# Zurich Sofortrente RenteClassic Select: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-zurich-sofortrente.php
- Rechtlicher Träger: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-zurich-sofortrente.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Verbraucherinformation für Konventionelle Versicherungen, Sofort beginnende Rentenversicherung, Private Vorsorge (Schicht 3)](https://www.zurich.de/-/media-assets/project/zurich-headless/germany/br/documents/verbraucherinformationen/32220_renteclassic-select_verbraucherinformationen_2026_07.pdf), Fassung 07/2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | ja | Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Beginn der Versicherung, zahlen wir die versicherte Rente lebenslang | § 1 Abs. 1, Seite 6 |
| Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds) | nicht geregelt |  |  |
| Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index) | nicht geregelt |  |  |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbar | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | ja | es wird ein Rechnungszins in Höhe von 1,00 % verwendet. | § 1 Abs. 5, Seite 6 |
| Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben) | ja | Die Kalkulation der bei Vertragsbeginn im Versicherungsschein genannten Leistungen basiert auf der Sterbetafel DAV 2004R (Aggregattafel) | § 1 Abs. 5, Seite 6 |
| Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel) | nicht geregelt |  |  |
| Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagen | nicht geregelt |  |  |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | Wir beteiligen Sie am Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). | § 2 Abs. 2, Seite 6 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | nicht geregelt |  |  |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn) | nicht geregelt |  |  |
| Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn) | nicht geregelt |  |  |
| Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente) | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente) | ja | besteht nach Beginn der Rentenzahlung, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Rentenzahlungsjahres die Möglichkeit, eine Teilauszahlung aus dem Vertragsguthaben in Anspruch zu nehmen. | § 6 Abs. 2, Seite 8 |
| Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter) | ja | ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die garantierte Rente zuzüglich zugewiesener Überschüsse mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit | § 1 Abs. 3, Seite 6 |
| Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn | ja | Ist für den Fall des Todes der versicherten Person eine Beitragsrückgewähr vereinbart, wird der eingezahlte Einmalbeitrag abzüglich der Beiträge für etwaige Zusatzversicherungen sowie abzüglich bereits gezahlter Renten zurückerstattet. | § 1 Abs. 4, Seite 6 |
| Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezug | ja | Bei der Bonusrente werden die zugeteilten Überschüsse zur Erhöhung der Rente verwendet. | § 2 Abs. 5, Seite 7 |
| Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag | ja | Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Beginn der Versicherung, zahlen wir die versicherte Rente lebenslang | § 1 Abs. 1, Seite 6 |
| Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert) | nicht geregelt |  |  |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | so erlischt im Falle des Todes der versicherten Person die Versicherung, ohne dass eine Leistung fällig wird. | § 1 Abs. 2, Seite 6 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartner | ja | Die Hinterbliebenenrente zahlen wir bei Tod der versicherten Person solange die mitversicherte Person lebt. | BB HZV § 1 Abs. 2, Seite 17 |
| Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person) | ja | Mitversicherte Person ist die Person, für die nach dem Tode der versicherten Person die Hinterbliebenenrente ... gezahlt werden soll. | BB HZV § 1 Abs. 1, Seite 17 |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | ja | Bis zur jeweiligen Fälligkeit können Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen. | § 10 Abs. 1, Seite 9 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter) | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | nicht geregelt |  |  |
| Teilentnahmen vor Rentenbeginn | ja, bis 2.500 € | Die Teilauszahlung muss mindestens 2.500 EUR betragen. | § 6 Abs. 2, Seite 8 |
| Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatz | nicht geregelt |  |  |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |  |  |
| Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | nein | Zu Lebzeiten der versicherten bzw. mitversicherten Person ist eine Kündigung der Versicherung ausgeschlossen. | § 6 Abs. 1, Seite 8 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | nein | Zu Lebzeiten der versicherten bzw. mitversicherten Person ist eine Kündigung der Versicherung ausgeschlossen. | Allgemeine Hinweise Nr. 4, Seite 5 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | ja | Bei der Teilauszahlung im Rentenbezug wird ein Abschlag in Höhe von 2 % des Auszahlungsbetrages, mindestens jedoch 50 EUR einbehalten. | § 6 Abs. 2, Seite 8 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | sind bereits pauschal bei der Tarifkalkulation berücksichtigt und werden daher nicht gesondert in Rechnung gestellt. | § 7, Seite 9 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | nicht geregelt |  |  |
| Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente) | nein | Soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind, können Sie ... Ihre Rechte aus dem Vertrag auch abtreten oder | § 10 Abs. 3, Seite 9 |
| Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz | nicht geregelt |  |  |
| Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen) | nicht geregelt |  |  |
| Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflicht | nicht geregelt |  |  |
| PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zins | nicht geregelt |  |  |
| Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen) | nicht geregelt |  |  |
| Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | nicht geregelt |  |  |
| Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlung | ja | Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass Sie und die mitversicherte Person noch leben. | § 8 Abs. 2, Seite 9 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |
| Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsse | ja | Einmal jährlich, erstmals zum Ende des 1. Versicherungsjahres, erhalten Sie von uns eine Wertbestätigung Ihres Vertrages. | § 15, Seite 11 |

## Volltext der Bedingungen: Verbraucherinformation für Konventionelle Versicherungen, Sofort beginnende Rentenversicherung, Private Vorsorge (Schicht 3)

```text
[Seite 1]
Verbraucherinformation
für Konventionelle Versicherungen
Sofort beginnende Rentenversicherung
– Private Vorsorge (Schicht 3) und
  Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)

in der Fassung 07 / 2026


Ihr Versicherer:
Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG
50427 Köln
www.zurich.de


521331282 2607

[Seite 2]
                 Inhaltsverzeichnis


                            Allgemeine Hinweise                                                                  3


                            Allgemeine Versicherungsbedingungen
                            für die sofort beginnende Rentenversicherung
                            – Private Vorsorge (Schicht 3) und ­Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)             6


                            Allgemeine Steuerhinweise
                            für die sofort beginnende Rentenversicherung
                            – Private Vorsorge (Schicht 3)                                                      13


                            Besondere Hinweise für Rückdeckungs­versicherungen                                  15


                            Besondere Bedingungen
                            für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (HZV)
                            – Private Vorsorge (Schicht 3) und ­Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)            17


                            Information zur Verwendung Ihrer Daten                                              19


                            Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland                           22


                            Widerrufsbelehrung (Anlage)
521331282 2607


                                                                                                         Seite 2 von 23

[Seite 3]
                                                                                 Bundesanstalt für
                 Allgemeine Hinweise                                             Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                                                 Graurheindorfer Straße 108
                 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                       53117 Bonn

                 die Rechtsverordnung über die Informationspflichten             5. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschä-
                 bei Versicherungsverträgen regelt die von der Versi-            digungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG
                 cherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer zu                 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai
                                                                                 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. EG Nr. L 135
                 erteilenden Informationen. Die konkreten Informati-
                                                                                 S. ) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parla-
                 onsverpflichtungen können Sie den nachfolgenden
                                                                                 ments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für
                 Ziffernüberschriften entnehmen. Sowohl mit diesen               die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 2) fallen;
                 Allgemeinen Hinweisen als auch mit den weiteren                 Name und Anschrift des Garantiefonds sind anzugeben.
                 Ihnen überlassenen Unterlagen (z. B. den Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen) informieren wir Sie               Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung
                 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über:                    besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. des Ver-
                                                                                 sicherungsaufsichtsgesetz (VAG)), der bei der Protektor
                 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Nieder-      Lebensversicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin,
                 lassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll;        www.protektor-ag.de, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die
                 das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen       Aufsichtsbehörde die Übertragung der Verträge auf den
                 ist und die zugehörige Registernummer; zur Identität gehö-      Sicherungsfonds anordnen. Geschützt von dem Fonds sind
                 ren insbesondere der Name, die Anschrift, die Rechtsform        die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten
                 und der Sitz.                                                   Person, der bezugsberechtigten Personen und sonstiger aus
                                                                                 dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen gegen die
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG                   Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, die dem
                 Deutzer Allee 1                                                 Sicherungsfonds angehört.
                 50679 Köln
                 Sitz der Gesellschaft: Köln (HRB 100486).                       6. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,
                                                                                 insbesondere
                 2. die Identität eines Vertreters des Versicherers in dem       a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemei-
                 Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem der Versi-        nen Versicherungsbedingungen einschließlich der Tarifbe-
                 cherungsnehmer seinen Wohnsitz hat, wenn es einen sol-          stimmungen sowie die Angabe des auf den Vertrag
                 chen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen für den   anwendbaren Rechts;
                 Versicherer gewerblich tätigen Person als dem Versicherer,      b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der
                 wenn der Versicherungsnehmer mit dieser geschäftlich zu         Leistung des Versicherers.
                 tun hat und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber
                 dem Versicherungsnehmer tätig wird.                             Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                                                                                 nen Versicherungsbedingungen.
                 Diese Informationspflicht ist für die Zurich Deutscher Herold
                 Lebensversicherung AG als deutschen Versicherer nicht ein-      7. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller
                 schlägig, so dass hierzu keine Angabe erfolgt.                  Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prä-
                                                                                 mien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungs-
                 3. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede        verhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge
                 andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen       umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angege-
                 dem Versicherer, seinem Vertreter oder einer anderen            ben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
                 gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und dem Ver-           Berechnung, die dem Versicherungsnehmer eine Überprü-
                 sicherungsnehmer maßgeblich ist, bei juristischen Perso-        fung des Preises ermöglichen.
                 nen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den
                 Namen eines Vertretungsberechtigten.                            Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                                                                                 chen Vorschlag.
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
                 Vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den        8. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Anga-
                 Vorstandsvorsitzenden Dr. Carsten Schildknecht                  be des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche
                 Deutzer Allee 1                                                 weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den
                 50679 Köln                                                      Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt
                                                                                 werden; anzugeben sind auch alle Kosten, die dem Versi-
                 4. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers sowie           cherungsnehmer für die Benutzung von Fernkommunikati-
                 Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde.            onsmitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen Kosten in
                                                                                 Rechnung gestellt werden.
                 Die Hauptgeschäftstätigkeit der Zurich Deutscher Herold
                 Lebensversicherung AG ist das Lebensversicherungsge-            Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Informati-
521331282 2607


                 schäft. Bei Beanstandungen haben Sie zudem die Möglich-         onsblatt zu Versicherungsprodukten.
                 keit, sich an folgende Adresse zu wenden:


                                                                                                                                    Seite 3 von 23

[Seite 4]
                 9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,       16. die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren
                 insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien.                       Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zum
                                                                                   Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsver-
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-      trags zugrunde legt.
                 nen Versicherungsbedingungen.
                                                                                   Bei der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsneh-
                 10. gegebenenfalls die Befristung der Gültigkeitsdauer der        mer vor Abschluss des Vertrages gehen wir von der Geltung
                 zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die        deutschen Rechts aus.
                 Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hin-
                 sichtlich des Preises.                                            17. gegebenenfalls eine Vertragsklausel über das auf den
                                                                                   Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige
                 Der Persönliche Vorschlag verliert seine Gültigkeit, soweit wir   Gericht.
                 unsere Kalkulationsgrundlagen ändern. Zu diesen Grundlagen
                 gehören insbesondere die Höhe des gesetzlich vorgeschrie-         Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik
                 benen Rechnungszinses oder verwendete Sterbetafeln.               Deutschland Anwendung.

                 11. den Umstand, dass sich die Finanzdienstleistung auf           18. die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und
                 Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen           die in dieser Vorschrift genannten Vorabinformationen mit-
                 Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit spezi-            geteilt werden sowie die Sprachen, in welchen sich der Ver-
                 ellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen         sicherer verpflichtet, mit Zustimmung des Versicherungs-
                 auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Versicherer kei-      nehmers die Kommunikation während der Laufzeit dieses
                 nen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirt-           Vertrags zu führen.
                 schaftete Beträge kein Indikator für künftige Erträge sind;
                 die jeweiligen Umstände und Risiken sind zu bezeichnen.           Ihr Vertrag mit den dazugehörigen Vertragsunterlagen wird in
                                                                                   deutscher Sprache geführt.
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen.                                     19. einen möglichen Zugang des Versicherungsnehmers zu
                                                                                   einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfs-
                 12. darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere         verfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für die-
                 über den Beginn der Versicherung und des Versicherungs-           sen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen,
                 schutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antrag-       dass die Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, den
                 steller an den Antrag gebunden sein soll.                         Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt.

                 Der Vertrag kommt durch Zusendung des Versicherungs-              Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 scheins zustande. Eine Antragsbindefrist besteht nicht.           nen Versicherungsbedingungen.

                 13. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs-              20. die Möglichkeit einer Beschwerde bei der unter Nr. 4
                 rechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung,          genannten Aufsichtsbehörde.
                 insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
                 gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechts-       Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 folgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den        nen Versicherungsbedingungen.
                 Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle des Wider-
                 rufs gegebenenfalls zu zahlen hat.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Verbrau-
                 cherinformationen.

                 14. die Laufzeit und gegebenenfalls Mindestlaufzeit des
                 Vertrages.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 chen Vorschlag.

                 15. die Beendigung des Vertrages, gegebenenfalls insbe-
                 sondere die vertraglichen Kündigungsbedingungen ein-
                 schließlich etwaiger Vertragsstrafen.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen.
521331282 2607


                                                                                                                                    Seite 4 von 23

[Seite 5]
                 Darüber hinaus informieren wir Sie auf Grundlage der            6. das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern 4
                 Verordnung über Informationspflichten bei Versiche-             und 5 garantiert sind.
                 rungsverträgen zusätzlich noch über:
                                                                                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 1. die Höhe der Kosten für die Vermittlung und den              chen Vorschlag.
                 Abschluss des Vertrages, soweit diese nicht gesondert in
                 Rechnung gestellt werden.                                       7. die der Versicherung zugrunde liegenden Fonds und die
                                                                                 Art der darin enthaltenen Vermögenswerte (bei Fondsge-
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Informati-   bundenen Versicherungen).
                 onsblatt zu Versicherungsprodukten.
                                                                                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 2. sonstige in die Prämie eingerechnete Kosten.                 chen Vorschlag.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Informati-   8. die für diese Versicherungsart geltende Steuerregelung.
                 onsblatt zu Versicherungsprodukten.
                                                                                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den im Rahmen
                 3. die für die Überschussermittlung und Überschussbeteili-      der Verbraucherinformation zur Verfügung gestellten Steuer-
                 gung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe.              hinweisen.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen.

                 4. die Rückkaufswerte.

                 Zu Lebzeiten der versicherten bzw. mitversicherten Person ist
                 eine Kündigung der Versicherung ausgeschlossen.

                 5. den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung in
                 eine prämienfreie oder eine prämienreduzierte Versiche-
                 rung und über die Leistungen aus einer prämienfreien oder
                 prämienreduzierten Versicherung.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen.
521331282 2607


                                                                                                                                  Seite 5 von 23

[Seite 6]
                                                                                   unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin
                 Allgemeine                                                        erlebt. Die Rentengarantiezeit beginnt mit dem vereinbarten
                 Versicherungsbedingungen                                          Beginn der Versicherung. Nach Ablauf der Rentengarantiezeit
                                                                                   erlischt bei Tod der versicherten Person die Versicherung.

                 für die sofort beginnende Rentenversicherung                      Alternativ zur Rentengarantiezeit
                 – Private Vorsorge (Schicht 3) und                                Beitragsrückgewähr
                 ­Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)                             (4) Ist für den Fall des Todes der versicherten Person eine Bei-
                                                                                   tragsrückgewähr vereinbart, wird der eingezahlte Einmalbei-
                                                                                   trag abzüglich der Beiträge für etwaige Zusatzversicherungen
                 Inhaltsverzeichnis                                                sowie abzüglich bereits gezahlter Renten zurückerstattet.
                                                                                   Bereits gezahlte Renten werden nur in Höhe der zu Vertrags-
                 §   1    Was ist versichert?                                      beginn garantierten Rente abgezogen. Übersteigt die Summe
                 §   2    Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                   der ausgezahlten Renten die Höhe des Einmalbeitrags für die
                 §   3    Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                    Rentenversicherung, so erlischt der Anspruch aus der Bei-
                 §   4    Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?       tragsrückgewähr. In diesem Fall werden bei Tod der versicher-
                 §   5    Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht recht-       ten Person keine Leistungen fällig.
                          zeitig zahlen?
                 § 6      Wann können Sie die Versicherung kündigen?               (5) Die Kalkulation der bei Vertragsbeginn im Versicherungs-
                 § 7      Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten ver-       schein genannten Leistungen basiert auf der Sterbetafel DAV
                          rechnet?                                                 2004R (Aggregattafel); es wird ein Rechnungszins in Höhe
                 § 8      Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleis-        von 1,00 % verwendet. Der Rechnungszins und die Sterbeta-
                          tung verlangt wird?                                      fel werden nachfolgend als Rechnungsgrundlagen bezeich-
                 § 9      Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?            net.
                 § 10     Wer erhält die Versicherungsleistung?
                 § 11     Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche-
                          rungsverhältnis beziehen?                                § 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
                 § 12     Welche Besonderheiten gelten bei einem Umzug in
                          das Ausland?                                             Überschussermittlung
                 § 13     Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?            (1) Um zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer den ver-
                 § 14     Welche Kosten und Gebühren können wir Ihnen ge-          einbarten Versicherungsschutz zu gewährleisten, bilden wir
                          sondert in Rechnung stellen?                             Rückstellungen. Die zur Bedeckung der Rückstellungen erfor-
                 § 15     Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfah-        derlichen Mittel werden angelegt und erbringen Kapitalerträ-
                          ren?                                                     ge. Aus diesen Kapitalerträgen, den Beiträgen und den ange-
                 §   16   Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?        legten Mitteln werden die zugesagten Leistungen erbracht,
                 §   17   Wo ist der Gerichtsstand?                                sowie die Kosten von Abschluss und Verwaltung des Vertra-
                 §   18   Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung?       ges gedeckt. Je größer die Erträge aus den Kapitalanlagen
                 §   19   Wie können sich internationale Sanktionen auf Ihren      sind, je günstiger der Verlauf unserer Risikoaufwendungen ist
                          Vertrag auswirken?                                       und je kostengünstiger wir arbeiten, umso größer sind dann
                 § 20     Wie können Sie sich beschweren?                          entstehende Überschüsse, an denen wir Sie und die anderen
                                                                                   Versicherungsnehmer gemäß § 153 des Versicherungsver-
                                                                                   tragsgesetzes (VVG) beteiligen.
                 § 1 Was ist versichert?
                                                                                   Umgekehrt kann z. B. eine negative Entwicklung des Kapital-
                 Grundschutz                                                       marktes oder eine steigende Lebenserwartung durch eine
                 (1) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Beginn der     dann zu bildende Rückstellung auch zu einer Reduzierung
                 Versicherung, zahlen wir die versicherte Rente lebenslang je      oder vollständigem Entfallen der Überschüsse führen.
                 nach vereinbarter Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich,
                 vierteljährlich oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeits-   Die Überschussermittlung erfolgt nach den Vorschriften des
                 terminen. Der Termin der ersten Rentenzahlung ist im Versi-       Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Handelsge-
                 cherungsschein dokumentiert.                                      setzbuches (HGB) und den dazu erlassenen Rechtsverord-
                                                                                   nungen.
                 (2) Ist keine der folgenden Erweiterungsmöglichkeiten des
                 Versicherungsschutzes eingeschlossen, so erlischt im Falle        Überschussbeteiligung
                 des Todes der versicherten Person die Versicherung, ohne          (2) Wir beteiligen Sie am Überschuss und an den Bewer-
                 dass eine Leistung fällig wird.                                   tungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Beteiligung am
                                                                                   Überschuss nehmen wir nach Grundsätzen vor, die § 140
                 Erweiterungsmöglichkeiten des Versicherungsgrundschut-            Absatz 2 VAG und der hierzu nach § 145 Absatz 2 VAG erlas-
                 zes bei Vertragsabschluss                                         senen Rechtsverordnung entsprechen und deren Einhaltung
                                                                                   die Aufsichtsbehörde im Rahmen ihrer Rechts- und Finanz-
                 Rentengarantiezeit                                                aufsicht überwacht.
                 (3) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Beginn der
521331282 2607


                 Versicherung und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zah-     Nach diesen Grundsätzen haben wir gleichartige Versiche-
                 len wir die garantierte Rente zuzüglich zugewiesener Über-        rungen in Bestandsgruppen zusammengefasst und teilweise-
                 schüsse mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit,


                                                                                                                                       Seite 6 von 23

[Seite 7]
                 nach engeren Gleichartigkeitskriterien innerhalb der              kann eine Zuteilung von Überschüssen entfallen, sofern dies
                 Bestandsgruppen Untergruppen gebildet; diese werden               sachlich gerechtfertigt ist.
                 Gewinnverbände genannt. Von den Kapitalerträgen kommt
                 den Versicherungsnehmern als Überschussbeteiligung min-           (4) Die einzelnen Versicherungen erhalten je nach Über-
                 destens der in der Rechtsverordnung zu § 140 Absatz 2 VAG         schussverwendungsform eine laufende Überschussbeteili-
                 jeweils festgelegte Anteil zugute, abzüglich der Beträge, die     gung in Form einer zusätzlichen Rente (vgl. Absatz 5).
                 für die zugesagten Leistungen benötigt werden. Bei sehr
                 ungünstigem Risikoverlauf bzw. einem eventuellen Solvabili-       Überschussverwendung
                 tätsbedarf kann dieser Anteil unterschritten werden (Rechts-      (5) Sie vereinbaren mit uns eine der nachfolgenden Über-
                 verordnung zu § 140 Absatz 2 VAG).                                schussverwendungsformen:

                 Einen so ermittelten Überschuss für die Versicherungsnehmer       Bonus-PLUS-Rente
                 ordnen wir den einzelnen Bestandsgruppen zu und stellen ihn       Bei der Bonus-PLUS-Rente wird ein Teil der zugeteilten Über-
                 – soweit er den Verträgen nicht direkt gutgeschrieben wird –      schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente
                 in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ein. Wäh-    eine möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss
                 rend der Dauer der Rentenzahlungszeit werden Mittel in der        zu bilden. Der verbleibende Teil der zugeteilten Überschüsse
                 RfB für eine lebenslang zahlbare Rente reserviert, deren Höhe     wird zur Erhöhung der Gesamtrente verwendet. Eine Erhö-
                 jedoch nicht garantiert ist. Die hieraus gezahlten Renten sind    hung der Gesamtrente erfolgt frühestens im zweiten Versi-
                 jeweils nur für ein Versicherungsjahr zugesagt. Die in die RfB    cherungsjahr. Verringert oder erhöht sich die der Berechnung
                 eingestellten Mittel dürfen wir grundsätzlich nur für die Über-   der Gesamtrente zugrunde gelegte Überschussbeteiligung,
                 schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. In           so wird dies zuerst Auswirkungen auf die jährliche Erhöhung
                 Ausnahmefällen können wir die Rückstellung, soweit sie nicht      haben; unter Umständen kann diese auch ganz ausbleiben. Ist
                 auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt, im Interes-   eine stärkere Senkung der Überschussbeteiligung erforder-
                 se der Versicherten zur Abwendung eines drohenden Not-            lich, kann es vorkommen, dass auch die Höhe der Gesamtren-
                 standes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den          te betroffen ist und diese sinkt.
                 überschussberechtigten Verträgen, die auf allgemeine Ände-
                 rungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder – sofern        Bonusrente
                 die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren           Bei der Bonusrente werden die zugeteilten Überschüsse zur
                 und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse           Erhöhung der Rente verwendet. Eine Erhöhung der Gesamt-
                 angepasst werden müssen – zur Erhöhung der Deckungs-              rente erfolgt frühestens im zweiten Rentenzahlungsjahr. Ver-
                 rückstellung heranziehen (§ 140 Absatz 1 VAG). Hierfür benö-      ringert oder erhöht sich die der Berechnung der Rente
                 tigen wir die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.                    zugrunde gelegte Überschussbeteiligung, so hat dies Auswir-
                                                                                   kungen auf die jährliche Erhöhung; sofern keine Überschüsse
                 Soweit auf §§ 140 und 145 VAG Bezug genommen wird, ist            zugewiesen werden, erfolgt auch keine Rentenerhöhung.
                 die am 01.01.2016 geltende Fassung der Vorschriften
                 gemeint. Die Bezugnahmen erstrecken sich auch auf die die-        Garantie-PLUS-Rente
                 se in der Zukunft ersetzende Vorschriften.                        Bei der Garantie-PLUS-Rente werden die zugeteilten Über-
                                                                                   schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente
                 Während der Dauer der Rentenzahlungszeit entstehen                eine möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss
                 Bewertungsreserven, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen         zu bilden. Verringert oder erhöht sich aber die der Berech-
                 über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz     nung zugrunde liegende Überschussbeteiligung, so ändert
                 ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für               sich demgemäß auch die Höhe der Rente aus Überschuss.
                 Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge an den
                 Kapitalmärkten auszugleichen. Sie können auch Null betra-         Für alle Überschussverwendungsformen während der Ren-
                 gen. An vorhandenen Bewertungsreserven werden Sie wäh-            tenzahlungszeit gilt:
                 rend der Rentenzahlungszeit nach den jeweils geltenden ver-       Für den Teil der Rente, für den Mittel in der RfB reserviert wur-
                 sicherungsvertraglichen und aufsichtsrechtlichen                  den (vgl. Absatz 2), wird die Rentenhöhe jeweils nur für ein
                 Bestimmungen beteiligt. Derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG          Versicherungsjahr zugesagt.
                 eine hälftige Beteiligung an den Bewertungsreserven vor, die
                 nach gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für       Besonderheit bei vereinbarter Beitragsrückgewähr
                 die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind.             Solange nach Rentenzahlungsbeginn ein Anspruch aus der
                                                                                   Beitragsrückgewähr besteht, werden die hierauf entfallenden
                 (3) Ihre Versicherung gehört zum Gewinnverband 439 in der         Überschüsse verzinslich angesammelt und im Todesfall der
                 Bestandsgruppe 13. Jede einzelne Versicherung innerhalb           versicherten Person ausgezahlt.
                 des Gewinnverbandes erhält Anteile an den Überschüssen
                 der Bestandsgruppe, soweit auf sie Überschüsse entfallen.         Ist der Anspruch aus der Beitragsrückgewähr erloschen, so
                 Die Höhe dieser Anteile wird vom Vorstand unseres Unter-          werden die angesammelten und verzinsten Überschüsse zur
                 nehmens auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars unter          Bildung einer beitragsfreien Zusatzrente verwendet, die die
                 Beachtung der maßgebenden aufsichtsrechtlichen Bestim-            Rentenleistung erhöht.
                 mungen jährlich festgelegt und im Geschäftsbericht veröf-
                 fentlicht. Die Mittel für diese Überschussanteile werden den
                                                                                   § 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
521331282 2607


                 Überschüssen des Geschäftsjahres oder der Rückstellung für
                 Beitragsrückerstattung entnommen. In einzelnen Versiche-
                 rungsjahren, insbesondere etwa im ersten Versicherungsjahr,       (1) Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abge-


                                                                                                                                        Seite 7 von 23

[Seite 8]
                 schlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen verein-        auszahlung aus dem Vertragsguthaben in Anspruch zu neh-
                 barten, im Versicherungsschein angegebenen Beginn der               men. Nach der Teilauszahlung erfolgt eine Neuberechnung
                 Versicherung. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei       der garantierten Rente. Das verbleibende Kapital wird nach
                 nicht rechtzeitiger Beitragszahlung (vgl. § 4 Absätze 1 und 2       den bei Vertragsabschluss geltenden Rechnungsgrundlagen
                 und § 5).                                                           in eine sofort beginnende Rente ohne Todesfallschutz umge-
                                                                                     wandelt. Dies hat üblicherweise eine Reduzierung der versi-
                 (2) Ist mit Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz verein-       cherten Rente zur Folge.
                 bart worden, so wird dieser durch die Regelungen in Absatz 1
                 nicht berührt.                                                      Für eine Teilauszahlung gelten folgende Regelungen:

                                                                                     ●    Die Teilauszahlung muss mindestens 2.500 EUR betra-
                 § 4 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beach-                      gen.
                 ten?                                                                ●    Bei vereinbarter Rentengarantiezeit ist die Höhe der Teil-
                                                                                          auszahlung auf den Barwert der ausstehenden garantier-
                 (1) Der einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich           ten Renten in der verbleibenden Rentengarantiezeit
                 nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch nicht vor                 beschränkt; der Barwert entspricht den mit dem Rech-
                 dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angege-               nungszins der Rentenzahlungszeit abgezinsten garan-
                 benen Beginn der Versicherung. Die Zahlung kann auch an                  tierten Renten der Rentengarantiezeit.
                 unseren Vertreter erfolgen, sofern dieser Ihnen eine von uns        ●    Bei vereinbarter Beitragsrückgewähr ist die Höhe der
                 ausgestellte Beitragsrechnung vorlegt.                                   Teilauszahlung auf die zum Zeitpunkt der Teilauszahlung
                                                                                          versicherte Todesfallleistung beschränkt.
                 (2) Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es,          ●    Die Rente, die sich nach der Teilauszahlung aus dem ver-
                 wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag bei           bleibenden Vertragsguthaben ergibt, darf nicht unter die
                 uns eingeht. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto             Mindestrente1) sinken.
                 vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu
                 dem in Absatz 1 genannten Termin eingezogen werden kann             Bei der Teilauszahlung im Rentenbezug wird ein Abschlag in
                 und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.          Höhe von 2 % des Auszahlungsbetrages, mindestens jedoch
                 Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht       50 EUR einbehalten. Mit dem Abzug wird die Veränderung
                 eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzei-         der Risikolage des verbleibenden Versichertenbestandes
                 tig, wenn sie unverzüglich nach unserer schriftlichen Zah-          ausgeglichen. Darüber hinaus wird mit dem Abzug ein Aus-
                 lungsaufforderung erfolgt.                                          gleich für kollektiv gestelltes Risikokapital sowie für vermin-
                                                                                     derte Kapitalerträge aufgrund vorzeitiger Fälligkeit vorgenom-
                 (3) Die Übermittlung Ihres Beitrags erfolgt auf Ihre Gefahr und     men. Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem Abzug
                 Ihre Kosten.                                                        zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder dem
                                                                                     Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesentlich nied-
                                                                                     riger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzte-
                 § 5 Was geschieht, wenn Sie den Einmalbeitrag nicht                 ren Falle – entsprechend herabgesetzt.
                 rechtzeitig zahlen?
                                                                                     Der Anspruch auf Teilauszahlung in der Rentenzahlungszeit
                 (1) Wenn Sie den Einmalbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, kön-       ist durch formlose Erklärung in Textform gegenüber uns gel-
                 nen wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag       tend zu machen.
                 zurücktreten. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn
                 uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zah-         Auszahlung bei Tod während der Rentengarantiezeit
                 lung nicht zu vertreten haben.                                      (3) Ist eine Rentengarantiezeit eingeschlossen und verstirbt
                                                                                     die versicherte Person während dieser Zeit, so können die
                 (2) Ist der Einmalbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles      Bezugsberechtigten innerhalb von drei Monaten nach Tod
                 noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.       der versicherten Person beantragen, dass der Barwert (vgl.
                 Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in          Absatz 2) der noch ausstehenden garantierten Renten der
                 Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche-          Rentengarantiezeit vollständig ausgezahlt wird. Nach der
                 rungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht                Auszahlung werden keine weiteren Leistungen aus der Ren-
                 haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn         tenversicherung mehr fällig.
                 Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung
                 nicht zu vertreten haben.                                           (4) Bei gleichzeitigem Einschluss einer Hinterbliebenenren-
                                                                                     ten-Zusatzversicherung ist eine Entnahme gemäß Absatz 2
                                                                                     nicht möglich.
                 § 6 Wann können Sie die Versicherung kündigen?
                                                                                     Beitragsrückzahlung
                 (1) Zu Lebzeiten der versicherten bzw. mitversicherten Per-         (5) Die Rückzahlung des Einmalbeitrags können Sie nicht ver-
                 son ist eine Kündigung der Versicherung ausgeschlossen.             langen.

                 Entnahmemöglichkeit während der Rentenzahlungszeit
                 (2) Sofern ein Todesfallschutz (verbleibende Rentengarantie-
521331282 2607


                 zeit oder Beitragsrückgewähr) vorhanden ist, besteht nach
                 Beginn der Rentenzahlung, frühestens jedoch zum Schluss
                 des ersten Rentenzahlungsjahres die Möglichkeit, eine Teil-


                                                                                                                                          Seite 8 von 23

[Seite 9]
                 § 7 Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten                (6) Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangsbe-
                 verrechnet?                                                      rechtigten auf seine Kosten. Wir überweisen nur auf ein Bank-
                                                                                  konto, das auf den Namen des Leistungsempfängers lautet,
                 Durch den Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen         und sich im Wohnsitzstaat des Leistungsempfängers oder in
                 Kosten. Diese sogenannten Abschluss- und Vertriebskosten         einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraumes
                 (vgl. § 43 Absatz 2 der Verordnung über die Rechnungsle-         befindet. Eine Barzahlung kann nicht verlangt werden.
                 gung von Versicherungsunternehmen) sind bereits pauschal
                 bei der Tarifkalkulation berücksichtigt und werden daher nicht
                                                                                  § 9 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
                 gesondert in Rechnung gestellt.
                                                                                  (1) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als
                 Soweit auf Vorschriften in Verordnungen Bezug genommen
                                                                                  berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu ver-
                 wird, erstrecken sich die Bezugnahmen auch auf die diese in
                                                                                  fügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir
                 der Zukunft ersetzenden Vorschriften.
                                                                                  können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versiche-
                                                                                  rungsscheins seine Berechtigung nachweist.
                 § 8 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleis-
                 tung verlangt wird?                                              (2) In den Fällen des § 10 Absatz 4 brauchen wir den Nach-
                                                                                  weis der Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns die
                 (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können       Anzeige des bisherigen Berechtigten in Textform vorliegt.
                 wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein und ein
                 Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten und mit-        § 10 Wer erhält die Versicherungsleistung?
                 versicherten Person vorgelegt werden.
                                                                                  Widerrufliches Bezugsrecht
                 (2) Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten
                                                                                  (1) Die Leistung aus dem Vertrag erbringen wir grundsätzlich
                 eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass Sie und
                                                                                  an Sie als unsere(n) Versicherungsnehmer(in) oder an Ihre
                 die mitversicherte Person noch leben.
                                                                                  Erben. Sie können uns aber auch eine andere Person benen-
                                                                                  nen, die bei Eintritt des Versicherungsfalles die Ansprüche
                 (3) Der Tod der versicherten bzw. mitversicherten Person ist
                                                                                  aus dem Vertrag erwerben soll (Bezugsberechtigter). Bis zur
                 uns in jedem Fall unverzüglich anzuzeigen. Außer den in
                                                                                  jeweiligen Fälligkeit können Sie das Bezugsrecht jederzeit
                 Absatz 1 genannten Unterlagen ist uns der Versicherungs-
                                                                                  widerrufen. Nach Ihrem Tode kann das Bezugsrecht nicht
                 schein und eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende
                                                                                  mehr widerrufen werden.
                 Sterbeurkunde einzureichen.
                                                                                  Unwiderrufliches Bezugsrecht
                 (4) Ist für den Todesfall eine Leistung vereinbart, so ist uns
                                                                                  (2) Wenn Sie ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe-
                 ferner ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis
                                                                                  rechtigte die Ansprüche aus dem Vertrag unwiderruflich und
                 über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der
                                                                                  damit sofort erwerben soll, werden wir Ihnen schriftlich bestä-
                 Krankheit, die zum Tode der versicherten bzw. mitversicherten
                                                                                  tigen, dass der Widerruf des Bezugsrechts ausgeschlossen
                 Person geführt hat, vorzulegen. Zur Klärung unserer Leis-
                                                                                  ist. Bis Sie unsere Bestätigung erhalten haben, ist das Be-
                 tungspflicht können wir notwendige weitere Nachweise ver-
                                                                                  zugsrecht widerruflich. Sobald Ihnen unsere Bestätigung
                 langen und erforderliche Erhebungen selbst anstellen. Die
                                                                                  zugegangen ist, kann das unwiderrufliche Bezugsrecht nur
                 versicherte Person hat zu ermöglichen, dass der Versicherer
                                                                                  noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben
                 von allen Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten oder sonstigen
                                                                                  werden.
                 Heilbehandlern, Krankenhäusern und sonstige Krankenanstal-
                 ten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, bei denen sie in
                                                                                  Abtretung/Verpfändung
                 Behandlung war oder sein wird, anderen Personenversiche-
                                                                                  (3) Soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind, kön-
                 rern und frühere und aktuelle Krankenkassen (gesetzliche und
                                                                                  nen Sie Ihre Rechte aus dem Vertrag auch abtreten oder ver-
                 private), Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaf-
                                                                                  pfänden.
                 ten, Behörden, Gerichten sowie derzeitigen und früheren
                 Arbeitgebern sachdienliche Auskünfte, insbesondere über
                                                                                  Anzeigepflicht
                 Gesundheitsdaten, erhalten kann.
                                                                                  (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (vgl.
                                                                                  Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2) sowie eine Abtretung oder Ver-
                 Dies kann durch eine pauschale, jederzeit widerrufliche
                                                                                  pfändung von Ansprüchen aus dem Vertrag sind uns gegen-
                 Ermächtigung, durch Einzelermächtigungen oder durch
                                                                                  über nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen
                 Beschaffung der Informationen durch die versicherte Person
                                                                                  Berechtigten in Textform angezeigt worden sind. Der bisheri-
                 selbst erfolgen; in den beiden letzten Fällen entstehende
                                                                                  ge Berechtigte sind im Regelfall Sie; es können aber auch
                 Mehrkosten im Vergleich zu einer pauschalen Ermächtigung
                                                                                  andere Personen sein, sofern Sie bereits vorher Verfügungen
                 hat der Anspruchsteller zu tragen. Über diese Möglichkeiten
                                                                                  vorgenommen haben.
                 informieren wir die versicherte Person im Rahmen der Prüfung
                 eines geltend gemachten Anspruchs.
                                                                                  Rechtsnachfolge
                                                                                  (5) Bei Tod des Versicherungsnehmers während der Laufzeit
                 (5) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendi-
                                                                                  des Vertrages gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge.
521331282 2607


                 ge weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebun-
                                                                                  Wurde eine erbrechtliche Verfügung getroffen, gilt diese
                 gen selbst anstellen.
                                                                                  anstelle der gesetzlichen Erbfolge. Abweichungen von den
                                                                                  erbrechtlichen Gegebenheiten können sich ergeben, wenn


                                                                                                                                     Seite 9 von 23

[Seite 10]
                 Sie zu Lebzeiten etwas anderes verfügt haben. Solch eine           ●   Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
                 Verfügung erkennen wir nur und erst dann als wirksam an,           ●   der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rech-
                 wenn sie uns in Textform angezeigt wird.                               te an ihrem Vertrag haben und
                                                                                    ●   der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers

                 § 11 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versi-            maßgebend sein können.
                 cherungsverhältnis beziehen?
                                                                                    Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)
                 (1) Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen,       Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der
                 müssen stets in Textform erfolgen. Für uns bestimmte Mittei-       Geburtsort und der Wohnsitz.
                 lungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind.
                                                                                    (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und
                 (2) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unver-        Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stel-
                 züglich mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile ent-      len, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen
                 stehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit       Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zustän-
                 eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte                digen in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt
                 Anschrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung      auch dann, wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im
                 drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als          Ausland besteht.
                 zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung in
                 Ihrem Geschäfts- oder Gewerbebetrieb genommen und Ihre             (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den
                 gewerbliche Niederlassung verlegt haben.                           Absätzen 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leis-
                                                                                    tung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die
                 (3) Bei Änderung Ihres Namens gelten die Absätze 1 und 2           Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen
                 entsprechend.                                                      Informationen zur Verfügung gestellt haben.

                 (4) Bei Änderung Ihrer Staatsangehörigkeit gelten die Absät-
                                                                                    § 14 Welche Kosten und Gebühren können wir Ihnen
                 ze 1 und 2 entsprechend.
                                                                                    gesondert in Rechnung stellen?

                 § 12 Welche Besonderheiten gelten bei einem Umzug                  (1) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein
                 in das Ausland?                                                    zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir
                                                                                    Ihnen die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden
                 (1) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepu-       Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag (Gebühr) gesondert
                 blik Deutschland aufhalten, sollten Sie uns, auch in Ihrem Inte-   in Rechnung stellen. Dies gilt beispielsweise bei,
                 resse, eine im Inland ansässige Person benennen, die bevoll-
                 mächtigt ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen         ●   Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins
                 (Zustellungsbevollmächtigter).                                     ●   Bearbeitung von Abtretungen und Verpfändungen.

                 (2) Sie sind verpflichtet, uns zu informieren, wenn Sie Ihren      (2) Im Einzelnen werden von uns derzeit nachfolgende
                 ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen und dort ein politi-       Gebühren erhoben:
                 sches Amt übernehmen sollten. Dieselbe Verpflichtung
                 besteht auch dann, wenn Sie ins Ausland umziehen und dem           ●   für nachträgliche Eintragung oder Änderung von
                 Inhaber eines hohen politischen Amtes nahe stehen.                     Begünstigungsvermerken, Verpfändungsvormerkungen,
                                                                                        Abtretungserklärungen, Änderungen des Inhalts des Ver-
                                                                                        sicherungsscheins, Ausstellung der Ersatzpolicen usw.,
                 § 13 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?                     neben dem Ersatz der Postgebühren, eine Gebühr von
                                                                                        2,50 EUR. Wir können die Vorauszahlung der Gebühr
                 (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhe-              verlangen;
                 bung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informati-         ●   für Abschriften die ortsüblichen Sätze und die Erstattung
                 onen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen              der mit der Übersendung verbundenen Postgebühren.
                 Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und
                 Unterlagen                                                         (3) Wird im Fall einer Scheidung eine interne Teilung von
                                                                                    Anrechten aus diesem Vertrag nach § 10 Versorgungsaus-
                 ●   bei Vertragsabschluss,                                         gleichsgesetz durchgeführt, so fallen Teilungskosten an. Sie
                 ●   bei Änderung nach Vertragsabschluss oder                       belaufen sich auf 2 % des in Euro ausgewiesenen sogenann-
                 ●   auf Nachfrage                                                  ten Ehezeitanteils, mindestens 200 EUR, höchstens 500 EUR.
                                                                                    Ausgleichspflichtige und ausgleichsberechtigte Person tra-
                 unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zur Verfü-         gen diese Kosten jeweils hälftig. Eine Hälfte wird mit dem
                 gung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit    Deckungskapital dieses Vertrages, die andere Hälfte im Rah-
                 der Status dritter Personen, die Rechte an ihrem Vertrag           men des für die ausgleichsberechtigte Person zu begründen-
                 haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.           den Anrechts mit dem sog. Ausgleichswert verrechnet.
521331282 2607


                 (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind bei-       (4) Wir sind berechtigt, nach billigem Ermessen die vorge-
                 spielsweise Umstände, die für die Beurteilung                      nannten Gebühren zu ändern. Über eine Änderung benach-
                                                                                    richtigen wir Sie unaufgefordert.


                                                                                                                                      Seite 10 von 23

[Seite 11]
                 (5) Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschale an dem          (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der
                 bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. Sofern        Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens und der
                 Sie uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde lie-          Schweiz, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir
                 genden Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht               unseren Sitz haben.
                 zutreffen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen,
                 dass die Pauschale der Höhe nach wesentlich niedriger zu
                 beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt.                § 18 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche-
                                                                                   rung?
                 (6) Die vereinbarten Leistungen sind kalkuliert auf der Grund-
                 lage der bei Abschluss des Vertrages für diesen geltenden         Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die
                 Gebühren, Steuern oder sonstigen öffentlichen Abgaben             Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der
                 (nachfolgend vereinfacht: Abgaben). Sollten nach Abschluss        Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den
                 dieses Vertrages neue Abgaben eingeführt werden, die den          Anspruch begründenden Umständen und der Person des
                 Vertrag betreffen und/oder sich auf ihn auswirken, gilt Folgen-   Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
                 des: Beziehen sich die Abgaben auf den Beitrag, sind wir          erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns
                 berechtigt, diese zusätzlich in Rechnung zu stellen. Beziehen     angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang
                 sich die Abgaben auf das Deckungskapital des Vertrages,           unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt.
                 sind wir berechtigt das Deckungskapital mit den Abgaben zu
                 belasten. Beziehen sich die Abgaben auf die Leistung, sind
                 wir berechtigt, diese mit den Abgaben zu belasten. Diese          § 19 Wie können sich internationale Sanktionen auf
                 Rechte bestehen nicht, wenn die gesetzlichen Grundlagen,          Ihren Vertrag auswirken?
                 mit denen die jeweilige Abgabe eingeführt wird, bindende
                 Vorgaben dafür enthalten, wie mit der jeweiligen Abgabe in        Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrages
                 Bezug auf den Vertrag zu verfahren ist.                           gewähren bzw. leisten wir aus diesem Versicherungsvertrag
                                                                                   keinen Versicherungsschutz beziehungsweise keine Zahlun-
                 (7) Absatz 6 Sätze 3 bis 6 gelten entsprechend, wenn sich         gen, sonstige Leistungen oder sonstige Vorteile zu Gunsten
                 durch die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse während         von Ihnen, der versicherten Person oder zu Gunsten eines
                 der Laufzeit des Vertrages bei Ihnen oder der versicherten        Dritten, soweit dadurch oder durch Handlungen der versi-
                 Person (beispielsweise durch einen Umzug) Abgaben erge-           cherten Person anwendbare Regelungen, Gesetze oder Wirt-
                 ben, die bei Abschluss des Vertrages nicht bestanden haben.       schafts- oder Handelssanktionen verletzt werden.


                 § 15 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung                   § 20 Wie können Sie sich beschweren?
                 erfahren?
                                                                                   (1) Bei Beanstandungen, die in Zusammenhang mit Ihrer Ver-
                 Einmal jährlich, erstmals zum Ende des 1. Versicherungsjah-       sicherung stehen, können Sie sich direkt an uns wenden.
                 res, erhalten Sie von uns eine Wertbestätigung Ihres Vertra-
                 ges. Diese informiert Sie über den jeweils aktuellen Stand        (2) Darüber hinaus haben wir uns als Mitglied des Versiche-
                 Ihres Vertrages.                                                  rungsombudsmann e. V. dazu verpflichtet, an einem Verfahren
                                                                                   zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
                                                                                   teilzunehmen. Den Ombudsmann für Versicherungen errei-
                 § 16 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen-                chen Sie derzeit wie folgt:
                 dung?
                                                                                   Versicherungsombudsmann e. V.
                 Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik             Postfach 080632
                 Deutschland Anwendung.                                            10006 Berlin
                                                                                   E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
                                                                                   Internet: www.versicherungsombudsmann.de
                 § 17 Wo ist der Gerichtsstand?
                                                                                   Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige
                 (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns bestimmt sich die        und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
                 gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder der für den
                 Vertrag zuständigen Niederlassung. Sind Sie eine natürliche       (3) Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
                 Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen         sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, an
                 Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in     die Sie sich bei Beschwerden wenden können. Die derzeiti-
                 Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt          gen Kontaktdaten sind:
                 haben.
                                                                                   Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                 (2) Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem        Graurheindorfer Straße 108
                 Vertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für         53117 Bonn
                 Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort        E-Mail: poststelle@bafin.de
                 Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Sind Sie eine
521331282 2607


                 juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach     (4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
                 Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung.                              beschreiten.


                                                                                                                                     Seite 11 von 23

[Seite 12]
                 1) Diese beträgt zurzeit:
                    300 EUR bei jährlicher Rentenzahlungsweise;
                    150 EUR bei halbjährlicher Rentenzahlungsweise;
                    75 EUR bei vierteljährlicher Rentenzahlungsweise;
                    25 EUR bei monatlicher Rentenzahlungsweise.
521331282 2607


                                                                        Seite 12 von 23

[Seite 13]
                                                                                  Bei Auszahlungen müssen wir auf den vollen Unterschiedsbe-
                 Allgemeine Steuerhinweise                                        trag 25 % Kapitalertragsteuer einbehalten. Zusätzlich behal-
                                                                                  ten wir den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchen-
                 für die sofort beginnende Rentenversicherung                     steuer als Vorabsteuer ein. Wir führen diese Beträge an das
                 – Private Vorsorge (Schicht 3)                                   zuständige Finanzamt ab. Liegt der persönliche Steuersatz
                                                                                  des Steuerpflichtigen unter dem 25%igen Abgeltungsteuer-
                 gültig für die Bundesrepublik Deutschland (Stand 07/2025)        satz, kann der Steuereinbehalt als Vorauszahlung angerech-
                 Eventuelle Gesetzesänderungen sind in den nachfolgenden          net werden. Dies muss im Rahmen der Einkommensteuerer-
                 Ausführungen nicht berücksichtigt.                               klärung beantragt werden. Sind die Voraussetzungen für die
                                                                                  Besteuerung des hälftigen Unterschiedsbetrages erfüllt, müs-
                 Nachfolgende Verbraucherhinweise sind allgemeine Informa-        sen die Erträge in die Steuererklärung aufgenommen werden.
                 tionen auf Basis des angegebenen Stands des Steuerrechts.        Die Hälfte des Unterschiedsbetrags wird dann bei der Ein-
                 Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung     kommensteuerveranlagung nach dem tariflichen Einkommen-
                 übernommen werden. Hilfeleistungen in Steuerangelegenhei-        steuersatz versteuert. Einbehaltene Steuerabzugsbeträge
                 ten können, außer vom zuständigen Finanzamt, nur von             werden als Vorauszahlung angerechnet.
                 Befugten zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen
                 (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geleistet werden        Bei Mitgliedern einer steuererhebenden Religionsgemein-
                 (§ 3 StBerG).                                                    schaft behalten wir auch die Kirchensteuer (KiSt) auf die Kapi-
                                                                                  talertragsteuer ein und führen diese an das Finanzamt ab. Bei
                                                                                  Vertragsbeginn bzw. (Teil-)Auszahlungen aus der Versiche-
                 A. Einkommensteuer                                               rung rufen wir beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab,
                                                                                  ob der Steuerpflichtige einer Religionsgemeinschaft angehört
                 Sofortbeginnende Rentenversicherungen und Rentenversi-           und welcher Kirchensteuersatz gilt. Der Steuerpflichtige hat
                 cherungen mit aufgeschobener Rentenzahlung                       die Möglichkeit, diesem automatisierten Datenabruf beim
                 Die laufenden und einmaligen Beiträge zu diesen Rentenver-       Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu widersprechen
                 sicherungen können bei der Veranlagung zur Einkommen-            (Sperrvermerk). Hierfür ist beim BZSt ein Antrag im amtlich
                 steuer nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Leib-          vorgeschriebenem Format unter Angabe der Identifikations-
                 renten aus den oben genannten Versicherungen gelten als          nummer erforderlich. Der Sperrvermerk gilt, bis er schriftlich
                 sonstige Einkünfte. Sie unterliegen mit dem Ertragsanteil        widerrufen wird. Er muss spätestens zwei Monate vor der
                 (§ 22 Nr. 1 Satz 3 a) bb) EStG) der Einkommensteuer. Mit dem     elektronischen Abfrage beantragt werden. Im Falle eines
                 Ertragsanteil werden nur die Erträge aus den laufenden Ren-      Sperrvermerkes können wir die Kirchensteuer nicht einbehal-
                 ten erfasst. Erträge, die während einer Aufschubzeit erzielt     ten. Dann ist der Steuerpflichtige verpflichtet, eine Steuerer-
                 werden, sind nicht steuerpflichtig. Werden Leibrenten nach       klärung zur Festsetzung der Kirchensteuer beim Finanzamt
                 dem Tod der versicherten Person während einer Rentenga-          abzugeben.
                 rantiezeit weitergezahlt, unterliegen diese Renten weiterhin
                 mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer. Todesfallleistun-     Der Kirchensteuereinbehalt unterbleibt in bestimmten Fällen.
                 gen während einer Aufschubzeit sind einkommensteuerfrei.         Dies gilt, wenn die abgeltungssteuerpflichtige Leistung beim
                                                                                  Empfänger zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, Einkünften
                 Wird bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht nicht die     aus selbständiger Arbeit, Einkünften aus Land- und Forstwirt-
                 Rentenzahlung gewählt, gilt im Erlebensfall oder bei Rückkauf    schaft oder aus Vermietung und Verpachtung führt. Wir als
                 des Vertrages folgendes: Der Unterschiedsbetrag zwischen         Versicherungsunternehmen sind nicht verpflichtet zu prüfen,
                 der Versicherungsleistung und der Summe der darauf gezahl-       ob beim Steuerpflichtigen eine dieser Einkunftsarten vorliegt.
                 ten Beiträge (Erträge) gehört nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu     Der Empfänger der Leistung muss das Versicherungsunter-
                 den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei Fondsgebundenen          nehmen daher informieren, falls die Leistung bei ihm zu den
                 Versicherungen sind 15 % des Unterschiedsbetrages steuer-        genannten Einkunftsarten gehört.
                 frei, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen
                 stammt. Wir müssen von den zu versteuernden Erträgen 25 %        Für Fondsgebundene Rentenversicherungen gelten obige
                 Kapitalertragsteuer einbehalten. Zusätzlich behalten wir Soli-   Aussagen entsprechend.
                 daritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Das
                 gilt, wenn die Kapitalerträge den Freistellungsauftrag über-     Zusatzversicherungen zu Rentenversicherungen
                 steigen oder kein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Diese      Beiträge, die auf eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähig-
                 Beträge führen wir mit abgeltender Wirkung an das zuständi-      keits- und/oder eine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversiche-
                 ge Finanzamt ab (Abgeltungsteuer).                               rung entfallen, können im Rahmen der Höchstbeträge für Vor-
                                                                                  sorgeaufwendungen als Sonderausgaben abgezogen werden
                 Es ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages (Erträge) zu      (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a i. V. m. § 10 Abs. 4 EStG).
                 versteuern, sofern folgende steuerlichen Mindestanforderun-
                 gen erfüllt sind:                                                Rentenleistungen aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherun-
                                                                                  gen und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind
                 ●   die Versicherungsleistung wird nach Vollendung des 62.       steuerpflichtig. Sie gelten als zeitlich begrenzte Leibrenten.
                     Lebensjahres des Steuerpflichtigen ausgezahlt,               Diese Renten sind mit dem Ertragsanteil aus § 55 EStDV zu
                 ●   seit dem Vertragsabschluss oder Erhöhungen von Bei-          versteuern.
                     trag, Versicherungssumme bzw. Verlängerung der Ver-
521331282 2607


                     tragslaufzeit sind mindestens 12 Jahre vergangen.            Rentenleistungen aus Hinterbliebenenrenten-Zusatzversiche-
                                                                                  rungen sind steuerpflichtig. Sie unterliegen mit dem Ertrags-


                                                                                                                                    Seite 13 von 23

[Seite 14]
                 anteil für Leibrenten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3a) bb) EStG der
                 Einkommensteuer.

                 Rentenbezugsmitteilung
                 Versicherungsunternehmen sind gemäß § 22a EStG ver-
                 pflichtet, der Zentralen Stelle nach § 81 EStG Rentenbezugs-
                 mitteilungen zu übermitteln. Diese Meldung muss bis zum
                 letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres erfolgen.
                 Gemeldet werden die im Vorjahr zugeflossenen Leibrenten.
                 Das gleiche gilt für die Empfänger dieser Leibrenten und
                 deren Empfänger.


                 B. Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer

                 Ansprüche oder Leistungen aus Rentenversicherungen und
                 evtl. Zusatzversicherungen unterliegen der Erbschaftsteuer,
                 wenn sie bei Tod des Versicherten erworben werden. Dies gilt
                 zum Beispiel für Ansprüche oder Leistungen aufgrund eines
                 Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses. Der Schenkung-
                 steuer unterliegen die Ansprüche oder Leistungen, wenn sie
                 durch eine Schenkung des Versicherungsnehmers übertra-
                 gen werden. Das ist zum Beispiel bei einem Versicherungs-
                 nehmerwechsel der Fall. Auch Beiträge, welche eine andere
                 Person als der Versicherungsnehmer erbringt, sind schen-
                 kungssteuerpflichtig. Unabhängig von den Anzeigepflichten
                 des Erben, Beschenkten oder Schenkers sind wir verpflichtet,
                 Auszahlungen oder die Zurverfügungstellung von Versiche-
                 rungssummen über 5.000 EUR an das Finanzamt zu melden.
                 Dies gilt, wenn die Zahlung an eine andere Person als den
                 Versicherungsnehmer erfolgt. Eine Anzeigepflicht an das
                 Finanzamt besteht außerdem bei einem Versicherungsneh-
                 merwechsel, wenn der Rückkaufswert 5.000 EUR übersteigt.

                 Erhält der Versicherungsnehmer als Berechtigter die Versi-
                 cherungsleistung, ist sie grundsätzlich nicht schenkungs-
                 oder erbschaftsteuerpflichtig.

                 Nach § 30 ErbStG sind Erben sowie bei Schenkungen
                 Beschenkte und Schenker verpflichtet, innerhalb von drei
                 Monaten eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt abzuge-
                 ben. Diese Anzeige betrifft die Erbschaft oder Schenkung.
                 Die Anzeigepflicht gilt besonders, wenn die Gesamtsumme
                 aller Erwerbe vom gleichen Schenker/Erblasser innerhalb von
                 10 Jahren den Freibetrag nach § 16 ErbStG überschreitet.
                 Einer Anzeige nach § 30 ErbStG bedarf es nicht, wenn die
                 Erbschaft bzw. Schenkung auf folgenden Grundlagen beruht:

                 ●   einem von einem deutschen Gericht, Notar oder Konsul
                     eröffneten Testament oder
                 ●   einer gerichtlichen oder notariell beurkundeten Schen-
                     kung unter Lebenden

                 Das Finanzamt entscheidet, ob und inwieweit die erhaltene
                 Leistung beim jeweiligen Erben bzw. Beschenkten der Erb-
                 schaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegt. Dies wird im Rah-
                 men des Besteuerungsverfahrens festgelegt.


                 C. Versicherungsteuer

                 Beiträge zu Rentenversicherungen sind von der Versiche-
521331282 2607


                 rungsteuer befreit.


                                                                                Seite 14 von 23

[Seite 15]
                                                                                  Fällige Leistungen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen.
                 Besondere Hinweise                                               Im Gegenzug ist ein gebildeter Aktivwert für die Versiche-
                 für Rückdeckungs­                                                rungsansprüche ggf. aufzulösen oder zu vermindern.

                 versicherungen                                                   B. Stornoverzicht

                 von betrieblichen Versorgungszusagen (Schicht 2)                 Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung verzichten wir
                                                                                  auf die Erhebung von einzelvertraglichen Stornokosten. Sie
                 gültig für die Bundesrepublik Deutschland (Stand 07/2024)        erhalten im Falle eines Rückkaufs das Vertragsguthaben
                 Eventuelle Gesetzesänderungen sind in den nachfolgenden          ungekürzt zurück.
                 Ausführungen nicht berücksichtigt.

                 Nachfolgende Verbraucherhinweise können nur allgemeine           C. Bezugsberechtigung
                 Hinweise des bei Drucklegung geltenden Steuerrechts sein.
                 Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung     Bei Rückdeckungsversicherungen zu betrieblichen Versor-
                 übernommen werden. Hilfeleistungen in Steuerangelegenhei-        gungszusagen ist das Bezugsrecht für alle Versicherungsleis-
                 ten können, außer vom zuständigen Finanzamt, nur von             tungen immer auf den Versicherungsnehmer festgelegt.
                 Befugten zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen
                 (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geleistet werden (§ 3
                 StBerG).


                 A. Allgemeine Steuerhinweise zu betrieblichen
                 ­Versicherungen

                 Ertragsteuern
                 1. Betriebliche Rentenversicherungen
                 Beiträge zu betrieblich veranlassten Rentenversicherungen
                 oder Fondsgebundenen Rentenversicherungen (z. B. Rückde-
                 ckungsversicherungen zu Pensionszusagen) sind als
                 Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.

                 Wird der Gewinn durch Einnahmen-/Überschussrechnung
                 (§ 4 Absatz 3 EStG) ermittelt, können die Beiträge zu den
                 Rentenversicherungen

                 ●   erst in dem Zeitpunkt abgezogen werden, in dem fest-
                     steht, dass keine Leistung fällig wird, oder
                 ●   erst in den Kalenderjahren abgezogen werden (nach
                     einer mathematischen oder buchhalterischen Methode),
                     in denen Rentenleistungen gezahlt werden oder
                 ●   zu dem Zeitpunkt abgezogen werden, zu dem die Bei-
                     tragsrückgewähr oder eine Kapitalzahlung anstelle der
                     Rente vereinnahmt wird.

                 Noch nicht fällige Ansprüche auf Leistungen aus Rentenver-
                 sicherungen oder Fondsgebundenen Rentenversicherungen,
                 die zu einem Betriebsvermögen gehören, sind bei der
                 Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich zu akti-
                 vieren. Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-/Über-
                 schussrechnung entfällt eine Aktivierung der Versicherungs-
                 ansprüche. Fällige Leistungen aus Rentenversicherungen
                 oder Fondsgebundenen Rentenversicherungen sind als
                 Betriebseinnahmen zu erfassen. Die Aktivierung ist auf den
                 verbleibenden Anspruch zu vermindern.

                 2. Betriebliche Risikolebensversicherungen, Selbständige
                 Berufsunfähigkeitsversicherungen, Selbständige Erwerbs-
                 unfähigkeitsabsicherungen oder Zusatzversicherungen
                 Beiträge für betrieblich veranlasste Risikolebensversicherun-
                 gen, Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen, Selb-
521331282 2607


                 ständige Erwerbsunfähigkeitsabsicherungen oder für Zusatz-
                 versicherungen sind steuerlich abzugsfähig.


                                                                                                                                  Seite 15 von 23

[Seite 16]
                 Allgemeine Hinweise
                 ­zum Arbeits- und
                  ­Sozialversicherungsrecht
                 A. Anpassungsprüfungspflicht

                 Gemäß § 16 Betriebsrentengesetz hat der Arbeitgeber die
                 grundsätzliche Verpflichtung, laufende Versorgungsleistun-
                 gen alle drei Jahre hinsichtlich einer Anpassung zu prüfen.
                 § 16 Absatz 3 Betriebsrentengesetz regelt allerdings, dass
                 diese Prüfungspflicht entfällt, wenn
                 ●   der Arbeitgeber sich verpflichtet, laufende Leistungen
                     jährlich mindestens 1 % anzupassen,
                 ●   bei einer Direktversicherung alle ab Rentenbeginn anfal-
                     lenden Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden
                     Leistungen verwendet werden. Bei einer Entgeltum-
                     wandlung ist diese Gewinnverwendung zwingend vorge-
                     schrieben,
                 ●   eine Beitragszusage mit Mindestleistung erteilt wurde.


                 B. Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für
                 den Rentner

                 Sämtliche Leistungen aus einer betrieblichen Altersversor-
                 gung unterliegen der Beitragspflicht für Kranken- und Pflege-
                 versicherung, sofern der Leistungsempfänger freiwillig oder
                 pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
                 Dies gilt nicht für Leistungen die auf Beiträgen beruhen, die
                 der Arbeitnehmer privat geleistet hat während der Vertrag auf
                 ihn als Versicherungsnehmer übertragen war.

                 Sollte die Summe der Betriebs-Rentenleistungen zudem
                 unter dem Freibetrag von 1/20-tel der monatlichen Bezugs-
                 größe nach § 18 SGB IV liegen, sind für gesetzlich versicherte
                 Rentner keine Krankenkassenbeiträge zu entrichten.
                 Für die Pflegeversicherung sind Beiträge auf die gesamte
                 Leistung zu entrichten, sobald die Freigrenze von 1/20 der
                 monatlichen Bezugsgröße überschritten wird.
                 Erfolgt anstelle der Rentenleistung eine einmalige Kapitalleis-
                 tung, wird als Bemessungsgrundlage 1/120 der Kapitalleis-
                 tung herangezogen.
521331282 2607


                                                                                   Seite 16 von 23

[Seite 17]
                                                                                   § 3 Wie sind Sie an den Überschüssen beteiligt?
                 Besondere Bedingungen
                 für die Hinterbliebenenrenten-                                    Überschussermittlung
                                                                                   (1) Die Überschussermittlung der HZV erfolgt entsprechend
                 Zusatzversicherung (HZV)                                          der Überschussverwendung der Hauptversicherung (vgl. All-
                                                                                   gemeine Versicherungsbedingungen der Hauptversicherung).
                 – Private Vorsorge (Schicht 3) und
                                                                                   Überschussbeteiligung
                 ­Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)
                                                                                   (2) Die HZV ist am Überschuss und an den Bewertungsreser-
                                                                                   ven gem. § 153 Abs. 3 VVG beteiligt. Sie gehört demselben
                 Inhaltsverzeichnis                                                Gewinnverband an wie die Hauptversicherung. Die Festle-
                                                                                   gung und Änderung der Überschussbeteiligung erfolgt nach
                 § 1     Was ist versichert?                                       den gleichen Grundsätzen wie bei der Hauptversicherung. In
                 § 2     Was geschieht, wenn die mitversicherte Person             einzelnen Versicherungsjahren, insbesondere etwa im ersten
                         stirbt?                                                   Versicherungsjahr, kann eine Zuteilung von Überschüssen
                 § 3     Wie sind Sie an den Überschüssen beteiligt?               entfallen, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist.
                 § 4     Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? Was
                         gilt bei Kündigung oder Beitragsfreistellung?             Die Bewertungsreserven werden nach den gleichen Grund-
                 § 5     Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung?        sätzen wie bei der Hauptversicherung zugeordnet. Bei Been-
                                                                                   digung der Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung, spä-
                                                                                   testens jedoch bei Beendigung der Aufschubzeit der
                 § 1 Was ist versichert?                                           Hauptversicherung teilen wir den für diesen Zeitpunkt aktuell
                                                                                   ermittelten Betrag aus den Bewertungsreserven Ihrer Versi-
                 (1) Die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ergänzt die      cherung zur Hälfte zu. Auch während des Rentenbezuges
                 Hauptversicherung. Versicherte Person im Sinne dieser             werden wir Sie nach einem verursachungsorientierten Verfah-
                 Bedingungen ist die Person, auf deren Leben die Hauptversi-       ren an den Bewertungsreserven beteiligen.
                 cherung abgeschlossen ist. Mitversicherte Person ist die Per-
                 son, für die nach dem Tode der versicherten Person die Hin-       (3) Die einzelnen Versicherungen können während der Auf-
                 terbliebenenrente gezahlt werden soll.                            schubzeit der Hauptversicherung, eventuell nach Ablauf einer
                                                                                   Wartezeit, jährlich eine laufende Überschussbeteiligung
                 (2) Die Hinterbliebenenrente zahlen wir bei Tod der versicher-    erhalten in Form eines
                 ten Person solange die mitversicherte Person lebt.                █ 	Grundüberschussanteils
                                                                                   Bezugsgröße ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung über-
                 (3) Die Hinterbliebenenrente zahlen wir zu den gleichen Fällig-   schussberechtigte Deckungskapital der HZV. Es berechnet
                 keitsterminen, die für die Zahlung der Rente aus der Haupt-       sich aus dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhande-
                 versicherung vereinbart waren, erstmals zu dem Fälligkeitster-    nen positiven Deckungskapital der HZV, das mit dem Rech-
                 min, der unmittelbar auf den Tod der versicherten Person          nungszins für ein Jahr abgezinst wird.
                 folgt.                                                            █ 	Beitragsüberschussanteils
                                                                                   Bezugsgröße für die Bemessung des Beitragsüberschusses
                 (4) Stirbt die versicherte Person vor Rentenzahlungsbeginn,       ist der Jahresbeitrag der HZV des vorhergehenden Versiche-
                 so zahlen wir die Hinterbliebenenrente – sofern keine monatli-    rungsjahres.
                 che Rentenzahlungsweise vereinbart ist – für die Zeit von
                 dem auf den Tod der versicherten Person folgenden Monats-         Es ist ein Schlussüberschussanteil nach den Regelungen der
                 ersten bis zum ersten Fälligkeitstermin der Hinterbliebenen-      Hauptversicherung vorgesehen.
                 rente zeitanteilig.
                                                                                   Nach Rentenzahlungsbeginn erhalten die einzelnen Versi-
                 (5) Bei Tod der versicherten Person während der ggf. verein-      cherungen je nach Überschussverwendungsform jährlich eine
                 barten Rentengarantiezeit, entsteht der Anspruch auf Hinter-      laufende Überschussbeteiligung in Form einer zusätzlichen
                 bliebenenrente erst nach Ablauf der Rentengarantiezeit.           Rente (vgl. Absatz 5).

                                                                                   Überschussverwendung
                 § 2 Was geschieht, wenn die mitversicherte Person                 (4) während der Aufschubzeit der Hauptversicherung
                 stirbt?                                                           Für die Aufschubzeit haben Sie mit uns eine der nachfolgen-
                                                                                   den Überschussverwendungsformen vereinbart.
                 (1) Stirbt die mitversicherte Person vor der versicherten Per-
                 son, erlischt die Zusatzversicherung.                             Verwendung in der Hauptversicherung
                                                                                   Die in der HZV angefallenen Überschüsse werden der Haupt-
                 (2) Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente erlischt mit dem        versicherung gut geschrieben und gemäß der dort gültigen
                 Tod der mitversicherten Person.                                   Überschussverwendungsform verwendet.

                 (3) Stirbt die mitversicherte Person während der Beitragszah-     Bonusrente
521331282 2607


                 lungsdauer, so wird der laufende Beitrag der Hauptversiche-       Bis zum Bezug der Hinterbliebenenrente werden die jährli-
                 rung um den Beitrag der HZV erhöht. Hierdurch erhöht sich         chen Überschussanteile aus Hauptversicherung und HZV für
                 die Leistung der Hauptversicherung.                               Zusatzrenten verwendet; dies führt zu einer Steigerung der


                                                                                                                                   Seite 17 von 23

[Seite 18]
                 Anwartschaft auf Altersrente und Hinterbliebenenrente. Das           bei der Ermittlung des Abzugs nicht einbezogen. Beitrags-
                 prozentuale Verhältnis der Hinterbliebenenrente zur Alters-          rückstände werden von dem Rückkaufswert abgesetzt.
                 rente der Hauptversicherung wird beibehalten.
                                                                                      (3) Die HZV können Sie nur zusammen mit der Hauptversiche-
                 (5) nach Rentenzahlungsbeginn der Hauptversicherung                  rung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln. Das Ver-
                 Bonusrente                                                           hältnis zwischen der Hinterbliebenenrente und der Altersren-
                 Bei der Bonusrente werden die zugeteilten Überschüsse zur            te wird durch die Umwandlung in eine beitragsfreie
                 Erhöhung der Rente verwendet. Eine Erhöhung der Rente                Versicherung nicht geändert.
                 erfolgt frühestens im zweiten Rentenzahlungsjahr.                    Die beitragsfreie Hinterbliebenenrente errechnen wir nach
                                                                                      den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter
                 Verringert oder erhöht sich die der Berechnung der Rente             Zugrundelegung des Rückkaufswertes nach Absatz 2. Der
                 zugrunde gelegte Überschussbeteiligung, so hat dies Auswir-          dort geregelte Abzug wird dabei nicht erhoben. Sie erreicht
                 kungen auf die jährliche Erhöhung der Rente; sofern keine            aber mindestens die bei Vertragsabschluss vereinbarten
                 Überschüsse zugewiesen werden, erfolgt auch keine Renten-            Garantiewerte zum Zeitpunkt der Umwandlung (vergleichen
                 erhöhung.                                                            Sie hierzu die auf dem Persönlichen Vorschlag abgedruckte
                 Für den Teil der Rente, für den Mittel in der RfB reserviert wur-    Übersicht der garantierten beitragsfreien Renten). Bei der
                 den (vgl. Allgemeine Versicherungsbedingungen), wird die             Beitragsfreistellung wird kein Abzug erhoben. Rückständige
                 Rentenhöhe jeweils nur für ein Versicherungsjahr zugesagt.           Beiträge werden verrechnet.

                                                                                      Eine Fortführung der HZV unter Befreiung von der Beitrags-
                 § 4 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?                    zahlungspflicht ist allerdings nur möglich, wenn die Mindest-
                 Was gilt bei Kündigung oder Beitragsfreistellung?                    rente1) erreicht wird. Andernfalls wird der Rückkaufswert (vgl.
                                                                                      Absatz 2) der HZV zur Erhöhung der beitragsfrei versicherten
                 (1) Die HZV bildet mit der Versicherung, zu der sie abge-            Leistung(en) der Hauptversicherung verwendet.
                 schlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie
                 kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden.            (4) Eine beitragsfreigestellte HZV können Sie nur zusammen
                 Wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung               mit der Hauptversicherung kündigen. In diesem Fall erhalten
                 aus anderen Gründen als durch den Tod der versicherten               Sie – soweit vorhanden – den Rückkaufswert (vgl. Abs. 2).
                 Person endet, so erlischt auch die Zusatzversicherung.
                                                                                      (5) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt
                 (2) Eine HZV, für die laufende Beiträge zu zahlen sind, kön-         ist, finden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der
                 nen Sie für sich alleine kündigen. Einen Rückkaufswert aus           zugrunde liegenden Hauptversicherung Anwendung.
                 der HZV – soweit vorhanden – erhalten Sie nur, wenn Sie
                 die HZV zusammen mit der Hauptversicherung kündigen.
                 Bei einer alleinigen Kündigung der HZV erhöht der Rück-              § 5 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche-
                 kaufswert der HZV das Deckungskapital der Hauptversi-                rung?
                 cherung. In diesem Falle wird zusätzlich ein Abzug in Höhe
                 von 10 % des Deckungskapitals der HZV erhoben.                       Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die
                                                                                      Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der
                 Der Rückkaufswert ist das nach den anerkannten Regeln der            Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den
                 Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der              Anspruch begründenden Umständen und der Person des
                 Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versiche-               Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
                 rungsperiode berechnete Deckungskapital der Versicherung.            erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns
                 Bei Versicherungen gegen laufenden Beitrag erstatten wir             angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang
                 jedoch den Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleich-         unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt.
                 mäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtli-
                 chen Höchstzillmersätze (vgl. Allgemeine Versicherungsbe-
                 dingungen) angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf
                 die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Bei Versicherungen             1) Diese beträgt zurzeit:
                 gegen Einmalbeitrag erstatten wir das Deckungskapital, das              300 EUR bei jährlicher Rentenzahlungsweise;
                                                                                         150 EUR bei halbjährlicher Rentenzahlungsweise;
                 sich bei sofortiger Entnahme der Abschluss- und Vertriebs-              75 EUR bei vierteljährlicher Rentenzahlungsweise;
                 kosten aus dem Betrag ergibt. Durch Zuzahlungen erhöht sich             25 EUR bei monatlicher Rentenzahlungsweise.
                 der Rückkaufswert um das Deckungskapital, das sich bei
                 sofortiger Entnahme der Abschluss- und Vertriebskosten aus
                 der Zuzahlung ergibt. Von diesem erfolgt ein Abzug von 6,5 %
                 des Guthabens, höchstens jedoch 750 EUR. Mit dem Abzug
                 wird die Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versi-
                 chertenbestandes ausgeglichen; zudem wird damit ein Aus-
                 gleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen.
                 Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem Abzug zugrunde
                 liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde
                 nach nicht zutreffen oder der Abzug wesentlich niedriger zu
521331282 2607


                 beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle –
                 entsprechend herabgesetzt. Zugeteilte Überschüsse werden


                                                                                                                                             Seite 18 von 23

[Seite 19]
                                                                                  über hinaus hat sich unser Unternehmen auf die
                 Information zur Verwendung                                       „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen
                 Ihrer Daten                                                      Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflich-
                                                                                  tet, die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirt-
                                                                                  schaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter
                 Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer perso-   www.zurich.de/datenschutz abrufen.
                 nenbezogenen Daten durch die Zurich Deutscher Herold
                 Lebensversicherung Aktiengesellschaft und die Ihnen nach         Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen
                 dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.                         wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den
                                                                                  Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns
                 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                       zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag
                                                                                  zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung und
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG                    Beendigung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung
                 Deutzer Allee 1                                                  oder Rechnungsstellung und vertragsbezogenen Korrespon-
                 50679 Köln                                                       denz. Angaben zum Versicherungsfall benötigen wir etwa, um
                 Telefon: 0221 7715-0                                             prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und
                 Fax: 0221 7715-7777                                              wie hoch die Leistung ist.
                 E-Mail: service@zurich.de
                                                                                  Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungs-
                 Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter fol-         vertrages sowie die Leistungsbearbeitung ist ohne die Ver-
                 gender Adresse                                                   arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.
                 Zurich Gruppe Deutschland                                        Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten
                 Konzerndatenschutz                                               zur Erstellung versicherungsspezifischer Statistiken, z. B. für
                 50427 Köln                                                       die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichts-
                 E-Mail: datenschutz@zurich.com                                   rechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer Zurich-Gesell-
                                                                                  schaft bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung
                 Herkunft und Kategorien personenbezogener Daten                  der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Bera-
                 Grundsätzlich erheben wir personenbezogene Daten direkt          tung, hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder -ergänzung,
                 beim Betroffenen.                                                für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftser-
                                                                                  teilungen.
                 In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, dass wir personen-
                 bezogene Daten von Dritten erhalten.                             Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezoge-
                                                                                  ner Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke sowie
                 Beispiele:                                                       eine Leistungsbearbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit
                 – Bei Postrückläufern führen spezialisierte Dienstleister eine   dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B.
                   Adressrecherche durch, um aktuelle Anschriftendaten zu         Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversiche-
                   ermitteln.                                                     rungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung
                 – Daten zu Mitversicherten bzw. versicherten Personen            nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir
                   erhalten wir über unseren Versicherungsnehmer, falls wir       Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf
                   die Daten nicht direkt bei diesen Personen erheben kön-        Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.
                   nen. Wir erheben z. B. den Namen, die Adresse und das          Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen
                   Geburtsdatum. Die erforderlichen Daten für den Leis-           von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO).
                   tungsfall erheben wir direkt beim Betroffenen.                 Dies kann insbesondere erforderlich sein
                 – Daten zu Bezugsberechtigten oder Begünstigten erhalten
                   wir von unserem Versicherungsnehmer, z. B. den Namen,          – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebes,
                   die Adresse und das Geburtsdatum, um den Betroffenen             insbesondere dem rechtlich zulässigen Trainieren und Tes-
                   im Leistungsfall kontaktieren zu können.                         ten von Anwendungen,
                 – Daten zu Sicherungsgebern, Kreditgebern, Leasinggebern,        – für die Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung zu den
                   Bürgschafts- bzw. Garantiegläubigern und Forderungsin-           Unternehmen der Zurich Gruppe in Deutschland, inklusive
                   habern erhalten wir unter Umständen von unserem Versi-           der Erkennung von Zielgruppen für Marketingzwecke (z.B.
                   cherungsnehmer. Umgekehrt kann es sein, dass wir von             anhand Familienstands, Alter, Geschlecht in Form der
                   jenen Daten zum Versicherungsnehmer erhalten, insbe-             Anrede aus dem Antrag),
                   sondere Kontaktdaten und Angaben zum betroffenen Risi-         – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte
                   ko.                                                              und für andere Produkte der Unternehmen der Zurich
                 – Außerdem erhalten wir Daten zu Ihrer Person über Ihren           Gruppe und deren Kooperationspartner sowie für Markt-
                   zuständigen Vermittler, z. B. im Rahmen der Antragsauf-          und Meinungsumfragen, soweit rechtlich zulässig,
                   nahme.                                                         – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbeson-
                                                                                    dere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinwei-
                 Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung                  sen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können,
                                                                                  – konzernübergreifende Prüfungen (z.B. Prüfungen der Kon-
                 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beach-          zern-Revision),
                 tung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des             – zu statistischen Zwecken,
521331282 2607


                 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrecht-          – zur Optimierung der Prüfung im Rahmen der Geldwäsche
                 lich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsge-          und Terrorismusfinanzierungsvorschriften (GWG) sowie
                 setzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Dar-


                                                                                                                                    Seite 19 von 23

[Seite 20]
                   Sanktions-Vorschriften; dabei verarbeiten wir Ihre Daten         Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer
                   einschließlich der Angabe zum Geschlecht bzw. der Anre-          unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde
                   de aus dem Antrag,                                               bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewer-
                 – zur Kalkulation der Risiken zur Findung von Tarifen kann         tung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre
                   eine interne Einrechnung geschlechtsspezifischer Risiken,        Daten an den Rückversicherer nur, soweit dies für die Erfül-
                   rechtlich geboten sein, auch wenn der fertige Tarif immer        lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich
                   ein Unisex-Tarif ist, der für alle Geschlechter gleiche          ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen
                   Bedingungen festlegt; für die Kalkulation der versicherten       erforderlichen Umfang.
                   Risiken benötigen die Aktuare die Anzahl der Angaben
                                                                                    Mitversicherer (Konsortialpartner)
                   zum Geschlecht der Versicherten, die durch die Angaben
                                                                                    Haben Sie eine Konsortialversicherung abgeschlossen, sind
                   aus dem Antrag (z.B. durch die Anrede) indiziert werden,
                                                                                    die in Ihrem Persönlichen Vorschlag genannten Lebensversi-
                   ohne dass sich diese Berechnungen auf den einzelnen
                                                                                    cherer in Höhe eines jeweiligen prozentualen Anteils an Ihrem
                   Versicherten auswirken,
                                                                                    Versicherungsvertrag beteiligt. Die Anschrift der beteiligten
                 – zur Verarbeitung von Daten Dritter, zu deren Gunsten ein
                                                                                    Versicherer finden Sie in diesem Fall in der in Ihrem Persönli-
                   Vertrag abgeschlossen wurde (z.B. versicherte Personen)
                                                                                    chen Vorschlag enthaltenen „Information zu Ihrer Versiche-
                   im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und
                                                                                    rung“. Im Rahmen der Antragsbearbeitung sowie zur Durch-
                   -beendigung,
                                                                                    führung Ihres Versicherungsvertrages kann es zur Weitergabe
                 – für die Nutzung von Transkriptionsanwendungen.
                                                                                    Ihrer allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten an
                 Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen              die Konsortialpartner und die mit ihnen verbundenen Unter-
                 Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. auf-    nehmen kommen. Die beteiligten Unternehmen sind in jedem
                 sichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher         Fall gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die geltenden
                 Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als          datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
                 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall
                                                                                    Vermittler
                 die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c)
                                                                                    Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem
                 DSGVO. Weitere Beispiele für die Verarbeitung aufgrund ge-
                                                                                    Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum
                 setzlicher Pflichten sind:
                                                                                    Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten
                 – aufgrund von gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet,        Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt
                   sowohl bei der Kalkulation von (Unisex-)Tarifen als auch         unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Ver-
                   bei der Solvabilitätsplanung (Berechnung von Reserven)           mittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und
                   statistisch nachgewiesene Risiken aktuarisch einzurech-          Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungs-
                   nen (VAG; Solvency II-Richtlinie); solche Risiken können         angelegenheiten benötigen.
                   sich z.B. aus der Zugehörigkeit zu besonders gefährlichen
                                                                                    Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe
                   Berufsgruppen ergeben oder aus geschlechterspezifi-
                                                                                    Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unterneh-
                   schen Unterschieden (z.B. unterschiedliche Lebenserwar-
                                                                                    mensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufga-
                   tung in der Lebensversicherung bei Männern und Frauen);
                                                                                    ben für die in der Zurich Gruppe verbundenen Unternehmen
                   dafür verarbeiten wir z.B. Angaben zum Geschlecht bzw.
                                                                                    zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag bei einem oder
                   der Anrede aus dem Antrag,
                                                                                    mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre
                 – aufgrund versicherungsrechtlicher Berichtspflichten müs-
                                                                                    Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten,
                   sen wir ggf. aggregierte Daten an die Aufsichtsbehörde lie-
                                                                                    für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leis-
                   fern, die Auswertung des Versichertenbestandes nach
                                                                                    tungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen
                   Geschlecht erfordern (z.B. Verordnung über die Berichts-
                                                                                    Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe
                   erstattung von Versicherungsunternehmen), in Form der im
                                                                                    verarbeitet werden. In der Übersicht der Dienstleister der
                   Antrag gewählten Anrede.
                                                                                    Zurich Gruppe Deutschland in Ihren Verbraucherinformatio-
                 Sofern wir gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vornehmen,         nen sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Inter-
                 zum Beispiel zur Verhinderung von Geldwäsche, kann es in           netseite unter www.zurich.de/datenschutz finden Sie die
                 bestimmten Fällen auch zu einer Verarbeitung von Daten zu          Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung
                 strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten kommen.             teilnehmen.

                 Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben            Externe Dienstleister
                 nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im        Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und
                 Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor infor-          gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
                 mieren.                                                            Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und
                                                                                    Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäfts-
                 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
                                                                                    beziehungen bestehen, können Sie der Übersicht der Dienst-
                 Rückversicherer                                                    leister der Zurich Gruppe Deutschland in Ihren Verbraucherin-
                                                                                    formationen sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer
                 Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisier-       Internetseite unter www.zurich.de/datenschutz entnehmen.
                 ten Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann
                 es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an      Weitere Empfänger
                 einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein        Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an
521331282 2607


                 eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall            weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur
                 machen kann.                                                       Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversi-
                                                                                    cherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehör-


                                                                                                                                      Seite 20 von 23

[Seite 21]
                 den, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter, Nach-    auf Grundlage einer zuvor eingeholten Schweigepflichtent-
                 lassverwalter).                                                 bindung. Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforder-
                                                                                 lich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt werden,
                 Dauer der Datenspeicherung                                      mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden
                                                                                 haben und die über sachdienliche Informationen verfügen
                 Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für
                                                                                 könnten.
                 die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
                 Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für        Detaillierte Informationen zur Besurance HIS GmbH gemäß
                 die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser        Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu
                 Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche          Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern,
                 Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem    zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder
                 speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu     Berichtigung etc. finden Sie unter folgendem Link:
                 gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und       www.besurance-his.de.
                 Aufbewahrungspflichten ergeben sich, unter anderem aus
                 dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem               Bonitätsauskünfte
                 Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis
                                                                                 Sofern wir im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung in
                 zu zehn Jahre.
                                                                                 der Lebensversicherung eine Bonitätsauskunft einholen,
                 Betroffenenrechte                                               geschieht dies in der Regel auf Grundlage eines berechtigten
                                                                                 Interesses gemäß Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO.
                 Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer
                 Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus kön-       Zur Verhinderung kunden- bzw. vermittlerseitigen Betruges
                 nen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung       holen wir bei Verdachtsfällen und i. d. R. bei bestimmten Sum-
                 oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiter-     mengrenzen Bonitätsinformationen bei Auskunfteien ein. Der-
                 hin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten    zeit arbeiten wir mit der Infoscore Consumer Data GmbH und
                 sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestell-     der Creditreform zusammen.
                 ten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen-      Sofern wir Bonitätsinformationen auf Grund gesetzlicher Vor-
                 lesbaren Format zustehen.                                       gaben zur Verhinderung von Geldwäsche einholen, geschieht
                                                                                 dies auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO. Sollte in
                  Widerspruchsrecht                                              Ausnahmefällen doch Ihre Einwilligung notwendig sein, holen
                                                                                 wir diese gesondert ein.
                  Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen-
                  bezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung ohne              Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data
                  Angabe von Gründen zu widersprechen. Verarbeiten wir           GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum
                  Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können         Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den
                  Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer        Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch
                  besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir ver-          auf Löschung und Berichtigung etc. finden Sie auf folgender
                  arbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht               Internetseite: https://finance.arvato.com/icdinfoblatt
                  mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige
                  Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Inter-        Datenübermittlung in ein Drittland
                  essen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Ver-          Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer-
                  arbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder              halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln,
                  Verteidigung von Rechtsansprüchen.                             erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die
                                                                                 EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau
                                                                                 bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzga-
                 Beschwerderecht                                                 rantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz-
                                                                                 vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden
                 Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den     sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten-
                 oben genannten Datenschutzbeauftragten zu wenden. Dane-         schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden
                 ben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Daten-         Sie in der Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe
                 schutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutz-     Deutschland in Ihren Verbraucherinformationen sowie in der
                 aufsichtsbehörde ist:                                           jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter:
                                                                                 www.zurich.de/datenschutz
                 Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informations­
                 freiheit Nordrhein-Westfalen
                                                                                 Aktualisierung der Datenschutzhinweise
                 Postfach 20 04 44
                 40102 Düsseldorf                                                Diese Datenschutzhinweise können aufgrund von Änderun-
                                                                                 gen z. B. der gesetzlichen Bestimmungen, zu einem späteren
                 Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirt-          Zeitpunkt angepasst werden. Eine jeweils aktuelle Fassung
                 schaft (HIS)                                                    dieser Hinweise sowie der Dienstleister, zu denen nicht nur
                                                                                 vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, erhalten
                 Bei Abschluss einer Lebensversicherung fragen Zurich und
                                                                                 Sie getrennt nach Unternehmen unter:
                 andere Versicherungen Daten im Rahmen der Risiko- oder
                                                                                 www.zurich.de/datenschutz
                 Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn hierfür ein berech-
521331282 2607


                 tigtes Interesse besteht. Sofern hierfür Ihre nach § 203 StGB
                 geschützten Daten weitergeben werden, geschieht dies nur


                                                                                                                                  Seite 21 von 23

[Seite 22]
                 Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland
                 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen
                 Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft und der von Ihnen gegebenenfalls im Rahmen Ihres Versicherungsantrags oder der
                 Leistungsbearbeitung abgegebenen Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbin-
                 dungserklärung. Dies beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an Dienstleister, soweit dies für Erbringung der Dienstleistung erforderlich
                 ist. Diese Liste nennt solche Dienstleister sowie Kategorien von Dienstleistern. Dienstleister bzw. Dienstleisterkategorien, die hierzu beson-
                 dere Kategorien von Daten (wie z. B. biometrische oder Gesundheitsdaten etc.) erhalten könnten, sind mit 1) gekennzeichnet.

                 Einzelne Dienstleister können auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassen sein. Eine Datenübermittlung an solche
                 Dienstleister kann zum Beispiel erfolgen, wenn dies zwingend zur Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags erforderlich ist. Im Übri-
                 gen erfolgt eine solche Übermittlung nur, wenn das angemessene Datenschutzniveau am Sitz des Dienstleisters durch einen Angemes-
                 senheitsbeschluss der Europäischen Kommission (wie z. B. im Fall der Schweiz) oder durch geeignete Garantien, insbesondere den
                 Abschluss der von der Europäischen Kommission erlassenen Standard-Datenschutzklauseln (diese können Sie bei uns erfragen), gewähr-
                 leistet ist. Dienstleister bzw. Kategorien mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind mit 2) gekennzeichnet.

                 An der zentralisierten Datenverarbeitung der Stammdaten teilnehmende Konzerngesellschaften
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft           Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland
                 Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland)                        DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
                 Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft

                 Dienstleister, die für o. g. Konzerngesellschaften tätig werden und bei denen die Datenverarbeitung Hauptgegenstand der Tätigkeit ist
                 Dienstleister                                                           Gegenstand der Beauftragung
                 TDG Tele Dienste GmbH1)                                                 Kundenservice (z. B. Telefonie)
                 Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland)1)                  Zentrale Dienstleistungen (z. B. Recht & Steuern, Revision, Compliance,
                                                                                         Risikoprüfung, Vertragsverwaltung, Versicherungsvertrieb und Leis-
                                                                                         tungsfallbearbeitung sowie IT-Dienstleistungen, Sanktions-Screening,
                                                                                         Geldwäscheprävention)
                 Zurich Kunden Center GmbH1)                                             Kundenservice (z. B. Telefonie)

                 Dienstleister, die für Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland (1.–5., 7.), die Zurich Deutscher Herold Lebensversi-
                 cherung AG und die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) (2. – 5.) sowie die DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG
                 (4. – 6.) tätig werden und bei denen die Datenverarbeitung Hauptgegenstand der Tätigkeit ist
                 Dienstleister                                                           Gegenstand der Beauftragung
                 1. DKV Deutsche Krankenversicherung AG1)                                Leistungsfallbearbeitung in der Auslandsreise-Krankenversicherung
                 2. Rheinland Versicherungs AG1)                                         Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung mit einge-
                                                                                         schlossener Zusatzversicherung (Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit)
                 3. AXA Partners SAS1)                                                   Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung für Baufinanzie-
                                                                                         rungen (BaufiSchutz) bei der Arbeitslosigkeits- und Arbeitsunfähigkeits-
                                                                                         versicherung
                 4. GDV Dienstleistungs-GmbH & Co KG                                     Diverse Service-Dienstleistungen (u. a. Not- und Zentralruf der
                                                                                         deutschen Autoversicherer, Verfahren zur elektronischen Versiche-
                                                                                         rungsbestätigung)
                 5. informa HIS GmbH                                                     Hinweis- und Informationssystem (HIS)
                 6. getolo GmbH1)                                                        Zentrale Dienstleistungen insbesondere in der Krankenzusatz-, Tierhal-
                                                                                         terhaftpflicht- und Tierkrankenversicherung (u. a. Vertragsverwaltung,
                                                                                         Versicherungsvertrieb, Leistungsfallbearbeitung)
                 7. Booking.com Transport Limited1) 2)                                   Vertrags- und Schadenbearbeitung im Rahmen von über booking.com
                                                                                         geschlossener Versicherungsverträge (z.B. Car Hire Excess Insurance)

                 Kategorien von Dienstleistern, die für o. g. Konzerngesellschaften tätig werden und bei denen die Verarbeitung von personenbezoge-
                 nen Daten kein Hauptgegenstand des Auftrages ist bzw. die nur gelegentlich tätig werden
                 Dienstleisterkategorie                                                  Gegenstand der Beauftragung
                 Adress-Dienstleister                                                    Aktualisierung von Adressdaten
                 Archivierungs-/Entsorgungsunternehmen1)                                 Aktenarchivierung und Entsorgung von Akten/Datenträgern
                 Assistance-Dienstleister1) 2)                                           Assistance-Leistungen
                 Call-Center                                                             Telefondienstleistungen
                 Druckereien                                                             Druckdienstleistungen (Druck/Postversand)
                 Elektronisches Versandmanagement                                        Versanddienstleistungen (E-Mail-Versand)
                 Medizinische Gutachter und Sachverständige (Ärzte, Psychologen, Psy-    Analyse, Begutachtung und Beratung zu Rehabilitations- und sonstigen
                 chiater etc.)1)                                                         medizinischen Maßnahmen
                 Sonstige Gutachter, Sachverständige, Prüfdienstleister1)                Erstellung von Gutachten/Expertisen; Beratung in speziellen Fällen
                 Inkassounternehmen                                                      Forderungseinzug
                 IT- und Telekommunikationsdienstleister1) 2)                            IT-Dienstleistungen (z. B. IT, Telefonie, Netzwerk, Wartung)
                 Post-, Kommunikations- oder Logistikdienstleister1)                     Postbearbeitung, Dokumenten-Management inkl. Digitalisierung
                 Marketingagenturen                                                      Marketingaktionen
                 Marktforschungsunternehmen, Analyse Dienstleister1)                     Marktforschung, Web-Analyse
                 Auskunfteien und Recherchedienstleister (z. B. Detekteien)1)            Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte, Recherchedienstleistungen
521331282 2607


                 Rechtsanwaltskanzleien1)                                                Anwaltliche Dienstleistungen
                 Rehabilitationsdienste und Dienstleister für Hilfs- und Pflege- sowie   Assistance-Leistungen (z. B. Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen)
                 medizinische Leistungen1)
                 Rückversicherer1) 2)                                                    Einbindung in die Risiko- und Leistungsprüfung in speziellen Fällen


                                                                                                                                             Seite 22 von 23

[Seite 23]
                 Schadendienstleister/Sanierer/Werkstätten                              Unterstützung in der Schadenbearbeitung
                 Übersetzer und Dolmetscher                                             Übersetzungen und ähnliche Unterstützungsleistungen
                 Wirtschaftsprüfer                                                      Prüfdienstleistungen
                 Zahlungsdienstleister                                                  Abwicklung von Zahlungen über Zahlungsdienstleister (z.B. Kreditkar-
                                                                                        tenanbieter)


                 Hinweis: Eine Weitergabe findet nicht an alle Dienstleister statt, sondern ggf. an einzelne Dienstleister und nur soweit es erforderlich und
                 durch eine Rechtsgrundlage abgedeckt ist. Informationen zu Ihren Rechten bzgl. Ihrer Daten (wie z. B. einem evtl. Widerspruchsrecht) fin-
                 den Sie mit weiteren Informationen zum Datenschutz in dem Dokument „Information zur Verwendung Ihrer Daten“ Ihrer Vertragsgesell-
                 schaft jeweils aktuell auf der Seite www.zurich.de/datenschutz.
                 Stand: 01/2025
521331282 2607


                                                                                                                                          Seite 23 von 23
```

