# Allianz Mein Zuhause: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-privathaftpflicht-allianz-mein-zuhause-haushalt-eigenheim-inkl-pri.php
- Rechtlicher Träger: Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-privathaftpflicht-allianz-mein-zuhause-haushalt-eigenheim-inkl-pri.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allianz Mein Zuhause: Einfach erklärt, Produktbeschreibung und Versicherungsbedingungen (Haushalt inkl. Privat- und Sporthaftpflicht, Eigenheim), Jänner 2024](https://www.allianz.at:443/content/dam/onemarketing/cee/azat/website/wohnen-recht/pdf/BG-Mein-Zuhause-Version-01-2024.pdf), Fassung 01/2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden | laut Polizze | Ist eine Pauschalversicherungssumme vereinbart, gilt diese für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind, zusammen. | 2.1.6 Haftpflicht, Was ist versichert? Pkt. (4) b), Seite 26 |
| Vermögensschäden (echte und unechte) | nein | Die Versicherung erstreckt sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen aus reinen Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von EUR 10.000,00 gemäß nachstehenden Bestimmungen: | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (4) d), Seite 29 |
| Jahreshöchstleistung (Maximierung) | ja | Wir leisten für die innerhalb eines Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsfälle höchstens das Dreifache der jeweils maßgebenden Versicherungssumme. | 2.1.6 Haftpflicht, Was ist versichert? Pkt. (4) c), Seite 26 |
| Selbstbeteiligung Standard | nicht geregelt | Wenn Sie einen allgemeinen Selbstbehalt vereinbart haben, wird in jedem Versicherungsfall der gemäß den Deckungen in diesen Versicherungsbedingungen als entschädigungspflichtig errechnete Betrag um den, in der Versicherungs-Urkunde (unter „Versicherungsschutz“) angeführten Selbstbehalt gekürzt, ausgenommen davon sind Personenschäden und die Deckung „Assistance“. | 2.1.4 Pkt. (1), Seite 17 |
| Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte) | ja | Mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen; ausgenommen Mitglieder einer rein zweckmäßigen Wohngemeinschaft; | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (2) a), Seite 28 |
| Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst) | ja | In einem Zimmer in Studenten oder Lehrlingsheimen, oder auch in einem Untermietzimmer lebende eigene Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege und Stiefkinder), Kinder Ihres mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Partners, Ihres verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten; | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (2) b), Seite 28 |
| Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer) | ja | Der Versicherungsschutz der Deckung „Haftpflicht“ erstreckt sich auf alle Staaten der Erde und gilt in diesem Rahmen für österreichisches und ausländisches Recht. | 2.1.2 Örtlicher Geltungsbereich, Privat- und Sporthaftpflicht, Seite 12 |
| Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen | nicht geregelt |  |  |
| Innovations- oder Update-Garantie | nicht geregelt |  |  |
| Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeversicherung für neue Risiken | nicht geregelt |  |  |
| Kaution bei Schäden im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | An einer Sicherheitsleistung oder Hinterlegung, die Sie kraft Gesetzes oder gerichtlicher Anordnung zur Deckung einer Schadenersatzverpflichtung vorzunehmen haben, beteiligen wir uns in demselben Umfang wie an der Ersatzleistung. | 2.1.6 Haftpflicht, Was ist versichert? Pkt. (4) d), Seite 26 |
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | nicht geregelt |  |  |
| Fortsetzung nach Tod des Versicherungsnehmers für Partner und Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Verteidigung im Strafverfahren | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Versicherung umfasst weiters die Kosten der über unsere Weisung … geführten Verteidigung in einem Straf- oder Disziplinarverfahren. | 2.1.6 Haftpflicht, Was ist versichert? Pkt. (4) f), Seite 26 |
| Schäden durch deliktunfähige Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz) | nicht geregelt |  |  |
| Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutter | ja | Personen, die für Sie aus einem Arbeitsvertrag häusliche Arbeiten oder gefälligkeitshalber häusliche Arbeiten verrichten, in dieser Eigenschaft | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (2) c), Seite 28 |
| Pflegebedürftige Angehörige im Haushalt | nicht geregelt |  |  |
| Ehrenamt und Freiwilligenarbeit | ja | aus der nicht berufsmäßigen Sportausübung und der Freizeitausübung (ausgenommen die Jagd), inklusive ehrenamtlicher Tätigkeiten; | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) e), Seite 27 |
| Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand) | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche mitversicherter Personen untereinander | nein | Es besteht kein Versicherungsschutz aus Schäden, die Ihnen selbst oder Ihren im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen zugefügt werden | Haftpflicht, Was ist nicht versichert? Pkt. (5), Seite 33 |
| Nichteheliche Lebensgefährten und deren Kinder | ja | Mit Ihnen in häuslicher … lebende Personen; … Mitglieder einer rein zweckmäßigen Wohngemeinschaft; | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (2) a), Seite 28 |
| Gastschüler und Au-pairs im Haushalt | ja | Mit Ihnen in häuslicher … lebende Personen; … Mitglieder einer rein zweckmäßigen Wohngemeinschaft; | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (2) a), Seite 28 |
| Betreuung fremder Kinder (Babysitten, Tagespflege) | ja | Für Sie und die gemäß Punkte (2) a) und b) unten mitversicherten, volljährigen Familienmitglieder gelten auch Schadenersatzverpflichtungen aus der nichtberuflichen Tätigkeit als Au-pair oder Babysitter im Rahmen der Pauschalversicherungssumme mitversichert. | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) p), Seite 28 |
| Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäuden | ja, bis 100.000 € | wegen der Beschädigung von gemieteten Räumen sowie des darin befindlichen Inventars, sofern die Mietverhältnisse eine Höchstdauer von 10 Monaten nicht übersteigen; Der Versicherungsschutz gilt subsidiär. | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) n), Seite 28 |
| Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel) | ja, bis 100.000 € | wegen der Beschädigung von gemieteten Räumen sowie des darin befindlichen Inventars, sofern die Mietverhältnisse eine Höchstdauer von 10 Monaten nicht übersteigen; Der Versicherungsschutz gilt subsidiär. | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) n), Seite 28 |
| Geliehene, gemietete, gepachtete Sachen | ja, bis 100.000 € | an solchen beweglichen Sachen (mit Ausnahme von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen), die entliehen, gemietet oder üblicherweise für den privaten Gebrauch überlassen werden bzw. benutzt, befördert oder einer sonstigen Tätigkeit verwendet werden, sofern keine Bearbeitung, Verarbeitung, Umarbeitung, Wartung oder Reparatur stattfindet; | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) m), Seite 28 |
| Verlust privater Schlüssel | nicht geregelt |  |  |
| Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagen | nicht geregelt |  |  |
| Allmählichkeits- und Abwasserschäden | nein | Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an Sachen in ursächlichem Zusammenhang mit allmählicher Emission oder allmählicher Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Flüssigkeiten, Feuchtigkeit oder nichtatmosphärischen Niederschlägen (wie Rauch, Ruß, Staub usw.). | Haftpflicht, Was ist nicht versichert? Pkt. (8), Seite 33 |
| Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung | nicht geregelt |  |  |
| Be- und Entladeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegen | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Hotelzimmer, Ferienunterkunft und deren Einrichtung | ja, bis 100.000 € | wegen der Beschädigung von gemieteten Räumen sowie des darin befindlichen Inventars, sofern die Mietverhältnisse eine Höchstdauer von 10 Monaten nicht übersteigen; | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) n), Seite 28 |
| Glasschäden an gemieteten Räumen | nicht geregelt |  |  |
| Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen sowie Haushaltsgeräte in der Mietwohnung | nein | Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an Heizungs-, Maschinen-, … sowie an Elektro- und Heizgeräten | Privat- und Sporthaftpflicht, Was ist nicht versichert? Pkt. a), Seite 33 |
| Häusliche Abwässer und Rückstau | nicht geregelt |  |  |
| Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen, auch im Internet | nein | Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Persönlichkeits- oder Namenrechtsverletzungen. | Haftpflicht, Was ist nicht versichert? Pkt. (13), Seite 33 |
| Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge) | ja | aus der Haltung und Verwendung von Automodellen, sofern die erzielbare Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt. | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) j), Seite 27 |
| Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen) | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung) | ja | aus der Haltung und Verwendung von sonstigen nicht motorisch angetriebenen Wasserfahrzeugen, sowie von Schiffsmodellen bis zu einem Höchstgewicht von 15 kg. | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) h), Seite 27 |
| Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor) | ja | aus der gelegentlichen Verwendung, nicht jedoch der Haltung von Elektro- und Segelbooten. | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) h), Seite 27 |
| Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera) | ja | aus der Haltung und Verwendung von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen), die nicht registrierungspflichtig sind, nämlich: | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) i), Seite 27 |
| Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeuge | ja | aus der Haltung und Verwendung von (E-)Fahrrädern, Pedelecs, Segways und (E-)Scootern, ausgenommen elektrisch angetriebene Fahrräder, Pedelecs, Scooter und Segways mit einer höchsten zulässigen Motorleistung von mehr als 600 Watt und/oder einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h; | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) d), Seite 27 |
| Zahme Haustiere und Kleintiere | ja | aus der Haltung von in Österreich üblichen Tieren, sofern diese artgerecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gehalten werden dürfen, ausgenommen Pferde, Wildtiere, giftige Tiere und sonstige genehmigungspflichtige Tiere; Hunde gelten mitversichert, wenn diese in der Versicherungs-Urkunde ausgewiesen werden. | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) g), Seite 27 |
| Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter) | nicht geregelt |  |  |
| Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagd | ja | aus dem erlaubten Besitz von Hieb-, Stich- und Schusswaffen und aus deren Verwendung als Sportgerät und für Zwecke der Selbstverteidigung; | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) f), Seite 27 |
| Surfbretter, Kites und Stand-up-Paddles | ja | aus der Haltung und Verwendung von sonstigen nicht motorisch angetriebenen Wasserfahrzeugen | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) h), Seite 27 |
| Mähroboter und selbstfahrende Arbeitsmaschinen | nicht geregelt |  |  |
| Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle und Seniorenmobile | nicht geregelt |  |  |
| Hunde, die als gefährlich gelten (Listenhunde) | nicht geregelt |  |  |
| Bienen und gezähmte Wildtiere | nein | ausgenommen Pferde, Wildtiere, giftige Tiere und sonstige genehmigungspflichtige Tiere; | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) g), Seite 27 |
| Feuerwerk | ja | davon sind lediglich die Lagerung und Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klassen 1 und 2 | Haftpflicht, Was ist nicht versichert? Pkt. (12), Seite 33 |
| Wohnwagen und Anhänger (abgestellt, nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden) | nein | Kraftfahrzeugen oder Anhängern, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung oder ihrer Verwendung im Rahmen des versicherten Risikos ein behördliches Kennzeichen tragen müssen oder tatsächlich tragen. | Haftpflicht, Was ist nicht versichert? Pkt. (4) d), Seite 32 |
| Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhaus | ja | als Wohnungsinhaber inklusive einer der Wohnung zugehörenden Grünfläche (nicht aber als Haus- und/ oder Grundbesitzer) und als Arbeitgeber von Hauspersonal; | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) a), Seite 27 |
| Ferienwohnung und Zweitwohnung | nicht geregelt |  |  |
| Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen) | ja | aus der Fremdenbeherbergung, sofern keine behördliche Gewerbeberechtigung erforderlich ist; | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) b), Seite 27 |
| Unbebaute Grundstücke | ja | wegen Schadenersatzverpflichtungen Ihrerseits oder einer mitversicherten Person als Eigentümer eines unbebauten zu privaten Zwecken verwendeten Grundstücks, dessen Adresse in der Versicherungs-Urkunde genannt wird; | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) o), Seite 28 |
| Bauherrenrisiko (Bausumme) | ja, bis 50.000 € | aus der Durchführung von Umbauarbeiten im versicherten Haushalt bis zu einem Bauproduktionswert von EUR 50.000,00. | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) k), Seite 27 |
| Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung) | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen) | ja, bis 100.000 € | Bei Mineralölprodukten gilt nur die Lagerung und Verwendung von Heizöl für die Beheizung einer Wohnung bis max. 50 l versichert. | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1) q), Seite 28 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz | ja, bis 100.000 € | Ihr Selbstbehalt beträgt in jedem Versicherungsfall 10 % des Schadens, höchstens EUR 200,00. | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (3), Seite 28 |
| Verkehrssicherungspflicht und Winterdienst | ja | Ihrerseits aus der Schneeräumung auf der versicherten Liegenschaft, auch wenn diese nicht durch Sie, sondern durch einen von Ihnen beauftragten Dritten erfolgt. | Haus- und Grundbesitzhaftpflicht Pkt. (1) g), Seite 31 |
| Wallbox, Ladestation und Batteriespeicher | nicht geregelt |  |  |
| Garagen und Stellplätze | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis) | ja, bis 750.000 €, Selbstbehalt 2.500 € | Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Pauschalversicherungssumme EUR 750.000,00. Für Schäden bis zur Höhe von EUR 2.500,- besteht kein Versicherungsschutz. | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (5) c), Seite 30 |
| Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfall | nicht geregelt |  |  |
| Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttaten | nicht geregelt |  |  |
| Neuwertentschädigung oder Zeitwert | nicht geregelt |  |  |
| Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze) | nein | Die Versicherung erstreckt sich auf Ihre Schadenersatzverpflichtungen als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit Ausnahme der Gefahr der betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit | Privat- und Sporthaftpflicht Pkt. (1), Seite 27 |
| Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer) | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheiten | ja | Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen der Personen, die den Schaden, für den sie von einem Dritten verantwortlich gemacht werden, rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben. | Haftpflicht, Was ist nicht versichert? Pkt. (2), Seite 32 |
| Laufzeit und Kündigung | ja | Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag, unabhängig von der in der Versicherungs-Urkunde festgesetzten Dauer, zum Ende des dritten Jahres nach Vertragsbeginn oder danach jeweils zum Ende der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. | 2.5.2 Generelle Kündigungsgründe Pkt. (1), Seite 58 |
| Beitragsanpassungsklausel | ja | jährlich bei Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz erhöht oder vermindert wird, der den Veränderungen gemäß dem Verbraucherpreis-Index bzw. bei dessen Entfall (Auflassen) dementsprechenden Nachfolgerindex seit letzter Prämienhauptfälligkeit entspricht. Im gleichen Ausmaß verändert sich die Prämie. | 2.5.3 Indexierung Pkt. (1), Seite 60 |
| Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichen | nein | Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden aus der Lagerung, Herstellung und/oder Verwendung von Explosivkörpern aller Art. | Haftpflicht, Was ist nicht versichert? Pkt. (12), Seite 33 |

## Volltext der Bedingungen: Allianz Mein Zuhause: Einfach erklärt, Produktbeschreibung und Versicherungsbedingungen (Haushalt inkl. Privat- und Sporthaftpflicht, Eigenheim), Jänner 2024

```text
[Seite 1]
Mein Zuhause –
 Einfach erklärt


Jänner 2024

[Seite 2]
                                                            Inhaltsverzeichnis
                                                            1. Einführung in Ihre Versicherung                                 4
Willkommen bei der Allianz!                                 2. Produktbeschreibung – Versicherungsbedingungen                  6
                                                              2.1 Was ist in den Paketen versichert?                           8
Die Allianz zählt zu den traditionsreichsten Unter-
nehmen Österreichs – seit mehr als 160 Jahren vertrauen     		    2.1.1 Gegenstand der Versicherung                            9
unsere Kunden in unsere Stärke und Kompetenz.               		    2.1.2 Örtlicher Geltungsbereich                             18
                                                            		    2.1.3 Versicherungssumme, Versicherungswert, Kosten        23
Immer wieder hat sich die Allianz als Vorreiter und
Erneuerer der Branche erwiesen und als eines der erfolg-    		    2.1.4 Selbstbehalte                                         32
reichsten Beispiele trägt sie maßgeblich zur Entwicklung    		    2.1.5 Grobe Fahrlässigkeit                                  32
der modernen Versicherungsindustrie bei.                    		    2.1.6 Deckungsumfang der Pakete                             34
                                                              2.2 Was ist vom Versicherungsschutz generell nicht umfasst?    90
Auf Basis des mit dem WWF (World Wide Fund For Nature)
entwickelten Investitionsmodells wirtschaftet die Allianz   		    2.2.1 Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls     91
nachhaltig und übernimmt so Verantwortung für unsere        		    2.2.2 Generelle Ausschlüsse für alle Deckungen              91
Gesellschaft und die Umwelt.
                                                            		    2.2.3 Begrenzte Deckung für Schäden durch Terrorakte        92
Die Allianz Gruppe in Österreich ist Teil der weltweit        2.3 Obliegenheiten                                              94
tätigen Allianz SE, welche rund 150.000 Mitarbeiterinnen    		    2.3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls    95
und Mitarbeiter in mehr als 70 Ländern beschäftigt.         		    2.3.2 Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalls   100
Rund 2.500 Menschen arbeiten allein in Österreich bei der     2.4 Schadenfall – Was nun?                                     104
Allianz und diese betreuen etwa 1,15 Millionen Kundinnen    		    2.4.1 Schadensabwicklung und Ersatzleistung                105
und Kunden.                                                 		    2.4.2 Unterschiede bei verschiedenen Sachlagen             111

Wir freuen uns, dass auch Sie uns Ihr Vertrauen schenken      2.5 Was sollten Sie noch unbedingt zu
und wünschen Ihnen eine entspannte und sorgenfreie Zeit       Ihrem Versicherungsverhältnis wissen?                          112
in Ihrem Zuhause!                                           		    2.5.1 Versicherungsprämie                                  113
                                                            		    2.5.2 Dauer und Gültigkeit Ihrer Versicherung              115
                                                            		    2.5.3 Änderungen der Versicherung                          117
                                                            		    2.5.4 Streitbeilegung und anwendbares Recht                120
                                                            		    2.5.5 Zusätzliche Informationen                            121
                                                              2.6 Glossar                                                    126
                                                            3. Hilfreiche Tipps                                              132
                                                            4. Häufig gestellte Fragen                                       134
                                                            5. Unser Online Service                                          136

[Seite 3]
    1
                                             1   EINFÜHRUNG IN IHRE VERSICHERUNG


Einführung                                   Diese reichen von existenzbedrohenden
                                             Risiken wie Feuer-, Sturm- und Haft-

     in Ihre                                 pflichtversicherung bis hin zur Deckung
                                             spezieller Gefahren wie Einbruch-

Versicherung                                 diebstahl, Vandalismus, Kurzschluss
                                             und Überspannung.


Die Allianz Versicherung für                 In „Mein Zuhause – Einfach erklärt“ erfahren Sie mehr
                                             über die Deckungen unserer Pakete sowie über Ihre
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mit verschiedenen Deckungen.                 und erhalten weitere wichtige Informationen rund um
                                             Ihren Versicherungsvertrag.

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                                             erhalten Sie Ihre Versicherungs-Urkunde. Auf dieser
                                             finden Sie Ihr gewähltes Paket und die gewählten
                                             Entschädigungslimits sowie unter anderem die
                                             festgelegten Versicherungssummen, eventuelle
                                             Selbstbehalte und vereinbarte Zusatzleistungen.


4               → zum Inhaltsverzeichnis                                  → zum Inhaltsverzeichnis   5

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    2
                                                           2   PRODUKTBESCHREIBUNG – VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN


Produkt-
                                                           Vorliegende Versicherungs-            (1) Innerhalb dieses Abschnitts 2. „Pro-
                                                           bedingungen gelten sowohl für         duktbeschreibung – Versicherungsbedin-
                                                           die Versicherung von Wohnungs-        gungen“ kann es zu Verweisen kommen.
                                                                                                 Diese geben wir
                                                           inhalt (Haushaltsversicherung)

beschreibung –                                             einschließlich der damit kombi-
                                                           nierten Privat- und Sporthaft-
                                                           pflichtversicherung, als auch
                                                                                                   a) mit der jeweiligen Kapitelnummer
                                                                                                   an. Zum Beispiel wird im Kapitel 2.1.6.
                                                                                                   der Deckungsumfang der Produkt-


Versicherungs-
                                                           von Gebäuden (Eigenheimversi-           pakete dargestellt.
                                                           cherung) einschließlich der damit       b) mit einem oder mehreren Unter-
                                                           kombinierten Haus- und Grund-           kapiteln namentlich und in Anführungs-


bedingungen
                                                           besitzhaftpflichtversicherung.          zeichen an. Zum Beispiel wird das
                                                                                                   Kapitel 2.3.2, „Obliegenheiten bei
                                                                                                   Eintritt des Versicherungsfalls“ unter
                                                           Wenn wir im Folgenden bei Be-           anderem in „Meldung des Schadens“
                                                           stimmungen keine besondere              und die „Aufklärung und Abwicklung
                                                           Einleitung/Bezugnahme voran-            des Schadens“ unterteilt.
                                                           stellen, dann hat der einer Über-       c) gegebenenfalls auch als betreffen-
Aus dem vorliegenden Dokument „Mein Zuhause –              schrift unmittelbar folgende Inhalt     den Punkt in einem Unterkapitel an.
einfach erklärt“ stellen nur die in diesem Abschnitt 2.,   sowohl für die Haushaltsversi-          Zum Beispiel Punkt (7) oder Punkt (3)
                                                           cherung als auch die Eigenheim-         b), wenn der Punkt durch Buchstaben
„Produktbeschreibung – Versicherungsbedingungen“                                                   weiter unterteilt ist.
                                                           versicherung Geltung.
enthaltenen Inhalte rechtlich verbindliche                 Daneben können sowohl für die           d) bei weiteren Abgrenzungen durch
Regelungen für Ihren Versicherungsvertrag dar.             Haushaltsversicherung als auch          zahlenmäßige Angabe weiterer
Die in den Abschnitten 1, 3, 4 und 5 von „Mein Zuhause –   für die Eigenheimversicherung           Unterpunkte an. Zum Beispiel: dritter
einfach erklärt“ enthaltene Einleitung, Hilfreiche Tipps   bestimmte Abweichungen/                 Unterpunkt.

und Häufig gestellte Fragen und Informationen zu           Ergänzungen gelten, die separat
                                                                                                 (2) Verweise auf Unterkapitel oder
                                                           angeführt sind.
unserem Kundenportal „Meine Allianz“ sind nicht                                                  Punkte ohne ziffernmäßige oder nament-
                                                                                                 liche Angabe eines Kapitels beziehen sich
Vertragsbestandteil Ihrer Versicherung.                                                          auf Unterkapitel oder Punkte im selben
                                                                                                 Kapitel.

                                                                                                 (3) Kursiv geschriebene Begriffe werden
                                                                                                 im Kapitel 2.6 „Glossar“ für Ihre Allianz
                                                                                                 „Mein Zuhause“-Versicherung verbindlich
                                                                                                 definiert und erläutert.


6                    → zum Inhaltsverzeichnis                                       → zum Inhaltsverzeichnis                               7

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                                 2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?


Was ist in den                   2.1.1 Gegenstand der
                                 Versicherung
  Paketen                        In Ihrer Allianz „Mein Zuhause“           Haushaltsversicherung

     versichert?
                                 Versicherung kann entweder                (Wohnungsinhalt)
                                 a) nur der Wohnungsinhalt alleine         inkl. Privat- und Sporthaft-
                                 (Haushaltsversicherung) einschließlich    pflicht
                                 der Privat- und Sporthaftpflicht oder

                                 b) auch zusätzlich das Gebäude (Eigen-    In der Haushaltsversicherung gilt als
                                 heim- und Haushaltsversicherung)          versicherte Sache der gesamte in den
                                 einschließlich der Haus- und Grund-       nachfolgenden Punkten beschriebene


    2.1
                                 besitzhaftpflicht                         Wohnungsinhalt in den in der
                                                                           Versicherungs-Urkunde bezeichneten
                                 versichert werden. Die von Ihnen          Versicherungsräumlichkeiten (Versi-
                                 gewählte Versicherungsform (Haus-         cherungsort). In einzelnen Deckungen
                                 haltsversicherung oder Eigenheim- und     kann es Abweichungen hinsichtlich der
                                 Haushaltsversicherung) finden Sie auf     versicherten Gefahren/Schäden oder
                                 Ihrer Versicherungs-Urkunde.              versicherten Sachen geben.

                                 Daneben beinhaltet Ihre Allianz           (1) Was gehört zum Wohnungsinhalt?
                                 „Mein Zuhause“ Versicherung unab-
                                 hängig davon, ob Sie Wohnungsinhalt       Zum Wohnungsinhalt gehören alle nach-
                                 oder auch das Gebäude versichert          folgend angeführten Sachen, die in Ihrem
                                 haben, auch eine Assistance-Versiche-     Eigentum oder in dem der mit Ihnen
                                 rung mit bestimmten Leistungen.           in häuslicher Gemeinschaft lebenden
                                                                           Personen stehen.

                                                                             a) Die Einrichtung und alle beweglichen
                                                                             Sachen, die dem privaten Gebrauch
                                                                             oder Verbrauch dienen bzw. auch
                                                                             teilweise beruflich oder gewerblich
                                                                             genutzt werden.


8     → zum Inhaltsverzeichnis                                → zum Inhaltsverzeichnis                             9

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2.1    WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                                 2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?


     b) Private Wertsachen (wie Bargeld,       Befinden sich diese Wertsachen             (2) Was ist zusätzlich beim Wohnungs-            d) Die folgenden Baubestandteile und
     Valuten, Sparbücher, sonstige Inhaber-    im ordnungsgemäß versperrten               inhalt mitversichert:                            Gebäudezubehöre der Versicherungs-
     papiere, Modeschmuck, echter              Geldschrank mit mindestens 100 kg                                                           räumlichkeiten – ausgenommen die
     Schmuck, Edel-, Halbedel- sowie           Gewicht und Feuerschutzisolierung,           a) Gebäudeverglasungen der Versi-              gemeinschaftlich genutzten Räume in
     Schmucksteine, Perlen, sonstige Sachen    ist die Entschädigung begrenzt mit           cherungsräumlichkeiten ausgenommen             Mehrfamilienhäusern (Kapitel 2.1.2.
     aus – auch teilweise – Edelmetall,        EUR 20.000,00                                die gemeinschaftlich genutzten Räume           „Örtlicher Geltungsbereich für die
     Briefmarken- und Münzensammlungen         • Geldschrank der Sicherheitsklasse          in Mehrfamilienhäusern (Kapitel 2.1.2.         Haushaltsversicherung“, Punkt 1) a))
     sowie Münzen, deren Wert den Nenn-          IV oder EN 0, ist die Entschädigung        „Örtlicher Geltungsbereich für die             – sofern Sie diese übernommen oder
     betrag übersteigt), je nachdem wie die      begrenzt mit EUR 40.000,00                 Haushaltsversicherung“, Punkt (1) a)).         auf Ihre Kosten beschafft haben, Sie
     Aufbewahrung erfolgt.                     • Geldschrank besser als ein Geld-                                                          für Schäden an diesen aufzukommen
     Ist das Gebäude nicht ständig bewohnt,      schrank der Sicherheitsklasse IV           b) Darüber hinaus sind auch Vordächer          haben und keine Gebäudeversi-
     sind diese Sachen nur während der Zeit      oder EN 0 oder                             von Ein- und Zweifamilienhäusern aus           cherung besteht: Malerei, Tapeten,
     des Bewohntseins versichert.                im Safe der Sicherheitsklasse III oder     Glas oder glasähnlichen Kunststoffen           Verfliesungen, Fußböden, Wand- und
     Mit Ausnahme der in der Deckung             EN 1, ist die Entschädigung begrenzt       (wie z.B. Plexi-, Acryl-Glas) mitversi-        Deckenverkleidungen, Elektroinstalla-
     „Einbruchdiebstahl“ versicherten Gefahr     mit EUR 60.000,00.                         chert, sofern                                  tionen, Klima- und Heizungsanlagen,
     „Beraubung“ gelten für Private Wert-      • Geldschrank der Sicherheitsklasse          • diese Verglasungen fachgerecht               Sanitäranlagen ohne wasserführende
     sachen jedenfalls folgende Begrenzun-       EN 2 ist die Entschädigung begrenzt          hergestellt und montiert sind                Installation, Armaturen sowie Innen-,
     gen bei der Entschädigungsleistung          mit EUR 100.000,00.                        und                                            Außenjalousien und Markisen.
     (für Schäden durch Beraubung kommen       • Geldschrank der Sicherheitsklasse          • die Räumlichkeiten des Ein- und
     diese nicht zur Anwendung):                 EN 3 ist die Entschädigung begrenzt          Zweifamilienhauses zu den in der             e) Fremde Sachen – ausgenommen
                                                 mit EUR 200.000,00.                          Versicherungs-Urkunde dokumen-               die der Mieter, Untermieter und der
     Befinden sich diese Wertsachen außer-                                                    tierten Versicherungsräumlichkeiten          gegen Entgelt beherbergten Gäste
     halb von Geldschränken oder Safes         c) Baubestandteile und Gebäude-                gehören.                                     –, soweit sie ihrer Art nach zu den im
     (gemäß nachstehenden Unterpunkten)        zubehör, wenn diese(s) noch nicht fix                                                       Punkt (1) angeführten versicherten
     oder sind solche unversperrt, ist die     montiert sind (ist).                         c) Glasdächer und Überdachungen aus            Sachen gehören, Ihnen oder den mit
     Entschädigung begrenzt mit                                                             Glas oder glasähnlichen Kunststoffen           Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
     • EUR 2.000,00 für Bargeld und Valuten    d) Einrichtungen von Fremden-                (wie z.B. Plexi-, Acryl- Glas) sind mitver-    lebenden Personen zur Benützung
     • EUR 2.000,00 für Sparbücher und         zimmern bei nicht gewerbsmäßiger             sichert, sofern                                oder Verwahrung in Obhut gegeben
       sonstige Inhaberpapiere                 Fremdenbeherbergung.                         • diese Verglasungen fachgerecht               wurden und Sie für Schäden an diesen
     • EUR 15.000,00 für Modeschmuck,                                                         hergestellt und montiert sind                aufzukommen haben.
       echten Schmuck, Edel-, Halbedelsowie    e) Privat genutzte Antennenanlagen           und
       Schmucksteine, Perlen, sonstige         auf dem Grundstück (auch im Freien),         • diese Verglasungen zur Gebäudev-            (3) Was gehört nicht zum versicherten
       Sachen aus (auch teilweise) Edel-       das in der Versicherungs-Urkunde als           erglasung der Versicherungsräum-            Wohnungsinhalt:
       metall, Briefmarken und Münzen-         Versicherungsort angeführt ist.                lichkeiten gehören; ausgenommen
       sammlungen sowie Münzen, deren                                                         die gemeinschaftlich genützten               a) Baubestandteile und Gebäude-
       Wert den Nennbetrag übersteigt.                                                        Räumlichkeiten in Mehrfamilien-              zubehör gemäß Punkt (2) d), wenn
                                                                                              häusern (Kapitel 2.1.2. „Örtlicher           diese zu den Versicherungsräumlich-
                                                                                              Geltungsbereich für die Haushaltsver-        keiten eines Ein- oder Zweifamilien-
                                                                                              sicherung“, Punkt (1) a)).                   hauses gemäß Kapitel 2.1.2. „Örtlicher


10                             → zum Inhaltsverzeichnis                                                                   → zum Inhaltsverzeichnis                             11

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2.1    WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                                   2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?


     Geltungsbereich für die Haushalts-      Eigenheimversicherung                            • Bauwerke, die einen konstruktiven          Alarmanlagen, Antennenanlagen,
     versicherung“, Punkt (1) b) gehören     (Gebäude) inkl. Haus- und                          Bestandteil von Gebäuden bilden            Müllentsorgungsanlagen sowie
     und der Wohnungsinhaber                                                                    bzw. überwiegend bautechnisch              Aufzüge, Rolltreppen und dgl. samt
     Eigentümer dieses Gebäudes ist.         Grundbesitzhaftpflicht                             ausgeführt sind (wie z.B. Flugdächer,      den zugehörigen Installationen und
     b) Abdeckungen aus Glas oder                                                               Überdachungen, Vordächer,                  Leitungen
     Kunststoff.                             In der Eigenheimversicherung gelten                Verbindungsbrücken und dgl.).            • Gas- und Heizöltanks (ohne Inhalt)
     c) Wohnungsinhalt und Sachen der        als versicherte Sachen alle in der Versi-                                                   • fest eingebaute Trennungswände,
     Mieter, Untermieter und der gegen       cherungs-Urkunde bezeichneten Sachen,            b) Nicht als Gebäude gelten:                 versetzbare Zwischenwände,
     Entgelt beherbergten Gäste.               a) die in Ihrem Eigentum stehen,               Bauhütten sowie sonstige Hütten,             fest montierte Zwischendecken,
     d) Einrichtungen, bewegliche Sachen       b) die Ihnen unter Eigentumsvorbehalt          die nicht den Bestimmungen gemäß             Deckenverkleidungen, abgehängte
     und Wertsachen, die ausschließlich        verkauft und übergeben,                        obigen Punkt (1) entsprechen: Con-           Deckenuntersichten; nicht jedoch
     beruflich oder gewerblich genutzt         c) die Ihnen verpfändet wurden, oder           tainer, Wohnwagen, Traglufthallen,           raumteilende Einrichtungen und
     werden.                                   d) für die Sie vertraglich für die Wieder-     Zelte jeder Art, Poolschächte, Hunde-        Einbaumöbel
     e) Kraftfahrzeuge aller Art und deren     herstellung bzw. Wiederbeschaffung             hütten, Provisorien u. dgl.                • fest verlegte Fußboden-/Wandauf-
     Anhänger, ausgenommen die in Kapi-        aufzukommen haben.                                                                          lagen, Verfliesungen; fest montierte
     tel 2.1.2. „Örtlicher Geltungsbereich                                                    c) Zum Gebäude gehören alle                  Wand- u. Balkonverkleidungen
     für die Haushaltsversicherung“          Versicherte Sachen sind:                         Baubestandteile und Zubehör über           • mit dem Gebäude fest verbundene
     genannten motorbetriebenen Kran-                                                         und unter Erdniveau, die bzw. das            Treppen, Leitern und Fahnen-
     kenfahrstühle, Automodelle und          (1) Gebäude sind mit allen Baubestand-           unmittelbar mit dem Gebäude                  stangen, auch außen angebrachte
     Schiffsmodelle.                         teilen und Zubehör über und unter                verbunden sind/ist, sofern sie sich im     • elektromechanisch betriebene und/
     f) Luftfahrzeuge, Luftfahrgeräte        Erdniveau versichert.                            Eigentum des Gebäudeeigentümers              oder elektrisch beheizte Tore (auch
     und Wasserfahrzeuge, ausgenommen                                                         befinden und/oder der Gebäudeei-             Schranken) samt ihren Betätigungs-
     die in Kapitel 2.1.2. „Örtlicher          a) Als Gebäude gelten:                         gentümer vertraglich für die Wieder-         und/oder Heizelementen
     Geltungsbereich für die Haushalts-        • alle Gebäude im engeren Sinn, das            herstellung bzw. Wiederbeschaffung         • Markisen, Jalousien und Rollläden
     versicherung“ genannten.                    sind alle Bauwerke, die                      aufzukommen hat. Das sind z.B.:              samt Betätigungselementen
                                                 − durch räumliche Umfriedung                                                            • gemauerte Öfen zur Raumheizung
Privat- und Sporthaftpflicht:                       Menschen und Sachen Schutz                • Elektro- und Gasinstallationen samt      • Geschäftsportale.
Neben der Versicherung des Wohnungs-                gegen äußere Einflüsse gewähren,            Messgeräten
inhalts ist in der Haushaltsversicherung         − den Eintritt von Menschen                  • Blitzschutzanlagen                      (2) Nur wenn dies in den einzelnen
auch versichert, wenn Ihnen bestimmte               gestatten,                                • Sanitäranlagen, das sind Klosetts,      Deckungen besonders vorgesehen ist,
Schadenersatzverpflichtungen aus dem             − mit dem Boden fest verbunden                 Bade- und Wascheinrichtungen            können auch Verglasungen und
privaten Risikobereich erwachsen oder               sind, und                                 • Heizungs-, Wasser-, Lüftungs-,          Kunststoffverglasungen aller Art,
erwachsen könnten. Den genauen                   − von einiger Beständigkeit sind               Klima-, Brandmelde-, Rauchmelde-,       auch Lichtkuppeln, versichert sein.
Deckungsumfang entnehmen Sie bitte                  und daher für eine langfristige             Sprinkler- und andere Löschanlagen,
der Deckung „Haftpflicht“ im Kapitel                Nutzungsdauer konzipiert sind.              thermische Solaranlagen und             (3) In bestimmten Deckungen zusätzlich
2.1.6. „Deckungsumfang der Produkt-                                                             Fotovoltaikanlagen (inkl. Glas-         mitversicherte Sachen: Nur wenn dies
pakete“.                                                                                        und Kunststoffabdeckungen),             in einzelnen Deckungen besonders
                                                                                                Beleuchtungsanlagen (ausge-             vorgesehen ist, sind nachfolgend ange-
                                                                                                nommen Leuchtmittel), Torsprech-        führte Sachen zusätzlich mitversichert.
                                                                                                und Gegensprechanlagen,

12                             → zum Inhaltsverzeichnis                                                                   → zum Inhaltsverzeichnis                            13

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2.1     WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                                2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?


     a) Nebengebäude zum Neuwert                • Wärmepumpenanlagen (auf Basis             • überdachte Abstellplätze,                 Risiko und subsidiär zu ihrem Verkehrs-
     Privat genutzte Nebengebäude und             der Wärmequellen Luft, Erdreich oder        Wäscheplätze, Müllsammelplätze,           wert mitversichert. Die Entschädigung
     Anbauten (wie Garagen und Schup-             Grundwasser) inklusive deren Zu- und        Kinderspielplätze, gemauerte              für diese Sachen ist insgesamt mit
     pen) am Versicherungsgrundstück,             Ableitungsrohre und Kollektoren             Grillplätze                               5 % der Versicherungssumme der in
     die sich weder für Wohnzwecke              • Antennenanlagen                           • Stützmauern, Terrassen, Freitreppen,      der Versicherungs-Urkunde (unter
     eignen, noch unter gemeinsamen             • Thermische Solaranlagen inklusive           Hof- und Gehwegbefestigungen              „Versicherungsschutz“) angeführten
     Dach mit den in der Versicherungs-           deren Zu- und Ableitungsrohre und         • Sportanlagen, Boots- und Badestege        Gebäude- Positionen begrenzt und
     Urkunde angeführten Gebäuden                 Kollektoren                               • Garten- und Werkzeughütten                erfolgt zusätzlich zur Entschädigung
     befinden. Ausgenommen davon und            • Fotovoltaikanlagen inklusive deren        • Ladestationen für Elektroautos (Wall-     für die in der Versicherungs-Urkunde
     nicht als Nebengebäude mitversichert         Kollektoren                                 Box, ...) am Versicherungsgrundstück      (unter „Versicherungsschutz“) ange-
     sind jedoch                                • Torsprech- und Gegensprechanlagen                                                     führten Position Wohngebäude.
                                                • Tore (auch Schranken) samt                d) Wasserzu- und -ableitungsrohre
     • Nebengebäude und Anbauten,                 ihren Betätigungs- und/oder Heiz-         außerhalb des Versicherungs-               Haus- und Grundbesitzhaftpflicht:
       bei denen der Anteil der gewerblich        elementen                                 grundstückes zum Neuwert.                  Neben der Versicherung des Gebäudes
       genutzten Fläche an der Gesamt-          • Postkästen                                Wasserführende Rohrleitungen, die der      ist in der Eigenheimversicherung auch
       fläche mehr als 1/3 beträgt.             • Alarm- und Überwachungsanlagen            Versorgung der versicherten Gebäude        versichert, wenn Ihnen bestimmte
     • Treib- und Gewächshäuser.                • Beleuchtungsanlagen (ausgenom-            dienen, sind auch außerhalb des Ver-       Schadenersatzverpflichtungen aus dem
                                                  men Leuchtmittel)                         sicherungsgrundstückes mitversichert,      privaten Risikobereich erwachsen oder
     b) Einfriedungen zum Neuwert               • Schwimmbecken (Pools) und Whirl-          sofern sie fachgerecht installiert sind.   erwachsen könnten. Den genauen Deck-
     Sämtliche Einfriedungen des Versiche-        pools, sofern diese nicht aus Plastik                                                ungsumfang entnehmen Sie bitte der
     rungsgrundstückes (ausgenommen               oder aufblasbar sind (Glasfaser-          e) Die in den Punkten a) bis d) genan-     Deckung „Haftpflicht“ im Kapitel 2.1.6.
     lebende Zäune), sofern sie fachge-           verstärkter Kunststoff gilt in diesem     nten Sachen gelten immer auf Erstes        „Deckungsumfang der Produktpakete“.
     recht hergestellt und fix montiert sind.     Zusammenhang nicht als Plastik),          Risiko und subsidiär mitversichert.
                                                  inklusive Zu- und Ableitungsrohre         Die Entschädigung ist insgesamt mit
     c) Außenanlagen zum Neuwert                  sowie angeschlossene Armaturen            dem in der Versicherungs-Urkunde
     Nachfolgend angeführte, privat               und Einrichtungen wie z.B. Filter-,       (unter „Versicherungsschutz“) für diese
     genutzte Außenanlagen am                     Umwälz-, Beleuchtungsund Gegen-           Sachen angeführten Betrag begrenzt
     Versicherungsgrundstück – sofern             stromanlagen (ausgenommen                 und erfolgt zusätzlich zur Entschädi-
     sie fachgerecht hergestellt und fix          Schwimmbadfolien)                         gung für die in der Versicherungs-
     installiert bzw. fix montiert sind:        • Schwimmbad-/Whirlpoolabde-                Urkunde (unter „Versicherungsschutz“)
                                                  ckungen (ausgenommen Abde-                angeführten Position Wohngebäude.
     • Anschlüsse für Strom, Wasser, Gas,         ckplanen/-folien)
       Telefon und Telekabel                    • Beregnungs- und Bewässerungs-             f) Privat genutzte Kraftfahrzeuge,
     • Gas- und Heizöltanks (ohne Inhalt)         anlagen inklusive Zuleitungsrohre         Wasserfahrzeuge und deren Anhänger
     • Wasserzu- und Ableitungsrohre            • Pergolen und Pavillons (ausgenom-         am Versicherungsgrundstück zum
     • Wasserversorgungs- und -aufbe-             men Pavillons mit Stoff- oder             Verkehrswert. Privat genutzte
       reitungsanlagen inklusive deren            Kunststoffplanen, Partyzelte).            Kraftfahrzeuge, Wasserfahrzeuge
       Zu- und Ableitungsrohre                                                              und deren Anhänger sind am Versi-
                                                                                            cherungsgrundstück auf Erstes


14                               → zum Inhaltsverzeichnis                                                              → zum Inhaltsverzeichnis                             15

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2.1    WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                               2.1    WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?


Rohbauversicherung                             b) Im Rahmen der Eigenheim-                c) Für die Deckungen „Einfacher             (4) Prämienfreistellung
                                               versicherung sind in der Rohbau-           Diebstahl“, „Kurzschluss und
Wenn in der Versicherungs-Urkunde              versicherung sämtliche Gebäude-            Überspannung“, „Assistance“,                 a) Es besteht die Möglichkeit, für
ein in Bau befindliches Ein- oder Zwei-        bestandteile und -zubehör des (der)        „Transport“, „Tiefkühlgut“, „Haft-           diese Rohbauversicherung eine
familienhaus samt Zu- und Anbauten             versicherten, in Bau befindlichen          pflicht (Privat- und Sporthaftpflicht)“      Prämienfreistellung zu vereinbaren
dokumentiert ist, haben Sie in Ihrer           Gebäude versichert.                        und „Vandalismus“ gilt:                      (siehe Versicherungs-Urkunde), dies
Allianz „Mein Zuhause“ Versicherung                                                                                                    jedoch maximal für 24 Monate.
bis zur Dauer von maximal 24 Monaten         (2) zu den versicherten Gefahren             Es besteht kein Versicherungsschutz in
eine Rohbauversicherung vereinbart.                                                       der Rohbauversicherung.                      b) Die Prämienfreistellung der Rohbau-
                                               a) Für die im Rahmen Ihrer                                                              versicherung endet jedenfalls mit dem
Unter Rohbau ist ausschließlich der Neu-       Haushaltsversicherung versicherten         d) Für die Deckung „Haftpflicht              Zeitpunkt, zu dem
bau eines Ein- oder Zweifamilienhauses         Deckungen gilt:                            (Haus- und Grundbesitz)“ gilt:               • das Gebäude fertiggestellt bzw.
zu verstehen. Daher gelten für nach-                                                                                                     bezugsfertig ist.
trägliche Umbauten, Zu- und Anbauten,          Der Versicherungsschutz besteht            Kein Versicherungsschutz im Rahmen           • aus dieser Rohbauversicherung eine
Sanierungen (auch wenn das Gebäude             erst dann, wenn sich die versicherten      der Haftpflichtversicherung besteht            Schadenzahlung erfolgt. Bei Ende der
währenddessen unbewohnbar ist) die             Sachen gemäß Punkt (1) a) in ges-                                                         Prämienfreistellung wird der Vertrag
Bestimmungen für die Rohbauversi-              chlossenen und versperrten Räumen              a) für Schadenersatzverpflichtungen        in eine prämienpflichtige Haushalts-/
cherung nicht. Auf die Regelungen für          befinden.                                      als Bauherr bei der Errichtung von         Eigenheimversicherung umgewandelt.
anzeigepflichtige Gefahrerhöhungen                                                            Mehrfamilienwohngebäuden und
wird hingewiesen (siehe Kapitel 2.5.3.         b) Für die im Rahmen Ihrer Eigenheim-          deren Nebengebäuden;                     c) Diese Prämienfreistellung wird
„Änderung des versicherten Risikos“).          versicherung versicherten Deckungen            b) für Schadenersatzverpflichtun-        von uns stets nur unter der Bedingung
                                               „Sturm und Außergewöhnliche Natur-             gen, welche in mittel- und/oder          gewährt, dass die tatsächliche Prämien-
Es gelten folgende Besonderheiten              ereignisse“ und „Glasbruch“ gilt:              unmittelbaren Zusammenhang               zahlungsdauer Ihrer Allianz „Mein
                                                                                              mit der Tätigkeit als und/oder von       Zuhause“ Versicherung mindestens
(1) zu den versicherten Sachen                 Der Versicherungsschutz beginnt erst,          Planungs- und/oder Baustellen-           3 Jahre beträgt (ohne Berücksichtigung
                                               wenn                                           koordinator( en) stehen und/oder         der Zeiträume der Prämienfreistellung).
     a) Im Rahmen der Haushaltsversiche-       • das Giebelmauerwerk zur Gänze                standen.                                 Bei vorzeitiger Vertragsauflösung
     rung sind in der Rohbauversicherung         aufgemauert ist,                             c) wenn auf der Baustelle Personen       vor diesem Zeitpunkt sind Sie in sinn-
     ausschließlich Werkzeuge und Bau-         • das Dach geschlossen ist,                    tätig sind, bei welchen die Tätigkeit    gemäßer Anwendung des § 8 Abs. 3
     materialien in geschlossenen und ver-     • die Decken eingezogen sind,                  über das ortsübliche Ausmaß der          Versicherungsvertragsgesetz zur
     sperrten Räumen am Versicherungs-         • die Dachvorsprünge verputzt oder             Nachbarschaftshilfe hinausgeht.          anteiligen Nachzahlung der Prämien
     grundstück versichert. Die Entschädi-       verschalt sind und                                                                    verpflichtet.
     gung ist mit EUR 2.000,00 pro Versi-      • sämtliche Eingangstüren, Fenster und   (3) Fertigstellung des Rohbaus
     cherungsfall (inklusive versicherter        Dachbodenöffnungen
     Kosten) begrenzt.                           (Fenster, Stiegenaufgänge, udgl.)      Wird (werden) das (die) Gebäude vor
                                                 verschlossen und verglast sind.        Ablauf von 24 Monaten fertiggestellt
                                                                                        bzw. bezogen, stellt dies eine anzeige-
                                                                                        pflichtige Gefahrenerhöhung gemäß
                                                                                        dem Kapitel 2.5.3. „Änderung des
                                                                                        versicherten Risikos“ dar.

16                              → zum Inhaltsverzeichnis                                                                → zum Inhaltsverzeichnis                             17

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                                2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?


Haushaltsversicherung                     2.1.2 Örtlicher                                   stationen; Aufsitzmäher bzw. Rasen-      b) In Ein- und Zweifamilienhäusern
Light                                                                                       traktoren), bewegliche Grillgeräte       gelten als Versicherungsräumlich-
                                          Geltungsbereich                                   aller Art, Reiseutensilien, Wäsche und   keiten:
                                                                                            Bekleidung (ausgenommen Pelze),          • sämtliche von Ihnen oder den mit
Mit Ausnahme für die Privat- und                                                            Wirtschaftsvorräte, Heizmaterial,          Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
Sporthaftpflicht gilt:                    Örtlicher Geltungsbereich für                     Kühl- und Waschgeräte, Wäsche-             lebenden Personen genutzte Räum-
                                          die Haushaltsversicherung                         spinnen, Sonnenschirme sowie sons-         lichkeiten der Wohnung des (der)
In dieser Produktvariante haben Sie in                                                      tiger Boden- und Kellerkram.               Wohngebäude( s) und die mit der
der Deckung „Haushaltsversicherung“       inkl. Privat- und Sporthaft-                      Weiters Kraftfahrzeug-Zubehör,             Wohnung in Verbindung stehenden
eine Versicherungssumme auf Erstes        pflicht                                           Schlauchboote unabhängig vom               Räumlichkeiten (Keller, Dachboden,
Risiko gewählt. Die Versicherungs-                                                          Antrieb, Ruderboote, Surfgeräte,           Garage, Nebenräume wie Flure,
summe finden Sie auf Ihrer Versi-                                                           Krankenfahrstühle (auch motor-             Treppen und dergleichen).
cherungs-Urkunde.                         Für die Haushaltsversicherung mit                 betriebene), Kinderwagen, (E-)           • sämtliche von Ihnen oder den mit
                                          Ausnahme für die Privat- und Sport-               Fahrräder, Pedelecs, (E-)Scooter,          Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
Für die Privat- und Sporthaftpflicht      haftpflicht gilt:                                 Segways, Flugdrachen, Gleitschirme,        lebenden Personen genutzte Räum-
gilt:                                                                                       Modelle (auch motorbetriebene              lichkeiten des (der) Wohngebäude(s),
                                          (1) Der gesamte versicherte Wohnungs-             Automodelle und Schiffsmodelle)            von Anbauten und Nebengebäuden
Es besteht kein Versicherungs-            inhalt wie er in der Definition der Versi-        sowie Sportgeräte und -utensilien.         am Versicherungsort, die nicht in
schutz.                                   cherten Sachen, oben unter Kapitel 2.1.1.       • die gemeinschaftlich genützten             Verbindung mit der Wohnung stehen
                                          „Haushaltsversicherung (Wohnungs-                 Räumlichkeiten in Mehrfamilien-            (wie Gartenhäuser, Schuppen, Gara-
                                          inhalt) inkl. Privat- und Sporthaftpflicht“       häusern (Stiegenhäuser, Gänge,             gen, Container [die als Gartenhütte
                                          umschrieben wird, ist nur in den in der           Dachböden, Abstellräume und der-           genutzt werden, keine Baucontainer]
                                          Versicherungs-Urkunde bezeichneten                gleichen). In diesen Räumlichkeiten        und dgl.). Zusätzlich zum Versiche-
                                          Versicherungsräumlichkeiten (Versiche-            sind nur folgende Sachen versichert:       rungsort zählen angrenzende und
                                          rungsort) versichert.                             Gartenmöbel, Gartengeräte, bewe-           gegenüberliegende Parzellen.
                                                                                            gliche Grillgeräte aller Art, Kranken-     In diesen Räumlichkeiten sind nur
                                            a) In Mehrfamilienhäusern gelten als            fahrstühle (auch motorbetriebene),         folgende Sachen versichert: Möbel,
                                            Versicherungsräumlichkeiten:                    Kinderwagen, Wäsche, Wäsches-              Stellagen, Werkzeuge, Gartenmöbel,
                                            • Ihre Wohnung.                                 pinnen, Sonnenschirme; gesicherte          Gartengeräte (auch Rasenmäher,
                                            • ausschließlich von Ihnen oder den             (E-)Fahrräder, Pedelecs, (E-)Scooter       Rasenmäher Roboter und deren
                                              mit Ihnen in häuslicher Ge meinschaft         und Segways. Die Entschädigung             Dockingstationen; Aufsitzmäher bzw.
                                              lebenden Personen genutzte Abteile            für versicherte Sachen in solchen          Rasentraktoren), bewegliche Grill-
                                              am Dachboden, in Kellern, Schuppen,           Räumlichkeiten ist mit EUR 4.000,00,       geräte aller Art, Reiseutensilien,
                                              Garagen und dergleichen. In diesen            für Rasenmäher, Rasenmäher                 Wäsche und Bekleidung (ausgenom-
                                              Räum lichkeiten sind nur folgende             Roboter und deren Dockingstationen,        men Pelze), Wirtschaftsvorräte,
                                              Sachen versichert: Möbel, Stellagen,          Aufsitzmäher bzw. Rasentraktoren           Heizmaterial, Kühl- und Waschge-
                                              Werkzeuge, Gartenmöbel, Garten-               mit EUR 4.000,00 begrenzt.                 räte, Wäschespinnen, Sonnenschirme
                                              geräte (auch Rasenmäher, Rasen-                                                          sowie sonstiger Bodenund Keller-
                                              mäher Roboter und deren Docking-                                                         kram. Weiters Kraftfahrzeug-


18                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                                 → zum Inhaltsverzeichnis                          19

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2.1    WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                                2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?


      Zubehör, Schlauchboote unabhängig      (3) Außenversicherung außerhalb des           • mit 10 % der für versicherte Wert-       e) Gegen die in der Deckung „Ein-
      vom Antrieb, Ruderboote, Surfgeräte,   Grundstücks des Versicherungsortes              sachen geltenden Entschädigungs-         bruchdiebstahl“ versicherte Gefahr
      Krankenfahrstühle (auch motorbetrie-                                                   grenzen bei Schäden durch die in der     „Einfacher Diebstahl“ sind in dieser
      bene), Kinderwagen, (E-)Fahrräder,     Außerhalb der in der Versicherungs-             Deckung „Vandalismus“ versicherte        Außenversicherung nur Kinderwägen
      Pedelecs, (E-) Scooter, Segways,       Urkunde bezeichneten Versicherungs-             Gefahr.                                  innerhalb Österreichs versichert.
      Flugdrachen, Gleitschirme, Modelle     räumlichkeiten (Versicherungsort) ist
      (auch motorbetriebene Automodelle      der gesamte Wohnungsinhalt gemäß              c) Der Versicherungsschutz gegen die       f) Der Versicherungsschutz gegen die in
      und Schiffsmodelle) sowie Sport-       Kapitel 2.1.1. „Haushaltsversicherung         in der Deckung „Einbruchdiebstahl“         der Deckung „Einbruchdiebstahl“ versi-
      geräte und -utensilien.                (Wohnungsinhalt) inkl. Privat- und Sport-     versicherte Gefahren „Einbruchsdieb-       cherten Gefahr „Beraubung“ gilt auch
                                             haftpflicht“ weltweit laut nachfolgenden      stahl“ und „Vandalismus im Zuge eines      außerhalb von Gebäuden, jedoch nur
(2) Im Freien am Grundstück des Versi-       Bestimmungen versichert.                      Einbruchsdiebstahls“ gilt                  für Sie und die mit Ihnen in häuslicher
cherungsortes                                                                              • weltweit nur in ständig bewohnten        Gemeinschaft lebenden Personen.
                                              a) Der Versicherungsschutz gilt nur            Gebäuden.
Im Freien am Grundstück des Versiche-         in Gebäuden (ausgenommen Berau-              • innerhalb Österreichs bei einem          g) Diese Außenversicherung gilt nicht
rungsortes sind nur folgende Sachen           bung). Die Bestimmungen des Punktes            Einbruch in einen ordnungsgemäß          für Zweitwohnsitze.
versichert:                                   (1) – welche Sachen in welchen Räum-           versperrten Garderobekasten
Gartenmöbel, Gartengeräte, bewegliche         lichkeiten eines Gebäudes versichert           (z.B. in Schulen, Sportvereinen,         h) Gegen die in den Deckungen Feuer,
Grillgeräte aller Art, Krankenfahrstühle      sind – gelten sinngemäß auch in der            Schwimmbädern, Fitnesscentern,           Leitungswasser und Einbruchdiebstahl
(auch motorbetriebene), Kinderwagen,          Außenversicherung.                             Krankenanstalten, am Arbeitsplatz).      versicherten Gefahren gilt der Inhalt
Wäsche, Wäschespinnen, Sonnen-                                                             • innerhalb Österreichs bei einem          eines gemieteten Bankschließfachs in
schirme; gesicherte (E-)Fahrräder,            b) Die Entschädigung für die Außenver-         Einbruch in ordnungsgemäß ver-           einem Tresorraum oder Geldschrank
Pedelecs, (E-)Scooter und Segways;            sicherung ist jedenfalls begrenzt              sperrte Boxen/Abteile von Self-          einer Bank bis zu einer Summe von
Sport- und Spieleinrichtungen und             • mit 10 % der Versicherungssumme              storage-Unternehmen (gilt auch für       EUR 80.000,00 versichert. Die Versiche-
Garten-, Glas- und Gewächshäuser, die           des in der Versicherungs-Urkunde             Inhalt in angemieteten Containern        rung gilt innerhalb Österreichs und
den Herstellerangaben entsprechend              bezeichneten Wohnungsinhaltes;               und Garagen).                            nur soweit keine andere Versicherung
derart fix im Boden verankert sind, dass        allenfalls bestehende Entschädi-                                                      Entschädigung leistet. Die Versiche-
sie nur mit erheblichem Aufwand entfernt        gungsgrenzen bleiben unberührt.            d) Gegen die in den Deckungen Feuer        rungssumme des Inhalts ist in der
werden können (z.B. Trampoline mit            • mit 10 % der für versicherte Kosten        und Einbruchdiebstahl versicherten         Wohnungsversicherungssumme zu
Trampolinsicherungssets). Die Entschä-          geltenden Entschädigungsgrenzen.           Gefahren gilt der Inhalt in ordnungs-      berücksichtigen.
digung für versicherte Sachen im Freien       • mit 10 % der für versicherte Wert-         gemäß versperrten Boxen/Abteilen
am Grundstück ist mit EUR 4.000,00,             sachen geltenden Entschädigungs-           von Selfstorage- Unternehmen (gilt       (4) Örtliche Geltung bei Wohnungs-
für Rasenmäher, Rasenmäher Roboter              grenzen bei Schäden durch die in           auch für Inhalt in angemieteten          wechsel
und deren Dockingstationen, Aufsitz-            der Deckung „Einbruchdiebstahl“            Containern und Garagen) innerhalb
mäher bzw. Rasentraktoren, elektrisch           versicherten Gefahren „Einbruch-           Österreichs versichert.                  Bei Wohnungswechsel innerhalb von
betriebene Poolreiniger/Poolsauger mit          diebstahl“ und „Vandalismus im Zuge                                                 Österreich gilt die Versicherung – soweit
EUR 4.000,00 begrenzt.                          eines Einbruchsdiebstahls“.                                                         nichts anderes vereinbart ist – während
                                                                                                                                    des Umzuges, dann in den neuen
                                                                                                                                    Versicherungsräumlichkeiten, sofern der
                                                                                                                                    Vertrag nicht vor Beginn des Umzuges


20                            → zum Inhaltsverzeichnis                                                                → zum Inhaltsverzeichnis                             21

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                                2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?


und mit Wirkung auf den Tag vor Beginn     Für die Privat- und Sporthaftpflicht gilt:   träger fallen jedoch auch dann unter       2.1.3 Versiche-
des Umzuges gekündigt wird. Der Woh-                                                    Versicherungsschutz, wenn der Versi-
nungswechsel ist uns in geschriebener      Der Versicherungsschutz der Deckung          cherungsfall im Ausland eingetreten ist.   rungssumme,
Form gemäß untenstehenden Kapitel          „Haftpflicht“ erstreckt sich auf alle
2.5.5. „Erklärungen von Vertragsparteien   Staaten der Erde und gilt in diesem                                                     Versicherungswert,
und versicherten Personen“ zu melden.      Rahmen für österreichisches und              Örtlicher Geltungsbereich
                                           ausländisches Recht.                         für die Assistance                         Kosten
(5) Mitversicherung studierender
Kinder
                                           Örtlicher Geltungsbereich                    (1) Die versicherte Wohnung ist die von    Versicherungssumme und
Zusätzlich in der Haushaltsversicherung    für die Eigenheimversicherung                Ihnen bewohnte Wohnung, das von            deren Berechnung
mitversichert ist der Wohnungsinhalt                                                    Ihnen bewohnte Haus lt. Versicherungs-
(Kapitel 2.1.1., „Haushaltsversicherung    inkl. Haus- und                              urkunde.
(Wohnungsinhalt) inkl. Privat- und         Grundbesitzhaftpflicht                                                                  Die Versicherungssumme bildet die
Sporthaftpflicht“, Punkt (1)), der Ihren                                                (2) Der Versicherungsschutz gilt inner-    Grenze für unsere Entschädigung, wobei
studierenden oder in Ausbildung befind-                                                 halb Österreichs.                          die Entschädigung für die unter jeder
lichen Kindern bis zur Vollendung des      Für die Eigenheimversicherung mit                                                       einzelnen Position der Versicherungs-
25. Lebensjahres (auch Enkel-, Adoptiv-,   Ausnahme für die Haus- und Grund-                                                       Urkunde versicherten Sachen/Gefahren
Pflege- und Stiefkinder) bzw. solchen      besitzhaftpflicht gilt:                                                                 auch durch die für die betreffende
Ihres mitversicherten Ehegatten, einget-                                                                                           Position jeweils angegebene Versiche-
ragenen Partners oder verschieden- oder    Versicherungsschutz besteht nur an dem                                                  rungssumme begrenzt ist.
gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten     in der Versicherungs-Urkunde bezeich-
gehört, in angemieteten Wohnräumen         neten Versicherungsort. Versicherungs-                                                  Für die Haushaltsversicherung mit
am Studien- bzw. Ausbildungsort inner-     schutz für Nebengebäude (Garagen,                                                       Ausnahme für die Privat- und Sport-
halb Österreichs.                          Schuppen, etc.), Außenanlagen und                                                       haftpflicht gilt:
                                           Einfriedungen besteht zusätzlich auch an
  a) Die Versicherung gilt auf Erstes      angrenzenden und gegenüberliegenden                                                     (1) Die Ermittlung der Versicherungs-
  Risiko und nur subsidiär.                Parzellen.                                                                              summe des in der Versicherungs-
                                                                                                                                   Urkunde bezeichneten Wohnungsinhal-
  b) Die Entschädigung ist mit max.        Für die Haus- und Grundbesitz-                                                          tes erfolgt auf Basis der Quadratmeter
  EUR 10.000,00 begrenzt und erfolgt       haftpflicht gilt:                                                                       der Nutzfläche der Wohnung. Auf dieser
  im Rahmen der in der Versicherungs-                                                                                              Basis wird auch die zu bezahlende
  Urkunde (unter „Versicherungsschutz“)    (1) Der Versicherungsschutz bezieht sich                                                Versicherungsprämie ermittelt. Unrich-
  angeführten Versicherungssumme           auf in Österreich eingetretene Versi-                                                   tige Angaben stellen einen Verstoß
  für den Wohnungsinhalt.                  cherungsfälle.                                                                          gegen Obliegenheiten dar und/oder
                                                                                                                                   können zur Kürzung des Entschädigung-
                                           (2) Schadenersatzverpflichtungen (Re-                                                   sanspruchs führen (siehe hierzu Kapitel
                                           gressverpflichtungen) gegenüber dem                                                     2.5.5. „Unrichtige Angabe von Versi-
                                           österreichischen Sozialversicherungs-                                                   cherungsflächen (Unterversicherung)“).


22                            → zum Inhaltsverzeichnis                                                                → zum Inhaltsverzeichnis                           23

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                              2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?


(2) Die Berechnungsgrundlage der           dar und/oder können zur Kürzung des        Versicherungswert
Versicherungssumme des in der              Entschädigungsanspruchs führen (siehe                                                    d) Bei Sachen von historischem oder
Versicherungs-Urkunde bezeichneten,        hierzu Kapitel 2.5.5. „Unrichtige Angabe   Mit Ausnahme für die Deckung                  künstlerischem Wert, bei denen die
versicherten Wohnungsinhaltes ist die      von Versicherungsflächen (Unterversi-      „Haftpflicht“ gilt:                           Alterung im Allgemeinen zu keiner
Quadratmeteranzahl der Nutzfläche          cherung)“).                                                                              Entwertung führt – z.B. Gemälde,
der Wohnung. Als Nutzfläche gilt die                                                  (1) Allgemeine Bestimmung des                 Antiquitäten – gilt als Versicherung-
gesamte Bodenfläche einer Wohnung          (2) Die Brutto-Geschoßfläche ist die       Versicherungswerts                            swert der Verkehrswert.
abzüglich Wandstärke und der im            gesamte Grundrissfläche des Geschoßes.
Verlauf der Wände befindlichen Durch-      Terrassen, Außenstiegen, Vordächer         Als Versicherungswert von versicherten        e) Bei der Ermittlung des Versi-
brechungen (Ausnehmungen); Keller-         und offene Windfänge werden bei der        Sachen gilt grundsätzlich der Neuwert,        cherungswertes wird ein persönlicher
und Dachbodenräume, soweit sie ihrer       Berechnung der Brutto-Geschoßfläche        sofern nichts Besonderes geregelt ist.        Liebhaberwert nicht berücksichtigt.
Ausstattung nach nicht für Wohnzwecke      nicht berücksichtigt.
geeignet sind, Treppen, offene                                                        (2) Besondere Bestimmungen zum              Versicherte Kosten
Balkone, Loggien, Terrassen sowie für      (3) Die ermittelte Versicherungssumme      Versicherungswert
landwirtschaftliche oder gewerbliche       stellt den Neuwert der betreffenden                                                    Mit Ausnahme für die Deckung
Zwecke spezifisch ausgestattete Räume      Gebäude zum Bewertungsstichtag dar.          a) Als Versicherungswert gilt bei         „Haftpflicht“ gilt:
innerhalb der Wohnung werden bei                                                        • Geld und Geldeswerten der Nenn-
der Berechnung der Nutzfläche nicht        Für die Deckung „Haftpflicht“ gilt:            wert.                                   (1) Versicherte Kosten
berücksichtigt. Hobbyräume sind der                                                     • Sparbüchern ohne Losungswort der        Abhängig vom versicherten Objekt
Nutzfläche zuzurechnen.                    Die Pauschalversicherungssumme wird            Betrag des Guthabens.                   (Wohnungsinhalt oder Gebäude) und
                                           von Ihnen gewählt. In bestimmten Fällen      • Sparbüchern mit Losungswort die         den jeweiligen Deckungen sind in Ihrer
Für die Eigenheimversicherung              sind eigene Versicherungssummen im             Kosten des Kraftloserklärungsver-       Allianz „Mein Zuhause“ Versicherung
mit Ausnahme für die Haus- und             Rahmen der Pauschalversicherungs-              fahrens (Aufgebotsverfahrens).          nachfolgend dargestellten Kosten
Grundbesitzhaftpflicht gilt:               summe vorgesehen.                            • Wertpapieren mit amtlichem Kurs die     versichert, sofern sie sich auf von einem
                                                                                          jeweils letzte amtliche Notierung.      entschädigungs-
(1) Die Berechnungsgrundlage der           Die Grundlage für die zu bezahlende          • sonstigen Wertpapieren der Markt-       pflichtigen Schaden betroffene, versi-
Versicherungssumme der in der              Versicherungsprämie ist die für den            preis.                                  cherte Sachen beziehen.
Versicherungs-Urkunde bezeichneten         Wohnungsinhalt bzw. das Gebäude
Gebäude ist die Quadratmeteranzahl         ermittelte Versicherungssumme.               b) Als Versicherungswert von Daten-         a) Bitte beachten Sie, dass die Ent-
der Brutto-Geschoßflächen der              Unrichtige Angaben stellen einen             trägern mit den darauf befindlichen         schädigung für diese Kosten insge-
einzelnen Geschoße dieser Gebäude,         Verstoß gegen Obliegenheiten dar.            Programmen und Daten, Reproduk-             samt mit dem in der Versicherungs-
sowie die Anzahl der Geschoße, unter                                                    tionshilfsmitteln, Urkunden, Mustern,       Urkunde (unter Versicherungsschutz)
Berücksichtigung des Umstandes, ob                                                      Prototypen udgl. gelten die Kosten für      angeführten Betrag begrenzt ist und
das Gebäude unterkellert ist bzw. ob ein                                                die Wiederherstellung oder Wieder-          auf Erstes Risiko gilt (siehe hierzu
Dachgeschoß vorhanden ist. Auf dieser                                                   beschaffung.                                auf Ihrer Versicherungs-Urkunde),
Berechnungsgrundlage wird auch die                                                                                                  ausgenommen Kosten der Deckung
zu bezahlende Versicherungsprämie                                                       c) Für behördlich zugelassene Straßen-,     „Glasbruch“.
ermittelt. Unrichtige Angaben stellen                                                   Wasser- und Luftfahrzeuge ist der
einen Verstoß gegen Obliegenheiten                                                      Versicherungswert der Verkehrswert.


24                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                              → zum Inhaltsverzeichnis                                 25

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                              2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?


                                                                                      Deckungen und versicherte Kosten
                                                                                                                                                                         Haushaltsversicherung
                                                                                                                                                                         Eigenheimversicherung
                                                                                                                                                                                                        ••
  Die Entschädigung erfolgt zusätzlich      gewordenen Feuerwehren und


                                                                                                                              Sturm und außer-
  zur Entschädigung für den in der          anderer zur Hilfe Verpflichteter sind


                                                                                                                              Naturereignisse
  Versicherungs-Urkunde (unter              nur dann (und diesfalls als Hilfskosten


                                                                                                                                                                                          Vandalismus
                                                                                                                              gewöhnliche
  „Versicherungsschutz“) angeführten,       gemäß untenstehendem Punkt e))


                                                                                                                                                             Glasbruch


                                                                                                                                                                             Einbruch-
                                                                                                                                                                             Diebstahl
                                                                                                                                                 Leitungs-
                                                                                                                                                 wasser
  versicherten Wohnungsinhalt bzw.          versichert, wenn sie Ihnen gesetzlich


                                                                                                                      Feuer
  der Entschädigung für das versicherte     angelastet werden.

                                                                                                                     ••
  Wohngebäude; dies gilt nicht für die
                                                                                      Feuerlöschkosten
  Deckung „Glasbruch“.                      b) Bewegungs- und Schutzkosten,
                                            das sind Kosten, die dadurch entste-      Bewegungs- und Schutzkosten    ••           ••              ••         ••               ••         ••
  Ob wir bei einem von einer Deckung
  umfassten Schadensereignis eine
                                            hen, dass zum Zweck der Wiederher-
                                            stellung oder Wiederbeschaffung
                                                                                      Abbruch- und Aufräumkosten     ••           ••              ••          •               ••         ••
  oder mehrere der in diesem Abschnitt      versicherter Sachen andere Sachen         Entsorgungskosten              ••           ••              ••         ••               ••         ••
  „Kosten“ allgemein beschriebenen
  Kosten übernehmen, finden Sie in
                                            bewegt, verändert oder geschützt
                                            werden müssen.
                                                                                      Hilfskosten                    ••           ••              ••         ••               ••         ••
  dieser Übersicht: → siehe Folgeseite                                                Sicherungskosten               ••           ••              ••         ••               ••         ••
  b) Zusätzlich sind immer die Kosten
                                            c) Abbruch- und Aufräumkosten, das
                                            sind Kosten für Tätigkeiten am Versi-
                                                                                      Notverglasungskosten            •           •                          ••                •          •
  für Maßnahmen, auch für erfolglose,       cherungsort und soweit sie versicherte
                                                                                      Mehrkosten durch
                                                                                      Behördenauflagen               ••           ••              ••          •               ••         ••
  mitversichert, die Sie bei einem
  Schadenereignis zur Abwendung
                                            Sachen betreffen, und zwar für den
                                            nötigen Abbruch stehen gebliebener,
                                                                                      Schlossänderungskosten                                                                  ••         ••
  oder Minderung des Schadens für           vom Schaden betroffener Teile sowie       Unrechtmäßige
                                                                                      Verbindungskosten                                                                        •
                                                                                                                      •            •               •         •                 •          •
  notwendig halten durften. Der Ersatz      für das Aufräumen einschließlich Sor-
  dieser Kosten und die Entschädigung       tieren der Reste und Abfälle. Darunter    Reinigungskosten
  für die versicherten Sachen betragen
  zusammen höchstens die Versiche-
                                            fallen nicht Entsorgungskosten.           Mehrkosten für eine
                                                                                      Ersatzwohnung                   •            •               •         •                 •          •
  rungssumme der in der Versicherungs-      d) Entsorgungskosten, das sind die        Mietzinsverluste                •            •               •                           •
  Urkunde bezeichneten versicherten
  Sachen (Wohnungsinhalt, Gebäude);
                                            Kosten für Untersuchung, Abfuhr,
                                            Behandlung und Deponierung vom
                                                                                      Aufgebotskosten                 •            •                                           •          •
  dies gilt jedoch nicht, soweit Maß-       Schaden betroffener versicherter          Planungskosten                  •            •               •
  nahmen auf unsere Weisung hin             Sachen. Diese Kosten müssen, um           Suchkosten                                                   •
                                                                                                                                   •
  erfolgt sind.                             ersatzfähig zu sein, verursacht werden
                                            durch                                     Hangsicherungskosten
(2) Definition versicherter Kosten          • eine in diesem Vertrag versicherte      Glaszubehörkosten                                                      •
  a) Feuerlöschkosten, das sind die
                                              Gefahr und
                                            • am Versicherungsort befindliche
                                                                                      Wasserverlustkosten                                          •
  durch Brandbekämpfung entstehen-
  den Kosten. Kosten für Leistungen
                                              versicherte Sachen und/oder
                                            • am Versicherungsort befindliches
                                                                                      Auftaukosten                                                 •
                                                                                                                      •            •               •
                                                                                      Mehrkosten infolge
  der im öffentlichen Interesse oder          Erdreich.                               Modernisierungs- und/oder
  auf behördliche Anordnung tätig                                                     Umweltschutzmaßnahmen


26                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                               → zum Inhaltsverzeichnis                                                            27

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                              2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?


  Versichert ist jeweils nur die kosten-    einem Schadenereignis, soweit sie           i) Schlossänderungskosten, das sind        gleichwertige Ersatzwohnung
  günstigste Abwicklung, wenn gemäß         Ihnen gesetzlich angelastet werden.         Kosten für notwendige Schloss-             abzüglich des kraft Gesetzes oder
  den gesetzlichen oder behördlichen                                                    änderungen der Versicherungsräum-          nach dem Mietvertrag gegenüber der
  Bestimmungen verschiedene Möglich-        f) Sicherungskosten, das sind Kosten        lichkeiten nach einem Schaden-             Hausinhabung ersparten Mietzinses.
  keiten der Entsorgung zulässig            für kurzfristig notwendige Sicherung-       ereignis. Nicht ersetzt werden Schloss-    Sind Sie Eigentümer des Gebäudes, in
  sind. Entsorgungskosten, die durch        smaßnahmen der Versicherungsräum-           änderungskosten bei mitversicherten        dem sich die zu Schaden gekommene
  Kontamination von Gewässern oder          lichkeiten nach einem Schadenereignis.      gemeinschaftlich genutzten Räumen          Wohnung befindet bzw. der Wohnung
  Luft verursacht werden, sind nicht        Diese ersetzen wir stets nur subsidiär.     in Mehrfamilienhäusern (Kapitel 2.1.2.     selbst und es eine entsprechende
  versichert. Bei Vermischung von nicht                                                 „Örtlicher Geltungsbereich für die         Entschädigung aus der Gebäude-
  versicherten Sachen mit versicherten      g) Notverglasungskosten, das sind           Haushaltsversicherung inkl. Privat-        versicherung gibt, so ersetzen wir die
  Sachen oder Erdreich werden nur die       Kosten für Notverglasungen bzw. Not-        und Sporthaftpflicht“, Punkt (1) a)).      Differenz aus dem gesetzlichen bzw.
  Entsorgungskosten für die versicher-      verschalungen und Überstundenzus-                                                      ortsüblichen Mietzins für Wohnungen
  ten Sachen und das Erdreich ersetzt.      chläge sowie Kosten zur Beseitigung         j) Unrechtmäßige Verbindungskosten,        gleicher Art, Größe und Lage und den
  Entstehen Entsorgungskosten für           von Hindernissen, die dem Einsetzen         das sind Kosten der Verbindungs-           tatsächlich aufgewendeten Kosten.
  Erdreich oder für versicherte Sachen,     von Ersatzscheiben entgegenstehen           entgelte für die unbefugte Nutzung         Die Entschädigung wird nur bis zum
  die bereits vor Eintritt des Schaden-     (Schutzgitter, Schutzstangen etc.) nach     von Übertragungseinrichtungen für          Schluss des Monats geleistet, in dem
  ereignisses kontaminiert waren            einem Schadenereignis an versicherten       Telefon und Internet durch einen           die Wohnung wieder benützbar
  (Altlasten), so sind nur jene Kosten      Gebäudeverglasungen. Mehrkosten             Täter, nachdem er durch einen in           geworden ist, längstens bis zum
  versichert, die den für die Beseitigung   aus der Inanspruchnahme von                 der Deckung „Einbruchdiebstahl“            Ablauf von 12 Monaten nach dem
  der Altlasten erforderlichen Betrag       Verglasungssofortdiensten, die ohne         versicherten Einbruchsdiebstahl in         Eintritt des Schadenereignisses.
  übersteigen, und zwar ohne Rücksicht      Vorliegen von Notsituationen beauf-         die Versicherungsräumlichkeiten            Die Entschädigung wird nur insoweit
  darauf, ob und wann dieser Betrag         tragt werden, werden nicht ersetzt.         eingedrungen ist.                          geleistet, als Sie die Wiederinstand-
  ohne das Schadenereignis aufgewen-                                                                                               setzung der Wohnung nicht schuld-
  det worden wäre.                          h) Mehrkosten durch Behördenaufla-          k) Reinigungskosten, das sind Kosten       haft verzögern.
                                            gen, das sind Kosten, die auf Grund         der Schlussreinigung der Versiche-
  Für kontaminiertes Erdreich gilt:         behördlicher Auflagen nach einem            rungsräumlichkeiten nach einem             m) Mietzinsverluste
  Versichert sind auch die Kosten der       Schadenereignis die Kosten der Wie-         Schadenereignis.                           Wird durch ein Schadenereignis
  notwendigen Wiederauffüllung der          derherstellung in den ursprünglichen                                                   ein versichertes Wohngebäude so
  Aushubgrube mit Erdreich. Für diese       Zustand überschreiten. Diese ersetzen       l) Mehrkosten für eine Ersatzwohnung,      beschädigt, dass der Mieter einer
  Wiederauffüllungskosten und die Ent-      wir, sofern der Verwendungszweck der        das sind Kosten, die dadurch entste-       darin befindlichen Wohnung den
  sorgungskosten von kontaminiertem         betroffenen Sachen der gleiche bleibt,      hen, dass die in der Versicherungs-        Mietzins kraft Gesetzes oder nach
  Erdreich wird in jedem Versicherungs-     bis zur Höhe von maximal 30 % der           Urkunde bezeichnete Wohnung durch          dem Mietvertrag ganz oder teilweise
  fall der als entschädigungspflichtig      Ersatzleistung für die Wiederherstel-       ein Schadenereignis ganz oder              verweigern darf, so ersetzen wir
  errechnete Betrag um 25 % gekürzt.        lung der Sachen in den ursprünglichen       teilweise unbenützbar wird und die         den dadurch entgehenden Mietzins.
                                            Zustand. Mehrkosten auf Grund               Beschränkung auf den allenfalls            Wird die Wohnung, die Sie in dem
  e) Hilfskosten, das sind Kosten für       behördlicher Auflagen, die sich nicht       benützbar gebliebenen Teil der             versicherten Wohngebäude selbst
  Leistungen der im öffentlichen Inter-     auf vom Schaden betroffene und              Wohnung nicht zugemutet werden             bewohnen, durch ein Schadenereignis
  esse oder auf behördliche Anordnung       beschädigte Teile der versicherten          kann. Wir ersetzen die nachweislich        ganz oder teilweise unbenützbar,
  tätig gewordenen Feuerwehren und          Sachen beziehen, werden nicht ersetzt.      aufgewendeten Kosten für eine              so ersetzen wir den Mietwert der
  anderer zur Hilfe Verpflichteter nach

28                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                              → zum Inhaltsverzeichnis                           29

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                               2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?


  unbenützbar gewordenen Räume,              Kosten/Gebühren, die sich nicht             vereinbarten Entschädigungsgrenzen.        übersteigen. Mehrkosten infolge
  insoweit Ihnen nicht die Beschränkung      auf vom Schaden betroffene und              Die Versicherung von Hangsicherungs-       Modernisierungs- und/oder Umwelt-
  auf den etwa benützbar gebliebenen         beschädigte Teile der versicherten          kosten gilt stets nur subsidiär.           schutzmaßnahmen werden nicht
  Teil der Wohnung zugemutet werden          Gebäude beziehen, werden nicht                                                         ersetzt
  kann. Als Mietwert gilt der gesetzliche    ersetzt. Wir ersetzen die tatsächlich       r) Glaszubehörkosten, das sind Kosten      • wenn sie sich nicht auf vom Schaden
  oder ortsübliche Mietzins für Wohnun-      entstandenen Kosten/Gebühren,               der Wiederherstellung für die an versi-      betroffene und zerstörte bzw.
  gen gleicher Art, Größe und Lage.          sofern der Verwendungszweck der             cherten, zerbrochenen Verglasungen           abhanden gekommene Teile der
  Die Entschädigung des Mietwertes           betroffenen Gebäude der gleiche             angebrachten (Fenster-) Sprossen,            versicherten Sachen beziehen;
  wird auf den, Ihnen nachweisbar            bleibt. Die Entschädigung für diese         Buchstaben oder Symbole, Folien            • wenn der Verwendungszweck der
  erwachsenen Schaden beschränkt.            Kosten/Gebühren ist insgesamt mit           jeder Art oder Malereien sowie Glas-         betroffenen Sachen nicht der gleiche
  Wir ersetzen den entgehenden Miet-         max. 5 % der Versicherungssumme             bruchmelder von Alarmanlagen nach            bleibt;
  zins oder Mietwert nur bis zum Schluss     des in der Versicherungs-Urkunde            einem ersatzpflichtigen Schadenfall.       • wenn der Zeitwert der vom Schaden
  des Monats, in dem die Wohnung             (unter „Versicherungsschutz“) ange-         Die Versicherung gilt nur subsidiär.         betroffenen Sache unmittelbar vor
  wieder benützbar geworden ist, längs-      führten Wohngebäude begrenzt und                                                         Eintritt des Schadenereignisses
  tens bis zum Ablauf von 12 Monaten         erfolgt im Rahmen der Entschä-              s) Wasserverlustkosten, das sind             kleiner als 40 % des Neuwertes war;
  nach dem Eintritt des Schadenere-          digungsgrenze für versicherte Kosten.       Mehrkosten durch Wasserverlust nach        • wenn keine Wiederherstellung bzw.
  ignisses. Die Entschädigung wird nur                                                   einem ersatzpflichtigen Schadenfall.         Wiederbeschaffung der zerstörten
  insoweit geleistet, als Sie die Wieder-    p) Suchkosten für die Eigenheim-                                                         oder abhanden ge kommenen
  instandsetzung der Räume nicht             versicherung in der Deckung „Leitungs-      t) Auftaukosten, das sind Kosten für         versicherten Sachen erfolgt.
  schuldhaft verzögern. Die Versicherung     wasser“, das sind Kosten, die bei           das Auftauen der versicherten Rohre,
  der Mietzinsverluste gilt nur subsidiär.   einem gedeckten Schadenereignis             Armaturen und angeschlossenen              Der Versicherer ersetzt diese Mehr-
                                             für das Auffinden der Schadensstelle        Einrichtungen.                             kosten bis zur Höhe von maximal 50 %
  n) Aufgebotskosten, das sind Kosten        einschließlich der Behebung der dabei                                                  der Ersatzleistung für die Wieder-
  des Aufgebotsverfahrens im Inland bei      verursachten Schäden anfallen.              u) Mehrkosten infolge Moderni-             herstellung bzw. Wiederbeschaffung
  Sparbüchern und Wertpapieren.                                                          sierungs- und/oder Umweltschutz-           der Sachen in den ursprünglichen
                                             q) Hangsicherungskosten, das sind           maßnahmen, das sind Kosten, die            Zustand.
  o) Planungskosten für sämtliche            Kosten nach einem Schadenereignis           dadurch entstehen, dass nach einem
  versicherte Gebäude, das sind die          durch die in der Deckung „Sturm und         Schadenereignis bei der Wiederher-        (3) Nicht versicherte Kosten
  Planungs- und Konstruktionskosten,         Außergewöhnliche Naturereignisse“           stellung bzw. Wiederbeschaffung
  Architekten- und Ingenieurgebühren         versicherte Gefahr Erdrutsch. Als           von zerstörten oder abhanden              Niemals versichert sind Kosten, die
  sowie Kosten der Bauaufsicht, die          Hangsicherungskosten gelten jene            gekommenen versicherten Sachen die        durch Gesundheitsschäden bei Erfüllung
  nach einem Schadenereignis für den         Kosten, die notwendig sind, um              Kosten der Wiederherstellung in den       der Rettungspflicht verursacht werden.
  Wiederaufbau und/oder die Wieder-          weitere Schäden durch Erdrutsch an          ursprünglichen Zustand überschritten
  beschaffung bzw. Wiederherstellung         versicherten Gebäuden abzuwenden            werden. Eine Zerstörung liegt dann
  notwendig sind und die über die im         oder zu mindern. Die Entschädigung          vor, wenn die Reparaturkosten den
  Rahmen der Neuwertversicherungs-           für diese Kosten ist insgesamt mit max.     Versicherungswert der vom Schaden
  summe enthaltenen Konstruktions-           EUR 10.000,00 begrenzt und erfolgt          betroffenen Sache unmittelbar vor
  und Planungskosten hinaus gehen.           im Rahmen der für versicherte Kosten        Eintritt des Schadenereignisses


30                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                               → zum Inhaltsverzeichnis                            31

[Seite 17]
2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                            2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?


2.1.4.                                    2.1.5. Grobe                              (4) Von der gegenständlichen Regelung
                                                                                    unberührt bleiben sämtliche sonstige
Selbstbehalte                             Fahrlässigkeit                            Einwände der Leistungsfreiheit.
                                                                                    Insbesondere sind dies Leistungsfreiheit
                                                                                    wegen einer vorsätzlichen Herbei-
(1) Wenn Sie einen allgemeinen            Mit Ausnahme der Deckung                  führung des Versicherungsfalls, Ver-
Selbstbehalt vereinbart haben, wird in    „Haftpflicht“ gilt:                       letzung gesetzlicher, behördlicher oder
jedem Versicherungsfall der gemäß den                                               vereinbarter Sicherheitsvorschriften
Deckungen in diesen Versicherungs-        (1) Bei Schäden durch eine versicherte    sowie Leistungsfreiheit wegen Ver-
bedingungen als entschädigungs-           Gefahr besteht Versicherungsschutz        letzung gesetzlicher oder vereinbarter
pflichtig errechnete Betrag um den,       auch im Falle grob fahrlässiger           Obliegenheiten.
in der Versicherungs-Urkunde (unter       Herbeiführung des Versicherungsfalls
„Versicherungsschutz“) angeführten        (Schadens). Bei Sachschäden
Selbstbehalt gekürzt, ausgenommen         verzichten wir daher auf den Einwand
davon sind Personenschäden und die        der Leistungsfreiheit gemäß § 61
Deckung „Assistance“.                     Versicherungsvertragsgesetz. Bei
                                          Sachschäden, die vorsätzlich herbei-
Schäden und Schadenersatzansprüche        geführt wurden, besteht jedoch kein
bzw. -verpflichtungen unterhalb dieses    Versicherungsschutz.
allgemeinen Selbstbehaltes fallen nicht
unter Versicherungsschutz.                (2) Unsere Entschädigung wird in
                                          diesem Fall mit insgesamt 100 % der
(2) Darüber hinaus können auch in den     Versicherungssumme, jedoch maximal
einzelnen Deckungen spezifische Selbst-   100 % des Versicherungswertes der
behalte bei einzelnen, versicherten       in der Versicherungs-Urkunde (unter
Gefahren festgelegt sein (siehe auch      “Versicherungsschutz”) angeführten ver-
Kapitel 2.4. „Berechnung der Ersatz-      sicherten Sachen und Kosten begrenzt.
leistung).
                                          (3) Handlungen oder Unterlassungen,
                                          bei welchen der Schadenseintritt mit
                                          Wahrscheinlichkeit erwartet werden
                                          musste, jedoch in Kauf genommen
                                          wurde (z.B. in Hinblick auf die Wahl
                                          einer kostenoder zeitersparenden
                                          Arbeitsweise), werden dem Vorsatz
                                          gleichgehalten und sind somit vom
                                          Versicherungsschutz nicht umfasst.


32                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                            → zum Inhaltsverzeichnis   33

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                       2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?


2.1.6 Deckungsumfang der Pakete                                                                                  MAX


                                                                                                                EXTRA


                         Wir bieten drei verschiedene                                                          COMFORT

                         Pakete an, die jeweils
                         unterschiedliche Deckungen
                         beinhalten.

                         Für jedes dieser Produktpakete können Sie jeweils
                         aus zwei Varianten (Top und Premium) wählen, die
                         die Entschädigungsgrenzen für bestimmte versicherte
                         Gefahren/Risiken entsprechend festlegen.

                         Nachfolgend finden Sie eine tabellarische Übersicht
                         über die in den unterschiedlichen Produktpaketen
                         enthaltenen Deckungen. Ihr konkreter Versicherungs-
                         umfang hängt von dem von Ihnen gewählten
                         Produktpaket ab. Dieses entnehmen Sie bitte Ihrer
                         Versicherungs-Urkunde.


34                       → zum Inhaltsverzeichnis                                                       → zum Inhaltsverzeichnis   35

[Seite 19]
2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                     2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                 COMFORT


Übersicht Deckungsschutz                             COMFORT   EXTRA   MAX   Feuer                                        so ist ein dadurch an dem Behälter
                                                                                                                          entstehender Schaden auch dann zu
Feuer                                                   •       •       •    Was ist versichert?                          ersetzen, wenn seine Wandung nicht
                                                                                                                          zerrissen ist. Auch eine Verpuffung in

                                                        •       •       •
                                                                             Versicherte Gefahren                         Öfen gilt als mitversicherte Explosion.
Sturm und außergewöhnliche Naturereignisse
                                                                               a) Brand; Brand ist ein Feuer, das sich    d) Flugzeugabsturz; Flugzeugabsturz
Haftpflicht                                             •       •       •      mit schädigender Wirkung und aus
                                                                               eigener Kraft ausbreitet (Schaden-
                                                                                                                          ist der Absturz oder Anprall von
                                                                                                                          Luftoder Raumfahrzeugen, deren Teile
Assistance                                              •       •       •      feuer). Bei einem entschädigungs-
                                                                               pflichtigen Feuerschaden gilt auch der
                                                                                                                          oder Ladung.

Tiefkühlgut                                             •       •       •      Brandherd als mitversichert, sofern
                                                                               dieser zu den versicherten Sachen
                                                                                                                          e) Schäden an den versicherten Sachen
                                                                                                                          durch Ruß und Rauch sind auch ohne
Transport                                               •       •       •      gehört.                                    Vorliegen eines bedingungsgemäßen
                                                                                                                          Brandes mitversichert. Als Ruß-/Rauch-
Leitungswasser                                                  •       •      b) Blitzschlag; Blitzschlag ist die
                                                                               unmittelbare Kraft- oder Wärme-
                                                                                                                          schaden gilt ein Schaden durch Ruß/
                                                                                                                          Rauch, der plötzlich bestimmungswid-

                                                                •       •
                                                                               einwirkung eines Blitzes auf Sachen        rig aus den auf dem Versicherungs-
Glasbruch                                                                      (direkter Blitzschlag). Ergänzend sind     grundstück befindlichen Feuerungs-,
                                                                               Schäden an versicherten Sachen             Heizungs-, Koch-, Trockenanlagen oder
Einbruchdiebstahl                                                       •      auch dann versichert, wenn Sachen
                                                                               (z.B. Bäume oder Masten) durch die
                                                                                                                          sonstigen Erhitzungsanlagen austritt.
                                                                                                                          Diese Versicherung gilt nur subsidiär.
Vandalismus                                                             •      Krafteinwirkung des in sie einschla-
                                                                               genden Blitzes auf versicherte Sachen      f) Schäden durch Radioaktive Isotope;
Kurzschluss und Überspannung                                            •      geschleudert werden oder fallen.           Schäden an den versicherten Sachen,
                                                                                                                          insbesondere durch radioaktive Verun-
Erdbeben (optionale Deckung)                            •       •       •      c) Explosion; Explosion ist eine plötz-
                                                                               lich verlaufende Kraftäußerung, die
                                                                                                                          reinigung (Kontamination), die als
                                                                                                                          Folge eines versicherten Ereignisses
                                                                               auf dem Ausdehnungsbestreben von           am Versicherungsort durch radioaktive
                                                                               Gasen oder Dämpfen beruht. Eine            Isotope (radioaktive Einzelstrahlungs-
                                                                               Explosion eines Behälters (Kessel,         quellen), die dem privaten Gebrauch
                                                                               Rohrleitungen u.a.) liegt nur vor, wenn    dienen, entstanden sind, sind mitversi-
                                                                               seine Wandung in einem solchen             chert. Dies gilt jedoch nicht, wenn sich
                                                                               Umfang zerrissen wird, dass ein            in den versicherten Gebäuden Betriebe
                                                                               plötzlicher Ausgleich des Druckunter-      oder Forschungslaboratorien befinden,
                                                                               schiedes innerhalb und außerhalb des       die radioaktive Isotope herstellen und/
                                                                               Behälters stattfindet. Wird im Inneren     oder radioaktive Isotope untersuchen
                                                                               eines Behälters eine Explosion durch       bzw. deren Anwendungs- und
                                                                               chemische Umsetzung hervorgerufen,         Verwendungsbereich erforschen.


36                        → zum Inhaltsverzeichnis                                                         → zum Inhaltsverzeichnis                            37

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                  COMFORT         2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                  COMFORT


  g) Reine Sengschäden, sofern sie           a) in den Versicherungsräumlichkeiten        (3) Versicherte Kosten                       (2) Versicherte Sachen
  nicht durch Tabak oder Bügeleisen          an den dort versicherten elektrischen
  verursacht werden; Die Entschädigung       Einrichtungen (Anlagen, Maschinen            Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3. „Versi-    a) Die in der Eigenheimversicherung
  für diese Schäden ist mit maximal EUR      und Geräte), deren Wiederbeschaf-            cherte Kosten“ angeführten Kosten im          versicherten Sachen gemäß Kapitel
  500,00 pro Versicherungsfall begrenzt.     fungskosten über EUR 100,00 betragen.        Rahmen der vereinbarten Entschädi-            2.1.1. „Eigenheimversicherung
                                                                                          gungsgrenzen, sofern sie sich auf die         (Gebäude) inkl. Haus- und Grund-
  h) Reine Schmorschäden durch die           b) im Freien am Grundstück des Versi-        für die versicherten Gefahren jeweils         besitzhaftpflicht“, Punkt (1).
  Energie des elektrischen Stromes an        cherungsortes ausschließlich an              versicherten Sachen beziehen.
  Kabeln der Licht- und Kraftinstallation    Rasenmäher Robotern inklusive                                                              b) Die in Kapitel 2.1.1. „Eigenheim-
  der versicherten Gebäude und Außen-        Dockingstation, Pooreinger/-sauger.          Für die Eigenheimversicherung gilt:           versicherung (Gebäude) inkl. Haus-
  anlagen; Die Entschädigung für diese       Die Versicherung gilt hierbei auf                                                          und Grundbesitzhaftpflicht“, Punkt
  Schäden ist mit maximal EUR 500,00         Erstes Risiko. Die Entschädigung ist         (1) Zusätzlich subsidiär versicherte          (2) und (3) genannten, zusätzlich
  pro Versicherungsfall begrenzt.            mit maximal EUR 4.000,00 pro                 Gefahren                                      versicherten Sachen sind mitversichert.
                                             Versicherungsfall begrenzt.                                                                Dabei werden für die Deckung „Feuer“
Versichert sind Sachschäden, die an ver-                                                    a) Indirekte Blitzschäden                   folgende Besonderheiten/ Abwe-
sicherten Sachen durch die unmittelbare     (2) Versicherte Sachen                          Schäden an der gesamten –                   ichungen vereinbart: Privat genutzte
Einwirkung einer in der Deckung „Feuer“                                                     versicherten – Licht- und Kraftstrom-       Kraftfahrzeuge, Wasserfahrzeuge und
versicherten Gefahr (Schadenereignis)        a) Der in der Haushaltsversicherung            installation sowie an den elektrischen      deren Anhänger am Versicherungs-
eintreten, oder an versicherten Sachen       versicherte Wohnungsinhalt.                    und elektronischen Teilen der daran         grundstück sind nur im ruhenden
als unvermeidliche Folge eines Schaden-                                                     angeschlossenen – versicherten –            Zustand versichert; nicht versichert sind
ereignisses eintreten, oder bei einem        b) Schäden durch Ruß und Rauch                 Anlagen, Maschinen und Geräten,             daher Schäden während der Fahrt,
Schadenereignis durch Löschen, Nieder-       sind jedoch nur an den in den Versi-           durch Überspannung/ Induktion               ebenso Schäden, die durch Inbetrieb-
reißen oder Ausräumen verursacht             cherungsräumlichkeiten versicherten            infolge Blitzschlags oder infolge           setzung des Motors – auch im
werden, oder durch Abhandenkommen            Sachen versichert.                             atmosphärischer Entladungen sind            Einstellraum (z.B. Garage) – entstehen.
versicherter Sachen bei einem Schaden-                                                      mitversichert.
ereignis eintreten.                          c) Zusätzlich subsidiär und ausschließ-                                                    c) Zusätzlich subsidiär sind mitversi-
                                             lich innerhalb Österreichs gilt der Inhalt     b) Schäden durch unbekannte                 chert: Gartenanlagen und Kulturen
Für die Haushaltsversicherung gilt:          eines gemieteten Bankschließfachs              Fahrzeuge                                   (auch lebende Zäune) am Versiche-
                                             in einem Tresorraum oder Geldschrank           Schäden an versicherten Grundstücks-        rungsgrundstück zu Neupflanzungs-
(1) Zusätzlich versicherte Gefahren          einer Bank bis zu einer Summe von              begrenzungen (wie z.B. Einfriedungen),      kosten auf Erstes Risiko. Die Entschädi-
Neben allgemein in der Deckung „Feuer“       EUR 80.000,00 versichert.                      versicherten Gebäuden und versicher-        gung für diese Sachen (inklusive
versicherten Gefahren sind in der                                                           ten baulichen Außenanlagen im Freien        der Kosten für das Entfernen, der
Haushaltsversicherung auch Indirekte                                                        auf dem Versicherungsgrundstück (wie        Kosten der Neupflanzung sowie der
Blitzschäden in dieser Deckung subsidiär                                                    z.B. Stützmauern, Terrassen, Hof- und       Entsorgungskosten) ist insgesamt mit
mitversichert. Indirekte Blitzschäden                                                       Gehwegbefestigungen) durch Anprall          5 % der Versicherungssumme der in
sind Schäden, die durch Überspannung/                                                       unbekannter Kraftfahrzeuge sind             der Versicherungs-Urkunde (unter
Induktion infolge Blitzschlags oder                                                         mitversichert.                              „Versicherungsschutz“) angeführten
infolge atmosphärischer Entladungen                                                                                                     Gebäude-Positionen begrenzt und
entstehen. Versichert sind nur Schäden                                                                                                  erfolgt zusätzlich zur Entschädigung


38                            → zum Inhaltsverzeichnis                                                                   → zum Inhaltsverzeichnis                             39

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                   COMFORT        2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                COMFORT


  für die in der Versicherungs-Urkunde        Was ist nicht versichert?                   Führen gemäß diesem Kapitel „Was ist        angesammelten Schnee- oder
  (unter „Versicherungsschutz“ ange-                                                      nicht versichert?“ für die Eigenheim-       Eismassen
  führten Gebäude- Positionen).               Nicht versicherte Gefahren                  versicherung vom Versicherungsschutz
                                                                                          ausgeschlossene Schäden zu einem            e) Felssturz/Steinschlag; Felssturz/
  • Als versicherte Gartenanlagen und          a) Schäden durch Nutzfeuer.                Brand oder einer Explosion, ist der da-     Steinschlag ist das naturbedingte
    Kulturen gelten Bäume und Sträucher        b) Schäden, die durch dauernde             durch entstehende Schaden versichert.       Ablösen und Abstürzen von Gesteins-
    (Gehölze) jeder Art, auch als lebende      Einwirkung von Ruß/Rauch entstehen.                                                    massen im Gelände.
    Zäune; nicht jedoch Waldbestände.          c) Schäden durch die Energie des           Schäden durch Gefahren der oben
  • Nicht versicherte Gartenanlagen und        elektrischen Stromes (z.B. Steigerung      genannten Punkte c) bis g) sind versi-      f) Erdrutsch; Erdrutsch ist eine naturbe-
    Kulturen sind Blumen-/ Gemüse-/            der Stromstärke, Überspannung, Iso-        chert, wenn sie als unvermeidliche Folge    dingte Abwärtsbewegung von Boden-
    Kräuterbeete und -anlagen (Alpinum,        lationsfehler, Kurzschluss, Erdschluss,    eines Schadenereignisses eintreten.         oder Gesteinsmassen auf einer unter
    Steingarten etc.), Rasen- und Wiesen-      Kontaktfehler, Versagen von Mess-,                                                     der Oberfläche liegenden Gleitbahn.
    flächen sowie sonstige Pflanzen (auch      Regel- und Sicherheitseinrichtungen,
    mehrjährige).                              Überschlag, Überlastung) an                Sturm und Außergewöhnliche                  g) Schäden durch Radioaktive Isotope;
  • Werden Bäume und/oder Sträucher            elektrischen Einrichtungen (Anlagen,       Naturereignisse                             Schäden an den versicherten Sachen,
    (Gehölze) durch ein versichertes           Maschinen und Geräte), ausgenommen                                                     insbesondere durch radioaktive
    Schadenereignis zerstört, sodass           die oben unter „Was ist versichert?“ in                                                Verunreinigung (Kontamination),
    eine Neupflanzung notwendig wird,          den Punkten (1) g) und h) versicherten     Was ist versichert?                         die als Folge eines versicherten
    ersetzen wir die dadurch anfallenden       reinen Seng- und Schmorschäden.                                                        Ereignisses am Versicherungsort durch
    Wiederbeschaffungskosten von               d) Schäden durch Projektile aus            Versicherte Gefahren                        radioaktive Isotope versicherter Sachen
    handelsüblichen Jungpflanzen.              Schusswaffen.                                                                          (radioaktive Einzelstrahlungsquellen)
  • Zusätzlich ersetzen wir die Kosten für     e) Schäden durch Unterdruck (Implo-          a) Sturm; Sturm ist eine wetterbedingte   entstanden sind, sind mitversichert.
    das Entfernen der zerstörten Bäume         sion).                                       Luftbewegung, deren Geschwindigkeit       Dies gilt jedoch nicht, wenn sich in den
    und Sträucher (Gehölze), die Kosten        f) Indirekte Blitzschäden gemäß oben         am Versicherungsort mehr als 60 Kilo-     versicherten Gebäuden Betriebe oder
    der Neupflanzung von Jungpflanzen          unter „Was ist versichert?“ für die          meter je Stunde beträgt. Für die          Forschungslaboratorien befinden, die
    sowie eventuell anfallende Ent-            Eigenheimversicherung unter Punkt            Feststellung dieser Geschwindigkeit       radioaktive Isotope herstellen und/oder
    sorgungskosten.                            (1) a) festgelegt, die durch innere oder     ist im Einzelfall die Auskunft der        radioaktive Isotope untersuchen bzw.
  • Wir haften nicht für allfällige Erntee-    äußere Abnutzung des Materials oder          Zentralanstalt für Meteorologie und       deren Anwendungs- und Verwend-
    inbußen an den zerstörten Bäumen           durch unsachgemäße Installation              Geodynamik maßgebend.                     ungsbereich erforschen.
    und/oder Sträuchern (Gehölzen).            hervorgerufen wurden.
                                               g) Schäden durch mechanische                 b) Hagel; Hagel ist ein wetterbedingter   h) Außergewöhnliche Naturereignisse:
(3) Versicherte Kosten                         Betriebsauswirkungen und Schäden an          Niederschlag in Form von Eiskörnern.      Die Entschädigung für versicherte
                                               Verbrennungskraftmaschinen durch die                                                   Sachen und Kosten wegen Gefahren
  Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3.           im Verbrennungsraum auftretenden             c) Schneedruck; Schneedruck ist           und Schäden durch Außergewöhnliche
  „Versicherte Kosten“ angeführten             Explosionen.                                 die Kraftwirkung durch natürlich          Naturereignisse ist mit dem in der
  Kosten im Rahmen der vereinbarten                                                         angesammelte ruhende Schnee- oder         Versicherungs-Urkunde (unter „Versi-
  Entschädigungsgrenzen, sofern sie sich                                                    Eismassen.                                cherungsschutz“) dafür angeführten
  auf die für die versicherten Gefahren                                                                                               Limit begrenzt. Es sind nachfolgend
  jeweils versicherten Sachen beziehen.                                                     d) Dachlawinen; Dachlawinen sind das      angeführte Gefahren versichert:
                                                                                            Herabrutschen von am Dach

40                            → zum Inhaltsverzeichnis                                                                 → zum Inhaltsverzeichnis                             41

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                   COMFORT         2.1    WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                   COMFORT


  • Hochwasser; Hochwasser ist das un-             den Schaden verursachende                     − das versicherte Risiko in einer Roten   (Nur) sofern dies ausdrücklich verein-
    vorhersehbare, unregelmäßige An-               Ereignis häufiger als zwei Mal in               Gefahrenzone liegt. Rote Gefahren-      bart und auf Ihrer Versicherungs-
    steigen und Ausufern von oberirdi-             den letzten drei Jahren vor Ver-                zonen sind als solche im Gefahren-      Urkunde mit einer separaten Versi-
    schen, natürlichen und künstlichen,            tragsabschluss eingetroffen ist.                zonenplan des österreichischen          cherungssumme dokumentiert ist,
    stehenden oder fließenden Gewäs-                                                               Bundesministeriums für Land- und        ist auch folgende Gefahr versichert:
    sern, bei dem der Wasserstand sich         • Überschwemmung; Überschwem-                       Forstwirtschaft bezeichnete Zonen.
    deutlich über dem normalen Pegel-            mung ist eine Überflutung des Grund             − es sich dabei um ein Häufiges           • Erdbeben; Erdbeben ist eine
    stand des Gewässers befindet, und es         und Bodens des Versicherungsortes                 Schadenereignis handelt. Als Häu-         naturbedingte Erschütterung des
    dadurch zu einer Überflutung des             durch Witterungsniederschläge                     figes Schadenereignis gilt, wenn auf      Erdbodens, die durch geophysi-
    Grund und Bodens des Versicherungs-          (Regen-, Schneeoder Schmelzwas-                   dem in der Versicherungs-Urkunde          kalische Vorgänge im Erdinnern
    ortes kommt. Als Hochwasser mitver-          ser), das nicht auf normalem Weg                  bezeichneten Versicherungsort das,        ausgelöst wird. Erdbeben wird unter-
    sichert gilt auch der durch das Hoch-        abfließt und dadurch sonst nicht in               den Schaden verursachende Ereig-          stellt, wenn die seismische Intensität
    wasser entstehende Kanalrückstau.            Anspruch genommenes Gelände                       nis häufiger als zwei Mal in den          am Schadenort mindestens der
  • Die Entschädigung für versicherte            überflutet. Als Überschwemmung                    letzten drei Jahren vor Vertrags-         Stufe 6 der Europäischen Makroseis-
    Sachen und Kosten ist jedenfalls             gilt nicht die Überflutung durch Hoch-            abschluss eingetroffen ist.               mischen Skala 1998 (EMS-98) basie-
    insgesamt mit EUR 5.000,00 begrenzt,         wasser gemäß vorstehendem                                                                   rend auf Mercalli-Sieberg entspricht.
    wenn                                         Unterpunkt. Als Überschwemmung              • Lawine und Lawinenluftdruck;                  Dies ist in der Regel dann gegeben,
     − das versicherte Risiko in einer Roten     mitversichert gilt auch der durch             Lawine/Lawinenluftdruck ist die von           wenn in der Umgebung des
       Gefahrenzone liegt. Rote Gefahren-        die Überschwemmung entstehende                Berghängen niedergehende Schnee-              Versicherungsortes an Gebäuden
       zonen sind als solche im Gefahren-        Kanalrückstau. Die Entschädigung              oder Eismasse und die dadurch ent-            in einwandfreiem Zustand Schäden
       zonenplan des österreichischen            für versicherte Sachen und Kosten             stehende Druckwelle (Luftdruck). Die          durch Erdbeben entstanden sind.
       Bundesministeriums für Land- und          ist jedenfalls insgesamt mit EUR              Entschädigung für versicherte Sachen          Die Entschädigung für versicherte
       Forst wirtschaft bezeichnete Zonen.       5.000,00 begrenzt, wenn es sich dabei         und Kosten ist jedenfalls insgesamt           Sachen und Kosten ist jedenfalls ins-
  oder                                           um ein Häufiges Schadenereignis               mit EUR 5.000,00 begrenzt, wenn               gesamt mit EUR 5.000,00 begrenzt,
     − das versicherte Risiko in einem           handelt. Als Häufiges Schadenereig-           − das versicherte Risiko in einer Roten       wenn es sich dabei um ein Häufiges
       Gebiet liegt, in dem bei einem 30-        nis gilt, wenn auf dem in der Versiche-         Gefahrenzone liegt. Rote Gefahren-          Schadenereignis handelt. Als Häu-
       jährlichen Hochwasser (HQ 30) mit         rungs-Urkunde bezeichneten Versi-               zonen sind als solche im Gefahren-          figes Schadenereignis gilt, wenn auf
       einer Überflutung zu rechnen ist.         cherungsort das, den Schaden verur-             zonenplan des österreichischen              dem in der Versicherungs-Urkunde
  oder                                           sachende Ereignis häufiger als zwei             Bundesministeriums für Land- und            bezeichneten Versicherungsort das,
     − das versicherte Risiko in einem           Mal in den letzten drei Jahren vor              Forstwirtschaft bezeichnete Zonen.          den Schaden verursachende Ereignis
       Gebiet liegt, in dem bei einem 100-       Vertragsabschluss eingetroffen ist.         oder                                            häufiger als zwei Mal in den letzten
       jährlichen Hochwasser (HQ 100)          • Vermurung; als Vermurung gelten               − es sich dabei um ein Häufiges               drei Jahren vor Vertragsabschluss
       mit einer Überflutung zu rechnen ist      Erdmassen, die durch Wasser-                    Schadenereignis handelt. Als Häu-           eingetroffen ist.
  oder                                           einwirkung (Witterungsniederschlä-              figes Schadenereignis gilt, wenn auf
     − es sich dabei um ein Häufiges Scha-       ge) in Bewegung geraten. Muren                  dem in der Versicherungs-Urkunde
       denereignis handelt. Als Häufiges         enthalten Erdreich und Wasser etwa              bezeichneten Versicherungsort
       Schadenereignis gilt, wenn auf dem        in gleichem Ausmaß. Die Entschädi-              das, den Schaden verursachende
       in der Versicherungs-Urkunde be-          gung für versicherte Sachen und                 Ereignis häufiger als zwei Mal in
       zeichneten Versicherungsort das,          Kosten ist jedenfalls insgesamt mit             den letzten drei Jahren vor Ver-
                                                 EUR 5.000,00 begrenzt, wenn                     tragsabschluss eingetroffen ist.

42                             → zum Inhaltsverzeichnis                                                                    → zum Inhaltsverzeichnis                             43

[Seite 23]
2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                COMFORT        2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                               COMFORT


Selbstbehalt bei Außergewöhnlichen          mehrere Schadenereignisse in diesem        Für die Haushaltsversicherung gilt:        Für die Eigenheimversicherung gilt:
Naturereignissen                            Zeitraum vorliegen, entscheidet im
Bei einer als Außergewöhnliches             Zweifelsfall ein Gutachten der             (1) Versicherte Gefahren                   (1) Zusätzlich versicherte Gefahren
Naturereignis versicherten Gefahr kann      Zentralanstalt für Meteorologie und        In der Deckung „Sturm und Außer-
für den bedingungsgemäß als entschädi-      Geodynamik. Für die Höchstgrenze von       gewöhnliche Naturereignisse“ sind in der   Ein durch eine unmittelbare Einwirkung
gungspflichtig errechneten Betrag (nach     EUR 30.000.000,00 sind alle Ansprüche      Haushaltsversicherung die allgemein in     einer versicherten Gefahr eingetretener
Berücksichtigung einer eventuellen          zusammenzurechnen, die sich aus            dieser Deckung versicherten Gefahren       Schaden (siehe dazu oben unter „Was ist
Unterversicherung und der bei den als       dem gesamten Vertragsbestand des           versichert.                                versichert?“ allgemein für die Deckung
Außergewöhnliche Naturereignisse ver-       Sachversicherungsbereiches (exklusive                                                 „Sturm und außergewöhnliche Natur-
sicherten Gefahren jeweils angeführten      Industriegeschäft) der Allianz Elementar   (2) Versicherte Sachen                     ereignisse“ festgelegte Schadendefini-
Begrenzungen) zudem ein Selbstbehalt        Versicherungs- AG auf Grund des einen      (und besondere Entschädigungsgrenzen)      tion) liegt in der Eigenheimversicherung
auf Ihrer Versicherungs-Urkunde ange-       Ereignisses ergeben. Bei Überschreiten                                                auch dann vor, wenn Gebäudeteile,
führt sein, um welchen die Entschädigung    der Kumulschadengrenze von                   a) Der in der Haushaltsversicherung      Bäume, Maste oder ähnliche Gegen-
gekürzt wird. Ein solcher Selbstbehalt      EUR 30.000.000,00 ist eine aliquote          versicherte Wohnungsinhalt.              stände durch das Schadenereignis gegen
entfällt in jenen Fällen, in denen die      Kürzung der Entschädigungen vorzu-                                                    in der Eigenheimversicherung versicherte
Entschädigung gemäß diesem Punkt h)         nehmen. (Beträgt beispielsweise der          b) Für die versicherte Gefahr Dach-      Sachen geworfen werden.
mit EUR 5.000,00 begrenzt ist.              zu entschädigende Gesamtschaden              lawinen gilt, dass sich der Versiche-
                                            EUR 60.000.000,00, so kommt es pro           rungsschutz nur auf Schäden, die an      (2) Versicherte Sachen (und besondere
Kumulschadengrenze                          versichertem Anspruch zu einer Kürzung       den in den Versicherungsräumlich-        Entschädigungsgrenzen)
Besteht aufgrund eines gemäß diesem         um 50 %). Diese Kürzung kommt auch           keiten und im Freien am Grundstück
Punkt h) versicherten Außergewöhn-          dann zum Tragen, wenn Sie mehrere            des Versicherungsortes versicherten       a) Die in der Eigenheimversicherung
lichen Naturereignisses die Verpflichtung   Polizzen im Sachversicherungsbereich als     Sachen verursacht werden, erstreckt.      versicherten Sachen gemäß Kapitel
zur Leistung von Entschädigungen,           Anspruchsgrundlage haben.                                                              2.1.1. „Eigenheimversicherung
die zusammen den Betrag von                                                              c) Für die als Außergewöhnliche           (Gebäude) inkl. Haus- und Grund-
EUR 30.000.000,00 (Kumulschaden-            Versichert sind Sachschäden, die an ver-     Naturereignisse versicherten Gefahren     besitzhaftpflicht“, Punkt (1).
grenze) überschreiten, so werden            sicherten Sachen durch die unmittelbare      gilt, dass sich der Versicherungs-
die auf alle Anspruchsberechtigten          Einwirkung einer in der Deckung „Sturm       schutz ausschließlich auf die in der      b) Kunststoffverglasungen zum
entfallenden Entschädigungen derart         und Außergewöhnliche Naturereignisse“        Versicherungs-Urkunde bezeichneten        Neuwert: Bei den versicherten Geb-
gekürzt, dass sie zusammen nicht mehr       versicherten Gefahr (Schadenereignis)        Versicherungsräumlichkeiten selbst        äuden gelten Gebäudeverglasungen
als EUR 30.000.000,00 betragen. Als ein     eintreten, an versicherten Sachen als        erstreckt.                                aus Kunststoff aller Art (dies sind
Ereignis, welches für die Ermittlung der    unvermeidliche Folge eines Schadener-                                                  glasähnliche Kunststoffe wie z.B.
Höchstgrenze von EUR 30.000.000,00          eignisses oder durch Abhandenkommen        (3) Versicherte Kosten                      Plexi-, Acryl-Glas) und Lichtkuppeln im
maßgeblich ist, gelten alle zu Schäden      versicherter Sachen bei einem Schadene-                                                Rahmen der jeweiligen Gebäude-
führenden, als Außergewöhnliche Natur-      reignis eintreten.                         Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3.          versicherungssumme als mitversichert.
ereignisse versicherten Gefahren, die auf                                              „Versicherte Kosten“ angeführten Kosten
dieselbe Ursache zurückgehen und diese                                                 im Rahmen der vereinbarten Entschädi-       c) Für die als Außergewöhnliche Natur-
Ursache zu Schäden führt, die in einem                                                 gungsgrenzen, sofern sie sich auf die       ereignisse versicherten Gefahren gilt,
einheitlichen zeitlichen Zusammenhang                                                  für die versicherten Gefahren jeweils       dass sich der Versicherungsschutz
von 72 Stunden eintreten. Ob ein oder                                                  versicherten Sachen beziehen.               ausschließlich auf die in der


44                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                               → zum Inhaltsverzeichnis                             45

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                  COMFORT         2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                               COMFORT


  Versicherungs-Urkunde versicherten           oder glasähnlichen Kunststoffen wie          Wasser dadurch in ein Gebäude ein-        Für die Eigenheimversicherung gilt:
  Gebäude erstreckt.                           z.B. Plexi-, Acryl-Glas bestehen.            dringt, bei dem feste Baubestandteile
                                             • Bei den in Kapitel 2.1.1. „Eigenheim-        oder ordnungsgemäß verschlossene          Zusätzlich nicht versicherte Gefahren
  d) Schäden an versicherten Sachen            versicherung (Gebäude) inkl. Haus-           Fenster oder Außentüren durch ein         (auch nicht als unvermeidliche Folge
  ohne Auswirkungen auf die Brauch-            und Grundbesitzhaftpflicht“, Punkt           Schadenereignis beschädigt oder           eines Schadenereignisses):
  barkeit, Funktionsfähigkeit oder             (3) c) zum Neuwert mitversicherten           zerstört wurden. Wir leisten auch
  Nutzungsdauer (Optische Schäden):            Außenanlagen gelten auch Ver-                dann Entschädigung, wenn die in den       a) Schäden durch Brand, Blitzschlag,
  An versicherten Gebäuden und deren           glasungen und Kunststoffverglasun-           Versicherungsräumlichkeiten versi-        Explosion oder Flugzeugabsturz
  Baubestandteilen – nicht jedoch an           gen aller Art (dies sind glasähnliche        cherten Sachen sowie Gebäudeteile
  Einfriedungen und Außenanlagen am            Kunststoffe wie z.B. Plexi-, Acryl-Glas)     im Inneren der versicherten Gebäude       b) Bei Schäden durch Wasser haften
  Versicherungsgrundstück – sind auch          als zusätzlich mitversichert, sofern         durch Witterungsniederschläge             wir in der Eigenheimversicherung auch
  solche Schäden umfasst. Die Entschädi-       diese Verglasungen Bestandteil der           (Niederschlagswasser, Schnee oder         nicht für Schäden
  gung ist jedenfalls mit EUR 10.000,00        Außenanlagen sind.                           Hagel), welche durch Dach- oder           • an Gebäudeteilen der Außenseite der
  je Versicherungsfall begrenzt und          • Privat genutzte Kraftfahrzeuge,              Mauerteile bzw. durch ordnungsgemäß         versicherten Gebäude
  erfolgt im Rahmen der Versicherungs-         Wasserfahrzeuge und deren Anhän-             geschlossene Fenster oder Außentüren      • an Sachen im Freien
  summe der in der Versicherungs-              ger am Versicherungsgrundstück sind          ins Gebäude eindringen, ohne dass         • durch Langzeiteinwirkungen (wie z.B.
  Urkunde (unter “Versicherungsschutz”)        nur in versicherten, geschlossenen           eine in der Deckung „Sturm und              Tramvermorschung, Holzfäule etc.).
  angeführten und vom Schaden                  Gebäuden versichert.                         Außergewöhnliche Naturereignisse“
  betroffenen Gebäude-Positionen. Bei                                                       versicherte Gefahr einwirkt, beschädigt   c) Schäden, die dadurch entstanden
  Bemessung der Entschädigungs-             (3) Versicherte Kosten                          oder zerstört werden.                     sind, dass
  leistung wird die Entwertung durch                                                                                                  • sich versicherte Bauwerke oder Teile
  mangelnde Instandhaltung und              Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3.              Keinesfalls versichert ist                  davon in einem baufälligen Zustand
  -setzung, Wartung und durch bereits       „Versicherte Kosten“ angeführten Kosten         • der durch Wasser verursachte              befunden haben.
  vor dem Schadenereignis bestehende,       im Rahmen der vereinbarten Entschädi-             Rückstau (ausgenommen der durch         • Im Zuge von Neu-, Zu- oder
  noch nicht behobene Vorschäden in         gungsgrenzen, sofern sie sich auf die             Hochwasser oder Überschwemmung            Umbauten versicherter Bauwerke
  Abzug gebracht.                           für die versicherten Gefahren jeweils             verursachte Kanalrückstau) sowie          Baubestandteile nicht oder noch nicht
                                            versicherten Sachen beziehen.                   • Schäden, die durch Grundfeuchtigkeit      entsprechend fest mit dem sonstigen
  e) Die in Kapitel 2.1.1. „Eigenheimver-                                                     und Grundwasser (oder die durch ein       Bauwerk verbunden waren oder
  sicherung (Gebäude) inkl. Haus- und       Was ist nicht versichert?                         Ansteigen des Grundwasserspiegels)        Baubestandteile aus der üblichen
  Grundbesitzhaftpflicht“, Punkt (3)                                                          entstehen.                                Verbindung mit dem Bauwerk gelöst
  genannten, zusätzlich versicherten        Nicht versicherte Gefahren                                                                  wurden.
  Sachen, wobei folgende Besonder-                                                          d) Schäden durch Bewegung von
  heiten/Abweichungen vereinbart sind:       a) Schäden durch Sturmflut;                    Boden- oder Gesteinsmassen, wenn
                                             b) Schäden durch Sog- und Druck-               diese Bewegung durch Bautätigkeiten
  • Fachgerecht hergestellte und fix         wirkungen von Luft- und Raumfahr-              oder bergmännische Tätigkeiten
    montierte Einfriedungen des Versi-       zeugen;                                        verursacht wurde.
    cherungsgrundstückes (ausgenom-          c) Schäden durch Wasser Schäden                e) Schäden durch Bodensenkung.
    men lebende Zäune) sind auch dann        durch Schmelz- oder Niederschlags-             f) Schäden durch dauernde
    mitversichert, wenn diese aus Glas       wasser sind aber versichert, wenn das          Witterungs- und Umwelteinflüsse.


46                            → zum Inhaltsverzeichnis                                                                 → zum Inhaltsverzeichnis                           47

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                 COMFORT         2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                               COMFORT


Haftpflicht                                    schadens oder eines Vermögens-            (3) Zeitliche Geltung der Versicherung       Abschluss des Versicherungsvertrages
                                               schadens, der auf einen versicherten                                                   eingetreten und war Ihnen oder einer
Was ist versichert?                            Personen- oder Sachschaden                  a) Die Versicherung erstreckt sich         allenfalls mitversicherten Person vom
                                               zurückzuführen ist, auf Grund gesetz-       allgemein auf Versicherungsfälle,          Eintritt des Serienschadens nichts
(1) Versicherungsfall                          licher Haftpflichtbestimmungen              die während der Wirksamkeit des            bekannt, dann gilt der Serienschaden
                                               privatrechtlichen Inhalts (in der Folge     Versicherungsschutzes (Laufzeit            mit dem ersten in die Wirksamkeit
  a) Versicherungsfall ist ein Schaden-        kurz „Schadenersatzverpflichtungen“         des Versicherungsvertrages unter           des Versicherungsschutzes fallenden
  ereignis, das dem jeweils versicherten       genannt) erwachsen;                         Beachtung der §§ 38 und 39 Versi-          Schadenfall als eingetreten,
  Risiko (in der Privat- und Sport-          • die Kosten der Feststellung und             cherungsvertragsgesetz) eingetreten        sofern hierfür nicht anderweitig
  haftpflicht oder in der Haus- und            der Abwehr einer von einem Dritten          sind. Versicherungsfälle, die zwar         Versicherungsschutz besteht. Ist das
  Grundbesitzhaftpflicht) entspringt und       behaupteten Schadenersatz-                  während der Wirksamkeit des Versi-         erste Schadenereignis einer Serie
  aus welchem Ihnen (oder den allenfalls       verpflichtung im Rahmen des                 cherungsschutzes eingetreten sind,         während einer Unterbrechung des
  mitversicherten Personen) Schaden-           untenstehenden Punktes (4) f)               deren Ursache jedoch in die Zeit vor       Versicherungsschutzes eingetreten
  ersatzverpflichtungen (gemäß nach-           (Rettungskosten, Kosten, Zinsen).           Abschluss des Versicherungsvertrages       und war Ihnen oder einer allenfalls
  stehenden Punkt (2)) erwachsen oder                                                      fällt, sind nur gedeckt, wenn Ihnen        mitversicherten Person vom Eintritt
  erwachsen könnten. Der versicherte         b) Schadenersatzverpflichtungen               oder einer allenfalls mitversicherten      des Serienschadens nichts bekannt,
  Risikobereich unterscheidet sich je        aus Verlust oder Abhandenkommen               Person bis zum Abschluss des Versi-        dann gilt der Serienschaden mit dem
  nachdem, ob Sie sich für die Haushalts-    körperlicher Sachen sind nur dann ver-        cherungsvertrages von der Ursache,         ersten in den Wiederbeginn des
  oder die Eigenheimversicherung             sichert, wenn hierzu in der Privat- und       die zu dem Versicherungsfall geführt       Versicherungsschutzes fallenden
  entschieden haben.                         Sporthaftpflicht oder der Haus- und           hat, nichts bekannt war.                   Schadenfall als eingetreten.
                                             Grundbesitzhaftpflicht ausdrücklich
  b) Serienschaden                           eine besondere Vereinbarung getrof-           b) Ein Serienschaden gilt als in dem       c) Bei einem Personenschaden gilt
  Mehrere auf derselben Ursache              fen wurde. In derartigen Fällen finden        Zeitpunkt eingetreten, in dem das          im Zweifel der Versicherungsfall mit
  beruhende Schadenereignisse gelten         die Bestimmungen über Sachschäden             erste Schadenereignis der Serie ein-       der ersten Feststellung der Gesund-
  als ein Versicherungsfall. Ferner gelten   Anwendung.                                    getreten ist, wobei der zum Zeitpunkt      heitsschädigung durch einen Arzt als
  als ein Versicherungsfall Schaden-                                                       des ersten Schadenereignisses vere-        eingetreten.
  ereignisse, die auf gleichartigen, in      c) Personenschäden sind die Tötung,           inbarte Umfang des Versicherungss-
  zeitlichem Zusammenhang stehenden          Körperverletzung oder Gesundheits-            chutzes maßgebend ist. Auch wenn           d) In den spezifischen Regelungen für
  Ursachen beruhen, wenn zwischen            schädigung von Menschen. Sach-                wir das Versicherungsverhältnis            Sachschäden durch Umweltstörung
  diesen Ursachen ein rechtlicher,           schäden sind die Beschädigung oder            nach Eintritt des Versicherungsfalls       und nichtgewerbsmäßige Fremden-
  wirtschaftlicher oder technischer          die Vernichtung von körperlichen              im Schadenfall kündigen (§ 158             beherbergung sind abweichende
  Zusammenhang besteht.                      Sachen. Verlust, Veränderung oder             Versicherungsvertragsgesetz) oder          Bestimmungen festgelegt.
                                             Nichtverfügbarkeit von Daten auf              bei Risikowegfall, besteht nicht nur für
(2) Versicherungsschutz                      elektronischen Speichermedien gelten          die während der Wirksamkeit des Ver-
                                             nicht als Sachschaden.                        sicherungsschutzes, sondern auch für
  a) Im Versicherungsfall übernehmen                                                       die nach Beendigung des Vertrages
  wir                                                                                      eintretenden Versicherungsfälle einer
  • die Erfüllung von Schadenersatz-                                                       Serie Versicherungsschutz. Ist das
    verpflichtungen, die Ihnen wegen                                                       erste Schadenereignis einer Serie vor
    eines Personenschadens, eines Sach-

48                            → zum Inhaltsverzeichnis                                                                 → zum Inhaltsverzeichnis                          49

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                COMFORT         2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                               COMFORT


(4) Entschädigungsleistung                   sonstiger Leistungen aus demselben           g) Falls die von uns verlangte Erledi-      Punkt (1) a) die erste nachprüfbare
                                             Versicherungsfall noch verbleibenden         gung eines Schadenersatzanspruches          Feststellung einer Umweltstörung,
  a) Die vereinbarte Versicherungs-          Restbetrag der Versicherungssumme,           durch Anerkenntnis, Befriedigung            aus welcher Ihnen Schadenersatz-
  summe stellt unsere Höchstleistung         so wird die zu leistende Rente nur im        oder Vergleich an Ihrem Widerstand          verpflichtungen erwachsen oder
  für einen Versicherungsfall dar,           Verhältnis der Versicherungssumme            scheitert und wir mittels eingeschrie-      erwachsen könnten.
  und zwar auch dann, wenn sich der          bzw. ihres Restbetrages zum Kapital-         benen Briefes die Erklärung abgeben,      • Serienschaden
  Versicherungsschutz auf mehrere            wert der Rente erstattet. Der Kapital-       unseren vertragsmäßigen Anteil an           Abweichend von Punkt (1) b) gilt
  schadenersatzpflichtige Personen           wert der Rente wird zu diesem Zweck          Entschädigung, Kosten und Zinsen            die Feststellung mehrerer durch
  erstreckt oder mehrere Haushaltsversi-     auf Grund der im Zeitpunkt des Versi-        zur Befriedigung des Geschädigten           denselben Vorfall ausgelöster
  cherungen für denselben Haushalt bei       cherungsfalls bestehenden Sterbetafel        zur Verfügung zu halten, haben wir          Umweltstörungen als ein Versiche-
  uns oder auch anderen Versicherern         für Österreich der Bundesanstalt             für den von der erwähnten Erklärung         rungsfall. Ferner gelten als ein
  abgeschlossen sind.                        Statistik Austria (http://www.statistik.     an entstehenden Mehraufwand an              Versicherungsfall die Feststellungen
                                             at) und eines Zinsfußes von jährlich 3 %     Hauptsache, Kosten und Zinsen nicht         von Umweltstörungen, die durch gle-
  b) Ist eine Pauschalversicherungs-         ermittelt.                                   aufzukommen.                                ichartige in zeitlichem Zusammenhang
  summe vereinbart, gilt diese für                                                                                                    stehende Vorfälle ausgelöst werden,
  Personenschäden, Sachschäden               f) Rettungskosten; Kosten; Zinsen          (5) Besondere Bestimmungen für                wenn zwischen diesen Vorfällen ein
  und Vermögensschäden, die auf              • Die Versicherung umfasst den Ersatz      Sachschäden durch Umweltstörung               rechtlicher, wirtschaftlicher oder
  einen Personen- oder Sachschaden             von Rettungskosten;                                                                    technischer Zusammenhang besteht.
  zurückzuführen sind, zusammen.             • Die Versicherung umfasst ferner die        a) Versicherungsschutz für Sach-          • Zeitlicher Geltungsbereich
                                               den Umständen nach gebotenen               schäden durch Umweltstörung –               Abweichend von Punkt (3) erstreckt
  c) Wir leisten für die innerhalb eines       gerichtlichen und außergerichtlichen       einschließlich des Schadens an              sich die Versicherung auf eine Umwelt-
  Versicherungsjahres eingetretenen            Kosten der Feststellung und Abwehr         Erdreich oder Gewässern – besteht,          störung, die während der Wirksamkeit
  Versicherungsfälle höchstens das             einer von einem Dritten behaupteten        wenn die Umweltstörung durch einen          des Versicherungsschutzes oder
  Dreifache der jeweils maßgebenden            Schadenersatzpflicht, und zwar auch        einzelnen, plötzlich eingetretenen,         spätestens 2 Jahre danach festgestellt
  Versicherungssumme.                          dann, wenn sich der Anspruch als           unvorhergesehenen Vorfall ausgelöst         wird (siehe Punkt a)). Der Vorfall muss
                                               unberechtigt erweist;                      wird, welcher vom ordnungsgemäßen,          sich während der Wirksamkeit des
  d) An einer Sicherheitsleistung oder       • Die Versicherung umfasst weiters           störungsfreien Geschehen abweicht.          Versicherungsschutzes ereignen. Eine
  Hinterlegung, die Sie kraft Gesetzes         die Kosten der über unsere Weisung         Somit besteht insbesondere kein             Umweltstörung, die zwar während
  oder gerichtlicher Anordnung zur             (siehe hierzu Kapitel 2.3.2.,              Versicherungsschutz, wenn nur durch         der Wirksamkeit des Versicherungss-
  Deckung einer Schadenersatzverp-             „Aufklärung und Abwicklung                 mehrere in der Wirkung gleichartige         chutzes festgestellt wird, die aber auf
  flichtung vorzunehmen haben, beteili-        des Schadens“ für die Deckung              Vorfälle (wie Verkleckern, Verdunsten)      einen Vorfall vor Abschluss des Ver-
  gen wir uns in demselben Umfang wie          „Haftpflicht“ in Punkt (2)) geführten      eine Umweltstörung, die bei einzelnen       sicherungsvertrages zurückzuführen
  an der Ersatzleistung.                       Verteidigung in einem Straf- oder          Vorfällen dieser Art nicht eingetreten      ist, ist nur dann versichert, wenn
                                               Disziplinarverfahren. Kosten gemäß         wäre, ausgelöst wird.                       sich dieser Vorfall innerhalb von
  e) Haben Sie Rentenzahlungen zu leis-        diesem Punkt f) und Zinsen werden                                                      zwei Jahren vor Abschluss des Versi-
  ten und übersteigt der Kapitalwert der       auf die Versicherungssumme                 b) Besondere Regelungen für den             cherungsvertrages ereignet hat und
  Rente die für die Deckung „Haftpflicht“      angerechnet.                               Versicherungsschutz                         Ihnen oder dem Versicherten bis zum
  vereinbarte Versicherungssumme                                                          • Versicherungsfall                         Abschluss des Versicherungsvertrages
  oder den nach Abzug etwaiger                                                              Versicherungsfall ist abweichend von      der Vorfall oder die Umweltstörung


50                            → zum Inhaltsverzeichnis                                                               → zum Inhaltsverzeichnis                            51

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2.1    WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                               COMFORT        2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                               COMFORT


      nicht bekannt war und auch nicht       der betrieblichen, beruflichen oder         g) aus der Haltung von in Öster-          i) abweichend von allgemein unter
      bekannt sein konnte. Die Bestimmun-    gewerbsmäßigen Tätigkeit, insbesondere      reich üblichen Tieren, sofern diese       „Was ist nicht versichert“, in den
      gen zum Serienschaden (siehe Punkt                                                 artgerecht gemäß den gesetzlichen         Punkten (4) a) und b) vereinbarten
      (3) b) finden sinngemäß Anwendung.      a) als Wohnungsinhaber inklusive           Bestimmungen gehalten werden              Ausschlüssen aus der Haltung und Ver-
                                              einer der Wohnung zugehörenden             dürfen, ausgenommen Pferde,               wendung von Flugmodellen und unbe-
(6) Rechte und Pflichten aus dem              Grünfläche (nicht aber als Hausund/        Wildtiere, giftige Tiere und sonstige     mannten Luftfahrzeugen (Drohnen),
Versicherungsvertrag                          oder Grundbesitzer) und als Arbeit-        genehmigungspflichtige Tiere;             die nicht registrierungspflichtig sind,
                                              geber von Hauspersonal;                    Hunde gelten mitversichert, wenn          nämlich:
  a) Soweit die Versicherung neben                                                       diese in der Versicherungs-Urkunde        • der Klasse C0 bis zu einem Startge-
  Schadenersatzverpflichtungen von            b) aus der Fremdenbeherbergung,            ausgewiesen werden. Die Versi-              wicht von 250 g entsprechen, weiters
  Ihnen selbst auch Schadenersatz-            sofern keine behördliche Gewerbe-          cherung erstreckt sich auch auf die       • ohne einem Sensor, der personen-
  verpflichtungen anderer Personen            berechtigung erforderlich ist;             Schadenersatzverpflichtung des              bezogene Daten erfassen kann
  umfasst, sind alle für Sie getroffenen                                                 jeweiligen Verwahrers, Betreuers            (zB. Kamera), ausgerüstet sind und
  Bestimmungen auch auf diese                 c) aus der Innehabung und dem              oder Verfügungsberechtigten. Der         • bei einem Aufprall auf einen Men-
  Personen sinngemäß anzuwenden; sie          Betrieb einer Rundfunk- und Fernseh-       Versicherungsschutz bezieht sich nicht      schen eine kinetische Energie von
  sind neben Ihnen im gleichen Umfang         empfangsanlage;                            auf Schadenersatzverpflichtungen an         nicht mehr als 80 Joule übertragen
  wie Sie für die Erfüllung der Obliegen-                                                zum Belegen zugeführten Tieren.             können.
  heiten verantwortlich.                      d) aus der Haltung und Verwendung
                                              von (E)Fahrrädern, Pedelecs, Segways       h) Wasserfahrzeuge und Schiffs-           j) aus der Haltung und Verwendung
  b) Die Ausübung der Rechte aus              und (E)Scootern, ausgenommen elek-         modelle, ausschließlich jedoch            von Automodellen, sofern die
  dem Versicherungsvertrag steht              trisch angetriebene Fahrräder, Pede-       • aus der gelegentlichen Verwendung,      erzielbare Höchstgeschwindigkeit nicht
  ausschließlich Ihnen zu.                    lecs, Scooter und Segways mit einer          nicht jedoch der Haltung von Elektro-   mehr als 25 km/h beträgt.
                                              höchsten zulässigen Motorleistung            und Segelbooten.
(7) Bevollmächtigung                          von mehr als 600 Watt und/oder einer       • aus der Haltung und Verwendung          k) aus der Durchführung von Umbau-
                                              Bauartgeschwindigkeit von mehr als           von sonstigen nicht motorisch ange-     arbeiten im versicherten Haushalt
  Wir sind bevollmächtigt, im Rahmen          25 km/h;                                     triebenen Wasserfahrzeugen, sowie       bis zu einem Bauproduktionswert
  unserer Verpflichtung zur Leistung                                                       von Schiffsmodellen bis zu einem        von EUR 50.000,00. Für solche
  alle uns zweckmäßig erscheinenden           e) aus der nicht berufsmäßigen Sport-        Höchstgewicht von 15 kg.                Bauvorhaben sind Schadenersatz-
  Erklärungen in Ihrem Namen abzuge-          ausübung und der Freizeitausübung            Die Versicherung erstreckt sich auch    verpflichtungen Ihrerseits als Bauherr
  ben.                                        (ausgenommen die Jagd), inklusive            auf Schadenersatzverpflichtungen        mitversichert, allerdings nur insofern
                                              ehrenamtlicher Tätigkeiten;                  des Eigentümers, des Halters und        als die gesetzlichen Bestimmungen
Für die Privat- und Sporthaftpflicht gilt:                                                 der Personen, die mit dem Willen des    (z.B. Baustellenkoordinationsgesetz)
                                              f) aus dem erlaubten Besitz von Hieb-,       Halters bei der Verwendung tätig        eingehalten werden. Es besteht kein
(1) Versicherte Gefahren                      Stich- und Schusswaffen und aus deren        sind oder mit seinem Willen mit dem     Versicherungsschutz für Schaden-
                                              Verwendung als Sportgerät und für            Wasserfahrzeug befördert werden.        ersatzverpflichtungen, welche in
Die Versicherung erstreckt sich auf Ihre      Zwecke der Selbstverteidigung;             • Die Versicherung erstreckt sich auch    ursächlichem Zusammenhang mit der
Schadenersatzverpflichtungen als                                                           auf Sachen, welche die beförderten      Tätigkeit als Planungsoder Baustellen-
Privatperson aus den Gefahren des täg-                                                     Personen an sich tragen oder als        koordinator stehen oder standen.
lichen Lebens mit Ausnahme der Gefahr                                                      Reisegepäck mit sich führen;


52                            → zum Inhaltsverzeichnis                                                              → zum Inhaltsverzeichnis                           53

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                COMFORT         2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                 COMFORT


  l) wegen Schäden an beweglichen            Der Versicherungsschutz für diese            q) für Schadenersatzverpflichtungen        (3) Besondere Bestimmungen für
  Sachen (mit Ausnahme von Kraft-,           Tätigkeitsschäden gilt subsidiär.            aus Sachschäden durch Umwelt-              Sachschäden durch Umweltstörung
  Luft- und Wasserfahrzeugen) aus            Die Versicherungssumme beträgt im            störung – einschließlich des Schadens
  dem Titel der Verwahrung, und              Rahmen der Pauschalversicherungs-            an Erdreich und Gewässern; Bei             Neben allgemein in der Deckung „Haft-
  zwar auch im Zuge der Verwahrung           summe EUR 100.000,00 davon.                  Mineralölprodukten gilt nur die            pflicht“ vereinbarten Sonderregeln für
  als Nebenverpflichtung bzw. im                                                          Lagerung und Verwendung von Heizöl         Umweltstörungen gilt in der Privat- und
  Rahmen der Überlassung aus bloßen          n) wegen der Beschädigung von                für die Beheizung einer Wohnung bis        Sporthaftpflichtversicherung:
  Gefälligkeitsverhältnissen; Der Versi-     gemieteten Räumen sowie des darin            max. 50 l versichert.
  cherungsschutz gilt subsidiär. Die Ver-    befindlichen Inventars, sofern die                                                       a) Begrenzung der Versicherungs-
  sicherungssumme beträgt im Rahmen          Mietverhältnisse eine Höchstdauer          (2) Mitversicherte Personen                   summe Die Versicherungssumme
  der Pauschalversicherungssumme             von 10 Monaten nicht übersteigen;                                                        beträgt im Rahmen der Pauschalversi-
  EUR 100.000,00 davon.                      Der Versicherungsschutz gilt subsidiär.      a) Mit Ihnen in häuslicher Gemein-          cherungssumme EUR 100.000,00.
                                             Die Versicherungssumme beträgt im            schaft lebende Personen; ausge-
  m) wegen Schäden                           Rahmen der Pauschalversicherungs-            nommen Mitglieder einer rein zweck-         b) Selbstbehalt Ihr Selbstbehalt
  • an solchen beweglichen Sachen            summe EUR 100.000,00 davon.                  mäßigen Wohngemeinschaft;                   beträgt in jedem Versicherungsfall 10 %
    (mit Ausnahme von Kraft-, Luftund                                                                                                 des Schadens, höchstens EUR 200,00.
    Wasserfahrzeugen), die entliehen,        o) wegen Schadenersatzverpflichtun           b) In einem Zimmer in Studenten oder
    gemietet oder üblicherweise für          gen Ihrerseits oder einer mitversi-          Lehrlingsheimen, oder auch in einem        (4) Besondere Bestimmungen für die
    den privaten Gebrauch überlassen         cherten Person als Eigentümer eines          Untermietzimmer lebende eigene             nichtgewerbsmäßige Beherbergung
    werden bzw. benutzt, befördert oder      unbebauten zu privaten Zwecken ver-          Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege      von Fremden
    einer sonstigen Tätigkeit verwendet      wendeten Grundstücks, dessen Adresse         und Stiefkinder), Kinder Ihres mitversi-
    werden, sofern keine Bearbeitung,        in der Versicherungs-Urkunde genannt         cherten Ehegatten oder eingetragenen        a) Die Versicherung erstreckt sich auch
    Verarbeitung, Umarbeitung, War-          wird; Versichert sind ausschließlich         Partners, Ihres verschieden- oder gle-      auf Ihre Haftung als Verwahrer aus
    tung oder Reparatur stattfindet;         Schadenersatzverpflichtungen aus             ichgeschlechtlichen Lebensgefährten;        der Beschädigung von eingebrachten
  • an jenen Teilen von unbeweglichen        der Innehabung und Pflege des                                                            Sachen der zur Beherbergung auf-
    Sachen, die unmittelbarer Gegen-         unbebauten Grundstücks, die sich             c) Personen, die für Sie aus einem          genommenen Gäste. Als eingebracht
    stand einer Benützung oder einer         ausschließlich auf in Österreich einget-     Arbeitsvertrag häusliche Arbeiten oder      gelten Sachen, die Ihnen oder einem
    sonstigen Tätigkeit sind, allerdings     retene Schadenereignisse beziehen.           gefälligkeitshalber häusliche Arbeiten      Ihrer Leute übergeben oder an einen
    nur insofern, als an oder in ihnen                                                    verrichten, in dieser Eigenschaft           von diesen angewiesenen oder hiezu
    keinerlei Bearbeitung, Verarbeitung,     p) Für Sie und die gemäß Punkte              ausgeschlossen sind Personenschäden,        bestimmten Ort gebracht sind. Die
    Umarbeitung, Wartung oder Repa-          (2) a) und b) unten mitversicherten,         bei welchen es sich um Arbeitsunfälle       Versicherungssummen betragen im
    ratur stattfindet; Ausgeschlossen        volljährigen Familienmitglieder gelten       bzw. Berufskrankheiten im Sinne der         Rahmen der Pauschalversicherungs-
    bleiben jedoch Tätigkeitsschäden an      auch Schadenersatzverpflichtungen            Sozialversicherungsgesetze unter Ihren      summe: EUR 1.100,00 bei Verlust oder
    Heizungs-, Maschinen-, Kesselund         aus der nichtberuflichen Tätigkeit als       Arbeitnehmern handelt. Kein Versi-          Abhandenkommen eingebrachter
    Warmwasserbereitungsanlagen              Au-pair oder Babysitter im Rahmen            cherungsschutz besteht für Personen,        Sachen von zur Beherbergung aufge-
    und an Heizungsgeräten sowie             der Pauschalversicherungssumme               die Tätigkeiten in Ausübung ihres           nommenen Gästen, davon jedoch
    Schäden aufgrund von Abnutzung,          mitversichert.                               Berufes oder Gewerbes im versicherten       höchstens EUR 550,00 für Kostbar-
    Verschleißes und übermäßiger                                                          Haushalt vornehmen.                         keiten, Geld, Schecks und Wertpapiere,
    Beanspruchung.                                                                                                                    insgesamt jedoch nicht mehr als


54                            → zum Inhaltsverzeichnis                                                                → zum Inhaltsverzeichnis                            55

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                COMFORT        2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                   COMFORT


  EUR 11.000,00 für alle Versicherungs-     Bundesgesetz vom 16.11.1921 über die           Punkt (1) ist Versicherungsfall der           Versicherungsfalls bei uns spätestens
  fälle innerhalb eines Tages.              Haftung der Gastwirte und anderer              Verstoß (Handlung oder Unter-                 zwei Jahre nach Beendigung des Ver-
                                            Unternehmer (BGBl. Nr. 638) in der             lassung), der den versicherten Tätig-         sicherungsvertrages einlangt; Wurde
  b) Die Versicherung erstreckt sich        jeweils geltenden Fassung begrenzt ist.        keiten entspringt und aus welchem             ein Schaden durch Unterlassung
  auch auf Ihre Haftung als Verwahrer                                                      Ihnen Schadenersatzverpflichtungen            verursacht, so gilt im Zweifel der
  für solche Kraftfahrzeuge, Anhänger       c) Ausschluss vom Versicherungs-               erwachsen oder erwachsen könnten.             Verstoß als an dem Tag begangen,
  und Wasserfahrzeuge, die von den          schutz                                       • Serienschaden: Als ein Versiche-              an dem die versäumte Handlung
  zur Beherbergung aufgenommenen            Die Ausdehnung des Versicherungs-              rungsfall gelten auch alle Folgen             spätestens hätte vorgenommen
  Gästen eingestellt oder eingebracht       schutzes für – nichtgewerbsmäßige               − eines Verstoßes;                           werden müssen, um den Eintritt des
  sind und sich                             – Beherbergung von Fremden gemäß                − mehrerer auf der derselben Ursa-           Schaden abzuwenden.
                                            Punkt a) und b) erstreckt sich nicht auf          che beruhende Verstöße;                  • Ausgeschlossen vom Versicherungs-
  • in der hauseigenen Garage                                                               − mehrere in zeitlichem Zusam-               schutz sind Schäden durch Fehl-
  • auf einem hauseigenen Parkplatz         • Luftfahrzeuge aller Art;                        menhang stehende und auf                   beträge bei der Kassenführung,
  • auf der versicherten Liegenschaft       • innere Betriebs- und Bruchschäden               gleichartige Ursachen beruhende            durch Verstöße beim Zahlungsakt,
    befinden.                               • Diebstahl oder Raub von Fahrzeug-               Verstöße, wenn zwischen                    durch Veruntreuung, durch Verlust
                                              bestandteilen und -zubehör                      diesen Ursachen ein rechtlicher,           oder Abhandenkommen von Geld,
  Der Versicherungsschutz bezieht sich      • Fahrzeuginhalt und -ladung (Wasser-             technischer oder wirtschaftlicher          Wertpapieren und Wertsachen,
  auf Schadenersatzverpflichtungen,           fahrzeuge auf Bootsanhängern                    Zusammenhang besteht; der                  sowie durch Überschreitung von
  insbesondere jener nach §§ 970 und          gelten nicht als Fahrzeugladung);               oben allgemein für die Deckung             Kostenvoranschlägen und Krediten.
  970a ABGB, wegen Beschädigung,            • Ansprüche aus Schäden an den                    „Haftpflicht“ definierte Punkt (3) b)
  Vernichtung, Verlust oder Abhanden-         eingebrachten Sachen bei oder                   findet sinngemäß Anwendung.             (5) Besondere Bestimmungen für die
  kommen durch                                infolge einer über den Rahmen              • Abweichend vom ansonsten für die           Forderungsausfallversicherung aus
                                              der Beförderung hinausgehenden               Privat- und Sporthaftpflicht verein-       Haftpflichtansprüchen gegen Dritte
  • Inbetriebsetzen, Fahren oder Ver-         Tätigkeit an oder mit ihnen durch Sie        barten örtlichen Geltungsbereich
    schieben auf der versicherten Liegen-     oder Ihre Leute;                             (Kapitel 2.1.2., „Örtlicher Geltungs-       a) Gegenstand des Versicherungs-
    schaft durch Sie oder Ihre Leute;                                                      bereich für die Haushaltsversiche-          schutzes
  • unbefugten Gebrauch auf der versi-      d) Die Versicherung erstreckt sich auch        rung inkl. Privatund Sporthaft-             Versicherungsschutz besteht für den
    cherten Liegenschaft durch Ihre Leute   auf Schadenersatzverpflichtungen               pflicht”) besteht nur dann Versiche-        Fall, dass Sie während der Wirksamkeit
    oder Betriebsfremde (Schwarzfahrt);     aus reinen Vermögensschäden bis zu             rungsschutz, wenn der Verstoß in            des Versicherungsvertrages von einem
  • Diebstahl oder Raub auf der versi-      einer Versicherungssumme von                   Österreich begangen wurde und sich          Dritten geschädigt werden und der
    cherten Liegenschaft.                   EUR 10.000,00 gemäß nachstehenden              in Österreich wirtschaftlich auswirkt.      wegen dieses Schadenereignisses in
                                            Bestimmungen:                                • Abweichend vom ansonsten oben               Anspruch genommene Dritte seiner
  Die Versicherungssumme beträgt im                                                        allgemein für die Deckung „Haft-            Schadenersatzverpflichtung ganz oder
  Rahmen der Pauschalversicherungs-         • Reine Vermögensschäden sind                  pflicht“ in Punkt (3) vereinbarten          teilweise nicht nachkommen kann, weil
  summe EUR 40.000,00. Ihr Selbstbehalt       Schäden, die weder auf einen                 zeitlichen Geltungsbereich besteht          die Zahlungsunfähigkeit des schaden-
  beträgt in jedem Versicherungsfall 10 %     Personen- noch einen Sachschaden             Versicherungsschutz, wenn der               ersatzpflichtigen Dritten festgestellt
  des Schadens, mindestens EUR 200,00.        zurückzuführen sind.                         Verstoß während der Wirksamkeit             worden ist und die Durchsetzung der
  Der Selbstbehalt entfällt, sofern die     • Abweichend von oben allgemein für            des Versicherungsschutzes began-            Forderung gegen ihn gescheitert ist
  Schadenersatzverpflichtung gemäß            die Deckung „Haftpflicht“ definierten        gen wurde und die Anzeige des               (Versicherungsfall).


56                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                                 → zum Inhaltsverzeichnis                             57

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                 COMFORT         2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                 COMFORT


  Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das   • der schädigende Dritte zahlungsun-         d) Örtlicher Geltungsbereich                • Forderungen aufgrund eines
  einen Personen-, Sach- oder daraus            fähig ist. Dies ist der Fall, wenn Sie     Abweichend vom Kapitel 2.1.2                  gesetzlichen oder vertraglichen
  resultierenden Vermögensschaden               nachweisen, dass                           „Örtlicher Geltungsbereich“ für die           Forderungsübergangs;
  zur Folge hat und für den der Dritte          − eine Zwangsvollstreckung nicht           Privat- und Sporthaftpflicht erstreckt      • Ansprüche, soweit sie darauf
  aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbe-            zur vollen Befriedigung geführt          sich der Versicherungsschutz, auf             beruhen, dass berechtigte Einwen-
  stimmungen privatrechtlichen Inhalts            hat,                                     Schadenersatzansprüche aufgrund               dungen oder begründete Rechts-
  zum Schadenersatz verpflichtet ist            − eine Zwangsvollstreckung aus-            gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen          mittel des Schadenersatzpflichtigen
  (schadenersatzpflichtiger Dritter).             sichtslos erscheint, aufgrund einer      privatrechtlichen Inhalts anlässlich von      nicht oder nicht rechtzeitig vorge-
  Bei einem Forderungsausfall stellen wir         vom schadenersatzpflichtigen             Schadenereignissen, die in Österreich         bracht oder eingelegt wurden.
  Sie so, als hätte der schadenersatz-            Dritten in einem Zwangsvollstreck-       oder in einem anderen Mitgliedsstaat        • Ihre Ansprüche und einer mitversi-
  pflichtige Dritte Versicherungsschutz im        ungsverfahren in den letzten             der Europäischen Union, in der                cherten Person untereinander.
  Rahmen und Umfang der Privat- und               drei Jahren abgegebenen eides-           Schweiz, Norwegen, Island und
  Sporthaftpflichtversicherung. Daher             stattlichen Versicherung über seine      Liechtenstein eintreten.                   Für die Haus- und Grundbesitzhaft-
  finden im Rahmen der Forderungs-                Vermögensverhältnisse, oder                                                         pflicht gilt:
  ausfallversicherung für die Person des        − ein gegen den schadenersatz-             e) Ausschluss vom Versicherungss-
  Schädigers auch die Risikobeschrei-             pflichtigen Dritten durchgeführtes       chutz                                      (1) Versicherte Gefahren
  bungen und Ausschlüsse Anwendung,               Insolvenzverfahren nicht zur vollen      Es besteht auch kein Versicherungs-
  die für Sie gelten.                             Befriedigung geführt hat oder ein        schutz für:                                Die Versicherung erstreckt sich nach
                                                  solches Verfahren mangels Masse          • Ansprüche wegen Schäden an               Maßgabe des Deckungsumfanges dieser
  b) Vorraussetzungen                             abgelehnt wurde.                           − Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeu-       Bedingungen auf Schadenersatzverp-
  Wir leisten, wenn                                                                            gen                                    flichtungen
  • die Forderung durch ein rechtskräf-       c) Umfang des Versicherungsschutzes            − Tieren
    tiges Urteil, einen vollstreckbaren       und Begrenzung der Versicherungs-              − vermieteten Immobilien;                 a) aus der Innehabung, Verwaltung,
    Vergleich oder vergleichbare Titel        summe                                        • Verzugszinsen, Vertragsstrafen,           Beaufsichtigung (ausgenommen
    vor einem ordentlichen Gericht in         Versicherungsschutz besteht bis zur            Kosten der Rechtsverfolgung;              jedoch Tiere), Versorgung, Reinhal-
    Österreich oder einem anderen Mit-        Höhe der titulierten Forderung. Unsere       • Ansprüche aus Schäden, bei denen          tung, Beleuchtung und Pflege der
    gliedsstaat der Europäischen Union,       Entschädigungsleistung ist bei jedem           − von einem Dritten Leistungen            versicherten Liegenschaft einschließ-
    der Schweiz, Norwegens, Islands oder      Versicherungsfall auf die vereinbarte            beantragt werden können oder            lich der in oder auf ihr befindlichen
    Liechtensteins festgestellt worden ist    Versicherungssumme begrenzt.                     ein Dritter Leistungen zu erbringen     Bauwerke und Einrichtungen wie z.B.
    (titulierte Forderung). Anerkenntnis-,    Die Versicherungssumme beträgt im                hat (z.B. aus einer Haushaltsver-       Aufzüge, Heizungs- und Klimaanlagen,
    Versäumungsurteile und gerichtliche       Rahmen der Pauschalversicherungs-                sicherung oder Haftpflichtversi-        Schwimmbecken, Kinderspielplätze
    Vergleiche sowie vergleichbare Titel      summe EUR 750.000,00. Für Schäden                cherung), oder                          und Gartenanlagen. Ein im unmittel-
    der vorgenannten Länder binden uns        bis zur Höhe von EUR 2.500,– besteht           − ein Sozialversicherungsträger oder      baren räumlichen Zusammenhang
    nur, soweit der Anspruch auch ohne        kein Versicherungsschutz. Dem                    Sozialleistungsträger Leistungen        mit der versicherten Liegenschaft vor-
    einen dieser Titel bestanden hätte.       schadenersatzpflichtigen Dritten,                zu erbringen hat, auch nicht,           handener Privatbadestrand inklusive
                                              stehen keine Rechte aus diesem                   soweit es sich um Rückgriffs-,          Bootssteg ist mitversichert. Zusätzlich
                                              Versicherungsvertrag zu.                         Beteiligungsansprüche oder              zur versicherten Liegenschaft zählen
                                                                                               Ähnliches von Dritten handelt;          angrenzende und gegenüberliegende
                                                                                                                                       Parzellen.


58                            → zum Inhaltsverzeichnis                                                                 → zum Inhaltsverzeichnis                            59

[Seite 31]
2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                               COMFORT         2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                COMFORT


  b) als Bauherr von Bauarbeiten an         und für Vandalismus zusätzlich               h) Ihrerseits aufgrund der Innehabung/    im Sinne der Sozialversicherungsgesetze
  der versicherten Liegenschaft bis         abweichend von „Was ist nicht                Unterhaltung von Außenanlagen und         unter den vorgenannt gleichgestellten,
  zu einem Bauproduktionswert von           versichert?“ für die Haus- und Grund-        Zufahrtsstraßen auf der versicherten      beauftragten Personen handelt.
  EUR 1.000.000,00. Für solche              besitzhaftpflicht in den Punkten (1) a)      Liegenschaft. Der Versicherungs-
  Bauvorhaben sind Schadenersatz-           bis e). Die Versicherungssumme               schutz besteht jedoch nur subsidiär.      (3) Besondere Bestimmungen für
  verpflichtungen Ihrerseits als Bauherr    beträgt im Rahmen der Pauschal-              Wir haben das Recht, gegen den            Sachschäden durch Umweltstörung
  mitversichert, allerdings nur insofern    versicherungssumme EUR 2.500,00.             Verursacher des Schadens Regress
  als die gesetzlichen Bestimmungen         In jedem Versicherungsfall gilt generell     zu nehmen. Wir nehmen keinen               a) Allgemein
  (z.B. Baustellenkoordinationsgesetz)      ein fixer Selbstbehalt in Höhe von           Regress Ihnen gegenüber, sofern für        Grundsätzlich besteht in der Versiche-
  eingehalten werden. Es besteht kein       EUR 100,00 vereinbart. Schäden unter         die Schadenersatzansprüche oder            rung von Gebäuden (Eigenheim-
  Versicherungsschutz für Schaden-          EUR 100,00 fallen nicht unter die Ver-       deren Abwehr entsprechend den Be-          versicherung) Versicherungsschutz für
  ersatzverpflichtungen, welche in          sicherung. Zusätzlich zur versicherten       stimmungen der Deckung „Haftpflicht“       Sachschäden durch Umweltstörung
  ursächlichem Zusammenhang mit             Liegenschaft zählen angrenzende und          (anderweitig) Versicherungsschutz          gemäß den allgemein für die Deckung
  der Tätigkeit als Planungs- oder          gegenüberliegende Parzellen.                 besteht. Zusätzlich zur versicherten       „Haftpflicht“ und insbesondere hier für
  Baustellenkoordinator stehen oder                                                      Liegenschaft zählen angrenzende und        die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht
  standen. Zusätzlich zur versicherten      e) aus der Innehabung und Verwen-            gegenüberliegende Parzellen.               festgelegten Bestimmungen.
  Liegenschaft zählen angrenzende           dung einer im Eigentum versicherter
  und gegenüberliegende Parzellen.          Personen stehenden Privatstraße bis zu     (2) Mitversicherte Personen                  • Die Versicherungssumme beträgt im
                                            einem maximalen Ausmaß von 300 m.                                                         Rahmen der Pauschalversicherungs-
  c) aus der Fremdenbeherbergung                                                         a) Hauseigentümer und -besitzer              summe EUR 500.000,00.
  auf der versicherten Liegenschaft,        f) aus der Innehabung und Pflege von         b) Hausverwalter und Hausbesorger          • Entstehen Aufwendungen für das
  wenn keine behördliche Gewerbe-           im Eigentum versicherter Personen            c) Jener Personen, die in Ihrem Auftrag      Ausheben, Verbringen und Entsorgen
  berechtigung erforderlich ist. Sofern     stehendem Waldbesitz bis zu einem            für Sie handeln, sofern diese Tätigkeit      des verunreinigten Erdreiches und/
  der Betrieb einer behördlichen            maximalen Ausmaß von 5 ha.                   nicht in Ausübung ihres Berufes              oder verunreinigten Gebäudeteilen
  Gewerbeberechtigung für Fremden-                                                       oder Gewerbes erfolgt. Ortsübliche           auf Ihrer Liegenschaft auf Grund
  beherbergung bedarf, besteht kein         g) Ihrerseits aus der Schneeräumung          Nachbarschaftshilfe gilt als mitversi-       eines Sachschadens durch Umwelt-
  Versicherungsschutz. Zusätzlich zur       auf der versicherten Liegenschaft, auch      chert. Sofern diese Tätigkeit über das       störung ersetzen wir diese. Die Ver-
  versicherten Liegenschaft zählen          wenn diese nicht durch Sie, sondern          ortsübliche Ausmaß der Nachbar-              sicherungssumme beträgt dafür im
  angrenzende und gegenüberliegende         durch einen von Ihnen beauftragten           schaftshilfe hinausgeht, besteht kein        Rahmen der Pauschalversicherungs-
  Parzellen.                                Dritten erfolgt. Der Versicherungs-          Versicherungsschutz.                         summe EUR 40.000,00. Aufwen-
                                            schutz gilt jedoch nur subsidiär. Es         d) Jener Personen, die infolge Frucht-       dungen zur Wiederherstellung von
  d) wegen Beschädigung, Vernichtung,       bleibt uns das Regressrecht bezüglich        nießung, Insolvenz oder Insolvenzver-        Liegenschafts- und Gebäudeteilen
  Verlust oder Abhandenkommen von           der persönlichen Haftung des Verur-          waltung an Ihre Stelle treten.               sind nicht versichert.
  Müllsammelgefäßen und sonstigen           sachers unbenommen. Zusätzlich
  auf der versicherten Liegenschaft         zur versicherten Liegenschaft zählen       Ausgeschlossen bleiben Personen-             b) Örtlicher Geltungsbereich
  befindlichen Einrichtungen der öffen-     angrenzende und gegenüberliegende          schäden, bei welchen es sich um              Versicherungsschutz besteht, in Erwei-
  tlichen Müllabfuhr abweichend von         Parzellen.                                 Arbeitsunfälle bzw. Berufskrankheiten        terung der allgemein für die Eigen-
  ansonsten oben unter allgemein für                                                                                                heimversicherung für die Deckung
  die Deckung „Haftpflicht“ Punkt (2) b)                                                                                            „Haftpflicht“ geltenden Bestimmungen


60                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                                → zum Inhaltsverzeichnis                            61

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                               COMFORT         2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                COMFORT


  auch dann, wenn die schädigenden         (4) Besondere Bestimmungen für die          Was ist nicht versichert?                    b) die Kenntnis der Mangelhaftigkeit
  Folgen der Umweltstörung durch einen     Vermietung von Wohnund Geschäfts-                                                        oder Schädlichkeit von hergestellten
  Vorfall in Österreich ausgelöst und      räumlichkeiten:                             Nicht versicherte Gefahren                   oder gelieferten Waren oder
  aufgrund der grenznahen Lage der                                                                                                  geleisteten Arbeiten.
  versicherten Liegenschaft im angren-      a) Bei Schäden durch Witterungs-           (1) Nicht versichert sind insbesondere
  zenden Ausland eingetreten sind.          niederschläge an Tapeten, Zimmer-                                                      (3) Die Versicherung erstreckt sich nicht
                                            malereien, Zierstuckaturen, Wand-            a) Ansprüche aus Gewährleistung für       auf Schadenersatzverpflichtungen aus
  c) Serienschaden                          verkleidungen, Fußböden, Strom-,             Mängel;                                   Schäden, die in ursächlichem Zusammen-
  Die Bestimmungen, wann ein Serien-        Fernsprech- oder anderen Leitungen           b) die Erfüllung von Verträgen und die    hang mit Auswirkungen der Atomenergie
  schaden in der Deckung „Haftpflicht“      und an sonstigem Zubehör des Hauses          an die Stelle der Erfüllung tretende      stehen, insbesondere mit
  als eingetreten gilt, finden sinngemäß    in vermieteten Wohnund Geschäfts-            Ersatzleistung;
  Anwendung.                                räumlichkeiten – ausgenommen an              c) Schadenersatzverpflichtungen            a) Reaktionen spaltbarer oder ver-
                                            Fenstern und Türen der Außenseite des        wegen Schäden, die an den von Ihnen        schmelzbarer Kernbrennstoffe;
  d) Selbstbehalt                           Gebäudes – leisten wir, abweichend           (oder in Ihrem Auftrag oder für Ihre       b) der Strahlung radioaktiver Stoffe
  Ihr Selbstbehalt beträgt in jedem         von der ansonsten in der Deckung             Rechnung von Dritten) hergestellten        sowie der Einwirkung von Strahlen,
  Versicherungsfall 10 % des Schadens       „Haftpflicht“ vorgesehenen Festlegung        oder gelieferten Arbeiten oder Sachen      die durch Beschleunigung geladener
  (inkl. Kosten und/oder Zinsen), höch-     des Versicherungsfalls Ersatz, auch          infolge einer in der Herstellung,          Teilchen erzeugt werden;
  stens jedoch EUR 2.000,00 der Ihnen       wenn eine Haftung des Vermieters             Lieferung oder Montage liegenden           c) der Verseuchung durch radioaktive
  aus einer in der Deckung „Haftpflicht“    gegenüber dem Mieter nicht gegeben           Ursache entstehen;                         Stoffe.
  versicherten Umweltstörung entsteht.      ist. Der Ersatz umfasst die Kosten der       d) Ansprüche, soweit sie auf Grund
  Für Entsorgungskosten aufgrund            Wiederherstellungsarbeiten, soweit           eines Vertrages oder einer besonderen     (4) Die Versicherung erstreckt sich nicht
  von Umweltschäden ist eine weitere        es sich nicht um Erhaltungskosten            Zusage über den Umfang der                auf Schadenersatzverpflichtungen
  Selbstbeteiligung von 10 %, höchstens     handelt, die der Vermieter gesetzlich zu     gesetzlichen Schadenersatzpflicht         aus Schäden, die Sie oder die für Sie
  jedoch EUR 2.000,00 an den Ent-           tragen hat.                                  hinausgehen.                              handelnden Personen verursachen durch
  sorgungskosten vereinbart.                                                                                                       Haltung, Innehabung oder Verwendung
                                            b) Entstehen die genannten Schäden         (2) Die Versicherung erstreckt sich nicht   von
  e) Ausschlüsse vom Versicherungss-        durch Überschwemmungen, Grund-             auf Schadenersatzverpflichtungen der
  chutz                                     wasser oder im Zusammenhang mit            Personen, die den Schaden, für den           a) Luftfahrzeugen;
  Kein Versicherungsschutz besteht bei      Erdbeben, so leisten wir nur nach          sie von einem Dritten verantwortlich         b) Luftfahrtgeräten;
  Umweltschäden für Abwasserreini-          Maßgabe der ansonsten in der               gemacht werden, rechtswidrig und             c) Flug- und Landungsplätzen, sowie
  gungsanlagen und Kläranlagen jeder        Deckung „Haftpflicht“ vorgesehenen         vorsätzlich herbeigeführt haben. Dem         Einrichtungen und Geräten auf diesen;
  Art, Mülltrennungs-, Abfallbehand-        Festlegung des Versicherungsfalls,         Vorsatz wird gleichgehalten                  d) Kraftfahrzeugen oder Anhängern,
  lungs- und Beseitigungsanlagen jeder      soweit eine Haftung des Vermieters                                                      die nach ihrer Bauart und Ausrüstung
  Art sowie Recyclinganlagen aller          gegenüber dem Mieter gegeben ist.            a) eine Handlung oder Unterlassung         oder ihrer Verwendung im Rahmen des
  Art, weiters für Zwischenlagerung                                                      bei welcher der Schadeneintritt mit        versicherten Risikos ein behördliches
  von gefährlichen Abfällen sowie für                                                    Wahrscheinlichkeit erwartet werden         Kennzeichen tragen müssen oder
  die Endlagerung (Deponierung) von                                                      musste, jedoch in Kauf genommen            tatsächlich tragen. Dieser Ausschluss
  Abfällen jeder Art.                                                                    wurde (z.B. im Hinblick auf die Wahl       bezieht sich nicht auf die Verwendung
                                                                                         einer kostenoder zeitsparenden             von Kraftfahrzeugen als ortsgebun-
                                                                                         Arbeitsweise);                             dene Kraftquelle.

62                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                                → zum Inhaltsverzeichnis                            63

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                   COMFORT         2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                   COMFORT


(5) Es besteht kein Versicherungsschutz        d) Gewalthandlungen von politischen         rechtsgesetz (BGBl. Nr. 215/1959 in der      (13) Die Versicherung erstreckt sich
aus Schäden, die Ihnen selbst oder Ihren       und terroristischen Organisationen,         jeweils geltenden Fassung) erforderlich      nicht auf Schadenersatzverpflichtungen
im gemeinsamen Haushalt lebenden               e) Gewalthandlungen anlässlich              ist. Ebenso wenig erstreckt sich die Ver-    wegen Persönlichkeits- oder Namen-
Angehörigen zugefügt werden (als Ange-         öffentlicher Versammlungen, Kund-           sicherung auf derartige Schadenersatz-       rechtsverletzungen.
hörige gelten der Ehegatte, der einge-         gebungen und Aufmärschen sowie              verpflichtungen, die daraus entstehen,
tragene Partner, der verschieden- oder         Gewalthandlungen anlässlich von             dass Sie an der Herstellung, Lieferung,      (14) Versicherungsschutz ist nicht gege-
gleichgeschlechtliche Lebensgefährte,          Streiks und Aussperrungen,                  Wartung oder Reparatur solcher Anla-         ben, wenn die Schadenermittlung und
Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder,     f) Terrorakten jeder Art stehen. Dabei      gen unmittelbar mitwirken.                   -regulierung oder die Erfüllung sonstiger
Verwandte in gerader aufsteigender             ist unerheblich, ob diese Akte, Gewalt-                                                  unserer Pflichten durch Staatsgewalt,
und absteigender Linie, Schwieger-,            anwendungen bzw. Handlungen                 (10) Die Versicherung erstreckt sich         Dritte oder Sie verhindert wird.
Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister).        durch Gruppen von Personen oder von         nicht auf Schadenersatzverpflichtungen
Bei geschäftsunfähigen oder beschränkt         Einzelpersonen oder ob diese Akte,          aus Schäden, die in ursächlichem             Für die Privat- und Sporthaftpflicht gilt:
geschäftsfähigen Personen werden               Gewaltanwendungen bzw. Handlun-             Zusammenhang mit Auswirkungen                Zusätzlich nicht versichert sind Schaden-
deren gesetzliche Vertreter und Ange-          gen im Auftrag von oder in Verbindung       elektromagnetischer Felder stehen.           ersatzverpflichtungen
hörige Ihnen und Ihren Angehörigen             mit (einer) Organisation (-en) oder
gleichgehalten.                                (einer) Regierung (-en), sei es auf Grund   (11) Die Versicherung erstreckt sich nicht     a) wegen Schäden an Sachen, die Sie
                                               politischer, religiöser, ideologischer      auf Schadenersatzverpflichtungen aus           oder die für Sie handelnden Personen
(6) Die Versicherung erstreckt sich nicht      oder ähnlichen Absichten, ausgeübt          Schäden, die in ursächlichem Zusammen-         entliehen, gemietet, geleast oder
auf Schadenersatzverpflichtungen aus           oder angedroht werden.                      hang mit Asbest, asbesthaltigen                gepachtet haben. Dies gilt nicht für
Schäden, die durch Veränderung am                                                          Substanzen und/oder asbesthaltigen             Schäden an gemieteten Räumen sowie
Erbgut von Menschen, Tieren oder             (8) Die Versicherung erstreckt sich nicht     Erzeugnissen stehen.                           des darin befindlichen Inventars, für die
Pflanzen entstehen. Kein Versicherungs-      auf Schadenersatzverpflichtungen                                                             gemäß oben bei „Was ist versichert“
schutz besteht auch für alle ursächlich      wegen Schäden an Sachen in ursächli-          (12) Die Versicherung erstreckt sich nicht     für die Privat- und Sporthaftflicht unter
im Zusammenhang stehenden Schäden            chem Zusammenhang mit allmählicher            auf Schadenersatzverpflichtungen aus           Punkt 1) n) ausdrücklich Versicherungs-
mit dem Klonen aller Art und allen           Emission oder allmählicher Einwirkung         Schäden aus der Lagerung, Herstellung          schutz besteht. Ausgeschlossen bleiben
daraus verbundenen Tätigkeiten.              von Temperatur, Gasen, Dämpfen,               und/oder Verwendung von Explosiv-              jedoch Schäden an Heizungs-,
                                             Flüssigkeiten, Feuchtigkeit oder nicht-       körpern aller Art. Dieser Ausschluss gilt      Maschinen-, Kesselund Warmwasser-
(7) Wir leisten keinen Versicherungs-        atmosphärischen Niederschlägen (wie           auch für Feuerwerkskörper. Ausgenom-           bereitungsanlagen sowie an Elektro-
schutz für Schadenersatzverpflichtungen      Rauch, Ruß, Staub usw.).                      men davon sind lediglich die Lagerung          und Heizgeräten sowie Schäden
wegen Schäden aller Art, die in ursäch-                                                    und Verwendung von Feuerwerkskörpern           aufgrund von Abnutzung, Verschleißes
lichem Zusammenhang mit                      (9) Die Versicherung erstreckt sich nicht     der Klassen 1 und 2 nach dem öster-            und übermäßiger Beanspruchung;
   a) Krieg, Bürgerkrieg oder kriegs-        auf Schadenersatzverpflichtungen aus          reichischen Pyrotechnikgesetz in der
   ähnlichen Ereignissen jeder Art,          Schäden an Sachen durch Überflu-              jeweils gültigen Fassung zur üblichen          b) wegen Schäden an unbeweglichen
   b) Beschlagnahme, Entziehung oder         tungen aus stehenden und fließenden           privaten Verwendung in Haushalts-              Sachen, die Sie oder die für Sie
   sonstigen Eingriffen von hoher Hand,      Gewässern, die durch solche Anlagen,          mengen bis zu einer maximalen Versi-           handelnden Personen in Verwahrung
   c) Streiks, Aussperrungen, Arbeit-        Maßnahmen und Einbringungen                   cherungssumme von EUR 1.500.000,00             genommen haben, wobei dies
   sunruhen, Aufruhr und sonstigen           Ihrerseits (oder sonstiger mitversicherter    im Rahmen der Pauschalversicherungs-           auch im Zuge der Verwahrung als
   bürgerlichen Unruhen,                     Personen) verursacht werden, für die          summe.                                         Nebenverpflichtung gilt bzw. im
                                             eine Bewilligung nach dem Wasser-                                                            Rahmen der Überlassung aus bloßen
                                                                                                                                          Gefälligkeitsverhältnissen.

64                            → zum Inhaltsverzeichnis                                                                   → zum Inhaltsverzeichnis                              65

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                 COMFORT         2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                COMFORT


  c) wegen Ansprüchen aus Arbeit-            e) an jenen Teilen von unbeweglichen        Assistance                                 • Schädlingsbefall in Ihrem Haus/ Ihrer
  geberhaftungen (wie zum Beispiel           Sachen, die unmittelbar Gegenstand                                                       Wohnung durch Ratten, Mäuse, Insek-
  employer’s liability, worker’s compen-     der Bearbeitung, Benützung oder einer       Was ist versichert?                          ten oder Wespenund Hornissennester
  sation und ähnliche arbeitsrechtliche      sonstigen Tätigkeit sind;                                                                (auch Wespen- und Hornissennester an
  Bestimmungen und Einrichtungen).                                                       a) Notfallhilfe für die versicherte          der Außenwand oder Dach eines Ein-/
                                             f) auf Grund eines Sachschadens durch       Wohnung, das versicherte Haus                Zweifamilienhauses),
  d) wegen Ansprüchen auf Entschädi-         Umweltstörung, der in ursächlichen
  gung mit Strafcharakter (wie zum           Zusammenhang mit einem im versi-            Wir organisieren und übernehmen            Wenn eine Notfallhilfe erforderlich ist,
  Beispiel punitive oder exemplary           cherten Gebäude und/oder auf der            die Reparaturkosten vor Ort, d.h. An-/     um weitere Schäden oder nachhaltige
  damages).                                  versicherten Liegenschaft befindlichen      Abreise- und Arbeitskosten eines Fach-     Beeinträchtigungen Ihrer Lebensbe-
                                             Betrieb steht; insbesondere gilt dies für   manns inkl. notwendige Ersatzteile, um     dingungen nach Eintritt des versicherten
Für die Haus- und Grundbesitzhaft-           Lagerung und/ oder Leitung und/oder         weitere Schäden oder eine nachhaltige      Ereignisses zu vermeiden, sollten Sie
pflicht gilt:                                Verwendung von Mineralölprodukten           Beeinträchtigungen Ihrer Lebensbedin-      unverzüglich unsere 24-Stunden-
                                             und/ oder Chemikalien aller Art.            gungen zu vermeiden, in folgenden          Assistance-Zentrale informieren, die den
Zusätzlich nicht versichert sind                                                         Notsituationen:                            Besuch eines qualifizierten Fachmanns
                                           (2) Schadenersatzansprüche aus                                                           organisiert.
(1) Schadenersatzverpflichtungen           Schäden, die nach US-amerikanischem,          • Beschädigung des Sanitär- und/ oder
wegen Schäden                              kanadischem oder australischem Recht –          Entwässerungssystems,                    b) Notfallhilfe für E-Geräte in der
                                           bei welchem Gerichtsstand auch immer –        • Blockierte Toiletten, Bäder und Wasch-   versicherten Wohnung
  a) an Sachen, die Sie oder die für Sie   klagsweise geltend gemacht werden.              becken,
  handelnden Personen entliehen, gemi-                                                   • Ausfall des Stromversorgungssystems,     Wir organisieren und übernehmen
  etet, geleast oder gepachtet haben;                                                    • Ausfall des Heizungssystems und/ oder    die Reparaturkosten vor Ort, d.h.
                                                                                           des Heißwassersystems,                   An-/ Abreise- und Arbeitskosten eines
  b) an Sachen, die Sie oder die für Sie                                                 • Schäden an äußeren Schlössern,           Fachmanns inkl. notwendige Ersatzteile,
  handelnden Personen in Verwahrung                                                        Dächern, Türen oder Fenstern Ihrer       in folgenden Notsituationen:
  genommen haben, wobei dies auch im                                                       Wohnung/Ihres Hauses durch Sturm,
  Zuge der Verwahrung als Neben-                                                           Feuer, Rauch, Einbruch, Einbruchsver-    • Ausfall von Gas-/Elektroherd oder
  verpflichtung gilt;                                                                      suche oder Vandalismus, in welchen         -ofen, Waschmaschine, Wäschetrock-
                                                                                           wir eine temporäre Notfalllösung           ner, Kühl-, Gefrierschrank und Geschirr-
  c) an Sachen, die Ihnen oder den für                                                     bereitstellen,                             spülmaschine, wenn die folgenden
  Sie handelnden Personen im Rahmen                                                      • Bei Aussperren aus der versicherten        Bedingungen für diese Geräte erfüllt
  von bloßen Gefälligkeitsverhältnissen                                                    Wohnung (bei einem mechanischen            sind:
  überlassen wurden;                                                                       Schloss) sorgen wir für das Aufsperren     − sie wurden an Ihrer in der Versi-
                                                                                           und/oder den Ersatz des verlorenen           cherungsurkunde angegebenen
  d) an beweglichen Sachen, die bei                                                        oder gestohlenen Schlüssels,                 Adresse in Betrieb gesetzt und sind zu
  oder infolge ihrer Benützung,                                                                                                         Beginn der Versicherung funktions-
  Beförderung, Bearbeitung oder einer                                                                                                   fähig,
  sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen                                                                                               − sie sind nicht älter als 5 Jahre ab
  entstehen;                                                                                                                            Erstkaufdatum,


66                            → zum Inhaltsverzeichnis                                                                 → zum Inhaltsverzeichnis                            67

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                 COMFORT         2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                    COMFORT


 − der Kaufpreis beträgt maximal            Was ist nicht versichert?                    Spezielle nicht versicherte Leistungen       Generelle Ausschlüsse
   € 2.500,– pro Gerät,                                                                  für die Notfallhilfe für die versicherte     • Wir sind berechtigt, die Ausführung
 − Es besteht keine gesetzliche             Nicht versicherte Leistungen                 Wohnung:                                       unserer Notfallhilfe im Falle einer offi-
   Gewährleistung, Herstellergarantie,                                                   • Anlagen, die in der Verantwortung            ziell erklärten Naturkatastrophe, einer
   Händlergarantie oder eine andere         • Ereignisse, die vor Beginn Ihrer Versi-      eines Mehrfamilienhauses oder der            anderen Katastrophe oder aufgrund
   erweiterte Garantie.                       cherung eingetreten sind und deren           zuständigen technischen Wasser-,             von höherer Gewalt aufzuschieben.
                                              Folgen,                                      Gas- oder Energieversorger liegen,
Im Falle eines Defekts Ihres Haushalts-     • Ansprüche aus dem Ausfall oder der         • Kosten für Ersatzteile, die € 25,– über-   Zusätzlich gilt:
geräts haben Sie Zugang zu unserer            Trennung von öffentlichen Diensten zu        steigen.
24-Stunden-Assistance- Zentrale, die          Ihrem Haus (einschließlich Strom-,         • Kosten für die Suche nach Schäden          (1) Inanspruchnahme der Leistungen
den Termin eines qualifizierten Fach-         Wasser- oder Gasversorgung),                 (z.B. das Aufstemmen von Wänden,           Der Versicherungsschutz gilt nur
manns an Ihre Adresse organisiert, um         unabhängig von deren Ursache,                Demontage von Geräten, Demontage           subsidiär.
festzustellen, ob der Schaden entweder      • Ereignisse, die sich im Zusammenhang         von Badarmaturen, ...),
vor Ort oder in einer Reparaturwerkstatt      mit einer beruflichen oder geschäftl-                                                   (2) Welche Personen sind zur
behoben werden kann. Falls der                ichen Tätigkeit ergeben,                   Spezielle nicht versicherte Leistungen für   Inanspruchnahme der Leistungen
Schaden in einer Reparaturwerkstatt         • Gemeinschaftsräume und Gemein-             die Notfallhilfe für E-Geräte:               berechtigt (versicherte Personen)?
behoben werden muss, wird zwischen            schaftsteile (z.B. gemeinsame Einrich-     • Schäden durch Vernachlässigung
Ihnen und dem Fachmann der Zeitpunkt          tungen),                                     oder allmähliche Verschlechterung,           a) Versicherungsschutz besteht für Sie.
der Rücksendung des reparierten             • Schäden wie unerhebliche Mängel,             die auf unsachgemäße Wartung und
Artikels (Montag bis Freitag, innerhalb       insbesondere Kratz-, Schramm- und            Nichteinhaltung der Vorschriften             b) Der Versicherungsschutz umfasst
der Arbeitszeiten von 9:00 bis 17:00 Uhr)     Scheuerschäden sowie sonstige                des Herstellers ihrerseits oder durch        neben Ihnen Ihre in häuslicher Gemein-
vereinbart. Die gesamte Bewertung             Schönheitsfehler, die den technischen        Reparaturen zurückzuführen sind, die         schaft mit Ihnen lebenden Ehegatten,
kann nur durchgeführt werden, wenn Sie        Gebrauch des Geräts nicht beeinträch-        ohne unsere Zustimmung durchgeführt          eingetragenen Partner oder verschie-
oder ein Vertreter anwesend sind. Wir         tigen.                                       wurden,                                      den- oder gleichgeschlechtlichen Leb-
übernehmen die Transportkosten.             • Schäden, die durch Konstruktions-,         • Schäden, die durch mechanische,              ensgefährten, deren und Ihre Eltern,
                                              Herstellungs- oder andere Fehler verur-      chemische oder thermische Beschädi-          deren minderjährige Kinder (auch
Die Entschädigung pro Versicherungsfall       sacht werden, die einer Rückrufaktion        gungen an Gegenständen entstehen             Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stief-
ist für die Notfallhilfe für die Wohnung      durch den Hersteller unterliegen,            (z.B. Flüssigkeitsschäden, Umweltver-        kinder; Enkelkinder jedoch nur, sofern
und für die Notfallhilfe der E-Geräte mit   • Servicegegenstände, die regelmäßig           schmutzung oder Kontamination),              sie in häuslicher Gemeinschaft mit
max. € 200,– und 4 Versicherungsfällen        benutzt und ersetzt werden oder einen      • Schäden, die durch Überspannung              Ihnen leben). Darüber hinaus bleiben
pro Jahr begrenzt. Im Rahmen der              hohen Verschleiß aufweisen (Sicherun-        oder Kurzschluss der Licht- und              diese Kinder auch nach Erreichen der
Entschädigungsgrenze für die Notfall-         gen, Batterien, Glühbirnen, Software,        Kraftinstallation an den versicherten        Volljährigkeit mitversichert, sofern und
hilfe für die versicherte Wohnung, das        Dichtungen, Scharniere, Filter, Drainage     Geräten auf Grund externer Ursachen          solange sie in häuslicher Gemeinschaft
versicherte Haus sind kleine Ersatzteile      Schläuche),                                  entstehen,                                   mit Ihnen leben.
mit € 25,– begrenzt. Wir berechnen die                                                   • Geräte, die außerhalb des Heimatlan-
Kosten für die Dienstleistungen der Spe-                                                   des des Versicherten gekauft wurden,         c) Die für Sie getroffenen Bestimmun-
zialisten zum Marktpreis in der Region,                                                    oder Geräte, die nicht repariert werden      gen gelten sinngemäß auch für die
in der die Dienstleistung erbracht wurde.                                                  können, da notwendige Ersatzteile            mitversicherten Personen; das trifft
                                                                                           fehlen.                                      insbesondere auch für die Erfüllung


68                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                                   → zum Inhaltsverzeichnis                               69

[Seite 36]
2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                 COMFORT         2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                  COMFORT


  der Obliegenheiten (Kapitel 2.3.2.       Versichert sind Sachschäden, die an           Was ist nicht versichert?                     tel durch ein unmittelbar von außen,
  „Obliegenheiten bei Eintritt des Ver-    versicherten Sachen durch die unmittel-                                                     plötzlich mit mechanischer Gewalt
  sicherungsfalls“) und die Leistungs-     bare Einwirkung einer in der Deckung          Nicht versicherte Gefahren                    einwirkendes Ereignis eine Sach-
  ausschlüsse (unten bei „Was ist nicht    „Tiefkühlgut“ versicherten Gefahr                                                           beschädigung erleidet. Notbremsun-
  versichert?“) zu.                        (Schadenereignis) eintreten, an versi-        a) Schäden als Folge gewöhnlicher             gen bzw. „ins Schleudern kommen“
                                           cherten Sachen als unvermeidliche Folge       Abnützung, Alterserscheinungen,               gelten jedenfalls nicht als Unfall des
(3) Unsere Haftung und die Haftung         eines Schadenereignisses eintreten oder       Korrosion und Ablagerungen an der             Transportmittels.
der Assistance-Zentrale                    durch Abhandenkommen versicherter             Kühleinrichtung;
                                           Sachen bei einem Schadenereignis                                                           Versichert sind Sachschäden, die an ver-
Wir und die Assistance-Zentrale            eintreten.                                    b) Schäden durch Schwund, natürliche         sicherten Sachen durch die unmittelbare
übernehmen sowohl für selbst erbrachte                                                   Veränderung, unsachgemäße Behand-            Einwirkung einer in der Deckung „Trans-
als auch für durch vermittelte und/        (2) Versicherte Sachen (und besondere         lung oder Verpackung des Tiefkühlgutes;      port“ versicherten Gefahr (Schaden-
oder beauftragte Hilfe-/Dienstleister      Entschädigungsgrenzen)                                                                     ereignis) eintreten, an versicherten
erbrachte Leistungen keine Haftung für                                                   c) Schäden infolge Unterlassung              Sachen als unvermeidliche Folge eines
Sachund Vermögensschäden, soweit             a) Ausschließlich privates Tiefkühlgut,     zumutbarer und zur Verhinderung              Schadenereignisses eintreten oder durch
der Schaden nicht vorsätzlich oder grob      das sich in Tiefkühltruhen und              des Versicherungsfalls erforderlicher        Abhandenkommen versicherter Sachen
fahrlässig verursacht wurde.                 Tiefkühlschränken in den in der             Maßnahmen bei angekündigter                  bei einem Schadenereignis eintreten.
                                             Haushaltsversicherung versicherten          Stromunterbrechung.
                                             Versicherungsräumlichkeiten,                                                             (2) Versicherte Sachen (und besondere
Tiefkühlgut                                  ausgenommen von gemeinschaftlich                                                         Entschädigungsgrenzen)
                                             genutzten Räumlichkeiten in                 Transport
Was ist versichert?                          Mehrfamilienhäusern (Kapitel 2.1.2.                                                       a) Der in der Haushaltsversicherung
                                             „Örtlicher Geltungsbereich für die          Was ist versichert?                           versicherte Wohnungsinhalt. Versichert
Für die Haushaltsversicherung gilt:          Haushaltsversicherung inkl. Privatund                                                     sind jedoch nur solche Sachen, die
                                             Sporthaftpflicht“ Punkt (1) a)) befindet.   Für die Haushaltsversicherung gilt:           transportgerecht verpackt bzw. verla-
(1) Versicherte Gefahren                     Die Versicherung gilt auf Erstes Risiko                                                   den wurden, dh die Sachen müssen
Sachschäden, die infolge Verderb von         und subsidiär.                              (1) Versicherte Gefahren                      hierfür den jeweiligen Transport-
versicherten Tiefkühlgut als Folge von                                                                                                 erfordernissen entsprechend verpackt,
                                             b) Begrenzung der Entschädi-                  a) Die Beschädigung versicherter            verladen und gesichert sein. Die Versi-
  a) Versagen der maschinellen oder          gung: Die Entschädigung ist mit               Sachen durch Unfall eines zu privaten       cherung gilt auf Erstes Risiko und
  elektrischen Kühleinrichtungen durch       maximal EUR 800,00 begrenzt                   Zwecken verwendeten Transportmit-           subsidiär.
  Material- und Herstellungsfehler,          und erfolgt im Rahmen der in der              tels bei Wohnungswechsel innerhalb
  Kurzschluss, Überspannung und              Versicherungs-Urkunde (unter                  Österreichs (siehe auch Kapitel 2.1.2.      b) Begrenzung der Entschädigung
  Ungeschicklichkeit                         „Versicherungsschutz“) angeführten            „Örtlicher Geltungsbereich“ Punkt (4)).     Die Entschädigung ist mit maximal
                                             Versicherungssumme für den                    Als Transportmittel in diesem Sinne         EUR 5.000,00 begrenzt und erfolgt
  b) nachweislichem Stromausfall             Wohnungsinhalt.                               gelten ausschließlich behördlich zuge-      im Rahmen der in der Versicherungs-
  entstehen.                                                                               lassene mehrspurige Kraftfahrzeuge.         Urkunde (unter “Versicherungsschutz“)
                                                                                                                                       angeführten Versicherungssumme für
                                                                                           b) Ein Unfall des Transportmittels liegt    den Wohnungsinhalt.
                                                                                           nur dann vor, wenn das Transportmit-

70                            → zum Inhaltsverzeichnis                                                                 → zum Inhaltsverzeichnis                             71

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                   EXTRA       2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                      EXTRA


Leitungswasser                               Ereignisses am Versicherungsort             Grund von Witterungsniederschlägen           turen fallen zusätzlich unter die
                                             durch radioaktive Isotope (radioaktive      (Niederschlags- und Schmelzwasser)           Ersatzpflicht, soweit deren Erneuerung
Was ist versichert?                          Einzelstrahlungsquellen), die dem           an versicherten Sachen in Versi-             oder Reparatur im Zuge der Behebung
                                             privaten Gebrauch dienen, entstanden        cherungsräumlichkeiten.                      eines versicherten Rohrleitungsbruches
(1) Versicherte Gefahren                     sind, sind mitversichert. Dies gilt                                                      zwingend notwendig ist.
                                             jedoch nicht, wenn sich in den            (2) Versicherte Sachen
  a) Austritt von Leitungswasser, das ist    versicherten Gebäuden Betriebe oder                                                      b) Dichtungsschäden, das sind Kosten
  das bestimmungswidrige Austreten           Forschungslaboratorien befinden, die      Der in der Haushaltsversicherung versi-        für die Behebung von beschädigten
  von Leitungswasser aus Rohrleitungen,      radioaktive Isotope herstellen und/       cherte Wohnungsinhalt gemäß Kapitel            Dichtungen an versicherten Rohrleitun-
  Armaturen oder angeschlossenen             oder radioaktive Isotope untersuchen      2.1.2., „Örtlicher Geltungsbereich für die     gen.
  Einrichtungen;                             bzw. deren Anwendungs- und                Haushaltsversicherung inkl. Privat- und
                                             Verwendungsbereich erforschen.            Sporthaftpflicht“ Punkt (1).                   c) Verstopfungsschäden, das sind Kos-
  b) Bestimmungswidriges Austreten von       Versichert sind Sachschäden, die an                                                      ten für die Beseitigung von Verstop-
  Wasser aus Aquarien und Wasser-            versicherten Sachen durch die               a) Zusätzlich subsidiär und ausschließ-      fungen an versicherten Rohrleitungen.
  betten;                                    unmittelbare Einwirkung einer in der        lich innerhalb Österreichs gilt der Inhalt
                                             Deckung „Leitungswasser“ versicher-         eines gemieteten Bankschließfachs in         d) Frostschäden, das sind Schäden
  c) Bestimmungswidriges Austreten           ten Gefahr (Schadenereignis) eintreten,     einem Tresorraum oder Geldschrank            aufgrund von Frosteinwirkung an
  von Wasser oder sonstiger wärme-           oder an versicherten Sachen als             einer Bank bis zu einer Summe vom            versicherten Rohrleitungen, Armaturen
  tragender Flüssigkeiten wie Sole,          unvermeidliche Folge eines Schaden-         EUR 80.000,00 versichert.                    und angeschlossenen Einrichtungen.
  Öle, Kühlmittel, Kältemittel und           ereignisses eintreten oder durch
  dergleichen aus Fußboden-/Wand-/           Abhandenkommen versicherter               (3) Versicherte Kosten                         e) Kanalrückstauschäden; das sind
  Deckenheizungen, Solar-/Klima-/            Sachen bei einem Schadenereignis.                                                        Schäden durch Kanalrückstau auf
  Sprinkleranlagen, Schwimmbecken,                                                     Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3. „Versi-     Grund von Witterungsniederschlägen
  Whirlpools, Wasserversorgungs-/           Für die Haushaltsversicherung gilt:        cherte Kosten“ angeführten Kosten im           (Niederschlags- und Schmelzwasser)
  Wasseraufbereitungsanlagen,                                                          Rahmen der vereinbarten Entschädi-             an Gebäudeteilen im Inneren von
  Wärmepumpenanlagen in bzw. auf            (1) Zusätzlich versicherte Gefahren        gungsgrenzen, sofern sie sich auf die          versicherten Gebäuden.
  Gebäuden – auch wenn sich Anlage-                                                    für die versicherten Gefahren jeweils
  teile dieser Anlagen außerhalb der         a) Frostschäden, das sind Schäden         versicherten Sachen beziehen.                  f) Schäden durch Bade- und/oder
  versicherten Gebäude am Versiche-          aufgrund von Frosteinwirkung an den                                                      Duschwasser am versicherten
  rungsgrundstück befinden, sofern           an Rohrleitungen angeschlossenen          Für die Eigenheimversicherung gilt:            Gebäude, welches durch schadhafte
  diese Anlageteile der Versorgung der       Einrichtungen und Armaturen sowie                                                        Verfugungen bzw. Verfliesungen
  versicherten Gebäude oder Anlagen          an Heizungsanlagen, sofern diese          (1) Zusätzlich versicherte Gefahren            im direkt angrenzenden Bereich von
  dienen;                                    Sachen zum Wohnungsinhalt gemäß                                                          Dusch- und Brausetassen, Dusch-
                                             Kapitel 2.1.1., „Haushaltsversicherung      a) Bruchschäden, das sind Schäden            kabinen, offenen Duschen mit Wand/
  d) Schäden durch radioaktive Isotope;      (Wohnungsinhalt) inkl. Privat- und          durch Bruch ohne Rücksicht auf die           -Bodenablauf oder Badewannen
  Schäden an den versicherten Sachen,        Sporthaftpflicht“ gehören.                  Entstehungsursache an versicherten           austritt, gelten bis EUR 4.000,00 auf
  insbesondere durch radioaktive                                                         Rohrleitungen. Schäden an den an             erstes Risiko mitversichert.
  Verunreinigung (Kontamination), die        b) Kanalrückstauschäden, das sind           versicherten Rohrleitungen ange-
  als Folge eines versicherten               Schäden durch Kanalrückstau auf             schlossenen Einrichtungen und Arma-          Die Versicherung auf erstes Risiko gilt
                                                                                                                                      nur insoweit, als aus einer anderweiti-

72                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                                 → zum Inhaltsverzeichnis                             73

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                  EXTRA       2.1    WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                    EXTRA


  gen Versicherung keine Entschädigung       der versicherten Gebäude am Versi-             (einschließlich der Kosten für Neben-    niederschlägen (Niederschlagsund
  erlangt werden kann.                       cherungsgrundstück befinden, sofern            arbeiten) verhältnismäßig gekürzt.       Schmelzwasser), ausgenommen der
                                             sie der Versorgung der versicherten                                                     oben bei „Was ist versichert“ für die
(2) Versicherte Sachen (und besondere        Gebäude oder Anlagen dienen.               • Die Entschädigung für Schäden an           Haushaltsversicherung unter Punkt (1)
Entschädigungsgrenzen)                       Sämtliche flüssigkeitsführende               versicherten flüssigkeitsführenden         b) versicherte Kanalrückstau;
                                             Zu- und Ableitungsrohre gemäß der            Rohren/Rohrleitungen sowie an
  a) Die in der Eigenheimversicherung        in Punkt b) genannten versicherten           versicherten flüssigkeitsführenden         b) Schäden durch Kanalrückstau,
  versicherten Sachen gemäß Kapitel          Sachen und zugehörige Armaturen/             Kollektoren außerhalb von Gebäu-           die unmittelbar oder mittelbar im
  2.1.1. „Eigenheimversicherung (Gebäu-      angeschlossene Einrichtungen.                den ist darüber hinaus mit der in          Zusammenhang mit den Ereignissen
  de) inkl. Haus- und Grundbesitzhaft-                                                    der Versicherungs-Urkunde (unter           Grundwasser, Hochwasser, Über-
  pflicht“, Punkt (1).                      d) Begrenzung der Entschädigung für           „Versicherungsschutz“) angeführten         schwemmungen, Vermurungen stehen;
                                            die Behebung von Schäden an versi-            Limitierung begrenzt. Hierbei gilt,
  b) Die in Kapitel 2.1.1. „Eigenheim-      cherten, flüssigkeitsführenden Rohren/        dass die Unterkanten der Funda-            c) Holzfäule, Vermorschung oder
  versicherung (Gebäude) inkl. Haus-        Rohrleitungen.                                mentmauern das Gebäude nach                Schwammbildung;
  und Grundbesitzhaftpflicht“, Punkt                                                      außen abgrenzen, sodass ein jenseits
  (3) genannten, zusätzlich versicherten    • Bei der Behebung von Schäden an             dieses Bereichs (auch im Erdreich)         d) Schäden durch Kanalrückstau, die
  Sachen.                                     versicherten flüssigkeitsführenden          eingetretener Schaden als außerhalb        aufgrund von Langzeiteinwirkungen
                                              Rohren/Rohrleitungen werden die             des Gebäudes liegt.                        entstehen.
  c) Versicherte Rohrleitungen                Kosten für das Einziehen neuer Rohre
                                              (einschließlich der dafür notwen-       (3) Versicherte Kosten                        Für die Eigenheimversicherung gilt:
  • Sämtliche wasserführende Zulei-           digen Nebenarbeiten) ersetzt. Der
    tungs- und Ableitungsrohre in den         Kostenersatz ist auf das tatsächlich    Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3.            Nicht versicherte Gefahren (auch nicht
    versicherten Gebäuden und zuge-           notwendige Ausmaß beschränkt.           „Versicherte Kosten“ angeführten Kosten       als unvermeidliche Folge eines Schaden-
    hörige Armaturen/ angeschlossenen         Wird dieses Ausmaß überschritten,       im Rahmen der vereinbarten Entschä-           ereignisses)
    Einrichtungen.                            werden die Kosten (einschließlich der   digungsgrenzen, sofern sie sich auf die
                                              Kosten für Nebenarbeiten) verhält-      für die versicherten Gefahren jeweils          a) Schäden, die vor Beginn des Ver-
  • Sämtliche flüssigkeitsführende Zu-        nismäßig gekürzt.                       versicherten Sachen beziehen.                  sicherungsschutzes entstanden sind,
    und Ableitungsrohre und zugehörige                                                                                               auch wenn sie erst nach Beginn des
    Armaturen von Fußboden-/ Wand-/         • Stellt sich im Schadenfall heraus,      Was ist nicht versichert?                      Versicherungsschutzes in Erscheinung
    Deckenheizungen (inklusive der            dass die versicherten flüssigkeits-                                                    treten;
    Rohre des Heizungskreislaufes),           führenden Rohrleitungen auf Grund       Für die Haushaltsversicherung gilt:
    Solar-/Klima-/ Sprinkleranlagen,          fortgeschrittener Abnützung (z.B.                                                      b) Bruchschäden an Armaturen oder
    Schwimmbecken (inklusive Rohre            Korrosion) oder sonstiger Umstände      Nicht versicherte Gefahren (auch nicht         angeschlossenen Einrichtungen;
    des Schwimmbadwasserkreislaufes),         (z.B. Materialfehler, vorzeitige        als unvermeidliche Folge eines Schaden-
    Whirlpools Wasserversorgungs-/            Alterung, etc.) im Ausmaß von mehr      ereignisses)                                   c) Bruchschäden an den, in den
    Wasseraufbereitungsanlagen,               als 10 Metern hätten ausgewechselt                                                     versicherten Anlagen (siehe oben
    Wärmepumpenanlagen (inklusive             werden müssen bzw. ausgewechselt          a) Schäden durch Grundwasser,                bei „Versicherte Sachen“ für die
    Rohre und Kollektoren) – auch             wurden (auch im Sinne der Instand-        Hochwasser, Überschwemmung,                  Eigenheimversicherung unter Punkt (2)
    wenn sich diese Rohre außerhalb           haltungspflicht), werden die Kosten       Vermurung, Wasser aus Witterungs-            definiert) innen befindlichen Rohren/


74                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                                 → zum Inhaltsverzeichnis                            75

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2.1     WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                     EXTRA      2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                 EXTRA


     Rohrleitungen (wie z.B. an Rohren           Heizungsanlagen, an Rohren in Solar-       m) Schäden durch Brand, Blitzschlag,      ausgenommen von gemeinschaftlich
     in Heizungsanlagen, an Rohren in            kollektoren, an Rohren in der Wärme-       Explosion oder Flugzeugabsturz.           genutzten Räumlichkeiten in
     Solarkollektoren, an Rohren in der          pumpe oder im Pufferspeicher, etc.)                                                  Mehrfamilienhäusern (Kapitel 2.1.2.
     Wärmepumpe oder im Pufferspeicher,          sowie an Rohren, die keine Flüssigkeit                                               „Örtlicher Geltungsbereich für die
     etc.) sowie an Rohren, die keine            führen, sowie an Armaturen/ange-         Glasbruch                                   Haushaltsversicherung inkl. Privat-
     Flüssigkeit führen;                         schlossenen Einrichtungen und auf-                                                   und Sporthaftpflicht“ Punkt (1) a)).
                                                 grund von Langzeiteinwirkungen           Was ist versichert?
     d) Frostschäden an Armaturen oder           (z.B. Ablagerungen);                                                                • Scheiben der Innenverglasung wie
     angeschlossenen Einrichtungen außer-                                                 Versicherte Gefahren                         Möbel-, Bilderverglasungen und
     halb von Gebäuden, ausgenommen              g) Schäden an Anlagen, die aus-                                                       Wandspiegel.
     die oben bei „Was ist versichert“ für die   schließlich Witterungsniederschläge      Durch Bruch entstandene Schäden an
     Eigenheimversicherung ausdrücklich          ableiten;                                den versicherten Sachen. Versichert sind   • Aquarien und Terrarien aus Glas
     versicherten Frostschäden. Hierbei                                                   Sachschäden, die an versicherten Sachen      (unabhängig ihrer Bauart). Auch
     gilt, dass die Unterkanten der Fun-         h) Mittelbare Schäden mit Ausnahme       durch die unmittelbare Einwirkung einer      Folgeschäden am Inhalt von
     damentmauern das Gebäude nach               von Wasserverlust und Mietverlust;       in der Deckung „Glasbruch“ versicherten      Aquarien oder Terrarien gelten als
     außen abgrenzen, sodass ein jenseits                                                 Gefahr (Schadenereignis) eintreten           mitversichert.
     dieses Bereichs (auch im Erdreich)          i) Schäden durch Grundwasser, Hoch-      oder als unvermeidliche Folge eines
     eingetretener Schaden als außerhalb         wasser, Überschwemmung, Ver-             ersatzpflichtigen Schadenereignisses am    • Glasbruch: Verglasungen von
     des Gebäudes liegt;                         murung, Wasser aus Witterungs-           Wohnungsinhalt und/oder an Gebäuden          Maschinen und Geräten, zu diesen
                                                 niederschlägen (Niederschlagsund         (siehe Kapitel 2.1.1. „Gegenstand der        zählen ausschließlich Koch-, Küchen
     e) Dichtungsschäden an den, in den          Schmelzwasser), ausgenommen der          Versicherung“, „Haushaltsversicherung        und Heizgeräte wie Ceran- und
     versicherten Anlagen (siehe oben bei        oben bei „Was ist versichert“ für die    (Wohnungsinhalt)“, Punkte (1) und            Induktionskochflächen, Back-
     „Versicherte Sachen“ für die Eigen-         Eigenheimversicherung unter Punkt (1)    (2) sowie „Eigenheimversicherung             ofen-/Dampfgarer/Mikrowellen-
     heimversicherung unter Punkt (2)            e) versicherte Kanalrückstau);           (Gebäude)“, Punkte (1), (2) und (3) a))      gläser, Einlegeböden in Kühl-/
     definiert) innen befindlichen Rohren/                                                eintreten.                                   Weinkühlschränken Tiefkühltruhen,
     Rohrleitungen (wie z.B. an Rohren           j) Schäden durch Kanalrückstau,                                                       Sichtfenster von Kaminen und Öfen
     in Heizungsanlagen, an Rohren in            die unmittelbar oder mittelbar im        Für die Haushaltsversicherung gilt:          aus Glas. Nicht jedoch jede Art von
     Solarkollektoren, an Rohren in der          Zusammenhang mit den Ereignissen                                                      Verglasungen von Mediengeräten
     Wärmepumpe oder im Pufferspeicher,          Grundwasser, Hochwasser, Über-           (1) Versicherte Sachen (und besondere        wie TV-Geräten, Bildschirmen, Lap-
     etc.) sowie an Rohren, die keine            schwemmungen, Vermurungen stehen;        Entschädigungsgrenzen)                       tops, Tablets, Handys und ähnliches
     Flüssigkeit führen, sowie an Arma-                                                                                                sowie Schmuck-/Uhren verglasungen.
     turen/angeschlossenen Einrichtungen;        k) Schäden durch Kanalrückstau, die        a) Die zum Wohnungsinhalt gehören-
                                                 aufgrund von Langzeiteinwirkungen          den                                      • Sanitäreinrichtungen aus Glas
     f) Verstopfungsschäden an den, in           entstehen;                                                                            (wie z.B. Waschtische, Bidets, Bade-
     den versicherten Anlagen (siehe oben                                                   • Scheiben sowie Blei-, Messing-,          wannen, Duschtassen, Duschwände/
     bei „Versicherte Sachen“ für die Eigen-     l) Schäden durch Holzfäule, Vermor-          Kunstverglasungen der Geb-               -kabinen, Spritzschutzwände).
     heimversicherung unter Punkt (2)            schung oder Schwammbildung, Schä-            äudeverglasungen von in der              Schäden durch Glasbruch an
     definiert) innen befindlichen Rohren/       den durch Schimmel, Mikroorganismen          Haushaltsversicherung versicherten       Sanitäreinrichtungen aus Glas sind
     Rohrleitungen (wie z.B. an Rohren in        aller Art oder Reinigungsarbeiten mit        Versicherungsräumlichkeiten,             auch dann mitversichert, wenn diese
                                                 Wischwasser.

76                               → zum Inhaltsverzeichnis                                                             → zum Inhaltsverzeichnis                              77

[Seite 40]
2.1    WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                     EXTRA     2.1    WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                    EXTRA


      Sanitäreinrichtungen zu den in der      c) Treppenverglasungen von Außen-               Folgeschäden – auch am Inhalt             gemeinsamen Dach mit den in der
      Versicherungs-Urkunde dokumen-          stiegen am Versicherungsort, die zu             von Aquarien oder Terrarien – und         Versicherungs-Urkunde angeführten
      tierten Versicherungsräumlichkeiten     Eingängen bzw. Terrassen führen, sind           der versicherten Kosten) mit der in       Gebäuden befinden und deren Anteil
      eines Ein- oder Zweifamilienhauses      mitversichert, sofern                           der Versicherungs-Urkunde (unter          der gewerblich genutzten Fläche an
      gehören und der Wohnungsinhaber                                                         Versicherungsschutz“) festgelegten        der Gesamtfläche weniger als 1/3
      Eigentümer dieses Gebäudes ist.         • diese Verglasungen fachgerecht                Limitierung begrenzt.                     beträgt.
                                                hergestellt und montiert sind; und
  • Glasbausteine Die Versicherung der                                                  (2) Versicherte Kosten                         b) Scheiben sowie Blei-, Messing-,
    in den vorstehenden Unterpunkten          • diese zu der in der Versicherungs-                                                     Kunstverglasungen, Glasbausteine,
    dieses Punkts a) genannten Sachen           Urkunde dokumentierten Wohnung          Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3. „Versi-     Lichtkuppeln – auch wenn die
    gilt jeweils auch dann, wenn die            gehören.                                cherte Kosten“ angeführten Kosten im           angeführten Sachen aus glasähnlichen
    angeführten Sachen aus glasähn-                                                     Rahmen der gemäß obigen Punkt (1)              Kunststoffen (wie z.B. Plexi-, Acryl-
    lichen Kunststoffen (wie z.B. Plexi-,     Dies gilt auch dann, wenn die Sachen      vereinbarten Entschädigungsgrenzen,            Glas) gefertigt sind.
    Acryl-Glas) gefertigt sind.               aus glasähnlichen Kunststoffen (wir       sofern sie sich auf die für die versicherten
                                              z.B. Plexi-, Acryl-Glas gefertigt sind.   Gefahren jeweils versicherten Sachen           • von am Versicherungsgrundstück
  b) Wind-/Sichtschutzverglasungen                                                      beziehen.                                        befindlichen privat genutzten
  am Versicherungsort (Verglasung von         d) Begrenzung der Entschädigung                                                            − Terrassenverglasungen, Wind-/
  Eingangsbereichen, Balkon-/ Terras-                                                   Für die Eigenheimversicherung gilt:                Sichtschutzverglasungen, Treppen-
  senverglasungen), sofern                    • Die Entschädigung je Verglasung,                                                           verglasungen
                                                Sanitäreinrichtungen aus Glas,          (1) Versicherte Sachen (und besondere            − Schwimmbad-/Whirlpoolabdeck-
  • diese Verglasungen fachgerecht              Glastafel bzw. Spiegel (inklusive       Entschädigungsgrenzen)                             ungen
    hergestellt und montiert sind; und          der Folgeschäden und der                                                                 − Pergolen und überdachten Abstell-
                                                versicherten Kosten) ist mit der in       a) Sämtliche Scheiben sowie Blei-,               plätzen
  • diese Verglasungen direkt und fix           der Versicherungs-Urkunde (unter          Messing-, Kunstverglasungen, Glas-             − Kollektoren von thermischen Solar-
    am Gebäude montiert sind, in dem            „Versicherungsschutz“) festgelegten       bausteine, Lichtkuppeln, Kollektoren             anlagen und Fotovoltaikanlagen
    sich die Versicherungsräumlichkeiten        Limitierung begrenzt.                     von thermischen Solaranlagen und
    befinden; und                                                                         Fotovoltaikanlagen – auch wenn die           • der Einfriedungen des Versicherungs-
                                              • Bei Lamellenfenstern ist die              angeführten Sachen aus glasähnlichen           grundstückes sofern diese jeweils
  • die Räumlichkeiten, zu denen diese          Entschädigung je Fenster (inklusive       Kunststoffen (wie z.B. Plexi-, Acryl-          fachgerecht hergestellt und fix
    Verglasungen gehören, zu den in der         der Folgeschäden und der versi-           Glas) gefertigt sind                           montiert sind.
    Versicherungs-Urkunde dokumen-              cherten Kosten) insgesamt mit der
    tierten Versicherungsräumlichkeiten         in der Versicherungs-Urkunde (unter       • des (der) in der Versicherungs-            c) Begrenzung der Entschädigung
    gehören.                                    „Versicherungsschutz“) festgelegten         Urkunde angeführten Gebäude(s).
                                                Limitierung begrenzt.                                                                  • Die Entschädigung je Verglasung
  Dies gilt auch dann, wenn die Sachen                                                    • des (der) privat genutzten Neben-            (inklusive der Folgeschäden und der
  aus glasähnlichen Kunststoffen (wir         • Bei Schäden an Kochflächen, Aqua-           gebäude( s) und Anbauten (wie                versicherten Kosten) ist mit der in
  z.B. Plexi-, Acryl-Glas) gefertigt sind.      rien, Terrarien und Glasbausteinen          Garagen und Schuppen) am Versi-              der Versicherungs-Urkunde (unter
                                                ist die Entschädigung insgesamt             cherungsgrundstück, die sich weder           „Versicherungsschutz“) festgelegten
                                                je Versicherungsfall (inklusive der         für Wohnzwecke eignen, noch unter            Limitierung begrenzt.


78                             → zum Inhaltsverzeichnis                                                                → zum Inhaltsverzeichnis                           79

[Seite 41]
2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                       EXTRA       2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                 EXTRA


  • Bei Lamellenfenstern ist die               (inklusive der Folgeschäden und der         e) Schäden, die beim Einsetzen, beim
    Entschädigung je Fenster (inklusive        versicherten Kosten) ist insgesamt je       Herausnehmen oder beim Transport der
    der Folgeschäden und der versi-            Versicherungsfall mit EUR 40.000,00         Gläser entstehen;
    cherten Kosten) insgesamt mit der          begrenzt.
    in der Versicherungs-Urkunde (unter                                                    f) Schäden, die durch Tätigkeiten an
    „Versicherungsschutz“) festgelegten     (2) Versicherte Kosten                         den Gläsern selbst, deren Fassungen
    Limitierung begrenzt.                                                                  oder Umrahmungen entstehen; Schäden
                                            Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3.             durch Reinigungsarbeiten sind versichert.
  • Bei Schäden an Glasbausteinen ist       „Versicherte Kosten“ angeführten Kosten
    die Entschädigung insgesamt je Ver-     im Rahmen der gemäß obigen Punkt (1)           Für die Haushaltsversicherung gilt:
    sicherungsfall (inklusive der Folge-    vereinbarten Entschädigungsgrenzen,
    schäden und der versicherten Kosten)    sofern sie sich auf die für die versicherten   Zusätzlich nicht versicherte Gefahren
    mit der in der Versicherungs-Urkunde    Gefahren jeweils versicherten Sachen
    (unter „Versicherungsschutz“) festge-   beziehen.                                        a) Schäden an Handspiegeln, Glasges-
    legten Limitierung begrenzt.                                                             chirr;
                                            Was ist nicht versichert?                        b) Schäden an Verglasungen, die zu
  • Bei Schäden an Kollektoren thermi-                                                       gemeinschaftlich genutzten Räumen
    schen Solar- und Fotovoltaik-           Nicht versicherte Gefahren                       in Mehrfamilienhäusern (Kapitel 2.1.2.
    kollektoren ist die Entschädigung                                                        „Örtlicher Geltungsbereich für die
    je Austauscheinheit (inklusive der      a) Schäden an optischen Gläsern,                 Haushaltsversicherung inkl. Privat- und
    Folgeschäden und der versicherten       Hohlgläsern, Beleuchtungskörpern;                Sporthaftpflicht“ Punkt (1) a)) gehören.
    Kosten) mit der in der Versicherungs-   Ebenfalls nicht versichert sind
    Urkunde (unter „Versicherungs-          Schäden an Lamellenfassaden sowie              Für die Eigenheimversicherung gilt:
    schutz“) festgelegten Limitierung       an Lamellenverglasungen (ausgenom-
    begrenzt. Die Gesamt-Höchst-            men Lamellenfenster).                          Zusätzlich nicht versicherte Gefahren
    entschädigung (inklusive der Folge-
    schäden und der versicherten Kosten)    b) Schäden an Fassungen und                    Schäden an Firmenschilder,
    ist insgesamt je Versicherungsfall      Umrahmungen;                                   Fassadenverkleidungen, Glasverk-
    mit EUR 40.000,00 begrenzt.                                                            achelungen, Sanitäreinrichtungen,
                                            c) Schäden durch Lawinen oder Lawinen-         Treib- und Gewächshäuser, Pavillons,
  • Bei Schäden an Schwimmbad/              luftdruck, Sturmflut, Hochwasser, Über-        Innenverglasungen (wie z.B. Wandspie-
    Whirlpoolabdeckungen ist die            schwemmung und Vermurung;                      gel, Vitrinen, Pulte und dgl).
    Entschädigung je Verglasung
    (inklusive der Folgeschäden und         d) Schäden, die nur in einem Zerkratzen,
    der versicherten Kosten) mit der        Verschrammen oder Absplittern der
    in der Versicherungs-Urkunde            Kanten, der Glasoberfläche oder der
    (unter „Versicherungsschutz“)           darauf angebrachten Folien, Malereien,
    festgelegten Limitierung begrenzt.      Schriften oder Beläge, auch eines
    Die Gesamt-Höchstentschädigung          Spiegelbelages bestehen;


80                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                                    → zum Inhaltsverzeichnis       81

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                       MAX       2.1    WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                          MAX


Einbruchdiebstahl                               − unter Anwendung oder Androhung               − aus der versicherten Wohnung              c) Beraubung
                                                  tätlicher Gewalt gegen Personen                (siehe Kapitel 2.1.2., „Örtlicher         Beraubung liegt vor, wenn Sachen
Was ist versichert?                               (Schlüsselraub);                               Geltungsbereich für die Haushalts-        unter Anwendung oder Androhung
                                              oder                                               versicherung inkl. Privatund              tätlicher Gewalt gegen Sie, die mit
Für die Haushaltsversicherung gilt:            − durch Aufbrechen eines                          Sporthaftpflicht“ Punkt (1) a)) für       Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
                                                  Rohrtresors, der gemäß Hersteller-             alle in der Haushaltsversicherung         lebenden Personen oder andere
(1) Versicherte Gefahren                          vorschriften im Mauerwerk am                   versicherten Sachen.                      Personen, die berechtigt in den Ver-
                                                  Versicherungsort eingemauert                 − aus gemeinschaftlich genützten            sicherungsräumlichkeiten anwesend
  a) Versuchter oder vollbrachter                 bzw. einbetoniert ist, an sich                 Räumlichkeiten in Mehrfamilien-           sind, weggenommen werden oder
  Einbruchdiebstahl                               gebracht hat.                                  häusern (Kapitel 2.1.2. „Örtli-           deren Herausgabe erzwungen wird.
  • Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn ein                                                        cher Geltungsbereich für die
    Täter in die Versicherungsräumlich-       • Einbruchdiebstahl in ein versperrtes             Haushaltsversicherung inkl. Privat-       d) Vandalismus
    keiten                                      Behältnis liegt vor, wenn ein Täter              und Sporthaftpflicht“ Punkt (1) a))       (im Zuge eines Einbruchdiebstahls)
  • durch Eindrücken oder Aufbrechen            gemäß vorherigen Unterpunkt                      für die dort versicherten Sachen          Vandalismus (im Zuge eines Einbruch-
    von Türen, Fenstern oder anderen            einbricht und                                  − vom Freien am Grundstück des              diebstahls) liegt vor, wenn der Täter
    Gebäudeteilen einbricht;                  • ein Behältnis aufbricht oder mittels             Versicherungsortes (gemäß Kapitel         versicherte Sachen vorsätzlich zerstört
  • unter Überwindung erschwerender             Werkzeugen oder falscher Schlüssel               2.1.2., „Örtlicher Geltungsbereich        oder beschädigt, nachdem er gemäß
    Hindernisse durch Öffnungen, die            öffnet.                                          für die Haushaltsversicherung             Punkt a) in die Versicherungsräumlich-
    nicht zum Eintritt bestimmt sind,         • ein Behältnis mit richtigen Schlüsseln           inkl. Privat- und Sporthaftpflicht“       keiten eingedrungen ist.
    einsteigt;                                  öffnet, die er durch Einbruchdiebstahl           Punkt (2)) für die dort versicherten
  • in diebischer Absicht einschleicht oder     in andere Räumlichkeiten als die                 Sachen.                                  Versichert sind Sachschäden, die an
    versteckt und Sachen zu einer Zeit          Versicherungsräumlichkeiten oder               − von Kinderwägen und Kranken-             versicherten Sachen durch die unmittel-
    aus den Versicherungsräumlichkeiten         durch Schlüsselraub an sich gebracht             fahrstühlen (auch) außerhalb des         bare Einwirkung einer in der Deckung
    wegbringt, zu der sämtliche Türen           hat.                                             versicherten Grundstückes (Versi-        „Einbruchdiebstahl“ versicherten Gefahr
    zu diesen ordnungsgemäß versperrt                                                            cherungsortes) innerhalb Öster-          (Schadenereignis) eintreten, an versi-
    sind;                                     Ist ein ordnungsgemäß versperrtes,                 reichs. Die Versicherung von             cherten Sachen als unvermeidliche Folge
  • durch Öffnen von Schlössern mittels       vom Versicherungsschutz umfasstes                  Kinderwägen und Krankenfahr-             eines Schadenereignisses eintreten oder
    Werkzeugen oder falscher Schlüssel        Garderobekästchen betroffen wird ein               stühlen außerhalb des versicherten       durch Abhandenkommen versicherter
    eindringt; Falsche Schlüssel sind         vorhergehender Einbruch gemäß dem                  Grundstücks innerhalb Österreichs        Sachen bei einem Schadenereignis
    Schlüssel, die widerrechtlich angefer-    ersten Unterpunkt dieses Punktes a)                gegen das Risiko Einfacher Dieb-         eintreten.
    tigt werden.                              nicht vorausgesetzt.                               stahl gilt nur subsidiär. Die Entschä-
  • mit richtigen Schlüsseln eindringt,                                                          digung erfolgt im Rahmen der in          (2) Versicherte Sachen (und besondere
    die er                                    b) Einfachen Diebstahl                             der Versicherungsurkunde (unter          Entschädigungsgrenzen)
     − durch Einbruchdiebstahl in andere      • Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn              „Versicherungsschutz“) ange-
       Räumlichkeiten als die                   ein Täter Sachen entwendet, ohne                 führten Versicherungssumme für            a) Der in der Haushaltsversicherung
       Versicherungsräumlichkeiten;             dass ein Einbruchdiebstahl gemäß                 den Wohnungsinhalt.                       versicherte Wohnungsinhalt.
  oder                                          Punkt a) vorliegt. Der einfache
                                                Diebstahl ist nur versichert, bei                                                          b) Begrenzung der Entschädigung
                                                Entwendung


82                            → zum Inhaltsverzeichnis                                                                    → zum Inhaltsverzeichnis                                83

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                        MAX       2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                        MAX


  • Bei Schäden durch die in der Deck-        des versicherten Grundstücks ist die        (3) Versicherte Kosten                       (3) Versicherte Kosten
    ung „Einbruchdiebstahl“ versicherte       Entschädigung mit EUR 1.000,00
    Gefahr des Einfachen Diebstahls ist       begrenzt.                                   Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3. „Versi-   Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3.
    die Entschädigung begrenzt mit                                                        cherte Kosten“ angeführten Kosten            „Versicherte Kosten“ angeführten
    − EUR 400,00 für Bargeld und             • Falls Sicherungen von Außentüren           im Rahmen der vereinbarten Entschä-          Kosten im Rahmen der vereinbarten
      Valuten und                              oder Sicherungen von sonstigen             digungsgrenzen, sofern sie sich auf die      Entschädigungsgrenzen, sofern sie sich
    − EUR 2.000,00 für den sonstigen           Öffnungen nicht vollständig vor-           für die versicherten Gefahren jeweils        auf die für die versicherten Gefahren
      Wohnungsinhalt.                          handen sind oder diese nicht zur           versicherten Sachen beziehen.                jeweils versicherten Sachen beziehen.
                                               Anwendung gebracht wurden,
  • Bei Schäden durch die in der               wird bei nicht ständig bewohnten           Für die Eigenheimversicherung gilt:          Was ist nicht versichert?
    Deckung „Einbruchdiebstahl“ versi-         Gebäuden ein Selbstbehalt für die in
    cherte Gefahr Einbruchsdiebstahl in        der Deckung „Einbruchdiebstahl“            (1) Versicherte Gefahren                     Nicht versicherte Gefahren:
    ordnungsgemäß versperrten Garde-           versicherten Risiken Einbruch-
    robekästchen ist die Entschädigung         diebstahl und Vandalismus (im              Versichert ist der Einfache Diebstahl;       Schäden, die durch vorsätzliche
    mit maximal EUR 1.500,00 begrenzt.         Zuge eines Einbruchsdiebstahls)            ein solcher liegt vor, wenn ein Täter        Handlungen von Personen herbei-
    Für versicherte Wertsachen beträgt         vereinbart. Der Selbstbehalt beträgt       Sachen entwendet, ohne dass ein Ein-         geführt werden, mit denen Sie in
    die Entschädigung maximal                  20 %, mindestens EUR 400,00, und           bruchdiebstahl gemäß der versicherten        häuslicher Gemeinschaft leben.
    EUR 250,00. Der Versicherungsschutz        gilt für jeden Versicherungsfall. Die      Gefahren für die Haushaltsversicherung
    gilt nur subsidiär.                        Entschädigung wird vor dem Wirk-           Punkt (1) a) vorliegt.                       Für die Haushaltsversicherung gilt:
                                               samwerden der ansonsten vereinbar-
  • Bei Schäden durch die in der               ten Entschädigungsgrenzen gekürzt.         (2) Versicherte Sachen                       Zusätzlich nicht versichert ist der
    Deckung „Einbruchdiebstahl“ und            Unabhängig davon beachten Sie                                                           Teildiebstahl im Rahmen der Haushalts-
    „Feuer“ versicherten Gefahren in           die „Obliegenheiten vor Eintritt des         a) Die in der Eigenheimversicherung        versicherung an Sachen in gemein-
    ordnungsgemäß versperrten                  Versicherungsfalls“ gemäß Kapitel            versicherten Sachen gemäß Kapitel          schaftlich genützten Räumlichkeiten in
    Boxen/Abteilen von Selfstorage-            2.3.1.                                       2.1.1. „Eigenheimversicherung              Mehrfamilienhäusern (Kapitel 2.1.2.
    Unternehmen (gilt auch für Inhalt                                                       (Gebäude) inkl. Haus- und Grund-           „Örtlicher Geltungsbereich für die
    in angemieteten Containern und           c) Zusätzlich subsidiär und ausschließ-        besitzhaftpflicht“, Punkt (1).             Haushaltsversicherung inkl. Privat- und
    Garagen) ist die Entschädigung mit       lich innerhalb Österreichs gilt der Inhalt                                                Sporthaftpflicht“ Punkt (1) a) und im
    maximal EUR 5.000,00 begrenzt.           eines gemieteten Bankschließfachs in           b) Die in Kapitel 2.1.1. „Eigenheim-       Freien am Grundstück des Versicherungs-
    Versicherte Wertsachen fallen nicht      einem Tresorraum oder Geldschrank              versicherung (Gebäude) inkl. Haus-         ortes (gemäß Kapitel 2.1.2., „Örtlicher
    unter den Versicherungsschutz.           einer Bank bis zu einer Summe von              und Grundbesitzhaftpflicht“, Punkt         Geltungsbereich für die Haushalts-
    Der Versicherungsschutz gilt nur         EUR 80.000,00 versichert.                      (3) a), b) und c) genannten, zusätzlich    versicherung inkl. Privat- und Sporthaft-
    subsidiär.                                                                              versicherten Nebengebäude,                 pflicht“ Punkt (2)) oder an Kinderwägen
                                                                                            Einfriedungen und Außenanlagen             außerhalb des versicherten Grundstücks.
  • Bei Schäden durch das in der                                                            mitversichert.
    Deckung „Einbruchsdiebstahl“
    versicherte Risiko Einfacher Diebstahl
    von Kinderwägen und Kranken-
    fahrstühlen außerhalb


84                            → zum Inhaltsverzeichnis                                                                   → zum Inhaltsverzeichnis                            85

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2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                      MAX       2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                          MAX


Vandalismus                               Die Entschädigung wird vor dem                für die versicherten Gefahren jeweils         solche Verglasungen Gebäude-
                                          Wirksamwerden der ansonsten                   versicherten Sachen beziehen.                 bestandteile darstellen (wie z.B.
Was ist versichert?                       vereinbarten Entschädigungsgrenzen                                                          Türverglasungen).
                                          gekürzt. Unabhängig davon beachten            Was ist nicht versichert?
Versicherte Gefahren                      Sie die „Obliegenheiten vor Eintritt des
                                          Versicherungsfalls“ gemäß Kapitel 2.3.1.      Nicht versicherte Gefahren:                  Kurzschluss und
Versichert sind Sachschäden, die an                                                                                                  Überspannung
versicherten Sachen durch die unmittel-   (2) Versicherte Kosten                          a) Schäden, die durch vorsätzliche
bare Einwirkung einer böswilligen                                                         Handlungen von Personen, mit denen
Beschädigung, das ist die vorsätzliche    Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3.              Sie in häuslicher Gemeinschaft leben,      Was ist versichert?
Zerstörung oder Beschädigung von          „Versicherte Kosten“ angeführten Kosten         oder von Angehörigen herbeigeführt
versicherten Sachen durch einen Täter     im Rahmen der vereinbarten Entschädi-           werden. Als Angehörige gelten der          Versicherte Gefahren
(Schadenereignis), eintreten.             gungsgrenzen, sofern sie sich auf die           Ehegatte, der eingetragene Partner,
                                          für die versicherten Gefahren jeweils           der verschieden- oder gleich-              Licht-, wärme- oder explosionsartige
Für die Haushaltsversicherung gilt:       versicherten Sachen beziehen.                   geschlechtliche Lebensgefährte,            Erscheinungen als Folge der Energie des
                                                                                          Verwandte in gerader aufsteigender         elektrischen Stromes (z.B. Steigerung der
(1) Versicherte Sachen (und besondere     Für die Eigenheimversicherung gilt:             und absteigender Linie, Schwieger-,        Stromstärke, Überspannung, Isolations-
Entschädigungsgrenzen)                                                                    Adoptiv- und Stiefeltern;                  fehler, Kurzschluss, Erdschluss, Kontakt-
                                          (1) Versicherte Sachen                                                                     fehler, Überschlag, Überlastung, etc.).
  a) Der in der Haushaltsversicherung                                                     b) Schäden im Zuge eines Einbruch-
  in den Versicherungsräumlichkeiten        a) Die in der Eigenheimversicherung           diebstahls, einfachen Diebstahls oder      Versichert sind Sachschäden, die an den
  versicherte Wohnungsinhalt,               versicherten Sachen gemäß Kapitel             Beraubung;                                 versicherten Sachen durch die unmittel-
  ausgenommen in gemeinschaftlich           2.1.1. „Eigenheimversicherung                                                            bare Einwirkung einer in der Deckung
  genutzten Räumlichkeiten in               (Gebäude) inkl. Haus- und Grund-              c) Schäden durch Tiere oder an Tieren      „Kurzschluss und Überspannung“
  Mehrfamilienhäusern (Kapitel 2.1.2.       besitzhaftpflicht“, Punkt (1).                aller Art;                                 versicherten Gefahr (Schadenereignis)
  „Örtlicher Geltungsbereich für die                                                                                                 eintreten oder durch Abhandenkommen
  Haushaltsversicherung inkl. Privatund     b) Die in Kapitel 2.1.1. „Eigenheimver-       d) Schäden ohne Auswirkungen auf die       versicherter Sachen bei einem Schaden-
  Sporthaftpflicht“ Punkt (1) a)).          sicherung (Gebäude) inkl. Haus- und           Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder     ereignis eintreten.
                                            Grundbesitzhaftpflicht“, Punkt (3) a), b)     Nutzungsdauer versicherter Sachen
  b) Begrenzung der Entschädigung Falls     und c) genannten, zusätzlich versicher-       (Optische Schäden), mit der Ausnahme       Für die Haushaltsversicherung gilt:
  Sicherungen von Außentüren oder           ten Nebengebäude, Einfriedungen und           von Graffiti;
  Sicherungen von sonstigen Öffnungen       Außenanlagen.                                                                            (1) Versicherte Sachen
  nicht vollständig vorhanden sind oder                                                   e) Schäden infolge hoheitlicher Akte
  diese nicht zur Anwendung gebracht      (2) Versicherte Kosten                          (z.B. Beschlagnahme, Enteignung, etc.);    Versichert sind
  wurden, wird bei nicht ständig
  bewohnten Gebäuden ein Selbstbehalt     Wir ersetzen die in Kapitel 2.1.3.              f) Schäden durch Bruch an Vergla-           a) ausschließlich elektrische Einrichtun-
  vereinbart. Der Selbstbehalt beträgt    „Versicherte Kosten“ angeführten Kosten         sungen jeder Art, einschließlich solchen    gen (Anlagen, Maschinen und Geräte)
  20 %, mindestens EUR 400,00, und gilt   im Rahmen der vereinbarten Entschädi-           aus glasähnlichen Kunststoffen (wie         in den Versicherungsräumlichkeiten,
  für jeden Versicherungsfall.            gungsgrenzen, sofern sie sich auf die           z.B. Plexi-, Acryl-Glas), auch wenn         die zum versicherten Wohnungsinhalt


86                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                                 → zum Inhaltsverzeichnis                              87

[Seite 45]
2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?                                       MAX     2.1   WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?            MAX


  gehören und deren Wiederbeschaf-          Was ist nicht versichert?
  fungskosten über EUR 100,00
  betragen.                                 Nicht versicherte Gefahren

  b) im Freien am Grundstück des             a) Schäden infolge von Blitz oder durch
  Versicherungsortes ausschließlich          Überspannung/Induktion infolge Blitz
  Rasenmäher Roboter inklusive Dock-         oder atmosphärischer Entladungen;
  ingstation, Poolreiniger/-sauger.
  Die Versicherung gilt hierbei auf          b) Schäden ohne Auswirkungen auf die
  Erstes Risiko. Die Entschädigung           Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder
  ist mit maximal EUR 4.000,00 pro           Nutzungsdauer versicherter Sachen;
  Versicherungsfall begrenzt. Die
  Versicherung gegen Kurzschluss und         c) Schäden durch Lawinen oder
  Überspannung gilt subsidiär.               Lawinenluftdruck, Sturmflut,
                                             Hochwasser, Überschwemmung und
Für die Eigenheimversicherung gilt:          Vermurung, Erdbeben;

Versicherte Sachen                           d) Schäden durch dauernde
                                             Witterungseinflüsse;
Versichert sind ausschließlich die zu dem
in der Eigenheimversicherung                 e) Schäden aufgrund von Korrosion,
versicherten Sachen gemäß Kapitel 2.1.1.     Oxydation und Ablagerungen aller Art
„Eigenheimversicherung (Gebäude)             als eine unmittelbare Folge von dau-
inkl. Haus- und Grundbesitzhaftpflicht,      ernden Einflüssen oder Einwirkungen
Punkt (1) gehörigen elektrischen Ein-        (zB chemisch, thermisch, mechanisch);
richtungen und Geräte. Die Versicherung
gegen Kurzschluss und Überspannung           f) Schäden an Sicherungselementen
gilt subsidiär.                              aller Art durch ihre bestimmungs-
                                             gemäße Funktion;

                                             g) Schäden durch Verschleiß,
                                             Abnützungs- und Alterungs-
                                             erscheinungen, auch vorzeitige;


88                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                           → zum Inhaltsverzeichnis     89

[Seite 46]
                                 2.2 WAS IST VOM VERSICHERUNGSSCHUTZ GENERELL NICHT UMFASST?


                                 2.2.1 Vorsätzliche
Was ist vom                      Herbeiführung des
                                                                                 b) inneren Unruhen, Bürgerkrieg,
                                                                                 Revolution, Rebellion, Aufruhr,
                                                                                 Aufstand.


Versicherungs-
                                                                                 c) allen mit den genannten Ereig-
                                 Versicherungsfalls                              nissen (Punkte a) und b)) verbundenen
                                                                                 militärischen und behördlichen
                                                                                 Maßnahmen.


schutz generell                  (1) Wenn Sie den Versicherungsfall
                                 (Schaden) vorsätzlich herbeiführen, sind
                                 wir von jeder Verpflichtung zur Leistung
                                                                                 d) Erdbeben oder anderen Außer-
                                                                                 gewöhnlichen Naturereignissen
                                                                                 (sofern nicht im Rahmen der Deckung


nicht umfasst?
                                 aus diesem Schadenfall frei.                    „Sturm und Außergewöhnliche Natur-
                                                                                 ereignisse“ mitversichert).
                                 (2) Sind Sie                                    e) Kernenergie, radioaktiven Isotopen
                                   a) wegen des herbeigeführten                  oder ionisierender Strahlung.
                                   Versicherungsfalls (Schadens) oder
                                   b) wegen eines bei der Feststellung          Ist eines der in obigen Punkt (1)
                                   der Leistungspflicht oder bei der Ermit-     genannten Ereignisse in einer Deckung


     2.2
                                   tlung der Entschädigung begangenen           ausdrücklich mitversichert, ist der
                                   Betruges oder Betrugsversuches               entsprechende Ausschluss insoweit
                                 rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt, so   gegenstandslos. Auf die speziellen
                                 gilt die Leistungsfreiheit als festgestellt.   Regelungen in der Deckung „Haftpflicht“
                                                                                unter „Was ist nicht versichert“
                                                                                wird hingewiesen. Diese gehen den
                                 2.2.2 Generelle                                generellen Ausschlüssen vor.

                                 Ausschlüsse für                                (2) Nicht versichert sind auch – sofern
                                                                                sie überhaupt Gegenstand des Versiche-
                                 alle Deckungen                                 rungsvertrages sind – ohne Rücksicht
                                                                                auf andere mitwirkende Ursachen oder
                                                                                Ereignisse, die zur gleichen Zeit oder
                                 (1) Nicht von der Versicherung umfasst         in einer vom Schaden abweichenden
                                 sind Schäden durch die unmittelbare            Reihenfolge stattfinden, jegliche Art
                                 oder mittelbare Wirkung von                    von Schäden, Verlusten, Kosten oder
                                                                                Aufwendungen, die direkt oder indirekt
                                   a) Kriegsereignissen jeder Art, mit oder     verursacht werden von, sich ergeben
                                   ohne Kriegserklärung, einschließlich         aus oder im Zusammenhang stehen mit
                                   aller Gewalthandlungen von Staaten           jeglicher Art von Terrorakten.
                                   und aller Gewalthandlungen poli-
                                   tischer oder terroristischer Organisa-
                                   tionen.

90    → zum Inhaltsverzeichnis                                  → zum Inhaltsverzeichnis                            91

[Seite 47]
2.2 WAS IST VOM VERSICHERUNGSSCHUTZ GENERELL NICHT UMFASST?                           2.2 WAS IST VOM VERSICHERUNGSSCHUTZ GENERELL NICHT UMFASST?


Vom Versicherungsschutz ausgeschlos-        versicherten Gefahr, durch den Auslöser    c) Das Risiko von Schäden durch           Darüber hinaus endet die Geltungs-
sen sind auch – sofern sie überhaupt        Terrorismus, wieder eingeschlossen.        Terrorakte wird von uns in den Öster-     dauer des Einschlusses von Schäden
Gegenstand des Versicherungsvertrages                                                  reichischen Versicherungspool zur         durch Terrorakte jedenfalls
sind – jegliche Art von Schäden,            (2) Jedenfalls ausgeschlossene Schäden     Deckung von Terrorrisiken eingebracht     dann, wenn der Österreichische
Verlusten, Kosten oder Aufwendungen,                                                   (dessen Mitglieder ausschließlich         Versicherungspool zur Deckung von
die direkt oder indirekt verursacht          a) Schäden, Verluste, Kosten oder         entsprechend ihrem Anteil haften),        Terrorrisiken seine Tätigkeit einstellt.
werden von, sich ergeben aus oder im         Aufwendungen, die direkt oder indirekt    der für versicherte Schäden durch         Die Einstellung der Tätigkeit wird
Zusammenhang stehen mit Handlungen,          durch einen Ausfall von Versorgungs-      Terrorakte pro Schadenereignis und        im Amtsblatt der Wiener Zeitung
die zur Eindämmung, Vorbeugung oder          leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser,      pro Kalenderjahr eine Entschädigungs-     veröffentlicht.
Unterdrückung von Terrorakten ergriffen      Telekommunikation) verursacht             grenze von EUR 200,000.000,00 zzgl.
werden oder sich in irgendeiner Weise        werden.                                   allfälliger Staatshaftung vorsieht.       f) Der durch dieses Kapitel 2.2.3.
darauf beziehen.                             b) Schäden, Verluste, Kosten oder         Übersteigen die versicherten Schäden      erfolgende, grundsätzliche (Wieder-)
                                             Aufwendungen, die direkt oder indirekt    durch Terrorakte bei den, in den          Einschluss von Schäden durch Terror-
Auf die speziellen Regelungen in der         durch biologische oder chemische          Pool eingebrachten Risiken pro            akte lässt alle anderen Bestimmungen
Deckung „Haftpflicht“ unter „Was ist         Kontamination verursacht werden.          Kalenderjahr insgesamt die im Pool        des Versicherungsvertrages bzw. der
nicht versichert“ wird hingewiesen. Diese                                              vorgesehene Entschädigungsgrenze,         versicherten Deckungen unberührt.
gehen den generellen Ausschlüssen vor.      (3) Besonderheiten bei Schäden durch       so werden die auf die einzelnen           Dies gilt insbesondere auch für die
                                            Terrorakte:                                Anspruchsberechtigten entfallenden        Ausschlüsse.
                                                                                       Entschädigungen verhältnismäßig
                                             a) Der Versicherungsschutz erstreckt      derart gekürzt, dass sie zusammen
2.2.3 Begrenzte                              sich jedenfalls ausschließlich auf die
                                             in Österreich gelegenen versicherten
                                                                                       die Entschädigungsgrenze des
                                                                                       Österreichischen Versicherungspools
Deckung für                                  Risiken.                                  zur Deckung von Terrorrisiken pro
                                                                                       Kalenderjahr nicht übersteigen.
Schäden durch                                b) Schäden durch Terrorakte sind pro
                                             Kalenderjahr bis zur Höhe der Gesamt-     d) Die Entschädigung ist, abweichend
Terrorakte                                   versicherungssumme, ist diese jedoch
                                             höher als EUR 5,000.000,00, dann
                                                                                       von Kapitel 2.4.1., „Voraussetzungen
                                                                                       und Fristen für die Ersatzzahlungen
                                             nur bis zu diesem Betrag, versichert.     und Zinsen“ erst fällig, sobald
Mit Ausnahme für die Deckung                 Diese Entschädigungshöchstgrenze          feststeht, dass keine Kürzung erfolgt
„Haftpflicht“ gilt:                          unterliegt keiner Wertanpassung. Sie      oder in welchem Ausmaß eine Kürzung
                                             stellt die maximale Entschädigung je      erfolgen muss.
(1) In Abweichung des in Kapitel 2.2.2.,     Versicherungsort und Versicherungs-
Punkt (2) enthaltenen generellen Aus-        nehmer dar und zwar auch dann,            e) Dieser Einschluss von Schäden durch
schlusses der Versicherung von Terror-       wenn mehrere Versicherungsverträge,       Terrorakte kann unabhängig von
akten werden Schäden durch Terrorakte        die über den Österreichischen             sonstigen Bestimmungen des
nach Maßgabe der nachfolgenden               Versicherungspool versichert sind, für    Vertrages für sich allein von uns unter
Bestimmungen und ausschließlich im           das vom Schaden betroffene Risiko         Einhaltung einer Kündigungsfrist von
Rahmen der jeweils in den Deckungen          bestehen.                                 einem Monat gekündigt werden.


92                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                             → zum Inhaltsverzeichnis                                  93

[Seite 48]
                                          2.3   OBLIEGENHEITEN


                                          2.3.1                                        (2) Wenn die Versicherungsräumlich-
                                                                                       keiten auch für noch so kurze Zeit von


Obliegenheiten                            Obliegenheiten
                                          vor Eintritt des
                                                                                       allen Personen verlassen werden, sind

                                                                                        a) Eingangs- und Terrassentüren,
                                                                                        Fenster und alle sonstigen Öffnungen
                                          Versicherungsfalls                            stets ordnungsgemäß verschlossen
                                                                                        zu halten. Dazu sind vorhandene
In diesem Abschnitt ist geregelt,                                                       Schlösser vollständig zu versperren.
                                          Verpflichtendes Mindestmaß                    b) sämtliche vertraglich vereinbarten
was Sie vor bzw. nach Eintritt des        an Sicherheitsvorkehrungen                    Sicherungen vollständig zur Anwen-
Versicherungsfalls zu beachten haben.                                                   dung zu bringen.
                                                                                        c) Behältnisse (Geldschränke) für Geld,
Bitte lesen Sie diesen Abschnitt          Für die Haushaltsversicherung mit
                                          Ausnahme für die Privat- und Sport-
                                                                                        Schmuck und dergleichen ordnungs-
                                                                                        gemäß zu versperren.
aufmerksam durch.                         haftpflicht gilt:
                                                                                       (3) Werden die Versicherungsräumlich-


 2.3
                                          Die nachstehenden Obliegenheiten             keiten länger als 72 Stunden von allen
                                          gelten als vereinbarte Sicherheitsvor-       Personen verlassen, muss der Haupt-
                                          schriften. Ihre Verletzung führt nach        wasserhahn der versicherten Wohnung
                                          Maßgabe der gesetzlichen Bestim-             vollständig abgesperrt werden. In der
                                          mungen des § 6 Versicherungsvertrags-        Heizperiode bzw. bei Frostgefahr ist
                                          gesetz zu unserer Leistungsfreiheit.         zusätzlich
                                          Bei Verletzung von Sicherheitsvorschrif-
                                          ten sind Ihnen die mit Ihnen in häuslicher    a) entweder einzuheizen; oder
                                          Gemeinschaft lebenden, volljährigen           b) alle flüssigkeitsführenden Rohrlei-
                                          Personen gleichgestellt.                      tungen (Heizung, Wasserzu- und
                                                                                        Ableitungen, Siphone, WCs, etc.)
                                          (1) Befinden sich die Versicherungsräum-      • zu entleeren; oder
                                          lichkeiten laut Versicherungs-Urkunde         • mit Frostschutzmittel zu befüllen.
                                          in einem standig bewohnten Gebäude,
                                          dann gilt: Wird das Gebäude, in dem          (4) Über Wertgegenstände wie Antiq-
                                          sich die in der Versicherungs-Urkunde        uitäten, Kunstgegenstände, Schmuck,
                                          bezeichneten Versicherungsräumlich-          Edelsteine, sonstige Sachen aus Gold
                                          keiten befinden, von Ihnen oder anderen      oder Platin, Pelze, Teppiche, Sparbücher,
                                          Personen nicht ständig bewohnt, ist uns      Wertpapiere, Sammlungen und dergle-
                                          dies unverzüglich als Gefahrerhöhung         ichen sind zum Zweck des Nachweises im
                                          anzuzeigen. Als bewohnt gilt ein Ge-         Schadenfall geeignete Verzeichnisse mit
                                          bäude nur dann, wenn es tatsächlich zu       Wertangaben zu führen und gesondert
                                          Wohnzwecken genützt wird.                    aufzubewahren.

94             → zum Inhaltsverzeichnis                                 → zum Inhaltsverzeichnis                                95

[Seite 49]
2.3   OBLIEGENHEITEN                                                                  2.3   OBLIEGENHEITEN


(5) Um die Wiederherstellung von             c) Sicherheitstüre gemäß ÖNORM           oder anderen Personen ständig               Rohrleitungen und Anlagen bei Frost-
Computer-Daten zu ermöglichen, sind          B 5338; Sämtliche in die Wohnung         bewohnt, ist uns dies unverzüglich          gefahr abzusperren, zu entleeren oder
Sie verpflichtet, eine übliche (jedoch       führenden Türen (ausgenommen             als Gefahrerhöhung anzuzeigen. Als          sonstige geeignete Maßnahmen gegen
mindestens einmal wöchentlich) Daten-        Balkon- oder Terrassentüren) sind        bewohnt gilt ein Gebäude nur dann,          Frostschäden (z.B. regelmäßige Überprü-
sicherung vorzunehmen; d.h. Duplikate        gemäß ÖNORM B 5338 ausgeführt.           wenn es tatsächlich zu Wohnzwecken          fung bzw. Wartung der ausreichenden
der versicherten Daten anzufertigen und                                               genützt wird.                               Gefrierschutzmittel-Zusätze gemäß Her-
so aufzubewahren, dass sie von einem        (7) Die Beseitigung, Auflassung oder                                                  stellerangaben, geeignete Heizelemente
Schadenfall der Originale voraussichtlich   Verminderung von Sicherungen, die         (2) Sie sind verpflichtet, die in den       etc.) zu treffen.
nicht gleichzeitig betroffen sein können.   vertraglich vereinbart sind, darf ohne    jeweiligen Deckungen versicherten
                                            unsere Zustimmung nicht vorgenommen       Sachen, das sind vor allem                  Für die Eigenheimversicherung gilt
(6) Sofern das Vorhandensein nachfol-       werden.                                                                               für die Deckung „Glasbruch“:
gend angeführter Sicherungen in der                                                     a) in der Deckung „Sturm und
Versicherungs-Urkunde vereinbart ist,       Für die Haushaltsversicherung gilt          Außergewöhnliche Naturereignisse“:        Sie sind verpflichtet, für die ordnungs-
sind diese gemäß Punkt (2) vollständig      für die Deckung „Kurzschluss und            das Dachwerk,                             gemäße Instandhaltung der Umrahmun-
zur Anwendung zu bringen.                   Überspannung“:                              b) in der Deckung „Leitungswasser“:       gen und Fassungen der versicherten
                                                                                        flüssigkeitsführende Rohrleitungen,       Gläser zu sorgen.
 a) Alarmanlage; Die Wohnung ist mit        Sie sind verpflichtet, die versicherten     Armaturen und angeschlossenen Ein-
 einer VSÖ-geprüften, von einem/einer       elektrischen Einrichtungen und Geräte       richtungen, ordnungsgemäß instand         Für die Eigenheimversicherung gilt
 VVO anerkannten Errichter oder             entsprechend den Herstellerempfehlun-       zu halten.                                für die Deckung „Kurzschluss und
 Errichterfirma installierten, oder von     gen bestimmungsgemäß zu betreiben,                                                    Überspannung“:
 einem VVO anerkannten Sachverstän-         zu warten bzw. instand zu halten und zu   Für die Eigenheimversicherung gilt
 digen abgenommenen Alarmanlage,            verwahren.                                für die Deckung „Leitungswasser“:           Sie sind verpflichtet, die versicherten
 mindestens der Klasse I oder der                                                                                                 elektrischen Einrichtungen und Geräte
 Klasse Privat/Standard gesichert.          Für die Eigenheimversicherung mit         (1) Werden Gebäude länger als               entsprechend den Herstellerempfehlun-
                                            Ausnahme für die Haus- und Grund-         72 Stunden von allen Personen verlas-       gen bestimmungsgemäß zu betreiben,
 b) Außenschutz; Die Hauseingangstüre       besitzhaftpflicht gilt:                   sen, sind alle Wasserzuleitungen abzu-      zu warten bzw. instand zu halten und zu
 ist gemäß ÖNORM B 5338 ausgeführt                                                    sperren und geeignete Maßnahmen             verwahren.
 und sämtliche in Reichhöhe befindliche     Die nachstehenden Obliegenheiten          gegen Frostschäden zu treffen. Die
 Fenster sowie Balkon- und Terrassen-       gelten als vereinbarte Sicherheitsvor-    Zuleitungen zu wasserführenden Schutz-      Für die Deckung „Haftpflicht“ gilt:
 türen, sonstige Außentüren und             schriften. Ihre Verletzung führt nach     einrichtungen (z.B. Sprinkleranlagen,
 Öffnungen sind wie folgt gesichert:        Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun-       Wasseranschlüsse für die Feuerwehr)         Soweit die Versicherung neben Schaden-
                                            gen des § 6 Versicherungsvertragsgesetz   müssen nicht abgesperrt werden; es sind     ersatzverpflichtungen von Ihnen selbst
 • Eisen-/Scherengitter oder                zu unserer Leistungsfreiheit.             jedoch geeignete Maßnahmen gegen            auch Schadenersatzverpflichtungen
 • Rollbalken/Rollgitter oder                                                         Frostschäden zu treffen.                    anderer Personen umfasst, sind diese
 • in Schienen laufende Rollläden oder      (1) Befindet sich am Versicherungsort                                                 neben Ihnen im gleichen Umfang wie
 • Fenster- bzw. Türläden mit Innenrie-     laut Versicherungs-Urkunde ein ständig    (2) Es sind die in der Deckung „Leitungs-   Sie für die Erfüllung der Obliegenheiten
   gel oder                                 bewohntes Gebäude, dann gilt: Wird        wasser“ unter „Was ist versichert?“ für     verantwortlich. Die für Sie geltenden
 • Fenster- bzw. Türläden mit Quer-         kein Gebäude, dass sich am in der         die Eigenheimversicherung mitver-           Bestimmungen sind sinngemäß anzu-
   stange und Vorhängeschloss oder          Versicherungs-Urkunde bezeichneten        sicherten flüssigkeitsführenden Rohre/      wenden.
 • durchbruchhemmende Verglasung.           Versicherungsort befindet, von Ihnen

96                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                                → zum Inhaltsverzeichnis                           97

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2.3   OBLIEGENHEITEN                                                                       2.3   OBLIEGENHEITEN


Für den Fall, dass Sie eine der nach-         (3) Sie sind verpflichtet, besonders         Umfang der Entschädigung gehabt hat,         wir gemäß den Voraussetzungen und
stehenden Obliegenheiten verletzen,           gefahrdrohende Umstände, deren               oder wenn zur Zeit des Versicherungsfalls    Begrenzungen der §§ 16 bis 21 Versi-
wird Leistungsfreiheit vereinbart. Die        Beseitigung wir billigerweise verlangen      trotz Ablaufs der in Absatz 1 beschrie-      cherungsvertragsgesetz vom Vertrag
Voraussetzungen und Begrenzungen der          konnten und verlangt haben, innerhalb        benen Frist die Kündigung nicht erfolgt      zurücktreten und von der Verpflichtung
Leistungsfreiheit sind gesetzlich geregelt    einer angemessenen Frist zu beseitigen.      war.                                         zur Leistung frei werden. Unsere
(siehe § 6 Versicherungsvertragsgesetz).      Ein Umstand, welcher schon zu einem                                                       Rechte, den Vertrag wegen arglistiger
                                              Schaden geführt hat, gilt im Zweifel als     (3) Im Übrigen gelten die Voraussetzun-      Täuschung über Gefahrumstände
(1) Obliegenheiten für die Versicherung       besonders gefahrdrohend.                     gen und Begrenzungen des § 6 Absatz 1,       anzufechten, bleibt unberührt (§ 22
von Sachschäden durch Umweltstörung                                                        1a und 2 Versicherungsvertragsgesetz.        Versicherungsvertragsgesetz).
Sie sind verpflichtet,                                                                     Ist mit der Verletzung einer Sicher-
                                              Verletzung von Sicher-                       heitsvorschrift eine Gefahrerhöhung          (2) Ihre Verpflichtung, nachträglich
  a) die für Sie maßgeblichen einschlägi-     heitsvorschriften                            verbunden, finden ausschließlich die         eingetretene Gefahrenerhöhungen
  gen Gesetze, Verordnungen, behörd-                                                       Bestimmungen über die Gefahrerhöhung         anzuzeigen, bleibt unberührt (siehe dazu
  lichen Vorschriften und Auflagen,                                                        gemäß dem Kapitel 2.5.3. „Änderung           Kapitel 2.5.3. „Änderung des versicherten
  die einschlägigen Ö-Normen und die          Mit Ausnahme für die Deckung                 des versicherten Risikos“, nicht aber die    Risikos“). Ebenso unberührt bleiben die
  Richtlinien des Österreichischen Was-       „Haftpflicht“ gilt:                          Regelungen des Punktes (2) Anwendung.        Bestimmungen über die Rechtsfolgen bei
  serwirtschaftsverbandes einzuhalten;                                                                                                  Verletzung von Sicherheitsvorschriften
                                              (1) Verletzen Sie gesetzliche, behördli-                                                  gemäß obigen Unterkapitel „Verletzung
  b) umweltgefährdende Anlagen und            che oder (gemäß obigen Kapitel               Anzeige von gefahren- und                    von Sicherheitsvorschriften“.
  sonstige umweltgefährdende Einrich-         „Verpflichtendes Mindestmaß von              risikorelevanten Umständen
  tungen fachmännisch zu warten oder          Sicherheitsvorkehrungen“) vereinbarte                                                     (3) Zur Überprüfung der im Versiche-
  warten zu lassen. Notwendige Repara-        Sicherheitsvorschriften oder dulden Sie      bei Vertragsabschluss                        rungsantrag gemachten, prämien-
  turen und Wartungsarbeiten sind             ihre Verletzung, können wir innerhalb                                                     relevanten Angaben (zB der Quadrat-
  unverzüglich auszuführen. Mindestens        eines Monats, nachdem wir von der            Für den Fall, dass Sie eine der nach-        meterflächen oder anderer zahlen-
  alle fünf Jahre – sofern nicht gesetzlich   Verletzung Kenntnis erlangt haben, die       stehenden Obliegenheiten verletzen,          mäßiger Angaben) haben wir das Recht,
  oder behördlich eine kürzere Frist          Versicherung mit einmonatiger Frist          wird Leistungsfreiheit vereinbart. Die       Ihre Angaben nachzuprüfen. Sie haben
  vorgeschrieben ist – müssen diese           kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt,      Voraussetzungen und Begrenzungen der         zu diesem Zweck die Angaben auf
  Anlagen und Einrichtungen durch             wenn der Zustand wiederhergestellt ist,      Leistungsfreiheit sind gesetzlich geregelt   Anfrage wahrheitsgemäß mitzuteilen
  Fachleute überprüft werden. Diese           der vor der Verletzung bestanden hat.        (siehe § 6 Versicherungsvertragsgesetz).     und uns Einblick in sämtliche maßgeben-
  Frist beginnt ungeachtet des Beginnes                                                                                                 den Unterlagen zu gewähren. Haben Sie
  des Versicherungsschutzes mit               (2) Wir sind von der Verpflichtung zur       (1) Sie haben uns bei Abschluss des Versi-   unrichtige Angaben gemacht, stellt dies
  Inbetriebnahme der Anlage oder              Leistung frei, wenn der Versicherungsfall    cherungsvertrages alle Ihnen bekannten       eine Obliegenheitsverletzung dar.
  deren letzter Überprüfung.                  nach der Verletzung eintritt und die         Umstände, die für die Übernahme der
                                              Verletzung auf Vorsatz oder grober           Gefahr erheblich sind, wahrheitsgemäß
(2) Es wird als Obliegenheit vereinbart,      Fahrlässigkeit Ihrerseits beruht. Die Ver-   und vollständig anzuzeigen. Ein Umstand,
dass für die Verwendung von Wasser-           pflichtung zur Leistung bleibt bestehen,     nach welchem wir ausdrücklich und in
fahrzeugen der Schiffsführer bzw. Kraft-      wenn die Verletzung keinen Einfluss          geschriebener Form gefragt haben, gilt
fahrzeugen der Lenker, die zur Führung        auf den Eintritt des Versicherungsfalls      im Zweifel als erheblich. Bei schuldhafter
des versicherten Fahrzeuges behördlich        oder soweit sie keinen Einfluss auf den      Verletzung dieser Pflichten können
vorgeschriebene Berechtigung besitzt.

98                            → zum Inhaltsverzeichnis                                                                   → zum Inhaltsverzeichnis                             99

[Seite 51]
2.3   OBLIEGENHEITEN                                                                      2.3   OBLIEGENHEITEN


2.3.2                                        Für die Deckung „Haftpflicht“ gilt:          Mit Ausnahme für die Deckungen
                                                                                          „Haftpflicht“ und „Assistance“ gilt:
                                                                                                                                      Für die Deckung „Haftpflicht“ gilt:

Obliegenheiten                               (1) Soweit die Versicherung neben
                                             Schadenersatzverpflichtungen von Ihnen       (1) Jeder Schaden ist uns unverzüglich zu
                                                                                                                                      (1) Soweit die Versicherung neben
                                                                                                                                      Schadenersatzverpflichtungen von
bei Eintritt des                             selbst auch Schadenersatzverpflichtun-
                                             gen anderer Personen umfasst, sind
                                                                                          melden.                                     Ihnen selbst auch Schadenersatzver-
                                                                                                                                      pflichtungen anderer Personen umfasst,
Versicherungsfalls                           diese neben Ihnen im gleichen Umfang
                                             wie Sie für die Erfüllung der Obliegen-
                                                                                          (2) Der Schaden ist unverzüglich der
                                                                                          Sicherheitsbehörde anzuzeigen, wenn
                                                                                                                                      sind diese neben Ihnen im gleichen
                                                                                                                                      Umfang wie Sie für die Erfüllung der
                                             heiten verantwortlich.                       es sich um einen Schaden durch              Obliegenheiten verantwortlich. Die
Entdecken des Schadens                                                                      a) Brand                                  für Sie geltenden Bestimmungen sind
                                             (2) Sie haben alles Ihnen Zumutbare zu         b) Explosion                              sinngemäß anzuwenden.
Für den Fall, dass Sie eine der nach-        tun, um Ursachen, Hergang und Folgen           c) Flugzeugabsturz
stehenden Obliegenheiten verletzen,          des Versicherungsfalls aufzuklären und         d) Einbruchdiebstahl                      (2) Sie haben uns umfassend und
wird Leistungsfreiheit vereinbart. Die       den entstandenen Schaden gering zu             e) Einfachen Diebstahl                    unverzüglich, spätestens innerhalb
Voraussetzungen und Begrenzungen der         halten.                                        f) Vandalismus (im Zuge eines Ein-        einer Woche ab Kenntnis, und zwar in
Leistungsfreiheit sind gesetzlich geregelt                                                  bruchsdiebstahls)                         geschriebener Form zu informieren.
(siehe § 6 Versicherungsvertragsgesetz,      (3) Im Fall des Verlustes, Beschädigung,       g) Vandalismus                            Insbesondere sind anzuzeigen:
im Fall der Schadenminderungspflicht         Vernichtung oder des Abhanden-                 h) Beraubung
siehe § 62 Versicherungsvertragsgesetz).     kommens einer Sache gemäß Kapitel              i) Radioaktive Isotopen                    a) der Versicherungsfall;
                                             2.1.6. „Deckungsumfang der Pakete“             j) Anprall eines unbekannten Kraft-        b) die Geltendmachung einer Schaden-
Mit Ausnahme für die Deckungen               in der Deckung für die „Privat- und            fahrzeugs an versicherten Sachen           ersatzforderung;
„Haftpflicht“ und „Assistance“ gilt:         Sporthaftpflicht“, Punkt (4) b) haben          handelt, oder                              c) die Zustellung einer Strafverfügung
                                             Sie unverzüglich bei der zuständigen           k) versicherte Sachen abhanden-            sowie die Einleitung eines Straf-,
Schadenminderungspflicht                     Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten.       gekommen sind.                             Verwaltungsstraf- oder Disziplinar-
(1) Nach Möglichkeit ist bei einem unmit-                                                                                              verfahrens gegen Sie oder den Versi-
telbar drohenden oder eingetretenen                                                       In der Anzeige sind insbesondere             cherten;
Schaden                                      Meldung des Schadens                         alle abhandengekommenen Sachen               d) alle Maßnahmen Dritter zur
  a) für die Erhaltung, Rettung und                                                       anzugeben.                                   gerichtlichen Durchsetzung von
  Wiedererlangung der versicherten           Für den Fall, dass Sie eine der nach-                                                     Schadenersatzforderungen.
  Sachen zu sorgen,                          stehenden Obliegenheiten verletzen,          Für die Deckung „Assistance“ gilt:           e) Im Falle eines Forderungsausfalles
  b) hierzu unsere Weisung einzuholen        wird Leistungsfreiheit vereinbart. Die                                                    darüber hinaus:
  und einzuhalten.                           Voraussetzungen und Begrenzungen der         (1) Die Meldung eines Leistungs-             • nach Feststehen der Zahlungs-
                                             Leistungsfreiheit sind gesetzlich geregelt   anspruches hat sofort – vor eigener            unfähigkeit des Schadenersatz-
(2) Bei Verlust von Sparbüchern und          (siehe § 6 Versicherungsvertragsgesetz,      Beauftragung einer Reparatur – an die          pflichtigen alle Umstände des
Wertpapieren muss die Sperre von             im Fall der Schadenminderungspflicht         Assistance-Zentrale zu erfolgen.               Versicherungsfalls
Auszahlungen unverzüglich beantragt          siehe § 62 Versicherungsvertragsgesetz).                                                  • die Ansprüche gegen den Schaden-
und soweit möglich, das gerichtliche                                                      (2) Der Sicherheitsbehörde sind Schäden,       ersatzpflichtigen in der Höhe der
Kraftloserklärungsverfahren (Aufge-                                                       die durch strafbare Handlungen                 Versicherungsleistung sind abzutre-
botsverfahren) eingeleitet werden.                                                        verursacht wurden, stets anzuzeigen.           ten, soweit dies nicht schon ex lege


100                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                                 → zum Inhaltsverzeichnis                              101

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2.3   OBLIEGENHEITEN                                                                    2.3   OBLIEGENHEITEN


    erfolgt ist, sowie die vollstreckbare    Mit Ausnahme für die Deckung               Für die Deckung „Assistance“ gilt:          b) Ist Ihnen die rechtzeitige Einholung
    Ausfertigung des Urteiles, Vergleiches   „Haftpflicht“ gilt:                                                                    unserer Weisungen nicht möglich, so
    oder vergleichbaren Titels sind                                                     (1) Die allgemein festgelegten Pflichten    haben Sie aus Eigenem innerhalb der
    auszuhändigen und an einer allfällig     (1) Schadenaufklärungspflicht:             bestehen gegenüber der Assistance-          vorgeschriebenen Frist alle gebotenen
    erforderlichen Umschreibung ist                                                     Zentrale. Bei dieser sind unter Verweis     Prozesshandlungen (auch Einspruch
    mitzuwirken,                              a) Nach Möglichkeit ist uns jede Unter-   auf obigen Punkt (1) b) folgende Doku-      gegen eine Strafverfügung) vorzuneh-
  • Die Leistungsvoraussetzungen sind         suchung über die Ursache und Höhe         mente einzureichen:                         men.
    uns zu belegen und nachzuweisen           des Schadens und über den Umfang
    (z.B. Zeitpunkt, Ursache, Hergang,        unserer Entschädigungsleistung zu           a) Originalrechnungen und -Belege         c) Sie sind nicht berechtigt, ohne
    Art und Höhe des Schadens, Höhe           gestatten.                                  b) Berichte von Sicherheitsbehörden       unsere vorherige Zustimmung einen
    des Forderungsausfalls, Vorlage                                                       (bei Diebstahl der Wohnungsschlüssel)     Schadenersatzanspruch ganz oder
    einer vollstreckbaren Ausfertigung        b) Bei der Schadenermittlung ist            c) Alle ansonsten für die Ermittlung      zum Teil anzuerkennen – es sei denn,
    des Urteiles, Vergleiches oder            unterstützend mitzuwirken und auf           der Entschädigung maßgeblichen            Sie konnten die Anerkennung
    vergleichbaren Titels und sonstiger       Verlangen sind uns entsprechende            Informationen und Unterlagen.             nicht ohne offenbare Unbilligkeit
    für die Beurteilung erheblicher           Unterlagen zur Verfügung zu stellen.                                                  verweigern – oder zu vergleichen.
    Schriftstücke).                           Die Kosten dafür tragen Sie.              Für die Deckung „Haftpflicht“ gilt:

                                              c) Der durch den Schaden herbei-          (1) Soweit die Versicherung neben
Aufklärung und Abwicklung                     geführte Zustand darf, solange der        Schadenersatzverpflichtungen von
des Schadens                                  Schaden nicht ermittelt ist, ohne         Ihnen selbst auch Schadenersatz-
                                              unsere Zustimmung nicht verändert         verpflichtungen anderer Personen
                                              werden, es sei denn, dass eine            umfasst, sind diese neben Ihnen im
Für den Fall, dass Sie eine der nach-         solche Veränderung zum Zwecke der         gleichen Umfang wie Sie für die Erfüllung
stehenden Obliegenheiten verletzen,           Schadenminderung oder im                  der Obliegenheiten verantwortlich.
wird Leistungsfreiheit vereinbart. Die        öffentlichen Interesse notwendig ist.     Die für Sie geltenden Bestimmungen sind
Voraussetzungen und Begrenzungen der                                                    sinngemäß anzuwenden.
Leistungsfreiheit sind gesetzlich geregelt    d) Im Zuge der Schadensabwicklung
(siehe § 6 Versicherungsvertragsgesetz,       sind uns alle Angaben (auch münd-         (2) Sie haben uns bei der Feststellung
im Fall der Schadenminderungspflicht          liche) vollständig und wahrheitsgetreu    und Erledigung oder Abwehr des
siehe § 62 Versicherungsvertragsgesetz).      zu machen.                                Schadens zu unterstützen.

                                              e) Wurde der Schaden durch einen            a) Sie haben den von uns bestellten
                                              Dritten verursacht, sind uns nach           Anwalt (Verteidiger, Rechtsbeistand)
                                              Möglichkeit der Verursacher sowie           zu bevollmächtigen, ihm alle von
                                              eventuelle Zeugen bekanntzugeben.           ihm benötigten Informationen zu
                                                                                          geben und ihm die Prozessführung zu
                                                                                          überlassen.


102                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                               → zum Inhaltsverzeichnis                           103

[Seite 53]
                                           2.4   SCHADENSFALL – WAS NUN?


                                                                                       a) einen Wohnungsinhaber des
                                           2.4.1 Schadens-                             versicherten Wohngebäudes,


Schadensfall –                             abwicklung und
                                           Ersatzleistung
                                                                                       b) einen mit einem solchen in
                                                                                       häuslicher Gemeinschaft lebenden
                                                                                       Familienangehörigen (auch Lebens-


     was nun?
                                                                                       gefährten) oder
                                                                                       c) einen Hausangestellten des
                                                                                       Wohnungsinhabers des versicherten
                                           Unsere Rechte betreffend                    Wohngebäudes richtet.
                                           die Schadensabwicklung
                                                                                     (2) Dieser Regressverzicht gilt nur dann,
In diesem Abschnitt ist geregelt,                                                    wenn der im vorstehenden Punkt (1)
                                           Für die Deckung „Haftpflicht“ gilt:       genannte Ersatzpflichtige den Schaden
was Sie nach Eintritt eines Schadens                                                 nicht vorsätzlich herbeigeführt hat.
(Versicherungsfalls) zu beachten haben.    Wir sind bevollmächtigt, im Rahmen
                                           unserer Verpflichtung zur Leistung
                                           alle uns zweckmäßig erscheinenden         Berechnung der


  2.4
                                           Erklärungen in Ihrem Namen                Ersatzleistung
                                           abzugeben.

                                                                                     (1) Für jeden Versicherungsfall wird der
                                           Regress und                               gemäß den Deckungen in diesen Ver-
                                           Anspruchsverzicht                         sicherungsbedingungen als entschädi-
                                                                                     gungspflichtig errechnete Betrag um
                                                                                     den, in der Versicherungs-Urkunde (unter
                                           Nach Maßgabe des § 67 Versicherungs-      „Versicherungsschutz“) angeführten
                                           vertragsgesetz gehen, soweit wir Ihnen    Selbstbehalt gekürzt, ausgenommen
                                           oder anderen versicherten Personen den    davon sind Personenschäden und die
                                           Schaden ersetzen, allfällige Schaden-     Deckung „Assistance“.
                                           ersatzansprüche von Ihnen oder dieser
                                           anderen versicherten Personen gegen       (2) Sind im Fall eines in einer Deckung
                                           Dritte auf uns über.                      versicherten Schadenereignis mehrere
                                                                                     Selbstbehalte vereinbart (siehe hierzu
                                           Für die Eigenheimversicherung mit         auch Kapitel 2.1.4.), so werden diese
                                           Ausnahme für die Haus- und Grund-         gemeinsam, also kumuliert angewendet
                                           besitzhaftpflicht gilt:                   und von dem – gemäß nachstehenden
                                                                                     Bestimmungen berechneten – Entschädi-
                                           (1) Wir verzichten jedoch auf diesen      gungsbetrag bzw. den allenfalls mit-
                                           Regressanspruch, wenn der Ersatz-         versicherten Kosten in Abzug gebracht.
                                           anspruch sich gegen                       Ein in einer Deckung spezifischer bei

104             → zum Inhaltsverzeichnis                                → zum Inhaltsverzeichnis                           105

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2.4   SCHADENSFALL – WAS NUN?                                                       2.4   SCHADENSFALL – WAS NUN?


einzelnen, versicherten Gefahren           (3) Besondere Bestimmungen zur            b) Sofern versicherte Sachen in           d) Für Datenträger werden die
vorgesehener Selbstbehalt ist stets        Entschädigung                             fremden Eigentum stehen, gilt die         Kosten der Wiederherstellung oder
vor dem in der Versicherungs-Urkunde                                                 Versicherung für Rechnung der             Wiederbeschaffung privat genutzter
vorgesehenen, allgemeinen                   a) Für Geld und Geldeswerte, Spar-       fremden Eigentümer.                       Programme und Daten ersetzt,
Selbstbehalt zu berücksichtigen.           bücher und Wertpapiere werden                                                      soweit die Wiederherstellung oder
                                            die Kosten der Wiederbeschaffung,        c) Nicht ersetzt werden Schäden,          Wiederbeschaffung notwendig ist,
Mit Ausnahme für die Deckung                höchstens jedoch der Versicherungs-      soweit dafür aus einer anderen            innerhalb eines Jahres ab dem Eintritt
„Haftpflicht“ gilt:                         wert unmittelbar vor Eintritt des        Versicherung Entschädigung erlangt        des Schadenereignisses tatsächlich
                                            Schadenereignisses ersetzt.              werden kann.                              erfolgt und sofern die Wiederher-
(1) Die Versicherungssumme wird                                                                                                stellung oder Wiederbeschaffung
nicht dadurch vermindert, dass eine         b) Für versicherte Kosten werden die    (2) Besondere Bestimmungen zur             aus Ursprungsprogrammen, aus im
Entschädigung gezahlt wurde.                tatsächlich anfallenden Kosten unter    Entschädigung                              Handel erhältlichen Datenträgern oder
                                            Berücksichtigung der vereinbarten                                                  aus bei Ihnen vorhandenen Belegen
(2) Allgemeine Bestimmungen zur             Sublimits ersetzt.                       a) Bei Zerstörung oder Abhanden-          erfolgen kann; andernfalls wird nur der
Entschädigung                                                                        kommen wird der Versicherungswert         Materialwert der Datenträger ersetzt.
                                            c) Ersetzt werden die ortsüblichen       unmittelbar vor Eintritt des Schaden-     Für Programme und Daten, zu deren
 a) Für abhanden gekommene und              Kosten der Wiederherstellung bzw.        ereignisses ersetzt.                      Nutzung Sie nicht berechtigt sind (z.B.
 später wieder herbeigeschaffte             Wiederbeschaffung für das vom                                                      Raubkopien), für nicht betriebsfertige
 Sachen gilt vereinbart:                    Schaden betroffene versicherte Glas      b) Bei Beschädigung werden die not-       oder nicht lauffähige Programme
 • Sie sind zur Zurücknahme dieser          einschließlich der Kosten für das        wendigen Reparatur- bzw. Reinigungs-      sowie für Programme und Daten, die
   Sachen verpflichtet, soweit dies         Herauslösen und Aufräumen der            kosten zur Zeit des Eintritts des         sich nur auf/in den Speichermedien
   zumutbar ist.                            Bruchreste (Reparaturkosten). War        Schadenereignisses (Neuwert-              der Hardware befinden, wird kein
 • Werden Sachen nach Zahlung der           ein versichertes Glas vor dem Bruch      schaden), höchstens jedoch der Ver-       Ersatz geleistet. Die Entschädigung für
   Entschädigung wieder herbei-             bereits dauernd entwertet, wird kein     sicherungswert unmittelbar vor Eintritt   Datenträger mit den darauf befindli-
   geschafft, haben Sie die erhaltene       Ersatz geleistet. Ein versichertes       des Schadenereignisses, ersetzt.          chen Programmen und Daten ist in der
   Entschädigung, abzüglich der             Glas ist insbesondere dann dauernd                                                 Haushaltsversicherung jedenfalls mit
   Vergütung für einen allfälligen          entwertet, wenn es allgemein oder für    c) Für Sachen, die unmittelbar vor        EUR 4.000,00 begrenzt.
   Minderwert, zurückzugeben.               seinen Verwendungszweck nicht mehr       Eintritt des Schadenereignisses für den
   Sachen, deren Zurücknahme nicht          geeignet ist.                            Zweck, für den sie bestimmt sind,         e) Bei Schäden durch die in der
   zumutbar ist, sind uns zu übereignen.                                             objektiv nicht mehr verwendbar oder       Deckung „Einbruchdiebstahl“ versi-
                                           Für die Haushaltsversicherung mit Aus-    dauernd entwertet waren, wird höchs-      cherten Gefahren Einbruchdiebstahl,
 b) Bei zusammengehörigen Einzel-          nahme für die Deckungen „Haftpflicht“     tens der Verkehrswert ersetzt. Eine       Vandalismus (im Zuge eines Einbruch-
 sachen wird die allfällige Entwertung,    und „Assistance“ gilt:                    Sache ist insbesondere dann dauernd       diebstahls) und Beraubung sowie die
 welche die unbeschädigt gebliebenen                                                 entwertet, wenn sie allgemein oder        in der Deckung „Vandalismus“ versi-
 Einzelsachen durch die Beschädigung,      (1) Allgemeine Bestimmungen zur           für ihren Betriebs- bzw. Verwendungs-     cherten Gefahr, werden auch die
 Zerstörung oder das Abhanden-             Entschädigung                             zweck nicht mehr verwendbar ist.          Kosten der Wiederherstellung
 kommen der anderen erleiden, nicht                                                                                            beschädigter oder zerstörter oder
 berücksichtigt.                            a) Der Wert verbliebener Reste wird                                                die Kosten der Wiederbeschaffung
                                            jedenfalls angerechnet.                                                            entwendeter Baubestandteile und


106                         → zum Inhaltsverzeichnis                                                            → zum Inhaltsverzeichnis                          107

[Seite 55]
2.4   SCHADENSFALL – WAS NUN?                                                           2.4   SCHADENSFALL – WAS NUN?


 Gebäudezubehör der Versicherungs-            unmittelbar vor Eintritt des Schaden-      War der Zeitwert der vom Schaden              gekürzt im Verhältnis Verkehrswert
 räumlichkeiten – ausgenommen die             ereignisses erhöht, so werden die          betroffenen Sache unmittelbar vor Ein-        zu Neuwert, höchstens jedoch den
 gemeinschaftlich genutzten Räume in          Reparaturkosten um den Betrag der          tritt des Schadenereignisses kleiner als      Versicherungswert unmittelbar vor
 Mehrfamilienhäusern (Kapitel 2.1.2.          Werterhöhung gekürzt.                      40 % des Neuwertes, so wird höchstens         Eintritt des Schadenereignisses.
 „Örtlicher Geltungsbereich für die                                                      der Zeitwert ersetzt. In diesen Fällen
 Haushaltsversicherung inkl. Privat- und      b) Der Wert verbliebener Reste wird        ersetzen wir                                Eine Sache ist insbesondere dann
 Sporthaftpflicht“ Punkt (1) a) – ersetzt.    jedenfalls angerechnet, wenn er mehr       • bei Zerstörung oder Abhanden-             dauernd entwertet, wenn sie allgemein
                                              als 10 % des jeweiligen Ersatzwertes         kommen den Versicherungswert              oder für ihren Betriebs- bzw. Verwend-
 f) Bei Schäden durch die in der              beträgt oder die Gebäudereste zur            unmittelbar vor Eintritt des Schade-      ungszweck nicht mehr verwendbar ist.
 Deckung „Einbruchdiebstahl“ versi-           Wiederherstellung bzw. Wiederbe-             nereignisses.
 cherte Gefahr Einbruchdiebstahl in           schaffung tatsächlich verwendet            • bei Beschädigung die notwendigen          b) Für zum Verkehrswert versicherte
 die Versicherungsräumlichkeiten eines        werden. Bei teilweiser Verwendung der        Reparaturkosten zur Zeit des              Sachen:
 Ein- oder Zweifamilienhauses werden          Gebäudereste zur Wiederherstellung           Eintrittes des Schadenereignisses,        • wird bei Zerstörung oder Abhanden-
 auch die Kosten der Wiederherstellung        bzw. Wiederbeschaffung oder                  gekürzt im Verhältnis Zeitwert zu           kommen der Versicherungswert
 beschädigter oder zerstörter Einfrie-        bei einer anderen wirtschaftlichen           Neuwert, höchstens jedoch den               unmittelbar vor Eintritt des Schaden-
 dungen des Grundstücks, auf dem sich         Verwertung der Gebäudereste erfolgt          Versicherungswert unmittelbar vor           ereignisses ersetzt.
 die vom Einbruchdiebstahl betroffenen        eine entsprechende Anrechnung                Eintritt des Schadenereignisses.          • werden bei Beschädigung die
 Versicherungsräumlichkeiten befinden,        bei der Ersatzleistung. Behördliche                                                      notwendigen Reparaturkosten zur
 ersetzt, sofern der Schaden an den           Beschränkungen der Wiederher-              Bei nachweislich ständig in Stand             Zeit des Eintrittes des Schaden-
 Einfriedungen im Zusammenhang mit            stellung oder Wiederbeschaffung            gehaltenen und im Sinne ihrer Zweck-          ereignisses, gekürzt im Verhältnis
 dem Einbruchdiebstahl in die                 werden bei der Bewertung der Reste         bestimmung genutzten Gebäude gilt             Verkehrswert zu Neuwert, höchstens
 Versicherungsräumlichkeiten steht.           nicht berücksichtigt.                      vereinbart, dass diese einen Zeitwert         jedoch der Versicherungswert
 Die Entschädigung wird nur insoweit                                                     von mindestens 40 % haben und somit           unmittelbar vor Eintritt des Schaden-
 geleistet, als Sie Eigentümer dieser        (2) Besondere Bestimmungen zur              im Versicherungsfall volle Neuwert-           ereignisses, ersetzt.
 Einfriedungen sind. Die Entschädigung       Entschädigung                               entschädigung zusteht.
 für diese Kosten ist mit EUR 4.000,00
 begrenzt.                                    a) Für zum Neuwert versicherte             War die vom Schaden betroffene             Voraussetzungen und Fristen
                                              Sachen:                                    Sache unmittelbar vor Eintritt des         für die Ersatzzahlungen und
Für die Eigenheimversicherung gilt für        • wird bei Zerstörung oder Abhanden-       Schadenereignisses dauernd ent-
die Deckungen „Feuer“, „Sturm und               kommen der Versicherungswert             wertet, so wird höchstens der              Zinsen
Außergewöhnliche Naturereignisse“               unmittelbar vor Eintritt des Schaden-    Verkehrswert ersetzt. In diesen Fällen
und „Leitungswasser“:                           ereignisses ersetzt.                     ersetzen wir                               Mit Ausnahme für die Deckungen
                                              • werden bei Beschädigung die not-         • bei Zerstörung oder Abhanden-            „Haftpflicht“ und „Assistance“ gilt:
(1) Allgemeine Bestimmungen zur                 wendigen Reparaturkosten zur Zeit          kommen den Versicherungswert
Entschädigung                                   des Eintrittes des Schadenereignisses      unmittelbar vor Eintritt des Schade-     (1) Es ist vereinbart, dass zwei Wochen
                                                (Neuwertschaden), höchstens jedoch         nereignisses.                            nach Anzeige des Schadens eine erste
 a) Wird durch die Reparatur einer              der Versicherungswert unmittelbar        • bei Beschädigung die notwendigen         Teilzahlung verlangt werden kann,
 Sache ihr Versicherungswert                    vor Eintritt des Schadenereignisses,       Reparaturkosten zur Zeit des             welche nach Lage der Sache mindestens
 gegenüber ihrem Versicherungswert              ersetzt.                                   Eintrittes des Schadenereignisses,       zu zahlen ist.


108                          → zum Inhaltsverzeichnis                                                                → zum Inhaltsverzeichnis                              109

[Seite 56]
2.4   SCHADENSFALL – WAS NUN?                                                            2.4   SCHADENSFALL – WAS NUN?


(2) Liegt zu diesem Zeitpunkt noch kein       Zeitwert zum Neuwert. Der Verkehrs-          c) Die wiederbeschafften bzw.               Abtretung von
Sachverständigengutachten vor, so             wertschaden verhält sich zum Neu-            wiederhergestellten Sachen dienen           Versicherungsansprüchen
werden wir mit dem Sachverständigen           wertschaden wie der Verkehrswert             dem gleichen Betriebs- bzw.
das Einvernehmen über eine ange-              zum Neuwert.                                 Verwendungszweck.
messene Akontozahlung herstellen.                                                                                                      Für die Deckung „Haftpflicht“ gilt:
                                           (6) Den Anspruch auf einen allenfalls           d) Die Wiederherstellung bzw.
(3) Auch bei noch nicht vollständiger      vereinbarten, diese Werte übersteigen-          Wiederbeschaffung erfolgt binnen            Der Versicherungsanspruch darf vor
Klarheit über unsere Leistungsverpflich-   den Teil der Entschädigung – bei Wert-          drei Jahren ab dem Eintritt des             seiner endgültigen Feststellung ohne
tung wird eine Akontierung ohne            sachen gemäß Kapitel 2.1.1. „Haushalts-         Schadenereignisses.                         unsere ausdrückliche Zustimmung
Präjudiz und mit voller Rückzahlungs-      versicherung (Wohnungsinhalt) inkl.                                                         weder abgetreten noch verpfändet
verpflichtung Ihrerseits bei Leistungs-    Privat- und Sporthaftpflicht“, Punkt (1) b)   Für die Deckung „Feuer“ gilt:                 werden.
freiheit vorgenommen, wenn Sie             auf den, für Sie erzielbaren Verkaufspreis    §94 Versicherungsvertragsgesetz ist
entsprechende Sicherheiten stellen.        übersteigenden Wert der Entschädi-            ausgeschlossen.
                                           gung – erwerben Sie erst dann und nur
(4) Vorstehende Vereinbarungen gelten      insoweit, als folgende Voraussetzungen        Für die Eigenheimversicherung gilt für        2.4.2 Unterschiede
vorbehaltlich der Zustimmung von           gegeben sind:                                 die Deckung „Feuer“:
Vinkulargläubigern bzw. Hypothekar-                                                                                                    bei verschiedenen
gläubigern zur Auszahlung der                a) Es ist gesichert, dass die Entschädi-    (1) Für Gebäude, die zur Zeit des
Entschädigung an Sie.                        gung zur Gänze zur Wiederherstellung        Eintrittes des Schadenereignisses mit         Sachlagen
                                             bzw. Wiederbeschaffung verwendet            Hypotheken, nach den Vorschriften
(5) Nach einem versicherten Schadens-        wird. Sachen, die vor dem Eintritt des      der Exekutionsordnung erworbenen
ereignis haben Sie vorerst nur Anspruch:     Schadenereignisses bereits hergestellt,     Befriedigungsrechten, Reallasten oder         Versicherung für
                                             angeschafft oder bestellt waren,            Fruchtnießungsrechten belastet sind,          fremde Rechnung
  a) Bei Gebäuden                            oder sich in Herstellung befanden,          wird die Entschädigung nur gezahlt,
  • bei Zerstörung auf Ersatz des            gelten nicht als wiederhergestellt bzw.     soweit ihre Verwendung zur Wiederher-
    Zeitwertes, höchstens jedoch des         wiederbeschafft.                            stellung gesichert ist.                       Auf die Versicherung für fremde
    Verkehrswertes.                                                                                                                    Rechnung finden die Bestimmungen
  • bei Beschädigung auf Ersatz des          b) Die Wiederherstellung eines Geb-         (2) Die Zahlung wird vorbehaltlos             der §§ 74 bis 80 Versicherungsvertrags-
    Zeitwertschadens, höchstens jedoch       äudes erfolgt an der bisherigen Stelle.     geleistet, wenn die zur Zeit des Eintrittes   gesetz Anwendung.
    des Verkehrswertschadens.                Ist die Wiederherstellung an dieser         des Schadenereignisses eingetragenen
                                             Stelle behördlich verboten, so genügt       Realgläubiger innerhalb eines Monats,
  b) Bei Gebrauchsgegenständen und           die Wiederherstellung an anderer            nachdem sie von der Absicht ohne
  Betriebseinrichtungen                      Stelle innerhalb Österreichs. Auch          Sicherung der bestimmungsmäßigen
  • bei Zerstörung oder Abhanden-            ohne Vorliegen eines behördlichen           Verwendung des Geldes auszuzahlen,
    kommen auf Ersatz des Zeitwertes.        Wiederherstellungsverbotes genügt           verständigt wurden, nicht widersprochen
  • bei Beschädigung auf Ersatz des          die Wiederherstellung an anderer            haben. Seitens der Realgläubiger, die ihr
    Zeitwertschadens.                        Stelle innerhalb Österreichs, wenn die      Pfandrecht bei uns angemeldet haben,
  • Der Zeitwertschaden verhält sich         Versicherung für das wiederherge-           bedarf es zur vorbehaltlosen Auszahlung
    zum Neuwertschaden wie der               stellte Gebäude wieder uns übertragen       der schriftlichen Zustimmung.
                                             wird.

110                          → zum Inhaltsverzeichnis                                                                  → zum Inhaltsverzeichnis                               111

[Seite 57]
                                             2.5   WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN?


                                             2.5.1                                        (2) Geraten Sie mit einer Prämien-
                                                                                          zahlung in Verzug, kann dies zu


Was sollten Sie                              Versicherungs-
                                             prämie
                                                                                          unserer Leistungsfreiheit führen. Die
                                                                                          Voraussetzungen und Begrenzungen für
                                                                                          unsere Leistungsfreiheit sowie sonstige


noch unbedingt zu
                                                                                          Rechtsfolgen eines Zahlungsverzuges
                                                                                          sind in den §§ 38, 39, 39a und 91 Versi-
                                             Wann ist die Versicherungs-                  cherungsvertragsgesetz geregelt.
                                             prämie zu bezahlen?

Ihrem Versiche-                              (1) Die erste oder die einmalige Prämie
                                                                                          (3) Wird der Versicherungsvertrag
                                                                                          während der Versicherungsperiode oder
                                                                                          sonst vorzeitig aufgelöst, so gebührt uns


rungsverhältnis
                                             einschließlich Nebengebühren und             die Prämie für die bis dahin verstrichene
                                             Versicherungssteuer ist von Ihnen inner-     Vertragslaufzeit, soweit nicht Sonder-
                                             halb von 14 Tagen nach dem Abschluss         bestimmungen anderes vorsehen
                                             des Versicherungsvertrages (Zugang           (§ 40 Satz 1 Versicherungsvertrags-


wissen?                                      der Versicherungs-Urkunde oder einer         gesetz). Endet der Versicherungsvertrag


 2.5
                                             gesonderten Antragsannahmeerklärung)         vor Ablauf der Vertragszeit wegen
                                             und nach der Aufforderung zur Prämien-       Wegfalls des Interesses, gebührt uns die
                                             zahlung zu bezahlen (Einlösen der            Prämie, die wir hätten erheben können,
                                             Versicherungsurkunde).                       wenn die Versicherung nur bis zu dem
                                                                                          Zeitpunkt beantragt worden wäre,
In diesem Kapitel informieren wir Sie über   Folgeprämien einschließlich Gebühren         in welchem wir von dem Wegfall des
                                             und Versicherungssteuer sind zum             Interesses Kenntnis erlangen (§ 68 Abs. 2
die Zahlung von Prämien, die Gültigkeit      vereinbarten, in der Versicherungs-          Versicherungsvertragsgesetz).
Ihres Versicherungsvertrags und welche       Urkunde angeführten Hauptfälligkeits-
                                             termin, wenn Teilzahlung vereinbart ist,
Gründe es für eine Kündigung des             zu den jeweils vereinbarten Fälligkeits-     Prämienhöhe
                                             terminen zu bezahlen. Wir haben mit
Versicherungsvertrags geben kann.            Beginn des Versicherungsjahres An-           Bitte entnehmen Sie die Höhe Ihrer Ver-
                                             spruch auf die gesamte Jahresprämie.         sicherungsprämie Ihrer Versicherungs-
                                             Die Vereinbarung einer unterjährigen         Urkunde. Über Anpassungen der
                                             Zahlungsweise (monatlich, viertel- oder      Prämie aufgrund der vereinbarten
                                             halbjährlich) ist eine Stundung, bei deren   Wertsicherung (siehe hierzu Kapitel
                                             Nichteinhaltung wir zur Einforderung der     2.5.3, „Indexierung“) oder andere
                                             Jahresprämie berechtigt sind.                Gründe werden wir Sie jeweils schriftlich
                                                                                          informieren.


112             → zum Inhaltsverzeichnis                                   → zum Inhaltsverzeichnis                             113

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2.5   WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN?            2.5   WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN?


Sonstige Gebühren                                       2.5.2 Dauer und                              Generelle Kündigungsgründe
Bestimmte Leistungen sind von der                       Gültigkeit Ihrer                             (1) Sie haben das Recht, den Versiche-
Prämie nicht umfasst. Für diese durch                                                                rungsvertrag, unabhängig von der in der
Sie veranlassten Mehraufwendungen                       Versicherung                                 Versicherungs-Urkunde festgesetzten
verrechnen wir angemessene Gebühren.                                                                 Dauer, zum Ende des dritten Jahres nach
Die betroffenen Leistungen und die Höhe                                                              Vertragsbeginn oder danach jeweils zum
der Gebühren können bei uns erfragt,                    Beginn des Versicherungs-                    Ende der laufenden Versicherungsperi-
der Homepage www.allianz.at bzw. den                    schutzes                                     ode zu kündigen. Für eine Kündigung
Vertragsunterlagen entnommen werden.                                                                 durch Sie gilt eine Kündigungsfrist von
Diese Gebühren sind wertgesichert und                                                                einem Monat als vereinbart. Das Recht
verändern sich ab Beginn eines Kalen-                   Der Versicherungsschutz beginnt mit          zur Kündigung aus sonstigen rechtlichen
derjahres in demselben Ausmaß, in dem                   dem vereinbarten Versicherungsbeginn,        Gründen bleibt davon unbeschadet.
sich der von der Statistik Austria monat-               jedoch nur unter der Voraussetzung,
lich verlautbarte Verbraucherpreisindex                 dass Sie die erste oder einmalige            (2) Haben wir Kenntnis über die Eröff-
2000 oder ein von Amts wegen an seine                   Prämie einschließlich Gebühren und           nung eines Insolvenzverfahrens über Ihr
Stelle tretender Index verändert hat.                   Versicherungssteuern rechtzeitig, das        Vermögen erlangt, können wir innerhalb
Der für Sie maßgebliche Ausgangswert                    heißt innerhalb von 14 Tagen, oder ohne      eines Monates ab Kenntnis mit einer Frist
kann den Vertragsunterlagen entnom-                     schuldhaften Verzug zahlen. Wird die         von eine Monat kündigen.
men werden. Wir sind dessen unbescha-                   erste oder die einmalige Prämie erst
det berechtigt, geringere als die sich                  nach dem vereinbarten Versicherungs-         Mit Ausnahme für die Deckung
nach dieser Indexklausel ergebenden                     beginn eingefordert, dann aber binnen        „Haftpflicht“ gilt:
Gebühren zu verlangen, ohne dass                        14 Tagen oder ohne schuldhaften
dadurch das Recht verloren geht, für                    weiteren Verzug gezahlt, ist der Versi-      (1) Sie können den Versicherungsvertrag
die Zukunft wieder die indexkonformen                   cherungsschutz ab dem vereinbarten           nach dem Eintritt eines Versicherungs-
Gebühren zu verlangen.                                  Versicherungsbeginn gegeben.                 falls innerhalb eines Monats nach
                                                                                                     Abschluss der Verhandlungen über
                                                                                                     die Entschädigung – unabhängig
                                                        Versicherungsperiode                         vom Ergebnis dieser Verhandlungen –
                                                                                                     vornehmen. Sie können mit sofortiger
                                                        Als Versicherungsperiode gilt der            Wirkung oder zum Ende der laufenden
                                                        Zeitraum eines Jahres, und zwar auch         Versicherungsperiode kündigen.
                                                        dann, wenn die Jahresprämie vertrags-
                                                        gemäß in Teilbeträgen zu entrichten ist.     (2) Wir können zum Schutz der Versi-
                                                        Dies gilt jedoch nur für Verträge, die       chertengemeinschaft vor überdurch-
                                                        nicht für kürzere Zeit abgeschlossen sind.   schnittlicher oder ungerechtfertigter
                                                                                                     Inanspruchnahme der Versicherung
                                                                                                     kündigen, wenn


114                          → zum Inhaltsverzeichnis                                 → zum Inhaltsverzeichnis                               115

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2.5   WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN?                                             2.5   WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN?


• wir eine Versicherungsleistung erbracht   Automatische                                 2.5.3 Änderungen                           Erlangen Sie davon Kenntnis, dass durch
  haben oder                                                                                                                        eine von Ihnen ohne unsere Einwilligung
• Sie einen Anspruch arglistig erhoben
                                            Vertragsverlängerung
                                                                                         der Versicherung                           vorgenommene oder gestattete
  haben.                                                                                                                            Änderung die Gefahr erhöht ist oder tritt
                                            (1) Der Vertrag gilt zunächst für die in                                                nach Abschluss des Versicherungsvertra-
Die Kündigung ist innerhalb eines           der Versicherungs-Urkunde festgesetzte       Änderung der Adresse                       ges unabhängig von Ihrem Willen eine
Monates nach Erbringung einer               Dauer. Beträgt die vereinbarte Vertrags-                                                Erhöhung der Gefahr ein, so haben Sie
Versicherungsleistung vorzunehmen,          dauer mindestens ein Jahr, verlängert        Sie haben uns einen Wechsel Ihrer An-      uns unverzüglich in geschriebener Form
oder unverzüglich nach Kenntnis der         sich der Vertrag um jeweils ein Jahr,        schrift unverzüglich bekanntzugeben.       Anzeige zu erstatten.
Arglistigkeit.                              wenn er nicht drei Monate vor Ablauf         Eine rechtlich bedeutsame Erklärung gilt
                                            gekündigt wird. Für die Erklärung dieser     auch dann als Ihnen zugegangen, wenn       (2) Tritt nach dem Vertragsabschluss
Eine überdurchschnittliche Inanspruch-      Kündigung steht die gesamte Vertrags-        Sie Ihrer Verpflichtung zur Bekanntgabe    eine Gefahrerhöhung ein, können wir
nahme liegt vor, wenn wir als Versicherer   laufzeit, unter Beachtung dieser Frist von   des Anschriftwechsels nicht nach-          kündigen. Verletzen Sie eine der in Punkt
innerhalb der laufenden Versicherungs-      drei Monaten, zur Verfügung.                 kommen und wir die Erklärung an Ihre       (1) genannten Pflichten, können wir
periode und drei vorangegangenen Ver-                                                    zuletzt bekanntgegebene Anschrift          außerdem gemäß den Voraussetzungen
sicherungsperioden in zu mindestens drei    (2) Für Versicherungsverträge, deren         senden.                                    und Begrenzungen der §§ 23 bis 31
Versicherungsfällen Versicherungsleis-      Abschluss nicht zum Betrieb eines                                                       Versicherungsvertragsgesetz von der
tungen erbracht haben und die Summe         Unternehmens des Versicherungsneh-                                                      Verpflichtung zur Leistung frei werden.
der Entschädigungen die gesamten für        mers gehört (Verbraucherverträge)            Veräußerung der
den Versicherungsvertrag für diesen         ist vereinbart, dass wir Sie auf die         versicherten Sache                         (3) Die Bestimmungen der vorstehenden
Zeitraum bezahlten Prämien um 50 %          Rechtsfolge der Vertragsverlängerung                                                    Absätze finden auch Anwendung auf
übersteigen.                                bei unterlassener Kündigung frühestens                                                  eine in der Zeit zwischen Stellung und
                                            sechs Monate, spätestens aber vier           Auf die Veräußerung der versicherten       Annahme des Versicherungsantrages
                                            Monate vor Ablauf der vereinbarten           Sache finden die Bestimmungen der          eingetretene Gefahrerhöhung, die uns
                                            Laufzeit, besonders hinweisen werden.        §§ 69 und 71 Versicherungsvertrags-        bei der Annahme des Versicherungsant-
                                                                                         gesetz Anwendung.                          rags nicht bekannt war.
                                            (3) Beträgt die vereinbarte Vertrags-
                                            dauer weniger als ein Jahr, endet der                                                   Für die Eigenheimversicherung mit
                                            Vertrag ohne Kündigung.                      Änderung des                               Ausnahme für die Haus-
                                                                                         versicherten Risikos                       und Grundbesitzhaftpflicht gilt:

                                                                                                                                    Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
                                                                                         Mit Ausnahme für die Deckung               stellen jedenfalls dar
                                                                                         „Haftpflicht“ gilt:
                                                                                                                                     a) Jede (Wieder-)Aufnahme eines
                                                                                         (1) Nach Vertragsabschluss dürfen Sie       landwirtschaftlichen Betriebes oder
                                                                                         ohne unsere Einwilligung keine Gefahr-      eines gewerblichen Betriebes, weiters
                                                                                         erhöhung vornehmen oder deren
                                                                                         Vornahme durch einen Dritten gestatten.


116                          → zum Inhaltsverzeichnis                                                                 → zum Inhaltsverzeichnis                            117

[Seite 60]
2.5   WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN?                                               2.5   WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN?


  b) Bei gewerblicher oder landwirt-         binnen eines Monats ab Zugang der             (2) Für die Berechnung des Prozent-         Änderung der
  schaftlicher Nutzung: die Einstellung      Mitteilung in geschriebener Form              satzes der Änderung wird die jeweils        Versicherungsbedingungen
  gewerblich genutzter bzw. betrieblich      widersprechen. In der Mitteilung haben        letztmals vor Prämienhauptfälligkeit
  genutzter landwirtschaftlicher             wir Sie auf das Widerspruchsrecht, die        von der Statistik Austria offiziell
  Maschinen und Geräte, sowie                Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen        veröffentlichte Indexzahl herangezogen.     (1) Wir sind berechtigt, Ihnen eine
                                             eines unterlassenen Widerspruchs              Die prozentuelle Erhöhung oder Vermin-      Änderung der Versicherungsbedingun-
  c) bei gewerblicher oder landwirt-         besonders hinzuweisen. Die Änderung           derung wird in der Prämienvorschrei-        gen vorzuschlagen. Wir werden Ihnen
  schaftlicher Nutzung: die Einlagerung      der Bedingungen wird mit dem in der           bung ausgewiesen. Der Ausgangsindex         die vorgeschlagene Änderung mitteilen.
  von landwirtschaftlichen oder              Mitteilung genannten Zeitpunkt wirk-          ist in der Versicherungs-Urkunde
  gewerblichen Betriebsund Futter-           sam, frühestens jedoch mit Ablauf der         angeführt.                                  (2) Eine Änderung gilt als genehmigt,
  mitteln und sonstigen leicht               Widerspruchsfrist.                                                                        wenn Sie ihr nicht binnen zweier Monate
  entzündlichen Betriebsmitteln und                                                        Für die Eigenheimversicherung               ab Zugang unserer Mitteilung über die
  Materialien.                                                                             mit Ausnahme für die Deckung                Änderung widersprechen.
                                             Indexierung                                   „Assistance“ gilt:
Es gelten die, in den obigen Punkten (1)                                                                                               (3) Zugleich mit der Mitteilung der
bis (3) definierten Rechtsfolgen.            Für die Haushaltsversicherung                 (1) Es gilt als vereinbart, dass die        vorgeschlagenen Änderungen werden
                                             mit Ausnahme für die Deckung                  Versicherungssumme (ausgenommen             wir Sie auf Ihr Widerspruchsrecht, die
Für die Deckung „Haus- und                   „Assistance“ gilt:                            die (Pauschal)Versicherungssumme            zweimonatige Widerspruchsfrist und die
Grundbesitzhaftpflicht“ gilt:                                                              der Deckung Haftpflicht) jährlich bei       Rechtsfolge „Zustimmung zur Änderung
                                             (1) Es gilt als vereinbart, dass die          Hauptfälligkeit der Prämie um den           der Versicherungsbedingungen“ bei
Die Versicherung erstreckt sich auch auf     Versicherungssumme (ausgenommen               Prozentsatz erhöht oder vermindert wird,    unterlassenem Widerspruch hinweisen.
Erhöhungen des versicherten Risikos.         die (Pauschal)Versicherungssumme              der bei Gebäuden den Veränderungen
                                             der Deckung „Haftpflicht“) des in der         gemäß dem Baukosten- Index bzw.             (4) Die Änderung der Bedingungen wird
Für die Deckung „Haftpflicht“ gilt:          Versicherungs-Urkunde bezeichneten            bei dessen Entfall (Auflassen) dement-      mit dem in unserer Mitteilung genannten
                                             Wohnungsinhaltes gemäß Kapitel 2.1.1.         sprechenden Nachfolgeindex seit letzter     Zeitpunkt wirksam, frühestens jedoch mit
(1) Wird eine Erhöhung des versicherten      „Haushaltsversicherung (Wohnungs-             Prämienhauptfälligkeit entspricht.          Ablauf der Widerspruchsfrist.
Risikos durch Änderung oder Neu-             inhalt) inkl. Privat- und Sporthaftpflicht“   Im gleichen Ausmaß verändert sich die
schaffung von Rechtsnormen bewirkt,          jährlich bei Hauptfälligkeit der              Prämie.
so können wir innerhalb eines Jahres         Prämie um den Prozentsatz erhöht oder
ab Inkrafttreten der Rechtsnormen            vermindert wird, der den Veränderungen        (2) Die prozentuelle Erhöhung oder Ver-
schriftlich den Versicherungsvertrag         gemäß dem Verbraucherpreis-Index              minderung wird in der Prämienvorschrei-
unter Einhaltung einer Frist von einem       bzw. bei dessen Entfall (Auflassen)           bung ausgewiesen. Der Ausgangsindex
Monat kündigen.                              dementsprechenden Nachfolgerindex             ist in der Versicherungs-Urkunde ange-
                                             seit letzter Prämienhauptfälligkeit           führt. Für die Berechnung des Prozent-
(2) Wir sind berechtigt, Ihnen eine          entspricht. Im gleichen Ausmaß                satzes der Änderung wird die jeweils
Änderung der Bedingungen vorzu-              verändert sich die Prämie.                    letztmals vor Prämienhauptfälligkeit von
schlagen. Die Änderung ist Ihnen in                                                        der Statistik Austria offiziell veröffen-
geschriebener Form mitzuteilen und                                                         tlichte Indexzahl herangezogen.
gilt als genehmigt, sofern Sie nicht


118                             → zum Inhaltsverzeichnis                                                                → zum Inhaltsverzeichnis                           119

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2.5   WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN?                                          2.5   WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN?


2.5.4                                     (3) Beide Sachverständige wählen vor
                                          Beginn des Feststellungsverfahrens
                                                                                      (7) Jeder Vertragspartner trägt die
                                                                                      Kosten seines Sachverständigen; Die
                                                                                                                                     sind in einem solchen Fall verpflichtet,
                                                                                                                                     die nicht rechtswirksame oder undurch-
Streitbeilegung                           einen dritten als Obmann. Einigen sie
                                          sich nicht, wird der Obmann auf Antrag
                                                                                      Kosten des Obmannes tragen beide
                                                                                      Vertragspartner je zur Hälfte.
                                                                                                                                     führbare Bestimmung durch eine neue
                                                                                                                                     zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
und anwendbares                           eines Vertragspartners oder beider
                                          Vertragspartner durch das für den           (8) Durch das Sachverständigen-
                                                                                                                                     Zweck der nicht rechtswirksamen
                                                                                                                                     oder undurchführbaren Bestimmung
Recht                                     Schadenort zuständige Bezirksgericht
                                          ernannt.
                                                                                      verfahren werden Ihre Obliegenheiten
                                                                                      im Versicherungsfall nicht berührt (siehe
                                                                                                                                     am nächsten kommt. Das gleiche gilt,
                                                                                                                                     wenn eine ergänzungsbedürftige Lücke
                                                                                      Kapitel 2.3.2 „Obliegenheiten bei Eintritt     offenbar wird.
Sachverständigenverfahren                 (4) Die Feststellung der beiden Sachver-    des Versicherungsfalls“).
                                          ständigen muss auch den Versicherungs-
Mit Ausnahme für die Deckung              wert der vom Schaden betroffenen
„Haftpflicht“ gilt:                       Sachen unmittelbar vor Eintritt des         Anwendbares Recht                              2.5.5 Zusätzliche
                                          Schadenereignisses sowie den Wert
(1) Sie und wir können in geschriebener   der Reste enthalten. Auf Verlangen          Es gilt österreichisches Recht.                Information
Form vereinbaren, dass Ursache und        eines Vertragspartners muss auch eine
Höhe des Schadens durch ein Sachver-      Feststellung des Versicherungswerts
ständigenverfahren festgestellt werden.   der versicherten und vom Schaden nicht      Zuständiges Gericht                            Erklärungen von Vertrags-
                                          betroffenen Sachen erfolgen.                                                               parteien und versicherten
(2) Die Vereinbarung über das Sachver-                                                Für die aus diesem Versicherungs-
ständigenverfahren hat mindestens zu      (5) Die Sachverständigen übergeben ihre     verhältnis entstehenden Rechts-                Personen
enthalten:                                Feststellung gleichzeitig an Sie und uns.   streitigkeiten ist jeder gesetzlich
                                          Weichen die Feststellungen voneinander      zulässige Gerichtsstand innerhalb              (1) Ihre Anzeigen und Erklärungen an uns
 a) Art und Umfang der Fragestellun-      ab, übergeben wir sie unverzüglich dem      des Staatsgebietes von Österreich              sind in geschriebener Form abzugeben,
 gen an die Sachverständigen.             Obmann. Dieser entscheidet über die         zuständig.                                     sofern nicht die Schriftform ausdrücklich
 b) Namen der Sachverständigen.           strittig gebliebenen Fragen innerhalb                                                      und mit gesonderter Erklärung zwischen
 Jeder Vertragspartner benennt seinen     der Grenzen beider Feststellungen und                                                      uns vereinbart wurde. Der geschriebenen
 Sachverständigen und beauftragt ihn,     übergibt seine Feststellung gleichzeitig    Unwirksamkeit,                                 Form wird durch Zugang eines Textes
 seine Feststellungen zu treffen.         an Sie und uns.                             Undurchführbarkeit                             in Schriftzeichen entsprochen, aus dem
 c) Wir werden keine Personen zu Sach-                                                                                               die Person des Erklärenden hervorgeht
 verständigen bestellen, die in- oder     (6) Die Feststellungen, welche die Sach-    einzelner Bestimmungen                         (z.B. Brief, Fax oder E-Mail). Schriftform
 ausländische Mitbewerber von Ihnen       verständigen im Rahmen ihrer Zustän-                                                       bedeutet, dass dem Erklärungsemp-
 sind, oder zu Ihnen in irgendeiner       digkeit treffen, sind verbindlich und       Sollten gegenwärtige oder künftige             fänger das Original der Erklärung mit
 Geschäftsverbindung stehen. Bei          der Berechnung der Entschädigung            Bestimmungen ganz oder teilweise nicht         eigenhändiger Unterschrift des Erklären-
 gerichtlich beeideten Sachverständi-     zugrunde zu legen, wenn nicht               rechtswirksam oder nicht durchführbar          den zugehen muss. Bitte beachten Sie,
 gen gilt eine Geschäftsverbindung nur    nachgewiesen wird, dass sie offenbar        sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder          dass Sie die Formerfordernisse für Rück-
 dann als gegeben, wenn sie Haussach-     von der wirklichen Sachlage erheblich       Durchführbarkeit verlieren, so bleiben         trittserklärungen in der Belehrung über
 verständige eines Mitbewerbers sind.     abweichen. Im Übrigen gilt § 64 Abs. 2      die übrigen Vertragsbestimmungen               das jeweilige Rücktrittsrecht finden und
                                          Versicherungsvertragsgesetz.                hievon unberührt. Die Vertragspartner          die dort angeführte Form maßgeblich ist.


120                         → zum Inhaltsverzeichnis                                                                    → zum Inhaltsverzeichnis                           121

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2.5   WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN?                                              2.5   WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN?


(2) Die qualifizierte elektronische         Unrichtige Angabe                             verhält, wie die Versicherungssumme,          wurde, zur Versicherungssumme, die aus
Signatur gemäß § 4 Signatur- und            von Versicherungsflächen                      die auf Basis der – der Berechnung            den tatsächlich vorhandenen Brutto-
Vertrauensdienstegesetz ist der eigen-                                                    zugrunde liegenden – Fläche ermittelt         Geschoßflächen dieses Gebäudes
händigen Unterschrift gleichgestellt.       (Unterversicherung)                           wurde, zur Versicherungssumme, die aus        resultiert. Diese Bestimmung findet keine
                                                                                          der tatsächlich vorhandenen Nutzfläche        Anwendung, sofern die Versicherungs-
                                            Mit Ausnahme für die Deckungen                der Wohnung resultiert.                       summe dieses Gebäudes mindestens
Doppelversicherung                          „Assistance“ und „Haftpflicht“ gilt:                                                        dem Versicherungswert entspricht.
(Ersatzversicherung)                                                                      (2) Diese Bestimmung des Punkt (1)
                                            (1) Gemäß den Versicherungsbedingun-          findet keine Anwendung, sofern                (2) Stellt sich im Schadenfall heraus,
                                            gen ermittelte Entschädigungen werden                                                       dass die Anzahl der Geschoße eines
(1) Nehmen Sie bei einem anderen            bei Vorliegen einer Unterversicherung           a) die Abweichung nicht mehr als 5 %        Gebäudes größer ist, als die, der
Versicherer für das versicherte Interesse   nach den nachfolgenden Bestimmungen             beträgt; oder                               Berechnung der Versicherungssumme
eine Versicherung gegen dieselben           gekürzt; dies gilt nicht, wenn Versiche-        b) die Versicherungssumme des in            zu Grunde liegende Anzahl, dann
Gefahren, haben Sie uns unverzüglich        rung auf Erstes Risiko vereinbart ist.          der Versicherungs-Urkunde bezeich-          gilt: Es wird nur der Teil des Schadens
den anderen Versicherer und die Versi-                                                      neten Wohnungsinhaltes gemäß                ersetzt, der sich zum Gesamtschaden so
cherungssumme anzuzeigen.                   (2) Die Bestimmungen über eine Kürzung          Kapitel 2.1.1. „Haushaltsversicherung       verhält, wie die Versicherungssumme,
                                            der Entschädigung aufgrund unrichtiger          (Wohnungsinhalt) inkl. Privat- und          die auf Basis der – der Berechnung zu
(2) Im Falle der Doppelversiche-            Angabe von Nutz-/ Geschossflächen               Sporthaftpflicht“ mindestens dem            Grunde liegenden – Geschoßanzahl des
rung gelten die §§ 59 und 60 Versiche-      (bzw. Geschossanzahl) sind bei der              Versicherungswert (ausgenommen              Gebäudes ermittelt wurde, zur Versi-
rungsvertragsgesetz.                        Berechnung einer Ersatzleistung unter           Gebäudeverglasungen und die                 cherungssumme, die aus der tatsächlich
                                            Zugrundelegung der Bestimmungen                 in der Haushaltsversicherung bei            vorhandenen Geschoßanzahl dieses
Für die Haushaltsversicherung gilt:         über den Versicherungswert vor                  Mangel einer Gebäudeversicherung            Gebäudes resultiert. Diese Bestimmung
                                            Berücksichtigung der weiteren in diesen         mitversicherten Baubestandteile und         findet keine Anwendung, sofern die
Die in der Beschreibung des versicherten    Bedingungen vorgesehenen Entschädi-             Gebäudezubehör) entspricht.                 Versicherungssumme dieses Gebäudes
Wohnungsinhalts und einzelnen               gungsgrenzen und Selbstbehalte                                                              mindestens dem Versicherungswert
Deckungen angeführten, nummern-             anzuwenden.                                   Für die Eigenheimversicherung mit             entspricht.
mäßigen Entschädigungsgrenzen gelten                                                      Ausnahme für die Deckungen
als Höchstentschädigung, auch wenn          Für die Haushaltsversicherung mit             „Haftpflicht“ und „Assistance“ gilt:          (3) Treffen im Schadenfall unrichtige
mehrere Versicherungen für denselben        Ausnahme für die Deckungen                                                                  Fläche und unrichtige Geschoßanzahl
Haushalt bestehen.                          „Assistance“ und „Haftpflicht“ gilt:          (1) Stellt sich im Schadenfall heraus, dass   zusammen, so gelangen die Bestimmun-
                                                                                          die Brutto-Geschoßfläche eines oder           gen der Punkte (1) und (2) gemeinsam
                                            (1) Stellt sich im Schadenfall heraus, dass   mehrerer Geschoße eines Gebäudes              zur Anwendung.
                                            bei der Versicherung von Wohnungs-            größer ist, als die, der Berechnung
                                            inhalt (Haushaltsversicherung), die           der Versicherungssumme zu Grunde              (4) Eine eventuell bestehende Vorsorge
                                            Nutzfläche der Wohnung größer ist, als        liegende Fläche, dann gilt: Es wird nur       wird auf die Versicherungssumme,
                                            die, der Berechnung der Versicherungs-        der Teil des Schadens ersetzt, der sich       die auf Basis der – der Berechnung
                                            summe zu Grunde liegende Fläche, dann         zum Gesamtschaden so verhält, wie             zu Grunde liegenden – Flächen und
                                            gilt: Es wird nur der Teil des Schadens       die Versicherungssumme, die auf Basis         Geschoßanzahl des Gebäudes ermittelt
                                            ersetzt, der sich zum Gesamtschaden so        der – der Berechnung zu Grunde liegen-        wurde, angerechnet.
                                                                                          den – Flächen des Gebäudes ermittelt

122                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                                  → zum Inhaltsverzeichnis                             123

[Seite 63]
2.5   WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN?                                            2.5   WAS SOLLTEN SIE NOCH UNBEDINGT WISSEN?


Überversicherung                            darauf, welche Gebäudepositionen
                                            durch den Versicherungsfall betroffen
Mit Ausnahme für die Deckungen              sind.
„Assistance“ und „Haftpflicht“ gilt:
                                            (3) Bei Gebäudepositionen, zu denen
Die Versicherung darf nicht zu einer        eine Wertanpassungsklausel vereinbart
Bereicherung führen. Auch wenn die          ist, gilt als Versicherungssumme die Aus-
Versicherungssumme den Versicherungs-       gangssumme zuzüglich Wertanpassung.
wert übersteigt (Überversicherung),
haben wir nicht mehr als die bedingungs-    (4) Vom Summenausgleich ausgenom-
gemäße Entschädigung zu erbringen.          men sind Versicherungssummen auf
                                            Erstes Risiko.
Für die Eigenheimversicherung
mit Ausnahme für die Deckungen              (5) Sind für mehrere Versicherungsorte
„Assistance“ und „Haftpflicht“ gilt:        gesonderte Versicherungssummen ver-
                                            einbart, so erfolgt der Summenausgleich
(1) Summenausgleich                         nur zwischen den Gebäudepositionen
Soweit die Versicherungssummen              der einzelnen Versicherungsorte.
der in der Versicherungs-Urkunde
bezeichneten Gebäudepositionen die
dazugehörenden Versicherungswerte
übersteigen, werden die überschießen-
den Summenanteile auf diejenigen
Gebäudepositionen aufgeteilt, bei
denen Unterversicherung besteht oder
bei denen die Versicherungssumme
wegen entstandener Aufwendungen
für die Abwendung oder Minderung des
Schadens nicht ausreicht. Werden für
diese Gebäudepositionen verschiedene
Prämiensätze angewendet, so sind die
überschießenden Summenanteile im
Verhältnis zur Prämie umzurechnen.

(2) Für die Aufteilung ist das Verhältnis
der Beträge maßgebend, um die die Ver-
sicherungswerte der einzelnen Gebäude-
positionen die Versicherungssummen
übersteigen, und zwar ohne Rücksicht


124                          → zum Inhaltsverzeichnis                                                           → zum Inhaltsverzeichnis   125

[Seite 64]
                                       2.6   GLOSSAR


                                       A                                                      Behördliche Kennzeichen
                                                                                              Der Begriff behördliches Kennzeichen ist im Sinne
                                       Anbau                                                  des Kraftfahrgesetzes (BGBI. Nr. 267/1967 in der
                                       Bei einem Anbau handelt es sich um ein selbst-         jeweils gültigen Fassung) auszulegen.
                                       ständiges Gebäude. Die Abgrenzung zwischen
                                       einem als Teil des Hauptgebäudes aufzufassenden        Bezugsfertig
                                       Zubau und einem Anbau, welcher ein selbst-             Als bezugsfertig bezeichnet man ein Gebäude, das
                                       ständiges Nebengebäude bildet, hängt von der           eine Möglichkeit bietet, darin zu wohnen. Sämtliche
                                       baulichen Gestaltung und dem funktionalen              bauseitigen Tätigkeiten am Objekt müssen abges-
                                       Zusammenwirken der betroffenen Baukörper ab.           chlossen sein. Er ist nicht Voraussetzung, dass auch


Glossar
                                                                                              tatsächlich darin gewohnt wird.
                                       Anhänger
                                       Der Begriff Anhänger ist im Sinne des Kraftfahr-       Boden- und Kellerkram
                                       gesetzes (BGBI. Nr. 267/1967 in der jeweils gültigen   Bei Boden- und Kellerkram handelt es sich um
                                       Fassung) auszulegen.                                   Sachen geringfügigen Wertes, die üblicherweise
                                                                                              aus Entlastungsgründen außerhalb der Wohnung –
                                       Angeschlossene Einrichtungen                           auf dem Dachboden oder im Keller – aufbewahrt
                                                                                              werden. Nicht als Boden- und Kellerkram gelten
    Im folgenden Kapitel erklären      Unter „angeschlossene Einrichtungen“ sind
                                       Anlagen zu verstehen, die an flüssigkeitsführende      jedenfalls Wertsachen und elektronische Geräte
                                                                                              des täglichen Gebrauchs (Fernseher, Spiele-
                                       Zu- und Ableitungsrohre angeschlossen sind und
    wir Ihnen die in diesem Dokument   die sich in oder auf dem versicherten Gebäude          konsolen, Tablet, Handy und Smartphone, Laptop,
                                                                                              Kamera).
                                       befinden. Zu den angeschlossenen Einrichtungen


2.6
    verwendeten Begriffe näher.        zählen insbesondere Ventile, Filter, Badewannen,
                                       Waschbecken, Duschtassen, Geschirrspüler,
                                       Waschmaschinen, Toilettanlagen, Heizungsanla-
                                                                                              C
                                       gen, Fußbodenheizungen, Warmwasseraufbereit-           Carport
                                       ung, Sprinkler-, Klimaund Wärmepumpenanlagen           Das Carport zählt zu den überdachten
                                       (auf Basis der Wärmequellen Luft, Erdreich,            Abstellplätzen.
                                       oder Grundwasser), thermische Solaranlagen,
                                       Schwimmbecken (inkl. angeschlossene Anlagen
                                       wie z.B. Filter-, Umwälz- und Gegenstromanlage)
                                       sowie Beregnungs- und Bewässerungsanlagen.
                                                                                              E
                                                                                              Erstes Risiko
                                                                                              Bei der Versicherung auf Erstes Risiko wird ein
                                       Bei diesen Anlagen gelten Wasser oder sonstige         versicherter Schaden bis zur Höhe der auf Erstes
                                       wärmetragende Flüssigkeiten wie Sole, Öle,             Risiko vereinbarten Versicherungssumme ersetzt.
                                       Kühlmittel, Kältemittel und dgl. im Rahmen der         Die Prüfung einer Unterversicherung erfolgt nicht.
                                       Deckung „Leitungswasser“ als Leitungswasser
                                       (Kapitel 2.1.6., „Leitungswasser“, „Was ist
                                       versichert?“).                                         F
                                                                                              Fotovoltaikanlage
                                       B                                                      Bei einer Fotovoltaikanlage handelt es sich um eine
                                                                                              technische Einheit, zu der die Fotovoltaikmodule,
                                       Bauproduktionswert                                     die Wechselrichter und die Stromspeicher zählen.
                                       Unter dem Bauproduktionswert sind die Kosten           Diese Komponenten gelten alle unter dem Begriff
                                       des gesamten Bauvorhabens unter Einrechnung            Fotovoltaikanlage als mitversichert.
                                       etwaiger Eigenleistungen zu verstehen.


        → zum Inhaltsverzeichnis                                            → zum Inhaltsverzeichnis                                        127

[Seite 65]
2.6   GLOSSAR                                                                                               2.6   GLOSSAR

Fremdenbeherbergung (nicht gewerbsmäßig)
Das ist die Privatzimmervermietung unter folgen-     K                                                      b) sonstiger Sachen gelten die Kosten für die
                                                                                                            Wiederbeschaffung von neuen Sachen gleicher
                                                                                                                                                                Sicherungen von Außentüren
                                                                                                                                                                Bei Außentüren, das sind Wohnungseingangs-
den Voraussetzungen:                                 Kraftfahrzeug                                          Art und Güte.                                       türen, bei Ein- und Zweifamilienhäusern sämtliche
• Der Privatzimmervermieter muss am Standort         Der Begriff Kraftfahrzeug ist im Sinne des Kraft-                                                          Außentüren – ausgenommen Balkon- und
  der Privatzimmervermietung seinen Wohnsitz         fahrgesetzes (BGBI. Nr. 267/1967 in der jeweils        Notsituation                                        Terrassentüren gelten als Sicherungen:
  haben und die Privatzimmer müssen im               gültigen Fassung) auszulegen.                          Für Versicherungsleistungen, bei denen              a) Hauptschloss gemäß ÖNORM B5453 und
  räumlichen Verbund mit der Wohnung bzw. dem                                                               ausdrücklich das Vorliegen einer Notsituation       b) Schließzylinder gemäß ÖNORM B5454 und
  Haus stehen.                                       Kraftfahrzeug-Zubehör                                  vorausgesetzt wird, gilt: Eine Notsituation liegt   c) Schutzbeschlag gemäß ÖNORM B5455 oder
• Es dürfen nicht mehr als 10 Betten vermietet       Als Kraftfahrzeug-Zubehör gelten ausschließlich        vor, wenn                                           Sicherheitsrosette und
  werden. (1 Bett pro Gast/maximal 5                 Autoreifen, Felgen, Radzierkappen, Fahrrad- und        a) durch ein versichertes Ereignis die Lebens-      d) Schließblech für Hauptschloss gemäß ÖNORM
  Doppelbetten)                                      Schiträger, Schiboxen, Kfz- Abdeckungen, Kindersi-     qualität der versicherten Person(en) nachhaltig     B5457 und
• Es darf keine gewerbsmäßige Privatzimmer-          tze, Topcase und Seitenkoffer von Motorrädern          beeinträchtigt wird oder                            e) bei mehrflügeligen Türen zusätzlich Schutz
  vermietung vorliegen, die eine Gewerbeberech-                                                             b) unmittelbar Maßnahmen zur Abwehr eines           gegen Riegelzug (z.B. verschrauben).
  tigung erfordert                                   Kontamination                                          schweren Schadens an versicherten Sachen            f) Bei Glasteilen in Türen Vergitterung oder
• Die Privatzimmervermietung darf nur durch die      Unter Kontamination ist die Verseuchung, Ver-          notwendig werden.                                   durchbruchhemmende Verglasung.
  Mitglieder des eigenen Hausstandes als häusli-     giftung, Verhinderung und/oder Einschränkung der
  che Nebenbeschäftigung ausgeübt werden.            Nutzung von Sachen auf Grund der Auswirkungen
                                                     biologischer und/oder chemischer Substanzen zu
                                                                                                            Ö                                                   Sicherungen von sonstigen Öffnungen
                                                                                                                                                                Bei in Reichhöhe befindlichen sonstigen

G                                                    verstehen.                                             ÖZS
                                                                                                            ÖZS bezeichnet die Österreichische Zertifi-
                                                                                                                                                                Öffnungen, insbesondere Fenster, Balkon- und
                                                                                                                                                                Terrassentüren, gelten als Sicherungen
                                                                                                                                                                a) Eisen-/Scherengitter oder
Geldschrank (=Wertschutzschrank, Tresor)
der Sicherheitsklasse IV oder EN0                    L                                                      zierungsstelle für Sicherheitstechnik.
                                                                                                                                                                b) Rollbalken/Rollgitter oder
                                                                                                                                                                c) in Schienen laufende Rollläden oder
Geldschrank der Sicherheitsklasse IV bezeichnet
einen Geldschrank, der die Klasse IV laut
                                                     Luftfahrgeräte
                                                     Der Begriff Luftfahrtgerät ist im Sinne des Luft-
                                                                                                            S                                                   d) Fenster- bzw. Türläden mit Innenriegel oder
                                                                                                                                                                e) Fenster- bzw. Türläden mit Querstange und
VSÖ-VVO-Anerkennung (ÖZS-Zertifikat) besitzt.        fahrtgesetzes (BGBI. Nr. 253/1957 in der jeweils       Safe (=Wertschutzschrank, Tresor)                   Vorhängeschloss oder
Dem gleichgestellt sind Geldschränke mit Sicher-     gültigen Fassung), auszulegen.                         der unterschiedlichen Sicherheitsklassen            f) durchbruchhemmende Verglasung.
heitsklasse EN 0 laut Europäischer Normung.
                                                                                                            Mauer-(Wand-)Safes der Sicherheitsklasse III
                                                     Luftfahrzeuge                                          bzw. EN 1, EN 2 und EN 3 laut Europäischer          Sie
Einmauerschränke gemäß Europäischer Normung          Der Begriff Luftfahrzeug ist im Sinne des Luftfahrt-   Normung sind Safes, die eine VSÖ-VVO-               Diese Bedingungen sind die Grundlage für
sind entsprechend der Herstellerangaben              gesetzes (BGBI. Nr. 253/1957 in der jeweils gültigen   Anerkennung (ÖZS-Zertifikat) besitzen.              unsere vertragliche Beziehung mit Ihnen, dem
einzumauern. Die Einmauerung muss mit einer          Fassung), auszulegen.                                                                                      Versicherungsnehmer, weswegen wir „Sie“ auch
Konformitätserklärung nachgewiesen werden.
                                                                                                            Einmauerschränke gemäß Europäischer Nor-            direkt ansprechen.
Freistehende Geldschränke gemäß Europäischer
Normung sind entsprechend der Herstelleranga-
ben zu verankern. Die Verankerung muss mit einer
                                                     N                                                      mung sind entsprechend der Herstellerangaben
                                                                                                            einzumauern. Die Einmauerung muss mit einer         Ständig bewohnt
                                                     Neubau                                                 Konformitätserklärung nachgewiesen werden.          Für die Wohnung/das Gebäude bedeutet ständig
Konformitätserklärung nachgewiesen werden.
                                                     Ein Neubau liegt vor, wenn es sich um ein Gebäude      Freistehende Geldschränke gemäß Europäischer        bewohnt, dass das Gebäude an mindestens 270
                                                     handelt, für welches bisher keine (rechtskräftige)     Normung sind entsprechend der Hersteller-           Tagen im Jahr bewohnt wird.
J                                                    Baubewilligung erteilt wurde. Um ein Gebäude in        angaben zu verankern. Die Verankerung muss
                                                                                                            mit einer Konformitätserklärung nachgewiesen        Subsidiär
                                                     Neubau handelt es sich auch dann, wenn alte Fun-
Jungpflanze                                          damente oder Kellermauern oder nach Abbruch/           werden.                                             Versicherungsschutz besteht nur insoweit, als Sie
Als Jungpflanze wird im gärtnerischen Sprach-        Zerstörung eines Gebäudes Teile davon (z.B.                                                                aus einer anderen Versicherung keine Entschädi-
gebrauch eine Pflanzenqualität verstanden, die       Fundamente, Mauern) ganz oder teilweise bei der        Sanierung                                           gung erlangen können.
weiter verarbeitet, getopft oder gepflanzt werden    Errichtung eines neuen Gebäudes mitverwendet           Unter einer Sanierung versteht man die
kann. Typisch für eine Jungpflanze ist der bereits   werden.                                                baulich-technische Wiederherstellung oder
feste Wurzelballen, der ein sicheres und rasches                                                            Modernisierung einer oder mehrerer Etagen
Weiterwachsen ermöglicht. Dabei ist auch der         Neuwert                                                bzw. eines gesamten Bauwerks oder mehrerer
Zeitpunkt der Auspflanzung ins Freie maßgeblich,     Als Neuwert                                            Bauwerke, um Schäden zu beseitigen und/oder
an dem für die Jungpflanze – je nach Pflanzenart –   a) eines Gebäudes gelten die ortsüblichen Kosten       den Wohnstandard zu erhöhen. In erster Linie
ein sicheres und rasches Weiterwachsen im Freien     seiner Neuherstellung einschließlich der Konstruk-     bezweckt die Sanierung die Werterhaltung der
gewährleistet ist.                                   tionsund Planungskosten                                Bausubstanz.


128                                → zum Inhaltsverzeichnis                                                                                      → zum Inhaltsverzeichnis                                     129

[Seite 66]
2.6   GLOSSAR                                                                                            2.6    GLOSSAR


T                                                     Versicherungs-Urkunde
                                                      Die Versicherungs-Urkunde beinhaltet Ihre Daten,
                                                                                                         Zubau
                                                                                                         Ein Zubau ist eine Vergrößerung eines Gebäudes
                                                                                                                                                                des Abs. 1a – zu erfüllen ist, so können wir uns auf
                                                                                                                                                                die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht berufen,
Teildiebstahl                                         die Details der versicherten Wohnung (Haushalts-   entweder der Höhe, der Breite oder der Länge           wenn die Verletzung keinen Einfluss auf den Ein-
Teildiebstahl ist die Entwendung von Bestand-         versicherung) bzw. auch des versicherten Gebäu-    nach. Dazu bedarf es jedenfalls einer Verbindung       tritt des Versicherungsfalls oder soweit sie keinen
teilen oder Zubehör einer Sache.                      des (Eigenheimversicherung), das von Ihnen aus-    des Gebäudes mit dem Zubau, sei es durch eine          Einfluss auf den Umfang der uns obliegenden
                                                      gewählte Paket sowie die von diesem umfassten      Verbindungstüre (Durchgang), sei es in Form einer      Leistung gehabt hat.
Terrorakte                                            Deckungen, die Versicherungssummen der Leis-       baulichen Integration durch ein abgeschlepptes
Terrorakte sind jegliche Handlungen von               tungen, Begrenzungen bestimmter Entschädigun-      Dach, das über den Zubau reicht, sodass zumin-         (3) Ist die Leistungsfreiheit für den Fall vereinbart,
Personen oder Personengruppen zur Erreichung          gen und Selbstbehalte, den Beginn und das Ende     dest optisch der Eindruck eines Gesamtbau-             dass eine Obliegenheit verletzt wird, die nach
politischer, ethnischer, religiöser, ideologischer    des Versicherungsschutzes, die Zahlungsart der     werkes (bauliche Einheit) entsteht.                    dem Eintritt des Versicherungsfalls uns gegen-
oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst        Prämie und sonstige besondere Bestimmungen.                                                               über zu erfüllen ist, so tritt die vereinbarte Rechts-
oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen
der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch             Verkehrswert                                       §                                                      folge nicht ein, wenn die Verletzung weder auf
                                                                                                                                                                Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht.
auf eine Regierung oder staatliche Einrichtung        Der Verkehrswert                                                                                          Wird die Obliegenheit nicht mit dem Vorsatz
                                                                                                         § 6 Versicherungsvertragsgesetz
Einfluss zu nehmen.                                   a) eines Gebäudes ist der erzielbare Verkaufs-                                                            verletzt, die Leistungspflicht des Versicherers
                                                                                                         § 6 Versicherungsvertragsgesetz in der Fassung
                                                      preis, wobei der Wert des Grundstückes außer                                                              zu beeinflussen oder die Feststellung solcher
                                                                                                         BGBl. I 34/2012 lautet wie folgt:
                                                      Ansatz bleibt.                                                                                            Umstände zu beeinträchtigen, die erkennbar
U                                                     b) sonstiger Sachen ist der erzielbare Verkaufs-
                                                      preis für die Sache.
                                                                                                         (1) Ist im Vertrag bestimmt, dass bei Verletzung
                                                                                                                                                                für unsere Leistungspflicht bedeutsam sind,
                                                                                                                                                                so bleiben wir zur Leistung verpflichtet, soweit
Umbau                                                                                                    einer Obliegenheit, die vor dem Eintritt des
                                                      VSÖ                                                                                                       die Verletzung weder auf die Feststellung des
Ein Umbau liegt dann vor, wenn solche Änderun-                                                           Versicherungsfalls uns gegenüber zu erfüllen ist,
                                                      VSÖ bezeichnet den Verband der Sicherheitsun-                                                             Versicherungsfalls noch auf die Feststellung oder
gen des Gebäudes vorgenommen werden, dass                                                                wir von der Verpflichtung zur Leistung frei sein
                                                      ternehmungen Österreichs                                                                                  den Umfang der dem Versicherer obliegenden
nach Durchführung dieser Änderungen das Ge-                                                              sollen, so tritt die vereinbarte Rechtsfolge nicht
                                                                                                                                                                Leistung Einfluss gehabt hat.
bäude im Vergleich zum früheren Zustand als ein                                                          ein, wenn die Verletzung als eine unverschuldete
                                                      VVO
wesentlich anderes erscheint (z.B Umbau eines                                                            anzusehen ist. Wir können den Vertrag innerhalb
                                                      VVO bezeichnet den Verband der Versi-                                                                     (4) Eine Vereinbarung, nach welcher wir bei
Schuppens in eine Werkstätte). Es ist mit einem                                                          eines Monates, nachdem wir von der Verletzung
                                                      cherungsunternehmen Österreichs                                                                           Verletzung einer Obliegenheit zum Rücktritt
Umbau weder eine Veränderung (Vergrößerung)                                                              Kenntnis erlangt haben, ohne Einhaltung einer
                                                                                                                                                                berechtigt sein sollen, ist unwirksam.
der verbauten Fläche, noch eine solche des                                                               Kündigungsfrist kündigen, es sei denn, dass die
umbauten Raumes verbunden.                            W                                                  Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist.
                                                                                                         Kündigen wir innerhalb eines Monates nicht, so
                                                                                                                                                                (5) Wir können aus der fahrlässigen Verletzung
                                                                                                                                                                einer vereinbarten Obliegenheit Rechte nur
Umweltstörung                                         Wasserfahrzeuge                                    können wir uns auf die vereinbarte Leistungs-
                                                                                                                                                                ableiten, wenn Ihnen vorher die Versicherungs-
Unter Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der      Wasserfahrzeuge im Sinne dieser Bedingungen        freiheit nicht berufen.
                                                                                                                                                                bedingungen oder eine andere Urkunde zuge-
Beschaffenheit von Luft, Erdreich oder Gewässern      sind alle Fahrzeuge, die zur Fortbewegung auf
                                                                                                                                                                gangen ist, in der die Obliegenheit mitgeteilt wird.
durch Immissionen zu verstehen.                       dem oder im Wasser bestimmt sind.                  (1a) Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die
                                                                                                         die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende

V                                                     Z                                                  Äquivalenz zwischen Risiko und Prämie aufrech-
                                                                                                         terhalten soll, tritt die vereinbarte Leistungsfrei-
                                                                                                         heit außerdem nur in dem Verhältnis ein, in dem
Versicherungsfall                                     Zeitwert
                                                                                                         die vereinbarte hinter der für das höhere Risiko
Der Versicherungsfall (je nach Kontext auch:          Der Zeitwert wird aus dem Neuwert durch Abzug
                                                                                                         tarifmäßig vorgesehenen Prämie zurückbleibt.
Schadenfall genannt) ist das von der Versiche-        eines dem Zustand der Sache, insbesondere
                                                                                                         Bei der Verletzung von Obliegenheiten zu sonsti-
rung umfasste Schadensereignis und in den jewei-      ihres Alters und ihrer Abnützung entsprechenden
                                                                                                         gen bloßen Meldungen und Anzeigen, die keinen
ligen Deckungen unterschiedlich geregelt. Bitte       Betrages ermittelt.
                                                                                                         Einfluss auf die Beurteilung des Risikos durch uns
finden Sie die jeweiligen Definitionen für die ein-                                                      haben, tritt Leistungsfreiheit nur ein, wenn die
zelnen Deckungen im Kapitel 2.1.6. „Deckungs-         Zentralanstalt für Meteorologie und
                                                                                                         Obliegenheit vorsätzlich verletzt worden ist.
umfang der Produktpakete“ (jeweils unter „Was         Geodynamik
ist versichert?“).                                    Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geo-
                                                                                                         (2) Ist eine Obliegenheit verletzt, die von Ihnen
                                                      dynamik (ZAMG) ist eine Forschungseinrichtung
                                                                                                         zum Zweck der Verminderung der Gefahr oder
                                                      des österreichischen Bundesministeriums für
                                                                                                         der Verhütung einer Erhöhung der Gefahr uns
                                                      Bildung, Wissenschaft und Forschung mit dem
                                                                                                         gegenüber – unabhängig von der Anwendbarkeit
                                                      Sitz in 1190 Wien, Hohe Warte 38.


130                                  → zum Inhaltsverzeichnis                                                                                  → zum Inhaltsverzeichnis                                           131

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                                                                                  3   HILFREICHE TIPPS


                                                                                  Tipps für sicheres Wohnen                  Tipps im Schadenfall


Hilfreiche
      Tipps
                                                                                  Bei Stromausfällen kontrollieren Sie, ob   Melden Sie Ihren Schaden unkompliziert
                                                                                  Sie alle elektronischen Geräte (z.B. den   und einfach jederzeit und überall online
                                                                                  Herd in der Küche) abgedreht haben,        über allianz.at/schaden oder rund um
                                                                                  so vermeiden Sie böse Überraschungen,      die Uhr über unsere Schadenhotline
                                                                                  wenn der Strom zurückkehrt und Sie         → 05 9009 9009. Unser Tipp: Melden
                                                                                  vielleicht nicht mehr anwesend sind.       Sie Ihren Schaden so schnell wie mög-
                                                                                                                             lich bei uns. Ebenfalls empfehlen wir,
In diesem Abschnitt erhalten Sie                                                                                             uns Fotos vom Schaden zur Verfügung
                                                                                                                             zu stellen. So können wir Sie über Ihre
hilfreiche Tipps rund um Ihr Zuhause.                                                                                        Möglichkeiten und die weiteren Schritte
Damit Sie sich in Ihren vier Wänden                                               Bei einem starken Unwetter erhöhen
                                                                                                                             aufklären und eine rasche Schaden-
                                                                                                                             erledigung gewährleisten. Weitere
rundum wohl fühlen.                                                               Sie Ihre Sicherheit wenn Sie elektroni-
                                                                                  sche Geräte ausstecken, so vermeiden
                                                                                                                             Details zur online Schadenmeldung
                                                                                                                             finden Sie im Abschnitt 5.
                                                                                  Sie Schäden durch Blitzschlag und
                                                                                  reduzieren auch die Brandgefahr.


                                                                                                                             Was tun? Im Zweifelsfall Allianz! Wenn
Tipps für sicheres Wohnen                                                                                                    Sie nicht sicher sind, ob ein Schadenfall
                                                                                  Brand vorbeugen durch Rauchmelder          vorliegt oder wie Sie handeln sollen,
                                                                                  und Feuerlöscher. Erhöhen Sie Ihre         stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen
                                                                                  Sicherheit indem Sie Zündquellen           und Mitarbeiter gerne zur Verfügung
                                                                                  weitestgehend vermeiden, mit offenem       und bieten rasche Hilfe.
                                                                                  Feuer bewusst umgehen und Ihren
Regelmäßige Wartung und Service         Zusätzlichen Schutz vor Einbruch bieten   Wohnraum mit Rauchwarnmeldern
beugen Schäden vor. Dazu zählen         Sicherheitstüren und Alarmanlagen.        ausstatten. Zudem sollten Sie über
z.B. Rauchfangkehrer, Thermenwartung    Lassen Sie solche immer von einem         einen Feuerlöscher verfügen, der im
sowie die Überprüfung von elektro-      Fachmann installieren und regelmäßig      Ernstfall gut zugänglich ist und
nischen Leitungen. Lassen Sie Wartun-   überprüfen.                               regelmäßig durch einen Fachmann            Speichern Sie sich wichtige Telefon-
gen immer von einem Profi durchführen                                             überprüft wird.                            nummern ein. Alle Kontaktangaben
und bewahren Sie die Belege auf.                                                                                             finden Sie auf der Rückseite von
                                                                                                                             „Mein Zuhause – einfach erklärt“.


                           → zum Inhaltsverzeichnis                                                             → zum Inhaltsverzeichnis                            133

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  4
                                                 4   HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN


                                                 Was ist bei einem Umzug zu beachten?       einen zweiten oder mehrere Hunde
                                                 Wenn Sie umziehen, muss die Prämie         halten, können Sie diese ebenfalls gegen
                                                 für Ihre Eigenheim- und/oder Haus-         Prämie mitversichern.


Häufig gestellte
                                                 haltsversicherung angepasst werden.
                                                 Während dem Umzug sind Ihre Gegen-         Was mache ich in Notfällen, z.B. wenn
                                                 stände gegen Verkehrsunfälle versichert,   ich einen Handwerkerservice oder
                                                 wenn Sie selbst fahren. Damit Versiche-    Schlüsseldienst benötige?


Fragen
                                                 rungsschutz besteht, kontaktieren Sie      Wir bieten rasche Hilfe für Notfälle jeg-
                                                 uns bereits vor dem Wohnungswechsel        licher Art. Wenn Sie einen Handwerker,
                                                 und geben Sie uns Ihre neue Adresse        Installateur oder Schlüsseldienst benö-
                                                 bekannt.                                   tigen, übernimmt unsere Assistance die
                                                                                            Organisation und ersetzten auch die
                                                 Was passiert mit meiner Eigenheim-         Kosten bis zu Euro 200,–. Kontaktieren
                                                 versicherung, wenn ich ein Haus kaufe      Sie uns direkt unter 0800/203 33 00
In diesem Kapitel beantworten wir Ihnen die      oder verkaufe?                             (täglich von 0-24h).
                                                 Wenn Sie ein Haus kaufen, für welches
von unseren Kundinnen und Kunden häufig          eine Eigenheimversicherung besteht,        Sind Gegenstände, die nicht mir
                                                                                            gehören, auch versichert wenn sie sich
gestellten Fragen im Bereich Eigenheim- und      geht der Vertrag auf Sie über und Sie
                                                 werden dadurch zum Versicherungs-          in meiner Wohnung befinden?
Haushaltsversicherung. Die Auskünfte stellen     nehmer. Kontaktieren Sie uns, um Ihren
                                                 Versicherungsschutz bedarfsgerecht
                                                                                            Ja, zu den versicherten Sachen zählt auch
                                                                                            Wohnungsinhalt, den Sie nicht selbst
einen Überblick dar. Genauere Informationen,     anzupassen.                                besitzen. Das umfasst gemietete Gegen-
                                                                                            stände ebenso wie das Eigentum von
insbesondere zu Ihrem Paket und Vertrag,         Wenn Sie ein Haus verkaufen, für           Personen, die bei Ihnen auf Besuch sind.
                                                 das Sie eine Eigenheimversicherung
finden Sie in Ihrem Antrag, in Ihrer Versiche-   abgeschlossen haben, geht diese auf        Wer ist mitversichert?
rungs-Urkunde sowie unter Abschnitt 2 von        den Käufer über und dieser wird damit
                                                 zum Versicherungsnehmer. Bei der
                                                                                            Vom Versicherungsschutz umfasst sind
                                                                                            alle Familienmitglieder, die in häuslicher
„Mein Zuhause – einfach erklärt“.                Anpassung Ihres Versicherungsschutzes
                                                 an Ihre geänderten Lebensumstände
                                                                                            Gemeinschaft zusammenleben. Dazu
                                                                                            zählen Kinder, verheiratete und unverhei-
                                                 helfen wir Ihnen gerne! – Informieren      ratete Lebenspartner sowie Enkelkinder.
                                                 Sie uns möglichst frühzeitig.
                                                                                            Was wird ersetzt, wenn meine Sachen
                                                 Ist mein Hund mitversichert?               beschädigt werden?
                                                 Ja, die Privat- und Sporthaftpflichtver-   Versicherte Gegenstände werden zum
                                                 sicherung Ihrer Haushaltsversicherung      Neuwert ersetzt. Das ist der Preis,
                                                 umfasst auch Ihren liebsten Vierbeiner,    welcher für die Wiederbeschaffung des
                                                 sofern dieser in Ihrer Versicherungs-      Gegenstandes für diesen bezahlt werden
                                                 Urkunde angegeben ist. Damit gelten        muss.
                                                 Schäden als gedeckt, die Ihr Hund
                                                 anderen Personen zufügt. Wenn Sie

                → zum Inhaltsverzeichnis                                       → zum Inhaltsverzeichnis                           135

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5
                                 5   „MEINE ALLIANZ“ KUNDENPORTAL


                                 Allianz Online Service
                                 Schadenmeldung
                                 Um Ihnen schnellstmöglich helfen zu       Über den Schadenstatus-Tracker können
                                 können und eine umgehende Bearbei-        Sie auch einfach und unkompliziert
                                 tung zu gewährleisten, empfehlen wir      Fotos des Schadens hochladen. Und Sie
                                 Ihnen, Ihren Schaden innerhalb von        erhalten die Möglichkeit einer Sofort-
                                 24 Stunden zu melden. Am besten gleich    entschädigung über den Schadenstatus-
                                 online unter → www.allianz.at/schaden     Tracker. Sie können selbst entscheiden,
                                                                           ob Sie das Angebot einer Sofortentschä-


Unser
                                 Damit Sie sich aber anschließend nicht    digung akzeptieren oder den Schaden
                                 auch noch Gedanken um die Schadens-       doch lieber reparieren lassen möchten.
                                 abwicklung machen müssen, haben
                                 wir den Schadenstatus-Tracker für Sie     Bei Reparatur haben Sie die Möglichkeit,


Online Service
                                 entwickelt! Nach der Schadenmeldung       über den Schadenstatus-Tracker eine
                                 senden wir Ihnen einen personalisierten   Allianz Partner-Werkstatt in Ihrer Nähe
                                 Link. Auf diesem können Sie den Status    zu suchen und auszuwählen! Mit dem
                                 Ihrer Schadensmeldung nachverfolgen –     Schadenstatus-Tracker halten wir Sie von
                                 rund um die Uhr!                          der Schadenmeldung bis zur fertigen
                                                                           Reparatur auf dem Laufenden.


                                                                                   Schaden melden


                                                                                   Schadenbearbeitung


                                                                                   Reparatur/Alöse


                                                                                   Feedback


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5     „MEINE ALLIANZ“ KUNDENPORTAL                           5   „MEINE ALLIANZ“ KUNDENPORTAL


Mit dem „Meine Allianz“ Kundenportal                         Danke für Ihr Vertrauen!
haben Sie die wichtigsten Informationen                      Wir freuen uns,
rund um Ihren Versicherungsschutz
und Ihre Services stets bei der Hand.
                                                             dass Sie für Ihr Zuhause
                                                             Allianz gewählt haben.
Dort finden Sie nicht nur Ihre Versicherungs-Urkunde,
sondern auch die wichtigsten Kontaktdaten für                Wir sind bemüht, unsere Produkte und Services
eine rasche Hilfe zu Ihrem Vertrag und im Schadenfall.       laufend zu verbessern. Sollten Sie Feedback für uns haben,
                                                             kontaktieren Sie uns unter → feedback@allianz.at.
Weitere Vorteile sind:

• Schäden mit wenigen Eingaben melden
• Verträge digital managen
• direkt Berater:in kontaktieren


„Meine Allianz“ – einfach und schnell
Für die Registrierung im Kundenportal benötigen Sie eine
Polizzennummer und den zugehörigen Vertragsbeginn für
die Identifikation. Wenn Sie bereits über einen Zugang zum
Allianz Kundenportal verfügen, können Sie sich einfach und
bequem mit Ihren bestehenden Zugangsdaten bei unserem
Online Service anmelden.

Unter → www.allianz.at/kundenportal können Sie direkt
in das Kundenportal einsteigen und alle Vorteile nutzen.

Unser Allianz Kunden Service hilft Ihnen gerne bei Fragen,
technischen Problemen oder wenn Sie Ihre Zugangsdaten
vergessen haben, unter
→ +43 5 9009 580 oder
→ kundenportal@allianz.at


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Allianz Vertrags-Service                                  Allianz Assistance-Services

Unsere spezialisierten Mitarbeiterinnen                   Falls Sie unsere Assistance-Leistungen
und Mitarbeiter im Kundencenter                           im Falle eines Notfalls benötigen,
stehen Ihnen stets zur Verfügung,                         erreichen Sie uns auch direkt,
um Ihre Fragen zu beantworten.                            24 Stunden am Tag an 7 Tagen die
                                                          Woche, in unserer Assistance-Zentrale:
Sie erreichen uns
Montag bis Donnerstag                                     Telefonnummer (Inland):
(ausgenommen an Feiertagen)                               0800/203 33 00
von 08.00 bis 17.00 Uhr und
Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr.                          Telefonnummer (Ausland):
                                                          +43 1 203 33 00
Telefonnummer Vertrags-Service:
05 9009 9001                                              Die folgenden Informationen werden
                                                          vom Allianz Kundencenter sowie
E-Mail Vertrags-Service:                                  Allianz Assistance Services benötigt:
vertrag@allianz.at                                        • Ihr Name
                                                          • Ihre Kontaktinformation
Telefonnummer Schaden-Service:                            • Beschreibung des Problems
05 9009 9009                                              • Ihre Polizzennummer
                                                            (sofern Sie diese zur Hand haben)

                                                          Wir werden Sie über die nächsten
                                                          Schritte informieren und führen Sie
                                                          durch den Prozess.


Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen                 Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft
(z.B. Versicherungsnehmer, Vertragspartner, Organ etc.)   Sitz: 1100 Wien, Wiedner Gürtel 9–13
gilt die gewählte Bezeichnung für alle Geschlechter.      Telefon: 05 9009-0, Telefax: 05 9009-70000
                                                          Internet: http://www.allianz.at
Unsere aktuelle Datenschutzinformation finden Sie unter
www.allianz.at/datenschutz                                Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien
                                                          unter FN 34004g, UID: ATU 1536 4406, DVR: 0003565
Stand September 2023
                                                          Aufsichtsbehörde:
                                                          Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien,
                                                          Otto-Wagner-Platz 5, (www.fma.gv.at)
```

