# NÜRNBERGER Fondsgebundene mit Pflege-Option: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-nuernberger-fondsrente-pflegeoption.php
- Rechtlicher Träger: NÜRNBERGER Lebensversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-nuernberger-fondsrente-pflegeoption.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung mit Pflege-Option (GN 331540)](https://www.nuernberger.de/medien/4allportal/gn331540_p.pdf), Fassung GN331540_202501

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | nein |  |  |
| Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds) | ja | Mit dem fondsgebundenen Topf sind Sie unmittelbar an der Wertentwicklung der gewählten Fonds beteiligt. | § 1 Abs. 2 a, Seite 3 |
| Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index) | nicht geregelt |  |  |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | ja | Der für die Garantie benötigte Teil Ihres Vertragswerts wird im sicheren Topf angelegt; der übrige Teil im fondsgebundenen Topf. | § 1 Abs. 2, Seite 2 |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | ja | Mit der flexibel änderbaren garantierten Erlebensfallleistung haben Sie bei Vertragsabschluss festgelegt, welche Kapitalleistung zum Rentenzahlungsbeginn mindestens zur Verfügung steht. | § 1 Abs. 2, Seite 3 |
| Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbar | ja | Sie können vor Rentenzahlungsbeginn die garantierte Erlebensfallleistung selbst ändern. | § 15 Abs. 1, Seite 1 |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | ja | wir dem sicheren Topf eine garantierte Verzinsung von 1 % p. a. zugrunde. | § 1, Seite 2 |
| Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben) | ja | Der garantierte Rentenfaktor beträgt 85 % des Rentenfaktors, der sich aus einem Rechnungszins von 1 % p. a., unserer anerkannten unternehmenseigenen Rententafel NÜRNBERGER Tafel 2013 R | § 2 Abs. 1 a, Seite 4 |
| Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel) | keine | Der garantierte Rentenfaktor bietet Ihnen die Sicherheit, dass eine etwaige erhebliche Verschlechterung der Rechnungsgrundlagen bis zum Rentenzahlungsbeginn nicht zu Ihren Lasten geht. | § 1 Abs. 4 a, Seite 4 |
| Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagen | ja | Ist die rechnungsmäßige Rente nach Schritt 2 höher als die ab Rentenzahlungsbeginn garantierte Rente nach Schritt 1, zahlen wir die rechnungsmäßige Rente. | § 2 Abs. 1 c, Seite 4 |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | Die Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit erhalten nach § 153 VVG eine Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Beteiligung an den Überschüssen und den Bewertungsreserven. | § 3 Abs. 1, Seite 5 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | ja | Bei dem Wechsel Ihrer Fondsauswahl handelt es sich um ein einseitiges Optionsrecht, für das Sie keine Fristen einhalten müssen. Für diesen Wechsel erheben wir keine Kosten. | § 24 Abs. 1, Seite 17 |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | ja | ist es erforderlich, dass wir Ihren einmal gewählten Fonds ersetzen. | § 27 Abs. 1, Seite 19 |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn) | ja | unser kursorientiertes Ablaufmanagement entschieden haben, für das wir keine zusätzlichen Kosten erheben. | § 25, Seite 18 |
| Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn) | ja | Sie können vor dem Rentenzahlungsbeginn zu Lebzeiten der versicherten Person einseitig bestimmen, dass der Rentenzahlungsbeginn vorverlegt wird, wenn die versicherte Person zum verlegten Rentenzahlungsbeginn | § 16 Abs. 1, Seite 14 |
| Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | wenn die versicherte Person zum verlegten Rentenzahlungsbeginn 62 Jahre oder älter ist | § 16 Abs. 1, Seite 14 |
| Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | die versicherte Person zum verlegten Rentenzahlungsbeginn jünger als 85 Jahre ist | § 16 Abs. 2, Seite 14 |
| Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente) | ja | Sie können bestimmen, dass wir statt der Rente eine einmalige Leistung (Kapitalabfindung) zahlen. | § 2 Abs. 2, Seite 6 |
| Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginn | ja | Spätestens 1 Monat vor dem Rentenzahlungsbeginn: Kapitalwahl: vollständig (siehe § 31) oder teilweise (siehe § 32) | § 31 Abs. 1, Seite 2 |
| Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente) | ja | Die teilweise Kapitalabfindung muss mindestens 100,00 EUR betragen. | § 32 Abs. 1, Seite 21 |
| Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter) | nein | Möglichkeit zur Bestimmung einer Rentengarantiezeit | § 17 Abs. 1, Seite 15 |
| Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn | ja | der Vertragswert zum Rentenzahlungsbeginn (inklusive der Beteiligung an den Bewertungsreserven) abzüglich der rechnungsmäßigen Renten für den Zeitraum vom Rentenzahlungsbeginn bis zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person | § 2 Abs. 4, Seite 6 |
| Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezug | ja | Haben Sie die dynamische Überschussrente gewählt, wird jährlich die gesamte Überschusszuweisung zur Erhöhung der bis dahin erreichten rechnungsmäßigen Rente verwendet | § 3 Abs. 5 c, Seite 7 |
| Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text) | ja, bis 25 € | Ergibt sich zu Beginn der Rentenzahlung eine garantierte Monatsrente von weniger als 25,00 EUR, wird anstelle der Rente das gesamte vorhandene Kapital ausgezahlt. | § 2 Abs. 1, Seite 5 |
| Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit) | ja | so können Sie eine Erhöhung der Rente mit Wirkung zum nächsten Monatsersten erklären (Pflege-Option). | § 33b Abs. 1, Seite 23 |
| Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag | nein |  |  |
| Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert) | nein | Ihr Versicherungsvertrag und die Höhe der Rente nehmen nicht mehr an der weiteren Entwicklung der Fonds teil. | § 1 Abs. 3, Seite 4 |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Stirbt die versicherte Person vor dem Rentenzahlungsbeginn, zahlen wir als Todesfallleistung den gesamten Vertragswert zuzüglich gegebenenfalls vorhandener Werte aus der Beteiligung an den Bewertungsreserven aus und der Vertrag endet. | § 2 Abs. 3, Seite 6 |
| Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | zahlen wir als Todesfallleistung den gesamten Vertragswert zuzüglich gegebenenfalls vorhandener Werte aus der Beteiligung an den Bewertungsreserven | § 2 Abs. 3, Seite 6 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartner | nicht geregelt |  |  |
| Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person) | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | ja | Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter). | § 11 Abs. 2, Seite 11 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | keine | unabhängig davon, ob bereits 3 Jahre seit Abschluss Ihres Versicherungsvertrags vergangen sind | § 6, Seite 8 |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | ja | Besteht der Vertrag bereits 3 Jahre, haben Sie Anspruch auf eine zinslose Stundung der Beiträge | § 28 Abs. 1, Seite 19 |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | ja | Die Beiträge stunden wir längstens für 12 Monate, bei mehrmaliger Beitragsstundung insgesamt höchstens für 24 Monate während der gesamten Vertragslaufzeit. | § 28 Abs. 1, Seite 19 |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | ja | Sie können in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) erklären, dass sich Ihr laufender Beitrag zum Beginn der nächsten Versicherungsperiode | § 20 Abs. 1, Seite 16 |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter) | ja | Sie können bei einer beitragspflichtigen Versicherung verlangen, dass sie zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode | § 30 Abs. 1, Seite 21 |
| Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | ja, bis 250 € | Eine Zuzahlung muss mindestens 250,00 EUR betragen. Die Summe aller Zuzahlungen darf 500.000,00 EUR nicht übersteigen. | § 21 Abs. 2, Seite 16 |
| Teilentnahmen vor Rentenbeginn | ja, bis 500 € | Die Auszahlung muss mindestens 500,00 EUR betragen. | § 22 Abs. 1, Seite 16 |
| Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfung | ja | erklären, dass ab dem Beginn des nächsten Versicherungsjahres planmäßige Erhöhungen Ihrer Beiträge nach Maßgabe der "Besonderen Bedingungen für die Rentenversicherung mit NÜRNBERGER Plus" erfolgen | § 18 Abs. 1, Seite 15 |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatz | nicht geregelt |  |  |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |  |  |
| Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | Ihren Vertrag können Sie vor dem Rentenzahlungsbeginn jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode | § 29 Abs. 1, Seite 20 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | Dieser gesamte Auszahlungsbetrag entspricht dem gesamten Vertragswert aus dem fondsgebundenen Topf, dem sicheren Topf und den Bewertungsreserven. | § 29 Abs. 2, Seite 20 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | keine | Einen Stornoabzug (§ 169 Absatz 5 VVG) nehmen wir nicht vor. | § 29 Abs. 2, Seite 20 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | ja | Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Jahre der Beitragszahlungsdauer ergibt (sogenannter Mindestwert). | § 34 Abs. 3, Seite 24 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | Betrag ist auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt. | § 34 Abs. 2, Seite 24 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | ja | Eine Wiederinkraftsetzung der Hauptversicherung nach erfolgter Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung setzt keine Gesundheitsprüfung voraus | § 30 Abs. 5, Seite 21 |
| Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente) | nein | Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und verpfänden | § 11 Abs. 3, Seite 11 |
| Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz | nein |  |  |
| Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen) | nein |  |  |
| Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflicht | nicht geregelt |  |  |
| PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zins | nicht geregelt |  |  |
| Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen) | nicht geregelt |  |  |
| Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherung | ja | Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände | § 7 Abs. 1, Seite 7 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | keine | Die Todesfallleistung aus der Hauptversicherung leisten wir auch dann, wenn die versicherte Person im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen | § 5 Abs. 1, Seite 8 |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | keine | oder durch den Einsatz bzw. das Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen gestorben ist | § 5 Abs. 1, Seite 8 |
| Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlung | ja | Bei Rentenzahlungsbeginn haben Sie uns auf Ihre Kosten einen amtlichen Lebens- und Altersnachweis zur versicherten Person vorzulegen. | § 8 Abs. 1 a, Seite 10 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |
| Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsse | ja | Sie erhalten von uns vor Beginn der Rentenzahlung jährlich eine Mitteilung über den aktuellen Stand Ihres Vertragswerts. | § 3 Abs. 4, Seite 7 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung mit Pflege-Option (GN 331540)

```text
[Seite 1]
                                                                                                         NÜRNBERGER
                                                                                                         Lebensversicherung AG


                  Allgemeine Bedingungen für die NÜRNBERGER Fondsgebundene Rentenver-
                  sicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und Pflege-Option
                  GN331540_202501

                  Inhalt


                  Leistung                                                               § 23     Wie können Sie Risiken selbst managen?

                  §1        Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit auf-      § 24     Wie können Sie Fonds oder Depots wechseln?
                            geschobener Rentenzahlung?
                                                                                         § 25     Was ist unser kursorientiertes Ablaufmanagement und wie
                  §2        Welche Leistungen erbringen wir?                                      können Sie es nachträglich aktivieren?

                  §3        Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                       § 26     Was ist Rebalancing und wie können Sie es wann ein-
                                                                                                  schließen?
                  §4        Wann beginnt der Versicherungsschutz?
                                                                                         § 27     Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der
                  §5        Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder
                                                                                                  Fonds?
                            Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?
                                                                                         § 28     Welche anderen Möglichkeiten als eine Kündigung oder
                  §6        Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?
                                                                                                  eine Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung haben
                  §7        Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und                   Sie bei Zahlungsschwierigkeiten?
                            welche Folgen hat ihre Verletzung?
                                                                                         § 29     Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leis-
                  §8        Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?                tungen erbringen wir?

                  § 8a      Was ist zu beachten, wenn eine Erhöhung der Rente wegen      § 30     Wann können Sie Ihren Vertrag in eine prämienfreie Versi-
                            Pflegebedürftigkeit verlangt wird?                                    cherung umwandeln und welche Auswirkungen hat dies?

                  §9        Wo sind die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen?       Optionen spätestens 1 Monat vor Rentenzahlungsbeginn

                  § 10      Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?                § 31     Wann müssen Sie spätestens eine vollständige Kapitalabfin-
                                                                                                  dung erklären?
                  § 11      Wer erhält die Leistung?
                                                                                         § 32     Wann müssen Sie spätestens eine teilweise Kapitalabfin-
                  Beitrag                                                                         dung erklären?
                  § 12      Wie verwenden wir Ihre Beiträge?                             § 33     Wann müssen Sie spätestens den Wechsel der Überschuss-
                  § 13      Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?                      verwendung im Rentenbezug erklären?

                  § 14      Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig      Optionen im Rentenbezug
                            zahlen?                                                      § 33a    Wie können Sie sich Geld während des Rentenbezuges aus-
                  Optionen während der Aufschubdauer, Kündigung und Umwand-                       zahlen lassen (Entnahme im Rentenbezug)?
                  lung in eine prämienfreie Versicherung                                 § 33b    Was ist die Pflege-Option und wie können Sie sie ausüben?
                  § 15      Wie können Sie die garantierte Erlebensfallleistung ändern   Kosten
                            und wann ändert sie sich automatisch?
                                                                                         § 34     Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart?
                  § 16      Wie können Sie den Rentenzahlungsbeginn verlegen?
                                                                                         § 35     Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?
                  § 17      Wie können Sie den Tarif wechseln?
                                                                                         Sonstige Vertragsbestimmungen
                  § 18      Wie können Sie nachträglich planmäßige Erhöhungen ein-
                            schließen (Dynamik)?                                         § 36     Was gilt, wenn sich Ihre Postanschrift und/oder Ihr Name
                                                                                                  ändern?
                  § 19      Was gilt für außerplanmäßige Erhöhungen der Beiträge und
                            der Leistungen?                                              § 37     Welche weiteren Mitteilungspflichten haben Sie?

                  § 20      Was gilt für Reduzierungen der Beiträge und der Leis-        § 38     Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
                            tungen?
                                                                                         § 39     Streitschlichtungsstelle, Aufsichtsbehörde und Gerichts-
                  § 21      Was gilt, wenn Sie Zuzahlungen leisten wollen?                        stand
GN331540_202501


                  § 22      Wie können Sie sich vorzeitig Geld auszahlen lassen (Ent-    Begriffsbestimmungen
                            nahme)?


                                                                                                                                                     Seite 1

[Seite 2]
                                                                                                        NÜRNBERGER
                                                                                                        Lebensversicherung AG


                  Leistung                                                              Unser Flexibilitätsversprechen

                  § 1 Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit aufge-         (1) Mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten können Sie Ihren Ver-
                      schobener Rentenzahlung?                                          trag auch nach Vertragsabschluss selbstständig flexibel gestalten.
                                                                                        Selbstständig bedeutet: Die unter Buchstabe a genannten, nach-
                  Mit Ihrer Fondsgebunden Rentenversicherung können Sie eine Al-        träglichen Vertragsänderungen bedürfen nicht unserer Zustimmung.
                  tersversorgung aufbauen. Wenn die versicherte Person den Renten-      Es handelt sich um einseitige Optionen, die durch den Zugang Ihrer
                  zahlungsbeginn erlebt, zahlen wir ab dann die vereinbarte Rente,      entsprechenden Erklärung in Textform (z. B. Papierform, E-Mail)
                  solange die versicherte Person lebt. Sie können anstelle der Rente    wirksam werden. Maßgebliche Fristen für die Ausübung der Op-
                  eine Kapitalauszahlung zum Rentenzahlungsbeginn verlangen. Im         tionen und der Zeitpunkt des Wirksamwerdens sind in der jewei-
                  laufenden Rentenbezug können Sie sich ebenfalls Geld auszahlen        ligen Option genannt.
                  lassen (siehe § 33a).
                  Ein Vorteil der Fondsgebundenen Rentenversicherung entsteht bei       a) Vor Rentenzahlungsbeginn:
                  laufender Beitragszahlung durch ihre Langfristigkeit. Die mit dem
                  Kauf von Anteilen verbundenen Schwankungsrisiken mindern sich         • Änderung Ihrer garantierten Erlebensfallleistung (siehe § 15)
                  dadurch. Es erfolgt bei laufender Beitragszahlung über viele Stich-   • Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach vorne oder hinten
                  tage (siehe Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa) hinweg ein         (siehe § 16)
                  Anteilskauf zu den dann jeweils aktuellen Fondskursen. Bei nied-      • Tarifwechsel (siehe § 17)
                  rigen Kursen werden automatisch mehr Anteile erworben als bei         • Dynamik: nachträglicher Einschluss von planmäßigen Erhöhungen
                  hohen. Es entsteht ein Durchschnittskosteneffekt (sogenannter           nach NÜRNBERGER Plus (siehe § 18)
                  Cost-Average-Effekt). Je länger der Vertrag läuft und je niedriger    • Außerplanmäßige Erhöhung von Beiträgen und Leistungen (siehe
                  Sie die Garantie in Ihrem Vertrag festsetzen, desto größer fällt        § 19)
                  dieser Cost-Average-Effekt aus.                                       • Außerplanmäßige Reduzierung von Beiträgen und Leistungen
                  Um die Langfristigkeit einer Rentenversicherung attraktiv zu ge-        (siehe § 20)
                  stalten und Ihnen Reaktionsmöglichkeiten auf sich ändernde Leben-     • Zuzahlungen (siehe § 21)
                  sumstände zu geben, ermöglichen wir es Ihnen, dass Sie Ihren Ver-     • Auszahlungen (siehe § 22)
                  trag in vielfältiger Hinsicht individuell anpassen und zu Ihrem le-   • Fonds-/Depotwechsel (siehe § 24)
                  benslänglichen Wegbegleiter machen können. Weil uns diese Flexi-      • Nachträglicher Einschluss des kursorientierten Ablaufmanage-
                  bilität wichtig ist, geben wir Ihnen vorangestellt im Absatz 1 eine     ments (siehe § 25)
                  Übersicht über Ihre vor und nach dem Rentenzahlungsbeginn be-         • Nachträglicher Einschluss von Rebalancing (siehe § 26)
                  stehenden Gestaltungsmöglichkeiten und Optionen.                      • Stundung der Beiträge (siehe § 28)
                                                                                        • Wiederinkraftsetzung (siehe § 30)
                  Wir stellen Ihnen im Anschluss daran detailliert dar, wie der Ver-
                  tragswert bis zum Rentenzahlungsbeginn gebildet wird (siehe Ab-       b) Spätestens 1 Monat vor dem Rentenzahlungsbeginn:
                  satz 2). Bis zum Rentenzahlungsbeginn legen wir Ihre Sparbeiträge
                  (Beiträge abzüglich Kosten) auf 2 verschiedene Arten an, die Sie      • Kapitalwahl: vollständig (siehe § 31) oder teilweise (siehe § 32)
                  sich wie 2 Töpfe vorstellen können:                                   • Änderung der Art der Überschussverwendung im Rentenbezug
                                                                                          (siehe § 33)
                  • im fondsgebundenen Topf erfolgt die Anlage in der von Ihnen
                    gewählten Investmentanlage und                                      c) Im Rentenbezug:
                  • im sicheren Topf zu einer garantierten Verzinsung.
                                                                                        • Auszahlungen (siehe § 33a)
                  Die Aufteilung Ihrer Sparbeiträge auf beide Töpfe wird von uns für    • Pflege-Option (siehe § 33b)
                  Sie automatisch so vorgenommen, dass die von Ihnen gewählte
                  Höhe der garantierten Erlebensfallleistung zum Rentenzahlungsbe-      Anlage bis zum Rentenzahlungsbeginn in 2 Töpfen
                  ginn gesichert ist. Die Erlebensfallleistung ist der zum Rentenzah-
                  lungsbeginn zur Verrentung zur Verfügung stehende Vertragswert        (2) Von den Beiträgen, die Sie an uns zahlen, ziehen wir zunächst
                  Ihrer Versicherung. Dabei legen wir dem sicheren Topf eine garan-     Kosten ab. Die Beiträge nach Abzug der beitragsabhängigen Kosten
                  tierte Verzinsung von 1 % p. a. zugrunde. Zum Rentenzahlungsbe-       nennen wir "Sparbeiträge". Mit den Sparbeiträgen erfolgt der
                  ginn wird der Wert des fondsgebundenen Topfes in den sicheren         Aufbau des Vertragswerts bis zum Rentenzahlungsbeginn.
                  Topf übertragen. Ab dann erfolgt also die gesamte Anlage risikolos
                  im sicheren Topf (siehe Absatz 3) und wir zahlen Ihnen daraus eine    Ihre Sparbeiträge legen wir auf 2 verschiedene Arten an, die Sie sich
                  lebenslang garantierte Rente. Mit welchen Garantien und mit wel-      wie 2 Töpfe vorstellen können:
                  cher Besserprüfung wir die Höhe der Rente zum Beginn der Renten-
                  zahlung ermitteln, erläutern wir Ihnen unter Absatz 4.                • Der fondsgebundene Topf ist der Geldwert der Anteile in der von
                  Ist die versicherte Person zum Rentenzahlungsbeginn oder während        Ihnen gewählten Investmentanlage (siehe Buchstabe a). Der Geld-
                  des Rentenbezugs pflegebedürftig, können Sie eine Erhöhung der          wert des fondsgebundenen Topfes ergibt sich aus den Anteilen
GN331540_202501


                  Rente beantragen (siehe § 33b).                                         und ihrem jeweiligen Anteilswert. Wie sich der fondsgebundene
                                                                                          Topf entwickelt, hängt unmittelbar von der Fondsentwicklung ab;
                                                                                          das Risiko dafür tragen Sie bis zum Rentenzahlungsbeginn.
                                                                                        • Der sichere Topf ist die sichere Anlage (siehe Buchstabe b). Das
                                                                                          Guthaben im sicheren Topf wird mit dem Rechnungszins verzinst;
                                                                                          das Risiko dafür trägt die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG.


                                                                                                                                                      Seite 2

[Seite 3]
                                                                                                          NÜRNBERGER
                                                                                                          Lebensversicherung AG


                  Der Geldwert aus dem fondsgebundenen Topf und dem sicheren              Währungen geführt werden, können Schwankungen der Währungs-
                  Topf ergibt zusammen den "Vertragswert". Der für die Garantie be-       kurse den Wert der Anlage zusätzlich beeinflussen. Auch Bonitäts-
                  nötigte Teil Ihres Vertragswerts wird im sicheren Topf angelegt; der    und Zinsänderungsrisiken beeinflussen beispielsweise die Wertent-
                  übrige Teil im fondsgebundenen Topf. Haben Sie eine garantierte         wicklung Ihrer Investmentanlage und haben damit Einfluss auf die
                  Erlebensfallleistung von 0,00 EUR festgelegt, erfolgt der Aufbau        Höhe Ihrer Rente.
                  der Erlebensfallleistung vollständig im fondsgebundenen Topf und        Bei stetiger laufender Beitragszahlung erfolgt eine Glättung der
                  ist damit nicht garantiert. Im Gegenzug steigen Ihre Rendi-             Chancen und Risiken durch den Durchschnittskosteneffekt
                  techancen.                                                              (Cost Average-Effekt). Je länger der Vertrag läuft und je niedriger
                  Die Aufteilung Ihrer Sparbeiträge auf beide Töpfe wird von uns für      Sie die Garantie in Ihrem Vertrag festsetzen, desto größer fällt er
                  Sie automatisch so vorgenommen, dass die von Ihnen festgelegte          aus. Dieser Effekt besteht nicht bei einmaligen Zuzahlungen. Bei
                  garantierte Erlebensfallleistung erst zum Rentenzahlungsbeginn ge-      einer Zuzahlung wird der gesamte Sparanteil zu einem einzigen
                  sichert ist. Das bedeutet, dass wir Ihre Sparbeiträge so spät wie       Stichtag angelegt, weshalb damit sowohl höhere Risiken als auch
                  möglich in den sicheren Topf anlegen und zuvor in den fondsgebun-       höhere Chancen verbunden sind.
                  denen Topf. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie möglichst lange an
                  der Wertentwicklung des fondsgebundenen Topfes teilhaben und            bb) Der fondsgebundene Topf besteht aus Anteilen der zugehö-
                  somit Ihre Renditechancen steigen.                                      rigen Fonds und wird gesondert von unserem sicheren Topf ange-
                  Mit der flexibel änderbaren garantierten Erlebensfallleistung haben     legt. Der auf Ihren Vertrag entfallende Wert der Anteilseinheiten
                  Sie bei Vertragsabschluss festgelegt, welche Kapitalleistung zum        bildet zusammen mit dem sicheren Topf den Vertragswert.
                  Rentenzahlungsbeginn mindestens zur Verfügung steht. Diese Ga-          Die Verteilung eines jeden im fondsgebundenen Topf anzule-
                  rantie greift zum Rentenzahlungsbeginn, jedoch beispielsweise           genden Betrags wird in dem vereinbarten Verhältnis der im Depot
                  nicht bei Kündigung oder prämienfreier Umwandlung.                      enthaltenen Fonds bzw. entsprechend der von Ihnen gewählten An-
                  Eventuell anfallende Überschüsse werden immer vollständig im            lagestrategie vorgenommen.
                  fondsgebundenen Topf angelegt und erhöhen den fondsgebun-
                  denen Teil des Vertragswerts.                                           cc) Soweit die Erträge aus einem Fonds nicht ausgeschüttet werden,
                  Die zur Deckung des Todesfallrisikos und zur Absicherung von            fließen sie unmittelbar in diesen Fonds und erhöhen damit den Wert
                  schweren Erkrankungen gegebenenfalls erforderlichen, nach aner-         der Anteilseinheiten. Erträge aus einem Fonds, die ausgeschüttet
                  kannten Regeln der Versicherungsmathematik berechneten Risiko-          werden, rechnen wir in Anteilseinheiten des jeweiligen Fonds um
                  beiträge sowie die mittelbar in den Beitrag einkalkulierten Verwal-     und schreiben sie gut.
                  tungskosten entnehmen wir monatlich dem Vertragswert.
                  Rückständige Beiträge werden mit dem Vertragswert verrechnet,           dd) Bei den unten aufgeführten Ereignissen während der Laufzeit
                  wenn wir Leistungen erbringen sowie bei Kündigung (siehe § 29)          Ihres Vertrags berechnen wir den Geldwert des fondsgebundenen
                  und bei prämienfreier Umwandlung (siehe § 30). Dadurch können           Topfes. Diesen ermitteln wir dadurch, dass wir für jeden beteiligten
                  die garantierten Leistungen sinken.                                     Fonds die Anzahl der Anteilseinheiten mit dem am maßgebenden
                  Fondswechsel (siehe § 24), Rebalancing (siehe § 26) und das kurs-       Stichtag gültigen Rücknahmepreis multiplizieren und die Summe
                  orientierte Ablaufmanagement (siehe § 25) führen wir auf Wunsch         aus diesen Werten bilden.
                  für Sie ohne zusätzliche Kosten und ohne Entnahme aus dem Ver-
                  tragswert durch. Sie haben dadurch ohne ertragsmindernde Trans-         Maßgebender Stichtag ist für
                  aktionskosten eine hohe Flexibilität und verschiedene Möglich-
                  keiten, das Risiko selbst zu managen.                                   • die Berechnung der Rente (siehe § 2 Absatz 1): der letzte Bör-
                                                                                            sentag vor dem Rentenzahlungsbeginn.
                  a) Fondsgebundener Topf                                                 • die Todesfallleistung vor dem Rentenzahlungsbeginn (siehe § 2
                                                                                            Absatz 3): der letzte Börsentag vor dem Zugang der Meldung
                  Der fondsgebundene Topf ist das freie Fondsvermögen, das aus              über den Tod der versicherten Person bei unserer Generaldirek-
                  einem oder mehreren Fonds/Depots bestehen kann. Der fondsge-              tion, spätestens der letzte Börsentag vor dem Rentenzahlungsbe-
                  bundene Topf ist nur bis zum Rentenzahlungsbeginn vorhanden, der          ginn.
                  Geldwert der Anteile wird dann in den sicheren Topf umge-               • die Verwendung Ihres Beitrags (siehe § 12): der letzte Börsentag
                  schichtet.                                                                vor Fälligkeit des Beitrags.
                  Mit dem freien Fondsvermögen können Sie innerhalb unserer               • eine Änderung der garantierten Erlebensfallleistung (siehe § 15):
                  Fondsauswahl eigenständig die Chancen und Risiken der Anlage be-          der erste Börsentag nach Zugang der hinreichend bestimmten Än-
                  einflussen: anfänglich durch Ihre Fondsauswahl, später durch Fonds-       derungserklärung.
                  wechsel (siehe § 24). Mit dem fondsgebundenen Topf sind Sie un-         • eine Zuzahlung (siehe § 21): der erste Börsentag nach Zugang so-
                  mittelbar an der Wertentwicklung der gewählten Fonds beteiligt.           wohl der Optionserklärung als auch der Zuzahlung (späterer der
                                                                                            beiden Zeitpunkte).
                  aa) Da die Entwicklung der Vermögenswerte der Fonds nicht vor-          • eine Entnahme während der Aufschubdauer (siehe § 22): der erste
                  auszusehen ist, können wir für den fondsgebundenen Topf vor Ren-          Börsentag nach Zugang der Entnahmeerklärung.
                  tenzahlungsbeginn die Höhe der Rente nicht garantieren.                 • einen Fondswechsel (siehe § 24): der erste Börsentag nach Zu-
                  Sie haben bis zum Rentenzahlungsbeginn die Chance, einen Wert-            gang der hinreichend bestimmten Fondswechselerklärung.
GN331540_202501


                  zuwachs zu erzielen, insbesondere bei Kurssteigerungen. Bei Kurs-
                  rückgängen tragen Sie im Gegenzug das Risiko der Wertminderung.         Bei einer Änderung der garantierten Erlebensfallleistung, einer Zu-
                  Wertminderungen bis hin zum Totalverlust können auch bei unplan-        zahlung, einer Entnahme oder einem Fondswechsel können Sie be-
                  mäßigen Veränderungen der Fonds (siehe § 27) entstehen. Bei-            stimmen, dass Sie ausnahmsweise erst eine spätere Vornahme der
                  spielsweise kann die Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme der        Option wünschen.
                  Anteile aussetzen. Bei Werten, die nicht in Euro, sondern in anderen


                                                                                                                                                      Seite 3

[Seite 4]
                                                                                                         NÜRNBERGER
                                                                                                         Lebensversicherung AG


                  Dann ist maßgebender Stichtag für                                       Anlage ab Rentenzahlungsbeginn

                  • eine spätere Änderung der garantierten Erlebensfallleistung (siehe    (3) Wenn Sie nicht von Ihrem Recht auf eine vollständige Kapitalab-
                    § 15): der erste Börsentag ab dem gewünschten Änderungszeit-          findung Gebrauch machen, wird der Geldwert des fondsgebun-
                    punkt.                                                                denen Topfes bei Beginn der Rentenzahlung in den sicheren Topf
                  • eine spätere Zuzahlung (siehe § 21): der erste Börsentag ab dem       umgeschichtet. Ab dann legen wir den Vertragswert vollständig im
                    gewünschten Zeitpunkt, wenn uns sowohl die Optionserklärung           sicheren Topf an, d. h. in unserer sicheren Anlage.
                    als auch bereits die Zuzahlung vorliegt.                              Ihr Versicherungsvertrag und die Höhe der Rente nehmen nicht
                  • eine spätere Entnahme (siehe § 22): der erste Börsentag ab dem        mehr an der weiteren Entwicklung der Fonds teil. Das Risiko einer
                    gewünschten Entnahmezeitpunkt.                                        Wertminderung bei Kursrückgängen entfällt.
                  • einen späteren Fondswechsel (siehe § 24): der erste Börsentag ab
                    dem gewünschten Wechselzeitpunkt.                                     Garantierter Rentenfaktor, garantierte Mindestrente und Besser-
                                                                                          prüfung
                  ee) Wenn wir Versicherungsleistungen erbringen, müssen wir unter
                  Zugrundelegung des Stichtags und der Kurswerte Erhebungen zur           (4) Die im Vertrag beinhalteten Garantien sind im Versicherungs-
                  Höhe des Vertragswerts anstellen. Dies hat zur Folge, dass wir die      schein genannt und bei Vertragsänderungen im entsprechenden
                  erste Monatsrente bzw. die Kapitalabfindung in der Regel erst           Nachtrag.
                  14 Tage nach Rentenzahlungsbeginn zahlen können (siehe § 8 Ab-          Für den gesamten Vertragswert (aus dem fondsgebundenen Topf
                  satz 2). Bei Tod der versicherten Person erweitert sich der Bearbei-    und dem sicheren Topf) garantieren wir einen Rentenfaktor, für den
                  tungszeitraum auf 3 Wochen.                                             sicheren Topf zusätzlich eine in Euro garantierte Mindestrente. Bei
                                                                                          Rentenzahlungsbeginn nehmen wir eine Besserprüfung vor und es
                  b) Sicherer Topf                                                        wird gegebenenfalls eine über die Garantie(n) hinausgehende zu-
                                                                                          sätzliche Überschussrente gezahlt (siehe § 2 Absatz 1).
                  Der sichere Topf ist die sichere Anlage. Mit ihr wird die garantierte
                  Erlebensfallleistung finanziert. Diese garantierte Erlebensfallleis-    a) Wir garantieren Ihnen bei Vertragsabschluss einen Umrechnungs-
                  tung kann nicht sinken, solange Sie keine wesentlichen Änderungen       faktor für die Verrentung des bei Rentenzahlungsbeginn vorhan-
                  an Ihrem Vertrag vornehmen (wie z. B. Senken der garantierten Erle-     denen Vertragswerts in eine Rente nach § 2 Absatz 1. Der garan-
                  bensfallleistung (siehe § 15)).                                         tierte Rentenfaktor bietet Ihnen die Sicherheit, dass eine etwaige
                  Im sicheren Topf findet vor dem Rentenzahlungsbeginn nur ein Ver-       erhebliche Verschlechterung der Rechnungsgrundlagen bis zum
                  mögensaufbau statt, wenn Sie eine garantierte Erlebensfallleistung      Rentenzahlungsbeginn nicht zu Ihren Lasten geht.
                  höher als 0,00 EUR festgelegt haben. Diese garantierte Erlebens-        Der garantierte Rentenfaktor kann Sie bis zum Rentenzahlungsbe-
                  fallleistung ist erst zum Rentenzahlungsbeginn gesichert; das be-       ginn allerdings nicht vor den Risiken der Wertminderung des fonds-
                  deutet, dass wir Ihre Sparbeiträge so spät wie möglich in den si-       gebundenen Topfes (siehe Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchsta-
                  cheren Topf anlegen und zuvor im fondsgebundenen Topf. Das hat          be aa) schützen.
                  für Sie den Vorteil, dass Sie möglichst lange an der Wertentwick-
                  lung des fondsgebundenen Topfes teilhaben und somit Ihre Rendi-         b) Wir garantieren Ihnen für den aus dem sicheren Topf garantierten
                  techancen steigen.                                                      Wert eine garantierte Mindestrente in Euro. Die Garantie beruht auf
                  Dies kann zum Beispiel dazu führen, dass in den ersten Vertrags-        der festgelegten garantierten Erlebensfallleistung.
                  jahren die Sparbeiträge vollständig dem fondsgebundenen Topf zu-
                  geführt werden, obwohl Sie eine garantierte Erlebensfallleistung        § 2 Welche Leistungen erbringen wir?
                  höher als 0,00 EUR festgelegt haben.
                  Wann genau wir mit der Finanzierung der Garantie im sicheren Topf       Im Folgenden beschreiben wir Ihnen unsere vertraglichen Leis-
                  beginnen, ist insbesondere von der von Ihnen festgelegten garan-        tungen bei Rentenzahlungsbeginn (siehe Absätze 1, 2 und 5) sowie
                  tierten Erlebensfallleistung, der Aufschub- und der Beitragszah-        bei Tod der versicherten Person (siehe Absätze 3 bis 5).
                  lungsdauer, der Höhe Ihrer Sparbeiträge sowie dem Rechnungszins         Sollte die versicherte Person zum oder nach Rentenzahlungsbeginn
                  abhängig. Solange die Finanzierung der Garantie noch nicht be-          pflegebedürftig sein, können Sie mittels der Pflege-Option (siehe
                  gonnen hat, sind bei Kündigung oder Beitragsfreistellung nur fonds-     §§ 8a und 33b) diese Leistungen modifizieren (Erhöhung der Rente,
                  gebundene Werte aus dem fondsgebundenen Topf vorhanden; in              Fortfall einer eventuell noch vorhandenen Todesfallleistung).
                  diesem Fall sind keine Rückkaufswerte und keine beitragsfreien          Welche Leistungen wir bei Kündigung oder nach prämienfreier Um-
                  Summen garantiert.                                                      wandlung erbringen, erklären wir dagegen unter den §§ 29 und 30.
                  Haben Sie bei Vertragsabschluss oder während der Aufschubdauer
                  Ihre persönliche Maximalgarantie ausgewählt, legen wir Ihre Spar-       Rente
                  beiträge nur im sicheren Topf an.
                  Eventuelle Überschüsse werden dagegen - unabhängig von der ga-          (1) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungs-
                  rantierten Erlebensfallleistung - nicht dem sicheren Topf, sondern      beginn, zahlen wir eine Rente, solange die versicherte Person lebt.
                  immer vollständig dem fondsgebundenen Topf zugeführt.                   Wir zahlen die Rente monatlich, jeweils zum Monatsersten. Die
                                                                                          Rente kann nicht niedriger, aber zu Ihren Gunsten höher als die ver-
GN331540_202501


                                                                                          einbarte garantierte Mindestrente sein.
                                                                                          Wir berechnen die Rente aus dem zum Rentenzahlungsbeginn vor-
                                                                                          handenen, gesamten Vertragswert und der Beteiligung an den Be-
                                                                                          wertungsreserven.
                                                                                          Der gesamte Vertragswert ist der Geldwert aus dem fondsgebun-
                                                                                          denen Topf und dem sicheren Topf; vermindert um Beitragsrück-


                                                                                                                                                      Seite 4

[Seite 5]
                                                                                                       NÜRNBERGER
                                                                                                       Lebensversicherung AG


                  stände. Bei der Berechnung der Rente führen wir 3 Schritte durch.     se(r) von der zur Berechnung der garantierten Mindestrente ver-
                  In Schritt 1 berechnen wir die ab Rentenzahlungsbeginn garantierte    wandten Rententafel oder dem dortigen Rechnungszins abweichen.
                  Rente. In Schritt 2 berechnen wir die rechnungsmäßige Rente und       Sind bei Rentenzahlungsbeginn bei uns mehrere vergleichbare Ren-
                  in Schritt 3 ermitteln wir die Höhe Ihrer Rente durch eine Besser-    tenversicherungen mit unterschiedlichen Rentenfaktoren neu ab-
                  prüfung.                                                              schließbar, wird die Rente zu Ihren Gunsten mit dem höchsten
                                                                                        dieser Rentenfaktoren berechnet.
                  a) Schritt 1: Berechnung der ab Rentenzahlungsbeginn garantierten     Können bei Rentenzahlungsbeginn bei uns keine vergleichbaren
                  Rente anhand des garantierten Rentenfaktors                           Rentenversicherungen abgeschlossen werden, wird der Renten-
                                                                                        faktor von uns nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathe-
                  In den Allgemeinen Vertragsdaten nennen wir Ihnen die garantierte     matik und unter Mitwirkung eines unabhängigen Treuhänders ange-
                  Mindestrente und den garantierten Rentenfaktor. Zum Rentenzah-        messen so festgesetzt, dass die dauernde Erfüllbarkeit der Versiche-
                  lungsbeginn werden der vorhandene, gesamte Vertragswert und die       rungsleistung gewährleistet ist. Der Treuhänder hat die Angemes-
                  Beteiligung an den Bewertungsreserven mit dem garantierten Ren-       senheit der Rechnungsgrundlagen zu prüfen und zu bestätigen.
                  tenfaktor verrentet und es ergibt sich eine ab Rentenzahlungsbe-
                  ginn garantierte Rente. Die Höhe der garantierten Rente entspricht    c) Schritt 3: Besserprüfung
                  mindestens der garantierten Mindestrente. Der garantierte Renten-
                  faktor beträgt 85 % des Rentenfaktors, der sich aus einem Rech-       Bei der Ermittlung der Höhe der Rente nehmen wir eine Besserprü-
                  nungszins von 1 % p. a., unserer anerkannten unternehmenseigenen      fung vor. Ist die rechnungsmäßige Rente nach Schritt 2 höher als
                  Rententafel NÜRNBERGER Tafel 2013 R, dem Kalenderjahr der             die ab Rentenzahlungsbeginn garantierte Rente nach Schritt 1,
                  Geburt der versicherten Person, dem Lebensalter der versicherten      zahlen wir die rechnungsmäßige Rente. Die rechnungsmäßige Rente
                  Person bei Rentenzahlungsbeginn, der vertraglichen Todesfallleis-     ist ab dann vollständig garantiert, also auch der sich ergebende, die
                  tung im Rentenbezug sowie den bei Vertragsabschluss geltenden         garantierte Rente übersteigende Teil. Ist die rechnungsmäßige
                  Kosten ergibt.                                                        Rente niedriger, erhalten Sie die garantierte Rente.
                                                                                        Nach Rentenzahlungsbeginn gegebenenfalls anfallende weitere
                  b) Schritt 2: Berechnung der rechnungsmäßigen Rente                   Überschüsse dienen nur zur Erhöhung der rechnungsmäßigen Rente
                                                                                        und nicht zur Erhöhung der ab Rentenzahlungsbeginn garantierten
                  Im zweiten Schritt ermitteln wir die rechnungsmäßige Rente unter      Rente. Dies kann dazu führen, dass wir im Rentenbezug erst dann
                  Zugrundelegung der für unser vergleichbares Neugeschäft gel-          eine höhere Rente als die garantierte Rente leisten, wenn Über-
                  tenden Rechnungsgrundlagen (Tafel, Zins) sowie den bei Vertrags-      schüsse im Rentenbezug dazu geführt haben, dass die durch diese
                  abschluss für den Rentenbezug festgelegten Kosten. Der zum Ren-       Überschüsse erhöhte rechnungsmäßige Rente die garantierte Rente
                  tenzahlungsbeginn vorhandene, gesamte Vertragswert und die Be-        übersteigt. Wir prüfen bei jeder Monatsrentenzahlung einzeln, ob
                  teiligung an den Bewertungsreserven werden mit dem nach diesen        die rechnungsmäßige Rente samt aller im Rentenbezug entstan-
                  Rechnungsgrundlagen ermittelten Rentenfaktor verrentet und es         denen Überschüsse sowie der Beteiligung an den Bewertungsre-
                  ergibt sich die sogenannte rechnungsmäßige Rente.                     serven nach Rentenzahlungsbeginn höher ist als die garantierte
                  Diesen Rentenfaktor ermitteln wir nach anerkannten Regeln der         Rente und zahlen immer den höheren Betrag:
                  Versicherungsmathematik mit unserem dann aktuellen Rechnungs-
                  zins, dem Kalenderjahr der Geburt der versicherten Person, dem Le-    • Ist die rechnungsmäßige Rente höher als die ab Rentenzahlungs-
                  bensalter der versicherten Person bei Rentenzahlungsbeginn, der         beginn garantierte Rente, zahlen wir die rechnungsmäßige Rente.
                  vertraglichen Todesfallleistung im Rentenbezug und unserer dann       • Ist die rechnungsmäßige Rente hingegen geringer als die ab Ren-
                  aktuellen unternehmenseigenen anerkannten Rententafel sowie der         tenzahlungsbeginn garantierte Rente, zahlen wir die garantierte
                  zu Vertragsbeginn festgelegten Kosten für die Rentenbezugszeit.         Rente.
                  Maßgeblich sind Rechnungszins und Rententafel in der Beitragskal-
                  kulation vergleichbarer, dann bei uns zum Verkauf geöffneter Ren-     Beispiel 1: Beträgt Ihre garantierte Rente aus Buchstabe a zum Ren-
                  tenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung.               tenzahlungsbeginn 500,00 EUR und es wird in der Berechnung aus
                  Vergleichbar sind zum Verkauf geöffnete sofort beginnende Ren-        Buchstabe b eine rechnungsmäßige Rente in Höhe von 700,00 EUR
                  tenversicherungen, die kumulativ folgende Merkmale aufweisen:         ermittelt, zahlen wir durch die Besserprüfung aus Buchstabe c eine
                                                                                        lebenslange Rente in Höhe von 700,00 EUR, die nicht mehr sinken,
                  • Zahlung einer lebenslangen Garantierente ab Rentenzahlungsbe-       gegebenenfalls aber steigen kann.
                    ginn;
                  • Möglichkeit des Versicherungsnehmers zum Einschluss einer Ren-      Beispiel 2: Beträgt Ihre garantierte Rente aus Buchstabe a zum Ren-
                    tengarantiezeit oder Todesfallleistung;                             tenzahlungsbeginn 500,00 EUR und es wird in der Berechnung aus
                  • keine Möglichkeit unsererseits zur Risikoprüfung;                   Buchstabe b eine rechnungsmäßige Rente in Höhe von 450,00 EUR
                  • vergleichbare Überschussbeteiligung ab Rentenzahlungsbeginn         ermittelt, zahlen wir durch die Besserprüfung aus Buchstabe c eine
                    (inhaltlich vergleichbar bezüglich der Art der Überschussanteile,   lebenslange Rente in Höhe von 500,00 EUR, die nicht mehr sinken,
                    der Bezugsgrößen und der Verwendung).                               gegebenenfalls aber steigen kann.
                  Beispiel: Zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihres Vertrags war in
                  diesem Sinne der Tarif NR3303 vergleichbar.                           Ergibt sich zu Beginn der Rentenzahlung eine garantierte Monats-
GN331540_202501


                                                                                        rente von weniger als 25,00 EUR, wird anstelle der Rente das ge-
                  Die bei der Berechnung der rechnungsmäßigen Rente verwendete          samte vorhandene Kapital ausgezahlt. Mit dieser Auszahlung
                  Rententafel und/oder der Rechnungszins werden von einem unab-         werden die Versicherung sowie unsere Leistungspflicht beendet.
                  hängigen Treuhänder auf ihre Angemessenheit überprüft, falls die-


                                                                                                                                                    Seite 5

[Seite 6]
                                                                                                          NÜRNBERGER
                                                                                                          Lebensversicherung AG


                  Kapitalabfindung                                                         rechnungsmäßiger Rente und Überschussrente niedriger sein als die
                                                                                           garantierte Rente, zahlen wir die garantierte Rente.
                  (2) Sie können bestimmen, dass wir statt der Rente eine einmalige
                  Leistung (Kapitalabfindung) zahlen. Dieses Kapitalwahlrecht besteht      § 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
                  bei Rentenzahlungsbeginn (siehe § 31). Sie können die Kapitalwahl
                  ganz oder teilweise ausüben (siehe § 32). Im laufenden Renten-           (1) Die Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit erhalten nach
                  bezug können Sie sich Geld auszahlen lassen (siehe § 33a).               § 153 VVG eine Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Beteili-
                                                                                           gung an den Überschüssen und den Bewertungsreserven. Die Über-
                  Unsere Leistungen bei Tod der versicherten Person vor Renten-            schüsse und die Bewertungsreserven ermitteln wir nach handels-
                  zahlungsbeginn                                                           und aufsichtsrechtlichen Vorschriften und veröffentlichen sie jähr-
                                                                                           lich im Geschäftsbericht.
                  (3) Stirbt die versicherte Person vor dem Rentenzahlungsbeginn,
                  zahlen wir als Todesfallleistung den gesamten Vertragswert zuzüg-        Wir erläutern Ihnen,
                  lich gegebenenfalls vorhandener Werte aus der Beteiligung an den
                  Bewertungsreserven aus und der Vertrag endet.                            • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss un-
                  Ist die versicherte Person zum Todeszeitpunkt jünger als 7 Jahre,          seres Unternehmens ermitteln (Absatz 2),
                  zahlen wir als Todesfallleistung abweichend maximal den Betrag der       • wie die Überschussbeteiligung Ihres konkreten Vertrags erfolgt
                  gewöhnlichen Beerdigungskosten (siehe § 150 Absatz 4 VVG -                 (Absatz 3),
                  Stand 2024: 8.000,00 EUR).                                               • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren
                                                                                             können (Absatz 4) und
                  Unsere Leistung bei Tod der versicherten Person nach (gegebe-            • wie wir die Überschüsse Ihres Vertrags verwenden (Absatz 5).
                  nenfalls verlegtem) Rentenzahlungsbeginn
                                                                                           Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über-
                  (4) Stirbt die versicherte Person nach dem (gegebenenfalls ver-          schuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir diesen?
                  legten) Rentenzahlungsbeginn im Rentenbezug und war die Pflege-
                  Option nicht ausgeübt, zahlen wir eine Todesfallleistung und der         (2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres
                  Vertrag endet. Die Todesfallleistung ist der Vertragswert zum Ren-       Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und
                  tenzahlungsbeginn (inklusive der Beteiligung an den Bewertungsre-        aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahres-
                  serven) abzüglich der rechnungsmäßigen Renten für den Zeitraum           abschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für die
                  vom Rentenzahlungsbeginn bis zum Zeitpunkt des Todes der versi-          Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge zur
                  cherten Person sowie abzüglich im Rentenbezug bereits geleisteter        Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vor-
                  Entnahmen (siehe § 33a).                                                 gaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Mindestbei-
                  Ist die Todesfallleistung abzüglich bereits geleisteter Rentenzah-       tragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungs-
                  lungen sowie abzüglich im Rentenbezug bereits geleisteter Ent-           verordnung).
                  nahmen aufgebraucht oder haben Sie die Pflege-Option ausgeübt,           Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses
                  ist keine Todesfallleistung mehr versichert (siehe §§ 8a, 33b). Stirbt   führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit
                  die versicherte Person erbringen wir in diesen Fällen keine Leistung     wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberech-
                  und der Vertrag endet.                                                   tigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn der
                                                                                           Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des
                  Unsere Leistung aus der Überschussbeteiligung                            Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für
                                                                                           Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Über-
                  (5) Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit        schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in ge-
                  an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven (siehe § 3).           setzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zu-
                                                                                           stimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. Ansprüche auf eine be-
                  a) Vor Rentenzahlungsbeginn verwenden wir entstehende Über-              stimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrags an den Überschüssen
                  schüsse zur Erhöhung des Vertragswerts (siehe § 3 Absatz 5 Buch-         und den Bewertungsreserven ergeben sich hieraus noch nicht. Wir
                  stabe a).                                                                haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherungen, Ri-
                                                                                           sikoversicherungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Be-
                  b) Zum Rentenzahlungsbeginn wandeln wir den gesamten Vertrags-           standsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten
                  wert (Geldwert des fondsgebundenen und des sicheren Topfes)              Risiken zu berücksichtigen.
                  sowie der Beteiligung an den Bewertungsreserven gemäß Absatz 1
                  in eine Rente um. Damit sind die während der Ansparphase erwor-          Wie erfolgt die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags?
                  benen Ansprüche aus der Überschussbeteiligung und an den Be-
                  wertungsreserven abgegolten.                                             (3) a) Die Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen Bestands-
                                                                                           gruppen nach einem verursachungsorientierten Verfahren und zwar
                  c) Während des Rentenbezugs erfolgen weitere Überschusszuwei-            in dem Maß, wie die Bestandsgruppen zur Entstehung von Über-
                  sungen und Beteiligungen an den Bewertungsreserven nach § 3 Ab-          schüssen beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht zur
GN331540_202501


                  satz 5 Buchstabe c. Die sich daraus ergebende Rente (Überschuss-         Entstehung von Überschüssen beigetragen, bekommt sie keine
                  rente) berechnen wir jeden Monat und führen eine Prüfung durch.          Überschüsse zugewiesen.
                  Ergibt diese Prüfung, dass die Summe aus rechnungsmäßiger Rente          Ihr Vertrag erhält Anteile an den Überschüssen derjenigen Be-
                  und Überschussrente mindestens so hoch ist wie die ab Rentenzah-         standsgruppe, die in Ihren Allgemeinen Vertragsdaten genannt ist.
                  lungsbeginn garantierte Rente, zahlen wir die Summe aus rech-            Voraussetzung hierfür ist, dass der Bestandsgruppe Überschüsse zu-
                  nungsmäßiger Rente und Überschussrente. Sollte die Summe aus             gewiesen werden.


                                                                                                                                                       Seite 6

[Seite 7]
                                                                                                        NÜRNBERGER
                                                                                                        Lebensversicherung AG


                  Die Höhe der Überschussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir     a) Vor Rentenzahlungsbeginn
                  veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Geschäftsbe-
                  richt. Diesen können Sie bei uns anfordern.                           Ihr Vertrag erhält laufende Zins- sowie Risikoüberschussanteile. So-
                                                                                        fern im fondsgebundenen Topf ein Fonds kostenüberschussberech-
                  b) Bewertungsreserven können entstehen, wenn der Marktwert der        tigt ist, erhalten Sie monatlich, erstmals ein Jahr nach dem Versiche-
                  Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen im     rungsbeginn, laufende Kostenüberschussanteile. Falls ein Fonds
                  Geschäftsbericht ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven, die        kostenüberschussberechtigt ist, ist dies in den Allgemeinen Ver-
                  nach gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Be-   tragsdaten angegeben, andernfalls ist er es nicht.
                  teiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Ver-   Die laufenden Zins-, Risiko- und Kostenüberschussanteile werden zu
                  trägen nach einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig        Beginn eines jeden Monats immer vollständig dem fondsgebun-
                  rechnerisch zu.                                                       denen Topf gutgebracht.
                  Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir monatlich neu.          Bewertungsreserven können im sicheren Topf entstehen, nicht da-
                  Für die Bestimmung des Anteils einer anspruchsberechtigten Versi-     gegen im fondsgebundenen Topf. Wir legen jährlich nach einem
                  cherung                                                               verursachungsorientierten Verfahren den Beteiligungsfaktor für die
                                                                                        Zuteilung von Bewertungsreserven zu Ihrem Vertrag fest. Für die
                  • zum Zeitpunkt der Beendigung eines Vertrags vor Rentenzah-          Berechnung des Beteiligungsfaktors wird eine Maßzahl für Ihren
                    lungsbeginn bzw.                                                    Vertrag ermittelt, die den individuellen Beitrag Ihres Vertrags an der
                  • zum Beginn einer Rentenzahlung                                      Entstehung der Bewertungsreserven misst. Das Verhältnis dieser
                                                                                        Maßzahl zur Summe der für den gesamten Versichertenbestand er-
                  wird die zur Mitte des Vormonats aktuellste vorliegende Bewertung     mittelten Maßzahlen ergibt den Beteiligungsfaktor.
                  verwendet.                                                            Die absolute Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven zum
                  Für die Bestimmung der während der Rentenzahlung zuzuteilenden        Fälligkeitstermin ergibt sich durch Multiplikation des für Ihren Ver-
                  Bewertungsreserven werden einmal jährlich die zum Stichtag 30.09.     trag gültigen Beteiligungsfaktors mit den für diesen Termin ermit-
                  ermittelten Bewertungsreserven herangezogen.                          telten Bewertungsreserven.
                  Bei Beendigung der Ansparphase (durch Tod, vollständige Kündi-        Weitere Informationen zur Berechnung des Beteiligungsfaktors
                  gung, vollständige Kapitalabfindung oder Beginn der Rentenzah-        sowie die Höhe der für das jeweilige Jahresende ermittelten Bewer-
                  lung) gilt Folgendes: Wir teilen Ihrem Vertrag dann den für diesen    tungsreserven können Sie unserem Geschäftsbericht entnehmen.
                  Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven nach der      Während der Aufschubdauer erfolgt keine Zuteilung der Bewer-
                  jeweils geltenden gesetzlichen Regelung zu. Auch während des          tungsreserven, sondern dies erfolgt erst bei Rentenzahlungsbeginn
                  Rentenbezugs werden wir Sie entsprechend an den Bewertungsre-         (siehe Buchstabe b). Bei Kündigung Ihrer Versicherung oder bei Tod
                  serven beteiligen. Derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Beteili-     der versicherten Person wird die für diesen Termin ermittelte Betei-
                  gung in Höhe der Hälfte der zugeordneten Bewertungsreserven           ligung an den Bewertungsreserven ausgezahlt, wenn bis zu diesem
                  vor. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die      Zeitpunkt bereits Vertragswerte im sicheren Topf angelegt waren
                  Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt.   und deswegen Bewertungsreserven entstehen konnten.

                  Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht ga-         b) Bei Rentenzahlungsbeginn
                  rantieren?
                                                                                        Bei Rentenzahlungsbeginn wird aus dem Vertragswert einschließlich
                  (4) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen    der Beteiligung an den Bewertungsreserven mit den dann für unser
                  ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar     vergleichbares Neugeschäft geltenden Rechnungsgrundlagen (Zins,
                  sind. Wichtige Einflussfaktoren sind die Entwicklung des Kapital-     Tafel) die Höhe einer Gesamtrente ermittelt und eine Besserprü-
                  markts und der Kosten.                                                fung durchgeführt (siehe § 2 Absatz 1).
                  Aber auch die Entwicklung des versicherten Risikos ist von Bedeu-
                  tung. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also          c) Nach Rentenzahlungsbeginn
                  nicht garantiert werden. Sie kann auch 0,00 EUR sein. Sie erhalten
                  von uns vor Beginn der Rentenzahlung jährlich eine Mitteilung über    Die Überschusszuweisungen nach Rentenzahlungsbeginn dienen
                  den aktuellen Stand Ihres Vertragswerts. Die Überschussbeteiligung    der Erhöhung der rechnungsmäßigen Rente.
                  Ihres Vertrags ist im Vertragswert berücksichtigt.
                                                                                        • Haben Sie die dynamische Überschussrente gewählt, wird jährlich
                  Welche Überschüsse gibt es und wie werden sie verwendet?                die gesamte Überschusszuweisung zur Erhöhung der bis dahin er-
                                                                                          reichten rechnungsmäßigen Rente verwendet, erstmals zum Ende
                  (5) Es gibt nachstehende Überschüsse, die wir für Sie folgender-        des ersten Rentenbezugsjahres. Die jeweils erreichte Rentenhöhe
                  maßen verwenden:                                                        kann nicht mehr sinken. Diese Überschussrenten sind dann eben-
                                                                                          falls lebenslang garantiert und selbst wieder überschussberech-
                                                                                          tigt.
                                                                                        • Haben Sie eine teildynamische Bonusrente vereinbart, kann sich
                                                                                          die rechnungsmäßige Rente bereits ab Rentenzahlungsbeginn um
GN331540_202501


                                                                                          eine Zusatzrente und darüber hinaus jährlich um eine steigende
                                                                                          Rente erhöhen. Die Höhe der Zusatzrente bleibt so lange unverän-
                                                                                          dert, wie sich der hierfür maßgebende Überschussanteilsatz nicht
                                                                                          ändert. Nur bei einer Änderung des Überschussanteilsatzes erhöht
                                                                                          bzw. verringert sie sich nach anerkannten Regeln der Versiche-
                                                                                          rungsmathematik; gegebenenfalls kann sie auch ganz entfallen.


                                                                                                                                                     Seite 7

[Seite 8]
                                                                                                         NÜRNBERGER
                                                                                                         Lebensversicherung AG


                   Die steigende Rente wird jährlich aus den nicht für die Zusatzrente   § 6 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?
                   verwendeten Überschussanteilen nach anerkannten Regeln der
                   Versicherungsmathematik berechnet.                                    Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person erbringen wir
                   Ist eine teildynamische Bonusrente eingeschlossen, bleibt der Ein-    nach Maßgabe des § 2 unsere Todesfallleistung aus der Hauptversi-
                   schluss nur wirksam, wenn die versicherte Person zum Rentenzah-       cherung, unabhängig davon, ob bereits 3 Jahre seit Abschluss Ihres
                   lungsbeginn jünger als 76 Jahre ist. Ist die versicherte Person       Versicherungsvertrags vergangen sind.
                   beim Rentenzahlungsbeginn 76 Jahre oder älter (z. B. nach einer
                   Verlegung des Rentenzahlungsbeginns; siehe § 16) und war eine         § 7 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche
                   teildynamische Bonusrente vereinbart, wird die Überschussver-             Folgen hat ihre Verletzung?
                   wendungsart automatisch auf eine dynamische Überschussrente
                   geändert.                                                             Vorvertragliche Anzeigepflicht

                  Ein Wechsel der Überschussverwendungsart nach Rentenzahlungs-          (1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle
                  beginn muss spätestens 1 Monat vor dem Rentenzahlungsbeginn            Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in
                  erklärt werden.                                                        Textform (z. B. Papierform, E-Mail) gefragt haben, wahrheitsgemäß
                  Außerdem erfolgt in der Rentenbezugszeit eine Beteiligung an den       und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die
                  Bewertungsreserven. Diese wird einmal jährlich anhand der Renten-      für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem ver-
                  höhe und der vorhandenen Deckungsrückstellung der Rentenversi-         einbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
                  cherungen im Rentenbezug ermittelt, nach einem verursachungsori-       Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen
                  entierten Verfahren verteilt und zur Erhöhung der bis dahin er-        Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor
                  reichten rechnungsmäßigen Rente verwendet, erstmals zum Ende           Vertragsannahme in Textform stellen.
                  des ersten Rentenbezugsjahres.
                                                                                         (2) Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese - neben
                  § 4 Wann beginnt der Versicherungsschutz?                              Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der
                                                                                         Fragen verpflichtet.
                  (1) Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns
                  abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem in den Allgemeinen         (3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen
                  Vertragsdaten angegebenen Versicherungsbeginn kein Versiche-           Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefah-
                  rungsschutz. Zudem kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn        rerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie be-
                  Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 13 Absätze 2 und 3   handelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig
                  und § 14).                                                             gehandelt.

                  (2) Ist mit Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart       Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung
                  worden, wird dieser durch Absatz 1 nicht berührt.
                                                                                         (4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset-
                  § 5 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder         zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
                      Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?
                                                                                         • vom Vertrag zurücktreten,
                  Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher Ursache        • den Vertrag kündigen,
                  der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann, wenn die versi-   • den Vertrag ändern oder
                  cherte Person in Ausübung des Polizei- oder Wehrdienstes oder bei      • den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
                  inneren Unruhen gestorben ist.
                                                                                         können.
                  Hauptversicherung
                                                                                         Rücktritt
                  (1) Die Todesfallleistung aus der Hauptversicherung leisten wir auch
                  dann, wenn die versicherte Person im Zusammenhang mit kriegeri-        (5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können
                  schen Ereignissen oder durch den Einsatz bzw. das Freisetzen von       wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht,
                  ABC-Waffen/ -Stoffen gestorben ist.                                    wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeige-
                                                                                         pflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob
                  Zusatzversicherungen (sofern eingeschlossen)                           fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht,
                                                                                         falls wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen
                  (2) Wann unsere Leistung aus etwaigen Zusatzversicherungen aus-        (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) -
                  geschlossen oder eingeschränkt ist, können Sie den Bedingungen         auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Um-
                  für die jeweilige Zusatzversicherung entnehmen. Sofern einge-          stände geschlossen hätten.
                  schlossen, können dort für die jeweilige Zusatzversicherung z. B.
                  Ausschlüsse geregelt sein, etwa wenn der Versicherungsfall im Zu-      (6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
GN331540_202501


                  sammenhang mit inneren Unruhen, Strahlen, Kriegsereignissen oder       Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt
                  ABC-Waffen/-Stoffen eingetreten ist.                                   unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung trotzdem
                                                                                         bestehen:


                                                                                                                                                       Seite 8

[Seite 9]
                                                                                                          NÜRNBERGER
                                                                                                          Lebensversicherung AG


                  Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrer-      Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
                  heblichen Umstand, der
                                                                                          (14) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-
                  • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls   anpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei-
                  • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-          lung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hin-
                    pflicht                                                               gewiesen haben.

                  ursächlich war.                                                         (15) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
                  Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend ge-          Vertragsanpassung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder
                  nannten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt worden ist.    die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.

                  (7) Wird Ihr Versicherungsverhältnis durch Rücktritt aufgrund der       (16) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
                  Verletzung der Anzeigepflicht beendet, steht uns der Teil des Bei-      zur Vertragsanpassung nur innerhalb eines Monats geltend machen.
                  trags bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.                 Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung
                                                                                          der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht be-
                  (8) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir        gründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen
                  den Auszahlungsbetrag nach § 29 abzüglich eventuell rückständiger       wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
                  Beiträge. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.      Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben,
                                                                                          wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
                  Kündigung
                                                                                          (17) Nach Ablauf von 5 Jahren seit Vertragsabschluss erlöschen un-
                  (9) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verlet-     sere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpas-
                  zung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig er-      sung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten,
                  folgt ist, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von      können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
                  einem Monat kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht (§ 19 Absät-           Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, be-
                  ze 3 und 4 VVG) verzichten wir dann, wenn die Verletzung der An-        trägt die Frist 10 Jahre.
                  zeigepflicht schuldlos war.
                                                                                          Anfechtung
                  (10) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Ver-
                  trag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Bei-        (18) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entschei-
                  trag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis      dung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollstän-
                  der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen            dige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
                  hätten.                                                                 Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, können wir
                                                                                          Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der
                  (11) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach Maßgabe        Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis
                  des § 30 in eine prämienfreie Versicherung um.                          hatten. Absatz 8 gilt entsprechend. Wird Ihr Versicherungsverhältnis
                                                                                          durch unsere Anfechtung beendet, steht uns der Teil des Beitrags
                  Vertragsanpassung                                                       bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.

                  (12) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver-     Leistungserweiterung/Wiederherstellung des Vertrags
                  trag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Bei-
                  trag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis      (19) Die Absätze 1 bis 18 gelten entsprechend, wenn der Versiche-
                  der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen            rungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt wird und
                  hätten (Absatz 5 Satz 3 und Absatz 10), werden die anderen Bedin-       deshalb eine erneute Risikoprüfung vorgenommen wird. Die Fristen
                  gungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.             nach Absatz 17 beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung
                  Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden       des Vertrags bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten
                  die anderen Bedingungen erst ab der nächsten Versicherungspe-           Teils neu.
                  riode (d. h. zur nächsten Beitragsfälligkeit - mittags 12 Uhr) Ver-
                  tragsbestandteil.                                                       Erklärungsempfänger

                  (13) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie         (20) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsan-
                  unsere Mitteilung über die Vertragsanpassung erhalten haben,            passung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche Er-
                  fristlos kündigen, wenn                                                 klärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. Sofern Sie uns keine
                                                                                          andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem
                  • wir im Rahmen einer Vertragsanpassung den Beitrag um mehr als         Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung ent-
                    10 % erhöhen oder                                                     gegenzunehmen.
                  • wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand         Ist kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt
GN331540_202501


                    ausschließen.                                                         nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungs-
                                                                                          scheins als bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzu-
                  Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertrags-    nehmen.
                  anpassung hinweisen.


                                                                                                                                                        Seite 9

[Seite 10]
                                                                                                           NÜRNBERGER
                                                                                                           Lebensversicherung AG


                  § 8 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?               satz 6). Bitte kommen Sie und die versicherte Person den Mitwir-
                                                                                           kungspflichten deshalb in Ihrem Interesse nach.
                  (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können wir
                  verlangen, dass uns der Versicherungsschein und ein Zeugnis über         Nach Zugang der zur Prüfung der Pflegebedürftigkeit vorgelegten
                  den Tag der Geburt der versicherten Person sowie die Auskünfte           Unterlagen werden wir Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen mit-
                  nach § 37 vorgelegt werden.                                              teilen, ob wir die Pflegebedürftigkeit anerkennen bzw. Sie über den
                                                                                           Sachstand informieren. Bis zur Beendigung der zur Feststellung der
                  a) Bei Rentenzahlungsbeginn haben Sie uns auf Ihre Kosten einen          Pflegebedürftigkeit notwendigen Erhebungen werden wir Sie spä-
                  amtlichen Lebens- und Altersnachweis zur versicherten Person vor-        testens alle 4 Wochen über den Fortgang der Leistungsprüfung in-
                  zulegen. Bei vollständiger Auszahlung des vorhandenen Kapitals           formieren. Wenn zur Entscheidung weitere Unterlagen notwendig
                  sind                                                                     sind, fordern wir diese unverzüglich an.

                  • sowohl der Versicherungsschein                                         (2) Zu operativen Behandlungen, die der untersuchende oder be-
                  • als auch auf Ihre Kosten ein Lebensnachweis der versicherten           handelnde Arzt anordnet, um die Heilung zu fördern und/oder die
                    Person                                                                 Pflegebedürftigkeit zu mindern, ist die versicherte Person nicht ver-
                                                                                           pflichtet. Eine Nichtdurchführung einer solchen Operation steht der
                  einzureichen.                                                            Anerkennung der Pflegebedürftigkeit nicht entgegen.

                  b) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich (d. h.          Einfachen ärztlichen Empfehlungen muss die versicherte Person
                  ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden.                             folgen. Dies gilt für:
                  Außerdem sind uns im Todesfall der versicherten Person auf Kosten
                  des Anspruchstellers einzureichen:                                       • Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z. B. Seh- oder Hör-
                                                                                             hilfen);
                  • der Versicherungsschein,                                               • gefahrlose Heilbehandlungen, die nicht mit besonderen
                  • eine amtliche Sterbeurkunde, die Alter und Geburtsort der versi-         Schmerzen verbunden sind und eine sichere Aussicht auf Verbes-
                    cherten Person enthält,                                                  serung des Gesundheitszustands bieten.
                  • eine Mitteilung der Todesursache.
                                                                                           Die versicherte Person ist nicht verpflichtet, Diäten einzuhalten oder
                  c) Wir können auf Kosten des Anspruchstellers weitere Nachweise          einen Suchtentzug vorzunehmen, selbst wenn dies vom behan-
                  und Auskünfte verlangen, wenn dies erforderlich ist, um unsere           delnden Arzt angeordnet wurde und medizinisch indiziert ist.
                  Leistungspflicht zu klären.
                                                                                           (3) Wir sind befugt, die Pflegebedürftigkeit unabhängig von At-
                  (2) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen          testen und Bescheiden zu prüfen und weitere Erhebungen vorzu-
                  abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls         nehmen. Hierzu sind Sie verpflichtet, uns die in den folgenden Ab-
                  und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Wenn            sätzen genannten Unterlagen auf Ihre Kosten in deutscher Sprache
                  eine der in Absatz 1 genannten Pflichten nicht erfüllt wird, kann dies   bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung zur Verfügung zu stellen.
                  zur Folge haben, dass wir die Erhebungen nicht abschließen können        Unabhängig davon können wir außerdem - allerdings auf unsere
                  und unsere Leistung deswegen nicht fällig wird.                          Kosten - weitere ärztliche Untersuchungen sowie weitere notwen-
                  Mit der Berechnung des fondsgebundenen Teils des Vertragswerts           dige Nachweise - auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und
                  (Geldwert aus dem fondsgebundenen Topf) können wir immer erst            ihre Veränderungen - verlangen, insbesondere zusätzliche Aus-
                  dann beginnen, wenn uns die Kurswerte der maßgeblichen Fonds             künfte und Aufklärungen, und zudem weitere Erhebungen selbst
                  bekannt sind. Für die Berechnungen benötigen wir in der Regel            anstellen. Die versicherte Person hat sich durch von uns beauftragte
                  14 Tage (siehe § 1 Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee). Dies        Ärzte untersuchen zu lassen; der versicherten Person werden für die
                  hat zur Folge, dass wir die erste Monatsrente in der Regel erst          Anreise(n) und Wahrnehmung der Untersuchung(en) entstehende
                  14 Tage nach Rentenzahlungsbeginn zahlen können.                         übliche Kosten, insbesondere übliche Reise- und Übernachtungs-
                  Bei Tod der versicherten Person erweitert sich der Bearbeitungszeit-     kosten, erstattet; dies gilt auch, wenn sie ihren Wohnsitz im Ausland
                  raum auf 3 Wochen; die übrigen Regelungen gelten entsprechend.           hat und von dort anreist. Weitere im Einzelfall notwendige Kosten
                                                                                           übernehmen wir ebenfalls. Wir können verlangen, dass die Untersu-
                  (3) Zu Unrecht empfangene Rentenzahlungen sind an uns zurückzu-          chung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Hat die versi-
                  zahlen.                                                                  cherte Person ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der
                                                                                           Europäischen Union, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Nor-
                  § 8a Was ist zu beachten, wenn eine Erhöhung der Rente wegen             wegen oder der Schweiz, prüfen wir auf Ihren Wunsch hin, ob dort
                       Pflegebedürftigkeit verlangt wird?                                  eine qualitativ gleichwertige Untersuchung möglich und eine Reise
                                                                                           vermeidbar ist.
                  (1) Nach Ausübung der Option wegen Pflegebedürftigkeit (siehe
                  § 33b) beginnen wir mit unseren Erhebungen und benötigen zu              (4) Bei Pflegebedürftigkeit der versicherten Person sind uns auf
                  deren Durchführung Ihre Mitwirkung sowie gegebenenfalls die der          Kosten des Anspruchstellers einzureichen:
GN331540_202501


                  versicherten Person und/oder des Ansprucherhebenden (siehe Ab-
                  sätze 2 bis 4). Ohne hinreichende Mitwirkung tritt in der Regel          • der Versicherungsschein,
                  keine Fälligkeit der Versicherungsleistungen ein (siehe Absatz 5).       • eine Geburtsurkunde, die Namen und Geburtsort der versicherten
                  Je nach dem Grad Ihres Verschuldens kann eine unterlassene Mit-            Person enthält,
                  wirkung außerdem die Erhöhung der Rente gefährden (siehe Ab-             • eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Pflegebedürftig-
                                                                                             keit,


                                                                                                                                                       Seite 10

[Seite 11]
                                                                                                           NÜRNBERGER
                                                                                                           Lebensversicherung AG


                  • ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbehandler, die die     § 9 Wo sind die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen?
                    versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder
                    untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraus-       (1) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten
                    sichtliche Dauer des Leidens der versicherten Person sowie über        auf das uns angegebene Konto. Bei Überweisungen in Länder au-
                    den Umfang der Pflegebedürftigkeit. Wenn sich die versicherte          ßerhalb des Europäischen Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) trägt der
                    Person im Ausland befindet, akzeptieren wir auch die Berichte          Empfangsberechtigte die damit verbundene Gefahr. Eine Auszah-
                    eines dort tätigen Arztes bzw. Heilbehandlers.                         lung in anderer Weise, insbesondere in bar oder per Scheck, ist aus-
                  • eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der        geschlossen.
                    Pflege betraut ist, über Art, Dauer und Umfang der Pflege,
                  • gegebenenfalls der Leistungsbescheid des Versicherungsträgers          (2) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre
                    der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung sowie das dem        Kosten. Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn
                    Bescheid zugrunde liegende Gutachten (beides bindet uns nicht,         Sie termin- oder fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag
                    kann aber relevante Informationen enthalten),                          bei uns eingeht (siehe § 13 Absätze 2 und 3).
                  • eine Aufstellung der Ärzte, Krankenhäuser, Krankenanstalten, Pfle-
                    geeinrichtungen oder Pflegepersonen, bei denen die versicherte         § 10 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
                    Person in Behandlung war, ist oder - sofern bekannt - sein wird.
                                                                                           (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein sowie Nachträge in
                  (5) Die Erhöhung der Rente wir erst fällig, nachdem wir die Erhe-        Textform (z. B. Papierform, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diese als
                  bungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung der Pflegebe-           Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie
                  dürftigkeit notwendig sind. Wenn Sie und/oder die versicherte            können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
                  Person und/oder der Ansprucherhebende eine der in den Absät-
                  zen 2 bis 4 genannten Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, kann dies     (2) Den Inhaber der Urkunde des Versicherungsscheins können wir
                  unabhängig von einem etwaigen Verschulden zur Folge haben, dass          als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu ver-
                  wir nicht feststellen können, ob die versicherte Person bedingungs-      fügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können
                  gemäß pflegebedürftig ist. Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht        aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Berechti-
                  kann somit unter anderem dazu führen, dass wir die Pflegebedürf-         gung nachweist.
                  tigkeit nicht anerkennen können und die daraus resultierende Erhö-
                  hung der Rente nicht fällig wird selbst wenn die Mitwirkung              (3) Den Allgemeinen Vertragsdaten des Versicherungsscheins
                  schuldlos unterbleibt. Bitte erfüllen Sie und die versicherte Person     können Sie entnehmen, welche der angebotenen Optionen Sie ein-
                  alle Mitwirkungspflichten deshalb in Ihrem Interesse.                    geschlossen haben.

                  (6) Falls wir uns nicht auf mangelnde Fälligkeit berufen sollten, gilt   § 11 Wer erhält die Leistung?
                  verschuldensabhängig:
                                                                                           (1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die
                  • Solange eine Mitwirkungspflicht nach den Absätzen 2 bis 4 von          Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zu-
                    Ihnen, der versicherten Person oder dem Anspruchserhebenden            stimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leisten wir
                    vorsätzlich nicht erfüllt wird, erkennen wir die Pflegebedürftigkeit   an Sie bzw. im Fall Ihres Todes an Ihre Erben.
                    und die damit verbundene Erhöhung der Rente nicht an. Bei grob
                    fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berech-      Bezugsberechtigung
                    tigt, die Erhöhung der Rente in einem der Schwere des Verschul-
                    dens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn
                                                                                           (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere
                    wir durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Papierform,
                                                                                           Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberech-
                    E-Mail) auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
                                                                                           tigter).
                  • Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig
                    verletzt worden ist und berufen wir uns nicht auf mangelnde Fäl-
                                                                                           a) Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der
                    ligkeit, erkennen wir die Pflegebedürftigkeit und die Erhöhung der
                                                                                           Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt
                    Rente an. Dies gilt auch dann, wenn Sie uns nachweisen, dass die
                                                                                           des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestim-
                    Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang
                                                                                           mung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls jederzeit wi-
                    der Pflegebedürftigkeit ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungs-
                                                                                           derrufen. Wenn wir Renten zahlen, tritt mit jeder Fälligkeit einer
                    pflicht arglistig verletzt wird.
                                                                                           Rente ein eigener Versicherungsfall ein.

                  Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, werden wir die
                                                                                           b) Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte
                  Pflegebedürftigkeit nach Abschluss der Prüfung rückwirkend aner-
                                                                                           sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald
                  kennen und die Erhöhung rückwirkend zum Monatsersten nach Zu-
                                                                                           uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur
                  gang der Optionserklärung vornehmen.
                                                                                           noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän-
                                                                                           dert werden.
GN331540_202501


                                                                                           Abtretung und Verpfändung

                                                                                           (3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des jewei-
                                                                                           ligen Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte
                                                                                           abtreten und verpfänden, wenn und soweit derartige Verfügungen
                                                                                           rechtlich möglich sind.


                                                                                                                                                       Seite 11

[Seite 12]
                                                                                                           NÜRNBERGER
                                                                                                           Lebensversicherung AG


                  Anzeige und Form                                                        § 13 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?

                  (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz 2)       (1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach der ursprüngli-
                  sowie die Abtretung und die Verpfändung (Absatz 3) sind nur und         chen Vereinbarung monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich
                  erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in          zahlen. (Falls Sie die Zahlweise Ihres Vertrags ändern möchten,
                  Textform (z. B. Papierform, E-Mail) angezeigt worden sind. Der bis-     bitten wir Folgendes zu beachten: Die Beiträge sind entsprechend
                  herige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungs-       der vereinbarten Zahlweise kalkuliert, sodass auch ein Zinseffekt be-
                  nehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie be-        rücksichtigt ist. Beispielsweise kann bei Umstellung von jährlicher
                  reits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung,      auf monatliche Zahlweise mit einem Monatsbeitrag in Höhe von
                  Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.                                einem Zwölftel des Jahresbeitrags Ihre garantierte Erlebensfallleis-
                                                                                          tung sinken.)
                  Beitrag
                                                                                          (2) Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich (d. h. ohne schuld-
                  § 12 Wie verwenden wir Ihre Beiträge?                                   haftes Zögern) nach Abschluss des Vertrags zahlen, jedoch nicht vor
                                                                                          dem mit Ihnen vereinbarten, in den Allgemeinen Vertragsdaten ge-
                  (1) Von den laufenden Beiträgen, die Sie an uns zahlen, ziehen wir      nannten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebei-
                  Kosten ab (siehe § 1 Absatz 2). Die Beiträge nach Abzug der bei-        träge) werden jeweils zu den in den Allgemeinen Vertragsdaten ge-
                  tragsabhängigen Kosten nennen wir "Sparbeiträge". Mit den Spar-         nannten Terminen fällig. Die Beiträge sind bis zum Ablauf der ver-
                  beiträgen erfolgt der Aufbau eines Vertragswerts bis zum Renten-        einbarten Beitragszahlungsdauer zu zahlen, im Fall des vorherigen
                  zahlungsbeginn.                                                         Todes der versicherten Person bis zur nächsten Beitragsfälligkeit
                                                                                          (mittags 12 Uhr).
                  Ihre Sparbeiträge legen wir auf 2 verschiedene Arten an, die Sie sich
                  wie 2 Töpfe vorstellen können:                                          (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl-
                                                                                          ligkeitstag (Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag bei uns
                  • Der fondsgebundene Topf ist die fondsgebundene Anlage. Wie            eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto verein-
                    sich der fondsgebundene Topf entwickelt, hängt unmittelbar von        bart wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig:
                    der Fondsentwicklung ab; das Risiko dafür tragen Sie bis zum Ren-
                    tenzahlungsbeginn.                                                    • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und
                  • Der sichere Topf ist die sichere Anlage. Das Guthaben im sicheren     • Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.
                    Topf wird mit dem Rechnungszins verzinst; das Risiko dafür trägt
                    die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG.                                 Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein-
                                                                                          ziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unver-
                  Der Geldwert aus dem fondsgebundenen Topf und dem sicheren              züglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu
                  Topf ergibt zusammen den Vertragswert. Der für die Garantie benö-       vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden
                  tigte Teil Ihres Vertragswerts wird im sicheren Topf angelegt; der      kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Last-
                  übrige Teil im fondsgebundenen Topf. Die weiteren Einzelheiten er-      schriftverfahrens zu verlangen.
                  klären wir Ihnen in § 1 Absatz 2.
                  Die Aufteilung Ihrer Sparbeiträge auf beide Töpfe wird von uns für      (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zahlen.
                  Sie automatisch so vorgenommen, dass die von Ihnen festgelegte
                  garantierte Erlebensfallleistung erst zum Rentenzahlungsbeginn ge-      (5) Wenn eine Leistung fällig wird, werden wir etwaige Beitrags-
                  sichert ist; das bedeutet, dass wir Ihre Sparbeiträge so spät wie       rückstände verrechnen.
                  möglich in den sicheren Topf anlegen und zuvor im fondsgebun-
                  denen Topf. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie möglichst lange an   (6) Der jährliche Gesamtbeitrag für die Hauptversicherung beträgt
                  der Wertentwicklung des fondsgebundenen Topfes teilhaben und            mindestens 300,00 EUR. Darüber hinaus gibt es keine Mindestanla-
                  somit Ihre Renditechancen steigen.                                      gebeiträge je Fonds.
                  Die zur Deckung des Todesfallrisikos und zur Absicherung von
                  schweren Erkrankungen gegebenenfalls erforderlichen, nach aner-         § 14 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
                  kannten Regeln der Versicherungsmathematik berechneten Risiko-               zahlen?
                  beiträge sowie die mittelbar in den Beitrag einkalkulierten Verwal-
                  tungskosten entnehmen wir monatlich dem Vertragswert. Über die          Erster Beitrag
                  Höhe der Kosten, die wir von den Beiträgen und vom Vertragswert
                  abziehen, informieren wir Sie in der Verbraucherinformation, dort im    (1) Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir
                  Kostenausweis nach § 2 VVG-InfoV.                                       - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurücktreten.
                                                                                          In diesem Fall können wir von Ihnen die Kosten für ärztliche Unter-
                  (2) Die in Absatz 1 genannte Entnahme von Kosten kann insbeson-         suchungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung verlangen. Wir
                  dere bei beitragsfreien Versicherungen - bei äußerst ungünstiger        sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird,
                  Entwicklung der Werte der Anlagestöcke und in Verbindung mit            dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
GN331540_202501


                  keiner oder einer geringen garantierten Erlebensfallleistung - dazu
                  führen, dass der gesamte Vertragswert vor Rentenbeginn aufge-           (2) Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht
                  braucht ist. In einem solchen Fall endet Ihr Vertrag.                   gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn
                                                                                          wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Papierform,
                                                                                          E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs-
                                                                                          schein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere


                                                                                                                                                        Seite 12

[Seite 13]
                                                                                                           NÜRNBERGER
                                                                                                           Lebensversicherung AG


                  Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen,        Bei der Änderung der garantierten Erlebensfallleistung handelt es
                  dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.            sich um ein einseitiges Optionsrecht, das Sie in Textform (z. B. Pa-
                                                                                           pierform, E-Mail) ausüben müssen. Voraussetzung für die Änderung
                  Folgebeitrag                                                             der garantierten Erlebensfallleistung ist, dass Sie uns die Höhe der
                                                                                           künftig gewünschten garantierten Erlebensfallleistung mitteilen.
                  (3) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen    Die Änderung der garantierten Erlebensfallleistung erfolgt unter
                  in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Da die Beitragsfälligkeit ka-     Zugrundelegung der Rücknahmepreise des ersten Börsentags,
                  lendarisch bestimmt ist, können wir nach § 286 BGB bereits für die       nachdem uns Ihre Änderungserklärung zugegangen ist. Wünschen
                  erste Mahnung Mahnkosten verlangen. Die Zahlungsfrist muss min-          Sie die Änderung erst zu einem späteren Termin, ist dies ausdrück-
                  destens 2 Wochen betragen.                                               lich anzugeben. Die Änderung der garantierten Erlebensfallleistung
                                                                                           erfolgt dann zu diesem gewünschten Zeitpunkt, jedoch frühestens,
                  (4) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zah-      nachdem uns Ihre Änderungserklärung zugegangen ist. Wir legen
                  lungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs-    dann die Rücknahmepreise des ersten Börsentags ab dem tatsächli-
                  schutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der   chen Änderungstermin zugrunde.
                  Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits      Nach einer Änderung der garantierten Erlebensfallleistung werden
                  mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
                                                                                           • der Geldwert aus dem fondsgebundenen Topf und dem sicheren
                  (5) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag         Topf
                  ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich noch       • und/oder die Aufteilung Ihrer künftigen Sparbeiträge auf beide
                  immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden.            Töpfe
                  Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese
                  Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits          so neu aufgeteilt, dass die von Ihnen geänderte garantierte Erle-
                  mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf      bensfallleistung zum Rentenzahlungsbeginn gesichert ist.
                  der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der
                  Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie eben-       a) Die Höhe der garantierten Erlebensfallleistung hat direkten Ein-
                  falls hinweisen.                                                         fluss auf den Verlauf der garantierten Rückkaufswerte und die ga-
                                                                                           rantierten beitragsfreien Erlebensfallleistungen. Nach einer Redu-
                  (6) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nach-             zierung der garantierten Erlebensfallleistung sinken die garan-
                  zahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen           tierten Rückkaufswerte (siehe § 29) und garantierten beitragsfreien
                  können Sie nur                                                           Erlebensfallleistungen (siehe § 30) und stehen gegebenenfalls erst
                                                                                           später zur Verfügung. Im Gegenzug steigen Ihre Renditechancen.
                  • innerhalb eines Monats nach der Kündigung
                  • oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden        aa) Die Reduzierung kann bis auf 0,00 EUR erfolgen, d. h., dass
                    worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf.                   keine Erlebensfallleistung mehr garantiert ist.

                  Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un-            bb) Der garantierte Rechnungszins des sicheren Topfes ändert sich
                  wirksam und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die        durch die Reduzierung nicht.
                  zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten,
                  besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz.              b) Bei einer Erhöhung der garantierten Erlebensfallleistung redu-
                                                                                           ziert sich ab dem Änderungstermin der garantierte Rechnungszins
                  Optionen während der Aufschubdauer, Kündigung und Umwand-                vom sicheren Topf von 1 % p. a. auf 0,00 % p. a. (siehe Doppel-
                  lung in eine prämienfreie Versicherung                                   buchstabe bb). Garantierte Rückkaufswerte (siehe § 29) und garan-
                                                                                           tierte beitragsfreie Erlebensfallleistungen (siehe § 30) erhöhen sich
                  § 15 Wie können Sie die garantierte Erlebensfallleistung ändern          und stehen gegebenenfalls früher zur Verfügung. Im Gegenzug
                       und wann ändert sie sich automatisch?                               sinken Ihre Renditechancen.

                  Mit der flexibel änderbaren garantierten Erlebensfallleistung haben      aa) Die Erhöhung kann maximal bis zum persönlichen Garantiema-
                  Sie bei Vertragsabschluss festgelegt, welche Kapitalleistung zum         ximum erfolgen, im ersten Jahr nach Versicherungsbeginn jedoch
                  Rentenzahlungsbeginn mindestens zur Verrentung zur Verfügung             maximal bis 80 % der Beitragssumme. Haben Sie eine garantierte
                  steht.                                                                   Erlebensfallleistung erklärt, die das persönliche Garantiemaximum
                  Diese garantierte Erlebensfallleistung greift nur zum Rentenzah-         übersteigt, erhöhen wir die garantierte Erlebensfallleistung auf Ihr
                  lungsbeginn und nur, sofern die vereinbarte Höhe und Dauer der           persönliches Garantiemaximum im ersten Jahr nach Versicherungs-
                  Beitragszahlung eingehalten wird.                                        beginn auf höchstens 80 % der Beitragssumme. Das persönliche
                  Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wie Sie die garantierte Erlebens-      Garantiemaximum kann - insbesondere aufgrund der bisherigen
                  fallleistung vor Rentenzahlungsbeginn selbst ändern können (siehe        Wertentwicklung der Fondsanlage, der Beitragszahlungsdauer und
                  Absatz 1) und wann sich die garantierte Erlebensfallleistung auto-       der bisher vereinbarten garantierten Erlebensfallleistung - höher
                  matisch ändert (siehe Absätze 2 und 3).                                  oder niedriger als die Beitragssumme sein. Beispielsweise kann Ihr
GN331540_202501


                                                                                           aktuelles persönliches Garantiemaximum bei einer geringen bisher
                  Änderung der garantierten Erlebensfallleistung durch den Versi-          vereinbarten garantierten Erlebensfallleistung in Verbindung mit
                  cherungsnehmer                                                           einer positiven Fondsentwicklung (fondsgebundener Topf) über der
                                                                                           derzeitigen Beitragssumme liegen. Bei einer geringen bisher verein-
                                                                                           barten garantierten Erlebensfallleistung in Verbindung mit nega-
                  (1) Sie können vor Rentenzahlungsbeginn die garantierte Erlebens-
                                                                                           tiven Fondsentwicklungen kann es auch gegebenenfalls weit dar-
                  fallleistung selbst ändern.


                                                                                                                                                       Seite 13

[Seite 14]
                                                                                                            NÜRNBERGER
                                                                                                            Lebensversicherung AG


                  unter liegen. Je höher die bisher vereinbarte garantierte Erlebens-       (1) Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach vorne
                  fallleistung ist, desto geringer ist der Einfluss der bisherigen Fonds-
                  entwicklung. Die Höhe des persönlichen Garantiemaximums ändert            Sie können vor dem Rentenzahlungsbeginn zu Lebzeiten der versi-
                  sich börsentäglich. Ihr jeweils aktuelles Garantiemaximum auf Basis       cherten Person einseitig bestimmen, dass der Rentenzahlungsbe-
                  der zuletzt bekannten Kurse können Sie jederzeit bei uns erfragen.        ginn vorverlegt wird, wenn die versicherte Person zum verlegten
                                                                                            Rentenzahlungsbeginn 62 Jahre oder älter ist.
                  bb) Die erste Erhöhung der garantierten Erlebensfallleistung hat zur      Voraussetzung für das Verlegen des Rentenzahlungsbeginns nach
                  Folge, dass der Ihnen bei Vertragsabschluss im sicheren Topf garan-       vorne ist, dass Sie uns ein Datum unter Angabe des Monatsersten
                  tierte Rechnungszins von 1 % p. a. auf 0,00 % p. a. gesenkt wird.         (z. B. 01.04.) für den Rentenzahlungsbeginn nennen. Enthält Ihre
                  Dies gilt auch, wenn Sie vorher die garantierte Erlebensfallleistung      Datumsangabe keinen Monatsersten, verlegen wir den Rentenzah-
                  reduziert hatten und durch die Erhöhung die Erlebensfallleistung          lungsbeginn auf den nächsten Monatsersten. Es gelten die Bestim-
                  vor Reduzierung nicht überschreiten. Der neue Rechnungszins gilt          mungen von § 2 Absatz 1.
                  für den sicheren Topf ab dem Zeitpunkt der Erhöhung bis zum Ren-          Beim Vorverlegen des Rentenzahlungsbeginns handelt es sich um
                  tenzahlungsbeginn fort und gilt auch für alle Optionen, die Sie nach      ein einseitiges Optionsrecht, das Sie in Textform (z. B. Papierform,
                  der Erhöhung ausüben. Haben Sie eine Beitragsdynamik vereinbart,          E-Mail) ausüben müssen. Ihre Erklärung muss uns spätestens 3 Mo-
                  gilt die Absenkung auf 0,00 % p. a. auch für sie.                         nate vor dem vorverlegten gewünschten Rentenzahlungsbeginn zu-
                                                                                            gegangen sein. Die vorverlegte Rente darf dabei den Mindestbe-
                  cc) Hat sich der garantierte Rechnungszins aufgrund einer Erhöhung        trag von 25,00 EUR im Monat nicht unterschreiten.
                  der garantierten Erlebensfallleistung reduziert, gilt dennoch ab dem      Die Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach vorne erfolgt mit
                  Rentenzahlungsbeginn wieder ein garantierter Rechnungszins von            den bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen (Zins,
                  1 % p. a..                                                                Kosten, Tafel). Bitte beachten Sie: Sollten Sie Ihre garantierte Erle-
                                                                                            bensfallleistung erhöht haben, erfolgt die Verlegung des Renten-
                  Automatische Änderungen der garantierten Erlebensfallleistung             zahlungsbeginns mit den ab Erhöhung der Garantie gültigen Rech-
                                                                                            nungsgrundlagen (siehe § 15).
                  (2) Folgende Optionen haben mittelbar zur Folge, dass wir Ihre ga-        Die vereinbarte Leistungsstruktur der Rente ändert sich durch die
                  rantierte Erlebensfallleistung automatisch nach anerkannten Regeln        Vorverlegung nicht. Die ab Rentenzahlungsbeginn garantierte
                  der Versicherungsmathematik ändern.                                       Rente und der garantierte Verrentungswert sind bei Vorverlegung
                                                                                            des Rentenzahlungsbeginns in der Regel geringer als zum ursprüng-
                  a) Die zum Rentenzahlungsbeginn garantierte Erlebensfallleistung          lich vereinbarten Rentenzahlungsbeginn. Hinsichtlich der Bewer-
                  reduziert sich bei                                                        tungsreserven gelten die Regelungen wie bei Rentenzahlungsbe-
                                                                                            ginn entsprechend (siehe § 3 Absatz 5 Buchstabe b). Die erste
                  • Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach vorne (siehe § 16),            Rente wird zum Wirksamkeitstermin der Vorverlegung fällig.
                  • Reduzierung des Beitrags (siehe § 20),                                  Zusatzversicherungen können nicht über den vorverlegten Renten-
                  • Verrechnung ohne Nachzahlung bei Stundung (siehe § 28),                 zahlungsbeginn hinaus fortgesetzt werden. Eventuelle Rückkaufs-
                  • teilweiser Kündigung (siehe § 29),                                      werte und Überschussanteile aus den Zusatzversicherungen werden
                  • vollständiger oder teilweiser Umwandlung in eine prämienfreie           zur Erhöhung der vorverlegten Rente verwendet.
                    Versicherung (siehe § 30).
                                                                                            (2) Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach hinten
                  b) Die zum Rentenzahlungsbeginn garantierte Erlebensfallleistung
                  erhöht sich bei                                                           Sie können ebenso zu Lebzeiten der versicherten Person einseitig
                                                                                            bestimmen, dass der Rentenzahlungsbeginn nach hinten verlegt
                  • Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach hinten (siehe § 16),           wird, wenn die versicherte Person zum verlegten Rentenzahlungs-
                  • planmäßigen Erhöhungen von Beiträgen und Leistungen (Dynamik            beginn jünger als 85 Jahre ist.
                    nach NÜRNBERGER Plus, siehe gesonderte Bedingungen),                    Voraussetzung für das Verlegen des Rentenzahlungsbeginns nach
                  • außerplanmäßigen Erhöhungen von Beitrag und Leistung (siehe             hinten ist, dass Sie uns ein Datum unter Angabe des Monatsersten
                    § 19).                                                                  (z. B. 01.04.) für den Rentenzahlungsbeginn nennen. Enthält Ihre
                                                                                            Datumsangabe keinen Monatsersten, verlegen wir den Rentenzah-
                  (3) Bei einer automatischen Änderung der garantierten Erlebensfall-       lungsbeginn auf den nächsten Monatsersten. Es gelten die Bestim-
                  leistung ändert sich der garantierte Rechnungszins nicht.                 mungen von § 2 Absatz 1. Beim Hinausschieben des Rentenzah-
                  Durch Tarifwechsel (siehe § 17), Zuzahlungen (siehe § 21), Ent-           lungsbeginns handelt es sich um ein einseitiges Optionsrecht, das
                  nahmen vor Rentenzahlungsbeginn (siehe § 22) oder Fondswechsel            Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben müssen. Ihre Er-
                  (siehe §§ 24 bis 27) ändert sich die garantierte Erlebensfallleistung     klärung muss uns spätestens 3 Monate vor dem ursprünglich verein-
                  nicht.                                                                    barten Rentenzahlungsbeginn zugegangen sein.
                                                                                            Werden bis zum ursprünglichen Rentenzahlungsbeginn laufende
                  § 16 Wie können Sie den Rentenzahlungsbeginn verlegen?                    Beiträge gezahlt, verlängert sich die Beitragszahlungsdauer bis zum
                                                                                            verlegten Rentenzahlungsbeginn.
                  Unter folgenden Voraussetzungen können Sie einseitig bestimmen,           Die Höhe der verlegten Beiträge entspricht dem letzten Beitrag der
GN331540_202501


                  dass der Rentenzahlungsbeginn verlegt wird:                               Hauptversicherung vor dem ursprünglichen Rentenzahlungsbeginn.
                                                                                            Wünschen Sie keine Verlängerung der Beitragszahlungsdauer, ist
                                                                                            dies ausdrücklich anzugeben. Werden bis zum ursprünglichen Ren-
                                                                                            tenzahlungsbeginn keine laufenden Beiträge gezahlt (bei prämien-
                                                                                            freien Versicherungen und Versicherungen mit abgekürzter Bei-


                                                                                                                                                        Seite 14

[Seite 15]
                                                                                                           NÜRNBERGER
                                                                                                           Lebensversicherung AG


                  tragszahlungsdauer), verlegen wir den Rentenzahlungsbeginn, ohne         § 18 Wie können Sie nachträglich planmäßige Erhöhungen ein-
                  die Beitragszahlungsdauer zu verändern.                                       schließen (Dynamik)?
                  Bitte beachten Sie: Eine teildynamische Bonusrente ist nur bis zu
                  einem Renteneintrittsalter der versicherten Person von 75 Jahren         (1) Solange die versicherte Person jünger als 56 Jahre ist, können
                  möglich. Ist die versicherte Person beim Rentenzahlungsbeginn            Sie bis zu 5 Jahre vor Rentenzahlungsbeginn mit einer Frist von
                  76 Jahre oder älter, ändern wir die Überschussverwendungsart au-         2 Monaten vor dem nächsten Versicherungsjahr in Textform (z. B.
                  tomatisch auf die dynamische Überschussrente, wenn eine teildyna-        Papierform, E-Mail) erklären, dass ab dem Beginn des nächsten Ver-
                  mische Bonusrente gewählt ist.                                           sicherungsjahres planmäßige Erhöhungen Ihrer Beiträge nach Maß-
                  Die Verlegung des Rentenzahlungsbeginns auf einen späteren Zeit-         gabe der "Besonderen Bedingungen für die Rentenversicherung mit
                  punkt erfolgt mit den bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungs-          NÜRNBERGER Plus" erfolgen (abgedruckt im Anschluss an diese
                  grundlagen (Zins, Kosten, Tafel). Bitte beachten Sie: Sollten Sie Ihre   Allgemeinen Bedingungen).
                  garantierte Erlebensfallleistung erhöht haben, erfolgt die Verlegung     Bei nachträglichen planmäßigen Erhöhungen handelt es sich um ein
                  des Rentenzahlungsbeginns mit den ab Erhöhung der Garantie gül-          einseitiges Optionsrecht, das Sie unter Angabe einer der in § 1 Ab-
                  tigen Rechnungsgrundlagen (siehe § 15). Die vereinbarte Leis-            satz 1 der Besonderen Bedingungen NÜRNBERGER Plus genannten
                  tungsstruktur der Rente ändert sich durch die Verlegung nicht. Die       Varianten in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben müssen.
                  ab Rentenzahlungsbeginn garantierte Rente erhöht sich nach den           Die Erhöhungen erfolgen mit den für Ihren Vertrag beim ursprüngli-
                  anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Die erste Rente          chen Abschluss geltenden Rechnungsgrundlagen (Zins, Kosten,
                  wird zum verlegten Rentenzahlungsbeginn fällig.                          Tafel), nach einer Erhöhung der garantierten Erlebensfallleistung
                  Eingeschlossene Zusatzversicherungen können nicht verlängert             (siehe § 15) jedoch mit einem Rechnungszins von 0,00 % p. a..
                  werden.
                                                                                           a) Ist die versicherte Person 56 Jahre oder älter, ist eine nachträg-
                  § 17 Wie können Sie den Tarif wechseln?                                  liche planmäßige Erhöhung Ihrer Beiträge nur möglich, wenn die
                                                                                           versicherte Person nicht bereits Leistungen aus einer privaten Pfle-
                  (1) Sie können bis zu 3 Monate vor Rentenzahlungsbeginn be-              geversicherung oder der Pflegepflichtversicherung (gesetzlich oder
                  stimmen, dass Ihr Vertrag auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses          privat) bezieht oder eine solche Leistung beantragt hat.
                  Ihres Vertrags vergleichbaren verkaufsoffenen Tarif ohne Pflege-
                  Option umgestellt wird. Dieser weist insbesondere folgende andere        b) Ab einem Alter von 66 Jahren der versicherten Person ist ein
                  Merkmale auf:                                                            nachträglicher Einschluss von planmäßigen Erhöhungen nicht mehr
                                                                                           möglich.
                  • Möglichkeit zur Bestimmung einer Rentengarantiezeit
                  • Keine Auszahlungsmöglichkeiten während des Rentenbezugs                (2) Abweichend von § 4 Absatz 2 der Besonderen Bedingungen
                    (Entnahmen)                                                            NÜRNBERGER Plus gilt: Der nachträgliche Einschluss der planmä-
                  • Keine Option zur Erhöhung der Rente im Fall der Pflegebedürftig-       ßigen Erhöhungen setzt die Fristen für einen Rücktritt (§§ 19 ff.
                    keit zum Rentenzahlungsbeginn oder im Rentenbezug                      VVG) oder eine Arglistanfechtung (§ 123 BGB) der Versicherungs-
                  • Im Todesfall nach Rentenzahlungsbeginn: keine einmalige Kapital-       leistungen aus dem Versicherungsvertrag nur für die durch die Er-
                    leistung                                                               höhung hinzukommenden Vertragsteile neu in Lauf, nicht dagegen
                                                                                           für den Vertrag im Übrigen.
                  Beim Tarifwechsel handelt es sich um ein einseitiges Optionsrecht,
                  das Sie unter Angabe einer Rentengarantiezeit in Textform (z. B. Pa-     (3) Die Ausübung der Option kann gegebenenfalls für den Teil der
                  pierform, E-Mail) ausüben müssen. Die Rentengarantiezeit darf zu-        nachträglichen planmäßigen Erhöhungen mit steuerlichen Nach-
                  sammen mit dem Alter bei Rentenzahlungsbeginn die Lebenserwar-           teilen verbunden sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie in
                  tung der versicherten Person bei Rentenzahlungsbeginn nicht über-        unseren "Steuerrechtlichen Hinweisen", die im Anschluss an diese
                  steigen. Haben Sie eine Rentengarantiezeit erklärt, die die Lebens-      Allgemeine Bedingungen abgedruckt sind.
                  erwartung der versicherten Person übersteigt, legen wir dem Tarif-
                  wechsel die maximal mögliche Rentengarantiezeit zugrunde.                (4) Haben Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen, entfällt das
                  Welche Rentengarantiezeit Sie wählen können, können Sie jederzeit        Optionsrecht für Haupt- und Zusatzversicherungen insgesamt, falls
                  bei uns erfragen. Ihre Erklärung muss uns mit einer Frist von einem      eine erforderliche erneute Risikoprüfung dies nach unseren dann
                  Monat zum Monatsersten zugegangen sein. Die Vertragsumstellung           gültigen Annahmerichtlinien nicht zulässt.
                  erfolgt mit dem Rechnungszins, den Ihr Vertrag zum Zeitpunkt der
                  Ausübung der Option hat.                                                 § 19 Was gilt für außerplanmäßige Erhöhungen der Beiträge und
                                                                                                der Leistungen?
                  (2) Die Ausübung der Option kann gegebenenfalls mit steuerlichen
                  Nachteilen verbunden sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie       (1) Sie können solange die versicherte Person jünger als 56 Jahre ist
                  in unseren "Steuerrechtlichen Hinweisen", die im Anschluss an diese      mit einer Frist von einem Monat zum Beginn der nächsten Versiche-
                  Allgemeine Bedingungen abgedruckt sind.                                  rungsperiode (d. h. zur nächsten Beitragsfälligkeit - mittags 12 Uhr)
                                                                                           in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) erklären, dass sich Ihr lau-
                                                                                           fender Beitrag für die Hauptversicherung erhöht, maximal auf das
GN331540_202501


                                                                                           Dreifache des bei Vertragsabschluss vereinbarten Beitrags für die
                                                                                           Hauptversicherung und maximal auf 9.000,00 EUR jährlich. Bei der
                                                                                           Beitragserhöhung handelt es sich um ein einseitiges Optionsrecht,
                                                                                           das nicht unserer Zustimmung bedarf.
                                                                                           Die Beitragserhöhung muss mindestens 120,00 EUR im Jahr be-
                                                                                           tragen.


                                                                                                                                                       Seite 15

[Seite 16]
                                                                                                           NÜRNBERGER
                                                                                                           Lebensversicherung AG


                  Haben Sie planmäßige Erhöhungen nach NÜRNBERGER Plus (Dy-                eingeschlossene Zusatzversicherungen entsprechend überverhält-
                  namik) eingeschlossen, darf der neue Beitrag über die gesamte Ver-       nismäßig.
                  tragslaufzeit inklusive der bereits erfolgten planmäßigen Erhö-
                  hungen das Dreifache des bei Vertragsabschluss vereinbarten lau-         (2) Falls Sie nicht ausschließlich den zukünftigen Beitrag reduzieren,
                  fenden Beitrags nicht übersteigen. Die Erhöhungen erfolgen mit           sondern auch einen Teil des Rückkaufswerts ausgezahlt erhalten
                  den für Ihren Vertrag beim ursprünglichen Abschluss geltenden            wollen, können Sie anstelle der Beitragsreduzierung eine teilweise
                  Rechnungsgrundlagen (Zins, Kosten, Tafel), nach einer Garantieer-        Kündigung erklären (siehe § 29 Absatz 5).
                  höhung (siehe § 15) jedoch mit einem Rechnungszins von
                  0,00 % p. a..                                                            § 21 Was gilt, wenn Sie Zuzahlungen leisten wollen?
                  Haben Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen, werden ihre Versi-
                  cherungsleistungen im selben Verhältnis wie die Beitragssumme der        (1) Solange die versicherte Person jünger als 56 Jahre ist, können
                  Hauptversicherung erhöht. Für eine eventuell eingeschlossene             Sie bei Verträgen gegen laufende Beitragszahlung einmal pro
                  Ernstfallschutz-Zusatzversicherung findet jedoch keine Erhöhung          Monat vor dem Rentenzahlungsbeginn Zuzahlungen leisten. Bei
                  statt, sofern die jeweilige Gesamtleistung erstmals die in den beige-    Ihrem Recht auf Zuzahlung handelt es sich um eine einseitige Op-
                  fügten Allgemeinen Vertragsdaten für planmäßige Erhöhungen               tion, die Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben müssen.
                  (Dynamik) genannte Höchstsumme erreicht oder überschritten hat.          Die Option wird wirksam, wenn uns die Zuzahlung und die Options-
                  Der auf die jeweilige Zusatzversicherung entfallende Beitragsteil        erklärung zugegangen sind und Sie an allen gegebenenfalls nach
                  wird dann zur Erhöhung der Hauptversicherung und sonstiger ein-          den Geldwäschevorschriften erforderlichen Maßnahmen mitgewirkt
                  geschlossener Zusatzversicherungen verwendet.                            haben. Von Ihren Zuzahlungen ziehen wir zunächst einmalige Kosten
                                                                                           ab (siehe § 34 Absatz 4). Maßgeblich sind die bei Vertragsabschluss
                  a) Ist die versicherte Person 56 Jahre oder älter, ist eine außerplan-   geltenden Kostensätze. Den Betrag, der zur Deckung der übrigen
                  mäßige Erhöhung Ihrer Beiträge nur möglich, wenn die versicherte         Kosten notwendig ist, legen wir im sicheren Topf an. Der verblei-
                  Person nicht bereits Leistungen aus einer privaten Pflegeversiche-       bende Betrag wird in Ihrem fondsgebundenen Topf angelegt. Die
                  rung oder der Pflegepflichtversicherung (gesetzlich oder privat) be-     Umrechnung in Fondsanteile erfolgt mit den Rücknahmepreisen des
                  zieht oder eine solche Leistung beantragt hat.                           ersten Börsentags nach dem Wirksamwerden der Option. Wünschen
                                                                                           Sie die Zuzahlung zu einem späteren Termin, ist dies ausdrücklich
                  b) Ab einem Alter von 66 Jahren der versicherten Person ist keine        anzugeben. Die Umrechnung in Fondsanteile erfolgt dann zu
                  außerplanmäßige Erhöhung mehr möglich.                                   diesem gewünschten Zeitpunkt, jedoch frühestens, nachdem Ihre
                                                                                           Option wirksam geworden ist. Wir legen dann die Rücknahmepreise
                  (2) Die Ausübung der Option kann gegebenenfalls für den erhöhten         des ersten Börsentags ab dem gewünschten Zuzahlungszeitpunkt
                  Teil des Beitrags mit steuerlichen Nachteilen verbunden sein. Wei-       zugrunde.
                  tere Informationen hierzu finden Sie in unseren "Steuerrechtlichen       Durch die Zuzahlung bleiben die zum Rentenzahlungsbeginn garan-
                  Hinweisen", die im Anschluss an diese Allgemeine Bedingungen ab-         tierte Erlebensfallleistung und der Wert des sicheren Topfes er-
                  gedruckt sind.                                                           halten. Eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen werden
                                                                                           durch die Zuzahlung nicht erhöht.
                  (3) Haben Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen, entfällt das
                  Optionsrecht für Haupt- und Zusatzversicherungen insgesamt, falls        (2) Eine Zuzahlung muss mindestens 250,00 EUR betragen. Die
                  eine erforderliche erneute Risikoprüfung dies nach unseren dann          Summe aller Zuzahlungen darf 500.000,00 EUR nicht übersteigen.
                  gültigen Annahmerichtlinien nicht zulässt.
                                                                                           a) Ist die versicherte Person 56 Jahre oder älter, ist eine Zuzahlung
                  § 20 Was gilt für Reduzierungen der Beiträge und der Leistungen?         nur möglich, wenn die versicherte Person nicht bereits Leistungen
                                                                                           aus einer privaten Pflegeversicherung oder der Pflegepflichtversi-
                  (1) Sie können in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) erklären, dass     cherung (gesetzlich oder privat) bezieht oder eine solche Leistung
                  sich Ihr laufender Beitrag zum Beginn der nächsten Versicherungs-        beantragt hat.
                  periode (d. h. zur nächsten Beitragsfälligkeit - mittags 12 Uhr) redu-
                  ziert.                                                                   b) Ab einem Alter von 66 Jahren der versicherten Person ist keine
                  Bei Ihrem Recht auf Reduzierung handelt es sich um eine einseitige       Zuzahlung mehr möglich.
                  Option, die Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben
                  müssen. Die Summe der verbleibenden innerhalb eines Jahres zu            (3) Die Ausübung der Option kann gegebenenfalls für den Teil der
                  zahlenden Beiträge für die Hauptversicherung darf den Mindestbe-         Zuzahlung mit steuerlichen Nachteilen verbunden sein. Weitere In-
                  trag von 300,00 EUR nicht unterschreiten. Ergibt sich ein geringerer     formationen hierzu finden Sie in unseren "Steuerrechtlichen Hin-
                  Beitrag für die Hauptversicherung, reduzieren wir den Beitrag nur        weisen", die im Anschluss an diese Allgemeinen Bedingungen abge-
                  soweit, dass der Mindestbetrag nicht unterschritten wird. Haben Sie      druckt sind.
                  eine Beitragsreduzierung erklärt, die den Mindestbeitrag unter-
                  schreitet, reduzieren wir den Beitrag auf den Mindestbeitrag.            § 22 Wie können Sie sich vorzeitig Geld auszahlen lassen (Ent-
                  Die Reduzierung setzen wir mittels einer teilweisen Umwandlung in             nahme)?
                  eine prämienfreie Versicherung um (siehe § 30 Absatz 5).
GN331540_202501


                  Haben Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen, werden ihre Versi-        (1) Sie können sich vor dem Rentenzahlungsbeginn einmal pro
                  cherungsleistungen im selben Verhältnis wie die Beitragssumme der        Monat Geld auszahlen lassen. Hierfür entnehmen wir den Auszah-
                  Hauptversicherung reduziert. Würde dadurch der Mindestbeitrag            lungsbetrag zuzüglich Kosten und gegebenenfalls von uns abzufüh-
                  oder die Mindestleistung der Zusatzversicherung unterschritten           rende Steuer aus Ihrem fondsgebundenen Topf. Die Entnahme darf
                  werden, reduzieren wir die Zusatzversicherung nur bis zu dem Min-        dabei nicht den Geldwert des fondsgebundenen Topfes über-
                  destbetrag und reduzieren die Hauptversicherung sowie sonstige           steigen.


                                                                                                                                                        Seite 16

[Seite 17]
                                                                                                         NÜRNBERGER
                                                                                                         Lebensversicherung AG


                  Dies gilt sowohl bei laufender Beitragszahlung als auch bei prämien-   Umschichtung in einen risikoarmen Fonds
                  frei umgewandelten Verträgen sowie bei Verträgen mit abgekürzter
                  Beitragszahlungsdauer. Den maximal auszahlbaren Betrag können          (2) Sie können den Vertragswert aus dem fondsgebundenen Topf
                  Sie jederzeit bei uns erfragen. Die Auszahlung muss mindestens         nach § 24 in einen risikoarmen Fonds unserer Fondsauswahl um-
                  500,00 EUR betragen.                                                   schichten. Ein solcher risikoarmer Fonds investiert in Anteilsklassen,
                  Bei Ihrem Recht auf vorzeitige Auszahlung handelt es sich um ein       die geringen Schwankungen unterliegen und weist eine möglichst
                  einseitiges Optionsrecht, das Sie in Textform (z. B. Papierform,       geringe Volatilität auf. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch detail-
                  E-Mail) ausüben müssen. Die Option wird wirksam, wenn uns Ihre         lierte Informationen zur Verfügung.
                  Erklärung zur Auszahlung zugegangen ist und Sie an allen gegebe-
                  nenfalls nach den Geldwäschevorschriften erforderlichen Maß-           § 24 Wie können Sie Fonds oder Depots wechseln?
                  nahmen mitgewirkt haben.
                                                                                         (1) Vor Rentenzahlungsbeginn können Sie einmal pro Monat in
                  (2) Durch die in Absatz 1 genannte Entnahme (ganz oder teilweise)      Textform (z. B. Papierform, E-Mail) einen Wechsel Ihrer Fondsaus-
                  wird der Vertragswert reduziert. In Verbindung mit keiner oder einer   wahl unter Nennung
                  geringen garantierten Erlebensfallleistung kann dies insbesondere
                  bei beitragsfreien Versicherungen dazu führen, dass das gesamte        • des Fonds/Depots, welcher/welches gewechselt werden soll
                  Deckungskapital vor Rentenzahlungsbeginn aufgebraucht ist und            (siehe Absatz 2),
                  Ihr Vertrag endet.                                                     • des Fonds/Depots, in den/das gewechselt werden soll (siehe Ab-
                                                                                           satz 2),
                  (3) Wir entnehmen aus dem fondsgebundenen Topf zum Rücknah-            • der von Ihnen gewählten Wechselmöglichkeit (siehe Absatz 2)
                  mepreis so viele Anteilseinheiten, wie wir für die gewünschte Aus-       sowie
                  zahlung zuzüglich Kosten und der gegebenenfalls von uns abzufüh-       • eines späteren Wechselzeitpunkts, wenn gewünscht (siehe Ab-
                  renden Steuer benötigen. Wenn sich der Geldwert des fondsgebun-          satz 3),
                  denen Topfes aus mehreren Fonds/Depots zusammensetzt, ent-
                  nehmen wir den Betrag entsprechend anteilig. Der Geldwert der          bestimmen.
                  Fondsanteile wird mit den Rücknahmepreisen am ersten Börsentag         Bei dem Wechsel Ihrer Fondsauswahl handelt es sich um ein einsei-
                  ermittelt, nachdem uns Ihre Erklärung zugegangen ist. Wünschen         tiges Optionsrecht, für das Sie keine Fristen einhalten müssen. Für
                  Sie die Entnahme erst zu einem späteren Termin, ist dies ausdrück-     diesen Wechsel erheben wir keine Kosten. Welche Fonds und De-
                  lich anzugeben. Die Entnahme erfolgt dann zu diesem gewünschten        pots von uns zum Zeitpunkt des Wechsels zur Auswahl angeboten
                  Zeitpunkt, jedoch frühestens, nachdem uns Ihre Erklärung zuge-         werden, können Sie jederzeit bei uns erfragen.
                  gangen ist. Wir legen dann die Rücknahmepreise des ersten Börsen-
                  tags ab dem Entnahmetermin für die Ermittlung des Geldwerts der        (2) Sie können innerhalb unserer jeweils aktuellen Fondsauswahl be-
                  Fondsanteile zugrunde.                                                 stimmen,
                  Die für Entnahmen festgesetzte Kostenpauschale können Sie den
                  Verbraucherinformationen entnehmen, dort unter dem "Kostenaus-         • dass der Vertragswert aus dem fondsgebundenen Topf in andere
                  weis" nach § 2 VVG-InfoV. Die Höhe der Kostenpauschale kann sich         Fonds/Depots umgeschichtet wird oder
                  während der Vertragslaufzeit ändern. Auf Wunsch geben wir Ihnen        • dass zukünftige Zuführungen zu Ihrem fondsgebundenen Topf in
                  während der Vertragslaufzeit gerne die aktuelle Kostenpauschale          andere Fonds/Depots angelegt werden oder
                  bekannt. Sofern Sie uns bei Ansatz einer Pauschale nachweisen, dass    • dass beide vorgenannten Änderungen zusammen erfolgen sollen.
                  die der Bemessung zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall
                  dem Grunde nach nicht zutreffen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie    (3) Der Wechsel erfolgt unverzüglich, nachdem uns Ihre hinreichend
                  uns nachweisen, dass die Pauschale der Höhe nach wesentlich nied-      bestimmte einseitige Wechselerklärung in Textform (z. B. Papier-
                  riger zu beziffern ist, setzen wir sie entsprechend herab.             form, E-Mail) zugegangen ist. Maßgebend für den Kauf und Verkauf
                                                                                         der Anteile sind die Rücknahmepreise jeweils am ersten Börsentag
                  (4) Entnahmen im Rentenbezug sind ebenfalls möglich und richten        nach Zugang Ihrer Erklärung bei uns. Wünschen Sie den Wechsel
                  sich nach § 33a.                                                       erst zu einem späteren Termin, ist dies ausdrücklich anzugeben. Der
                                                                                         Wechsel erfolgt dann zu diesem gewünschten Zeitpunkt, jedoch
                  § 23 Wie können Sie Risiken selbst managen?                            frühestens, nachdem uns Ihre Wechselerklärung zugegangen ist.
                                                                                         Wir legen dann die Rücknahmepreise des ersten Börsentags ab dem
                  Vor Rentenzahlungsbeginn haben Sie verschiedene Möglichkeiten          tatsächlichen Wechselzeitpunkt zugrunde.
                  durch Änderungen an Ihrem Vertrag Risiken zu reduzieren. Sie
                  können Ihre Garantie auf das persönliche Maximum erhöhen (siehe        (4) Ihr fondsgebundener Topf kann sich aus einem aktiv besparten
                  Absatz 1) oder in risikoarme Fonds umschichten (siehe Absatz 2).       Teil (aktiver Teil der Investmentanlage) und einem nicht mehr aktiv
                                                                                         besparten Teil (inaktiver Teil der Investmentanlage) zusammen-
                  Erhöhung der Garantie auf das persönliche Maximum                      setzen. Der aktiv besparte Teil besteht aus einem individuellen
                                                                                         Depot (1 bis maximal 10 Fonds). Depots werden bei passiver An-
                  (1) Sie können Ihre Garantie nach § 15 Absatz 1 auf Ihr persönliches   lage in einzelne Fonds aufgelöst. Künftig dem fondsgebundenen
GN331540_202501


                  Maximum erhöhen. Dabei schichten wir den gesamten Geldwert des         Topf zuzuführende Beträge werden dem aktiven Teil der Invest-
                  fondsgebundenen Topfes in den sicheren Topf um und legen Ihre          mentanlage gutgebracht, zu entnehmende Beträge werden sowohl
                  künftigen Sparbeiträge im sicheren Topf an. Lediglich eventuell an-    dem aktiven als auch dem inaktiven Teil der Investmentanlage ent-
                  fallende Überschüsse führen wir weiterhin dem fondsgebundenen          nommen.
                  Topf zu.


                                                                                                                                                      Seite 17

[Seite 18]
                                                                                                      NÜRNBERGER
                                                                                                      Lebensversicherung AG


                  (5) Während einer Aussetzung und bei endgültiger Einstellung der     Ihre künftigen Zuführungen zu Ihrem fondsgebundenen Topf legen
                  Rücknahme von Fondsanteilen können Sie nicht umschichten (siehe      wir in diesem risikoarmen Fonds an.
                  § 27).                                                               Wenn Sie während der Beobachtungsphase eine Zuzahlung leisten
                                                                                       oder eine Entnahme aus Ihrem Fondsvermögen vornehmen oder die
                  § 25 Was ist unser kursorientiertes Ablaufmanagement und wie         garantierte Erlebensfallleistung ändern, wird dies bei der Berech-
                       können Sie es nachträglich aktivieren?                          nung des Referenzwerts berücksichtigt.

                  Die folgenden Regelungen gelten dann, wenn Sie sich bei Vertrags-    (4) Wir informieren Sie im Versicherungsjahr vor Beginn der Beob-
                  abschluss oder nachträglich (siehe Absatz 1) für unser kursorien-    achtungsphase über den bevorstehenden Beginn des Ablaufmana-
                  tiertes Ablaufmanagement entschieden haben, für das wir keine zu-    gements. Sie können dann in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) er-
                  sätzlichen Kosten erheben. Wir erklären Ihnen, wie unser Ablaufma-   klären, dass das Ablaufmanagement unterbleiben und aus dem Ver-
                  nagement funktioniert (siehe Absätze 2 und 3), was für den Beginn    trag herausgenommen werden soll.
                  der Beobachtungsphase gilt (siehe Absatz 4), was nach einer Um-
                  schichtung gilt (siehe Absatz 5), welche Auswirkung unser Ablauf-    (5) Wir informieren Sie unverzüglich, wenn die Umschichtung in den
                  management auf andere Optionen hat (siehe Absatz 6) und welche       risikoarmen Fonds stattgefunden hat. Sie können innerhalb einer
                  Auswirkungen andere Optionen auf unser Ablaufmanagement              Frist von 4 Wochen in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) erklären,
                  haben (siehe Absatz 7).                                              dass die Umschichtung mit Wirkung zum nächsten Monatsersten
                                                                                       rückgängig gemacht wird. Dabei wird als Umrechnungskurs der je-
                  (1) Sie können unser Ablaufmanagement entweder bereits bei Ver-      weilige Rücknahmepreis am letzten Börsentag des Monats, in dem
                  tragsabschluss oder nachträglich bis zum Rentenzahlungsbeginn        uns der Widerspruch zugeht, angesetzt. Das Ablaufmanagement
                  und dann mit Wirkung zum nächsten Monatsersten einschließen.         wird dann nach der Rückgängigmachung weitergeführt.
                  Falls das Ablaufmanagement zwischenzeitlich beendet wurde,
                  können Sie es nachträglich bis zum Rentenzahlungsbeginn wieder       (6) Ihre Optionen während der Aufschubdauer (siehe §§ 15 bis 33)
                  einschließen.                                                        bleiben Ihnen auch während der Beobachtungsphase unseres Ab-
                  Der nachträgliche (Wieder-)Einschluss ist Ihr einseitiges Options-   laufmanagements erhalten, können jedoch unter bestimmten Um-
                  recht, das Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben        ständen das Ablaufmanagement beenden (siehe Absatz 7) oder be-
                  müssen. Wurde das Ablaufmanagement während der Beobach-              einflussen (siehe Absatz 3).
                  tungsphase (siehe Absatz 2) durch Umschichtung beendet, ist ein
                  erneuter Einschluss nicht möglich.                                   (7) Das Ablaufmanagement endet:

                  (2) Die Beobachtungsphase umfasst die letzten Jahre vor dem Ren-     • nach Zugang Ihrer entsprechenden Erklärung in Textform (z. B. Pa-
                  tenzahlungsbeginn. Die Dauer der Beobachtungsphase richtet sich        pierform, E-Mail) vor einer erfolgten Umschichtung (Wiederein-
                  nach der tatsächlichen Aufschubdauer bis zum Rentenzahlungsbe-         schluss möglich).
                  ginn. Sie beträgt                                                    • nach erfolgter Umschichtung durch das Ablaufmanagement: da-
                                                                                         nach ist ein Wiedereinschluss nicht mehr möglich.
                  • 1 Jahr bei einer Aufschubdauer von bis zu 5 Jahren,                • nach Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach hinten (siehe
                  • 2 Jahre bei einer Aufschubdauer zwischen 6 und 14 Jahren und         § 16), falls die dann neu berechnete Beobachtungsphase noch
                  • 3 Jahre bei einer Aufschubdauer ab 15 Jahren.                        nicht begonnen hat (das Ablaufmanagement wird von uns dann
                                                                                         automatisch zu Beginn der neu berechneten Beobachtungsphase
                  Verlegen Sie Ihren Rentenzahlungsbeginn nach vorne oder hinten         wieder aktiviert, außer Sie erklären, dass das Ablaufmanagement
                  (siehe § 16), kann sich die Dauer der Beobachtungsphase ändern.        dauerhaft entfallen soll (siehe Absatz 5)).
                  Bei einem nachträglichen Einschluss kann abhängig von Ihrer Auf-     • nach Ablauf der Aufschubdauer.
                  schubdauer die Beobachtungsphase des Ablaufmanagements sofort
                  beginnen.                                                            Ein Tarifwechsel, Erhöhungen oder Reduzierungen des Beitrags, Zu-
                                                                                       zahlungen, Entnahmen während der Aufschubdauer, Fondswechsel
                  (3) Mit unserem gebührenfreien Ablaufmanagement überwachen           oder Rebalancing führen nicht zur Beendigung des Ablaufmanage-
                  wir Ihren fondsgebundenen Topf während der Beobachtungsphase.        ments.
                  Es handelt sich um ein kursabhängiges Verfahren, das Ihre Fondsan-
                  lage monatlich punktuell an den Beobachtungszeitpunkten, nämlich     § 26 Was ist Rebalancing und wie können Sie es wann ein-
                  den jeweils letzten Börsentagen eines Versicherungsmonats, be-            schließen?
                  wertet und Ihr Fondsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen
                  in eine risikoarme Anlage umschichtet. Aus den Kursen zum Beob-      (1) Die von Ihnen festgelegte prozentuale Gewichtung der Fonds
                  achtungszeitpunkt wird der Wert Ihrer Fondsanlage bestimmt und       innerhalb eines Depots regelt, in welchem Verhältnis der für den
                  mit einem Referenzwert verglichen. Der Referenzwert ist der          Anteilskauf zur Verfügung stehende Betrag beim Ankauf in diesem
                  höchste Geldwert, den das Fondsvermögen zu einem Beobach-            Depot auf die Fonds aufgeteilt wird. Da sich die Kurse der im Depot
                  tungszeitpunkt hatte, beginnend mit dem Geldwert am letzten Bör-     enthaltenen Fonds unterschiedlich entwickeln, entspricht das Ver-
                  sentag vor Beginn der Beobachtungsphase. Ist der Wert Ihrer          hältnis der Werte der einzelnen Fonds während der Vertragsdurch-
GN331540_202501


                  Fondsanlage zum Beobachtungszeitpunkt niedriger als 90 % des         führung nicht mehr dem für den Anteilskauf festgelegten Ver-
                  Referenzwerts, schichten wir Ihr gesamtes Fondsvermögen in einen     hältnis.
                  risikoarmen Fonds um. Dabei werden als Umrechnungskurse eben-        Durch unser gebührenfreies Rebalancing können Sie erreichen, dass
                  falls die jeweiligen Anteilswerte am letzten Börsentag des Monats    das prozentuale Wertverhältnis jährlich wieder an das prozentuale
                  vor dem Beobachtungszeitpunkt angesetzt.                             Ankaufsverhältnis angepasst wird. Zum Beginn eines jeden Versi-
                                                                                       cherungsjahres wird Ihre Investmentanlage dann wieder an die von


                                                                                                                                                 Seite 18

[Seite 19]
                                                                                                          NÜRNBERGER
                                                                                                          Lebensversicherung AG


                  Ihnen zuletzt bestimmte prozentuale Aufteilung angepasst. Beim           tragen und - sofern Ihre laufende Beitragszahlung von dieser Ände-
                  Rebalancing erfolgt eine Umschichtung der Fondsanteile der jewei-        rung betroffen ist - die Anlage der vorgesehenen Beitragsteile
                  ligen Fonds, sodass die entsprechende prozentuale Fondsaufteilung        ebenfalls in den Ersatzfonds vornehmen.
                  innerhalb des Depots wiederhergestellt wird. Der maßgebende
                  Stichtag für das Rebalancing ist der letzte Börsentag vor der Wie-       (2) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds auflöst, gelten
                  derherstellung der von Ihnen zuletzt bestimmten Aufteilung. Der          die Regeln von Absatz 1 entsprechend. Sofern aus der Auflösung
                  Geldwert des gesamten Depotguthabens ändert sich dabei nicht.            des Fonds Zahlungen zu späteren Zeitpunkten resultieren, werden
                  Das Rebalancing wird zum vollen Versicherungsjahr durchgeführt,          wir diese gemäß Ihrer zum jeweiligen Rückzahlungszeitpunkt aktu-
                  erstmals 5 Jahre nach Vertragsbeginn und letztmals 1 Jahr vor dem        ellen Aufteilung der Zuführungen in den fondsgebundenen Topf in
                  Rentenzahlungsbeginn.                                                    den zu diesem Zeitpunkt gewählten Fonds anlegen.

                  (2) Das Rebalancing ist nur möglich, sofern im aktiven Teil des De-      (3) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds mit einem an-
                  pots mehr als nur ein einzelner Fonds und kein inaktiver Teil der        deren Fonds zusammenlegt, gelten die Regeln von Absatz 1 ent-
                  freien Investmentanlage vorhanden ist (siehe § 24).                      sprechend.

                  (3) Sie können das Rebalancing bei Vertragsabschluss oder nach-          (4) Wenn die Rücknahme von Anteilen eines in Ihrem Vertrag ent-
                  träglich zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres einschließen.       haltenen Fonds ausgesetzt oder endgültig eingestellt wird, infor-
                  Der nachträgliche (Wieder-)Einschluss ist Ihr einseitiges Options-       mieren wir Sie. Die Einstellung hat zur Folge, dass wir bei der Be-
                  recht, das Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) spätestens einen   rechnung von Leistungen für diese Anteile keinen Rücknahmepreis
                  Monat vor Beginn des nächsten Versicherungsjahres ausüben                zur Ermittlung des Wertes einer Anteilseinheit ansetzen können, da
                  müssen.                                                                  wir diese Anteile nicht an die Kapitalanlagegesellschaft zurückgeben
                                                                                           können. In diesen Fällen können wir die Rentenhöhe nicht sofort er-
                  (4) Sie können das Rebalancing durch Erklärung in Textform (z. B.        mitteln. Deshalb werden wir die Rente zunächst ohne Berücksichti-
                  Papierform, E-Mail) mit einer Frist von einem Monat zum Ende des         gung dieser Anteile nur mittels der nicht betroffenen anderen An-
                  laufenden Versicherungsjahres beenden.                                   teilseinheiten vorläufig berechnen und die Rentenzahlung mit dieser
                                                                                           Höhe beginnen. Zur Berechnung des fehlenden Teils der Rente
                  Das Rebalancing innerhalb eines Depots endet:                            werden wir dann den Wert der betroffenen Anteilseinheiten anhand
                                                                                           des aktuellen Preises am Kapitalmarkt ermitteln. Der Preis kann auf-
                  • wenn nach einem Fondswechsel im aktiven Teil des Depots nur            grund der verminderten Veräußerbarkeit der Fondsanteile geringer
                    noch ein einzelner Fonds vorhanden ist.                                sein als der zuletzt von der Kapitalanlagegesellschaft gestellte
                  • wenn im Rahmen des kursorientierten Ablaufmanagements in               Rücknahmepreis. Diese Wertminderung kann auch zu einem Total-
                    einen risikoarmen Fonds umgeschichtet wird (siehe § 25).               verlust führen. Sobald wir diese Wertermittlung abgeschlossen
                  • sobald ein inaktiver Teil der Investmentanlage vorhanden ist.          haben, werden wir die Rentenhöhe endgültig ermitteln, die Diffe-
                                                                                           renz auf bereits gezahlte Renten nachzahlen und ab dann die höhere
                  § 27 Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der                   Rente zahlen.
                       Fonds?                                                              Ein Fondswechsel nach § 24 ist während der Aussetzung und bei
                                                                                           endgültiger Einstellung der Rücknahme von Fondsanteilen durch
                  (1) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe von Anteilen          die Kapitalanlagegesellschaft nicht möglich.
                  eines in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds beschränkt, aussetzt oder
                  endgültig einstellt und wir dies nicht beeinflussen können, ist es er-   (5) Treten darüber hinaus bei einem in Ihrem Vertrag enthaltenen
                  forderlich, dass wir Ihren einmal gewählten Fonds ersetzen.              Fonds erhebliche Änderungen ein, die wir nicht beeinflussen können
                  Als Ersatz werden wir Ihnen einen neuen Fonds vorschlagen. Der           und die die unveränderte Fortführung dieses Vertrags unmöglich
                  neue Fonds soll dabei in Anlageziel und Anlagepolitik dem bishe-         machen, sind wir berechtigt, den betroffenen Fonds durch einen an-
                  rigen Fonds weitgehend entsprechen (Ersatzfonds). Bei der Auswahl        deren Fonds zu ersetzen. Eine erhebliche Änderung kann sich auch
                  des Ersatzfonds werden wir die Empfehlungen der Kapitalanlagege-         aus Gesetzen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen ergeben.
                  sellschaft berücksichtigen und diesen, soweit möglich, folgen. Über      Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend.
                  den ausgewählten Ersatzfonds informieren wir Sie. Wir werden den
                  vorhandenen Wert des Fondsguthabens auf den Ersatzfonds über-            § 28 Welche anderen Möglichkeiten als eine Kündigung oder eine
                  tragen und sofern Ihre laufende Beitragszahlung von dieser Ände-              Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung haben Sie bei
                  rung betroffen ist, die Anlage der vorgesehenen Beitragsteile ab              Zahlungsschwierigkeiten?
                  dem von uns genannten Termin ebenfalls in den Ersatzfonds vor-
                  nehmen.                                                                  Stundung
                  Sie können unserem Vorschlag innerhalb von 6 Wochen nach un-
                  serer Information widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs              (1) Besteht der Vertrag bereits 3 Jahre, haben Sie Anspruch auf eine
                  müssen Sie uns einen anderen Ersatzfonds benennen (siehe § 24),          zinslose Stundung der Beiträge, die mit uns in Textform (z. B. Pa-
                  den Sie aus unserem Fondsangebot für Umschichtungen wählen               pierform, E-Mail) vereinbart werden muss.
                  können.                                                                  Die Beiträge stunden wir längstens für 12 Monate, bei mehrmaliger
GN331540_202501


                  Eine entsprechende Übersicht der Auswahlmöglichkeiten senden             Beitragsstundung insgesamt höchstens für 24 Monate während der
                  wir Ihnen auf Wunsch zu.                                                 gesamten Vertragslaufzeit. Die Stundung hat den Vorteil, dass der
                  Wenn wir Sie nicht rechtzeitig informieren können, weil die Ausgabe      Versicherungsschutz während der Stundung in vollem Umfang be-
                  von Fondsanteilen kurzfristig beschränkt, ausgesetzt oder endgültig      stehen bleibt. Die gestundeten Beiträge sind von Ihnen nach Ablauf
                  eingestellt worden ist, werden wir den vorhandenen Wert des              des Stundungszeitraums nachzuzahlen.
                  Fondsguthabens in den von uns vorgeschlagenen Ersatzfonds über-


                                                                                                                                                     Seite 19

[Seite 20]
                                                                                                        NÜRNBERGER
                                                                                                        Lebensversicherung AG


                  Dafür bestehen folgende Möglichkeiten, aus denen Sie am Ende           vollständig und gleichmäßig auf die vereinbarte Beitragszahlungs-
                  des Stundungszeitraums wählen können:                                  dauer verteilt. Bei Zuzahlungen ziehen wir die Abschluss- und Ver-
                                                                                         triebskosten einmalig zum Zuzahlungseingang ab. Dies kann zur
                  • Nachzahlung durch Einmalbetrag oder                                  Folge haben, dass im Falle einer Kündigung vor dem vereinbarten
                  • Verrechnung durch Vertragsänderung ohne Nachzahlung (z. B. Re-       Rentenzahlungsbeginn weniger als die bis dahin eingezahlten Bei-
                    duzierung des Versicherungsschutzes).                                träge als Rückkaufswert zur Verfügung stehen. Von dem so ermit-
                                                                                         telten Wert nehmen wir keinen sogenannten Stornoabzug (§ 169
                  Treffen Sie keine Wahl, haben wir Anspruch auf Nachzahlung durch       Absatz 5 VVG) vor.
                  Einmalbetrag.
                                                                                         b) Die Auswirkungen der Abschlusskostenverrechnung nach dem
                  Weitere Möglichkeiten                                                  Zillmerverfahren stellen sich unter hypothetischer Außerachtlassung
                                                                                         von Kurssteigerungen und -verlusten wie folgt dar:
                  (2) Darüber hinaus werden wir Sie bei Zahlungsschwierigkeiten auf      Die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren ist für
                  Wunsch schriftlich über weitere Möglichkeiten informieren, wie Sie     Sie dann günstiger als andere Verrechnungsverfahren, wenn Sie den
                  Ihren Versicherungsschutz erhalten können.                             Vertrag bis zum Ende durchführen, weil dadurch die Abschluss-
                                                                                         kosten am schnellsten getilgt und bei längerfristiger Tilgung entste-
                  § 29 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leis-           hende höhere Finanzierungskosten erspart werden. Dies führt im
                       tungen erbringen wir?                                             Vergleich zu anderen Verrechnungsverfahren zu einer höheren
                                                                                         Rente bzw. im Fall einer Kapitalwahl zu einer höheren Kapitalabfin-
                  Kündigung                                                              dung.
                                                                                         Die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren kann
                  (1) Ihren Vertrag können Sie vor dem Rentenzahlungsbeginn jeder-       für Sie auch dann günstiger sein als andere Verrechnungsverfahren,
                  zeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (d. h. zur         wenn Sie den Vertrag erst in einem späten Vertragsstadium kün-
                  nächsten Beitragsfälligkeit - mittags 12 Uhr) kündigen. Sie müssen     digen.
                  dann keine weiteren Beiträge mehr zahlen. Die Kündigung hat in         Sollten Sie den Versicherungsvertrag hingegen vor einem späten
                  Textform (z. B. Papierform, E-Mail) zu erfolgen.                       Vertragsstadium kündigen, ist die Abschlusskostenverrechnung
                                                                                         nach dem Zillmerverfahren für Sie nachteilhaft. Die Nachteile wirken
                                                                                         sich vor allem dann aus, wenn Sie den Vertrag frühzeitig kündigen.
                  Auszahlungsbetrag
                                                                                         Wegen des Zillmerverfahrens ist in der Anfangszeit nur der Min-
                                                                                         destwert vorhanden. Auch nach der Anfangszeit kann der Rück-
                  (2) Nach Kündigung zahlen wir
                                                                                         kaufswert - je nach konkreter Beitragszahlungsdauer - geringer sein
                                                                                         als nach anderen Verrechnungsverfahren. Wie lange die Anfangszeit
                  • den Rückkaufswert (siehe Absatz 3)
                                                                                         dauert, hängt vor allem von der konkreten Beitragszahlungsdauer
                  • sowie die zusätzliche Überschussbeteiligung, wenn und soweit
                                                                                         Ihres Vertrags ab und kann deshalb nicht allgemeingültig ange-
                    vorhanden (siehe Absatz 4).
                                                                                         geben werden. Eine Kündigung kann für Sie unter Umständen wirt-
                                                                                         schaftlich geboten sein. Ob dies der Fall ist, hängt unter anderem
                  Dieser gesamte Auszahlungsbetrag entspricht dem gesamten Ver-
                                                                                         davon ab, ob Ihr bei Vertragsbeginn gegebener Versicherungsbe-
                  tragswert aus dem fondsgebundenen Topf, dem sicheren Topf und
                                                                                         darf fortbesteht und wie lange die Beiträge voraussichtlich noch
                  den Bewertungsreserven. Einen Stornoabzug (§ 169 Absatz 5 VVG)
                                                                                         weiterhin vereinbarungsgemäß bezahlt werden bzw. werden
                  nehmen wir nicht vor. Es werden aber Beitragsrückstände vom Aus-
                                                                                         können. Bitte wenden Sie sich im Fall der beabsichtigten Kündigung
                  zahlungsbetrag abgezogen.
                                                                                         an uns oder an Ihre Betreuungsstelle, damit wir Sie auf Grundlage
                  Die garantierte Erlebensfallleistung gilt nicht für den Auszahlungs-
                                                                                         der konkreten Einzelumstände Ihres Vertrags individuell darüber be-
                  betrag bei Kündigung.
                                                                                         raten können, ob eine Kündigung wirtschaftlich geboten ist und
                                                                                         welche anderen Möglichkeiten in Betracht kommen.
                  Rückkaufswert
                                                                                         Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den Rückkaufswert
                                                                                         angemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine
                  (3) Der Rückkaufswert ist nach dem gesetzlichen Rahmen (§ 169
                                                                                         Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere
                  VVG) das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
                                                                                         durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den
                  mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation zum Schluss
                                                                                         Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszu-
                  der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital
                                                                                         schließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf 1 Jahr befristet.
                  des Vertrags.
                                                                                         Überschussbeteiligung
                  a) Bei der Berechnung des Deckungskapitals wenden wir bis zur
                  Höhe des aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersatzes zur Verrechnung
                                                                                         (4) Die laufenden Überschussanteile vor Rentenzahlungsbeginn
                  der Abschluss- und Vertriebskosten das sogenannte Zillmerver-
                                                                                         werden zu Beginn eines jeden Monats immer vollständig dem
                  fahren an. Mindestens legen wir jedoch den Betrag des Deckungs-
                                                                                         fondsgebundenen Topf gutgebracht. Sie sind deshalb bereits im
                  kapitals zugrunde, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter
                                                                                         Rückkaufswert aus Absatz 3 enthalten. Zusätzlich erhalten Sie bei
                  Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze angesetzten
GN331540_202501


                                                                                         Rückkauf die nach § 3 Absatz 5 Buchstabe a gegebenenfalls zuzu-
                  Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Jahre der Versiche-
                                                                                         teilenden Bewertungsreserven, soweit zum Kündigungszeitpunkt
                  rungsdauer ergibt. Beträgt die vereinbarte Beitragszahlungsdauer
                                                                                         vorhanden.
                  weniger als 5 Jahre, werden diese Abschluss- und Vertriebskosten


                                                                                                                                                    Seite 20

[Seite 21]
                                                                                                         NÜRNBERGER
                                                                                                         Lebensversicherung AG


                  Teilkündigung                                                          nung der Abschluss- und Vertriebskosten (siehe § 34 Absatz 2) das
                                                                                         sogenannte Zillmerverfahren an. Mindestens legen wir jedoch den
                  (5) Sie können Ihren beitragspflichtigen Vertrag auch teilweise kün-   Betrag des Deckungskapitals zugrunde, der sich bei vollständiger
                  digen, wenn die Summe der verbleibenden innerhalb eines Jahres         und gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung des aufsichts-
                  zu zahlenden Beiträge für die Hauptversicherung den Mindestbe-         rechtlichen Höchstzillmersatzes angesetzten Abschluss- und Ver-
                  trag von 300,00 EUR im Jahr nicht unterschreitet.                      triebskosten auf die ersten 5 Jahre der Beitragszahlungsdauer er-
                  Haben Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen, werden Ihre Versi-      gibt.
                  cherungsleistungen im selben Verhältnis wie die Beitragssumme der      Beträgt die vereinbarte Beitragszahlungsdauer weniger als 5 Jahre,
                  Hauptversicherung reduziert. Würde dadurch der Mindestbeitrag          werden diese Abschluss- und Vertriebskosten vollständig und
                  oder die Mindestleistung der Zusatzversicherung unterschritten         gleichmäßig auf die vereinbarte Beitragszahlungsdauer verteilt. Von
                  werden, reduzieren wir die Zusatzversicherung nur bis zu dem Min-      dem so ermittelten Wert nehmen wir keinen sogenannten Storno-
                  destbetrag und reduzieren die Hauptversicherung sowie sonstige         abzug (§ 169 Absatz 5 VVG) vor.
                  eingeschlossene Zusatzversicherungen entsprechend überverhält-
                  nismäßig.                                                              b) Die Auswirkungen der Abschlusskostenverrechnung nach dem
                                                                                         Zillmerverfahren auf die Leistung nach Umwandlung in eine prämi-
                  Keine Beitragsrückzahlung                                              enfreie Versicherung stellen sich wie folgt dar:
                                                                                         Die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren ist für
                  (6) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.           Sie dann günstiger als andere Verrechnungsverfahren, wenn Sie den
                                                                                         Vertrag bis zum Ende beitragspflichtig durchführen, weil dadurch
                  § 30 Wann können Sie Ihren Vertrag in eine prämienfreie Versiche-      die Abschlusskosten am schnellsten getilgt und bei längerfristiger
                       rung umwandeln und welche Auswirkungen hat dies?                  Tilgung entstehende höhere Finanzierungskosten erspart werden.
                                                                                         Dies führt im Vergleich zu anderen Verrechnungsverfahren zu einer
                  (1) Sie können bei einer beitragspflichtigen Versicherung verlangen,   höheren Rente.
                  dass sie zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (d. h. zur     Die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren kann
                  nächsten Beitragsfälligkeit - mittags 12 Uhr) in eine prämienfreie     für Sie auch dann günstiger sein als andere Verrechnungsverfahren,
                  Versicherung umgewandelt wird. Dies ist in Textform (z. B. Papier-     wenn Sie den Vertrag erst in einem späten Vertragsstadium in eine
                  form, E-Mail) zu beantragen. Haben Sie die vollständige Umwand-        prämienfreie Versicherung umwandeln.
                  lung beantragt und erreicht der zur Verfügung stehende Betrag den      Sollten Sie den Versicherungsvertrag hingegen vor einem späten
                  Mindestbetrag von 2.500,00 EUR nicht, erhalten Sie den Auszah-         Vertragsstadium in eine prämienfreie Versicherung umwandeln, ist
                  lungsbetrag nach § 29 Absatz 2 und der Vertrag endet.                  die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren für Sie
                  Die Umwandlung hat unter anderem zur Folge, dass Sie für die Zu-       nachteilig. Die Nachteile wirken sich vor allem dann aus, wenn Sie
                  kunft keine Beiträge mehr zahlen müssen und dass anstatt der vor       den Vertrag frühzeitig umwandeln. Wegen des Zillmerverfahrens ist
                  der Umwandlung garantierten Erlebensfallleistung nur noch eine         in der Anfangszeit nur der Mindestwert vorhanden. Auch nach der
                  prämienfreie Erlebensfallleistung garantiert wird (siehe Absatz 2).    Anfangszeit kann das zum Umwandlungstermin zur Verfügung ste-
                  Nach der Umwandlung reduziert sich der Vertragswert durch die          hende Deckungskapital - je nach konkreter Beitragszahlungsdauer -
                  monatliche Entnahme der Verwaltungskosten (siehe § 12 und § 34         geringer sein als nach anderen Verrechnungsverfahren. Wie lange
                  Absatz 3), jedoch nicht unter die garantierten prämienfreien Rück-     die Anfangszeit dauert, hängt vor allem von der konkreten Beitrags-
                  kaufswerte.                                                            zahlungsdauer Ihres Vertrags ab und kann deshalb nicht allgemein-
                  Zuzahlungen bleiben durch die Beitragsfreistellung unberührt.          gültig angegeben werden. Aus der Information zu den Garantie-
                  Falls Sie eine Zusatzversicherung eingeschlossen haben, prüfen Sie     werten ist ersichtlich, wie lange nur ein "Mindestwert" vorhanden
                  bitte vor Erklärung der Umwandlung, ob Ihrem tatsächlichen Inter-      ist.
                  esse nicht durch eine der in § 28 genannten Möglichkeiten besser
                  entsprochen werden kann. Denn nach der Umwandlung haben Sie            (3) Ob für Sie eine Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung
                  an sich keinen Anspruch auf Wiederinkraftsetzung der Zusatzversi-      wirtschaftlich geboten ist, hängt vor allem auch davon ab, ob Ihr bei
                  cherung. Wir können deshalb eine Wiederinkraftsetzung der Zusatz-      Vertragsbeginn gegebener Versicherungsbedarf ganz, teilweise
                  versicherung ablehnen oder an Bedingungen knüpfen, beispiels-          oder nicht mehr fortbesteht und wie lange Sie voraussichtlich noch
                  weise daran, dass sich der Gesundheitszustand der versicherten         in der Lage sein werden, die Beiträge weiterhin vereinbarungs-
                  Person seit Vertragsabschluss nicht verschlechtert hat. Details zu     gemäß zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass durch die Umwandlung
                  Wiederinkraftsetzungen finden Sie in Absatz 5.                         die späteren Leistungen geringer ausfallen. Bitte wenden Sie sich im
                                                                                         Fall der beabsichtigten Umwandlung an uns oder an Ihre Betreu-
                  (2) Die prämienfreie Versicherungsleistung wird von uns nach den       ungsstelle, damit wir Sie auf Grundlage der konkreten Einzelum-
                  anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den nach Ab-        stände Ihres Vertrags individuell darüber beraten können, ob eine
                  satz 1 maßgeblichen Schluss des Versicherungsmonats unter Zu-          Umwandlung wirtschaftlich geboten ist und welche anderen Mög-
                  grundelegung des Rückkaufswerts (siehe § 29 Absatz 3) der Versi-       lichkeiten in Betracht kommen.
                  cherung berechnet; Beitragsrückstände werden abgesetzt. Die ga-
                  rantierte Erlebensfallleistung ermitteln wir nach anerkannten Regeln   (4) Eine teilweise Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung
                  der Versicherungsmathematik aus dem garantierten Rückkaufswert.        können Sie nur verlangen, wenn die Summe der verbleibenden in-
                                                                                         nerhalb eines Jahres zu zahlenden Beiträge für die Hauptversiche-
GN331540_202501


                  a) Bei der Berechnung des Rückkaufswerts wenden wir maximal bis        rung den Mindestbetrag von 300,00 EUR nicht unterschreitet.
                  zur Höhe des aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersatzes zur Verrech-


                                                                                                                                                    Seite 21

[Seite 22]
                                                                                                           NÜRNBERGER
                                                                                                           Lebensversicherung AG


                  Wiederinkraftsetzung                                                      (2) Bei ausgeübtem Kapitalwahlrecht endet der Vertrag zum Ren-
                                                                                            tenzahlungsbeginn. Wir zahlen dann keine Rente, sondern die Kapi-
                  (5) Eine Wiederinkraftsetzung der Hauptversicherung nach erfolgter        talabfindung.
                  Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung setzt keine Gesund-
                  heitsprüfung voraus; dies gilt nicht für eingeschlossene Zusatzversi-     § 32 Wann müssen Sie spätestens eine teilweise Kapitalabfindung
                  cherungen oder für Zusatzbausteine, bei denen eine Gesundheits-                erklären?
                  prüfung ausdrücklich vorgesehen ist. Ist die versicherte Person
                  56 Jahre oder älter, gilt dies unter der Maßgabe, dass die versi-         (1) Sie können bis spätestens einen Monat vor Rentenzahlungsbe-
                  cherte Person nicht bereits Leistungen aus einer privaten Pflegever-      ginn erklären, dass wir Ihnen zum Rentenzahlungsbeginn eine teil-
                  sicherung oder der Pflegepflichtversicherung (gesetzlich oder             weise Kapitalabfindung zahlen. Die teilweise Kapitalabfindung muss
                  privat) bezieht oder eine solche Leistung beantragt hat.                  mindestens 100,00 EUR betragen. Dazu muss die versicherte
                  Eine Wiederinkraftsetzung von Zusatzversicherungen ist in der             Person diesen Termin erleben. Bei dem teilweisen Kapitalwahlrecht
                  Regel vom Gesundheitszustand der versicherten Person abhängig.            handelt es sich um ein einseitiges Optionsrecht, das Sie in Textform
                  Die übrigen Bedingungen einer Wiederinkraftsetzung richten sich           (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben müssen.
                  nach unseren zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Wieder-           Sie können auch erklären, dass zum Rentenzahlungsbeginn anstelle
                  inkraftsetzungsrichtlinien.                                               der teilweisen Geldleistung die Fondsanteile aus dem fondsgebun-
                                                                                            denen Topf in Ihr eigenes Wertpapierdepot übertragen werden. Da
                  a) Erfolgt die Wiederinkraftsetzung innerhalb von 3 Jahren nach der       wir nur volle Fondsanteile übertragen können, zahlen wir den über-
                  Umwandlung, gelten diejenigen Rechnungsgrundlagen, die der                steigenden Teil an Sie aus.
                  Vertrag zum Zeitpunkt der Umwandlung hatte. Bei der Wiederin-
                  kraftsetzung der Hauptversicherung handelt es sich in diesen Fällen       (2) Der im Vertrag verbleibende Vertragswert wird zur Bildung einer
                  um Ihr einseitiges Optionsrecht, das Sie in Textform (z. B. Papier-       lebenslangen Rente verwendet. Ist die verbleibende monatliche
                  form, E-Mail) ausüben müssen.                                             Rente geringer als 25,00 EUR, wird der Vertrag zum Rentenzah-
                                                                                            lungsbeginn vollständig beendet und es erfolgt eine volle Kapital-
                  b) Erfolgt die Wiederinkraftsetzung nach Ablauf von 3 Jahren nach         abfindung.
                  der Umwandlung, gelten die Rechnungsgrundlagen (Zins, Kosten,
                  Tafel) unseres zum Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung vergleich-          § 33 Wann müssen Sie spätestens den Wechsel der Überschuss-
                  baren Neugeschäfts entsprechend. Hatte der Vertrag zum Zeit-                   verwendung im Rentenbezug erklären?
                  punkt der Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung aufgrund
                  einer Erhöhung der garantierten Erlebensfallleistung (siehe § 15)         Sie können bis spätestens einen Monat vor Rentenzahlungsbeginn in
                  einen abgesenkten Rechnungszins, wird bei der Wiederinkraftset-           Textform (z. B. Papierform, E-Mail) einen Wechsel der Überschuss-
                  zung der abgesenkte Rechnungszins des vergleichbaren Neuge-               verwendungsart erklären. Sie können zwischen 2 Arten der Über-
                  schäfts zugrunde gelegt.                                                  schussverwendung im Rentenbezug wählen (siehe § 3 Absatz 5
                  Die Wiederinkraftsetzung führt nicht dazu, dass der vor der Um-           Buchstabe c):
                  wandlung bestehende Versicherungsschutz vollständig wiederher-
                  gestellt wird, da die nicht bezahlten Beiträge in der Zeit bis zur Wie-   • Dynamische Überschussrente;
                  derinkraftsetzung berücksichtigt werden müssen. Wollen Sie nach           • Teildynamische Bonusrente (nur solange die versicherte Person
                  Wiederinkraftsetzung den ursprünglichen Versicherungsschutz                 zum Rentenzahlungsbeginn jünger als 76 Jahre ist).
                  wieder vollständig herstellen und so den durch die prämienfreie Zeit
                  reduzierten Versicherungsschutz wieder aufstocken, können Sie dies        Nach Beginn der Rentenzahlung können Sie nicht mehr zwischen
                  durch eine einmalige Nachzahlung leisten. Die Höhe der Nachzah-           den Überschussverwendungsarten wechseln.
                  lung teilen wir Ihnen auf Anfrage mit.
                                                                                            Optionen zum und im laufenden Rentenbezug
                  Optionen spätestens 1 Monat vor Rentenzahlungsbeginn
                                                                                            § 33a Wie können Sie sich Geld während des Rentenbezuges aus-
                  § 31 Wann müssen Sie spätestens eine vollständige Kapitalabfin-                 zahlen lassen? (Entnahme im Rentenbezug)
                       dung erklären?
                                                                                            (1) Sie können während des laufenden Rentenbezugs aus Ihrem
                  (1) Sie können bis spätestens einen Monat vor Rentenzahlungsbe-           Vertrag zum Ende eines jeden Monats einen Betrag maximal in
                  ginn erklären, dass wir Ihnen zum Rentenzahlungsbeginn statt der          Höhe der Todesfallleistung entnehmen.
                  Rente eine einmalige Leistung zahlen (Kapitalabfindung).                  Von jeder Entnahme zahlen wir 95 % an Sie aus, gegebenenfalls
                  Bei dem Kapitalwahlrecht handelt es sich um Ihr einseitiges Opti-         vermindert um von uns abzuführende Steuer. Die Todesfallleistung
                  onsrecht, das Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben          ist der bei Rentenzahlungsbeginn vorhandene Vertragswert abzüg-
                  müssen. Unabhängig von der Entwicklung des fondsgebundenen                lich bereits geleisteter Rentenzahlungen und vorheriger Entnahmen.
                  Topfes steht dann als Kapital mindestens die garantierte Erlebens-        Bei der Kapitalentnahme handelt es sich um Ihr einseitiges Options-
                  fallleistung zur Verfügung.                                               recht, das Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben
                  Sie können auch erklären, dass zum Rentenzahlungsbeginn anstelle          müssen. Ihre Erklärung muss uns mit einer Frist von einem Monat
GN331540_202501


                  der Geldleistung die Fondsanteile aus dem fondsgebundenen Topf            zum Monatsersten zugegangen sein. Die Entnahme muss mindes-
                  in Ihr eigenes Wertpapierdepot übertragen werden. Da wir nur volle        tens 500,00 EUR betragen und wird wirksam, wenn uns die Entnah-
                  Fondsanteile übertragen können, zahlen wir den übersteigenden             meerklärung zugegangen ist und Sie an allen gegebenenfalls nach
                  Teil an Sie aus.                                                          den Geldwäschevorschriften erforderlichen Maßnahmen mitgewirkt
                                                                                            haben. Wünschen Sie die Entnahme zu einem späteren Termin, ist
                                                                                            dies ausdrücklich anzugeben.


                                                                                                                                                       Seite 22

[Seite 23]
                                                                                                          NÜRNBERGER
                                                                                                          Lebensversicherung AG


                  (2) 5 % des Entnahmebetrags werden zum Ausgleich der Verände-           dass sie für mindestens einen Punkt der nachfolgend genannten ge-
                  rung der Risikolage herangezogen und nicht an Sie ausgezahlt. Der       wöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ab-
                  Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von     lauf des täglichen Lebens täglich in erheblichem Umfang der Hilfe
                  uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für angemessen, weil mit         einer anderen Person bedarf, und zwar selbst bei Einsatz technischer
                  ihm die Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versicher-         und medizinischer Hilfsmittel. In beiden Fällen liegt bedingungsge-
                  tenbestandes ausgeglichen wird. Zudem wird damit ein Ausgleich          mäße Pflegebedürftigkeit bereits von Beginn der Sechs-Monats-
                  für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Wenn Sie uns        Frist an vor.
                  nachweisen, dass der aufgrund der Auszahlung von uns vorgenom-          Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls ist die Art
                  mene Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend       und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe durch eine an-
                  herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt         dere Person. Bei der Bewertung muss ein Punkt aus der nachste-
                  nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.                                  henden Punktetabelle erfüllt sein:
                  Die Entnahme vermindert die Rente. Diese verminderte Rente er-
                  mitteln wir nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik.        Die versicherte Person benötigt Hilfe beim
                  Die Entnahme vermindert die Todesfallleistung um den Entnahme-
                  betrag.                                                                 • Fortbewegen im Zimmer                                      1 Punkt
                                                                                            Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Inan-
                  (3) Nach einer Entnahme muss eine Rente von mindestens                    spruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls - die Unterstüt-
                  25,00 EUR im Monat verbleiben. Wird diese Mindestrente unter-             zung einer anderen Person für die Fortbewegung im Zimmer be-
                  schritten, führen wir eine Entnahme in Höhe der vollen Todesfall-         nötigt.
                  leistung durch. In diesem Fall zahlen wir zusätzlich den Kapitalwert    • Aufstehen und Zubettgehen                                  1 Punkt
                  der Rente, die nach Entnahme der vollen Todesfallleistung im Ver-         Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe
                  trag verblieben wäre, gegebenenfalls vermindert um von uns abzu-          einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen
                  führende Steuer, an Sie aus. Mit dieser Entnahme endet der Vertrag.       kann.
                                                                                          • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken                     1 Punkt
                  § 33b Was ist die Pflege-Option und wie können Sie sie ausüben?           Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Be-
                                                                                            nutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße - nicht
                  (1) Ist die versicherte Person zum Rentenzahlungsbeginn oder wäh-         ohne Hilfe einer anderen Person essen oder trinken kann.
                  rend der Rentenbezugszeit bedingungsgemäß pflegebedürftig               • Verrichten der Notdurft                                    1 Punkt
                  (siehe Absatz 2) und ist noch eine Todesfallleistung versichert, so       Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstüt-
                  können Sie eine Erhöhung der Rente mit Wirkung zum nächsten               zung einer anderen Person benötigt, weil sie sich nach dem Stuhl-
                  Monatsersten erklären (Pflege-Option).                                    gang nicht allein säubern kann, ihre Notdurft nur unter Zuhilfe-
                  Bei der Pflege-Option handelt es sich um Ihr einseitiges Options-         nahme einer Bettschüssel verrichten kann oder weil der Darm bzw.
                  recht, das Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben             die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden kann. Besteht al-
                  müssen. Eine rückwirkende Ausübung der Pflege-Option ist ausge-           lein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die durch die Ver-
                  schlossen. Je später Sie die Option ausüben, desto geringer fällt die     wendung von Windeln oder speziellen Einlagen ausgeglichen
                  Rentenerhöhung aus. In den "Informationen zur Pflege-Option" des          werden kann, liegt hinsichtlich des Verrichtens der Notdurft keine
                  Versicherungsscheins finden Sie eine beispielhafte Modellrechnung         Pflegebedürftigkeit vor.
                  zur Pflege-Option, die die Abhängigkeit der Rentenerhöhung vom
                  Termin der Ausübung der Option veranschaulicht. Gerne beraten           Autonomieverlust wegen Demenz
                  wir Sie auch individuell, wie hoch die Rentenerhöhung ausfällt.
                  Mit dem Zugang der Optionserklärung entfällt der Todesfallschutz        b) Pflegebedürftigkeit liegt außerdem auch dann von Beginn an vor,
                  endgültig und mit sofortiger Wirkung. Sollten wir im Rahmen der         wenn bei der versicherten Person mindestens 6 Monate ununterbro-
                  Erhebungen feststellen, dass eine bedingungsgemäße Pflegebe-            chen ein Autonomieverlust wegen Demenz vorliegt. Der Autono-
                  dürftigkeit nicht vorliegt oder keine Rentenerhöhung möglich ist,       mieverlust wegen Demenz ist fachärztlich nachzuweisen und setzt
                  wird Ihr Vertrag mit dem Todesfallschutz fortgesetzt. Wenn die ver-     voraus, dass die versicherte Person infolge einer demenzbedingten
                  sicherte Person im Rentenbezug nach der Ausübung der Option             Hirnleistungsstörung entweder
                  stirbt, wird keine Todesfallleistung fällig und der Vertrag wird be-
                  endet (siehe § 2 Absatz 4).                                             • tägliche Beaufsichtigung oder Anleitung bei mindestens
                                                                                            2 Punkten der in Buchstabe a aufgeführten Verrichtungen des
                  (2) Bedingungsgemäße Pflegebedürftigkeit ist die Pflegebedürftig-         täglichen Lebens oder
                  keit nach Art und Umfang der Beeinträchtigung der Alltagskompe-         • kontinuierliche Beaufsichtigung benötigt, weil sie sich oder andere
                  tenz (sogenannter ADL-Score (siehe Buchstabe a). Ausreichend ist          sonst in erheblichem Umfang gefährden würde.
                  auch ein Autonomieverlust wegen Demenz (siehe Buchstabe b).
                                                                                          Als Demenz im Sinne dieser Bedingungen gelten "mittelschwere
                  Pflegebedürftigkeit nach ADL-Score                                      Leistungseinbußen" ab dem Schweregrad 5, ermittelt über die
                                                                                          Global Deterioration Scale (GDS 5) nach Reisberg, oder ab einem
                  a) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge   entsprechenden Schweregrad einer alternativen, anerkannten De-
GN331540_202501


                  Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls, die ärztlich     menzbeurteilungsskala. Die Diagnose einer demenziellen Erkran-
                  nachzuweisen sind, gesundheitlich beeinträchtigt ist und                kung und die Beurteilung des Schweregrades der Beeinträchtigung
                                                                                          müssen unter Nutzung zeitgemäßer Diagnoseverfahren und stan-
                  • voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen so hilflos ist     dardisierter Testverfahren von einem Experten für solche Krank-
                    oder                                                                  heitsbilder (Facharzt für Neurologie) durchgeführt werden.
                  • bereits 6 Monate ununterbrochen so hilflos gewesen ist,


                                                                                                                                                     Seite 23

[Seite 24]
                                                                                                          NÜRNBERGER
                                                                                                          Lebensversicherung AG


                  (3) Bei Ausübung der Pflege-Option berechnen wir die Rente neu.         schluss- und Vertriebskosten erforderliche Betrag ist auf 2,5 % der
                  Sie ist höher als die Rente vor Ausübung der Pflege-Option und ab       von Ihnen während der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Beiträge
                  dem Zeitpunkt der Erhöhung garantiert. Sie vermindert sich selbst       beschränkt. Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden
                  dann nicht mehr, falls sich der Gesundheitszustand der versicherten     über die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt, die übrigen
                  Person so weitgehend verbessern sollte, dass keine bedingungsge-        Kosten teils über die gesamte Beitragszahlungsdauer, teils über die
                  mäße Pflegebedürftigkeit mehr vorliegt. Nach Ausübung der Pfle-         gesamte Vertragslaufzeit.
                  ge-Option setzt sich die Rente aus 2 Rententeilen zusammen: dem         Das Zillmerverfahren erspart Finanzierungskosten und führt deshalb
                  Rententeil aus der vorhandenen Todesfallleistung und dem Renten-        bei Zahlung aller vereinbarten Beiträge zu einer höheren Rente bzw.
                  teil aus dem Teil des Vertragswerts (inklusive nach Rentenbeginn        Kapitalabfindung. Jedoch wirkt es sich nachteilig auf die Höhe des
                  bereits erfolgter Überschusszuweisungen), der die Todesfallleistung     Rückkaufswerts und der prämienfreien Rente aus, vor allem dann,
                  übersteigt.                                                             wenn Sie Ihren Vertrag frühzeitig kündigen oder frühzeitig in eine
                  Den Rententeil aus der vorhandenen Todesfallleistung ermitteln wir      prämienfreie Versicherung umwandeln. Wegen der Zillmerung ist in
                  nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik aus 95 %            einer Anfangszeit nur ein Mindestwert (siehe Absatz 3) vorhanden.
                  der Todesfallleistung mit den Rechnungsgrundlagen für Pflegebe-         Wie lange diese Anfangszeit dauert, hängt von der individuellen
                  dürftige (Tafel, Zins) zum Zeitpunkt der Ausübung der Option und        Beitragszahlungsdauer Ihres Vertrags ab und kann deshalb nicht all-
                  den bei Vertragsabschluss für den Rentenbezug festgelegten              gemeingültig angegeben werden. Auch in der Zeit danach kann der
                  Kosten.                                                                 Rückkaufswert bzw. die prämienfreie Rente geringer sein als nach
                  Bei der Berechnung des Rententeils aus dem Teil des Vertragswerts,      anderen Verrechnungsverfahren. Nähere Informationen zu den
                  der die Todesfallleistung übersteigt, wird der um die versicherte To-   Rückkaufswerten und prämienfreien Renten können Sie der im Ver-
                  desfallleistung reduzierte vorhandene Vertragswert in eine Rente        sicherungsschein abgedruckten Tabelle zu den Garantiewerten ent-
                  ohne Todesfallleistung umgerechnet. Hierbei legen wir die Rech-         nehmen.
                  nungsgrundlagen der bei Rentenzahlungsbeginn ermittelten rech-
                  nungsmäßigen Rente zugrunde.                                            (3) Im Fall einer Kündigung erhalten Sie als Rückkaufswert mindes-
                  Nach Ausübung der Pflege-Option eventuell anfallende Über-              tens einen Betrag, der dem Deckungskapital entspricht, das sich bei
                  schüsse und eine eventuelle Beteiligung an den Bewertungsre-            gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung des aufsichtsrechtli-
                  serven erhöhen beide Rententeile in gleicher Weise.                     chen Höchstzillmersatzes angesetzten Abschluss- und Vertriebs-
                                                                                          kosten auf die ersten 5 Jahre der Beitragszahlungsdauer ergibt (so-
                  (4) Nach Ausübung der Pflege-Option ist keine Todesfallleistung         genannter Mindestwert). Beträgt die vereinbarte Beitragszahlungs-
                  mehr versichert und Ihr Optionsrecht auf Entnahmen entfällt (siehe      dauer weniger als 5 Jahre, werden die Abschluss- und Vertriebs-
                  § 33a).                                                                 kosten gleichmäßig auf die vereinbarte Beitragszahlungsdauer ver-
                                                                                          teilt. Bei einer Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung steht
                  (5) Mitwirkungs- und Untersuchungsobliegenheiten                        mindestens dieser Wert für die Berechnung der prämienfreien
                                                                                          Rente zur Verfügung.
                  Bei Ausübung der Pflege-Option müssen Sie entsprechend § 8a an
                  den Erhebungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit mit-            (4) Bei einer Zuzahlung werden von uns die Abschluss- und Ver-
                  wirken.                                                                 triebskosten bei Zuzahlungseingang vollständig mit dieser ver-
                                                                                          rechnet. Die übrigen Kosten werden von uns über die gesamte Ver-
                  Kosten                                                                  tragslaufzeit verteilt.

                  § 34 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart?                    § 35 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?

                  (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind von Ihnen       (1) In folgenden Fällen stellen wir Ihnen pauschal zusätzliche Kosten
                  zu tragen und in Ihrem Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Ab-    gesondert in Rechnung:
                  schluss- und Vertriebskosten sowie um übrige Kosten.
                  Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere Ab-          • Erstellung von Ersatzurkunden oder Abschriften des Versiche-
                  schlussprovisionen für den Versicherungsvermittler. Außerdem um-          rungsscheins oder eines Nachtrags;
                  fassen die Abschluss- und Vertriebskosten die Kosten für die An-        • schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen;
                  tragsprüfung und Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sachauf-          • Mahnung und/oder Kündigung wegen Verzugs mit Folgebei-
                  wendungen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung                 trägen;
                  stehen, sowie Werbeaufwendungen. Zu den übrigen Kosten ge-              • Rückläufer im Lastschriftverfahren;
                  hören insbesondere die Verwaltungskosten.                               • Durchführung von Vertragsänderungen;
                  Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie       • Adress-Recherche aufgrund nicht angezeigter Anschriftenände-
                  der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten            rung;
                  können Sie dem Kostenausweis nach § 2 VVG-InfoV entnehmen.              • Bearbeitung einer Abtretung oder Verpfändung, sofern diese bei
                                                                                            Ihrem Vertrag möglich sind;
                  (2) Wir wenden das sogenannte Zillmerverfahren an, wonach wir die       • Entnahmen aus der freien Investmentanlage.
                  ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebs-
GN331540_202501


                  kosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten      (2) Wir haben uns bei der Bemessung der jeweiligen Pauschale an
                  Beiträge, der für die Leistungen im Versicherungsfall und für die       dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. Sofern
                  Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungs-       Sie uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegenden
                  periode und für die Bildung der Deckungsrückstellung nach § 25          Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutreffen, entfällt
                  Absatz 2 RechVersV in Verbindung mit § 169 Absatz 3 VVG be-             die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen, dass die Pauschale der
                  stimmt ist. Der nach dem Zillmerverfahren zur Tilgung der Ab-


                                                                                                                                                     Seite 24

[Seite 25]
                                                                                                          NÜRNBERGER
                                                                                                          Lebensversicherung AG


                  Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern ist, setzen wir sie ent-    (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen 1
                  sprechend herab.                                                        und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies
                                                                                          gilt so lange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen
                  Sonstige Vertragsbestimmungen                                           Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben.

                  § 36 Was gilt, wenn sich Ihre Postanschrift und/oder Ihr Name än-       § 38 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
                       dern?
                                                                                          Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
                  (1) Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie uns das unver-      Anwendung.
                  züglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Andernfalls
                  können für Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie    § 39 Streitschlichtungsstelle, Aufsichtsbehörde und Gerichtsstand
                  zu richtende Erklärung (z. B. Setzen einer Zahlungsfrist) mit einge-
                  schriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift zu senden.     Versicherungsombudsmann
                  In diesem Fall gilt unsere Erklärung 3 Tage nach Absendung des ein-
                  geschriebenen Briefs als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den       (1) Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zu-
                  Vertrag für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerb-         frieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von
                  liche Niederlassung verlegt haben.                                      Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den
                                                                                          Ombudsmann für Versicherungen wenden.
                  (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend.
                                                                                          Versicherungsombudsmann e. V.
                  § 37 Welche weiteren Mitteilungspflichten haben Sie?                    Postfach 08 06 32
                                                                                          10006 Berlin
                  (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,           beschwerde@versicherungsombudsmann.de
                  Speicherung, Verarbeitung und/oder Meldung von Informationen            www.versicherungsombudsmann.de
                  und/oder Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns       Telefon 0800 3696000*
                  die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen             Fax 0800 3699000*
                                                                                          * kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz
                  • bei Vertragsabschluss,
                  • bei Änderung nach Vertragsabschluss oder                              Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
                  • auf Nachfrage                                                         Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben
                                                                                          uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Ver-
                  unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) zur Verfügung             braucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder
                  stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status   per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde
                  dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datener-       auch online an die Plattform
                  hebungen und Meldungen maßgeblich ist.
                                                                                          https://ec.europa.eu/consumers/odr/
                  (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind derzeit
                  beispielsweise alle Umstände, die für die Beurteilung                   wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den
                                                                                          Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
                  • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit und/oder Steuer-         Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail (info@nuernberger.de)
                    pflicht,                                                              an uns wenden.
                  • der steuerlichen Ansässigkeit und/oder Steuerpflicht dritter Per-
                    sonen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, und                         Versicherungsaufsicht
                  • der steuerlichen Ansässigkeit und/oder Steuerpflicht des Leis-
                    tungsempfängers maßgebend sein können.                                (2) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei-
                                                                                          nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie
                  Dazu zählen derzeit insbesondere die deutsche oder ausländische(n)      sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden.
                  Steuer-Identifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Ge-              Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
                  burtsort und der Wohnsitz. Welche Umstände dies nach der derzei-        Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
                  tigen Gesetzeslage im Einzelnen sind, können Sie der FATCA-USA-
                  Umsetzungsverordnung oder dem Finanzkonten-Informationsaus-             Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
                  tauschgesetz entnehmen.                                                 Sektor Versicherungsaufsicht
                                                                                          Graurheindorfer Str. 108
                  (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unter-       53117 Bonn
                  lagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Fol-     poststelle@bafin.de
                  gendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung             Telefon 0228 4108-0
                  melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländi-     Fax 0228 4108-1550
GN331540_202501


                  schen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls
                  keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.                      Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein-
                                                                                          zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.


                                                                                                                                                      Seite 25

[Seite 26]
                                                                                                             NÜRNBERGER
                                                                                                             Lebensversicherung AG


                  Gerichtsstand                                                              Deckungskapital: Das Deckungskapital ist der Vertragswert Ihrer
                                                                                             Versicherung. Er setzt sich aus dem Geldwert des fondsgebundenen
                  Außerdem haben Sie die Möglichkeit den Rechtsweg zu be-                    Topfes und dem sicheren Topf zusammen.
                  schreiten. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versi-
                  cherungsvermittlung gilt:                                                  Entnahme vor Rentenzahlungsbeginn: Damit wir Ihnen vor Renten-
                                                                                             zahlungsbeginn Geld auszahlen können, entnehmen wir aus dem
                  (3) Für Klagen gegen uns ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk       fondsgebundenen Topf zum Rücknahmepreis so viele Anteilein-
                  unser Sitz liegt.                                                          heiten, wie wir für die gewünschte Auszahlung zuzüglich Kosten und
                  Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kla-     einer gegebenenfalls anfallenden Steuer benötigen (siehe § 22).
                  geerhebung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz                  Der Entnahmebetrag ist damit höher als der Auszahlungsbetrag.
                  haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich.
                  Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig,     Erlebensfallleistung: Als Erlebensfallleistung wird der zum Renten-
                  in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.             zahlungsbeginn zur Verrentung zur Verfügung stehende Vertrags-
                                                                                             wert Ihrer Versicherung bezeichnet.
                  (4) Klagen gegen Sie müssen wir bei dem Gericht erheben, das für
                  Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist          Fondsgebundener Topf: Der fondsgebundene Topf ist der Geld-
                  der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine           wert der Anteile in der von Ihnen gewählten Investmentanlage. Der
                  juristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie   Geldwert des fondsgebundenen Topfes ergibt sich aus den Anteilen
                  Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.                                  und ihrem jeweiligen Anteilswert. Wie sich der fondsgebundene
                                                                                             Topf entwickelt, hängt unmittelbar von der Fondsentwicklung ab;
                  (5) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen            das Risiko dafür tragen Sie bis zum Rentenzahlungsbeginn.
                  Aufenthalts ins Ausland, sind für Klagen die Gerichte des Staates zu-
                  ständig, in dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt ebenso, wenn Sie         Garantierte Mindestrente: Die garantierte Mindestrente ist die mit
                  eine juristische Person sind und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung        dem garantierten Rentenfaktor zum Rentenzahlungsbeginn verren-
                  ins Ausland verlegen.                                                      tete garantierte Erlebensfallleistung. Sie ist der Mindestwert der ab
                                                                                             Rentenzahlungsbeginn garantierten Rente.
                  Begriffsbestimmungen
                                                                                             Garantierte Rente (ab Rentenzahlungsbeginn): Die garantierte
                  Allgemeine Vertragsdaten: Die Allgemeinen Vertragsdaten finden             Rente ist der mit dem garantierten Rentenfaktor zum Rentenzah-
                  Sie im Versicherungsschein und gegebenenfalls in den Ihnen über-           lungsbeginn verrentete gesamte Vertragswert. Die Höhe der garan-
                  mittelten Nachträgen.                                                      tierten Rente entspricht mindestens der garantierten Mindestrente.

                  Aufschubdauer: Die Aufschubdauer ist der Zeitraum zwischen Ver-            Garantierter Rentenfaktor: Der garantierte Rentenfaktor gibt an,
                  sicherungs- und Rentenzahlungsbeginn.                                      welche garantierte Rente Sie pro 10.000,00 EUR Vertragswert mo-
                                                                                             natlich erhalten. Beispiel: Bei einem garantierten Rentenfaktor von
                  Auszahlung vor Rentenzahlungsbeginn: Sie können sich vor Ren-              40,000000 EUR und einem Vertragswert von 50.000,00 EUR bei
                  tenzahlungsbeginn Geld (mindestens 500 EUR) auszahlen lassen               Rentenzahlungsbeginn würde sich eine garantierte Rente von mo-
                  (siehe § 22). Der Auszahlungsbetrag ist der Betrag in Euro, den Sie        natlich 40,000000 EUR x 50.000,00 EUR / 10.000,00 EUR =
                  uns in Ihrer Erklärung nennen und wir Ihnen auszahlen. Er ist nied-        200,00 EUR ergeben.
                  riger als der Entnahmebetrag.
                                                                                             Investmentanlage: Ihre Investmentanlage kann entweder aus einem
                  AVB: Damit sind diese Allgemeinen Bedingungen gemeint.                     oder mehreren Fonds/Depots bestehen.

                  Beitragsfreie Versicherung: Die beitragsfreie Versicherung ist ein         Option: Die als Option gekennzeichneten Vertragsänderungen be-
                  Oberbegriff, der unter anderem den Unterfall der prämienfrei um-           dürfen nicht unserer Zustimmung. Sie werden durch den Zugang
                  gewandelten Versicherung umfasst. Unter einer beitragsfreien Ver-          Ihrer entsprechenden Erklärung in Textform (z. B. Papierform,
                  sicherung im Sinne dieser Bedingungen verstehen wir folgende Un-           E-Mail) wirksam. Maßgebliche Fristen für die Ausübung der Op-
                  terfälle:                                                                  tionen und der Zeitpunkt des Wirksamwerdens sind in der jewei-
                                                                                             ligen Option genannt.
                  • eine Versicherung mit bereits abgelaufener Beitragszahlungsdauer
                    in der Zeit vor dem Rentenzahlungsbeginn;                                Prämienfrei umgewandelte Versicherung: Hierunter versteht man
                  • eine Versicherung, die nach § 165 VVG in eine prämienfreie Versi-        eine Versicherung, die ursprünglich gegen laufende Beitragszahlung
                    cherung umgewandelt worden ist (siehe hierzu auch unten unter            abgeschlossen wurde und dann umgewandelt worden ist. Der Versi-
                    "Prämienfrei umgewandelte Versicherung").                                cherungsvertrag bleibt durch die Umwandlung als solcher bestehen,
                                                                                             wird jedoch dahingehend umgestaltet, dass die Pflicht zur Beitrags-
                  Beitragssumme: Bei Vertragsbeginn bezeichnet die Beitragssumme             zahlung entfällt und sich unsere Leistungspflicht auf die prämien-
                  die Summe der während der Aufschubdauer bis zum Rentenzah-                 freie Versicherungsleistung reduziert.
GN331540_202501


                  lungsbeginn zu zahlenden Beiträge. Während der Aufschubdauer
                  kann sich die Beitragssumme durch von Ihnen veranlasste Beitrags-          Rechnungsmäßige Rente: Die rechnungsmäßige Rente wird zum
                  anpassungen sowie geleistete Zuzahlungen ändern.                           Rentenzahlungsbeginn unter Zugrundelegung der für unser ver-
                                                                                             gleichbares Neugeschäft geltenden Rechnungsgrundlagen (Tafel,
                                                                                             Zins) sowie der bei Vertragsabschluss für den Rentenbezug festge-


                                                                                                                                                         Seite 26

[Seite 27]
                                                                                                        NÜRNBERGER
                                                                                                        Lebensversicherung AG


                  legten Kosten ermittelt. Zahlen wir die rechnungsmäßige Rente, ist    Versicherungsnehmer: Das ist die Person, welche die Versicherung
                  sie ab dann vollständig garantiert und kann nicht mehr sinken.        beantragt hat und unser Vertragspartner wird. Er wird als solcher in
                                                                                        den Allgemeinen Vertragsdaten genannt.
                  Sicherer Topf: Der sichere Topf ist die sichere Anlage. Das Gut-
                  haben im sicheren Topf wird mit dem Rechnungszins verzinst; das       Versicherungsperiode: Diese entspricht bei laufender Beitragszah-
                  Risiko dafür trägt die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG.              lung dem Zeitraum zwischen 2 Beitragsfälligkeiten, beginnend und
                                                                                        endend jeweils mittags 12 Uhr. Die Versicherungsperiode kann je
                  Sparbeitrag: Beitrag, soweit er nicht zur Deckung von Kosten be-      nach vertraglich vereinbarter Beitragszahlungsweise einen Monat,
                  stimmt ist.                                                           ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die verein-
                                                                                        barte Beitragszahlungsweise ist in den Allgemeinen Vertragsdaten
                  Stichtag: Das ist der maßgebliche Börsentag für die Bestimmung        abgedruckt. Bei einer beitragsfreien Versicherung entspricht eine
                  des Kurswerts der Fondsanlage bei einem bestimmten Ereignis. Die      Versicherungsperiode einem Versicherungsmonat.
                  Stichtage haben wir Ihnen detailliert in § 1 Absatz 2 Buchstabe a
                  Doppelbuchstabe dd aufgelistet.                                       Vertragswert: Der Vertragswert ist das Deckungskapital Ihrer Versi-
                                                                                        cherung. Er setzt sich aus dem Geldwert des fondsgebundenen
                  Versicherte Person: Das ist die Person, auf deren Leben die Versi-    Topfes und dem sicheren Topf zusammen.
                  cherung abgeschlossen ist. Sie wird als solche in den Allgemeinen
                  Vertragsdaten genannt.                                                VVG: Versicherungsvertragsgesetz

                  Versicherungsjahr: Damit ist der Zeitraum eines Jahres umfasst, be-   Zusatzversicherungen: Sofern Sie in Ihrem Vertrag Zusatzversiche-
                  ginnend jeweils an dem Monatsersten eines jeden Jahres (mittags       rungen eingeschlossen haben, finden Sie dazu Regelungen in den
                  12 Uhr), der dem Datum des in den Allgemeinen Vertragsdaten do-       entsprechenden Bedingungen der einzelnen Zusatzversicherungen,
                  kumentierten Rentenzahlungsbeginns entspricht.                        welche die AVB ergänzen und insoweit modifizieren.

                  Versicherungsmonat: Dieser dauert jeweils von einem Monats-
                  ersten (mittags 12 Uhr) bis zum nächsten Monatsersten (mittags
                  12 Uhr).
GN331540_202501


                                                                                                                                                   Seite 27
```

