# uniVersa fondsgebundene topinvest RENTEgarant: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-universa-topinvest-rentegarant.php
- Rechtlicher Träger: uniVersa Lebensversicherung a.G.
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-universa-topinvest-rentegarant.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung topinvest RENTEgarant](https://www.universa.de/site/assets/files/111321/lvb-004.pdf), Fassung LVB-004 01.25

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | nein |  |  |
| Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds) | ja | Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor Beginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock). | § 1 Abs. 1, Seite 3 |
| Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index) | nicht geregelt |  |  |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | ja | Zu diesem Zweck legen wir vor Rentenbeginn Beitragsteile in dem Wertsicherungsfonds und in unserem sonstigen Vermögen an (Garantieguthaben). | § 2 Abs. 2, Seite 4 |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | ja | Der Garantieprozentsatz muss mindestens 50 % und darf höchstens 80 % betragen. | § 2 Abs. 6, Seite 5 |
| Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbar | ja | bis zum Beginn der Rentenzahlung ein Mal pro Versicherungsjahr in 5 %-Schritten erhöhen oder verringern. | § 2 Abs. 6, Seite 5 |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | ja | Als Rechnungszins werden 0,25 % p. a. angesetzt. | § 1 Abs. 8, Seite 4 |
| Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben) | ja | Der Rentenfaktor gilt für den vereinbarten Rentenbeginn und ist für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. | § 1 Abs. 9, Seite 4 |
| Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel) | keine | Der Rentenfaktor gilt für den vereinbarten Rentenbeginn und ist für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. | § 1 Abs. 9, Seite 4 |
| Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagen | ja | Sollte sich zum vereinbarten Rentenbeginn nach den dann für neue Rentenversicherungen geltenden Rechnungsgrundlagen (Sterbetafeln, Rechnungszins) ein höherer Rentenfaktor ergeben, wird dieser verwendet. | § 1 Abs. 9, Seite 4 |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | Wir beteiligen Sie gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). | § 16, Seite 14 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | ja | nen Sie jederzeit eine kostenlose Änderung der von Ihnen bestimmten Investmentfonds oder des Strategiedepots verlangen | § 6 Abs. 5, Seite 9 |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | ja | sind wir berechtigt, den Wertsicherungsfonds auszutauschen. | § 2 Abs. 5, Seite 5 |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn) | ja | Vertrag gutgeschriebenen Fondsanteile der freien Fondsanlage schrittweise in einen Zielfonds umschichten (passives Ablaufmanagement). | § 1 Abs. 17, Seite 4 |
| Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn) | ja | dass der Beginn der Rentenzahlung unter Herabsetzung des Rentenfaktors gemäß § 1 Abs. (8) und (9) vorverlegt wird. | § 3 Abs. 6, Seite 6 |
| Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | Zuwachsphase endet mit Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 85. Lebensjahr | § 3 Abs. 7, Seite 6 |
| Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente) | ja | verlangen, dass anstelle einer Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt wird (Kapitalwahlrecht). | § 1 Abs. 11, Seite 4 |
| Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginn | ja | Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist frühestens ab Beginn des 6. Versicherungsjahres und spätestens einen Monat vor Beginn der Rentenzahlung möglich. | § 1 Abs. 11, Seite 4 |
| Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente) | ja | verlangen, dass zum Rentenbeginn nur ein Teil des vorhandenen Deckungskapitals als Kapitalabfindung erbracht wird | § 1 Abs. 12, Seite 4 |
| Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter) | ja | Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit | § 1 Abs. 7, Seite 3 |
| Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezug | nicht geregelt |  |  |
| Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text) | ja, bis 25 € | Erreicht die so ermittelte Rente nicht den monatlichen Mindestbetrag von 25 EUR, wird anstelle der Rentenzahlungen eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt. | § 1 Abs. 10, Seite 4 |
| Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit) | ja | Bei Pflegebedürftigkeit verdoppelt sich die ermittelte garantierte Rente. | § 3 Abs. 11 c, Seite 7 |
| Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag | nein |  |  |
| Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert) | nein | Mit Beginn der Rentenzahlung werden die auf Ihren Vertrag entfallenden Anteile am Anlagestock entnommen und in unserem sonstigen gebundenen Vermögen angelegt. | § 1 Abs. 1, Seite 3 |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Stirbt die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung, so wird das bis dahin angesammelte Deckungskapital ausgezahlt. | § 1 Abs. 15, Seite 4 |
| Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | so wird das bis dahin angesammelte Deckungskapital ausgezahlt | § 1 Abs. 15, Seite 4 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent) | nein |  |  |
| Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartner | nicht geregelt |  |  |
| Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person) | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | ja | bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll (unwiderrufliches Bezugsrecht). | § 13 Abs. 2, Seite 16 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | ja | Sie haben einmal während der gesamten Vertragslaufzeit unter folgenden Voraussetzungen gegen Zahlung eines Stundungszinses Anspruch auf eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten | § 7 Abs. 6, Seite 10 |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | ja | Anspruch auf eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten | § 7 Abs. 6, Seite 10 |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | ja | Eine Beitragsreduzierung ist jedoch nur möglich, wenn der fortzuzahlende Beitrag für die Hauptversicherung den Mindestbetrag von 300 EUR jährlich nicht unterschreitet | § 8, Seite 6 |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter) | ja | ganz oder teilweise von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu werden (Beitragsfreistellung). | § 10 Abs. 1, Seite 11 |
| Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | ja, bis 500 € | Die Zuzahlung muss jeweils mindestens 500 EUR betragen. Die Summe der Zuzahlungen darf in einem Versicherungsjahr 50.000 EUR nicht übersteigen. | § 12 Abs. 5, Seite 12 |
| Teilentnahmen vor Rentenbeginn | ja, bis 1.000 € | Sie können eine Teilauszahlung auf die Versicherungsleistung erhalten, wenn das Deckungskapital nach der Teilauszahlung mindestens 5.000 EUR | § 3 Abs. 1, Seite 5 |
| Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfung | ja | Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. | Dynamik § 1 Abs. 2, Seite 17 |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | ja | Das Recht auf weitere Erhöhungen erlischt, wenn Sie mehr als zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen. | Dynamik, Seite 18 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatz | nicht geregelt |  |  |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |  |  |
| Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode | § 9 Abs. 1, Seite 11 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | Der Rückkaufswert ist der nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnete Zeitwert der Versicherung. | § 9 Abs. 3, Seite 11 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | ja, bis 50 € | Der Abzug beträgt 50 EUR sowie 0,3 % der zum Zeitpunkt der Kündigung noch ausstehenden Beitragssumme | § 9 Abs. 4, Seite 11 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | ja | Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens der Zeitwert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt (Mindestrückkaufswert). | § 9 Abs. 3, Seite 11 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt. | § 14 Abs. 2, Seite 14 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | ja | Nach Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung können Sie jederzeit verlangen, die Beitragszahlung wieder aufzunehmen, sofern die Wiederaufnahme innerhalb von drei Jahren | § 10 Abs. 7, Seite 11 |
| Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente) | nicht geregelt |  |  |
| Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz | nein |  |  |
| Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen) | nein |  |  |
| Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflicht | nicht geregelt |  |  |
| PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zins | nicht geregelt |  |  |
| Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen) | nicht geregelt |  |  |
| Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherung | ja | Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden. | § 7 Abs. 1, Seite 13 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | nicht geregelt |  |  |
| Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlung | ja | Ein solches Zeugnis können wir auch vor jeder weiteren Rentenzahlung | § 19, Seite 15 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |
| Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsse | ja | Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich, erstmals ein Jahr nach Vertragsbeginn. | § 16 Abs. 5, Seite 15 |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung topinvest RENTEgarant

```text
[Seite 1]
      Versicherungsbedingungen
      für die fondsgebundene Rentenversicherung
      topinvest RENTEgarant


                                                                     ag s-
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[Seite 2]
  Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung		3

  2. Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung mit Dynamik		                          18

  3. Besondere Bedingungen für die Zusatzversicherung mit Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
  ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Kapitalzahlung bei Invalidität zu einer aufgeschobenen klassischen oder fondsgebundenen
  Rentenversicherung (BU-Opti)			                                                                                                19

  4. Bestimmungen über Gebühren zur fondsgebundenen Rentenversicherung mit Garantieleistung 		 24


Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Dokument ausschließlich männliche Personenbezeichnungen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese stellvertretend für alle Geschlechter stehen.

[Seite 3]
 LVB-004 01.22

                  Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung
                                        mit Garantieleistung


      Inhaltsverzeichnis
      Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?                  § 1      Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?                   § 15

      Was ist unter der Garantieleistung zu verstehen?               § 2      Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt?                     § 16

      Welche Optionen können Sie ausüben?                            § 3      Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung
                                                                              verlangt wird?                                                      § 17
      Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                          § 4
                                                                              Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?                       § 18
      Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?             § 5
                                                                              Wer erhält die Versicherungsleistung?                               § 19
      Wie verwenden wir Ihre Beiträge?                               § 6
                                                                              Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres
      Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig                 Namens? Sonstige Mitteilungspflichten.                              § 20
      zahlen?                                                        § 7
                                                                              Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren?                § 21
      Wann können Sie den Beitrag reduzieren?                        § 8
                                                                              Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?              § 22
      Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?                    § 9
                                                                              Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
      Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen und              Welche Vertragssprache gilt?                                        § 23
      welche Wirkung hat dies auf unsere Leistung?                   § 10
                                                                              Wo ist der Gerichtsstand?                                           § 24
      Wann können Sie den Beitrag erhöhen?                           § 11
                                                                              Unter welchen Voraussetzungen können die
      Können Sie Zuzahlungen zu den laufenden                                 vorstehenden Bedingungen geändert werden?                           § 25
      Beiträgen leisten?                                             § 12
                                                                              An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns
      Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?               § 13     einmal nicht zufrieden sind                                         § 26

      Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre
      fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung
      in eine konventionelle (nicht fondsgebundene) Rentenver-
      sicherung umwandeln?                                           § 14


§1         Welche Versicherungsleistungen erbringen                                     Anteileinheiten ermitteln wir durch Multiplikation der Zahl der Ihrer
           wir?                                                                         Versicherung gutgeschriebenen Anteile an den Investmentfonds
                                                                                        mit den zum maßgeblichen Bewertungsstichtag festgestellten
(1)        Die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung                   Rücknahmepreisen der Anteile.
           bietet vor Beginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versiche-
           rungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwick-    (4)       Soweit die Erträge aus den im Anlagestock enthaltenen Vermö-
           lung eines Sondervermögens (Anlagestock). Der Anlagestock                    genswerten nicht ausgeschüttet werden, fließen sie unmittelbar
           wird gesondert von unserem sonstigen Vermögen in Anteilen an                 dem Anlagestock zu und erhöhen damit den Wert der Anteilein-
           Investmentfonds angelegt. Zur Erreichung der Garantieleistung                heiten; Erträge, die ausgeschüttet werden, und Steuererstattun-
           (vgl. § 2) werden Beitragsteile auch in unserem sonstigen Vermö-             gen rechnen wir in Anteileinheiten um und schreiben sie den ein-
           gen angelegt. Mit Beginn der Rentenzahlung werden die auf Ihren              zelnen Versicherungsverträgen gut.
           Vertrag entfallenden Anteile am Anlagestock entnommen und
           ebenfalls in unserem sonstigen gebundenen Vermögen angelegt.                 Rentenleistung
           Ihre Versicherungsleistungen sind somit vom Wert der insgesamt
           gutgeschriebenen Anteileinheiten gemäß Abs. (2) zuzüglich des      (5)       Erlebt die versicherte Person den vereinbarten - im Versiche-
           ggf. auf Ihren Vertrag entfallenden Anteils an unserem sonstigen             rungsschein genannten - Rentenbeginn, zahlen wir - vorbehalt-
           Vermögen abhängig (Deckungskapital).                                         lich Abs. (11) - solange die versicherte Person lebt, eine vor-
                                                                                        schüssige, monatliche Rente in Euro. Die genaue Rentenhöhe
(2)        Da die Wertentwicklung der Investmentfonds des Anlage-                       kann erst nach dem Termin des Rentenbeginns errechnet wer-
           stocks nicht vorauszusehen ist, können wir den Wert der                      den. Aus diesem Grund erfolgt die erste Rentenzahlung bis spä-
           Leistungen nicht garantieren. Sie haben die Chance, bei                      testens zum 10. des Monats nach Rentenbeginn. Alle folgenden
           Kurssteigerungen der von Ihnen gewählten Investmentfonds                     Renten zahlen wir jeweils zum Ersten eines Monats.
           einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei Kursrückgang tragen Sie
           das Risiko der Wertminderung. Bei Werten, die nicht in Euro        (6)       Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungs-
           geführt werden, können Schwankungen der Währungskurse                        beginn und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die
           den Wert der Anlage zusätzlich beeinflussen. Zum vertrag-                    Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, unab-
           lich vereinbarten Ende der Aufschubzeit wird Ihr Deckungs-                   hängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt.
           kapital grundsätzlich mindestens der vereinbarten Garantie-                  Alternativ dazu steht dem Anspruchsberechtigten die Möglichkeit
           leistung entsprechen. Die Garantieleistung ist der von Ihnen                 offen, das für die noch nicht abgelaufene Rentengarantiezeit zur
           gewählte Prozentsatz der Summe der eingezahlten Beiträge                     Verfügung stehende Deckungskapital in einer Summe ausgezahlt
           der Hauptversicherung.                                                       zu erhalten. In diesem Fall wird mit der Rentenzahlung erst nach
                                                                                        Ablauf der Rentengarantiezeit begonnen bzw. wird sie wieder auf-
           Das Konzept der Garantieleistung wird in § 2 dieser Bedingungen              genommen, sofern die versicherte Person zu diesem Zeitpunkt
           erläutert.                                                                   noch lebt. Die Höhe der bei Rentenbeginn garantierten Rente än-
                                                                                        dert sich dadurch nicht. Wenn Sie die Pflegeoption ausüben und
(3)        Den Wert der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen                   zu diesem Zeitpunkt oder später Pflegebedürftigkeit besteht, gilt


                                                                                                                                                                -3-

[Seite 4]
             für die Rentengarantiezeit § 3 Abs. (11) d).                                 pitals in einen Geldbetrag zum Garantietermin des Wertsiche-
                                                                                          rungsfonds des letzten Versicherungsmonats der Aufschubzeit
      (7)    - unbesetzt -                                                                vornehmen. Bei Kündigung (vgl. § 9), Beitragsfreistellung (vgl.
                                                                                          § 10), Teilauszahlung (vgl. § 3 Abs. (1)), Ausübung des Kapital-
      (8)    Die Höhe Ihrer Rente bei Rentenbeginn ist sowohl vom Wert                    wahlrechts (Abs. (11) und Abs. (12)) und Umwandlung (vgl. § 14)
             der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Anteilein-                 werden wir die Umrechnung des Deckungskapitals in einen Geld-
             heiten sowie dem ggf. vorhandenen sonstigen Vermögen zum                     betrag zum Garantietermin des Wertsicherungsfonds des letzten
             Rentenbeginn als auch von dem vereinbarten und im Versiche-                  Versicherungsmonats, in dem die Kündigung, die Beitragsfrei-
             rungsschein genannten garantierten Rentenfaktor, der die Höhe                stellung, die Teilauszahlung, die Ausübung des Kapitalwahlrechts
             der jährlichen Rente pro 1.000 EUR Deckungskapital wiedergibt,               oder die Umwandlung wirksam wird, vornehmen.
             abhängig. Zum Ende der vereinbarten Aufschubzeit steht jedoch                Bei Tod der versicherten Person werden wir die Umrechnung des
             mindestens der von Ihnen gewählte Prozentsatz der Summe der                  Deckungskapitals in einen Geldbetrag unverzüglich nach Ein-
             eingezahlten Beiträge der Hauptversicherung für die Bildung ei-              gang der Todesfallmeldung vornehmen.
             ner Rente zur Verfügung.
             Zum vereinbarten Rentenbeginn wird die Rente berechnet, in-                  Sollte die Rücknahme von Fondsanteilen zum Beginn der Aus-
             dem der durch 1.000 EUR geteilte Wert des Deckungskapitals                   zahlungsphase ausgesetzt sein, so werden diese zunächst von
             mit dem Rentenfaktor multipliziert wird. Der Rentenfaktor basiert            der Rentenberechnung ausgenommen. Sobald die Rücknahme
             auf um 15 % reduzierten Sterbewahrscheinlichkeiten der an-                   der Fondsanteile wieder aufgenommen wird, erhöht deren An-
             erkannten Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV)                 teilswert die lebenslange Rentenzahlung. Im Falle der Kündigung
             2004R (Männer/Frauen) für Versicherungen mit überwiegendem                   und Beitragsfreistellung gilt dies entsprechend.
             Erlebensfallcharakter, unabhängig vom Geschlecht im Verhältnis
             25 % Anteil Männer und 75 % Anteil Frauen gewichtet zu einer                 Ablaufmanagement
             „mittleren“ Sterbewahrscheinlichkeit. Als Rechnungszins werden
             0,25 % p. a. angesetzt. Wenn Sie die Pflegeoption ausüben, gilt       (17)   Wir werden 5 Jahre, bei Aufschubdauern unter 10 Jahren 3 Jah-
             für die Rechnungsgrundlagen § 3 Abs. (11) c).                                re, vor dem vereinbarten – im Versicherungsschein genannten
                                                                                          – Rentenbeginn unabhängig vom Kapitalmarktverlauf die Ihrem
      (9)    Der Rentenfaktor gilt für den vereinbarten Rentenbeginn und ist              Vertrag gutgeschriebenen Fondsanteile der freien Fondsanlage
             für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert.                                 schrittweise in einen Zielfonds umschichten (passives Ablaufma-
             Sollte sich zum vereinbarten Rentenbeginn nach den dann für                  nagement). Spätestens sechs Wochen vor Beginn des Ablaufma-
             neue Rentenversicherungen geltenden Rechnungsgrundlagen                      nagements werden wir Sie in Textform auf das bevorstehende
             (Sterbetafeln, Rechnungszins) ein höherer Rentenfaktor ergeben,              Ende der Aufschubzeit hinweisen und Ihnen einen Zielfonds mit
             wird dieser verwendet.                                                       geringem Schwankungsrisiko vorschlagen. Sie haben ab Zugang
                                                                                          dieses Benachrichtigungsschreibens sechs Wochen Gelegen-
      (10)   Erreicht die so ermittelte Rente nicht den monatlichen Mindestbe-            heit, selbst einen Fonds aus unserem Angebot zu wählen, in den
             trag von 25 EUR, wird anstelle der Rentenzahlungen eine einma-               die Fondsanteile umgeschichtet werden sollen. Zu diesem Zweck
             lige Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt.               können Sie unser aktuelles Fondsangebot auf unserer Internet-
                                                                                          seite abrufen. Die genaue Internetadresse werden wir Ihnen in
             Kapitalabfindung oder Übertragung der Anteileinheiten                        unserem Anschreiben mitteilen. Auf Wunsch erhalten Sie die Mit-
                                                                                          teilung über unser aktuelles Fondsangebot auch zugesandt.
      (11)   Sie können mit einer Frist von einer Woche zum nächsten Mo-
             natsersten durch Mitteilung in Textform (z. B. per Brief oder E-             Geht uns innerhalb der 6-wöchigen Frist keine entsprechende Er-
             Mail) verlangen, dass anstelle einer Rentenzahlung eine einma-               klärung von Ihnen zu, gilt der von uns vorgeschlagene Zielfonds
             lige Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt                als von Ihnen ausgewählt.
             wird (Kapitalwahlrecht). Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist
             frühestens ab Beginn des 6. Versicherungsjahres und spätestens               Wir werden in jedem Monat aus den von Ihnen gewählten Fonds
             einen Monat vor Beginn der Rentenzahlung möglich.                            der freien Fondsanlage 1/m des Fondsguthabens, welches sich
                                                                                          noch nicht im Zielfonds befindet, in den Zielfonds umschichten,
      (12)   Unter Beachtung der in Abs. (11) genannten Frist können Sie                  wobei „m“ die Anzahl der restlichen Monate der Aufschubzeit zum
             verlangen, dass zum Rentenbeginn nur ein Teil des vorhande-                  Zeitpunkt der Umschichtung bezeichnet. Das Umschichten im
             nen Deckungskapitals als Kapitalabfindung erbracht wird und                  Rahmen des Ablaufmanagements erfolgt jeweils zum ersten Bör-
             aus dem restlichen Deckungskapital eine Rente gemäß Abs. (5)                 sentag eines jeden Monats in Frankfurt am Main.
             gebildet wird. Voraussetzung für die Restverrentung ist, dass die
             Mindestrente gemäß Abs. (10) erreicht wird.                                  Sie können jederzeit mit einer Frist von einer Woche zum nächs-
                                                                                          ten ersten Börsentag eines jeden Monats in Frankfurt am Main
      (13)   Anstelle der einmaligen oder Teilkapitalabfindung als Geldleis-              auch während des laufenden Ablaufmanagements den Zielfonds
             tung kann der Anspruchsberechtigte zum vereinbarten Beginn                   wechseln. Hierfür genügt eine einfache Mitteilung in Textform (z.
             der Rentenzahlung verlangen, dass ihm die entsprechenden An-                 B. per Brief oder E-Mail). Danach wird in jedem Monat 1/m des
             teileinheiten übertragen werden. Wir behalten uns vor, nur ganze             Fondsguthabens, welches sich noch nicht im neu gewählten Ziel-
             Anteileinheiten zu übertragen und den Wert gebrochener Anteil-               fonds befindet, in den neu gewählten Zielfonds umgeschichtet,
             einheiten auszuzahlen. Verlangt der Anspruchsberechtigte die                 wobei „m“ die Anzahl der restlichen Monate der Aufschubzeit zum
             Übertragung von Anteileinheiten, so verringert sich die Zahl der             Zeitpunkt der Umschichtung bezeichnet.
             zu übertragenden Anteileinheiten durch die Übertragungskosten.
             Diese Gebühr wird nach unseren Bestimmungen über Gebühren                    Für das Umschichten werden weder Kosten noch Ausgabeauf-
             für fondsgebundene Versicherungen gemäß § 22 erhoben. Ein                    schläge berechnet.
             Deckungskapital mit einem Wert geringer als 1.000 EUR erbrin-
             gen wir ausschließlich als Geldleistung.                                     Sie haben jederzeit das Recht, das Ablaufmanagement mit einer
                                                                                          Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform (z. B. per
      (14)   Mit Fälligkeit der Übertragung der Anteileinheiten bzw. mit Fällig-          Brief oder E-Mail) zu deaktivieren. Nach einer Deaktivierung ha-
             keit der Kapitalabfindung erlischt die Versicherung.                         ben Sie jederzeit die Möglichkeit, das Ablaufmanagement zum
                                                                                          nächsten Monatsersten zu aktivieren.
             Todesfallleistung
                                                                                   (18)   Sollte die Umschichtung in den Zielfonds zu Beginn oder wäh-
      (15)   Stirbt die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung, so               rend des Ablaufmanagements nicht mehr möglich sein (vgl. § 6
             wird das bis dahin angesammelte Deckungskapital ausgezahlt.                  Abs. (7)), werden wir Sie hierüber in Textform benachrichtigen.
             Der Ermittlung des Wertes des Deckungskapitals legen wir dabei               Wir werden Ihnen dann einen Ersatzfonds vorschlagen. Die Re-
             den in Abs. (16) genannten Stichtag zugrunde. Stirbt die versi-              gelungen des § 6 Abs. (7) gelten entsprechend.
             cherte Person vor Vollendung des siebten Lebensjahres, ist die
             Leistung im Todesfall auf den von der Aufsichtsbehörde jeweils
             festgesetzten Betrag für die gewöhnlichen Beerdigungskosten (§        §2     Was ist unter der Garantieleistung zu ver-
             150 Abs. 4 VVG) beschränkt.                                                  stehen?
             Stichtag für die Berechnung von Versicherungsleistungen               (1)    Die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung
                                                                                          basiert auf einer unmittelbaren Beteiligung an der Wertentwick-
      (16)   Im Erlebensfall werden wir die Umrechnung des Deckungska-                    lung eines so genannten Wertsicherungsfonds. Dabei handelt es


-4-

[Seite 5]
      sich um einen Fonds, der innerhalb bestimmter Zeiträume nur be-              baren Ersatz zu finden. Beim Austausch des Wertsicherungs-
      schränkte Kursverluste erleiden kann. Der Ihrem Vertrag zu Grun-             fonds kann es zu einer erneuten Aufteilung des Garantiegut-
      de liegende Wertsicherungsfonds ist im Versicherungsschein do-               habens kommen. Ist es nicht oder nicht zeitnah möglich, einen
      kumentiert.                                                                  Ersatz zu finden, wird das Garantieguthaben soweit in unser
                                                                                   sonstiges Vermögen umgeschichtet, wie dies zur Erfüllung der
(2)   In Abhängigkeit von den gewählten Tarifparametern (wie z. B. der             Garantieleistung notwendig ist. Der darüber hinausgehende Teil
      gewählten Dauer der Aufschubzeit) kann eine Garantieleistung in              wird der freien Fondsanlage zugeführt.
      Prozent der Beitragssumme vereinbart werden. Mit der Garantie-               Über einen Austausch werden wir Sie rechtzeitig in Textform in-
      leistung sorgen wir dafür, dass zum vereinbarten Rentenbeginn                formieren.
      Ihr Deckungskapital mindestens dem von Ihnen gewählten Pro-
      zentsatz der Summe Ihrer gezahlten Beiträge der Hauptversiche-               Den Garantieprozentsatz können Sie - mit Wirkung zum nächs-
      rung entspricht. Dies gilt auch für den Fall einer Beitragsfreistel-         ten Monatsersten nach Eingang Ihres Antrages in Textform (z. B.
      lung.                                                                        per Brief oder E-Mail) - bis zum Beginn der Rentenzahlung ein
                                                                                   Mal pro Versicherungsjahr in 5 %-Schritten erhöhen oder verrin-
      Zu diesem Zweck legen wir vor Rentenbeginn Beitragsteile in                  gern. Der Garantieprozentsatz muss mindestens 50 % und darf
      dem Wertsicherungsfonds und in unserem sonstigen Vermögen                    höchstens 80 % betragen. Sie können den Garantieprozentsatz
      an (Garantieguthaben). Innerhalb des Garantieguthabens erfolgt               jedoch nur erhöhen, wenn zum Zeitpunkt der Erhöhung die neue
      regelmäßig monatlich zum Garantietermin des Wertsicherungs-                  Garantiehöhe finanzierbar ist, d. h. es muss ausreichend Ver-
      fonds die Aufteilung nach einem tariflich festgelegten, metho-               tragsguthaben in Ihrem Vertrag vorhanden sein, um das höhere
      dischen und die allgemein anerkannten Regeln der Versiche-                   garantierte Kapital zu sichern. Die Absicherung erfolgt gemäß §
      rungsmathematik berücksichtigenden Rechenverfahren auf das                   2 Absatz (2).
      konventionelle Deckungskapital (sonstiges Vermögen) und den
      Wertsicherungsfonds so, dass nach versicherungsmathemati-
      schen Grundsätzen die dauerhafte Erfüllbarkeit der Garantieleis-       §3    Welche Optionen können Sie ausüben?
      tung sichergestellt ist (Umschichtungsverfahren).
      Hinweis: Die Fondsgesellschaft kann sich vorbehalten, die Rück-              Teilauszahlungen während der Aufschubzeit (Teilkündigung)
      nahme der Anteile am Wertsicherungsfonds aus Gründen, die
      nicht von uns zu vertreten sind, vorübergehend auszusetzen. In         (1)   Sie können eine Teilauszahlung auf die Versicherungsleistung
      diesem Fall kann die davon betroffene Umschichtung erst ver-                 erhalten, wenn das Deckungskapital nach der Teilauszahlung
      spätet an dem Tag durchgeführt werden, an welchem die Fonds-                 mindestens 5.000 EUR und der unter den vorgenannten Bestim-
      gesellschaft die Anteile am Wertsicherungsfonds wieder zurück-               mungen errechnete Teilauszahlungsbetrag mindestens 1.000
      nimmt. Die Rücknahme der Anteile erfolgt ebenfalls zu dem an                 EUR beträgt. Die Wertfeststellung der Anteileinheiten werden wir
      diesem Tag geltenden Fondsrückgabewert. Während der Zeit der                 zum Stichtag gemäß § 1 Abs. (16) vornehmen. Bei einer Teilaus-
      Aussetzung der Rücknahme kann der Kurs des Wertsicherungs-                   zahlung reduziert sich die Garantieleistung nach den anerkannten
      fonds fallen oder steigen. Die ausgesetzte Rücknahme der An-                 Regeln der Versicherungsmathematik.
      teile am Wertsicherungsfonds hat auf die vereinbarte Garantie-
      leistung jedoch keine Auswirkung.                                      (2)   Eine Rückzahlung der Teilauszahlung ist nicht möglich.
      Die Umschichtungen im Rahmen des Umschichtungsverfahrens
      sind gebührenfrei, d.h. der Wert des Deckungskapitals zum Um-          (3)   Für die Teilauszahlung nehmen wir einen anteiligen Stornoabzug
      schichtungszeitpunkt ändert sich durch die Umschichtungen                    gemäß § 9 Abs. (5) vor.
      nicht.
                                                                             (4)   - unbesetzt -
(3)   Die Kursentwicklung des Wertsicherungsfonds kann dazu füh-
      ren, dass im Garantieguthaben Mittel vorhanden sind, die nicht               Auszahlungen während der Rentenbezugszeit
      mehr zur Sicherstellung der Garantieleistung benötigt werden.
      Diese Mittel stehen dann für die freie Fondsanlage zur Verfü-          (5)   Sofern eine Rentengarantiezeit vereinbart ist und die Pflegeop-
      gung. Mittel, die im Rahmen des Umschichtungsverfahrens der                  tion nicht ausgeübt wurde, besteht nach Beginn der Rentenzah-
      freien Fondsanlage zugeführt werden, verbleiben dort (Ausnah-                lung, frühestens zum Schluss des ersten Rentenzahlungsjahres
      me: Lock-in, § 3 Abs. (12)) und werden erst bei Rentenbeginn in              die Möglichkeit, eine Teilauszahlung aus dem Vertragsguthaben
      unserem sonstigen Vermögen angelegt (§ 1 Abs. (1)). Über die                 in Anspruch zu nehmen. Nach der Teilauszahlung wird das ver-
      Anlage der freien Fondsanlage können Sie im Rahmen der von                   bleibende Kapital für die restliche Rentengarantiezeit in eine ent-
      uns angebotenen Investmentfonds selbst bestimmen und diese                   sprechend reduzierte Rente umgewandelt. Die Neuberechnung
      Aufteilung während der Vertragslaufzeit ändern (§ 6 Abs. (5)). Die           dieser Rente erfolgt dabei mit unveränderten Rechnungsgrund-
      Kursentwicklung des Wertsicherungsfonds kann auch dazu füh-                  lagen (Rechnungszins, Sterbetafel). Nach dem Ende der Renten-
      ren, dass die zur Sicherstellung der Garantieleistung benötigten             garantiezeit wird wieder die ursprünglich vereinbarte garantierte
      Mittel ausschließlich in unserem sonstigen Vermögen angelegt                 Rente gezahlt.
      sind.
                                                                                   Für eine Teilauszahlung gelten folgende Regelungen:
(4)   Bitte beachten Sie, dass die Garantieleistung nur zum Ende der
      vereinbarten Aufschubzeit gilt. Sie greift nicht im Todesfall (§ 1           - die Teilauszahlung beträgt mindestens 1.000 EUR,
      Abs. (15)), bei Kündigung (§ 9), bei vorzeitiger Kapitalabfindung            - die Höhe der Teilauszahlung ist auf den Barwert der ausste-
      vor Rentenbeginn (§ 1 Abs. (11)), bei vorzeitigem Rentenbeginn                 henden garantierten Renten in der verbleibenden Renten-
      (§ 3 Abs. (6)), oder bei Umwandlung in eine konventionelle (nicht              garantiezeit beschränkt; der Barwert entspricht den mit dem
      fondsgebundene) Rentenversicherung (§ 14).                                     Rechnungszins der Rentenzahlungszeit abgezinsten garan-
                                                                                     tierten Renten der Rentengarantiezeit.
(5)   Sollten hinsichtlich des Wertsicherungsfonds erhebliche Änderun-
      gen eintreten, die wir nicht beeinflussen können, sind wir berech-           Entnehmen Sie den Barwert der ausstehenden garantierten Ren-
      tigt, den Wertsicherungsfonds auszutauschen.                                 ten nur teilweise, darf die Rente, die sich nach der Teilauszah-
                                                                                   lung aus dem verbleibenden Vertragsguthaben ergibt, nicht unter
      Erhebliche Änderungen können insbesondere sein:                              die Mindestrente von 300 EUR jährlich sinken.

      -   Der Wertsicherungsfonds wird aufgelöst, die Ausgabe oder                 Entnehmen Sie den Barwert der ausstehenden garantierten Ren-
          Rücknahme von Anteileinheiten wird eingestellt.                          ten vollständig, reduziert sich die Rente für die verbleibende
      -   Die Kapitalanlagegesellschaft, die den Fonds verwaltet, ver-             Rentengarantiezeit auf 0,00 EUR.
          liert ihre Zulassung für den Vertrieb von Investmentanteilen,
          stellt deren Vertrieb ein oder kündigt die mit uns bestehende            Für die Teilauszahlung erheben wir eine Gebühr nach unseren
          Vertriebsvereinbarung.                                                   Bestimmungen über Gebühren für fondsgebundene Versicherun-
      -   Änderung der Fristen für den Kauf oder Verkauf von Fonds                 gen mit Garantieleistung gemäß § 22.
          durch die Kapitalanlagegesellschaft; hierzu zählt auch die
          zeitweise Aussetzung der Rücknahme.                                      Vorzeitiger Rentenbeginn
      -   Eine namhafte Ratingagentur oder ein internes Rating stuft
          die Bonität des Garantiegebers des Fonds wesentlich herab.         (6)   Sie haben das Recht, bis spätestens einen Monat vor dem Ende
                                                                                   der Aufschubzeit mit Frist von einer Woche zum nächsten Mo-
      Im Fall des Austausches werden wir versuchen, einen vergleich-               natsersten in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu verlangen,


                                                                                                                                                         -5-

[Seite 6]
            dass der Beginn der Rentenzahlung unter Herabsetzung des                      (8)    Im Todesfall während der flexiblen Zuwachsphase wird das bis
            Rentenfaktors gemäß § 1 Abs. (8) und (9) vorverlegt wird. Die                        zum Todeszeitpunkt angesammelte Deckungskapital gemäß § 1
            Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel, Rechnungszins) bleiben da-                         Abs. (15) geleistet.
            bei unverändert. Basis für die Ermittlung der vorgezogenen Rente
            sind das erreichte Alter der versicherten Person und der Geldwert                    Kostenverrechnung bei beitragsfreien Verträgen in der fle-
            des Deckungskapitals, das zum vorgezogenen Rentenbeginn                              xiblen Zuwachsphase
            vorhanden ist. Die Dauer einer vereinbarten Rentengarantiezeit
            ändert sich durch die Vorverlegung des Rentenbeginns nicht.                   (9)    Die für beitragsfreie Versicherungen benötigten Verwaltungskos-
            Kosten entstehen Ihnen dabei nicht. Voraussetzung für eine Vor-                      tenanteile und ggf. die Gebühr für das Management des Stra-
            verlegung des Beginns der Rentenzahlung ist, dass die Mindest-                       tegiedepots werden gemäß § 6 Abs. (1) bis zum Vertragsende
            rente gemäß § 1 Abs. (10) erreicht wird.                                             dem Deckungskapital entnommen. Dies kann – bei ungünstiger
                                                                                                 Entwicklung des Werts der zugrunde liegenden Investmentfonds
            Eine Teilkapitalabfindung zum Zeitpunkt des vorzeitigen Renten-                      – dazu führen, dass das Deckungskapital vor Auszahlung einer
            beginns ist unter der Voraussetzung des § 1 Abs. (12) möglich.                       Kapitalabfindung bzw. vor Erreichen des Rentenbeginns aufge-
                                                                                                 braucht ist. In diesem Fall erlischt der Versicherungsvertrag und
            Flexible Zuwachsphase                                                                damit der Versicherungsschutz. Hierüber werden wir Sie informie-
                                                                                                 ren.
      (7)   Ist die flexible Zuwachsphase vereinbart, so schließt diese an
            die Aufschubzeit an. Die flexible Zuwachsphase endet mit Ende                        Rebalancing für Ihr Fondsguthaben in der freien Fondsan-
            des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 85.                       lage
            Lebensjahr vollendet. Während der flexiblen Zuwachsphase kön-
            nen Sie                                                                       (10)   Sie können eine automatische Umschichtung des Fondsgutha-
                                                                                                 bens (Rebalancing) für die Einzelfonds der freien Fondsanlage
            - bei beitragspflichtigen Versicherungen weiterhin den vollen,                       (vgl. § 2 Abs. (3)) mit uns vereinbaren, sofern Ihr freies Fondsgut-
              einen verminderten oder keinen Beitrag entrichten; ein vermin-                     haben aus Anteilen an mehr als einem Fonds besteht. Sofern Ihr
              derter Beitrag ist jedoch nur möglich, wenn der fortzuzahlende                     Fondsinvestment Anteile an Garantiefonds oder Strategiedepots
              Beitrag für die Hauptversicherung den Mindestbeitrag von 300                       (vgl. § 6 Abs. (4)) beinhaltet, ist ein Rebalancing nicht möglich.
              EUR jährlich nicht unterschreitet
                                                                                                 Durch die unterschiedliche Wertentwicklung der Fonds verändert
            - bei beitragspflichtigen Versicherungen mit Frist von einem                         sich laufend die Gewichtung des Guthabens der Fonds zueinan-
              Monat zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode den                             der. Mit dem Rebalancing wird das freie Fondsguthaben in dem
              Beginn der für diesen Zeitpunkt vereinbarten Rentenzahlung                         Verhältnis neu aufgeteilt, welches Sie für die Anlage der Beiträge
              durch Mitteilung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) ver-                    und Überschüsse in Fonds zuletzt mit uns vereinbart haben.
              langen. Bei beitragsfreien Versicherungen beträgt diese Frist
              einen Monat. Anstelle einer Rentenzahlung können Sie inner-                        Das Rebalancing kann mit einer Frist von zwei Wochen zum
              halb derselben Frist verlangen, dass eine einmalige Kapital-                       Jahrestag des Versicherungsbeginns (Hauptfälligkeit) durch Mit-
              abfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt wird (Ka-                        teilung an uns in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) vereinbart
              pitalwahlrecht). Alternativ können Sie auch verlangen, dass                        werden. Es wird dann jährlich zur Hauptfälligkeit Ihres Vertrages
              zum Rentenbeginn nur ein Teil des vorhandenen Deckungs-                            automatisch durchgeführt. Sie können das Rebalancing jederzeit
              kapitals als Kapitalabfindung erbracht wird und aus dem rest-                      auch mit einer Frist von zwei Wochen zur nächsten Hauptfälligkeit
              lichen Deckungskapital eine Rente gemäß § 1 Abs. (5) bzw.                          in Textform wieder abwählen.
              § 3 Abs. (11) b) gebildet wird. Voraussetzung für die Restver-
              rentung ist, dass die Mindestrente gemäß § 1 Abs. (10) erreicht                    Das Rebalancing endet jedoch automatisch
              wird.
                                                                                                 - mit Beginn oder Aktivierung des Ablaufmanagements (§ 1 Abs.
            Die Rentenfaktoren für die flexible Zuwachsphase können Sie                            (17)), oder
            dem Versicherungsschein entnehmen. Die Rechnungsgrundla-                             - wenn Sie einen Fondswechsel nach § 6 Abs. (5) a) oder b)
            gen (Sterbetafel, Rechnungszins) bleiben dabei unverändert.                            durchführen, oder
                                                                                                 - mit Beginn der Rentenzahlung.
            Durch die flexible Zuwachsphase kann sich die vereinbarte Ren-
            tengarantiezeit verkürzen. Die genaue Dauer können Sie Ihrem                         Sie können außerdem jederzeit ein außerplanmäßiges Reba-
            Versicherungsschein entnehmen.                                                       lancing Ihrer Einzelfonds der freien Fondsanlage verlangen. In
                                                                                                 die-sem Fall wird das Rebalancing einmalig nach Eingang Ihres
            Bitte beachten Sie, dass die Garantieleistung nur zum Ende                           Auf-trages in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) unverzüglich
            der vereinbarten Aufschubzeit gilt.                                                  durchgeführt. Das außerplanmäßige Rebalancing ist jedoch nicht
                                                                                                 möglich bei laufendem Ablaufmanagement (§ 1 Abs. (17)).
            Wir werden Sie mindestens sechs Wochen vorher in Textform
            über den Beginn der flexiblen Zuwachsphase informieren und Sie                       Für das Rebalancing entstehen Ihnen keine Kosten.
            auffordern, uns mitzuteilen, in welche Fonds das Guthaben und
            die weiteren künftigen Mittel übertragen werden sollen. Zu diesem                    Das Rebalancing ist während der Aussetzung und bei endgültiger
            Zweck können Sie unser aktuelles Fondsangebot auf unserer In-                        Einstellung der Rücknahme von Fondsanteilen durch die Kapital-
            ternetseite abrufen. Die genaue Internetadresse werden wir Ihnen                     anlagegesellschaft nicht möglich.
            in unserem Anschreiben mitteilen. Auf Wunsch erhalten Sie die
            Mitteilung über unser aktuelles Fondsangebot auch zugesandt.                         Pflegeoption

            Geht uns innerhalb der 6-wöchigen Frist keine entsprechende                   (11)   Die Pflegeoption kann - sofern diese vertraglich vereinbart ist - auf
            Erklärung von Ihnen zu, werden wir zu Beginn der flexiblen Zu-                       Antrag zum vereinbarten, im Versicherungsschein dokumentier-
            wachsphase die Übertragung des Guthabens und der weiteren                            ten Rentenbeginn ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn die ver-
            künftigen Mittel bis zum Rentenbeginn in einen Fonds veranlas-                       sicherte Person bereits pflegebedürftig ist.
            sen, der den Erhalt des Kapitals bei niedrigem Risiko und üblichen                   Die Ausübung der Pflegeoption ist nur möglich, wenn Bezugsbe-
            Zinserträgen erwarten lässt (z. B. Geldmarktfonds oder geld-                         rechtigter für die Rentenleistung eine der folgende Personen ist:
            marktnaher Fonds). Auf diesen Fonds werden wir Sie einschließ-                        - die versicherten Person,
            lich der Kriterien für dessen Auswahl in unserer Benachrichtigung                     - ein (naher) Angehöriger der versicherten Person nach § 7 Pfle-
            ausdrücklich hinweisen. Den Fondswechselstichtag werden wir                             gezeitgesetz bzw. § 15 Abgabenordnung,
            Ihnen ebenfalls in unseren Benachrichtigungen mitteilen. Wir                          - der oder die gesetzliche(n) Vertreter der versicherten Person
            werden Sie in unserer Benachrichtigung ebenfalls nochmals aus-                          oder
            drücklich darauf hinweisen, dass für den Fall, dass Sie sich nicht                    - ein Treuhänder der versicherten Person.
            innerhalb der 6-wöchigen Frist für einen Fonds entscheiden, der
            von uns nach den vorstehenden Kriterien vorgeschlagene Fonds                         a) Die Pflegeoption kann auch dann ausgeübt werden, wenn
            als gewählt gilt.                                                                       Sie den Rentenbeginn gemäß Abs. (6) vorverlegen oder Sie
                                                                                                    sich in der flexiblen Zuwachsphase gemäß Abs. (7) befinden
            Der Fondswechsel ist kostenlos.                                                         und die versicherte Person bei Rentenbeginn mindestens das
                                                                                                    rechnungsmäßige1 Alter von 60 Jahren und höchstens das


            1
             Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein
            bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet
            wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind.
-6-

[Seite 7]
          rechnungsmäßige1 Alter von 75 Jahren erreicht hat.                f)   Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls ist die
          Die Pflegeoption kann jedoch nicht mehr nach dem Beginn der            Art und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe durch
          Rentenzahlung ausgeübt werden. Haben Sie die Pflegeoption              eine andere Person. Bei der Bewertung wird die nachstehen-
          ausgeübt, kann diese nicht mehr rückgängig gemacht werden.             de Punktetabelle zugrunde gelegt: wir leisten bei 2 oder mehr
          Bei Ausübung der Pflegeoption ist eine Teilauszahlung wäh-             Punkten.
          rend der Rentenbezugszeit (§ 3 Abs. (5)) nicht mehr möglich.
                                                                            Die versicherte Person benötigt Hilfe bei(m)
      Rentenleistung bei Ausübung der Pflegeoption
                                                                            - Mobilität: 1 Punkt
      b) Mit Ausübung der Pflegeoption erbringen wir zum vereinbar-
         ten Rentenbeginn - anstatt der mit dem Rentenfaktor gemäß          Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Inan-
         § 1 Abs. (8) und (9) errechneten Altersrente - eine niedrigere     spruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls - nur mit Un-
         Altersrente mit Erhöhung der Rente im Fall der Pflegebedürf-       terstützung einer anderen Person in der Lage ist, sich auf ebenem
         tigkeit. Die Höhe dieser niedrigeren Rente wird aus dem zum        Grund in Räumen fortzubewegen.
         Rentenzahlungsbeginn vorhandenen Eurowert des Vertrags-
         guthabens und dem Rentenfaktor bei Ausübung der Pflege-            - An- und Auskleiden: 1 Punkt
         option ermittelt.
                                                                            Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Be-
(1)   Das rechnungsmäßige1 Alter ist das Alter der versicherten Person,     nutzung krankengerechter Kleidung - die Hilfe einer anderen Per-
      wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Le-         son benötigt, um sich an- oder auszukleiden und ggf. ein medizi-
      bensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als sechs Monate       nisches Korsett oder eine Prothese anzulegen und zu befestigen.
      verstrichen sind.
                                                                            - Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken: 1 Punkt
      Rentenfaktor bei Ausübung der Pflegeoption
                                                                            Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Be-
      c) Der Rentenfaktor bei Ausübung der Pflegeoption gibt die            nutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße - zube-
         Höhe der jährlichen Rente an, die je 1.000 EUR Vertragsgut-        reitete und servierte Mahlzeiten nicht ohne Hilfe einer anderen
         haben bei Wahl der Pflegeoption geleistet wird, solange die        Person zu sich nehmen kann.
         versicherte Person nicht pflegebedürftig ist. Bei Pflegebedürf-
         tigkeit verdoppelt sich die ermittelte garantierte Rente.          - Körperpflege: 1 Punkt

      Der Rentenfaktor bei Ausübung der Pflegeoption basiert auf Ster-      Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Hilfe einer
      bewahrscheinlichkeiten der Sterbetafeln der Deutschen Aktuar-         anderen Person beim Waschen, bei der Zahnreinigung, beim
      vereinigung (DAV) 2004R (Männer/Frauen) für Versicherungen            Kämmen und beim Rasieren benötigt.
      mit überwiegendem Erlebensfallcharakter, unabhängig vom Ge-
      schlecht im Verhältnis 25 % Anteil Männer und 75 % Anteil Frauen      -    Baden und Duschen: 1 Punkt
      gewichtet zu einer „mittleren“ Sterbewahrscheinlichkeit. Als Rech-
      nungszins werden 0,25 % p. a. angesetzt. Zusätzlich gehen in          Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person ohne die
      die Kalkulation Häufigkeiten und Wahrscheinlichkeiten zum Pfle-       Hilfe einer anderen Person weder baden noch duschen kann.
      gerisiko ein, die auf den anerkannten Rechnungsgrundlagen der
      Deutschen Aktuarvereinigung DAV 2008 P basieren.                      -    Verrichten der Notdurft: 1 Punkt
      Der im Versicherungsschein genannte garantierte Rentenfaktor
      bei Ausübung der Pflegeoption wird mit um 15 % reduzierten Ster-      Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstüt-
      bewahrscheinlichkeiten und unternehmenseigenen Pflegeinzi-            zung einer anderen Person benötigt, weil
      denzen gerechnet. § 1 Abs. (9) gilt entsprechend.
                                                                            - sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann,
      Dauer der Rentenzahlung                                               - sie ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel
                                                                              verrichten kann oder
      d) Der Anspruch auf die erhöhte Altersrente im Fall der Pflege-       - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden
         bedürftigkeit entsteht mit Beginn des Monats, der auf den            kann.
         Eintritt der Pflegebedürftigkeit folgt, jedoch frühestens mit
         dem vereinbarten Beginn der Altersrente. Wird uns die Pfle-        Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die
         gebedürftigkeit später als sechs Monate nach ihrem Eintritt        durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen aus-
         mitgeteilt, entsteht der Anspruch auf die erhöhte Altersrente      geglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Not-
         im Fall der Pflegebedürftigkeit erst mit Beginn des Monats der     durft keine Pflegebedürftigkeit vor.
         Mitteilung, es sei denn, die verspätete Mitteilung erfolgte ohne
         schuldhaftes Versäumen des Anspruchsstellers.                      g) Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle
                                                                               liegt Pflegebedürftigkeit im Sinne unserer Bedingungen vor,
      Die Rente wird bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte           wenn
      Person stirbt, gezahlt.
                                                                                 - die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung
      Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir unter Beach-              oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und
      tung der nachfolgenden Regelung die Rente mindestens bis zum                 deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf
      Ablauf der Rentengarantiezeit, unabhängig davon, ob die versi-
      cherte Person diesen Termin erlebt.                                        - die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht
                                                                                   ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen kann oder wenn
      Wird die versicherte Person pflegebedürftig und leisten wir die              die versicherte Person der Bewahrung bedarf.
      erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit, verkürzt sich eine
      ggf. länger als fünf Jahre vereinbarte Rentengarantiezeit auf fünf    Bewahrung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer
      Jahre, gemessen vom Beginn der Altersrente an. Zusätzlich gilt        seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder an-
      im Fall von Pflegebedürftigkeit die Rentengarantiezeit nur für den    dere in hohem Maße gefährdet und deshalb nicht ohne ständige
      nicht erhöhten Teil der Altersrente, die Zahlung des erhöhten Teils   Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden kann.
      der Altersrente endet stets mit dem Tod der versicherten Person.
                                                                            h) Pflegebedürftigkeit im Sinne unserer Bedingungen liegt außer-
      Pflegebedürftigkeit                                                      dem vor, wenn bei der versicherten Person seit mindestens 6
                                                                               Monaten mittelschwere oder schwere Hirnleistungsstörungen,
      e) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person in-        die durch Unfall oder Erkrankung verursacht wurden, vorlie-
         folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraus-         gen und in deren Folge die versicherte Person kontinuierliche
         sichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen so hilflos           Aufsicht benötigt, weil sie sich oder andere sonst erheblich ge-
         ist, dass sie für die in Abs. (11) f) genannten gewöhnlichen          fährden würde (mittelschwere oder schwere Demenz).
         und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf
         des täglichen Lebens auch bei Einsatz technischer und me-          Eine mittelschwere oder schwere Demenz im Sinne dieser Bedin-
         dizinischer Hilfsmittel täglich der Hilfe einer anderen Person     gungen ist dann gegeben, wenn mindestens ein Schweregrad 5
         bedarf. Die Pflegedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.           „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“, ermittelt über die

                                                                            1
                                                                             Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein
                                                                            bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet
                                                                            wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind.
                                                                                                                                                          -7-

[Seite 8]
      Global Deterioration Scale (GDS 5) nach Reisberg vorliegt. Dies               Leistung verpflichtet. Die vollständige oder teilweise Leistungs-
      ist durch einen Facharzt (Neurologen) auf Basis einer ausführli-              freiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in
      chen Befunderhebung mit körperlicher sowie psychopathologi-                   Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
      scher Untersuchung und unter Verwendung psychometrischer
      Tests zu bestätigen. Zur Bestätigung der Diagnose können Wie-                 Lock-in
      derholungsuntersuchungen gefordert werden.
      Leichte oder mäßige Hirnleistungsstörungen sind keine mittel-          (12)   Sie haben die Möglichkeit, Guthaben in Ihrer freien Fondsanlage
      schwere oder schwere Demenz im oben genannten Sinne und                       abzusichern, indem es bei Erreichen eines bestimmten Betrages
      erfüllen die Leistungsvoraussetzungen nicht.                                  (automatisiertes Lock-in) oder auf Wunsch (außerplanmäßiges
                                                                                    Lock-in) in das Garantieguthaben umgeschichtet wird (§ 2 Abs.
      i) Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höhe-                   (2)). So wird das umgeschichtete Guthaben vor möglichen Kurs-
         ren Einstufung. Vorübergehende Besserungen bleiben eben-                   verlusten geschützt. Die Garantieleistung erhöht sich dadurch um
         falls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt                den abgesicherten Betrag.
         dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach 6 Monaten noch
         anhält.                                                                    Außerplanmäßiges Lock-in

      j) Ist die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen pfle-               a) Sie können durch Mitteilung in Textform (z. B. per Brief oder
         gebedürftig (Abs. (11) e) bis h)) gewesen, so gilt dieser Zu-                 E-Mail) jeweils mit einer Frist von zwei Wochen zum Monats-
         stand von Beginn an als Pflegebedürftigkeit.                                  ersten beantragen, dass Ihr aktuelles Fondsguthaben in der
                                                                                       freien Fondsanlage vollständig oder teilweise abgesichert
      Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn Leis-                         wird (Lock-in). Voraussetzung ist, dass mindestens ein Be-
      tungen wegen Pflegebedürftigkeit verlangt werden?                                trag in Höhe von 1.000 EUR abgesichert wird.

      k) Werden Leistungen aus dieser Pflegeoption verlangt (Leis-                  Automatisiertes Lock-in
         tungsanforderung), so sind uns unverzüglich folgende Unter-
         lagen in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Do-               b) Sie können auch durch Mitteilung in Textform (z. B. per Brief
         kumente in anderen Sprachen sind auf unser Verlangen von                      oder E-Mail) mit einer Frist von zwei Wochen zum nächsten
         einem in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein ver-                 Monatsersten oder bereits bei Antragsstellung die Option
         eidigten Übersetzer in die deutsche Sprache zu übersetzen:                    „automatisiertes Lock-in“ aktivieren. Die Wahl des automati-
                                                                                       sierten Lock-in ist jedoch nicht möglich bei laufendem Ablauf-
         - amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten                  management (§ 1 Abs. (17)).
           Person;
                                                                                    In diesem Fall wird das Lock-in automatisch nach Erreichen eines
         - eine Darstellung der Ursachen für den Eintritt der Pflege-               Betrages von 1.000 EUR Ihres freien Fondsguthabens durchge-
           bedürftigkeit;                                                           führt. Ob dieser Betrag erreicht ist, wird im Rahmen des automati-
                                                                                    sierten Lock-in erstmals 12 Monate nach Vertragsbeginn geprüft,
         - ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbehand-                  sodann fortlaufend zu jedem Monatsersten.
           ler, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln oder
           behandelt oder untersucht haben, über Ursachen, Beginn,                  c) Das automatisierte Lock-in endet
           Verlauf und voraussichtlicher Dauer des Leidens sowie Art
           und Umfang der Pflegebedürftigkeit;                                         - mit Beginn oder Aktivierung des Ablaufmanagements (§ 1
                                                                                         Abs. (17)), oder
         - eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit                 - mit Ablauf der Aufschubzeit.
           der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege;
                                                                                    Sie können das automatisierte Lock-in aber auch jederzeit durch
         - gegebenenfalls der Leistungsbescheid des Versicherungs-                  Mitteilung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) abwählen.
           trägers der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung.
                                                                                    Durch den Ein- und Ausschluss des Lock-in entstehen Ihnen kei-
      Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Anspruchserhebende                  ne Kosten.
      zu tragen.
                                                                                    d) Fondsanteile, deren Rücknahme von der Kapitalanlagege-
      l) Wir können außerdem - dann allerdings auf unsere Kosten -                     sellschaft ausgesetzt oder endgültig eingestellt ist, werden
         weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte                    beim Lock-in nicht berücksichtigt.
         Ärzte sowie notwendige Nachweise - auch über die wirtschaft-
         lichen Verhältnisse und ihre Veränderungen - verlangen, ins-               e) Es kann nicht gewährleistet werden, dass die im Rahmen des
         besondere zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen. Hält sich                   Lock-in-Mechanismus und/oder des automatisierten Lock-in-
         die versicherte Person im Ausland auf, können wir verlangen,                  Mechanismus durchgeführten Absicherungen grundsätzlich
         dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in Deutsch-                 zu höheren Ablaufleistungen führen.
         land durchgeführt werden. In diesem Fall übernehmen wir die
         Untersuchungskosten und die vorher mit uns abgestimmten
         Reise- und Aufenthaltskosten. Von den Reisekosten werden            §4     Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
         jedoch höchstens die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse bzw.
         die Flugkosten für die Flüge der economy class erstattet. Die              Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlos-
         Übernachtungskosten werden von uns höchstens in einem                      sen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im
         3-Sterne-Hotel und für die Dauer der Untersuchung inklusive                Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Aller-
         An- und Abreisetag übernommen.                                             dings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Bei-
                                                                                    tragszahlung (vgl. § 7 Abs. (2)).
      Was gilt bei Verletzung der Mitwirkungspflicht nach Eintritt
      der Pflegebedürftigkeit?
                                                                             §5     Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu
      m) Solange eine Mitwirkungspflicht nach Abs. (11) k) oder l) von              beachten?
        Ihnen, der versicherten Person oder dem Anspruchserheben-
        den vorsätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung   (1)    Die Beiträge zu Ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung sind
        zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mit-              als Einmalbetrag oder in Form von laufenden Beiträgen für jede Ver-
        wirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem               sicherungsperiode in Euro zu entrichten. Die Versicherungsperiode
        der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis                      entspricht der vereinbarten Beitragszahlungsweise und kann je nach
        zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass                Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein.
        die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde. Die
        Ansprüche aus der Pflegeoption bleiben jedoch insoweit be-           (2)    Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich (d. h. ohne
        stehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung               schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Versicherungsvertra-
        oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist.                               ges zu zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten, im Versiche-
                                                                                    rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren
      Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn           Beiträge (Folgebeiträge) sind zum Beginn der jeweiligen Versi-
      des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur                      cherungsperiode fällig und an uns zu zahlen.


-8-

[Seite 9]
(3)   Die Beiträge zahlen Sie ausschließlich im Lastschriftverfahren.             Investmentfonds erfolgt für die Strategiedepots durch einen Anla-
      Wir buchen sie jeweils bei Fälligkeit von dem uns angegebenen               geausschuss. Indem Sie ein bestimmtes Strategiedepot auswäh-
      Konto ab. Wir sind berechtigt, in Einzelfällen auch eine Überwei-           len, ermächtigen Sie die uniVersa Lebensversicherung a.G., im
      sung zu verlangen.                                                          Rahmen der Anlagerichtlinie des Strategiedepots Umschichtun-
                                                                                  gen vorzunehmen.
(4)   Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl-
      ligkeitstag (Abs. (2)) alles getan haben, damit der Beitrag bei uns         Wie können Sie Fonds wechseln?
      eingeht. Die Zahlung gilt in folgendem Fall als rechtzeitig:
                                                                            (5)   Im Rahmen der freien Fondsanlage gemäß § 2 Abs. (3) kön-
      - Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und                nen Sie jederzeit eine kostenlose Änderung der von Ihnen be-
      - Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.              stimmten Investmentfonds oder des Strategiedepots verlangen
                                                                                  (Fondswechsel). Sie können hierbei aus allen zum Zeitpunkt des
      Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein-            Wechsels für diesen Tarif zulässigen Investmentfonds und Strate-
      ziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-            giedepots auswählen.
      verzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie
      zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen wer-             Für einen Fondswechsel bestehen folgende Möglichkeiten:
      den kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des
      Lastschriftverfahrens zu verlangen.                                         a) Ihr vorhandenes freies Fondsguthaben wird entsprechend der
                                                                                     neu festgelegten Verteilung umgeschichtet (Shift).
(5)   Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre            b) Ihre künftigen Sparbeiträge für die freie Fondsanlage wer-
      Kosten.                                                                        den entsprechend der neu festgelegten Verteilung angelegt
                                                                                     (Switch).
(6)   Bei Fälligkeit einer Leistung können wir etwaige Beitragsrück-              c) Es werden sowohl Ihr vorhandenes freies Fondsguthaben als
      stände verrechnen.                                                             auch Ihre künftigen Sparbeiträge für die freie Fondsanlage
                                                                                     entsprechend der neu festgelegten Verteilung umgeschichtet
(7)   Die Beiträge sind bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer,                      bzw. angelegt.
      längstens jedoch bis zum Tod der versicherten Person, zu ent-
      richten.                                                                    Ein Fondswechsel in Verbindung mit einem Strategiedepot erfolgt
                                                                                  ausschließlich nach Möglichkeit c).

§6    Wie verwenden wir Ihre Beiträge?                                            Die Anzahl der Investmentfonds, die in Ihrem Depot gleichzeitig
                                                                                  gehalten werden können, ist unbegrenzt.
(1)   Ihre Beiträge für die Hauptversicherung, soweit sie nicht zur De-
      ckung von Kosten vorgesehen sind, verzinsen wir vom Tag des                 Die Umrechnung des Guthabens werden wir bei einem Fonds-
      Geldeingangs an taggenau - wobei wir für jeden Kalendermonat 30             wechsel nach den Abs. a) oder c) nach Eingang Ihres Auftrages
      Zinstage zu Grunde legen – mit dem tariflichen Garantiezinssatz             in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) unverzüglich vornehmen.
      von 0,25 % p.a. und führen im Rahmen des Umschichtungsver-                  Wünschen Sie den Fondswechsel zu einem späteren Termin, ist
      fahrens (§ 2 Abs. (2)) entsprechend dem für die Garantieleistung            der Anteilpreis des Börsentages, zu welchem Sie die Änderung
      (vgl. § 2) erforderlichen Verhältnis und den mit Ihnen getroffenen          wünschen, maßgebend. Fällt Ihr Wunschtermin auf einen börsen-
      Vereinbarungen über die freie Fondsanlage (§ 2 Abs. (3) bzw. §              freien Tag, gilt der letzte Börsentag davor.
      3 Abs. (10)) dem Anlagestock bzw. unserem sonstigen Vermögen
      gemäß § 1 Abs. (1) zu. Die in unserem sonstigen Vermögen an-          (6)   – unbesetzt -
      gelegten Teile der Beiträge verzinsen wir mit dem tariflichen Ga-
      rantiezinssatz von 0,25 % p.a.. Die aufgelaufenen Zinsen werden             Wann können wir einen von Ihnen gewählten Fonds austau-
      monatlich zu dem Garantietermin des Wertsicherungsfonds in das              schen?
      Umschichtungsverfahren gemäß § 2 Abs. (2) mit einbezogen. Zum
      Garantietermin des Wertsicherungsfonds werden tarifliche Kosten       (7)   Wenn die Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe von Anteilen
      entnommen. Eine Umrechnung in Anteileinheiten erfolgt gemäß                 eines in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds beschränkt, aussetzt
      Abs. (2). Die bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie bei              oder endgültig einstellt, werden wir Sie hierüber in Textform be-
      beitragsfreien Versicherungen kalkulierten Kosten für den Versi-            nachrichtigen.
      cherungsbetrieb entnehmen wir monatlich zum Garantietermin des
      Wertsicherungsfonds dem Deckungskapital. Wenn Sie ein Stra-                 a) Ist Ihre laufende Beitragszahlung von dieser Änderung betrof-
      tegiedepot gemäß Abs. (4) gewählt haben, entnehmen wir Ihrem                   fen, werden wir Ihnen als Ersatz einen neuen Fonds vorschla-
      Deckungskapital ferner, einmal im Jahr auf Basis des Deckungs-                 gen. Der neue Fonds soll dabei in Anlageziel und Anlagepolitik
      kapitals zum Stichtag 31.12., die Gebühr für das Management des                dem bisherigen Fonds weitgehend entsprechen (Ersatzfonds).
      Strategiedepots. Sollte nicht während des gesamten Kalender-                   Auf die Auswahlkriterien dieses Fonds werden wir Sie ausdrück-
      jahres Deckungskapital in einem Strategiedepot gehalten worden                 lich in unserem Schreiben hinweisen. Sofern Sie unserem Vor-
      sein, berechnen wir die Gebühr anteilig. Bei Kündigung bzw. im                 schlag nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang des Be-
      Jahr der ersten Rentenzahlung erfolgt die Gebühr auf Basis des                 nachrichtigungsschreibens widersprechen, werden wir Ihre für
      Deckungskapitals zum jeweiligen Stichtag (§ 1 Abs. (16)). Die                  die Anlage vorgesehenen Beitragsteile ab dem von uns genann-
      Höhe der Gebühr können Sie der jeweils aktuellen „Fonds-Über-                  ten Termin (Fondwechselstichtag) in den Ersatzfonds anlegen.
      sicht“ entnehmen, die Sie jederzeit bei uns anfordern können.                  Im Falle eines Widerspruchs müssen Sie als Ersatz einen an-
                                                                                     deren Fonds aus unserem Angebot wählen, in den an Stelle des
(2)   Der entsprechend dem für die Garantieleistung (vgl. § 2) erforder-             betroffenen Fonds künftig die Beiträge angelegt werden sollen.
      lichen Verhältnis und den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen
      über die freie Fondsanlage (§ 2 Abs. (3) bzw. § 3 Abs. (10)) zur            Zu diesem Zweck können Sie unser aktuelles Fondsangebot auf
      Anlage bestimmte Teil des Beitrages wird in Anteilen des Anlage-            unserer Internetseite abrufen. Die genaue Internetadresse wer-
      stocks angelegt. Bei der Umrechnung in Anteileinheiten wird der             den wir Ihnen in unserem Anschreiben mitteilen. Auf Wunsch
      zum Zeitpunkt des Umschichtungsverfahrens festgestellte Anteil-             erhalten Sie die Mitteilung über unser aktuelles Fondsangebot
      preis zugrunde gelegt. Ein Ausgabeaufschlag wird nicht erhoben,             auch zugesandt. Wenn wir Sie nicht rechtzeitig informieren kön-
      solange wir von der entsprechenden Investmentgesellschaft den               nen, weil die Ausgabe von Fondsanteilen kurzfristig beschränkt,
      Fonds ohne Ausgabeaufschlag angeboten bekommen.                             ausgesetzt oder endgültig eingestellt worden ist, werden wir Ihre
                                                                                  für die Anlage vorgesehenen Beitragsteile in den von uns vorge-
(3)   Die Auswahl der verschiedenen Investmentfonds der freien                    schlagenen Ersatzfonds anlegen. Sie haben das Recht, einen zu-
      Fondsanlage und die Festlegung der prozentualen Aufteilung                  sätzlichen Fondswechsel nach Abs. (5) kostenlos durchzuführen.
      können Sie selbst vornehmen (individuelle Fondsauswahl). Sie
      können dabei gleichzeitig maximal 10 Investmentfonds besparen.              b) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds auflöst, gel-
      Bei der Festlegung Ihrer Fondsauswahl muss der Anteil pro ge-                  ten die Regeln des Abs. (7) a) entsprechend. Sofern aus der
      wähltem Investmentfonds mindestens 1 % betragen. Entscheiden                   Auflösung des Fonds Zahlungen zu späteren Zeitpunkten re-
      Sie sich für eines der angebotenen Strategiedepots, so ist dieses              sultieren, werden wir diese gemäß Ihrer zum jeweiligen Rück-
      ausschließlich zu 100 % auswählbar. Eine Liste der möglichen                   zahlungszeitpunkt aktuellen Aufteilung der Beiträge in den zu
      Fonds und Strategiedepots finden Sie in der „Fonds-Übersicht“.                 diesem Zeitpunkt gewählten Fonds anlegen.

(4)   Die Auswahl und die Festlegung der prozentualen Aufteilung der              c) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds mit einem


                                                                                                                                                      -9-

[Seite 10]
                  anderen Fonds zusammenlegt, gelten die Regeln des Abs. (7)                 wenn sich gemäß § 10 Abs. (4) S. 3 eine beitragsfreie Versiche-
                  a) für zukünftige Anlagebeträge entsprechend. In diesem Fall               rungsleistung ergibt.
                  wird jedoch auch der vorhandene Wert des Fondsguthabens
                  auf den Ersatzfonds übertragen.                                            Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag
                                                                                             ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich
               d) Wenn die Rücknahme von Anteilen eines in Ihrem Vertrag                     noch immer mit den Beiträgen oder Kosten in Verzug befinden.
                  enthaltenen Fonds ausgesetzt oder endgültig eingestellt wird,              Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf
                  informieren wir Sie. Bei Beginn der Auszahlungsphase bzw.                  diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündi-
                  bei Kündigung oder Beitragsfreistellung kann der Rücknahme-                gung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automa-
                  preis zur Ermittlung des Wertes einer Anteileinheit nicht an-              tisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt
                  gesetzt werden, da wir die Anteile nicht an die Kapitalanlage-             noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge
                  gesellschaft zurückgeben können. In diesem Fall werden wir                 müssen wir Sie ebenfalls hinweisen.
                  wie in § 1 Abs. (16) beschrieben vorgehen.
                                                                                             Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah-
               Ein Fondswechsel gemäß Abs. (5) ist während der Aussetzung                    len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen
               und bei endgültiger Einstellung der Rücknahme von Fondsantei-                 können Sie nur
               len durch die Kapitalanlagegesellschaft nicht möglich.
                                                                                             - innerhalb eines Monats nach der Kündigung,
               e) Treten darüber hinaus bei einem in Ihrem Vertrag enthaltenen               - oder wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbun-
                  Fonds erhebliche Änderungen ein, die wir nicht beeinflussen                  den worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf.
                  können, sind wir berechtigt, den betroffenen Fonds durch
                  einen anderen Fonds zu ersetzen. Als solche erheblichen Än-                Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un-
                  derungen gelten insbesondere:                                              wirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die
                                                                                             zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten,
                  - Nachträgliche Erhebung oder Erhöhung von Gebühren                        besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz.
                    beim Fondseinkauf bzw. -verkauf sowie die Einführung von
                    Performance Fees durch die von uns beauftragte Kapital-                  Gestaltungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten
                    anlagegesellschaft,
                  - Verletzung von vertraglichen Pflichten durch die Kapitalan-        (4)   Bei Zahlungsschwierigkeiten bieten wir Ihnen auf Antrag in Text-
                    lagegesellschaft,                                                        form (z. B. per Brief oder E-Mail) unter Beachtung der Voraus-
                  - Änderung der Fristen für den Kauf oder Verkauf von Fonds                 setzungen des § 10 folgende Möglichkeiten, Ihre finanzielle Be-
                    durch die Kapitalanlagegesellschaft; hierzu zählt auch die               lastung zu reduzieren:
                    zeitweise Aussetzung der Rücknahme,
                  - die Kapitalanlagegesellschaft ändert die Anlagestrategie                 a) Beitragsherabsetzung: Sie können verlangen, den Beitrag he-
                    eines Fonds wesentlich oder                                                 rabzusetzen (vgl. § 8).
                  - das Guthaben aller Versicherungsnehmer in einem Fonds
                    beträgt - über alle bei uns bestehenden Versicherungs-                   b) Beitragsfreistellung: Sie können verlangen, ganz oder teilwei-
                    verträge betrachtet - länger als sechs Monate weniger als                   se von der Beitragspflicht befreit zu werden (vgl. § 10).
                    10.000 EUR.
                                                                                       (5)   Nach Ende der Beitragsfreistellung unter der Voraussetzung des
               Eine erhebliche Änderung kann sich auch aus Gesetzen oder auf-                § 10 Abs. (6) können Sie die nicht gezahlten Beiträge in einem
               sichtsrechtlichen Anforderungen ergeben. In diesen Fällen wird auch           Betrag nachzahlen oder in Form eines Mehrbeitrages für die rest-
               der vorhandene Wert des Fondsguthabens des betroffenen Fonds                  liche Aufschubzeit ausgleichen. Für nachzuzahlende Beiträge gilt
               auf den Ersatzfonds übertragen. Absatz (7) a) – d) gilt entsprechend.         § 6 Abs. (1) und (2) entsprechend.

                                                                                             Bei Beitragsfreistellung der Hauptversicherung erlischt eine even-
         §7    Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht                                   tuell eingeschlossene Zusatzversicherung mit Optionsrecht auf
               rechtzeitig zahlen?                                                           Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute
                                                                                             Gesundheitsprüfung oder Kapitalzahlung bei Invalidität zu einer
               Erster Beitrag oder Einmalbeitrag (§ 37 VVG)                                  aufgeschobenen klassischen oder fondsgebundenen Rentenver-
                                                                                             sicherung (BU-Opti) gemäß § 6 Abs. (3) der für diese Versiche-
         (1)   Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht recht-               rung geltenden Besonderen Bedingungen.
               zeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht erfolgt ist -
               vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen        (6)   Beitragsstundung
               wurde, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten             Sie haben einmal während der gesamten Vertragslaufzeit unter
               haben. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der                folgenden Voraussetzungen gegen Zahlung eines Stundungszin-
               zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen Untersuchun-                 ses Anspruch auf eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten
               gen und Auskünfte verlangen.                                                  bei vollem Versicherungsschutz:
                                                                                              - Die Beiträge für die ersten drei Versicherungsjahre sind voll-
         (2)   Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des Ver-                ständig gezahlt und
               sicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung               - die restliche verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt nach
               verpflichtet. Dies gilt nur, sofern wir Sie durch gesonderte Mittei-              Ablauf der Stundung mindestens 10 Jahre und
               lung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) oder durch einen                - das Deckungskapital ist höher als die zu stundenden Beiträge
               auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge                  und
               aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht besteht je-                  - es besteht kein Beitragsrückstand und
               doch, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie das Ausbleiben der                  - der Vertrag ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung des An-
               Zahlung nicht zu vertreten haben.                                                 spruchs nicht gekündigt.

               Folgebeitrag (§ 38 VVG)                                                       Eine Zuführung von Beitragsanteilen in Fonds erfolgt jedoch
                                                                                             nicht.
         (3)   Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus
               dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig gezahlt               Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung in Textform
               worden ist oder eingezogen werden konnte, erhalten Sie von uns                mit uns erforderlich, in der auch die Höhe des Stundungszinses
               auf Ihre Kosten eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen              vereinbart wird.
               eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen.                                Nach Vereinbarung haben Sie die nicht gezahlten Beiträge in
               Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zah-               einem Betrag nachzuzahlen. Ist in Ihrem Vertrag keine Zusatzver-
               lungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs-         sicherung eingeschlossen, haben Sie zudem alternativ die Mög-
               schutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit           lichkeit, höhere laufende Beiträge bis zum Ende der Beitragszah-
               der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie               lungsdauer zu entrichten.
               bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen ha-
               ben. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn             Für eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen gelten
               Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug                  – sofern in den jeweiligen Besonderen Bedingungen keine ge-
               sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen.               sonderten Vereinbarungen getroffen wurden – für den Fall der
               Ein verminderter Versicherungsschutz bleibt nur dann bestehen,                Beitragsstundung die vorstehenden Regelungen.


- 10 -

[Seite 11]
§8    Wann können Sie den Beitrag reduzieren?                                      Da vor allem Personen mit einem geringen Risiko das Versicher-
                                                                                   tenkollektiv eher vorzeitig verlassen, als Personen mit einem
(1)   Sind laufende Beitragszahlungen vereinbart, können Sie jeder-                hohen Risiko (sog. Antiselektion), wird in Form eines kalkulatori-
      zeit in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) verlangen, mit einer          schen Ausgleichs sichergestellt, dass dem Versichertenkollektiv
      Frist von einer Woche zum Ablauf der laufenden Versicherungs-                durch die vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht.
      periode gemäß § 5 Abs. (1), den Beitrag zu Ihrer Versiche-rung
      zu reduzieren. Eine Beitragsreduzierung ist jedoch nur möglich,              Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital
      wenn                                                                         Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs-
                                                                                   schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil
      - der fortzuzahlende Beitrag für die Hauptversicherung den Min-              des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den
        destbetrag von 300 EUR jährlich nicht unterschreitet und                   Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab-
      - kein Beitragsrückstand besteht.                                            schluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhande-
                                                                                   nen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da-
(2)   Eine Beitragsreduzierung ist mit Nachteilen verbunden, weil dies             her Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung
      zu einer Reduzierung der Leistungen führt.                                   gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren
                                                                                   und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen wer-
(3)   Bei Beitragsreduzierung nehmen wir einen anteiligen Stornoab-                den. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle
      zug gemäß § 10 Abs. (4) vor.                                                 Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit
                                                                                   von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes
                                                                                   Kapital wesentlich teurer wäre.
§9    Wann können Sie Ihre Versicherung kündi-
      gen?                                                                         Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für
                                                                                   angemessen.
      Kündigung
(1)   Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Ablauf der laufen-                Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Abzug zugrun-
      den Versicherungsperiode gemäß § 5 Abs. (1) – jedoch nur vor                 de liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall entweder dem
      dem Fälligkeitstag der ersten Rente – ganz oder teilweise in Text-           Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesentlich niedriger
      form (z. B. per Brief oder E-Mail) kündigen. Bei teilweiser Kündi-           zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle –
      gung gelten die folgenden Regelungen nur für den gekündigten                 entsprechend herabgesetzt.
      Vertragsteil.
                                                                                   Dieser Abzug entfällt
(2)   Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, ist diese Kündi-
      gung unwirksam, wenn                                                         - in der flexiblen Zuwachsphase (vgl. § 3 Abs. (7)),
                                                                                   - in den letzten fünf Jahren der Aufschubzeit, sofern zu diesem
      - der fortzuzahlende Beitrag für die Hauptversicherung den jähr-               Zeitpunkt der Vertrag bereits fünf Jahre bestanden hat.
        lichen Mindestbetrag von 300 EUR unterschreitet und
      - das verbleibende Deckungskapital nach der Teilkündigung we-                Beitragsrückstände können vom Rückkaufswert abgezogen wer-
        niger als 5.000 EUR beträgt.                                               den.

      Auf die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung werden wir Sie hinweisen.       (5)    Die Kündigung Ihrer Versicherung kann mit Nachteilen ver-
      Wollen Sie in diesem Fall Ihre Versicherung beenden, müssen                  bunden sein. Der Rückkaufswert erreicht nicht unbedingt die
      Sie also ganz kündigen. Bei einer Teilkündigung reduziert sich               Summe der eingezahlten Beiträge, da aus diesen auch die
      die Garantieleistung nach den anerkannten Regeln der Versiche-               Abschluss- und Vertriebskosten gemäß § 15 finanziert wer-
      rungsmathematik.                                                             den. Darüber hinaus hängt der Rückkaufswert vom Wert der
                                                                                   Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Anteilein-
      Rückkaufswert                                                                heiten ab.
(3)   Nach Kündigung haben wir gemäß § 169 VVG den Rückkaufs-
      wert zu erstatten. Der Rückkaufswert ist der nach anerkannten         (6)    Eine Rückzahlung der Beiträge im Falle einer Kündigung können
      Regeln der Versicherungsmathematik berechnete Zeitwert der                   Sie nicht verlangen.
      Versicherung. Dieser entspricht dem Wert des Deckungskapitals
      gemäß § 1 Abs. (3) zum Stichtag nach § 1 Abs. (16). Bei einem         (7)    Anstelle der Auszahlung des Rückkaufswertes gemäß § 9 Abs.
      Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der Rückkaufswert min-             (3) als Geldleistung können Sie bis zum Wirksamwerden der Kün-
      destens der Zeitwert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der              digung eine Übertragung der Anteileinheiten verlangen. Für die
      angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf               Übertragung gelten die Vorschriften von § 1 Abs. (13) entspre-
      Vertragsjahre ergibt (Mindestrückkaufswert). Dies gilt nicht bei             chend.
      Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie bei Zuzahlungen ge-
      mäß § 12. In diesen Fällen werden die gesamten Abschluss- und
      Vertriebskosten zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung vom De-          § 10   Wann können Sie Ihre Versicherung bei-
      ckungskapital in einem Betrag in Abzug gebracht. Ist die verein-             tragsfrei stellen und welche Wirkung hat
      barte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir
      diese Kosten auf die Beitragszahlungsdauer. In jedem Fall wer-               dies auf unsere Leistung?
      den die aufsichtsrechtlichen Regelungen über Höchstzillmersätze
      beachtet.                                                             (1)    Sie können jederzeit in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) ver-
                                                                                   langen zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode gemäß §
      Abzug                                                                        5 Abs. (1) ganz oder teilweise von Ihrer Beitragszahlungspflicht
(4)   Von dem so ermittelten Rückkaufswert nehmen wir einen Abzug                  befreit zu werden (Beitragsfreistellung).
      (sog. Stornoabzug) vor. Der Abzug beträgt 50 EUR sowie 0,3 %
      der zum Zeitpunkt der Kündigung noch ausstehenden Beitrags-           (2)    Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann mit Nach-
      summe, wobei die Beitragssumme auf die ersten 35 Jahre be-                   teilen verbunden sein. Der Wert des bei Beitragsfreistellung
      schränkt wird. Eventuelle künftige Dynamisierungen bleiben da-               zur Verfügung stehenden Deckungskapitals erreicht nicht
      bei unberücksichtigt. Wird der Vertrag nur teilweise gekündigt,              unbedingt die Summe der eingezahlten Beiträge, da aus
      wird der Stornoabzug anteilig gekürzt. Der Abzug beläuft sich in             diesen auch die Abschluss- und Vertriebskosten gemäß
      diesem Fall aber mindestens auf 10 EUR.                                      § 15 finanziert werden. Darüber hinaus hängt der Wert des
                                                                                   zur Verfügung stehenden Deckungskapitals vom Wert der
      Die Vornahme dieses Abzugs ist nach § 169 Abs. 5 VVG nur zu-                 Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Anteilein-
      lässig, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Für die            heiten ab. Die Garantieleistung gemäß § 2 gilt jedoch auch
      generelle Angemessenheit des Stornoabzugs sind wir beweisbe-                 im Falle der Beitragsfreistellung zum vertraglich vereinbar-
      lastet. Bei seiner Kalkulation werden folgende Umstände berück-              ten Rentenbeginn.
      sichtigt:
                                                                            (3)    - unbesetzt -
      Veränderungen der Risikolage
      Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass das          Abzug
      Versichertenkollektiv sich gleichmäßig aus Versicherungsnehmern       (4)    Von dem aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitrags-
      mit einem hohen und einem geringeren Risiko zusammensetzt.                   freien Rente zur Verfügung stehenden Betrag nehmen wir einen


                                                                                                                                                           - 11 -

[Seite 12]
                  Abzug (sog. Stornoabzug) vor. Der Stornoabzug beträgt 50 EUR                 Beitragsfreistellung ist jedoch nur möglich, wenn der fortzuzah-
                  sowie 0,3 % der zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung noch aus-             lende Beitrag für die Hauptversicherung den Mindestbetrag von
                  stehenden Beitragssumme, beschränkt auf eine maximale Ver-                   300 EUR jährlich nicht unterschreitet.
                  tragslaufzeit von 35 Jahren. Eventuelle künftige Dynamisierungen
                  bleiben dabei unberücksichtigt. Wird der Vertrag nur teilweise bei-   (6)    Wiederaufnahme der Beitragszahlung zu einer beitragsfrei
                  tragsfrei gestellt, wird der Stornoabzug anteilig gekürzt. Der Ab-           gestellten Versicherung
                  zug beläuft sich in diesem Fall aber mindestens auf 10 EUR.
                                                                                               Nach Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung können Sie
          Beispiel für einen anteiligen Stornoabzug:                                           jederzeit verlangen, die Beitragszahlung wieder aufzunehmen,
                                                                                               sofern die Wiederaufnahme innerhalb von drei Jahren seit dem
          Beitragszahlungsdauer: 50 Jahre;                                                     Zeitpunkt der ganzen oder teilweisen Beitragsfreistellung erfolgt.
          monatlicher Beitrag: 50 EUR.                                                         In diesem Fall führen wir Ihren Vertrag mit den bei Vertragsab-
          Nach 10 Jahren Vertragslaufzeit wird der Vertrag i.H.v. 20 EUR bei-                  schluss vereinbarten Rechnungsgrundlagen weiter. Ansonsten ist
          tragsfrei gestellt, sodass der verbleibende zu zahlende monatliche                   die Wiederaufnahme der Beitragszahlungspflicht nach einer Bei-
          Beitrag 30 EUR beträgt.                                                              tragsfreistellung ausgeschlossen.
          Von den ersten 35 Jahren sind 10 Jahre abgelaufen, sodass bei der
          Berechnung des anteiligen Stornoabzugs noch 25 Jahre zu berück-               (7)    Für die Umrechnung der nachgezahlten Beiträge in Anteileinhei-
          sichtigen sind. Der anteilige Stornoabzug errechnet sich danach wie                  ten gelten § 6 Abs. (1) und (2) entsprechend.
          folgt:
                                                                                        (8)    Nach Ende der Beitragsfreistellung (vgl. § 7 Abs. (4) b) und Abs.
          25 (Jahre) x 12 (Monate) x 50 EUR x 0,3 % = 45 EUR                                   (5)) können Sie die nicht gezahlten Beiträge in einem Betrag
                                                                                               nachzahlen oder in Form eines Mehrbeitrages für die restliche
          50 EUR + 45 EUR = 95 EUR (Stornoabzug bei vollständiger Beitrags-                    Aufschubzeit ausgleichen. Für nachzuzahlende Beiträge gelten
          freistellung)                                                                        § 6 Abs. (1) und (2) entsprechend.

          95 EUR x 20 EUR (wegfallender monatlicher Beitrag) : 50 EUR = 38
          EUR                                                                           § 11   Wann können Sie den Beitrag erhöhen?

          In diesem Beispiel würde der anteilige Stornoabzug 38 EUR betragen.           (1)    Sie haben unter Berücksichtigung von Abs. (5) und Abs. (6) das
                                                                                               Recht, mit einer Frist von einer Woche zur nächsten Beitragsfäl-
                                                                                               ligkeit Ihres Vertrages in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu
                  Die Vornahme dieses Abzugs ist nach § 169 Abs. 5 VVG nur zu-                 verlangen, Ihren bisherigen, laufenden Beitrag zu erhöhen. Vor-
                  lässig, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Für die            aussetzung dafür ist, dass der bisher vereinbarte Beitrag laufend
                  generelle Angemessenheit des Stornoabzugs sind wir beweisbe-                 bezahlt ist.
                  lastet.
                                                                                        (2)    Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungs-
                  Bei seiner Kalkulation werden folgende Umstände berücksichtigt:              leistungen. Es gelten die „Allgemeine Bedingungen für die fonds-
                                                                                               gebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung“ des beste-
                  Veränderungen der Risikolage                                                 henden Vertrages. Der für die Erhöhung geltende Rentenfaktor
                  Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass              basiert auf den dann für das Neugeschäft gültigen Rechnungs-
                  das Versichertenkollektiv sich gleichmäßig aus Versicherungs-                grundlagen für fondsgebundene Rentenversicherungen.
                  nehmern mit einem hohen und einem geringeren Risiko zusam-
                  mensetzt.                                                             (3)    - entfällt -

                  Da vor allem Personen mit einem geringen Risiko das Versicher-        (4)    Die Versicherungsleistungen ggf. abgeschlossener Zusatzversi-
                  tenkollektiv eher vorzeitig verlassen, als Personen mit einem                cherungen werden bei der Beitragserhöhung nicht erhöht.
                  hohen Risiko (sog. Antiselektion), wird in Form eines kalkulatori-
                  schen Ausgleichs sichergestellt, dass dem Versichertenkollektiv       (5)    Die Beitragserhöhung wird für die gesamte verbleibende Bei-
                  durch die vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht.               tragszahlungsdauer des bereits bestehenden Versicherungsver-
                                                                                               trages abgeschlossen, wobei die verbleibende Beitragszahlungs-
                  Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital                             dauer mindestens 10 Jahre betragen muss.
                  Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs-
                  schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil      (6)    Die Summe der jährlich zu zahlenden Beiträge der Beitragserhö-
                  des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den            hung muss – ohne Berücksichtigung von ggf. eingeschlossenen
                  Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab-                  Zusatzversicherungen – mindestens 300 EUR betragen.
                  schluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhande-
                  nen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da-         (7)    Von der Möglichkeit der Beitragserhöhung können Sie während
                  her Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung               der Vertragslaufzeit mehrfach Gebrauch machen, sofern die Vor-
                  gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren                 aussetzungen gemäß Abs. (1), (5) und (6) eingehalten werden.
                  und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen wer-
                  den. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle
                  Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit           § 12   Können Sie Zuzahlungen zu den laufenden
                  von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes               Beiträgen leisten?
                  Kapital wesentlich teurer wäre.
                                                                                        (1)    Sie haben das Recht, mit einer Frist von einer Woche zum darauf
                  Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für                  folgenden Monatsersten, in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail)
                  angemessen. Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Ab-                 zu verlangen zusätzlich zur laufenden Beitragszahlung oder zum
                  zug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall ent-                 vereinbarten Einmalbeitrag Zuzahlungen zu Ihrem Versiche-
                  weder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesent-                 rungsvertrag zu leisten.
                  lich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im
                  letzteren Falle – entsprechend herabgesetzt.                          (2)    Die Zuzahlung bewirkt eine Erhöhung des Deckungskapitals Ihrer
                                                                                               Versicherung. Für die Zuzahlung gelten die „Allgemeine Bedin-
                  Dieser Abzug entfällt                                                        gungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garan-
                                                                                               tieleistung“ des bestehenden Vertrages. Der für die Zuzahlung
                   - in der flexiblen Zuwachsphase (vgl. § 3 Abs. (7)),                        geltende Rentenfaktor basiert auf den zum Zuzahlungszeitpunkt
                   - in den letzten fünf Jahren der Aufschubzeit, sofern zu diesem             für das Neugeschäft gültigen Rechnungsgrundlagen für fondsge-
                     Zeitpunkt der Vertrag bereits fünf Jahre bestanden hat.                   bundene Rentenversicherungen.

                  Ggf. rückständige Beiträge können ebenfalls abgezogen werden.         (3)    - entfällt -

         (5)      Unterschreitet bei einer Beitragsfreistellung das nach § 9 Abs. (3)   (4)    Die Versicherungsleistungen etwaiger abgeschlossener Zusatz-
                  berechnete Deckungskapital den Mindestbetrag von 5.000 EUR,                  versicherungen werden durch die Zuzahlung nicht erhöht.
                  so erlischt der Vertrag. Sie erhalten in diesem Fall – soweit vor-
                  handen – den Rückkaufswert gemäß § 9 Abs. (3). Eine teilweise         (5)    Eine Zuzahlung muss spätestens 3 Jahre vor dem vereinbarten


- 12 -

[Seite 13]
       Rentenbeginn erfolgen. Die Zuzahlung muss jeweils mindestens                    Ausübung unserer Rechte
       500 EUR betragen. Die Summe der Zuzahlungen darf in einem
       Versicherungsjahr 50.000 EUR nicht übersteigen.                          (11)   Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
                                                                                       oder zur Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir Sie durch
(6)    Von der Möglichkeit der Zuzahlung können Sie während der Ver-                   gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeige-
       tragslaufzeit mehrfach Gebrauch machen, sofern die Vorausset-                   pflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen unsere Rechte
       zungen gemäß Abs. (1) und (5) eingehalten werden.                               innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist be-
                                                                                       ginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei-
                                                                                       gepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet,
§ 13   Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige-                                       Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die
       pflicht?                                                                        Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Be-
                                                                                       gründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb
(1)    Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf,                     eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.
       dass Sie als Versicherungsnehmer alle vor Vertragsabschluss
       in Textform gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig             (12)   Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung
       beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt ins-               sind ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand
       besondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Er-                   oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
       krankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden.
                                                                                (13)   Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren
(2)    a) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist                   seit Vertragsschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf
          auch diese - neben Ihnen - für die wahrheitsgemäße und voll-                 dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf
          ständige Beantwortung der Fragen verantwortlich.                             der Frist geltend machen. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätz-
                                                                                       lich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre.
       b) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen
          Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den                      Anfechtung
          gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, wer-
          den Sie behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis ge-           (14)   Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch
          habt oder arglistig gehandelt.                                               unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf
                                                                                       unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist.
       Rücktritt                                                                       Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, so können
                                                                                       wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von
(3)    Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungs-                         der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis
       schutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Per-                  hatten. Abs. (5) gilt entsprechend.
       son (vgl. Abs. (2)) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind,
       können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns                  Leistungserweiterung / Wiederherstellung der Versicherung
       nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder
       vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahr-     (15)   Die Abs. (1) bis (14) gelten bei einer unsere Leistungspflicht er-
       lässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir               weiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Ver-
       kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den                  sicherung entsprechend. Die Fristen nach Abs. (13) beginnen mit
       Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn                  der Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung bezüglich
       auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.                                des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen.

(4)    Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Haben                  Erklärungsempfänger
       wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt,
       bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nach-           (16)   Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsände-
       gewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Um-                 rung sowie zur Anfechtung üben wir durch schriftliche Erklärung,
       stand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-                die Ihnen gegenüber abzugeben ist, aus. Sofern Sie uns keine
       rungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer                   andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach
       Leistungspflicht ursächlich war. Haben Sie oder die versicherte                 Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese
       Person die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leis-          Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter
       tung verpflichtet.                                                              nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden,
                                                                                       können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegen-
(5)    Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen                   nahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.
       wir den Rückkaufswert (§ 9 Abs. (3)). Die Rückzahlung der Bei-
       träge können Sie nicht verlangen.                                        (17)   Haben Sie die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten,
                                                                                       verzichten wir auf die Anwendung des § 19 Abs. 3 S. 2 und Abs.
       Kündigung                                                                       4 VVG.

(6)    Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der
       vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober        § 14   Unter welchen Voraussetzungen können Sie
       Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung                 Ihre fondsgebundene Rentenversicherung
       einer Frist von einem Monat kündigen.
                                                                                       mit Garantieleistung in eine konventionelle
(7)    Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird,                     (nicht fondsgebundene) Rentenversiche-
       dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten                    rung umwandeln?
       Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen
       hätten.                                                                  (1)    Sie können Ihre fondsgebundene Rentenversicherung mit Bei-
                                                                                       tragserhaltungsgarantie durch eine Erklärung in Textform (z. B.
(8)    Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der Kündi-                  per Brief oder E-Mail) mit Frist von einem Monat zum Schluss
       gung in eine beitragsfreie Versicherung um (§ 10).                              einer jeden Versicherungsperiode (vgl. § 5 Abs. (1)), frühestens
                                                                                       zum Ende des fünften Versicherungsjahres, in eine konventionel-
       Rückwirkende Vertragsanpassung                                                  le (nicht fondsgebundene) von uns zu diesem Zeitpunkt angebo-
                                                                                       tene Rentenversicherung umwandeln.
(9)    Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver-
       trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu           (2)    Bei der Umwandlung bleiben Ihre Beitragszahlungsweise und die
       anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen                     Höhe Ihres Beitrages unverändert. Auch der bisher vorgesehene
       Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand-                    Beginn der Rentenzahlung ändert sich nicht. Die Versicherungs-
       teil.                                                                           leistungen berechnen wir nach anerkannten Regeln der Versiche-
                                                                                       rungsmathematik auf Basis des von uns zu diesem Zeitpunkt für
(10)   Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als                 den Neuzugang gültigen Rententarifs. Dabei legen wir das De-
       10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht                   ckungskapital (§ 1 Abs. (3)) zum Stichtag nach § 1 Abs. (16) zu
       angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb ei-                   Grunde.
       nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. In
       der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen.


                                                                                                                                                            - 13 -

[Seite 14]
         § 15   Wie werden die Kosten Ihres Vertrages ver-                                  aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jah-
                rechnet?                                                                    resabschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses
                                                                                            für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Ver-
         (1)    Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um                 träge zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrecht-
                Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Die Ab-                 lichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die
                schluss- und Vertriebskosten sind pauschal bei der Tarifkalkulati-          Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Min-
                on berücksichtigt und werden daher nicht gesondert in Rechnung              destzuführungsverordnung).
                gestellt. Die übrigen Kosten sind teilweise vom Vertragsver-
                lauf abhängig und werden jeweils den Beiträgen oder dem De-                 Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses
                ckungskapital entnommen.                                                    führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit
                                                                                            wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussbe-
                Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere                  rechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn
                Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler. Außerdem              der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankun-
                umfassen sie die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung             gen des Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rück-
                der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen-                  stellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für
                hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwen-                  die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden.
                dungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Ver-                 Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hier-
                waltungskosten.                                                             von mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen.

                Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten so-             Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres
                wie der übrigen Kosten können Sie den Verbraucherinformatio-                Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung
                nen entnehmen.                                                              zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht.

         (2)    Für Ihren Versicherungsvertrag ist das Verrechnungsverfahren                Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherun-
                nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung maßgebend.                     gen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversiche-
                Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der              rungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Bestandsgrup-
                Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen, soweit die Bei-                pen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken
                träge nicht für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des                 zu berücksichtigen.
                Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode
                und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung der          (3)   Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?
                Deckungsrückstellung bestimmt sind. Der auf diese Weise zu til-
                gende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf               Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge
                2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zah-              wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu
                lenden Beiträge beschränkt. Die restlichen Abschluss- und Ver-              bilden wir innerhalb der Bestandsgruppen Gewinnverbände.
                triebskosten werden über die gesamte Beitragszahlungsdauer
                gleichmäßig verteilt, die übrigen Kosten werden über die gesamte            Ihr Vertrag ist den nachfolgend genannten Gewinnverbänden
                Vertragslaufzeit verteilt wobei die Höhe z. B. aufgrund der unter-          zugeordnet. Wir verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die
                schiedlichen Fondskosten variieren kann. Bei Versicherungen                 Bestandsgruppen und Gewinnverbände zu seiner Entstehung
                gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen gemäß § 12 werden                   beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein Gewinn-
                die gesamten Abschluss- und Vertriebskosten und ein Teil der                verband nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen,
                übrigen Kosten zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung in einem                besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung.
                Betrag dem Deckungskapital entnommen. Die verbleibenden üb-
                rigen Kosten werden auf die verbleibende Vertragslaufzeit verteilt.         Beteiligung am Überschuss vor dem Rentenbeginn

                Zudem fallen in der Rentenbezugszeit Kosten an, die wir dem                 Ihre Versicherung gehört zum Gewinnverband „Fondsgebundene
                Deckungskapital entnehmen.                                                  Rentenversicherung-2022“ in der Bestandsgruppe „Inlandsge-
                                                                                            schäft / Lebensversicherung, bei der das Anlagerisiko vom Versi-
         (3)    Das beschriebene Verrechnungsverfahren hat wirtschaftlich                   cherungsnehmer getragen wird“.
                zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung die Ab-
                schluss- und Vertriebskosten den zur Anlage bestimmten                      Bezüglich der Überschussbeteiligung gelten folgende Regelun-
                Teil des Beitrags gemäß § 6 Abs. (1) mindern. Daher sind in                 gen:
                der Anfangszeit Ihrer Versicherung nur geringe Beträge für
                einen Rückkaufswert oder zur Beitragsfreistellung vorhan-                   a) Mit jeder Beitragszahlung erhält Ihre Versicherung Beitrags-
                den.                                                                           überschussanteile in Prozent des Beitrags für die Hauptver-
                                                                                               sicherung.
                                                                                            b) Zum Ende eines jeden Monats erhält Ihre Versicherung Zins-
         § 16   Wie sind Sie an unseren Überschüssen be-                                       überschussanteile in Prozent des ggf. auf Ihren Vertrag entfal-
                teiligt?                                                                       lenden Anteils an unserem konventionellen Deckungskapital.
                                                                                            c) Zu jedem Monatsanfang erhält Ihre Versicherung Kostenüber-
         (1)    Entscheidend für den Gesamtertrag des Vertrages vor Renten-                    schussanteile, die in Promille des Fondsguthabens zum Ende
                beginn ist die Entwicklung des Sondervermögens gemäß § 1                       des vorhergehenden Monats bemessen werden.
                Abs. (1), an dem Sie unmittelbar beteiligt sind. Darüber hinaus
                beteiligen wir Sie gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und                  Die zugeteilten Überschüsse werden gemäß § 6 Abs. (1) und (2)
                Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus                in Fondsanteile aus dem freien Fondsvermögen umgerechnet.
                der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen. In den
                nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen,                                 Beteiligung am Überschuss ab dem Rentenbeginn

                - wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss                Ab dem Rentenbeginn gehört Ihre Versicherung zum Gewinn-
                  unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwen-                 verband „Rentenversicherungen-2022“ im Abrechnungsverband
                  den (Abs. (2)),                                                           „Kapitalbildende Lebensversicherung mit überwiegendem Er-
                - wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. (3)),              lebensfallcharakter“ in der Bestandsgruppe „Inlandsgeschäft /
                - wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem                  Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung, bei der das An-
                  Vertrag zuordnen (Abs. (4)),                                              lagerisiko vom Versicherungsunternehmen getragen wird“.
                - warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertra-
                  ges nicht garantieren können (Abs. (5)) und                               Für die während der Rentenbezugszeit entstehenden Überschüs-
                - wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Abs.              se können sie alternativ zwischen zwei Überschussbeteiligungs-
                  (6)).                                                                     systemen wählen. Die Wahl kann bis spätestens drei Monate vor
                                                                                            Rentenbeginn getroffen werden. Wird nichts vereinbart, so werden
         (2)    Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen                   die Überschüsse nach Modell Bonusrente verwendet. Ein Wech-
                Überschuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir                       sel der Modelle während der Rentenbezugszeit ist nicht möglich.
                diesen?
                                                                                            a) Bonusrente
                Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres                     Die Überschüsse werden als Einmalbeitrag zur Erhöhung der
                Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und                   versicherten Rente nach den dann für den Neuzugang zu-


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[Seite 15]
         grunde zu legenden Rechnungsgrundlagen verwendet. Die                         tung, nicht nur vorübergehend sinkende Renditen der Kapitalan-
         erste Rentenerhöhung erfolgt mit der ersten Rentenzahlung.                    lagen am Kapitalmarkt) und dies bei Vertragsabschluss nicht vor-
         Eine Erhöhung oder Reduzierung der Überschussanteile hat                      hersehbar war und wir deswegen weitere Rückstellungen bilden
         keine Auswirkungen auf die Höhe der erreichten Bonusrente.                    müssen, sind wir berechtigt, die künftigen laufenden Überschus-
         Bei Wahl der Pflegeoption verdoppelt sich bei Eintritt der Pfle-              santeile Ihres Vertrages hierfür heranzuziehen. Garantierte Leis-
         gebedürftigkeit im Sinne von § 3 Abs. (11) e) – j) die Bonus-                 tungen bleiben davon unberührt.
         rente.
                                                                                (6)    Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?
      b) Sofortrente
         Die Überschüsse werden nach den dann für den Neuzugang                        Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jähr-
         zugrunde zu legenden Rechnungsgrundlagen für eine bei un-                     lich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer
         veränderter Höhe der Überschussbeteiligung konstante Über-                    Internetseite (www.universa.de). Den Geschäftsbericht können
         schussrente verwendet. Eine Erhöhung oder Reduzierung der                     Sie außerdem bei uns jederzeit anfordern.
         Überschussanteile führt zu einer Erhöhung bzw. Reduzierung
         der Überschussrente. Bei Wahl der Pflegeoption wird bei Ein-                  Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich, erst-
         tritt der Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 3 Abs. (11) e) – j) die          mals ein Jahr nach Vertragsbeginn. Dabei berücksichtigen wir die
         Sofortrente neu berechnet.                                                    Überschussbeteiligung Ihres Vertrages. Sie können aber auch
                                                                                       unabhängig von diesen Mitteilungen zu jeder anderen Zeit den
      Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen                  Wert des Deckungskapitals Ihrer Versicherung bei uns erfragen.
      Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Gewinnverbände verteilt
      wird und setzt die entsprechenden Überschussanteilsätze fest
      (Überschussdeklaration). Dabei achtet er darauf, dass die Vertei-         § 17   Was ist zu beachten, wenn eine Versiche-
      lung verursachungsorientiert erfolgt.                                            rungsleistung verlangt wird?
      Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdeklaration            (1)    Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen
      Anteile an dem auf Ihren Gewinnverband entfallenden Teil des                     Vorlage des Versicherungsscheines. Zusätzlich können wir auch
      Überschusses. Die Mittel hierfür werden bei der Direktgutschrift                 den Nachweis der letzten Beitragszahlung bzw. der Einmalbei-
      zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, an-                     tragszahlung verlangen.
      sonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen.
                                                                                (2)    Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzuzei-
(4)   Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir die-                         gen und durch eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende,
      se Ihrem Vertrag zu?                                                             Sterbeurkunde zu belegen.

      Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital-             (3)    Außerdem sind uns folgende Unterlagen einzureichen:
      anlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert liegt.
                                                                                       - wenn Leistungen wegen des Todes einer versicherten Per-
      Die Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtli-                          son fällig werden: ein ausführliches ärztliches oder amtliches
      chen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichti-                Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Ver-
      gen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei                  lauf der Krankheit, die zum Tode der versicherten Person ge-
      wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an.                             führt hat.
      Ihren Anteil an den auf alle anspruchsberechtigten Verträge ent-
      fallenden Bewertungsreserven berechnen wir entsprechend dem                      - wenn Rentenleistungen oder Kapitalabfindungen fällig wer-
      Verhältnis der Summe der konventionellen Deckungskapitalien                        den: ein amtliches, den Tag der Geburt enthaltendes Zeugnis
      abgelaufener Versicherungsjahre Ihres Vertrages zur Summe der                      darüber, dass die Person, von deren Leben die Rentenzah-
      entsprechenden Deckungskapitalien und Überschussguthaben                           lung abhängt, noch lebt. Ein solches Zeugnis können wir auch
      des sonstigen Vermögens aller anspruchsberechtigten Verträge.                      vor jeder weiteren Rentenzahlung, allerdings nur einmal pro
                                                                                         Kalenderjahr, verlangen. Zu Unrecht empfangene Renten-
      Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu, zu-                    zahlungen sind an uns zurückzuzahlen.
      sätzlich auch
                                                                                (4)    Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige wei-
      • für den Zeitpunkt der Beendigung eines Vertrages vor Renten-                   tere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst
         zahlungsbeginn,                                                               anstellen.
      • für den Beginn einer Rentenzahlung sowie
      • während der Rentenzahlung.                                              (5)    Zusätzlich sind uns auf Verlangen die Auskünfte nach § 20 Abs.
                                                                                       (3) und (4) zu erteilen.
      Bei Beendigung der Ansparphase (durch Tod, Kündigung oder Er-
      leben des vereinbarten Rentenzahlungsbeginns) gilt Folgendes:             (6)    Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der
      Wir teilen Ihrem Vertrag dann den für diesen Zeitpunkt zugeord-                  die Versicherungsleistung beansprucht.
      neten Anteil an den Bewertungsreserven gemäß der jeweils gel-
      tenden gesetzlichen Regelung zu. Auch während des Rentenbe-               (7)    Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen
      zuges werden wir Sie entsprechend an den Bewertungsreserven                      abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungs-
      beteiligen.                                                                      falls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind.
                                                                                       Wenn eine der in den Abs. (1) bis (6) genannten Pflichten nicht
      Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die                      erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht feststellen
      Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent-                   können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflichtig sind.
      fällt.                                                                           Eine solche Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass unse-
                                                                                       re Leistung nicht fällig wird.
(5)   Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung
      nicht garantieren?                                                        (8)    Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangsberechtig-
                                                                                       ten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb
      Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen                   des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberech-
      ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt be-                   tigte auch die damit verbundene Gefahr.
      einflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung
      des Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und der Kosten.               (9)    Bei Leistungen in Anteilen hat uns der Empfangsberechtigte ein
                                                                                       Depot mitzuteilen, auf das wir die Anteile übertragen können. Für
      Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht                     Kosten und Gefahrtragung gilt Abs. (8) entsprechend.
      garantiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen.

      Die Ermittlung der garantierten Rentenfaktoren bei Vertragsab-            § 18   Welche Bedeutung hat der Versicherungs-
      schluss erfordert eine vorsichtige Tarifkalkulation, bei der Verän-              schein?
      derungen der Kapitalmärkte, eine ungünstige Entwicklung der
      versicherten Risiken und der Kosten berücksichtigt werden müs-            (1)    Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt
      sen. Wenn sich Umstände, die der Kalkulation zugrunde lagen,                     ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu ver-
      wesentlich ändern (z. B. Erhöhung der allgemeinen Lebenserwar-                   fügen, insbesondere mit befreiender Wirkung für uns Leistungen


                                                                                                                                                             - 15 -

[Seite 16]
                in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns                   auf Nachfrage unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern –
                der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung nach-               zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet,
                weist.                                                                      soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag
                                                                                            haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
         (2)    In den Fällen des § 19 Abs. (4) brauchen wir den Nachweis der
                Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns eine Anzeige in         (4)    Notwendige Informationen im Sinne von Absatz (3) sind bei-
                Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) des bisherigen Berechtigten          spielsweise Umstände, die für die Beurteilung
                vorliegt.
                                                                                            • Ihrer steuerlichen Ansässigkeit,
                                                                                            • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an
         § 19   Wer erhält die Versicherungsleistung?                                         Ihrem Vertrag haben und
                                                                                            • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers
                Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die
                Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer           maßgebend sein können.
                Zustimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leisten
                wir an Sie.                                                                 Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)
                                                                                            Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts-
                Widerrufliches Bezugsrecht                                                  ort und der Wohnsitz. Weitere Einzelheiten können Sie den für
                                                                                            Ihren Vertrag geltenden Steuerinformationen entnehmen.
         (1)    Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir an
                Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben, falls        (5)    Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Un-
                Sie uns keine andere Person benannt haben, die bei Eintritt des             terlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen,
                Versicherungsfalls die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag               gilt Folgendes:
                erwerben soll (Bezugsberechtigter). Bis zum Eintritt des Versi-             Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden
                cherungsfalls können Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen.              wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländi-
                Nach Ihrem Tod kann das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen                   schen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine
                werden.                                                                     steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.

                Unwiderrufliches Bezugsrecht                                         (6)    Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Absät-
                                                                                            zen 3 und 4 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht
         (2)    Sie können nur in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) ausdrück-          zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung
                lich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwider-              unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen
                ruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben                 zur Verfügung gestellt haben.
                soll. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Be-
                zugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten
                aufgehoben werden.                                                   § 21   Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung
                                                                                            erfahren?
                Abtretung und Verpfändung
                                                                                     (1)    Ab dem zweiten Versicherungsjahr erhalten Sie von uns einmal
         (3)    Sie können Ihre Ansprüche und Rechte aus dem Versicherungs-                 jährlich eine Information zu Ihrem Vertrag. Sie können dieser Mit-
                vertrag auch an Dritte abtreten oder verpfänden, soweit derartige           teilung den Wert der Ihnen gutgeschriebenen Anteileinheiten so-
                Verfügungen rechtlich möglich sind.                                         wie den Wert des Deckungskapitals entnehmen. Sie können aber
                                                                                            auch unabhängig von diesen Mitteilungen zu jeder anderen Zeit
                Anzeige                                                                     den Wert des Deckungskapitals Ihrer Versicherung bei uns erfra-
                                                                                            gen.
         (4)    Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sowie eine
                Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen und Rechten aus            (2)    Der Wert einer Anteileinheit wird auch auf den Internetseiten der
                dem Versicherungsvertrag sind uns gegenüber nur und erst dann               Fondsgesellschaften börsentäglich veröffentlicht.
                wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform
                (z. B. per Brief oder E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisherige
                Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsneh-        § 22   Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert
                mer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie be-               in Rechnung?
                reits zuvor Verfügungen (z. B. Abtretung, Verpfändung) getroffen
                haben.                                                                      Wird aus von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Ver-
                                                                                            waltungsaufwand verursacht, so können wir Ihnen die daraus ent-
                Rechtsübergang im Wege der Erbfolge                                         stehenden Kosten als pauschale Abgeltungsgebühr in Rechnung
                                                                                            stellen.
         (5)    Gehen Ansprüche und Rechte aus dem Versicherungsvertrag in-                 Die gültigen pauschalen Abgeltungsgebühren entnehmen Sie
                folge des Todes einer berechtigten Person auf deren Erben über,             bitte den „Bestimmungen über Gebühren zur fondsgebundenen
                so können wir zum Nachweis des Erbrechts die Vorlage eines                  Rentenversicherung mit Garantieleistung“, die als Anhang beige-
                Erbscheines verlangen.                                                      fügt sind. Diese Bestimmungen sind Bestandteil dieser Bedingun-
                                                                                            gen.

         § 20   Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift                                   Sofern Sie uns nachweisen, dass die der pauschalen Abgel-
                und Ihres Namens? Sonstige Mitteilungs-                                     tungsgebühr zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entwe-
                                                                                            der dem Grunde nach nicht zutreffen oder die Kosten wesentlich
                pflichten.                                                                  niedriger zu beziffern sind, entfällt sie bzw. wird – im letzteren Fal-
                                                                                            le – entsprechend herabgesetzt.
         (1)    Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich
                mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir
                eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem       § 23   Welches Recht findet auf Ihren Vertrag An-
                Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können. In              wendung? Welche Vertragssprache gilt?
                diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des
                eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn        (1)    Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
                Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und                   land Anwendung.
                Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
                                                                                     (2)    Die Vertragssprache ist Deutsch.
         (2)    Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. (1) entsprechend.

         (3)    Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,            § 24   Wo ist der Gerichtsstand?
                Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und
                Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die         (1)    Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt
                hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei                 sich die örtliche gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz.
                Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsabschluss oder                 Sind Sie eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zu-


- 16 -

[Seite 17]
       ständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren             Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und
       Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnli-               einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
       chen Aufenthalt haben.
                                                                                  Rechtsweg
(2)    Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versi-        (5)   Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
       cherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das              schreiten.
       für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort
       Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Sind Sie eine juris-         Unser Beschwerdemanagement
       tische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach Ihrem       (6)   Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wen-
       Sitz oder Ihrer Niederlassung.                                             den. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver-
                                                                                  fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
(3)    Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen
       Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die            uniVersa Lebensversicherung a.G.
       Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.             Kundenzufriedenheit
       Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren          Sulzbacher Str. 1-7
       Sitz oder Ihre Niederlassung ins Ausland verlegen.                         90489 Nürnberg

                                                                                  Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben:
§ 25   Unter welchen Voraussetzungen können                                       kundenzufriedenheit@universa.de
       die vorstehenden Bedingungen geändert
       werden?

(1)    Gemäß § 164 VVG können wir eine Bestimmung in den vorste-
       henden Bedingungen, welche durch höchstrichterliche Entschei-
       dung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam
       erklärt worden ist, durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies
       zur Fortführung des Vertrages notwendig ist oder das Festhalten
       an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch
       unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
       eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese neue Regelung
       ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die
       Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.

(2)    Die neue Regelung nach Abs. (1) wird zwei Wochen, nachdem
       Ihnen die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe
       mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.


§ 26   An wen können Sie sich wenden, wenn Sie
       mit uns einmal nicht zufrieden sind?
(1)    Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder
       eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge-
       wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
       nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.

       Versicherungsombudsmann
(2)    Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombuds-
       mann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit
       wie folgt:

       Versicherungsombudsmann e.V.
       Postfach 080632
       10006 Berlin
       E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
       Internet: www.versicherungsombudsmann.de

       Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und
       für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir ha-
       ben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzuneh-
       men.

(3)    Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. über
       eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können
       Sie sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://
       ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird
       dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann
       weitergeleitet.

       Versicherungsaufsicht
(4)    Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei-
       nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kön-
       nen Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden.
       Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
       Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen
       Kontaktdaten sind:

       Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
       Sektor Versicherungsaufsicht
       Graurheindorfer Straße 108
       53117 Bonn
       E-Mail: poststelle@bafin.de


                                                                                                                                                     - 17 -

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          LVB-004 01.22

                           Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung
                                           mit Garantieleistung mit Dynamik
               (Versicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung)


         §1        Nach welchem Maßstab erfolgt die planmä-                                      §4    Welche sonstigen Bestimmungen gelten für
                   ßige Erhöhung der Beiträge?                                                         die Erhöhung der Versicherungsleistungen?
         (1)       Der Beitrag für diese Versicherung erhöht sich jährlich wie mit Ih-           (1)   Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages geltenden Be-
                   nen vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert.                             dingungen und getroffenen Vereinbarungen, auch die Bezugs-
                                                                                                       rechtsverfügung, erstrecken sich ebenfalls auf die Erhöhung der
         (2)       Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungs-                       Versicherungsleistungen, soweit nicht in Abs. (2) etwas anderes
                   leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.                                         bestimmt ist.

         (3)       Die Erhöhungen erfolgen längstens bis fünf Jahre vor Ablauf der               (2)   § 15 der „Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene
                   Beitragszahlungsdauer.                                                              Rentenversicherung mit Garantieleistung“ gilt auch für die Erhö-
                                                                                                       hungsversicherung.

         §2        Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträ-
                   ge und Versicherungsleistungen?                                               §5    Wann werden die Erhöhungen ausgesetzt?
         (1)       Die Erhöhungen der Beiträge und der Versicherungsleistungen                   (1)   Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum Ende des
                   erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns (Erhö-                      ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widersprechen.
                   hungstermin).
                                                                                                 (2)   Das Recht auf weitere Erhöhungen erlischt, wenn Sie mehr als
         (2)       Sie erhalten vor dem Erhöhungstermin einen Nachtrag zum Versi-                      zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen
                   cherungsschein über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus                       Gebrauch machen.
                   der jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.
                                                                                                 (3)   Ist bei Ihrer Versicherung eine Stundung der Beiträge vereinbart,
                                                                                                       so erfolgen in dieser Zeit keine Erhöhungen.
         §3        Wonach errechnen sich die erhöhten Versiche-
                   rungsleistungen bzw. die erhöhten Beiträge?
                   Die Erhöhung der Versicherungsleistungen errechnet sich nach
                   dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter1
                   der versicherten Person, der restlichen Beitragszahlungsdauer
                   und Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit nach den Rech-
                   nungsgrundlagen der bestehenden Versicherung.


                   1
                    Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein
                   bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet
                   wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind.
- 18 -

[Seite 19]
  LVB-004 01.25

           Besondere Bedingungen für die Zusatzversicherung mit Optionsrecht auf
                Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute
        Gesundheitsprüfung oder Kapitalzahlung bei Invalidität zu einer aufgeschobenen
              klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung (BU-Opti)

§1         Was ist versichert?                                                    (3)   Das Optionsrecht können Sie nur innerhalb von sechs Monaten
                                                                                        nach Beginn eines der in Abs. (1) a) bis e) genannten Ereignisse,
           Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversi-                    spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres der versicherten
           cherung ohne erneute Gesundheitsprüfung                                      Person, in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) ausüben. Das
                                                                                        Vorliegen eines der in Abs. (1) a) bis e) genannten Ereignisse ist
(1)        Sie können während der Vertragslaufzeit dieser Zusatzversiche-               uns innerhalb der in Satz 1 genannten Frist nachzuweisen. Zu
           rung für die versicherte Person eine Berufsunfähigkeitsversiche-             diesem Zweck ist uns mit Ausübung des Optionsrechtes im Ori-
           rung nach den dann für das Neugeschäft geltenden Versiche-                   ginal bzw. als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen im Fall des
           rungsbedingungen und Annahmerichtlinien abschließen, ohne                    Buchstaben:
           dass eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet, sofern
                                                                                        a) der Ausbildungsvertrag;
           - die versicherte Person das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet
             hat,                                                                       b) der Ausbildungsvertrag;

           - nicht schwerbehindert nach Abs. (7) b) oder pflegebedürftig                c) die Ernennungsurkunde;
             nach Abs. (7) a) ist und
                                                                                        d) ein Nachweis über die erfolgreiche Beendigung der Fach-
           - keine schwere Krankheit nach Abs. (7) c) vorliegt.                            schul-, Fachhochschul- bzw. Hochschulausbildung und der
                                                                                           Arbeits- / Dienstvertrag bzw. die Gewerbeanmeldung (bei Frei-
           Das Optionsrecht gilt für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit:              beruflern: die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Fi-
                                                                                           nanzamt);
           - einer vollständigen Beitragsbefreiung,
                                                                                        e) ein Ausweisdokument (Kinderreisepass, ePass oder Personal-
           -	einer versicherten Jahresrente in Höhe von bis zu 15.000 EUR                 ausweis) sowie eine Bestätigung über den Schülerstatus.
              und
                                                                                        Wird eines der in Abs. (1) a) bis e) genannten Ereignisse inner-
           -	einer maximalen Vertragslaufzeit bis zum rechnungsmäßigen1                halb der Frist nach Abs. (3) Satz 1 nachgewiesen, beginnt die
              67. Lebensjahr der versicherten Person.                                   Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Ersten des Monats, der
                                                                                        auf den Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechtes folgt. Wird
           Die Ausübung des Optionsrechtes ist möglich, wenn die versi-                 der Nachweis nicht innerhalb der Frist nach Abs. (3) Satz 1 er-
           cherte Person nachweislich:                                                  bracht, erlischt das Optionsrecht für das jeweilige Ereignis.

           a) eine betriebliche Berufsausbildung (duales System) in einem         (4)   Nach Ausüben des Optionsrechtes errechnet sich der Beitrag
              staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in der eine Ausbil-               für die Berufsunfähigkeitsversicherung insbesondere nach dem
              dungsvergütung gewährt wird, beginnt oder                                 dann für das Neugeschäft geltenden Tarif des Versicherers, dem
                                                                                        Versicherungsumfang, dem ausgeübten Beruf und dem dann er-
           b) eine schulische Berufsausbildung mit staatlich anerkanntem                reichten Eintrittsalter der versicherten Person.
              Abschluss, in der eine Ausbildungsvergütung gewährt wird,
              beginnt oder                                                        (5)   - unbesetzt -

           c) eine Ausbildung im Vorbereitungsdienst als Beamter auf Wi-          (6)   Kapitalzahlung bei Invalidität
              derruf beginnt oder
                                                                                        a) Sie haben das Recht unter den Voraussetzungen des Absatz
           d) nach erfolgreich abgeschlossener Fachschul-, Fachhoch-                       (10), eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe von 30.000 EUR
              schul- bzw. Hochschulausbildung erstmalig ein nicht nur ge-                  zu verlangen, wenn
              ringfügiges Beschäftigungsverhältnis beginnt bzw. erstmalig
              eine nicht nur geringfügige selbstständige oder freiberufliche                - eine unfreiwillige Verletzung oder Erkrankung bei der ver-
              Tätigkeit aufnimmt. Als Maßstab für die Geringfügigkeit gelten                  sicherten Person
              die Regelungen des § 8 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB                     - nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten ab Versiche-
              IV) oder                                                                        rungsbeginn,
                                                                                            - während der Vertragslaufzeit dieser Zusatzversicherung
              das 15. Lebensjahr vollendet hat                                              - nach Vollendung des 2. Lebensjahres und vor Vollendung
                                                                                              des 30. Lebensjahres
              und zu diesem Zeitpunkt Schüler an einer allgemeinen Schule
              in der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II ist.                             zur Invalidität im Sinne des Abs. (7) führt und die versicherte
                                                                                            Person einen Zeitraum von 30 Tagen nach Eintritt der Invalidi-
           Als allgemeine Schulen gelten allgemeinbildende und berufliche                   tät überlebt.
           Schulen in staatlicher, privater oder kirchlicher Trägerschaft. All-
           gemeine Schulen in der Sekundarstufe I sind Hauptschulen, Re-                    Die Wartezeit von drei Monaten gilt nicht, wenn die Invalidität
           alschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, allgemeine Schulen                       im Sinne des Abs. (7) durch einen Unfall im Sinne des Abs. (6)
           in der Sekundarstufe II sind die gymnasiale Oberstufe an einem                   b) Satz 2 und 3 verursacht wurde.
           Gymnasium, beruflichem Gymnasium, Fachgymnasium oder an
           einer Gesamtschule sowie Berufsfachschulen, Fachoberschulen                      Bei Kapitalzahlung endet diese Zusatzversicherung und damit
           und Berufsoberschulen.                                                           das Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsver-
                                                                                            sicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung (s. § 2 b)).
           Wenn zum Zeitpunkt der Optionsausübung im Rahmen unserer
           Produktpalette mehrere Berufsunfähigkeitsversicherungen ver-                 b) Tritt Invalidität im Sinne des Abs. (7) vor Vollendung des 2. Le-
           fügbar sind, gilt das Optionsrecht für eine Berufsunfähigkeitsver-              bensjahres ein, kann eine Kapitalzahlung nur verlangt werden,
           sicherung, die nicht nach Berufsgruppen unterscheidet.                          wenn die Invalidität im Sinne des Abs. (7) Folge eines Unfal-
                                                                                           les im Sinne dieser Bedingung ist und die versicherte Person
(2)        - entfällt -                                                                    einen Zeitraum von 30 Tagen nach Eintritt der Invalidität über-
                                                                                           lebt. § 3 gilt entsprechend.

                                                                                        1
                                                                                         Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein
                                                                                        bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet
                                                                                        wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind.                     - 19 -

[Seite 20]
                                                                                                 - Kutane Lymphome, außer bei Behandlung mittels Chemo-
               Ein Unfall im Sinne dieser Bedingung liegt vor, wenn die ver-                       therapie und/oder Bestrahlung
               sicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper
               wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheits-                - Mikroinvasives Karzinom der Brust (histologisch klassifi-
               schädigung erleidet.                                                                ziert als T1mic), außer bei Behandlung mittels Mastekto-
                                                                                                   mie, Chemotherapie oder Bestrahlung
               Als Unfall gilt auch, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung der
               versicherten Person an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk                     - Mikroinvasives Karzinom der Zervix Uteri (histologisch
               verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln ge-                         klassifiziert als Stadium IA1), außer bei Behandlung mit-
               zerrt oder zerrissen werden.                                                        tels Hysterektomie, Chemotherapie oder Bestrahlung

         (7)   Invalidität im Sinne dieser Bedingungen liegt vor bei:                           - Chronisches Nierenversagen – mit regelmäßiger Blutwä-
                                                                                                  sche;
               a) Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 und 15 (Pflegegrad II
                  bis V) Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der Fassung                     Chronisches und irreversibles Versagen beider Nieren, auf-
                  vom 01.01.2025. Bei Pflegegrad I liegt keine Invalidität im Sin-                grund dessen eine regelmäßige Blutwäsche (Hämodialyse
                  ne dieser Bedingungen vor.                                                      oder Peritonealdialyse) durchgeführt werden muss. Die
                                                                                                  Notwendigkeit der Dialysebehandlung muss durch einen
                  Wir sind berechtigt, den Zeitpunkt des Eintritts der Pflegebe-                  Facharzt für Nephrologie bestätigt werden. Das versicherte
                  dürftigkeit selbst zu prüfen.                                                   Ereignis tritt mit Beginn der Dialysebehandlung ein.

               b) einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50                              Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:
                  (Schwerbehinderung) im Sinne des § 2 Abs. (2) Neuntes Buch                      Akutes, reversibles Nierenversagen mit vorübergehender
                  Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der Fassung vom 01.01.2025.                        Dialysepflichtigkeit.
                  Danach sind Menschen schwerbehindert, wenn bei ihnen ein
                  Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie                       - Organ- oder Knochenmarkstransplantation;
                  ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Be-
                  schäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 dieses                    Versichert ist die erfolgte allogene oder isogene Transplan-
                  Gesetzes rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbu-                         tation von
                  ches haben.
                                                                                                 - Herz,
                  Wir sind berechtigt, den Zeitpunkt des Eintritts des Grads der                 - Niere,
                  Behinderung selbst zu prüfen.                                                  - Leber (einschließlich Leberteiltransplantation),
                                                                                                 - Lunge (einschließlich Lungenteiltransplantation),
               c) Schwerer Krankheit (Dread Disease);                                            - Knochenmark (allogene Stammzelltransplantation mit vor-
                                                                                                   heriger Knochenmarksablation),
                  Als schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen gelten:                      - Dünndarm oder
                                                                                                 - Bauchspeicheldrüse
                  - Krebs – mit Ausnahme von Frühstadien
                                                                                                  von einem Spender auf die versicherte Person.
                    Diagnose eines bösartigen Tumors (Krebs), der durch un-
                    kontrolliertes Wachstum maligner Zellen, Eindringen in um-                    Die Transplantation von Gesicht (partiell und komplett),
                    liegendes Gewebe sowie einer Tendenz zur Metastasierung                       Hand, Arm oder Bein (sogenannte composite tissue allograft
                    gekennzeichnet ist. In die Deckung eingeschlossen sind                        transplants) sind ebenfalls gedeckt. Die Durchführung und
                    Leukämien, bösartige Tumore des Lymphsystems (maligne                         Notwendigkeit der Transplantation muss durch einen Fach-
                    Lymphome) und das myelodysplastische Syndrom. Die Dia-                        arzt bestätigt und durch entsprechende Befunde begründet
                    gnose muss durch eine feingewebliche Untersuchung (His-                       werden.
                    tologie) gesichert und von einem Facharzt bestätigt werden.
                                                                                                  Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:
                    Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind nachfolgen-
                    de frühe Krebsstadien oder Krebsvorstufen:                                     - Transplantation von anderen Organen, Körperteilen
                                                                                                     oder Geweben (einschließlich der Kornea)
                    - Jeder Tumor, der histologisch als prämaligne, nicht-inva-
                      siv oder als Carcinoma in situ (einschließlich des ductalen                  - Transplantation von Inselzellen des Pankreas
                      Carcinoma in situ der Brust) eingestuft wird
                                                                                                   - Transplantation von Stammzellen mit Ausnahme der
                    - Prostatakrebs, der histologisch nicht einen Gleason-Score                      Knochenmarkstransplantation
                      über 6 oder nicht ein klinisches TNM-Stadium von mindes-
                      tens T2N0M0 aufweist                                           (8)    Fachärzte im Sinne dieser Bedingungen sind approbierte Fach-
                                                                                            ärzte, die in Deutschland niedergelassen oder in einem Kranken-
                    - Chronisch lymphatische Leukämie im Stadium Binet A                    haus tätig sind. Wir können auch auf Antrag Ärzte, die in einem
                                                                                            anderen Staat eine Zulassung besitzen, als Facharzt im Sinne
                    - Basalzellkarzinom (Basaliom) und Plattenepithelkarzi-                 dieser Bedingungen anerkennen.
                      nom der Haut sowie das maligne Melanom Stadium IA
                      (T1aN0M0)                                                      (9)    Bis zu unserer Entscheidung über die Leistungspflicht müssen
                                                                                            Sie die Beiträge für diese Zusatzversicherung in voller Höhe wei-
                    - Schilddrüsenkrebs mit einer Tumorgröße von weniger                    ter entrichten; zu viel gezahlte Beiträge werden wir jedoch bei An-
                      als 1 cm Durchmesser und histologisch klassifiziert als               erkennung der Leistungspflicht zurückzahlen.
                      T1N0M0
                                                                                     (10)   Abweichend von der Bezugsberechtigung der Hauptversi-
                    - Papilläres Mikrokarzinom der Blase histologisch klassifi-             cherung darf die Kapitalauszahlung nur an folgende Perso-
                      ziert als Ta                                                          nen gehen:

                    - Monoklonale Gammopathie unklarer Signifikanz                          -   die versicherte Person,
                                                                                            -   ein (naher) Angehöriger der versicherten Person nach § 7
                    - Polyzythämia rubra vera und essentielle Thrombozythä-                     Pflegezeitgesetz bzw. § 15 Abgabenordnung,
                      mie                                                                   -   der oder die gesetzliche(n) Vertreter der versicherten Person
                                                                                                oder
                    - MALT-Lymphom des Magens bei ausschließlicher Be-                      -   ein Treuhänder der versicherten Person.
                      handlung mittels Helicobacter-Eradikation
                                                                                            Die Einschränkung der Bezugsrechtsbestimmung liegt im
                    - Gastrointestinaler Stromatumor (GIST) im Stadium 1 oder               Sinn und Zweck dieser Versicherung.
                      2 nach der AJCC-Klassifikation
                                                                                     (11)   - unbesetzt -


- 20 -

[Seite 21]
§2    Wann endet diese Zusatzversicherung?                                        a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Invalidität;

      Diese Zusatzversicherung endet:                                             b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person ge-
                                                                                     genwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben,
      a) mit dem Beginn der Berufsunfähigkeitsversicherung nach                      über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer
         wirksamer Ausübung des Optionsrechtes nach § 1 Abs. (3);                    des Leidens;

      b) bei Wahl der Kapitalzahlung 30 Tage nach dem Invalidität nach            c) Ihre Erklärung, dass Sie die Kapitalzahlung wählen und da-
         § 1 Abs. (7) bis (9) eingetreten ist;                                       durch das Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähig-
                                                                                     keitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung aufge-
      c) bei Ableben der versicherten Person;                                        ben;

      d) mit Wirksamwerden der Kündigung;                                         bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich:

      e) mit Vollendung des 30. Lebensjahres der versicherten Person.             d) der Bescheid über die Pflegebedürftigkeit gemäß Sozialge-
                                                                                     setzbuch der Pflegekasse bzw. der Pflegeversicherung;

§3    In welchen Fällen ist der Anspruch auf die                                  e) eine Darstellung der Ursachen für den Eintritt der Pflegebe-
      Kapitalzahlung bei Invalidität ausgeschlossen?                                 dürftigkeit;

(1)   Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht – mit Ausnahme                f) ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbehandler, die
      von § 1 Abs. (6) b) – unabhängig davon, wie es zu der Invalidität              die versicherte Person gegenwärtig behandeln oder behandelt
      gekommen ist.                                                                  oder untersucht haben, über Art und Umfang der Pflegebedürf-
                                                                                     tigkeit;
(2)   Wir leisten jedoch nicht, wenn die Invalidität verursacht ist:
                                                                                  g) eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit
      a) durch Unfälle auf Grund von Geistes- und Bewusstseinsstö-                   der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege;
         rungen, soweit diese auf Trunkenheit oder suchterzeugenden
         Mitteln beruhen, sowie durch Krankheiten, die durch suchter-             h) gegebenenfalls andere Leistungsbescheide des Versiche-
         zeugende Mittel verursacht wurden. Es besteht jedoch Ver-                   rungsträgers der gesetzlichen oder privaten Pflegeversiche-
         sicherungsschutz, wenn die versicherte Person das 12. Le-                   rung.
         bensjahr noch nicht vollendet hat;
                                                                                  bei Schwerbehinderung zusätzlich:
      b) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere
         Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unru-              i) der Bescheid des Versorgungsamts über die Schwerbehinde-
         hestifter teilgenommen hat; wir werden jedoch leisten, wenn                 rung.
         die Ursache der Invalidität in unmittelbarem oder mittelbarem
         Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht, denen                  bei schwerer Krankheit zusätzlich:
         die versicherte Person während eines Aufenthaltes außerhalb
         Deutschlands ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv betei-              j) ausführliche Berichte der Fachärzte aus dem jeweiligen medi-
         ligt war;                                                                   zinischen Fachgebiet, die die versicherte Person gegenwärtig
                                                                                     behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben zur Bestäti-
      c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch                   gung des Vorhandenseins einer schweren Krankheit unter An-
         eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Per-                 gabe der vollständigen wissenschaftlichen Diagnosen und der
         son;                                                                        erhobenen Befunde.

      d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit, absichtliche             Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Anspruchserhebende
         Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. Wenn uns je-               zu tragen.
         doch nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem
         die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krank-         (2)   Wir können außerdem - dann allerdings auf unsere Kosten - wei-
         hafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden sind,                tere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte
         werden wir leisten;                                                      sowie notwendige Nachweise verlangen, insbesondere zusätzli-
                                                                                  che Auskünfte und Aufklärungen.
      e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versi-
         cherungsnehmer, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Sorge-
         berechtigter vorsätzlich die Invalidität der versicherten Person   §5    Was gilt bei Verletzung der Mitwirkungs-
         herbeigeführt haben;                                                     pflicht nach § 4?
      f)   unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz             Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 4 von Ihnen, der ver-
           von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder                 sicherten Person, deren gesetzlicher Vertreter oder dem An-
           den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung            spruchserhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der
           von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, so-            Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung
           fern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind,            einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in
           das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden und                 einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhält-
           zu einer nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungs-               nis zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass
           bedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen                Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben. Der
           führt, so dass die Erfüllbarkeit der zugesagten Versicherungs-         Anspruch auf Kapitalzahlung bei Invalidität bleibt jedoch insoweit
           leistungen nicht mehr gewährleistet ist und dies von einem             bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung
           unabhängigen Treuhänder gutachterlich bestätigt wird.                  oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Die vollständige
                                                                                  oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch
(3)   Im Übrigen bestehen spezielle Ausschlüsse und Einschränkun-                 gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hinge-
      gen für einzelne Krankheiten. Diese Ausschlüsse und Einschrän-              wiesen haben.
      kungen sind unter der Definition der einzelnen Krankheit in § 1
      Abs. (7) c) aufgeführt.
                                                                            §6    Wie ist das Verhältnis zur Hauptversiche-
                                                                                  rung?
§4    Welche Mitwirkungspflichten sind zu beach-
      ten, wenn eine Kapitalzahlung bei Invalidität                         (1)   Die Zusatzversicherung bildet mit der Versicherung, zu der sie
                                                                                  abgeschlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie
      verlangt wird?                                                              kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Wenn
                                                                                  der Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung endet, er-
(1)   Wird wegen Invalidität nach § 1 Abs. (7) bis (9) die Kapitalzahlung         lischt auch diese Zusatzversicherung ohne Anspruch auf einen
      verlangt, so sind uns unverzüglich folgende Unterlagen im Origi-            Rückkaufswert oder eine beitragsfreie Leistung.
      nal bzw. als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen:


                                                                                                                                                         - 21 -

[Seite 22]
         (2)   Die Zusatzversicherung können Sie für sich allein kündigen. Bei              Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgut-
               Kündigung erlischt diese Zusatzversicherung ohne Anspruch auf                schrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert,
               einen Rückkaufswert oder eine beitragsfreie Leistung.                        ansonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnom-
                                                                                            men. Die Höhe der Überschussanteilsätze wird jedes Jahr vom
         (3)   Wird die Hauptversicherung beitragsfrei gestellt, so erlischt die-           Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwort-
               se Zusatzversicherung ohne Anspruch auf einen Rückkaufswert                  lichen Aktuars festgelegt (Überschussdeklaration). Dabei achtet
               oder eine beitragsfreie Leistung.                                            er darauf, dass die Verteilung verursachungsorientiert erfolgt.
                                                                                            Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdeklaration
                                                                                            Anteile an dem auf Ihren Gewinnverband entfallenden Teil des
         §7    Wie sind Sie an unseren Überschüssen be-                                     Überschusses. Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in
               teiligt?                                                                     unserem Geschäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei
                                                                                            uns jederzeit anfordern.
               Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß
               § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an den Über-                   Ab Versicherungsbeginn erhält Ihre Zusatzversicherung eine
               schüssen und ggf. an den Bewertungsreserven (Überschussbe-                   Überschussbeteiligung in Form einer Erhöhung der Kapitalzah-
               teiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch             lung bei Invalidität im Sinne dieser Bedingungen. Der Erhöhungs-
               Null Euro betragen.                                                          betrag der Kapitalzahlung wird jährlich neu festgesetzt.

               In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen,                     (3)   Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir die-
                • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss                se Ihrem Vertrag zu?
                  unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwen-
                  den (Abs. (1)),                                                           Die Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtli-
                • wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. (2)),              chen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichti-
                • wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem                  gen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei
                  Vertrag zuordnen (Abs. (3)),                                              wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an.
                • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertra-
                  ges nicht garantieren können (Abs. (4)) und                               Die Höhe der Bewertungsreserven wird jährlich neu ermittelt. Bei
                • wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Abs.              Wahl der Kapitalauszahlung bei Invalidität (§ 1 Abs. (6)) sowie
                  (5)).                                                                     bei Beendigung der Zusatzversicherung aufgrund Vollendung des
                                                                                            30. Lebensjahres der versicherten Person (§ 2 Buchstabe e)) be-
         (1)   Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen                    teiligen wir Sie an den Bewertungsreserven. Die Beiträge dieser
               Überschuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir                        Versicherung sind so kalkuliert, dass sie für die Deckung von In-
               diesen?                                                                      validisierung und des Risikos der späteren BU-Versicherung ohne
                                                                                            Gesundheitsfragen benötigt werden. Für die Bildung von Kapital-
               Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres                   erträgen stehen deshalb keine oder allenfalls geringfügige Beträ-
               Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und                 ge zur Verfügung, sodass auch keine oder nur geringfügige Be-
               aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahres-          wertungsreserven entstehen. Da die Ermittlung und rechnerische
               abschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für             Zuordnung der Bewertungsreserven auf die einzelnen Versiche-
               die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge              rungsverträge nach einem verursachungsorientierten Verfahren
               zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen             zu erfolgen hat, ergibt sich für BU-Opti-Versicherungen praktisch
               Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Min-                  keine Beteiligung an den Bewertungsreserven.
               destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindest-
               zuführungsverordnung).                                                       Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die
                                                                                            Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent-
               Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses                  fällt.
               führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit
               wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussbe-       (4)   Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung
               rechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn                 nicht garantieren?
               der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankun-
               gen des Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rück-                 Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen
               stellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für         ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt be-
               die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden.                 einflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung
               Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hier-               des versicherten Risikos, des Kapitalmarkts und der Kosten. Die
               von mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen.                           Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garan-
                                                                                            tiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen.
               Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres
               Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung                 (5)   Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?
               zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht.
                                                                                            Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jähr-
               Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherun-              lich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auch auf
               gen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversiche-                 unserer Internetseite (www.universa.de). Den Geschäftsbericht
               rungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Bestandsgrup-                    können Sie außerdem bei uns jederzeit anfordern.
               pen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken
               zu berücksichtigen.                                                          Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich, erst-
                                                                                            mals ein Jahr nach Vertragsbeginn. Dabei berücksichtigen wir die
         (2)   Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?                            Überschussbeteiligung Ihres Vertrages.

               Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge
               wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu          §8    Wann kann der Beitrag angepasst werden?
               bilden wir innerhalb der Bestandsgruppen Gewinnverbände. Ihre
               Zusatzversicherung gehört zum Gewinnverband „Invaliditäts-Zu-          (1)   Gemäß § 163 VVG sind wir berechtigt, bei einer nicht nur vorüber-
               satzversicherung-2025“ im Abrechnungsverband „Übrige Tarife,                 gehenden und nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungs-
               aber ohne Sonstige Lebensversicherung“ in der Bestandsgruppe                 bedarfs gegenüber den Rechnungsgrundlagen des vereinbarten
               „Inlandsgeschäft / Einzelversicherung mit Überschussbeteiligung,             Beitrags, auch für bestehende Versicherungen den Beitrag für
               bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsunternehmen getra-                 diese Zusatzversicherung entsprechend den berichtigten Berech-
               gen wird“.                                                                   nungsgrundlagen neu festzusetzen. Voraussetzung ist, dass der
                                                                                            neu festgesetzte Beitrag angemessen und erforderlich ist, um die
               Sie ist grundsätzlich gesondert am Überschuss des Abrechnungs-               dauerhafte Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleis-
               verbandes beteiligt. Wir verteilen den Überschuss in dem Maß, wie            ten und ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen
               die Bestandsgruppen und Gewinnverbände zu seiner Entstehung                  und die oben genannten Voraussetzungen für die Änderung über-
               beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein Gewinn-                  prüft und bestätigt hat.
               verband nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen, be-
               steht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung.                      Die Neufestsetzung des Beitrages ist insoweit ausgeschlossen,
                                                                                            als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder


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      Neukalkulation unzureichend kalkuliert waren und ein ordentli-
      cher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere anhand der
      zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrund-
      lagen hätte erkennen müssen.

(2)   Sie können verlangen, dass anstelle einer Erhöhung des Beitra-
      ges nach Abs. (1) die Versicherungsleistung entsprechend herab-
      gesetzt wird.

(3)   Beitragsänderungen und die Herabsetzung der Versicherungs-
      leistung werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf
      die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Herabsetzung und der
      hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.

(4)   Die Mitwirkung des Treuhänders nach Abs. (1) entfällt, wenn die
      Neufestsetzung oder die Herabsetzung der Versicherungsleis-
      tung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf.

(5)   Sind Sie mit der Zahlung des neu festgesetzten Beitrages nicht
      einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang
      unserer Benachrichtigung diese Zusatzversicherung mit soforti-
      ger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Fäl-
      ligkeit des neu festgesetzten Beitrages.


§9    Welche Regelungen gelten sonst noch?
      Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, fin-
      den die "Allgemeine Bedingungen für die klassische Rentenver-
      sicherung" bzw. sofern dieser Tarif zu einer fondsgebundenen
      Rentenversicherung abgeschlossenen wurde, die "Allgemeine
      Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung" oder
      bei Abschluss zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung
      mit Garantieleistung die „Allgemeine Bedingungen für die fonds-
      gebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung“ sinngemäß
      Anwendung.


                                                                         - 23 -

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 LVB-004 01.22

             Bestimmungen über Gebühren zur fondsgebundenen Rentenversicherung
                                    mit Garantieleistung


Diese Bestimmungen sind Bestandteil der Ihrer Versicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen.

                                     • Rückläufer im Lastschriftverfahren
                                      (sofern vom Kunden zu vertreten)                                 Kosten, die der uniVersa von Dritten
 Inkasso
                                     • schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von                     in Rechnung gestellt werden
                                       Folgebeiträgen, Verzug von Beiträgen
                                                                                                             1 % des Anlageguthabens,
 Abgänge                             • Übertragung der Fondsanteile bei Rentenbeginn
                                                                                                                   max. 150 EUR
                                     • Bearbeitung von Teilauszahlungen während                            2 % des Auszahlungsbetrags,
 Verwaltungsvorgänge                   der Rentenbezugszeit                                                       mind. 150 EUR
                                     • Wiederinkraftsetzung                                                              75 EUR

Werden mehrere Geschäftsvorfälle zeitlich zusammenhängend in Anspruch genommen, wird die jeweils höchste Einzelgebühr erhoben.
Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem jeweiligen Gebührensatz (pauschale Abgeltungsgebühr) zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder
dem Grunde nach nicht zutreffen oder die Kosten wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt er bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend herab-
gesetzt.

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Sitz der Gesellschaft: Nürnberg
Registergericht: Nürnberg, HRB 355
                                     Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Aufsichtsrat
Karl-Bernd Telger (Vors.)

Vorstand
Frank Sievert (Sprecher),
Jutta Holzmann,
Stefan Krause,
Dr. Marco Wimmer

Hauptverwaltung Nürnberg
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg

Telefon: +49 911 5307-0
E-Mail: info@universa.de
Internet: www.universa.de
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