag wird vom                          Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder
    Auszahlungsbetrag abgezogen.                                             arglistig handelt, werden Sie behandelt, als hätten Sie
                                                                             selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
§ 4	Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
                                                                         Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung
Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns
                                                                         4.	Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraus­
abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Versiche­
                                                                             setzungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versiche­
rungsschutz.                                                                  • vom Vertrag zurücktreten,

Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den               • den Vertrag kündigen,
Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (vgl. § 12 Nr. 2 bis 4 und § 14).            • den Vertrag ändern oder
                                                                              • den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten

§ 5	Was gilt bei Selbsttötung der versicherten                          	können.
     Person?
                                                                         Rücktritt
1.	Bei vorsätzlicher Selbsttötung erbringen wir eine für den            5.	Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird,
    Todesfall vereinbarte Leistung, wenn seit Abschluss des                  können wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht
    Vertrages drei Jahre vergangen sind.                                     besteht nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine
2.	Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist            grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Selbst
    besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen                  wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird,
    wir den für den Todestag berechneten Rückkaufswert                       haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den
    Ihres Vertrages (siehe § 15 Nr. 3 bis 8), allerdings nicht               Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B.
    mehr als eine für den Todesfall vereinbarte Kapitalleistung.             höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz)
	Wenn für den Todesfall eine Rentenleistung vereinbart                      – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheb­
  wurde, vermindern sich diese Rentenleistungen auf den                      lichen Umstände geschlossen hätten.
  Betrag, den wir aus dem für den Todestag berechneten                   6.	Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungs­
  Rückkaufswert erbringen können.                                            schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalles
	Wenn uns nachgewiesen wird, dass sich die versicherte                      zurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgen­
  Person in einem die freie Willensbestimmung ausschlie­                     der Voraussetzung trotzdem bestehen: Die Verletzung der
  ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit                    Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen
  selbst getötet hat, besteht Versicherungsschutz.                           Umstand, der
3.	Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des                      • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche­
    Vertrages erweitert wird oder der Vertrag wiederherge­                       rungsfalles
    stellt wird, beginnt die Dreijahresfrist bezüglich des                    • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
    geänderten oder wiederhergestellten Teils neu.                               Leistungspflicht ursächlich
                                                                              war.


Bedingungen zur Rentenversicherung                                   8

[Seite 9]
	Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend           16.	Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen
  genannten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt                unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
  worden ist.                                                               Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf
7.	Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird,                       dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach
    zahlen wir den Rückkaufswert gemäß § 15 Nr. 3 bis 7; die                Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht
    Regelung des § 15 Nr. 4 Satz 2 gilt nicht. Die Rückzahlung              vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist
    der Beiträge können Sie nicht verlangen.                                zehn Jahre.

Kündigung                                                              Anfechtung
8.	Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die            17.	Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
    Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob               Entscheidung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige
    fahrlässig erfolgt ist, können wir den Vertrag unter                    oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt
    Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.                        beeinflusst worden ist. Handelt es sich um Angaben der
                                                                            versicherten Person, können wir Ihnen gegenüber die
9.	Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den
                                                                            Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung
    Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B.
                                                                            der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten.
    höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz)
                                                                            Nr. 7 gilt entsprechend.
    – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheb­
    lichen Umstände geschlossen hätten.
                                                                       Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung
10.	Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach
                                                                       18.	Die Nummern 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der
     Maßgabe des § 16 in einen beitragsfreien Vertrag um.
                                                                            Versicherungsschutz nachträglich erweitert oder wieder­
                                                                            hergestellt wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung
Vertragsänderung
                                                                            vorgenommen wird. Die Fristen nach Nr. 16 beginnen mit
11.	Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir                  der Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages
     den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen                    bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils
     (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungs­             neu.
     schutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahr­
     erheblichen Umstände geschlossen hätten (Nr. 5 Satz 3 und         Erklärungsempfänger
     Nr. 9), werden die anderen Bedingungen auf unser
                                                                       19.	Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertrags­
     Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die
                                                                            änderung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine
     Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die
                                                                            schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber
     anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versiche­
                                                                            abgeben. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll­
     rungsperiode (siehe § 12 Nr. 2 Satz 3) Vertragsbestandteil.
                                                                            mächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein
12.	Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem                 Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung
     Sie unsere Mitteilung über die Vertragsänderung erhalten               entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberechtigter vorhan­
     haben, fristlos kündigen, wenn                                         den oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden,
      • wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um                können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als
         mehr als 10 % erhöhen oder                                         bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.
      • wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten
         Umstand ausschließen.
                                                                       § 7	Unter welchen Voraussetzungen können
	Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die                Sie den Rentenbeginn vorverlegen?
  Vertragsänderung hinweisen.
                                                                       1.	Die Abrufphase beginnt fünf Jahre vor Rentenbeginn,
Voraussetzungen Ausübung unserer Rechte                                    wobei die abgelaufene Aufschubzeit mindestens fünf
13.	Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur                   Jahre betragen muss. Während dieser Abrufphase können
     Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch                Sie mit Frist von einem Monat zum Beginn des nächsten
     gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer                Monatsersten in Textform (z. B. Papierform, E-Mail)
     Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.                           beantragen, dass die Aufschubzeit Ihrer Versicherung um
                                                                           volle Monate verkürzt und somit der Rentenbeginn
14.	Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder
                                                                           vorverlegt wird, sofern die versicherte Person zum dann
     zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten
                                                                           vorgezogenen Rentenbeginn das 62. Lebensjahr vollendet
     Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
                                                                           hat.
15.	Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
                                                                       	Voraussetzung für die Vorverlegung des Rentenbeginns
     oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats
                                                                         ist, dass eine Mindestrente von 300 € jährlich erreicht
     geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu
                                                                         wird, sowie dass aus einer etwa eingeschlossenen Berufs­
     dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das
                                                                         unfähigkeits-Zusatzversicherung zum dann vorgezogenen
     von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis
                                                                         Rentenbeginn keine Leistung fällig ist. Ein Abzug wird bei
     erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die
                                                                         der Vorverlegung nicht erhoben. Die Dauer einer eventuell
     Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen.
                                                                         eingeschlossenen individuellen Rentengarantiezeit bleibt
     Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstän­
                                                                         unverändert.
     de angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht
     verstrichen ist.


Bedingungen zur Rentenversicherung                                 9

[Seite 10]
2.	Eine Vorverlegung des Rentenbeginns hat zur Folge, dass                   wurde. Wenn eine Leistung für den Todesfall vor dem
    aufgrund der längeren Rentenbezugsdauer und ggf.                          vereinbarten Rentenzahlungsbeginn vereinbart wurde,
    kürzeren Beitragszahlung zu den vereinbarten Rentenzah­                   muss uns zusätzlich eine ausführliche ärztliche oder
    lungsterminen eine niedrigere Rente gezahlt wird. Zur                     amtliche Bescheinigung über die Todesursache vorgelegt
    Berechnung der Rente wird das zum neuen Rentenbeginn                      werden. Aus der Bescheinigung müssen sich Beginn und
    vorhandene Deckungskapital herangezogen. Ab dem                           Verlauf der Krankheit, die zum Tod der versicherten Person
    vorgezogenen Rentenbeginn sind keine weiteren Beiträge                    geführt hat, ergeben.
    zu zahlen. Die neu ermittelte Rentenhöhe errechnet sich             4.	Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlangen,
    nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik.                    wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu
    Hierbei werden die Rechnungsgrundlagen vom Vertrags­                    klären. Die Kosten hierfür muss diejenige Person tragen,
    beginn zugrunde gelegt. Zusätzlich wird aus dem zum                     die die Leistung beansprucht.
    neuen Rentenbeginn vorhandenen Ansammlungsgut­
                                                                        5.	Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die
    haben sowie der Schlussüberschussanwartschaft eine
                                                                            Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des
    zusätzliche Bonusrente gebildet.
                                                                            Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs­
                                                                            pflicht notwendig sind. Wenn eine der in den Nr. 1 bis 4
§ 8	Unter welchen Voraussetzungen können                                   genannten Pflichten nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge
     Sie den Rentenbeginn verlängern?                                       haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in
                                                                            welchem Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine solche
1.	Sie können spätestens einen Monat vor dem vereinbarten                  Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass unsere
    Beginn der Rentenzahlung in Textform (z. B. Papierform,                 Leistung nicht fällig wird.
    E-Mail) verlangen, dass die Aufschubzeit um mindestens
                                                                        6.	Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des
    ein Jahr und maximal bis zum Alter 85 verlängert wird.
                                                                            Europäischen Wirtschaftsraumes trägt die empfangsbe­
    Sofern der Vertrag nicht beitragsfrei gestellt ist oder
                                                                            rechtigte Person die damit verbundene Gefahr.
    beitragsfrei gestellt wird, verlängert sich die Beitragszah­
    lungsdauer entsprechend. Dabei werden Kosten entspre­
    chend § 17 eingerechnet. Während der Verlängerungs­                 § 10	Welche Bedeutung hat der Versicherungs-
    phase können Sie jederzeit die unter § 7 beschriebene                    schein?
    Abrufoption in Anspruch nehmen.
                                                                        1.	Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform
	Verlängern Sie die Aufschubzeit, bleibt das Endalter einer
                                                                            (z. B. Papierform, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diesen als
  ggf. vereinbarten Rentengarantiezeit unverändert. Damit
                                                                            Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor.
  verkürzt sich die Rentengarantiezeit oder die Rentengaran­
                                                                            Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
  tiezeit kann unter Umständen sogar ganz entfallen.
                                                                        2.	Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt
	Die Wahlmöglichkeit der Kapitalabfindung entfällt nach
                                                                            ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen,
  der Verlängerung der Aufschubzeit.
                                                                            insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir
2.	Bei Beginn der Rentenzahlung errechnet sich die Renten­                 können aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde
    höhe nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathe­                    seine Berechtigung nachweist.
    matik aus dem zum Beginn der Rentenzahlung vorhande­
                                                                        3.	In den Fällen des § 11 Nr. 4 brauchen wir den Nachweis
    nen Deckungskapital. Zur Ermittlung der Rentenhöhe
                                                                            der Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns die
    legen wir die Rechnungsgrundlagen vom Vertragsbeginn
                                                                            Anzeige des bisherigen Berechtigten in Textform (z. B.
    zugrunde. Zusätzlich wird aus dem zum neuen Rentenbe­
                                                                            Papierform, E-Mail) vorliegt.
    ginn vorhandenen Ansammlungsguthaben sowie der
    Schlussüberschussanwartschaft eine zusätzliche Bonus­
    rente gebildet.                                                     § 11	Wer erhält die Leistung?
                                                                        1.	Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen,
§ 9	Was ist zu beachten, wenn eine Versiche-                               wer die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu
     rungsleistung verlangt wird?                                           zusätzlich einer Zustimmung Dritter. Wenn Sie keine
                                                                            Bestimmung treffen, leisten wir an Sie.
1.	Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können
    wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein und ein             Bezugsberechtigung
    Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person
                                                                        2.	Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine
    sowie Auskunft nach § 21 vorgelegt werden.
                                                                            andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll
2.	Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten                    (Bezugsberechtigter).
    eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass die
                                                                        	Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt
    versicherte Person noch lebt.
                                                                          der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit
3.	Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich                 dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb
    (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden.                   können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweili­
    Außerdem muss uns eine amtliche Sterbeurkunde mit                     gen Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Wenn wir
    Angabe von Alter und Geburtsort vorgelegt werden. Dies                Renten zahlen, tritt mit jeder Fälligkeit einer Rente ein
    gilt auch, wenn für den Todesfall keine Leistung vereinbart           eigener Versicherungsfall ein.


Bedingungen zur Rentenversicherung                                 10

[Seite 11]
	Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe­                5.	Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten
  rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die                    zahlen.
  Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist,           6.	Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitrags­
  kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des                      rückstände verrechnen.
  unwiderruflich Bezugsberechtigten geändert werden.

Abtretung und Verpfändung                                              § 13	Wie können Sie Zahlungsschwierig­keiten
3.	Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des              überbrücken?
    jeweiligen Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder              Neben einer Beitragsfreistellung nach § 16 haben Sie folgende
    teilweise an Dritte abtreten und verpfänden, soweit                Möglichkeiten, Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken:
    derartige Verfügungen rechtlich möglich sind.
                                                                       Stundung
Anzeige
                                                                       1.	Wir sind auf Ihren Antrag hin bereit, die Beiträge insge­
4.	Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts                     samt maximal 24 Monate – bei Inanspruchnahme der
    (siehe Nr. 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung                  Elternzeit bis zu 36 Monate – zu stunden, wenn seit
    (siehe Nr. 3) sind uns gegenüber nur und erst dann                     Beginn der Versicherung mindestens fünf Jahre vergangen
    wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in                   sind. Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung
    Textform (z.B. Papierform, E-Mail) angezeigt worden sind.              in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) mit uns erforderlich.
    Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser
                                                                       	Nach Vereinbarung können Sie die nicht gezahlten
    Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere
                                                                         Beiträge in einem Betrag oder innerhalb eines Zeitraums
    Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen
                                                                         von 24 Monaten in halbjährlichen, vierteljährlichen oder
    (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung,
                                                                         monatlichen Raten nachzahlen. Stattdessen haben Sie die
    Verpfändung) getroffen haben.
                                                                         Möglichkeit, höhere laufende Beiträge bis zum Ende der
                                                                         Beitragszahlungsdauer oder für einen vereinbarten
§ 12	Was müssen Sie bei der Beitragszahlung                             Zeitraum der ausstehenden Beitragszahlungsdauer
     beachten?                                                           nachzuentrichten. Alternativ können Sie beantragen, dass
                                                                         ein eventuell vorhandenes Überschussguthaben um die
1.	Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Verein­             nicht gezahlten Beiträge reduziert wird oder die garantier­
    barung in einem Betrag (Einmalbeitrag), monatlich,                   ten Leistungen entsprechend reduziert werden.
    viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlen.
2.	Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag müssen Sie               Herabsetzung des Beitrags
    unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach                 2.	Anstelle der Umwandlung in eine beitragsfreie Versiche­
    Abschluss des Vertrages zahlen, jedoch nicht vor dem mit               rung können Sie die Höhe der Beiträge reduzieren. Dabei
    Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen                 gelten die in § 15 Nr. 1 genannten Termine und Fristen.
    Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträ­
                                                                       	Bei einer Reduzierung der Beiträge werden die Versiche­
    ge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versiche­
                                                                         rungsleistungen nach den anerkannten Regeln der
    rungsperiode fällig. Die Versicherungsperiode umfasst bei
                                                                         Versicherungsmathematik herabgesetzt. Die Herabsetzung
    Einmalbeitrags- und Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten
                                                                         des Beitrags ist nur möglich, sofern die herabgesetzte
    entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein
                                                                         Rente den Mindestbetrag von 300 € Jahresrente erreicht.
    Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
3.	Wenn Sie Ihre Beiträge vierteljährlich, halbjährlich oder
    jährlich zahlen erhalten Sie hierfür einen entsprechenden          § 14	Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag
    Vorauszahlungsrabatt: 2 % bei vierteljährlicher, 3 % bei                nicht rechtzeitig zahlen?
    halbjährlicher und 5 % bei jährlicher Beitragszahlung.
4.	Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis            Erster Beitrag oder Einmalbeitrag
    zum Fälligkeitstag (siehe Nr. 2) alles getan haben, damit          1.	Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht
    der Beitrag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des                   rechtzeitig zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht
    Beitrags von einem Konto vereinbart wurde, gilt die                    bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall
    Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig:                             können wir von Ihnen die Kosten für ärztliche Untersu­
      • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden            chungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung verlangen.
         und                                                               Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachge­
      • Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wider­              wiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht
        sprochen.                                                          zu vertreten haben.
	Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden                2.	Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des
  nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzei­                Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur
  tig, wenn sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforde­                Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch
  rung erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag                   gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Papierform,
  wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir                        E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche­
  berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschrift­               rungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht
  verfahrens zu verlangen.                                                 haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen,


Bedingungen zur Rentenversicherung                                11

[Seite 12]
      wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der             Auszahlungsbetrag
      Zahlung nicht zu vertreten haben.                                3.	Wenn für den Todesfall eine Leistung vereinbart ist, zahlen
                                                                           wir nach Kündigung
Folgebeitrag
                                                                            • den Rückkaufswert (Nr. 4 und 6),
3.	Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir
                                                                            • vermindert um einen Abzug (Nr. 5) sowie
    Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist
    setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen                   • die Überschussbeteiligung (Nr. 7)
    betragen.                                                          	Beitragsrückstände werden von dem Auszahlungsbetrag
4.	Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten           abgezogen.
    Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der
    Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des                Rückkaufswert
    Versicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug                 4.	Der Rückkaufswert ist nach § 169 des Versicherungsver­
    befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der              tragsgesetzes (VVG) das nach anerkannten Regeln der
    Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.                  Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen
5.	Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den                 der Beitragskalkulation zum Schluss der laufenden
    Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen,                Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital des
    wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder                Vertrages. Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszah­
    Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie             lung ist der Rückkaufswert mindestens jedoch der Betrag
    bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinge­              des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Vertei­
    wiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der                 lung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf
    Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch mit                   die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte
    Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt                 Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir
    noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese                   diese Kosten auf die Beitragszahlungsdauer. In jedem Fall
    Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen.                        beachten wir die aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze
                                                                           (siehe § 17 Nr. 2 Satz 4).
6.	Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch
    nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden
                                                                       Abzug
    ist. Nachzahlen können Sie nur
                                                                       5.	Von dem nach Nr. 4 ermittelten Wert nehmen wir einen
      • innerhalb eines Monats nach der Kündigung,
                                                                           Abzug in % des jeweiligen Deckungskapitals zzgl. eines
      • oder wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung              konstanten Abzugs von 40 €. Der kostante Abzug entfällt
         verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach                 bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag.
         Fristablauf.
                                                                            Der anzuwendende Prozentsatz
	Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung
                                                                            • fällt bei beitragspflichtigen Versicherungen linear von
  unwirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versiche­
                                                                               3 % zu Beginn der Versicherung auf 1 % zum Ende der
  rungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und
                                                                               Aufschubzeit bzw.
  der Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein vermin­
  derter Versicherungsschutz.                                               • beträgt bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei
                                                                               planmäßig beitragsfreien Versicherungen 2 %.
                                                                       	Im Rahmen der flexiblen Altersgrenze entfällt der Abzug,
§ 15	Wann können Sie Ihre Versicherung kündi-                           sobald die restliche Aufschubzeit höchstens 5 Jahre
     gen und welche Leistungen erbringen wir?                            beträgt und die versicherte Person das rechnungsmäßige
                                                                         Alter von 60 überschritten hat.
Kündigung                                                              	Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Wir
1.	   a)	Die Kündigung einer sofort beginnenden Rentenver­              halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm die
          sicherung ist nicht möglich. Die Rückzahlung des               Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versicher­
          Einmalbetrages können Sie nicht verlangen.                     tenbestandes ausgeglichen wird. Zudem wird damit ein
      b)	Eine aufgeschobene Rentenversicherung können Sie               Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenom­
          jederzeit – jedoch nur vor Beginn der Rentenzahlung            men. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund Ihrer
          – zum Schluss einer Versicherungsperiode (siehe § 12           Kündigung von uns vorgenommene Abzug wesentlich
          Nr. 2 Satz 3) in Textform (z.B. Papierform, E-Mail)            niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabgesetzt.
          kündigen.                                                      Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt
                                                                         nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.
2.	Eine aufgeschobene Rentenversicherung können Sie auch
    teilweise kündigen, wenn die verbleibende Rente mindes­            Herabsetzung des Rückkaufswertes im Ausnahmefall
    tens 300 € Jahresrente beträgt. Bei teilweiser Kündigung
                                                                       6.	Wir sind nach § 169 Abs. 6 VVG berechtigt, den nach Nr. 4
    gelten die folgenden Regeln nur für den gekündigten
                                                                           Satz 1 bis 5 ermittelten Wert angemessen herabzusetzen,
    Vertragsteil.
                                                                           soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der
                                                                           Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere durch
                                                                           eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus
                                                                           den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen,
                                                                           auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr
                                                                           befristet.


Bedingungen zur Rentenversicherung                                12

[Seite 13]
Überschussbeteiligung                                                         Beiträge innerhalb eines Monats nachzahlen, werden wir
7.	Für die Ermittlung des Auszahlungsbetrags setzt sich die                  Ihren Vertrag mit der Rente und dem Beitrag fortführen,
    Überschussbeteiligung zusammen aus:                                       die vor der Beitragsfreistellung vereinbart waren.
      • den Ihrem Vertrag bereits zugeteilten Überschussantei­          	Die Wiederinkraftsetzung von evtl. eingeschlossenen
         len, soweit sie nicht in dem nach den Absätzen 4 bis 6            Zusatzversicherungen können wir von einer Gesundheits­
         berechneten Betrag enthalten sind,                                prüfung abhängig machen.
      • dem Schlussüberschussanteil nach §2 Nr. 3 bb), und
                                                                         Keine Beitragsrückzahlung
      • den Ihrem Vertrag gemäß § 2 Nr. 3 cc) zuzuteilenden
                                                                         11.	Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
         Bewertungsreserven, soweit bei Kündigung vorhanden.
8.	Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, kann das für Sie
    Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertrages ist              § 16	Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei
    wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskos­                    stellen und welche Auswirkungen hat dies
    ten (siehe § 17) nur der Mindestwert gemäß Nr. 4 Satz 2 als               auf unsere Leistungen?
    Rückkaufswert vorhanden. Der Rückkaufswert erreicht
    auch in den Folgejahren nicht unbedingt die Summe der                1.	Anstelle einer Kündigung nach § 15 können Sie zu dem
    gezahlten Beiträge. Nähere Informationen zum Rückkaufs­                  dort genannten Termin in Textform (z. B. Papierform,
    wert vor und nach dem Abzug und darüber, in welchem                      E-Mail) verlangen, ganz oder teilweise von der Beitrags­
    Ausmaß er garantiert ist, können Sie der Ihrem Versiche­                 zahlungspflicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen
    rungsschein bzw. Angebot beigefügten Tabelle entnehmen.                  wir die vereinbarte Rente ganz oder teilweise auf eine
                                                                             beitragsfreie Rente herab. Diese wird nach folgenden
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung bei                            Gesichtspunkten berechnet:
Kündigung                                                                     • nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
9.	Wenn keine Leistung für den Todesfall vor dem vereinbar­                     mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation,
    ten Rentenzahlungsbeginn vereinbart ist, gilt Folgendes:                  • für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode und
    Der Vertrag wandelt sich bei Kündigung nach Nr. 1 ganz                    • unter Zugrundelegung des Rückkaufswertes nach § 15
    oder teilweise in einen beitragsfreien Vertrag mit herab­                    Nr. 4.
    gesetzter Rente um. Voraussetzung dafür ist, dass die
                                                                         2.	Der aus Ihrem Vertrag für die Bildung der beitragsfreien
    beitragsfreie Rente und die ggf. verbleibende beitrags­
                                                                             Rente zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um
    pflichtige Rente die in § 16 Nr. 4 genannten Mindestbe­
                                                                             rückständige Beiträge. Außerdem nehmen wir einen
    träge erreichen. Für die Bemessung der herabgesetzten
                                                                             Abzug gemäß § 15 Nr. 5 vor. Der Abzug ist zulässig, wenn
    beitragsfreien Rente gilt § 16 Nr. 1. Bei Nichterreichen der
                                                                             er angemessen ist. Wir halten den Abzug für angemessen,
    jeweiligen Mindestbeträge erhalten Sie den Rückkaufs­
                                                                             weil mit ihm die Veränderung der Risikolage des verblei­
    wert, und der Vertrag endet.
                                                                             benden Versichertenbestandes ausgeglichen wird. Zudem
                                                                             wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapi­
Wiederinkraftsetzung
                                                                             tal vorgenommen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der
10.	Eine gemäß Nr. 1 und 2 gekündigte Versicherung oder                     aufgrund Ihres Verlangens der Beitragsfreistellung von uns
     gemäß Nr. 9 vorzeitig beitragsfreie Versicherung können                 vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss,
     Sie wieder in Kraft setzen, wenn der Versicherungsfall                  wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nach­
     noch nicht eingetreten ist. Der in Nr. 5 genannte Abzug                 weisen, dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist,
     wird Ihrem Vertrag gutgeschrieben, sobald der gesamte                   entfällt er.
     Beitragsrückstand ausgeglichen ist. Die Wiederinkraft­
                                                                         	Ist in Ihre Versicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzver­
     setzung erfolgt in den ersten drei Jahren nach Beitrags­
                                                                           sicherung mit Berufsunfähigkeitsrente eingeschlossen,
     freistellung mit den für Ihren Vertrag geltenden Rech­
                                                                           wird nach diesem Verfahren eine beitragsfreie Leistung
     nungsgrundlagen (§ 2 Nr. 3 a)).
                                                                           aus der Hauptversicherung und eine beitragsfreie Berufs­
	Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen mit Wiederinkraft­                   unfähigkeitsrente finanziert. Dabei bleibt das Verhältnis
  setzung zur Verfügung:                                                   zwischen der Leistung aus der Hauptversicherung und
      • Sie können den Vertrag auf Basis des alten Betrags, aber          Berufsunfähigkeitsrente unverändert.
         mit geringerer Rente fortführen;                                3.	Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, kann das für
      • Sie können beantragen, dass ein eventuell vorhandenes               Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertrages ist
         Überschussguthaben unter Berücksichtigung der                       wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskos­
         steuerlichen Regelungen um die nicht gezahlten Beiträge             ten (siehe § 17) nur der Mindestwert gemäß § 15 Nr. 4 Satz
         reduziert wird;                                                     2 zur Bildung einer beitragsfreien Rente vorhanden. Auch
      • Sie können höhere laufende Beiträge bis zum Ende der                in den Folgejahren stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe
         Beitragszahlungsdauer nachentrichten;                               der eingezahlten Beiträge für die Bildung einer beitrags­
                                                                             freien Rente zur Verfügung. Nähere Informationen zur
      • Sie können nach Vereinbarung die nicht gezahlten
                                                                             beitragsfreien Rente und ihrer Höhe können Sie der Ihrem
         Beiträge in einem Betrag nachzahlen.
                                                                             Versicherungsschein bzw. Angebot beigefügten Tabelle
	Wenn seit dem Wirksamwerden der Beitragsfreistellung                       entnehmen.
  noch keine sechs Monate vergangen sind und Sie die


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4.	Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitragszah­          § 19	Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das
    lungspflicht verlangt, und erreicht die nach Nr. 1 zu                   Versicherungsverhältnis beziehen?
    berechnende beitragsfreie Rente den Mindestbetrag von
    300 € Jahresrente nicht, erhalten Sie den Auszahlungsbe­           1.	Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen,
    trag nach § 15 Nr. 3 und der Vertrag endet. Eine teilweise             müssen – soweit in diesen Bedingungen nicht anders ge-
    Befreiung von der Beitragszahlungspflicht können Sie nur               regelt – stets in Textform (im Unterschied zur Schriftform
    verlangen, wenn die verbleibende beitragspflichtige Rente              bedarf es bei der Textform keiner eigenhändigen Unter­
    mindestens 300 € Jahresrente beträgt.                                  schrift) erfolgen. Bitte richten Sie alle für uns bestimmten
                                                                           Anzeigen und Erklärungen an unsere Hauptverwaltung.
                                                                       2.	Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepu­
§ 17	Wie werden die Kosten Ihres Vertrages                                blik Deutschland aufhalten, sollten Sie uns auch in Ihrem
     verrechnet?                                                           Interesse eine im Inland ansässige Person benennen, die
1.	Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in                 bevollmächtigt ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegen­
    Ihren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss-             zunehmen (Zustellungsbevollmächtigter).
    und Vertriebskosten sowie übrige Kosten.
	Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbeson­              § 20	Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift
  dere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler.                und Ihres Namens?
  Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten
  die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der               1.	Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unver­
  Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusam­                      züglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Ande­
  menhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie                         renfalls können für Sie Nachteile entstehen. Wir sind
  Werbeaufwendungen. Zu den übrigen Kosten gehören                         berechtigt, eine an Sie zu richtende Erklärung (z. B. Setzen
  insbesondere die Verwaltungskosten.                                      einer Zahlungsfrist) mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns
                                                                           zuletzt bekannte Anschrift zu senden. In diesem Fall gilt
	Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskos­
                                                                           unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des einge­
  ten sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen
                                                                           schriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn
  Verwaltungskosten können Sie dem Angebot entnehmen.
                                                                           Sie den Vertrag für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen
2.	Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren                 und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
    nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies
                                                                       2.	Bei Änderung Ihres Namens gilt Nr. 1 entsprechend.
    bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung eines
    Teils der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies
    gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für        § 21	Welche weiteren Auskunftspflichten haben
    Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versiche­                   Sie?
    rungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und
    aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung               1.	Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,
    einer Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese                 Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informatio­
    Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstel­                nen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen
    lungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen während der                    Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und
    Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt.               Unterlagen
3.	Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden über                • bei Vertragsabschluss,
    die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt, die übrigen                  • bei Änderung nach Vertragsabschluss oder
    Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit.                                • auf Nachfrage
4.	Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass             	unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zur
    in der Anfangszeit Ihres Vertrages nur der Mindestwert               Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflich­
    gemäß § 15 Nr. 4 Satz 2 für einen Rückkaufswert oder zur             tet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an
    Bildung der beitragsfreien Rente vorhanden ist (siehe                ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und Meldun­
    §§ 15 und 16). Nähere Informationen zu den Rückkaufs­                gen maßgeblich ist.
    werten und den beitragsfreien Rentenleistungen können
                                                                       2.	Notwendige Informationen im Sinne von Nr. 1 sind
    Sie der Ihrem Versicherungsschein bzw. Angebot beige­
                                                                           beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung
    fügten Tabelle entnehmen.
                                                                             • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
                                                                             • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die
§ 18	Wie können Sie den Wert Ihrer Versiche-                                   Rechte an ihrem Vertrag haben und
     rung erfahren?                                                          • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers
Sie erhalten von uns jährlich, erstmals nach Ablauf des ersten         	maßgebend sein können.
Versicherungsjahres, eine Mitteilung über den Stand der
                                                                       	Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländi­
Überschussbeteiligung.
                                                                         sche(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburts­
                                                                         datum, der Geburtsort und der Wohnsitz.


Bedingungen zur Rentenversicherung                                14

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3.	Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und              § 24	Was sind die Vertragsgrundlagen, welches
    Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung                    Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung
    stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzli­
                                                                             und wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde?
    chen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die
    zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies             1.	Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, das zum Antrag
    gilt auch dann, wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit                gehörende Angebot inkl. Modellrechnung, der Versiche­
    im Ausland besteht.                                                     rungsschein, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
4.	Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß Nr. 1 und                sowie die ggf. für Ihren Vertrag geltenden Besonderen
    2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen.              Versicherungsbedingungen. Für den Vertrag gelten die
    Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer            Rechnungsgrundlagen unseres Tarifwerkes bei Vertragsab­
    gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur                    schluss.
    Verfügung gestellt haben.                                           2.	Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik
                                                                            Deutschland Anwendung.
                                                                        3.	Wir als Versicherer und der diesem Versicherungsvertrag
§ 22	Welche Kosten können wir Ihnen gesondert
                                                                            zugrunde liegende Tarif unterliegen der Kontrolle und Auf­
     in Rechnung stellen?                                                   sicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf­
1.	Falls aus besonderen von Ihnen veranlassten Gründen ein                 sicht (BaFin), D-53117 Bonn, Graurheindorfer Str. 108.
    zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können
    wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden
    Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag in Rechnung
                                                                        § 25	Wo ist der Gerichtsstand?
    stellen.                                                            1.	Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht
	Dies gilt beispielsweise bei:                                             zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den
                                                                            Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch
      • Ausfertigung einer Ersatzurkunde oder von Abschriften
                                                                            das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhe­
         des Versicherungsscheines;
                                                                            bung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz
      • schriftlicher Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folge­             haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts
         beiträgen;                                                         maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch
      • Mahnverfahren wegen Beitragsrückständen (§§ 37 und                 das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder
        38 VVG);                                                            Ihre Niederlassung haben.
      • Rückläufern im Lastschriftverfahren;                           2.	Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem
      • Angebotserstellung von Vertragsänderungen und deren                Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist.
         Durchführung;                                                      Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres
                                                                            gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine
      • Bearbeitung von Abtretungen und Verpfändungen.
                                                                            juristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen
2.	Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem pauschalen
                                                                            Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
    Abgeltungsbetrag zugrunde liegenden Annahmen in
                                                                        3.	Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhn­
    Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen
                                                                            lichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus
    oder der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind,
                                                                            dem Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem
    entfällt der Abgeltungsbetrag bzw. wird – im letzteren
                                                                            wir unseren Sitz haben.
    Falle – entsprechend herabgesetzt.


§ 23	Welche Sanktionen führen zum Ausschluss                           § 26	Welche außergerichtlichen Beschwerde-
     des Versicherungsschutzes?                                              und Rechtsbehelfs­verfahren stehen zur
                                                                             Verfügung?
1.	Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun­
    gen – Versicherungsschutz und Anspruch auf jegliche                 Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns im Mittelpunkt.
    Leistungen nur, soweit und solange dem keine auf die                Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, können Sie sich
    Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder            gerne an uns wenden. Dies gibt uns die Möglichkeit, für Sie eine
    Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union,              Lösung zu finden und unseren Service zu optimieren.
    der Vereinten Nationen oder der Bundesrepublik Deutsch­             Die InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group
    land entgegenstehen.                                                ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Sie
2.	Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti­        können damit das kostenlose außergerichtliche Streitschlich­
    onen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika              tungsverfahren in Anspruch nehmen.
    und des Vereinigten Königreichs, soweit dem nicht Rechts-           Den Ombudsmann der Versicherungen erreichen Sie unter
    vorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepu­            Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, D-10006
    blik Deutschland entgegenstehen.                                    Berlin oder im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de.
                                                                        Generell steht Ihnen auch die BaFin als zuständige Aufsichtsbe­
                                                                        hörde in Beschwerdefällen zur Verfügung. Die Anschrift der
                                                                        BaFin finden Sie unter § 24 Nr. 3.


Bedingungen zur Rentenversicherung                                 15

[Seite 16]
                       Von der Inanspruchnahme des kostenlosen außergerichtlichen                  § 3	Wonach errechnen sich die erhöhten
                       Streitschlichtungsverfahrens unberührt bleibt die Möglichkeit,                   Versicherungsleistungen?
                       den Rechtsweg zu beschreiten.
                                                                                                   1.	Die Erhöhung der Versicherungsleistungen errechnet sich
                                                                                                       nach dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungs­
                       II	Besondere Bedingungen für die Renten­                                       mäßigen Alter der versicherten Person, der restlichen Ver­­-
                           versicherung mit planmäßiger Erhöhung                                       sicherungs- und Beitragszahlungsdauer, einem eventuell
                                                                                                       vereinbarten Beitragszuschlag, dem bei Abschluss des
                           der Beiträge und Leistungen ohne erneute
                                                                                                       Vertrages gültigen Tarif und den ursprünglichen Annahme­
                           Gesundheitsprüfung                                                          bedingungen. Entsprechendes gilt für die Berechnung der
                                                                                                       Beitragserhöhungen, wenn die Versicherungsleistungen
                       Sofern für Ihre Rentenversicherung eine planmäßige Erhöhung                     jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz angehoben
                       der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung                     werden. Die Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht
                       vereinbart wurde (Dynamikplan), gelten für unser Vertragsver­                   im gleichen Verhältnis wie die Beiträge.
                       hältnis zusätzlich die nachfolgenden Besonderen Bedingungen.
                                                                                                   2.	Sind Zusatzversicherungen eingeschlossen, so werden ihre
                       Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist,
                                                                                                       Versicherungsleistungen im selben Verhältnis wie die der
                       finden die Allgemeinen Bedingungen sinngemäß Anwendung.
                                                                                                       Hauptversicherung erhöht.

                       § 1	Nach welchem Maßstab erfolgt die plan-
                                                                                                   § 4	Welche sonstigen Bestimmungen gelten für
                            mäßige Erhöhung der Beiträge und Ver­
                                                                                                        die Erhöhung der Versicherungsleistungen?
                            sicherungsleistungen?
                                                                                                   1.	Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages getroffenen
                       1.	In Ihrem Versicherungsschein ist im Einzelnen vereinbart,
                                                                                                       Vereinbarungen, auch die Bezugsrechtsverfügung,
                           nach welchem der folgenden Maßstäbe sich die Beiträge
                                                                                                       erstrecken sich ebenfalls auf die Erhöhung der Versiche­
                           bzw. die Versicherungsleistungen Ihrer Versicherung ohne
                                                                                                       rungsleistungen. Entsprechende Anwendung findet auch
                           erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Es bestehen
                                                                                                       der Paragraph „Wie werden die Kosten Ihres Vertrages
                           folgende Möglichkeiten:
                                                                                                       verrechnet?“ der Allgemeinen Bedingungen.
                             a)	der Beitrag für diese Versicherung einschließlich
                                                                                                   2.	Die Erhöhung der Versicherungsleistungen aus dem Ver-
                                 etwaiger Zusatzversicherungen erhöht sich jährlich
                                                                                                       sicherungsvertrag setzt die Fristen der Allgemeinen
                                 um den vereinbarten Prozentsatz des Vorjahres­
                                                                                                       Bedingungen bezüglich der Verletzung der vorvertraglichen
                                 beitrags;
                                                                                                       Anzeigepflicht und der Selbsttötung nicht erneut in Lauf.
                             b)	die Versicherungsleistungen werden jährlich um den
                                                                                                   3.	Im Hinblick auf die Überschussbeteiligung gelten die
                                 vereinbarten Prozentsatz der zuletzt gültigen Rente
                                                                                                       getroffenen Vereinbarungen der zugrunde liegenden
                                 angehoben.
                                                                                                       Haupt- bzw. Zusatzversicherung. Die Erhöhungen werden
                       2.	Die Beitragserhöhung (Nr. 1 a)) bewirkt eine Erhöhung der                   hierbei wie neu abgeschlossene Verträge behandelt, deren
                           Versicherungsleistungen. Eine nach Nr. 1 b) vorgenommene                    Versicherungs- bzw. Leistungsdauer jeweils gleich der
                           Erhöhung der Versicherungsleistungen ist mit einer                          restlichen Versicherungs- bzw. Leistungsdauer der Grund­
                           entsprechenden Beitragserhöhung verbunden.                                  versicherung ist.
                       3.	Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszah­
                           lungsdauer, jedoch nicht mehr, wenn die versicherte
                           Person das rechnungsmäßige Alter (Differenz zwischen
                                                                                                   § 5 Wann werden Erhöhungen ausgesetzt?
                           dem Beginnjahr der Versicherung und dem Geburtsjahr)                    1.	Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum
                           von 65 Jahren erreicht hat.                                                 Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin
                                                                                                       widersprechen oder den ersten erhöhten Beitrag nicht
                                                                                                       innerhalb von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin
                       § 2	Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich                                          zahlen.
                            Beiträge und Versicherungsleistungen?
                                                                                                   2.	Unterbliebene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustim­
                       1.	Die Erhöhungen des Beitrages und der Versicherungs­                         mung nachholen.
                           leistungen erfolgen jeweils zu Beginn eines Versicherungs­              3.	Sollten Sie mehr als zweimal hintereinander von der
                           jahres.                                                                     Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen, so
                       2.	Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine                       erlischt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen; es kann jedoch
                           Mitteilung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz                       mit unserer Zustimmung neu begründet werden.
                           aus der jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.                 4.	Ist in Ihrer Versicherung das Berufsunfähigkeitsrisiko mit
                                                                                                       eingeschlossen, erfolgen keine Erhöhungen, solange
                                                                                                       wegen Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit Ihre
                                                                                                       Beitragszahlungspflicht ganz oder teilweise entfällt.
B94 / pdf / 06.26.22


                         InterRisk Lebensversicherungs-AG   Vorstand:                           Carl-Bosch-Straße 5
                         Vienna Insurance Group             Dr. Florian Sallmann (Vors.),       65203 Wiesbaden       Telefon: 0611 2787-0
                         Sitz / Registergericht:            Beate Krost, Christoph Wolf         Postfach 25 72        www.interrisk.de
                         Wiesbaden HRB 12059                Aufsichtsratsvors.: Hartwig Löger   65015 Wiesbaden       info@interrisk.de
```

