# Allianz Direct Direct: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-privathaftpflicht-allianz-direct-direct.php
- Rechtlicher Träger: Allianz Direct Versicherungs-AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-privathaftpflicht.php#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für deine Allianz Direct Private Haftpflichtversicherung (03/2024)](https://www.allianzdirect.de/dam/documents/home/Versicherungsbedingungen-PHV-03-2024.pdf), Fassung 03/2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden | laut Versicherungsschein | Wir zahlen je Versicherungsfall maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Diese findest du im Versicherungsschein. | Teil A.1 Ziffer 8, Seite 8 |
| Vermögensschäden (echte und unechte) | ja, bis zur Deckungssumme | du jemandem im Rahmen der Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zugefügt hast | Teil A.1 Ziffer 1, Seite 2 |
| Jahreshöchstleistung (Maximierung) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung Standard | nicht geregelt | Wenn du eine Selbstbeteiligung gewählt hast (siehe Versicherungsschein), ziehen wir diese für jeden Versicherungsfall von deiner Entschädigung ab. | Teil A.1 Ziffer 9, Seite 8 |
| Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte) | ja | Paar: In dieser Variante ist neben dir als Versicherungsnehmer auch dein Partner, der mit dir in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei deinem Erstwohnsitz gemeldet ist, mitversichert. | Teil A.1 Ziffer 6, Seite 7 |
| Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst) | ja | Versichert sind alle Kinder (leibliche, Pflege-, Stiefkinder oder Kinder deines im Haushalt lebenden Partners) egal wo sie wohnen. Dies gilt bis die Kinder zum ersten Mal eine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben und dabei ihr eigenes Einkommen verdienen. | Teil A.1 Ziffer 6, Seite 7 |
| Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer) | ja | Du hast weltweit Versicherungsschutz, solange du deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast. | Teil A.1 Ziffer 11, Seite 8 |
| Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen | nicht geregelt |  |  |
| Innovations- oder Update-Garantie | nicht geregelt | Wir können dir deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten. | Teil B Ziffer 5, Seite 10 |
| Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeversicherung für neue Risiken | ja | Für folgende Risiken hast du zunächst Versicherungsschutz: - Du schaffst dir ein Pferd oder einen Hund an. - Du erwirbst eine Immobilie (auch durch Erbschaft oder Schenkung). | Teil A.1 Ziffer 2, Seite 4 |
| Schäden durch deliktunfähige Kinder | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert sind Schäden durch nicht deliktsfähige mitversicherte Personen, auch wenn sie eigentlich nicht haften. | Teil A.1 Ziffer 1, Leistungen in besonderen Fällen, Seite 3 |
| Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert sind Schäden durch nicht deliktsfähige mitversicherte Personen, auch wenn sie eigentlich nicht haften. | Teil A.1 Ziffer 1, Leistungen in besonderen Fällen, Seite 3 |
| Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutter | ja | Versichert ist deine Haftpflicht, wenn du in deinem Haushalt Personen beschäftigst (z.B. Haushaltshilfe). | Teil A.1 Ziffer 1, Beschäftigen von Haushaltshilfen, Seite 4 |
| Pflegebedürftige Angehörige im Haushalt | ja | Versichert sind alle im Haushalt lebenden und dort mit Erstwohnsitz gemeldeten Personen. | Teil A.1 Ziffer 6, Variante Familie, Seite 7 |
| Ehrenamt und Freiwilligenarbeit | ja | Versichert ist deine Haftpflicht im Zusammenhang mit ehrenamtlichen Tätigkeiten in nichtverantwortlicher Position. Du bist auch versichert, wenn du freiwillig und unentgeltlich auf Grund eines sozialen Engagements arbeitest. | Teil A.1 Ziffer 1, Ehrenamt, Seite 4 |
| Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert sind Schäden bei Gefälligkeitshandlungen. | Teil A.1 Ziffer 1, Gefälligkeiten, Seite 3 |
| Ansprüche mitversicherter Personen untereinander | nein | Ansprüche mitversicherter Personen wegen Schäden untereinander. | Teil A.1 Ziffer 5, Seite 5 |
| Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäuden | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist deine Haftpflicht als Mieter gegenüber dem Vermieter oder Eigentümer wegen Schäden an einer zu Wohnzwecken gemieteten: • Immobilie im Inland. | Teil A.1 Ziffer 1, Miete, Seite 2 |
| Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel) | ja, bis zur Deckungssumme | Ferienwohnung oder eines Hotelzimmers im In- und Ausland. Versichert sind auch Schäden an Einrichtungsgegenständen. | Teil A.1 Ziffer 1, Miete, Seite 2 |
| Geliehene, gemietete, gepachtete Sachen | nein | Ansprüche wegen Schäden an geleasten, gepachteten oder gemieteten fremden beweglichen Sachen. | Teil A.1 Ziffer 5, Seite 6 |
| Verlust privater Schlüssel | nicht geregelt |  |  |
| Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagen | nicht geregelt |  |  |
| Allmählichkeits- und Abwasserschäden | nicht geregelt |  |  |
| Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert sind Haftpflichtansprüche aus dem elektronischen Datenaustausch zu privaten Zwecken. | Teil A.1 Ziffer 1, Internetnutzung, Seite 3 |
| Be- und Entladeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegen | nicht geregelt |  |  |
| Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge) | ja | Versichert ist deine Haftpflicht bei Schäden durch den privaten Gebrauch von: • Landfahrzeugen, für die kein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen erforderlich ist, | Teil A.1 Ziffer 1, Gebrauch von Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen, Seite 3 |
| Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen) | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung) | ja | Wasserfahrzeugen, die maximal 6 Meter lang sind. Haben sie einen Motor, darf dieser maximal 12 kW (15 PS) stark sein. | Teil A.1 Ziffer 1, Gebrauch von Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen, Seite 3 |
| Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor) | ja | Wasserfahrzeugen, die maximal 6 Meter lang sind. Haben sie einen Motor, darf dieser maximal 12 kW (15 PS) stark sein. | Teil A.1 Ziffer 1, Gebrauch von Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen, Seite 3 |
| Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera) | nein | Der Gebrauch von Drohnen mit einem maximalen Startgewicht von 5 kg ist nur versichert, wenn du die Produktlinie Direct Plus abgeschlossen hast (Teil A.2). | Teil A.1 Ziffer 1, Seite 3 |
| Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeuge | nicht geregelt |  |  |
| Zahme Haustiere und Kleintiere | ja | Versichert ist deine Haftplicht als privater Halter oder Hüter von folgenden Tieren: • Haustiere, wie Katzen, Kaninchen, Vögel | Teil A.1 Ziffer 1, Haustiere, Seite 3 |
| Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter) | ja | Versichert sind nur Haftpflichtansprüche aus dem gelegentlichen Reiten, Betreuen und Ausführen fremder Hunde und Pferde. Ansprüche aus Schäden an fremden Hunden und Pferden sind nicht versichert. | Teil A.1 Ziffer 1, Haustiere, Seite 3 |
| Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagd | ja | Versichert ist deine Haftpflicht bei Schäden durch den privaten und erlaubten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stich- und Schusswaffen. Nicht versichert ist der Gebrauch von Jagdwaffen. | Teil A.1 Ziffer 1, Gebrauch von Waffen, Seite 4 |
| Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhaus | ja | Versichert ist deine Haftpflicht als Mieter oder Eigentümer von Immobilien in Deutschland. Das gilt nur, wenn du oder eine mitversicherte Person diese auch selbst zum Wohnen nutzt. | Teil A.1 Ziffer 1, Immobilien, Seite 2 |
| Ferienwohnung und Zweitwohnung | nicht geregelt |  |  |
| Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen) | ja | Versichert ist auch deine Haftpflicht als Vermieter deiner Eigentumswohnung, deiner Einliegerwohnung oder einzelner Zimmer. | Teil A.1 Ziffer 1, Immobilien, Seite 2 |
| Unbebaute Grundstücke | ja | Zu den Immobilien gehören auch unbebaute Grundstücke bis 1.000 qm. | Teil A.1 Ziffer 1, Immobilien, Seite 2 |
| Bauherrenrisiko (Bausumme) | ja | Versichert ist deine Haftpflicht als Bauherr bei Umbauten und Renovierungen deiner Immobilien. Andere Haftpflichtansprüche aus deiner Eigenschaft als Bauherr sind nicht versichert. | Teil A.1 Ziffer 1, Renovierung und Umbau, Seite 2 |
| Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung) | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen) | nein | Wenn du in deinem Haus einen Heizöltank hast, musst du eine Heizöltank-Haftpflichtversicherung abschließen. | Teil A.1 Ziffer 4, Seite 5 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz | ja | In deiner Haftpflichtversicherung ist auch die sogenannte Umweltschadendeckung enthalten. | Teil A.1 Ziffer 4, Seite 5 |
| Verkehrssicherungspflicht und Winterdienst | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis) | ja, bis zur Deckungssumme | In diesem Fall stellen wir dich so, als würde der Schädiger deinen privaten Haftpflichtversicherungsschutz haben. | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 4 |
| Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfall | nein | Was ist nicht versichert? - Verzugszinsen und Kosten der Rechtsverfolgung. | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 5 |
| Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttaten | ja | Eine Ausnahme hiervon gilt nur, wenn du Opfer einer Gewalttat bist. Dann ersetzen wir deinen Personenschaden auch bei vorsätzlichem Handeln des Schädigers. | Teil A.1 Ziffer 3, Seite 4 |
| Neuwertentschädigung oder Zeitwert | nicht geregelt |  |  |
| Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze) | nein | Ansprüche wegen Schäden aus den Gefahren eines Berufs oder eines Gewerbes. | Teil A.1 Ziffer 5, Seite 6 |
| Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer) | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheiten | nein | Wenn du die Pflicht grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. | Teil B Ziffer 10, Seite 12 |
| Laufzeit und Kündigung | ja | Du kannst den Vertrag täglich kündigen. | Teil B Ziffer 6, Seite 11 |
| Beitragsanpassungsklausel | ja | Wir müssen jeweils die Beiträge der einzelnen Versicherungsverträge (jeweils Teil A der Bedingungen) einmal im Versicherungsjahr neu kalkulieren. | Teil B Ziffer 12, Seite 12 |
| Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichen | nein | Wir leisten nur, wenn und soweit du keine Leistung aus einem anderen und spezielleren Versicherungsvertrag erhältst (z.B. Kfz-, Boot-, Jagd- oder Berufshaftpflichtversicherungen, Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, Vereinshaftpflichtversicherung oder Ehrenamtsversicherung). | Teil A.1 Ziffer 12, Seite 8 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für deine Allianz Direct Private Haftpflichtversicherung (03/2024)

```text
[Seite 1]
HERZLICH WILLKOMMEN BEI DER ALLIANZ DIRECT
PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Allgemeine Bedingungen für deine Allianz Direct Private
Haftpflichtversicherung (03/2024)
Herzlich willkommen bei der Allianz Direct Private Haftpflichtversicherung. In diesen Versicherungsbedingungen findest du
alles, was für deine Private Haftpflichtversicherung wichtig ist.
Eventuell hast du nicht alle Versicherungsleistungen ausgewählt. Welche Versicherungsleistungen du konkret ausgewählt hast,
steht in der Zusammenfassung deiner Angaben und in deinem Versicherungsschein.

Wer sind wir?
Wir sind die Allianz Direct Versicherungs-AG, ein Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen. Unser Sitz ist in München.
Unsere Anschrift lautet: Königinstraße 28, 80802 München. Wir sind im Handelsregister in München unter
HRB 95802 eingetragen.

Die Allianz Direct Private Haftpflichtversicherung besteht aus folgenden Teilen:
Teil A.1 - Private Haftpflichtversicherung ..............................................................................................................................................................................2

Teil A.2 - Produktlinie Direct Plus ..............................................................................................................................................................................................9

Teil B - Allgemeine Regelungen .............................................................................................................................................................................................10


                                                                                                                                                                                                                        01/13


www.allianzdirect.de
Allianz Direct Versicherungs-AG                             Vorsitzender des Aufsichtsrats: Jacques Richier                                                 Ust-ID-Nr.: DE 811 239 585
Königinstr. 28                                              Vorstand: Philipp Kroetz, Vorsitzender; Birgit Bacher;                                          VersSt-Nr.: 802/V90802003881
80802 München                                               Giampaolo Caprice; Violeta Schaub; Dr. Uwe Stuhldreier                                          Sitz der Gesellschaft: München
                                                                                                                                                            Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802
Finanz- und Versicherungsleistungen i.S.d. UStG / MwStSystRL sind von der Umsatzsteuer befreit.

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TEIL A.1 - PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG


Die Private Haftpflichtversicherung versichert dich gegen Ansprüche von Dritten. Der Teil B (allgemeine Regelungen)
gilt hierfür auch.

        1. In welchen Fällen helfen wir dir?
• Wir helfen dir, wenn
  - du jemandem im Rahmen der Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson einen Personen-, Sach- oder
     Vermögensschaden zugefügt hast, oder
  - jemand dies behauptet und dich in Anspruch nimmt.
• Es müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
  - Es handelt sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts.
  - Das Schadenereignis, welches den Schaden unmittelbar zur Folge hatte (sogenannter „Versicherungsfall“), ist während
     der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis
     geführt hat, kommt es nicht an.

Bei den folgenden Situationen gibt es Besonderheiten zu beachten:


         WOHNEN

 Immobilien                                                 • Versichert ist deine Haftpflicht als Mieter oder Eigentümer von Immobilien
                                                              in Deutschland. Das gilt nur, wenn du oder eine mitversicherte Person diese
                                                              auch selbst zum Wohnen nutzt.
                                                            • Zu den Immobilien gehören auch unbebaute Grundstücke bis 1.000 qm.
                                                            • Versichert ist auch deine Haftpflicht als Vermieter deiner
                                                              Eigentumswohnung, deiner Einliegerwohnung oder einzelner Zimmer.

                                                            Andere Haftpflichtansprüche aus Immobilieneigentum und -besitz sowie
                                                            Vermietung sind nicht versichert.


 Renovierung und Umbau                                      Versichert ist deine Haftpflicht als Bauherr bei Umbauten und Renovierungen
                                                            deiner Immobilien.

                                                            Andere Haftpflichtansprüche aus deiner Eigenschaft als Bauherr sind nicht
                                                            versichert.


 Miete                                                      Versichert ist deine Haftpflicht als Mieter gegenüber dem Vermieter oder
                                                            Eigentümer wegen Schäden an einer zu Wohnzwecken gemieteten:
                                                            • Immobilie im Inland. Versichert ist auch die mitgemietete Einbauküche.
                                                            • Ferienwohnung oder eines Hotelzimmers im In- und Ausland. Versichert
                                                               sind auch Schäden an Einrichtungsgegenständen.

                                                            Andere Haftpflichtansprüche wegen Schäden an gemieteten Immobilien sind
                                                            nicht versichert.


                                                                                                                                           02/13


www.allianzdirect.de
Allianz Direct Versicherungs-AG            Vorsitzender des Aufsichtsrats: Jacques Richier          Ust-ID-Nr.: DE 811 239 585
Königinstr. 28                             Vorstand: Philipp Kroetz, Vorsitzender; Birgit Bacher;   VersSt-Nr.: 802/V90802003881
80802 München                              Giampaolo Caprice; Violeta Schaub; Dr. Uwe Stuhldreier   Sitz der Gesellschaft: München
                                                                                                    Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802
Finanz- und Versicherungsleistungen i.S.d. UStG / MwStSystRL sind von der Umsatzsteuer befreit.

[Seite 3]
                                                            Außerdem sind nicht versichert:
                                                            • Schäden aufgrund von Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger
                                                              Beanspruchung.
                                                            • Glasschäden, gegen die du dich separat versichern kannst.


         LEISTUNGEN IN BESONDEREN FÄLLEN

 Gefälligkeiten                                             Versichert sind Schäden bei Gefälligkeitshandlungen.


 Nicht deliktsfähige                                        Versichert sind Schäden durch nicht deliktsfähige mitversicherte Personen,
                                                            auch wenn sie eigentlich nicht haften.
 Personen

 Haustiere                                                  Versichert ist deine Haftplicht als privater Halter oder Hüter von folgenden
                                                            Tieren:
                                                            • Haustiere, wie Katzen, Kaninchen, Vögel
                                                            • Exotische Kleintiere, deren Haltung erlaubt ist, wie Schlangen oder
                                                               Skorpione
                                                            • Bienen

                                                            Aber bei Schäden durch Hunde & Pferde gilt:
                                                            Deine Haftpflicht als Halter von Hunden und Pferden ist nicht versichert.
                                                            Versichert sind nur Haftpflichtansprüche aus dem gelegentlichen Reiten,
                                                            Betreuen und Ausführen fremder Hunde und Pferde.
                                                            Ansprüche aus Schäden an fremden Hunden und Pferden sind nicht versichert.


 Internetnutzung und                                        Versichert sind Haftpflichtansprüche aus dem elektronischen
                                                            Datenaustausch zu privaten Zwecken.
 elektronischer
 Datenaustausch

 Gebrauch von Land-,                                        Versichert ist deine Haftpflicht bei Schäden durch den privaten Gebrauch von:
                                                            • Landfahrzeugen, für die kein amtliches Kennzeichen oder
 Luft- und                                                    Versicherungskennzeichen erforderlich ist,
 Wasserfahrzeugen                                           • Luftfahrzeugen, die nicht versicherungspflichtig sind (z.B. Modellflugzeuge
                                                              und Lenkdrachen).
                                                            • Wasserfahrzeugen, die maximal 6 Meter lang sind. Haben sie einen Motor,
                                                              darf dieser maximal 12 kW (15 PS) stark sein.
                                                            Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von anderen Motor-, Luft- und
                                                            Wasserfahrzeugen sind nicht versichert.

                                                            Der Gebrauch von Drohnen mit einem maximalen Startgewicht von 5 kg ist
                                                            nur versichert, wenn du die Produktlinie Direct Plus abgeschlossen hast
                                                            (Teil A.2).
                                                                                                                                            03/13


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Allianz Direct Versicherungs-AG            Vorsitzender des Aufsichtsrats: Jacques Richier          Ust-ID-Nr.: DE 811 239 585
Königinstr. 28                             Vorstand: Philipp Kroetz, Vorsitzender; Birgit Bacher;   VersSt-Nr.: 802/V90802003881
80802 München                              Giampaolo Caprice; Violeta Schaub; Dr. Uwe Stuhldreier   Sitz der Gesellschaft: München
                                                                                                    Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802
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[Seite 4]
 Beschäftigen von                                           Versichert ist deine Haftpflicht, wenn du in deinem Haushalt Personen
                                                            beschäftigst (z.B. Haushaltshilfe).
 Haushaltshilfen

 Gebrauch von Waffen                                        Versichert ist deine Haftpflicht bei Schäden durch den privaten und erlaubten
                                                            Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stich- und Schusswaffen.

                                                            Nicht versichert ist der Gebrauch von Jagdwaffen.


 Ehrenamt                                                   Versichert ist deine Haftpflicht im Zusammenhang mit ehrenamtlichen
                                                            Tätigkeiten in nichtverantwortlicher Position. Du bist auch versichert, wenn du
                                                            freiwillig und unentgeltlich auf Grund eines sozialen Engagements arbeitest.


 Kaution im Ausland                                         Wenn du im Ausland aufgrund eines Schadens eine Kaution hinterlegen
                                                            musst, übernehmen wir das bis zur Höhe von 100.000 Euro für dich.
                                                            Du musst uns die Kaution zurückzahlen, wenn sie
                                                            • als Strafe, Geldbuße oder zur Erledigung eines nicht versicherten Schadens
                                                              einbehalten wird oder
                                                            • verfallen ist.


        2. Vorsorgeversicherung
• Für folgende Risiken hast du zunächst Versicherungsschutz:
  - Du schaffst dir ein Pferd oder einen Hund an.
  - Du erwirbst eine Immobilie (auch durch Erbschaft oder Schenkung).
  - Du hast eine neue Arbeit als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst.
• Kommt eines dieser Risiken neu hinzu, musst du uns das innerhalb eines Monats nach unserer Aufforderung anzeigen.
  Meldest du die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz für dieses Risiko rückwirkend.
• Der Versicherungsschutz besteht nur bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, mindestens aber 6 Monate.


        3. Forderungsausfalldeckung
• Was passiert, wenn dich jemand schädigt und dir keinen Schadenersatz zahlen kann?
• In diesem Fall stellen wir dich so, als würde der Schädiger deinen privaten Haftpflichtversicherungsschutz haben.
• Die Ausschlüsse (z.B. Ausschluss der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit) gelten auch für den Schädiger.
  Eine Ausnahme hiervon gilt nur, wenn du Opfer einer Gewalttat bist. Dann ersetzen wir deinen Personenschaden auch bei
  vorsätzlichem Handeln des Schädigers.
• Wir zahlen erst, wenn folgendes passiert ist:
  - Du hast den Schädiger verklagt und es liegt ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vergleich gegen ihn vor.
  - Die Vollstreckung war erfolglos oder der Schädiger hat in den letzten 3 Jahren eine eidesstattliche Versicherung über
      seine Vermögensverhältnisse abgegeben.
  - Du hast deine Schadenersatzansprüche an uns abgetreten.


                                                                                                                                            04/13


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80802 München                              Giampaolo Caprice; Violeta Schaub; Dr. Uwe Stuhldreier   Sitz der Gesellschaft: München
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[Seite 5]
• Was ist nicht versichert?
  - Verzugszinsen und Kosten der Rechtsverfolgung.
  - Schäden, soweit diese über deine Krankenversicherung oder deinen Sozialversicherungsträger versichert sind.
  - Schäden, die sich außerhalb der Europäischen Union ereignen.


        4. Umwelt- und Gewässerschadendeckung
• In deiner Haftpflichtversicherung ist auch die sogenannte Umweltschadendeckung enthalten. Diese schützt dich, wenn eine
  Behörde von dir die Sanierung eines Schadens nach dem Umweltschadengesetz verlangt. Versicherungsschutz besteht nur
  in Deutschland und im Europäischen Wirtschaftsraum, soweit und in dem Umfang, wie dort die EU-Umwelthaftungsrichtlinie
  2004/35/EG angewendet wird.
• Du bist auch gegen Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch die physikalische, chemische oder biologische Veränderung
  der Wasserbeschaffenheit versichert.
• Was ist nicht versichert?
  - Schäden durch elementare Naturkräfte, zum Beispiel nach einer Überflutung.
  - Schäden, die entstehen, weil du bewusst gegen Recht oder gegen an dich gerichtete behördliche Verfügungen verstößt.
  - Schäden, die entstehen, weil du gewässerschädliche Stoffe in größerer Menge lagerst als haushaltsüblich ist. Wenn du in
      deinem Haus einen Heizöltank hast, musst du eine Heizöltank-Haftpflichtversicherung abschließen.
  - Darüber hinaus gelten die Ausschlüsse nach Teil A.1 Ziffer 5.

       5. In welchen Fällen können wir dir nicht helfen?
Nicht versichert bist du in folgenden Fällen:


 Wenn du dich nicht fair                                    • Schäden, die du vorsätzlich verursachst.
                                                            • Schäden, die du wegen oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der
 verhältst                                                    Begehung einer vorsätzlichen Straftat verursachst.
                                                            • Ansprüche wegen Schikane oder Belästigung sowie Verletzung von
                                                              Persönlichkeitsrechten.


 Vertragserfüllung                                          • Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen. Ferner besteht kein
                                                              Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche, die aufgrund eines Vertrags
                                                              über den Umfang deiner gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.


 Haftung von Versicherten                                   • Ansprüche mitversicherter Personen gegen dich.
                                                            • Deine Ansprüche gegen mitversicherte Personen.
 untereinander                                              • Ansprüche mitversicherter Personen wegen Schäden untereinander.
                                                              Aber: Du hast Versicherungsschutz, wenn du einen Personenschaden
                                                              verursacht hast und Sozialversicherungs-, Sozialhilfe-, private
                                                              Krankenversicherungsträger oder öffentliche und private Arbeitgeber
                                                              dich in Regress nehmen wegen Personenschäden aufgrund eines
                                                              gesetzlichen Forderungsübergangs. Voraussetzung ist, dass du und die
                                                              von dir geschädigte Person nicht als Familienangehörige in häuslicher
                                                              Gemeinschaft zusammenleben.


                                                                                                                                           05/13


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80802 München                              Giampaolo Caprice; Violeta Schaub; Dr. Uwe Stuhldreier   Sitz der Gesellschaft: München
                                                                                                    Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802
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[Seite 6]
 Urheberrecht                                               • Ansprüche aus Urheberrechtsrechtsverletzungen.


 Krankheiten                                                • Ansprüche wegen Schäden, die aus der Übertragung einer Krankheit
                                                              resultieren.


 Abhandenkommen und                                         • Ansprüche wegen Schäden an geleasten, gepachteten oder gemieteten
                                                              fremden beweglichen Sachen.
 Miete                                                        Aber: Die in Teil A.1 Ziffer 1 unter dem Abschnitt „Wohnen - Miete”, und
                                                              wenn du die Produktlinie Direct Plus gewählt hast in Teil A.2 Ziffer 1 unter
                                                              dem Abschnitt „Leistungen in besonderen Fällen - Leihen und Mieten
                                                              von fremden beweglichen Sachen” eingeschlossenen Situationen sind
                                                              versichert.
                                                            • Ansprüche wegen abhandengekommener Sachen.


 Beruf und Gewerbe &                                        • Ansprüche wegen Schäden aus den Gefahren eines Berufs oder eines
                                                              Gewerbes.
 verantwortliche                                              Aber: Wenn du die Produktlinie Direct Plus gewählt hast, sind die in Teil A.2
 Tätigkeiten im Ehrenamt                                      Ziffer 1 unter dem Abschnitt „Berufsähnliche Tätigkeiten” eingeschlossenen
                                                              Situationen versichert.
                                                            • Ansprüche wegen Schäden aus den Gefahren einer ehrenamtlichen
                                                              verantwortlichen Position (z.B. Kassenwart oder Vorstand).
                                                            • Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und
                                                              Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.


 Überschwemmung,                                            • Ansprüche wegen Schäden aus Senkungen von Grundstücken, Erdrutsch
                                                              oder Überschwemmungen von Gewässern.
 Grundstückssenkung und                                     • Ansprüche wegen Vermögensschäden durch ständige Emissionen (wie z.B.
 Emissionen                                                   Geräusche, Gerüche oder Erschütterungen).


 Waffen                                                     • Ansprüche wegen dem Gebrauch und Besitz von Waffen und Munition.
                                                              Aber: Die in Teil A.1 Ziffer 1 unter dem Abschnitt „Leistungen in besonderen
                                                              Fällen - Gebrauch von Waffen” eingeschlossenen Situationen sind
                                                              versichert.


 Was wir nie versichern                                     • Ansprüche im Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen.
                                                            • Ansprüche wegen Schäden, die im Zusammenhang mit Asbest oder
                                                              asbesthaltigen Substanzen stehen.
                                                            • Schäden durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen.


6. Wer ist versichert?
Du kannst für deine Private Haftpflichtversicherung wählen, wer mitversichert sein soll. Dafür bieten wir dir die folgenden
Varianten an.

Bitte beachte: Welche Variante du versichert hast, steht in deinem Versicherungsschein.                                                     06/13


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Allianz Direct Versicherungs-AG            Vorsitzender des Aufsichtsrats: Jacques Richier           Ust-ID-Nr.: DE 811 239 585
Königinstr. 28                             Vorstand: Philipp Kroetz, Vorsitzender; Birgit Bacher;    VersSt-Nr.: 802/V90802003881
80802 München                              Giampaolo Caprice; Violeta Schaub; Dr. Uwe Stuhldreier    Sitz der Gesellschaft: München
                                                                                                     Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802
Finanz- und Versicherungsleistungen i.S.d. UStG / MwStSystRL sind von der Umsatzsteuer befreit.

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Single:
In dieser Variante bist nur du als unser Versicherungsnehmer versichert.

Single mit Kind(ern):
In dieser Variante sind neben dir als Versicherungsnehmer auch alle deine Kinder (leibliche, Pflege- oder Stiefkinder)
mitversichert, egal wo sie wohnen.
Dies gilt bis die Kinder zum ersten Mal eine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben und dabei ihr eigenes Einkommen
verdienen.

Paar:
In dieser Variante ist neben dir als Versicherungsnehmer auch dein Partner, der mit dir in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei
deinem Erstwohnsitz gemeldet ist, mitversichert.
Bitte beachte: Deine Kinder oder die Kinder deines Partners sind in dieser Variante nicht versichert.

Familie:
In dieser Variante gilt:

• Versichert bist du als unser Versicherungsnehmer.
• Versichert sind alle im Haushalt lebenden und dort mit Erstwohnsitz gemeldeten Personen.
• Bitte beachte: Wohnst du in einer Wohngemeinschaft (z.B. Studenten-WG) muss jeder Mitbewohner eine eigene private
  Haftpflichtversicherung abschließen.
• Versichert sind alle Kinder (leibliche, Pflege-, Stiefkinder oder Kinder deines im Haushalt lebenden Partners) egal wo
  sie wohnen. Dies gilt bis die Kinder zum ersten Mal eine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben und dabei ihr eigenes
  Einkommen verdienen.

Für alle Varianten gilt:

Zusätzlich versichert:
• sind Au-Pairs und Gastschüler während sie bei dir wohnen.
• ist die Haftpflicht von Haushaltshilfen aus der Tätigkeit in deinem Haushalt.

Zieht eine mitversicherte Person aus deinem Haushalt aus, wird diese bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres,
mindestens jedoch für 6 Monate, weiter versichert. Dies gilt nicht für Haushaltshilfen, Au-Pairs und Gastschüler.

7. Wie helfen wir dir?
Wenn du nach diesem Vertrag Versicherungsschutz hast, helfen wir dir wie folgt:
• Wir prüfen, ob du überhaupt haften musst.
• Wenn begründete Schadenersatzansprüche gegen dich bestehen, bezahlen wir diese für dich.
• Wenn Schadenersatzansprüche gegen dich nicht bestehen oder zu hoch sind, wehren wir diese für dich ab.
• Um dies für dich leisten zu können, dürfen wir Schadenersatzansprüche gegen dich in deinem Namen erfüllen oder
  abwehren sowie zweckmäßige Erklärungen in deinem Namen abgeben.
• Wenn du einen Anspruch gegen dich anerkennst oder durch Vergleich erledigst, gilt: Das bindet uns nur, soweit der Anspruch
  gegen dich auch ohne das Anerkenntnis oder den Vergleich bestanden hätte.


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Allianz Direct Versicherungs-AG            Vorsitzender des Aufsichtsrats: Jacques Richier          Ust-ID-Nr.: DE 811 239 585
Königinstr. 28                             Vorstand: Philipp Kroetz, Vorsitzender; Birgit Bacher;   VersSt-Nr.: 802/V90802003881
80802 München                              Giampaolo Caprice; Violeta Schaub; Dr. Uwe Stuhldreier   Sitz der Gesellschaft: München
                                                                                                    Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802
Finanz- und Versicherungsleistungen i.S.d. UStG / MwStSystRL sind von der Umsatzsteuer befreit.

[Seite 8]
8. Bis zu welcher Höhe leisten wir?
• Wir zahlen je Versicherungsfall maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Diese findest du im Versicherungsschein.
  Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten werden nicht auf die Versicherungssumme angerechnet.
• Mehrere Schäden, die dieselbe Ursache haben und zeitlich zusammenhängen, gelten als ein einziger Versicherungsfall.
  Das gilt auch, wenn mehrere versicherte Personen die Schäden verursacht haben.

9. Selbstbeteiligung
Wenn du eine Selbstbeteiligung gewählt hast (siehe Versicherungsschein), ziehen wir diese für jeden Versicherungsfall von
deiner Entschädigung ab.

10. Was sind deine Pflichten?
Wir haben dir einiges versprochen. Doch wir bitten auch dich, deine Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Was passiert, wenn
du oder eine mitversicherte Person diese Pflichten verletzt? Sind noch weitere Pflichten zu beachten? Das ist in Teil B Ziffer 7
und 8 geregelt. Unter bestimmten Umständen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein, oder kündigen.
In der Haftpflichtversicherung hast du die folgenden Pflichten:
• Deine Anzeigepflicht:
   - Macht jemand gegen dich außergerichtlich Ansprüche geltend, musst du uns dies innerhalb einer Woche anzeigen.
   - Wird ein behördliches oder gerichtliches Verfahren gegen dich eingeleitet oder wird dir gerichtlich der Streit verkündet,
       musst du uns dies unverzüglich anzeigen.
• Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz musst du fristgemäß einen
   erforderlichen Rechtsbehelf einlegen.
• Du musst uns die Führung deines Rechtsstreits überlassen. Wir dürfen in deinem Namen einen Rechtsanwalt beauftragen.
   Diesem musst du eine Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
• Besonders gefahrdrohende Umstände musst du auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigen.
   Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung dieser gefahrdrohenden Umstände unter Abwägung unserer beiderseitigen Interessen
   unzumutbar ist.

11. Wo bist du versichert?
Du hast weltweit Versicherungsschutz, solange du deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast.


12. Wenn du dieselbe Leistung auch von einem Dritten / anderen Versicherer
fordern kannst (sogenannte „Subsidiarität”)
• Wir leisten nur, wenn und soweit du keine Leistung aus einem anderen und spezielleren Versicherungsvertrag
  erhältst (z.B. Kfz-, Boot-, Jagd- oder Berufshaftpflichtversicherungen, Gewässerschadenhaftpflichtversicherung,
  Vereinshaftpflichtversicherung oder Ehrenamtsversicherung).

Du musst dich zuerst an deinen spezielleren Versicherer wenden. Wenn dieser den Versicherungsschutz ablehnt, wendest du
dich an uns.


                                                                                                                                            08/13


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TEIL A.2 - PRODUKTLINIE DIRECT PLUS


Entscheidest du dich für die Produktlinie Direct Plus verbessern sich die Leistungen deines gewählten Versicherungsvertrags
(Teil A). Ob du die Produktlinie gewählt hast, kannst du deinem Versicherungsschein entnehmen. Bitte beachte, dass die
Vorschriften zur Privaten Haftpflichtversicherung ebenso gelten. Dies gilt z.B. für deine Obliegenheiten (Teil A.1 Ziffer 10) und
unsere Ausschlüsse (Teil A.1 Ziffer 5). Die zusätzlichen Leistungen sind im Folgenden erläutert. Teil B (allgemeine Regelungen)
gilt auch hierfür.

         1. In welchen Fällen helfen wir dir?

         BERUFSÄHNLICHE TÄTIGKEITEN

 Kinderpflege &                                             Als anerkannte Kindertagespflegeperson oder als Babysitter bist du
                                                            ausschließlich für Personen- und Sachschäden während deiner Tätigkeit
 Babysitting                                                versichert. Dies gilt auch, wenn du Geld dafür bekommst.
                                                            Nicht versichert ist diese Tätigkeit in Betrieben und Institutionen
                                                            (z.B. Kindergärten).


 Praktika                                                   Versichert ist deine Haftpflicht im Zusammenhang mit Praktika von bis zu
                                                            6 Monaten.


         LEISTUNGEN IN WEITEREN BESONDEREN FÄLLEN

 Leihen & Mieten                                            Von dir verursachte Schäden an geliehenen, gemieteten oder geleasten
                                                            fremden beweglichen Sachen sind versichert.
 von fremden
 beweglichen Sachen                                         Aber davon ausgenommen sind:
                                                            •   Schäden an Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
                                                                Kraftfahrzeuganhängern. Dazu gehören beispielsweise auch Schäden
                                                                an Krankenfahrstühlen und Aufsitzrasenmähern.
                                                            •   Schäden an Sachen, die dem Bereich eines eigenen oder fremden
                                                                Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes)
                                                                zuzurechnen sind.
                                                            •   Schäden an Schmuck- und Wertsachen (auch Geld) oder Ähnlichem.
                                                            •   Schäden aufgrund von Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger
                                                                Beanspruchung.
                                                            •   Glasschäden, gegen die du dich separat versichern kannst.


 Schlüssel                                                  Versichert ist deine Haftpflicht, wenn du einen fremden Schlüssel verlierst.
                                                            Das gilt aber nur, wenn du diesen Schlüssel rechtmäßig in deinem
                                                            Gewahrsam hast und ihn für private oder berufliche Zwecke gebrauchst.

 Gebrauch von Drohnen                                       Versichert ist deine Haftpflicht bei Schäden durch den privaten Gebrauch
                                                            von Drohnen bis 5 kg Startgewicht.
                                                            Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von anderen Luftfahrzeugen sind
                                                            nicht versichert.

                                                                                                                                             09/13


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                                                                                                     Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802
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TEIL B - ALLGEMEINE REGELUNGEN

Die folgenden Regelungen gelten für alle als Teil A bezeichneten Vertragsbestandteile.

1. Wann und wie musst du zahlen?
• Der erste Beitrag ist unverzüglich zu zahlen. Wenn der Versicherungsschutz erst später beginnt, musst du den Beitrag erst zu
  diesem Zeitpunkt zahlen. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen.
• Die Zahlungsperiode und -weise kannst du der Zusammenfassung deines Antrags und dem Versicherungsschein entnehmen.
• Wenn wir einen fälligen Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht einziehen können und du dies zu vertreten hast, können
  wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.

2. Wann leisten wir die Entschädigung?
Wir leisten die Entschädigung sofort nachdem wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend
festgestellt haben.

3. Vertragslaufzeit und Versicherungsjahr
• Der Vertrag wird geschlossen, wenn wir deinen Antrag annehmen und du den Versicherungsschein erhalten hast.
• Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem
  Jahr geschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr.
• Diese jährliche Laufzeit wird jeweils als Versicherungsjahr bezeichnet.

4. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
• Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Zahlung der ersten Prämie.
• Unter den Voraussetzungen von § 37 VVG können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn du den fälligen
  ersten Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt hast.

5. Umstellung auf aktuelle Allianz Direct Versicherungsbedingungen
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen
anzupassen.

Wir möchten, dass auch du die Möglichkeit hast, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne
Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können dir deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem
vereinfachten Verfahren anbieten.

Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
Die neuen Versicherungsbedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung der Änderungen einen besseren Versicherungsschutz
gewähren als dies bisher der Fall war. Verschlechterungen müssen deshalb Verbesserungen in den Versicherungsbedingungen
gegenüberstehen, welche die Verschlechterungen mehr als ausgleichen.

Wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden. Zu den
wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir dir bei Vertragsschluss unter „Was ist
versichert?” im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.

Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung
beendet werden könnte (Teil B Ziffer 6).

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Ablauf der vereinfachten Umstellung:
Wir werden dir die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der
Kündigungsfrist (Teil B Ziffer 6) anbieten. Dieses Angebot erhältst du in Textform. Mit unserem Angebot erhältst du die neuen
Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu deinen bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich
machen werden.

Den neuen Versicherungsbedingungen kannst du in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese
ablehnen. Im Falle einer Ablehnung gelten deine bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Du und wir haben aber das
Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.

Wenn du dein Ablehnungsrecht nicht ausübst, gilt deine Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die
Genehmigungswirkung werden wir dich in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen
Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.

Hinweis: Diese Ziffer 5 gilt nicht für eine Anpassung deines Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den
Voraussetzungen von Teil B Ziffer 12 erfolgen.


6. Kündigung
• Für alle Kündigungen gilt: Wir müssen in Textform kündigen (z. B. per E-Mail). Du kannst über das von uns zur Verfügung
   gestellte Portal „Mein Account” oder in Textform kündigen.
• Du kannst den Vertrag täglich kündigen. Deinen optionalen Zusatzschutz kannst du auch einzeln kündigen.
• Wir können den Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen. Die Kündigung muss dir spätestens einen Monat vor Ende der
   Laufzeit oder jedes darauffolgenden Versicherungsjahres zugehen.
• Wir können darüber hinaus auch nach Eintritt eines Versicherungsfalls kündigen:
   - Die Kündigung muss dir spätestens einen Monat noch Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
   - Unsere Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei dir wirksam.
• Nach dem Gesetz gibt es noch eine andere Beendigungsmöglichkeit:
   - Bei nicht oder nicht rechtzeitiger Entrichtung des Erst- bzw. Folgebeitrags (§§ 37, 38 VVG).
Für dich gilt aber ohnehin, dass du täglich kündigen kannst.


Deine Pflichten und Obliegenheiten
Wir haben dir einiges versprochen. Doch wir bitten auch dich, deine Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Sind noch weitere
Pflichten zu beachten? Das ist in Teil A.1 geregelt.

7. Pflicht zur digitalen Kommunikation
Deine Allianz Direct Haftpflichtversicherung ist ein digitales Produkt mit digitaler Kommunikation. Du bist daher
insbesondere verpflichtet, deine Vertragsverwaltung über unsere Online-Anwendungen vorzunehmen und Änderungen der
E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer stets anzuzeigen.
Bist du gesetzlich berechtigt, ein Dokument in Schriftform zu erhalten, werden wir diesem Recht natürlich nachkommen.


                                                                                                                                            11/13


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8. Pflichten vor dem Versicherungsfall
Deine Pflichten vor dem Versicherungsfall sind in Teil A.1 Ziffer 10 beschrieben. Wenn du diese Pflichten verletzt, sind wir nach
§ 28 VVG berechtigt zu kündigen oder können teilweise leistungsfrei sein.

9. Pflichten im Versicherungsfall
Du musst alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls, des Umfangs unserer Leistungspflicht und zur Minderung des
Schadens erforderlich ist. Befolge - soweit zumutbar - unsere dafür erforderlichen Weisungen. Gib uns Auskunft über alles, was
für uns zur Feststellung des Versicherungsfalls oder für unsere Leistungspflicht erforderlich ist. Dies umfasst z. B. das Anfertigen
aussagekräftiger Fotos über eine von uns zur Verfügung gestellte digitale Anwendung.

10. Was passiert, wenn du deine Pflichten (Obliegenheiten) verletzt?
Wenn du eine Pflicht (Obliegenheit) verletzt, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind.
Im Einzelnen gilt:
• Wenn du die Pflicht vorsätzlich verletzt, sind wir nicht leistungspflichtig.
• Wenn du die Pflicht grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der
   Schwere des Verschuldens. Wenn du nachweist, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt: Wir bleiben insoweit zur Leistung verpflichtet, als du uns nachweist,
dass die Verletzung der Pflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder
den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn du die Pflicht arglistig verletzt hast.

Wenn du eine Pflicht aus diesem Vertrag verletzt, die du vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen musst, können wir den
Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt zusätzlich zu den in dieser Ziffer genannten Rechten. Die Kündigung können wir nur innerhalb
eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn du
nachweist, dass die Pflichtverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.


11. Rechte und Pflichten mitversicherter Personen
• Mitversicherte Personen haben dieselben Pflichten wie du als Versicherungsnehmer.
• Sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt das gegenüber dir und allen mitversicherten Personen.
• Die Rechte aus dem Vertrag stehen auch mitversicherten Personen zu. Aber nur du als Versicherungsnehmer darfst die
  Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben.

12. Tarifliche Beitragsänderung
• Wir müssen jeweils die Beiträge der einzelnen Versicherungsverträge (jeweils Teil A der Bedingungen) einmal im
  Versicherungsjahr neu kalkulieren. Wir kalkulieren wie folgt:
  - Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an.
  - Die Versicherungsverträge, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf
     erwarten lassen, werden zusammengefasst.
  - Die Neukalkulation richtet sich nach der Schaden- und Kostenentwicklung in der Vergangenheit sowie nach der
     voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zum Ende des folgenden Versicherungsjahres.
  - Wir sind berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. bei
     der Neukalkulation zu berücksichtigen.
  - Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge bleiben von der Neukalkulation unberührt.
  - Der Gewinnansatz darf bei der Kalkulation nicht erhöht werden.


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[Seite 13]
• Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren Schaden- und Kostenbedarf als bisher, müssen wir den bisherigen Beitrag
  entsprechend absenken. Ergibt die Neukalkulation einen höheren Schaden- und Kostenbedarf als bisher, dürfen
  wir den Beitrag entsprechend in diesem Umfang erhöhen. Der neu kalkulierte Beitrag wird ab Beginn des nächsten
  Versicherungsjahrs wirksam.
• Erhöht sich infolge der Neukalkulation der Beitrag, teilen wir dir den neuen Beitrag spätestens einen Monat vor
  Wirksamwerden der Beitragserhöhung mit. In dieser Mitteilung weisen wir dich auf dein Kündigungsrecht hin.
• Du kannst täglich kündigen.

13. Wo kannst du dich beschweren? Wer beaufsichtigt uns?
• Solltest du einmal nicht zufrieden sein, wende dich gern an uns.
• Als Verbraucher kannst du Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchführen. Der Beschwerdewert
  darf 100.000 EUR nicht übersteigen.
• Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
  Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, E-Mail: ”beschwerde@versicherungsombudsmann.de” ,
  “www.versicherungsombudsmann.de”, Tel.: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000.
• Da du als Verbraucher den Versicherungsvertrag online geschlossen hast, kannst du für deine Beschwerde auch die von der
  Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform https:/www.ec.europa.eu/consumers/odr nutzen.
  Deine Beschwerde wird von dort an den Ombudsmann für Versicherungen e.V. weitergeleitet.
• Du kannst dich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden: Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de,
  Tel.: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550.
• Außerdem hast du die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

14. Anwendbares Recht, Sprache und zuständiges Gericht
• Für deinen Vertrag gilt deutsches Recht. Die Vertragskommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
• Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes: Wenn ein versichertes schädigendes
  Ereignis im Ausland eintritt und du bei Vertragsabschluss deinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz
  in Deutschland hast, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden. Wenn du deinen Wohnsitz
  in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegst, gilt: Sowohl
  du als auch wir können Klage aus dem Versicherungs- vertrag ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren
  Geschäftssitz zuständig ist.

15. Kodizes
Die Allianz Direct Versicherungs-AG ist den „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die
deutsche Versicherungswirtschaft” (https://www.gdv.de/gdv/service/datenschutzkodex) und dem “Verhaltenskodex des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für den Vertrieb von Versicherungsprodukten”
(GDV: Verhaltenskodex für den Vertrieb) beigetreten.


                                                                                                                                            13/13


www.allianzdirect.de
Allianz Direct Versicherungs-AG            Vorsitzender des Aufsichtsrats: Jacques Richier          Ust-ID-Nr.: DE 811 239 585
Königinstr. 28                             Vorstand: Philipp Kroetz, Vorsitzender; Birgit Bacher;   VersSt-Nr.: 802/V90802003881
80802 München                              Giampaolo Caprice; Violeta Schaub; Dr. Uwe Stuhldreier   Sitz der Gesellschaft: München
                                                                                                    Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802
Finanz- und Versicherungsleistungen i.S.d. UStG / MwStSystRL sind von der Umsatzsteuer befreit.
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