# HDI Austria Haushaltsversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-privathaftpflicht-hdi-austria-haushalt.php
- Rechtlicher Träger: HDI Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/versicherungsmakler-privathaftpflicht.php#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022, in der Fassung 15.12.2022)](https://hp-prod.hdi.at/allgemeine_bedingungen_haushalt_df11f76389.pdf), Fassung 15.12.2022

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden | ja, bis 2.500.000 € | Der Versicherer leistet für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind, zusammen bis einer Pauschalversicherungssumme von 2.500.000 Euro je Versicherungsfall. | ABHV Art. 14 Pkt. 1, Seite 15 |
| Vermögensschäden (echte und unechte) | nein | die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personenschadens, eines Sachschadens oder eines Vermögensschadens, der auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes erwachsen | ABHV Art. 9 Pkt. 1, Seite 13 |
| Jahreshöchstleistung (Maximierung) | ja | Der Versicherer leistet für die innerhalb eines Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsfälle höchstens das Dreifache der maßgebenden Pauschalversicherungssumme. | ABHV Art. 14 Pkt. 3, Seite 15 |
| Selbstbeteiligung Standard | ja | In jedem Schadenfall wird die Entschädigung um die in der Polizze angeführte Selbstbeteiligung gekürzt. | ABHV Art. 19, Seite 18 |
| Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte) | ja | des mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten; | ABHV Art. 11 Pkt. 1, Seite 14 |
| Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst) | ja | Kinder bleiben bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, sofern sie nicht anderweitig Versicherungsschutz haben, mitversichert; | ABHV Art. 11 Pkt. 2, Seite 14 |
| Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer) | ja | Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schadenereignisse, die weltweit eingetreten sind. | ABHV Art. 12, Seite 15 |
| Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen | nicht geregelt |  |  |
| Innovations- oder Update-Garantie | nicht geregelt |  |  |
| Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeversicherung für neue Risiken | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch deliktunfähige Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz) | nicht geregelt |  |  |
| Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutter | ja | von Personen, die für den Versicherungsnehmer aus einem Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber häusliche Arbeiten verrichten, in dieser Eigenschaft. | ABHV Art. 11 Pkt. 3, Seite 14 |
| Pflegebedürftige Angehörige im Haushalt | nicht geregelt |  |  |
| Ehrenamt und Freiwilligenarbeit | nicht geregelt |  |  |
| Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand) | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche mitversicherter Personen untereinander | nein | Angehörigen des Versicherungsnehmers und Geschwister sofern sie im gemeinsamen Haushalt leben | ABHV Art. 15 Pkt. 5.2, Seite 16 |
| Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäuden | nein | Sachen, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen entliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen haben, sei es auch im Zuge der Verwahrung als Nebenverpflichtung | ABHV Art. 15 Pkt. 6.1, Seite 16 |
| Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel) | nein | Sachen, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen entliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen haben, sei es auch im Zuge der Verwahrung als Nebenverpflichtung | ABHV Art. 15 Pkt. 6.1, Seite 16 |
| Geliehene, gemietete, gepachtete Sachen | nein | Sachen, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen entliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen haben, sei es auch im Zuge der Verwahrung als Nebenverpflichtung | ABHV Art. 15 Pkt. 6.1, Seite 16 |
| Verlust privater Schlüssel | nicht geregelt |  |  |
| Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagen | nicht geregelt |  |  |
| Allmählichkeits- und Abwasserschäden | nein | Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an Sachen durch allmähliche Emission oder allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Flüssigkeiten, Feuchtigkeit oder nichtatmosphärischen Niederschlägen | ABHV Art. 15 Pkt. 7, Seite 16 |
| Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung | nicht geregelt |  |  |
| Be- und Entladeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegen | nicht geregelt |  |  |
| Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge) | ja | aus der Haltung und Verwendung von nicht motorisch angetriebenen Landfahrzeugen (z. B. Fahrräder, E-Bikes (25 km/h max. 600 m), Rasenmäher-Traktor, Krankenfahrstühle); | ABHV Art. 10 Pkt. 4, Seite 14 |
| Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen) | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung) | ja | aus der Haltung und Verwendung von nicht motorisch angetriebenen Wasserfahrzeugen sowie von Schiffs- und Automodellen, bei Elektro- und Segelbooten jedoch nur aus der gelegentlichen Verwendung, nicht jedoch aus der Haltung; | ABHV Art. 10 Pkt. 8, Seite 14 |
| Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor) | ja, bis zur Versicherungssumme | aus der Haltung und Verwendung von nicht motorisch angetriebenen Wasserfahrzeugen sowie von Schiffs- und Automodellen, bei Elektro- und Segelbooten jedoch nur aus der gelegentlichen Verwendung, nicht jedoch aus der Haltung; | ABHV Art. 10 Pkt. 8, Seite 14 |
| Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera) | ja | aus der Haltung und Verwendung von nicht motorisch angetriebenen Flugmodellen bis zu einem Fluggewicht von 5 kg. | ABHV Art. 10 Pkt. 9, Seite 14 |
| Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeuge | ja | aus der Haltung und Verwendung von nicht motorisch angetriebenen Landfahrzeugen (z. B. Fahrräder, E-Bikes (25 km/h max. 600 m), Rasenmäher-Traktor, Krankenfahrstühle); | ABHV Art. 10 Pkt. 4, Seite 14 |
| Zahme Haustiere und Kleintiere | ja | aus der Haltung von Kleintieren, ausgenommen Hunde; | ABHV Art. 10 Pkt. 7, Seite 14 |
| Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter) | nicht geregelt |  |  |
| Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagd | ja | aus der nicht berufsmäßigen Sportausübung, ausgenommen die Jagd; | ABHV Art. 10 Pkt. 5, Seite 14 |
| Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhaus | ja | als Wohnungsinhaber (nicht aber als Haus- und/oder Grundbesitzer) und als Arbeitgeber von Hauspersonal. | ABHV Art. 10 Pkt. 1, Seite 13 |
| Ferienwohnung und Zweitwohnung | nicht geregelt |  |  |
| Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen) | ja | aus der Fremdenbeherbergung, sofern keine behördliche Gewerbeberechtigung erforderlich ist und kein anderer Versicherungsschutz, z. B. aus Haus- und Grundbesitzhaftpflicht besteht. | ABHV Art. 10 Pkt. 2, Seite 13 |
| Unbebaute Grundstücke | nicht geregelt |  |  |
| Bauherrenrisiko (Bausumme) | nicht geregelt |  |  |
| Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung) | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen) | ja, bis 100.000 €, Selbstbehalt 500 € | zur Lagerung und Leitung von Mineralölprodukten und anderen Stoffen zum Zweck der Beheizung sowie Abwasserbeseitigungsanlagen bis zu einer Höchstentschädigung von 100.000 Euro je Versicherungsfall. | ABHV Art. 10 Pkt. 10, Seite 14 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz | ja, bis zur Versicherungssumme | aus Umweltschäden, verursacht durch Verunreinigung von Erdreich, Gewässern und der Luft. | ABHV Art. 10 Pkt. 10, Seite 14 |
| Verkehrssicherungspflicht und Winterdienst | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis) | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfall | nicht geregelt |  |  |
| Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttaten | nicht geregelt |  |  |
| Neuwertentschädigung oder Zeitwert | nicht geregelt |  |  |
| Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze) | nein | Die Versicherung erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit | ABHV Art. 10, Seite 13 |
| Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer) | nein | Die Versicherung erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit | ABHV Art. 10, Seite 13 |
| Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheiten | nein | Wenn der Versicherungsnehmer oder eine der in leitender Stellung für die Betriebsführung verantwortlichen Personen den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeiführt, ist der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber von jeder Verpflichtung zur Leistung aus diesem Schadenfall frei. | Allgemeiner Teil (ABS 2004) Art. 12 Pkt. 1, Seite 26 |
| Laufzeit und Kündigung | ja | Das Versicherungsverhältnis gilt jedes Mal um ein Jahr verlängert, wenn es nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragszeit von einem der Vertragsteile in geschriebener Form gekündigt worden ist. | Allgemeiner Teil Art. 17 Pkt. 1, Seite 27 |
| Beitragsanpassungsklausel | ja | Durch die Anpassung, Indexierung, der Prämienbemessungsgrundlage verändert sich auch die Prämie. | ABHV Art. 18 Pkt. 3, Seite 18 |
| Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichen | nein | Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. | ABHV Art. 15 Pkt. 11, Seite 17 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022, in der Fassung 15.12.2022)

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Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung

(ABHV 2022, in der Fassung 15.12.2022)

Allgemeiner Teil
Es finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung - Haushaltsversicherung (ABS 2004) Anwendung.


Besonderer Teil


Inhaltsverzeichnis der ABHV
I. Sachversicherung...............................................................................................................................................3

Artikel 1: Welche Sachen und Kosten sind versichert?...........................................................................................3

Artikel 2: Welche Gefahren und Schäden sind versichert?.....................................................................................4

Artikel 3: Wo gilt die Versicherung – örtlicher Geltungsbereich?............................................................................9

Artikel 4: Welche Sicherheitsvorschriften hat der Versicherungsnehmer zu beachten? (Obliegenheiten
vor dem Schadensfall § 6 VersVG) .......................................................................................................................10

Artikel 5: Was muss der Versicherungsnehmer im Schadenfall tun? (Obliegenheiten im Schadenfall
§ 6 VersVG) ..........................................................................................................................................................11

Artikel 6: Was wird im Schadenfall entschädigt?...................................................................................................11

Artikel 7: Wann wird die Entschädigung gekürzt?.................................................................................................13

II. Haftpflichtversicherung..................................................................................................................................13

Artikel 8: Was gilt als Versicherungsfall?...............................................................................................................13

Artikel 9: Was ist Gegenstand der Versicherung?.................................................................................................13

Artikel 10: Welche Gefahren sind versichert?.......................................................................................................13

Artikel 11: Welche Personen sind versichert?.......................................................................................................14

Artikel 12: Wo gilt die Versicherung?.....................................................................................................................15

Artikel 13: Für welchen Zeitraum gilt die Versicherung?.......................................................................................15

Artikel 14: Welche Leistung erbringt der Versicherer?..........................................................................................15

Artikel 15: Für welche Schadenersatzverpflichtungen wird keine Leistung erbracht?..........................................15

[Seite 2]
Artikel 16: Was muss der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall tun?.........................................................17

III. Allgemeine Bestimmungen...........................................................................................................................17

Artikel 17: Erhöhung des versicherten Risikos......................................................................................................17

Artikel 18: Indexierung nach dem Verbraucherpreisindex – Wertanpassung.......................................................17

Artikel 19: Wann kommt die Selbstbeteiligung zur Anwendung?..........................................................................18

Artikel 20: Was geschieht, wenn mehrere Inhaltsversicherungen für denselben Haushalt bestehen?................18

Rententafel...........................................................................................................................................................18

A       Anlage: Versicherungsvertragsgesetz (VersVG).....................................................................................19

B      Anlage: Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) in der Fassung 2004
       (Gültig ab 01.03.2004)..................................................................................................................................24

Artikel 1: Anzeige von Gefahrenumständen bei Vertragsabschluss.....................................................................24

Artikel 2: Gefahrerhöhung......................................................................................................................................24

Artikel 3: Sicherheitsvorschriften...........................................................................................................................24

Artikel 4: Prämie, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes.........................................................................24

Artikel 5: Wirkung des Konkurses und des Ausgleichsverfahrens........................................................................25

Artikel 6: Mehrfache Versicherung. Vereinbarter Selbstbehalt.............................................................................25

Artikel 7: Überversicherung / Doppelversicherung................................................................................................25

Artikel 8: Veräußerung der versicherten Sache.....................................................................................................25

Artikel 9: Versicherung für fremde Rechnung........................................................................................................25

Artikel 10: Begrenzung der Entschädigung, Unterversicherung...........................................................................25

Artikel 11: Sachverständigenverfahren..................................................................................................................25

Artikel 12: Schuldhafte Herbeiführung des Schadenfalles; Obliegenheitsverletzung nach Schadeneintritt.........26

Artikel 13: Zahlung der Entschädigung..................................................................................................................26

Artikel 14: Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall...............................................................................................27

Artikel 15: Rückgriffsrecht......................................................................................................................................27

Artikel 16: Form der Erklärungen...........................................................................................................................27

Artikel 17: Stillschweigende Verlängerung des Versicherungsvertrages..............................................................27

Artikel 18: Ausschluss Terrorrisiko. Was sind Terrorakte?....................................................................................27


Gender Hinweis:

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit
personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher
Weise.

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Seite 3/27   Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022


                   I. Sachversicherung                                        der Polizze als Versicherungsort angeführt ist.

                   Artikel 1: Welche Sachen und Kosten sind             1.6   Fremde Sachen – ausgenommen die der
                   versichert?                                                Mieter, Untermieter und der gegen Entgelt
                                                                              beherbergten Gäste – soweit nicht aus einer
             1     SACHEN:                                                    anderen Versicherung Entschädigung verlangt
                                                                              werden kann.
             1.1   Der gesamte Wohnungsinhalt.
                                                                        2     KOSTEN:
                   Dieser umfasst alle beweglichen Sachen, die
                   dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen                Folgende Kosten werden bei einem
                   und im Eigentum des Versicherungsnehmers,                  entschädigungspflichtigen Schaden zusätzlich
                   der Ehegatten/Lebensgefährten, der Kinder                  zur Höchsthaftungssumme geleistet:
                   und anderer Verwandter, die im gemeinsamen
                   Haushalt leben, stehen.                              2.1   Schadenminderungskosten: Das sind Kosten
                                                                              für Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer
             1.2   Zum Wohnungsinhalt gehören auch folgende                   im Schadenfall zur möglichen Minderung des
                   Baubestandteile und folgendes                              Schadens aufgewendet hat.
                   Gebäudezubehör:
                                                                        2.2   Nebenkosten bis zu 15 % der
                   Malerei, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden,                 Versicherungssumme für den Wohnungsinhalt
                   Wand- und Deckenverkleidungen, nicht                       zusätzlich zur Höchsthaftungssumme gelten
                   versetzbare Raumteiler, Kachelöfen und offene              als mitversichert.
                   Kamine, Sanitäranlagen, Armaturen und
                   Messgeräte, sowie außerhalb von Mauern                     Darunter fallen:
                   befindliche Teile von Heizungs- und
                   Klimaanlagen, Elektro-, Gas- und                           2.2.1 Aufräumungs- und Abbruchkosten: Das
                   Sanitärinstallationen.                                           sind Kosten (soweit sie versicherte
                                                                                    Sachen betreffen)
                   Auch im Freien mitversichert sind, sofern nicht
                   aus einer anderen Versicherung (insbesondere                      – für das Abbrechen der beschädigten
                   Gebäudeversicherung) eine                                           Reste;
                   Entschädigungsleistung verlangt werden kann,
                   Antennenanlagen, auch                                             – für das Aufräumen und Säubern der
                   Satellitenempfangsanlagen (Parabolspiegel),                         Schadenstätte;
                   Balkonkraftwerke bis 800 Watt (Photovoltaik)
                   am Versicherungsort. Weiters fix montierte                        – für den Abtransport des Schuttes und
                   Gebäudebestandteile (z. B. Markisen,                                nicht mehr verwertbarer Reste bis zur
                   Beschattung, Windschutz, Rollos) sowie                              nächsten geeigneten und gestatteten
                   Sicherheitseinrichtungen (z. B.                                     Ablagerungsstätte;
                   Überwachungskamera, Windwächter), welche
                   durch oder im Auftrag vom                                         – für die Deponie dieser Sachen
                   Versicherungsnehmer angebracht wurden. Die                          einschließlich notwendiger Abgaben.
                   Höchstentschädigung pro Schadenereignis
                   beträgt für im Freien befindliche                          2.2.2 Feuerlöschkosten: Das sind Kosten zur
                   Gebäudestandteile 2.500 Euro.                                    Brandbekämpfung.

                   Diese gehören dann nicht zum                               2.2.3 De/Remontage-, Bewegungs- und
                   Wohnungsinhalt, wenn sie sich in einem Ein-                      Schutzkosten: Das sind Aufwendungen
                   oder Zweifamilienwohnhaus (Eigenheim)                            für unvermeidbare Entfernung, Schutz
                   befinden und der Wohnungsinhaber                                 und Wiedermontage von
                   Eigentümer dieses Gebäudes ist.                                  Wohnungseinrichtungen oder sonstiger
                                                                                    Sachen zur Behebung eines
             1.3   Die Einrichtung von Fremdenzimmern bei nicht                     ersatzpflichtigen Schadens.
                   gewerbsmäßiger Fremdenbeherbergung.
                                                                              2.2.4 Entsorgungskosten: Das sind Kosten für
             1.4   Gebäudeverglasungen, die zu den vom                              die notwendige Untersuchung und
                   Versicherungsnehmer ausschließlich benützten                     Behandlung versicherter Sachen und
                   Räumen gehören, ohne Flächenbegrenzung.                          deren Reste.

             1.5   Antennenanlagen, auf dem Grundstück, das in                      Diese Kosten müssen verursacht werden

[Seite 4]
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                        durch                                                       Erfassung, Sicherung und/oder
                                                                                    Behandlung wegen seiner Verbindung
                         – eine versicherte Gefahr;                                 mit anderen Sachen (ausgenommen
                                                                                    radioaktiven Sachen) auf Grund des
                         – am Versicherungsort befindliche                          Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG),
                           versicherte Sachen;                                      BGBI. 325/90 in der Fassung
                                                                                    BGBI. 155/94, oder des
                         – und/oder am Versicherungsort                             Wasserrechtsgesetzes 1959 in der
                           befindliches Erdreich.                                   Fassung BGBI. 252/90 geboten ist.

                        Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen                    Behandlungskosten sind Kosten für
                        Möglichkeiten der Entsorgung ist nur die                    Maßnahmen, welche dazu dienen,
                        kostengünstigste Abwicklung versichert.                     Sachen zu verwerten, zu beseitigen oder
                                                                                    deponiefähig zu machen.
                        Entsorgungskosten, die durch
                        Kontamination von Gewässern oder Luft                       Die Kosten einer höchstens
                        verursacht werden, sind nicht versichert.                   sechsmonatigen Zwischenlagerung sind
                                                                                    im Rahmen der Versicherungssumme
                        Bei Vermischung von versicherten mit                        unter der Voraussetzung versichert, dass
                        nicht versicherten Sachen werden nur                        die Zwischenlagerung dem Versicherer
                        die Entsorgungskosten für die                               unverzüglich angezeigt wurde.
                        versicherten Sachen ersetzt.
                                                                        2.3   Kosten für Ersatzwohnräume, die durch die
                        Entstehen Entsorgungskosten für                       Unbenutzbarkeit der Wohnung nach einem
                        Erdreich oder für versicherte Sachen, die             entschädigungspflichtigen Schaden entstehen,
                        bereits vor Eintritt des                              sofern dem Wohnungsbenützer die
                        Versicherungsfalles kontaminiert waren                Beschränkung auf den allenfalls benutzbar
                        (Altlasten), so sind nur jene Kosten                  gebliebenen Teil nicht zugemutet werden kann
                        versichert, die den für die Beseitigung               bis zu einer Höchstentschädigung von
                        der Altlasten erforderlichen Betrag                   10.000 Euro.
                        übersteigen, und zwar ohne Rücksicht
                        darauf, ob und wann dieser Betrag ohne          3     NICHT VERISCHERT SIND:
                        den Versicherungsfall aufgewendet
                        worden wäre.                                    3.1   Kraftfahrzeuge und Anhänger aller Art,
                                                                              Motorfahrräder, Motorboote und Segelboote
                        Für kontaminiertes Erdreich gilt, dass                samt Zubehör.
                        auch die Kosten der notwendigen
                        Wiederauffüllung der Aushubgrube mit            3.2   Baubestandteile und Gebäudezubehör, wenn
                        Erdreich versichert sind.                             diese noch nicht fix montiert sind,

                        Untersuchungskosten sind Kosten, die            3.3   Handelswaren, Geschäfts- und Sammelgelder.
                        dadurch entstehen, dass durch
                        behördliche oder sachverständige                      Artikel 2: Welche Gefahren und Schäden
                        Untersuchung festgestellt werden muss,                sind versichert?
                        ob
                                                                              VERSICHERT SIND:
                         – gefährlicher Abfall/Problemstoffe,
                                                                        1     Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion,
                         – kontaminiertes Erdreich                            Absturz und Anprall von Luft- und
                                                                              Raumfahrzeugen, deren Teilen und Ladung
                        angefallen sind bzw. wie diese zu                     und Abhandenkommen bei diesen Ereignissen.
                        behandeln und/oder zu deponieren sind.
                                                                        1.1   Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen
                        Gefährlicher Abfall und Problemstoffe                 bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist
                        sind im Sinne des                                     oder ihn verlassen hat und sich aus eigener
                        Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG),                      Kraft auszubreiten vermag (Schadenfeuer). Bei
                        BGBI. 325/90 in der Fassung                           einem ersatzpflichtigen Feuerschaden gilt der
                        BGBI. 155/94, zu verstehen.                           Brandherd als mitversichert.

                        Unter kontaminiertem Erdreich ist               1.2   Als Blitzschlagschäden gelten nur Schäden, die
                        solches zu verstehen, dessen geordnete                durch die schädigende Kraft oder

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                   Wärmewirkung des Blitzschlages entstehen.                   (innerhalb der tragenden
                                                                               Umschließungswände).
                   Darüber hinaus gelten Blitzschlagschäden, die
                   an den versicherten elektrischen Geräten und                Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn
                   Einrichtungen durch Induktion (indirekter                   das Gebäude vollständig geschlossen ist.
                   Blitzschlag) entstanden sind, mitversichert.                Kippfenster und -türen gelten auch in
                                                                               gekipptem Zustand als geschlossen.
             1.3   Als Explosion gilt eine auf dem
                   Ausdehnungsbestreben von Gasen oder                  2.6    Als Hochwasserschäden gelten Schäden durch
                   Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende                    das unvorhersehbare, unregelmäßige
                   Kraftäußerung.                                              Ansteigen und Überborden von natürlichen und
                                                                               künstlichen Gewässern und Wasseranlagen.
             2     Schäden durch
                                                                        2.7    Als Überschwemmungsschäden gelten
                         a)    Sturm, Hagel, Schneedruck,                      Schäden durch Regen-, Schnee-, oder
                               Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch               Schmelzwasser, das nicht auf normalem Wege
                               und Abhandenkommen bei einem                    abfließt und normalerweise nicht in Anspruch
                               derartigen Ereignis.                            genommenes Gelände überflutet.

                         b)    Niederschlags- und                       2.8    Rückstau liegt vor, wenn Wasser als Folge von
                               Schmelzwasser im                                außergewöhnlichen Niederschlägen durch
                               Gebäudeinneren inkl. Rückstau,                  Überdruck in den Abwasserleitungen (auch
                               Hochwasser, Überschwemmung,                     Kanalrückstau) in die
                               Anstieg des Grundwassers und                    Versicherungsräumlichkeiten eindringt.
                               Erdbeben bis zu einer
                               Höchstentschädigung von                  2.9    Schäden durch außergewöhnlich starkes
                               5.000 Euro inkl. Nebenkosten.                   Ansteigen des Grundwasserspiegels am
                                                                               Versicherungsgrundstück in unmittelbarem und
                         c)    Muren, Lawinen und                              nachweislichem Zusammenhang mit einem
                               Lawinenluftdruck und Dachlawinen                Hochwasser oder einer Überschwemmung bis
                               bis zu einer Höchstentschädigung                zu 20 Kilometer im Umkreis der versicherten
                               von 5.000 Euro inkl. Nebenkosten.               Risikoadresse sind mitversichert.

             2.1   Als Sturm gilt ein Wind mit                          2.10 Als Erdbebenschäden gelten Schäden, die an
                   Spitzengeschwindigkeiten von mehr als                     den versicherten Sachen durch außerordentlich
                   60 km/h; für die Feststellung der                         heftige Erdstöße und Bodenschwingungen
                   Spitzengeschwindigkeit im einzelnen Fall ist die          (hervorgerufen durch Verschiebungen
                   Auskunft der Zentralanstalt für Meteorologie              innerhalb der Erdkruste oder durch Einsturz
                   und Geodynamik maßgebend.                                 unterirdischer Hohlräume) entstehen. Als
                                                                             außerordentlich heftig gelten Erdstöße bzw.
             2.2   Hagelschäden sind Schäden durch                           Bodenschwingungen, wenn sie die Stärke 6 der
                   herabfallende Schlossen, die                              Mercalli-Sieberg Skala erreichen bzw.
                   Beeinträchtigungen – mit Auswirkungen auf die             übersteigen. Für die Feststellung der
                   Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder                    Bebenstärke ist im einzelnen Falle die Auskunft
                   Nutzungsdauer – der Sachen nach sich ziehen.              der Zentralanstalt für Meteorologie und
                                                                             Geodynamik maßgebend.
             2.3   Als Schneedruckschäden gelten Schäden, die
                   durch das Gewicht der angesammelten                  2.11   Muren sind Massenbewegungen an der
                   Schneelast entstehen.                                       Erdoberfläche, die durch naturbedingte
                                                                               Wassereinwirkung ausgelöst werden.
             2.4   Als Felssturz-, Steinschlag- oder
                   Erdrutschschäden gelten Schäden, die durch           2.12   Als Lawinenschäden gelten Schäden durch von
                   Felsblöcke, Gesteinsteile oder Erdmassen                    Berghängen niedergehende Schnee- und
                   entstehen, wenn diese selbständig in                        Eismassen.
                   Bewegung geraten.
                                                                        2.13   Als Dachlawinenschäden gelten Schäden
             2.5   Als Schäden durch Niederschlags- und                        durch von Dächern herabfallende Schnee- und/
                   Schmelzwasser gelten Schäden durch Wasser                   oder Eismassen.
                   aus witterungsbedingten Niederschlägen
                   (Niederschlags- und Schmelzwasser) an
                   versicherten Sachen im Inneren des Gebäudes

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                   NICHT VERSICHERT SIND:                               3.2   Der Versicherer leistet auch dann
                                                                              Entschädigung, wenn der Täter versicherte
                   Schäden                                                    Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt,
                                                                              nachdem er gemäß Punkt 3.1 in die
                          – an tragenden Gebäudeteilen und an                 Versicherungsräumlichkeiten eingedrungen ist
                            der Außenseite des versicherten                   (Vandalismusschäden).
                            Gebäudes;
                                                                        3.3   Höchstentschädigungen
                          – an Außentüren und Fenstern;
                                                                              Für Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne
                          – Schäden an der tragenden                          Klausel, Schmuck, Edelsteine, Briefmarken-
                            Dachkonstruktion und dem                          und Münzensammlungen gelten nachstehende
                            Dachbelag samt Isolation;                         Höchstentschädigungen

                          – an Rohbauten;                                           a)    in Möbeln, auch in unversperrten
                                                                                          Möbeln oder Safes ohne
                          – durch Grundfeuchtigkeit und                                   Panzerung (auch unversperrt)
                            Langzeitwirkungen;                                            insgesamt bis 7.500 Euro

                          – durch Bodensenkungen;                                         – davon freiliegend für Bargeld,
                                                                                            Valuten, Einlagebücher ohne
                   und alle Schäden bzw. Gefahren die nicht in                              Klausel höchstens 350 Euro
                   Artikel 2 genannt sind.
                                                                                          – davon freiliegend für Schmuck,
             3     Schäden durch versuchten oder vollbrachten                               Edelsteine, Briefmarken- und
                   Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und                               Münzensammlungen höchstens
                   Beraubung.                                                               2.500 Euro;

             3.1   Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Täter in                   b)    in versperrten- Möbeln oder im
                   die Versicherungsräumlichkeiten                                        Safe ohne Panzerung 10.000 Euro,
                                                                                          (Sicherheitsklasse EN0 – VSÖ IV);
                         a)    durch Eindrücken oder Aufbrechen
                               von Türen, Fenstern oder anderen                     c)    im versperrten, eisernen,
                               Gebäudeteilen einbricht;                                   feuerfesten Geldschrank oder in
                                                                                          einer versperrten Einsatzkasse
                         b)    durch Öffnungen, die nicht zum                             25.000 Euro (Sicherheitsklasse
                               Eintritt bestimmt sind und ein                             EN1 – VSÖ IIIb & IIIc);
                               erschwerendes Hindernis
                               darstellen, einsteigt;                               d)    im versperrten Geldschrank mit
                                                                                          besserem Sicherheitsgrad als unter
                         c)    heimlich einschleicht und aus den                          lit. c) beschrieben oder im
                               abgeschlossenen Räumlichkeiten                             versperrten Mauer- (Wand-)safe
                               Sachen entwendet;                                          mit mindestens
                                                                                          Schlossschutzpanzer 40.000 Euro
                         d)    mit Werkzeugen oder falschen                               (Sicherheitsklasse EN2 – VSÖ IIa-
                               Schlüsseln eindringt; (Falsche                             IId);
                               Schlüssel sind Schlüssel, die
                               widerrechtlich angefertigt werden,       3.4   Ein Einbruchdiebstahl in versperrte
                               insbesondere solche, deren                     Geldschränke oder Mauersafes mit Hilfe
                               Anfertigung für das zugehörige                 richtiger Schlüssel liegt nur dann vor, wenn sich
                               Schloss nicht von einer dazu                   der Täter diese Schlüssel durch
                               berechtigten Person veranlasst                 Einbruchdiebstahl in andere als die
                               oder gebilligt worden ist).                    versicherten Räume eines Gebäudes oder
                                                                              durch Raub angeeignet hat.
                         e)    mit richtigen Schlüsseln eindringt,
                               die er sich durch Einbruchdiebstahl      3.5   Der einfache Diebstahl ist nur bei Entwendung
                               in andere Räumlichkeiten als die               aus der Wohnung und für die im Freien auf dem
                               versicherten Räumlichkeiten oder               Grundstück, im Stiegenhaus und in
                               unter Anwendung oder Androhung                 Gemeinschaftsräumen versicherten Sachen
                               tätlicher Gewalt gegen Personen                gedeckt.
                               (Schlüsselraub) an sich gebracht
                               hat.

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Seite 7/27   Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022


             3.6   Beraubung liegt vor, wenn tätliche Gewalt                              Kurzschluss, Überspannung und
                   gegen den Versicherungsnehmer, die mit ihm in                          Ungeschicklichkeit;
                   häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen
                   oder andere Personen, die berechtigt in den                       – nachweislichem Stromausfall
                   Versicherungsräumlichkeiten anwesend sind,
                   angewendet oder angedroht wird, um                   7     Schäden am Reisegepäck
                   versicherte Sachen wegzunehmen.
                                                                        7.1   Versichert gelten bis zu einer
             4     Schäden durch Austreten von Leitungswasser                 Höchstentschädigung von 1.500 Euro für alle
                                                                              versicherten Personen gemeinsam sämtliche
             4.1   Als Leitungswasser gilt Wasser in Zu- und                  Gegenstände, die die versicherten Personen
                   Ableitungsrohren oder angeschlossenen                      zum persönlichen Gebrauch verpackt oder lose
                   Einrichtungen von Wasserleitungs-,                         mit sich führen oder in Verbindung mit der
                   Warmwasserversorgungs-,                                    Reise in entsprechender Verpackung mit
                   Zentralheizungsanlagen (auch                               verkehrsüblichen Beförderungsmitteln
                   Fußbodenheizungen) oder                                    befördern lassen. Als Reise gilt jedes Verlassen
                   Schwimmbadversorgungsanlagen,                              des ständigen Wohnortes. Die Wirksamkeit der
                   Schwimmbecken, Aquarien, Wasserbetten.                     Versicherung beginnt jedes Mal mit dem
                                                                              Zeitpunkt, in dem das Reisegepäck die
                   Schäden durch Austreten von Flüssigkeiten aus              ständige Wohnung des Versicherten verlässt
                   Fußboden-, Wand- oder Deckenheizungen                      und erlischt jedes Mal mit dem Wiedereintreffen
                   sowie -kühlungen und Klimaanlagen.                         des Reisegepäcks dortselbst. Zum
                                                                              Reisegepäck gehören auch die am Körper und
                   Des Weiteren gelten versichert:                            in den Kleidern getragenen Gegenstände.

             4.2   Frostschäden an Heizungsanlagen,                           Nicht als Reisegepäck gelten:
                   Sanitäranlagen, Armaturen und
                   angeschlossenen wasserführenden                            Bargeld, Briefmarken, Urkunden und Papiere
                   Einrichtungen, wenn diese Sachen gemäß                     von Wert, Handelswaren, Gegenstände mit
                   Artikel 1 zum Wohnungsinhalt gehören.                      vorwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, der
                                                                              Berufsausübung dienende Werkzeuge, Geräte
             5     Schäden durch Glasbruch                                    und Musikinstrumente, ferner
                                                                              Kraftfahrzeugzubehör, -werkzeuge und
                   Als Glasbruch gelten Schäden, die durch Bruch              -ersatzteile.
                   der versicherten Gebäudeverglasungen
                   (Artikel 1), Glasbausteine, Möbel- und               7.2   Die Versicherung deckt Schäden, die durch
                   Bilderverglasungen, Wandspiegel, Aquarien,                 Verlust, Minderung (Teilverlust) und
                   Terrarien, Glasvordächer, Terrassen-,                      Beschädigung des Reisegepäcks, während der
                   Wintergärten-, Dach-, Balkon-, Blei-, Kunst-               Dauer der Reise entstehen und zwar für die
                   und Sprossenverglasungen, Solarkollektoren,                Zeit der Beförderung mit allen verkehrsüblichen
                   Flachkollektoren und Verglasungen von                      Beförderungsmitteln, wie auch für die Zeit der
                   Duschkabinen sowie Dusch- und                              Lagerung in öffentlichen Transportanstalten
                   Badewannentrennwände (auch aus Kunststoff)                 und Speditionsmagazinen und während des
                   entstehen.                                                 Aufenthaltes in Hotels und anderen
                                                                              Unterkunftsstätten, nicht jedoch auf
                   Kochflächen und Ceranfelder sowie                          Campingplätzen. Die Versicherung deckt auch
                   Induktionskochfelder gelten ebenfalls als                  Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht
                   mitversichert, sofern aus keiner anderen                   worden sind.
                   Versicherung (z. B. E-Geräteversicherung)
                   Leistung erbracht wird.                                    Sofern sich unter den versicherten Sachen
                                                                              wertvolle Gegenstände wie Schmucksachen,
             6     Schäden an Tiefkühlgut                                     echte Perlen, Edelsteine, Pelze, Uhren,
                                                                              Apparate aller Art nebst Zubehör (z. B. Film-,
                   Versichert ist der Verderb von privatem                    Foto-, Projektions-, Tonband-, Radio- und
                   Tiefkühlgut in Tiefkühltruhen und -schränken               Fernsehapparate), Jagdwaffen und Ferngläser
                   bis zu einer Höchstentschädigung von                       befinden, sind sie in ihrer Gesamtheit bis
                   300 Euro als Folge von:                                    höchstens 730 Euro in die Versicherung
                                                                              eingeschlossen.
                         – Versagen der maschinellen oder
                           elektrischen Kühleinrichtungen durch               Bei Reisen mit Kraftfahrzeugen gilt die
                           Material- und Herstellungsfehler,                  Versicherung gegen Diebstahl von im

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                  Kraftfahrzeug zurückgelassenem Reisegepäck                              angekündigter Stromunterbrechung;
                  auch dann, wenn das Fahrzeug verschlossen
                  und versperrt auf öffentlichen Verkehrsflächen                     – als Folge gewöhnlicher Abnützung
                  ohne Aufsicht abgestellt ist. Die versicherten                       der Kühleinrichtung sowie infolge von
                  Gegenstände müssen jedoch im versperrten                             Alterserscheinungen, Korrosion, Rost
                  Kofferraum des Fahrzeuges aufbewahrt                                 oder sonstigen Ablagerungen;
                  werden. Benutzt der Versicherte eine
                  Unterkunftsstätte für mehr als eine                                – durch Schwund, natürliche
                  Übernachtung, so dürfen für die Dauer der                            Veränderungen, unsachgemäße
                  Nichtbenützung des Fahrzeuges keine der                              Behandlung oder Verpackung der
                  vorgenannten wertvollen Gegenstände bei                              Ware.
                  sonstigem Verlust des Versicherungsschutzes
                  im Kraftfahrzeug zurückgelassen werden.                     zu Punkt 7

                  Die Kosten der Wiederbeschaffung von                               – Schäden, die durch die natürliche
                  Fahrkarten, Pässen und Kfz-Papieren sind bis                         Beschaffenheit des Reisegepäcks
                  zu 500 Euro mitversichert.                                           verursacht werden (Verderb und
                                                                                       Auslaufen von Flüssigkeiten), es sei
                  Bruchschäden sind bis zu einer                                       denn, dass diese durch Unfall des
                  Höchstentschädigung von 220 Euro gedeckt.                            Beförderungsmittels, höhere Gewalt,
                  Als Voraussetzung dafür gilt, dass die                               Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Feuer-
                  bruchgefährdeten Gegenstände sachgemäß                               und Feuerlöscharbeiten herbeigeführt
                  verpackt sind.                                                       worden sind;

                  NICHT VERSICHERT SIND:                                             – Schäden, die durch normale
                                                                                       Abnützung und Witterungseinflüsse
                  zu Punkt 1.1                                                         verursacht werden;

                  Schäden, die durch ein Feuer verursacht                            – Schäden an Sportgeräten und
                  werden, das sich nicht selbst ausbreiten kann                        Fahrzeugen (Motorfahrzeuge,
                  (z. B. Sengschäden durch Bügeln, Trocknen,                           Fahrräder, Boote und dgl.) welche
                  brennenden Tabak, Heizmaterial etc.), Schäden                        während ihrer Benützung eintreten
                  an Elektrogeräten durch die Energie des                              (zu Wasser gelassene Boote gelten
                  elektrischen Stromes.                                                als in Benützung stehend);

                  zu Punkt 2                                                         – Schäden, die durch
                                                                                       Selbstverschulden, d. h. Absicht oder
                  Schäden durch die Bewegung von Felsblöcken,                          Fahrlässigkeit, wie ungenügende
                  Gesteinsteilen oder Erdmassen, wenn diese                            bzw. mangelhafte Verpackung oder
                  Bewegung durch Erdaufschüttungen bzw.                                Verwahrung, sowie Liegenlassen,
                  -abgrabungen, Sprengungen oder                                       Verlieren, Verlegen oder Fallenlassen
                  Erschließung gasförmiger, flüssiger oder fester                      eintreten;
                  Stoffe aus dem Erdinneren verursacht wurde.
                                                                                     – Schäden, die durch eine andere
                  zu Punkt 4                                                           Versicherung gedeckt sind.

                  Schwammschäden                                              zu Punkt 1 bis 7

                  zu Punkt 5                                                         – Schäden durch Kriegsereignisse
                                                                                       jeder Art, Aufruhr und Aufstand;
                  Schäden an Gebäudeverglasungen vor dem
                  ordnungsgemäßen Einsetzen, beim Einsetzen,                         – Schäden durch Kernenergie sowie
                  beim Herausnehmen, beim Transport oder bei                           keinerlei Schäden durch nukleare,
                  Reparaturarbeiten.                                                   chemische oder
                                                                                       biologische Verschmutzungen;
                  zu Punkt 6
                                                                                     – Schäden durch Terrorakte (Artikel 18
                  Schäden am Tiefkühlgut                                               ABS 2004).

                         – infolge Unterlassung zumutbarer und
                           erforderlicher Maßnahmen bei

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                   Artikel 3: Wo gilt die Versicherung –                      Gartenmöbel, Gartengeräte, gesicherte
                   örtlicher Geltungsbereich?                                 Fahrräder, Müllcontainer, Beleuchtungskörper,
                                                                              Wäschespinnen, Wäsche und Bekleidung
             1     Die Versicherung gilt in den vom                           (ausgenommen Pelze), Inhalt von Gas- und
                   Versicherungsnehmer bewohnten Räumen des                   Heizöltanks, Antennenanlagen des
                   Gebäudes auf dem Grundstück, das in der                    Versicherungsnehmers.
                   Polizze als Versicherungsort angeführt ist.
                                                                              Gartenmöbel das sind Tische, Sessel, Liegen,
                   In Mehrfamilienhäusern gilt die Wohnung des                Schirme, Wäschespinne, Gartenzwerge, fix
                   Versicherungsnehmers als Versicherungsort                  montierte Zierbrunnen und ähnliches.
                   sowie die vom Versicherungsnehmer genutzten
                   Abteile in Kellern, Schuppen, Garagen und                  Gartengeräte das sind Spaten, Rechen,
                   dergleichen.                                               Besen, Schaufel, Leiter, Gartenschlauch,
                                                                              Gartenduschen, Bewässerungscomputer,
                   In Ein- und Zweifamilienhäusern gelten die vom             Solarmodul und dergleichen.
                   Versicherungsnehmer genutzten Räume des
                   versicherten Gebäudes sowie Nebengebäude,            2.3   Innerhalb Österreichs:
                   Schuppen, Dachboden und Garagen am
                   Versicherungsort.                                          Kinderwagen und Krankenfahrstühle sind
                                                                              innerhalb Österreichs außerhalb der in der
             2     Auch außerhalb der Wohnräume sind folgende                 Polizze genannten Wohnung versichert. In der
                   Sachen des Wohnungsinhaltes versichert:                    Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr muss sich ein
                                                                              Kinderwagen und ein Krankenfahrstuhl in
             2.1   Auf dem Dachboden, im Keller sowie im                      einem der Allgemeinheit nicht zugänglichen
                   Punkt 1 definierten Ersatzräumen, bei                      versperrten Raum befinden.
                   Eigenheimen auch in Anbauten und
                   Nebengebäuden:                                       3     Außerhalb der Wohnung sind in Europa im
                                                                              geographischen Sinn oder einem
                   Boden- und Kellerkram; darunter fallen weniger             Mittelmeeranliegerstaat versichert:
                   wertvolle Sachen und werden diese Sachen
                   üblicherweise aus Entlastungsgründen                       Sachen des Wohnungsinhaltes, die
                   außerhalb der Wohnung, auf dem Dachboden                   vorübergehend, aber nicht länger als 6 Monate
                   oder im Keller aufbewahrt. Weiters Sachen die              (Sachen von Internatsschülern nicht länger als
                   nicht im ständigen Gebrauch stehen.                        10 Monate) in - in dieser Zeit - ständig
                                                                              bewohnte Gebäude verbracht werden.
                   Versichert sind Sachen des Wohnungsinhaltes,               Ausgenommen davon sind Fahrräder sowie
                   weiters sind versichert, Sauna-                            Roller jeglicher Antriebsart und Bauweise –
                   Wellnesseinrichtungen, Fahrräder,                          diese fallen keinesfalls unter die Deckung der
                   Kinderwagen, Krankenfahr-stühle, Werkzeuge,                Außenversicherung.
                   Bastelmaschinen für den privaten Gebrauch,
                   Kreissägen, Kettensägen, Wäsche und                        Diese Außenversicherung ist mit 15 % der
                   Bekleidung, Reise- und Sportutensilien,                    Versicherungssumme für den Wohnungsinhalt
                   Sportgeräte, Schlauch- Ruderboote,                         sowie mit 15 % der Höchstentschädigung für
                   Kraftfahrzeugzubehör, Kühl- und Waschgeräte,               Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne Klausel,
                   Wäschetrockner, Lebensmittel,                              Schmuck, Brief- und Münzensammlungen
                   Wirtschaftsvorräte, Heizmaterial, Gartenmöbel              begrenzt und gilt nur, soweit nicht aus einer
                   und Gartengeräte.                                          anderen Versicherung eine Entschädigung
                                                                              verlangt werden kann.
                   Keines Falls unter Boden- und Kellerkram,
                   damit vom Versicherungsschutz                              Diese Außenversicherung gilt nicht für
                   ausgenommen, fallen Wertsachen wie Bargeld,                Zweitwohnsitze und deckt nicht Schäden durch
                   Schmuck, Antiquitäten, echte Teppiche, Pelze,              einfachen Diebstahl. Das Beraubungsrisiko ist
                   Briefmarken- Münzsammlungen sowie                          in dieser Außenversicherung in und außerhalb
                   sämtliche andere Sammlerstücke (z. B. Weine).              von Gebäuden bis zu 15 % der
                                                                              Versicherungssumme für den Wohnungsinhalt
                   Möbel und Stellagen bis zu einer                           mitversichert.
                   Höchsthaftungssumme von 2.500 Euro
                   versichert.                                                In Erweiterung zu Artikel 3.2 gilt auch der
                                                                              Verlust von Sachen des Wohnungsinhaltes
             2.2   Im Freien auf dem Grundstück, im Stiegenhaus               (ausgenommen Schmuck, Wertpapiere u. dgl.)
                   und in Gemeinschaftsräumen                                 bei Einbruch in Garderobekästchen (in

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                    Schulen, Sportvereinen, Schwimmbädern,                     Sicherungen vollständig anzuwenden.
                    Fitnesscentern und dergleichen) mitversichert.
                    Ein Einbruchdiebstahl im Sinne der                   2     In länger als 72 Stunden unbeaufsichtigten
                    Bedingungen liegt auch dann vor, wenn das                  Gebäuden sind während der Dauer des
                    Garderobekästchen aufgebrochen wird, ohne                  Unbewohntseins die wasserführenden
                    dass zuvor in die Räumlichkeiten eingebrochen              Leitungen (Haupthahn) abgesperrt zu halten.
                    wird. Die Ersatzleistung ist mit 500 Euro (davon           Eine fallweise Begehung der Baulichkeiten
                    150 Euro Bargeld) auf „Erstes Risiko“ begrenzt.            (z. B. begehen bloß zum Gießen von Blumen,
                    Andere Versicherungen gehen diesen                         Füttern von Haustieren, Durchführen von
                    Haftungserweiterungen vor.                                 Reparaturarbeiten etc.) genügt nicht.

              3.1   Kosten für Zwischenlagerung                                Während der Heizperiode (jedenfalls Anfang
                                                                               November bis Ende März) sind zusätzlich
                    Nach einem versicherten Schadenereignis                    sämtliche wasserführenden Leitungen und
                    gemäß Artikel 2 der ABHV gelten die                        Anlagen zu entleeren. Die Zuleitungen zu
                    notwendigen Kosten für die Zwischenlagerung                wasserführenden Schutzeinrichtungen (z. B.
                    der versicherten Sachen in externen                        Sprinkleranlagen, Wasseranschlüsse für die
                    Lagerräumlichkeiten (wie Self Storage) bis                 Feuerwehr) und in Betrieb gehaltene
                    15 % der Haushaltversicherungssumme max.                   Heizanlagen müssen nicht abgesperrt werden;
                    30.000 Euro für max. 12 Monate mitversichert.              es sind jedoch wirksame Maßnahmen gegen
                    Andere Versicherungen gehen diesen                         Frostschäden zu treffen.
                    Haftungserweiterungen vor. Im Schadenfall ist
                    der Nachweis der Anmietung zu erbringen.                   Diese Obliegenheit (Artikel 4.2) findet für
                                                                               Wohnungen in Mehrfamilienwohnhäusern die
              4     Wohnungswechsel                                            mindestens 180 Tage im Jahr auch nachtsüber
                                                                               ständig bewohnt werden keine Anwendung.
              4.1   Bei einem Wohnungswechsel innerhalb
                    Österreichs gilt die Versicherung während des        3     Die Beseitigung, Auflassung oder
                    Umzuges auf die Dauer von einem Monat im                   Verminderung von Sicherungen und Änderung
                    Rahmen der Versicherungssumme sowohl in                    von Gefahrenumständen, die im Antrag oder in
                    der alten als auch in der neuen Wohnung.                   der Polizze angeführt sind, darf ohne
                                                                               Zustimmung des Versicherers nicht
                    Als Einbruchdiebstahl im Sinne des Artikels 2,             vorgenommen werden.
                    Absatz 3.1 gilt auch die Entwendung aus einem
                    verschlossenen Fahrzeug während des                  4     Über Wertpapiere, Einlagebücher, sonstige
                    Umzuges.                                                   Urkunden und Sammlungen hat der
                                                                               Versicherungsnehmer Verzeichnisse zu führen
              4.2   Der Wohnungswechsel ist dem Versicherer                    und gesondert aufzubewahren, wenn diese
                    innerhalb eines Monats nach Beendigung des                 Sachen insgesamt den Wert von 7.500 Euro
                    Umzuges anzuzeigen.                                        übersteigen.

              4.3   Der Versicherungsnehmer als auch der                       Das gleiche gilt für Antiquitäten,
                    Versicherer können innerhalb eines Monats                  Kunstgegenstände, Schmuck, Pelze und
                    nach dem Wohnungswechsel den Vertrag mit                   Teppiche, wenn der Einzelwert dieser Sachen
                    einmonatiger Kündigungsfrist kündigen.                     5.000 Euro übersteigt.

              5     Reisegepäck                                                Bei Briefmarken- und Münzensammlungen sind
                                                                               für Einzelstücke mit einem Verkehrswert über
                    Der Versicherungsschutz gilt weltweit.                     365 Euro Verzeichnisse zu führen.

                    Artikel 4: Welche Sicherheitsvorschriften            5     Für Reisegepäck gilt, dass wertvolle
                    hat der Versicherungsnehmer zu beachten?                   Gegenstände, wenn sie nicht getragen bzw.
                    (Obliegenheiten vor dem Schadensfall                       nicht benutzt werden, unter Verschluss
                    § 6 VersVG)                                                gehalten werden müssen. In Unterkunftsstätten
                                                                               sind diese Gegenstände in Verwahrung zu
              1     Wenn die Versicherungsräumlichkeiten auch                  geben oder unter besonderem Verschluss
                    nur für kurze Zeit von allen Personen verlassen            (Schränke, Koffer) zu halten. Die Zimmer sind
                    werden, sind sämtliche Eingangstüren zu                    beim Verlassen abzuschließen und die
                    schließen und zu versperren, sämtliche in                  Schlüssel entweder mitzunehmen oder
                    Reichhöhe befindlichen Fenster und sonstige                abzugeben.
                    Öffnungen zu schließen und alle vereinbarten

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Seite 11/27   Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022


                    Artikel 5: Was muss der                                    sofort bei Empfangnahme des Gepäcks und bei
                    Versicherungsnehmer im Schadenfall tun?                    äußerlich nicht erkennbaren Schäden innerhalb
                    (Obliegenheiten im Schadenfall § 6 VersVG)                 der durch die Transportanstalt festgesetzten
                                                                               Frist.
              1     Schadenminderungspflicht
                                                                         3     Verletzung der Schadenminderungs- und
              1.1   Der Versicherungsnehmer hat nach Möglichkeit               Schadenmeldepflicht.
                    für die Erhaltung, Rettung und
                    Wiedererlangung der versicherten Sachen zu           3.1   Eine Verletzung der Schadenminderungs- oder
                    sorgen und allfällige Weisungen des                        Schadenmeldepflicht, die weder auf Vorsatz
                    Versicherers zu befolgen.                                  noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, hat keine
                                                                               Auswirkung auf die Ersatzleistung.
              1.2   Bei Verlust von Einlagebüchern und
                    Wertpapieren muss die Sperre von                     3.2   Eine grobfahrlässige Verletzung der
                    Auszahlungen unverzüglich beantragt und                    Schadenminderungs-oder Schadenmeldepflicht
                    soweit möglich, das gerichtliche                           hat dann keine Auswirkung auf die
                    Kraftloserklärungsverfahren                                Ersatzleistung, wenn die Verletzung weder die
                    (Aufgebotsverfahren) eingeleitet werden.                   Feststellung der Versicherungssumme noch die
                                                                               Feststellung oder den Umfang der
              2     Schadenmeldepflicht                                        Ersatzleistung beeinflusst hat oder der Umfang
                                                                               des Schadens auch bei gehöriger Erfüllung der
              2.1   Der Schaden muss dem Versicherer innerhalb                 Pflichten nicht geringer gewesen wäre.
                    von drei Tagen nach Kenntniserlangung
                    gemeldet werden.                                           Artikel 6: Was wird im Schadenfall
                                                                               entschädigt?
              2.2   Schäden durch Brand, Explosion,
                    Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und                 ERSATZLEISTUNG
                    Beraubung müssen jedoch sofort der
                    Sicherheitsbehörde gemeldet werden. Vor der          1     Es wird der Schaden ersetzt, der durch die
                    Erhebung durch die Sicherheitsbehörde darf                 unmittelbare Einwirkung der versicherten
                    der Versicherungsnehmer den Zustand, der                   Gefahren oder deren unvermeidliche Folge
                    durch den Schaden herbeigeführt wurde, ohne                entsteht.
                    Zustimmung des Versicherers nur dann
                    verändern, wenn es zur Schadenminderung                    Die Ersatzleistung wird bis zur Schadenhöhe,
                    erforderlich ist.                                          maximal bis zu der in der Polizze angeführten
                                                                               Versicherungssumme bzw. bis zu den
              2.3   Bis zur Anzeige des Schadens bei der                       vereinbarten Höchstentschädigungen erbracht.
                    Sicherheitsbehörde kann die
                    Entschädigungszahlung aufgeschoben werden.           2     Indirekter Blitz: Liegt der Zeitwert einer Sache
                                                                               unter 40 % des Wiederbeschaffungspreises,
              2.4   Die für die Begründung des                                 wird maximal der Zeitwert ersetzt. Als Zeitwert
                    Entschädigungsanspruches nötigen Angaben                   gilt der Wiederbeschaffungspreis abzüglich
                    sind auf Verlangen des Versicherers in                     Wertminderung durch Alter und Abnützung.
                    geschriebener Form zu Protokoll zu geben; die
                    hierzu dienlichen Untersuchungen müssen                    Überspannungsschäden:
                    gestattet und unterstützt werden. Der                      Überspannungsschäden (Stromschwankungen
                    Versicherer kann vom Versicherungsnehmer                   aus dem Stromnetz) sind mit einer
                    ein Verzeichnis der vom Schaden betroffenen                Höchstentschädigung von 500 Euro versichert.
                    Sachen mit Wertangabe verlangen.
                                                                         3     Bei zerstörten oder entwendeten Sachen die
              2.5   Bei Verlust oder Beschädigung von                          Kosten der Anschaffung neuer Sachen gleicher
                    Reisegepäck ist der Versicherte verpflichtet,              Art und Güte (Wiederbeschaffungspreis am
                    bei der zuständigen Stelle (Transportanstalt,              Tag des Schadens).
                    Hoteldirektion, usw.) Meldung zu erstatten und
                    die Protokollaufnahme zu beantragen.                       Für die im Artikel 3.2.1 (Keller- und Bodenkram)
                                                                               angeführten Sachen, gilt wie folgt vereinbart:
                    Bei Schäden an aufgegebenem Reisegepäck                    Liegt der Zeitwert einer Sache unter 40 % des
                    ist die Protokollierung durch die befördernde              Wiederbeschaffungspreises, wird maximal der
                    Transportanstalt entsprechend den von Ihr                  Zeitwert ersetzt. Als Zeitwert gilt der
                    festgesetzten Bestimmungen zu veranlassen,                 Wiederbeschaffungspreis abzüglich
                    und zwar bei äußerlich erkennbaren Schäden                 Wertminderung durch Alter und Abnützung.

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              4    Bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten,          13    Bei einfachem Diebstahl ist die Haftung für
                   höchstens jedoch die Kosten der                             Bargeld und Valuten mit 500 Euro und für den
                   Wiederbeschaffung.                                          sonstigen Wohnungsinhalt die
                                                                               Versicherungssumme, mit maximal 1.500 Euro
                   Restwerte werden gegengerechnet.                            begrenzt.

              5    Steht eine Sache nicht mehr im Gebrauch, wird               Die Höchstentschädigung für Bargeld, Valuten
                   der Zeitwert ersetzt. Als Zeitwert gilt der                 und Wohnungsinhalt beträgt zusammen
                   Wiederbeschaffungspreis abzüglich                           2.000 Euro.
                   Wertminderung durch Alter und Abnützung.
                                                                         14    Bei Kinderwagen und Krankenfahrstühlen wird
              6    Bei Glasbruchschäden die ortsüblichen                       der Schaden in voller Höhe, vorausgesetzt,
                   Wiederherstellungskosten sowie erforderliche                dass sie in Gebrauch standen, ersetzt. Trifft
                   Notverglasungs- oder Notverschalungskosten.                 diese Voraussetzung nicht zu, wird der
                                                                               Wiederbeschaffungspreis abzüglich der
              7    Bei Einbruchdiebstahl und Beraubung auch die                Wertminderung durch Alter und Abnützung
                   Wiederherstellungskosten für beschädigte oder               (Zeitwert) ersetzt.
                   entwendete Baubestandteile und
                   Gebäudezubehör der                                    15    Die Höchstentschädigung für Fahrräder und
                   Versicherungsräumlichkeiten.                                E-Bikes beträgt maximal 2.000 Euro pro
                                                                               Schadenfall.
              8    Bei Sachen von künstlerischem oder
                   historischem Wert der Verkehrswert.                   16    Schadenminderungskosten, auch wenn diese
                                                                               erfolglos aufgewendet wurden.
              9    Bei Einlagebüchern mit Klauseln die Kosten
                   des Aufgebotsverfahrens im Inland und die                   NICHT ERSETZT WERDEN:
                   Differenz zwischen den gewährten
                   Spareinlagezinsen und den Zinsen für ein              1     Bei zusammengehörigen Einzelsachen (z. B.
                   während der Zeit des Aufgebotsverfahrens                    Sammlungen) die Entwertung der
                   notwendig gewordenes Darlehen.                              Gesamtsache, die durch die Beschädigung,
                                                                               Zerstörung, Entwendung oder
              10   Bei Wertpapieren mit amtlichem Kurs der                     Abhandenkommen von Einzelsachen
                   Schlusskurs der letzten vor dem Schadenfall                 entstehen.
                   erfolgten Notierung. Der Versicherer kann bei
                   Wertpapieren auch andere Stücke gleicher Art          2     Ein persönlicher Liebhaberwert.
                   liefern.
                                                                         3     Kosten für die Leistung der im öffentlichen
              11   Kosten für eine Ersatzwohnung; das sind die                 Interesse stehenden Feuerwehren oder
                   nachweislich aufgewendeten Mehrkosten für                   anderer zur Hilfe Verpflichteter; Aufwendungen,
                   Ersatzwohnräume gleicher Art, Größe und                     die durch Gesundheitsschädigungen bei
                   Lage, abzüglich des kraft Gesetzes oder nach                Erfüllung der Rettungspflicht verursacht
                   dem Mietvertrag gegenüber der Hausinhabung                  werden.
                   ersparten Mietzinses.
                                                                         4     Schäden, soweit sie aus einer bestehenden
                   Die Entschädigung wird für die Dauer der                    Gebäudeversicherung zu vergüten sind.
                   tatsächlichen Unbenutzbarkeit der Wohnung,
                   längstens bis zum Ablauf von zwölf Monaten                  WIEDERHERBEIGESCHAFFTE SACHEN
                   nach Eintritt des Schadenfalles, gewährt.
                                                                         1     Erlangt der Versicherungsnehmer über den
                   Die Entschädigung wird nur insoweit geleistet,              Verbleib entwendeter Sachen Kenntnis, so hat
                   als der Versicherungsnehmer die                             er dies dem Versicherer unverzüglich zu
                   Wiederinstandsetzung nicht schuldhaft                       melden und bei der Wiederbeschaffung der
                   verzögert.                                                  Sachen behilflich zu sein.

              12   Kosten für notwendige Schlossänderungen bis           2     Werden die Sachen nach Zahlung der
                   maximal 1.500 Euro soweit die Original- oder                Entschädigung herbeigeschafft, so hat der
                   Duplikatsschlüssel der                                      Versicherungsnehmer die erhaltene
                   Versicherungsräumlichkeiten durch                           Entschädigung, abzüglich der Vergütung für
                   Einbruchdiebstahl oder Raub                                 einen allfälligen Minderwert, zurückzugeben
                   abhandengekommen sind.                                      oder die Sachen dem Versicherer zu
                                                                               übereignen.

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                   Artikel 7: Wann wird die Entschädigung                      Inhaltes erwachsen – in der Folge kurz
                   gekürzt?                                                    „Schadenersatzverpflichtungen“ genannt;

                   Bei Vorliegen einer Unterversicherung.                2     die Kosten der Feststellung und der Abwehr
                                                                               einer von einem Dritten behaupteten
              1    Unterversicherung liegt vor, wenn die                       Schadenersatzverpflichtung im Rahmen des
                   Versicherungssumme niedriger ist als der                    Artikel 14, Punkt 6;
                   Ersatzwert (Versicherungswert) des gesamten
                   Wohnungsinhaltes. In diesem Fall wird die             3     Personenschäden sind die Tötung,
                   Entschädigung im Verhältnis der                             Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung
                   Versicherungssumme zum Versicherungswert                    von Menschen; Sachschäden sind die
                   gekürzt.                                                    Beschädigung oder die Vernichtung – nicht
                                                                               jedoch Verlust oder Abhandenkommen – von
              2    Wird eine Unterversicherung festgestellt, wird              körperlichen Sachen.
                   sie auch für die Außenversicherung, die
                   Höchstentschädigungen sowie für sämtliche                   Artikel 10: Welche Gefahren sind
                   Kosten gemäß Artikel 1, Punkt 2 wirksam.                    versichert?

              3    Für die Feststellung einer Unterversicherung                Die Versicherung erstreckt sich auf
                   bei Einbruchdiebstahlschäden werden für                     Schadenersatzverpflichtungen des
                   Wertsachen gemäß Artikel 2, Punkt 3.3                       Versicherungsnehmers als Privatperson aus
                   höchstens die vereinbarten                                  den Gefahren des täglichen Lebens mit
                   Höchstentschädigungen angewendet.                           Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen,
                                                                               beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit,
              4    Eine Unterversicherung wird nicht geltend                   insbesondere
                   gemacht, wenn sie 10 % des
                   Versicherungswertes nicht übersteigt.                 1     als Wohnungsinhaber (nicht aber als Haus-
                                                                               und/oder Grundbesitzer) und als Arbeitgeber
                                                                               von Hauspersonal.
                   II. Haftpflichtversicherung
                                                                         2     aus der Fremdenbeherbergung, sofern keine
                   Artikel 8: Was gilt als Versicherungsfall?                  behördliche Gewerbeberechtigung erforderlich
                                                                               ist und kein anderer Versicherungsschutz, z. B.
              1    Versicherungsfall ist ein Schadenereignis, das              aus Haus- und Grundbesitzhaftpflicht besteht.
                   dem privaten Risikobereich entspringt und aus
                   welchem dem Versicherungsnehmer                             Mitversichert sind
                   Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder                 Schadenersatzverpflichtungen des
                   erwachsen können.                                           Versicherungsnehmers

              2    Mehrere auf derselben Ursache beruhende                            – wegen Beschädigung von
                   Schadenereignisse gelten als ein                                     eingebrachten Sachen der zur
                   Versicherungsfall. Ferner gelten als ein                             Beherbergung aufgenommenen
                   Versicherungsfall Schadenereignisse, die auf                         Gäste (ausgenommen Kraft- und
                   gleichartigen Ursachen beruhen, wenn                                 Wasserfahrzeuge);
                   zwischen diesen Ursachen ein rechtlicher,
                   wirtschaftlicher oder technischer                                  – wegen reiner Vermögensschäden;
                   Zusammenhang besteht.                                                Reine Vermögensschäden sind
                                                                                        Schäden, die weder auf einen
                   Artikel 9: Was ist Gegenstand der                                    Personen- noch Sachschaden
                   Versicherung?                                                        zurückzuführen sind.

                   Im Versicherungsfall übernimmt der Versicherer              Versicherungsfall ist der Verstoß (Handlung
                                                                               oder Unterlassung), aus welchem dem
              1    die Erfüllung von                                           Versicherungsnehmer
                   Schadenersatzverpflichtungen, die dem                       Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder
                   Versicherungsnehmer wegen eines                             erwachsen könnten.
                   Personenschadens, eines Sachschadens oder
                   eines Vermögensschadens, der auf einen                      Der Versicherer leistet Ersatz bis zu einer
                   versicherten Personen- oder Sachschaden                     Höchstentschädigung von 3.650 Euro je
                   zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher                   Versicherungsfall. Abweichend von Artikel 13
                   Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen                   leistet der Versicherer, wenn der Verstoß

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                   während der Wirksamkeit des                                 Als Obliegenheit, deren Verletzung
                   Versicherungsschutzes begangen wurde und                    Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge hat
                   die Anzeige des Versicherungsfalles beim                    (§ 6 VersVG) wird bestimmt, dass der
                   Versicherer spätestens zwei Jahre nach                      Schiffsführer, die zur Führung des versicherten
                   Beendigung des Versicherungsvertrages                       Wasserfahrzeuges behördlich vorgeschriebene
                   einlangt.                                                   Berechtigung besitzt.

                   Wurde ein Schaden durch Unterlassung                  9     aus der Haltung und Verwendung von nicht
                   verursacht, so gilt im Zweifel der Verstoß als an           motorisch angetriebenen Flugmodellen bis zu
                   dem Tag begangen, an dem die versäumte                      einem Fluggewicht von 5 kg. Artikel 15,
                   Handlung spätestens hätte vorgenommen                       Punkt 4.2 gilt insofern als aufgehoben.
                   werden müssen, um den Eintritt des Schadens
                   abzuwenden.                                           10    aus Umweltschäden, verursacht durch
                                                                               Verunreinigung von Erdreich, Gewässern und
                   Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz                      der Luft.
                   sind Schäden
                                                                               Mitversichert sind
                          – durch Veruntreuung seitens des                     Schadenersatzverpflichtungen
                            Personals des
                            Versicherungsnehmers oder anderer                         – wegen Sachschäden durch Anlagen
                            für ihn handelnden Personen;                                zur Lagerung und Leitung von
                                                                                        Mineralölprodukten und anderen
                          – durch Abhandenkommen von Geld,                              Stoffen zum Zweck der Beheizung
                            Wertpapieren und Wertsachen.                                sowie Abwasserbeseitigungsanlagen
                                                                                        bis zu einer Höchstentschädigung
              3    aus der Innehabung und dem Betrieb einer                             von 100.000 Euro je
                   Antennenanlage;                                                      Versicherungsfall.

              4    aus der Haltung und Verwendung von nicht                    Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 10 %
                   motorisch angetriebenen Landfahrzeugen (z. B.               vom Schadenbetrag, mindestens jedoch
                   Fahrräder, E-Bikes (25 km/h max. 600 m),                    500 Euro.
                   Rasenmäher-Traktor, Krankenfahrstühle);
                                                                               Artikel 11: Welche Personen sind
              5    aus der nicht berufsmäßigen Sportausübung,                  versichert?
                   ausgenommen die Jagd;
                                                                               Die Versicherung erstreckt sich auch auf
              6    aus dem erlaubten Besitz von Hieb-, Stich- und              gleichartige Schadenersatzverpflichtungen
                   Schusswaffen und aus deren Verwendung als
                   Sportgerät und für Zwecke der                         1     des mit dem Versicherungsnehmer in
                   Selbstverteidigung;                                         häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten
                                                                               oder Lebensgefährten;
              7    aus der Haltung von Kleintieren, ausgenommen
                   Hunde;                                                2     der minderjährigen Kinder (auch Enkel-,
                                                                               Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des
                   Die Versicherung erstreckt sich auch auf die                Versicherungsnehmers, seines mitversicherten
                   Schadenersatzverpflichtung des jeweiligen                   Ehegatten oder Lebensgefährten; Kinder
                   Verwahrers, Betreuers oder                                  bleiben bis zur Vollendung des
                   Verfügungsberechtigten;                                     27. Lebensjahres, sofern sie nicht anderweitig
                                                                               Versicherungsschutz haben, mitversichert;
              8    aus der Haltung und Verwendung von nicht
                   motorisch angetriebenen Wasserfahrzeugen              3     von Personen, die für den
                   sowie von Schiffs- und Automodellen, bei                    Versicherungsnehmer aus einem
                   Elektro- und Segelbooten jedoch nur aus der                 Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber
                   gelegentlichen Verwendung, nicht jedoch aus                 häusliche Arbeiten verrichten, in dieser
                   der Haltung;                                                Eigenschaft. Ausgeschlossen sind
                                                                               Personenschäden, bei welchen es sich um
                   Schadenersatzverpflichtungen der Personen,                  Arbeitsunfälle im Sinne der
                   die mit Willen des Halters bei der Verwendung               Sozialversicherungsgesetze unter
                   tätig sind oder mit seinem Willen mit dem                   Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers
                   Wasserfahrzeug befördert werden, gelten                     handelt.
                   mitversichert;

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                   Artikel 12: Wo gilt die Versicherung?                       Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der
                                                                               Kapitalwert der Rente die
                   Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf                  Pauschalversicherungssumme oder den nach
                   Schadenereignisse, die weltweit eingetreten                 Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus
                   sind.                                                       demselben Versicherungsfall noch
                                                                               verbleibenden Restbetrag der
                   Artikel 13: Für welchen Zeitraum gilt die                   Pauschalversicherungssumme, so wird die zu
                   Versicherung?                                               leistende Rente nur im Verhältnis der
                                                                               Pauschalversicherungssumme bzw. ihres
              1    Die Versicherung erstreckt sich auf                         Restbetrages zum Kapitalwert der Rente
                   Schadenereignisse, die während der                          erstattet. Der Kapitalwert der Rente wird zu
                   Wirksamkeit des Versicherungsschutzes                       diesem Zweck aufgrund der österreichischen
                   eingetreten sind.                                           allgemeinen Sterbetafel OEM 1980/82 und
                                                                               eines Zinsfußes von jährlich 3 % ermittelt
              2    Schadenereignisse, die zwar während der                     (siehe Rententafel).
                   Wirksamkeit des Versicherungsschutzes
                   eingetreten sind, deren Ursache jedoch in die         6     Rettungskosten; Kosten
                   Zeit vor Abschluss des Versicherungsvertrages
                   fällt, sind nur gedeckt, wenn dem                           Die Versicherung umfasst den Ersatz von
                   Versicherungsnehmer und dem Versicherten                    Rettungskosten:
                   bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages
                   von der Ursache, die zu dem Schadenereignis                 Die Versicherung umfasst ferner die den
                   geführt hat, nichts bekannt war.                            Umständen nach gebotenen gerichtlichen und
                                                                               außergerichtlichen Kosten der Feststellung und
              3    Bei einem Personenschaden durch allmähliche                 Abwehr einer von einem Dritten behaupteten
                   Einwirkung gilt im Zweifel der Versicherungsfall            Schadenersatzpflicht, und zwar auch dann,
                   mit der ersten Feststellung der                             wenn sich der Anspruch als unberechtigt
                   Gesundheitsschädigung durch einen Arzt als                  erweist.
                   eingetreten.
                                                                               Die Versicherung umfasst weiters die Kosten
                   Artikel 14: Welche Leistung erbringt der                    der über Weisung des Versicherers geführten
                   Versicherer?                                                Verteidigung in einem Straf- oder
                                                                               Disziplinarverfahren.
              1    Der Versicherer leistet für Personenschäden,
                   Sachschäden und Vermögensschäden, die auf                   Diese Kosten werden auf die
                   einen Personen- oder Sachschaden                            Pauschalversicherungssumme angerechnet.
                   zurückzuführen sind, zusammen bis einer
                   Pauschalversicherungssumme von                        7     Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung
                   2.500.000 Euro je Versicherungsfall.                        eines Schadenersatzanspruches durch
                                                                               Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am
              2    Die Pauschalversicherungssumme stellt die                   Widerstand des Versicherungsnehmers
                   Höchstleistung des Versicherers dar, und zwar               scheitert und der Versicherer mittels
                   auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz                eingeschriebenen Briefes die Erklärung abgibt,
                   auf mehrere schadenersatzpflichtige Personen                seinen vertragsmäßigen Anteil an der
                   erstreckt.                                                  Entschädigung und osten zur Befriedigung des
                                                                               Geschädigten zur Verfügung zu halten, hat der
              3    Der Versicherer leistet für die innerhalb eines             Versicherer für den von der erwähnten
                   Versicherungsjahres eingetretenen                           Erklärung an stehenden Mehraufwand an
                   Versicherungsfälle höchstens das Dreifache                  Hauptsache, Zinsen und Kosten nicht
                   der maßgebenden                                             aufzukommen.
                   Pauschalversicherungssumme.
                                                                               Artikel 15: Für welche
              4    An einer Sicherheitsleistung oder Hinterlegung,             Schadenersatzverpflichtungen wird keine
                   die der Versicherungsnehmer kraft Gesetzes                  Leistung erbracht?
                   oder gerichtlicher Anordnung zur Deckung
                   einer Schadenersatzverpflichtung                      1     Ansprüche, soweit sie aufgrund eines
                   vorzunehmen hat, beteiligt sich der Versicherer             Vertrages oder einer besonderen Zusage über
                   in demselben Umfang wie an der                              den Umfang der gesetzlichen
                   Ersatzleistung.                                             Schadenersatzpflicht hinausgehen.

              5    Hat der Versicherungsnehmer                           2     Schadenersatzverpflichtungen der Personen,

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Seite 16/27   Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022


                    die den Schaden, für den sie von einem Dritten       5     Schäden, die zugefügt werden
                    verantwortlich gemacht werden, rechtswidrig
                    und vorsätzlich herbeigeführt haben.                 5.1   dem Versicherungsnehmer selbst;

                    Dem Vorsatz wird gleichgehalten                      5.2   Angehörigen des Versicherungsnehmers und
                                                                               Geschwister sofern sie im gemeinsamen
              2.1   eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher               Haushalt leben (als Angehörige gelten der
                    der Schadenseintritt mit Wahrscheinlichkeit                Ehegatte, Verwandte in gerader aufsteigender
                    erwartet werden musste, jedoch in Kauf                     und absteigender Linie, Schwieger-, Adoptiv-
                    genommen wurde (z. B. im Hinblick auf die                  und Stiefeltern; außereheliche Gemeinschaft ist
                    Wahl einer kosten- oder zeitsparenden                      in ihrer Auswirkung der ehelichen
                    Arbeitsweise);                                             gleichgestellt).

              2.2   die Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder               6     Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden
                    Schädlichkeit von hergestellten oder gelieferten           an
                    Waren oder geleisteten Arbeiten.
                                                                         6.1   Sachen, die der Versicherungsnehmer oder die
              3     Die Versicherung erstreckt sich nicht auf                  für ihn handelnden Personen entliehen,
                    Schadenersatzverpflichtungen wegen                         gemietet, geleast, gepachtet oder in
                    Schäden, die in unmittelbarem oder                         Verwahrung genommen haben, sei es auch im
                    mittelbarem Zusammenhang mit Auswirkungen                  Zuge der Verwahrung als Nebenverpflichtung
                    der Atomenergie stehen, insbesondere mit                   (ausgenommen Sachen der Logiergäste
                                                                               gemäß Artikel 10, Punkt 2);
              3.1   Reaktionen spaltbarer oder verschmelzender
                    Kernbrennstoffe;                                     6.2   bewegliche Sachen, die einer Bearbeitung
                                                                               (insbesondere Reparatur oder Wartung)
              3.2   der Strahlung radioaktiver Stoffe sowie der                unterzogen wurden.
                    Einwirkung von Strahlen, die durch die
                    Beschleunigung geladener Teilchen erzeugt            6.3   unbeweglichen Sachen, die unmittelbar
                    werden;                                                    Gegenstand der Bearbeitung, Benützung oder
                                                                               einer sonstigen Tätigkeit sind.
              3.3   der Verseuchung durch radioaktive Stoffe.
                                                                         6.4   Sachen, deren Besitz dem
              4     Schadenersatzverpflichtungen wegen                         Versicherungsnehmer oder den für ihn
                    Schäden, die der Versicherungsnehmer oder                  handelnden Personen im Rahmen von bloßen
                    die für ihn handelnden Personen verursachen                Gefälligkeitsverhältnissen überlassen wurden.
                    durch Haltung oder Verwendung von
                                                                         7     Die Versicherung erstreckt sich nicht auf
              4.1   Luftfahrzeugen;                                            Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden
                                                                               an Sachen durch allmähliche Emission oder
              4.2   Luftfahrgeräten (ausgenommen Flugmodelle                   allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen,
                    gemäß Artikel 10, Punkt 9);                                Dämpfen, Flüssigkeiten, Feuchtigkeit oder
                                                                               nichtatmosphärischen Niederschlägen (wie
              4.3   Kraftfahrzeugen oder Anhängern, die nach                   Rauch, Ruß, Staub usw.).
                    ihrer Bauart und Ausrüstung oder ihrer
                    Verwendung im Rahmen des versicherten                8     Die Versicherung erstreckt sich nicht auf
                    Risikos ein behördliches Kennzeichen tragen                Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden,
                    müssen oder tatsächlich tragen.                            die in unmittelbarem oder mittelbarem
                                                                               Zusammenhang mit Auswirkungen
                    Dieser Ausschluss bezieht sich jedoch nicht auf            elektromagnetischer Felder stehen.
                    die Verwendung von Kraftfahrzeugen als
                    ortsgebundene Kraftquelle.                           9     Nicht versichert sind
                                                                               Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden,
                    Die Begriffe Luftfahrzeug und Luftfahrgerät                die direkt oder indirekt mit Asbest oder
                    sind im Sinne des Luftfahrtgesetzes                        asbesthaltige Materialien zurückzuführen sind
                    (BGBl. Nr. 253/1957), die Begriffe                         oder mit diesen in Zusammenhang stehen.
                    Kraftfahrzeug, Anhänger und behördliche
                    Kennzeichen im Sinne des Kraftfahrgesetzes           10    Die Versicherung erstreckt sich nicht auf
                    (BGBl. Nr. 267/1967), beide in der jeweils                 Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden
                    geltenden Fassung auszulegen.                              aus Persönlichkeits- oder
                                                                               Namensrechtverletzungen.

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              11    Die Versicherung erstreckt sich nicht auf                  einen Schadenersatzanspruch ganz oder zum
                    Schadenersatzverpflichtungen wegen                         Teil anzuerkennen oder zu vergleichen.
                    Anfeindung, Schikane, Belästigung,
                    Ungleichbehandlung oder sonstigen                    4     Eine Verletzung dieser Pflichten des
                    Diskriminierungen.                                         Versicherungsnehmers bewirkt
                                                                               Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß
              12    Personenschäden durch Arbeitsunfälle unter                 § 6 VersVG. Für die Erfüllung der Pflichten sind
                    Gleichgestellten im Sinne der                              auch die mitversicherten Personen
                    Sozialversicherungsgesetze.                                verantwortlich.

                    Artikel 16: Was muss der                             5     Der Versicherungsanspruch darf vor seiner
                    Versicherungsnehmer im Versicherungsfall                   endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche
                    tun?                                                       Zustimmung des Versicherers weder
                                                                               abgetreten noch verpfändet werden.
              1     Der Versicherungsnehmer hat alles ihm
                    Zumutbare zu tun, um Ursachen, Hergang und           6     Der Versicherer ist bevollmächtigt, im Rahmen
                    Folgen des Versicherungsfalles aufzuklären                 seiner Verpflichtungen zur Leistung alle ihm
                    und den entstandenen Schaden gering zu                     zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im
                    halten. Die beschädigten Sachen                            Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
                    (Gegenstände) sind auf Verlangen des
                    Versicherers diesem zur Verfügung zu stellen.
                                                                               III. Allgemeine Bestimmungen
              2     Er hat den Versicherer umfassend und
                    unverzüglich, spätestens innerhalb einer                   Artikel 17: Erhöhung des versicherten
                    Woche ab Kenntnis, zu informieren.                         Risikos

                    Insbesondere ist anzuzeigen:                               Die Versicherung erstreckt sich auch auf
                                                                               Erhöhungen des versicherten Risikos.
              2.1   der Versicherungsfall;
                                                                               Wird die Erhöhung des versicherten Risikos
              2.2   die Geltendmachung einer                                   durch Änderung oder Neuschaffung von
                    Schadenersatzforderung;                                    Rechtsnormen bewirkt, so kann der Versicherer
                                                                               innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der
              2.3   die Zustellung einer Strafverfügung sowie die              Rechtsform in geschriebener Form
                    Einleitung eines Straf-, Verwaltungsstraf- oder
                    Disziplinarverfahrens gegen den                      1     dem Versicherungsnehmer eine Änderung des
                    Versicherungsnehmer oder den Versicherten;                 Versicherungsvertrages anbieten oder

              2.4   alle Maßnahmen Dritter zur gerichtlichen             2     den Versicherungsvertrag unter Einhaltung
                    Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.                 einer Frist von einem Monat kündigen.

              3     Der Versicherungsnehmer hat den Versicherer                Das Angebot zur Änderung des
                    bei der Feststellung und Erledigung oder                   Versicherungsvertrages gilt als angenommen,
                    Abwehr des Schadens zu unterstützen.                       wenn es nicht innerhalb eines Monats nach
                                                                               seinem Empfang in geschriebener Form
              3.1   Der Versicherungsnehmer hat den vom                        abgelehnt wird.
                    Versicherer bestellten Anwalt (Verteidiger,
                    Rechtsbeistand) zu bevollmächtigen, ihm alle               Bei einer Ablehnung des Anbotes gilt der
                    von ihm benötigten Informationen zu geben                  Versicherungsvertrag als vom Versicherer
                    und ihm die Prozessführung zu überlassen.                  gekündigt. In diesem Fall endet der
                                                                               Versicherungsvertrag einen Monat nach
              3.2   Ist dem Versicherungsnehmer die rechtzeitige               Empfang der Ablehnung.
                    Einholung der Weisungen des Versicherers
                    nicht möglich, so hat der Versicherungsnehmer              Im Angebot zur Vertragsänderung weist der
                    aus eigenem innerhalb der vorgeschriebenen                 Versicherer auf diese Rechtsfolgen hin.
                    Frist alle gebotenen Prozesshandlungen (auch
                    Einspruch gegen eine Strafverfügung)                       Artikel 18: Indexierung nach dem
                    vorzunehmen.                                               Verbraucherpreisindex – Wertanpassung

              3.3   Der Versicherungsnehmer ist nicht berechtigt,              Die Prämienbemessungsgrundlage unterliegt
                    ohne vorherige Zustimmung des Versicherers                 einer Anpassung nach dem

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Seite 18/27   Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022


                   Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020). Sollte               Artikel 19: Wann kommt die
                   der VPI 2020 außer Kraft gesetzt oder                       Selbstbeteiligung zur Anwendung?
                   eingestellt werden, so tritt der Nachfolgeindex,
                   oder ein vergleichbarer Index an dessen Stelle.             In jedem Schadenfall wird die Entschädigung
                   Der VPI 2020 wird von der Bundesanstalt                     um die in der Polizze angeführte
                   Statistik Austria verlautbart und veröffentlicht.           Selbstbeteiligung gekürzt.

              1    Grundlagen zur Indexierung – Ausgangsindex                  Artikel 20: Was geschieht, wenn mehrere
                                                                               Inhaltsversicherungen für denselben
                   Zu Vertragsbeginn gilt als Ausgangsindex jener              Haushalt bestehen?
                   Indexwert, der für den dritten Monat vor
                   Versicherungsbeginn verlautbart wurde.                      Wurden mehrere Inhaltsversicherungen bei
                                                                               einem oder mehreren Versicherern
              2    Zeitpunkt der Anpassung                                     abgeschlossen, werden die in diesen
                                                                               Bedingungen enthaltenen
                   Die Anpassung der                                           Höchstentschädigungen und Prozentsätze
                   Prämienbemessungsgrundlage erfolgt immer                    sowie die Versicherungssumme für den
                   zur vereinbarten Prämienhauptfälligkeit des                 Wohnungsinhalt als Höchstbeträge für die
                   Vertrages und findet im Ausmaß der                          Berechnung der Entschädigung aus allen
                   Indexveränderung statt, die sich innerhalb des              Verträgen zusammen angenommen. Der
                   Berechnungszeitraumes ergibt. Als erster                    Versicherer haftet im Rahmen dieser
                   Berechnungszeitraum gilt jener Zeitraum, der                Höchstbeträge anteils-mäßig in dem Verhältnis,
                   zwischen dem vereinbarten Ausgangsindex                     in welchem seine vertragsmäßige Leistung zur
                   und der dem dritten Monat vor der jeweils                   vertragsmäßigen Leistung der anderen
                   aktuellen vertraglich vereinbarten                          Versicherer steht.
                   Prämienhauptfälligkeit, verlautbarten Indexzahl
                   liegt. Zu jeder weiteren Prämienhauptfälligkeit
                   wird die Anpassung der                                      Rententafel
                   Prämienbemessungsgrundlage in dem
                   Verhältnis durchgeführt, das der Veränderung                Aufgrund der österreichischen Sterbetafel
                   des aktuellen Index zur Prämienhauptfälligkeit              2010/2012 und eines Zinsfußes von jährlich
                   (der für den dritten Monat davor verlautbarten              3 % (Artikel 7, Punkt 8). Jahresbetrag der
                   Indexzahl), gegenüber dem vorangegangenen                   monatlich im Voraus zahlbaren lebenslangen
                   Index zur Prämienhauptfälligkeit (der für den               Rente für einen Kapitalbetrag von 72,67 Euro.
                   dritten Monat davor verlautbarten Indexzahl)
                                                                                      Altersrente              in EUR
                   entspricht.
                                                                                           75                   7,44
                   Die jeweils ermittelte                                                  76                   7,81
                   Prämienbemessungsgrundlage bildet die                                   77                   8,22
                   Grundlage für weitere Wertanpassungen.                                  78                   8,67
                                                                                           79                   9,17
                   Weiters gilt als vereinbart, dass eine                                  80                   9,71
                   Indexanpassung nicht vor Ablauf eines Jahres,
                   danach nicht in kürzeren als einjährigen
                   Abständen vorgenommen wird.

              3    Prämienbemessungsgrundlage –
                   Prämienveränderung

                   Durch die Anpassung, Indexierung, der
                   Prämienbemessungsgrundlage verändert sich
                   auch die Prämie.

                   Die im Vertrag vorgesehenen
                   Höchstentschädigungsleistungen und
                   Pauschalversicherungssummen werden nicht
                   indexiert (wertangepasst).

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Seite 19/27   Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022


              ANHANG (Stand 2019)                                              Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die
                                                                               Rücktrittserklärung innerhalb der Frist
                    Zu den Allgemeinen Bedingungen für die                     abgesendet wird.
                    Haushaltsversicherung (ABHV 2022)
                                                                         (5)   Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen
               A    Anlage: Versicherungsvertragsgesetz                        Monat nach Zugang des Versicherungsscheins
                    (VersVG)                                                   einschließlich einer Belehrung über das
                                                                               Rücktrittsrecht. Abs. 3 letzter Satz ist
                    § 5c                                                       anzuwenden.

              (1)   Der Versicherungsnehmer kann vom                     (6)   Hat der Versicherer vorläufige Deckung
                    Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen,               gewährt, so gebührt ihm die der Dauer der
                    bei Lebensversicherungen innerhalb von                     Deckung entsprechende Prämie.
                    30 Tagen, ohne Angabe von Gründen
                    zurücktreten.                                        (7)   Die vorstehenden Absätze gelten nicht für
                                                                               Versicherungsverträge über Großrisiken
              (2)   Die Frist für die Ausübung des Rücktrittsrechts            gemäß § 5 Z 34 VAG 2016.
                    beginnt mit dem Tag, an dem der
                    Versicherungsvertrag zustande gekommen ist                 §6
                    und der Versicherungsnehmer darüber
                    informiert worden ist, jedoch nicht bevor der        (1)   Ist im Vertrag bestimmt, dass bei Verletzung
                    Versicherungsnehmer folgende Informationen                 einer Obliegenheit, die vor dem Eintritt des
                    erhalten hat:                                              Versicherungsfalles dem Versicherer
                                                                               gegenüber zu erfüllen ist, der Versicherer von
                    1.     den Versicherungsschein (§ 3),                      der Verpflichtung zur Leistung frei sein soll, so
                                                                               tritt die vereinbarte Rechtsfolge nicht ein, wenn
                    2.     die Versicherungsbedingungen,                       die Verletzung als eine unverschuldete
                                                                               anzusehen ist. Der Versicherer kann den
                    3.     die Bestimmungen über die Festsetzung               Vertrag innerhalb eines Monates, nachdem er
                           der Prämie, soweit diese nicht im Antrag            von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne
                           bestimmt ist, und über vorgesehene                  Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, es
                           Änderungen der Prämie sowie                         sei denn, dass die Verletzung als eine
                                                                               unverschuldete anzusehen ist. Kündigt der
                    4.     eine Belehrung über das Rücktrittsrecht             Versicherer innerhalb eines Monates nicht, so
                           (Abs. 3).                                           kann er sich auf die vereinbarte
                                                                               Leistungsfreiheit nicht berufen.
              (3)   Die nach Abs. 2 Z 4 zu erteilende
                    Rücktrittsbelehrung muss enthalten:                  (1.a) Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die die
                                                                               dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende
                    1.     Informationen über die Rücktrittsfrist und          Äquivalenz zwischen Risiko und Prämie
                           deren Beginn,                                       aufrechterhalten soll, tritt die vereinbarte
                                                                               Leistungsfreiheit außerdem nur in dem
                    2.     die Anschrift des Adressaten der                    Verhältnis ein, in dem die vereinbarte hinter der
                           Rücktrittserklärung,                                für das höhere Risiko tarifmäßig vorgesehenen
                                                                               Prämie zurückbleibt. Bei der Verletzung von
                    3.     einen Hinweis auf die Regelungen der                Obliegenheiten zu sonstigen bloßen
                           Abs. 4 bis 6.                                       Meldungen und Anzeigen, die keinen Einfluss
                                                                               auf die Beurteilung des Risikos durch den
                    Die Rücktrittsbelehrung genügt jedenfalls                  Versicherer haben, tritt Leistungsfreiheit nur
                    diesen Anforderungen, wenn das Muster                      ein, wenn die Obliegenheit vorsätzlich verletzt
                    gemäß Anlage A verwendet wird. Eine                        worden ist.
                    Rücktrittsbelehrung, die derart fehlerhaft ist,
                    dass sie dem Versicherungsnehmer die                 (2)   Ist eine Obliegenheit verletzt, die vom
                    Möglichkeit nimmt, sein Rücktrittsrecht im                 Versicherungsnehmer zum Zweck der
                    Wesentlichen unter denselben Bedingungen                   Verminderung der Gefahr oder zur Verhütung
                    wie bei zutreffender Belehrung auszuüben, ist              einer Erhöhung der Gefahr dem Versicherer
                    einer fehlenden Belehrung gleichzuhalten.                  gegenüber - unabhängig von der
                                                                               Anwendbarkeit des Abs. 1 a - zu erfüllen ist, so
              (4)   Der Rücktritt ist in geschriebener Form                    kann sich der Versicherer auf die vereinbarte
                    gegenüber dem Versicherer zu erklären.                     Leistungsfreiheit nicht berufen, wenn die
                    § 45 Abs. 1 Z 2 bleibt unberührt. Die                      Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des

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                    Versicherungsfalls oder soweit sie keinen                  kannte. Er ist auch ausgeschlossen, wenn die
                    Einfluss auf den Umfang der dem Versicherer                Anzeige ohne Verschulden des
                    obliegenden Leistung gehabt hat.                           Versicherungsnehmers unterblieben ist; hat
                                                                               jedoch der Versicherungsnehmer einen
              (3)   Ist die Leistungsfreiheit für den Fall vereinbart,         Umstand nicht angezeigt, nach dem der
                    dass eine Obliegenheit verletzt wird, die nach             Versicherer nicht ausdrücklich und genau
                    dem Eintritt des Versicherungsfalles dem                   umschrieben gefragt hat, so kann dieser vom
                    Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, so tritt            Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die
                    die vereinbarte Rechtsfolge nicht ein, wenn die            Anzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig
                    Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober               unterblieben ist.
                    Fahrlässigkeit beruht. Wird die Obliegenheit
                    nicht mit dem Vorsatz verletzt, die                        § 17
                    Leistungspflicht des Versicherers zu
                    beeinflussen oder die Feststellung solcher           (1)   Der Versicherer kann vom Vertrag auch dann
                    Umstände zu beeinträchtigen, die erkennbar für             zurücktreten, wenn über einen erheblichen
                    die Leistungspflicht des Versicherers                      Umstand eine unrichtige Anzeige gemacht ist.
                    bedeutsam sind, so bleibt der Versicherer zur
                    Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung         (2)   Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die
                    weder auf die Feststellung des                             Unrichtigkeit dem Versicherer bekannt war oder
                    Versicherungsfalls noch auf die Feststellung               die Anzeige ohne Verschulden des
                    oder den Umfang der dem Versicherer                        Versicherungsnehmers unrichtig gemacht
                    obliegenden Leistung Einfluss gehabt hat.                  worden ist.

              (4)   Eine Vereinbarung, nach welcher der                        § 23
                    Versicherer bei Verletzung einer Obliegenheit
                    zum Rücktritt berechtigt sein soll, ist              (1)   Nach Abschluss des Vertrages darf der
                    unwirksam.                                                 Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des
                                                                               Versicherers weder eine Erhöhung der Gefahr
              (5)   Der Versicherer kann aus einer fahrlässigen                vornehmen noch ihre Vornahme durch einen
                    Verletzung einer vereinbarten Obliegenheit                 Dritten gestatten.
                    Rechte nur ableiten, wenn dem
                    Versicherungsnehmer vorher die                       (2)   Erlangt der Versicherungsnehmer davon
                    Versicherungsbedingungen oder eine andere                  Kenntnis, dass durch eine von ihm ohne
                    Urkunde zugegangen sind, in der die                        Einwilligung des Versicherers vorgenommene
                    Obliegenheit mitgeteilt wird.                              oder gestattete Änderung die Gefahr erhöht ist,
                                                                               so hat er dem Versicherer unverzüglich
                    § 16                                                       Anzeige zu machen.

              (1)   Der Versicherungsnehmer hat beim Abschluss                 § 27
                    des Vertrages alle ihm bekannten Umstände,
                    die für die Übernahme der Gefahr erheblich           (1)   Tritt nach dem Abschluss des Vertrages
                    sind, dem Versicherer anzuzeigen. Erheblich                unabhängig vom Willen des
                    sind jene Gefahrenumstände, die geeignet                   Versicherungsnehmers eine Erhöhung der
                    sind, auf den Entschluss des Versicherers, den             Gefahr ein, so ist der Versicherer berechtigt,
                    Vertrag überhaupt oder zu den vereinbarten                 das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung
                    Bestimmungen abzuschließen, einen Einfluss                 einer Kündigungsfrist von einem Monat zu
                    auszuüben. Ein Umstand, nach welchem der                   kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn
                    Versicherer ausdrücklich und in geschriebener              es nicht innerhalb eines Monats von dem
                    Form gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich.           Zeitpunkt an ausgeübt wird, in dem der
                                                                               Versicherer von der Erhöhung der Gefahr
              (2)   Ist dieser Vorschrift zuwider die Anzeige eines            Kenntnis erlangt hat, oder wenn der Zustand
                    erheblichen Umstandes unterblieben, so kann                wiederhergestellt ist, der vor der Erhöhung
                    der Versicherer vom Vertrag zurückzutreten.                bestanden hat.
                    Das gleiche gilt, wenn die Anzeige eines
                    erheblichen Umstandes deshalb unterblieben           (2)   Der Versicherungsnehmer hat, sobald er von
                    ist, weil sich der Versicherungsnehmer der                 der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erlangt, dem
                    Kenntnis des Umstandes arglistig entzogen                  Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen.
                    hat.
                                                                         (3)   Ist die Erhöhung der Gefahr durch allgemein
              (3)   Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der                 bekannte Umstände verursacht, die nicht nur
                    Versicherer den nicht angezeigten Umstand                  auf die Risken bestimmter

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                    Versicherungsnehmer einwirken, etwa durch                  das Versicherungsverhältnis ohne Einhaltung
                    eine Änderung von Rechtsvorschriften, so                   einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der
                    erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers              Versicherungsnehmer mit der Zahlung im
                    nach Abs. 1 erst nach einem Jahr und ist Abs.              Verzug ist. Die Kündigung kann bereits mit der
                    2 nicht anzuwenden.                                        Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden
                                                                               werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird,
                    § 38                                                       wenn der Versicherungsnehmer in diesem
                                                                               Zeitpunkt mit der Zahlung im Verzug ist; darauf
              (1)   Ist die erste oder einmalige Prämie innerhalb              ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung
                    von 14 Tagen nach dem Abschluss des                        ausdrücklich aufmerksam zu machen. Die
                    Versicherungsvertrags und nach der                         Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn der
                    Aufforderung zur Prämienzahlung nicht                      Versicherungsnehmer innerhalb eines Monates
                    gezahlt, so ist der Versicherer, solange die               nach der Kündigung oder, falls die Kündigung
                    Zahlung nicht bewirkt ist, berechtigt, vom                 mit der Fristbestimmung verbunden worden ist,
                    Vertrag zurückzutreten. Es gilt als Rücktritt,             innerhalb eines Monates nach dem Ablauf der
                    wenn der Anspruch auf die Prämie nicht                     Zahlungsfrist die Zahlung nachholt, sofern nicht
                    innerhalb dreier Monate vom Fälligkeitstag an              der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
                    gerichtlich geltend gemacht wird.
                                                                         (4)   Die Nichtzahlung von Zinsen oder Kosten löst
              (2)   Ist die erste oder einmalige Prämie zur Zeit des           die Rechtsfolgen der Abs. 1 bis 3 nicht aus.
                    Eintritts des Versicherungsfalls und nach
                    Ablauf der Frist des Abs. 1 noch nicht gezahlt,            § 39a
                    so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur
                    Leistung frei, es sei denn, dass der                       Ist der Versicherungsnehmer bloß mit nicht
                    Versicherungsnehmer an der rechtzeitigen                   mehr als 10 vH der Jahresprämie, höchstens
                    Zahlung der Prämie ohne sein Verschulden                   aber mit EUR 60,- im Verzug, so tritt eine im §
                    verhindert war.                                            38 oder § 39 vorgesehene Leistungsfreiheit des
                                                                               Versicherers nicht ein.
              (3)   Die Aufforderung zur Prämienzahlung hat die
                    im Abs. 1 und 2 vorgesehenen Rechtsfolgen                  § 68
                    nur, wenn der Versicherer den
                    Versicherungsnehmer dabei auf diese                  (1)   Besteht das versicherte Interesse beim Beginn
                    hingewiesen hat.                                           der Versicherung nicht oder gelangt, falls die
                                                                               Versicherung für ein künftiges Unternehmen
              (4)   Die Nichtzahlung von Zinsen und Kosten löst                oder sonst für ein künftiges Interesse
                    die Rechtsfolgen der Abs. 1 und 2 nicht aus.               genommen ist, das Interesse nicht zur
                                                                               Entstehung, so ist der Versicherungsnehmer
                    § 39                                                       von der Verpflichtung zur Zahlung der Prämie
                                                                               frei; der Versicherer kann eine angemessene
              (1)   Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt,           Geschäftsgebühr verlangen.
                    so kann der Versicherer dem
                    Versicherungsnehmer auf dessen Kosten                (2)   Fällt das versicherte Interesse nach dem
                    schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens              Beginn der Versicherung weg, so gebührt dem
                    zwei Wochen bestimmen; zur Unterzeichnung                  Versicherer die Prämie, die er hätte erheben
                    genügt eine Nachbildung der eigenhändigen                  können, wenn die Versicherung nur bis zu dem
                    Unterschrift Dabei sind die Rechtsfolgen                   Zeitpunkt beantragt worden wäre, in welchem
                    anzugeben, die nach Abs. 2 und 3 mit dem                   der Versicherer vom Wegfall des Interesses
                    Ablauf der Frist verbunden sind. Eine                      Kenntnis erlangt.
                    Fristbestimmung, ohne Beachtung dieser
                    Vorschriften, ist unwirksam.                         (3)   Fällt das versicherte Interesse nach dem
                                                                               Beginn der Versicherung durch ein
              (2)   Tritt der Versicherungsfall nach dem Ablauf der            Kriegsereignis oder durch eine behördliche
                    Frist ein und ist der Versicherungsnehmer zur              Maßnahme aus Anlass eines Krieges weg,
                    Zeit des Eintrittes mit der Zahlung der                    oder ist der Wegfall des Interesses die
                    Folgeprämie im Verzug, so ist der Versicherer              unvermeidliche Folge eines Krieges, so
                    von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei            gebührt dem Versicherer nur der Teil der
                    denn, dass der Versicherungsnehmer an der                  Prämie, welcher der Dauer der Gefahrtragung
                    rechtzeitigen Zahlung ohne sein Verschulden                entspricht.
                    verhindert war.
                                                                         (4)   In den Fällen der Abs. 2 und 3 sind die dem
              (3)   Der Versicherer kann nach dem Ablauf der Frist             Versicherungsnehmer zurückzuerstattenden

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                    Prämienteile erst nach Kriegsende zu zahlen.               unverzüglich erstattet, so ist der von der
                                                                               Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der
                    § 69                                                       Versicherungsfall später als einen Monat nach
                                                                               dem Zeitpunkt eintritt, in welchem die Anzeige
              (1)   Wird die versicherte Sache vom                             dem Versicherer hätte zugehen müssen.
                    Versicherungsnehmer veräußert, so tritt an
                    Stelle des Veräußerers der Erwerber in die           (2)   Die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung
                    während der Dauer seines Eigentums aus dem                 bleibt bestehen, wenn ihm die Veräußerung in
                    Versicherungsverhältnis sich ergebenden                    dem Zeitpunkt bekannt war, in welchem ihm die
                    Rechte und Pflichten des                                   Anzeige hätte zugehen müssen, oder wenn die
                    Versicherungsnehmers ein.                                  Anzeige nicht vorsätzlich unterlassen worden
                                                                               ist und die Veräußerung keinen Einfluss auf
              (2)   Für die Prämie, welche auf die zur Zeit des                den Eintritt des Versicherungsfalls oder soweit
                    Eintrittes laufende Versicherungsperiode                   sie keinen Einfluss auf den Umfang der dem
                    entfällt, haften der Veräußerer und der                    Versicherer obliegenden Leistung gehabt hat.
                    Erwerber zur ungeteilten Hand.                             Das gleiche gilt, wenn zur Zeit des Eintrittes
                                                                               des Versicherungsfalles die Frist für die
              (3)   Der Versicherer hat die Veräußerung in                     Kündigung des Versicherers abgelaufen und
                    Ansehung der durch das                                     eine Kündigung nicht erfolgt ist.
                    Versicherungsverhältnis gegen ihn
                    begründeten Forderungen erst dann gegen                    § 150
                    sich gelten zu lassen, wenn er von ihr Kenntnis
                    erlangt; die Vorschriften der §§ 1394 bis 1396       (1)   Die Versicherung umfasst die gerichtlichen und
                    des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches                  außergerichtlichen Kosten, die durch die
                    sind entsprechend anzuwenden.                              Verteidigung gegen den von einem Dritten
                                                                               geltend gemachten Anspruch entstehen, soweit
                    § 70                                                       die Aufwendung der Kosten den Umständen
                                                                               nach geboten ist. Dies gilt auch dann, wenn
              (1)   Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber               sich der Anspruch als unbegründet erweist. Die
                    das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung               Versicherung umfasst auch die Kosten der
                    einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das               Verteidigung in einem Strafverfahren, das
                    Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer             wegen einer Tat eingeleitet wurde, welche die
                    es nicht innerhalb eines Monates von dem                   Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers
                    Zeitpunkt an ausübt, in welchem er von der                 einem Dritten gegenüber zur Folge haben
                    Veräußerung Kenntnis erlangt.                              könnte, sofern diese Kosten auf Weisung des
                                                                               Versicherers aufgewendet wurden. Der
              (2)   Der Erwerber ist berechtigt, das                           Versicherer hat die Kosten auf Verlangen des
                    Versicherungsverhältnis zu kündigen; die                   Versicherungsnehmers vorzuschießen.
                    Kündigung kann nur mit sofortiger Wirkung
                    oder auf den Schluss der laufenden                         § 158
                    Versicherungsperiode erfolgen. Das
                    Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht              (1)   Hat nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles
                    innerhalb eines Monates nach dem Erwerb                    der Versicherer seine Verpflichtung zur
                    ausgeübt wird; hatte der Erwerber von der                  Leistung der Entschädigung dem
                    Versicherung keine Kenntnis, so bleibt das                 Versicherungsnehmer gegenüber anerkannt
                    Kündigungsrecht bis zum Ablauf eines Monates               oder die Leistung der fälligen Entschädigung
                    von dem Zeitpunkt an bestehen, in welchem                  verweigert, so ist jeder Teil berechtigt, das
                    der Erwerber von der Versicherung Kenntnis                 Versicherungsverhältnis zu kündigen. Das
                    erlangt hat.                                               gleiche gilt, wenn der Versicherer dem
                                                                               Versicherungsnehmer die Weisung erteilt, es
              (3)   Wird das Versicherungsverhältnis aufgrund                  über den Anspruch des Dritten zum
                    dieser Vorschriften gekündigt, so hat der                  Rechtsstreit kommen zu lassen.
                    Veräußerer dem Versicherer die Prämie
                    zuzahlen, der Erwerber haftet in diesen Fällen       (2)   Die Kündigung ist nur innerhalb eines Monates
                    für die Prämie nicht.                                      seit der Anerkennung der
                                                                               Entschädigungspflicht oder der Verweigerung
                    § 71                                                       der Entschädigung oder seid Eintritt der
                                                                               Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten
              (1)   Die Veräußerung ist dem Versicherer                        ergangenen Urteiles zulässig. Der Versicherer
                    unverzüglich anzuzeigen. Wird die Anzeige                  hat eine Kündigungsfrist von einem Monat
                    weder vom Erwerber noch vom Veräußerter                    einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann

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                   nicht für einen späteren Zeitpunkt als den
                   Schluss der laufenden Versicherungsperiode
                   kündigen.

                   § 158h

                   Die Vorschriften über die Veräußerung der
                   versicherten Sache gelten sinngemäß.

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               B   Anlage: Allgemeine Bedingungen für die                      Verletzung, kann der Versicherer innerhalb
                   Sachversicherung (ABS) in der Fassung                       eines Monats, nachdem er von der Verletzung
                   2004 (Gültig ab 01.03.2004)                                 Kenntnis erlangt hat, die Versicherung mit
                                                                               einmonatiger Frist kündigen. Das
                   Geltungsbereich:                                            Kündigungsrecht erlischt, wenn der Zustand
                                                                               wiederhergestellt ist, der vor der Verletzung
                   Die ABS gelten als Allgemeiner Teil der                     bestanden hat.
                   Allgemeinen Bedingungen für die
                   Haushaltsversicherung (ABHV).                         2     Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur
                                                                               Leistung frei, wenn der Schadenfall nach der
                   Artikel 1: Anzeige von Gefahrenumständen                    Verletzung eintritt und die Verletzung auf
                   bei Vertragsabschluss                                       Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
                                                                               Versicherungsnehmers beruht. Die
                   Der Versicherungsnehmer hat bei Abschluss                   Verpflichtung zur Leistung bleibt bestehen,
                   des Vertrages alle ihm bekannten Umstände,                  wenn die Verletzung keinen Einfluss auf den
                   die für die Übernahme der Gefahr erheblich                  Eintritt des Schadenfalles oder soweit sie
                   sind, dem Versicherer wahrheitsgemäß und                    keinen Einfluss auf den Umfang der
                   vollständig anzuzeigen. Ein Umstand, nach                   Entschädigung gehabt hat, oder wenn zur Zeit
                   welchem der Versicherer ausdrücklich und in                 des Schadenfalles trotz Ablaufs der Frist die
                   geschriebener Form gefragt hat, gilt im Zweifel             Kündigung nicht erfolgt war.
                   als erheblich. Bei schuldhafter Verletzung
                   dieser Pflichten kann der Versicherer nach            3     Im Übrigen gilt § 6 VersVG Ist mit der
                   Maßgabe der §§ 16 bis 21 des                                Verletzung einer Sicherheitsvorschrift eine
                   Versicherungsvertragsgesetzes 1958,                         Gefahrerhöhung verbunden, finden die
                   (BGBl. 2/1959 in der Fassung BGBl. 652/1994),               Bestimmungen über die Gefahrerhöhung
                   (VersVG) vom Vertrag zurücktreten und wird                  Anwendung.
                   diesfalls von der Verpflichtung zur Leistung frei.
                                                                               Artikel 4: Prämie, Beginn und Ende des
                   Artikel 2: Gefahrerhöhung                                   Versicherungsschutzes

              1    Nach Vertragsabschluss darf der                       1     Der Versicherungsnehmer hat die erste Prämie
                   Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des                   einschließlich der Nebengebühren gegen
                   Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen                 Aushändigung der Polizze, Folgeprämien
                   oder deren Vornahme durch einen Dritten                     einschließlich Nebengebühren an den in der
                   gestatten. Erlangt der Versicherungsnehmer                  Polizze festgesetzten Zahlungsterminen zu
                   Kenntnis davon, dass eine Gefahrerhöhung                    entrichten.
                   ohne sein Wissen oder ohne seinen Willen
                   eingetreten ist, hat er dem Versicherer               2     Der Versicherungsschutz beginnt mit der
                   unverzüglich in geschriebener Form Anzeige zu               Einlösung der Polizze, jedoch nicht vor dem
                   erstatten.                                                  darin festgesetzten Zeitpunkt. Wird die erste
                                                                               Prämie erst nach diesem Zeitpunkt
              2    Tritt nach dem Vertragsabschluss eine                       eingefordert, alsdann aber binnen 14 Tagen
                   Gefahrerhöhung ein, kann der Versicherer                    bezahlt, beginnt der Versicherungsschutz zu
                   kündigen. Verletzt der Versicherungsnehmer                  dem in der Polizze festgesetzten Zeitpunkt.
                   eine der in Abs. 1 genannten Pflichten, ist der
                   Versicherer außerdem nach Maßgabe der                 3     Für die Folgen nicht rechtzeitiger
                   §§ 23 - 31 VersVG von der Verpflichtung zur                 Prämienzahlung gelten die §§ 38, 39, 39a bzw.
                   Leistung frei.                                              91 VersVG Die gerichtliche Geltendmachung
                                                                               des Anspruches auf rückständige
              3    Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze                   Folgeprämien kann nur innerhalb eines Jahres
                   finden auch Anwendung auf eine in der Zeit                  nach Ablauf der nach §§ 39 bzw. 91 VersVG
                   zwischen Stellung und Annahme des                           gesetzten Zahlungsfristen erfolgen.
                   Versicherungsantrages eingetretene
                   Gefahrerhöhung, die dem Versicherer bei der           4     Wird der Versicherungsvertrag während der
                   Annahme des Antrages nicht bekannt war.                     Versicherungsperiode oder sonst vorzeitig
                                                                               aufgelöst, so gebührt dem Versicherer die
                   Artikel 3: Sicherheitsvorschriften                          Prämie für die bis dahin verstrichene
                                                                               Vertragslaufzeit, soweit nicht
              1    Verletzt der Versicherungsnehmer gesetzliche,               Sonderbestimmungen anderes vorsehen.
                   behördliche oder vereinbarte
                   Sicherheitsvorschriften oder duldet er ihre                 Endet der Versicherungsvertrag vor Ablauf der

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                   Vertragszeit wegen Wegfalls des Interesses,                 Versicherungswert erheblich, können der
                   gebührt dem Versicherer die Prämie, die er                  Versicherungsnehmer und der Versicherer
                   hätte erheben können, wenn die Versicherung                 nach § 51 VersVG eine Herabsetzung der
                   nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden                   Versicherungssumme und der Prämie
                   wäre, in welchem der Versicherer von dem                    verlangen. Eine tariflich festgelegte
                   Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.                    Mindestprämie bleibt unberührt.

                   Tritt der Versicherer nach § 38 (1) VersVG            3     Im Falle der Doppelversicherung gelten die
                   zurück, weil die erste Prämie nicht rechtzeitig             §§ 59 und 60 VersVG.
                   gezahlt wurde, kann er eine angemessene
                   Geschäftsgebühr verlangen.                                  Artikel 8: Veräußerung der versicherten
                                                                               Sache
              5    Hat der Versicherer mit Rücksicht auf die
                   vereinbarte Vertragszeit eine Ermäßigung der                Auf die Veräußerung der versicherten Sache
                   Prämie gewährt, kann er bei einer vorzeitigen               finden uneingeschränkt die Bestimmungen der
                   Auflösung des Vertrages die Nachzahlung des                 §§ 69 bis 71 VersVG Anwendung.
                   Betrages fordern, um den die Prämie höher
                   bemessen worden wäre, wenn der Vertrag nur                  Artikel 9: Versicherung für fremde
                   für den Zeitraum abgeschlossen worden wäre,                 Rechnung
                   während dessen er tatsächlich bestanden hat.
                                                                               Auf die Versicherung für fremde Rechnung
                   Artikel 5: Wirkung des Konkurses und des                    finden die Bestimmungen der §§ 74 bis 80
                   Ausgleichsverfahrens                                        VersVG Anwendung.

                   Der Versicherer kann nach Eröffnung des                     Artikel 10: Begrenzung der Entschädigung,
                   Konkurses oder des Ausgleichsverfahrens über                Unterversicherung
                   das Vermögen bzw. der Anordnung der
                   Zwangsverwaltung über die Liegenschaft des            1     Die Versicherungssumme bildet die Grenze für
                   Versicherungsnehmers den Vertrag mit einer                  die Ersatzleistung des Versicherers, und zwar
                   Frist von einem Monat kündigen.                             ist die Ersatzleistung für die unter jeder
                                                                               einzelnen Position der Polizze versicherten
                   Artikel 6: Mehrfache Versicherung.                          Sachen durch die für die betreffende Position
                   Vereinbarter Selbstbehalt                                   angegebene Versicherungssumme begrenzt.

              1    Nimmt der Versicherungsnehmer bei einem               2     Ist die Versicherungssumme niedriger als der
                   anderen Versicherer für das versicherte                     Versicherungswert, wird der Schaden nur nach
                   Interesse eine Versicherung gegen dieselben                 dem Verhältnis der Versicherungssumme zum
                   Gefahren, hat er dem Versicherer unverzüglich               Versicherungswert ersetzt. Ob
                   den anderen Versicherer und die                             Unterversicherung vorliegt, ist für jede Post der
                   Versicherungssumme anzuzeigen.                              Polizze gesondert festzustellen.

              2    Ist vereinbart, dass der Versicherungsnehmer                Artikel 11: Sachverständigenverfahren
                   einen Teil des Schadens selbst zu tragen hat
                   (vereinbarter Selbstbehalt), darf er für diesen
                   Teil keine andere Versicherung nehmen.                1     Jeder Vertragspartner kann verlangen, dass
                   Andernfalls wird die Entschädigung so                       Ursache und Höhe des Schadens durch
                   ermäßigt, dass der Versicherungsnehmer den                  Sachverständige festgestellt werden. Die
                   vereinbarten Teil des Schadens selbst trägt.                Feststellungen, die die Sachverständigen im
                                                                               Rahmen ihrer Zuständigkeit treffen, sind
                   Artikel 7: Überversicherung /                               verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird,
                   Doppelversicherung                                          dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage
                                                                               erheblich abweichen. Die Feststellungen der
              1    Die Versicherung darf nicht zu einer                        beiden Sachverständigen müssen den
                   Bereicherung führen. Auch wenn die                          Ersatzwert der vom Schaden betroffenen
                   Versicherungssumme den Versicherungswert                    Sachen und den Wert der Reste enthalten. Auf
                   übersteigt (Überversicherung), hat der                      Verlangen eines Vertragspartners muss auch
                   Versicherer nicht mehr als die                              eine Feststellung des Ersatzwertes der
                   bedingungsgemäße Ersatzleistung zu                          versicherten, vom Schaden nicht betroffenen
                   erbringen.                                                  Sachen, erfolgen.

              2    Übersteigt die Versicherungssumme den                 2     Für das Sachverständigenverfahren gelten,

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Seite 26/27   Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHV 2022) – 12.2022


                   soweit im Folgenden nichts Abweichendes                     verantwortlichen Personen den Schaden
                   bestimmt wird, die Bestimmungen der                         vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeiführt, ist
                   Zivilprozessordnung über Schiedsgerichte:                   der Versicherer dem Versicherungsnehmer
                                                                               gegenüber von jeder Verpflichtung zur Leistung
                   Jeder Vertragspartner ernennt einen                         aus diesem Schadenfall frei.
                   Sachverständigen. Jeder Vertragspartner kann
                   den anderen unter Angabe des von ihm                        Werden von den genannten Personen nach
                   gewählten Sachverständigen zur Ernennung                    Eintritt des Schadenfalls zu erfüllende
                   des zweiten Sachverständigen in                             Obliegenheiten grobfahrlässig oder vorsätzlich
                   geschriebener Form auffordern. Erfolgt diese                verletzt, tritt Leistungsfreiheit nach Maßgabe
                   Ernennung nicht binnen zwei Wochen nach                     des § 6 Abs. 3 VersVG ein.
                   Empfang der Aufforderung, wird auf Antrag des
                   anderen Vertragspartners der zweite                   2     Ist der Versicherungsnehmer oder eine der in
                   Sachverständige durch das für den                           leitender Stellung für die Betriebsführung
                   Schadensort zuständige Bezirksgericht                       verantwortlichen Personen wegen des
                   ernannt. In der Aufforderung ist auf diese Folge            herbeigeführten Schadens oder wegen eines
                   hinzuweisen.                                                bei der Feststellung der Leistungspflicht oder
                                                                               bei der Ermittlung der Entschädigung
                         a)    Beide Sachverständige wählen vor                begangenen Betruges oder Betrugsversuches
                               Beginn des Feststellungsverfahrens              rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt, so gilt
                               einen dritten als Obmann. Einigen               die Leistungsfreiheit als festgestellt.
                               sie sich nicht, wird der Obmann auf
                               Antrag eines Vertragspartners oder              Artikel 13: Zahlung der Entschädigung
                               beider Vertragspartner durch das
                               für den Schadensort zuständige            1     Die Entschädigung ist erst nach ihrer
                               Bezirksgericht ernannt.                         vollständigen Feststellung fällig, jedoch kann
                                                                               einen Monat nach Anzeige des Schadens als
                         b)    Die Sachverständigen reichen ihre               Teilzahlung der Betrag verlangt werden, der
                               Feststellung gleichzeitig dem                   nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
                               Versicherer und dem                             Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange infolge
                               Versicherungsnehmer ein. Weichen                eines Verschuldens des Versicherungsnehmers
                               die Ergebnisse der Feststellungen               die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht
                               voneinander ab, übergibt der                    gezahlt werden kann.
                               Versicherer sie unverzüglich dem
                               Obmann. Dieser entscheidet über           2     Der Versicherer ist berechtigt, die Zahlung
                               die strittig gebliebenen Punkte                 aufzuschieben,
                               innerhalb der Grenzen beider
                               Feststellungen und reicht seine                       a)    wenn Zweifel über die Berechtigung
                               Feststellung gleichzeitig dem                               des Versicherungsnehmers zum
                               Versicherer und dem                                         Zahlungsempfang bestehen, bis
                               Versicherungsnehmer ein.                                    zur Beibringung des erforderlichen
                                                                                           Nachweises;
                         c)    Jeder Vertragspartner trägt die
                               Kosten seines Sachverständigen;                       b)    wenn eine polizeiliche oder
                               die Kosten des Obmannes tragen                              strafgerichtliche Untersuchung aus
                               beide je zur Hälfte.                                        Anlass des Schadens gegen den
                                                                                           Versicherungsnehmer eingeleitet
              3    Auf Grund der Feststellung der                                          wurde, bis zur Erledigung dieser
                   Sachverständigen oder des Obmannes wird die                             Untersuchung.
                   Entschädigung berechnet.
                                                                         3     Wenn der Entschädigungsanspruch nicht
              4    Durch das Sachverständigenverfahren werden                  innerhalb einer Frist von einem Jahr gerichtlich
                   die Pflichten des Versicherungsnehmers im                   geltend gemacht wird, nachdem der
                   Schadenfall nicht berührt.                                  Versicherer dem Versicherungsnehmer
                                                                               gegenüber den erhobenen Anspruch zumindest
                   Artikel 12: Schuldhafte Herbeiführung des                   mit der Anführung einer der Ablehnung derzeit
                   Schadenfalles; Obliegenheitsverletzung                      zugrunde gelegten Tatsache und der
                   nach Schadeneintritt                                        diesbezüglichen gesetzlichen oder
                                                                               vertraglichen Bestimmungen sowie unter
              1    Wenn der Versicherungsnehmer oder eine der                  Angabe der mit dem Ablauf der Frist
                   in leitender Stellung für die Betriebsführung               verbundenen Rechtsfolge in geschriebener

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                   Form abgelehnt hat, ist der Versicherer von der             Schriftform bedeutet, dass dem
                   Verpflichtung zur Leistung frei.                            Erklärungsempfänger das Original der
                                                                               Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des
              4    Der Versicherungsnehmer erwirbt den                         Erklärenden zugehen muss.
                   Anspruch auf Zahlung des die
                   Zeitwertentschädigung übersteigenden Teiles                 Bloß mündlich oder schlüssig abgegebenen
                   der Entschädigung nur insoweit, als die                     Erklärungen und Informationen des
                   Verwendung der Entschädigung zur                            Versicherungsnehmers, des Versicherten oder
                   Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung                    sonstiger Dritter sind nicht wirksam.
                   von Gegenständen des Wohnungsinhaltes
                   innerhalb eines Jahres nach dem Schadenfall                 Artikel 17: Stillschweigende Verlängerung
                   sichergestellt ist.                                         des Versicherungsvertrages

              5    Im Übrigen gelten die §§ 11 und 12 VersVG.            1     Der Vertrag gilt zunächst für die in der Polizze
                                                                               festgesetzte Dauer. Das
                   Artikel 14: Rechtsverhältnis nach dem                       Versicherungsverhältnis gilt jedes Mal um ein
                   Schadenfall                                                 Jahr verlängert, wenn es nicht spätestens
                                                                               einen Monat vor Ablauf der Vertragszeit von
              1    Nach dem Eintritt des Schadenfalls können                   einem der Vertragsteile in
                   sowohl der Versicherer als auch der                         geschriebener Form gekündigt worden ist.
                   Versicherungsnehmer den
                   Versicherungsvertrag kündigen.                        2     Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher im
                                                                               Sinn des Konsumentenschutzgesetzes, gelten
              2    Die Kündigung ist jederzeit, jedoch nur bis zum             hinsichtlich der stillschweigenden
                   Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der                  Vertragsverlängerung die Bestimmungen des
                   Verhandlungen über die Entschädigung                        Konsumentenschutzgesetzes.
                   zulässig.
                                                                               Artikel 18: Ausschluss Terrorrisiko. Was
                   Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von                sind Terrorakte?
                   einem Monat einzuhalten.
                                                                               Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz
                   Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen                sind jegliche Art von Schäden, Verlust Kosten
                   späteren Zeitpunkt als den Schluss der                      oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt
                   laufenden Versicherungsperiode kündigen.                    verursacht werden von, sich ergeben aus oder
                                                                               im Zusammenhang stehen, mit jeglicher Art
              3    Hat der Versicherungsnehmer einen                           von Terrorakten.
                   Entschädigungsanspruch arglistig erhoben, ist
                   der Versicherer berechtigt, den                             Terrorakte sind jegliche Handlung von
                   Versicherungsvertrag nach Ablehnung des                     Personen oder Personengruppen zur
                   Entschädigungsanspruchs mit sofortiger                      Erreichung politischer, ethnischer, religiöser,
                   Wirkung zu kündigen.                                        ideologischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet
                                                                               sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung
                   Artikel 15: Rückgriffsrecht                                 oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und
                                                                               dadurch auf eine Regierung oder staatliche
                   Auf das Rückgriffsrecht findet die Bestimmung               Einrichtung Einfluss nehmen.
                   des § 67 VersVG Anwendung.
                                                                               Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
                   Artikel 16: Form der Erklärungen                            sind auch jegliche Art von Schäden, Verlust,
                                                                               Kosten oder Aufwendungen, die direkt oder
                   Für sämtliche Anzeigen und Erklärungen                      indirekt verursacht werden von, sich ergeben
                   zwischen Versicherer und                                    aus oder im Zusammenhang stehen mit
                   Versicherungsnehmer bzw. Versicherten oder                  Handlungen, die zur Eindämmung, Vorbeugung
                   sonstigen Dritten gilt die geschriebene Form                oder Unterdrückung von Terrorakten ergriffen
                   als vereinbart, sofern nicht die Schriftform                werden oder sich in irgendeiner Weise darauf
                   ausdrücklich und mit gesonderter Erklärung                  beziehen.
                   vereinbart wurde.

                   Der geschriebenen Form wird durch Zugang
                   eines Textes in Schriftzeichen entsprochen,
                   aus dem die Person des Erklärenden
                   hervorgeht (z.B. E-Mail).


                   HDI Versicherung AG
                   Edelsinnstraße 7-11
                   1120 Wien
                   www.hdi.at
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