# Adam Riese XL: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-privathaftpflicht-adam-riese-xl.php
- Rechtlicher Träger: Rhion.digital / Adam Riese (W&W Digitalmarke)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-privathaftpflicht.php#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung Adam Riese XL (AVB PHV XL)](https://www.adam-riese.de/downloads/240702_Privathaftpflicht_AVB_XL.pdf), Fassung 08.10.2019

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden | laut Versicherungsschein | Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. | A1-5.1, Seite 4 |
| Vermögensschäden (echte und unechte) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. | A1-6.15.1, Seite 8 |
| Jahreshöchstleistung (Maximierung) | ja | Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Dreifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. | A1-5.2, Seite 4 |
| Selbstbeteiligung Standard | keine | Falls besonders vereinbart, beteiligst Du Dich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). | A1-5.4, Seite 4 |
| Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte) | ja | des in häuslicher Gemeinschaft mit Dir lebenden Partners einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft und dessen Kinder | A1-2.1.4, Seite 3 |
| Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst) | ja | bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder in einer sich innerhalb von 12 Monaten daran anschließenden Berufsausbildung befinden (berufliche Erstausbildung, Lehre und/oder Studium, auch Bachelor- und unmittelbar anschließender Masterstudiengang -, nicht Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dgl.). | A1-2.1.2, Seite 3 |
| Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer) | ja | wenn diese bei einem vorübergehenden weltweiten Auslandsaufenthalt von bis zu fünf Jahren eingetreten sind. | A1-6.14, Seite 8 |
| Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen | ja | Wir garantieren, dass die dieser Privathaftpflichtversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung Adam Riese XL Dich in keinem Punkt schlechter stellen, als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Musterbedingungen (Stand April 2016). | Präambel, Seite 3 |
| Innovations- oder Update-Garantie | ja | Werden wir die dieser Privathaftpflichtversicherung zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Deinem Vorteil und ohne Mehrbeitrag ändern, so gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. | A1-6.25, Seite 11 |
| Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeversicherung für neue Risiken | ja | Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. | A1-9.1, Seite 13 |
| Schäden durch deliktunfähige Kinder | ja, bis 50.000 € | Bei Schäden durch Kinder im Sinne von Absatz 1 werden wir uns bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 € bezogen auf alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht auf eine Deliktsunfähigkeit gemäß § 828 BGB berufen | A1-2.1.2, Seite 3 |
| Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz) | ja, bis 50.000 € | Wenn Du oder eine gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 mitversicherte Person einen Schaden verursachst, werden wir uns bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 € bezogen auf alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht auf eine Deliktsunfähigkeit berufen | A1-2.1.6, Seite 3 |
| Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutter | ja | der in Deinem Haushalt beschäftigten Personen (auch Au-Pair) gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. | A1-2.1.5, Seite 3 |
| Pflegebedürftige Angehörige im Haushalt | nicht geregelt |  |  |
| Ehrenamt und Freiwilligenarbeit | ja | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements, soweit nicht Versicherungsschutz über eine andere Haftpflichtversicherung, z. B. Vereins- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht. | A1-6.2, Seite 5 |
| Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand) | ja, bis zur Deckungssumme | Wenn Du im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses einen Schaden verursachst, werden wir uns nicht auf einen stillschweigend vereinbarten Haftungsverzicht berufen. | A1-6.21, Seite 10 |
| Ansprüche mitversicherter Personen untereinander | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche (1) von Dir selbst oder der in A1-7.4 benannten Personen gegen die mitversicherten Personen; | A1-7.3, Seite 11 |
| Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäuden | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Mietsachschäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden sowie an zu privaten Zwecken gemieteten Garagen und Carports. | A1-6.6.1, Seite 6 |
| Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel) | ja, bis 200.000 €, Selbstbeteiligung 250 € | Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr 200.000 €. | A1-6.6.2, Seite 7 |
| Geliehene, gemietete, gepachtete Sachen | ja, bis 200.000 €, Selbstbeteiligung 250 € | Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wird, beteiligst Du Dich mit einem Betrag von 250 € an jedem Schaden selbst. | A1-6.6.3, Seite 7 |
| Verlust privater Schlüssel | ja, bis 200.000 € | Die Versicherungssumme für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Keycards beträgt je Versicherungsfall 200.000 €. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 600.000 €. | A1-6.20.3, Seite 10 |
| Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagen | ja, bis 200.000 € | Abweichend von A1-1 besteht auch Versicherungsschutz, wenn die Schlüssel/Keycards während einer betrieblichen, beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit abhandenkommen. | A1-6.20.1, Seite 10 |
| Allmählichkeits- und Abwasserschäden | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen) entstanden sind. | A1-6.17, Seite 10 |
| Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. | A1-6.16.1, Seite 9 |
| Be- und Entladeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegen | nicht geregelt |  |  |
| Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge) | ja | Versichert ist, abweichend von A1-7.14, Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern: | A1-6.10.1, Seite 7 |
| Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist, abweichend von A1-7.14, Deine gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die Du mit einem auf Reisen in den EU- und EFTA-Staaten von einem gewerbsmäßigen Vermieter vorübergehend angemieteten versicherungspflichtigen Selbstfahrervermietfahrzeug verursachst | A1-6.23.1, Seite 10 |
| Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung) | ja | eigene und fremde Wassersportfahrzeuge ohne Segel (z. B. Ruder-, Paddel-, Schlauchboote, Kanus und ähnliches) auch mit Hilfsmotor bis zu einer Motorstärke von 3,68 kW (5 PS); | A1-6.12.1 (1), Seite 8 |
| Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor) | ja, bis zur Deckungssumme | fremde Segelboote mit Motor und fremde Motorboote jeweils bis zu einer Motorstärke von 110 kW (150 PS) soweit diese nur gelegentlich gebraucht werden (z. B. im Urlaub, auf Ausflügen) | A1-6.12.1 (4), Seite 8 |
| Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera) | ja, bis 3 Mio. € | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als privater Halter aus dem privaten Gebrauch von Flugmodellen ohne Motor bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg. | A1-6.13.2, Seite 8 |
| Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeuge | ja | als Radfahrer aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern (auch von nicht versicherungspflichtigen Elektrofahrrädern/Pedelecs mit bauartbedingter Tretunterstützung bis 25 km/h sowie Anfahrhilfe bis 6 km/h). | A1-6.7, Seite 7 |
| Zahme Haustiere und Kleintiere | ja | Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen | A1-6.9.1, Seite 7 |
| Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter) | ja, bis zur Deckungssumme | nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,, Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, | A1-6.9.2, Seite 7 |
| Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagd | ja | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen. | A1-6.8, Seite 7 |
| Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhaus | ja | eines im Inland oder in den EU- und EFTA-Staaten gelegenen Einfamilienhauses (auch als Reihenhaus, Doppelhaushälfte) oder Zweifamilienhauses, wenn mindestens eine Wohnung von Dir selbst bewohnt wird; | A1-6.3.1 (2), Seite 5 |
| Ferienwohnung und Zweitwohnung | ja | eines im Inland oder in den EU- und EFTA-Staaten gelegenen Ferien- oder Wochenendhauses | A1-6.3.1 (3), Seite 5 |
| Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen) | ja | von bis zu drei im Inland gelegenen Eigentums- oder Ferienwohnungen, | A1-6.3.1 (4), Seite 5 |
| Unbebaute Grundstücke | ja | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz unbebauter Grundstücke, die insgesamt nicht größer als 15.000 m² sind. | A1-6.22, Seite 10 |
| Bauherrenrisiko (Bausumme) | ja, bis zur Deckungssumme | als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, An- und Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 200.000 € je Bauvorhaben. | A1-6.3.2 (6), Seite 6 |
| Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung) | ja, bis zur Deckungssumme | zur eigenen Energieversorgung und/oder, abweichend von A1-1, zur Einspeisung von Strom in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens, sofern Du keine Lieferverpflichtung gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen oder sonstigen Abnehmern hast | A1-6.3.2 (4), Seite 6 |
| Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen) | nein | besteht Versicherungsschutz ausschließlich für Anlagen bis 100 l/kg Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 1.000 l/kg nicht übersteigt. | A2-1.1, Seite 13 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz | ja, bis 3 Mio. € | Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr 3.000.000 €. | A2-3.4, Seite 15 |
| Verkehrssicherungspflicht und Winterdienst | ja | aus der Verletzung von Pflichten, die Dir in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). | A1-6.3.2 (1), Seite 6 |
| Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis) | ja, bis zur Deckungssumme | Für Schäden bis zur Höhe von 1.000 € besteht kein Versicherungsschutz. | A3-3.4, Seite 16 |
| Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfall | nicht geregelt |  |  |
| Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttaten | nein | So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat oder wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat. | A3-1.2, Seite 15 |
| Neuwertentschädigung oder Zeitwert | nicht geregelt |  |  |
| Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer) | nein | Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Deine gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes. | A1-1, Seite 3 |
| Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheiten | ja | Verletzt Du eine Obliegenheit nach C-3.2.1 oder C-3.2.2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Deines Verschuldens entspricht. | C-3.2.3.1, Seite 21 |
| Laufzeit und Kündigung | ja | Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. | C-2.1.2.1, Seite 19 |
| Beitragsanpassungsklausel | ja | Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsangleichung. | B-3.1, Seite 17 |
| Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichen | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung Adam Riese XL (AVB PHV XL)

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                                   Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da.


  Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
  Privathaftpflichtversicherung Adam Riese XL
  (AVB PHV XL)
  Stand 08.10.2019


    Inhaltsverzeichnis
    Teil A
    A1       Privathaftpflichtrisiko
    1        Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko)   6.20 Abhandenkommen von Schlüsseln/Keycards
    2        Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Verhält-        6.21    Gefälligkeitshandlungen
             nis zwischen den Versicherten (Du als Versicherungsneh-        6.22 Besitz von unbebauten Grundstücken
             mer und die mitversicherten Personen)
                                                                            6.23 Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge bei
    3        Versicherungsschutz, Versicherungsfall                              Reisen in den EU-/EFTA-Staaten (Mallorcadeckung)
    4        Leistungen und Vollmacht                                       6.24 Ansprüche aus Benachteiligungen
    5        Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, Jah-            6.25 Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen
             reshöchstersatzleistung, Serienschaden, Selbstbeteili-
                                                                            7       Allgemeine Ausschlüsse
             gung)
                                                                            7.1     Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
    6        Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versi-
             cherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Aus-          7.2     Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeug-
             schlüsse)                                                              nissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
    6.1      Familie und Haushalt, Tagesmutter (Tageseltern), Babysit-      7.3     Ansprüche der Versicherten untereinander
             ter und Au-Pair                                                7.4     Schadenfälle Deiner Angehörigen und von wirtschaftlich ver-
    6.2      Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit                         bundenen Personen
    6.3      Haus- und Grundbesitz                                          7.5     Leasing, Pacht, verbotene Eigenmacht, besonderer Verwah-
                                                                                    rungsvertrag
    6.4      Allgemeines Umweltrisiko
                                                                            7.6     Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten
    6.5      Abwässer
                                                                                    und sonstigen Leistungen
    6.6      Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden)
                                                                            7.7     Asbest
    6.7      Sportausübung, Radfahren
                                                                            7.8     Gentechnik
    6.8      Waffen und Munition
                                                                            7.9     Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
    6.9      Tiere
                                                                            7.10    Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige
    6.10 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahr-
                                                                            7.11    Übertragung von Krankheiten
         zeug-Anhänger
                                                                            7.12    Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen
    6.11     Gebrauch von Luftfahrzeugen
                                                                            7.13    Strahlen
    6.12     Gebrauch von Wasserfahrzeugen
                                                                            7.14    Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
    6.13     Modellfahrzeuge (Land, Wasser, Luft)
                                                                            7.15    Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung
    6.14     Schäden im Ausland
                                                                            7.16    Verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art
    6.15     Vermögensschäden
                                                                            7.17    Bearbeitung fremder Sachen (Tätigkeitsschäden)
    6.16     Übertragung elektronischer Daten
                                                                            7.18    Geothermie-Risiko
    6.17     Allmählichkeitsschäden
                                                                            8       Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Er-
    6.18 Teilnahme am praktischen Unterricht, Schülerpraktikum
                                                                                    weiterungen)
    6.19     Ersthelfer, Notfallhelfer
                                                                            9       Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung)
                                                                            10      Fortsetzung der Privathaftpflichtversicherung nach Deinem
                                                                                    Tod


Dein Ansprechpartner:                    Dein Versicherer:                      Sitz der Gesellschaft:                   Bankverbindung:
Adam Riese GmbH                          Württembergische                       Stuttgart Registergericht:               Landesbank Baden-Württemberg
Postfach 100807                          Versicherung AG                        AG Stuttgart HRB 14327                   IBAN: DE61600501010008682107
70007 Stuttgart                                                                 Vers.-Steuernummer: 801/V90801006186     BIC: SOLADEST600
                                                                                Umsatzsteuer-ID: DE811128268

[Seite 2]
A2       Besondere Umweltrisiken                                 Teil C
1        Gewässerschäden                                         1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
2        Gewässerschäden – Anlagenrisiko                         1.1      Beginn des Versicherungsschutzes
         (Flüssiggastank, Geothermieanlage)                 1.2           Beitragszahlung, Versicherungsperiode
3        Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensge-1.3           Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter
         setz (USchadG)                                                   Zahlung oder Nichtzahlung
A3       Ausfalldeckung (Forderungsausfallrisiko)                1.4      Folgebeitrag
1        Gegenstand der Ausfalldeckung                           1.5      Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
2        Leistungsvoraussetzungen                                1.6      Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
3        Umfang der Ausfalldeckung                               2        Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
4        Räumlicher Geltungsbereich                              2.1      Dauer und Ende des Vertrags
5        Besondere Ausschlüsse in der Ausfalldeckung             2.2      Kündigung nach Versicherungsfall
                                                                 3        Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
Teil B                                                           3.1      Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
1        Abtretungsverbot                                        3.2      Deine Obliegenheiten
2        Veränderungen des versicherten Risikos und Auswirkung auf4       Weitere Regelungen
         den Beitrag (Beitragsregulierung)
                                                                  4.1     Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
3        Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsan-
                                                                  4.2     Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
         gleichung
                                                                  4.3     Vollmacht des Versicherungsvertreters
4        Tarifmerkmale
                                                                  4.4     Verjährung
                                                                 4.5      Örtlich zuständiges Gericht
                                                                 4.6      Anzuwendendes Recht
                                                                 4.7      Embargobestimmung


                                                                 Zusätzlich gelten:
                                                                 Besondere Bedingungen zur Beitragsfreistellung wegen Arbeitslosig-
                                                                 keit (BBA)

[Seite 3]
Präambel
Wir garantieren, dass die dieser Privathaftpflichtversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privat-
haftpflichtversicherung Adam Riese XL Dich in keinem Punkt schlechter stellen, als die vom Gesamtverband der Deutschen Versiche-
rungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Musterbedingungen (Stand April 2016).
Darüber hinaus garantieren wir auch, dass die Leistungsinhalte dieser Versicherungsbedingungen die Empfehlungen des Arbeitskreises
Beratungsprozesse (Stand 28.09.2015) voll erfüllen.


Teil A                                                                            und wenn der Geschädigte nicht selbst aufsichtspflichtig
A1       Privathaftpflichtrisiko                                                  war;

1        Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes             2.1.4   des in häuslicher Gemeinschaft mit Dir lebenden Partners
         Risiko)                                                                  einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft und dessen
                                                                                  Kinder – sofern im Rahmen einer Privathaftpflichtversiche-
         Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmun-
                                                                                  rung für Paare und Familien (d. h. nicht bei einer Privathaft-
         gen Deine gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des
                                                                                  pflichtversicherung für Alleinstehende oder Alleinerzie-
         täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefah-
                                                                                  hende) –; diese entsprechend A1-2.1.2 und A1-2.1.3:
         ren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes.
                                                                                    Der mitversicherte Partner muss im Versicherungs-
2        Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Ver-
                                                                                    schein namentlich benannt werden.
         hältnis zwischen den Versicherten (Du als Versiche-
         rungsnehmer und die mitversicherten Personen)                            – Es gilt ausdrücklich vereinbart, dass mit Einschluss des
                                                                                    Partners der Versicherungsschutz für Deinen etwaigen
2.1      Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
                                                                                    Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner endet.
2.1.1    Deines Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners.
                                                                                  – Haftpflichtansprüche des Partners und dessen Kinder
         Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer ein-               gegen Dich sind ausgeschlossen.
         getragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspart-
                                                                                    Versichert sind jedoch übergangsfähige Regressansprü-
         nerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partner-
                                                                                    che von Versicherern, Sozialversicherungsträgern, Sozi-
         schaft nach dem Recht anderer Staaten lebt. Als eingetra-
                                                                                    alhilfeträgern sowie öffentlichen und privaten Arbeitge-
         gene Lebenspartnerschaften gelten auch die den Partner-
                                                                                    bern wegen Personenschäden.
         schaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes ver-
         gleichbaren Partnerschaften nach dem Recht anderer                       – Die Mitversicherung für den Partner und dessen Kinder,
         Staaten;                                                                   die nicht auch Deine Kinder sind, endet mit der Aufhe-
                                                                                    bung der häuslichen Gemeinschaft (Haushaltsgemein-
2.1.2    Deiner unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Le-
                                                                                    schaft) zwischen Dir und dem Partner.
         benspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv-
         und Pflegekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur, so-              – Im Falle Deines Todes gilt für den überlebenden Partner
         lange sie sich noch in einer Schul- oder in einer sich inner-              und dessen Kinder A1-10 sinngemäß;
         halb von 12 Monaten daran anschließenden Berufsausbil-           2.1.5   der in Deinem Haushalt beschäftigten Personen (auch Au-
         dung befinden (berufliche Erstausbildung – Lehre und/oder                Pair) gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche
         Studium, auch Bachelor- und unmittelbar anschließender                   gilt für Personen, die aus einem Arbeitsvertrag oder gefäl-
         Masterstudiengang –, nicht Referendarzeit, Fortbildungs-                 ligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder
         maßnahmen und dgl.). Der Versicherungsschutz entfällt                    den Streudienst versehen.
         mit Beendigung der Ausbildung (z. B. Tag der Abschluss-                  Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei
         prüfung).                                                                denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in
         Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen                   Deinem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
         Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des            2.1.6   Für die gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 mitversicherten Perso-
         freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, wäh-                 nen gilt:
         rend oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der
                                                                                  Deliktsunfähige Erwachsene
         Versicherungsschutz bestehen.
                                                                                  Wenn Du oder eine gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 mitversi-
         Bei Schäden durch Kinder im Sinne von Absatz 1 werden wir
                                                                                  cherte Person einen Schaden verursachst, werden wir uns
         uns bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 € bezogen auf
                                                                                  bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 € bezogen auf alle
         alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht auf
                                                                                  Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht auf
         eine Deliktsunfähigkeit gemäß § 828 BGB berufen, wenn
                                                                                  eine Deliktsunfähigkeit berufen, wenn kein anderer Versi-
         kein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger,
                                                                                  cherer (z. B. Sozialversicherungsträger, Schadenversiche-
         Schadenversicherer, Privathaftpflichtversicherer) leis-
                                                                                  rer, Privathaftpflichtversicherer) leistungspflichtig ist und
         tungspflichtig ist und wenn der Geschädigte nicht selbst
                                                                                  wenn der Geschädigte nicht selbst aufsichtspflichtig war.
         aufsichtspflichtig war;
                                                                          2.2     Alle für Dich als Versicherungsnehmer geltenden Vertrags-
2.1.3    Deiner – auch volljährigen, unverheirateten/nicht in einer
                                                                                  bestimmungen sind auf die mitversicherten Personen ent-
         eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden – Kinder, die
                                                                                  sprechend anzuwenden.
         wegen ihrer geistigen Behinderung (nicht Lernbehinde-
         rung) oder ihrer körperlichen Behinderung (mindestens                    Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgever-
         Pflegegrad 2) in Deinem Haushalt leben oder in einem be-                 sicherung (A1-9), wenn das neue Risiko nur für eine mitver-
         treuenden Heim untergebracht sind.                                       sicherte Person entsteht – ausgenommen davon sind je-
                                                                                  doch die gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 mitversicherten Perso-
         Bei Schäden durch Kinder im Sinne von Absatz 1 werden wir
                                                                                  nen.
         uns bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 €, bezogen auf
         alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, nicht         2.3     Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobe-
         auf eine Deliktsunfähigkeit berufen, wenn kein anderer                   grenzungen oder Ausschlüsse in Deiner Person (als Versi-
         Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger, Schadenver-                cherungsnehmer) oder in der Person einer mitversicherten
         sicherer, Privathaftpflichtversicherer) leistungspflichtig ist           Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl
                                                                                  für Dich als auch für die mitversicherten Personen.

[Seite 4]
2.4   Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darfst nur Du           stellung eines Verteidigers für Dich gewünscht oder geneh-
      als Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der             migt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die
      Obliegenheiten bist sowohl Du als auch die mitversicherten         mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Ver-
      Personen verantwortlich.                                           teidigers.
3     Versicherungsschutz, Versicherungsfall                       4.4   Erlangst Du oder eine mitversicherte Person das Recht, die
3.1   Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du wegen            Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu
      eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetre-           fordern, so sind wir bevollmächtigt, dieses Recht auszu-
      tenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen            üben.
      Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermö-          5     Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme,
      gensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haft-           Jahreshöchstersatzleistung, Serienschaden, Selbstbe-
      pflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem            teiligung)
      Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wirst.       5.1   Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versiche-
      Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die             rungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme be-
      Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den         grenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungs-
      Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadener-              schutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen er-
      eignis geführt hat, kommt es nicht an.                             streckt.
3.2   Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch         5.2   Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:
      wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt,                     Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versiche-
      (1)   auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus              rungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Dreifache der
            Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadens-          vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
            ersatz statt der Leistung;                             5.3   Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung ein-
      (2) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nach-             tretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungs-
          erfüllung durchführen zu können;                               fall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten dieser
                                                                         Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
      (3) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegen-
          standes oder wegen des Ausbleibens des mit der Ver-            – auf derselben Ursache,
          tragsleistung geschuldeten Erfolges;                           – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sach-
      (4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen                lichem und zeitlichem, Zusammenhang
          auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;                          oder
      (5) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge-                 – auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln
          rung der Leistung;                                             beruhen.
      (6) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender      5.4   Falls besonders vereinbart, beteiligst Du Dich bei jedem
          Ersatzleistungen.                                              Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit
3.3   Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit             einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag
      sie aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage          (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haft-
      über den Umfang Deiner gesetzlichen Haftpflicht hinaus-            pflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versi-
      gehen.                                                             cherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung
4     Leistungen und Vollmacht                                           vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezo-
                                                                         gen. A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt.
4.1   Der Versicherungsschutz umfasst
                                                                         Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleiben wir
      – die Prüfung der Haftpflichtfrage,
                                                                         auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht
      – die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und            übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzan-
      – die Freistellung Deinerseits von berechtigten Schadens-          sprüche verpflichtet.
        ersatzverpflichtungen.                                     5.5   Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Ver-
      Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann,                sicherungssumme angerechnet.
      wenn sie aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Aner-   5.6   Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei-
      kenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflich-           nem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen
      tet sind und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse           wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungs-
      und Vergleiche, die Du ohne unsere Zustimmung abgege-              summe zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
      ben oder geschlossen hast, binden uns nur, soweit der An-
                                                                   5.7   Hast Du an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten
      spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden
                                                                         und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versiche-
      hätte.
                                                                         rungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leis-
      Ist Deine Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wir-           tungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden
      kung für uns festgestellt, haben wir Dich binnen zwei Wo-          Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leis-
      chen vom Anspruch des Dritten freizustellen.                       tende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme
4.2   Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Scha-         bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns
      dens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweck-                erstattet.
      mäßig erscheinenden Erklärungen in Deinem Namen abzu-              Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entspre-
      geben.                                                             chende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungs-
      Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit          schutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der
      über Schadensersatzansprüche gegen Dich, sind wir be-              jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungs-
      vollmächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen dann den           falls.
      Rechtsstreit auf unsere Kosten in Deinem Namen.                    Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Du Dich an lau-
4.3   Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereig-            fenden Rentenzahlungen beteiligen musst, wenn der Kapi-
      nisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden          talwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach
      Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, von uns die Be-          Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversiche-
                                                                         rungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen

[Seite 5]
      mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme ab-          6.2     Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit
      gesetzt.                                                                Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus den Gefah-
5.8   Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtan-             ren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit
      spruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich                 aufgrund eines sozialen Engagements, soweit nicht Versi-
      an Deinem Verhalten scheitert, haben wir für den von der                cherungsschutz über eine andere Haftpflichtversicherung,
      Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädi-                     z. B. Vereins- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung be-
      gungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.                     steht. Versicherungsschutz wird in diesem Fall im An-
6     Besondere Regelungen für einzelne private Risiken                       schluss an diese Haftpflichtversicherungen geboten.
      (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und beson-                     Zu den versicherten ehrenamtlichen Tätigkeiten zählt unter
      dere Ausschlüsse)                                                       anderem die Mitarbeit – auch verantwortliche Mitarbeit (in-
      A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private                soweit teilweise abweichend von A1-7.16) –
      Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risi-               – in der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kir-
      ken geltenden besonderen Ausschlüsse.                                     chen- und Jugendarbeit,
      Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, fin-                 – in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessen-
      den auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen                  verbänden,
      Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistun-                   – bei der Freizeitgestaltung, in Sportvereinigungen, Musik-
      gen und Vollmacht oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).                    gruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten
6.1   Familie und Haushalt, Tagesmutter (Tageseltern), Ba-                      Gruppen.
      bysitter und Au-Pair                                                    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
      Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht                            – gemäß A1-7.16 gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen
      (1)   als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus der                  Schäden aus einer ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit
            Aufsichtspflicht über Minderjährige).                               und/oder einer ehrenamtlichen geschäftsführenden
            Bei Schäden durch Deine minderjährigen Enkel, für die               bzw. geschäftsführerähnlichen Tätigkeit;
            Du nur vorübergehend die Aufsicht übernommen hast,                – Ansprüche aus den Gefahren von öffentlichen/hoheitli-
            werden wir bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 €                   chen Ehrenämtern (z. B. als Bürgermeister, Gemeinde-
            bezogen auf alle Versicherungsfälle eines Versiche-                 ratsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für Kammern,
            rungsjahres auf den Einwand einer fehlenden Auf-                    Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr) oder von wirt-
            sichtspflichtverletzung verzichten, wenn kein anderer               schaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Cha-
            Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger, Scha-                 rakter wie z. B. Betriebs- oder Personalrat, Versicherten-
            denversicherer, Privathaftpflichtversicherer) leis-                 ältester, Vertrauensperson nach § 40 Sozialgesetzbuch
            tungspflichtig ist und wenn der Geschädigte nicht                   IV (SGB), beruflicher Betreuer nach § 1897 (6) Bürgerli-
            selbst aufsichtspflichtig war;                                      ches Gesetzbuch (BGB).
      (2) als Dienstherr der in Deinem Haushalt tätigen Perso-        6.3     Haus- und Grundbesitz
          nen;                                                        6.3.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als Inhaber
      (3) als                                                                 (1)   einer oder mehrerer im Inland oder in den EU- und
            – Tagesmutter (Tageseltern) – abweichend von A1-1                       EFTA-Staaten gelegener Wohnungen (bei Wohnungs-
              auch gewerblich –,                                                    eigentum als Sondereigentümer), einschließlich Feri-
            – Babysitter oder Au-Pair,                                              enwohnung.

            insbesondere aus der übernommenen Beaufsichti-                          Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtan-
            gung von zur Betreuung übernommenen minderjähri-                        sprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
            gen Kindern, auch außerhalb der Wohnung, z. B. bei                      wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums.
            Spielen, Ausflügen und dgl.                                             Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf
                                                                                    den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen
            Versichert sind hierbei auch gesetzliche Haftpflichtan-
                                                                                    Eigentum;
            sprüche von Tageskindern aus Schäden, die diese
            während der Obhut bei den Tageseltern erleiden.                   (2) eines im Inland oder in den EU- und EFTA-Staaten ge-
                                                                                  legenen Einfamilienhauses (auch als Reihenhaus,
            Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haft-
                                                                                  Doppelhaushälfte) oder Zweifamilienhauses, wenn
            pflicht der Tageskinder während der Obhut. Versichert
                                                                                  mindestens eine Wohnung von Dir selbst bewohnt
            sind auch – in teilweiser Abänderung von A1-7.3 und
                                                                                  wird;
            A1-7.4 (1) – Haftpflichtansprüche
                                                                              (3) eines im Inland oder in den EU- und EFTA-Staaten ge-
            – der Tageskinder untereinander, sofern es sich nicht
                                                                                  legenen Ferien- oder Wochenendhauses (als Wochen-
              um Geschwister handelt;
                                                                                  endhaus gilt auch ein auf Dauer und ohne Unterbre-
            – der Tageskinder gegenüber den durch diesen Ver-                     chung fest installierter oder ein auf Dauer auf nicht öf-
              trag versicherten Personen.                                         fentlichen Wegen und Plätzen abgestellter, nicht ver-
            Erlangt das Kind Versicherungsschutz aus einem an-                    sicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger),
            deren Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der               sofern sie von Dir ausschließlich zu Wohnzwecken verwen-
            Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.                           det werden, einschließlich der zugehörigen Garagen und
            Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen                            Gärten sowie eines Schrebergartens einschließlich eines
                                                                              darauf befindlichen Gartenhauses;
            – sind Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sa-
              chen der zu betreuenden Kinder;                                 (4) aus der Vermietung
            – ist die Ausübung der Tätigkeit für Betriebe und In-                   – von bis zu drei im Inland gelegenen Eigentums- o-
              stitutionen, wie z. B. Kindergärten, Kindertages-                       der Ferienwohnungen,
              stätten oder Kinderhorte oder wenn Mitarbeiter be-                    – eines im Inland gelegenen Wochenend- oder Feri-
              schäftigt werden.                                                       enhauses
                                                                                    und den dazugehörigen Garagen oder Stellplätzen.

[Seite 6]
              Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtan-                     durch Senkungen von Grundstücken oder Erdrut-
              sprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer                          schungen sowie Überschwemmungen stehender
              wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums.                           oder fließender Gewässer.
              Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf                  – Die Bestimmungen zu den Erhöhungen und Erwei-
              den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen                        terungen des versicherten Risikos (A1-8) sowie zur
              Eigentum.                                                               Vorsorgeversicherung (A1-9) finden keine Anwen-
6.3.2   Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die in A1-6.3.1                    dung.
        genannten Risiken auch auf Deine gesetzliche Haftpflicht                    – Für Schäden aus dem Geothermie-Risiko, die durch
        (1)   aus der Verletzung von Pflichten, die Dir in den oben                   den Betrieb der Geothermieanlage verursacht wur-
              genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche In-                    den, beträgt die Höchstersatzleistung je Versiche-
              standhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und                       rungsfall und Versicherungsjahr 3.000.000 €.
              Schneeräumen auf Gehwegen). Das gilt auch für die                        Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi-
              durch Vertrag von Dir ausschließlich als Mieter, Päch-                   cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die
              ter oder Entleiher übernommene gesetzliche Haft-                         Jahreshöchstersatzleistung;
              pflicht für Verkehrssicherungspflichten (z. B. Streu-
                                                                                (5) aus Besitz eines Swimmingpools, Teiches, Biotops,
              und Reinigungspflicht) des Vertragspartners (Vermie-
                                                                                    Brunnens, einer Zisterne und ähnlichem;
              ter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft;
                                                                                (6) als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neu-
        (2) aus dem Miteigentum an zu Deinem Ein- oder Zweifa-
                                                                                    bauten, An- und Umbauten, Reparaturen, Abbruch-,
            milienhaus gehörenden Gemeinschaftsanlagen, z. B.
                                                                                    Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 200.000 €
            gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße,
                                                                                    je Bauvorhaben. Wenn der Betrag überschritten wird,
            Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe, Abstellplätze für
                                                                                    entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann
            Mülltonnen;
                                                                                    die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung
        (3) aus der Vermietung einer Wohnung in dem von Dir                         (A1-9).
            selbst bewohnten Zweifamilienhaus oder einer Einlie-
                                                                                    Versichert ist entsprechend A1-2.1.7 darüber hinaus
            gerwohnung, von Räumen und Garagen (auch gewerb-
                                                                                    die gesetzliche Haftpflicht der von Dir bei Deinem Bau-
            lich genutzt); hierbei ist die Abgabe von Betten zu Be-
                                                                                    vorhaben mitarbeitenden privaten Bauhelfer (z. B.
            herbergungszwecken an Feriengäste mitversichert;
                                                                                    Freunde, Bekannte) gegenüber Dritten aus dieser Tä-
        (4) als Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom                       tigkeit. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
            und Wärme durch erneuerbare Energien wie z. B.                          Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle
              – Photovoltaik- und Solaranlage,                                      und Berufskrankheiten in Deinem Betrieb gemäß dem
              – Wärmepumpenanlage (Luft-Luft/Luft-Wasser),                          Sozialgesetzbuch VII handelt;

              – Geothermieanlage (Erdwärmeanlage),                              (7) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die
                                                                                    Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand;
              – Kleinwindanlage,
                                                                                (8) der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in dieser
              – Mini-Blockheizkraftwerk,
                                                                                    Eigenschaft.
              zur eigenen Energieversorgung und/oder – abwei-
                                                                        6.4     Allgemeines Umweltrisiko
              chend von A1-1 – zur Einspeisung von Strom in das
              Netz eines Energieversorgungsunternehmens, sofern                 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht privatrechtli-
              Du keine Lieferverpflichtung gegenüber dem Energie-               chen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
              versorgungsunternehmen oder sonstigen Abnehmern                   Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie
              hast und soweit die Installation der Anlage durch einen           durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strah-
              Fachbetrieb erfolgte.                                             len, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen
              Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die               verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser
              gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen                ausgebreitet haben.
              der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter                   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
              wegen Personen- und Sachschäden sowie Vermö-                      aus Gewässerschäden.
              gensschäden aus Versorgungsstörungen gemäß § 6                    Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltscha-
              der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die                densgesetz siehe A2 – Besondere Umweltrisiken.
              Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AV-BEltV)
                                                                        6.5     Abwässer
              vom 21.06.1979 oder § 18 Niederspannungsanschluss-
              verordnung (NAV). Hinsichtlich der mitversicherten                Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden
              Vermögensschäden findet die für Vermögensschäden                  durch
              vereinbarte Versicherungssumme entsprechend An-                   – Abwässer sowie
              wendung. Ferner gelten hierfür insbesondere auch die
                                                                                – Rückstau aus dem Straßenkanal.
              Bestimmungen unter A1-6.15, wobei jedoch A1-6.15.2
              (1) insoweit keine Anwendung findet.                              Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch

              Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind An-                   – häusliche Abwässer und
              sprüche wegen Schäden aus der direkten Versorgung                 – Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals.
              von Tarifkunden (Endverbrauchern).                        6.6     Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden)
              Für den Betrieb einer Geothermieanlage gilt:                      Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von Dir oder
              – Versicherungsschutz besteht ausschließlich, wenn                von Deinen Bevollmächtigten oder Deinen Beauftragten
                die Planung und die Errichtung der betriebenen Ge-              gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Ver-
                othermieanlage durch Dritte mit besonderer Sach-                mögensschäden.
                kenntnis erfolgt sind und die beauftragten Bohrun-      6.6.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Miet-
                ternehmen auch als Fachfirmen nach DVGW W120-                   sachschäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten
                2 zertifiziert sind.                                            Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden sowie an zu pri-
              – Versichert ist – abweichend von Ziffer A1-7.12 –                vaten Zwecken gemieteten Garagen und Carports.
                Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden

[Seite 7]
        Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft-                       (2) der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-
        pflichtansprüche wegen                                                      Rennen sowie einem zur Vorbereitung des Rennens
        – Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspru-                           von einem Veranstalter organisierten oder vorge-
          chung,                                                                    schriebenen Training, bei dem die Erzielung von
                                                                                    Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
        – Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warm-
          wasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasge-         6.8      Waffen und Munition
          räten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschä-                 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus dem er-
          den,                                                                  laubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-,
        – Glasschäden, soweit Du Dich hiergegen besonders ver-                  Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
          sichern kannst.                                                       Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Ge-
6.6.2   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Beschä-            brauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
        digung und Vernichtung von mobilen Einrichtungs- und           6.9      Tiere
        Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen und -häu-          6.9.1    Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als
        sern, Hotels, Pensionen, Gästehäusern, Schiffskabinen,
                                                                                – Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten
        Schlafwagenabteilen, Kur- und Seniorenheimen, Reha-Kli-
                                                                                  Kleintieren und Bienen.
        niken sowie nicht motorisierten Mobilheimen auf Camping-
        plätzen bei vorübergehendem Aufenthalt in diesen.                       Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzli-
                                                                                che Haftpflicht als Halter oder Hüter von
        Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall und
        Versicherungsjahr 200.000 €.                                            – Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtie-
                                                                                  ren,
        Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-
        rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres-                   – wilden Tieren sowie von
        höchstersatzleistung.                                                   – Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen
        Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft-                         Zwecken gehalten werden.
        pflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes und             6.9.2    Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als
        übermäßiger Beanspruchung.
                                                                                – nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder
        Selbstbeteiligung:                                                        Pferde,
        Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung ver-
                                                                                – Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
        einbart wird, beteiligst Du Dich mit einem Betrag von 250 €
        an jedem Schaden selbst.                                                – Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten
                                                                                  Zwecken,
6.6.3   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Beschä-
        digung und Vernichtung von fremden beweglichen Sachen,                  soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-
        wenn diese Sachen zu privaten Zwecken geliehen, gemie-                  Haftpflichtversicherung besteht.
        tet, geleast oder gepachtet wurden.                                     Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft-
        Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall und                 pflichtansprüche wegen Schäden an diesen Tieren und
        Versicherungsjahr 200.000 €.                                            Fuhrwerken.

        Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-          6.10     Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraft-
        rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres-                   fahrzeug-Anhänger
        höchstersatzleistung.                                          6.10.1   Versichert ist – abweichend von A1-7.14 – Deine gesetzliche
        Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind                             Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch
                                                                                den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versiche-
        – Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes
                                                                                rungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhä-
          und übermäßiger Beanspruchung;
                                                                                ngern:
        – Ansprüche wegen Schäden und dem Abhandenkommen
                                                                                (1)   nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkeh-
          an/von Tieren sowie Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeugen und
                                                                                      renden Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bau-
          Anhängern und alle sich daraus ergebende Vermögens-
                                                                                      artbedingte Höchstgeschwindigkeit;
          schäden. Ausgenommen davon sind Kraftfahrzeuge so-
          weit es sich um selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit ei-               (2) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbe-
          ner bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h                     dingter Höchstgeschwindigkeit, auch Krankenfahr-
          handelt.                                                                  stühle;

        Selbstbeteiligung:                                                      (3) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter
        Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung ver-                 Höchstgeschwindigkeit;
        einbart wird, beteiligst Du Dich mit einem Betrag von 250 €             (4) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als
        an jedem Schaden selbst.                                                    20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
6.7     Sportausübung, Radfahren                                                (5) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig
        Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht                                sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plät-
                                                                                    zen verkehren.
        – aus der Ausübung von Sport;
                                                                       6.10.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
        – als Radfahrer aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrä-
          dern (auch von nicht versicherungspflichtigen Elektro-                Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer
          fahrrädern/Pedelecs mit bauartbedingter Tretunterstüt-                gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahr-
          zung bis 25 km/h sowie Anfahrhilfe bis 6 km/h).                       zeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten
                                                                                gebrauchen darf. Du bist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass
              Versichert ist auch der Besitz und Gebrauch von nicht
                                                                                die Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht
              selbst fahrenden Sportgeräten wie z. B. Inlineskates,
                                                                                werden.
              Skateboards oder Rollschuhen und dgl.
                                                                                Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentli-
        Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft-
                                                                                chen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahr-
        pflichtansprüche aus
                                                                                erlaubnis benutzen. Du bist verpflichtet, dafür zu sorgen,
        (1)     einer jagdlichen Betätigung,

[Seite 8]
         dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der                           in einem Zustand befunden hat, der den gesetzli-
         die erforderliche Fahrerlaubnis hat.                                               chen Bestimmungen und behördlichen Auflagen
         Wenn Du eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt C-3.2.3                          über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeu-
         (Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung).                                   gen entsprochen hat und/oder die behördlichen
                                                                                            Genehmigungen, soweit erforderlich, nicht erteilt
6.11     Gebrauch von Luftfahrzeugen
                                                                                            waren;
6.11.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schä-
                                                                                         – Ansprüche wegen Schäden, bei denen der Führer
         den, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen
                                                                                           des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Schadenereignis-
         Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versiche-
                                                                                           ses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erfor-
         rungspflicht unterliegen.
                                                                                           derlichen Berechtigungen oder Befähigungsnach-
6.11.2   Versichert ist darüber hinaus Deine gesetzliche Haftpflicht                       weise hatte;
         wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungs-
                                                                                         – Ansprüche wegen Schäden, die zusammenhängen
         pflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit Du
                                                                                           mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen, anderen
         nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in
                                                                                           feindseligen Handlungen, jeder Explosion einer
         Anspruch genommen wirst.
                                                                                           Kriegswaffe unter Anwendung atomarer Kernspal-
6.12     Gebrauch von Wasserfahrzeugen                                                     tung und/oder Kernfusion oder sonstiger Strah-
6.12.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schä-                          lungseinwirkung sowie Streik, Aussperrung, Auf-
         den, die verursacht werden durch den Gebrauch aus-                                ruhr, inneren Unruhen, Arbeitsunruhen, Entfüh-
         schließlich von folgenden Wasserfahrzeugen:                                       rung und Terror- oder Sabotageakten;
         (1)   eigene und fremde Wassersportfahrzeuge ohne Segel                         – Ansprüche wegen Schäden aus der unrechtmäßi-
               (z. B. Ruder-, Paddel-, Schlauchboote, Kanus und ähn-                       gen Inbesitznahme Deiner Luftfahrzeuge oder die
               liches) auch mit Hilfsmotor bis zu einer Motorstärke                        zusammenhängen mit Verfügungen von Hoher
               von 3,68 kW (5 PS);                                                         Hand oder jeder sonstigen hoheitlichen Tätigkeit.
         (2) eigene und fremde Surfbretter – auch Windsurfgeräte                    (5) Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall
             und Kitesurfgeräte;                                                        3.000.000 €. Die Höchstersatzleistung für alle Versi-
                                                                                        cherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt
         (3) fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder
                                                                                        9.000.000 €.
             Außenbordmotoren oder Treibsätze);
                                                                                         Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-
         (4) fremde Segelboote mit Motor und fremde Motorboote
                                                                                         rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jah-
             jeweils bis zu einer Motorstärke von 110 kW (150 PS)
                                                                                         reshöchstersatzleistung.
             soweit diese nur gelegentlich gebraucht werden (z. B.
             im Urlaub, auf Ausflügen) und der Eigentümer, Besit-          6.14     Schäden im Ausland
             zer oder Halter dieser Boote nicht zum Kreis der durch                 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen im Aus-
             diesen Vertrag mitversicherten Personen gehört;                        land eintretender Versicherungsfälle ausschließlich,
6.12.2 Versichert ist darüber hinaus Deine gesetzliche Haftpflicht                  – wenn diese auf eine versicherte Handlung im Inland bzw.
       wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Wasserfahr-                          auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zu-
       zeugen verursacht werden, soweit Du nicht als deren Ei-                        rückzuführen sind;
       gentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch ge-
                                                                                    – wenn diese auf Ansprüche gegen Dich aus § 110 Sozial-
       nommen wirst.
                                                                                      gesetzbuch VII zurückzuführen sind oder
6.13     Modellfahrzeuge (Land, Wasser, Luft)
                                                                                    – wenn diese bei einem vorübergehenden weltweiten Aus-
6.13.1   Land- und Wasser-Modellfahrzeuge                                             landsaufenthalt von bis zu fünf Jahren eingetreten sind.
         Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schä-                     Versichert ist hierbei auch die gesetzliche Haftpflicht aus
         den, die verursacht werden durch den Gebrauch von fern-                      der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht
         gelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen.                                 dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen
                                                                                      und Häusern gemäß A1-6.3.1 (1) bis (3) oder
6.13.2 Flugmodelle
                                                                                    – in allen EU- und EFTA-Mitgliedstaaten (ohne zeitliche
         (1)   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als privater
                                                                                      Begrenzung).
               Halter aus dem privaten Gebrauch von Flugmodellen
               ohne Motor bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg.                      Zusätzlich gilt:
         (2) Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht der Per-               Hast Du in einem Versicherungsfall im Ausland auf Grund
             sonen, die mit Deinem Wissen und Willen an der Füh-                    behördlicher Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung
             rung und Bedienung Deiner Luftfahrzeuge beteiligt                      von Leistungen wegen Deiner gesetzlichen Haftpflicht zu
             sind, einschließlich der Personen, die Du berechtigt                   hinterlegen, stellen wir Dir den erforderlichen Betrag bis
             hast, die Fernsteuerungsanlage Deines Luftfahrzeugs                    zur Höhe von 200.000 € zur Verfügung. Die Kaution wird
             zu bedienen.                                                           auf eine etwa von uns zu leistende Schadensersatzzahlung
                                                                                    angerechnet.
         (3) Geltungsbereich
                                                                                    Übersteigt die Kaution die zu leistende Schadensersatzzah-
               Abweichend von A1-6.14 besteht Versicherungsschutz
                                                                                    lung, so ist diese Differenz uns zurückzuzahlen. Das Gleiche
               für Versicherungsfälle weltweit, ausgenommen jedoch
                                                                                    gilt auch dann, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder
               in den USA, US-Territorien und Kanada.
                                                                                    für die Durchsetzung nicht versicherter Schadensersatzfor-
         (4) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind                            derungen einbehalten wird oder verfallen ist.
               – Versicherungsansprüche aller Personen, die den            6.15     Vermögensschäden
                 Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem
                                                                           6.15.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Vermö-
                 Luftverkehr dienenden Gesetzen, Verordnungen,
                                                                                    gensschäden, die weder durch Personen- noch durch
                 an sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder
                                                                                    Sachschäden entstanden sind.
                 Verfügungen herbeigeführt haben;
                                                                           6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
               – Ansprüche wegen Schäden, bei denen sich bei Ein-
                                                                                  wegen Vermögensschäden
                 tritt des Schadenereignisses das Luftfahrzeug nicht

[Seite 9]
         (1)   durch von Dir (oder in Deinem Auftrag oder für Deine             (4) der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, insoweit
               Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa-               besteht auch Versicherungsschutz für immaterielle
               chen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;                   An-sprüche, nicht jedoch von Urheberrechten;
         (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten-                (5) der Verletzung von Namensrechten, insoweit besteht
             der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;                         auch Versicherungsschutz für immaterielle Ansprü-
         (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an                        che.
             wirtschaftlich verbundene Unternehmen;                                   Die Versicherungssumme je Versicherungsfall und die
         (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;                                    Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines
                                                                                      Versicherungsjahres beträgt bei der Verletzung von
         (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever-
                                                                                      Namensrechten 200.000 €. Hierbei werden Aufwen-
             anstaltung;
                                                                                      dungen des Versicherers für Kosten – abweichend von
         (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-,                      A1-5.5 – auf die Versicherungssumme angerechnet.
             Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften,
                                                                                      Kosten sind:
             aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung
             sowie aus Untreue oder Unterschlagung;                                   Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichts-
                                                                                      kosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minde-
         (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
                                                                                      rung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versiche-
         (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten                        rungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch
             und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbe-                       Reisekosten, die uns nicht selbst entstehen. Das gilt
             werbsrechts;                                                             auch dann, wenn die Kosten auf unsere Weisung ent-
         (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor-                      standen sind.
             und Kostenanschlägen;                                                    Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-
         (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe-                 rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jah-
              malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand,                       reshöchstersatzleistung.
              Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer               Für (4) bis (5) gilt:
              vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Or-
                                                                                Wir ersetzen in Erweiterung zu A1-3.1
              gane im Zusammenhang stehen;
                                                                                – Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem
         (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be-
                                                                                  der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dich be-
              hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Be-
                                                                                  gehrt wird, auch wenn es sich um Ansprüche auf Unter-
              dingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger be-
                                                                                  lassung oder Widerruf handelt;
              wusster Pflichtverletzung;
                                                                                – Gerichts- und Anwaltskosten einer Unterlassungs- oder
         (12) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B.
                                                                                  Widerrufsklage gegen Dich.
              von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
                                                                         6.16.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus nach-
         (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu-
                                                                                folgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
              sche, Gerüche, Erschütterungen).
                                                                                (1)   Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -
6.16     Übertragung elektronischer Daten
                                                                                      Pflege;
6.16.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden
                                                                                (2) IT-Beratung, -Analyse,        -Organisation,    -Einwei-
         aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstel-
                                                                                    sung, -Schulung;
         lung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder
         mittels Datenträger.                                                   (3) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -be-
                                                                                    trieb, -wartung, -pflege;
         Dies gilt ausschließlich für Schäden aus
                                                                                (4) Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-,
         (1)   der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung
                                                                                    Full-Service-Providing;
               oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei
               Dritten durch Computer-Viren und/oder andere                     (5) Betrieb von Datenbanken.
               Schadprogramme;                                           6.16.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung ein-
         (2) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie                   tretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungs-
             der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von                fall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle
             Daten bei Dritten und zwar wegen                                   eingetreten ist, wenn diese

               – sich daraus ergebenden Sachschäden, nicht jedoch               – auf derselben Ursache,
                 weiterer Datenveränderungen sowie                              – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sach-
               – der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten                 lichem und zeitlichem Zusammenhang oder
                 Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht               – auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstel-
                 oder fehlerhaft erfasster Daten;                                 lung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln
         (3) der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen                 beruhen.
             Datenaustausch.                                                    A1-5.3 findet insoweit keine Anwendung.
         Für (1) bis (3) gilt:                                           6.16.4 Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle
         Du bist verpflichtet dafür zu sorgen, dass Deine auszutau-             im Ausland.
         schenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch              Bei Versicherungsfällen in den USA, US-Territorien und Ka-
         Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Viren-                 nada oder bei in den USA, US-Territorien und Kanada gel-
         scanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. wor-             tend gemachten Ansprüchen beträgt die Höchstersatzleis-
         den sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese                 tung je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle ei-
         Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.                           nes Versicherungsjahres 3.000.000 €.
         Verletzt Du diese Obliegenheit, so gilt C-3.2.3 (Leistungs-            Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-
         freiheit bei Obliegenheitsverletzung);                                 rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres-
                                                                                höchstersatzleistung.

[Seite 10]
6.16.5 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind                                 Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden
         (1)   Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen,                     Schlüsseln gleichgesetzt.
               dass Du bewusst                                                     Abweichend von A1-1 besteht auch Versicherungsschutz,
               – unbefugt in fremde Datenverarbeitungssys-                         wenn die Schlüssel/Keycards während einer betrieblichen,
                 teme/Datennetze eingreifst (z. B. Hacker-Atta-                    beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit abhan-
                 cken, Denial of Service Attacks);                                 denkommen.

               – Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenord-       6.20.2   Ersetzt werden die Kosten für
                 nung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Soft-                  – den Ersatz der Schlüssel/Keycards,
                 ware-Viren, Trojanische Pferde).                                  – den notwendigen Austausch von Schlössern und
               A1-2.3 findet keine Anwendung;                                        Schließanlagen,
         (2) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit                       – vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
               – massenhaft versandten, vom Empfänger ungewoll-                    – einen Objektschutz des Gebäudes von bis zu 14 Tagen,
                 ten elektronisch übertragenen Informationen (z. B.                  gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust
                 Spamming);                                                          des Schlüssels/der Keycard festgestellt wurde.
               – Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich                 Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Aus-
                 bestimmte Informationen über Internet-Nutzer ge-                  wechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel,
                 sammelt werden sollen;                                            Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Miteigen-
         (3) Versicherungsansprüche aller Personen, die den                        tumsanteil, Eigenschaden).
             Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzli-              6.20.3    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft-
             chen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme                  pflichtansprüche aus
             an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch                     (1)   Folgeschäden eines Schlüssel-/Keycardverlustes
             sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt                         (z. B. wegen Diebstahls, Einbruchs oder Vandalismus);
             haben.
                                                                                   (2) dem Verlust von Schlüsseln/Keycards zu Tresoren,
               A1-2.3 findet keine Anwendung.                                          Schließfächern und Möbeln sowie sonstigen Schlüs-
6.17     Allmählichkeitsschäden                                                        seln/Keycards zu beweglichen Sachen (z. B. Kraftfahr-
         Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schä-                      zeug).
         den, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Ga-                 Die Versicherungssumme für das Abhandenkommen von
         sen, Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen (Rauch,                     Schlüsseln/Keycards      beträgt   je   Versicherungsfall
         Ruß, Staub und dergleichen) entstanden sind.                              200.000 €. Die Höchstersatzleistung für alle Versiche-
6.18     Teilnahme am praktischen Unterricht, Schülerprakti-                       rungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 600.000 €.
         kum                                                                       Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-
         Für die Teilnahme am praktischen Unterricht, wie z. B. La-                rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres-
         borarbeiten an einer Schule, Fachhochschule oder Univer-                  höchstersatzleistung.
         sität sowie Teilnahme an einem Schüler-/Betriebsprakti-          6.21     Gefälligkeitshandlungen
         kum gilt:                                                                 Wenn Du im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses einen
6.18.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden                Schaden verursachst, werden wir uns nicht auf einen still-
         an Lehrgeräten (auch Maschinen) an der Schule, Fach-                      schweigend vereinbarten Haftungsverzicht berufen.
         hochschule oder Universität.                                     6.22     Besitz von unbebauten Grundstücken
6.18.2 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Teil-                  Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz
       nahme an einem Schüler-/Betriebspraktikum, soweit es                        unbebauter Grundstücke, die insgesamt nicht größer als
       sich hierbei um eine schulische Veranstaltung in Betrieben,                 15.000 m² sind.
       Sozialeinrichtungen oder Verwaltungen mit einer Dauer
                                                                          6.23     Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahr-
       von bis zu sechs Wochen handelt und soweit nicht ander-
                                                                                   zeuge bei Reisen in den EU- und EFTA-Staaten (Mallor-
       weitig zu Deinen Gunsten oder zu Gunsten des Versicher-
                                                                                   cadeckung)
       ten Versicherungsschutz besteht (z. B. durch eine vom
       kommunalen Schulträger abgeschlossene oder gegebene                6.23.1 Versichert ist – abweichend von A1-7.14 – Deine gesetzliche
       Versicherung).                                                            Haftpflicht aus Schäden, die Du mit einem auf Reisen in den
                                                                                 EU- und EFTA-Staaten von einem gewerbsmäßigen Ver-
6.19     Ersthelfer, Notfallhelfer
                                                                                 mieter vorübergehend angemieteten versicherungspflich-
6.19.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als Ersthelfer in          tigen Selbstfahrervermietfahrzeug verursachst, soweit
         Notfallsituationen.                                                     nicht aus einer für das angemietete Fahrzeug bestehenden
6.19.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die              Haftpflichtversicherung oder aus einer anderen Versiche-
       Dir oder den gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 mitversicherten                  rung Deckung besteht.
       Personen bei Notfällen freiwillig Hilfe leisten, gegenüber         6.23.2 Subsidiarität zur Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung
       Dritten. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Not-
                                                                                   Soweit Versicherungsschutz aus einem bestehenden Kraft-
       fallhelfer durch diese freiwillige Hilfeleistung entstanden
                                                                                   fahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrag erlangt werden
       sind.
                                                                                   kann, besteht Versicherungsschutz aus dieser Privathaft-
6.20     Abhandenkommen von Schlüsseln/Keycards                                    pflichtversicherung im Anschluss an diese bestehende
6.20.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus dem Ab-                    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
       handenkommen von Schlüsseln und Keycards (auch Gene-               6.23.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
       ral-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die                 wegen Schäden an diesen Fahrzeugen und allen sich dar-
       sich rechtmäßig – auch im Rahmen eines Ausbildungs-, Ar-                  aus ergebenden Vermögensschäden.
       beits- oder Dienstverhältnisses, Ehrenamtes sowie einer
                                                                          6.23.4    Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer des
       Vereinsmitgliedschaft – in Deinem Gewahrsam befunden
                                                                                   Kraftfahrzeuges (Du oder die mitversicherte Person) bei
       haben.
                                                                                   Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene
                                                                                   behördliche Fahrerlaubnis besitzt.

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6.24     Ansprüche aus Benachteiligungen                                              innerhalb einer Frist von drei Jahren erfolgen muss,
6.24.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – Deine                       gilt die Inanspruchnahme als zu dem Zeitpunkt der
       gesetzliche Haftpflicht als Dienstherr der in Deinem Privat-                   Meldung der Umstände erfolgt.
       haushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäf-           6.24.4 Versicherungssumme
       tigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens-                   Die Versicherungssumme für Schäden aus Benachteiligun-
       schäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Be-                   gen beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr
       nachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind                    2.000.000 €.
         – die Rasse,                                                           Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-
         – die ethnische Herkunft,                                              rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres-
         – das Geschlecht,                                                      höchstersatzleistung.

         – die Religion,                                                 6.24.5 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind

         – die Weltanschauung,                                                  (1)   Versicherungsansprüche aller Personen, soweit sie
                                                                                      den Schaden durch wissentliches Abweichen von Ge-
         – eine Behinderung,
                                                                                      setz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung
         – das Alter,                                                                 oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung
         – oder die sexuelle Identität.                                               herbeigeführt haben.
         Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem                        A1-2.3 findet keine Anwendung;
         Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehand-                      (2) Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadenser-
         lungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich                      satz mit Strafcharakter; hierunter fallen auch Strafen,
         verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz ausschließ-                   Buß- und Ordnungs- oder Zwangsgelder, die gegen
         lich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht                     Dich oder die mitversicherten Personen verhängt wor-
         werden.                                                                    den sind;
         Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und                  (3) Ansprüche wegen
         Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Per-
                                                                                      – Gehalt,
         sonen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
                                                                                      – rückwirkenden Lohnzahlungen, Pensionen, Ren-
6.24.2    Versicherungsfall
                                                                                        ten, Ruhegeldern, betrieblicher Altersversorgung,
         Versicherungsfall ist – abweichend von A1-3.1 – die erstma-
                                                                                      – Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit der
         lige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen
                                                                                        Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Sozial-
         Dich während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im
                                                                                        plänen sowie
         Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend
         gemacht, wenn gegen Dich ein Anspruch schriftlich erho-                      – Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich
         ben wird oder ein Dritter Dir schriftlich mitteilt, einen An-                  um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Dei-
         spruch gegen Dich zu haben.                                                    nem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII han-
                                                                                        delt.
6.24.3 Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes
                                                                         6.25   Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen
         (1)   Erfasste Benachteiligungen und Anspruchserhebung
                                                                                Werden wir die dieser Privathaftpflichtversicherung zu-
               Die Anspruchserhebung sowie die zugrundeliegende
                                                                                grunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließ-
               Benachteiligung müssen während der Wirksamkeit
                                                                                lich zu Deinem Vorteil und ohne Mehrbeitrag ändern, so
               der Versicherung erfolgt sein. Wird eine Benachteili-
                                                                                gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger
               gung durch fahrlässige Unterlassung verursacht, gilt
                                                                                Wirkung auch für diesen Vertrag.
               sie im Zweifelsfall als an dem Tag begangen, an wel-
               chem die versäumte Handlung spätestens hätte vor-         7      Allgemeine Ausschlüsse
               genommen werden müssen, um den Eintritt des Scha-                Falls im Versicherungsschein nicht ausdrücklich etwas an-
               dens abzuwenden.                                                 deres bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausge-
         (2) Rückwärtsversicherung für vorvertragliche Benach-                  schlossen:
             teiligungen                                                 7.1    Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
               Zusätzlich besteht auch Versicherungsschutz für Be-              Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso-
               nachteiligungen, die vor Vertragsbeginn begangen                 nen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
               wurden. Dies gilt jedoch nicht für solche Benachteili-           A1-2.3 findet keine Anwendung.
               gungen, die Du bei Abschluss dieses Versicherungs-
                                                                         7.2    Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von
               vertrags kanntest.
                                                                                Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
         (3) Nachmeldefrist für Anspruchserhebung nach Ver-
                                                                                Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso-
             tragsbeendigung
                                                                                nen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie
               Der Versicherungsschutz umfasst auch solche An-                  in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
               spruchserhebungen, die auf Benachteiligungen beru-
                                                                                – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
               hen, die bis zur Beendigung des Versicherungsver-
               trags begangen und innerhalb eines Zeitraumes von                – Arbeiten oder sonstige Leistungen
               drei Jahren nach Beendigung des Versicherungsver-                erbracht haben.
               trags erhoben und uns gemeldet worden sind.
                                                                                A1-2.3 findet keine Anwendung.
         (4) Vorsorgliche Meldung von möglichen Inanspruchnah-
                                                                         7.3    Ansprüche der Versicherten untereinander
             men
                                                                                Ausgeschlossen sind Ansprüche
               Du hast die Möglichkeit, uns während der Laufzeit des
               Vertrags konkrete Umstände zu melden, die Deine In-              (1)   von Dir selbst oder der in A1-7.4 benannten Personen
               anspruchnahme hinreichend wahrscheinlich erschei-                      gegen die mitversicherten Personen;
               nen lassen.                                                      (2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben
               Im Fall einer tatsächlich späteren Inanspruchnahme,                  Versicherungsvertrags;
               die aufgrund eines gemeldeten Umstandes spätestens

[Seite 12]
      (3) zwischen mehreren mitversicherten Personen dessel-         7.7     Asbest
          ben Versicherungsvertrags.                                         Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf
7.4   Schadenfälle Deiner Angehörigen und von wirtschaft-                    Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zu-
      lich verbundenen Personen                                              rückzuführen sind.
      Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Dich                       7.8     Gentechnik
      (1)   aus Schadenfällen Deiner Angehörigen, die mit Dir in             Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zu-
            häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver-            rückzuführen sind auf
            sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören.              (1)   gentechnische Arbeiten,
            Als Angehörige gelten                                            (2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO),
            – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebens-                  (3) Erzeugnisse, die
              partnerschaftsgesetzes oder vergleichbare Part-
                                                                                   – Bestandteile aus GVO enthalten,
              nerschaften nach dem Recht anderer Staaten,
                                                                                   – aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wur-
            – Eltern und Kinder,
                                                                                     den.
            – Adoptiveltern und -kinder,
                                                                     7.9      Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
            – Schwiegereltern und -kinder,
                                                                             Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Per-
            – Stiefeltern und -kinder,                                       sönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
            – Großeltern und Enkel,                                  7.10    Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskri-
            – Geschwister sowie                                              minierung
            – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein              Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus An-
              familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes                feindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder
              Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander ver-              sonstigen Diskriminierungen.
              bunden sind);                                          7.11   Übertragung von Krankheiten
      (2) von Deinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern,                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
          wenn Du eine geschäftsunfähige, beschränkt ge-
                                                                             (1)   Personenschäden, die aus der Übertragung einer
          schäftsfähige oder betreute Person bist;
                                                                                   Krankheit Deinerseits resultieren,
      (3) von Deinen gesetzlichen Vertretern, wenn Du eine ju-
                                                                             (2) Sachschäden, die durch Krankheit der Dir gehörenden,
          ristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts
                                                                                 von Dir gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden
          oder ein nicht rechtsfähiger Verein bist;
                                                                                 sind.
      (4) von Deinen unbeschränkt persönlich haftenden Ge-
                                                                             In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Du be-
          sellschaftern, wenn Du eine Offene Handelsgesell-
                                                                             weist, dass Du weder vorsätzlich noch grob fahrlässig ge-
          schaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bür-
                                                                             handelt hast.
          gerlichen Rechts bist;
                                                                     7.12    Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen
      (5) von Deinen Partnern, wenn Du eine eingetragene Part-
          nerschaftsgesellschaft bist;                                       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und
                                                                             alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche
      (6) von Deinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzver-
                                                                             entstehen durch
          waltern.
                                                                             (1)   Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,
      Die Ausschlüsse unter (2) bis (6) gelten auch für Ansprüche
      von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit die-              (2) Überschwemmungen stehender oder fließender Gewäs-
      sen in häuslicher Gemeinschaft leben.                                      ser.
7.5   Leasing, Pacht, verbotene Eigenmacht, besonderer               7.13    Strahlen
      Verwahrungsvertrag                                                     Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in un-
      Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an frem-                   mittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit ener-
      den Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögens-                 giereichen ionisierenden Strahlen stehen (z. B. Strahlen
      schäden, wenn Du oder ein Bevollmächtigter oder Beauf-                 von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).
      tragter von Dir diese Sachen geleast, gepachtet, durch ver-    7.14    Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
      botene Eigenmacht erlangt hast oder sie Gegenstand eines
                                                                             Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer,
      besonderen Verwahrungsvertrags sind.
                                                                             Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder
7.6   Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar-                  Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den
      beiten und sonstigen Leistungen                                        Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
      Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an von Dir                 A1-2.3 findet keine Anwendung.
      hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sons-
                                                                     7.15    Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung
      tigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung
      oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus erge-             Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso-
      benden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn die                 nen wegen Schäden durch eine ungewöhnliche und gefähr-
      Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sa-                liche Beschäftigung.
      che oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur              A1-2.3 findet keine Anwendung.
      Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung          7.16    Verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art
      führt.
                                                                             Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus einer
      Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn                     verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art.
      Dritte in Deinem Auftrag oder für Deine Rechnung die Her-
                                                                     7.17    Bearbeitung fremder Sachen (Tätigkeitsschäden)
      stellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder
      sonstigen Leistungen übernommen haben.                                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an frem-
                                                                             den Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögens-

[Seite 13]
       schäden durch eine betriebliche oder (neben)berufliche Tä-             die vereinbarte Versicherungssumme für Personen-, Sach-
       tigkeit (Tätigkeitsschäden), die dadurch entstanden sind,              und Vermögensschäden begrenzt.
       dass Du                                                        9.3     Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für
       (1)   an diesen Sachen tätig geworden bist (Bearbeitung,               (1)   Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen
             Reparatur, Beförderung, Prüfung oder dergleichen),                     eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese
       (2) diese Sachen zur Durchführung Deiner Tätigkeiten als                     Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versi-
           Werkzeug, Hilfsmittel, Materialablagefläche oder der-                    cherungspflicht unterliegen;
           gleichen benutzt hast oder                                         (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen
       (3) Sachen beschädigt hast, die sich im unmittelbaren                      von Bahnen;
           Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben.                   (3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsor-
           Sind zum Zeitpunkt der Tätigkeit offensichtlich not-                   gepflicht unterliegen (ausgenommen davon ist das
           wendige Schutzvorkehrungen getroffen worden, um                        Halten von Hunden);
           diese Schäden zu vermeiden, liegt kein Tätigkeitsscha-
                                                                              (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und
           den vor.
                                                                                  deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungs-
       Bei unbeweglichen Sachen liegt ein solcher Tätigkeitsscha-                 verträgen zu versichern sind;
       den nur dann vor, wenn diese Sachen oder Teile dieser Sa-
                                                                              (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und
       chen unmittelbar von der Tätigkeit betroffen gewesen, un-
                                                                                  amtlicher Tätigkeit.
       mittelbar benutzt worden sind oder sich im unmittelbaren
       Einwirkungsbereich befunden haben.                             10      Fortsetzung der Privathaftpflichtversicherung nach
                                                                              Deinem Tod
7.18   Geothermie-Risiko
                                                                              Nach Deinem Tod besteht der bedingungsgemäße Versi-
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden durch die
                                                                              cherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin
       Planung und Errichtung von Geothermieanlagen, auch in
                                                                              fort. Das gilt
       der Eigenschaft als Bauherr. Dies gilt nur für solche Anla-
       gen, die mittels Bohrung errichtet werden.                             – für Deinen mitversicherten Ehegatten/eingetragenen
                                                                                Lebenspartner und/oder
8      Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen
       und Erweiterungen)                                                     – für Deine unverheirateten/nicht in einer eingetragenen
                                                                                Lebenspartnerschaft lebenden Kinder.
       Versichert ist auch Deine gesetzliche Haftpflicht
                                                                              Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überleben-
8.1    aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risi-
                                                                              den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner begli-
       kos.
                                                                              chen, so wird dieser Versicherungsnehmer.
       Dies gilt nicht
       – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versiche-       A2      Besondere Umweltrisiken
         rungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen
                                                                              Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden – abwei-
         sowie
                                                                              chend von A1-6.4 – und für Schäden nach dem Umwelt-
       – für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder De-                schadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Ab-
         ckungsvorsorgepflicht unterliegen;                                   schnitt A1 und den folgenden Bedingungen.
8.2    aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung                 Zu Deiner gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts
       bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In die-              wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines
       sen Fällen sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis            Umweltrisiko) siehe A1-6.4.
       unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
                                                                      1       Gewässerschäden
       Das Kündigungsrecht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb
       eines Monats von dem Zeitpunkt an ausüben, in welchem          1.1     Umfang des Versicherungsschutzes
       wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben.                           Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht für unmittel-
9      Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung)                       bare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Verände-
                                                                              rung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers ein-
9.1    Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Deine gesetzliche
                                                                              schließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).
       Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versiche-
       rungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.                        Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von ge-
                                                                              wässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber
       Du bist verpflichtet, nach Aufforderung von uns jedes neue
                                                                              Du bist, resultieren, besteht Versicherungsschutz aus-
       Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Unsere Auffor-
                                                                              schließlich für Anlagen bis 100 l/kg Inhalt (Kleingebinde)
       derung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Un-
                                                                              soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen
       terlässt Du die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versiche-
                                                                              Behälter 1.000 l/kg nicht übersteigt.
       rungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen
       Entstehung.                                                            Wenn mit den Anlagen die oben genannten Beschränkun-
                                                                              gen überschritten werden, entfällt dieser Versicherungs-
       Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Du uns das neue Ri-
                                                                              schutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsor-
       siko angezeigt hast, so musst Du beweisen, dass das neue
                                                                              geversicherung (A1-9).
       Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem
       Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch      1.2     Rettungskosten
       nicht verstrichen war.                                         1.2.1   Wir übernehmen
       Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen angemesse-              – Aufwendungen, auch erfolglose, die Du im Versiche-
       nen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die                   rungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens
       Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat                  für geboten halten durftest (Rettungskosten), sowie
       nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Ver-             – außergerichtliche Gutachterkosten.
       sicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab des-
                                                                              Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachter-
       sen Entstehung.
                                                                              kosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Ver-
9.2    Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Ent-            sicherungssumme nicht übersteigen.
       stehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 auf

[Seite 14]
1.2.2   Auf unsere Weisung hin aufgewendete Rettungs- und au-               die Versicherungssumme übersteigen. Soweit wir Maßnah-
        ßergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von            men von Dir oder Dritten zur Abwendung oder Minderung
        uns übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung              des Schadens billigen, gilt dies nicht als Weisung von uns.
        die Versicherungssumme übersteigen. Soweit wir Maßnah-        2.4   Eigenschäden
        men von Dir oder Dritten zur Abwendung oder Minderung
                                                                            Versichert sind abweichend von A1-3.1 – auch ohne dass ein
        des Schadens billigen, gilt dies nicht als Weisung von uns.
                                                                            Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an Deinen
1.3     Ausschlüsse                                                         unbeweglichen Sachen, die dadurch verursacht werden,
        (1)   Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller              dass die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig
              Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Ab-             aus der Anlage gemäß A2-2.1 (1) bis (3) ausgetreten sind.
              weichen von dem Gewässerschutz dienenden Geset-               Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des
              zen, Verordnungen, an sie gerichteten behördlichen            Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintre-
              Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.             tende Wertverbesserungen sind abzuziehen.
              A1-2.3 findet keine Anwendung.                                Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schä-
        (2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die                den an der Anlage selbst und alle daraus resultierenden
            nachweislich                                                    Vermögensschäden.

              – auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Hand-     2.5   Ausschlüsse
                lungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik,            (1)   Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
                illegalem Streik oder                                             Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Ab-
              – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder                     weichen von dem Gewässerschutz dienenden Geset-
                Maßnahmen                                                         zen, Verordnungen, an Dich gerichteten behördlichen
                                                                                  Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
              beruhen.
                                                                                  A1-2.3 findet keine Anwendung.
              Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, so-
              weit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.            (2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die
                                                                                nachweislich
2       Gewässerschäden – Anlagenrisiko
                                                                                  – auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Hand-
2.1     Umfang des Versicherungsschutzes
                                                                                    lungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik,
        Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht für unmittel-                  illegalem Streik oder
        bare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Verände-
                                                                                  – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder
        rung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers ein-
                                                                                    Maßnahmen
        schließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).
                                                                                  beruhen.
        Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung oder Ver-
        wendung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen,                      Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, so-
        deren Betreiber Du bist, resultieren, besteht Versiche-                   weit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
        rungsschutz ausschließlich für                                2.6   Vorsorgeversicherung, Erhöhungen und Erweiterungen
        (1)   einen Flüssiggastank für das von Dir zu Wohnzwecken           Die Bestimmungen zu den Erhöhungen und Erweiterungen
              selbst genutzten Einfamilienhaus oder Zweifamilien-           des versicherten Risikos (A1-8) sowie zur Vorsorgeversi-
              haus, wenn mindestens eine Wohnung von Dir selbst             cherung (A1-9) finden keine Anwendung.
              bewohnt wird;                                           3     Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltscha-
        (2) eine Geothermieanlage (Erdwärmeanlage) in dem von               densgesetz (USchadG)
            Dir zu Wohnzwecken selbst genutzten Einfamilien-                Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgeset-
            haus oder Zweifamilienhaus, wenn mindestens eine                zes (USchadG) ist eine
            Wohnung von Dir selbst bewohnt wird.
                                                                            (1)   Schädigung von geschützten Arten und natürlichen
2.2     Regelungen zu mitversicherten Personen                                    Lebensräumen,
        Mitversichert sind die Personen, die Du durch Arbeitsver-           (2) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
        trag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sons-
                                                                            (3) Schädigung des Bodens.
        tigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hast für den
        Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtungen in Anspruch    3.1   Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – die Dich betref-
        genommen werden.                                                    fenden öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Ansprüche zur
                                                                            Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit
        Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personen-
                                                                            während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags
        schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs-
        krankheiten in Deinem Betrieb gemäß dem Sozialgesetz-               – die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, un-
        buch VII handelt.                                                     fallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt
                                                                              sind oder
2.3     Rettungskosten
                                                                            – die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig
2.3.1   Wir übernehmen
                                                                              und bestimmungswidrig erfolgt ist.
        – Aufwendungen, auch erfolglose, die Du im Versiche-
                                                                            Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung
          rungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens
                                                                            besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch
          für geboten halten durftest (Rettungskosten), sowie
                                                                            Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit
        – außergerichtliche Gutachterkosten.                                Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Um-
        Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachter-          weltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder
        kosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Ver-             Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.
        sicherungssumme nicht übersteigen. Für Gerichts- und An-            Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler
        waltskosten bleibt es bei der Regelung in A1-5.                     im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach
2.3.2   Auf unsere Weisung hin aufgewendete Rettungs- und au-               dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte er-
        ßergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von            kannt werden können (Entwicklungsrisiko).
        uns übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung

[Seite 15]
      Versichert sind darüber hinaus die Dich betreffenden                – die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten ist
      Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eige-                 gescheitert.
      nen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen             Ein Haftpflichtschaden ist ein Schadenereignis, das einen
      Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versiche-                Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögens-
      rungsschutz dieses Vertrags erfasst sind.                           schaden zur Folge hat und für den der schädigende Dritte
      Versichert sind die Dich betreffenden Pflichten oder An-            aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-
      sprüche gemäß A2-3.1 wegen Schäden durch den Betrieb                rechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist.
      von Geothermieanlagen. Dies gilt nur für solche Anlagen,      1.2   Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der scha-
      die mittels Bohrung errichtet werden.                               densersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rah-
      Versicherungsschutz besteht ausschließlich, wenn die Pla-           men und Umfang Deiner in A1 geregelten Privathaftpflicht-
      nung und die Errichtung der betriebenen Geothermiean-               versicherung hätte. Daher finden im Rahmen der Ausfall-
      lage durch Dritte mit besonderer Sachkenntnis erfolgt sind          deckung für die Person des schädigenden Dritten auch die
      und die beauftragten Bohrunternehmen auch als Fachfir-              Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die
      men nach DVGW W120-2 zertifiziert sind.                             für sie gelten. So besteht insbesondere kein Versiche-
      Die Bestimmungen zu den Erhöhungen und Erweiterungen                rungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen
      des versicherten Risikos (A1-8) sowie zur Vorsorgeversi-            seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht
      cherung (A1-9) finden keine Anwendung.                              hat oder wenn der Schädiger den Versicherungsfall vor-
                                                                          sätzlich herbeigeführt hat.
3.2   Ausland
                                                                    1.3   Versichert sind – abweichend von A1-6.9 – Deine gesetzli-
      Versichert sind im Umfang von A1-6.14 die im Geltungsbe-
                                                                          chen Haftpflichtansprüche gegen Dritte aus der Eigen-
      reich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) ein-
                                                                          schaft des Schädigers als Halter eines Tieres zu privaten
      tretenden Versicherungsfälle.
                                                                          Zwecken.
      Versichert sind insoweit auch die Dich betreffenden Pflich-
                                                                    2     Leistungsvoraussetzungen
      ten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgeset-
      zen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten o-           Wir sind gegenüber Dir oder einer gemäß A1-2.1.1 bis A1-
      der Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-                     2.1.4 mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn
      Richtlinie nicht überschreiten.                               2.1   die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen
3.3   Ausschlüsse                                                         vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht
                                                                          in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen
      (1)   Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
                                                                          EU- oder EFTA-Staat festgestellt worden ist. Anerkennt-
            Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben,
                                                                          nis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche sowie
            dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an
                                                                          vergleichbare Titel der vorgenannten Länder binden uns
            sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Ver-
                                                                          nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel be-
            fügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
                                                                          standen hätte;
            A1-2.3 findet keine Anwendung.
                                                                    2.2   der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig ist.
      (2) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen              Dies ist der Fall, wenn Du oder eine mitversicherte Person
          Schäden                                                         nachweist, dass
            – die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf            – eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung
              genommene Einwirkungen auf die Umwelt entste-                 geführt hat;
              hen;
                                                                          – eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da
            – für die Du aus einem anderen Versicherungsvertrag             der schadensersatzpflichtige Dritte in den letzten zwei
              (z. B. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung)               Jahren die Vermögensauskunft über seine Vermögens-
              Versicherungsschutz hast oder hättest erlangen                verhältnisse abgegeben hat oder
              können.
                                                                          – ein gegen den schadensersatzpflichtigen Dritten durch-
      (3) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen                geführtes Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedi-
          Schäden durch die Planung und Errichtung von Ge-                  gung geführt hat oder ein solches Verfahren mangels
          othermieanlagen, auch in der Eigenschaft als Bauherr.             Masse abgelehnt wurde
          Dies gilt nur für solche Anlagen, die mittels Bohrung
                                                                          und
          errichtet werden.
                                                                    2.3   an uns die Ansprüche gegen den schadensersatzpflichtigen
3.4   Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall und
                                                                          Dritten in Höhe der Versicherungsleistung abgetreten wer-
      Versicherungsjahr 3.000.000 €.
                                                                          den und die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder
      Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-               Vergleichs ausgehändigt wird. Du hast an der Umschrei-
      rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres-               bung des Titels auf uns mitzuwirken. Du bist verpflichtet,
      höchstersatzleistung.                                               wahrheitsgemäße und ausführliche Auskünfte zu dem
                                                                          Haft-pflichtschaden zu erteilen und uns über den gesamten
A3    Ausfalldeckung (Forderungsausfallrisiko)                            Schriftwechsel zu informieren sowie diesen auf Verlangen
1     Gegenstand der Ausfalldeckung                                       zu übergeben.

1.1   Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du oder        2.4   Wir leisten – soweit die rechtliche Prüfung des Schadener-
      eine gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 mitversicherte Person              eignisses ergibt, dass ein Schadensersatzanspruch gegen
      während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Drit-            den schädigenden Dritten besteht – die Entschädigung nur
      ten geschädigt wirst (Versicherungsfall) unter folgenden            in dem Umfang, in dem der Dritte Dir oder einer mitversi-
      Voraussetzungen:                                                    cherten Person gegenüber tatsächlich zum Schadensersatz
                                                                          verpflichtet ist.
      – Der wegen dieses Haftpflichtschadens in Anspruch ge-
        nommene Dritte kann seiner Schadensersatzverpflich-         3     Umfang der Ausfalldeckung
        tung ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil die         3.1   Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten
        Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenser-               Forderung.
        satzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und

[Seite 16]
3.2   Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versiche-
      rungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme be-
      grenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungs-
      schutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen er-
      streckt.
3.3   Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine
      Rechte aus diesem Vertrag zu.
3.4   Für Schäden bis zur Höhe von 1.000 € besteht kein Versi-
      cherungsschutz.
4     Räumlicher Geltungsbereich
      Versicherungsschutz besteht – abweichend von A1-6.14 –
      für Schadenereignisse, die in einem EU- oder EFTA-Staat
      eintreten.
5     Besondere Ausschlüsse in der Ausfalldeckung
5.1   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
      wegen Schäden
      (1)   die in ursächlichem Zusammenhang mit nuklearen und
            genetischen Schäden, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen,
            Terror, Streik, Aussperrung oder Erdbeben stehen;
      (2) an Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich eines
          Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes
      von Dir oder einer mitversicherten Person zuzurechnen
      sind.
5.2   Wir leisten keine Entschädigung für
      (1)   Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechts-
            verfolgung;
      (2) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder ver-
          traglichen Forderungsübergangs;
      (3) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berech-
          tigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel
          nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt
          wurden;
      (4) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz
            – ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen
              hat (z. B. Schadensversicherer) oder
            – ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleis-
              tungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch
              nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungs-
              ansprüche oder ähnliche von Dritten handelt.

[Seite 17]
Teil B                                                                          Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres
                                                                                ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzah-
1        Abtretungsverbot
                                                                                lungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum
         Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen                  neu angemeldeten Schadenfälle.
         Feststellung ohne unsere Zustimmung weder abgetreten
                                                                          3.3   Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Falle einer
         noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädig-
                                                                                Verminderung sind wir verpflichtet, die Folgebeiträge um
         ten Dritten ist zulässig.
                                                                                den sich aus B-3.2 ergebenden Prozentsatz zu verändern
2        Veränderungen des versicherten Risikos und Auswir-                     (Beitragsangleichung). Der veränderte Folgebeitrag wird
         kung auf den Beitrag (Beitragsregulierung)                             Dir mit der Beitragsrechnung bekannt gegeben.
2.1      Du hast nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Än-               Hat sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen in je-
         derungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren               dem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren
         Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch                 Prozentsatz als denjenigen erhöht, den der Treuhänder je-
         durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.                 weils für diese Jahre nach B-3.2 ermittelt hat, so dürfen wir
         Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der                die Folgebeiträge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den
         Aufforderung zu machen und auf unseren Wunsch nachzu-                  sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen nach un-
         weisen. Bei unrichtigen Angaben zu unserem Nachteil kön-               seren unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalender-
         nen wir von Dir eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des             jahr erhöht hat. Diese Erhöhung darf diejenige nicht über-
         festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt              schreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben
         nicht, wenn Du beweist, dass Dich an der Unrichtigkeit der             würde.
         Angaben kein Verschulden trifft.                                 3.4   Liegt die Veränderung nach B-3.2 oder B-3.3 unter 5 Pro-
2.2      Aufgrund Deiner Änderungsmitteilung oder sonstiger Fest-               zent, entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung
         stellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Verände-              ist jedoch in den folgenden Jahren zu berücksichtigen.
         rung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versi-       3.5   Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung
         cherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs              gemäß B-3.3, ohne dass sich der Umfang des Versiche-
         der Mitteilung bei uns. Der vertraglich vereinbarte Min-               rungsschutzes ändert, kannst Du den Versicherungsver-
         destbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle             trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
         entsprechend B-3.1 nach dem Versicherungsabschluss ein-                lung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem
         getretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindest-                    Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam
         beitrags werden berücksichtigt.                                        werden sollte.
2.3      Unterlässt Du die rechtzeitige Mitteilung, können wir für              Wir haben Dich in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht
         den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine                hinzuweisen. Die Mitteilung muss Dir spätestens einen Mo-
         Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in                 nat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zuge-
         Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die An-                hen.
         gaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulie-
                                                                                Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein
         rung statt. Ein von Dir zu viel gezahlter Beitrag wird nur zu-
                                                                                Kündigungsrecht.
         rückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Mona-
         ten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags er-         3.6   Dein Kündigungsrecht gemäß C-2.1.2.1 bleibt davon unbe-
         folgten.                                                               rührt.

2.4      Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung              4     Tarifmerkmale
         auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere               Der Beitrag richtet sich nach folgenden Tarifmerkmalen:
         Jahre.                                                                 (1)   Familienstand,
3        Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Bei-                      (2) Alter,
         tragsangleichung                                                       (3) Berufsgruppe,
3.1      Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsanglei-              (4) Wohnort (Postleitzahl),
         chung. Sie wird jeweils ab Beginn desjenigen Versiche-
                                                                                (5) Anzahl der Vorschäden,
         rungsjahres wirksam, das am oder nach dem 1. Juli beginnt.
         Soweit die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme                  (6) Zahlweise.
         berechnet werden, findet keine Beitragsangleichung statt.              Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die je-
         Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der                 weiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Du hast uns Ände-
         Beitragsberechnung der Beitragsangleichung.                            rungen unverzüglich mitzuteilen. Ändern sich dadurch die
3.2      Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wir-                Tarifmerkmale, behalten wir uns vor, ab dem Zeitpunkt der
         kung für die Beiträge der ab dem 1. Juli beginnenden Versi-            Änderung den neuen Beitrag zu erheben.
         cherungsjahre, um welchen Prozentsatz sich im vergange-
         nen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen
         aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung
         zugelassenen Versicherer gegenüber dem vorvergangenen
         Jahr erhöht oder vermindert hat. Den ermittelten Prozent-
         satz rundet er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare
         ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die
         speziell durch den einzelnen Schadenfall veranlassten Aus-
         gaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versiche-
         rungsleistungen.

[Seite 18]
Teil C                                                                           Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versi-
                                                                                 cherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebe-
1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung                       nen Zeitpunkt erfolgt.
1.1      Beginn des Versicherungsschutzes                                1.4.2   Verzug und Schadensersatz
         Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versiche-                     Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerätst Du
         rungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehalt-                 ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn Du die ver-
         lich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung                 spätete Zahlung zu vertreten hast.
         oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
                                                                                 Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind
1.2      Beitragszahlung, Versicherungsperiode                                   wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstande-
1.2.1    Beitragszahlung                                                         nen Schadens zu verlangen.
         Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzi-        1.4.3   Mahnung
         gen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Monats-, Vierteljah-              Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir
         res-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge)               Dich auf Deine Kosten in Textform (z. B. E-Mail oder Brief)
         entrichtet werden.                                                      zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen
         Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versiche-                 (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wo-
         rungssteuer, die Du in der jeweils vom Gesetz bestimmten                chen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
         Höhe zu entrichten hast.                                                Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rück-
1.2.2    Versicherungsperiode                                                    ständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kos-
                                                                                 ten im Einzelnen beziffern und Dich auf die Rechtsfolgen
         Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen ei-
                                                                                 (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweisen.
         nen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei
         Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen        1.4.4   Leistungsfreiheit nach Mahnung
         ein Jahr. Beim Einmalbeitrag entspricht die Versicherungs-              Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungs-
         periode der vereinbarten Vertragsdauer.                                 frist ein Versicherungsfall ein und bist Du bei Eintritt des
1.3      Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspä-                Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der
         teter Zahlung oder Nichtzahlung                                         Zinsen oder Kosten in Verzug, so sind wir von der Verpflich-
                                                                                 tung zur Leistung frei.
1.3.1    Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
                                                                         1.4.5   Kündigung nach Mahnung
         Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach
         Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungs-                   Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Ver-
         scheins fällig, jedoch nicht vor dem beantragten Versiche-              zug, können wir nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
         rungsbeginn. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines                Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündi-
         Widerrufrechts.                                                         gungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
         Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns                Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist
         vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag               verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung
         unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.                            wirksam, wenn Du zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in
                                                                                 Verzug bist. Hierauf haben wir Dich bei der Kündigung aus-
         Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 oder 2 be-
                                                                                 drücklich hinzuweisen.
         stimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst,
         nachdem die Zahlung veranlasst ist.                             1.4.6   Zahlung des Beitrags nach Kündigung
         Weicht der Versicherungsschein von Deinem Antrag oder                   Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung inner-
         getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einma-                halb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird.
         lige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Ver-                Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden wor-
         sicherungsscheins zu zahlen.                                            den ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb ei-
                                                                                 nes Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
1.3.2    Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug
                                                                                 Unsere Leistungsfreiheit nach C-1.4.4 bleibt bis zur Zah-
         Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach
                                                                                 lung bestehen.
         C-1.3.1 gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten,
         solange Du die Zahlung nicht veranlasst hast.                   1.5     Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
         Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die Nichtzah-         1.5.1   Deine Pflichten
         lung nicht zu vertreten hast.                                           Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart,
1.3.3    Leistungsfreiheit                                                       hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine
                                                                                 ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
         Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht-
         zeitig nach C-1.3.1 zahlst, so sind wir für einen vor Zahlung           Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden von Dir
         des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur                  nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,
         Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass wir Dich                 wenn sie rechtzeitig nach unserer in Textform (z. B. E-Mail
         durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail              oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
         oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versi-              Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem
         cherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung                   Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Du einer be-
         des Beitrags aufmerksam gemacht haben.                                  rechtigten Einziehung nicht widersprichst.
         Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die Nicht-      1.5.2   Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
         zahlung zu vertreten hast.
                                                                                 Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge,
1.4      Folgebeitrag                                                            trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen
1.4.1    Fälligkeit                                                              werden können, sind wir berechtigt, das SEPA-
                                                                                 Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu
         Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes be-
                                                                                 kündigen.
         stimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitrags-
         zeitraums fällig.

[Seite 19]
        Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Du                    Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlän-
        verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige                gert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von
        Beiträge selbst zu übermitteln.                                           Dir oder uns fristgerecht gekündigt wird.
        Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für            2.1.2.1 Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. Für
        fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Dir in Rech-                    die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist der von Dir angege-
        nung gestellt werden.                                                     bene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Deines Kündi-
        Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszahlung ver-                 gungsschreibens bei uns maßgeblich. Die Kündigung muss
        einbart wurde, für die Zukunft vierteljährliche Beitragszah-              in Textform erfolgen.
        lung verlangen.                                                   2.1.2.2 Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei
1.6     Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                                Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung gemäß
                                                                                  C-2.1.1 oder jedes darauffolgenden Jahres zu kündigen.
1.6.1   Allgemeiner Grundsatz
                                                                          2.1.3   Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
        Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur der-
        jenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in              Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet
        dem der Versicherungsschutz bestanden hat.                                der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer
                                                                                  Kündigung bedarf.
1.6.2   Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, An-
        fechtung und fehlendem versicherten Interesse                     2.1.4   Kündigung bei mehrjährigen Verträgen

1.6.2.1 Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von 14                    Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kannst Du
        Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Wi-                 den Vertrag erstmalig zum Ablauf des dritten Vertragsjah-
        derrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstat-                res kündigen.
        ten. Voraussetzung ist, dass wir in der Widerrufsbelehrung        2.1.5   Wegfall des versicherten Interesses
        auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs                    Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versi-
        und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und Du zuge-                      cherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag
        stimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor Ende der                    bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir
        Widerrufsfrist beginnt.                                                   vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen.
        Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, haben        2.1.6   Versicherungsjahr
        wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahl-
                                                                                  Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum
        ten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Du Leistun-
                                                                                  von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer
        gen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen
                                                                                  jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versiche-
        hast.
                                                                                  rungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche-
1.6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzei-                 rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-
        gepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns                   weils ganze Jahre.
        der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
                                                                          2.2     Kündigung nach Versicherungsfall
        Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Rücktritt,
                                                                          2.2.1   Kündigungsrecht
        weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig
        gezahlt worden ist, so steht uns eine angemessene Ge-                     Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
        schäftsgebühr zu.                                                         –   von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung
1.6.2.3 Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Anfechtung                         von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet
        wegen arglistiger Täuschung, so steht uns der Beitrag bis                     wurde,
        zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.                                   –   wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge-
1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versiche-                     lehnt haben, oder
        rung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der Beitrag                 –   Dir eine Klage über einen versicherten Anspruch ge-
        zu, den wir hätten beanspruchen können, wenn die Versi-                       richtlich zugestellt wird.
        cherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre,
                                                                                  Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B.
        zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt
                                                                                  E-Mail oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zah-
        haben.
                                                                                  lung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zuge-
1.6.2.5 Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn                 gangen sein.
        das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht
                                                                          2.2.2   Wirksamwerden Deiner Kündigung
        besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung,
        die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes                    Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zugang bei
        künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Ver-                uns wirksam. Du kannst jedoch bestimmen, dass die Kün-
        sicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr                     digung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch
        verlangen.                                                                zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam
                                                                                  wird. Dein Kündigungsrecht gemäß C-2.1.2.1 bleibt davon
        Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht ver-
                                                                                  unberührt.
        sichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvor-
        teil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht in die-   2.2.3   Wirksamwerden unserer Kündigung
        sem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir                  Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang
        von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kennt-                     bei Dir wirksam.
        nis erlangen
                                                                          3       Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
2       Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung                             3.1     Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
2.1     Dauer und Ende des Vertrags                                       3.1.1   Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahr-
2.1.1   Vertragsdauer                                                             erhebliche Umstände
        Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebe-                  Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung uns alle
        nen Zeitraum abgeschlossen.                                               Dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen
2.1.2   Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht                            wir in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) gefragt haben und

[Seite 20]
        die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit             können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines
        dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht             Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Mo-
        gilt auch dann, wenn wir Dir nach Deiner Vertragserklä-                natsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
        rung, aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von                  Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis
        Satz 1 in Textform stellen.                                            erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht
        Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die Dich                begründen.
        vertritt, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und C-        3.1.4   Unsere Hinweispflicht
        3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist Deines Vertreters            Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-
        als auch die Kenntnis und die Arglist von Dir zu berücksich-           änderung stehen uns nur zu, wenn wir Dich durch geson-
        tigen.                                                                 derte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf die
        Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vor-              Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen ha-
        sätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur beru-           ben.
        fen, wenn weder Deinem Vertreter noch Dir Vorsatz oder         3.1.5   Ausschluss von unseren Rechten
        grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
                                                                               Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kün-
3.1.2   Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                         digung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir
3.1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                        den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtig-
        Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach C-3.1.1 Absatz 1, kön-           keit der Anzeige kannten.
        nen wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts       3.1.6   Anfechtung
        besteht auch für die Vergangenheit kein Versicherungs-                 Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an-
        schutz.                                                                zufechten, bleibt bestehen.
        Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du nachweist,      3.1.7   Erlöschen unserer Rechte
        dass Du die unrichtigen oder unvollständigen Angaben we-
                                                                               Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Ver-
        der vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
                                                                               tragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach
        Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung               Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versi-
        der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Du nachweist, dass              cherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind.
        wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten                Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn die Anzeigepflicht von
        Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen ge-                      dir oder deinem Vertreter vorsätzlich oder arglistig verletzt
        schlossen hätten.                                                      wurde.
        Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dür-   3.2     Deine Obliegenheiten
        fen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Du
                                                                       3.2.1   Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
        nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig ange-
        zeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungs-       3.2.1.1 Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf unser
        falls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leis-              Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseiti-
        tung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein             gen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung
        Versicherungsschutz, wenn Du die Anzeigepflicht arglistig              der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand,
        verletzt hast.                                                         der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als
                                                                               besonders gefahrdrohend.
3.1.2.2 Kündigung
                                                                       3.2.1.2 Rechtsfolgen
        Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach C-3.1.1 Absatz 1
        leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Vertrag               Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegen-
        kündigen.                                                              heit, die Du vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber
                                                                               uns zu erfüllen hast, so können wir innerhalb eines Monats,
        Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du nach-
                                                                               nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben,
        weist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht an-
                                                                               den Vertrag fristlos kündigen.
        gezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingun-
        gen geschlossen hätten.                                                Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nachweist, dass
                                                                               Du die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
3.1.2.3 Vertragsänderung
                                                                               verletzt hast.
        Hast Du Deine Anzeigepflicht nach C-3.1.1 Absatz 1 nicht
                                                                       3.2.2   Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls
        vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kenntnis der nicht
        angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen                 Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls fol-
        Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedin-                  gende Obliegenheiten zu erfüllen:
        gungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand-        3.2.2.1 Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und Minde-
        teil. Bei einer von Dir unverschuldeten Pflichtverletzung              rung des Schadens zu sorgen. Dabei hast Du unsere Wei-
        werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versi-                 sungen, soweit für Dich zumutbar, zu befolgen sowie Wei-
        cherungsperiode Vertragsbestandteil.                                   sungen – ggf. auch mündlich oder telefonisch – einzuholen,
        Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um                 wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an
        mehr als 10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsiche-              dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter-
        rung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kannst Du               schiedliche Weisungen, hast Du nach pflichtgemäßem Er-
        den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer                 messen zu handeln.
        Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser     3.2.2.2 Zusätzlich zu 3.2.2.1 gilt:
        Mitteilung haben wir Dich auf Dein Kündigungsrecht hinzu-
                                                                               (1) Jeder Versicherungsfall ist uns innerhalb einer Woche
        weisen.
                                                                                   anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadensersatzan-
3.1.3   Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte                             sprüche erhoben worden sind. Das Gleiche gilt, wenn
        Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-                 gegen Dich Haftpflichtansprüche geltend gemacht
        änderung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich                     werden.
        geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzuge-
        ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung

[Seite 21]
        (2) Du hast uns ausführliche und wahrheitsgemäße Scha-          4.2.2   Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
            denberichte zu erstatten und uns bei der Schadener-                 Hast Du eine Änderung Deiner Anschrift uns nicht mitge-
            mittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Um-                 teilt, genügt für eine Willenserklärung, die wir Dir gegen-
            stände, die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung                über abgeben, die Absendung eines eingeschriebenen
            des Schadens wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie                  Briefs an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung
            alle dafür angeforderten Schriftstücke übersandt wer-               gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegan-
            den.                                                                gen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung
        (3) Wird gegen Dich ein staatsanwaltschaftliches, behörd-               Deines Namens.
            liches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein        4.3     Vollmacht des Versicherungsvertreters
            Mahnbescheid erlassen oder Dir gerichtlich der Streit
                                                                        4.3.1   Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden:
            verkündet, hast Du dies unverzüglich anzuzeigen.
                                                                                Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von Dir
        (4) Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von
                                                                                abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
            Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz musst Du
            fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen                (1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungs-
            Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung von uns bedarf                    vertrags;
            es dazu nicht.                                                      (2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließ-
        (5) Wird gegen Dich ein Haftpflichtanspruch gerichtlich                     lich dessen Beendigung;
            geltend gemacht, hast Du die Führung des Verfahrens                 (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des
            uns zu überlassen. Wir beauftragen in Deinem Namen                      Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
            einen Rechtsanwalt. Du musst dem Rechtsanwalt Voll-
                                                                        4.3.2   Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden:
            macht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und
            die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.                 Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von uns
                                                                                ausgefertigte Versicherungsscheine an Dich zu übermit-
3.2.3   Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
                                                                                teln.
3.2.3.1 Verletzt Du eine Obliegenheit nach C-3.2.1 oder C-3.2.2
                                                                        4.3.3   Zahlungen an den Versicherungsvertreter
        vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung
        frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind            Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlun-
        wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kür-               gen anzunehmen, die Du im Zusammenhang mit der Ver-
        zen, das der Schwere Deines Verschuldens entspricht.                    mittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags
                                                                                an ihn leistest. Eine Beschränkung dieser Vollmacht musst
3.2.3.2 Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste-
                                                                                Du nur gegen Dich gelten lassen, wenn Du die Beschrän-
        hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir
                                                                                kung bei der Vornahme der Zahlung kannten oder in Folge
        nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir
                                                                                grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
        Dich durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail
        oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.            4.4     Verjährung

3.2.3.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nachweist,               Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in
        dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast.           drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des
        Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass die Verletzung der              Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläu-
        Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung               biger von den Anspruch begründenden Umständen und der
        des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den               Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrläs-
        Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das                 sige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
        gilt nicht, wenn Du die Obliegenheit arglistig verletzt hast.           Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns an-
                                                                                gemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeit-
4       Weitere Regelungen
                                                                                raum zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform
4.1     Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung                               (z. B. E-Mail oder Brief) mitgeteilten Entscheidung beim
4.1.1   Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in                 Anspruchsteller nicht mit.
        mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.                         Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemei-
4.1.2   Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist,                    nen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
        ohne dass Du dies wusstest, kannst Du die Aufhebung des         4.5     Örtlich zuständiges Gericht
        später geschlossenen Vertrags verlangen.
                                                                        4.5.1   Für Klagen gegen uns:
4.1.3   Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es nicht inner-
                                                                                Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns be-
        halb eines Monats geltend machst, nachdem Du von der
                                                                                stimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem
        Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hast. Die Aufhe-
                                                                                Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zu-
        bung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung,
                                                                                ständigen Niederlassung.
        mit der sie verlangt wird, uns zugeht.
                                                                                Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Du
4.2     Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
                                                                                zur Zeit der Klageerhebung Deinen Sitz, den Sitz DeinerNie-
4.2.1   Form, zuständige Stelle                                                 derlassung oder Deinen Wohnsitz oder, in Ermangelung ei-
        Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den                nes solchen, Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast.
        Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegen-               Verlegst Du jedoch nach Vertragsschluss Deinen Sitz, den
        über uns erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail oder Brief)           Sitz Deiner Niederlassung, Deinen Wohnsitz oder, in Er-
        abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform o-            mangelung eines solchen, Deinen gewöhnlichen Aufent-
        der in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist.                       halt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in
        Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Hauptverwal-                  dem wir unseren Sitz haben.
        tung oder an die im Versicherungsschein als zuständig be-       4.5.2   Für Klagen gegen Dich
        zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Rege-
                                                                                Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Dich be-
        lungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen
                                                                                stimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach Deinem
        bleiben bestehen.

[Seite 22]
      Sitz, dem Sitz Deiner Niederlassung oder Deinem Wohnsitz;
      fehlt ein solcher, nach Deinem gewöhnlichen Aufenthalt.
      Sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
      der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die ge-
      richtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungs-
      vertrag gegen Dich nach unserem Sitz oder dem unserer für
      den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
4.6   Anzuwendendes Recht
      Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
4.7   Embargobestimmung
      Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun-
      gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem
      keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirt-
      schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos
      der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch-
      land entgegenstehen.
      Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank-
      tionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten
      von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, so-
      weit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvor-
      schriften entgegenstehen.

[Seite 23]
Zusätzlich gelten:
Die nachstehenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung
Adam Riese XL (AVB PHV XL).


Besondere Bedingungen          zur   Beitragsfreistellung    wegen              Rente betrifft (Vorruhestandsregelung) oder einer Verset-
Arbeitslosigkeit (BBA)                                                          zung in den Ruhestand ist.
1   Was leistet die Beitragsfreistellung wegen Arbeitslosig-            4   Für welchen Zeitraum gewähren wir die Beitragsfreistellung?
    keit?                                                                   Die Beitragsfreistellung beginnt mit der Zahlungsperiode, die
    Wenn Du Arbeitnehmer bist und arbeitslos wirst, musst Du                auf die Bewilligung von Arbeitslosengeld folgt, frühestens je-
    während Deiner Arbeitslosigkeit für maximal 12 Monate keine             doch drei Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit. Sie erfolgt
    Beiträge zu Deiner Privathaftpflichtversicherung bei uns zahlen         nur für die nach diesem Zeitpunkt fällig werdenden Beiträge.
    (Beitragsfreistellung), sofern die nachfolgenden Voraussetzun-          Zuvor geleistete Beiträge erstatten wir nicht zurück.
    gen vorliegen. Dein Versicherungsschutz bleibt während der              Endet die Arbeitslosigkeit oder der Bezug von Arbeitslosengeld
    Beitragsfreistellung uneingeschränkt bestehen.                          vor Fälligkeit der Beiträge, tritt die Beitragsfreistellung nicht
2   Welche Personen können die Beitragsfreistellung in An-                  ein.
    spruch nehmen?                                                          Die Beitragsfreistellung bleibt bestehen, solange Du arbeitslos
    Die Beitragsfreistellung kann von Dir in Anspruch genommen              bist und Arbeitslosengeld beziehst. Sie endet jedoch spätes-
    werden, wenn Du bei Eintritt der Arbeitslosigkeit                       tens nach Ablauf von 12 Monaten.
    −   nach deutschem Recht sozialversicherungspflichtiger Ar-         5   Welche Pflichten hast Du bei Eintritt des Versicherungsfalls?
        beitnehmer bist und                                                 Du musst uns den Eintritt der Arbeitslosigkeit sowie die Bewil-
    −   Deinen Wohnsitz in Deutschland hast und                             ligung von Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit un-
    −   seit mindestens 12 Monaten beim gleichen Arbeitgeber für            verzüglich anzeigen. Außerdem musst Du uns das Ende der Ar-
        mindestens 15 Stunden pro Woche unbefristet beschäftigt             beitslosigkeit sowie den Wegfall oder das Ruhen des Anspruchs
        warst.                                                              auf Arbeitslosengeld während der Arbeitslosigkeit unverzüg-
                                                                            lich anzeigen.
    Keine Arbeitnehmer in diesem Sinne sind:
                                                                            Bei Eintritt der Arbeitslosigkeit musst Du uns unverzüglich Ko-
    −   freiwillig Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundes-
                                                                            pien folgender Unterlagen einreichen:
        freiwilligendienst sowie
                                                                            −   Arbeitsvertrag und Nachweis über die Beendigung des Ar-
    −   Personen, die in einem Unternehmen beschäftigt sind, das
                                                                                beitsverhältnisses (z. B. Kündigungsschreiben);
        von einem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder
        von einem in direkter Linie Verwandten beherrscht wird.             −   Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit über den Be-
                                                                                zug von Arbeitslosengeld.
    Als Beginn der Arbeitslosigkeit gilt der Tag, an dem das Arbeits-
    verhältnis endet.                                                       Solange Du uns diese Unterlagen nicht vorgelegt hast, bleibst
                                                                            Du zur Zahlung der Versicherungsbeiträge verpflichtet.
3   Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Beitragsfreistel-
    lung?                                                                   Eine Verletzung dieser Obliegenheiten zieht Rechtsfolgen nach
                                                                            sich. Unter den nachstehend genannten Voraussetzungen kann
    Die Beitragsfreistellung erfolgt nur, wenn
                                                                            der Anspruch auf eine Beitragsfreistellung ganz oder teilweise
    −   die Arbeitslosigkeit unverschuldet eingetreten ist und              entfallen und/oder ein Kündigungsrecht für uns entstehen:
    −   die Arbeitslosigkeit nicht innerhalb von sechs Monaten          5.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht
        nach Beginn des Vertrages eingetreten ist (Wartezeit) und
                                                                            Wenn Du eine Obliegenheit verletzt, kann dies dazu führen,
    −   Du bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet            dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Ein-
        bist und Arbeitslosengeld beziehst.                                 zelnen gilt:
    Als unverschuldet im Sinne von Absatz 1 gilt die Arbeitslosigkeit       −   Wenn Du die Obliegenheit vorsätzlich verletzt, sind wir
    insbesondere, wenn sie Folge                                                nicht leistungspflichtig.
    −   einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers oder             −   Wenn Du die Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, sind wir
    −   einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnis-                 berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kür-
        ses zur Erledigung eines Kündigungsschutzprozesses oder                 zung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Du
        zur Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung ist.                    kannst gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsver-
                                                                                lust führen. Wenn Du nachweist, dass keine grobe Fahrläs-
    Als verschuldet gilt die Arbeitslosigkeit insbesondere, wenn sie
                                                                                sigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
    −   Folge einer sonstigen einvernehmlichen Aufhebung des Ar-
                                                                            Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben
        beitsverhältnisses ist,
                                                                            wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Du uns nachweist,
    −   aufgrund Deiner eigenen Kündigung eintritt oder                     dass die Verletzung der Obliegenheit
    −   durch Dein arbeitsvertragswidriges oder strafbares Verhal-          −   weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
        ten ausgelöst wurde.                                                    rungsfalls
    Die Beitragsfreistellung ist ausgeschlossen, wenn die Arbeits-          −   noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis-
    losigkeit                                                                   tungspflicht
    −   durch Kriegsereignisse oder Terrorakte,                             ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Du die Obliegenheit arg-
    −   durch Streiks oder Aussperrungsmaßnahmen verursacht                 listig verletzt hast.
        wurde oder                                                      5.2 Unser Kündigungsrecht
    −   die Folge einer betrieblichen Sozialmaßnahme, die den               Wenn Du eine Obliegenheit verletzt, die Du vor Eintritt des Ver-
        Übergang von der Arbeit über die Arbeitslosigkeit in die            sicherungsfalls erfüllen musst, können wir zusätzlich zu den in
                                                                            Ziffer 5.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen. Die

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    Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir
    von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären.
    Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Du nachweist, dass
    die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahr-
    lässig erfolgt ist.
6   Welche Regelungen sind sonst noch zu beachten?
    Bedingungsgemäße Beitragsanpassungen während der Zeit
    der Beitragsfreistellung
    Sofern die Voraussetzungen für eine Beitragsanpassung vorlie-
    gen, wird diese auch während der Zeit der Beitragsfreistellung
    zum Beginn eines Versicherungsjahres durchgeführt.
    −   Da Du während der Zeit der Beitragsfreistellung keine Bei-
        tragsrechnung erhältst, werden wir Dich zum Ende der Bei-
        tragsfreistellung darüber informieren. Du erhältst einen
        Versicherungsschein mit den aktuellen Beiträgen.
    −   Du kannst dann den Vertrag innerhalb eines Monats ab
        Kenntnis über die neuen Beiträge entweder mit sofortiger
        Wirkung oder mit einer Frist von einem Monat kündigen.
        Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet jedoch
        kein Kündigungsrecht.
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