# Zurich fondsgebundene: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-zurich-basisrente-fonds.php
- Rechtlicher Träger: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-zurich-basisrente-fonds.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Verbraucherinformation für Fondsgebundene Versicherungen, Basisversorgung (Schicht 1)](https://www.zurich.de/-/media-assets/project/zurich-headless/germany/br/documents/verbraucherinformationen/11220_fondgebundene-basisversorgung_verbraucherinformationen_2026_07.pdf), Fassung 07/2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds) | ja | Die Wertpapiere sind Fondsanteile bestimmter von Ihnen gewählter Fonds | § 1 Abs. 1, Seite 6 |
| Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index) | nicht geregelt |  |  |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | ja | dass hier auch Beitragsteile in unserem sonstigen Vermögen | § 1 Abs. 1, Seite 6 |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | ja | Wir garantieren Ihnen, dass das Guthaben zum Rentenbeginn mindestens die im Versicherungsschein dokumentierte Höhe erreicht. | § 2 Abs. 2, Seite 7 |
| Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbar | ja | Es ist keine für die Verrentung zur Verfügung stehende garantierte Erlebensfallsumme vereinbart. | § 2 Abs. 2, Seite 7 |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | ja | In der Rentenphase basiert sie auf einer aus der Sterbetafel DAV 2004R gebildeten ... unternehmenseigenen Unisextafel und verwendet einen Rechnungszins in ... Höhe von 0,65 %. | § 1 Abs. 5, Seite 7 |
| Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben) | ja | die lebenslange garantierte monatliche Rente je 10.000 EUR Guthaben (garantierter Rentenfaktor) | § 2 Abs. 3, Seite 8 |
| Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel) | nicht geregelt |  |  |
| Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagen | ja | Den höheren der beiden Rentenfaktoren garantieren wir Ihnen für die Rentenzahlungszeit. | § 2 Abs. 3, Seite 8 |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | Überschüsse, wenn sich der Verlauf der Sterblichkeit und der Kosten günstiger gestalten | § 3 Abs. 1, Seite 10 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | ja | zum Abruf der Leistung einen Anspruch auf Umschichtung des Fonds-Deckungskapitals | § 16 Abs. 2, Seite 18 |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | ja | werden wir das vorhandene Fonds-Deckungskapital | § 6 Abs. 2, Seite 13 |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn) | ja | einen Rentenfonds, derzeit DWS ESG Zinseinkommen LD | § 16 Abs. 7, Seite 18 |
| Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn) | ja | Bei Einschluss der Verfügungsphase haben Sie die Möglichkeit, den tatsächlichen Rentenbeginn flexibel zu wählen. | § 15 Abs. 1, Seite 18 |
| Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | Rentenzahlungen dürfen frühestens mit Vollendung Ihres 62. Lebensjahres beginnen. | § 2 Abs. 1, Seite 7 |
| Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | für einen Zeitraum von höchstens 10 Jahren und bis zum maximalen Rentenbeginnalter | § 15 Abs. 2, Seite 18 |
| Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente) | nein | Eine einmalige Leistung statt der Renten können Sie nicht | § 2 Abs. 9, Seite 9 |
| Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente) | nicht geregelt |  |  |
| Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter) | nein | Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit ist nicht möglich. | § 2 Abs. 8, Seite 9 |
| Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn | nein | es besteht darüber hinaus kein Anspruch auf Auszahlungen | § 20 Abs. 2, Seite 21 |
| Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezug | ja | lebenslang in gleichbleibender oder steigender Höhe | § 2 Abs. 1, Seite 7 |
| Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text) | ja, bis zur Versicherungssumme | eine sog. Kleinbetragsrente im Sinne von § 10 Absatz 1 Nr. 2 | § 2 Abs. 9, Seite 9 |
| Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert) | nein | in unserem sonstigen Vermögen zur Finanzierung einer lebenslangen garantierten Rente angelegt. | § 1 Abs. 1, Seite 6 |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | mindestens das Mindesthinterbliebenenguthaben | § 2 Abs. 5, Seite 8 |
| Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | Bezüglich der Höhe des Mindesthinterbliebenenguthabens ist bei Ihrem Vertrag der Premiumschutz vorgesehen. | § 2 Abs. 5, Seite 8 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent) | ja | Hierbei können Sie das Mindesthinterbliebenenguthaben in | § 2 Abs. 5, Seite 8 |
| Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartner | ja | Renten an den Ehegatten oder an den eingetragenen Lebenspartner zahlen wir lebenslang. | § 2 Abs. 5, Seite 8 |
| Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder | ja | Der Anspruch auf Waisenrente darf längstens für den Zeitraum bestehen | § 2 Abs. 10, Seite 9 |
| Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person) | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | nein | Die Einräumung eines widerruflichen bzw. unwiderruflichen Bezugsrechtes zugunsten eines Dritten ist nicht möglich. | § 20 Abs. 1, Seite 21 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | ja | Bei vorsätzlicher Selbsttötung erbringen wir eine für den Todesfall vereinbarte Hinterbliebenenleistung, wenn seit Abschluss des Vertrags drei Jahre vergangen sind. | § 8 Abs. 1, Seite 13 |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | ja | befristete Beitragsfreistellung für eine Dauer von maximal 36 | § 12 Abs. 2, Seite 16 |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | ja | befristete Beitragsfreistellung für eine Dauer von maximal 36 | § 12 Abs. 2, Seite 16 |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | ja | nur wirksam, wenn der verbleibende Beitrag mindestens | § 12 Abs. 5, Seite 16 |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter) | ja | Bei der Beitragsfreistellung wird kein Abzug erhoben. | § 12 Abs. 1, Seite 16 |
| Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | ja, bis 200 € | die Zuzahlung beträgt mindestens 200 Euro | § 10 Abs. 8, Seite 15 |
| Teilentnahmen vor Rentenbeginn | nein | es besteht darüber hinaus kein Anspruch auf Auszahlungen | § 20 Abs. 2, Seite 21 |
| Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfung | ja | Erhöhung der Leistungen im Todes- und Erlebensfall ohne erneute Gesundheitsprüfung | BB Anpassungsversicherung § 1 Abs. 2, Seite 23 |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | ja | Sie können die Erhöhung beliebig oft aussetzen. | BB Anpassungsversicherung § 5 Abs. 2, Seite 23 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatz | ja | für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (BUZ) | Inhaltsverzeichnis, Seite 2 |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nein | nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar | § 20 Abs. 2, Seite 21 |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nein | Auch die Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft ist ausgeschlossen. | § 20 Abs. 2, Seite 21 |
| Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode in Textform kündigen. | § 13 Abs. 1, Seite 17 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | nein | Ein Anspruch auf die Auszahlung eines Rückkaufswerts besteht nicht. | § 13 Abs. 2, Seite 17 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | nicht geregelt |  |  |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | ja | auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt | § 12 Abs. 2, Seite 16 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie der Verwaltungskosten können Sie Ihrem Produktinformationsblatt entnehmen. | § 17 Abs. 4, Seite 20 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | ja | Anzeigepflicht verzichten wir auf das Recht zur Kündigung. | § 9, Seite 14 |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | ja | Recht auf Wiederinkraftsetzung des Vertrages | § 12 Abs. 8, Seite 17 |
| Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter | ja | auf einen anderen Basisrentenvertrag übertragen | § 20 Abs. 3, Seite 21 |
| Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente) | ja | nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar | § 20 Abs. 2, Seite 21 |
| Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz | ja | Rentenversicherung als kapitalgedeckte Altersversorgung gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b | Vorbemerkung, Seite 6 |
| Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen) | nicht geregelt |  |  |
| Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflicht | nicht geregelt |  |  |
| PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zins | nicht geregelt |  |  |
| Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen) | nicht geregelt |  |  |
| Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherung | ja | Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden | § 9 Abs. 1, Seite 14 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | ja | Sind Sie in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit ... kriegerischen Ereignissen gestorben, ist unsere Leistung eingeschränkt. | § 7 Abs. 2, Seite 13 |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | ja | dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | § 7 Abs. 3, Seite 13 |
| Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlung | ja | eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass Sie noch leben. | § 18 Abs. 2, Seite 20 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |
| Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsse | ja | Sie erhalten von uns regelmäßige Informationen zur ... Wertentwicklung Ihres Vertrages. | § 21 Abs. 2, Seite 21 |

## Volltext der Bedingungen: Verbraucherinformation für Fondsgebundene Versicherungen, Basisversorgung (Schicht 1)

```text
[Seite 1]
Verbraucherinformation
für Fondsgebundene
­Versicherungen
– Basisversorgung (Schicht 1)

in der Fassung 07 / 2026


Ihr Versicherer:
Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG
50427 Köln
www.zurich.de


521630852 2607

[Seite 2]
                 Inhaltsverzeichnis


                            Allgemeine Hinweise                                                  3


                            Allgemeine Versicherungsbedingungen
                            für die Fondsgebundene Versicherung
                            – Basisversorgung (Schicht 1)                                        6


                            Besondere Bedingungen für die Anpassungsversicherung
                            in der Fondsgebundenen Versicherung
                            – Basisversorgung (Schicht 1)                                       23


                            Allgemeine Steuerhinweise
                            für die Fondsgebundene Versicherung
                            – Basisversorgung (Schicht 1)                                       25


                            Besondere Bedingungen
                            für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (BUZ)
                            – Basisversorgung (Schicht 1)                                       26


                            Besondere Bedingungen
                            für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (EUZ)
                            – Basisversorgung (Schicht 1)                                       38


                            Besondere Bedingungen für das Lebensphasenkonzept                   46


                            Information zur Verwendung Ihrer Daten                              52


                            Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland           55


                            Widerrufsbelehrung (Anlage)
521630852 2607


                                                                                         Seite 2 von 56

[Seite 3]
                                                                                 Bundesanstalt für
                 Allgemeine Hinweise                                             Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                                                 Graurheindorfer Straße 108
                 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                       53117 Bonn

                 die Rechtsverordnung über die Informationspflichten             5. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschä-
                 bei Versicherungsverträgen regelt die von der Versi-            digungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG
                 cherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer zu                 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai
                                                                                 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. EG Nr. L 135
                 erteilenden Informationen. Die konkreten Informati-
                                                                                 S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parla-
                 onsverpflichtungen können Sie den nachfolgenden
                                                                                 ments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für
                 Ziffernüberschriften entnehmen. Sowohl mit diesen               die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 22) fal-
                 Allgemeinen Hinweisen als auch mit den weiteren                 len; Name und Anschrift des Garantiefonds sind anzugeben.
                 Ihnen überlassenen Unterlagen (z. B. den Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen) informieren wir Sie               Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung
                 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über:                    besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. des Ver-
                                                                                 sicherungsaufsichtsgesetz (VAG)), der bei der Protektor
                 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Nieder-      Lebensversicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin,
                 lassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll;        www.protektor-ag.de, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die
                 das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen       Aufsichtsbehörde die Übertragung der Verträge auf den
                 ist und die zugehörige Registernummer; zur Identität gehö-      Sicherungsfonds anordnen. Geschützt von dem Fonds sind
                 ren insbesondere der Name, die Anschrift, die Rechtsform        die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten
                 und der Sitz.                                                   Person, der bezugsberechtigten Personen und sonstiger aus
                                                                                 dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen gegen die
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG                   Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, die dem
                 Deutzer Allee 1                                                 Sicherungsfonds angehört.
                 50679 Köln
                 Sitz der Gesellschaft: Köln (HRB 100486).                       6. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,
                                                                                 insbesondere
                 2. die Identität eines Vertreters des Versicherers in dem       a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemei-
                 Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem der Versi-        nen Versicherungsbedingungen einschließlich der Tarifbe-
                 cherungsnehmer seinen Wohnsitz hat, wenn es einen sol-          stimmungen sowie die Angabe des auf den Vertrag
                 chen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen für den   anwendbaren Rechts;
                 Versicherer gewerblich tätigen Person als dem Versicherer,      b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der
                 wenn der Versicherungsnehmer mit dieser geschäftlich zu         Leistung des Versicherers.
                 tun hat und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber
                 dem Versicherungsnehmer tätig wird.                             Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                                                                                 nen Versicherungsbedingungen.
                 Diese Informationspflicht ist für die Zurich Deutscher Herold
                 Lebensversicherung AG als deutschen Versicherer nicht ein-      7. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller
                 schlägig, so dass hierzu keine Angabe erfolgt.                  Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prä-
                                                                                 mien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungs-
                 3. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede        verhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge
                 andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen       umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angege-
                 dem Versicherer, seinem Vertreter oder einer anderen            ben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
                 gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und dem Ver-           Berechnung, die dem Versicherungsnehmer eine Überprü-
                 sicherungsnehmer maßgeblich ist, bei juristischen Perso-        fung des Preises ermöglichen.
                 nen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den
                 Namen eines Vertretungsberechtigten.                            Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                                                                                 chen Vorschlag.
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
                 Vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den        8. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Anga-
                 Vorstandsvorsitzenden Dr. Carsten Schildknecht                  be des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche
                 Deutzer Allee 1                                                 weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den
                 50679 Köln                                                      Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt
                                                                                 werden; anzugeben sind auch alle Kosten, die dem Versi-
                 4. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers sowie           cherungsnehmer für die Benutzung von Fernkommunikati-
                 Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde.            onsmitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen Kosten in
                                                                                 Rechnung gestellt werden.
                 Die Hauptgeschäftstätigkeit der Zurich Deutscher Herold
                 Lebensversicherung AG ist das Lebensversicherungsge-            Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Produkt-
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                 schäft. Bei Beanstandungen haben Sie zudem die Möglich-         informationsblatt.
                 keit, sich an folgende Adresse zu wenden:


                                                                                                                                    Seite 3 von 56

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                 9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,       16. die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren
                 insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien.                       Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zum
                                                                                   Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsver-
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-      trags zugrunde legt.
                 nen Versicherungsbedingungen.
                                                                                   Bei der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsneh-
                 10. gegebenenfalls die Befristung der Gültigkeitsdauer der        mer vor Abschluss des Vertrages gehen wir von der Geltung
                 zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die        deutschen Rechts aus.
                 Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hin-
                 sichtlich des Preises.                                            17. gegebenenfalls eine Vertragsklausel über das auf den
                                                                                   Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige
                 Der Persönliche Vorschlag verliert seine Gültigkeit, soweit wir   Gericht.
                 unsere Kalkulationsgrundlagen ändern. Zu diesen Grundlagen
                 gehören insbesondere die Höhe des gesetzlich vorgeschrie-         Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik
                 benen Rechnungszinses oder verwendete Sterbetafeln.               Deutschland Anwendung.

                 11. den Umstand, dass sich die Finanzdienstleistung auf           18. die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und
                 Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen           die in dieser Vorschrift genannten Vorabinformationen mit-
                 Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit spezi-            geteilt werden sowie die Sprachen, in welchen sich der Ver-
                 ellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen         sicherer verpflichtet, mit Zustimmung des Versicherungs-
                 auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Versicherer kei-      nehmers die Kommunikation während der Laufzeit dieses
                 nen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirt-           Vertrags zu führen.
                 schaftete Beträge kein Indikator für künftige Erträge sind;
                 die jeweiligen Umstände und Risiken sind zu bezeichnen.           Ihr Vertrag mit den dazugehörigen Vertragsunterlagen wird in
                                                                                   deutscher Sprache geführt.
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen.                                     19. einen möglichen Zugang des Versicherungsnehmers zu
                                                                                   einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfs-
                 12. darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere         verfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für die-
                 über den Beginn der Versicherung und des Versicherungs-           sen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen,
                 schutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antrag-       dass die Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, den
                 steller an den Antrag gebunden sein soll.                         Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt.

                 Der Vertrag kommt durch Zusendung des Versicherungs-              Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 scheins zustande. Eine Antragsbindefrist besteht nicht.           nen Versicherungsbedingungen.

                 13. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs-              20. die Möglichkeit einer Beschwerde bei der unter Nr. 4
                 rechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung,          genannten Aufsichtsbehörde.
                 insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
                 gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechts-       Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 folgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den        nen Versicherungsbedingungen.
                 Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle des Wider-
                 rufs gegebenenfalls zu zahlen hat.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Verbrau-
                 cherinformationen.

                 14. die Laufzeit und gegebenenfalls Mindestlaufzeit des
                 Vertrages.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 chen Vorschlag.

                 15. die Beendigung des Vertrages, gegebenenfalls insbe-
                 sondere die vertraglichen Kündigungsbedingungen ein-
                 schließlich etwaiger Vertragsstrafen.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen.
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                                                                                                                                    Seite 4 von 56

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                 Darüber hinaus informieren wir Sie auf Grundlage der           7. die der Versicherung zugrunde liegenden Fonds und die
                 Verordnung über Informationspflichten bei Versiche-            Art der darin enthaltenen Vermögenswerte (bei Fondsge-
                 rungsverträgen zusätzlich noch über:                           bundenen Versicherungen).

                 1. die Höhe der Kosten für die Vermittlung und den             Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 Abschluss des Vertrages, soweit diese nicht gesondert in       chen Vorschlag.
                 Rechnung gestellt werden.
                                                                                8. die für diese Versicherungsart geltende Steuerregelung.
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Produkt-
                 informationsblatt.                                             Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den im Rahmen
                                                                                der Verbraucherinformation zur Verfügung gestellten Steuer-
                 2. sonstige in die Prämie eingerechnete Kosten.                hinweisen.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Produkt-    9. die Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Pro-
                 informationsblatt.                                             zentpunkten (Effektivkosten) bis zum Beginn der Auszah-
                                                                                lungsphase (bei Lebensversicherungsverträgen, die Versi-
                 3. die für die Überschussermittlung und Überschussbeteili-     cherungsschutz für ein Risiko bieten, bei dem der Eintritt
                 gung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe.             der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist).

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-   Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Produkt-
                 nen Versicherungsbedingungen.                                  informationsblatt.

                 4. die Rückkaufswerte.                                         Hinweis für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

                 Bei den Produkten der Basisversorgung behandeln wir die        Der von uns in den Versicherungsbedingungen verwendete
                 Kündigung bedingungsgemäß als Beitragsfreistellung. Eine       Begriff der Berufsunfähigkeit stimmt nicht mit dem Begriff der
                 Kündigung mit der Folge, dass ein Rückkaufswert ausgezahlt     Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsminderung im sozialrecht-
                 wird, ist ausgeschlossen.                                      lichen Sinne oder dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne
                                                                                der Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversi-
                 5. den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung in       cherung überein. Aus diesem Grund kann beispielsweise eine
                 eine prämienfreie oder eine prämienreduzierte Versiche-        anerkannte Erwerbsminderungsrente nicht ohne Weiteres zu
                 rung und über die Leistungen aus einer prämienfreien oder      einem Anspruch auf Leistungen aus der hier ggf. versicherten
                 prämienreduzierten Versicherung.                               Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung führen. Bei der Kran-
                                                                                kentagegeldversicherung kann es aufgrund der abweichen-
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-   den Begriffe zu Deckungslücken kommen.
                 nen Versicherungsbedingungen.

                 6. das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern 4
                 und 5 garantiert sind.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 chen Vorschlag.
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                 Allgemeine                                                      Rentenversi­cherung?
                 Versicherungsbedingungen                                        (1) Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist an der Wert­
                                                                                 ent­wicklung eines Sondervermögens (Anlagestock) unmittel-
                 für die Fondsgebundene Versicherung
                                                                                 bar betei­ligt, soweit sie nicht in Form von Rentenauszahlun-
                 – Basisversorgung (Schicht 1)
                                                                                 gen abgerufen worden ist. Abweichend gilt bei Fondsgebun-
                                                                                 denen Rentenversiche­rungen mit einer für die Verrentung zur
                 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                       Verfügung stehenden garantierten Erlebensfallsumme, dass
                                                                                 hier auch Beitragsteile in unserem sonstigen Vermögen, d. h.
                 mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie       in nicht fondsgebundener Form, angelegt werden. Der Anla-
                 als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner.            gestock wird gesondert vom sonstigen Vermögen überwie-
                 Gleichzeitig sind Sie versicherte Person und Beitragszahler.    gend in Wertpapieren angelegt und in Antei­leinheiten aufge-
                 Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um eine Rentenversiche-       teilt. Die Wertpapiere sind Fondsanteile bestimm­ter von Ihnen
                 rung als kapitalgedeckte Altersversorgung gemäß § 10            gewählter Fonds, die innerhalb des Anlagestocks getrennt
                 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b, Doppel­buchstabe aa, des Ein-       geführt werden. Die zurzeit zur Auswahl stehenden Fonds
                 kommensteuergesetzes (EStG).                                    sind im Versicherungsschein genannt. Soweit die Leistung
                                                                                 abgeru­fen wird, wird der entsprechende Anteil dem Anlage-
                 Inhaltsverzeichnis                                              stock ent­nommen und in unserem sonstigen Vermögen zur
                                                                                 Finanzierung einer lebenslangen garantierten Rente angelegt.
                 § 1      Was beinhaltet eine Fondsgebundene Renten­
                                                                                 (2) Die Entwicklung der Werte des Anlagestocks ist nicht
                          versiche­rung?
                                                                                 vorher­sehbar und daher nicht garantiert.
                 §   2    Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?
                 §   3    Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
                                                                                 (3) Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen der Fondsan-
                 §   4    Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
                                                                                 teile der von Ihnen gewählten Fonds einen Wertzuwachs zu
                 §   5    Wie verwenden wir Ihre Beiträge?
                                                                                 erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie aber auch das Risiko
                 §   6    Was geschieht, wenn Fonds nicht mehr zur Verfügung
                                                                                 der Wertminde­rung. Dies bedeutet, dass Sie das Kapitalanla-
                          stehen?
                                                                                 gerisiko tragen. Insbesondere bei Fonds, die nicht auf Euro
                 § 7      Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz
                                                                                 lauten (Fremdwährungs­fonds), können darüber hinaus
                          bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen
                                                                                 Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage
                 §   8    Was gilt bei Selbsttötung?
                                                                                 beeinflussen. Bei einer guten Fondsentwick­lung wird die für
                 §   9    Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
                                                                                 die Verrentung zur Verfügung stehende Erlebens­fallsumme
                 §   10   Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?
                                                                                 höher sein als bei einer weniger guten Fondsentwick­lung.
                 §   11   Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht recht-
                                                                                 Falls mit uns keine für die Verrentung zur Verfügung stehen­de
                          zeitig zahlen?
                                                                                 garantierte Erlebensfallsumme vereinbart wurde, kann bei
                 § 12     Wann können Sie die Versicherung beitragsfrei
                                                                                 sehr schlechten Kursverläufen eine nur sehr geringe oder kei-
                          stellen?
                                                                                 ne Leistung resultieren. Im Todesfall ist immer das für die Hin-
                 § 13     Wann können Sie die Versicherung kündigen und
                                                                                 terbliebenenrente zur Verfügung stehende vereinbarte
                          welche Leistungen erbringen wir?
                                                                                 Mindesthinter­bliebenenguthaben garantiert (vgl. § 2 Absatz
                 § 14     Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre
                                                                                 5).
                          Fondsge­bundene Rentenversicherung in eine kon-
                          ventionelle Ren­tenversicherung umwandeln?
                                                                                 (4) Das Guthaben Ihrer Rentenversicherung ist die Summe
                 § 15     Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre
                                                                                 aus Fonds-Deckungskapital und Garantie-Deckungskapital.
                          Fondsge­bundene Rentenversicherung verlängern?
                                                                                 Das Fonds-Deckungskapital ergibt sich aus der Zahl der auf
                 § 16     Wann und wie kann sich Ihre Fondsanlage ändern?
                                                                                 Ihre Rentenversi­cherung entfallenden Fondsanteile der
                 § 17     Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart?
                                                                                 Fonds. Das Garantie-Deckungskapital ist das Guthaben, das
                 § 18     Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungs­
                                                                                 sich aus den Beitragsteilen ergibt, die zur Bildung einer ggf.
                          leistung verlangt wird?
                                                                                 vereinbarten für die Verrentung zur Verfügung stehenden
                 § 19     Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
                                                                                 garantierten Erlebensfallsumme verwen­det worden sind.
                 § 20     Wer erhält die Versicherungsleistung?
                 § 21     Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfah-
                                                                                 Den Wert des Fonds-Deckungskapitals Ihrer Versicherung
                          ren?
                                                                                 ermitteln wir dadurch, dass die Zahl der Fondsanteile Ihrer
                 § 22     Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das
                                                                                 Versicherung mit dem jeweiligen am Bewertungsstichtag (vgl.
                          Versicherungs­verhältnis beziehen?
                                                                                 § 2 Absatz 12) von der Kapitalanlagegesellschaft veröffent-
                 § 23     Welche Besonderheiten gelten bei einem Umzug in
                                                                                 lichten Rücknahmepreis der von Ihnen gewählten Fonds mul-
                          das Ausland?
                                                                                 tipliziert wird. Bei Fremdwährungsfonds (z. B. auf US-$) wer-
                 §   24   Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
                                                                                 den die Rück­nahmepreise am Bewertungsstichtag ebenfalls
                 §   25   Wo ist der Gerichtsstand?
                                                                                 in Euro umgerech­net.
                 §   26   Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung?
                 §   27   Wie können sich internationale Sanktionen auf Ihren
                                                                                 (5) Die Kalkulation der bei Vertragsbeginn im Versicherungs-
                          Vertrag auswirken?
521630852 2607


                                                                                 schein genannten Leistungen basiert vor Rentenbeginn auf
                 § 28     Wie können Sie sich beschweren?
                                                                                 einer aus der Sterbetafel DAV 1994T gebildeten unterneh-
                                                                                 menseigenen Unisexta­fel und verwendet einen Rechnungs-


                                                                                                                                     Seite 6 von 56

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                 zins in Höhe von 1,00 %. In der Rentenphase basiert sie auf         zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Abrufs begrenzt. Bei
                 einer aus der Sterbetafel DAV 2004R gebildeten unterneh-            Abruf der Leistung werden die garantierten Leistungen nach
                 menseigenen Unisextafel und verwendet einen Rechnungs-              den anerkann­ten Regeln der Versicherungsmathematik redu-
                 zins in Höhe von 0,65 %. Der Rechnungszins und die Sterbe-          ziert
                 tafel werden nachfolgend als Rechnungsgrundlagen
                 bezeich­net.                                                        (2) Bei Vertragsabschluss kann zwischen einer reinen Fonds-
                                                                                     anlage und einer für die Verrentung zur Verfügung stehenden
                 In der beitragsfreien Verfügungsphase bleiben die ggf.              garantier­ten Erlebensfallsumme gewählt werden. Unter
                 verein­barten garantierten Leistungen auf dem Stand am Ende         bestimmten Voraussetzungen können Sie im Vertragsverlauf
                 der Grund­phase.                                                    die für die Verrentung zur Verfügung stehende garantierte
                                                                                     Erlebensfallsumme vollständig abwählen und somit in die rei-
                                                                                     ne Fondsanlage wechseln.
                 § 2 Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?
                                                                                     Reine Fondsanlage
                 Altersrente
                                                                                     Es ist keine für die Verrentung zur Verfügung stehende garan-
                 (1) Erleben Sie als Versicherungsnehmer und versicherte Per-        tierte Erlebensfallsumme vereinbart. Ihr Guthaben wird aus-
                 son den im Versicherungsschein dokumentierten Rentenbe-             schließlich in fondsgebundener Form angelegt.
                 ginn (Abruf­termin) – bei Einschluss einer Verfügungsphase
                 den spätestmögli­chen Rentenbeginn (spätestmöglicher                Für die Verrentung zur Verfügung stehende garantierte
                 Abruftermin) –, zahlen wir Ihnen die aus dem Guthaben nach          Erlebens­fallsumme
                 versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Rente
                 – ohne Berücksichtigung der Über­schussbeteiligung im Ren-          Wir garantieren Ihnen, dass das Guthaben zum Rentenbeginn
                 tenbezug – lebenslang in gleichbleibender oder steigender           mindestens die im Versicherungsschein dokumentierte Höhe
                 Höhe aus. Falls eine für die Verrentung zur Verfü­gung stehen-      er­reicht. Dieses garantierte Guthaben zum Rentenbeginn
                 de garantierte Erlebensfallsumme vereinbart wurde, ist das          bezeichnen wir auch als „garantierte Erlebensfallsumme“. Sie
                 Guthaben mindestens so hoch wie die für die Verrentung vor-         errechnet sich bei Vertragsabschluss wie folgt:
                 gesehene vereinbarte garantierte Erlebensfallsumme.
                                                                                     ●    bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung als
                 Rentenzahlungen dürfen frühestens mit Vollendung Ihres 62.               Prozent­satz multipliziert mit der Summe der insgesamt
                 Le­bensjahres beginnen. Die Rente zahlen wir jeweils monat-              bis zum Ren­tenbeginn – bei Einschluss einer Verfü-
                 lich an den vereinbarten Fälligkeitsterminen. Der Termin der             gungsphase zum frü­hestmöglichen Rentenbeginn – zu
                 ersten Rentenzahlung ist im Versicherungsschein dokumen-                 zahlenden Beiträge ohne Bei­träge für eventuell einge-
                 tiert.                                                                   schlossene Zusatzversicherungen
                                                                                     ●    bei Versicherungen mit Einmalbeitrag als Prozentsatz
                 Verfügungsphase                                                          multipli­ziert mit dem zu zahlenden Einmalbeitrag.

                 Wir sehen für Ihren Vertrag im Regelfall eine Verfügungspha-        Bei dynamischen Anpassungen, in der Verfügungsphase und
                 se vor, sie ist jedoch nicht obligatorisch. Bei Einschluss gelten   bei Vertragsänderungen wird die für die Verrentung vorgese-
                 die folgenden Regelungen:                                           hene garantierte Erlebensfallsumme angepasst. Hierbei wird,
                                                                                     soweit nichts anderes vereinbart ist, die zur Verrentung zur
                 ●    Die Verfügungsphase beginnt und endet zu den in Ihrem          Verfügung stehende garantierte Erlebensfallsumme im Ver-
                      Per­sönlichen Vorschlag und Versicherungsschein ange-          hältnis von neuer zu alter Beitragssumme erhöht. Soweit diese
                      gebenen Zeitpunkten (frühestmöglicher bzw. spätest-            Erhöhung in der verbleibenden Restlaufzeit versicherungs-
                      möglicher Renten­beginn). Sie beginnt jedoch nicht vor         technisch nicht darstellbar ist, wird die zur Verrentung zur Ver-
                      Vollendung des 62. Le­bensjahres.                              fügung stehende garantierte Erlebensfallsumme auf den
                 ●    Während der Verfügungsphase können Sie zu jedem                höchstmöglichen Wert angehoben. Gegebenenfalls ist zur
                      Monats­ersten die Rente ganz oder teilweise auf Basis          Sicherstellung der Garantie eine Umschich­tung von Fonds-
                      des dann vor­handenen Guthabens ohne die ansonsten             Deckungskapital in Garantie-Deckungskapital erforderlich.
                      bei vorzeitiger Ver­tragsauflösung üblichen Nachteile
                      abrufen. Mit dem vollständi­gen Abruf der Rente beenden        Wenn Sie eine für die Verrentung zur Verfügung stehende
                      Sie die Verfügungsphase. Im Fal­le eines teilweisen            garantierte Erlebensfallsumme vereinbart haben, können Sie
                      Abrufs können Sie den verbleibenden Teil der Rente zu          einen Wechsel in die reine Fondsanlage beantragen. Das hier-
                      einem späteren Termin erneut ganz oder teilwei­se abru-        für erforderliche Formular stellen wir Ihnen gerne zur Verfü-
                      fen.                                                           gung. Wir werden dem Wechsel zustimmen, wenn
                 ●    Soweit Sie während der Verfügungsphase die Rente
                      nicht abrufen, wird das am spätestmöglichen Abruftermin        ●    noch kein Garantie-Deckungskapital in Ihrem Vertrag
                      vorhande­ne Guthaben verrentet.                                     vorhanden ist oder
                 ●    Sie haben zudem die Möglichkeit, während der                   ●    der Wechsel während einer vereinbarten Verfügungs-
                      Verfügungs­phase zu jedem Monatsersten zu entschei-                 phase erfolgt.
                      den, ob Sie den Ver­trag unverändert, mit verminderten
                      Beiträgen oder beitrags­frei fortführen wollen.
521630852 2607


                                                                                     In anderen Fällen werden wir Ihren Antrag prüfen und behal-
                                                                                     ten uns das Recht vor, ihn abzulehnen.
                 Die abrufbaren Beträge sind auf die Höhe des Guthabens


                                                                                                                                          Seite 7 von 56

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                 Ein Wechsel in die reine Fondsanlage ist nur zu Beitragsfällig-        mensetzung aus­gleichen zu können.
                 keitsterminen, bei beitragsfreien Verträgen zu jedem Monats-
                 ersten, möglich. Der Antrag auf Wechsel in die reine Fondsan-      Sofern Ihnen bei Vertragsabschluss eine lebenslange monat-
                 lage muss uns bis 7 Tage vor dem Monatsersten, zu dem der          liche garantierte Rente in absoluter Höhe genannt worden ist,
                 Wechsel gewünscht ist, zugegangen sein.                            gilt für die Ermittlung der Rente darüber hinaus folgendes: wir
                                                                                    berechnen die Rente, die sich, wie in den vorhergehenden
                 Der Wechsel in die reine Fondsanlage ist mit der vollständi-       Sätzen beschrieben, aus den höheren der beiden Rentenfak-
                 gen Umschichtung des Garantie-Deckungskapitals in Fonds-           toren ergibt. Diese Rente vergleichen wir mit der Ihnen
                 Deckungskapital verbunden. Falls in mehrere Fonds angelegt         genannten lebenslangen monatlichen garantierten Rente in
                 wird, erfolgt die Verteilung in dem für die Aufteilung der Anla-   absoluter Höhe. Die höhere Rente wird Ihnen garantiert
                 gebeiträge vereinbarten Verhältnis (Beitragssplitting) (vgl. § 5   (Grundrente).
                 Absatz 1). Als Bewertungsstichtag für die Fondsanteile gilt
                 dabei der Börsentag, der dem Termin des Wechsels unmittel-         (4) Wenn Sie das 62. Lebensjahr vollendet haben, können Sie
                 bar vorangeht.                                                     den Rentenbeginn vorverlegen. In diesem Fall muss uns Ihre
                                                                                    entspre­chende Willenserklärung spätestens einen Monat vor
                 Mit dem Wechsel in die reine Fondsanlage entfallen die für         dem ge­wünschten Rentenbeginn zugegangen sein. Haben
                 die Verrentung zur Verfügung stehende garantierte Erlebens-        Sie zu diesem Vertrag eine ergänzende Berufs- oder Erwerbs-
                 fall-summe (vgl. § 2 Absatz 2 unter der Überschrift „Für die       unfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen, ist ein vor-
                 Verrentung zur Verfügung stehende garantierte Erlebensfall-        zeitiger Abruf der Rentenzahlung aus diesem Vertrag nur
                 summe“) sowie die lebenslange monatliche garantierte Rente         möglich, wenn Sie zu die­sem Zeitpunkt nicht berufs- oder
                 in absoluter Höhe (vgl. § 2 Absatz 3). Mit dem Verzicht auf die-   erwerbsunfähig sind.
                 se garantierten Leistungen nimmt der Vertrag zukünftig an
                 der Wertentwicklung der gewählten Fondsanlage teil. Damit          Bei Vorverlegung des Rentenbeginns wird Ihre Rente aus
                 entfällt für die Zeit vor Rentenbeginn die Beteiligung an den      dem vorhandenen Guthaben und einem garantierten Renten-
                 Bewertungsreserven und die zukünftige Zuteilung von Über-          faktor gebildet, der für das vorgezogene Rentenbeginnalter
                 schüssen aus Zinsgewinnen (Grundüberschussanteil, vgl. § 3         nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
                 Absatz 4). Bereits zugeteilte Überschüsse sowie der                neu berechnet wird. Die Berechnung dieses garantierten Ren-
                 Anspruch auf gegebenenfalls entstehen-de Schlussüber-              tenfaktors erfolgt auf Basis der Sterbetafel und des Rech-
                 schüsse bleiben unberührt.                                         nungszinses, die in § 1 Absatz 5 festgelegt sind. Die Sätze 3
                                                                                    bis 8 in Absatz 3 gelten entsprechend.
                 Ein erneuter Einschluss der für die Verrentung zur Verfügung
                 stehenden garantierten Erlebensfallsumme ist nicht möglich.        Hinterbliebenenleistung

                 (3) Bereits bei Vertragsabschluss nennen wir Ihnen                 (5) Bei Tod des Versicherungsnehmers vor dem Abruf der
                                                                                    vollstän­digen Leistung wird das zum Zeitpunkt des Todes vor-
                 ●   die lebenslange garantierte monatliche Rente je                handene Guthaben, mindestens das Mindesthinterbliebenen-
                     10.000 EUR Guthaben (garantierter Rentenfaktor) und            guthaben zuzüg­lich des anteiligen Schlussüberschusses (vgl.
                 ●   eine lebenslange monatliche garantierte Rente in absolu-       § 3 Absatz 5) für die Hinterbliebenenleistung in Form einer
                     ter Höhe – sofern zum Rentenbeginn eine für die Verren-        gleichbleibenden oder steigenden Rente an den Hinterblie-
                     tung zur Verfügung stehende garantierte Erlebensfall-          benen gezahlt. Die Rente wird aus einem zum Zeitpunkt des
                     summe mit uns vereinbart worden ist. Bei dynamischen           Todes ggf. noch vorhandenen Hinter­bliebenenguthaben (vgl.
                     Anpassungen und in der Verfügungsphase kann sich               Absatz 6) ermittelt.
                     diese le­benslange monatliche garantierte Rente noch
                     erhöhen.                                                       Renten an den Ehegatten oder an den eingetragenen
                                                                                    Lebens­partner zahlen wir lebenslang. Renten an Kinder, für
                 Der garantierte Rentenfaktor ist vorsichtig kalkuliert. Bei        die der Versi­cherungsnehmer Anspruch auf Kindergeld oder
                 Renten­beginn stellen wir diesem garantierten Rentenfaktor         auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG hat, zahlen wir
                 einen weite­ren Rentenfaktor gegenüber. Den höheren der            längstens für den Zeit­raum, in dem der Rentenberechtigte die
                 beiden Rentenfakto­ren garantieren wir Ihnen für die Renten-       Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne
                 zahlungszeit. Für die Ermittlung dieses weiteren Rentenfak-        des § 32 EStG erfüllt.
                 tors werden angewendet:
                                                                                    Bezüglich der Höhe des Mindesthinterbliebenenguthabens
                 ●   die Rechnungsgrundlagen der von uns bei Rentenüber-            ist bei Ihrem Vertrag der Premiumschutz vorgesehen.
                     gang angebotenen vergleichbaren Rentenversicherun-
                     gen;                                                           Hierbei können Sie das Mindesthinterbliebenenguthaben in
                 ●   die Kosten des dann von uns angebotenen vergleichba-           Pro­zent der insgesamt bis zum Rentenbeginn – bei Ein-
                     ren abschlusskostenfreien Verrentungstarifs;                   schluss einer Verfügungsphase zum spätestmöglichen Ren-
                 ●   das Mischungsverhältnis einschließlich Sicherheitszu-          tenbeginn – zu zahlen­den Beiträge (Beitragssumme) festle-
                     schlag des Vertragsbeginns.                                    gen.
                     Das Mischungsverhältnis ist die bei Ermittlung des bei
                     Ver­tragsabschluss genannten garantierten Rentenfak-           Haben Sie einen Prozentsatz Null gewählt, so ist kein
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                     tors zugrun­de gelegte Geschlechterzusammensetzung.            Mindesthin­terbliebenenguthaben vereinbart. In diesem Fall
                     Der Sicherheitszuschlag ist ein Puffer, der dazu dient,        erfolgt bei Tod vor dem vertraglich vereinbarten Rentenbe-
                     Verschie­bungen der tatsächlichen Geschlechterzusam-           ginn – bei Einschluss einer Verfügungsphase vor dem spä-


                                                                                                                                       Seite 8 von 56

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                 testmöglichen Rentenbeginn – die Verrentung des Gutha-          verlangen. Wir sind allerdings berechtigt, zu Rentenbeginn
                 bens zuzüglich des anteiligen Schluss­überschusses. Die         eine sog. Kleinbetragsrente im Sinne von § 10 Absatz 1 Nr. 2
                 Verrentung errechnet sich nach versicherungsmathemati-          Satz 3 i. V. m. § 93 Absatz 3 Satz 2 und 3 Einkommensteuer-
                 schen Grundsätzen unter Zugrundelegung der zum Zeitpunkt        gesetz (EStG) abzufinden. Dabei sind bei der Berechnung
                 des Todes geltenden Rechnungsgrundlagen.                        dieses Betrags alle Basisrentenverträge insgesamt zu berück-
                                                                                 sichtigen, die Sie bei unserem Unternehmen abgeschlossen
                 Beim Modell Premiumschutz können Sie eine Absenkung des         haben. Einen Abzug nach § 169 Absatz 5 Versicherungsver-
                 Pro­zentsatzes des Mindesthinterbliebenenguthabens bean-        tragsgesetz (VVG) nehmen wir nicht vor. Mit der Abfindung
                 tragen. Sie kann jedoch abgelehnt werden, insbesondere          endet der Vertrag.
                 wenn sie mit der Umstellung auf eine neue Sterbetafel oder
                 einen neuen Rechnungs­zins verbunden wäre oder gesetzli-        Hinterbliebene
                 che Rahmenbedingungen entgegenstehen würden.
                                                                                 (10) Hinterbliebene im Sinne des § 10 EStG Absatz 1 sind:
                 Durch die Änderung des Mindesthinterbliebenenguthabens
                 werden sich die Ihnen garantierten Leistungen ändern. Die       a)   der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner des
                 geänderten Werte teilen wir Ihnen dann im Versicherungs-             Steu­erpflichtigen und
                 schein mit.                                                     b)   die Kinder, für die er Anspruch auf Kindergeld oder auf
                                                                                      einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG hat. Der
                 Bei Vertragsänderungen, dynamischen Erhöhungen oder bei              Anspruch auf Wai­senrente darf längstens für den Zeit-
                 teil­weisem Abruf von Leistungen im Rahmen der Verfügungs-           raum bestehen, in dem der Rentenberechtigte die Vor-
                 phase wird die Beitragssumme und somit das für die Verren-           aussetzungen für die Berücksichti­gung als Kind im Sin-
                 tung zur Verfügung stehende Mindesthinterbliebenengutha-             ne des § 32 EStG erfüllt.
                 ben entspre­chend angepasst.
                                                                                 Kinder gemäß Buchstabe b) erwerben nur dann einen
                 (6) Ist für eine bestimmte Dauer der Rentenzahlungszeit ein     Anspruch, wenn eine Person des vorhergehenden Ranges
                 Hinter­bliebenenschutz vereinbart, so wird bei Tod während      (Buchstabe a)) nicht vorhanden ist oder bei Vertragsab-
                 der Renten­zahlungszeit – solange die Dauer des Hinterblie-     schluss bzw. noch zu Lebzeiten des Versicherungsnehmers
                 benenschutzes in der Rentenzahlungszeit noch nicht abge-        auf ihr Recht verzichtet hat.
                 laufen ist – der Barwert der verbleibenden Renten in Form
                 einer Rente an den Hinterbliebenen gezahlt. Absatz 5 Satz 3     Mehrere Berechtigte im gleichen Rang erhalten gleiche Antei-
                 gilt entsprechend.                                              le. Es ist eine Aufteilung der Versicherungsleistung innerhalb
                                                                                 des vorge­nannten Personenkreises möglich. Eine Bezugs-
                 Die für den Hinterbliebenenschutz in der Rentenzahlungszeit     rechtsverfügung außerhalb dieses Personenkreises ist nicht
                 ver­einbarte Dauer kann auf Ihren Antrag hin vor Rentenbe-      zulässig.
                 ginn redu­ziert werden. Sie können den Antrag frühestens fünf
                 Monate vor dem Abruf der Leistung stellen. Die geänderten       Sind keine Hinterbliebenen vorhanden, verfällt ein gegebe-
                 Werte teilen wir Ihnen dann mit.                                nenfalls vorhandenes Guthaben zugunsten der Versicherten-
                                                                                 gemeinschaft und der Vertrag erlischt.
                 Die Höhe der Hinterbliebenenrente wird mit den zum Zeit-
                 punkt der Verrentung von uns verwendeten Rechnungs-             Bewertungsstichtag
                 grundlagen nach den anerkannten Regeln der Versicherungs-
                 mathematik berechnet.                                           (11) Bei Rentenbeginn legen wir der Ermittlung des Euro-
                                                                                 Wertes des Guthabens den Bewertungsstichtag am Ende des
                 Übertragung auf einen Basisrentenvertrag des Ehegatten          letzten Versi­cherungsmonats zugrunde. Mit dem Euro-Wert
                 oder des eingetragenen Lebenspartners                           dieses Stichtages werden die Fondsanteile veräußert. Die ers-
                 (7) Ist bei Tod des Versicherungsnehmers der Ehegatte oder      te Rentenzahlung ist 14 Tage nach Beendigung der Renten-
                 der eingetragene Lebenspartner als Hinterbliebener benannt,     versicherung fällig. Endet die Rentenversicherung durch Tod,
                 so kann dieser beantragen, dass wir das vorhandene Gutha-       wird der Bewertungsstichtag her­angezogen, der der Meldung
                 ben auf einen neuen oder bereits auf seinen Namen beste-        des Todesfalls unmittelbar vorange­gangen ist (vgl. Absatz 12).
                 henden Basisrentenver­trag bei uns oder einem anderen
                 Anbieter übertragen. Stimmen wir dem zu, setzt die Übertra-     (12) Als Bewertungsstichtage gelten zurzeit die Börsentage,
                 gung auf einen anderen Anbieter voraus, dass dieser uns         die dem 1. und dem 15. Tag eines Monats vorausgehen.
                 gegenüber bestätigt, dass der Vertrag die Anforderungen an
                 einen Basisrentenvertrag erfüllt, sowie dass die Wider-         Beitragsverhältnis bei Vereinbarung einer ergänzenden
                 spruchsfrist für den anderen Basisrentenvertrag abgelaufen      Absiche­rung des Eintritts der Berufsunfähigkeit, der ver-
                 ist. Mit vollständiger Übertragung des Guthabens durch uns      minderten Er­werbsfähigkeit oder von Hinterbliebenen
                 endet der Versicherungsvertrag.                                 (13) Für den Fall der ergänzenden Absicherung des Eintritts
                                                                                 der Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit
                 Rentengarantiezeit                                              oder von Hinterbliebenen ist vereinbart, dass mehr als 50 %
                 (8) Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit ist nicht mög-    der Beiträge auf Ihre eigene Altersvorsorge als Versiche-
                 lich.                                                           rungsnehmer entfallen. Dies gilt auch für Änderungen (z. B.
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                                                                                 Erhöhungen) während der Vertrags­laufzeit.
                 Abfindung von Kleinbetragsrenten
                 (9) Eine einmalige Leistung statt der Renten können Sie nicht


                                                                                                                                    Seite 9 von 56

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                 § 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                       rungsjahr zuge­sagt.

                 Überschussermittlung                                             Die in die RfB eingestellten Mittel dürfen wir grundsätzlich nur
                                                                                  für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ver-
                 (1) Um die zugesagten Versicherungsleistungen sicherzustel-      wenden. In Ausnahmefällen können wir die Rückstellung,
                 len, sind die vereinbarten Beiträge zur Fondsgebundenen          soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile
                 Rentenversiche­rung vorsichtig kalkuliert.                       entfällt, im Interesse der Versicherten zur Abwendung eines
                                                                                  drohenden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Ver-
                 Vor Abruf der Rentenzahlung entstehen neben der Werterhö-        luste aus den überschussberechtig­ten Verträgen, die auf all-
                 hung der Fondsanteile und der Bildung neuer Fondsanteile         gemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind,
                 nach § 3 Absatz 3 Überschüsse, wenn sich der Verlauf der         oder – sofern die Rechnungsgrundlagen auf­grund einer
                 Sterblichkeit und der Kosten günstiger gestalten, als wir bei    unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung
                 der Beitragskalkulation angenommen haben. Falls eine für die     der Verhältnisse angepasst werden müssen – zur Erhö­hung
                 Verrentung zur Verfügung stehende garantierte Erlebensfall-      der Deckungsrückstellung heranziehen (§ 140 Absatz 1).
                 summe vereinbart wurde (vgl. § 2 Absatz 2), bilden wir hierfür   Hierfür benötigen wir die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
                 Rückstellungen. Nach Rentenbeginn bilden wir ebenfalls
                 Rückstellungen, um die in der Rentenzahlungs­zeit anfallen-      Soweit auf §§ 140 und 145 VAG Bezug genommen wird, ist
                 den Leistungen zu gewährleisten. Die zur Deckung der Rück-       die am 01.01.2016 geltende Fassung der Vorschriften
                 stellung erforderlichen Mittel werden angelegt und erbringen     gemeint. Die Bezug­nahmen erstrecken sich auch auf die die-
                 Kapitalerträge. Aus diesen Kapitalerträgen werden die zuge-      se in der Zukunft ersetzen­de Vorschriften.
                 sagten Leistungen erbracht sowie die Kosten für die Verwal-
                 tung des Vertrages gedeckt. Je größer die Erträge aus den        Sofern zum Rentenbeginn (noch) eine für die Verrentung zur
                 Kapitalanlagen sind und je kostengünstiger wir arbeiten, umso    Verfügung stehende garantierte Erlebensfallsumme verein-
                 größer sind dann entstehende Überschüsse, an denen wir Sie       bart ist, können Sie zusätzlich eine Beteiligung an den
                 und die anderen Versi­cherungsnehmer gemäß § 153 des Ver-        Bewertungs­reserven erhalten. Bewertungsreserven entste-
                 sicherungsvertragsgesetzes (VVG) beteiligen. Umgekehrt           hen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert
                 kann z. B. eine ungünstige Entwick­lung des Kapitalmarktes       liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen
                 oder eine steigende Lebenserwartung durch eine dann zu bil-      sind. Die Bewertungsre­serven sorgen für Sicherheit und die-
                 dende Rückstellung auch zu einer Reduzierung oder vollstän-      nen dazu, kurzfristige Aus­schläge an den Kapitalmärkten aus-
                 digem Entfallen der Überschüsse führen.                          zugleichen. Sie können auch Null betragen. An vorhandenen
                                                                                  Bewertungsreserven beteiligen wir Sie nach den jeweils gel-
                 Die Überschussermittlung erfolgt nach den Vorschriften des       tenden versicherungsvertraglichen und aufsichtsrechtlichen
                 Versi­cherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Handelsge-         Bestimmungen. Derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine hälfti-
                 setzbuchs (HGB) und den dazu erlassenen Rechtsverordnun-         ge Beteiligung vor.
                 gen.
                                                                                  (3) Wir haben gleichartige Versicherungen in Bestandsgrup-
                 Beteiligung an den Überschüssen                                  pen zusammengefasst. Vor Abruf der Rentenzahlung gehört
                                                                                  Ihre Versi­cherung zum Gewinnverband 109 in der Bestands-
                 (2) Die Beteiligung am Überschuss nehmen wir nach Grund-         gruppe 31. Jede einzelne Versicherung innerhalb dieses
                 sätzen vor, die § 140 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsge-     Gewinnverbandes erhält Anteile an den Überschüssen der
                 setzes (VAG) und der hierzu nach § 145 Absatz 2 erlassenen       Bestandsgruppe, soweit auf sie Überschüsse entfallen. Die
                 Rechtsverordnung entsprechen und deren Einhaltung die            Höhe dieser Anteile wird von unserem Vorstand auf Vorschlag
                 Aufsichtsbehörde im Rahmen der Finanz- und Rechtsaufsicht        des verantwortlichen Aktuars unter Beach­tung der maßge-
                 überwacht. Den bei günstiger Ent­wicklung der Sterblichkeit      benden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen jährlich festge-
                 und der Kosten auf die Versicherungs­nehmer entfallenden         legt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die Mittel für die-
                 Überschuss ordnen wir einzelnen Bestands­gruppen zu und          se Überschussanteile werden den Überschüssen des
                 stellen ihn in die Rückstellung für Beitragsrücker­stattung      Geschäfts­jahres oder der RfB entnommen. In einzelnen Versi-
                 (RfB) ein. Teile des Überschusses können den Verträgen auch      cherungsjahren, insbesondere etwa im ersten Versicherungs-
                 direkt gutgeschrieben werden. Von den Kapitalerträgen            jahr, kann eine Zutei­lung von Überschüssen entfallen, sofern
                 kommt den Versicherungsnehmern als Überschussbeteili-            dies sachlich gerechtfertigt ist.
                 gung mindestens der in der Rechtsverordnung zu § 140
                 Absatz 2 VAG jeweils festgelegte Anteil zugute, abzüglich der    Laufende Überschussbeteiligung
                 Beträge, die für die zugesagten Leistungen benötigt werden.      (4) Die einzelnen Versicherungen können eine laufende
                 Bei sehr ungünstigem Risikoverlauf bzw. einem eventuellen        Überschuss­beteiligung erhalten, wenn laufende Überschüsse
                 Solvabilitätsbedarf kann dieser Anteil unterschritten werden     zugewiesen werden. Dies kann in folgenden Formen gesche-
                 (Rechtsverordnung zu § 140 Absatz 2 VAG). Einen so ermit-        hen:
                 telten Überschuss für die Versiche­rungsnehmer ordnen wir
                 den einzelnen Bestandsgruppen zu und stellen ihn – soweit        █ 	Grundüberschussanteil
                 er den Verträgen nicht direkt gutgeschrieben wird – in die       vor Rentenbeginn
                 Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ein. Bei Ren-      Bezugsgröße ist vor Abruf der Rentenzahlung das zum Zeit-
                 tenbeginn und während der Dauer der Rentenzahlungszeit           punkt der Zuteilung überschussberechtigte Garantie-
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                 werden Mittel in der RfB für eine lebenslang zahlbare Rente      Deckungskapital (vgl. § 1 Absatz 4). Es berechnet sich monat-
                 reser­viert, deren Höhe jedoch nicht garantiert ist. Die Höhe    lich aus dem am Ende des Vormonats vorhandenen
                 der hieraus gezahlten Renten ist jeweils nur für ein Versiche-   Garantie-Deckungskapital der Versi­cherung, das mit dem


                                                                                                                                    Seite 10 von 56

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                 Rechnungszins um einen Monat abgezinst wird. Falls zuge-         dem höheren Betrag ein Rentenanteil aus Schlussüber-
                 wiesen, wird der Grundüberschussanteil monatlich gutge-          schussbeteiligung enthalten ist, wird dieser Rentenanteil nur
                 schrieben.                                                       jeweils für ein Jahr zugesagt. Der Rentenanteil aus der
                                                                                  Schlussüberschussbeteiligung kann für die Folgejahre nach
                   Beitragsüberschussanteil
                 █ 	                                                              den Maßgaben von § 140 Absatz 1 VAG gekürzt werden. In
                 vor Rentenbeginn                                                 diesem Fall kann der Rentenanteil aus der Schlussüber-
                 Bezugsgröße für den Beitragsüberschussanteil ist der mit         schussbeteiligung ganz oder teilweise entfallen. Eine Kürzung
                 dem Kunden vereinbarte Bruttobeitrag. Laufende Beiträge          der ausgezahlten Rente unter den Betrag, der sich bei
                 werden diesbezüglich anders behandelt als Einmalbeiträge         Anwendung des garantierten Rentenfaktors, wie in § 2
                 und Zuzahlungen. Falls zugewiesen, wird der Beitragsüber-        beschrie­ben, auf das zum Rentenbeginn vorhandene Gutha-
                 schussanteil jeweils zum Beitragszahlungstermin gutge-           ben zuzüglich der Beteiligung an den Bewertungsreserven
                 schrieben.                                                       ergibt, ist dabei nicht möglich.

                   Zusatzüberschussanteil
                 █ 	                                                              Beteiligung an den Bewertungsreserven
                 vor Rentenbeginn
                 Bezugsgröße für den Zusatzüberschussanteil ist der Risiko-       (6) Dazu wird zum einen am Ende eines Kalenderjahres im
                 beitrag des laufenden Monats. Falls zugewiesen, wird der         Rahmen der Festlegung der Überschussbeteiligung für die im
                 Zusatzüberschuss monatlich gutgeschrieben.                       Folgejahr durch Ablauf oder Tod endenden Verträge die Höhe
                                                                                  eines Teils der fällig werdenden Bewertungsreserven nach
                   Grundüberschussanteil
                 █ 	                                                              einem verursachungs­orientierten Verfahren festgelegt und
                 nach Rentenbeginn                                                den Verträgen als Schluss­zahlung rechnerisch zugeordnet
                 Je nach vereinbarter Überschussverwendungsform können            (deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven). Die
                 die einzelnen Versicherungen jährlich eine laufende              deklarierte Beteiligung an den Bewer­tungsreserven bemisst
                 Überschussbeteili­gung in Form einer zusätzlichen Rente (vgl.    sich in Prozent des Garantie-Deckungskapitals.
                 Absatz 8) erhalten, wenn Überschüsse zugewiesen werden.
                                                                                  Zum anderen werden im Zusammenhang mit der Beendigung
                 Schlussüberschussbeteiligung                                     des Vertrages die insgesamt vorhandenen Bewertungsreser-
                 (5) Es ist ein Schlussüberschuss nach Maßgabe der nachfol-       ven ermit­telt. Anschließend werden diese nach einem
                 genden Regelungen vorgesehen. In allen Fällen wird der           verursachungsorien­tierten Verfahren anteilig Ihrem Vertrag
                 Schlussüberschuss jährlich neu festgesetzt. Er kann auch Null    zugeordnet. Der für diese Ermittlung maßgebliche Stichtag
                 betragen. Der festge­setzte Schlussüberschuss ist jeweils für    wird jährlich für das Folgejahr festgelegt und im Geschäftsbe-
                 ein Kalenderjahr garantiert; danach kann er wieder entfallen.    richt veröffentlicht. Er liegt nicht länger als drei Monate vor
                                                                                  Beendigung des Vertrages.
                 Der vorgesehene Schlussüberschuss wird konventionell, also
                 nicht in Fondsanteilen des oder der von Ihnen gewählten          Sie erhalten als Schlusszahlung zur Beteiligung an den
                 Fonds, geführt. Er wird monatlich fortgeschrieben und dabei      Bewertungs­reserven den gesetzlich vorgesehenen Anteil von
                 anteilig mit einem für das Geschäftsjahr deklarierten Zinssatz   derzeit 50 % des m Zusammenhang mit der Beendigung
                 verzinst. Die Erhöhung des Schlussüberschusses berechnet         ermittelten Betrages. Min­destens erhalten Sie aber die dekla-
                 sich monatlich in Prozent des Fondsguthabens und zusätzlich      rierte Beteiligung an den Be­wertungsreserven. Bewertungs-
                 bei Vereinbarung einer für die Verrentung zur Verfügung ste-     reserven können auch vollständig entfallen. Neben Tod vor
                 henden garantierten Erlebensfallsumme in Prozent des             dem Rentenbeginn sowie Ablauf ist der Übergang in den
                 Garantie-Deckungskapitals.                                       Rentenbezug maßgeblicher Zeitpunkt für die Beteiligung an
                                                                                  den Bewertungsreserven.
                 Vor Rentenbeginn:
                 Bei Tod der versicherten Person vor dem Rentenbeginn wird        Die Schlusszahlung wird zur Erhöhung der Rente verwendet.
                 der Schlussüberschuss anteilig in Abhängigkeit von der           Die zusätzliche Rente wird durch Anwendung des in § 2
                 abgelaufenen Versicherungsdauer festgesetzt.                     Absatz 3 und 4 beschriebenen Rentenfaktors ermittelt.

                 Nach Rentenbeginn:                                               Darüber hinaus beteiligen wir Sie während der Rentenzah-
                 Die Schlussüberschussbeteiligung wird nach Maßgabe fol-          lungszeit nach einem verursachungsorientierten Verfahren an
                 gender Regelungen zur Erhöhung der Rente verwendet. Zu           den Bewer­tungsreserven. Bewertungsreserven können auch
                 Beginn der Rentenzahlung werden zwei Werte ermittelt. Der        vollständig entfallen. Derzeit sieht das Gesetz eine hälftige
                 erste Wert ergibt sich aus der Anwendung des garantierten        Beteiligung vor.
                 Rentenfaktors, wie in § 2 beschrieben, auf das zum Renten-
                 beginn vorhandene Guthaben zuzüglich der Beteiligung an          Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Kapitalausstattung kön-
                 den Bewertungsreserven und der für diesen Zeitpunkt dekla-       nen dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsre-
                 rierten Schlussüberschussbeteili­gung. Der zweite Wert ergibt    serven ganz oder teilweise entfällt.
                 sich aus der Anwendung der zum Zeitpunkt des Rentenbe-
                 ginns im Rentenneugeschäft des Unterneh­mens angewende-          Überschussverwendung
                 ten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel)          (7) Die laufenden Überschussanteile werden vor Abruf der
                 auf das zum Rentenbeginn vorhandene Guthaben zuzüglich           Renten­leistung jeweils anteilig in Fondsanteilen der von Ihnen
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                 der Beteiligung an den Bewertungsreserven und der für die-       gewählten Fonds umgewandelt und Ihrer Fondsgebundenen
                 sen Zeitpunkt deklarierten Schlussüberschussbeteiligung.         Rentenversiche­rung gutgeschrieben.
                 Der höhere Wert kommt als Rente zur Auszahlung. Soweit in


                                                                                                                                    Seite 11 von 56

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                 (8) Für die Rentenzahlungszeit vereinbaren Sie mit uns eine         § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
                 der nachfolgenden Überschussverwendungsformen:
                                                                                     (1) Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag
                 Bonus-PLUS-Rente                                                    abgeschlos­sen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen
                 Bei der Bonus-PLUS-Rente wird ein Teil der zugeteilten Über-        vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Beginn
                 schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente           der Versicherung. Aller­dings entfällt unsere Leistungspflicht
                 eine möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss           bei nicht rechtzeitiger Bei­tragszahlung (vgl. § 10 Absätze 2
                 zu bilden. Der verblei­bende Teil der zugeteilten Überschüsse       und 3 sowie § 11).
                 wird zur Erhöhung der Gesamtrente verwendet. Eine Erhö-
                 hung der Gesamtrente erfolgt frühestens im zweiten Renten-          (2) Ist mit Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz verein-
                 zahlungsjahr. Verringert oder erhöht sich die Überschussbe-         bart worden, so wird dieser durch die Regelungen in Absatz 1
                 teiligung, so wird dies zuerst Auswirkungen auf die jährliche       nicht berührt.
                 Erhöhung der Gesamtrente haben; unter Umstän­den kann
                 diese auch ganz ausbleiben. Ist eine stärkere Senkung der
                 Überschussbeteiligung erforderlich, kann es vorkommen,              § 5 Wie verwenden wir Ihre Beiträge?
                 dass auch die Höhe der Zusatzrente betroffen ist und diese
                 sinkt. Die Gesam­trente wird jedoch nicht unter die aus dem         (1) Wir führen Ihre Beiträge, soweit sie nicht zur Deckung von
                 bei Rentenbeginn vorhandenen Guthaben gebildete Rente               Kosten (vgl. § 17) und zur Sicherstellung einer für die Verren-
                 sinken.                                                             tung zur Verfügung stehenden garantierten Erlebensfallsum-
                                                                                     me be­stimmt sind, dem Anlagestock (vgl. § 1 Absatz 1) zu und
                 Bonusrente                                                          rechnen sie in Fondsanteile der von Ihnen gewählten Fonds
                 Bei der Bonusrente werden die zugeteilten Überschüsse zur           um. Als Bewer­tungsstichtag gilt zurzeit der erste Börsentag
                 Erhö­hung der Rente verwendet. Eine Erhöhung der Rente              des Monats. Haben Sie sich entschieden, dass die zur Anlage
                 erfolgt frü­hestens im zweiten Rentenzahlungsjahr. Verringert       bestimmten Teile der Beiträge (Anlagebeiträge) in mehreren
                 oder erhöht sich die der Berechnung der Rente zugrunde              Fonds angelegt werden soll, erfolgt die Aufteilung der Anla-
                 gelegte Überschussbe­teiligung, so hat dies Auswirkungen auf        gebeiträge in dem vereinbarten Verhältnis (Beitragssplitting).
                 die jährliche Erhöhung der Rente; sofern keine Überschüsse          In Ihrem Vertrag können Sie gleich­zeitig bis zu zehn Fonds
                 zugewiesen werden, erfolgt auch keine Rentenerhöhung.               halten bzw. besparen.

                 Garantie-PLUS-Rente                                                 Die Verwaltungskosten (vgl. § 17) und die zur Deckung des
                 Bei der Garantie-PLUS-Rente werden die zugeteilten Über-            Todes­fallrisikos bestimmten Risikobeiträge werden nach den
                 schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente           anerkann­ten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet
                 eine möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss           und monatlich dem Fonds-Deckungskapital entnommen. Dies
                 zu bilden. Verringert oder erhöht sich die der Berechnung der       kann bei ungünstiger Entwicklung der Werte der Fondsanteile
                 Gesamtrente zugrunde gelegte Überschussbeteiligung, so              dazu führen, dass das Fonds-Deckungskapital vor Beginn der
                 ändert sich demgemäß auch die Höhe der Rente aus Über-              Rentenzahlung aufgebraucht ist. In diesem Fall werden die
                 schuss.                                                             Verwaltungskosten und die zur Deckung des Todesfallrisikos
                                                                                     bestimmten Risikobeiträge dem Garantie-Deckungskapital
                 Für alle Überschussverwendungsformen während der                    entnommen. Wir werden Sie jedoch rechtzeitig darauf hinwei-
                 Rentenzah­lungszeit gilt:                                           sen.
                 Für den Teil der Rente, für den Mittel in der RfB reserviert wur-
                 den (vgl. Absatz 2), wird die Rentenhöhe jeweils nur für ein        Setzt sich Ihr Fonds-Deckungskapital aus Fondsanteilen
                 Versiche­rungsjahr zugesagt.                                        mehrerer Fonds zusammen, so entnehmen wir die Verwal-
                                                                                     tungskosten (vgl. § 17) und die Risikobeiträge anteilig.
                 Wahl der Überschussverwendungsform
                 Die für die Rentenzahlungszeit vereinbarte Überschussver­           (2) Der Wert eines Fondsanteils richtet sich nach der
                 wen­dungsform können Sie durch formlose Erklärung bis vier          Wertentwick­lung des Fonds. Die Anzahl der jeweils zu erwer-
                 Wochen vor Rentenbeginn, frühestens fünf Monate vor Ren-            benden Fondsantei­le ergibt sich durch die Teilung des anzu-
                 tenbezug auf eine andere von uns zu diesem Zeitpunkt ange-          legenden Beitrags durch den jeweiligen Rücknahmepreis der
                 botene Überschuss­verwendungsform umstellen. Wir werden             Fondsanteile der gewählten Fonds. Ein Ausgabeaufschlag
                 Sie zu gegebener Zeit informieren.                                  wird nicht erhoben. Bei Fremdwäh­rungsfonds (z. B. US-$)
                                                                                     ergibt sich der Rücknahmepreis, indem der Rücknahmepreis
                 Ergänzender Hinweis                                                 in Euro umgerechnet wird.
                 (9) Steigt die Lebenserwartung in Deutschland stärker an als
                 in den verwendeten Rechnungsgrundlagen angenommen,                  (3) Die Erträge, die aus den im Anlagestock enthaltenen Ver­
                 resultieren daraus längere durchschnittliche Rentenzahlungs-        mögenswerten erzielt werden, fließen bei thesaurierenden
                 zeiten. Das bedeu­tet, dass die vorhandenen Rückstellungen          Fonds unmittelbar dem Fonds zu und erhöhen damit den Wert
                 zur Sicherung der Rente um Mittel für die zusätzlichen Ren-         des jewei­ligen Fondsanteils. Bei ausschüttenden Fonds
                 tenzahlungen ergänzt werden müssen. Dazu können Über-               erwerben wir mit den ausgeschütteten Erträgen Anteile des
                 schussanteile, die dem Vertrag nicht verbindlich gutgeschrie-       gleichen Fonds, die wir unverzüglich im Verhältnis des zum
                 ben wurden (zukünftig erwirtschaftete laufende                      Ausschüttungszeitpunkt vor­handenen Fonds-Deckungskapi-
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                 Überschussanteile und Schlussüberschussanteile) zur Bil-            tals Ihrem Vertrag anteilig gut­schreiben.
                 dung dieser zusätzlich erforderlichen Reserven genutzt wer-
                 den. Garantierte Renten bleiben davon unberührt.


                                                                                                                                       Seite 12 von 56

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                 § 6 Was geschieht, wenn Fonds nicht mehr zur Verfü-               Deckungskapitals, werden wir es ebenfalls in den von uns
                 gung stehen?                                                      gewählten Fonds umschich­ten. Sie haben weiterhin gemäß
                                                                                   § 16 die Möglichkeit, Ihre Anlage zu einem späteren Zeitpunkt
                 (1) Wenn ein in Ihrem Vertrag enthaltener Fonds nicht mehr        zu ändern.
                 zur Verfügung steht, weil
                                                                                   Sowohl die Änderung der Anlage der künftigen Beiträge als
                 ●   die Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe von Anteilen        auch die Umschichtung des vorhandenen Fonds-Deckungs-
                     be­schränkt, aussetzt oder endgültig einstellt,               kapitals führen wir kostenfrei durch.
                 ●   die Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme von Antei-
                     len beschränkt oder aussetzt,                                 (5) Für die Anlage von Zuzahlungen und von Überschüssen,
                 ●   gesetzliche Regelungen oder sonstige Maßnahmen                die vereinbarungsgemäß in Anteile von Investmentfonds
                     getroffen werden, die wir nicht beeinflussen können und       angelegt werden sollen, gelten diese Regelungen entspre-
                     die einer Beschränkung, Aussetzung oder endgültigen           chend.
                     Einstellung der Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen
                     gleichkommen,
                                                                                   § 7 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Ein-
                                                                                   satz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?
                 werden wir künftige Beiträge nicht mehr in dem Fonds anle-
                 gen. In diesen Fällen kann bei Leistung der Rücknahmepreis
                 zur Ermittlung des Wertes einer Anteileinheit nicht angesetzt     (1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher
                 werden, da wir die Anteile nicht an die Kapitalanlagegesell-      Ursa­che der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann,
                 schaft zurückgeben können. In einem solchen Fall bieten wir       wenn Sie in Ausübung des Polizei- oder Wehrdienstes oder
                 an, die Anteileinheiten auf ein Depot Ihrer Wahl zu übertragen.   bei inneren Unru­hen gestorben sind.
                 Nehmen Sie dieses Angebot nicht an, werden wir den Wert
                 der Anteileinheiten anhand des aktuellen Preises einer Börse      (2) Sind Sie in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen-
                 oder sonstigen Verwertungsplattform ermit­teln, an der die        hang mit kriegerischen Ereignissen gestorben, ist unsere
                 Anteileinheiten gehandelt werden. Der Preis kann aufgrund         Leistung einge­schränkt. In diesem Fall vermindert sich eine
                 der verminderten Veräußerbarkeit der Anteile auch erheblich       für den Todesfall vereinbarte Hinterbliebenenleistung auf den
                 geringer sein als der zuletzt von der Fondsgesellschaft           Betrag, den wir aus dem für den Todestag berechneten Gut-
                 gestellte Rücknahmepreis.                                         haben zuzüglich anteiligem Schlussüberschuss erbringen
                                                                                   können.
                 (2) Wenn ein in Ihrem Vertrag enthaltener Fonds nicht mehr
                 zur Verfügung steht, weil                                         Unsere Leistungen vermindern sich nicht, wenn Sie in
                                                                                   unmittelba­rem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegeri-
                 ●   die Kapitalanlagegesellschaft den Fonds auflöst oder          schen Ereignis­sen gestorben sind, denen Sie während eines
                 ●   die Laufzeit eines Fonds mit festem Laufzeitende abge-        Aufenthaltes außer­halb der Bundesrepublik Deutschland aus-
                     laufen ist,                                                   gesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt waren.

                 werden wir das vorhandene Fonds-Deckungskapital                   (3) In folgenden Fällen vermindert sich eine für den Todesfall
                 umschichten und künftige Beiträge nicht mehr in dem betrof-       ver­einbarte Hinterbliebenenleistung auf den Betrag, den wir
                 fenen Fonds anle­gen.                                             aus dem für den Todestag berechneten Guthaben zuzüglich
                                                                                   anteiligem Schlussüberschuss erbringen können: Sie sterben
                 (3) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen in Ihrem Vertrag     in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit
                 enthaltenen Fonds mit einem anderen Fonds zusammenlegt,
                 wer­den wir künftige Beiträge in dem durch die Zusammenle-
                                                                                   ●   dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen
                 gung entstandenen Fonds anlegen, wenn sich die Risikoklas-            oder chemischen Waffen oder
                 se und die Anlagepolitik nicht wesentlich ändern und der
                                                                                   ●   dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freiset-
                 andere Fonds be­reits in unserer Fondspalette verfügbar ist.          zung von radioaktiven, biologischen oder chemischen
                 Liegen diese Vorausset­zungen nicht vor, werden wir das vor-          Stoffen.
                 handene Fonds-Deckungskapital umschichten und die künfti-
                 ge Beitragsanlage (in Fonds) vor Abruf der Leistung ändern.       Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet
                                                                                   ge­wesen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu
                 (4) Wenn einer der Sachverhalte des Absatzes 1 Satz 1, des        gefährden. Unsere Leistungen vermindern sich nicht, wenn
                 Absat­zes 2 oder des Absatzes 3 Satz 2 eintritt, werden wir Sie   Sie in unmittel­barem oder mittelbarem Zusammenhang mit
                 zeitnah darüber informieren, welcher Fonds für die Anlage der     kriegerischen Ereig­nissen sterben, denen Sie während eines
                 künftigen Beiträge sowie für die Umschichtung des vorhan-         Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus-
                 denen Fonds-Deckungskapitals zur Verfügung steht. Aus             gesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt waren.
                 unserer Fondspalette wählen wir einen Fonds, der dem von
                 Ihnen gewählten Fonds so weit wie möglich entspricht. Sie         § 8 Was gilt bei Selbsttötung?
                 haben die Möglichkeit, sich inner­halb von vier Wochen für
                 einen anderen Fonds aus unserer aktuel­len Fondspalette zu
                                                                                   (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung erbringen wir eine für den
                 entscheiden. Bis zur Änderung der Fondsanlage werden wir
                                                                                   Todes­fall vereinbarte Hinterbliebenenleistung, wenn seit
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                 die künftigen Beiträge in den von uns gewählten Fonds anle-
                                                                                   Abschluss des Vertrags drei Jahre vergangen sind.
                 gen. Nennen Sie uns innerhalb der Frist keinen anderen
                 Fonds für die Umschichtung des vorhandenen Fonds-


                                                                                                                                     Seite 13 von 56

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                 (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahres-      wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-
                 frist besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen      zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
                 wir eine für den Todesfall vereinbarte Hinterbliebenenleistung     geschlossen hät­ten.
                 nur bis zur Höhe des Betrags, den wir aus dem für den Todes-
                 tag berechneten Gut­haben zuzüglich anteiligem Schlussüber-        (6) Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der
                 schuss erbringen können. Etwaige Beitragsrückstände wer-           Kündi­gung in eine beitragsfreie Versicherung um (vgl. § 12).
                 den wir abziehen. § 2 Absätze 5 bis 10 gelten entsprechend.
                                                                                    Rückwirkende Vertragsanpassung
                 Wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie
                 Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter              (7) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
                 Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist, besteht          Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,
                 Versicherungs­schutz..                                             aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden
                                                                                    die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend
                 (3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung der           Vertragsbestand­teil. Im Falle unverschuldeter Verletzung vor-
                 Versiche­rung erweitert wird oder die Versicherung wiederher-      vertraglicher Anzei­gepflichten verzichten wir auf das Recht
                 gestellt wird, beginnt die Dreijahresfrist bezüglich des geän-     den Vertrag anzupassen.
                 derten oder wieder­hergestellten Teils neu.
                                                                                    (8) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um
                                                                                    mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für
                 § 9 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?               den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag
                                                                                    innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung frist-
                 Vorvertragliche Anzeigepflicht                                     los kündigen. Diese Kündigung wirkt wie eine Beitragsfreistel-
                                                                                    lung. In der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungs-
                 (1) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen            recht hinweisen.
                 darauf, dass Sie vor Vertragsabschluss alle in Textform
                 gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwor-         Ausübung unserer Rechte
                 tet haben (vorvertragli­che Anzeigepflicht). Das gilt insbeson-
                 dere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren               (9) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                 Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwer-             gung und zur Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir Sie
                 den.                                                               durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer
                                                                                    Anzeigepflichtverlet­zung hingewiesen haben. Wir müssen
                 Rücktritt                                                          unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend
                                                                                    machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von
                 (2) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche­             der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend
                 rungs­schutzes Bedeutung haben, von Ihnen nicht oder nicht         gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung
                 richtig ange­geben worden sind, können wir vom Vertrag             unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die
                 zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird,         wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir
                 dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich          nachträglich weitere Umstän­de innerhalb eines Monats nach
                 noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger    deren Kenntniserlangung angeben.
                 Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein
                 Rücktrittsrecht, wenn uns nachge­wiesen wird, dass wir den         (10) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                 Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,          gung und zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den
                 wenn auch zu anderen Bedingungen, ge­schlossen hätten.             nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei-
                                                                                    ge kannten.
                 (3) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
                 Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles      (11) Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von drei
                 erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn      Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Ist der Versicherungs-
                 uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig           fall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte
                 angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Fest-           auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie die
                 stellung des Ver­sicherungsfalles noch für die Feststellung        Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt beträgt die
                 oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.           Frist zehn Jahre.
                 Haben Sie die Anzeigepflicht arglis­tig verletzt, sind wir nicht
                 zur Leistung verpflichtet.                                         Anfechtung

                 Kündigung                                                          (12) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls durch
                                                                                    unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt
                 (4) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verlet-     auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen wor-
                 zung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz         den ist. Absatz 5 gilt entsprechend. Im Falle einer Anfechtung
                 noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Ver-        sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
                 trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
                 Im Falle unverschuldeter Verletzung der vorvertraglichen           Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung
                 Anzeigepflicht verzichten wir auf das Recht zur Kündigung.
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                                                                                    (13) Die Absätze 1 bis 12 gelten bei einer unsere Leistungs-
                 (5) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen          pflicht erweiternden Änderung oder einer Wiederherstellung


                                                                                                                                       Seite 14 von 56

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                 der Ver­sicherung entsprechend. Die Fristen nach Absatz 11        (6) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und
                 beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versi-       Ihre Kosten.
                 cherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten
                 Teils neu zu laufen.                                              (7) Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung in
                                                                                   Text­form mit uns erforderlich.
                 Erklärungsempfänger
                                                                                   (8) Sie haben vor Rentenbeginn das Recht, freiwillige Zuzah-
                 (14) Die Ausübung unserer Rechte erfolgt durch eine schriftli-    lungen zu leisten:
                 che Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie
                 uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt              ●   bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung zu jedem
                 haben, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur            Bei­tragszahlungstermin nach Versicherungsbeginn,
                 Entgegen­nahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.          ●   bei Verträgen mit Einmalbeitrag oder bei Verträgen in
                                                                                       bei­tragsfreiem Zustand zu jedem Monatsersten nach
                                                                                       Versiche­rungsbeginn.
                 § 10 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu
                 beachten?                                                         Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen:

                 (1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach         ●   die Zuzahlung beträgt mindestens 200 Euro,
                 Vereinba­rung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder       ●   die Zuzahlungen eines Kalenderjahres dürfen zusammen
                 durch laufende Beiträge (monatlich oder jährlich) in Euro für         mit den für dieses Kalenderjahr vereinbarten Beiträgen
                 jede Versicherungspe­riode entrichten. Versicherungsperiode           die nach § 10 Absatz 3 EStG berücksichtigungsfähigen
                 kann je nach Vereinbarung ein Monat oder ein Jahr sein. Zur           Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen nicht über-
                 Beitragszahlung verpflichtet sind Sie als Versicherungsneh-           steigen.
                 mer und versicherte Person.
                                                                                   Bei einer Zuzahlung fallen Abschluss- und Vertriebskosten an
                 Sie können eine Änderung der Beitragszahlungsweise bean-          (vgl. § 17). Das Verhältnis zwischen Zuzahlung und
                 tragen. Der Umstellungstermin hängt von der bisherigen bzw.       Abschluss- und Ver­triebskosten für die Zuzahlung entspricht
                 zukünftigen Zahlungsweise ab. Die Versicherungsperiode            dabei dem Verhältnis zwischen Beitragssumme und
                 ändert sich dement­sprechend. Durch eine Änderung der Bei-        Abschluss- und Vertriebskosten, wie sie Ihnen vor Vertrags-
                 tragszahlungsweise können sich die Ihnen genannten garan-         abschluss mitgeteilt worden sind. Sie werden einmalig mit der
                 tierten Leistungen ändern. Die geänderten Werte teilen wir        eingehenden Zuzahlung verrechnet. Im Übrigen gilt für die
                 Ihnen dann im Versicherungsschein mit.                            Verwendung der Zuzahlung § 5.

                 (2) Der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist      Bei Verträgen mit Premiumschutz, bei denen der Prozentsatz
                 unver­züglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch      des Mindesttodesfallschutzes mehr als 100 % beträgt, behal-
                 nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein      ten wir uns das Recht einer erneuten Gesundheitsprüfung mit
                 angegebenen Beginn der Versicherung. Alle weiteren Beiträ-        Berücksichtigung des aktuellen Risikos in den zukünftigen
                 ge (Folgebeiträge) werden zu Beginn der vereinbarten Versi-       Risikobeiträgen vor.
                 cherungsperiode fällig.
                                                                                   Die Erhöhung der Leistungen errechnet sich aus Ihrem am
                 (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis       Zuzah­lungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter, der
                 zum Fälligkeitstag (vgl. Absatz 2) alles getan haben, damit der   Restlaufzeit sowie den ursprünglich vereinbarten Annahme-
                 Beitrag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags         bedingungen. Hierbei werden grundsätzlich die Rechnungs-
                 von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgen-     grundlagen angewendet, wie wir sie bei Abschluss des Ver-
                 dem Fall als rechtzeitig:                                         trages verwendet haben. Gelten zum Zeitpunkt einer
                                                                                   Zuzahlung andere Rechnungsgrundlagen für neu abzuschlie-
                 ●   Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden        ßende vergleichbare Verträge, so können wir auch diese
                     und                                                           Rechnungsgrundlagen zugrunde legen. Wir werden Sie infor-
                 ●   Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wider-          mieren, wenn wir andere als die bei Vertragsabschluss
                     sprochen.                                                     zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen anwenden.

                 Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht       (9) Bei Fondsgebundenen Rentenversicherungen mit laufen-
                 einzie­hen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn      der Beitragszahlung können Sie auch eine Erhöhung der zu
                 sie unverzüg­lich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt.      zahlenden Beiträge beantragen. Diese Erhöhung innerhalb
                 Haben Sie zu ver­treten, dass der Beitrag wiederholt nicht ein-   des bestehenden Vertrages kann jedoch abgelehnt werden,
                 gezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung     wenn sie mit der Um­stellung auf neue Rechnungsgrundlagen
                 außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen.            verbunden wäre oder gesetzlichen Rahmenbedingungen ent-
                                                                                   gegenstehen würden. Ist ein Mindesthinterbliebenengutha-
                 (4) Die laufenden Beiträge und Zuzahlungen können nur im          ben vereinbart, behalten wir uns das Recht einer erneuten
                 SEPA-Lastschriftverfahren gezahlt werden. Wir buchen sie          Gesundheitsprüfung und der Berücksichtigung des aktuellen
                 jeweils bei Fälligkeit von dem uns angegebenen Konto ab.          Risikos in den künftigen Risikobeiträgen vor.
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                 (5) Bei Fälligkeit der Leistung werden wir etwaige
                 Beitragsrück­stände verrechnen.


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                 § 11 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht                    § 12 Wann können Sie die Versicherung beitragsfrei
                 recht­zeitig zahlen?                                                stel­len?

                 Einlösungsbeitrag                                                   Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung

                 (1) Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag (Ein­        (1) Sie können bei laufender Beitragszahlung jederzeit zum
                 lösungsbeitrag) nicht rechtzeitig zahlen, können wir – solange      Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Textform ver-
                 die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten. Wir       langen, ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht
                 sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen          befreit zu werden (Beitragsfreistellung). Bei der Beitragsfrei-
                 wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten    stellung wird kein Abzug erhoben.
                 haben.
                                                                                     Eine Kündigung mit der Folge, dass ein Rückkaufswert ausge-
                 (2) Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des   zahlt wird, ist ausgeschlossen. Erklären Sie die Kündigung,
                 Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leis-    behandeln wir diese als Beitragsfreistellung.
                 tung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte
                 Mittei­lung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im     (2) Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Beitragsfrei-
                 Versiche­rungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam               stellung wird nach den anerkannten Regeln der Versiche-
                 gemacht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch beste-         rungsmathematik das Mindest­hinterbliebenenguthaben und
                 hen, wenn Sie uns nach­weisen, dass Sie das Ausbleiben der          – falls eine für die Verrentung zur Verfügung stehende garan-
                 Zahlung nicht zu vertreten haben.                                   tierte Erlebensfallsumme vereinbart wurde – die für die Ver-
                                                                                     rentung vorgesehene garantierte Er­lebensfallsumme nach
                 Folgebeitrag                                                        den anerkannten Regeln der Versicherungs­mathematik her-
                                                                                     abgesetzt. Mindestens steht für die Bildung der beitragsfrei-
                 (3) Wenn Sie einen Folgebeitrag oder einen sonstigen Betrag,        en Leistungen jedoch der Zeitwert bzw. der Betrag des
                 den Sie aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht             Deckungskapitals zur Verfügung, der sich bei gleichmäßiger
                 rechtzeitig zahlen, so erhalten Sie von uns eine Mahnung in         Vertei­lung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen
                 Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von min-        Höchstzillmersät­ze angesetzten Abschluss- und Vertriebs-
                 destens zwei Wochen. Sind Sie nach Ablauf dieser Frist mit          kosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Rückständige
                 der Zahlung in Verzug, so haben Sie für Versicherungsfälle,         Beiträge werden verrechnet.
                 die nach Ablauf dieser Frist ein­treten, keinen Versicherungs-
                 schutz, wenn wir Sie in der Mahnung auf diese Rechtsfolgen          Unter den gleichen Voraussetzungen können Sie auch eine
                 hingewiesen haben.                                                  befriste­te Beitragsfreistellung für eine Dauer von maximal 36
                                                                                     Monaten verlangen. Zum Ende dieser mit uns vereinbarten
                 Wenn Sie mit einem Folgebeitrag nach Ablauf der Ihnen               Dauer wird der Vertrag dann automatisch mit den bisherigen
                 gesetzten Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen im Ver-          Beiträgen wieder in Kraft gesetzt. Das Mindesthinterbliebe-
                 zug sind, können wir den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündi-      nenguthaben und – falls eine für die Verrentung zur Verfü-
                 gung können wir bereits bei Bestimmung der Zahlungsfrist            gung stehende garantierte Erlebens­fallsumme vereinbart
                 aussprechen. In diesem Fall wird die Kündigung zum Fristab-         wurde – die für die Verrentung vorgesehene garantierte Erle-
                 lauf wirksam, wenn                                                  bensfallsumme werden für den Zeitpunkt des Beginns der
                                                                                     befristeten Beitragsfreistellung sowie der Wiederauf­nahme
                 ●    wir Sie in dem Kündigungsschreiben darauf hingewiesen          der Beitragszahlung nach den anerkannten Regeln der Versi-
                      haben                                                          cherungsmathematik errechnet. Die Leistungen werden auf
                      und                                                            Basis der Veränderung der Beitragszahlung angepasst.
                 ●    Sie bei Fristablauf mit der Zahlung noch in Verzug sind.       Rückständi­ge Beiträge werden verrechnet.

                 Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der Kün-        (3) Der aus Ihrem Vertrag für die Bildung der beitragsfreien
                 digung in eine beitragsfreie Versicherung um (vgl. § 12).           Rente zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um rück-
                                                                                     ständige Beiträge.
                 Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn Sie
                                                                                     (4) In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der
                 ●    die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung          Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. § 17
                      oder,                                                          Absatz 2) nur geringe Beträge zur Bildung einer beitrags-
                 ●    falls die Kündigung mit der Bestimmung der Zahlungs-           freien Rente vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen
                      frist verbunden war, innerhalb eines Monats nach Ablauf        nicht unbedingt Mittel in Höhe der gezahlten Beiträge für
                      der Zah­lungsfrist nachholen.                                  die Bildung einer bei­tragsfreien Rente zur Verfügung. Nähe-
                                                                                     re Informationen zur bei­tragsfreien Rente und ihrer Höhe
                 Jedoch besteht kein Versicherungsschutz für einen zwi-              können Sie Ihrem Persönlichen Vorschlag entnehmen.
                 schenzeitlich eingetretenen Versicherungsfall.
                                                                                     (5) Haben Sie eine teilweise Befreiung von der Beitragszah-
                 Falls Sie einen Folgebeitrag nicht zahlen können, bieten wir        lungspflicht beantragt (Beitragsreduzierung), so ist der Antrag
                 Ihnen umfangreiche Möglichkeiten zur Anpassung. Sie kön-            nur wirksam, wenn der verbleibende Beitrag mindestens
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                 nen sich jederzeit an uns oder Ihre Beraterin oder Ihren Bera-      120 EUR jährlich beträgt. Ist dies nicht der Fall, so stellen wir
                 ter wenden, um die verschiedenen Möglichkeiten zu bespre-           den Vertrag vollständig beitragsfrei.
                 chen.


                                                                                                                                        Seite 16 von 56

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                 (6) Die zur Deckung des Todesfallrisikos und der Verwaltungs-      Leistungen nach den aner­kannten Regeln der Versicherungs-
                 kosten (vgl. § 17) bestimmten Beiträge entnehmen wir dem           mathematik herabsetzen, wenn Sie nicht innerhalb eines
                 Fonds-Deckungskapital. Dies kann – bei ungünstiger Ent-            Monats nach Erhalt unserer Mitteilung die ausstehenden Bei-
                 wicklung der Werte der Fondsanteile – dazu führen, dass das        träge nachzahlen.
                 Fonds-Deckungskapital vor Ablauf der vereinbarten Versiche-
                 rungsdauer aufgebraucht ist. In diesem Fall werden die Ver-        Die Modalitäten ergeben sich im Einzelnen aus einem
                 waltungskosten und die zur Deckung des Todesfallrisikos            Stundungs­angebot, das wir Ihnen unterbreiten. Der Anspruch
                 bestimmten Risikobeiträge dem Garantie-Deckungskapital             besteht einmal, je überschrittener zehn Jahre Beitragszah-
                 entnommen. Wir werden Sie jedoch rechtzeitig darauf hinwei-        lungsdauer ein weiteres Mal.
                 sen.

                 Beitragsrückzahlung                                                § 13 Wann können Sie die Versicherung kündigen und
                 (7) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.       welche Leistungen erbringen wir?

                 Wiederinkraftsetzung                                               Kündigung

                 (8) Ist der Vertrag unbefristet beitragsfrei gestellt, haben Sie   (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der
                 unter folgenden Voraussetzungen ein Recht auf Wiederin-            Ver­sicherungsperiode in Textform kündigen. Nach dem Ren-
                 kraftsetzung des Vertrages unter Zugrundelegung der bishe-         tenbeginn können Sie nicht mehr kündigen.
                 rigen Rechnungsgrundlagen:
                                                                                    Keine Auszahlung eines Rückkaufswertes bei Kündigung
                 ●    Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind voll-
                      ständig gezahlt.                                              (2) Bei Kündigung wandelt sich der Vertrag in einen beitrags-
                 ●    Das Recht auf Wiederinkraftsetzung wird innerhalb von         freien Vertrag mit herabgesetzter Rente um. Für die Bemes-
                      36 Monaten nach Wirksamwerden der Beitragsfreistel-           sung der herabgesetzten beitragsfreien Rente gilt § 12. Eine
                      lung uns gegenüber geltend gemacht. Ist bei Ihrem Ver-        Versicherung gegen Einmalbeitrag wird unverändert fortge-
                      trag ein Premi­umschutz mit einem Faktor größer als 100       führt. Ein Anspruch auf die Auszahlung eines Rückkaufswerts
                      (vgl. § 2 Absatz 5) oder eine Berufs-/Erwerbsunfähig-         besteht nicht.
                      keits-Zusatzversicherung ein­geschlossen und wird das
                      Recht auf Wiederinkraftsetzung nach 12 Monaten uns            (3) In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der
                      gegenüber geltend gemacht, behalten wir uns das Recht         Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. § 17
                      einer erneuten Gesundheitsprüfung vor.                        Absatz 2) nur geringe Beträge zur Bildung einer beitrags-
                                                                                    freien Rente vorhanden. Auch in den Folgejahren erreichen
                 Gleiches gilt auch, wenn eine befristete Beitragsfreistellung      die Mittel für die Bildung einer beitragsfreien Rente nicht
                 gemäß Absatz 2 vor Erreichen der vereinbarten Dauer been-          unbedingt die Summe der gezahlten Beiträge. Nähere Infor-
                 det werden soll.                                                   mationen zur beitragsfreien Rente und ihrer Höhe können
                                                                                    Sie Ihrem Persönlichen Vorschlag entnehmen.
                 Auf Wunsch prüfen wir, ob die ausstehenden Beiträge aus
                 dem vorhandenen Deckungskapital entnommen werden kön-              Keine Beitragsrückzahlung
                 nen. Wir werden die Leistungen nach den anerkannten
                 Regeln der Ver­sicherungsmathematik nur dann herabsetzen,          (4) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
                 wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt unserer
                 Mitteilung die ausste­henden Beiträge nachzahlen.
                                                                                    § 14 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre
                 Das Recht auf Wiederinkraftsetzung besteht darüber hinaus          Fondsgebundene Rentenversicherung in eine
                 nur, sofern es die rechtlichen Bestimmungen der Basisversor-       konventio­nelle Rentenversicherung umwandeln?
                 gung zulas­sen.
                                                                                    (1) Sie können Ihre Fondsgebundene Rentenversicherung,
                 Beitragsstundung                                                   soweit gesetzlich zulässig, vor Rentenbeginn in eine konventi-
                                                                                    onelle Ren­tenversicherung – Basisversorgung umwandeln.
                 (9) Wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, haben        Dies müssen Sie mit einer Frist von einem Monat zum Schluss
                 Sie, sofern die rechtlichen Bestimmungen der Basisversorgung       einer jeden Versiche­rungsperiode in Textform bei uns bean-
                 es zulas­sen, unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf         tragen. Die Umwandlung ist frühestens zum Ende des ersten
                 eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten bei vollem Ver-       Versicherungsjahres möglich. Die Umwandlung ist nur mög-
                 sicherungsschutz:                                                  lich, sofern wir zum gewünschten Um­wandlungszeitpunkt
                                                                                    eine konventionelle Rentenversicherung im Neugeschäft
                 ●    Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind voll-       anbieten.
                      ständig gezahlt.
                 ●    Der Vertrag ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung des          (2) Wir behalten uns vor Durchführung der Umwandlung das
                      An­spruchs nicht gekündigt.                                   Recht einer erneuten Gesundheitsprüfung vor.

                                                                                    (3) Bei der Umwandlung bleiben Ihre Beitragszahlungsweise
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                 Die Nachzahlung der gestundeten Beiträge erfolgt unter
                 Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen in einem               und die Höhe Ihres Beitrags unverändert. Die Leistungen
                 Betrag am Ende des Stundungszeitraumes. Wir werden die             berechnen wir nach den anerkannten Regeln der Versiche-


                                                                                                                                     Seite 17 von 56

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                 rungsmathematik auf Basis des neuen Tarifs. Dabei legen wir      die Preisfest­setzung ist der auf den Antragseingang folgende
                 das Guthaben zum Umstel­lungstermin zugrunde.                    dritte Arbeitstag am Sitz der Zurich Deutscher Herold Lebens-
                                                                                  versicherung AG. Dies gilt sowohl für die Wertermittlung des
                                                                                  zu übertragenden als auch des zu erwerbenden Fonds. Fällt
                 § 15 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre               dieser Stichtag auf einen Tag, für den die Kapitalanlagegesell-
                 Fondsgebundene Rentenversicherung verlängern?                    schaft für einen der betroffenen Fonds keinen Preis veröffent-
                                                                                  licht, wird für diesen Fonds der Preis des vorhergehenden
                 (1) Bei Einschluss der Verfügungsphase haben Sie die Mög-        Handelstages verwendet. Dies gilt nicht, wenn ein Fondspreis
                 lichkeit, den tatsächlichen Rentenbeginn flexibel zu wählen.     aus einem der in § 6 Absatz 1 genannten Gründe nicht veröf-
                 So können Sie im Rahmen der flexiblen Verfügungsphase den        fentlicht wird. Insoweit werden wir den beantragten Fonds­
                 Rentenbeginn bis zum spätestmöglichen Rentenbeginn hin-          wechsel nicht durchführen und Sie darüber informieren.
                 ausschieben.                                                     Immobilien­fonds sind bis auf weiteres grundsätzlich vom
                                                                                  Fondswechsel ausge­schlossen.
                 (2) Zusätzlich können Sie bis einen Monat vor dem vereinbar-
                 ten (spätestmöglichen) Rentenbeginn in Textform verlangen,       Im Fall von Marktstörungen (z. B. außerordentliche Preisbewe-
                 dass die Versicherung einmalig für einen Zeitraum von höchs-     gung oder Ausfall von Referenzkursen) oder besonderen
                 tens 10 Jahren und bis zum maximalen Rentenbeginnalter,          Umständen im Bereich der Fondsgesellschaft oder bei uns (z.
                 welches wir im Neugeschäft jeweils anbieten, beitragsfrei ver-   B. Systemausfall, Telefonstörung) können wir die Ausführung
                 längert wird, sofern Sie den vereinbarten Rentenbeginn erle-     Ihres Auftrages auf den nächstmöglichen Bewertungsstich-
                 ben. Bitte berücksichtigen Sie dabei die in der Verbraucherin-   tag, zu dem ein geeigneter Preis ermittelt wird, verschieben.
                 formation enthaltenen Steuerhinweise.
                                                                                  (6) Bei Änderung der künftigen Beitragsanlage (in Fonds) blei-
                 Bei einer Verlängerung ändern sich die Leistungen. Sie wer-      ben die Höhe des Beitrags und die ursprünglich vereinbarte
                 den nach den Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Verlänge-        Versiche­rungs- und Beitragszahlungsdauer unverändert. Eine
                 rung im Neugeschäft gelten, neu ermittelt. Die geänderten        Änderung der künftigen Beitragsanlage (in Fonds) ist jeweils
                 Leistungen teilen wir Ihnen dann mit.                            zur Beitragsfälligkeit möglich und bezieht sich auf alle folgen-
                                                                                  den Beitragsfälligkeiten. Nach Änderung der Beitragsanlage
                 (3) Zusatzversicherungen sind von dieser Verlängerung aus­       in Fonds werden auch die erwirtschafteten Überschüsse nach
                 geschlossen. Sie enden zum ursprünglich vorgesehenen             dem von Ihnen gewählten neuen Aufteilungsverhältnis ange-
                 Ablaufter­min.                                                   legt. Bei beitragsfrei gestellten Verträgen bleibt das zuletzt für
                                                                                  die Beitragsanlage gewählte Aufteilungsverhältnis für die
                                                                                  Aufteilung der Überschüsse maßgeb­lich. Sie können jederzeit
                 § 16 Wann und wie kann sich Ihre Fondsanlage                     mit uns ein anderes Aufteilungsverhältnis vereinbaren.
                 ändern?
                                                                                  Ablaufmanagement bei individueller Fondsanlage
                 (1) Sie können zwischen „individueller Fondsanlage“ und
                 „gemanagter Fondsanlage“ wählen und Ihre Wahl im Ver-            (7) Im Rahmen der individuellen Fondsanlage können Sie zur
                 tragsverlauf ändern.                                             Redu­zierung von Kursrisiken innerhalb der letzten zehn Jahre
                                                                                  vor dem Rentenbeginn – bei Einschluss einer Verfügungs-
                 Individuelle Fondsanlage                                         phase vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn durch Erklä-
                                                                                  rung in Textform das Ablaufma­nagement aktivieren. Dieses
                 (2) Ist „individuelle Fondsanlage“ vereinbart, haben Sie bis     sieht eine Umschichtung des Fonds-Deckungskapitals in
                 zum Abruf der Leistung einen Anspruch auf Umschichtung           einen Rentenfonds, derzeit DWS ESG Zinseinkommen LD,
                 des Fonds-Deckungskapitals oder Änderung der künftigen           vor. Zur Erreichung eines gleichmäßigen, kontinuier­lichen
                 Beitragsanlage (in Fonds) für die Folgebeiträge.                 Übergangs wird monatlich ein der monatlichen Restlaufzeit
                                                                                  bis zum Rentenbeginn (bei Einschluss einer Verfügungsphase
                 (3) Ein Ausgabeaufschlag für die Änderung der Fondsanlage        vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn) entsprechender
                 wird nicht erhoben.                                              Bruchteil der jeweiligen Fondsanteile umgeschichtet. Ab
                                                                                  Beginn des Ablauf­managements fließen die weiteren Spar-
                 (4) Über die für eine Umschichtung des Fonds-Deckungska-         beiträge, die in fondsgebundener Form angelegt werden, aus-
                 pitals zur Verfügung stehenden Fonds informieren wir Sie in      schließlich einem Rentenfonds, derzeit DWS ESG Zinsein-
                 der „Information zur Wertentwicklung“. Insgesamt können Sie      kommen LD, zu.
                 gleichzeitig bis zu 10 Fonds in Ihrem Vertrag halten und
                 besparen, wobei es keinen Mindestbeitrag je Fonds gibt.          Wir werden Sie jährlich während der letzten zehn Jahre vor
                 Dabei können Sie aus einer breiten Fondspalette auswählen.       dem Rentenbeginn auf die Möglichkeit der Aktivierung des
                                                                                  Ablauf­managements in der „Information zur Wertentwicklung“
                 (5) Bei Umschichtung des Fonds-Deckungskapitals wird das         hinweisen.
                 vorhan­dene Fonds-Deckungskapital Ihrer Fondsgebundenen
                 Rentenversi­cherung ganz oder teilweise in einen oder mehre-     Für das Ablaufmanagement werden weder Gebühren noch
                 re andere von uns zu diesem Zeitpunkt angebotene Fonds           Ausga­beaufschläge erhoben. Es besteht für Sie jederzeit zum
                 übertragen.                                                      Monatsende die Möglichkeit, durch Erklärung in Textform das
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                                                                                  Ablaufmanage­ment zu deaktivieren bzw. wieder zu aktivieren.
                 Ihren Antrag auf Umschichtung von Fonds-Deckungskapital          Nach einer Deak­tivierung können Sie Ihre künftige Beitrags-
                 führen wir wie nachfolgend beschrieben durch: Stichtag für       anlage (in Fonds) neu bestimmen (vgl. Absatz 6).


                                                                                                                                      Seite 18 von 56

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                 Rebalancing                                                     Reduzierung von Kursrisiken innerhalb der letzten zehn Jahre
                                                                                 vor dem Rentenbeginn – bei Einschluss einer Verfügungs-
                 (8) Sie können eine automatische Umschichtung des Fonds-        phase vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn – durch
                 Deckungskapitals (Rebalancing) mit uns vereinbaren, sofern      Erklärung in Textform das Ablaufmanagement aktivieren.
                 Sie mehr als einen Fonds besparen.
                                                                                 Durch die Vereinbarung des „Ablaufmanagements bei
                 Durch die unterschiedliche Wertentwicklung der Fonds ver-       gemanagter Fondsanlage“ in Ihrem Vertrag beauftragen Sie
                 ändert sich laufend die Gewichtung des Guthabens der            uns, für Sie die Umschichtung des Fonds-Deckungskapitals
                 Fonds zueinander. Mit dem Rebalancing wird das Fonds-           vorzunehmen. Wir schichten aus Depotgrundmodellen mit
                 Deckungskapital in dem Verhältnis neu aufgeteilt, das Sie für   höherer Aktienquote jeweils in ein Modell mit geringerer
                 die künftige Anlage der Beiträge und Überschüsse in Fonds       Aktienquote um. Wir legen in Abhängigkeit von der individuell
                 zuletzt mit uns vereinbart haben. Dies geschieht jeweils zum    verbleibenden Restlaufzeit Ihres Vertrages die Umschich-
                 Beginn eines Versicherungsjah­res. Bewertungsstichtag ist       tungstermine fest. Der Umschichtungsalgorithmus wird in
                 dabei der Börsentag, der dem Beginn des Versicherungsjah-       Abstimmung mit einem Anlagegremium nach eigenem Ermes-
                 res unmittelbar vorangeht. Im Fonds-Deckungskapital enthal-     sen bestimmt und kann ohne Ihre vorherige Zustimmung
                 tene Anteile solcher Fonds, die mit ihren Beiträgen vereinba-   angepasst werden. Ab Beginn des Ablaufmanagements flie-
                 rungsgemäß nicht mehr bespart werden, sind nach                 ßen weitere Sparbeiträge und/oder Zuzahlungen, die in fonds-
                 Durchführung des Rebalancing im Fonds-Deckungskapital           gebundener Form angelegt werden, ausschließlich in das im
                 nicht mehr enthalten. Das Rebalancing wird auch bei bei-        Rahmen der Umschichtung dann gewählte Depotgrundmo-
                 tragsfreien Verträgen durchgeführt. Es wird dabei das vor der   dell mit niedrigerer Aktienquote.
                 Beitragsfreistel­lung für die Anlage der Beiträge und Über-
                 schüsse mit uns verein­barte Aufteilungsverhältnis zu Grunde    ­ er Prozess der Umschichtung erfolgt bei Vornahme von
                                                                                 D
                 gelegt. Sie können jederzeit mit uns ein anderes Aufteilungs-   mehreren Umschichtungen schrittweise und laufzeitkonform
                 verhältnis vereinbaren.                                         bis das Modell mit der geringsten Aktienquote erreicht wurde.
                                                                                 Wurde das Depotgrundmodell mit der geringsten Aktienquote
                 Sie können – auch bei beitragsfreien Verträgen – das Reba-      erreicht, ergibt sich durch das Ablaufmanagement keine Ver-
                 lancing jederzeit ein­schließen oder beenden. Dies geschieht    änderung mehr. Umschichtungen finden nur statt, wenn zum
                 durch einseitige Erklärung, die uns gegenüber abzugeben ist.    Umschichtungstermin der Wechsel in ein Depotgrundmodell
                 Es gelten dabei die in Absatz 11 genannten Fristen. Das         mit geringerer Aktienquote als das derzeit gewählte vorgese-
                 Rebalancing endet                                               hen ist. Wir werden Sie jährlich während der letzten zehn Jah-
                                                                                 re vor dem Rentenbeginn in der „Information zur Wertentwick-
                 ●   mit Beginn eines vereinbarten Ablaufmanagements,            lung“ auf die Möglichkeit der Aktivierung des­bei gemanagter
                 ●   mit Beginn der Rentenzahlung sowie                          Fondsanlage hinweisen.
                 ●   bei von Ihnen veranlasster Umschichtung des Fonds-
                     Deckungskapitals (vgl. Absatz 2).                           Für das Ablaufmanagement bei gemanagter Fondsanlage
                                                                                 werden weder Gebühren noch Ausgabeaufschläge erhoben.
                 Weder für das Rebalancing noch für dessen Ein- und Aus-         Es besteht für Sie jederzeit zum Monatsende die Möglichkeit,
                 schluss werden Gebühren erhoben.                                durch Erklärung in Textform, das Ablaufmanagement zu deak-
                                                                                 tivieren und in ein anderes Depotgrundmodell oder in die indi-
                 Gemanagte Fondsanlage                                           viduelle Fondsanlage zu wechseln. Alternativ können Sie das
                                                                                 Ablaufmanagement auch unterbrechen und später wieder
                 (9) Durch die Vereinbarung „gemanagte Fondsanlage“ in           reaktivieren.
                 Ihrem Vertrag beauftragen Sie uns, für Sie die Umschichtung
                 des Fonds-Deckungskapitals und die Änderung der künftigen       Fristen
                 Beitragsanlage (in Fonds) Ihrer Versicherung unter Einschal-    (11) Um eine fristgerechte Ausführung Ihres Auftrages gemäß
                 tung eines Anlagegre­miums vorzunehmen.                         der Absätze 6, 7, 8, 9 oder 10 sicherzustellen, muss Ihr Auf-
                                                                                 trag bei uns spätestens drei Tage vor dem letzten Arbeitstag
                 Das Anlagegremium ist beauftragt, nach eigenem Ermessen         des jeweiligen Monats eingehen. Bei späterem Auftragsein-
                 und ohne Ihre vorherige Zustimmung im Rahmen des von            gang können wir die Ausführung Ihres Auftrages um einen
                 Ihnen gewähl­ten Depotgrundmodells Empfehlungen zur             Monat verschieben.
                 Fondszusammensetzung und zur Beitragsaufteilung zu ertei-
                 len. Das vorhandene Fondsver­mögen wird dann von uns ent-
                 sprechend den Empfehlungen des Anlagegremiums umge-             § 17 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart?
                 schichtet.
                                                                                 (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich
                 Den Auftrag zur „gemanagten Fondsanlage können Sie –            um Abschluss- und Vertriebskosten (Absatz 2), Verwaltungs-
                 unter Angabe des bzw. der gewünschten Fonds – zum jeweili-      kosten (Absatz 3) und anlassbezogene Kosten (Absatz 5). Die
                 gen Mo­natsende durch Erklärung in Textform gegenüber der       Abschluss- und Vertriebskosten sowie die Verwaltungskosten
                 Zurich Deut­scher Herold Lebensversicherung AG kündigen.        haben wir in den Beitrag einkalkuliert und müssen von Ihnen
                 Sie wechseln dann in die individuelle Fondsanlage.              daher nicht gesondert gezahlt werden. Die anlassbezogenen
                                                                                 Kosten sind von Ihnen zusätz­lich zum Beitrag zu entrichten.
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                 Ablaufmanagement bei gemanagter Fondsanlage
                                                                                 Die Kosten für eine eingeschlossene Zusatzversicherung fin-
                 (10) Im Rahmen der gemanagten Fondsanlage können Sie zur        den Sie in den Besonderen Bedingungen für diese Zusatzver-


                                                                                                                                  Seite 19 von 56

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                 sicherung.                                                        ●   eines festen monatlichen Eurobetrages
                                                                                   ●   eines festen Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags für
                 Abschluss- und Vertriebskosten                                        die Fondsgebundene Rentenversicherung
                                                                                   ●   eines festen Prozentsatzes jeder Zuzahlung
                 (2) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe-          ●   eines festen jährlichen Prozentsatzes des gebildeten
                 sondere Abschlussprovisionen. Außerdem umfassen die                   Kapitals.
                 Abschluss- und Vertriebskosten z. B. die Kosten für Antrags-
                 prüfung und Ausferti­gung der Vertragsunterlagen, Sachauf-        b) Wir belasten Ihren Vertrag im beitragsfreien Zustand vor
                 wendungen, die im Zusam­menhang mit der Antragsbearbei-           Beginn der Rentenzahlung mit Verwaltungskosten in Form
                 tung stehen, sowie Werbeauf­wendungen.
                                                                                   ●   eines festen monatlichen Eurobetrages
                 Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskos-       ●   eines festen Prozentsatzes jeder Zuzahlung
                 ten in Form                                                       ●   eines festen jährlichen Prozentsatzes des gebildeten
                                                                                       Kapitals.
                 ●   eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitrags-
                     summe für die Fondsgebundene Rentenversicherung               c) Wir belasten Ihren Vertrag ab Beginn der Rentenzahlung
                     sowie jeder Zuzah­lung.                                       mit Verwaltungskosten in Form

                 Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren            ●   eines festen Prozentsatzes der gezahlten Leistung.
                 nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies
                 bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils    Höhe der Kosten
                 der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt
                 jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistun-   (4) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskos-
                 gen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs        ten sowie der Verwaltungskosten können Sie Ihrem
                 in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von           Produktinfor­mationsblatt entnehmen.
                 gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer De­ckungsrüc-
                 kstellung aufgrund von § 25 Absatz 2 RechVersV i. V. m.           Anlassbezogene Kosten
                 § 169 Absatz 3 VVG bestimmt ist. Der auf diese Weise zu til-
                 gende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung         (5) Zusätzlich sind von Ihnen bei folgenden Anlässen Kosten
                 auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages        zu entrichten:
                 zu zahlenden Beiträ­ge – bei Einmalbeitragsversicherungen
                 auf 2,5 % des von Ihnen bei Abschluss des Vertrags zu zah-        ●   vor Vollendung des 62. Lebensjahres 250 EUR bei Über-
                 lenden Beitrags – beschränkt.                                         tragung Ihres Guthabens auf einen anderen Vertrag
                                                                                   ●   bei Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen
                 Sofern Beiträge in der Verfügungsphase gezahlt werden, fal-           Lebens­partnerschaft im Zusammenhang mit dem Ver­
                 len darauf ebenfalls Abschluss- und Vertriebskosten an. Das           sorgungsausgleich die vom Gericht aufgrund der
                 Verhältnis zwischen einem Beitrag in der Verfügungsphase              Teilungsord­nung festgelegten Euro-Beträge.
                 und Abschluss- und Vertriebskosten für diesen entspricht
                 dabei dem Verhältnis zwi­schen Beitragssumme bis zum              Sonstige Kosten
                 Beginn der Verfügungsphase und Abschluss- und Vertriebs-
                 kosten, wie sie Ihnen vor Vertragsab­schluss mitgeteilt worden    (6) Von den Absätzen 1 bis 5 unberührt bleiben gesetzliche
                 sind. Sie werden mit dem jeweils einge­henden Beitrag ver-        Scha­denersatzansprüche.
                 rechnet.

                 Soweit auf Vorschriften in Verordnungen Bezug genommen            § 18 Was ist zu beachten, wenn eine
                 wird, erstrecken sich die Bezugnahmen auch auf die diese in       Versicherungsleis­tung verlangt wird?
                 der Zukunft ersetzenden Vorschriften.
                                                                                   (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können
                 Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in         wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein und ein
                 der Anfangszeit Ihres Vertrages nur geringe Beträge zur Bil-      Zeugnis über den Tag Ihrer Geburt vorgelegt werden.
                 dung der beitragsfreien Rente vorhanden sind (vgl. §§ 12 und
                 13). Nähere Informationen zu den beitragsfreien Rentenleis-       (2) Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten
                 tungen sowie ihren jeweiligen Höhen können Sie Ihrem Per-         eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass Sie
                 sönlichen Vorschlag ent­nehmen.                                   noch leben.

                 Verwaltungskosten                                                 (3) Ihr Tod muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Außer
                                                                                   den in Absatz 1 genannten Unterlagen sind uns einzureichen
                 (3) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende
                 Verwal­tung Ihres Vertrages.                                      ●   eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und
                                                                                       Ge­burtsort,
                 a) Wir belasten Ihren Vertrag im beitragspflichtigen Zustand      ●   ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über
                                                                                       die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der
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                 vor Beginn der Rentenzahlung mit Verwaltungskosten in
                 Form                                                                  Krankheit, die zum Tode geführt hat.


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                 (4) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendi-      Wertent­wicklung Ihres Vertrages. Dieser Information können
                 ge weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebun-          Sie den aktuellen Wert der jeweiligen Anteile der von Ihnen
                 gen selbst anstellen.                                              gewählten Fonds sowie die Anzahl der Anteileinheiten der
                                                                                    gewählten Fonds und der relevanten Devisenkurse entneh-
                 (5) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des         men.
                 Euro­päischen Wirtschaftsraumes tragen Sie die damit ver-
                 bundene Gefahr.                                                    (3) Auf Wunsch geben wir Ihnen den Wert Ihrer Fondsgebun-
                                                                                    denen Rentenversicherung jederzeit an.

                 § 19 Welche Bedeutung hat der Versicherungs-
                 schein?                                                            § 22 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das
                                                                                    Versiche­rungsverhältnis beziehen?
                 Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als
                 berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu ver-        (1) Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen,
                 fügen, insbeson­dere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir          müssen stets in Textform erfolgen. Für uns bestimmte Mittei-
                 können aber verlan­gen, dass uns der Inhaber des Versiche-         lungen wer­den wirksam, sobald sie uns zugegangen sind.
                 rungsscheins seine Berechti­gung nachweist.
                                                                                    (2) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unver-
                                                                                    züglich mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile ent-
                 § 20 Wer erhält die Versicherungsleistung?                         stehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit
                                                                                    eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte
                 (1) Die Leistung aus dem Vertrag erbringen wir grundsätzlich       Anschrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung
                 – mit Ausnahme der Hinterbliebenenleistung (vgl. § 2) – an         drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als
                 Sie als Versi­cherungsnehmer und versicherte Person. Die Ein-      zugegangen.
                 räumung eines widerruflichen bzw. unwiderruflichen Bezugs-
                 rechtes zugunsten eines Dritten ist nicht möglich.                 (3) Bei Änderung Ihres Namens gelten Absatz 1 und 2 ent-
                                                                                    sprechend.
                 (2) Die Ansprüche aus dieser Versicherung sind nicht vererb-
                 lich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und    (4) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepu-
                 nicht kapitalisierbar, und es besteht darüber hinaus kein          blik Deutschland aufhalten, sollten Sie uns auch in Ihrem Inte-
                 Anspruch auf Auszahlungen. Sie können sie daher nicht              resse eine im Inland ansässige Person benennen, die bevoll-
                 abtreten oder verpfän­den und – mit Ausnahme der Hinterblie-       mächtigt ist, unse­re Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen
                 benenleistung (vgl. § 2 Absatz 10) – auch keinen Bezugsbe-         (Zustellungsbevoll­mächtigter).
                 rechtigten benennen. Auch die Übertragung der Versiche-
                 rungsnehmereigenschaft ist ausgeschlos­sen. Eine                   (5) Sie sind verpflichtet, uns zu informieren, wenn Sie Ihren
                 nachträgliche Änderung dieser Ver­fügungsbeschränkungen            ständi­gen Wohnsitz ins Ausland verlegen und dort ein politi-
                 ist ebenfalls ausgeschlossen.                                      sches Amt übernehmen sollten. Dieselbe Verpflichtung
                                                                                    besteht auch dann, wenn Sie ins Ausland umziehen und dem
                 (3) Sie können beantragen, dass wir das vorhandene Gutha-          Inhaber eines hohen politischen Amtes nahe stehen.
                 ben mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende oder
                 zum Renten­beginn auf einen anderen Basisrentenvertrag
                 übertragen. Stimmen wir dem zu, setzt die Übertragung auf          § 23 Welche Besonderheiten gelten bei einem Umzug
                 einen anderen Anbieter voraus, dass dieser uns gegenüber           in das Ausland?
                 bestätigt, dass der Vertrag die Voraussetzungen des § 10
                 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG erfüllt, sowie dass die            (1) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepu-
                 Widerrufsfrist für den anderen Basisrentenvertrag abgelaufen       blik Deutschland aufhalten, sollten Sie uns auch in Ihrem Inte-
                 ist. Mit vollständiger Übertragung des Guthabens durch uns         resse eine im Inland ansässige Person benennen, die bevoll-
                 endet der Vertrag.                                                 mächtigt ist, unse­re Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen
                                                                                    (Zustellungsbevoll­mächtigter).
                 Im Falle der Übertragung entstehen Ihnen Kosten in Höhe von
                 250 EUR, die vom Guthaben abgezogen werden. Sie entfal-            (2) Sie sind verpflichtet, uns zu informieren, wenn Sie Ihren
                 len, wenn Sie das 62. Lebensjahr vollendet haben.                  ständi­gen Wohnsitz ins Ausland verlegen und dort ein politi-
                                                                                    sches Amt übernehmen sollten. Dieselbe Verpflichtung
                 § 21 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung                    besteht auch dann, wenn Sie ins Ausland umziehen und dem
                 erfah­ren?                                                         Inhaber eines hohen politischen Amtes nahe stehen.

                 (1) Wir informieren Sie schriftlich über den Wert der jeweiligen   (3) Dieser Vertrag ist auf die gesetzlichen und steuerlichen
                 Anteile der von Ihnen gewählten Fonds sowie die relevanten         Anfor­derungen von Versicherungsnehmern mit Wohnsitz in
                 Devisenkurse, sofern nicht mindestens einmal im Vierteljahr        Deutschland zugeschnitten. Sollten Sie während der Ver-
                 der Wert der Fondsanteile und die für Ihre Versicherung gülti-     tragslaufzeit in ein anderes Land umziehen, könnte der Ver-
                 gen Devisenkurse in einer überregionalen Tageszeitung ver-         trag unter Umständen nicht mehr für Ihre persönlichen
                                                                                    Bedürfnisse und Verhältnisse geeignet sein. Aufgrund ver-
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                 öffentlicht werden sollten.
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                 (2) Sie erhalten von uns regelmäßige Informationen zur             Ihren Wohnsitz dann verlegen, ist es uns unter Umstän­den


                                                                                                                                      Seite 21 von 56

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                 nicht mehr möglich, Ihren Vertrag in vollem Umfang gemäß         keinen Versicherungsschutz beziehungsweise keine Zahlun-
                 den vereinbarten Bedingungen durchzuführen. Dies ist             gen, sonstige Leistungen oder sonstige Vorteile zu Gunsten
                 insbesonde­re dann der Fall, wenn wir mit der Durchführung       von Ihnen, der versicherten Person oder zu Gunsten eines
                 des Vertrages so wie vereinbart gegen Gesetze dieses Staa-       Dritten, soweit dadurch oder durch Handlungen der versi-
                 tes verstoßen würden, die auch für unsere Gesellschaft Gül-      cherten Person anwendbare Regelungen, Gesetze oder Wirt-
                 tigkeit haben. Es kann zweck­mäßig sein, dass Sie sich auch      schafts- oder Handelssanktionen verletzt werden.
                 über steuerliche Konsequenzen beraten lassen. Für steuerli-
                 che Nachteile, die sich durch einen Wohnsitzwechsel erge-
                 ben, haftet die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung       § 28 Wie können Sie sich beschweren?
                 Aktiengesellschaft (ZDHL) nicht. Sie sind daher verpflichtet,
                 uns vor einem Wechsel des Wohnsitzes in einen Ort außer-         (1) Bei Beanstandungen, die in Zusammenhang mit Ihrer Ver-
                 halb Deutschlands während der Vertragslaufzeit zu informie­      si-cherung stehen, können Sie sich direkt an uns wenden.
                 ren. Ihr Einverständnis vorausgesetzt werden wir in diesem
                 Fall Ihre Kontaktdaten an ein anderes Unternehmen der Grup-      (2) Darüber hinaus haben wir uns als Mitglied des Versiche-
                 pe Zurich Insurance Group weiterleiten, um zu prüfen, ob ein     rungsombudsmann e. V. dazu verpflichtet, an einem Verfahren
                 anderes Unter­nehmen der Gruppe Zurich Insurance Group           zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
                 einen Vertrag anbieten kann, der auf Ihre neue Situation und     teilzunehmen. Den Ombudsmann für Versicherungen errei-
                 Ihren neuen Wohnsitz zuge­schnitten ist.                         chen Sie derzeit wie folgt:

                                                                                  Versicherungsombudsmann e. V.
                 § 24 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen-               Postfach 080632
                 dung?                                                            10006 Berlin
                                                                                  E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet:
                 Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik            www.versicherungsombudsmann.de
                 Deutschland Anwendung.
                                                                                  Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige
                                                                                  und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
                 § 25 Wo ist der Gerichtsstand?
                                                                                  (3) Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
                 (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns bestimmt sich die       sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, an
                 ge­richtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder der für den   die Sie sich bei Beschwerden wenden können. Die derzeiti-
                 Vertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch    gen Kontaktdaten sind:
                 das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung
                 Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren         Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                 gewöhnlichen Aufenthalt haben.                                   Graurheindorfer Straße 108
                                                                                  53117 Bonn
                 (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen bei dem              E-Mail: poststelle@bafin.de
                 Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in
                 Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Auf-       (4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
                 enthalts zuständig ist.                                          beschreiten.

                 (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der
                 Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens und der
                 Schweiz, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir
                 unseren Sitz haben.


                 § 26 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche­
                 rung?

                 Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die
                 Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der
                 Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den
                 Anspruch begrün­denden Umständen und der Person des
                 Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
                 erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns
                 angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang
                 unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt.


                 § 27 Wie können sich internationale Sanktionen auf
                 Ihren Vertrag auswirken?
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                 Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrages
                 gewähren bzw. leisten wir aus diesem Versicherungsvertrag


                                                                                                                                    Seite 22 von 56

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                 Besondere Bedingungen für                                        wenn wir andere als die bei Vertragsabschluss zugrunde lie-
                 die Anpassungsversicherung                                       genden Rechnungsgrundlagen anwenden.

                                                                                  Jede Erhöhung bildet mit der zugrunde liegenden Versiche-
                 in der Fondsgebundenen Versicherung                              rung eine Einheit.
                 – Basisversorgung (Schicht 1)
                                                                                  (2) Die Erhöhungen stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: Mit
                 mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistun-               jeder Beitragssteigerung erhöht sich das Mindesthinterblie-
                 gen ohne erneute Gesundheitsprüfung                              benenguthaben um den Betrag, der sich aus der Multiplikati-
                                                                                  on aller bis zum Ablauf fälligen Mehrbeiträge für die Fondsge-
                                                                                  bundene Rentenversicherung mit dem vereinbarten Faktor
                 Inhaltsverzeichnis                                               des Mindesthinterbliebenenguthabens ergibt.

                 § 1     Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Er-          Ebenfalls wird – sofern vereinbart – die zur Verrentung zur
                         höhung der Beiträge?                                     Verfügung stehende garantierte Leistung im Erlebensfall
                 § 2     Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Ver-      angepasst. Hierbei wird, soweit nichts anderes vereinbart ist,
                         sicherungsleistungen?                                    die garantierte Leistung im Erlebensfall im Verhältnis von neu-
                 § 3     Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungs-        er zu alter Beitragssumme verändert, soweit hierdurch nicht
                         leistungen?                                              die größtmögliche Höhe für die garantierte Leistung im Erle-
                 § 4     Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Er-         bensfall überschritten wird. Gegebenenfalls ist zur Sicherstel-
                         höhung der Versicherungsleistungen?                      lung der Garantie eine Umschichtung von Fonds-Deckungs-
                 § 5     Wann werden die Erhöhungen ausgesetzt?                   kapital in Garantie-Deckungskapital erforderlich.

                                                                                  Ebenfalls erhöhen sich alle versicherten Leistungen aus ggf.
                 § 1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige                  eingeschlossenen Zusatzversicherungen.
                 Erhöhung der Beiträge?                                           Das Verhältnis der versicherten Leistungen aus den ggf. ein-
                                                                                  geschlossenen Zusatzversicherungen zur Beitragssumme
                 (1) Der Beitrag für diese Versicherung einschließlich etwaiger   wird durch dynamische Erhöhungen nicht verändert.
                 Zusatzversicherungen erhöht sich jeweils um den vereinbar-
                 ten Prozentsatz auf Grundlage des Vorjahresbeitrags.             Ist die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung
                                                                                  eingeschlossen, so erhöht sich die für den Fall der Berufs-
                 (2) Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Leistun-      bzw. Erwerbsunfähigkeit vereinbarte Leistung für die Bei-
                 gen im Todes- und Erlebensfall ohne erneute Gesundheits-         tragsbefreiung sowie die eventuell vereinbarte Berufs- bzw.
                 prüfung (vgl. Sie hierzu bitte § 3).                             Erwerbsunfähigkeitsrente.

                 (3) Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszah-
                 lungsdauer, jedoch nicht länger als bis Sie das rechnungsmä-     § 4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die
                 ßige Alter1) von 67 Jahren erreicht haben.                       Erhöhung der Versicherungsleistungen?

                                                                                  (1) Alle im Rahmen des Vertrages getroffenen Vereinbarun-
                 § 2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und               gen, insbesondere die Allgemeinen Versicherungsbedingun-
                 Versicherungsleistungen?                                         gen (AVB) der Hauptversicherung, die Besonderen Bedingun-
                                                                                  gen ggf. eingeschlossener Zusatzversicherungen sowie die
                 (1) Die Erhöhung des Beitrags erfolgt jeweils zu dem Jahres-     berechtigten Hinterbliebenen, erstrecken sich auch auf die
                 tag des Versicherungsbeginns.                                    Erhöhung der Leistungen.

                 (2) Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mit-   Die Regelungen der AVB zu den Abschlusskosten finden bei
                 teilung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der       der planmäßigen Anpassung entsprechende Anwendung.
                 jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.
                                                                                  (2) Die Erhöhung der Leistungen aus dem Vertrag setzt die
                                                                                  Fristen bei Verletzung der Anzeigepflicht (vgl. § 9 AVB) und
                 § 3 Wonach errechnen sich die erhöhten Versiche-                 Selbsttötung (vgl. § 8 AVB) nicht erneut in Lauf.
                 rungsleistungen?

                 (1) Die Erhöhung der Leistungen bestimmt sich unter Berück-      § 5 Wann werden Erhöhungen ausgesetzt?
                 sichtigung des am Erhöhungstermin erreichten rechnungs-
                 mäßigen Alters1), der restlichen Beitragszahlungsdauer und       (1) Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum
                 der Restlaufzeit sowie den ursprünglich vereinbarten Annah-      Ende des dritten Monats nach dem Erhöhungstermin wider-
                 mebedingungen. Hierbei werden grundsätzlich die Rech-            sprechen oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb
                 nungsgrundlagen angewendet, wie wir sie bei Abschluss des        von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlen.
                 Vertrages verwendet haben. Gelten zum Zeitpunkt einer Erhö-
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                 hung andere Rechnungsgrundlagen für neu abzuschließende          (2) Sie können die Erhöhung beliebig oft aussetzen. Unterblie-
                 vergleichbare Verträge, so können wir auch diese Rechnungs-      bene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustimmung nach-


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                 holen.

                 (3) Ist in Ihrer Versicherung eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähig-
                 keits-Zusatzversicherung (BUZ/EUZ) mit eingeschlossen,
                 erfolgen keine Erhöhungen, solange wegen Berufs- bzw.
                 Erwerbsunfähigkeit Leistungen aus der Berufs- bzw. Erwerbs-
                 unfähigkeits-Zusatzversicherung erbracht werden.

                 Haben Sie jedoch die Dynamik im Leistungsfall der Beitrags-
                 befreiung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit ausdrücklich
                 mit uns vereinbart, werden die Erhöhungen auch durchge-
                 führt, solange Anspruch auf Leistungen aus der Beitragsbe-
                 freiung besteht.
                 Einzelheiten sind in den Besonderen Bedingungen für die
                 BUZ bzw. EUZ geregelt.

                 (4) Widersprechen Sie einer planmäßigen Erhöhung, weil sie
                 ein Übersteigen Ihrer berücksichtigungsfähigen Höchstbeträ-
                 ge für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 EStG zur Fol-
                 ge hätte, haben Sie das Recht, ohne Gesundheitsprüfung
                 einen neuen nicht geförderten Rentenversicherungsvertrag
                 abzuschließen (Anschlussvertrag). Dabei muss der anfängli-
                 che Beitrag für den Anschlussvertrag dem Erhöhungsbetrag
                 entsprechen, dem Sie widersprochen haben; die Aufteilung
                 des Beitrags zwischen Haupt- und ggf. eingeschlossenen
                 Zusatzversicherungen muss der des bestehenden Vertrages
                 entsprechen; der tarifliche Mindestbeitrag muss sowohl für
                 neue Haupt- als auch für neue Zusatzversicherung(en) jeweils
                 erreicht werden. Für den bisherigen Vertrag vereinbarte Risi-
                 kozuschläge, Risikoausschlüsse und Klauseln gelten auch für
                 den Anschlussvertrag. Bisheriger Vertrag und Anschlussver-
                 trag bilden im Hinblick auf die Risikoprüfung eine Einheit;
                 Rücktritt, Kündigung und Anfechtung aufgrund einer vor
                 Abschluss des bisherigen Vertrages durchgeführten Risiko-
                 prüfung können wir daher auch auf den Anschlussvertrag
                 beziehen. Die Versicherungsleistungen aus dem Anschluss-
                 vertrag errechnen sich aus den bei Beginn des Anschlussver-
                 trages geltenden Rechnungsgrundlagen für das Neuge-
                 schäft.


                 1) Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem jeweiligen Kalen-
                    derjahr und dem Geburtsjahr.
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                                                                                                 Seite 24 von 56

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                 Allgemeine Steuerhinweise                                         liegen nach § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG der Einkommensbe-
                                                                                   steuerung.
                 für die Fondsgebundene Versicherung
                 – Basisversorgung (Schicht 1)                                     Fondsgebundene Versicherungen mit Dynamik
                                                                                   Für Fondsgebundene Versicherungen können beim Vertrags-
                 gültig für die Bundesrepublik Deutschland (Stand 01/2026).        abschluss dynamische Anpassungen vereinbart werden. In
                 Eventuelle Gesetzesänderungen sind in den nachfolgenden           diesen Fällen gelten steuerrechtlich die oben genannten Aus-
                 Ausführungen nicht berücksichtigt.                                führungen entsprechend.

                 Nachfolgende Verbraucherhinweise sind allgemeine Informa-         Rentenbezugsmitteilung
                 tionen auf Basis des angegebenen Stands des Steuerrechts.         Versicherungsunternehmen sind gemäß § 22a EStG ver-
                 Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung      pflichtet, der Zentralen Stelle nach § 81 EStG Rentenbezugs-
                 übernommen werden. Hilfeleistungen in Steuerangelegenhei-         mitteilungen zu übermitteln. Diese Meldung muss bis zum
                 ten können, außer vom zuständigen Finanzamt, nur von              letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres erfolgen.
                 Befugten zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen         Gemeldet werden die im Vorjahr zugeflossenen Leibrenten
                 (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geleistet werden (§ 3    und deren Empfänger.
                 StBerG).
                                                                                   B. Erbschaftsteuer
                 A. Einkommensteuer
                                                                                   Hinterbliebenenrenten unterliegen der Erbschaftsteuer, wenn
                 Fondsgebundene Versicherungen mit aufgeschobener Ren-             sie aufgrund des Todes des Versicherungsnehmers als
                 tenzahlung gegen laufende und einmalige Beitragszahlung           Erwerb von Todes wegen erworben werden.
                 Beiträge des Steuerpflichtigen zum Aufbau einer eigenen
                 kapitalgedeckten Altersversorgung sind als Sonderausgaben         Erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung,
                 abzugsfähig. Dies gilt im Rahmen der Höchstbeträge für Vor-       ist sie nicht erbschaftsteuerpflichtig.
                 sorgeaufwendungen. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 10
                 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 EStG.
                                                                                   C. Versicherungsteuer
                 Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug ist, dass die
                                                                                   Beiträge zu Fondsgebundenen Versicherungen sind von der
                 Ausgaben nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit steuer-
                                                                                   Versicherungsteuer befreit. Auch Beiträge zu den Zusatzversi-
                 freien Einnahmen stehen. Außerdem muss der Vertrag
                                                                                   cherungen zu dieser Versicherung sind von der Versicherung-
                 bestimmte Bedingungen erfüllen:
                                                                                   steuer befreit.
                 ●   Der Vertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen, auf
                     das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen, lebenslan-
                     gen Leibrente vorsehen.
                 ●   Die Auszahlung dieser Rente darf nicht vor Vollendung
                     des 62. Lebensjahres beginnen.
                 ●   Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag dürfen
                     nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht
                     veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.
                 ●   Darüber hinaus darf kein Anspruch auf Auszahlungen
                     bestehen.

                 Zusätzlich kann der Vertrag die ergänzende Absicherung des
                 Eintritts der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente), der
                 verminderten Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente)
                 oder von Hinterbliebenen (Hinterbliebenenrente) vorsehen.

                 Hinterbliebene in diesem Sinne sind der Ehegatte oder der
                 eingetragene Lebenspartner des Steuerpflichtigen. Auch Kin-
                 der, für die Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag
                 nach § 32 Abs. 6 EStG besteht, zählen dazu. Die Waisenrente
                 wird nur solange gezahlt, wie der Rentenberechtigte im Sinne
                 des § 32 EStG als Kind gilt. Sobald diese Voraussetzungen
                 nicht mehr erfüllt sind, endet auch der Anspruch auf Waisen-
                 rente.

                 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag dürfen nicht
                 vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußer-
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                 bar und nicht kapitalisierbar sein. Darüber hinaus darf kein
                 Anspruch auf Auszahlungen bestehen.


                                                                                                                                   Seite 25 von 56

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                 Besondere Bedingungen                                           Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir die Rente erst-
                                                                                 mals nach deren Ablauf. Die vertragliche Leistungsdauer
                 für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung                  endet nicht vor dem Wegfall der Versorgungsbedürftigkeit
                 (BUZ)                                                           und dem frühestmöglichen Rentenzahlungsbeginn aus der
                 – Basisversorgung (Schicht 1)                                   Hauptversicherung.

                                                                                 Bei einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit besteht kein
                 Inhaltsverzeichnis                                              Anspruch auf diese Leistungen.

                 § 1    Was ist versichert?                                      Liegen für denselben Zeitraum die Voraussetzungen für ver-
                 § 2    Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingun-      schiedene Leistungsauslöser aus diesem Vertrag vor, werden
                        gen?                                                     die Leistungen miteinander verrechnet. Die Leistungen wer-
                 § 3    In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz            den nur einmal erbracht. Dies gilt auch, wenn die Leistungs-
                        ausgeschlos­sen bzw. wann entfällt der Versiche-         auslöser auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sind.
                        rungsschutz?
                 § 4    Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn       Medizinische und berufliche Rehabilitations- und
                        Leistungen verlangt werden?                              Integrationsbera­tung
                 § 5    Wann geben wir eine Erklärung über unsere                (2) Wir bieten der versicherten Person bei Eintritt von Berufs­
                        Leistungs­pflicht ab?                                    unfähigkeit im Sinne des § 2 kostenlos eine Beratung über
                 § 6    Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit?      Mög­lichkeiten zur medizinischen Rehabilitation und berufli-
                 § 7    Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich-     chen Rein­tegration durch von uns beauftragte anerkannte
                        ten?                                                     Spezialisten an. Im Rahmen dieser Beratung als sinnvoll
                 § 8    Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeige­    bestätigte Maßnahmen werden von unseren Spezialisten ein-
                        pflicht?                                                 geleitet und be­gleitet. Maß­nahmen sind sinnvoll, wenn aus
                 § 9    Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?            medizinischer und arbeitsmarktbe­zogener Sicht die begrün-
                 § 10   Wann können Sie in eine selbständige                     dete Aussicht besteht, dass dadurch die Aufnahme einer
                        Berufsunfähigkeits­versicherung wechseln?                Berufstätigkeit erfolgen kann. Wir übernehmen während der
                 § 11   Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ver-           Versicherungsdauer die Kosten für eine vollständig durchge-
                        längern?                                                 führte Maßnahme. Die Kosten übernehmen wir jedoch maxi-
                 § 12   Was gilt bei einem Wechsel der beruflichen Tätigkeit     mal bis zum Sechsfachen der vereinbarten monatlichen
                        oder bei nachträglichem Einschluss einer Dienstun-       Berufs­unfähigkeitsrente. Die versicherte Person ist nicht ver-
                        fähigkeits-Absicherung?                                  pflichtet diese Hilfe anzunehmen.
                 § 13   Wie sind Sie als Versicherungsnehmer an unseren
                        Über­schüssen beteiligt?                                 Entstehen des Anspruchs auf Leistungen bei Berufsunfä-
                 § 14   Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart?          higkeit
                 § 15   Können die Beiträge angepasst werden?                    (3) Der Anspruch auf Leistung entsteht mit Ablauf des
                 § 16   Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung?       Monats, in dem die Berufsunfähigkeit gemäß § 2 dieser
                                                                                 Bedingungen eingetreten ist.

                 § 1 Was ist versichert?                                         Bei einer vereinbarten Karenzzeit entsteht der Anspruch auf
                                                                                 die Leistungen frühestens nach Ablauf der Karenzzeit. Diese
                 Leistung infolge Berufsunfähigkeit                              beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit
                 (1) Wird die versicherte Person während der Versicherungs­      einge­treten ist. Endet die Berufsunfähigkeit und tritt innerhalb
                 dauer1) zu mindestens 50 % berufsunfähig, so erbringen wir –    von 24 Monaten danach erneut Berufsunfähigkeit aufgrund
                 je nach vertraglicher Vereinbarung – folgende Leistungen:       derselben Ursache ein, so werden bereits zurück­gelegte
                                                                                 Karenzzeiten berück­sichtigt.
                 Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUZ-B)
                 Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die         Ist eine Wartezeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf die
                 Hauptversi­cherung und die eingeschlossenen Zusatzversi-        Leis­tungen während der Wartezeit nur, wenn der Eintritt der
                 cherungen.                                                      Berufsun­fähigkeit allein auf ein nach Beginn der Versicherung
                                                                                 eingetretenes Unfallereignis zurückzuführen ist (vgl. § 1
                 Werden nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit Leistungen         Absatz 9). Tritt Berufsun­fähigkeit aus einem anderen Grund
                 erbracht, so muss nach Ablauf der für die Beitragsbefreiung     vor Ablauf der Wartezeit ein, erlischt die BUZ zu diesem Zeit-
                 vereinbarten Leistungsdauer2) trotz einer gegebenenfalls wei-   punkt. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlten Beiträge
                 ter bestehenden Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung für       werden nicht zurückerstattet. Für eine nach Ablauf der Warte-
                 die Hauptversicherung und die gegebenenfalls eingeschlos-       zeit eintretende Berufsunfähigkeit leisten wir unabhängig von
                 senen Zusatzversicherungen wieder aufgenommen werden,           deren Ursache, soweit in § 3 Absatz 2 nichts anderes
                 sofern die Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung zu       bestimmt ist.
                 diesem Zeitpunkt noch nicht beendet ist.
                                                                                 Erlöschen des Anspruchs auf Leistungen bei Berufsunfä-
                 Berufsunfähigkeits-Rente (BUZ-R)
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                                                                                 higkeit
                 Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Die Rente zahlen wir     (4) Der Anspruch auf Leistung erlischt mit Ablauf des Monats,
                 mo­natlich im Voraus erstmals zu Beginn des Monats, der auf


                                                                                                                                    Seite 26 von 56

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                 ●    in welchem der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 %               schen Anpassung im Falle der Berufsunfähigkeit.
                      sinkt,                                                        d)   Erlischt das Recht auf dynamische Anpassung der
                 ●    bei Berufsunfähigkeit infolge Dienstunfähigkeit auch,              Hauptversi­cherung, so wird das Recht auf die Dynamik
                      sofern eine erneute Berufung in das Dienstverhältnis               im Leistungsfall von BUZ-B ausgeschlossen. Der Beitrag
                      erfolgt,                                                           für die BUZ wird dann neu berechnet.
                 ●    in welchem die versicherte Person stirbt,
                 ●    oder in welchem die Leistungsdauer der BUZ endet.             Rentendynamik der BUZ-R im Rentenbezug
                                                                                    (8) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung der Renten
                 Die vertragliche Leistungsdauer endet jedoch nicht vor dem         bei Berufsunfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes:
                 Wegfall der Versorgungsbedürftigkeit und dem frühestmögli-
                 chen Rentenbeginn aus der Hauptversicherung.                       a)   Die Erhöhungen erfolgen, solange Leistungen aus der
                                                                                         Versi­cherung erbracht werden. Gleiches gilt auch wäh-
                 Verspätete Anzeige                                                      rend der Dauer einer eingeschlossenen Karenzzeit.
                 (5) Wird nach Ablauf der Versicherungsdauer der Anspruch auf       b)   Die garantierten Renten im Rentenbezug steigen um
                 Berufsunfähigkeit ange­meldet, die bereits vor Ablauf der Versi-        den vereinbarten Prozentsatz jeweils jährlich zur Haupt-
                 cherungsdauer eingetreten ist, so erbringen wir die Leistung,           fälligkeit, die auf den Monat folgt, in dem der Leistungs-
                 längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.               fall eingetreten ist. Bezugsgröße sind die jeweiligen Vor-
                                                                                         jahresrenten.
                 Beitragszahlung während Anspruchsprüfung
                                                                                    Unfall bei vereinbarter Wartezeit
                 (6) Während der Dauer der Anspruchsprüfung stunden wir –           (9) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
                 auf Ihren Antrag in Textform hin – die fälligen Beiträge zinslos   plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis
                 bis zu unserer endgültigen Entscheidung über die Leistungs-        (Unfaller­eignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei-
                 pflicht gemäß § 5. Im Fall einer gerichtlichen Auseinanderset-     det.
                 zung stunden wir die Beiträge darüber hinaus bis zum rechts-
                 verbindlichen Abschluss des Verfahrens, höchstens jedoch           Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstren-
                 für eine Dauer von insgesamt fünf Jahren. Die Nachzahlung          gung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
                 der gestundeten Beiträge erfolgt in einem Betrag spätestens
                 am Ende des Stundungszeitraumes oder in maximal 24                 ●    ein Gelenk verrenkt wird oder
                 Monats­raten (Einzelrate mind. 25 EUR). Sofern die Vorausset-      ●    Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zer-
                 zungen vorliegen, kann der Ausgleich auf Wunsch durch eine              rissen werden.
                 Herab­setzung der Leistungen nach den anerkannten Regeln
                 der Versicherungsmathematik erfolgen. Zahlen Sie die Beiträ-       Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
                 ge während der Anspruchsprüfung weiter, so werden wir die-
                 se bei Feststellung oder Anerkennung der Leistungspflicht          a)   Unfälle, die auf Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
                 verzinst zu­rückzahlen. Der Zinssatz entspricht der zum Zeit-           zurückzu­führen sind, auch soweit diese auf Trunkenheit
                 punkt der Rückzah­lung geltenden Überschuss­deklaration.                oder Drogen­konsum beruhen, sowie durch Schlaganfäl-
                                                                                         le, epileptische Anfäl­le oder andere Krampfanfälle, die
                 Dynamik im Leistungsfall von BUZ-B                                      den ganzen Körper der versi­cherten Person ergreifen.
                 (7) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung bei                 b)   Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren
                 Berufsunfähig­keit vereinbart, so gilt Folgendes:                       Orga­nen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz
                                                                                         besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes
                 a)   Voraussetzung für die Dynamik im BUZ-B-Leistungsfall               Unfallereignis nach Absatz 9 Satz 1 die überwiegende
                      ist, dass zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähig-           Ursache ist.
                      keit die planmäßige Erhöhung in die Hauptversicherung         c)   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie
                      eingeschlos­sen ist.                                               verursacht sind.
                 b)   Die Leistung aus der BUZ-B steigt jährlich um den hier-       d)   Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Ein-
                      für vereinbarten Prozentsatz – erstmalig zum Jahrestag,            griffe am Körper der versicherten Person. Versicherungs-
                      der auf den Monat des Eintritts der Berufsunfähigkeit              schutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen oder
                      folgt. Der Mehrbeitrag wird zur Erhöhung der Versiche-             Eingriffe, auch strah­lendiagnostische und -therapeuti-
                      rungssumme der Hauptversicherung verwendet.                        sche, durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall
                      Die Leistungen der Hauptversicherungen werden somit                veranlasst waren.
                      auch im Falle einer Berufsunfähigkeit weiter erhöht –         e)   Infektionen:
                      Einzelheiten zur Berechnung der Erhöhung sind in den               Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie verur-
                      Besonderen Bedin­gungen für die Anpassungsversiche-                sacht wur­den durch
                      rung (vgl. § 3) festgelegt. Die Erhöhungen erfolgen,               – Insektenstiche oder -bisse oder
                      solange Anspruch auf Beitragsbe­freiung aus BUZ-B                  – sonstige Haut- oder Schleimhautverletzungen, die als
                      besteht.                                                           solche geringfügig sind, und durch welche Krankheitser­
                 c)   Wenn unsere Leistungspflicht aus der Beitragsbefreiung             reger sofort oder später in den Körper gelangt sind. Für
                      endet, lebt Ihre Pflicht zur Zahlung der Beiträge für die          Toll­wut und Wundstarrkrampf entfällt diese Einschrän-
                      Hauptversicherung und alle Zusatzversicherungen wie-               kung; eben­so entfällt diese Einschränkung, wenn die
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                      der auf. Die Höhe des Beitrages bemisst sich an den zu             Krankheits­erreger durch ein unter Absatz 9 Satz 1 fallen-
                      diesem Zeitpunkt geltenden versicherten Leistungen,                des Unfall­ereignis in den Körper gelangt sind.
                      einschließlich etwaiger Erhöhungen aus der dynami-            f)   Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger


                                                                                                                                      Seite 27 von 56

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                      Stoffe durch den Schlund.                                     Für Studierende wird zur Beurteilung der Lebensstellung die-
                 g)   Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen,          jenige Vergütung und soziale Wertschätzung herangezogen,
                      auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.         die Studie­rende normalerweise unmittelbar nach erfolgrei-
                 h)   Bauch- oder Unterleibsbrüche.                                 chem Abschluss des Studiums mit Eintritt in einen Beruf errei-
                      Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch            chen, zu dem dieses Studi­um befähigt, und der mit dem
                      eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von             belegten Studiengang angestrebt wird, wenn folgende Vor-
                      außen kommende Einwirkung entstanden sind.                    aussetzungen erfüllt sind:

                                                                                    ●   die versicherte Person ist bei Eintritt der Berufsunfähig-
                 § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser                          keit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten
                 Bedingun­gen?                                                          Hochschule (Uni­versität), Fachhochschule (FH) oder
                                                                                        Dualen Hochschule (DH) immatrikuliert;
                 (1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versi-      ●   die versicherte Person befindet sich bei Eintritt der
                 cherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr            Berufsunfä­higkeit in der zweiten Hälfte der von der jewei-
                 als alters­entsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzu-         ligen Prüfungs- und Studienordnung vorgesehenen Stu-
                 weisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate unun-             dienzeit.
                 terbrochen außer­stande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf –
                 so wie er ohne gesund­heitliche Beeinträchtigung ausgestaltet      Berufsunfähigkeit Selbständiger
                 war – auszuüben. Als Berufe zählen auch die Tätigkeiten von
                 Auszubildenden und Studie­renden. Auch bei diesen Berufen          Für Selbständige gilt: Für die Feststellung, ob die versicherte
                 kommt es darauf an, wie sie unmittelbar vor Beginn der             Person berufsunfähig ist, kommt es neben der konkreten
                 gesundheitlichen Beeinträchtigung konkret ausgestaltet             Ausge­staltung der Tätigkeit auch auf die Direktions- und
                 waren. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.               Organisations­hoheit an. Wenn der Arbeitsplatz oder der Tätig-
                                                                                    keitsbereich in zumutbarer Weise umorganisiert werden kön-
                 Konkrete Verweisung                                                nen oder umorgani­siert sind, so dass der versicherten Peron
                                                                                    ein ausreichender Tätig­keitsbereich verbleibt, der der Lebens-
                 Übt die versicherte Person eine andere ihrer Ausbildung,           stellung entspricht, liegt ebenso keine Berufsunfähigkeit im
                 Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende              zuletzt ausgeübten Beruf vor. Ist eine Umorganisation tat-
                 berufliche Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit    sächlich erfolgt, die der versicherten Person einen ausrei-
                 vor.                                                               chenden Tätigkeitsbereich lässt, der der bishe­rigen Lebens-
                                                                                    stellung entspricht, liegt auch keine Berufsunfähigkeit vor.
                 Für Auszubildende gilt darüber hinaus: Absolviert die versi-
                 cherte Person eine andere berufliche oder schulische Ausbil-       Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie wirtschaftlich
                 dung, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt kei-   zweck­mäßig ist, vom Ver­sicherungsnehmer oder der versi-
                 ne Berufsunfähigkeit vor.                                          cherten Person aufgrund ihres maßgeblichen Einflusses auf
                                                                                    das Unternehmen realisiert werden kann und keinen erhebli-
                 Für Studierende gilt darüber hinaus: Betreibt die versicherte      chen Kapitalaufwand erfordert. Inwieweit der erforderliche
                 Person ein anderes Studium, das ihrer bisherigen Lebensstel-       oder eingesetzte Kapital­aufwand erheblich ist, beurteilt sich
                 lung entspricht oder übt sie eine andere, ihrer Ausbildung,        an den Umständen des Einzel­falles.
                 Erfahrung und bisherigen Lebens­stellung entsprechende
                 berufliche Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit    Als eine der bisherigen Lebensstellung in wirtschaftlicher und
                 vor.                                                               sozialer Hinsicht entsprechende Tätigkeit wird nur eine solche
                                                                                    Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse
                 Als eine der Ausbildung und der Erfahrung sowie der bisheri-       und Fähigkeiten erfordert und auch hinsichtlich Vergütung
                 gen Lebensstellung in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht       und Wert­schätzung nicht deutlich unter dem Niveau des bis-
                 entspre­chende Tätigkeit wird im Regelfall eine solche Tätig-      lang ausgeübten Berufs liegt. Bei der Entscheidung über die
                 keit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und       Vergleichbarkeit be­rücksichtigen wir die Umstände des Ein-
                 Fähigkeiten erfordert und auch hinsichtlich Vergütung und          zelfalls in Anlehnung an die von der Rechtsprechung ent­
                 Wertschätzung nicht deutlich unter dem Niveau des bislang          wickelten Grundsätze. Die zumutbare Einkommensminderung
                 ausgeübten Berufs liegt. Bei der Entscheidung über die Ver-        beträgt maximal 20 %.
                 gleichbarkeit berücksichtigen wir die Umstände des Einzel-
                 falls in Anlehnung an die von der Rechtspre­chung entwickel-       Wir verzichten auf die Prüfung einer möglichen Umorganisati-
                 ten Grundsätze. Die zumutbare Einkommensminde­rung                 on, wenn der Selbständige in den letzten drei Jahren vor
                 beträgt maximal 20 %.                                              Beginn der zur Berufsunfähigkeit führenden Erkrankung
                                                                                    ununterbrochen min­destens zehn Vollzeitmitarbeitende
                 Für Auszubildende, die sich bei Eintritt der Berufsunfähigkeit     beschäftigt hat.
                 in der zweiten Hälfte der jeweiligen Ausbildungszeit eines in
                 Deutschland staatlich anerkannten Ausbildungsberufes               Auf die eine Prüfung einer möglichen Umorganisation verzich-
                 befinden, gilt: Zur Beur­teilung der Lebensstellung wird dieje-    ten wir – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter – eben-
                 nige Vergütung und soziale Wertschätzung herangezogen,             falls bei
                 die Auszubildende normalerweise unmittelbar nach erfolgrei-
                 chem Abschluss der Ausbildung mit Eintritt in den Beruf errei-
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                                                                                    ●   Rechts- und Patentanwälten,
                 chen, zu dem diese Ausbildung befähigt.                            ●   Notaren,
                                                                                    ●   Wirtschaftsprüfern,


                                                                                                                                      Seite 28 von 56

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                 ●    vereidigten Buchprüfern,                                           versicherte Person die vereinbarten Leistungen aus diesem
                 ●    Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten.                         Vertrag.

                 Wir verzichten ferner auf die Prüfung einer möglichen                   Stellt sich heraus, dass die versicherte Person ihre berufliche
                 Umorganisa­tion, wenn der Selbständige eine akademische                 Tätigkeit in Teilzeit in ihrer konkreten Ausgestaltung noch zu
                 Ausbildung erfolg­reich abgeschlossen hat und in seiner tägli-          mehr als 50% ausüben kann, so wird zugunsten der versicher-
                 chen Arbeitszeit, – so wie sie ohne gesundheitliche Beein-              ten Person zusätzlich geprüft, ob sie diese Tätigkeit in Teilzeit
                 trächtigung ausgestaltet war – mindestens zu 90 % kaufmän-              noch mindestens 3 Stunden pro Arbeitstag ausüben könnte.
                 nische, planerische, leitende oder organisatorische                     Ist dies nicht der Fall, so erhält die versicherte Person ebenso
                 Tätigkeiten ausgeübt hat.                                               die vereinbarten Leistungen aus diesem Vertrag.

                 Ist eine Umorganisation tatsächlich erfolgt, die der versicher-         Berufsunfähigkeit nach Ausscheiden aus dem Berufsleben
                 ten Person einen ausreichenden Tätigkeitsbereich lässt, der
                 der bishe­rigen Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufs-          (5) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus
                 unfähigkeit vor.                                                        und werden wegen einer eingetretenen Berufsunfähigkeit
                                                                                         Leistungen beantragt, gilt für die Frage, ob Berufsunfähigkeit
                 Einmalige Hilfe nach Umorganisation                                     vorliegt, die Definition in Absatz 1 bis 3 entsprechend. Dabei
                 Wenn der Anspruch auf Leistung infolge Berufsunfähigkeit                werden der beim Ausscheiden aus dem Berufsleben ausge-
                 nur deshalb nicht gegeben ist, weil die versicherte Person              übte Beruf und die damit zu diesem Zeitpunkt erreichte
                 ihren Betrieb umorganisieren könnte oder umorganisiert hat,             Lebensstellung zu Grunde gelegt. Eine Unterbrechung der
                 zahlen wir eine einmalige Hilfe in Höhe von sechs Monatsren-            beruflichen Tätigkeit wegen Mutterschutz, Elternzeit, Wehr-
                 ten. Hierfür müssen Sie eine Rente mitversichert haben, und             oder Bundesfreiwilligendienst oder aus vergleich­barem
                 die Leistungsdauer muss noch mindestens zwölf Monate                    Anlass ist kein Ausscheiden aus dem Berufsleben im Sinne
                 betragen. Wird die versicherte Person innerhalb von sechs               von Satz 1.
                 Monaten nach Gewährung der einmali­gen Hilfe aus dem glei-
                 chen medizinischen Grund berufsunfähig, rechnen wir die ein-            Berufsunfähigkeit aufgrund Tätigkeitsverbots
                 malige Hilfe auf die Leistung infolge Berufsunfä­higkeit an.
                                                                                         (6) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn
                 (2) Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die in Absatz 1
                 genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad                  ●    eine behördliche Verfügung der versicherten Person
                 vo­raussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen                      gem. § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) verbie-
                 erfüllt sind.                                                                tet, ihre bisheri­ge berufliche Tätigkeit fortzuführen,
                                                                                         ●    sich dieses Verbot auf einen ununterbrochenen Zeitraum
                 (3) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate                       von mindestens sechs Monaten erstreckt, und
                 ununterbro­chen infolge Krankheit, Körperverletzung oder                ●    die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit aus-
                 mehr als altersent­sprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich                  übt, die ihrer bisherigen Lebensstellung (vgl. § 2 Abs. 1)
                 nachzuweisen sind, voll­ständig oder teilweise außerstande                   entspricht.
                 gewesen ihren zuletzt ausge­übten Beruf – so wie er ohne
                 gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszu-              Die Prüfung der Berufsunfähigkeit infolge eines Tätigkeitsver-
                 üben, so gilt dieser Zustand von Beginn an als vollständige             bots erfolgt auf Grundlage des lnfektionsschutzgesetzes
                 oder teilweise Berufsunfähigkeit, es sei denn, sie übt eine             (IfSG) in der Fassung vom 27.03.2020.
                 andere ihrer Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung ent-
                 sprechende Tätigkeit konkret aus.                                       Betrifft das Tätigkeitsverbot nur einen Teil der bisherigen
                                                                                         Berufstä­tigkeit, liegt auch nur teilweise Berufsunfähigkeit vor.
                 Berufsunfähigkeit bei Tätigkeit in Teilzeit
                                                                                         Leistung infolge voller Erwerbsminderung
                 (4) Übt die versicherte Person zum Zeitpunkt des Eintritts des
                 Leistungsfalls eine entgeltliche berufliche Tätigkeit zeitlich          (7) Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die
                 eingeschränkt aus (Tätigkeit in Teilzeit), erfolgt eine Günstiger-      versi­cherte Person ebenfalls als berufsunfähig:
                 prüfung. Übt die versicherte Person mehrere Teilzeit-Tätigkei-
                 ten aus, so legen wir die Arbeitszeit all dieser Tätigkeiten in         ●    Die versicherte Person erhält eine unbefristete Rente
                 Summe zugrunde.                                                              wegen voller Erwerbsminderung von der Deutschen
                                                                                              Rentenversiche­rung gemäß § 43 Abs. 2 Sozialgesetz-
                 Die Frage, was als Tätigkeit in Teilzeit gilt, orientiert sich an der        buch VI in der Fassung vom 22.03.2020. Danach liegt
                 tarifvertraglich oder vom jeweiligen Arbeitgeber festgelegten                eine volle Erwerbsminderung vor, wenn die versicherte
                 Vollzeitstelle. Im Zweifel sowie bei Selbständigen gilt eine                 Person wegen Krankheit oder Behin­derung auf nicht
                 Tätigkeit von unter 35 Stunden pro Woche als Tätigkeit in Teil-              absehbare Zeit außerstande ist, unter den üb­lichen
                 zeit.                                                                        Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindes-
                                                                                              tens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
                 Für die Günstigerprüfung bei Teilzeittätigkeit gilt:                    ●    Die versicherte Person ist bei Eintritt der vollen Erwerbs­
                 Es wird zunächst geprüft, ob die versicherte Person ihre                     min­derung mindestens 50 Jahre alt.
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                 zuletzt vor Eintritt des Leistungsfalls ausgeübte berufliche            ●    Dieser Vertrag besteht bei Eintritt der vollen Erwerbs­
                 Tätigkeit in Teilzeit in ihrer konkreten Ausgestaltung noch zu               minde­rung seit mindestens 10 Jahren und hat eine Rest-
                 mehr als 50% ausüben kann. Ist dies nicht der Fall, erhält die               laufzeit (Ver­sicherungsdauer) von höchstens 15 Jahren.


                                                                                                                                             Seite 29 von 56

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                 ●   Die versicherte Person muss uns auf Verlangen nachwei-     (2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verur-
                     sen, dass Grundlage der vollen Erwerbsminderung            sacht ist:
                     ausschließlich ein medizinischer Grund ist.
                                                                                a)   unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir
                 Die Rente wegen voller Erwerbsminderung zahlen wir monat-           leisten jedoch, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht
                 lich im Voraus, erstmals zu Beginn des Monats, zu dem die           wurde durch kriegerische Ereignisse, denen die versi-
                 Deutsche Rentenversicherung den Anspruch auf die volle              cherte Person während eines Aufenthaltes außerhalb
                 Erwerbsminde­rungsrente anerkannt hat. Ein Anspruch auf             der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an
                 Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, der für den Zeitraum vor        denen sie nicht aktiv beteiligt war;
                 Anerkennung durch die Deutsche Rentenversicherung              b)   durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf
                 bestanden hat, bleibt hiervon unbe­rührt. Bei Vereinbarung          Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;
                 einer Karenzzeit zahlen wir die Rente erstmals nach deren      c)   durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Ver-
                 Ablauf.                                                             such eines Verbrechens oder Vergehens durch die versi-
                                                                                     cherte Per­son. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
                 Wenn Ausschlüsse zu Art und Umfang des Versicherungs-               sind – auch bei Vorsatz – versichert.
                 schutzes vertraglich vereinbart sind, dann gelten diese Aus-   d)   durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder
                 schlüsse auch für Leistungen infolge voller unbefristeter           mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, absichtli-
                 Erwerbsminderung.                                                   che Selbst­verletzung oder versuchte Selbsttötung.
                                                                                     Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Hand-
                 Leistung infolge allgemeiner Dienstunfähigkeit                      lungen in einem die freie Willensbestimmung ausschlie-
                                                                                     ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig-
                 (8) Sofern Sie bei Vertragsabschluss Leistungen wegen allge-        keit begangen worden sind, werden wir leisten;
                 meiner Dienstunfähigkeit mit uns vereinbart haben und die      e)   durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als
                 folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die versicherte        Versi­cherungsnehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit
                 Person auch als berufsunfähig:                                      herbeige­führt haben;
                                                                                f)   durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder
                 ●   wenn sie als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähig-           die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden
                     keit vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Alters-          oder schädigen, dass Maßnahmen einer
                     grenze ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen in           Katastrophenschutzbehör­de oder vergleichbarer Ein-
                     den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist, und           richtungen erforderlich sind;
                 ●   diese Versetzung in den Ruhestand oder diese Entlas-       g)   unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Ein-
                     sung zum Zeitpunkt der Entscheidung über den                    satz von atomaren, biologischen oder chemischen Waf-
                     Anspruch unverändert fortbesteht, und                           fen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche
                 ●   die zur Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit          Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemi-
                     führenden gesundheitlichen Gründe zum Zeitpunkt der             schen Stoffen, so­fern der Einsatz oder das Freisetzen
                     Entscheidung über den Anspruch mindestens unverän-              darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Per-
                     dert fortbestehen.                                              sonen zu gefährden und zu einer nicht vorhersehbaren
                                                                                     Veränderung des Leistungsbe­darfs gegenüber den
                 Die Regelungen zur Leistung infolge allgemeiner Dienstunfä-         technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die
                 higkeit gelten für Kirchenbeamte, Soldaten und Richter ent-         Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen nicht mehr
                 sprechend.                                                          gewährleistet ist und dies von einem unabhängi­gen
                                                                                     Treuhänder gutachterlich bestätigt wird.
                 Die Möglichkeit der konkreten Verweisung gemäß § 2 Abs. 1
                 dieser Bedingungen bleibt von den Regelungen zur Leistung      (3) Der Versicherungsschutz für die BUZ besteht weltweit.
                 infolge allgemeiner Dienstunfähigkeit unberührt.

                 Die Rente wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit zahlen wir       § 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten,
                 monatlich im Voraus, erstmals zu Beginn des Monats, zu dem     wenn Leistungen verlangt werden?
                 die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung wirk-
                 sam geworden ist. Ein Anspruch auf Leistungen wegen            (1) Wenn Sie Leistungen aus der BUZ beanspruchen, haben
                 Berufsunfähigkeit, der für den Zeitraum vor einer Versetzung   Sie die Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedingun-
                 in den Ruhestand oder Entlassung wegen allgemeiner Dienst-     gen nachzuwei­sen. Dazu können wir von Ihnen verlangen,
                 unfähigkeit ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen        dass Sie uns jede Aus­kunft erteilen, die zur Feststellung des
                 bestanden hat, bleibt hiervon unberührt. Bei Vereinbarung      Versicherungsfalles und des Umfangs unserer Leistungs-
                 einer Karenzzeit zahlen wir die Rente erstmals nach deren      pflicht erforderlich ist (Auskunftsoblie­genheit). Weiter können
                 Ablauf.                                                        wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns alle Angaben machen,
                                                                                die der Aufklärung des Sachverhaltes dienlich sind und uns
                                                                                die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht ermögli-
                 § 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz              chen (Aufklärungsobliegenheit).
                 ausge­schlossen bzw. wann entfällt der Versiche-
                 rungsschutz?                                                   Leistungsregulierung und Nachregulierungen aus diesem
                                                                                Vertrag werden in der Bundesrepublik Deutschland vorge-
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                 (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig   nommen. Einzu­reichende Unterlagen, insbesondere ärztliche
                 davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.           Berichte und Unter­suchungen, werden nur anerkannt, wenn


                                                                                                                                   Seite 30 von 56

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                 sie in deutscher Sprache verfasst sind oder in amtlich beglau-   Dies schließt die Möglichkeit ein, dass Untersuchungen in
                 bigter Übersetzung vorliegen.                                    Deutschland oder bei einem Arzt einer deutschen Botschaft
                                                                                  durchgeführt wer­den. Wenn Sie für die geforderte Untersu-
                 Sie können uns selbstverständlich kontaktieren, wenn Sie Fra-    chung reisen müssen, übernehmen wir neben den Untersu-
                 gen z. B. zum Versicherungsumfang, zur Beantragung von           chungskosten auch die üblichen Reise- und Unterbringungs-
                 Leistungen oder zur Leistungsprüfung haben. Ebenso erhal-        kosten. Unter den üblichen Reise- und Unterbringungskosten
                 ten Sie Auskünfte zu erforderlichen Unterlagen, Nachweisen       verstehen wir die Anreisekosten gemäß Bahnfahrt 2. Klasse
                 oder zur Beschreibung der beruflichen Tätigkeit und entspre-     und falls erforderlich Flug in der economy class und Unter-
                 chende Formulare.                                                bringung in einem 4-Sterne Hotel. Notwendige Feststellun-
                                                                                  gen sind auch Auskünfte oder Auf­klärungen und Nachweise
                 (2) Werden Leistungen aus dieser Zusatzversicherung bean-        über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderun-
                 sprucht, so benötigen wir unverzüglich folgende Unterlagen:      gen sowie die Auskünfte, die dem Versicherer die Prüfung
                                                                                  ermöglichen, ob bei Antragstellung unrichtige oder unvoll-
                 ●   den Versicherungsschein;                                     ständige Angaben gemacht wurden.
                 ●   eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufs­
                     unfähigkeit;                                                 Die versicherte Person hat zu ermöglichen, dass der Versiche-
                 ●   ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Per-    rer von allen Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten oder sonsti-
                     son gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder unter-         gen Heilbehandlern, Krankenhäusern und sonstige Kranken-
                     sucht ha­ben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und         anstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, bei denen sie in
                     voraussicht­liche Dauer des Leidens sowie zum Nachweis       Behandlung war oder sein wird, anderen Personenversiche-
                     über den Grad der Be­rufsunfähigkeit;                        rern und frühere und aktuelle Krankenkassen (gesetzliche und
                 ●   Unterlagen über den Beruf der versicherten Person,           private), Sozialversiche­rungsträgern, Berufsgenossenschaf-
                     deren Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts     ten, Behörden, Gerichten sowie derzeitigen und früheren
                     der Berufs­unfähigkeit sowie über die eingetretenen Ver-     Arbeitgebern sachdienliche Auskünfte, insbesondere über
                     änderungen.                                                  Gesundheitsdaten, erhalten kann. Dies kann durch eine pau-
                 ●   Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse der         schale, jederzeit widerrufliche Ermächtigung, durch Einzeler-
                     ver­sicherten Person, z. B. Steuerbescheide, Bilanzen,       mächtigungen oder durch Beschaffung der Informationen
                     Gewinn- und Verlustrechnungen, Lohn- und Gehaltsab-          durch die versicherte Person selbst erfolgen. Über diese
                     rechnungen sowie ih­re jeweiligen Veränderungen;             Möglich­keiten informieren wir die versicherte Person im Rah-
                 ●   bei Studierenden zusätzlich eine                             men der Prüfung eines geltend gemachten Anspruchs.
                     Immatrikulationsbescheini­gung betreffend den Zeitpunkt
                     der Berufsunfähigkeit, den Nachweis, dass es sich um         Werden Leistungen infolge allgemeiner Dienstunfähigkeit
                     eine staatlich anerkannte Hoch­schule (Universität), Fach-   beansprucht, die ausschließlich aus gesundheitlichen Grün-
                     hochschule (FH) oder Duale Hoch­schule (DH) handelt,         den eingetreten ist, verzichten wir auf unser Recht gemäß § 4
                     sowie den Nachweis, dass die zweite Hälfte der von der       Abs. 3 Satz 1-7.
                     jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung vorgesehenen
                     Studienzeit (vgl. § 2 Absatz 1) erreicht ist;                (4) Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist grundsätz-
                 ●   bei Auszubildenden zusätzlich eine Ausbildungsbeschei-       lich nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen
                     nigung betreffend den Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit,       aus der Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung. Ausgenom-
                     den Nach­weis, dass der angestrebte Ausbildungsberuf         men sind der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens
                     in Deutschland staatlich anerkannt ist sowie den Nach-       (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) sowie
                     weis, dass die zweite Hälfte der jeweiligen Ausbildungs-     Heilbehand­lungen, die gefahr­los und nicht mit besonderen
                     zeit (vgl. § 2 Absatz 1) er­reicht ist;                      Schmerzen verbunden sind und siche­re Aussicht auf Besse-
                 ●   bei voller Erwerbsminderung zusätzlich einen Bescheid        rung des Gesundheitszustandes bieten. Lässt die versicherte
                     der Deutschen Rentenversicherung, der die Leistung           Person darüber hinausgehende ärztlich angeordne­te oder
                     wegen voller Erwerbsminderung und den Beginn der             empfohlene, insbesondere operative Maßnahmen zur Heilung
                     Rentenzahlungen do­kumentiert.                               oder Minderung der Berufsunfähigkeit nicht durchführen,
                                                                                  steht dies einer Anerkennung des Leistungsanspruchs aus
                 Bei allgemeiner Dienstunfähigkeit sind uns neben dem Versi-      dieser Versicherung nicht entgegen.
                 cherungsschein folgende Unterlagen einzureichen:

                 ●   die amtsärztlichen oder sonstigen ärztlichen Gutachten       § 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis­
                     oder medizinischen Beurteilungen, die der Feststellung       tungspflicht ab?
                     der Dienstunfähigkeit zugrunde liegen;
                 ●   die Verfügung über die beabsichtigte Versetzung in den       (1) Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung
                     Ruhestand oder die beabsichtigte Entlassung aus dem          erforder­lichen Unterlagen erklären wir innerhalb von 10
                     Beamtenverhältnis;                                           Arbeits­tagen, ob und in welchem Umfang wir eine Leistungs-
                 ●   die Urkunde über die Versetzung in den Ruhestand oder        pflicht anerkennen.
                     die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis;
                 ●   bei Versetzung in den Ruhestand einen Nachweis über          (2) Während der Prüfung Ihres Leistungsanspruchs werden
                     die Auszahlung des Ruhegehaltes sowie dessen Höhe.           wir Sie über den Sachstand bzw. fehlende Unterlagen infor-
                                                                                  mieren. Eine Information über den Sachstand erfolgt spätes-
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                 (3) Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche      tens alle vier Wo­chen.
                 Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte verlangen.


                                                                                                                                   Seite 31 von 56

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                 (3) In Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich befristetes   pflichtigen Vertrag handelt und die Beitragszahlungsdauer
                 Aner­kenntnis von bis zu 12 Monaten aussprechen, wenn ein          noch nicht abgelaufen ist. Stirbt die versicherte Person, kön-
                 sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund kann sich aus      nen wir die Leistungen bereits mit Ablauf des Monats einstel-
                 uneindeutigen Nachweisen über das Vorliegen, den Beginn,           len, in welchem der Tod eingetreten ist.
                 die Dauer oder den Grad von Berufsunfähigkeit ergeben. Ein
                 sachlicher Grund kann ferner gegeben sein, wenn aus medizi-        (6) Ist die Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedin-
                 nischen, beruflichen bzw. betrieblichen Gründen eine Besse-        gungen bei Anzeige der Berufsunfähigkeit wieder weggefal-
                 rung der Beeinträchtigungen innerhalb des Befristungszeit-         len, so können wir unsere Leistungen schon mit Ablauf des
                 raums objek­tiv zu erwarten ist (z. B. Reha-Maßnahme,              Monats einstellen, in welchem die Berufsunfähigkeit wegge-
                 Wiederein­gliederung), so dass die Anspruchsvoraussetzun-          fallen ist.
                 gen wegfallen.
                                                                                    Übt die versicherte Person, die wegen versicherter Dienstun-
                 Verweisung und Nachprüfung sind für die Zeit der Befristung        fähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden
                 ausge­schlossen. Die in diesem Zeitraum erbrachten Leistun-        ist, zum Zeitpunkt der Anzeige ihrer Dienstunfähigkeit bereits
                 gen fordern wir auch dann nicht zurück, wenn sich im Nachhi-       eine andere, ihrer Ausbildung und Erfahrung und bisherigen
                 nein herausstellen sollte, dass sich ein bedingungsgemäßer         Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret
                 Anspruch nicht nachweisen ließ.                                    aus, können wir die Leistungen schon mit Ablauf des Monats
                                                                                    einstellen, in welchem sie die neue Tätigkeit aufgenommen
                 (4) Wir werden Sie bereits vor Ablauf der Befristung darüber       hat.
                 infor­mieren, dass wir nach Ablauf der Befristung das Vorlie-
                 gen bedin­gungsgemäßer Berufsunfähigkeit prüfen werden,
                 soweit Sie dieses wünschen. Die erforderlichen Unterlagen          § 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungs­
                 werden wir dann von Ihnen anfordern. Für diese erneute Prü-        pflich­ten?
                 fung gelten die Grundsätze der Erstprüfung.
                                                                                    Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 4 oder § 6 von Ihnen
                                                                                    oder dem Ansprucherhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird,
                 § 6 Was gilt für die Nachprüfung der Berufs­                       sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahr­
                 unfähigkeit?                                                       lässiger Ver­letzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berech-
                                                                                    tigt, unsere Leis­tung in einem der Schwere des Verschuldens
                 (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungs-          entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Ansprüche aus der
                 pflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfä-      BUZ bleiben jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung
                 higkeit und ihren Grad nachzuprüfen. Dabei können wir erneut       ohne Einfluss auf die Feststel­lung oder den Umfang unserer
                 prüfen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sin-    Leistungspflicht ist. Die vollständige oder teilweise Leistungs-
                 ne von § 2 Absatz 1 ausübt, wobei neu erworbene berufliche         freiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung
                 Kenntnisse und Fähigkei­ten zu berücksichtigen sind.               in Textform auf diese Rechtsfolge hingewie­sen haben. Wenn
                                                                                    die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn
                 (2) Für die Dauer eines zeitlich befristeten Anerkenntnisses       des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedin­gungen
                 nach § 5 erfolgt keine Nachprüfung.                                zur Leistung verpflichtet. Bei Vereinbarung einer Karenz­zeit
                                                                                    sind wir jedoch frühestens nach Ablauf der Karenzzeit zur
                 (3) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus-        Rentenzahlung verpflichtet.
                 künfte und einmal jährlich eine Untersuchung der versicher-
                 ten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen.
                 Die Kosten der Arzthonorare tragen wir. Die Bestimmungen           § 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen
                 des § 4 Absätze 1 und 3 gelten entsprechend.                       Anzeige­pflicht?

                 Erbringen wir Leistungen, weil die versicherte Person wegen        Abweichend von den Regelungen zur vorvertraglichen
                 allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wur-       Anzeige­pflicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingun-
                 de, verzichten wir auf die Untersuchung der versicherten Per-      gen (AVB) können wir die dort genannten Rechte (Rücktritt,
                 son durch von uns zu beauftragende Ärzte, sofern und solan-        Kündigung und Ver­tragsanpassung) innerhalb von fünf Jah-
                 ge uns ein Nachweis über die Fortzahlung von Ruhegehalts-­         ren seit Vertragsschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall
                 bezügen wegen Dienstunfähigkeit vorgelegt wird.                    vor Ablauf dieser Frist eingetre­ten, können wir die Rechte
                                                                                    auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
                 (4) Die Wiederaufnahme bzw. Änderung einer beruflichen
                 Tätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.                   Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
                                                                                    letzt, beträgt die Frist immer zehn Jahre seit Vertragsschluss.
                 (5) Ist die Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedin-
                 gungen weggefallen oder hat sich ihr Grad auf weniger als
                 50 % vermindert, können wir unsere Leistungen ein­stellen. In      § 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?
                 diesem Fall legen wir Ihnen die Veränderung in Textform dar
                 und teilen Ihnen die Einstellung unserer Leistungen mit. Die       (1) Die BUZ bildet mit der Versicherung, zu der sie abge-
                 Einstellung unserer Leistungen wird mit dem Ablauf des drit-       schlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie
                 ten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen wirk-           kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden.
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                 sam. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die Beitragszahlung             Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptver-
                 wieder aufge­nommen werden, falls es sich um einen beitrags-       sicherung endet, bei Renten­versicherungen mit Beendigung
                                                                                    der Aufschubzeit, erlischt auch der Versicherungsschutz aus


                                                                                                                                       Seite 32 von 56

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                 der BUZ3).                                                        versicherung bzw. durch Ablauf der Hauptversicherung nicht
                                                                                   berührt.
                 (2) Eine BUZ können Sie bis fünf Versicherungsjahre vor
                 Rentenzah­lungsbeginn kündigen. Ein Rückkaufswert steht           (7) Ansprüche aus der BUZ können Sie nicht abtreten oder
                 nicht zur Verfü­gung. Gegebenenfalls zur Verfügung stehende       verpfän­den.
                 nicht verbrauchte Beitragsteile werden auf die Hauptversi-
                 cherung übertragen. Diese ent­sprechen dem mit den                (8) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt
                 Rechnungsgrund­lagen der Prämienkalku­lation zum Schluss          ist, finden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
                 der laufenden Ver­sicherungsperiode berechne­ten Deckungs-        jeweilige Hauptversicherung sowie ggf. die Besonderen Be­­
                 kapital der Versicherung.                                         dingungen für die Anpassungsversicherung sinngemäß
                                                                                   An­wendung.
                 Von dem so ermittelten Betrag wird ein Abzug einbehalten. Er
                 beträgt 65 % dieses Betrags, mindestens jedoch 5 % der
                 garantier­ten jährlichen Berufsunfähigkeitsleistung. Mit dem      § 10 Wann können Sie in eine selbständige
                 Abzug wird die Veränderung der Risiko- und Ertragslage des        Berufsunfä­higkeitsversicherung wechseln?
                 verbleibenden Versi­chertenbestandes ausgeglichen. Darüber
                 hinaus wird mit dem Abzug ein Ausgleich für kollektiv gestell-    (1) Stellen Sie Ihren Vertrag teilweise oder vollständig bei-
                 tes Risiko­kapital vorge­nommen. Sofern Sie uns nachweisen,       tragsfrei, so können Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz in
                 dass die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem           einem separaten selbständigen Berufsunfähigkeitsvertrag
                 Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der            ohne erneute Gesund­heitsprüfung aufrechterhalten.
                 Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt der
                 Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entspre­chend herabge-     (2) Für den neuen selbständigen Berufsunfähigkeitsvertrag
                 setzt. Beitragsrückstände werden verrechnet.                      gilt:

                 Eine BUZ, deren Beitragszahlungsdauer abgelaufen ist, kön-        ●    Das Ende der Versicherungs-, Beitragszahlungs- und
                 nen Sie nicht kündigen.                                                Leis­tungsdauer bleibt gegenüber der bisherigen
                                                                                        Berufsunfähig­keitsversicherung unverändert.
                 (3) Die BUZ können Sie nur zusammen mit der Hauptversiche-        ●    Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der
                 rung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln. Die                 Ver­sicherung des neuen Vertrags erreichte rechnungs-
                 Umwandlung ist jedoch nur möglich, wenn das Deckungska-                mäßige Al­ter und der für den Neuzugang offene Tarif mit
                 pital der BUZ ausreicht, eine beitragsfreie Mindestrente zu            den dann gül­tigen Rechnungsgrundlagen zugrunde
                 erreichen. Das Verhältnis zwischen der Berufsunfähigkeits-             gelegt. Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Diffe-
                 rente und der Jahresleistung bei der Rentenversicherung                renz zwischen dem Kalender­jahr des Beginns der Versi-
                 kann sich durch die Umwandlung in eine beitragsfreie Versi-            cherung und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
                 cherung ändern. Wird keine beitragsfreie Min­destrente            ●    Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen-
                 erreicht, erfolgt eine Übertragung der nicht verbrauch­ten Bei-        den besonderen Vereinbarungen, wie Risikozuschläge,
                 tragsteile der BUZ in die Hauptversicherung. Die BUZ er­lischt.        Risikoaus­schlüsse und Klauseln, gelten auch für den
                                                                                        neuen Vertrag.
                 Die beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente errechnen wir nach      ●    Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente aus dem neuen
                 den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit                 selb­ständigen Berufsunfähigkeitsvertrag darf nicht höher
                 den Rech­nungsgrundlagen der Prämienkalkulation unter                  sein als die Differenz zwischen bisheriger Berufsunfähig-
                 Zugrundelegung der nicht verbrauchten Beitragsteile. Diese             keitsrente und beitragsfreier Berufsunfähigkeitsrente
                 entsprechen dem mit den Rechnungsgrundlagen der Prä-                   dieser BUZ. Bei Bei­tragsverrechnung als Form der Über-
                 mienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungspe-             schussverwendung im bisherigen Vertrag entspricht dies
                 riode berechneten Deckungskapital der Versicherung. Bei der            der garantierten Rente in­klusive einer ggf. eingeschlos-
                 Beitragsfreistellung wird kein Abzug erho­ben.                         senen Dynamik. Bei BU-Bonus als Form der Überschuss-
                                                                                        verwendung entspricht dies der garan­tierten Rente
                 (4) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der                 zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. einge­schlossenen
                 Hauptversi­cherung gilt Absatz 2 entsprechend. Sofern die              Dynamik.
                 Leistungen aus der Hauptversicherung ganz oder teilweise          ●    Der neue selbständige Berufsunfähigkeitsvertrag unter-
                 reduziert werden, muss die Leistung einer versicherten                 liegt einer anderen steuerlichen Behandlung als Ihre
                 Berufsunfähigkeitsrente angepasst werden, wenn die Höchst-             Basisversor­gung. Informationen finden Sie hierzu in den
                 rente überschritten wird.                                              Allgemeinen Steuer­hinweisen für die selbständige
                                                                                        Berufsunfähigkeitsversi­cherung (Schicht 3).
                 (5) Haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der BUZ, so
                 berechnen wir die Leistungen aus der Hauptversicherung und        (3) Den Antrag auf Abschluss des selbständigen
                 den ggf. einge­schlossenen sonstigen Zusatzversicherungen         Berufsunfähigkeits­vertrags können Sie innerhalb von drei
                 (beitragsfreie Leistung und Überschussbeteiligung der             Monaten nach Wirksam­werden der Beitragsfreistellung bzw.
                 Hauptversicherung) so, als ob Sie den Beitrag unverändert         Beitragsreduzierung stellen. Bei Wiederinkraftsetzung Ihrer
                 weitergezahlt hätten.                                             Hauptversicherung kann die BUZ nicht ohne erneute Risiko-
                                                                                   prüfung reaktiviert werden. Der Berufsun­fähigkeitsschutz
                                                                                   bleibt im separaten Vertrag ver­sichert.
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                 (6) Ansprüche aus der BUZ, die auf bereits vor Beitragsfrei-
                 stellung der Hauptversicherung eingetretener Berufsunfähig-
                 keit beruhen, werden durch Beitragsfreistellung der Haupt-


                                                                                                                                      Seite 33 von 56

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                 § 11 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz                      den besonderen Vereinbarungen für den Berufsunfähig-
                 verlän­gern?                                                        keitsschutz, wie Risikozuschläge, Risikoausschlüsse und
                                                                                     Klauseln, gelten auch für den neuen Vertrag.
                 (1) Sie haben das Recht, Ihre BUZ in einer neuen selbständi-
                                                                                 ●   Der Anschlussvertrag unterliegt einer anderen steuerli-
                 gen Berufsunfähigkeitsversicherung (Anschlussvertrag) bei           chen Behandlung als Ihre Basisversorgung. Informatio-
                 Wahrung der Vertragsidentität im Übrigen weiter zu führen,          nen finden Sie hierzu in den Allgemeinen Steuerhinwei-
                 wenn der bisherige Vertrag, zu dem die Verlängerungsoption          sen für die selbstän­dige Berufsunfähigkeitsversicherung
                 eingeräumt wurde, für die BUZ-Rente folgende Voraussetzun-          (Schicht 3).
                 gen erfüllt:
                                                                                 (5) Sie haben das Recht, den Versicherungsschutz des
                 ●   Das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person zum       Anschlussver­trages ohne erneute medizinische Risikoprüfung
                     Beginn der Versicherung beträgt höchstens 30 Jahre.         bis zu 50 % der aktuellen Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen.
                     Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Differenz zwi-      Für den Erhö­hungsteil gilt eine Wartezeit von sechs Monaten.
                     schen dem Ka­lenderjahr des Beginns der Versicherung        Tritt eine bedin­gungsgemäße Berufsunfähigkeit während die-
                     und dem Geburtsjahr der versicherten Person.                ser Wartezeit ein, so wird für den Erhöhungsteil keine Leis-
                 ●   Die BUZ endet spätestens in dem Kalenderjahr, in dem        tung fällig.
                     die versicherte Person das 40. Lebensjahr erreicht.
                 ●   Die Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer ist kürzer     Für den Erhöhungsteil behalten wir uns das Recht auf eine
                     als die vereinbarte Leistungsdauer.                         finanziel­le Risikoprüfung vor. Diese Angemessenheitsprüfung
                                                                                 der beantrag­ten BU-Rente erfolgt in Abhängigkeit von den
                 (2) Über Ihr Recht auf Verlängerung der Berufsunfähigkeits-     bestehenden Vorver­sicherungen und dem erzielten Einkom-
                 rente werden wir Sie rechtzeitig vor Ende der Versicherungs-    men im Rahmen unserer Annahmerichtlinien. Die Erhöhungs-
                 dauer der Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Vertrag         option besteht nicht, wenn die versicherte Person während
                 schriftlich informie­ren. Auf Wunsch kann Ihr Versicherungs-    der Laufzeit des bisherigen Vertrages eine bedingungs­
                 vermittler Ihnen ein Ver­längerungsangebot erstellen. Besteht   gemäße Berufsunfähigkeit hat oder hatte. Darüber hinaus darf
                 zum Zeitpunkt des Verlänge­rungstermins eine bedingungsge-      zum Zeitpunkt der Verlängerung keine Berufsunfähig­keit
                 mäße Berufsunfähigkeit, erhalten Sie das Schreiben bei Weg-     angezeigt oder anerkannt worden sein. In diesem Fall erfolgt,
                 fall der Berufsunfähigkeit.                                     wie oben beschrieben, die Verlängerung ohne Erhöhung.

                 (3) Das Recht auf den Anschlussvertrag erlischt, wenn Sie       (6) Im Falle einer Anzeigepflichtverletzung bei Abgabe Ihrer
                 nicht mindestens einen Monat vor Ende der Versicherungs-        Ver­tragserklärung zum bisherigen Vertrag stehen uns die
                 dauer der Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Vertrag         Rechte nach §§ 19 Absätze 2 bis 4 und 22 VVG (Rücktritt,
                 einen Verlänge­rungsantrag eingereicht haben. Sie haben das     Kündigung, Ver­tragsanpassung, Anfechtung) auch mit Wir-
                 Recht, von der Möglichkeit der Verlängerung bereits vorzeitig   kung für den Anschluss­vertrag zu. Die hierfür jeweils gelten-
                 Gebrauch zu ma­chen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein         den gesetzlichen und vertrag­lichen Fristen beginnen mit dem
                 Angebot.                                                        Anschlussvertrag nicht neu zu laufen.

                 (4) Für den Anschlussvertrag gilt:
                                                                                 § 12 Was gilt bei einem Wechsel der beruflichen
                                                                                 Tätigkeit oder bei nachträglichem Einschluss einer
                 ●   Der Vertrag beginnt zum Ablauf der vereinbarten
                     Versiche­rungsdauer der BUZ-Rente des bisherigen Ver-       Dienstunfähigkeits-Absicherung?
                     trages bzw. bei vorzeitiger Verlängerung zu dem
                     gewünschten Termin. Die BUZ-Rente aus dem bisherigen        (1) Wenn die versicherte Person während der Versicherungs-
                     Vertrag endet zu diesem Zeit­punkt. Der Altersvorsorge-     dauer ihre berufliche Tätigkeit wechselt, prüfen wir ohne
                     vertrag mit BUZ-Beitragsbefreiung bleibt ansonsten          erneute Gesundheitsprüfung auf Antrag, ob sich durch den
                     unverändert bestehen.                                       Wechsel der Tätigkeit die Berufsgruppeneinstufung ändert.
                 ●   Das Ende der Leistungsdauer bleibt gegenüber dem            Sofern die Prüfung ergibt, dass der Tätigkeitswechsel zu einer
                     bisheri­gen Vertrag unverändert.                            Berufsgruppeneinstufung mit einem niedrigeren Beitrag führt,
                 ●   Das Ende der Versicherungs- und Beitragszahlungsdau-        berechnen wir den künftigen Beitrag ab der nächsten Versi-
                     er entspricht dem Ende der Leistungsdauer.                  cherungsperiode mit den Rechnungsgrundlagen, die bei Ver-
                 ●   Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente entspricht der         tragsbeginn für diese Berufsgruppeneinstufung gültig waren.
                     Rente des bisherigen Vertrages zum Zeitpunkt der Ver-       Anderenfalls führen wir Ihre Versicherung mit unverändertem
                     längerung. Bei Beitragsverrechnung als Form der Über-       Beitrag fort. Bei einer Reduzierung des Beitrags behalten alle
                     schussverwendung im bisherigen Vertrag entspricht dies      anderen Vereinbarungen zum Vertrag weiterhin Gültigkeit.
                     der garantierten Rente inklusive einer ggf. eingeschlos-
                     senen Dynamik. Bei BU-Bonus als Form der Überschuss-        (2) Wir prüfen die Auswirkungen des Wechsels der berufli-
                     verwendung entspricht dies der ga­rantierten Rente          chen Tätigkeit nach Absatz 1, wenn die folgenden Vorausset-
                     zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. einge­schlossenen     zungen vorliegen:
                     Dynamik.
                 ●   Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der
                                                                                 ●   Die Beantragung erfolgt vor Vollendung des 40. Lebens-
                     Versi­cherung des neuen Vertrages erreichte rechnungs-          jahres der versicherten Person.
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                     mäßige Al­ter und der für den Neuzugang offene Tarif
                                                                                 ●   Die versicherte Person hat bereits mindestens seit 6
                     zugrunde gelegt.                                                Monaten in der neuen beruflichen Tätigkeit gearbeitet.
                 ●   Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen-
                                                                                 ●   Der Wechsel der beruflichen Tätigkeit erfolgt innerhalb


                                                                                                                                  Seite 34 von 56

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                     der ersten 15 Jahre nach Versicherungsbeginn.                Überschussbeteiligung
                 ●   Der Wechsel der beruflichen Tätigkeit muss uns inner-        (2) Die BUZ ist grundsätzlich gesondert am Überschuss betei-
                     halb von 12 Monaten ab Beginn der neuen beruflichen          ligt. Sie gehört zum Gewinnverband 811 in der Bestandsgrup-
                     Tätigkeit angezeigt werden.                                  pe 14. Die Festlegung und Änderung der Überschussbeteili-
                                                                                  gung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei der
                 (3) Ist die versicherte Person bei Vertragsabschluss bereits     Hauptversicherung. Zusätzlich erfolgt bei der BUZ eine Diffe-
                 Beamter, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag an die berufliche    renzierung der Überschussbeteiligung nach Berufsgrup­pen.
                 Stellung anzupassen.                                             Maßgebend für die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe ist
                                                                                  der im Antrag festgehaltene Beruf mit Angabe der Tätigkeit. In
                 Sie können Leistungen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit        einzelnen Versi­cherungsjahren kann eine Zuteilung von Über-
                 nach Vertragsschluss unter folgenden Voraussetzungen mit         schüssen entfallen, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist.
                 uns nachträglich vereinbaren:
                                                                                  (3) Die BUZ-Vertragsteile B und R sind entsprechend der
                 ●   Es wurden bisher keine Ausschlüsse und keine Risikozu-       vertragli­chen Vereinbarung – siehe hierzu auch die Police –
                     schläge zu diesem Vertrag vereinbart.                        an dem erwirt­schafteten Überschuss beteiligt:
                 ●   Die versicherte Leistung darf durch die Vertragsanpas-
                     sung nicht sinken. Das heißt, die zu versichernde Leis-      Beitragsverrechnung
                     tung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit darf nicht niedri-    Zu Beginn eines jeden Beitragszahlungsabschnitts wird ein
                     ger sein als die versicherte Leistung bei Berufsunfähig-­    Zusatz­überschussanteil zugeteilt. Bezugsgröße ist der zum
                     keit.                                                        Zeitpunkt der Zuteilung aktuelle Bruttobeitrag.
                 ●   Die versicherbare Leistung bei Dienstunfähigkeit beträgt
                     maximal 1.600 EUR pro Monat.                                 Verwendung: Der Überschussanteil vermindert den zu zahlen-
                 ●   Die bei Vertragsanpassung durchzuführende Gesund-            den Beitrag bzw. die Beitragsrate. Sie zahlen also nicht den
                     heitsprüfung darf weder zu einem Ausschluss noch zu          vollen, sondern nur einen ermäßigten Beitrag. Die Höhe der
                     einem Risikozuschlag führen.                                 Ermäßigung kann allerdings nicht für die gesamte Beitrags-
                 ●   Die versicherte Person hat während der Laufzeit des Ver-     zahlungsdauer garan­tiert werden.
                     trags keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder
                     Arbeitsunfähigkeit erhalten und solche auch nicht bean-      Wird eine Versicherung beitragsfrei gestellt, und galt bisher
                     tragt.                                                       die Beitragsverrechnung als vereinbart, so erfolgt automa-
                                                                                  tisch der Wechsel zur Überschussverwendungsform „Verzins-
                 (4) Sofern die versicherte Person nach Vertragsabschluss erst-   liche Ansamm­lung“.
                 malig zum Beamten ernannt wird, haben Sie das Recht, Ihren
                 Vertrag an die geänderte berufliche Stellung anzupassen.         Eine Veränderung der Überschussbeteiligung bei der BUZ-R
                                                                                  kann dazu führen, dass – sofern keine Vertragsänderung vor-
                 Sie können Leistungen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit        genommen wird – weniger als 50 % der Beiträge auf Ihre eige-
                 nach Vertragsschluss unter folgenden Voraussetzungen mit         ne Altersvorsor­ge als Versicherungsnehmer entfallen würden.
                 uns nachträglich vereinbaren:                                    Daher ist in diesem Fall eine Anpassung Ihres Vertrages zur
                                                                                  Sicherstellung der steuerli­chen Absetzbarkeit erforderlich.
                 ●   Es wurden bisher keine Ausschlüsse und keine Risikozu-       Hierzu werden wir den Beitrag für die BUZ-R soweit senken
                     schläge zu diesem Vertrag vereinbart.                        bis wieder 50 % der Beiträge auf Ihre eigene Altersvorsorge
                 ●   Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach Ernen-         als Versicherungsnehmer entfallen. Der ermäßigte Gesamt-
                     nung zum Beamten bei uns gestellt worden sein.               beitrag bleibt in der bisherigen Höhe bestehen. Die Leistun-
                 ●   Die versicherte Leistung darf durch die Vertragsanpas-       gen aus der BUZ-R verringern sich dabei nach versiche­
                     sung nicht sinken. Das heißt, die zu versichernde Leis-      rungsmathematischen Grundsätzen. In diesem Fall haben Sie
                     tung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit darf nicht niedri-    das Recht, Ihren bisherigen Berufsunfähigkeitsschutz durch
                     ger sein als die versicherte Leistung bei Berufsunfähig-     Abschluss eines neuen Vertrags ohne erneute Gesundheits-
                     ­keit.                                                       prüfung aufrecht­zuerhalten. Wir werden Sie hierüber rechtzei-
                 ●    Die versicherbare Leistung bei Dienstunfähigkeit beträgt    tig informieren. Den darauf gerichteten Antrag müssen Sie
                      maximal 1.600 EUR pro Monat.                                innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Information hierzu
                 ●    Die versicherte Person hat während der Laufzeit des Ver-    stellen. Sind mehr als sechs Monate nach der erstmaligen
                      trags keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder         Abbuchung des geänderten Beitrags vergangen, er­lischt die-
                      Arbeitsunfähigkeit erhalten und solche auch nicht bean-     ser Anspruch in jedem Fall.
                      tragt.
                                                                                  Verzinsliche Ansammlung
                                                                                  Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres – erstmals zu
                 § 13 Wie sind Sie als Versicherungsnehmer an unse-               Beginn des zweiten – wird ein Zusatzüberschussanteil fällig.
                 ren Überschüssen beteiligt?                                      Bezugsgröße ist der Risikobeitrag des Vorjahres.

                 Überschussermittlung                                             Beitragsfreie Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen, die
                 (1) Die Überschussermittlung erfolgt entsprechend der            sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich zu
                 Hauptversi­cherung (vgl. den entsprechenden Paragrafen der       dem Zu­satzüberschussanteil zu Beginn eines jeden Versiche-
                 Allge­meinen Versicherungsbedingungen der Hauptversiche-
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                                                                                  rungsjahres – erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grund-
                 rung).                                                           überschussanteil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeitpunkt
                                                                                  der Zuteilung über­schussberechtigte Deckungskapital. Es


                                                                                                                                   Seite 35 von 56

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                 berechnet sich aus dem am Ende eines Versicherungsjahres          Leistungs­bezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche-
                 vorhandenen positiven Deckungs­kapital der Versicherung,          rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der
                 das mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird.             Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf das
                                                                                   Jahr des Eintritts der Berufsunfä­higkeit folgt, gewährt.
                 Verwendung: Die Überschussanteile werden verzinslich              Bezugsgröße ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung über-
                 angesam­melt.                                                     schussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet sich aus
                                                                                   dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhandenen positi-
                 Bei Beendigung der BUZ wird das verzinslich angesammelte          ven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem Rech­
                 Gutha­ben zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung         nungszins um ein Jahr abgezinst wird. Bei unterjährigem Ein-
                 verwendet.                                                        tritt der Berufsunfähigkeit erfolgt die erste Gewährung des
                                                                                   Überschus­ses anteilig.
                 Berufsunfähigkeitsbonus (BU-Bonus)
                 Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres wird ein BU-            Verwendung: Der Überschuss wird verzinslich angesammelt.
                 Bonus festgelegt. Bezugsgröße hierfür ist die versicherte         Bei Beendigung der BUZ wird das verzinslich angesammelte
                 Leistung des betreffenden Versicherungsjahres.                    Guthaben zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung
                                                                                   verwendet.
                 Solange kein Leistungsbezug erfolgt, wird der BU-Bonus Jahr
                 für Jahr neu festgelegt. Führt eine Neufestlegung der jährli-     BUZ-R
                 chen Über­schussanteile zu einer Reduzierung des Bonus, so        Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach BUZ-R im
                 haben Sie das Recht – sofern noch keine Berufsunfähigkeit         Leistungs­bezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche-
                 im Sinne des § 2 einge­treten ist – die garantierte Berufsunfä-   rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der
                 higkeitsrente zur nächsten Beitragsfälligkeit ohne erneute        Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres gewährt, das
                 Gesundheitsprüfung so zu erhöhen, dass die Höhe des bishe-        auf das Jahr des Eintritts der Berufsunfähigkeit folgt. Bezugs-
                 rigen Berufsunfähigkeitsschutzes (einschließ­lich Bonus)          größe hierfür ist die BUZ-Rente des vorhergehenden Versi-
                 erhalten bleibt. Maßgebend für die Bestimmung des neuen           cherungsjahres.
                 Beitrags ist der beim ursprünglichen Abschluss gültige Tarif.
                 Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente inklusive Bonus teilen       Verwendung: Die Überschüsse werden zur Erhöhung der
                 wir Ihnen jährlich in der Wertbestätigung mit. Die Erhöhung ist   BUZ-Rente verwendet. Bei unterjährigem Eintritt unserer Leis-
                 spätes­tens sechs Wochen nach der Hauptfälligkeit (Jahres-        tungspflicht wird die BUZ-Rente anteilig erhöht.
                 tag des Beginns der Versicherung) des Jahres, in dem die
                 Änderung des Berufsunfä­higkeitsbonus erfolgt ist, in Textform    Die BUZ-Rente aus Überschuss wird erstmals nach Ablauf
                 zu beantragen.                                                    einer eventuell vereinbarten Karenzzeit gezahlt.

                 Verwendung: Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit – bei Verein­
                 barung einer Karenzzeit erstmals nach deren Ablauf – wird         § 14 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart?
                 der BU-Bonus zusätzlich zu den versicherten BUZ-Leistun-
                 gen gezahlt. Maßgeblich für die Höhe des BU-Bonus ist der         Zusätzlich zu den Kosten der Hauptversicherung werden Kos-
                 im Jahr des Eintritts der Berufsun­fähigkeit deklarierte Über-    ten für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung erhoben.
                 schussanteilsatz. Der BU-Bonus wird jeweils bis zum Ablauf
                 der vereinbarten Leistungsdauer, längstens jedoch für die         Abschluss- und Vertriebskosten
                 Dauer unserer Leistungspflicht gezahlt.
                                                                                   (2) Wir belasten Ihre Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung
                 Beitragsfreie Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen, die       mit Abschluss- und Vertriebskosten in Form
                 sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich zu
                 dem BU-Bonus zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres –          ●   eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitrags-
                 erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grundüberschussan-             summe für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung.
                 teil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung
                 überschussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet sich          Verwaltungskosten
                 aus dem am Ende eines Versi­cherungsjahres vorhandenen
                 positiven Deckungskapital der Versi­cherung, das mit dem          (3) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende
                 Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird.                         Verwal­tung Ihres Vertrages.

                 Verwendung: Die Grundüberschussanteile werden verzinslich         a) Wir belasten Ihre Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung
                 angesammelt. Bei Beendigung der BUZ wird das verzinslich          im beitragspflichtigen Zustand vor Beginn der Rentenzah-
                 ange­sammelte Guthaben zur Erhöhung der Leistung der              lung mit Verwaltungskosten in Form
                 Hauptversiche­rung verwendet.
                                                                                   ●   eines festen jährlichen Eurobetrages bei jährlicher
                 Überschussbeteiligung im Leistungsfall                                Beitragszah­lungsweise oder eines festen monatlichen
                                                                                       Eurobetrages bei monatlicher Beitragszahlungsweise,
                 (4) Hier gilt unabhängig von der vereinbarten Überschussver­      ●   eines festen Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags der
                 wen­dungsform folgende Überschussbeteiligung:                         Berufs­unfähigkeits-Zusatz-Versicherung.
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                 BUZ-B                                                             b) Wir belasten Ihre Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung
                 Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach BUZ-B im            im beitragsfreien Zustand vor Beginn der Rentenzahlung mit


                                                                                                                                     Seite 36 von 56

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                 Verwal­tungskosten in Form
                                                                                  1) Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der jeweilige
                 ●   eines festen jährlichen Eurobetrages.                           Versicherungs­schutz besteht.

                                                                                  2) Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine
                 c) Wir belasten Ihre Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung         während der Versicherungsdauer zuerkannte Leistung längstens gewährt wird.
                 in der Leistungsphase mit Verwaltungskosten in Form
                                                                                  3) Das Gleiche gilt bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages (vgl. die entspre-
                                                                                     chenden Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen).
                 ●   eines festen monatlichen Eurobetrages bei monatlicher
                     Bei­tragszahlungsweise der Hauptversicherung oder
                     eines festen jährlichen Eurobetrages bei jährlicher
                     Beitrags­zahlungsweise der Hauptversicherung (gilt nur
                     für die Beitragsbefreiung),
                 ●   eines festen Prozentsatzes der Berufsunfähigkeitsrente.

                 Höhe der Kosten

                 (4) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskos-
                 ten sowie der Verwaltungskosten können Sie Ihrem
                 Produktinfor­mationsblatt entnehmen.

                 Anlassbezogene Kosten

                 (5) Zusätzlich sind von Ihnen bei folgenden Anlässen Kosten
                 zu entrichten:

                 ●   Bei Kündigung der Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versiche-
                     rung wird ein Abzug einbehalten. Er beträgt 65 % des
                     Betrags der nicht verbrauchten Beitragsteile (vgl. § 9
                     Absatz 2), mindestens je­doch 5 % der garantierten jährli-
                     chen Berufsunfähigkeitsleis­tung.

                 Sonstige Kosten

                 (6) Von den Absätzen 1 bis 5 unberührt bleiben gesetzliche
                 Scha­denersatzansprüche.


                 § 15 Können die Beiträge angepasst werden?

                 Ein durch die laufenden Überschussanteile ermäßigter Bei-
                 trag (vgl. § 13 Absatz 3 Beitragsverrechnung) kann sich je
                 nach Überschuss­ergebnis verändern. Auf das weitergehende
                 Recht zur Anpassung der Beiträge nach § 163 Absatz 1 Satz
                 1 Ver­sicherungsvertragsgesetz (VVG) verzichten wir.


                 § 16 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche­
                 rung?

                 Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die
                 Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der
                 Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den
                 Anspruch begrün­denden Umständen und der Person des
                 Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
                 erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns
                 angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang
                 unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt.
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                                                                                                                                                    Seite 37 von 56

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                 Besondere Bedingungen                                           endet nicht vor dem Wegfall der Versorgungsbedürftigkeit
                                                                                 und dem frühestmöglichen Rentenzahlungsbeginn aus der
                 für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung                 Hauptversiche­rung.
                 (EUZ)
                 – Basisversorgung (Schicht 1)                                   Medizinische und berufliche Rehabilitations- und
                                                                                 Integrationsbera­tung
                                                                                 (2) Wir bieten der versicherten Person bei Eintritt von
                 Inhaltsverzeichnis                                              Erwerbs­unfähigkeit im Sinne des § 2 kostenlos eine Beratung
                                                                                 über Mög­lichkeiten zur medizinischen Rehabilitation und
                 § 1     Was ist versichert?                                     beruflichen Rein­tegration durch von uns beauftragte aner-
                 § 2     Was ist Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin-       kannte Spezialisten an. Im Rahmen dieser Beratung als sinn-
                         gungen?                                                 voll bestätigte Maßnahmen werden von unseren Spezialisten
                 § 3     In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz           eingeleitet und be­gleitet. Maß­nahmen sind sinnvoll, wenn aus
                         ausgeschlos­sen bzw. wann entfällt der Versiche-        medizinischer und arbeitsmarktbe­zogener Sicht die begrün-
                         rungsschutz?                                            dete Aussicht besteht, dass dadurch die Aufnahme einer
                 § 4     Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten,           Berufstätigkeit erfolgen kann. Wir übernehmen während der
                         wenn Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit verlangt       Versicherungsdauer die Kosten für eine vollständig durchge-
                         werden?                                                 führte Maßnahme. Die Kosten übernehmen wir jedoch maxi-
                 § 5     Wann geben wir eine Erklärung über unsere               mal bis zum Sechsfachen der vereinbarten monatlichen
                         Leistungs­pflicht ab?                                   Er­werbsunfähigkeitsrente. Die versicherte Person ist nicht
                 § 6     Was gilt für die Nachprüfung der Erwerbsunfähigkeit?    verpflich­tet diese Hilfe anzunehmen.
                 § 7     Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich-
                         ten?                                                    Entstehen des Anspruchs
                 § 8     Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeige­   (3) Der Anspruch auf Leistung entsteht mit Ablauf des
                         pflicht?                                                Monats, in dem die Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist.
                 § 9     Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?
                 § 10    Wann können Sie in eine selbständige                    Bei einer eventuell vereinbarten Karenzzeit entsteht der
                         Erwerbsunfähig­keitsversicherung wechseln?              Anspruch auf die Leistungen frühestens nach Ablauf der
                 § 11    Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ver-          Karenzzeit. Diese beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die
                         längern?                                                Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Endet die Erwerbsunfä-
                 § 12    Wie sind Sie als Versicherungsnehmer an unseren         higkeit und tritt innerhalb von 24 Monaten danach erneut
                         Über­schüssen beteiligt                                 Erwerbsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein, so wer-
                 § 13    Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag?                    den bereits zurückgelegte Karenzzei­ten berücksichtigt.
                 § 14    Können die Beiträge angepasst werden?
                 § 15    Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung?      Erlöschen des Anspruchs
                                                                                 (4) Der Anspruch auf Leistung erlischt, wenn keine Erwerbs­
                                                                                 unfähigkeit mehr vorliegt, die versicherte Person stirbt oder
                 § 1 Was ist versichert?                                         die jeweilige Leistungsdauer der EUZ endet. Die vertragliche
                                                                                 Leis­tungsdauer endet jedoch nicht vor dem Wegfall der
                 Leistung infolge Erwerbsunfähigkeit                             Versorgungs­bedürftigkeit und dem frühestmöglichen Renten-
                                                                                 zahlungsbeginn aus der Hauptversicherung.
                 (1) Wird die versicherte Person während der Versicherungs­
                 dauer1) erwerbsunfähig, so erbringen wir – je nach vertragli-   Verspätete Anzeige
                 cher Vereinba­rung – folgende Leistungen:                       (5) Wird nach Ablauf der Versicherungsdauer eine bedin­
                                                                                 gungsge­mäße Erwerbsunfähigkeit angezeigt, die bereits vor
                 Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit (EUZ-B)                Ablauf der Versicherungsdauer eingetreten ist, so erbringen
                 Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die         die Leistung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leis-
                 Hauptversi­cherung und die eingeschlossenen Zusatzversi-        tungsdauer.
                 cherungen. Werden nach Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit
                 Leistungen erbracht, so muss nach Ablauf der für die Bei-       Beitragszahlung während Anspruchsprüfung
                 tragsbefreiung vereinbarten Leis­tungsdauer2) trotz einer
                 gegebenenfalls weiter bestehenden Er­werbsunfähigkeit die       (6) Während der Dauer der Anspruchsprüfung stunden wir -
                 Beitragszahlung für die Hauptversicherung und die gegebe-       auf Ihren Antrag in Textform hin - die fälligen Beiträge zinslos
                 nenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen wieder auf-      bis zu unserer endgültigen Entscheidung über die Leistungs-
                 genommen werden, sofern die Beitragszahlungsdauer der           pflicht gemäß § 5. Im Fall einer gerichtlichen Auseinanderset-
                 Hauptversicherung zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet        zung stunden wir die Beiträge darüber hinaus bis zum rechts-
                 ist.                                                            verbindlichen Abschluss des Verfahrens, höchstens jedoch
                                                                                 für eine Dauer von insgesamt fünf Jahren. Die Nachzahlung
                 Erwerbsunfähigkeits-Rente (EUZ-R)                               der gestundeten Beiträge erfolgt in einem Betrag spätestens
                 Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Rente zahlen wir    am Ende des Stundungszeitraumes oder in maximal 24
                 monatlich im Voraus, erstmals zu Beginn des Monats, der auf
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                                                                                 Monatsraten (Einzelrate mind. 25 EUR). Sofern die Vorausset-
                 den Monat folgt, in dem die Erwerbsunfähigkeit eingetreten      zungen vorliegen, kann der Ausgleich auf Wunsch durch eine
                 ist. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir die Rente     Herabsetzung der Leistungen nach den anerkannten Regeln


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                 der Versicherungsmathematik erfolgen.                             mit Aufnahme der Berufsausbildung/-tätigkeit. Zum Wirksam-
                                                                                   werden der Umstellung muss in jedem Fall das 15. Lebensjahr
                 Zahlen Sie die Beiträge während der Anspruchsprüfung wei-         vollendet sein. Der Beitrag sowie die Höhe der Überschuss-
                 ter, so werden wir diese bei Feststellung oder Anerkennung        beteiligung für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung
                 der Leis­tungspflicht verzinst zurückzahlen. Der Zinssatz ent-    werden dann aufgrund des Berufes neu festgelegt.
                 spricht der zum Zeitpunkt der Rückzahlung geltenden
                 Überschuss­deklaration.                                           Erfolgt die Anzeige über die Aufnahme der Berufsausbil-
                                                                                   dung/-tätigkeit nach Ablauf der sechs Monate, wird die
                 Dynamik im Leistungsfall von EUZ-B                                Umstellung von dem Ergebnis einer neuen versicherungsme-
                 (7) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung bei                dizinischen Prüfung abhängig gemacht.
                 Erwerbs­unfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes:

                 a)   Voraussetzung für die Dynamik im EUZ-B-Leistungsfall         § 2 Was ist Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser
                      ist, dass zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähig-    Bedingun­gen?
                      keit die planmäßige Erhöhung in die Hauptversicherung
                      eingeschlos­sen ist.                                         (1) Erwerbsunfähig ist die versicherte Person, die infolge
                 b)   Die Leistung aus der EUZ-B steigt jährlich um den hier-      Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechen-
                      für vereinbarten Prozentsatz – erstmalig zum Jahrestag,      den Kräftever­falls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraus-
                      der auf den Monat des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit       sichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande sein
                      folgt. Der Mehrbeitrag wird zur Erhöhung der Versiche-       wird, mindestens drei Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit
                      rungssumme der Hauptversicherung verwendet. Die              auszuüben.
                      Leistungen der Hauptver­sicherungen werden somit
                      auch im Falle einer Erwerbsunfä­higkeit weiter erhöht –      (2) Als Erwerbstätigkeit im Sinne von Absatz 1 gelten selb-­
                      Einzelheiten zur Berechnung der Er­höhung sind in den        st­ändi­ge Tätigkeiten sowie die üblichen Tätigkeiten des allge-
                      Besonderen Bedingungen für die Anpas­                        meinen Arbeitsmarktes. Tätigkeiten, die auf die besonderen
                      sungsversicherung festgelegt. Die Erhöhungen erfolgen,       gesundheitli­chen Einschränkungen der versicherten Person
                      so­lange Anspruch auf Beitragsbefreiung aus EUZ-B            zugeschnitten sind oder zugeschnitten werden müssen, zäh-
                      besteht.                                                     len nicht zu den üblichen Tätigkeiten des allgemeinen Arbeits-
                 c)   Wenn unsere Leistungspflicht aus der Beitragsbefreiung       marktes.
                      endet, lebt Ihre Pflicht zur Zahlung der Beiträge für die
                      Hauptversicherung und alle Zusatzversicherungen wie-         (3) Ob die versicherte Person in der Lage ist, eine Erwerbstä-
                      der auf. Die Höhe des Beitrages bemisst sich an den zu       tigkeit auszuüben, richtet sich allein nach ihren gesundheitli-
                      diesem Zeitpunkt geltenden versicherten Leistungen,          chen Verhält­nissen; der zuletzt ausgeübte Beruf, die vorhan-
                      einschließlich etwaiger Erhöhungen aus der dynami-           denen und erworbe­nen Fähigkeiten und Kenntnisse, die
                      schen Anpassung im Falle der Erwerbsunfähigkeit.             bisherige Lebensstellung, die Einkommensverhältnisse sowie
                 d)   Erlischt das Recht auf dynamische Anpassung der              die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt.
                      Hauptversi­cherung, so wird das Recht auf die Dynamik
                      im Leistungsfall von EUZ-B ausgeschlossen. Der Beitrag       (4) Ist die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverlet-
                      für die EUZ wird dann neu berechnet.                         zung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die
                                                                                   ärztlich nachzuweisen sind, ununterbrochen wenigstens
                 Rentendynamik der EUZ-R im Rentenbezug                            sechs Monate außer Stande gewesen, mindestens drei Stun-
                 (8) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung der Renten         den täglich eine Erwerbstätigkeit auszuüben, so gilt dieser
                 bei Erwerbsunfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes:             Zustand von Beginn an als Erwerbsunfähigkeit. Die Absätze 2
                                                                                   und 3 gelten ent­sprechend.
                 a)   Die Erhöhungen erfolgen, solange Leistungen aus der
                      Versi­cherung erbracht werden. Gleiches gilt auch wäh-
                      rend der Dauer einer ggf. eingeschlossenen Karenzzeit.       § 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz
                 b)   Die garantierten Renten im Rentenbezug steigen um            ausge­schlossen bzw. wann entfällt der Versiche-
                      den vereinbarten Prozentsatz jeweils jährlich zur Haupt-     rungsschutz?
                      fälligkeit, die auf den Monat folgt, in dem der Leistungs-
                      fall eingetreten ist. Bezugsgröße sind die jeweiligen Vor-   (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig
                      jahresrenten.                                                davon, wie es zu der Erwerbsunfähigkeit gekommen ist.

                 Schüler, Studenten und Auszubildende                              (2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Erwerbsunfähigkeit
                 (9) Für Schüler, Studenten und Auszubildende kann eine            verur­sacht ist:
                 Um­stellung auf eine Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung
                 (BUZ) erfolgen, sobald eine Berufsausbildung/-tätigkeit           a)   unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir
                 begonnen bzw. aufgenom­men wurde, bei der Versicherungs-               leisten jedoch, wenn die Erwerbsunfähigkeit verursacht
                 schutz auch im Falle einer Be­rufsunfähigkeit geleistet werden         wur­de durch kriegerische Ereignisse, denen die versi-
                 kann. Dieser Umstand muss innerhalb von sechs Monaten                  cherte Per­son während eines Aufenthaltes außerhalb
                 nach Beginn der Berufsausbildung/-tätigkeit angezeigt wer-             der Bundesrepub­lik Deutschland ausgesetzt und an
                                                                                        denen sie nicht aktiv be­teiligt war;
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                 den.
                                                                                   b)   durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf
                 Die Umstellung erfolgt mit Eingang der Meldung, frühestens             Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;


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                 c)   durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Ver-       Berichte und Unter­suchungen, werden nur anerkannt, wenn
                      such eines Verbrechens oder Vergehens durch die versi-       sie in deutscher Sprache verfasst sind oder in amtlich beglau-
                      cherte Per­son. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr       bigter Übersetzung vorliegen.
                      sind – auch bei Vorsatz – versichert.
                 d)   durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder          Sie können uns selbstverständlich kontaktieren, wenn Sie Fra-
                      mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall, absichtli-      gen z. B. zum Versicherungsumfang, zur Beantragung von
                      che Selbst­verletzung oder versuchte Selbsttötung.           Leistungen oder zur Leistungsprüfung haben. Ebenso erhal-
                      Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Hand-          ten Sie Auskünfte zu erforderlichen Unterlagen, Nachweisen
                      lungen in einem die freie Willensbestimmung ausschlie-       oder zur Beschreibung der beruflichen Tätigkeit und entspre-
                      ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig-         chende Formulare.
                      keit begangen worden sind, werden wir leisten;
                 e)   durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als         (2) Werden Leistungen aus dieser Zusatzversicherung bean-
                      Versi­cherungsnehmer vorsätzlich die Erwerbsunfähigkeit      sprucht, so benötigen wir unverzüglich folgende Unterlagen:
                      der ver­sicherten Person herbeigeführt haben;
                 f)   durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder       ●   den Versicherungsschein;
                      die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden         ●   eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der
                      oder schädigen, dass Maßnahmen einer                             Erwerbs­unfähigkeit;
                      Katastrophenschutzbehör­de oder vergleichbarer Ein-          ●   ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Per-
                      richtungen erforderlich sind;                                    son gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder unter-
                 g)   unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Ein-          sucht ha­ben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und
                      satz von atomaren, biologischen oder chemischen Waf-             voraussicht­liche Dauer des Leidens;
                      fen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche     ●   Unterlagen über den Beruf der versicherten Person,
                      Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemi-           deren Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts
                      schen Stoffen, so­fern der Einsatz oder das Freisetzen           der Er­werbsunfähigkeit sowie über die eingetretenen
                      darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Per-         Veränderun­gen;
                      sonen zu gefährden und zu einer nicht vorhersehbaren         ●   Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse der
                      Veränderung des Leistungsbe­darfs gegenüber den                  ver­sicherten Person, z. B. Steuerbescheide, Bilanzen,
                      technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die             Gewinn- und Verlustrechnungen, Lohn- und Gehaltsab-
                      Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen nicht mehr               rechnungen sowie ih­re jeweiligen Veränderungen.
                      gewährleistet ist und dies von einem unabhängi­gen
                      Treuhänder gutachterlich bestätigt wird.                     (3) Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche
                                                                                   Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte verlangen.
                 (3) Der Versicherungsschutz für die EUZ besteht nur so lange,     Dies schließt die Möglichkeit ein, dass Untersuchungen in
                 wie die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz in den        Deutschland oder bei einem Arzt einer deutschen Botschaft
                 Ländern Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frank-          durchgeführt wer­den. Wenn Sie für die geforderte Unter­
                 reich, Griechen­land, Großbritannien, Irland, Island, Italien,    suchung aus dem Ausland nach Deutschland reisen müssen,
                 Japan, Kanada, Liech­tenstein, Luxemburg, Niederlande, Nor-       übernehmen wir neben den Untersuchungskosten auch die
                 wegen, Österreich, Portu­gal, Schweden, Schweiz, Spanien          üblichen Reise- und Unterbringungs­kosten. Unter den übli-
                 oder den Vereinigten Staaten von Amerika hat, und sich nicht      chen Reise- und Unterbringungskosten ver­stehen wir die
                 länger als sechs Monate außerhalb der angegebenen Länder          Anreise­kosten gemäß Bahnfahrt 2. Klasse und falls erforder-
                 aufhält, es sei denn, wir haben einer Ausdehnung des Versi-       lich Flug in der economy class und Unterbringung in einem
                 cherungsschutzes schriftlich zugestimmt. Eine eingetretene        4-Sterne Hotel. Notwendige Feststellungen sind auch Aus-
                 Leistungspflicht aus der EUZ bleibt jedoch in der anerkannten     künfte oder Aufklärungen und Nachweise über die wirtschaft-
                 Höhe bestehen.                                                    lichen Ver­hältnisse und ihre Veränderungen sowie die Aus-
                                                                                   künfte, die dem Versicherer die Prüfung ermöglichen, ob bei
                                                                                   Antragstellung unrich­tige oder unvollständige Angaben
                 § 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten,                 gemacht wurden.
                 wenn Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit verlangt
                 werden?                                                           Die versicherte Person hat zu ermöglichen, dass der Versiche-
                                                                                   rer von allen Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten oder sonsti-
                 (1) Wenn Sie Leistungen aus der EUZ beanspruchen, haben           gen Heilbehandlern, Krankenhäusern und sonstige Kranken-
                 Sie die Erwerbsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedingun-      anstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, bei denen sie in
                 gen nachzuweisen. Dazu können wir von Ihnen verlangen,            Behandlung war oder sein wird, anderen Personenversiche-
                 dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des     rern und frühere und aktuelle Krankenkassen (gesetzliche und
                 Versicherungsfalles und des Umfangs unserer Leistungs-            private), Sozialversiche­rungsträgern, Berufsgenossenschaf-
                 pflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit). Weiter können   ten, Behörden, Gerichten sowie derzeitigen und früheren
                 wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns alle Angaben machen,        Arbeitgebern sachdienliche Auskünfte, insbesondere über
                 die der Auf­klärung des Sachverhaltes dienlich sind und uns       Gesundheitsdaten, erhalten kann. Dies kann durch eine pau-
                 die sachge­rechte Prüfung unserer Leistungspflicht ermögli-       schale, jederzeit widerrufliche Ermächtigung, durch Einzeler-
                 chen (Auf­klärungsobliegenheit).                                  mächtigungen oder durch Beschaffung der Informationen
                                                                                   durch die versicherte Person selbst erfolgen. Über diese
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                 Leistungsregulierung und Nachregulierungen aus diesem             Möglich­keiten informieren wir die versicherte Person im Rah-
                 Vertrag werden in der Bundesrepublik Deutschland vorge-           men der Prüfung eines geltend gemachten Anspruchs.
                 nommen. Einzu­reichende Unterlagen, insbesondere ärztliche


                                                                                                                                    Seite 40 von 56

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                 (4) Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist grundsätz-        (2) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus-
                 lich nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen        künfte und einmal jährlich eine Untersuchung der versicher-
                 aus der Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung. Ausge-            ten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen.
                 nommen sind der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen             Die Kosten der Arzthonorare tragen wir. Die Bestimmungen
                 Lebens (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen)        des § 4 Absätze 1 und 3 gelten entsprechend.
                 sowie Heilbehandlungen, die gefahr­los und nicht mit beson-
                 deren Schmerzen verbunden sind und siche­re Aussicht auf           (3) Die Wiederaufnahme bzw. Änderung einer beruflichen
                 Besserung des Gesundheitszustandes bieten. Lässt die versi-        Tätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
                 cherte Person darüber hinausgehende ärztlich angeordne­te
                 oder empfohlene, ins­besondere operative Maßnahmen zur             (4) Ist die Erwerbsunfähigkeit weggefallen, können wir unsere
                 Heilung oder Minderung der Erwerbsunfähigkeit nicht                Leistungen einstellen. In diesem Fall legen wir Ihnen die
                 durchfüh­ren, steht dies einer Anerkennung des Leistungsan-        Verände­rung in Textform dar und teilen Ihnen die Einstellung
                 spruchs aus dieser Versicherung nicht entgegen.                    unserer Leistungen mit. Die Einstellung unserer Leistungen
                                                                                    wird mit dem Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer
                                                                                    Erklärung bei Ihnen wirksam. Zu diesem Zeitpunkt muss auch
                 § 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis­                die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden, falls es
                 tungspflicht ab?                                                   sich um einen beitragspflich­tigen Vertrag handelt und die Bei-
                                                                                    tragszahlungsdauer noch nicht abgelaufen ist. Stirbt der Ver-
                 (1) Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung          sicherte erlischt die Leistungsver­pflichtung mit dem Tag des
                 erforder­lichen Unterlagen erklären wir innerhalb von 10           Todes.
                 Arbeits­tagen, ob und in welchem Umfang wir eine Leistungs-
                 pflicht anerkennen.                                                (5) Ist die Erwerbsunfähigkeit bei Anzeige der Erwerbsunfä-
                                                                                    higkeit wieder weggefallen, so können wir unsere Leistungen
                 (2) Während der Prüfung Ihres Leistungsanspruchs werden            schon mit Ablauf des Monats einstellen, in welchem die
                 wir Sie über den Sachstand bzw. fehlende Unterlagen infor-         Erwerbsunfähigkeit weggefallen ist.
                 mieren. Eine Information über den Sachstand erfolgt spätes-
                 tens alle vier Wochen.
                                                                                    § 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungs­
                 (3) In Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich befristetes   pflich­ten?
                 Aner­kenntnis von bis zu 12 Monaten aussprechen, wenn ein
                 sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund kann sich aus      Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 4 oder § 6 von Ihnen
                 uneindeutigen Nachweisen über das Vorliegen, den Beginn,           oder dem Ansprucherhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird,
                 die Dauer oder den Grad von Erwerbsunfähigkeit ergeben. Ein        sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahr­
                 sachlicher Grund kann ferner gegeben sein, wenn aus medizi-        lässiger Ver­letzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berech-
                 nischen, beruflichen bzw. betrieblichen Gründen eine Besse-        tigt, unsere Leis­tung in einem der Schwere des Verschuldens
                 rung der Beeinträchtigungen innerhalb des Befristungszeit-         entsprechendem Verhältnis zu kürzen. Die Ansprüche aus der
                 raums objek­tiv zu erwarten ist (z. B. Reha-Maßnahme,              EUZ bleiben jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung
                 fortschreitender Heilungsprozess), so dass die Anspruchsvor-       ohne Einfluss auf die Feststel­lung oder den Umfang unserer
                 aussetzungen wegfallen.                                            Leistungspflicht ist. Die vollständige oder teilweise Leistungs-
                                                                                    freiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung
                 Verweisung und Nachprüfung sind für die Zeit der Befristung        in Textform auf diese Rechtsfolge hingewie­sen haben. Wenn
                 ausge­schlossen. Die in diesem Zeitraum erbrachten Leistun-        die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn
                 gen fordern wir auch dann nicht zurück, wenn sich im Nachhi-       des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedin­gungen
                 nein herausstellen sollte, dass sich ein bedingungsgemäßer         zur Leistung verpflichtet. Bei Vereinbarung einer Karenz­zeit
                 Anspruch nicht nachweisen ließ.                                    sind wir jedoch frühestens nach Ablauf der Karenzzeit zur
                                                                                    Rentenzahlung verpflichtet.
                 (4) Wir werden Sie bereits vor Ablauf der Befristung darüber
                 infor­mieren, dass wir nach Ablauf der Befristung das Vorlie-
                 gen be­dingungsgemäßer Berufsunfähigkeit prüfen werden,            § 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen
                 soweit Sie dieses wünschen. Die erforderlichen Unterlagen          Anzeige­pflicht?
                 werden wir dann von Ihnen anfordern. Für diese erneute Prü-
                 fung gelten die Grunds­ätze der Erstprüfung.                       Abweichend von den Regelungen zur vorvertraglichen
                                                                                    Anzeige­pflicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingun-
                                                                                    gen (AVB) kön­nen wir die dort genannten Rechte (Rücktritt,
                 § 6 Was gilt für die Nachprüfung der Erwerbs­                      Kündigung und Vertragsanpassung) innerhalb von fünf Jah-
                 unfähigkeit?                                                       ren seit Vertragsschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall
                                                                                    vor Ablauf dieser Frist eingetre­ten, können wir die Rechte
                 (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungs-          auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
                 pflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Erwerbsun-
                 fähigkeit nachzuprüfen.                                            Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
                                                                                    letzt, beträgt die Frist immer zehn Jahre seit Vertragsschluss.
                 Für die Dauer eines zeitlich befristeten Anerkenntnisses nach
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                 § 5 erfolgt keine Nachprüfung.


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                 § 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?                den ggf. einge­schlossenen sonstigen Zusatzversicherungen
                                                                                  (beitragsfreie Versi­cherungsleistung und Überschussbeteili-
                 (1) Die EUZ bildet mit der Versicherung, zu der sie abge-        gung der Hauptversiche­rung) so, als ob Sie den Beitrag
                 schlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie      unverändert weitergezahlt hätten.
                 kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden.
                 Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptver-        (6) Ansprüche aus der EUZ, die auf bereits vor Beitragsfrei-
                 sicherung endet, bei Renten­versicherungen mit Beendigung        stellung der Hauptversicherung eingetretener Erwerbsunfä-
                 der Aufschubzeit, erlischt auch der Versicherungsschutz aus      higkeit beruhen, werden durch Beitragsfreistellung der
                 der EUZ3).                                                       Hauptversicherung bzw. durch Ablauf der Hauptversicherung
                                                                                  nicht berührt.
                 (2) Eine EUZ können Sie bis zu fünf Versicherungsjahre vor
                 Renten­zahlungsbeginn kündigen. Ein Rückkaufswert steht          (7) Ansprüche aus der EUZ können Sie nicht abtreten oder
                 nicht zur Verfü­gung. Gegebenenfalls zur Verfügung stehende      verpfän­den.
                 nicht verbrauchte Beitragsteile werden auf die Hauptversi-
                 cherung übertragen. Diese entsprechen dem mit den                (8) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt
                 Rechnungsgrund­lagen der Prämienkalku­lation zum Schluss         ist, finden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
                 der laufenden Ver­sicherungsperiode berechne­ten Deckungs-       je­weilige Hauptversicherung sowie ggf. die Besonderen
                 kapital der Versicherung.                                        Bedingungen für die Anpassungsversicherung sinngemäß
                                                                                  Anwendung.
                 Von dem so ermittelten Betrag wird ein Abzug einbehalten. Er
                 beträgt 65 % dieses Betrags, mindestens jedoch 5 % der
                                                                                  § 10 Wann können Sie in eine selbständige
                 garantier­ten jährlichen Erwerbsunfähigkeitsleistung. Mit dem
                 Abzug wird die Veränderung der Risiko- und Ertragslage des       Erwerbsunfä­higkeitsversicherung wechseln?
                 verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen. Darüber
                 hinaus wird mit dem Abzug ein Ausgleich für kollektiv gestell-   (1) Stellen Sie Ihren Vertrag teilweise oder vollständig bei-
                 tes Risikokapital vorge­nommen. Sofern Sie uns nachweisen,       tragsfrei, so können Sie Ihren Erwerbsunfähigkeitsschutz in
                 dass die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem          einem separaten selbständigen Erwerbsunfähigkeitsvertrag
                 Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der           ohne erneute Gesund­heitsprüfung aufrechterhalten.
                 Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt der
                 Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – ent­sprechend herabge-    (2) Für den neuen selbständigen Erwerbsunfähigkeitsvertrag
                 setzt. Beitragsrückstände werden verrechnet.                     gilt:

                 Eine EUZ, deren Beitragszahlungsdauer abgelaufen ist, kön-
                                                                                  ●   Das Ende der Versicherungs-, Beitragszahlungs- und
                 nen Sie nicht kündigen.                                              Leis­tungsdauer bleibt gegenüber der bisherigen
                                                                                      Erwerbsunfähig­keitsversicherung unverändert.
                 (3) Die EUZ können Sie nur zusammen mit der Hauptversiche-
                                                                                  ●   Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der
                 rung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln. Die               Ver­sicherung des neuen Vertrages erreichte rechnungs-
                 Umwandlung ist jedoch nur möglich, wenn das Deckungska-              mäßige Alter und der für den Neuzugang offene Tarif mit
                 pital der EUZ ausreicht, eine beitragsfreie Mindestrente zu          den dann gültigen Rechnungsgrundlagen zugrunde
                 erreichen. Das Verhältnis zwischen der Jahresleistung bei der        gelegt. Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Diffe-
                 Rentenversicherung kann sich durch die Umwandlung in eine            renz zwischen dem Kalender­jahr des Beginns der Versi-
                 beitragsfreie Versicherung ändern.                                   cherung und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
                 Wird keine beitragsfreie Mindestrente erreicht, erfolgt eine
                                                                                  ●   Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen-
                 Über­tragung der nicht verbrauchten Beitragsteile der EUZ in         den besonderen Vereinbarungen, wie Risikozuschläge,
                 die Haupt­versicherung. Die EUZ erlischt.                            Risikoaus­schlüsse und Klauseln, gelten auch für den
                                                                                      neuen Vertrag.
                 Die beitragsfreie Erwerbsunfähigkeitsrente errechnen wir
                                                                                  ●   Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente aus dem neuen
                 nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik              selbständigen Erwerbsunfähigkeitsvertrag darf nicht
                 mit den Rech­nungsgrundlagen der Prämienkalkulation unter            höher sein als die Differenz zwischen bisheriger
                 Zugrundelegung der nicht verbrauchten Beitragsteile. Diese           Erwerbsunfähig­keitsrente und beitragsfreier Erwerbsun-
                 entsprechen dem mit den Rechnungsgrundlagen der Prä-                 fähigkeitsrente die­ser EUZ. Bei Beitragsverrechnung als
                 mienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungspe-           Form der Überschuss­verwendung im bisherigen Vertrag
                 riode berechneten Deckungskapital der Versicherung. Bei der          entspricht dies der garan­tierten Rente inklusive einer ggf.
                 Beitragsfreistellung wird kein Abzug erho­ben.                       eingeschlossenen Dynamik. Bei EU-Bonus als Form der
                                                                                      Überschussverwendung entspricht dies der garantierten
                 (4) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der               Rente zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. eingeschlos-
                 Hauptversi­cherung gilt Absatz 2 entsprechend. Sofern die            senen Dynamik.
                 Leistungen aus der Hauptversicherung ganz oder teilweise
                                                                                  ●   Der neue selbständige Erwerbsunfähigkeitsvertrag
                 reduziert werden, muss die Leistung einer versicherten               unterliegt einer anderen steuerlichen Behandlung als
                 Erwerbsunfähigkeitsrente angepasst werden, wenn die                  Ihre Basisversor­gung. Informationen finden siehe hierzu
                 Höchstrente überschritten wird.                                      in den Allgemeinen Steuerhinweisen für die selbständige
                                                                                      Erwerbsunfähigkeits­versicherung (Schicht 3).
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                 (5) Haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der EUZ, so
                 berechnen wir die Leistungen aus der Hauptversicherung und       (3) Den Antrag auf Abschluss des selbständigen Erwerbsun­


                                                                                                                                    Seite 42 von 56

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                 fähig­keitsvertrages können Sie innerhalb von drei Monaten          senen Dynamik. Bei EU-Bonus als Form der Überschuss-
                 nach Wirk­samwerden der Beitragsfreistellung bzw. Beitrags-         verwendung entspricht dies der ga­rantierten Rente
                 reduzierung stellen. Bei Wiederinkraftsetzung Ihrer Hauptver-       zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. einge­schlossenen
                 sicherung kann die EUZ nicht ohne erneute Risikoprüfung             Dynamik.
                 reaktiviert werden. Der Erwerbsunfähigkeitsschutz bleibt im     ●   Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der
                 separaten Vertrag versichert.                                       Ver­sicherung des neuen Vertrages erreichte rechnungs-
                                                                                     mäßige Alter und der für den Neuzugang offene Tarif
                                                                                     zugrunde gelegt.
                 § 11 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz                  ●   Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen-
                 verlän­gern?                                                        den besonderen Vereinbarungen für den Erwerbsun­
                                                                                     fähigkeits­schutz, wie Risikozuschläge, Risikoausschlüsse
                 (1) Sie haben das Recht, Ihre EUZ in einer neuen selbständi-        und Klauseln, gelten auch für den neuen Vertrag.
                 gen Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Anschlussvertrag) bei      ●   Der Anschlussvertrag unterliegt einer anderen steuerli-
                 Wahrung der Vertragsidentität im Übrigen weiterzuführen,            chen Behandlung als Ihre Basisversorgung. Informatio-
                 wenn der bishe­rige Vertrag, zu dem die Verlängerungsoption         nen finden Sie hierzu in den Allgemeinen Steuerhinwei-
                 eingeräumt wurde, für die EUZ-Rente folgende Voraussetzun-          sen für die selbstän­dige Erwerbsunfähigkeitsversiche-
                 gen erfüllt:                                                        rung (Schicht 3).

                 ●   Das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person zum       (5) Sie haben das Recht den Versicherungsschutz des
                     Beginn der Versicherung beträgt höchstens 30 Jahre.         Anschlussver­trages ohne erneute medizinische Risikoprüfung
                     Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Differenz zwi-      bis zu 50 % der aktuellen Erwerbsunfähigkeitsrente, zu erhö-
                     schen dem Ka­lenderjahr des Beginns der Versicherung        hen. Für den Erhö­hungsteil gilt eine Wartezeit von sechs
                     und dem Geburtsjahr der versicherten Person.                Monaten. Tritt eine bedin­gungsgemäße Erwerbsunfähigkeit
                 ●   Die EUZ endet spätestens in dem Kalenderjahr, in dem        während dieser Wartezeit ein, so wird für den Erhöhungsteil
                     die versicherte Person das 40. Lebensjahr erreicht.         keine Leistung fällig.
                 ●   Die Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer ist kürzer
                     als die vereinbarte Leistungsdauer.                         Für den Erhöhungsteil behalten wir uns das Recht auf eine
                                                                                 finanziel­le Risikoprüfung vor. Diese Angemessenheitsprüfung
                 (2) Über Ihr Recht auf Verlängerung der Erwerbsunfähigkeits­    der beantrag­ten EU-Rente erfolgt in Abhängigkeit von den
                 rente werden wir Sie rechtzeitig vor Ende der Versicherungs­    bestehenden Vorver­sicherungen und dem erzielten Einkom-
                 dauer der Erwerbsunfähigkeitsrente im bisherigen Vertrag        men im Rahmen unserer Annahmerichtlinien.
                 schriftlich infor­mieren. Auf Wunsch kann Ihr Versicherungs-    Die Erhöhungsoption besteht nicht, wenn die versicherte Per-
                 vermittler Ihnen ein Verlängerungsangebot erstellen. Besteht    son während der Laufzeit des bisherigen Vertrages eine
                 zum Zeitpunkt des Ver­längerungstermins eine bedingungsge-      bedingungs­gemäße Erwerbsunfähigkeit hat oder hatte. Darü-
                 mäße Erwerbsunfähigkeit, erhalten Sie das Schreiben bei         ber hinaus darf zum Zeitpunkt der Verlängerung keine
                 Wegfall der Erwerbsunfähigkeit.                                 Erwerbsunfähigkeit ange­zeigt oder anerkannt worden sein. In
                                                                                 diesem Fall erfolgt, wie oben beschrieben, die Verlängerung
                 (3) Das Recht auf den Anschlussvertrag erlischt, wenn Sie       ohne Erhöhung.
                 nicht mindestens einen Monat vor Ende der Versicherungs-
                 dauer der Erwerbsunfähigkeitsrente im bisherigen Vertrag        (6) Im Falle einer Anzeigepflichtverletzung bei Abgabe Ihrer
                 einen Verlänge­rungsantrag eingereicht haben.                   Ver­tragserklärung zum bisherigen Vertrag stehen uns die
                                                                                 Rechte nach §§ 19 Absätze 2 bis 4 und 22 VVG (Rücktritt,
                 Sie haben das Recht, von der Möglichkeit der Verlängerung       Kündigung, Ver­tragsanpassung, Anfechtung) auch mit Wir-
                 bereits vorzeitig Gebrauch zu machen. Auf Wunsch erstellen      kung für den Anschluss­vertrag zu. Die hierfür jeweils gelten-
                 wir Ihnen ein Angebot.                                          den gesetzlichen und vertrag­lichen Fristen beginnen mit dem
                                                                                 Anschlussvertrag nicht neu zu laufen.
                 (4) Für den Anschlussvertrag gilt:

                 ●   Der Vertrag beginnt zum Ablauf der vereinbarten             § 12 Wie sind Sie als Versicherungsnehmer an unse-
                     Versiche­rungsdauer der EUZ-Rente des bisherigen Ver-       ren Überschüssen beteiligt?
                     trages bzw. bei vorzeitiger Verlängerung zu dem
                     gewünschten Termin. Die EUZ-Rente aus dem bisherigen        Überschussermittlung
                     Vertrag endet zu diesem Zeit­punkt. Der Altersvorsorge-     (1) Die Überschussermittlung erfolgt entsprechend der
                     vertrag mit EUZ-Beitragsbefreiung bleibt ansonsten          Hauptversi­cherung (vgl. den entsprechenden Paragrafen der
                     unverändert bestehen.                                       Allge­meinen Versicherungsbedingungen der Hauptversiche-
                 ●   Das Ende der Leistungsdauer bleibt gegenüber dem bis­       rung).
                     herigen Vertrag unverändert.
                 ●   Das Ende der Versicherungs- und Beitragszahlungsdau-        Überschussbeteiligung
                     er entspricht dem Ende der Leistungsdauer.                  (2) Die EUZ ist grundsätzlich gesondert am Überschuss betei-
                 ●   Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente entspricht der        ligt. Sie gehört zum Gewinnverband 811 in der Bestandsgrup-
                     Rente des bisherigen Vertrages zum Zeitpunkt der Ver-       pe 14. Die Festlegung und Änderung der Überschussbeteili-
                     längerung. Bei Beitragsverrechnung als Form der Über-       gung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei der
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                     schussverwendung im bisherigen Vertrag entspricht dies      Hauptversicherung. In ein­zelnen Versicherungsjahren kann
                     der garantierten Rente inklusive einer ggf. eingeschlos-    eine Zuteilung von Überschüssen entfallen, sofern dies sach-


                                                                                                                                  Seite 43 von 56

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                 lich gerechtfertigt ist.                                         Gutha­ben zur Erhöhung der Versicherungsleistung der
                                                                                  Hauptversicherung verwendet.
                 (3) Die EUZ-Vertragsteile B und R sind entsprechend der
                 vertragli­chen Vereinbarung – siehe hierzu auch die Police –     Erwerbsunfähigkeitsbonus (EU-Bonus)
                 an dem erwirt­schafteten Überschuss beteiligt:                   Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres wird ein EU-
                                                                                  Bonus festgelegt. Bezugsgröße hierfür ist die versicherte
                 Beitragsverrechnung                                              Leistung des betreffenden Versicherungsjahres.

                 Zu Beginn eines jeden Beitragszahlungsabschnitts wird ein        Solange kein Leistungsbezug erfolgt, wird der EU-Bonus Jahr
                 Zusatz­überschussanteil zugeteilt.                               für Jahr neu festgelegt. Führt eine Neufestlegung der jährli-
                 Bezugsgröße ist der zum Zeitpunkt der Zuteilung aktuelle         chen Über­schussanteile zu einer Reduzierung des Bonus, so
                 Brutto­beitrag.                                                  haben Sie das Recht – sofern noch keine Erwerbsunfähigkeit
                                                                                  im Sinne des § 2 eingetreten ist – die garantierte Erwerbsun-
                 Verwendung: Der Überschussanteil vermindert den zu zahlen-       fähigkeitsrente zur nächsten Beitragsfälligkeit ohne erneute
                 den Beitrag bzw. die Beitragsrate. Sie zahlen also nicht den     Gesundheitsprüfung so zu er­höhen, dass die Höhe des bishe-
                 vollen, sondern nur einen ermäßigten Beitrag. Die Höhe der       rigen Erwerbsunfähigkeits-Schutzes (einschließlich Bonus)
                 Ermäßigung kann allerdings nicht für die gesamte Beitrags­       erhalten bleibt. Maßgebend für die Bestimmung des neuen
                 zahlungsdauer garan­tiert werden.                                Beitrags ist der beim ursprünglichen Ab­schluss gültige Tarif.
                                                                                  Die Höhe der Erwerbs­unfähigkeitsrente inklu­sive Bonus teilen
                 Wird eine Versicherung beitragsfrei gestellt, und galt bisher    wir Ihnen jährlich in der Wertbestätigung mit. Die Erhöhung ist
                 die Beitragsverrechnung als vereinbart, so erfolgt automa-       spätestens sechs Wochen nach der Haupt­fälligkeit (Jahres-
                 tisch der Wechsel zur Überschussverwendungsform „Verzins-        tag des Beginns der Versicherung) des Jahres, in dem die
                 liche Ansamm­lung“.                                              Änderung des Erwerbsunfähigkeitsbonus erfolgt ist, in Text-
                                                                                  form zu beantragen.
                 Eine Veränderung der Überschussbeteiligung bei der EUZ-R
                 kann dazu führen, dass – sofern keine Vertragsänderung vor-      Verwendung: Bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit – bei
                 genommen wird – weniger als 50 % der Beiträge auf Ihre eige-     Vereinba­rung einer Karenzzeit erstmals nach deren Ablauf –
                 ne Altersvorsor­ge als Versicherungsnehmer entfallen würden.     wird der EU-Bonus zusätzlich zu den versicherten EUZ-Leis-
                 Daher ist in diesem Fall eine Anpassung Ihres Vertrages zur      tungen gezahlt. Maß­geblich für die Höhe des EU-Bonus ist
                 Sicherstellung der steuerli­chen Absetzbarkeit erforderlich.     der im Jahr des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit deklarierte
                 Hierzu werden wir den Beitrag für die EUZ-R soweit senken        Überschussanteilsatz. Der EU-Bonus wird jeweils bis zum
                 bis wieder 50 % der Beiträge auf Ihre eigene Altersvorsorge      Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer, längstens jedoch für
                 als Versicherungsnehmer entfallen. Der ermäßigte Gesamt-         die Dauer unserer Leistungspflicht gezahlt.
                 beitrag bleibt in der bisherigen Höhe bestehen. Die Leistun-
                 gen aus der EUZ-R verringern sich dabei nach versiche­           Beitragsfreie Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen,
                 rungsmathematischen Grundsätzen. In diesem Fall haben Sie        die sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich
                 das Recht, Ihren bisherigen Erwerbsunfähigkeitsschutz durch      zu dem EU-Bonus zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres
                 Abschluss eines neuen Vertrags ohne erneute Gesundheits-         – erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grundüberschuss-
                 prüfung aufrecht­zuerhalten. Wir werden Sie hierüber rechtzei-   anteil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeitpunkt der Zutei-
                 tig informieren. Den darauf gerichteten Antrag müssen Sie        lung überschussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet
                 innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Information hierzu     sich aus dem am Ende eines Versiche­rungsjahres vorhande-
                 stellen. Sind mehr als sechs Monate nach der erstmaligen         nen positiven Deckungskapital der Versiche­rung, das mit dem
                 Abbuchung des geänderten Beitrags vergangen, erlischt die-       Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird.
                 ser Anspruch in jedem Fall.
                                                                                  Verwendung: Die Grundüberschussanteile werden verzinslich
                 Verzinsliche Ansammlung                                          angesammelt. Bei Beendigung der EUZ wird das verzinslich
                 Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres – erstmals zu          ange­sammelte Guthaben zur Erhöhung der Versicherungs-
                 Beginn des zweiten – wird ein Zusatzüberschussanteil fällig.     leistung der Hauptversicherung verwendet.
                 Bezugsgröße ist der Risikobeitrag des Vorjahres.
                                                                                  Überschussbeteiligung im Leistungsfall
                 Beitragsfreie Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen,
                 die sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich   (4) Hier gilt unabhängig von der vereinbarten Überschuss­
                 zu dem Zusatzüberschussanteil zu Beginn eines jeden Versi-       verwendungsform folgende Überschussbeteiligung:
                 cherungsjahres – erstmals zu Beginn des zweiten – einen
                 Grundüberschussanteil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeit-     EUZ-B
                 punkt der Zuteilung über­schussberechtigte Deckungskapital.      Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach EUZ-B im
                 Es berechnet sich aus dem am Ende eines Versicherungsjah-        Leis­tungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche-
                 res vorhandenen positiven Deckungs­kapital der Versicherung,     rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der
                 das mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird.            Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf das
                                                                                  Jahr des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit folgt, gewährt.
                 Verwendung: Die Überschussanteile werden verzinslich             Bezugsgröße ist das zum Zeit­punkt der Zuteilung über-
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                 angesam­melt.                                                    schussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet sich aus
                                                                                  dem am Ende eines Versicherungsjahres vor­handenen positi-
                 Bei Beendigung der EUZ wird das verzinslich angesammelte         ven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem Rech-


                                                                                                                                    Seite 44 von 56

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                 nungszins um ein Jahr abgezinst wird. Bei unterjährigem Ein-    ●     eines festen monatlichen Eurobetrages bei monatlicher
                 tritt der Erwerbsunfähigkeit erfolgt die erste Gewährung des          Bei­tragszahlungsweise der Hauptversicherung oder
                 Überschusses anteilig.                                                eines festen jährlichen Eurobetrages bei jährlicher Bei-
                                                                                       tragszahlungsweise der Hauptversicherung (gilt nur für
                 Verwendung: Der Überschuss wird verzinslich angesammelt.              die Beitragsbefreiung),
                 Bei Beendigung der EUZ wird das verzinslich angesammelte        ●     eines festen Prozentsatzes der Erwerbsunfähigkeitsren-
                 Guthaben zur Erhöhung der Versicherungsleistung der                   te.
                 Hauptversicherung verwendet.
                                                                                 Höhe der Kosten
                 EUZ-R
                 Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach EUZ-R im         (4) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskos-
                 Leis­tungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche-        ten sowie der Verwaltungskosten können Sie Ihrem
                 rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der      Produktinfor­mationsblatt entnehmen.
                 Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf das
                 Jahr des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit folgt, gewährt.       Anlassbezogene Kosten
                 Bezugsgröße hierfür ist die EUZ-Rente des vorhergehenden
                 Versicherungsjahres.                                            (5) Zusätzlich sind von Ihnen bei folgenden Anlässen Kosten
                                                                                 zu entrichten:
                 Verwendung: Die Überschüsse werden zur Erhöhung der
                 EUZ-Rente verwendet. Bei unterjährigem Eintritt unserer Leis-   ●     Bei Kündigung der Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versi-
                 tungspflicht wird die EUZ-Rente anteilig erhöht.                      cherung wird ein Abzug einbehalten. Er beträgt 65 % des
                                                                                       Betrags der nicht verbrauchten Beitragsteile (vgl. § 9
                 Die EUZ-Rente aus Überschuss wird erstmals nach Ablauf                Absatz 2), mindestens jedoch 5 % der garantierten jährli-
                 einer eventuell vereinbarten Karenzzeit gezahlt.                      chen Erwerbs­unfähigkeitsleistung.

                                                                                 Sonstige Kosten
                 § 13 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart?
                                                                                 (6) Von den Absätzen 1 bis 5 unberührt bleiben gesetzliche
                 Zusätzlich zu den Kosten der Hauptversicherung werden Kos-      Scha­denersatzansprüche.
                 ten für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung erho-
                 ben.
                                                                                 § 14 Können die Beiträge angepasst werden?
                 Abschluss- und Vertriebskosten
                                                                                 Ein durch die laufenden Überschussanteile ermäßigter Bei-
                 (2) Wir belasten Ihre Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versiche-      trag (vgl. § 12 Absatz 3 Beitragsverrechnung) kann sich je
                 rung mit Abschluss- und Vertriebskosten in Form                 nach Überschuss­ergebnis verändern. Auf das weitergehende
                                                                                 Recht zur Anpassung der Beiträge nach § 163 Absatz 1 Satz
                 ●   eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitrags-       1 Ver­sicherungsvertragsgesetz (VVG) verzichten wir.
                     summe für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung.

                 Verwaltungskosten                                               § 15 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche­
                                                                                 rung?
                 (3) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende
                 Verwal­tung Ihres Vertrages.                                    Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die
                                                                                 Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der
                 a) Wir belasten Ihre Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung    Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den
                 im beitragspflichtigen Zustand vor Beginn der Rentenzah-        Anspruch begrün­denden Umständen und der Person des
                 lung mit Verwaltungskosten in Form                              Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
                                                                                 erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns
                 ●   eines festen jährlichen Eurobetrages bei jährlicher         angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang
                     Beitragszah­lungsweise oder eines festen monatlichen        unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt.
                     Eurobetrages bei monatlicher Beitragszahlungsweise,
                 ●   eines festen Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags der
                     Er­werbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung.
                                                                                 1) Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der jeweilige
                 b) Wir belasten Ihre Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versiche-          Versicherungs­schutz besteht.

                 rung im beitragsfreien Zustand vor Beginn der Rentenzah-        2) Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine
                 lung mit Verwal­tungskosten in Form                                während der Versicherungsdauer zuerkannte Leistung längstens gewährt wird.

                                                                                 3) Das Gleiche gilt bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages (vgl. die entspre-
                 ●   eines festen jährlichen Eurobetrages.                          chenden Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der
                                                                                    Hauptversicherung).

                 c) Wir belasten Ihre Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung
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                 in der Leistungsphase mit Verwaltungskosten in Form


                                                                                                                                                   Seite 45 von 56

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                 Besondere Bedingungen für
                 das Lebensphasenkonzept                                       █

                                                                               █
                                                                                  Erreichen der Volljährigkeit
                                                                                  Heirat
                                                                               █ Scheidung

                 Erhöhung des Versicherungsschutzes                            █ Geburt eines eigenen Kindes

                                                                               █ Adoption eines Kindes

                 Inhaltsverzeichnis                                            █ Todesfall des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspart-


                                                                               ners
                 § 1  Welche Möglichkeiten eröffnet Ihnen das Lebenspha-       █ Abschluss einer Berufsausbildung mit Aufnahme einer


                      senkonzept?                                              beruflichen Tätigkeit
                 § 2 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne            █ Abschluss einer akademischen Ausbildung mit Aufnahme


                      erneute Risikoprüfung erhöhen?                           einer beruflichen Tätigkeit
                 § 3 Welche Verträge können im Rahmen des Lebenspha-           █ Übergang aus einem mindestens ein Jahr ununterbrochen


                      senkonzepts auftreten?                                   andauernden Teilzeitverhältnis in eine Vollzeitstelle
                 § 4 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Anpassung          █ Übergang aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein


                      des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprü-        unbefristetes Arbeitsverhältnis
                      fung möglich?                                            █ Gehaltssteigerung von mindestens 10 % des letzten Brutto-


                 § 5 In welchen Fällen ist eine Erhöhung ohne erneute          jahresgehalts (ohne variable Gehaltsbestandteile)
                      Risikoprüfung ausgeschlossen?                            █ Gehalt übersteigt erstmalig die Beitragsbemessungsgrenze


                 § 6 Welche Ergänzungsverträge können Sie abschließen?         der gesetzlichen Rentenversicherung
                 § 7 Welche Zusatzversicherungen können Sie in einen           █ Steigerung des Gewinns vor Steuern bei Selbstständigen


                      Ergänzungsvertrag einschließen bzw. innerhalb des        in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren um insgesamt-
                      Basisvertrages erhöhen?                                  mindestens 30 % im Vergleich zu dem Kalenderjahr, das dem
                 § 8 In welchem Umfang können Sie Erhöhungen ohne              Dreijahreszeitraum unmittelbar vorausgeht (Erhöhung des
                      eine erneute Risikoprüfung vornehmen?                    Versicherungsschutzes nur frühestens im Abstand von drei
                 § 9 Welche Höhe kann die gesamte Versicherungsleis-           Jahren möglich)
                      tung annehmen?                                           █ Erfolgreiche Ablegung einer Meisterprüfung, Weiterqualifi-


                 § 10 Wie können Sie eine Erhöhung ohne erneute Risiko-        kation für Handwerker zum Techniker oder zum technischen-
                      prüfung veranlassen? Was müssen Sie beachten?            Fach- und Betriebswirt
                      Welche Fristen gelten?                                   █  Erhalt der Prokura
                 § 11 Welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn die         █ Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit


                      Erhöhung des Versicherungsschutzes im Basisvertrag       █ Wegfall oder Reduzierung einer betrieblichen Altersversor-


                      erfolgt?                                                 gung
                 § 12 Was ist bei Basisrentenverträgen (Schicht 1) zu be-      █ Wegfall der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Ren-


                      achten?                                                  tenversicherung
                                                                               █ Wegfall oder Reduzierung einer Versorgung aus einem


                                                                               berufsständischem Versorgungswerk
                 § 1 Welche Möglichkeiten eröffnet Ihnen das Lebens-           █ Beendigung einer Versicherung auf zwei verbundene

                 phasenkonzept?                                                Leben bei der Zurich Dt. Herold Leben durch den Tod einer
                                                                               der beiden versicherten Personen
                 Mit dem Lebensphasenkonzept können Sie den Versiche-          █ Erwerb von eigengenutztem Wohnraum

                 rungsschutz auf das Leben der versicherten Person(en) ohne    █ Abschluss eines Darlehensvertrages in Verbindung mit

                 erneute Risikoprüfung in Form von zusätzlichen selbständi-    dem Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum sowie von
                 gen Ergänzungsverträgen erhöhen, sofern sich die Lebens-      fremd- oder gewerblich genutzten Immobilien
                 umstände der versicherten Person(en) durch bestimmte          █ Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR

                 Ereignisse verändern.                                         zur Neugründung bzw. Übernahme einer bestehenden Praxis
                                                                               bzw. Kanzlei oder Einstieg als Partner in eine bestehende Pra-
                 Anstelle eines zusätzlichen selbständigen Ergänzungsvertra-   xis bzw. Kanzlei
                 ges kann auch eine Erhöhung des Versicherungsschutzes         █ Ernennung zum Beamten auf Probe oder zum Beamten auf

                 innerhalb des Basisvertrages erfolgen. Hierbei sind die in    Lebenszeit
                 § 11 beschriebenen Besonderheiten zu beachten.                █ Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe als Beamter

                                                                               █ Nicht aus medizinischen Gründen verursachter Wechsel

                 Wir behalten uns vor, vor jeder Durchführung der Erhöhung     von einer Tätigkeit als Beamter in die Privatwirtschaft (das
                 die Angemessenheit der Rentenhöhe im Verhältnis zum Ein-      heißt zu einem nicht-öffentlichen oder nicht-staatlichen
                 kommen zu überprüfen.                                         Unternehmen).

                                                                               (2) Zusätzlich besteht unabhängig vom Eintritt eines der
                 § 2 Wann können Sie ihren Versicherungsschutz ohne            genannten Ereignisse einmalig bis zum Ablauf des 5. Versi-
                 erneute Risikoprüfung erhöhen?                                cherungsjahres ab Versicherungsbeginn die Möglichkeit, den
                                                                               Versicherungsschutz aus dem Basisvertrag innerhalb der in
                 Innerhalb der in den §§ 3-11 genannten Rahmenbedingun-
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                                                                               diesen Bedingungen festgelegten Grenzen ohne erneute
                 gen können Sie Ihren Versicherungsschutz erhöhen, wenn        Risikoprüfung zu erhöhen. Soll dabei der Versicherungsschutz
                 sich die Lebensumstände der versicherten Person(en) durch     für den Fall von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erhöht wer-


                                                                                                                                Seite 46 von 56

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                 den, so gilt eine Wartefrist von sechs Monaten. Die Entschei-     § 6 Welche Ergänzungsverträge können Sie abschlie-
                 dung über einen Anspruch auf Leistungen aus dem Basisver-         ßen?
                 trag bleibt hiervon unberührt.
                                                                                   (1) Für Ergänzungsverträge können Sie – unabhängig von der
                                                                                   Versicherungsart des Basisvertrages – zwischen folgenden
                 § 3 Welche Verträge können im Rahmen des Lebensp
                                                                                   Versicherungen wählen:
                 hasenkonzepts auftreten?
                                                                                   █  Aufgeschobene Rentenversicherung
                 Im Rahmen des Lebensphasenkonzepts können folgende                █  Aufgeschobene Rentenversicherung – Basisversorgung
                 Verträge auftreten (vgl. §§ 6 und 7):                             █ Fondsgebundene Versicherung

                                                                                   █ Fondsgebundene Versicherung – Basisversorgung

                 Basisvertrag                                                      █ Risikolebensversicherung

                 Als Basisvertrag (Hauptversicherung mit oder ohne Zusatz-         █ Kapitalbildende Lebensversicherung

                 versicherungen) bezeichnen wir den Vertrag, den Sie im            █ selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder

                 ­ersten Schritt des Lebensphasenkonzepts abschließen und          Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (nur möglich, wenn im
                  der somit die Grundlage für die weiteren im Rahmen des           Basisvertrag eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig-
                  Lebensphasenkonzepts abschließbaren Verträge bzw. für            keits-Rente versichert ist).
                  Erhöhungen des Versicherungsschutzes innerhalb des Basis-        █ selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung (nur mög-

                  vertrages ist.                                                   lich, wenn im Basisvertrag eine Erwerbsunfähigkeits- oder
                                                                                   Berufsunfähigkeits-Rente versichert ist).
                 Ergänzungsvertrag
                 Als Ergänzungsvertrag (Hauptversicherung mit oder ohne            Die oben genannten Versicherungen können nur dann von
                 Zusatzversicherungen) bezeichnen wir den Vertrag, der im          Ihnen als Ergänzungsvertrag ausgewählt werden, soweit sie
                 Anschluss an einen Basisvertrag im Rahmen des Lebenspha-          zum Zeitpunkt der Beantragung der Erhöhung noch von uns
                 senkonzepts ohne weitere Risikoprüfung zur Erhöhung des           im Neugeschäft angeboten werden. Für den Ergänzungsver-
                 bereits bestehenden Versicherungsschutzes abgeschlossen           trag gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbe-
                 werden kann.                                                      dingungen des Ergänzungsvertrages.

                 § 4 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Anpas-                 (2) Ein Ergänzungsvertrag kann nicht wieder als Basisvertrag
                                                                                   verwendet werden. Entsprechend werden Erhöhungen im
                 sung des Versicherungsschutzes ohne erneute
                                                                                   Rahmen des Lebensphasenkonzeptes auch bei den Bezugs-
                 Gesundheitsprüfung möglich?
                                                                                   größen für spätere Erhöhungen bzw. Ergänzungsverträge
                                                                                   nicht berücksichtigt.
                 Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Versi-
                 cherungsschutz im Rahmen des Lebensphasenkonzepts
                 erhöhen zu können:                                                § 7 Welche Zusatzversicherungen können Sie in einen
                                                                                   Ergänzungsvertrag einschließen bzw. innerhalb des
                 █   Die versicherte(n) Person(en) stimmt (stimmen) der Aus-       Basisvertrages erhöhen?
                     übung des Lebensphasenkonzepts zu, und
                 █   die versicherte(n) Person(en) hat (haben) bei Wirksam-        (1) Eine im Basisvertrag enthaltene Berufsunfähigkeits-
                     werden der Erhöhung das 50. Lebensjahr nicht vollendet        Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversi-
                 █   Die versicherte(n) Person(en) hat (haben) während der         cherung kann über einen Ergänzungsvertrag oder durch eine
                     Laufzeit des Basisvertrags keine Leistungen wegen             Änderung des Basisvertrages erhöht werden. Voraussetzung
                     Berufsunfähigkeit oder teilweiser oder vollständiger          für die Erhöhung über einen Ergänzungsvertrag ist, dass auch
                     Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit oder wegen des            eine Hauptversicherung in dem Ergänzungsvertrag einge-
                     Verlustes einer Grundfähigkeit erhalten und solche auch       schlossen wird. Dieser Ergänzungsvertrag besteht dann aus
                     nicht beantragt. Dies unabhängig davon, ob die Leistun-       einer Hauptversicherung und einer oder mehreren einge-
                     gen durch uns oder andere Versicherer/Leistungsträger         schlossenen Zusatzversicherung(en).
                     geschuldet oder dort beantragt waren.
                                                                                   Eine Risiko-Zusatzversicherung kann auch dann zusätzlich zu
                 § 5 In welchen Fällen ist eine Erhöhung ohne erneute              einem Ergänzungsvertrag in Form einer kapitalbildenden
                                                                                   Lebensversicherung abgeschlossen werden, wenn im Basis-
                 Risikoprüfung ausgeschlossen?
                                                                                   vertrag keine Risiko-Zusatzversicherung enthalten ist. Die
                                                                                   Risiko-Zusatzversicherung kann auch nachträglich in den
                 Handelt es sich bei den zugrunde gelegten Verträgen um Ver-
                                                                                   Basisvertrag eingeschlossen werden.
                 sicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung bzw.
                 Obliegenheitserklärung, so entfällt die Möglichkeit einer Erhö-
                                                                                   (2) Die Risiko-Zusatzversicherung und die Berufsunfähig-
                 hung ohne erneute Risikoprüfung.
                                                                                   keits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-
                                                                                   versicherung bilden mit der jeweiligen Hauptversicherung
                 Nach einer Beitragsfreistellung oder einer Kündigung des
                                                                                   eine Einheit. Eine Zusatzversicherung kann ohne die zugehöri-
                 Basisvertrags entfällt die Möglichkeit, Erhöhungen des Versi-
                                                                                   ge Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Die Haupt-
                 cherungsschutzes im Rahmen des Lebensphasenkonzepts
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                                                                                   versicherung kann jedoch ohne Zusatzversicherung fortge-
                 vorzunehmen.
                                                                                   führt werden.


                                                                                                                                   Seite 47 von 56

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                 (3) Ist eine Risiko-Zusatzversicherung in einem Ergänzungs-       und mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder
                 vertrag eingeschlossen, so endet sie spätestens mit Ablauf        Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder
                 der zugehörigen Hauptversicherung.                                █ Fondsgebundene Versicherung mit Premiumschutz und


                                                                                   Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähig-
                 (4) Ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder           keits-Zusatzversicherung oder
                 Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung in einem Ergän-            █ selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder


                 zungsvertrag eingeschlossen worden, so endet sie spätes-          Erwerbsunfähigkeitsabsicherung
                 tens, wenn der Versicherungsschutz aus der zugehörigen            █ selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung


                 Hauptversicherung endet, bei Rentenversicherungen mit Auf-
                 schubzeit erlischt auch der Versicherungsschutz aus der           vor, so darf sich die garantierte Todesfallsumme eines Ergän-
                 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähig-        zungsvertrages in Form einer kapitalbildenden Lebensversi-
                 keits-Zusatzversicherung mit Ablauf der Aufschubzeit. Für die     cherung, Fondsgebundenen Versicherung oder Risikolebens-
                 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder die Erwerbsun-         versicherung auf das 100-fache der aktuellen garantierten
                 fähigkeits-Zusatzversicherung in dem Ergänzungsvertrag            monatlichen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-
                 erfolgt die Eingruppierung nach dem zum Zeitpunkt der             Rente, Rente des Basisvertrages, aber auf nicht weniger als
                 Antragstellung ausgeübten Beruf; Endalter- und Summenbe-          2.500 EUR und nicht mehr als 50.000 EUR belaufen.
                 grenzungen werden entsprechend übernommen. Bestehende
                 Verträge bleiben unberührt.                                       (4) Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-
                                                                                   Rente im Basisvertrag enthalten, können Sie im Ergänzungs-
                                                                                   vertrag ebenfalls eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfä-
                 § 8 In welchem Umfang können Sie Erhöhungen ohne                  higkeits-Rente ohne erneute medizinische Risikoprüfung
                 eine erneute Risikoprüfung vornehmen?                             einschließen, die bis zu 100 % der aktuellen garantierten
                                                                                   Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Rente des
                 (1) Die Höchstlaufzeit eines Ergänzungsvertrages entspricht       Basisvertrages beträgt. Dabei darf die jährliche Rente aus
                 der auf volle Jahre gerundeten Restlaufzeit des Basisvertra-      dem Ergänzungsvertrag jedoch maximal 12.000 EUR betra-
                 ges.                                                              gen.

                 (2) Liegt als Basisvertrag eine                                   Für Berufseinsteiger gilt abweichend: Die jährliche Rente darf
                                                                                   aus dem Ergänzungsvertrag maximal 18.000 EUR betragen.
                 █ kapitalbildende Lebensversicherung,
                 █ Fondsgebundene Versicherung mit Premiumschutz und               Die jährliche Rente muss in beiden Fällen mindestens
                 Mindesttodesfallsumme größer als 0 % der Beitragssumme,           300 EUR betragen.
                 █ Fondsgebundene Versicherung – Basisversorgung mit Pre-


                 miumschutz und Mindesthinterbliebenenguthaben größer als          Als Berufseinsteiger gilt die versicherte Person, wenn sie
                 0 % der Beitragssumme,
                 █ Fondsgebundene Versicherung mit Basisschutz (Mindest-           ●   eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich
                 todesfallsumme ab 4. Versicherungsjahr größer als                     abgeschlossen hat und
                 75.000 EUR) oder                                                  ●   im Anschluss erstmals eine Berufstätigkeit aufnimmt, die
                 █ Risikolebensversicherung
                                                                                       dieser Berufsausbildung oder diesem Studium ent-
                                                                                       spricht, und
                 vor, so darf sich die garantierte Todesfallsumme für jeden ein-   ●   nicht älter als 30 Jahre ist.
                 zelnen Ergänzungsvertrag auf bis zu 50 % der aktuellen
                 garantierten Todesfallsumme des Basisvertrages ohne ggf.          Erfolgt eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb
                 eingeschlossener Risiko-Zusatzversicherung aber auf nicht         des Basisvertrages, gelten als Bezugsgrößen für die alle bis-
                 weniger als 2.500 EUR und nicht mehr als 50.000 EUR belau-        her festgelegten maximalen Erhöhungen die aktuellen garan-
                 fen.                                                              tierten Leistungen des Basisvertrages abzüglich der Leis-
                                                                                   tungsanteile, die auf frühere Erhöhungen im Rahmen des
                 Erfolgt eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb         Lebensphasenkonzeptes zurückzuführen sind.
                 des Basisvertrages, gelten als Bezugsgrößen für die o. g.
                 maximalen Erhöhungen die aktuellen garantierten Leistungen        Ist der Basisvertrag eine Versicherung auf verbundene Leben
                 des Basisvertrages abzüglich der Leistungsanteile, die auf        und ist darin eine Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfä-
                 frühere Erhöhungen im Rahmen des Lebensphasenkonzeptes            higkeitsrente eingeschlossen, so kann eine Berufsunfähig-
                 zurückzuführen sind.                                              keitsrente oder Erwerbsunfähigkeits-Rente im Ergänzungs-
                                                                                   vertrag nur für die Person abgeschlossen werden, die im
                 (3) Liegt als Basisvertrag eine                                   Basisvertrag gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähig-
                                                                                   keit versichert ist.
                 █ aufgeschobene Rentenversicherung mit Berufsunfähig-
                 keits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-         (5) Soll zu einem Basisvertrag eine Kapitallebensversicherung
                 versicherung oder                                                 mit Risikozusatzversicherung als Ergänzungsvertrag abge-
                 █ aufgeschobene Rentenversicherung – Basisversorgung mit
                                                                                   schlossen werden, so gilt im Hinblick auf die Höhe der Todes-
                 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähig-        fallsumme Folgendes: Die Gesamttodesfallsumme aus Kapi-
                 keits-Zusatzversicherung oder
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                                                                                   tallebensversicherung und Risiko-Zusatzversicherung, die
                 █ Fondsgebundene Versicherung mit Basisschutz (Mindest-
                                                                                   den Ergänzungsvertrag bilden, darf bis zu 50 % der Todesfall-
                 todesfallsumme ab dem 4. Versicherungsjahr bis 75.000 EUR)        summe des Basisvertrages (einschließlich einer dort ggf. ent-


                                                                                                                                     Seite 48 von 56

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                 haltenen Risiko-Zusatzversicherung), maximal 50.000 EUR,          Für die Summe der garantierten Renten aus allen bei unserem
                 erreichen. Sie darf 5.000 EUR nicht unterschreiten. Erfolgt der   Unternehmen abgeschlossenen Rentenversicherungen ist ab
                 Einschluss der Risiko-Zusatzversicherung innerhalb des            einer unternehmensintern bestimmten Höhe der garantierten
                 Basisvertrages, gilt die vorstehende Regelung entsprechend.       Renten eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit erforderlich. Dabei
                                                                                   werden unterschiedliche Risiken bewertet, wie Langlebigkeit,
                 (6) Eine planmäßige Erhöhung der Versicherungsleistungen          Kapitalmarkt und vorzeitige Beendigung. Würden durch eine
                 (Dynamik) eines Ergänzungsvertrages ist dann möglich, wenn        als Ergänzungsvertrag oder durch eine Erhöhung beantragte
                 auch diese im Basisvertrag vorgesehen ist. Möchten Sie eine       Rentenversicherung die garantierten Renten die gültige Gren-
                 dynamische Anpassung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit          ze überschreiten, so besteht der Anspruch aus dem Lebens-
                 (Dynamik im Leistungsfall) in einen Ergänzungsvertrag ein-        phasenkonzept nur bis zur Höhe dieser Grenze. Maßgeblich
                 schließen, so muss eine solche bereits im Basisvertrag enthal-    ist dabei die unternehmensintern zum Zeitpunkt der Beantra-
                 ten sein. Der Einschluss einer planmäßigen Erhöhung hängt         gung des betreffenden Ergänzungsvertrages geltende Gren-
                 immer zusätzlich von einer wirtschaftlichen und finanziellen      ze.
                 Risikoprüfung durch uns ab.

                 (7) Die garantierte Gesamttodesfallsumme aller Ergänzungs-        § 10 Wie können Sie eine Erhöhung ohne Risikoprü-
                 verträge (inkl. ggf. eingeschlossener Risiko-Zusatzversiche-      fung veranlassen? Was müssen Sie beachten? Wel-
                 rung), und aller im Rahmen des Lebensphasenkonzeptes              che Fristen gelten?
                 durchgeführten Erhöhungen innerhalb des Basisvertrages,
                 die innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen werden, darf          (1) Möchten Sie eine Erhöhung des Versicherungsschutzes
                 50.000 EUR nicht überschreiten.                                   ohne Risikoprüfung beantragen, weil sich die Lebensumstän-
                                                                                   de der versicherten Person(en) durch eines der in § 2 Abs. 1
                                                                                   beschriebenen Ereignisse geändert haben, so muss uns der
                 § 9 Welche Höhe kann die gesamte Versicherungs-                   Antrag innerhalb der ersten 12 Monate nach Eintritt des
                 leistung annehmen?                                                Ereignisses in Textform zugehen. Die Änderung der Lebens-
                                                                                   umstände ist uns nachzuweisen. Als Nachweise gelten bei-
                 Die Gesamttodesfallsumme aller Verträge (inkl. der Summen         spielsweise bei
                 aus Risiko-Zusatzversicherung) jeder einzelnen versicherten
                 Person darf 300.000 EUR nicht überschreiten.                      █  Heirat:
                                                                                   Kopie der Heiratsurkunde
                 Bei Versicherungen auf verbundene Leben kann für jede der         █ Scheidung:

                 versicherten Personen die volle Todesfallsumme ausge-             Kopie des Scheidungsurteils
                 schöpft werden.                                                   █ Geburt eines eigenen Kindes:


                                                                                   Kopie der Geburtsurkunde
                 Die Summe der garantierten Berufsunfähigkeits- und                █ Adoption eines Kindes:

                 Erwerbsunfähigkeits-Monatsrenten aus allen Verträgen der          Kopie der Adoptionsurkunde
                 versicherten Person bei unserem Unternehmen darf                  █ Todesfall des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspart-

                 3.000 EUR inklusive Bonus betragen.                               ners:
                                                                                   Sterbeurkunde
                 Abweichend davon gilt bei Beamten in Abhängigkeit von der         █ Abschluss einer Berufsausbildung mit Aufnahme einer

                 Besoldungsgruppe eine andere maximale Rentenhöhe; sie             beruflichen Tätigkeit:
                 beträgt höchstens 1.600 EUR.                                      Kopie der Abschlussurkunde, des Kaufmanns- oder Gesellen-
                                                                                   briefes und des Arbeitsvertrages
                 Für die sogenannte „Karrieregarantie“ gilt eine abweichende       █ Abschluss einer akademischen Ausbildung mit Aufnahme

                 Maximalsumme von 5.000 EUR inklusive Bonus aus allen Ver-         einer beruflichen Tätigkeit:
                 trägen der versicherten Person bei unserem Unternehmen,           Kopie der Abschlussurkunde und des Arbeitsvertrages
                 wenn                                                              █ Übergang aus einem mindestens ein Jahr ununterbrochen


                                                                                   andauernden Teilzeitverhältnis in eine Vollzeitstelle:
                 ●   die Summe der monatlichen Berufsunfähigkeits- und             Kopie des Arbeitsvertrages
                     Erwerbsunfähigkeits-Renten sowie Renten wegen des             █ Übergang aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein

                     Verlustes einer Grundfähigkeit aus allen Verträgen der        unbefristetes Arbeitsverhältnis:
                     versicherten Person bei unserem Unternehmen bereits           Kopie Arbeitsvertrages
                     3.000 EUR erreicht hat und                                    █ Gehaltssteigerung von mindestens 10 % des letzten Brutto-

                 ●   die versicherte Person als Arbeitnehmer in einem unbe-        jahresgehalts:
                     fristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt ist und es sich       Lohn-/Gehaltsabrechnungen
                     nicht um einen Gesellschafter-Geschäftsführer handelt,        █ Gehalt übersteigt erstmalig die Beitragsbemessungsgrenze

                     sowie                                                         der gesetzlichen Rentenversicherung:
                 ●   sich das Bruttojahresgehalt (ohne variable Gehaltsbe-         Lohn-/Gehaltsabrechnung bzw. ergänzende Nachweise
                     standteile) der versicherten Person vertraglich um min-       █ Steigerung des Gewinns bei Selbstständigen:

                     destens 10 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht hat. Dabei       Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Unterlagen (z.B.
                     darf die prozentuale Anpassung der versicherten Ren-          Gewinn- und Verlustrechnung)
                     tenleistung die prozentuale Anpassung des Bruttojahres-
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                                                                                   █ Erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung, Weiterqualifi-

                     halts (ohne variable Gehaltsbestandteile) nicht überstei-     kation usw.:
                     gen.                                                          Meisterbrief oder Abschlusszeugnis Techniker, technischer


                                                                                                                                    Seite 49 von 56

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                 Fach- und Betriebswirt                                           Begrenzung oder Ablehnung einer Berufsunfähigkeits- oder
                 █ Erhalt der Prokura:                                            Erwerbsunfähigkeits-Rente im Ergänzungsvertrag oder als
                 Bescheinigung des Arbeitgebers                                   Erhöhung – unter Berücksichtigung Ihres Einkommens und
                 █ Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit:       der Gesamtrentenleistung aus allen bestehenden und bean-
                 Kopie der Zulassungsurkunde                                      tragten Versorgungen sowie des ausgeübten Berufes und der
                 █ Wegfall oder Reduzierung einer betrieblichen Altersversor-     zulässigen Höchsteinschlussgrenzen – ist uns vorbehalten.
                 gung:
                 Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen und         (3) Ergänzungsverträge bzw. Änderungen innerhalb des
                 Kopie des neuen Arbeitsvertrages                                 Basisvertrages werden mit Versicherungsbeginn des auf den
                 █ Wegfall der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Ren-      Eingang der Meldung folgenden Beitragszahlungsabschnitts
                 tenversicherung:                                                 abgeschlossen.
                 Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen
                 █ Wegfall oder Reduzierung einer Versorgung aus einem            (4) Nachdem Sie eine Erhöhung des Versicherungsschutzes
                 berufsständischem Versorgungswerk:                               vorgenommen haben, senden wir Ihnen den Versicherungs-
                 Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen             schein für den Ergänzungsvertrag bzw. den geänderten Versi-
                 █ Beendigung einer Versicherung auf zwei verbundene              cherungsschein oder Nachtrag des Basisvertrages zu.
                 Leben bei der Zurich Dt. Herold Leben durch den Tod einer
                 der beiden versicherten Personen:                                (5) Die erstmalige Erhöhung des Versicherungsschutzes kann
                 Sterbeurkunde                                                    frühestens zu Beginn des 2. Versicherungsjahres erfolgen.
                 █ Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum:                        Dies gilt auch dann, wenn sich die Lebensumstände bereits
                 Kopie des Kaufvertrages und Nachweis über die Nutzung            im Laufe des ersten Versicherungsjahres geändert haben und
                 █  Abschluss eines Darlehensvertrages in Verbindung mit          uns dies gemeldet wurde.
                 dem Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum:
                 Kopie des Darlehensvertrages und Nachweis über die Nut-          (6) Basis- und Ergänzungsvertrag bilden im Rahmen des
                 zung                                                             Lebensphasenkonzepts eine Einheit bzgl. der Risikoprüfung.
                 █ Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR             Im Hinblick auf Rücktritt, Vertragsanpassung, Kündigung oder
                 zur Neugründung bzw. Übernahme einer (bestehenden) Pra-          Anfechtung behalten wir uns daher vor, dies auf sämtliche im
                 xis bzw. Kanzlei oder Einstieg als Partner in eine bestehende    Rahmen des Lebensphasenkonzepts bestehenden Verträge,
                 Praxis bzw. Kanzlei:                                             zu beziehen.
                 Kopie des Darlehensvertrages und Nachweis über die Nut-
                 zung                                                             (7) Im Übrigen gelten für jeden abgeschlossenen Ergän-
                 █ Ernennung zum Beamten:                                         zungsvertrag bzw. jede Erhöhung des Versicherungsschutzes
                 Ernennungsurkunde                                                innerhalb des Basisvertrages die jeweils zugrunde liegenden
                 █ Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe:                      Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besonderen
                 Bezügemitteilung                                                 Bedingungen. Für den Basisvertrag vereinbarte Risikozu-
                 █ Nicht aus medizinischen Gründen verursachter Wechsel           schläge, Risikoausschlüsse und Klauseln gelten auch für
                 von einer Tätigkeit als Beamter in die Privatwirtschaft:         Ergänzungsverträge bzw. Erhöhungen innerhalb des Basis-
                 Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen und         vertrages im Rahmen des Lebensphasenkonzepts. Die Prämie
                 Kopie des neuen Arbeitsvertrages                                 für den Ergänzungsvertrag wird aus dem zum Zeitpunkt sei-
                                                                                  nes Abschlusses für den Neuzugang offenen Tarif unter
                 Wir behalten uns vor, ggf. weitere für einen geeigneten Nach-    Berücksichtigung der für den Basisvertrag vereinbarten
                 weis notwendige Unterlagen von Ihnen zu fordern.                 Zuschläge, Ausschlüsse und Klauseln ermittelt. Die Prämie für
                                                                                  die Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb des
                 Möchten Sie eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne         Basisvertrages errechnet sich aus dem zum Zeitpunkt der
                 Risikoprüfung innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre       Vertragsänderung erreichten rechnungsmäßigen Alter der
                 (§ 2 Abs. 2) beantragen, so können Sie den Antrag frühestens     versicherten Person, der Restlaufzeit sowie den ursprünglich
                 drei Monate vor der gewünschten Erhöhung des Versiche-           vereinbarten Annahmebedingungen unter Berücksichtigung
                 rungsschutzes einreichen. Der Antrag muss uns in jedem Fall      der zum Zeitpunkt der Vertragsänderung für diese dann vor-
                 vor der gewünschten Erhöhung des Versicherungsschutzes,          gesehenen Sterbetafel und des vorgesehenen Rechnungs-
                 jedoch spätestens bis zum Ablauf des 5. Versicherungsjahres      zinses.
                 zugehen.

                 Außerhalb der genannten Fristen können wir einen Antrag auf      § 11 Welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn
                 Erhöhung des Versicherungsschutzes gem. § 2 Abs. 1 oder          die Erhöhung des Versicherungsschutzes im Basis-
                 Abs. 2 nur unter dem Vorbehalt einer erneuten Gesundheits-       vertrag erfolgt?
                 prüfung berücksichtigen.
                                                                                  Soll anstelle eines Ergänzungsvertrages die Erhöhung des
                 (2) Ist in Ihrem Basisvertrag eine Berufsunfähigkeits- oder      Versicherungsschutzes innerhalb des Basisvertrages erfol-
                 Erwerbsunfähigkeits-Rente enthalten und möchten Sie diese        gen, so sind zusätzlich folgende Besonderheiten zu beachten:
                 durch einen Ergänzungsvertrag oder innerhalb des Basisver-
                 trages erhöhen, so behalten wir uns vor, von Ihnen die Vorlage   █ Die Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute
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                 von Dokumenten zu verlangen, die die Angemessenheit der          Risikoprüfung ist nur im Rahmen der beschriebenen Grenzen
                 Rentenhöhe im Verhältnis zum Einkommen belegen, wie etwa         zulässig.
                 einen aktuellen Einkommensnachweis oder Ähnliches. Die           █ Eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb des


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                 bestehenden Vertrages kann abgelehnt werden, wenn eine
                 solche Vertragsänderung nicht mehr zulässig ist oder mit
                 einer Umstellung auf eine neue Sterbetafel und einen neuen
                 Rechnungszins verbunden ist. In diesem Fall haben Sie
                 jedoch das Recht einen Ergänzungsvertrag im Rahmen des
                 Lebensphasenkonzepts abzuschließen.
                 Wenn Sie vom Lebensphasenkonzept Gebrauch machen,
                 werden wir Sie über die steuerlichen Auswirkungen zum Zeit-
                 punkt der Beantragung informieren.
                 Zur Beibehaltung eventueller steuerlicher Vergünstigungen
                 des Basisvertrages auch nach Inanspruchnahme des Lebens-
                 phasenkonzepts, sind die steuerlichen Rahmenbedingungen
                 des Basisvertrages zu beachten.


                 § 12 Was ist bei Basisrentenverträgen (Schicht 1) zu
                 beachten?

                 (1) Handelt es sich beim Basisvertrag oder Ergänzungsvertrag
                 um einen steuerlich geförderten Basisrentenvertrag (Schicht
                 1), bei dem eine ergänzende Absicherung des Eintritts der
                 Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit und von
                 Hinterbliebenen vereinbart wird, ist Folgendes zu beachten:

                 Beitragsverhältnis bei Vereinbarung einer ergänzenden
                 Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit, der ver-
                 minderten Erwerbsfähigkeit bzw. von Hinterbliebenen
                 Für den Fall der ergänzenden Absicherung des Eintritts der
                 Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw.
                 von Hinterbliebenen ist vereinbart, dass mehr als 50 % der
                 Beiträge auf Ihre eigene Altersvorsorge als Versicherungs-
                 nehmer entfallen. Dies gilt auch für Änderungen (z. B. Erhö-
                 hungen) während der Vertragslaufzeit.

                 (2) Der Einschluss eines Risikolebensversicherungsvertrages
                 als Basisvertrag oder als Ergänzungsvertrag zu einem Basis-
                 rentenvertrag (Schicht 1) ist nicht möglich.

                 (3) Die ergänzende Absicherung des Eintritts der Berufsunfä-
                 higkeit sowie der Erwerbsunfähigkeit ist nur dann möglich,
                 wenn die zugehörigen Versicherungsbedingungen unter der-
                 selben Zertifizierungsnummer zertifiziert wurden wie die Ver-
                 sicherungsbedingungen des Basisrentenvertrags (Schicht 1).
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                 Information zur Verwendung                                       „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen
                 Ihrer Daten                                                      Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflich-
                                                                                  tet, die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirt-
                                                                                  schaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter
                 Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer perso-   www.zurich.de/datenschutz abrufen.
                 nenbezogenen Daten durch die Zurich Deutscher Herold
                 Lebensversicherung Aktiengesellschaft und die Ihnen nach         Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen
                 dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.                         wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den
                                                                                  Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns
                 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                       zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag
                                                                                  zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung und
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG                    Beendigung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung
                 Deutzer Allee 1                                                  oder Rechnungsstellung und vertragsbezogenen Korrespon-
                 50679 Köln                                                       denz. Angaben zum Versicherungsfall benötigen wir etwa, um
                 Telefon: 0221 7715-0                                             prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und
                 Fax: 0221 7715-7777                                              wie hoch die Leistung ist.
                 E-Mail: service@zurich.de
                                                                                  Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungs-
                 Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter fol-         vertrages sowie die Leistungsbearbeitung ist ohne die Ver-
                 gender Adresse                                                   arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.
                 Zurich Gruppe Deutschland                                        Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten
                 Konzerndatenschutz                                               zur Erstellung versicherungsspezifischer Statistiken, z. B. für
                 50427 Köln                                                       die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichts-
                 E-Mail: datenschutz@zurich.com                                   rechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer Zurich-Gesell-
                                                                                  schaft bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung
                 Herkunft und Kategorien personenbezogener Daten                  der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Bera-
                 Grundsätzlich erheben wir personenbezogene Daten direkt          tung, hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder -ergänzung,
                 beim Betroffenen.                                                für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftser-
                                                                                  teilungen.
                 In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, dass wir personen-
                 bezogene Daten von Dritten erhalten.                             Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezoge-
                                                                                  ner Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke sowie
                 Beispiele:                                                       eine Leistungsbearbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit
                 – Bei Postrückläufern führen spezialisierte Dienstleister eine   dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B.
                   Adressrecherche durch, um aktuelle Anschriftendaten zu         Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversiche-
                   ermitteln.                                                     rungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung
                 – Daten zu Mitversicherten bzw. versicherten Personen            nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir
                   erhalten wir über unseren Versicherungsnehmer, falls wir       Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf
                   die Daten nicht direkt bei diesen Personen erheben kön-        Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.
                   nen. Wir erheben z. B. den Namen, die Adresse und das          Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen
                   Geburtsdatum. Die erforderlichen Daten für den Leis-           von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO).
                   tungsfall erheben wir direkt beim Betroffenen.                 Dies kann insbesondere erforderlich sein
                 – Daten zu Bezugsberechtigten oder Begünstigten erhalten
                   wir von unserem Versicherungsnehmer, z. B. den Namen,          – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebes,
                   die Adresse und das Geburtsdatum, um den Betroffenen             insbesondere dem rechtlich zulässigen Trainieren und Tes-
                   im Leistungsfall kontaktieren zu können.                         ten von Anwendungen,
                 – Daten zu Sicherungsgebern, Kreditgebern, Leasinggebern,        – für die Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung zu den
                   Bürgschafts- bzw. Garantiegläubigern und Forderungsin-           Unternehmen der Zurich Gruppe in Deutschland, inklusive
                   habern erhalten wir unter Umständen von unserem Versi-           der Erkennung von Zielgruppen für Marketingzwecke (z.B.
                   cherungsnehmer. Umgekehrt kann es sein, dass wir von             anhand Familienstands, Alter, Geschlecht in Form der
                   jenen Daten zum Versicherungsnehmer erhalten, insbe-             Anrede aus dem Antrag),
                   sondere Kontaktdaten und Angaben zum betroffenen Risi-         – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte
                   ko.                                                              und für andere Produkte der Unternehmen der Zurich
                 – Außerdem erhalten wir Daten zu Ihrer Person über Ihren           Gruppe und deren Kooperationspartner sowie für Markt-
                   zuständigen Vermittler, z. B. im Rahmen der Antragsauf-          und Meinungsumfragen, soweit rechtlich zulässig,
                   nahme.                                                         – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbeson-
                                                                                    dere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinwei-
                 Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung                  sen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können,
                                                                                  – konzernübergreifende Prüfungen (z.B. Prüfungen der Kon-
                 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beach-          zern-Revision),
                 tung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des             – zu statistischen Zwecken,
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                 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrecht-          – zur Optimierung der Prüfung im Rahmen der Geldwäsche
                 lich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsge-          und Terrorismusfinanzierungsvorschriften (GWG) sowie
                 setzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Dar-


                                                                                                                                    Seite 52 von 56

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                 – Sanktions-Vorschriften; dabei verarbeiten wir Ihre Daten         Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer
                   einschließlich der Angabe zum Geschlecht bzw. der Anre-          unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde
                   de aus dem Antrag,                                               bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewer-
                 – zur Kalkulation der Risiken zur Findung von Tarifen kann         tung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre
                   eine interne Einrechnung geschlechtsspezifischer Risiken,        Daten an den Rückversicherer nur, soweit dies für die Erfül-
                   rechtlich geboten sein, auch wenn der fertige Tarif immer        lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich
                   ein Unisex-Tarif ist, der für alle Geschlechter gleiche          ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen
                   Bedingungen festlegt; für die Kalkulation der versicherten       erforderlichen Umfang.
                   Risiken benötigen die Aktuare die Anzahl der Angaben
                                                                                    Mitversicherer (Konsortialpartner)
                   zum Geschlecht der Versicherten, die durch die Angaben
                                                                                    Haben Sie eine Konsortialversicherung abgeschlossen, sind
                   aus dem Antrag (z.B. durch die Anrede) indiziert werden,
                                                                                    die in Ihrem Persönlichen Vorschlag genannten Lebensversi-
                   ohne dass sich diese Berechnungen auf den einzelnen
                                                                                    cherer in Höhe eines jeweiligen prozentualen Anteils an Ihrem
                   Versicherten auswirken,
                                                                                    Versicherungsvertrag beteiligt. Die Anschrift der beteiligten
                 – zur Verarbeitung von Daten Dritter, zu deren Gunsten ein
                                                                                    Versicherer finden Sie in diesem Fall in der in Ihrem Persönli-
                   Vertrag abgeschlossen wurde (z.B. versicherte Personen)
                                                                                    chen Vorschlag enthaltenen „Information zu Ihrer Versiche-
                   im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und
                                                                                    rung“. Im Rahmen der Antragsbearbeitung sowie zur Durch-
                   -beendigung,
                                                                                    führung Ihres Versicherungsvertrages kann es zur Weitergabe
                 – für die Nutzung von Transkriptionsanwendungen.
                                                                                    Ihrer allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten an
                 Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen              die Konsortialpartner und die mit ihnen verbundenen Unter-
                 Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. auf-    nehmen kommen. Die beteiligten Unternehmen sind in jedem
                 sichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher         Fall gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die geltenden
                 Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als          datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
                 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall
                                                                                    Vermittler
                 die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c)
                                                                                    Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem
                 DSGVO. Weitere Beispiele für die Verarbeitung aufgrund ge-
                                                                                    Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum
                 setzlicher Pflichten sind:
                                                                                    Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten
                 – aufgrund von gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet,        Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt
                   sowohl bei der Kalkulation von (Unisex-)Tarifen als auch         unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Ver-
                   bei der Solvabilitätsplanung (Berechnung von Reserven)           mittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und
                   statistisch nachgewiesene Risiken aktuarisch einzurech-          Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungs-
                   nen (VAG; Solvency II-Richtlinie); solche Risiken können         angelegenheiten benötigen.
                   sich z.B. aus der Zugehörigkeit zu besonders gefährlichen
                                                                                    Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe
                   Berufsgruppen ergeben oder aus geschlechterspezifi-
                                                                                    Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unterneh-
                   schen Unterschieden (z.B. unterschiedliche Lebenserwar-
                                                                                    mensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufga-
                   tung in der Lebensversicherung bei Männern und Frauen);
                                                                                    ben für die in der Zurich Gruppe verbundenen Unternehmen
                   dafür verarbeiten wir z.B. Angaben zum Geschlecht bzw.
                                                                                    zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag bei einem oder
                   der Anrede aus dem Antrag,
                                                                                    mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre
                 – aufgrund versicherungsrechtlicher Berichtspflichten müs-
                                                                                    Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten,
                   sen wir ggf. aggregierte Daten an die Aufsichtsbehörde lie-
                                                                                    für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leis-
                   fern, die Auswertung des Versichertenbestandes nach
                                                                                    tungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen
                   Geschlecht erfordern (z.B. Verordnung über die Berichts-
                                                                                    Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe
                   erstattung von Versicherungsunternehmen), in Form der im
                                                                                    verarbeitet werden. In der Übersicht der Dienstleister der
                   Antrag gewählten Anrede.
                                                                                    Zurich Gruppe Deutschland in Ihren Verbraucherinformatio-
                 Sofern wir gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vornehmen,         nen sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Inter-
                 zum Beispiel zur Verhinderung von Geldwäsche, kann es in           netseite unter www.zurich.de/datenschutz finden Sie die
                 bestimmten Fällen auch zu einer Verarbeitung von Daten zu          Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung
                 strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten kommen.             teilnehmen.

                 Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben            Externe Dienstleister
                 nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im        Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und
                 Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor infor-          gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
                 mieren.                                                            Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und
                                                                                    Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäfts-
                 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
                                                                                    beziehungen bestehen, können Sie der Übersicht der Dienst-
                 Rückversicherer                                                    leister der Zurich Gruppe Deutschland in Ihren Verbraucherin-
                                                                                    formationen sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer
                 Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisier-       Internetseite unter www.zurich.de/datenschutz entnehmen.
                 ten Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann
                 es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an      Weitere Empfänger
                 einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein        Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an
521630852 2607


                 eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall            weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur
                 machen kann.                                                       Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversi-
                                                                                    cherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehör-


                                                                                                                                      Seite 53 von 56

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                 den, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter, Nach-     auf Grundlage einer zuvor eingeholten Schweigepflichtent-
                 lassverwalter).                                                  bindung. Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforder-
                                                                                  lich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt werden,
                 Dauer der Datenspeicherung                                       mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden
                                                                                  haben und die über sachdienliche Informationen verfügen
                 Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für
                                                                                  könnten.
                 die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
                 Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für
                                                                                  Detaillierte Informationen zur Besurance HIS GmbH gemäß
                 die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser
                                                                                  Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu
                 Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche
                                                                                  Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern,
                 Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem
                                                                                  zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder
                 speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu
                                                                                  Berichtigung etc. finden Sie unter folgendem Link:
                 gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und
                                                                                  www.besurance-his.de.
                 Aufbewahrungspflichten ergeben sich, unter anderem aus
                 dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem
                                                                                  Bonitätsauskünfte
                 Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis
                 zu zehn Jahre.                                                   Sofern wir im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung in
                                                                                  der Lebensversicherung eine Bonitätsauskunft einholen,
                 Betroffenenrechte                                                geschieht dies in der Regel auf Grundlage eines berechtigten
                                                                                  Interesses gemäß Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO.
                 Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer
                 Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus kön-        Zur Verhinderung kunden- bzw. vermittlerseitigen Betruges
                 nen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung        holen wir bei Verdachtsfällen und i. d. R. bei bestimmten Sum-
                 oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiter-      mengrenzen Bonitätsinformationen bei Auskunfteien ein. Der-
                 hin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten     zeit arbeiten wir mit der Infoscore Consumer Data GmbH und
                 sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestell-      der Creditreform zusammen.
                 ten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen-
                 lesbaren Format zustehen.                                        Sofern wir Bonitätsinformationen auf Grund gesetzlicher Vor-
                                                                                  gaben zur Verhinderung von Geldwäsche einholen, geschieht
                  Widerspruchsrecht                                               dies auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO. Sollte in
                                                                                  Ausnahmefällen doch Ihre Einwilligung notwendig sein, holen
                  Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen-         wir diese gesondert ein.
                  bezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung ohne               Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data
                  Angabe von Gründen zu widersprechen. Verarbeiten wir            GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum
                  Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können          Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den
                  Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer         Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch
                  besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir ver-           auf Löschung und Berichtigung etc. finden Sie auf folgender
                  arbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht                Internetseite: https://finance.arvato.com/icdinfoblatt
                  mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige
                  Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Inter-         Datenübermittlung in ein Drittland
                  essen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Ver-
                  arbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder               Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer-
                  Verteidigung von Rechtsansprüchen.                              halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln,
                                                                                  erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die
                                                                                  EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau
                                                                                  bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzga-
                 Beschwerderecht                                                  rantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz-
                                                                                  vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden
                 Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den
                                                                                  sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten-
                 oben genannten Datenschutzbeauftragten zu wenden. Dane-
                                                                                  schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden
                 ben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Daten-
                                                                                  Sie in der Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe
                 schutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutz-
                                                                                  Deutschland in Ihren Verbraucherinformationen sowie in der
                 aufsichtsbehörde ist:
                                                                                  jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter:
                 Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informations­          www.zurich.de/datenschutz
                 freiheit Nordrhein-Westfalen
                 Postfach 20 04 44                                                Aktualisierung der Datenschutzhinweise
                 40102 Düsseldorf
                                                                                  Diese Datenschutzhinweise können aufgrund von Änderun-
                                                                                  gen z. B. der gesetzlichen Bestimmungen, zu einem späteren
                 Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirt-
                                                                                  Zeitpunkt angepasst werden. Eine jeweils aktuelle Fassung
                 schaft (HIS)
                                                                                  dieser Hinweise sowie der Dienstleister, zu denen nicht nur
                 Bei Abschluss einer Lebensversicherung fragen Zurich und         vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, erhalten
                 andere Versicherungen Daten im Rahmen der Risiko- oder           Sie getrennt nach Unternehmen unter:
                 Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn hierfür ein berech-
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                                                                                  www.zurich.de/datenschutz
                 tig-tes Interesse besteht. Sofern hierfür Ihre nach § 203 StGB
                 geschützten Daten weitergeben werden, geschieht dies nur


                                                                                                                                   Seite 54 von 56

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                 Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland
                 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen
                 Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft und der von Ihnen gegebenenfalls im Rahmen Ihres Versicherungsantrags oder der
                 Leistungsbearbeitung abgegebenen Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbin-
                 dungserklärung. Dies beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an Dienstleister, soweit dies für Erbringung der Dienstleistung erforderlich
                 ist. Diese Liste nennt solche Dienstleister sowie Kategorien von Dienstleistern. Dienstleister bzw. Dienstleisterkategorien, die hierzu beson-
                 dere Kategorien von Daten (wie z. B. biometrische oder Gesundheitsdaten etc.) erhalten könnten, sind mit 1) gekennzeichnet.

                 Einzelne Dienstleister können auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassen sein. Eine Datenübermittlung an solche
                 Dienstleister kann zum Beispiel erfolgen, wenn dies zwingend zur Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags erforderlich ist. Im Übri-
                 gen erfolgt eine solche Übermittlung nur, wenn das angemessene Datenschutzniveau am Sitz des Dienstleisters durch einen Angemes-
                 senheitsbeschluss der Europäischen Kommission (wie z. B. im Fall der Schweiz) oder durch geeignete Garantien, insbesondere den
                 Abschluss der von der Europäischen Kommission erlassenen Standard-Datenschutzklauseln (diese können Sie bei uns erfragen), gewähr-
                 leistet ist. Dienstleister bzw. Kategorien mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind mit 2) gekennzeichnet.

                 An der zentralisierten Datenverarbeitung der Stammdaten teilnehmende Konzerngesellschaften
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft           Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland
                 Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland)                        DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
                 Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft

                 Dienstleister, die für o. g. Konzerngesellschaften tätig werden und bei denen die Datenverarbeitung Hauptgegenstand der Tätigkeit ist
                 Dienstleister                                                           Gegenstand der Beauftragung
                 TDG Tele Dienste GmbH1)                                                 Kundenservice (z. B. Telefonie)
                 Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland)1)                  Zentrale Dienstleistungen (z. B. Recht & Steuern, Revision, Compliance,
                                                                                         Risikoprüfung, Vertragsverwaltung, Versicherungsvertrieb und Leis-
                                                                                         tungsfallbearbeitung sowie IT-Dienstleistungen, Sanktions-Screening,
                                                                                         Geldwäscheprävention)
                 Zurich Kunden Center GmbH1)                                             Kundenservice (z. B. Telefonie)

                 Dienstleister, die für Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland (1.–5., 7.), die Zurich Deutscher Herold Lebensversi-
                 cherung AG und die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) (2. – 5.) sowie die DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG
                 (4. – 6.) tätig werden und bei denen die Datenverarbeitung Hauptgegenstand der Tätigkeit ist
                 Dienstleister                                                           Gegenstand der Beauftragung
                 1. DKV Deutsche Krankenversicherung AG1)                                Leistungsfallbearbeitung in der Auslandsreise-Krankenversicherung
                 2. Rheinland Versicherungs AG1)                                         Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung mit einge-
                                                                                         schlossener Zusatzversicherung (Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit)
                 3. AXA Partners SAS1)                                                   Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung für Baufinanzie-
                                                                                         rungen (BaufiSchutz) bei der Arbeitslosigkeits- und Arbeitsunfähigkeits-
                                                                                         versicherung
                 4. GDV Dienstleistungs-GmbH & Co KG                                     Diverse Service-Dienstleistungen (u. a. Not- und Zentralruf der
                                                                                         deutschen Autoversicherer, Verfahren zur elektronischen Versiche-
                                                                                         rungsbestätigung)
                 5. informa HIS GmbH                                                     Hinweis- und Informationssystem (HIS)
                 6. getolo GmbH1)                                                        Zentrale Dienstleistungen insbesondere in der Krankenzusatz-, Tierhal-
                                                                                         terhaftpflicht- und Tierkrankenversicherung (u. a. Vertragsverwaltung,
                                                                                         Versicherungsvertrieb, Leistungsfallbearbeitung)
                 7. Booking.com Transport Limited1) 2)                                   Vertrags- und Schadenbearbeitung im Rahmen von über booking.com
                                                                                         geschlossener Versicherungsverträge (z.B. Car Hire Excess Insurance)

                 Kategorien von Dienstleistern, die für o. g. Konzerngesellschaften tätig werden und bei denen die Verarbeitung von personenbezoge-
                 nen Daten kein Hauptgegenstand des Auftrages ist bzw. die nur gelegentlich tätig werden
                 Dienstleisterkategorie                                                  Gegenstand der Beauftragung
                 Adress-Dienstleister                                                    Aktualisierung von Adressdaten
                 Archivierungs-/Entsorgungsunternehmen1)                                 Aktenarchivierung und Entsorgung von Akten/Datenträgern
                 Assistance-Dienstleister1) 2)                                           Assistance-Leistungen
                 Call-Center                                                             Telefondienstleistungen
                 Druckereien                                                             Druckdienstleistungen (Druck/Postversand)
                 Elektronisches Versandmanagement                                        Versanddienstleistungen (E-Mail-Versand)
                 Medizinische Gutachter und Sachverständige (Ärzte, Psychologen, Psy-    Analyse, Begutachtung und Beratung zu Rehabilitations- und sonstigen
                 chiater etc.)1)                                                         medizinischen Maßnahmen
                 Sonstige Gutachter, Sachverständige, Prüfdienstleister1)                Erstellung von Gutachten/Expertisen; Beratung in speziellen Fällen
                 Inkassounternehmen                                                      Forderungseinzug
                 IT- und Telekommunikationsdienstleister1) 2)                            IT-Dienstleistungen (z. B. IT, Telefonie, Netzwerk, Wartung)
                 Post-, Kommunikations- oder Logistikdienstleister1)                     Postbearbeitung, Dokumenten-Management inkl. Digitalisierung
                 Marketingagenturen                                                      Marketingaktionen
                 Marktforschungsunternehmen, Analyse Dienstleister1)                     Marktforschung, Web-Analyse
                 Auskunfteien und Recherchedienstleister (z. B. Detekteien)1)            Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte, Recherchedienstleistungen
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                 Rechtsanwaltskanzleien1)                                                Anwaltliche Dienstleistungen
                 Rehabilitationsdienste und Dienstleister für Hilfs- und Pflege- sowie   Assistance-Leistungen (z. B. Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen)
                 medizinische Leistungen1)
                 Rückversicherer1) 2)                                                    Einbindung in die Risiko- und Leistungsprüfung in speziellen Fällen


                                                                                                                                             Seite 55 von 56

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                 Schadendienstleister/Sanierer/Werkstätten                              Unterstützung in der Schadenbearbeitung
                 Übersetzer und Dolmetscher                                             Übersetzungen und ähnliche Unterstützungsleistungen
                 Wirtschaftsprüfer                                                      Prüfdienstleistungen
                 Zahlungsdienstleister                                                  Abwicklung von Zahlungen über Zahlungsdienstleister (z.B. Kreditkar-
                                                                                        tenanbieter)


                 Hinweis: Eine Weitergabe findet nicht an alle Dienstleister statt, sondern ggf. an einzelne Dienstleister und nur soweit es erforderlich und
                 durch eine Rechtsgrundlage abgedeckt ist. Informationen zu Ihren Rechten bzgl. Ihrer Daten (wie z. B. einem evtl. Widerspruchsrecht) fin-
                 den Sie mit weiteren Informationen zum Datenschutz in dem Dokument „Information zur Verwendung Ihrer Daten“ Ihrer Vertragsgesell-
                 schaft jeweils aktuell auf der Seite www.zurich.de/datenschutz.
                 Stand: 01/2025
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                                                                                                                                           Seite 56 von 56
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