# Adam Riese XXL: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-privathaftpflicht-adam-riese-xxl.php
- Rechtlicher Träger: Rhion.digital / Adam Riese (W&W Digitalmarke)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-privathaftpflicht.php#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung Adam Riese XXL (AVB PHV XXL)](https://www.adam-riese.de/downloads/240702_Privathaftpflicht_AVB_XXL.pdf), Fassung 08.10.2019

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden | laut Versicherungsschein | Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. | A1-5.1, Seite 4 |
| Vermögensschäden (echte und unechte) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. | A1-6.15.1, Seite 9 |
| Jahreshöchstleistung (Maximierung) | ja | Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Dreifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. | A1-5.2, Seite 4 |
| Selbstbeteiligung Standard | keine | Falls besonders vereinbart, beteiligst Du Dich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). | A1-5.4, Seite 5 |
| Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte) | ja | Versichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht aller dauerhaft in Deinem Haushalt lebender Personen, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht (z. B. über eine eigene Privathaftpflichtversicherung). | A1-2.1.6 (1), Seite 3 |
| Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst) | ja | bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder in einer sich innerhalb von 12 Monaten daran anschließenden Berufsausbildung befinden (berufliche Erstausbildung, Lehre und/oder Studium, auch Bachelor- und unmittelbar anschließender Masterstudiengang -, nicht Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dgl.). | A1-2.1.2, Seite 3 |
| Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer) | ja | wenn diese bei einem vorübergehenden weltweiten Auslandsaufenthalt von bis zu fünf Jahren eingetreten sind. | A1-6.14, Seite 9 |
| Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen | ja | Wir garantieren, dass die dieser Privathaftpflichtversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung Adam Riese XXL Dich in keinem Punkt schlechter stellen, als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Musterbedingungen (Stand April 2016). | Präambel, Seite 3 |
| Innovations- oder Update-Garantie | ja | Werden wir die dieser Privathaftpflichtversicherung zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Deinem Vorteil und ohne Mehrbeitrag ändern, so gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. | A1-6.29, Seite 13 |
| Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckung | ja | Sollte ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Privathaftpflichtversicherung mit weitergehendem Leistungsumfang, höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder geringeren Selbstbeteiligungen als wir in unserer Privathaftpflichtversicherung anbieten, werden wir im Schadenfall (1) den Versicherungsschutz um solche Leistungen erweitern; | A1-6.30.1, Seite 13 |
| Vorsorgeversicherung für neue Risiken | ja | Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. | A1-9.1, Seite 15 |
| Schäden durch deliktunfähige Kinder | ja, bis 500.000 € | Bei Schäden durch Kinder im Sinne von Absatz 1 werden wir uns bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 € bezogen auf alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht auf eine Deliktsunfähigkeit gemäß § 828 BGB berufen | A1-2.1.2, Seite 3 |
| Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz) | ja, bis 500.000 € | Wenn Du oder eine gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.6 mitversicherte Person einen Schaden verursachst, werden wir uns bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 € bezogen auf alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht auf eine Deliktsunfähigkeit berufen | A1-2.1.9, Seite 4 |
| Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutter | ja | der in Deinem Haushalt beschäftigten Personen (auch Au-Pair) gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. | A1-2.1.8, Seite 4 |
| Pflegebedürftige Angehörige im Haushalt | ja | eines alleinstehenden Elternteils von Dir oder Deines mitversicherten Partners, der mit Dir in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) wohnt und dort mit Erstwohnsitz gemeldet ist; | A1-2.1.5, Seite 3 |
| Ehrenamt und Freiwilligenarbeit | ja | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements, soweit nicht Versicherungsschutz über eine andere Haftpflichtversicherung, z. B. Vereins- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht. | A1-6.2, Seite 5 |
| Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand) | ja, bis zur Deckungssumme | Wenn Du im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses einen Schaden verursachst, werden wir uns nicht auf einen stillschweigend vereinbarten Haftungsverzicht berufen. | A1-6.21, Seite 11 |
| Ansprüche mitversicherter Personen untereinander | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche (1) von Dir selbst oder der in A1-7.4 benannten Personen gegen die mitversicherten Personen; | A1-7.3, Seite 13 |
| Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäuden | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Mietsachschäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden sowie an zu privaten Zwecken gemieteten Garagen und Carports. | A1-6.6.1, Seite 7 |
| Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, Vernichtung und dem Abhandenkommen von mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen und -häusern, Hotels, Pensionen, Gästehäusern, Schiffskabinen, Schlafwagenabteilen, Kur- und Seniorenheimen, Reha-Kliniken sowie nicht motorisierten Mobilheimen auf Campingplätzen bei vorübergehendem Aufenthalt in diesen. | A1-6.6.2, Seite 7 |
| Geliehene, gemietete, gepachtete Sachen | ja, bis 500.000 € | Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr 500.000 €. | A1-6.6.3, Seite 7 |
| Verlust privater Schlüssel | ja, bis 500.000 € | Die Versicherungssumme für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Keycards beträgt je Versicherungsfall 500.000 €. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 1.500.000 €. | A1-6.20.3, Seite 11 |
| Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagen | ja, bis 500.000 € | Abweichend von A1-1 besteht auch Versicherungsschutz, wenn die Schlüssel/Keycards während einer betrieblichen, beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit abhandenkommen. | A1-6.20.1, Seite 10 |
| Allmählichkeits- und Abwasserschäden | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen) entstanden sind. | A1-6.17, Seite 10 |
| Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. | A1-6.16.1, Seite 9 |
| Be- und Entladeschäden | ja, bis 5.000 € | als privater Halter, Eigentümer, Besitzer oder Führer wegen Schäden, die Du beim Be- und Entladen Deines privat genutzten Kraftfahrzeugs oder Anhängers Dritten zufügst. | A1-6.27.1 (2), Seite 12 |
| Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegen | nicht geregelt |  |  |
| Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge) | ja | Versichert ist, abweichend von A1-7.14, Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern: | A1-6.10.1, Seite 8 |
| Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist, abweichend von A1-7.14, Deine gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die Du mit einem auf Reisen in den EU- und EFTA-Staaten von einem gewerbsmäßigen Vermieter vorübergehend angemieteten versicherungspflichtigen Selbstfahrervermietfahrzeug verursachst | A1-6.23.1, Seite 11 |
| Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung) | ja | eigene Segelboote (auch mit Hilfsmotor) mit einer Segelfläche bis 20 m²; | A1-6.12.1 (4), Seite 8 |
| Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor) | ja, bis zur Deckungssumme | fremde Segelboote mit Motor und fremde Motorboote jeweils bis zu einer Motorstärke von 110 kW (150 PS) soweit diese nur gelegentlich gebraucht werden (z. B. im Urlaub, auf Ausflügen) | A1-6.12.1 (5), Seite 8 |
| Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera) | ja, bis 3 Mio. € | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als privater Halter aus dem privaten Gebrauch von Flugmodellen und Flugdrohnen bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg. | A1-6.13.2, Seite 8 |
| Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeuge | ja | als Radfahrer aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern (auch von nicht versicherungspflichtigen Elektrofahrrädern/Pedelecs mit bauartbedingter Tretunterstützung bis 25 km/h sowie Anfahrhilfe bis 6 km/h). | A1-6.7, Seite 7 |
| Zahme Haustiere und Kleintiere | ja | Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen | A1-6.9.1, Seite 7 |
| Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter) | ja, bis zur Deckungssumme | nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,, Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, | A1-6.9.2, Seite 8 |
| Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagd | ja | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen. | A1-6.8, Seite 7 |
| Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhaus | ja | eines im Inland oder in den EU- und EFTA-Staaten gelegenen Einfamilienhauses (auch als Reihenhaus, Doppelhaushälfte) oder Zweifamilienhauses, wenn mindestens eine Wohnung von Dir selbst bewohnt wird; | A1-6.3.1 (2), Seite 6 |
| Ferienwohnung und Zweitwohnung | ja | eines im Inland oder in den EU- und EFTA-Staaten gelegenen Ferien- oder Wochenendhauses | A1-6.3.1 (3), Seite 6 |
| Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen) | ja | von bis zu drei im Inland oder den EU- und EFTA-Staaten gelegenen Eigentums- oder Ferienwohnungen, | A1-6.3.1 (4), Seite 6 |
| Unbebaute Grundstücke | ja | Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz unbebauter Grundstücke, die insgesamt nicht größer als 20.000 m² sind. | A1-6.22, Seite 11 |
| Bauherrenrisiko (Bausumme) | ja, bis zur Deckungssumme | als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, An- und Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 500.000 € je Bauvorhaben. | A1-6.3.2 (6), Seite 6 |
| Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung) | ja, bis zur Deckungssumme | zur eigenen Energieversorgung und/oder, abweichend von A1-1, zur Einspeisung von Strom in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens, sofern Du keine Lieferverpflichtung gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen oder sonstigen Abnehmern hast | A1-6.3.2 (4), Seite 6 |
| Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen) | ja, bis zur Deckungssumme | einen Heizöltank für das von Dir zu Wohnzwecken selbst genutzten Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus, wenn mindestens eine Wohnung von Dir selbst bewohnt wird; | A2-2.1 (1), Seite 16 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz | ja, bis 3 Mio. € | Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr 3.000.000 €. | A2-3.4, Seite 17 |
| Verkehrssicherungspflicht und Winterdienst | ja | aus der Verletzung von Pflichten, die Dir in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). | A1-6.3.2 (1), Seite 6 |
| Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis) | ja, bis zur Deckungssumme | Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. | A3-3.1, Seite 17 |
| Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfall | ja, bis 500.000 € | Besteht für die gerichtliche Durchsetzung Deines Schadensersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung kein Versicherungsschutz über eine anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme die Kosten, die bei der Durchsetzung Deiner Schadensersatzansprüche gemäß A3-2 anfallen, bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 €. | A3-3.4, Seite 17 |
| Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttaten | ja, bis 500.000 € | Versichert sind, abweichend von A1-7.1 und insoweit teilweise von A3-1.2, auch Deine gesetzlichen Haftpflichtansprüche gegen Dritte aus Personen- und Sachschäden bis 500.000 €, bei denen Du und/oder die gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.6 mitversicherten Personen Opfer einer Gewalttat (z. B. vorsätzlich begangene Körperverletzung oder Tötung durch einen Dritten, vorsätzliche Sachbeschädigung) geworden bist. | A3-1.4, Seite 17 |
| Neuwertentschädigung oder Zeitwert | ja, bis 5.000 € | Wir leisten, insoweit in Erweiterung zu A1-1, im Schadenfall für Sachschäden den Schadensersatz zum Neuwert, wenn Du dies wünschst. | A1-6.26.1, Seite 12 |
| Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze) | ja, bis 10 Mio. € | Dein Umsatz aus diesen Tätigkeiten im Jahr (Jahresumsatz) den Betrag von 15.000 € nicht übersteigt | A1-6.25.1, Seite 12 |
| Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer) | nein | Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Deine gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes. | A1-1, Seite 3 |
| Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheiten | ja | Verletzt Du eine Obliegenheit nach C-3.2.1 oder C-3.2.2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Deines Verschuldens entspricht. | C-3.2.3.1, Seite 23 |
| Laufzeit und Kündigung | ja | Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. | C-2.1.2.1, Seite 21 |
| Beitragsanpassungsklausel | ja | Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsangleichung. | B-3.1, Seite 19 |
| Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichen | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung Adam Riese XXL (AVB PHV XXL)

```text
[Seite 1]
                                   Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da.


  Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
  Privathaftpflichtversicherung Adam Riese XXL
  (AVB PHV XXL)
  Stand 08.10.2019


    Inhaltsverzeichnis
    Teil A                                                                  6.20 Abhandenkommen von Schlüsseln/Keycards
    A1       Privathaftpflichtrisiko                                        6.21   Gefälligkeitshandlungen
    1        Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko)   6.22 Besitz von unbebauten Grundstücken
    2        Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Verhält-        6.23 Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge bei
             nis zwischen den Versicherten (Du als Versicherungsnehmer           Reisen in den EU-/EFTA-Staaten (Mallorcadeckung)
             und die mitversicherten Personen)                              6.24 Ansprüche aus Benachteiligungen
    3        Versicherungsschutz, Versicherungsfall                         6.25 Selbstständig nebenberufliche Tätigkeiten
    4        Leistungen und Vollmacht                                       6.26 Neuwertentschädigung
    5        Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, Jahres-         6.27 Versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge
             höchstersatzleistung, Serienschaden, Selbstbeteiligung)
                                                                            6.28 Wilde Kleintiere
    6        Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versi-
                                                                            6.29 Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen
             cherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Aus-
             schlüsse)                                                      6.30 Best-Leistungs-Garantie
    6.1      Familie und Haushalt, Tagesmutter (Tageseltern), Babysitter    7      Allgemeine Ausschlüsse
             und Au-Pair                                                    7.1    Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
    6.2      Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit                 7.2    Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Er-
    6.3      Haus- und Grundbesitz                                                 zeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
    6.4      Allgemeines Umweltrisiko                                       7.3    Ansprüche der Versicherten untereinander
    6.5      Abwässer                                                       7.4    Schadenfälle Deiner Angehörigen und von wirtschaftlich ver-
                                                                                   bundenen Personen
    6.6      Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden)
                                                                            7.5    Leasing, Pacht, verbotene Eigenmacht, besonderer Verwah-
    6.7      Sportausübung, Radfahren
                                                                                   rungsvertrag
    6.8      Waffen und Munition
                                                                            7.6    Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten
    6.9      Tiere                                                                 und sonstigen Leistungen
    6.10 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahr-           7.7    Asbest
         zeug-Anhänger
                                                                            7.8    Gentechnik
    6.11     Gebrauch von Luftfahrzeugen
                                                                            7.9    Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
    6.12     Gebrauch von Wasserfahrzeugen
                                                                            7.10   Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskrimi-
    6.13     Modellfahrzeuge (Land, Wasser, Luft)                                  nierung
    6.14     Schäden im Ausland                                             7.11   Übertragung von Krankheiten
    6.15     Vermögensschäden                                               7.12   Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen
    6.16     Übertragung elektronischer Daten                               7.13   Strahlen
    6.17     Allmählichkeitsschäden                                         7.14   Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
    6.18 Teilnahme am praktischen Unterricht, Schülerpraktikum              7.15   Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung
    6.19     Ersthelfer, Notfallhelfer                                      7.16   Verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art
                                                                            7.17   Bearbeitung fremder Sachen (Tätigkeitsschäden)
                                                                            7.18   Geothermie-Risiko
                                                                            8      Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und
                                                                                   Erweiterungen)
                                                                            9      Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung)
                                                                            10     Fortsetzung der Privathaftpflichtversicherung nach Deinem
                                                                                   Tod
Dein Ansprechpartner:                    Dein Versicherer:                  Sitz der Gesellschaft:                   Bankverbindung:
Adam Riese GmbH                          Württembergische                   Stuttgart Registergericht:               Landesbank Baden-Württemberg
Postfach 100807                          Versicherung AG                    AG Stuttgart HRB 14327                   IBAN: DE61600501010008682107
70007 Stuttgart                                                             Vers.-Steuernummer: 801/V90801006186     BIC: SOLADEST600
                                                                            Umsatzsteuer-ID: DE811128268

[Seite 2]
A2       Besondere Umweltrisiken                                 Teil C
1        Gewässerschäden                                         1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
2        Gewässerschäden – Anlagenrisiko                         1.1      Beginn des Versicherungsschutzes
         (Heizöltank, Flüssiggastank, Geothermieanlage)          1.2      Beitragszahlung, Versicherungsperiode
3        Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensge-     1.3      Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter
         setz (USchadG)                                                   Zahlung oder Nichtzahlung
A3       Ausfalldeckung (Forderungsausfallrisiko)                1.4      Folgebeitrag
1        Gegenstand der Ausfalldeckung                           1.5      Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
2        Leistungsvoraussetzungen                                1.6      Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
3        Umfang der Ausfalldeckung                               2        Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
4        Räumlicher Geltungsbereich                              2.1      Dauer und Ende des Vertrags
5        Besondere Ausschlüsse in der Ausfalldeckung             2.2      Kündigung nach Versicherungsfall
                                                                 3        Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
Teil B                                                           3.1      Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
1        Abtretungsverbot                                        3.2      Deine Obliegenheiten
2        Veränderungen des versicherten Risikos und Auswirkung   4        Weitere Regelungen
         auf den Beitrag (Beitragsregulierung)
                                                                 4.1      Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
3        Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Bei-
                                                                 4.2      Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
         tragsangleichung
                                                                 4.3      Vollmacht des Versicherungsvertreters
4        Tarifmerkmale
                                                                 4.4      Verjährung
                                                                 4.5      Örtlich zuständiges Gericht
                                                                 4.6      Anzuwendendes Recht
                                                                 4.7      Embargobestimmung


                                                                 Zusätzlich gelten:
                                                                 Besondere Bedingungen zur Beitragsfreistellung wegen Arbeitslo-
                                                                 sigkeit (BBA)

[Seite 3]
Präambel
Wir garantieren, dass die dieser Privathaftpflichtversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privat-
haftpflichtversicherung Adam Riese XXL Dich in keinem Punkt schlechter stellen, als die vom Gesamtverband der Deutschen Versiche-
rungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Musterbedingungen (Stand April 2016).
Darüber hinaus garantieren wir auch, dass die Leistungsinhalte dieser Versicherungsbedingungen die Empfehlungen des Arbeitskreises
Beratungsprozesse (Stand 28.09.2015) voll erfüllen.


Teil A                                                                   2.1.4   des in häuslicher Gemeinschaft mit Dir lebenden Partners
A1       Privathaftpflichtrisiko                                                 einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft und dessen
                                                                                 Kinder– sofern im Rahmen einer Privathaftpflichtversiche-
1        Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes
                                                                                 rung für Paare und Familien (d. h. nicht bei einer Privathaft-
         Risiko)
                                                                                 pflichtversicherung für Alleinstehende oder Alleinerzie-
         Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmun-                   hende) –; diese entsprechend A1-2.1.2 und A1-2.1.3:
         gen Deine gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des
                                                                                 – Es gilt ausdrücklich vereinbart, dass mit Einschluss des
         täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefah-
                                                                                   Partners der Versicherungsschutz für Deinen etwaigen
         ren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes.
                                                                                   Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner endet.
2        Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Ver-
                                                                                 – Haftpflichtansprüche des Partners und dessen Kinder
         hältnis zwischen den Versicherten (Du als Versiche-
                                                                                   gegen Dich sind ausgeschlossen.
         rungsnehmer und die mitversicherten Personen)
                                                                                       Versichert sind jedoch übergangsfähige Regressansprü-
2.1      Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
                                                                                       che von Versicherern, Sozialversicherungsträgern, Sozi-
2.1.1    Deines Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners.                                alhilfeträgern sowie öffentlichen und privaten Arbeitge-
         Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer ein-                  bern wegen Personenschäden.
         getragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspart-                 – Die Mitversicherung für den Partner und dessen Kinder,
         nerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partner-                     die nicht auch Deine Kinder sind, endet mit der Aufhe-
         schaft nach dem Recht anderer Staaten lebt. Als eingetra-                 bung der häuslichen Gemeinschaft (Haushaltsgemein-
         gene Lebenspartnerschaften gelten auch die den Partner-                   schaft) zwischen Dir und dem Partner.
         schaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes ver-
                                                                                 – Im Falle Deines Todes gilt für den überlebenden Partner
         gleichbaren Partnerschaften nach dem Recht anderer
                                                                                   und dessen Kinder A1-10 sinngemäß;
         Staaten;
                                                                         2.1.5   eines alleinstehenden Elternteils von Dir oder Deines mit-
2.1.2    Deiner unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Le-
                                                                                 versicherten Partners, der mit Dir in häuslicher Gemein-
         benspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv-
                                                                                 schaft (Haushaltsgemeinschaft) wohnt und dort mit Erst-
         und Pflegekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur, so-
                                                                                 wohnsitz gemeldet ist;
         lange sie sich noch in einer Schul- oder in einer sich inner-
         halb von 12 Monaten daran anschließenden Berufsausbil-          2.1.6   – ausschließlich im Rahmen einer Privathaftpflichtversi-
         dung befinden (berufliche Erstausbildung – Lehre und/oder               cherung für Familien (d. h. nicht bei einer Privathaftpflicht-
         Studium, auch Bachelor- und unmittelbar anschließender                  versicherung für Alleinstehende, Alleinerziehende und
         Masterstudiengang –, nicht Referendarzeit, Fortbildungs-                Paare), gilt in Ergänzung und teilweise abweichend zu den
         maßnahmen und dgl.). Der Versicherungsschutz entfällt                   vorgenannten Bedingungen –:
         mit Beendigung der Ausbildung (z. B. Tag der Abschluss-                 (1)     Versichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht
         prüfung).                                                                       aller dauerhaft in Deinem Haushalt lebender Perso-
         Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen                          nen, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz
         Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des                           besteht (z. B. über eine eigene Privathaftpflichtversi-
         freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, wäh-                        cherung).
         rend oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der                       Dauerhaft im Haushalt lebend bedeutet, dass ein ge-
         Versicherungsschutz bestehen.                                                   meinsames Familienleben mit einem bestimmten ört-
         Bei Schäden durch Kinder im Sinne von Absatz 1 werden wir                       lichen Mittelpunkt stattfindet und auf Dauer angelegt
         uns bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 € bezogen auf                         ist.
         alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht auf                     Eine vorübergehende Abwesenheit dieser Personen
         eine Deliktsunfähigkeit gemäß § 828 BGB berufen, wenn                           (z. B. wegen Ausbildung/Studium, Grund-/Freiwilli-
         kein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger,                      gendienst) hebt diese Gemeinschaft nicht auf.
         Schadenversicherer, Privathaftpflichtversicherer) leis-                 (2) Der Versicherungsschutz für diese Personen endet mit
         tungspflichtig ist und wenn der Geschädigte nicht selbst                    Verlassen der Haushaltsgemeinschaft, wenn ein eige-
         aufsichtspflichtig war;                                                     ner Haushalt mit neuem Lebensmittelpunkt gegründet
2.1.3    Deiner – auch volljährigen, unverheirateten/nicht in einer                  wird.
         eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden – Kinder, die                (3) Haftpflichtansprüche dieser Personen untereinander
         wegen ihrer geistigen Behinderung (nicht Lernbehinde-                       und gegen Dich sind ausgeschlossen.
         rung) oder ihrer körperlichen Behinderung (mindestens
                                                                                         Versichert sind jedoch übergangsfähige Regressan-
         Pflegegrad 2) in Deinem Haushalt leben oder in einem be-
                                                                                         sprüche von Versicherern, Sozialversicherungsträ-
         treuenden Heim untergebracht sind.
                                                                                         gern, Sozialhilfeträgern sowie öffentlichen und priva-
         Bei Schäden durch Kinder im Sinne von Absatz 1 werden wir                       ten Arbeitgebern wegen Personenschäden;
         uns bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 € bezogen auf
                                                                         2.1.7   von Personen, die vorübergehend in den Familienverbund
         alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht auf
                                                                                 eingegliedert werden (z. B. Au-Pair, Austauschschüler, En-
         eine Deliktsunfähigkeit berufen, wenn kein anderer Versi-
                                                                                 kelkinder) gegenüber Dritten, soweit nicht anderweitig zu
         cherer (z. B. Sozialversicherungsträger, Schadenversiche-
                                                                                 Gunsten des Versicherten Versicherungsschutz über eine
         rer, Privathaftpflichtversicherer) leistungspflichtig ist und
                                                                                 Haftpflichtversicherung besteht;
         wenn der Geschädigte nicht selbst aufsichtspflichtig war;

[Seite 4]
2.1.8   der in Deinem Haushalt beschäftigten Personen (auch Au-         3.3   Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit
        Pair) gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche             sie aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage
        gilt für Personen, die aus einem Arbeitsvertrag oder gefäl-           über den Umfang Deiner gesetzlichen Haftpflicht hinaus-
        ligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder                 gehen.
        den Streudienst versehen.                                       4     Leistungen und Vollmacht
        Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei          4.1   Der Versicherungsschutz umfasst
        denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in
                                                                              – die Prüfung der Haftpflichtfrage,
        Deinem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
                                                                              – die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
2.1.9   Für die gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.6 mitversicherten Perso-
        nen gilt:                                                             – die Freistellung Deinerseits von berechtigten Schadens-
                                                                                ersatzverpflichtungen.
        Deliktsunfähige Erwachsene
                                                                              Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann,
        Wenn Du oder eine gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.6 mitversi-
                                                                              wenn Du aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Aner-
        cherte Person einen Schaden verursachst, werden wir uns
                                                                              kenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflich-
        bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 € bezogen auf alle
                                                                              tet bist und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse
        Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht auf
                                                                              und Vergleiche, die Du ohne unsere Zustimmung abgege-
        eine Deliktsunfähigkeit berufen, wenn kein anderer Versi-
                                                                              ben oder geschlossen hast, binden uns nur, soweit der An-
        cherer (z. B. Sozialversicherungsträger, Schadenversiche-
                                                                              spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden
        rer, Privathaftpflichtversicherer) leistungspflichtig ist und
                                                                              hätte.
        wenn der Geschädigte nicht selbst aufsichtspflichtig war.
                                                                              Ist Deine Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wir-
2.2     Alle für Dich als Versicherungsnehmer geltenden Vertrags-
                                                                              kung für uns festgestellt, haben wir Dich binnen zwei Wo-
        bestimmungen sind auf die mitversicherten Personen ent-
                                                                              chen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
        sprechend anzuwenden.
                                                                        4.2   Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Scha-
        Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgever-
                                                                              dens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweck-
        sicherung (A1-9), wenn das neue Risiko nur für eine mitver-
                                                                              mäßig erscheinenden Erklärungen in Deinem Namen abzu-
        sicherte Person entsteht – ausgenommen davon sind je-
                                                                              geben.
        doch die gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.6 mitversicherten Perso-
        nen.                                                                  Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit
                                                                              über Schadensersatzansprüche gegen Dich, sind wir be-
2.3     Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobe-
                                                                              vollmächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen dann den
        grenzungen oder Ausschlüsse in Deiner Person (als Versi-
                                                                              Rechtsstreit auf unsere Kosten in Deinem Namen.
        cherungsnehmer) oder in der Person einer mitversicherten
        Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl       4.3   Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereig-
        für Dich als auch für die mitversicherten Personen.                   nisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden
                                                                              Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, von uns die Be-
2.4     Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darfst nur Du
                                                                              stellung eines Verteidigers für Dich gewünscht oder geneh-
        als Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der
                                                                              migt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die
        Obliegenheiten bist sowohl Du als auch die mitversicherten
                                                                              mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Ver-
        Personen verantwortlich.
                                                                              teidigers.
3       Versicherungsschutz, Versicherungsfall
                                                                        4.4   Erlangst Du oder eine mitversicherte Person das Recht, die
3.1     Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du wegen               Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu
        eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetre-              fordern, so sind wir bevollmächtigt, dieses Recht auszu-
        tenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen               üben.
        Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermö-
                                                                        5     Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme,
        gensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haft-
                                                                              Jahreshöchstersatzleistung, Serienschaden, Selbstbe-
        pflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem
                                                                              teiligung)
        Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wirst.
                                                                        5.1   Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versiche-
        Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die
                                                                              rungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme be-
        Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den
                                                                              grenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungs-
        Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadener-
                                                                              schutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen er-
        eignis geführt hat, kommt es nicht an.
                                                                              streckt.
3.2     Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch
                                                                        5.2   Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:
        wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt,
                                                                              Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versiche-
        (1)   auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus                 rungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Dreifache der
              Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadens-             vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
              ersatz statt der Leistung;
                                                                        5.3   Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung ein-
        (2) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nach-                tretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungs-
            erfüllung durchführen zu können;                                  fall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten dieser
        (3) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegen-                 Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
            standes oder wegen des Ausbleibens des mit der Ver-               – auf derselben Ursache,
            tragsleistung geschuldeten Erfolges;
                                                                              – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sach-
        (4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen                   lichem und zeitlichem, Zusammenhang
            auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
                                                                              oder
        (5) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge-
                                                                              – auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln
            rung der Leistung;
                                                                              beruhen.
        (6) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender
            Ersatzleistungen.

[Seite 5]
5.4   Falls besonders vereinbart, beteiligst Du Dich bei jedem                Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger, Scha-
      Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit                 denversicherer, Privathaftpflichtversicherer) leis-
      einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag                        tungspflichtig ist und wenn der Geschädigte nicht
      (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haft-                    selbst aufsichtspflichtig war;
      pflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versi-             (2) als Dienstherr der in Deinem Haushalt tätigen Perso-
      cherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung                   nen;
      vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezo-
                                                                          (3) als
      gen. A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt.
                                                                              – Tagesmutter (Tageseltern) – abweichend von A1-1
      Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleiben wir
                                                                                auch gewerblich –,
      auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht
      übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzan-                 – Babysitter oder Au-Pair,
      sprüche verpflichtet.                                                   insbesondere aus der übernommenen Beaufsichti-
5.5   Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Ver-                gung von zur Betreuung übernommenen minderjähri-
      sicherungssumme angerechnet.                                            gen Kindern, auch außerhalb der Wohnung, z. B. bei
                                                                              Spielen, Ausflügen und dgl.
5.6   Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei-
      nem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen                    Versichert sind hierbei auch gesetzliche Haftpflichtan-
      wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungs-                  sprüche von Tageskindern aus Schäden, die diese
      summe zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.                                  während der Obhut bei den Tageseltern erleiden.
5.7   Hast Du an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten                  Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haft-
      und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versiche-                  pflicht der Tageskinder während der Obhut. Versichert
      rungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leis-                 sind auch – in teilweiser Abänderung von A1-7.3 und
      tungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden                     A1-7.4 (1) – Haftpflichtansprüche
      Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leis-                 – der Tageskinder untereinander, sofern es sich nicht
      tende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme                      um Geschwister handelt;
      bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns
                                                                              – der Tageskinder gegenüber den durch diesen Ver-
      erstattet.
                                                                                trag versicherten Personen.
      Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entspre-
                                                                              Erlangt das Kind Versicherungsschutz aus einem an-
      chende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungs-
                                                                              deren Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der
      schutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der
                                                                              Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
      jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungs-
      falls.                                                                  Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen

      Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Du Dich an lau-                – sind Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sa-
      fenden Rentenzahlungen beteiligen musst, wenn der Kapi-                   chen der zu betreuenden Kinder;
      talwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach                  – ist die Ausübung der Tätigkeit für Betriebe und In-
      Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversiche-                     stitutionen, wie z. B. Kindergärten, Kindertages-
      rungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen                    stätten oder Kinderhorte oder wenn Mitarbeiter be-
      mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme ab-                    schäftigt werden.
      gesetzt.                                                      6.2   Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit
5.8   Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtan-         Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus den Gefah-
      spruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich             ren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit
      an Deinem Verhalten scheitert, haben wir für den von der            aufgrund eines sozialen Engagements, soweit nicht Versi-
      Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädi-                 cherungsschutz über eine andere Haftpflichtversicherung,
      gungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.                 z. B. Vereins- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung be-
6     Besondere Regelungen für einzelne private Risiken                   steht. Versicherungsschutz wird in diesem Fall im An-
      (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und beson-                 schluss an diese Haftpflichtversicherungen geboten.
      dere Ausschlüsse)                                                   Zu den versicherten ehrenamtlichen Tätigkeiten zählt unter
      A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private            anderem die Mitarbeit – auch verantwortliche Mitarbeit (in-
      Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risi-           soweit teilweise abweichend von A1-7.16) –
      ken geltenden besonderen Ausschlüsse.                               – in der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kir-
      Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, fin-               chen- und Jugendarbeit,
      den auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen            – in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessen-
      Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistun-                 verbänden,
      gen und Vollmacht oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).
                                                                          – bei der Freizeitgestaltung, in Sportvereinigungen, Musik-
6.1   Familie und Haushalt, Tagesmutter (Tageseltern), Ba-                  gruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten
      bysitter und Au-Pair                                                  Gruppen.
      Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht                        Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
      (1)   als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus der            – gemäß A1-7.16 gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen
            Aufsichtspflicht über Minderjährige).                           Schäden aus einer ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit
            Bei Schäden durch Deine minderjährigen Enkel, für die           und/oder einer ehrenamtlichen geschäftsführenden
            Du nur vorübergehend die Aufsicht übernommen hast,              bzw. geschäftsführerähnlichen Tätigkeit;
            werden wir bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 €            – Ansprüche aus den Gefahren von öffentlichen/hoheitli-
            bezogen auf alle Versicherungsfälle eines Versiche-             chen Ehrenämtern (z. B. als Bürgermeister, Gemeinde-
            rungsjahres auf den Einwand einer fehlenden Auf-                ratsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für Kammern,
            sichtspflichtverletzung verzichten, wenn kein anderer           Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr) oder von wirt-

[Seite 6]
              schaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Cha-           gerwohnung, von Räumen und Garagen (auch gewerb-
              rakter wie z. B. Betriebs- oder Personalrat, Versicherten-       lich genutzt); hierbei ist die Abgabe von Betten zu Be-
              ältester, Vertrauensperson nach § 40 Sozialgesetzbuch            herbergungszwecken an Feriengäste mitversichert;
              IV (SGB), beruflicher Betreuer nach § 1897 (6) Bürgerli-     (4) als Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom
              ches Gesetzbuch (BGB).                                           und Wärme durch erneuerbare Energien wie z. B.
6.3     Haus- und Grundbesitz                                                  – Photovoltaik- und Solaranlage,
6.3.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als Inhaber               – Wärmepumpenanlage (Luft-Luft/Luft-Wasser),
        (1)     einer oder mehrerer im Inland oder in den EU- und              – Geothermieanlage (Erdwärmeanlage),
                EFTA-Staaten gelegener Wohnungen (bei Wohnungs-
                                                                               – Kleinwindanlage,
                eigentum als Sondereigentümer), einschließlich Feri-
                enwohnung.                                                     – Mini-Blockheizkraftwerk,
                Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtan-           zur eigenen Energieversorgung und/oder – abwei-
                sprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer                chend von A1-1 – zur Einspeisung von Strom in das
                wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums.                 Netz eines Energieversorgungsunternehmens, sofern
                Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf           Du keine Lieferverpflichtung gegenüber dem Energie-
                den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen               versorgungsunternehmen oder sonstigen Abnehmern
                Eigentum;                                                      hast und soweit die Installation der Anlage durch einen
                                                                               Fachbetrieb erfolgte.
        (2) eines im Inland oder in den EU- und EFTA-Staaten ge-
            legenen Einfamilienhauses (auch als Reihenhaus,                    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die
            Doppelhaushälfte) oder Zweifamilienhauses, wenn                    gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen
            mindestens eine Wohnung von Dir selbst bewohnt                     der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter
            wird;                                                              wegen Personen- und Sachschäden sowie Vermö-
                                                                               gensschäden aus Versorgungsstörungen gemäß § 6
        (3) eines im Inland oder in den EU- und EFTA-Staaten ge-
                                                                               der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
            legenen Ferien- oder Wochenendhauses (als Wochen-
                                                                               Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AV-BEltV)
            endhaus gilt auch ein auf Dauer und ohne Unterbre-
                                                                               vom 21.06.1979 oder § 18 Niederspannungsanschluss-
            chung fest installierter oder ein auf Dauer auf nicht öf-
                                                                               verordnung (NAV). Hinsichtlich der mitversicherten
            fentlichen Wegen und Plätzen abgestellter, nicht ver-
                                                                               Vermögensschäden findet die für Vermögensschäden
            sicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger),
                                                                               vereinbarte Versicherungssumme entsprechend An-
        sofern sie von Dir ausschließlich zu Wohnzwecken verwen-               wendung. Ferner gelten hierfür insbesondere auch die
        det werden, einschließlich der zugehörigen Garagen und                 Bestimmungen unter A1-6.15, wobei jedoch A1-6.15.2
        Gärten sowie eines Schrebergartens einschließlich eines                (1) insoweit keine Anwendung findet.
        darauf befindlichen Gartenhauses;
                                                                               Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind An-
        (4) aus der Vermietung                                                 sprüche wegen Schäden aus der direkten Versorgung
                – von bis zu drei im Inland oder den EU- und EFTA-             von Tarifkunden (Endverbrauchern).
                  Staaten gelegenen Eigentums- oder Ferienwoh-                 Für den Betrieb einer Geothermieanlage gilt:
                  nungen,
                                                                               – Versicherungsschutz besteht ausschließlich, wenn
                – eines im Inland oder den EU- und EFTA-Staaten ge-              die Planung und die Errichtung der betriebenen Ge-
                  legenen Wochenend- oder Ferienhauses                           othermieanlage durch Dritte mit besonderer Sach-
                und den dazugehörigen Garagen oder Stellplätzen.                 kenntnis erfolgt sind und die beauftragten Bohrun-
                Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtan-             ternehmen auch als Fachfirmen nach DVGW W120-
                sprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer                  2 zertifiziert sind.
                wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums.                 – Versichert ist – abweichend von Ziffer A1-7.12 –
                Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf             Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden
                den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen                 durch Senkungen von Grundstücken oder Erdrut-
                Eigentum.                                                        schungen sowie Überschwemmungen stehender
6.3.2   Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die in A1-6.3.1               oder fließender Gewässer.
        genannten Risiken auch auf Deine gesetzliche Haftpflicht               – Die Bestimmungen zu den Erhöhungen und Erwei-
        (1)     aus der Verletzung von Pflichten, die Dir in den oben            terungen des versicherten Risikos (A1-8) sowie zur
                genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche In-             Vorsorgeversicherung (A1-9) finden keine Anwen-
                standhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und                dung.
                Schneeräumen auf Gehwegen). Das gilt auch für die              – Für Schäden aus dem Geothermie-Risiko, die durch
                durch Vertrag von Dir ausschließlich als Mieter, Päch-           den Betrieb der Geothermieanlage verursacht wur-
                ter oder Entleiher übernommene gesetzliche Haft-                 den, beträgt die Höchstersatzleistung je Versiche-
                pflicht für Verkehrssicherungspflichten (z. B. Streu-            rungsfall und Versicherungsjahr 3.000.000 €.
                und Reinigungspflicht) des Vertragspartners (Vermie-              Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi-
                ter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft;                cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die
        (2) aus dem Miteigentum an zu Deinem Ein- oder Zweifa-                    Jahreshöchstersatzleistung;
            milienhaus gehörenden Gemeinschaftsanlagen, z. B.              (5) aus Besitz eines Swimmingpools, Teiches, Biotops,
            gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße,                 Brunnens, einer Zisterne und ähnlichem;
            Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe, Abstellplätze für
                                                                           (6) als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neu-
            Mülltonnen;
                                                                               bauten, An- und Umbauten, Reparaturen, Abbruch-,
        (3) aus der Vermietung einer Wohnung in dem von Dir                    Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 500.000 €
            selbst bewohnten Zweifamilienhaus oder einer Einlie-               je Bauvorhaben. Wenn der Betrag überschritten wird,
                                                                               entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann

[Seite 7]
            die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung                     Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft-
            (A1-9).                                                            pflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes und
            Versichert ist entsprechend A1-2.1.8 darüber hinaus                übermäßiger Beanspruchung.
            die gesetzliche Haftpflicht der von Dir bei Deinem Bau-    6.6.3   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Beschä-
            vorhaben mitarbeitenden privaten Bauhelfer (z. B.                  digung, der Vernichtung und dem Abhandenkommen von
            Freunde, Bekannte) gegenüber Dritten aus dieser Tä-                fremden beweglichen Sachen, wenn diese Sachen zu priva-
            tigkeit. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus              ten Zwecken geliehen, gemietet, geleast oder gepachtet
            Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle               wurden.
            und Berufskrankheiten in Deinem Betrieb gemäß dem                  Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall und
            Sozialgesetzbuch VII handelt;                                      Versicherungsjahr 500.000 €.
        (7) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die               Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-
            Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand;                        rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres-
        (8) der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in dieser               höchstersatzleistung.
            Eigenschaft.                                                       Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
6.4     Allgemeines Umweltrisiko                                               – Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes
        Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht privatrechtli-              und übermäßiger Beanspruchung;
        chen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.                     – Ansprüche wegen Schäden und dem Abhandenkommen
        Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie                      an/von Tieren sowie Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeugen und
        durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strah-                  Anhängern und alle sich daraus ergebende Vermögens-
        len, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen                     schäden. Ausgenommen davon sind Kraftfahrzeuge so-
        verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser                   weit es sich um selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit ei-
        ausgebreitet haben.                                                      ner bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h
        Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche                    handelt.
        aus Gewässerschäden.                                           6.7     Sportausübung, Radfahren
        Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltscha-                    Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht
        densgesetz siehe A2 – Besondere Umweltrisiken.                         – aus der Ausübung von Sport;
6.5     Abwässer                                                               – als Radfahrer aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrä-
        Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden               dern (auch von nicht versicherungspflichtigen Elektro-
        durch                                                                    fahrrädern/Pedelecs mit bauartbedingter Tretunterstüt-
        – Abwässer sowie                                                         zung bis 25 km/h sowie Anfahrhilfe bis 6 km/h).

        – Rückstau aus dem Straßenkanal.                                             Versichert ist auch der Besitz und Gebrauch von nicht
                                                                                     selbst fahrenden Sportgeräten wie z. B. Inlineskates,
        Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch
                                                                                     Skateboards oder Rollschuhen und dgl.
        – häusliche Abwässer und
                                                                               Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft-
        – Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals.                         pflichtansprüche aus
6.6     Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden)                         (1)     einer jagdlichen Betätigung,
        Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von Dir oder                  (2) der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-
        von Deinen Bevollmächtigten oder Deinen Beauftragten                       Rennen sowie einem zur Vorbereitung des Rennens
        gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Ver-                     von einem Veranstalter organisierten oder vorge-
        mögensschäden.                                                             schriebenen Training, bei dem die Erzielung von
6.6.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Miet-                   Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
        sachschäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten            6.8     Waffen und Munition
        Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden sowie an zu pri-
                                                                               Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus dem er-
        vaten Zwecken gemieteten Garagen und Carports.
                                                                               laubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-,
        Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft-                      Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
        pflichtansprüche wegen
                                                                               Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Ge-
        – Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspru-                      brauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
          chung,
                                                                       6.9     Tiere
        – Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warm-
                                                                       6.9.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als
          wasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasge-
          räten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschä-                – Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten
          den,                                                                   Kleintieren und Bienen;

        – Glasschäden, soweit Du Dich hiergegen besonders ver-                 – Halter oder Hüter eines verordneten Assistenzhundes
          sichern kannst.                                                        (Blindenhund).

6.6.2   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Beschä-           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzli-
        digung, Vernichtung und dem Abhandenkommen von mo-                     che Haftpflicht als Halter oder Hüter von
        bilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Fe-                – Hunden (Ausnahme: Assistenzhund), Rindern, Pferden,
        rienwohnungen und -häusern, Hotels, Pensionen, Gäste-                    sonstigen Reit- und Zugtieren,
        häusern, Schiffskabinen, Schlafwagenabteilen, Kur- und                 – wilden Tieren sowie von
        Seniorenheimen, Reha-Kliniken sowie nicht motorisierten
                                                                               – Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen
        Mobilheimen auf Campingplätzen bei vorübergehendem
                                                                                 Zwecken gehalten werden.
        Aufenthalt in diesen.

[Seite 8]
6.9.2    Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als                        (2) eigene und fremde Surfbretter – auch Windsurfgeräte
         – nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder                             und Kitesurfgeräte;
           Pferde,                                                               (3) fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder
         – Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,                                  Außenbordmotoren oder Treibsätze);

         – Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten                (4) eigene Segelboote (auch mit Hilfsmotor) mit einer Se-
           Zwecken,                                                                  gelfläche bis 20 m²;

         soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-                  (5) fremde Segelboote mit Motor und fremde Motorboote
         Haftpflichtversicherung besteht.                                            jeweils bis zu einer Motorstärke von 110 kW (150 PS)
                                                                                     soweit diese nur gelegentlich gebraucht werden (z. B.
         Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft-
                                                                                     im Urlaub, auf Ausflügen) und der Eigentümer, Besit-
         pflichtansprüche wegen Schäden an diesen Tieren und
                                                                                     zer oder Halter dieser Boote nicht zum Kreis der durch
         Fuhrwerken.
                                                                                     diesen Vertrag mitversicherten Personen gehört;
6.10     Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraft-
                                                                        6.12.2 Versichert ist darüber hinaus Deine gesetzliche Haftpflicht
         fahrzeug-Anhänger
                                                                               wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Wasserfahr-
6.10.1   Versichert ist – abweichend von A1-7.14 – Deine gesetzliche           zeugen verursacht werden, soweit Du nicht als deren Ei-
         Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch                gentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch ge-
         den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versiche-             nommen wirst.
         rungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhä-
                                                                        6.13     Modellfahrzeuge (Land, Wasser, Luft)
         ngern:
                                                                        6.13.1   Land- und Wasser-Modellfahrzeuge
         (1)   nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkeh-
               renden Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bau-                Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schä-
               artbedingte Höchstgeschwindigkeit;                                den, die verursacht werden durch den Gebrauch von fern-
                                                                                 gelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen.
         (2) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbe-
             dingter Höchstgeschwindigkeit, auch Krankenfahr-           6.13.2 Flugmodelle und Flugdrohnen
             stühle;                                                             (1)   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als privater
         (3) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter                        Halter aus dem privaten Gebrauch von Flugmodellen
             Höchstgeschwindigkeit;                                                    und Flugdrohnen bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg.

         (4) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als                  (2) Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht der Per-
             20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;                          sonen, die mit Deinem Wissen und Willen an der Füh-
                                                                                     rung und Bedienung Deiner Luftfahrzeuge beteiligt
         (5) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig
                                                                                     sind, einschließlich der Personen, die Du berechtigt
             sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plät-
                                                                                     hast, die Fernsteuerungsanlage Deines Luftfahrzeugs
             zen verkehren.
                                                                                     zu bedienen.
6.10.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
                                                                                 (3) Geltungsbereich
         Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer
                                                                                       Abweichend von A1-6.14 besteht Versicherungsschutz
         gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahr-
                                                                                       für Versicherungsfälle weltweit, ausgenommen jedoch
         zeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten
                                                                                       in den USA, US-Territorien und Kanada.
         gebrauchen darf. Du bist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass
         die Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht                (4) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind
         werden.                                                                       – Versicherungsansprüche aller Personen, die den
         Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentli-                        Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem
         chen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahr-                        Luftverkehr dienenden Gesetzen, Verordnungen,
         erlaubnis benutzen. Du bist verpflichtet, dafür zu sorgen,                      an Dich gerichteten behördlichen Anordnungen o-
         dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der                        der Verfügungen herbeigeführt haben;
         die erforderliche Fahrerlaubnis hat.                                          – Ansprüche wegen Schäden, bei denen sich bei Ein-
         Wenn Du eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt C-3.2.3                       tritt des Schadenereignisses das Luftfahrzeug nicht
         (Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung).                                in einem Zustand befunden hat, der den gesetzli-
                                                                                         chen Bestimmungen und behördlichen Auflagen
6.11     Gebrauch von Luftfahrzeugen
                                                                                         über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeu-
6.11.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schä-                        gen entsprochen hat und/oder die behördlichen
         den, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen                          Genehmigungen, soweit erforderlich, nicht erteilt
         Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versiche-                       waren;
         rungspflicht unterliegen.
                                                                                       – Ansprüche wegen Schäden, bei denen der Führer
6.11.2   Versichert ist darüber hinaus Deine gesetzliche Haftpflicht                     des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Schadenereignis-
         wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungs-                            ses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erfor-
         pflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit Du                          derlichen Berechtigungen oder Befähigungsnach-
         nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in                     weise hatte;
         Anspruch genommen wirst.
                                                                                       – Ansprüche wegen Schäden, die zusammenhängen
6.12     Gebrauch von Wasserfahrzeugen                                                   mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen, anderen
6.12.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schä-                        feindseligen Handlungen, jeder Explosion einer
         den, die verursacht werden durch den Gebrauch aus-                              Kriegswaffe unter Anwendung atomarer Kernspal-
         schließlich von folgenden Wasserfahrzeugen:                                     tung und/oder Kernfusion oder sonstiger Strah-
                                                                                         lungseinwirkung sowie Streik, Aussperrung, Auf-
         (1)   eigene und fremde Wassersportfahrzeuge ohne Segel
                                                                                         ruhr, inneren Unruhen, Arbeitsunruhen, Entfüh-
               (z. B. Ruder-, Paddel-, Schlauchboote, Kanus und ähn-
                                                                                         rung und Terror- oder Sabotageakten;
               liches) auch mit Hilfsmotor bis zu einer Motorstärke
               von 3,68 kW (5 PS);

[Seite 9]
               – Ansprüche wegen Schäden aus der unrechtmäßi-                     (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten
                 gen Inbesitznahme Deiner Luftfahrzeuge oder die                      und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbe-
                 zusammenhängen mit Verfügungen von Hoher                             werbsrechts;
                 Hand oder jeder sonstigen hoheitlichen Tätigkeit.                (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor-
         (5) Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall                      und Kostenanschlägen;
             3.000.000 €. Die Höchstersatzleistung für alle Versi-                (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe-
             cherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt                           malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand,
             9.000.000 €.                                                              Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer
               Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-                   vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Or-
               rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jah-                      gane im Zusammenhang stehen;
               reshöchstersatzleistung.                                           (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be-
6.14     Schäden im Ausland                                                            hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Be-
         Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen im Aus-                    dingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger be-
         land eintretender Versicherungsfälle ausschließlich,                          wusster Pflichtverletzung;

         – wenn diese auf eine versicherte Handlung im Inland bzw.                (12) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B.
           auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zu-                       von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
           rückzuführen sind;                                                     (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu-
         – wenn diese auf Ansprüche gegen Dich aus § 110 Sozial-                       sche, Gerüche, Erschütterungen).
           gesetzbuch VII zurückzuführen sind oder                       6.16     Übertragung elektronischer Daten
         – wenn diese bei einem vorübergehenden weltweiten Aus-          6.16.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden
           landsaufenthalt von bis zu fünf Jahren eingetreten sind.               aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstel-
           Versichert ist hierbei auch die gesetzliche Haftpflicht aus            lung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder
           der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht                    mittels Datenträger.
           dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen                       Dies gilt ausschließlich für Schäden aus
           und Häusern gemäß A1-6.3.1 (1) bis (3) oder
                                                                                  (1)   der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung
         – in allen EU- und EFTA-Mitgliedstaaten (ohne zeitliche                        oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei
           Begrenzung).                                                                 Dritten durch Computer-Viren und/oder andere
         Zusätzlich gilt:                                                               Schadprogramme;
         Hast Du in einem Versicherungsfall im Ausland auf Grund                  (2) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie
         behördlicher Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung                       der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von
         von Leistungen wegen Deiner gesetzlichen Haftpflicht zu                      Daten bei Dritten und zwar wegen
         hinterlegen, stellen wir Dir den erforderlichen Betrag bis                     – sich daraus ergebenden Sachschäden, nicht jedoch
         zur Höhe von 500.000 € zur Verfügung. Die Kaution wird                           weiterer Datenveränderungen sowie
         auf eine etwa von uns zu leistende Schadensersatzzahlung
                                                                                        – der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten
         angerechnet.
                                                                                          Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht
         Übersteigt die Kaution die zu leistende Schadensersatzzah-                       oder fehlerhaft erfasster Daten;
         lung, so ist diese Differenz uns zurückzuzahlen. Das Gleiche
                                                                                  (3) der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen
         gilt auch dann, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder
                                                                                      Datenaustausch.
         für die Durchsetzung nicht versicherter Schadensersatzfor-
         derungen einbehalten wird oder verfallen ist.                   Für (1) bis (3) gilt:
6.15     Vermögensschäden                                                         Du bist verpflichtet dafür zu sorgen, dass Deine auszutau-
                                                                                  schenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch
6.15.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Vermö-
                                                                                  Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Vi-
         gensschäden, die weder durch Personen- noch durch
                                                                                  renscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw.
         Sachschäden entstanden sind.
                                                                                  worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese
6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche                      Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.
       wegen Vermögensschäden
                                                                                  Verletzt Du diese Obliegenheit, so gilt C-3.2.3 (Leistungs-
         (1)   durch von Dir (oder in Deinem Auftrag oder für Deine               freiheit bei Obliegenheitsverletzung);
               Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa-
                                                                                  (4) der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, insoweit
               chen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
                                                                                      besteht auch Versicherungsschutz für immaterielle
         (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten-                      Ansprüche, nicht jedoch von Urheberrechten;
             der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
                                                                                  (5) der Verletzung von Namensrechten, insoweit besteht
         (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an                          auch Versicherungsschutz für immaterielle Ansprü-
             wirtschaftlich verbundene Unternehmen;                                   che.
         (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;                                      Die Versicherungssumme je Versicherungsfall und die
         (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever-                        Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines
             anstaltung;                                                                Versicherungsjahres beträgt bei der Verletzung von
         (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-,                        Namensrechten 500.000 €. Hierbei werden Aufwen-
             Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften,                       dungen des Versicherers für Kosten – abweichend von
             aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung                         A1-5.5 – auf die Versicherungssumme angerechnet.
             sowie aus Untreue oder Unterschlagung;                                     Kosten sind:
         (7) aus Rationalisierung und Automatisierung;                                  Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichts-
                                                                                        kosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minde-

[Seite 10]
             rung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versiche-                  – Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich
             rungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch                          bestimmte Informationen über Internet-Nutzer ge-
             Reisekosten, die uns nicht selbst entstehen. Das gilt                     sammelt werden sollen;
             auch dann, wenn die Kosten auf unsere Weisung ent-                 (3) Versicherungsansprüche aller Personen, die den
             standen sind.                                                          Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzli-
             Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-                  chen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme
             rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jah-                     an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch
             reshöchstersatzleistung.                                               sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt
       Für (4) bis (5) gilt:                                                        haben.

       Wir ersetzen in Erweiterung zu A1-3.1                                         A1-2.3 findet keine Anwendung.

       – Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem         6.17     Allmählichkeitsschäden
         der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dich be-                Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schä-
         gehrt wird, auch wenn es sich um Ansprüche auf Unter-                  den, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Ga-
         lassung oder Widerruf handelt;                                         sen, Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen (Rauch,
       – Gerichts- und Anwaltskosten einer Unterlassungs- oder                  Ruß, Staub und dergleichen) entstanden sind.
         Widerrufsklage gegen Dich.                                    6.18     Teilnahme am praktischen Unterricht, Schülerprakti-
6.16.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus nach-                 kum
       folgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:                            Für die Teilnahme am praktischen Unterricht, wie z. B. La-
       (1)   Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -                  borarbeiten an einer Schule, Fachhochschule oder Univer-
             Pflege;                                                            sität sowie Teilnahme an einem Schüler-/Betriebsprakti-
                                                                                kum gilt:
       (2) IT-Beratung, -Analyse,        -Organisation,    -Einwei-
           sung, -Schulung;                                            6.18.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden
                                                                                an Lehrgeräten (auch Maschinen) an der Schule, Fach-
       (3) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -be-
                                                                                hochschule oder Universität.
           trieb, -wartung, -pflege;
                                                                       6.18.2 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Teil-
       (4) Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-,
                                                                              nahme an einem Schüler-/Betriebspraktikum, soweit es
           Full-Service-Providing;
                                                                              sich hierbei um eine schulische Veranstaltung in Betrieben,
       (5) Betrieb von Datenbanken.                                           Sozialeinrichtungen oder Verwaltungen mit einer Dauer
6.16.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung ein-                  von bis zu sechs Wochen handelt und soweit nicht ander-
       tretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungs-              weitig zu Deinen Gunsten oder zu Gunsten des Versicher-
       fall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle            ten Versicherungsschutz besteht (z. B. durch eine vom
       eingetreten ist, wenn diese                                            kommunalen Schulträger abgeschlossene oder gegebene
                                                                              Versicherung).
       – auf derselben Ursache,
                                                                       6.19     Ersthelfer, Notfallhelfer
       – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sach-
         lichem und zeitlichem Zusammenhang oder                       6.19.1   Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als Ersthelfer in
                                                                                Notfallsituationen.
       – auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstel-
         lung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln                6.19.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die
                                                                              Dir oder den gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 mitversicherten
       beruhen.
                                                                              Personen bei Notfällen freiwillig Hilfe leisten, gegenüber
       A1-5.3 findet insoweit keine Anwendung.                                Dritten. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Not-
6.16.4 Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle                fallhelfer durch diese freiwillige Hilfeleistung entstanden
       im Ausland.                                                            sind.
       Bei Versicherungsfällen in den USA, US-Territorien und Ka-      6.20     Abhandenkommen von Schlüsseln/Keycards
       nada oder bei in den USA, US-Territorien und Kanada gel-        6.20.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus dem Ab-
       tend gemachten Ansprüchen beträgt die Höchstersatzleis-                handenkommen von Schlüsseln und Keycards (auch Gene-
       tung je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle ei-          ral-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die
       nes Versicherungsjahres 3.000.000 €.                                   sich rechtmäßig – auch im Rahmen eines Ausbildungs-, Ar-
       Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-                  beits- oder Dienstverhältnisses, Ehrenamtes sowie einer
       rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres-                  Vereinsmitgliedschaft – in Deinem Gewahrsam befunden
       höchstersatzleistung.                                                  haben.
6.16.5 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind                              Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden
       (1)   Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen,                    Schlüsseln gleichgesetzt.
             dass Du bewusst                                                    Abweichend von A1-1 besteht auch Versicherungsschutz,
             – unbefugt in fremde Datenverarbeitungssys-                        wenn die Schlüssel/Keycards während einer betrieblichen,
               teme/Datennetze eingreifst (z. B. Hacker-Atta-                   beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit abhan-
               cken, Denial of Service Attacks);                                denkommen.

             – Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenord-      6.20.2 Ersetzt werden die Kosten für
               nung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Soft-                 – den Ersatz der Schlüssel/Keycards,
               ware-Viren, Trojanische Pferde).                                 – den notwendigen Austausch von Schlössern und
             A1-2.3 findet keine Anwendung;                                       Schließanlagen,
       (2) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit                      – vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
             – massenhaft versandten, vom Empfänger ungewoll-                   – einen Objektschutz des Gebäudes von bis zu 14 Tagen,
               ten elektronisch übertragenen Informationen (z. B.                 gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust
               Spamming);                                                         des Schlüssels/der Keycard festgestellt wurde.

[Seite 11]
         Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Aus-                 – eine Behinderung,
         wechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel,                  – das Alter,
         Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Miteigen-
                                                                                – oder die sexuelle Identität.
         tumsanteil, Eigenschaden).
                                                                                Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem
6.20.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft-
                                                                                Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehand-
       pflichtansprüche aus
                                                                                lungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich
         (1)   Folgeschäden eines Schlüssel-/Keycardverlustes                   verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz ausschließ-
               (z. B. wegen Diebstahls, Einbruchs oder Vandalismus);            lich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht
         (2) dem Verlust von Schlüsseln/Keycards zu Tresoren,                   werden.
             Schließfächern und Möbeln sowie sonstigen Schlüs-                  Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und
             seln/Keycards zu beweglichen Sachen (z. B. Kraftfahr-              Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Per-
             zeug).                                                             sonen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
         Die Versicherungssumme für das Abhandenkommen von             6.24.2 Versicherungsfall
         Schlüsseln/Keycards      beträgt   je   Versicherungsfall
                                                                                Versicherungsfall ist – abweichend von A1-3.1 – die erstma-
         500.000 €. Die Höchstersatzleistung für alle Versiche-
                                                                                lige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen
         rungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 1.500.000 €.
                                                                                Dich während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im
         Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-                  Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend
         rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres-                  gemacht, wenn gegen Dich ein Anspruch schriftlich erho-
         höchstersatzleistung.                                                  ben wird oder ein Dritter Dir schriftlich mitteilt, einen An-
6.21     Gefälligkeitshandlungen                                                spruch gegen Dich zu haben.
         Wenn Du im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses einen      6.24.3    Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes
         Schaden verursachst, werden wir uns nicht auf einen still-             (1)   Erfasste Benachteiligungen und Anspruchserhebung
         schweigend vereinbarten Haftungsverzicht berufen.
                                                                                      Die Anspruchserhebung sowie die zugrundeliegende
6.22     Besitz von unbebauten Grundstücken                                           Benachteiligung müssen während der Wirksamkeit
         Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz                  der Versicherung erfolgt sein. Wird eine Benachteili-
         unbebauter Grundstücke, die insgesamt nicht größer als                       gung durch fahrlässige Unterlassung verursacht, gilt
         20.000 m² sind.                                                              sie im Zweifelsfall als an dem Tag begangen, an wel-
6.23     Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahr-                           chem die versäumte Handlung spätestens hätte vor-
         zeuge bei Reisen in den EU- und EFTA-Staaten (Mallor-                        genommen werden müssen, um den Eintritt des Scha-
         cadeckung)                                                                   dens abzuwenden.

6.23.1 Versichert ist – abweichend von A1-7.14 – Deine gesetzliche              (2) Rückwärtsversicherung für vorvertragliche Benach-
       Haftpflicht aus Schäden, die Du mit einem auf Reisen in den                  teiligungen
       EU- und EFTA-Staaten von einem gewerbsmäßigen Ver-                             Zusätzlich besteht auch Versicherungsschutz für Be-
       mieter vorübergehend angemieteten versicherungspflich-                         nachteiligungen, die vor Vertragsbeginn begangen
       tigen Selbstfahrervermietfahrzeug verursachst, soweit                          wurden. Dies gilt jedoch nicht für solche Benachteili-
       nicht aus einer für das angemietete Fahrzeug bestehenden                       gungen, die Du bei Abschluss dieses Versicherungs-
       Haftpflichtversicherung oder aus einer anderen Versiche-                       vertrags kanntest.
       rung Deckung besteht.                                                    (3) Nachmeldefrist für Anspruchserhebung nach Ver-
6.23.2 Subsidiarität zur Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung                         tragsbeendigung
         Soweit Versicherungsschutz aus einem bestehenden Kraft-                      Der Versicherungsschutz umfasst auch solche An-
         fahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrag erlangt werden                      spruchserhebungen, die auf Benachteiligungen beru-
         kann, besteht Versicherungsschutz aus dieser Privathaft-                     hen, die bis zur Beendigung des Versicherungsver-
         pflichtversicherung im Anschluss an diese bestehende                         trags begangen und innerhalb eines Zeitraumes von
         Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.                                       drei Jahren nach Beendigung des Versicherungsver-
6.23.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche                          trags erhoben und uns gemeldet worden sind.
       wegen Schäden an diesen Fahrzeugen und allen sich dar-                   (4) Vorsorgliche Meldung von möglichen Inanspruchnah-
       aus ergebenden Vermögensschäden.                                             men
6.23.4    Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer des                       Du hast die Möglichkeit, uns während der Laufzeit des
         Kraftfahrzeuges (Du oder die mitversicherte Person) bei                      Vertrags konkrete Umstände zu melden, die Deine In-
         Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene                   anspruchnahme hinreichend wahrscheinlich erschei-
         behördliche Fahrerlaubnis besitzt.                                           nen lassen.
6.24     Ansprüche aus Benachteiligungen                                              Im Fall einer tatsächlich späteren Inanspruchnahme,
6.24.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – Deine                       die aufgrund eines gemeldeten Umstandes spätestens
       gesetzliche Haftpflicht als Dienstherr der in Deinem Privat-                   innerhalb einer Frist von drei Jahren erfolgen muss,
       haushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäf-                        gilt die Inanspruchnahme als zu dem Zeitpunkt der
       tigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens-                         Meldung der Umstände erfolgt.
       schäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Be-          6.24.4    Versicherungssumme
       nachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind                    Die Versicherungssumme für Schäden aus Benachteiligun-
         – die Rasse,                                                           gen beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr
         – die ethnische Herkunft,                                              5.000.000 €.

         – das Geschlecht,                                                      Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-
                                                                                rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres-
         – die Religion,
                                                                                höchstersatzleistung.
         – die Weltanschauung,

[Seite 12]
6.24.5    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind                  6.26     Neuwertentschädigung
         (1)   Versicherungsansprüche aller Personen, soweit sie       6.26.1 Wir leisten – insoweit in Erweiterung zu A1-1 – im Schaden-
               den Schaden durch wissentliches Abweichen von Ge-              fall für Sachschäden den Schadensersatz zum Neuwert,
               setz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung            wenn Du dies wünschst.
               oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung      6.26.2 Die Versicherungssumme je Versicherungsfall und die
               herbeigeführt haben.                                           Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Ver-
               A1-2.3 findet keine Anwendung;                                 sicherungsjahres beträgt 5.000 €.
         (2) Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadenser-                   Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-
             satz mit Strafcharakter; hierunter fallen auch Strafen,            rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres-
             Buß- und Ordnungs- oder Zwangsgelder, die gegen                    höchstersatzleistung.
             Dich oder die mitversicherten Personen verhängt wor-      6.26.3 Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt
             den sind;                                                        der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 24 Monate
         (3) Ansprüche wegen                                                  sein, was durch Vorlage der Anschaffungsrechnung nach-
               – Gehalt,                                                      zuweisen ist. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen
                                                                              werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädi-
               – rückwirkenden Lohnzahlungen, Pensionen, Ren-
                                                                              gung.
                 ten, Ruhegeldern, betrieblicher Altersversorgung,
                                                                       6.26.4 Kein Neuwertersatz erfolgt bei Schäden an:
               – Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit der
                 Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Sozial-                (1)   mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. mo-
                 plänen sowie                                                         bile Telefone, Pager),

               – Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich               (2) Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme
                 um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Dei-                    (z. B. Notebook, Tablet-PC),
                 nem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII han-                (3) Film- und Fotoapparaten,
                 delt.                                                          (4) tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten (z. B.
6.25     Selbstständig nebenberufliche Tätigkeiten                                  MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte),
6.25.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus selbständi-             (5) Hörgeräten und Brillen jeder Art.
       gen nebenberuflichen Tätigkeiten, sofern                        6.27     Versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge
         – Du diese Tätigkeiten alleine und ohne Angestellte oder      6.27.1   Versichert ist – in Erweiterung zu A1-6.10 – Deine gesetzli-
           Mitarbeiter ausübst und                                              che Haftpflicht
         – Dein Umsatz aus diesen Tätigkeiten im Jahr (Jahresum-                (1)   wegen Schäden, die an geliehenen, gemieteten oder
           satz) den Betrag von 15.000 € nicht übersteigt und                         gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeugen
         – kein Versicherungsschutz über eine andere Haftpflicht-                     durch versehentliches Betanken mit für das Kraftfahr-
           versicherung besteht.                                                      zeug nicht geeigneten Kraftstoffen entstehen.
6.25.2 Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall und                      Wir ersetzen die Kosten für
       Versicherungsjahr 10.000.000 €.                                                – das Entfernen des falschen Kraftstoffs aus allen be-
         Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-                          troffenen Bauteilen des Kraftfahrzeugs und
         rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres-                        – die Beseitigung der durch den Betrieb des Kraft-
         höchstersatzleistung.                                                          fahrzeugs mit falschem Kraftstoff entstandenen
6.25.3 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf                                 Schäden am Kraftfahrzeug.
         – handwerkliche Tätigkeiten (ausgenommen Kunsthand-                          Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Fahr-
           werk),                                                                     zeuge, die Dir oder einer mitversicherten Person zum
         – medizinische, heilende, pflegerische, geburtshelfende                      dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen
           Tätigkeiten,                                                               wurden (z. B. Firmen-, Dienstwagen).

         – planende, gutachterliche, bauleitende Tätigkeiten,                   (2) als privater Halter, Eigentümer, Besitzer oder Führer
                                                                                    wegen Schäden, die Du beim Be- und Entladen Deines
         – anwaltliche, notarielle,    steuer-/unternehmensbera-
                                                                                    privat genutzten Kraftfahrzeugs oder Anhängers Drit-
           tende Tätigkeiten,
                                                                                    ten zufügst.
         – Tätigkeiten für die eine Versicherungs- oder Deckungs-
                                                                       6.27.2 Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall und
           vorsorgepflicht besteht.
                                                                              Versicherungsjahr 5.000 €.
6.25.4 Übersteigt der Jahresumsatz aller selbstständigen neben-
                                                                                Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-
       beruflichen Tätigkeiten insgesamt den Betrag von
                                                                                rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres-
       15.000 €, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem
                                                                                höchstersatzleistung.
       Vertrag.
                                                                       6.28     Wilde Kleintiere
6.25.5 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
                                                                       6.28.1 Versichert ist – in Erweiterung zu A1-6.9.1–Deine gesetzli-
         (1)   Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei de-
                                                                              che Haftpflicht als Halter oder Hüter von zu privaten Zwe-
               nen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
                                                                              cken in Deinem Haushalt gehaltenen wilden Tieren (z. B.
               in Deinem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII
                                                                              Schlangen, Spinnen, Skorpione), sofern hierfür kein gesetz-
               handelt;
                                                                              liches Haltungsverbot besteht.
         (2) Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und
                                                                       6.28.2 Versicherungsschutz besteht nur, soweit es sich nicht um
             alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden
                                                                              den Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem
             durch betriebliche oder (neben)berufliche Tätigkeiten
                                                                              Wiedereinfangen der Tiere handelt.
             (Tätigkeitsschäden) – siehe Ausschluss in A1-7.17.

[Seite 13]
6.28.3    Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprü-          7     Allgemeine Ausschlüsse
         che wegen Schäden, die gegen Dich als Halter oder Hüter             Falls im Versicherungsschein nicht ausdrücklich etwas an-
         von                                                                 deres bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausge-
         – giftigen Reptilien und Würgeschlangen,                            schlossen:
         – anderen Reptilien, die größer 20 cm und/oder schwerer       7.1   Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
           als 2,5 kg sind,                                                  Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso-
         – giftigen Spinnen und gefährlichen Schildkrötenarten               nen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
         erhoben werden.                                                     A1-2.3 findet keine Anwendung.
6.29     Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen          7.2   Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von
         Werden wir die dieser Privathaftpflichtversicherung zu-             Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
         grunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließ-               Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso-
         lich zu Deinem Vorteil und ohne Mehrbeitrag ändern, so              nen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie
         gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger             in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
         Wirkung auch für diesen Vertrag.                                    – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
6.30     Best-Leistungs-Garantie                                             – Arbeiten oder sonstige Leistungen
6.30.1 Sollte ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versi-             erbracht haben.
       cherer eine Privathaftpflichtversicherung mit weitergehen-
                                                                             A1-2.3 findet keine Anwendung.
       dem Leistungsumfang, höheren Entschädigungsgrenzen
       (Sublimits) oder geringeren Selbstbeteiligungen als wir in      7.3   Ansprüche der Versicherten untereinander
       unserer Privathaftpflichtversicherung anbieten, werden wir            Ausgeschlossen sind Ansprüche
       im Schadenfall
                                                                             (1)   von Dir selbst oder der in A1-7.4 benannten Personen
         (1)   den Versicherungsschutz um solche Leistungen er-                    gegen die mitversicherten Personen;
               weitern;
                                                                             (2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben
         (2) Entschädigungsgrenzen (Sublimits) bis zur Höhe der                  Versicherungsvertrags;
             Entschädigungsgrenzen des anderen Versicherers er-
                                                                             (3) zwischen mehreren mitversicherten Personen dessel-
             weitern, jedoch höchstens bis zu der in diesem Vertrag
                                                                                 ben Versicherungsvertrags.
             zugrunde liegenden Hauptversicherungssumme;
                                                                       7.4   Schadenfälle Deiner Angehörigen und von wirtschaft-
         (3) Selbstbeteiligungen, sofern es sich nicht um generell
                                                                             lich verbundenen Personen
             zu Deinem Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligungen
             handelt (z. B tarifliche Selbstbeteiligung, sanierungs-         Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Dich
             bedingte Selbstbeteiligung), auf die Höhe der Selbst-           (1)   aus Schadenfällen Deiner Angehörigen, die mit Dir in
             beteiligung des anderen Vertrages reduzieren.                         häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver-
6.30.2    Voraussetzung ist, dass Du die weitergehenden Leistun-                   sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören.
         gen in Form von Versicherungsbedingungen nachweist.                       Als Angehörige gelten
         (1)   Es muss sich um beim Eintritt des Versicherungsfalles               – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebens-
               aktuelle, für jedermann zugängliche Versicherungsbe-                  partnerschaftsgesetzes oder vergleichbare Part-
               dingungen handeln (z. B. keine Sonderbedingungen/ -                   nerschaften nach dem Recht anderer Staaten,
               tarife, die nur von speziellen Personenkreisen abge-                – Eltern und Kinder,
               schlossen werden können).
                                                                                   – Adoptiveltern und -kinder,
         (2) Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht, wenn es sich
                                                                                   – Schwiegereltern und -kinder,
             um Gefahren und Leistungen handelt, die bei uns im
             aktuellen Vertrag auch vereinbart werden konnten,                     – Stiefeltern und -kinder,
             aber nicht vereinbart wurden, weil diese von Dir nicht                – Großeltern und Enkel,
             gewünscht oder von uns abgelehnt wurden.
                                                                                   – Geschwister sowie
6.30.3 Von dieser Erweiterung des Versicherungsschutzes aus-
                                                                                   – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein
       geschlossen sind Ansprüche
                                                                                     familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes
         (1)   aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen;                       Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander ver-
         (2) deren Befriedigung über die gesetzliche Haftpflicht                     bunden sind);
             hinausgeht;                                                     (2) von Deinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern,
         (3) aufgrund beruflicher, gewerblicher, dienstlicher oder               wenn Du eine geschäftsunfähige, beschränkt ge-
             amtlicher Risiken;                                                  schäftsfähige oder betreute Person bist;
         (4) wegen Vorsatz;                                                  (3) von Deinen gesetzlichen Vertretern, wenn Du eine ju-
                                                                                 ristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts
         (5) wegen vertraglicher Haftung;
                                                                                 oder ein nicht rechtsfähiger Verein bist;
         (6) wegen Eigenschäden;
                                                                             (4) von Deinen unbeschränkt persönlich haftenden Ge-
         (7) aufgrund des Haltens und des Gebrauchs von versi-                   sellschaftern, wenn Du eine Offene Handelsgesell-
             cherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu-               schaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bür-
             gen;                                                                gerlichen Rechts bist;
         (8) wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Sub-               (5) von Deinen Partnern, wenn Du eine eingetragene Part-
             stanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind;                       nerschaftsgesellschaft bist;
         (9) wegen Schäden durch Planung, Betrieb und Errich-                (6) von Deinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzver-
             tung von Geothermieanlagen (Geothermie-Risiko),                     waltern.
             auch in der Eigenschaft als Bauherr.

[Seite 14]
       Die Ausschlüsse unter (2) bis (6) gelten auch für Ansprüche           (2) Überschwemmungen stehender oder fließender Gewäs-
       von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit die-                 ser.
       sen in häuslicher Gemeinschaft leben.                          7.13   Strahlen
7.5    Leasing, Pacht, verbotene Eigenmacht, besonderer                      Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in un-
       Verwahrungsvertrag                                                    mittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit ener-
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an frem-                  giereichen ionisierenden Strahlen stehen (z. B. Strahlen
       den Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögens-                von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).
       schäden, wenn Du oder ein Bevollmächtigter oder Beauf-         7.14    Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
       tragter von Dir diese Sachen geleast, gepachtet, durch ver-
                                                                             Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer,
       botene Eigenmacht erlangt hast oder sie Gegenstand eines
                                                                             Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder
       besonderen Verwahrungsvertrags sind.
                                                                             Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den
7.6    Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar-                 Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
       beiten und sonstigen Leistungen
                                                                             A1-2.3 findet keine Anwendung.
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an von Dir
                                                                      7.15   Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung
       hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sons-
       tigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung          Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso-
       oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus erge-            nen wegen Schäden durch eine ungewöhnliche und gefähr-
       benden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn die                liche Beschäftigung.
       Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sa-               A1-2.3 findet keine Anwendung.
       che oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur
                                                                      7.16   Verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art
       Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung
       führt.                                                                Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus einer
                                                                             verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art.
       Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn
       Dritte in Deinen Auftrag oder für Deine Rechnung die Her-      7.17   Bearbeitung fremder Sachen (Tätigkeitsschäden)
       stellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder             Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an frem-
       sonstigen Leistungen übernommen haben.                                den Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögens-
7.7    Asbest                                                                schäden durch eine betriebliche oder (neben)berufliche Tä-
                                                                             tigkeit (Tätigkeitsschäden), die dadurch entstanden sind,
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf
                                                                             dass Du
       Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zu-
       rückzuführen sind.                                                    (1)   an diesen Sachen tätig geworden bist (Bearbeitung,
                                                                                   Reparatur, Beförderung, Prüfung oder dergleichen),
7.8    Gentechnik
                                                                             (2) diese Sachen zur Durchführung Deiner Tätigkeiten als
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zu-
                                                                                 Werkzeug, Hilfsmittel, Materialablagefläche oder der-
       rückzuführen sind auf
                                                                                 gleichen benutzt hast oder
       (1)   gentechnische Arbeiten,
                                                                             (3) Sachen beschädigt hast, die sich im unmittelbaren
       (2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO),                             Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben.
       (3) Erzeugnisse, die                                                      Sind zum Zeitpunkt der Tätigkeit offensichtlich not-
                                                                                 wendige Schutzvorkehrungen getroffen worden, um
             – Bestandteile aus GVO enthalten,
                                                                                 diese Schäden zu vermeiden, liegt kein Tätigkeitsscha-
             – aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wur-                   den vor.
               den.
                                                                             Bei unbeweglichen Sachen liegt ein solcher Tätigkeitsscha-
7.9    Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen                         den nur dann vor, wenn diese Sachen oder Teile dieser Sa-
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Per-                  chen unmittelbar von der Tätigkeit betroffen gewesen, un-
       sönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.                          mittelbar benutzt worden sind oder sich im unmittelbaren
7.10   Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskri-                Einwirkungsbereich befunden haben.
       minierung                                                      7.18   Geothermie-Risiko
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus An-                   Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden durch die
       feindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder              Planung und Errichtung von Geothermieanlagen, auch in
       sonstigen Diskriminierungen.                                          der Eigenschaft als Bauherr. Dies gilt nur für solche Anla-
7.11   Übertragung von Krankheiten                                           gen, die mittels Bohrung errichtet werden.

       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                            8      Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen
                                                                             und Erweiterungen)
       (1)   Personenschäden, die aus der Übertragung einer
             Krankheit Deinerseits resultieren,                              Versichert ist auch Deine gesetzliche Haftpflicht

       (2) Sachschäden, die durch Krankheit der Dir gehörenden,       8.1    aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risi-
           von Dir gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden              kos.
           sind.                                                             Dies gilt nicht
       In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Du be-             – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versiche-
       weist, dass Du weder vorsätzlich noch grob fahrlässig ge-               rungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen
       handelt hast.                                                           sowie
7.12   Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen                           – für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder De-
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und                     ckungsvorsorgepflicht unterliegen;
       alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche           8.2    aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung
       entstehen durch                                                       bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In die-
       (1)   Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,                 sen Fällen sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis

[Seite 15]
      unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.              Zu Deiner gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts
      Das Kündigungsrecht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb              wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines
      eines Monats von dem Zeitpunkt an ausüben, in welchem                  Umweltrisiko) siehe A1-6.4.
      wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben.                   1       Gewässerschäden
9     Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung)               1.1     Umfang des Versicherungsschutzes
9.1   Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Deine gesetzliche               Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht für unmittel-
      Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versiche-              bare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Verände-
      rungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.                        rung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers ein-
      Du bist verpflichtet, nach Aufforderung von uns jedes neue             schließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).
      Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Unsere Auffor-               Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von ge-
      derung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Un-                wässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber
      terlässt Du die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versiche-           Du bist, resultieren, besteht Versicherungsschutz aus-
      rungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen                  schließlich für Anlagen bis 150 l/kg Inhalt (Kleingebinde)
      Entstehung.                                                            soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen
      Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Du uns das neue Ri-             Behälter 1.500 l/kg nicht übersteigt.
      siko angezeigt hast, so musst Du beweisen, dass das neue               Wenn mit den Anlagen die oben genannten Beschränkun-
      Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem               gen überschritten werden, entfällt dieser Versicherungs-
      Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch              schutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsor-
      nicht verstrichen war.                                                 geversicherung (A1-9).
      Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen angemesse-      1.2     Rettungskosten
      nen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die
                                                                     1.2.1   Wir übernehmen
      Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat
      nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Ver-             – Aufwendungen, auch erfolglose, die Du im Versiche-
      sicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab des-                 rungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens
      sen Entstehung.                                                          für geboten halten durftest (Rettungskosten), sowie
9.2   Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Ent-            – außergerichtliche Gutachterkosten.
      stehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 auf              Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachter-
      die vereinbarte Versicherungssumme für Personen-, Sach-                kosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Ver-
      und Vermögensschäden begrenzt.                                         sicherungssumme nicht übersteigen.
9.3   Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für           1.2.2   Auf unsere Weisung hin aufgewendete Rettungs- und au-
      (1)   Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen             ßergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von
            eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese           uns übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung
            Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versi-             die Versicherungssumme übersteigen. Soweit wir Maßnah-
            cherungspflicht unterliegen;                                     men von Dir oder Dritten zur Abwendung oder Minderung
                                                                             des Schadens billigen, gilt dies nicht als Weisung von uns.
      (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen
          von Bahnen;                                                1.3     Ausschlüsse
      (3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsor-               (1)   Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
          gepflicht unterliegen (ausgenommen davon ist das                         Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Ab-
          Halten von Hunden);                                                      weichen von dem Gewässerschutz dienenden Geset-
                                                                                   zen, Verordnungen, an Dich gerichteten behördlichen
      (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und
                                                                                   Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
          deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungs-
          verträgen zu versichern sind;                                            A1-2.3 findet keine Anwendung.
      (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und           (2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die
          amtlicher Tätigkeit.                                                   nachweislich
10    Fortsetzung der Privathaftpflichtversicherung nach                           – auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Hand-
      Deinem Tod                                                                     lungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik,
                                                                                     illegalem Streik oder
      Nach Deinem Tod besteht der bedingungsgemäße Versi-
      cherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin                    – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder
      fort. Das gilt                                                                 Maßnahmen
      – für Deinen mitversicherten Ehegatten/eingetragenen                         beruhen.
        Lebenspartner und/oder                                                     Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, so-
      – für Deine unverheirateten/nicht in einer eingetragenen                     weit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
        Lebenspartnerschaft lebenden Kinder.                         2       Gewässerschäden – Anlagenrisiko
      Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überleben-         2.1     Umfang des Versicherungsschutzes
      den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner begli-
                                                                             Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht für unmittel-
      chen, so wird dieser Versicherungsnehmer.
                                                                             bare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Verände-
                                                                             rung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers ein-
A2     Besondere Umweltrisiken                                               schließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).
      Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden – abwei-                   Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung oder Ver-
      chend von A1-6.4 – und für Schäden nach dem Umwelt-                    wendung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen,
      schadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Ab-                     deren Betreiber Du bist, resultieren, besteht Versiche-
      schnitt A1 und den folgenden Bedingungen.                              rungsschutz ausschließlich für

[Seite 16]
        (1)   einen Heizöltank für das von Dir zu Wohnzwecken                     beruhen.
              selbst genutzten Einfamilienhaus oder Zweifamilien-                 Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, so-
              haus, wenn mindestens eine Wohnung von Dir selbst                   weit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
              bewohnt wird;
                                                                      2.6   Vorsorgeversicherung, Erhöhungen und Erweiterungen
        (2) einen Flüssiggastank für das von Dir zu Wohnzwecken
                                                                            Die Bestimmungen zu den Erhöhungen und Erweiterungen
            selbst genutzten Einfamilienhaus oder Zweifamilien-
                                                                            des versicherten Risikos (A1-8) sowie zur Vorsorgeversi-
            haus, wenn mindestens eine Wohnung von Dir selbst
                                                                            cherung (A1-9) finden keine Anwendung.
            bewohnt wird;
                                                                      3     Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltscha-
        (3) eine Geothermieanlage (Erdwärmeanlage) in dem von
                                                                            densgesetz (USchadG)
            Dir zu Wohnzwecken selbst genutzten Einfamilien-
            haus oder Zweifamilienhaus, wenn mindestens eine                Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgeset-
            Wohnung von Dir selbst bewohnt wird.                            zes (USchadG) ist eine
2.2     Regelungen zu mitversicherten Personen                              (1)   Schädigung von geschützten Arten und natürlichen
                                                                                  Lebensräumen,
        Mitversichert sind die Personen, die Du durch Arbeitsver-
        trag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sons-           (2) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
        tigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hast für den             (3) Schädigung des Bodens.
        Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtungen in Anspruch
                                                                      3.1   Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – die Dich betref-
        genommen werden.
                                                                            fenden öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Ansprüche zur
        Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personen-              Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit
        schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs-            während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags
        krankheiten in Deinem Betrieb gemäß dem Sozialgesetz-
                                                                            – die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, un-
        buch VII handelt.
                                                                              fallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt
2.3     Rettungskosten                                                        sind oder
2.3.1   Wir übernehmen                                                      – die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig
        – Aufwendungen, auch erfolglose, die Du im Versiche-                  und bestimmungswidrig erfolgt ist.
          rungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens               Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung
          für geboten halten durftest (Rettungskosten), sowie               besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch
        – außergerichtliche Gutachterkosten.                                Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit
                                                                            Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Um-
        Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachter-
                                                                            weltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder
        kosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Ver-
                                                                            Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.
        sicherungssumme nicht übersteigen. Für Gerichts- und An-
                                                                            Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler
        waltskosten bleibt es bei der Regelung in A1-5.
                                                                            im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach
2.3.2   Auf unsere Weisung hin aufgewendete Rettungs- und au-               dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte er-
        ßergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von            kannt werden können (Entwicklungsrisiko).
        uns übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung
                                                                            Versichert sind darüber hinaus die Dich betreffenden
        die Versicherungssumme übersteigen. Soweit wir Maßnah-
                                                                            Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eige-
        men von Dir oder Dritten zur Abwendung oder Minderung
                                                                            nen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen
        des Schadens billigen, gilt dies nicht als Weisung von uns.
                                                                            Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versiche-
2.4     Eigenschäden                                                        rungsschutz dieses Vertrags erfasst sind.
        Versichert sind abweichend von A1-3.1 – auch ohne dass ein          Versichert sind die Dich betreffenden Pflichten oder An-
        Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an Deinen             sprüche gemäß A2-3.1 wegen Schäden durch den Betrieb
        unbeweglichen Sachen, die dadurch verursacht werden,                von Geothermieanlagen. Dies gilt nur für solche Anlagen,
        dass die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig               die mittels Bohrung errichtet werden.
        aus der Anlage gemäß A2-2.1 (1) bis (3) ausgetreten sind.
                                                                            Versicherungsschutz besteht ausschließlich, wenn die Pla-
        Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des
                                                                            nung und die Errichtung der betriebenen Geothermiean-
        Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintre-
                                                                            lage durch Dritte mit besonderer Sachkenntnis erfolgt sind
        tende Wertverbesserungen sind abzuziehen.
                                                                            und die beauftragten Bohrunternehmen auch als Fachfir-
        Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schä-                men nach DVGW W120-2 zertifiziert sind.
        den an der Anlage selbst und alle daraus resultierenden
                                                                            Die Bestimmungen zu den Erhöhungen und Erweiterungen
        Vermögensschäden.
                                                                            des versicherten Risikos (A1-8) sowie zur Vorsorgeversi-
2.5     Ausschlüsse                                                         cherung (A1-9) finden keine Anwendung.
        (1)   Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller        3.2   Ausland
              Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Ab-
                                                                            Versichert sind im Umfang von A1-6.14 die im Geltungsbe-
              weichen von dem Gewässerschutz dienenden Geset-
                                                                            reich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) ein-
              zen, Verordnungen, an Dich gerichteten behördlichen
                                                                            tretenden Versicherungsfälle.
              Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
                                                                            Versichert sind insoweit auch die Dich betreffenden Pflich-
              A1-2.3 findet keine Anwendung.
                                                                            ten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgeset-
        (2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die                zen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten o-
            nachweislich                                                    der Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-
              – auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Hand-           Richtlinie nicht überschreiten.
                lungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik,      3.3   Ausschlüsse
                illegalem Streik oder
                                                                            (1)   Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
              – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder                     Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben,
                Maßnahmen

[Seite 17]
          dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an             durch einen Dritten, vorsätzliche Sachbeschädigung) ge-
          Dich gerichteten behördlichen Anordnungen oder                  worden bist.
          Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abwei-          2     Leistungsvoraussetzungen
          chen.
                                                                          Wir sind gegenüber Dir oder einer gemäß A1-2.1.1 bis A1-
          A1-2.3 findet keine Anwendung.                                  2.1.6 mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn
      (2) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen        2.1   die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen
          Schäden                                                         vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht
          – die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf              in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen
            genommene Einwirkungen auf die Umwelt entste-                 EU- oder EFTA-Staat festgestellt worden ist. Anerkennt-
            hen;                                                          nis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche sowie
          – für die Du aus einem anderen Versicherungsvertrag             vergleichbare Titel der vorgenannten Länder binden uns
            (z. B. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung)               nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel be-
            Versicherungsschutz hast oder hättest erlangen                standen hätte;
            können.                                                 2.2   der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig ist.
      (3) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen              Dies ist der Fall, wenn Du oder eine mitversicherte Person
          Schäden durch die Planung und Errichtung von Ge-                nachweist, dass
          othermieanlagen, auch in der Eigenschaft als Bauherr.           – eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung
          Dies gilt nur für solche Anlagen, die mittels Bohrung             geführt hat;
          errichtet werden.                                               – eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da
3.4   Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall und               der schadensersatzpflichtige Dritte in den letzten zwei
      Versicherungsjahr 3.000.000 €.                                        Jahren die Vermögensauskunft über seine Vermögens-
      Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-                 verhältnisse abgegeben hat oder
      rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres-               – ein gegen den schadensersatzpflichtigen Dritten durch-
      höchstersatzleistung.                                                 geführtes Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedi-
                                                                            gung geführt hat oder ein solches Verfahren mangels
A3    Ausfalldeckung (Forderungsausfallrisiko)                              Masse abgelehnt wurde
1     Gegenstand der Ausfalldeckung                                       und
1.1   Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du oder        2.3   an uns die Ansprüche gegen den schadensersatzpflichtigen
      eine gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.6 mitversicherte Person              Dritten in Höhe der Versicherungsleistung abgetreten wer-
      während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Drit-            den und die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder
      ten geschädigt wirst (Versicherungsfall) unter folgenden            Vergleichs ausgehändigt wird. Du hast an der Umschrei-
      Voraussetzungen:                                                    bung des Titels auf uns mitzuwirken. Du bist verpflichtet,
                                                                          wahrheitsgemäße und ausführliche Auskünfte zu dem
      – Der wegen dieses Haftpflichtschadens in Anspruch ge-
                                                                          Haftpflichtschaden zu erteilen und uns über den gesamten
        nommene Dritte kann seiner Schadensersatzverpflich-
                                                                          Schriftwechsel zu informieren sowie diesen auf Verlangen
        tung ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil die
                                                                          zu übergeben.
        Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenser-
        satzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und         2.4   Wir leisten – soweit die rechtliche Prüfung des Schadener-
                                                                          eignisses ergibt, dass ein Schadensersatzanspruch gegen
      – die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten ist
                                                                          den schädigenden Dritten besteht – die Entschädigung nur
        gescheitert.
                                                                          in dem Umfang, in dem der Dritte Dir oder einer mitversi-
      Ein Haftpflichtschaden ist ein Schadenereignis, das einen           cherten Person gegenüber tatsächlich zum Schadensersatz
      Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögens-              verpflichtet ist.
      schaden zur Folge hat und für den der schädigende Dritte
                                                                    3     Umfang der Ausfalldeckung
      aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-
      rechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist.      3.1   Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten
                                                                          Forderung.
1.2   Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der scha-
      densersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rah-       3.2   Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versiche-
      men und Umfang Deiner in A1 geregelten Privathaftpflicht-           rungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme be-
      versicherung hätte. Daher finden im Rahmen der Ausfall-             grenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungs-
      deckung für die Person des schädigenden Dritten auch die            schutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen er-
      Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die                 streckt.
      für Dich gelten. So besteht insbesondere kein Versiche-       3.3   Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine
      rungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen               Rechte aus diesem Vertrag zu.
      seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht
                                                                    3.4   Besteht für die gerichtliche Durchsetzung Deines Scha-
      hat oder wenn der Schädiger den Versicherungsfall vor-
                                                                          densersatzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung
      sätzlich herbeigeführt hat.
                                                                          kein Versicherungsschutz über eine anderweitig beste-
1.3   Versichert sind – abweichend von A1-6.9 – Deine gesetzli-           hende Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir im Rah-
      chen Haftpflichtansprüche gegen Dritte aus der Eigen-               men der vereinbarten Versicherungssumme die Kosten, die
      schaft des Schädigers als Halter eines Tieres zu privaten           bei der Durchsetzung Deiner Schadensersatzansprüche ge-
      Zwecken.                                                            mäß A3-2 anfallen, bis zu einem Höchstbetrag von
1.4   Versichert sind – abweichend von A1-7.1 und insoweit teil-          500.000 €.
      weise von A3-1.2 – auch Deine gesetzlichen Haftpflichtan-     4     Räumlicher Geltungsbereich
      sprüche gegen Dritte aus Personen- und Sachschäden bis
                                                                          Versicherungsschutz besteht – abweichend von A1-6.14 –
      500.000 €, bei denen Du und/oder die gemäß A1-2.1.1 bis
                                                                          für Schadenereignisse, die in einem EU- oder EFTA-Staat
      A1-2.1.6 mitversicherten Personen Opfer einer Gewalttat
                                                                          eintreten.
      (z. B. vorsätzlich begangene Körperverletzung oder Tötung

[Seite 18]
5     Besondere Ausschlüsse in der Ausfalldeckung
5.1   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
      wegen Schäden
      (1)   die in ursächlichem Zusammenhang mit nuklearen und
            genetischen Schäden, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen,
            Terror, Streik, Aussperrung oder Erdbeben stehen;
      (2) an Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich eines
          Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes
          von Dir oder einer mitversicherten Person zuzurech-
          nen sind.
5.2   Wir leisten keine Entschädigung für
      (1)   Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechts-
            verfolgung – soweit diese den in A3-3.4 genannten
            Betrag überschreiten;
      (2) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder ver-
          traglichen Forderungsübergangs;
      (3) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berech-
          tigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel
          nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt
          wurden;
      (4) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz
            – ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen
              hat (z. B. Schadensversicherer) oder
            – ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleis-
              tungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch
              nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungs-
              ansprüche oder ähnliche von Dritten handelt.

[Seite 19]
Teil B                                                                    3.3   Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Falle einer
                                                                                Verminderung sind wir verpflichtet, die Folgebeiträge um
1        Abtretungsverbot
                                                                                den sich aus B-3.2 ergebenden Prozentsatz zu verändern
         Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen                  (Beitragsangleichung). Der veränderte Folgebeitrag wird
         Feststellung ohne unsere Zustimmung weder abgetreten                   Dir mit der Beitragsrechnung bekannt gegeben.
         noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädig-
                                                                                Hat sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen in je-
         ten Dritten ist zulässig.
                                                                                dem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren
2        Veränderungen des versicherten Risikos und Auswir-                     Prozentsatz als denjenigen erhöht, den der Treuhänder je-
         kung auf den Beitrag (Beitragsregulierung)                             weils für diese Jahre nach B-3.2 ermittelt hat, so dürfen wir
                                                                                die Folgebeiträge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den
2.1      Du hast nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Än-
                                                                                sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen nach un-
         derungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren
                                                                                seren unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalender-
         Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch
                                                                                jahr erhöht hat. Diese Erhöhung darf diejenige nicht über-
         durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
                                                                                schreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben
         Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der
                                                                                würde.
         Aufforderung zu machen und auf unseren Wunsch nachzu-
         weisen. Bei unrichtigen Angaben zu unserem Nachteil kön-         3.4   Liegt die Veränderung nach B-3.2 oder B-3.3 unter 5 Pro-
         nen wir von Dir eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des             zent, entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung
         festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt              ist jedoch in den folgenden Jahren zu berücksichtigen.
         nicht, wenn Du beweist, dass Dich an der Unrichtigkeit der       3.5   Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung
         Angaben kein Verschulden trifft.                                       gemäß B-3.3, ohne dass sich der Umfang des Versiche-
2.2      Aufgrund Deiner Änderungsmitteilung oder sonstiger Fest-               rungsschutzes ändert, kannst Du den Versicherungsver-
         stellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Verände-              trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
         rung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versi-             lung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem
         cherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs              Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam
         der Mitteilung bei uns. Der vertraglich vereinbarte Min-               werden sollte.
         destbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle             Wir haben Dich in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht
         entsprechend B-3.1 nach dem Versicherungsabschluss ein-                hinzuweisen. Die Mitteilung muss Dir spätestens einen Mo-
         getretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindest-                    nat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zuge-
         beitrags werden berücksichtigt.                                        hen.
2.3      Unterlässt Du die rechtzeitige Mitteilung, können wir für              Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein
         den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine                Kündigungsrecht.
         Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in
                                                                          3.6   Dein Kündigungsrecht gemäß C-2.1.2.1 bleibt davon unbe-
         Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die An-
                                                                                rührt.
         gaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulie-
         rung statt. Ein von Dir zu viel gezahlter Beitrag wird nur zu-   4     Tarifmerkmale
         rückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Mona-               Der Beitrag richtet sich nach folgenden Tarifmerkmalen:
         ten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags er-               (1)   Familienstand,
         folgten.
                                                                                (2) Alter,
2.4      Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung
                                                                                (3) Berufsgruppe,
         auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere
         Jahre.                                                                 (4) Wohnort (Postleitzahl),
                                                                                (5) Anzahl der Vorschäden,
3        Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Bei-
         tragsangleichung                                                       (6) Zahlweise.
3.1      Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsanglei-              Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die je-
         chung. Sie wird jeweils ab Beginn desjenigen Versiche-                 weiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Du hast uns Ände-
         rungsjahres wirksam, das am oder nach dem 1. Juli beginnt.             rungen unverzüglich mitzuteilen. Ändern sich dadurch die
         Soweit die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme                  Tarifmerkmale, behalten wir uns vor, ab dem Zeitpunkt der
         berechnet werden, findet keine Beitragsangleichung statt.              Änderung den neuen Beitrag zu erheben.
         Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der
         Beitragsberechnung der Beitragsangleichung.
3.2      Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wir-
         kung für die Beiträge der ab dem 1. Juli beginnenden Versi-
         cherungsjahre, um welchen Prozentsatz sich im vergange-
         nen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen
         aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung
         zugelassenen Versicherer gegenüber dem vorvergangenen
         Jahr erhöht oder vermindert hat. Den ermittelten Prozent-
         satz rundet er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare
         ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die
         speziell durch den einzelnen Schadenfall veranlassten Aus-
         gaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versiche-
         rungsleistungen.
         Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres
         ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzah-
         lungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum
         neu angemeldeten Schadenfälle.

[Seite 20]
Teil C                                                                           Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versi-
                                                                                 cherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebe-
1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
                                                                                 nen Zeitpunkt erfolgt.
1.1      Beginn des Versicherungsschutzes
                                                                         1.4.2   Verzug und Schadensersatz
         Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versiche-
                                                                                 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerätst Du
         rungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehalt-
                                                                                 ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn Du die ver-
         lich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung
                                                                                 spätete Zahlung zu vertreten hast.
         oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
                                                                                 Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind
1.2      Beitragszahlung, Versicherungsperiode
                                                                                 wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstande-
1.2.1    Beitragszahlung                                                         nen Schadens zu verlangen.
         Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzi-        1.4.3   Mahnung
         gen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Monats-, Vierteljah-
                                                                                 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir
         res-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge)
                                                                                 Dich auf Deine Kosten in Textform (z. B. E-Mail oder Brief)
         entrichtet werden.
                                                                                 zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen
         Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versiche-                 (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wo-
         rungssteuer, die Du in der jeweils vom Gesetz bestimmten                chen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
         Höhe zu entrichten hast.
                                                                                 Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rück-
1.2.2    Versicherungsperiode                                                    ständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kos-
         Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen ei-                ten im Einzelnen beziffern und Dich auf die Rechtsfolgen
         nen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei              (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweisen.
         Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen        1.4.4   Leistungsfreiheit nach Mahnung
         ein Jahr. Beim Einmalbeitrag entspricht die Versicherungs-
                                                                                 Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungs-
         periode der vereinbarten Vertragsdauer.
                                                                                 frist ein Versicherungsfall ein und bist Du bei Eintritt des
1.3      Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspä-                Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der
         teter Zahlung oder Nichtzahlung                                         Zinsen oder Kosten in Verzug, so sind wir von der Verpflich-
1.3.1    Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags                                tung zur Leistung frei.
         Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach         1.4.5   Kündigung nach Mahnung
         Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungs-                   Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Ver-
         scheins fällig, jedoch nicht vor dem beantragten Versiche-              zug, können wir nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
         rungsbeginn. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines                Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündi-
         Widerrufrechts.                                                         gungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
         Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns                Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist
         vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag               verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung
         unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.                            wirksam, wenn Du zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in
         Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 oder 2 be-             Verzug bist. Hierauf haben wir Dich bei der Kündigung aus-
         stimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst,               drücklich hinzuweisen.
         nachdem die Zahlung veranlasst ist.                             1.4.6   Zahlung des Beitrags nach Kündigung
         Weicht der Versicherungsschein von Deinem Antrag oder                   Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung inner-
         getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einma-                halb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird.
         lige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Ver-                Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden wor-
         sicherungsscheins zu zahlen.                                            den ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb ei-
1.3.2    Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug                                      nes Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
         Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach            Unsere Leistungsfreiheit nach C-1.4.4 bleibt bis zur Zah-
         C-1.3.1 gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten,                lung bestehen.
         solange Du die Zahlung nicht veranlasst hast.                   1.5     Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
         Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die Nichtzah-         1.5.1   Deine Pflichten
         lung nicht zu vertreten hast.
                                                                                 Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart,
1.3.3    Leistungsfreiheit                                                       hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine
         Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht-                 ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
         zeitig nach C-1.3.1 zahlst, so sind wir für einen vor Zahlung           Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden von Dir
         des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur                  nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,
         Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass wir Dich                 wenn sie rechtzeitig nach unserer in Textform (z. B. E-Mail
         durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail              oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
         oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versi-
                                                                                 Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem
         cherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung
                                                                                 Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Du einer be-
         des Beitrags aufmerksam gemacht haben.
                                                                                 rechtigten Einziehung nicht widersprichst.
         Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die Nicht-
                                                                         1.5.2   Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
         zahlung zu vertreten hast.
                                                                                 Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge,
1.4      Folgebeitrag
                                                                                 trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen
1.4.1    Fälligkeit                                                              werden können, sind wir berechtigt, das SEPA-
         Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes be-                  Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu
         stimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitrags-                  kündigen.
         zeitraums fällig.

[Seite 21]
        Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Du            2.1.2 Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht
        verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige                Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlän-
        Beiträge selbst zu übermitteln.                                           gert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von
        Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für                    Dir oder uns fristgerecht gekündigt wird.
        fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Dir in Rech-            2.1.2.1 Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. Für
        nung gestellt werden.                                                     die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist der von Dir angege-
        Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszahlung ver-                 bene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Deines Kündi-
        einbart wurde, für die Zukunft vierteljährliche Beitragszah-              gungsschreibens bei uns maßgeblich. Die Kündigung muss
        lung verlangen.                                                           in Textform erfolgen.
1.6     Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                        2.1.2.2 Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei
1.6.1   Allgemeiner Grundsatz                                                     Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung gemäß
                                                                                  C-2.1.1 oder jedes darauffolgenden Jahres zu kündigen.
        Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur der-
        jenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in      2.1.3   Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
        dem der Versicherungsschutz bestanden hat.                                Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet
1.6.2   Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, An-                 der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer
        fechtung und fehlendem versicherten Interesse                             Kündigung bedarf.

1.6.2.1 Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von 14            2.1.4   Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
        Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Wi-                 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kannst Du
        derrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstat-                den Vertrag erstmalig zum Ablauf des dritten Vertragsjah-
        ten. Voraussetzung ist, dass wir in der Widerrufsbelehrung                res kündigen.
        auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs            2.1.5   Wegfall des versicherten Interesses
        und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und Du zuge-
                                                                                  Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versi-
        stimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor Ende der
                                                                                  cherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag
        Widerrufsfrist beginnt.
                                                                                  bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir
        Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, haben                vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen.
        wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahl-
                                                                          2.1.6   Versicherungsjahr
        ten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Du Leistun-
        gen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen                     Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum
        hast.                                                                     von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer
                                                                                  jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versiche-
1.6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzei-
                                                                                  rungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche-
        gepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns
                                                                                  rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-
        der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
                                                                                  weils ganze Jahre.
        Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Rücktritt,
                                                                          2.2     Kündigung nach Versicherungsfall
        weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig
        gezahlt worden ist, so steht uns eine angemessene Ge-             2.2.1   Kündigungsrecht
        schäftsgebühr zu.                                                         Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
1.6.2.3 Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Anfechtung                     –   von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung
        wegen arglistiger Täuschung, so steht uns der Beitrag bis                     von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet
        zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.                                       wurde,
1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versiche-                 –   wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge-
        rung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der Beitrag                     lehnt haben, oder
        zu, den wir hätten beanspruchen können, wenn die Versi-
                                                                                  –   Dir eine Klage über einen versicherten Anspruch ge-
        cherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre,
                                                                                      richtlich zugestellt wird.
        zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt
        haben.                                                                    Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B.
                                                                                  E-Mail oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zah-
1.6.2.5 Bist Du nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn
                                                                                  lung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zuge-
        das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht
                                                                                  gangen sein.
        besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung,
        die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes            2.2.2   Wirksamwerden Deiner Kündigung
        künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Ver-                Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zugang bei
        sicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr                     uns wirksam. Du kannst jedoch bestimmen, dass die Kün-
        verlangen.                                                                digung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch
        Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht ver-               zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam
        sichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvor-                  wird. Dein Kündigungsrecht gemäß C-2.1.2.1 bleibt davon
        teil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht in die-           unberührt.
        sem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir          2.2.3   Wirksamwerden unserer Kündigung
        von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kennt-                     Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang
        nis erlangen                                                              bei Dir wirksam.
2       Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung                             3       Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
2.1     Dauer und Ende des Vertrags                                       3.1     Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
2.1.1   Vertragsdauer                                                     3.1.1   Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahr-
        Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebe-                  erhebliche Umstände
        nen Zeitraum abgeschlossen.                                               Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung uns alle
                                                                                  Dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen

[Seite 22]
        wir in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) gefragt haben und            geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzuge-
        die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit             ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung
        dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht             können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines
        gilt auch dann, wenn wir Dir nach Deiner Vertragserklä-                Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Mo-
        rung, aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von                  natsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
        Satz 1 in Textform stellen.                                            Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis
        Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die Dich                erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht
        vertritt, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und C-                begründen.
        3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist Deines Vertreters    3.1.4   Unsere Hinweispflicht
        als auch die Kenntnis und die Arglist von Dir zu berücksich-           Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-
        tigen.                                                                 änderung stehen uns nur zu, wenn wir Dich durch geson-
        Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vor-              derte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf die
        sätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur beru-           Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen ha-
        fen, wenn weder Deinem Vertreter noch Dir Vorsatz oder                 ben.
        grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.                           3.1.5   Ausschluss von unseren Rechten
3.1.2   Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                         Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kün-
3.1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                        digung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir
        Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach C-3.1.1 Absatz 1, kön-           den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtig-
        nen wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts               keit der Anzeige kannten.
        besteht auch für die Vergangenheit kein Versicherungs-         3.1.6   Anfechtung
        schutz.                                                                Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an-
        Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du nachweist,              zufechten, bleibt bestehen.
        dass Du die unrichtigen oder unvollständigen Angaben we-       3.1.7   Erlöschen unserer Rechte
        der vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
                                                                               Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Ver-
        Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung               tragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach
        der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Du nachweist, dass              Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versi-
        wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten                cherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind.
        Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen ge-                      Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn die Anzeigepflicht von
        schlossen hätten.                                                      dir oder deinem Vertreter vorsätzlich oder arglistig verletzt
        Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dür-           wurde.
        fen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Du        3.2     Deine Obliegenheiten
        nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig ange-
                                                                       3.2.1   Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
        zeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungs-
        falls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leis-      3.2.1.1 Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf unser
        tung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein             Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseiti-
        Versicherungsschutz, wenn Du die Anzeigepflicht arglistig              gen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung
        verletzt hast.                                                         der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand,
                                                                               der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als
3.1.2.2 Kündigung
                                                                               besonders gefahrdrohend.
        Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach C-3.1.1 Absatz 1
                                                                       3.2.1.2 Rechtsfolgen
        leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Vertrag
        kündigen.                                                              Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegen-
                                                                               heit, die Du vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber
        Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du nach-
                                                                               uns zu erfüllen hast, so können wir innerhalb eines Monats,
        weist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht an-
                                                                               nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben,
        gezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingun-
                                                                               den Vertrag fristlos kündigen.
        gen geschlossen hätten.
                                                                               Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nachweist, dass
3.1.2.3 Vertragsänderung
                                                                               Du die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
        Hast Du Deine Anzeigepflicht nach C-3.1.1 Absatz 1 nicht               verletzt hast.
        vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kenntnis der nicht
                                                                       3.2.2   Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls
        angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen
        Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedin-                  Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls fol-
        gungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand-                gende Obliegenheiten zu erfüllen:
        teil. Bei einer von Dir unverschuldeten Pflichtverletzung      3.2.2.1 Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und Minde-
        werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versi-                 rung des Schadens zu sorgen. Dabei hast Du unsere Wei-
        cherungsperiode Vertragsbestandteil.                                   sungen, soweit für Dich zumutbar, zu befolgen sowie Wei-
        Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um                 sungen – ggf. auch mündlich oder telefonisch – einzuholen,
        mehr als 10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsiche-              wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an
        rung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kannst Du               dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter-
        den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer                 schiedliche Weisungen, hast Du nach pflichtgemäßem Er-
        Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigst. In dieser             messen zu handeln.
        Mitteilung haben wir Dich auf Dein Kündigungsrecht hinzu-      3.2.2.2 Zusätzlich zu 3.2.2.1 gilt:
        weisen.
                                                                               (1) Jeder Versicherungsfall ist uns innerhalb einer Woche
3.1.3   Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte                             anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadensersatzan-
        Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-                 sprüche erhoben worden sind. Das Gleiche gilt, wenn
        änderung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich                     gegen Dich Haftpflichtansprüche geltend gemacht
                                                                                   werden.

[Seite 23]
        (2) DU hast uns ausführliche und wahrheitsgemäße Scha-          4.2.2   Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
            denberichte zu erstatten und uns bei der Schadener-                 Hast Du eine Änderung Deiner Anschrift uns nicht mitge-
            mittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Um-                 teilt, genügt für eine Willenserklärung, die wir Dir gegen-
            stände, die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung                über abgeben, die Absendung eines eingeschriebenen
            des Schadens wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie                  Briefs an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung
            alle dafür angeforderten Schriftstücke übersandt wer-               gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegan-
            den.                                                                gen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung
        (3) Wird gegen Dich ein staatsanwaltschaftliches, behörd-               Deines Namens.
            liches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein        4.3     Vollmacht des Versicherungsvertreters
            Mahnbescheid erlassen oder Dir gerichtlich der Streit
                                                                        4.3.1   Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden:
            verkündet, hast Du dies unverzüglich anzuzeigen.
                                                                                Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von Dir
        (4) Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von
                                                                                abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
            Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz musst Du
            fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen                (1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungs-
            Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung von uns bedarf                    vertrags;
            es dazu nicht.                                                      (2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließ-
        (5) Wird gegen Dich ein Haftpflichtanspruch gerichtlich                     lich dessen Beendigung;
            geltend gemacht, hast Du die Führung des Verfahrens                 (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des
            uns zu überlassen. Wir beauftragen in Deinem Namen                      Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
            einen Rechtsanwalt. Du musst dem Rechtsanwalt Voll-
                                                                        4.3.2   Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden:
            macht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und
            die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.                 Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von uns
                                                                                ausgefertigte Versicherungsscheine an Dich zu übermit-
3.2.3   Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
                                                                                teln.
3.2.3.1 Verletzt Du eine Obliegenheit nach C-3.2.1 oder C-3.2.2
                                                                        4.3.3   Zahlungen an den Versicherungsvertreter
        vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung
        frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind            Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlun-
        wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kür-               gen anzunehmen, die Du im Zusammenhang mit der Ver-
        zen, das der Schwere Deines Verschuldens entspricht.                    mittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags
                                                                                an ihn leistest. Eine Beschränkung dieser Vollmacht musst
3.2.3.2 Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste-
                                                                                Du nur gegen Dich gelten lassen, wenn Du die Beschrän-
        hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir
                                                                                kung bei der Vornahme der Zahlung kanntest oder in Folge
        nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir
                                                                                grober Fahrlässigkeit nicht kanntest.
        Dich durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail
        oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.            4.4     Verjährung

3.2.3.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nachweist,               Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in
        dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast.           drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des
        Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass die Verletzung der              Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläu-
        Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung               biger von den Anspruch begründenden Umständen und der
        des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den               Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrläs-
        Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das                 sige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
        gilt nicht, wenn Du die Obliegenheit arglistig verletzt hast.           Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns an-
                                                                                gemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeit-
4       Weitere Regelungen
                                                                                raum zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform
4.1     Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung                               (z. B. E-Mail oder Brief) mitgeteilten Entscheidung beim
4.1.1   Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in                 Anspruchsteller nicht mit.
        mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.                         Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemei-
4.1.2   Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist,                    nen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
        ohne dass Du dies wusstest, kannst Du die Aufhebung des         4.5     Örtlich zuständiges Gericht
        später geschlossenen Vertrags verlangen.
                                                                        4.5.1   Für Klagen gegen uns:
4.1.3   Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es nicht inner-
                                                                                Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns be-
        halb eines Monats geltend machst, nachdem Du von der
                                                                                stimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem
        Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hast. Die Aufhe-
                                                                                Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zu-
        bung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung,
                                                                                ständigen Niederlassung.
        mit der sie verlangt wird, uns zugeht.
                                                                                Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Du
4.2     Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
                                                                                zur Zeit der Klageerhebung Deinen Sitz, den Sitz Deiner
4.2.1   Form, zuständige Stelle                                                 Niederlassung oder Deinen Wohnsitz oder, in Ermangelung
        Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den                eines solchen, Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast.
        Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegen-               Verlegst Du jedoch nach Vertragsschluss Deinen Sitz, den
        über uns erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail oder Brief)           Sitz Deiner Niederlassung, Deinen Wohnsitz oder, in Er-
        abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform o-            mangelung eines solchen, Deinen gewöhnlichen Aufent-
        der in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist.                       halt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in
        Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Hauptverwal-                  dem wir unseren Sitz haben.
        tung oder an die im Versicherungsschein als zuständig be-       4.5.2   Für Klagen gegen Dich
        zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Rege-
                                                                                Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Dich be-
        lungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen
                                                                                stimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach Deinem
        bleiben bestehen.

[Seite 24]
      Sitz, dem Sitz Deiner Niederlassung oder Deinem Wohnsitz;
      fehlt ein solcher, nach Deinem gewöhnlichen Aufenthalt.
      Sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
      der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die ge-
      richtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungs-
      vertrag gegen Dich nach unserem Sitz oder dem unserer für
      den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
4.6   Anzuwendendes Recht
      Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
4.7   Embargobestimmung
      Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun-
      gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem
      keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirt-
      schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos
      der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch-
      land entgegenstehen.
      Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank-
      tionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten
      von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, so-
      weit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvor-
      schriften entgegenstehen.

[Seite 25]
Zusätzlich gelten:
Die nachstehenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung
Adam Riese XXL (AVB PHV XXL).


Besondere Bedingungen          zur   Beitragsfreistellung    wegen              Rente betrifft (Vorruhestandsregelung) oder einer Verset-
Arbeitslosigkeit (BBA)                                                          zung in den Ruhestand ist.
1   Was leistet die Beitragsfreistellung wegen Arbeitslosig-            4   Für welchen Zeitraum gewähren wir die Beitragsfreistel-
    keit?                                                                   lung?
    Wenn Du Arbeitnehmer bist und arbeitslos wirst, musst Du                Die Beitragsfreistellung beginnt mit der Zahlungsperiode, die
    während Deiner Arbeitslosigkeit für maximal 12 Monate keine             auf die Bewilligung von Arbeitslosengeld folgt, frühestens je-
    Beiträge zu Deiner Privathaftpflichtversicherung bei uns zahlen         doch drei Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit. Sie erfolgt
    (Beitragsfreistellung), sofern die nachfolgenden Voraussetzun-          nur für die nach diesem Zeitpunkt fällig werdenden Beiträge.
    gen vorliegen. Dein Versicherungsschutz bleibt während der              Zuvor geleistete Beiträge erstatten wir nicht zurück.
    Beitragsfreistellung uneingeschränkt bestehen.                          Endet die Arbeitslosigkeit oder der Bezug von Arbeitslosengeld
2   Welche Personen können die Beitragsfreistellung in An-                  vor Fälligkeit der Beiträge, tritt die Beitragsfreistellung nicht
    spruch nehmen?                                                          ein.
    Die Beitragsfreistellung kann von Dir in Anspruch genommen              Die Beitragsfreistellung bleibt bestehen, solange Du arbeitslos
    werden, wenn Du bei Eintritt der Arbeitslosigkeit                       bist und Arbeitslosengeld beziehst. Sie endet jedoch spätes-
    −   nach deutschem Recht sozialversicherungspflichtiger Ar-             tens nach Ablauf von 12 Monaten.
        beitnehmer bist und                                             5   Welche Pflichten hast Du bei Eintritt des Versicherungs-
    −   Deinen Wohnsitz in Deutschland hast und                             falls?

    −   seit mindestens 12 Monaten beim gleichen Arbeitgeber für            Du musst uns den Eintritt der Arbeitslosigkeit sowie die Bewil-
        mindestens 15 Stunden pro Woche unbefristet beschäftigt             ligung von Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit un-
        warst.                                                              verzüglich anzeigen. Außerdem musst Du uns das Ende der Ar-
                                                                            beitslosigkeit sowie den Wegfall oder das Ruhen des Anspruchs
    Keine Arbeitnehmer in diesem Sinne sind:
                                                                            auf Arbeitslosengeld während der Arbeitslosigkeit unverzüg-
    −   freiwillig Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundes-            lich anzeigen.
        freiwilligendienst sowie
                                                                            Bei Eintritt der Arbeitslosigkeit musst Du uns unverzüglich Ko-
    −   Personen, die in einem Unternehmen beschäftigt sind, das            pien folgender Unterlagen einreichen:
        von einem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder
                                                                            −   Arbeitsvertrag und Nachweis über die Beendigung des Ar-
        von einem in direkter Linie Verwandten beherrscht wird.
                                                                                beitsverhältnisses (z. B. Kündigungsschreiben);
    Als Beginn der Arbeitslosigkeit gilt der Tag, an dem das Arbeits-
                                                                            −   Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit über den Be-
    verhältnis endet.
                                                                                zug von Arbeitslosengeld.
3   Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Beitragsfrei-
                                                                            Solange Du uns diese Unterlagen nicht vorgelegt hast, bleibst
    stellung?
                                                                            Du zur Zahlung der Versicherungsbeiträge verpflichtet.
    Die Beitragsfreistellung erfolgt nur, wenn
                                                                            Eine Verletzung dieser Obliegenheiten zieht Rechtsfolgen nach
    −   die Arbeitslosigkeit unverschuldet eingetreten ist und              sich. Unter den nachstehend genannten Voraussetzungen kann
    −   die Arbeitslosigkeit nicht innerhalb von sechs Monaten              der Anspruch auf eine Beitragsfreistellung ganz oder teilweise
        nach Beginn des Vertrages eingetreten ist (Wartezeit) und           entfallen und/oder ein Kündigungsrecht für uns entstehen:
    −   Du bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet        5.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht
        bist und Arbeitslosengeld beziehst.                                 Wenn Du eine Obliegenheit verletzt, kann dies dazu führen,
    Als unverschuldet im Sinne von Absatz 1 gilt die Arbeitslosigkeit       dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Ein-
    insbesondere, wenn sie Folge                                            zelnen gilt:
    −   einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers oder             −   Wenn Du die Obliegenheit vorsätzlich verletzt, sind wir
                                                                                nicht leistungspflichtig.
    −   einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnis-
        ses zur Erledigung eines Kündigungsschutzprozesses oder             −   Wenn Du die Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, sind wir
        zur Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung ist.                    berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kür-
                                                                                zung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie
    Als verschuldet gilt die Arbeitslosigkeit insbesondere, wenn sie
                                                                                kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust
    −   Folge einer sonstigen einvernehmlichen Aufhebung des Ar-                führen. Wenn Du nachweist, dass keine grobe Fahrlässig-
        beitsverhältnisses ist,                                                 keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
    −   aufgrund Deiner eigenen Kündigung eintritt oder                     Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben
    −   durch Dein arbeitsvertragswidriges oder strafbares Verhal-          wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Du uns nachweist,
        ten ausgelöst wurde.                                                dass die Verletzung der Obliegenheit
    Die Beitragsfreistellung ist ausgeschlossen, wenn die Arbeits-          −   weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
    losigkeit                                                                   rungsfalls
    −   durch Kriegsereignisse oder Terrorakte,                             −   noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis-
    −   durch Streiks oder Aussperrungsmaßnahmen verursacht                     tungspflicht
        wurde oder                                                          ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Du die Obliegenheit arg-
    −   die Folge einer betrieblichen Sozialmaßnahme, die den               listig verletzt hast.
        Übergang von der Arbeit über die Arbeitslosigkeit in die        5.2 Unser Kündigungsrecht

[Seite 26]
    Wenn Du eine Obliegenheit verletzt, die Du vor Eintritt des Ver-
    sicherungsfalls erfüllen musst, können wir zusätzlich zu den in
    Ziffer 5.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen. Die
    Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem
    wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären.
    Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Du nachweist, dass
    die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahr-
    lässig erfolgt ist.
6   Welche Regelungen sind sonst noch zu beachten?
    Bedingungsgemäße Beitragsanpassungen während der Zeit
    der Beitragsfreistellung
    Sofern die Voraussetzungen für eine Beitragsanpassung vorlie-
    gen, wird diese auch während der Zeit der Beitragsfreistellung
    zum Beginn eines Versicherungsjahres durchgeführt.
    −   Da Du während der Zeit der Beitragsfreistellung keine Bei-
        tragsrechnung erhältst, werden wir Dich zum Ende der Bei-
        tragsfreistellung darüber informieren. Du erhältst einen
        Versicherungsschein mit den aktuellen Beiträgen.
    −   Du kannst dann den Vertrag innerhalb eines Monats ab
        Kenntnis über die neuen Beiträge entweder mit sofortiger
        Wirkung oder mit einer Frist von einem Monat kündigen.
        Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet jedoch
        kein Kündigungsrecht.
```

