# VLV Haushaltversicherung Ländle Heimvorteil Kompaktschutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-privathaftpflicht-vlv-laendle-heimvorteil-kompaktschutz.php
- Rechtlicher Träger: Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-privathaftpflicht-vlv-laendle-heimvorteil-kompaktschutz.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt Haushaltversicherung Ländle Heimvorteil Kompaktschutz](https://www.vlv.at/downloads/ipid-haushaltversicherung-laendleheimvorteil-standard-schutz/), Fassung 4643 2025/09

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden | laut Polizze | Versichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme sind: | Produktinformationsblatt, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vermögensschäden (echte und unechte) | ja, bis zur Versicherungssumme | Personen- und dadurch verursachten Vermögensschäden aus den Gefahren des täglichen Lebens im Privatbereich | Produktinformationsblatt, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Jahreshöchstleistung (Maximierung) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung Standard | keine | wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht | Produktinformationsblatt, Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte) | nicht geregelt |  |  |
| Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst) | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer) | ja | Privathaftpflichtversicherung: Der Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Erde. | Produktinformationsblatt, Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen | nicht geregelt |  |  |
| Innovations- oder Update-Garantie | nicht geregelt |  |  |
| Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeversicherung für neue Risiken | nicht geregelt |  |  |
| Kaution bei Schäden im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Besitzstandsgarantie beim Wechsel vom Vorversicherer | nicht geregelt |  |  |
| Fortsetzung nach Tod des Versicherungsnehmers für Partner und Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Verteidigung im Strafverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch deliktunfähige Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz) | nicht geregelt |  |  |
| Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutter | nicht geregelt |  |  |
| Pflegebedürftige Angehörige im Haushalt | nicht geregelt |  |  |
| Ehrenamt und Freiwilligenarbeit | nicht geregelt |  |  |
| Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand) | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche mitversicherter Personen untereinander | nein | Schäden die Ihnen oder den mitversicherten Personen zugefügt werden | Produktinformationsblatt, Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Nichteheliche Lebensgefährten und deren Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Gastschüler und Au-pairs im Haushalt | nicht geregelt |  |  |
| Betreuung fremder Kinder (Babysitten, Tagespflege) | nicht geregelt |  |  |
| Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäuden | ja, bis zur Versicherungssumme | Mietsachschäden aus der Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar, solange das Mietverhältnis nur eine Höchstdauer von einem Monat aufweist | Produktinformationsblatt, Was ist versichert?, Seite 2 |
| Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel) | ja, bis zur Versicherungssumme | Mietsachschäden aus der Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar | Produktinformationsblatt, Was ist versichert?, Seite 2 |
| Geliehene, gemietete, gepachtete Sachen | nein | Schäden an Sachen, die entliehen, gemietet, gepachtet oder geleast sind | Produktinformationsblatt, Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Verlust privater Schlüssel | nicht geregelt |  |  |
| Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagen | nicht geregelt |  |  |
| Allmählichkeits- und Abwasserschäden | nicht geregelt |  |  |
| Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung | nicht geregelt |  |  |
| Be- und Entladeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegen | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Hotelzimmer, Ferienunterkunft und deren Einrichtung | ja, bis zur Versicherungssumme | Mietsachschäden aus der Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar, solange das Mietverhältnis nur eine Höchstdauer von einem Monat aufweist | Produktinformationsblatt, Was ist versichert?, Seite 2 |
| Glasschäden an gemieteten Räumen | nicht geregelt |  |  |
| Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen sowie Haushaltsgeräte in der Mietwohnung | nicht geregelt |  |  |
| Häusliche Abwässer und Rückstau | nicht geregelt |  |  |
| Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen, auch im Internet | nicht geregelt |  |  |
| Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge) | nicht geregelt |  |  |
| Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen) | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung) | nicht geregelt |  |  |
| Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor) | nicht geregelt |  |  |
| Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera) | nicht geregelt |  |  |
| Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeuge | nicht geregelt |  |  |
| Zahme Haustiere und Kleintiere | nicht geregelt |  |  |
| Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter) | nicht geregelt |  |  |
| Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagd | nicht geregelt |  |  |
| Surfbretter, Kites und Stand-up-Paddles | nicht geregelt |  |  |
| Mähroboter und selbstfahrende Arbeitsmaschinen | nicht geregelt |  |  |
| Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle und Seniorenmobile | nicht geregelt |  |  |
| Hunde, die als gefährlich gelten (Listenhunde) | nicht geregelt |  |  |
| Bienen und gezähmte Wildtiere | nicht geregelt |  |  |
| Feuerwerk | nicht geregelt |  |  |
| Wohnwagen und Anhänger (abgestellt, nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhaus | nicht geregelt |  |  |
| Ferienwohnung und Zweitwohnung | nicht geregelt |  |  |
| Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen) | nicht geregelt |  |  |
| Unbebaute Grundstücke | nicht geregelt |  |  |
| Bauherrenrisiko (Bausumme) | nicht geregelt |  |  |
| Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung) | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen) | nicht geregelt |  |  |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz | nicht geregelt |  |  |
| Verkehrssicherungspflicht und Winterdienst | nicht geregelt |  |  |
| Wallbox, Ladestation und Batteriespeicher | nicht geregelt |  |  |
| Garagen und Stellplätze | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis) | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfall | nicht geregelt |  |  |
| Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttaten | nicht geregelt |  |  |
| Neuwertentschädigung oder Zeitwert | nicht geregelt |  |  |
| Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer) | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheiten | ja | Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. | Produktinformationsblatt, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Laufzeit und Kündigung | ja | Sie können den Vertrag zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen - mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. | Produktinformationsblatt, Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Beitragsanpassungsklausel | nicht geregelt |  |  |
| Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichen | nein | Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen | Produktinformationsblatt, Was ist nicht versichert?, Seite 1 |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt Haushaltversicherung Ländle Heimvorteil Kompaktschutz

```text
[Seite 1]
   Haushaltversicherung
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   Unternehmen:                                                      Produkt:
   Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.                           Ländle Heimvorteil Kompaktschutz


Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden
Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem
Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Haushaltversicherung
       Was ist versichert?                                                Was ist nicht versichert?
       Sachversicherung:                                                  Sachversicherung:
       Versichert im Rahmen der Versicherungssumme                        Schäden durch:
       sind Sachschäden am Wohnungsinhalt durch:                          ✖ Nutzfeuer und Versengen
       ✓ Feuer: Brand, direkten und indirekten Blitzschlag,               ✖ Bewegung von Boden und Gesteinsmassen (aus-
         Explosion, Flugzeugabsturz                                         gelöst durch Bautätigkeit oder bergmännische
       ✓ Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Stein-                Tätigkeit)
         schlag, Erdrutsch                                                ✖ Bodensenkung
       ✓ Leitungswasser                                                   ✖ dauernde Witterungs- und Umwelteinflüsse
       ✓ Einbruchsdiebstahl                                               ✖ Schwammbildung
       ✓ Vandalismus                                                      ✖ Zerkratzen, Verschrammen von Glasoberflächen
       ✓ Glasbruch                                                          oder Absplittern von Kanten
                                                                          ✖ Innere Unruhen, Krieg, Terror, Revolution, Rebellion,
       Versichert sind mit beschränkten Beträgen:                           Aufruhr oder Aufstand
       ✓ Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmun-                        ✖ unmittelbare und mittelbare Einwirkung von Kern-
         gen, Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und                     energie
         Schmelzwasser, Erhöhung des Grundwasserspie-                     Schäden an:
         gels, Rückstau
                                                                          ✖ Abbruchobjekten
       ✓ Sonderverglasungen (z.B. Glasdächer, Lichtkup-
         peln, Windfangverglasungen, Maschinen- und                       Privathaftpflichtversicherung:
         Küchengeräteverglasungen)
                                                                          ✖ Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinaus-
       ✓ Reisegepäck                                                        gehen
       ✓ Kühlgut                                                          ✖ Schäden, die andere Haftpflicht-Versicherungen
                                                                            decken, z.B. Kfz-Haftpflicht
       Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. ersetzt:               ✖ Schäden an Sachen, die entliehen, gemietet, gepach-
       ✓ Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaf-                   tet oder geleast sind
         fung der versicherten Sachen                                     ✖ Schäden die Ihnen oder den mitversicherten Perso-
       ✓ Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und                      nen zugefügt werden
         Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reini-
         gungskosten sowie Entsorgungskosten)                             Gibt es Deckungsbeschränkungen?
       ✓ Kosten einer Notwohnung
                                                                          !   bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme
                                                                              erfolgt eine anteilige Entschädigung
       Privathaftpflichtversicherung:
                                                                          !   bei rechtswidriger oder vorsätzlicher Schadenherbei-
       Versichert im Rahmen der vereinbarten Versiche-
                                                                              führung entfällt der Versicherungsschutz
       rungssumme sind:
                                                                          !   wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom
       ✓ die Erfüllung gerechtfertigter Schadenersatzan-
                                                                              Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht
         sprüche bei Sach-, Personen- und dadurch verur-
         sachten Vermögensschäden aus den Gefahren des                    !   bei Risiken mit beschränkten Beträgen erfolgt eine
         täglichen Lebens im Privatbereich                                    Entschädigung höchstens bis zu diesem Betrag


                                                                                                                                  4643 2025/09

[Seite 2]
✓ Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche                         !   bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen
✓ Mietsachschäden aus der Beschädigung von                                   entfällt der Versicherungsschutz ganz oder teilweise
  gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar, solange
  das Mietverhältnis nur eine Höchstdauer von einem
  Monat aufweist

Als mitversichert gelten außerdem Schadenersatzan-
sprüche von Angehörigen, welche nicht im selben
Haushalt wohnen.


Wo bin ich versichert?
Sachversicherung:
• Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort.
Privathaftpflichtversicherung:
• Der Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Erde.


Welche Verpflichtungen habe ich?
• Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden -
  vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
• Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeig-
  nete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen.
• Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle
  sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten, vorhandene Schlösser zu
  versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden.
• Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden (z.B. Brand, Explosion und
  Einbruchdiebstahl) sind der Sicherheitsbehörde zu melden.
• An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Original-
  belege zu überlassen.
• Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche gerichtlich gel-
  tend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. befolgen und dem Anwalt
  der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Vollmacht erteilen.


Wann und wie zahle ich?
Wann: Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht im Voraus. Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monat-
lich bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.
Wie: Sie können Ihre Beiträge z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung
bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.


Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihren Erstbeitrag rechtzeitig zahlen.
Ende:
• Verträge mit einer Dauer von einem Jahr oder länger: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze
  angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
• Vertragsdauer weniger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
• Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten.
• Sie können den Vertrag zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen - mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
• Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen - mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
• Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. nach einem Schadenfall, bei Risiko-
  wegfall oder bei Eigentumswechsel).
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