# Württembergische IndexClever: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-wuerttembergische-indexclever.php
- Rechtlicher Träger: Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-wuerttembergische-indexclever.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen IndexClever](https://www.wuerttembergische.de:443/media/media/ref/pk/bedingungen_avb_1/altersvorsorge_und_bu/IndexClever.pdf), Fassung gültig ab 01.01.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds) | nicht geregelt |  |  |
| Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index) | ja | An den Indexstichtagen bis zum vereinbarten Rentenbeginn können Sie mit dem Deckungskapital Ihres Vertrages jährlich an der Wertentwicklung eines Index partizipieren. | § 1 Abs. 2, Seite 2 |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | ja | Bei dieser Rentenversicherung vereinbaren wir mit Ihnen bereits bei Vertragsabschluss ein Garantie-Kapital. | § 1 Abs. 3, Seite 3 |
| Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbar | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | ja | Als Rechnungszins wird vor Rentenbeginn 0,0% angesetzt. | § 4 Abs. 16, Seite 9 |
| Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben) | ja | Unabhängig von der versicherten Rente garantieren wir Ihnen bereits bei Vertragsabschluss die Zahlung einer garantierten Mindestrente ab dem vereinbarten Rentenbeginn. | § 1 Abs. 4, Seite 3 |
| Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel) | keine | Ist die versicherte Rente niedriger als die garantierte Mindestrente, so wird die garantierte Mindestrente ausgezahlt. | § 1 Abs. 4, Seite 3 |
| Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagen | ja | Zum Rentenbeginn ermitteln wir aus dem vorhandenen Gesamt-Kapital ... und den dann gültigen Rechnungsgrundlagen eine Rente | § 1 Abs. 4, Seite 3 |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | an den Überschüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). | § 4, Seite 5 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | ja | können wir den Index zum nächsten Indexstichtag austauschen. | § 21 Abs. 1, Seite 17 |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn) | ja | Liegt an einem Indexstichtag der vereinbarte Rentenbeginn im nachfolgenden Indexjahr, so ist die Indexbeteiligung ab diesem Indexstichtag | § 4 Abs. 9, Seite 8 |
| Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn) | ja | Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, den Rentenbeginn aufzuschieben, sofern dies im Versicherungsschein dokumentiert ist | § 1 Abs. 7, Seite 3 |
| Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | Sie können den Rentenbeginn vorverlegen, wenn die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet hat | § 1 Abs. 6, Seite 3 |
| Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | längstens bis zum Jahrestag des Versicherungsbeginns, ... der vor der Vollendung des 85. Lebensjahres der versicherten Person liegt. | § 1 Abs. 7, Seite 3 |
| Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente) | ja | Anstelle der Rentenzahlungen können Sie zum vereinbarten Rentenbeginn die vollständige oder teilweise Auszahlung einer Kapitalabfindung verlangen. | § 1 Abs. 8, Seite 4 |
| Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginn | ja | uns der Antrag auf Kapitalabfindung spätestens 2 Wochen vorher zugegangen ist. | § 1 Abs. 8, Seite 4 |
| Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente) | ja | Eine teilweise Kapitalabfindung ist nur möglich, wenn die verbleibende, ab Rentenbeginn garantierte, monatliche Rente den Betrag von 1 % der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV nicht unterschreitet. | § 1 Abs. 8, Seite 4 |
| Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter) | ja | Haben Sie mit uns eine Rentengarantiezeit vereinbart und stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn während der Rentengarantiezeit, wird die Rentenzahlung bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit in voller Höhe weitergezahlt. | § 1 Abs. 11, Seite 4 |
| Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezug | ja | Die Rentenerhöhung führt jährlich, erstmals ab dem zweiten Rentenbezugsjahr, zu einer Erhöhung der versicherten Rente. | § 4 Abs. 14, Seite 9 |
| Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text) | ja, bis zur Versicherungssumme | sind wir berechtigt, anstelle der Rente eine Kapitalabfindung gemäß Absatz 8 zu erbringen. | § 1 Abs. 5, Seite 3 |
| Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert) | nicht geregelt |  |  |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, so wird das vorhandene Gesamt-Kapital ausbezahlt. | § 1 Abs. 9, Seite 4 |
| Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | so wird bei Tod der versicherten Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn eine Todesfall-Leistung mindestens in Höhe des Einmalbeitrags (ohne ggf. geleistete Zuzahlungen) ausbezahlt. | § 1 Abs. 9, Seite 4 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartner | nicht geregelt |  |  |
| Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person) | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | ja | Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Versicherungsleistung erhalten soll (Bezugsberechtigter), wenn der Versicherungsfall eintritt. | § 7 Abs. 2, Seite 10 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | ja | haben Sie zur Überbrückung vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten einen Anspruch auf eine Stundung der Beiträge oder auf eine befristete Beitragsfreistellung. | § 13 Abs. 1, Seite 12 |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | ja | Eine Stundung der Beiträge kann frühestens nach Zahlung der Beiträge für das erste Jahr und für eine Dauer von höchstens 6 Monaten verlangt werden, bei mehrmaliger Beitragsstundung insgesamt höchstens für 24 Monate während der gesamten Beitragszahlungsdauer. | § 13 Abs. 2, Seite 12 |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | ja | Sie können zur nächsten Beitragsfälligkeit die Reduzierung Ihrer Beiträge verlangen, sofern die reduzierten Beiträge mindestens 300 EUR pro Jahr betragen. | § 9 Abs. 5, Seite 11 |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter) | ja | Anstelle einer Kündigung nach § 17 Absatz 1 können Sie ... in Textform verlangen, von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. | § 14 Abs. 1, Seite 13 |
| Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | ja, bis 250 € | Jede Zuzahlung muss mindestens 250 EUR betragen. | § 12 Abs. 2, Seite 12 |
| Teilentnahmen vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Sie können vor dem vereinbarten Rentenbeginn jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode eine Teilkapitalentnahme (Teilauszahlung) aus Ihrem Deckungskapital in Anspruch nehmen. | § 2 Abs. 2, Seite 4 |
| Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfung | ja | Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. | BB planmäßige Erhöhung § 1 Abs. 2, Seite 19 |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | ja | Sollten Sie zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen, so erlischt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen | BB planmäßige Erhöhung § 5 Abs. 3, Seite 19 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatz | ja | Bei einer Beitragsbefreiung (Tarif BU) ist eine Beitragserhöhung nur dann möglich, wenn keine Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit vorliegt oder vorlag. | § 11 Abs. 1, Seite 12 |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir können Ihnen vor Rentenbeginn ein zu verzinsendes Policendarlehen ... bis zur Höhe von 90 % des Rückkaufswertes | § 2 Abs. 1, Seite 4 |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |  |  |
| Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode ganz oder teilweise in Textform kündigen. | § 17 Abs. 1, Seite 14 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | Der Rückkaufswert ist das bei Kündigung vorhandene Deckungskapital des Versicherungsvertrages. | § 17 Abs. 4, Seite 14 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | ja | Dieser Abzug setzt sich zusammen aus einem Stornoabzug für kollektiv gestellte Solvenzmittel und einem Stornoabzug aufgrund verminderter Kapitalerträge. | § 17 Abs. 5, Seite 14 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | ja | über einen Zeitraum von 5 Jahren, aber nicht länger als bis zum vereinbarten Rentenbeginn und höchstens über die Jahre der Beitragszahlungsdauer. | § 15 Abs. 2, Seite 13 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | Nähere Angaben entnehmen Sie der Ihren Vertragsunterlagen beigefügten Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen. | § 16, Seite 14 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | ja | Sie können eine beitragsfrei gestellte Versicherung wieder in Kraft setzen | § 14 Abs. 4, Seite 13 |
| Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente) | nein | Sie können das Recht auf die Versicherungsleistung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und verpfänden | § 7 Abs. 3, Seite 10 |
| Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz | nicht geregelt |  |  |
| Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen) | nicht geregelt |  |  |
| Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflicht | nicht geregelt |  |  |
| PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zins | nicht geregelt |  |  |
| Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen) | nicht geregelt |  |  |
| Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherung | keine | Dieser Paragraf gilt nur wenn Sie den Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit uns vereinbart haben. | § 20, Seite 16 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | nicht geregelt |  |  |
| Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlung | ja | Wir können vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, ... dass die versicherte Person noch lebt. | § 5 Abs. 2, Seite 10 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |
| Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsse | ja | Sie erhalten jährlich von uns, erstmals nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres, eine Mitteilung, der Sie Ihren aktuellen Vertragsstand entnehmen können. | § 4 Abs. 18, Seite 10 |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen IndexClever

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Versicherungsbedingungen                                                VI. Vorzeitige Beendigung
für die PrivatRente IndexClever                                         § 17    Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?
mit aufgeschobener Rentenzahlung
                                                                        VII. Ihre Obliegenheiten

Sehr geehrte Kundin,                                                    § 18    Was gilt für Mitteilungen, die sich auf                das
sehr geehrter Kunde,                                                            Versicherungsverhältnis beziehen?
                                                                        § 19    Welche weiteren Mitteilungspflichten haben Sie?
als Versicherungsnehmer(in) sind Sie unser(e) Vertrags-                 § 20    Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
partner(in). Die nachfolgenden Bedingungen informieren Sie über         § 21    Wann kann der Index ausgetauscht werden?
die Regelungen, die für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen
und uns gelten.                                                         VIII. Sonstiges

Die in den Bedingungen aufgeführten Rechte und Pflichten be-            § 22    Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
treffen vorrangig den (die) Versicherungsnehmer(in).                    § 23    An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal
                                                                                nicht zufrieden sind?
Ihre                                                                    § 24    Wo ist der Gerichtsstand?
Württembergische Lebensversicherung AG                                  § 25    Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?

                                                                        C      Abkürzungen             für         Gesetze           und
                                                                               Verordnungen
Inhaltsverzeichnis

A      Begriffsbestimmungen                  zu          Ihrer          A      Begriffsbestimmungen zu Ihrer Versiche-
       Versicherung                                                            rung
B      Versicherungsbedingungen                                         Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleich-
                                                                        tern, möchten wir Ihnen vorab einige Begriffe erläutern, die wir im
I.     Leistungsbeschreibung                              und           Folgenden verwenden werden.
       Versicherungsschutz
                                                                        Aufschubdauer
§1      Welche Leistungen erbringen wir?
§2      Wie können Sie einen auftretenden Kapitalbedarf                 Die Aufschubdauer ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum
        decken?                                                         bei Vertragsabschluss vereinbarten Rentenbeginn.
§3      Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
                                                                        Bewertungsreserven
II.    Überschussbeteiligung
                                                                        Wenn der Marktwert einer Kapitalanlage eines Versicherungsun-
§4      Wie erfolgt die Überschuss- und die Indexbeteiligung?           ternehmens über dem Wert liegt, mit dem sie in der für die Über-
                                                                        schussbeteiligung maßgeblichen Bilanz ausgewiesen ist (Buch-
III. Leistungsauszahlung                                                wert), ergeben sich aus der Differenz ihres Markt- und Buchwerts
                                                                        Bewertungsreserven. Die Bewertungsreserven werden im An-
§5      Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung            hang des Geschäftsberichtes ausgewiesen. An unseren Bewer-
        verlangt wird?                                                  tungsreserven beteiligen wir Sie, wie in § 4 beschrieben, entspre-
§6      Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?                   chend den gesetzlichen Vorschriften.
§7      Wer erhält die Versicherungsleistung?
§8      Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen?                     Bezugsberechtigter

                                                                        Der Bezugsberechtigte ist der vom Versicherungsnehmer festge-
IV. Beitragszahlung                                                     legte Empfänger der Versicherungsleistung im Erlebensfall bzw.
§9      Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?              im Todesfall. Nähere Informationen zum Bezugsrecht finden Sie
§ 10    Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig         in § 7.
        zahlen?
§ 11    Wie können Sie Ihre Beiträge erhöhen?                           Deckungskapital (Angespartes Kapital)
§ 12    Wie können Sie Ihre Versicherungsleistungen durch
                                                                        Wir bilden das Deckungskapital, indem wir die eingezahlten Bei-
        Zuzahlungen erhöhen?
                                                                        träge und ggf. die Zuzahlungen abzüglich der tariflichen Kosten
§ 13    Welche Möglichkeiten haben Sie bei vorübergehenden
                                                                        und ggf. der Beitragsanteile für die Risikoübernahme mit einem
        Zahlungsschwierigkeiten?
                                                                        Rechnungszins verzinsen. Gutgeschriebene Erträge erhöhen das
§ 14    Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen?
                                                                        Deckungskapital. Bei Rentenbeginn erhöht sich das Deckungska-
                                                                        pital ggf. einmalig um eine Beteiligung an den Bewertungsreser-
V.     Kosten                                                           ven und den Zeitwert der Indexbeteiligung.
                                                                        Zum Rentenbeginn entspricht das Deckungskapital mindestens
§ 15    Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten
                                                                        dem für diesen Zeitpunkt ermittelten Garantie-Kapital (vgl. § 1 Ab-
        verrechnet?
                                                                        satz 3). Auch in der Rentenbezugszeit führen wir das Deckungs-
§ 16    Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?
                                                                        kapital unter Berücksichtigung der tariflichen Kosten, der Bei-
                                                                        tragsanteile für die Risikoübernahme sowie der Verzinsung mit


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dem bei Rentenbeginn festgelegten Rechnungszins fort. Auszah-             Bei den Versicherungsleistungen ist zu unterscheiden zwischen
lungen von Leistungen (z.B. Renten) reduzieren das Deckungs-              den Ihnen bei Vertragsabschluss garantierten Leistungen und
kapital.                                                                  Leistungen aus Überschüssen, die u.a. von der künftigen Ent-
Bis zum Rentenbeginn verwenden wir zur Berechnung des De-                 wicklung der Verzinsung der Kapitalanlagen, des Index, der Le-
ckungskapitals die Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkula-               benserwartung und der Kosten abhängen und die wir Ihnen des-
tion, in der Rentenbezugszeit die zum Rentenbeginn gültigen               halb bei Vertragsabschluss nicht verbindlich zusagen können. Die
Rechnungsgrundlagen. Das Deckungskapital ist insbesondere                 Leistungen aus Überschüssen können auch insgesamt entfallen.
Grundlage für die Bemessung des Rückkaufswerts (vgl. § 17).               Nähere Informationen zur Überschussbeteiligung finden Sie in
                                                                          § 4.
Deckungsrückstellung
                                                                          Vereinbarter Rentenbeginn
Die Deckungsrückstellung ist eine Reserve, die Lebensversiche-
rer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bilden, um den             Nachfolgend verwenden wir den Begriff „vereinbarter Rentenbe-
ihren Kunden versprochenen Versicherungsschutz gewährleisten              ginn“, wenn wir den bei Vertragsabschluss vereinbarten Renten-
zu können. Sie entspricht dem Betrag, der bereitgestellt werden           beginn meinen. Wir sprechen vom Rentenbeginn bzw. dem Be-
muss, um zusammen mit den künftigen Beiträgen und Zinsen die              ginn der Rentenzahlung, wenn wir - unter Berücksichtigung der
garantierten Versicherungsleistungen finanzieren zu können.               Ihnen eingeräumten Optionen zum Vorverlegen bzw. Aufschie-
                                                                          ben des Rentenbeginns - nicht nur den bei Vertragsabschluss
Indexstichtag                                                             vereinbarten Rentenbeginn meinen.

Der Indexstichtag ist der maßgebliche, jährliche Termin für die In-       Versicherte Person
dexbeteiligung. Mit dem Indexstichtag beginnt jeweils das In-
dexjahr. Sie können ihn Ihrem Versicherungsschein entnehmen.              Die versicherte Person ist die Person, auf die sich der vertraglich
Zum Indexstichtag können Sie entscheiden, ob und mit welchem              vereinbarte Versicherungsschutz erstreckt. Sie kann über die
Anteil des zum Indexstichtag vorhandenen Deckungskapitals Sie             Rechte aus dem Versicherungsvertrag nicht verfügen.
im folgenden Indexjahr an der Wertentwicklung des Index beteiligt
werden wollen. Vor Rentenbeginn erhalten Sie die Überschuss-              Versicherungsjahr
beteiligung jeweils zu Beginn des Indexjahres.
                                                                          Das Versicherungsjahr umfasst grundsätzlich den Zeitraum eines
Rechnungsgrundlagen                                                       Jahres und beginnt vor Rentenbeginn jedes Jahr an dem Tag, an
                                                                          dem sich der vereinbarte Versicherungsbeginn Ihres Vertrages
Rechnungsgrundlagen sind vorsichtige Annahmen, die für die                jährt. Ab dem Rentenbeginn beginnt das Versicherungsjahr je-
Kalkulation Ihrer Versicherung benötigt werden. Dies sind neben           weils zum Jahrestag des Rentenbeginns.
Sterbetafel und Rechnungszins auch Annahmen über Kosten.
Nähere Informationen zu den verwendeten Rechnungsgrundla-                 Versicherungsnehmer
gen für die garantierte Mindestrente finden Sie in § 4 Absatz 16
sowie den vertraglichen bzw. vorvertraglichen Informationen. Die          Der Versicherungsnehmer ist die Person, die die Versicherung
in der Rentenbezugszeit tatsächlich verwendeten Rechnungs-                beantragt hat, und der Inhaber der Rechte und Pflichten aus dem
grundlagen werden erst bei Rentenbeginn festgelegt (vgl. § 1 Ab-          Versicherungsvertrag.
satz 4).
                                                                          Versicherungsperiode
Rechnungsmäßiges Alter
                                                                          Die Versicherungsperiode entspricht bis zum Rentenbeginn bei
Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person,          Einmalbeitrags- und Jahreszahlung dem Versicherungsjahr. Bei
wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Le-             unterjähriger Beitragszahlung umfasst die Versicherungsperiode
bensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate ver-          entsprechend der Beitragszahlungsweise einen Monat, ein Vier-
strichen sind.                                                            teljahr bzw. ein halbes Jahr. Ab dem Rentenbeginn entspricht die
                                                                          Versicherungsperiode immer dem Versicherungsjahr.
Rentenbezugszeit
                                                                          B    Versicherungsbedingungen
Die Rentenbezugszeit ist der Zeitraum ab Rentenbeginn, in dem
wir die Rentenleistungen an den Bezugsberechtigten auszahlen.             I.   Leistungsbeschreibung und Versicherungs-
                                                                               schutz
Sterbetafel
                                                                          §1      Welche Leistungen erbringen wir?
Sterbetafeln geben uns Auskunft über Sterbewahrscheinlichkei-
ten und dienen uns als Grundlage für die Kalkulation von Versi-           (1) Die PrivatRente IndexClever ist eine Rentenversicherung mit
cherungsleistungen. Nähere Informationen zu den verwendeten               aufgeschobener Rentenzahlung, Garantie-Kapital und garantier-
Tafeln finden Sie in § 4 Absatz 16.                                       ter Mindestrente gegen laufende Beitragszahlung bzw. gegen
                                                                          Einmalbeitrag.
Textform
                                                                          Besonderheit dieser Rentenversicherung
Ist Textform vorgesehen, muss die Erklärung oder Anzeige zum
Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden.                     (2) An den Indexstichtagen bis zum vereinbarten Rentenbeginn
                                                                          können Sie mit dem Deckungskapital Ihres Vertrages jährlich an
Überschüsse                                                               der Wertentwicklung eines Index partizipieren. Die Finanzierung
                                                                          der Indexbeteiligung erfolgt unter Verwendung laufender Über-
Gemäß VAG müssen wir vorsichtig kalkulieren, so dass in aller             schussanteile und ggf. einer laufenden Mindestbeteiligung an den
Regel Überschüsse entstehen, an denen wir Sie im Rahmen der               Bewertungsreserven des jeweiligen Indexjahres.
Überschussbeteiligung entsprechend den gesetzlichen Vorschrif-
ten und vertraglichen Regelungen teilhaben lassen.


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[Seite 3]
Positive Erträge aus der Indexbeteiligung erhöhen Ihr Deckungs-           garantierte monatliche Rente von weniger als 1 % der monatli-
kapital. Ein Absinken Ihres Deckungskapitals aufgrund der Index-          chen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV, sind wir berechtigt, an-
beteiligung ist nicht möglich.                                            stelle der Rente eine Kapitalabfindung gemäß Absatz 8 zu erbrin-
                                                                          gen.
Einzelheiten zur Indexbeteiligung entnehmen Sie der Erläuterung           Wird zum Rentenbeginn ggf. ein Ertrag aus der Indexbeteiligung
zur Überschuss- und Indexbeteiligung in § 4.                              fällig, kann die Höhe der Rente erst dann ermittelt werden, wenn
                                                                          dieser Ertrag festgestellt wurde. Die erste Rente wird in diesem
Garantie-Kapital                                                          Fall erst 2 Wochen nach Rentenbeginn fällig.

(3) Bei dieser Rentenversicherung vereinbaren wir mit Ihnen be-           Vorverlegung des Rentenbeginns
reits bei Vertragsabschluss ein Garantie-Kapital. Dieses steht
Ihnen zum vereinbarten Rentenbeginn garantiert für die Ermitt-            (6) Sie können den Rentenbeginn vorverlegen, wenn die versi-
lung einer Rente zur Verfügung. Die Höhe des Garantie-Kapitals            cherte Person das 60. Lebensjahr vollendet hat, die verbleibende
ist im Versicherungsschein angegeben.                                     Zeit bis zum vereinbarten Rentenbeginn nicht mehr als 5 Jahre
                                                                          beträgt und die bei Rentenbeginn erreichte garantierte monatliche
Höhe der Rente                                                            Rente den Betrag von 1 % der monatlichen Bezugsgröße gemäß
                                                                          § 18 SGB IV nicht unterschreitet. Der Antrag auf Vorverlegung
(4) Zum Rentenbeginn ermitteln wir aus dem vorhandenen Ge-                muss bis spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Rentenbe-
samt-Kapital und den dann gültigen Rechnungsgrundlagen eine               ginn bei uns eingegangen sein. Bei einer bestehenden Berufsun-
Rente, die wir im Folgenden als „versicherte Rente“ bezeichnen.           fähigkeit und nach Ablauf der Leistungsdauer der Berufsunfähig-
                                                                          keitsrente kann der Rentenbeginn auch dann vorverlegt werden,
Das Gesamt-Kapital des Vertrages besteht aus dem zum jeweili-             falls die versicherte Person das 60. Lebensjahr noch nicht vollen-
gen Zeitpunkt vorhandenen Deckungskapital und einem ggf. vor-             det hat. Als Rentenbeginn können Sie grundsätzlich nur einen In-
handenen Zeitwert der Indexbeteiligung (vgl. Absatz 12). Bei Be-          dexstichtag wählen. Ist die Indexbeteiligung ausgeschlossen,
endigung des Vertrages bzw. bei Rentenbeginn kommt ggf. noch              können Sie als Rentenbeginn auch jeden Monatsersten wählen.
eine Beteiligung an den Bewertungsreserven hinzu.                         Bereits bei Vertragsabschluss garantieren wir Ihnen auch bei Vor-
                                                                          verlegung des Rentenbeginns ein Garantie-Kapital. Das Garan-
Die für Ihren Vertrag zum Rentenbeginn gültigen Rechnungs-                tie-Kapital zum vorverlegten Rentenbeginn wird unter Berücksich-
grundlagen sind der Rechnungszins und die Sterbetafel, die wir            tigung anerkannter versicherungsmathematischer Methoden und
zum Zeitpunkt des Rentenbeginns in der Beitragskalkulation für            der nicht mehr geleisteten Beiträge aus dem Garantie-Kapital
zum Verkauf geöffnete, vergleichbare Rentenversicherungen mit             zum vereinbarten Rentenbeginn ermittelt. Zum vorverlegten Ren-
sofort beginnender Rentenzahlung verwenden, sowie die zu Ver-             tenbeginn haben das Garantie-Kapital und die garantierte Min-
tragsbeginn festgelegten Kosten für die Rentenbezugszeit.                 destrente einen geringeren Wert als die im Versicherungsschein
Bieten wir zum Rentenbeginn keine sofort beginnende, vergleich-           zum vereinbarten Rentenbeginn dokumentierten Werte.
bare Rentenversicherung auf dem deutschen Lebensversiche-
rungsmarkt mehr an, verpflichten wir uns, Rechnungsgrundlagen             Die Höhe der garantierten Mindestrente wird zum Termin des vor-
zu verwenden, die nach anerkannten aktuariellen Fachgrundsät-             verlegten Rentenbeginns neu bestimmt. Für die Berechnung wer-
zen ermittelt wurden. D.h. insbesondere, dass die Rechnungs-              den das Garantie-Kapital zum vorverlegten Rentenbeginn sowie
grundlagen ausreichend vorsichtig gewählt werden, damit wir die           die bei Vertragsabschluss verwendeten Rechnungsgrundlagen
Ihnen garantierten Leistungen auch lebenslang erbringen kön-              für die garantierte Mindestrente zugrunde gelegt (vgl. § 4 Ab-
nen. Wir werden diese Rechnungsgrundlagen erst dann verwen-               satz 16). Die Berechnung der versicherten Rente erfolgt entspre-
den, nachdem deren korrekte Ermittlung und Angemessenheit                 chend Absatz 4.
von einem unabhängigen Treuhänder bestätigt wurde.
                                                                          Phase des flexiblen Rentenübergangs
Unabhängig von der versicherten Rente garantieren wir Ihnen be-
reits bei Vertragsabschluss die Zahlung einer garantierten Min-           (7) Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, den Rentenbeginn aufzu-
destrente ab dem vereinbarten Rentenbeginn. Ist die versicherte           schieben, sofern dies im Versicherungsschein dokumentiert ist,
Rente niedriger als die garantierte Mindestrente, so wird die ga-         der gewünschte Rentenbeginn innerhalb der Phase des flexiblen
rantierte Mindestrente ausgezahlt. Die garantierte Mindestrente           Rentenübergangs liegt und Ihr Antrag spätestens 2 Wochen vor
ist im Versicherungsschein angegeben.                                     dem vereinbarten bzw. gewünschten Rentenbeginn bei uns ein-
                                                                          gegangen ist. Möchten Sie einen einmal festgelegten Rentenbe-
Die so ermittelte Rente reduziert sich während der gesamten               ginn erneut aufschieben oder wieder vorverlegen, so gelten die-
Rentenbezugszeit nicht und wird im Folgenden als die erreichte            selbe Bedingung und dieselbe Frist. Als Rentenbeginn können
garantierte Rente bezeichnet.                                             Sie jeden Monatsersten wählen.

Ist der Vertrag als Rückdeckungsversicherung für eine Unterstüt-          Die Phase des flexiblen Rentenübergangs beginnt mit dem ver-
zungskasse abgeschlossen worden und haben Sie mit uns eine                einbarten Rentenbeginn und erstreckt sich über einen Zeitraum
garantierte Rentensteigerung vereinbart, erhöhen sich nach Be-            von 15 Jahren, längstens bis zum Jahrestag des Versicherungs-
ginn der Rentenzahlung die versicherte Rente und die erreichte            beginns, der vor der Vollendung des 85. Lebensjahres der versi-
garantierte Rente jährlich, erstmals ab dem zweiten Rentenbe-             cherten Person liegt. Während dieser Phase können Sie die Bei-
zugsjahr, um den vereinbarten Prozentsatz.                                tragszahlung einstellen. Eine evtl. eingeschlossene Berufsunfä-
                                                                          higkeits-Zusatzversicherung entfällt zu Beginn dieser Phase.
Rentenzahlung
                                                                          Wenn Sie den Rentenbeginn aufschieben und die Beitragszah-
(5) Wir zahlen an Sie oder den von Ihnen genannten Rentenemp-             lung fortführen, erhöht sich Ihr Garantie-Kapital zu jedem Jahres-
fänger die Rente aus, wenn die versicherte Person den Renten-             tag des Versicherungsbeginns im selben Verhältnis, wie sich die
beginn erlebt. Die Rente wird gezahlt, solange die versicherte            Beitragssumme durch die während der Phase zusätzlich geleis-
Person lebt.                                                              teten Beiträge erhöht.
Die Rente wird, wie von Ihnen gewünscht, entweder als Jahres-,
Halbjahres-, Vierteljahres- oder Monatsrente zum vereinbarten
Zahlungstermin fällig. Ergibt sich eine bei Rentenbeginn erreichte


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[Seite 4]
Das Garantie-Kapital innerhalb eines Versicherungsjahres wird             Phase des flexiblen Rentenübergangs entspricht die Todesfall-
unter Berücksichtigung anerkannter versicherungsmathemati-                Leistung immer dem Gesamt-Kapital.
scher Methoden aus dem Garantie-Kapital zum nächsten Jahres-
tag ermittelt.                                                            (10) Mit Auszahlung des Kapitals erlischt die Versicherung.
Zum aufgeschobenen Rentenbeginn steht dieses Garantie-Kapi-
tal garantiert für die Ermittlung einer Rente zur Verfügung. Die          Leistungen bei Tod der versicherten Person nach Rentenbe-
Höhe der garantierten Mindestrente wird zum Termin des aufge-             ginn
schobenen Rentenbeginns neu bestimmt, wobei für die Berech-
nung das Garantie-Kapital zum Zeitpunkt des gewünschten Ren-              (11) Haben Sie mit uns eine Rentengarantiezeit vereinbart und
tenbeginns sowie die bei Vertragsabschluss verwendeten Rech-              stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn während der
nungsgrundlagen für die garantierte Mindestrente zugrunde ge-             Rentengarantiezeit, wird die Rentenzahlung bis zum Ablauf der
legt werden. Die Berechnung der versicherten Rente erfolgt ent-           Rentengarantiezeit in voller Höhe weitergezahlt. Ist eine garan-
sprechend Absatz 4.                                                       tierte Rentensteigerung gem. § 1 Absatz 4 vereinbart, so erhöht
                                                                          sich die erreichte garantierte Rente weiterhin jährlich um den ver-
Wir werden rechtzeitig vor dem vereinbarten Rentenbeginn die für          einbarten Prozentsatz.
die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen von Ihnen an-              Die Rentengarantiezeit gilt unter Beachtung der höchstmöglichen
fordern und Sie auf die Möglichkeit, den Rentenbeginn aufzu-              Rentengarantiezeiten auch in der Phase des flexiblen Renten-
schieben, hinweisen.                                                      übergangs.
Sollten Sie keine Entscheidung treffen, legen wir als Rentenbe-
ginn den Monatsersten fest, der auf den zu diesem Zeitpunkt mit           Wie ermitteln wir den Zeitwert der Indexbeteiligung im Leis-
Ihnen vereinbarten Endtermin der Phase des flexiblen Renten-              tungsfall?
übergangs folgt. Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung ge-
sondert hinweisen. Möchten Sie diesen Rentenbeginn wieder vor-            (12) Der Zeitwert der Indexbeteiligung entspricht dem Marktwert
verlegen, muss Ihr Antrag spätestens 2 Wochen vor dem ge-                 bei Veräußerung der für die Indexbeteiligung dem Vertrag zuge-
wünschten Rentenbeginn bei uns eingegangen sein.                          ordneten Kapitalmarktinstrumente zum Stichtag. Während des In-
                                                                          dexjahres muss der Zeitwert nicht unbedingt der Indexentwick-
Kapitalabfindung                                                          lung entsprechen und kann auch 0 betragen.

(8) Anstelle der Rentenzahlungen können Sie zum vereinbarten              Für die Berechnung der Todesfall-Leistung ist der Stichtag der auf
Rentenbeginn die vollständige oder teilweise Auszahlung einer             den Tag des Eingangs der Meldung folgende Börsentag, spätes-
Kapitalabfindung verlangen.                                               tens der Bewertungsstichtag zum Ende des Indexjahres, in dem
Darüber hinaus können Sie zu einem Termin, der die Vorausset-             der Tod eingetreten ist.
zungen der Vorverlegung des Rentenbeginns nach Absatz 6 er-
füllt, oder zu einem Termin innerhalb der Phase des flexiblen Ren-        Der Zeitwert der Indexbeteiligung kann immer erst an dem Ter-
tenübergangs nach Absatz 7 die vollständige oder teilweise Aus-           min, an dem eine Versicherungsleistung fällig wird bzw. der
zahlung einer Kapitalabfindung verlangen.                                 Marktwert zum jeweiligen Stichtag vorliegt, ermittelt werden. Da-
                                                                          her wird der Überweisungsauftrag über die fälligen Versiche-
Bei einer vollständigen Kapitalabfindung wird das Gesamt-Kapi-            rungsleistungen innerhalb einer Bearbeitungszeit von maximal
tal, mindestens jedoch das für den jeweiligen Zeitpunkt gültige           2 Wochen nach Eingang der Todesfallmeldung erteilt. Vorausset-
Garantie-Kapital, ggf. abzüglich eines Abzugs gemäß § 17 Ab-              zung ist, dass die in § 5 genannten Unterlagen zusammen mit der
satz 5, ausbezahlt. Bei einer teilweisen Auszahlung einer Kapital-        Todesfallmeldung bei uns eingegangen sind. Bei einem nicht ter-
abfindung erheben wir ggf. einen anteiligen Abzug.                        mingerechten Eingang der Unterlagen wird entsprechend später
Wir erheben bei einer Kapitalabfindung zu einem Termin, der die           ausgezahlt.
Voraussetzungen der Vorverlegung des Rentenbeginns nach Ab-
satz 6 erfüllt, nur dann einen Abzug, wenn die Aufschubdauer we-          Sollte zum Stichtag eine Feststellung des Marktwerts der Index-
niger als 10 Jahre beträgt und die Kapitalabfindung vor Ablauf von        beteiligung nicht möglich sein, weil z.B. für den Index kein Kurs
5 Jahren in der Aufschubdauer erfolgt. In der Phase des flexiblen         bestimmt wurde, behalten wir uns abweichend von dem oben ge-
Rentenübergangs verzichten wir auf einen Abzug.                           nannten Stichtag vor, die Festlegung des Zeitwerts zum nächst-
                                                                          möglichen Zeitpunkt vorzunehmen. Der Zeitwert der Indexbeteili-
Voraussetzungen für eine Kapitalabfindung sind, dass die versi-           gung wird entsprechend später fällig.
cherte Person diesen Termin erlebt, das Kapitalwahlrecht nicht
ausgeschlossen wurde und uns der Antrag auf Kapitalabfindung              §2      Wie können Sie einen auftretenden Kapitalbedarf de-
spätestens 2 Wochen vorher zugegangen ist.                                        cken?

Eine teilweise Kapitalabfindung ist nur möglich, wenn die verblei-        Policendarlehen
bende, ab Rentenbeginn garantierte, monatliche Rente den Be-
                                                                          (1) Wir können Ihnen vor Rentenbeginn ein zu verzinsendes Po-
trag von 1 % der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV
                                                                          licendarlehen bis zur Höhe von 90 % des Rückkaufswertes nach
nicht unterschreitet. Mit Auszahlung der vollständigen Kapitalab-
                                                                          § 17 Absätze 4 bis 7 – unter Berücksichtigung der Regelungen
findung erlischt Ihre Versicherung, nach einer Teilkapitalabfin-
                                                                          zum Abzug gewähren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht je-
dung reduziert sich Ihr Versicherungsschutz.
                                                                          doch nicht. Sofern wir ein Policendarlehen gewähren, verpflichten
                                                                          Sie sich im Gegenzug, uns die Rentenversicherung entsprechend
Leistungen bei Tod der versicherten Person vor Rentenbe-
                                                                          zu verpfänden.
ginn

(9) Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, so wird das           Teilkapitalentnahme (Teilauszahlung)
vorhandene Gesamt-Kapital ausbezahlt. Haben Sie eine Versi-
                                                                          (2) Sie können vor dem vereinbarten Rentenbeginn jederzeit zum
cherung gegen Einmalbeitrag abgeschlossen, so wird bei Tod der
                                                                          Schluss der Versicherungsperiode eine Teilkapitalentnahme
versicherten Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn eine To-
                                                                          (Teilauszahlung) aus Ihrem Deckungskapital in Anspruch neh-
desfall-Leistung mindestens in Höhe des Einmalbeitrags (ohne
                                                                          men. Für eine Teilkapitalentnahme gelten die entsprechenden
ggf. geleistete Zuzahlungen) ausbezahlt. Beitragsanteile für eine
                                                                          Voraussetzungen und Regelungen der teilweisen Kündigung (vgl.
etwaige Zusatzversicherung werden nicht berücksichtigt. In der
                                                                          § 17). Eine Teilauszahlung führt nicht zu einer Reduzierung der


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[Seite 5]
Beiträge. Sowohl die Höhe Ihrer Beiträge als auch die Zahlungs-              Würde durch die Kürzung der gesamte Auszahlungsbetrag ent-
weise bleiben nach einer Teilauszahlung unverändert. Durch die               fallen, ist eine Ausübung des Liquiditätsvorteils zu diesem Zeit-
Teilauszahlung reduziert sich die Höhe Ihrer vereinbarten Leis-              punkt nicht möglich. Ihr Vertrag besteht dann unverändert fort.
tungen. Wir werden Sie hierüber in Textform informieren.
                                                                             §3      Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
Liquiditätsvorteil
                                                                             Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlos-
(3) Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, so können die noch               sen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im
ausstehenden erreichten garantierten Renten der Rentengaran-                 Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Bei
tiezeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Schluss der Versiche-               nicht rechtzeitiger Zahlung des Einlösungsbeitrags (vgl. § 9 Ab-
rungsperiode ganz oder teilweise – diskontiert pro Jahr mit dem              satz 2) kann unsere Leistungspflicht entfallen (vgl. § 10).
bei Rentenbeginn verwendeten Rechnungszins – in einem Betrag
abgerufen werden. Ist eine garantierte Rentensteigerung gem.                 II.     Überschussbeteiligung
§ 1 Absatz 4 vereinbart, wird diese hierbei berücksichtigt. Sie kön-
nen jedoch höchstens einen Betrag in Höhe des zum Schluss der                §4      Wie erfolgt die Überschuss- und die Indexbeteili-
laufenden Versicherungsperiode berechneten Deckungskapitals                          gung?
der Versicherung abrufen. Die Versicherung wird mit reduzierter
Rente und ggf. verkürzter Rentengarantiezeit fortgeführt, sofern             Wir beteiligen Sie gemäß diesen Tarifbedingungen sowie den je-
aus dem verbleibenden Deckungskapital mindestens eine garan-                 weils zum Beteiligungszeitpunkt aktuell gültigen gesetzlichen und
tierte Rente in Höhe von 300 EUR jährlich gezahlt werden kann.               aufsichtsrechtlichen Regelungen, derzeit insbesondere § 153
Anderenfalls erlischt der Vertrag und das verbleibende Deckungs-             VVG, an den Überschüssen und Bewertungsreserven (Über-
kapital wird – soweit vorhanden – mit abgerufen.                             schussbeteiligung). Die Überschüsse werden jährlich ermittelt
                                                                             und im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Die Be-
(4) Sie können einen Abruf nach Absatz 3 mit einer Frist von                 wertungsreserven werden dabei im Anhang des Geschäftsberich-
4 Wochen zum nächsten Monatsersten verlangen, falls eines der                tes ausgewiesen. Der Jahresabschluss wird von einem unabhän-
folgenden Ereignisse bei Ihnen eintritt und Sie den Abruf inner-             gigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde
halb von 6 Monaten nach Eintritt des Ereignisses gegen Vorlage               einzureichen.
entsprechender Nachweise beantragen:
                                                                             Die Überschussbeteiligung erfolgt nach einem verursachungsori-
-    Immobilienerwerb zur Eigennutzung,                                      entierten Verfahren. Nachfolgend beschreiben wir Grundsätze
-    unwetterbedingter Schaden an einer eigenen Immobilie,                   und Maßstäbe für die Entstehung von Überschüssen, deren Ver-
-    Adoption oder Geburt eines eigenen Kindes oder Enkelkin-                teilung auf einzelne Verträge sowie die einzelvertragliche Ver-
     des,                                                                    wendung, welche hiermit als vereinbart gelten.
-    bestandene Führerscheinprüfung eines eigenen Kindes o-
     der Enkelkindes,                                                        Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung der
-    Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspart-                  Versicherungsnehmer
     nerschaft eines eigenen Kindes, Enkelkindes oder des Ver-
     sicherungsnehmers selbst,                                               (1) Die Überschüsse stammen im Wesentlichen aus den Erträgen
-    eigene Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Le-                 der Kapitalanlagen. Von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalan-
     benspartnerschaft (nach Rechtskraft derselben),                         lagen, die für künftige Versicherungsleistungen vorgesehen sind
-    Tod des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners o-                  (vgl. § 3 MindZV), erhalten die Versicherungsnehmer insgesamt
     der eines eigenen Kindes,                                               mindestens den in dieser Verordnung genannten Prozentsatz. In
-    Erleiden eines Schlaganfalls, eines Herzinfarkts oder einer             der derzeitigen Fassung der Verordnung sind grundsätzlich 90 %
     bösartigen Tumorerkrankung, Erhalt eines Organtransplan-                vorgeschrieben (vgl. § 6 und § 9 MindZV). Aus diesem Betrag
     tats oder erstmalige ärztliche Feststellung der Dialysepflicht          werden zunächst die Beträge finanziert, die für die garantierten
     des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person.                  Versicherungsleistungen benötigt werden. Die verbleibenden Mit-
                                                                             tel verwenden wir für die Überschussbeteiligung der Versiche-
Bei Beantragung des Abrufs oder Vorlage des dazugehörigen                    rungsnehmer. Spezielle Regelungen in der MindZV für den Fall,
Nachweises nach Ablauf der Frist ist ein Abruf nur mit einer Frist           dass die anrechenbaren Kapitalerträge geringer sind als die für
von 4 Wochen zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode                  die garantierten Versicherungsleistungen benötigten Beträge
möglich.                                                                     bleiben hiervon unberührt.

(5) Das Deckungskapital, das dem gemäß Absatz 3 bzw. 4 abge-                 Weitere Überschüsse entstehen insbesondere dann, wenn Le-
rufenen Betrag entspricht, wird bei Auszahlung unter Berücksich-             benserwartung und Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkula-
tigung der aktuellen Kapitalmarktsituation ggf. gekürzt. Hierfür gilt:       tion angenommen. Auch an diesen Überschüssen werden die
Als monatlichen Referenzzins verwenden wir die Umlaufrendite                 Versicherungsnehmer angemessen beteiligt und zwar nach der-
10-jähriger Bundeswertpapiere, die von der Deutschen Bundes-                 zeitiger Rechtslage am Risikoergebnis (Lebenserwartung) grund-
bank veröffentlicht wird. Sollte diese Umlaufrendite nicht mehr zur          sätzlich zu mindestens 90 % und am übrigen Ergebnis (ein-
Verfügung stehen, werden wir sie durch einen anderen Maßstab                 schließlich Kosten) grundsätzlich zu mindestens 50 % (vgl. § 7,
ersetzen, der weitestgehend die gleichen Merkmale aufweist. Zu-              § 8 und § 9 MindZV).
nächst ermitteln wir die Veränderung des Referenzzinses für Ih-
ren Vertrag, indem wir die Differenz aus dem aktuellen Monats-               (2) Den Überschuss führen wir der Rückstellung für Beitragsrück-
wert des Referenzzinses mit dem Durchschnittswert des Refe-                  erstattung (RfB) zu, soweit er nicht in Form der sog. Direktgut-
renzzinses für die abgelaufene Vertragsdauer seit Rentenbeginn,              schrift bereits unmittelbar den überschussberechtigten Versiche-
maximal jedoch 10 Jahre, bilden. Ist diese Differenz negativ, set-           rungen gutgeschrieben wird. Diese Rückstellung dient unter an-
zen wir für die Veränderung des Referenzzinses 0 an.                         derem dazu, Schwankungen der Ergebnisse und der Solvabili-
Das Deckungskapital wird prozentual pro Monat der restlichen                 tätskapitalanforderungen im Interesse der Gemeinschaft der Ver-
Vertragsdauer bis Endalter 85, maximal jedoch 120 Monate, um                 sicherten abzufedern und zugleich die Überschussbeteiligung in
das 0,08-fache der zuvor ermittelten Veränderung des Referenz-               zeitlicher Hinsicht zu verstetigen. Die RfB darf grundsätzlich nur
zinses gekürzt.                                                              für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwen-
                                                                             det werden. Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Auf-


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[Seite 6]
sichtsbehörde können wir hiervon nach § 140 Absatz 1 VAG ab-                   maßgebliche Jahresbilanz vom 01.03. des laufenden Jah-
weichen, soweit die Rückstellung nicht auf bereits festgelegte                 res bis Ende Februar des Folgejahres der Jahresbilanz zum
Überschussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des                   31.12. des Vorjahres.
§ 140 Absatz 1 VAG können wir die Rückstellung im Interesse der
Versicherungsnehmer auch zur Abwendung eines drohenden                    2.   Es wird der Anteil der Bewertungsreserven abgetrennt, der
Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den                    auf den Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ent-
überschussberechtigten Versicherungsverträgen, die auf allge-                  fällt, der kollektive Mittel für die zukünftige Überschussbetei-
meine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder                    ligung des Bestandes enthält.
– sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorherseh-
baren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse             Grundsätze und Maßstäbe für die Zuordnung und Verwen-
angepasst werden müssen – zur Erhöhung der Deckungsrück-                  dung der Überschussbeteiligung für Ihren Vertrag
stellung heranziehen. Wenn wir die RfB, wie zuvor beschrieben,
zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste oder zur Erhöhung der             Überschusszuordnung auf Bestands- bzw. Überschussgrup-
Deckungsrückstellung heranziehen, belasten wir die Versicher-             pen
tenbestände verursachungsorientiert.
                                                                          (4) Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich
(3) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Ka-              zum Überschuss bei. Wir fassen deshalb gleichartige Versiche-
pitalanlagen über dem Buchwert liegt, mit dem die Kapitalanlagen          rungen zu Bestandsgruppen zusammen. Bestandsgruppen bil-
in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen             den wir beispielsweise, um das versicherte Risiko wie das Lang-
für Sicherheit und dienen dazu, Ausschläge an den Kapitalmärk-            lebigkeits-, Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsrisiko zu berück-
ten auszugleichen. Die Höhe der Bewertungsreserven wird mo-               sichtigen. Die Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Be-
natlich auf Basis aktualisierter Markt- und Buchwerte neu ermittelt       standsgruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu
und den Verträgen nach einem verursachungsorientierten Ver-               seiner Entstehung beigetragen haben. Innerhalb einer Bestands-
fahren rechnerisch zugeordnet (vgl. § 153 Absatz 3 VVG). Hierbei          gruppe kann ggf. durch die Bildung von Überschussgruppen wei-
beachten wir die jeweils aktuellen gesetzlichen und aufsichts-            ter differenziert werden.
rechtlichen Regelungen, derzeit u. a. die zur Sicherstellung der
dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherun-          Ihre Versicherung gehört zur Bestandsgruppe der Einzelrenten-
gen. Nachfolgend beschreiben wir das von uns verwendete ver-              versicherungen oder – falls die Tarifbezeichnung Ihrer Versiche-
ursachungsorientierte Verfahren, mit dem zunächst die vertei-             rung einen Tarifzusatz „K“ enthält – zur Bestandsgruppe der Kol-
lungsfähigen Bewertungsreserven ermittelt und anschließend                lektivrentenversicherungen. In Abhängigkeit von dieser Zuord-
den einzelnen Verträgen zugeordnet werden (vgl. Absatz 7 für              nung und ggf. einer weiteren Differenzierung in Überschussgrup-
Verträge in der Ansparphase und Absatz 13 für Verträge im Ren-            pen, erhält Ihre Versicherung Anteile an den Überschüssen dieser
tenbezug).                                                                Gruppe. Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Di-
                                                                          rektgutschrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres fi-
Die Bewertungsreserven werden monatlich auf Basis des letzten             nanziert, ansonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Arbeitstages des Vormonats mit Wirkung für das Monatsende er-             entnommen. Die Höhe der Überschussanteilsätze (Deklaration)
mittelt.                                                                  wird grundsätzlich jedes Jahr vom Vorstand unseres Unterneh-
                                                                          mens auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars festgelegt. Für
Sofern sich durch Kapitalmarktbewegungen kurzfristig im laufen-           die PrivatRente IndexClever können abweichend hiervon die
den Monat drastische Veränderungen der Bewertungsreserven                 Überschussanteilsätze auch monatlich vom Vorstand unseres
ergeben, werden diese zwischen den regulären Terminen im lau-             Unternehmens auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars fest-
fenden Monat neu ermittelt und zum Monatsende verwendet.                  gelegt werden, sofern der Verantwortliche Aktuar dies für erfor-
Drastische Veränderungen liegen vor, wenn seit der letzten Be-            derlich hält. Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in un-
wertung im Aktienmarkt der Index Euro Stoxx 50 Return mit dem             serem Geschäftsbericht. Den Geschäftsbericht bzw. die aktuelle
Bloomberg-Kürzel SX5T (Last Price) sich um mehr als 20 % oder             Deklaration können Sie bei uns jederzeit anfordern.
der Euro-Swapzinssatz für 10-jährige Laufzeiten mit dem Bloom-
berg-Kürzel EUSA10 (mid Rate) sich um mehr als 50 Basispunkte             Beteiligung Ihrer Versicherung am Überschuss vor Beginn
geändert hat. Sollten diese Maßstäbe nicht mehr zur Verfügung             der Rentenzahlung
stehen, werden wir sie durch Maßstäbe ersetzen, die weitestge-
hend die gleichen Merkmale aufweisen.                                     (5) Die Überschussbeteiligung für Ihre Versicherung erfolgt bis
                                                                          zum Beginn der Rentenzahlung in Form von laufenden Über-
Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven werden in mehreren              schussanteilen (vgl. Absatz 6) und der Beteiligung an den Bewer-
Schritten aus den Bewertungsreserven des Unternehmens her-                tungsreserven (vgl. Absatz 7).
geleitet. Es werden die Bewertungsreserven des Unternehmens
herangezogen, die nach aktuell gültigen gesetzlichen und auf-             (6) Wir beteiligen Sie jeweils zu Beginn des Indexjahres und zum
sichtsrechtlichen Regelungen für die Beteiligung der Versiche-            Rentenbeginn an den laufenden Überschüssen. Die laufenden
rungsnehmer zu berücksichtigen sind. Derzeit ist gemäß § 139              Überschussanteile bestehen aus einem Grundüberschussanteil
VAG ein eventuell bestehender Sicherungsbedarf mindernd an-               (Zins-    und      ggf.     Risikoüberschüsse)      und    einem
zusetzen. Hieraus werden die verteilungsfähigen Bewertungsre-             Kostenüberschussanteil.
serven mit folgendem bilanzorientierten Verfahren ermittelt:
                                                                          Hierzu ermitteln wir vor Rentenbeginn jeweils zu Beginn eines In-
1.   Zunächst wird der Teil der Bewertungsreserven ermittelt,             dexjahres die laufenden Überschussanteile, die für die Zuteilung
     der auf das Kollektiv aller anspruchsberechtigten Verträge           zu Beginn des folgenden Indexjahres bzw. zum Rentenbeginn
     entfällt. Hierzu werden die anzusetzenden Bewertungsre-              vorgesehen sind. Diese laufenden Überschussanteile (Grund-
     serven des Unternehmens mit den zur maßgeblichen Jah-                und Kostenüberschuss) ergeben sich aus den in Prozent ange-
     resbilanz ermittelten Werten proportional aufgeteilt anhand          gebenen Überschussanteilsätzen, die zum Indexstichtag für Ihren
     der relevanten Bilanzsumme des Unternehmens und dem                  Vertrag gültig sind, und der zugehörigen Bezugsgröße. Die Be-
     Vermögen aller anspruchsberechtigten Verträge (insbeson-             zugsgröße für die Ermittlung der laufenden Überschussanteile zu
     dere Deckungsrückstellung, Überschussguthaben, Rück-                 Beginn des Indexjahres ist das zum Indexstichtag vorhandene
     stellung für Beitragsrückerstattung). Hierbei entspricht die         Deckungskapital unter Berücksichtigung eines ggf. zu diesem
                                                                          Termin geleisteten Beitrags.


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[Seite 7]
Der Kostenüberschussanteil wird erstmalig nach Ablauf einer               Um die Auswirkungen von plötzlichen und kurzfristigen Schwan-
Wartezeit zugeteilt. Haben Sie mit uns bei Vertragsabschluss eine         kungen des Kapitalmarkts auf die Höhe der Beteiligung an den
laufende       Beitragszahlung       vereinbart,     wird     der         Bewertungsreserven abzufedern, können wir bereits vor Beendi-
Kostenüberschussanteil erstmals zu Beginn des 17. Indexjahres             gung der Ansparphase eine laufende Mindestbeteiligung an den
zugeteilt. Haben Sie mit uns eine Einmalzahlung bei Vertragsab-           Bewertungsreserven deklarieren. Die Höhe der Mindestbeteili-
schluss vereinbart, wird der Kostenüberschussanteil erstmals zu           gung wird grundsätzlich jedes Jahr vom Vorstand unseres Unter-
Beginn des 7. Indexjahres zugeteilt.                                      nehmens auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars festge-
Zusätzlich wird Ihrem Vertrag zu Beginn eines Indexjahres bzw.            setzt. Für die PrivatRente IndexClever kann abweichend hiervon
zum Rentenbeginn ein Grundüberschuss auf das Deckungskapi-                die Höhe der laufenden Mindestbeteiligung an den Bewertungs-
tal, das sich aus den während des vorangegangenen Indexjahres             reserven auch monatlich vom Vorstand unseres Unternehmens
bzw. vor dem ersten Indexstichtag geleisteten Beiträgen ergibt            auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars festgelegt werden,
(unterjähriges Deckungskapital), ermittelt und zugeteilt. Hierbei         sofern der Verantwortliche Aktuar dies für erforderlich hält. Wir
werden die unterjährigen Zahlungstermine der Beiträge und Zu-             veröffentlichen den Prozentsatz in unserem Geschäftsbericht.
zahlungen sowie evtl. Entnahmen entsprechend berücksichtigt.              Den Geschäftsbericht bzw. die aktuelle Deklaration können Sie
Es wird grundsätzlich der Überschussanteilsatz, der zu Beginn             bei uns jederzeit anfordern.
des vorangegangenen Indexjahres bzw. zum Vertragsbeginn gül-
tig war, verwendet. Für Erhöhungen und Zuzahlungen verwenden              Wir ermitteln vor Rentenbeginn jeweils zu Beginn eines Indexjah-
wir bei der ersten Ermittlung der Überschussanteile hingegen den          res die laufende Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven,
zum Änderungszeitpunkt gültigen Überschussanteilsatz.                     die für die Zuteilung am Beginn des folgenden Indexjahres bzw.
                                                                          zum Rentenbeginn vorgesehen ist.
Die Überschussanteilsätze in der Aufschubdauer und in der
Phase des flexiblen Rentenübergangs können voneinander ab-                Diese laufende Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
weichen.                                                                  ergibt sich aus dem in Prozent angegebenen Anteilsatz, der zum
                                                                          Indexstichtag für Ihren Vertrag gültig ist, und dem zum Indexstich-
Bei Beendigung der Versicherung durch Kündigung oder Tod in-              tag vorhandenen Deckungskapital unter Berücksichtigung eines
nerhalb eines Indexjahres erhalten Sie keine Leistung aus den             ggf. zu diesem Termin geleisteten Beitrags.
laufenden Überschussanteilen des aktuellen Indexjahres. Die zu
Beginn des aktuellen Indexjahres ermittelten laufenden Über-              Bei Beendigung der Versicherung durch Kündigung oder Tod in-
schussanteile verfallen, sofern sie nicht schon für die Indexbetei-       nerhalb eines Indexjahres erhalten Sie keine Leistung aus der
ligung verwendet wurden.                                                  laufenden Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven des
                                                                          aktuellen Indexjahres. Die zu Beginn des aktuellen Indexjahres
Beteiligung an den Bewertungsreserven                                     ermittelte Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven verfällt,
                                                                          sofern sie nicht schon für die Indexbeteiligung verwendet wurde.
(7) Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird bei Beendi-
gung der Ansparphase (durch Tod, Kündigung, Erleben des Ren-              Bei Beendigung der Ansparphase überprüfen wir, ob Ihr Anspruch
tenbeginns oder – bei Ausübung des Kapitalwahlrechts – Erleben            gemäß § 153 VVG bereits durch die laufende Mindestbeteiligung
des Fälligkeitstermins der Kapitalabfindung) zur Gutschrift fällig.       an den Bewertungsreserven abgegolten wurde. Dazu vergleichen
                                                                          wir Ihren Anspruch gemäß § 153 VVG mit der Summe der bereits
Dem einzelnen Vertrag wird nach einem verursachungsorientier-             zugeteilten Beträge der laufenden Mindestbeteiligung an den Be-
ten Verfahren, d.h. in dem Maße wie Ihr Vertrag zu der Entste-            wertungsreserven – unter Berücksichtigung einer Verzinsung mit
hung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven beigetragen                dem hierfür jährlich deklarierten Zinssatz. Ist der Anspruch höher,
hat, ein Anteil an den verteilungsfähigen Bewertungsreserven zu-          so wird der Differenzbetrag fällig und zur Erhöhung des De-
geordnet.                                                                 ckungskapitals verwendet.

Um die verteilungsfähigen Bewertungsreserven (vgl. Absatz 3)              Weitere Informationen zu Ihrer Beteiligung an den Bewertungsre-
auf den einzelnen Vertrag zuzuordnen, wird für Ihren Vertrag ab           serven entnehmen Sie bitte unserem Geschäftsbericht.
Vertragsbeginn ein Beteiligungsgewicht geführt. Das Beteili-
gungsgewicht Ihres Vertrages erhöht sich jährlich um das De-              Verwendung von Überschüssen vor Rentenbeginn - Indexbe-
ckungskapital Ihres Vertrages zum Stichtag 31.12. Das Beteili-            teiligung
gungsgewicht des Bestandes ergibt sich aus der Summe aller Be-
teiligungsgewichte der einzelnen anspruchsberechtigten Ver-               (8) Standardmäßig verwenden wir vor dem vereinbarten Renten-
träge. Der Anteilsatz des einzelnen Vertrages ergibt sich aus dem         beginn die für Ihren Vertrag zu Beginn eines Indexjahres ermittel-
Verhältnis des Beteiligungsgewichts des Vertrages zum Beteili-            ten Grundüberschussanteile und die laufende Mindestbeteiligung
gungsgewicht des Bestandes.                                               an den Bewertungsreserven zur Finanzierung der Beteiligung Ih-
                                                                          res Vertrages an der Wertentwicklung des Index für das laufende
Der Anteilsatz wird aus den Werten zum 31.12. des Vorjahres ge-           Indexjahr (Indexbeteiligung). Sofern und soweit eine Indexbeteili-
bildet und gilt vom 1.3. des laufenden Geschäftsjahres bis Ende           gung zum Beginn des Indexjahres vereinbart ist, teilen wir den
Februar des folgenden Geschäftsjahres.                                    ermittelten Grundüberschuss und die laufende Mindestbeteili-
                                                                          gung an den Bewertungsreserven unter Berücksichtigung aner-
Der einem Vertrag rechnerisch zuzuordnende Anteil an den ver-             kannter Regeln der Versicherungsmathematik bereits zu Beginn
teilungsfähigen Bewertungsreserven ergibt sich aus der Multipli-          des Indexjahres zu und verwenden diese für die Indexbeteiligung
kation des Anteilsatzes mit den verteilungsfähigen Bewertungsre-          unter Berücksichtigung der unter Absatz 16 dargestellten Grunds-
serven. Auf die Hälfte des so rechnerisch zugeordneten Betrages           ätze.
haben Sie bei Beendigung der Ansparphase gemäß § 153 VVG
einen Anspruch.                                                           Sofern sich der Index im Indexjahr positiv entwickelt, erhöht sich
                                                                          am Ende des Indexjahres das Deckungskapital Ihres Vertrages
Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird bei Tod vor                um den Ertrag aus der Indexbeteiligung. Bei einer negativen Ent-
Rentenbeginn, bei Kündigung oder bei Kapitalabfindung fällig; bei         wicklung des Index erfolgt keine Erhöhung des Deckungskapitals.
Verrentung wird sie zur Ermittlung der versicherten Rente ver-            Ein Absinken des Deckungskapitals aufgrund der Indexbeteili-
wendet (vgl. § 1 Absatz 4).                                               gung ist nicht möglich.


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[Seite 8]
Der Ertrag aus der Indexbeteiligung ergibt sich aus der Wertent-           Indexstichtag – insbesondere in der Phase des flexiblen Renten-
wicklung des Index im vorangegangenen Indexjahr, der individu-             übergangs – ausgeschlossen.
ellen Beteiligungsquote und der Bezugsgröße für die Indexbetei-
ligung.                                                                    Ausschluss der Indexbeteiligung und Störung des Index

Die Bezugsgröße für die Indexbeteiligung ist grundsätzlich das             (10) Wir realisieren die Indexbeteiligung Ihres Vertrages durch
zum vorangegangenen Indexstichtag vorhandene Deckungskapi-                 den Erwerb entsprechender Kapitalmarktinstrumente von exter-
tal gemäß Absatz 6. Haben Sie sich für einen teilweisen Aus-               nen Emittenten. Deshalb kann es auch aus anderen Gründen
schluss der Indexbeteiligung gemäß Absatz 9 entschieden oder               dazu kommen, dass wir die Indexbeteiligung zeitweise nicht an-
musste für Ihren Vertrag die Indexbeteiligung ganz oder teilweise          bieten können. Solche Gründe können beispielsweise sein, dass
gemäß den Absätzen 9 oder 10 ausgeschlossen werden, so wird                wir keinen Emittenten für entsprechende Kapitalmarktinstrumente
die Bezugsgröße der Indexbeteiligung entsprechend reduziert.               finden oder die Kapitalmarktsituation eine sinnvolle Festlegung
                                                                           der Beteiligungsquote nicht zulässt. In diesen Fällen wird die In-
Die individuelle Beteiligungsquote gibt an, zu welchem Anteil Sie          dexbeteiligung zeitweise ausgeschlossen.
an positiven Jahresrenditen des Index beteiligt werden. Die indi-
viduelle Beteiligungsquote wird jährlich zum Indexstichtag neu             Eine von uns nicht beeinflussbare Änderung der Rahmenbedin-
festgelegt    und    ist   abhängig     von    der   Höhe des              gungen in Bezug auf den externen Emittenten bzw. das Kapital-
Grundüberschusses und der laufenden Mindestbeteiligung an                  marktinstrument während eines Indexjahres kann für Sie zu wirt-
den Bewertungsreserven für Ihren Vertrag sowie Einflussfaktoren            schaftlichen Nachteilen führen, da in diesem Fall der Ertrag aus
des Kapitalmarkts. Wir werden Sie über die jeweils gültigen Kon-           der Indexbeteiligung sich reduzieren bzw. ganz entfallen kann.
ditionen in Textform informieren.                                          Solche Änderungen können z.B. sein:

Die Wertentwicklung des Index in Prozent ergibt sich aus dem               -    Änderung der Rechtslage,
Kurs des Index an den Bewertungsstichtagen. Wir werden Ihnen               -    Veränderung, Beendigung oder Störung des Index,
die Kurse und die Wertentwicklung jeweils mitteilen.                       -    vorzeitige Beendigung des Kapitalmarktinstruments durch
                                                                                den externen Emittenten.
Der künftige Ertrag aus der Indexbeteiligung hängt größtenteils
von der Entwicklung des zugrunde gelegten Index ab. Da die Ent-            Ist Ihr Vertrag von einer solchen Einschränkung bzw. Änderung
wicklung des Index nicht vorhersehbar ist, können wir eine Erhö-           betroffen, werden wir Sie in Textform informieren.
hung des Deckungskapitals nicht garantieren. Sie haben die
Chance, dass sich das Deckungskapital durch positive Wertent-              Verwendung von Überschüssen vor Rentenbeginn – Erhö-
wicklungen des Index erhöht. Durch die individuelle Beteiligungs-          hung des Deckungskapitals
quote kann die Wertentwicklung Ihres Vertrages geringer oder hö-
her ausfallen als die Wertentwicklung des Index. Sie tragen aber           (11)    Der    zu    Beginn     des   Indexjahres     ermittelte
auch das Risiko, dass der Ertrag aus der Indexbeteiligung ggf.             Grundüberschussanteil und die laufende Mindestbeteiligung an
niedriger ist als die für die Finanzierung der Indexbeteiligung ver-       den Bewertungsreserven, die nicht für die Finanzierung der In-
wendeten Überschussanteile und die laufende Mindestbeteili-                dexbeteiligung verwendet wurden, sowie der Kostenüberschus-
gung an den Bewertungsreserven bzw. sich in einzelnen Jahren               santeil werden zu Beginn des folgenden Indexjahres bzw. zum
gar kein Ertrag aus der Indexbeteiligung ergibt.                           Rentenbeginn zugeteilt und erhöhen zusammen mit dem Grund-
                                                                           überschuss auf das unterjährige Deckungskapital – unter Berück-
Bei Beendigung der Versicherung durch Kündigung oder Tod in-               sichtigung der unter Absatz 16 dargestellten Grundsätze – das
nerhalb eines Indexjahres entfällt der Ertrag der Indexbeteiligung;        Deckungskapital Ihres Vertrages.
Sie erhalten stattdessen den Zeitwert der Indexbeteiligung.
                                                                           Beträgt der Zeitraum zwischen Ermittlung und Zuteilung kein vol-
(9) Sie können uns mit einer Frist von 7 Kalendertagen zum                 les Jahr oder kommt es innerhalb eines Indexjahres durch eine
nächsten Indexstichtag in Textform den von Ihnen gewünschten               Vertragsänderung zu einer Reduzierung der bei der Ermittlung
Indexanteil (100 %, 75 %, 50 %, 25 % bzw. 0 %) für das folgende            verwendeten Bezugsgröße (z.B. durch eine Teilauszahlung oder
Indexjahr mitteilen bzw. die Indexbeteiligung ausschließen. Hier-          teilweise Kündigung), werden die zu Beginn des Indexjahres er-
für können wir pauschalierte Kosten erheben. Wir bieten Ihnen              mittelten, noch nicht zugeteilten Überschüsse entsprechend ge-
jedoch immer einen kostenlosen Kommunikationsweg an. Nähe-                 kürzt.
res hierzu wird in der Kostenübersicht zu den Versicherungsbe-
dingungen geregelt. Erhalten wir von Ihnen bis 7 Kalendertage              Auswirkung der Überschussbeteiligung auf garantierte Min-
vor dem nächsten Indexstichtag keine Mitteilung, wird der ge-              destrente und Garantie-Kapital
wünschte Indexanteil des aktuellen Indexjahres auch für das fol-
gende Indexjahr zugrunde gelegt.                                           (12) Der Ertrag aus der Indexbeteiligung sowie die zugeteilten
                                                                           Überschussanteile bzw. Bewertungsreserven erhöhen jeweils nur
Der Indexanteil muss ggf. reduziert oder die Indexbeteiligung aus-         das Deckungskapital, nicht aber das Garantie-Kapital bzw. die ga-
geschlossen werden, wenn das Deckungskapital kleiner ist als die           rantierte Mindestrente. Ob bzw. inwieweit sich unter Berücksich-
zum Indexstichtag des Folgejahres erforderliche Deckungsrück-              tigung der Überschussbeteiligung eine über die garantierte Min-
stellung für die Versicherung. Wir verwenden in diesem Fall den            destrente hinausgehende versicherte Rente ergibt, kann erst zum
höchstmöglichen der oben genannten Prozentsätze, maximal je-               Rentenbeginn ermittelt werden, da erst dann die dafür gültigen
doch den von Ihnen gewünschten Indexanteil. Wir werden Sie                 Rechnungsgrundlagen feststehen.
hierüber in Textform informieren.
                                                                           Beteiligung Ihrer Versicherung am Überschuss ab Rentenbe-
Sobald eine Einschränkung des Indexanteils nicht mehr nötig ist,           ginn
werden wir ab dem nächsten Indexstichtag die Indexbeteiligung
                                                                           (13) Bei laufenden Renten erfolgt die Überschussbeteiligung vor-
gemäß der letzten von Ihnen getroffenen Entscheidung bzgl. des
                                                                           behaltlich Absatz 15 mit dem Ziel von höheren Rentenzahlungen.
gewünschten Indexanteils weiterführen.
                                                                           Jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres wird auf Basis des
Liegt an einem Indexstichtag der vereinbarte Rentenbeginn im
                                                                           aktuellen Deckungskapitals und der zum Rentenbeginn gültigen
nachfolgenden Indexjahr, so ist die Indexbeteiligung ab diesem
                                                                           Rechnungsgrundlagen die versicherte Rente neu ermittelt. Ist


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[Seite 9]
diese niedriger als die erreichte garantierte Rente, so wird die er-       mit uns eine garantierte Rentensteigerung gem. § 1 Absatz 4 ver-
reichte garantierte Rente ausgezahlt. Anderenfalls wird die neu            einbart, ist ein solcher Wechsel ausgeschlossen. Rechtzeitig vor
ermittelte versicherte Rente zuzüglich ggf. weiterer Leistungen            dem Ende der Aufschubdauer werden wir Sie nochmals auf diese
aus der Überschussbeteiligung ausgezahlt (Gesamtrente). Die                Möglichkeit hinweisen. Nach Rentenbeginn können Sie nicht
erreichte garantierte Rente wird durch die jährliche Überschuss-           mehr wechseln.
beteiligung nicht erhöht.
                                                                           Verwendung von Überschüssen zur Sicherung der garantier-
Rentenversicherungen in der Rentenbezugszeit werden über                   ten Rentenzahlungen
eine angemessen erhöhte jährliche Überschussbeteiligung an
den Bewertungsreserven beteiligt. Bei der Deklaration dieser               (15) Falls es wegen gesetzlicher oder aufsichtsbehördlicher Best-
Überschussanteilsätze wird insbesondere die aktuelle Bewer-                immungen notwendig ist, für die Berechnung der Deckungsrück-
tungsreservesituation berücksichtigt.                                      stellung vorsichtigere Rechnungsgrundlagen zugrunde zu legen,
                                                                           erhöht sich die Deckungsrückstellung (Nachreservierung). Zur Fi-
Verwendung von Überschüssen ab Rentenbeginn                                nanzierung der für die Nachreservierung erforderlichen Mittel kön-
                                                                           nen die künftigen Überschüsse herangezogen werden. Insofern
(14) Für die Zeit ab Beginn der Rentenzahlungen können Sie mit             stehen diese Beträge nicht mehr für die Überschussbeteiligung
uns eines der folgenden Überschuss-Systeme für die gesamte                 zur Verfügung. Der Ausgleich erfolgt jeweils in Höhe desjenigen
Rentenzahlungsdauer vereinbaren:                                           Betrags, mit dem der Vertrag ohne die Nachreservierung an den
                                                                           Überschüssen beteiligt gewesen wäre. Ist der Ausgleich abge-
-    Rentenerhöhung                                                        schlossen, stehen die künftigen Überschüsse wieder gemäß dem
     Die Rentenerhöhung führt jährlich, erstmals ab dem zweiten            von Ihnen gewählten Überschuss-System für die Leistungserhö-
     Rentenbezugsjahr, zu einer Erhöhung der versicherten                  hung zur Verfügung. Eine entsprechende Festlegung kann mit der
     Rente. Der Überschussanteilsatz wird jährlich in Prozent des          jährlichen Überschussdeklaration erfolgen. Über eine solche Än-
     Deckungskapital neu festgelegt. Dabei erhöht sich das De-             derung informieren wir Sie im Rahmen Ihrer Jahresinformation.
     ckungskaptal um den jeweils für das Erhöhungsjahr festge-             Bei Beendigung der Versicherung vor Rentenbezug durch Tod,
     legten Prozentsatz. Aus diesem erhöhten Guthaben ermit-               Kündigung oder mit der Kapitalabfindung werden diese zusätzli-
     teln wir nach anerkannten versicherungsmathematischen                 chen Deckungsmittel in dem Maße ausgeschüttet, in dem sie als
     Verfahren die versicherte Rente neu. Diese erhöhte versi-             Überschüsse zur Auszahlung gelangt wären. Bei einem Abruf von
     cherte Rente kann nicht mehr sinken.                                  Deckungskapital nach Rentenbeginn im Rahmen des Liquiditäts-
                                                                           vorteils gemäß § 2 Absatz 3 werden die ggf. in der Folge nicht
-    Bonusrente
                                                                           mehr benötigten Deckungsmittel ausgeschüttet.
     Die Bonusrente wird grundsätzlich ab Rentenbeginn zusätz-
     lich zur versicherten Rente gezahlt. Der Überschussanteil-
                                                                           Versicherungsmathematische Hinweise
     satz für die Bonusrente wird in Promille des Deckungskapi-
     tals zum Rentenbeginn festgelegt. Die Bonusrente bleibt so-           (16) Die Bemessungsgrößen für die Überschussanteile werden
     lange gleich, wie sich der Überschussanteilsatz nicht ändert.         nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit
     Die Höhe der Bonusrente ist nicht garantiert und kann daher           den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation ermittelt. Die
     im Zeitablauf schwanken und gegebenenfalls sogar entfal-              Rechnungsgrundlagen haben wir der Bundesanstalt für Finanz-
     len. Eine Absenkung der Leistung kann jedoch höchstens bis            dienstleistungsaufsicht vorgelegt. Bei der Beitragskalkulation ha-
     auf die erreichte garantierte Rente erfolgen.                         ben wir vom Geschlecht unabhängige Sterbetafeln verwendet, die
-    Steigende Bonusrente                                                  aus den geschlechtsabhängigen Sterbetafeln DAV 2008 T (für
     Die Steigende Bonusrente besteht aus einer Bonusrente                 den Todesfallschutz) und DAV 2004 R abgeleitet wurden.
     und einer Rentensteigerung. Die Bonusrente wird grund-
     sätzlich ab Rentenbeginn zusätzlich zur versicherten Rente            Für die Herleitung geschlechtsunabhängiger Sterbetafeln ver-
     gezahlt. Die Rentensteigerung wird erstmals ab dem zweiten            wenden wir anerkannte aktuarielle Fachgrundsätze. Als Rech-
     Rentenbezugsjahr zusätzlich zur versicherten Rente ge-                nungszins wird vor Rentenbeginn 0,0% angesetzt. Die tariflich
     zahlt. Der Überschussanteilsatz für die Bonusrente wird in            kalkulierten Verwaltungskosten vor Beginn der Rentenzahlung
     Promille des Deckungskapitals zum Rentenbeginn festge-                beinhalten unter anderem einen jährlichen Verwaltungskostenan-
     legt. Der Anteilsatz wird jährlich neu bestimmt. Für die Ren-         teil, welcher auf der Grundlage des Deckungskapitals bemessen
     tensteigerung wird jährlich ein Überschussanteilsatz in Pro-          wird. Sofern eine Indexbeteiligung vereinbart ist, werden bei der
     zent des Deckungskapitals neu festgelegt. Aus diesem                  Ermittlung der Bemessungsgröße für den Teil des Deckungskapi-
     Überschuss der Rentensteigerung berechnen wir nach an-                tals, welcher Bezugsgröße für die Indexbeteiligung ist, dieselben
     erkannten versicherungsmathematischen Verfahren eine                  versicherungsmathematischen Grundsätze berücksichtigt, die
     zusätzliche Rentensteigerung zur versicherten Rente. Die              auch bei den für die Indexbeteiligung verwendeten Überschus-
     jeweils erreichte Höhe der gesamten Steigenden Bonus-                 santeilen angewendet werden (vgl. Absatz 8). Dieser Verwal-
     rente ist nicht garantiert und kann daher im Zeitverlauf ab-          tungskostenanteil in Höhe von 0,5 % bezogen auf die zuvor ge-
     sinken oder gegebenenfalls sogar entfallen. Eine Absen-               nannte Bemessungsgröße wird nur bis zu einem Betrag in Höhe
     kung der Leistung kann jedoch höchstens bis auf die er-               der Grundüberschussanteile des betreffenden Indexjahres bzw.
     reichte garantierte Rente erfolgen.                                   des Zeitraums vor dem ersten Indexstichtag angesetzt und am
                                                                           Indexstichtag bzw. zum Rentenbeginn mit diesen verrechnet.
Die Überschüsse erhöhen nicht die erreichte garantierte
Rente. Solange die versicherte Rente niedriger als die er-                 Die versicherte Rente (vgl. § 1 Absatz 4) wird mit den zum Ren-
reichte garantierte Rente ist, werden die Überschüsse aus-                 tenbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen kalkuliert.
schließlich zur Erhöhung der versicherten Rente verwendet.
Das hat zur Folge, dass die ausgezahlte Rente solange nicht                Als Rechnungsgrundlagen für die im Versicherungsschein ge-
steigt, bis die Höhe der versicherten Rente die Höhe der er-               nannte garantierte Mindestrente verwenden wir eine vom Ge-
reichten garantierten Rente erreicht hat. Erst ab diesem Zeit-             schlecht unabhängige Sterbetafel, die aus der geschlechtsabhän-
punkt führt die Überschussbeteiligung in der weiteren Ren-                 gigen Sterbetafel DAV 2004 R abgeleitet wurde, sowie einen
tenbezugszeit zu höheren Auszahlungen.                                     Rechnungszins von 1,0 % ab Rentenbeginn.

Ein Wechsel zwischen den Überschuss-Systemen der Rentenbe-
zugszeit ist bis zum Rentenbeginn jederzeit möglich. Haben Sie


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Falls es wegen gesetzlicher oder aufsichtsbehördlicher Bestim-        nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht fest-
mungen notwendig ist, andere als für die Kalkulation der garan-       stellen können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflichtig
tierten Leistungen verwendete Rechnungsgrundlagen für die Be-         sind. Eine solche Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass
rechnung der Deckungsrückstellung zu verwenden, können die            unsere Leistung nicht fällig wird.
von der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) oder deren
Rechtsnachfolger empfohlenen Rechnungsgrundlagen als gültige          (6) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtig-
Rechnungsgrundlagen zugrunde gelegt werden. Die bereits er-           ten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb
reichte garantierte Rente ist in der absoluten Höhe hiervon nicht     des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberech-
betroffen.                                                            tigte auch die damit verbundene Gefahr.

Die Festsetzung der Rentenerhöhung, der Bonusrente und der
Steigenden Bonusrente einschließlich der zukünftigen Renten-          §6      Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
steigerungen erfolgt nach anerkannten versicherungsmathemati-
schen Verfahren unter Verwendung von Rechnungsgrundlagen              Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt
2. Ordnung. Diese werden nach den jüngsten Erfahrungen des            ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu ver-
Unternehmens über die tatsächlichen Verhältnisse im Versiche-         fügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir kön-
rungsbestand festgelegt und laufend geprüft.                          nen aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versicherungs-
                                                                      scheins seine Berechtigung nachweist.
Information über die Höhe der Überschussbeteiligung
                                                                      §7      Wer erhält die Versicherungsleistung?
(17) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Ein-
flüssen ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur be-         (1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer
grenzt beeinflussbar. Wichtigste Einflussfaktoren sind dabei die      die Versicherungsleistung erhält. Wenn Sie keine Bestimmung
Zinsentwicklung des Kapitalmarkts und die Entwicklung des ver-        treffen, leisten wir an Sie oder an Ihre Erben.
sicherten Risikos und der Kosten. Die Höhe der künftigen Über-
schussbeteiligung kann also nicht garantiert werden, sie kann         Falls Sie eine Berufsunfähigkeits-Rente (Tarif BUR) mit uns ver-
auch komplett entfallen. Den unverbindlichen Beispielrechnungen       einbart haben, gilt für das Bezugsrecht im Leistungsfall bei Be-
können Sie den möglichen Verlauf der Überschussbeteiligung so-        rufsunfähigkeit Folgendes:
wie der Überschussverwendung entnehmen.                               Bei der Festlegung dieses Bezugsrechts sind die Vorschriften des
                                                                      Versicherungsteuergesetzes bezüglich der Steuerfreiheit der Bei-
Information zum aktuellen Vertragsstand                               träge zu berücksichtigen. Ist nicht die versicherte Person bezugs-
                                                                      berechtigt, so können wir weitere Unterlagen oder Nachweise an-
(18) Sie erhalten jährlich von uns, erstmals nach Ablauf des ers-     fordern. Diese benötigen wir, um zu prüfen, ob die Beiträge steu-
ten Versicherungsjahres, eine Mitteilung, der Sie Ihren aktuellen     erfrei sind. Eine Änderung der Bezugsberechtigung nach Ab-
Vertragsstand entnehmen können. Zusätzlich können Sie die             satz 2 ist nur wirksam, wenn wir Ihnen dies in Textform bestätigt
Vertragswerte jederzeit bei uns erfragen.                             haben. Durch den Wechsel des Bezugsrechts kann sich der Bei-
                                                                      trag zu dieser Versicherung um die dann fällig werdende Versi-
III. Leistungsauszahlung                                              cherungsteuer erhöhen. Ist der Vertrag als Rückdeckungsversi-
                                                                      cherung für eine Versorgungszusage abgeschlossen worden, so
§5      Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleis-             entfallen die obigen Regelungen bezüglich des Bezugsrechtes,
        tung verlangt wird?                                           da die Beiträge grundsätzlich von der Versicherungsteuer befreit
                                                                      sind.
(1) Einmalige Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbrin-
gen wir gegen Vorlage des Versicherungsscheins.                       Bezugsberechtigung

(2) Wir können vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung ein amtli-       (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere
ches Zeugnis darüber verlangen, dass die versicherte Person           Person benennen, die die Versicherungsleistung erhalten soll
noch lebt.                                                            (Bezugsberechtigter), wenn der Versicherungsfall eintritt.
                                                                      Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der
(3) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich mit-        Bezugsberechtigte das Recht auf die Versicherungsleistung erst
geteilt werden. Außerdem muss uns eine amtliche Sterbeurkunde         mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb kön-
mit Angabe von Alter und Geburtsort vorgelegt werden. Wir kön-        nen Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen Versiche-
nen ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die      rungsfalls jederzeit widerrufen. Wenn wir Renten zahlen, tritt mit
Todesursache sowie über den Beginn und den Verlauf der Krank-         jeder Fälligkeit einer Rente ein eigener Versicherungsfall ein.
heit, die zum Tode der versicherten Person geführt hat, verlan-       Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte
gen. Sind Leistungen noch ausbezahlt worden, obwohl sie wegen         sofort und unwiderruflich das Recht auf die Versicherungsleistung
Tod der versicherten Person nicht mehr zu zahlen gewesen wä-          erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses
ren, so sind diese an uns zurückzuzahlen.                             Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Be-
                                                                      zugsberechtigten geändert werden.
(4) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige
weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen              Abtretung und Verpfändung
selbst anstellen. Die hiermit verbundenen Kosten trägt derjenige,
der die Versicherungsleistung beansprucht. Wir werden die erfor-      (3) Sie können das Recht auf die Versicherungsleistung bis zum
derlichen Erhebungen nur auf die Zeit vor der Antragsannahme,         Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder
die nächsten 5 Jahre danach und das Jahr vor dem Tod der ver-         teilweise an Dritte abtreten und verpfänden, soweit derartige Ver-
sicherten Person erstrecken.                                          fügungen rechtlich möglich sind.

(5) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun-         Anzeige
gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versiche-
                                                                      (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (vgl.
rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig
                                                                      Absatz 2) sowie eine Abtretung und Verpfändung (vgl. Absatz 3)
sind. Wenn eine der in den Absätzen 1 bis 4 genannten Pflichten
                                                                      von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag sind uns gegen-
                                                                      über nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen


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Berechtigten in Textform angezeigt worden sind. Der bisher Be-          § 10    Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzei-
rechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer.                  tig zahlen?
Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits
vorher Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung,           (1) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum
Abtretung, Verpfändung) vorgenommen haben.                              Fälligkeitstag (vgl. § 9 Absatz 2) alles getan haben, damit der Bei-
                                                                        trag bei uns eingeht. Ist die Einziehung des Beitrags von einem
§8      Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen?                     Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag
                                                                        am Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berech-
Fällige Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag verjähren ge-          tigten Einziehung nicht widersprechen. Konnten wir den fälligen
mäß § 195 BGB in 3 Jahren. Die Frist beginnt gemäß § 199 BGB            Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung
mit dem Schluss des Jahres, in dem die entsprechenden Ansprü-           auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer
che entstanden sind und Sie Kenntnis hiervon erlangen oder ohne         Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass der
grobe Fahrlässigkeit erlangen müssten. Die Ansprüche verjähren          Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir be-
jedoch ohne Rücksicht auf Ihre Kenntnis oder eine grob fahrläs-         rechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens
sige Unkenntnis in 10 Jahren von ihrer jeweiligen Entstehung an.        zu verlangen.

IV. Beitragszahlung                                                     Einlösungsbeitrag

§9      Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?              (2) Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, kön-
                                                                        nen wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag zu-
(1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach Verein-       rücktreten. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns
barung in einem Betrag (Einmalbeitrag), monatlich, viertel-, halb-      nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht
jährlich oder jährlich (laufende Beiträge) zahlen.                      zu vertreten haben.

(2) Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag (Einlösungsbei-           (3) Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles
trag) müssen Sie unverzüglich nach Abschluss des Vertrages              noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies
zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche-       gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform o-
rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Bei laufender              der durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf
Beitragszahlung werden alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) zu        diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leis-
Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.                    tungspflicht besteht jedoch, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie
                                                                        das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.
(3) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre
Kosten.                                                                 Folgebeitrag

(4) Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung werden wir etwaige       (4) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir
Beitragsrückstände verrechnen.                                          Ihnen gemäß § 38 VVG auf Ihre Kosten in Textform eine Zah-
                                                                        lungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen
Beitragsreduzierung                                                     betragen.

(5) Sie können zur nächsten Beitragsfälligkeit die Reduzierung Ih-      (5) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten
rer Beiträge verlangen, sofern die reduzierten Beiträge mindes-         Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versiche-
tens 300 EUR pro Jahr betragen. Durch die Änderung Ihres Bei-           rungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles
trags reduziert sich die Höhe Ihrer vereinbarten Leistungen. Wir        noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass
werden Sie hierüber in Textform informieren.                            wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinge-
                                                                        wiesen haben.
Wiedererhöhung
                                                                        (6) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Ver-
(6) Für eine mit reduzierten Beiträgen geführte Versicherung kön-       trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie
nen Sie zu einer Beitragsfälligkeit die Beitragszahlung bis zur vor     sich noch immer mit den Beiträgen oder Zinsen in Verzug befin-
der Beitragsreduktion vereinbarten Beitragshöhe wieder erhöhen.         den. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung
Ihr Versicherungsschutz erhöht sich durch die Wiedererhöhung.           auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündi-
                                                                        gung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automa-
Bei einer Wiedererhöhung haben Sie die Möglichkeit, die Diffe-          tisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt
renz zwischen den reduzierten Beiträgen und den ursprünglich            noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge
vereinbarten Beiträgen, die auf die Dauer der Beitragsreduktion         müssen wir Sie ebenfalls hinweisen.
entfällt, auszugleichen. Sie können den Differenzbetrag in Form
einer einmaligen Zuzahlung bzw. in maximal 6 Monatsraten (vgl.          (7) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nach-
§ 12) oder über die gesamte restliche Beitragszahlungsdauer ver-        zahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Die Nach-
teilt als erhöhten Beitrag in den Vertrag einzahlen. Für den erhöh-     zahlung kann nur innerhalb eines Monats nach der Kündigung o-
ten Beitrag gelten die Regelungen von § 11 Absatz 6 entspre-            der, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden
chend.                                                                  worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf erfolgen.
                                                                        Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un-
Voraussetzung für die Wiedererhöhung ist, dass seit Beginn der          wirksam und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die
Beitragsreduzierung nicht mehr als 3 Jahre vergangen sind. Falls        zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten,
Sie eine Berufsunfähigkeits-Rente (Tarif BUR) mit uns vereinbart        besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz.
haben, verkürzt sich diese Frist auf 6 Monate. Danach ist die Wie-
dererhöhung abhängig vom Ergebnis einer Gesundheitsprüfung              § 11    Wie können Sie Ihre Beiträge erhöhen?
der versicherten Person. Falls Sie bei der Wiedererhöhung auf
die Erhöhung einer eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-Rente            (1) Bei Rentenversicherungen gegen laufende Beitragszahlung
verzichten, gilt weiterhin die Frist von 3 Jahren.                      können Sie – sofern der Zeitpunkt der Erhöhung mindestens
                                                                        10 Jahre vor dem vereinbarten Rentenbeginn liegt – während der


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Beitragszahlungsdauer zu einer Beitragsfälligkeit Ihren Beitrag        (2) Jede Zuzahlung muss mindestens 250 EUR betragen.
und damit die vereinbarten Versicherungsleistungen erhöhen.
                                                                       (3) Die Summe aller Zuzahlungen pro Kalenderjahr darf den Be-
Für eingeschlossene Zusatzversicherungen gilt:                         trag von 50.000 EUR nicht überschreiten.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung:                                 Bei Einmalbeitragstarifen oder beitragsfreien Versicherungen gilt:
Beitrag und Versicherungsleistungen einer Berufsunfähigkeits-          Sie können jährlich bis zu 20 % des Einmalbeitrags bzw. des zu-
Rente (Tarif BUR) werden nicht erhöht. Bei einer Beitragsbefrei-       letzt gezahlten Jahresbeitrags als Zuzahlung leisten.
ung (Tarif BU) ist eine Beitragserhöhung nur dann möglich, wenn
keine Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit vorliegt oder vor-    (4) Durch die Zuzahlung erhöhen sich das Deckungskapital, das
lag. Wenn                                                              Garantie-Kapital und die garantierte Mindestrente Ihrer Versiche-
-     die versicherte Person rechnungsmäßig älter als 45 Jahre ist     rung. Die Erhöhung der Versicherungsleistungen errechnet sich
      oder                                                             nach den am Erhöhungstermin erreichten Vertragsdaten, insbe-
-     der Gesamtbeitrag des Vertrages mehr als 3.000 EUR im            sondere dem rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person
      Jahr beträgt,                                                    und der restlichen Versicherungsdauer bis zum vereinbarten Ren-
ist die Beitragserhöhung abhängig vom Ergebnis einer erneuten          tenbeginn sowie den Rechnungsgrundlagen des entsprechenden
Gesundheitsprüfung der versicherten Person.                            Tarifs für Einmalbeiträge.

(2) Sie können den Beitrag jährlich um bis zu 100 % des zuletzt        Für Zuzahlungen können Sterbetafeln und Rechnungszins des
gezahlten Jahresbeitrags erhöhen.                                      zum Erhöhungstermin für den Neuzugang gültigen Tarifs zu-
                                                                       grunde gelegt werden. Dies hat zur Folge, dass sich dadurch
(3) Die Summe aller Erhöhungsbeiträge während der Vertrags-            möglicherweise geringere Erhöhungen der Leistungen durch die
laufzeit darf den Betrag von 50.000 EUR nicht überschreiten.           Zuzahlungen ergeben, als wenn wir die zum Zeitpunkt des Ver-
                                                                       tragsabschlusses für die Beitragskalkulation bzw. für die garan-
(4) Ist der Vertrag als Rückdeckungsversicherung abgeschlossen         tierte Mindestrente gültigen Rechnungsgrundlagen anwenden
worden, gilt abweichend zu Absatz 2 und 3 Folgendes: Die Bei-          würden. Falls bei der Berechnung andere als zum Zeitpunkt des
tragssumme darf nicht höher sein als 600.000 EUR.                      Vertragsabschlusses gültigen Rechnungsgrundlagen verwendet
                                                                       wurden, werden wir Sie darüber informieren.
(5) Jeder Erhöhungsbeitrag muss mindestens 60 EUR im Jahr              Darüber hinaus behalten wir uns vor, für Zuzahlungen einen
betragen.                                                              neuen Vertrag zu verwenden. Für diesen legen wir den zum Er-
                                                                       höhungstermin aktuellen Tarif – mit den zugehörigen Rechnungs-
(6) Durch die Beitragserhöhung erhöhen sich das Garantie-Kapi-         grundlagen und den Versicherungsbedingungen – zugrunde.
tal und die garantierte Mindestrente Ihrer Versicherung. Die Erhö-
hung der Versicherungsleistungen errechnet sich nach den am            Steuerlicher Hinweis:
Erhöhungstermin erreichten Vertragsdaten, insbesondere dem
rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person und der restli-         (5) Hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen Ihrer Zuzahlungen
chen Versicherungsdauer bis zum vereinbarten Rentenbeginn.             beachten Sie bitte die steuerlichen Informationen.

                                                                       § 13    Welche Möglichkeiten haben Sie bei vorübergehen-
Für zukünftige Beitragserhöhungen können Sterbetafeln und
                                                                               den Zahlungsschwierigkeiten?
Rechnungszins des zum Erhöhungstermin für den Neuzugang
gültigen Tarifs zugrunde gelegt werden. Dies hat zur Folge, dass       (1) Bei Rentenversicherungen gegen laufende Beitragszahlung
sich dadurch möglicherweise geringere Erhöhungen der Leistun-          haben Sie zur Überbrückung vorübergehender Zahlungsschwie-
gen durch die Beitragserhöhungen ergeben, als wenn wir die zum         rigkeiten einen Anspruch auf eine Stundung der Beiträge oder auf
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die Beitragskalkulation          eine befristete Beitragsfreistellung.
bzw. für die garantierte Mindestrente gültigen Rechnungsgrund-
lagen anwenden würden. Falls bei der Berechnung andere als             Beitragsstundung
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Rechnungs-
grundlagen verwendet wurden, werden wir Sie darüber informie-          (2) Eine Stundung der Beiträge kann frühestens nach Zahlung der
ren.                                                                   Beiträge für das erste Jahr und für eine Dauer von höchstens
Darüber hinaus behalten wir uns vor, für zukünftige Beitragserhö-      6 Monaten verlangt werden, bei mehrmaliger Beitragsstundung
hungen einen neuen Vertrag zu verwenden. Für diesen legen wir          insgesamt höchstens für 24 Monate während der gesamten Bei-
den zum Erhöhungstermin aktuellen Tarif – mit den zugehörigen          tragszahlungsdauer. Der Versicherungsschutz bleibt während der
Rechnungsgrundlagen und Versicherungsbedingungen – zu-                 Stundung in vollem Umfang bestehen.
grunde.
                                                                       Ihr Vertrag besteht ohne erneute Gesundheitsprüfung unverän-
Steuerlicher Hinweis:                                                  dert fort, wenn Sie nach Ablauf der Beitragsstundung die gestun-
                                                                       deten Beiträge einschließlich der darauf entfallenen Stundungs-
(7) Hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen Ihrer Beitragser-       zinsen von derzeit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (vgl.
höhung beachten Sie bitte die steuerlichen Informationen.              §§ 247, 288 BGB) in einem Betrag nachentrichten oder in maxi-
                                                                       mal 6 Monatsraten neben den laufenden Beiträgen ausgleichen.
§ 12    Wie können Sie Ihre Versicherungsleistungen durch
                                                                       Auch eine Verrechnung der gestundeten Beiträge einschließlich
        Zuzahlungen erhöhen?
                                                                       der darauf entfallenen Stundungszinsen mit dem Vertragsgutha-
(1) Als Versicherungsnehmer(in) können Sie bis zum Beginn der          ben ist möglich.
Rentenzahlungen monatlich Zuzahlungen auf Ihre Versicherung
leisten und damit die vereinbarten Versicherungsleistungen erhö-       Die Stundung erfolgt zinslos, sofern der aktuelle Jahresbeitrag für
hen.                                                                   den Gesamtvertrag höchstens 3.000 EUR beträgt. Als weitere
                                                                       Voraussetzung muss mindestens einer der folgenden Punkte vor-
Ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen,         liegen:
so werden deren Beitrag und die vereinbarte Versicherungsleis-         -    Sie sind selbst pflegebedürftig.
tung nicht erhöht.                                                     -    Es liegt eine teilweise oder vollständige Erwerbsminderung
                                                                            bei Ihnen vor.


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-      Sie sind arbeitslos.                                             Beitragsfreistellung vereinbarten Beitragshöhe weiterführen. Ihr
-      Sie befinden sich im Mutterschutz oder in der gesetzlichen       Versicherungsschutz erhöht sich durch die Wiederinkraftsetzung.
       Elternzeit.                                                      Für diese Wiederinkraftsetzung entstehen Ihnen keine zusätzli-
-      Sie sind aufgrund der Pflege eines Angehörigen von Ihrem         chen Kosten.
       Arbeitgeber gemäß PflegeZG vollständig oder teilweise von        Bei einer Wiederinkraftsetzung haben Sie die Möglichkeit, die
       Ihrer Arbeit freigestellt.                                       während der beitragsfreien Zeit nicht gezahlten Beiträge in Form
                                                                        einer einmaligen Zuzahlung (vgl. 12) oder in maximal 6 Monats-
Bei Beantragung der Stundung sind entsprechende Nachweise               raten in den Vertrag einzuzahlen.
von Ihnen vorzulegen. Ist die Voraussetzung für die zinslose
Stundung entfallen, so sind Sie verpflichtet, uns dies umgehend         Voraussetzung für die Weiterführung des Vertrages ist, dass seit
mitzuteilen. Die zinslose Stundung endet zum nächsten Monats-           Beginn der Beitragsfreistellung der Versicherung nicht mehr als
ersten.                                                                 3 Jahre vergangen sind. Falls Sie eine Berufsunfähigkeits-Rente
                                                                        (Tarif BUR) mit uns vereinbart hatten, verkürzt sich diese Frist auf
Befristete Beitragsfreistellung                                         6 Monate. Danach ist die Wiederaufnahme der Beitragszahlung
                                                                        abhängig vom Ergebnis einer Gesundheitsprüfung der versicher-
(3) Wenn das zur Verfügung stehende Gesamt-Kapital den Min-             ten Person. Falls Sie bei der Wiederaufnahme der Beitragszah-
destwert von 2.000 EUR erreicht,, können Sie eine befristete Bei-       lung auf die Fortführung einer eingeschlossenen Berufsunfähig-
tragsfreistellung für maximal 3 Jahre beantragen, die Regelungen        keits-Rente verzichten, gilt weiterhin die Frist von 3 Jahren.
nach § 14 Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend.
Nach Beendigung der befristeten Beitragsfreistellung haben Sie          Sind seit dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung mehr als 3 Jahre
die Möglichkeit, die während der beitragsfreien Zeit nicht gezahl-      vergangen, kann eine Weiterführung insoweit nur nach dem dann
ten Beiträge auszugleichen. Sie können diese nicht gezahlten            für den Neuzugang gültigen Tarif erfolgen.
Beiträge in Form einer einmaligen Zuzahlung bzw. in maximal
6 Monatsraten (vgl. 12) oder über die gesamte restliche Beitrags-       V.     Kosten
zahlungsdauer verteilt als erhöhten Beitrag in den Vertrag einzah-
len. Für den erhöhten Beitrag gelten die Regelungen von § 11 Ab-        § 15     Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten ver-
satz 6 entsprechend.                                                             rechnet?
§ 14     Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stel-           (1) Mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen so-
         len?                                                           genannte Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. § 43 Absatz 2
                                                                        RechVersV) und damit der grundsätzliche Anspruch auf Ersatz
(1) Anstelle einer Kündigung nach § 17 Absatz 1 können Sie zu           dieser Kosten in der einkalkulierten Höhe. Da dieser Anspruch
dem dort genannten Termin bei Rentenversicherungen gegen                bereits bei der Tarifkalkulation berücksichtigt ist, werden die Ab-
laufende Beitragszahlung in Textform verlangen, von der Bei-            schluss- und Vertriebskosten nicht gesondert in Rechnung ge-
tragszahlungspflicht befreit zu werden. Das Garantie-Kapital zum        stellt.
vereinbarten Rentenbeginn wird unter Berücksichtigung der
durch die Beitragsfreistellung nicht mehr zu leistenden Beiträge        (2) Die einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten verteilen
sowie etwaiger Beitragsrückstände neu bestimmt. Die neue ga-            und erheben wir bei Versicherungen gegen laufende Beitragszah-
rantierte Mindestrente ermitteln wir aus dem reduzierten Garan-         lung entsprechend der Zahlungsweise in gleichmäßigen Beträgen
tie-Kapital und den Rechnungsgrundlagen für die garantierte Min-        über einen Zeitraum von 5 Jahren, aber nicht länger als bis zum
destrente.                                                              vereinbarten Rentenbeginn und höchstens über die Jahre der
Nähere Informationen zum Garantie-Kapital nach Beitragsfreistel-        Beitragszahlungsdauer. Der auf diese Weise zu verteilende Be-
lung und dessen Höhe können Sie den entsprechenden Tabellen             trag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der
in Ihrem Versicherungsschein entnehmen.                                 von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Bei-
                                                                        träge beschränkt.
Das vorhandene Deckungskapital Ihrer Versicherung wird um
rückständige Beiträge herabgesetzt.                                     (3) Bei einer Erhöhung (vgl. § 11) bzw. einer Wiedererhöhung
                                                                        (vgl. § 9 Absatz 6) verteilen und erheben wir die in die Erhöhungs-
Anstelle einer vollständigen Befreiung von der Beitragszahlungs-        beiträge einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten ab dem
pflicht können Sie auch den vereinbarten Beitrag reduzieren (vgl.       Erhöhungstermin entsprechend Absatz 2.
§ 9 Absatz 5).
                                                                        (4) Bei Zuzahlungen und bei Versicherungen gegen Einmalbei-
(2) Wenn Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen, kann das für       trag werden die Abschluss- und Vertriebskosten jeweils dem Bei-
Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind         trag entnommen. Gleiches gilt für während der Phase des flexib-
wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (vgl.          len Rentenübergangs zusätzlich geleistete Beiträge.
§ 15) nur geringe Beträge für einen beitragsfreien Vertrag vorhan-
den. Auch in den Folgejahren stehen nicht unbedingt Mittel in           (5) Die beschriebene Kostenverrechnung gemäß den Absätzen 2
Höhe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Nähere Informa-           und 3 hat wirtschaftlich zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer
tionen zur beitragsfreien garantierten Mindestrente und ihrer           Versicherung nur geringe Beträge zur Bildung eines beitrags-
Höhe können Sie den entsprechenden Tabellen entnehmen.                  freien Vertrags oder für einen Rückkaufswert vorhanden sind (vgl.
                                                                        § 14 und § 17). Nähere Informationen können Sie den entspre-
(3) Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht ver-        chenden Tabellen entnehmen.
langt und erreicht das zur Verfügung stehende Gesamt-Kapital
den Mindestwert von 2.000 EUR nicht, erhalten Sie den Rück-             § 16     Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech-
kaufswert nach § 17 Absätze 4 bis 7 unter Berücksichtigung der                   nung?
Regelungen zum Abzug.
                                                                        Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen zusätzli-
Möglichkeit der Wiederinkraftsetzung des Versicherungsver-              che Kosten verursacht werden, können wir Ihnen diese gesondert
trages                                                                  in Rechnung stellen.
                                                                        Dies gilt derzeit bei:
(4) Sie können eine beitragsfrei gestellte Versicherung wieder in
Kraft setzen und beitragspflichtig mit einem Beitrag bis zur vor der    -      Rückläufern im Lastschriftverfahren,


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-      Verzug mit Beiträgen,                                                    stellt Ihre Versicherung später entgegen unserer Kalkulati-
-      Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs-                   onsannahme dem Versichertenkollektiv keine Solvenzmittel
       schein,                                                                  zur Verfügung.
-      Durchführung der internen Teilung im Rahmen des Versor-                  Die Bemessungsgröße für den Stornoabzug für kollektiv ge-
       gungsausgleichs,                                                         stellte Solvenzmittel ist die Summe der bis zum Kündigungs-
-      Durchführung von Vertragsänderungen,                                     zeitpunkt vereinbarungsgemäß zu zahlenden laufenden Bei-
-      Bearbeitung von Abtretungen, Verpfändungen und Pfändun-                  träge bzw. der Einmalbeitrag, jeweils zuzüglich der Summe
       gen,                                                                     der geleisteten Zuzahlungen. Dieser Stornoabzug beträgt im
-      Anpassung der Indexbeteiligung sofern diese nicht über das               ersten Drittel der Aufschubdauer Ihres Vertrages, jedoch
       entsprechende Formular erfolgt.                                          stets in den ersten 5 Jahren, 2 % der Bemessungsgröße.
                                                                                Der Stornoabzug fällt anschließend – bei einer entspre-
Sofern Sie uns nachweisen, dass die Kosten im konkreten Ein-                    chend langen Aufschubdauer – bis zum Erreichen des letz-
zelfall nicht gerechtfertigt oder wesentlich zu hoch sind, entfallen            ten Drittels der Aufschubdauer bzw. bis spätestens 5 Jahre
diese bzw. werden entsprechend herabgesetzt.                                    vor dem vereinbarten Rentenbeginn linear auf 0 % ab. Zu-
Nähere Angaben entnehmen Sie der Ihren Vertragsunterlagen                       sätzlich wird bis 5 Jahre vor dem vereinbarten Rentenbe-
beigefügten Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen.                    ginn, jedoch stets in den ersten 5 Jahren der Aufschub-
                                                                                dauer, dieser Stornoabzug um 50 EUR erhöht.
                                                                                Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vorgenom-
VI. Vorzeitige Beendigung                                                       mene Stornoabzug für kollektiv gestellte Solvenzmittel we-
                                                                                sentlich niedriger liegen muss, z. B. weil der in Ihrem kon-
§ 17      Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?                           kreten Einzelfall ermittelte Stornoabzug nur in geringerer
                                                                                Höhe angemessen ist, wird er entsprechend herabgesetzt.
Kündigung                                                                       Wenn Sie uns nachweisen, dass dieser Stornoabzug über-
                                                                                haupt nicht gerechtfertigt ist, z. B. weil die diesem Stornoab-
(1) Sie können Ihre Versicherung – jedoch nur vor dem vereinbar-                zug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall dem
ten bzw. vorverlegten Rentenbeginn – jederzeit zum Schluss der                  Grunde nach nicht zutreffen, entfällt er.
Versicherungsperiode ganz oder teilweise in Textform kündigen.
                                                                                b) Stornoabzug aufgrund verminderter Kapitalerträge
(2) Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, ist diese Kündi-
gung unwirksam, wenn das verbleibende Gesamt-Kapital unter                      Sind die Zinsen zum Kündigungszeitpunkt im Vergleich zum
einen Mindestbetrag von 2.000 EUR sinkt. Durch die teilweise                    bisherigen Vertragsverlauf gestiegen, so führt dies zu einem
Kündigung reduziert sich die Höhe Ihrer vereinbarten Leistungen.                Rückgang des Marktwertes unserer festverzinslichen Kapi-
Wir werden Sie hierüber in Textform informieren.                                talanlagen. Die verminderten Kapitalerträge sind im Falle ei-
                                                                                nes Rückkaufs komplett von den im Kollektiv verbleibenden-
Auszahlung eines Rückkaufswertes bei Kündigung                                  den Versicherungsnehmern zu tragen.
(3) Nach Kündigung zahlen wir                                                   Die Bemessungsgröße für den Stornoabzug aufgrund ver-
-      den Rückkaufswert nach § 169 VVG (vgl. Absätze 4 und 6)                  minderter Kapitalerträge ist die Summe der bis zum Kündi-
-      vermindert um den Abzug (vgl. Absatz 5)                                  gungszeitpunkt vereinbarungsgemäß zu zahlenden laufen-
-      ggf. den Zeitwert der Indexbeteiligung (vgl. Absatz 7)                   den Beiträge bzw. der Einmalbeitrag, jeweils zuzüglich der
-      ggf. eine Beteiligung an den Bewertungsreserven (vgl. § 4                Summe der geleisteten Zuzahlungen, maximal aber das De-
       Absatz 7).                                                               ckungskapital.
                                                                                Dieser Stornoabzug ist abhängig von der Umlaufrendite 10-
Beitragsrückstände werden vom Auszahlungsbetrag abgezogen.                      jähriger Bundeswertpapiere (monatlicher Referenzzins), die
                                                                                von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Sollte
(4) Der Rückkaufswert ist das bei Kündigung vorhandene De-                      diese Umlaufrendite nicht mehr zur Verfügung stehen, wer-
ckungskapital des Versicherungsvertrages. Davon erfolgt ein Ab-                 den wir sie durch einen anderen Maßstab ersetzen, der wei-
zug, der in Absatz 5 näher beschrieben wird. Überschussanteile,                 testgehend die gleichen Merkmale aufweist. Zunächst ermit-
die dem Vertrag zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht zugeteilt                teln wir die Veränderung des Referenzzinses für Ihren Ver-
waren, werden bei der Ermittlung des Deckungskapitals nicht be-                 trag, indem wir die Differenz aus dem aktuellen Monatswert
rücksichtigt.                                                                   des Referenzzinses mit dem Durchschnittswert des Refe-
                                                                                renzzinses für die abgelaufene Vertragsdauer, maximal je-
(5) Vom so ermittelten Wert erfolgt ein Abzug. Dieser Abzug setzt               doch 10 Jahre, bilden.
sich zusammen aus einem Stornoabzug für kollektiv gestellte Sol-
venzmittel und einem Stornoabzug aufgrund verminderter Kapi-                    Diese Differenz ist maßgeblich für die Kapitalmarktszenarien
talerträge. Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies                1 und 2 und die daraus resultierende Reduktion:
ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Weshalb wir den Abzug für                  -    Kapitalmarktszenario 1 (Differenz von weniger als 0,5
angemessen halten, erläutern wir Ihnen nachfolgend weiter.                           Prozentpunkte): keine Reduktion
                                                                                -    Kapitalmarktszenario 2 (Differenz ab 0,5 Prozent-
       a) Stornoabzug für kollektiv gestellte Solvenzmittel                          punkte): 0,035 % Reduktion

       Wir sind aufsichtsrechtlich verpflichtet, für jeden Vertrag aus-         Der Stornoabzug aufgrund verminderter Kapitalerträge
       reichende Mittel – sogenannte Solvenzmittel – zur Absiche-               ergibt sich dann aus der Multiplikation der Bemessungs-
       rung von Risiken zu bilden, die die Erfüllbarkeit unserer Leis-          größe, der zuvor ermittelten Reduktion und der restlichen
       tungszusagen gefährden könnten. Zu Beginn Ihres Vertra-                  Aufschubdauer bis zum vereinbarten Rentenbeginn in Mo-
       ges ist der Beitrag Ihrer Versicherung zu diesen Solvenzmit-             naten, maximal jedoch 120 Monate.
       teln typischerweise gering und Ihre Versicherung profitiert
       von Solvenzmitteln des bestehenden Versicherungsbestan-                  Dieser Stornoabzug erfolgt nur dann, wenn der aktuelle Re-
       des. In späteren Jahren leistet Ihr Vertrag dann auch einen              ferenzzins im Vergleich zum Durchschnittswert des Refe-
       Beitrag für das Kollektiv. Bei einer vorzeitigen Kündigung               renzzinses gestiegen ist. Daher kann der Stornoabzug auf-
                                                                                grund verminderter Kapitalerträge bei gleichbleibendem o-
                                                                                der sinkendem Referenzzins komplett entfallen.


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     Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vorgenom-                -      Arbeitsunfähigkeit über einen zusammenhängenden Zeit-
     mene Stornoabzug aufgrund verminderter Kapitalerträge                     raum von mindestens 6 Monaten oder Feststellung der Be-
     wesentlich niedriger liegen muss, z. B. weil der in Ihrem kon-            rufsunfähigkeit (ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von
     kreten Einzelfall ermittelte Stornoabzug nur in geringerer                50 %) durch einen Versicherer oder Sozialversicherungsträ-
     Höhe angemessen ist, wird er entsprechend herabgesetzt.                   ger/Versorgungswerk vor dem Alter 62
     Wenn Sie uns nachweisen, dass dieser Stornoabzug über-             -      mindestens 10 Monate durchgehender Bezug von Arbeitslo-
     haupt nicht gerechtfertigt ist, z. B. weil die diesem Stornoab-           sengeld von der Bundesagentur für Arbeit.
     zug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall dem
     Grunde nach nicht zutreffen, entfällt er.                          Die entsprechenden Nachweise sind von Ihnen bei Kündigung
                                                                        vorzulegen. Die durch die Nachweise evtl. entstehenden Kosten
Die Höhe des gesamten Abzugs können Sie auch den Verlaufs-              sind von Ihnen zu tragen.
darstellungen zu den Leistungen bei Kündigung in den vorvertrag-
lichen Informationen sowie in Ihrem Versicherungsschein entneh-         (9) Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen, kann das für Sie Nach-
men.                                                                    teile haben. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist wegen der
                                                                        Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. § 15) nur
Sofern die Aufschubdauer Ihrer Versicherung mindestens                  ein geringer Rückkaufswert vorhanden. Der Rückkaufswert er-
10 Jahre beträgt, verzichten wir auf den Abzug in den letzten           reicht auch in den Folgejahren nicht unbedingt die Summe der
5 Jahren der Aufschubdauer. Andernfalls entfällt der Abzug erst         eingezahlten Beiträge. Nähere Informationen zum Rückkaufswert
nach Ablauf von 5 Jahren in der vereinbarten Aufschubdauer.             und seiner Höhe können Sie den entsprechenden Tabellen ent-
In der Phase des flexiblen Rentenübergangs verzichten wir auf           nehmen.
einen Abzug.
                                                                        Keine Beitragsrückzahlung
Bei einer teilweisen Kündigung erheben wir einen anteiligen Ab-
zug.                                                                    (10) Die Rückzahlung der Beiträge bzw. des Einmalbeitrags kön-
                                                                        nen Sie nicht verlangen.
(6) Wir sind berechtigt, den nach Absatz 4 errechneten Betrag an-
gemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine           VII. Ihre Obliegenheiten
Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, insbeson-
dere durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich         § 18     Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche-
aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen,                       rungsverhältnis beziehen?
auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befris-
                                                                        (1) Ihre Mitteilungen, die das bestehende Versicherungsverhält-
tet (vgl. § 169 Absatz 6 VVG).
                                                                        nis betreffen, müssen stets in Textform erfolgen.
(7) War zum letzten Indexstichtag vor der Kündigung des Vertra-
                                                                        (2) Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Postanschrift oder Ih-
ges eine Indexbeteiligung für Ihren Vertrag vereinbart, erhalten
                                                                        res Namens sobald wie möglich mit, da sonst Nachteile für Sie
Sie – sofern vorhanden – den Zeitwert der Indexbeteiligung.
                                                                        entstehen können. Auch wenn Sie den Inhalt einer Mitteilung nicht
                                                                        kennen, wird diese wirksam, wenn wir sie mit eingeschriebenem
Bei Kündigung gilt als Stichtag für die Ermittlung des Zeitwerts der
                                                                        Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift absenden. Dies gilt
Indexbeteiligung grundsätzlich der auf den Tag des Eingangs der
                                                                        auch, wenn Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb ge-
Meldung folgende Börsentag, frühestens der letzte Börsentag des
                                                                        nommen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
Monats vor dem Kündigungs- bzw. Abruftermin. Liegt dieser Bör-
sentag in einem zum Kündigungs- bzw. Abruftermin bereits abge-
                                                                        (3) Wollen Sie die Bundesrepublik Deutschland für längere Zeit
schlossenen Indexjahr, wird als Stichtag der erste Börsentag des
                                                                        verlassen, dann nennen Sie uns bitte eine Person Ihres Vertrau-
laufenden Indexjahres verwendet. Falls dieser Börsentag genau
                                                                        ens, die berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland unsere
auf einen Indexstichtag fällt, wird der letzte Börsentag des abge-
                                                                        Mitteilungen für Sie anzunehmen (Zustellungsbevollmächtigter).
schlossenen Indexjahres als Stichtag verwendet.
Sollte zum Stichtag eine Feststellung des Marktwerts der Index-         § 19     Welche weiteren Mitteilungspflichten haben Sie?
beteiligung nicht möglich sein, weil z.B. für den Index kein Kurs
bestimmt wurde, behalten wir uns abweichend von dem oben ge-            (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung
nannten Stichtag vor, die Festlegung des Zeitwerts zum nächst-          und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag ver-
möglichen Zeitpunkt vorzunehmen. Der Zeitwert der Indexbeteili-         pflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informati-
gung wird entsprechend später fällig.                                   onen, Daten und Unterlagen bei Vertragsabschluss, bei Änderung
                                                                        nach Vertragsabschluss oder auf Nachfrage unverzüglich mittei-
(8) Wir verzichten auf den in Absatz 5 beschriebenen Abzug,             len. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status
wenn die Kündigung der Versicherung innerhalb von 6 Monaten             dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Daten-
nach Eintritt eines der nachfolgenden Ereignisse beim Versiche-         erhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
rungsnehmer erfolgt:
                                                                        (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind insbe-
-    Tod des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners
                                                                        sondere Umstände, die für die Beurteilung
     oder Tod eines eigenen Kindes,
                                                                        -    Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
-    Erleiden eines Schlaganfalls, eines Herzinfarkts oder einer
                                                                        -    der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte
     bösartigen Tumorerkrankung, Erhalt eines Organ-Trans-
                                                                             an Ihrem Vertrag haben und
     plantats oder erstmalige ärztliche Feststellung der Dialyse-
                                                                        -    der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers
     pflicht,
                                                                        maßgebend sein können.
-    Feststellung der eigenen Pflegebedürftigkeit bzw. Pflegebe-
     dürftigkeit des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebens-
                                                                        Dazu zählen die deutsche oder ausländische steuerliche Ansäs-
     partners oder eines eigenen Kindes (ab inklusive Pflege-
                                                                        sigkeit, die Steueridentifikationsnummer, der Geburtsort und der
     grad 2),
                                                                        Wohnsitz.
-    Feststellung der teilweisen oder vollständigen Erwerbsmin-
     derung durch einen gesetzlichen Rentenversicherungsträ-
                                                                        Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterla-
     ger vor dem Alter 62,
                                                                        gen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, müssen Sie


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trotz einer nicht bestehenden Steuerpflicht davon ausgehen, dass        Kündigung
wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen
Steuerbehörden melden.                                                  (7) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung
                                                                        der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf
§ 20    Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?                grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Ein-
                                                                        haltung einer Frist von einem Monat kündigen. Wir verzichten auf
Dieser Paragraf gilt nur wenn Sie den Einschluss einer Berufsun-        das uns aus § 19 Absatz 3 VVG zustehende Recht zur Kündi-
fähigkeits-Zusatzversicherung mit uns vereinbart haben.                 gung, sofern die Anzeigepflichtverletzung unverschuldet erfolgt
                                                                        ist.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
                                                                        (8) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen
(1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet,       wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeig-
alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen             ten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlos-
wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig           sen hätten.
anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten           (9) Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der Kün-
Inhalt zu schließen, erheblich sind.                                    digung in eine beitragsfreie Versicherung um (vgl. § 14 Absätze 1
                                                                        bis 3).
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen
Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor         Rückwirkende Vertragsanpassung
Vertragsannahme in Textform stellen.
                                                                        (10) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese – ne-         Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber
ben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwor-          zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die ande-
tung der Fragen verantwortlich.                                         ren Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbe-
                                                                        standteil. Dies kann im Einzelfall (z.B. bei rückwirkender Einfü-
(2) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen           gung eines sog. Risikoausschlusses) ebenfalls zu einem Verlust
Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den ge-             des Versicherungsschutzes führen. Wir verzichten auf das uns
fahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie        aus § 19 Absatz 4 VVG zustehende Recht zur Vertragsanpas-
so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder          sung, sofern die Anzeigepflichtverletzung unverschuldet erfolgt
arglistig gehandelt.                                                    ist.

Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung                               (11) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um
                                                                        mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für
(3) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzun-        den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag in-
gen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht                         nerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos
-    vom Vertrag zurücktreten,                                          kündigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungs-
-    den Vertrag kündigen,                                              recht hinweisen.
-    den Vertrag rückwirkend anpassen oder
-    den Vertrag anfechten                                              Ausübung unserer Rechte
können.
                                                                        (12) Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpas-
Rücktritt                                                               sung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung
                                                                        in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hinge-
(4) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungs-             wiesen haben. Wir müssen unsere Rechte innerhalb eines Mo-
schutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Per-          nats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeit-
son nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir          punkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das
vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen        von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen.
wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich         Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände ange-
noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Ver-    ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monats-
letzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rück-        frist dürfen wir weitere Umstände zur Begründung unserer Erklä-
trittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag           rung angeben.
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch
zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.                             (13) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
                                                                        und zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den nicht an-
(5) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Ha-        gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
ben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt,
bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nach-          (14) Die genannten Rechte können wir innerhalb von 5 Jahren
gewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Um-         seit Vertragsabschluss ausüben. Sofern der Versicherungsfall in-
stand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-        nerhalb von 5 Jahren seit Vertragsabschluss eingetreten ist, auch
rungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer           noch nach dieser Frist. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich
Leistungspflicht ursächlich war. Haben Sie die Anzeigepflicht arg-      oder arglistig verletzt, beträgt die Frist 10 Jahre.
listig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
                                                                        Anfechtung
(6) Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, zah-
len wir den Rückkaufswert nach § 17 Absätze 4 bis 7 unter Be-           (15) Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls
rücksichtigung der Regelungen zum Abzug gemäß Absatz 5. Die             durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und ge-
Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.                    wollt auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen wor-
                                                                        den ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person,
                                                                        können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn
                                                                        Sie von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine
                                                                        Kenntnis hatten. Absatz 6 gilt entsprechend.


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[Seite 17]
Leistungserweiterung / Wiederinkraftsetzung der Versiche-                    -   per E-Mail (kundenservice@wuerttembergische.de).
rung
                                                                         Außergerichtliche Streitschlichtung für Verbraucher
(16) Die Absätze 1 bis 15 gelten bei einer unsere Leistungspflicht
erweiternden Änderung oder bei einer Wiederinkraftsetzung der            (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombuds-
Versicherung entsprechend. Die Fristen nach Absatz 14 begin-             mann für Versicherungen wenden. Verbraucher sind Privatperso-
nen mit der Änderung oder Wiederinkraftsetzung der Versiche-             nen, die Verträge für private Zwecke abschließen.
rung bezüglich des geänderten oder wieder in Kraft gesetzten
Teils neu zu laufen.                                                     Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und
                                                                         für Verbraucher kostenfreie Schlichtungsstelle. Wir nehmen an
Erklärungsempfänger                                                      dem Schlichtungsverfahren durch den Ombudsmann teil. Sie ha-
                                                                         ben die Möglichkeit dieses in Anspruch zu nehmen. Vorausset-
(17) Die Ausübung unserer Rechte auf Rücktritt, Kündigung, Ver-          zung dafür ist, dass der Wert Ihrer Beschwerde den Betrag von
tragsanpassung sowie auf Anfechtung erfolgt durch schriftliche           100.000 EUR nicht übersteigt.
Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns
keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt             Den Ombudsmann erreichen Sie derzeit wie folgt:
nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt,
diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberech-             Versicherungsombudsmann e.V.
tigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt         Postfach 080632
werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur              10006 Berlin
Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.                  E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
                                                                         Internet: www.versicherungsombudsmann.de
§ 21      Wann kann der Index ausgetauscht werden?
                                                                         Wenn Sie diesen Vertrag bei uns über das Internet abgeschlos-
(1) Wird der Index während der Vertragslaufzeit geschlossen bzw.         sen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an
steht eine Schließung bevor oder droht die Insolvenz des exter-          die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Die
nen Emittenten der entsprechenden Kapitalmarktinstrumente,               Plattform leitet Ihre Beschwerde dann an den Ombudsmann wei-
können wir den Index zum nächsten Indexstichtag austauschen.             ter.
Den neuen Index wählen wir so aus, dass er dem zu ersetzenden
Index weitestgehend entspricht.                                          Versicherungsaufsicht

(2) Wir können, wenn der Verantwortliche Aktuar dies vorschlägt,         (3) Sie können sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wen-
den Index durch einen anderen Index ersetzen. Hierzu sind wir            den. Wir unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanz-
                                                                         dienstleistungsaufsicht (BaFin).
nur berechtigt, wenn wir an dieser Maßnahme ein schutzwürdiges
Interesse haben und die Belange der Versicherungsnehmer an-
gemessen berücksichtigt werden. Dies kann beispielsweise der             Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
Fall sein, wenn:
                                                                         Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
-      die gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Rahmenbedin-           Sektor Versicherungsaufsicht
       gungen sich ändern.                                               Graurheindorfer Straße 108
-      die Verfügbarkeit oder die Konditionen für den Index bzw. für     53117 Bonn
       die entsprechenden Kapitalmarktinstrumente sich nachhaltig        E-Mail: poststelle@bafin.de
       verschlechtert haben.
-      die Kapitalmarktsituation sich erheblich verändert hat.           Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist. Sie
                                                                         kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Ebenso sind wir berechtigt, einen Index durch einen anderen In-
dex zu ersetzen, wenn der Index unsere Qualitätskriterien nicht          Rechtsweg
mehr erfüllt. Solche Änderungen können beispielsweise eintreten,         (4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
wenn die Performance des Index den Marktdurchschnitt erheblich           schreiten.
unterschreitet.
                                                                         § 24    Wo ist der Gerichtsstand?
(3) Im Falle der Ersetzung des Index informieren wir Sie hierüber.
Gleichzeitig erhalten Sie von uns eine ausführliche Information          (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das
über den neuen Index. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen hier-           Gericht zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den
durch keine.                                                             Versicherungsvertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig
                                                                         ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhe-
VIII. Sonstiges                                                          bung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren
                                                                         gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sind Sie eine juristische Person,
§ 22      Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?              ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz
                                                                         oder Ihre Niederlassung haben.
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
land Anwendung.                                                          (2) Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen wir
                                                                         bei dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz oder, in Erman-
§ 23      An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns                gelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zu-
          einmal nicht zufrieden sind?                                   ständig ist. Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich das
                                                                         zuständige Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung.
(1) Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag haben oder
eine Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
                                                                         (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz bzw., wenn Sie eine juristische
Sollten Sie einmal Grund zur Beschwerde haben, wenden Sie
                                                                         Person sind, Ihren Sitz in das Ausland, sind für Klagen aus dem
sich gerne an uns. Sie erreichen uns
                                                                         Versicherungsvertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem
   -   über unsere Internetseite www.wuerttembergische.de/be-
                                                                         wir unseren Sitz haben.
       schwerde oder
   -   per Brief an unsere Geschäftsadresse oder


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§ 25    Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmun-
        gen?

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Versicherungsbedin-
gungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übri-
gen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

(2) Ist eine Bestimmung in diesen Versicherungsbedingungen
durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräfti-
gen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir sie
durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung
des Vertrages notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem
Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei eine
unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Regelung ist nur
wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange
der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird
2 Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeb-
lichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind,
Vertragsbestandteil.


C      Abkürzungen für Gesetze und Verordnun-
       gen
Im Text der Versicherungsbedingungen nehmen wir Bezug auf
einige Gesetze und Verordnungen. Dabei verwenden wir fol-
gende Abkürzungen:

BGB             Bürgerliches Gesetzbuch
MindZV          Mindestzuführungsverordnung
PflegeZG        Gesetz über die Pflegezeit
RechVersV       Versicherungsunternehmens-
                Rechnungslegungsverordnung
SGB             Sozialgesetzbuch
VAG             Versicherungsaufsichtsgesetz
VVG             Versicherungsvertragsgesetz


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Sehr geehrte Kundin,                                                   durch die Erhöhungsbeiträge. Die Höhe der garantierten Min-
sehr geehrter Kunde,                                                   destrente zum vorgemerkten bzw. gewählten Rentenbeginn wird
                                                                       neu bestimmt. Dabei können für zukünftige Erhöhungen Sterbe-
falls Sie mit uns vereinbart haben, dass Sie Ihre Versicherung         tafeln und Rechnungszins des zum Erhöhungstermin für den
ohne erneute Gesundheitsprüfung planmäßig erhöhen können,              Neuzugang gültigen Tarifs zugrunde gelegt werden.
gelten die folgenden Versicherungsbedingungen sowie die Versi-
cherungsbedingungen für die Ausbaugarantie der PrivatRente In-         Das bedeutet von diesem Zeitpunkt an möglicherweise geringere
dexClever mit aufgeschobener Rentenzahlung.                            Erhöhungen der Leistungen. Falls bei der Berechnung einer Er-
                                                                       höhung andere als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für
                                                                       die Beitragskalkulation bzw. für die garantierte Mindestrente gül-
Versicherungsbedingungen für die                                       tige Rechnungsgrundlagen verwendet wurden, werden wir Sie
                                                                       darüber informieren.
planmäßige Erhöhung der Beiträge und
Leistungen der PrivatRente IndexClever                                 (2) Das in den „Versicherungsbedingungen für die PrivatRente In-
                                                                       dexClever mit aufgeschobener Rentenzahlung“ beschriebene
mit aufgeschobener Rentenzahlung                                       Verfahren zur Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten
                                                                       (vgl. § 15 Absatz 2) gilt auch für die Erhöhung, wobei jeder Erhö-
Inhaltsverzeichnis                                                     hungsteil hinsichtlich der Abschluss- und Vertriebskosten wie ein
                                                                       eigenständiger Vertrag behandelt wird.
§1      Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Erhöhung
        der Beiträge?                                                  (3) Sind Zusatzversicherungen eingeschlossen, so werden ihre
§2      Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich die Beiträge und             Versicherungsleistungen im Rahmen der maßgebenden Ober-
        Versicherungsleistungen?                                       grenzen im selben Verhältnis wie der Beitrag und – bei einge-
§3      Wonach        errechnen     sich     die      erhöhten         schlossener Berufsunfähigkeitsrente – die Beitragssumme der
        Versicherungsleistungen?                                       Hauptversicherung erhöht.
§4      Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung
        der Versicherungsleistungen?                                   §4      Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhö-
§5      Wann werden Erhöhungen ausgesetzt?                                     hung der Versicherungsleistungen?

                                                                       (1) Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages getroffenen Ver-
                                                                       einbarungen, insbesondere die Versicherungsbedingungen und
§1      Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Erhö-              auch die Bezugsrechtsverfügung, erstrecken sich ebenfalls auf
        hung der Beiträge?                                             die Erhöhung der Versicherungsleistungen.

(1) Der laufende Beitrag für diese Versicherung einschließlich et-     (2) Die Erhöhung der Versicherungsleistungen setzt die Fristen
waiger Zusatzversicherungen erhöht sich jeweils um einen festen,       der Versicherungsbedingungen bei Verletzung der Anzeigepflicht
ganzzahligen Prozentsatz von 5 bis 10 % des Vorjahresbeitra-           nicht erneut in Lauf.
ges. Bei Versicherungen mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversiche-
rung ist nur ein Prozentsatz von 5 % zulässig.                         §5      Wann werden Erhöhungen ausgesetzt?
Es kann auch vereinbart werden, dass der Beitrag im gleichen
Verhältnis wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenver-        (1) Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum Ende
sicherung, mindestens jedoch um 5 % erhöht wird.                       des zweiten Monats nach dem Erhöhungstermin widersprechen
                                                                       oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von 2 Monaten
(2) Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versiche-           nach dem Erhöhungstermin zahlen.
rungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
                                                                       (2) Unterbliebene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustim-
(3) Die Erhöhungen erfolgen bis 5 Jahre vor Ablauf der Beitrags-       mung nachholen.
zahlungsdauer, aber höchstens solange, wie die versicherte Per-
son rechnungsmäßig nicht älter als 62 Jahre ist. Ist der Vertrag       (3) Sollten Sie zweimal hintereinander von der Erhöhungsmög-
als Rückdeckungsversicherung für eine Unterstützungskasse ab-          lichkeit keinen Gebrauch machen, so erlischt Ihr Recht auf wei-
geschlossen worden, so erfolgt die Erhöhung bis maximal 1 Jahr         tere Erhöhungen; es kann jedoch mit unserer Zustimmung neu
vor dem vorgemerkten Rentenbeginn.                                     begründet werden.

§2      Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich die Beiträge und             (4) Ist in Ihrer Versicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversi-
        Versicherungsleistungen?                                       cherung eingeschlossen, erfolgen keine Erhöhungen, solange
                                                                       wegen Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit Ihre Beitrags-
(1) Die Erhöhungen des Beitrags und der Versicherungsleistun-          zahlungspflicht entfällt. Sofern vereinbart können jedoch Erhö-
gen erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns.           hungen nur der Hauptversicherung weiterhin durchgeführt wer-
                                                                       den. Die Beiträge für diese Erhöhungen sind dann von Ihnen zu
(2) Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mittei-      bezahlen.
lung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der jewei-
ligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.

§3      Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungs-
        leistungen?

(1) Die Erhöhung der Versicherungsleistungen errechnet sich
nach den am Erhöhungstermin erreichten Vertragsdaten, insbe-
sondere dem rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person
und der restlichen Versicherungsdauer bis zum vereinbarten Ren-
tenbeginn.
Das Garantie-Kapital zum vereinbarten Rentenbeginn erhöht sich
im selben Verhältnis wie die Beitragssumme (ohne Zuzahlungen)


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Versicherungsbedingungen für die                                      (2) Erhöhungen nach den "Versicherungsbedingungen für die
                                                                      planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen der Pri-
Ausbaugarantie der PrivatRente Index-                                 vatRente IndexClever mit aufgeschobener Rentenzahlung" wer-
Clever mit aufgeschobener Rentenzah-                                  den bei den vorgenannten Höchstgrenzen nicht berücksichtigt.

lung                                                                  §3     Welchen Inhalt hat die Nachversicherung?

Inhaltsverzeichnis                                                    (1) Ihre Nachversicherung wird für die restliche Versicherungs-
                                                                      und Beitragszahlungsdauer der Grundversicherung nach den
§1      Was bedeutet die Ausbaugarantie?                              zum Zeitpunkt der jeweiligen Erhöhung von uns angebotenen Ta-
§2      Welche Nachversicherung können Sie abschließen?               rifen mit aufgeschobener Rentenzahlung und gemäß den dann
§3      Welchen Inhalt hat die Nachversicherung?                      gültigen Annahmerichtlinien abgeschlossen. Wir werden dabei ei-
§4      Wann endet die Ausbaugarantie?                                nen möglichst ähnlichen Tarif zugrunde legen.
                                                                      Eine ggf. versicherte Berufsunfähigkeitsrente kann ebenfalls er-
                                                                      höht werden, allerdings nur im Rahmen der Versicherungsbedin-
                                                                      gungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur zuge-
§1      Was bedeutet die Ausbaugarantie?                              hörigen Grundversicherung (vgl. § 13 Absatz 2 der Bedingungen
                                                                      für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung).
(1) Als Versicherungsnehmer(in) können Sie die Erhöhung der je-
weils erreichten garantierten Leistung im Erlebensfall der Grund-     (2) Wollen Sie für die Nachversicherung eine andere Versiche-
versicherung (Nachversicherung) durch Erhöhung des laufenden          rungs- und Beitragszahlungsdauer oder einen anderen Tarif wäh-
Beitrages verlangen, wenn bei der versicherten Person folgende        len, so ist dies nur mit unserer Zustimmung möglich.
Ereignisse eintreten:
                                                                      (3) Wenn nichts anderes vereinbart wird, erstrecken sich die zur
-    Erreichen der Volljährigkeit                                     Grundversicherung getroffenen Vereinbarungen auch auf die
-    Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspart-           Nachversicherung.
     nerschaft
-    Geburt oder Adoption eines Kindes. Eine Mehrlingsgeburt          (4) Jede Nachversicherung gilt als gesonderter Vertragsab-
     gilt hierbei als ein Ereignis.                                   schluss mit der Folge, dass bedingungsgemäße Fristen für jede
-    Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebens-             Nachversicherung neu beginnen.
     partnerschaft
-    Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit        §4     Wann endet die Ausbaugarantie?
-    Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach erfolgreicher
     Ausbildung (Lehre, Studium)                                      Ihr Recht auf Nachversicherungen im Rahmen der Ausbaugaran-
-    Erhöhung des Jahreseinkommens unter folgenden Voraus-            tie erlischt, wenn
     setzungen:
     - bei Angestellten um mindestens 10 % des im Vorjahr             1.   die restliche Aufschubdauer der Grundversicherung weni-
         erzielten garantierten Bruttojahresgehalts                        ger als 12 Jahre beträgt oder
     - bei Selbstständigen Steigerung des durchschnittlichen
         Gewinns vor Steuern der letzten 3 Jahre um mindestens        2.   die versicherte Person älter als 45 Jahre ist oder
         30 % im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn vor
         Steuern der 3 davor liegenden Jahre.                         3.   bei Versicherungen nach den "Versicherungsbedingungen
-    Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze                für die planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen
     in der Deutschen Rentenversicherung.                                  ohne erneute Gesundheitsprüfung der PrivatRente Index-
-    Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht             Clever mit aufgeschobener Rentenzahlung" Ihr Recht auf
     als selbstständige(r) Handwerker oder Handwerkerin.                   laufende Erhöhung nicht mehr gegeben ist.
-    Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR
     durch die versicherte Person zur Finanzierung, Modernisie-       Bei Versicherungen mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
     rung oder Instandhaltung einer selbstgenutzten Immobilie         haben Sie kein Recht auf Nachversicherung ohne erneute Ge-
     einschließlich deren Um- bzw. Ausbau.                            sundheitsprüfung, solange die Versicherung wegen Berufsunfä-
                                                                      higkeit beitragsfrei gestellt ist.
Frist für die Beantragung der Erhöhung

(2) Die Erhöhung kann von Ihnen nur innerhalb von 6 Monaten
nach Eintritt des Ereignisses gegen Vorlage entsprechender
Nachweise beantragt werden. Bei Beantragung der Erhöhung o-
der Vorlage des dazugehörigen Nachweises nach Ablauf der Frist
ist eine Erhöhung aufgrund dieses Ereignisses nicht mehr mög-
lich.

§2      Welche Nachversicherung können Sie abschließen?

(1) Aus der Nachversicherung muss sich mindestens eine jährli-
che garantierte Mindestrente von 300 EUR ergeben. Die Bei-
tragssumme aller Nachversicherungen im Rahmen der Ausbau-
garantie darf höchstens 300.000 EUR betragen. Dabei werden
Erhöhungsbeiträge gemäß § 11 der „Versicherungsbedingungen
für die PrivatRente IndexClever mit aufgeschobener Rentenzah-
lung“ ebenfalls angerechnet.


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