# Zurich fondsgebundene mit flexiblem Anlagemix: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-zurich-vorsorgeflex.php
- Rechtlicher Träger: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-zurich-vorsorgeflex.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Verbraucherinformation für Fondsgebundene Rentenversicherung mit flexiblem Anlagemix, Private Vorsorge (Schicht 3)](https://www.zurich.de/-/media-assets/project/zurich-headless/germany/br/documents/verbraucherinformationen/31820_vorsorgeflex_verbraucherinformationen_2026_07.pdf), Fassung 07/2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds) | ja | Die Fondsgebundene Rentenversicherung mit flexiblem Anlagemix ist an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock) unmittelbar beteiligt | § 1 Abs. 1, Seite 6 |
| Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index) | nicht geregelt |  |  |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | ja | Fondsanlage und/oder ● Geldmarktnahe Anlage und/oder ● Anlage mit fester Laufzeit. | § 1 Abs. 1, Seite 6 |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | nein | Mit uns ist keine garantierte Leistung im Erlebensfall vereinbart. | § 2 Abs. 4, Seite 7 |
| Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbar | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | ja | In der Rentenphase basiert sie auf der Sterbetafel DAV 2004R und verwendet einen Rechnungszins in Höhe von 0,65 %. | § 1 Abs. 5, Seite 7 |
| Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben) | ja | Bereits bei Vertragsabschluss nennen wir Ihnen die lebenslange garantierte monatliche Rente je 10.000 EUR Guthaben (garantierter Rentenfaktor). | § 2 Abs. 5, Seite 7 |
| Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel) | keine | Bieten wir zum Zeitpunkt des Übergangs in den Rentenbezug keine vergleichbaren Rentenversicherungsverträge oder Verrentungstarife an, verbleibt es bei dem bei Beginn der Versicherung garantierten Rentenfaktor. | § 2 Abs. 5, Seite 7 |
| Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagen | ja | Den höheren der beiden Rentenfaktoren garantieren wir Ihnen für die Rentenzahlungszeit. | § 2 Abs. 5, Seite 7 |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | Darüber hinaus beteiligen wir Sie an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven | § 2 Abs. 13, Seite 8 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | ja | Ist bei der Anlageform Fondsanlage die individuelle Fondsanlage vereinbart, haben Sie bis zum Abruf der Leistung einen Anspruch auf Umschichtung des dort vorhandenen Guthabens. | § 14 Abs. 5, Seite 15 |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | ja | werden wir das in diesem Fonds vorhandene Guthaben umschichten | § 6 Abs. 2, Seite 12 |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn) | nicht geregelt |  |  |
| Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn) | ja | Sie können auf Wunsch den Rentenzahlungsbeginn vorverlegen. | § 2 Abs. 5, Seite 7 |
| Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | Sie können die Renten auch vor dem 62. Lebensjahr abrufen. | § 2 Abs. 5, Seite 8 |
| Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | dass die Versicherung bis zum Alter von maximal 85 Jahren verlängert wird | § 13, Seite 14 |
| Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente) | ja | Alternativ zur Rentenzahlung (vgl. Absatz 1) können Sie sich bis zu einem Monat vor dem Abruf der Leistung auch für eine vollständige Auszahlung des Guthabens zuzüglich des Schlussüberschusses entscheiden. | § 2 Abs. 2, Seite 7 |
| Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginn | ja | bis zu einem Monat vor dem Abruf der Leistung | § 2 Abs. 2, Seite 7 |
| Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente) | ja | können Sie auch eine Kombination einer teilweisen Auszahlung und einer teilweisen Rentenzahlung in Anspruch nehmen. | § 2 Abs. 3, Seite 7 |
| Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter) | ja | Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn aber vor Ablauf einer vereinbarten Rentengarantiezeit, zahlen wir die vereinbarte Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit. | § 2 Abs. 7, Seite 8 |
| Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn | ja | Alternativ können Sie für den Fall des Todes auch eine Beitragsrückgewähr einschließen, sofern diese zum Zeitpunkt des Übergangs in den Rentenbezug zur Verfügung steht. | § 2 Abs. 7, Seite 8 |
| Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezug | ja | Bei der Bonusrente werden die zugeteilten Überschüsse zur Erhöhung der Rente verwendet. | § 3 Abs. 7, Seite 10 |
| Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text) | ja, bis zur Versicherungssumme | eine Rente von weniger als 50 EUR monatlich, so wird anstelle der Rente das Guthaben zuzüglich des Schlussüberschusses einmalig ausgezahlt. | § 2 Abs. 1, Seite 7 |
| Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert) | nein | im Falle einer Rentenzahlung in unserem sonstigen Vermögen zur Finanzierung einer lebenslangen garantierten Rente angelegt. | § 1 Abs. 1, Seite 6 |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Tod der versicherten Person vor dem Abruf der vollständigen Leistung erfolgt eine Leistung in Höhe des Guthabens, mindestens jedoch der vereinbarten Mindesttodesfallsumme | § 2 Abs. 6, Seite 8 |
| Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | wird die Mindesttodesfallsumme in Prozent des bei ... zu zahlenden Einmalbeitrags (Beitragssumme) festgelegt. | § 2 Abs. 6, Seite 8 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent) | ja | Für den Todesfall gilt immer das Modell Premiumschutz. | § 2 Abs. 6, Seite 8 |
| Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartner | ja | Für die Rentenzahlungszeit können Sie Zusatzversicherungen (z. B. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung) vereinbaren | § 2 Abs. 1, Seite 7 |
| Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person) | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | ja | Bis zum Eintritt des Versicherungsfalls können Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen. | § 18 Abs. 1, Seite 16 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | ja | Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person erbringen wir eine für den Todestag vereinbarte Leistung, wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen sind. | § 8 Abs. 1, Seite 12 |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter) | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | ja, bis 200 € | Der Mindestbetrag für eine Zuzahlung liegt bei 200 EUR. | § 9 Abs. 6, Seite 13 |
| Teilentnahmen vor Rentenbeginn | ja, bis 300 € | Anstelle einer vollständigen Kündigung können Sie aus Ihrer Versicherung | § 11 Abs. 3, Seite 13 |
| Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatz | nicht geregelt |  |  |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |  |  |
| Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Ende des Monats in Textform kündigen. | § 11 Abs. 1, Seite 13 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | Der Rückkaufswert ist der nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zum Kündigungstermin berechnete Zeitwert der Versicherung. | § 11 Abs. 2, Seite 13 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | keine | Wir zahlen den Zeitwert des Guthabens, der sich bei sofortiger Entnahme der Abschluss- und Vertriebskosten aus dem Einmalbeitrag ergibt. | § 11 Abs. 2, Seite 13 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | nein | werden bei Beginn der Versicherung von dem gezahlten Einmalbeitrag in einem Betrag abgezogen. | § 15 Abs. 1, Seite 16 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | Die Verwaltungskosten und die zur Deckung des Todesfallrisikos bestimmten Beiträge werden nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet und monatlich dem Guthaben entnommen. | § 5 Abs. 1, Seite 11 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | nicht geregelt |  |  |
| Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente) | nein | Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auch abtreten oder verpfänden. | § 18 Abs. 3, Seite 16 |
| Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz | nicht geregelt |  |  |
| Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen) | nicht geregelt |  |  |
| Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflicht | nicht geregelt |  |  |
| PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zins | nicht geregelt |  |  |
| Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen) | nicht geregelt |  |  |
| Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | ja | Ist die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen gestorben, ist unsere Leistung eingeschränkt. | § 7 Abs. 2, Seite 12 |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | ja | dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | § 7 Abs. 3, Seite 12 |
| Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlung | ja | Wir können vor jeder Rentenzahlung bzw. vor der Auszahlung von Kapital auf unsere Kosten einen amtlichen Lebensnachweis der versicherten Person verlangen. | § 16 Abs. 2, Seite 16 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |
| Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsse | ja | Sie erhalten von uns regelmäßige „Informationen zur Wertentwicklung“ Ihres Vertrages. | § 19 Abs. 1, Seite 17 |

## Volltext der Bedingungen: Verbraucherinformation für Fondsgebundene Rentenversicherung mit flexiblem Anlagemix, Private Vorsorge (Schicht 3)

```text
[Seite 1]
Verbraucherinformation
für Fondsgebundene Renten­
versicherung mit flexiblem Anlagemix
– Private Vorsorge (Schicht 3) und
  Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)

in der Fassung 07 / 2026


Ihr Versicherer:
Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG
50427 Köln
www.zurich.de


521331502 2607

[Seite 2]
                 Inhaltsverzeichnis


                            Allgemeine Hinweise                                                                  3


                            Allgemeine Versicherungsbedingungen
                            für die Fondsgebundene Rentenversicherung mit flexiblem Anlagemix
                            – Private Vorsorge (Schicht 3) und ­Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)             6


                            Allgemeine Steuerhinweise
                            für die Fondsgebundene Rentenversicherung mit ­flexiblem Anlagemix
                            – Private Vorsorge (Schicht 3)                                                      20


                            Besondere Hinweise für Rückdeckungs­versicherungen                                  22


                            Information zur Verwendung Ihrer Daten                                              24


                            Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland                           27


                            Information über den Umgang mit Interessenkonflikten                                29


                            Widerrufsbelehrung (Anlage)
521331502 2607


                                                                                                         Seite 2 von 29

[Seite 3]
                                                                                 Bundesanstalt für
                 Allgemeine Hinweise                                             Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                                                 Graurheindorfer Straße 108
                 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                       53117 Bonn

                 die Rechtsverordnung über die Informationspflichten             5. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschä-
                 bei Versicherungsverträgen regelt die von der Versi-            digungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG
                 cherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer zu                 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai
                                                                                 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. EG Nr. L 135
                 erteilenden Informationen. Die konkreten Informati-
                                                                                 S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parla-
                 onsverpflichtungen können Sie den nachfolgenden
                                                                                 ments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für
                 Ziffernüberschriften entnehmen. Sowohl mit diesen               die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 22) fal-
                 Allgemeinen Hinweisen als auch mit den weiteren                 len; Name und Anschrift des Garantiefonds sind anzugeben.
                 Ihnen überlassenen Unterlagen (z. B. den Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen) informieren wir Sie               Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung
                 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über:                    besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. des Ver-
                                                                                 sicherungsaufsichtsgesetz (VAG)), der bei der Protektor
                 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Nieder-      Lebensversicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin,
                 lassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll;        www.protektor-ag.de, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die
                 das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen       Aufsichtsbehörde die Übertragung der Verträge auf den
                 ist und die zugehörige Registernummer; zur Identität gehö-      Sicherungsfonds anordnen. Geschützt von dem Fonds sind
                 ren insbesondere der Name, die Anschrift, die Rechtsform        die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten
                 und der Sitz.                                                   Person, der bezugsberechtigten Personen und sonstiger aus
                                                                                 dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen gegen die
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG                   Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, die dem
                 Deutzer Allee 1                                                 Sicherungsfonds angehört.
                 50679 Köln
                 Sitz der Gesellschaft: Köln (HRB 100486).                       6. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,
                                                                                 insbesondere
                 2. die Identität eines Vertreters des Versicherers in dem       a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemei-
                 Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem der Versi-        nen Versicherungsbedingungen einschließlich der Tarifbe-
                 cherungsnehmer seinen Wohnsitz hat, wenn es einen sol-          stimmungen sowie die Angabe des auf den Vertrag
                 chen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen für den   anwendbaren Rechts;
                 Versicherer gewerblich tätigen Person als dem Versicherer,      b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der
                 wenn der Versicherungsnehmer mit dieser geschäftlich zu         Leistung des Versicherers.
                 tun hat und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber
                 dem Versicherungsnehmer tätig wird.                             Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                                                                                 nen Versicherungsbedingungen.
                 Diese Informationspflicht ist für die Zurich Deutscher Herold
                 Lebensversicherung AG als deutschen Versicherer nicht ein-      7. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller
                 schlägig, so dass hierzu keine Angabe erfolgt.                  Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prä-
                                                                                 mien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungs-
                 3. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede        verhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge
                 andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen       umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angege-
                 dem Versicherer, seinem Vertreter oder einer anderen            ben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
                 gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und dem Ver-           Berechnung, die dem Versicherungsnehmer eine Überprü-
                 sicherungsnehmer maßgeblich ist, bei juristischen Perso-        fung des Preises ermöglichen.
                 nen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den
                 Namen eines Vertretungsberechtigten.                            Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                                                                                 chen Vorschlag.
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
                 Vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den        8. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Anga-
                 Vorstandsvorsitzenden Dr. Carsten Schildknecht                  be des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche
                 Deutzer Allee 1                                                 weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den
                 50679 Köln                                                      Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt
                                                                                 werden; anzugeben sind auch alle Kosten, die dem Versi-
                 4. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers sowie           cherungsnehmer für die Benutzung von Fernkommunikati-
                 Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde.            onsmitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen Kosten in
                                                                                 Rechnung gestellt werden.
                 Die Hauptgeschäftstätigkeit der Zurich Deutscher Herold
                 Lebensversicherung AG ist das Lebensversicherungsge-            Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
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                 schäft. Bei Beanstandungen haben Sie zudem die Möglich-         chen Vorschlag.
                 keit, sich an folgende Adresse zu wenden:


                                                                                                                                    Seite 3 von 29

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                 9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,       Bei der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsneh-
                 insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien.                       mer vor Abschluss des Vertrages gehen wir von der Geltung
                                                                                   deutschen Rechts aus.
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen.                                     17. gegebenenfalls eine Vertragsklausel über das auf den
                                                                                   Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige
                 10. gegebenenfalls die Befristung der Gültigkeitsdauer der        Gericht.
                 zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die
                 Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hin-          Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik
                 sichtlich des Preises.                                            Deutschland Anwendung.

                 Der Persönliche Vorschlag verliert seine Gültigkeit, soweit wir   18. die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und
                 unsere Kalkulationsgrundlagen ändern. Zu diesen Grundlagen        die in dieser Vorschrift genannten Vorabinformationen mit-
                 gehören insbesondere die Höhe des gesetzlich vorgeschrie-         geteilt werden sowie die Sprachen, in welchen sich der Ver-
                 benen Rechnungszinses oder verwendete Sterbetafeln.               sicherer verpflichtet, mit Zustimmung des Versicherungs-
                                                                                   nehmers die Kommunikation während der Laufzeit dieses
                 11. den Umstand, dass sich die Finanzdienstleistung auf           Vertrags zu führen.
                 Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen
                 Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit spezi-            Ihr Vertrag mit den dazugehörigen Vertragsunterlagen wird in
                 ellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen         deutscher Sprache geführt.
                 auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Versicherer kei-
                 nen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirt-           19. einen möglichen Zugang des Versicherungsnehmers zu
                 schaftete Beträge kein Indikator für künftige Erträge sind;       einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfs-
                 die jeweiligen Umstände und Risiken sind zu bezeichnen.           verfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für die-
                                                                                   sen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen,
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-      dass die Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, den
                 nen Versicherungsbedingungen.                                     Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt.

                 12. darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere         Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 über den Beginn der Versicherung und des Versicherungs-           nen Versicherungsbedingungen.
                 schutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antrag-
                 steller an den Antrag gebunden sein soll.                         20. die Möglichkeit einer Beschwerde bei der unter Nr. 4
                                                                                   genannten Aufsichtsbehörde.
                 Der Vertrag kommt durch Zusendung des Versicherungs-
                 scheins zustande. Eine Antragsbindefrist besteht nicht.           Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                                                                                   nen Versicherungsbedingungen.
                 13. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs-
                 rechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung,
                 insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
                 gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechts-
                 folgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den
                 Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle des Wider-
                 rufs gegebenenfalls zu zahlen hat.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Verbrau-
                 cherinformationen.

                 14. die Laufzeit und gegebenenfalls Mindestlaufzeit des
                 Vertrages.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 chen Vorschlag.

                 15. die Beendigung des Vertrages, gegebenenfalls insbe-
                 sondere die vertraglichen Kündigungsbedingungen ein-
                 schließlich etwaiger Vertragsstrafen.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen.

                 16. die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren
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                 Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zum
                 Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsver-
                 trags zugrunde legt.


                                                                                                                                    Seite 4 von 29

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                 Darüber hinaus informieren wir Sie auf Grundlage der
                 Verordnung über Informationspflichten bei Versiche-
                 rungsverträgen zusätzlich noch über:

                 1. die Höhe der Kosten für die Vermittlung und den
                 Abschluss des Vertrages, soweit diese nicht gesondert in
                 Rechnung gestellt werden.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 chen Vorschlag.

                 2. sonstige in die Prämie eingerechnete Kosten.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 chen Vorschlag.

                 3. die für die Überschussermittlung und Überschussbeteili-
                 gung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen.

                 4. die Rückkaufswerte.

                 Bei Kündigung durch Sie wird der Wert des aktuellen Ver-
                 tragsguthabens, vermindert um die bedingungsgemäß vorge-
                 sehenen Abzüge, geleistet.

                 5. den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung in
                 eine prämienfreie oder eine prämienreduzierte Versiche-
                 rung und über die Leistungen aus einer prämienfreien oder
                 prämienreduzierten Versicherung.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
                 nen Versicherungsbedingungen.

                 6. das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern 4
                 und 5 garantiert sind.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 chen Vorschlag.

                 7. die der Versicherung zugrunde liegenden Fonds und die
                 Art der darin enthaltenen Vermögenswerte (bei Fondsge-
                 bundenen Versicherungen).

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 chen Vorschlag.

                 8. die für diese Versicherungsart geltende Steuerregelung.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den im Rahmen
                 der Verbraucherinformation zur Verfügung gestellten Steuer-
                 hinweisen.

                 9. die Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Pro-
                 zentpunkten (Effektivkosten) bis zum Beginn der Auszah-
                 lungsphase (bei Lebensversicherungsverträgen, die Versi-
                 cherungsschutz für ein Risiko bieten, bei dem der Eintritt
                 der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist).
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                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
                 chen Vorschlag.


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                 Allgemeine                                                       dig oder teilweise in folgende Anlageformen zu investieren:
                 Versicherungsbedingungen                                         ●    Fondsanlage und/oder
                                                                                  ●    Geldmarktnahe Anlage und/oder
                 für die Fondsgebundene Rentenversicherung mit fle-               ●    Anlage mit fester Laufzeit.
                 xiblem Anlagemix
                 – Private Vorsorge (Schicht 3) und                               Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 5 dieser Allgemei-
                 ­Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)                            nen Versicherungsbedingungen.

                                                                                  Bei der Fondsanlage besteht die Möglichkeit der individuellen
                 Inhaltsverzeichnis                                               Auswahl von Investmentfonds oder der sogenannten geman-
                                                                                  agten Fondsanlage. Unter einer Anlage mit fester Laufzeit ver-
                 § 1      Was beinhaltet eine Fondsgebundene Rentenversi-         stehen wir solche Anlagen, in die ein Versicherungsunterneh-
                          cherung mit flexiblem Anlagemix?                        men investieren darf und die ein konkretes Anfangsdatum
                 §   2    Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?           sowie – im Unterschied zu Anlagen mit unbefristeter Laufzeit
                 §   3    Wie sind Sie an den Überschüssen beteiligt?             – ein festes Enddatum aufweisen und die keine Investment-
                 §   4    Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                   fonds sind (z. B. Zertifikate).
                 §   5    Wie verwenden wir Ihren Beitrag?
                 §   6    Was geschieht, wenn Fonds nicht mehr zur Verfügung      Die Fondsgebundene Rentenversicherung mit flexiblem Anla-
                          stehen?                                                 gemix ist an der Wertentwicklung eines Sondervermögens
                 § 7      Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz    (Anlagestock) unmittelbar beteiligt, soweit sie nicht in Form
                          bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?                von Renten bzw. Kapital abgerufen worden ist. Der Anlage-
                 § 8      Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?      stock wird gesondert vom sonstigen Vermögen überwiegend
                 § 9      Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?      in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt.
                 § 10     Was geschieht, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig   Die Wertpapiere sind Anteile bestimmter von Ihnen gewählter
                          zahlen?                                                 Anlagen, die innerhalb des Anlagestocks getrennt geführt
                 § 11     Wann können Sie die Versicherung kündigen? Unter        werden. Soweit die Leistung abgerufen wird, wird der entspre-
                          welchen Voraussetzungen können Sie eine Teilaus-        chende Anteil dem Anlagestock entnommen und im Falle
                          zahlung verlangen?                                      einer Rentenzahlung in unserem sonstigen Vermögen zur
                 § 12     Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre           Finanzierung einer lebenslangen garantierten Rente angelegt.
                          Fondsgebundene Rentenversicherung in eine kon-
                          ventionelle Rentenversicherung umwandeln?               (2) Die Entwicklung der Werte des Anlagestocks ist nicht vor-
                 § 13     Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre           hersehbar und daher nicht garantiert.
                          Fondsgebundene Rentenversicherung verlängern?
                 § 14     Wie können Sie Ihren flexiblen Anlagemix ändern?        (3) Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen der von Ihnen
                          Wann und wie kann sich Ihre Fondsanlage ändern?         gewählten Anlagen einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kurs-
                 § 15     Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten ver-      rückgängen tragen Sie aber auch das Risiko der Wertminde-
                          rechnet?                                                rung. Für die Anteile an Anlagen mit fester Laufzeit tragen Sie
                 § 16     Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleis-       darüber hinaus das Risiko, dass der Emittent ausfällt und
                          tung verlangt wird?                                     damit die Anlage mit fester Laufzeit wertlos verfällt.
                 § 17     Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
                 § 18     Wer erhält die Versicherungsleistung?                   Das bedeutet, dass die Leistung im Erlebensfall bei einer
                 § 19     Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfah-       guten Wertentwicklung der Anteile höher sein wird als bei
                          ren?                                                    einer weniger guten Wertentwicklung. Aus sehr schlechten
                 § 20     Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche-   Wertentwicklungen oder wenn der Emittent der Anlage mit
                          rungsverhältnis beziehen?                               fester Laufzeit ausfällt kann eine nur sehr geringe oder keine
                 § 21     Welche Besonderheiten gelten bei einem Umzug in         Erlebensfallleistung resultieren. Im Todesfall ist immer die ver-
                          das Ausland?                                            einbarte Mindesttodesfallsumme garantiert (vgl. § 2 Abs. 6).
                 § 22     Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
                 § 23     Welche Kosten und Gebühren können wir Ihnen ge-         (4) Die Höhe der zukünftigen Leistungen ist somit insbeson-
                          sondert in Rechnung stellen?                            dere vom Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteileinhei-
                 §   24   Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?       ten zum Bewertungsstichtag abhängig. Das Guthaben Ihrer
                 §   25   Wo ist der Gerichtsstand?                               Versicherung ergibt sich aus der Zahl der auf Ihre Versiche-
                 §   26   Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung?      rung entfallenden Anteile von Fondsanlagen, geldmarktnahen
                 §   27   Wie können sich internationale Sanktionen auf Ihren     Anlagen bzw. Anlagen mit fester Laufzeit. Den Wert des Gut-
                          Vertrag auswirken?                                      habens Ihrer Versicherung ermitteln wir, indem die Zahl der
                 § 28     Wie können Sie sich beschweren?                         Anteileinheiten Ihrer Versicherung für den jeweiligen am
                                                                                  Bewertungsstichtag von der Kapitalanlagegesellschaft bzw.
                                                                                  dem Emittenten veröffentlichten Rücknahmepreis der von
                 § 1 Was beinhaltet eine Fondsgebundene Rentenver-                Ihnen gewählten Fonds, geldmarktnahen Anlagen bzw. Anla-
                 sicherung mit flexiblem Anlagemix?
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                                                                                  gen mit fester Laufzeit multipliziert wird.

                 (1) Bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung mit flexib-       (5) Die Kalkulation der bei Vertragsbeginn im Versicherungs-


                                                                                                                                       Seite 6 von 29

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                 schein genannten Leistungen basiert vor Rentenbeginn auf        wird. Die Voraussetzung für eine teilweise Rentenzahlung ist,
                 der Sterbetafel DAV 1994T und verwendet einen Rechnungs-        dass die Rente aus dem verbleibenden Guthaben mindestens
                 zins in Höhe von 1,00 %. In der Rentenphase basiert sie auf     50 EUR monatlich beträgt.
                 der Sterbetafel DAV 2004R und verwendet einen Rech-
                 nungszins in Höhe von 0,65 %. Der Rechnungszins und die         (4) Mit uns ist keine garantierte Leistung im Erlebensfall ver-
                 Sterbetafel werden nachfolgend als Rechnungsgrundlagen          einbart. Die Zusage etwaiger Garantieleistungen bei Anlagen
                 bezeichnet.                                                     mit fester Laufzeit gibt der Emittent uns gegenüber ab und
                                                                                 gilt ausschließlich zum Ende der Laufzeit der Anlagen mit fes-
                                                                                 ter Laufzeit. Wir werden diesen Anspruch aus Anlagen mit
                 § 2 Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?               fester Laufzeit gegenüber dem Emittenten geltend machen.
                                                                                 Unmittelbare Ansprüche gegenüber dem Emittenten aus
                 Unsere Leistungen ab Rentenbeginn                               eigenem oder abgetretenem Recht stehen Ihnen nicht zu. Ihre
                                                                                 Ansprüche uns gegenüber sind auf den Betrag begrenzt, den
                 (1) Erlebt die versicherte Person den im Versicherungsschein    wir vom Emittenten zum Ende der Laufzeit der Anlage erhal-
                 dokumentierten Rentenbeginn (Abruftermin), zahlen wir die       ten.
                 aus dem Guthaben nach versicherungsmathematischen
                 Grundsätzen ermittelte Rente lebenslang jeweils monatlich an    (5) Bereits bei Vertragsabschluss nennen wir Ihnen die
                 den vereinbarten Fälligkeitsterminen aus. Ergibt sich aus dem   lebenslange garantierte monatliche Rente je 10.000 EUR
                 Guthaben zuzüglich des Schlussüberschusses in Verbindung        Guthaben (garantierter Rentenfaktor).
                 mit dem höheren der in Abs. 5 enthaltenen Rentenfaktoren
                 eine Rente von weniger als 50 EUR monatlich, so wird anstelle   Der garantierte Rentenfaktor ist vorsichtig kalkuliert. Bei Ren-
                 der Rente das Guthaben zuzüglich des Schlussüberschusses        tenzahlungsbeginn stellen wir diesem garantierten Renten-
                 einmalig ausgezahlt. Hierzu gelten die Absätze 10 bis 12 ent-   faktor einen weiteren Rentenfaktor gegenüber. Den höheren
                 sprechend.                                                      der beiden Rentenfaktoren garantieren wir Ihnen für die Ren-
                                                                                 tenzahlungszeit. Für die Ermittlung dieses weiteren Renten-
                 Der Termin der ersten Rentenzahlung ist im Versicherungs-       faktors werden angewendet:
                 schein dokumentiert.
                                                                                 ●   die Rechnungsgrundlagen der von uns bei Rentenüber-
                 Vor Rentenbeginn können Sie anstelle der monatlichen Ren-           gang angebotenen vergleichbaren Rentenversicherun-
                 tenzahlungsweise auch eine vierteljährliche, halbjährliche          gen;
                 oder jährliche Rentenzahlungsweise vereinbaren. Durch eine      ●   die Kosten des dann von uns angebotenen vergleichba-
                 Änderung der Rentenzahlungsweise ändert sich die Ihnen              ren abschlusskostenfreien Verrentungstarifs;
                 genannte garantierte Rente. Hierüber werden wir Sie geson-      ●   das Mischungsverhältnis einschließlich Sicherheitszu-
                 dert unterrichten. Der Wunsch kann frühestens fünf Monate           schlag des Vertragsbeginns.
                 vor dem Abruf der Leistung berücksichtigt werden.
                                                                                 Das Mischungsverhältnis ist die bei Ermittlung des bei Ver-
                 Für die Rentenzahlungszeit können Sie Zusatzversicherungen      tragsabschluss genannten garantierten Rentenfaktors
                 (z. B. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung) vereinbaren,   zugrunde gelegte Geschlechterzusammensetzung.
                 sofern diese zum Zeitpunkt des Übergangs in den Rentenbe-       Der Sicherheitszuschlag ist ein Puffer, der dazu dient, Ver-
                 zug zur Verfügung stehen. Der Wunsch kann frühestens fünf       schiebungen der tatsächlichen Geschlechterzusammenset-
                 Monate vor dem Abruf der Leistung berücksichtigt werden.        zung ausgleichen zu können.

                 Wir garantieren Ihnen bereits bei Vertragsbeginn, dass Sie      Bieten wir zum Zeitpunkt des Übergangs in den Rentenbezug
                 zum Rentenbeginn anstatt von der zum Vertragsbeginn ver-        keine vergleichbaren Rentenversicherungsverträge oder Ver-
                 einbarten Rentenzahlungsform auch von sämtlichen anderen        rentungstarife an, verbleibt es bei dem bei Beginn der Versi-
                 Rentenzahlungsformen Gebrauch machen können, die wir            cherung garantierten Rentenfaktor.
                 dann anbieten.
                                                                                 Sie können auf Wunsch den Rentenzahlungsbeginn vorverle-
                 (2) Alternativ zur Rentenzahlung (vgl. Absatz 1) können Sie     gen. In diesem Fall wird Ihre Rente aus dem vorhandenen
                 sich bis zu einem Monat vor dem Abruf der Leistung auch für     Guthaben und einem garantierten Rentenfaktor gebildet, der
                 eine vollständige Auszahlung des Guthabens zuzüglich des        für das vorgezogene Rentenbeginnalter nach den anerkann-
                 Schlussüberschusses entscheiden.                                ten Regeln der Versicherungsmathematik neu berechnet wird.
                                                                                 Die Berechnung dieses garantierten Rentenfaktors erfolgt auf
                 Mit der vollständigen Auszahlung erlischt die Fondsgebun-       Basis der Sterbetafel und des Rechnungszinses, die in § 1
                 dene Rentenversicherung.                                        Abs. 5 festgelegt sind. Die Sätze 2 bis 6 in § 2 Abs. 5 gelten
                                                                                 entsprechend.
                 (3 Als Alternative zur vollständigen Rentenzahlung oder voll-
                 ständigen Auszahlung des Guthabens zuzüglich des Schluss-       Als Alternative zur vollständigen Rentenzahlung können Sie
                 überschusses können Sie auch eine Kombination einer teil-       auch eine Kombination einer teilweisen Auszahlung und einer
                 weisen Auszahlung und einer teilweisen Rentenzahlung in         teilweisen Rentenzahlung in Anspruch nehmen. Vorausset-
                 Anspruch nehmen. Voraussetzung für die teilweise Auszah-        zung für die teilweise Auszahlung ist, dass die Auszahlung
                 lung ist, dass die Auszahlung mindestens 300 EUR beträgt.
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                 Hierbei zahlen wir ab dem vereinbarten Rentenbeginn eine        weise Rentenzahlung ist, dass die Rente aus dem verbleiben-
                 Rente, die aus dem nicht ausgezahlten Guthaben ermittelt        den Guthaben mindestens 50 EUR monatlich beträgt.


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                 Sie können die Renten auch vor dem 62. Lebensjahr abrufen.        tragsrückgewähr bedeutet in diesem Fall die Zahlung des bei
                 Bitte berücksichtigen Sie dabei die in den Verbraucherinfor-      Rentenbeginn für die Verrentung zur Verfügung stehenden
                 mationen enthaltenen Steuerhinweise sowie die in § 11 Abs.        Guthabens abzüglich bereits gezahlter Renten (ohne Renten
                 2 genannten Regelungen zum Rückkaufswert.                         aus der Überschussbeteiligung während der Rentenzah-
                                                                                   lungszeit).
                 Unsere Leistung bei Tod der versicherten Person
                                                                                   Der Wunsch auf Änderung der Rentengarantiezeit bzw. Ein-
                 (6) Bei Tod der versicherten Person vor dem Abruf der voll-       schluss einer Beitragsrückgewähr kann frühestens fünf
                 ständigen Leistung erfolgt eine Leistung in Höhe des Gutha-       Monate vor dem Abruf der Leistung berücksichtigt werden.
                 bens, mindestens jedoch der vereinbarten Mindesttodesfall-        Änderungen der Rentengarantiezeit bzw. der Einschluss einer
                 summe, zuzüglich des anteiligen Schlussüberschusses (siehe        Beitragsrückgewähr haben Auswirkungen auf den garantier-
                 § 3 Abs. 5). Stirbt die versicherte Person vor Vollendung ihres   ten Rentenfaktor. Hierüber werden wir Sie gesondert unter-
                 7. Lebensjahres und ist ein Elternteil der versicherten Person    richten.
                 Versicherungsnehmer, ist die Todesfallleistung auf die Aus-
                 zahlung bei Rückkauf zum Zeitpunkt des Todes begrenzt und         Art unserer Leistung
                 wird an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Mit der Aus-
                 zahlung erlischt die Versicherung.                                (8) Die Leistungen erbringen wir grundsätzlich in Geld.

                 Auf Wunsch zahlen wir bei Tod der versicherten Person die         (9) Auf Ihre Mitteilung hin prüfen wir, ob die auf das Fonds-
                 Leistung statt als einmaliges Kapital auch in Form einer aufge-   Deckungskapital entfallende Leistung bei Kapitalauszahlung
                 schobenen oder sofort beginnenden Rente aus.                      in Fondsanteilen erbracht werden kann. Dieser Wunsch auf
                                                                                   Übertragung der Fondsanteile ist uns mindestens zwei
                 Premiumschutz                                                     Wochen vor Abruf bzw. im Todesfall mit der Meldung des
                 Für den Todesfall gilt immer das Modell Premiumschutz. Hier-      Todesfalls mitzuteilen. Ihre Mitteilung soll Name und Anschrift
                 bei wird die Mindesttodesfallsumme in Prozent des bei Ver-        der Bank, Depotinhaber und Depotnummer enthalten, auf das
                 tragsbeginn zu zahlenden Einmalbeitrags (Beitragssumme)           die Fondsanteile übertragen werden sollen. Die Fondsanteile
                 festgelegt.                                                       werden spätestens vier Wochen nach Beendigung der Versi-
                                                                                   cherung bzw. im Todesfall nach Anerkennung unserer Leis-
                 Je niedriger der Prozentsatz der Mindesttodesfallsumme            tungspflicht sowie Vorliegen der oben beschriebenen Depot-
                 gewählt wurde, desto geringer sind die Risikobeiträge, die        angaben übertragen, sofern die Übertragung möglich ist.
                 dem Guthaben entnommen werden.                                    Erhalten wir keine entsprechende Mitteilung oder ist die
                                                                                   Übertragung der Anteile nicht möglich, erbringen wir unsere
                 Wurde der Prozentsatz Null gewählt, so ist keine Mindestto-       Leistung vollständig in Geld.
                 desfallsumme vereinbart. In diesem Fall leisten wir bei Tod der
                 versicherten Person vor dem vertraglich vereinbarten Renten-      (10) Bei Rentenbeginn, Auszahlung von Kapital oder Kündi-
                 beginn das Guthaben zuzüglich des anteiligen Schlussüber-         gung legen wir der Ermittlung des Euro-Wertes des Gutha-
                 schusses.                                                         bens den Bewertungsstichtag am Ende des letzten Versiche-
                                                                                   rungsmonats zugrunde. Mit dem Euro-Wert dieses Stichtages
                 Sie können eine Änderung des Prozentsatzes der Mindestto-         werden die Anteile an den Anlagen veräußert. Die Geldzah-
                 desfallsumme beantragen. Eine Absenkung der Mindestto-            lung ist 14 Tage nach dem Stichtag fällig.
                 desfallsumme kann jedoch abgelehnt werden, insbesondere
                 wenn sie mit der Umstellung auf eine neue Sterbetafel oder        (11) Endet die Versicherung durch Tod der versicherten Per-
                 einen neuen Rechnungszins verbunden wäre oder gesetzli-           son, wird der Bewertungsstichtag herangezogen, der der Mel-
                 chen Rahmenbedingungen entgegenstehen würde. Bei einer            dung des Todesfalls unmittelbar vorangegangen ist. Als
                 Anhebung der Mindesttodesfallsumme behalten wir uns das           Bewertungsstichtage gelten zurzeit die Börsentage, die dem
                 Recht einer Gesundheitsprüfung vor.                               1. und dem 15. Tag eines Monats vorausgehen.

                 (7) Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn aber vor      (12) Einen Wert des Guthabens bis zur Höhe von 1.000 EUR
                 Ablauf einer vereinbarten Rentengarantiezeit, zahlen wir die      erbringen wir als Geldleistung. Den Wert der Anteile an den
                 vereinbarte Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit. Der      Anlagen ermitteln wir zu den in den Absätzen 10 und 11
                 Berechtigte kann sich alternativ innerhalb von drei Monaten       genannten Stichtagen.
                 nach Tod der versicherten Person dafür entscheiden, dass
                 der Barwert der noch ausstehenden Renten der verbleiben-          Unsere Leistung aus der Überschussbeteiligung
                 den Rentengarantiezeit ausgezahlt wird. Nach Auszahlung
                 werden keine weiteren Leistungen aus der Rentenversiche-          (13) Entscheidend für den Gesamtertrag des Vertrages ist die
                 rung mehr fällig.                                                 Entwicklung des Anlagestocks. Darüber hinaus beteiligen wir
                                                                                   Sie an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven
                 Soweit Sie es wünschen, können Sie vor Rentenbeginn die           (vgl. § 3).
                 Dauer der für die Rentenzahlungszeit vereinbarten Rentenga-
                 rantiezeit innerhalb der tariflichen Grenzen ändern.
                                                                                   § 3 Wie sind Sie an den Überschüssen beteiligt?
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                 Alternativ können Sie für den Fall des Todes auch eine Bei-
                 tragsrückgewähr einschließen, sofern diese zum Zeitpunkt          Überschussermittlung
                 des Übergangs in den Rentenbezug zur Verfügung steht. Bei-        (1) Um die zugesagten Leistungen sicherzustellen, sind die


                                                                                                                                      Seite 8 von 29

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                 vereinbarten Beiträge zur Fondsgebundenen Rentenversi-             drohenden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Ver-
                 cherung vorsichtig kalkuliert.                                     luste aus den überschussberechtigten Verträgen, die auf all-
                                                                                    gemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind,
                 Vor Abruf der Rentenzahlung bzw. des Kapitals entstehen            oder – sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer
                 neben der Werterhöhung der Anteile und der Bildung neuer           unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung
                 Anteile nach § 3 Abs. 3 Überschüsse, wenn sich der Verlauf         der Verhältnisse angepasst werden müssen – zur Erhöhung
                 der Sterblichkeit und der Kosten günstiger gestalten, als wir      der Deckungsrückstellung heranziehen (§ 140 Abs. 1 VAG).
                 bei der Beitragskalkulation angenommen haben.                      Hierfür benötigen wir die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
                 Nach Rentenbeginn bilden wir Rückstellungen, um die in der
                 Rentenzahlungszeit anfallenden Leistungen zu gewährleisten.        Soweit auf §§ 140 und 145 VAG Bezug genommen wird, ist
                 Die zur Deckung der Rückstellung erforderlichen Mittel wer-        die am 01.01.2016 geltende Fassung der Vorschriften
                 den angelegt und erbringen Kapitalerträge. Aus diesen Kapi-        gemeint. Die Bezugnahmen erstrecken sich auch auf die die-
                 talerträgen werden die zugesagten Leistungen erbracht sowie        se in der Zukunft ersetzende Vorschriften.
                 die Kosten für die Verwaltung des Vertrages gedeckt. Je grö-
                 ßer die Erträge aus den Kapitalanlagen sind und je kosten-         Beteiligung an den Bewertungsreserven
                 günstiger wir arbeiten, umso größer sind dann entstehende
                 Überschüsse, an denen wir Sie und die anderen Versiche-            Darüber hinaus beteiligen wir Sie zusätzlich an den Bewer-
                 rungsnehmer gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgeset-            tungsreserven. Bewertungsreserven entstehen, wenn der
                 zes (VVG) beteiligen. Umgekehrt kann z. B. eine ungünstige         Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem
                 Entwicklung des Kapitalmarktes oder eine steigende Lebens-         die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Beiträ-
                 erwartung durch eine dann zu bildende Rückstellung auch zu         ge sind allerdings so kalkuliert, dass sie für die Deckung der
                 einer Reduzierung oder vollständigem Entfallen der Über-           versicherten Risiken benötigt werden. Für die Erzielung von
                 schüsse führen.                                                    Kapitalerträgen sind deshalb keine Beträge vorgesehen.
                                                                                    Daher entstehen keine oder nur sehr geringe Bewertungsre-
                 Die Überschussermittlung erfolgt nach den Vorschriften des         serven. Soweit Bewertungsreserven überhaupt entstehen,
                 Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Handelsge-            beteiligen wir Sie daran nach den jeweils geltenden versiche-
                 setzbuchs (HGB) und den dazu erlassenen Rechtsverordnun-           rungsvertraglichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen.
                 gen.                                                               Derzeit sieht § 153 Abs. 3 VVG eine hälftige Beteiligung an
                                                                                    den Bewertungsreserven vor, die nach gesetzlichen und auf-
                 Beteiligung an den Überschüssen                                    sichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge
                                                                                    zu berücksichtigen sind. Im Zusammenhang mit der Beendi-
                 (2) Die Beteiligung am Überschuss nehmen wir nach Grund-           gung des Vertrages werden die insgesamt vorhandenen
                 sätzen vor, die §140 Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgeset-       Bewertungsreserven ermittelt, die nach gesetzlichen und auf-
                 zes (VAG) und der hierzu nach § 145 Abs. 2 VAG erlassenen          sichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge
                 Rechtsverordnung entsprechen und deren Einhaltung die              zu berücksichtigen sind. Anschließend werden diese nach
                 Aufsichtsbehörde im Rahmen der Finanz- und Rechtsaufsicht          einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig Ihrem
                 überwacht. Den bei günstiger Entwicklung der Sterblichkeit         Vertrag zugeordnet. Der für diese Ermittlung maßgebliche
                 und der Kosten auf die Versicherungsnehmer entfallenden            Stichtag wird jährlich für das Folgejahr festgelegt und im
                 Überschuss ordnen wir einzelnen Bestandsgruppen zu und             Geschäftsbericht veröffentlicht. Er liegt nicht länger als drei
                 stellen ihn in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung         Monate vor der Beendigung des Vertrages.
                 (RfB) ein. Teile des Überschusses können den Verträgen auch
                 direkt gutgeschrieben werden. Von den Kapitalerträgen              Darüber hinaus beteiligen wir Sie während der Rentenzah-
                 kommt den Versicherungsnehmern als Überschussbeteili-              lungszeit nach den jeweils geltenden versicherungsvertragli-
                 gung mindestens der in der Rechtsverordnung zu §140 Abs.           chen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen an den Bewer-
                 2 VAG jeweils festgelegte Anteil zugute, abzüglich der Beträ-      tungsreserven. Derzeit sieht § 153 Abs. 3 VVG eine hälftige
                 ge, die für die zugesagten Leistungen benötigt werden. Bei         Beteiligung an den Bewertungsreserven vor, die nach gesetz-
                 sehr ungünstigem Risikoverlauf bzw. einem eventuellen Sol-         lichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteili-
                 vabilitätsbedarf kann dieser Anteil unterschritten werden          gung der Verträge zu berücksichtigen sind.
                 (Rechtsverordnung zu §140 Abs. 2 VAG). Einen so ermittelten
                 Überschuss für die Versicherungsnehmer ordnen wir den ein-         (3) Wir haben gleichartige Versicherungen in Bestandsgrup-
                 zelnen Bestandsgruppen zu und stellen ihn – soweit er den          pen zusammengefasst. Vor Abruf der Rentenzahlung bzw. des
                 Verträgen nicht direkt gutgeschrieben wird – in die Rückstel-      Kapitals gehört Ihre Versicherung zum Gewinnverband 109 in
                 lung für Beitragsrückerstattung (RfB) ein. Bei Rentenbeginn        der Bestandsgruppe 31. Jede einzelne Versicherung inner-
                 und während der Dauer der Rentenzahlungszeit werden Mit-           halb dieses Gewinnverbandes erhält Anteile an den Über-
                 tel in der RfB für eine lebenslang zahlbare Rente reserviert,      schüssen der Bestandsgruppe, soweit auf sie Überschüsse
                 deren Höhe jedoch nicht garantiert ist. Die Höhe der hieraus       entfallen. Die Höhe dieser Anteile wird von unserem Vorstand
                 gezahlten Renten ist jeweils nur für ein Versicherungsjahr         auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars unter Beachtung
                 zugesagt.                                                          der maßgebenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen jähr-
                                                                                    lich festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die
                 Die in die RfB eingestellten Mittel dürfen wir grundsätzlich nur   Mittel für diese Überschussanteile werden den Überschüssen
                 für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ver-         des Geschäftsjahres oder der RfB entnommen. In einzelnen
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                 wenden. In Ausnahmefällen können wir die Rückstellung,             Versicherungsjahren, insbesondere etwa im ersten Versiche-
                 soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile         rungsjahr, kann eine Zuteilung von Überschüssen entfallen,
                 entfällt, im Interesse der Versicherten zur Abwendung eines        sofern dies sachlich gerechtfertigt ist.


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                 Laufende Überschussbeteiligung                                   sen Zeitpunkt deklarierten Schlussüberschussbeteiligung.
                 (4) Die einzelnen Versicherungen können eine laufende Über-      Der höhere Wert kommt als Rente zur Auszahlung. Soweit in
                 schussbeteiligung erhalten, wenn laufende Überschüsse            dem höheren Betrag ein Rentenanteil aus Schlussüber-
                 zugeteilt werden. Dies kann in folgenden Formen geschehen:       schussbeteiligung enthalten ist, wird dieser Rentenanteil nur
                                                                                  jeweils für ein Jahr zugesagt. Der Rentenanteil aus der
                                                                                  Schlussüberschussbeteiligung kann für die Folgejahre nach
                 █ 	Beitragsüberschussanteil                                      den Maßgaben von § 140 Abs. 1 VAG gekürzt werden. In die-
                 vor Rentenbeginn                                                 sem Fall kann der Rentenanteil aus der Schlussüberschuss-
                 Bezugsgröße für den Beitragsüberschussanteil ist der gezahl-     beteiligung ganz oder teilweise entfallen. Eine Kürzung der
                 te Beitrag. Falls zugewiesen wird der Beitragsüberschussan-      ausgezahlten Rente unter den Betrag, der sich bei Anwen-
                 teil jeweils zum Beitragszahlungstermin gutgeschrieben.          dung des garantierten Rentenfaktors, wie in § 2 beschrieben,
                                                                                  auf das zum Rentenbeginn vorhandene Guthaben zuzüglich
                 Zusatzüberschussanteil                                           der Beteiligung an den Bewertungsreserven ergibt, ist dabei
                 vor Rentenbeginn                                                 nicht möglich.
                 Bezugsgröße für den Zusatzüberschussanteil ist der Risiko-
                 beitrag des laufenden Monats. Falls zugewiesen, wird der         Überschussverwendung
                 Zusatzüberschuss monatlich gutgeschrieben.
                                                                                  (6) Die laufenden Überschussanteile werden vor Abruf der
                   Grundüberschussanteil
                 █ 	                                                              Leistung jeweils anteilig in Anteilen der oder des von Ihnen in
                 nach Rentenbeginn                                                der Anlageform Fondsanlage gewählten Fonds umgewandelt
                 Je nach vereinbarter Überschussverwendungsform können            und Ihrer Fondsgebundenen Rentenversicherung gutge-
                 die einzelnen Versicherungen jährlich eine laufende Über-        schrieben.
                 schussbeteiligung in Form einer zusätzlichen Rente erhalten,
                 wenn Überschüsse zugewiesen werden (vgl. Abs. 7).                (7) Für die Rentenzahlungszeit vereinbaren Sie mit uns eine
                                                                                  der nachfolgenden Überschussverwendungsformen:
                 Schlussüberschussbeteiligung
                 (5) Es ist ein Schlussüberschuss nach Maßgabe der nachfol-       Bonus-PLUS-Rente
                 genden Regelungen vorgesehen. In allen Fällen wird der           Bei der Bonus-PLUS-Rente wird ein Teil der zugeteilten Über-
                 Schlussüberschuss jährlich neu festgesetzt. Er kann auch Null    schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente
                 betragen. Der festgesetzte Schlussüberschuss ist jeweils für     eine möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss
                 ein Kalenderjahr garantiert; danach kann er wieder entfallen.    zu bilden. Der verbleibende Teil der zugeteilten Überschüsse
                                                                                  wird zur Erhöhung der Gesamtrente verwendet. Eine Erhö-
                 Der vorgesehene Schlussüberschuss wird konventionell, also       hung der Gesamtrente erfolgt frühestens im zweiten Renten-
                 nicht in Fondsanteilen des oder der von Ihnen in der Anlage-     zahlungsjahr. Verringert oder erhöht sich die der Berechnung
                 form Fondsanlage gewählten Fonds, geführt. Er wird monat-        der Gesamtrente zugrunde gelegte Überschussbeteiligung,
                 lich fortgeschrieben und dabei anteilig mit einem für das        so wird dies zuerst Auswirkungen auf die jährliche Erhöhung
                 Geschäftsjahr deklarierten Zinssatz verzinst. Die Erhöhung       haben; unter Umständen kann diese auch ganz ausbleiben. Ist
                 des Schlussüberschusses berechnet sich monatlich in Pro-         eine stärkere Senkung der Überschussbeteiligung erforder-
                 zent des Fondsguthabens und zusätzlich bei Einschluss einer      lich, kann es vorkommen, dass auch die Höhe der Gesamtren-
                 garantierten Leistung im Erlebensfall in Prozent des Garantie-   te betroffen ist und diese sinkt.
                 Deckungskapitals.
                                                                                  Bonusrente
                 Vor Rentenbeginn:                                                Bei der Bonusrente werden die zugeteilten Überschüsse zur
                 Im Kündigungsfall oder bei Tod der versicherten Person wird      Erhöhung der Rente verwendet. Eine Erhöhung der Rente
                 der Schlussüberschuss anteilig in Abhängigkeit von der           erfolgt frühestens im zweiten Rentenzahlungsjahr. Verringert
                 abgelaufenen Versicherungsdauer festgesetzt.                     oder erhöht sich die der Berechnung der Rente zugrunde
                 Bei Wahl der Auszahlung des Kapitals anstelle einer Renten-      gelegte Überschussbeteiligung, so hat dies Auswirkungen auf
                 zahlung vor Rentenbeginn wird der Schlussüberschuss              die jährliche Erhöhung der Rente; sofern keine Überschüsse
                 zusammen mit diesem ausgezahlt.                                  zugewiesen werden, erfolgt auch keine Rentenerhöhung.

                 Nach Rentenbeginn:                                               Garantie-PLUS-Rente
                 Die Schlussüberschussbeteiligung wird nach Maßgabe fol-          Bei der Garantie-PLUS-Rente werden die zugeteilten Über-
                 gender Regelungen zur Erhöhung der Rente verwendet. Zu           schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente
                 Beginn der Rentenzahlung werden zwei Werte ermittelt. Der        eine möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss
                 erste Wert ergibt sich aus der Anwendung des garantierten        zu bilden. Verringert oder erhöht sich aber die der Berech-
                 Rentenfaktors, wie in § 2 beschrieben, auf das zum Renten-       nung zugrunde liegende Überschussbeteiligung, so ändert
                 beginn vorhandene Guthaben zuzüglich der Beteiligung an          sich demgemäß auch die Höhe der Rente aus Überschuss.
                 den Bewertungsreserven und der für diesen Zeitpunkt dekla-
                 rierten Schlussüberschussbeteiligung. Der zweite Wert ergibt     Für alle Überschussverwendungsformen während der Ren-
                 sich aus der Anwendung der zum Zeitpunkt des Rentenbe-           tenzahlungszeit gilt:
                 ginns im Rentenneugeschäft des Unternehmens angewende-           Für den Teil der Rente, für den Mittel in der RfB reserviert wur-
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                 ten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel)          den (vgl. Abs. 2), wird die Rentenhöhe jeweils nur für ein Versi-
                 auf das zum Rentenbeginn vorhandene Guthaben zuzüglich           cherungsjahr zugesagt.
                 der Beteiligung an den Bewertungsreserven und der für die-


                                                                                                                                     Seite 10 von 29

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                 Wahl der Überschussverwendungsform                              umzuschichten.
                 Die für die Rentenzahlungszeit vereinbarte Überschussver-
                 wendungsform können Sie durch formlose Erklärung bis vier       Haben Sie sich im Rahmen der individuellen Fondsanlage
                 Wochen vor Rentenbeginn, frühestens fünf Monate vor Ren-        entschieden, dass ganz oder teilweise in mehreren Fonds
                 tenbezug, auf eine andere von uns zu diesem Zeitpunkt ange-     angelegt werden soll, wird der Anlagebetrag in dem verein-
                 botene Überschussverwendungsform umstellen. Wir werden          barten Verhältnis aufgeteilt (Beitragssplitting).
                 Sie zu gegebener Zeit informieren.
                                                                                 In Ihrem Vertrag können Sie unabhängig von der Anlageform
                 Ergänzender Hinweis                                             insgesamt bis zu zehn Anlagen halten bzw. besparen.
                 (8) Steigt die Lebenserwartung in Deutschland stärker an als
                 in den verwendeten Rechnungsgrundlagen angenommen,              Die Verwaltungskosten und die zur Deckung des Todesfallrisi-
                 resultieren daraus längere durchschnittliche Rentenzahlungs-    kos bestimmten Beiträge werden nach den anerkannten
                 zeiten. Das bedeutet, dass die vorhandenen Rückstellungen       Regeln der Versicherungsmathematik berechnet und monat-
                 zur Sicherung der Rente um Mittel für die zusätzlichen Ren-     lich dem Guthaben entnommen. Dies geschieht in folgender
                 tenzahlungen ergänzt werden müssen. Dazu können Über-           Reihenfolge: zuerst werden diese Kosten der Fondsanlage
                 schussanteile, die dem Vertrag nicht verbindlich gutgeschrie-   entnommen, wenn dies nicht ausreicht, werden sie der geld-
                 ben wurden (zukünftig erwirtschaftete laufende                  marktnahen Anlage und zuletzt der Anlage mit fester Laufzeit
                 Überschussanteile und Schlussüberschussanteile), zur Bil-       entnommen. Dies kann bei ungünstiger Wertentwicklung dazu
                 dung dieser zusätzlich erforderlichen Reserven genutzt wer-     führen, dass das Guthaben vor Beginn der Rentenzahlung
                 den. Dies gilt dann, wenn                                       aufgebraucht ist. Die Versicherung erlischt damit. Wir werden
                                                                                 Sie jedoch rechtzeitig darauf hinweisen.
                 ●   sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und
                     nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundla-          Sind innerhalb einer Anlageform mehrere Anlagen enthalten,
                     gen des vereinbarten Beitrags geändert hat und              so entnehmen wir die Verwaltungskosten, die Risikobeiträge
                 ●   die Reduzierung angemessen und erforderlich ist, um die     und ggf. die Gebühren (vgl. § 23) anteilig.
                     dauernde Erfüllbarkeit der Leistung zu gewährleisten
                                                                                 (2) Die Erträge aus der Fondsanlage, die aus den im Anlage-
                 Garantierte Renten bleiben davon unberührt.                     stock enthaltenen Vermögenswerten erzielt werden, fließen
                                                                                 bei thesaurierenden Fonds unmittelbar dem Fonds zu und
                                                                                 erhöhen damit den Wert des jeweiligen Fondsanteils. Bei aus-
                 § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                       schüttenden Fonds erwerben wir mit den ausgeschütteten
                                                                                 Erträgen Anteile des gleichen Fonds, die wir Ihrem Vertrag
                 Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abge-         gutschreiben.
                 schlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen verein-
                 barten, im Versicherungsschein angegebenen Beginn der
                 Versicherung. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei   § 6 Was geschieht, wenn Fonds nicht mehr zur Verfü-
                 nicht rechtzeitiger Beitragszahlung (vgl. § 9 Abs. 2 und 4      gung stehen?
                 sowie § 10).
                                                                                 (1) Wenn ein in Ihrem Vertrag enthaltener Fonds nicht mehr
                                                                                 zur Verfügung steht, weil
                 § 5 Wie verwenden wir Ihren Beitrag?
                                                                                 ●   die Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe von Anteilen
                 (1) Ihr Einmalbeitrag wird, soweit er nicht zur Deckung der         beschränkt, aussetzt oder endgültig einstellt,
                 Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten bestimmt ist,         ●   die Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme von Antei-
                 gemäß Ihren Wünschen zum Erwerb von Fondsanlagen und/               len beschränkt oder aussetzt,
                 oder geldmarktnahen Anlagen und/oder an Anlagen mit fester      ●   gesetzliche Regelungen oder sonstige Maßnahmen
                 Laufzeit verwendet. Haben Sie sich bei Antragstellung für           getroffen werden, die wir nicht beeinflussen können und
                 eine Anlage mit fester Laufzeit entschieden, und steht eine         die einer Beschränkung, Aussetzung oder endgültigen
                 solche Anlage mit Vertragsbeginn zur Verfügung, legen wir           Einstellung der Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen
                 den von Ihnen gewünschten Betrag dort an. Steht eine solche         gleichkommen, werden wir künftige Zuzahlungen und
                 Anlage erst nach Vertragsbeginn zur Verfügung, wird der von         Überschussgutschriften nicht mehr in dem Fonds anle-
                 Ihnen gewünschte Betrag zunächst in eine geldmarktnahe              gen.
                 Anlage investiert. Mit Beginn der Anlage mit fester Laufzeit
                 wird der von Ihnen gewünschte Betrag in diese Anlage umge-      In diesen Fällen kann bei Leistung oder Rückkauf der Rück-
                 schichtet. Übersteigt zu diesem Zeitpunkt der von Ihnen         nahmepreis zur Ermittlung des Wertes einer Anteileinheit
                 gewünschte Betrag den Wert des Guthabens der geldmarkt-         nicht angesetzt werden, da wir die Anteile nicht an die Kapi-
                 nahen Anlage, wird der bis zum Erreichen des gewünschten        talanlagegesellschaft zurückgeben können. In einem solchen
                 Betrags erforderliche Betrag den Fonds entnommen. In kei-       Fall bieten wir an, die Anteileinheiten auf ein Depot Ihrer Wahl
                 nem Fall wird mehr als das aus sämtlichen Anlagen vorhande-     zu übertragen. Nehmen Sie dieses Angebot nicht an, werden
                 ne Guthaben in die Anlage mit fester Laufzeit investiert.       wir den Wert der Anteileinheiten anhand des aktuellen Prei-
                                                                                 ses einer Börse oder sonstigen Verwertungsplattform ermit-
                 Endet eine Anlage mit fester Laufzeit, wird der freiwerdende    teln, an der die Anteileinheiten gehandelt werden. Der Preis
521331502 2607


                 Betrag in eine geldmarktnahe Anlage investiert. Hierüber wer-   kann aufgrund der verminderten Veräußerbarkeit der Anteile
                 den wir Sie gesondert informieren. Sie haben die Möglichkeit,   auch erheblich geringer sein als der zuletzt von der Fondsge-
                 das verfügbare Guthaben in die dann verfügbaren Anlagen


                                                                                                                                    Seite 11 von 29

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                 sellschaft gestellte Rücknahmepreis.                             (2) Ist die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelba-
                                                                                  rem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen gestorben,
                 (2) Wenn ein in Ihrem Vertrag enthaltener Fonds nicht mehr       ist unsere Leistung eingeschränkt. In diesem Fall vermindert
                 zur Verfügung steht, weil                                        sich unsere Leistungspflicht allerdings auf die Auszahlung
                                                                                  des für den Todestag berechneten Rückkaufswertes der Ver-
                 ●   die Kapitalanlagegesellschaft den Fonds auflöst oder         sicherung (vgl. § 11).
                 ●   die Laufzeit eines Fonds mit festem Laufzeitende abge-
                     laufen ist,                                                  Unsere Leistungen vermindern sich nicht, wenn die versicher-
                                                                                  te Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang
                 werden wir das in diesem Fonds vorhandene Guthaben               mit kriegerischen Ereignissen gestorben ist, denen sie wäh-
                 umschichten und künftige Zuzahlungen und Überschussgut-          rend eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik
                 schriften nicht mehr in dem betroffenen Fonds anlegen.           Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt
                                                                                  war.
                 (3) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen in Ihrem Vertrag
                 enthaltenen Fonds mit einem anderen Fonds zusammenlegt,          (3) In folgenden Fällen vermindert sich unsere Leistungs-
                 und sie diesen Fonds für die Anlage künftiger Zuzahlungen        pflicht allerdings auf die Auszahlung des für den Todestag
                 und Überschussgutschriften ausgewählt haben, werden wir          berechneten Rückkaufswertes der Versicherung (vgl. § 11):
                 diese in dem durch die Zusammenlegung entstandenen               Die versicherte Person stirbt in unmittelbarem oder mittelba-
                 Fonds anlegen. Voraussetzung ist, dass sich die Risikoklasse     rem Zusammenhang mit
                 und die Anlagepolitik nicht wesentlich ändern und der andere
                 Fonds bereits in unserer Fondspalette verfügbar ist. Liegen      ●   dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen
                 diese Voraussetzungen nicht vor, werden wir das in diesem            oder chemischen Waffen oder
                 Fonds vorhandene Guthaben umschichten und künftige               ●   dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freiset-
                 Zuzahlungen und Überschussgutschriften vor Abruf der Leis-           zung von radioaktiven, biologischen oder chemischen
                 tung ändern.                                                         Stoffen.

                 (4) Wenn einer der Sachverhalte des Absatzes 1 Satz 1, des       Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet
                 Absatzes 2 oder des Absatzes 3 Satz 2 eintritt, werden wir Sie   gewesen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu
                 zeitnah darüber informieren, welcher Fonds für die Anlage der    gefährden. Unsere Leistungen vermindern sich nicht, wenn
                 künftigen Beiträge sowie für die Umschichtung des vorhan-        die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem
                 denen Fonds-Deckungskapitals zur Verfügung steht. Aus            Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, denen
                 unserer Fondspalette wählen wir einen Fonds, der dem von         sie während eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepub-
                 Ihnen gewählten Fonds so weit wie möglich entspricht. Sie        lik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv betei-
                 haben die Möglichkeit, sich innerhalb von vier Wochen für        ligt war.
                 einen anderen Fonds aus unserer aktuellen Fondspalette zu
                 entscheiden. Bis zur Änderung der Fondsanlage werden wir
                 die künftigen Beiträge in den von uns gewählten Fonds anle-      § 8 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Per-
                 gen. Nennen Sie uns innerhalb der Frist keinen anderen           son?
                 Fonds für die Umschichtung des vorhandenen Fonds-
                 Deckungskapitals, werden wir es ebenfalls in den von uns         (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person
                 gewählten Fonds umschichten. Sie haben weiterhin gemäß           erbringen wir eine für den Todestag vereinbarte Leistung,
                 § 14 die Möglichkeit, Ihre Anlage zu einem späteren Zeitpunkt    wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen
                 zu ändern.                                                       sind.

                 Sowohl die Änderung der Anlage der künftigen Zuzahlungen         (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahres-
                 und Überschussgutschriften als auch die Umschichtung des         frist besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen
                 in diesem Fonds vorhandenen Guthabens führen wir kosten-         wir eine für den Todesfall vereinbarte Kapitalleistung nur bis
                 frei durch.                                                      zur Höhe des für den Bewertungsstichtag (vgl. § 2 Abs. 11)
                                                                                  berechneten Rückkaufswertes (vgl. § 11 Abs. 2).
                 (5) Falls vergleichbare Störungen bei geldmarktnahen Anla-
                 gen oder Anlagen mit fester Laufzeit eintreten, gelten diese     (3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung der
                 Regelungen entsprechend. Die Übertragung von Anteilen aus        Versicherung erweitert wird oder die Versicherung wiederher-
                 einer Anlage mit fester Laufzeit auf ein von Ihnen genanntes     gestellt wird, beginnt die Dreijahresfrist bezüglich des geän-
                 Depot ist jedoch ausgeschlossen.                                 derten oder wiederhergestellten Teils neu.


                 § 7 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Ein-            § 9 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beach-
                 satz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?                    ten?

                 (1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher      (1) Der Beitrag zu Ihrer Versicherung wird in einem einzigen
                 Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann,     Betrag (Einmalbeitrag) entrichtet.
                 wenn die versicherte Person in Ausübung des Polizei- oder
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                 Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen gestorben ist.             (2) Der einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich
                                                                                  nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch nicht vor


                                                                                                                                    Seite 12 von 29

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                 dem mit Ihnen vereinbarten im Versicherungsschein angege-         § 10 Was geschieht, wenn Sie den Beitrag nicht recht-
                 benen Beginn der Versicherung.                                    zeitig zahlen?

                 (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis       (1) Wenn Sie den Einmalbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, kön-
                 zum Fälligkeitstag (vgl. Absatz 2) alles getan haben, damit der   nen wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag
                 Beitrag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags         zurücktreten. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn
                 von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgen-     uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zah-
                 dem Fall als rechtzeitig:                                         lung nicht zu vertreten haben.
                 ●   Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden        (2) Ist der Einmalbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles
                     und                                                           noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
                 ●   Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wider-          Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in
                     sprochen.                                                     Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche-
                                                                                   rungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht
                 Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht       haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn
                 einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn       Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung
                 sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt.       nicht zu vertreten haben.
                 Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht ein-
                 gezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung
                 außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen.            § 11 Wann können Sie die Versicherung kündigen?
                                                                                   Unter welchen Voraussetzungen können Sie eine Teil-
                 (4) Die laufenden Beiträge und Zuzahlungen können nur im          auszahlung verlangen?
                 SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren gezahlt werden. Wir
                 buchen sie jeweils bei Fälligkeit von dem uns angegebenen         Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes
                 Konto ab.                                                         (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Ende des
                                                                                   Monats in Textform kündigen.
                 (5) Die Übermittlung Ihres Beitrags erfolgt auf Ihre Gefahr und
                 Ihre Kosten.                                                      (2) Wir erstatten nach § 169 VVG den Rückkaufswert. Der
                                                                                   Rückkaufswert ist der nach den anerkannten Regeln der
                 (6) Sie haben bis zum Rentenbeginn oder bis zur vollständi-       Versicherungsmathematik zum Kündigungstermin berech-
                 gen Auszahlung das Recht, freiwillige Zuzahlungen zu jedem        nete Zeitwert der Versicherung. Der Zeitwert ergibt sich als
                 Monatsersten zu leisten. Dabei gelten die folgenden Voraus-       Marktwert sämtlicher im Vertrag enthaltener Anlagen zum
                 setzungen:                                                        Zeitpunkt der Kündigung. Wir zahlen den Zeitwert des Gut-
                                                                                   habens, der sich bei sofortiger Entnahme der Abschluss-
                 ●   Die Zuzahlung erfolgt per SEPA-Lastschrifteinzugsver-         und Vertriebskosten aus dem Einmalbeitrag ergibt. Durch
                     fahren, die Zuzahlung ist akzeptiert, sobald wir den Bei-     Zuzahlungen erhöht sich der Rückkaufswert um den Zeit-
                     trag eingezogen haben.                                        wert des Guthabens, der sich bei sofortiger Entnahme der
                 ●   Der Mindestbetrag für eine Zuzahlung liegt bei 200 EUR.       Abschluss- und Vertriebskosten aus der Zuzahlung ergibt.

                 Wenn der Tarif Ihrer Versicherung für das Neugeschäft             Der Rückkaufswert erreicht wegen des Abzugs von Kosten
                 geschlossen ist, dürfen die Zuzahlungen eines Kalenderjahres      nicht unbedingt die Höhe des eingezahlten Einmalbeitrags.
                 10.000 EUR nicht überschreiten. Wenn der Tarif ihrer Versi-       In der Anfangszeit Ihrer Versicherung kann der Rückkaufs-
                 cherung für das Neugeschäft offen ist, akzeptieren wir auch       wert insbesondere wegen der Verrechnung von Abschluss-
                 höhere Zuzahlungen zu den Bedingungen des Neugeschäf-             und Vertriebskosten unter dem gezahlten Einmalbeitrag lie-
                 tes.                                                              gen. Bedingt durch die Wertentwicklung der in Ihrem
                                                                                   Vertrag enthaltenen Anlagen kann dies auch während der
                 Bei Verträgen mit Todesfallschutz erhöht sich die Mindestto-      Vertragslaufzeit der Fall sein.
                 desfallsumme bei einer Zuzahlung um den Zuzahlungsbetrag,
                 multipliziert mit dem Prozentsatz des Mindesttodesfallschut-      Teilauszahlung
                 zes. Wir behalten uns das Recht einer Gesundheitsprüfung
                 vor.                                                              (3) Anstelle einer vollständigen Kündigung können Sie aus
                                                                                   Ihrer Versicherung – bei Wahl der Rentenzahlung jedoch nur
                 Bei einer Zuzahlung fallen Abschluss- und Vertriebskosten an.     vor dem vereinbarten Rentenbeginn – jederzeit zum Ende des
                 Das Verhältnis zwischen Zuzahlung und Abschluss- und Ver-         Monats in Textform eine Teilauszahlung verlangen. Dabei
                 triebskosten für die Zuzahlung entspricht dabei dem Verhält-      muss der Wert über 300 EUR betragen.
                 nis zwischen Beitragssumme und Abschluss- und Vertriebs-          Eine Teilauszahlung ist nur möglich, wenn nach der Teilaus-
                 kosten, wie sie Ihnen vor Vertragsabschluss mitgeteilt worden     zahlung ein Rückkaufswert von mindestens 5.000 EUR vor-
                 sind. Sie werden einmalig mit der eingehenden Zuzahlung           handen ist.
                 verrechnet. Für Verwaltungskosten gilt die Regelung entspre-
                 chend. Im Übrigen gilt für die Verwendung der Zuzahlung § 5.      Bitte nennen Sie uns in Ihrer Mitteilung auch die Anlage, aus
                                                                                   der die Teilauszahlung entnommen werden soll. Ist dies nicht
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                 Ist eine Todesfallsumme vereinbart, behalten wir uns das          der Fall, werden wir die Teilauszahlung in folgender Reihenfol-
                 Recht einer Gesundheitsprüfung vor.                               ge entnehmen: zunächst der geldmarktnahen Anlage, dann
                                                                                   der Fondsanlage und zuletzt der Anlage mit fester Laufzeit.


                                                                                                                                     Seite 13 von 29

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                 Bei einer Teilauszahlung wird die Mindesttodesfallsumme           sofort beginnende Rente ohne Todesfallschutz umgewandelt.
                 nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik           Dies hat üblicherweise eine Reduzierung der versicherten
                 herabgesetzt.                                                     Rente zur Folge.

                 Die Teilentnahme von Guthaben (Teilrückkauf) aus der geld-        Bei der Teilauszahlung im Rentenbezug wird ein Abzug in
                 marktnahen Anlage (Liquiditätsreserve) führen wir zum             Höhe von 2 % des Auszahlungsbetrages, mindestens jedoch
                 zurückliegenden Monatsende durch, insbesondere legen wir          50 EUR einbehalten. Der Abzug ist zulässig, wenn er ange-
                 als Bewertungsstichtag für die Fondsanteile den letzten Bör-      messen ist. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir hal-
                 senhandelstag des zurückliegenden Monats (bezogen auf             ten den Abzug für angemessen, weil mit ihm die Veränderung
                 das Eingangsdatum des Entnahmeantrages) zugrunde.                 der Risikolage des verbleibenden Versichertenbestandes
                                                                                   ausgeglichen wird. Zudem wird damit ein Ausgleich für kollek-
                 Wenn Sie in einem Antrag sowohl die Entnahme aus der geld-        tiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Wenn Sie uns nach-
                 marktnahen Anlage als auch aus der Fondsanlage oder der           weisen, dass der aufgrund Ihrer Kündigung von uns vorge-
                 Anlage mit fester Laufzeit wünschen, teilen wir Ihren Antrag in   nommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er
                 zwei Vorgänge auf: die Entnahme aus der geldmarktnahen            entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass
                 Anlage wird zum zurückliegenden Monatsende durchgeführt,          der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.
                 die Entnahme aus der Fondsanlage oder der Anlage mit fester
                 Laufzeit führen wir zum Ende des laufenden Monats durch           Der Anspruch auf Teilauszahlung in der Rentenzahlungszeit
                 (jeweils bezogen auf das Eingangsdatum es Entnahmean-             ist durch formlose Erklärung in Textform gegenüber uns gel-
                 trags).                                                           tend zu machen.

                 (4) Den Rückkaufswert bzw. die Teilauszahlungen erbringen         (7) Ist eine Rentengarantiezeit eingeschlossen und verstirbt
                 wir grundsätzlich in Geld. Abweichend hiervon können Sie          die versicherte Person während dieser Zeit, so können die
                 jedoch die Leistung aus der Fondsanlage in Wertpapieren           Bezugsberechtigten innerhalb von drei Monaten nach Tod der
                 verlangen, sofern die Übertragung möglich ist. In diesem Fall     versicherten Person die Auszahlung des Barwerts der noch
                 lassen Sie uns bitte gleichzeitig mit Ihrer Kündigung bzw.        ausstehenden Renten der Rentengarantiezeit in Anspruch
                 Ihrem Wunsch zur Teilauszahlung eine entsprechende Mittei-        nehmen. Der Barwert entspricht den mit dem Rechnungszins
                 lung zukommen, dass Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch              der Rentenzahlungszeit abgezinsten Renten der verbleiben-
                 machen und die Übertragung der Fondsanlage in Wertpapie-          den Rentengarantiezeit. Nach Auszahlung werden keine wei-
                 ren wünschen. Erhalten wir keine entsprechende Mitteilung         teren Leistungen aus der Fondsgebundenen Rentenversiche-
                 oder ist die Übertragung der Anteile nicht möglich, leisten wir   rung mehr fällig.
                 den Rückkaufswert bzw. die Teilauszahlung vollständig in
                 Geld.
                                                                                   § 12 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre
                 Beitragsrückzahlung                                               Fondsgebundene Rentenversicherung in eine kon-
                 (5) Die Rückzahlung des Einmalbeitrags können Sie nicht ver-      ventionelle Rentenversicherung umwandeln?
                 langen.
                                                                                   (1) Sie können Ihre Fondsgebundene Rentenversicherung vor
                 Entnahmemöglichkeit während der Rentenzahlungszeit                Rentenbeginn in eine konventionelle Rentenversicherung
                 (6) Sofern ein Todesfallschutz (verbleibende Rentengarantie-      umwandeln. Dies müssen Sie uns mit einer Frist von einem
                 zeit oder Beitragsrückgewähr) vereinbart ist, besteht nach        Monat zum Schluss einer jeden Versicherungsperiode in Text-
                 Beginn der Rentenzahlung, frühestens jedoch zum Schluss           form mitteilen. Die Umwandlung ist frühestens zum Ende des
                 des ersten Rentenzahlungsjahres, die Möglichkeit einer teil-      ersten Versicherungsjahres möglich. Die Umwandlung ist nur
                 weisen Kündigung (Teilauszahlung) gemäß den nachfolgen-           möglich, sofern wir zum gewünschten Umwandlungszeitpunkt
                 den Regelungen:                                                   eine konventionelle Rentenversicherung im Neugeschäft
                                                                                   anbieten.
                 ●   Die Teilauszahlung muss mindestens 2.500 EUR betra-
                     gen.                                                          (2) Die Leistungen nach der Umwandlung berechnen wir nach
                 ●   Bei vereinbarter Rentengarantiezeit ist die Höhe der Teil-    den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik auf
                     auszahlung auf den Barwert der ausstehenden Renten in         Basis des neuen Tarifs. Dabei legen wir das Guthaben zum
                     der verbleibenden Rentengarantiezeit beschränkt;              Umstellungstermin zugrunde.
                 ●   der Barwert entspricht den mit dem Rechnungszins der
                     Rentenzahlungszeit abgezinsten Renten der Rentenga-
                     rantiezeit.                                                   § 13 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre
                 ●   Bei vereinbarter Beitragsrückgewähr ist die Höhe der          Fondsgebundene Rentenversicherung verlängern?
                     Teilauszahlung auf die zum Zeitpunkt der Teilauszahlung
                     versicherte Todesfallleistung beschränkt.                     Sie können bis einen Monat vor dem vereinbarten Rentenbe-
                 ●   Die Rente, die sich nach der Teilauszahlung aus dem ver-      ginn in Textform verlangen, dass die Versicherung bis zum
                     bleibenden Guthaben ergibt, darf nicht unter die in § 2       Alter von maximal 85 Jahren verlängert wird, sofern die versi-
                     Abs.1 festgelegte Mindestgrenze sinken.                       cherte Person den Rentenzahlungsbeginn erlebt. Bitte
                                                                                   berücksichtigen Sie dabei die in der Verbraucherinformation
                                                                                   enthaltenen Steuerhinweise.
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                 Nach der Teilauszahlung wird die garantierte Rente neu
                 berechnet. Das verbleibende Kapital wird nach den bei Ver-
                 tragsabschluss geltenden Rechnungsgrundlagen in eine              Bei einer Verlängerung ändert sich der garantierte Rentenfak-


                                                                                                                                     Seite 14 von 29

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                 tor. Er wird nach den Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Ver-     gung stehenden Fonds informieren wir Sie in der „Information
                 längerung im Neugeschäft gelten, neu ermittelt. Den geän-         zur Wertentwicklung“. Bei der Auswahl der Fonds ist zu
                 derten Rentenfaktor teilen wir Ihnen dann mit.                    beachten, dass dadurch die Zahl von 10 insgesamt gehalte-
                                                                                   nen Anlagen nicht überschritten wird.

                 § 14 Wie können Sie Ihren flexiblen Anlagemix                     (8) Hierbei wird das vorhandene Guthaben in der Anlageform
                 ändern? Wann und wie kann sich Ihre Fondsanlage                   Fondsanlage ganz oder teilweise in einen oder mehrere ande-
                 ändern?                                                           re von uns zu diesem Zeitpunkt angebotene Fonds übertra-
                                                                                   gen. Ihren Wunsch auf Umschichtung des Guthabens inner-
                 Änderungen zwischen den Anlageformen                              halb der Fondsanlage führen wir wie nachfolgend
                                                                                   beschrieben durch: Stichtag für die Preisfestsetzung ist der
                 (1) Sie haben das Recht auf Umschichtung von Kapital              auf den Eingang Ihrer Mitteilung folgende dritte Arbeitstag
                                                                                   am Sitz der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG.
                 ●   von der geldmarktnahen Anlage in die Fondsanlage;             Dies gilt sowohl für die Wertermittlung des zu übertragenden
                 ●   von der Anlage mit fester Laufzeit in die Fondsanlage;        als auch des zu erwerbenden Fonds. Fällt dieser Stichtag auf
                 ●   von der Fondsanlage in die geldmarktnahe Anlage;              einen Tag, für den die Kapitalanlagegesellschaft für einen der
                 ●   von der Anlage mit fester Laufzeit in die geldmarktnahe       betroffenen Fonds keinen Preis veröffentlicht, wird für diesen
                     Anlage.                                                       Fonds der Preis des vorhergehenden Handelstages verwen-
                                                                                   det. Dies gilt nicht, wenn ein Fondspreis aus einem der in § 6
                 Zu Terminen, zu denen eine Anlage mit fester Laufzeit zur Ver-    Abs. 1 genannten Gründe nicht veröffentlicht wird. Insoweit
                 fügung steht, haben Sie darüber hinaus das Recht auf              werden wir den gewünschten Fondswechsel nicht durchfüh-
                 Umschichtung von Kapital aus der geldmarktnahen Anlage            ren und Sie darüber informieren. Immobilienfonds sind bis auf
                 und aus der Fondsanlage in die Anlage mit fester Laufzeit.        weiteres grundsätzlich vom Fondswechsel ausgeschlossen.

                 (2) Bei dieser Umschichtung wird das in den jeweiligen Anla-      Im Fall von Marktstörungen (z. B. außerordentliche Preisbewe-
                 geformen vorhandene Guthaben ganz oder teilweise in die           gung oder Ausfall von Referenzkursen) oder besonderen
                 gewünschte Anlageform übertragen. Bei einer Umschichtung          Umständen im Bereich der Fondsgesellschaft oder bei uns
                 in eine Anlage mit fester Laufzeit erfolgt die Entnahme           (z. B. Systemausfall, Telefonstörung) können wir die Ausfüh-
                 zunächst aus der geldmarktnahen Anlage und anschließend           rung Ihres Auftrages auf den nächstmöglichen Bewertungs-
                 aus der Fondsanlage. Bewertungsstichtag sowohl für die            stichtag, zu dem ein geeigneter Preis ermittelt wird, verschie-
                 Wertermittlung des in den einzelnen Anlageformen vorhande-        ben.
                 nen Guthabens als auch für die Bestimmung der Anzahl der
                 Fondsanteile bzw. Anteile an Anlagen mit fester Laufzeit in der   (9) Zuzahlungen und erwirtschaftete Überschüsse werden
                 gewünschten Anlageform, ist der Tag, der der Umschichtung         nach dem von Ihnen für den Einmalbeitrag gewählten Auftei-
                 unmittelbar vorausgeht. Eine Umschichtung ist jeweils zum         lungsverhältnis angelegt. Sie können für die Aufteilung der
                 Monatsersten möglich.                                             künftigen Zuzahlungen und Überschussgutschriften jederzeit
                                                                                   mit uns ein anderes Aufteilungsverhältnis vereinbaren.
                 (3) Für die Umschichtung in die Anlage mit fester Laufzeit wird
                 ein Ausgabeaufschlag erhoben.                                     Rebalancing

                 (4) Um eine fristgerechte Ausführung Ihres Auftrages zur          (10) Sie können eine automatische Umschichtung des Gutha-
                 Umschichtung sicherzustellen, muss Ihr Auftrag bei uns spä-       bens in Fonds (Rebalancing) mit uns vereinbaren, sofern Sie
                 testens vier Tage vor dem Bewertungsstichtag eingehen. Bei        mehr als einen Fonds besparen.
                 späterem Auftragseingang sowie im Fall von Marktstörungen
                 (z. B. außerordentliche Preisbewegung oder Ausfall von Refe-      Durch die unterschiedliche Wertentwicklung der Fonds ver-
                 renzkursen) oder besonderen Umständen im Bereich der              ändert sich laufend die Gewichtung des Guthabens der
                 Fondsgesellschaft oder bei uns (z. B. Systemausfall, Telefon-     Fonds zueinander. Mit dem Rebalancing wird das Guthaben in
                 störung) können wir die Ausführung Ihres Auftrages auf den        dem Verhältnis neu aufgeteilt, das Sie für die Anlage des Bei-
                 nächstmöglichen Bewertungsstichtag, zu dem ein geeigneter         trags und der Überschüsse in Fonds zuletzt mit uns vereinbart
                 Preis ermittelt wird, verschieben.                                haben. Dies geschieht jeweils zum Beginn eines Versiche-
                                                                                   rungsjahres. Bewertungsstichtag ist dabei der Börsentag, der
                 Änderungen innerhalb der Fondsanlage                              dem Beginn des Versicherungsjahres unmittelbar vorangeht.
                                                                                   Sie können jederzeit mit uns ein anderes Aufteilungsverhält-
                 Individuelle Fondsanlage                                          nis vereinbaren.

                 (5) Ist bei der Anlageform Fondsanlage die individuelle           Sie können das Rebalancing jederzeit einschließen oder
                 Fondsanlage vereinbart, haben Sie bis zum Abruf der Leis-         beenden. Dies geschieht durch einseitige Erklärung, die uns
                 tung einen Anspruch auf Umschichtung des dort vorhande-           gegenüber abzugeben ist. Es gelten dabei die in Abs. 12
                 nen Guthabens.                                                    genannten Fristen. Das Rebalancing endet

                 (6) Ein Ausgabeaufschlag für die Umschichtung des Gutha-          ●   mit Beginn der Rentenzahlung sowie
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                 bens innerhalb der Fondsanlage wird nicht erhoben.                ●   bei von Ihnen veranlasster Umschichtung des Gutha-
                                                                                       bens innerhalb der Fondsanlage (vgl. Abs. 5).
                 (7) Über die für die Umschichtung des Guthabens zur Verfü-


                                                                                                                                     Seite 15 von 29

[Seite 16]
                 Weder für das Rebalancing noch für dessen Ein- und Aus-          (3) Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzu-
                 schluss werden Gebühren erhoben.                                 zeigen. Außer den in Abs. 1 genannten Unterlagen sind uns
                                                                                  einzureichen
                 Gemanagte Fondsanlage
                                                                                  ●   eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbe-
                 (11) Durch die Vereinbarung „gemanagte Fondsanlage“ in               urkunde,
                 Ihrem Vertrag beauftragen Sie uns, für Sie die Umschichtung      ●   ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über
                 des in der Anlageform Fondsanlage vorhandenen Guthabens              die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der
                 Ihrer Versicherung unter Einschaltung eines Anlagegremiums           Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt
                 vorzunehmen.                                                         hat.

                 Das Anlagegremium ist beauftragt, nach eigenem Ermessen          (4) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendi-
                 und ohne Ihre vorherige Zustimmung im Rahmen des von             ge weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebun-
                 Ihnen gewählten Depotgrundmodells Empfehlungen zur               gen selbst anstellen.
                 Fondszusammensetzung zu erteilen. Das vorhandene Fonds-
                 vermögen wird dann von uns entsprechend den Empfehlun-           (5) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derje-
                 gen des Anlagegremiums umgeschichtet.                            nige, der die Leistung beansprucht.

                 Den Auftrag zur „gemanagten Fondsanlage“ können Sie –            (6) Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangsbe-
                 unter Angabe des bzw. der gewünschten Fonds – zum jeweili-       rechtigten auf seine Kosten. Wir überweisen nur auf ein Bank-
                 gen Monatsende durch Erklärung in Textform gegenüber der         konto, das auf den Namen des Leistungsempfängers lautet,
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG kündigen.          und sich im Wohnsitzstaat des Leistungsempfängers oder in
                 Sie wechseln dann in die individuelle Fondsanlage. Sie kön-      einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraumes
                 nen uns den Auftrag zur „gemanagten Fondsanlage“ jederzeit       befindet. Eine Barzahlung kann nicht verlangt werden.
                 mit Wirkung zum nächsten Monatsersten neu erteilen.

                 Fristen                                                          § 17 Welche Bedeutung hat der Versicherungs-
                                                                                  schein?
                 (12) Um eine fristgerechte Ausführung Ihres Auftrages gemäß
                 der Absätze 5 bis 11 sicherzustellen, muss Ihr Auftrag bei uns   (1) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als
                 spätestens drei Tage vor dem letzten Arbeitstag des jeweili-     berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu ver-
                 gen Monats eingehen. Bei späterem Eingang Ihrer Mitteilung       fügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir
                 können wir die Ausführung Ihres Auftrages um einen Monat         können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versiche-
                 verschieben.                                                     rungsscheins seine Berechtigung nachweist.

                                                                                  (2) In den Fällen des § 18 Abs. 4 brauchen wir den Nachweis
                 § 15 Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten               der Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns die
                 verrechnet?                                                      Anzeige in Textform des bisherigen Berechtigten vorliegt.

                 (1) Durch den Abschluss von Versicherungsverträgen entste-
                 hen Kosten. Diese sogenannten Abschluss- und Vertriebs-          § 18 Wer erhält die Versicherungsleistung?
                 kosten (§ 43 Abs. 2 der Verordnung über die Rechnungsle-
                 gung von Versicherungsunternehmen) werden bei Beginn der         Widerrufliches Bezugsrecht
                 Versicherung von dem gezahlten Einmalbeitrag in einem            (1) Die Leistung aus dem Vertrag erbringen wir an Sie als Ver-
                 Betrag abgezogen.                                                sicherungsnehmer(in) oder an Ihre Erben, falls Sie uns keine
                                                                                  andere Person benannt haben, die bei Eintritt des Versiche-
                 (2) Dieser Abzug hat wirtschaftlich zur Folge, dass in der       rungsfalls die Ansprüche aus dem Vertrag erwerben soll
                 Anfangszeit Ihrer Versicherung der Rückkaufswert in aller        (Bezugsberechtigter). Bis zum Eintritt des Versicherungsfalls
                 Regel niedriger sein wird, als der gezahlte Einmalbeitrag. Der   können Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen.
                 Rückkaufswert erreicht auch in den Folgejahren nicht unbe-
                 dingt die Höhe des eingezahlten Einmalbeitrags.                  Unwiderrufliches Bezugsrecht
                                                                                  (2) Wenn Sie ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe-
                                                                                  rechtigte die Ansprüche aus dem Vertrag unwiderruflich und
                 § 16 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungs-               damit sofort erwerben soll, werden wir Ihnen schriftlich bestä-
                 leistung verlangt wird?                                          tigen, dass der Widerruf des Bezugsrechts ausgeschlossen
                                                                                  ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zugegangen ist, kann
                 (1) Leistungen aus dem Vertrag erbringen wir gegen Vorlage       das bis zu diesem Zeitpunkt widerrufliche Bezugsrecht nur
                 des Versicherungsscheins und eines amtlichen Zeugnisses          noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben
                 über den Tag der Geburt der versicherten Person.                 werden.

                 (2) Wir können vor jeder Rentenzahlung bzw. vor der Auszah-      Abtretung/Verpfändung
                 lung von Kapital auf unsere Kosten einen amtlichen Lebens-       (3) Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
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                 nachweis der versicherten Person verlangen.                      auch abtreten oder verpfänden.


                                                                                                                                    Seite 16 von 29

[Seite 17]
                 Anzeigepflicht                                                    § 21 Welche Besonderheiten gelten bei einem Umzug
                 (4) Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen          in das Ausland?
                 Bezugsrechts (vgl. Abs. 1) sowie eine Abtretung oder Ver-
                 pfändung von Ansprüchen aus dem Vertrag sind uns gegen-           (1) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepu­
                 über nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen       blik Deutschland aufhalten, sollten Sie uns auch in Ihrem Inte-
                 Berechtigten schriftlich angezeigt worden sind. Der bisherige     resse eine im Inland ansässige Person benennen, die bevoll-
                 Berechtigte sind im Regelfall Sie; es können aber auch andere     mächtigt ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen
                 Personen sein, sofern Sie bereits vorher Verfügungen vorge-       (Zustellungsbevollmächtigter).
                 nommen haben.
                                                                                   (2) Sie sind verpflichtet, uns zu informieren, wenn Sie Ihren
                 Rechtsnachfolge                                                   ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen und dort ein politi-
                 (5) Bei Tod des Versicherungsnehmers während der Laufzeit         sches Amt übernehmen sollten. Dieselbe Verpflichtung
                 des Vertrages gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge.        besteht auch dann, wenn Sie ins Ausland umziehen und dem
                 Wurde eine erbrechtliche Verfügung getroffen, gilt diese          Inhaber eines hohen politischen Amtes nahe stehen.
                 anstelle der gesetzlichen Erbfolge. Abweichungen von den
                 erbrechtlichen Gegebenheiten können sich ergeben, wenn            (3) Dieser Vertrag ist auf die gesetzlichen und steuerlichen
                 Sie zu Lebzeiten etwas anderes verfügt haben. Solch eine          Anforderungen von Versicherungsnehmern mit Wohnsitz in
                 Verfügung erkennen wir nur und erst dann als wirksam an,          Deutschland zugeschnitten. Sollten Sie während der Ver-
                 wenn sie uns schriftlich angezeigt wird.                          tragslaufzeit in ein anderes Land umziehen, könnte der Ver-
                                                                                   trag unter Umständen nicht mehr für Ihre persönlichen
                 Tod vor Vollendung des 7. Lebensjahres                            Bedürfnisse und Verhältnisse geeignet sein. Wir können dann
                 (6) Hat die versicherte Person bei Vertragsabschluss ihr 7.       gezwungen sein, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder auch
                 Lebensjahr noch nicht vollendet und ist ein Elternteil der ver-   unter Zahlung des Rückkaufswertes nach § 11 Abs. 2 ganz
                 sicherten Person Versicherungsnehmer, wird die Leistung bei       aufzulösen. Aufgrund verbindlicher Gesetze und Vorschriften
                 Tod der versicherten Person vor Vollendung ihres 7. Lebens-       des Staates, in den Sie Ihren Wohnsitz dann verlegen, ist es
                 jahres immer nur an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.           uns unter Umständen nicht mehr möglich, Ihren Vertrag in vol-
                 Sofern für den Todesfall ein davon abweichendes Bezugs-           lem Umfang gemäß den vereinbarten Bedingungen durchzu-
                 recht nach Absatz 1 oder 2 oder eine Abtretung oder Ver-          führen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn wir mit der
                 pfändung nach Absatz 3 verfügt wurde, werden diese Rechte         Durchführung des Vertrages so wie vereinbart gegen Gesetze
                 erst mit Vollendung des 7. Lebensjahres der versicherten Per-     dieses Staates verstoßen würden, die auch für unsere Gesell-
                 son wirksam.                                                      schaft Gültigkeit haben. Es kann zweckmäßig sein, dass Sie
                                                                                   sich auch über steuerliche Konsequenzen beraten lassen. Für
                                                                                   steuerliche Nachteile, die sich durch einen Wohnsitzwechsel
                 § 19 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung
                                                                                   ergeben, haftet Zurich nicht. Sie sind daher verpflichtet, uns
                 erfahren?
                                                                                   vor einem Wechsel des Wohnsitzes in einen Ort außerhalb
                                                                                   Deutschlands während der Vertragslaufzeit zu informieren. Ihr
                 (1) Sie erhalten von uns regelmäßige „Informationen zur Wert-     Einverständnis vorausgesetzt werden wir in diesem Fall Ihre
                 entwicklung“ Ihres Vertrages. Dieser Information können Sie       Kontaktdaten an ein anderes Unternehmen der Gruppe Zurich
                 den aktuellen Wert der jeweiligen Anteile der von Ihnen           Insurance Group weiterleiten, um zu prüfen, ob ein anderes
                 gewählten Anlagen sowie die Anzahl der Anteileinheiten der        Unternehmen der Gruppe Zurich Insurance Group einen Ver-
                 gewählten Anlagen.                                                trag anbieten kann, der auf Ihre neue Situation und Ihren neu-
                                                                                   en Wohnsitz zugeschnitten ist.
                 (2) Auf Wunsch geben wir Ihnen den Wert Ihrer Fondsgebun-
                 denen Rentenversicherung jederzeit an.
                                                                                   § 22 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
                 § 20 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versi-
                                                                                   (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhe-
                 cherungsverhältnis beziehen?
                                                                                   bung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informati-
                                                                                   onen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen
                 (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unver-       Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und
                 züglich mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile ent-     Unterlagen
                 stehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit
                 eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte               ●   bei Vertragsabschluss,
                 Anschrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung     ●   bei Änderung nach Vertragsabschluss oder
                 drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als         ●   auf Nachfrage
                 zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung in
                 Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre gewerbliche Nie-           unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zur Verfü-
                 derlassung verlegt haben.                                         gung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit
                                                                                   der Status dritter Personen, die Rechte an ihrem Vertrag
                 (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. 1 entsprechend.           haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.

                 (3) Bei Änderung Ihrer Staatsangehörigkeit gilt Abs. 1 ent-
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                                                                                   (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind bei-
                 sprechend.                                                        spielsweise Umstände, die für die Beurteilung


                                                                                                                                     Seite 17 von 29

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                 ●   Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,                 berechtigt, diese zusätzlich in Rechnung zu stellen. Beziehen
                 ●   der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rech-     sich die Abgaben auf das Guthaben des Vertrages oder auf
                     te an ihrem Vertrag haben und                                 Transaktionen innerhalb dieses Guthabens (Käufe, Verkäufe
                 ●   der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers         und Umschichtungen von Anlagen), sind wir berechtigt das
                                                                                   Guthaben mit den Abgaben zu belasten. Beziehen sich die
                 maßgebend sein können.                                            Abgaben auf die Leistung, sind wir berechtigt, diese mit den
                                                                                   Abgaben zu belasten. Diese Rechte bestehen nicht, wenn die
                 Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)        gesetzlichen Grundlagen, mit denen die jeweilige Abgabe ein-
                 Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der             geführt wird, bindende Vorgaben dafür enthalten, wie mit der
                 Geburtsort und der Wohnsitz.                                      jeweiligen Abgabe in Bezug auf den Vertrag zu verfahren ist.

                 (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und        (5) Absatz 4 Sätze 3 bis 6 gelten entsprechend, wenn sich
                 Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stel-       durch die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse während
                 len, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen        der Laufzeit des Vertrages bei Ihnen oder der versicherten
                 Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zustän-        Person (beispielsweise durch einen Umzug) Abgaben erge-
                 digen in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt            ben, die bei Abschluss des Vertrages nicht bestanden haben.
                 auch dann, wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im
                 Ausland besteht.
                                                                                   § 24 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen-
                 (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den            dung?
                 Absätzen 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leis-
                 tung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die     Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik
                 Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen              Deutschland Anwendung.
                 Informationen zur Verfügung gestellt haben.

                                                                                   § 25 Wo ist der Gerichtsstand?
                 § 23 Welche Kosten und Gebühren können wir Ihnen
                 gesondert in Rechnung stellen?                                    (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns bestimmt sich die
                                                                                   gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder der für den
                 (1) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein      Vertrag zuständigen Niederlassung. Sind Sie eine natürliche
                 zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir       Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen
                 die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten        Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in
                 als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung             Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
                 stellen. Es werden von uns nachfolgende Gebühren erhoben:         haben.

                 ●   Rückläufer im SEPA-Lastschriftverfahren        7,50 EUR       (2) Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem
                 ●   Mahngebühren 			                               5,00 EUR       Vertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für
                                                                                   Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort
                 (2) Wird im Fall einer Scheidung eine interne Teilung von         Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Sind Sie eine
                 Anrechten aus diesem Vertrag nach § 10 Versorgungsaus-            juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach
                 gleichsgesetz durchgeführt, so fallen Teilungskosten an. Sie      Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung.
                 belaufen sich auf 2 % des in Euro ausgewiesenen sog. Ehe-
                 zeitanteils, mindestens 200 EUR, höchstens 500 EUR. Aus-          (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der
                 gleichspflichtige und ausgleichsberechtigte Person tragen         Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens und der
                 diese Kosten jeweils hälftig. Eine Hälfte wird mit dem Gutha-     Schweiz, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir
                 ben dieses Vertrages, die andere Hälfte im Rahmen des für         unseren Sitz haben.
                 die ausgleichsberechtigte Person zu begründenden Anrechts
                 mit dem sog. Ausgleichswert verrechnet.
                                                                                   § 26 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche-
                 (3) Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschalen an dem         rung?
                 bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. Sofern
                 Sie uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde lie-          Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die
                 genden Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht               Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der
                 zutreffen, entfällt die jeweilige Pauschale. Sofern Sie uns       Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den
                 nachweisen, dass die Pauschale der Höhe nach wesentlich           Anspruch begründenden Umständen und der Person des
                 niedriger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt.   Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
                                                                                   erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns
                 (4) Die vereinbarten Leistungen sind kalkuliert auf der Grund-    angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang
                 lage der bei Abschluss des Vertrages für diesen geltenden         unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt.
                 Gebühren, Steuern oder sonstigen öffentlichen Abgaben
                 (nachfolgend vereinfacht: Abgaben). Sollten nach Abschluss
                 dieses Vertrages neue Abgaben eingeführt werden, die den
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                 Vertrag betreffen und/oder sich auf ihn auswirken, gilt Folgen-
                 des: Beziehen sich die Abgaben auf den Beitrag, sind wir


                                                                                                                                    Seite 18 von 29

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                 § 27 Wie können sich internationale Sanktionen auf
                 Ihren Vertrag auswirken?

                 Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrages
                 gewähren bzw. leisten wir aus diesem Versicherungsvertrag
                 keinen Versicherungsschutz beziehungsweise keine Zahlun-
                 gen, sonstige Leistungen oder sonstige Vorteile zu Gunsten
                 von Ihnen, der versicherten Person oder zu Gunsten eines
                 Dritten, soweit dadurch oder durch Handlungen der versi-
                 cherten Person anwendbare Regelungen, Gesetze oder Wirt-
                 schafts- oder Handelssanktionen verletzt werden.


                 § 28 Wie können Sie sich beschweren?

                 (1) Bei Beanstandungen, die in Zusammenhang mit Ihrer Ver-
                 sicherung stehen, können Sie sich direkt an uns wenden.

                 (2) Darüber hinaus haben wir uns als Mitglied des Versiche-
                 rungsombudsmann e. V. dazu verpflichtet, an einem Verfahren
                 zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
                 teilzunehmen. Den Ombudsmann für Versicherungen errei-
                 chen Sie derzeit wie folgt:

                 Versicherungsombudsmann e. V.
                 Postfach 080632
                 10006 Berlin
                 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
                 Internet: www.versicherungsombudsmann.de

                 Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige
                 und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.

                 (3) Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
                 sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, an
                 die Sie sich bei Beschwerden wenden können. Die derzeiti-
                 gen Kontaktdaten sind:

                 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                 Graurheindorfer Straße 108
                 53117 Bonn
                 E-Mail: poststelle@bafin.de

                 (4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
                 beschreiten.
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                                                                                 Seite 19 von 29

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                 Allgemeine Steuerhinweise                                          trag 25 % Kapitalertragsteuer einbehalten. Zusätzlich behalten
                                                                                    wir den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer
                 für die Fondsgebundene Rentenversicherung mit                      als Vorabsteuer ein. Wir führen diese Beträge an das zuständi-
                 ­flexiblem Anlagemix                                               ge Finanzamt ab. Liegt der persönliche Steuersatz des Steuer-
                  – Private Vorsorge (Schicht 3)                                    pflichtigen unter dem 25%igen Abgeltungsteuersatz, kann die-
                                                                                    ser der Steuereinbehalt als Vorauszahlung angerechnet
                 gültig für die Bundesrepublik Deutschland (Stand 07/2025)          werden. Dies muss im Rahmen der Einkommensteuererklärung
                 Eventuelle Gesetzesänderungen sind in den nachfolgenden            beantragt werden. Sind die Voraussetzungen für die Besteue-
                 Ausführungen nicht berücksichtigt.                                 rung des hälftigen Unterschiedsbetrages erfüllt, müssen die
                                                                                    Erträge in die Steuererklärung aufgenommen werden. Die Hälf-
                 Nachfolgende Verbraucherhinweise sind allgemeine Informati-        te des Unterschiedsbetrags wird dann bei der Einkommensteu-
                 onen auf Basis des angegebenen Stands des Steuerrechts.            erveranlagung nach dem tariflichen Einkommensteuersatz ver-
                 Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung       steuert. Einbehaltene Steuerabzugsbeträge werden als
                 übernommen werden. Hilfeleistungen in Steuerangelegenhei-          Vorauszahlung angerechnet.
                 ten können, außer vom zuständigen Finanzamt, nur von Befug-
                 ten zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen (z. B.        Bei Mitgliedern einer steuererhebenden Religionsgemein-
                 Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geleistet werden (§ 3 StBerG).   schaft behalten wir auch die Kirchensteuer (KiSt) auf die Kapi-
                                                                                    talertragsteuer ein und führen diese an das Finanzamt ab.
                                                                                    Bei (Teil-)Auszahlungen aus der Versicherung rufen wir beim
                 A. Einkommensteuer                                                 Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab, ob der Steuerpflichti-
                                                                                    ge einer Religionsgemeinschaft angehört und welcher Kirchen-
                 Rentenversicherungen mit aufgeschobener Rentenzahlung              steuersatz gilt. Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, diesem
                 Der Beitrag zu dieser Rentenversicherung kann bei der Veran-       automatisierten Datenabruf beim Bundeszentralamt für Steu-
                 lagung zur Einkommensteuer nicht als Sonderausgaben abge-          ern (BZSt) zu widersprechen (Sperrvermerk). Hierfür ist beim
                 zogen werden. Leibrenten aus den oben genannten Versiche-          BZSt ein Antrag im amtlich vorgeschriebenem Format unter
                 rungen gelten als sonstige Einkünfte. Sie unterliegen mit dem      Angabe der Identifikationsnummer erforderlich. Der Sperrver-
                 Ertragsanteil (§ 22 Nr. 1 Satz 3 a) bb) EStG) der Einkommen-       merk gilt, bis er schriftlich widerrufen wird. Er muss spätestens
                 steuer. Mit dem Ertragsanteil werden nur die Erträge aus den       zwei Monate vor der elektronischen Abfrage beantragt werden.
                 laufenden Renten erfasst. Erträge, die während einer Auf-          Im Falle eines Sperrvermerkes können wir die Kirchensteuer
                 schubzeit erzielt werden, sind nicht steuerpflichtig. Werden       nicht einbehalten. Dann ist der Steuerpflichtige verpflichtet,
                 Leibrenten nach dem Tod der versicherten Person während            eine Steuererklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer beim
                 einer Rentengarantiezeit weitergezahlt, unterliegen diese Ren-     Finanzamt abzugeben.
                 ten weiterhin mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer.
                 Todesfallleistungen während einer Aufschubzeit sind einkom-        Der Kirchensteuereinbehalt unterbleibt in bestimmten Fällen.
                 mensteuerfrei.                                                     Dies gilt, wenn die abgeltungssteuerpflichtige Leistung beim
                                                                                    Empfänger zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, Einkünften aus
                 Wird bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht nicht die       selbständiger Arbeit, Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
                 Rentenzahlung gewählt, gilt im Erlebensfall oder bei Rückkauf      oder aus Vermietung und Verpachtung führt. Wir als Versiche-
                 des Vertrages folgendes: Der Unterschiedsbetrag zwischen           rungsunternehmen sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob beim
                 der Versicherungsleistung und der Summe der darauf gezahl-         Steuerpflichtigen eine dieser Einkunftsarten vorliegt. Der Emp-
                 ten Beiträge (Erträge) gehört nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu       fänger der Leistung muss das Versicherungsunternehmen
                 den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei Fondsgebundenen            daher informieren, falls die Leistung bei ihm zu den genannten
                 Versicherungen sind 15 % des Unterschiedsbetrages steuer-          Einkunftsarten gehört. Für Fondsgebundene Rentenversiche-
                 frei, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen         rungen gelten obige Aussagen entsprechend.
                 stammt. Wir müssen von den zu versteuernden Erträgen 25 %
                 Kapitalertragsteuer einbehalten. Zusätzlich behalten wir Solida-   Rentenbezugsmitteilung
                 ritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Das gilt,     Versicherungsunternehmen sind gemäß § 22a EStG ver-
                 wenn die Kapitalerträge den Freistellungsauftrag übersteigen       pflichtet, der Zentralen Stelle nach § 81 EStG Rentenbezugs-
                 oder kein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Diese Beträge füh-   mitteilungen zu übermitteln. Diese Meldung muss bis zum
                 ren wir mit abgeltender Wirkung an das zuständige Finanzamt        letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres erfolgen.
                 ab (Abgeltungsteuer).                                              Gemeldet werden die im Vorjahr zugeflossenen Leibrenten
                                                                                    und deren Empfänger.
                 Es ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages (Erträge) zu ver-
                 steuern, sofern folgende steuerlichen Mindestanforderungen
                 erfüllt sind:                                                      B. Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer

                 ●   die Versicherungsleistung wird nach Vollendung des 62.         Ansprüche oder Leistungen aus Fondsgebundenen Versiche-
                     Lebensjahres des Steuerpflichtigen ausgezahlt,                 rungen und evtl. Zusatzversicherungen unterliegen der Erb-
                 ●   seit dem Vertragsabschluss oder Erhöhungen von Bei-            schaftsteuer, wenn sie bei Tod des Versicherten erworben wer-
                     trag, Versicherungssumme bzw. Verlängerung der Ver-            den. Dies gilt zum Beispiel für Ansprüche oder Leistungen
                                                                                    aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses. Der
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                     tragslaufzeit sind mindestens 12 Jahre vergangen.
                                                                                    Schenkungsteuer unterliegen die Ansprüche oder Leistungen ,
                                                                                    wenn sie durch eine Schenkung des Versicherungsnehmers


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                 übertragen werden. Das ist zum Beispiel bei einem Versiche-
                 rungsnehmerwechsel der Fall. Auch Beiträge, welche eine
                 andere Person als der Versicherungsnehmer erbringt, sind
                 schenkungssteuerpflichtig. Unabhängig von den Anzeige-
                 pflichten des Erben, Beschenkten oder Schenkers sind wir ver-
                 pflichtet, Auszahlungen oder die Zurverfügungstellung von
                 Versicherungssummen über 5.000 EUR an das Finanzamt zu
                 melden. Dies gilt, wenn die Zahlung an eine andere Person als
                 den Versicherungsnehmer erfolgt. Eine Anzeigepflicht an das
                 Finanzamt besteht außerdem bei einem Versicherungsnehmer-
                 wechsel, wenn der Rückkaufswert 5.000 EUR übersteigt.

                 Erhält der Versicherungsnehmer als Berechtigter die Versiche-
                 rungsleistung, ist sie grundsätzlich nicht schenkungs- oder
                 erbschaftsteuerpflichtig.

                 Nach § 30 ErbStG sind Erben sowie bei Schenkungen
                 Beschenkte und Schenker verpflichtet, innerhalb von drei
                 Monaten eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt abzuge-
                 ben. Diese Anzeige betrifft die Erbschaft oder Schenkung.

                 Die Anzeigepflicht gilt besonders, wenn die Gesamtsumme
                 aller Erwerbe vom gleichen Schenker/Erblasser innerhalb von
                 10 Jahren den Freibetrag nach § 16 ErbStG überschreitet.

                 Einer Anzeige nach § 30 ErbStG bedarf es nicht, wenn die Erb-
                 schaft bzw. Schenkung auf folgenden Grundlagen beruht:

                 ●   einem von einem deutschen Gericht, Notar oder Konsul
                     eröffneten Testament oder
                 ●   einer gerichtlichen oder notariell beurkundeten Schen-
                     kung unter Lebenden.

                 Das Finanzamt entscheidet, ob und inwieweit die erhaltene
                 Leistung beim jeweiligen Erben bzw. Beschenkten der Erb-
                 schaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegt. Dies wird im Rahmen
                 des Besteuerungsverfahrens festgelegt.


                 C. Versicherungsteuer

                 Beiträge zu Fondsgebundenen Rentenversicherungen sind
                 von der Versicherungsteuer befreit.
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                 Besondere Hinweise                                               Berufsunfähigkeitsversicherungen, Selbständige Erwerbs-
                 für Rückdeckungs­                                                unfähigkeitsabsicherungen oder Zusatzversicherungen
                                                                                  Beiträge für betrieblich veranlasste Risikolebensversiche-
                 versicherungen                                                   rungen,
                                                                                  Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen, Selbständi-
                                                                                  ge Erwerbsunfähigkeitsabsicherungen oder für Zusatzversi-
                 von betrieblichen Versorgungszusagen (Schicht 2)
                                                                                  cherungen sind steuerlich abzugsfähig.

                 gültig für die Bundesrepublik Deutschland (Stand 07/2024)        Fällige Leistungen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen.
                 Eventuelle Gesetzesänderungen sind in den nachfolgenden          Im Gegenzug ist ein gebildeter Aktivwert für die Versiche-
                 Ausführungen nicht berücksichtigt.                               rungsansprüche ggf. aufzulösen oder zu vermindern.

                 Nachfolgende Verbraucherhinweise können nur allgemeine
                 Hinweise des bei Drucklegung geltenden Steuerrechts sein.        B. Stornoverzicht
                 Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung
                 übernommen werden. Hilfeleistungen in Steuerangelegenhei-        Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung verzichten wir
                 ten können, außer vom zuständigen Finanzamt, nur von             auf die Erhebung von einzelvertraglichen Stornokosten. Sie
                 Befugten zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen        erhalten im Falle eines Rückkaufs das Vertragsguthaben
                 (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geleistet werden (§ 3   ungekürzt zurück.
                 StBerG).

                                                                                  C. Bezugsberechtigung
                 A. Allgemeine Steuerhinweise zu betrieblichen Versi-
                 cherungen                                                        Bei Rückdeckungsversicherungen zu betrieblichen Versor-
                                                                                  gungszusagen ist das Bezugsrecht für alle Versicherungsleis-
                 Ertragsteuern                                                    tungen immer auf den Versicherungsnehmer festgelegt.
                 1. Betriebliche Rentenversicherungen
                 Beiträge zu betrieblich veranlassten Rentenversicherungen
                 oder Fondsgebundenen Rentenversicherungen (z. B. Rückde-
                 ckungsversicherungen zu Pensionszusagen) sind als
                 Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.

                 Wird der Gewinn durch Einnahmen-/Überschussrechnung
                 (§ 4 Absatz 3 EStG) ermittelt, können die Beiträge zu den
                 Rentenversicherungen

                 ●   erst in dem Zeitpunkt abgezogen werden, in dem fest-
                     steht, dass keine Leistung fällig wird, oder
                 ●   erst in den Kalenderjahren abgezogen werden (nach
                     einer
                 ●   mathematischen oder buchhalterischen Methode), in
                     denen Rentenleistungen gezahlt werden oder
                 ●   zu dem Zeitpunkt abgezogen werden, zu dem die Bei-
                     tragsrückgewähr oder eine Kapitalzahlung anstelle der
                     Rente vereinnahmt wird.

                 Noch nicht fällige Ansprüche auf Leistungen aus Rentenver-
                 sicherungen oder Fondsgebundenen Rentenversicherungen,
                 die zu einem Betriebsvermögen gehören, sind bei der
                 Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich zu akti-
                 vieren. Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-/Über-
                 schussrechnung entfällt eine Aktivierung der Versicherungs-
                 ansprüche. Fällige Leistungen aus Rentenversicherungen
                 oder Fondsgebundenen Rentenversicherungen sind als
                 Betriebseinnahmen zu erfassen. Die Aktivierung ist auf den
                 verbleibenden Anspruch zu vermindern.
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                 Allgemeine Hinweise
                 zum Arbeits- und
                 Sozialversicherungsrecht
                 A. Anpassungsprüfungspflicht

                 Gemäß § 16 Betriebsrentengesetz hat der Arbeitgeber die
                 grundsätzliche Verpflichtung, laufende Versorgungsleistun-
                 gen alle drei Jahre hinsichtlich einer Anpassung zu prüfen.
                 § 16 Absatz 3 Betriebsrentengesetz regelt allerdings, dass
                 diese Prüfungspflicht entfällt, wenn
                 ●   der Arbeitgeber sich verpflichtet, laufende Leistungen
                     jährlich mindestens 1 % anzupassen,
                 ●   bei einer Direktversicherung alle ab Rentenbeginn anfal-
                     lenden Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden
                     Leistungen verwendet werden. Bei einer Entgeltum-
                     wandlung ist diese Gewinnverwendung zwingend vorge-
                     schrieben,
                 ●   eine Beitragszusage mit Mindestleistung erteilt wurde.


                 B. Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für
                 den Rentner

                 Sämtliche Leistungen aus einer betrieblichen Altersversor-
                 gung unterliegen der Beitragspflicht für Kranken- und Pflege-
                 versicherung, sofern der Leistungsempfänger freiwillig oder
                 pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
                 Dies gilt nicht für Leistungen die auf Beiträgen beruhen, die
                 der Arbeitnehmer privat geleistet hat während der Vertrag auf
                 ihn als Versicherungsnehmer übertragen war.

                 Sollte die Summe der Betriebs-Rentenleistungen zudem
                 unter dem Freibetrag von 1/20-tel der monatlichen Bezugs-
                 größe nach § 18 SGB IV liegen, sind für gesetzlich versicherte
                 Rentner keine Krankenkassenbeiträge zu entrichten.
                 Für die Pflegeversicherung sind Beiträge auf die gesamte
                 Leistung zu entrichten, sobald die Freigrenze von 1/20 der
                 monatlichen Bezugsgröße überschritten wird. Erfolgt anstelle
                 der Rentenleistung eine einmalige Kapitalleistung, wird als
                 Bemessungsgrundlage 1/120 der Kapitalleistung herangezo-
                 gen.
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                 Information zur Verwendung                                       regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch
                 Ihrer Daten                                                      die deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die oben
                                                                                  genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisie-
                                                                                  ren. Diese können Sie im Internet unter
                 Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer perso-   www.zurich.de/datenschutz abrufen.
                 nenbezogenen Daten durch die Zurich Deutscher Herold
                 Lebensversicherung Aktiengesellschaft und die Ihnen nach         Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen
                 dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.                         wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den
                                                                                  Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns
                 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                       zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag
                                                                                  zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung und
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG                    Beendigung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung
                 Deutzer Allee 1                                                  oder Rechnungsstellung und vertragsbezogenen Korrespon-
                 50679 Köln                                                       denz. Angaben zum Versicherungsfall benötigen wir etwa, um
                 Telefon: 0221 7715-0                                             prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und
                 Fax: 0221 7715-7777                                              wie hoch die Leistung ist.
                 E-Mail: service@zurich.de
                                                                                  Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungs-
                 Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter fol-         vertrages sowie die Leistungsbearbeitung ist ohne die Ver-
                 gender Adresse                                                   arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.
                 Zurich Gruppe Deutschland                                        Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten
                 Konzerndatenschutz                                               zur Erstellung versicherungsspezifischer Statistiken, z. B. für
                 50427 Köln                                                       die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichts-
                 E-Mail: datenschutz@zurich.com                                   rechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer Zurich-Gesell-
                                                                                  schaft bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung
                 Herkunft und Kategorien personenbezogener Daten                  der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Bera-
                 Grundsätzlich erheben wir personenbezogene Daten direkt          tung, hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder -ergänzung,
                 beim Betroffenen.                                                für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftser-
                                                                                  teilungen.
                 In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, dass wir personen-
                 bezogene Daten von Dritten erhalten.                             Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezoge-
                                                                                  ner Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke sowie
                 Beispiele:                                                       eine Leistungsbearbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit
                 – Bei Postrückläufern führen spezialisierte Dienstleister eine   dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B.
                   Adressrecherche durch, um aktuelle Anschriftendaten zu         Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversiche-
                   ermitteln.                                                     rungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung
                 – Daten zu Mitversicherten bzw. versicherten Personen            nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir
                   erhalten wir über unseren Versicherungsnehmer, falls wir       Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf
                   die Daten nicht direkt bei diesen Personen erheben kön-        Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.
                   nen. Wir erheben z. B. den Namen, die Adresse und das          Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen
                   Geburtsdatum. Die erforderlichen Daten für den Leis-           von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO).
                   tungsfall erheben wir direkt beim Betroffenen.                 Dies kann insbesondere erforderlich sein
                 – Daten zu Bezugsberechtigten oder Begünstigten erhalten
                   wir von unserem Versicherungsnehmer, z. B. den Namen,          – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebes,
                   die Adresse und das Geburtsdatum, um den Betroffenen             insbesondere dem rechtlich zulässigen Trainieren und Tes-
                   im Leistungsfall kontaktieren zu können.                         ten von Anwendungen,
                 – Daten zu Sicherungsgebern, Kreditgebern, Leasinggebern,        – für die Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung zu den
                   Bürgschafts- bzw. Garantiegläubigern und Forderungsin-           Unternehmen der Zurich Gruppe in Deutschland, inklusive
                   habern erhalten wir unter Umständen von unserem Versi-           der Erkennung von Zielgruppen für Marketingzwecke (z.B.
                   cherungsnehmer. Umgekehrt kann es sein, dass wir von             anhand Familienstands, Alter, Geschlecht in Form der
                   jenen Daten zum Versicherungsnehmer erhalten, insbe-             Anrede aus dem Antrag),
                   sondere Kontaktdaten und Angaben zum betroffenen Risi-         – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte
                   ko.                                                              und für andere Produkte der Unternehmen der Zurich
                 – Außerdem erhalten wir Daten zu Ihrer Person über Ihren           Gruppe und deren Kooperationspartner sowie für Markt-
                   zuständigen Vermittler, z. B. im Rahmen der Antragsauf-          und Meinungsumfragen, soweit rechtlich zulässig,
                   nahme.                                                         – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbeson-
                                                                                    dere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinwei-
                 Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung                  sen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können,
                                                                                  – konzernübergreifende Prüfungen (z.B. Prüfungen der Kon-
                 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beach-          zern-Revision),
                 tung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des             – zu statistischen Zwecken,
521331502 2607


                 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrecht-          – zur Optimierung der Prüfung im Rahmen der Geldwäsche
                 lich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsge-          und Terrorismusfinanzierungsvorschriften (GWG) sowie
                 setzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Dar


                                                                                                                                    Seite 24 von 29

[Seite 25]
                 – Sanktions-Vorschriften; dabei verarbeiten wir Ihre Daten         Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer
                   einschließlich der Angabe zum Geschlecht bzw. der Anre-          unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde
                   de aus dem Antrag,                                               bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewer-
                 – zur Kalkulation der Risiken zur Findung von Tarifen kann         tung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre
                   eine interne Einrechnung geschlechtsspezifischer Risiken,        Daten an den Rückversicherer nur, soweit dies für die Erfül-
                   rechtlich geboten sein, auch wenn der fertige Tarif immer        lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich
                   ein Unisex-Tarif ist, der für alle Geschlechter gleiche          ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen
                   Bedingungen festlegt; für die Kalkulation der versicherten       erforderlichen Umfang.
                   Risiken benötigen die Aktuare die Anzahl der Angaben
                                                                                    Mitversicherer (Konsortialpartner)
                   zum Geschlecht der Versicherten, die durch die Angaben
                                                                                    Haben Sie eine Konsortialversicherung abgeschlossen, sind
                   aus dem Antrag (z.B. durch die Anrede) indiziert werden,
                                                                                    die in Ihrem Persönlichen Vorschlag genannten Lebensversi-
                   ohne dass sich diese Berechnungen auf den einzelnen
                                                                                    cherer in Höhe eines jeweiligen prozentualen Anteils an Ihrem
                   Versicherten auswirken,
                                                                                    Versicherungsvertrag beteiligt. Die Anschrift der beteiligten
                 – zur Verarbeitung von Daten Dritter, zu deren Gunsten ein
                                                                                    Versicherer finden Sie in diesem Fall in der in Ihrem Persönli-
                   Vertrag abgeschlossen wurde (z.B. versicherte Personen)
                                                                                    chen Vorschlag enthaltenen „Information zu Ihrer Versiche-
                   im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und
                                                                                    rung“. Im Rahmen der Antragsbearbeitung sowie zur Durch-
                   -beendigung,
                                                                                    führung Ihres Versicherungsvertrages kann es zur Weitergabe
                 – für die Nutzung von Transkriptionsanwendungen.
                                                                                    Ihrer allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten an
                 Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen              die Konsortialpartner und die mit ihnen verbundenen Unter-
                 Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. auf-    nehmen kommen. Die beteiligten Unternehmen sind in jedem
                 sichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher         Fall gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die geltenden
                 Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als          datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
                 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall
                                                                                    Vermittler
                 die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c)
                                                                                    Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem
                 DSGVO. Weitere Beispiele für die Verarbeitung aufgrund ge-
                                                                                    Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum
                 setzlicher Pflichten sind:
                                                                                    Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten
                 – aufgrund von gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet,        Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt
                   sowohl bei der Kalkulation von (Unisex-)Tarifen als auch         unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Ver-
                   bei der Solvabilitätsplanung (Berechnung von Reserven)           mittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und
                   statistisch nachgewiesene Risiken aktuarisch einzurech-          Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungs-
                   nen (VAG; Solvency II-Richtlinie); solche Risiken können         angelegenheiten benötigen.
                   sich z.B. aus der Zugehörigkeit zu besonders gefährlichen
                                                                                    Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe
                   Berufsgruppen ergeben oder aus geschlechterspezifi-
                                                                                    Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unterneh-
                   schen Unterschieden (z.B. unterschiedliche Lebenserwar-
                                                                                    mensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufga-
                   tung in der Lebensversicherung bei Männern und Frauen);
                                                                                    ben für die in der Zurich Gruppe verbundenen Unternehmen
                   dafür verarbeiten wir z.B. Angaben zum Geschlecht bzw.
                                                                                    zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag bei einem oder
                   der Anrede aus dem Antrag,
                                                                                    mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre
                 – aufgrund versicherungsrechtlicher Berichtspflichten müs-
                                                                                    Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten,
                   sen wir ggf. aggregierte Daten an die Aufsichtsbehörde lie-
                                                                                    für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leis-
                   fern, die Auswertung des Versichertenbestandes nach
                                                                                    tungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen
                   Geschlecht erfordern (z.B. Verordnung über die Berichts-
                                                                                    Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe
                   erstattung von Versicherungsunternehmen), in Form der im
                                                                                    verarbeitet werden. In der Übersicht der Dienstleister der
                   Antrag gewählten Anrede.
                                                                                    Zurich Gruppe Deutschland in Ihren Verbraucherinformatio-
                 Sofern wir gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vornehmen,         nen sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Inter-
                 zum Beispiel zur Verhinderung von Geldwäsche, kann es in           netseite unter www.zurich.de/datenschutz finden Sie die
                 bestimmten Fällen auch zu einer Verarbeitung von Daten zu          Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung
                 strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten kommen.             teilnehmen.

                 Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben            Externe Dienstleister
                 nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im        Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und
                 Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor infor-          gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
                 mieren.                                                            Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und
                                                                                    Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäfts-
                 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
                                                                                    beziehungen bestehen, können Sie der Übersicht der Dienst-
                 Rückversicherer                                                    leister der Zurich Gruppe Deutschland in Ihren Verbraucherin-
                                                                                    formationen sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer
                 Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisier-       Internetseite unter www.zurich.de/datenschutz entnehmen.
                 ten Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann
                 es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an      Weitere Empfänger
                 einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein        Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an
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                 eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall            weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur
                 machen kann.                                                       Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversi-
                                                                                    cherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehör-


                                                                                                                                      Seite 25 von 29

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                 den, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter, Nach-     auf Grundlage einer zuvor eingeholten Schweigepflichtent-
                 lassverwalter).                                                  bindung. Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforder-
                                                                                  lich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt werden,
                 Dauer der Datenspeicherung                                       mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden
                                                                                  haben und die über sachdienliche Informationen verfügen
                 Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für
                                                                                  könnten.
                 die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
                 Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für
                                                                                  Detaillierte Informationen zur Besurance HIS GmbH gemäß
                 die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser
                                                                                  Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu
                 Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche
                                                                                  Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern,
                 Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem
                                                                                  zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder
                 speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu
                                                                                  Berichtigung etc. finden Sie unter folgendem Link:
                 gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und
                                                                                  www.besurance-his.de.
                 Aufbewahrungspflichten ergeben sich, unter anderem aus
                 dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem                Bonitätsauskünfte
                 Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis
                 zu zehn Jahre.                                                   Sofern wir im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung in
                                                                                  der Lebensversicherung eine Bonitätsauskunft einholen,
                 Betroffenenrechte                                                geschieht dies in der Regel auf Grundlage eines berechtigten
                                                                                  Interesses gemäß Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO.
                 Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer
                 Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus kön-        Zur Verhinderung kunden- bzw. vermittlerseitigen Betruges
                 nen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung        holen wir bei Verdachtsfällen und i. d. R. bei bestimmten Sum-
                 oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiter-      mengrenzen Bonitätsinformationen bei Auskunfteien ein. Der-
                 hin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten     zeit arbeiten wir mit der Infoscore Consumer Data GmbH und
                 sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestell-      der Creditreform zusammen.
                 ten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen-
                                                                                  Sofern wir Bonitätsinformationen auf Grund gesetzlicher Vor-
                 lesbaren Format zustehen.
                                                                                  gaben zur Verhinderung von Geldwäsche einholen, geschieht
                                                                                  dies auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO. Sollte in
                  Widerspruchsrecht
                                                                                  Ausnahmefällen doch Ihre Einwilligung notwendig sein, holen
                                                                                  wir diese gesondert ein.
                  Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen-
                  bezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung ohne               Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data
                  Angabe von Gründen zu widersprechen. Verarbeiten wir            GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum
                  Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können          Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den
                  Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer         Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch
                  besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir ver-           auf Löschung und Berichtigung etc. finden Sie auf folgender
                  arbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht                Internetseite: https://finance.arvato.com/icdinfoblatt
                  mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige
                  Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Inter-         Datenübermittlung in ein Drittland
                  essen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Ver-
                                                                                  Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer-
                  arbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder
                                                                                  halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln,
                  Verteidigung von Rechtsansprüchen.
                                                                                  erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die
                                                                                  EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau
                                                                                  bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzga-
                 Beschwerderecht                                                  rantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz-
                                                                                  vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden
                 Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den
                                                                                  sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten-
                 oben genannten Datenschutzbeauftragten zu wenden. Dane-
                                                                                  schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden
                 ben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Daten-
                                                                                  Sie in der Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe
                 schutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutz-
                                                                                  Deutschland in Ihren Verbraucherinformationen sowie in der
                 aufsichtsbehörde ist:
                                                                                  jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter:
                 Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informations­          www.zurich.de/datenschutz
                 freiheit Nordrhein-Westfalen
                 Postfach 20 04 44                                                Aktualisierung der Datenschutzhinweise
                 40102 Düsseldorf                                                 Diese Datenschutzhinweise können aufgrund von Änderun-
                                                                                  gen z. B. der gesetzlichen Bestimmungen, zu einem späteren
                 Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirt-
                                                                                  Zeitpunkt angepasst werden. Eine jeweils aktuelle Fassung
                 schaft (HIS)
                                                                                  dieser Hinweise sowie der Dienstleister, zu denen nicht nur
                 Bei Abschluss einer Lebensversicherung fragen Zurich und         vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, erhalten
                 andere Versicherungen Daten im Rahmen der Risiko- oder           Sie getrennt nach Unternehmen unter:
521331502 2607


                 Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn hierfür ein berech-        www.zurich.de/datenschutz
                 tig-tes Interesse besteht. Sofern hierfür Ihre nach § 203 StGB
                 geschützten Daten weitergeben werden, geschieht dies nur d


                                                                                                                                     Seite 26 von 29

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                 Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland
                 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen
                 Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft und der von Ihnen gegebenenfalls im Rahmen Ihres Versicherungsantrags oder der
                 Leistungsbearbeitung abgegebenen Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbin-
                 dungserklärung. Dies beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an Dienstleister, soweit dies für Erbringung der Dienstleistung erforderlich
                 ist. Diese Liste nennt solche Dienstleister sowie Kategorien von Dienstleistern. Dienstleister bzw. Dienstleisterkategorien, die hierzu beson-
                 dere Kategorien von Daten (wie z. B. biometrische oder Gesundheitsdaten etc.) erhalten könnten, sind mit 1) gekennzeichnet.

                 Einzelne Dienstleister können auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassen sein. Eine Datenübermittlung an solche
                 Dienstleister kann zum Beispiel erfolgen, wenn dies zwingend zur Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags erforderlich ist. Im Übri-
                 gen erfolgt eine solche Übermittlung nur, wenn das angemessene Datenschutzniveau am Sitz des Dienstleisters durch einen Angemes-
                 senheitsbeschluss der Europäischen Kommission (wie z. B. im Fall der Schweiz) oder durch geeignete Garantien, insbesondere den
                 Abschluss der von der Europäischen Kommission erlassenen Standard-Datenschutzklauseln (diese können Sie bei uns erfragen), gewähr-
                 leistet ist. Dienstleister bzw. Kategorien mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind mit 2) gekennzeichnet.

                 An der zentralisierten Datenverarbeitung der Stammdaten teilnehmende Konzerngesellschaften
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft           Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland
                 Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland)                        DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
                 Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft

                 Dienstleister, die für o. g. Konzerngesellschaften tätig werden und bei denen die Datenverarbeitung Hauptgegenstand der Tätigkeit ist
                 Dienstleister                                                           Gegenstand der Beauftragung
                 TDG Tele Dienste GmbH1)                                                 Kundenservice (z. B. Telefonie)
                 Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland)1)                  Zentrale Dienstleistungen (z. B. Recht & Steuern, Revision, Compliance,
                                                                                         Risikoprüfung, Vertragsverwaltung, Versicherungsvertrieb und Leis-
                                                                                         tungsfallbearbeitung sowie IT-Dienstleistungen, Sanktions-Screening,
                                                                                         Geldwäscheprävention)
                 Zurich Kunden Center GmbH1)                                             Kundenservice (z. B. Telefonie)

                 Dienstleister, die für Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland (1.–5., 7.), die Zurich Deutscher Herold Lebensversi-
                 cherung AG und die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) (2. – 5.) sowie die DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG
                 (4. – 6.) tätig werden und bei denen die Datenverarbeitung Hauptgegenstand der Tätigkeit ist
                 Dienstleister                                                           Gegenstand der Beauftragung
                 1. DKV Deutsche Krankenversicherung AG1)                                Leistungsfallbearbeitung in der Auslandsreise-Krankenversicherung
                 2. Rheinland Versicherungs AG1)                                         Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung mit einge-
                                                                                         schlossener Zusatzversicherung (Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit)
                 3. AXA Partners SAS1)                                                   Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung für Baufinanzie-
                                                                                         rungen (BaufiSchutz) bei der Arbeitslosigkeits- und Arbeitsunfähigkeits-
                                                                                         versicherung
                 4. GDV Dienstleistungs-GmbH & Co KG                                     Diverse Service-Dienstleistungen (u. a. Not- und Zentralruf der
                                                                                         deutschen Autoversicherer, Verfahren zur elektronischen Versiche-
                                                                                         rungsbestätigung)
                 5. informa HIS GmbH                                                     Hinweis- und Informationssystem (HIS)
                 6. getolo GmbH1)                                                        Zentrale Dienstleistungen insbesondere in der Krankenzusatz-, Tierhal-
                                                                                         terhaftpflicht- und Tierkrankenversicherung (u. a. Vertragsverwaltung,
                                                                                         Versicherungsvertrieb, Leistungsfallbearbeitung)
                 7. Booking.com Transport Limited1) 2)                                   Vertrags- und Schadenbearbeitung im Rahmen von über booking.com
                                                                                         geschlossener Versicherungsverträge (z.B. Car Hire Excess Insurance)

                 Kategorien von Dienstleistern, die für o. g. Konzerngesellschaften tätig werden und bei denen die Verarbeitung von personenbezoge-
                 nen Daten kein Hauptgegenstand des Auftrages ist bzw. die nur gelegentlich tätig werden
                 Dienstleisterkategorie                                                  Gegenstand der Beauftragung
                 Adress-Dienstleister                                                    Aktualisierung von Adressdaten
                 Archivierungs-/Entsorgungsunternehmen1)                                 Aktenarchivierung und Entsorgung von Akten/Datenträgern
                 Assistance-Dienstleister1) 2)                                           Assistance-Leistungen
                 Call-Center                                                             Telefondienstleistungen
                 Druckereien                                                             Druckdienstleistungen (Druck/Postversand)
                 Elektronisches Versandmanagement                                        Versanddienstleistungen (E-Mail-Versand)
                 Medizinische Gutachter und Sachverständige (Ärzte, Psychologen, Psy-    Analyse, Begutachtung und Beratung zu Rehabilitations- und sonstigen
                 chiater etc.)1)                                                         medizinischen Maßnahmen
                 Sonstige Gutachter, Sachverständige, Prüfdienstleister1)                Erstellung von Gutachten/Expertisen; Beratung in speziellen Fällen
                 Inkassounternehmen                                                      Forderungseinzug
                 IT- und Telekommunikationsdienstleister1) 2)                            IT-Dienstleistungen (z. B. IT, Telefonie, Netzwerk, Wartung)
                 Post-, Kommunikations- oder Logistikdienstleister1)                     Postbearbeitung, Dokumenten-Management inkl. Digitalisierung
                 Marketingagenturen                                                      Marketingaktionen
                 Marktforschungsunternehmen, Analyse Dienstleister1)                     Marktforschung, Web-Analyse
                 Auskunfteien und Recherchedienstleister (z. B. Detekteien)1)            Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte, Recherchedienstleistungen
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                 Rechtsanwaltskanzleien1)                                                Anwaltliche Dienstleistungen
                 Rehabilitationsdienste und Dienstleister für Hilfs- und Pflege- sowie   Assistance-Leistungen (z. B. Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen)
                 medizinische Leistungen1)
                 Rückversicherer1) 2)                                                    Einbindung in die Risiko- und Leistungsprüfung in speziellen Fällen


                                                                                                                                             Seite 27 von 29

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                 Schadendienstleister/Sanierer/Werkstätten                            Unterstützung in der Schadenbearbeitung
                 Übersetzer und Dolmetscher                                           Übersetzungen und ähnliche Unterstützungsleistungen
                 Wirtschaftsprüfer                                                    Prüfdienstleistungen
                 Zahlungsdienstleister                                                Abwicklung von Zahlungen über Zahlungsdienstleister (z.B. Kreditkar-
                                                                                      tenanbieter)


                 Hinweis: Eine Weitergabe findet nicht an alle Dienstleister statt, sondern ggf. an einzelne Dienstleister und nur soweit es erforderlich und
                 durch eine Rechtsgrundlage abgedeckt ist. Informationen zu Ihren Rechten bzgl. Ihrer Daten (wie z. B. einem evtl. Widerspruchsrecht) fin-
                 den Sie mit weiteren Informationen zum Datenschutz in dem Dokument „Information zur Verwendung Ihrer Daten“ Ihrer Vertragsgesell-
                 schaft jeweils aktuell auf der Seite www.zurich.de/datenschutz.
                 Stand: 01/2025


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                 Information über den Umgang
                 mit Interessenkonflikten                                          In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der
                                                                                   Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Funktion
                                                                                   eingerichtet, die auf ein regelkonformes Verhalten der gesetz-
                 1. Mögliche Interessenkonflikte und ihre Handhabung               lichen Vertreter, der Mitarbeiter, sowie Vertriebspartner hin-
                                                                                   wirkt. Damit obliegt dieser auch die Festlegung von Regeln,
                 Versicherungsschutz ist für den Verbraucher eine Vertrauens-      die die Identifikation, die Vermeidung und das Management
                 angelegenheit. Um dieses Vertrauen zu wahren, orientieren         von Interessenkonflikten sicherstellen sollen.
                 sich die Versicherungsunternehmen und der Versicherungs-
                 vertrieb an den Bedürfnissen des Kunden und stellen diese in      Im Einzelnen ergreifen wir u. a. folgende Maßnahmen:
                 den Mittelpunkt ihres Handelns. Die Beachtung der berech-
                 tigten Interessen und Wünsche des Kunden hat Vorrang vor          ●   Erlass von internen Richtlinien zum Umgang mit Interes-
                 dem Provisionsinteresse des Versicherungsunternehmens                 senkonflikten, insbesondere auch im Zusammenhang mit
                 bzw. des Vermittlers.                                                 erfolgsbezogenen Vergütungsmodellen;
                                                                                   ●   Schulung und Sensibilisierung unserer Mitarbeiter und
                 Bei der Vielzahl an Dienstleistungen, welche die Zurich Grup-         Vertriebspartner zur Erkennung und dem Umgang mit
                 pe Deutschland als Teil eines global agierenden Konzerns für          möglichen Interessenkonflikten;
                 ihre Kunden erbringt, lassen sich nicht immer alle tatsächli-     ●   Prüfung sämtlicher Vergütungsmodelle im Vertrieb auf
                 chen und potenziellen Interessenkonflikte von vorneherein             einen möglichen negativen Einfluss auf das Kundeninter-
                 ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Ver-            esse;
                 sicherungsaufsichtsgesetzes informieren wir Sie daher nach-       ●   Begrenzung der Vergütungen auf ein angemessenes,
                 folgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum                   nicht beeinflussendes Maß;
                 Umgang und zur Vermeidung von Interessenkonflikten.               ●   Regelung der Annahme und Gewährung von Zuwendun-
                                                                                       gen sowie deren Dokumentation;
                 Solche Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen           ●   Erlass von Regeln zur Trennung von Verantwortungsbe-
                 Ihnen und unserem Versicherungsunternehmen selbst, ein-               reichen zur Vermeidung von Interessenkonflikten;
                 schließlich unserer Geschäftsleitung und unseren Angestell-       ●   Führung einer Insiderliste, die der Verhinderung eines
                 ten, anderen Unternehmen unserer Gruppe, unseren vertrag-             Missbrauchs von Insiderinformationen dient.
                 lich gebundenen oder unabhängigen Vertriebspartnern, oder
                 anderen Personen, die mit uns verbunden sind, oder zwischen       Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne weitere Einzelheiten zu
                 Ihnen und anderen Kunden.                                         diesen Grundsätzen zur Verfügung.

                 Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben

                 ●   durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und
                     Vertriebspartnern;
                 ●   bei der Gewährung von Zuwendungen an unsere Mitar-
                     beiter und Vertriebspartner;
                 ●   durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich
                     bekannt sind;
                 ●   aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder
                     der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen
                     Personen;
                 ●   bei der Mitwirkung vorgenannter Personen in externen
                     Aufsichts- oder Beiräten;
                 ●   dadurch, dass mindestens eine der oben genannten Per-
                     sonen maßgeblich an der Entwicklung eines bestimmten
                     Versicherungsprodukts beteiligt ist und gleichzeitig am
                     Vertrieb dieses Produktes partizipiert.

                 Da diese Interessenkonflikte nicht vollständig ausgeräumt
                 werden können, hat unser Unternehmen Vorkehrungen dafür
                 getroffen, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Interes-
                 senkonflikte minimiert wird und das Interesse unserer Kunden
                 weiterhin im Mittelpunkt unserer Beratung steht.
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