# Württembergische PrivatRente Genius: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-wuerttembergische-privatrente-genius.php
- Rechtlicher Träger: Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-wuerttembergische-privatrente-genius.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [AVB PrivatRente Genius](https://www.wuerttembergische.de/media/media/ref/pk/bedingungen_avb_1/altersvorsorge_und_bu/AVB--PrivatRente-Genius.pdf), Fassung gültig ab 01.06.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | ja | Die Anlage kann auch ausschließlich klassisch oder in Fonds erfolgen. | § 4 Abs. 1, Seite 6 |
| Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds) | ja | Kapital, das nicht zur Absicherung der Garantie (siehe § 1) benötigt wird, legen wir in den von Ihnen gewählten Fonds an. | A Begriffsbestimmungen, Freie Fonds, Seite 2 |
| Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index) | nicht geregelt |  |  |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | ja | Das Gesamt-Guthaben kann vor Rentenbeginn in die folgenden Komponenten angelegt werden: | § 4 Abs. 2, Seite 6 |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | ja | Sie können einen Prozentsatz der Summe der vereinbarten Beiträge wählen. Der ... sich daraus ergebende Betrag ist Ihnen zum vorgemerkten Rentenbeginn garantiert. | § 1 Abs. 1 b), Seite 3 |
| Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbar | ja | Vor dem vorgemerkten Rentenbeginn können Sie diese Garantie-Vereinbarung anpassen. | § 5 Abs. 5, Seite 8 |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | ja | Dieser beträgt vor dem Rentenbeginn 0,00 %. Für die garantierte Mindestrente und den garantierten Rentenfaktor beträgt er 1,0 %. | § 26, Seite 25 |
| Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben) | ja | Wir garantieren Ihnen bereits bei Vertragsabschluss einen Rentenfaktor zum Rentenbeginn. | § 1 Abs. 3 b), Seite 3 |
| Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel) | keine | Die erreichte garantierte Rente ist in der absoluten Höhe hiervon nicht betroffen. | § 26, Seite 25 |
| Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagen | ja | Zum Rentenbeginn vergleichen wir die in a) und b) beschriebenen Renten. Die höhere bezeichnen wir als erreichte garantierte Rente. | § 1 Abs. 3 c), Seite 3 |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | Wir beteiligen Sie gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). | § 8 Abs. 1, Seite 11 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | ja | Sie können jeden Monat eine Übertragung kostenlos vornehmen. | § 6 Abs. 2 c), Seite 9 |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | ja | sind wir berechtigt, den Fonds durch einen anderen zu ersetzen. | § 27 Abs. 1, Seite 25 |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn) | ja | Wenn Sie sich für das Ablaufmanagement entschieden haben, wird die Guthabengarantie in den letzten 5 Jahren vor dem vorgemerkten Rentenbeginn stufenweise angehoben. | § 5 Abs. 3, Seite 8 |
| Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn) | ja | Sie können den Rentenbeginn innerhalb der Rentenwahlphase verschieben | § 2 Abs. 3, Seite 5 |
| Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | Die versicherte Person ist mindestens 55 Jahre alt. | § 2 Abs. 2 a), Seite 5 |
| Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | Sie endet am Jahrestag des vorgemerkten Rentenbeginns, an dem die versicherte Person 85 Jahre alt ist (spätestmöglicher Rentenbeginn). | A Begriffsbestimmungen, Rentenwahlphase, Seite 2 |
| Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente) | ja | Anstelle der Rentenzahlungen können Sie zum Rentenbeginn die vollständige Auszahlung einer Kapitalabfindung verlangen | § 1 Abs. 7, Seite 4 |
| Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginn | ja | Der Antrag auf Kapitalabfindung ist uns spätestens 8 Wochen vor dem Rentenbeginn in Textform zugegangen. | § 1 Abs. 7 a), Seite 4 |
| Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente) | ja | Sie können zum Rentenbeginn einmalig eine Teilkapitalabfindung in Anspruch nehmen | § 1 Abs. 8, Seite 4 |
| Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter) | ja | Sie können bei Vertragsabschluss eine Rentengarantiezeit für die Rentenbezugszeit mit uns vereinbaren. | § 1 Abs. 10, Seite 4 |
| Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezug | ja | Haben Sie mit uns eine garantierte Rentensteigerung vereinbart, so wird diese auf die versicherte Rente und die erreichte garantierte Rente angewandt. | § 1 Abs. 5, Seite 4 |
| Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wenn sich eine Monatsrente von 1 % oder weniger der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV ergibt | § 1 Abs. 6, Seite 4 |
| Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert) | nein | Ab Rentenbeginn ist Ihr Guthaben vollständig im Sicherungsguthaben angelegt. | § 4, Seite 7 |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, zahlen wir das vorhandene Gesamt-Guthaben. | § 1 Abs. 9, Seite 4 |
| Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | Wenn Sie eine klassische Garantie vereinbart haben, zahlen wir mindestens den Wert der Mindestanlage im Sicherungsguthaben. | § 1 Abs. 9, Seite 4 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent) | ja | Ist eine Todesfall-Zusatzversicherung eingeschlossen, zahlen wir bei Tod der versicherten Person vor dem vorgemerkten Rentenbeginn mindestens die garantierte Todesfall-Leistung. | § 1 Abs. 9, Seite 4 |
| Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartner | nicht geregelt |  |  |
| Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder | ja | Nach einer Beitragsfreistellung entfällt eine Waisen-Zusatzversicherung. | § 16 Abs. 3, Seite 17 |
| Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person) | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | ja | Sie können das Bezugsrecht für zukünftige Leistungen jederzeit ändern. | § 11 Abs. 2, Seite 15 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | ja | Wenn Sie Ihre Beiträge vorübergehend nicht zahlen können, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an: | § 15 Abs. 1, Seite 17 |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | ja | Sie können eine Stundung der Beiträge für bis zu 12 Monate verlangen. | § 15 Abs. 2, Seite 17 |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | ja | Sie können die Reduzierung Ihrer Beiträge verlangen. | § 15 Abs. 4, Seite 17 |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter) | ja | Sie können jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode in Textform verlangen, zukünftig von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. | § 16 Abs. 1, Seite 17 |
| Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | ja, bis 250 € | Jede Zuzahlung beträgt mindestens 250 EUR. | § 18 Abs. 2, Seite 19 |
| Teilentnahmen vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Sie können vor dem Rentenbeginn jederzeit zum Schluss des laufenden Monats Geld aus Ihrem Vertrag entnehmen. | § 7 Abs. 2, Seite 10 |
| Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfung | ja | Haben Sie eine Dynamik mit uns vereinbart, erhöhen sich die Beiträge für diesen Vertrag einschließlich etwaiger Zusatzversicherungen jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. | BB planmäßige Erhöhung § 1 Abs. 1 a), Seite 28 |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | keine | Auch wenn Sie mehreren Erhöhungen nacheinander widersprochen haben, bleibt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen bestehen. | BB planmäßige Erhöhung § 2 Abs. 1, Seite 28 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatz | ja | Eine Erhöhung der Beiträge ist nur möglich, wenn Folgendes gilt: Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfähigkeit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetreten | § 17 Abs. 3 a), Seite 18 |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Dieses beträgt maximal 90 % des garantierten Rückkaufswertes. | § 7 Abs. 1, Seite 10 |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | ja | Änderung des Versicherungsnehmers | § 21, Seite 21 |
| Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | Sie können Ihre Versicherung vor dem Rentenbeginn jederzeit zum Schluss des laufenden Monats ganz oder teilweise kündigen. | § 22 Abs. 1, Seite 21 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | Der Rückkaufswert ist das bei Kündigung vorhandene Gesamt-Guthaben des Versicherungsvertrages. | § 22 Abs. 2, Seite 21 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | ja | Er setzt sich zusammen aus einem Stornoabzug „Kollektiv“ ... einem Stornoabzug „Zinsänderung“. | § 22 Abs. 5, Seite 22 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | ja | Dies tun wir über 5 Jahre, höchstens bis zum vorgemerkten Rentenbeginn und höchstens über die Beitragszahlungsdauer. | § 20 Abs. 2, Seite 20 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | Die Höhe der Kosten können Sie den Individuellen Vertragsinformationen entnehmen. | § 20 Abs. 1, Seite 20 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | ja | Sie können eine beitragsfrei gestellte Versicherung wieder in Kraft setzen, um Ihre Leistungen wieder zu erhöhen. | § 16 Abs. 4, Seite 18 |
| Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente) | nein | Ansprüche aus dieser Versicherung können abgetreten und verpfändet werden. | § 11 Abs. 4, Seite 15 |
| Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz | nicht geregelt |  |  |
| Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen) | nicht geregelt |  |  |
| Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflicht | nicht geregelt |  |  |
| PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zins | nicht geregelt |  |  |
| Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen) | nicht geregelt |  |  |
| Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherung | keine | Dieser Paragraf gilt nur für eine ggf. eingeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Waisen-Zusatzversicherung bzw. Todesfall-Zusatzversicherung mit konstanter Todesfall-Leistung. | § 25 Abs. 1, Seite 23 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | nicht geregelt |  |  |
| Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlung | ja | Eine amtliche Bescheinigung darüber, dass die versicherte Person noch lebt | § 9 Abs. 2 b), Seite 15 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |
| Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsse | ja | Vor dem Rentenbeginn erhalten Sie von uns jährlich eine Mitteilung über den Stand Ihrer Versicherung. | § 28 Abs. 1, Seite 26 |

## Volltext der Bedingungen: AVB PrivatRente Genius

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                                                                                                                 Gültig ab 01.06.2026


Württembergische Genius Vorsorge                                      VI. Kosten                                                    20
und Karlsruher Genius Vorsorge                                        § 20 Wie werden die Kosten verrechnet?
                                                                      § 21 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech-
                                                                           nung?
Versicherungsbedingungen für die                                      VII. Vorzeitige Beendigung                                    21
PrivatRente Genius mit aufgeschobe-                                   § 22 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?
ner Rentenzahlung und Anlageoption in                                 VIII. Ihre Obliegenheiten                                     23
Fonds                                                                 § 23 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche-
                                                                           rungsverhältnis beziehen?
                                                                      § 24 Welche gesetzlichen Auskunftspflichten haben Sie zu
Sehr geehrte Kundin,                                                       berücksichtigen?
sehr geehrter Kunde,                                                  § 25 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
                                                                           welche Folgen hat ihre Verletzung?
als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Die
nachfolgenden Bedingungen informieren Sie über die Regelun-           IX. Sonstiges                                                 25
gen, die für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns gel-       § 26 Welche Rechnungsgrundlagen verwenden wir zur Be-
ten.                                                                       rechnung Ihrer Beiträge und Leistungen?
                                                                      § 27 Was geschieht, wenn ein Fonds geschlossen oder auf-
Die in den Bedingungen aufgeführten Rechte und Pflichten betref-           gelöst wird?
fen vorrangig den Versicherungsnehmer.                                § 28 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren?
                                                                      § 29 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
Ihre                                                                  § 30 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns
Württembergische Lebensversicherung AG                                     einmal nicht zufrieden sind?
                                                                      § 31 Wo ist der Gerichtsstand?
                                                                      § 32 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?
Inhaltsverzeichnis
                                                                      C Abkürzungen für Gesetze und Verordnun-
A Begriffsbestimmungen zu Ihrer Versiche-                               gen
  rung
B Versicherungsbedingungen
I.    Leistungsbeschreibung und Versiche-
      rungsschutz                                               3     A       Begriffsbestimmungen zu Ihrer Versicherung
§1    Welche Leistungen erbringen wir?
§2    Wie können Sie Ihren Rentenbeginn flexibel gestal-              Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleich-
      ten?                                                            tern, möchten wir Ihnen vorab einige Begriffe erläutern.
§3    Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
                                                                      Anlagebeiträge
II.   Kapitalanlage                                             6     Als Anlagebeiträge bezeichnen wir die Beiträge abzüglich Kosten
§4    Was sind die Grundsätze dieser Rentenversicherung?              und gegebenenfalls Risikobeiträge. Die Anlagebeiträge stehen für
§5    Wie können Sie Ihre Garantien anpassen?                         Ihre Kapitalanlage zur Verfügung.
§6    Wie können Sie Ihre freien Fonds wählen?
§7    Wie können Sie einen auftretenden Kapitalbedarf de-             Aufschubdauer
      cken?                                                           Die Aufschubdauer ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum
                                                                      spätestmöglichen Rentenbeginn.
III. Überschussbeteiligung                                    11
§8    Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt?
                                                                      Beitragsgarantie
                                                                      Mit der Beitragsgarantie können Sie festlegen, wie viel Prozent
IV. Leistungsauszahlung                                       15
                                                                      Ihrer Beitragssumme zum vorgemerkten Rentenbeginn garantiert
§9   Was ist von Ihnen zu beachten, wenn Sie Leistungen
                                                                      vorhanden sein sollen. Nähere Informationen finden Sie in § 1 Ab-
     beantragen?
                                                                      satz (1) b).
§ 10 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
§ 11 Wer erhält die Versicherungsleistung?
§ 12 Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen?                      Beiträge
                                                                      Als Beiträge bezeichnen wir die gemäß Zahlungsweise verein-
V.    Beitragszahlung                                         16      barten Beiträge. Sofern nicht anders beschrieben, fallen darun-
§ 13 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?               ter auch ein Einmalbeitrag und eine Zuzahlung bei Vertragsab-
§ 14 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzei-            schluss. Wenn wir von bereits eingezahlten Beiträgen oder der
     tig zahlen?                                                      Beitragssumme sprechen, fallen darunter auch gegebenenfalls
§ 15 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwie-               geleistete Zuzahlungen.
     rigkeiten?
§ 16 Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stel-             Bewertungsreserven
     len?                                                             Bewertungsreserven tragen dazu bei, Schwankungen an den Ka-
§ 17 Wie können Sie Ihre Beiträge erhöhen?                            pitalmärkten auszugleichen. Sie entstehen, wenn der Marktwert
§ 18 Wie können Sie Ihre Leistungen durch Zuzahlungen                 einer Kapitalanlage über dem handelsrechtlichen Buchwert liegt.
     erhöhen?                                                         Haben wir beispielsweise eine Immobilie zum Preis von
§ 19 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Nachversiche-              1.000.000 EUR gekauft, so wird die Immobilie mit diesem Wert
     rungsoption?                                                     in der Bilanz ausgewiesen. Beträgt der Wert der Immobilie zum


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[Seite 2]
Bilanzstichtag 1.200.000 EUR, so entstehen hieraus Bewertungs-        Rentenbeginn
reserven in Höhe von 200.000 EUR. An unseren Bewertungsre-            Nachfolgend verwenden wir den Begriff „vorgemerkter Rentenbe-
serven beteiligen wir Sie. Nähere Informationen finden Sie in § 8.    ginn“, wenn wir den bei Vertragsabschluss vorgemerkten Renten-
                                                                      beginn meinen. Wir sprechen vom Rentenbeginn, wenn wir un-
Bezugsberechtigter                                                    ter Berücksichtigung der Ihnen eingeräumten Optionen zur Ge-
Als Versicherungsnehmer können Sie festlegen, wer die Versiche-       staltung des Rentenbeginns nicht nur den bei Vertragsabschluss
rungsleistungen erhalten soll. Diese Person hat dann ein Bezugs-      vorgemerkten Rentenbeginn meinen. Nähere Informationen hier-
recht und wird als Bezugsberechtigter bezeichnet. Nähere Infor-       zu finden Sie in § 2.
mationen hierzu finden Sie in § 11.
                                                                      Rentenbezugszeit
Deckungsrückstellung                                                  Die Rentenbezugszeit ist der Zeitraum ab Rentenbeginn, in dem
Die Deckungsrückstellung ist eine Reserve. Diese bilden Lebens-       wir die Rente an den Bezugsberechtigten auszahlen.
versicherer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, um den
Versicherungsschutz zu gewährleisten. Sie entspricht dem Betrag,      Rentenfaktor
der bereitgestellt werden muss, um zusammen mit den künftigen         Ein Rentenfaktor gibt die Rente gemäß der vereinbarten Renten-
Beiträgen und Zinsen die garantierten Versicherungsleistungen         zahlweise an, die aus je 10.000 EUR Gesamt-Guthaben finanziert
und die Kosten zu finanzieren.                                        werden kann. Die Rente errechnet sich folgendermaßen: Gesamt-
                                                                      Guthaben dividiert durch 10.000 und multipliziert mit dem Ren-
Freie Fonds                                                           tenfaktor. In diesen Bedingungen wird unterschieden zwischen
Kapital, das nicht zur Absicherung der Garantie (siehe § 1) benö-     dem garantierten Rentenfaktor und dem bei Rentenbeginn gülti-
tigt wird, legen wir in den von Ihnen gewählten Fonds an. Diese       gen Rentenfaktor. Letzterer wird bei Rentenbeginn mit den dann
Fonds bezeichnen wir als freie Fonds. Ist keine Garantie verein-      gültigen Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel und Rechnungszins)
bart, wird das Kapital vollständig in den freien Fonds angelegt.      berechnet. Dabei verwenden wir die zu Versicherungsbeginn fest-
Informationen zu den freien Fonds finden Sie in § 4 und § 6.          gelegten Kosten für die Rentenbezugszeit.

Garantie                                                              Rentenwahlphase
Als Garantie bezeichnen wir ein vereinbartes Garantie-Guthaben        Die Rentenwahlphase beginnt mit dem vorgemerkten Rentenbe-
oder eine garantierte Todesfall-Leistung in der Aufschubdauer.        ginn. Sie endet am Jahrestag des vorgemerkten Rentenbeginns,
Nähere Informationen finden Sie in § 1 Absätze (1) und (9).           an dem die versicherte Person 85 Jahre alt ist (spätestmöglicher
                                                                      Rentenbeginn). Vor dem vorgemerkten Rentenbeginn können Sie
Garantie-Guthaben                                                     den Rentenbeginn innerhalb der Rentenwahlphase verschieben.
Sie können ein Garantie-Guthaben mit uns vereinbaren (siehe § 1       Nähere Informationen finden Sie in § 2.
Absatz (1)). Dieser Betrag steht zum vorgemerkten Rentenbeginn
garantiert zur Verfügung. Bis zum Rentenbeginn können Sie ein         Risikobeiträge
Garantie-Guthaben einschließen, ausschließen oder ändern (sie-        Als Risikobeiträge bezeichnen wir die Beiträge, die wir zur De-
he § 5).                                                              ckung von Todesfall- und Invaliditätsrisiken benötigen.

Gesamt-Guthaben                                                       Sicherungsguthaben
Wir bezeichnen Ihr Vertragsguthaben als Gesamt-Guthaben. Nä-          Um die vereinbarte Garantie abzudecken, kann ein Teil des
here Informationen finden Sie in § 4 Absatz (2).                      Gesamt-Guthabens in unserem Sicherungsguthaben angelegt
                                                                      werden. Dieses ist Teil unseres sonstigen Vermögens. Haben Sie
Invalidität und Invaliditätsversicherungen                            keine Garantie vereinbart, ergibt sich für den Vertrag auch kein
Unter Invalidität verstehen wir eine Beeinträchtigung der kör-        Sicherungsguthaben. Informationen zum Sicherungsguthaben fin-
perlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Diese Beeinträch-        den Sie in § 4.
tigung ist durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall
eingetreten. Sie ist über einen längeren Zeitraum oder dauer-         Textform
haft vorhanden. Eine Invalidität kann beispielsweise zu einer Er-     Eine Mitteilung liegt in Textform vor, wenn sie dauerhaft aufbe-
werbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Dienst-        wahrt und wiedergegeben werden kann. Dies ist beispielsweise
unfähigkeit oder zum Verlust einer Grundfähigkeit führen. Deswe-      bei Mitteilungen über unser Kundenportal, per Brief oder E-Mail
gen verstehen wir unter Invaliditätsversicherungen beispielsweise     der Fall. Eine telefonische Übermittlung erfüllt die Voraussetzun-
Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-,        gen nicht.
Dienstunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen.
                                                                      Überschüsse
Rechnungsgrundlagen                                                   Bei Vertragsabschluss garantieren wir Leistungen für viele Jah-
Rechnungsgrundlagen sind vorsichtige Annahmen, die wir für die        re. Deshalb müssen wir vorsichtig kalkulieren. Dadurch entstehen
Kalkulation und die Bildung von Reserven benötigen. Insbeson-         in der Regel Überschüsse. An diesen beteiligen wir Sie. Die Hö-
dere dienen sie dazu, Beiträge und Leistungen zu berechnen. Zu        he der künftigen Überschussbeteiligung können wir Ihnen nicht
den Rechnungsgrundlagen gehören Sterbetafeln, Rechnungszins           verbindlich zusagen. Die Überschussbeteiligung umfasst sowohl
und Kosten. Nähere Informationen finden Sie in § 26.                  widerruflich zugeordnete als auch unwiderruflich gutgeschriebene
                                                                      Überschüsse. Nähere Informationen finden Sie in § 8.
Rechnungsmäßiges Alter
Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der Person zum Jahres-        Versicherte Person
tag des Rentenbeginns. Dabei wird ein Lebensjahr hinzugerech-         Die versicherte Person ist die Person, auf die sich der vertrag-
net, falls zwischen dem Jahrestag des Rentenbeginns und dem           lich vereinbarte Versicherungsschutz erstreckt. Sie kann über die
darauffolgenden Geburtstag weniger als 6 Monate liegen.               Rechte aus dem Versicherungsvertrag nicht verfügen.

Rechnungszins                                                         Versicherungsjahr
Der Rechnungszins gehört zu den Rechnungsgrundlagen (siehe            Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem Versicherungsbe-
§ 26).                                                                ginn. Ein neues Versicherungsjahr beginnt immer mit dem Monat,
                                                                      für den wir den Rentenbeginn vorgemerkt haben. Daher kann das


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erste Versicherungsjahr weniger als zwölf Monate dauern. Wenn           Unabhängig vom gewählten Prozentsatz werden höchstens die
beispielsweise der Vertrag am 01.01. beginnt und der vorgemerkte        Beiträge abzüglich Kosten und gegebenenfalls Risikobeiträgen
Rentenbeginn der 01.07. ist, dauert das erste Versicherungsjahr 6       angelegt. Ausgehend von diesen Anlagebeiträgen beziehungs-
Monate. Alle weiteren Versicherungsjahre umfassen 12 Monate.            weise dem gewählten Prozentsatz garantieren wir Ihnen zum
Ab dem Rentenbeginn beginnt das Versicherungsjahr jeweils zum           vorgemerkten Rentenbeginn eine klassische Garantie. Diese be-
Jahrestag des Rentenbeginns.                                            stimmt sich nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathe-
                                                                        matik.
Versicherungsnehmer
                                                                        b) Beitragsgarantie
Der Versicherungsnehmer ist die Person, die die Versicherung ab-
schließt. Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich die Rechte          Sie können einen Prozentsatz der Summe der vereinbarten Bei-
und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.                             träge wählen. Der sich daraus ergebende Betrag ist Ihnen zum
                                                                        vorgemerkten Rentenbeginn garantiert.
Versicherungsperiode                                                    Beiträge von gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversiche-
Bis zum Rentenbeginn hängt die Versicherungsperiode von der             rungen werden dabei nicht berücksichtigt.
Zahlungsweise der Beiträge ab. Bei Einmalbeitrags- und Jahres-          Wenn Sie für die Mindestanlage im Sicherungsguthaben 100 %
zahlung entspricht sie dem Versicherungsjahr. Bei unterjähriger         wählen, können Sie nicht zusätzlich eine Beitragsgarantie wäh-
Beitragszahlung dauert sie entsprechend der Zahlungsweise ei-           len.
nen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr. Wenn das ers-
te Versicherungsjahr weniger als 12 Monate dauert, wird je nach         c) Guthabengarantie
Zahlungsweise die erste Versicherungsperiode entsprechend an-           Die Guthabengarantie sichert einen Teil Ihres Guthabens ab. Dies
gepasst.                                                                können Sie durch einen Fix Plus (siehe § 5 Absatz (4)) oder den
Ab dem Rentenbeginn entspricht die Versicherungsperiode immer           Einschluss eines Garantieplans (siehe § 5 Absatz (2)) erreichen.
dem Versicherungsjahr.                                                  Zu Versicherungsbeginn ist noch keine Guthabengarantie vorhan-
                                                                        den.
Wertsicherungsfonds
Haben Sie eine Beitragsgarantie, Guthabengarantie oder garan-           d) Garantie-Guthaben
tierte Todesfall-Leistung mit uns vereinbart, können wir zur Ab-
                                                                        Die höchste dieser 3 Garantien ergibt das Garantie-Guthaben.
sicherung dieser Garantie Kapital im Wertsicherungsfonds anle-
                                                                        Das Garantie-Guthaben zum vorgemerkten Rentenbeginn finden
gen. Dies ist ein spezieller Fonds, bei dem bei Kursrückgängen
                                                                        Sie in Ihrem Versicherungsschein.
die Wertminderung innerhalb eines Monats begrenzt ist. Dennoch
haben Sie die Chance, bei Kurssteigerungen einen Wertzuwachs
                                                                        Das Garantie-Guthaben kann geringer ausfallen als im Versiche-
zu erzielen. Haben Sie keine Beitragsgarantie, Guthabengarantie
                                                                        rungsschein dokumentiert, wenn Sie beispielsweise die Beiträge
oder garantierte Todesfall-Leistung mit uns vereinbart, wird für Ih-
                                                                        nicht wie vereinbart bezahlen. Mehr Informationen zur Beitrags-
ren Vertrag auch kein Wertsicherungsfonds geführt.
                                                                        freistellung finden Sie unter § 16.
Nähere Informationen zum Wertsicherungsfonds finden Sie in § 4
Absatz (2) b).
                                                                        Sie können Ihre Garantien vor dem Rentenbeginn, wie in § 5 be-
                                                                        schrieben, anpassen.
                                                                        (2) Versicherte Rente
B Versicherungsbedingungen
                                                                        Zum Rentenbeginn ermitteln wir aus dem vorhandenen Gesamt-
                                                                        Guthaben (siehe § 4 Absatz (2)) und dem bei Rentenbeginn gül-
                                                                        tigen Rentenfaktor die versicherte Rente. Diese ist dann für die
 I.   Leistungsbeschreibung und Versicherungs-                          gesamte Rentenbezugszeit garantiert und erhöht sich gegebenen-
      schutz                                                            falls durch Überschüsse (siehe § 8 Absätze (8) bis (10)).
                                                                        (3) Erreichte garantierte Rente
§1    Welche Leistungen erbringen wir?                                  Unabhängig von der versicherten Rente garantieren wir Ihnen be-
                                                                        reits bei Vertragsabschluss Folgendes:
Leistungen im Erlebensfall
                                                                        a) Garantierte Mindestrente
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, zahlen wir eine
                                                                        Sofern Sie ein Garantie-Guthaben mit uns vereinbart haben, ga-
lebenslange Rente. Die Rente zahlen wir entsprechend der ver-
                                                                        rantieren wir Ihnen zum Rentenbeginn eine Mindestrente. Für die
einbarten Rentenzahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich
                                                                        Berechnung legen wir insbesondere die zu Versicherungsbeginn
oder jährlich. Die Rente wird jeweils zu Beginn des Zahlungsab-
                                                                        vereinbarten Rechnungsgrundlagen (siehe § 26) zugrunde. Die
schnitts fällig und gezahlt.
                                                                        garantierte Mindestrente zum vorgemerkten Rentenbeginn finden
(1) Garantie-Guthaben                                                   Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Bei dieser Rentenversicherung können Sie mit uns ein Garantie-          b) Garantierter Rentenfaktor
Guthaben vereinbaren. Dieser Betrag steht zum vorgemerkten
                                                                        Wir garantieren Ihnen bereits bei Vertragsabschluss einen Ren-
Rentenbeginn (siehe § 2 Absatz (1)) garantiert für die Bildung ei-
                                                                        tenfaktor zum Rentenbeginn. Zum Rentenbeginn ermitteln wir aus
ner Rente zur Verfügung. Das Garantie-Guthaben setzt sich aus
                                                                        dem vorhandenen Gesamt-Guthaben (siehe § 4 Absatz (2)) und
den folgenden 3 Garantien zusammen:
                                                                        dem garantierten Rentenfaktor eine Rente. Den garantierten Ren-
a) Klassische Garantie                                                  tenfaktor zum vorgemerkten Rentenbeginn finden Sie in Ihrem
                                                                        Versicherungsschein.
Sie können einen Prozentsatz Ihrer Beiträge wählen, den wir min-
destens im Sicherungsguthaben anlegen. Beiträge von gegebe-             c) Günstigerprüfung zum Rentenbeginn
nenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen werden dabei
                                                                        Zum Rentenbeginn vergleichen wir die in a) und b) beschriebe-
nicht berücksichtigt. Die gewählte Mindestanlage im Sicherungs-
                                                                        nen Renten. Die höhere bezeichnen wir als erreichte garantierte
guthaben finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
                                                                        Rente. Sie ist dann für die gesamte Rentenbezugszeit garantiert.


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[Seite 4]
(4) Günstigerprüfung im Rentenbezug                                 b) Zusätzliche Voraussetzungen für die Vorverlegung der Teilka-
                                                                    pitalabfindung
Ab Rentenbeginn vergleichen wir jedes Jahr die versicherte Rente
mit der erreichten garantierten Rente und zahlen die höhere da-     Haben Sie den Rentenbeginn gemäß § 2 Absatz (2) vorverlegt,
von.                                                                müssen die zusätzlichen Voraussetzungen der Kapitalabfindung
                                                                    bei Vorverlegung gemäß Absatz (7) b) ebenso erfüllt sein.
(5) Garantierte Rentensteigerung
                                                                    c) Folge der Teilkapitalabfindung
Haben Sie mit uns eine garantierte Rentensteigerung vereinbart,
so wird diese auf die versicherte Rente und die erreichte garan-    Nach Auszahlung einer Teilkapitalabfindung wird eine reduzierte
tierte Rente angewandt. Beide erhöhen sich ab dem zweiten Ren-      Rente gezahlt.
tenbezugsjahr jährlich um den vereinbarten Prozentsatz.
                                                                    Leistungen im Todesfall
(6) Abfindung Kleinbetragsrente
                                                                    (9) Vor Rentenbeginn
Wenn sich eine Monatsrente von 1 % oder weniger der monat-
lichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV ergibt, gilt Folgendes:        Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, zahlen wir das
Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung sind wir berechtigt, ei-    vorhandene Gesamt-Guthaben. Das Gesamt-Guthaben des
ne Kapitalabfindung gemäß Absatz (7) c) und d) zu erbringen.        Vertrages setzt sich wie in § 4 Absatz (2) beschrieben zusammen.
(7) Kapitalabfindung
                                                                    Wenn Sie eine klassische Garantie vereinbart haben, zahlen wir
Anstelle der Rentenzahlungen können Sie zum Rentenbeginn die        mindestens den Wert der Mindestanlage im Sicherungsguthaben.
vollständige Auszahlung einer Kapitalabfindung verlangen, wenn
alle Voraussetzungen unter a) erfüllt sind.                         Ist eine Todesfall-Zusatzversicherung eingeschlossen, zahlen
                                                                    wir bei Tod der versicherten Person vor dem vorgemerkten Ren-
a) Voraussetzungen für die Kapitalabfindung                         tenbeginn mindestens die garantierte Todesfall-Leistung. Diese
                                                                    Leistung ist in den Versicherungsbedingungen der Todesfall-
– Das Kapitalwahlrecht ist nicht ausgeschlossen.                    Zusatzversicherung unter „Welche Leistungen erbringen wir?“
– Die versicherte Person erlebt diesen Termin.                      geregelt.
– Der Antrag auf Kapitalabfindung ist uns spätestens 8 Wochen
  vor dem Rentenbeginn in Textform zugegangen.                      Die garantierte Leistung bei Tod finden Sie in der Verlaufsdar-
b) Zusätzliche Voraussetzungen für die Vorverlegung der Kapital-    stellung der garantierten Leistungen in den vorvertraglichen
abfindung                                                           Informationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen.

Haben Sie den Rentenbeginn gemäß § 2 Absatz (2) vorverlegt,         Mit der Auszahlung der Leistung bei Tod endet der Vertrag.
müssen zusätzlich zu den unter a) genannten Voraussetzungen
auch alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:                   (10) Nach Rentenbeginn
– Die versicherte Person hat das 62. Lebensjahr vollendet.          Sie können bei Vertragsabschluss eine Rentengarantiezeit für die
– Seit dem Versicherungsbeginn sind mindestens 7 Jahre ver-         Rentenbezugszeit mit uns vereinbaren. Diese können Sie vor dem
  gangen.                                                           vorgemerkten Rentenbeginn nachträglich ändern. Das zulässige
– Zwischen dem Termin der Kapitalabfindung und dem vorge-           Endalter für eine Rentengarantiezeit darf nicht überschritten wer-
  merkten (siehe § 2 Absatz (1)) bzw. gewählten Rentenbeginn        den.
  (siehe § 2 Absatz (3)) liegen nicht mehr als 5 Jahre.
                                                                    Haben Sie mit uns eine Rentengarantiezeit vereinbart und stirbt
c) Höhe der Kapitalabfindung
                                                                    die versicherte Person nach Rentenbeginn während der Renten-
Bei der vollständigen Auszahlung der Kapitalabfindung wird das      garantiezeit, gilt Folgendes: Die Rentenzahlung wird bis zum En-
Gesamt-Guthaben ausgezahlt. Das Gesamt-Guthaben des Ver-            de der Rentengarantiezeit fortgeführt. Ist eine garantierte Renten-
trages setzt sich wie in § 4 Absatz (2) beschrieben zusammen.       steigerung vereinbart, erhöht sich die erreichte garantierte Rente
Die Auszahlung ist jedoch mindestens so hoch wie das für den je-    weiterhin jährlich um den vereinbarten Prozentsatz.
weiligen Zeitpunkt gültige Garantie-Guthaben (siehe § 2 Absätze
(2) b) und (3) d)).                                                 Bei einem gewählten Rentenbeginn innerhalb der Rentenwahl-
                                                                    phase kann sich die Dauer der Rentengarantiezeit gegebenenfalls
d) Folge der Kapitalabfindung                                       verkürzen (siehe § 2 Absatz (3)).
Mit der vollständigen Auszahlung der Kapitalabfindung endet Ihr
                                                                    Erbringung der Versicherungsleistungen
Vertrag.
(8) Teilkapitalabfindung                                            (11) Grundsatz

Sie können zum Rentenbeginn einmalig eine Teilkapitalabfindung      Die Versicherungsleistungen erbringen wir grundsätzlich als Geld-
in Anspruch nehmen, wenn alle Voraussetzungen unter a) erfüllt      leistung in EUR.
sind.                                                               Ein Fondsguthaben bis zur Höhe von 1.000 EUR zahlen wir immer
                                                                    als Geldleistung.
a) Voraussetzungen für die Teilkapitalabfindung
                                                                    (12) Leistung in Fondsanteilen
– Das Kapitalwahlrecht ist nicht ausgeschlossen.
– Die versicherte Person erlebt diesen Termin.                      Für die Kapitalabfindung (siehe Absatz (7)) gilt abweichend zu
– Der Antrag auf Teilkapitalabfindung ist uns spätestens 8 Wo-      Absatz (11) Folgendes: Der auf Ihr Fondsguthaben entfallende
  chen vor dem Rentenbeginn in Textform zugegangen.                 Teil kann in Fondsanteilen verlangt und auf ein Depot Ihrer Wahl
– Die verbleibende, ab Rentenbeginn garantierte, monatliche         übertragen werden.
  Rente darf nicht zu gering sein. Sie darf 1 % der monatlichen     Wünschen Sie eine Leistung in Fondsanteilen, muss uns dies
  Bezugsgröße gemäß §18 SGB IV nicht unterschreiten.                mit dem Antrag auf Kapitalabfindung mitgeteilt werden. Bei
                                                                    bestimmten Fonds ist die Ausübung des Wahlrechts nicht oder
                                                                    nur mit Einschränkung möglich. Nähere Informationen entnehmen


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Sie bitte den Fondsbeschreibungen zu den einzelnen Fonds.               Die Abfindung einer Kleinbetragsrente gemäß § 1 Absatz (6) gilt
                                                                        entsprechend.
Wir bemessen den Teil der Versicherungsleistung, der in Fonds-
anteilen erbracht wird, nach dem EUR-Wert des Fondsguthabens.           Wahl des Rentenbeginns in der Rentenwahlphase
Diesen ermitteln wir wie in § 4 Absätze (6) bis (9) beschrieben. Für
die Übertragung von Fondsanteilen können wir Kosten für den zu-         (3) Gewählter Rentenbeginn
sätzlichen Verwaltungsaufwand erheben. Die aktuelle Höhe der            Sie können den Rentenbeginn innerhalb der Rentenwahlphase
hierfür erhobenen Kosten können Sie der Kostenübersicht zu den          verschieben, wenn alle Voraussetzungen unter a) erfüllt sind.
Versicherungsbedingungen entnehmen.                                     Diesen bezeichnen wir als gewählten Rentenbeginn. Diese Wahl
Die Zusammensetzung der von uns zu erbringenden Fondsanteile            können Sie bis 8 Wochen vor dem vorgemerkten Rentenbeginn
entspricht der von Ihnen getroffenen Wahl der Fonds.                    jederzeit ändern. In diesem Fall verkürzt sich die Aufschubdauer
                                                                        wie unter c) beschrieben. Haben Sie die Rentenwahlphase
§2   Wie können Sie Ihren Rentenbeginn flexibel gestalten?
                                                                        erreicht, können Sie keinen späteren Rentenbeginn mehr wählen.
(1) Vorgemerkter Rentenbeginn
                                                                        Die Rentenwahlphase beginnt mit dem vorgemerkten Rentenbe-
Sie haben bei Versicherungsbeginn einen Rentenbeginn vorge-             ginn. Sie endet am Jahrestag des vorgemerkten Rentenbeginns,
merkt. Dieser vorgemerkte Rentenbeginn gilt bis auf Weiteres. Sie       an dem die versicherte Person 85 Jahre alt ist (spätestmöglicher
finden ihn in Ihrem Versicherungsschein.                                Rentenbeginn).

Vorverlegung des Rentenbeginns                                          Eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen entfallen zu
                                                                        Beginn dieser Phase.
(2) Vorverlegter Rentenbeginn
Sie können den Rentenbeginn vorverlegen, wenn alle Vorausset-           Bei einem gewählten Rentenbeginn innerhalb der Rentenwahl-
zungen unter a) erfüllt sind. Dabei können Sie jeden Monatsersten       phase kann sich die Dauer der Rentengarantiezeit (siehe § 1 Ab-
vor dem vorgemerkten Rentenbeginn wählen. Diesen nennen wir             satz (10)) gegebenenfalls verkürzen. Dies ist der Fall, wenn zum
den vorverlegten Rentenbeginn.                                          gewählten Rentenbeginn das zulässige Endalter für eine Renten-
Eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen entfallen zum            garantiezeit überschritten wird.
vorverlegten Rentenbeginn.                                              a) Voraussetzungen für die Wahl des Rentenbeginns
a) Voraussetzungen für die Vorverlegung                                 – Die Rentenwahlphase ist nicht ausgeschlossen.
– Die versicherte Person ist mindestens 55 Jahre alt. Diese Vor-        – Der Antrag auf Wahl eines Rentenbeginns ist spätestens 8 Wo-
  aussetzung gilt nicht, wenn eine Berufsunfähigkeit besteht und          chen vor Beginn der Rentenwahlphase in Textform bei uns ein-
  die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsrente abgelaufen ist.          gegangen.
– Der Antrag auf Vorverlegung ist uns spätestens 8 Wochen vor           b) Aufforderung durch uns
  dem gewünschten Rentenbeginn in Textform zugegangen.
                                                                        Wir werden Sie rechtzeitig vor dem Beginn der Rentenwahlpha-
Für die vorzeitige Auszahlung einer Kapitalabfindung gelten ab-         se auf die Möglichkeit, den Rentenbeginn zu wählen, hinweisen.
weichende Regelungen (siehe § 1 Absatz (7) b)).                         Sollten Sie keine Entscheidung treffen, legen wir als Rentenbe-
b) Garantie-Guthaben zum vorverlegten Rentenbeginn                      ginn den bei Versicherungsbeginn vorgemerkten Rentenbeginn
                                                                        fest. Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung gesondert hin-
Wir garantieren Ihnen auch bei Vorverlegung des Rentenbeginns           weisen.
ein Garantie-Guthaben, sofern Sie dieses mit uns vereinbart ha-
ben. Das Garantie-Guthaben (siehe § 1 Absatz (1)) zum vorver-           c) Verkürzung der Rentenwahlphase
legten Rentenbeginn wird nach anerkannten Regeln der Versiche-          Mit Erreichen des vorgemerkten Rentenbeginns wird die Dau-
rungsmathematik neu bestimmt. Dabei werden die zu Versiche-             er der Rentenwahlphase und der Aufschubdauer neu bestimmt.
rungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen (siehe § 26) zu-           Die Rentenwahlphase endet dann mit dem gewählten Rentenbe-
grunde gelegt. Durch die Vorverlegung werden weniger Beiträge           ginn. Entsprechend verkürzt sich zum vorgemerkten Rentenbe-
gezahlt als ursprünglich kalkuliert. Außerdem werden in der kürze-      ginn auch die Aufschubdauer auf die Zeit vom Versicherungsbe-
ren Zeit bis zum vorverlegten Rentenbeginn weniger Zinsen erwirt-       ginn bis zum gewählten Rentenbeginn.
schaftet. Aus diesen Gründen fällt das Garantie-Guthaben zum
vorverlegten Rentenbeginn geringer aus, als im Versicherungs-           d) Beitragszahlung, Garantie-Guthaben und Rente in der Renten-
schein zum vorgemerkten Rentenbeginn dokumentiert.                      wahlphase
c) Rente zum vorverlegten Rentenbeginn                                  Bei beitragspflichtigen Versicherungen können Sie die Beitrags-
                                                                        zahlung während der Rentenwahlphase einstellen. Sofern Sie
Wir garantieren Ihnen auch bei Vorverlegung des Rentenbeginns           eine klassische Garantie oder Beitragsgarantie vereinbart haben,
eine Mindestrente und einen Rentenfaktor. Diese werden zum              erhöht sich das Garantie-Guthaben, wenn Sie die Beitragszah-
vorverlegten Rentenbeginn neu bestimmt. Sie fallen zum vorver-          lung fortführen. Haben Sie eine klassische Garantie vereinbart,
legten Rentenbeginn geringer aus, als im Versicherungsschein            gilt Folgendes: Das Garantie-Guthaben erhöht sich im selben
zum vorgemerkten Rentenbeginn dokumentiert.                             Verhältnis, wie sich die Beitragssumme ohne gegebenenfalls
Für die garantierte Mindestrente werden insbesondere die zu             geleistete Zuzahlungen durch die während der Phase zusätzlich
Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen (siehe             geleisteten Beiträge erhöht. Haben Sie eine Beitragsgarantie
§ 26) zugrunde gelegt.                                                  vereinbart, so erhöht sich das Garantie-Guthaben gemäß dem
Für den garantierten Rentenfaktor werden das geringere Alter            vereinbarten Prozentsatz der während der Phase zusätzlich ge-
bei vorverlegtem Rentenbeginn und die zu Versicherungsbeginn            leisteten Beiträge. Haben Sie eine Guthabengarantie vereinbart,
vereinbarten Rechnungsgrundlagen zugrunde gelegt.                       erhöht sich diese durch eine Erhöhung der klassischen Garantie
                                                                        bzw. Beitragsgarantie.
Die Berechnung der versicherten Rente erfolgt gemäß § 1 Absatz          Zum gewählten Rentenbeginn steht dieses Garantie-Guthaben
(2). Die erreichte garantierte Rente ergibt sich im Rahmen einer        garantiert für die Ermittlung einer Rente zur Verfügung. Die Höhe
Günstigerprüfung gemäß § 1 Absatz (3) c).                               der garantierten Mindestrente zum gewählten Rentenbeginn


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wird neu bestimmt. Dabei werden insbesondere die zu Versiche-         a) Sicherungsguthaben
rungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen (siehe § 26)
zugrunde gelegt.                                                      Die Anlage im Sicherungsguthaben wird von uns zur Sicherstel-
Für den garantierten Rentenfaktor werden das höhere Alter und         lung von zugesagten Garantien verwendet. Die Kapitalanlage er-
die zu Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen           folgt innerhalb unseres Sicherungsvermögens. Da das Kapital
zugrunde gelegt.                                                      nicht direkt am Aktienmarkt teilnimmt, besteht kein Risiko eines
                                                                      Wertverlusts durch Kursschwankungen. Es wird mit dem entspre-
Die Berechnung der versicherten Rente erfolgt gemäß § 1 Absatz        chenden Rechnungszins verzinst. Dieser beträgt 0,00 % (siehe §
(2). Die erreichte garantierte Rente ergibt sich im Rahmen einer      26). Zusätzlich kann sich das Sicherungsguthaben durch Über-
Günstigerprüfung gemäß § 1 Absatz (3) c).                             schüsse erhöhen (siehe § 8).

Haben Sie bei Vertragsabschluss den konstanten Gesamtbeitrag          Um gezielt in das Sicherungsguthaben zu investieren, können Sie
gewählt, gilt Folgendes: Der Beitragsanteil einer vereinbarten Zu-    eine Mindestanlage im Sicherungsguthaben wählen (siehe § 1 Ab-
satzversicherung wird zugunsten der Hauptversicherung verwen-         satz (1) a) und § 5 Absatz (8)).
det. Dadurch ändert sich die Höhe des Gesamtbeitrages bei Ein-        b) Wertsicherungsfonds
tritt in die Rentenwahlphase nicht.
                                                                      Die Anlage im Wertsicherungsfonds bietet Renditechancen am
e) Vorverlegung innerhalb der Rentenwahlphase                         Kapitalmarkt. Gleichzeitig trägt der Wertsicherungsfonds zur Si-
Auch den gewählten Rentenbeginn können Sie vorverlegen. In der        cherstellung von zugesagten Garantien bei, weil er über einen Si-
Rentenwahlphase entfällt die Voraussetzung, dass die versicherte      cherungsmechanismus verfügt: Der Wert der Fondsanteile (Rück-
Person mindestens 55 Jahre alt sein muss. Die restlichen Rege-        nahmepreis) darf innerhalb eines Monats maximal um einen fest-
lungen von Absatz (2) gelten entsprechend.                            gelegten Prozentsatz sinken. Für den Fall, dass der Wert der
                                                                      Fondsanteile stärker sinkt, garantiert die Württembergische Le-
§3     Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                          bensversicherung AG Ihnen einen Ausgleich des über den festge-
                                                                      legten Prozentsatz hinausgehenden Fehlbetrages. Der Ausgleich
Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Vertragsabschluss, frü-       wird Ihrem Vertrag zum Ende des Monats, in dem der Fehlbetrag
hestens jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Dieser ist       aufgetreten ist, gutgeschrieben. Bis zum festgelegten Prozentsatz
im Versicherungsschein dokumentiert. Bei nicht rechtzeitiger Zah-     tragen Sie das Risiko der Wertminderung.
lung des Einlösungsbeitrages (siehe § 13 Absatz (2)) kann unsere      Den Namen des Wertsicherungsfonds entnehmen Sie bitte Ih-
Leistungspflicht entfallen (siehe § 14).                              rem Persönlichen Vorschlag oder Ihrem Versicherungsschein. Ei-
                                                                      ne Beschreibung der Anlagestrategie des Fonds sowie die Höhe
                                                                      des festgelegten Prozentsatzes finden Sie im Verkaufsprospekt
 II.    Kapitalanlage                                                 und in der Fondsbeschreibung des Wertsicherungsfonds.
                                                                      c) Freie Fonds
§4     Was sind die Grundsätze dieser Rentenversicherung?
                                                                      Die Anlage in den freien Fonds bietet zusätzliche Chancen auf
(1) Verwendung Ihrer Beiträge                                         eine attraktive Rendite. Die Anlage erfolgt in die von Ihnen ge-
                                                                      wählten Fonds gemäß der vereinbarten Aufteilung. Bei Kursstei-
Sie zahlen Ihre vereinbarten Beiträge. Davon ziehen wir Kosten
                                                                      gerungen der Fonds haben Sie die Chance einen Wertzuwachs zu
und gegebenenfalls Risikobeiträge ab. Diese Anlagebeiträge le-
                                                                      erzielen. Bei Kursrückgängen tragen Sie das Risiko der Wertmin-
gen wir für Sie in der Regel klassisch und in ausgewählten Fonds
                                                                      derung bis hin zum Totalverlust des Fondsguthabens. Dies kann
an. Die Anlage kann auch ausschließlich klassisch oder in Fonds
                                                                      auch eine Folge außergewöhnlicher Umstände sein: Beispielswei-
erfolgen. Die Verwendung der Beiträge hängt von Ihrer Wahl der
                                                                      se kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme der
Garantie ab.
                                                                      Fondsanteile aussetzen. Die Ihnen verbindlich zugesagten garan-
Beiträge eventuell eingeschlossener Zusatzversicherungen wer-
                                                                      tierten Leistungen sind hiervon nicht betroffen. Bei Werten, die
den dabei nicht berücksichtigt.
                                                                      nicht in EUR geführt werden, können Schwankungen der Wäh-
Kapitalanlage vor Rentenbeginn                                        rungskurse den Wert der Fonds zusätzlich beeinflussen.
                                                                      (3) Aufteilung des Gesamt-Guthabens und Umschichtung
(2) Gesamt-Guthaben
                                                                      Jeden Monat prüfen wir Ihren Vertrag individuell. Dabei entschei-
Die Anlagebeiträge und unwiderruflich gutgeschriebenen Über-          den wir darüber,
schüsse erhöhen Ihr Vertragsguthaben, welches wir Gesamt-
Guthaben nennen.                                                      – wie wir neue Anlagebeiträge und Überschüsse auf die einzel-
Das Gesamt-Guthaben kann vor Rentenbeginn in die folgenden              nen Komponenten aufteilen.
Komponenten angelegt werden:                                          – wie wir, falls nötig, bereits aufgeteiltes Guthaben zwischen den
                                                                        Komponenten verschieben (Umschichtung).
– Sicherungsguthaben
– Wertsicherungsfonds                                                 Hierdurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
– Freie Fonds
                                                                      Wir tun dies aus den folgenden Gründen:
Bei Beendigung des Vertrages bzw. bei Rentenbeginn kommt zum
Gesamt-Guthaben ggf. noch Folgendes dazu:                             – Wir nutzen die Chancen am Kapitalmarkt zu Ihrem Vorteil, in-
                                                                        dem wir Kapital möglichst in Fonds anlegen.
– Leistung aus widerruflich zugeordneten Überschüssen                 – Um zugesagte Garantien zu sichern, legen wir einen Teil des
  (siehe § 8 Absatz (7))                                                Guthabens im Sicherungsguthaben und im Wertsicherungs-
– Beteiligung an den Bewertungsreserven (siehe § 8 Absatz (12))         fonds an.
Den Teil der Verwaltungskosten und der Risikobeiträge, welchen        Haben Sie mit uns keine Garantie (siehe § 1) vereinbart, wird Ihr
wir nicht direkt von den Beiträgen abziehen, entnehmen wir mo-        Guthaben vollständig in den freien Fonds angelegt und nicht um-
natlich dem Gesamt-Guthaben.                                          geschichtet.
                                                                      Haben Sie als Mindestanlage im Sicherungsguthaben 100 % ge-
                                                                      wählt, wird Ihr Guthaben vollständig im Sicherungsguthaben an-
                                                                      gelegt und nicht umgeschichtet.


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[Seite 7]
Die Aufteilung des Gesamt-Guthabens und die Umschichtung er-            (9) Spezialfall: Feststellung der Rücknahmepreise oder Rücknah-
folgen nach einem Rechenverfahren, das die allgemein anerkann-          me der Anteile nicht möglich
ten Regeln der Versicherungsmathematik berücksichtigt. Wenn
wir Guthaben aus dem Sicherungsguthaben in Fonds umschich-              Es kann vorkommen, dass zum Stichtag eine Feststellung der
ten, erfolgt dies gleichmäßig über 12 Monate.                           Rücknahmepreise oder eine Rücknahme der Anteile einzelner
                                                                        Fonds nicht möglich ist. In diesem Fall behalten wir uns vor,
(4) Spezialfall: Zwischenkonto                                          die Festlegung der Rücknahmepreise zum nächstmöglichen
                                                                        Zeitpunkt vorzunehmen. Der auf diese Fondsanteile entfallende
Die Aufteilung des Gesamt-Guthabens auf die in Absatz (2) be-           Teil der Versicherungsleistung wird entsprechend später fällig. In
schriebenen Komponenten erfolgt immer zum ersten Arbeitstag             diesem Fall erbringen wir Ihnen eine vorläufige Leistung aus den
eines Monats. Deshalb teilen wir die Anlagebeiträge bis zum ers-        veräußerbaren Fondsanteilen. Sie erhalten dann mindestens Ihre
ten Arbeitstag des nächsten Monats in den folgenden Fällen einem        garantierte Leistung.
unverzinsten Zwischenkonto zu:
– Rückwirkende Policierung                                              Alternativ können wir in diesem Fall den Wert der Fondsanteile
– Rückwirkende Beitragserhöhung                                         anhand des aktuellen Preises am Kapitalmarkt bestimmen. Dann
– Zuzahlungen                                                           legen wir diesen Wert anstelle des Rücknahmepreises bei der
                                                                        Ermittlung des Fondsguthabens zugrunde. Stattdessen können
(5) Stichtag
                                                                        Sie verlangen, dass wir die betreffenden Fondsanteile auf ein
Bei der Aufteilung des Guthabens sowie für die Berechnung der           Depot Ihrer Wahl übertragen. Diese Übertragung ist bei bestimm-
Risikobeiträge und der Verwaltungskosten auf das Fondsgutha-            ten Fonds nicht oder nur mit Einschränkung möglich. Nähere
ben legen wir für das Fondsguthaben den am Stichtag ermittelten         Informationen entnehmen Sie bitte den Fondsbeschreibungen zu
Rücknahmepreis der Fondsanteile zugrunde. Stichtag ist der erste        den einzelnen Fonds.
Börsentag des Monats.
                                                                        Diese Maßnahmen erfolgen unverzüglich durch uns unter Wah-
Der Spezialfall gemäß Absatz (9) gilt analog.                           rung der Interessen aller Versicherungsnehmer.

Kapitalanlage nach Rentenbeginn                                         §5      Wie können Sie Ihre Garantien anpassen?

Ab Rentenbeginn ist Ihr Guthaben vollständig im Sicherungsgut-          Änderung der Guthabengarantie
haben angelegt.
                                                                        (1) Allgemeine Voraussetzung
Wie ermitteln wir das Fondsguthaben im Leistungsfall?
                                                                        Wenn Sie für die Mindestanlage im Sicherungsguthaben 100 %
(6) Ermittlung des EUR-Wertes des Fondsguthabens                        gewählt haben, können Sie nicht zusätzlich eine Guthabengaran-
                                                                        tie wählen.
Den EUR-Wert des Fondsguthabens ermitteln wir wie folgt: Wir
multiplizieren die Anzahl der Fondsanteile der Versicherung mit         (2) Garantieplan
den am Stichtag ermittelten Rücknahmepreisen der Fondsanteile.          Wenn Sie sich für den Garantieplan entschieden haben, wird die
Deshalb kann das Fondsguthaben erst ermittelt werden, wenn ei-          Guthabengarantie bis 5 Jahre vor dem vorgemerkten Rentenbe-
ne Versicherungsleistung fällig wird bzw. der Rücknahmepreis der        ginn stufenweise angehoben. Hierdurch kann auch Ihr Garantie-
Fondsanteile zum jeweiligen Stichtag vorliegt.                          Guthaben steigen.
(7) Stichtag für die Berechnung der Leistung                            a) Bestimmung des Garantie-Guthabens
Für die Rentenzahlung, die Kapitalabfindung und die Teilkapital-        Bei Versicherungsbeginn ist noch keine Guthabengarantie vor-
abfindung legen wir als Stichtag den letzten Börsentag des Mo-          handen. Zu jedem Monatsersten ermitteln wir Ihr Gesamt-
nats zugrunde, der 2 Monate vor dem Rentenbeginn beginnt. Der           Guthaben. Dieser Wert wird dann mit einem steigenden Prozent-
Stichtag liegt jedoch nicht vor dem Termin der Beantragung.             satz multipliziert. Zum so errechneten Betrag werden eine ggf. ver-
                                                                        einbarte Beitragsgarantie oder klassische Garantie aus den ver-
Für die Berechnung der Todesfall-Leistung ist der Stichtag der Tag      einbarten zukünftigen Beiträgen addiert. Ist diese neue Guthaben-
nach Eingang der Meldung des Todesfalls.                                garantie größer als das bisherige Garantie-Guthaben, erhöhen wir
                                                                        dieses entsprechend. Ansonsten bleibt das Garantie-Guthaben
Ist dieser Stichtag kein Börsentag, so wird als Stichtag der darauf-    auf dem alten Stand. Der Prozentsatz steigt monatlich gleichmä-
folgende Börsentag verwendet.                                           ßig von 0 % bei Versicherungsbeginn auf 70 % zum Ende des Ga-
(8) Zeitpunkt der Auszahlung                                            rantieplans an. Damit entspricht das Garantie-Guthaben 5 Jahre
                                                                        vor dem vorgemerkten Rentenbeginn mindestens 70 % des dann
Voraussetzung für die Auszahlung der Leistung ist, dass die in          vorhandenen Gesamt-Guthabens.
§ 9 genannten Unterlagen rechtzeitig bei uns eingegangen sind.
                                                                        Bei einer ungünstigen Wertentwicklung der Fonds oder aufgrund
Für die Todesfall-Leistung sind die Unterlagen gemäß § 9 Absatz         der vereinbarten Beitragsgarantie oder klassischen Garantie kann
(3) zusammen mit der Todesfallmeldung einzureichen. Dann wird           es passieren, dass sich Ihr Garantie-Guthaben nicht erhöht. Das
der Überweisungsauftrag für die Todesfall-Leistung innerhalb ei-        Garantie-Guthaben kann hierbei jedoch nicht sinken.
ner Bearbeitungszeit von 2 Wochen nach Eingang der Todesfall-
meldung erteilt.                                                        b) Umschichtung
                                                                        Wenn sich durch den Garantieplan das Garantie-Guthaben er-
Voraussetzung für die Rentenzahlung, die Kapitalabfindung und           höht, wird Guthaben sukzessive von den freien Fonds in den
die Teilkapitalabfindung zum gewünschten Termin ist: Die Unter-         Wertsicherungsfonds und vom Wertsicherungsfonds in das Siche-
lagen müssen spätestens eine Woche vor dem maßgebenden                  rungsguthaben umgeschichtet. Hierdurch entstehen Ihnen keine
Stichtag bei uns eingegangen sein.                                      zusätzlichen Kosten.
Bei einem nicht termingerechten Eingang der Unterlagen wird ent-
sprechend später ausgezahlt.


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[Seite 8]
c) Automatisches Ablaufmanagement                                     Nach dem Ausschluss bleibt die Guthabengarantie auf dem er-
                                                                      reichten Wert und wird nicht mehr automatisch erhöht. Nach einer
Ist der Garantieplan vereinbart, so ist das Ablaufmanagement „Ga-     Aussetzung können Sie zu einem späteren Zeitpunkt die erneute
rantie“ (siehe Absatz (3)) vorgemerkt. Dieses schließt dann au-       Wiederaufnahme des Ablaufmanagements verlangen. Eine Sen-
tomatisch 5 Jahre vor dem vorgemerkten Rentenbeginn an den            kung der Garantie kann dazu führen, dass das Ablaufmanagement
Garantieplan an.                                                      ausgeschlossen wird (siehe Absatz (9)).
d) Ein- und Ausschluss des Garantieplans                              (4) Erhöhung der Guthabengarantie (Fix Plus)
Auf Wunsch können Sie den Garantieplan bis 5 Jahre vor dem            Sie können vor dem Rentenbeginn jederzeit zum nächsten Mo-
vorgemerkten Rentenbeginn jederzeit zum nächsten Monatsers-           natsersten beantragen, die Guthabengarantie zu erhöhen. Dazu
ten einschließen. Der anfängliche Prozentsatz entspricht in die-      wählen Sie einen Betrag, der höchstens dem Gesamt-Guthaben
sem Fall dem Prozentsatz, der bei Einschluss ab Versicherungs-        entspricht. Wenn Sie eine garantierte Todesfall-Leistung verein-
beginn erreicht worden wäre.                                          bart haben, wird diese aus dem aktuellen Gesamt-Guthaben fi-
                                                                      nanziert. In diesem Fall können wir ggf. nur einen Teil des aktuel-
Sie können jederzeit auf den Garantieplan ab dem nächsten Mo-         len Gesamt-Guthabens berücksichtigen.
natsersten verzichten. In diesem Fall bleibt die Guthabengarantie     Zu diesem Betrag werden eine ggf. vereinbarte Beitragsgarantie
auf dem erreichten Wert und wird nicht mehr automatisch erhöht.       oder klassische Garantie aus den vereinbarten zukünftigen Bei-
Ein vereinbartes Ablaufmanagement ist bei Bedarf separat abzu-        trägen addiert. Ist diese neue Guthabengarantie größer als das
wählen.                                                               bisherige Garantie-Guthaben, erhöhen wir dieses entsprechend.
Eine Senkung der Garantie kann dazu führen, dass der Garantie-        Ansonsten bleibt das Garantie-Guthaben auf dem alten Stand. Wir
plan ausgeschlossen wird (siehe Absatz (9)).                          werden Sie über das Garantie-Guthaben in Textform informieren.
(3) Ablaufmanagement „Garantie“
                                                                      Änderung der klassischen Garantie und der Beitragsgarantie
Wenn Sie sich für das Ablaufmanagement entschieden haben,
wird die Guthabengarantie in den letzten 5 Jahren vor dem vorge-      (5) Grundsatz
merkten Rentenbeginn stufenweise angehoben. Hierdurch kann
                                                                      Zu Versicherungsbeginn haben Sie die Möglichkeit mit uns ei-
auch Ihr Garantie-Guthaben steigen.
                                                                      ne klassische Garantie und eine Beitragsgarantie zu vereinbaren.
a) Bestimmung des Garantie-Guthabens                                  Vor dem vorgemerkten Rentenbeginn können Sie diese Garantie-
                                                                      Vereinbarung anpassen. Dadurch ändert sich die Höhe der Leis-
Zu jedem Monatsersten ermitteln wir Ihr Gesamt-Guthaben. Die-         tungen. In der Rentenwahlphase können Sie weder die klassische
ser Wert wird dann mit einem steigenden Prozentsatz multipliziert.    Garantie noch die Beitragsgarantie ändern.
Zum so errechneten Betrag werden eine ggf. vereinbarte Beitrags-
garantie oder klassische Garantie aus den vereinbarten zukünf-        (6) Änderung der klassischen Garantie
tigen Beiträgen addiert. Ist diese neue Guthabengarantie größer
                                                                      Sie können vor dem vorgemerkten Rentenbeginn die Mindestan-
als das bisherige Garantie-Guthaben, erhöhen wir dieses entspre-
                                                                      lage im Sicherungsguthaben erhöhen oder senken. Hierzu wählen
chend. Ansonsten bleibt das Garantie-Guthaben auf dem alten
                                                                      Sie einen neuen Prozentsatz der Beiträge, den wir mindestens im
Stand. Der Prozentsatz steigt monatlich gleichmäßig von 70 %
                                                                      Sicherungsguthaben anlegen sollen (siehe § 1 Absatz (1) a)). Da-
ab 5 Jahre vor dem vorgemerkten Rentenbeginn auf 100 % zum
                                                                      durch ergibt sich eine neue klassische Garantie.
vorgemerkten Rentenbeginn an. Damit garantieren wir Ihnen 5
Jahre vor dem vorgemerkten Rentenbeginn 70 % und zum vorge-
                                                                      Der neue Prozentsatz bezieht sich sowohl auf bereits eingezahlte
merkten Rentenbeginn 100 % des jeweils vorhandenen Gesamt-
                                                                      Beiträge als auch auf die vereinbarten zukünftigen Beiträge. Für
Guthabens.
                                                                      die bereits eingezahlten Beiträge gilt dies nur, sofern das vorhan-
                                                                      dene Gesamt-Guthaben hierfür ausreicht. Anderenfalls wird nur
Bei einer ungünstigen Wertentwicklung der Fonds oder aufgrund
                                                                      das vorhandene Gesamt-Guthaben zugrunde gelegt. Unabhän-
der vereinbarten Beitragsgarantie oder klassischen Garantie kann
                                                                      gig vom gewählten Prozentsatz werden höchstens die Anlagebei-
es passieren, dass sich Ihr Garantie-Guthaben nicht erhöht. Das
                                                                      träge berücksichtigt.
Garantie-Guthaben kann hierbei jedoch nicht sinken.
                                                                      (7) Änderung der Beitragsgarantie
b) Umschichtung
                                                                      Sie können vor dem vorgemerkten Rentenbeginn eine Beitrags-
Wenn sich durch das Ablaufmanagement das Garantie-Guthaben
                                                                      garantie ein- bzw. ausschließen oder eine bereits vereinbarte Bei-
erhöht, wird das Guthaben sukzessive von den freien Fonds in den
                                                                      tragsgarantie anpassen (siehe § 1 Absatz (1) b)). Hierzu wählen
Wertsicherungsfonds und vom Wertsicherungsfonds in das Siche-
                                                                      Sie einen neuen Prozentsatz der Summe der vereinbarten Beiträ-
rungsguthaben umgeschichtet. Hierdurch entstehen Ihnen keine
                                                                      ge. Der neue Prozentsatz bezieht sich sowohl auf bereits einge-
zusätzlichen Kosten.
                                                                      zahlte Beiträge als auch auf die vereinbarten zukünftigen Beiträge.
c) Ein- und Ausschluss des Ablaufmanagements                          Die Änderung der Garantie ist nur möglich, wenn die Vorausset-
                                                                      zung der Finanzierbarkeit nach Absatz (10) erfüllt ist.
Sie haben bis zum vorgemerkten Rentenbeginn die Möglichkeit,
sich für das Ablaufmanagement zu entscheiden. Fünfeinhalb Jah-        (8) Regelungen für die Wahl der Prozentsätze
re vor dem vorgemerkten Rentenbeginn erhalten Sie von uns ei-
                                                                      Falls Sie eine klassische Garantie oder eine Beitragsgarantie ein-
nen Vorschlag für ein Ablaufmanagement. Schließen Sie das Ab-
                                                                      schließen wollen, gilt Folgendes:
laufmanagement nach seinem planmäßigen Beginn ein, gilt Fol-
gendes: Der anfängliche Prozentsatz entspricht dann dem Pro-          – Der Prozentsatz für die Mindestanlage im Sicherungsguthaben
zentsatz, der bei Einschluss zu seinem planmäßigen Beginn er-           muss kleiner sein als der Prozentsatz für die Beitragsgarantie.
reicht worden wäre.                                                     Dies gilt nur, sofern Sie eine Beitragsgarantie einschließen wol-
                                                                        len.
Sie haben das Recht, das vereinbarte Ablaufmanagement jeder-          – Der Prozentsatz für die Beitragsgarantie darf höchstens 90 %
zeit vor dessen Beginn auszuschließen. Ein bereits laufendes Ab-        betragen.
laufmanagement kann frühestens zu Beginn des Folgemonats,             – Beträgt die Beitragsgarantie mehr als 80 %, muss die Mindest-
nachdem die Aussetzung beantragt wurde, ausgesetzt werden.              anlage im Sicherungsguthaben mindestens 40 % betragen.


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[Seite 9]
Wenn Sie für die Mindestanlage im Sicherungsguthaben 100 %             §6      Wie können Sie Ihre freien Fonds wählen?
wählen, können Sie nicht zusätzlich eine Beitragsgarantie wählen.
                                                                       (1) Wahlmöglichkeiten
(9) Auswirkungen der Änderungen
                                                                       Für die Anlage in den freien Fonds können Sie sich für eine der
Durch eine Änderung der Garantie-Vereinbarung wird eine er-            folgenden Möglichkeiten entscheiden:
reichte Guthabengarantie aus einem vorherigen Fix Plus zurück-
                                                                       – Sie wählen einzelne Fonds.
gesetzt.
                                                                       – Sie wählen einen unserer themenbezogenen Fondsbaskets.
Eine Senkung der klassischen Garantie oder Beitragsgarantie
kann auch die Guthabengarantie betreffen und zum Ausschluss            Diese Wahl können Sie im Vertragsverlauf ändern (siehe Absätze
eines bisher eingeschlossenen Garantieplans führen. Dies gilt          (2) und (3)).
auch für ein eingeschlossenes Ablaufmanagement. Ob nach der            a) Einzelne Fonds
Änderung ein Garantieplan oder Ablaufmanagement eingeschlos-
sen ist, erkennen Sie im Nachtrag zum Versicherungsschein.             Wir bieten Ihnen für dieses Produkt qualitativ hochwertige und
                                                                       vielseitige freie Fonds an. Wir gewährleisten, dass diese Fonds
Wenn wir Guthaben aus dem Sicherungsguthaben in Fonds                  eine gewisse Breite an Themen- und Anlageschwerpunkten,
umschichten, erfolgt dies innerhalb von 12 Monaten. Wenn               Anlageinstrumenten, Währungen und Lokalisationen abdecken.
innerhalb von 12 Monaten nach einer Senkung der Garantie
Geld aus den freien Fonds entnommen wird, kann hierfür ein             Aus den von uns angebotenen Fonds können Sie maximal 10
Stornoabzug nach § 22 Absatz (5) fällig werden.                        Fonds auswählen. Auch die prozentuale Aufteilung der gewählten
                                                                       Fonds legen Sie fest.
Durch die Änderung der Garantie-Vereinbarung ändern sich in der
                                                                       b) Fondsbaskets
Regel die garantierten Leistungen. Diese teilen wir Ihnen in einem
Nachtrag zum Versicherungsschein mit.                                  Wir bieten Ihnen für dieses Produkt eine Auswahl an themenbezo-
                                                                       genen Fondsbaskets an. Dabei handelt es sich um eine Zusam-
Einschränkung der Erhöhung des Garantie-Guthabens                      menstellung von mehreren Fonds mit unterschiedlicher prozen-
                                                                       tualer Aufteilung. Jeder Fondsbasket folgt spezifisch festgelegten
(10) Voraussetzung der Finanzierbarkeit
                                                                       Anlagegrundsätzen.
Wie Sie Ihre Garantie-Vereinbarung ändern können, hängt von Ih-
rem Gesamt-Guthaben ab. Wenn Sie eine Erhöhung der Garantie            Die Zusammenstellung der Fondsbaskets überprüfen wir in regel-
beantragen, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Gesamt-Guthaben          mäßigen Abständen und passen diese gegebenenfalls an. Da-
nicht ausreicht, um die erhöhte Garantie sicherzustellen. In die-      durch kann sich die Zusammenstellung und die prozentuale Auf-
sem Fall ist die Änderung nicht finanzierbar und somit nicht durch-    teilung der Fonds im Fondsbasket ändern. Wir können auch einen
führbar. Dann bieten wir Ihnen eine Alternative an.                    von Ihnen gewählten Fondsbasket aus unserem Angebot strei-
                                                                       chen. Über eine Anpassung oder Streichung des Fondsbaskets
Zwischen der Beantragung und der Durchführung der Garantieän-          informieren wir Sie.
derung kann Ihr Gesamt-Guthaben durch Kursverluste der Fonds
                                                                       (2) Übertragung von Fondsguthaben (Shift)
noch sinken. Dies kann dazu führen, dass die Garantieänderung
nicht mehr finanzierbar ist.                                           Sie können jederzeit beantragen, Ihr Fondsguthaben der freien
                                                                       Fonds vollständig oder teilweise in einen oder mehrere andere
(11) Voraussetzung der Rücknahme von Fondsanteilen
                                                                       Fonds zu übertragen (Shiften). Durch die Übertragung des be-
Bei einer Erhöhung des Garantie-Guthabens werden Fondsantei-           stehenden Fondsguthabens ändert sich nicht automatisch die zu-
le der freien Fonds sukzessive in den Wertsicherungsfonds und          künftige Besparung der Fonds.
gegebenenfalls vom Wertsicherungsfonds in das Sicherungsgut-
                                                                       a) Voraussetzungen
haben umgeschichtet. Dies gilt neben der Erhöhung der Gut-
habengarantie, Beitragsgarantie oder klassischen Garantie auch         Voraussetzung für den Shift ist, dass die zu übertragenden Fonds-
beim Garantieplan und Ablaufmanagement. Diese Umschichtung             anteile zum Zeitpunkt der Übertragung von der Kapitalverwal-
kann nur erfolgen, wenn die entsprechenden Fondsanteile zum            tungsgesellschaft zurückgenommen werden. Der Anspruch be-
Zeitpunkt der Umschichtung von der Kapitalverwaltungsgesell-           steht beispielsweise nicht, falls eine Rücknahme der Anteile aus-
schaft zurückgenommen werden. Sollte beispielsweise für einzel-        gesetzt ist.
ne Fonds die Rücknahme der Anteile ausgesetzt sein bzw. nach           Sie können Ihr Fondsguthaben nur in Fonds übertragen, die wir
Beginn der Umschichtung ausgesetzt werden, sind die Anteile die-       für diesen Tarif zu diesem Zeitpunkt anbieten.
ser Fonds von der Umschichtung ausgenommen.
                                                                       b) Vorgehensweise
(12) Folgen, wenn die Fondsanteile nicht zurückgenommen wer-
den                                                                    Wir ermitteln den EUR-Wert des zu übertragenden Fondsgut-
                                                                       habens und wandeln diesen in Fondsanteile der von Ihnen ge-
Befinden sich in Ihrem Vertrag nur noch Fonds, die zum aktuellen       wünschten Fonds um. Dabei wird kein Ausgabeaufschlag erho-
Zeitpunkt nicht zurückgenommen werden, endet für Ihren Vertrag         ben.
der Garantieplan bzw. das Ablaufmanagement vorzeitig.
                                                                       c) Häufigkeit der Übertragung und Kosten
Eine von Ihnen gewünschte Erhöhung der Guthabengarantie (Fix           Sie können jeden Monat eine Übertragung kostenlos vornehmen.
Plus) bzw. der klassischen Garantie oder der Beitragsgarantie wird     Für jede weitere von Ihnen gewünschte Übertragung können wir
nur dann durchgeführt, wenn zum Zeitpunkt der Erhöhung die             dem Fondsguthaben Kosten für den zusätzlich entstehenden Ver-
Fondsanteile in Ihrem Vertrag von der Kapitalverwaltungsgesell-        waltungsaufwand entnehmen. Wir bieten Ihnen jedoch immer ei-
schaft zurückgenommen werden.                                          nen kostenfreien Kommunikationsweg an. Näheres hierzu wird in
                                                                       der Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt.
Sollten die Fondsanteile nicht zurückgenommen werden, informie-        Sofern die Summe der vereinbarten Beiträge zuzüglich der ge-
ren wir Sie hierüber umgehend.                                         leisteten Zuzahlungen mehr als 500.000 EUR beträgt, gilt: Ab der
                                                                       zweiten Übertragung innerhalb eines Monats ist zusätzlich unsere
                                                                       Zustimmung erforderlich.


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[Seite 10]
d) Stichtag                                                             b) Entnahme aus dem Sicherungsguthaben und dem Wertsiche-
                                                                        rungsfonds
Zur Ermittlung des EUR-Wertes des Fondsguthabens legen wir
als Stichtag den von Ihnen gewünschten Termin zugrunde. Der             Sie können über das freie Fondsguthaben hinaus Geld aus Ihrem
Stichtag kann jedoch frühestens der Tag nach Eingang des An-            Vertrag entnehmen, wenn ein Gesamt-Guthaben von mindestens
trags sein. Ist dieser Stichtag kein Börsentag, so wird als Stichtag    2.000 EUR verbleibt. Für die Entnahme aus dem Sicherungsgut-
der darauffolgende Börsentag verwendet.                                 haben oder dem Wertsicherungsfonds gelten dann die entspre-
                                                                        chenden Regelungen der teilweisen Kündigung (siehe § 22).
Es kann vorkommen, dass zum Stichtag eine Feststellung der
Rücknahmepreise nicht möglich ist. In diesem Fall behalten wir          Durch die Entnahme reduziert sich die Höhe Ihrer garantierten
uns vor, die Festlegung der Rücknahmepreise zum nächstmögli-            Leistungen. Dabei fällt auch der Stornoabzug nach § 22 Absatz
chen Zeitpunkt vorzunehmen. Die Übertragung der Fonds wird so-          (5) an, wobei der jährliche stornofreie Entnahmebetrag von 20.000
lange ausgesetzt. Diese Maßnahmen erfolgen unverzüglich durch           EUR berücksichtigt wird (siehe § 22 Absatz (6)).
uns unter Wahrung der Interessen aller Versicherungsnehmer.
                                                                        c) Folgen beider Entnahmen
(3) Änderung der zukünftigen Besparung der freien Fonds
(Switch)                                                                Eine Teilkapitalentnahme führt nicht zu einer Reduzierung der Bei-
                                                                        träge. Sowohl die Höhe Ihrer Beiträge als auch die Zahlungsweise
Die Auswahl der Fonds und die Aufteilung können Sie für die Zu-         bleiben nach einer Entnahme unverändert.
kunft zu jedem Monatsersten ändern (Switchen). Dabei können
Sie aus den zum aktuellen Zeitpunkt für Ihren Tarif angebotenen         Wir werden Sie über die Entnahme und deren Folgen in Textform
Fonds maximal 5 auswählen.                                              informieren.

Sie können jeden Monat eine Änderung kostenlos vornehmen. Für           Möglichkeiten nach dem Rentenbeginn
jede weitere von Ihnen gewünschte Änderung können wir dem
Fondsguthaben Kosten für den zusätzlich entstehenden Verwal-            (3) Liquiditätsvorteil
tungsaufwand entnehmen. Wir bieten Ihnen jedoch immer einen             Nach dem Rentenbeginn können Sie sich die noch ausstehenden
kostenfreien Kommunikationsweg an. Näheres hierzu wird in der           erreichten garantierten Renten der Rentengarantiezeit in einem
Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt.               Betrag ganz oder teilweise auszahlen lassen. Hierfür müssen alle
                                                                        folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Sofern Sie nur Switchen, ohne die bisherigen Fonds auch zu Shif-
ten, verbleibt Ihr vorhandenes Fondsguthaben in den bisherigen          a) Voraussetzungen
Fonds. Dadurch kann es in Ihrem Vertrag auch mehr als 5 freie
                                                                        – Es ist eine Rentengarantiezeit vereinbart.
Fonds geben. Die Anzahl der Fonds, die im Vertrag enthalten sind,
                                                                        – Der Antrag auf Auszahlung erfolgt mit einer Frist von 4 Wochen
ist nicht begrenzt.
                                                                          zum Schluss der Versicherungsperiode in Textform. Diese Vor-
§7   Wie können Sie einen auftretenden Kapitalbedarf de-                  aussetzung gilt nicht, wenn eines der besonderen Ereignisse
     cken?                                                                nach e) vorliegt.
                                                                        b) Auszahlungsbetrag
Möglichkeiten vor dem Rentenbeginn
                                                                        Die noch ausstehenden erreichten garantierten Renten und Ver-
(1) Policendarlehen                                                     waltungskosten der Rentengarantiezeit werden mit dem bei Ren-
                                                                        tenbeginn gültigen Rechnungszins abgezinst.
Wenn Sie eine Garantie vereinbart haben, können wir Ihnen vor
                                                                        Ist eine garantierte Rentensteigerung gemäß § 1 Absatz (5) ver-
dem Rentenbeginn ein zu verzinsendes Policendarlehen gewäh-
                                                                        einbart, wird diese hierbei berücksichtigt.
ren. Dieses beträgt maximal 90 % des garantierten Rückkaufswer-
                                                                        Sie können jedoch höchstens einen Betrag in Höhe des zum
tes. Diesen finden Sie in der Verlaufsdarstellung der garantierten
                                                                        Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechneten Siche-
Leistungen in den vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren
                                                                        rungsguthabens der Versicherung verlangen.
Vertragsunterlagen.
Ein Rechtsanspruch auf ein Policendarlehen besteht jedoch nicht.        c) Folgen des Liquiditätsvorteils
Sofern wir eines gewähren, verpflichten Sie sich im Gegenzug uns
die Rentenversicherung entsprechend zu verpfänden. Für die Ge-          Wir reduzieren das Sicherungsguthaben um den Auszahlungsbe-
währung eines Policendarlehens können wir Kosten für den zu-            trag. Das verbleibende Guthaben - soweit vorhanden - wird auf-
sätzlichen Verwaltungsaufwand erheben. Die aktuelle Höhe der            grund der aktuellen Kapitalmarktsituation gemäß d) ggf. gekürzt.
hierfür erhobenen Kosten können Sie der Kostenübersicht zu den          Aus diesem Restbetrag berechnen wir die erreichte garantierte
Versicherungsbedingungen entnehmen.                                     Rente neu. Es ergeben sich folgende zwei Möglichkeiten:
                                                                        – Sofern sich eine erreichte garantierte Rente von mindestens
(2) Teilkapitalentnahme
                                                                          300 EUR jährlich ergibt, wird die Versicherung entsprechend
Sie können vor dem Rentenbeginn jederzeit zum Schluss des lau-            fortgeführt. Die Rentengarantiezeit verkürzt sich gegebenen-
fenden Monats Geld aus Ihrem Vertrag entnehmen.                           falls.
                                                                        – Ergibt sich keine garantierte Rente von mindestens
a) Entnahme aus den freien Fonds                                          300 EUR jährlich, endet der Vertrag. In diesem Fall zahlen wir
Sie haben die Möglichkeit, Geld aus Ihrem Fondsguthaben der               das verbleibende gekürzte Sicherungsguthaben mit aus. Die-
freien Fonds zu entnehmen, wenn ein Gesamt-Guthaben von min-              ses wird ggf. aufgrund der aktuellen Kapitalmarktsituation und
destens 2.000 EUR verbleibt. Ein Stornoabzug nach § 22 Absatz             der veränderten Risikolage der Versichertengemeinschaft ge-
(6) fällt dabei nur an, sofern eine Senkung der Garantie in den           mäß d) gekürzt.
letzten 12 Monaten erfolgt ist.                                         d) Kürzung aufgrund der Kapitalmarktsituation und der Risikolage

Für die Entnahme aus den freien Fonds wird der Stichtag nach            Die aktuelle Kapitalmarktsituation und die veränderte Risikolage
§ 22 Absatz (4) zugrunde gelegt.                                        der Versichertengemeinschaft können zu einer Kürzung des ver-
                                                                        bleibenden Guthabens führen.


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– Aufgrund der aktuellen Kapitalmarktsituation:
  Die Kürzung hängt von der Umlaufrendite 10-jähriger Bundes-
  wertpapiere ab. Diese bezeichnen wir als monatlichen Refe-             III.    Überschussbeteiligung
  renzzins. Er wird von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.
  Sollte diese Umlaufrendite nicht mehr zur Verfügung stehen,           §8      Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt?
  werden wir sie durch einen anderen Maßstab ersetzen, der wei-
  testgehend die gleichen Merkmale aufweist.                            (1) Überschussbeteiligung
  Zunächst ermitteln wir die Veränderung des Referenzzinses für
  Ihren Vertrag. Dafür bilden wir die Differenz aus dem aktuellen       Wir beteiligen Sie gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und
  Monatswert des Referenzzinses mit dem Durchschnittswert des           an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung).
  Referenzzinses für die vergangenen Jahre seit Rentenbeginn.
  Für die vergangenen Jahre seit Rentenbeginn setzen wir jedoch         Nachfolgend erläutern wir Ihnen
  maximal 10 Jahre an. Ist diese Differenz negativ, legen wir für       – wie Überschüsse allgemein entstehen und wie wir diese ver-
  die Veränderung des Referenzzinses 0 fest. Ist die Differenz po-        wenden.
  sitiv, multiplizieren wir sie mit 0,08. Den sich daraus ergebenden    – wie wir Ihren Vertrag am Überschuss beteiligen.
  Prozentsatz verwenden wir für eine monatliche Kürzung des Si-         – wie Bewertungsreserven entstehen.
  cherungsguthaben. Dies tun wir für die restliche Vertragsdau-         – wie wir Ihrem Vertrag Bewertungsreserven zuordnen.
  er bis zum rechnungsmäßigen Endalter 85, maximal jedoch für
  120 Monate.                                                           Die Höhe der Überschussbeteiligung ist nicht vorhersehbar.
– Aufgrund der veränderten Risikolage:                                  Sie hängt von vielen Faktoren ab, welche von uns nur begrenzt
  Falls das verbleibende Sicherungsguthaben nach Berücksichti-          beeinflussbar sind. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung
  gung der aktuellen Kapitalmarktsituation die zum Auszahlungs-         kann daher nicht garantiert werden. Sie kann auch 0 EUR betra-
  termin versicherte Todesfall-Leistung übersteigt, wird dieser Dif-    gen.
  ferenzbetrag gekürzt ausgezahlt. Bis zum Erreichen des rech-          Die Höhe der Überschüsse und Bewertungsreserven veröffentli-
  nungsmäßigen Alters 62 beträgt der risikobedingte Reduktions-         chen wir jährlich in unserem Geschäftsbericht oder teilen sie Ihnen
  faktor 10 % des Differenzbetrages. Der Faktor steigt anschlie-        in der Jahresinformation mit.
  ßend bis zum Erreichen des rechnungsmäßigen Alters 90 linear          (2) Allgemeine Entstehung und Verwendung von Überschüssen
  auf 20 % an. Für höhere Alter bleibt er konstant bei 20 %.
Ist die oben beschriebene Kürzung aufgrund der Kapitalmarkt-            Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres
situation und Risikolage größer als das verbleibende Guthaben,          Unternehmens nennen wir Rohüberschuss. Diesen ermitteln wir
erfolgt keine Auszahlung. Dann ist eine Ausübung des Liquidi-           nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften.
tätsvorteils zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Ihr Vertrag besteht
dann unverändert fort.                                                  Mit der Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden wir, wel-
                                                                        cher Teil des Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung al-
e) Besondere Ereignisse                                                 ler überschussberechtigten Verträge zur Verfügung steht. Dabei
                                                                        beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere die
Bei Eintritt eines besonderen Ereignisses können Sie auch mit ei-
                                                                        MindZV in der jeweils geltenden Fassung.
ner Frist von 4 Wochen zum nächsten Monatsersten einen Liquidi-
tätsvorteil verlangen. Dafür müssen alle folgenden Voraussetzun-
                                                                        Den für die Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss kön-
gen erfüllt sein:
                                                                        nen wir
– Bei Ihnen als Versicherungsnehmer tritt eines der unten be-
                                                                        – als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberechtigten
  schriebenen Ereignisse ein.
                                                                          Verträgen gutschreiben oder
– Sie legen die entsprechenden Nachweise vor.
                                                                        – der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zuführen.
– Sie beantragen den Liquiditätsvorteil innerhalb von 6 Monaten
  nach Eintritt des Ereignisses und mit einer Frist von 4 Wochen        Sinn der RfB ist es, Schwankungen des Überschusses über die
  zum Monatsersten.                                                     Jahre auszugleichen. Die RfB darf von uns grundsätzlich nur für
  Bei Beantragung oder Vorlage des Nachweises nach Ablauf der           die Überschussanteile der Versicherungsnehmer verwendet wer-
  6-Monats-Frist ist ein Abruf nur mit einer Frist von 4 Wochen         den. Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen dürfen wir
  zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode möglich.               hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen (§ 140
Die besonderen Ereignisse sind die Folgenden:                           Absatz 1 VAG).

– Immobilienerwerb zur Eigennutzung                                     Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres
– Unwetterbedingter Schaden an einer eigenen Immobilie                  Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung
– Geburt oder Adoption eines Kindes oder Enkelkindes                    zur RfB nicht.
– Bestandene Führerscheinprüfung eines eigenen Kindes oder
  Enkelkindes                                                           (3) Jährliche Festlegung der Höhe der Überschussanteile
– Eigene Heirat oder Heirat eines eigenen Kindes oder Enkelkin-
                                                                        Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich
  des
                                                                        zum Überschuss bei. Wir fassen deshalb gleichartige Versiche-
– Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspart-
                                                                        rungen zu Bestandsgruppen zusammen. Zum Beispiel ordnen wir
  nerschaft
                                                                        Berufsunfähigkeitsversicherungen einer anderen Bestandsgruppe
– Tod des Ehepartners, eingetragenen Lebenspartners oder ei-
                                                                        zu als Rentenversicherungen. Wir unterscheiden hierbei zwischen
  nes eigenen Kindes
                                                                        Einzelversicherungen und Kollektivversicherungen mit Tarifzusatz
– Erleiden eines Schlaganfalls, eines Herzinfarkts oder einer bös-
                                                                        „K“.
  artigen Tumorerkrankung, Erhalt eines Organtransplantats oder
  erstmalige ärztliche Feststellung der Dialysepflicht. Diese Er-
                                                                        Innerhalb einer Bestandsgruppe können wir weitere Überschuss-
  eignisse gelten auch, wenn sie bei der versicherten Person ein-
                                                                        gruppen bilden, um ähnliche Risiken zusammenzufassen.
  treten.
– Feststellung der eigenen Pflegebedürftigkeit bzw. Pflegebedürf-
                                                                        Die Verteilung der Überschüsse auf die Überschussgruppen neh-
  tigkeit des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspart-
                                                                        men wir nach einem verursachungsorientierten Verfahren vor. Da-
  ners oder eines eigenen Kindes (ab Pflegegrad 2)
                                                                        bei richten wir uns danach, in welchem Umfang die jeweilige Über-
                                                                        schussgruppe zur Entstehung der Überschüsse beigetragen hat.


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Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen         Die Überschussanteilsätze in der Zeit bis zum vorgemerkten Ren-
Aktuars die Überschussanteilsätze für alle Überschussgruppen            tenbeginn und in der Rentenwahlphase können voneinander ab-
fest. Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgut-    weichen.
schrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert,
ansonsten werden diese der RfB entnommen.                               Die speziellen Regelungen für die Zusatzversicherungen entneh-
                                                                        men Sie bitte den Versicherungsbedingungen der Zusatzversiche-
Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Ge-            rungen.
schäftsbericht oder teilen sie Ihnen in der Jahresinformation mit.
                                                                        (5) Aufteilung der Überschüsse auf widerrufliche und unwiderruf-
(4) Beteiligung Ihrer Versicherung am Überschuss vor Rentenbe-          liche Überschüsse
ginn
                                                                        Die Aufteilung auf widerruflich zuzuordnende und unwiderruflich
Die Überschussbeteiligung erfolgt in Form von Überschussantei-          gutzuschreibende Überschüsse erfolgt vertragsindividuell. Sie er-
len und der Beteiligung an den Bewertungsreserven (siehe Ab-            folgt nach einem anerkannten versicherungsmathematischen Ver-
sätze (11) und (12)). Die Überschussanteile setzen sich aus den         fahren.
folgenden Teilen zusammen:
– Zinsüberschussanteil in Prozent des überschussberechtigten            In den ersten Versicherungsjahren wird ein großer Teil, gegebe-
  Sicherungsguthabens                                                   nenfalls sogar der gesamte Teil, der Überschüsse Ihrem Vertrag
  Das überschussberechtigte Sicherungsguthaben ist der Mittel-          widerruflich zugeordnet. Nur ein geringer, gegebenenfalls kein,
  wert des monatlich im Sicherungsguthaben angelegten Gutha-            Teil wird Ihnen sofort unwiderruflich gutgeschrieben. Für die Auf-
  bens während des abgelaufenen Versicherungsjahres.                    teilung der Überschüsse wird die Zeit vor Rentenbeginn in zwei
– Zinsüberschussanteil in Prozent des Mittelwerts der widerruf-         Phasen unterteilt. Wir bezeichnen diese im Folgenden mit „Auf-
  lich zugeordneten Überschussanteile während des abgelaufe-            bauphase“ und „Zielphase“. In diesen Phasen werden jeweils un-
  nen Versicherungsjahres                                               terschiedliche Aufteilungsverfahren angewendet. Dabei kann der
– Extra-Überschussanteil in Prozent des überschussberechtig-            Beginn der Zielphase jährlich neu festgelegt werden.
  ten Sicherungsguthabens für Monate mit 100 % Mindestanlage
  im Sicherungsguthaben während des abgelaufenen Versiche-              In der Aufbauphase legen wir grundsätzlich die Aufteilung der
  rungsjahres                                                           Überschüsse auf widerruflich zuzuordnende und unwiderruflich
– Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrages                 gutzuschreibende Überschüsse jährlich fest.
– Kostenüberschussanteile bezogen auf das Guthaben im Siche-
  rungsguthaben beziehungsweise auf das Fondsguthaben zum               In der Zielphase wird die Aufteilung der Überschüsse vertragsin-
  Monatsbeginn                                                          dividuell bestimmt. Sie richtet sich grundsätzlich nach dem ange-
– Fondsabhängiger Überschussanteil bezogen auf das Fonds-               strebten Zielniveau an unwiderruflichen Überschüssen. Das an-
  guthaben zum Monatsbeginn                                             gestrebte Zielniveau an unwiderruflichen Überschüssen schreiben
                                                                        wir mit den dafür festgelegten Anteilsätzen und Wartezeiten fort.
Den Zins- und den Extra-Überschussanteil erhalten Sie jeweils zu        Dabei werden die in Absatz (6) beschriebenen tariflich kalkulierten
Beginn eines Versicherungsjahres, erstmalig zu Beginn des zwei-         Verwaltungskosten berücksichtigt. Sie finden diese Anteilsätze so-
ten Versicherungsjahres.                                                wie die zugehörige Bezugsgröße im Geschäftsbericht.
                                                                        Für den unwiderruflichen Teil der Überschüsse gilt Folgendes:
Kostenüberschussanteile auf das Fondsguthaben und Risikoüber-           Er wird so gewählt, dass sich die Differenz zwischen angestreb-
schussanteile teilen wir jeweils monatlich zu. Haben Sie mit uns        tem Zielniveau und dem erreichten Stand an unwiderruflich gutge-
bei Vertragsabschluss eine laufende Beitragszahlung vereinbart,         schriebenen Überschüssen bis zum vorgemerkten Rentenbeginn
erhalten Sie den Kostenüberschussanteil erstmals im 16. Versi-          sukzessive verringert. Dies gilt auch für den gewählten Rentenbe-
cherungsjahr. Haben Sie mit uns einen Einmalbeitrag vereinbart,         ginn, sofern Sie uns diesen gemäß § 2 Absatz (3) mitgeteilt haben.
erhalten Sie den Kostenüberschussanteil erstmals im 6. Versiche-
rungsjahr.                                                              Informationen zu den Überschüssen können Sie Ihrer Jahresinfor-
Kostenüberschussanteile auf das Guthaben im Sicherungsgutha-            mation entnehmen.
ben teilen wir jährlich zu. Haben Sie mit uns bei Vertragsabschluss
eine laufende Beitragszahlung vereinbart, erhalten Sie den Kos-         (6) Verwendung von unwiderruflich gutgeschriebenen Überschüs-
tenüberschussanteil erstmals im 17. Versicherungsjahr. Haben            sen vor Rentenbeginn
Sie mit uns einen Einmalbeitrag vereinbart, erhalten Sie den Kos-
tenüberschussanteil erstmals im 7. Versicherungsjahr.                   Für die Zeit bis zum Rentenbeginn erhöhen die unwiderruflich zu-
                                                                        geordneten Überschüsse entweder
Den fondsabhängigen Überschussanteil teilen wir monatlich frü-          – das Sicherungsguthaben (Überschuss-System Anlage im Si-
hestens zum Beginn des 2. Monats zu. Der fondsabhängige Über-             cherungsvermögen) oder
schussanteil setzt sich aus der Summe der einzelnen fondsabhän-         – das Gesamt-Guthaben (Überschuss-System Anlage im
gigen Überschussanteile zusammen. Dabei werden alle Fonds                 Gesamt-Guthaben).
berücksichtigt, die Ihrer Versicherung jeweils zugrunde liegen.         Die unwiderruflich zugeordneten Überschüsse werden mit einem
                                                                        Teil der tariflich kalkulierten Verwaltungskosten verrechnet. Die-
Bei Rentenbeginn innerhalb eines Versicherungsjahres ordnen             ser jährliche Verwaltungskostenanteil beträgt 0,5 % des mittleren
wir Ihnen die Überschüsse anteilig zu. Dies gilt auch, falls das        Sicherungsguthabens des abgelaufenen Versicherungsjahres. Er
erste Versicherungsjahr keine 12 Monate umfasst. Bei Beendi-            wird nur bis zu einem Betrag in Höhe der grundsätzlich unwiderruf-
gung der Versicherung durch Tod innerhalb eines Monats bzw.             lich zugeordneten Überschussanteile des betreffenden Versiche-
Versicherungsjahres ordnen wir für den angefangenen Monat               rungsjahres angesetzt.
bzw. das angefangene Versicherungsjahr keine Überschussan-
teile zu.                                                               Die unwiderruflich gutgeschriebenen Überschüsse erhöhen
                                                                        weder die Beitragsgarantie noch die klassische Garantie.
Die Überschussanteile werden auf widerrufliche und unwiderrufli-
che Überschüsse aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt gemäß dem in
Absatz (5) beschriebenen Verfahren. Die Beschreibung der wider-
ruflichen und unwiderruflichen Überschussanteile entnehmen Sie
bitte den nachfolgenden Absätzen (6) und (7).


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(7) Verwendung von widerruflich zugeordneten Überschüssen vor          rung Ihrer erreichten garantierten Rente (siehe § 1 Absatz (3)) her-
Rentenbeginn - Überschussfonds                                         angezogen werden (siehe Absatz (10)).

Widerruflich zugeordnete Überschüsse werden für das System             (8) Beteiligung Ihrer Versicherung am Überschuss ab Rentenbe-
Überschussfonds verwendet. Nachfolgend erläutern wir Ihnen,            ginn
was die Widerruflichkeit des Überschussfonds bedeutet und wann
                                                                       Bei laufenden Renten erfolgt die Überschussbeteiligung vorbe-
Sie welche Leistungen hieraus erhalten.
                                                                       haltlich des Absatzes (10) mit dem Ziel höherer Rentenzahlungen.
Der Überschussfonds wird in der Rückstellung für Beitragsrück-
                                                                       Zu Beginn eines Versicherungsjahres wird die versicherte Ren-
erstattung (als Teil des Schlussüberschussanteilfonds) geführt.
                                                                       te (siehe § 1 Absatz (2)) neu ermittelt. Dies tun wir auf Basis
                                                                       des aktuellen Sicherungsguthabens und der zum Rentenbeginn
Die für Sie im Überschussfonds geführten widerruflichen Über-
                                                                       gültigen Rechnungsgrundlagen. Ist diese versicherte Rente nied-
schüsse legen wir jährlich insgesamt neu fest. Dabei können sie
                                                                       riger als die erreichte garantierte Rente (siehe § 1 Absatz (3)),
absinken, gegebenenfalls sogar insgesamt entfallen, wenn es die
                                                                       so wird die erreichte garantierte Rente ausgezahlt. Anderenfalls
wirtschaftliche Situation erfordert.
                                                                       wird die neu ermittelte versicherte Rente zuzüglich gegebenen-
                                                                       falls weiterer Leistungen aus der Überschussbeteiligung ausge-
Bei Verrentung werden vorhandene Überschüsse im Überschuss-
                                                                       zahlt (Gesamt-Rente). Die erreichte garantierte Rente wird durch
fonds in voller Höhe unwiderruflich gutgeschrieben und zur Ermitt-
                                                                       die jährliche Überschussbeteiligung nicht erhöht.
lung der Rente verwendet (siehe § 1 Absätze (2) und (3) b)).
                                                                       (9) Verwendung von Überschüssen während der Rentenbezugs-
Bei Tod vor Rentenbeginn und bei Kapitalabfindung zum vorge-           zeit
merkten beziehungsweise gewählten Rentenbeginn (siehe § 2)
werden vorhandene Überschüsse im Überschussfonds in voller             Für die gesamte Rentenbezugszeit können Sie mit uns eines der
Höhe ausgezahlt.                                                       folgenden Überschuss-Systeme vereinbaren:
                                                                       – Rentenerhöhung
Im Rahmen der                                                            Die Rentenerhöhung führt jährlich, erstmals ab dem zweiten
– (teilweisen) Kündigung oder                                            Rentenbezugsjahr, zu einer Erhöhung der versicherten Rente.
– Kapitalabfindung zu allen zulässigen Terminen (siehe § 1 Ab-           Der Überschussanteilsatz wird jährlich in Prozent des Gutha-
  satz (7)), die nicht dem vorgemerkten beziehungsweise ge-              bens im Sicherungsguthaben neu festgelegt. Dabei erhöht sich
  wählten Rentenbeginn entsprechen,                                      das Guthaben im Sicherungsguthaben um den jeweils für das
                                                                         Erhöhungsjahr festgelegten Prozentsatz. Aus diesem erhöhten
werden die Überschüsse im Überschussfonds gekürzt ausgezahlt             Guthaben ermitteln wir nach anerkannten versicherungsmathe-
oder können gegebenenfalls entfallen. Bei der Kürzung berück-            matischen Verfahren die versicherte Rente neu. Diese erhöhte
sichtigen wir unter anderem die aktuelle Kapitalmarktsituation.          versicherte Rente kann nicht mehr sinken.
Hierfür gilt:                                                          – Bonusrente
Als monatlichen Referenzzins verwenden wir die Umlaufrendite             Die Bonusrente wird grundsätzlich ab Rentenbeginn zusätzlich
10-jähriger Bundeswertpapiere, die von der Deutschen Bundes-             zur versicherten Rente gezahlt. Der Überschussanteilsatz für
bank veröffentlicht wird. Sollte diese Umlaufrendite nicht mehr zur      die Bonusrente wird in Promille des Gesamt-Guthabens zum
Verfügung stehen, werden wir sie durch einen anderen Maßstab             Rentenbeginn festgelegt. Der Anteilsatz wird jährlich neu be-
ersetzen, der weitestgehend die gleichen Merkmale aufweist.              stimmt. Die Bonusrente bleibt solange gleich, wie sich der Über-
Zunächst ermitteln wir die Veränderung des Referenzzinses für            schussanteilsatz nicht ändert. Die Höhe der Bonusrente ist nicht
Ihren Vertrag. Dafür bilden wir die Differenz aus dem aktuellen          garantiert und kann daher im Zeitablauf schwanken und gege-
Monatswert des Referenzzinses mit dem Durchschnittswert                  benenfalls sogar entfallen. Eine Absenkung der Leistung kann
des Referenzzinses für die vergangene Vertragsdauer. Für die             jedoch höchstens bis auf die erreichte garantierte Rente erfol-
vergangene Vertragsdauer setzen wir jedoch maximal 10 Jahre              gen.
an. Ist diese Differenz negativ, setzen wir für die Veränderung des    – Steigende Bonusrente
Referenzzinses 0 an.                                                     Die Steigende Bonusrente besteht aus einer Bonusrente und
Die Bemessungsgröße der Kürzung ist die zum Auszahlungs-                 einer Rentensteigerung. Die Bonusrente wird grundsätzlich
termin vorhandene Summe aus dem Guthaben im Sicherungs-                  ab Rentenbeginn zusätzlich zur versicherten Rente gezahlt.
guthaben und den grundsätzlich zur Auszahlung vorgesehenen               Die Rentensteigerung wird erstmals ab dem zweiten Ren-
Überschüssen im Überschussfonds. Der Kürzungsbetrag ergibt               tenbezugsjahr zusätzlich zur versicherten Rente gezahlt. Der
sich aus dem 0,07-fachen der zuvor ermittelten Veränderung des           Überschussanteilsatz für die Bonusrente wird in Promille des
Referenzzinses, der verbleibenden Restdauer in Monaten und               Gesamt-Guthabens zum Rentenbeginn festgelegt. Der Anteil-
der Bemessungsgröße. Die verbleibende Restdauer entspricht               satz wird jährlich neu bestimmt.
zu Zeitpunkten vor dem vorgemerkten Rentenbeginn der Dauer               Für die Rentensteigerung wird jährlich ein Überschussanteil-
vom Auszahlungstermin bis zum vorgemerkten Rentenbeginn.                 satz in Prozent des Sicherungsguthabens neu festgelegt. Aus
In der Rentenwahlphase (siehe § 2 Absatz (3)) entspricht sie             diesem Überschuss der Rentensteigerung berechnen wir nach
der verbleibenden Dauer der Rentenwahlphase. Wir setzen als              anerkannten versicherungsmathematischen Verfahren eine zu-
verbleibende Restdauer jedoch maximal 120 Monate an.                     sätzliche Rentensteigerung zur versicherten Rente.
Der Kürzungsbetrag reduziert sich um den Wert des im Rück-               Die jeweils erreichte Höhe der gesamten Steigenden Bonus-
kaufswert bereits enthaltenen Stornoabzugs „Zinsänderung“                rente ist nicht garantiert und kann daher im Zeitverlauf absin-
(siehe § 22 Absatz (5) b)). Der grundsätzlich zur Auszahlung             ken oder gegebenenfalls sogar entfallen. Eine Absenkung der
vorgesehene Betrag der Überschüsse im Überschussfonds                    Leistung kann jedoch höchstens bis auf die erreichte garantier-
vermindert sich um diesen reduzierten Kürzungsbetrag. Ein                te Rente erfolgen.
negativer Auszahlungsbetrag führt dazu, dass keine Zahlung aus
dem Überschussfonds erfolgt.                                           Die Überschüsse erhöhen nicht die erreichte garantierte Ren-
                                                                       te. Solange die versicherte Rente niedriger als die erreichte
Falls es wegen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Bestim-          garantierte Rente ist, werden die Überschüsse ausschließlich
mungen notwendig ist, eine höhere Lebenserwartung für die Be-          zur Erhöhung der versicherten Rente verwendet. Das hat zur
rechnung der Deckungsrückstellung zugrunde zu legen, gilt Fol-         Folge, dass die ausgezahlte Rente solange nicht steigt, bis
gendes: Die Überschüsse im Überschussfonds können zur Siche-           die Höhe der versicherten Rente die Höhe der erreichten ga-


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rantierten Rente erreicht hat. Erst ab diesem Zeitpunkt führt          geleitet. Dazu werden diese anhand der relevanten Bilanzsumme
die Überschussbeteiligung in der weiteren Rentenbezugszeit             des Unternehmens und des Vermögens aller anspruchsberechtig-
zu höheren Auszahlungen.                                               ten Verträge proportional aufgeteilt. Zusätzlich wird der Teil abge-
                                                                       trennt, der kollektive Mittel für die zukünftige Überschussbeteili-
Ein Wechsel zwischen den Überschuss-Systemen der Rentenbe-             gung des Bestands enthält.
zugszeit ist bis zum Rentenbeginn jederzeit möglich. Wir werden
Sie auf diese Möglichkeit rechtzeitig vor dem vorgemerkten bezie-      Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven ordnen wir nach ei-
hungsweise gewählten Rentenbeginn hinweisen.                           nem verursachungsorientierten Verfahren den einzelnen Verträ-
Haben Sie mit uns eine garantierte Rentensteigerung gemäß              gen anteilig rechnerisch zu. Dafür wird für Ihren Vertrag ab Ver-
§ 1 Absatz (5) vereinbart, ist ein solcher Wechsel ausgeschlossen.     tragsbeginn ein Beteiligungsgewicht geführt. Dieses erhöht sich
Nach Rentenbeginn können Sie nicht mehr wechseln.                      jährlich um das mittlere Sicherungsguthaben Ihres Vertrages wäh-
                                                                       rend des abgelaufenen Geschäftsjahres. Das Beteiligungsgewicht
Die Festsetzung der Rentenerhöhung, der Bonusrente und der             des Bestandes ergibt sich aus der Summe aller Beteiligungsge-
Steigenden Bonusrente einschließlich der zukünftigen Renten-           wichte der einzelnen anspruchsberechtigten Verträge. Der Anteil-
steigerungen erfolgt nach anerkannten versicherungsmathemati-          satz des einzelnen Vertrages ergibt sich aus dem Verhältnis des
schen Verfahren unter Verwendung von Rechnungsgrundlagen 2.            Beteiligungsgewichts des Vertrages zum Beteiligungsgewicht des
Ordnung. Diese werden nach den jüngsten Erfahrungen des Un-            Bestandes.
ternehmens über die tatsächlichen Verhältnisse im Versicherungs-
bestand festgelegt und laufend geprüft.                                Der Anteilsatz wird aus den Werten zum 31.12. des Vorjahres ge-
                                                                       bildet und gilt vom 1.3. des laufenden Geschäftsjahres bis Ende
(10) Verwendung von Überschüssen zur Sicherung der garantier-          Februar des folgenden Geschäftsjahres.
ten Leistungen ab Rentenbeginn                                         Der einem Vertrag rechnerisch zugeordnete Anteil an den vertei-
Gesetzliche oder aufsichtsbehördliche Bestimmungen können es           lungsfähigen Bewertungsreserven ergibt sich aus der Multiplikati-
notwendig machen, für die Berechnung der Deckungsrückstellung          on des Anteilsatzes mit den verteilungsfähigen Bewertungsreser-
vorsichtigere Rechnungsgrundlagen zugrunde zu legen. Dadurch           ven.
sind wir verpflichtet, höhere Deckungsrückstellungen zu bilden.        (12) Beteiligung an den Bewertungsreserven für Ihren Vertrag
Dieses Vorgehen bezeichnen wir als Nachreservierung. Zur Fi-
nanzierung der zusätzlich benötigten Mittel können wir zukünftige      a) Aufschubdauer
Überschüsse verwenden. Dabei können wir nur den Betrag ver-
wenden, mit dem der Vertrag ohne die Nachreservierung an den           An den Bewertungsreserven der Aufschubdauer beteiligen wir Sie
Überschüssen beteiligt gewesen wäre. Aufgrund der Nachreser-           – bei Erleben des Rentenbeginns, unabhängig davon, ob Sie die
vierung stehen die verwendeten Beträge nicht mehr für die Über-          Rente oder eine Kapitalabfindung gewählt haben.
schussbeteiligung zur Verfügung.                                       – bei Beendigung des Vertrages durch Tod oder Kündigung.
                                                                       Dies erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Nach der Finanzierung der erforderlichen Mittel stehen die künf-       Derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Zuteilung in Höhe der Hälfte
tigen Überschüsse wieder gemäß dem von Ihnen gewählten                 der zugeordneten Bewertungsreserven vor.
Überschuss-System für die Leistungserhöhung zur Verfügung.
                                                                       Plötzliche und kurzfristige Schwankungen des Kapitalmarkts kön-
Bei Beendigung der Versicherung vor Rentenbeginn durch Tod             nen Einfluss auf die Höhe der Beteiligung an den Bewertungsre-
oder Kündigung oder bei einer Kapitalabfindung, gilt Folgendes:        serven haben. Um diese Auswirkungen abzufedern, können wir
Wir zahlen Ihnen die Überschüsse, welche wir für die Nachreser-        jährlich eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven fest-
vierung verwendet haben, aus. Auch bei einem Liquiditätsvorteil        legen. Im Folgejahr kann die Mindestbeteiligung absinken, gege-
nach Rentenbeginn gemäß § 7 Absatz (3) werden die gegebe-              benenfalls sogar entfallen, sofern es die wirtschaftliche Situation
nenfalls in der Folge nicht mehr benötigten Mittel ausgezahlt.         erfordert. Dies kann beispielsweise bei starken Schwankungen
                                                                       am Kapitalmarkt der Fall sein.
Wir prüfen jährlich, ob eine Nachreservierung notwendig ist. Dar-      Die Mindestbeteiligung legen wir in Promille des für Ihren Ver-
über informieren wir Sie gegebenenfalls im Rahmen Ihrer Jahres-        trag vorgesehenen Beteiligungsgewichts fest. Das für die Mindest-
information.                                                           beteiligung vorgesehene Beteiligungsgewicht wird ab Versiche-
                                                                       rungsbeginn für Ihren Vertrag geführt. Es erhöht sich jährlich zum
Beteiligung an den Bewertungsreserven                                  Monat des vorgemerkten Rentenbeginns um das mittlere Siche-
                                                                       rungsguthaben des abgelaufenen Versicherungsjahres Ihres Ver-
(11) Entstehung und Zuordnung von Bewertungsreserven
                                                                       trages.
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital-          Die Mindestbeteiligung ist nur für Verträge gültig, deren Aufschub-
anlagen über dem handelsrechtlichen Buchwert liegt. Marktwer-          dauer im laufenden Geschäftsjahr durch den Rentenbeginn oder
te können sich laufend ändern. Deshalb ermitteln wir die Bewer-        durch Auszahlung der Kapitalabfindung beendet wird. Bei Beendi-
tungsreserven mindestens einmal im Monat neu. Dabei erfolgt die        gung der Versicherung durch Kündigung oder Tod wird keine Min-
Bewertung auf Basis des letzten Arbeitstages des Vormonats.            destbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig.
                                                                       Die Mindestbeteiligung wird ausgezahlt, wenn der sich nach § 153
Zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Ende Ihres Vertrages           Absatz 3 VVG ergebende gesetzliche Wert unter die Mindestbetei-
können unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die sich auf die         ligung fällt. Ansonsten wird der gesetzlich vorgesehene Wert fällig.
verteilungsfähigen Bewertungsreserven auswirken können. Dann
                                                                       b) Ab Rentenbeginn
sind wir berechtigt, deren Höhe neu zu ermitteln.
                                                                       Ab Rentenbeginn erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreser-
Aufgrund gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften ist nur    ven durch angemessen erhöhte Überschussanteile. Hierzu wird
ein Teil dieser Bewertungsreserven verteilungsfähig. Diese kön-        bei der Festlegung der Überschussanteilsätze insbesondere die
nen dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreser-          aktuelle Situation der Bewertungsreserven berücksichtigt.
ven ganz oder teilweise entfällt.

Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven werden in mehreren
Schritten aus den Bewertungsreserven des Unternehmens her-


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                                                                          (6) entsprechend.
 IV. Leistungsauszahlung
                                                                          § 10    Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
§9   Was ist von Ihnen zu beachten, wenn Sie Leistungen be-
     antragen?                                                            (1) Übermittlung in Textform
                                                                          Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform übermit-
(1) Nachweispflicht                                                       teln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, liegt eine
Werden Leistungen aus dieser Versicherung verlangt, müssen Sie            Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
uns Auskunft erteilen und erforderliche Nachweise in deutscher            (2) Rechte des Inhabers
Sprache vorlegen. Die Beschaffung muss Ihnen zumutbar sein.
Hierbei entstehende Kosten hat der Anspruchserhebende zu tra-             Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt
gen.                                                                      ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu verfü-
                                                                          gen. Das gilt besonders dafür, Leistungen in Empfang zu nehmen.
(2) Erforderliche Nachweise im Erlebensfall                               Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versiche-
Wird eine Rentenzahlung oder eine Kapitalauszahlung verlangt,             rungsscheins seine Berechtigung nachweist.
müssen uns alle folgenden Nachweise eingereicht werden:
                                                                          § 11 Wer erhält die Versicherungsleistung?
a) Der Versicherungsschein im Original
   Diesen benötigen wir insbesondere bei einmaligen Leistun-              (1) Festlegung Bezugsrecht
   gen.
                                                                          Als Versicherungsnehmer können Sie festlegen, wer die Leistun-
b) Eine amtliche Bescheinigung darüber, dass die versicherte              gen erhält. Wenn Sie uns eine andere Person benennen, ist diese
   Person noch lebt                                                       bezugsberechtigt. Wenn Sie keine Festlegung treffen, leisten wir
   Diese können wir vor jeder Zahlung verlangen.                          an Sie.
(3) Erforderliche Nachweise im Todesfall                                  Falls Sie eine Berufsunfähigkeits-Rente (Tarif BUR) mit uns ver-
                                                                          einbart haben, gilt für das Bezugsrecht im Leistungsfall bei Berufs-
Stirbt die versicherte Person, sind wir über den Tod unverzüglich         unfähigkeit Folgendes: Bei der Festlegung dieses Bezugsrechts
zu informieren. Außerdem müssen uns alle folgenden Nachweise              sind die Vorschriften des Versicherungsteuergesetzes bezüglich
eingereicht werden:                                                       der Steuerfreiheit der Beiträge zu berücksichtigen. Ist nicht die ver-
a) Der Versicherungsschein im Original                                    sicherte Person bezugsberechtigt, so können wir weitere Unterla-
                                                                          gen oder Nachweise anfordern. Diese benötigen wir, um zu prüfen,
b) Eine amtliche Sterbeurkunde
                                                                          ob die Beiträge steuerfrei sind. Eine Änderung des Bezugsrechts
   Diese muss das Alter und den Geburtsort der versicherten
                                                                          nach Absatz (2) oder (3) ist nur wirksam, wenn wir Ihnen dies in
   Person angeben.
                                                                          Textform bestätigt haben. Durch den Wechsel des Bezugsrechts
c) Eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über           kann sich der Beitrag zu dieser Versicherung um die dann fällig
   die Todesursache                                                       werdende Versicherungsteuer erhöhen.
   Diese muss Auskunft über Beginn und Verlauf der Krankheit,
   die zum Tod der versicherten Person geführt hat, geben.                (2) Widerrufliches Bezugsrecht

Haben wir noch Leistungen ausgezahlt, obwohl sie wegen Tod der            Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich festlegen, erwirbt der Be-
versicherten Person nicht mehr zu zahlen gewesen wären, sind              zugsberechtigte das Recht auf die Leistung jeweils mit der Fäl-
diese an uns zurückzuzahlen.                                              ligkeit der Leistung. Sie können das Bezugsrecht für zukünftige
                                                                          Leistungen jederzeit ändern. Wir können die Zustimmung der ver-
(4) Weitere Nachweise und Auskünfte                                       sicherten Person dafür verlangen.
Wir können weitere Nachweise verlangen und erforderliche Aus-             (3) Unwiderrufliches Bezugsrecht
künfte einholen. Wir werden nur Auskünfte für folgende Zeiträume
einholen:                                                                 Sie können ausdrücklich festlegen, dass der Bezugsberechtigte
                                                                          sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald
– Die Zeit vor der Antragsannahme
                                                                          uns Ihre Festlegung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht
– Die ersten 5 Jahre nach der Antragsannahme
                                                                          nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten
– Das Jahr vor dem Tod der versicherten Person
                                                                          geändert werden. Wir können zusätzlich die Zustimmung der
(5) Fälligkeit der Leistung                                               versicherten Person dafür verlangen.
Nach Eingang aller Auskünfte und Nachweise entscheiden wir, ob
und in welchem Umfang eine Leistung fällig wird. Wenn eine der in         (4) Abtretung und Verpfändung
den Absätzen (1) bis (4) genannten Pflichten nicht erfüllt wird, gilt:
                                                                          Ansprüche aus dieser Versicherung können abgetreten und ver-
Wir können gegebenenfalls nicht feststellen, ob oder in welchem
                                                                          pfändet werden. Diese Verfügung muss rechtlich möglich sein.
Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung
kann dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird.                 (5) Anzeige
(6) Kosten der Leistungszahlung                                           Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sowie eine
                                                                          Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen aus dem Versiche-
Wir überweisen dem Bezugsberechtigten unsere Leistungen auf
                                                                          rungsvertrag müssen uns vom bisherigen Berechtigten in Textform
seine Kosten.
                                                                          mitgeteilt werden. Der bisher Berechtigte sind im Regelfall Sie
Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirt-
                                                                          als Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen
schaftsraumes trägt der Bezugsberechtigte zusätzlich noch die
                                                                          sein, sofern Sie bereits vorher Verfügungen (z. B. unwiderrufliches
damit verbundene Gefahr.
                                                                          Bezugsrecht, Abtretung, Verpfändung) vorgenommen haben. Zu-
(7) Leistung in Fondsanteilen                                             sätzlich können wir die Zustimmung der versicherten Person in
                                                                          Textform verlangen. Für die nachträgliche Eintragung oder Ände-
Bei Leistungen in Fondsanteilen gemäß § 1 Absatz (12) hat uns             rung eines Bezugsberechtigten sowie eine Abtretung und Verpfän-
der Bezugsberechtigte ein Depot mitzuteilen, auf das wir die Antei-       dung können wir Kosten erheben. Wir bieten Ihnen jedoch immer


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eine kostenfreie Möglichkeit an. Näheres hierzu wird in der Kos-       nicht zu vertreten haben, können wir nicht vom Vertrag zurücktre-
tenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt.                 ten.

§ 12   Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen?                     (3) Leistungsfreiheit
                                                                       Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch
Fällige Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag verjähren ge-
                                                                       nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Auf diese
mäß § 195 BGB in 3 Jahren. Die Frist beginnt gemäß § 199 BGB
                                                                       Rechtsfolge weisen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text-
mit dem Schluss des Jahres, in dem die entsprechenden Ansprü-
                                                                       form oder einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein hin.
che entstanden sind und Sie Kenntnis hiervon erlangen oder ohne
                                                                       Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung
grobe Fahrlässigkeit erlangen müssten. Die Ansprüche verjähren
                                                                       nicht zu vertreten haben, sind wir zur Leistung verpflichtet.
jedoch ohne Rücksicht auf Ihre Kenntnis oder eine grob fahrlässi-
ge Unkenntnis in 10 Jahren von ihrer jeweiligen Entstehung an.         Folgebeitrag

                                                                       (4) Zahlungsfrist
 V. Beitragszahlung
                                                                       Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen
§ 13   Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?              gemäß § 38 VVG in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist
                                                                       setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen.
(1) Zahlungsweise                                                      (5) Wegfall des Versicherungsschutzes
Die Zahlungsweise der Beiträge können Sie wie folgt mit uns ver-       Ihr Versicherungsschutz entfällt oder vermindert sich, wenn
einbaren:                                                              alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
– Einmalbeitrag: Einmalig zu Versicherungsbeginn                       – Es tritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Zah-
– Laufende Beiträge: Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder       lungsfrist ein.
  jährlich                                                             – Sie sind bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung noch
(2) Fälligkeit der Beiträge                                              in Verzug.
                                                                       – Wir haben Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfol-
Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nennen wir Einlö-              ge hingewiesen.
sungsbeitrag. Diesen müssen Sie unverzüglich nach Abschluss
der Versicherung zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versi-      (6) Kündigungsrecht
cherungsbeginn. Eine gegebenenfalls vereinbarte Zuzahlung bei          Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag
Vertragsabschluss ist nicht Teil des Einlösungsbeitrags. Bei lau-      ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn alle folgen-
fender Beitragszahlung werden die Folgebeiträge jeweils zu Be-         den Voraussetzungen erfüllt sind:
ginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
                                                                       – Sie befinden sich noch immer mit den Beiträgen oder Zinsen in
(3) Übermittlung der Beiträge                                            Verzug.
                                                                       – Wir haben Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfol-
Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre         ge hingewiesen.
Kosten.
                                                                       Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären.
(4) Beitragsrückstände                                                 Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie
                                                                       zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind.
Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung sowie bei Beitragsfrei-
                                                                       Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen.
stellung werden wir etwaige Beitragsrückstände verrechnen.
                                                                       (7) Beitragsnachzahlung nach Wirksamkeit der Kündigung
§ 14   Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
       zahlen?                                                         Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah-
                                                                       len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist.
(1) Rechtzeitige Beitragszahlung
                                                                       Die Nachzahlung kann nur
Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl-
ligkeitstag (siehe § 13 Absatz (2)) alles getan haben, damit der       – innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder
Beitrag bei uns eingeht.                                               – innerhalb eines Monats nach Fristablauf erfolgen, wenn die
Ist die Einziehung des Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt        Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist.
die Zahlung als rechtzeitig erfolgt, wenn alle folgenden Vorausset-
zungen erfüllt sind:                                                   Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un-
– Der Beitrag kann am Fälligkeitstag eingezogen werden.                wirksam. Der Vertrag besteht dann fort. Für Versicherungsfälle, die
– Sie widersprechen einer berechtigten Einziehung nicht.               zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten,
                                                                       besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz.
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einzie-
hen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn diese un-
verzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie
zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen wer-
den kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des
Lastschriftverfahrens zu verlangen.

Einlösungsbeitrag

(2) Rücktrittsrecht
Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können
wir gemäß § 37 VVG vom Vertrag zurücktreten. Das gilt, solange
wir diesen Beitrag nicht erhalten haben.
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung


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§ 15   Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwie-              (4) Reduzierung der Beiträge
       rigkeiten?
                                                                       Sie können die Reduzierung Ihrer Beiträge verlangen. Durch die
(1) Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten                          Änderung Ihrer Beiträge reduziert sich gegebenenfalls die Höhe
                                                                       Ihrer garantierten Leistungen. Diese teilweise Beitragsfreistellung
Wenn Sie Ihre Beiträge vorübergehend nicht zahlen können, bie-         erfolgt gemäß § 16. Wir werden Sie hierüber in Textform informie-
ten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:                               ren.
– Stundung der Beiträge
– Befristete Beitragsfreistellung                                      Voraussetzung dabei ist, dass die reduzierten Beiträge mindes-
– Reduzierung der Beiträge                                             tens 300 EUR pro Jahr betragen.

(2) Stundung der Beiträge                                              Hierfür können wir Kosten erheben. Wir bieten Ihnen jedoch im-
Sie können eine Stundung der Beiträge für bis zu 12 Monate             mer eine kostenfreie Möglichkeit an. Näheres hierzu wird in der
verlangen. Voraussetzung ist, dass die Beiträge für das erste          Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt.
Jahr gezahlt wurden. Bei mehrmaliger Beitragsstundung ist diese
auf insgesamt 24 Monate begrenzt. Für die Stundung können              Sie können Ihre Versicherung bis zur Höhe des vor der Reduzie-
wir zusätzlich zu den Stundungszinsen Kosten erheben. Die              rung geltenden Versicherungsschutzes wiedererhöhen. Dabei gel-
aktuelle Höhe der hierfür erhobenen Kosten können Sie der              ten die Regelungen der Wiederinkraftsetzung nach § 16 Absatz
Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen entnehmen.             (4).
Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem
                                                                       § 16    Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stel-
Umfang bestehen.
                                                                               len?
Ihr Vertrag besteht anschließend fort, wenn Sie nach Ablauf der        (1) Beitragsfreistellung
Beitragsstundung die gestundeten Beiträge einschließlich der
darauf entfallenen Zinsen nachzahlen. Auch für gegebenenfalls          Sie können jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode in Text-
eingeschlossene Zusatzversicherungen ist keine erneute Risi-           form verlangen, zukünftig von der Beitragszahlungspflicht befreit
koprüfung nötig. Die Zinsen für die Stundung betragen nach             zu werden.
§ 288 BGB derzeit 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach
§ 247 BGB. Die Nachzahlung kann in einem Betrag erfolgen oder          Eine Beitragsfreistellung ist nur möglich, wenn das zur Verfügung
neben der laufenden Beitragszahlung in maximal 6 Monatsraten.          stehende Gesamt-Guthaben den Mindestwert von 2.000 EUR er-
Die gestundeten Beiträge einschließlich der darauf entfallenen         reicht. Andernfalls erhalten Sie den Rückkaufswert nach § 22 und
Stundungszinsen können auch mit dem Gesamt-Guthaben                    der Vertrag endet.
verrechnet werden.
                                                                       In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der Ver-
Die Stundung erfolgt zinslos, sofern der aktuelle Jahresbeitrag für    rechnung von Kosten, insbesondere der Abschluss- und Ver-
den Gesamtvertrag höchstens 3.000 EUR beträgt.                         triebskosten (siehe § 20), nur geringe Beträge zur Bildung bei-
Als weitere Voraussetzung muss mindestens einer der folgenden          tragsfreier Leistungen vorhanden. In der Regel stehen daher
Anlässe bei Ihnen als Versicherungsnehmer vorliegen:                   auch in den Folgejahren keine Mittel in Höhe der eingezahlten
– Sie sind pflegebedürftig.                                            Beiträge zur Verfügung. Nähere Informationen zu den garan-
– Es liegt eine teilweise oder vollständige Erwerbsminderung vor.      tierten Leistungen nach Beitragsfreistellung und deren Höhe
– Sie sind arbeitslos.                                                 können Sie der Verlaufsdarstellung der garantierten Leistun-
– Sie befinden sich im Mutterschutz oder in der gesetzlichen El-       gen entnehmen. Diese finden Sie in den vorvertraglichen In-
  ternzeit.                                                            formationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen.
– Sie sind aufgrund der Pflege eines Angehörigen von Ihrem Ar-
  beitgeber gemäß PflegeZG vollständig oder teilweise von Ihrer        Es gibt Alternativen zur Beitragsfreistellung. Beachten Sie hierzu
  Arbeit freigestellt.                                                 bitte insbesondere Ihre Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkei-
                                                                       ten nach § 15.

Bei Beantragung der Stundung müssen Sie entsprechende Nach-            (2) Garantie-Guthaben, garantierte Mindestrente und Gesamt-
weise vorlegen. Ist die Voraussetzung für die zinslose Stundung        Guthaben
entfallen, müssen Sie uns dies umgehend mitteilen. Die zinslose
                                                                       Haben Sie ein Garantie-Guthaben zum vorgemerkten Rentenbe-
Stundung endet dann zum nächsten Monatsersten.
                                                                       ginn vereinbart, wird dieses bei Beitragsfreistellung neu bestimmt.
(3) Befristete Beitragsfreistellung                                    Dabei berücksichtigen wir die durch die Beitragsfreistellung nicht
                                                                       mehr zu leistenden Beiträge sowie etwaige Beitragsrückstände.
Sie können eine befristete Beitragsfreistellung für bis zu 3 Jahre     Dies gilt auch für das Garantie-Guthaben zum gewählten Renten-
beantragen. Die Regelungen des § 16 gelten entsprechend. Vor-          beginn bei einer Beitragsfreistellung innerhalb der Rentenwahl-
aussetzung ist, dass ein Gesamt-Guthaben von mindestens 2.000          phase.
EUR erreicht ist.                                                      Haben Sie eine klassische Garantie oder eine Beitragsgarantie
Nach Beendigung der befristeten Beitragsfreistellung können Sie        vereinbart, gilt Folgendes: Das Garantie-Guthaben kann geringer
wieder den bisherigen Beitrag zahlen. Wir führen eine Wiederin-        ausfallen als Ihr gewählter Prozentsatz multipliziert mit der Sum-
kraftsetzung Ihres Vertrages nach § 16 Absatz (4) durch. Wenn          me der bereits eingezahlten Beiträge.
Sie die nicht gezahlten Beiträge nachzahlen möchten, haben Sie
folgende Möglichkeiten:                                                Haben Sie kein Garantie-Guthaben vereinbart, ziehen wir ge-
– In Form einer einmaligen Zuzahlung (siehe § 18)                      gebenenfalls rückständige Beiträge vom vorhandenen Gesamt-
– In Form mehrerer Zuzahlungen                                         Guthaben Ihrer Versicherung ab.
  Dabei sind maximal 6 Monatsraten möglich.
– Über die gesamte restliche Beitragszahlungsdauer verteilt als        (3) Regelungen für Zusatzversicherungen
  erhöhten Beitrag (siehe § 17 Absätze (3) bis (6))                    Nach einer Beitragsfreistellung entfällt eine Waisen-
                                                                       Zusatzversicherung.
                                                                       Die speziellen Regelungen für die Todesfall-Zusatzversicherung


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und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung entnehmen Sie             – Die jährliche Erhöhung beträgt höchstens 100 % des zuletzt ge-
bitte deren Versicherungsbedingungen.                                     zahlten Jahresbeitrages.
                                                                        – Die Summe aller Erhöhungsbeiträge beträgt höchstens
(4) Wiederinkraftsetzung des Versicherungsvertrages                       50.000 EUR. Hierfür werden alle Erhöhungsbeiträge während
Sie können eine beitragsfrei gestellte Versicherung wieder in Kraft       der gesamten Beitragszahlungsdauer betrachtet.
setzen, um Ihre Leistungen wieder zu erhöhen. Für diese Wie-            – Die Erhöhung muss mindestens 10 Jahre vor dem vorgemerk-
derinkraftsetzung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten und           ten Rentenbeginn stattfinden. Dies gilt nur, wenn Sie eine Bei-
es gelten die zu Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungs-              tragsgarantie von mehr als 90 % mit uns vereinbart haben.
grundlagen.                                                             – Der Gesamtbeitrag beträgt nach der Erhöhung im Jahr nicht
                                                                          mehr als 10.000 EUR. Zum Gesamtbeitrag zählen auch alle zu-
Voraussetzung für die Wiederinkraftsetzung ist, dass seit der             künftigen Erhöhungen aus einem vereinbarten Stufenplan. Dies
Beitragsfreistellung nicht mehr als 3 Jahre vergangen sind.               gilt nur, wenn Sie einen Stufenplan mit uns vereinbart haben.
Danach kann eine Weiterführung nur nach dem dann für den                (3) Regelungen für Zusatzversicherungen
Neuzugang gültigen Tarif erfolgen.
                                                                        Wenn Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen haben, gelten
Falls     Sie     eine   Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung,         für die Erhöhung besondere Regelungen.
eine    Waisen-Zusatzversicherung        oder    eine     Todesfall-
Zusatzversicherung mit konstanter Todesfall-Leistung vereinbart         a) Beitragsbefreiung (Tarif BU)
hatten, gilt Folgendes: Sind mehr als 6 Monate seit der Bei-            Eine Erhöhung der Beiträge ist nur möglich, wenn Folgendes gilt:
tragsfreistellung vergangen, ist eine Wiederinkraftsetzung der          Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfähigkeit,
Hauptversicherung inklusive der Zusatzversicherung abhängig             sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetreten und es
vom Ergebnis einer Gesundheitsprüfung. Sie können auch darauf           wurden auch keine derartigen Leistungen beantragt.
verzichten, die Zusatzversicherung bei der Wiederinkraftsetzung
fortzuführen. In diesem Fall gilt weiterhin die Frist von 3 Jahren.     In den folgenden Fällen ist die Erhöhung der Beiträge abhängig
Falls Sie andere Zusatzversicherungen vereinbart hatten, werden         vom Ergebnis einer erneuten Risikoprüfung der versicherten Per-
diese bei der Wiederinkraftsetzung fortgeführt.                         son:
                                                                        – Die versicherte Person ist rechnungsmäßig älter als 57 Jahre.
Wenn Sie die nicht gezahlten Beiträge nachzahlen möchten, ha-
                                                                        – Der Gesamtbeitrag beträgt nach der Erhöhung mehr als 3.600
ben Sie folgende Möglichkeiten:
                                                                          EUR im Jahr.
– In Form einer einmaligen Zuzahlung (siehe § 18)                         Zum Gesamtbeitrag zählen auch alle zukünftigen Erhöhungen
– In Form mehrerer Zuzahlungen                                            aus einem vereinbarten Stufenplan. Wir berücksichtigen dabei
  Dabei sind maximal 6 Monatsraten möglich.                               alle Verträge bei der Württembergischen Lebensversicherung
– Über die gesamte restliche Beitragszahlungsdauer verteilt als           für welche die versicherte Person eine Beitragsbefreiung ein-
  erhöhten Beitrag (siehe § 17 Absätze (3) bis (6))                       geschlossen hat.
Haben Sie einen Stufenplan nach den „Versicherungsbedingun-             – Es ist eine Waisen-Zusatzversicherung eingeschlossen.
gen für die planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen der
                                                                        b) Berufsunfähigkeits-Rente (Tarif BUR)
PrivatRente Genius mit aufgeschobener Rentenzahlung und An-
lageoption in Fonds“ vereinbart, können die Erhöhungen, die wäh-        Die Beiträge und Leistungen der Berufsunfähigkeits-Rente wer-
rend der beitragsfreien Zeit nicht durchgeführt wurden, im Rahmen       den nicht erhöht.
der Wiederinkraftsetzung nachgeholt werden.
                                                                        c) Todesfall-Zusatzversicherung (Tarif SZ)
Haben Sie eine Garantie vereinbart, kann diese trotz Wiederin-          Bei einer Todesfall-Zusatzversicherung mit Beitragsrückgewähr
kraftsetzung und Nachzahlung der Beiträge geringer ausfallen als        werden die Beiträge und Leistungen entsprechend miterhöht.
vor der Beitragsfreistellung.
(5) Stichtag                                                            Bei einer Todesfall-Zusatzversicherung mit konstanter Todesfall-
                                                                        Leistung werden die Beiträge und Leistungen nicht erhöht.
Bei Beitragsfreistellung erfolgt die Ermittlung des Fondsguthabens
zu einem bestimmten Stichtag. Dies ist der Tag nach Eingang Ih-         d) Waisen-Zusatzversicherung (Tarif WAF)
res Wunsches auf Beitragsfreistellung, frühestens der letzte Bör-       Eine Erhöhung der Beiträge ist nur möglich, wenn Folgendes gilt:
sentag des Monats vor dem Termin der Beitragsfreistellung. Ist der      Es wurden keine Leistungen aus der Waisen-Zusatzversicherung
Stichtag kein Börsentag, so wird als Stichtag der darauffolgende        beantragt oder erbracht.
Börsentag verwendet.
                                                                        In den folgenden Fällen ist die Erhöhung der Beiträge abhängig
§ 17   Wie können Sie Ihre Beiträge erhöhen?
                                                                        vom Ergebnis einer erneuten Risikoprüfung der versicherten Per-
(1) Grundsatz                                                           son:
                                                                        – Die versicherte Person ist rechnungsmäßig älter als 57 Jahre.
Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie diese erhöhen.            – Der Gesamtbeitrag beträgt nach der Erhöhung mehr als 3.600
Dies ist zu jeder Beitragsfälligkeit während der Beitragszahlungs-        EUR im Jahr.
dauer möglich, sofern die Voraussetzungen nach Absatz (2) er-             Zum Gesamtbeitrag zählen auch alle zukünftigen Erhöhun-
füllt sind. Die erhöhten Anlagebeiträge werden Ihrem Gesamt-              gen aus einem vereinbarten Stufenplan. Wir berücksichtigen
Guthaben zugeführt. Haben Sie eine Beitragsgarantie oder klassi-          dabei alle Verträge bei der Württembergischen Lebensver-
sche Garantie mit uns vereinbart, führt die Erhöhung der Beiträge         sicherung für welche die versicherte Person eine Waisen-
zu einer Erhöhung der garantierten Leistungen.                            Zusatzversicherung eingeschlossen hat.
(2) Voraussetzungen                                                     – Es ist eine weitere Zusatzversicherung eingeschlossen.

Für die Erhöhung der Beiträge Ihrer Hauptversicherung müssen            (4) Erhöhung der garantierten Leistungen durch die Erhöhung der
alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:                            Beiträge
– Die jährliche Erhöhung der Beiträge beträgt mindestens                Wenn Sie eine Beitragsgarantie oder klassische Garantie verein-
  60 EUR.                                                               bart haben, erhöhen sich insbesondere Ihr Garantie-Guthaben


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und Ihre garantierte Mindestrente. Ein Garantieplan berücksichtigt    Bei der Berechnung der erhöhten Leistungen legen wir Folgendes
bei der Bestimmung der Guthabengarantie das erhöhte Gesamt-           zugrunde:
Guthaben.                                                             – Das am Erhöhungstermin erreichte rechnungsmäßige Alter der
Bei der Berechnung der erhöhten Leistungen legen wir insbeson-          versicherten Person
dere Folgendes zugrunde:                                              – Die restliche Versicherungsdauer vom Erhöhungstermin bis
– Das am Erhöhungstermin erreichte rechnungsmäßige Alter der            zum vorgemerkten bzw. gewählten Rentenbeginn
  versicherten Person                                                 – Die zu Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundla-
– Die restliche Versicherungsdauer vom Erhöhungstermin bis              gen gemäß § 26
  zum vorgemerkten bzw. gewählten Rentenbeginn
– Die zu Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundla-           (5) Spezialfall: Zwischenkonto
  gen gemäß § 26                                                      Wir führen die Zuzahlungen abzüglich der Abschluss- und Ver-
(5) Spezialfall: Zwischenkonto                                        waltungskosten dem Gesamt-Guthaben zu. Eine Aufteilung des
                                                                      Gesamt-Guthabens auf das Sicherungsguthaben, den Wertsiche-
Wir führen die Anlagebeiträge dem Gesamt-Guthaben zu. Eine            rungsfonds und die freien Fonds kann immer nur zum ersten Ar-
Aufteilung des Gesamt-Guthabens auf das Sicherungsguthaben,           beitstag eines Monats erfolgen. Deshalb führen wir die Zuzahlun-
den Wertsicherungsfonds und die freien Fonds kann immer nur           gen bis zum ersten Arbeitstag des nächsten Monats nach Erfas-
zum ersten Arbeitstag eines Monats erfolgen. Deshalb führen wir       sung einem Zwischenkonto zu (siehe § 4 Absatz (4)).
die Erhöhung der Anlagebeiträge bis zum ersten Arbeitstag des
nächsten Monats nach Erfassung der Erhöhung einem Zwischen-           (6) Steuerlicher Hinweis
konto zu (siehe § 4 Absatz (4)).                                      Hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen Ihrer Zuzahlungen be-
(6) Steuerlicher Hinweis                                              achten Sie bitte die steuerlichen Informationen.

Hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen Ihrer Erhöhung beach-      § 19    Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Nachversiche-
ten Sie bitte die steuerlichen Informationen.                                 rungsoption?

§ 18   Wie können Sie Ihre Leistungen durch Zuzahlungen er-           (1) Nachversicherungsoption
       höhen?
                                                                      Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie zu bestimm-
(1) Grundsatz                                                         ten Anlässen eine Erhöhung der Beiträge für diesen Vertrag
                                                                      einschließlich etwaiger Zusatzversicherungen verlangen. Die er-
Vor dem Rentenbeginn können Sie monatlich Zuzahlungen zu Ih-          höhten Beiträge der Hauptversicherung werden Ihrem Gesamt-
rer Versicherung leisten. Zu diesem Zeitpunkt erhöht sich durch       Guthaben zugeführt. Haben Sie eine Garantie mit uns vereinbart,
die Zuzahlung abzüglich der Abschluss- und Verwaltungskosten          bewirkt die Erhöhung der Beiträge eine Erhöhung der garantier-
Ihr Gesamt-Guthaben. Haben Sie eine Beitragsgarantie oder klas-       ten Leistungen. Dabei verwenden wir die zu Versicherungsbeginn
sische Garantie mit uns vereinbart, führen Zuzahlungen zu einer       vereinbarten Rechnungsgrundlagen. Innerhalb der Grenzen der
Erhöhung der garantierten Leistungen.                                 Nachversicherung verzichten wir auf eine erneute Gesundheits-
                                                                      prüfung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
(2) Voraussetzungen
                                                                      (2) Generelle Voraussetzungen
Für Zuzahlungen müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt
sein:                                                                 – Die restliche Aufschubdauer der Hauptversicherung beträgt
– Jede Zuzahlung beträgt mindestens 250 EUR.                            mindestens 12 Jahre.
– Die Summe aller Zuzahlungen pro Kalenderjahr beträgt höchs-         – Die Beantragung erfolgt vor dem 45. Geburtstag der versicher-
  tens 50.000 EUR.                                                      ten Person.
  Diese Voraussetzung gilt nicht für eine Zuzahlung bei Vertrags-     (3) Anlässe
  abschluss.
– Die Summe aller Zuzahlungen pro Kalenderjahr beträgt höchs-         Sie können eine Nachversicherung verlangen, wenn einer der fol-
  tens 20 % der Summe der bisher gezahlten Beiträge.                  genden Anlässe bei der versicherten Person eintritt:
  Diese Voraussetzung gilt nur für Versicherungen gegen Einmal-       – Erreichen der Volljährigkeit
  beitrag und beitragsfreie Versicherungen.                           – Heirat
(3) Regelungen für Zusatzversicherungen                               – Geburt oder Adoption eines Kindes
                                                                      – Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspart-
Wenn Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen haben, gelten              nerschaft
für die Zuzahlungen besondere Regelungen.                             – Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach erfolgreichem Ab-
                                                                        schluss einer Ausbildung oder eines Studiums
a) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Tarife BU und BUR)            Die versicherte Person muss eine der Ausbildung oder dem
Die Leistungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wer-           Studium entsprechende berufliche Tätigkeit tatsächlich aus-
den nicht erhöht.                                                       üben.
                                                                      – Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit
b) Todesfall-Zusatzversicherung (Tarif SZ)                            – Erhöhung des Einkommens
Die Todesfall-Leistung einer eingeschlossenen Todesfall-                – bei Angestellten: Erhöhung des jährlichen Bruttoeinkom-
Zusatzversicherung erhöht sich um den Zuzahlungsbetrag.                   mens um mindestens 10 % gegenüber dem Vorjahr
                                                                        – bei Selbstständigen: Erhöhung des durchschnittlichen Ge-
(4) Erhöhung der garantierten Leistungen durch Zuzahlungen
                                                                          winns vor Steuern über die letzten 3 Geschäftsjahre um min-
Wenn Sie eine Beitragsgarantie oder klassische Garantie verein-           destens 30 % im Vergleich zum Gewinn vor Steuern der 3
bart haben, erhöhen sich insbesondere Ihr Garantie-Guthaben               davor liegenden Geschäftsjahre
und Ihre garantierte Mindestrente. Ein Garantieplan berücksichtigt    – Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in
bei der Bestimmung der Guthabengarantie das erhöhte Gesamt-             der Deutschen Rentenversicherung
Guthaben.                                                             – Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht als
                                                                        selbstständiger Handwerker


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[Seite 20]
– Baubeginn, Kauf oder Darlehensaufnahme von mindestens                – Die garantierte Todesfall-Leistung beträgt nach der Nachversi-
  50.000 EUR für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie durch die             cherung höchstens 300.000 EUR.
  versicherte Person, ihren Ehepartner oder eingetragenen Le-          – Die garantierte Todesfall-Leistung erhöht sich durch die Nach-
  benspartner                                                            versicherung höchstens um 75 %.
                                                                       – Die garantierte Todesfall-Leistung aus der Nachversicherung
Es sind mehrere Nachversicherungen möglich. Aus einem Ereig-
                                                                         beträgt höchstens 25.000 EUR.
nis ist dabei nur eine Nachversicherung möglich, auch wenn da-
                                                                       – Wenn für eine versicherte Person innerhalb von 5 Jahren meh-
durch mehrere Anlässe eintreten. Zum Beispiel gilt die Geburt von
                                                                         rere Nachversicherungen durchgeführt werden, gilt Folgendes:
Mehrlingen als ein Anlass und somit ist nur eine Nachversicherung
                                                                         Die Summe der garantierten Leistungen im Todesfall aus den
möglich. Gleiches gilt für die Erhöhung des Einkommens
                                                                         Nachversicherungen beträgt höchstens 40.000 EUR.
– durch die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder
– zusammen mit einer Berufsverbesserung oder                           d) Waisen-Zusatzversicherung (Tarif WAF)
– durch den Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen          Eine Erhöhung der Beiträge ist nur möglich, wenn Folgendes gilt:
  Fortbildung oder Qualifikation.                                      Es wurden keine Leistungen aus der Waisen-Zusatzversicherung
Die Erhöhung kann nur innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt            beantragt oder erbracht.
des Anlasses beantragt werden. Wir benötigen dafür die Vorlage
entsprechender Nachweise. Bei Beantragung der Erhöhung oder            In den folgenden Fällen ist die Erhöhung der Beiträge abhängig
Vorlage der dazugehörigen Nachweise nach Ablauf der Frist ist          vom Ergebnis einer erneuten Risikoprüfung der versicherten Per-
eine Erhöhung aufgrund dieses Anlasses nicht mehr möglich.             son:
(4) Nachversicherungsgrenzen                                           – Die versicherte Person ist rechnungsmäßig älter als 57 Jahre.
                                                                       – Der Gesamtbeitrag beträgt nach der Nachversicherung mehr
Ein Recht auf Nachversicherung haben Sie nur, wenn folgen-               als 3.600 EUR im Jahr.
de Grenzen eingehalten werden:                                           Dabei berücksichtigen wir alle Verträge bei der Württembergi-
                                                                         schen Lebensversicherung für welche die versicherte Person
Untergrenze für die Erhöhung                                             eine Waisen-Zusatzversicherung eingeschlossen hat.
                                                                       – Es ist eine weitere Zusatzversicherung eingeschlossen.
Der jährliche Beitrag für die Erhöhung muss mindestens 60 EUR
betragen.

Obergrenzen für die Erhöhung                                            VI.    Kosten

Die Beitragssumme aller Erhöhungen darf höchstens                      § 20    Wie werden die Kosten verrechnet?
300.000 EUR betragen. Dazu zählen auch Erhöhungsbeiträge ge-
mäß § 17. Erhöhungen nach den „Versicherungsbedingungen für            (1) Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten
die planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen der Pri-
vatRente Genius mit aufgeschobener Rentenzahlung und Anla-             Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um
geoption in Fonds“ werden dabei nicht berücksichtigt.                  Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Diese sind
                                                                       in Ihren Vertrag einkalkuliert und werden Ihnen nicht gesondert in
(5) Regelungen für Zusatzversicherungen                                Rechnung gestellt.
Wenn Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen haben, gelten
                                                                       Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören beispielsweise
für die Nachversicherung besondere Regelungen.
                                                                       die Abschlussprovisionen für die Beratung durch den Vermittler
a) Beitragsbefreiung (Tarif BU)                                        sowie die Kosten für die Antragsprüfung und Vertragsausferti-
                                                                       gung.
Eine Erhöhung der Beiträge ist nur möglich, wenn Folgendes gilt:
Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfähig-         Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Verwaltungs-
keit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetreten und    kosten.
es wurden auch keine derartigen Leistungen beantragt.
                                                                       Die Höhe der Kosten können Sie den Individuellen Vertragsinfor-
In den folgenden Fällen ist die Erhöhung der Beiträge abhängig         mationen entnehmen. Die dort angegebenen Kosten basieren auf
vom Ergebnis einer erneuten Risikoprüfung der versicherten Per-        der Annahme, dass Sie Ihre Versicherung, wie bei Abschluss des
son:                                                                   Vertrages vereinbart, fortführen. Durch Vertragsänderungen kön-
– Die versicherte Person ist rechnungsmäßig älter als 57 Jahre.        nen sich die Kosten ändern.
– Der Gesamtbeitrag beträgt nach der Nachversicherung mehr
  als 3.600 EUR im Jahr.                                               (2) Verrechnung der Kosten bei laufenden Beiträgen und Erhö-
  Dabei berücksichtigen wir alle Verträge bei der Württembergi-        hungen
  schen Lebensversicherung für welche die versicherte Person           Für Ihren Vertrag wenden wir das Verrechnungsverfahren nach
  eine Beitragsbefreiung eingeschlossen hat.                           § 4 DeckRV an. Die Abschluss- und Vertriebskosten erheben wir
– Es ist eine Waisen-Zusatzversicherung eingeschlossen.                bei Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung wie folgt: Wir
b) Berufsunfähigkeits-Rente (Tarif BUR)                                verteilen die Kosten gleichmäßig entsprechend der Zahlungswei-
                                                                       se. Dies tun wir über 5 Jahre, höchstens bis zum vorgemerkten
Eine Berufsunfähigkeits-Rente kann nur gemäß § 13 Absatz               Rentenbeginn und höchstens über die Beitragszahlungsdauer.
(2) der „Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-          Die auf diese Weise verrechneten Kosten sind nach der DeckRV
Zusatzversicherung“ erhöht werden.                                     auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu
                                                                       erbringenden Beiträge beschränkt.
c) Todesfall-Zusatzversicherung (Tarif SZ)
Eine Todesfall-Zusatzversicherung wird zusammen mit der zuge-          Diese Verrechnung erfolgt auch bei einer Erhöhung (siehe §
hörigen Hauptversicherung entsprechend erhöht. Bei vereinbarter        17 und § 19) für die in die Erhöhungsbeiträge einkalkulierten
konstanter Todesfall-Leistung müssen alle folgenden Vorausset-         Abschluss- und Vertriebskosten.
zungen erfüllt sein:


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Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit ver-      Wenn Sie uns nachweisen, dass diese Kosten im konkreten Ein-
teilt.                                                                zelfall nicht gerechtfertigt oder wesentlich zu hoch sind, entfallen
                                                                      diese oder werden entsprechend herabgesetzt.
(3) Verrechnung der Kosten bei Einmalbeiträgen, Zuzahlungen
und in der Rentenwahlphase
Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen
                                                                       VII.    Vorzeitige Beendigung
(siehe § 18) werden die Abschluss- und Vertriebskosten jeweils
dem Beitrag und den Zuzahlungen entnommen. Gleiches gilt für          § 22    Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?
zusätzlich geleistete Beiträge und Zuzahlungen während der Ren-
tenwahlphase.                                                         (1) Kündigung
                                                                      Sie können Ihre Versicherung vor dem Rentenbeginn jederzeit
Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit ver-      zum Schluss des laufenden Monats ganz oder teilweise kündigen.
teilt.                                                                Sie müssen uns die Kündigung in Textform mitteilen.
(4) Auswirkungen                                                      Eine teilweise Kündigung (Teilkapitalentnahme) ist unwirksam,
                                                                      wenn das verbleibende Gesamt-Guthaben unter einen Mindest-
Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in der         betrag von 2.000 EUR sinkt. In folgendem Fall behalten wir uns
Anfangszeit Ihrer Versicherung keine oder nur geringe Beträge         vor eine Gesundheitsprüfung vorzunehmen: Sie entnehmen mehr
zur Bildung beitragsfreier Leistungen oder für einen Rückkaufs-       als 10.000 EUR und das Gesamt-Guthaben ist nach der Entnah-
wert vorhanden sind (siehe § 16 und § 22). Nähere Informationen       me kleiner als eine ggf. vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung.
finden Sie in den Verlaufsdarstellungen zu den Leistungen in Ihren    Durch die teilweise Kündigung reduziert sich die Höhe Ihrer ver-
vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen.     einbarten Leistungen. Wir werden Sie hierüber in Textform infor-
                                                                      mieren.
§ 21   Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech-
       nung?                                                          In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist wegen der Verrech-
                                                                      nung von Kosten, insbesondere der Abschluss- und Ver-
Für besondere Ereignisse, die von Ihnen veranlasst oder verur-
                                                                      triebskosten (siehe § 20), nur ein geringer Rückkaufswert vor-
sacht wurden, können weitere Kosten entstehen. Dafür können
                                                                      handen. In der Regel erreicht der Rückkaufswert auch in den
wir Ihnen die entstandenen Kosten jeweils gesondert in Rechnung
                                                                      Folgejahren nicht die Summe der eingezahlten Beiträge. Nä-
stellen.
                                                                      here Informationen zum Auszahlungsbetrag bei Kündigung
                                                                      und seine Höhe können Sie den Verlaufsdarstellungen zu den
Derzeit erheben wir Kosten für nachstehende Ereignisse:
                                                                      Leistungen bei Kündigung entnehmen. Diese finden Sie in
– Versand unserer Mitteilungen per Post                               den vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren Vertrags-
  Diese Kosten entfallen, sofern wir gesetzlich zum Postversand       unterlagen.
  verpflichtet sind.
– Übertragung des vorhandenen Fondsguthabens (Shift) ab der           Es gibt Alternativen zur Kündigung. Beachten Sie hierzu bitte ins-
  zweiten Übertragung im Monat                                        besondere Ihre Möglichkeiten der Deckung eines Kapitalbedarfs
– Änderung der Fondsauswahl beziehungsweise der Aufteilung            nach § 7 und die Beitragsfreistellung nach § 16.
  des Beitrages auf die gewählten Fonds (Switch) ab der zweiten       Die speziellen Regelungen für die Zusatzversicherungen entneh-
  Änderung im Monat                                                   men Sie bitte den Versicherungsbedingungen der Zusatzversiche-
– Nachträgliche Eintragung oder Änderung des Bezugsberech-            rungen.
  tigten
– Änderung des Versicherungsnehmers                                   Auszahlung bei Kündigung
– Rückläufer im Lastschriftverfahren
– Verzug mit Beiträgen                                                (2) Auszahlungsbetrag
– Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein
                                                                      Nach Kündigung zahlen wir nach § 169 VVG:
– Durchführung der internen Teilung im Rahmen des Versor-
  gungsausgleichs                                                     – Den Rückkaufswert, vermindert um den Abzug
– Durchführung von Vertragsänderungen                                 – Die Leistung aus widerruflich zugeordneten Überschüssen, so-
– Bearbeitung von (Weiter-)Abtretungen, Verpfändungen und               weit sie nach § 8 Absatz (7) bei Kündigung vorgesehen ist
  Pfändungen                                                          Zusätzlich kommt ggf. noch die Beteiligung an den Bewertungsre-
– Beitragsstundung                                                    serven (siehe § 8 Absatz (12)) hinzu.
  Dies gilt nur, sofern kein Recht auf zinslose Beitragsstundung
  besteht.                                                            Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
– Adressenrecherche
  Beispielsweise, wenn Sie uns die Änderung Ihrer Anschrift oder      Beitragsrückstände werden vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
  Ihres Namens nicht mitgeteilt haben.
– Gewährung eines Policendarlehens                                    Der Rückkaufswert ist das bei Kündigung vorhandene Gesamt-
– Beitragsübermittlung durch Sie aus einem Ort außerhalb des          Guthaben des Versicherungsvertrages. Von dem so ermittelten
  SEPA-Zahlungsraums oder Leistungsübermittlung durch uns             Wert erfolgt ein Abzug, der in Absatz (5) näher beschrieben wird.
  an einen Ort außerhalb des SEPA-Zahlungsraums
– Übertragung von Fondsanteilen auf ein Depot anstelle der Aus-       Wenn Sie eine Garantie vereinbart haben, sagen wir Ihnen auch
  zahlung einer Geldleistung                                          einen garantierten Rückkaufswert zu. Diesen finden Sie in der Ver-
– Durchführung von vertragsbezogenen Sonderberechnungen               laufsdarstellung der garantierten Leistungen in den vorvertragli-
  beziehungsweise Bearbeitung von Sonderanfragen                      chen Informationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen.
                                                                      (3) Auszahlung als Geldleistung oder in Fondsanteilen
Teilweise hängt die Kostenerhebung vom Kommunikationsweg
ab. Nähere Angaben zu den Kosten entnehmen Sie der Ihren              Den Rückkaufswert erbringen wir grundsätzlich als Geldleistung in
Vertragsunterlagen beigefügten Kostenübersicht zu den Versiche-       EUR. Abweichend hiervon kann der Teil des Rückkaufswertes, der
rungsbedingungen.                                                     auf das Fondsguthaben entfällt, in Fondsanteilen verlangt werden.
                                                                      Bei bestimmten Fonds ist dies nicht oder nur mit Einschränkung


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[Seite 22]
möglich. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Fonds-            Die Bemessungsgröße für den Stornoabzug „Zinsänderung“ ist
beschreibungen zu den einzelnen Fonds. § 1 Absatz (12) gilt ent-        der Wert der Mindestanlage im Sicherungsguthaben zum Kündi-
sprechend.                                                              gungszeitpunkt. Nach einer Senkung der Garantie bleibt die Be-
                                                                        messungsgröße für 12 Monate auf dem ursprünglichen Stand. Der
(4) Stichtag                                                            Stornoabzug „Zinsänderung“ hängt von der Umlaufrendite 10- jäh-
Bei Kündigung erfolgt die Ermittlung des Fondsguthabens zu ei-          riger Bundeswertpapiere ab. Diese bezeichnen wir als monatli-
nem bestimmten Stichtag. Dies ist der Tag nach Eingang der Kün-         chen Referenzzins. Er wird von der Deutschen Bundesbank ver-
digung, frühestens der letzte Börsentag des Monats vor dem Kün-         öffentlicht. Sollte diese Umlaufrendite nicht mehr zur Verfügung
digungstermin. Ist der Stichtag kein Börsentag, so wird als Stichtag    stehen, werden wir sie durch einen anderen Maßstab ersetzen,
der darauffolgende Börsentag verwendet.                                 der weitestgehend die gleichen Merkmale aufweist. Zunächst er-
Der Spezialfall gemäß § 4 Absatz (9) gilt analog.                       mitteln wir die Veränderung des Referenzzinses für Ihren Vertrag.
                                                                        Dafür bilden wir die Differenz aus dem aktuellen Monatswert des
Stornoabzug                                                             Referenzzinses mit dem Durchschnittswert des Referenzzinses
                                                                        für die vergangene Vertragsdauer. Für die vergangene Vertrags-
(5) Abzug                                                               dauer setzen wir jedoch maximal 10 Jahre an.
Vom Rückkaufswert erfolgt ein Abzug. Bei einer teilweisen Kün-
                                                                        Diese Differenz ist maßgeblich für die Einordnung in eines der Ka-
digung erheben wir diesen anteilig. Er setzt sich zusammen aus
                                                                        pitalmarktszenarien 1 bis 4 und die daraus resultierende Redukti-
einem Stornoabzug „Kollektiv“ und einem Stornoabzug „Zinsän-
                                                                        on:
derung“. Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies
ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Weshalb wir den Abzug für          – Kapitalmarktszenario 1 (Differenz von weniger als 0,5 Prozent-
angemessen halten, erläutern wir Ihnen nachfolgend.                       punkten): keine Reduktion
                                                                        – Kapitalmarktszenario 2 (Differenz ab 0,5 und weniger als 1 Pro-
a) Stornoabzug „Kollektiv“                                                zentpunkt): 0,035 % Reduktion
Wir sind aufsichtsrechtlich verpflichtet, für jeden Vertrag ausrei-     – Kapitalmarktszenario 3 (Differenz ab 1 und weniger als 1,5 Pro-
chende Mittel - sogenannte Solvenzmittel - zu bilden. Diese die-          zentpunkten): 0,07 % Reduktion
nen der Absicherung von Risiken, die die Erfüllbarkeit unserer          – Kapitalmarktszenario 4 (Differenz ab 1,5 Prozentpunkten):
Leistungszusagen gefährden können. Ein Teil der Solvenzmittel             0,11 % Reduktion
wird intern durch widerruflich zugeordnete Überschüsse aufge-           Der Stornoabzug ergibt sich dann aus der Multiplikation der Be-
baut. Dies ist in der Regel günstiger als eine Finanzierung über        messungsgröße, der zuvor ermittelten Reduktion und der Rest-
externes Kapital.                                                       dauer bis zum vorgemerkten Rentenbeginn in Monaten. Für die
                                                                        Restdauer setzen wir jedoch maximal 120 Monate an. In der Ren-
Zu Beginn Ihres Vertrages ist der Beitrag Ihrer Versicherung zu         tenwahlphase (siehe § 2 Absatz (3)) verwenden wir stattdessen
diesen Solvenzmitteln typischerweise gering. Während dieser Zeit        die verbleibende Dauer der Rentenwahlphase. Dieser Stornoab-
profitiert Ihre Versicherung von Solvenzmitteln des bestehenden         zug erfolgt nur dann, wenn der aktuelle Referenzzins im Vergleich
Versicherungsbestandes. In späteren Jahren leistet Ihr Vertrag          zum Durchschnittswert des Referenzzinses gestiegen ist. Daher
dann auch einen Beitrag für das Kollektiv. Diesen Beitrag haben         kann der Stornoabzug „Zinsänderung“ bei gleichbleibendem oder
wir bei der Kalkulation der Versicherung eingeplant. Bei einer vor-     sinkendem Referenzzins komplett entfallen.
zeitigen Kündigung stellt Ihre Versicherung dem Versichertenkol-
                                                                        c) Falls der Stornoabzug zu hoch ist
lektiv dann aber keine Solvenzmittel zur Verfügung.
                                                                        Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vorgenommene Stor-
Für die Bemessungsgröße des Stornoabzugs „Kollektiv“ berück-            noabzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend
sichtigen wir die Prozentsätze einer ggf. vereinbarten Mindest-         herabgesetzt. Das kann z. B. sein, weil der in Ihrem konkreten Ein-
anlage im Sicherungsguthaben, einer Beitragsgarantie und eines          zelfall ermittelte Stornoabzug nur in geringerer Höhe angemessen
Garantieplans. Den größten dieser Prozentsätze multiplizieren wir       ist.
mit der Summe der bis zum Kündigungszeitpunkt vereinbarungs-
gemäß zu zahlenden laufenden Beiträge bzw. dem Einmalbeitrag            Wenn Sie uns nachweisen, dass dieser Stornoabzug überhaupt
und ggf. geleisteten Zuzahlungen. Ist bis zum Zeitpunkt der Kündi-      nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. Das kann z. B. sein, weil die
gung eine Erhöhung der Guthabengarantie durch Fix Plus erfolgt,         diesem Stornoabzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall
geht der Wert des Fix Plus in die Bemessungsgröße ein. Den Wert         dem Grunde nach nicht zutreffen. Dies gilt sowohl für den Storno-
des Fix Plus, aber höchstens die Beitragssumme zum Termin des           abzug „Kollektiv“ als auch für den Stornoabzug „Zinsänderung“.
Fix Plus, vergleichen wir mit dem zuvor berechneten Produkt. Der
jeweils höhere Wert wird als Bemessungsgröße für den Storno-            d) Ausweis des Stornoabzugs
abzug herangezogen. Nach einer Senkung der Garantie bleibt die          Die Höhe der beiden Stornoabzüge können Sie der Verlaufsdar-
Bemessungsgröße für 12 Monate auf dem ursprünglichen Stand.             stellung der garantierten Leistungen bei Kündigung entnehmen.
                                                                        Diese finden Sie in den vorvertraglichen Informationen sowie in
Der Stornoabzug „Kollektiv“ beträgt im ersten Drittel der Dauer         Ihren Vertragsunterlagen.
bis zum vorgemerkten Rentenbeginn 2 % der Bemessungsgröße.
Dies gilt jedoch mindestens in den ersten 5 Jahren. Nach dem ers-       Verzicht auf Stornoabzug
ten Drittel bzw. nach 5 Jahren fällt der Stornoabzug. Bei einer ent-
sprechend langen Vertragslaufzeit fällt er bis zum Erreichen des        (6) Stornofreier Entnahmebetrag
letzten Drittels der Dauer bis zum vorgemerkten Rentenbeginn li-
near auf 1 % ab. Im letzten Drittel und in der Rentenwahlphase          Wenn Sie bis zu 20.000 EUR aus Ihrem Vertrag entnehmen, ver-
bleibt er konstant bei 1 %.                                             zichten wir auf die in Absatz (5) genannten Stornoabzüge. Sie
                                                                        können auch mehr Geld entnehmen. In diesem Fall wird auf den
b) Stornoabzug „Zinsänderung“                                           Teil, der den stornofreien Entnahmebetrag übersteigt, ein anteili-
                                                                        ger Stornoabzug fällig.
Sind die Zinsen im Vertragsverlauf gestiegen, so führt dies zu ei-
                                                                        Der stornofreie Entnahmebetrag ist für Entnahmen aus dem Si-
nem Rückgang des Marktwertes unserer festverzinslichen Kapi-
                                                                        cherungsguthaben und dem Wertsicherungsfonds relevant. Bei
talanlagen. Die verminderten Kapitalerträge sind im Falle einer
                                                                        Entnahmen aus den freien Fonds fällt kein Stornoabzug an, außer
Kündigung komplett von den im Kollektiv verbleibenden Versiche-
                                                                        nach einer Senkung der Garantie. Hier kann in den darauffolgen-
rungsnehmern zu tragen.


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[Seite 23]
den 12 Monaten auch bei der Entnahme aus den freien Fonds ein          § 24    Welche gesetzlichen Auskunftspflichten haben Sie zu
Stornoabzug anfallen (siehe § 5 Absatz (9)).                                   berücksichtigen?
Der stornofreie Entnahmebetrag von 20.000 EUR gilt immer für
ein Kalenderjahr und wird zum 01.01. eines jeden Jahres zurück-        (1) Gesetzliche Auskunftspflichten
gesetzt. Ein unverbrauchter stornofreier Entnahmebetrag verfällt
                                                                       Wir können aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,
zum Ende jedes Jahres.
                                                                       Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und
Der stornofreie Entnahmebetrag ist in den Verlaufsdarstellungen
                                                                       Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sein. Die notwendigen Infor-
zu den Leistungen bei Kündigung bereits berücksichtigt. Diese fin-
                                                                       mationen, Daten und Unterlagen dazu müssen Sie uns unverzüg-
den Sie in den vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren Ver-
                                                                       lich zur Verfügung stellen. Das gilt
tragsunterlagen.
                                                                       – bei Abschluss des Vertrages oder
(7) In Notlage                                                         – bei Änderung des Vertrages oder
                                                                       – auf Nachfrage.
In bestimmten Fällen verzichten wir auf die in Absatz (5) beschrie-
benen Stornoabzüge „Kollektiv“ und „Zinsänderung“. Dies gilt bei       Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, wenn Informationen zu
Kündigung aufgrund einer Notlage bei Ihnen als Versicherungs-          Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, erforderlich sind.
nehmer. Dafür muss die Kündigung innerhalb von 6 Monaten nach          (2) Notwendige Informationen
Eintritt einer der folgenden Notlagen erfolgen:
– Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners oder           Notwendig im Sinne von Absatz (1) sind beispielsweise Informa-
  Tod eines eigenen Kindes                                             tionen über
– Erleiden eines Schlaganfalls, eines Herzinfarkts oder einer bös-     – Ihre persönliche steuerliche Ansässigkeit.
  artigen Tumorerkrankung, Erhalt eines Organtransplantats oder        – die steuerliche Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ih-
  erstmalige ärztliche Feststellung der Dialysepflicht                   rem Vertrag haben.
– Feststellung der eigenen Pflegebedürftigkeit bzw. Pflegebedürf-      – die steuerliche Ansässigkeit des Leistungsempfängers.
  tigkeit des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspart-           Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)
  ners oder eines eigenen Kindes (ab Pflegegrad 2)                     Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts-
– Feststellung der teilweisen oder vollständigen Erwerbsminde-         ort und der Wohnsitz.
  rung durch einen gesetzlichen Rentenversicherungsträger vor
  dem Alter 62                                                         (3) Meldung bei Steuerbehörden
– Arbeitsunfähigkeit über einen zusammenhängenden Zeitraum
                                                                       Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unter-
  von mindestens 6 Monaten vor dem Alter 62
                                                                       lagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Fol-
– Feststellung der Berufsunfähigkeit (ab einem Grad der Berufs-
                                                                       gendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung
  unfähigkeit von 50 %) durch einen Versicherer oder Sozialver-
                                                                       melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder
  sicherungsträger/Versorgungswerk vor dem Alter 62
                                                                       ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ge-
– Mindestens 10 Monate durchgehender Bezug von Arbeitslo-
                                                                       gebenenfalls keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.
  sengeld von der Bundesagentur für Arbeit
Die entsprechenden Nachweise sind bei der Kündigung vorzule-           (4) Vertragliche Folgen bei Verletzung Ihrer Auskunftspflichten
gen. Die durch die Nachweise eventuell entstehenden Kosten sind        Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen
von Ihnen zu tragen.                                                   (1) und (2) kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht
                                                                       zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer
 VIII.     Ihre Obliegenheiten                                         gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung
                                                                       gestellt haben.

§ 23     Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche-         § 25    Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
         rungsverhältnis beziehen?                                             welche Folgen hat ihre Verletzung?

(1) Textform                                                           (1) Geltungsbereich
Mitteilungen zu dem bestehenden Vertrag müssen Sie uns immer           Dieser Paragraf gilt nur für eine ggf. eingeschlos-
in Textform übermitteln, beispielsweise über unser Kundenportal,       sene       Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Waisen-
als Brief oder per E-Mail.                                             Zusatzversicherung bzw. Todesfall-Zusatzversicherung mit
                                                                       konstanter Todesfall-Leistung.
(2) Änderung der Kontaktdaten
                                                                       (2) Vorvertragliche Anzeigepflicht
Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Adresse oder Ihres Na-
mens unverzüglich mit. Sie vermeiden dadurch Nachteile: Wir sind       Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf,
berechtigt, an Sie gerichtete Mitteilungen per Einschreiben an Ih-     dass alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig be-
re zuletzt genannte Adresse zu senden. Diese gelten dann 3 Tage        antwortet werden. Sie haben hier eine vorvertragliche Anzeige-
nach Absendung als zugegangen. Für eine Adressenrecherche              pflicht. Dazu fragen wir Sie im Antrag nach gefahrerheblichen Um-
können wir Kosten erheben. Die aktuelle Höhe der hierfür erho-         ständen, die für das versicherte Risiko bedeutsam sind, zum Bei-
benen Kosten können Sie der Kostenübersicht zu den Versiche-           spiel zur Gesundheit der versicherten Person.
rungsbedingungen entnehmen.
                                                                       Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, uns
(3) Zustellungsbevollmächtigte Person                                  alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen
Wenn Sie Deutschland für längere Zeit verlassen wollen, nennen         wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig an-
Sie uns bitte eine Person Ihres Vertrauens. Diese ist berechtigt,      zuzeigen.
unsere Mitteilungen für Sie in Deutschland anzunehmen.                 Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung,
                                                                       den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie-
                                                                       ßen, wesentlich sind.

                                                                       Hierunter fallen insbesondere Fragen nach Angaben zu:
                                                                       – gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen


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– gesundheitlichen Störungen und Beschwerden                             Kündigung
– Alter, Körpergröße und Gewicht
– dem Raucherstatus                                                      (7) Voraussetzungen für eine Kündigung
– der beruflichen Tätigkeit und besonderen beruflichen Gefähr-
                                                                         Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn die Verletzung der vorver-
  dungen
                                                                         traglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahr-
– besonders gefährlichen Freizeit- oder Sporttätigkeiten
                                                                         lässigkeit beruht. In diesem Fall können wir den Vertrag unter Ein-
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen         haltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor
der Vertragsannahme, in Textform stellen.                                Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 3 VVG zustehende
                                                                         Recht zur Kündigung, sofern die Verletzung der Anzeigepflicht un-
Soll eine andere Person als Sie versichert werden, ist diese eben-       verschuldet erfolgt ist.
falls für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der
Fragen verantwortlich.                                                   Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird,
                                                                         dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Um-
(3) Zurechnung der Kenntnis dritter Personen
                                                                         stände abgeschlossen hätten. Dies gilt auch, wenn wir den Ver-
Auch wenn eine andere Person die Fragen für Sie beantwortet,             trag dann zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, beispiels-
müssen diese wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet wer-             weise zu erhöhten Beiträgen oder mit eingeschränktem Versiche-
den. Ansonsten wird auch in diesem Fall die vorvertragliche An-          rungsschutz.
zeigepflicht verletzt.
                                                                         (8) Folgen einer Kündigung
Kennt diese dritte Person einen gefahrerheblichen Umstand oder
handelt arglistig, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst        Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich in eine beitrags-
davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.                          freie Versicherung nach § 16 Absätze (1) bis (3) um. Ein Recht auf
                                                                         Wiederinkraftsetzung nach § 16 Absatz (4) besteht in diesem Fall
(4) Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung
                                                                         nicht.
Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann für
Sie gravierende Nachteile haben:                                         Vertragsänderung

Wir können dann nach den gesetzlichen Regelungen                         (9) Vertragsanpassung

– vom Vertrag zurücktreten oder                                          Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
– den Vertrag kündigen oder                                              auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen
– den Vertrag rückwirkend anpassen oder                                  Bedingungen geschlossen hätten, gilt Folgendes: Die anderen Be-
– den Vertrag anfechten.                                                 dingungen, mit denen wir den Vertrag abgeschlossen hätten, wer-
Nachfolgend informieren wir Sie hierzu genauer.                          den auf unser Verlangen rückwirkend Bestandteil des Vertrages.

Rücktritt                                                                Dies kann im Einzelfall ebenfalls zu einem Verlust des Versiche-
                                                                         rungsschutzes führen. Beispielsweise, wenn wir den Vertrag nur
(5) Voraussetzungen für einen Rücktritt                                  mit Ausschluss des Versicherungsschutzes für bestehende Vorer-
                                                                         krankungen abgeschlossen hätten.
Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können wir
vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn        Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 4 VVG zustehende
weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeigepflicht-       Recht zur Vertragsanpassung, falls die Verletzung der Anzeige-
verletzung vorliegt.                                                     pflicht unverschuldet erfolgt ist.

Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, ha-        (10) Ihr Recht zur Kündigung
ben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag auch
                                                                         Wenn sich durch die Vertragsanpassung
bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände
geschlossen hätten. Dies gilt auch, wenn wir den Vertrag dann            – die Beiträge um mehr als 10 % erhöhen oder
zu anderen Bedingungen abgeschlossen hätten, beispielsweise              – wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Um-
zu erhöhten Beiträgen oder mit eingeschränktem Versicherungs-              stand ausschließen,
schutz.                                                                  können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang un-
                                                                         serer Mitteilung fristlos kündigen. In unserer Mitteilung werden wir
(6) Folgen eines Rücktritts
                                                                         Sie auf dieses Recht hinweisen.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Wir zah-
len den Rückkaufswert nach § 22 Absätze (2) bis (4). Die Rück-           Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
zahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt       (11) Ausübung unserer Rechte
unsere Leistungspflicht unter folgenden Voraussetzungen trotz-           Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung
dem bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf         stehen uns nur zu, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt
einen gefahrerheblichen Umstand, der                                     sind:
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs-        – Wir haben Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die
  falls                                                                    Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen. Dieser Hin-
– noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-             weis erfolgte, bevor Sie die Fragen nach gefahrerheblichen Um-
  pflicht                                                                  ständen beantwortet haben.
ursächlich war. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind    – Der nicht angezeigte Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei-
wir auch in diesem Fall nicht zur Leistung verpflichtet.                   ge war uns bei Vertragsabschluss nicht bekannt.
                                                                         – Wir haben unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich gel-
                                                                           tend gemacht. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem
                                                                           wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns gel-
                                                                           tend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt haben.


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– Wir haben bei der Ausübung unserer Rechte die Umstände an-               schlechtsunabhängiger Sterbetafeln verwenden wir anerkannte
  gegeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb eines           aktuarielle Fachgrundsätze.
  Monats ab Kenntniserlangung dürfen wir weitere Umstände zur            Für den garantierten Rentenfaktor nehmen wir zusätzlich einen
  Begründung unserer Erklärung angeben.                                  Sicherheitsabschlag in Höhe von 15 % vor.
(12) Gültigkeitsdauer unserer Rechte
                                                                         Die für Ihren Vertrag zum Rentenbeginn gültigen Rechnungs-
Die genannten Rechte können wir innerhalb von 5 Jahren seit Ver-         grundlagen sind:
tragsabschluss ausüben. Sofern der Versicherungsfall innerhalb
                                                                         – Kosten
von 5 Jahren seit Vertragsabschluss eingetreten ist, können wir
                                                                           Wir verwenden die zu Versicherungsbeginn für die Zeit ab Ren-
diese Rechte auch noch nach dieser Frist ausüben. Haben Sie die
                                                                           tenbeginn festgelegten Kosten.
Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist
                                                                         – Rechnungszins und Sterbetafel
10 Jahre.
                                                                           Diese entsprechen dem Rechnungszins und der Sterbetafel,
Weitere Regelungen                                                         welche wir zum Zeitpunkt des Rentenbeginns in der Beitrags-
                                                                           kalkulation für zum Verkauf geöffnete, vergleichbare Renten-
(13) Anfechtung                                                            versicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung verwen-
                                                                           den.
Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch
                                                                         Bieten wir zum Rentenbeginn keine sofort beginnende, vergleich-
unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf
                                                                         bare Rentenversicherung auf dem deutschen Lebensversiche-
unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrages Einfluss ge-
                                                                         rungsmarkt mehr an, gilt Folgendes: Wir verpflichten uns, Rech-
nommen worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicher-
                                                                         nungsgrundlagen zu verwenden, die nach anerkannten aktuariel-
ten Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären.
                                                                         len Fachgrundsätzen ermittelt wurden. Insbesondere wählen wir
Das gilt auch, wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen
                                                                         ausreichend vorsichtige Rechnungsgrundlagen, um die Ihnen ga-
Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten.
                                                                         rantierten Leistungen lebenslang erbringen zu können. Wir ver-
                                                                         wenden diese Rechnungsgrundlagen erst nachdem deren korrek-
Wenn die Versicherung durch Anfechtung aufgehoben wird, zah-
                                                                         te Ermittlung und Angemessenheit von einem unabhängigen Treu-
len wir den Rückkaufswert nach § 22 Absätze (2) bis (4). Die Rück-
                                                                         händer bestätigt wurde.
zahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
(14) Leistungserweiterung/ Wiederinkraftsetzung                          Wegen gesetzlicher oder aufsichtsbehördlicher Bestimmungen
                                                                         kann es notwendig sein, für die Berechnung der Deckungsrück-
Die Absätze (2) bis (13) gelten bei einer unsere Leistungspflicht        stellung andere Rechnungsgrundlagen als für die Kalkulation der
erweiternden Änderung oder bei einer Wiederinkraftsetzung des            garantierten Leistungen zu verwenden. Dann können die von der
Vertrages entsprechend. Die Gültigkeitsdauer unserer Rechte              Deutschen Aktuarvereinigung e.V. oder deren Rechtsnachfolger
nach Absatz (12) beginnt mit der Änderung oder Wiederinkraft-            empfohlenen Rechnungsgrundlagen als gültige Rechnungsgrund-
setzung des Vertrages bezüglich des geänderten oder wieder in            lagen zugrunde gelegt werden. Die erreichte garantierte Rente ist
Kraft gesetzten Teils neu zu laufen.                                     in der absoluten Höhe hiervon nicht betroffen.
(15) Erklärungsempfänger
                                                                         § 27    Was geschieht, wenn ein Fonds geschlossen oder auf-
Die Ausübung unserer Rechte auf Rücktritt, Kündigung, Anpas-                     gelöst wird?
sung des Vertrages sowie auf Anfechtung erfolgt durch schriftliche
Erklärung. Diese geben wir Ihnen gegenüber ab.                           (1) Durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft
                                                                         Wird durch die mit der Verwaltung des Fonds beauftragte Kapital-
Haben Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten ange-             verwaltungsgesellschaft
geben, gelten folgende Regelungen:
                                                                         – ein Fonds geschlossen,
Nach Ihrem Ableben gilt ein Bezugsberechtigter als bevollmäch-           – ein Fonds mit anderen Fonds verschmolzen,
tigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberech-           – der An- bzw. Verkauf von Fondsanteilen eingestellt oder einge-
tigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt wer-            schränkt,
den, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als be-             sind wir berechtigt, den Fonds durch einen anderen zu ersetzen.
vollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.
                                                                         (2) Durch uns
                                                                         Wenn wir ein schutzwürdiges Interesse haben und die Belange
 IX.    Sonstiges                                                        der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigen, gilt Fol-
                                                                         gendes: Wir sind berechtigt, einen Fonds auf unsere Veranlassung
§ 26   Welche Rechnungsgrundlagen verwenden wir zur Be-                  – aufzulösen
       rechnung Ihrer Beiträge und Leistungen?                           – aus dem Fondsangebot zu streichen.
Wir berechnen Ihre Beiträge und Leistungen nach anerkannten              Diesen können wir dann durch einen anderen ersetzen.
Regeln der Versicherungsmathematik. Dabei verwenden wir fol-             Die Maßnahme kann beispielsweise in den folgenden Fällen not-
gende Rechnungsgrundlagen:                                               wendig sein:
– Kosten                                                                 – Die gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingun-
  Nähere Informationen finden Sie in § 20.                                 gen bezüglich des Kaufs, Verkaufs oder Haltens von Fondsan-
– Rechnungszins                                                            teilen ändern sich.
  Dieser beträgt vor dem Rentenbeginn 0,00 %. Für die garan-             – Die vertragliche Grundlage zwischen uns und der Kapitalver-
  tierte Mindestrente und den garantierten Rentenfaktor beträgt            waltungsgesellschaft hat sich entscheidend verändert.
  er 1,0 %.                                                              – Der Fonds erfüllt die Anlagegrundsätze, das ursprüngliche Ri-
– Sterbetafeln                                                             sikoprofil oder unsere Qualitätskriterien nicht mehr. Solche Än-
  Diese sind die vom Geschlecht unabhängigen Sterbetafeln WL               derungen können beispielsweise eintreten, wenn
  2024 T Unisex und WL 2022 R Unisex. Für die Herleitung ge-               – die Anlagestrategie des Fonds sich ändert und dadurch un-
                                                                             seren Anlagerichtlinien widerspricht.


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[Seite 26]
  – die Fondsperformance eines Fonds den Marktdurchschnitt             – Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verletzt vertragliche Pflich-
    erheblich unterschreitet.                                            ten in erheblicher Weise.
  – das Rating des Fonds sich verschlechtert oder entfällt.            – Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ändert die Anlagestrategie
  – das von uns verwaltete Volumen eines Fonds weniger als               oder die Anlagepolitik in erheblicher Weise.
    1.000.000 EUR beträgt. Dies muss länger als zwei Jahre der         – Der Fondsmanager wird ausgetauscht.
    Fall sein.                                                         – Der Wertsicherungsfonds wird nicht mehr zu den ursprünglich
  – wir durch die nachträgliche Erhebung oder Erhöhung von               vereinbarten Rahmenbedingungen angeboten.
    Kosten beim Fondskauf oder -verkauf belastet werden.               – Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verliert ihre Zulassung für
                                                                         den Vertrieb von Investmentanteilen oder stellt deren Vertrieb
(3) Ersatzfonds                                                          ein.
Falls ein Ereignis gemäß den Absätzen (1) oder (2) eintritt, können    – Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kündigt die mit uns beste-
wir einen Ersatzfonds bestimmen. Dieser muss in seiner Zusam-            hende Vertriebsvereinbarung.
mensetzung dem Anlageprofil des bisherigen Fonds weitgehend            – Eine Fortführung des Fondskonzepts durch die Kapitalverwal-
entsprechen. Die erforderlichen Maßnahmen erfolgen unverzüg-             tungsgesellschaft oder das Fondsmanagement wird unmöglich
lich durch uns unter Wahrung der Interessen aller Versicherungs-         oder für das Versicherungsunternehmen im Interesse der Ver-
nehmer.                                                                  sicherungsnehmer unzumutbar.
                                                                       – Die Kapitalverwaltungsgesellschaft wird liquidiert oder geht in-
Über die bevorstehende Ersetzung eines Fonds informieren wir             solvent.
Sie rechtzeitig. Sie erhalten von uns eine ausführliche Informati-     Falls wir den Wertsicherungsfonds austauschen, werden wir ver-
on über den neuen Fonds. Künftig ersetzt dieser den bisherigen         suchen, einen ähnlichen Ersatzfonds zu finden. Diesen werden wir
Fonds bei der Aufteilung Ihres Guthabens in die freien Fonds. Ge-      Ihnen mitteilen. Die Anlagegrundsätze des Ersatzfonds sowie den
gebenenfalls übertragen wir Ihr Fondsguthaben aus dem bisheri-         Stichtag des Fondswechsels werden wir Ihnen in unserem Infor-
gen Fonds.                                                             mationsschreiben nennen. Ab dem Zeitpunkt des Fondswechsels
                                                                       wird das Guthaben im Wertsicherungsfonds in den Ersatzfonds
Sie haben die Möglichkeit, stattdessen in einen anderen von uns        übertragen.
für diesen Tarif angebotenen Fonds zu wechseln. Dies müssen
Sie uns innerhalb von 4 Wochen nach unserer Information in             Im Zeitraum vom Wegfall des Wertsicherungsfonds bis zum Ein-
Textform mitteilen. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.      satz des Ersatzfonds gilt Folgendes: Das Gesamt-Guthaben wird
Der Fondswechsel wird bei der Zählung der kostenlos möglichen          ausschließlich auf das Sicherungsguthaben und die freien Fonds
Übertragungen und Änderungen (siehe § 6 Absätze (2) und (3))           aufgeteilt. In diesem Zeitraum sind Sie nicht an der Wertentwick-
nicht berücksichtigt.                                                  lung des Wertsicherungsfonds beteiligt. Sollten wir keinen Ersatz-
                                                                       fonds finden, bleibt das bis zum Ende Ihrer Versicherung so. Ha-
(4) Kurzfristiger Fondswechsel
                                                                       ben Sie eine Garantie mit uns vereinbart, bleibt diese erhalten.
Falls ein Ereignis gemäß den Absätzen (1) oder (2) einen Fonds-
wechsel kurzfristig erforderlich macht, gilt Folgendes: Wenn wir       § 28    Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren?
Sie hierüber nicht mehr rechtzeitig informieren können, sind wir
berechtigt, einen hinsichtlich Risikoprofil vergleichbaren Ersatz-     (1) Vor dem Rentenbeginn
fonds auszuwählen. Künftig ersetzt dieser gegebenenfalls den bis-      Vor dem Rentenbeginn erhalten Sie von uns jährlich eine Mittei-
herigen Fonds bei der Aufteilung Ihres Guthabens in freie Fonds.       lung über den Stand Ihrer Versicherung. Diese erhalten Sie erst-
Gegebenenfalls übertragen wir Ihr Fondsguthaben aus dem bis-           mals nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres. Die Mitteilung
herigen Fonds.                                                         enthält folgende Informationen, sofern diese für Ihre Versicherung
                                                                       relevant sind:
Wir informieren Sie unverzüglich über das Ereignis und den vor-
                                                                       – Summe der eingezahlten Beiträge
genommenen Fondswechsel. Anschließend haben Sie die Mög-
                                                                       – Anlage im Sicherungsguthaben
lichkeit, nach § 6 Absätze (2) und (3) in einen anderen von uns für
                                                                       – Wert des Fondsguthabens
diesen Tarif angebotenen Fonds zu wechseln. Zusätzliche Kosten
                                                                       – Garantie-Guthaben und garantierte Mindestrente zum vorge-
entstehen Ihnen nicht. Wenn Sie den Fondswechsel innerhalb von
                                                                         merkten bzw. gewählten Rentenbeginn
4 Wochen nach unserer Information in Textform beantragen, gilt
                                                                       – Leistung im Todesfall
Folgendes: Der Fondswechsel wird bei der Zählung der kostenlos
                                                                       – Leistung bei Beitragsfreistellung
möglichen Übertragungen und Änderungen nicht berücksichtigt.
                                                                       – Leistung bei Kündigung
(5) Spezialfall: Feststellung der Rücknahmepreise oder Rücknah-        Der Wert des Fondsguthabens wird in Fondsanteilen und als EUR-
me der Anteile nicht möglich                                           Betrag aufgeführt.
Der Spezialfall gemäß § 4 Absatz (9) gilt analog.                      (2) Nach dem Rentenbeginn
(6) Wertsicherungsfonds                                                Auch nach dem Rentenbeginn erhalten Sie von uns jährlich eine
Die Absätze (1) und (2) gelten ebenfalls für den Wertsicherungs-       Mitteilung über den Stand Ihrer Versicherung. Diese erhalten Sie
fonds. Da der Wertsicherungsfonds zur Absicherung von Garan-           erstmals ein Jahr nach Rentenbeginn.
tien dient, gilt Folgendes: Wir können den Wertsicherungsfonds         (3) Auf Wunsch
auch ersetzen, wenn erhebliche Änderungen eintreten, die wir
nicht beeinflussen können. In diesem Fall sind wir dazu berechtigt,    Auf Wunsch geben wir Ihnen den Stand Ihrer Versicherung jeder-
den Wertsicherungsfonds auszutauschen. Über einen Austausch            zeit an.
werden wir Sie unverzüglich informieren. Erhebliche Änderungen
können beispielsweise sein:                                            § 29    Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
– Der Wertsicherungsfonds wird aufgelöst oder mit einem ande-          Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
  ren Fonds zusammengelegt.                                            land Anwendung.
– Das Rating der Muttergesellschaft der Kapitalverwaltungsge-
  sellschaft, die den Wertsicherungsfonds verwaltet, verschlech-
  tert sich bei einer anerkannten Rating-Agentur.


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§ 30   An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns ein-           (2) Bei Klagen gegen Sie
       mal nicht zufrieden sind?
                                                                      Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen wir bei
(1) Unser Beschwerdemanagement                                        dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Haben
                                                                      Sie keinen Wohnsitz, ist stattdessen maßgeblich, wo Sie Ihren ge-
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag haben oder eine         wöhnlichen Aufenthalt haben.
Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Soll-
ten Sie einmal Grund zur Beschwerde haben, wenden Sie sich            Bei einem Unternehmen bestimmt sich das zuständige Gericht
gerne an uns. Sie erreichen uns                                       nach dessen Sitz oder Niederlassung.
– über unsere Internetseite www.wuerttembergische.de/be-
                                                                      (3) Bei Ihrem Sitz im Ausland
  schwerde oder
– per Brief an unsere Geschäftsadresse oder                           Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sind für Klagen aus dem
– per E-Mail (kundenservice@wuerttembergische.de).                    Versicherungsvertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem
                                                                      wir unseren Sitz haben. Dies gilt auch für ein Unternehmen, das
(2) Außergerichtliche Streitschlichtung für Verbraucher
                                                                      seinen Sitz ins Ausland verlegt.
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Versiche-
rungsombudsmann e. V. wenden. Verbraucher sind Privatperso-           § 32    Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?
nen, die Verträge für private Zwecke abschließen.
                                                                      (1) Gültigkeit
Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unabhängige und für        Falls einzelne Regelungen dieser Versicherungsbedingungen un-
Verbraucher kostenfreie Schlichtungsstelle. Wir nehmen an dem         wirksam sind oder werden, bleiben die anderen gültig.
Schlichtungsverfahren durch den Ombudsmann teil. Sie haben die
Möglichkeit dieses in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür         (2) Unwirksamkeit
ist, dass der Wert Ihrer Beschwerde den Betrag von 100.000 EUR        Durch höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräfti-
nicht übersteigt.                                                     gen Verwaltungsakt können Regelungen in diesen Bedingungen
                                                                      für unwirksam erklärt werden.
Den Ombudsmann erreichen Sie derzeit wie folgt:
                                                                      Dann können wir sie durch neue ersetzen, wenn
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632                                                       – die neuen Regelungen zur Fortführung des Vertrages notwen-
10006 Berlin                                                            dig sind oder
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                         – das Nichtersetzen eine unzumutbare Härte für eine Vertrags-
Internet: www.versicherungsombudsmann.de                                partei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen
Telefon: 0800 369 6000                                                  Vertragspartei wäre.
Fax: 0800 369 9000                                                    Die neuen Regelungen sind nur wirksam, wenn sie unter Wah-
                                                                      rung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer an-
(3) Versicherungsaufsicht                                             gemessen berücksichtigen. Wir teilen Ihnen die neuen Regelun-
Sie können sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden.       gen und die hierfür maßgeblichen Gründe in Textform mit. Dann
Wir unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst-      werden diese nach Ablauf von 2 Wochen Vertragsbestandteil.
leistungsaufsicht (BaFin).

Die derzeitigen Kontaktdaten sind:                                    C      Abkürzungen für Gesetze und Verordnungen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)               Im Text der Versicherungsbedingungen nehmen wir Bezug auf ei-
Sektor Versicherungsaufsicht                                          nige Gesetze und Verordnungen. Dabei verwenden wir folgende
Graurheindorfer Straße 108                                            Abkürzungen:
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de                                            BGB             Bürgerliches Gesetzbuch
Internet: www.bafin.de                                                 DeckRV          Deckungsrückstellungsverordnung
                                                                       MindZV          Mindestzuführungsverordnung
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist. Sie        PflegeZG        Gesetz über die Pflegezeit
kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.               SGB             Sozialgesetzbuch
                                                                       VAG             Versicherungsaufsichtsgesetz
(4) Rechtsweg
                                                                       VVG             Versicherungsvertragsgesetz
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschrei-
ten.

§ 31   Wo ist der Gerichtsstand?

(1) Bei Klagen gegen uns
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das Ge-
richt zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Ver-
sicherungsvertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist
auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhe-
bung Ihren Wohnsitz haben.
Haben Sie keinen Wohnsitz, ist stattdessen maßgeblich, wo Sie
Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Für ein Unternehmen ist auch das Gericht zuständig, in dessen
Bezirk es seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.


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Sehr geehrte Kundin,                                                    (2) Erhöhung der Leistungen
sehr geehrter Kunde,
                                                                        Die erhöhten Beiträge der Hauptversicherung werden Ihrem
falls Sie mit uns vereinbart haben, dass Sie Ihren Vertrag inklusive    Gesamt-Guthaben zugeführt. Haben Sie eine Garantie mit uns
gegebenenfalls eingeschlossener Zusatzversicherungen ohne               vereinbart, bewirkt die Erhöhung der Beiträge eine Erhöhung der
erneute Gesundheitsprüfung planmäßig erhöhen können, gelten             garantierten Leistungen. Die Leistungen erhöhen sich nicht im
folgende Versicherungsbedingungen.                                      gleichen Verhältnis wie die Beiträge (siehe § 3).

                                                                        Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung
Württembergische Genius Vorsorge                                        über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der jeweiligen
und Karlsruher Genius Vorsorge                                          Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.

                                                                        §2      Wann können Erhöhungen ausgesetzt werden?
Versicherungsbedingungen für die                                        (1) Auf Ihren Wunsch
planmäßige Erhöhung der Beiträge und                                    Sie können jeder Erhöhung bis zum Ende des zweiten Monats
Leistungen der PrivatRente Genius mit                                   nach dem Erhöhungstermin widersprechen. Dann entfällt diese
aufgeschobener Rentenzahlung und An-                                    rückwirkend. Die Erhöhung entfällt auch, wenn Sie den ersten er-
lageoption in Fonds                                                     höhten Beitrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Erhö-
                                                                        hungstermin zahlen.
                                                                        Unterbliebene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustimmung
Inhaltsverzeichnis                                                      nachholen.
                                                                        Auch wenn Sie mehreren Erhöhungen nacheinander widerspro-
§1   Wie und wann erfolgt die planmäßige Erhöhung?                      chen haben, bleibt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen bestehen.
§2   Wann können Erhöhungen ausgesetzt werden?                          Dies gilt unabhängig davon, wie vielen Erhöhungen Sie widerspro-
§3   Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungs-                  chen haben.
     leistungen?                                                        Sie können auch die planmäßige Erhöhung ausschließen, um auf
§4   Welche Besonderheit gilt bei Vereinbarung des Stufen-              alle künftigen planmäßigen Erhöhungen zu verzichten.
     plans?                                                             (2) Auf unsere Veranlassung
§5   Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhö-
     hung der Versicherungsleistungen?                                  Ein Recht auf Erhöhung der Beiträge und Leistungen besteht in
                                                                        den folgenden Situationen nicht mehr:
                                                                        – Sie haben eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung einge-
§1   Wie und wann erfolgt die planmäßige Erhöhung?                        schlossen und wir erbringen Leistungen wegen Berufsunfähig-
                                                                          keit oder Pflegebedürftigkeit. Wenn wir diese Leistungen rück-
(1) Formen der planmäßigen Erhöhung                                       wirkend anerkennen, wird eine in diesem Zeitraum durchge-
Bei dieser Rentenversicherung können Sie mit uns eine Dynamik             führte Erhöhung rückgängig gemacht. Im Falle der Beendigung
oder einen Stufenplan vereinbaren.                                        unserer Leistungspflicht erfolgt eine Wiederaufnahme der plan-
                                                                          mäßigen Erhöhungen. Auf eine erneute Gesundheitsprüfung
a) Dynamik                                                                verzichten wir. Wir prüfen dann die Einhaltung der einkommens-
                                                                          abhängigen Obergrenze nach Absatz (3).
Haben Sie eine Dynamik mit uns vereinbart, erhöhen sich die Bei-
                                                                        – Sie haben eine Waisen-Zusatzversicherung eingeschlossen
träge für diesen Vertrag einschließlich etwaiger Zusatzversiche-
                                                                          und diese leistet.
rungen jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Sie können ei-
                                                                        – Die verbleibende Beitragszahlungsdauer bis zum vorgemerk-
nen ganzzahligen Prozentsatz von 1 % bis 5 % wählen.
                                                                          ten Rentenbeginn beträgt weniger als 5 Jahre.
Alternativ kann auch vereinbart werden, dass der Beitrag im glei-
                                                                        – Die versicherte Person ist rechnungsmäßig älter als 62 Jahre.
chen Verhältnis wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Ren-
                                                                        – Der Vertrag befindet sich in der Rentenwahlphase. Diese ist in
tenversicherung erhöht wird. In diesem Fall beträgt die jährliche
                                                                          den „Versicherungsbedingungen für die PrivatRente Genius mit
Erhöhung jeweils mindestens 5 %.
                                                                          aufgeschobener Rentenzahlung und Anlageoption in Fonds“ in
                                                                          § 2 Absatz (3) beschrieben.
Die Erhöhungen der Beiträge und Leistungen erfolgen jährlich
                                                                        – Sie haben eine Berufsunfähigkeits-Rente eingeschlossen und
zum Jahrestag des vorgemerkten Rentenbeginns.
                                                                          die einkommensbezogene Obergrenze nach Absatz (3) wird
b) Stufenplan                                                             überschritten.

Haben Sie einen Stufenplan mit uns vereinbart, erhöhen sich die         (3) Einkommensbezogene Obergrenzen für die Erhöhung mit Be-
Beiträge stufenweise gemäß dem vereinbarten Plan. Den verein-           rufsunfähigkeits-Rente (Tarif BUR)
barten Stufenplan finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
                                                                        Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits-Rente eingeschlossen haben,
                                                                        gilt Folgendes: Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn dadurch ins-
Haben Sie bei Vertragsabschluss zuätzlich zum Stufenplan eine
                                                                        gesamt nicht mehr als 80 % des Nettoeinkommens aus berufli-
anschließende Dynamik vereinbart, gilt Folgendes: Die Beiträge
                                                                        cher Tätigkeit abgesichert wird. Bei Selbstständigen ist hierfür der
erhöhen sich einschließlich etwaiger Zusatzversicherungen im An-
                                                                        durchschnittliche Nettogewinn über die letzten 3 Geschäftsjahre
schluss an den Stufenplan jährlich um den vereinbarten Prozent-
                                                                        maßgeblich. Wir berücksichtigen hierbei
satz. Sie können einen ganzzahligen Prozentsatz von 1 % bis 5 %
wählen.                                                                 – alle privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen und sonstigen
                                                                          Invaliditätsversicherungen inklusive Leistungen aus der Über-
Die Erhöhungen der Beiträge und Leistungen im Rahmen der an-              schussbeteiligung.
schließenden Dynamik erfolgen jährlich zum Jahrestag des vor-           – gleichartige Ansprüche aus gesetzlichen sowie betrieblichen
gemerkten Rentenbeginns. Der erste Termin der anschließenden              Versorgungssystemen.
Dynamik findet frühestens 12 Monate nach der letzten Stufe statt.       – Versorgungen bei berufsständischen Versorgungswerken mit
                                                                          50 % ihrer aktuellen Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsrente.


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§3   Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungsleis-
     tungen?

Die Berechnung der erhöhten Leistungen erfolgt nach anerkann-
ten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungs-
grundlagen der Beitragskalkulation. Dabei legen wir insbesondere
Folgendes zugrunde:
– Das am Erhöhungstermin erreichte rechnungsmäßige Alter der
  versicherten Person
– Die restliche Versicherungsdauer vom Erhöhungstermin bis
  zum vorgemerkten Rentenbeginn
– Die zu Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundla-
  gen
  Diese sind in den „Versicherungsbedingungen für die Privat-
  Rente Genius mit aufgeschobener Rentenzahlung und Anlage-
  option in Fonds“ in § 26 beschrieben. Dazu gehört auch das
  Verfahren zur Erhebung und Verrechnung von Kosten. Jeder
  Erhöhungsteil wird hinsichtlich der Kosten wie ein eigenständi-
  ger Vertrag behandelt.

Sind Zusatzversicherungen eingeschlossen, so werden ihre Versi-
cherungsleistungen im Rahmen der maßgebenden Obergrenzen
entsprechend miterhöht.

§4   Welche Besonderheit gilt bei Vereinbarung des Stufen-
     plans?

Nach Ablauf des Stufenplans können Sie innerhalb von 3 Jah-
ren nach der letzten Stufe eine Dynamik gemäß § 1 Absatz (1)
a) ohne erneute Gesundheitsprüfung einschließen. Die Regelun-
gen gemäß § 2 gelten entsprechend.

§5   Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhö-
     hung der Versicherungsleistungen?

Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages getroffenen Verein-
barungen gelten auch für die Erhöhung der Versicherungsleis-
tungen. Dies gilt insbesondere für die Versicherungsbedingungen
und von Ihnen festgelegte Bezugsrechte.
Die Erhöhung der Versicherungsleistungen setzt die Fristen bei
Verletzung der Anzeigepflicht nicht erneut in Gang.


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