# uniVersa fondsgebundene topinvest RENTE: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-universa-topinvest-rente.php
- Rechtlicher Träger: uniVersa Lebensversicherung a.G.
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-universa-topinvest-rente.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen für die fondsgebundenen Rentenversicherungen topinvest RENTE und topgreeninvest RENTE](https://www.universa.de/site/assets/files/111330/lvb-003.pdf), Fassung LVB-003 01.25

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | nein |  |  |
| Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds) | ja | Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor Beginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock). | § 1 Abs. 1, Seite 3 |
| Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index) | nicht geregelt |  |  |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | nein |  |  |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | nein | Bei Kursrückgang tragen Sie das Risiko der Wertminderung, das heißt, der Wert der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten (Deckungskapital) kann bei Ablauf deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen. | § 1 Abs. 2, Seite 3 |
| Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbar | ja | diesem Zeitpunkt angebotene Rentenversicherung umwandeln. | § 16 Abs. 1, Seite 14 |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | ja | Als Rechnungszins werden 1,0 % p. a. angesetzt. | § 1 Abs. 8, Seite 3 |
| Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben) | ja | Der Rentenfaktor gilt für den vereinbarten Rentenbeginn und ist für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. | § 1 Abs. 9, Seite 3 |
| Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel) | keine | Der Rentenfaktor gilt für den vereinbarten Rentenbeginn und ist für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. | § 1 Abs. 9, Seite 3 |
| Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagen | ja | Sollte sich zum vereinbarten Rentenbeginn nach den dann für neue Rentenversicherungen geltenden Rechnungsgrundlagen (Sterbetafeln, Rechnungszins) ein höherer Rentenfaktor ergeben, wird dieser verwendet. | § 1 Abs. 9, Seite 4 |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | Wir beteiligen Sie gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). | § 16, Seite 14 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | ja | Sie können jederzeit eine kostenlose Änderung der von Ihnen bestimmten Investmentfonds oder des Strategiedepots verlangen (Fondswechsel). | § 6 Abs. 5, Seite 9 |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | ja | sind wir berechtigt, den betroffenen Fonds durch einen anderen Fonds zu ersetzen. | § 6 Abs. 7 e, Seite 9 |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn) | ja | Rentenbeginn unabhängig vom Kapitalmarktverlauf die Ihrem Vertrag gutgeschriebenen Fondsanteile schrittweise in einen Zielfonds umschichten (passives Ablaufmanagement). | § 1 Abs. 17, Seite 4 |
| Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn) | ja | dass der Beginn der Rentenzahlung unter Herabsetzung des Rentenfaktors gemäß § 1 Abs. (8) und (9) vorverlegt wird. | § 3 Abs. 6, Seite 6 |
| Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | Die flexible Zuwachsphase endet mit Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 85. Lebensjahr vollendet. | § 3 Abs. 7, Seite 6 |
| Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente) | ja | verlangen, dass anstelle einer Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt wird (Kapitalwahlrecht). | § 1 Abs. 11, Seite 4 |
| Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginn | ja | Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist frühestens ab Beginn des 6. Versicherungsjahres und spätestens einen Monat vor Beginn der Rentenzahlung möglich. | § 1 Abs. 11, Seite 4 |
| Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente) | ja | verlangen, dass zum Rentenbeginn nur ein Teil des vorhandenen Deckungskapitals als Kapitalabfindung erbracht wird | § 1 Abs. 12, Seite 4 |
| Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter) | ja | Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit | § 1 Abs. 7, Seite 3 |
| Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezug | nicht geregelt |  |  |
| Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text) | ja, bis 25 € | Erreicht die so ermittelte Rente nicht den monatlichen Mindestbetrag von 25 EUR, wird anstelle der Rentenzahlungen eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt. | § 1 Abs. 10, Seite 4 |
| Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit) | ja | Bei Pflegebedürftigkeit verdoppelt sich die ermittelte garantierte Rente. | § 3 Abs. 11 c, Seite 7 |
| Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag | nein |  |  |
| Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert) | nein | Mit Beginn der Rentenzahlung werden die auf Ihren Vertrag entfallenden Anteile am Anlagestock entnommen und in unserem sonstigen gebundenen Vermögen angelegt. | § 1 Abs. 1, Seite 3 |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Sie können bei Vertragsschluss alternativ zwischen drei Leistungsmodellen im Todesfall wählen. | § 1 Abs. 15, Seite 4 |
| Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | erstatten wir die bis zum Todeszeitpunkt für die Hauptversicherung (ohne Berücksichtigung des BU-Opti) gezahlten (unverzinsten) Beiträge. Sollte das Deckungskapital jedoch höher sein, zahlen wir dieses aus. | § 1 Abs. 15 c, Seite 4 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent) | ja | Der Todesfallschutz kann in 10 %-Schritten zwischen 10 % und 200 % der | § 11 Abs. 1, Seite 12 |
| Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartner | nicht geregelt |  |  |
| Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person) | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | ja | ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll (unwiderrufliches Bezugsrecht). | § 13 Abs. 2, Seite 16 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | ja | Sie haben einmal während der gesamten Vertragslaufzeit unter folgenden Voraussetzungen gegen Zahlung eines Stundungszinses Anspruch auf eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten | § 7 Abs. 6, Seite 10 |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | ja | Anspruch auf eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten | § 7 Abs. 6, Seite 10 |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | ja | Eine Beitragsreduzierung ist jedoch nur möglich, wenn der fortzuzahlende Beitrag für die Hauptversicherung den Mindestbetrag von 300 EUR jährlich nicht unterschreitet | § 8, Seite 6 |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter) | ja | ganz oder teilweise von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu werden (Beitragsfreistellung). | § 10 Abs. 1, Seite 11 |
| Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | ja, bis 500 € | Die Zuzahlung muss jeweils mindestens 500 EUR betragen. Die Summe der Zuzahlungen darf in einem Versicherungsjahr 50.000 EUR nicht übersteigen. | § 13 Abs. 5, Seite 13 |
| Teilentnahmen vor Rentenbeginn | ja, bis 1.000 € | Sie können eine Teilauszahlung auf die Versicherungsleistung erhalten, wenn das Deckungskapital nach der Teilauszahlung mindestens 1.500 EUR | § 3 Abs. 1, Seite 5 |
| Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfung | ja | Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. | Dynamik § 1 Abs. 2, Seite 18 |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | ja | Das Recht auf weitere Erhöhungen erlischt, wenn Sie mehr als zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen. | Dynamik, Seite 19 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatz | nicht geregelt |  |  |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |  |  |
| Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode | § 9 Abs. 1, Seite 10 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | Der Rückkaufswert ist der nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnete Zeitwert der Versicherung. | § 9 Abs. 3, Seite 10 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | ja, bis 50 € | Von dem so ermittelten Rückkaufswert nehmen wir einen Abzug (sog. Stornoabzug) vor. Der Abzug beträgt 50 EUR. | § 9 Abs. 4, Seite 11 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | ja | Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens der Zeitwert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt (Mindestrückkaufswert). | § 9 Abs. 3, Seite 10 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt. | § 14 Abs. 2, Seite 14 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | ja | Nach Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung können Sie jederzeit verlangen, die Beitragszahlung wieder aufzunehmen, sofern die Wiederaufnahme innerhalb von drei Jahren | § 10 Abs. 7, Seite 12 |
| Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente) | nicht geregelt |  |  |
| Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz | nein |  |  |
| Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen) | nein |  |  |
| Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflicht | nicht geregelt |  |  |
| PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zins | nicht geregelt |  |  |
| Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen) | nicht geregelt |  |  |
| Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherung | ja | Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden. | § 7 Abs. 1, Seite 13 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | ja | beschränkt sich unsere Leistung auf die Auszahlung des Wertes des Deckungskapitals | § 14 Abs. 2, Seite 13 |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | ja | Waffen oder dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen beschränkt sich unsere Leistungspflicht | § 14 Abs. 4, Seite 13 |
| Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlung | ja | Ein solches Zeugnis können wir auch vor jeder weiteren Rentenzahlung | § 19, Seite 16 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |
| Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsse | ja | Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich, erstmals ein Jahr nach Vertragsbeginn. | § 16 Abs. 5, Seite 15 |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen für die fondsgebundenen Rentenversicherungen topinvest RENTE und topgreeninvest RENTE

```text
[Seite 1]
Versicherungsbedingungen
für die fondsgebundenen Rentenversicherungen
topinvest RENTE und topgreeninvest RENTE


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  Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung		3

  2. Zusatzbedingungen für die nachhaltige fondsgebundene Rentenversicherung		                             18

  3. Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit Dynamik		                         19

  4. Besondere Bedingungen für die Zusatzversicherung mit Optionsrecht auf Abschluss einer
     Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Kapitalzahlung bei Invalidität
     zu einer aufgeschobenen klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung (BU-Opti)                 20

  5. Bestimmungen über Gebühren zur fondsgebundenen Rentenversicherung 		25


Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Dokument ausschließlich männliche Personenbezeichnungen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese stellvertretend für alle Geschlechter stehen.

[Seite 3]
 LVB-003 01.25


                  Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung


      Inhaltsverzeichnis
      Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?                     § 1      Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre
                                                                                 fondsgebundene Rentenversicherung in eine konventionelle
      Was ist ein Unfalltod im Sinne des § 1 Abs. (15) a) dieser                 (nicht fondsgebundene) Rentenversicherung umwandeln?           § 16
      Bedingungen und was ist in einem solchen Fall zu beachten?        § 2
                                                                                 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?              § 17
      Welche Optionen können Sie ausüben?                               § 3
                                                                                 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt?                § 18
      Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                             § 4
                                                                                 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung
      Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?                § 5      verlangt wird?                                                 § 19

      Wie verwenden wir Ihre Beiträge?                                  § 6      Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?                  § 20

      Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig                    Wer erhält die Versicherungsleistung?                          § 21
      zahlen?                                                           § 7
                                                                                 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?
      Wann können Sie den Beitrag reduzieren?                           § 8      Sonstige Mitteilungspflichten.                                 § 22

      Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?                       § 9      Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren?           § 23

      Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen und                 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?         § 24
      welche Wirkung hat dies auf unsere Leistung?                      § 10
                                                                                 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
      Können Sie die Höhe des Todesfallschutzes bei Wahl des                     Welche Vertragssprache gilt?                                   § 25
      Modells „Erstattung von x % der Beitragssumme“ verändern?         § 11
                                                                                 Wo ist der Gerichtsstand?                                      § 26
      Wann können Sie den Beitrag erhöhen?                              § 12
                                                                                 Unter welchen Voraussetzungen können die vorstehenden
      Können Sie Zuzahlungen zu den laufenden Beiträgen leisten? § 13            Bedingungen geändert werden?                                   § 27

      Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw.                  An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal
      Freisetzen von ABC-Waffen / -Stoffen?                             § 14     nicht zufrieden sind?                                          § 28

      Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?                  § 15


                                                                                          heiten; Erträge, die ausgeschüttet werden, und Steuererstattun-
§1         Welche Versicherungsleistungen erbringen                                       gen rechnen wir in Anteileinheiten um und schreiben sie den ein-
           wir?                                                                           zelnen Versicherungsverträgen gut.

(1)        Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor Beginn der                    Rentenleistung
           Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter unmit-
           telbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermö-        (5)      Erlebt die versicherte Person den vereinbarten – im Versiche-
           gens (Anlagestock). Der Anlagestock wird gesondert von unse-                   rungsschein genannten – Rentenbeginn, zahlen wir – vorbehalt-
           rem übrigen Vermögen in Anteilen an Investmentfonds angelegt.                  lich Abs. (11) – solange die versicherte Person lebt, eine vor-
           Mit Beginn der Rentenzahlung werden die auf Ihren Vertrag ent-                 schüssige, monatliche Rente in Euro. Die genaue Rentenhöhe
           fallenden Anteile am Anlagestock entnommen und in unserem                      kann erst nach dem Termin des Rentenbeginns errechnet wer-
           sonstigen gebundenen Vermögen angelegt.                                        den. Aus diesem Grund erfolgt die erste Rentenzahlung bis spä-
                                                                                          testens zum 10. des Monats nach Rentenbeginn. Alle folgenden
(2)        Da die Wertentwicklung der Investmentfonds des Anlagestocks                    Renten zahlen wir jeweils zum Ersten eines Monats.
           nicht vorauszusehen ist, können wir den Wert der Leistungen –
           mit Ausnahme der Todesfallleistung gemäß Abs. (15) a) oder c)         (6)      Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungs-
           – nicht garantieren. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen                beginn und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die
           der von Ihnen gewählten Investmentfonds einen Wertzuwachs zu                   Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, unab-
           erzielen. Bei Kursrückgang tragen Sie das Risiko der Wertminde-                hängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt.
           rung, das heißt, der Wert der Ihrer Versicherung insgesamt gut-                Alternativ dazu steht dem Anspruchsberechtigten die Möglichkeit
           geschriebenen Anteileinheiten (Deckungskapital) kann bei Ablauf                offen, das für die noch nicht abgelaufene Rentengarantiezeit zur
           deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen. Bei                 Verfügung stehende Deckungskapital in einer Summe ausgezahlt
           Werten, die nicht in Euro geführt werden, können Schwankungen                  zu erhalten. In diesem Fall wird mit der Rentenzahlung erst nach
           der Währungskurse den Wert der Anlage zusätzlich beeinflussen.                 Ablauf der Rentengarantiezeit begonnen bzw. wird sie wieder auf-
           Im Todesfall ist jedoch die vereinbarte Todesfallleistung gemäß                genommen, sofern die versicherte Person zu diesem Zeitpunkt
           Abs. (15) a) oder c) garantiert.                                               noch lebt. Die Höhe der bei Rentenbeginn garantierten Rente än-
                                                                                          dert sich dadurch nicht. Wenn Sie die Pflegeoption ausüben und
(3)        Den Wert der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen                     zu diesem Zeitpunkt oder später Pflegebedürftigkeit besteht, gilt
           Anteileinheiten (Deckungskapital) ermitteln wir durch Multiplikati-            für die Rentengarantiezeit § 3 Abs. (11) d).
           on der Zahl der Ihrer Versicherung gutgeschriebenen Anteile an
           den Investmentfonds mit den zum maßgeblichen Bewertungs-              (7)      - entfällt -
           stichtag festgestellten Rücknahmepreisen der Anteile.
                                                                                 (8)      Die Höhe der Rente können wir vor Beginn der Rentenzahlung
(4)        Soweit die Erträge aus den im Anlagestock enthaltenen Vermö-                   nicht garantieren. Sie ist sowohl vom Wert der Ihrer Versicherung
           genswerten nicht ausgeschüttet werden, fließen sie unmittelbar                 insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten (Deckungskapital)
           dem Anlagestock zu und erhöhen damit den Wert der Anteilein-                   zum Rentenbeginn als auch von dem vereinbarten und im Ver-


                                                                                                                                                              -3-

[Seite 4]
             sicherungsschein genannten garantierten Rentenfaktor, der die                b) Erstattung des bis zum Todeszeitpunkt angesammelten De-
             Höhe der jährlichen Rente pro 1.000 EUR Deckungskapital wie-                     ckungskapitals
             dergibt, abhängig. Zum vereinbarten Rentenbeginn wird die von                    Stirbt die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung,
             da an garantierte Rente berechnet, indem der durch 1.000 EUR                     erstatten wir das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Deckungs-
             geteilte Wert des Deckungskapitals mit dem Rentenfaktor multi-                   kapital. Der Ermittlung des Wertes des Deckungskapitals le-
             pliziert wird. Der Rentenfaktor basiert auf um 15 % reduzierten                  gen wir dabei den in Abs. (16) genannten Stichtag zugrunde.
             Sterbewahrscheinlichkeiten der anerkannten Sterbetafeln der
             Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) 2004R (Männer/Frauen) für                  c) Todesfallleistung Beitragsrückgewähr
             Versicherungen mit überwiegendem Erlebensfallcharakter, unab-                    Stirbt die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung,
             hängig vom Geschlecht im Verhältnis 25 % Anteil Männer und                       erstatten wir die bis zum Todeszeitpunkt für die Hauptversi-
             75 % Anteil Frauen gewichtet zu einer „mittleren“ Sterbewahr-                    cherung (ohne Berücksichtigung des BU-Opti) gezahlten (un-
             scheinlichkeit. Als Rechnungszins werden 1,0 % p. a. angesetzt.                  verzinsten) Beiträge. Sollte das Deckungskapital jedoch höher
             Wenn Sie die Pflegeoption ausüben, gilt für die Rechnungsgrund-                  sein, zahlen wir dieses aus. Der Ermittlung des Wertes des
             lagen § 3 Abs. (11) c).                                                          Deckungskapitals legen wir dabei den in Abs. (16) genannten
                                                                                              Stichtag zugrunde.
      (9)    Der Rentenfaktor gilt für den vereinbarten Rentenbeginn und ist
             für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert.                                    Stirbt die versicherte Person vor Vollendung des siebten Le-
             Sollte sich zum vereinbarten Rentenbeginn nach den dann für                     bensjahres, ist unabhängig vom gewählten Leistungsmodell
             neue Rentenversicherungen geltenden Rechnungsgrundlagen                         die Leistung im Todesfall auf den von der Aufsichtsbehörde je-
             (Sterbetafeln, Rechnungszins) ein höherer Rentenfaktor ergeben,                 weils festgesetzten Betrag für die gewöhnlichen Beerdigungs-
             wird dieser verwendet.                                                          kosten (§ 150 Abs. 4 VVG) beschränkt.

      (10)   Erreicht die so ermittelte Rente nicht den monatlichen Mindestbe-               In der flexiblen Zuwachsphase beschränkt sich unsere Leis-
             trag von 25 EUR, wird anstelle der Rentenzahlungen eine einma-                  tung nach § 3 Abs. (8) unabhängig vom gewählten Leistungs-
             lige Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt.                  modell auf die Erstattung des bis zum Todeszeitpunkt ange-
                                                                                             sammelten Deckungskapitals nach § 1 Abs. (15) b).
             Kapitalabfindung oder Übertragung der Anteileinheiten
                                                                                          Stichtag für die Berechnung von Versicherungsleistungen
      (11)   Sie können mit einer Frist von einer Woche zum nächsten Monats-
             ersten durch Mitteilung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail)     (16)   Im Erlebensfall, bei Kündigung (vgl. § 9), Beitragsfreistellung (vgl.
             verlangen, dass anstelle einer Rentenzahlung eine einmalige                  § 10), Teilauszahlung (vgl. § 3 Abs. (1)), Ausübung des Kapital-
             Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt wird                wahlrechts (Abs. (11) und Abs. (12)) und Umwandlung (vgl. § 16)
             (Kapitalwahlrecht). Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist frü-              legen wir bei der Umrechnung des Deckungskapitals in einen
             hestens ab Beginn des 6. Versicherungsjahres und spätestens                  Geldbetrag den Stichtag zugrunde, der auf den Ablauf des letzten
             einen Monat vor Beginn der Rentenzahlung möglich.                            Versicherungsmonats folgt. Als Stichtag gilt jeweils der erste Bör-
                                                                                          sentag eines Monats.
      (12)   Unter Beachtung der in Abs. (11) genannten Frist können Sie                  Bei Tod der versicherten Person werden wir die Umrechnung des
             verlangen, dass zum Rentenbeginn nur ein Teil des vorhande-                  Deckungskapitals in einen Geldbetrag unverzüglich nach Ein-
             nen Deckungskapitals als Kapitalabfindung erbracht wird und                  gang der Todesfallmeldung vornehmen.
             aus dem restlichen Deckungskapital eine Rente gemäß Abs. (5)
             gebildet wird. Voraussetzung für die Restverrentung ist, dass die            Sollte die Rücknahme von Fondsanteilen zum Beginn der Aus-
             Mindestrente gemäß Abs. (10) erreicht wird.                                  zahlungsphase ausgesetzt sein, so werden diese zunächst von
                                                                                          der Rentenberechnung ausgenommen. Sobald die Rücknahme
      (13)   Anstelle der einmaligen oder Teilkapitalabfindung als Geldleis-              der Fondsanteile wieder aufgenommen wird, erhöht deren An-
             tung kann der Anspruchsberechtigte zum vereinbarten Beginn                   teilswert die lebenslange Rentenzahlung. Im Falle der Kündigung
             der Rentenzahlung verlangen, dass ihm die entsprechenden An-                 und Beitragsfreistellung gilt dies entsprechend.
             teileinheiten übertragen werden. Wir behalten uns vor, nur ganze
             Anteileinheiten zu übertragen und den Wert gebrochener Antei-                Ablaufmanagement
             leinheiten auszuzahlen. Verlangt der Anspruchsberechtigte die
             Übertragung von Anteileinheiten, so verringert sich die Zahl der      (17)   Wir werden 5 Jahre, bei Aufschubdauern unter 10 Jahren 3 Jah-
             zu übertragenden Anteileinheiten durch die Übertragungskosten.               re, vor dem vereinbarten – im Versicherungsschein genannten
             Diese Gebühr wird nach unseren Bestimmungen über Gebühren                    – Rentenbeginn unabhängig vom Kapitalmarktverlauf die Ihrem
             für fondsgebundene Versicherungen gemäß § 24 erhoben. Ein                    Vertrag gutgeschriebenen Fondsanteile schrittweise in einen Ziel-
             Deckungskapital mit einem Wert geringer als 1.000 EUR erbrin-                fonds umschichten (passives Ablaufmanagement). Spätestens
             gen wir ausschließlich als Geldleistung.                                     sechs Wochen vor Beginn des Ablaufmanagements werden wir
                                                                                          Sie in Textform auf das bevorstehende Ende der Aufschubzeit
      (14)   Mit Fälligkeit der Übertragung der Anteileinheiten bzw. mit Fällig-          hinweisen und Ihnen einen Zielfonds mit geringem Schwankungs-
             keit der Kapitalabfindung erlischt die Versicherung.                         risiko vorschlagen. Sie haben ab Zugang dieses Benachrichti-
                                                                                          gungsschreibens sechs Wochen Gelegenheit, selbst einen Fonds
             Todesfallleistung                                                            aus unserem Angebot zu wählen, in den die Fondsanteile um-
                                                                                          geschichtet werden sollen. Zu diesem Zweck können Sie unser
      (15)   Sie können bei Vertragsschluss alternativ zwischen drei Leis-                aktuelles Fondsangebot auf unserer Internetseite abrufen. Die
             tungsmodellen im Todesfall wählen. Ein Wechsel der Modelle                   genaue Internetadresse werden wir Ihnen in unserem Anschrei-
             nach Vertragsschluss ist nicht mehr möglich.                                 ben mitteilen. Auf Wunsch erhalten Sie die Mitteilung über unser
                                                                                          aktuelles Fondsangebot auch zugesandt.
             a) Erstattung von x % der Beitragssumme
                Stirbt die versicherte Person innerhalb der ersten drei Ver-              Geht uns innerhalb der 6-wöchigen Frist keine entsprechende Er-
                sicherungsjahre, so wird das bis dahin angesammelte De-                   klärung von Ihnen zu, gilt der von uns vorgeschlagene Zielfonds
                ckungskapital ausgezahlt. Bei Tod infolge eines Unfalls gemäß             als von Ihnen ausgewählt.
                § 2 innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre leisten wir
                die vereinbarte, im Versicherungsschein dokumentierte To-                 Wir werden in jedem Monat 1/m des Fondsguthabens, welches
                desfallleistung. Stirbt die versicherte Person nach den ersten            sich noch nicht im Zielfonds befindet, in den Zielfonds umschich-
                drei Versicherungsjahren, aber vor dem Beginn der Renten-                 ten, wobei „m“ die Anzahl der restlichen Monate der Aufschubzeit
                zahlung, so entsteht der Anspruch auf die vereinbarte Todes-              zum Zeitpunkt der Umschichtung bezeichnet. Das Umschichten
                fallleistung. Die Todesfallleistung wird in Prozent der Summe             im Rahmen des Ablaufmanagements erfolgt jeweils zum ersten
                der insgesamt zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) der                   Börsentag eines jeden Monats in Frankfurt am Main.
                Hauptversicherung (ohne Berücksichtigung des BU-Opti) bis
                zum Ende der Aufschubzeit bzw. des Einmalbeitrages angege-                Sie können jederzeit mit einer Frist von einer Woche zum nächs-
                ben. Sollte das Deckungskapital jedoch höher sein, zahlen wir             ten ersten Börsentag eines jeden Monats in Frankfurt am Main
                dieses aus. Der Ermittlung des Wertes des Deckungskapitals                auch während des laufenden Ablaufmanagements den Zielfonds
                legen wir dabei den in Abs. (16) genannten Stichtag zugrunde.             wechseln. Hierfür genügt eine einfache Mitteilung in Textform (z. B.
                Zuzahlungen nach § 13 dieser Bedingungen bewirken keine                   per Brief oder E-Mail). Danach wird in jedem Monat 1/m des
                Erhöhung der Todesfallleistung.                                           Fondsguthabens, welches sich noch nicht im neu gewählten Ziel-
                                                                                          fonds befindet, in den neu gewählten Zielfonds umgeschichtet,


-4-

[Seite 5]
       wobei „m“ die Anzahl der restlichen Monate der Aufschubzeit zum            g) Infektionen
       Zeitpunkt der Umschichtung bezeichnet.                                        Wir werden jedoch die vereinbarte Versicherungssumme leis-
                                                                                     ten, wenn die Krankheitserreger durch eine unter diese Versi-
       Für das Umschichten werden weder Kosten noch Ausgabeauf-                      cherung fallende Unfallverletzung in den Körper gelangt sind.
       schläge berechnet.                                                            Nicht als Unfallverletzungen gelten dabei Haut- oder Schleim-
                                                                                     hautverletzungen, die als solche geringfügig sind und durch
       Sie haben jederzeit das Recht, das Ablaufmanagement mit einer                 die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelan-
       Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform (z. B. per                   gen; für Tollwut und Wundstarrkrampf entfällt diese Einschrän-
       Brief oder E-Mail) zu deaktivieren. Nach einer Deaktivierung                  kung. Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht
       haben Sie jederzeit die Möglichkeit, das Ablaufmanagement zum                 sind, gilt S. 2 entsprechend.
       nächsten Monatsersten zu aktivieren.
                                                                                  h) Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe
(18)   Sollte die Umschichtung in den Zielfonds zu Beginn oder wäh-                  durch den Schlund. Wir werden jedoch die vereinbarte Versi-
       rend des Ablaufmanagements nicht mehr möglich sein (vgl. § 6                  cherungssumme leisten, wenn es sich um Folgen eines unter
       Abs. (7)), werden wir Sie hierüber in Textform benachrichtigen.               die Versicherung fallenden Unfallereignisses handelt.
       Wir werden Ihnen dann einen Ersatzfonds vorschlagen. Die Re-
       gelungen des § 6 Abs. (7) gelten entsprechend.                             i) Unfallereignisse infolge psychischer Reaktionen, gleichgültig,
                                                                                     wodurch diese verursacht sind.

§2     Was ist ein Unfalltod im Sinne des § 1 Abs.                                j) Selbsttötung, und zwar auch dann, wenn die versicherte Per-
       (15) a) und was ist in einem solchen Fall zu                                  son die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschlie-
                                                                                     ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit
       beachten?                                                                     begangen hat. Wir werden jedoch die vereinbarte Versiche-
                                                                                     rungssumme leisten, wenn jener Zustand durch ein unter die
       Die nachfolgenden Regelungen gelten nur für den Fall, dass das                Versicherung fallendes Unfallereignis hervorgerufen wurde.
       Modell „Erstattung von x % der Beitragssumme“ gemäß § 1 Abs.
       (15) a) als Todesfallleistung gewählt wurde.                               k) Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen
                                                                                     Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen
(1)    Ein Unfalltod liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein                oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freiset-
       plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfall-              zung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen
       ereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet und                verursacht sind, sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf
       innerhalb eines Jahres an den Folgen dieses Unfalls verstirbt.                gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Personen zu ge-
       Das Unfallereignis muss nach dem Beginn des Versicherungs-                    fährden und zu einer nicht vorhersehbaren Veränderung des
       schutzes eingetreten sein.                                                    Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungs-
                                                                                     grundlagen führt, so dass die Erfüllbarkeit der zugesagten Ver-
(2)    Kommt die versicherte Person durch eines der nachfolgend auf-                 sicherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist und dies von
       geführten Unfallereignisse innerhalb der ersten drei Versiche-                einem unabhängigen Treuhänder gutachterlich bestätigt wird.
       rungsjahre zu Tode, zahlen wir das bis dahin angesammelte De-
       ckungskapital aus.                                                   (3)   Erleidet die versicherte Person innerhalb der ersten drei Versiche-
                                                                                  rungsjahre einen Unfalltod und haben neben dem Unfallereignis
       a) Unfallereignisse durch Geistes- oder Bewusstseinsstörun-                Krankheiten oder Gebrechen zu mindestens 25 % zur Herbeifüh-
          gen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch             rung des Todes mitgewirkt, so vermindert sich die Todesfallleis-
          Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle,          tung entsprechend dem Anteil der Mitwirkung.
          die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. Wir
          werden jedoch die vereinbarte Versicherungssumme leisten,         (4)   Der Unfalltod der versicherten Person ist uns innerhalb von 48
          wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diese Ver-            Stunden mitzuteilen. An Unterlagen sind uns die notwendigen
          sicherung fallendes Unfallereignis verursacht waren.                    Nachweise zum Unfallhergang und zu den Unfallfolgen einzurei-
                                                                                  chen.
       b) Unfallereignisse, die der versicherten Person dadurch zusto-
          ßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.   (5)   Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige wei-
                                                                                  tere Nachweise und Auskünfte verlangen.
       c) Unfälle der versicherten Person
          - als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit     (6)   Uns ist das Recht zu verschaffen, ggf. eine Obduktion durch ei-
            sie nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt,               nen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
            sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeu-
            ges;                                                            (7)   Wird vorsätzlich entweder die Mitteilungs- oder Aufklärungspflicht
          - bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden be-             (Abs. (4) bis (6)) verletzt, so sind wir von unserer Leistungspflicht
            ruflichen Tätigkeit;                                                  befreit. Bei grob fahrlässigem Verhalten sind wir berechtigt, unse-
          - bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.                                 re Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechen-
                                                                                  den Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen
       d) Unfallereignisse, die der versicherten Person dadurch zusto-            wird, dass die Mitteilungs- oder Aufklärungspflicht nicht grob fahr-
          ßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines             lässig verletzt wurde. Wir bleiben jedoch zur Leistung insoweit
          Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich der              verpflichtet, als die Verletzung der Mitteilungs- oder Aufklärungs-
          dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die             pflicht ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unse-
          Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.                          rer Leistungspflicht ist. Dies gilt nur, wenn wir durch gesonderte
                                                                                  Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen hingewiesen haben.
       e) Gesundheitsschädigungen durch energiereiche Strahlen
          mit einer Härte von mindestens 100 Elektronen-Volt, durch               Weist der Anspruchserhebende nach, dass er die Obliegenheit
          Neutronen jeder Energie, durch Laser- oder Maser-Strahlen               nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz
          und durch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen; Gesund-            bestehen.
          heitsschädigungen durch Licht-, Temperatur- und Witterungs-
          einflüsse. Wir werden jedoch die vereinbarte Versicherungs-             Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns
          summe leisten, wenn es sich um Folgen eines unter die                   zustehendes Kündigungsrecht wegen vorvertraglicher Anzeige-
          Versicherung fallenden Unfallereignisses handelt.                       pflichtverletzung ausüben (§ 15 Abs. (6)).

       f) Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Ein-
          griffe, die die versicherte Person an ihrem Körper vornimmt       §3    Welche Optionen können Sie ausüben?
          oder vornehmen lässt. Wir werden jedoch die vereinbarte Ver-
          sicherungssumme leisten, wenn die Eingriffe oder Heilmaß-               Teilauszahlungen während der Aufschubzeit (Teilkündigung)
          nahmen, auch strahlendiagnostische und -therapeutische,
          durch eines unter diese Versicherung fallenden Unfallereignis-    (1)   Sie können eine Teilauszahlung auf die Versicherungsleistung er-
          ses veranlasst waren.                                                   halten, wenn das Deckungskapital nach der Teilauszahlung min-
                                                                                  destens 1.500 EUR und der unter den vorgenannten Bestimmun-
                                                                                  gen errechnete Teilauszahlungsbetrag mindestens 1.000 EUR


                                                                                                                                                          -5-

[Seite 6]
            beträgt. Die Teilauszahlung wird in Anteileinheiten festgesetzt; wir             pitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt wird
            zahlen sie jedoch in Euro aus. Die Wertfeststellung der Anteilein-               (Kapitalwahlrecht). Alternativ können Sie auch verlangen, dass
            heiten werden wir zum Stichtag gemäß § 1 Abs. (16) vornehmen.                    zum Rentenbeginn nur ein Teil des vorhandenen Deckungs-
                                                                                             kapitals als Kapitalabfindung erbracht wird und aus dem rest-
      (2)   Eine Rückzahlung der Teilauszahlung ist nicht möglich.                           lichen Deckungskapital eine Rente gemäß § 1 Abs. (5) bzw.
                                                                                             § 3 Abs. (11) b) gebildet wird. Voraussetzung für die Restver-
            Rückständige Beiträge werden vom Auszahlungsbetrag abgezo-                       rentung ist, dass die Mindestrente gemäß § 1 Abs. (10) erreicht
            gen.                                                                             wird.

      (3)   Für die Teilauszahlung nehmen wir einen anteiligen Stornoabzug                Die Rentenfaktoren für die flexible Zuwachsphase können Sie
            gemäß § 9 Abs. (4) vor.                                                       dem Versicherungsschein entnehmen. Die Rechnungsgrundla-
                                                                                          gen (Sterbetafel, Rechnungszins) bleiben dabei unverändert.
      (4)   Die Mindest-Todesfallleistung nach § 1 Abs. (15) a) oder c) ver-
            ringert sich um den ausgezahlten Betrag.                                      Während der flexiblen Zuwachsphase kann sich die vereinbar-
                                                                                          te Rentengarantiezeit verkürzen. Die genaue Dauer können Sie
            Auszahlungen während der Rentenbezugszeit                                     Ihrem Versicherungsschein entnehmen.

      (5)   Sofern eine Rentengarantiezeit vereinbart ist, besteht nach Be-        (8)    Im Todesfall während der flexiblen Zuwachsphase wird als To-
            ginn der Rentenzahlung, frühestens zum Schluss des ersten Ren-                desfallleistung das bis zum Todeszeitpunkt angesammelte De-
            tenzahlungsjahres die Möglichkeit, eine Teilauszahlung aus dem                ckungskapital gemäß § 1 Abs. (15) b) unabhängig vom gewählten
            Vertragsguthaben in Anspruch zu nehmen. Nach der Teilauszah-                  Leistungsmodell geleistet.
            lung wird das verbleibende Kapital für die restliche Rentengaran-
            tiezeit in eine entsprechend reduzierte Rente umgewandelt. Die         (9)    Für Verträge in der flexiblen Zuwachsphase gelten § 6 Abs. (1)
            Neuberechnung der garantierten Rente erfolgt dabei mit unver-                 und § 10 Abs. (3) entsprechend.
            änderten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins, Sterbetafel).
            Nach dem Ende der Rentengarantiezeit wird wieder die ursprüng-                Rebalancing
            lich vereinbarte garantierte Rente gezahlt.
                                                                                   (10)   Sie können eine automatische Umschichtung des Fondsgutha-
            Für eine Teilauszahlung gelten folgende Regelungen:                           bens (Rebalancing) für die Einzelfonds mit uns vereinbaren, so-
                                                                                          fern Ihr Fondsguthaben aus Anteilen an mehr als einem Fonds
            - die Teilauszahlung beträgt mindestens 1.000 EUR und                         besteht. Sofern Ihr Fondsinvestment Anteile an Garantiefonds
            - die Höhe der Teilauszahlung ist auf den Barwert der ausste-                 oder Strategiedepots (vgl. § 6 Abs. (4)) beinhaltet, ist ein Reba-
              henden garantierten Renten in der verbleibenden Renten-                     lancing nicht möglich.
              garantiezeit beschränkt; der Barwert entspricht den mit dem
              Rechnungszins der Rentenzahlungszeit abgezinsten garan-                     Durch die unterschiedliche Wertentwicklung der Fonds verändert
              tierten Renten der Rentengarantiezeit.                                      sich laufend die Gewichtung des Guthabens der Fonds zueinan-
                                                                                          der. Mit dem Rebalancing wird das Fondsguthaben in dem Ver-
            Entnehmen Sie den Barwert der ausstehenden garantierten Ren-                  hältnis neu aufgeteilt, welches Sie für die Anlage der Beiträge und
            ten nur teilweise, darf die Rente, die sich nach der Teilauszah-              Überschüsse in Fonds zuletzt mit uns vereinbart haben.
            lung aus dem verbleibenden Vertragsguthaben ergibt, nicht unter
            die Mindestrente von 300 EUR jährlich sinken.                                 Das Rebalancing kann mit einer Frist von zwei Wochen zum
                                                                                          Jahrestag des Versicherungsbeginns (Hauptfälligkeit) durch Mit-
            Entnehmen Sie den Barwert der ausstehenden garantierten Ren-                  teilung an uns in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) vereinbart
            ten vollständig, reduziert sich die Rente für die verbleibende                werden. Es wird dann jährlich zur Hauptfälligkeit Ihres Vertrages
            Rentengarantiezeit auf 0,00 EUR.                                              automatisch durchgeführt. Sie können das Rebalancing jederzeit
                                                                                          auch mit einer Frist von zwei Wochen zur nächsten Hauptfälligkeit
            Für die Teilauszahlung erheben wir eine Gebühr nach unseren                   in Textform wieder abwählen.
            Bestimmungen über Gebühren für fondsgebundene Versicherun-
            gen gemäß § 24.                                                               Das Rebalancing endet jedoch automatisch

            Vorzeitiger Rentenbeginn                                                      - mit Beginn oder Aktivierung des Ablaufmanagements (§ 1 Abs.
                                                                                            (17)), oder
      (6)   Sie haben das Recht, bis spätestens einen Monat vor dem Ende                  - wenn Sie einen Fondswechsel nach § 6 Abs. (5) a) oder b)
            der Aufschubzeit mit einer Frist von einer Woche zum nächsten                   durchführen, oder
            Monatsersten in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu verlan-             - mit Beginn der Rentenzahlung.
            gen, dass der Beginn der Rentenzahlung unter Herabsetzung
            des Rentenfaktors gemäß § 1 Abs. (8) und (9) vorverlegt wird.                 Sie können außerdem jederzeit ein außerplanmäßiges Rebalan-
            Die Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel, Rechnungszins) bleiben                  cing Ihrer Einzelfonds verlangen. In diesem Fall wird das Reba-
            dabei unverändert. Kosten entstehen Ihnen dabei nicht. Voraus-                lancing einmalig nach Eingang Ihres Auftrages in Textform (z. B.
            setzung für eine Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung                   per Brief oder E-Mail) unverzüglich durchgeführt. Das außer-
            ist, dass die Mindestrente gemäß § 1 Abs. (10) erreicht wird. Eine            planmäßige Rebalancing ist jedoch nicht möglich bei laufendem
            Teilkapitalabfindung zum Zeitpunkt des vorzeitigen Rentenbe-                  Ablaufmanagement (§ 1 Abs. (17)).
            ginns ist unter der Voraussetzung des § 1 Abs. (12) möglich.
                                                                                          Für das Rebalancing entstehen Ihnen keine Kosten.
            Flexible Zuwachsphase
                                                                                          Das Rebalancing ist während der Aussetzung und bei endgültiger
      (7)   Ist die flexible Zuwachsphase vereinbart, so schließt diese an die            Einstellung der Rücknahme von Fondsanteilen durch die Kapital-
            Aufschubzeit an. Die flexible Zuwachsphase endet mit Ende des                 anlagegesellschaft nicht möglich.
            Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 85. Le-
            bensjahr vollendet. Während der flexiblen Zuwachsphase können                 Pflegeoption
            Sie
                                                                                   (11)   Die Pflegeoption kann – sofern diese vertraglich vereinbart ist –
            - bei beitragspflichtigen Versicherungen weiterhin den vollen,                auf Antrag zum vereinbarten, im Versicherungsschein dokumen-
              einen verminderten oder keinen Beitrag entrichten; ein vermin-              tierten Rentenbeginn ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn die
              derter Beitrag ist jedoch nur möglich, wenn der fortzuzahlende              versicherte Person bereits pflegebedürftig ist.
              Beitrag für die Hauptversicherung den Mindestbeitrag von 300                Die Ausübung der Pflegeoption ist nur möglich, wenn Bezugsbe-
              EUR jährlich nicht unterschreitet                                           rechtigter für die Rentenleistung eine der folgenden Personen ist:
                                                                                          - die versicherte Person,
            - bei beitragspflichtigen Versicherungen mit Frist von einem                  - ein (naher) Angehöriger der versicherten Person nach § 7 Pfle-
              Monat zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode den                          gezeitgesetz bzw. § 15 Abgabenordnung,
              Beginn der für diesen Zeitpunkt vereinbarten Rentenzahlung                  - der oder die gesetzliche(n) Vertreter der versicherten Person
              verlangen. Bei beitragsfreien Versicherungen beträgt diese                      oder
              Frist einen Monat. Anstelle einer Rentenzahlung können Sie                  - ein Treuhänder der versicherten Person.
              innerhalb derselben Frist verlangen, dass eine einmalige Ka-


-6-

[Seite 7]
a) Die Pflegeoption kann auch dann ausgeübt werden, wenn                  f) Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls ist die Art
   Sie den Rentenbeginn gemäß Abs. (6) vorverlegen oder Sie                  und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe durch eine an-
   sich in der flexiblen Zuwachsphase gemäß Abs. (7) befinden                dere Person. Bei der Bewertung wird die nachstehende Punkte-
   und die versicherte Person bei Rentenbeginn mindestens das                tabelle zugrunde gelegt: wir leisten bei 2 oder mehr Punkten.
   rechnungsmäßige1 Alter von 60 Jahren und höchstens das
   rechnungsmäßige1 Alter von 75 Jahren erreicht hat.                         Die versicherte Person benötigt Hilfe bei(m)
   Die Pflegeoption kann jedoch nicht mehr nach dem Beginn der
   Rentenzahlung ausgeübt werden. Haben Sie die Pflegeoption                  - Mobilität: 1 Punkt
   ausgeübt, kann diese nicht mehr rückgängig gemacht werden.
   Bei Ausübung der Pflegeoption ist eine Teilauszahlung wäh-                 Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei
   rend der Rentenbezugszeit (§ 3 Abs. (5)) nicht mehr möglich.               Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls – nur
                                                                              mit Unterstützung einer anderen Person in der Lage ist, sich
Rentenleistung bei Ausübung der Pflegeoption                                  auf ebenem Grund in Räumen fortzubewegen.

b) Mit Ausübung der Pflegeoption erbringen wir zum vereinbarten               - An- und Auskleiden: 1 Punkt
   Rentenbeginn – anstatt der mit dem Rentenfaktor gemäß §
   1 Abs. (8) und (9) errechneten Altersrente – eine niedrigere               Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei
   Altersrente mit Erhöhung der Rente im Fall der Pflegebedürf-               Benutzung krankengerechter Kleidung – die Hilfe einer ande-
   tigkeit. Die Höhe dieser niedrigeren Rente wird aus dem zum                ren Person benötigt, um sich an- oder auszukleiden und ggf.
   Rentenzahlungsbeginn vorhandenen Eurowert des Vertrags-                    ein medizinisches Korsett oder eine Prothese anzulegen und
   guthabens und dem Rentenfaktor bei Ausübung der Pflege-                    zu befestigen.
   option ermittelt.
                                                                              - Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken: 1 Punkt
Rentenfaktor bei Ausübung der Pflegeoption
                                                                              Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei
c) Der Rentenfaktor bei Ausübung der Pflegeoption gibt die Höhe               Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße
   der jährlichen Rente an, die je 1.000 EUR Vertragsguthaben                 – zubereitete und servierte Mahlzeiten nicht ohne Hilfe einer
   bei Wahl der Pflegeoption geleistet wird, solange die versicher-           anderen Person zu sich nehmen kann.
   te Person nicht pflegebedürftig ist. Bei Pflegebedürftigkeit ver-
   doppelt sich die ermittelte garantierte Rente.                             - Körperpflege: 1 Punkt
   Der Rentenfaktor bei Ausübung der Pflegeoption basiert auf
   Sterbewahrscheinlichkeiten der Sterbetafeln der Deutschen                  Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Hilfe
   Aktuarvereinigung (DAV) 2004R (Männer/Frauen) für Ver-                     einer anderen Person beim Waschen, bei der Zahnreinigung,
   sicherungen mit überwiegendem Erlebensfallcharakter, un-                   beim Kämmen und beim Rasieren benötigt.
   abhängig vom Geschlecht im Verhältnis 25 % Anteil Männer
   und 75 % Anteil Frauen gewichtet zu einer „mittleren“ Sterbe-              - Baden und Duschen: 1 Punkt
   wahrscheinlichkeit. Als Rechnungszins werden 1,0 % p. a.
   angesetzt. Zusätzlich gehen in die Kalkulation Häufigkeiten                Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person ohne die
   und Wahrscheinlichkeiten zum Pflegerisiko ein, die auf den                 Hilfe einer anderen Person weder baden noch duschen kann.
   anerkannten Rechnungsgrundlagen der Deutschen Aktuarver-
   einigung DAV 2008 P basieren.                                              - Verrichten der Notdurft: 1 Punkt
   Der im Versicherungsschein genannte garantierte Rentenfak-
   tor bei Ausübung der Pflegeoption wird mit um 15 % reduzier-               Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unter-
   ten Sterbewahrscheinlichkeiten und unternehmenseigenen                     stützung einer anderen Person benötigt, weil
   Pflegeinzidenzen gerechnet. § 1 Abs. (9) gilt entsprechend.
                                                                              - sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann,
Dauer der Rentenzahlung                                                       - sie ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel
                                                                                verrichten kann oder
d) Der Anspruch auf die erhöhte Altersrente im Fall der Pflege-               - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert wer-
   bedürftigkeit entsteht mit Beginn des Monats, der auf den                    den kann.
   Eintritt der Pflegebedürftigkeit folgt, jedoch frühestens mit
   dem vereinbarten Beginn der Altersrente. Wird uns die Pfle-                Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die
   gebedürftigkeit später als sechs Monate nach ihrem Eintritt                durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen
   mitgeteilt, entsteht der Anspruch auf die erhöhte Altersrente              ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung
   im Fall der Pflegebedürftigkeit erst mit Beginn des Monats der             der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor.
   Mitteilung, es sei denn, die verspätete Mitteilung erfolgte ohne
   schuldhaftes Versäumen des Anspruchsstellers.                          g) Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle
                                                                             liegt Pflegebedürftigkeit im Sinne unserer Bedingungen vor,
    Die Rente wird bis zum Ende des Monats, in dem die ver-                  wenn
    sicherte Person stirbt, gezahlt.
                                                                              - die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung
    Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir unter Be-                oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und
    achtung der nachfolgenden Regelung die Rente mindestens                     deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf
    bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, unabhängig davon, ob
    die versicherte Person diesen Termin erlebt.                              - die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne
                                                                                Hilfe einer anderen Person aufstehen kann oder wenn die
    Wird die versicherte Person pflegebedürftig und leisten wir die             versicherte Person der Bewahrung bedarf.
    erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit, verkürzt sich eine
    ggf. länger als fünf Jahre vereinbarte Rentengarantiezeit auf fünf        Bewahrung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer
    Jahre, gemessen vom Beginn der Altersrente an. Zusätzlich gilt            seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder
    im Fall von Pflegebedürftigkeit die Rentengarantiezeit nur für den        andere in hohem Maße gefährdet und deshalb nicht ohne
    nicht erhöhten Teil der Altersrente, die Zahlung des erhöhten Teils       ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden
    der Altersrente endet stets mit dem Tod der versicherten Person.          kann.

Pflegebedürftigkeit                                                       h) Pflegebedürftigkeit im Sinne unserer Bedingungen liegt außer-
                                                                             dem vor, wenn bei der versicherten Person seit mindestens 6
e) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person in-            Monaten mittelschwere oder schwere Hirnleistungsstörungen,
   folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraus-             die durch Unfall oder Erkrankung verursacht wurden, vorliegen
   sichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen so hilflos               und in deren Folge die versicherte Person kontinuierliche Auf-
   ist, dass sie für die in Abs. (11) f) genannten gewöhnlichen und          sicht benötigt, weil sie sich oder andere sonst erheblich ge-
   regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täg-               fährden würde (mittelschwere oder schwere Demenz).
   lichen Lebens auch bei Einsatz technischer und medizinischer
   Hilfsmittel täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die             Eine mittelschwere oder schwere Demenz im Sinne dieser Be-
   Pflegedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.                               dingungen ist dann gegeben, wenn mindestens ein Schwere-

                                                                          1
                                                                           Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein
                                                                          bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet
                                                                          wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind.                     -7-

[Seite 8]
         grad 5 „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“, ermittelt                 ginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen
         über die Global Deterioration Scale (GDS 5) nach Reisberg vor-                zur Leistung verpflichtet. Die vollständige oder teilweise Leis-
         liegt. Dies ist durch einen Facharzt (Neurologen) auf Basis einer             tungsfreiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mit-
         ausführlichen Befunderhebung mit körperlicher sowie psycho-                   teilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
         pathologischer Untersuchung und unter Verwendung psycho-
         metrischer Tests zu bestätigen. Zur Bestätigung der Diagnose
         können Wiederholungsuntersuchungen gefordert werden.                 §4    Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
         Leichte oder mäßige Hirnleistungsstörungen sind keine mittel-              Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlos-
         schwere oder schwere Demenz im oben genannten Sinne und                    sen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im
         erfüllen die Leistungsvoraussetzungen nicht.                               Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Aller-
                                                                                    dings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Bei-
      i) Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren                 tragszahlung (vgl. § 7 Abs. (2)).
         Einstufung. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls
         unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann
         nicht als vorübergehend, wenn sie nach 6 Monaten noch anhält.        §5    Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu
                                                                                    beachten?
      j) Ist die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen pfle-
         gebedürftig (Abs. (11) e) bis h)) gewesen, so gilt dieser Zu-        (1)   Die Beiträge zu Ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung sind
         stand von Beginn an als Pflegebedürftigkeit.                               als Einmalbetrag oder in Form von laufenden Beiträgen für jede
                                                                                    Versicherungsperiode in Euro zu entrichten. Die Versicherungs-
      Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn Leis-                      periode entspricht der vereinbarten Beitragszahlungsweise und
      tungen wegen Pflegebedürftigkeit verlangt werden?                             kann je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich
                                                                                    oder jährlich sein.
      k) Werden Leistungen aus dieser Pflegeoption verlangt (Leis-
         tungsanforderung), so sind uns unverzüglich folgende Unter-          (2)   Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich (d. h. ohne
         lagen in deutscher oder englischer Sprache einzureichen.                   schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Versicherungsvertra-
         Dokumente in anderen Sprachen sind auf unser Verlangen                     ges zu zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten, im Versiche-
         von einem in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein               rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren
         vereidigten Übersetzer in deutscher Sprache zu übersetzen:                 Beiträge (Folgebeiträge) sind zum Beginn der jeweiligen Versi-
                                                                                    cherungsperiode fällig und an uns zu zahlen.
         - amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten
           Person;                                                            (3)   Die Beiträge zahlen Sie ausschließlich im Lastschriftverfahren.
                                                                                    Wir buchen sie jeweils bei Fälligkeit von dem uns angegebenen
         - eine Darstellung der Ursachen für den Eintritt der Pflege-               Konto ab. Wir sind berechtigt, in Einzelfällen auch eine Überwei-
           bedürftigkeit;                                                           sung zu verlangen.

         - ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbehandler,         (4)   Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl-
           die die versicherte Person gegenwärtig behandeln oder                    ligkeitstag (Abs. (2)) alles getan haben, damit der Beitrag bei uns
           behandelt oder untersucht haben, über Ursachen, Beginn,                  eingeht. Die Zahlung gilt in folgendem Fall als rechtzeitig:
           Verlauf und voraussichtlicher Dauer des Leidens sowie Art
           und Umfang der Pflegebedürftigkeit;                                      - Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und
                                                                                    - Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.
         - eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit
           der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege;                  Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein-
                                                                                    ziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-
         - gegebenenfalls der Leistungsbescheid des Versicherungs-                  verzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie
           trägers der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung.               zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen wer-
                                                                                    den kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des
         Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Anspruchserhe-                   Lastschriftverfahrens zu verlangen.
         bende zu tragen.
                                                                              (5)   Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre
      l) Wir können außerdem – dann allerdings auf unsere Kosten –                  Kosten.
         weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte
         Ärzte sowie notwendige Nachweise – auch über die wirtschaft-         (6)   Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung werden wir etwaige Bei-
         lichen Verhältnisse und ihre Veränderungen – verlangen, ins-               tragsrückstände verrechnen.
         besondere zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen. Hält sich
         die versicherte Person im Ausland auf, können wir verlangen,         (7)   Die Beiträge sind bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer,
         dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in Deutsch-              längstens jedoch bis zum Tod der versicherten Person, zu ent-
         land durchgeführt werden. In diesem Fall übernehmen wir die                richten.
         Untersuchungskosten und die vorher mit uns abgestimmten
         Reise- und Aufenthaltskosten. Von den Reisekosten werden
         jedoch höchstens die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse bzw.             §6    Wie verwenden wir Ihre Beiträge?
         die Flugkosten für die Flüge der economy class erstattet. Die
         Übernachtungskosten werden von uns höchstens in einem                (1)   Wir führen Ihre Beiträge, soweit sie nicht zur Deckung von Kosten
         3-Sterne-Hotel und für die Dauer der Untersuchung inklusive                vorgesehen sind, dem Anlagestock gemäß § 1 Abs. (1) zu und
         An- und Abreisetag übernommen.                                             rechnen sie gemäß Abs. (2) in Anteileinheiten um. Die bei Wahl
                                                                                    des Leistungsmodells gemäß § 1 Abs. (15) a) und c) zur Deckung
      Was gilt bei Verletzung der Mitwirkungspflicht nach Eintritt                  des Todesfallrisikos bestimmten, nach anerkannten Regeln der
      der Pflegebedürftigkeit?                                                      Versicherungsmathematik berechneten Risikobeiträge und den
                                                                                    kalkulierten Kostenwert für den Versicherungsbetrieb entnehmen
      m) Solange eine Mitwirkungspflicht nach Abs. (11) k) oder l) von              wir zu Beginn eines jeden Monats dem Deckungskapital. Wenn
         Ihnen, der versicherten Person oder dem Anspruchserheben-                  Sie ein Strategiedepot gemäß Abs. (4) gewählt haben, entnehmen
         den vorsätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung         wir Ihrem Deckungskapital ferner einmal im Jahr auf Basis des
         zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mit-             Deckungskapitals zum Stichtag 31.12. die Gebühr für das Ma-
         wirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem              nagement des Strategiedepots. Sollte das Deckungskapital nicht
         der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis                     während des gesamten Kalenderjahres in einem Strategiedepot
         zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass               gehalten worden sein, berechnen wir die Gebühr anteilig. Die
         die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde. Die           Höhe der Gebühr können Sie der jeweils aktuellen „Fonds-Über-
         Ansprüche aus der Pflegeoption bleiben jedoch insoweit be-                 sicht“ entnehmen, die Sie jederzeit bei uns anfordern können.
         stehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung
         oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist.                              Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und beitragsfreien Ver-
                                                                                    sicherungen (auch in der flexiblen Zuwachsphase gemäß § 3
         Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Be-           Abs. (7)) kann die Entnahme bei ungünstiger Entwicklung der im


-8-

[Seite 9]
      Anlagestock enthaltenen Werte dazu führen, dass das gesamte                    vorgesehenen Beitragsteile ab dem von uns genannten Termin
      Deckungskapital vor Rentenbeginn aufgebraucht ist. In diesem                   (Fondswechselstichtag) in den Ersatzfonds anlegen. Im Falle
      Fall erlischt der Versicherungsvertrag und damit der Versiche-                 eines Widerspruchs müssen Sie als Ersatz einen anderen Fonds
      rungsschutz. Hierüber werden wir Sie informieren.                              aus unserem Angebot wählen, in den an Stelle des betroffenen
                                                                                     Fonds künftig die Beiträge angelegt werden sollen.
(2)   Der zur Anlage bestimmte Teil des Beitrages (Sparbeitrag) wird,
      gemäß der von Ihnen gewählten prozentualen Aufteilung für die               Zu diesem Zweck können Sie unser aktuelles Fondsangebot auf
      Investmentfonds bzw. der prozentualen Aufteilung des Strate-                unserer Internetseite abrufen. Die genaue Internetadresse wer-
      giedepots, in Anteilen des Anlagestocks angelegt. Bei der Um-               den wir Ihnen in unserem Anschreiben mitteilen. Auf Wunsch
      rechnung in Anteileinheiten wird der spätestens am dritten Tage             erhalten Sie die Mitteilung über unser aktuelles Fondsangebot
      nach Beitragsfälligkeit festgestellte Anteilpreis zugrunde gelegt.          auch zugesandt. Wenn wir Sie nicht rechtzeitig informieren kön-
      Fällt der Fristablauf (dritter Tag) auf einen börsenfreien Tag, so          nen, weil die Ausgabe von Fondsanteilen kurzfristig beschränkt,
      gilt spätestens der am letzten Börsentag davor festgestellte An-            ausgesetzt oder endgültig eingestellt worden ist, werden wir Ihre
      teilpreis. Ein Ausgabeaufschlag wird nicht erhoben, solange wir             für die Anlage vorgesehenen Beitragsteile in den von uns vorge-
      von der entsprechenden Investmentgesellschaft den Fonds ohne                schlagenen Ersatzfonds anlegen. Sie haben das Recht, einen zu-
      Ausgabeaufschlag angeboten bekommen.                                        sätzlichen Fondswechsel nach Abs. (5) kostenlos durchzuführen.

(3)   Die Auswahl der verschiedenen Investmentfonds und die Fest-                 b) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds auflöst, gel-
      legung der prozentualen Aufteilung können Sie selbst vornehmen                 ten die Regeln des Abs. (7) a) entsprechend. Sofern aus der
      (individuelle Fondsauswahl). Sie haben auch die Möglichkeit,                   Auflösung des Fonds Zahlungen zu späteren Zeitpunkten re-
      eines der angebotenen Strategiedepots zu wählen. Sie können                    sultieren, werden wir diese gemäß Ihrer zum jeweiligen Rück-
      dabei gleichzeitig maximal 10 Investmentfonds besparen. Bei der                zahlungszeitpunkt aktuellen Aufteilung der Beiträge in den zu
      Festlegung Ihrer Fondsauswahl muss der Anteil pro gewählten                    diesem Zeitpunkt gewählten Fonds anlegen.
      Investmentfonds mindestens 1 % betragen. Entscheiden Sie sich
      für eines der angebotenen Strategiedepots, so ist dieses aus-               c) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds mit einem an-
      schließlich zu 100 % auswählbar. Eine Liste der möglichen Fonds                deren Fonds zusammenlegt, gelten die Regeln des Abs. (7)
      und Strategiedepots finden Sie in der „Fonds-Übersicht“.                       a) für zukünftige Anlagebeträge entsprechend. In diesem Fall
                                                                                     wird jedoch auch der vorhandene Wert des Fondsguthabens
(4)   Die Auswahl und die Festlegung der prozentualen Aufteilung der                 auf den Ersatzfonds übertragen.
      Investmentfonds erfolgt für die Strategiedepots durch einen Anla-
      geausschuss. Indem Sie ein bestimmtes Strategiedepot auswäh-                d) Wenn die Rücknahme von Anteilen eines in Ihrem Vertrag ent-
      len, ermächtigen Sie die uniVersa Lebensversicherung a.G., im                  haltenen Fonds ausgesetzt oder endgültig eingestellt wird,
      Rahmen der Anlagerichtlinie des Strategiedepots Umschichtun-                   informieren wir Sie. Bei Beginn der Auszahlungsphase bzw.
      gen vorzunehmen.                                                               bei Kündigung oder Beitragsfreistellung kann der Rücknahme-
                                                                                     preis zur Ermittlung des Wertes einer Anteileinheit nicht an-
      Wie können Sie Fonds wechseln?                                                 gesetzt werden, da wir die Anteile nicht an die Kapitalanlage-
                                                                                     gesellschaft zurückgeben können. In diesem Fall werden wir
(5)   Sie können jederzeit eine kostenlose Änderung der von Ihnen be-                wie in § 1 Abs. (16) beschrieben vorgehen.
      stimmten Investmentfonds oder des Strategiedepots verlangen
      (Fondswechsel). Sie können hierbei aus allen zum Zeitpunkt des              Ein Fondswechsel gemäß Abs. (5) ist während der Aussetzung
      Wechsels für diesen Tarif zulässigen Investmentfonds und Strate-            und bei endgültiger Einstellung der Rücknahme von Fondsantei-
      giedepots auswählen.                                                        len durch die Kapitalanlagegesellschaft nicht möglich.

      Für einen Fondswechsel bestehen folgende Möglichkeiten:                     e) Treten darüber hinaus bei einem in Ihrem Vertrag enthaltenen
      a) Ihr vorhandenes Fondsguthaben wird entsprechend der neu                     Fonds erhebliche Änderungen ein, die wir nicht beeinflussen
         festgelegten Verteilung umgeschichtet (Shift).                              können, sind wir berechtigt, den betroffenen Fonds durch
      b) Ihre künftigen Sparbeiträge für die Fondsanlage werden ent-                 einen anderen Fonds zu ersetzen. Als solche erheblichen Än-
         sprechend der neu festgelegten Verteilung angelegt (Switch).                derungen gelten insbesondere:
      c) Es werden sowohl Ihr vorhandenes Fondsguthaben als auch
         Ihre künftigen Sparbeiträge für die Fondsanlage entsprechend                - Nachträgliche Erhebung oder Erhöhung von Gebühren
         der neu festgelegten Verteilung umgeschichtet bzw. angelegt.                  beim Fondseinkauf bzw. -verkauf sowie die Einführung von
                                                                                       Performance Fees durch die von uns beauftragte Kapital-
      Ein Fondswechsel in Verbindung mit einem Strategiedepot erfolgt                  anlagegesellschaft,
      ausschließlich nach Möglichkeit c).                                            - Verletzung von vertraglichen Pflichten durch die Kapitalan-
                                                                                       lagegesellschaft,
      Die Anzahl der Investmentfonds, die in Ihrem Depot gleichzeitig                - Änderung der Fristen für den Kauf oder Verkauf von Fonds
      gehalten werden können, ist unbegrenzt.                                          durch die Kapitalanlagegesellschaft; hierzu zählt auch die
                                                                                       zeitweise Aussetzung der Rücknahme,
      Die Umrechnung des Guthabens werden wir bei einem Fonds-                       - die Kapitalanlagegesellschaft ändert die Anlagestrategie
      wechsel nach den Abs. a) oder c) nach Eingang Ihres Auftrages                    eines Fonds wesentlich oder
      in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) unverzüglich vornehmen.              - das Guthaben aller Versicherungsnehmer in einem Fonds
      Wünschen Sie den Fondswechsel zu einem späteren Termin, ist                      beträgt – über alle bei uns bestehenden Versicherungs-
      der Anteilpreis des Börsentages, zu welchem Sie die Änderung                     verträge betrachtet – länger als sechs Monate weniger als
      wünschen, maßgebend. Fällt Ihr Wunschtermin auf einen börsen-                    10.000 EUR.
      freien Tag, gilt der letzte Börsentag davor.
                                                                                  Eine erhebliche Änderung kann sich auch aus Gesetzen oder auf-
(6)   - unbesetzt -                                                               sichtsrechtlichen Anforderungen ergeben. In diesen Fällen wird auch
                                                                                  der vorhandene Wert des Fondsguthabens des betroffenen Fonds
      Wann können wir einen von Ihnen gewählten Fonds austau-                     auf den Ersatzfonds übertragen. Absatz (7) a) – d) gilt entsprechend.
      schen?

(7)   Wenn die Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe von Anteilen           §7    Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht
      eines in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds beschränkt, aussetzt               rechtzeitig zahlen?
      oder endgültig einstellt, werden wir Sie hierüber in Textform be-
      nachrichtigen.                                                              Erster Beitrag oder Einmalbeitrag (§ 37 VVG)

      a) Ist Ihre laufende Beitragszahlung von dieser Änderung betroffen,   (1)   Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht recht-
          werden wir Ihnen als Ersatz einen neuen Fonds vorschlagen.              zeitig zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht erfolgt ist –
          Der neue Fonds soll dabei in Anlageziel und Anlagepolitik dem           vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen
          bisherigen Fonds weitgehend entsprechen (Ersatzfonds). Auf              wurde, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten
          die Auswahlkriterien dieses Fonds werden wir Sie ausdrücklich           haben. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der
          in unserem Schreiben hinweisen. Sofern Sie unserem Vorschlag            zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen Untersuchun-
          nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang des Benachrichti-            gen und Auskünfte verlangen.
          gungsschreibens widersprechen, werden wir Ihre für die Anlage


                                                                                                                                                          -9-

[Seite 10]
         (2)   Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des Ver-            bei vollem Todesfall- Versicherungsschutz:
               sicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung              - Die Beiträge für die ersten drei Versicherungsjahre sind voll-
               verpflichtet. Dies gilt nur, sofern wir Sie durch gesonderte Mittei-             ständig gezahlt und
               lung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) oder durch einen               - das Deckungskapital ist höher als die zu stundenden Beiträge
               auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge                 und
               aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht besteht je-                 - es besteht kein Beitragsrückstand und
               doch, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie das Ausbleiben der                 - der Vertrag ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung des An-
               Zahlung nicht zu vertreten haben.                                                spruchs nicht gekündigt.

               Folgebeitrag (§ 38 VVG)                                                       Eine Zuführung von Beitragsanteilen in Fonds erfolgt jedoch
                                                                                             nicht.
         (3)   Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus
               dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig gezahlt               Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung in Textform
               worden ist oder eingezogen werden konnte, erhalten Sie von uns                mit uns erforderlich, in der auch die Höhe des Stundungszinses
               auf Ihre Kosten eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen              vereinbart wird.
               eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen.                                Nach Vereinbarung haben Sie die nicht gezahlten Beiträge in
               Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zah-               einem Betrag nachzuzahlen. Ist in Ihrem Vertrag kein BU-Opti
               lungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs-         eingeschlossen, haben Sie zudem alternativ die Möglichkeit, die
               schutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit           gestundeten Beiträge in Form eines Mehrbeitrags bis zum Ende
               der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie               der Beitragszahlungsdauer zu entrichten.
               bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen
               haben. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam,                Für eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen gelten –
               wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in                    sofern in den jeweiligen Besonderen oder Zusatz-Bedingungen
               Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hin-              keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden – für den
               weisen.                                                                       Fall der Beitragsstundung die vorstehenden Regelungen.

               Ein verminderter Versicherungsschutz bleibt nur dann bestehen,
               wenn sich gemäß § 10 Abs. (4) S. 4 eine beitragsfreie Versiche-         §8    Wann können Sie den Beitrag reduzieren?
               rungsleistung ergibt.
                                                                                       (1)   Sind laufende Beitragszahlungen vereinbart, können Sie jeder-
               Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag                zeit in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) verlangen, mit einer
               ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich                 Frist von einer Woche zum Ablauf der laufenden Versicherungs-
               noch immer mit den Beiträgen oder Kosten in Verzug befinden.                  periode gemäß § 5 Abs. (1), den Beitrag zu Ihrer Versicherung
               Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf              zu reduzieren. Eine Beitragsreduzierung ist jedoch nur möglich,
               diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung                 wenn der fortzuzahlende Beitrag für die Hauptversicherung den
               bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch              Mindestbetrag von 300 EUR jährlich nicht unterschreitet und kein
               mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch               Beitragsrückstand besteht.
               immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müs-
               sen wir Sie ebenfalls hinweisen.                                        (2)   Eine Beitragsreduzierung ist mit Nachteilen verbunden, weil dies
                                                                                             zu einer Reduzierung der Leistungen führt.
               Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah-
               len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen             (3)   Bei Beitragsreduzierung nehmen wir einen anteiligen Stornoab-
               können Sie nur                                                                zug gemäß § 10 Abs. (5) vor.

               -   innerhalb eines Monats nach der Kündigung,                          (4)   Im Todesfall wird eine Todesfallleistung nach § 1 Abs. (15) a) auf
               -   oder wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbun-              Basis der durch die Beitragsreduzierung verminderten Beitrags-
                   den worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf.                  summe gezahlt.

               Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un-
               wirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die      §9    Wann können Sie Ihre Versicherung kündi-
               zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten,              gen?
               besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz.
                                                                                             Kündigung
               Gestaltungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten
                                                                                       (1)   Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Ablauf der laufenden
         (4)   Bei Zahlungsschwierigkeiten bieten wir Ihnen auf Antrag in Text-              Versicherungsperiode gemäß § 5 Abs. (1) – jedoch nur vor dem
               form (z. B. per Brief oder E-Mail) unter Beachtung der Voraus-                Fälligkeitstag der ersten Rente – ganz oder teilweise in Textform
               setzungen des § 10 folgende Möglichkeiten, Ihre finanzielle                   (z. B. per Brief oder E-Mail) kündigen. Bei teilweiser Kündigung
               Belastung zu reduzieren:                                                      gelten die folgenden Regelungen nur für den gekündigten Ver-
                                                                                             tragsteil.
               a) Beitragsherabsetzung: Sie können verlangen, den Beitrag he-
                  rabzusetzen (vgl. § 8).                                              (2)   Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, ist diese Kündigung
                                                                                             unwirksam, wenn
               b) Beitragsfreistellung: Sie können verlangen, ganz oder teilweise
                  von der Beitragspflicht befreit zu werden (vgl. § 10).                     - der fortzuzahlende Beitrag für die Hauptversicherung den jähr-
                                                                                               lichen Mindestbetrag von 300 EUR unterschreitet oder
         (5)   Nach Ende der Beitragsfreistellung können Sie unter der Voraus-               - das verbleibende Deckungskapital nach der Teilkündigung we-
               setzung des § 10 Abs. (6) die nicht gezahlten Beiträge in einem                 niger als 1.500 EUR beträgt.
               Betrag nachzahlen oder in Form eines Mehrbeitrages für die rest-
               liche Aufschubzeit ausgleichen. Für nachzuzahlende Beiträge gilt              Auf die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung werden wir Sie hinweisen.
               § 6 Abs. (2) entsprechend.                                                    Wollen Sie in diesem Fall Ihre Versicherung beenden, müssen
               Bei Beitragsfreistellung der Hauptversicherung erlischt eine even-            Sie also ganz kündigen. Die Mindest-Todesfallleistung nach § 1
               tuell eingeschlossene Zusatzversicherung mit Optionsrecht auf                 Abs. (15) a) oder c) verringert sich dadurch.
               Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute
               Gesundheitsprüfung oder Kapitalzahlung bei Invalidität zu einer               Rückkaufswert
               aufgeschobenen klassischen oder fondsgebundenen Rentenver-
               sicherung (BU-Opti) gemäß § 6 Abs. (3) der für diese Versiche-          (3)   Nach Kündigung haben wir gemäß § 169 VVG den Rückkaufs-
               rung geltenden Besonderen Bedingungen.                                        wert zu erstatten. Der Rückkaufswert ist der nach anerkannten
                                                                                             Regeln der Versicherungsmathematik berechnete Zeitwert der
               Beitragsstundung                                                              Versicherung. Dieser entspricht dem Wert des Deckungskapitals
                                                                                             gemäß § 1 Abs. (3) zum Stichtag nach § 1 Abs. (16). Bei einem
         (6)   Sie haben einmal während der gesamten Vertragslaufzeit unter                  Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der Rückkaufswert min-
               folgenden Voraussetzungen gegen Zahlung eines Stundungszin-                   destens der Zeitwert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der
               ses Anspruch auf eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten                 angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf


- 10 -

[Seite 11]
      Vertragsjahre ergibt (Mindestrückkaufswert). Dies gilt nicht bei        § 10   Wann können Sie Ihre Versicherung bei-
      Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie bei Zuzahlungen ge-                   tragsfrei stellen und welche Wirkung hat
      mäß § 13. In diesen Fällen werden die gesamten Abschluss- und
      Vertriebskosten zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung vom De-                   dies auf unsere Leistung?
      ckungskapital in einem Betrag in Abzug gebracht. Ist die verein-
      barte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir        (1)    Sie können jederzeit in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) ver-
      diese Kosten auf die Beitragszahlungsdauer. In jedem Fall wer-                 langen, zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode gemäß
      den wir die aufsichtsrechtlichen Regelungen über Höchstzillmer-                § 5 Abs. (1) ganz oder teilweise von Ihrer Beitragszahlungspflicht
      sätze beachten.                                                                befreit zu werden (Beitragsfreistellung).

      Abzug                                                                   (2)    Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann mit Nach-
                                                                                     teilen verbunden sein. Der Wert des bei Beitragsfreistellung
(4)   Von dem so ermittelten Rückkaufswert nehmen wir einen Abzug                    zur Verfügung stehenden Deckungskapitals erreicht nicht
      (sog. Stornoabzug) vor. Der Abzug beträgt 50 EUR. Wird der Ver-                unbedingt die Summe der eingezahlten Beiträge, da aus
      trag nur teilweise gekündigt, wird der Stornoabzug anteilig ge-                diesen auch die Abschluss- und Vertriebskosten gemäß §
      kürzt. Der Abzug beläuft sich in diesem Fall aber mindestens auf               17 finanziert werden. Darüber hinaus hängt der Wert des zur
      10 EUR.                                                                        Verfügung stehenden Deckungskapitals vom Wert der Ihrer
                                                                                     Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten
      Die Vornahme dieses Abzugs ist nach § 169 Abs. 5 VVG nur zu-                   ab.
      lässig, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Für die
      generelle Angemessenheit des Stornoabzugs sind wir beweisbe-            (3)    Die zur Deckung des Todesfallrisikos bestimmten Beiträge, die
      lastet. Bei seiner Kalkulation werden folgende Umstände berück-                benötigten Verwaltungskostenanteile und ggf. die Gebühr für das
      sichtigt:                                                                      Management des Strategiedepots werden gemäß § 6 Abs. (1) bis
                                                                                     zum Vertragsende dem Deckungskapital entnommen. Dies kann
      Veränderungen der Risikolage                                                   – bei ungünstiger Entwicklung des Werts der zugrunde liegenden
      Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass                Investmentfonds – dazu führen, dass das Deckungskapital vor
      das Versichertenkollektiv sich gleichmäßig aus Versicherungs-                  Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer aufgebraucht ist. In
      nehmern mit einem hohen und einem geringeren Risiko zusam-                     diesem Fall erlischt der Versicherungsvertrag und damit der Ver-
      mensetzt.                                                                      sicherungsschutz. Hierüber werden wir Sie informieren.

      Da vor allem Personen mit einem geringen Risiko das Versicher-          (4)    Bei einer Beitragsfreistellung setzen wir gemäß § 165 VVG die
      tenkollektiv eher vorzeitig verlassen, als Personen mit einem                  Versicherungsleistungen zu dem verlangten Termin auf beitrags-
      hohen Risiko (sog. Antiselektion), wird in Form eines kalkulato-               freie Versicherungsleistungen herab. Die verminderte Todes-
      rischen Ausgleichs sichergestellt, dass dem Versichertenkollektiv              fallleistung für die restliche Versicherungsdauer bei Wahl des
      durch die vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht.                 Todesfallschutzes nach § 1 Abs. (15) a) wird bei einer Beitrags-
                                                                                     freistellung auf Grundlage der bis zum Termin der Beitragsfreistel-
      Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital                               lung fällig gewordenen Beiträge der Hauptversicherung ermittelt.
      Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs-                     Bei einer teilweisen Beitragsfreistellung bei Wahl des Todesfall-
      schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil               schutzes nach § 1 Abs. (15) a) ermitteln wir die verminderte To-
      des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den              desfallleistung auf Grundlage der bis zum Termin der Beitrags-
      Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab-                    freistellung fällig gewordenen Beiträge und der ab dem Zeitraum
      schluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhande-               der teilweisen Beitragsfreistellung noch verbleibenden Beitrags-
      nen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da-                  zahlungen für die Hauptversicherung.
      her Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung
      gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren                   Abzug
      und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen wer-               (5)    Von dem aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien
      den. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle              Rente zur Verfügung stehenden Betrag nehmen wir einen Abzug
      Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit                    (sog. Stornoabzug) vor. Der Abzug beträgt 50 EUR. Wird der Ver-
      von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes                 trag nur teilweise beitragsfrei gestellt, wird der Stornoabzug antei-
      Kapital wesentlich teurer wäre.                                                lig gekürzt. Der Abzug beläuft sich in diesem Fall aber mindestens
                                                                                     auf 10 EUR.
      Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für
      angemessen.                                                                    Die Vornahme dieses Abzugs ist nach § 169 Abs. 5 VVG nur zu-
                                                                                     lässig, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Für die
      Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Abzug zugrun-                     generelle Angemessenheit des Stornoabzugs sind wir beweisbe-
      de liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall entweder dem                     lastet.
      Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesentlich niedriger
      zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle –          Bei seiner Kalkulation werden folgende Umstände berücksichtigt:
      entsprechend herabgesetzt.
                                                                                     Veränderungen der Risikolage
      Dieser Abzug entfällt                                                          Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass
                                                                                     das Versichertenkollektiv sich gleichmäßig aus Versicherungs-
      - in der flexiblen Zuwachsphase (vgl. § 3 Abs. (7)),                           nehmern mit einem hohen und einem geringeren Risiko zusam-
      - in den letzten fünf Jahren der Aufschubzeit, sofern zu diesem                mensetzt.
        Zeitpunkt der Vertrag bereits fünf Jahre bestanden hat.
                                                                                     Da vor allem Personen mit einem geringen Risiko das Versicher-
      Rückständige Beiträge werden vom Rückkaufswert abgezogen.                      tenkollektiv eher vorzeitig verlassen, als Personen mit einem
                                                                                     hohen Risiko (sog. Antiselektion), wird in Form eines kalkulato-
(5)   Die Kündigung Ihrer Versicherung kann mit Nachteilen ver-                      rischen Ausgleichs sichergestellt, dass dem Versichertenkollektiv
      bunden sein. Der Rückkaufswert erreicht nicht unbedingt die                    durch die vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht.
      Summe der eingezahlten Beiträge, da aus diesen auch die
      Abschluss- und Vertriebskosten gemäß § 17 finanziert wer-                      Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital
      den. Darüber hinaus hängt der Rückkaufswert vom Wert der                       Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs-
      Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Anteilein-                       schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil
      heiten ab.                                                                     des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den
                                                                                     Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab-
(6)   Eine Rückzahlung der Beiträge im Falle einer Kündigung können                  schluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhande-
      Sie nicht verlangen.                                                           nen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da-
                                                                                     her Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung
(7)   Anstelle der Auszahlung des Rückkaufswertes gemäß § 9 Abs.                     gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren
      (3) als Geldleistung können Sie bis zum Wirksamwerden der Kün-                 und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen wer-
      digung eine Übertragung der Anteileinheiten verlangen. Für die                 den. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle
      Übertragung gelten die Vorschriften von § 1 Abs. (13) entspre-                 Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit
      chend.                                                                         von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes


                                                                                                                                                             - 11 -

[Seite 12]
                Kapital wesentlich teurer wäre.                                                          den Abs. (4) bis (8) im Rahmen der Grenzen gemäß Abs. (1) S. 3
                                                                                                         ohne erneute Wartezeit zu erhöhen, sofern bei Vertragsabschluss
                Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für                              das Recht auf laufende Erhöhung gemäß den „Besondere Be-
                angemessen. Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Ab-                             dingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit Dy-
                zug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall ent-                             namik“ vereinbart war. Diese Erhöhung bezeichnen wir als Nach-
                weder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesent-                             versicherung.
                lich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im
                letzteren Falle – entsprechend herabgesetzt.                                      (4)    Das Recht auf Nachversicherung können Sie innerhalb von sechs
                                                                                                         Monaten nach
                Dieser Abzug entfällt
                                                                                                         - Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach § 1
                - in der flexiblen Zuwachsphase (vgl. § 3 Abs. (7)),                                       LPartG der versicherten Person,
                - in den letzten fünf Jahren der Aufschubzeit, sofern zu diesem                          - Geburt eines Kindes der versicherten Person,
                  Zeitpunkt der Vertrag bereits fünf Jahre bestanden hat.                                - Adoption eines Kindes durch die versicherte Person,
                                                                                                         - Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach §
                Das nach § 9 Abs. (3) berechnete Deckungskapital Ihrer Versi-                              15 LPartG der versicherten Person vom Ehe- oder Lebens-
                cherung wird um rückständige Beiträge herabgesetzt.                                        partner,
                                                                                                         - Wechsel der versicherten Person in die berufliche Selbstän-
         (6)    Unterschreitet bei einer Beitragsfreistellung das in Abs. (4) ge-                          digkeit,
                nannte Deckungskapital den Mindestbetrag von 1.500 EUR, so                               - Befreiung des selbständigen Handwerkers von der Versiche-
                erlischt der Vertrag. Sie erhalten in diesem Fall – soweit vorhan-                         rungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung zu dem
                den – den Rückkaufswert gemäß § 9 Abs. (3). Eine teilweise Be-                             Zeitpunkt, in dem die Mindestversicherungspflicht erfüllt ist,
                freiung von der Beitragspflicht ist jedoch nur möglich, wenn der                         - Bestehen der Meisterprüfung der versicherten Person,
                fortzuzahlende Beitrag für die Hauptversicherung den Mindest-                            - Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie (Kaufpreis mind.
                betrag von 300 EUR jährlich nicht unterschreitet.                                          50.000 EUR) durch die versicherte Person,
                                                                                                         - Reduzierung der gesetzlichen bzw. berufsständischen Hin-
         (7)    Wiederaufnahme der Beitragszahlung zu einer beitragsfrei                                   terbliebenenabsicherung durch eine Gesetzesänderung bzw.
                gestellten Versicherung                                                                    Satzungsänderung

                Nach Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung können Sie                            wahrnehmen. Über den Eintritt o.g. Ereignisse sind entsprechen-
                jederzeit verlangen, die Beitragszahlung wieder aufzunehmen,                             de Nachweise zu erbringen. Außerdem können Sie alle fünf Jahre
                sofern die Wiederaufnahme innerhalb von drei Jahren seit dem                             eine Nachversicherung mit Beginn zum Jahrestag des Versiche-
                Zeitpunkt der ganzen oder teilweisen Beitragsfreistellung erfolgt.                       rungsbeginns verlangen, wenn Sie dies mindestens sechs Mona-
                In diesem Fall führen wir Ihren Vertrag mit den bei Vertragsab-                          te vorher beantragen.
                schluss vereinbarten Rechnungsgrundlagen weiter. Ansonsten ist
                die Wiederaufnahme der Beitragszahlungspflicht nach einer Bei-                    (5)    Ab einer Summe von 50.000 EUR riskiertem Kapital**) zum ge-
                tragsfreistellung ausgeschlossen.                                                        wünschten Zeitpunkt der Erhöhung des Todesfallschutzes kann
                                                                                                         die Nachversicherung nur vorbehaltlich einer Risikoprüfung be-
         (8)    Für die Umrechnung der nachgezahlten Beiträge in Anteileinhei-                           antragt werden.
                ten gelten § 6 Abs. (1) und (2) entsprechend.
                                                                                                  (6)    Die Todesfallleistung innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre
         (9)    Nach Wiederaufnahme der Beitragszahlung wird bei Wahl des To-                            bestimmt sich – auch nach Ausübung der Nachversicherung – ge-
                desfallschutzes nach § 1 Abs. (15) a) im Todesfall eine Todesfall-                       mäß § 1 Abs. (15) a).
                leistung auf Basis der durch die Beitragsfreistellung verminderten
                Beitragssumme gezahlt.                                                            (7)    Wenn nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten alle Vereinba-
                                                                                                         rungen, die dem ursprünglichen Versicherungsvertrag zugrunde
         (10)   Nach Ende der Beitragsfreistellung (vgl. § 7 Abs. (4) b) und Abs.                        liegen, auch für die Nachversicherung.
                (5)) können Sie die nicht gezahlten Beiträge in einem Betrag
                nachzahlen oder in Form eines Mehrbeitrages für die restliche                     (8)    Ihr Recht auf Nachversicherung ohne erneute Wartezeit erlischt,
                Aufschubzeit ausgleichen. Für nachzuzahlende Beiträge gelten §                           wenn
                6 Abs. (1) und (2) entsprechend.
                                                                                                         - Sie das Recht auf laufende Erhöhung gemäß den "Besonde-
                                                                                                           re Bedingungen für fondsgebundene Rentenversicherung mit
         § 11   Können Sie die Höhe des Todesfallschutzes                                                  Dynamik" verloren haben oder
                bei Wahl des Modells „Erstattung von x %
                                                                                                         - die restliche Aufschubzeit weniger als 12 Jahre beträgt.
                der Beitragssumme“ verändern?
                                                                                                  (9)    Durch die Änderung des Todesfallschutzes ändert sich auch der
         (1)    Sie haben die Möglichkeit, sofern Sie gemäß § 1 Abs. (15) a)                             zur Deckung des Todesfallrisikos benötigte Risikobeitrag gemäß
                das Leistungsmodell „Erstattung von x % der Beitragssumme“                               § 6 Abs. (1), der monatlich dem Deckungskapital entnommen
                gewählt haben, den vereinbarten Todesfallschutz – vorbehaltlich                          wird. Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbeitrag bleibt unver-
                einer Risikoprüfung – zu ändern, sofern die versicherte Person                           ändert. Eine Erhöhung der Todesfallleistung hat somit zur Folge,
                zum gewünschten Änderungszeitpunkt das 18. Lebensjahr voll-                              dass ein entsprechend geringerer Sparbeitrag in die von Ihnen
                endet hat. Die Änderung des Todesfallschutzes muss von Ihnen                             gewählten Investmentfonds bzw. Strategiedepots fließt.
                in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail), mit einer Frist von einer
                Woche zum darauf folgenden Monatsersten, beantragt werden.                        (10)   Für die Änderung des Todesfallschutzes wird eine Gebühr nach
                Der Todesfallschutz kann – in 10 %-Schritten – zwischen 10 %                             unseren Bestimmungen über Gebühren für fondsgebundene Ver-
                und 200 % der Beitragssumme gewählt werden.                                              sicherungen gemäß § 24 erhoben.

         (2)    Die Wartezeit nach einer Erhöhung des Todesfallschutzes beträgt
                3 Jahre. Stirbt die versicherte Person während dieser Wartezeit,                  § 12   Wann können Sie den Beitrag erhöhen?
                wird die Todesfallleistung gemäß § 1 Abs. (15) a) ohne Berück-
                sichtigung der Erhöhung des Todesfallschutzes ermittelt. Bei Tod                  (1)    Sie haben unter Berücksichtigung der Abs. (5) und (6) das Recht,
                infolge eines Unfalls innerhalb der Wartezeit leisten wir die er-                        mit einer Frist von einer Woche zur nächsten Beitragsfälligkeit
                höhte Todesfallleistung. Die Vorschriften des § 2 Abs. (2) gelten                        Ihres Vertrages in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu ver-
                entsprechend.                                                                            langen – vorbehaltlich einer Risikoprüfung – Ihren bisherigen,
                                                                                                         laufenden Beitrag zu erhöhen. Voraussetzung dafür ist, dass der
                Erhöhung des Todesfallschutzes ohne Wartezeit (Nachver-                                  bisher vereinbarte Beitrag laufend bezahlt ist.
                sicherung)
                                                                                                  (2)    Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungs-
         (3)    Sie haben das Recht, den bei Versicherungsabschluss vereinbar-                           leistungen. Es gelten die „Allgemeine Bedingungen für die fonds-
                ten Todesfallschutz unter den Voraussetzungen der nachfolgen-                            gebundene Rentenversicherung“ des bestehenden Vertrages.

                **Das riskierte Kapital entspricht der versicherten Todesfallleistung gemäß § 1
                Abs. (15) a) einschließlich der gewünschten Erhöhung, abzüglich des vorhan-
                denen Deckungskapitals gemäß § 1 Abs. (3). Für die Ermittlung des riskierten
                Kapitals werden alle fondsgebundenen Rentenversicherungen der versicherten
                Person, bei denen die uniVersa Lebensversicherung a.G. Risikoträger ist,
- 12 -          berücksichtigt.

[Seite 13]
       Der für die Erhöhung geltende Rentenfaktor basiert auf den zum              unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem vor-
       Erhöhungszeitpunkt für das Neugeschäft gültigen Rechnungs-                  sätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen
       grundlagen für fondsgebundene Rentenversicherungen.                         Waffen oder dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen
                                                                                   Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen
(3)    Die Beitragserhöhung setzt die Fristen gemäß § 1 Abs. (15) a), §            Stoffen beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die Auszah-
       11 Abs. (2), § 14 Abs. (3) und (4) sowie § 15 Abs. (13) erneut in           lung des Wertes des zum Stichtag des § 1 Abs. (16) festgestellten
       Lauf.                                                                       Deckungskapitals gemäß § 1 Abs. (3), sofern der Einsatz oder
                                                                                   das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl
(4)    Die Versicherungsleistungen eines ggf. abgeschlossenen BU-Opti              von Personen zu gefährden und zu einer nicht vorhersehbaren
       werden bei der Beitragserhöhung nicht erhöht.                               Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen
                                                                                   Berechnungsgrundlagen führt, so dass die Erfüllbarkeit der zuge-
(5)    Die Beitragserhöhung wird für die gesamte verbleibende Bei-                 sagten Versicherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist und
       tragszahlungsdauer des bereits bestehenden Versicherungsver-                dies von einem unabhängigen Treuhänder gutachterlich bestätigt
       trages abgeschlossen, wobei die verbleibende Beitragszahlungs-              wird. Abs. (3) bleibt unberührt.
       dauer mindestens 5 Jahre betragen muss.

(6)    Die Summe der jährlich zu zahlenden Beiträge der Beitragserhö-       § 15   Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige-
       hung muss – ohne Berücksichtigung eines ggf. eingeschlossenen               pflicht?
       BU-Opti – mindestens 300 EUR betragen.
                                                                            (1)    Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf,
(7)    Von der Möglichkeit der Beitragserhöhung können Sie während                 dass Sie als Versicherungsnehmer alle vor Vertragsabschluss
       der Vertragslaufzeit mehrfach Gebrauch machen, sofern die Vor-              in Textform gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig
       aussetzungen gemäß Abs. (1), (5) und (6) eingehalten werden.                beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt ins-
                                                                                   besondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Er-
                                                                                   krankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden.
§ 13   Können Sie Zuzahlungen zu den laufenden
       Beiträgen leisten?                                                   (2)    a) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist
                                                                                       auch diese – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und voll-
(1)    Sie haben das Recht, mit einer Frist von einer Woche zum darauf                 ständige Beantwortung der Fragen verantwortlich.
       folgenden Monatsersten jederzeit in Textform (z. B. per Brief oder
       E-Mail) zu verlangen, zusätzlich zur laufenden Beitragszahlung              b) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen
       oder zum vereinbarten Einmalbeitrag Zuzahlungen zu Ihrem Ver-                  Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den
       sicherungsvertrag zu leisten.                                                  gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, wer-
                                                                                      den Sie behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis ge-
(2)    Die Zuzahlung bewirkt eine Erhöhung des Deckungskapitals                       habt oder arglistig gehandelt.
       Ihrer Versicherung. Für die Zuzahlung sowie die erhöhten Ver-
       sicherungsleistungen gelten die „Allgemeine Bedingungen für die             Rücktritt
       fondsgebundene Rentenversicherung“ des bestehenden Vertra-
       ges. Der für die Zuzahlung geltende Rentenfaktor basiert auf den     (3)    Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschut-
       zum Zuzahlungszeitpunkt für das Neugeschäft gültigen Rech-                  zes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person
       nungsgrundlagen für fondsgebundene Rentenversicherungen.                    (vgl. Abs. (2)) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind,
                                                                                   können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns
(3)    - entfällt -                                                                nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder
                                                                                   vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahr-
(4)    Die Versicherungsleistungen eines etwaig abgeschlossenen BU-                lässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir
       Opti sowie ein nach § 1 Abs. (15) a) vereinbarter Todesfallschutz           kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den
       werden durch die Zuzahlung nicht erhöht.                                    Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
                                                                                   auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
(5)    Eine Zuzahlung muss spätestens 6 Monate vor dem vereinbarten
       Rentenbeginn erfolgen. Die Zuzahlung muss jeweils mindestens         (4)    Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Haben
       500 EUR betragen. Die Summe der Zuzahlungen darf in einem                   wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt
       Versicherungsjahr 50.000 EUR nicht übersteigen.                             unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nachgewiesen
                                                                                   wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder
(6)    Von der Möglichkeit der Zuzahlung können Sie während der Ver-               für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch
       tragslaufzeit mehrfach Gebrauch machen, sofern die Vorausset-               für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ur-
       zungen gemäß Abs. (1) und (5) eingehalten werden.                           sächlich war. Haben Sie oder die versicherte Person die Anzeige-
                                                                                   pflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.

§ 14   Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg                              (5)    Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen
       oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waf-                                   wir den Rückkaufswert (§ 9 Abs. (3)). Die Rückzahlung der Bei-
                                                                                   träge können Sie nicht verlangen.
       fen / -Stoffen?
                                                                                   Kündigung
(1)    Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon,
       auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir gewähren       (6)    Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der
       Versicherungsschutz insbesondere auch dann, wenn die versi-                 vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober
       cherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder               Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung
       bei inneren Unruhen den Tod gefunden hat.                                   einer Frist von einem Monat kündigen.

(2)    Bei Ableben der versicherten Person vor dem Rentenbeginn in          (7)    Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird,
       unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegeri-                   dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
       schen Ereignissen beschränkt sich unsere Leistung auf die Aus-              Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen
       zahlung des Wertes des Deckungskapitals gemäß § 1 Abs. (3),                 hätten.
       den wir zum Stichtag gemäß § 1 Abs. (16) feststellen. Beitrags-
       rückstände werden von diesem Wert abzogen.                           (8)    Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der Kündi-
                                                                                   gung in eine beitragsfreie Versicherung um (§ 10).
(3)    Nach Ablauf der ersten drei Versicherungsjahre entfällt diese
       Einschränkung unserer Leistungspflicht, wenn die versicherte                Rückwirkende Vertragsanpassung
       Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit
       kriegerischen Ereignissen stirbt, denen sie während eines Auf-       (9)    Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
       enthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt               auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu an-
       und an denen sie nicht aktiv beteiligt war.                                 deren Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Be-
                                                                                   dingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.
(4)    Bei Ableben der versicherten Person vor dem Rentenbeginn in


                                                                                                                                                             - 13 -

[Seite 14]
         (10)   Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als             ckungskapital (§ 1 Abs. (3)) zum Stichtag nach § 1 Abs. (16)) zu
                10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht               Grunde.
                angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb ei-
                nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. In
                der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen.     § 17   Wie werden die Kosten Ihres Vertrages ver-
                                                                                            rechnet?
                Ausübung unserer Rechte
                                                                                     (1)    Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ihren Bei-
         (11)   Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung                  trag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und Vertriebs-
                oder zur Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir Sie durch                  kosten sowie übrige Kosten.
                gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeige-
                pflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen unsere Rech-                Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere
                te innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist             Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler. Außerdem
                beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der                umfassen sie die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung
                Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begrün-              der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen-
                det, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir              hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwen-
                die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur             dungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Ver-
                Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb               waltungskosten.
                eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.
                                                                                            Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten so-
         (12)   Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung                wie der übrigen Kosten können Sie den Verbraucherinformatio-
                sind ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand                 nen entnehmen.
                oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
                                                                                     (2)    Für Ihren Versicherungsvertrag ist das Verrechnungsverfahren
         (13)   Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren               nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung maßgebend.
                seit Vertragsschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf          Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der
                dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf            Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen, soweit die Bei-
                der Frist geltend machen. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätz-             träge nicht für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des
                lich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre.                 Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode
                                                                                            und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung der
                Anfechtung                                                                  Deckungsrückstellung bestimmt sind. Der auf diese Weise zu til-
                                                                                            gende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf
         (14)   Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch             2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zah-
                unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf              lenden Beiträge beschränkt. Die restlichen Abschluss- und Ver-
                unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist.                    triebskosten werden über die gesamte Beitragszahlungsdauer
                Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, so können               gleichmäßig verteilt, die übrigen Kosten werden über die gesamte
                wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von              Vertragslaufzeit verteilt, wobei die Höhe z. B. aufgrund der unter-
                der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis           schiedlichen Fondskosten variieren kann. Bei Versicherungen
                hatten. Abs. (5) gilt entsprechend.                                         gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen gemäß § 13 werden
                                                                                            die gesamten Abschluss- und Vertriebskosten und ein Teil der
                Leistungserweiterung / Wiederherstellung der Versicherung                   übrigen Kosten zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung in einem
                                                                                            Betrag dem Deckungskapital entnommen. Die verbleibenden üb-
         (15)   Die Abs. (1) bis (14) gelten bei einer unsere Leistungspflicht er-          rigen Kosten werden auf die verbleibende Vertragslaufzeit verteilt.
                weiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Ver-
                sicherung entsprechend. Die Fristen nach Abs. (13) beginnen mit             Zudem fallen in der Rentenbezugszeit Kosten an, die wir dem
                der Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung bezüglich              Deckungskapital entnehmen.
                des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen.
                                                                                     (3)    Das beschriebene Verrechnungsverfahren hat wirtschaftlich
                Erklärungsempfänger                                                         zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung die Ab-
                                                                                            schluss- und Vertriebskosten den zur Anlage bestimmten Teil
         (16)   Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsände-               des Beitrags gemäß § 6 Abs. (1) mindern. Daher sind in der
                rung sowie zur Anfechtung üben wir durch schriftliche Erklärung             Anfangszeit Ihrer Versicherung nur geringe Beträge für einen
                aus, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine                Rückkaufswert oder zur Beitragsfreistellung vorhanden.
                andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach
                Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese
                Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter          § 18   Wie sind Sie an unseren Überschüssen be-
                nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden,           teiligt?
                können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegen-
                nahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.                      (1)    Entscheidend für den Gesamtertrag des Vertrages vor Renten-
                                                                                            beginn ist die Entwicklung des Sondervermögens gemäß § 1
         (17)   Haben Sie die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten,             Abs. (1), an dem Sie unmittelbar beteiligt sind. Darüber hinaus
                verzichten wir auf die Anwendung des § 19 Abs. 3 S. 2 und Abs. 4            beteiligen wir Sie gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und
                VVG.                                                                        Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung).

                                                                                            Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro
         § 16   Unter welchen Voraussetzungen können Sie                                    betragen. In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen,
                Ihre fondsgebundene Rentenversicherung
                                                                                            - wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss
                in eine konventionelle (nicht fondsgebunde-                                   unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwen-
                ne) Rentenversicherung umwandeln?                                             den (Abs. (2)),
                                                                                            - wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. (3)),
         (1)    Sie können Ihre fondsgebundene Rentenversicherung durch                     - wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem
                Erklärung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) mit Frist von             Vertrag zuordnen (Abs. (4)),
                einem Monat zum Schluss einer jeden Versicherungsperiode (vgl.              - warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertra-
                § 5 Abs. (1)), frühestens zum Ende des fünften Versicherungs-                 ges nicht garantieren können (Abs. (5)) und
                jahres, in eine konventionelle (nicht fondsgebundene) von uns zu            - wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Abs.
                diesem Zeitpunkt angebotene Rentenversicherung umwandeln.                     (6)).

         (2)    Bei der Umwandlung bleiben Ihre Beitragszahlungsweise und die        (2)    Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen
                Höhe Ihres Beitrages unverändert. Auch der bisher vorgesehene               Überschuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir
                Beginn der Rentenzahlung ändert sich nicht. Die Versicherungs-              diesen?
                leistungen berechnen wir nach anerkannten Regeln der Versiche-
                rungsmathematik auf Basis des von uns zu diesem Zeitpunkt für               Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres
                den Neuzugang gültigen Rententarifs. Dabei legen wir das De-                Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und


- 14 -

[Seite 15]
      aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahres-          a) Bonusrente
      abschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für                Die Überschüsse werden als Einmalbeitrag zur Erhöhung der
      die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge                 versicherten Rente nach den dann für den Neuzugang zugrun-
      zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen                de zu legenden Rechnungsgrundlagen verwendet. Die erste
      Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Min-                     Rentenerhöhung erfolgt mit der ersten Rentenzahlung. Eine
      destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindest-                  Erhöhung oder Reduzierung der Überschussanteile hat keine
      zuführungsverordnung).                                                          Auswirkungen auf die Höhe der erreichten Bonusrente. Bei
                                                                                      Wahl der Pflegeoption verdoppelt sich bei Eintritt der Pflege-
      Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses                     bedürftigkeit im Sinne von § 3 Abs. (11) e) – j) die Bonusrente.
      führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit
      wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussbe-             b) Sofortrente
      rechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn                    Die Überschüsse werden nach den dann für den Neuzugang
      der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankun-                  zugrunde zu legenden Rechnungsgrundlagen für eine bei un-
      gen des Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rück-                    veränderter Höhe der Überschussbeteiligung konstante Über-
      stellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für            schussrente verwendet. Eine Erhöhung oder Reduzierung der
      die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden.                    Überschussanteile führt zu einer Erhöhung bzw. Reduzierung
      Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hier-                  der Überschussrente. Bei Wahl der Pflegeoption wird bei Ein-
      von mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen.                              tritt der Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 3 Abs. (11) e) – j) die
                                                                                      Sofortrente neu berechnet.
      Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Ver-
      trages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung zur Rück-                Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen
      stellung für Beitragsrückerstattung nicht.                                   Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Gewinnverbände verteilt
                                                                                   wird und setzt die entsprechenden Überschussanteilsätze fest
      Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherun-              (Überschussdeklaration). Dabei achtet er darauf, dass die Ver-
      gen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversiche-                 teilung verursachungsorientiert erfolgt.
      rungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Bestandsgrup-
      pen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken             Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdeklaration
      zu berücksichtigen.                                                          Anteile an dem auf Ihren Gewinnverband entfallenden Teil des
                                                                                   Überschusses. Die Mittel hierfür werden bei der Direktgutschrift
(3)   Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?                            zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, an-
                                                                                   sonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen.
      Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge
      wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu          (4)   Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir die-
      bilden wir innerhalb der Bestandsgruppen Gewinnverbände.                     se Ihrem Vertrag zu?

      Ihr Vertrag ist dem nachfolgend genannten Gewinnverbänden                    Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital-
      zugeordnet. Wir verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die                 anlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert liegt.
      Bestandsgruppen und Gewinnverbände zu seiner Entstehung
      beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein Gewinn-                  Die Vermögenswerte des Sondervermögens (Anlagestock) sind
      verband nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen,                   gemäß § 341d HGB mit dem Zeitwert (Marktwert) in der Bilanz
      besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung.                    auszuweisen, das heißt, es entstehen hierfür keine Bewertungs-
                                                                                   reserven. Da die Ermittlung und rechnerische Zuordnung der Be-
      Beteiligung am Überschuss vor dem Rentenbeginn                               wertungsreserven auf die einzelnen Versicherungsverträge nach
                                                                                   § 153 Abs. 3 VVG nach einem verursachungsorientierten Verfah-
      Ihre Versicherung gehört zum Gewinnverband „Fondsgebundene                   ren zu erfolgen hat, ergibt sich für fondsgebundene Rentenversi-
      Rentenversicherung-2025“ in der Bestandsgruppe „Inlandsge-                   cherungen praktisch keine Beteiligung an den Bewertungsreser-
      schäft / Lebensversicherung, bei der das Anlagerisiko vom Ver-               ven.
      sicherungsnehmer getragen wird“.
                                                                                   Während des Rentenbezuges werden wir Sie entsprechend an
      Bezüglich der Überschussbeteiligung gelten folgende Regelun-                 den Bewertungsreserven beteiligen.
      gen:
                                                                                   Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die
      a) Sofern eine Todesfallleistung nach § 1 Abs. (15) a) oder c)               Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent-
         vereinbart ist, erhält Ihre Versicherung zu Beginn eines jeden            fällt.
         Monats Risikoüberschussanteile, die in Prozent des Risikobei-
         trages zur Deckung des Todesfallrisikos bemessen werden.            (5)   Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung
                                                                                   nicht garantieren?
      b) Mit jeder Beitragszahlung erhält Ihre Versicherung Beitrags-
         überschussanteile in Prozent des Beitrags für die Hauptver-               Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen
         sicherung.                                                                ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt be-
                                                                                   einflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung
      c) Zu jedem Monatsanfang erhält Ihre Versicherung Kostenüber-                des Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und der Kosten.
         schussanteile, die in Promille des Fondsguthabens zum Ende
         des vorhergehenden Monats bemessen werden.                                Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht
                                                                                   garantiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen.
      Die zugeteilten Überschüsse werden gemäß § 6 Abs. (1) und (2)
      in Fondsanteile umgerechnet.                                                 Die Ermittlung der garantierten Rentenfaktoren bei Vertragsab-
                                                                                   schluss erfordert eine vorsichtige Tarifkalkulation, bei der Ver-
      Beteiligung am Überschuss ab dem Rentenbeginn                                änderungen der Kapitalmärkte, eine ungünstige Entwicklung
                                                                                   der versicherten Risiken und der Kosten berücksichtigt werden
      Ab dem Rentenbeginn gehört Ihre Versicherung zum Gewinn-                     müssen. Wenn sich Umstände, die der Kalkulation zugrunde
      verband „Rentenversicherungen-2025“ im Abrechnungsverband                    lagen, wesentlich ändern (z. B. Erhöhung der allgemeinen Le-
      „Kapitalbildende Lebensversicherung mit überwiegendem Er-                    benserwartung, nicht nur vorübergehend sinkende Renditen der
      lebensfallcharakter“ in der Bestandsgruppe „Inlandsgeschäft /                Kapitalanlagen am Kapitalmarkt) und dies bei Vertragsabschluss
      Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung, bei der das An-                nicht vorhersehbar war und wir deswegen weitere Rückstellungen
      lagerisiko vom Versicherungsunternehmen getragen wird“.                      bilden müssen, sind wir berechtigt, die künftigen laufenden Über-
                                                                                   schussanteile Ihres Vertrages hierfür heranzuziehen. Garantierte
      Für die während der Rentenbezugszeit entstehenden Überschüs-                 Leistungen bleiben davon unberührt.
      se können sie alternativ zwischen zwei Überschussbeteiligungs-
      systemen wählen. Die Wahl kann bis spätestens drei Monate              (6)   Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?
      vor Rentenbeginn getroffen werden. Wird nichts vereinbart, so
      werden die Überschüsse nach Modell Bonusrente verwendet.                     Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jähr-
      Ein Wechsel der Modelle während der Rentenbezugszeit ist nicht               lich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer
      möglich.                                                                     Internetseite (www.universa.de). Den Geschäftsbericht können


                                                                                                                                                             - 15 -

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                Sie außerdem bei uns jederzeit anfordern.                             § 21   Wer erhält die Versicherungsleistung?
                Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich, erst-          Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die
                mals ein Jahr nach Vertragsbeginn. Dabei berücksichtigen wir die             Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer
                Überschussbeteiligung Ihres Vertrages. Sie können aber auch                  Zustimmung Dritter.
                unabhängig von diesen Mitteilungen zu jeder anderen Zeit den
                Wert des Deckungskapitals Ihrer Versicherung bei uns erfragen.               Widerrufliches Bezugsrecht

                                                                                      (1)    Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir an
         § 19   Was ist zu beachten, wenn eine Versiche-                                     Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben, falls
                rungsleistung verlangt wird?                                                 Sie uns keine andere Person benannt haben, die bei Eintritt des
                                                                                             Versicherungsfalls die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
         (1)    Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen                  erwerben soll (Bezugsberechtigter). Bis zum Eintritt des Versi-
                Vorlage des Versicherungsscheines. Zusätzlich können wir auch                cherungsfalls können Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen.
                den Nachweis der letzten Beitragszahlung bzw. der Einmalbei-                 Nach Ihrem Tod kann das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen
                tragszahlung verlangen.                                                      werden.

         (2)    Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzuzeigen              Unwiderrufliches Bezugsrecht
                und durch eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende, Ster-
                beurkunde zu belegen.                                                 (2)    Sie können in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) ausdrücklich
                                                                                             bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich
         (3)    Außerdem sind uns folgende Unterlagen einzureichen:                          die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll. So-
                                                                                             bald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Bezugsrecht
                - wenn Leistungen wegen des Todes einer versicherten Per-                    nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben
                  son fällig werden: ein ausführliches ärztliches oder amtliches             werden.
                  Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf
                  der Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt                Abtretung und Verpfändung
                  hat.
                                                                                      (3)    Sie können Ihre Ansprüche und Rechte aus dem Versicherungs-
                - wenn Rentenleistungen oder Kapitalabfindungen fällig wer-                  vertrag auch an Dritte abtreten oder verpfänden, soweit derartige
                  den: ein amtliches, den Tag der Geburt enthaltendes Zeugnis                Verfügungen rechtlich möglich sind.
                  darüber, dass die Person, von deren Leben die Rentenzahlung
                  abhängt, noch lebt. Ein solches Zeugnis können wir auch vor                Anzeige
                  jeder weiteren Rentenzahlung, allerdings nur einmal pro Ka-
                  lenderjahr, verlangen. Zu Unrecht empfangene Rentenzahlun-          (4)    Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sowie eine
                  gen sind an uns zurückzuzahlen.                                            Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen und Rechten aus
                                                                                             dem Versicherungsvertrag sind uns gegenüber nur und erst dann
         (4)    Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige wei-              wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Verfügungsberechtigten
                tere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst                 in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) angezeigt worden sind.
                anstellen.                                                                   Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versi-
                                                                                             cherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein,
         (5)    Zusätzlich sind uns auf Verlangen die Auskünfte nach § 22 Abs.               sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Be-
                (3) und (4) zu erteilen.                                                     zugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.

         (6)    Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der               Rechtsübergang im Wege der Erbfolge
                die Versicherungsleistung beansprucht.
                                                                                      (5)    Gehen Ansprüche und Rechte aus dem Versicherungsvertrag in-
         (7)    Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen                  folge des Todes einer berechtigten Person auf deren Erben über,
                abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungs-                 so können wir zum Nachweis des Erbrechts die Vorlage eines
                falls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind.               Erbscheines verlangen.
                Wenn eine der in den Abs. (1) bis (6) genannten Pflichten nicht
                erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht feststellen
                können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflichtig sind.        § 22   Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift
                Eine solche Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass unse-             und Ihres Namens? Sonstige Mitteilungs-
                re Leistung nicht fällig wird.
                                                                                             pflichten.
         (8)    Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangsberechtig-
                ten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb           (1)    Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich
                des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberech-                 mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir
                tigte auch die damit verbundene Gefahr.                                      eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem
                                                                                             Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können. In
         (9)    Bei Leistungen in Anteilen hat uns der Empfangsberechtigte ein               diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des
                Depot mitzuteilen, auf das wir die Anteile übertragen können. Für            eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn
                Kosten und Gefahrtragung gilt Abs. (8) entsprechend.                         Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und
                                                                                             Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.

         § 20   Welche Bedeutung hat der Versicherungs-                               (2)    Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. (1) entsprechend.
                schein?
                                                                                      (3)    Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,
         (1)    Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt               Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und
                ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu ver-                Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die
                fügen, insbesondere mit befreiender Wirkung für uns Leistungen               hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei
                in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns                    Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsabschluss oder
                der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung nach-                auf Nachfrage unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern –
                weist.                                                                       zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet,
                                                                                             soweit der Status dritter Personen, die Rechte an ihrem Vertrag
         (2)    In den Fällen des § 21 Abs. (4) brauchen wir den Nachweis der                haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
                Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns eine Anzeige in
                Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) des bisherigen Berechtigten    (4)    Notwendige Informationen im Sinne von Absatz (3) sind beispiels-
                vorliegt.                                                                    weise Umstände, die für die Beurteilung

                                                                                             • Ihrer steuerlichen Ansässigkeit und
                                                                                             • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an
                                                                                               Ihrem Vertrag haben und


- 16 -

[Seite 17]
       • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers                   § 27   Unter welchen Voraussetzungen können
                                                                                        die vorstehenden Bedingungen geändert
       maßgebend sein können.
                                                                                        werden?
       Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)
       Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts-            (1)    Gemäß § 164 VVG können wir eine Bestimmung in den vorste-
       ort und der Wohnsitz. Weitere Einzelheiten können Sie den für                    henden Bedingungen, welche durch höchstrichterliche Entschei-
       Ihren Vertrag geltenden Steuerinformationen entnehmen.                           dung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam
                                                                                        erklärt worden ist, durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies
(5)    Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Un-                       zur Fortführung des Vertrages notwendig ist oder das Festhalten
       terlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen,                     an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch
       gilt Folgendes:                                                                  unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
       Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden                       eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese neue Regelung
       wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländi-                     ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die
       schen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine                       Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.
       steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.
                                                                                 (2)    Die neue Regelung nach Abs. (1) wird zwei Wochen, nachdem
                                                                                        Ihnen die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe
§ 23   Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung                                       mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
       erfahren?
(1)    Ab dem zweiten Versicherungsjahr erhalten Sie von uns einmal              § 28   An wen können Sie sich wenden, wenn Sie
       jährlich eine Information zu Ihrem Vertrag. Sie können dieser                    mit uns einmal nicht zufrieden sind?
       Mitteilung den Wert der Ihnen gutgeschriebenen Anteileinheiten
       sowie den Wert des Deckungskapitals entnehmen. Sie können                 (1)    Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder
       aber auch unabhängig von diesen Mitteilungen zu jeder anderen                    eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge-
       Zeit den Wert des Deckungskapitals Ihrer Versicherung bei uns                    wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
       erfragen.                                                                        nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.

(2)    Der Wert einer Anteileinheit wird auch auf den Internetseiten der                Versicherungsombudsmann
       Fondsgesellschaften börsentäglich veröffentlicht.                         (2)    Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann
                                                                                        für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:

§ 24   Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert                                        Versicherungsombudsmann e.V.
       in Rechnung?                                                                     Postfach 080632
                                                                                        10006 Berlin
       Wird aus von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Ver-                    E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
       waltungsaufwand verursacht, so können wir Ihnen die daraus ent-                  Internet: www.versicherungsombudsmann.de
       stehenden Kosten als pauschale Abgeltungsgebühr in Rechnung
       stellen.                                                                         Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und
                                                                                        für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir
       Die gültigen pauschalen Abgeltungsgebühren entnehmen Sie                         haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzuneh-
       bitte den „Bestimmungen über Gebühren zur fondsgebundenen                        men.
       Rentenversicherung“, die als Anhang beigefügt sind. Diese Be-
       stimmungen sind Bestandteil dieser Bedingungen.                           (3)    Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. über
                                                                                        eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können
       Sofern Sie uns nachweisen, dass die der pauschalen Abgeltungs-                   Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://
       gebühr zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder                        ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird
       dem Grunde nach nicht zutreffen oder die Kosten wesentlich                       dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann
       niedriger zu beziffern sind, entfällt sie bzw. wird – im letzteren Fal-          weitergeleitet.
       le – entsprechend herabgesetzt.
                                                                                        Versicherungsaufsicht
                                                                                 (4)    Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei-
§ 25   Welches Recht findet auf Ihren Vertrag An-                                       nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können
       wendung? Welche Vertragssprache gilt?                                            Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Ver-
                                                                                        sicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundes-
(1)    Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-                   anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontakt-
       land Anwendung.                                                                  daten sind:
                                                                                        Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
(2)    Die Vertragssprache ist Deutsch.                                                 Sektor Versicherungsaufsicht
                                                                                        Graurheindorfer Straße 108
                                                                                        53117 Bonn
§ 26   Wo ist der Gerichtsstand?                                                        E-Mail: poststelle@bafin.de

(1)    Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt                       Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und
       sich die örtliche gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz.                  einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
       Sind Sie eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zu-
       ständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren                   Rechtsweg
       Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnli-              (5)    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
       chen Aufenthalt haben.                                                           schreiten.

(2)    Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versi-                    Unser Beschwerdemanagement
       cherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das             (6)    Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wen-
       für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort                   den. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver-
       Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Sind Sie eine juris-               fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
       tische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach Ihrem
       Sitz oder Ihrer Niederlassung.                                                   uniVersa Lebensversicherung a.G.
                                                                                        Kundenzufriedenheit
(3)    Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen                      Sulzbacher Str. 1-7
       Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die                  90489 Nürnberg
       Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.
       Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren                Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben:
       Sitz oder Ihre Niederlassung ins Ausland verlegen.                               kundenzufriedenheit@universa.de


                                                                                                                                                              - 17 -

[Seite 18]
          LVB-003 01.25

                   Zusatzbedingungen für die nachhaltige fondsgebundene Rentenversicherung
                                                                     (topgreeninvest RENTE)


         Soweit in diesen Zusatzbedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Bedingungen für die fonds-
         gebundene Rentenversicherung.

         §1        Was bietet die topgreeninvest RENTE?                                §2    Wann können wir einen von Ihnen gewähl-
                                                                                             ten Fonds austauschen?
         (1)       Die Rente topgreeninvest RENTE berücksichtigt soziale und/
                   oder ökologische Kriterien sowohl in der Phase vor Rentenbeginn     (1)   In § 6 Abs. (7) der Allgemeinen Bedingungen für die fondsgebun-
                   (=Aufschubzeit) als auch in der Rentenbezugszeit.                         dene Rentenversicherung ist geregelt, in welchen Fällen wir einen
                                                                                             von Ihnen gewählten Fonds austauschen können. Zusätzlich zu
         (2)       Anlage während der Aufschubzeit                                           den dort beschriebenen Fällen können wir einen von Ihnen ge-
                                                                                             wählten Fonds austauschen, wenn dieser nicht mehr mindestens
                   Haben Sie sich für die topgreeninvest RENTE entschieden, kön-             soziale und/oder ökologische Merkmale fördert.
                   nen Sie während der Aufschubzeit Ihrer Versicherung nur solche
                   Fonds oder Strategiedepots wählen, welche soziale und/oder                In diesem Fall werden wir bei Wahl des Ersatzfonds zusätzlich
                   ökologische Merkmale fördern („Art. 8-Fonds“) oder nachhalti-             darauf achten, dass dessen Nachhaltigkeitsziele denen des aus-
                   ge Investitionen als Anlageziel haben („Art. 9-Fonds“) und zum            zutauschenden Fonds weitgehend entsprechen.
                   Zeitpunkt des Wechsels für diesen Tarif zulässig sind. Art. 8 und
                   Art. 9 beziehen sich dabei auf die Verordnung (EU) 2019/2088        (2)   Ansonsten gilt das in § 6 Abs. (7) der Allgemeinen Bedingungen
                   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November                für die fondsgebundene Rentenversicherung beschriebene Ver-
                   2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Fi-            fahren für den Fondsaustausch.
                   nanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung).
                                                                                       (3)   Sollten Sie einen von uns im Rahmen des § 1 Abs. (17) der All-
                   Unsere aktuellen Fonds und Strategiedepots, welche soziale und/           gemeinen Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversiche-
                   oder ökologische Merkmale fördern oder nachhaltige Investitio-            rung vorgeschlagenen Fonds gegen einen anderen austauschen
                   nen als Anlageziel haben finden Sie auf unserer Internetseite.            wollen, gilt für den von Ihnen gewählten Fonds § 1 Abs. (2) dieser
                                                                                             Zusatzbedingungen.
         (3)       Anlage während der Rentenbezugszeit

                   Zu Rentenbeginn erfolgt die Anlage des Deckungskapitals Ihres       §3    Wann enden die Zusatzbedingungen für die
                   Vertrages in unserem Sicherungsvermögen (Näheres siehe § 6                topgreeninvest RENTE?
                   der Allgemeinen Bedingungen für die fondsgebundene Renten-
                   versicherung). Dabei berücksichtigen wir bei der Auswahl von
                   Kapitalanlagen für das Sicherungsvermögen für die topgreenin-       (1)   Sie können jederzeit mit Wirkung zum nächsten Monatsersten die
                   vest RENTE soziale und/oder ökologische Kriterien im Rahmen               Zusatzbedingungen zur topgreeninvest RENTE kündigen. Für die
                   des sog. Zuordnungsansatzes. Mehr dazu finden Sie auf unserer             Kündigung genügt die Textform. Durch die Kündigung können Sie
                   Internetseite.                                                            wieder alle Fonds und Strategiedepots wählen, die für diesen Tarif
                                                                                             zum Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
                   Die sozialen und/oder ökologischen Kriterien für die Kapitalanla-
                   gen im Sicherungsvermögen können sich im Laufe der Zeit ver-        (2)   Wählen Sie entgegen der Vorgabe nach § 1 Abs. (2) dieser Be-
                   ändern. Den aktuellen Stand können Sie auf unserer Internetseite          dingungen einen nicht-nachhaltigen Fonds oder ein nicht-nach-
                   abrufen.                                                                  haltiges Strategiedepot ohne vorher zu kündigen, enden diese
                                                                                             Zusatzbedingungen für die topgreeninvest RENTE automatisch
         (4)       Ablaufmanagement                                                          mit dem Tag der entsprechenden Änderung. Hierüber werden wir
                                                                                             Sie informieren.
                   Für das Ablaufmanagement werden wir Ihnen einen Zielfonds
                   vorschlagen, der neben den in § 1 Abs. (17) der Allgemeinen               Nicht-nachhaltige Fonds bzw. nicht-nachhaltige Strategiedepots
                   Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung be-                 sind solche, die
                   schriebenen Kriterien auch mindestens soziale und/oder ökologi-           - weder soziale und/oder ökologische Merkmale fördern
                   sche Merkmale fördert („Art. 8-Fonds“) oder nachhaltige Investi-          - noch nachhaltige Investitionen als Anlageziel haben.
                   tionen als Anlageziel hat („Art. 9-Fonds“).
                                                                                       (3)   Ihren Versicherungsvertrag führen wir in beiden Fällen im glei-
                   Sollten Sie einen anderen als den von uns vorgeschlagenen Ziel-           chen Tarif weiter, ohne dass beim Ablaufmanagement oder wäh-
                   fonds wählen, gilt für die Wahl des Ersatzfonds Abs. (2).                 rend der Rentenbezugszeit soziale und/oder ökologische Krite-
                                                                                             rien in besonderem Maße berücksichtigt werden.
         (5)       Überschussbeteiligung                                                     Die „Zusatzbedingungen für die nachhaltige fondsgebundene
                                                                                             Rentenversicherung“ entfallen, alle übrigen Vertragsbestimmun-
                   Obwohl die Anlage Ihres Deckungskapitals zum Zeitpunkt des                gen bleiben unberührt.
                   Rentenbeginns nach dem Zuordnungsansatz erfolgt, erfolgt die
                   Beteiligung an den Überschüssen aus den Kapitalerträgen zu-         (4)   Enden die Zusatzbedingungen, ist ein erneuter Einschluss aus-
                   sammen mit dem restlichen Kollektiv auf Basis der gesamten Ver-           geschlossen.
                   mögenswerte. Sie partizipieren damit auch an der Rendite von
                   Vermögenswerten, welche gegebenenfalls nicht vollumfänglich
                   Ihrem gewünschten Nachhaltigkeitsniveau entsprechen. Genau-
                   eres zum Zuordnungsansatz finden Sie auf unserer Internetseite.

                   Ausführliche Angaben zur Überschussbeteiligung finden Sie in §
                   18 „Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt?“ der Allge-
                   meinen Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversiche-
                   rung.


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      Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit Dynamik
      (Versicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung)


§1        Nach welchem Maßstab erfolgt die planmä-                              §4    Welche sonstigen Bestimmungen gelten für
          ßige Erhöhung der Beiträge?                                                 die Erhöhung der Versicherungsleistungen?
(1)       Der Beitrag für diese Versicherung erhöht sich jährlich wie mit Ih-   (1)   Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages geltenden Be-
          nen vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert.                     dingungen und getroffenen Vereinbarungen, auch die Bezugs-
                                                                                      rechtsverfügung, erstrecken sich ebenfalls auf die Erhöhung der
(2)       Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungs-               Versicherungsleistungen, soweit nicht in Abs. (2) etwas anderes
          leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.                                 bestimmt ist.

(3)       Die Erhöhungen erfolgen längstens bis drei Jahre vor Ablauf der       (2)   Die Erhöhung der Versicherungsleistungen aus dem Versiche-
          Beitragszahlungsdauer.                                                      rungsvertrag setzt die Frist der § 15 Abs. (13) – Verletzung der
                                                                                      Anzeigepflicht – und § 14 Abs. (3) und Abs. (4) – Wehrdienst,
                                                                                      Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen /
§2        Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträ-                                   -Stoffen der „Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene
          ge und Versicherungsleistungen?                                             Rentenversicherung“ nicht erneut in Lauf. § 17 der „Allgemeine
                                                                                      Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung“ gilt
(1)       Die Erhöhungen der Beiträge und der Versicherungsleistungen                 auch für die Erhöhungsversicherung.
          erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns (Erhö-
          hungstermin).
                                                                                §5    Wann werden die Erhöhungen ausgesetzt?
(2)       Sie erhalten vor dem Erhöhungstermin einen Nachtrag zum Versi-
          cherungsschein über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus         (1)   Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum Ende des
          der jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.                         ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widersprechen.

                                                                                (2)   Das Recht auf weitere Erhöhungen erlischt, wenn Sie mehr als
§3        Wonach errechnen sich die erhöhten Ver-                                     zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen
          sicherungsleistungen bzw. die erhöhten                                      Gebrauch machen.

          Beiträge?                                                             (3)   Ist bei Ihrer Versicherung eine Stundung der Beiträge vereinbart,
                                                                                      so erfolgen in dieser Zeit keine Erhöhungen.
          Die Erhöhung der Versicherungsleistungen errechnet sich nach
          dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter1
          der versicherten Person, der restlichen Beitragszahlungsdauer
          und der Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit nach den Rech-
          nungsgrundlagen der bestehenden Versicherung. Die Versiche-
          rungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die
          Beiträge.


                                                                                      1
                                                                                        Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein
                                                                                      bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet
                                                                                      wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind.                      - 19 -

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          LVB-003 01.25

                          Besondere Bedingungen für die Zusatzversicherung mit Optionsrecht auf
                        Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute
                Gesundheitsprüfung oder Kapitalzahlung bei Invalidität zu einer aufgeschobenen
                      klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung (BU-Opti)

         §1        Was ist versichert?                                                           (3)   Das Optionsrecht können Sie nur innerhalb von sechs Monaten
                                                                                                       nach Beginn eines der in Abs. (1) a) bis e) genannten Ereignisse,
                   Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversi-                           spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres der versicherten
                   cherung ohne erneute Gesundheitsprüfung                                             Person, in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) ausüben. Das
                                                                                                       Vorliegen eines der in Abs. (1) a) bis e) genannten Ereignisse ist
         (1)       Sie können während der Vertragslaufzeit dieser Zusatzversiche-                      uns innerhalb der in Satz 1 genannten Frist nachzuweisen. Zu
                   rung für die versicherte Person eine Berufsunfähigkeitsversiche-                    diesem Zweck ist uns mit Ausübung des Optionsrechtes im Ori-
                   rung nach den dann für das Neugeschäft geltenden Versiche-                          ginal bzw. als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen im Fall des
                   rungsbedingungen und Annahmerichtlinien abschließen, ohne                           Buchstaben:
                   dass eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet, sofern
                                                                                                       a) der Ausbildungsvertrag;
                   - die versicherte Person das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet
                     hat,                                                                              b) der Ausbildungsvertrag;

                   - nicht schwerbehindert nach Abs. (7) b) oder pflegebedürftig                       c) die Ernennungsurkunde;
                     nach Abs. (7) a) ist und
                                                                                                       d) ein Nachweis über die erfolgreiche Beendigung der Fach-
                   - keine schwere Krankheit nach Abs. (7) c) vorliegt.                                   schul-, Fachhochschul- bzw. Hochschulausbildung und der
                                                                                                          Arbeits- / Dienstvertrag bzw. die Gewerbeanmeldung (bei Frei-
                   Das Optionsrecht gilt für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit:                     beruflern: die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Fi-
                                                                                                          nanzamt);
                   - einer vollständigen Beitragsbefreiung,
                                                                                                       e) ein Ausweisdokument (Kinderreisepass, ePass oder Personal-
                   -	einer versicherten Jahresrente in Höhe von bis zu 15.000 EUR                        ausweis) sowie eine Bestätigung über den Schülerstatus.
                      und
                                                                                                       Wird eines der in Abs. (1) a) bis e) genannten Ereignisse inner-
                   -	einer maximalen Vertragslaufzeit bis zum rechnungsmäßigen1                       halb der Frist nach Abs. (3) Satz 1 nachgewiesen, beginnt die
                      67. Lebensjahr der versicherten Person.                                          Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Ersten des Monats, der
                                                                                                       auf den Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechtes folgt. Wird
                   Die Ausübung des Optionsrechtes ist möglich, wenn die versi-                        der Nachweis nicht innerhalb der Frist nach Abs. (3) Satz 1 er-
                   cherte Person nachweislich:                                                         bracht, erlischt das Optionsrecht für das jeweilige Ereignis.

                   a) eine betriebliche Berufsausbildung (duales System) in einem                (4)   Nach Ausüben des Optionsrechtes errechnet sich der Beitrag
                      staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in der eine Ausbil-                      für die Berufsunfähigkeitsversicherung insbesondere nach dem
                      dungsvergütung gewährt wird, beginnt oder                                        dann für das Neugeschäft geltenden Tarif des Versicherers, dem
                                                                                                       Versicherungsumfang, dem ausgeübten Beruf und dem dann er-
                   b) eine schulische Berufsausbildung mit staatlich anerkanntem                       reichten Eintrittsalter der versicherten Person.
                      Abschluss, in der eine Ausbildungsvergütung gewährt wird,
                      beginnt oder                                                               (5)   - unbesetzt -

                   c) eine Ausbildung im Vorbereitungsdienst als Beamter auf Wi-                 (6)   Kapitalzahlung bei Invalidität
                      derruf beginnt oder
                                                                                                       a) Sie haben das Recht unter den Voraussetzungen des Absatz
                   d) nach erfolgreich abgeschlossener Fachschul-, Fachhoch-                              (10), eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe von 30.000 EUR
                      schul- bzw. Hochschulausbildung erstmalig ein nicht nur ge-                         zu verlangen, wenn
                      ringfügiges Beschäftigungsverhältnis beginnt bzw. erstmalig
                      eine nicht nur geringfügige selbstständige oder freiberufliche                      - eine unfreiwillige Verletzung oder Erkrankung bei der ver-
                      Tätigkeit aufnimmt. Als Maßstab für die Geringfügigkeit gelten                        sicherten Person
                      die Regelungen des § 8 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB                           - nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten ab Versiche-
                      IV) oder                                                                              rungsbeginn,
                                                                                                          - während der Vertragslaufzeit dieser Zusatzversicherung
                       das 15. Lebensjahr vollendet hat                                                   - nach Vollendung des 2. Lebensjahres und vor Vollendung
                                                                                                            des 30. Lebensjahres
                       und zu diesem Zeitpunkt Schüler an einer allgemeinen Schule
                       in der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II ist.                                  zur Invalidität im Sinne des Abs. (7) führt und die versicherte
                                                                                                          Person einen Zeitraum von 30 Tagen nach Eintritt der Invalidi-
                   Als allgemeine Schulen gelten allgemeinbildende und berufliche                         tät überlebt.
                   Schulen in staatlicher, privater oder kirchlicher Trägerschaft. All-
                   gemeine Schulen in der Sekundarstufe I sind Hauptschulen, Re-                          Die Wartezeit von drei Monaten gilt nicht, wenn die Invalidität
                   alschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, allgemeine Schulen                             im Sinne des Abs. (7) durch einen Unfall im Sinne des Abs. (6)
                   in der Sekundarstufe II sind die gymnasiale Oberstufe an einem                         b) Satz 2 und 3 verursacht wurde.
                   Gymnasium, beruflichem Gymnasium, Fachgymnasium oder an
                   einer Gesamtschule sowie Berufsfachschulen, Fachoberschulen                            Bei Kapitalzahlung endet diese Zusatzversicherung und damit
                   und Berufsoberschulen.                                                                 das Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsver-
                                                                                                          sicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung (s. § 2 b)).
                   Wenn zum Zeitpunkt der Optionsausübung im Rahmen unserer
                   Produktpalette mehrere Berufsunfähigkeitsversicherungen ver-                        b) Tritt Invalidität im Sinne des Abs. (7) vor Vollendung des 2. Le-
                   fügbar sind, gilt das Optionsrecht für eine Berufsunfähigkeitsver-                     bensjahres ein, kann eine Kapitalzahlung nur verlangt werden,
                   sicherung, die nicht nach Berufsgruppen unterscheidet.                                 wenn die Invalidität im Sinne des Abs. (7) Folge eines Unfal-
                                                                                                          les im Sinne dieser Bedingung ist und die versicherte Person
         (2)       - entfällt -                                                                           einen Zeitraum von 30 Tagen nach Eintritt der Invalidität über-
                                                                                                          lebt. § 3 gilt entsprechend.

                   1
                    Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein
                   bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet
- 20 -             wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind.

[Seite 21]
      Ein Unfall im Sinne dieser Bedingung liegt vor, wenn die ver-                     - Kutane Lymphome, außer bei Behandlung mittels Chemo-
      sicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper                      therapie und/oder Bestrahlung
      wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheits-
      schädigung erleidet.                                                              - Mikroinvasives Karzinom der Brust (histologisch klassifi-
                                                                                          ziert als T1mic), außer bei Behandlung mittels Mastekto-
      Als Unfall gilt auch, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung der                       mie, Chemotherapie oder Bestrahlung
      versicherten Person an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk
      verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln ge-                       - Mikroinvasives Karzinom der Zervix Uteri (histologisch
      zerrt oder zerrissen werden.                                                        klassifiziert als Stadium IA1), außer bei Behandlung mit-
                                                                                          tels Hysterektomie, Chemotherapie oder Bestrahlung
(7)   Invalidität im Sinne dieser Bedingungen liegt vor bei:
                                                                                       - Chronisches Nierenversagen – mit regelmäßiger Blutwä-
      a) Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 und 15 (Pflegegrad II                    sche;
         bis V) Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der Fassung
         vom 01.01.2025. Bei Pflegegrad I liegt keine Invalidität im Sin-                Chronisches und irreversibles Versagen beider Nieren, auf-
         ne dieser Bedingungen vor.                                                      grund dessen eine regelmäßige Blutwäsche (Hämodialyse
                                                                                         oder Peritonealdialyse) durchgeführt werden muss. Die
         Wir sind berechtigt, den Zeitpunkt des Eintritts der Pflegebe-                  Notwendigkeit der Dialysebehandlung muss durch einen
         dürftigkeit selbst zu prüfen.                                                   Facharzt für Nephrologie bestätigt werden. Das versicherte
                                                                                         Ereignis tritt mit Beginn der Dialysebehandlung ein.
      b) einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50
         (Schwerbehinderung) im Sinne des § 2 Abs. (2) Neuntes Buch                      Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:
         Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der Fassung vom 01.01.2025.                        Akutes, reversibles Nierenversagen mit vorübergehender
         Danach sind Menschen schwerbehindert, wenn bei ihnen ein                        Dialysepflichtigkeit.
         Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie
         ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Be-                   - Organ- oder Knochenmarkstransplantation;
         schäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 dieses
         Gesetzes rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbu-                         Versichert ist die erfolgte allogene oder isogene Transplan-
         ches haben.                                                                     tation von

         Wir sind berechtigt, den Zeitpunkt des Eintritts des Grads der                 - Herz,
         Behinderung selbst zu prüfen.                                                  - Niere,
                                                                                        - Leber (einschließlich Leberteiltransplantation),
      c) Schwerer Krankheit (Dread Disease);                                            - Lunge (einschließlich Lungenteiltransplantation),
                                                                                        - Knochenmark (allogene Stammzelltransplantation mit vor-
         Als schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen gelten:                        heriger Knochenmarksablation),
                                                                                        - Dünndarm oder
         - Krebs – mit Ausnahme von Frühstadien                                         - Bauchspeicheldrüse

           Diagnose eines bösartigen Tumors (Krebs), der durch un-                       von einem Spender auf die versicherte Person.
           kontrolliertes Wachstum maligner Zellen, Eindringen in um-
           liegendes Gewebe sowie einer Tendenz zur Metastasierung                       Die Transplantation von Gesicht (partiell und komplett),
           gekennzeichnet ist. In die Deckung eingeschlossen sind                        Hand, Arm oder Bein (sogenannte composite tissue allograft
           Leukämien, bösartige Tumore des Lymphsystems (maligne                         transplants) sind ebenfalls gedeckt. Die Durchführung und
           Lymphome) und das myelodysplastische Syndrom. Die Dia-                        Notwendigkeit der Transplantation muss durch einen Fach-
           gnose muss durch eine feingewebliche Untersuchung (His-                       arzt bestätigt und durch entsprechende Befunde begründet
           tologie) gesichert und von einem Facharzt bestätigt werden.                   werden.

           Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind nachfolgen-                          Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:
           de frühe Krebsstadien oder Krebsvorstufen:
                                                                                          - Transplantation von anderen Organen, Körperteilen
           - Jeder Tumor, der histologisch als prämaligne, nicht-inva-                      oder Geweben (einschließlich der Kornea)
             siv oder als Carcinoma in situ (einschließlich des ductalen
             Carcinoma in situ der Brust) eingestuft wird                                 - Transplantation von Inselzellen des Pankreas

           - Prostatakrebs, der histologisch nicht einen Gleason-Score                    - Transplantation von Stammzellen mit Ausnahme der
             über 6 oder nicht ein klinisches TNM-Stadium von mindes-                       Knochenmarkstransplantation
             tens T2N0M0 aufweist
                                                                            (8)    Fachärzte im Sinne dieser Bedingungen sind approbierte Fach-
           - Chronisch lymphatische Leukämie im Stadium Binet A                    ärzte, die in Deutschland niedergelassen oder in einem Kranken-
                                                                                   haus tätig sind. Wir können auch auf Antrag Ärzte, die in einem
           - Basalzellkarzinom (Basaliom) und Plattenepithelkarzi-                 anderen Staat eine Zulassung besitzen, als Facharzt im Sinne
             nom der Haut sowie das maligne Melanom Stadium IA                     dieser Bedingungen anerkennen.
             (T1aN0M0)
                                                                            (9)    Bis zu unserer Entscheidung über die Leistungspflicht müssen
           - Schilddrüsenkrebs mit einer Tumorgröße von weniger                    Sie die Beiträge für diese Zusatzversicherung in voller Höhe wei-
             als 1 cm Durchmesser und histologisch klassifiziert als               ter entrichten; zu viel gezahlte Beiträge werden wir jedoch bei An-
             T1N0M0                                                                erkennung der Leistungspflicht zurückzahlen.

           - Papilläres Mikrokarzinom der Blase histologisch klassifi-      (10)   Abweichend von der Bezugsberechtigung der Hauptversi-
             ziert als Ta                                                          cherung darf die Kapitalauszahlung nur an folgende Perso-
                                                                                   nen gehen:
           - Monoklonale Gammopathie unklarer Signifikanz
                                                                                   -   die versicherte Person,
           - Polyzythämia rubra vera und essentielle Thrombozythä-                 -   ein (naher) Angehöriger der versicherten Person nach § 7
             mie                                                                       Pflegezeitgesetz bzw. § 15 Abgabenordnung,
                                                                                   -   der oder die gesetzliche(n) Vertreter der versicherten Person
           - MALT-Lymphom des Magens bei ausschließlicher Be-                          oder
             handlung mittels Helicobacter-Eradikation                             -   ein Treuhänder der versicherten Person.

           - Gastrointestinaler Stromatumor (GIST) im Stadium 1 oder               Die Einschränkung der Bezugsrechtsbestimmung liegt im
             2 nach der AJCC-Klassifikation                                        Sinn und Zweck dieser Versicherung.

                                                                            (11)   - unbesetzt -


                                                                                                                                                         - 21 -

[Seite 22]
         §2    Wann endet diese Zusatzversicherung?                                        a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Invalidität;

               Diese Zusatzversicherung endet:                                             b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person ge-
                                                                                              genwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben,
               a) mit dem Beginn der Berufsunfähigkeitsversicherung nach                      über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer
                  wirksamer Ausübung des Optionsrechtes nach § 1 Abs. (3);                    des Leidens;

               b) bei Wahl der Kapitalzahlung 30 Tage nach dem Invalidität nach            c) Ihre Erklärung, dass Sie die Kapitalzahlung wählen und da-
                  § 1 Abs. (7) bis (9) eingetreten ist;                                       durch das Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähig-
                                                                                              keitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung aufge-
               c) bei Ableben der versicherten Person;                                        ben;

               d) mit Wirksamwerden der Kündigung;                                         bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich:

               e) mit Vollendung des 30. Lebensjahres der versicherten Person.             d) der Bescheid über die Pflegebedürftigkeit gemäß Sozialge-
                                                                                              setzbuch der Pflegekasse bzw. der Pflegeversicherung;

         §3    In welchen Fällen ist der Anspruch auf die                                  e) eine Darstellung der Ursachen für den Eintritt der Pflegebe-
               Kapitalzahlung bei Invalidität ausgeschlossen?                                 dürftigkeit;

         (1)   Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht – mit Ausnahme                f) ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbehandler, die
               von § 1 Abs. (6) b) – unabhängig davon, wie es zu der Invalidität              die versicherte Person gegenwärtig behandeln oder behandelt
               gekommen ist.                                                                  oder untersucht haben, über Art und Umfang der Pflegebedürf-
                                                                                              tigkeit;
         (2)   Wir leisten jedoch nicht, wenn die Invalidität verursacht ist:
                                                                                           g) eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit
               a) durch Unfälle auf Grund von Geistes- und Bewusstseinsstö-                   der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege;
                  rungen, soweit diese auf Trunkenheit oder suchterzeugenden
                  Mitteln beruhen, sowie durch Krankheiten, die durch suchter-             h) gegebenenfalls andere Leistungsbescheide des Versiche-
                  zeugende Mittel verursacht wurden. Es besteht jedoch Ver-                   rungsträgers der gesetzlichen oder privaten Pflegeversiche-
                  sicherungsschutz, wenn die versicherte Person das 12. Le-                   rung.
                  bensjahr noch nicht vollendet hat;
                                                                                           bei Schwerbehinderung zusätzlich:
               b) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere
                  Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unru-              i) der Bescheid des Versorgungsamts über die Schwerbehinde-
                  hestifter teilgenommen hat; wir werden jedoch leisten, wenn                 rung.
                  die Ursache der Invalidität in unmittelbarem oder mittelbarem
                  Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht, denen                  bei schwerer Krankheit zusätzlich:
                  die versicherte Person während eines Aufenthaltes außerhalb
                  Deutschlands ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv betei-              j) ausführliche Berichte der Fachärzte aus dem jeweiligen medi-
                  ligt war;                                                                   zinischen Fachgebiet, die die versicherte Person gegenwärtig
                                                                                              behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben zur Bestäti-
               c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch                   gung des Vorhandenseins einer schweren Krankheit unter An-
                  eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Per-                 gabe der vollständigen wissenschaftlichen Diagnosen und der
                  son;                                                                        erhobenen Befunde.

               d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit, absichtliche             Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Anspruchserhebende
                  Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. Wenn uns je-               zu tragen.
                  doch nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem
                  die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krank-         (2)   Wir können außerdem - dann allerdings auf unsere Kosten - wei-
                  hafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden sind,                tere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte
                  werden wir leisten;                                                      sowie notwendige Nachweise verlangen, insbesondere zusätzli-
                                                                                           che Auskünfte und Aufklärungen.
               e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versi-
                  cherungsnehmer, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Sorge-
                  berechtigter vorsätzlich die Invalidität der versicherten Person   §5    Was gilt bei Verletzung der Mitwirkungs-
                  herbeigeführt haben;                                                     pflicht nach § 4?
               f)   unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz             Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 4 von Ihnen, der ver-
                    von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder                 sicherten Person, deren gesetzlicher Vertreter oder dem An-
                    den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung            spruchserhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der
                    von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, so-            Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung
                    fern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind,            einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in
                    das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden und                 einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhält-
                    zu einer nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungs-               nis zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass
                    bedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen                Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben. Der
                    führt, so dass die Erfüllbarkeit der zugesagten Versicherungs-         Anspruch auf Kapitalzahlung bei Invalidität bleibt jedoch insoweit
                    leistungen nicht mehr gewährleistet ist und dies von einem             bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung
                    unabhängigen Treuhänder gutachterlich bestätigt wird.                  oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Die vollständige
                                                                                           oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch
         (3)   Im Übrigen bestehen spezielle Ausschlüsse und Einschränkun-                 gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hinge-
               gen für einzelne Krankheiten. Diese Ausschlüsse und Einschrän-              wiesen haben.
               kungen sind unter der Definition der einzelnen Krankheit in § 1
               Abs. (7) c) aufgeführt.
                                                                                     §6    Wie ist das Verhältnis zur Hauptversiche-
                                                                                           rung?
         §4    Welche Mitwirkungspflichten sind zu beach-
               ten, wenn eine Kapitalzahlung bei Invalidität                         (1)   Die Zusatzversicherung bildet mit der Versicherung, zu der sie
                                                                                           abgeschlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie
               verlangt wird?                                                              kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Wenn
                                                                                           der Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung endet, er-
         (1)   Wird wegen Invalidität nach § 1 Abs. (7) bis (9) die Kapitalzahlung         lischt auch diese Zusatzversicherung ohne Anspruch auf einen
               verlangt, so sind uns unverzüglich folgende Unterlagen im Origi-            Rückkaufswert oder eine beitragsfreie Leistung.
               nal bzw. als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen:


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[Seite 23]
(2)   Die Zusatzversicherung können Sie für sich allein kündigen. Bei              Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgut-
      Kündigung erlischt diese Zusatzversicherung ohne Anspruch auf                schrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert,
      einen Rückkaufswert oder eine beitragsfreie Leistung.                        ansonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnom-
                                                                                   men. Die Höhe der Überschussanteilsätze wird jedes Jahr vom
(3)   Wird die Hauptversicherung beitragsfrei gestellt, so erlischt die-           Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwort-
      se Zusatzversicherung ohne Anspruch auf einen Rückkaufswert                  lichen Aktuars festgelegt (Überschussdeklaration). Dabei achtet
      oder eine beitragsfreie Leistung.                                            er darauf, dass die Verteilung verursachungsorientiert erfolgt.
                                                                                   Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdeklaration
                                                                                   Anteile an dem auf Ihren Gewinnverband entfallenden Teil des
§7    Wie sind Sie an unseren Überschüssen be-                                     Überschusses. Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in
      teiligt?                                                                     unserem Geschäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei
                                                                                   uns jederzeit anfordern.
      Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß
      § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an den Über-                   Ab Versicherungsbeginn erhält Ihre Zusatzversicherung eine
      schüssen und ggf. an den Bewertungsreserven (Überschussbe-                   Überschussbeteiligung in Form einer Erhöhung der Kapitalzah-
      teiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch             lung bei Invalidität im Sinne dieser Bedingungen. Der Erhöhungs-
      Null Euro betragen.                                                          betrag der Kapitalzahlung wird jährlich neu festgesetzt.

      In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen,                     (3)   Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir die-
      • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss                 se Ihrem Vertrag zu?
         unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwen-
         den (Abs. (1)),                                                           Die Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtli-
      • wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. (2)),               chen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichti-
      • wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem                   gen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei
         Vertrag zuordnen (Abs. (3)),                                              wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an.
      • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertra-
         ges nicht garantieren können (Abs. (4)) und                               Die Höhe der Bewertungsreserven wird jährlich neu ermittelt. Bei
      • wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Abs.               Wahl der Kapitalauszahlung bei Invalidität (§ 1 Abs. (6)) sowie
         (5)).                                                                     bei Beendigung der Zusatzversicherung aufgrund Vollendung des
                                                                                   30. Lebensjahres der versicherten Person (§ 2 Buchstabe e)) be-
(1)   Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen                    teiligen wir Sie an den Bewertungsreserven. Die Beiträge dieser
      Überschuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir                        Versicherung sind so kalkuliert, dass sie für die Deckung von In-
      diesen?                                                                      validisierung und des Risikos der späteren BU-Versicherung ohne
                                                                                   Gesundheitsfragen benötigt werden. Für die Bildung von Kapital-
      Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres                   erträgen stehen deshalb keine oder allenfalls geringfügige Beträ-
      Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und                 ge zur Verfügung, sodass auch keine oder nur geringfügige Be-
      aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahres-          wertungsreserven entstehen. Da die Ermittlung und rechnerische
      abschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für             Zuordnung der Bewertungsreserven auf die einzelnen Versiche-
      die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge              rungsverträge nach einem verursachungsorientierten Verfahren
      zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen             zu erfolgen hat, ergibt sich für BU-Opti-Versicherungen praktisch
      Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Min-                  keine Beteiligung an den Bewertungsreserven.
      destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindest-
      zuführungsverordnung).                                                       Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die
                                                                                   Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent-
      Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses                  fällt.
      führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit
      wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussbe-       (4)   Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung
      rechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn                 nicht garantieren?
      der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankun-
      gen des Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rück-                 Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen
      stellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für         ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt be-
      die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden.                 einflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung
      Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hier-               des versicherten Risikos, des Kapitalmarkts und der Kosten. Die
      von mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen.                           Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garan-
                                                                                   tiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen.
      Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres
      Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung                 (5)   Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?
      zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht.
                                                                                   Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jähr-
      Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherun-              lich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auch auf
      gen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversiche-                 unserer Internetseite (www.universa.de). Den Geschäftsbericht
      rungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Bestandsgrup-                    können Sie außerdem bei uns jederzeit anfordern.
      pen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken
      zu berücksichtigen.                                                          Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich, erst-
                                                                                   mals ein Jahr nach Vertragsbeginn. Dabei berücksichtigen wir die
(2)   Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?                            Überschussbeteiligung Ihres Vertrages.

      Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge
      wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu          §8    Wann kann der Beitrag angepasst werden?
      bilden wir innerhalb der Bestandsgruppen Gewinnverbände. Ihre
      Zusatzversicherung gehört zum Gewinnverband „Invaliditäts-Zu-          (1)   Gemäß § 163 VVG sind wir berechtigt, bei einer nicht nur vorüber-
      satzversicherung-2025“ im Abrechnungsverband „Übrige Tarife,                 gehenden und nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungs-
      aber ohne Sonstige Lebensversicherung“ in der Bestandsgruppe                 bedarfs gegenüber den Rechnungsgrundlagen des vereinbarten
      „Inlandsgeschäft / Einzelversicherung mit Überschussbeteiligung,             Beitrags, auch für bestehende Versicherungen den Beitrag für
      bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsunternehmen getra-                 diese Zusatzversicherung entsprechend den berichtigten Berech-
      gen wird“.                                                                   nungsgrundlagen neu festzusetzen. Voraussetzung ist, dass der
                                                                                   neu festgesetzte Beitrag angemessen und erforderlich ist, um die
      Sie ist grundsätzlich gesondert am Überschuss des Abrechnungs-               dauerhafte Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleis-
      verbandes beteiligt. Wir verteilen den Überschuss in dem Maß, wie            ten und ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen
      die Bestandsgruppen und Gewinnverbände zu seiner Entstehung                  und die oben genannten Voraussetzungen für die Änderung über-
      beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein Gewinn-                  prüft und bestätigt hat.
      verband nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen, be-
      steht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung.                      Die Neufestsetzung des Beitrages ist insoweit ausgeschlossen,
                                                                                   als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder


                                                                                                                                                         - 23 -

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               Neukalkulation unzureichend kalkuliert waren und ein ordentli-
               cher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere anhand der
               zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrund-
               lagen hätte erkennen müssen.

         (2)   Sie können verlangen, dass anstelle einer Erhöhung des Beitra-
               ges nach Abs. (1) die Versicherungsleistung entsprechend herab-
               gesetzt wird.

         (3)   Beitragsänderungen und die Herabsetzung der Versicherungs-
               leistung werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf
               die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Herabsetzung und der
               hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.

         (4)   Die Mitwirkung des Treuhänders nach Abs. (1) entfällt, wenn die
               Neufestsetzung oder die Herabsetzung der Versicherungsleis-
               tung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf.

         (5)   Sind Sie mit der Zahlung des neu festgesetzten Beitrages nicht
               einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang
               unserer Benachrichtigung diese Zusatzversicherung mit soforti-
               ger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Fäl-
               ligkeit des neu festgesetzten Beitrages.


         §9    Welche Regelungen gelten sonst noch?
               Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, fin-
               den die "Allgemeine Bedingungen für die klassische Rentenver-
               sicherung" bzw. sofern dieser Tarif zu einer fondsgebundenen
               Rentenversicherung abgeschlossenen wurde, die "Allgemeine
               Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung" oder
               bei Abschluss zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung
               mit Garantieleistung die „Allgemeine Bedingungen für die fonds-
               gebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung“ sinngemäß
               Anwendung.


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 LVB-003 01.25


             Bestimmungen über Gebühren zur fondsgebundenen Rentenversicherung


Diese Bestimmungen sind Bestandteil der Ihrer Versicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen.


                           • Rückläufer im Lastschriftverfahren
                            (sofern vom Kunden zu vertreten)
                                                                              Kosten, die der uniVersa von Dritten
Inkasso
                           • schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von      in Rechnung gestellt werden
                             Folgebeiträgen, Verzug von Beiträgen

                                                                                  1 % des Anlageguthabens,
Abgänge                    • Übertragung der Fondsanteile bei Rentenbeginn
                                                                                        max. 150 EUR

                           • Bearbeitung von Teilauszahlungen während            2 % des Auszahlungsbetrags,
                             der Rentenbezugszeit                                       mind. 150 EUR
Verwaltungsvorgänge        • Wiederinkraftsetzung                                           75 EUR

                           • Änderung des Todesfallschutzes                                 75 EUR


Werden mehrere Geschäftsvorfälle zeitlich zusammenhängend in Anspruch genommen, wird die jeweils höchste
Einzelgebühr erhoben.
Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem jeweiligen Gebührensatz (pauschale Abgeltungsgebühr) zugrunde lie-
genden Annahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder die Kosten wesentlich niedriger zu
beziffern sind, entfällt er bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend herabgesetzt.


                                                                                                                     - 25 -

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Sitz der Gesellschaft: Nürnberg
Registergericht: Nürnberg, HRB 355
                                     Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Aufsichtsrat
Karl-Bernd Telger (Vors.)

Vorstand
Frank Sievert (Sprecher),
Jutta Holzmann,
Stefan Krause,
Dr. Marco Wimmer

Hauptverwaltung Nürnberg
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg

Telefon: +49 911 5307-0
E-Mail: info@universa.de
Internet: www.universa.de
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