# BarmeniaGothaer Barmenia Basis-Schutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-privathaftpflicht-barmenia-basis-schutz.php
- Rechtlicher Träger: Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-privathaftpflicht.php#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversicherung "Basis-Schutz" (AVB PHV Basis-Schutz), mit Übersicht](https://media.barmenia.de/media/global_media/dokumente/dokumentencenter/ba/bedingungen/A3791.pdf), Fassung Stand 01.09.2021 (A 3791-01 09/2021)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden | laut Versicherungsschein | Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. | A1-5.1, Seite 8 |
| Vermögensschäden (echte und unechte) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. | A1-6.20.1, Seite 10 |
| Jahreshöchstleistung (Maximierung) | ja | Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. | A1-5.2, Seite 8 |
| Selbstbeteiligung Standard | nicht geregelt | Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). | A1-5.4, Seite 8 |
| Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte) | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und dessen Kinder, diese entsprechend A1-2.1.2 bis A1-2.1.4: | A1-2.1.5, Seite 7 |
| Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst) | ja | Bei volljährigen Kindern besteht Versicherungsschutz nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder sich daran unmittelbar anschließenden beruflichen Erstausbildung befinden. | A1-2.1.2, Seite 7 |
| Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer) | ja | bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu drei Jahren in Staaten Europas eingetreten sind oder | A1-6.19, Seite 10 |
| Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen | ja | Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Privathaftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung. | Übersicht und B-17, Seite 1 |
| Innovations- oder Update-Garantie | ja | so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle. | B-16, Seite 19 |
| Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeversicherung für neue Risiken | ja | Im Umfang des bestehenden Vertrages ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert. | A1-9.1, Seite 13 |
| Schäden durch deliktunfähige Kinder | ja, bis 3.000 €, Selbstbeteiligung 150 € | Die Versicherungssumme für solche Ansprüche gegen deliktsunfähige Personen beträgt je Versicherungsfall 3.000 EUR. | A1-6.3, Seite 9 |
| Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz) | ja, bis 3.000 €, Selbstbeteiligung 150 € | Die Versicherungssumme für solche Ansprüche gegen deliktsunfähige Personen beträgt je Versicherungsfall 3.000 EUR. | A1-6.3, Seite 9 |
| Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutter | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. | A1-2.1.8, Seite 7 |
| Pflegebedürftige Angehörige im Haushalt | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt lebenden, dauernd pflegebedürftigen Personen (mindestens Pflegegrad 2); | A1-2.1.6, Seite 7 |
| Ehrenamt und Freiwilligenarbeit | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit auf Grund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. | A1-6.2, Seite 9 |
| Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand) | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche mitversicherter Personen untereinander | nein | Gegenseitige Ansprüche der mitversicherten Personen sind von der Versicherung ausgeschlossen (siehe A1-7.3). | A1-2.4.1, Seite 8 |
| Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäuden | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Miet-/Pachtsachschäden ausschließlich an A1-6.11.1 Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten oder gepachteten Räumen in Gebäuden. | A1-6.11.1, Seite 9 |
| Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel) | nein | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Miet-/Pachtsachschäden ausschließlich an A1-6.11.1 Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten oder gepachteten Räumen in Gebäuden. | A1-6.11, Seite 9 |
| Geliehene, gemietete, gepachtete Sachen | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter oder Beauftragter diese Sachen geleast, , geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. | A1-7.5, Seite 12 |
| Verlust privater Schlüssel | nicht geregelt |  |  |
| Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagen | nicht geregelt |  |  |
| Allmählichkeits- und Abwasserschäden | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen). | A1-6.10, Seite 9 |
| Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. | A1-6.21.1, Seite 11 |
| Be- und Entladeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegen | nicht geregelt |  |  |
| Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge) | ja | Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (z. B. motorgetriebene Rollstühle, Kinderfahrzeuge, Golfwagen); | A1-6.15.1 b), Seite 10 |
| Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen) | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung) | ja | eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze (z. B. Schlauch-, Paddel- und Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kanadier); | A1-6.17.1 a), Seite 10 |
| Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor) | ja | b) fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze; | A1-6.17.1 b) und d), Seite 10 |
| Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. | A1-6.16.1, Seite 10 |
| Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeuge | ja | Hierzu zählt auch die Nutzung von so genannten Pedelecs, die nur dann eine Unterstützung durch einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. | A1-6.12.1, Seite 10 |
| Zahme Haustiere und Kleintiere | ja | Versichert ist das Halten und Hüten von zahmen Haustieren (z. B. Katzen), gezähmten Kleintieren (z. B. Papageien, Hamster) und Bienen. | Übersicht und A1-6.14.1, Seite 2 |
| Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter) | ja | als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, | A1-6.14.3, Seite 10 |
| Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagd | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen. | A1-6.13, Seite 10 |
| Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhaus | ja | b) eines Einfamilienhauses bzw. einer Doppelhaushälfte, inkl. Einliegerwohnung | A1-6.6.1 b), Seite 9 |
| Ferienwohnung und Zweitwohnung | ja | a) einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnungen; | A1-6.6.1 a), Seite 9 |
| Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen) | ja | aus der Vermietung von nicht mehr als drei einzeln vermieteten Wohnräumen; nicht jedoch von Wohnungen, Räumen zu gewerblichen Zwecken und Garagen. | A1-6.6.2 b), Seite 9 |
| Unbebaute Grundstücke | nicht geregelt |  |  |
| Bauherrenrisiko (Bausumme) | ja | als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 50.000 EUR je Bauvorhaben; | A1-6.6.2 c), Seite 9 |
| Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung) | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen) | nein | für Anlagen bis 50 l/kg Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 500 l/kg nicht übersteigt. | A2-1.1, Seite 14 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz | ja | die Sie betreffenden öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG | A2-2.1, Seite 14 |
| Verkehrssicherungspflicht und Winterdienst | ja | aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). | A1-6.6.2 a), Seite 9 |
| Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis) | ja, bis zur Deckungssumme | Schadenersatzansprüche unter 5.000 EUR sind nicht versichert. Beträgt der titulierte Schadenersatzbetrag mindestens 5.000 EUR, wird die Entschädigung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme ohne Abzug von 5.000 EUR geleistet. | A3-3.3, Seite 15 |
| Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfall | nein | Wir leisten keine Entschädigung für a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung; | A3-5.2, Seite 15 |
| Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttaten | ja | mitversichert, die durch vorsätzliches Handeln des schädigenden Dritten entstanden sind. Hierfür besteht Versicherungsschutz im Umfang von A3-3. | A3-1.3, Seite 15 |
| Neuwertentschädigung oder Zeitwert | nicht geregelt |  |  |
| Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze) | nein | Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes | A1-1, Seite 7 |
| Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer) | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheiten | nein | Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. | B-4.1, Seite 17 |
| Laufzeit und Kündigung | ja | Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. | B-5.2.3, Seite 17 |
| Beitragsanpassungsklausel | ja | Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsangleichung. | B-9.1, Seite 18 |
| Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichen | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversicherung "Basis-Schutz" (AVB PHV Basis-Schutz), mit Übersicht

```text
[Seite 1]
 Die Barmenia-Privathaftpflicht-
 versicherung "Basis-Schutz"
 im Überblick…

                                                                                                  Barmenia
                                                                                                  Allgemeine Versicherungs-AG

                                                                                                  Barmenia-Allee 1
                                                                                                  42119 Wuppertal


Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Privathaftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die vom
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung.

Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Privathaftpflichtversicherung verschaffen können, sind
in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen verbindli-
chen Regelungen finden Sie ab Seite 5 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversicherung
"Basis-Schutz" (AVB PHV Basis-Schutz).

In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie
die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können.

 Diese Leistung(en)…                                                                       …ist(sind) versichert        …finden Sie in den Versi-
                                                                                                                        cherungsbedingungen
                                                                                          (SB = Selbstbeteiligung)      auf Seite           unter

 A. Versicherungssummen

 ■ Versicherungssumme:                                                                  Die Versicherungssumme ist          _                          _
   Vereinbart ist eine pauschale Versicherungssumme                                       im Versicherungsschein
   für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.                                                  dokumentiert.
 ■ Vorsorgeversicherung                                                                 bis zur Versicherungssumme          13                   A1-9
   für während der Vertragslaufzeit neu entstehende Risiken
 ■ Forderungsausfallschutz (für Schäden ab 5.000 EUR)                                   bis zur Versicherungssumme          15                A3-1
   – inkl. "Opferschutz" bei einer vorsätzlichen Handlung des Schädigers                                                    15               A3-1.3

 B. Versicherte Personen

 Welche Personen über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, richtet
 sich nach dem Tarif, den Sie mit uns vereinbart haben:
 ■ In der Single-Privathaftpflichtversicherung sind versichert:                                                             7               A1-2.3
     –    Sie selbst als Versicherungsnehmer                                                                                7                   A1-1
 ■ In der Privathaftpflichtversicherung für eine Ehe-/Lebenspartnerschaft                                                   7               A1-2.2
   ohne Kinder sind versichert:
     –    Sie selbst als Versicherungsnehmer                                                                                7                   A1-1
     –    Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner                                                                   7             A1-2.2.1
     –    Ihr Lebenspartner (in häuslicher Gemeinschaft)                                                                    7             A1-2.2.2
 ■ In der Familien-Privathaftpflichtversicherung sind versichert:                                                           7               A1-2.1
     –    Sie selbst als Versicherungsnehmer                                                                                7                   A1-1
     –    Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner                                                                   7             A1-2.1.1
     –    Ihr Lebenspartner (in häuslicher Gemeinschaft)                                                                    7             A1-2.1.5
          Mitversichert sind Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern,                                               8             A1-2.4.1
          Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern sowie von
          öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden.
     –    Ihre unverheirateten minderjährigen Kinder und die Ihres Ehe-/Lebenspart-                                         7             A1-2.1.2
          ners (auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder)


A 3791-01 09/2021                                                   Seite 1 von 20

[Seite 2]
Diese Leistung(en)…                                                                       …ist(sind) versichert     …finden Sie in den Versi-
                                                                                                                    cherungsbedingungen
                                                                                         (SB = Selbstbeteiligung)   auf Seite           unter

    –   Unverheiratete volljährige Kinder während der Schul- oder sich unmittelbar                                     7            A1-2.1.2
        daran anschließenden beruflichen Erstausbildung
        Versicherungsschutz besteht auch während der Wartezeit (max. 1 Jahr) bis
        zum Beginn der Erstausbildung bzw. des freiwilligen Wehrdienstes, freiwilli-
        gen sozialen/ökologischen Jahres oder Bundesfreiwilligendienstes und bei
        Arbeitslosigkeit (bis 1 Jahr).
    –   Unverheiratete Kinder mit geistiger Behinderung ohne Altersgrenze                                              7            A1-2.1.3
        (auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder), die mit Ihnen in häuslicher
        Gemeinschaft leben
    –   In Ihrem Haushalt lebende dauernd pflegebedürftige Personen                                                    7            A1-2.1.6
        (mindestens Pflegegrad 2)
    –   Elternteil, das in Ihrem Haushalt lebt                                                                         7            A1-2.1.7

C. Wichtige versicherte Leistungsbereiche für Sie
   und die mitversicherten Personen

■ Versichert sind
  – Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher, privatrechtlicher                                                   8                 A1-3
      Haftpflichtbestimmungen (z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB))
  – gegen Sie und die mitversicherten Personen als Privatpersonen                                                      7           A1-1/ A1-2
  – aus den Gefahren des täglichen Lebens.
  Nicht versichert sind die Gefahren eines Berufes, Dienstes, Amtes oder die                                           7                 A1-1
  eines Betriebes.
    Die Barmenia                                                                                                       8                 A1-4
    – prüft die Haftpflichtfrage,
    – wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten ab und
    – entschädigt berechtigte Schadenersatzansprüche.
■ Unentgeltliche (nicht verantwortliche) ehrenamtliche Tätigkeit/Freiwilligenarbeit    bis zur Versicherungssumme      9               A1-6.2
  auf Grund sozialen Engagements
■ Ansprüche gegen deliktsunfähige Personen                                                    bis 3000 EUR             9               A1-6.3
  (diese Leistung ist in der Single-Privathaftpflichtversicherung nicht versichert)           SB: 150 EUR
■ Teilnahme an Betriebspraktika/fachpraktischem Unterricht inkl. Schäden an            bis zur Versicherungssumme      9               A1-6.5
  Lehrgeräten, die sich in der Schule, Universität, Fach-/Berufsakademie befinden
■ Haus- und Grundbesitz                                                                bis zur Versicherungssumme      9             A1-6.6.1
  (innerhalb der Europas, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira
  Versichert sind Sie als Eigentümer oder Mieter
  – einer oder mehrerer Wohnungen/Ferienwohnungen,
  – eines Einfamilienhauses inkl. Einliegerwohnung,
  – eines Ferien-/Wochenendhauses,
  das von Ihnen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird, inkl. der zugehöri-
  gen Garagen/Stellplätze und Gärten.
■ Mitversichert ist ein Kleingarten/Schrebergarten einschl. Laube/Gartenhaus.          bis zur Versicherungssumme      9           A1-6.6.1 d)
■ Bauherrenhaftpflicht bis zu einer Bausumme von 50.000 EUR                            bis zur Versicherungssumme      9           A1-6.6.2 c)
■ Schäden durch Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärme-             bis zur Versicherungssumme      9               A1-6.7
  körbe). Nicht versichert sind Schäden im Zusammenhang mit Geothermie-
  Anlagen, die durch Bohrungen errichtet wurden/werden.
■ Schäden durch Abwässer                                                               bis zur Versicherungssumme      9               A1-6.9
■ Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Rauch, Ruß, Staub,                      bis zur Versicherungssumme      9              A1-6.10
  Feuchtigkeit und Ähnliches
■ Schäden an gemieteten/gepachteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten               bis zur Versicherungssumme      9              A1-6.11
  Zwecken gemieteten/gepachteten Räumen in Gebäuden
■ Sportausübung/Radfahren (inkl. Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h)           bis zur Versicherungssumme      10             A1-6.12
■ Tierhaltung                                                                          bis zur Versicherungssumme      10             A1-6.14
  Versichert ist das Halten und Hüten von zahmen Haustieren (z. B. Katzen), ge-
  zähmten Kleintieren (z. B. Papageien, Hamster) und Bienen.
  Für die Haltung von Hunden, Pferden etc. ist der Abschluss einer Tierhalter-
  Haftpflichtversicherung erforderlich.


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Diese Leistung(en)…                                                                   …ist(sind) versichert      …finden Sie in den Versi-
                                                                                                                 cherungsbedingungen
                                                                                      (SB = Selbstbeteiligung)   auf Seite           unter

    Mitversichert ist (zu privaten Zwecken)                                         bis zur Versicherungssumme      10           A1-6.14.3
    – das Hüten fremder Hunde oder Pferde,
    – das Reiten fremder Pferde und
    – das Fahren fremder Fuhrwerke.
■ Mitversichert sind folgende nicht versicherungspflichtige Kfz und Kfz-Anhänger:   bis zur Versicherungssumme      10           A1-6.15.1
  – nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kfz
      ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit;
  – Kfz mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
      (z. B. motorgetriebene Rollstühle, Kinderfahrzeuge, Golfwagen);
  – selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstge-
      schwindigkeit (z. B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte);
  – Kfz-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht-öffentli-
      chen Wegen und Plätzen verkehren.
■ Gebrauch von nichtversicherungspflichtigen Luftfahrzeugen                         bis zur Versicherungssumme      10             A1-6.16
■ Gebrauch von                                                                      bis zur Versicherungssumme      10             A1-6.17
  – eigenen und fremden Wasserfahrzeugen ohne Segel und Motor
  – fremden Segelbooten ohne Motor
  – eigenen und fremden Windsurfbrettern
  – fremden Wasserahrzeugen mit Motor (ohne Begrenzung der Motorstärke)
     nur bei gelegentlicher Nutzung, wenn dafür keine behördliche
     Erlaubnis erforderlich ist
■ Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen                      bis zur Versicherungssumme      10             A1-6.18
■ Für Schäden im Ausland besteht Versicherungsschutz                                bis zur Versicherungssumme      10             A1-6.19
  – bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Staaten Europas für bis zu
      3 Jahre,
  – bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Staaten außerhalb Europas
      für bis zu 1 Jahr.
■ Vermögensschäden                                                                  bis zur Versicherungssumme      10             A1-6.20
■ Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung                                     bis zur Versicherungssumme      11             A1-6.21
■ Ansprüche aus Benachteiligungen                                                   bis zur Versicherungssumme      11             A1-6.22
  (z. B. Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz)

D. Wichtige Obliegenheiten

■ Melden Sie einen Schaden der Barmenia innerhalb einer Woche, auch wenn                                            16             B-3.1.1
  noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gerichtet wurden.
■ Melden Sie der Barmenia unverzüglich, wenn gegen Sie ein Verfahren eingelei-                                      16             B-3.1.2
  tet (z. B. wenn gegen Sie eine Klageschrift oder ein Mahnbescheid erlassen
  wird) oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
■ Melden Sie der Barmenia unverzüglich die Einleitung eines Schiedsgerichtsver-                                     16             B-3.1.3
  fahrens und ermöglichen Sie der Barmenia die Mitwirkung an diesem Verfahren.
■ Geben Sie der Barmenia ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte                                           16               B-3.2
  und unterstützen Sie bei der Schadenermittlung und –regulierung.
■ Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens.                                        17               B-3.3
■ Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist die Führung des                                     17             B-3.4.1
  Verfahrens der Barmenia zu überlassen.
■ Legen Sie gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbe-                                         17             B-3.4.2
  hörden auf Schadenersatz fristgerecht Widerspruch oder die sonst erforderli-
  chen Rechtsbehelfe ein.

E. Weitere Besonderheiten

■ Innovationsklausel                                                                                                19               B-16
  Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch
  Vertragsbestandteil
■ Garantie über die Einhaltung der Leistungsstandards                                                               20               B-17
  der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
  unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen
■ Garantie über die Einhaltung der Mindestleistungsstandards                                                        20               B-18
  des Arbeitskreises "Beratungsprozesse"


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    Allgemeine Versicherungsbedingungen
    für die Barmenia-Privathaftpflicht-
    versicherung "Basis-Schutz"
    (AVB PHV Basis-Schutz)
                                                                                                             Barmenia
                                                                                                             Allgemeine Versicherungs-AG

                                                                                                             Barmenia-Allee 1
    Stand 01.09.2021                                                                                         42119 Wuppertal


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der
                                                         Bedingungen
hier sind die Versicherungsbedingungen für die Bar-
menia-Privathaftpflichtversicherung "Basis-Schutz".      Teil A
Diese sind für den Fall formuliert, dass Sie als Leser   enthält Regelungen zur
dieser Bedingungen die Privathaftpflichtversicherung     Privathaftpflichtversicherung.
"Basis-Schutz" bei uns abgeschlossen haben und           – Abschnitt A1
somit auch Versicherungsnehmer des Vertrages und              gilt für die allgemeinen und besonderen
unser Vertragspartner sind.                                   privaten Risiken (Privathaftpflichtrisiken).
                                                         – Abschnitt A2
Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi-                gilt für Gewässerschäden und Schäden
cherungsschein und seinen Nachträgen legen diese              gemäß Umweltschadensgesetz
Bedingungen den Inhalt Ihrer Privathaftpflichtversi-          (besondere Umweltrisiken).
cherung fest. Sie sind wichtige Dokumente.               – Abschnitt A3
                                                              gilt für Forderungsausfallrisiken.
Bitte lesen Sie die Bedingungen daher vollständig
und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig
auf. So können Sie auch später, besonders im Scha-       Teil B
densfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen.          enthält Regelungen über allgemeine Rechte und
                                                         Pflichten der Vertragsparteien, wie z. B.
Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen        – zu Ihren Obliegenheiten,
Sie uns bitte möglichst schnell, auch wenn noch          – zum Beginn des Versicherungsschutzes und
keine Schadenersatzansprüche gestellt worden sind.            zur Beitragszahlung, zur Beitragsregulierung
Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.               und Beitragsangleichung,
                                                         – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/
Ihre Barmenia                                                 Kündigung,
                                                         – zu weiteren Bestimmungen.


Wer ist wer?

–     Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit
      unser Vertragspartner und auch versicherte
      Person in dieser Privathaftpflichtversicherung.
      Da Sie unser Vertragspartner sind, sind in den
      Versicherungsbedingungen alle Regelungen
      auf Sie bezogen.
      Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen
      gelten aber auch für die mitversicherten
      Personen (siehe unter A1-2.4.2 auf Seite 8).
      Welche Personen zusätzlich über diesen Ver-
      trag versichert sind, ist im Teil A, A1-2 dieser
      Bedingungen dargestellt.

–     Wir (die Barmenia) sind der Versicherer dieser
      Privathaftpflichtversicherung. Wir bieten die in
      diesen Bedingungen beschriebenen Leistun-
      gen. In den folgenden Texten ist die Barmenia
      mit "wir" bzw. "uns" bezeichnet.


Was bedeutet "Textform"

"Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. wir Ihnen
Mitteilungen z. B. per E Mail, Telefax oder Brief zu-
kommen lassen können.


A 3791-01 09/2021                                                            Seite 5 von 20

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Inhaltsübersicht                                              Seite     Inhaltsübersicht                                                  Seite     Inhaltsübersicht                                              Seite


Teil A – Privathaftpflichtversicherung                                  A1-9  Neu hinzukommende Risiken                                             Weitere Bestimmungen
                                                                              (Vorsorgeversicherung) ........................... 13
Teil A – Abschnitt A1:                                                  A1-10 Fortsetzung der Privathaftpflicht-                                    B-10   Wann darf ein Freistellungsanspruch
Privathaftpflichtrisiko                                                       versicherung nach Ihrem Tod .................. 13                            abgetreten werden? ..................................19
                                                                                                                                                    B-11   Mehrfachversicherung ..............................19
A1-1    Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten                                                                                                      B-12   Was ist bei Mitteilungen an uns zu
        (versichertes Risiko) .................................. 7      Teil A – Abschnitt A2:                                                             beachten?
A1-2    Regelungen zu mitversicherten                                   Besondere Umweltrisiken                                                            Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? .....19
        Personen und zum Verhältnis                                                                                                                 B-13   Bedingungsänderung................................19
        zwischen Ihnen und den                                          A2-1      Gewässerschäden ................................... 14            B-14   Wann verjähren die Ansprüche
        mitversicherten Personen .......................... 7           A2-2      Sanierung von Umweltschäden                                              aus diesem Vertrag? .................................19
        A1-2.1 Privathaftpflichtversicherung                                      gemäß Umweltschadensgesetz .............. 14                      B-15   Sonderfälle der Schadenfeststellung
                  für eine Familie .......................... 7                                                                                            bei gedehnten Versicherungsfällen
        A1-2.2 Privathaftpflichtversicherung                                                                                                               im Zusammenhang mit einem
                  für eine Ehe-/Lebenspartner-                          Teil A – Abschnitt A3:                                                             Wechsel des Versicherers ........................19
                  schaft ohne Kinder .................... 7             Forderungsausfallrisiko ........................................ 15         B-16   Künftige Bedingungsverbesserungen.......19
        A1-2.3 Privathaftpflichtversicherung                                                                                                        B-17   Leistungsgarantie gegenüber
                  für einen Single .......................... 7                                                                                            GDV-Musterbedingungen .........................20
A1-3    Versicherungsschutz,                                            Teil B – Allgemeiner Teil                                                   B-18   Garantie über die Erfüllung der vom
        Versicherungsfall........................................ 8                                                                                        Arbeitskreis "Beratungsprozesse"
A1-4    Leistungen der Versicherung und                                 Ihre Obliegenheiten                                                                empfohlenen Mindestleistungs-
        Vollmacht der Barmenia............................. 8                                                                                              standards ..................................................20
A1-5    Begrenzung der Leistungen                                       B-1       Was bedeutet die vorvertragliche                                  B-19   Welches Gericht ist zuständig? ................20
        (Versicherungssumme, Jahreshöchst-                                        Anzeigepflicht und welche Folgen                                  B-20   Schiedsgerichtsvereinbarungen ...............20
        ersatzleistung, Serienschaden,                                            hat ihre Verletzung? ................................. 16         B-21   Welches Recht findet Anwendung?..........20
        Selbstbeteiligung) ...................................... 8     B-2       Welche Obliegenheiten sind vor                                    B-22   Versicherungsjahr .....................................20
A1-6    Besondere Regelungen für einzelne                                         Eintritt des Versicherungsfalls                                   B-23   Sanktions-/Embargoklausel ......................20
        private Risiken (Versicherungsschutz,                                     zu beachten?............................................ 16       B-24   Wenn Sie mit uns einmal
        Risikobegrenzungen und besondere                                B-3       Welche Obliegenheiten sind bei und                                       nicht zufrieden sind ...................................20
        Ausschlüsse) .............................................. 8             nach Eintritt des Versicherungsfalls
        A1-6.1 Familie und Haushalt ................. 8                           zu beachten.............................................. 16
        A1-6.2 Ehrenamtliche Tätigkeit,                                 B-4       Welche Rechtsfolgen hat die
                  Freiwilligentätigkeit ..................... 9                   Verletzung von Obliegenheiten ............... 17                  .
        A1-6.3 Ansprüche gegen delikt-
                  unfähige minderjährige und
                  erwachsene Personen .............. 9                  Beginn des Versicherungsschutzes/
        A1-6.4 Aufsichtspflicht über                                    Dauer und Ende des Vertrages/
                  fremdeKinder .............................. 9
        A1-6.5 Teilnahme an Betriebs-                                   B-5       Wann beginnt der Versicherungsschutz?
                  praktika/fachpraktischem                                        Wann beginnt und wann endet der
                  Unterricht .................................... 9               Vertrag? ................................................... 17
        A1-6.6 Haus- und Grundbesitz .............. 9
        A1-6.7 Schäden durch Flächen-
                  geothermie-Anlagen ................... 9              Der Versicherungsbeitrag
        A1-6.8 Allgemeines Umweltrisiko .......... 9
        A1-6.9 Abwässer.................................... 9           B-6       Was müssen Sie bei der Beitrags-
        A1-6.10 Allmählichkeitsschäden .............. 9                           zahlung beachten?
        A1-6.11 Schäden an gemieteten und                                         Was geschieht, wenn Sie einen
                  gepachteten Sachen (Miet-/                                      Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? .............. 17
                  Pachtsachschäden).................... 9                         B-6.1     Beitragszahlung/
        A1-6.12 Sportausübung/Radfahren ....... 10                                          Versicherungsperiode/
        A1-6.13 Waffen und Munition ................ 10                                     Versicherungsteuer .................. 17
        A1-6.14 Tiere ......................................... 10                B-6.2     Zahlung und Folgen
        A1-6.15 Nicht versicherungspflichtige                                               verspäteter Zahlung/
                  Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-                                            Erster oder einmaliger
                  Anhänger .................................. 10                            Beitrag ...................................... 17
        A1-6.16 Gebrauch von                                                      B-6.3     Zahlung und Folgen
                  Luftfahrzeugen ......................... 10                               verspäteter Zahlung/
        A1-6.17 Gebrauch von                                                                Folgebeitrag ............................. 18
                  Wasserfahrzeugen ................... 10                         B-6.4     Beitragszahlung per
        A1-6.18 Gebrauch von                                                                SEPA-Lastschriftmandat,
                  Modellfahrzeugen ..................... 10                                 PayPal oder mit Kreditkarte
        A1-6.19 Schäden im Ausland ................ 10                                      als Geschäftsgrundlage/
        A1-6.20 Vermögensschäden ................. 10                                       Kündigungsrecht bei Widerruf . 18
        A1-6.21 Übertragung elektronischer                              B-7       Beitrag bei vorzeitiger
                  Daten ........................................ 11               Vertragsbeendigung................................. 18
        A1-6.22 Ansprüche aus                                           B-8       Veränderungen des versicherten
                  Benachteiligungen .................... 11                       Risikos und Auswirkung auf den
A1-7    Allgemeine Ausschlüsse .......................... 12                      Beitrag (Beitragsregulierung) ................... 18
A1-8    Veränderungen des versicherten                                  B-9       Beitragsangleichung und Kündigungs-
        Risikos (Erhöhungen und                                                   recht nach Beitragsangleichung .............. 18
        Erweiterungen)......................................... 12


Inhaltsübersicht                                                                                  Seite 6 von 20

[Seite 7]
Teil A – Privathaftpflichtversicherung                    –    für Volljährige, unverheiratete Kinder nach Be-      Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschä-
                                                               endigung der Schul-/beruflichen Erstausbildung       den, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs-
Teil A – Abschnitt A1                                          bei Arbeitslosigkeit in unmittelbarem Anschluss      krankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialge-
                                                               an diese Ausbildungsmaßnahmen bis zu einem           setzbuch VII handelt.
Privathaftpflichtrisiko                                        Jahr nach deren Abschluss.
                                                          Unmittelbar (und keine Unterbrechung im vorstehen-
A1-1      Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten          den Sinne) ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr         A1-2.2     Privathaftpflichtversicherung für
          (versichertes Risiko)                           (Wartezeit). Während der versicherten Wartezeiten                    eine Ehe-/Lebenspartnerschaft
                                                          kann eine Aushilfstätigkeit (so genanntes Jobben)                    ohne Kinder
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestim-        ausgeübt werden.                                          In der Privathaftpflichtversicherung für eine
mungen der Teile A und B Ihre gesetzliche Haft-           Sofern mitversicherte Kinder kraft Gesetz zur Auf-        "Ehe-/Lebenspartnerschaft ohne Kinder" sind - zu-
pflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als         sicht über eigene minderjährige Kinder verpflichtet       sätzlich zu Ihnen - folgende Personen mitversichert:
Privatperson.                                             sind, sind diese ebenfalls mitversichert.
                                                          Nicht versichert ist die Referendarzeit.                  A1-2.2.1 Ehepartner/eingetragener
Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus                                                                         Lebenspartner
den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes           A1-2.1.3 Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepartners/        Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehe-
oder Amtes                                                          eingetragenen Lebenspartners                    gatten und des eingetragenen Lebenspartners;
                                                                    mit geistiger Behinderung                       (Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in ei-
A1-2      Regelungen zu mitversicherten Perso-            Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der mit        ner eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne
          nen und zum Verhältnis zwischen Ihnen           Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden unver-          des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer ver-
          und den mitversicherten Personen)               heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens-       gleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer
                                                          partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv-      Staaten lebt.)
Welche Personen - zusätzlich zu Ihnen - über die          und Pflegekinder) mit geistiger Behinderung;
Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, rich-                                                             A1-2.2.2 Lebenspartner
tet sich nach dem Tarif, den Sie mit uns vereinbart       A1-2.1.4 Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepartners/        Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres mit
haben, und der im Versicherungsschein dokumen-                      eingetragenen Lebenspartners                    Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners
tiert ist.                                                          mit körperlicher Behinderung                    einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft:
                                                          Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der mit        – Sie und Ihr mitversicherter Partner müssen je-
                                                          Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden unver-               weils unverheiratet sein.
A1-2.1    Privathaftpflichtversicherung für               heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens-       – Ihr mitversicherter Partner muss unter der glei-
          eine Familie                                    partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv-           chen Anschrift behördlich gemeldet sein wie Sie
In der Familien-Privathaftpflichtversicherung             und Pflegekinder) mit einer körperlichen Behinde-              oder Sie benennen uns Ihren mitzuversichern-
sind - zusätzlich zu Ihnen - folgende Personen            rung, bei denen nach einer Bescheinigung des Ver-              den Partner und wir bestätigen Ihnen dessen
mitversichert:                                            sorgungsamtes ein Grad der Behinderung von min-                Mitversicherung in Textform.
                                                          destens 50 vorliegt;                                      – Haftpflichtansprüche Ihres Partners gegen Sie
A1-2.1.1 Ehepartner/eingetragener                                                                                        sind ausgeschlossen.
         Lebenspartner                                    A1-2.1.5 Lebenspartner und dessen Kinder                  – Die Mitversicherung für Ihren Partner endet mit
                                                          Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres mit           der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehe-     Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners             zwischen Ihnen und Ihrem Partner.
gatten und des eingetragenen Lebenspartners;              einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und des-          – Im Falle Ihres Todes gilt für den überlebenden
(Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in ei-    sen Kinder, diese entsprechend A1-2.1.2 bis                    Partner A1-10 sinngemäß.
ner eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne            A1-2.1.4:
des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer ver-          – Sie und Ihr mitversicherter Partner müssen je-          A1-2.2.3 In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen
gleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer               weils unverheiratet sein.                            Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem
Staaten lebt.)                                            – Ihr mitversicherter Partner muss unter der glei-        Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten
                                                               chen Anschrift behördlich gemeldet sein wie Sie      aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen,
A1-2.1.2 Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepartners/             oder Sie benennen uns Ihren mitzuversichern-         die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh-
           eingetragenen Lebenspartners                        den Partner und wir bestätigen Ihnen dessen          nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht ihrer unver-        Mitversicherung in Textform.                         dienst versehen.
heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens-       – Haftpflichtansprüche Ihres Partners und dessen          Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschä-
partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv-           Kinder gegen Sie sind ausgeschlossen.                den, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs-
und Pflegekinder);                                        – Die Mitversicherung für Ihren Partner und des-          krankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialge-
Bei volljährigen Kindern besteht Versicherungs-                sen Kinder, die nicht auch Ihre Kinder sind, en-     setzbuch VII handelt.
schutz nur, solange sie sich noch in einer Schul-              det mit der Aufhebung der häuslichen Gemein-
oder sich daran unmittelbar anschließenden berufli-            schaft zwischen Ihnen und Ihrem Partner.
chen Erstausbildung befinden.                             – Im Falle Ihres Todes gilt für den überlebenden          A1-2.3    Privathaftpflichtversicherung für
Berufliche Erstausbildung bedeutet:                            Partner und dessen Kinder A1-10 sinngemäß.                     einen Single
– Lehre mit Abschluss;                                                                                              In der Single-Privathaftpflichtversicherung sind - zu-
– Lehre mit Abschluss und anschließendem                  A1-2.1.6 Pflegebedürftige Personen                        sätzlich zu Ihnen - folgende Personen
     Studium, auch Bachelor- und unmittelbar ange-        Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem   mitversichert:
     schlossener Masterstudiengang;                       Haushalt lebenden, dauernd pflegebedürftigen Per-
– Studium mit Abschluss, auch Bachelor- und un-           sonen (mindestens Pflegegrad 2);                          In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen
     mittelbar angeschlossener Masterstudiengang.                                                                   Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem
                                                          A1-2.1.7 Elternteil                                       Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen:                  Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht eines in Ih-   aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen,
– bei einer Wartezeit von bis zu einem Jahr im            rem Haushalt lebenden Elternteiles;                       die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh-
    Anschluss an die Schul- oder Berufsausbildung                                                                   nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu-
    – bis zum Erhalt eines Ausbildungs-, Studien-         A1-2.1.8 In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen          dienst versehen.
    oder Arbeitsplatzes;                                  Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem   Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschä-
– bei Ableistung des Grundwehrdienstes, eines             Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten         den, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs-
    freiwilligen Wehrdienstes, eines internationalen      aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen,      krankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialge-
    oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes            die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh-      setzbuch VII handelt.
    (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr)        nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu-
    oder des Bundesfreiwilligendienstes nach der          dienst versehen.
    Schule sowie vor, während oder im Anschluss
    an die Berufsausbildung;


Teil A – Privathaftpflichtrisiko                                              Seite 7 von 20

[Seite 8]
A1-2.4    Gemeinsame Regelungen für die unter            A1-4     Leistungen der Versicherung und                –   auf der Lieferung von Waren mit gleichen
          A1-2.1 bis A1-2.3 beschriebenen Privat-                 Vollmacht der Barmenia                             Mängeln
          haftpflichtversicherungen                                                                              beruhen.
                                                         A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst
A1-2.4.1 Ansprüche mitversicherter Personen              – die Prüfung der Haftpflichtfrage,                     A1-5.4 Selbstbeteiligung
          untereinander/Regressansprüche von             – die Abwehr unberechtigter Schadenersatzan-            Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi-
          Versicherungsträgern                               sprüche und                                         cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit
Gegenseitige Ansprüche der mitversicherten Perso-        – Ihre Freistellung von berechtigten Schadener-         einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ-
nen sind von der Versicherung ausgeschlossen                 satzverpflichtungen.                                gen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch
(siehe A1-7.3).                                                                                                  wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei-
Mitversichert bleiben jedoch Regressansprüche von        Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann,      nem Versicherungsfall die Versicherungssumme
Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, priva-   wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Ur-        übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag
ten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und        teils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschä-     der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen.
privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden.             digung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden     A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt.
                                                         sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Ihnen      Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei-
A1-2.4.2 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmun-       ohne unsere Zustimmung abgegeben oder geschlos-         ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe-
gen sind auf die mitversicherten Personen entspre-       sen worden sind, binden uns nur, soweit der An-         teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter
chend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestim-        spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich be-        Schadenersatzansprüche verpflichtet.
mungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9),             standen hätte.
wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte         Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender       A1-5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden
Person entsteht.                                         Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie innerhalb   nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
                                                         von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizu-
A1-2.4.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzun-          stellen.                                                A1-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtan-
gen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse bei                                                                  sprüche aus einem Versicherungsfall die Versiche-
Ihnen oder einer mitversicherten Person vorliegen,       A1-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab-        rungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Ver-
entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Sie als      wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden-          hältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe
auch für die mitversicherten Personen.                   ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä-         dieser Ansprüche.
                                                         rungen in Ihrem Namen abzugeben.
A1-2.4.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsver-         Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem            A1-5.7 Haben Sie an den Geschädigten Renten-
trag dürfen nur Sie ausüben.                             Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen          zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl         Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen.    der Rente die Versicherungssumme oder den nach
Sie als auch die mitversicherten Personen verant-        Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten      Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versi-
wortlich.                                                in Ihrem Namen.                                         cherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Ver-
                                                                                                                 sicherungssumme, so wird die zu leistende Rente
A1-3      Versicherungsschutz,                           A1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines         nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ih-
          Versicherungsfall                              Schadenereignisses, das einen unter den Versiche-       res Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns
                                                         rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge     erstattet.
A1-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall,         haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für       Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die ent-
dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der         Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen         sprechende Vorschrift der Verordnung über den Ver-
Versicherung eingetretenen Schadenereignisses            wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns        sicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung
(Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach-          besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei-       in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des
oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden             digers.                                                 Versicherungsfalls.
zur Folge hatte, auf Grund                                                                                       Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich
gesetzlicher                                             A1-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per-       an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen,
Haftpflichtbestimmungen                                  son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer       wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungs-
privatrechtlichen Inhalts                                zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Aus-     summe oder die nach Abzug sonstiger Leistungen
von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch          übung dieses Rechts bevollmächtigt.                     verbleibende Restversicherungssumme übersteigt,
genommen werden.                                                                                                 werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge       A1-5     Begrenzung der Leistungen                      Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden                 (Versicherungssumme, Jahres-
ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die               höchstersatzleistung, Serienschaden,           A1-5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung ei-
zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht                   Selbstbeteiligung)                             nes Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befrie-
an.                                                                                                              digung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert,
                                                         A1-5.1 Versicherungssummen                              haben wir für den von der Weigerung an entstehen-
A1-3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für An-          Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versi-      den Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zin-
sprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprü-        cherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssum-     sen und Kosten nicht aufzukommen.
che handelt,                                             men begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der
a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus       Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungs-         A1-6     Besondere Regelungen für einzelne
    Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf            pflichtige Personen erstreckt.                                   private Risiken (Versicherungsschutz,
    Schadenersatz statt der Leistung;                                                                                     Risikobegrenzungen und besondere
b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die          A1-5.2 Jahreshöchstersatzleistung                                Ausschlüsse)
    Nacherfüllung durchführen zu können;                 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:
c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags-          Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versi-    A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne
    gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des          cherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das         private und teilweise berufliche Risiken, deren Risi-
    mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;      Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen          kobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden
d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver-          begrenzt.                                               besonderen Ausschlüsse.
    trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Ver-            A1-5.3 Serienschaden                                    Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen ent-
    zögerung der Leistung;                               Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung        hält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken
f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tre-        eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versi-    alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung
    tender Ersatzleistungen.                             cherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des      (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung
                                                         ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,       oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).
A1-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für An-          wenn diese
sprüche, soweit sie auf Grund einer vertraglichen        – auf derselben Ursache,                                A1-6.1 Familie und Haushalt
Vereinbarung oder Zusage über den Umfang Ihrer           – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson-          Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht
gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.                         dere sachlichem und zeitlichem Zusammen-           a) als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus
                                                              hang oder                                              der Aufsichtspflicht über Minderjährige);


Teil A – Privathaftpflichtrisiko                                            Seite 8 von 20

[Seite 9]
b)   als Dienstherr der in Ihrem Haushalt tätigen       oder Berufsakademie im Sinne des jeweiligen Lan-         A1-6.7     Schäden durch Flächengeothermie-
     Personen.                                          desgesetzes. Dabei ist eingeschlossen die gesetzli-                 Anlagen
                                                        che Haftpflicht wegen Schäden an Lehrgeräten             Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erd-
A1-6.2     Ehrenamtliche Tätigkeit,                     (auch Maschinen) in der Schule, der Universität, der     wärme dem Untergrund entnommen, aufbereitet und
           Freiwilligentätigkeit                        Fach- oder Berufsakademie.                               an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heizanla-
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den                                                              gen) abgegeben wird.
Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtli-       A1-6.6 Haus- und Grundbesitz                             Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der
chen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit auf Grund ei-    A1-6.6.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht     Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen.
nes sozialen unentgeltlichen Engagements.               als Inhaber (z. B. Eigentümer oder Mieter) – soweit      Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und
Hierunter fällt z. B. die Mitarbeit                     innerhalb Europas, auf den Kanarischen Inseln, den       Geothermie mittels Bohrung.
a) in der Kranken- und Altenpflege; der Behinder-       Azoren oder auf Madeira gelegen –
     ten-, Kirchen- und Jugendarbeit;                   a) einer oder mehrerer Wohnungen                         A1-6.7.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht
b) in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Inte-         (bei Wohnungseigentum als Sondereigentü-           wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang
     ressenverbänden, bei der Freizeitgestaltung in           mer), einschließlich Ferienwohnungen;              mit Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollekto-
     Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfin-           Bei Sondereigentümern sind versichert Haft-        ren, Erdwärmekörbe).
     dern oder gleichartig organisierten Gruppen.             pflichtansprüche der Gemeinschaft der Woh-
                                                              nungseigentümer wegen Beschädigung des             A1-6.7.2 Der Ausschluss in A1-7.12 (Senkungen,
Wenn Sie mit uns die Privathaftpflichtversicherung            Gemeinschaftseigentums.                            Erdrutschungen, Überschwemmungen) findet keine
für einen Single (siehe A1-2.3) vereinbart haben, ist         Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht   Anwendung.
die folgende Leistungszusage unter A1-6.3 "Ansprü-            auf den Miteigentumsanteil an dem gemein-
che gegen deliktunfähige minderjährige und erwach-            schaftlichen Eigentum.                             Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
sene Personen" nicht versichert:                        b) eines Einfamilienhauses bzw. einer Doppel-            Schäden im Zusammenhang mit Geothermie-Anla-
                                                              haushälfte, inkl. Einliegerwohnung                 gen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wur-
A1-6.3     Ansprüche gegen deliktunfähige min-          c) eines Wochenend-/Ferienhauses (auf Dauer              den. Versicherungsschutz hierfür können Sie durch
           derjährige und erwachsene Personen                 und ohne Unterbrechung fest installierte Wohn-     Abschluss der Barmenia-Privathaftpflichtversiche-
Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von           wagen sind einem Wochenendhaus gleichge-           rung "Premium-Schutz" erhalten.
mitversicherten Personen berufen, wenn Sie es wün-            stellt),
schen. Eine Leistung erfolgt – in teilweiser Abwei-     sofern sie von Ihnen ausschließlich zu Wohnzwe-          A1-6.8 Allgemeines Umweltrisiko
chung von A1-3.1 und A1-4.1 – auch ohne Vorliegen       cken verwendet werden, einschließlich der zugehöri-      Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrecht-
einer gesetzlichen Haftung. Ein Mitverschulden des      gen Garagen/Stellplätze und Gärten;                      lichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwir-
Geschädigten wird bei der Leistung berücksichtigt.      d) eines Kleingartens/Schrebergartens einschließ-        kung.
Entschädigt werden Schadenersatzansprüche aus                 lich Laube/Gartenhaus;                             Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn
Personenschäden sowie aus Schäden an Sachen                                                                      sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche,
Dritter, die durch das Schadenereignis zerstört oder    A1-6.6.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich für      Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sons-
beschädigt wurden oder infolge des Schadenereig-        die in A1-6.6.1 genannten Risiken auch auf die ge-       tige Erscheinungen verursacht werden, die sich in
nisses abhandenkamen, und aus Vermögensschä-            setzliche Haftpflicht                                    Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
den im Umfang von A1-6.20.                              a) aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen in        Ansprüche aus Gewässerschäden sind ausschließ-
                                                              den oben genannten Eigenschaften obliegen          lich im Umfang der nachfolgenden Regelungen des
Der Verzicht auf den Einwand der Deliktunfähigkeit            (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung,       Teils A Abschnitt A2 "Besondere Umweltrisiken" mit-
gilt nicht,                                                   Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf            versichert.
– wenn und soweit der Geschädigte in der Lage                 Gehwegen). Das gilt auch für die durch Vertrag
      ist, Ersatz seines Schadens von einem anderen           von Ihnen ausschließlich als Mieter, Pächter       A1-6.9 Abwässer
      Schadenversicherer oder von einem Sozialver-            oder Entleiher übernommene gesetzliche Haft-       Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
      sicherungsträger zu erlangen;                           pflicht für Verkehrssicherungspflichten des Ver-   Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt
– wenn der Geschädigte selbst aufsichtspflichtig              tragspartners (Vermieter, Verpächter, Verleiher)   dies ausschließlich für Schäden durch häusliche
      war oder von einem nicht versicherten Auf-              in dieser Eigenschaft;                             Abwässer.
      sichtspflichtigen Schadenersatz verlangen         b) aus der Vermietung von nicht mehr als drei ein-
      kann.                                                   zeln vermieteten Wohnräumen; nicht jedoch          A1-6.10         Allmählichkeitsschäden
                                                              von Wohnungen, Räumen zu gewerblichen              Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
Die Versicherungssumme für solche Ansprüche ge-               Zwecken und Garagen. Wenn die Anzahl von           Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Ein-
gen deliktsunfähige Personen beträgt je Versiche-             drei einzeln vermieteten Wohnräumen über-          wirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder
rungsfall 3.000 EUR. Die Höchstersatzleistung für             schritten wird, entfällt dieser Versicherungs-     Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß,
alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres             schutz. Es gelten dann die Bestimmungen über       Staub und dergleichen).
beträgt 6.000 EUR.                                            die Vorsorgeversicherung (A1-9);
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi-      c) als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten          A1-6.11        Schäden an gemieteten
cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die              (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Ab-                            und gepachteten Sachen
Jahreshöchstersatzleistung.                                   bruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme                      (Miet-/Pachtsachschäden)
Der Schadenbetrag wird je Versicherungsfall um                von 50.000 EUR je Bauvorhaben;                     Miet-/Pachtsachschäden sind Schäden an fremden,
einen Betrag von 150 EUR gekürzt.                             Übersteigt der Voranschlag diese Summe, so         von Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Be-
                                                              ist für den 50.000 EUR übersteigenden Betrag       auftragten gemieteten oder gepachteten Sachen und
Diese Leistung wird ausschließlich in Ihrem Inte-             noch ein Beitrag zu zahlen, der sich aus dem       alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
resse gewährt. Der Geschädigte kann aus diesem                dann gültigen Tarif für die selbstständige Bau-
Vertrag keine Rechte herleiten.                               herren-Haftpflichtversicherung ergibt.             Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
                                                        d) als Miteigentümer von Gemeinschaftsanlagen            Miet-/Pachtsachschäden ausschließlich an
A1-6.4 Aufsichtspflicht über fremde Kinder                    wie z. B. Spielplätze, gemeinschaftliche Zu-
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der           gänge zur öffentlichen Straße, Privatstraßen,      A1-6.11.1      Wohnräumen und sonstigen zu priva-
Verletzung der Aufsichtspflicht über fremde Kinder,           Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter,     ten Zwecken gemieteten oder gepachteten Räumen
soweit es sich nicht um eine regelmäßige, insbeson-           Wäschetrockenplätze und dergleichen;               in Gebäuden. Mitversichert sind Miet-/Pachtsach-
dere auch berufliche/dienstliche, Tätigkeit mit Zah-          Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen   schäden an den jeweils zugehörigen Balkonen/
lung eines Entgeltes handelt.                                 Miteigentümer.                                     Terrassen und an den Sachen, die mit dem der Miet-
                                                        e) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB,           sache zugehörigen Grundstück fest verbunden sind
A1-6.5    Teilnahme an Betriebspraktika/                      wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel        (z. B. Zäune, Schwimmbecken, gemauerte Grillan-
          fachpraktischem Unterricht                          bestand;                                           lagen).
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der     f) der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in
Teilnahme als Schüler oder Student an Betriebs-               dieser Eigenschaft.
praktika oder am fachpraktischen Unterricht auf dem
Gelände einer Schule, einer Universität, einer Fach-


Teil A – Privathaftpflichtrisiko                                           Seite 9 von 20

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A1-6.11.2      Vom Versicherungsschutz ausge-             Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind                d)   fremde Wasserfahrzeuge mit Motoren, soweit
schlossen sind Haftpflichtansprüche wegen                 Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer            – diese nur gelegentlich gebraucht werden
a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger                  sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Ver-                      und
     Beanspruchung,                                       mögensschäden.                                                  – für das Führen keine behördliche Erlaubnis
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel-                                                                                  erforderlich ist.
     und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an             A1-6.15           Nicht versicherungspflichtige
     Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus                          Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-           A1-6.17.2      Versichert ist darüber hinaus Ihre ge-
     ergebenden Vermögensschäden,                                           Anhänger                                 setzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den
c) Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen beson-          A1-6.15.1         Versichert ist – abweichend von          Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht wer-
     ders versichern können,                              A1-7.14 – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schä-         den, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer,
d) Schäden infolge von Schimmelbildung.                   den, die verursacht werden durch den Gebrauch              Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.
                                                          ausschließlich von folgenden nicht versicherungs-
A1-6.12         Sportausübung/Radfahren                   pflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhä-        A1-6.18         Gebrauch von Modellfahrzeugen
A1-6.12.1       Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-     ngern:                                                     Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
pflicht aus der Ausübung von Sport                        a) nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen            Schäden, die verursacht werden durch den Ge-
– insbesondere als Radfahrer;                                   verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf        brauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modell-
Hierzu zählt auch die Nutzung von so genannten Pe-              eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;           fahrzeugen.
delecs, die nur dann eine Unterstützung durch             b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bau-
einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit               artbedingter Höchstgeschwindigkeit                   A1-6.19         Schäden im Ausland
von nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Fah-              (z. B. motorgetriebene Rollstühle, Kinderfahr-       Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im
rer in die Pedale tritt.                                        zeuge, Golfwagen);                                   Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließ-
Die Nutzung derartiger Pedelecs ist auch dann versi-      c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbe-            lich, wenn diese
chert, wenn sie über eine elektrische Anfahrhilfe ver-          dingter Höchstgeschwindigkeit;                       – auf eine versicherte Handlung im Inland bzw.
fügen, die das Fahrrad rein elektrisch (also ohne zu      d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht                     auf ein im Inland bestehendes versichertes
treten) auf nicht mehr als 6 km/h beschleunigen. Die            mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstge-                 Risiko zurückzuführen sind oder
Nutzung von Pedelecs, die diese vorgenannten Ge-                schwindigkeit (z. B. Aufsitzrasenmäher und           – bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt
schwindigkeitsgrenzen überschreiten oder die versi-             Schneeräumgeräte);                                         bis zu drei Jahren in Staaten Europas eingetre-
cherungspflichtig sind, ist nicht versichert.             e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungs-                 ten sind oder
                                                                pflichtig sind oder nur auf nicht-öffentlichen We-   – bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt
A1-6.12.2      Vom Versicherungsschutz ausge-                   gen und Plätzen verkehren.                                 bis zu einem Jahr außerhalb der Staaten Euro-
schlossen sind Haftpflichtansprüche aus                                                                                    pas eingetreten sind.
a) einer jagdlichen Betätigung;                           A1-6.15.2        Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:      Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen Sie
b) der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahr-         Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten          aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche
     zeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des           Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist,          Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung
     Rennens von einem Veranstalter organisiertes         wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü-          oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Aus-
     oder vorgeschriebenes Training hierzu, bei dem       gungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind ver-           land gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß
     die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ge-        pflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht       A1-6.6.
     übt wird.                                            von unberechtigten Fahrern gebraucht werden.
                                                          Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf            Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der Zah-
A1-6.13         Waffen und Munition                       öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erfor-         lungsort, an dem der Leistungsempfänger wohnt,
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem er-   derlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflich-      bzw. seinen Sitz hat, außerhalb der Staaten, die der
laubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von          tet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von         Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gel-
Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und          einem Fahrer benutzt werden, der nicht die erforder-       ten unsere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als er-
Geschossen.                                               liche Fahrerlaubnis hat.                                   füllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Euro-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der            Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen,             päischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut an-
Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Hand-          gilt B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegen-        gewiesen ist.
lungen.                                                   heiten).
                                                                                                                     A1-6.20        Vermögensschäden
A1-6.14         Tiere                                     A1-6.16        Gebrauch von Luftfahrzeugen                 A1-6.20.1      Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-
A1-6.14.1       Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-     A1-6.16.1      Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-       pflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch
pflicht als Halter oder Hüter von                         pflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch              Personen- noch durch Sachschäden entstanden
– zahmen Haustieren, z. B. Katzen, Kaninchen,             ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verur-           sind.
      Tauben;                                             sacht werden, die nicht der Versicherungspflicht
– gezähmten Kleintieren, z. B. Singvögel,                 unterliegen.                                               A1-6.20.2       Vom Versicherungsschutz ausge-
      Papageien, Hamster, Meerschweinchen;                                                                           schlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschä-
– Bienen.                                                 A1-6.16.2      Versichert ist darüber hinaus Ihre ge-      den
                                                          setzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den         a) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für
A1-6.14.2      Vom Versicherungsschutz ausge-             Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge                 Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder
schlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter      verursacht werden, soweit Sie nicht als deren Eigen-            gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder
oder Hüter von                                            tümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch ge-             sonstige Leistungen;
– Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und           nommen werden.                                             b) aus planender, beratender, bau- oder montage-
     Zugtieren,                                                                                                           leitender, prüfender oder gutachterlicher Tätig-
– wilden Tieren sowie von                                 A1-6.17         Gebrauch von Wasserfahrzeugen                   keit;
– Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaft-        A1-6.17.1       Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-      c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisun-
     lichen Zwecken gehalten werden.                      pflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch              gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
                                                          den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasser-          d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
A1-6.14.3       Versichert ist Ihre gesetzliche           fahrzeugen:                                                e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie
Haftpflicht                                               a) eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne                       Reiseveranstaltung;
– als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde                  Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außen-         f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grund-
     oder Pferde,                                               bordmotoren) oder Treibsätze (z. B. Schlauch-,            stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftli-
– als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,                  Paddel- und Ruderboote, Kajaks, Kanus,                    chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller
– als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhr-                    Kanadier);                                                Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder
     werke zu privaten Zwecken,                           b) fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne                      Unterschlagung;
soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhal-              Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze;       g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
ter-Haftpflichtversicherung besteht.                      c) eigene und fremde Windsurfbretter;                      h) aus der Verletzung von Urheberrechten und ge-
                                                                                                                          werblichen Schutzrechten sowie des Kartell-
                                                                                                                          oder Wettbewerbsrechts;


Teil A – Privathaftpflichtrisiko                                             Seite 10 von 20

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i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen,        –   auf dem Austausch, der Übermittlung und Be-          A1-6.22.3      Zeitliche Abgrenzung des
   Vor- und Kostenanschlägen;                                reitstellung elektronischer Daten mit gleichen                      Versicherungsschutzes
j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als        Mängeln                                              a)   Erfasste Benachteiligungen und
   ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von            beruhen. A1-5.3 findet insoweit keine Anwendung.              Anspruchserhebung
   Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Bei-                                                                      Die Anspruchserhebung sowie die zu Grunde
   rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder        A1-6.21.4       Für Versicherungsfälle im Ausland be-         liegende Benachteiligung müssen während der
   Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang               steht – insoweit abweichend von A1-6.19 – Versi-              Wirksamkeit der Versicherung erfolgt sein. Wird
   stehen;                                               cherungsschutz ausschließlich, soweit die versicher-          eine Benachteiligung durch fahrlässige Unter-
k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen              ten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten              lassung verursacht, gilt sie im Zweifelsfall als an
   oder behördlichen Vorschriften, von Anweisun-         und nach dem Recht europäischer Staaten geltend               dem Tag begangen, an welchem die versäumte
   gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder           gemacht werden.                                               Handlung spätestens hätte vorgenommen wer-
   aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;                                                                          den müssen, um den Eintritt des Schadens ab-
l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch               A1-6.21.5       Vom Versicherungsschutz ausge-                zuwenden.
   z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;          schlossen sind                                           b)   Rückwärtsversicherung für vorvertragliche
m) aus Schäden durch ständige Emissionen                 a) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch ent-                  Benachteiligungen
   (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).               stehen, dass Sie bewusst                                 Zusätzlich besteht auch Versicherungsschutz
                                                              – unbefugt in fremde Datenverarbeitungs-                 für Benachteiligungen, die innerhalb eines Zeit-
A1-6.21        Übertragung elektronischer Daten                     systeme/Datennetze eingreifen (z. B. Ha-           raums von drei Jahren vor Vertragsbeginn be-
A1-6.21.1      Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-                cker-Attacken, Denial of Service Attacks);         gangen wurden. Dies gilt jedoch nicht für solche
pflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der                  – Software einsetzen, die geeignet ist, die              Benachteiligungen, die Sie bei Abschluss die-
Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer                  Datenordnung zu zerstören oder zu verän-           ses Versicherungsvertrages kannten.
Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels                   dern (z. B. Software-Viren, Trojanische       c)   Nachmeldefrist für Anspruchserhebung nach
Datenträger.                                                        Pferde);                                           Vertragsbeendigung
                                                         b) Ansprüche, die in engem Zusammenhang                       Der Versicherungsschutz umfasst auch solche
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus                      stehen mit                                               Anspruchserhebungen, die auf Benachteiligun-
a) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarma-                 – massenhaft versandten, vom Empfänger                  gen beruhen, die bis zur Beendigung des Versi-
     chung oder Veränderung von Daten (Datenver-                    ungewollten elektronisch übertragenen              cherungsvertrages begangen und innerhalb ei-
     änderung) bei Dritten durch Computer-Viren                     Informationen (z. B. Spamming);                    nes Zeitraumes von drei Jahren nach Beendi-
     und/oder andere Schadprogramme;                          – Dateien (z. B. Cookies), mit denen wider-              gung des Versicherungsvertrages erhoben und
b) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen                       rechtlich bestimmte Informationen über In-         uns gemeldet worden sind.
     sowie der Nichterfassung und fehlerhaften                      ternet-Nutzer gesammelt werden sollen;        d)   Vorsorgliche Meldung von möglichen Inan-
     Speicherung von Daten bei Dritten und zwar          c) Versicherungsansprüche aller Personen, die                 spruchnahmen
     wegen                                                    den Schaden durch bewusstes Abweichen von                Sie haben die Möglichkeit, uns während der
     – sich daraus ergebender Personen- und                   gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften              Laufzeit des Vertrages konkrete Umstände zu
           Sachschäden, nicht jedoch weiterer                 (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-               melden, die Ihre Inanspruchnahme hinreichend
           Datenveränderungen sowie                           Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste               wahrscheinlich erscheinen lassen. Im Fall einer
     – der Kosten zur Wiederherstellung der ver-              Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.                 tatsächlich späteren Inanspruchnahme, die auf
           änderten Daten bzw. Erfassung/korrekter            A1-2.4.3 findet keine Anwendung.                         Grund eines gemeldeten Umstandes spätes-
           Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster                                                                 tens innerhalb einer Frist von drei Jahren erfol-
           Daten;                                        A1-6.22         Ansprüche aus Benachteiligungen               gen muss, gilt die Inanspruchnahme als zu dem
c) der Störung des Zugangs Dritter zum elektroni-        A1-6.22.1       Versichert ist – insoweit abweichend          Zeitpunkt der Meldung der Umstände erfolgt.
     schen Datenaustausch.                               von A1-7.10 – Ihre gesetzliche Haftpflicht als Dienst-
                                                         herr der in Ihrem Privathaushalt oder sonstigen          A1-6.22.4      Versicherungssumme
Für a) bis c) gilt:                                      privaten Lebensbereich beschäftigten Personen we-        Versicherungsschutz für Ansprüche aus Benachteili-
Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihre aus-    gen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (ein-         gungen besteht im Umfang der für die Privathaft-
zutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten       schließlich immaterieller Schäden) aus Benachteili-      pflichtversicherung vereinbarten pauschalen Versi-
Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder                gungen.                                                  cherungssumme. Die Höchstersatzleistung für alle
-techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert      Gründe für eine Benachteiligung sind                     Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf
oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem            – die Rasse,                                             die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen           – die ethnische Herkunft,                                Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi-
können auch durch Dritte erfolgen.                       – das Geschlecht,                                        cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die
Verletzen Sie diese Obliegenheit, gilt B-4 (Rechtsfol-   – die Religion,                                          Jahreshöchstersatzleistung.
gen bei Verletzung von Obliegenheiten).                  – die Weltanschauung,
                                                         – eine Behinderung,                                      A1-6.22.5       Vom Versicherungsschutz ausge-
A1-6.21.2      Kein Versicherungsschutz besteht für      – das Alter                                              schlossen sind
Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten          – oder die sexuelle Identität.                           a) Versicherungsansprüche aller Personen, soweit
und Leistungen:                                                                                                        sie den Schaden durch wissentliches Abwei-
a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementie-           Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut-             chen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Voll-
    rung, -Pflege;                                       schem Recht, insbesondere dem Allgemeinen                     macht oder Weisung oder durch sonstige wis-
b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation,                 Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese An-               sentliche Pflichtverletzung herbeigeführt haben;
     -Einweisung, -Schulung;                             sprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versi-           A1-2.4.3 findet keine Anwendung.
c) Netzwerkplanung, -installation, -integration,         cherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deut-        b) Ansprüche auf Entschädigung und/oder
    -betrieb, -wartung, -pflege;                         schen Gerichten geltend gemacht werden.                       Schadenersatz mit Strafcharakter;
d) Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-,                                                                       Hierunter fallen auch Strafen, Buß- und Ord-
    Host-, Full-Service-Providing;                       Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen             nungs- oder Zwangsgelder, die gegen Sie oder
e) Betrieb von Datenbanken.                              und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis so-             die mitversicherten Personen verhängt worden
                                                         wie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis              sind.
A1-6.21.3      Mehrere während der Wirksamkeit           beendet ist.                                             c) Ansprüche wegen
der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gel-                                                                   – Gehalt,
ten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des      A1-6.22.2       Versicherungsfall                             – rückwirkenden Lohnzahlungen, Pensionen,
ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,        Versicherungsfall ist – abweichend von A1-3.1 – die                 Renten, Ruhegeldern, betrieblicher Alters-
wenn diese                                               erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtan-                      versorgung,
– auf derselben Ursache,                                 spruchs gegen Sie während der Dauer des Versi-                – Abfindungszahlungen im Zusammenhang
– auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson-           cherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrages ist ein                mit der Beendigung von Arbeitsverhältnis-
     dere sachlichem und zeitlichem Zusammen-            Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen                     sen und Sozialplänen sowie
     hang oder                                           Sie ein Anspruch in Textform erhoben wird oder ein
                                                         Dritter Ihnen in Textform mitteilt, einen Anspruch ge-
                                                         gen Sie zu haben.

Teil A – Privathaftpflichtrisiko                                            Seite 11 von 20

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     –    Ansprüche aus Personenschäden, bei de-        e)   von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene     A1-7.12        Senkungen, Erdrutschungen,
          nen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs-          Partnerschaftsgesellschaft sind;                                  Überschwemmungen
          krankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem        f) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und                  Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä-
          Sozialgesetzbuch VII handelt.                      Insolvenzverwaltern.                               den und alle sich daraus ergebenden Vermögens-
                                                        Die Ausschlüsse unter b) bis f) gelten auch für         schäden, welche entstehen durch
A1-7      Allgemeine Ausschlüsse                        Ansprüche von Angehörigen der dort genannten            a) Senkungen von Grundstücken oder
                                                        Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft         Erdrutschungen;
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ-       leben.                                                  b) Überschwemmungen stehender oder
gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist,                                                                  fließender Gewässer.
sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:            A1-7.5     Leasing, Leihe, verbotene
                                                                   Eigenmacht, besonderer                       A1-7.13         Strahlen
A1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden                          Verwahrungsvertrag                           Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller        Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an          die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen-
Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige-         fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden         hang mit energiereichen ionisierenden Strahlen ste-
führt haben. A1-2.4.3 findet keine Anwendung.           Vermögensschäden, wenn Sie oder ein von Ihnen           hen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder
                                                        Bevollmächtigter oder Beauftragter diese Sachen         Röntgenstrahlen).
A1-7.2    Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder            geleast, , geliehen, durch verbotene Eigenmacht er-
          Schädlichkeit von Erzeugnissen,               langt hat oder sie Gegenstand eines besonderen          A1-7.14        Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-
          Arbeiten und sonstigen Leistungen             Verwahrungsvertrages sind.                                             Anhänger
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller                                                                Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentü-
Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha-        A1-7.6    Schäden an hergestellten oder                 mer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeu-
ben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit              gelieferten Sachen, Arbeiten und              ges oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden,
oder Schädlichkeit                                                sonstigen Leistungen                          die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht
– Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder              Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an          werden.
– Arbeiten oder sonstige Leistungen                     von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar-    Zum Gebrauch gehört z. B. auch:
erbracht haben. A1-2.4.3 findet keine Anwendung.        beiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der   – Ein- und Aussteigen,
                                                        Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursa-    – Be- und Entladen,
A1-7.3     Ansprüche der Versicherten                   che und alle sich daraus ergebenden Vermögens-          – Betanken und Aufladen,
           untereinander                                schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenur-       – Reparatur, Wartung und Reinigung,
Ausgeschlossen sind Ansprüche                           sache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache        – Einsatz des Fahrzeugs oder seiner Einrichtun-
a) von Ihnen selbst oder der in A1-7.4 benannten        oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur        gen als Arbeitsmaschine.
     Personen gegen die mitversicherten Personen;       Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder            A1-2.4.3 findet keine Anwendung.
b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern               Leistung führt.
     desselben Versicherungsvertrages;                  Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung,           A1-7.15      Ungewöhnliche und gefährliche
c) zwischen mehreren mitversicherten Personen           wenn Dritte in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung                  Beschäftigung
     desselben Versicherungsvertrages.                  die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die      Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprü-      Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen           Personen wegen Schäden durch eine ungewöhnli-
che von Angehörigen der vorgenannten Personen,          haben.                                                  che und gefährliche Beschäftigung. A1-2.4.3 findet
die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft                                                                       keine Anwendung.
leben.                                                  A1-7.7 Asbest
                                                        Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,            A1-7.16        Verantwortliche Betätigung in
A1-7.4    Schadensfälle von Ihren Angehörigen           die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder                          Vereinigungen aller Art
          und von wirtschaftlich verbundenen            Erzeugnisse zurückzuführen sind.                        Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
          Personen                                                                                              aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigun-
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie                 A1-7.8 Gentechnik                                       gen aller Art.
a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit        Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
    Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder         die zurückzuführen sind auf                             A1-8      Veränderungen des versicherten Risi-
    die zu den im Versicherungsvertrag mitversi-        a) gentechnische Arbeiten;                                        kos (Erhöhungen und Erweiterungen)
    cherten Personen gehören;                           b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO);
    Als Angehörige gelten                               c) Erzeugnisse, die                                     Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht
    – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des                  – Bestandteile aus GVO enthalten,
          Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver-             – aus GVO oder mit Hilfe von GVO                   A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des
          gleichbare Partnerschaften nach dem                     hergestellt wurden.                           versicherten Risikos. Dies gilt nicht
          Recht anderer Staaten,                                                                                – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von
    – Eltern und Kinder,                                A1-7.9   Persönlichkeits- und                                versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Was-
    – Adoptiveltern und -kinder,                                 Namensrechtsverletzungen                            serfahrzeugen sowie
    – Schwiegereltern und -kinder,                      Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden             – für sonstige Risiken, die der Versicherungs-
    – Stiefeltern und -kinder,                          aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzun-             oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen sowie
    – Großeltern und Enkel,                             gen.                                                    – für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-
    – Geschwister sowie                                                                                              Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden
    – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die           A1-7.10      Anfeindung, Schikane, Belästigung               oder wurden.
          durch ein familienähnliches, auf längere                   und sonstige Diskriminierung
          Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern        Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden             A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos
          und Kinder miteinander verbunden sind).       aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbe-      durch Änderung bestehender oder Erlass neuer
b) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreu-       handlung oder sonstigen Diskriminierungen.              Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berech-
    ern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, be-                                                                   tigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung ei-
    schränkt geschäftsfähige oder betreute Person       A1-7.11        Übertragung von Krankheiten              ner Frist von einem Monat zu kündigen.
    sind;                                               Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                     Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht inner-
c) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie          a) Personenschäden, die aus der Übertragung ei-         halb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt
    eine juristische Person des privaten oder öffent-        ner Krankheit resultieren, an der Sie erkrankt     wird, in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis er-
    lichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Ver-          sind.                                              halten haben.
    ein sind;                                           b) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen
d) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden               gehörenden, von Ihnen gehaltenen oder veräu-       A1-8.3 Bei Veränderungen des versicherten Risi-
    Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Han-               ßerten Tiere entstanden sind.                      kos sind die Regelungen zur Meldepflicht und zur
    delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder        In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn      Beitragsregulierung unter B-8 zu beachten.
    Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind;              Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob
                                                        fahrlässig gehandelt haben.


Teil A – Privathaftpflichtrisiko                                          Seite 12 von 20

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A1-9      Neu hinzukommende Risiken                      A1-9.4.3 Nicht versicherbare Hunderassen:
          (Vorsorgeversicherung)                         – American Pittbull-Terrier,
                                                         – American Staffordshire-Terrier,
A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages ist           – Bullmastiff,
Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Ab-   – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur-
schluss des Versicherungsvertrages neu entstehen,            Bullterrier, etc.),
sofort versichert.                                       – Dogo Argentino,
                                                         – Dogue de Bordeaux,
Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes       – Fila Brasileiro,
neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die       – Mastiff,
Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung          – Mastin Espanol,
erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht          – Mastino Napoletano,
rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das    – Pitbull-Terrier,
neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.            – Rottweiler,
                                                         – Staffordshire-Bullterrier,
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das       – Tosa Inu.
neue Risiko angezeigt haben, so haben Sie zu be-
weisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss         A1-10    Fortsetzung der Privathaftpflichtversi-
der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge-                  cherung nach Ihrem Tod
kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver-
strichen war.                                            Nach Ihrem Tod besteht der bedingungsgemäße
                                                         Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfäl-
Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen ange-     ligkeitstermin fort. Das gilt
messenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini-          – für Ihren mitversicherten Ehegatten oder einge-
gung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer               tragenen Lebenspartner und/oder
Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige           – für Ihre unverheirateten und nicht in einer ein-
nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für         getragenen Lebenspartnerschaft lebenden
das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.             Kinder.
                                                         Wird die nächste Beitragsrechnung durch den über-
A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken          lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebens-
besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im         partner beglichen, so wird dieser Versicherungsneh-
Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die            mer.
Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versiche-
rungssumme.

A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung
gilt nicht für
a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder
      Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu-
      ges, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-,
      Führerschein- oder Versicherungspflicht unter-
      liegen;
b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder
      Führen von Bahnen;
c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs-
      vorsorgepflicht unterliegen;
      Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unter-
      liegen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß
      A1-9.4.
d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer-
      den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen
      Versicherungsverträgen zu versichern sind;
e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstli-
      cher und amtlicher Tätigkeit.
f) Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-An-
      lagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder
      wurden.

A1-9.4   Vorsorgeversicherung für Hunde, für die
         eine Versicherungspflicht gilt
A1-9.4.1 Abweichend von A1-9.3 c) gilt die Vorsor-
geversicherung für die private Hundehaltung, wenn
eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzu kom-
menden Hund/e besteht.

A1-9.4.2 Handelt es sich bei dem Hund um eine
Rasse, die wir nicht versichern (siehe Liste gemäß
A1-9.4.3), so endet der Versicherungsschutz abwei-
chend von A1-9.1 Absatz 4 zwei Monate nach der
Meldung gemäß A1-9.1 Absatz 2 über die Neuan-
schaffung des Hundes/der Hunde.


Teil A – Privathaftpflichtrisiko                                           Seite 13 von 20

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Teil A – Abschnitt A2                                       Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt,      A2-2.4 Ausschlüsse
                                                            soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt          a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche
Besondere Umweltrisiken                                     haben.                                                     aller Personen, die den Schaden dadurch verur-
                                                                                                                       sacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen,
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden                 A2-2     Sanierung von Umweltschäden gemäß                 Verordnungen oder an Sie gerichteten behördli-
und für Schäden nach dem Umweltschadensge-                           Umweltschadensgesetz (USchadG)                    chen Anordnungen oder Verfügungen, die dem
setz (USchadG) besteht im Umfang von Ab-                                                                               Umweltschutz dienen, abweichen. A1-2.4.3 fin-
schnitt A1 und den folgenden Bedingungen.                   Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadens-             det keine Anwendung.
                                                            gesetzes (USchadG) ist eine                            b) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche
Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen In-     a) Schädigung von geschützten Arten und                    wegen Schäden
halts wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen                     natürlichen Lebensräumen;                             aa) die durch unvermeidbare, notwendige oder
(Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.8.                    b) Schädigung der Gewässer einschließlich                        in Kauf genommene Einwirkungen auf die
                                                                 Grundwasser;                                                Umwelt entstehen;
A2-1      Gewässerschäden                                   c) Schädigung des Bodens.                                  bb) für die Sie aus einem anderen Versiche-
                                                                                                                             rungsvertrag (z. B. Gewässerschadenhaft-
A2-1.1 Umfang des Versicherungsschutzes                     A2-2.1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 –                 pflichtversicherung) Versicherungsschutz
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für unmittel-   die Sie betreffenden öffentlich-rechtliche Pflichten             hat oder hätte erlangen können.
bare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Ver-         oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden
änderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewäs-              gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit          A2-2.5 Versicherungssumme
sers einschließlich des Grundwassers (Gewässer-             des Versicherungsvertrages                             Die Versicherungssumme je Versicherungsfall und
schäden). Hierbei werden Vermögensschäden wie               – die schadenverursachenden Emissionen plötz-          die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle
Sachschäden behandelt.                                            lich, unfallartig und bestimmungswidrig in die   eines Versicherungsjahres betragen 1.000.000 EUR.
                                                                  Umwelt gelangt sind oder
Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung               – die sonstige Schadenverursachung plötzlich,
von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen re-                   unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
sultieren, deren Betreiber Sie sind, besteht Versiche-      Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursa-
rungsschutz ausschließlich                                  chung besteht Versicherungsschutz für Umweltschä-
a) für Anlagen bis 50 l/kg Inhalt (Kleingebinde) so-        den durch Lagerung, Verwendung oder anderen
      weit das Gesamtfassungsvermögen der vorhan-           Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter aus-
      denen Behälter 500 l/kg nicht übersteigt. Wenn        schließlich dann, wenn der Umweltschaden auf ei-
      mit den Anlagen die vorgenannten Beschrän-            nen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktions-
      kungen überschritten werden, entfällt dieser          fehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch
      Versicherungsschutz. Es gelten dann die Best-         besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler
      immungen über die Vorsorgeversicherung                im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse
      (A1-9).                                               nach dem Stand von Wissenschaft und Technik
b) für Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkol-             nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsri-
      lektoren, Erdwärmekörbe).                             siko).
                                                            Versichert sind darüber hinaus die Sie betreffenden
A2-1.2 Rettungskosten                                       Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an
Wir übernehmen                                              eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder
– Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Ver-            geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke
     sicherungsfall zur Abwendung oder Minderung            vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst
     des Schadens für geboten halten durften (Ret-          sind.
     tungskosten), sowie
– außergerichtliche Gutachterkosten.                        A2-2.2 Geothermie
Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gut-        Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erd-
achterkosten zusammen mit der Entschädigungsleis-           wärme dem Untergrund entnommen, aufbereitet und
tung die Versicherungssumme für Sachschäden                 an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heizanla-
nicht übersteigen.                                          gen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anlagen-
                                                            teile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im
Auf unsere Anordnung aufgewendete Rettungs- und             Sinne dieser Bedingungen. Dies gilt gleichermaßen
außergerichtliche Gutachterkosten werden auch in-           für Flächengeothermie und Geothermie mittels
soweit von uns übernommen, als sie zusammen mit             Bohrung.
der Entschädigung die Versicherungssumme für
Sachschäden übersteigen. Es gilt nicht als Anord-           Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gemäß
nung durch uns, wenn wir Ihre Maßnahmen oder                A2-2.1 wegen Schäden ausschließlich im Zusam-
Maßnahmen Dritter zur Abwendung oder Minderung              menhang mit Flächengeothermie-Anlagen
des Schadens lediglich billigen.                            (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe).

A2-1.3 Ausschlüsse                                          Nicht versichert sind Pflichten oder Ansprüche ge-
a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche               mäß A2-2.1 wegen Schäden im Zusammenhang mit
    aller Personen, die den Schaden durch vorsätz-          Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet
    liches Abweichen von dem Gewässerschutz                 werden oder wurden.
    dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Sie ge-
    richteten behördlichen Anordnungen oder Ver-            A2-2.3 Ausland
    fügungen herbeigeführt haben. A1-2.4.3 findet           Versichert sind im Umfang von A1-6.19 die im Gel-
    keine Anwendung.                                        tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie
b) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schä-                (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.
    den, die nachweislich                                   Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden
    – auf Kriegsereignissen, anderen feindseli-             Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umset-
          gen Handlungen, Aufruhr, inneren Unru-            zungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern
          hen, Generalstreik, illegalem Streik oder         diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der
    – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen              oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
          oder Maßnahmen
    beruhen.


Teil A – Besondere Umweltrisiken                                              Seite 14 von 20

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Teil A – Abschnitt A3                                    Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche         A3-5.2 Wir leisten keine Entschädigung für
                                                         Vergleiche sowie vergleichbare Titel der vorgenann-       a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der
Forderungsausfallrisiko                                  ten Länder binden uns nur, soweit der Anspruch                Rechtsverfolgung;
                                                         auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte.             b) Forderungen auf Grund eines gesetzlichen oder
A3-1      Gegenstand der                                                                                               vertraglichen Forderungsübergangs;
          Forderungsausfalldeckung                       A3-2.2 der schädigende Dritte zahlungs- oder leis-        c) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass be-
                                                         tungsunfähig ist. Dies ist der Fall, wenn Sie oder            rechtigte Einwendungen oder begründete
A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall,         eine mitversicherte Person nachweisen, dass                   Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorge-
dass Sie oder eine gemäß A1-2 mitversicherte Per-        – eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Be-               bracht oder eingelegt wurden;
son während der Wirksamkeit der Versicherung von              friedigung geführt hat,                              d) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz
einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall)        – eine Zwangsvollstreckung aussichtslos er-                   – ein anderer Versicherer Leistungen zu er-
unter folgenden Voraussetzungen:                              scheint, da der schadenersatzpflichtige Dritte in             bringen hat (z. B. Ihr Schadenversicherer)
– Der wegen dieses Schadenereignisses in An-                  den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versi-            oder
     spruch genommene Dritte kann seiner Scha-                cherung über seine Vermögensverhältnisse ab-             – ein Sozialversicherungsträger oder Sozial-
     denersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht         gegeben hat oder                                              leistungsträger Leistungen zu erbringen
     nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leis-           – ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten                   hat, auch nicht, soweit es sich um Rück-
     tungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen            durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur                   griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnli-
     Dritten festgestellt worden ist und                      vollen Befriedigung geführt hat oder ein solches              che Ansprüche von Dritten handelt.
– die Durchsetzung der Forderung gegen den                    Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde
     Dritten ist gescheitert.                            und

Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Per-     A3-2.3 an uns die Ansprüche gegen den schaden-
sonen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermö-          ersatzpflichtigen Dritten in Höhe der Versicherungs-
gensschaden zur Folge hat und für den der Dritte auf     leistung abgetreten werden und die vollstreckbare
Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-       Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs ausgehän-
rechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet       digt wird. Sie haben an der Umschreibung des Titels
ist (schädigender Dritter).                              auf uns mitzuwirken.

A3-1.2 Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig,        A3-3      Umfang der Forderungsausfalldeckung
in dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche-
rungsschutz im Rahmen und Umfang der Regelun-            A3-3.1 Versicherungsschutz besteht – im Rahmen
gen gemäß den Abschnitten A1 und A2 Ihrer Privat-        der für diese Privathaftpflichtversicherung vereinbar-
haftpflichtversicherung hätte. Daher finden im Rah-      ten Versicherungssumme – bis zur Höhe der titulier-
men der Forderungsausfalldeckung für die Person          ten Forderung.
des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und
Ausschlüsse Anwendung, die für Sie gelten.               A3-3.2 Unsere Entschädigungsleistung ist bei je-
                                                         dem Versicherungsfall auf die im Versicherungs-
So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz,        schein und seinen Nachträgen vereinbarten Versi-
wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner          cherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann,
beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht       wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere ent-
hat.                                                     schädigungspflichtige Personen erstreckt.

Mitversichert sind – abweichend von A1-6.14 – ge-        A3-3.3 Schadenersatzansprüche unter 5.000 EUR
setzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte aus der      sind nicht versichert. Beträgt der titulierte Schaden-
Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines     ersatzbetrag mindestens 5.000 EUR, wird die Ent-
Hundes oder Pferdes.                                     schädigung im Rahmen der vereinbarten Versiche-
Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem        rungssumme ohne Abzug von 5.000 EUR geleistet.
der schadenersatzpflichtige Dritte Versicherungs-
schutz im Rahmen und Umfang der Barmenia-Tier-           A3-3.4 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten ste-
halterhaftpflichtversicherung nach den Allgemeinen       hen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tier-
halter-Haftpflichtversicherung "Basis-Schutz" für pri-   A3-4      Räumlicher Geltungsbereich
vate Tierhaltung (AVB THV Basis-Schutz – private
Tierhaltung) hätte.                                      Versicherungsschutz besteht – abweichend von
                                                         A1-6.19 – für Schadenereignisse, die in Europa,
A3-1.3     Besondere Leistungserweiterung für Sie        auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf
           als Opfer einer vorsätzlichen Handlung        Madeira eintreten.
           (Opferschutz)
Ist die schädigende Person bekannt, sind auch Per-       A3-5      Besondere Ausschlüsse für das
sonen- und Sachschäden – nicht aber Vermögens-                     Forderungsausfallrisiko
schäden – mitversichert, die durch vorsätzliches
Handeln des schädigenden Dritten entstanden sind.        A3-5.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
Hierfür besteht Versicherungsschutz im Umfang            sind Ansprüche wegen Schäden an
von A3-3.                                                a) Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern,
                                                              Luft- und Wasserfahrzeugen;
A3-2      Leistungsvoraussetzungen                       b) Immobilien, für die in diesem Vertrag kein
                                                              Versicherungsschutz besteht;
Wir sind Ihnen gegenüber oder einer gemäß A1-2           c) Pferden oder sonstigen Reit- oder Zugtieren
mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn               oder an Zuchttieren;
                                                         d) Sachen, die ganz oder teilweise Ihrem Betrieb,
A3-2.1 die Forderung durch ein rechtskräftiges Ur-       Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt oder dem einer
teil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem      mitversicherten Person zuzurechnen sind.
ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutsch-
land oder einem anderen Staat Europas festgestellt
worden ist;


Teil A –Forderungsausfallrisiko                                             Seite 15 von 20

[Seite 16]
Teil B – Allgemeiner Teil                               Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei-   Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-
                                                        nen gefahrerheblichen Umstand, der                       löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
Regelungen über allgemeine Rechte und                   – weder für den Eintritt oder die Feststellung des       oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall
Pflichten der Vertragsparteien:                              Versicherungsfalls,                                 vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
                                                        – noch für die Feststellung oder den Umfang un-          Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
                                                             serer Leistungspflicht                              Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
Ihre Obliegenheiten                                     ursächlich war.                                          letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.

Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln           Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir     B-1.4     Anfechtung
(Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn       nicht zu Leistungen verpflichtet.                        Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht                                                              Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
erbringen.                                              B-1.2.2 Kündigung                                        richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
                                                        Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil      gewollt beeinflusst worden ist.
B-1       Was bedeutet die vorvertragliche              die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich
          Anzeigepflicht und welche Folgen              noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver-       Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
          hat ihre Verletzung?                          trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat        trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-
                                                        kündigen.                                                fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-
B-1.1       Vorvertragliche Anzeigepflicht                                                                       spricht.
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-    Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen       wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-       B-1.5     Erweiterung des Versicherungsschutzes
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha-        gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter       Die Regelungen B-1.1. bis B-1.4 gelten entspre-
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.         Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht       chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere       angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-         erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprü-
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem        sen hätten.                                              fung erforderlich ist.
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
                                                        B-1.2.3 Vertragsänderung                                 B-2       Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach ge-      Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil                  des Versicherungsfalls zu beachten?
fahrerheblichen Umständen, die wir                      wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-
– nach Ihrer Vertragserklärung,                         gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter       Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie
– aber noch vor Vertragsannahme                         Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht       auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist
in Textform stellen.                                    angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-         beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung un-
                                                        sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf           ter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu-
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr-         unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-         mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge-
erheblichen Umständen für Sie beantwortet und           teil.                                                    führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahr-
wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand                                                                  drohend.
kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan-      Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-
delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt       treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der       B-3       Welche Obliegenheiten sind bei und
oder arglistig gehandelt.                               laufenden Versicherungsperiode (B-6.1.1) Vertrags-                 nach Eintritt des Versicherungsfalls
                                                        bestandteil.                                                       zu beachten?
B-1.2    Mögliche Folgen einer
         Anzeigepflichtverletzung                       Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,           Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche      nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben,            nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.       fristlos kündigen, wenn                                  die folgenden Pflichten erfüllen:
Wir können in einem solchen Fall                        – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den
– vom Vertrag zurücktreten,                                    Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder             B-3.1    Anzeigepflichten
– den Vertrag kündigen,                                 – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-        B-3.1.1 Jedes Schadenereignis ist uns innerhalb
– den Vertrag ändern oder                                      zeigten Umstand ausschließen.                     einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung                                                                        Schadenersatzansprüche erhoben worden sind. Das
     anfechten.                                         Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung        Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche
                                                        über die Vertragsänderung hinweisen.                     geltend gemacht werden.
B-1.2.1 Rücktritt
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt,       B-1.3     Voraussetzungen für die Ausübung               B-3.1.2 Wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich
können wir vom Vertrag zurücktreten.                              unserer Rechte                                 geltend gemacht, Prozesskostenhilfe beantragt oder
                                                        Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder          wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, haben Sie
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn                      zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir         uns dies unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch,
– weder eine vorsätzliche,                              Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die      wenn gegen Sie wegen des den Anspruch begrün-
– noch eine grob fahrlässige                            Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen        denden Schadensereignisses ein Ermittlungsverfah-
Anzeigepflichtverletzung vorliegt.                      haben.                                                   ren eingeleitet wird.

Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt   Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung        B-3.1.3 Wird ein Schiedsgerichtsverfahren ge-
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn     oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-        mäß B-20 eingeleitet, sind Sie verpflichtet, uns dies
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin-      gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An-         unverzüglich anzuzeigen und uns die Mitwirkung am
gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter      zeige kannten.                                           Schiedsgerichtsverfahren entsprechend der Mitwir-
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht                                                               kung des Versicherers an Verfahren des ordentli-
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-        Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-       chen Rechtsweges zu ermöglichen.
sen hätten.                                             gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines       Hinsichtlich der Auswahl des von Ihnen zu benen-
                                                        Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt     nenden Schiedsrichters müssen Sie uns eine ent-
Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche-       mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung         scheidende Mitwirkung einräumen.
rungsschutz.                                            der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge-
                                                        machte Recht begründet, Kenntnis erhalten.               B-3.2      Aufklärungspflicht
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-                                                                Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi-
rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol-   Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-           cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs-
gender Voraussetzung bestehen:                          stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-       pflicht erforderlich ist.
                                                        zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei-         Sie müssen dabei insbesondere
                                                        tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats-        – unsere Fragen zu den Umständen des
                                                        frist noch nicht verstrichen ist.                              Schadenereignisses und zu unserer Leistungs-


Teil B – Allgemeiner Teil                                                   Seite 16 von 20

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      pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant-       Beginn des Versicherungsschutzes/                       Der Versicherungsbeitrag
      worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in       Dauer und Ende des Vertrages/
      Textform antworten.                                                                                         B-6       Was müssen Sie bei der Beitragszah-
–     uns angeforderte Nachweise und Schriftstücke        B-5      Wann beginnt der Versicherungs-                          lung beachten?
      vorlegen.                                                    schutz?                                                  Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag
                                                                   Wann beginnt und wann endet                              nicht rechtzeitig zahlen?
B-3.3     Schadenabwendungs-/                                      der Vertrag?
          Schadenminderungspflicht                                                                                B-6.1     Beitragszahlung/Versicherungsperiode/
Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung             B-5.1     Beginn des Versicherungsschutzes                        Versicherungsteuer
und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Wei-            Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-        B-6.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Vereinba-
sungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zu-      cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie          rung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jähr-
mutbar ist.                                               den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich         lich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der
                                                          nach Fälligkeit im Sinne von B-6.2.1 zahlen.            Versicherungsperiode: Sie beträgt
B-3.4      Weitere Pflichten                                                                                      – bei Monatsbeiträgen einen Monat,
B-3.4.1 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch ge-        B-5.2    Dauer und Ende des Vertrages                   – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
richtlich geltend gemacht, haben Sie uns die Füh-         B-5.2.1 Vertragsdauer                                   – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
rung des Verfahrens zu überlassen. Wir beauftragen        Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-      – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen             gegebenen Zeitraum abgeschlossen.                       Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperi-
dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderli-                                                                 ode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchs-
chen Auskünfte erteilen und die angeforderten Un-         B-5.2.2 Stillschweigende Verlängerung                   tens ein Jahr.
terlagen zur Verfügung stellen.                           Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-
                                                          tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr   B-6.1.2 Versicherungsteuer
B-3.4.2 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Ver-           stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-      Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-
fügung von Verwaltungsbehörden auf Schadener-             lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi-       cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
satz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die           gung zugegangen ist.                                    Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer
Weisung unsererseits bedarf es nicht.                     B-5.2.3 Vertragsbeendigung                              B-6.2       Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/
                                                          Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr                  Erster oder einmaliger Beitrag
B-4       Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung          endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung         B-6.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
          von Obliegenheiten?                             bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.                     Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
                                                                                                                  der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
B-4.1      Nachteilige Auswirkungen auf unsere            Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf-     Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
           Leistungspflicht                               zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform      Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits-
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies           kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.         zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein an-
dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis-      Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können        gegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:                   Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der       des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-           Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,      Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu
      zen, sind wir nicht leistungspflichtig.             an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön-       zahlen.
– Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver-          nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu-
      letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu     kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.                     B-6.2.2 Späterer Beginn des
      kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der           Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist               Versicherungsschutzes
      Schwere des Verschuldens.                           von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in         Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei-
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit-       Textform kündigen.                                      nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi-
teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewie-                                                              cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
sen haben.                                                B-5.2.4 Kündigung nach dem Versicherungsfall            Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung
                                                          Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn          in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi-         – wir eine Schadenersatzzahlung geleistet haben         Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
cherungsschutz bestehen:                                       oder
Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig-         – Ihnen eine Klage über einen unter den Versi-          Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete
keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.                  cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch       Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig-              gerichtlich zugestellt wird.                       cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet,      Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei-
wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der          nen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der        B-6.2.3 Zahlung bei abweichendem
Obliegenheit                                              Zustellung der Klage zugegangen sein.                             Versicherungsschein
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des                                                                Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag
      Versicherungsfalls                                  Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam,         oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste
– noch für die Feststellung oder den Umfang un-           sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim-        oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
      serer Leistungspflicht ursächlich war.              men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit-         Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig      punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des
verletzt haben.                                           Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen        B-6.2.4 Rücktritt
                                                          Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.         Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
B-4.2      Unser Kündigungsrecht                                                                                  rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver-        B-5.3    Wegfall des versicherten Risikos               rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir
letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er-   Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer-     können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,
füllen müssen, können wir zusätzlich zu den unter         haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich   dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet
B-4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündi-       dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom         haben.
gen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines         Wegfall des Risikos erfahren. Uns steht der Beitrag
Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis           zu, den wir hätten erheben können, wenn die Versi-
erhalten haben, erklären.                                 cherung dieses Risikos nur bis zu dem Zeitpunkt
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach-          beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall er-
weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vor-       fahren.
sätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.


Teil B – Allgemeiner Teil                                                    Seite 17 von 20

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B-6.2.5 Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung        B - 6.4.1 Ihre Pflichten                                 B-7.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags
          des Erst- oder Einmalbeitrags                  a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen         verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Be-
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht             Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt     ginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das
zu dem nach B-6.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit-              der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende       Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti-
punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des           Deckung aufweist.                                   ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges
Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur       b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden       Interesse genommen ist, nicht entsteht.
Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte          von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-       Wir können jedoch eine angemessene Geschäfts-
Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen           lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-       gebühr verlangen.
Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts-              verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-       Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der
folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam ge-            nen Zahlungsaufforderung erfolgt.                   Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri-
macht haben.                                             c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-           gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie        schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum           nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu
die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.                    Beitragseinzug                                      dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit
                                                              Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-        begründenden Umständen erfahren.
B-6.3     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/             derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug
          Folgebeitrag                                        widerrufen, so können wir den Vertrag zum           B-8       Veränderungen des versicherten Risi-
B-6.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung            Ende des laufenden Versicherungsmonats                        kos und Auswirkung auf den Beitrag
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar-            außerordentlich kündigen.                                     (Beitragsregulierung)
ten Zeitpunkt fällig.
                                                         B - 6.4.2 Änderung des Zahlungsweges                     B-8.1      Während der Vertragslaufzeit können sich
B-6.3.2 Verzug                                           Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung            bezüglich des versicherten Risikos Änderungen er-
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift        geben. So ist es z. B. denkbar, dass Sie inzwischen
len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine      von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut      Familienzuwachs bekommen haben. Um solche
Mahnung von uns erhalten haben.                          trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir        Dinge festzustellen, können wir Sie dazu auffordern
                                                         hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-    (z. B. durch einen Hinweis auf der Beitragsrech-
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht   den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-      nung), uns mitzuteilen, ob und welche Änderungen
verschuldet haben.                                       lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu         des versicherten Risikos gegenüber den früheren
                                                         verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-      Angaben eingetreten sind.
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-     gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei-    Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns Än-
den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-          nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,          derungen mitteilen, und zwar innerhalb eines Mo-
standen ist.                                             wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert         nats, nachdem Ihnen unsere Anforderung zugegan-
                                                         wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-          gen ist. Wenn es für die Vertragsgestaltung erforder-
B-6.3.3 Zahlungsfrist                                    gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug          lich ist, müssen Sie die Änderungen auf unseren
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     können wir Ihnen in Rechnung stellen.                    Wunsch hin nachweisen.
len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform                                                                 Wenn Sie uns bewusst falsche Angaben machen,
eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-       B-7      Beitrag bei vorzeitiger                         die uns benachteiligen (weil deshalb ein zu niedriger
frist muss mindestens zwei Wochen betragen.                       Vertragsbeendigung                              Beitrag berechnet wurde), können wir von Ihnen eine
                                                                                                                  Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn        B-7.1     Allgemeiner Grundsatz                          Beitragsunterschiedes zu dem sich nach richtiger
sie folgende Informationen enthält:                      Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,      Vertragseinstufung ergebenden Beitrags verlangen.
– Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die           soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-         Das gilt nicht, wenn Sie an der Mitteilung der fal-
      Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und      spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum       schen Angaben kein Verschulden trifft.
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die            des Versicherungsschutzes entspricht.
      nach B-6.3.4 mit der Fristüberschreitung ver-                                                               B-8.2     Auf der Grundlage Ihrer Änderungsmittei-
      bunden sind.                                       B-7.2       Beitrag oder Geschäftsgebühr bei             lung oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag
                                                                     Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und          ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Bei-
B-6.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und                        fehlendem versicherten Interesse             tragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken
           Kündigung                                     B-7.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver-            jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-         tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerru-        Mitteilung bei uns. Der vertraglich vereinbarte Min-
mahnten Betrag nicht bezahlt haben,                      fen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zugang       destbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
– besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung            des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu er-      Alle entsprechend B-9.1 nach dem Versicherungsab-
     kein Versicherungsschutz.                           statten. Voraussetzung ist, dass wir in der Belehrung    schluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigun-
– können wir den Vertrag kündigen, ohne eine             über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen des        gen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
     Frist einzuhalten.                                  Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen
     Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei-       und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs-        B-8.3      Wenn Sie uns die Änderungsmitteilung
     nes Monats den angemahnten Betrag bezah-            schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.              nicht rechtzeitig machen, können wir für den Zeit-
     len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-   Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben        raum, für den die Angaben zu machen waren, eine
     fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und     wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche-      Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum be-
     Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-           rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies      reits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen.
     schutz.                                             gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche-        Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-           rungsvertrag in Anspruch genommen haben.                 eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel
lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab-                                                             gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die
lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit      B-7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch           Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang
der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie       unseren Rücktritt beendet,                               der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
bei der Kündigung ausdrücklich hin.                      – weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor
                                                              Vertragsannahme in Textform gefragt haben,          B-8.4   Die vorstehenden Bestimmungen finden
B - 6.4     Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift-             nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag     auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitrags-
            mandat, PayPal oder mit Kreditkarte               bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung       vorauszahlung für mehrere Jahre.
            als Geschäftsgrundlage/                           zu;
            Kündigungsrecht bei Widerruf                 – weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht        B-9       Beitragsangleichung und Kündigungs-
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur             rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine             recht nach Beitragsangleichung
abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen              angemessene Geschäftsgebühr zu.
oder von einer anderen Person durch ein SEPA-                                                                     B-9.1      Die Versicherungsbeiträge unterliegen der
Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kredit-         B-7.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch           Beitragsangleichung. Soweit die Beiträge nach
kartendaten oder durch Anweisungen an den Zah-           unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung be-        Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden,
lungsdienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage ver-     endet, so steht uns der Beitrag bis zum Wirksam-         findet keine Beitragsangleichung statt.
setzt werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem     werden der Anfechtungserklärung zu.
bzw. deren Konto einzuziehen.

Teil B – Allgemeiner Teil                                                   Seite 18 von 20

[Seite 19]
Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Art        B-11.2 Wenn die Mehrfachversicherung zu                 keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
der Beitragsberechnung der Beitragsangleichung.           Stande gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten,        Lücke.
                                                          können Sie die Aufhebung des später geschlosse-
B-9.2      Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt          nen Vertrages verlangen.                                B-13.3 Keine Schlechterstellung
jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen                                                              Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-
Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergange-        B-11.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn           zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit
nen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzah-         Sie es nicht innerhalb eines Monats, nachdem Sie        anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-
lungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflicht-     von der Mehrfachversicherung erfahren haben, gel-       ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen
versicherung zugelassenen Versicherer gegenüber           tend machen.                                            Regelungen.
dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert            Wir werden den Vertrag zu dem Tag aufheben, an
hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die        dem wir Ihre Aufhebungserklärung erhalten.              B-13.4 Durchführung der Anpassung
nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab.                                                             Die nach B-13.1 bis B-13.3 zulässigen Änderungen
Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die spezi-         B-12     Was ist bei Mitteilungen an uns zu             werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und er-
ell durch den einzelnen Schadensfall veranlassten                  beachten? Was gilt bei Änderung                läutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die
Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe                     Ihrer Anschrift?                               Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des
der Versicherungsleistungen.                                                                                      Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf
Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalender-         B-12.1 Formvorgaben                                     Ihr Kündigungsrecht nach B-13.5 hinweisen.
jahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten       Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und
Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im          soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be-        B-13.5 Kündigung
gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadensfälle.         stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen     Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
                                                          und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be-       passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-
B-9.3      Im Falle einer Erhöhung sind wir berech-       treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen,     halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-
tigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, die       in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) abzu-    lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü-
Folgebeiträge um den sich aus B-9.2 ergebenden            geben.                                                  hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung).                                                                   der Bedingungsanpassung.
Der veränderte Folgebeitrag wird Ihnen mit der Bei-       B-12.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol-
tragsrechnung bekannt gegeben.                            gende Stellen gerichtet werden:                         B-14     Wann verjähren die Ansprüche aus
Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen der        – an unsere Hauptverwaltung oder                                 diesem Vertrag?
Barmenia in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um       – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.
einen geringeren Prozentsatz als denjenigen erhöht,           Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus    B-14.1 Gesetzliche Verjährung
den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach               Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen           Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
B-9.2 ermittelt hat, so darf die Barmenia die Folge-          Nachträgen.                                         jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
beiträge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den                                                                   sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli-
sich der Durchschnitt ihrer Schadenzahlungen nach         B-12.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie            chen Gesetzbuchs.
ihren unternehmenseigenen Zahlen im letzten Ka-           uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen
lenderjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige      gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol-        B-14.2 Aussetzung der Verjährung
nicht überschreiten, die sich nach dem vorstehenden       len, gilt Folgendes:                                    Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
Absatz ergeben würde.                                     Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als     uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-
                                                          zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre       hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu
B-9.4    Liegt die Veränderung nach B-9.2 oder            letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.          dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung
B-9.3 unter fünf Prozent, entfällt eine Beitragsanglei-                                                           in Textform zugeht.
chung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgen-        Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres
den Jahren zu berücksichtigen.                            Namens nicht mitteilen.                                 B-15     Sonderfälle der Schadenfeststellung
                                                                                                                           bei gedehnten Versicherungsfällen im
B-9.5     Erhöht sich der Beitrag auf Grund der Bei-      B-13     Bedingungsänderung                                      Zusammenhang mit einem Wechsel
tragsangleichung gemäß B-9.3, ohne dass sich der                                                                           des Versicherers
Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können           Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver-
Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Mo-          sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende        Werden Sie nach dem Wechsel der Haftpflichtversi-
nats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger        Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen        cherung zur Barmenia Allgemeine Versiche-
Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündi-        (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach              rungs-AG (Nachversicherer) wegen eines Schaden-
gen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden           B-13.1 bis B-13.3 erfüllt sind:                         ereignisses in Anspruch genommen, dessen ge-
sollte.                                                                                                           nauen Eintrittszeitpunkt Sie auch durch ein Gutach-
Wir müssen Sie in unserer Mitteilung auf das Kündi-       B-13.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen               ten nicht bestimmen können, so ist die Barmenia All-
gungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen           Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen         gemeine Versicherungs-AG als Nachversicherer ab
spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden              ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:       dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang
der Beitragserhöhung zugehen.                             – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des              des bei ihr bestehenden Vertrages für die Entschädi-
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet                  Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich       gungsleistung eintrittspflichtig.
kein Kündigungsrecht.                                           oder                                              Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeit-
                                                          – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,          punkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist
                                                                die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-      der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Ver-
Weitere Bestimmungen                                            trifft oder                                       tragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
                                                          – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-
B-10      Wann darf ein Freistellungsanspruch                   dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-       B-16     Künftige Bedingungsverbesserungen
          abgetreten werden?                                    dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör-
                                                                den im Wege eines bestandskräftigen Verwal-       Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgülti-             tungsakts.                                        im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche-
gen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder             – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in-          rungsverträge die Allgemeinen Versicherungsbedin-
abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung               haltsgleiche Regelung in den Privathaftpflicht-   gungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversiche-
an den geschädigten Dritten ist zulässig.                       Versicherungsbedingungen eines anderen Ver-       rung "Basis-Schutz" (AVB PHV Basis-Schutz)" aus-
                                                                sicherers durch eines der genannten Ereignisse    schließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein
B-11      Mehrfachversicherung                                  unwirksam geworden ist.                           Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen
                                                                                                                  Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für die-
B-11.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn          B-13.2     Störung des Gleichgewichts zwischen          sen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintre-
das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen ver-                   Leistung und Gegenleistung                   tenden Leistungsfälle.
sichert ist.                                              Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
                                                          standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene
                                                          Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
                                                          in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht

Teil B – Allgemeiner Teil                                                   Seite 19 von 20

[Seite 20]
B-17     Leistungsgarantie gegenüber                    B-21     Welches Recht findet Anwendung?               B-24.2 Versicherungsaufsicht
         GDV-Musterbedingungen                                                                                 Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
                                                        Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.               treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der die-                                                            abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
ser Versicherung zu Grunde liegenden "Allgemeine        B-22     Versicherungsjahr                             zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Privat-                                                              ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
haftpflichtversicherung "Basis-Schutz" (AVB PHV         Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.             Bundesanstalt für
Basis-Schutz)" ausschließlich zu Ihrem Vorteil von      Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-     Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
den vom Gesamtverband der Deutschen Versiche-           sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-      Sektor Versicherungsaufsicht
rungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingun-       nen Zeitpunkt.                                         Graurheindorfer Str. 108
gen - in deren jeweils gültigen Fassung - abweichen.                                                           53117 Bonn
                                                        Ausnahme:                                              E-Mail:       poststelle@bafin.de
B-18     Garantie über die Erfüllung der vom            Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan-   Tel.:         0228 4108-0
         Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ emp-          zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-      Fax:          0228 4108-1550.
         fohlenen Mindestleistungsstandards             sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs-       Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
                                                        jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-     stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Versicherung     weils ganze Jahre.                                     scheiden kann.
zu Grunde liegenden "Allgemeine Versicherungsbe-
dingungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversi-          Beispiel:                                          B-24.3 Rechtsweg
cherung "Basis-Schutz" (AVB PHV Basis-Schutz)"              Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-         Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom         trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,        weg zu beschreiten.
Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ (mit Stand                 das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
28.09.2015) empfohlen wurden. (Der Arbeitskreis
Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist        B-23     Sanktions-/Embargoklausel
eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Ser-
vicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risi-    Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
koanalysen und Mindestleistungsstandards für die        stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
Vermittler.)                                            solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
                                                        anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
B-19     Welches Gericht ist zuständig?                 sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
                                                        oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
B-19.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag          hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:             Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
– das Gericht am Sitz unseres Unternehmens              Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
    oder unserer Niederlassung, die für Ihren           schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
    Vertrag zuständig ist.                              republik Deutschland entgegenstehen.
– das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei-
    nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-         B-24     Wenn Sie mit uns einmal nicht
    wöhnlichen Aufenthalts.                                      zufrieden sind

B-19.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag          B-24.1 Versicherungsombudsmann
gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn     Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres     nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.                     einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
                                                        nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
B-20     Schiedsgerichtsvereinbarungen                  mann für Versicherungen wenden.
         (gilt nur für berufliche Haftpflichtrisiken,   Versicherungsombudsmann e. V.
         z. B. wegen Schäden durch Hausange-            Postfach 08 06 32
         stellte)                                       10006 Berlin
                                                        E-Mail:
Die Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren vor       beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Eintritt eines Versicherungsfalls beeinträchtigt den    Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Versicherungsschutz nicht, wenn das Schiedsgericht      Tel.:        0800 3696000
folgenden Mindestanforderungen entspricht:              Fax:         0800 3699000
– Das Schiedsgericht besteht aus mindestens             (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
     drei Schiedsrichtern. Der Vorsitzende muss
     Jurist sein und soll die Befähigung zum Richter-   Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-
     amt haben. Haben die Parteien ihren Firmensitz     bührenpflichtigen Rufnummern:
     in verschiedenen Ländern, darf er keinem Land      Tel.:       +49 30 20605899
     der Parteien angehören.                            Fax:        +49 30 20605898.
– Das Schiedsgericht entscheidet nach materiel-
     lem Recht und nicht lediglich nach billigem Er-    Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
     messen (ausgenommen im Falle eines Ver-            hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
     gleichs, sofern uns die Mitwirkung am Verfah-      Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
     ren ermöglicht wurde). Das anzuwendende ma-        dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
     terielle Recht muss bei Abschluss der Schieds-
     gerichtsvereinbarung festgelegt sein.              Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
– Der Schiedsspruch wird in Textform niederge-          eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
     legt und begründet. In seiner Begründung sind      ben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online
     die die Entscheidung tragenden Rechtsnormen        an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
     anzugeben.                                         wenden.
Bei Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens sind     Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an
Sie verpflichtet, die Obliegenheiten gemäß B-3.1.3      den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
zu erfüllen.


Teil B – Allgemeiner Teil                                                 Seite 20 von 20
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