# Zurich fondsgebundene Private Vorsorge: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-zurich-fondsgebunden-private-vorsorge.php
- Rechtlicher Träger: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-zurich-fondsgebunden-private-vorsorge.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Verbraucherinformation für Fondsgebundene Versicherungen, Private Vorsorge (Schicht 3)](https://www.zurich.de/-/media-assets/project/zurich-headless/germany/br/documents/verbraucherinformationen/31220_fondsgebundene-versicherung-private-vorsorge_verbraucherinformationen_2026_07.pdf), Fassung 07/2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds) | ja | Die Wertpapiere sind Fondsanteile bestimmter von Ihnen gewählter Fonds | § 1 Abs. 1, Seite 6 |
| Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index) | nicht geregelt |  |  |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | ja | dass hier auch Beitragsteile in unserem sonstigen Vermögen | § 1 Abs. 1, Seite 6 |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | ja | Wir garantieren Ihnen, dass das Guthaben zum Rentenbeginn mindestens die im Versicherungsschein dokumentierte Höhe erreicht. | § 2 Abs. 5, Seite 8 |
| Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbar | ja | Es ist keine garantierte Leistung im Erlebensfall vereinbart. | § 2 Abs. 5, Seite 8 |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | ja | In der Rentenphase basiert sie auf der Sterbetafel DAV 2004R und verwendet einen Rechnungszins in ... Höhe von 0,65 %. | § 1 Abs. 5, Seite 6 |
| Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben) | ja | die lebenslange garantierte monatliche Rente je 10.000 EUR Guthaben (garantierter Rentenfaktor) | § 2 Abs. 6, Seite 8 |
| Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel) | nicht geregelt |  |  |
| Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagen | ja | Den höheren der beiden Rentenfaktoren garantieren wir Ihnen für die Rentenzahlungszeit. | § 2 Abs. 6, Seite 8 |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | Darüber hinaus beteiligen wir Sie an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven | § 2 Abs. 15, Seite 10 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | ja | haben Sie bis zum ... Abruf der Leistung einen Anspruch auf Umschichtung des Fonds-Deckungskapitals | § 15 Abs. 2, Seite 21 |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | ja | werden wir das vorhandene Fonds-Deckungskapital | § 6 Abs. 2, Seite 13 |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn) | ja | einen Rentenfonds, derzeit DWS ESG Zinseinkommen LD, vor. | § 15 Abs. 7, Seite 21 |
| Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn) | ja | Bei Einschluss der Verfügungsphase haben Sie die Möglichkeit, den tatsächlichen Rentenbeginn flexibel zu wählen. | § 14 Abs. 1, Seite 20 |
| Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | Sie können die Renten auch vor dem 62. Lebensjahr abrufen. | § 2 Abs. 7, Seite 9 |
| Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | dass die Versicherung bis zum Alter von 85 Jahren beitragsfrei verlängert wird | § 14 Abs. 2, Seite 21 |
| Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente) | ja | Alternativ zur Rentenzahlung (vgl. Absatz 1) können Sie | § 2 Abs. 2, Seite 7 |
| Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginn | ja | bis zu einem Monat vor dem Abruf der Leistung | § 2 Abs. 2, Seite 7 |
| Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente) | ja | Voraussetzung für die teilweise Auszahlung ist, dass die Auszahlung ... mindestens 300 EUR beträgt. | § 2 Abs. 3, Seite 7 |
| Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter) | ja | zahlen wir die vereinbarte Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit | § 2 Abs. 9, Seite 9 |
| Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn | ja | Alternativ können Sie für den Fall des Todes auch eine | § 2 Abs. 9, Seite 10 |
| Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezug | ja | erhöht sich die versicherte Rente ab dem 2. Jahr in der Rentenzahlungszeit lebenslang jährlich um den fest vereinbarten Prozentsatz. | BB Anpassungsversicherung § 6 Abs. 2, Seite 28 |
| Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text) | ja, bis zur Versicherungssumme | so erfolgt anstelle einer Rentenzahlung im Regelfall die Auszahlung des Guthabens | § 2 Abs. 1, Seite 7 |
| Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert) | nein | im Falle einer Rentenzahlung in unserem sonstigen Vermögen zur Finanzierung einer lebenslangen garantierten Rente angelegt. | § 1 Abs. 1, Seite 6 |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Tod der versicherten Person vor dem Abruf der vollständigen Leistung erfolgt eine Leistung in Höhe des Guthabens, mindestens jedoch der vereinbarten Mindesttodesfallsumme | § 2 Abs. 8, Seite 9 |
| Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | Die Mindesttodesfallsumme entspricht in den ersten drei Versicherungsjahren der Summe der bereits gezahlten Beiträge. | § 2 Abs. 8, Seite 9 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent) | ja | Ab dem 4. Versicherungsjahr beträgt die Mindesttodesfallsumme 60 % der insgesamt bis zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn | § 2 Abs. 8, Seite 9 |
| Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartner | ja | Für die Rentenzahlungszeit können Sie Zusatzversicherungen | § 2 Abs. 1, Seite 7 |
| Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person) | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | ja | Bis zum Eintritt des Versicherungsfalls können Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen. | § 19 Abs. 1, Seite 23 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | ja | Bei vorsätzlicher Selbsttötung erbringen wir eine für den Todestag vereinbarte Leistung, wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen sind. | § 8 Abs. 1, Seite 14 |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | ja | befristete Beitragsfreistellung für eine Dauer von maximal 36 Monaten | § 12 Abs. 5, Seite 18 |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | ja | befristete Beitragsfreistellung für eine Dauer von maximal 36 Monaten | § 12 Abs. 5, Seite 18 |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | ja | wenn der verbleibende Beitrag mindestens 120 EUR jährlich beträgt | § 12 Abs. 7, Seite 18 |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter) | ja | Bei der Beitragsfreistellung wird kein Abzug erhoben. | § 12 Abs. 5, Seite 18 |
| Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | ja, bis 200 € | Der Mindestbetrag für eine Zuzahlung liegt bei 200 EUR. | § 10 Abs. 8, Seite 16 |
| Teilentnahmen vor Rentenbeginn | ja, bis 300 € | Dabei muss der Wert über 300 EUR betragen. | § 12 Abs. 3, Seite 18 |
| Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfung | ja | Erhöhung der Leistungen im Todes- und Erlebensfall ohne erneute Gesundheitsprüfung | BB Anpassungsversicherung § 1 Abs. 2, Seite 27 |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | ja | Sie können die Erhöhung beliebig oft aussetzen. | BB Anpassungsversicherung § 5 Abs. 2, Seite 28 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatz | nicht geregelt |  |  |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |  |  |
| Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode in Text | § 12 Abs. 1, Seite 17 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | Der Zeitwert ergibt sich als Marktwert der Fondsanteile zum Zeitpunkt der Kündigung. | § 12 Abs. 2, Seite 17 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | ja | einen Abzug in Höhe von 250 EUR vor | § 12 Abs. 2, Seite 17 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | ja | auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt | § 12 Abs. 2, Seite 17 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | Die Verwaltungskosten und die zur Deckung des Todesfallrisi | § 5 Abs. 1, Seite 13 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | ja | verzichten wir auf das Recht zur Kündigung | § 9 Abs. 6, Seite 15 |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | ja | Recht auf Wiederinkraftsetzung des Vertrages | § 12 Abs. 11, Seite 18 |
| Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente) | nein | Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auch abtreten oder verpfänden. | § 19 Abs. 3, Seite 23 |
| Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz | nicht geregelt |  |  |
| Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen) | nicht geregelt |  |  |
| Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflicht | nicht geregelt |  |  |
| PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zins | nicht geregelt |  |  |
| Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen) | nicht geregelt |  |  |
| Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherung | ja | Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen | § 9 Abs. 1, Seite 14 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | ja | ist unsere Leistung eingeschränkt | § 7 Abs. 2, Seite 14 |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | ja | dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | § 7 Abs. 3, Seite 14 |
| Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlung | ja | einen amtlichen Lebensnachweis der versicherten Person verlangen | § 17 Abs. 2, Seite 23 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |
| Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsse | ja | Sie erhalten von uns regelmäßige „Informationen zur Wertentwicklung“ Ihres Vertrages. | § 20 Abs. 2, Seite 24 |

## Volltext der Bedingungen: Verbraucherinformation für Fondsgebundene Versicherungen, Private Vorsorge (Schicht 3)

```text
[Seite 1]
Verbraucherinformation
für Fondsgebundene
­Versicherungen
– Private Vorsorge (Schicht 3) und
Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)

in der Fassung 07 / 2026


Ihr Versicherer:
Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG
50427 Köln
www.zurich.de


521630872 2607

[Seite 2]
                 Inhaltsverzeichnis


                           Allgemeine Hinweise                                                                                 3


                           Allgemeine Versicherungsbedingungen
                           für die Fondsgebundene Versicherung
                           – Private Vorsorge (Schicht 3) und Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)                             6


                           Besondere Bedingungen für die Anpassungsversicherung
                           in der Fondsgebundenen Versicherung
                           – Private Vorsorge (Schicht 3) und ­Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)                           27


                           Allgemeine Steuerhinweise
                           für die Fondsgebundene Versicherung
                           – Private Vorsorge (Schicht 3)                                                                     29


                           Besondere Hinweise für Rückdeckungs­versicherungen                                                 31


                           Besondere Bedingungen
                           für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (BUZ)
                           – Private Vorsorge (Schicht 3) und ­Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)                           33


                           Besondere Bedingungen
                           für die zusätzliche Absicherung von Grundfähigkeiten bei Schülern – Private Vorsorge (Schicht 3)   49


                           Besondere Bedingungen
                           für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (EUZ)
                           – Private Vorsorge (Schicht 3) und ­Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)                           54


                           Besondere Bedingungen für das Lebensphasenkonzept                                                  62


                           Information zur Verwendung Ihrer Daten                                                             68


                           Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland                                          71


                           Information über den Umgang mit Interessenkonflikten                                               73


                           Widerrufsbelehrung (Anlage)
521630872 2607


                                                                                                                         Seite 2 von 73

[Seite 3]
                                                                                 Bundesanstalt für
                 Allgemeine Hinweise                                             Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                                                 Graurheindorfer Straße 108
                 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                       53117 Bonn

                 die Rechtsverordnung über die Informationspflichten             5. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschä-
                 bei Versicherungsverträgen regelt die von der Versi-            digungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG
                 cherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer zu                 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai
                                                                                 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. EG Nr. L 135
                 erteilenden Informationen. Die konkreten Informati-
                                                                                 S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parla-
                 onsverpflichtungen können Sie den nachfolgenden
                                                                                 ments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für
                 Ziffernüberschriften entnehmen. Sowohl mit diesen               die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 22) fal-
                 Allgemeinen Hinweisen als auch mit den weiteren                 len; Name und Anschrift des Garantiefonds sind anzugeben.
                 Ihnen überlassenen Unterlagen (z. B. den Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen) informieren wir Sie               Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung
                 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über:                    besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. des Ver-
                                                                                 sicherungsaufsichtsgesetz (VAG)), der bei der Protektor
                 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Nieder-      Lebensversicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin,
                 lassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll;        www.protektor-ag.de, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die
                 das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen       Aufsichtsbehörde die Übertragung der Verträge auf den
                 ist und die zugehörige Registernummer; zur Identität gehö-      Sicherungsfonds anordnen. Geschützt von dem Fonds sind
                 ren insbesondere der Name, die Anschrift, die Rechtsform        die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten
                 und der Sitz.                                                   Person, der bezugsberechtigten Personen und sonstiger aus
                                                                                 dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen gegen die
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG                   Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, die dem
                 Deutzer Allee 1                                                 Sicherungsfonds angehört.
                 50679 Köln
                 Sitz der Gesellschaft: Köln (HRB 100486).                       6. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,
                                                                                 insbesondere
                 2. die Identität eines Vertreters des Versicherers in dem       a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemei-
                 Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem der Versi-        nen Versicherungsbedingungen einschließlich der Tarifbe-
                 cherungsnehmer seinen Wohnsitz hat, wenn es einen sol-          stimmungen sowie die Angabe des auf den Vertrag
                 chen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen für den   anwendbaren Rechts;
                 Versicherer gewerblich tätigen Person als dem Versicherer,      b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der
                 wenn der Versicherungsnehmer mit dieser geschäftlich zu         Leistung des Versicherers.
                 tun hat und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber
                 dem Versicherungsnehmer tätig wird.                             Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                                                                                 nen Versicherungsbedingungen.
                 Diese Informationspflicht ist für die Zurich Deutscher Herold
                 Lebensversicherung AG als deutschen Versicherer nicht ein-      7. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller
                 schlägig, so dass hierzu keine Angabe erfolgt.                  Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prä-
                                                                                 mien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungs-
                 3. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede        verhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge
                 andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen       umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angege-
                 dem Versicherer, seinem Vertreter oder einer anderen            ben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
                 gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und dem Ver-           Berechnung, die dem Versicherungsnehmer eine Überprü-
                 sicherungsnehmer maßgeblich ist, bei juristischen Perso-        fung des Preises ermöglichen.
                 nen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den
                 Namen eines Vertretungsberechtigten.                            Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                                                                                 chen Vorschlag.
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
                 Vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den        8. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Anga-
                 Vorstandsvorsitzenden Dr. Carsten Schildknecht                  be des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche
                 Deutzer Allee 1                                                 weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den
                 50679 Köln                                                      Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt
                                                                                 werden; anzugeben sind auch alle Kosten, die dem Versi-
                 4. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers sowie           cherungsnehmer für die Benutzung von Fernkommunikati-
                 Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde.            onsmitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen Kosten in
                                                                                 Rechnung gestellt werden.
                 Die Hauptgeschäftstätigkeit der Zurich Deutscher Herold
                 Lebensversicherung AG ist das Lebensversicherungsge-            Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
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                 schäft. Bei Beanstandungen haben Sie zudem die Möglich-         chen Vorschlag.
                 keit, sich an folgende Adresse zu wenden:


                                                                                                                                    Seite 3 von 73

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                 9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,       16. die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren
                 insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien.                       Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zum
                                                                                   Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsver-
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-      trags zugrunde legt.
                 nen Versicherungsbedingungen.
                                                                                   Bei der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsneh-
                 10. gegebenenfalls die Befristung der Gültigkeitsdauer der        mer vor Abschluss des Vertrages gehen wir von der Geltung
                 zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die        deutschen Rechts aus.
                 Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hin-
                 sichtlich des Preises.                                            17. gegebenenfalls eine Vertragsklausel über das auf den
                                                                                   Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige
                 Der Persönliche Vorschlag verliert seine Gültigkeit, soweit wir   Gericht.
                 unsere Kalkulationsgrundlagen ändern. Zu diesen Grundlagen
                 gehören insbesondere die Höhe des gesetzlich vorgeschrie-         Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik
                 benen Rechnungszinses oder verwendete Sterbetafeln.               Deutschland Anwendung.

                 11. den Umstand, dass sich die Finanzdienstleistung auf           18. die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und
                 Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen           die in dieser Vorschrift genannten Vorabinformationen mit-
                 Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit spezi-            geteilt werden sowie die Sprachen, in welchen sich der Ver-
                 ellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen         sicherer verpflichtet, mit Zustimmung des Versicherungs-
                 auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Versicherer kei-      nehmers die Kommunikation während der Laufzeit dieses
                 nen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirt-           Vertrags zu führen.
                 schaftete Beträge kein Indikator für künftige Erträge sind;
                 die jeweiligen Umstände und Risiken sind zu bezeichnen.           Ihr Vertrag mit den dazugehörigen Vertragsunterlagen wird in
                                                                                   deutscher Sprache geführt.
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen.                                     19. einen möglichen Zugang des Versicherungsnehmers zu
                                                                                   einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfs-
                 12. darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere         verfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für die-
                 über den Beginn der Versicherung und des Versicherungs-           sen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen,
                 schutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antrag-       dass die Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, den
                 steller an den Antrag gebunden sein soll.                         Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt.

                 Der Vertrag kommt durch Zusendung des Versicherungs-              Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 scheins zustande. Eine Antragsbindefrist besteht nicht.           nen Versicherungsbedingungen.

                 13. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs-              20. die Möglichkeit einer Beschwerde bei der unter Nr. 4
                 rechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung,          genannten Aufsichtsbehörde.
                 insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
                 gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechts-       Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 folgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den        nen Versicherungsbedingungen.
                 Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle des Wider-
                 rufs gegebenenfalls zu zahlen hat.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Verbrau-
                 cherinformationen.

                 14. die Laufzeit und gegebenenfalls Mindestlaufzeit des
                 Vertrages.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 chen Vorschlag.

                 15. die Beendigung des Vertrages, gegebenenfalls insbe-
                 sondere die vertraglichen Kündigungsbedingungen ein-
                 schließlich etwaiger Vertragsstrafen.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen.
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                                                                                                                                    Seite 4 von 73

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                 Darüber hinaus informieren wir Sie auf Grundlage der           9. die Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Pro-
                 Verordnung über Informationspflichten bei Versiche-            zentpunkten (Effektivkosten) bis zum Beginn der Auszah-
                 rungsverträgen zusätzlich noch über:                           lungsphase (bei Lebensversicherungsverträgen, die Versi-
                                                                                cherungsschutz für ein Risiko bieten, bei dem der Eintritt
                 1. die Höhe der Kosten für die Vermittlung und den             der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist).
                 Abschluss des Vertrages, soweit diese nicht gesondert in
                 Rechnung gestellt werden.                                      Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                                                                                chen Vorschlag.
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 chen Vorschlag.                                                Hinweis für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

                 2. sonstige in die Prämie eingerechnete Kosten.                Der von uns in den Versicherungsbedingungen verwendete
                                                                                Begriff der Berufsunfähigkeit stimmt nicht mit dem Begriff der
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-   Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsminderung im sozialrecht-
                 chen Vorschlag.                                                lichen Sinne oder dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne
                                                                                der Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversi-
                 3. die für die Überschussermittlung und Überschussbeteili-     cherung überein. Aus diesem Grund kann beispielsweise eine
                 gung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe.             anerkannte Erwerbsminderungsrente nicht ohne Weiteres zu
                                                                                einem Anspruch auf Leistungen aus der hier ggf. versicherten
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-   Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung führen. Bei der Kran-
                 nen Versicherungsbedingungen.                                  kentagegeldversicherung kann es aufgrund der abweichen-
                                                                                den Begriffe zu Deckungslücken kommen.
                 4. die Rückkaufswerte.

                 Bei Kündigung durch Sie wird der Wert des aktuellen Ver-
                 tragsguthabens, vermindert um die bedingungsgemäß vorge-
                 sehenen Abzüge, geleistet.

                 5. den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung in
                 eine prämienfreie oder eine prämienreduzierte Versiche-
                 rung und über die Leistungen aus einer prämienfreien oder
                 prämienreduzierten Versicherung.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen.

                 6. das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern 4
                 und 5 garantiert sind.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 chen Vorschlag.

                 7. die der Versicherung zugrunde liegenden Fonds und die
                 Art der darin enthaltenen Vermögenswerte (bei Fondsge-
                 bundenen Versicherungen).

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 chen Vorschlag.

                 8. die für diese Versicherungsart geltende Steuerregelung.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den im Rahmen
                 der Verbraucherinformation zur Verfügung gestellten Steuer-
                 hinweisen.
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                                                                                                                                  Seite 5 von 73

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                 Allgemeine                                                       Versicherungen mit einer garantierten Leistung im Erlebens-
                 Versicherungsbedingungen                                         fall, dass hier auch Beitragsteile in unserem sonstigen Vermö-
                                                                                  gen, d. h. in nicht fondsgebundener Form angelegt werden.
                                                                                  Der Anlagestock wird gesondert vom sonstigen Vermögen
                 für die Fondsgebundene Versicherung                              überwiegend in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten
                 – Private Vorsorge (Schicht 3) und Rückdeckungs-                 aufgeteilt. Die Wertpapiere sind Fondsanteile bestimmter von
                 versicherung (Schicht 2)                                         Ihnen gewählter Fonds, die innerhalb des Anlagestocks
                                                                                  getrennt geführt werden. Die zurzeit zur Auswahl stehenden
                                                                                  Fonds sind im Versicherungsschein genannt. Soweit die Leis-
                 Inhaltsverzeichnis                                               tung abgerufen wird, wird der entsprechende Anteil dem
                                                                                  Anlagestock entnommen und im Falle einer Rentenzahlung in
                 §   1    Was beinhaltet eine Fondsgebundene Versicherung?        unserem sonstigen Vermögen zur Finanzierung einer lebens-
                 §   2    Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?           langen garantierten Rente angelegt.
                 §   3    Wie sind Sie an den Überschüssen beteiligt?
                 §   4    Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                   (2) Die Entwicklung der Werte des Anlagestocks ist nicht vor-
                 §   5    Wie verwenden wir Ihre Beiträge?                        hersehbar und daher nicht garantiert.
                 §   6    Was geschieht, wenn Fonds nicht mehr zur Verfügung
                          stehen?                                                 (3) Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen der Fondsan-
                 § 7      Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz    teile der von Ihnen gewählten Fonds einen Wertzuwachs zu
                          bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?                erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie aber auch das Risiko
                 §   8    Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?      der Wertminderung. Dies bedeutet, dass Sie das Kapitalanla-
                 §   9    Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?        gerisiko tragen. Insbesondere bei Fonds, die nicht auf Euro
                 §   10   Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?      lauten (Fremdwährungsfonds), können darüber hinaus
                 §   11   Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht recht-      Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage
                          zeitig zahlen?                                          beeinflussen. Bei einer guten Fondsentwicklung wird die Leis-
                 § 12     Wann können Sie die Versicherung kündigen oder          tung im Erlebensfall höher sein als bei einer weniger guten
                          beitragsfrei stellen? Unter welchen Voraussetzungen     Fondsentwicklung. Falls mit uns keine garantierte Leistung im
                          können Sie eine Teilauszahlung verlangen?               Erlebensfall vereinbart wurde, kann bei sehr schlechten Kurs-
                 § 13     Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre           verläufen eine nur sehr geringe oder keine Leistung resultie-
                          Fondsgebundene Rentenversicherung in eine kon-          ren. Im Todesfall ist immer die vereinbarte Mindesttodesfall-
                          ventionelle Rentenversicherung umwandeln?               summe garantiert (vgl. § 2 Absatz 8).
                 § 14     Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre
                          Fondsgebundene Rentenversicherung verlängern?           (4) Das Guthaben Ihrer Versicherung ist die Summe aus
                 § 15     Wann und wie kann sich Ihre Fondsanlage ändern?         Fonds-Deckungskapital und Garantie-Deckungskapital. Das
                 § 16     Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten ver-      Fonds-Deckungskapital ergibt sich aus der Zahl der auf Ihre
                          rechnet?                                                Versicherung entfallenden Fondsanteile. Das Garantie-
                 § 17     Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleis-       Deckungskapital ist das Guthaben, das sich aus den Beitrags-
                          tung verlangt wird?                                     teilen ergibt, die zur Bildung einer ggf. mit uns vereinbarten
                 § 18     Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?           garantierten Leistung im Erlebensfall verwendet worden sind.
                 § 19     Wer erhält die Versicherungsleistung?
                 § 20     Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfah-       Den Wert des Fonds-Deckungskapitals Ihrer Versicherung
                          ren?                                                    ermitteln wir dadurch, dass die Zahl der Fondsanteile Ihrer
                 § 21     Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche-   Versicherung mit dem jeweiligen am Bewertungsstichtag (vgl.
                          rungsverhältnis beziehen?                               § 2 Absatz 14) von der Kapitalanlagegesellschaft veröffent-
                 § 22     Welche Besonderheiten gelten bei einem Umzug in         lichten Rücknahmepreis der von Ihnen gewählten Fonds mul-
                          das Ausland?                                            tipliziert wird. Bei Fremdwährungsfonds (z. B. auf US-$) wer-
                 § 23     Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?           den die Rücknahmepreise am Bewertungsstichtag ebenfalls
                 § 24     Welche Kosten und Gebühren können wir Ihnen ge-         in Euro umgerechnet.
                          sondert in Rechnung stellen?
                 §   25   Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?       (5) Die Kalkulation der bei Vertragsbeginn im Versicherungs-
                 §   26   Wo ist der Gerichtsstand?                               schein genannten Leistungen basiert vor Rentenbeginn auf
                 §   27   Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung?      der Sterbetafel DAV 1994T und verwendet einen Rechnungs-
                 §   28   Wie können sich internationale Sanktionen auf Ihren     zins in Höhe von 1,00 %. In der Rentenphase basiert sie auf
                          Vertrag auswirken?                                      der Sterbetafel DAV 2004R und verwendet einen Rech-
                 § 29     Wie können Sie sich beschweren?                         nungszins in Höhe von 0,65 %. Der Rechnungszins und die
                                                                                  Sterbetafel werden nachfolgend als Rechnungsgrundlagen
                                                                                  bezeichnet.
                 § 1 Was beinhaltet eine Fondsgebundene Versiche-
                 rung?                                                            In der beitragsfreien Verfügungsphase bleiben die ggf. ver-
                                                                                  einbarten garantierten Leistungen auf dem Stand am Ende
                 (1) Die Fondsgebundene Versicherung ist an der Wertent-
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                                                                                  der Grundphase.
                 wicklung eines Sondervermögens (Anlagestock) unmittelbar
                 beteiligt, soweit sie nicht in Form von Renten bzw. Kapital


                                                                                                                                    Seite 6 von 73

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                 § 2 Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?                   Vor Rentenbeginn können Sie anstelle der monatlichen Ren-
                                                                                     tenzahlungsweise auch eine vierteljährliche, halbjährliche
                 Unsere Leistungen ab Rentenbeginn                                   oder jährliche Rentenzahlungsweise vereinbaren. Durch eine
                                                                                     Änderung der Rentenzahlungsweise ändert sich die Ihnen
                 (1) Erlebt die versicherte Person den im Versicherungsschein        genannte garantierte Rente. Hierüber werden wir Sie geson-
                 dokumentierten Rentenbeginn (Abruftermin) – bei Einschluss          dert unterrichten. Der Wunsch kann frühestens fünf Monate
                 einer Verfügungsphase den spätestmöglichen Rentenbeginn             vor dem Abruf der Leistung berücksichtigt werden.
                 (spätestmöglicher Abruftermin) –, zahlen wir die aus dem Gut-
                 haben nach versicherungsmathematischen Grundsätzen                  Für die Rentenzahlungszeit können Sie Zusatzversicherungen
                 ermittelte Rente lebenslang jeweils monatlich an den verein-        (z. B. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung) vereinbaren,
                 barten Fälligkeitsterminen aus. Falls eine garantierte Leistung     sofern diese zum Zeitpunkt des Übergangs in den Rentenbe-
                 im Erlebensfall vereinbart wurde, ist das Guthaben mindes-          zug zur Verfügung stehen. Der Wunsch kann frühestens fünf
                 tens so hoch wie dieser Garantiebetrag.                             Monate vor dem Abruf der Leistung berücksichtigt werden.

                 Der Termin der ersten Rentenzahlung ist im Versicherungs-           Wir garantieren Ihnen bereits bei Vertragsbeginn, dass Sie
                 schein dokumentiert.                                                zum Rentenbeginn anstatt von der zum Vertragsbeginn ver-
                                                                                     einbarten Rentenzahlungsform auch von sämtlichen anderen
                 Verfügungsphase                                                     Rentenzahlungsformen Gebrauch machen können, die wir
                                                                                     dann anbieten.
                 Wir sehen für Ihren Vertrag im Regelfall eine Verfügungspha-
                 se vor, sie ist jedoch nicht obligatorisch. Bei Einschluss gelten   (2) Alternativ zur Rentenzahlung (vgl. Absatz 1) können Sie
                 die folgenden Regelungen:                                           sich bis zu einem Monat vor dem Abruf der Leistung auch für
                                                                                     eine vollständige Auszahlung des Guthabens zuzüglich des
                 ●    Die Verfügungsphase beginnt und endet zu den in Ihrem          Schlussüberschusses entscheiden. Falls eine garantierte
                      Persönlichen Vorschlag und Versicherungsschein ange-           Leistung im Erlebensfall vereinbart wurde, ist das Guthaben
                      gebenen Zeitpunkten (frühestmöglicher bzw. spätest-            mindestens so hoch wie die vereinbarte garantierte Erlebens-
                      möglicher Rentenbeginn).                                       fallsumme. Mit der vollständigen Auszahlung erlischt die
                 ●    Während der Verfügungsphase können Sie zu jedem                Fondsgebundene Rentenversicherung.
                      Monatsersten die Leistung ganz oder teilweise auf Basis
                      des dann vorhandenen Guthabens ohne den ansonsten              (3) Als Alternative zur vollständigen Rentenzahlung oder voll-
                      üblichen Abzug abrufen. Mit dem vollständigen Abruf der        ständigen Auszahlung des Guthabens zuzüglich des Schluss-
                      Leistung beenden Sie die Verfügungsphase. Im Falle             überschusses können Sie auch eine Kombination einer teil-
                      eines teilweisen Abrufs können Sie den verbleibenden           weisen Auszahlung und einer teilweisen Rentenzahlung in
                      Teil der Leistung zu einem späteren Termin erneut ganz         Anspruch nehmen. Voraussetzung für die teilweise Auszah-
                      oder teilweise abrufen.                                        lung ist, dass die Auszahlung mindestens 300 EUR beträgt.
                 ●    Soweit Sie die Leistung nicht vorzeitig abrufen, wird sie      Hierbei zahlen wir ab dem vereinbarten Rentenbeginn eine
                      zum Ende der Verfügungsphase fällig.                           Rente, die aus dem nicht ausgezahlten Guthaben ermittelt
                 ●    Sie haben zudem die Möglichkeit, während der Verfü-            wird. Die Voraussetzung für eine teilweise Rentenzahlung ist
                      gungsphase zu jedem Monatsersten zu entscheiden, ob            im Regelfall, dass die Rente aus dem verbleibenden Gutha-
                      Sie den Vertrag unverändert, mit verminderten Beiträgen        ben mindestens 50 EUR monatlich beträgt.
                      oder beitragsfrei fortführen wollen.
                                                                                     Auf Ihren Wunsch werden wir eine Rente von weniger als
                 Die abrufbaren Beträge sind auf die Höhe des Guthabens              50 EUR monatlich auszahlen. Der Wunsch muss uns vor dem
                 zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Abrufs begrenzt. Bei           Abruf der Leistung mitgeteilt werden. Beträgt die Grundrente
                 Abruf der Leistung werden die garantierten Leistungen nach          (vgl. Absatz 6) weniger als 10 EUR monatlich, so erfolgt
                 den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik redu-            anstelle einer Rentenzahlung in jedem Fall die Auszahlung
                 ziert.                                                              des Guthabens zuzüglich des Schlussüberschusses.

                 Ergibt sich eine Grundrente (vgl. Absatz 6) von weniger als         (4) Liegt der frühestmögliche vereinbarte Rentenbeginn spä-
                 50 EUR monatlich, so erfolgt anstelle einer Rentenzahlung im        ter als 12 Jahre nach Abschluss der Fondsgebundenen Versi-
                 Regelfall die Auszahlung des Guthabens zuzüglich des                cherung, so können Sie sich für eine Auszahlung von Gutha-
                 Schlussüberschusses. Hierzu gelten die Absätze 12 bis 14            ben zuzüglich des Schlussüberschusses entscheiden. Dieses
                 entsprechend.                                                       können Sie jedoch frühestens nach Ablauf von 12 Jahren seit
                                                                                     Vertragsabschluss in Anspruch nehmen.
                 Auf Ihren Wunsch werden wir eine Rente von weniger als
                 50 EUR monatlich auszahlen. Der Wunsch muss uns frühes-             Bei Fondsgebundenen Versicherungen, deren vereinbarter
                 tens fünf Monate vor dem Abruf der Leistung mitgeteilt wer-         Rentenbeginn 12 Jahre nach Vertragsabschluss liegt, können
                 den. Beträgt die Grundrente (vgl. Absatz 6) weniger als             wir Ihren Wunsch auf Auszahlung von Guthaben zuzüglich
                 10 EUR monatlich, so erfolgt anstelle einer Rentenzahlung in        des Schlussüberschusses frühestens fünf Monate vor diesem
                 jedem Fall die Auszahlung des Guthabens zuzüglich des               berücksichtigen. Im Hinblick auf die Verfügungsphase gilt
                 Schlussüberschusses. Hierzu gelten die Absätze 12 bis 14            dies für den frühestmöglichen Rentenbeginn.
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                 entsprechend.
                                                                                     (5) Bei Vertragsabschluss kann zwischen einer reinen Fonds-
                                                                                     anlage und einer garantierten Leistung im Erlebensfall


                                                                                                                                       Seite 7 von 73

[Seite 8]
                 gewählt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können             Ein Wechsel in die reine Fondsanlage ist nur zu Beitragsfällig-
                 Sie im Vertragsverlauf die garantierte Leistung im Erlebensfall     keitsterminen, bei beitragsfreien Verträgen zu jedem Monats-
                 vollständig abwählen und somit in die reine Fondsanlage             ersten, möglich. Der Antrag auf Wechsel in die reine Fondsan-
                 wechseln.                                                           lage muss uns bis 7 Tage vor dem Monatsersten, zu dem der
                                                                                     Wechsel gewünscht ist, zugegangen sein.
                 Reine Fondsanlage
                 Es ist keine garantierte Leistung im Erlebensfall vereinbart. Ihr   Der Wechsel in die reine Fondsanlage ist mit der vollständi-
                 Guthaben wird ausschließlich in fondsgebundener Form                gen Umschichtung des Garantie-Deckungskapitals in Fonds-
                 angelegt.                                                           Deckungskapital verbunden. Falls in mehrere Fonds angelegt
                                                                                     wird, erfolgt die Verteilung in dem für die Aufteilung der Anla-
                 Garantierte Leistung im Erlebensfall                                gebeiträge vereinbarten Verhältnis (Beitragssplitting) (vgl. § 5
                 Wir garantieren Ihnen, dass das Guthaben zum Rentenbeginn           Absatz 1). Als Bewertungsstichtag für die Fondsanteile gilt
                 mindestens die im Versicherungsschein dokumentierte Höhe            dabei der Börsentag, der dem Termin des Wechsels unmittel-
                 erreicht. Dieses garantierte Guthaben zum Rentenbeginn              bar vorangeht.
                 bezeichnen wir auch als „Garantierte Leistung im Erlebensfall“.
                 Sie errechnet sich bei Vertragsabschluss wie folgt:                 Mit dem Wechsel in die reine Fondsanlage entfallen die
                                                                                     garantierte Leistung im Erlebensfall (vgl. § 2 Absatz 5 unter
                 ●    bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung als           der Überschrift „Garantierte Leistung im Erlebensfall“) sowie
                      Prozentsatz multipliziert mit der Summe der insgesamt          die lebenslange monatliche garantierte Rente in absoluter
                      bis zum Rentenbeginn – bei Einschluss einer Verfü-             Höhe (vgl. § 2 Absatz 6). Mit dem Verzicht auf diese garantier-
                      gungsphase zum frühestmöglichen Rentenbeginn – zu              ten Leistungen nimmt der Vertrag zukünftig an der Wertent-
                      zahlenden Beiträge ohne Beiträge für eventuell einge-          wicklung der gewählten Fondsanlage teil. Damit entfällt für die
                      schlossene Zusatzversicherungen;                               Zeit vor Rentenbeginn die Beteiligung an den Bewertungsre-
                 ●    bei Versicherungen mit Einmalbeitrag als Prozentsatz           serven und die zukünftige Zuteilung von Überschüssen aus
                      multipliziert mit dem zu zahlenden Einmalbeitrag.              Zinsgewinnen (Grundüberschussanteil, vgl. § 3 Absatz 4).
                                                                                     Bereits zugeteilte Überschüsse sowie der Anspruch auf
                 Garantieguthaben                                                    gegebenenfalls entstehende Schlussüberschüsse bleiben
                 Für Rückdeckungsversicherungen kann abweichend von den              unberührt.
                 vorstehenden Regelungen auch die Option „Garantiegutha-
                 ben“ vereinbart werden. Falls Sie diese Option mit uns verein-      Ein erneuter Einschluss der garantierten Leistung im Erle-
                 bart haben, garantieren wir Ihnen, dass das Guthaben zum            bensfall ist nicht möglich.
                 Rentenbeginn mindestens die im Versicherungsschein doku-
                 mentierte Höhe erreicht. Das Garantieguthaben errechnet             (6) Bereits bei Vertragsabschluss nennen wir Ihnen
                 sich aus der Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich
                 Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten sowie             ●   die lebenslange garantierte monatliche Rente je
                 Risikobeiträge.                                                         10.000 EUR Guthaben (garantierter Rentenfaktor) und
                                                                                     ●   eine lebenslange monatliche garantierte Rente in absolu-
                 Bei dynamischen Anpassungen, in der Verfügungsphase und                 ter Höhe – sofern zum Rentenzahlungsbeginn eine
                 bei Vertragsänderungen wird die garantierte Erlebensfallsum-            garantierte Leistung im Erlebensfall mit uns vereinbart
                 me bzw. das Garantieguthaben angepasst. Hierbei wird                    worden ist und die Mindesthöhe von 50 EUR erreicht
                 grundsätzlich, soweit nichts anderes vereinbart ist, die garan-         wird. Bei dynamischen Anpassungen und in der Verfü-
                 tierte Erlebensfallsumme im Verhältnis von neuer zu alter Bei-          gungsphase kann sich diese lebenslange monatliche
                 tragssumme geändert, soweit hierdurch nicht die größtmögli-             garantierte Rente noch erhöhen.
                 che Höhe für die garantierte Erlebensfallsumme überschritten
                 wird. Die größtmögliche Höhe für die garantierte Erlebensfall-      Der garantierte Rentenfaktor ist vorsichtig kalkuliert. Bei Ren-
                 summe ergibt sich daraus, dass in der zugrunde liegenden            tenbeginn stellen wir diesem garantierten Rentenfaktor einen
                 Kalkulation das gesamte Deckungskapital und alle zukünftig          weiteren Rentenfaktor gegenüber. Den höheren der beiden
                 zu zahlenden Beiträge, soweit sie nicht zur Deckung zukünfti-       Rentenfaktoren garantieren wir Ihnen für die Rentenzahlungs-
                 ger Kosten und Verwaltungsaufwendungen bestimmt sind, für           zeit. Für die Ermittlung dieses weiteren Rentenfaktors werden
                 die Sicherstellung der Garantie zur Verfügung stehen.               angewendet:

                 Wenn Sie eine garantierte Leistung im Erlebensfall vereinbart       ●   die Rechnungsgrundlagen der von uns bei Rentenüber-
                 haben, können Sie einen Wechsel in die reine Fondsanlage                gang angebotenen vergleichbaren Rentenversicherun-
                 beantragen. Das hierfür erforderliche Formular stellen wir              gen;
                 Ihnen gerne zur Verfügung. Wir werden dem Wechsel zustim-           ●   die Kosten des dann von uns angebotenen vergleichba-
                 men, wenn                                                               ren abschlusskostenfreien Verrentungstarifs;
                                                                                     ●   das Mischungsverhältnis einschließlich Sicherheitszu-
                 ●    noch kein Garantie-Deckungskapital in Ihrem Vertrag                schlag des Vertragsbeginns.
                      vorhanden ist oder                                                 Das Mischungsverhältnis ist die bei Ermittlung des bei
                 ●    der Wechsel während einer vereinbarten Verfügungs-                 Vertragsabschluss genannten garantierten Rentenfak-
                      phase erfolgt.                                                     tors zugrunde gelegte Geschlechterzusammensetzung.
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                                                                                         Der Sicherheitszuschlag ist ein Puffer, der dazu dient,
                 In anderen Fällen werden wir Ihren Antrag prüfen und behal-             Verschiebungen der tatsächlichen Geschlechterzusam-
                 ten uns das Recht vor, ihn abzulehnen.                                  mensetzung ausgleichen zu können.


                                                                                                                                         Seite 8 von 73

[Seite 9]
                 Sofern Ihnen bei Vertragsabschluss eine lebenslange monat-        der Höhe der Mindesttodesfallsumme kann bei Verträgen mit
                 liche garantierte Rente in absoluter Höhe genannt worden ist,     laufender Beitragszahlung bei Vertragsabschluss zwischen
                 gilt für die Ermittlung der Rente darüber hinaus Folgendes: wir   den beiden nachfolgenden Modellen gewählt werden. Bei
                 berechnen die Rente, die sich, wie in den vorhergehenden          Verträgen mit Einmalbeitrag erfolgt die Todesfallabsicherung
                 Sätzen beschrieben, aus den höheren der beiden Rentenfak-         immer über das Modell Premiumschutz.
                 toren ergibt. Diese Rente vergleichen wir mit der Ihnen
                 genannten lebenslangen monatlichen garantierten Rente in          Basisschutz
                 absoluter Höhe. Die höhere Rente wird Ihnen garantiert            Die Mindesttodesfallsumme entspricht in den ersten drei Ver-
                 (Grundrente).                                                     sicherungsjahren der Summe der bereits gezahlten Beiträge.
                                                                                   Ab dem 4. Versicherungsjahr beträgt die Mindesttodesfall-
                 (7) Wenn die versicherte Person das 62. Lebensjahr vollendet      summe 60 % der insgesamt bis zum vertraglich vereinbarten
                 hat, können Sie den Vertrag vorzeitig beenden und Sie erhal-      Rentenbeginn – bei Einschluss einer Verfügungsphase zum
                 ten den Rückkaufswert, der ohne den ansonsten üblichen            spätestmöglichen Rentenbeginn – zu zahlenden Beiträge
                 Abzug berechnet wird. Eine garantierte Mindestleistung für        (Beitragssumme).
                 den Rückkaufswert ist bei Wahrnehmung der Option nicht
                 vorhanden.                                                        Premiumschutz
                                                                                   Die Mindesttodesfallsumme kann in Prozent der insgesamt
                 Alternativ kann auf Wunsch der Rentenbeginn vorverlegt wer-       bis zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn – bei Ein-
                 den. In diesem Fall wird Ihre Rente aus dem vorhandenen           schluss einer Verfügungsphase zum spätestmöglichen Ren-
                 Guthaben und einem garantierten Rentenfaktor gebildet, der        tenbeginn – zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) festge-
                 für das vorgezogene Rentenbeginnalter nach den anerkann-          legt werden.
                 ten Regeln der Versicherungsmathematik neu berechnet wird.
                 Die Berechnung dieses garantierten Rentenfaktors erfolgt auf      Je niedriger der Prozentsatz der Mindesttodesfallsumme
                 Basis der Sterbetafel und des Rechnungszinses, die in § 1         gewählt wurde, desto geringer sind die Risikobeiträge, die
                 Absatz 5 festgelegt sind. Die Sätze 3 bis 8 in Absatz 6 gelten    dem Fonds-Deckungskapital entnommen werden.
                 entsprechend.
                                                                                   Wurde der Prozentsatz Null gewählt, so ist keine Mindestto-
                 Als Alternative zur vollständigen Rentenzahlung können Sie        desfallsumme vereinbart. In diesem Fall erfolgt bei Tod der
                 auch eine Kombination einer teilweisen Auszahlung und einer       versicherten Person vor dem vertraglich vereinbarten Renten-
                 teilweisen Rentenzahlung in Anspruch nehmen. Vorausset-           beginn – bei Einschluss einer Verfügungsphase vor dem spä-
                 zung für die teilweise Auszahlung ist, dass die Auszahlung        testmöglichen Rentenbeginn – eine Leistung in Höhe des
                 mindestens 300 EUR beträgt. Die Voraussetzung für eine teil-      Guthabens zuzüglich des anteiligen Schlussüberschusses.
                 weise Rentenzahlung ist im Regelfall, dass die Rente aus dem
                 verbleibenden Guthaben mindestens 50 EUR monatlich                Sie haben die Möglichkeit, einen Wechsel von Basisschutz in
                 beträgt.                                                          Premiumschutz zu beantragen. Bei einem Wechsel des
                                                                                   Todesfallmodells behalten wir uns das Recht einer erneuten
                 Auf Ihren Wunsch werden wir eine Rente von weniger als            Gesundheitsprüfung und der Berücksichtigung des aktuellen
                 50 EUR monatlich auszahlen. Der Wunsch muss uns vor dem           Risikos in den zukünftigen Risikobeiträgen vor. Durch die
                 Abruf der Leistung mitgeteilt werden. Beträgt die Grundrente      Änderung des Todesfallmodells können sich die Ihnen
                 (vgl. Absatz 6) weniger als 10 EUR monatlich, so erfolgt          genannten garantierten Leistungen ändern. Die geänderten
                 anstelle einer Rentenzahlung in jedem Fall die Auszahlung         Werte teilen wir Ihnen dann im Versicherungsschein mit.
                 des Guthabens.
                                                                                   Beim Modell Premiumschutz, können Sie eine Änderung des
                 Sie können die Renten auch vor dem 62. Lebensjahr abrufen.        Prozentsatzes der Mindesttodesfallsumme beantragen. Eine
                 Bitte berücksichtigen Sie dabei die in den Verbraucherinfor-      Absenkung der Mindesttodesfallsumme kann jedoch abge-
                 mationen enthaltenen Steuerhinweise sowie die in § 12             lehnt werden, insbesondere wenn sie mit der Umstellung auf
                 Absatz 2 genannten Regelungen zum Rückkaufswert.                  eine neue Sterbetafel oder einen neuen Rechnungszins ver-
                                                                                   bunden wäre oder gesetzlichen Rahmenbedingungen entge-
                 Unsere Leistung bei Tod der versicherten Person                   genstehen würde. Bei einer Anhebung der Mindesttodesfall-
                                                                                   summe behalten wir uns das Recht einer erneuten Gesund-
                 (8) Bei Tod der versicherten Person vor dem Abruf der voll-       heitsprüfung und der Berücksichtigung des aktuellen Risikos
                 ständigen Leistung erfolgt eine Leistung in Höhe des Gutha-       in den zukünftigen Risikobeiträgen vor.
                 bens, mindestens jedoch der vereinbarten Mindesttodesfall-
                 summe, zuzüglich des anteiligen Schlussüberschusses (siehe        Durch die Änderung der Mindesttodesfallsumme können sich
                 § 3 Absatz 5). Stirbt die versicherte Person vor Vollendung       die Ihnen genannten garantierten Leistungen ändern. Die
                 ihres 7. Lebensjahres und ist ein Elternteil der versicherten     geänderten Werte teilen wir Ihnen dann im Versicherungs-
                 Person Versicherungsnehmer, ist die Todesfallleistung auf die     schein mit.
                 Auszahlung bei Rückkauf zum Zeitpunkt des Todes begrenzt
                 und wird an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Mit der           (9) Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn und ist
                 Auszahlung erlischt die Versicherung.                             eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die vereinbarte
                                                                                   Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit,
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                 Auf Wunsch zahlen wir bei Tod der versicherten Person die         unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin
                 Leistung statt als einmaliges Kapital auch in Form einer aufge-   erlebt. Der Bezugsberechtigte kann sich alternativ innerhalb
                 schobenen oder sofort beginnenden Rente aus. Bezüglich            von drei Monaten nach Tod der versicherten Person dafür


                                                                                                                                      Seite 9 von 73

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                 entscheiden, dass der Barwert der noch ausstehenden Ren-          Entwicklung des Anlagestocks. Darüber hinaus beteiligen wir
                 ten ausgezahlt wird. Nach Auszahlung werden keine weiteren        Sie an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven
                 Leistungen aus der Rentenversicherung mehr fällig.                (vgl. § 3).

                 Soweit Sie es wünschen, können Sie vor Rentenbeginn die
                 Dauer der für die Rentenzahlungszeit vereinbarten Rentenga-       § 3 Wie sind Sie an den Überschüssen beteiligt?
                 rantiezeit innerhalb der tariflichen Grenzen ändern.
                                                                                   Überschussermittlung
                 Alternativ können Sie für den Fall des Todes auch eine Bei-
                 tragsrückgewähr einschließen, sofern diese zum Zeitpunkt          (1) Um die zugesagten Leistungen sicherzustellen, sind die
                 des Übergangs in den Rentenbezug zur Verfügung steht. Bei-        vereinbarten Beiträge zur Fondsgebundenen Versicherung
                 tragsrückgewähr bedeutet in diesem Fall die Zahlung des bei       vorsichtig kalkuliert.
                 Rentenbeginn für die Verrentung zur Verfügung stehenden
                 Deckungskapitals abzüglich bereits gezahlter Renten (ohne         Vor Abruf der Rentenzahlung bzw. des Kapitals entstehen
                 Renten aus der Überschussbeteiligung während der Renten-          neben der Werterhöhung der Fondsanteile und der Bildung
                 zahlungszeit).                                                    neuer Fondsanteile nach § 3 Absatz 3 Überschüsse, wenn
                                                                                   sich der Verlauf der Sterblichkeit und der Kosten günstiger
                 Der Wunsch kann frühestens fünf Monate vor dem Abruf der          gestalten, als wir bei der Beitragskalkulation angenommen
                 Leistung berücksichtigt werden. Änderungen der Rentenga-          haben. Falls eine garantierte Leistung im Erlebensfall verein-
                 rantiezeit bzw. der Einschluss einer Beitragsrückgewähr           bart wurde (vgl. § 2 Absatz 5), bilden wir hierfür Rückstellun-
                 haben Auswirkungen auf die Ihnen genannte garantierte Ren-        gen. Nach Rentenbeginn bilden wir ebenfalls Rückstellungen,
                 te. Hierüber werden wir Sie gesondert unterrichten.               um die in der Rentenzahlungszeit anfallenden Leistungen zu
                                                                                   gewährleisten. Die zur Deckung der Rückstellung erforderli-
                 Art unserer Leistung                                              chen Mittel werden angelegt und erbringen Kapitalerträge.
                                                                                   Aus diesen Kapitalerträgen werden die zugesagten Leistun-
                 (10) Die Leistungen erbringen wir grundsätzlich in Geld.          gen erbracht sowie die Kosten für die Verwaltung des Vertra-
                                                                                   ges gedeckt. Je größer die Erträge aus den Kapitalanlagen
                 (11) Auf Ihre Mitteilung hin prüfen wir, ob die auf das Fonds-    sind und je kostengünstiger wir arbeiten, umso größer sind
                 Deckungskapital entfallende Leistung bei Kapitalauszahlung        dann entstehende Überschüsse, an denen wir Sie und die
                 in Fondsanteilen erbracht werden kann. Dieser Wunsch auf          anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 des Versiche-
                 Übertragung der Fondsanteile ist uns mindestens zwei              rungsvertragsgesetzes (VVG) beteiligen. Umgekehrt kann z. B.
                 Wochen vor Abruf bzw. im Todesfall mit der Meldung des            eine ungünstige Entwicklung des Kapitalmarktes oder eine
                 Todesfalls mitzuteilen. Ihre Mitteilung soll Name und Anschrift   steigende Lebenserwartung durch eine dann zu bildende
                 der Bank, Depotinhaber und Depotnummer enthalten, auf das         Rückstellung auch zu einer Reduzierung oder vollständigem
                 die Fondsanteile übertragen werden sollen. Die Fondsanteile       Entfallen der Überschüsse führen.
                 werden spätestens vier Wochen nach Beendigung der Versi-
                 cherung bzw. im Todesfall nach Anerkennung unserer Leis-          Die Überschussermittlung erfolgt nach den Vorschriften des
                 tungspflicht sowie Vorliegen der oben beschriebenen Depot-        Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Handelsge-
                 angaben übertragen, sofern die Übertragung möglich ist.           setzbuchs (HGB) und den dazu erlassenen Rechtsverordnun-
                 Erhalten wir keine entsprechende Mitteilung oder ist die          gen.
                 Übertragung der Anteile nicht möglich, erbringen wir unsere
                 Leistung vollständig in Geld.                                     Beteiligung an den Überschüssen

                 (12) Bei Rentenbeginn, Auszahlung von Kapital oder Kündi-         (2) Die Beteiligung am Überschuss nehmen wir nach Grund-
                 gung legen wir der Ermittlung des Euro-Wertes des Gutha-          sätzen vor, die § 140 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsge-
                 bens den Bewertungsstichtag am Ende des letzten Versiche-         setzes (VAG) und der hierzu nach § 145 Absatz 2 VAG erlas-
                 rungsmonats zugrunde. Mit dem Euro-Wert dieses Stichtages         senen Rechtsverordnung entsprechen und deren Einhaltung
                 werden die Fondsanteile veräußert. Die Geldzahlung ist 14         die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Finanz- und Rechtsauf-
                 Tage nach Beendigung der Versicherung fällig.                     sicht überwacht. Den bei günstiger Entwicklung der Sterblich-
                                                                                   keit und der Kosten auf die Versicherungsnehmer entfallen-
                 Endet die Versicherung durch Tod der versicherten Person,         den Überschuss ordnen wir einzelnen Bestandsgruppen zu
                 wird der Bewertungsstichtag herangezogen, der der Meldung         und stellen ihn in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung
                 des Todesfalls unmittelbar vorangegangen ist (vgl. Absatz 14).    (RfB) ein. Teile des Überschusses können den Verträgen auch
                                                                                   direkt gutgeschrieben werden. Von den Kapitalerträgen
                 (13) Einen Wert des Guthabens bis zur Höhe von 1.000 EUR          kommt den Versicherungsnehmern als Überschussbeteili-
                 erbringen wir als Geldleistung. Den Wert der Fondsanteile         gung mindestens der in der Rechtsverordnung zu § 140
                 ermitteln wir zu dem in Absatz 14 genannten Stichtag.             Absatz 2 VAG jeweils festgelegte Anteil zugute, abzüglich der
                                                                                   Beträge, die für die zugesagten Leistungen benötigt werden.
                 (14) Als Bewertungsstichtage gelten zurzeit die Börsentage,       Bei sehr ungünstigem Risikoverlauf bzw. einem eventuellen
                 die dem 1. und dem 15. Tag eines Monats vorausgehen.              Solvabilitätsbedarf kann dieser Anteil unterschritten werden
                                                                                   (Rechtsverordnung zu § 140 Absatz 2 VAG). Einen so ermit-
                                                                                   telten Überschuss für die Versicherungsnehmer ordnen wir
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                 Unsere Leistung aus der Überschussbeteiligung
                                                                                   den einzelnen Bestandsgruppen zu und stellen ihn – soweit
                 (15) Entscheidend für den Gesamtertrag des Vertrages ist die      er den Verträgen nicht direkt gutgeschrieben wird – in die


                                                                                                                                     Seite 10 von 73

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                 Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ein. Bei Ren-        █ 	Grundüberschussanteil
                 tenbeginn und während der Dauer der Rentenzahlungszeit             vor Rentenbeginn
                 werden Mittel in der RfB für eine lebenslang zahlbare Rente        Bezugsgröße ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung über-
                 reserviert, deren Höhe jedoch nicht garantiert ist. Die Höhe       schussberechtigte Garantie-Deckungskapital (vgl. § 1 Absatz
                 der hieraus gezahlten Renten ist jeweils nur für ein Versiche-     4). Es berechnet sich monatlich aus dem am Ende des Vormo-
                 rungsjahr zugesagt.                                                nats vorhandenen Garantie-Deckungskapital der Versiche-
                                                                                    rung, das mit dem Rechnungszins um einen Monat abgezinst
                 Die in die RfB eingestellten Mittel dürfen wir grundsätzlich nur   wird. Falls zugewiesen, wird der Grundüberschussanteil
                 für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ver-         monatlich gutgeschrieben.
                 wenden. In Ausnahmefällen können wir die Rückstellung,
                 soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile           Beitragsüberschussanteil
                                                                                    █ 


                 entfällt, im Interesse der Versicherten zur Abwendung eines        vor Rentenbeginn
                 drohenden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Ver-          Bezugsgröße für den Beitragsüberschussanteil ist der mit
                 luste aus den überschussberechtigten Verträgen, die auf all-       dem Kunden vereinbarte Bruttobeitrag. Laufende Beiträge
                 gemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind,           werden diesbezüglich anders behandelt als Einmalbeiträge
                 oder – sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer               und Zuzahlungen. Falls zugewiesen, wird der Beitragsüber-
                 unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung            schussanteil jeweils zum Beitragszahlungstermin gutge-
                 der Verhältnisse angepasst werden müssen – zur Erhöhung            schrieben.
                 der Deckungsrückstellung heranziehen (§ 140 Absatz 1 VAG).
                 Hierfür benötigen wir die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.           Zusatzüberschussanteil
                                                                                    █ 


                                                                                    vor Rentenbeginn
                 Soweit auf §§ 140 und 145 VAG Bezug genommen wird, ist             Bezugsgröße für den Zusatzüberschussanteil ist der Risiko-
                 die am 01.01.2016 geltende Fassung der Vorschriften                beitrag des laufenden Monats. Falls zugewiesen, wird der
                 gemeint. Die Bezugnahmen erstrecken sich auch auf die die-         Zusatzüberschuss monatlich gutgeschrieben.
                 se in der Zukunft ersetzende Vorschriften.
                                                                                      Grundüberschussanteil
                                                                                    █ 


                 Sofern zum Rentenbeginn (noch) eine garantierte Leistung im        nach Rentenbeginn
                 Erlebensfall oder ein Garantieguthaben (vgl. §2 Absatz 5) ver-     Je nach vereinbarter Überschussverwendungsform können
                 einbart ist, können Sie zusätzlich eine Beteiligung an den         die einzelnen Versicherungen jährlich eine laufende Über-
                 Bewertungsreserven erhalten. Bewertungsreserven entste-            schussbeteiligung in Form einer zusätzlichen Rente erhalten,
                 hen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert           wenn Überschüsse zugewiesen werden (vgl. Absatz 7).
                 liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen
                 sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und die-        Schlussüberschussbeteiligung
                 nen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten aus-       (5) Es ist ein Schlussüberschuss nach Maßgabe der nachfol-
                 zugleichen. Sie können auch Null betragen. An vorhandenen          genden Regelungen vorgesehen. In allen Fällen wird der
                 Bewertungsreserven beteiligen wir Sie nach den jeweils gel-        Schlussüberschuss jährlich neu festgesetzt. Er kann auch Null
                 tenden versicherungsvertraglichen und aufsichtsrechtlichen         betragen. Der festgesetzte Schlussüberschuss ist jeweils für
                 Bestimmungen. Derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine hälfti-        ein Kalenderjahr garantiert; danach kann er wieder entfallen.
                 ge Beteiligung an den Bewertungsreserven vor, die nach
                 gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die         Der vorgesehene Schlussüberschuss wird konventionell, also
                 Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind.                  nicht in Fondsanteilen des oder der von Ihnen gewählten
                                                                                    Fonds, geführt. Er wird monatlich fortgeschrieben und dabei
                 (3) Wir haben gleichartige Versicherungen in Bestandsgrup-         anteilig mit einem für das Geschäftsjahr deklarierten Zinssatz
                 pen zusammengefasst. Vor Abruf der Rentenzahlung bzw. des          verzinst. Die Erhöhung des Schlussüberschusses berechnet
                 Kapitals gehört Ihre Versicherung zum Gewinnverband 109 in         sich monatlich in Prozent des Fondsguthabens und zusätzlich
                 der Bestandsgruppe 31. Jede einzelne Versicherung inner-           bei Einschluss einer garantierten Leistung im Erlebensfall in
                 halb dieses Gewinnverbandes erhält Anteile an den Über-            Prozent des Garantie-Deckungskapitals.
                 schüssen der Bestandsgruppe, soweit auf sie Überschüsse
                 entfallen. Die Höhe dieser Anteile wird von unserem Vorstand       Vor Rentenbeginn:
                 auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars unter Beachtung         Im Kündigungsfall oder bei Tod der versicherten Person wird
                 der maßgebenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen jähr-            der Schlussüberschuss anteilig in Abhängigkeit von der
                 lich festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die        abgelaufenen Versicherungsdauer festgesetzt.
                 Mittel für diese Überschussanteile werden den Überschüssen         Bei Wahl der Auszahlung des Kapitals anstelle einer Renten-
                 des Geschäftsjahres oder der RfB entnommen. In einzelnen           zahlung vor Rentenbeginn wird der Schlussüberschuss
                 Versicherungsjahren, insbesondere etwa im ersten Versiche-         zusammen mit diesem ausgezahlt.
                 rungsjahr, kann eine Zuteilung von Überschüssen entfallen,
                 sofern dies sachlich gerechtfertigt ist.                           Nach Rentenbeginn:
                                                                                    Die Schlussüberschussbeteiligung wird nach Maßgabe fol-
                 Laufende Überschussbeteiligung                                     gender Regelungen zur Erhöhung der Rente verwendet. Zu
                 (4) Die einzelnen Versicherungen können eine laufende Über-        Beginn der Rentenzahlung werden zwei Werte ermittelt. Der
                 schussbeteiligung erhalten, wenn laufende Überschüsse              erste Wert ergibt sich aus der Anwendung des garantierten
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                 zugeteilt werden. Dies kann in folgenden Formen geschehen:         Rentenfaktors, wie in § 2 beschrieben, auf das zum Renten-
                                                                                    beginn vorhandene Guthaben zuzüglich der Beteiligung an
                                                                                    den Bewertungsreserven und der für diesen Zeitpunkt dekla-


                                                                                                                                     Seite 11 von 73

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                 rierten Schlussüberschussbeteiligung. Der zweite Wert ergibt        Bewertungsreserven können auch vollständig entfallen. Der-
                 sich aus der Anwendung der zum Zeitpunkt des Rentenbe-              zeit sieht das Gesetz eine hälftige Beteiligung an den Bewer-
                 ginns im Rentenneugeschäft des Unternehmens angewende-              tungsreserven vor, die nach gesetzlichen und aufsichtsrecht-
                 ten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel)             lichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu
                 auf das zum Rentenbeginn vorhandene Guthaben zuzüglich              berücksichtigen sind.
                 der Beteiligung an den Bewertungsreserven und der für die-
                 sen Zeitpunkt deklarierten Schlussüberschussbeteiligung.            Überschussverwendung
                 Der höhere Wert kommt als Rente zur Auszahlung. Soweit in
                 dem höheren Betrag ein Rentenanteil aus Schlussüber-                (6) Die laufenden Überschussanteile werden vor Abruf der
                 schussbeteiligung enthalten ist, wird dieser Rentenanteil nur       Leistung jeweils anteilig in Fondsanteilen der von Ihnen
                 jeweils für ein Jahr zugesagt. Der Rentenanteil aus der             gewählten Fonds umgewandelt und Ihrer Fondsgebundenen
                 Schlussüberschussbeteiligung kann für die Folgejahre nach           Versicherung gutgeschrieben.
                 den Maßgaben von § 140 Absatz 1 VAG gekürzt werden. In
                 diesem Fall kann der Rentenanteil aus der Schlussüber-              (7) Für die Rentenzahlungszeit vereinbaren Sie mit uns eine
                 schussbeteiligung ganz oder teilweise entfallen. Eine Kürzung       der nachfolgenden Überschussverwendungsformen:
                 der ausgezahlten Rente unter den Betrag, der sich bei
                 Anwendung des garantierten Rentenfaktors, wie in § 2                Bonus-PLUS-Rente
                 beschrieben, auf das zum Rentenbeginn vorhandene Gutha-             Bei der Bonus-PLUS-Rente wird ein Teil der zugeteilten Über-
                 ben zuzüglich der Beteiligung an den Bewertungsreserven             schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente
                 ergibt, ist dabei nicht möglich.                                    eine möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss
                                                                                     zu bilden. Der verbleibende Teil der zugeteilten Überschüsse
                 Beteiligung an den Bewertungsreserven                               wird zur

                 Dazu wird zum einen am Ende eines Kalenderjahres im Rah-            Erhöhung der Gesamtrente verwendet. Eine Erhöhung der
                 men der Festlegung der Überschussbeteiligung für die im             Gesamtrente erfolgt frühestens im zweiten Rentenzahlungs-
                 Folgejahr durch Ablauf oder Tod endenden Verträge die Höhe          jahr. Verringert oder erhöht sich die der Berechnung der
                 eines Teils der fällig werdenden Bewertungsreserven nach            Gesamtrente zugrunde gelegte Überschussbeteiligung, so
                 einem verursachungsorientierten Verfahren festgelegt und            wird dies zuerst Auswirkungen auf die jährliche Erhöhung
                 den Verträgen als Schlusszahlung rechnerisch zugeordnet             haben; unter Umständen kann diese auch ganz ausbleiben. Ist
                 (deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven). Die            eine stärkere Senkung der Überschussbeteiligung erforder-
                 deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven bemisst           lich, kann es vorkommen, dass auch die Höhe der Gesamtren-
                 sich in Prozent des Garantie-Deckungskapitals. Bei Beendi-          te betroffen ist und diese sinkt.
                 gung durch Rückkauf wird hiervon ein anteiliger Betrag in
                 Abhängigkeit von der ausstehenden Restdauer bis zum Ren-            Bonusrente
                 tenbeginn rechnerisch zugeordnet.                                   Bei der Bonusrente werden die zugeteilten Überschüsse zur
                                                                                     Erhöhung der Rente verwendet. Eine Erhöhung der Rente
                 Zum anderen werden im Zusammenhang mit der Beendigung               erfolgt frühestens im zweiten Rentenzahlungsjahr. Verringert
                 des Vertrages die insgesamt vorhandenen Bewertungsreser-            oder erhöht sich die der Berechnung der Rente zugrunde
                 ven ermittelt, die nach gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen       gelegte Überschussbeteiligung, so hat dies Auswirkungen auf
                 Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichti-      die jährliche Erhöhung der Rente; sofern keine Überschüsse
                 gen sind. Anschließend werden diese nach einem verursa-             zugewiesen werden, erfolgt auch keine Rentenerhöhung.
                 chungsorientierten Verfahren anteilig Ihrem Vertrag zugeord-
                 net. Der für diese Ermittlung maßgebliche Stichtag wird             Garantie-PLUS-Rente
                 jährlich für das Folgejahr festgelegt und im Geschäftsbericht       Bei der Garantie-PLUS-Rente werden die zugeteilten Über-
                 veröffentlicht. Er liegt nicht länger als drei Monate vor Beendi-   schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente
                 gung des Vertrages.                                                 eine möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss
                                                                                     zu bilden. Verringert oder erhöht sich aber die der Berech-
                 Sie erhalten als Schlusszahlung zur Beteiligung an den              nung zugrunde liegende Überschussbeteiligung, so ändert
                 Bewertungsreserven den gesetzlich vorgesehenen Anteil von           sich demgemäß auch die Höhe der Rente aus Überschuss.
                 derzeit 50 % des im Zusammenhang mit der Beendigung
                 ermittelten Betrages. Mindestens erhalten Sie aber die dekla-       Für alle Überschussverwendungsformen während der Ren-
                 rierte Beteiligung an den Bewertungsreserven. Bewertungs-           tenzahlungszeit gilt:
                 reserven können auch vollständig entfallen. Neben Tod und           Für den Teil der Rente, für den Mittel in der RfB reserviert wur-
                 Rückkauf vor dem Rentenbeginn sowie Ablauf ist der Über-            den (vgl. Absatz 2), wird die Rentenhöhe jeweils nur für ein
                 gang in den Rentenbezug maßgeblicher Zeitpunkt für die              Versicherungsjahr zugesagt.
                 Beteiligung an den Bewertungsreserven.
                                                                                     Wahl der Überschussverwendungsform
                 Die Schlusszahlung wird zur Erhöhung der Rente verwendet.           Die für die Rentenzahlungszeit vereinbarte Überschussver-
                 Die zusätzliche Rente wird durch Anwendung des in § 2               wendungsform können Sie durch formlose Erklärung bis vier
                 Absatz 6 und 7 beschriebenen Rentenfaktors ermittelt.               Wochen vor Rentenbeginn, frühestens fünf Monate vor Ren-
                                                                                     tenbezug, auf eine andere von uns zu diesem Zeitpunkt ange-
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                 Darüber hinaus beteiligen wir Sie während der Rentenzah-            botene Überschussverwendungsform umstellen. Wir werden
                 lungszeit gemäß § 153 Absatz 3 VVG nach einem verursa-              Sie zu gegebener Zeit informieren.
                 chungsorientierten Verfahren an den Bewertungsreserven.


                                                                                                                                        Seite 12 von 73

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                 Ergänzender Hinweis                                                mehrerer Fonds zusammen, so entnehmen wir die Verwal-
                 (8) Steigt die Lebenserwartung in Deutschland stärker an als       tungskosten, die Risikobeiträge, die Kosten für eingeschlos-
                 in den verwendeten Rechnungsgrundlagen angenommen,                 sene Garantiefondskonzepte und ggf. die Gebühren (vgl.
                 resultieren daraus längere durchschnittliche Rentenzahlungs-       § 24) anteilig.
                 zeiten. Das bedeutet, dass die vorhandenen Rückstellungen
                 zur Sicherung der Rente um Mittel für die zusätzlichen Ren-        (2) Der Wert eines Fondsanteils richtet sich nach der Wertent-
                 tenzahlungen ergänzt werden müssen. Dazu können Über-              wicklung des Fonds. Die Anzahl der jeweils zu erwerbenden
                 schussanteile, die dem Vertrag nicht verbindlich gutgeschrie-      Fondsanteile ergibt sich durch die Teilung des anzulegenden
                 ben wurden (zukünftig erwirtschaftete laufende                     Beitrags durch den jeweiligen Rücknahmepreis der Fondsan-
                 Überschussanteile und Schlussüberschussanteile), zur Bil-          teile der gewählten Fonds. Ein Ausgabeaufschlag wird nicht
                 dung dieser zusätzlich erforderlichen Reserven genutzt wer-        erhoben. Bei Fremdwährungsfonds (z. B. US-$) ergibt sich der
                 den. Dies gilt dann, wenn                                          Rücknahmepreis, indem der Rücknahmepreis in Euro umge-
                                                                                    rechnet wird.
                 ●   sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und
                     nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundla-             (3) Die Erträge, die aus den im Anlagestock enthaltenen Ver-
                     gen des vereinbarten Beitrags geändert hat und                 mögenswerten erzielt werden, fließen bei thesaurierenden
                 ●   die Reduzierung angemessen und erforderlich ist, um die        Fonds unmittelbar dem Fonds zu und erhöhen damit den Wert
                     dauernde Erfüllbarkeit der Leistung zu gewährleisten           des jeweiligen Fondsanteils. Bei ausschüttenden Fonds
                                                                                    erwerben wir mit den ausgeschütteten Erträgen Anteile des
                 Garantierte Renten bleiben davon unberührt.                        gleichen Fonds, die wir unverzüglich im Verhältnis des zum
                                                                                    Ausschüttungszeitpunkt vorhandenen Fonds-Deckungskapi-
                                                                                    tals Ihrem Vertrag anteilig gutschreiben.
                 § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?

                 (1) Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abge-        § 6 Was geschieht, wenn Fonds nicht mehr zur Verfü-
                 schlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen verein-       gung stehen?
                 barten, im Versicherungsschein angegebenen Beginn der
                 Versicherung. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei      (1) Wenn ein in Ihrem Vertrag enthaltener Fonds nicht mehr
                 nicht rechtzeitiger Beitragszahlung (vgl. § 10 Absätze 2 und 4     zur Verfügung steht, weil
                 sowie § 11).
                                                                                    ●   die Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe von Anteilen
                 (2) Ist mit Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz verein-          beschränkt, aussetzt oder endgültig einstellt,
                 bart worden, so wird dieser durch die Regelungen in Absatz 1       ●   die Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme von Antei-
                 nicht berührt.                                                         len beschränkt oder aussetzt,
                                                                                    ●   gesetzliche Regelungen oder sonstige Maßnahmen
                                                                                        getroffen werden, die wir nicht beeinflussen können und
                 § 5 Wie verwenden wir Ihre Beiträge?                                   die einer Beschränkung, Aussetzung oder endgültigen
                                                                                        Einstellung der Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen
                 (1) Wir führen Ihre Beiträge, soweit sie nicht zur Deckung von         gleichkommen,
                 Kosten und zur Sicherstellung einer garantierten Leistung im
                 Erlebensfall bestimmt sind, dem Anlagestock (vgl. § 1 Absatz       werden wir künftige Beiträge nicht mehr in dem Fonds anle-
                 1) zu und rechnen sie in Fondsanteile der von Ihnen gewähl-        gen. In diesen Fällen kann bei Leistung oder Rückkauf der
                 ten Fonds um. Als Bewertungsstichtag gilt zurzeit der erste        Rücknahmepreis zur Ermittlung des Wertes einer Anteileinheit
                 Börsentag des Monats. Haben Sie sich entschieden, dass die         nicht angesetzt werden, da wir die Anteile nicht an die Kapi-
                 zur Anlage bestimmten Teile der Beiträge (Anlagebeiträge) in       talanlagegesellschaft zurückgeben können. In einem solchen
                 mehreren Fonds angelegt werden sollen, erfolgt die Auftei-         Fall bieten wir an, die Anteileinheiten auf ein Depot Ihrer Wahl
                 lung der Anlagebeiträge in dem vereinbarten Verhältnis (Bei-       zu übertragen. Nehmen Sie dieses Angebot nicht an, werden
                 tragssplitting). In Ihrem Vertrag können Sie gleichzeitig bis zu   wir den Wert der Anteileinheiten anhand des aktuellen Prei-
                 zehn Fonds halten bzw. besparen.                                   ses einer Börse oder sonstigen Verwertungsplattform ermit-
                                                                                    teln, an der die Anteileinheiten gehandelt werden. Der Preis
                 Die Verwaltungskosten und die zur Deckung des Todesfallrisi-       kann aufgrund der verminderten Veräußerbarkeit der Anteile
                 kos bestimmten Beiträge werden nach den anerkannten                auch erheblich geringer sein als der zuletzt von der Fondsge-
                 Regeln der Versicherungsmathematik berechnet und monat-            sellschaft gestellte Rücknahmepreis.
                 lich dem Fonds-Deckungskapital entnommen. Dies kann bei
                 ungünstiger Entwicklung der Werte der Fondsanteile dazu            (2) Wenn ein in Ihrem Vertrag enthaltener Fonds nicht mehr
                 führen, dass das Fonds-Deckungskapital vor Beginn der Ren-         zur Verfügung steht, weil
                 tenzahlung aufgebraucht ist. In diesem Fall werden die Ver-
                 waltungskosten und die zur Deckung des Todesfallrisikos            ●   die Kapitalanlagegesellschaft den Fonds auflöst oder
                 bestimmten Risikobeiträge dem Garantie-Deckungskapital             ●   die Laufzeit eines Fonds mit festem Laufzeitende abge-
                 entnommen. Die Versicherung erlischt damit. Ein ggf. vorhan-           laufen ist,
                 denes Garantie-Deckungskapital zahlen wir Ihnen ohne
                 Abschlag aus. Wir werden Sie jedoch rechtzeitig darauf hin-        werden wir das vorhandene Fonds-Deckungskapital umschich-
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                 weisen.                                                            ten und künftige Beiträge nicht mehr in dem betroffenen Fonds
                                                                                    anlegen.
                 Setzt sich Ihr Fonds-Deckungskapital aus Fondsanteilen


                                                                                                                                      Seite 13 von 73

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                 (3) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen in Ihrem Vertrag    ●   dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen
                 enthaltenen Fonds mit einem anderen Fonds zusammenlegt,              oder chemischen Waffen oder
                 werden wir künftige Beiträge in dem durch die Zusammenle-        ●   dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freiset-
                 gung entstandenen Fonds anlegen, wenn sich die Risikoklas-           zung von radioaktiven, biologischen oder chemischen
                 se und die Anlagepolitik nicht wesentlich ändern und der             Stoffen.
                 andere Fonds bereits in unserer Fondspalette verfügbar ist.
                 Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, werden wir das vor-      Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet
                 handene Fonds-Deckungskapital umschichten und die künfti-        gewesen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu
                 ge Beitragsanlage (in Fonds) vor Abruf der Leistung ändern.      gefährden. Unsere Leistungen vermindern sich nicht, wenn
                                                                                  die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem
                 (4) Wenn einer der Sachverhalte des Absatzes 1 Satz 1, des       Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, denen
                 Absatzes 2 oder des Absatzes 3 Satz 2 eintritt, werden wir Sie   sie während eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepu­
                 zeitnah darüber informieren, welcher Fonds für die Anlage der    blik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv
                 künftigen Beiträge sowie für die Umschichtung des vorhan-        beteiligt war.
                 denen Fonds-Deckungskapitals zur Verfügung steht. Aus
                 unserer Fondspalette wählen wir einen Fonds, der dem von
                 Ihnen gewählten Fonds so weit wie möglich entspricht. Sie        § 8 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Per-
                 haben die Möglichkeit, sich innerhalb von vier Wochen für        son?
                 einen anderen Fonds aus unserer aktuellen Fondspalette zu
                 entscheiden. Bis zur Änderung der Fondsanlage werden wir         (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung erbringen wir eine für den
                 die künftigen Beiträge in den von uns gewählten Fonds anle-      Todestag vereinbarte Leistung, wenn seit Abschluss des Ver-
                 gen. Nennen Sie uns innerhalb der Frist keinen anderen           trages drei Jahre vergangen sind.
                 Fonds für die Umschichtung des vorhandenen Fonds-
                 Deckungskapitals, werden wir es ebenfalls in den von uns         (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahres-
                 gewählten Fonds umschichten. Sie haben weiterhin gemäß           frist besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen
                 § 15 die Möglichkeit, Ihre Anlage zu einem späteren Zeitpunkt    wir eine für den Todesfall vereinbarte Kapitalleistung nur bis
                 zu ändern.                                                       zur Höhe des für den Bewertungsstichtag (vgl. § 2 Absatz 12)
                                                                                  berechneten Rückkaufswertes (vgl. § 12 Absatz 2). Etwaige
                 Sowohl die Änderung der Anlage der künftigen Beiträge als        Beitragsrückstände werden wir vom Rückkaufswert abziehen.
                 auch die Umschichtung des vorhandenen Fonds-Deckungs-
                 kapitals führen wir kostenfrei durch.                            Wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie
                                                                                  Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter
                 (5) Für die Anlage von Zuzahlungen und von Überschüssen, die     Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist, besteht
                 vereinbarungsgemäß in Anteile von Investmentfonds angelegt       Versicherungsschutz.
                 werden sollen, gelten diese Regelungen entsprechend.
                                                                                  (3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung der
                                                                                  Versicherung erweitert wird oder die Versicherung wiederher-
                 § 7 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Ein-            gestellt wird, beginnt die Dreijahresfrist bezüglich des geän-
                 satz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?                    derten oder wiederhergestellten Teils neu.

                 (1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher
                 Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann,     § 9 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
                 wenn die versicherte Person in Ausübung des Polizei- oder
                 Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen gestorben ist.             Vorvertragliche Anzeigepflicht

                 (2) Ist die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelba-   (1) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen
                 rem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen gestorben,        darauf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform
                 ist unsere Leistung eingeschränkt. In diesem Fall vermindert     gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwor-
                 sich unsere Leistungspflicht allerdings auf die Auszahlung       tet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbeson-
                 des für den Todestag berechneten Rückkaufswertes der Ver-        dere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren
                 sicherung (vgl. § 12).                                           Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwer-
                                                                                  den.
                 Unsere Leistungen vermindern sich nicht, wenn die versicher-
                 te Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang         (2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist
                 mit kriegerischen Ereignissen gestorben ist, denen sie wäh-      auch diese – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und
                 rend eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik             vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich.
                 Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt
                 war.                                                             Rücktritt

                 (3) In folgenden Fällen vermindert sich unsere Leistungs-        (3) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche-
                 pflicht allerdings auf die Auszahlung des für den Todestag       rungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versi-
                 berechneten Rückkaufswertes der Versicherung (vgl. § 12):        cherten Person (vgl. Absatz 2) nicht oder nicht richtig angege-
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                 Die versicherte Person stirbt in unmittelbarem oder mittelba-    ben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies
                 rem Zusammenhang mit                                             gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragli-


                                                                                                                                    Seite 14 von 73

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                 che Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig        gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung
                 verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vor-   unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die
                 vertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht,     wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir
                 wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei        nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach
                 Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu            deren Kenntniserlangung angeben.
                 anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
                                                                                  (12) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                 (4) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.     gung und zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den
                 Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles    nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei-
                 erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn    ge kannten.
                 uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig
                 angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Fest-         (13) Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von drei
                 stellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung       Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Ist der Versicherungs-
                 oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.         fall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte
                                                                                  auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie oder
                 (5) Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird,       die versicherte Person die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
                 zahlen wir den vollen Rückkaufswert (vgl. § 12 Absatz 2). Die    arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre.
                 Regelung des § 12 Absatz 2 Satz 5 gilt nicht. Die Rückzah-
                 lung der Beiträge können Sie nicht verlangen.                    Anfechtung

                 Kündigung                                                        (14) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls durch
                                                                                  unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt
                 (6) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verlet-   auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen wor-
                 zung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz       den ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person,
                 noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Ver-      können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch
                 trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.      wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeige-
                 Im Falle unverschuldeter Verletzung der vorvertraglichen         pflicht keine Kenntnis hatten. Absatz 5 gilt entsprechend. Im
                 Anzeigepflicht verzichten wir auf das Recht zur Kündigung.       Falle einer Anfechtung sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.

                 (7) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen        Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung
                 wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-
                 zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,              (15) Die Absätze 1 bis 14 gelten bei einer unsere Leistungs-
                 geschlossen hätten.                                              pflicht erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstel-
                                                                                  lung der Versicherung entsprechend. Die Fristen nach Absatz
                 (8) Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der      13 beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung der
                 Kündigung in eine beitragsfreie Versicherung um (vgl. § 12       Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederherge-
                 Absätze 5 bis 9).                                                stellten Teils neu zu laufen.

                 Rückwirkende Vertragsanpassung                                   Erklärungsempfänger

                 (9) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den    (16) Die Ausübung unserer Rechte erfolgt durch eine schriftli-
                 Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,        che Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie
                 aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden          uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt
                 die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend          haben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als
                 Vertragsbestandteil. Im Falle unverschuldeter Verletzung vor-    bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch
                 vertraglicher Anzeigepflichten verzichten wir auf das Recht      ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Auf-
                 den Vertrag anzupassen.                                          enthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des
                                                                                  Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als
                 (10) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um      bevollmächtigt ansehen.
                 mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für
                 den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag
                 innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung frist-     § 10 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu
                 los kündigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündi-    beachten?
                 gungsrecht hinweisen.
                                                                                  (1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach Ver-
                 Ausübung unserer Rechte                                          einbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder
                                                                                  durch laufende Beiträge in Euro für jede Versicherungsperio-
                 (11) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-     de entrichten. Versicherungsperiode kann je nach Vereinba-
                 gung und zur Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir Sie         rung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr
                 durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer     sein. Sie können die Beitragszahlungsweise ändern. Der
                 Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen           Umstellungstermin hängt von der bisherigen bzw. zukünftigen
                                                                                  Zahlungsweise ab. Die Versicherungsperiode ändert sich
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                 unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend
                 machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von      dementsprechend. Durch eine Änderung der Beitragszah-
                 der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend       lungsweise können sich die Ihnen genannten garantierten


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                 Leistungen ändern. Die geänderten Werte teilen wir Ihnen          haben. Bei Verträgen mit garantierter Leistung im Erlebensfall
                 dann im Versicherungsschein mit. Eine Änderung ist nur mög-       werden grundsätzlich ebenfalls die Rechnungsgrundlagen
                 lich, soweit der Mindestbeitrag für die neue Beitragszahlungs-    angewendet, wie wir sie bei Abschluss des Vertrages verwen-
                 weise erreicht wird.                                              det haben. Gelten zum Zeitpunkt einer Zuzahlung andere
                                                                                   Rechnungsgrundlagen für neu abzuschließende vergleichba-
                 (2) Der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist      re Verträge, so können wir bei Verträgen mit garantierter Leis-
                 unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch       tung im Erlebensfall auch diese Rechnungsgrundlagen
                 nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten im Versicherungsschein       zugrunde legen. Wir werden Sie informieren, wenn wir andere
                 angegebenen Beginn der Versicherung. Alle weiteren Beiträ-        als die bei Vertragsabschluss zugrunde liegenden Rech-
                 ge (Folgebeiträge) werden zu Beginn der vereinbarten Versi-       nungsgrundlagen anwenden.
                 cherungsperiode fällig.
                                                                                   Wenn der Tarif ihrer Versicherung für das Neugeschäft offen
                 (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis       ist, akzeptieren wir auch höhere Zuzahlungen zu den Bedin-
                 zum Fälligkeitstag (vgl. Absatz 2) alles getan haben, damit der   gungen des Neugeschäftes.
                 Beitrag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags
                 von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgen-     Bei Verträgen mit Premiumschutz, bei denen der Prozentsatz
                 dem Fall als rechtzeitig:                                         des Mindesttodesfallschutzes mehr als 100 % beträgt, behal-
                                                                                   ten wir uns das Recht einer erneuten Gesundheitsprüfung mit
                 ●   Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden        Berücksichtigung des aktuellen Risikos in den zukünftigen
                     und                                                           Risikobeiträgen vor.
                 ●   Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wider-
                     sprochen.                                                     Bei einer Zuzahlung fallen Abschluss- und Vertriebskosten an.
                                                                                   Das Verhältnis zwischen Zuzahlung und Abschluss- und Ver-
                 Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht       triebskosten für die Zuzahlung entspricht dabei dem Verhält-
                 einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn       nis zwischen Beitragssumme und Abschluss- und Vertriebs-
                 sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt.       kosten, wie sie Ihnen vor Vertragsabschluss mitgeteilt worden
                 Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht ein-    sind. Sie werden einmalig mit der eingehenden Zuzahlung
                 gezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung     verrechnet. Im Übrigen gilt für die Verwendung der Zuzahlung
                 außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen.            § 5.

                 (4) Die laufenden Beiträge und Zuzahlungen können nur im          Laufende Einmalbeiträge
                 SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren gezahlt werden. Wir              (9) Bei Rückdeckungsversicherungen gilt abweichend von
                 buchen sie jeweils bei Fälligkeit von dem uns angegebenen         Absatz 8 im Hinblick auf die Zulassung von und die Erhöhung
                 Konto ab.                                                         der Versicherungssumme bei Zuzahlungen Folgendes: Die
                                                                                   Erhöhung der Versicherungssumme errechnet sich aus dem
                 (5) Bei Fälligkeit der Leistung werden wir etwaige Beitrags-      am Zuzahlungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter, der
                 rückstände verrechnen.                                            Restlaufzeit sowie den ursprünglich vereinbarten Annahme-
                                                                                   bedingungen und Rechnungsgrundlagen, sofern die Zuzah-
                 (6) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und   lung innerhalb eines Korridors von +/- 20 % des Einmalbei-
                 Ihre Kosten.                                                      trags liegt. Sollte an mehr als zwei aufeinanderfolgenden
                                                                                   Jahren keine Zuzahlung geleistet worden sein oder sollten
                 (7) Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung in       geleistete Zuzahlungen außerhalb des Korridors liegen, sind
                 Textform mit uns erforderlich.                                    nachfolgende Zuzahlungen nur mit Zustimmung des Versi-
                                                                                   cherers möglich. Für Zuzahlungen außerhalb des Korridors
                 (8) Sie haben bis zum Rentenbeginn oder bis zur vollständi-       gelten die Regelungen des Absatzes 8.
                 gen Auszahlung das Recht, freiwillige Zuzahlungen zu jedem
                 Monatsersten zu leisten. Dabei gelten die folgenden Voraus-       (10) Bei Fondsgebundenen Versicherungen mit laufender
                 setzungen:                                                        Beitragszahlung können Sie auch eine Erhöhung der zu zah-
                                                                                   lenden Beiträge beantragen. Die Erhöhung innerhalb des
                 ●   Die Zuzahlung erfolgt per SEPA-Lastschrifteinzugsver-         bestehenden Vertrages kann jedoch abgelehnt werden, wenn
                     fahren, die Zuzahlung ist akzeptiert, sobald wir den Bei-     sie mit der Umstellung auf neue Rechnungsgrundlagen ver-
                     trag eingezogen haben.                                        bunden wäre oder gesetzlichen Rahmenbedingungen entge-
                 ●   Der Mindestbetrag für eine Zuzahlung liegt bei 200 EUR.       genstehen würde. Ist die gewünschte Erhöhung innerhalb
                                                                                   Ihres bestehenden Vertrages nicht möglich, können Sie alter-
                 Wenn der Tarif ihrer Versicherung für das Neugeschäft             nativ den Abschluss eines zusätzlichen Vertrages beantragen.
                 geschlossen ist, dürfen die Zuzahlungen eines Kalenderjahres
                 10.000 EUR nicht überschreiten.                                   Ist eine Todesfallsumme vereinbart, behalten wir uns das
                                                                                   Recht einer erneuten Gesundheitsprüfung und der Berück-
                 Die Erhöhung der Leistungen errechnet sich aus Ihrem am           sichtigung des aktuellen Risikos in den zukünftigen Risikobei-
                 Zuzahlungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter, der           trägen vor.
                 Restlaufzeit sowie den ursprünglich vereinbarten Annahme-
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                 bedingungen. Hierbei werden bei Verträgen ohne garantierte
                 Leistung im Erlebensfall die Rechnungsgrundlagen angewen-
                 det, wie wir sie bei Abschluss des Vertrages verwendet


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                 § 11 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht                    § 12 Wann können Sie die Versicherung kündigen
                 rechtzeitig zahlen?                                                 oder beitragsfrei stellen? Unter welchen Vorausset-
                                                                                     zungen können Sie eine Teilauszahlung verlangen?
                 Einlösungsbeitrag
                                                                                     Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes
                 (1) Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht        (1) Sie können Ihre Versicherung – bei Wahl der Rentenzah-
                 rechtzeitig zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht          lung jedoch nur vor dem vereinbarten Rentenbeginn –
                 bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten. Wir sind nicht zum          jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode in Text-
                 Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie          form kündigen.
                 die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
                                                                                     (2) Wir erstatten nach § 169 VVG den Rückkaufswert. Der
                 (2) Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des   Rückkaufswert ist der nach den anerkannten Regeln der
                 Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leis-    Versicherungsmathematik zum Kündigungstermin berech-
                 tung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte     nete Zeitwert der Versicherung. Der Zeitwert ergibt sich als
                 Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im      Marktwert der Fondsanteile zum Zeitpunkt der Kündigung.
                 Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam                Soweit Sie für den Erlebensfall eine garantierte Leistung
                 gemacht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch beste-         (vgl. § 2 Absatz 5) vereinbart haben, entspricht der Rück-
                 hen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der           kaufswert dem mit den Rechnungsgrundlagen der Prämien-
                 Zahlung nicht zu vertreten haben.                                   kalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperio-
                                                                                     de berechneten Deckungskapital für diese Leistung.
                 Folgebeitrag
                                                                                     Bei Versicherungen gegen laufenden Beitrag erstatten wir
                 (3) Wenn Sie einen Folgebeitrag oder einen sonstigen Betrag,        mindestens jedoch den Zeitwert bzw. den Betrag des
                 den Sie aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht             Deckungskapitals, der sich bei gleichmäßiger Verteilung
                 rechtzeitig zahlen, so erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten         der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzill-
                 eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zah-          mersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten des
                 lungsfrist von mindestens zwei Wochen. Sind Sie nach Ablauf         laufenden Beitrags auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt.
                 dieser Frist mit der Zahlung in Verzug, so haben Sie für Versi-     Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag erstatten wir den
                 cherungsfälle, die nach Ablauf dieser Frist eintreten, keinen       Zeitwert des Deckungskapitals, der sich bei sofortiger Ent-
                 Versicherungsschutz, wenn wir Sie in der Mahnung auf diese          nahme der Abschluss- und Vertriebskosten aus dem Betrag
                 Rechtsfolgen ausdrücklich hingewiesen haben.                        ergibt. Durch Zuzahlungen erhöht sich der Rückkaufswert
                                                                                     um den Zeitwert des Deckungskapitals, der sich bei soforti-
                 Wenn Sie mit einem Folgebeitrag nach Ablauf der Ihnen               ger Entnahme der Abschluss- und Vertriebskosten aus der
                 gesetzten Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen im Ver-          Zuzahlung ergibt. Von dem so ermittelten Wert nehmen wir
                 zug sind, können wir den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündi-      bei Kündigung einen Abzug in Höhe von 250 EUR vor. Der
                 gung können wir bereits bei Bestimmung der Zahlungsfrist            Abzug entfällt, wenn zum Wirksamkeitsdatum der Kündi-
                 aussprechen. In diesem Fall wird die Kündigung zum Fristab-         gung die versicherte Person das 62. Lebensjahr vollendet
                 lauf wirksam, wenn                                                  hat oder der Vertrag über mehr als 20 Jahre bestanden hat.

                 ●    wir Sie in dem Kündigungsschreiben darauf hingewiesen          Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im
                      haben                                                          Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für
                      und                                                            angemessen, weil mit ihm die Veränderung der Risikolage
                 ●    Sie bei Fristablauf mit der Zahlung noch in Verzug sind.       des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen
                                                                                     wird. Zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestell-
                 Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn Sie                   tes Risikokapital vorgenommen. Wenn Sie uns nachweisen,
                                                                                     dass der aufgrund Ihrer Kündigung von uns vorgenommene
                 ●    die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung          Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entspre-
                      oder,                                                          chend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der
                 ●    falls die Kündigung mit der Bestimmung der Zahlungs-           Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. Bei-
                      frist verbunden war, innerhalb eines Monats nach Ablauf        tragsrückstände werden von dem Rückkaufswert abgezo-
                      der Zahlungsfrist nachholen.                                   gen.

                 Jedoch besteht kein Versicherungsschutz für einen zwi-              Der Rückkaufswert erreicht wegen des Abzugs von Kosten
                 schenzeitlich eingetretenen Versicherungsfall.                      nicht unbedingt die Summe der eingezahlten Beiträge. In
                                                                                     der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist insbesondere wegen
                 Falls Sie einen Folgebeitrag nicht zahlen können, bieten wir        der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (vgl.
                 Ihnen umfangreiche Möglichkeiten zur Anpassung. Sie kön-            § 16) nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden. Nähere
                 nen sich jederzeit an uns oder Ihre Beraterin oder Ihren Bera-      Informationen zum Rückkaufswert sowie Art und Höhe der
                 ter wenden, um die verschiedenen Möglichkeiten zu bespre-           Kosten können Sie Ihrem Persönlichen Vorschlag entneh-
                 chen.                                                               men.
521630872 2607


                                                                                     Teilauszahlung

                                                                                     (3) Anstelle einer vollständigen Kündigung können Sie aus


                                                                                                                                     Seite 17 von 73

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                 Ihrer Versicherung – bei Wahl der Rentenzahlung jedoch nur         tel in Höhe der eingezahlten Beiträge für die Bildung einer
                 vor dem vereinbarten Rentenbeginn – jederzeit zum Schluss          beitragsfreien Versicherungssumme zur Verfügung. In der
                 der Versicherungsperiode in Textform eine Teilauszahlung           Anfangszeit Ihrer Versicherung sind insbesondere wegen
                 verlangen. Dabei muss der Wert über 300 EUR betragen. Eine         der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (vgl.
                 unveränderte Fortführung der Beiträge ist ebenfalls erforder-      § 16) nur geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien
                 lich. Bei beitragsfreien Verträgen ist eine Teilauszahlung nur     Versicherungssumme vorhanden. Nähere Informationen zur
                 möglich, wenn nach der Teilauszahlung ein Rückkaufswert            beitragsfreien Versicherungssumme können Sie Ihrem Per-
                 von mindestens 1.000 EUR vorhanden ist. Bei einer Teilaus-         sönlichen Vorschlag entnehmen.
                 zahlung wird ein anteiliger Abzug fällig. Das verbleibende
                 Guthaben vermindert sich um diesen Betrag.                         (6) Wünschen Sie die vollständige Befreiung von der Bei-
                                                                                    tragszahlungspflicht und liegt der aktuelle Rückkaufswert
                 Bei einer Teilauszahlung werden die Mindesttodesfallsumme          Ihrer Versicherung unter 1.000 EUR, so erhalten Sie den
                 und – falls eine garantierte Leistung im Erlebensfall vereinbart   Rückkaufswert (vgl. Absatz 2) und die Versicherung
                 – die garantierte Erlebensfallsumme sowie die lebenslange          erlischt.
                 garantierte monatliche Rente nach den anerkannten Regeln
                 der Versicherungsmathematik herabgesetzt.                          (7) Wünschen Sie eine teilweise Befreiung von der Beitrags-
                                                                                    zahlungspflicht (Beitragsreduzierung), so ist dies nur mög-
                 Sollten Sie eine Teilauszahlung mit einer Beitragsreduzierung      lich, wenn der verbleibende Beitrag mindestens 120 EUR
                 wünschen, gelten die Regelungen der teilweisen Beitragsfrei-       jährlich beträgt. Ist dies nicht der Fall, so erhalten Sie den
                 stellung in den Absätzen 5 und 7 entsprechend.                     Rückkaufswert (vgl. Absatz 2) und die Versicherung
                                                                                    erlischt.
                 (4) Den Rückkaufswert bzw. die Teilauszahlungen erbringen
                 wir grundsätzlich in Geld. Abweichend hiervon können Sie           (8) Die zur Deckung des Todesfallrisikos und der Verwaltungs-
                 jedoch die Leistung aus dem Fonds-Deckungskapital in Wert-         kosten bestimmten Beiträge entnehmen wir dem Fonds-
                 papieren verlangen, sofern die Übertragung möglich ist. In         Deckungskapital. Dies kann – bei ungünstiger Entwicklung
                 diesem Fall lassen Sie uns bitte gleichzeitig mit Ihrer Kündi-     der Werte der Fondsanteile – dazu führen, dass das Fonds-
                 gung bzw. Ihrem Wunsch zur Teilauszahlung eine entspre-            Deckungskapital vor Ablauf der vereinbarten Versicherungs-
                 chende Mitteilung zukommen, dass Sie von Ihrem Wahlrecht           dauer aufgebraucht ist. In diesem Fall werden die Verwal-
                 Gebrauch machen und die Übertragung des Fonds-                     tungskosten und die zur Deckung des Todesfallrisikos
                 Deckungskapitals in Wertpapieren wünschen. Erhalten wir            bestimmten Risikobeiträge dem Garantie-Deckungskapital
                 keine entsprechende Mitteilung oder ist die Übertragung der        entnommen. Die Versicherung erlischt. Ein ggf. vorhandenes
                 Anteile nicht möglich, leisten wir den Rückkaufswert bzw. die      Garantie-Deckungskapital zahlen wir Ihnen ohne Abschlag
                 Teilauszahlung vollständig in Geld.                                aus. Wir werden Sie jedoch rechtzeitig darauf hinweisen.

                 Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung                      (9) Der in Absatz 2 genannte Abzug unterbleibt, wenn die ver-
                                                                                    sicherte Person das 62. Lebensjahr vollendet hat, oder sich
                 (5) Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie zum          der Vertrag in der Verfügungsphase (vgl. § 15) befindet. Der
                 dort genannten Termin in Textform verlangen, ganz oder teil-       Abzug entfällt ferner, wenn Sie die Versicherung nach einer
                 weise von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. Bei     Vertragsverlängerung (vgl. § 14 Absatz 2) während der Ver-
                 der Beitragsfreistellung wird kein Abzug erhoben.                  längerungsfrist kündigen.

                 Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Beitragsfreistel-     Beitragsrückzahlung
                 lung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungs-
                 mathematik die Mindesttodesfallsumme und – falls eine              (10) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlan-
                 garantierte Leistung im Erlebensfall vereinbart wurde – die        gen.
                 garantierte Erlebensfallsumme sowie die lebenslange garan-
                 tierte monatliche Rente nach den anerkannten Regeln der            Wiederinkraftsetzung
                 Versicherungsmathematik herabgesetzt.
                                                                                    (11) Ist der Vertrag gekündigt oder unbefristet beitragsfrei
                 Unter den gleichen Voraussetzungen können Sie auch eine            gestellt, haben Sie unter folgenden Voraussetzungen ein
                 befristete Beitragsfreistellung für eine Dauer von maximal 36      Recht auf Wiederinkraftsetzung des Vertrages unter Zugrun-
                 Monaten verlangen. Zum Ende dieser mit uns vereinbarten            delegung der bisherigen Rechnungsgrundlagen:
                 Dauer wird der Vertrag dann automatisch mit den bisherigen
                 Beiträgen wieder in Kraft gesetzt. Die Mindesttodesfallsumme       ●    Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind voll-
                 und – falls eine garantierte Leistung im Erlebensfall vereinbart        ständig gezahlt.
                 wurde – die garantierte Erlebensfallsumme sowie die lebens-        ●   Das Recht auf Wiederinkraftsetzung wird innerhalb von
                 lange garantierte monatliche Rente werden für den Zeitpunkt            36 Monaten nach Wirksamwerden der Beitragsfreistel-
                 des Beginns der befristeten Beitragsfreistellung sowie der             lung uns gegenüber geltend gemacht. Ist bei Ihrem Ver-
                 Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach den anerkannten                trag ein Premiumschutz mit einem Faktor größer als 100
                 Regeln der Versicherungsmathematik errechnet. Die Leistun-             (vgl. § 2 Absatz 8) oder eine Berufs/Erwerbsunfähigkeits-
                 gen werden auf Basis der Veränderung der Beitragszahlung               Zusatzversicherung eingeschlossen und wird das Recht
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                 angepasst. Rückständige Beiträge werden verrechnet.                    auf Wiederinkraftsetzung nach 12 Monaten uns gegen-
                                                                                        über geltend gemacht, behalten wir uns das Recht einer
                 Wegen des Abzugs von Kosten stehen nicht unbedingt Mit-                erneuten Gesundheitsprüfung vor.


                                                                                                                                     Seite 18 von 73

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                 ●   Das Recht auf Wiederinkraftsetzung wird innerhalb von             summe wurde nicht vereinbart.
                     sechs Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung                ●   Zu Beginn der beitragsfreien Verfügungsphase besteht
                     uns gegenüber geltend gemacht. Ein ggf. von uns erstat-           keine Zusatzversicherung zu diesem Vertrag.
                     teter Rückkaufswert ist uns innerhalb eines Monats, nach      ●   Es besteht kein unwiderrufliches Bezugsrecht zugunsten
                     dem Sie unsere Mitteilung über die Höhe der ausstehen-            eines Dritten.
                     den Beiträge erhalten haben, zurückzuzahlen.                  ●   Der Vertrag ist weder abgetreten noch verpfändet.

                 Gleiches gilt auch, wenn eine befristete Beitragsfreistellung     Wir können einen Entnahmeplan darüber hinaus nur ausfüh-
                 gemäß Absatz 5 vor Erreichen der vereinbarten Dauer been-         ren, solange
                 det werden soll.
                                                                                   ●   mindestens 20 % des zu Beginn der Verfügungsphase
                 Auf Wunsch prüfen wir, ob die ausstehenden Beiträge aus               (frühestmöglicher Abruftermin) vorhandenen Guthabens
                 dem vorhandenen Deckungskapital entnommen werden kön-                 für die lebenslange Verrentung in Ihrem Vertrag zur Ver-
                 nen.                                                                  fügung stehen und
                                                                                   ●   eine Rente von mindestens 50 EUR pro Monat gebildet
                 Wir werden die Leistungen nach den anerkannten Regeln der             werden kann.
                 Versicherungsmathematik nur dann herabsetzen, wenn Sie
                 nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt unserer Mitteilung       Wir prüfen für jede Entnahme, ob die Voraussetzungen noch
                 die ausstehenden Beiträge nachzahlen.                             erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, so
                                                                                   führen wir die nächste Auszahlung aus dem Entnahmeplan
                 Beitragsstundung                                                  nicht mehr aus und der Entnahmeplan endet.

                 (12) Wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind,            Beantragung eines Entnahmeplans
                 haben Sie unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf            Der Antrag auf Ausführung eines Entnahmeplanes muss uns
                 eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten bei vollem           bis 14 Tage vor dem gewünschten Entnahmebeginn zuge-
                 Versicherungsschutz:                                              gangen sein. Hierzu benötigen wir folgende Angaben:

                 ●   Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind voll-       ●   Beginn des Entnahmeplans (jeweils zum Monatsersten
                     ständig gezahlt.                                                  möglich);
                 ●   Der Rückkaufswert ist höher als die zu stundenden Bei-        ●   Gewünschter Ablauf des Entnahmeplans;
                     träge.                                                        ●   Auszahlungsintervall (monatlich, vierteljährlich, halbjähr-
                 ●   Der Vertrag ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung des              lich oder jährlich);
                     Anspruchs nicht gekündigt.                                    ●   Höhe der regelmäßigen Entnahme;
                                                                                   ●   Das Bankkonto, auf das die regelmäßigen Auszahlungen
                 Die Nachzahlung der gestundeten Beiträge erfolgt in einem             erfolgen sollen.
                 Betrag am Ende des Stundungszeitraumes oder durch Ver-
                 rechnung mit eventuellen Leistungen während des Stun-             Ein Entnahmeplan kann frühestens zu Beginn der beitrags-
                 dungszeitraums. Wir werden die Leistungen nach den aner-          freien Verfügungsphase ausgeführt werden. Er kann nur bis
                 kannten Regeln der Versicherungsmathematik herabsetzen,           zum Ende der beitragsfreien Verfügungsphase ausgeführt
                 wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt unserer         werden.
                 Mitteilung die ausstehenden Beiträge nachzahlen. Die Moda-
                 litäten ergeben sich im Einzelnen aus einem Stundungsange-        Ausführung des Entnahmeplans
                 bot, das wir Ihnen unterbreiten. Der Anspruch besteht einmal,     Für die Höhe der regelmäßigen Entnahmen gelten folgende
                 je überschrittener zehn Jahre Beitragszahlungsdauer ein wei-      Grenzen:
                 teres Mal.
                                                                                   ●   Die Höhe der einzelnen Entnahmen muss mindestens
                 Entnahmemöglichkeit vor Rentenbeginn                                  betragen: 50 EUR bei monatlicher, 150 EUR bei viertel-
                                                                                       jährlicher, 300 EUR bei halbjährlicher, 600 EUR bei jährli-
                 (13) Sie haben die Möglichkeit, sich innerhalb der Verfü-             cher Entnahme.
                 gungsphase mehrmals hintereinander planmäßig einen                ●   Die Höhe der einzelnen Entnahmen darf maximal betra-
                 bestimmten Betrag aus Ihrem Guthaben auszahlen zu lassen              gen: 10.000 EUR bei monatlicher, 30.000 EUR bei vier-
                 (Entnahmeplan). Die Ausführung eines Entnahmeplans ist                teljährlicher, 60.000 EUR bei halbjährlicher, 120.000 EUR
                 jedoch nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen mög-               bei jährlicher Entnahme.
                 lich. Falls die Voraussetzungen nicht vorliegen, können wir
                 den Entnahmeplan nicht ausführen.                                 Bei einer Entnahme wird der gewünschte Entnahmebetrag
                                                                                   aus dem Guthaben des Vertrages entnommen. Für die einzel-
                 ●   Es handelt sich nicht um eine Rückdeckungsversiche-           nen Entnahmen veräußern wir Fondsanteile aus Ihrem Vertrag.
                     rung.                                                         Als Bewertungsstichtag legen wir den letzten Börsentag des
                 ●   Der Vertrag befindet sich in der beitragsfreien Verfü-        Monats vor dem jeweils vereinbarten Entnahmetermin zugrun-
                     gungsphase.                                                   de. Die Auszahlung aus Ihrem Entnahmeplan ist 14 Tage nach
                 ●   Es ist keine „Garantierte Leistung im Erlebensfall“ verein-   den jeweils vereinbarten Entnahmeterminen fällig.
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                     bart (vgl. § 2 Absatz 5).
                 ●   Als Todesfallschutz ist „Premiumschutz“ mit Prozentsatz       Die Ausführung des Entnahmeplans ist kostenfrei.
                     Null gewählt (vgl. § 2 Absatz 8). Eine Mindesttodesfall-


                                                                                                                                     Seite 19 von 73

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                 Wir müssen von dem Entnahmebetrag gegebenenfalls noch             sofort beginnende Rente ohne Todesfallschutz umgewandelt.
                 Steuern abführen. Der Auszahlungsbetrag reduziert sich            Dies hat üblicherweise eine Reduzierung der versicherten
                 dadurch und kann daher von dem gewünschten Entnahmebe-            Rente zur Folge.
                 trag abweichen.
                                                                                   Bei der Teilauszahlung im Rentenbezug wird ein Abschlag in
                 Beendigung des Entnahmeplans                                      Höhe von 2 % des Auszahlungsbetrages, mindestens jedoch
                 Sie können uns jeweils vor dem nächsten Entnahmetermin in         50 EUR einbehalten. Er ist zulässig, wenn er angemessen ist.
                 Textform mitteilen, dass der Entnahmeplan nicht länger aus-       Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den
                 geführt werden soll. Ihre Erklärung muss spätestens 14 Tage       Abzug für angemessen, weil mit ihm die Veränderung der Risi-
                 vor dem nächsten Entnahmetermin bei uns eingegangen sein.         kolage des verbleibenden Versichertenbestandes ausgegli-
                 Sofern Ihre Erklärung nicht innerhalb dieser Frist bei uns ein-   chen wird. Zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv
                 geht, wird der Entnahmeplan erst nach dem nächsten Entnah-        gestelltes Risikokapital vorgenommen. Wenn Sie uns nach-
                 metermin nicht mehr ausgeführt.                                   weisen, dass der aufgrund Ihrer Kündigung von uns vorge-
                                                                                   nommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er
                 Wir beenden den Entnahmeplan, wenn                                entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass
                                                                                   der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.
                 ●   nicht mindestens 20 % des zu Beginn der Verfügungs-
                     phase (frühestmöglicher Abruftermin) vorhandenen Gut-         Der Anspruch auf Teilauszahlung in der Rentenzahlungszeit
                     habens für die lebenslange Verrentung in Ihrem Vertrag        ist durch formlose Erklärung in Textform gegenüber uns gel-
                     zur Verfügung stehen oder                                     tend zu machen.
                 ●   keine Rente von mindestens 50 EUR pro Monat gebildet
                     werden kann.                                                  Auszahlung bei Tod während der Rentengarantiezeit

                 Darüber hinaus endet der Entnahmeplan bei                         (15) Ist eine Rentengarantiezeit eingeschlossen, und verstirbt
                                                                                   die versicherte Person während dieser Zeit, so können die
                 ●   Teilauszahlung (vgl. § 12 Absatz 3), Zuzahlungen (vgl. §      Bezugsberechtigten innerhalb von drei Monaten nach Tod der
                     10 Absatz 8), beitragsfreier Verlängerung (vgl. § 14          versicherten Person die Auszahlung des Barwerts der noch
                     Absatz 2);                                                    ausstehenden garantierten Renten der Rentengarantiezeit in
                 ●   Vergabe eines unwiderruflichen Bezugsrechts für einen         Anspruch nehmen. Der Barwert entspricht den mit dem Rech-
                     Dritten im Todes- oder Erlebensfall (vgl. 19 Absatz 2);       nungszins der Rentenzahlungszeit abgezinsten garantierten
                 ●   Anzeige einer Abtretung oder Verpfändung (vgl. § 19           Renten der verbleibenden Rentengarantiezeit. Nach Auszah-
                     Absatz 3);                                                    lung werden keine weiteren Leistungen aus der Rentenver-
                 ●   Änderung des Entnahmeplans durch Sie.                         sicherung mehr fällig.

                 Nach Beendigung können Sie einen neuen Entnahmeplan
                 beantragen.                                                       § 13 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre
                                                                                   Fondsgebundene Rentenversicherung in eine kon-
                 Entnahmemöglichkeit während der Rentenzahlungszeit                ventionelle Rentenversicherung umwandeln?

                 (14) Sofern ein Todesfallschutz (verbleibende Rentengaran-        (1) Sie können Ihre Fondsgebundene Rentenversicherung vor
                 tiezeit oder Beitragsrückgewähr) vereinbart ist, besteht nach     Rentenbeginn in eine konventionelle Rentenversicherung
                 Beginn der Rentenzahlung, frühestens jedoch zum Schluss           umwandeln. Dies müssen Sie uns mit einer Frist von einem
                 des ersten Rentenzahlungsjahres, die Möglichkeit, einer teil-     Monat zum Schluss einer jeden Versicherungsperiode in Text-
                 weisen Kündigung (Teilauszahlung) gemäß den nachfolgen-           form mitteilen. Die Umwandlung ist frühestens zum Ende des
                 den Regelungen:                                                   ersten Versicherungsjahres möglich. Die Umwandlung ist nur
                                                                                   möglich, sofern wir zum gewünschten Umwandlungszeitpunkt
                 ●   Die Teilauszahlung muss mindestens 2.500 EUR betra-           eine konventionelle Rentenversicherung im Neugeschäft
                     gen.                                                          anbieten.
                 ●   Bei vereinbarter Rentengarantiezeit ist die Höhe der Teil-
                     auszahlung auf den Barwert der ausstehenden garantier-        (2) Wir behalten uns vor Durchführung der Umwandlung das
                     ten Renten in der verbleibenden Rentengarantiezeit            Recht einer erneuten Gesundheitsprüfung vor.
                     beschränkt; der Barwert entspricht den mit dem Rech-
                     nungszins der Rentenzahlungszeit abgezinsten garan-           (3) Bei der Umwandlung bleiben Ihre Beitragszahlungsweise
                     tierten Renten der Rentengarantiezeit.                        und die Höhe Ihres Beitrags unverändert. Die Leistungen
                 ●   Bei vereinbarter Beitragsrückgewähr ist die Höhe der          berechnen wir nach den anerkannten Regeln der Versiche-
                     Teilauszahlung auf die zum Zeitpunkt der Teilauszahlung       rungsmathematik auf Basis des neuen Tarifs. Dabei legen wir
                     versicherte Todesfallleistung beschränkt.                     das Guthaben zum Umstellungstermin zugrunde.
                 ●   Die Rente, die sich nach der Teilauszahlung aus dem ver-
                     bleibenden Guthaben ergibt, darf nicht unter die in § 2
                     Absatz 1 festgelegte Mindestgrenze sinken.                    § 14 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre
                                                                                   Fondsgebundene Rentenversicherung verlängern?
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                 Nach der Teilauszahlung wird die garantierte Rente neu
                 berechnet. Das verbleibende Kapital wird nach den bei Ver-        (1) Bei Einschluss der Verfügungsphase haben Sie die Mög-
                 tragsabschluss geltenden Rechnungsgrundlagen in eine              lichkeit, den tatsächlichen Rentenbeginn flexibel zu wählen.


                                                                                                                                    Seite 20 von 73

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                 So können Sie im Rahmen der flexiblen Verfügungsphase den       des vorhergehenden Handelstages verwendet. Dies gilt nicht,
                 Rentenbeginn bis zum spätestmöglichen Rentenbeginn hin-         wenn ein Fondspreis aus einem der in § 6 Absatz 1 genann-
                 ausschieben.                                                    ten Gründe nicht veröffentlicht wird. Insoweit werden wir den
                                                                                 gewünschten Fondswechsel nicht durchführen und Sie darü-
                 (2) Zusätzlich können Sie bis einen Monat vor dem vereinbar-    ber informieren. Immobilienfonds sind bis auf weiteres grund-
                 ten (spätestmöglichen) Rentenbeginn in Textform verlangen,      sätzlich vom Fondswechsel ausgeschlossen.
                 dass die Versicherung bis zum Alter von 85 Jahren beitrags-
                 frei verlängert wird, sofern die versicherte Person den Ren-    Im Fall von Marktstörungen (z. B. außerordentliche Preisbewe-
                 tenbeginn erlebt. Bitte berücksichtigen Sie dabei die in der    gung oder Ausfall von Referenzkursen) oder besonderen
                 Verbraucherinformation enthaltenen Steuerhinweise. Bei einer    Umständen im Bereich der Fondsgesellschaft oder bei uns
                 Verlängerung ändern sich die Leistungen. Sie werden nach        (z. B. Systemausfall, Telefonstörung) können wir die Ausfüh-
                 den Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Verlängerung im          rung Ihres Auftrages auf den nächstmöglichen Bewertungs-
                 Neugeschäft gelten, neu ermittelt. Die geänderten Leistungen    stichtag, zu dem ein geeigneter Preis ermittelt wird, verschie-
                 teilen wir Ihnen dann mit.                                      ben.

                 (3) Wenn Sie Ihre verlängerte Versicherung zu einem Termin      (6) Bei Änderung der künftigen Beitragsanlage (in Fonds) blei-
                 nach dem ursprünglich vorgesehenen Rentenbeginn kündi-          ben die Höhe des Beitrags und die ursprünglich vereinbarte
                 gen, entfällt der sonst bei Kündigung einer Versicherung vor-   Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer unverändert. Eine
                 gesehene Abzug (vgl. § 12 Absätze 2 und 9).                     Änderung der künftigen Beitragsanlage (in Fonds) ist jeweils
                                                                                 zum nächsten Monatsersten nach Eingang Ihrer Mitteilung
                 (4) Zusatzversicherungen sind von dieser Verlängerung aus-      möglich und bezieht sich auf alle folgenden Beitragsfälligkei-
                 geschlossen. Sie enden zum ursprünglich vorgesehenen            ten. Nach Änderung der Beitragsanlage in Fonds werden
                 Ablauftermin.                                                   auch die erwirtschafteten Überschüsse nach dem von Ihnen
                                                                                 gewählten neuen Aufteilungsverhältnis angelegt. Bei bei-
                                                                                 tragsfrei gestellten Verträgen bleibt das zuletzt für die Bei-
                 § 15 Wann und wie kann sich Ihre Fondsanlage                    tragsanlage gewählte Aufteilungsverhältnis für die Aufteilung
                 ändern?                                                         der Überschüsse maßgeblich. Sie können jederzeit mit uns
                                                                                 ein anderes Aufteilungsverhältnis vereinbaren.
                 (1) Sie können zwischen „individueller Fondsanlage“ und
                 „gemanagter Fondsanlage“ wählen und Ihre Wahl im Vertrags-      Ablaufmanagement bei individueller Fondsanlage
                 verlauf ändern.
                                                                                 (7) Im Rahmen der individuellen Fondsanlage können Sie zur
                 Individuelle Fondsanlage                                        Reduzierung von Kursrisiken innerhalb der letzten zehn Jahre
                                                                                 vor dem Rentenbeginn – bei Einschluss einer Verfügungs-
                 (2) Ist „individuelle Fondsanlage“ vereinbart, haben Sie bis    phase vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn durch Erklä-
                 zum Abruf der Leistung einen Anspruch auf Umschichtung          rung in Textform das Ablaufmanagement aktivieren. Dieses
                 des Fonds-Deckungskapitals oder Änderung der künftigen          sieht eine Umschichtung des Fonds-Deckungskapitals in
                 Beitragsanlage (in Fonds) für die Folgebeiträge.                einen Rentenfonds, derzeit DWS ESG Zinseinkommen LD, vor.
                                                                                 Zur Erreichung eines gleichmäßigen, kontinuierlichen Über-
                 (3) Ein Ausgabeaufschlag für die Änderung der Fondsanlage       gangs wird monatlich ein der monatlichen Restlaufzeit bis
                 wird nicht erhoben.                                             zum Rentenbeginn – bei Einschluss einer Verfügungsphase
                                                                                 vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn – entsprechender
                 (4) Über die für eine Umschichtung des Fonds-Deckungska-        Bruchteil der jeweiligen Fondsanteile umgeschichtet. Ab
                 pitals zur Verfügung stehenden Fonds informieren wir Sie in     Beginn des Ablaufmanagements fließen die weiteren Spar-
                 der „Information zur Wertentwicklung“. Insgesamt können Sie     beiträge, die in fondsgebundener Form angelegt werden, aus-
                 gleichzeitig bis zu zehn Fonds in Ihrem Vertrag halten und      schließlich einem Rentenfonds, derzeit DWS ESG Zinsein-
                 besparen, wobei es keinen Mindestbeitrag je Fonds gibt.         kommen LD, zu.
                 Dabei können Sie aus einer breiten Fondspalette auswählen.
                                                                                 Wir werden Sie jährlich während der letzten zehn Jahre vor
                 (5) Bei Umschichtung des Fonds-Deckungskapitals wird das        dem Rentenbeginn auf die Möglichkeit der Aktivierung des
                 vorhandene Fonds-Deckungskapital Ihrer Fondsgebundenen          Ablaufmanagements in der „Information zur Wertentwicklung“
                 Versicherung ganz oder teilweise in einen oder mehrere ande-    hinweisen.
                 re von uns zu diesem Zeitpunkt angebotene Fonds übertra-
                 gen.                                                            Für das Ablaufmanagement werden weder Gebühren noch
                                                                                 Ausgabeaufschläge erhoben. Es besteht für Sie jederzeit zum
                 Ihren Wunsch auf Umschichtung von Fonds-Deckungskapital         Monatsende die Möglichkeit, durch Erklärung in Textform das
                 führen wir wie nachfolgend beschrieben durch: Stichtag für      Ablaufmanagement zu deaktivieren bzw. wieder zu aktivieren.
                 die Preisfestsetzung ist der auf den Eingang Ihrer Mitteilung   Nach einer Deaktivierung können Sie Ihre künftige Beitrags-
                 folgende dritte Arbeitstag am Sitz der Zurich Deutscher         anlage (in Fonds) neu bestimmen (vgl. Absatz 6).
                 Herold Lebensversicherung AG. Dies gilt sowohl für die Wert-
                 ermittlung des zu übertragenden als auch des zu erwerben-       Rebalancing
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                 den Fonds. Fällt dieser Stichtag auf einen Tag, für den die
                 Kapitalanlagegesellschaft für einen der betroffenen Fonds       (8) Sie können eine automatische Umschichtung des Fonds-
                 keinen Preis veröffentlicht, wird für diesen Fonds der Preis    Deckungskapitals (Rebalancing) mit uns vereinbaren, sofern


                                                                                                                                   Seite 21 von 73

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                 Sie mehr als einen Fonds besparen.                              phase vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn – durch
                                                                                 Erklärung in Textform das Ablaufmanagement aktivieren.
                 Durch die unterschiedliche Wertentwicklung der Fonds ver-
                 ändert sich laufend die Gewichtung des Guthabens der            Durch die Vereinbarung des „Ablaufmanagements bei
                 Fonds zueinander. Mit dem Rebalancing wird das Fonds-           gemanagter Fondsanlage“ in Ihrem Vertrag beauftragen Sie
                 Deckungskapital in dem Verhältnis neu aufgeteilt, das Sie für   uns, für Sie die Umschichtung des Fonds-Deckungskapitals
                 die künftige Anlage der Beiträge und Überschüsse in Fonds       vorzunehmen. Wir schichten aus Depotgrundmodellen mit
                 zuletzt mit uns vereinbart haben. Dies geschieht jeweils zum    höherer Aktienquote jeweils in ein Modell mit geringerer
                 Beginn eines Versicherungsjahres. Bewertungsstichtag ist        Aktienquote um. Wir legen in Abhängigkeit von der individuell
                 dabei der Börsentag, der dem Beginn des Versicherungsjah-       verbleibenden Restlaufzeit Ihres Vertrages die Umschich-
                 res unmittelbar vorangeht. Im Fonds-Deckungskapital enthal-     tungstermine fest. Der Umschichtungsalgorithmus wird in
                 tene Anteile solcher Fonds, die mit ihren Beiträgen vereinba-   Abstimmung mit einem Anlagegremium nach eigenem Ermes-
                 rungsgemäß nicht mehr bespart werden, sind nach                 sen bestimmt und kann ohne Ihre vorherige Zustimmung
                 Durchführung des Rebalancing im Fonds-Deckungskapital           angepasst werden. Ab Beginn des Ablaufmanagements flie-
                 nicht mehr enthalten. Das Rebalancing wird auch bei bei-        ßen weitere Sparbeiträge und/oder Zuzahlungen, die in fonds-
                 tragsfreien Verträgen durchgeführt. Es wird dabei das vor der   gebundener Form angelegt werden, ausschließlich in das im
                 Beitragsfreistellung für die Anlage der Beiträge und Über-      Rahmen der Umschichtung dann gewählte Depotgrundmo-
                 schüsse mit uns vereinbarte Aufteilungsverhältnis zu Grunde     dell mit niedrigerer Aktienquote.
                 gelegt. Sie können jederzeit mit uns ein anderes Aufteilungs-
                 verhältnis vereinbaren.                                         Der Prozess der Umschichtung erfolgt bei Vornahme von
                                                                                 mehreren Umschichtungen schrittweise und laufzeitkonform
                 Sie können - auch bei beitragsfreien Verträgen - das Rebalan-   bis das Modell mit der geringsten Aktienquote erreicht wurde.
                 cing jederzeit einschließen oder beenden. Dies geschieht        Wurde das Depotgrundmodell mit der geringsten Aktienquote
                 durch einseitige Erklärung, die uns gegenüber abzugeben ist.    erreicht, ergibt sich durch das Ablaufmanagement keine Ver-
                 Es gelten dabei die in Absatz 11 genannten Fristen. Das         änderung mehr. Umschichtungen finden nur statt, wenn zum
                 Rebalancing endet                                               Umschichtungstermin der Wechsel in ein Depotgrundmodell
                                                                                 mit geringerer Aktienquote als das derzeit gewählte vorgese-
                 ●   mit Beginn eines vereinbarten Ablaufmanagements,            hen ist. Wir werden Sie jährlich während der letzten zehn Jah-
                 ●   mit Beginn der Rentenzahlung sowie                          re vor dem Rentenbeginn in der „Information zur Wertentwick-
                 ●   bei von Ihnen veranlasster Umschichtung des Fonds-          lung“ auf die Möglichkeit der Aktivierung des Ablauf­
                     Deckungskapitals (vgl. Absatz 2).                           managements bei gemanagter Fondsanlage hinweisen.

                 Weder für das Rebalancing noch für dessen Ein- und Aus-         Für das Ablaufmanagement bei gemanagter Fondsanlage
                 schluss werden Gebühren erhoben.                                werden weder Gebühren noch Ausgabeaufschläge erhoben.
                                                                                 Es besteht für Sie jederzeit zum Monatsende die Möglichkeit,
                 Gemanagte Fondsanlage                                           durch Erklärung in Textform, das Ablaufmanagement zu deak-
                                                                                 tivieren und in ein anderes Depotgrundmodell oder in die indi-
                 (9) Durch die Vereinbarung „gemanagte Fondsanlage“ in           viduelle Fondsanlage zu wechseln. Alternativ können Sie das
                 Ihrem Vertrag beauftragen Sie uns, für Sie die Umschichtung     Ablaufmanagement auch unterbrechen und später wieder
                 des Fonds-Deckungskapitals und die Änderung der künftigen       reaktivieren.
                 Beitragsanlage (in Fonds) Ihrer Versicherung unter Einschal-
                 tung eines Anlagegremiums vorzunehmen.                          Fristen
                                                                                 (11) Um eine fristgerechte Ausführung Ihres Auftrages gemäß
                 Das Anlagegremium ist beauftragt, nach eigenem Ermessen         der Absätze 6, 7, 8, 9 oder 10 sicherzustellen, muss Ihr Auf-
                 und ohne Ihre vorherige Zustimmung im Rahmen des von            trag bei uns spätestens drei Tage vor dem letzten Arbeitstag
                 Ihnen gewählten Depotgrundmodells Empfehlungen zur              des jeweiligen Monats eingehen. Bei späterem Auftragsein-
                 Fondszusammensetzung und zur Beitragsaufteilung zu ertei-       gang können wir die Ausführung Ihres Auftrages um einen
                 len. Das vorhandene Fondsvermögen wird dann von uns ent-        Monat verschieben.
                 sprechend den Empfehlungen des Anlagegremiums umge-
                 schichtet.
                                                                                 § 16 Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten
                 Den Auftrag zur „gemanagten Fondsanlage“ können Sie –           verrechnet?
                 unter Angabe des bzw. der gewünschten Fonds – zum jeweili-
                 gen Monatsende durch Erklärung in Textform gegenüber der        (1) Durch den Abschluss von Versicherungsverträgen entste-
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG kündigen.         hen Kosten. Diese sogenannten Abschluss- und Vertriebs-
                 Sie wechseln dann in die individuelle Fondsanlage. Sie kön-     kosten (§ 43 Absatz 2 der Verordnung über die Rechnungsle-
                 nen uns den Auftrag zur „gemanagten Fondsanlage“ jederzeit      gung von Versicherungsunternehmen, RechVersV.) sind
                 mit Wirkung zum nächsten Monatsersten neu erteilen.             bereits pauschal bei der Kalkulation berücksichtigt und wer-
                                                                                 den daher nicht gesondert in Rechnung gestellt.
                 Ablaufmanagement bei gemanagter Fondsanlage
                                                                                 (2) Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung ist das Ver-
                                                                                 rechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsver-
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                 (10) Im Rahmen der gemanagten Fondsanlage können Sie zur
                 Reduzierung von Kursrisiken innerhalb der letzten zehn Jahre    ordnung maßgebend. Hierbei werden die ersten Beiträge zur
                 vor dem Rentenbeginn – bei Einschluss einer Verfügungs-         Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten her-


                                                                                                                                  Seite 22 von 73

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                 angezogen, soweit die Beiträge nicht für Leistungen im Versi-    (6) Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangsbe-
                 cherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweili-   rechtigten auf seine Kosten. Wir überweisen nur auf ein Bank-
                 gen Versicherungsperiode und für die Bildung einer               konto, das auf den Namen des Leistungsempfängers lautet,
                 Deckungsrückstellung aufgrund von § 25 Absatz 2                  und sich im Wohnsitzstaat des Leistungsempfängers oder in
                 ­RechVersV. in Verbindung mit § 169 Absatz 3 VVG bestimmt        einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraumes
                  sind. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der       befindet. Eine Barzahlung kann nicht verlangt werden.
                  Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen
                  während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge
                  beschränkt.                                                     § 18 Welche Bedeutung hat der Versicherungs-
                                                                                  schein?
                 Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag werden die Abschluss-
                 und Vertriebskosten sofort mit dem Beitrag verrechnet. Die       (1) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als
                 Höhe ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf            berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu ver-
                 2,5 % des von Ihnen bei Abschluss des Vertrags zu zahlenden      fügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir
                 Beitrags beschränkt.                                             können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versiche-
                                                                                  rungsscheins seine Berechtigung nachweist.
                 Sofern Beiträge in der Verfügungsphase gezahlt werden, fal-
                 len darauf ebenfalls Abschluss- und Vertriebskosten an. Der      (2) In den Fällen des § 19 Absatz 4 brauchen wir den Nach-
                 Abschlusskostensatz auf diese Beiträge entspricht dem ent-       weis der Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns die
                 sprechenden Satz aus der Grundphase (Phase bis zum               Anzeige des bisherigen Berechtigten in Textform vorliegt.
                 Beginn der Verfügungsphase). Die Abschluss- und Vertriebs-
                 kosten werden mit dem jeweils eingehenden Beitrag verrech-
                 net.                                                             § 19 Wer erhält die Versicherungsleistung?

                 Soweit auf Vorschriften in Verordnungen Bezug genommen           Widerrufliches Bezugsrecht
                 wird, erstrecken sich die Bezugnahmen auch auf die diese in      (1) Die Leistung aus dem Vertrag erbringen wir an Sie als Ver-
                 der Zukunft ersetzenden Vorschriften.                            sicherungsnehmer(in) oder an Ihre Erben, falls Sie uns keine
                                                                                  andere Person benannt haben, die bei Eintritt des Versiche-
                 (3) Die beschriebene Kostenverrechnung hat wirtschaftlich        rungsfalls die Ansprüche aus dem Vertrag erwerben soll
                 zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung mit lau-   (Bezugsberechtigter). Bis zum Eintritt des Versicherungsfalls
                 fender Beitragszahlung nur geringe Beiträge zur Bildung der      können Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen.
                 beitragsfreien Leistung oder für Ihren Rückkaufswert vorhan-
                 den sind (vgl. § 12).                                            Unwiderrufliches Bezugsrecht
                                                                                  (2) Wenn Sie ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe-
                                                                                  rechtigte die Ansprüche aus dem Vertrag unwiderruflich und
                 § 17 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungs-               damit sofort erwerben soll, werden wir Ihnen schriftlich bestä-
                 leistung verlangt wird?                                          tigen, dass der Widerruf des Bezugsrechts ausgeschlossen
                                                                                  ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zugegangen ist, kann
                 (1) Leistungen aus dem Vertrag erbringen wir gegen Vorlage       das bis zu diesem Zeitpunkt widerrufliche Bezugsrecht nur
                 des Versicherungsscheins und eines amtlichen Zeugnisses          noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben
                 über den Tag der Geburt der versicherten Person.                 werden.

                 (2) Wir können vor jeder Rentenzahlung bzw. vor der Auszah-      Abtretung/Verpfändung
                 lung von Kapital auf unsere Kosten einen amtlichen Lebens-       (3) Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
                 nachweis der versicherten Person verlangen.                      auch abtreten oder verpfänden.

                 (3) Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzu-   Anzeigepflicht
                 zeigen. Außer den in Absatz 1 genannten Unterlagen sind uns      (4) Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen
                 einzureichen                                                     Bezugsrechts (vgl. Absatz 1) sowie eine Abtretung oder Ver-
                                                                                  pfändung von Ansprüchen aus dem Vertrag sind uns gegen-
                 ●   eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbe-      über nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen
                     urkunde,                                                     Berechtigten in Textform angezeigt worden sind. Der bisheri-
                 ●   ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über     ge Berechtigte sind im Regelfall Sie; es können aber auch
                     die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der           andere Personen sein, sofern Sie bereits vorher Verfügungen
                     Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt      vorgenommen haben.
                     hat.
                                                                                  Rechtsnachfolge
                 (4) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendi-    (5) Bei Tod des Versicherungsnehmers während der Laufzeit
                 ge weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebun-        des Vertrages gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge.
                 gen selbst anstellen.                                            Wurde eine erbrechtliche Verfügung getroffen, gilt diese
                                                                                  anstelle der gesetzlichen Erbfolge. Abweichungen von den
                 (5) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derje-       erbrechtlichen Gegebenheiten können sich ergeben, wenn
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                 nige, der die Leistung beansprucht.                              Sie zu Lebzeiten etwas anderes verfügt haben. Solch eine
                                                                                  Verfügung erkennen wir nur und erst dann als wirksam an,


                                                                                                                                    Seite 23 von 73

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                 wenn sie uns in Textform angezeigt wird.                           blik Deutschland aufhalten, sollten Sie uns auch in Ihrem Inte-
                                                                                    resse eine im Inland ansässige Person benennen, die bevoll-
                 Tod vor Vollendung des 7. Lebensjahres                             mächtigt ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen
                 (6) Hat die versicherte Person bei Vertragsabschluss ihr 7.        (Zustellungsbevollmächtigter).
                 Lebensjahr noch nicht vollendet und ist ein Elternteil der ver-
                 sicherten Person Versicherungsnehmer, wird die Leistung bei        (2) Sie sind verpflichtet, uns zu informieren, wenn Sie Ihren
                 Tod der versicherten Person vor Vollendung ihres 7. Lebens-        ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen und dort ein politi-
                 jahres immer nur an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.            sches Amt übernehmen sollten. Dieselbe Verpflichtung
                 Sofern für den Todesfall ein davon abweichendes Bezugs-            besteht auch dann, wenn Sie ins Ausland umziehen und dem
                 recht nach Absatz 1 oder 2 oder eine Abtretung oder Ver-           Inhaber eines hohen politischen Amtes nahe stehen.
                 pfändung nach Absatz 3 verfügt wurde, werden diese Rechte
                 erst mit Vollendung des 7. Lebensjahres der versicherten Per-      (3) Dieser Vertrag ist auf die gesetzlichen und steuerlichen
                 son wirksam                                                        Anforderungen von Versicherungsnehmern mit Wohnsitz in
                                                                                    Deutschland zugeschnitten. Sollten Sie während der Ver-
                                                                                    tragslaufzeit in ein anderes Land umziehen, könnte der Ver-
                 § 20 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung                    trag unter Umständen nicht mehr für Ihre persönlichen
                 erfahren?                                                          Bedürfnisse und Verhältnisse geeignet sein. Wir können dann
                                                                                    gezwungen sein, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder auch
                 (1) Wir informieren Sie schriftlich über den Wert der jeweiligen   unter Zahlung des Rückkaufswertes nach § 12 Absatz 2 ganz
                 Anteile der von Ihnen gewählten Fonds sowie die relevanten         aufzulösen. Aufgrund verbindlicher Gesetze und Vorschriften
                 Devisenkurse, sofern nicht mindestens einmal im Vierteljahr        des Staates, in den Sie Ihren Wohnsitz dann verlegen, ist es
                 der Wert der Fondsanteile und die für Ihre Versicherung gülti-     uns unter Umständen nicht mehr möglich, Ihren Vertrag in vol-
                 gen Devisenkurse in einer überregionalen Tageszeitung ver-         lem Umfang gemäß den vereinbarten Bedingungen durchzu-
                 öffentlicht werden sollte.                                         führen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn wir mit der
                                                                                    Durchführung des Vertrages so wie vereinbart gegen Gesetze
                 (2) Sie erhalten von uns regelmäßige „Informationen zur Wert-      dieses Staates verstoßen würden, die auch für unsere Gesell-
                 entwicklung“ Ihres Vertrages. Dieser Information können Sie        schaft Gültigkeit haben. Es kann zweckmäßig sein, dass Sie
                 den aktuellen Wert der jeweiligen Anteile der von Ihnen            sich auch über steuerliche Konsequenzen beraten lassen. Für
                 gewählten Fonds sowie die Anzahl der Anteileinheiten der           steuerliche Nachteile, die sich durch einen Wohnsitzwechsel
                 gewählten Fonds und der relevanten Devisenkurse entneh-            ergeben, haftet Zurich nicht. Sie sind daher verpflichtet, uns
                 men.                                                               vor einem Wechsel des Wohnsitzes in einen Ort außerhalb
                                                                                    Deutschlands während der Vertragslaufzeit zu informieren. Ihr
                 (3) Auf Wunsch geben wir Ihnen den Wert Ihrer Fondsgebun-          Einverständnis vorausgesetzt werden wir in diesem Fall Ihre
                 denen Versicherung jederzeit an.                                   Kontaktdaten an ein anderes Unternehmen der Gruppe Zurich
                                                                                    Insurance Group weiterleiten, um zu prüfen, ob ein anderes
                                                                                    Unternehmen der Gruppe Zurich Insurance Group einen Ver-
                 § 21 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versi-            trag anbieten kann, der auf Ihre neue Situation und Ihren neu-
                 cherungsverhältnis beziehen?                                       en Wohnsitz zugeschnitten ist.

                 (1) Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen,
                 müssen stets in Textform erfolgen. Für uns bestimmte Mittei-       § 23 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
                 lungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind.
                                                                                    (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhe-
                 (2) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unver-        bung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informati-
                 züglich mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entste-   onen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen
                 hen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit einge-   Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und
                 schriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift           Unterlagen
                 senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage
                 nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegan-           ●   bei Vertragsabschluss,
                 gen. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung in Ihrem Gewer-     ●   bei Änderung nach Vertragsabschluss oder
                 bebetrieb genommen und Ihre gewerbliche Niederlassung ver-         ●   auf Nachfrage
                 legt haben.
                                                                                    unverzüglich – d.h. ohne schuldhaftes Zögern – zur Verfü-
                 (3) Bei Änderung Ihres Namens gelten die Absätze 1 und 2           gung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit
                 entsprechend.                                                      der Status dritter Personen, die Rechte an ihrem Vertrag
                                                                                    haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
                 (4) Bei Änderung Ihrer Staatsangehörigkeit gelten die Absät-
                 ze 1 und 2 entsprechend.                                           (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind bei-
                                                                                    spielsweise Umstände, die für die Beurteilung

                 § 22 Welche Besonderheiten gelten bei einem Umzug                  ●   Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
                 in das Ausland?                                                        der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rech-
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                                                                                    ●


                                                                                        te an ihrem Vertrag haben und
                 (1) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepu­       ●   der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers


                                                                                                                                      Seite 24 von 73

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                 maßgebend sein können.                                            ten. Beziehen sich die Abgaben auf die Leistung, sind wir
                                                                                   berechtigt, diese mit den Abgaben zu belasten. Diese Rechte
                 Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)        bestehen nicht, wenn die gesetzlichen Grundlagen, mit denen
                 Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der             die jeweilige Abgabe eingeführt wird, bindende Vorgaben
                 Geburtsort und der Wohnsitz.                                      dafür enthalten, wie mit der jeweiligen Abgabe in Bezug auf
                                                                                   den Vertrag zu verfahren ist.
                 (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und
                 Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stel-       (5) Absatz 4 Sätze 3 bis 6 gelten entsprechend, wenn sich
                 len, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen        durch die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse während
                 Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zustän-        der Laufzeit des Vertrages bei Ihnen oder der versicherten Per-
                 digen in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt            son (beispielsweise durch einen Umzug) Abgaben ergeben, die
                 auch dann, wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im            bei Abschluss des Vertrages nicht bestanden haben.
                 Ausland besteht.

                 (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den            § 25 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen-
                 Absätzen 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leis-          dung?
                 tung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die
                 Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen              Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik
                 Informationen zur Verfügung gestellt haben.                       Deutschland Anwendung.


                 § 24 Welche Kosten und Gebühren können wir Ihnen                  § 26 Wo ist der Gerichtsstand?
                 gesondert in Rechnung stellen?
                                                                                   (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns bestimmt sich die
                 (1) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein      gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder der für den
                 zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir       Vertrag zuständigen Niederlassung. Sind Sie eine natürliche
                 die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten        Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen
                 als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung             Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in
                 stellen. Es werden von uns nachfolgende Gebühren erhoben:         Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
                                                                                   haben.
                 ●   Rückläufer im SEPA-Lastschriftverfahren        7,50 EUR
                 ●   Mahngebühren 			                               5,00 EUR       (2) Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem
                                                                                   Vertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für
                 (2) Wird im Fall einer Scheidung eine interne Teilung von         Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort
                 Anrechten aus diesem Vertrag nach § 10 Versorgungsaus-            Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Sind Sie eine
                 gleichsgesetz durchgeführt, so fallen Teilungskosten an. Sie      juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach
                 belaufen sich auf 2 % des in Euro ausgewiesenen sog. Ehe-         Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung.
                 zeitanteils, mindestens 200 EUR, höchstens 500 EUR. Aus-
                 gleichspflichtige und ausgleichsberechtigte Person tragen         (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der
                 diese Kosten jeweils hälftig. Eine Hälfte wird mit dem            Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens und der
                 Deckungskapital dieses Vertrages, die andere Hälfte im Rah-       Schweiz, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir
                 men des für die ausgleichsberechtigte Person zu begründen-        unseren Sitz haben.
                 den Anrechts mit dem sog. Ausgleichswert verrechnet.
                                                                                   § 27 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche-
                 (3) Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschalen an dem
                 bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. Sofern        rung?
                 Sie uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde lie-
                 genden Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht               Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die
                 zutreffen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen,     Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der
                 dass die jeweilige Pauschale der Höhe nach wesentlich nied-       Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den
                 riger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt.       Anspruch begründenden Umständen und der Person des
                                                                                   Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
                 (4) Die vereinbarten Leistungen sind kalkuliert auf der Grund-    erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns
                 lage der bei Abschluss des Vertrages für diesen geltenden         angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang
                 Gebühren, Steuern oder sonstigen öffentlichen Abgaben             unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt.
                 (nachfolgend vereinfacht: Abgaben). Sollten nach Abschluss
                 dieses Vertrages neue Abgaben eingeführt werden, die den
                                                                                   § 28 Wie können sich internationale Sanktionen auf
                 Vertrag betreffen und/oder sich auf ihn auswirken, gilt Folgen-
                                                                                   Ihren Vertrag auswirken?
                 des: Beziehen sich die Abgaben auf den Beitrag, sind wir
                 berechtigt, diese zusätzlich in Rechnung zu stellen. Beziehen
                 sich die Abgaben auf das Deckungskapital des Vertrages            Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrages
                 oder auf Transaktionen innerhalb dieses Deckungskapitals          gewähren bzw. leisten wir aus diesem Versicherungsvertrag
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                 (Käufe, Verkäufe und Umschichtungen von Anlagen), sind wir        keinen Versicherungsschutz beziehungsweise keine Zahlun-
                 berechtigt das Deckungskapital mit den Abgaben zu belas-          gen, sonstige Leistungen oder sonstige Vorteile zu Gunsten
                                                                                   von Ihnen, der versicherten Person oder zu Gunsten eines


                                                                                                                                     Seite 25 von 73

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                 Dritten, soweit dadurch oder durch Handlungen der versi-
                 cherten Person anwendbare Regelungen, Gesetze oder Wirt-
                 schafts- oder Handelssanktionen verletzt werden.


                 § 29 Wie können Sie sich beschweren?

                 (1) Bei Beanstandungen, die in Zusammenhang mit Ihrer Ver-
                 sicherung stehen, können Sie sich direkt an uns wenden.

                 (2) Darüber hinaus haben wir uns als Mitglied des Versiche-
                 rungsombudsmann e. V. dazu verpflichtet, an einem Verfahren
                 zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
                 teilzunehmen. Den Ombudsmann für Versicherungen errei-
                 chen Sie derzeit wie folgt:

                 Versicherungsombudsmann e. V.
                 Postfach 080632
                 10006 Berlin
                 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
                 Internet: www.versicherungsombudsmann.de

                 Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige
                 und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.

                 (3) Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
                 sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, an
                 die Sie sich bei Beschwerden wenden können. Die derzeiti-
                 gen Kontaktdaten sind:

                 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                 Graurheindorfer Straße 108
                 53117 Bonn
                 E-Mail: poststelle@bafin.de

                 (4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
                 beschreiten.
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                                                                                 Seite 26 von 73

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                 Besondere Bedingungen für                                        Abschluss des Vertrages verwendet haben. Bei Verträgen mit
                 die Anpassungsversicherung                                       garantierter Leistung im Erlebensfall werden grundsätzlich
                                                                                  ebenfalls die Rechnungsgrundlagen angewendet, wie wir sie
                                                                                  bei Abschluss des Vertrages verwendet haben. Gelten zum
                 in der Fondsgebundenen Versicherung                              Zeitpunkt einer Erhöhung andere Rechnungsgrundlagen für
                 – Private Vorsorge (Schicht 3) und                               neu abzuschließende vergleichbare Verträge, so können wir
                 ­Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)                            bei Verträgen mit garantierter Leistung im Erlebensfall auch
                                                                                  diese Rechnungsgrundlagen zugrunde legen. Wir werden Sie
                 mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistun-               informieren, wenn wir andere als die bei Vertragsabschluss
                 gen ohne erneute Gesundheitsprüfung                              zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen anwenden.

                                                                                  Jede Erhöhung bildet mit der zugrunde liegenden Versiche-
                 Inhaltsverzeichnis                                               rung eine Einheit.

                 § 1     Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Er-          (2) Die Erhöhungen stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: Mit
                         höhung der Beiträge?                                     jeder Beitragssteigerung erhöht sich die Mindesttodesfall-
                 § 2     Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Ver-      summe um den Betrag, der sich aus der Multiplikation aller bis
                         sicherungsleistungen?                                    zum Ablauf fälligen Mehrbeiträge für die Fondsgebundene
                 § 3     Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungs-        Versicherung mit dem vereinbarten Mindesttodesfall-Faktor
                         leistungen?                                              ergibt.
                 § 4     Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Er-
                         höhung der Versicherungsleistungen?                      Ebenfalls wird – sofern vereinbart – die garantierte Leistung
                 § 5     Wann werden die Erhöhungen ausgesetzt?                   im Erlebensfall angepasst. Hierbei wird, soweit nichts anderes
                 § 6     Welche Besonderheiten gelten für die Option „garan-      vereinbart ist, die garantierte Leistung im Erlebensfall im Ver-
                         tierte Rentensteigerung“?                                hältnis von neuer zu alter Beitragssumme verändert, soweit
                                                                                  hierdurch nicht die größtmögliche Höhe für die garantierte
                                                                                  Leistung im Erlebensfall überschritten wird. Gegebenenfalls
                 § 1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige                  ist zur Sicherstellung der Garantie eine Umschichtung von
                 Erhöhung der Beiträge?                                           Fonds-Deckungskapital in Garantie-Deckungskapital erfor-
                                                                                  derlich.
                 (1) Der Beitrag für diese Versicherung einschließlich etwaiger
                 Zusatzversicherungen erhöht sich jeweils um den vereinbar-       Ebenfalls erhöhen sich alle versicherten Leistungen aus ggf.
                 ten Prozentsatz auf Grundlage des Vorjahresbeitrags.             eingeschlossenen Zusatzversicherungen. Das Verhältnis der
                                                                                  versicherten Leistungen aus den ggf. eingeschlossenen
                 (2) Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Leistun-      Zusatzversicherungen zur Beitragssumme wird durch dynami-
                 gen im Todes- und Erlebensfall ohne erneute Gesundheits-         sche Erhöhungen nicht verändert.
                 prüfung (vgl. Sie hierzu bitte § 3).                             Ist die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung
                                                                                  eingeschlossen, so erhöht sich die für den Fall der Berufs-
                 (3) Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszah-      bzw. Erwerbsunfähigkeit vereinbarte Leistung für die Bei-
                 lungsdauer, jedoch nicht länger als bis die versicherte Person   tragsbefreiung sowie die eventuell vereinbarte Berufs- bzw.
                 das rechnungsmäßige Alter1) von 67 Jahren erreicht hat.          Erwerbsunfähigkeitsrente.


                 § 2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und               § 4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die
                 Versicherungsleistungen?                                         Erhöhung der Versicherungsleistungen?

                 (1) Die Erhöhung des Beitrags erfolgt jeweils zu dem Jahres-     (1) Alle im Rahmen des Vertrages getroffenen Vereinbarun-
                 tag des Versicherungsbeginns.                                    gen, insbesondere die Allgemeinen Versicherungsbedingun-
                                                                                  gen (AVB) der Hauptversicherung, die Besonderen Bedingun-
                 (2) Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mit-   gen ggf. eingeschlossener Zusatzversicherungen sowie die
                 teilung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der       Bezugsrechtsverfügung, erstrecken sich auch auf die Erhö-
                 jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.                  hung der Leistungen.
                                                                                  Die Regelungen der AVB zu den Abschlusskosten finden bei
                                                                                  der planmäßigen Anpassung entsprechende Anwendung.
                 § 3 Wonach errechnen sich die erhöhten Versiche-
                 rungsleistungen?                                                 (2) Die Erhöhung der Leistungen aus dem Vertrag setzt die
                                                                                  Fristen bei Verletzung der Anzeigepflicht (vgl. § 9 AVB) und
                 (1) Die Erhöhung der Leistungen bestimmt sich unter Berück-      Selbsttötung (vgl. § 8 AVB) nicht erneut in Lauf.
                 sichtigung des am Erhöhungstermin erreichten rechnungs-
                 mäßigen Alters1) der versicherten Person, der restlichen Bei-
                 tragszahlungsdauer und der Restlaufzeit sowie den                § 5 Wann werden die Erhöhungen ausgesetzt?
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                 ursprünglich vereinbarten Annahmebedingungen. Hierbei
                 werden bei Verträgen ohne garantierte Leistung im Erlebens-      (1) Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum


                                                                                                                                     Seite 27 von 73

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                 Ende des dritten Monats nach dem Erhöhungstermin wider-
                 sprechen oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb         1) Das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person ist die Differenz zwischen
                 von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlen.                    dem jeweiligen Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.


                 (2) Sie können die Erhöhung beliebig oft aussetzen. Unterblie-
                 bene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustimmung nach-
                 holen.

                 (3) Ist in Ihrer Versicherung eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähig-
                 keits-Zusatzversicherung (BUZ/EUZ) mit eingeschlossen,
                 erfolgen keine Erhöhungen, solange wegen Berufs- bzw.
                 Erwerbsunfähigkeit Leistungen aus der Berufs- bzw. Erwerbs-
                 unfähigkeits-Zusatzversicherung erbracht werden. Gleiches
                 gilt während einer vereinbarten Karenzzeit.

                 Haben Sie jedoch die Dynamik im Leistungsfall der Beitrags-
                 befreiung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit ausdrücklich
                 mit uns vereinbart, werden die Erhöhungen auch durchge-
                 führt, solange Anspruch auf Leistungen aus der Beitragsbe-
                 freiung besteht. Einzelheiten sind in den jeweiligen Besonde-
                 ren Bedingungen für die BUZ bzw. EUZ geregelt.


                 § 6 Welche Besonderheiten gelten für die Option
                 „garantierte Rentensteigerung“?

                 (1) Sie können eine planmäßige Erhöhung der Renten im Ren-
                 tenbezug (garantierte Rentensteigerung) mit uns vereinbaren.
                 Sofern Sie eine Rückdeckungsversicherung abschließen, wel-
                 che die von Ihnen erteilte Versorgungszusage vollumfänglich
                 finanzieren soll (vollkongruente Rückdeckung), muss die ver-
                 einbarte Erhöhung jährlich mindestens 1 Prozent der garan-
                 tierten Vorjahresrente betragen, wenn Sie dadurch eine
                 Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG vermeiden wollen.

                 (2) Haben Sie mit uns eine garantierte Rentensteigerung ver-
                 einbart, erhöht sich die versicherte Rente ab dem 2. Jahr in
                 der Rentenzahlungszeit lebenslang jährlich um den fest ver-
                 einbarten Prozentsatz.

                 (3) Bei Einschluss der Option „garantierte Rentensteigerung“
                 gelten ebenfalls die in § 4 Absatz 1 Satz 1 beschriebenen
                 Bestimmungen.

                 (4) Wurde in der Hauptversicherung eine garantierte Renten-
                 steigerung vereinbart, so gilt diese auch für ggf. eingeschlos-
                 sene Zusatzversicherungen.

                 (5) Wurde in der Hauptversicherung eine Berufsunfähigkeits-
                 rente im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversiche-
                 rung (BUZ-R) vereinbart, so gilt Folgendes: Erhält die versi-
                 cherte Person eine Berufsunfähigkeitsrente, erhöht sich diese
                 um den für die Hauptversicherung vereinbarten Steigerungs-
                 satz jeweils jährlich zur Hauptfälligkeit, die auf den Monat
                 folgt, in dem der Leistungsfall eingetreten ist.

                 Wenn unsere Leistungspflicht vor Ablauf der Beitragszah-
                 lungsdauer endet, lebt Ihre Pflicht zur Zahlung der Beiträge
                 wieder auf. Die Höhe des Beitrages bemisst sich an den zu
                 diesem Zeitpunkt geltenden versicherten Leistungen, ein-
                 schließlich etwaiger Erhöhungen aus der dynamischen
                 Anpassung im Rentenbezug.
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                                                                                                                                                  Seite 28 von 73

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                 Allgemeine Steuerhinweise                                        trag 25 % Kapitalertragsteuer einbehalten. Zusätzlich behal-
                                                                                  ten wir den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchen-
                 für die Fondsgebundene Versicherung                              steuer als Vorabsteuer ein. Wir führen diese Beträge an das
                 – Private Vorsorge (Schicht 3)                                   zuständige Finanzamt ab. Liegt der persönliche Steuersatz
                                                                                  des Steuerpflichtigen unter dem 25%igen Abgeltungsteuer-
                 gültig für die Bundesrepublik Deutschland (Stand 07/2025)        satz, kann der Steuereinbehalt als Vorauszahlung angerech-
                 Eventuelle Gesetzesänderungen sind in den nachfolgenden          net werden. Dies muss im Rahmen der Einkommensteuerer-
                 Ausführungen nicht berücksichtigt.                               klärung beantragt werden. Sind die Voraussetzungen für die
                                                                                  Besteuerung des hälftigen Unterschiedsbetrages erfüllt, müs-
                 Nachfolgende Verbraucherhinweise sind allgemeine Informa-        sen die Erträge in die Steuererklärung aufgenommen werden.
                 tionen auf Basis des angegebenen Stands des Steuerrechts.        Die Hälfte des Unterschiedsbetrags wird dann bei der Ein-
                 Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung     kommensteuerveranlagung nach dem tariflichen Einkommen-
                 übernommen werden. Hilfeleistungen in Steuerangelegenhei-        steuersatz versteuert. Einbehaltene Steuerabzugsbeträge
                 ten können, außer vom zuständigen Finanzamt, nur von             werden als Vorauszahlung angerechnet.
                 Befugten zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen
                 (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geleistet werden (§ 3   Bei Mitgliedern einer steuererhebenden Religionsgemein-
                 StBerG).                                                         schaft behalten wir auch die Kirchensteuer (KiSt) auf die Kapi-
                                                                                  talertragsteuer ein und führen diese an das Finanzamt ab. Bei
                                                                                  Vertragsbeginn bzw. (Teil-)Auszahlungen aus der Versiche-
                 A. Einkommensteuer                                               rung rufen wir beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab,
                                                                                  ob der Steuerpflichtige einer Religionsgemeinschaft angehört
                 Sofortbeginnende Rentenversicherungen und Rentenversi-           und welcher Kirchensteuersatz gilt. Der Steuerpflichtige hat
                 cherungen mit aufgeschobener Rentenzahlung                       die Möglichkeit, diesem automatisierten Datenabruf beim
                 Die laufenden und einmaligen Beiträge zu diesen Rentenver-       Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu widersprechen
                 sicherungen können bei der Veranlagung zur Einkommen-            (Sperrvermerk). Hierfür ist beim BZSt ein Antrag im amtlich
                 steuer nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Leib-          vorgeschriebenem Format unter Angabe der Identifikations-
                 renten aus den oben genannten Versicherungen gelten als          nummer erforderlich. Der Sperrvermerk gilt, bis er schriftlich
                 sonstige Einkünfte. Sie unterliegen mit dem Ertragsanteil        widerrufen wird. Er muss spätestens zwei Monate vor der
                 (§ 22 Nr. 1 Satz 3 a) bb) EStG) der Einkommensteuer. Mit dem     elektronischen Abfrage beantragt werden. Im Falle eines
                 Ertragsanteil werden nur die Erträge aus den laufenden Ren-      Sperrvermerkes können wir die Kirchensteuer nicht einbehal-
                 ten erfasst. Erträge, die während einer Aufschubzeit erzielt     ten. Dann ist der Steuerpflichtige verpflichtet, eine Steuerer-
                 werden, sind nicht steuerpflichtig. Werden Leibrenten nach       klärung zur Festsetzung der Kirchensteuer beim Finanzamt
                 dem Tod der versicherten Person während einer Rentenga-          abzugeben.
                 rantiezeit weitergezahlt, unterliegen diese Renten weiterhin
                 mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer. Todesfallleistun-     Der Kirchensteuereinbehalt unterbleibt in bestimmten Fällen.
                 gen während einer Aufschubzeit sind einkommensteuerfrei.         Dies gilt, wenn die abgeltungssteuerpflichtige Leistung beim
                                                                                  Empfänger zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, Einkünften
                 Wird bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht nicht die     aus selbständiger Arbeit, Einkünften aus Land- und Forstwirt-
                 Rentenzahlung gewählt, gilt im Erlebensfall oder bei Rückkauf    schaft oder aus Vermietung und Verpachtung führt. Wir als
                 des Vertrages folgendes: Der Unterschiedsbetrag zwischen         Versicherungsunternehmen sind nicht verpflichtet zu prüfen,
                 der Versicherungsleistung und der Summe der darauf gezahl-       ob beim Steuerpflichtigen eine dieser Einkunftsarten vorliegt.
                 ten Beiträge (Erträge) gehört nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu     Der Empfänger der Leistung muss das Versicherungsunter-
                 den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei Fondsgebundenen          nehmen daher informieren, falls die Leistung bei ihm zu den
                 Versicherungen sind 15 % des Unterschiedsbetrages steuer-        genannten Einkunftsarten gehört.
                 frei, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen
                 stammt. Wir müssen von den zu versteuernden Erträgen 25 %        Für Fondsgebundene Rentenversicherungen gelten obige
                 Kapitalertragsteuer einbehalten. Zusätzlich behalten wir Soli-   Aussagen entsprechend.
                 daritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Das
                 gilt, wenn die Kapitalerträge den Freistellungsauftrag über-     Fondsgebundene Versicherungen mit Dynamik
                 steigen oder kein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Diese      Für Fondsgebundene Versicherungen können beim Vertrags-
                 Beträge führen wir mit abgeltender Wirkung an das zuständi-      abschluss dynamische Anpassungen vereinbart werden. In
                 ge Finanzamt ab (Abgeltungsteuer).                               diesen Fällen gelten steuerrechtlich die oben genannten Aus-
                                                                                  führungen entsprechend.
                 Es ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages (Erträge) zu
                 versteuern, sofern folgende steuerlichen Mindestanforderun-      Zusatzversicherungen zu Fondsgebundenen Versicherun-
                 gen erfüllt sind:                                                gen
                                                                                  Beiträge, die auf eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähig-
                 ●   die Versicherungsleistung wird nach Vollendung des 62.       keits- und/oder eine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversiche-
                     Lebensjahres des Steuerpflichtigen ausgezahlt,               rung entfallen, können im Rahmen der Höchstbeträge für Vor-
                 ●   seit dem Vertragsabschluss oder Erhöhungen von Bei-          sorgeaufwendungen als Sonderausgaben abgezogen werden
                     trag, Versicherungssumme bzw. Verlängerung der Ver-
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                                                                                  (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a i. V. m. § 10 Abs. 4 EStG).
                     tragslaufzeit sind mindestens 12 Jahre vergangen.
                                                                                  Rentenleistungen aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherun-


                                                                                                                                    Seite 29 von 73

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                 gen und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind            schaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegt. Dies wird im Rah-
                 steuerpflichtig. Sie gelten als zeitlich begrenzte Leibrenten.   men des Besteuerungsverfahrens festgelegt.
                 Diese Renten sind mit dem Ertragsanteil aus § 55 EStDV zu
                 versteuern.
                                                                                  C. Versicherungsteuer
                 Rentenleistungen aus Hinterbliebenenrenten-Zusatzversiche-
                 rungen sind steuerpflichtig. Sie unterliegen mit dem Ertrags-    Beiträge zu Fondsgebundenen Versicherungen sind nach § 4
                 anteil für Leibrenten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3a) bb) EStG der     Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe a Versicherungsteuergesetz
                 Einkommensteuer. Diese Renten müssen daher in der Ein-           (VersStG) von der Versicherungsteuer befreit.
                 kommensteuer angegeben werden.
                                                                                  Beiträge zu den Zusatzversicherungen von Fondsgebunde-
                 Rentenbezugsmitteilung                                           nen Versicherungen sind nach § 4 Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe
                 Versicherungsunternehmen sind gemäß § 22a EStG ver-              b Versicherungsteuergesetz (VersStG) von der Versicherung-
                 pflichtet, der Zentralen Stelle nach § 81 EStG Rentenbezugs-     steuer befreit, sofern die Ansprüche aus der Versicherung der
                 mitteilungen zu übermitteln. Diese Meldung muss bis zum          Versorgung
                 letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres erfolgen.
                 Gemeldet werden die im Vorjahr zugeflossenen Leibrenten          ●   der natürlichen Person, bei der sich das versicherte Risi-
                 und deren Empfänger.                                                 ko realisiert („Risikoperson“ bzw. „versicherte Person“)
                                                                                      oder
                                                                                  ●   von deren nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Pflege-
                 B. Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer                                  zeitgesetz oder Angehörigen im Sinne des § 15 Abga-
                                                                                      benordnung
                 Ansprüche oder Leistungen aus Fondsgebundenen Versiche-
                 rungen und evtl. Zusatzversicherungen unterliegen der Erb-       dienen.
                 schaftsteuer, wenn sie bei Tod des Versicherten erworben
                 werden. Dies gilt zum Beispiel für Ansprüche oder Leistungen     Erlischt gemäß § 4 Absatz 2 VersStG die Steuerbefreiung, so
                 aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses.        ist die Steuer nach § 9 Absatz 5 VersStG nachzuentrichten.
                 Der Schenkungsteuer unterliegen die Ansprüche oder Leis-         Dies gilt, soweit Versicherungsentgelt für einen Zeitraum nach
                 tungen , wenn sie durch eine Schenkung des Versicherungs-        dem Entfallen der Steuerbefreiung gezahlt worden ist.
                 nehmers übertragen werden. Das ist zum Beispiel bei einem
                 Versicherungsnehmerwechsel der Fall. Auch Beiträge, welche       Muss die Steuer nach § 9 Absatz 5 VersStG durch den Versi-
                 eine andere Person als der Versicherungsnehmer erbringt,         cherer nachentrichtet werden, ist der Versicherer zur Steuer-
                 sind schenkungssteuerpflichtig. Unabhängig von den Anzei-        entrichtung berechtigt, die Steuer nachträglich beim Versi-
                 gepflichten des Erben, Beschenkten oder Schenkers sind wir       cherungsnehmer einzufordern. Alternativ kann er im
                 verpflichtet, Auszahlungen oder die Zurverfügungstellung von     Leistungsfall die Versicherungsleistung entsprechend kürzen.
                 Versicherungssummen über 5.000 EUR an das Finanzamt zu
                 melden. Dies gilt, wenn die Zahlung an eine andere Person als
                 den Versicherungsnehmer erfolgt. Eine Anzeigepflicht an das
                 Finanzamt besteht außerdem bei einem Versicherungsneh-
                 merwechsel, wenn der Rückkaufswert 5.000 EUR übersteigt.

                 Erhält der Versicherungsnehmer als Berechtigter die Versi-
                 cherungsleistung, ist sie grundsätzlich nicht schenkungs-
                 oder erbschaftsteuerpflichtig.

                 Nach § 30 ErbStG sind Erben sowie bei Schenkungen
                 Beschenkte und Schenker verpflichtet, innerhalb von drei
                 Monaten eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt abzuge-
                 ben. Diese Anzeige betrifft die Erbschaft oder Schenkung.

                 Die Anzeigepflicht gilt besonders, wenn die Gesamtsumme
                 aller Erwerbe vom gleichen Schenker/Erblasser innerhalb von
                 10 Jahren den Freibetrag nach § 16 ErbStG überschreitet.

                 Einer Anzeige nach § 30 ErbStG bedarf es nicht, wenn die
                 Erbschaft bzw. Schenkung auf folgenden Grundlagen beruht:

                 ●   einem von einem deutschen Gericht, Notar oder Konsul
                     eröffneten Testament oder
                 ●   einer gerichtlichen oder notariell beurkundeten Schen-
                     kung unter Lebenden.
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                 Das Finanzamt entscheidet, ob und inwieweit die erhaltene
                 Leistung beim jeweiligen Erben bzw. Beschenkten der Erb-


                                                                                                                                   Seite 30 von 73

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                 Besondere Hinweise für                                           Berufsunfähigkeitsversicherungen, Selbständige Erwerbs-
                 Rückdeckungs­                                                    unfähigkeitsabsicherungen oder Zusatzversicherungen
                                                                                  Beiträge für betrieblich veranlasste Risikolebensversicherun-
                 versicherungen                                                   gen, Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen, Selb-
                                                                                  ständige Erwerbsunfähigkeitsabsicherungen oder für Zusatz-
                                                                                  versicherungen sind steuerlich abzugsfähig.
                 von betrieblichen Versorgungszusagen (Schicht 2)
                                                                                  Fällige Leistungen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen.
                 gültig für die Bundesrepublik Deutschland (Stand 07/2024)        Im Gegenzug ist ein gebildeter Aktivwert für die Versiche-
                 Eventuelle Gesetzesänderungen sind in den nachfolgenden          rungsansprüche ggf. aufzulösen oder zu vermindern.
                 Ausführungen nicht berücksichtigt.

                 Nachfolgende Verbraucherhinweise können nur allgemeine           B. Stornoverzicht
                 Hinweise des bei Drucklegung geltenden Steuerrechts sein.
                 Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung     Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung verzichten wir
                 übernommen werden. Hilfeleistungen in Steuerangelegenhei-        auf die Erhebung von einzelvertraglichen Stornokosten. Sie
                 ten können, außer vom zuständigen Finanzamt, nur von             erhalten im Falle eines Rückkaufs das Vertragsguthaben
                 Befugten zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen        ungekürzt zurück.
                 (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geleistet werden (§ 3
                 StBerG).
                                                                                  C. Bezugsberechtigung

                 A. Allgemeine Steuerhinweise zu betrieblichen Versi-             Bei Rückdeckungsversicherungen zu betrieblichen Versor-
                 cherungen                                                        gungszusagen ist das Bezugsrecht für alle Versicherungsleis-
                                                                                  tungen immer auf den Versicherungsnehmer festgelegt.
                 Ertragsteuern
                 1. Betriebliche Rentenversicherungen
                 Beiträge zu betrieblich veranlassten Rentenversicherungen
                 oder Fondsgebundenen Rentenversicherungen (z. B. Rückde-
                 ckungsversicherungen zu Pensionszusagen) sind als
                 Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.

                 Wird der Gewinn durch Einnahmen-/Überschussrechnung
                 (§ 4 Absatz 3 EStG) ermittelt, können die Beiträge zu den
                 Rentenversicherungen
                 ●    erst in dem Zeitpunkt abgezogen werden, in dem fest-
                      steht, dass keine Leistung fällig wird, oder
                 ●    erst in den Kalenderjahren abgezogen werden (nach
                      einer mathematischen oder buchhalterischen Methode),
                      in denen Rentenleistungen gezahlt werden oder
                 ●    zu dem Zeitpunkt abgezogen werden, zu dem die Bei-
                      tragsrückgewähr oder eine Kapitalzahlung anstelle der
                      Rente vereinnahmt wird.

                 Noch nicht fällige Ansprüche auf Leistungen aus Rentenver-
                 sicherungen oder Fondsgebundenen Rentenversicherungen,
                 die zu einem Betriebsvermögen gehören, sind bei der
                 Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich zu akti-
                 vieren. Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-/Über-
                 schussrechnung entfällt eine Aktivierung der Versicherungs-
                 ansprüche. Fällige Leistungen aus Rentenversicherungen
                 oder Fondsgebundenen Rentenversicherungen sind als
                 Betriebseinnahmen zu erfassen. Die Aktivierung ist auf den
                 verbleibenden Anspruch zu vermindern.
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                 Allgemeine Hinweise zum
                 Arbeits- und
                 Sozialversicherungsrecht
                 A. Anpassungsprüfungspflicht

                 Gemäß § 16 Betriebsrentengesetz hat der Arbeitgeber die
                 grundsätzliche Verpflichtung, laufende Versorgungsleistun-
                 gen alle drei Jahre hinsichtlich einer Anpassung zu prüfen.
                 § 16 Absatz 3 Betriebsrentengesetz regelt allerdings, dass
                 diese Prüfungspflicht entfällt, wenn
                 ●   der Arbeitgeber sich verpflichtet, laufende Leistungen
                     jährlich mindestens 1 % anzupassen,
                 ●   bei einer Direktversicherung alle ab Rentenbeginn anfal-
                     lenden Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden
                     Leistungen verwendet werden. Bei einer Entgeltum-
                     wandlung ist diese Gewinnverwendung zwingend vorge-
                     schrieben,
                 ●   eine Beitragszusage mit Mindestleistung erteilt wurde.


                 B. Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für
                 den Rentner

                 Sämtliche Leistungen aus einer betrieblichen Altersversor-
                 gung unterliegen der Beitragspflicht für Kranken- und Pflege-
                 versicherung, sofern der Leistungsempfänger freiwillig oder
                 pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
                 Dies gilt nicht für Leistungen die auf Beiträgen beruhen, die
                 der Arbeitnehmer privat geleistet hat während der Vertrag auf
                 ihn als Versicherungsnehmer übertragen war.

                 Sollte die Summe der Betriebs-Rentenleistungen zudem
                 unter dem Freibetrag von 1/20-tel der monatlichen Bezugs-
                 größe nach § 18 SGB IV liegen, sind für gesetzlich versicherte
                 Rentner keine Krankenkassenbeiträge zu entrichten.
                 Für die Pflegeversicherung sind Beiträge auf die gesamte
                 Leistung zu entrichten, sobald die Freigrenze von 1/20 der
                 monatlichen Bezugsgröße überschritten wird. Erfolgt anstelle
                 der Rentenleistung eine einmalige Kapitalleistung, wird als
                 Bemessungsgrundlage 1/120 der Kapitalleistung herangezo-
                 gen.
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                 Besondere Bedingungen                                            den Monat folgt, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
                                                                                  Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir die Rente erst-
                 für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung                   mals nach deren Ablauf.
                 (BUZ)
                 – Private Vorsorge (Schicht 3) und                               Wir sind berechtigt, eine Kleinbetragsrente nach § 93 Absatz
                 ­Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)                            3 Satz 2 und 3 EStG abzufinden.

                                                                                  Bei einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit besteht kein
                 Inhaltsverzeichnis                                               Anspruch auf diese Leistungen.

                 § 1      Was ist versichert?                                     Liegen für denselben Zeitraum die Voraussetzungen für ver-
                 § 2      Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingun-     schiedene Leistungsauslöser aus diesem Vertrag vor, werden
                          gen?                                                    die Leistungen miteinander verrechnet. Die Leistungen wer-
                 § 3      In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus-      den nur einmal erbracht. Dies gilt auch, wenn die Leistungs-
                          geschlossen bzw. wann entfällt der Versicherungs-       auslöser auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sind.
                          schutz?
                 § 4      Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn      Medizinische und berufliche Rehabilitations- und Integrati-
                          Leistungen verlangt werden?                             onsberatung
                 § 5      Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-         (2) Wir bieten der versicherten Person bei Eintritt von Berufs-
                          tungspflicht ab?                                        unfähigkeit im Sinne des § 2 kostenlos eine Beratung über
                 § 6      Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit?     Möglichkeiten zur medizinischen Rehabilitation und berufli-
                 § 7      Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich-    chen Reintegration durch von uns beauftragte anerkannte
                          ten?                                                    Spezialisten an. Im Rahmen dieser Beratung als sinnvoll
                 § 8      Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeige-   bestätigte Maßnahmen werden von unseren Spezialisten ein-
                          pflicht?                                                geleitet und begleitet. Maßnahmen sind sinnvoll, wenn aus
                 § 9      Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?           medizinischer und arbeitsmarktbezogener Sicht die begrün-
                 § 10     Wann können Sie in eine selbständige Berufsunfähig-     dete Aussicht besteht, dass dadurch die Aufnahme einer
                          keitsversicherung wechseln?                             Berufstätigkeit erfolgen kann. Wir übernehmen während der
                 § 11     Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ver-          Versicherungsdauer die Kosten für eine vollständig durchge-
                          längern?                                                führte Maßnahme. Die Kosten übernehmen wir jedoch maxi-
                 § 12     Was gilt bei einem Wechsel der beruflichen Tätigkeit    mal bis zum Sechsfachen der vereinbarten monatlichen
                          oder bei nachträglichem Einschluss einer Dienstun-      Berufsunfähigkeitsrente. Die versicherte Person ist nicht ver-
                          fähigkeits-Absicherung?                                 pflichtet diese Hilfe anzunehmen.
                 §   13   Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
                 §   14   Können die Beiträge angepasst werden?                   Entstehen des Anspruchs auf Leistungen bei Berufsunfä-
                 §   15   Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung?      higkeit
                 §   16   Ersetzung unwirksamer Bestimmungen                      (3) Der Anspruch auf Leistung entsteht mit Ablauf des
                                                                                  Monats, in dem die Berufsunfähigkeit gemäß § 2 dieser
                                                                                  Bedingungen eingetreten ist.
                 § 1 Was ist versichert?
                                                                                  Bei einer vereinbarten Karenzzeit entsteht der Anspruch auf
                 Leistung infolge Berufsunfähigkeit                               die Leistungen frühestens nach Ablauf der Karenzzeit. Diese
                                                                                  beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit
                 (1) Wird die versicherte Person während der Versicherungs-       eingetreten ist. Endet die Berufsunfähigkeit und tritt innerhalb
                 dauer1) zu mindestens 50 % berufsunfähig, so erbringen wir –     von 24 Monaten danach erneut Berufsunfähigkeit aufgrund
                 je nach vertraglicher Vereinbarung – folgende Leistungen:        derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte
                                                                                  Karenzzeiten berücksichtigt.
                 Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUZ-B)
                 Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die          Ist eine Wartezeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf die
                 Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversi-          Leistungen während der Wartezeit nur, wenn der Eintritt der
                 cherungen.                                                       Berufsunfähigkeit allein auf ein nach Beginn der Versicherung
                                                                                  eingetretenes Unfallereignis zurückzuführen ist (vgl. § 1
                 Werden nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit Leistungen          Absatz 9). Tritt Berufsunfähigkeit aus einem anderen Grund
                 erbracht, so muss nach Ablauf der für die Beitragsbefreiung      vor Ablauf der Wartezeit ein, erlischt die BUZ zu diesem Zeit-
                 vereinbarten Leistungsdauer2) trotz einer gegebenenfalls wei-    punkt. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlten Beiträge
                 ter bestehenden Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung für        werden nicht zurückerstattet. Für eine nach Ablauf der Warte-
                 die Hauptversicherung und die gegebenenfalls eingeschlos-        zeit eintretende Berufsunfähigkeit leisten wir unabhängig von
                 senen Zusatzversicherungen wieder aufgenommen werden,            deren Ursache, soweit in § 3 Absatz 2 nichts anderes
                 sofern die Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung zu        bestimmt ist.
                 diesem Zeitpunkt noch nicht beendet ist.
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                                                                                  Erlöschen des Anspruchs auf Leistungen bei Berufsunfä-
                 Berufsunfähigkeits-Rente (BUZ-R)                                 higkeit
                 Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Die Rente zahlen wir      (4) Der Anspruch auf Leistung erlischt mit Ablauf des Monats,


                                                                                                                                     Seite 33 von 73

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                 ●    in welchem der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 %               der auf. Die Höhe des Beitrags bemisst sich an den zu
                      sinkt,                                                             diesem Zeitpunkt geltenden versicherten Leistungen,
                 ●    bei Berufsunfähigkeit infolge Dienstunfähigkeit auch,              einschließlich etwaiger Erhöhungen aus der dynami-
                      sofern eine erneute Berufung in das Dienstverhältnis               schen Anpassung im Falle der Berufsunfähigkeit.
                      erfolgt,                                                      d)   Erlischt das Recht auf dynamische Anpassung der
                 ●    bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit spätes-          Hauptversicherung, so wird das Recht auf die Dynamik
                      tens, wenn die Pflegebedürftigkeit unter das erforderli-           im Leistungsfall von BUZ-B ausgeschlossen. Der Beitrag
                      che Ausmaß (vgl. § 2 Absatz 9) sinkt,                              für die BUZ wird dann neu berechnet.
                 ●    in welchem die versicherte Person stirbt,
                 ●    oder in welchem die Leistungsdauer der BUZ endet.             Rentendynamik der BUZ-R im Rentenbezug
                                                                                    (8) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung der Renten
                 Verspätete Anzeige                                                 bei Berufsunfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes:
                 (5) Wird nach Ablauf der Versicherungsdauer der Anspruch
                 auf Berufsunfähigkeit angemeldet, die bereits vor Ablauf der       a)   Die Erhöhungen erfolgen, solange Leistungen aus der
                 Versicherungsdauer eingetreten ist, so erbringen wir die Leis-          Versicherung erbracht werden. Gleiches gilt auch wäh-
                 tung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungs-              rend der Dauer einer eingeschlossenen Karenzzeit.
                 dauer.                                                             b)   Die garantierten Renten im Rentenbezug steigen um
                                                                                         den vereinbarten Prozentsatz jeweils jährlich zur Haupt-
                 Beitragszahlung während Anspruchsprüfung                                fälligkeit, die auf den Monat folgt, in dem der Leistungs-
                 (6) Während der Dauer der Anspruchsprüfung stunden wir –                fall eingetreten ist. Bezugsgröße sind die jeweiligen Vor-
                 auf Ihren Antrag in Textform hin – die fälligen Beiträge zinslos        jahresrenten.
                 bis zu unserer endgültigen Entscheidung über die Leistungs-
                 pflicht gemäß § 5. Im Fall einer gerichtlichen Auseinanderset-     Unfall bei vereinbarter Wartezeit
                 zung stunden wir die Beiträge darüber hinaus bis zum rechts-       (9) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
                 verbindlichen Abschluss des Verfahrens. Die Nachzahlung            plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis
                 der gestundeten Beiträge erfolgt in einem Betrag spätestens        (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei-
                 am Ende des Stundungszeitraumes oder in maximal 24                 det.
                 Monatsraten (Einzelrate mind. 25 EUR). Sofern die Vorausset-
                 zungen vorliegen, kann der Ausgleich auf Wunsch durch eine         Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstren-
                 Herabsetzung der Leistungen nach den anerkannten Regeln            gung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
                 der Versicherungsmathematik erfolgen. Zahlen Sie die Beiträ-
                 ge während der Anspruchsprüfung weiter, so werden wir die-         ●    ein Gelenk verrenkt wird oder
                 se bei Feststellung oder Anerkennung der Leistungspflicht          ●    Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zer-
                 verzinst zurückzahlen. Der Zinssatz entspricht der zum Zeit-            rissen werden.
                 punkt der Rückzahlung geltenden Überschussdeklaration.
                                                                                    Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
                 Dynamik im Leistungsfall von BUZ-B
                 (7) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung bei Berufs-         a)   Unfälle, die auf Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
                 unfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes:                              zurückzuführen sind, auch soweit diese auf Trunkenheit
                                                                                         oder Drogenkonsum beruhen, sowie durch Schlaganfäl-
                 a)   Voraussetzung für die Dynamik im BUZ-B-Leistungsfall               le, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die
                      ist, dass zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähig-           den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.
                      keit die planmäßige Erhöhung in die Hauptversicherung         b)   Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren
                      eingeschlossen ist.                                                Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz
                 b)   Die Leistung aus der BUZ-B steigt jährlich um den hier-            besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes
                      für vereinbarten Prozentsatz – erstmalig zum Jahrestag,            Unfallereignis nach Absatz 9 Satz 1 die überwiegende
                      der auf den Monat des Eintritts der Berufsunfähigkeit              Ursache ist.
                      folgt. Der Mehrbeitrag wird zur Erhöhung der Versiche-        c)   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie
                      rungssumme der Hauptversicherung verwendet.                        verursacht sind.
                      Sofern die Hauptversicherung eine KLV ist, richtet sich       d)   Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Ein-
                      die Aufteilung auf Todes- und Erlebensfallsumme an                 griffe am Körper der versicherten Person. Versicherungs-
                      dem gewählten Dynamikmodell in der aktiven Zeit                    schutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen oder
                      (Besondere Bedingungen für die Anpassungsversiche-                 Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeuti-
                      rung in der Kapitallebensversicherung, § 3 Absatz 2).              sche, durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall
                      Die Leistungen der Hauptversicherungen werden somit                veranlasst waren.
                      auch im Falle einer Berufsunfähigkeit weiter erhöht. Ein-     e)   Infektionen:
                      zelheiten zur Berechnung der Erhöhung sind in den                  Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie verur-
                      Besonderen Bedingungen für die Anpassungsversiche-                 sacht wurden durch
                      rung (vgl. § 3 Absatz 1) festgelegt. Die Erhöhungen erfol-         – Insektenstiche oder -bisse oder
                      gen, solange Anspruch auf Beitragsbefreiung aus BUZ-               – sonstige Haut- oder Schleimhautverletzungen, die als
                      B besteht.                                                         solche geringfügig sind, und durch welche Krankheitser-
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                 c)   Wenn unsere Leistungspflicht aus der Beitragsbefreiung             reger sofort oder später in den Körper gelangt sind. Für
                      endet, lebt Ihre Pflicht zur Zahlung der Beiträge für die          Tollwut und Wundstarrkrampf entfällt diese Einschrän-
                      Hauptversicherung und alle Zusatzversicherungen wie-               kung; ebenso entfällt diese Einschränkung, wenn die


                                                                                                                                      Seite 34 von 73

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                      Krankheitserreger durch ein unter Absatz 9 Satz 1 fallen-         Monate ununterbrochen arbeitsunfähig im Sinne dieser
                      des Unfallereignis in den Körper gelangt sind.                    Bedingungen gewesen ist.
                 f)   Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger
                      Stoffe durch den Schlund.                                     Wird uns die Arbeitsunfähigkeit später als neun Monate nach
                 g)   Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen,          dem Eintritt des die Arbeitsunfähigkeit begründenden
                      auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.         Zustandes mitgeteilt, so entsteht ein Anspruch erst mit
                 h)   Bauch- oder Unterleibsbrüche.                                 Beginn des Monats der Mitteilung und auch nur dann, wenn
                      Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch            zu diesem Zeitpunkt noch ununterbrochene Arbeitsunfähig-
                      eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von             keit vorgelegen hat. Dies gilt nicht, wenn die verspätete Mel-
                      außen kommende Einwirkung entstanden sind.                    dung ohne schuldhaftes Versäumen der versicherten Person
                                                                                    erfolgt ist.
                 Leistung infolge Arbeitsunfähigkeit
                                                                                    Bei einer vereinbarten Karenzzeit entsteht der Anspruch auf
                 (10) Sofern Sie bei Vertragsabschluss auch Leistungen              Arbeitsunfähigkeitsleistungen frühestens nach Ablauf der
                 wegen Arbeitsunfähigkeit mit uns vereinbart haben, erbringen       Karenzzeit. Diese beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die
                 wir – je nach vertraglicher Vereinbarung – folgende Leistun-       Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist. Endet die Arbeitsunfähig-
                 gen:                                                               keit und tritt innerhalb von 24 Monaten danach erneut
                                                                                    Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein, so wer-
                 ●    Beitragsbefreiung                                             den bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt.
                      Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die
                      Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatz-            Ist eine Wartezeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf
                      versicherungen. Die Beitragszahlungspflicht entfällt auch     Arbeitsunfähigkeitsleistungen während der Wartezeit nur,
                      bei einer eingeschlossenen Karenzzeit. Die Beitragszah-       wenn der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit allein auf ein nach
                      lungspflicht entfällt ab der nächsten Beitragsfälligkeit,     Beginn der Versicherung eingetretenes Unfallereignis zurück-
                      die auf den Eintritt unserer Leistungspflicht folgt. Endet    zuführen ist (vgl. Absatz 9). Für eine nach Ablauf der Wartezeit
                      unsere Leistungspflicht innerhalb eines Beitragszah-          eintretende Arbeitsunfähigkeit leisten wir unabhängig von
                      lungsabschnitts, so sind für den Zeitraum von der Been-       deren Ursache, soweit in § 3 Absatz 2 nichts anderes
                      digung unserer Leistungspflicht bis zum nächsten Bei-         bestimmt ist.
                      tragsfälligkeitstermin keine anteiligen Beiträge zu zahlen.
                 ●    Rente                                                         Erlöschen des Anspruchs auf Leistungen bei Arbeitsunfä-
                      Zahlung einer Rente in Höhe der versicherten Berufsun-        higkeit
                      fähigkeitsrente. Die Arbeitsunfähigkeitsleistungen zahlen     Der Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistungen erlischt mit
                      wir monatlich rückwirkend.                                    Ablauf des Monats,

                 Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person auf-     ●   in welchem die Arbeitsunfähigkeit der versicherten Per-
                 grund von Krankheit oder Körperverletzung ihre zuletzt vor             son endet,
                 der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder         ●   in welchem die versicherte Person stirbt,
                 nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung            ●   oder in welchem die Leistungsdauer der Versicherung
                 oder der Körperverletzung ausführen kann. Arbeitsversuche              endet.
                 im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung gemäß
                 § 74 Sozialgesetzbuch (SGB V) stellen keine Unterbrechung          Wenn bei der versicherten Person Berufsunfähigkeit gemäß
                 der Arbeitsunfähigkeit dar.                                        § 2 dieser Bedingungen eingetreten ist und wir für den Zeit-
                                                                                    raum seit Eintritt der Berufsunfähigkeit bereits Leistungen
                 Wir erbringen Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit, solange         infolge Arbeitsunfähigkeit erbracht haben, so werden diese
                 die versicherte Person arbeitsunfähig ist, maximal jedoch für      Leistungen mit den für diesen Zeitraum fälligen Berufsunfä-
                 24 Monate. Wenn die versicherte Person während der Versi-          higkeitsleistungen verrechnet und bei der maximalen Leis-
                 cherungsdauer mehrfach arbeitsunfähig gewesen ist, ist die         tungsdauer von 24 Monaten nicht berücksichtigt.
                 Leistungsdauer für alle Arbeitsunfähigkeiten insgesamt auf
                 maximal 24 Monate begrenzt. Arbeitsunfähigkeitsleistungen          Wenn wir Leistungen infolge Arbeitsunfähigkeit erbringen,
                 können je nach Dauer der vereinbarten Karenzzeit gänzlich          sind wir berechtigt, zu prüfen, ob bei der versicherten Person
                 entfallen.                                                         nach wie vor Arbeitsunfähigkeit besteht.

                 Entstehen des Anspruchs auf Leistungen bei Arbeitsunfä-            Wenn Ausschlüsse zu Art und Umfang des Versicherungs-
                 higkeit                                                            schutzes vertraglich vereinbart sind, dann gelten diese Aus-
                 Der Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistungen entsteht            schlüsse auch für Arbeitsunfähigkeitsleistungen.
                 rückwirkend mit Ablauf des Monats, in dem die Arbeitsunfä-
                 higkeit eingetreten ist, wenn die versicherte Person entweder      Die Regelungen zu zeitlich befristeten Anerkenntnissen
                                                                                    gemäß § 5 Absätze 3 und 4 gelten nicht für Leistungen infol-
                 ●    während der Versicherungsdauer seit mindestens vier           ge Arbeitsunfähigkeit.
                      Monaten ununterbrochen arbeitsunfähig im Sinne dieser
                      Bedingungen gewesen ist und voraussichtlich für weite-
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                      re zwei Monate ununterbrochen arbeitsunfähig sein wird,
                      oder
                 ●    während der Versicherungsdauer mindestens sechs


                                                                                                                                       Seite 35 von 73

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                 Leistungen infolge Wegfalls von Krankentagegeldzahlun-           Wenn Ausschlüsse zu Art und Umfang des Versicherungs-
                 gen durch den privaten Krankenversicherer oder Leistun-          schutzes vertraglich vereinbart sind, dann gelten diese Aus-
                 gen infolge Wegfalls von Krankengeldzahlungen durch den          schlüsse auch für Leistungen bei Überbrückungshilfe.
                 gesetzlichen Krankenversicherer aufgrund voller unbefris-
                 teter Erwerbsminderung (Überbrückungshilfe)                      Leistung bei schwerer Krankheit

                 (11) Hat die versicherte Person während der Versicherungs-       (12) Im Falle einer der nachfolgend beschriebenen schweren
                 dauer einen Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld             Krankheiten zahlen wir für einen Zeitraum von 18 Monaten
                 gegen einen privaten Krankenversicherer erworben und wird        eine Leistung in Höhe der vereinbarten Rente wegen Berufs-
                 diese Zahlung eingestellt, weil aus medizinischen Gründen        unfähigkeit. Die Rente zahlen wir monatlich im Voraus, erst-
                 eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen für die          mals zu Beginn des Monats, der auf den Monat folgt, in dem
                 Krankentagegeldversicherung vorliegt, erbringen wir Leistun-     die schwere Krankheit eingetreten ist.
                 gen in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente und
                 gewähren Beitragsbefreiung als Überbrückungshilfe.               Krebserkrankung

                 Hat die versicherte Person während der Versicherungsdauer        Krebs im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn ein solider
                 einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld gegen einen           Tumor durch eine feingewebliche Untersuchung (Histologie)
                 gesetzlichen Krankenversicherer erworben und wird diese          eindeutig als bösartig (maligne) klassifiziert wurde und durch
                 Zahlung eingestellt, weil aus medizinischen Gründen eine vol-    unkontrolliertes Wachstum und Ausbreitung maligner Zellen
                 le unbefristete Erwerbsminderung im Sinne der Bedingungen        sowie durch Zerstörung von gesundem Gewebe charakteri-
                 der Deutschen Rentenversicherung vorliegt, erbringen wir         siert ist. Versicherungsschutz besteht nur, wenn
                 Leistungen in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente
                 und gewähren Beitragsbefreiung als Überbrückungshilfe.           ●   ein Tumor mit Lymphknoten- und Fernmetastasen oder
                                                                                  ●   ein solider Tumor im Stadium II nach AJCC/UICC 8. Editi-
                 Überbrückungshilfe kann nur dann beantragt werden, wenn              on oder höher oder
                 zeitgleich Leistungen infolge Berufsunfähigkeit beantragt        ●   ein Gehirntumor ab WHO II oder
                 werden.                                                          ●   Leukämie, Morbus Hodgkin oder
                                                                                  ●   maligne (bösartige) Lymphome
                 Entstehen des Anspruchs auf Leistungen der Überbrü-
                 ckungshilfe                                                      nachgewiesen werden.
                 Der Anspruch auf Überbrückungshilfe entsteht mit Ablauf des
                 Monats, in dem die Krankentagegeldzahlungen des privaten         Herzinfarkt
                 Krankenversicherers oder die Krankengeldzahlungen des
                 gesetzlichen Krankenversicherers entfallen. Geht uns diese       Versichert ist das Absterben von Herzmuskelgewebe auf-
                 Entscheidung erst nach der Leistungseinstellung zu, so ent-      grund unzureichender Blutversorgung eines akuten ST-Stre-
                 steht der Anspruch auf Überbrückungshilfe erst mit Beginn        ckenhebungsinfarktes (STEMI) oder akuten Nicht-ST-Stre-
                 des Monats des Zugangs, sofern zu diesem Zeitpunkt noch          ckenhebungsinfarktes (NSTEMI). Hierbei müssen folgende
                 Versicherungsschutz besteht. Dies gilt nicht, wenn die verspä-   Kriterien vorliegen:
                 tete Meldung ohne schuldhaftes Versäumen der versicherten
                 Person erfolgt ist.
                                                                                  ●   Anstieg der herzspezifischen Enzyme z. B. der Troponine,
                                                                                  ●   typische klinische Symptome (zum Beispiel charakteristi-
                 Ist eine Wartezeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf Über-       sche Brustschmerzen) oder neue charakteristische Ver-
                 brückungshilfe während der Wartezeit nur, wenn die Kranken-          änderungen im Elektrokardiogramm (EKG) und
                 tagegeldzahlungen des privaten Krankenversicherers allein
                                                                                  ●   eine reduzierte Auswurfleistung der linken Herzkammer
                 auf ein in der Wartezeit eingetretenes Unfallereignis zurück-        von weniger als 35 % (EF < 35 %).
                 zuführen sind (vgl. Absatz 9).
                                                                                  Schlaganfall
                 Erlöschen des Anspruchs auf Leistungen der Überbrü-
                                                                                  Versichert ist das Absterben von Hirngewebe aufgrund von
                 ckungshilfe
                                                                                  unzureichender Blutzufuhr oder Hämorrhagie innerhalb des
                 Der Anspruch auf Überbrückungshilfe erlischt mit Ablauf des
                                                                                  Schädels. Hierbei muss mindestens eines der folgenden
                 Monats
                                                                                  Symptome über mindestens sechs Monate ununterbrochen
                                                                                  vorgelegen haben:
                 ●   unserer Leistungsentscheidung, spätestens mit Ablauf
                     des 12. Monats der Leistung der Überbrückungshilfe,
                                                                                  ●   Halbseitige Lähmungen (Hemiplegie/Hemiparese)
                 ●   in welchem die versicherte Person stirbt,
                                                                                  ●   Sprachverlust
                 ●   oder in welchem die Leistungsdauer der Versicherung
                                                                                  ●   Einschränkung der alltäglichen Fähigkeiten auf unter 60
                     endet.
                                                                                      Punkte nach dem Barthel-Index (Index zur Bewertung
                                                                                      von alltäglichen Fähigkeiten).
                 Ergibt unsere Prüfung, dass keine Berufsunfähigkeit im Sinne
                 dieser Bedingungen vorliegt, müssen als Überbrückungshilfe
                                                                                  Wir erbringen Leistungen wegen schwerer Krankheit während
                 erbrachte Leistungen nicht zurückgezahlt werden.
                                                                                  der Versicherungsdauer nur einmal für 18 Monate.
521630872 2607


                 Die Überbrückungshilfe kann während der Versicherungsdau-
                                                                                  Für den Zeitraum, für welchen wir Leistungen wegen schwerer
                 er nur einmal in Anspruch genommen werden.
                                                                                  Krankheit erbringen, ist der Vertrag in vollem Umfang von der


                                                                                                                                   Seite 36 von 73

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                 Beitragszahlungspflicht befreit. Die Beitragszahlungspflicht       schutzes vertraglich vereinbart sind, dann gelten diese Aus-
                 entfällt auch bei einer eingeschlossenen Karenzzeit. Die Bei-      schlüsse auch für Leistungen wegen schwerer Krankheit.
                 tragszahlungspflicht entfällt ab Eintritt unserer Leistungs-
                 pflicht. Endet unsere Leistungspflicht innerhalb eines Bei-        Die Regelungen zu zeitlich befristeten Anerkenntnissen
                 tragszahlungsabschnitts, so sind für den Zeitraum von der          gemäß § 5 Absätze 3 und 4 gelten nicht für Leistungen
                 Beendigung unserer Leistungspflicht bis zum nächsten Bei-          wegen schwerer Krankheit.
                 tragsfälligkeitstermin keine anteiligen Beiträge zu zahlen.

                 Entstehen des Anspruchs auf Leistungen wegen schwerer              § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin-
                 Krankheit                                                          gungen?
                 Der Anspruch auf Leistungen wegen schwerer Krankheit ent-
                 steht rückwirkend mit Ablauf des Monats, in dem die schwere        (1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versi-
                 Krankheit eingetreten ist.                                         cherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr
                                                                                    als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzu-
                 Bei einer vereinbarten Karenzzeit entsteht der Anspruch auf        weisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate unun-
                 Leistungen wegen schwerer Krankheit frühestens nach                terbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf –
                 Ablauf der Karenzzeit. Diese beginnt mit Ablauf des Monats,        so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet
                 in dem die schwere Krankheit eingetreten ist.                      war – auszuüben. Als Berufe zählen auch die Tätigkeiten von
                                                                                    Schülern, Auszubildenden und Studierenden. Auch bei die-
                 Ist eine Wartezeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf Leis-     sen Berufen kommt es darauf an, wie sie unmittelbar vor
                 tungen wegen schwerer Krankheit während der Wartezeit nur,         Beginn der gesundheitlichen Beeinträchtigung konkret aus-
                 wenn der Eintritt der schweren Krankheit allein auf ein nach       gestaltet waren. Als Beruf des Schülers gilt die Teilnahme am
                 Beginn der Versicherung eingetretenes Unfallereignis zurück-       regulären Schulunterricht an einer allgemeinbildenden Schu-
                 zuführen ist (vgl. Absatz 9). Für eine nach Ablauf der Wartezeit   le.
                 eintretende schwere Krankheit leisten wir unabhängig von
                 deren Ursache, soweit in § 3 Absatz 2 nichts anderes               Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.
                 bestimmt ist.
                                                                                    Konkrete Verweisung
                 Erlöschen des Anspruchs auf Leistungen wegen schwerer
                 Krankheit                                                          Übt die versicherte Person eine andere ihrer Ausbildung,
                 Der Anspruch auf Leistungen wegen schwerer Krankheit               Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende
                 erlischt mit Ablauf des Monats,                                    berufliche Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit
                                                                                    vor.
                 ●   in welchem Leistungen wegen schwerer Krankheit der
                     versicherten Person für 18 Monate gezahlt wurden,              Für Schüler gilt darüber hinaus: Absolviert die versicherte Per-
                 ●   in welchem die versicherte Person stirbt, oder                 son eine berufliche Ausbildung oder ein Studium, die ihrer
                 ●   in welchem die Leistungsdauer der Versicherung endet.          bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufsunfä-
                                                                                    higkeit vor.
                 Wenn bei der versicherten Person Berufsunfähigkeit gemäß
                 § 2 dieser Bedingungen eingetreten ist und wir für den Zeit-       Für Auszubildende gilt darüber hinaus: Absolviert die versi-
                 raum seit Eintritt der Berufsunfähigkeit bereits Leistungen        cherte Person eine andere berufliche oder schulische Ausbil-
                 wegen schwerer Krankheit erbracht haben, so werden diese           dung, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt kei-
                 Leistungen mit den für diesen Zeitraum fälligen Berufsunfä-        ne Berufsunfähigkeit vor.
                 higkeitsleistungen verrechnet. Diese erbrachten Leistungen
                 gelten dann als Leistungen wegen schwerer Krankheit.               Für Studierende gilt darüber hinaus: Betreibt die versicherte
                                                                                    Person ein anderes Studium, das ihrer bisherigen Lebensstel-
                 Wenn bei der versicherten Person Arbeitsunfähigkeit gemäß          lung entspricht oder übt sie eine andere, ihrer Ausbildung,
                 § 1 Absatz 10 dieser Bedingungen eingetreten ist und wir für       Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende
                 den Zeitraum seit Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bereits Leis-    berufliche Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit
                 tungen wegen schwerer Krankheit erbracht haben, so werden          vor.
                 diese Leistungen mit den für diesen Zeitraum fälligen Arbeits-
                 unfähigkeitsleistungen verrechnet. Diese erbrachten Leistun-       Als eine der Ausbildung und der Erfahrung sowie der bisheri-
                 gen gelten dann als Leistungen wegen schwerer Krankheit.           gen Lebensstellung in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht
                                                                                    entsprechende Tätigkeit wird eine solche Tätigkeit angese-
                 Wenn bei der versicherten Person die Voraussetzungen für           hen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkei-
                 Leistungen wegen Überbrückungshilfe gemäß § 1 Absatz 11            ten erfordert und auch hinsichtlich Vergütung und Wertschät-
                 dieser Bedingungen eingetreten sind und wir für diesen Zeit-       zung nicht deutlich unter dem Niveau des bislang ausgeübten
                 raum bereits Leistungen wegen schwerer Krankheit erbracht          Berufs liegt. Bei der Entscheidung über die Vergleichbarkeit
                 haben, so werden diese Leistungen mit der für diesen Zeit-         berücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls in Anleh-
                 raum fälligen Überbrückungshilfe verrechnet. Diese erbrach-        nung an die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ent-
                 ten Leistungen gelten dann als Leistungen wegen schwerer           wickelten Grundsätze. Die zumutbare Einkommensminderung
                                                                                    beträgt maximal 20 %.
521630872 2607


                 Krankheit.

                 Wenn Ausschlüsse zu Art und Umfang des Versicherungs-              Für Auszubildende, die sich bei Eintritt der Berufsunfähigkeit


                                                                                                                                       Seite 37 von 73

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                 in der zweiten Hälfte der jeweiligen Ausbildungszeit eines in     Auf eine Prüfung einer möglichen Umorganisation verzichten
                 Deutschland staatlich anerkannten Ausbildungsberufes              wir – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter – ebenfalls
                 befinden, gilt: Zur Beurteilung der Lebensstellung wird dieje-    bei
                 nige Vergütung und soziale Wertschätzung herangezogen,
                 die Auszubildende normalerweise unmittelbar nach erfolgrei-       ●    Rechts- und Patentanwälten,
                 chem Abschluss der Ausbildung mit Eintritt in den Beruf errei-    ●    Notaren,
                 chen, zu dem diese Ausbildung befähigt.                           ●    Wirtschaftsprüfern,
                                                                                   ●    vereidigten Buchprüfern,
                 Für Studierende wird zur Beurteilung der Lebensstellung die-      ●    Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten,
                 jenige Vergütung und soziale Wertschätzung herangezogen,          ●    Ärzten,
                 die Studierende normalerweise unmittelbar nach erfolgrei-         ●    Zahnärzten,
                 chem Abschluss des Studiums mit Eintritt in einen Beruf errei-    ●    Tierärzten,
                 chen, zu dem dieses Studium befähigt, und der mit dem             ●    Apothekern.
                 belegten Studiengang angestrebt wird, wenn folgende Vor-
                 aussetzungen erfüllt sind:                                        Wir verzichten ferner auf die Prüfung einer möglichen Umor-
                                                                                   ganisation, wenn der Selbständige in seiner täglichen Arbeits-
                 ●   die versicherte Person ist bei Eintritt der Berufsunfähig-    zeit, – so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung aus-
                     keit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten          gestaltet war – mindestens zu 90 % kaufmännische,
                     Hochschule (Universität), Fachhochschule (FH) oder            planerische, leitende oder organisatorische Tätigkeiten aus-
                     Dualen Hochschule (DH) immatrikuliert;                        geübt hat.
                 ●   die versicherte Person befindet sich bei Eintritt der
                     Berufsunfähigkeit in der zweiten Hälfte der von der jewei-    Ist eine Umorganisation tatsächlich erfolgt, die der versicher-
                     ligen Prüfungs- und Studienordnung vorgesehenen Stu-          ten Person einen ausreichenden Tätigkeitsbereich lässt, der
                     dienzeit.                                                     der bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufs-
                                                                                   unfähigkeit vor.
                 Berufsunfähigkeit Selbständiger
                                                                                   Einmalige Hilfe nach Umorganisation
                 Für Selbständige gilt: Für die Feststellung, ob die versicherte   Wenn der Anspruch auf Leistung infolge Berufsunfähigkeit
                 Person berufsunfähig ist, kommt es neben der konkreten Aus-       nur deshalb nicht gegeben ist, weil die versicherte Person
                 gestaltung der Tätigkeit auch auf die Direktions- und Organi-     ihren Betrieb umorganisieren könnte oder umorganisiert hat,
                 sationshoheit an. Wenn der Arbeitsplatz oder der Tätigkeits-      zahlen wir eine einmalige Hilfe in Höhe von sechs Monatsren-
                 bereich in zumutbarer Weise umorganisiert werden können,          ten. Wird die versicherte Person innerhalb von sechs Mona-
                 oder umorganisiert sind, so dass der versicherten Peron ein       ten nach Gewährung der einmaligen Hilfe aus dem gleichen
                 ausreichender Tätigkeitsbereich verbleibt, der der Lebensstel-    medizinischen Grund berufsunfähig, rechnen wir die einmali-
                 lung entspricht, liegt ebenso keine Berufsunfähigkeit im          ge Hilfe auf die Leistung infolge Berufsunfähigkeit an.
                 zuletzt ausgeübten Beruf vor. Ist eine Umorganisation tat-
                 sächlich erfolgt, die der versicherten Person einen ausrei-       (2) Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die in Absatz 1
                 chenden Tätigkeitsbereich lässt, der der bisherigen Lebens-       genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad
                 stellung entspricht, liegt auch keine Berufsunfähigkeit vor.      voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen
                                                                                   erfüllt sind.
                 Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie wirtschaftlich
                 zweckmäßig ist, vom Versicherungsnehmer oder der versi-           (3) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate unun-
                 cherten Person aufgrund ihres maßgeblichen Einflusses auf         terbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als
                 das Unternehmen realisiert werden kann und keinen erhebli-        altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuwei-
                 chen Kapitalaufwand erfordert. Inwieweit der erforderliche        sen sind, vollständig oder teilweise außerstande gewesen
                 oder eingesetzte Kapitalaufwand erheblich ist, beurteilt sich     ihren zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitli-
                 an den Umständen des Einzelfalles.                                che Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben, so gilt
                                                                                   dieser Zustand von Beginn an als vollständige oder teilweise
                 Als eine der bisherigen Lebensstellung in wirtschaftlicher und    Berufsunfähigkeit, es sei denn, sie übt eine andere ihrer Aus-
                 sozialer Hinsicht entsprechende Tätigkeit wird nur eine solche    bildung, Erfahrung und Lebensstellung entsprechende Tätig-
                 Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse     keit konkret aus.
                 und Fähigkeiten erfordert und auch hinsichtlich Vergütung
                 und Wertschätzung nicht deutlich unter dem Niveau des bis-        Berufsunfähigkeit bei Tätigkeit in Teilzeit
                 lang ausgeübten Berufs liegt. Bei der Entscheidung über die
                 Vergleichbarkeit berücksichtigen wir die Umstände des Ein-        (4) Übt die versicherte Person zum Zeitpunkt des Eintritts des
                 zelfalls in Anlehnung an die von der Rechtsprechung entwi-        Leistungsfalls eine entgeltliche berufliche Tätigkeit zeitlich
                 ckelten Grundsätze. Die zumutbare Einkommensminderung             eingeschränkt aus (Tätigkeit in Teilzeit), erfolgt eine Günstiger-
                 beträgt maximal 20 %.                                             prüfung. Übt die versicherte Person mehrere Teilzeit-Tätigkei-
                                                                                   ten aus, so legen wir die Arbeitszeit all dieser Tätigkeiten in
                 Wir verzichten auf die Prüfung einer möglichen Umorganisati-      Summe zugrunde.
                 on, wenn der Selbständige in den letzten drei Jahren vor Be-
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                 ginn der zur Berufsunfähigkeit führenden Erkrankung unun-         Die Frage, was als Tätigkeit in Teilzeit gilt, orientiert sich an der
                 terbrochen mindestens zehn Vollzeitmitarbeitende beschäf-         tarifvertraglich oder vom jeweiligen Arbeitgeber festgelegten
                 tigt hat.                                                         Vollzeitstelle. Im Zweifel sowie bei Selbständigen gilt eine


                                                                                                                                          Seite 38 von 73

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                 Tätigkeit von unter 35 Stunden pro Woche als Tätigkeit in Teil-     erbringen wir dennoch – je nach vertraglicher Vereinbarung –
                 zeit.                                                               die in § 1 Absatz 1 genannten Versicherungsleistungen.

                 Für die Günstigerprüfung bei Teilzeittätigkeit gilt:                (9) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person
                 Es wird zunächst geprüft, ob die versicherte Person ihre            infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersent-
                 zuletzt vor Eintritt des Leistungsfalls ausgeübte berufliche        sprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens sechs
                 Tätigkeit in Teilzeit in ihrer konkreten Ausgestaltung noch zu      Monate ununterbrochen so hilflos ist, dass sie für eine der in
                 mehr als 50% ausüben kann. Ist dies nicht der Fall, erhält die      Absatz 10 genannten Verrichtungen auch bei Einsatz techni-
                 versicherte Person die vereinbarten Leistungen aus diesem           scher und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang
                 Vertrag.                                                            täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die Pflegebe-
                                                                                     dürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.
                 Stellt sich heraus, dass die versicherte Person ihre berufliche
                 Tätigkeit in Teilzeit in ihrer konkreten Ausgestaltung noch zu      (10) Bewertungsmaßstab für die Einstufung der Pflegebe-
                 mehr als 50% ausüben kann, so wird zugunsten der versicher-         dürftigkeit sind Art und Umfang der täglichen persönlichen
                 ten Person zusätzlich geprüft, ob sie diese Tätigkeit in Teilzeit   Hilfe. Dabei wird die nachstehende Tabelle zugrunde gelegt:
                 noch mindestens 3 Stunden pro Arbeitstag ausüben könnte.
                 Ist dies nicht der Fall, so erhält die versicherte Person ebenso    Die versicherte Person benötigt Hilfe
                 die vereinbarten Leistungen aus diesem Vertrag.                     beim ...

                 Berufsunfähigkeit nach Ausscheiden aus dem Berufsleben              ●    Fortbewegen im Zimmer
                                                                                     Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei
                 (5) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus         Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls – die
                 und werden wegen einer eingetretenen Berufsunfähigkeit              Unterstützung einer anderen Person für die Fortbewegung
                 Leistungen beantragt, gilt für die Frage, ob Berufsunfähigkeit      benötigt.
                 vorliegt, die Definition in Absatz 1 bis 3 entsprechend. Dabei
                 werden der beim Ausscheiden aus dem Berufsleben ausge-              ●    Aufstehen und Zubettgehen
                 übte Beruf und die damit zu diesem Zeitpunkt erreichte              Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe
                 Lebensstellung zu Grunde gelegt. Eine Unterbrechung der             einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett
                 beruflichen Tätigkeit wegen Mutterschutz, Elternzeit, Wehr-         gelangen kann.
                 oder Bundesfreiwilligendienst oder aus vergleichbarem
                 Anlass ist kein Ausscheiden aus dem Berufsleben im Sinne            ●    Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
                 von Satz 1.                                                         Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei
                                                                                     Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße –
                 Berufsunfähigkeit aufgrund Tätigkeitsverbots                        nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen und trinken kann.

                 (6) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn        ●    Verrichten der Notdurft
                                                                                     Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unter-
                 ●    eine behördliche Verfügung der versicherten Person             stützung einer anderen Person benötigt, weil sie sich nach
                      gem. § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) verbie-          dem Stuhlgang nicht allein säubern kann, ihre Notdurft nur
                      tet, ihre bisherige berufliche Tätigkeit fortzuführen,         unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann oder
                 ●    sich dieses Verbot auf einen ununterbrochenen Zeitraum         weil der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert
                      von mindestens sechs Monaten erstreckt, und                    werden kann.
                 ●    die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit aus-
                      übt, die ihrer bisherigen Lebensstellung (vgl. § 2 Abs. 1)     Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die
                      entspricht.                                                    durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen
                                                                                     ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung
                 Die Prüfung der Berufsunfähigkeit infolge eines Tätigkeitsver-      der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor. Dies gilt ebenso,
                 bots erfolgt auf Grundlage des lnfektionsschutzgesetzes             wenn die Entleerung des Darms nur durch eine Stomaversor-
                 (IfSG) in der Fassung vom 27.03.2020.                               gung oder die Entleerung der Blase nur durch Einsatz eines
                                                                                     Katheters möglich ist.
                 Betrifft das Tätigkeitsverbot nur einen Teil der bisherigen
                 Berufstätigkeit, liegt auch nur teilweise Berufsunfähigkeit vor.    (11) Unabhängig von der Bewertung aufgrund der in Absatz 9
                                                                                     genannten Kriterien liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn die
                 Leistung infolge Pflegebedürftigkeit                                versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder
                                                                                     geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und des-
                 (7) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate unun-        halb täglicher Beaufsichtigung bedarf. Das Gleiche gilt, wenn
                 terbrochen pflegebedürftig im Sinne der Absätze 9 bis 11            die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne
                 gewesen und deswegen täglich gepflegt worden, so gilt die-          Hilfe einer anderen Person aufstehen kann oder wenn die ver-
                 ser Zustand von Beginn an als vollständige oder teilweise           sicherte Person der Bewahrung bedarf. Bewahrung liegt vor,
                 Berufsunfähigkeit.                                                  wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkran-
                                                                                     kung oder einer geistigen Behinderung sich oder andere in
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                 (8) Wird die versicherte Person während der Versicherungs-          hohem Maße gefährdet und deshalb nicht ohne ständige
                 dauer infolge Pflegebedürftigkeit berufsunfähig (vgl. Absatz        Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden kann.
                 7) und liegt der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 %, so


                                                                                                                                        Seite 39 von 73

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                 Wenn Ausschlüsse zu Art und Umfang des Versicherungs-                 Anspruch unverändert fortbesteht, und
                 schutzes vertraglich vereinbart sind, dann gelten diese Aus-     ●    die zur Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit
                 schlüsse auch für Leistungen infolge Pflegebedürftigkeit.             führenden gesundheitlichen Gründe zum Zeitpunkt der
                                                                                       Entscheidung über den Anspruch mindestens unverän-
                 Leistung infolge voller unbefristeter Erwerbsminderung                dert fortbestehen.

                 (12) Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die   Die Regelungen zur Leistung infolge allgemeiner Dienstunfä-
                 versicherte Person ebenfalls als berufsunfähig:                  higkeit gelten für Kirchenbeamte, Soldaten und Richter ent-
                                                                                  sprechend.
                 ●   Die versicherte Person erhält eine unbefristete Rente
                     wegen voller Erwerbsminderung von der Deutschen Ren-         Die Möglichkeit der konkreten Verweisung gemäß § 2 Abs. 1
                     tenversicherung gemäß § 43 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI        dieser Bedingungen bleibt von den Regelungen zur Leistung
                     in der Fassung vom 22.03.2020. Danach liegt eine volle       infolge allgemeiner Dienstunfähigkeit unberührt.
                     Erwerbsminderung vor, wenn die versicherte Person
                     wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare         Die Rente wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit zahlen wir
                     Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen         monatlich im Voraus, erstmals zu Beginn des Monats, zu dem
                     des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stun-         die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung wirk-
                     den täglich erwerbstätig zu sein oder                        sam geworden ist. Ein Anspruch auf Leistungen wegen
                 ●   die versicherte Person erhält von einer berufsständi-        Berufsunfähigkeit, der für den Zeitraum vor einer Versetzung
                     schen Versorgungseinrichtung eine Rente wegen voll-          in den Ruhestand oder Entlassung wegen allgemeiner Dienst-
                     ständiger Berufsunfähigkeit.                                 unfähigkeit ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen
                 ●   Dieser Vertrag besteht bei Eintritt der vollen Erwerbsmin-   bestanden hat, bleibt hiervon unberührt. Bei Vereinbarung
                     derung (gesetzliche Rentenversicherung) bzw. vollständi-     einer Karenzzeit zahlen wir die Rente erstmals nach deren
                     gen Berufsunfähigkeit (Versorgungswerk) seit mindes-         Ablauf.
                     tens 10 Jahren.
                 ●   Die versicherte Person muss uns auf Verlangen nachwei-
                     sen, dass Grundlage der vollen Erwerbsminderung              § 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz
                     (gesetzliche Rentenversicherung) bzw. vollständigen          ausgeschlossen bzw. wann entfällt der Versiche-
                     Berufsunfähigkeit (Versorgungswerk) ausschließlich ein       rungsschutz?
                     medizinischer Grund ist.
                                                                                  (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig
                 Die Rente wegen voller Erwerbsminderung (gesetzliche Ren-        davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.
                 tenversicherung) bzw. vollständiger Berufsunfähigkeit (Versor-
                 gungswerk) zahlen wir monatlich im Voraus, erstmals zu           (2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit oder
                 Beginn des Monats, zu dem die Deutsche Rentenversiche-           die Arbeitsunfähigkeit oder die schwere Krankheit verursacht
                 rung bzw. das Versorgungswerk den Anspruch auf die volle         ist:
                 Erwerbsminderungsrente (gesetzliche Rentenversicherung)
                 bzw. vollständige Berufsunfähigkeit (Versorgungswerk aner-       a)   unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir
                 kannt haben. Ein Anspruch auf Leistungen wegen Berufsun-              leisten jedoch, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht
                 fähigkeit, der für den Zeitraum vor Anerkennung durch die             wurde durch kriegerische Ereignisse, denen die versi-
                 Deutsche Rentenversicherung bestanden hat, bleibt hiervon             cherte Person während eines Aufenthaltes außerhalb
                 unberührt. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir die           der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an
                 Rente erstmals nach deren Ablauf.                                     denen sie nicht aktiv beteiligt war;
                                                                                  b)   durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf
                 Wenn Ausschlüsse zu Art und Umfang des Versicherungs-                 Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;
                 schutzes vertraglich vereinbart sind, dann gelten diese Aus-     c)   durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Ver-
                 schlüsse auch für Leistungen infolge voller unbefristeter             such es Verbrechens oder Vergehens durch die versi-
                 Erwerbsminderung (gesetzliche Rentenversicherung) bzw.                cherte Person. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
                 vollständiger unbefristeter Berufsunfähigkeit (Versorgungs-           sind – auch bei Vorsatz – versichert.
                 werk).                                                           d)   durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder
                                                                                       mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, absichtli-
                 Leistung infolge allgemeiner Dienstunfähigkeit                        che Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung.
                                                                                       Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Hand-
                 (13) Sofern Sie bei Vertragsabschluss Leistungen wegen all-           lungen in einem die freie Willensbestimmung ausschlie-
                 gemeiner Dienstunfähigkeit mit uns vereinbart haben und die           ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig-
                 folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die versicherte          keit begangen worden sind, werden wir leisten;
                 Person auch als berufsunfähig:                                   e)   durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Ver-
                                                                                       sicherungsnehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit der
                 ●   wenn sie als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähig-             versicherten Person herbeigeführt haben;
                     keit vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Alters-       f)   durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder
                     grenze ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen in             die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden
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                     den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist, und             oder schädigen, dass Maßnahmen einer Katastrophen-
                 ●   diese Versetzung in den Ruhestand oder diese Entlas-              schutzbehörde oder vergleichbarer Einrichtungen erfor-
                     sung zum Zeitpunkt der Entscheidung über den                      derlich sind;


                                                                                                                                   Seite 40 von 73

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                 g)   unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Ein-         Gewinn- und Verlustrechnungen, Lohn- und Gehaltsab-
                      satz von atomaren, biologischen oder chemischen Waf-            rechnungen sowie ihre jeweiligen Veränderungen;
                      fen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche    ●   bei Studierenden zusätzlich eine Immatrikulationsbe-
                      Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemi-          scheinigung betreffend den Zeitpunkt der Berufsunfä-
                      schen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen           higkeit, den Nachweis, dass es sich um eine staatlich
                      darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Per-        anerkannte Hochschule (Universität), Fachhochschule
                      sonen zu gefährden und zu einer nicht vorhersehbaren            (FH) oder Duale Hochschule (DH) handelt, sowie den
                      Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den                  Nachweis, dass die zweite Hälfte der von der jeweiligen
                      technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die            Prüfungs- und Studienordnung vorgesehenen Studien-
                      Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen nicht mehr              zeit (vgl. § 2 Absatz 1) erreicht ist;
                      gewährleistet ist und dies von einem unabhängigen           ●   bei Auszubildenden zusätzlich eine Ausbildungsbeschei-
                      Treuhänder gutachterlich bestätigt wird.                        nigung betreffend den Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit,
                                                                                      den Nachweis, dass der angestrebte Ausbildungsberuf
                 (3) Der Versicherungsschutz für die BUZ besteht weltweit.            in Deutschland staatlich anerkannt ist sowie den Nach-
                                                                                      weis, dass die zweite Hälfte der jeweiligen Ausbildungs-
                                                                                      zeit (vgl. § 2 Absatz 1) erreicht ist;
                 § 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten,                ●   bei Schülern eine aktuelle Schulbescheinigung einer all-
                 wenn Leistungen verlangt werden?                                     gemeinbildenden Schule;
                                                                                  ●   bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung
                 (1) Wenn Sie Leistungen aus der BUZ beanspruchen, haben              der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege
                 Sie die Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2, die Arbeitsunfä-         betraut ist, über Art und Umfang der Pflege.
                 higkeit im Sinne von § 1 Absatz 10 oder die schwere Krank-       ●   bei voller Erwerbsminderung zusätzlich einen Bescheid
                 heit im Sinne von § 1 Absatz 12 dieser Bedingungen nachzu-           der Deutschen Rentenversicherung, der die Leistung
                 weisen. Dazu können wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns            wegen voller Erwerbsminderung und den Beginn der
                 jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versiche-           Rentenzahlungen dokumentiert.
                 rungsfalles und des Umfangs unserer Leistungspflicht erfor-
                 derlich ist (Auskunftsobliegenheit). Weiter können wir von       Bei allgemeiner Dienstunfähigkeit sind uns neben dem Versi-
                 Ihnen verlangen, dass Sie uns alle Angaben machen, die der       cherungsschein folgende Unterlagen einzureichen:
                 Aufklärung des Sachverhaltes dienlich sind und uns die sach-
                 gerechte Prüfung unserer Leistungspflicht ermöglichen (Auf-      ●   die amtsärztlichen oder sonstigen ärztlichen Gutachten
                 klärungsobliegenheit).                                               oder medizinischen Beurteilungen, die der Feststellung
                                                                                      der Dienstunfähigkeit zugrunde liegen;
                 Leistungsregulierung und Nachregulierungen aus diesem            ●   die Verfügung über die beabsichtigte Versetzung in den
                 Vertrag werden in der Bundesrepublik Deutschland vorge-              Ruhestand oder die beabsichtigte Entlassung aus dem
                 nommen. Einzureichende Unterlagen, insbesondere ärztliche            Beamtenverhältnis;
                 Berichte und Untersuchungen, werden nur anerkannt, wenn          ●   die Urkunde über die Versetzung in den Ruhestand oder
                 sie in deutscher Sprache verfasst sind oder in amtlich beglau-       die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis;
                 bigter Übersetzung vorliegen.                                    ●   bei Versetzung in den Ruhestand einen Nachweis über
                                                                                      die Auszahlung des Ruhegehaltes sowie dessen Höhe.
                 Sie können uns selbstverständlich kontaktieren, wenn Sie Fra-
                 gen z. B. zum Versicherungsumfang, zur Beantragung von           Werden Leistungen infolge Arbeitsunfähigkeit beansprucht,
                 Leistungen oder zur Leistungsprüfung haben. Ebenso erhal-        so benötigen wir unverzüglich folgende Unterlagen:
                 ten Sie Auskünfte zu erforderlichen Unterlagen, Nachweisen
                 oder zur Beschreibung der beruflichen Tätigkeit und entspre-     ●   den Versicherungsschein;
                 chende Formulare.                                                ●   eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Arbeits-
                                                                                      unfähigkeit;
                 (2) Werden Leistungen aus dieser Zusatzversicherung bean-        ●   für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindes-
                 sprucht, so benötigen wir unverzüglich folgende Unterlagen:          tens sechs Monaten ausgestellte ärztliche Bescheini-
                                                                                      gungen entsprechend § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz
                 ●    den Versicherungsschein;                                        (EntgFG) in der Fassung vom 01.01.2023 oder gleich-
                 ●    eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der               wertige ärztliche Atteste, die die Arbeitsunfähigkeit nach-
                      Berufsunfähigkeit;                                              weisen. Davon muss mindestens eine Bescheinigung von
                 ●    ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Per-       einem Facharzt für die zur Arbeitsunfähigkeit führende
                      son gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder unter-            Erkrankung ausgestellt worden sein. Die Bescheinigun-
                      sucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und vor-        gen müssen die Diagnose mit ICD-10 Nummer enthalten.
                      aussichtliche Dauer des Leidens sowie zum Nachweis              Alternativ reicht es aus, wenn Sie uns auf die gleiche
                      über den Grad der Berufsunfähigkeit oder über die Pfle-         Weise Arbeitsunfähigkeit für einen zusammenhängen-
                      gebedürftigkeit;                                                den Zeitraum von mindestens vier Monaten nachweisen,
                 ●    Unterlagen über den Beruf der versicherten Person,              sofern von einem Facharzt für die zur Arbeitsunfähigkeit
                      deren Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts        führende Erkrankung bescheinigt wird, dass die Arbeits-
                      der Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen Ver-         unfähigkeit voraussichtlich ununterbrochen bis zum
                      änderungen;
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                                                                                      Ende eines insgesamt sechsmonatigen Zeitraums
                 ●    Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse der            andauert.
                      versicherten Person, z. B. Steuerbescheide, Bilanzen,


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                 Werden Leistungen als Überbrückungshilfe beantragt, benöti-      durch die versicherte Person selbst erfolgen; in den beiden
                 gen wir unverzüglich folgende Unterlagen:                        letzten Fällen entstehende Mehrkosten im Vergleich zu einer
                                                                                  pauschalen Ermächtigung haben die versicherte Person bzw.
                 ●   den Versicherungsschein;                                     der Anspruchsteller zu tragen. Über diese Möglichkeiten
                 ●   bei Wegfall von Krankentagegeldzahlungen durch den           informieren wir die versicherte Person im Rahmen der Prüfung
                     privaten Krankenversicherer: die Mitteilung des privaten     eines geltend gemachten Anspruchs.
                     Krankenversicherers über die Einstellung der Krankenta-
                     gegeldzahlungen aus medizinischen Gründen wegen              Werden Leistungen infolge allgemeiner Dienstunfähigkeit
                     Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen für die           beansprucht, die ausschließlich aus gesundheitlichen Grün-
                     Krankentagegeldversicherung;                                 den eingetreten ist, verzichten wir auf unser Recht gemäß § 4
                 ●   bei Wegfall von Krankengeldzahlungen durch den               Abs. 3 Satz 1-7.
                     gesetzlichen Krankenversicherer: die Mitteilung des
                     gesetzlichen Krankenversicherers über die Einstellung        (4) Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist grundsätz-
                     der Krankengeldzahlungen aus medizinischen Gründen           lich nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen
                     wegen voller unbefristeter Erwerbsminderung.                 aus der Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung. Ausgenom-
                                                                                  men sind der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens
                 Werden Leistungen wegen schwerer Krankheit beantragt,            (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) sowie
                 benötigen wir unverzüglich folgende Unterlagen:                  Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen
                                                                                  Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf Besse-
                 ●   den Versicherungsschein;                                     rung des Gesundheitszustandes bieten. Lässt die versicherte
                 ●   einen Nachweis über den Eintritt der schweren Erkran-        Person darüber hinausgehende ärztlich angeordnete oder
                     kung;                                                        empfohlene, insbesondere operative Maßnahmen zur Heilung
                 ●   ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Per-    oder Minderung der Berufsunfähigkeit nicht durchführen,
                     son gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder unter-         steht dies einer Anerkennung des Leistungsanspruchs aus
                     sucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und vor-     dieser Versicherung nicht entgegen.
                     aussichtliche Dauer des Leidens sowie zum Nachweis
                     über den Schwere-grad der Krankheit;
                 ●   bei Krebserkrankung zusätzlich den fachärztlichen Nach-      § 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-
                     weis eines Onkologen oder Pathologen über den Eintritt       tungspflicht ab?
                     dieser schweren Krankheit.
                                                                                  (1) Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung
                 Kosten, die im Zusammenhang mit der Einreichung vom              erforderlichen Unterlagen erklären wir innerhalb von 10
                 Unterlagen gemäß § 4 Absatz 1 und 2 zum Nachweis eines           Arbeitstagen, ob und in welchem Umfang wir eine Leistungs-
                 Anspruchs entstehen, hat der Ansprucherhebende zu tragen.        pflicht anerkennen.

                 (3) Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche      (2) Während der Prüfung Ihres Leistungsanspruchs werden
                 Untersuchungen in Deutschland durch von uns beauftragte          wir Sie über den Sachstand bzw. fehlende Unterlagen infor-
                 Ärzte verlangen. Auf Untersuchungen in Deutschland verzich-      mieren. Eine Information über den Sachstand erfolgt spätes-
                 ten wir, wenn diese Untersuchungen durch von uns beauf-          tens alle vier Wochen.
                 tragte Ärzte vor Ort im Ausland erfolgen. Wenn Sie für die
                 geforderte Untersuchung reisen müssen, übernehmen wir            (3) In Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich befristetes
                 neben den Untersuchungskosten auch die üblichen Reise-           Anerkenntnis von bis zu 12 Monaten aussprechen, wenn ein
                 und Unterbringungskosten. Unter den üblichen Reise- und          sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund kann sich aus
                 Unterbringungskosten verstehen wir die Anreisekosten             uneindeutigen Nachweisen über das Vorliegen, den Beginn,
                 gemäß Bahnfahrt 2. Klasse und falls erforderlich Flug in der     die Dauer oder den Grad von Berufsunfähigkeit ergeben. Ein
                 economy class und Unterbringung in einem 4-Sterne Hotel.         sachlicher Grund kann ferner gegeben sein, wenn aus medizi-
                 Notwendige Feststellungen sind auch Auskünfte oder Aufklä-       nischen, beruflichen bzw. betrieblichen Gründen eine Besse-
                 rungen und Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse      rung der Beeinträchtigungen innerhalb des Befristungszeit-
                 und ihre Veränderungen sowie die Auskünfte, die dem Versi-       raums objektiv zu erwarten ist (z. B. Reha-Maßnahme,
                 cherer die Prüfung ermöglichen, ob bei Antragstellung unrich-    Wiedereingliederung), so dass die Anspruchsvoraussetzun-
                 tige oder unvollständige Angaben gemacht wurden.                 gen wegfallen.

                 Die versicherte Person hat zu ermöglichen, dass der Versiche-    Verweisung und Nachprüfung sind für die Zeit der Befristung
                 rer von allen Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten oder sonsti-   ausgeschlossen. Die in diesem Zeitraum erbrachten Leistun-
                 gen Heilbehandlern, Krankenhäusern und sonstige Kranken-         gen fordern wir auch dann nicht zurück, wenn sich im Nachhi-
                 anstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, bei denen sie in     nein herausstellen sollte, dass sich ein bedingungsgemäßer
                 Behandlung war oder sein wird, anderen Personenversiche-         Anspruch nicht nachweisen ließ.
                 rern und frühere und aktuelle Krankenkassen (gesetzliche und
                 private), Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaf-       (4) Wir werden Sie bereits vor Ablauf der Befristung darüber
                 ten, Behörden, Gerichten sowie derzeitigen und früheren          informieren, dass wir nach Ablauf der Befristung das Vorlie-
                 Arbeitgebern sachdienliche Auskünfte, insbesondere über          gen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit prüfen werden,
                                                                                  soweit Sie dieses wünschen. Die erforderlichen Unterlagen
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                 Gesundheitsdaten, erhalten kann. Dies kann durch eine pau-
                 schale, jederzeit widerrufliche Ermächtigung, durch Einzeler-    werden wir dann von Ihnen anfordern. Für diese erneute Prü-
                 mächtigungen oder durch Beschaffung der Informationen            fung gelten die Grundsätze der Erstprüfung.


                                                                                                                                     Seite 42 von 73

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                 § 6 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähig-                hat.
                 keit?
                                                                                    (8) Stellen wir die Leistung nach Absatz 6 ein und geht die
                 (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungs-          versicherte Person zu diesem Zeitpunkt weder ihrer zuletzt
                 pflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfä-      ausgeübten beruflichen Tätigkeit noch einer anderen berufli-
                 higkeit und ihren Grad oder die Pflegebedürftigkeit nachzu-        chen Tätigkeit nach, zahlen wir eine Kapitalleistung in Höhe
                 prüfen. Dabei können wir erneut prüfen, ob die versicherte         des Sechsfachen der zuletzt gezahlten monatlichen Berufs-
                 Person eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 1 aus-        unfähigkeitsrente. Die Zahlung erfolgt mit Ablauf des Monats,
                 übt, wobei neu erworbene berufliche Kenntnisse und Fähig-          der auf das Wirksamwerden der Einstellung der Leistungen
                 keiten zu berücksichtigen sind.                                    gemäß Absatz 6 folgt. Stirbt die versicherte Person vor die-
                                                                                    sem Zeitpunkt, so erbringen wir diese Kapitalleistung nicht.
                 (2) Für die Dauer eines zeitlich befristeten Anerkenntnisses
                 nach § 5 erfolgt keine Nachprüfung.                                Voraussetzung ist, dass der Zeitraum zwischen Wirksamwer-
                                                                                    den der Einstellung unserer Leistungen gemäß Absatz 6 und
                 (3) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus-        dem Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer mindestens
                 künfte und einmal jährlich eine Untersuchung der versicher-        zwölf Monate beträgt.
                 ten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen.
                 Die Kosten der Arzthonorare tragen wir. Die Bestimmungen           Eine Anrechnung der Kapitalleistung auf Leistungen wegen
                 des § 4 Absätze 1 und 3 gelten entsprechend.                       Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit erfolgt nicht. Die
                                                                                    Kapitalleistung können Sie während der Laufzeit des Vertra-
                 Erbringen wir Leistungen, weil die versicherte Person wegen        ges gegebenenfalls mehrfach erhalten, sofern die Vorausset-
                 allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wur-       zungen gegeben sind.
                 de, verzichten wir auf die Untersuchung der versicherten Per-
                 son durch von uns zu beauftragende Ärzte, sofern und solan-
                                                                                    § 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungs-
                 ge uns ein Nachweis über die Fortzahlung von
                                                                                    pflichten?
                 Ruhegehaltsbezügen wegen Dienstunfähigkeit vorgelegt
                 wird.
                                                                                    Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 4 oder § 6 von Ihnen,
                 (4) Die Wiederaufnahme bzw. Änderung einer beruflichen             der versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden vor-
                 Tätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.                   sätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung zur
                                                                                    Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwir-
                 (5) Liegt Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit vor        kungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der
                 und hat sich die Art des Pflegefalls geändert oder sein            Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
                 Umfang gemindert, können wir unsere Leistungen einstellen          kürzen. Die Ansprüche aus der BUZ bleiben jedoch insoweit
                 (vgl. § 2 Absätze 8 bis 10). Absatz 6 Satz 2 bis 3 gilt entspre-   bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststel-
                 chend.                                                             lung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Die voll-
                                                                                    ständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn wir
                 (6) Ist die Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedin-       Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese
                 gungen weggefallen oder hat sich ihr Grad auf weniger als          Rechtsfolge hingewiesen haben. Wenn die Mitwirkungspflicht
                 50 % vermindert, können wir unsere Leistungen einstellen. In       später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des laufenden Monats
                 diesem Fall legen wir Ihnen die Veränderung in Textform dar        nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung verpflichtet.
                 und teilen die Einstellung unserer Leistungen dem                  Bei Vereinbarung einer Karenzzeit sind wir jedoch frühes-
                 Anspruchsberechtigten in Textform mit. Die Einstellung unse-       tens nach Ablauf der Karenzzeit zur Rentenzahlung ver-
                 rer Leistungen wird mit dem Ablauf des dritten Monats nach         pflichtet.
                 Zugang unserer Erklärung bei Ihnen wirksam. Zu diesem Zeit-
                 punkt muss auch die Beitragszahlung wieder aufgenommen             § 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen
                 werden, falls es sich um einen beitragspflichtigen Vertrag
                                                                                    Anzeigepflicht?
                 handelt und die Beitragszahlungsdauer noch nicht abgelau-
                 fen ist. Stirbt die versicherte Person können wir die Leistun-
                                                                                    Abweichend von den Regelungen zur vorvertraglichen Anzei-
                 gen bereits mit Ablauf des Monats einstellen, in welchem der
                                                                                    gepflicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
                 Tod eingetreten ist.
                                                                                    (AVB) können wir die dort genannten Rechte (Rücktritt, Kündi-
                                                                                    gung und Vertragsanpassung) innerhalb von fünf Jahren seit
                 (7) Ist die Berufsunfähigkeit bei Anzeige der Berufsunfähigkeit
                                                                                    Vertragsschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf
                 wieder weggefallen, so können wir unsere Leistungen schon
                                                                                    dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach
                 mit Ablauf des Monats einstellen, in welchem die Berufsunfä-
                                                                                    Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie oder die versi-
                 higkeit weggefallen ist.
                                                                                    cherte Person die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig
                                                                                    verletzt, beträgt die Frist immer zehn Jahre seit Vertrags-
                 Übt die versicherte Person, die wegen versicherter Dienst-
                                                                                    schluss.
                 unfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden
                 ist, zum Zeitpunkt der Anzeige ihrer Dienstunfähigkeit bereits
                 eine andere, ihrer Ausbildung und Erfahrung und bisherigen         § 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?
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                 Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret
                 aus, können wir die Leistungen schon mit Ablauf des Monats         (1) Die BUZ bildet mit der Versicherung, zu der sie abge-
                 einstellen, in welchem sie die neue Tätigkeit aufgenommen          schlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie


                                                                                                                                       Seite 43 von 73

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                 kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden.         in der Aufschubzeit handelt.
                 Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Haupt-
                 versicherung endet, bei Rentenversicherungen mit Beendi-          (5) Die BUZ können Sie nur zusammen mit der Hauptversiche-
                 gung der Aufschubzeit, erlischt auch der Versicherungs-           rung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln. Die
                 schutz aus der BUZ3).                                             Umwandlung ist jedoch nur möglich, wenn das Deckungska-
                                                                                   pital der BUZ ausreicht, eine beitragsfreie Mindestrente zu
                 (2) Eine BUZ können Sie für sich allein kündigen. In ihren        erreichen. Das Verhältnis zwischen der Berufsunfähigkeits-
                 letzten fünf Versicherungsjahren kann die BUZ jedoch nur          rente und der Todesfallsumme bzw. der Jahresleistung bei der
                 zusammen mit der Hauptversicherung gekündigt werden.              Rentenversicherung bzw. der Beitragssumme bei einer
                 Ein Rückkaufswert steht nicht zur Verfügung. Gegebenen-           Fondsgebundenen Versicherung wird durch die Umwandlung
                 falls zur Verfügung stehende nicht verbrauchte Beitragstei-       in eine beitragsfreie Versicherung nicht geändert. Die bei-
                 le erstatten wir. Diese entsprechen dem mit den Rech-             tragsfreie Berufsunfähigkeitsrente errechnen wir nach den
                 nungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Schluss der            anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den
                 laufenden Versicherungsperiode berechneten Deckungska-            Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation unter Zugrun-
                 pital der Versicherung.                                           delegung der nicht verbrauchten Beitragsteile und Abzüge
                                                                                   gemäß Absatz 2.
                 Von dem so ermittelten Betrag wird ein Abzug einbehalten. Er
                 beträgt 65 % dieses Betrags, mindestens jedoch 5 % der            (6) Eine Fortführung der BUZ unter Befreiung von der Bei-
                 garantierten jährlichen Berufsunfähigkeitsleistung. Mit dem       tragszahlungspflicht gemäß Absatz 5 ist allerdings nur mög-
                 Abzug wird die Veränderung der Risiko- und Ertragslage des        lich, wenn die beitragsfreie Rente, gerechnet auf das Jahr,
                 verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen. Darüber         mindestens 300 EUR beträgt. Andernfalls werden die zu
                 hinaus wird mit dem Abzug ein Ausgleich für kollektiv gestell-    erstattenden Beitragsteile (vgl. Absatz 2) der BUZ zur Erhö-
                 tes Risikokapital vorgenommen. Sofern Sie uns nachweisen,         hung der beitragsfrei versicherten Leistung(en) der Hauptver-
                 dass die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem           sicherung und der weiter bestehenden Zusatzversicherungen
                 Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der            verwendet.
                 Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt der
                 Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend herabge-      (7) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der
                 setzt. Beitragsrückstände werden verrechnet.                      Hauptversicherung gelten die Absätze 2 bis 6 entsprechend.
                                                                                   Sofern die Leistungen aus der Hauptversicherung ganz oder
                 (3) Eine beitragsfreigestellte BUZ können Sie nur zusammen        teilweise reduziert werden, muss die Leistung einer versicher-
                 mit der Hauptversicherung kündigen. In diesem Fall erhalten       ten Berufsunfähigkeitsrente angepasst werden, wenn die
                 Sie – soweit vorhanden – die nicht verbrauchten Beitragsteile     Höchstrente überschritten wird.
                 zurück. Diese entsprechen dem mit den Rechnungsgrundla-
                 gen der Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versi-       (8) Haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der BUZ, so
                 cherungsperiode berechneten Deckungskapital der Versiche-         berechnen wir die Leistungen aus der Hauptversicherung und
                 rung. Ein Abzug wird nicht erhoben.                               den ggf. eingeschlossenen sonstigen Zusatzversicherungen
                                                                                   (Rückkaufswert, beitragsfreie Leistung und Überschussbetei-
                 Eine BUZ, deren Beitragszahlungsdauer abgelaufen ist, kön-        ligung der Hauptversicherung) so, als ob Sie den Beitrag
                 nen Sie nur zusammen mit der Hauptversicherung kündigen.          unverändert weitergezahlt hätten.
                 In diesem Fall erhalten Sie – soweit vorhanden – die nicht ver-
                 brauchten Beitragsteile zurück. Diese entsprechen dem mit         (9) Ansprüche aus der BUZ, die auf bereits vor Kündigung
                 den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum                oder Beitragsfreistellung der Hauptversicherung eingetrete-
                 Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechneten            ner Berufsunfähigkeit beruhen, werden durch Kündigung oder
                 Deckungskapital der Versicherung.                                 Beitragsfreistellung der Hauptversicherung bzw. durch Ablauf
                                                                                   der Hauptversicherung nicht berührt.
                 Von dem so ermittelten Betrag erheben wir den in Absatz 2
                 beschriebenen Abzug. Beitragsrückstände werden verrech-           (10) Ansprüche aus der BUZ können Sie nicht abtreten oder
                 net. Mit dem Abzug wird die Veränderung der Risiko- und           verpfänden.
                 Ertragslage des verbleibenden Versichertenbestandes aus-
                 geglichen. Darüber hinaus wird mit dem Abzug ein Ausgleich        (11) Abweichend von den Regelungen zum Bezugsrecht für
                 für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Sofern Sie    die Hauptversicherung können Bezugsrechte nur zu Gunsten
                 uns nachweisen, dass die dem Abzug zugrunde liegenden             der versicherten Person oder zu Gunsten eines der folgenden
                 Annahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht             Angehörigen der versicherten Person vereinbart werden:
                 zutreffen oder der Abzug wesentlich niedriger zu beziffern ist,
                 entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entspre-      ●   Ehegatten / eingetragene Lebenspartner,
                 chend herabgesetzt.                                               ●   Verwandte in gerader Linie z.B. Eltern, (Adoptiv-)Kinder,
                                                                                       (Ur-)Enkel, (Ur-)Großeltern,
                 Von der Kündigungsmöglichkeit der BUZ ausgenommen sind            ●   Geschwister und deren Ehegatten / eingetragene
                 Verträge während der beitragsfreien Zeit aufgrund einer aner-         Lebenspartner,
                 kannten Berufsunfähigkeit.                                        ●   Geschwister der Ehegatten / eingetragenen Lebenspart-
                                                                                       ner,
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                 (4) Eine Kündigung der BUZ zusammen mit der Hauptversi-           ●   Kinder der Geschwister,
                 cherung ist nicht möglich, falls es sich bei der Hauptversiche-   ●   Pflegeeltern / -kinder,
                 rung um eine Rentenversicherung ohne Beitragsrückgewähr           ●   Verschwägerte in gerader Linie z.B. Schwieger- / Stiefel-


                                                                                                                                    Seite 44 von 73

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                     tern, Schwieger- / Stiefkinder,                              Wahrung der Vertragsidentität im Übrigen weiter zu führen,
                 ●   Pflegekinder des Ehegatten / eingetragenen Lebens-           wenn der bisherige Vertrag, zu dem die Verlängerungsoption
                     partners,                                                    eingeräumt wurde, für die BUZ-Rente folgende Voraussetzun-
                 ●   Geschwister der Eltern.                                      gen erfüllt:

                 (12) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt        ●   Das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person zum
                 ist, finden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die         Beginn der Versicherung beträgt höchstens 30 Jahre.
                 jeweilige Hauptversicherung sowie ggf. die Besonderen                Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Differenz zwi-
                 Bedingungen für die Anpassungsversicherung sinngemäß                 schen dem Kalenderjahr des Beginns der Versicherung
                 Anwendung.                                                           und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
                                                                                  ●   Die BUZ endet spätestens in dem Kalenderjahr, in dem
                                                                                      die versicherte Person das 40. Lebensjahr erreicht.
                 § 10 Wann können Sie in eine selbständige Berufs-                ●   Die Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer ist kürzer
                 unfähigkeitsversicherung wechseln?                                   als die vereinbarte Leistungsdauer.

                 (1) Kündigen Sie oder stellen Sie Ihren Vertrag teilweise oder   (2) Über Ihr Recht auf Verlängerung der Berufsunfähigkeits-
                 vollständig beitragsfrei, so können Sie Ihren Berufsunfähig-     rente werden wir Sie rechtzeitig vor Ende der Versicherungs-
                 keitsschutz in einem separaten selbständigen Berufsunfähig-      dauer der Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Vertrag
                 keitsvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung aufrechterhal-      schriftlich informieren. Auf Wunsch kann Ihr Versicherungs-
                 ten.                                                             vermittler Ihnen ein Verlängerungsangebot erstellen. Besteht
                                                                                  zum Zeitpunkt des Verlängerungstermins eine bedingungsge-
                 (2) Für den neuen selbständigen Berufsunfähigkeitsvertrag        mäße Berufsunfähigkeit, erhalten Sie das Schreiben bei Weg-
                 gilt:                                                            fall der Berufsunfähigkeit.

                 ●   Das Ende der Versicherungs-, Beitragszahlungs- und           (3) Das Recht auf den Anschlussvertrag erlischt, wenn Sie
                     Leistungsdauer bleibt gegenüber der bisherigen Berufs-       nicht mindestens einen Monat vor Ende der Versicherungs-
                     unfähigkeitsversicherung unverändert.                        dauer der Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Vertrag
                 ●   Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der             einen Verlängerungsantrag eingereicht haben. Sie haben das
                     Versicherung des neuen Vertrags erreichte rechnungs-         Recht, von der Möglichkeit der Verlängerung bereits vorzeitig
                     mäßige Alter und der für den Neuzugang offene Tarif mit      Gebrauch zu machen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein
                     den dann gültigen Rechnungsgrundlagen zugrunde               Angebot.
                     gelegt. Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Diffe-
                     renz zwischen dem Kalenderjahr des Beginns der Versi-        (4) Für den Anschlussvertrag gilt:
                     cherung und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
                 ●   Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen-       ●   Der Vertrag beginnt zum Ablauf der vereinbarten Versi-
                     den besonderen Vereinbarungen, wie Risikozuschläge,              cherungsdauer der BUZ-Rente des bisherigen Vertrages
                     Risikoausschlüsse und Klauseln, gelten auch für den              bzw. bei vorzeitiger Verlängerung zu dem gewünschten
                     neuen Vertrag.                                                   Termin. Die BUZ-Rente aus dem bisherigen Vertrag
                 ●   Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente aus dem neuen               endet zu diesem Zeitpunkt. Der Altersvorsorgevertrag mit
                     selbständigen Berufsunfähigkeitsvertrag darf nicht höher         BUZ-Beitragsbefreiung bleibt ansonsten unverändert
                     sein als die Differenz zwischen bisheriger Berufsunfähig-        bestehen.
                     keitsrente und beitragsfreier Berufsunfähigkeitsrente        ●   Das Ende der Leistungsdauer bleibt gegenüber dem bis-
                     dieser BUZ. Bei Beitragsverrechnung als Form der Über-           herigen Vertrag unverändert.
                     schussverwendung im bisherigen Vertrag entspricht dies       ●   Das Ende der Versicherungs- und Beitragszahlungsdau-
                     der garantierten Rente inklusive einer ggf. eingeschlos-         er entspricht dem Ende der Leistungsdauer.
                     senen Dynamik. Bei BUBonus als Form der Überschuss-          ●   Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente entspricht der
                     verwendung entspricht dies der garantierten Rente                Rente des bisherigen Vertrages zum Zeitpunkt der Ver-
                     zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. eingeschlossenen           längerung. Bei Beitragsverrechnung als Form der Über-
                     Dynamik.                                                         schussverwendung im bisherigen Vertrag entspricht dies
                                                                                      der garantierten Rente inklusive einer ggf. eingeschlos-
                 (3) Den Antrag auf Abschluss des selbständigen Berufsunfä-           senen Dynamik. Bei BU-Bonus als Form der Überschuss-
                 higkeitsvertrags können Sie innerhalb von 3 Monaten nach             verwendung entspricht dies der garantierten Rente
                 Wirksamwerden der Kündigung oder der Beitragsreduzierung             zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. eingeschlossenen
                 bzw. Beitragsfreistellung stellen. Bei Wiederinkraftsetzung          Dynamik.
                 Ihrer Hauptversicherung kann die BUZ nicht ohne erneute          ●   Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der
                 Risikoprüfung reaktiviert werden. Der Berufsunfähigkeits-            Versicherung des neuen Vertrages erreichte rechnungs-
                 schutz bleibt im separaten Vertrag versichert.                       mäßige Alter und der für den Neuzugang offene Tarif
                                                                                      zugrunde gelegt.
                                                                                  ●   Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen-
                 § 11 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz                       den besonderen Vereinbarungen für den Berufsunfähig-
                 verlängern?                                                          keitsschutz, wie Risikozuschläge, Risikoausschlüsse und
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                                                                                      Klauseln, gelten auch für den neuen Vertrag.
                 (1) Sie haben das Recht, Ihre BUZ in einer neuen selbständi-
                 gen Berufsunfähigkeitsversicherung (Anschlussvertrag) bei        (5) Sie haben das Recht, den Versicherungsschutz des An-


                                                                                                                                   Seite 45 von 73

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                 schlussvertrages ohne erneute medizinische Risikoprüfung           ●   der erstmalige Beginn einer Ausbildung,
                 bis zu 50 % der aktuellen Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen.      ●   die erstmalige Aufnahme eines Studiums sowie,
                 Für den Erhöhungsteil gilt eine Wartezeit von sechs Monaten.       ●   die erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit.
                 Tritt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit während die-
                 ser Wartezeit ein, so wird für den Erhöhungsteil keine Leis-       Sofern die versicherte Person vor dem Tätigkeitswechsel
                 tung fällig.                                                       Schüler (vgl. § 2 Absatz 1) ist, muss uns der Wechsel der be-
                                                                                    ruflichen Tätigkeit innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der
                 Für den Erhöhungsteil behalten wir uns das Recht auf eine          neuen beruflichen Tätigkeit angezeigt werden. Alle anderen
                 finanzielle Risikoprüfung vor. Diese Angemessenheitsprüfung        Voraussetzungen, die in Absatz 2 für eine Änderung der Be-
                 der beantragten BU-Rente erfolgt in Abhängigkeit von den           rufsgruppeneinstufung nach Absatz 1 festgelegt sind, gelten
                 bestehenden Vorversicherungen und dem erzielten Einkom-            für Schüler nicht.
                 men im Rahmen unserer Annahmerichtlinien. Die Erhöhungs-
                 option besteht nicht, wenn die versicherte Person während          Der erstmalige Wechsel der versicherten Person in die gym-
                 der Laufzeit des bisherigen Vertrages eine bedingungsgemä-         nasiale Oberstufe kann zu einer Änderung der Berufsgrup-
                 ße Berufsunfähigkeit hat oder hatte. Darüber hinaus darf zum       peneinstufung nach Absatz 1 führen; die versicherte Person
                 Zeitpunkt der Verlängerung keine Berufsunfähigkeit ange-           ist in diesem Fall jedoch weiterhin Schüler im Sinne von § 2
                 zeigt oder anerkannt worden sein. In diesem Fall erfolgt, wie      Abs. 1.
                 oben beschrieben, die Verlängerung ohne Erhöhung.
                                                                                    (4) Ist die versicherte Person bei Vertragsabschluss bereits
                 (6) Im Falle einer Anzeigepflichtverletzung bei Abgabe Ihrer       Beamter, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag an die berufliche
                 Vertragserklärung zum bisherigen Vertrag stehen uns die            Stellung anzupassen.
                 Rechte nach §§ 19 Absätze 2 bis 4 und 22 VVG (Rücktritt,
                 Kündigung, Vertragsanpassung, Anfechtung) auch mit Wir-            Sie können Leistungen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit
                 kung für den Anschlussvertrag zu. Die hierfür jeweils gelten-      nach Vertragsschluss unter folgenden Voraussetzungen mit
                 den gesetzlichen und vertraglichen Fristen beginnen mit dem        uns nachträglich vereinbaren:
                 Anschlussvertrag nicht neu zu laufen.
                                                                                    ●   Es wurden bisher keine Ausschlüsse und keine Risikozu-
                                                                                        schläge zu diesem Vertrag vereinbart.
                 § 12 Was gilt bei einem Wechsel der beruflichen                    ●   Die versicherte Leistung darf durch die Vertragsanpas-
                 Tätigkeit oder bei nachträglichem Einschluss einer                     sung nicht sinken. Das heißt, die zu versichernde Leis-
                 Dienstunfähigkeits-Absicherung?                                        tung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit darf nicht niedri-
                                                                                        ger sein als die versicherte Leistung bei Berufsunfähig-­
                 (1) Wenn die versicherte Person während der Versicherungs-             keit.
                 dauer ihre berufliche Tätigkeit wechselt, prüfen wir ohne          ●   Die versicherbare Leistung bei Dienstunfähigkeit beträgt
                 erneute Gesundheitsprüfung auf Antrag, ob sich durch den               maximal 1.600 EUR pro Monat.
                 Wechsel der Tätigkeit die Berufsgruppeneinstufung ändert.          ●   Die bei Vertragsanpassung durchzuführende Gesund-
                 Sofern die Prüfung ergibt, dass der Tätigkeitswechsel zu einer         heitsprüfung darf weder zu einem Ausschluss noch zu
                 Berufsgruppeneinstufung mit einem niedrigeren Beitrag führt,           einem Risikozuschlag führen.
                 berechnen wir den künftigen Beitrag ab der nächsten Versi-         ●   Die versicherte Person hat während der Laufzeit des Ver-
                 cherungsperiode mit den Rechnungsgrundlagen, die bei Ver-              trags keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder
                 tragsbeginn für diese Berufsgruppeneinstufung gültig waren.            Arbeitsunfähigkeit erhalten und solche auch nicht bean-
                 Anderenfalls führen wir Ihre Versicherung mit unverändertem            tragt.
                 Beitrag fort. Bei einer Reduzierung des Beitrags behalten alle
                 anderen Vereinbarungen zum Vertrag weiterhin Gültigkeit.           (5) Sofern die versicherte Person nach Vertragsabschluss
                                                                                    erstmalig zum Beamten ernannt wird, haben Sie das Recht,
                 (2) Wir prüfen die Auswirkungen des Wechsels der berufli-          Ihren Vertrag an die geänderte berufliche Stellung anzupas-
                 chen Tätigkeit nach Absatz 1, wenn die folgenden Vorausset-        sen.
                 zungen vorliegen:
                                                                                    Sie können Leistungen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit
                 ●    Die Beantragung erfolgt vor Vollendung des 40. Lebens-        nach Vertragsschluss unter folgenden Voraussetzungen mit
                      jahres der versicherten Person.                               uns nachträglich vereinbaren:
                 ●    Die versicherte Person hat bereits mindestens seit 6
                      Monaten in der neuen beruflichen Tätigkeit gearbeitet.        ●   Es wurden bisher keine Ausschlüsse und keine Risikozu-
                 ●    Der Wechsel der beruflichen Tätigkeit erfolgt innerhalb           schläge zu diesem Vertrag vereinbart.
                      der ersten 15 Jahre nach Versicherungsbeginn.                 ●   Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach Ernen-
                 ●    Der Wechsel der beruflichen Tätigkeit muss uns inner-             nung zum Beamten bei uns gestellt worden sein.
                      halb von 12 Monaten ab Beginn der neuen beruflichen           ●   Die versicherte Leistung darf durch die Vertragsanpas-
                      Tätigkeit angezeigt werden.                                       sung nicht sinken. Das heißt, die zu versichernde Leis-
                                                                                        tung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit darf nicht niedri-
                 (3) Sofern die versicherte Person vor dem Tätigkeitswechsel            ger sein als die versicherte Leistung bei Berufsunfähig-­
                 Schüler (vgl. § 2 Absatz 1) ist, gelten als Wechsel der berufli-       keit.
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                 chen Tätigkeit nach Absatz 1:                                      ●   Die versicherbare Leistung bei Dienstunfähigkeit beträgt
                                                                                        maximal 1.600 EUR pro Monat.
                 ●    der erstmalige Wechsel in die gymnasiale Oberstufe,           ●   Die versicherte Person hat während der Laufzeit des Ver-


                                                                                                                                     Seite 46 von 73

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                     trags keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder          wird das Guthaben mit Beendigung der BUZ ausgezahlt.
                     Arbeitsunfähigkeit erhalten und solche auch nicht bean-
                     tragt.                                                       Berufsunfähigkeitsbonus (BU-Bonus)
                                                                                  Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres wird ein BU-
                                                                                  Bonus festgelegt. Bezugsgröße hierfür ist die versicherte
                 § 13 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                      Leistung des betreffenden Versicherungsjahres.

                 Überschussermittlung                                             Solange kein Leistungsbezug erfolgt, wird der BU-Bonus Jahr
                 (1) Die Überschussermittlung erfolgt entsprechend der            für Jahr neu festgelegt. Führt eine Neufestlegung der jährli-
                 Hauptversicherung (vgl. den entsprechenden Paragrafen der        chen Überschussanteile zu einer Reduzierung des Bonus, so
                 Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hauptversiche-          haben Sie das Recht – sofern noch keine Berufsunfähigkeit
                 rung).                                                           im Sinne des § 2 eingetreten ist – die garantierte Berufsunfä-
                                                                                  higkeitsrente zur nächsten Beitragsfälligkeit ohne erneute
                 Überschussbeteiligung                                            Gesundheitsprüfung so zu erhöhen, dass die Höhe des bishe-
                 (2) Die BUZ ist grundsätzlich gesondert am Überschuss betei-     rigen Berufsunfähigkeitsschutzes (einschließlich Bonus)
                 ligt. Sie gehört zum Gewinnverband 811 in der Bestandsgrup-      erhalten bleibt. Maßgebend für die Bestimmung des neuen
                 pe 14. Die Festlegung und Änderung der Überschussbeteili-        Beitrags ist der beim ursprünglichen Abschluss gültige Tarif.
                 gung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei der           Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente inklusive Bonus teilen
                 Hauptversicherung. Zusätzlich erfolgt bei der BUZ eine Diffe-    wir Ihnen jährlich in der Wertbestätigung mit. Die Erhöhung ist
                 renzierung der Überschussbeteiligung nach Berufsgruppen.         spätestens sechs Wochen nach der Hauptfälligkeit (Jahres-
                 Maßgebend für die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe ist        tag des Beginns der Versicherung) des Jahres, in dem die
                 der im Antrag festgehaltene Beruf mit Angabe der Tätigkeit. In   Änderung des Berufsunfähigkeitsbonus erfolgt ist, in Textform
                 einzelnen Versicherungsjahren kann eine Zuteilung von Über-      zu beantragen.
                 schüssen entfallen, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist.
                                                                                  Verwendung: Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit – bei Verein-
                 (3) Die BUZ-Vertragsteile B und R sind entsprechend der ver-     barung einer Karenzzeit erstmals nach deren Ablauf – wird
                 traglichen Vereinbarung – siehe hierzu auch die Police – an      der BU-Bonus zusätzlich zu den versicherten BUZ-Leistun-
                 dem erwirtschafteten Überschuss beteiligt:                       gen gezahlt. Maßgeblich für die Höhe des BU-Bonus ist der
                                                                                  im Jahr des Eintritts der Berufsunfähigkeit deklarierte Über-
                 Beitragsverrechnung                                              schussanteilsatz. Der BU-Bonus wird jeweils bis zum Ablauf
                 Zu Beginn eines jeden Beitragszahlungsabschnitts wird ein        der vereinbarten Leistungsdauer, längstens jedoch für die
                 Zusatzüberschussanteil zugeteilt. Bezugsgröße ist der zum        Dauer unserer Leistungspflicht gezahlt.
                 Zeitpunkt der Zuteilung aktuelle Bruttobeitrag.
                                                                                  Beitragsfreie Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen, die
                 Verwendung: Der Überschussanteil vermindert den zu zahlen-       sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich zu
                 den Beitrag bzw. die Beitragsrate. Sie zahlen also nicht den     dem BU-Bonus zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres –
                 vollen Bruttobeitrag, sondern nur einen ermäßigten Beitrag.      erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grundüberschussan-
                 Die Höhe der Ermäßigung kann allerdings nicht für die            teil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung
                 gesamte Beitragszahlungsdauer garantiert werden.                 überschussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet sich
                                                                                  aus dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhandenen
                 Wird eine Versicherung beitragsfrei gestellt, und galt bisher    positiven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem
                 die Beitragsverrechnung als vereinbart, so erfolgt automa-       Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird.
                 tisch der Wechsel zur Überschussverwendungsform „Verzins-
                 liche Ansammlung“.                                               Verwendung: Die Grundüberschussanteile werden verzinslich
                                                                                  angesammelt. Bei Beendigung der BUZ wird das verzinslich
                 Verzinsliche Ansammlung                                          angesammelte Guthaben zur Erhöhung der Leistung der
                 Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres – erstmals zu          Hauptversicherung verwendet. Bei einer Risikolebensversi-
                 Beginn des zweiten – wird ein Zusatzüberschussanteil fällig.     cherung wird das Guthaben mit Beendigung der BUZ ausge-
                 Bezugsgröße ist der Risikobeitrag des Vorjahres.                 zahlt.

                 Beitragsfreie Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen, die      Überschussbeteiligung im Leistungsfall
                 sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich zu    (4) Hier gilt unabhängig von der vereinbarten Überschussver-
                 dem Zusatzüberschussanteil zu Beginn eines jeden Versiche-       wendungsform folgende Überschussbeteiligung:
                 rungsjahres – erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grund-
                 überschussanteil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeitpunkt      BUZ-B
                 der Zuteilung überschussberechtigte Deckungskapital. Es          Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach BUZ-B im
                 berechnet sich aus dem am Ende eines Versicherungsjahres         Leistungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche-
                 vorhandenen positiven Deckungskapital der Versicherung,          rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der
                 das mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird.            Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf das
                                                                                  Jahr des Eintritts der Berufsunfähigkeit folgt, gewährt.
                 Verwendung: Die Überschussanteile werden verzinslich ange-       Bezugsgröße ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung über-
                 sammelt. Bei Beendigung der BUZ wird das verzinslich ange-
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                                                                                  schussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet sich aus
                 sammelte Guthaben zur Erhöhung der Leistung der Hauptver-        dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhandenen positi-
                 sicherung verwendet. Bei einer Risikolebensversicherung          ven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem Rech-


                                                                                                                                    Seite 47 von 73

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                 nungszins um ein Jahr abgezinst wird. Bei unterjährigem Ein-      (3) Die neue Regelung wird zwei Wochen, nachdem wir Ihnen
                 tritt der Berufsunfähigkeit erfolgt die erste Gewährung des       die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe mit-
                 Überschusses anteilig.                                            geteilt haben, Vertragsbestandteil.

                 Verwendung: Der Überschuss wird verzinslich angesammelt.
                 Bei Beendigung der BUZ wird das verzinslich angesammelte          1) Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der jeweilige Versi-
                 Guthaben zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung             cherungsschutz besteht.
                 verwendet. Bei einer Risikolebensversicherung wird das Gut-
                                                                                   2) Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine
                 haben mit Beendigung der BUZ ausgezahlt.                             während der Versicherungsdauer zuerkannte Leistung längstens gewährt wird.

                                                                                   3) Das Gleiche gilt bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages (vgl. die entspre-
                 BUZ-R                                                                chenden Regelungen in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingun-
                 Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach BUZ-R im               gen).
                 Leistungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche-
                 rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der
                 Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres gewährt, das
                 auf das Jahr des Eintritts der Berufsunfähigkeit folgt. Bezugs-
                 größe hierfür ist die BUZ-Rente des vorhergehenden Versi-
                 cherungsjahres.

                 Verwendung: Die Überschüsse werden zur Erhöhung der
                 BUZRente verwendet. Bei unterjährigem Eintritt unserer Leis-
                 tungspflicht wird die BUZ-Rente anteilig erhöht.

                 Die BUZ-Rente aus Überschuss wird erstmals nach Ablauf
                 einer eventuell vereinbarten Karenzzeit gezahlt.


                 § 14 Können die Beiträge angepasst werden?

                 Ein durch die laufenden Überschussanteile ermäßigter Bei-
                 trag (vgl. § 13 Absatz 3 Beitragsverrechnung) kann sich je
                 nach Überschussergebnis verändern. Auf das weitergehende
                 Recht zur Anpassung der Beiträge nach § 163 Absatz 1 Satz
                 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verzichten wir.


                 § 15 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche-
                 rung?

                 Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die
                 Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der
                 Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den
                 Anspruch begründenden Umständen und der Person des
                 Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
                 erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns
                 angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang
                 unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt.


                 § 16 Ersetzung unwirksamer Bestimmungen

                 (1) Unwirksame Bestimmungen in diesen Bedingungen kön-
                 nen wir nach § 164 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz
                 (VVG) mit Wirkung für bestehende Verträge durch neue
                 Regelungen ersetzen, falls die Unwirksamkeit durch eine
                 höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräfti-
                 gen Verwaltungsakt festgestellt wurde.

                 (2) Die Änderung muss zur Fortführung des Vertrags notwen-
                 dig sein oder das Festhalten an dem Vertrag ohne neue
                 Regelung stellt für Sie oder für uns auch unter Berücksichti-
                 gung der Interessen des jeweils anderen eine unzumutbare
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                 Härte dar. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter
                 Wahrung des Vertragsziels Ihre Belange angemessen berück-
                 sichtigt.


                                                                                                                                                    Seite 48 von 73

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                 Besondere Bedingungen                                           mit Ablauf des Monats, in dem die Beeinträchtigung körperli-
                                                                                 cher Fähigkeiten gemäß § 2 eingetreten ist.
                 für die zusätzliche Absicherung von Grundfähigkei-
                 ten bei Schülern – Private Vorsorge (Schicht 3)                 Endet diese Beeinträchtigung und tritt innerhalb von 24
                                                                                 Monaten danach erneut aufgrund derselben Ursache ein, so
                 Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, gelten     werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt.
                 die Bedingungen für die selbständige Berufsunfähigkeitsver-     Unabhängig davon entfällt die Beitragszahlungspflicht ab der
                 sicherung oder Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung ent-      nächsten Beitragsfälligkeit.
                 sprechend.
                                                                                 Ist eine Wartezeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf die
                                                                                 Leistungen während der Wartezeit nur, wenn der Eintritt der
                 Inhaltsverzeichnis                                              Beeinträchtigung körperlicher Fähigkeiten gemäß § 2 auf ein
                                                                                 nach Beginn der Versicherung eingetretenes Unfallereignis
                 § 1     Welche Leistungen erbringen wir?                        zurückzuführen ist (vgl. § 1 Absatz 7). Tritt die Beeinträchti-
                 § 2     Welche Beeinträchtigungen von körperlichen Fähig-       gung aus einem anderen Grund als einem Unfallereignis vor
                         keiten sind versichert (Versicherungsfall)?             Ablauf der Wartezeit ein, erlischt die Versicherung mit sofor-
                 § 3     In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus-      tiger Wirkung. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlten
                         geschlossen bzw. wann entfällt der Versicherungs-       Beiträge werden nicht zurückerstattet. Für eine nach Ablauf
                         schutz?                                                 der Wartezeit eintretende Beeinträchtigung leisten wir unab-
                 § 4     Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn      hängig von deren Ursache, soweit in § 3 Absatz 2 nichts
                         Leistungen verlangt werden?                             anderes bestimmt ist.
                 § 5     Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-
                         tungspflicht ab?                                        Dauer unserer Leistungspflicht
                 § 6     Was gilt für die Nachprüfung unserer Leistungs-         (3) Die vorstehenden Leistungen erbringen wir, solange die
                         pflicht?                                                versicherte Person lebt, längstens bis zum Ablauf der jeweils
                 § 7     Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich-    vereinbarten Leistungsdauer. Unabhängig davon endet unse-
                         ten nach Eintritt des Versicherungsfalls?               re Leistungspflicht, wenn die Beeinträchtigung körperlicher
                 § 8     Ersetzung unwirksamer Bestimmungen                      Fähigkeiten den in § 2 beschriebenen Umfang nicht mehr
                                                                                 erreicht.

                 § 1 Welche Leistungen erbringen wir?                            Integrations- und Rehabilitationsberatung
                                                                                 (4) Bei Eintritt des Versicherungsfalls bieten wir kostenfrei die
                 Leistung bei Beeinträchtigung körperlicher Fähigkeiten          Möglichkeit einer Integrations- und Rehabilitationsberatung
                                                                                 an. Gegenstand der Beratung sind z. B. Fragen der medizini-
                 (1) Werden körperliche Fähigkeiten der versicherten Person      schen Versorgung oder mögliche Rehabilitationsmaßnah-
                 während der Versicherungsdauer im unten genannten Zeit-         men. Diese Beratung wird von uns bzw. durch von uns beauf-
                 raum in einem in § 2 beschriebenen Umfang beeinträchtigt,       tragte anerkannte Fachleute angeboten. Im Rahmen dieser
                 so erbringen wir die nachfolgenden Versicherungsleistungen:     Beratung als sinnvoll erkannte Maßnahmen werden auf Ihren
                                                                                 Wunsch von uns eingeleitet und begleitet. Die versicherte
                 ●   Die Beitragszahlungspflicht endet ab der nächsten Bei-      Person ist nicht verpflichtet, diese Hilfe anzunehmen.
                     tragsfälligkeit.
                 ●   Wir zahlen die vereinbarte Rente in Höhe der Berufsun-      Verspätete Anzeige
                     fähigkeitsrente monatlich im Voraus.                        (5) Wird nach Ablauf der Versicherungsdauer eine Beein-
                                                                                 trächtigung körperlicher Fähigkeiten gemäß § 2 angezeigt, die
                 Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen       bereits vor Ablauf der Versicherungsdauer eingetreten ist, so
                 der jeweilige Versicherungsschutz besteht. Versicherungs-       zahlen wir die vereinbarte Rente gemäß Absatz 1 längstens
                 schutz besteht nur, sofern die versicherte Beeinträchtigung     bis zum Ablauf der Leistungsdauer.
                 eintritt, solange die versicherte Person noch eine allgemein-
                 bildende Schule besucht und das 21. Lebensjahr noch nicht       Beitragszahlung während Anspruchsprüfung
                 vollendet hat.                                                  (6) Während der Dauer der Anspruchsprüfung stunden wir –
                                                                                 auf Ihren Antrag in Textform hin – die fälligen Beiträge zinslos
                 Wir erbringen die Versicherungsleistungen aus der zusätzli-     bis zu unserer endgültigen Entscheidung über die Leistungs-
                 chen Absicherung von Grundfähigkeiten nicht, sofern und         pflicht gemäß § 5. Im Fall einer gerichtlichen Auseinanderset-
                 solange wir Leistungen aus der selbständigen Berufsunfähig-     zung stunden wir die Beiträge darüber hinaus bis zum rechts-
                 keitsversicherung oder Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versiche-      verbindlichen Abschluss des Verfahrens. Die Nachzahlung
                 rung erbringen.                                                 der gestundeten Beiträge erfolgt in einem Betrag spätestens
                                                                                 am Ende des Stundungszeitraumes oder in maximal 24 Mo-
                 Entstehen des Anspruchs                                         natsraten (Einzelrate mind. 25 EUR). Sofern die Voraussetzun-
                 (2) Der Anspruch auf die Versicherungsleistungen entsteht       gen vorliegen, kann der Ausgleich auf Wunsch durch eine
                 mit Ablauf des Monats, in dem die Beeinträchtigung körperli-    Herabsetzung der Leistungen nach den anerkannten Regeln
                 cher Fähigkeiten gemäß § 2 eingetreten ist.
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                                                                                 der Versicherungsmathematik erfolgen. Zahlen Sie die Beiträ-
                                                                                 ge während der Anspruchsprüfung weiter, so werden wir die-
                 Bei einer vereinbarten Karenzzeit entsteht der Anspruch auf     se bei Feststellung oder Anerkennung der Leistungspflicht


                                                                                                                                     Seite 49 von 73

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                 verzinst zurückzahlen. Der Zinssatz entspricht der zum Zeit-      beschriebenen Umfang eingetreten ist.
                 punkt der Rückzahlung geltenden Überschussdeklaration.
                                                                                   Im Hinblick auf die in § 2 Absatz 2 a) bis j) definierten ge-
                 Unfall während einer vereinbarten Wartezeit                       sundheitlichen Beeinträchtigungen gilt:
                 (7) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
                 plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis           ●    Versichert ist der Verlust der jeweiligen Grundfähigkeit,
                 (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei-        weshalb Versicherungsschutz nur dann besteht, wenn
                 det.                                                                   die versicherte Person vor Eintritt des Versicherungsfalls
                                                                                        über die entsprechende Grundfähigkeit verfügt hat.
                 Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstren-       ●    Der Grad der Beeinträchtigung wird unter Berücksichti-
                 gung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule                                    gung geeigneter Hilfsmittel ermittelt (vgl. § 4 Absatz 4).
                                                                                   ●    Die Beeinträchtigung muss zudem voraussichtlich min-
                 ●    ein Gelenk verrenkt wird oder                                     destens sechs Monate ununterbrochen andauern oder
                 ●    Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zer-            bereits seit sechs Monaten ununterbrochen vorliegen.
                      rissen werden.                                               ●    Die in § 2 Absatz 2 a) bis j) definierten gesundheitlichen
                                                                                        Beeinträchtigungen sind nur dann versichert, wenn sie
                 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:                 sich durch entsprechende medizinische Befunde erklä-
                                                                                        ren lassen. Daher muss die Beeinträchtigung auf Krank-
                 a)   Unfälle, die auf Geistes- oder Bewusstseinsstörungen              heit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechen-
                      zurückzuführen sind, auch soweit diese auf Trunkenheit            den Kräfteverfall zurückzuführen und durch den
                      oder Drogenkonsum beruhen, sowie durch Schlaganfäl-               aktuellen medizinischen Wissensstand entsprechende
                      le, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die           Befunde eines Facharztes der entsprechenden Fachrich-
                      den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.              tung nachgewiesen sein. Soweit ergänzend im konkreten
                 b)   Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren               Fall spezielle Anforderungen an den Nachweis der
                      Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz                  Beeinträchtigung gestellt werden, wird in den betroffe-
                      besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes           nen Definitionen ausdrücklich darauf hingewiesen.
                      Unfallereignis nach Absatz 7 Satz 1 die überwiegende
                      Ursache ist.                                                      (2) Folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen sind
                 c)   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernener-           versichert:
                      gie verursacht sind.
                 d)   Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Ein-             a)   Verlust der Grundfähigkeit des Sehens
                      griffe am Körper der versicherten Person. Versiche-               Ein Verlust der Grundfähigkeit des Sehens liegt bei
                      rungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen                einem Verlust der Sehkraft auf beiden Augen bei der ver-
                      oder Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -thera-            sicherten Person vor. Das Ausmaß des Sehkraftverlustes
                      peutische, durch einen unter diesen Vertrag fallenden             muss derart sein, dass bei der Untersuchung unter Ver-
                      Unfall veranlasst waren.                                          wendung von Sehhilfen die Sehschärfe des besseren
                 e)   Infektionen:                                                      Auges 3/60 oder weniger auf der Snellen-Sehprobenta-
                      Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie verur-                fel beträgt. Dies bedeutet, dass die versicherte Person
                      sacht wurden durch                                                bei der Untersuchung einen Gegenstand in bis zu einem
                      – Insektenstiche oder -bisse oder                                 Meter Entfernung sehen kann, den eine Person mit voller
                      – sonstige Haut- oder Schleimhautverletzungen, die als            Sehkraft sehen könnte, wenn dieser sich in einem
                      solche geringfügig sind, und durch welche Krankheitser-           Abstand von 20 Metern befände. Außerdem liegt ein
                      reger sofort oder später in den Körper gelangt sind. Für          Verlust der Grundfähigkeit des Sehens vor, wenn unter
                      Tollwut und Wundstarrkrampf entfällt diese Einschrän-             Verwendung von Sehhilfen eine Einschränkung des
                      kung; ebenso entfällt diese Einschränkung, wenn die               Gesichtsfeldes des besseren Auges auf höchstens 15
                      Krankheitserreger durch ein unter Absatz 7 Satz 1 fallen-         Grad Abstand vom Zentrum besteht.
                      des Unfallereignis in den Körper gelangt sind.
                 f)   Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger          b)   Verlust der Grundfähigkeit des Hörens
                      Stoffe durch den Schlund.                                         Ein Verlust der Grundfähigkeit des Hörens liegt vor,
                 g)   Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen,              wenn bei der versicherten Person eine Schwerhörigkeit
                      auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.             auf beiden Ohren derart besteht, dass im Frequenzbe-
                 h)   Bauch- oder Unterleibsbrüche. Versicherungsschutz                 reich des gesprochenen Wortes bei 1.000 bis 3.000 Hz,
                      besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen Ver-             mittels Tonaudiogramm (Knochenleitung) ein Hörverlust
                      trag fallende gewaltsame von außen kommende Einwir-               von mindestens 80 % nachgewiesen wird. Der Verlust
                      kung entstanden sind.                                             der Grundfähigkeit des Hörens muss außerdem durch
                                                                                        ein weiteres anerkanntes Testverfahren (zum Beispiel
                                                                                        BERA) bestätigt werden.
                 § 2 Welche Beeinträchtigungen von körperlichen
                 Fähigkeiten sind versichert (Versicherungsfall)?                  c)   Verlust der Grundfähigkeit des Sprechens
                                                                                        Ein Verlust der Grundfähigkeit des Sprechens liegt vor,
                 (1) Voraussetzung für unsere Leistungspflicht ist, dass bei der        wenn die versicherte Person aufgrund körperlicher Ursa-
                 versicherten Person mindestens eine der in § 2 Absatz 2 a)
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                                                                                        chen die Fähigkeit verloren hat, eine verständliche und
                 bis j) konkret definierten gesundheitlichen Beeinträchtigun-           sinngebende Sprache zu produzieren oder Worte
                 gen (Verlust der jeweiligen Grundfähigkeit) in dem dort                spricht, die ohne jegliche Bedeutung oder Vorkommen in


                                                                                                                                       Seite 50 von 73

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                      jeglicher bekannten gesprochenen Sprache sind und            i)   Verlust der Grundfähigkeit des Treppensteigens
                      von einem unabhängigen Dritten nicht mehr verstanden              Ein Verlust der Grundfähigkeit des Treppensteigens liegt
                      werden.                                                           vor, wenn die versicherte Person auch unter Verwendung
                                                                                        eines Treppengeländers nicht mehr in der Lage ist, allei-
                      Nicht von dieser Regelung erfasst und somit ausdrück-             ne eine Treppe von 12 Stufen (maximale Stufenhöhe 20
                      lich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind alle                Zentimeter) hinauf- und hinunterzugehen, ohne dabei
                      psychischen Ursachen des Sprachverlusts.                          mehr als einmal eine ununterbrochene Pause von mehr
                                                                                        als einer Minute einzulegen.
                 d)   Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs einer Hand
                      Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs einer           j)   Verlust der Grundfähigkeit des Sitzens
                      Hand liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in         Ein Verlust der Grundfähigkeit des Sitzens liegt vor,
                                                                                        wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist,
                      ●   eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss zu               20 Mi-nuten lang ununterbrochen auf einem Stuhl mit
                          schließen und wieder zu öffnen oder                           Rücken- und Armlehnen zu sitzen, auch nicht mit Ände-
                      ●   eine bereits auf einem Gewinde sitzende Flügel-               rung der Sitzposition oder mit Abstützen auf Armlehnen.
                          schraube der DIN 316 D mit einer Gewindegröße
                          M10 fünf weitere Umdrehungen ein- und anschlie-
                          ßend wieder herauszudrehen oder                          § 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz
                      ●   eine handelsübliche Halogen-Glühbirne oder ein           ausgeschlossen bzw. wann entfällt der Versiche-
                          handelsübliches LED-Leuchtmittel in den dazuge-          rungsschutz?
                          hörigen Schraubsockel (E27-Sockel) einer Tisch-
                          lampe zu stecken und so weit hineinzudrehen, dass        (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig
                          die Glühbirne leuchtet und anschließend wieder           davon, wie es zur Beeinträchtigung körperlicher Fähigkeiten
                          vollständig herauszudrehen oder                          gemäß § 2 gekommen ist.
                      ●   mit einer handelsüblichen Papierschere ein vorge-
                          zeichnetes Quadrat mit einer Seitenlänge von             (2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Beeinträchtigung kör-
                          10 cm aus einem handelsüblichen DIN-A4-Papier            perlicher Fähigkeiten gemäß § 2 verursacht ist:
                          auszuschneiden.
                                                                                   a)   unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir
                 e)   Verlust der Grundfähigkeit des Greifens und Haltens               leisten jedoch, wenn die Beeinträchtigung verursacht
                      Ein Verlust der Grundfähigkeit des Greifens und Haltens           wurde durch kriegerische Ereignisse, denen die versi-
                      liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der          cherte Person während eines Aufenthaltes außerhalb
                      Lage ist, mit der linken oder mit der rechten Hand einen          der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an
                      maximal 200 Gramm schweren Gegenstand zu greifen                  denen sie nicht aktiv beteiligt war;
                      und fünf Minuten lang ununterbrochen, auch unter Ab-         b)   durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf
                      lage des Unterarms, zu halten.                                    Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;
                                                                                   c)   durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Ver-
                 f)   Verlust der Grundfähigkeit des Schreibens                         such eines Verbrechens oder Vergehens durch die versi-
                      Ein Verlust der Grundfähigkeit des Schreibens liegt vor,          cherte Person. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
                      wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist,           sind – auch bei Vorsatz – versichert;
                      mit der linken oder mit der rechten Hand mit einem           d)   durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder
                      Schreibstift mindestens fünf Wörter mit jeweils mindes-           mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, absichtli-
                      tens zehn Buchstaben in Druckbuchstaben so zu schrei-             che Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung.
                      ben, dass ein unabhängiger Dritter diese Wörter lesen             Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Hand-
                      kann.                                                             lungen in einem die freie Willensbestimmung ausschlie-
                                                                                        ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig-
                 g)   Verlust der Grundfähigkeit des Benutzens einer Tasta-             keit begangen worden sind, werden wir leisten;
                      tur                                                          e)   durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Ver-
                      Der Verlust der Grundfähigkeit des Benutzens einer Tas-           sicherungsnehmer vorsätzlich die Beeinträchtigung der
                      tatur liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in        versicherten Person herbeigeführt haben;
                      der Lage ist, mindestens fünf Wörter mit jeweils mindes-     f)   durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder
                      tens zehn Buchstaben zu tippen oder abzutippen.                   die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden
                                                                                        oder schädigen, dass Maßnahmen einer Katastrophen-
                 h)   Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs der Beine                schutzbehörde oder vergleichbarer Einrichtungen erfor-
                      Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs der Beine            derlich sind;
                      liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der     g)   unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Ein-
                      Lage ist, alleine eine Entfernung von 400 Metern auf              satz von atomaren, biologischen oder chemischen Waf-
                      einem festen und ebenen Boden gehend zurückzulegen,               fen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche
                      ohne dabei mehr als einmal eine ununterbrochene Pause             Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemi-
                      von mehr als einer Minute einzulegen. Ein Rollator, beid-         schen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen
                      seitig geführte Unterarmgehstützen oder Prothesen gel-            darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Per-
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                      ten hierbei nicht als geeignete Hilfsmittel.                      sonen zu gefährden und zu einer nicht vorhersehbaren
                                                                                        Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den
                                                                                        technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die


                                                                                                                                    Seite 51 von 73

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                      Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen nicht mehr ge-      berufs, Pflegepersonen sowie Bediensteten von Krankenhäu-
                      währleistet ist und dies von einem unabhängigen Treu-       sern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen,
                      händer gutachterlich bestätigt wird.                        Personenversicherern, Sozialversicherungsträgern, gesetzli-
                                                                                  chen sowie privaten Krankenkassen, Berufsgenossenschaf-
                 (3) Der Versicherungsschutz besteht weltweit.                    ten und Behörden sachdienliche Auskünfte, insbesondere
                                                                                  über Gesundheitsdaten, erhalten kann. Dies kann durch eine
                                                                                  pauschale, jederzeit widerrufliche Ermächtigung, durch Ein-
                 § 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten,                zelermächtigungen oder durch Beschaffung der Informatio-
                 wenn Leistungen verlangt werden?                                 nen durch die versicherte Person selbst erfolgen; in den bei-
                                                                                  den letzten Fällen entstehende Mehrkosten im Vergleich zu
                 (1) Wenn Sie Leistungen aus diesem Vertrag beanspruchen,         einer pauschalen Ermächtigung haben die versicherte Person
                 haben Sie die Beeinträchtigung körperlicher Fähigkeiten          bzw. der Anspruchsteller zu tragen. Über diese Möglichkeiten
                 gemäß § 2 nachzuweisen. Dazu können wir von Ihnen verlan-        informieren wir die versicherte Person im Rahmen der Prü-
                 gen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung   fung eines geltend gemachten Anspruchs.
                 des Versicherungsfalles und des Umfangs unserer Leis-
                 tungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit). Weiter    (4) Lässt die versicherte Person ärztlich angeordnete oder
                 können wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns alle Angaben        empfohlene, insbesondere operative Maßnahmen zur Hei-
                 machen, die der Aufklärung des Sachverhaltes dienlich sind       lung oder Minderung der bestehenden Einschränkung, nicht
                 und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht        durchführen, steht dies einer Anerkennung des Leistungsan-
                 ermöglichen (Aufklärungsobliegenheit).                           spruchs aus dieser Versicherung grundsätzlich nicht entge-
                                                                                  gen.
                 Leistungsregulierung und Nachregulierungen aus diesem
                 Vertrag werden in der Bundesrepublik Deutschland vorge-          Hiervon ausgenommen sind Heilbehandlungen, die gefahrlos
                 nommen. Einzureichende Unterlagen, insbesondere ärztliche        und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und
                 Berichte und Untersuchungen, werden nur anerkannt, wenn          sichere Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes
                 sie in deutscher Sprache verfasst sind oder in amtlich beglau-   bieten.
                 bigter Übersetzung vorliegen.
                                                                                  Außerdem ist die versicherte Person verpflichtet, geeignete
                 (2) Werden Leistungen beansprucht, so benötigen wir unver-       Hilfsmittel zu verwenden. Geeignet ist ein Hilfsmittel, wenn
                 züglich folgende Unterlagen:
                                                                                  ●    die versicherte Person es in der Vergangenheit bereits
                 ●   den Versicherungsschein;                                          verwendet hat, derzeit verwendet oder verwenden kann
                 ●   eine Darstellung der Beeinträchtigung körperlicher                und
                     Fähigkeiten gemäß § 2;                                       ●    das Hilfsmittel zu einer Besserung der Beeinträchtigung
                 ●   ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Per-         von körperlichen Fähigkeiten führt.
                     son gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder unter-
                     sucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und vor-     (5) Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangsbe-
                     aussichtliche Dauer des Leidens sowie zum Nachweis           rechtigten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder
                     über den Umfang der Beeinträchtigung körperlicher            außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der
                     Fähigkeiten gemäß § 2.                                       Empfangsberechtigte auch die damit verbundene Gefahr.

                 Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Ansprucherhe-
                 bende zu tragen.                                                 § 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-
                                                                                  tungspflicht ab?
                 (3) Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche
                 Untersuchungen in Deutschland durch von uns beauftragte          (1) Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung
                 Ärzte verlangen. Auf Untersuchungen in Deutschland verzich-      erforderlichen Unterlagen erklären wir innerhalb von 10
                 ten wir, wenn diese Untersuchungen durch von uns beauf-          Arbeitstagen, ob und in welchem Umfang wir eine Leistungs-
                 tragte Ärzte vor Ort im Ausland erfolgen. Wenn Sie für die       pflicht anerkennen.
                 geforderte Untersuchung aus dem Ausland nach Deutsch-
                 land reisen müssen, übernehmen wir neben den Untersu-            (2) Während der Prüfung Ihres Leistungsanspruchs werden
                 chungskosten auch die üblichen Reise- und Unterbringungs-        wir Sie über den Sachstand bzw. fehlende Unterlagen infor-
                 kosten. Unter den üblichen Reise- und Unterbringungskosten       mieren. Eine Information über den Sachstand erfolgt spätes-
                 verstehen wir die Anreisekosten gemäß Bahnfahrt 2. Klasse        tens alle vier Wochen.
                 und falls erforderlich Flug in der economy class und Unter-
                 bringung in einem 4-Sterne Hotel. Notwendige Feststellun-        (3) In Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich befristetes
                 gen sind auch Auskünfte oder Aufklärungen und Nachweise          Anerkenntnis von bis zu 12 Monaten aussprechen, wenn ein
                 über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderun-      sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund kann sich aus
                 gen sowie die Auskünfte, die dem Versicherer die Prüfung         uneindeutigen Nachweisen über das Vorliegen, den Beginn
                 ermöglichen, ob bei Antragstellung unrichtige oder unvoll-       und die Dauer der Beeinträchtigung der körperlichen Fähig-
                 ständige Angaben gemacht wurden.                                 keiten ergeben. Ein sachlicher Grund kann ferner gegeben
                                                                                  sein, wenn aus medizinischen Gründen eine Besserung der
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                 Die versicherte Person hat zu ermöglichen, dass der Versiche-    Beeinträchtigungen innerhalb des Befristungszeitraums
                 rer von allen Ärzten oder sonstigen Angehörigen eines Heil-      objektiv zu erwarten ist (z. B. Reha-Maßnahme, fortschreiten-


                                                                                                                                     Seite 52 von 73

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                 der Heilungsprozess), so dass die Anspruchsvoraussetzun-          kungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der
                 gen wegfallen.                                                    Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu
                                                                                   kürzen. Die Ansprüche aus diesem Vertrag bleiben jedoch
                 Eine Nachprüfung ist für die Zeit der Befristung ausgeschlos-     insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die
                 sen. Die in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen fordern wir     Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist.
                 auch dann nicht zurück, wenn sich im Nachhinein herausstel-       Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein,
                 len sollte, dass sich ein bedingungsgemäßer Anspruch nicht        wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B.
                 nachweisen ließ.                                                  Papierform oder E-Mail) auf diese Rechtsfolge hingewiesen
                                                                                   haben. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind
                 (4) Wir werden Sie bereits vor Ablauf der Befristung darüber      wir ab Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser
                 informieren, dass wir nach Ablauf der Befristung das Vorlie-      Bedingungen zur Leistung verpflichtet. Bei Vereinbarung
                 gen einer bedingungsgemäßen Beeinträchtigung der körper-          einer Karenzzeit sind wir jedoch frühestens nach Ablauf der
                 lichen Fähigkeiten prüfen werden, soweit Sie dieses wün-          Karenzzeit zur Rentenzahlung verpflichtet.
                 schen. Die erforderlichen Unterlagen werden wir dann von
                 Ihnen anfordern. Für diese erneute Prüfung gelten die Grund-
                 sätze der Erstprüfung.                                            § 8 Ersetzung unwirksamer Bestimmungen

                                                                                   (1) Unwirksame Bestimmungen in diesen Bedingungen kön-
                 § 6 Was gilt für die Nachprüfung unserer Leistungs-               nen wir nach § 164 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz
                 pflicht?                                                          (VVG) mit Wirkung für bestehende Verträge durch neue
                                                                                   Regelungen ersetzen, falls die Unwirksamkeit durch eine
                 (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungs-         höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräfti-
                 pflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Beeinträchti-   gen Verwaltungsakt festgestellt wurde.
                 gung körperlicher Fähigkeiten gemäß § 2 nachzuprüfen. Für
                 die Dauer eines zeitlich befristeten Anerkenntnisses erfolgt      (2) Die Änderung muss zur Fortführung des Vertrags notwen-
                 keine Nachprüfung.                                                dig sein oder das Festhalten an dem Vertrag ohne neue
                                                                                   Regelung stellt für Sie oder für uns auch unter Berücksichti-
                 (2) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus-       gung der Interessen des jeweils anderen eine unzumutbare
                 künfte und einmal jährlich eine Untersuchung der versicher-       Härte dar. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter
                 ten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen.        Wahrung des Vertragsziels Ihre Belange angemessen berück-
                 Die Kosten der Arzthonorare tragen wir. Die Bestimmungen          sichtigt.
                 des § 4 Absätze 1 und 3 gelten entsprechend.
                                                                                   (3) Die neue Regelung wird zwei Wochen, nachdem wir Ihnen
                 (3) Eine Minderung der Beeinträchtigung körperlicher Fähig-       die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe mit-
                 keiten gemäß § 2 müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.           geteilt haben, Vertragsbestandteil.

                 (4) Ist die Beeinträchtigung körperlicher Fähigkeiten gemäß
                 § 2 entfallen, können wir unsere Leistungen einstellen. In die-
                 sem Fall legen wir Ihnen die Veränderung in Textform (z. B.
                 Papierform oder E-Mail) dar und teilen die Einstellung unserer
                 Leistungen dem Anspruchsberechtigten in Textform mit. Die
                 Einstellung unserer Leistungen wird mit dem Ablauf des drit-
                 ten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen wirk-
                 sam. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die Beitragszahlung
                 wieder aufgenommen werden, falls es sich um einen bei-
                 tragspflichtigen Vertrag handelt und die Beitragszahlungs-
                 dauer noch nicht abgelaufen ist. Stirbt die versicherte Person
                 können wir die Leistungen bereits mit Ablauf des Monats ein-
                 stellen, in welchem der Tod eingetreten ist.

                 (5) Liegt die Beeinträchtigung körperlicher Fähigkeiten ge-
                 mäß § 2 in der Vergangenheit und ist sie bei Anmeldung der
                 Ansprüche wieder weggefallen, so können wir unsere Leis-
                 tungen schon mit Ablauf des Monats einstellen, in welchem
                 sie weggefallen ist.


                 § 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungs-
                 pflichten nach Eintritt des Versicherungsfalls?

                 Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 4 oder § 6 von Ihnen,
                 der versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden vor-
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                 sätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung zur
                 Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwir-


                                                                                                                                      Seite 53 von 73

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                 Besondere Bedingungen
                                                                                  Wir sind berechtigt, eine Kleinbetragsrente nach § 93 Absatz
                 für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung                  3 Satz 2 und 3 EStG abzufinden.
                 (EUZ)
                 – Private Vorsorge (Schicht 3) und                               Medizinische und berufliche Rehabilitations- und Integrati-
                 ­Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)                            onsberatung
                                                                                  (2) Wir bieten der versicherten Person bei Eintritt von
                                                                                  Erwerbsunfähigkeit im Sinne des § 2 kostenlos eine Beratung
                 Inhaltsverzeichnis                                               über Möglichkeiten zur medizinischen Rehabilitation und
                                                                                  beruflichen Reintegration durch von uns beauftragte aner-
                 § 1      Was ist versichert?                                     kannte Spezialisten an. Im Rahmen dieser Beratung als sinn-
                 § 2      Was ist Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin-       voll bestätigte Maßnahmen werden von unseren Spezialisten
                          gungen?                                                 eingeleitet und begleitet. Maßnahmen sind sinnvoll, wenn aus
                 § 3      In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus-      medizinischer und arbeitsmarktbezogener Sicht die begrün-
                          geschlossen bzw. wann entfällt der Versicherungs-       dete Aussicht besteht, dass dadurch die Aufnahme einer
                          schutz?                                                 Berufstätigkeit erfolgen kann. Wir übernehmen während der
                 § 4      Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten,           Versicherungsdauer die Kosten für eine vollständig durchge-
                          wenn Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit verlangt       führte Maßnahme. Die Kosten übernehmen wir jedoch maxi-
                          werden?                                                 mal bis zum Sechsfachen der vereinbarten monatlichen
                 § 5      Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-         Erwerbsunfähigkeitsrente. Die versicherte Person ist nicht
                          tungspflicht ab?                                        verpflichtet diese Hilfe anzunehmen.
                 § 6      Was gilt für die Nachprüfung der Erwerbsunfähigkeit?
                 § 7      Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich-    Entstehen des Anspruchs
                          ten?                                                    (3) Der Anspruch auf Leistung entsteht mit Ablauf des
                 § 8      Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeige-   Monats, in dem die Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist.
                          pflicht?
                 § 9      Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?           Bei einer eventuell vereinbarten Karenzzeit entsteht der
                 § 10     Wann können Sie in eine selbständige Erwerbsunfä-       Anspruch auf die Leistungen frühestens nach Ablauf der
                          higkeitsversicherung wechseln?                          Karenzzeit. Diese beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die
                 § 11     Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ver-          Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Endet die Erwerbsunfä-
                          längern?                                                higkeit und tritt innerhalb von 24 Monaten danach erneut
                 §   12   Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                  Erwerbsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein, so wer-
                 §   13   Können die Beiträge angepasst werden?                   den bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt.
                 §   14   Wann verjähren die Ansprüche?
                 §   15   Ersetzung unwirksamer Bestimmungen                      Erlöschen des Anspruchs
                                                                                  (4) Der Anspruch auf Leistung erlischt, wenn keine Erwerbs-
                                                                                  unfähigkeit mehr vorliegt, die versicherte Person stirbt oder
                 § 1 Was ist versichert?                                          die jeweilige Leistungsdauer der EUZ endet.

                 Leistung infolge Erwerbsunfähigkeit                              Verspätete Anzeige
                                                                                  (5) Wird nach Ablauf der Versicherungsdauer der Anspruch
                 (1) Wird die versicherte Person während der Versicherungs-       auf Erwerbsunfähigkeit angemeldet, die bereits vor Ablauf der
                 dauer1) erwerbsunfähig, so erbringen wir – je nach vertragli-    Versicherungsdauer eingetreten ist, so erbringen wir die Leis-
                 cher Vereinbarung – folgende Leistungen:                         tung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungs-
                                                                                  dauer.
                 Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit (EUZ-B)
                 Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die          Beitragszahlung während Anspruchsprüfung
                 Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversi-          (6) Während der Dauer der Anspruchsprüfung stunden wir –
                 cherungen. Werden nach Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit         auf Ihren Antrag in Textform hin – die fälligen Beiträge zinslos
                 Leistungen erbracht, so muss nach Ablauf der für die Bei-        bis zu unserer endgültigen Entscheidung über die Leistungs-
                 tragsbefreiung vereinbarten Leistungsdauer2) trotz einer         pflicht gemäß § 5. Im Fall einer gerichtlichen Auseinanderset-
                 gegebenenfalls weiter bestehenden Erwerbsunfähigkeit die         zung stunden wir die Beiträge darüber hinaus bis zum rechts-
                 Beitragszahlung für die Hauptversicherung und die gegebe-        verbindlichen Abschluss des Verfahrens. Die Nachzahlung
                 nenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen wieder auf-       der gestundeten Beiträge erfolgt in einem Betrag spätestens
                 genommen werden, sofern die Beitragszahlungsdauer der            am Ende des Stundungszeitraumes oder in maximal 24
                 Hauptversicherung zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet         Monatsraten (Einzelrate mind. 25 EUR). Sofern die Vorausset-
                 ist.                                                             zungen vorliegen, kann der Ausgleich auf Wunsch durch eine
                                                                                  Herabsetzung der Leistungen nach den anerkannten Regeln
                 Erwerbsunfähigkeits-Rente (EUZ-R)                                der Versicherungsmathematik erfolgen. Zahlen Sie die Beiträ-
                 Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Rente zahlen wir     ge während der Anspruchsprüfung weiter, so werden wir die-
                 monatlich im Voraus, erstmals zu Beginn des Monats, der auf
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                                                                                  se bei Feststellung oder Anerkennung der Leistungspflicht
                 den Monat folgt, in dem die Erwerbsunfähigkeit eingetreten       verzinst zurückzahlen. Der Zinssatz entspricht der zum Zeit-
                 ist. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir die Rente      punkt der Rückzahlung geltenden Überschussdeklaration.


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                 Dynamik im Leistungsfall von EUZ-B                                § 2 Was ist Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin-
                 (7) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung bei                gungen?
                 Erwerbsunfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes:
                                                                                   (1) Erwerbsunfähig ist die versicherte Person, die infolge
                 a)   Voraussetzung für die Dynamik im EUZ-B-Leistungsfall         Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechen-
                      ist, dass zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähig-    den Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraus-
                      keit die planmäßige Erhöhung in die Hauptversicherung        sichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande sein
                      eingeschlossen ist.                                          wird, mindestens drei Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit
                 b)   Die Leistung aus der EUZ-B steigt jährlich um den hier-      auszuüben.
                      für vereinbarten Prozentsatz – erstmalig zum Jahrestag,
                      der auf den Monat des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit       (2) Als Erwerbstätigkeit im Sinne von Absatz 1 gelten selbst-
                      folgt. Der Mehrbeitrag wird zur Erhöhung der Versiche-       ständige Tätigkeiten sowie die üblichen Tätigkeiten des allge-
                      rungssumme der Hauptversicherung verwendet. Die              meinen Arbeitsmarktes. Tätigkeiten, die auf die besonderen
                      Leistungen der Hauptversicherungen werden somit              gesundheitlichen Einschränkungen der versicherten Person
                      auch im Falle einer Erwerbsunfähigkeit weiter erhöht.        zugeschnitten sind oder zugeschnitten werden müssen, zäh-
                      Einzelheiten zur Berechnung der Erhöhung sind in den         len nicht zu den üblichen Tätigkeiten des allgemeinen Arbeits-
                      Besonderen Bedingungen für die Anpassungsversiche-           marktes.
                      rung festgelegt. Die Erhöhungen erfolgen, solange
                      Anspruch auf Beitragsbefreiung aus EUZ-B besteht.            (3) Ob die versicherte Person in der Lage ist, eine Erwerbstä-
                 c)   Wenn unsere Leistungspflicht aus der Beitragsbefreiung       tigkeit auszuüben, richtet sich allein nach ihren gesundheitli-
                      endet, lebt Ihre Pflicht zur Zahlung der Beiträge für die    chen Verhältnissen; der zuletzt ausgeübte Beruf, die vorhan-
                      Hauptversicherung und alle Zusatzversicherungen wie-         denen und erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse, die
                      der auf. Die Höhe des Beitrages bemisst sich an den zu       bisherige Lebensstellung, die Einkommensverhältnisse sowie
                      diesem Zeitpunkt geltenden versicherten Leistungen,          die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt.
                      einschließlich etwaiger Erhöhungen aus der dynami-
                      schen Anpassung im Falle der Erwerbsunfähigkeit.             (4) Ist die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverlet-
                 d)   Erlischt das Recht auf dynamische Anpassung der              zung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die
                      Hauptversicherung, so wird das Recht auf die Dynamik         ärztlich nachzuweisen sind, ununterbrochen wenigstens
                      im Leistungsfall von EUZ-B ausgeschlossen. Der Beitrag       sechs Monate außerstande gewesen, mindestens drei Stun-
                      für die EUZ wird dann neu berechnet.                         den täglich eine Erwerbstätigkeit auszuüben, so gilt dieser
                                                                                   Zustand von Beginn an als Erwerbsunfähigkeit. Die Absätze 2
                 Rentendynamik der EUZ-R im Rentenbezug                            und 3 gelten entsprechend.
                 (8) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung der Renten
                 bei Erwerbsunfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes:
                                                                                   § 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz
                 a)   Die Erhöhungen erfolgen, solange Leistungen aus der          ausgeschlossen bzw. wann entfällt der Versiche-
                      Versicherung erbracht werden. Gleiches gilt auch wäh-        rungsschutz?
                      rend der Dauer einer ggf. eingeschlossenen Karenzzeit.
                 b)   Die garantierten Renten im Rentenbezug steigen um            (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig
                      den vereinbarten Prozentsatz jeweils jährlich zur Haupt-     davon, wie es zu der Erwerbsunfähigkeit gekommen ist.
                      fälligkeit, die auf den Monat folgt, in dem der Leistungs-
                      fall eingetreten ist. Bezugsgröße sind die jeweiligen Vor-   (2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Erwerbsunfähigkeit ver-
                      jahresrenten.                                                ursacht ist:

                 Schüler, Studenten und Auszubildende                              a)   unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir
                 (9) Für Schüler, Studenten und Auszubildende kann eine                 leisten jedoch, wenn die Erwerbsunfähigkeit verursacht
                 Umstellung auf eine Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung             wurde durch kriegerische Ereignisse, denen die versi-
                 (BUZ) erfolgen, sobald eine Berufsausbildung/-tätigkeit                cherte Person während eines Aufenthaltes außerhalb
                 begonnen bzw. aufgenommen wurde, bei der Versicherungs-                der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an
                 schutz auch im Falle einer Berufsunfähigkeit geleistet werden          denen sie nicht aktiv beteiligt war;
                 kann. Dieser Umstand muss innerhalb von sechs Monaten             b)   durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf
                 nach Beginn der Berufsausbildung/-tätigkeit angezeigt wer-             Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;
                 den.                                                              c)   durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Ver-
                                                                                        such eines Verbrechens oder Vergehens durch die versi-
                 Die Umstellung erfolgt mit Eingang der Meldung, frühestens             cherte Person. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
                 mit Aufnahme der Berufsausbildung/-tätigkeit. Der Beitrag              sind – auch bei Vorsatz – versichert.
                 sowie die Höhe der Überschussbeteiligung für die Berufsun-        d)   durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder
                 fähigkeits-Zusatz-Versicherung werden dann aufgrund des                mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall, absichtli-
                 Berufes neu festgelegt.                                                che Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung.
                                                                                        Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Hand-
                 Erfolgt die Anzeige über die Aufnahme der Berufsausbildung/            lungen in einem die freie Willensbestimmung ausschlie-
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                 -tätigkeit nach Ablauf der sechs Monate, wird die Umstellung           ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig-
                 von dem Ergebnis einer neuen versicherungsmedizinischen                keit begangen worden sind, werden wir leisten;
                 Prüfung abhängig gemacht.                                         e)   durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Ver-


                                                                                                                                     Seite 55 von 73

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                      sicherungsnehmer vorsätzlich die Erwerbsunfähigkeit          sprucht, so benötigen wir unverzüglich folgende Unterlagen:
                      der versicherten Person herbeigeführt haben;
                 f)   durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder       ●   den Versicherungsschein;
                      die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden         ●   eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der
                      oder schädigen, dass Maßnahmen einer Katastrophen-               Erwerbsunfähigkeit;
                      schutzbehörde oder vergleichbarer Einrichtungen erfor-       ●   ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Per-
                      derlich sind;                                                    son gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder unter-
                 g)   unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Ein-          sucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und vor-
                      satz von atomaren, biologischen oder chemischen Waf-             aussichtliche Dauer des Leidens;
                      fen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche     ●   Unterlagen über den Beruf der versicherten Person,
                      Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemi-           deren Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts
                      schen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen            der Erwerbsunfähigkeit sowie über die eingetretenen
                      darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Per-         Veränderungen;
                      sonen zu gefährden und zu einer nicht vorhersehbaren         ●   Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse der
                      Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den                   versicherten Person, z. B. Steuerbescheide, Bilanzen,
                      technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die             Gewinn- und Verlustrechnungen, Lohn- und Gehaltsab-
                      Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen nicht mehr               rechnungen sowie ihre jeweiligen Veränderungen.
                      gewährleistet ist und dies von einem unabhängigen
                      Treuhänder gutachterlich bestätigt wird.                     Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Ansprucherhe-
                                                                                   bende zu tragen.
                 (3) Der Versicherungsschutz für die EUZ besteht nur so lange,
                 wie die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz in den        (3) Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche
                 Ländern Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frank-          Untersuchungen in Deutschland durch von uns beauftragte
                 reich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien,     Ärzte verlangen. Auf Untersuchungen in Deutschland verzich-
                 Japan, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Nor-        ten wir, wenn diese Untersuchungen durch von uns beauf-
                 wegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien           tragte Ärzte vor Ort im Ausland erfolgen. Wenn Sie für die
                 oder den Vereinigten Staaten von Amerika hat, und sich nicht      geforderte Untersuchung aus dem Ausland nach Deutsch-
                 länger als sechs Monate außerhalb der angegebenen Länder          land reisen müssen, übernehmen wir neben den Untersu-
                 aufhält; es sei denn, wir haben einer Ausdehnung des Versi-       chungskosten auch die üblichen Reise- und Unterbringungs-
                 cherungsschutzes schriftlich zugestimmt. Eine eingetretene        kosten. Unter den üblichen Reise- und Unterbringungskosten
                 Leistungspflicht aus der EUZ bleibt jedoch in der anerkannten     verstehen wir die Anreisekosten gemäß Bahnfahrt 2. Klasse
                 Höhe bestehen.                                                    und falls erforderlich Flug in der economy class und Unter-
                                                                                   bringung in einem 4-Sterne Hotel. Notwendige Feststellun-
                                                                                   gen sind auch Auskünfte oder Aufklärungen und Nachweise
                 § 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten,                 über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderun-
                 wenn Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit verlangt                 gen sowie die Auskünfte, die dem Versicherer die Prüfung
                 werden?                                                           ermöglichen, ob bei Antragstellung unrichtige oder unvoll-
                                                                                   ständige Angaben gemacht wurden.
                 (1) Wenn Sie Leistungen aus der EUZ beanspruchen, haben
                 Sie die Erwerbsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedingun-      Die versicherte Person hat zu ermöglichen, dass der Versiche-
                 gen nachzuweisen. Dazu können wir von Ihnen verlangen,            rer von allen Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten oder sonsti-
                 dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des     gen Heilbehandlern, Krankenhäusern und sonstige Kranken-
                 Versicherungsfalles und des Umfangs unserer Leistungs-            anstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, bei denen sie in
                 pflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit). Weiter können   Behandlung war oder sein wird, anderen Personenversiche-
                 wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns alle Angaben machen,        rern und frühere und aktuelle Krankenkassen (gesetzliche und
                 die der Aufklärung des Sachverhaltes dienlich sind und uns        private), Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaf-
                 die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht ermögli-        ten, Behörden, Gerichten sowie derzeitigen und früheren
                 chen (Aufklärungsobliegenheit).                                   Arbeitgebern sachdienliche Auskünfte, insbesondere über
                                                                                   Gesundheitsdaten, erhalten kann. Dies kann durch eine pau-
                 Leistungsregulierung und Nachregulierungen aus diesem             schale, jederzeit widerrufliche Ermächtigung, durch Einzeler-
                 Vertrag werden in der Bundesrepublik Deutschland vorge-           mächtigungen oder durch Beschaffung der Informationen
                 nommen. Einzureichende Unterlagen, insbesondere ärztliche         durch die versicherte Person selbst erfolgen; in den beiden
                 Berichte und Untersuchungen, werden nur anerkannt, wenn           letzten Fällen entstehende Mehrkosten im Vergleich zu einer
                 sie in deutscher Sprache verfasst sind oder in amtlich beglau-    pauschalen Ermächtigung haben die versicherte Person bzw.
                 bigter Übersetzung vorliegen.                                     der Anspruchsteller zu tragen. Über diese Möglichkeiten
                                                                                   informieren wir die versicherte Person im Rahmen der Prüfung
                 Sie können uns selbstverständlich kontaktieren, wenn Sie Fra-     eines geltend gemachten Anspruchs.
                 gen z. B. zum Versicherungsumfang, zur Beantragung von
                 Leistungen oder zur Leistungsprüfung haben. Ebenso erhal-         (4) Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist grundsätz-
                 ten Sie Auskünfte zu erforderlichen Unterlagen, Nachweisen        lich nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen
                 oder zur Beschreibung der beruflichen Tätigkeit und entspre-      aus der Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung. Ausge-
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                 chende Formulare.                                                 nommen sind der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen
                                                                                   Lebens (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen)
                 (2) Werden Leistungen aus dieser Zusatzversicherung bean-         sowie Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit beson-


                                                                                                                                    Seite 56 von 73

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                 deren Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf            (3) Die Wiederaufnahme bzw. Änderung einer beruflichen
                 Besserung des Gesundheitszustandes bieten. Lässt die versi-        Tätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
                 cherte Person darüber hinausgehende ärztlich angeordnete
                 oder empfohlene, insbesondere operative Maßnahmen zur              (4) Ist die Erwerbsunfähigkeit weggefallen, können wir unsere
                 Heilung oder Minderung der Erwerbsunfähigkeit nicht durch-         Leistungen einstellen. In diesem Fall legen wir Ihnen die Ver-
                 führen, steht dies einer Anerkennung des Leistungsan-              änderung in Textform dar und teilen die Einstellung unserer
                 spruchs aus dieser Versicherung nicht entgegen.                    Leistungen dem Anspruchsberechtigten in Textform mit. Die
                                                                                    Einstellung unserer Leistungen wird mit dem Ablauf des drit-
                                                                                    ten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen wirk-
                 § 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-                sam. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die Beitragszahlung
                 tungspflicht ab?                                                   wieder aufgenommen werden, falls es sich um einen beitrags-
                                                                                    pflichtigen Vertrag handelt und die Beitragszahlungsdauer
                 (1) Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung          noch nicht abgelaufen ist. Stirbt der Versicherte erlischt die
                 erforderlichen Unterlagen erklären wir innerhalb von 10            Leistungsverpflichtung mit dem Tag des Todes.
                 Arbeitstagen, ob und in welchem Umfang wir eine Leistungs-
                 pflicht anerkennen.                                                (5) Ist die Erwerbsunfähigkeit bei Anzeige der Erwerbsunfä-
                                                                                    higkeit wieder weggefallen, so können wir unsere Leistungen
                 (2) Während der Prüfung Ihres Leistungsanspruchs werden            schon mit Ablauf des Monats einstellen, in welchem die
                 wir Sie über den Sachstand bzw. fehlende Unterlagen infor-         Erwerbsunfähigkeit weggefallen ist.
                 mieren. Eine Information über den Sachstand erfolgt spätes-
                 tens alle vier Wochen.
                                                                                    § 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungs-
                 (3) In Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich befristetes   pflichten?
                 Anerkenntnis von bis zu 12 Monaten aussprechen, wenn ein
                 sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund kann sich aus      Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 4 oder § 6 von Ihnen,
                 uneindeutigen Nachweisen über das Vorliegen, den Beginn,           der versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden vor-
                 die Dauer oder den Grad von Erwerbsunfähigkeit ergeben. Ein        sätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung zur
                 sachlicher Grund kann ferner gegeben sein, wenn aus medizi-        Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwir-
                 nischen, beruflichen bzw. betrieblichen Gründen eine Besse-        kungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der
                 rung der Beeinträchtigungen innerhalb des Befristungszeit-         Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
                 raums objektiv zu erwarten ist (z. B. Reha-Maßnahme,               kürzen. Die Ansprüche aus der EUZ bleiben jedoch insoweit
                 fortschreitender Heilungsprozess), so das die Anspruchsvor-        bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststel-
                 aussetzungen wegfallen.                                            lung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Die voll-
                                                                                    ständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn wir
                 Verweisung und Nachprüfung sind für die Zeit der Befristung        Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese
                 ausgeschlossen. Die in diesem Zeitraum erbrachten Leistun-         Rechtsfolge hingewiesen haben. Wenn die Mitwirkungspflicht
                 gen fordern wir auch dann nicht zurück, wenn sich im Nachhi-       später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des laufenden Monats
                 nein herausstellen sollte, dass sich ein bedingungsgemäßer         nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung verpflichtet.
                 Anspruch nicht nachweisen ließ.                                    Bei Vereinbarung einer Karenzzeit sind wir jedoch frühes-
                                                                                    tens nach Ablauf der Karenzzeit zur Rentenzahlung ver-
                 (4) Wir werden Sie bereits vor Ablauf der Befristung darüber       pflichtet.
                 informieren, dass wir nach Ablauf der Befristung das Vorlie-
                 gen bedingungsgemäßer Erwerbsunfähigkeit prüfen werden,
                 soweit Sie dieses wünschen. Die erforderlichen Unterlagen          § 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen
                 werden wir dann von Ihnen anfordern. Für diese erneute Prü-        Anzeigepflicht?
                 fung gelten die Grundsätze der Erstprüfung.
                                                                                    Abweichend von den Regelungen zur vorvertraglichen Anzei-
                                                                                    gepflicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
                 § 6 Was gilt für die Nachprüfung der Erwerbsunfähig-               (AVB) können wir die dort genannten Rechte (Rücktritt, Kündi-
                 keit?                                                              gung und Vertragsanpassung) innerhalb von fünf Jahren seit
                                                                                    Vertragsschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf
                 (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungs-          dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach
                 pflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Erwerbsun-       Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie oder die versi-
                 fähigkeit nachzuprüfen.                                            cherte Person die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig
                                                                                    verletzt, beträgt die Frist immer zehn Jahre seit Vertrags-
                 Für die Dauer eines zeitlich befristeten Anerkenntnisses nach      schluss.
                 § 5 erfolgt keine Nachprüfung.

                 (2) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus-        § 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?
                 künfte und einmal jährlich eine Untersuchung der versicher-
                 ten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen.         (1) Die EUZ bildet mit der Versicherung, zu der sie abge-
                 Die Kosten der Arzthonorare tragen wir. Die Bestimmungen           schlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie
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                 des § 4 Absätze 1 und 3 gelten entsprechend.                       kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden.
                                                                                    Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Haupt-
                                                                                    versicherung endet, bei Rentenversicherungen mit Beendi-


                                                                                                                                       Seite 57 von 73

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                 gung der Aufschubzeit, erlischt auch der Versicherungs-           rung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln. Die
                 schutz aus der EUZ3).                                             Umwandlung ist jedoch nur möglich, wenn das Deckungska-
                                                                                   pital der EUZ ausreicht, eine beitragsfreie Mindestrente zu
                 (2) Eine EUZ können Sie für sich allein kündigen. In ihren        erreichen. Das Verhältnis zwischen der Erwerbsunfähigkeits-
                 letzten fünf Versicherungsjahren kann die EUZ jedoch nur          rente und der Todesfallsumme bzw. der Jahresleistung bei der
                 zusammen mit der Hauptversicherung gekündigt werden.              Rentenversicherung bzw. der Beitragssumme bei einer
                 Ein Rückkaufswert steht nicht zur Verfügung. Gegebenen-           Fondsgebundenen Versicherung wird durch die Umwandlung
                 falls zur Verfügung stehende nicht verbrauchte Beitragstei-       in eine beitragsfreie Versicherung nicht geändert. Die bei-
                 le erstatten wir. Diese entsprechen dem mit den Rech-             tragsfreie Erwerbsunfähigkeitsrente errechnen wir nach den
                 nungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Schluss der            anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den
                 laufenden Versicherungsperiode berechneten Deckungska-            Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation unter Zugrun-
                 pital der Versicherung.                                           delegung der nicht verbrauchten Beitragsteile und Abzüge
                                                                                   gemäß Absatz 2.
                 Von dem so ermittelten Betrag wird ein Abzug einbehalten. Er
                 beträgt 65 % dieses Betrags, mindestens jedoch 5 % der            (6) Eine Fortführung der EUZ unter Befreiung von der Bei-
                 garantierten jährlichen Erwerbsunfähigkeitsleistung. Mit dem      tragszahlungspflicht gemäß Absatz 5 ist allerdings nur mög-
                 Abzug wird die Veränderung der Risiko- und Ertragslage des        lich, wenn die beitragsfreie Rente, gerechnet auf das Jahr,
                 verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen. Darüber         mindestens 300 EUR beträgt. Andernfalls werden die zu
                 hinaus wird mit dem Abzug ein Ausgleich für kollektiv gestell-    erstattenden Beitragsteile (vgl. Absatz 2) der EUZ zur Erhö-
                 tes Risikokapital vorgenommen. Sofern Sie uns nachweisen,         hung der beitragsfrei versicherten Leistung(en) der Hauptver-
                 dass die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem           sicherung und der weiter bestehenden Zusatzversicherungen
                 Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der            verwendet.
                 Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt der
                 Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend herabge-      (7) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der
                 setzt. Beitragsrückstände werden verrechnet                       Hauptversicherung gelten die Absätze 2 bis 6 entsprechend.
                                                                                   Sofern die Leistungen aus der Hauptversicherung ganz oder
                 (3) Eine beitragsfreigestellte EUZ können Sie nur zusammen        teilweise reduziert werden, muss die Leistung einer versicher-
                 mit der Hauptversicherung kündigen. In diesem Fall erhalten       ten Erwerbsunfähigkeitsrente angepasst werden, wenn die
                 Sie – soweit vorhanden – die nicht verbrauchten Beitragsteile     Höchstrente überschritten wird.
                 zurück. Diese entsprechen dem mit den Rechnungsgrundla-
                 gen der Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versi-       (8) Haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der EUZ, so
                 cherungsperiode berechneten Deckungskapital der Versiche-         berechnen wir die Leistungen aus der Hauptversicherung und
                 rung. Ein Abzug wird nicht erhoben.                               den ggf. eingeschlossenen sonstigen Zusatzversicherungen
                                                                                   (Rückkaufswert, beitragsfreie Versicherungsleistung und
                 Eine EUZ, deren Beitragszahlungsdauer abgelaufen ist, kön-        Überschussbeteiligung der Hauptversicherung) so, als ob Sie
                 nen Sie nur zusammen mit der Hauptversicherung kündigen.          den Beitrag unverändert weitergezahlt hätten.
                 In diesem Fall erhalten Sie – soweit vorhanden – die nicht ver-
                 brauchten Beitragsteile zurück. Diese entsprechen dem mit         (9) Ansprüche aus der EUZ, die auf bereits vor Kündigung
                 den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum                oder Beitragsfreistellung der Hauptversicherung eingetrete-
                 Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechneten            ner Erwerbsunfähigkeit beruhen, werden durch Kündigung
                 Deckungskapital der Versicherung.                                 oder Beitragsfreistellung der Hauptversicherung bzw. durch
                                                                                   Ablauf der Hauptversicherung nicht berührt.
                 Von dem so ermittelten Betrag erheben wir den in Absatz 2
                 beschriebenen Abzug. Beitragsrückstände werden verrech-           (10) Ansprüche aus der EUZ können Sie nicht abtreten oder
                 net. Mit dem Abzug wird die Veränderung der Risiko- und           verpfänden.
                 Ertragslage des verbleibenden Versichertenbestandes aus-
                 geglichen. Darüber hinaus wird mit dem Abzug ein Ausgleich        (11) Abweichend von den Regelungen zum Bezugsrecht für
                 für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Sofern Sie    die Hauptversicherung können Bezugsrechte nur zu Gunsten
                 uns nachweisen, dass die dem Abzug zugrunde liegenden             der versicherten Person oder zu Gunsten eines der folgenden
                 Annahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht             Angehörigen der versicherten Person vereinbart werden:
                 zutreffen oder der Abzug wesentlich niedriger zu beziffern ist,
                 entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entspre-      ●   Ehegatten / eingetragene Lebenspartner,
                 chend herabgesetzt.                                               ●   Verwandte in gerader Linie z.B. Eltern, (Adoptiv-)Kinder,
                                                                                       (Ur-)Enkel, (Ur-)Großeltern,
                 Von der Kündigungsmöglichkeit der EUZ ausgenommen sind            ●   Geschwister und deren Ehegatten / eingetragene
                 Verträge während der beitragsfreien Zeit aufgrund einer aner-         Lebenspartner,
                 kannten Erwerbsunfähigkeit.                                       ●   Geschwister der Ehegatten / eingetragenen Lebenspart-
                                                                                       ner,
                 (4) Eine Kündigung der EUZ zusammen mit der Hauptversi-           ●   Kinder der Geschwister,
                 cherung ist nicht möglich, falls es sich bei der Hauptversiche-   ●   Pflegeeltern / -kinder,
                 rung um eine Rentenversicherung ohne Beitragsrückgewähr           ●   Verschwägerte in gerader Linie z.B. Schwieger- / Stiefel-
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                 in der Aufschubzeit handelt.                                          tern, Schwieger- / Stiefkinder,
                                                                                   ●   Pflegekinder des Ehegatten / eingetragenen Lebens-
                 (5) Die EUZ können Sie nur zusammen mit der Hauptversiche-            partners,


                                                                                                                                    Seite 58 von 73

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                 ●   Geschwister der Eltern.                                      gen erfüllt:

                 (12) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt        ●    Das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person zum
                 ist, finden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die          Beginn der Versicherung beträgt höchstens 30 Jahre.
                 jeweilige Hauptversicherung sowie ggf. die Besonderen                 Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Differenz zwi-
                 Bedingungen für die Anpassungsversicherung sinngemäß                  schen dem Kalenderjahr des Beginns der Versicherung
                 Anwendung.                                                            und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
                                                                                  ●    Die EUZ endet spätestens in dem Kalenderjahr, in dem
                                                                                       die versicherte Person das 40. Lebensjahr erreicht.
                 § 10 Wann können Sie in eine selbständige Erwerbs-               ●    Die Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer ist kürzer
                 unfähigkeitsversicherung wechseln?                                    als die vereinbarte Leistungsdauer.

                 (1) Kündigen Sie oder stellen Sie Ihren Vertrag teilweise oder   (2) Über Ihr Recht auf Verlängerung der Erwerbsunfähigkeits-
                 vollständig beitragsfrei, so können Sie Ihren Erwerbsunfähig-    rente werden wir Sie rechtzeitig vor Ende der Versicherungs-
                 keitsschutz in einem separaten selbständigen Erwerbsunfä-        dauer der Erwerbsunfähigkeitsrente im bisherigen Vertrag
                 higkeitsvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung aufrechter-      schriftlich informieren. Auf Wunsch kann Ihr Versicherungs-
                 halten.                                                          vermittler Ihnen ein Verlängerungsangebot erstellen. Besteht
                                                                                  zum Zeitpunkt des Verlängerungstermins eine bedingungsge-
                 (2) Für den neuen selbständigen Erwerbsunfähigkeitsvertrag       mäße Erwerbsunfähigkeit, erhalten Sie das Schreiben bei
                 gilt:                                                            Wegfall der Erwerbsunfähigkeit.

                 ●   Das Ende der Versicherungs-, Beitragszahlungs- und           (3) Das Recht auf den Anschlussvertrag erlischt, wenn Sie
                     Leistungsdauer bleibt gegenüber der bisherigen               nicht mindestens einen Monat vor Ende der Versicherungs-
                     Erwerbsunfähigkeitsversicherung unverändert.                 dauer der Erwerbsunfähigkeitsrente im bisherigen Vertrag
                 ●   Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der             einen Verlängerungsantrag eingereicht haben. Sie haben das
                     Versicherung des neuen Vertrages erreichte rechnungs-        Recht, von der Möglichkeit der Verlängerung bereits vorzeitig
                     mäßige Alter und der für den Neuzugang offene Tarif mit      Gebrauch zu machen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein
                     den dann gültigen Rechnungsgrundlagen zugrunde               Angebot.
                     gelegt. Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Diffe-
                     renz zwischen dem Kalenderjahr Beginns der Versiche-         (4) Für den Anschlussvertrag gilt:
                     rung und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
                 ●   Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen-       ●    Der Vertrag beginnt zum Ablauf der vereinbarten Versi-
                     den besonderen Vereinbarungen, wie Risikozuschläge,               cherungsdauer der EUZ-Rente des bisherigen Vertrages
                     Risikoausschlüsse und Klauseln, gelten auch für den               bzw. bei vorzeitiger Verlängerung zu dem gewünschten
                     neuen Vertrag.                                                    Termin. Die EUZ-Rente aus dem bisherigen Vertrag endet
                 ●   Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente aus dem neuen               zu diesem Zeitpunkt. Der Altersvorsorgevertrag mit EUZ-
                     selbständigen Erwerbsunfähigkeitsvertrag darf nicht               Beitragsbefreiung bleibt ansonsten unverändert beste-
                     höher sein als die Differenz zwischen bisheriger Erwerbs-         hen.
                     unfähigkeitsrente und beitragsfreier Erwerbsunfähig-         ●    Das Ende der Leistungsdauer bleibt gegenüber dem bis-
                     keitsrente dieser EUZ. Bei Beitragsverrechnung als Form           herigen Vertrag unverändert.
                     der Überschussverwendung im bisherigen Vertrag ent-          ●    Das Ende der Versicherungs- und Beitragszahlungsdau-
                     spricht dies der garantierten Rente inklusive einer ggf.          er entspricht dem Ende der Leistungsdauer.
                     eingeschlossenen Dynamik. Bei EU-Bonus als Form der          ●    Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente entspricht der
                     Überschussverwendung entspricht dies der garantierten             Rente des bisherigen Vertrages zum Zeitpunkt der Ver-
                     Rente zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. eingeschlos-          längerung. Bei Beitragsverrechnung als Form der Über-
                     senen Dynamik.                                                    schussverwendung im bisherigen Vertrag entspricht dies
                                                                                       der garantierten Rente inklusive einer ggf. eingeschlos-
                 (3) Den Antrag auf Abschluss des selbständigen Erwerbsun-             senen Dynamik. Bei EU-Bonus als Form der Überschuss-
                 fähigkeitsvertrages können Sie innerhalb von 3 Monaten nach           verwendung entspricht dies der garantierten Rente
                 Wirksamwerden der Kündigung oder der Beitragsreduzierung              zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. eingeschlossenen
                 bzw. Beitragsfreistellung stellen. Bei Wiederinkraftsetzung           Dynamik.
                 Ihrer Hauptversicherung kann die EUZ nicht ohne erneute          ●    Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der
                 Risikoprüfung reaktiviert werden. Der Erwerbsunfähigkeits-            Versicherung des neuen Vertrages erreichte rechnungs-
                 schutz bleibt im separaten Vertrag versichert.                        mäßige Alter und der für den Neuzugang offene Tarif
                                                                                       zugrunde gelegt.
                                                                                  ●    Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen-
                 § 11 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz                        den besonderen Vereinbarungen für den Erwerbsunfä-
                 verlängern?                                                           higkeitsschutz, wie Risikozuschläge, Risikoausschlüsse
                                                                                       und Klauseln, gelten auch für den neuen Vertrag.
                 (1) Sie haben das Recht, Ihre EUZ in einer neuen selbständi-
                 gen Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Anschlussvertrag) bei       (5) Sie haben das Recht, den Versicherungsschutz des
                 Wahrung der Vertragsidentität im Übrigen weiter zu führen,
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                                                                                  Anschlussvertrages ohne erneute medizinische Risikoprüfung
                 wenn der bisherige Vertrag, zu dem die Verlängerungsoption       bis zu 50 % der aktuellen Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhö-
                 eingeräumt wurde, für die EUZ-Rente folgende Voraussetzun-       hen. Für den Erhöhungsteil gilt eine Wartezeit von sechs


                                                                                                                                   Seite 59 von 73

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                 Monaten. Tritt eine bedingungsgemäße Erwerbsunfähigkeit         Verzinsliche Ansammlung
                 während dieser Wartezeit ein, so wird für den Erhöhungsteil     Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres – erstmals zu
                 keine Leistung fällig.                                          Beginn des zweiten – wird ein Zusatzüberschussanteil fällig.
                                                                                 Bezugsgröße ist der Risikobeitrag des Vorjahres.
                 Für den Erhöhungsteil behalten wir uns das Recht auf eine
                 finanzielle Risikoprüfung vor. Diese Angemessenheitsprüfung     Beitragsfreie Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen,
                 der beantragten EU-Rente erfolgt in Abhängigkeit von den        die sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich
                 bestehenden Vorversicherungen und dem erzielten Einkom-         zu dem Zusatzüberschussanteil zu Beginn eines jeden Versi-
                 men im Rahmen unserer Annahmerichtlinien. Die Erhöhungs-        cherungsjahres – erstmals zu Beginn des zweiten – einen
                 option besteht nicht, wenn die versicherte Person während       Grundüberschussanteil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeit-
                 der Laufzeit des bisherigen Vertrages eine bedingungsgemä-      punkt der Zuteilung überschussberechtigte Deckungskapital.
                 ße Erwerbsunfähigkeit hat oder hatte. Darüber hinaus darf       Es berechnet sich aus dem am Ende eines Versicherungsjah-
                 zum Zeitpunkt der Verlängerung keine Erwerbsunfähigkeit         res vorhandenen positiven Deckungskapital der Versicherung,
                 angezeigt oder anerkannt worden sein. In diesem Fall erfolgt,   das mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird.
                 wie oben beschrieben, die Verlängerung ohne Erhöhung.
                                                                                 Verwendung: Die Überschussanteile werden verzinslich ange-
                 (6) Im Falle einer Anzeigepflichtverletzung bei Abgabe Ihrer    sammelt.
                 Vertragserklärung zum bisherigen Vertrag stehen uns die
                 Rechte nach §§ 19 Absatz 2 bis 4 und 22 VVG (Rücktritt,         Bei Beendigung der EUZ wird das verzinslich angesammelte
                 Kündigung, Vertragsanpassung, Anfechtung) auch mit Wir-         Guthaben zur Erhöhung der Versicherungsleistung der
                 kung für den Anschlussvertrag zu. Die hierfür jeweils gelten-   Hauptversicherung verwendet. Bei einer Risikolebensversi-
                 den gesetzlichen und vertraglichen Fristen beginnen mit dem     cherung wird das Guthaben mit Beendigung der EUZ ausge-
                 Anschlussvertrag nicht neu zu laufen.                           zahlt.

                                                                                 Erwerbsunfähigkeitsbonus (EU-Bonus)
                 § 12 Wie sind Sie als Versicherungsnehmer an unse-              Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres wird ein EU-
                 ren Überschüssen beteiligt?                                     Bonus festgelegt. Bezugsgröße hierfür ist die versicherte
                                                                                 Leistung des betreffenden Versicherungsjahres.
                 Überschussermittlung
                 (1) Die Überschussermittlung erfolgt entsprechend der           Solange kein Leistungsbezug erfolgt, wird der EU-Bonus Jahr
                 Hauptversicherung (vgl. den entsprechenden Paragrafen der       für Jahr neu festgelegt. Führt eine Neufestlegung der jährli-
                 Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hauptversiche-         chen Überschussanteile zu einer Reduzierung des Bonus, so
                 rung).                                                          haben Sie das Recht – sofern noch keine Erwerbsunfähigkeit
                                                                                 im Sinne des § 2 eingetreten ist – die garantierte Erwerbsun-
                 Überschussbeteiligung                                           fähigkeitsrente zur nächsten Beitragsfälligkeit ohne erneute
                 (2) Die EUZ ist grundsätzlich gesondert am Überschuss betei-    Gesundheitsprüfung so zu erhöhen, dass die Höhe des bishe-
                 ligt. Sie gehört zum Gewinnverband 811 in der Bestandsgrup-     rigen Erwerbsunfähigkeits-Schutzes (einschließlich Bonus)
                 pe 14. Die Festlegung und Änderung der Überschussbeteili-       erhalten bleibt. Maßgebend für die Bestimmung des neuen
                 gung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei der          Beitrags ist der beim ursprünglichen Abschluss gültige Tarif.
                 Hauptversicherung. In einzelnen Versicherungsjahren kann        Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente inklusive Bonus teilen
                 eine Zuteilung von Überschüssen entfallen, sofern dies sach-    wir Ihnen jährlich in der Wertbestätigung mit. Die Erhöhung ist
                 lich gerechtfertigt ist.                                        spätestens sechs Wochen nach der Hauptfälligkeit (Jahres-
                                                                                 tag des Beginns der Versicherung) des Jahres, in dem die
                 (3) Die EUZ-Vertragsteile B und R sind entsprechend der ver-    Änderung des Erwerbsunfähigkeitsbonus erfolgt ist, in Text-
                 traglichen Vereinbarung – siehe hierzu auch die Police – an     form zu beantragen.
                 dem erwirtschafteten Überschuss beteiligt:
                                                                                 Verwendung: Bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit – bei Verein-
                 Beitragsverrechnung                                             barung einer Karenzzeit erstmals nach deren Ablauf – wird
                 Zu Beginn eines jeden Beitragszahlungsabschnitts wird ein       der EU-Bonus zusätzlich zu den versicherten EUZ-Leistungen
                 Zusatzüberschussanteil zugeteilt. Bezugsgröße ist der zum       gezahlt. Maßgeblich für die Höhe des EU-Bonus ist der im
                 Zeitpunkt der Zuteilung aktuelle Bruttobeitrag.                 Jahr des Eintritts der EU deklarierte Überschussanteilsatz.
                                                                                 Der EU-Bonus wird jeweils bis zum Ablauf der vereinbarten
                 Verwendung: Der Überschussanteil vermindert den zu zahlen-      Leistungsdauer, längstens jedoch für die Dauer unserer Leis-
                 den Beitrag bzw. die Beitragsrate. Sie zahlen also nicht den    tungspflicht gezahlt.
                 vollen, sondern nur einen ermäßigten Beitrag. Die Höhe der
                 Ermäßigung kann allerdings nicht für die gesamte Beitrags-      Beitragsfreie Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen,
                 zahlungsdauer garantiert werden.                                die sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich
                                                                                 zu dem EU-Bonus zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres
                 Wird eine Versicherung beitragsfrei gestellt, und galt bisher   – erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grundüberschuss-
                 die Beitragsverrechnung als vereinbart, so erfolgt automa-      anteil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeitpunkt der Zutei-
                 tisch der Wechsel zur Überschussverwendungsform „Verzins-       lung überschussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet
                 liche Ansammlung“.
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                                                                                 sich aus dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhande-
                                                                                 nen positiven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem
                                                                                 Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird.


                                                                                                                                   Seite 60 von 73

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                 Verwendung: Die Grundüberschussanteile werden verzinslich       Anspruch begründenden Umständen und der Person des
                 angesammelt. Bei Beendigung der EUZ wird das verzinslich        Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
                 angesammelte Guthaben zur Erhöhung der Versicherungs-           erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns
                 leistung der Hauptversicherung verwendet. Bei einer Risikole-   angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang
                 bensversicherung wird das Guthaben mit Beendigung der           unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt.
                 EUZ ausgezahlt.

                 Überschussbeteiligung im Leistungsfall                          § 15 Ersetzung unwirksamer Bestimmungen
                 (4) Hier gilt unabhängig von der vereinbarten Überschussver-
                 wendungsform folgende Überschussbeteiligung:                    (1) Unwirksame Bestimmungen in diesen Bedingungen kön-
                                                                                 nen wir nach § 164 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz
                 EUZ-B                                                           (VVG) mit Wirkung für bestehende Verträge durch neue
                 Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach EUZ-B im         Regelungen ersetzen, falls die Unwirksamkeit durch eine
                 Leistungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche-         höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräfti-
                 rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der      gen Verwaltungsakt festgestellt wurde.
                 Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf das
                 Jahr des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit folgt, gewährt.       (2) Die Änderung muss zur Fortführung des Vertrags notwen-
                 Bezugsgröße ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung über-           dig sein oder das Festhalten an dem Vertrag ohne neue
                 schussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet sich aus        Regelung stellt für Sie oder für uns auch unter Berücksichti-
                 dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhandenen positi-       gung der Interessen des jeweils anderen eine unzumutbare
                 ven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem Rech-         Härte dar. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter
                 nungszins um ein Jahr abgezinst wird. Bei unterjährigem Ein-    Wahrung des Vertragsziels Ihre Belange angemessen berück-
                 tritt der Erwerbsunfähigkeit erfolgt die erste Gewährung des    sichtigt.
                 Überschusses anteilig.
                                                                                 (3) Die neue Regelung wird zwei Wochen, nachdem wir Ihnen
                 Verwendung: Der Überschuss wird verzinslich angesammelt.        die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe mit-
                 Bei Beendigung der EUZ wird das verzinslich angesammelte        geteilt haben, Vertragsbestandteil.
                 Guthaben zur Erhöhung der Versicherungsleistung der
                 Hauptversicherung verwendet. Bei einer Risikolebensversi-
                 cherung wird das Guthaben mit Beendigung der EUZ ausge-
                 zahlt.                                                          1) Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der jeweilige Versi-
                                                                                    cherungsschutz besteht.

                 EUZ-R                                                           2) Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine
                 Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach EUZ-R im            während der Versicherungsdauer zuerkannte Leistung längstens gewährt wird.
                 Leistungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche-         3) Das Gleiche gilt bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages (vgl. die entspre-
                 rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der         chenden Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der
                                                                                    Hauptversicherung).
                 Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf das
                 Jahr des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit folgt, gewährt.
                 Bezugsgröße hierfür ist die EUZ-Rente des vorhergehenden
                 Versicherungsjahres.

                 Verwendung: Die Überschüsse werden zur Erhöhung der
                 EUZ-Rente verwendet. Bei unterjährigem Eintritt unserer Leis-
                 tungspflicht wird die EUZ-Rente anteilig erhöht.

                 Die EUZ-Rente aus Überschuss wird erstmals nach Ablauf
                 einer eventuell vereinbarten Karenzzeit gezahlt.


                 § 13 Können die Beiträge angepasst werden?

                 Ein durch die laufenden Überschussanteile ermäßigter Bei-
                 trag (siehe hierzu § 12 Absatz 3 Beitragsverrechnung) kann
                 sich je nach Überschussergebnis verändern. Auf das weiter-
                 gehende Recht zur Anpassung der Beiträge nach § 163 Ver-
                 sicherungsvertragsgesetz (VVG) verzichten wir.


                 § 14 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche-
                 rung?

                 Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die
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                 Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der
                 Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den


                                                                                                                                                   Seite 61 von 73

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                 Besondere Bedingungen für                                     erneute Risikoprüfung erhöhen?
                 das Lebensphasenkonzept                                       (1) Innerhalb der in den §§ 3-11 genannten Rahmenbedin-
                                                                               gungen können Sie Ihren Versicherungsschutz erhöhen, wenn
                 Erhöhung des Versicherungsschutzes
                                                                               sich die Lebensumstände der versicherten Person(en) durch
                                                                               eines der nachfolgenden Ereignisse verändern:
                 Inhaltsverzeichnis
                                                                               █  Erreichen der Volljährigkeit
                 § 1    Welche Möglichkeiten eröffnet Ihnen das Lebenspha-
                                                                               █  Heirat
                                                                               █ Scheidung
                        senkonzept?
                                                                               █ Geburt eines eigenen Kindes
                 § 2    Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne
                                                                               █ Adoption eines Kindes
                        erneute Risikoprüfung erhöhen?
                                                                               █ Todesfall des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspart-
                 § 3    Welche Verträge können im Rahmen des Lebenspha-
                        senkonzepts auftreten?                                 ners
                                                                               █ Abschluss einer Berufsausbildung mit Aufnahme einer
                 § 4    Unter welchen Voraussetzungen ist eine Anpassung
                        des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprü-      beruflichen Tätigkeit
                                                                               █ Abschluss einer akademischen Ausbildung mit Aufnahme
                        fung möglich?
                 § 5    In welchen Fällen ist eine Erhöhung ohne erneute       einer beruflichen Tätigkeit
                                                                               █ Übergang aus einem mindestens ein Jahr ununterbrochen
                        Risikoprüfung ausgeschlossen?
                 § 6    Welche Ergänzungsverträge können Sie abschließen?      andauernden Teilzeitarbeitsverhältnis in eine Vollzeitstelle
                                                                               █ Übergang aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein
                 § 7    Welche Zusatzversicherungen können Sie in einen
                        Ergänzungsvertrag einschließen bzw. innerhalb des      unbefristetes Arbeitsverhältnis
                                                                               █ Gehaltssteigerung von mindestens 10 % des letzten Brutto-
                        Basisvertrages erhöhen?
                 § 8    In welchem Umfang können Sie Erhöhungen ohne           jahresgehalts (ohne variable Gehaltsbestandteile)
                                                                               █ Gehalt übersteigt erstmalig die Beitragsbemessungsgrenze
                        eine erneute Risikoprüfung vornehmen?
                 § 9    Welche Höhe kann die gesamte Versicherungsleis-        der gesetzlichen Rentenversicherung
                                                                               █ Steigerung des Gewinns vor Steuern bei Selbstständigen
                        tung annehmen?
                 § 10   Wie können Sie eine Erhöhung ohne erneute Risiko-      in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren um insgesamt
                        prüfung veranlassen? Was müssen Sie beachten?          mindestens 30 % im Vergleich zu dem Kalenderjahr, das dem
                        Welche Fristen gelten?                                 Dreijahreszeitraum unmittelbar vorausgeht (Erhöhung des
                 § 11   Welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn die       Versicherungsschutzes nur frühestens im Abstand von drei
                        Erhöhung des Versicherungsschutzes im Basisvertrag     Jahren möglich)
                                                                               █ Erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung, Weiterqualifika-
                        erfolgt?
                 § 12   Was ist bei Basisrentenverträgen (Schicht 1) zu be-    tion für Handwerker zum Techniker oder zum technischen
                        achten?                                                Fach- und Betriebswirt
                                                                               █ Erhalt der Prokura
                 § 13   Was ist bei Verträgen zu beachten, die im Rahmen der
                                                                               █ Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit
                        betrieblichen Altersversorgung (Schicht 2) abge-
                                                                               █ Wegfall oder Reduzierung einer betrieblichen Altersversor-
                        schlossen wurden?
                                                                               gung
                                                                               █ Wegfall der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Ren-


                 § 1 Welche Möglichkeiten eröffnet Ihnen das Lebens-           tenversicherung
                                                                               █ Wegfall oder Reduzierung einer Versorgung aus einem
                 phasenkonzept?
                                                                               berufsständischem Versorgungswerk
                                                                               █ Beendigung einer Versicherung auf zwei verbundene
                 Mit dem Lebensphasenkonzept können Sie den Versiche-
                 rungsschutz auf das Leben der versicherten Person(en) ohne    Leben bei der Zurich Dt. Herold Leben durch den Tod einer
                 erneute Risikoprüfung in Form von zusätzlichen selbständi-    der beiden versicherten Personen
                                                                               █ Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum
                 gen Ergänzungsverträgen erhöhen, sofern sich die Lebens-
                                                                               █ Abschluss und Vorlage eines Darlehensvertrages in Verbin-
                 umstände der versicherten Person(en) durch bestimmte
                 Ereignisse verändern.                                         dung mit dem Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum
                                                                               sowie von fremd- oder gewerblich genutzten Immobilien
                                                                               █ Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR
                 Anstelle eines zusätzlichen selbständigen Ergänzungsvertra-
                 ges kann auch eine Erhöhung des Versicherungsschutzes         zur Neugründung bzw. Übernahme einer bestehenden Praxis
                 innerhalb des Basisvertrages erfolgen. Hierbei sind die in    bzw. Kanzlei oder Einstieg als Partner in eine bestehende Pra-
                 § 11 beschriebenen Besonderheiten zu beachten.                xis bzw. Kanzlei
                                                                               █ Ernennung zum Beamten auf Probe oder zum Beamten auf


                 Wir behalten uns vor, vor jeder Durchführung der Erhöhung     Lebenszeit
                                                                               █ Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe als Beamter
                 die Angemessenheit der Rentenhöhe im Verhältnis zum Ein-
                                                                               █ Nicht aus medizinischen Gründen verursachter Wechsel
                 kommen zu überprüfen.
                                                                               von einer Tätigkeit als Beamter in die Privatwirtschaft (das
                                                                               heißt zu einem nicht-öffentlichen oder nicht-staatlichen
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                                                                               Unternehmen).


                                                                                                                                Seite 62 von 73

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                 (2) Zusätzlich besteht unabhängig vom Eintritt eines der             ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt.
                 genannten Ereignisse einmalig bis zum Ablauf des 5. Versi-
                 cherungsjahres ab Versicherungsbeginn die Möglichkeit, den
                 Versicherungsschutz aus dem Basisvertrag innerhalb der in        § 5 In welchen Fällen ist eine Erhöhung ohne erneute
                 diesen Bedingungen festgelegten Grenzen ohne erneute             Risikoprüfung ausgeschlossen?
                 Risikoprüfung zu erhöhen. Soll dabei der Versicherungsschutz
                 für den Fall von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erhöht wer-     (1) Handelt es sich bei den zugrunde gelegten Verträgen um
                 den, so gilt eine Wartefrist von sechs Monaten. Das heißt,       Versicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung bzw.
                 dass für Versicherungsfälle, die in diesem Zeitraum eintreten,   Obliegenheitserklärung, so entfällt die Möglichkeit einer Erhö-
                 kein Anspruch auf Leistungen aus dem erhöhten Versiche-          hung ohne erneute Risikoprüfung.
                 rungsschutz entsteht. Die Entscheidung über einen Anspruch
                 auf Leistungen aus dem Basisvertrag bleibt hiervon unbe-         (2) Nach einer Beitragsfreistellung oder einer Kündigung des
                 rührt.                                                           Basisvertrags entfällt die Möglichkeit, Erhöhungen des Versi-
                                                                                  cherungsschutzes im Rahmen des Lebensphasenkonzepts
                                                                                  vorzunehmen.
                 § 3 Welche Verträge können im Rahmen des Lebens-
                 phasenkonzepts auftreten?                                        (3) Bei einer Selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung
                                                                                  ist eine Erhöhung in den ersten 12 Monaten nach Vertragsbe-
                 Im Rahmen des Lebensphasenkonzepts können folgende               ginn ausgeschlossen, wenn für den Vertragsabschluss die
                 Verträge auftreten (vgl. §§ 6 und 7):                            Wechseloption im Rahmen einer Grundfähigkeitsabsicherung
                                                                                  ausgeübt wurde.
                 Basisvertrag
                 Als Basisvertrag (Hauptversicherung mit oder ohne Zusatz-
                 versicherungen) bezeichnen wir den Vertrag, den Sie im ers-      § 6 Welche Ergänzungsverträge können Sie abschlie-
                 ten Schritt des Lebensphasenkonzepts abschließen und der         ßen?
                 somit die Grundlage für die weiteren im Rahmen des Lebens-
                 phasenkonzepts abschließbaren Verträge bzw. für Erhöhun-         (1) Für Ergänzungsverträge können Sie zwischen folgenden
                 gen des Versicherungsschutzes innerhalb des Basisvertrages       Versicherungen wählen:
                 ist.
                                                                                  █  Aufgeschobene Rentenversicherung
                 Ergänzungsvertrag                                                █  Aufgeschobene Rentenversicherung – Basisversorgung
                                                                                  █ Fondsgebundene Versicherung
                 Als Ergänzungsvertrag (Hauptversicherung mit oder ohne
                                                                                  █ Fondsgebundene Versicherung – Basisversorgung
                 Zusatzversicherungen) bezeichnen wir den Vertrag, der im
                                                                                  █ Risikolebensversicherung
                 Anschluss an einen Basisvertrag im Rahmen des Lebenspha-
                                                                                  █ Kapitalbildende Lebensversicherung
                 senkonzepts ohne weitere Risikoprüfung zur Erhöhung des
                                                                                  █ selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder
                 bereits bestehenden Versicherungsschutzes abgeschlossen
                 werden kann.                                                     Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (nur möglich, wenn im
                                                                                  Basisvertrag eine Berufsunfähigkeits-Rente versichert ist).
                                                                                  █ selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung (nur mög-

                 § 4 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Anpas-                lich, wenn im Basisvertrag eine Erwerbsunfähigkeits- oder
                 sung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risi-                Berufsunfähigkeits-Rente versichert ist).
                 koprüfung möglich?
                                                                                  Die oben genannten Versicherungen können nur dann von
                 Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Versi-      Ihnen als Ergänzungsvertrag ausgewählt werden, soweit sie
                 cherungsschutz im Rahmen des Lebensphasenkonzepts                zum Zeitpunkt der Beantragung der Erhöhung noch von uns
                 erhöhen zu können:                                               im Neugeschäft angeboten werden. Für den Ergänzungsver-
                                                                                  trag gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbe-
                 █   Die versicherte(n) Person(en) stimmt (stimmen) der Aus-      dingungen des Ergänzungsvertrages.
                     übung des Lebensphasenkonzepts zu, und
                 █   die versicherte(n) Person(en) hat (haben) bei Wirksam-       (2) Ein Ergänzungsvertrag kann nicht wieder als Basisvertrag
                     werden der Erhöhung das 50. Lebensjahr nicht vollendet       verwendet werden. Entsprechend werden Erhöhungen im
                 █   Die versicherte(n) Person(en) hat (haben) während der        Rahmen des Lebensphasenkonzeptes auch bei den Bezugs-
                     Laufzeit des Basisvertrags keine Leistungen wegen            größen für spätere Erhöhungen bzw. Ergänzungsverträge
                     Berufsunfähigkeit oder teilweiser oder vollständiger         nicht berücksichtigt.
                     Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit oder wegen des
                     Verlustes einer Grundfähigkeit erhalten und solche auch
                     nicht beantragt. Dies unabhängig davon, ob die Leistun-      § 7 Welche Zusatzversicherungen können Sie in einen
                     gen durch uns oder andere Versicherer/Leistungsträger        Ergänzungsvertrag einschließen bzw. innerhalb des
                     geschuldet oder dort beantragt waren.                        Basisvertrages erhöhen?
                 █   Die versicherte(n) Person(en) war(en) während der Lauf-
                     zeit des Basisvertrags, höchstens in den zurückliegen-       (1) Eine im Basisvertrag enthaltene Berufsunfähigkeits-
                     den zehn Jahren vor Beantragung der Erhöhung des Ver-        Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversi-
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                     sicherungsschutzes im Rahmen des                             cherung kann über einen Ergänzungsvertrag oder durch eine
                     Lebensphasenkonzeptes nicht länger als sechs Monate          Änderung des Basisvertrages erhöht werden. Voraussetzung


                                                                                                                                    Seite 63 von 73

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                 für die Erhöhung über einen Ergänzungsvertrag ist, dass auch      eingeschlossener Risiko-Zusatzversicherung aber auf nicht
                 eine Hauptversicherung in dem Ergänzungsvertrag einge-            weniger als 2.500 EUR und nicht mehr als 50.000 EUR belau-
                 schlossen wird. Dieser Ergänzungsvertrag besteht dann aus         fen.
                 einer Hauptversicherung und einer oder mehreren einge-
                 schlossenen Zusatzversicherung(en).                               Erfolgt eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb
                                                                                   des Basisvertrages, gelten als Bezugsgrößen für die o. g.
                 Eine Risiko-Zusatzversicherung kann auch dann zusätzlich zu       maximalen Erhöhungen die aktuellen garantierten Leistungen
                 einem Ergänzungsvertrag in Form einer kapitalbildenden            des Basisvertrages abzüglich der Leistungsanteile, die auf
                 Lebensversicherung abgeschlossen werden, wenn im Basis-           frühere Erhöhungen im Rahmen des Lebensphasenkonzeptes
                 vertrag keine Risiko-Zusatzversicherung enthalten ist. Die        zurückzuführen sind.
                 Risiko-Zusatzversicherung kann auch nachträglich in den
                 Basisvertrag eingeschlossen werden.                               (3) Liegt als Basisvertrag eine

                 (2) Die Risiko-Zusatzversicherung und die Berufsunfähig-          █ aufgeschobene Rentenversicherung mit Berufsunfähig-
                 keits- Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-        keits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-
                 versicherung bilden mit der jeweiligen Hauptversicherung          versicherung oder
                 eine Einheit. Eine Zusatzversicherung kann ohne die zugehöri-     █ aufgeschobene Rentenversicherung – Basisversorgung mit


                 ge Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Die Haupt-         Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähig-
                 versicherung kann jedoch ohne Zusatzversicherung fortge-          keits-Zusatzversicherung oder
                 führt werden.                                                     █ Fondsgebundene Versicherung mit Basisschutz (Mindest-


                                                                                   todesfallsumme ab dem 4. Versicherungsjahr bis 75.000 EUR)
                 (3) Ist eine Risiko-Zusatzversicherung in einem Ergänzungs-       und mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder
                 vertrag eingeschlossen, so endet sie spätestens mit Ablauf        Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder
                 der zugehörigen Hauptversicherung.                                █ Fondsgebundene Versicherung mit Premiumschutz und


                                                                                   Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähig-
                 (4) Ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder           keits-Zusatzversicherung oder
                 Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung in einem Ergän-            █ selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder


                 zungsvertrag eingeschlossen worden, so endet sie spätes-          Erwerbsunfähigkeitsabsicherung
                 tens, wenn der Versicherungsschutz aus der zugehörigen            █ selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung v


                 Hauptversicherung endet, bei Rentenversicherungen mit Auf-
                 schubzeit erlischt auch der Versicherungsschutz aus der           vor, so darf sich die garantierte Todesfallsumme eines Ergän-
                 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähig-        zungsvertrages in Form einer kapitalbildenden Lebensversi-
                 keits-Zusatzversicherung mit Ablauf der Aufschubzeit. Für die     cherung, Fondsgebundenen Versicherung oder Risikolebens-
                 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder die Erwerbsun-         versicherung auf das 100-fache der aktuellen garantierten
                 fähigkeits-Zusatzversicherung in dem Ergänzungsvertrag            monatlichen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-
                 erfolgt die Eingruppierung nach dem zum Zeitpunkt der             Rente, Rente des Basisvertrages, aber auf nicht weniger als
                 Antragstellung ausgeübten Beruf; Endalter- und Summenbe-          2.500 EUR und nicht mehr als 50.000 EUR belaufen.
                 grenzungen werden entsprechend übernommen. Bestehende
                 Verträge bleiben unberührt.                                       (4) Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-
                                                                                   Rente im Basisvertrag enthalten, können Sie im Ergänzungs-
                                                                                   vertrag ebenfalls eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfä-
                 § 8 In welchem Umfang können Sie Erhöhungen ohne                  higkeits-Rente ohne erneute medizinische Risikoprüfung
                 eine erneute Risikoprüfung vornehmen?                             einschließen, die bis zu 100 % der aktuellen garantierten
                                                                                   Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Rente des
                 (1) Die Höchstlaufzeit eines Ergänzungsvertrages entspricht       Basisvertrages beträgt. Dabei darf die jährliche Rente aus
                 der auf volle Jahre gerundeten Restlaufzeit des Basisvertra-      dem Ergänzungsvertrag jedoch maximal 12.000 EUR betra-
                 ges.                                                              gen.

                 (2) Liegt als Basisvertrag eine                                   Für Berufseinsteiger gilt abweichend: Die jährliche Rente darf
                                                                                   aus dem Ergänzungsvertrag maximal 18.000 EUR betragen.
                 █ kapitalbildende Lebensversicherung,
                 █ Fondsgebundene Versicherung mit Premiumschutz und               Die jährliche Rente muss in beiden Fällen mindestens
                 Mindesttodesfallssumme größer als 0 % der Beitragssumme,          300 EUR betragen.
                 █ Fondsgebundene Versicherung – Basisversorgung mit Pre-


                 miumschutz und Mindesthinterbliebenenguthaben größer als          Als Berufseinsteiger gilt die versicherte Person, wenn sie
                 0 % der Beitragssumme,
                 █ Fondsgebundene Versicherung mit Basisschutz (Mindest-           ●    eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich
                 todesfallsumme ab 4. Versicherungsjahr größer als                      abgeschlossen hat und
                 75.000 EUR) oder                                                  ●    im Anschluss erstmals eine Berufstätigkeit aufnimmt, die
                 █ Risikolebensversicherung
                                                                                        dieser Berufsausbildung oder diesem Studium ent-
                                                                                        spricht, und
                 vor, so darf sich die garantierte Todesfallsumme für jeden ein-
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                                                                                   ●    nicht älter als 30 Jahre ist.
                 zelnen Ergänzungsvertrag auf bis zu 50 % der aktuellen
                 garantierten Todesfallsumme des Basisvertrages ohne ggf.          Erfolgt eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb


                                                                                                                                     Seite 64 von 73

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                 des Basisvertrages, gelten als Bezugsgrößen für alle bisher       gen auf verbundene Leben kann für jede versicherte Person
                 festgelgten maximalen Erhöhungen die aktuellen garantierten       die maximale Todesfallsumme versichert werden.
                 Leistungen des Basisvertrages abzüglich der Leistungsantei-
                 le, die auf frühere Erhöhungen im Rahmen des Lebenspha-           Sofern der Vertragsabschluss einer Risikolebensversicherung
                 senkonzeptes zurückzuführen sind.                                 auf Basis von verkürzten Risikofragen erfolgte, reduziert sich
                                                                                   die Gesamttodesfallsumme aller Verträge jeder einzelnen ver-
                 Ist der Basisvertrag eine Versicherung auf verbundene Leben       sicherten Person in den ersten fünf Versicherungsjahren auf
                 und ist darin eine Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfä-      maximal 150.000 EUR inklusive Todesfallbonus. Bei Versiche-
                 higkeitsrente eingeschlossen, so kann eine Berufsunfähig-         rungen auf verbundene Leben kann für jede versicherte Per-
                 keitsrente oder Erwerbsunfähigkeits-Rente im Ergänzungs-          son diese maximale Todesfallsumme versichert werden.
                 vertrag nur für die Person abgeschlossen werden, die im
                 Basisvertrag gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähig-         Die Summe der monatlichen Berufsunfähigkeits- und
                 keit versichert ist.                                              Erwerbsunfähigkeits-Renten sowie Renten wegen des Verlus-
                                                                                   tes einer Grundfähigkeit aus allen Verträgen der versicherten
                 (5) Soll zu einem Basisvertrag eine Kapitallebensversicherung     Person bei unserem Unternehmen darf maximal 3.000 EUR
                 mit Risikozusatzversicherung als Ergänzungsvertrag abge-          inklusive Bonus betragen.
                 schlossen werden, so gilt im Hinblick auf die Höhe der Todes-
                 fallsumme Folgendes: Die Gesamttodesfallsumme aus Kapi-           Abweichend davon gilt bei Beamten in Abhängigkeit von der
                 tallebensversicherung und Risiko-Zusatzversicherung, die          Besoldungsgruppe eine andere maximale Rentenhöhe; sie
                 den Ergänzungsvertrag bilden, darf bis zu 50 % der Todesfall-     beträgt höchstens 1.600 EUR.
                 summe des Basisvertrages (einschließlich einer dort ggf. ent-
                 haltenen Risiko-Zusatzversicherung), maximal 50.000 EUR,          Für die sogenannte „Karrieregarantie“ gilt eine abweichende
                 erreichen. Sie darf 5.000 EUR nicht unterschreiten. Erfolgt der   Maximalsumme von 5.000 EUR inklusive Bonus aus allen Ver-
                 Einschluss der Risiko-Zusatzversicherung innerhalb des            trägen der versicherten Person bei unserem Unternehmen,
                 Basisvertrages, gilt die vorstehende Regelung entsprechend.       wenn

                 (6) Eine planmäßige Erhöhung der Versicherungsleistungen          ●   die Summe der monatlichen Berufsunfähigkeits- und Er-
                 (Dynamik) eines Ergänzungsvertrages ist dann möglich, wenn            werbsunfähigkeits-Renten sowie Renten wegen des Ver-
                 auch diese im Basisvertrag vorgesehen ist. Möchten Sie eine           lustes einer Grundfähigkeit aus allen Verträgen der versi-
                 dynamische Anpassung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit              cherten Person bei unserem Unternehmen bereits
                 (Dynamik im Leistungsfall) in einen Ergänzungsvertrag ein-            3.000 EUR erreicht hat und
                 schließen, so muss eine solche bereits im Basisvertrag enthal-    ●   die versicherte Person als Arbeitnehmer in einem unbe-
                 ten sein. Der Einschluss einer planmäßigen Erhöhung hängt             fristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt ist und es sich
                 immer zusätzlich von einer wirtschaftlichen und finanziellen          nicht um einen Gesellschafter-Geschäftsführer handelt,
                 Risikoprüfung durch uns ab.                                           sowie
                                                                                   ●   sich das Bruttojahresgehalt (ohne variable Gehaltsbe-
                 (7) Die garantierte Gesamttodesfallsumme aller Ergänzungs-            standteile) der versicherten Person vertraglich um min-
                 verträge (inkl. ggf. eingeschlossener Risiko-Zusatzversiche-          destens 10 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht hat. Dabei
                 rung), und aller im Rahmen des Lebensphasenkonzeptes                  darf die prozentuale Anpassung der versicherten Ren-
                 durchgeführten Erhöhungen innerhalb des Basisvertrages,               tenleistung die prozentuale Anpassung des Bruttojahres-
                 die innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen werden, darf              halts (ohne variable Gehaltsbestandteile) nicht überstei-
                 50.000 EUR nicht überschreiten.                                       gen.

                 (8) Bei Risikolebensversicherungen besteht die Möglichkeit,       Sofern der Vertragsabschluss einer selbständigen Berufs-
                 bei den in § 2 genannten Ereignissen „Geburt eines eigenen        oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf Basis von verkürz-
                 Kindes“ oder „Abschluss eines Darlehensvertrages in Verbin-       ten Risikofragen erfolgte, reduziert sich dieser Betrag in den
                 dung mit dem Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum               ersten fünf Versicherungsjahren auf maximal 1.000 EUR.
                 sowie von fremd- oder gewerblich genutzten Immobilien“ den
                 Versicherungsschutz einmalig ohne erneute Risikoprüfung           Für die Summe der garantierten Renten aus allen bei unserem
                 um bis zu 100.000 EUR zu erhöhen. Die in § 8 Absatz 2             Unternehmen abgeschlossenen Rentenversicherungen ist ab
                 genannte Beschränkung des Ergänzungsvertrages auf bis zu          einer unternehmensintern bestimmten Höhe der garantierten
                 50 % der aktuellen garantierten Todesfallsumme des Basis-         Renten eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit erforderlich. Dabei
                 vertrages und auf maximal 50.000 EUR gilt bei Ausübung die-       werden unterschiedliche Risiken bewertet, wie Langlebigkeit,
                 ser einmaligen Erhöhungsmöglichkeit nicht. Zudem gilt auch        Kapitalmarkt und vorzeitige Beendigung. Würden durch eine
                 die Regelung in § 8 Absatz 7 bei Ausübung dieser einmaligen       als Ergänzungsvertrag oder durch eine Erhöhung beantragte
                 Erhöhungsmöglichkeit nicht.                                       Rentenversicherung die garantierten Renten die gültige Gren-
                                                                                   ze überschreiten, so besteht der Anspruch aus dem Lebens-
                                                                                   phasenkonzept nur bis zur Höhe dieser Grenze. Maßgeblich
                 § 9 Welche Höhe kann die gesamte Versicherungs-                   ist dabei die unternehmensintern zum Zeitpunkt der Beantra-
                 leistung annehmen?                                                gung des betreffenden Ergänzungsvertrages geltende Gren-
                                                                                   ze.
                 Die Gesamttodesfallsumme aller Verträge (inkl. der Summen
521630872 2607


                 aus Risiko-Zusatzversicherung) jeder einzelnen versicherten
                 Person darf maximal 300.000 EUR betragen. Bei Versicherun-


                                                                                                                                    Seite 65 von 73

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                 § 10 Wie können Sie eine Erhöhung ohne Risikoprü-               █  Beendigung einer Versicherung auf zwei verbundene
                 fung veranlassen? Was müssen Sie beachten? Wel-                 Leben bei der Zurich Dt. Herold Leben durch den Tod einer
                 che Fristen gelten?                                             der beiden versicherten Personen:
                                                                                 Sterbeurkunde
                                                                                 █ Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum:
                 (1) Möchten Sie eine Erhöhung des Versicherungsschutzes
                 ohne RIsikoprüfung beantragen, weil sich die Lebensumstän-      Kopie des Kaufvertrages und Nachweis über die Nutzung
                                                                                 █ Abschluss eines Darlehensvertrages in Verbindung mit
                 de der versicherten Person(en) durch eines der in § 2 Abs. 1
                 beschriebenen Ereignisse geändert haben, so muss uns der        dem Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum sowie von
                 Antrag innerhalb der ersten 12 Monate nach Eintritt des         fremd- oder gewerblich genutzten Immobilien:
                 Ereignisses in Textform zugehen. Die Änderung der Lebens-       Kopie des Darlehensvertrages und Nachweis über die Nut-
                 umstände ist uns nachzuweisen. Als Nachweise gelten bei-        zung
                                                                                 █ Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR
                 spielsweise bei
                                                                                 zur Neugründung bzw. Übernahme einer (bestehenden) Pra-
                 █  Heirat:                                                      xis bzw. Kanzlei oder Einstieg als Partner in eine bestehende
                 Kopie der Heiratsurkunde                                        Praxis bzw. Kanzlei:
                 █ Scheidung:
                                                                                 Kopie des Darlehensvertrages und Nachweis über die Nut-
                 Kopie des Scheidungsurteils                                     zung
                                                                                 █ Ernennung zum Beamten:
                 █ Geburt eines eigenen Kindes:


                 Kopie der Geburtsurkunde                                        Ernennungsurkunde
                                                                                 █ Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe:
                 █ Adoption eines Kindes:


                 Kopie der Adoptionsurkunde                                      Bezügemitteilung
                                                                                 █ Nicht aus medizinischen Gründen verursachter Wechsel
                 █ Todesfall des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspart-


                 ners:                                                           von einer Tätigkeit als Beamter in die Privatwirtschaft:
                 Sterbeurkunde                                                   Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen und
                 █ Abschluss einer Berufsausbildung mit Aufnahme einer
                                                                                 Kopie des neuen Arbeitsvertrages
                 beruflichen Tätigkeit:
                 Kopie der Abschlussurkunde, des Kaufmanns- oder Gesellen-       Wir behalten uns vor, ggf. weitere für einen geeigneten Nach-
                 briefes und des Arbeitsvertrages                                weis notwendige Unterlagen von Ihnen zu fordern.
                 █ Abschluss einer akademischen Ausbildung mit Aufnahme


                 einer beruflichen Tätigkeit:                                    Möchten Sie eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne
                 Kopie der Abschlussurkunde und des Arbeitsvertrages             Risikoprüfung innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre
                 █ Übergang aus einem mindestens ein Jahr ununterbrochen
                                                                                 (§ 2 Abs. 2) beantragen, so können Sie den Antrag frühestens
                 andauernden Teilzeitarbeitsverhältnis in eine Vollzeitstelle:   drei Monate vor der gewünschten Erhöhung des Versiche-
                 Kopie der Arbeitsverträge                                       rungsschutzes einreichen. Der Antrag muss uns in jedem Fall
                 █ Übergang aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein
                                                                                 vor der gewünschten Erhöhung des Versicherungsschutzes,
                 unbefristetes Arbeitsverhältnis:                                jedoch spätestens bis zum Ablauf des 5. Versicherungsjahres
                 Kopie des Arbeitsvertrages;                                     zugehen.
                 █ Gehaltssteigerung von mindestens 10 % des letzten Brutto-


                 jahresgehalts:                                                  Außerhalb der genannten Fristen können wir einen Antrag auf
                 Lohn-/Gehaltsabrechnungen                                       Erhöhung des Versicherungsschutzes gem. § 2 Abs. 1 oder
                 █ Gehalt übersteigt erstmalig die Beitragsbemessungsgrenze
                                                                                 Abs. 2 nur unter dem Vorbehalt einer erneuten Risikoprüfung
                 der gesetzlichen Rentenversicherung:                            berücksichtigen.
                 Lohn-/Gehaltsabrechnung bzw. ergänzende Nachweise
                 █ Steigerung des Gewinns bei Selbstständigen:
                                                                                 (2) Ist in Ihrem Basisvertrag eine Berufsunfähigkeits- oder
                 Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Unterlagen (z.B.        Erwerbsunfähigkeits-Rente enthalten und möchten Sie diese
                 Gewinn- und Verlustrechnung)                                    durch einen Ergänzungsvertrag oder innerhalb des Basisver-
                 █ Erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung, Weiterqualifika-
                                                                                 trages erhöhen, so behalten wir uns vor, von Ihnen die Vorlage
                 tion usw.:                                                      von Dokumenten zu verlangen, die die Angemessenheit der
                 Meisterbrief oder Abschlusszeugnis Techniker, technischer       Rentenhöhe im Verhältnis zum Einkommen belegen, wie etwa
                 Fach- und Betriebswirt                                          einen aktuellen Einkommensnachweis, Arbeitsvertrag (zum
                 █ Erhalt der Prokura:
                                                                                 Beispiel Berufseinsteiger) oder Ähnliches. Die Begrenzung
                 Bescheinigung des Arbeitgebers                                  oder Ablehnung einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfä-
                 █ Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit:
                                                                                 higkeits-Rente im Ergänzungsvertrag oder als Erhöhung –
                 Kopie der Zulassungsurkunde                                     unter Berücksichtigung Ihres Einkommens und der Gesamt-
                 █ Wegfall oder Reduzierung einer betrieblichen Altersversor-
                                                                                 rentenleistung aus allen bestehenden und beantragten
                 gung:                                                           Versorgungen sowie des ausgeübten Berufes und der zuläs-
                 Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen und        sigen Höchsteinschlussgrenzen – ist uns vorbehalten.
                 Kopie des neuen Arbeitsvertrages
                 █ Wegfall der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Ren-
                                                                                 (3) Ergänzungsverträge bzw. Änderungen innerhalb des
                 tenversicherung:                                                Basisvertrages werden mit Versicherungsbeginn des auf den
                 Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen            Eingang der Meldung folgenden Beitragszahlungsabschnitts
521630872 2607


                 █ Wegfall oder Reduzierung einer Versorgung aus einem
                                                                                 abgeschlossen.
                 berufsständischem Versorgungswerk:
                 Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen            (4) Nachdem Sie eine Erhöhung des Versicherungsschutzes


                                                                                                                                  Seite 66 von 73

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                 vorgenommen haben, senden wir Ihnen den Versicherungs-          beachten.
                 schein für den Ergänzungsvertrag bzw. den geänderten Versi-
                 cherungsschein oder Nachtrag des Basisvertrages zu.
                                                                                 § 12 Was ist bei Basisrentenverträgen (Schicht 1) zu
                 (5) Die erstmalige Erhöhung des Versicherungsschutzes kann      beachten?
                 frühestens zu Beginn des 2. Versicherungsjahres erfolgen.
                 Dies gilt auch dann, wenn sich die Lebensumstände bereits       Handelt es sich beim Basisvertrag oder Ergänzungsvertrag
                 im Laufe des ersten Versicherungsjahres geändert haben und      um einen steuerlich geförderten Basisrentenvertrag (Schicht
                 uns dies gemeldet wurde.                                        1), bei dem eine ergänzende Absicherung des Eintritts der
                                                                                 Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit und von
                 (6) Basis- und Ergänzungsvertrag bilden im Rahmen des           Hinterbliebenen vereinbart wird, ist Folgendes zu beachten:
                 Lebensphasenkonzepts eine Einheit bzgl. der Risikoprüfung.
                 Im Hinblick auf Rücktritt, Vertragsanpassung, Kündigung oder    Beitragsverhältnis bei Vereinbarung einer ergänzenden
                 Anfechtung behalten wir uns daher vor, dies auf sämtliche im    Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit, der ver-
                 Rahmen des Lebensphasenkonzepts bestehenden Verträge            minderten Erwerbsfähigkeit bzw. von Hinterbliebenen
                 zu beziehen.                                                    Für den Fall der ergänzenden Absicherung des Eintritts der
                                                                                 Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw.
                 (7) Im Übrigen gelten für jeden abgeschlossenen Ergän-          von Hinterbliebenen ist vereinbart, dass mehr als 50 % der
                 zungsvertrag bzw. jede Erhöhung des Versicherungsschutzes       Beiträge auf Ihre eigene Altersvorsorge als Versicherungs-
                 innerhalb des Basisvertrages die jeweils zugrunde liegenden     nehmer entfallen. Dies gilt auch für Änderungen (z. B. Erhö-
                 Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besonderen             hungen) während der Vertragslaufzeit.
                 Bedingungen. Für den Basisvertrag vereinbarte Risikozu-
                 schläge, Risikoausschlüsse und Klauseln gelten auch für
                 Ergänzungsverträge bzw. Erhöhungen innerhalb des Basis-         § 13 Was ist bei Verträgen zu beachten, die im Rah-
                 vertrages im Rahmen des Lebensphasenkonzepts. Die Prämie        men der betrieblichen Altersversorgung (Schicht 2)
                 für den Ergänzungsvertrag wird aus dem zum Zeitpunkt sei-       abgeschlossen wurden?
                 nes Abschlusses für den Neuzugang offenen Tarif unter
                 Berücksichtigung der für den Basisvertrag vereinbarten          Das Recht auf Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne
                 Zuschläge, Ausschlüsse und Klauseln ermittelt. Die Prämie für   erneute Risikoprüfung besteht auch, wenn es sich bei dem
                 die Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb des            Basisvertrag um eine Direktversicherung oder eine Rückde-
                 Basisvertrages errechnet sich aus dem zum Zeitpunkt der         ckungsversicherung handelt, die im Rahmen der betrieblichen
                 Vertragsänderung erreichten rechnungsmäßigen Alter der          Altersversorgung (Schicht 2) abgeschlossen wurde. Dieses
                 versicherten Person, der Restlaufzeit sowie den ursprünglich    gilt auch für Direktversicherungen oder Rückdeckungsversi-
                 vereinbarten Annahmebedingungen unter Berücksichtigung          cherungen, die von der versicherten Person als neuem Versi-
                 der zum Zeitpunkt der Vertragsänderung für diese dann vor-      cherungsnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Unterneh-
                 gesehenen Sterbetafel und des vorgesehenen Rechnungs-           men mit eigenen Beiträgen fortführt.
                 zinses.
                                                                                 Nur der Versicherungsnehmer ist berechtigt, eine Erhöhung
                                                                                 des Versicherungsschutzes zu beantragen bzw. einen Ergän-
                 § 11 Welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn               zungsvertrag abzuschließen.
                 die Erhöhung des Versicherungsschutzes im Basis-
                 vertrag erfolgt?                                                Arbeitsrechtliche Vereinbarungen (z.B. in einer Versorgungs-
                                                                                 ordnung) können den Regelungen des Lebensphasenkon-
                 Soll anstelle eines Ergänzungsvertrages die Erhöhung des        zeptes entgegenstehen und sind vom Versicherungsnehmer
                 Versicherungsschutzes innerhalb des Basisvertrages erfol-       zu berücksichtigen.
                 gen, so sind zusätzlich folgende Besonderheiten zu beachten:

                 █ Die Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute
                 Risikoprüfung ist nur im Rahmen der beschriebenen Grenzen
                 zulässig.
                 █ Eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb des


                 bestehenden Vertrages kann abgelehnt werden, wenn eine
                 solche Vertragsänderung nicht mehr zulässig ist oder mit
                 einer Umstellung auf eine neue Sterbetafel und einen neuen
                 Rechnungszins verbunden ist. In diesem Fall haben Sie
                 jedoch das Recht einen Ergänzungsvertrag im Rahmen des
                 Lebensphasenkonzepts abzuschließen.

                 Wenn Sie vom Lebensphasenkonzept Gebrauch machen,
                 werden wir Sie über die steuerlichen Auswirkungen zum Zeit-
                 punkt der Beantragung informieren. Zur Beibehaltung eventu-
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                 eller steuerlicher Vergünstigungen des Basisvertrages auch
                 nach Inanspruchnahme des Lebensphasenkonzepts, sind die
                 steuerlichen Rahmenbedingungen des Basisvertrages zu


                                                                                                                                   Seite 67 von 73

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                 Information zur Verwendung                                       „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen
                 Ihrer Daten                                                      Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflich-
                                                                                  tet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungs-
                                                                                  wirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter
                 Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer perso-   www.zurich.de/datenschutz abrufen.
                 nenbezogenen Daten durch die Zurich Deutscher Herold
                 Lebensversicherung Aktiengesellschaft und die Ihnen nach         Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen
                 dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.                         wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den
                                                                                  Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns
                 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                       zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG                    zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung und
                 Deutzer Allee 1                                                  Beendigung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung
                 50679 Köln                                                       oder Rechnungsstellung und vertragsbezogenen Korrespon-
                 Telefon: 0221 7715-0                                             denz. Angaben zum Versicherungsfall benötigen wir etwa, um
                 Fax: 0221 7715-7777                                              prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und
                 E-Mail: service@zurich.de                                        wie hoch die Leistung ist.

                 Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgen-      Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungs-
                 der Adresse                                                      vertrages sowie die Leistungsbearbeitung ist ohne die Ver-
                                                                                  arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.
                 Zurich Gruppe Deutschland
                 Konzerndatenschutz                                               Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten
                 50427 Köln                                                       zur Erstellung versicherungsspezifischer Statistiken, z. B. für
                 E-Mail: datenschutz@zurich.com                                   die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichts-
                                                                                  rechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer Zurich-Gesell-
                 Herkunft und Kategorien personenbezogener Daten                  schaft bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung
                                                                                  der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Bera-
                 Grundsätzlich erheben wir personenbezogene Daten direkt          tung, hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder -ergänzung,
                 beim Betroffenen.                                                für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftser-
                                                                                  teilungen.
                 In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, dass wir personen-
                 bezogene Daten von Dritten erhalten.                             Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezoge-
                                                                                  ner Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke sowie
                 Beispiele:
                                                                                  eine Leistungsbearbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit
                 – Bei Postrückläufern führen spezialisierte Dienstleister eine   dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B.
                   Adressrecherche durch, um aktuelle Anschriftdaten zu           Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversiche-
                   ermitteln.                                                     rungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung
                 – Daten zu Mitversicherten bzw. versicherten Personen            nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir
                   erhalten wir über unseren Versicherungsnehmer, falls wir       Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf
                   die Daten nicht direkt bei diesen Personen erheben kön-        Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.
                   nen. Wir erheben z. B. den Namen, die Adresse und das
                   Geburtsdatum. Die erforderlichen Daten für den Leis-           Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen
                   tungsfall erheben wir direkt beim Betroffenen.                 von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO).
                 – Daten zu Bezugsberechtigten oder Begünstigten erhalten         Dies kann insbesondere erforderlich sein
                   wir von unserem Versicherungsnehmer, z. B. den Namen,
                                                                                  – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebes,
                   die Adresse und das Geburtsdatum, um den Betroffenen
                                                                                    insbesondere dem rechtlich zulässigen Trainieren und Tes-
                   im Leistungsfall kontaktieren zu können.
                                                                                    ten von Anwendungen,
                 – Daten zu Sicherungsgebern, Kreditgebern, Leasinggebern,
                                                                                  – für die Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung zu den
                   Bürgschafts- bzw. Garantiegläubigern und Forderungsin-
                                                                                    Unternehmen der Zurich Gruppe in Deutschland, inklusive
                   habern erhalten wir unter Umständen von unserem Versi-
                                                                                    der Erkennung von Zielgruppen für Marketingzwecke (z.B.
                   cherungsnehmer. Umgekehrt kann es sein, dass wir von
                                                                                    anhand Familienstands, Alter, Geschlecht in Form der
                   jenen Daten zum Versicherungsnehmer erhalten, insbe-
                                                                                    Anrede aus dem Antrag),
                   sondere Kontaktdaten und Angaben zum betroffenen Risi-
                                                                                  – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte
                   ko.
                                                                                    und für andere Produkte der Unternehmen der Zurich
                 – Außerdem erhalten wir Daten zu Ihrer Person über Ihren
                                                                                    Gruppe und deren Kooperationspartner sowie für Markt-
                   zuständigen Vermittler, z. B. im Rahmen der Antragsauf-
                                                                                    und Meinungsumfragen, soweit rechtlich zulässig,
                   nahme.
                                                                                  – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbeson-
                                                                                    dere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinwei-
                 Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
                                                                                    sen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können,
                 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beach-        – konzernübergreifende Prüfungen (z.B. Prüfungen der Kon-
                 tung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des               zern-Revision),
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                 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrecht-          – zu statistischen Zwecken,
                 lich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsge-        – zur Optimierung der Prüfung im Rahmen der Geldwäsche
                 setzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Dar-       und Terrorismusfinanzierungsvorschriften (GWG) sowie


                                                                                                                                    Seite 68 von 73

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                   Sanktions-Vorschriften; dabei verarbeiten wir Ihre Daten         Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer
                   einschließlich der Angabe zum Geschlecht bzw. der Anre-          unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde
                   de aus dem Antrag,                                               bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewer-
                 – zur Kalkulation der Risiken zur Findung von Tarifen kann         tung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre
                   eine interne Einrechnung geschlechtsspezifischer Risiken,        Daten an den Rückversicherer nur, soweit dies für die Erfül-
                   rechtlich geboten sein, auch wenn der fertige Tarif immer        lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich
                   ein Unisex-Tarif ist, der für alle Geschlechter gleiche          ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen
                   Bedingungen festlegt; für die Kalkulation der versicherten       erforderlichen Umfang.
                   Risiken benötigen die Aktuare die Anzahl der Angaben
                                                                                    Mitversicherer (Konsortialpartner)
                   zum Geschlecht der Versicherten, die durch die Angaben
                                                                                    Haben Sie eine Konsortialversicherung abgeschlossen, sind
                   aus dem Antrag (z.B. durch die Anrede) indiziert werden,
                                                                                    die in Ihrem Persönlichen Vorschlag genannten Lebensversi-
                   ohne dass sich diese Berechnungen auf den einzelnen
                                                                                    cherer in Höhe eines jeweiligen prozentualen Anteils an Ihrem
                   Versicherten auswirken,
                                                                                    Versicherungsvertrag beteiligt. Die Anschrift der beteiligten
                 – zur Verarbeitung von Daten Dritter, zu deren Gunsten ein
                                                                                    Versicherer finden Sie in diesem Fall in der in Ihrem Persönli-
                   Vertrag abgeschlossen wurde (z.B. versicherte Personen)
                                                                                    chen Vorschlag enthaltenen „Information zu Ihrer Versiche-
                   im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und
                                                                                    rung“. Im Rahmen der Antragsbearbeitung sowie zur Durch-
                   -beendigung,
                                                                                    führung Ihres Versicherungsvertrages kann es zur Weitergabe
                 – für die Nutzung von Transkriptionsanwendungen.
                                                                                    Ihrer allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten an
                 Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen              die Konsortialpartner und die mit ihnen verbundenen Unter-
                 Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. auf-    nehmen kommen. Die beteiligten Unternehmen sind in jedem
                 sichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher         Fall gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die geltenden
                 Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als          datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
                 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall
                                                                                    Vermittler
                 die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c)
                                                                                    Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem
                 DSGVO. Weitere Beispiele für die Verarbeitung aufgrund ge-
                                                                                    Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum
                 setzlicher Pflichten sind:
                                                                                    Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten
                 – aufgrund von gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet,        Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt
                   sowohl bei der Kalkulation von (Unisex-)Tarifen als auch         unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Ver-
                   bei der Solvabilitätsplanung (Berechnung von Reserven)           mittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und
                   statistisch nachgewiesene Risiken aktuarisch einzurech-          Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungs-
                   nen (VAG; Solvency II-Richtlinie); solche Risiken können         angelegenheiten benötigen.
                   sich z.B. aus der Zugehörigkeit zu besonders gefährlichen        Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe
                   Berufsgruppen ergeben oder aus geschlechterspezifi-              Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unterneh-
                   schen Unterschieden (z.B. unterschiedliche Lebenserwar-          mensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufga-
                   tung in der Lebensversicherung bei Männern und Frauen);          ben für die in der Zurich Gruppe verbundenen Unternehmen
                   dafür verarbeiten wir z.B. Angaben zum Geschlecht bzw.           zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag bei einem oder
                   der Anrede aus dem Antrag,                                       mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre
                 – aufgrund versicherungsrechtlicher Berichtspflichten müs-         Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten,
                   sen wir ggf. aggregierte Daten an die Aufsichtsbehörde lie-      für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leis-
                   fern, die Auswertung des Versichertenbestandes nach              tungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen
                   Geschlecht erfordern (z.B. Verordnung über die Berichts-         Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe
                   erstattung von Versicherungsunternehmen), in Form der im         verarbeitet werden. In der Übersicht der Dienstleister der
                   Antrag gewählten Anrede.                                         Zurich Gruppe Deutschland in Ihren Verbraucherinformatio-
                                                                                    nen sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Inter-
                 Sofern wir gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vornehmen,
                                                                                    netseite unter www.zurich.de/datenschutz finden Sie die
                 zum Beispiel zur Verhinderung von Geldwäsche, kann es in
                                                                                    Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung
                 bestimmten Fällen auch zu einer Verarbeitung von Daten zu
                                                                                    teilnehmen.
                 strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten kommen.
                                                                                    Externe Dienstleister
                 Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben            Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und
                 nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im        gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
                 Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor infor-
                 mieren.                                                            Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und
                                                                                    Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäfts-
                 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten              beziehungen bestehen, können Sie der Übersicht der Dienst-
                                                                                    leister der Zurich Gruppe Deutschland in Ihren Verbraucherin-
                 Rückversicherer                                                    formationen sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer
                 Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisier-       Internetseite unter www.zurich.de/datenschutz entnehmen.
                 ten Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann
                 es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an      Weitere Empfänger
                 einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein        Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an
521630872 2607


                 eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall            weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur
                 machen kann.                                                       Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversi-
                                                                                    cherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehör-


                                                                                                                                      Seite 69 von 73

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                 den, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter, Nach-    nur auf Grundlage einer zuvor eingeholten Schweigepflicht-
                 lassverwalter).                                                 entbindung. Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erfor-
                                                                                 derlich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt wer-
                 Dauer der Datenspeicherung                                      den, mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden
                                                                                 haben, und die über sachdienliche Informationen verfügen
                 Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für
                                                                                 könnten.
                 die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
                 Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für        Detaillierte Informationen zur Besurance HIS GmbH gemäß
                 die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser        Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu
                 Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche          Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern,
                 Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem    zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder
                 speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu     Berichtigung etc. finden Sie unter folgendem Link:
                 gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und       www.besurance-his.de
                 Aufbewahrungspflichten ergeben sich, unter anderem aus
                 dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem               Bonitätsauskünfte
                 Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis
                 zu zehn Jahre.                                                  Sofern wir im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung in
                                                                                 der Lebensversicherung eine Bonitätsauskunft einholen,
                 Betroffenenrechte                                               geschieht dies in der Regel auf Grundlage eines berechtigten
                                                                                 Interesses gemäß Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO.
                 Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer
                 Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus kön-       Zur Verhinderung kunden- bzw. vermittlerseitigen Betruges
                 nen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung       holen wir bei Verdachtsfällen und i. d. R. bei bestimmten Sum-
                 oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiter-     mengrenzen Bonitätsinformationen bei Auskunfteien ein. Der-
                 hin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten    zeit arbeiten wir mit der Infoscore Consumer Data GmbH und
                 sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestell-     der Creditreform zusammen.
                 ten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen-
                 lesbaren Format zustehen.                                       Sofern wir Bonitätsinformationen auf Grund gesetzlicher Vor-
                                                                                 gaben zur Verhinderung von Geldwäsche einholen, geschieht
                                                                                 dies auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO. Sollte in
                  Widerspruchsrecht
                                                                                 Ausnahmefällen doch Ihre Einwilligung notwendig sein, holen
                                                                                 wir diese gesondert ein.
                  Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen-
                  bezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung ohne              Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data
                  Angabe von Gründen zu widersprechen. Verarbeiten wir           GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum
                  Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können         Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den
                  Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer        Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch
                  besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir ver-          auf Löschung und Berichtigung etc. finden Sie auf folgender
                  arbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht               Internetseite: https://finance.arvato.com/icdinfoblatt
                  mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige
                  Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Inter-        Datenübermittlung in ein Drittland
                  essen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Ver-          Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer-
                  arbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder              halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln,
                  Verteidigung von Rechtsansprüchen.                             erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die
                                                                                 EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau
                                                                                 bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzga-
                 Beschwerderecht                                                 rantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz-
                                                                                 vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden
                 Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den     sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten-
                 oben genannten Datenschutzbeauftragten zu wenden. Dane-         schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden
                 ben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Daten-         Sie in der Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe
                 schutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutz-     Deutschland in Ihren Verbraucherinformationen sowie in der
                 aufsichtsbehörde ist:                                           jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter:
                                                                                 www.zurich.de/datenschutz
                 Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informations­
                 freiheit Nordrhein-Westfalen
                                                                                 Aktualisierung der Datenschutzhinweise
                 Postfach 20 04 44
                 40102 Düsseldorf                                                Diese Datenschutzhinweise können aufgrund von Änderun-
                                                                                 gen z. B. der gesetzlichen Bestimmungen, zu einem späteren
                 Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirt-          Zeitpunkt angepasst werden. Eine jeweils aktuelle Fassung
                 schaft (HIS)                                                    dieser Hinweise sowie der Dienstleister, zu denen nicht nur
                                                                                 vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, erhalten
                 Bei Abschluss einer Lebensversicherung fragen Zurich und
                                                                                 Sie getrennt nach Unternehmen unter:
                 andere Versicherungen Daten im Rahmen der Risiko- oder
                                                                                 www.zurich.de/datenschutz
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                 Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn hierfür ein berech-
                 tigtes Interesse besteht. Sofern hierfür Ihre nach § 203 StGB
                 geschützten Daten weitergegeben werden, geschieht dies


                                                                                                                                  Seite 70 von 73

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                 Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland
                 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen
                 Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft und der von Ihnen gegebenenfalls im Rahmen Ihres Versicherungsantrags oder der
                 Leistungsbearbeitung abgegebenen Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbin-
                 dungserklärung. Dies beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an Dienstleister, soweit dies für Erbringung der Dienstleistung erforderlich
                 ist. Diese Liste nennt solche Dienstleister sowie Kategorien von Dienstleistern. Dienstleister bzw. Dienstleisterkategorien, die hierzu beson-
                 dere Kategorien von Daten (wie z. B. biometrische oder Gesundheitsdaten etc.) erhalten könnten, sind mit 1) gekennzeichnet.

                 Einzelne Dienstleister können auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassen sein. Eine Datenübermittlung an solche
                 Dienstleister kann zum Beispiel erfolgen, wenn dies zwingend zur Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags erforderlich ist. Im Übri-
                 gen erfolgt eine solche Übermittlung nur, wenn das angemessene Datenschutzniveau am Sitz des Dienstleisters durch einen Angemes-
                 senheitsbeschluss der Europäischen Kommission (wie z. B. im Fall der Schweiz) oder durch geeignete Garantien, insbesondere den
                 Abschluss der von der Europäischen Kommission erlassenen Standard-Datenschutzklauseln (diese können Sie bei uns erfragen), gewähr-
                 leistet ist. Dienstleister bzw. Kategorien mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind mit 2) gekennzeichnet.

                 An der zentralisierten Datenverarbeitung der Stammdaten teilnehmende Konzerngesellschaften
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft           Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland
                 Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland)                        DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
                 Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft

                 Dienstleister, die für o. g. Konzerngesellschaften tätig werden und bei denen die Datenverarbeitung Hauptgegenstand der Tätigkeit ist
                 Dienstleister                                                           Gegenstand der Beauftragung
                 TDG Tele Dienste GmbH1)                                                 Kundenservice (z. B. Telefonie)
                 Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland)1)                  Zentrale Dienstleistungen (z.B. Recht & Steuern, Revision, Compliance,
                                                                                         Risikoprüfung, Vertragsverwaltung, Versicherungsvertrieb und Leis-
                                                                                         tungsfallbearbeitung sowie IT-Dienstleistungen, Sanktions-Screening,
                                                                                         Geldwäscheprävention)
                 Zurich Kunden Center GmbH1)                                             Kundenservice (z. B. Telefonie)

                 Dienstleister, die für Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland (1.–5., 7.), die Zurich Deutscher Herold Lebensversi-
                 cherung AG und die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) (2. – 5.) sowie die DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG
                 (4. – 6.) tätig werden und bei denen die Datenverarbeitung Hauptgegenstand der Tätigkeit ist
                 Dienstleister                                                           Gegenstand der Beauftragung
                 1. DKV Deutsche Krankenversicherung AG1)                                Leistungsfallbearbeitung in der Auslandsreise-Krankenversicherung
                 2. Rheinland Versicherungs AG1)                                         Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung mit einge-
                                                                                         schlossener Zusatzversicherung (Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit)
                 3. AXA Partners SAS1)                                                   Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung für Baufinanzie-
                                                                                         rungen (BaufiSchutz) bei der Arbeitslosigkeits- und Arbeitsunfähigkeits-
                                                                                         versicherung
                 4. GDV Dienstleistungs-GmbH & Co KG                                     Diverse Service-Dienstleistungen (u. a. Not- und Zentralruf der
                                                                                         deutschen Autoversicherer, Verfahren zur elektronischen Versiche-
                                                                                         rungsbestätigung)
                 5. informa HIS GmbH                                                     Hinweis- und Informationssystem (HIS)
                 6. getolo GmbH1)                                                        Zentrale Dienstleistungen insbesondere in der Krankenzusatz-, Tierhal-
                                                                                         terhaftpflicht und Tierkrankenversicherung (u. a. Vertragsverwaltung,
                                                                                         Versicherungsvertrieb, Leistungsfallbearbeitung)
                 7. Booking.com Transport Limited1) 2)                                   Vertrags- und Schadenbearbeitung im Rahmen von über booking.com
                                                                                         geschlossener Versicherungsverträge (z.B. Car Hire Excess Insurance)

                 Kategorien von Dienstleistern, die für o. g. Konzerngesellschaften tätig werden und bei denen die Verarbeitung von personenbezoge-
                 nen Daten kein Hauptgegenstand des Auftrages ist bzw. die nur gelegentlich tätig werden
                 Dienstleisterkategorie                                                  Gegenstand der Beauftragung
                 Adress-Dienstleister                                                    Aktualisierung von Adressdaten
                 Archivierungs-/Entsorgungsunternehmen1)                                 Aktenarchivierung und Entsorgung von Akten/Datenträgern
                 Assistance-Dienstleister1) 2)                                           Assistance-Leistungen
                 Call-Center                                                             Telefondienstleistungen
                 Druckereien                                                             Druckdienstleistungen (Druck/Postversand)
                 Elektronisches Versandmanagement                                        Versanddienstleistungen (E-Mail-Versand)
                 Medizinische Gutachter und Sachverständige (Ärzte, Psychologen, Psy-    Analyse, Begutachtung und Beratung zu Rehabilitations- und sonstigen
                 chiater etc.)1)                                                         medizinischen Maßnahmen
                 Sonstige Gutachter, Sachverständige, Prüfdienstleister1)                Erstellung von Gutachten/Expertisen; Beratung in speziellen Fällen
                 Inkassounternehmen                                                      Forderungseinzug
                 IT- und Telekommunikationsdienstleister1) 2)                            IT-Dienstleistungen (z. B. IT, Telefonie, Netzwerk, Wartung)
                 Post-, Kommunikations- oder Logistikdienstleister1)                     Postbearbeitung, Dokumenten-Management inkl. Digitalisierung
                 Marketingagenturen                                                      Marketingaktionen
                 Marktforschungsunternehmen, Analyse Dienstleister1)                     Marktforschung, Web-Analyse
                 Auskunfteien und Recherchedienstleister (z. B. Detekteien)1)            Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte, Recherchedienstleistungen
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                 Rechtsanwaltskanzleien1)                                                Anwaltliche Dienstleistungen
                 Rehabilitationsdienste und Dienstleister für Hilfs- und Pflege- sowie   Assistance-Leistungen (z. B. Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen)
                 medizinische Leistungen1)
                 Rückversicherer1) 2)                                                    Einbindung in die Risiko- und Leistungsprüfung in speziellen Fällen


                                                                                                                                               Seite 71 von 73

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                 Schadendienstleister/Sanierer/Werkstätten                              Unterstützung in der Schadenbearbeitung
                 Übersetzer und Dolmetscher                                             Übersetzungen und ähnliche Unterstützungsleistungen
                 Wirtschaftsprüfer                                                      Prüfdienstleistungen
                 Zahlungsdienstleister                                                  Abwicklung von Zahlungen über Zahlungsdienstleister (z.B. Kreditkar-
                                                                                        tenanbieter)


                 Hinweis: Eine Weitergabe findet nicht an alle Dienstleister statt, sondern ggf. an einzelne Dienstleister und nur soweit es erforderlich und
                 durch eine Rechtsgrundlage abgedeckt ist. Informationen zu Ihren Rechten bzgl. Ihrer Daten (wie z. B. einem evtl. Widerspruchsrecht) fin-
                 den Sie mit weiteren Informationen zum Datenschutz in dem Dokument „Information zur Verwendung Ihrer Daten“ Ihrer Vertragsgesell-
                 schaft jeweils aktuell auf der Seite www.zurich.de/datenschutz.
                 Stand: 01/2025
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                                                                                                                                            Seite 72 von 73

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                 Information über den Umgang                                       wirkt.
                 mit Interessenkonflikten                                          Damit obliegt dieser auch die Festlegung von Regeln, die die
                                                                                   Identifikation, die Vermeidung und das Management von Inte-
                 1. Mögliche Interessenkonflikte und ihre Handha-                  ressenkonflikten sicherstellen sollen.
                 bung
                                                                                   Im Einzelnen ergreifen wir u. a. folgende Maßnahmen:
                 Versicherungsschutz ist für den Verbraucher eine Vertrauens-
                 angelegenheit. Um dieses Vertrauen zu wahren, orientieren         ●    Erlass von internen Richtlinien zum Umgang mit Interes-
                 sich die Versicherungsunternehmen und der Versicherungs-               senkonflikten, insbesondere auch im Zusammenhang mit
                 vertrieb an den Bedürfnissen des Kunden und stellen diese in           erfolgsbezogenen Vergütungsmodellen;
                 den Mittelpunkt ihres Handelns. Die Beachtung der berech-         ●    Schulung und Sensibilisierung unserer Mitarbeiter und
                 tigten Interessen und Wünsche des Kunden hat Vorrang vor               Vertriebspartner zur Erkennung und dem Umgang mit
                 dem Provisionsinteresse des Versicherungsunternehmens                  möglichen Interessenkonflikten;
                 bzw. des Vermittlers.                                             ●    Prüfung sämtlicher Vergütungsmodelle im Vertrieb auf
                                                                                   ●    einen möglichen negativen Einfluss auf das Kundeninter-
                 Bei der Vielzahl an Dienstleistungen, welche die Zurich Grup-          esse;
                 pe Deutschland als Teil eines global agierenden Konzerns für      ●    Begrenzung der Vergütungen auf ein angemessenes,
                 ihre Kunden erbringt, lassen sich nicht immer alle tatsächli-          nicht beeinflussendes Maß;
                 chen und potenziellen Interessenkonflikte von vorneherein         ●    Regelung der Annahme und Gewährung von Zuwendun-
                 ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Ver-             gen
                 sicherungsaufsichtsgesetzes informieren wir Sie daher nach-       ●    sowie deren Dokumentation;
                 folgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum               ●    Erlass von Regeln zur Trennung von Verantwortungsbe-
                 Umgang und zur Vermeidung von Interessenkonflikten.                    reichen zur Vermeidung von Interessenkonflikten;
                                                                                   ●    Führung einer Insiderliste, die der Verhinderung eines
                 Solche Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen                Missbrauchs von Insiderinformationen dient.
                 Ihnen und unserem Versicherungsunternehmen selbst, ein-
                 schließlich unserer Geschäftsleitung und unseren Angestell-       Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne weitere Einzelheiten zu
                 ten, anderen Unternehmen unserer Gruppe, unseren vertrag-         diesen Grundsätzen zur Verfügung.
                 lich gebundenen oder unabhängigen Vertriebspartnern, oder
                 anderen Personen, die mit uns verbunden sind, oder zwischen
                 Ihnen und anderen Kunden.

                 Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben

                 ●   durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und
                 ●   Vertriebspartnern;
                 ●   bei der Gewährung von Zuwendungen an unsere Mitar-
                     beiter und Vertriebspartner;
                 ●   durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich
                     bekannt sind;
                 ●   aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder
                     der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen
                     Personen;
                 ●   bei der Mitwirkung vorgenannter Personen in externen
                     Aufsichts- oder Beiräten;
                 ●   dadurch, dass mindestens eine der oben genannten Per-
                     sonen maßgeblich an der Entwicklung eines bestimmten
                     Versicherungsprodukts beteiligt ist und gleichzeitig am
                     Vertrieb dieses Produktes partizipiert.

                 Da diese Interessenkonflikte nicht vollständig ausgeräumt
                 werden können, hat unser Unternehmen Vorkehrungen dafür
                 getroffen, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Interes-
                 senkonflikte minimiert wird und das Interesse unserer Kunden
                 weiterhin im Mittelpunkt unserer Beratung steht.


                 2. Maßnahmen im Umgang mit Interessenkonflikten

                 In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der
521630872 2607


                 Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Funktion
                 eingerichtet, die auf ein regelkonformes Verhalten der gesetz-


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