# BarmeniaGothaer Barmenia Premium-Schutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-privathaftpflicht-barmenia-premium-schutz.php
- Rechtlicher Träger: Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-privathaftpflicht.php#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversicherung "Premium-Schutz" (AVB PHV Premium-Schutz), mit Übersicht](https://media.barmenia.de/media/global_media/dokumente/dokumentencenter/ba/bedingungen/A3789.pdf), Fassung Stand 01.01.2023 (A 3789-02 01/2023)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden | laut Versicherungsschein | Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. | A1-5.1, Seite 8 |
| Vermögensschäden (echte und unechte) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. | A1-6.25.1, Seite 13 |
| Jahreshöchstleistung (Maximierung) | ja | Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. | A1-5.2, Seite 8 |
| Selbstbeteiligung Standard | nicht geregelt | Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). | A1-5.4, Seite 8 |
| Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte) | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Ihren Familienangehörigen und von den Familienangehörigen Ihres mitversicherten Ehe- oder Lebenspartners gemäß A1-2.1.1 oder A1-2.1.4, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und unter der gleichen Anschrift behördlich gemeldet sind wie Sie. | A1-2.1.2, Seite 7 |
| Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst) | ja | bleibt der Versicherungsschutz bestehen bis zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, längstens jedoch für ein Jahr, auch wenn sie nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. | A1-2.1.3 b), Seite 7 |
| Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer) | ja | Schäden im Ausland, die bei einem vorübergehenden oder zeitlich unbegrenzten Auslandsaufenthalt eintreten. | Übersicht und A1-6.24.1, Seite 4 |
| Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen | ja | Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Privathaftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung. | Übersicht und B-17, Seite 1 |
| Innovations- oder Update-Garantie | ja | so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle. | B-16, Seite 19 |
| Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckung | ja | Ist ein Haftpflichtschaden über diese Bedingungen nicht versichert, wird die Barmenia trotzdem leisten, wenn irgendein anderer Privathaftpflichtversicherer in Deutschland den Schaden ersetzen würde. | Übersicht und A1-6.32, Seite 4 |
| Vorsorgeversicherung für neue Risiken | ja | Im Umfang des bestehenden Vertrages ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert. | A1-9.1, Seite 13 |
| Schäden durch deliktunfähige Kinder | ja, bis zur Deckungssumme | Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten Personen berufen, wenn Sie es wünschen. | A1-6.3.1, Seite 9 |
| Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz) | ja, bis zur Deckungssumme | Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten Personen berufen, wenn Sie es wünschen. | A1-6.3.1, Seite 9 |
| Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutter | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. | A1-2.1.7, Seite 7 |
| Pflegebedürftige Angehörige im Haushalt | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt lebenden, dauernd pflegebedürftigen Personen (mindestens Pflegegrad 2); | A1-2.1.5, Seite 7 |
| Ehrenamt und Freiwilligenarbeit | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit auf Grund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. | A1-6.2, Seite 9 |
| Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand) | ja, bis zur Deckungssumme | Im Umfang dieses Vertrages werden wir uns nicht auf einen Ausschluss der Haftung im Fall leichter Fahrlässigkeit durch Gefälligkeit berufen, soweit Sie dies wünschen. | A1-6.16, Seite 12 |
| Ansprüche mitversicherter Personen untereinander | ja | bei Personenschäden auch für unmittelbare Ansprüche der versicherten Personen untereinander, | A1-2.1.9, Seite 7 |
| Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäuden | ja, bis zur Deckungssumme | Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten oder gepachteten Räumen in Gebäuden. | A1-6.12.1, Seite 11 |
| Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel) | ja, bis zur Deckungssumme | mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und -häusern anlässlich von Aufenthalten auf Reisen. | A1-6.12.2, Seite 11 |
| Geliehene, gemietete, gepachtete Sachen | ja, bis zur Deckungssumme | Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden ausschließlich an fremden beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages waren. | A1-6.13.1, Seite 11 |
| Verlust privater Schlüssel | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert sind Schäden aus dem Abhandenkommen von a) fremden, zu privaten Zwecken überlassenen Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage). | A1-6.14.1 a), Seite 11 |
| Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagen | ja, bis zur Deckungssumme | b) beruflichen Schlüsseln (berufsbezogen überlassene Schlüssel jeglicher Art | A1-6.14.1 b), Seite 11 |
| Allmählichkeits- und Abwasserschäden | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen). | A1-6.11, Seite 11 |
| Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. | A1-6.26.1, Seite 14 |
| Be- und Entladeschäden | ja, bis 20.000 € | Schäden an diesen Kraftfahrzeugen oder Anhängern bleiben ausgeschlossen. Unsere Höchstersatzleistung ist im Rahmen der Versicherungssumme auf 20.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. | A1-6.20.2, Seite 12 |
| Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegen | ja, bis 20.000 € | Die Versicherungssumme für diese Sach- und Vermögensschäden beträgt je Versicherungsfall 20.000 EUR. | A1-6.29, Seite 15 |
| Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge) | ja | Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (z. B. motorgetriebene Rollstühle, Kinderfahrzeuge, Golfwagen); | A1-6.20.1.1 b), Seite 12 |
| Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen) | ja | Ihre die gesetzliche Haftpflicht als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland, in außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira eintreten, soweit keine ausreichende Deckung aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. | A1-6.20.5.1, Seite 13 |
| Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung) | ja | d) eigene und fremde Segelboote mit einer Gesamt-Segelfläche bis 20 m2, auch mit Hilfs- oder Außenbordmotoren bis 15 PS/11,03 kW; | A1-6.22.1 d), Seite 13 |
| Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor) | ja | e) Fremde Wasserfahrzeuge mit einer Motorstärke bis 80 PS/59 kW, die sich nicht im Eigentum von mitversicherten Personen befinden. | A1-6.22.1 e), Seite 13 |
| Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera) | ja | b) ferngelenkte Multicopter (sog. "Drohnen"), die rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor) angetrieben werden, mit einer Startmasse von nicht mehr als 5 kg; | A1-6.21.1 b), Seite 13 |
| Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeuge | ja | Hierzu zählt auch die Nutzung von so genannten Pedelecs, die nur dann eine Unterstützung durch einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. | A1-6.17.1 a), Seite 12 |
| Zahme Haustiere und Kleintiere | ja | Versichert ist das Halten und Hüten von zahmen Haustieren (z. B. Katzen), gezähmten Kleintieren (z. B. Papageien, Hamster) und Bienen. | Übersicht und A1-6.19.1, Seite 3 |
| Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter) | ja | als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, | A1-6.19.3, Seite 12 |
| Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagd | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen. | A1-6.18, Seite 12 |
| Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhaus | ja | a) einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnungen; | A1-6.6.1, Seite 10 |
| Ferienwohnung und Zweitwohnung | ja | a) einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnungen; | A1-6.6.1 a), Seite 9 |
| Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen) | ja | dd) weiterer Eigentumswohnungen und Einliegerwohnungen bis zu einem Bruttojahresmietwert von insgesamt 30.000 EUR | A1-6.6.2 a) dd), Seite 10 |
| Unbebaute Grundstücke | ja | e) eines oder mehrerer unbebauter Grundstücke bis zu einer Grundfläche von insgesamt maximal 20.000 Quadratmetern; | A1-6.6.1 e), Seite 10 |
| Bauherrenrisiko (Bausumme) | ja | aa) für die in A1-6.6.1 a) bis c) genannten Risiken ohne Begrenzung der Bausumme, bb) bei sonstigen Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 400.000 EUR je Bauvorhaben. | A1-6.6.3 b), Seite 10 |
| Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück. | A1-6.8.1, Seite 11 |
| Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen) | ja, bis zur Deckungssumme | Für das von Ihnen selbst bewohnte bzw. mitbewohnte, über A1-6.6.1 b) mitversicherte Ein-/Zwei- oder Mehrfamilienhaus (wo Sie mit Ihrem Erstwohnsitz behördlich gemeldet sind) ist das Gewässerschadenrisiko für einen Heizöltank mitversichert. | A2-2, Seite 20 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz | ja | die Sie betreffenden öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG | A2-3.1, Seite 20 |
| Verkehrssicherungspflicht und Winterdienst | ja | aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). | A1-6.6.3 a), Seite 10 |
| Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis) | ja, bis zur Deckungssumme | Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der Regelungen gemäß den Abschnitten A1 und A2 Ihrer Privathaftpflichtversicherung hätte. | A3-1.2, Seite 22 |
| Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfall | ja, bis 150.000 € | Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 EUR begrenzt. | A3-6, Seite 23 |
| Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttaten | ja | mitversichert, die durch vorsätzliches Handeln des schädigenden Dritten entstanden sind. Hierfür besteht Versicherungsschutz im Umfang von A3-3. | A3-1.3, Seite 15 |
| Neuwertentschädigung oder Zeitwert | ja, bis 5.000 € | für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Totalschaden), deren Neupreis nicht mehr als 5.000 EUR betrug, Schadenersatz zum Neuwert. | A1-6.30, Seite 15 |
| Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze) | ja | Wird der Umsatz in Höhe von 15.000 EUR überschritten, besteht auch für das Risiko aus dem Umsatz bis 15.000 EUR kein Versicherungsschutz. | A1-6.35.2 a), Seite 17 |
| Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer) | nicht geregelt | nach den Regelungen unter A4 besteht nur, soweit dies besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. | A4, Seite 24 |
| Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheiten | ja, bis 20.000 € | Verletzen Sie eine Obliegenheit grob fahrlässig, verzichten wir bis zu einem Entschädigungsbetrag in Höhe von 20.000 EUR auf den Einwand der Leistungsfreiheit und auf eine Leistungskürzung. | B-4.1, Seite 34 |
| Laufzeit und Kündigung | ja | Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. | B-5.2.3, Seite 17 |
| Beitragsanpassungsklausel | ja | Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsangleichung. | B-9.1, Seite 18 |
| Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichen | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversicherung "Premium-Schutz" (AVB PHV Premium-Schutz), mit Übersicht

```text
[Seite 1]
 Die Barmenia-Privathaftpflicht-
 versicherung "Premium-Schutz"
 im Überblick…

                                                                                                    Barmenia
                                                                                                    Allgemeine Versicherungs-AG

                                                                                                    Barmenia-Allee 1
                                                                                                    42119 Wuppertal


Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Privathaftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die vom
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung.

Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Privathaftpflichtversicherung verschaffen können, sind
in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen verbindli-
chen Regelungen finden Sie ab Seite 5 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversicherung
"Premium-Schutz" (AVB PHV Premium-Schutz).

In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie
die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können.

Diese Leistung(en)…                                                                        …ist (sind) versichert       …finden Sie in den Ver-
                                                                                                                        sicherungsbedingungen
                                                                                           (SB = Selbstbeteiligung)     auf Seite          unter

A. Versicherungssummen

■ Versicherungssumme                                                                     Die Versicherungssumme ist         _                   _
  Vereinbart ist eine pauschale Versicherungssumme                                          im Versicherungsschein
  für Personen-, Sach- und Vermögensschäden                                                      dokumentiert.
■ Vorsorgeversicherung für während der Vertragslaufzeit neu entstehende Risiken          bis zur Versicherungssumme         18             A1-9
■ Forderungsausfallschutz (ohne Mindestschadenhöhe)                                      bis zur Versicherungssumme         22             A3-1
  – inkl. "Opferschutz", wenn die schädigende Person identifiziert ist                   bis zur Versicherungssumme         22          A3-1.3.1
  – inkl. "Opferschutz", wenn die schädigende Person unbekannt ist                              bis 50.000 EUR              22          A3-1.3.2
  – inkl. Schadenersatzrechtsschutz                                                            bis 150.000 EUR              22             A3-6

B. Versicherte Person(en)

Welche Personen über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, richtet
sich nach dem Tarif, den Sie mit uns vereinbart haben:
■ In der Single-Privathaftpflichtversicherung sind versichert:                                                              8             A1-2.3
    – Sie selbst als Versicherungsnehmer                                                                                    7              A1-1
■ In der Privathaftpflichtversicherung für eine Ehe-/Lebenspartnerschaft                                                    7             A1-2.2
    ohne Kinder sind versichert:
    – Sie selbst als Versicherungsnehmer                                                                                    7              A1-1
    – Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner                                                                       7           A1-2.2.1
    – Ihr Lebenspartner (in häuslicher Gemeinschaft)                                                                        7           A1-2.2.2
■ In der Familien-Privathaftpflichtversicherung sind versichert:                                                            7            A1-2.1
    – Sie selbst als Versicherungsnehmer                                                                                    7              A1-1
    – Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner                                                                       7           A1-2.1.1
    – Ihr Lebenspartner (in häuslicher Gemeinschaft)                                                                        7           A1-2.1.4
    – Ihre Familienangehörigen und die Ihres mitversicherten Ehe-/Lebens-                                                   7           A1-2.1.2
        partners (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), die mit Ihnen in häuslicher
        Gemeinschaft leben. Kinder, Eltern und Großeltern bleiben weiter versi-
        chert, wenn sie in eine Pflegeeinrichtung umziehen.
    – Unverheiratete minderjährige Kinder sind auch dann versichert, wenn sie                                               7           A1-2.1.3
        nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
    – Unverheiratete volljährige Kinder sind immer während einer Schul- und Be-                                             7           A1-2.1.3
        rufsausbildung mitversichert (auch Zweitausbildung/-studium), auch wenn
        sie nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
    – In Ihrem Haushalt lebende dauernd pflegebedürftige Personen                                                           7           A1-2.1.5
        (mindestens Pflegegrad 2)

A 3789-02 01/2023                                                   Seite 1 von 38

[Seite 2]
Diese Leistung(en)…                                                                     …ist (sind) versichert     …finden Sie in den Ver-
                                                                                                                   sicherungsbedingungen
                                                                                        (SB = Selbstbeteiligung)   auf Seite          unter

    –   Vorübergehend in den Familienverbund eingegliederte unverheiratete Per-                                       7            A1-2.1.6
        sonen (z. B. Au-Pair, Austauschschüler) und minderjährige Übernachtungs-
        gäste

C. Wichtige versicherte Leistungsbereiche für Sie
   und die mitversicherten Personen

■ Versichert sind
  – Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher, privatrechtlicher Haft-                                            8               A1-3
        pflichtbestimmungen (z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB))
  – gegen Sie und die mitversicherten Personen                                                                        7          A1-1/ A1-2
        als Privatpersonen
  – aus den Gefahren des täglichen Lebens.                                                                            7               A1-1
  Nicht versichert sind die Gefahren eines Berufes, Dienstes, Amtes oder die
  eines Betriebes.
  Die Barmenia                                                                                                        8               A1-4
  – prüft die Haftpflichtfrage,
  – wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten ab und
  – entschädigt berechtigte Schadenersatzansprüche.
■ Unentgeltliche (nicht verantwortliche) ehrenamtliche Tätigkeit/Freiwilligenarbeit   bis zur Versicherungssumme      9             A1-6.2
  auf Grund sozialen Engagements
■ Ansprüche gegen deliktsunfähige Personen                                            bis zur Versicherungssumme      9             A1-6.3
  (diese Leistung ist in der Single-Privathaftpflichtversicherung
  nicht versichert)
■ Berufliche Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater                                     bis zur Versicherungssumme       9            A1-6.4
■ Teilnahme an Betriebspraktika/fachpraktischem Unterricht                            bis zur Versicherungssumme      10            A1-6.5
  inkl. Schäden an Lehrgeräten
  – die sich in der Schule, Universität, Fach-/Berufsakademie befinden                bis zur Versicherungssumme      10          A1-6.5 a)
  – die in Ihre Obhut gegeben werden                                                          bis 5.000 EUR           10          A1-6.5 b)
■ Haus- und Grundbesitz                                                               bis zur Versicherungssumme      10           A1-6.6.1
  (innerhalb Europas, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira)
  Versichert sind Sie als Eigentümer oder Mieter
  – einer oder mehrerer Wohnungen/Ferienwohnungen,
  – eines oder mehrerer Einfamilienhäuser inkl. Einliegerwohnung,
  – eines von Ihnen mitbewohnten Zweifamilienhauses inkl. Einliegerwohnung,
  – eines von Ihnen mitbewohnten Mehrfamilienhauses,
  – eines Ferien-/Wochenendhauses,
  das von Ihnen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird, inkl. der zugehöri-
  gen Garagen/Stellplätze, Gärten und Flüssiggastanks.
■ Versichert sind Sie als Vermieter                                                   bis zur Versicherungssumme      10           A1-6.6.2
  – eines Einfamilienhauses,
  – eines Zweifamilienhauses,
  – von max. 2 Wohneinheiten in dem von Ihnen mitbewohnten Mehrfamilien-
        hauses,
  – weiterer Eigentumswohnungen und Einliegerwohnungen bis zum einem
        Bruttojahresmietwert von 30.000 EUR,
  – von einzeln vermieteten Wohnräumen,
  – eines Ferien-/Wochenendhauses oder einer Ferienwohnung,
  sofern diese ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden.
  – von Garagen und Stellplätzen,
  – einzelner Räume zu gewerblichen Zwecken,
  – von bis zu acht Betten an Urlauber, wenn kein Ausschank gemäß
        Gaststättengesetz erfolgt.
■ Mitversichert ist ein Kleingarten/Schrebergarten einschl. Laube/Gartenhaus.         bis zur Versicherungssumme      10           A1-6.6.1
■ Mitversichert sind unbebaute Grundstücke bis zu einer Gesamt-Grundfläche von        bis zur Versicherungssumme      10           A1-6.6.1
  20.000 m².
■ Bauherrenhaftpflicht                                                                bis zur Versicherungssumme      10           A1-6.6.3
  – für die mitversicherten Häuser und Wohnungen ohne Begrenzung der
        Bausumme
  – für sonstige Bauvorhaben bis max. 400.000 EUR Bausumme
  – Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe bis 100.000 EUR Bausumme


                                                                 Seite 2 von 38

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                                                                                                                   sicherungsbedingungen
                                                                                       (SB = Selbstbeteiligung)    auf Seite          unter

■ Mitversichert ist ein Heizöltank – ohne Begrenzung des Fassungsvermögens –         bis zur Versicherungssumme       20              A2-2
  für das von Ihnen selbst bewohnte bzw. mitbewohnte Ein-, Zwei- oder Mehrfami-
  lienhaus (Erstwohnsitz).
■ Schäden durch Geothermieanlagen (einschließlich Anlagen, die durch                 bis zur Versicherungssumme       10            A1-6.7
  Bohrungen errichtet wurden/werden.
■ Schäden durch stationäre Photovoltaikanlagen inkl. Risiko der Einspeisung des      bis zur Versicherungssumme       10            A1-6.8
  elektrischen Stroms ins öffentliche Stromnetz
■ Schäden durch Abwässer und aus dem Betrieb einer privat genutzten                  bis zur Versicherungssumme       11           A1-6.10
  Abwassergrube oder Kleinkläranlage für häusliche Abwässer
■ Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Rauch, Ruß, Staub, Feuchtig-          bis zur Versicherungssumme       11           A1-6.11
  keit u. Ä.
■ Schäden an gemieteten/gepachteten Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen und           bis zur Versicherungssumme       11          A1-6.12.1
  sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten/gepachteten Räumen in Gebäuden
■ Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in Hotels, Pensionen,          bis zur Versicherungssumme       11          A1-6.12.2
  Ferienwohnungen und -häusern
■ Schäden an fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet,           bis zur Versicherungssumme       11           A1-6.13
  geleast, gepachtet oder geliehen wurden (nicht aber z. B. an Kfz)
■ Abhandenkommen von fremden                                                         bis zur Versicherungssumme       11           A1-6.14
  – privaten Schlüsseln/Codekarten/reinen Schlüssel-Transpondern
  – beruflichen/dienstlichen Schlüsseln/Codekarten/reinen Schlüssel-Transpondern
■ Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen                            bis zur Versicherungssumme      11            A1-6.15
■ Schäden durch Gefälligkeitshandlungen                                              bis zur Versicherungssumme      12            A1-6.16
■ Sportausübung/Radfahren (inkl. Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h)         bis zur Versicherungssumme      12        A1-6.17.1 a)
■ Mitversichert ist der Gebrauch von Kitesportgeräten (einschließlich Kitebuggys),   bis zur Versicherungssumme      12/       A1-6.17.1 b)
  Strand-, Land- und Eisseglern.                                                                                     12
■ Tierhaltung                                                                        bis zur Versicherungssumme      12            A1-6.19
  Versichert ist das Halten und Hüten von zahmen Haustieren (z. B. Katzen), ge-
  zähmten Kleintieren (z. B. Papageien, Hamster) und Bienen.
  Für die Haltung von Hunden, Pferden etc. ist der Abschluss einer Tierhalter-
  Haftpflichtversicherung erforderlich.
  Versichert sind auch die erlaubte, artgerechte Haltung von legal erworbenen, le-   bis zur Versicherungssumme       12          A1-6.19.2
  gal ins Inland eingeführten wilden Tieren in Ihrer Wohnung sowie Aufwendungen
  zur Gefahrenabwehr (z. B. durch einen Polizei-/Feuerwehreinsatz) zum Einfan-
  gen entlaufener Tiere.
  Mitversichert ist (zu privaten Zwecken)                                            bis zur Versicherungssumme       12          A1-6.19.3
  – das Hüten fremder Hunde oder Pferde,
  – das Reiten fremder Pferde und
  – das Fahren fremder Fuhrwerke.
■ Mitversichert sind folgende nicht versicherungspflichtige Kfz und Kfz-Anhänger:    bis zur Versicherungssumme       12          A1-6.20.1
  – nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kfz
       ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit;
  – Kfz mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
       (z. B. motorgetriebene Rollstühle, Kinderfahrzeuge, Golfwagen);
  – selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstge-
       schwindigkeit (z. B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte);
  – Kfz-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht-
       öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.
■ Schäden beim Be- und Entladen eines Kfz sowie bei manuellen Reinigungs- und              bis 20.000 EUR             12          A1-6.20.2
  Pflegearbeiten
■ Schadenfreiheitsrabatt-Verlust der fremden Kfz-Haftpflicht- bzw. Vollkasko-          Kfz-Mehrbeitrag durch die      12          A1-6.20.3
  versicherung bei Schäden mit einem fremden geliehenen Kfz                           Rückstufung für die ersten
                                                                                               fünf Jahre
■ Schäden am fremden Kfz durch Betankung mit falschem Kraftstoff                            bis 20.000 EUR            12          A1-6.20.4
■ Zusatz-Haftpflichtversicherung für das Fahren fremder Kfz im europäischen          bis zur Versicherungssumme       13          A1-6.20.5
  Ausland ("Mallorca-Police")
■ Erlaubter Besitz und Gebrauch von bis zu drei                                      bis zur Versicherungssumme       13           A1-6.21
  – ferngelenkten Multicoptern (sog. "Drohnen"), die rein elektrisch angetrieben
      werden, mit einer Startmasse bis 5 kg;
  – sonstigen ferngelenkten, nicht zulassungspflichtigen Flugmodellen mit einer
      Startmasse bis 25 kg;
  – nicht versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen (auch mehr als 3 Modelle).

                                                                Seite 3 von 38

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                                                                                                                       sicherungsbedingungen
                                                                                            (SB = Selbstbeteiligung)   auf Seite          unter

■ Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen                            bis zur Versicherungssumme      13           A1-6.23
■ Gebrauch von                                                                            bis zur Versicherungssumme      13           A1-6.22
  – eigenen und fremden Wasserfahrzeugen ohne Motor (auch Surfbretter)
  – fremden Segelbooten ohne Motor
  – eigenen und fremden Segelbooten (auch mit Hilfsmotor bis 15 PS)
     und einer Gesamt-Segelfläche bis 20 m²
  – fremden Wasserfahrzeugen mit einer Motorstärke bis 80 PS
  – fremden Wasserfahrzeugen ohne Begrenzung der Motorstärke nur bei ge-
     legentlicher Nutzung, wenn dafür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist
■ Schäden im Ausland, die bei einem vorübergehenden oder zeitlich                         bis zur Versicherungssumme      13           A1-6.24
  unbegrenzten Auslandsaufenthalt eintreten.
■ Hinterlegung einer behördlich angeordneten Kaution bei einem Schaden                         bis 250.000 EUR            13          A1-6.24.2
  im Ausland
■ Vermögensschäden                                                                        bis zur Versicherungssumme      13           A1-6.25
■ Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung                                           bis zur Versicherungssumme      14           A1-6.26
■ Ansprüche aus Benachteiligungen                                                         bis zur Versicherungssumme      14           A1-6.27
  (z. B. Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz)
■ Ansprüche aus Persönlichkeitsrechts- und Namensrechtsverletzungen                       bis zur Versicherungssumme      15           A1-6.28
■ Ansprüche von Arbeitgebern, Dienstherren und Arbeitskollegen wegen Sach-                       bis 20.000 EUR           15           A1-6.29
  schäden auf Grund betrieblich/arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten
■ Neuwerterstattung von Sachen, die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 12 Mo-                   bis 5.000 EUR           15           A1-6.30
  nate waren (gilt nicht für Brillen, Computer jeder Art, Telefone, Fotoapparate u. Ä.)              Neupreis
■ Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit                                                        bis zu 12 Monate          15           A1-6.31
■ Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus bestimmten selbstständigen/                   bis 15.000 EUR           17           A1-6.35
  freiberuflichen Tätigkeiten                                                               jährliche Umsatzsumme

D. Wichtige Obliegenheiten

■ Melden Sie einen Schaden der Barmenia innerhalb einer Woche, auch wenn                                                  33            B-3.1.1
  noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gerichtet wurden.
■ Melden Sie der Barmenia unverzüglich, wenn gegen Sie ein Verfahren eingelei-                                            33            B-3.1.2
  tet (z. B. wenn gegen Sie eine Klageschrift oder ein Mahnbescheid erlassen
  wird) oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
■ Melden Sie der Barmenia unverzüglich die Einleitung eines Schiedsgerichtsver-                                           33            B-3.1.3
  fahrens und ermöglichen Sie der Barmenia die Mitwirkung an diesem Verfahren.
■ Geben Sie der Barmenia ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte                                                 33              B-3.2
  und unterstützen Sie bei der Schadenermittlung und –regulierung.
■ Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens.                                              34             B-3.3
■ Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist die Führung des                                           34            B-3.4.1
  Verfahrens der Barmenia zu überlassen.
■ Legen Sie gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungs-                                                 34            B-3.4.2
  behörden auf Schadenersatz fristgerecht Widerspruch oder die sonst erforderli-
  chen Rechtsbehelfe ein.
■ Keine Leistungseinschränkung bei grob fahrlässiger Verletzung einer
  Obliegenheit bis zu einem Entschädigungsbetrag von                                             20.000 EUR               34              B-4.1

E. Weitere Besonderheiten

■ Barmenia-Leistungs-Garantie                                                                                             15           A1-6.32
  Ist ein Haftpflichtschaden über diese Bedingungen nicht versichert, wird die
  Barmenia trotzdem leisten, wenn irgendein anderer Privathaftpflichtversicherer
  in Deutschland den Schaden ersetzen würde. Die wenigen Einschränkungen
  finden Sie unter A1-6.32.
■ Barmenia-Nicht-Schlechterstellungs-Garantie                                                                             16           A1-6.33
  beim Wechsel der Privathaftpflichtversicherung zur Barmenia Allgemeine
  Versicherungs-AG
■ Barmenia-Konditions-Differenz-Versicherung                                                   bis zu 15 Monate           16           A1-6.34
  Sie gilt für den Fall, dass noch eine gekündigte/auslaufende Vorversicherung
  besteht und Sie diese Privathaftpflichtversicherung mit einem Beginn in der
  Zukunft abgeschlossen haben.
■ Innovationsklausel: Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden                                              36              B-16
  automatisch Vertragsbestandteil.

                                                                     Seite 4 von 38

[Seite 5]
Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Barmenia-Privathaftpflicht-
versicherung "Premium-Schutz"
(AVB PHV Premium-Schutz)
                                                                                                            Barmenia
                                                                                                            Allgemeine Versicherungs-AG

                                                                                                            Barmenia-Allee 1
                                                                                                            42119 Wuppertal
Stand 01.01.2023


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,               Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der
                                                        Bedingungen
hier sind die Versicherungsbedingungen für die
Barmenia-Privathaftpflichtversicherung "Premium-        Teil A
Schutz". Diese sind für den Fall formuliert, dass Sie   enthält Regelungen zur
als Leser dieser Bedingungen die Privathaftpflicht-     Privathaftpflichtversicherung.
versicherung "Premium-Schutz" bei uns abgeschlos-
sen haben und somit auch Versicherungsnehmer            ■   Abschnitt A1
des Vertrages und unser Vertragspartner sind.               gilt für die allgemeinen und besonderen
                                                            privaten Risiken (Privathaftpflichtrisiken).
Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi-
cherungsschein und seinen Nachträgen legen diese        ■   Abschnitt A2
Bedingungen den Inhalt Ihrer Privathaftpflichtversi-        gilt für Gewässerschäden und Schäden
cherung fest. Sie sind wichtige Dokumente.                  gemäß Umweltschadensgesetz
                                                            (besondere Umweltrisiken).
Bitte lesen Sie die Bedingungen daher vollständig
und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig     ■   Abschnitt A3
auf. So können Sie auch später, besonders im                gilt für Forderungsausfallrisiken.
Schadensfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen.
                                                        ■   Abschnitt A4
Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen           gilt für die Risiken von Beamten und
Sie uns bitte möglichst schnell, auch wenn noch kei-        Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
ne Schadenersatzansprüche gestellt worden sind.             (Diensthaftpflichtrisiken)
Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.             Diese Diensthaftpflichtrisiken sind nur ver-
                                                            sichert, soweit dies besonders vereinbart
Ihre Barmenia                                               und im Versicherungsschein oder in seinen
                                                            Nachträgen dokumentiert ist.


                                                        Teil B
Wer ist wer?                                            enthält Regelungen über allgemeine Rechte und
                                                        Pflichten der Vertragsparteien, wie z. B.
–    Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit       – zu Ihren Obliegenheiten,
     unser Vertragspartner und auch versicherte         – zum Beginn des Versicherungsschutzes und
     Person in dieser Privathaftpflichtversicherung.         zur Beitragszahlung, zur Beitragsregulierung
     Da Sie unser Vertragspartner sind, sind in den          und Beitragsangleichung,
     Versicherungsbedingungen alle Regelungen           – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/
     auf Sie bezogen.                                        Kündigung,
     Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen        – zu weiteren Bestimmungen.
     gelten aber auch für die mitversicherten
     Personen (siehe unter A1-2.4.1 auf Seite 8).
     Welche Personen zusätzlich über diesen Ver-
     trag versichert sind, ist im Teil A, A1-2 dieser
     Bedingungen dargestellt.

–    Wir (die Barmenia) sind der Versicherer dieser
     Privathaftpflichtversicherung. Wir bieten die in
     diesen Bedingungen beschriebenen Leistun-
     gen. In den folgenden Texten ist die Barmenia
     mit "wir" bzw. "uns" bezeichnet.

Was bedeutet "Textform"

"Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. wir Ihnen
Mitteilungen z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief zu-
kommen lassen können.


A 3789-02 01/2023                                                          Seite 5 von 38

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Teil A – Privathaftpflichtversicherung                                        A1-6.29 Ansprüche von Arbeitgebern,                                  Der Versicherungsbeitrag
                                                                                        Dienstherren und Arbeits-
Teil A – Abschnitt A1:                                                                  kollegen .................................... 15           B-6    Was müssen Sie bei der Beitrags-
Privathaftpflichtrisiko                                                       A1-6.30 Neuwerterstattung .................... 15                           zahlung beachten?
                                                                              A1-6.31 Beitragsbefreiung bei                                               Was geschieht, wenn Sie einen
A1-1    Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten                                          Arbeitslosigkeit ......................... 15                     Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?...............34
        (versichertes Risiko) .................................. 7            A1-6.32 Barmenia-Leistungs-Garantie .. 15                                   B-6.1     Beitragszahlung/
A1-2    Regelungen zu mitversicherten                                         A1-6.33 Nicht-Schlechterstellungs-                                                    Versicherungsperiode/
        Personen und zum Verhältnis zwischen                                            Garantie beim Wechsel der                                                   Versicherungsteuer ...................34
        Ihnen und den mitversicherten Personen .. 7                                     Privathaftpflichtversicherung                                     B-6.2     Zahlung und Folgen
        A1-2.1 Privathaftpflichtversicherung                                            zur Barmenia Allgemeine                                                     verspäteter Zahlung/
                  für eine Familie .......................... 7                         Versicherungs-AG .................... 16                                    Erster oder einmaliger
        A1-2.2 Privathaftpflichtversicherung                                  A1-6.34 Barmenia-Konditions-                                                          Beitrag .......................................34
                  für eine Ehe-/Lebenspartner-                                          Differenz-Versicherung ............ 16                            B-6.3     Zahlung und Folgen
                  schaft ohne Kinder .................... 7                   A1-6.35 Mitversicherung der gesetz-                                                   verspäteter Zahlung/
        A1-2.3 Privathaftpflichtversicherung                                            lichen Haftpflicht aus selbst-                                              Folgebeitrag ..............................35
                  für einen Single .......................... 8                         ständigen/freiberuflichen                                         B-6.4     Beitragszahlung per
A1-3    Versicherungsschutz, Versicherungsfall.... 8                                    Tätigkeiten ............................... 17                              SEPA-Lastschriftmandat,
A1-4    Leistungen der Versicherung und                                 A1-7 Allgemeine Ausschlüsse .......................... 17                                   PayPal oder mit Kreditkarte
        Vollmacht der Barmenia............................. 8           A1-8 Veränderungen des versicherten                                                         als Geschäftsgrundlage/
A1-5    Begrenzung der Leistungen                                             Risikos (Erhöhungen und                                                               Kündigungsrecht bei Widerruf ..35
        (Versicherungssumme, Jahreshöchst-                                    Erweiterungen)......................................... 18           B-7    Beitrag bei vorzeitiger
        ersatzleistung, Serienschaden,                                  A1-9 Neu hinzukommende Risiken                                                    Vertragsbeendigung..................................35
        Selbstbeteiligung) ...................................... 9           (Vorsorgeversicherung) ........................... 18                B-8    Veränderungen des versicherten
A1-6    Besondere Regelungen für einzelne                               A1-10 Fortsetzung der Privathaftpflicht-                                          Risikos und Auswirkung auf den
        private Risiken (Versicherungsschutz,                                 versicherung nach Ihrem Tod ................. 19                            Beitrag (Beitragsregulierung)....................35
        Risikobegrenzungen und besondere                                                                                                           B-9    Beitragsangleichung und Kündigungs-
        Ausschlüsse) .............................................. 9                                                                                     recht nach Beitragsangleichung ...............35
        A1-6.1 Familie und Haushalt ................. 9                 Teil A – Abschnitt A2:
        A1-6.2 Ehrenamtliche Tätigkeit,                                 Besondere Umweltrisiken
                  Freiwilligentätigkeit ..................... 9                                                                                    Weitere Bestimmungen
        A1-6.3 Ansprüche gegen delikt-                                  A2-1     Gewässerschäden ................................... 20
                  unfähige minderjährige und                            A2-2     Gewässerschaden-Haftpflichtversi-                                 B-10   Wann darf ein Freistellungsanspruch
                  erwachsene Personen .............. 9                           cherung – Anlagenrisiko Heizöltank ........ 20                           abgetreten werden? ..................................36
        A1-6.4 Tagesmutter/Tagesvater ............ 9                    A2-3     Sanierung von Umweltschäden                                       B-11   Mehrfachversicherung ..............................36
        A1-6.5 Teilnahme an Betriebspraktika/                                    gemäß Umweltschadensgesetz .............. 20                      B-12   Was ist bei Mitteilungen an uns zu
                  fachpraktischem Unterricht ...... 10                                                                                                    beachten?
        A1-6.6 Haus- und Grundbesitz ............ 10                                                                                                      Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? .....36
        A1-6.7 Schäden durch Geothermie-                                Teil A – Abschnitt A3:                                                     B-13   Bedingungsänderung................................36
                  Anlagen .................................... 10       Forderungsausfallrisiken und zugehöriger                                   B-14   Wann verjähren die Ansprüche
        A1-6.8 Schäden durch stationäre                                 Spezial-Schadenersatzrechtsschutz .................... 22                         aus diesem Vertrag? .................................36
                  Photovoltaikanlagen ................. 10                                                                                         B-15   Sonderfälle der Schadenfeststellung
        A1-6.9 Allgemeines Umweltrisiko ........ 11                                                                                                       bei gedehnten Versicherungsfällen
        A1-6.10 Abwässer.................................. 11           Teil A – Abschnitt A4                                                             im Zusammenhang mit einem
        A1-6.11 Allmählichkeitsschäden ............ 11                  Leistungsbaustein "Mitversicherung von                                            Wechsel des Versicherers ........................36
        A1-6.12 Schäden an gemieteten und                               Diensthaftpflichtrisiken für Beamte und                                    B-16   Künftige Bedingungsverbesserungen.......36
                  gepachteten Sachen (Miet-/                            Beschäftigte des öffentlichen Dienstes " .............. 24                 B-17   Leistungsgarantie gegenüber
                  Pachtsachschäden).................. 11                                                                                                  GDV-Musterbedingungen .........................36
        A1-6.13 Schäden an sonstigen                                                                                                               B-18   Garantie über die Erfüllung der vom
                  gemieteten, geleasten,                                Teil B – Allgemeiner Teil                                                         Arbeitskreis "Beratungsprozesse" emp-
                  gepachteten, geliehenen                                                                                                                 fohlenen Mindestleistungsstandards ........37
                  beweglichen Sachen ................ 11                Ihre Obliegenheiten                                                        B-19   Welches Gericht ist zuständig? ................37
        A1-6.14 Abhandenkommen von                                                                                                                 B-20   Schiedsgerichtsvereinbarungen ...............37
                  fremden Schlüsseln .................. 11              B-1      Was bedeutet die vorvertragliche                                  B-21   Welches Recht findet Anwendung?..........37
        A1-6.15 Abhandenkommen von                                               Anzeigepflicht und welche Folgen                                  B-22   Versicherungsjahr .....................................37
                  sonstigen fremden                                              hat ihre Verletzung? ................................. 33         B-23   Sanktions-/Embargoklausel ......................37
                  beweglichen Sachen ................ 11                B-2      Welche Obliegenheiten sind vor                                    B-24   Wenn Sie mit uns einmal nicht
        A1-6.16 Gefälligkeitshandlungen ........... 12                           Eintritt des Versicherungsfalls                                          zufrieden sind............................................37
        A1-6.17 Sportausübung/Radfahren ....... 12                               zu beachten?............................................ 33
        A1-6.18 Waffen und Munition ................ 12                 B-3      Welche Obliegenheiten sind bei und                                .
        A1-6.19 Tiere ......................................... 12               nach Eintritt des Versicherungsfalls
        A1-6.20 Kraftfahrzeug-Risiken............... 12                          zu beachten.............................................. 33
        A1-6.21 Gebrauch von Luftfahrzeugen.. 13                        B-4      Welche Rechtsfolgen hat die
        A1-6.22 Gebrauch von                                                     Verletzung von Obliegenheiten ............... 34
                  Wasserfahrzeugen ................... 13
        A1-6.23 Gebrauch von Modell-
                  fahrzeugen ............................... 13         Beginn des Versicherungsschutzes/
        A1-6.24 Schäden im Ausland ................ 13                  Dauer und Ende des Vertrages/
        A1-6.25 Vermögensschäden ................. 13
        A1-6.26 Übertragung elektronischer                              B-5      Wann beginnt der Versicherungsschutz?
                  Daten ........................................ 14              Wann beginnt und wann endet der
        A1-6.27 Ansprüche aus                                                    Vertrag? ................................................... 34
                  Benachteiligungen .................... 14
        A1-6.28 Persönlichkeitsrechts- und
                  Namensrechtsverletzungen ..... 15

Inhaltsübersicht                                                                                 Seite 6 von 38

[Seite 7]
Teil A – Privathaftpflichtversicherung                         zungen – die Kinder Ihres Ehepartners/einge-         A1-2.1.8 Notfallhelfer
                                                               tragenen Lebenspartners;                             Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Perso-
Teil A – Abschnitt A1                                     b)   der volljährigen, unverheirateten und nicht in ei-   nen, die Ihnen und den mitversicherten Personen in
                                                               ner eingetragenen Lebenspartnerschaft leben-         einem Notfall freiwillige Hilfe leisten. Ein Notfall liegt
Privathaftpflichtrisiko                                        den Kindern während                                  vor, wenn sich die versicherte Person in einer Situa-
                                                               – ihrer Schul- und Berufsausbildung,                 tion befindet, in der eine unmittelbare Gefahr für ihr
A1-1      Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten               – der Ableistung des Grundwehrdienstes, ei-          Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit besteht.
          (versichertes Risiko)                                     nes freiwilligen Wehrdienstes, eines inter-     Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Helfer
                                                                    nationalen oder nationalen Jugendfreiwilli-     durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden                          gendienstes (Freiwilliges Soziales oder         Personen entstanden sind.
Bestimmungen der Teile A und B Ihre gesetzliche                     Ökologisches Jahr) oder des Bundes-
Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens                   freiwilligendienstes.                           Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen-
als Privatperson.                                                                                                   schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und
                                                               Nach Abschluss                                       Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem
Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus          – der Schul- oder Berufsausbildung,                  Sozialgesetzbuch VII handelt.
den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes                – des Grundwehrdienstes, freiwilligen Wehr-
oder Amtes – mit Ausnahme der Regelungen unter                      dienstes, internationalen oder nationalen       A1-2.1.9 Gegenseitige Haftpflichtansprüche
A1-6.4, A1-6.6.2, A1-6.8, A1-6.14.1 b), A1-6.29,                    Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges        Mitversichert sind – abweichend von A1-7.3 und
A1-6.35 und, sofern vereinbart, A4.                                 Soziales oder Ökologisches Jahr) oder des       A1-7.4 – gesetzliche Haftpflichtansprüche aus
                                                                    Bundesfreiwilligendienstes                      Schäden, die sich versicherte Personen unterein-
A1-2      Regelungen zu mitversicherten Perso-                 bleibt der Versicherungsschutz bestehen bis zur      ander zufügen,
          nen und zum Verhältnis zwischen Ihnen                Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, längstens      – für Ansprüche, die von Dritten erhoben werden
          und den mitversicherten Personen                     jedoch für ein Jahr, auch wenn sie nicht mit              (z. B. gesetzliche Regressansprüche von Sozi-
                                                               Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.                   alversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, pri-
Welche Personen - zusätzlich zu Ihnen - über die          Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für Kin-                vaten Krankenversicherungsträgern, öffentli-
Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, rich-   der Ihres nicht eingetragenen Lebenspartners unter             chen und privaten Arbeitgebern wegen Perso-
tet sich nach dem Tarif, den Sie mit uns vereinbart       den Voraussetzungen von A1-2.1.4.                              nenschäden),
haben und der im Versicherungsschein dokumentiert                                                                   – bei Personenschäden auch für unmittelbare
ist.                                                      A1-2.1.4 Lebenspartner und dessen Kinder                       Ansprüche der versicherten Personen unter-
                                                          Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres mit           einander,
                                                          Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners        – bei sonstigen Schäden, sofern Sie oder die
A1-2.1    Privathaftpflichtversicherung                   einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und                    nach A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 mitversicherten
          für eine Familie                                dessen Kinder, diese entsprechend A1-2.1.2                     Familienangehörigen von den nach A1-2.1.5 bis
In der Familien-Privathaftpflichtversicherung             und A1-2.1.3:                                                  A1-2.1.8 mitversicherten Personen in Anspruch
sind - zusätzlich zu Ihnen - folgende Personen            – Sie und Ihr mitversicherter Partner müssen je-               genommen werden.
mitversichert:                                                 weils unverheiratet sein.
                                                          – Ihr mitversicherter Partner muss unter der glei-        A1-2.1.10      Nachversicherungsschutz
A1-2.1.1 Ehepartner/eingetragener                              chen Anschrift behördlich gemeldet sein wie Sie      Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversiche-
          Lebenspartner                                        oder Sie benennen uns Ihren mitzuversichern-         rung einer bisher versicherten Person nach A1-2.1.1
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehe-          den Partner und wir bestätigen Ihnen dessen          bis A1-2.1.5 (z. B. weil die Ehe rechtskräftig ge-
gatten und des eingetragenen Lebenspartners;                   Mitversicherung in Textform.                         schieden wurde), so besteht Nachversicherungs-
(Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in        – Die Mitversicherung für Ihren Partner und des-          schutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin,
einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne               sen Kinder, die nicht auch Ihre Kinder sind,         mindestens aber für ein Jahr, wenn für die bisher
des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer ver-               endet mit der Aufhebung der häuslichen Ge-           mitversicherte Person bis zum vorgenannten Zeit-
gleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer               meinschaft zwischen Ihnen und Ihrem Partner.         punkt bei der Barmenia Allgemeine Versiche-
Staaten lebt.)                                            – Im Falle Ihres Todes gilt für den überlebenden          rungs-AG ein neuer Haftpflichtversicherungsvertrag
                                                               Partner und dessen Kinder A1-10 sinngemäß.           zu Stande gekommen ist.
A1-2.1.2 Familienangehörige, die mit Ihnen
           in häuslicher Gemeinschaft leben               A1-2.1.5 Pflegebedürftige Personen
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Ihren      Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem   A1-2.2     Privathaftpflichtversicherung
Familienangehörigen und von den Familienangehö-           Haushalt lebenden, dauernd pflegebedürftigen Per-                    für eine Ehe-/Lebenspartnerschaft
rigen Ihres mitversicherten Ehe- oder Lebenspart-         sonen (mindestens Pflegegrad 2);                                     ohne Kinder
ners gemäß A1-2.1.1 oder A1-2.1.4, die mit Ihnen in                                                                 In der Privathaftpflichtversicherung für eine
häuslicher Gemeinschaft leben und unter der glei-         A1-2.1.6 Vorübergehend in die Familie                     "Ehe-/Lebenspartnerschaft ohne Kinder"
chen Anschrift behördlich gemeldet sind wie Sie.                    eingegliederte Personen                         sind - zusätzlich zu Ihnen - folgende Personen
Als Familienangehörige gelten Verwandte in gerader        Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht                mitversichert:
Linie und Seitenlinie sowie Verschwägerte (Eltern         a) der vorübergehend in den Familienverbund ein-
und Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin-              gegliederten unverheirateten Personen (z. B.          A1-2.2.1 Ehepartner/eingetragener
der/-eltern), (Halb-)Geschwister, Neffen und Nichten,         Aupair, Austauschschüler) während der Dauer                     Lebenspartner
Onkel und Tanten sowie Cousinen und Cousins).                 der Eingliederung (mindestens drei Übernach-          Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehe-
Enkelkinder sind nach den gleichen Regelungen                 tungen in Ihrem Haushalt) sowie                       gatten und des eingetragenen Lebenspartners;
mitversichert, die für die Mitversicherung Ihrer Kinder   b) Ihrer minderjährigen Übernachtungsgäste wäh-           (Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in
gelten (siehe A1-2.1.3).                                      rend deren Aufenthaltsdauer in Ihrem Haushalt,        einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne
Kinder, Eltern und Großeltern bleiben weiter versi-       soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz              des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer ver-
chert, wenn diese in eine Pflegeeinrichtung um-           besteht.                                                  gleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer
ziehen.                                                                                                             Staaten lebt.)
                                                          A1-2.1.7 In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen
A1-2.1.3 Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepartners/        Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem   A1-2.2.2 Lebenspartner
         eingetragenen Lebenspartners außerhalb           Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten         Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres mit
         der häuslichen Gemeinschaft                      aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen,      Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners
Für Kinder, die nicht mit Ihnen in häuslicher Ge-         die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh-      einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft:
meinschaft leben, gilt Folgendes:                         nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu-            – Sie und Ihr mitversicherter Partner müssen je-
                                                          dienst versehen.                                               weils unverheiratet sein.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht             Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen-               – Ihr mitversicherter Partner muss unter der glei-
a) Ihrer minderjährigen, unverheirateten und nicht        schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und               chen Anschrift behördlich gemeldet sein wie Sie
     in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft le-       Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem                   oder Sie benennen uns Ihren mitzuversichern-
     benden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pfle-       Sozialgesetzbuch VII handelt.                                  den Partner und wir bestätigen Ihnen dessen
     gekinder) und – unter den gleichen Vorausset-                                                                       Mitversicherung in Textform.

Teil A – Privathaftpflichtrisiko                                              Seite 7 von 38

[Seite 8]
–    Die Mitversicherung für Ihren Partner endet mit         nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu-               Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge
     der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft               dienst versehen.                                             die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden
     zwischen Ihnen und Ihrem Partner.                       Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen-                  ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die
–    Im Falle Ihres Todes gilt für den überlebenden          schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und             zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht
     Partner A1-10 sinngemäß.                                Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem                 an.
                                                             Sozialgesetzbuch VII handelt.
A1-2.2.3 In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen                                                                          A1-3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für An-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem      A1-2.3.2 Notfallhelfer                                       sprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprü-
Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten            Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Perso-        che handelt,
aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen,         nen, die Ihnen und den mitversicherten Personen in           a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus
die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh-         einem Notfall freiwillige Hilfe leisten. Ein Notfall liegt       Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf
nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu-               vor, wenn sich die versicherte Person in einer Situa-            Schadenersatz statt der Leistung;
dienst versehen.                                             tion befindet, in der eine unmittelbare Gefahr für ihr       b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen-                  Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit besteht.              Nacherfüllung durchführen zu können;
schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und             Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Helfer             c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags-
Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem                 durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten         gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des
Sozialgesetzbuch VII handelt.                                Personen entstanden sind.                                        mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;
                                                                                                                          d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver-
A1-2.2.4 Notfallhelfer                                       Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen-                      trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Perso-        schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und             e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Ver-
nen, die Ihnen und den mitversicherten Personen in           Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem                     zögerung der Leistung;
einem Notfall freiwillige Hilfe leisten. Ein Notfall liegt   Sozialgesetzbuch VII handelt.                                f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tre-
vor, wenn sich die versicherte Person in einer Situa-                                                                         tender Ersatzleistungen.
tion befindet, in der eine unmittelbare Gefahr für ihr       A1-2.3.3 Gegenseitige Haftpflichtansprüche
Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit besteht.          Mitversichert sind – abweichend von A1-7.3 – ge-             A1-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für An-
Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Helfer             setzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden, die sich         sprüche, soweit sie auf Grund einer vertraglichen
durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten     versicherte Personen untereinander zufügen,                  Vereinbarung oder Zusage über den Umfang Ihrer
Personen entstanden sind.                                    – für Ansprüche, die von Dritten erhoben werden              gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
                                                                  (z. B. gesetzliche Regressansprüche von Sozi-
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen-                       alversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, pri-        A1-4     Leistungen der Versicherung und
schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und                  vaten Krankenversicherungsträgern, öffentli-                     Vollmacht der Barmenia
Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem                      chen und privaten Arbeitgebern wegen Perso-
Sozialgesetzbuch VII handelt.                                     nenschäden),                                            A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst
                                                             – bei Personenschäden auch für unmittelbare                  a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,
A1-2.2.5 Gegenseitige Haftpflichtansprüche                        Ansprüche der versicherten Personen unter-              b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatz-
Mitversichert sind – abweichend von A1-7.3 und                    einander,                                                   ansprüche und
A1-7.4 – gesetzliche Haftpflichtansprüche aus                – bei sonstigen Schäden, sofern Sie von der nach             c) Ihre Freistellung von berechtigten Schaden-
Schäden, die sich versicherte Personen unterein-                  A1-2.3.1 oder A1-2.3.2 mitversicherten Person               ersatzverpflichtungen.
ander zufügen,                                                    in Anspruch genommen werden.
– für Ansprüche, die von Dritten erhoben werden                                                                           Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann,
     (z. B. gesetzliche Regressansprüche von Sozi-                                                                        wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Ur-
     alversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, pri-        A1-2.4   Gemeinsame Regelungen für die unter                 teils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschä-
     vaten Krankenversicherungsträgern, öffentli-                     A1-2.1 bis A1-2.3 beschriebenen Privat-             digung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden
     chen und privaten Arbeitgebern wegen Perso-                      haftpflichtversicherungen                           sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Ihnen
     nenschäden),                                            A1-2.4.1 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmun-           ohne unsere Zustimmung abgegeben oder ge-
– bei Personenschäden auch für unmittelbare                  gen sind auf die mitversicherten Personen entspre-           schlossen worden sind, binden uns nur, soweit der
     Ansprüche der versicherten Personen unter-              chend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestim-            Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich
     einander,                                               mungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9),                 bestanden hätte.
– bei sonstigen Schäden, sofern Sie oder die                 wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte             Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender
     nach A1-2.2.1 oder A1-2.2.2 mitversicherten             Person entsteht.                                             Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie innerhalb
     Familienangehörigen von den nach A1-2.2.3                                                                            von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizu-
     und A1-2.2.4 mitversicherten Personen in An-            A1-2.4.2 Unabhängig davon, ob die                            stellen.
     spruch genommen werden.                                 Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Aus-
                                                             schlüsse bei Ihnen oder einer mitversicherten Per-           A1-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab-
A1-2.2.6 Nachversicherungsschutz                             son vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz so-          wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden-
Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversiche-           wohl für Sie als auch für die mitversicherten                ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä-
rung einer bisher versicherten Person nach A1-2.2.1          Personen.                                                    rungen in Ihrem Namen abzugeben.
oder A1-2.2.2 (z. B. weil die Ehe rechtskräftig ge-                                                                       Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem
schieden wurde), so besteht Nachversicherungs-               A1-2.4.3 Die Rechte aus diesem Versicherungs-                Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen
schutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin,           vertrag dürfen nur Sie ausüben.                              Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen.
mindestens aber für ein Jahr, wenn für die bisher            Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl             Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten
mitversicherte Person bis zum vorgenannten Zeit-             Sie als auch die mitversicherten Personen verant-            in Ihrem Namen.
punkt bei der Barmenia Allgemeine Versiche-                  wortlich.
rungs-AG ein neuer Haftpflichtversicherungsvertrag                                                                        A1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines
zu Stande gekommen ist.                                      A1-3      Versicherungsschutz,                               Schadenereignisses, das einen unter den Versiche-
                                                                       Versicherungsfall                                  rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge
                                                                                                                          haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für
A1-2.3    Privathaftpflichtversicherung                      A1-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall,             Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen
          für einen Single                                   dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der             wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns
In der Single-Privathaftpflichtversicherung                  Versicherung eingetretenen Schadenereignisses                besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei-
sind - zusätzlich zu Ihnen - folgende Personen               (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach-              digers.
mitversichert:                                               oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden
                                                             zur Folge hatte, auf Grund                                   A1-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per-
A1-2.3.1 In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen             gesetzlicher                                                 son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem      Haftpflichtbestimmungen                                      zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Aus-
Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten            privatrechtlichen Inhalts                                    übung dieses Rechts bevollmächtigt.
aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen,         von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch
die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh-         genommen werden.

Teil A – Privathaftpflichtrisiko                                                  Seite 8 von 38

[Seite 9]
A1-5      Begrenzung der Leistungen                      werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen        ses abhandenkamen, und aus Vermögensschäden
          (Versicherungssumme, Jahres-                   Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.            im Umfang von A1-6.25.
          höchstersatzleistung, Serienschaden,
          Selbstbeteiligung)                             A1-5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung ei-       Diese Leistung wird ausschließlich in Ihrem Interes-
                                                         nes Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Be-        se gewährt. Der Geschädigte kann aus diesem Ver-
A1-5.1 Versicherungssummen                               friedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten schei-     trag keine Rechte herleiten.
Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versi-       tert, haben wir für den von der Weigerung an entste-
cherungsfall auf die vereinbarten Versicherungs-         henden Mehraufwand an Entschädigungsleistung,           A1-6.3.4 Der Verzicht auf den Einwand der Delikt-
summen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich          Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.                    unfähigkeit gilt nicht,
der Versicherungsschutz auf mehrere entschädi-                                                                   a) wenn und soweit der Geschädigte in der Lage
gungspflichtige Personen erstreckt.                      A1-6     Besondere Regelungen für einzelne                  ist, Ersatz seines Schadens von einem anderen
                                                                  private Risiken (Versicherungsschutz,              Schadenversicherer oder von einem Sozialver-
A1-5.2 Jahreshöchstersatzleistung                                 Risikobegrenzungen und besondere                   sicherungsträger zu erlangen;
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:                Ausschlüsse)
Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Ver-                                                                    Sonderregelung für folgenden Ausnahmefall:
sicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das        A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne             Auch wenn der Geschädigte im Fall der Be-
Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen           private und teilweise berufliche Risiken, deren Risi-        schädigung seines Kfz Ersatz seines Schadens
begrenzt.                                                kobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden           aus einer Kfz-Vollkasko- oder Teilkaskoversi-
                                                         besonderen Ausschlüsse.                                      cherung erhalten kann, werden wir uns nicht auf
A1-5.3 Serienschaden                                                                                                  eine Deliktunfähigkeit berufen. Allerdings leisten
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung         Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen ent-               wir ausschließlich für den entstehenden Ver-
eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versi-     hält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken         mögensschaden
cherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des       alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung                  aa) durch Zahlung der Selbstbeteiligung, die
ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,        (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung                         für die Regulierung des Schadens durch
wenn diese                                               oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).                              die für das Kfz bestehende Vollkasko-/
a) auf derselben Ursache,                                                                                                  Teilkaskoversicherung vereinbart ist und
b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson-          A1-6.1 Familie und Haushalt                                  bb) wegen einer Rückstufung in eine geringere
     dere sachlichem und zeitlichem Zusammen-            Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht                       Schadenfreiheitsklasse (= Verringerung
     hang oder                                           a) als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus                 des Schadenfreiheitsrabattes) der Kfz-Voll-
c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen                  der Aufsichtspflicht über Minderjährige);                     kaskoversicherung des beschädigten
     Mängeln                                             b) als Dienstherr der in Ihrem Haushalt tätigen                   Fahrzeugs.
beruhen.                                                     Personen.                                                     Unsere Höchstersatzleistung ist im Rah-
                                                                                                                           men der Versicherungssumme auf den
A1-5.4 Selbstbeteiligung                                 A1-6.2    Ehrenamtliche Tätigkeit,                                Mehrbeitrag begrenzt, der sich auf Grund
Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi-             Freiwilligentätigkeit                                   der Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufung in
cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit       Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den               den ersten fünf Jahren ergibt. Maßgeblich
einem im Versicherungsschein und seinen Nach-            Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtli-                 sind die für das Fahrzeug geltenden Versi-
trägen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch     chen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit auf Grund ei-              cherungsbedingungen zur Kfz-Vollkasko-
wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei-        nes sozialen unentgeltlichen Engagements.                         versicherung.
nem Versicherungsfall die Versicherungssumme             Hierunter fällt z. B. die Mitarbeit                          Mehr als die vom Kfz-Vollkasko-/Teilkasko-
übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag       a) in der Kranken- und Altenpflege; der Behin-               versicherer erbrachte Entschädigungsleistung
der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen.               derten-, Kirchen- und Jugendarbeit;                     wird jedoch nicht ersetzt.
A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt.                          b) in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Inte-        Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei-            ressenverbänden, bei der Freizeitgestaltung in          Versicherungssumme je Versicherungsfall so-
ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe-            Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfad-             wie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter         findern oder gleichartig organisierten Gruppen.
Schadenersatzansprüche verpflichtet.                                                                             b)   wenn der Geschädigte selbst aufsichtspflichtig
                                                         Wenn Sie mit uns die Privathaftpflichtversicherung           war oder von einem nicht versicherten Auf-
A1-5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden             für einen Single (siehe A1-2.3) vereinbart haben, ist        sichtspflichtigen Schadenersatz verlangen
nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.           die folgende Leistungszusage unter A1-6.3.1 "An-             kann.
                                                         sprüche gegen deliktunfähige minderjährige und er-
A1-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflicht-          wachsene Personen" nicht versichert. In diesem Fall     A1-6.4 Tagesmutter/Tagesvater
ansprüche aus einem Versicherungsfall die Versi-         besteht ausschließlich Versicherungsschutz nach         Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der
cherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im           A1-6.3.2 für Sie selbst:                                Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater oder Babysit-
Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamt-                                                                    ter, insbesondere der sich daraus ergebenden Auf-
höhe dieser Ansprüche.                                   A1-6.3   Ansprüche gegen deliktunfähige min-            sichtspflicht über fremde Kinder.
                                                                  derjährige und erwachsene Personen             Versicherungsschutz besteht – abweichend von
A1-5.7 Haben Sie an den Geschädigten Renten-                                                                     A1-1 – auch, wenn diese Tätigkeit beruflich
zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert      A1-6.3.1 Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfä-      ausgeübt wird.
der Rente die Versicherungssumme oder den nach           higkeit von mitversicherten Personen berufen, wenn
Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Ver-         Sie es wünschen.                                        Nicht versichert
sicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der                                                                 – ist die Ausübung der Tätigkeit für Betriebe und
Versicherungssumme, so wird die zu leistende Ren-        A1-6.3.2 Dies gilt auch für Sie selbst ausschließlich        Institutionen, wie z. B. Kindergärten, Kinder-
te nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw.         für den Fall, dass Sie nach § 827 Satz 1 BGB "im             tagesstätten oder Kinderhorte.
ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von         Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie    – sind – abweichend von A1-6.15 – Haftpflicht-
uns erstattet.                                           Willensbestimmung ausschließenden Zustand                    ansprüche aus dem Abhandenkommen von
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die ent-        krankhafter Störung der Geistestätigkeit" einem an-          Sachen und dem Verlust von Geld der zu be-
sprechende Vorschrift der Verordnung über den            deren Schaden zufügen.                                       treuenden Kinder.
Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversiche-
rung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt       A1-6.3.3 Eine Leistung erfolgt – in teilweiser Abwei-   Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haft-
des Versicherungsfalls.                                  chung von A1-3.1 und A1-4.1 – auch ohne Vorliegen       pflicht der fremden Kinder während der Obhut.
                                                         einer gesetzlichen Haftung. Ein Mitverschulden des
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich        Geschädigten wird bei der Leistung berücksichtigt.      Versichert sind auch – in teilweiser Abänderung von
an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen,                                                                  A1-7.3 und A1-7.4 – Haftpflichtansprüche
wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungs-        Entschädigt werden Schadenersatzansprüche aus           a) der Tageskinder untereinander, sofern es sich
summe oder die nach Abzug sonstiger Leistungen           Personenschäden, aus Schäden an Sachen Dritter,             nicht um Geschwister handelt,
verbleibende Restversicherungssumme übersteigt,          die durch das Schadenereignis zerstört oder be-
                                                         schädigt wurden oder infolge des Schadenereignis-

Teil A – Privathaftpflichtrisiko                                            Seite 9 von 38

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b)   der Tageskinder gegenüber den durch diesen         –    Der Anteil der Fläche der beruflich/gewerblich           Übersteigt der Voranschlag diese Beträge, so
     Vertrag versicherten Personen wegen Perso-              genutzten Räume beträgt nicht mehr als 50 %              ist für den jeweils übersteigenden Betrag noch
     nenschäden. Erlangt das Kind Versicherungs-             von der Gesamtfläche der Wohnräume ein-                  ein Beitrag zu zahlen, der sich aus dem dann
     schutz aus einem anderen Haftpflichtversiche-           schließlich der gewerblich/beruflich genutzten           gültigen Tarif für die selbstständige Bauherren-
     rungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz          Räume.                                                   Haftpflichtversicherung ergibt.
     aus diesem Vertrag.
                                                        d)   eines Kleingartens/Schrebergartens einschließ-           Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht we-
A1-6.5    Teilnahme an Betriebspraktika/                     lich Laube/Gartenhaus;                                   gen Schäden durch Senkungen eines Grund-
          fachpraktischem Unterricht                    e)   eines oder mehrerer unbebauter Grundstücke               stücks und Erdrutschungen. Der Ausschluss
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der          bis zu einer Grundfläche von insgesamt maxi-             A1-7.12 a) gilt hier nicht.
Teilnahme als Schüler oder Student an Betriebs-              mal 20.000 Quadratmetern;                                Unsere Höchstersatzleistung für solche Schä-
praktika oder am fachpraktischen Unterricht auf dem          Wird diese Gesamtfläche von 20.000 Quadrat-              den ist im Rahmen der Versicherungssumme
Gelände einer Schule, einer Universität, einer Fach-         metern überschritten, entfällt die Mitversiche-          auf 400.000 EUR je Versicherungsfall und Ver-
oder Berufsakademie im Sinne des jeweiligen Lan-             rung von unbebauten Grundstücken insgesamt.              sicherungsjahr begrenzt. Es erfolgt eine An-
desgesetzes.                                                 Es gelten dann die Regelungen über die Vor-              rechnung auf die Pauschal-Versicherungs-
Dabei ist eingeschlossen die gesetzliche Haftpflicht         sorgeversicherung (siehe A1-9).                          summe je Versicherungsfall sowie auf die Jah-
wegen Schäden an Lehrgeräten (auch Maschinen)                                                                         reshöchstersatzleistung.
a) die sich in der Schule, der Universität, der         A1-6.6.2 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht          Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
     Fach- oder Berufsakademie befinden,                aus der Vermietung – soweit innerhalb Europas,                Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich
b) die in Ihre Obhut gegeben wurden.                    auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf               daraus ergebenden Vermögensschäden
     Die Versicherungssumme für Schäden an die-         Madeira gelegen –                                             – am Baugrundstück selbst und
     sen in Ihre Obhut gegebenen Sachen beträgt je      a) aa) eines Einfamilienhauses bzw.                           – an Gebäuden oder Anlagen auf dem
     Versicherungsfall 5.000 EUR. Die Höchst-                     einer Doppelhaushälfte,                                  Baugrundstück.
     ersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines        bb) eines Zweifamilienhauses,
     Versicherungsjahres beträgt 10.000 EUR. Es              cc) von höchstens zwei Wohneinheiten in dem         c)   als Miteigentümer von Gemeinschaftsanlagen
     erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-                    von Ihnen mitbewohnten Mehrfamilienhaus             wie z. B. Spielplätze, gemeinschaftliche Zugän-
     Versicherungssumme je Versicherungsfall so-                  (siehe A1-6.6.1 b) cc)),                            ge zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Gara-
     wie auf die Jahreshöchstersatzleistung.                 dd) weiterer Eigentumswohnungen und Einlie-              genhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter,
                                                                  gerwohnungen bis zu einem Bruttojahres-             Wäschetrockenplätze und dergleichen;
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung,                  mietwert von insgesamt 30.000 EUR (wird             Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen
Verschleiß und wegen des Abhandenkommens von                      dieser Wert überschritten, entfällt die Mit-        Miteigentümer.
Sachen sowie wegen Schäden an Lehrbüchern, die                    versicherung und es gelten die Regelun-        d)   aus dem Besitz und Eigentum einer Solar-
für einen längeren Zeitraum als drei Monate über-                 gen über die Vorsorgeversicherung                   thermie oder einer sonstigen Wärmepumpen-
nommen worden sind.                                               – siehe A1-9),                                      anlage (zur Mitversicherung von Schäden aus
                                                             ee) von einzeln vermieteten Wohnräumen,                  Geothermieanlagen siehe A1-6.7);
A1-6.6 Haus- und Grundbesitz                                 ff) eines Ferien-/Wochenendhauses oder              e)   als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB,
A1-6.6.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht              einer Ferienwohnung,                                wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel
als Inhaber (z. B. Eigentümer oder Mieter) – soweit          sofern diese ausschließlich zu Wohnzwecken               bestand;
innerhalb Europas, auf den Kanarischen Inseln, den           verwendet werden;                                   f)   der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in
Azoren oder auf Madeira gelegen –                       b) aus der Vermietung                                         dieser Eigenschaft.
a) einer oder mehrerer Wohnungen                             aa) von Garagen und Stellplätzen,
      (bei Wohnungseigentum als Sondereigen-                 bb) einzelner Räume zu gewerblichen                 A1-6.7 Schäden durch Geothermie-Anlagen
      tümer), einschließlich Ferienwohnungen;                     Zwecken,                                       Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erd-
      Bei Sondereigentümern sind versichert Haft-            cc) von Zimmern an Urlauber, sofern nicht           wärme dem Untergrund entnommen, aufbereitet und
      pflichtansprüche der Gemeinschaft der Woh-                  mehr als acht Betten abgegeben werden          an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heiz-
      nungseigentümer wegen Beschädigung des                      und sofern kein Ausschank nach dem             anlagen) abgegeben wird.
      Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht                Gaststättengesetz erfolgt;                     Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der
      erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigen-     c) aus der Vermietung/Verpachtung der nach               Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen.
      tumsanteil an dem gemeinschaftlichen                   A1-6.6.1 e) mitversicherten unbebauten Grund-       Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und
      Eigentum.                                              stücke.                                             Geothermie mittels Bohrung.
b) aa) eines oder mehrerer Einfamilienhäuser
            bzw. einer oder mehrerer Doppelhaus-        A1-6.6.3 Der Versicherungsschutz erstreckt sich für      A1-6.7.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht
            hälften inkl. Einliegerwohnungen oder       die in A1-6.6.1 und A1-6.6.2 genannten Risiken auch      wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang
      bb) eines von Ihnen mitbewohnten Zweifamili-      auf die gesetzliche Haftpflicht                          mit Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollekto-
            enhauses inkl. Einliegerwohnung oder        a) aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen in        ren, Erdwärmekörbe) und solchen Geothermie-
      cc) eines von Ihnen mitbewohnten Mehr-                  den oben genannten Eigenschaften obliegen          Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder
            familienhauses;                                   (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung,       wurden.
c) eines Wochenend-/Ferienhauses (auf Dauer                   Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf
      und ohne Unterbrechung fest installierte                Gehwegen). Das gilt auch für die durch Vertrag     A1-6.7.2 Der Ausschluss in A1-7.12 (Senkungen,
      Wohnwagen sind einem Wochenendhaus                      von Ihnen ausschließlich als Mieter, Pächter       Erdrutschungen, Überschwemmungen) findet keine
      gleichgestellt),                                        oder Entleiher übernommene gesetzliche Haft-       Anwendung.
sofern sie von Ihnen ausschließlich zu Wohn-                  pflicht für Verkehrssicherungspflichten des Ver-
zwecken verwendet werden, einschließlich der zu-              tragspartners (Vermieter, Verpächter, Verleiher)   A1-6.7.3 Wird eine Geothermie-Anlage mittels Boh-
gehörigen Garagen/Stellplätze, Gärten und Flüssig-            in dieser Eigenschaft;                             rung errichtet, besteht Versicherungsschutz für Bau-
gastanks;                                               b) als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten          herren gemäß A1-6.6.3 b) nur, wenn Planung und
                                                              (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Ab-             Errichtung der Geothermie-Anlage an Dritte verge-
Ausnahme:                                                     bruch-, Grabearbeiten)                             ben sind.
Nutzen Sie die von Ihnen selbst bewohnte Immobilie            aa) für die in A1-6.6.1 a) bis c) genannten Ri-
(das gilt ausschließlich für eine Wohnung, ein Ein-                 siken ohne Begrenzung der Bausumme,          A1-6.8     Schäden durch stationäre
oder Zweifamilienhaus) auch zur Ausübung Ihres                bb) bei sonstigen Bauvorhaben bis zu einer                    Photovoltaikanlagen
Berufes/Gewerbes, bleibt der Versicherungsschutz                    Bausumme von 400.000 EUR je Bau-             Photovoltaikanlagen sind Anlagen zur Umwandlung
für diese Immobilie bestehen, wenn die folgenden                    vorhaben.                                    von Sonnenenergie in elektrischen Strom. Nicht ver-
Voraussetzungen erfüllt sind:                                 Bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR be-          sichert ist die direkte Versorgung von Endverbrau-
– Sie beschäftigen – mit Ausnahme einer einzi-                steht auch Versicherungsschutz, wenn die           chern mit elektrischem Strom; Endverbraucher sind
      gen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft le-            Bauarbeiten durch Eigenleistung oder Nachbar-      Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kau-
      benden Person – keine Angestellten;                     schaftshilfe durchgeführt werden.                  fen (§ 3 Nr. 25 Gesetz über die Elektrizitäts- und
                                                                                                                 Gasversorgung (EnWG)).


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A1-6.8.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht    Ansprüche aus Gewässerschäden sind ausschließ-            Schäden an Elektrofahrrädern, für die keine
privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden, die im Zu-     lich im Umfang der nachfolgenden Regelungen des           Versicherungs- und Kennzeichenpflicht besteht.
sammenhang stehen mit dem Betrieb von Photovol-         Teils A Abschnitt A2 "Besondere Umweltrisiken" mit-   b) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige
taikanlagen zur Einspeisung von elektrischem Strom      versichert.                                               Beanspruchung;
in das Netz des örtlichen Netzbetreibers auf dem im                                                           c) an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld;
Versicherungsschein bezeichneten Grundstück.            A1-6.10         Abwässer                              sowie alle sich daraus ergebenden Vermögens-
                                                        Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen     schäden.
A1-6.8.2 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht    Schäden
a) in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Mieter,         a) durch Abwässer – auch aus dem Rückstau             A1-6.14       Abhandenkommen von fremden
     Pächter und Nutznießer von Grundstücken,               des Straßenkanals. Bei Sachschäden gilt dies                    Schlüsseln
     Gebäuden oder Räumlichkeiten, die aus-                 ausschließlich für Schäden durch häusliche        A1-6.14.1     Versichert sind Schäden aus dem
     schließlich für Ihre Wohnzwecke benutzt                Abwässer;                                         Abhandenkommen von
     werden;                                            b) aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwas-      a) fremden, zu privaten Zwecken überlassenen
b) als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten             sergrube oder Kleinkläranlage ausschließlich          Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für
     (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-            für häusliche Abwässer einschließlich der Ein-        eine zentrale Schließanlage). Hierzu zählen
     und Grabearbeiten) von Ihren eigenen Photo-            leitung in ein Gewässer.                              insbesondere:
     voltaikanlagen;                                                                                              – Haus- und Wohnungstürschlüssel inkl.
c) wegen Rückgriffsansprüchen der stromabneh-           A1-6.11         Allmählichkeitsschäden                         Garagen-, Keller- und Nebenraum-
     menden Netzbetreiber oder Dritter aus Versor-      Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen              schlüssel zur Mietwohnung,
     gungsstörungen gemäß § 6 der Verordnung            Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Ein-         – Hotelschlüssel,
     über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizi-     wirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder           – Vereinsschlüssel,
     tätsversorgung von Tarifkunden (AvBEltV) vom       Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß,          – im Rahmen eines Ehrenamtes, für das
     21. Juni 1979 oder § 18 Niederspannungs-           Staub und dergleichen).                                        über A1-6.2 Versicherungsschutz besteht,
     anschlussverordnung;                                                                                              überlassene Schlüssel,
d) wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (auf            A1-6.12        Schäden an gemieteten und                  – Tresor- und Schließfachschlüssel,
     Boden, Luft oder Wasser inklusive Gewässer)                       gepachteten Sachen                         – Schlüssel für Kraftfahrzeuge
     und alle sich daraus ergebenden weiteren                          (Miet-/Pachtsachschäden)                        (z. B. Mietfahrzeuge) sowie
     Schäden, sofern die Umwelteinwirkung nicht         Miet-/Pachtsachschäden sind Schäden an fremden,           – Möbelschlüssel und sonstige Schlüssel zu
     ausgeht von                                        von Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Be-             beweglichen Sachen.
     aa) einer                                          auftragten gemieteten oder gepachteten Sachen und
          – Anlage im Sinne des Umwelthaftungs-         alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.              Bei Wohnungseigentümern sind mitversichert
               gesetzes (UmweltHG);                                                                                – die Kosten für das Auswechseln der im
          – genehmigungsbedürftigen Anlage              Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen               Sondereigentum von versicherten Perso-
               nach dem Bundesimmissionsschutz-         Miet-/Pachtsachschäden ausschließlich an                        nen stehenden Schlössern sowie
               gesetz (BImSchG);                                                                                   – der Schadenanteil, der auf Sie für das
          – genehmigungs- bzw. planfeststel-            A1-6.12.1      Grundstücken, Gebäuden, Wohnräu-                 Auswechseln von im gemeinschaftlichen
               lungsbedürftigen Anlage nach dem         men und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten                Eigentum stehenden Schlössern auf Grund
               Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz   oder gepachteten Räumen in Gebäuden. Mitversi-                  Ihres Miteigentumsanteils entfällt
               (KrW/AbfG);                              chert sind Miet-/Pachtsachschäden an den jeweils           (Eigenschaden).
          – stationären Anlage im Sinne des             zugehörigen Balkonen/Terrassen und an den Sa-
               Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) auf        chen, die mit dem der Mietsache zugehörigen           b)   beruflichen Schlüsseln
               dem Grundstück, dessen Inhaber Sie       Grundstück fest verbunden sind (z. B. Zäune,               (berufsbezogen überlassene Schlüssel jeglicher
               sind oder waren,                         Schwimmbecken, gemauerte Grillanlagen).                    Art – auch General-/Hauptschlüssel für eine
     bb) einem Ihrer Grundstücke, das bereits vor                                                                  zentrale Schließanlage);
          Beginn des Vertrages bzw. zum Zeitpunkt       A1-6.12.2     mobilen Einrichtungs- und Ausstat-      Dabei ist es gleichgültig, aus welchem Grund die
          seines Kaufs oder seiner Inbesitznahme        tungsgegenständen in Hotels, Pensionen, Ferien-       Schlüssel abhandengekommen sind. Eine Leistung
          durch Sie mit schädlichen Stoffen belastet    wohnungen und -häusern anlässlich von Aufenthal-      erfolgt – in teilweiser Abweichung von A1-3.1 und
          war oder ist.                                 ten auf Reisen.                                       A1-4.1 – auch ohne Vorliegen einer gesetzlichen
e) wegen Beschädigungen, die durch Rauch, Ruß,                                                                Haftung, wenn Sie es wünschen.
     Dämpfe, Abwässer, Niederschläge oder allmäh-       A1-6.12.3      Vom Versicherungsschutz ausge-
     liches Eindringen von Feuchtigkeit entstehen;      schlossen sind Haftpflichtansprüche wegen             A1-6.14.2      Codekarten für elektronische Schlös-
f) in teilweiser Abänderung von A1-7.5 – wegen          a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger              ser sowie reine Schlüssel-Transponder für Schlösser
     Schäden an fremden Gebäuden und/oder                    Beanspruchung,                                   werden Schlüsseln gleichgesetzt.
     Räumen, an/auf denen die Photovoltaikanlagen       b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel-
     angebracht sind – auch falls diese von Ihnen            und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an         A1-6.14.3       Die Schlüssel müssen sich in Ihrem
     gemietet oder gepachtet (nicht geleast) wurden          nicht mobilen Elektroheiz- und Gasheizgeräten    rechtmäßigen Gewahrsam befunden haben. Der
     und allen sich daraus ergebenden Vermögens-             und allen sich daraus ergebenden Vermögens-      Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche
     schäden.                                                schäden,                                         Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die not-
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen        c) Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen beson-      wendige Auswechselung von Schlössern und
Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Bean-                 ders versichern können,                          Schließanlagen sowie für vorübergehende Siche-
spruchung.                                              d) Schäden infolge von Schimmelbildung.               rungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objekt-
                                                                                                              schutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeit-
A1-6.8.3 Versicherungssummen                            A1-6.13        Schäden an sonstigen gemieteten,       punkt, an welchem der Verlust des Schlüssels fest-
Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen der für                       geleasten, gepachteten, geliehenen     gestellt wurde.
die Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versi-                  beweglichen Sachen
cherungssumme. Diese Versicherungssumme bildet          A1-6.13.1      Versichert ist – abweichend von        A1-6.14.4      Nicht versichert sind
auch unsere Höchstersatzleistung für alle Versiche-     A1-7.5 – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden   Folgeschäden, die sich aus dem Schlüsselverlust
rungsfälle eines Versicherungsjahres.                   ausschließlich an fremden beweglichen Sachen, die     ergeben (z. B. Diebstahl, Vandalismus).
                                                        von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, geleast,
A1-6.9 Allgemeines Umweltrisiko                         gepachtet, geliehen wurden oder die Gegenstand        A1-6.15        Abhandenkommen von sonstigen
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privat-     eines besonderen Verwahrungsvertrages waren.                         fremden beweglichen Sachen
rechtlichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelt-                                                               A1-6.15.1      Versichert ist – abweichend von
einwirkung.                                             A1-6.13.2    Nicht versichert sind Haftpflicht-       A1-6.25.2 l) und A1-7.5 – Ihre gesetzliche Haftpflicht
Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn         ansprüche wegen Schäden                               wegen Schäden aus dem Abhandenkommen von
sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche,           a) an Kraftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen mit           sonstigen fremden beweglichen Sachen, die sich in
Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sons-             Motor und an Luftfahrzeugen;                      Ihrem rechtmäßigen Gewahrsam befunden haben.
tige Erscheinungen verursacht werden, die sich in           Versichert bleiben Haftpflichtansprüche wegen
Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.

Teil A – Privathaftpflichtrisiko                                           Seite 11 von 38

[Seite 12]
A1-6.15.2      Nicht versichert sind Ansprüche aus        –    gezähmten Kleintieren, z. B. Singvögel, Papa-        derlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflich-
dem Abhandenkommen von                                         geien, Hamster, Meerschweinchen;                     tet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von
a) Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen,                     –    Bienen;                                              einem Fahrer benutzt werden, der nicht die erforder-
b) Geld sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln,               –    einem eigenen Assistenzhund z. B. Blinden-           liche Fahrerlaubnis hat.
c) Schmuck- und Wertsachen,                                    führ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund.          Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen,
d) Urkunden und Wertpapieren (einschließlich                                                                        gilt B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegen-
     Sparbüchern),                                        A1-6.19.2       Vom Versicherungsschutz ausge-            heiten).
e) Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der ver-            schlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter
     sicherten Person dienen,                             oder Hüter von                                            A1-6.20.2       Be- und -Entladeschäden
sowie alle sich daraus ergebenden Vermögens-              – Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und           Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater
folgeschäden.                                                  Zugtieren;                                           Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahr-
                                                          – wilden Tieren;                                          zeuges oder Anhängers wegen Schäden, die Sie
A1-6.16        Gefälligkeitshandlungen                         Versichert ist jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht   Dritten zufügen
Im Umfang dieses Vertrages werden wir uns nicht                ausschließlich aus der erlaubten privaten, art-      – beim Be- oder Entladen des Kraftfahrzeuges
auf einen Ausschluss der Haftung im Fall leichter              gerechten Haltung von auf legale Weise erwor-              oder Anhängers oder
Fahrlässigkeit durch Gefälligkeit berufen, soweit Sie          benen und legal ins Inland eingeführten wilden       – bei manuellen Reinigungs- und Pflegearbeiten
dies wünschen. Dies gilt nicht, wenn und soweit der            Tieren in Ihrer Wohnung.                                   an dem Kraftfahrzeug oder Anhänger.
Geschädigte in der Lage ist, Ersatz seines Schadens            Aufwendungen zur Gefahrenabwehr auf Grund            Schäden an diesen Kraftfahrzeugen oder Anhängern
von einem anderen Schadenversicherer oder von                  behördlich veranlasster Maßnahmen (z. B. für         bleiben ausgeschlossen.
einem Sozialversicherungsträger zu erlangen.                   einen Polizei-/Feuerwehreinsatz) zum Einfan-         Unsere Höchstersatzleistung ist im Rahmen der
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind be-                gen eines versehentlich entwichenen wilden           Versicherungssumme auf 20.000 EUR je Versiche-
rufliche Tätigkeiten und solche Tätigkeiten, die Sie           Tieres werden von uns übernommen, soweit             rungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
gegen Entgelt ausüben. Der Geschädigte kann aus                Sie zur Abwendung öffentlicher Gefahren zum          Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi-
diesem Vertrag keine Rechte herleiten.                         Kostenersatz verpflichtet sind.                      cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die
Ein Mitverschulden des Geschädigten wird ange-            – Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaft-        Jahreshöchstersatzleistung.
rechnet.                                                       lichen Zwecken gehalten werden.
                                                                                                                    A1-6.20.3      Schadenfreiheitsrabatt-
A1-6.17           Sportausübung/Radfahren                 A1-6.19.3       Versichert ist Ihre gesetzliche                          Rückstufung bei Schäden mit
A1-6.17.1         Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-   Haftpflicht                                                              einem geliehenen Kraftfahrzeug
pflicht aus der Ausübung von Sport – insbesondere         – als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde            A1-6.20.3.1 Versichert ist – abweichend von
a) als Radfahrer;                                              oder Pferde,                                         A1-7.14 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Ge-
      Hierzu zählt auch die Nutzung von so genann-        – als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,            brauch eines fremden geliehenen oder gefälligkeits-
      ten Pedelecs, die nur dann eine Unterstützung       – als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhr-              halber überlassenen Kraftfahrzeuges gemäß
      durch einen Elektroantrieb bis zu einer Ge-              werke zu privaten Zwecken,                           A1-6.20.3.3.
      schwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erhal-     soweit kein Versicherungsschutz über eine Tier-
      ten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Die       halter-Haftpflichtversicherung besteht.                   Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich den
      Nutzung derartiger Pedelecs ist auch dann ver-      Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind               hieraus entstehenden Vermögensschaden wegen
      sichert, wenn sie über eine elektrische Anfahr-     Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer      einer Rückstufung in eine geringere Schadenfrei-
      hilfe verfügen, die das Fahrrad rein elektrisch     sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Ver-            heitsklasse (= Verringerung des Schadenfreiheits-
      (also ohne zu treten) auf nicht mehr als 6 km/h     mögensschäden.                                            rabattes) der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der
      beschleunigen. Die Nutzung von Pedelecs, die                                                                  Vollkaskoversicherung des Fahrzeuges.
      diese vorgenannten Geschwindigkeitsgrenzen          A1-6.20        Kraftfahrzeug-Risiken
      überschreiten oder die versicherungspflichtig                                                                 A1-6.20.3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für
      sind, ist nicht versichert.                         A1-6.20.1         Nicht versicherungspflichtige           eine Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufung wegen
b) aus dem Gebrauch von                                                     Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-          Schäden mit einem Fahrzeug, das Ihnen oder einer
      – Kitesportgeräten (einschließlich                                    Anhänger                                mitversicherten Person zum dauerhaften oder re-
            Kitebuggys);                                  A1-6.20.1.1 Versichert ist – abweichend von               gelmäßigen Gebrauch überlassen wurde.
      – Strand-, Land- und Eisseglern.                    A1-7.14 – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schä-
                                                          den, die verursacht werden durch den Gebrauch             A1-6.20.3.3 Als Kraftfahrzeuge gelten:
A1-6.17.2      Vom Versicherungsschutz ausge-             ausschließlich von folgenden nicht versicherungs-         – Personenkraftwagen,
schlossen sind Haftpflichtansprüche aus                   pflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-            – Krafträder/-roller, Quads, Trikes, Klein- und
a) einer jagdlichen Betätigung;                           Anhängern:                                                     Leichtkrafträder/-roller,
b) der Teilnahme an Pferde-, Rad-, Kitebuggy-,            a) nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen           – Campingkraftfahrzeuge bis 4 t zulässiges
     Strand-, Land- und Eissegler- oder Kraftfahr-              verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf            Gesamtgewicht,
     zeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des                 eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;          soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Be-
     Rennens von einem Veranstalter organisiertes         b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bau-          förderung von nicht mehr als 9 Personen (ein-
     oder vorgeschriebenes Training hierzu, bei dem             artbedingter Höchstgeschwindigkeit                  schließlich Führer) bestimmt sind.
     die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ge-              (z. B. motorgetriebene Rollstühle, Kinderfahr-
     übt wird;                                                  zeuge, Golfwagen);                                  A1-6.20.3.4 Unsere Höchstersatzleistung ist im
c) Beschädigung, Vernichtung oder dem Abhan-              c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauart-             Rahmen der Versicherungssumme auf den Mehrbei-
     denkommen der unter A1-6.17.1 genannten                    bedingter Höchstgeschwindigkeit;                    trag begrenzt, der sich auf Grund der Schadenfrei-
     Sportgeräte/Fahrzeuge/Segler und seiner Teile        d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht              heitsrabatt-Rückstufung in den ersten fünf Jahren
     (z. B. Schirm, Segel).                                     mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchst-            ergibt. Maßgeblich sind die für das Fahrzeug gelten-
                                                                geschwindigkeit (z. B. Aufsitzrasenmäher und        den Versicherungsbedingungen zur Kfz-Haftpflicht-
A1-6.18         Waffen und Munition                             Schneeräumgeräte);                                  bzw. Vollkaskoversicherung.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem er-   e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungs-          Mehr als die vom Kfz-Haftpflicht-/Vollkaskoversi-
laubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von                pflichtig sind oder nur auf nicht-öffentlichen      cherer erbrachte Entschädigungsleistung wird je-
Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und                Wegen und Plätzen verkehren.                        doch nicht ersetzt.
Geschossen.                                                                                                         Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der            A1-6.20.1.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:          cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die
Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Hand-          Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten         Jahreshöchstersatzleistung.
lungen.                                                   Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist,
                                                          wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü-         A1-6.20.4       Betankungsschäden am fremden
A1-6.19         Tiere                                     gungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind ver-                          Kraftfahrzeug
A1-6.19.1       Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-     pflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht      Versichert ist – abweichend von A1-7.14 und
pflicht als Halter oder Hüter von                         von unberechtigten Fahrern gebraucht werden.              A1-6.13.2 a) – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
– zahmen Haustieren, z. B. Katzen, Kaninchen,             Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf           Schäden, die an einem fremden geliehenen, gemie-
      Tauben;                                             öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erfor-        teten oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraft-

Teil A – Privathaftpflichtrisiko                                             Seite 12 von 38

[Seite 13]
fahrzeug durch versehentliche Betankung mit für das      schende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug         A1-6.22.2      Versichert ist darüber hinaus Ihre ge-
Fahrzeug nicht geeignetem Kraftstoff entstehen.          sicher zu führen.                                          setzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge,                                                                  Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht wer-
die Ihnen oder einer mitversicherten Person zum          Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen,             den, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer,
dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlas-          gilt, B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegen-       Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.
sen wurden.                                              heiten).
Unsere Höchstersatzleistung für Betankungsschä-                                                                     A1-6.23         Gebrauch von Modellfahrzeugen
den ist im Rahmen der Versicherungssumme auf             A1-6.21          Gebrauch von Luftfahrzeugen               Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
20.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungs-       A1-6.21.1        Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-     Schäden, die verursacht werden durch den Ge-
jahr begrenzt.                                           pflicht wegen Schäden, die durch den erlaubten Ge-         brauch von ferngelenkten Land- und Wasser-
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi-       brauch ausschließlich von folgenden Luftfahrzeugen         Modellfahrzeugen.
cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die         verursacht werden:
Jahreshöchstersatzleistung.                              a) Luftfahrzeuge, die nicht der Versicherungs-             A1-6.24         Schäden im Ausland
                                                               pflicht unterliegen;                                 A1-6.24.1       Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-
A1-6.20.5      Zusatz-Haftpflichtversicherung für        b) ferngelenkte Multicopter (sog. "Drohnen"),              pflicht wegen im Ausland eintretender Versiche-
               im europäischen Ausland geführte                die rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor)         rungsfälle ausschließlich, wenn diese
               fremde Kraftfahrzeuge                           angetrieben werden, mit einer Startmasse von         – auf eine versicherte Handlung im Inland bzw.
A1-6.20.5.1 Versichert ist – abweichend von                    nicht mehr als 5 kg; Nicht versichert ist der Ge-          auf ein im Inland bestehendes versichertes
A1-7.14 – Ihre die gesetzliche Haftpflicht als Führer          brauch von Multicoptern mit einer Startmasse               Risiko zurückzuführen sind oder
eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahr-              über 5 kg.                                           – bei einem Auslandsaufenthalt – unabhängig
zeuges wegen Schäden, die auf einer Reise im eu-               Ein Multicopter ist ein Luftfahrzeug, das Auftrieb         davon, ob vorübergehend oder zeitlich unbe-
ropäischen Ausland, in außereuropäischen Anlieger-             mit zwei oder mehr nach oben gerichteten Pro-              grenzt – eingetreten sind.
staaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen             pellern erzeugt.                                     Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen Sie
Inseln, den Azoren oder auf Madeira eintreten, so-       c) Sonstige, nicht zulassungspflichtige ferngelenk-        aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche
weit keine ausreichende Deckung aus einer für das              te Flugmodelle mit einer Startmasse von nicht        Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder
Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung               mehr als 25 kg.                                      Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland ge-
besteht.                                                                                                            legenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.6.
                                                         Zu b) und c):
A1-6.20.5.2 Als Kraftfahrzeuge gelten:                   Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf maximal           A1-6.24.2       Haben Sie bei einem Versicherungs-
– Personenkraftwagen,                                    drei in Ihrem Besitz befindliche derartige Flug-           fall im Ausland durch eine von Ihnen nachzuweisen-
– Krafträder/-roller, Quads, Trikes, Klein- und          modelle, die erlaubterweise zu privaten Zwecken            de behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicher-
     Leichtkrafträder/-roller,                           gebraucht werden.                                          stellung von Leistungen auf Grund Ihrer gesetzlichen
– Campingkraftfahrzeuge bis 4 t zulässiges                                                                          Haftpflicht zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den er-
     Gesamtgewicht,                                      A1-6.21.2      Versichert ist darüber hinaus Ihre ge-      forderlichen Betrag bis zu einer Höhe von
soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur         setzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den         250.000 EUR zur Verfügung.
Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (ein-          Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge
schließlich Führer) bestimmt sind.                       verursacht werden, soweit Sie nicht als deren Eigen-       Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leisten-
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die      tümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch ge-        de Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kau-
gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von            nommen werden.                                             tion höher als der zu leistende Schadenersatz, so
Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern.                                                                            sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag unverzüg-
                                                         A1-6.21.3     Unwirksamkeit anderer Regelungen             lich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach
A1-6.20.5.3 Für diese Kfz gelten nicht die Aus-          Diese Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht         Auszahlung des Differenzbetrages an uns zurückzu-
schlüsse in A1-8 (Erhöhungen und Erweiterungen)          aus dem erlaubten Gebrauch von Luftfahrzeugen              zahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Stra-
und A1-9.3 (Vorsorgeversicherung).                       kann nicht durch die "Barmenia-Leistungs-Garantie"         fe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versi-
                                                         (A1-6.32) erweitert werden.                                cherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird
A1-6.20.5.4 Nicht versichert sind Haftpflicht-                                                                      oder die Kaution verfallen ist. Gleiches gilt für den
ansprüche                                                A1-6.22          Gebrauch von Wasserfahrzeugen             Fall, dass die nicht mehr benötigte Kaution an Sie
a) des Eigentümers oder Halters des Fahrzeuges/          A1-6.22.1        Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-     zurückbezahlt wird.
    Anhängers, es sei denn, es handelt sich um           pflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch
    Personenschäden.                                     den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasser-          A1-6.24.3       Unsere Leistungen erfolgen in Euro.
b) wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhan-            fahrzeugen:                                                Soweit der Zahlungsort, an dem der Leistungsemp-
    denkommen des genutzten Fahrzeuges/                  a) eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne                  fänger wohnt, bzw. seinen Sitz hat, außerhalb der
    Anhängers oder der mit diesem Fahrzeug ver-                Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbord-            Staaten, die der Europäischen Währungsunion an-
    bundenen und beförderten Sachen.                           motoren) oder Treibsätze (z. B. Schlauch-,           gehören, liegt, gelten unsere Verpflichtungen mit
                                                               Paddel- und Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kana-         dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei
A1-6.20.5.5 Das Fahrzeug darf nur von einem be-                dier, Surfbretter, Windsurfbretter, Kitesurf-        einem in der Europäischen Währungsunion gelege-
rechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter               bretter, Wakeboards);                                nen Geldinstitut angewiesen ist.
Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen       b) eigene Wasserfahrzeuge mit Motor – mit einer
des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Sie                Motorstärke bis 15 PS/11,03 kW;                      A1-6.25        Vermögensschäden
sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahr-       c) fremde Segelboote ohne Begrenzung der                   A1-6.25.1      Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-
zeug nicht von einem unberechtigten Fahrer ge-                 Segelfläche – ohne Motor (auch ohne Hilfs-           pflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch
braucht wird.                                                  oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze;              Personen- noch durch Sachschäden entstanden
                                                         d) eigene und fremde Segelboote mit einer Ge-              sind.
Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf                samt-Segelfläche bis 20 m2, auch mit Hilfs- oder
öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erfor-             Außenbordmotoren bis 15 PS/11,03 kW;                 A1-6.25.2       Vom Versicherungsschutz ausge-
derlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflich-    e) Fremde Wasserfahrzeuge mit einer Motorstärke            schlossen sind Ansprüche wegen Vermögens-
tet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von              bis 80 PS/59 kW, die sich nicht im Eigentum          schäden
einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche         von mitversicherten Personen befinden.               a) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für
Fahrerlaubnis besitzt.                                         Darüber hinaus ist Ihre gesetzliche Haftpflicht           Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder
                                                               wegen Schäden durch den Gebrauch fremder                  gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der              Wasserfahrzeuge mit Motoren – ohne Begren-                sonstige Leistungen;
Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere be-             zung der Motorstärke – versichert, soweit            b) aus planender, beratender, bau- oder montage-
rauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahr-             – diese nur gelegentlich gebraucht werden                 leitender, prüfender oder gutachterlicher Tätig-
zeug sicher zu führen.                                               und                                                 keit;
Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das         – für das Führen keine behördliche Erlaubnis         c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisun-
Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der                    erforderlich ist.                                   gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
durch alkoholische Getränke oder andere berau-


Teil A – Privathaftpflichtrisiko                                            Seite 13 von 38

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d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;                 –   auf dem Austausch, der Übermittlung und Be-          Im Sinne dieses Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch
e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie                 reitstellung elektronischer Daten mit gleichen       geltend gemacht, wenn gegen Sie ein Anspruch in
   Reiseveranstaltung;                                       Mängeln                                              Textform erhoben wird oder ein Dritter Ihnen in Text-
f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grund-          beruhen. A1-5.3 findet insoweit keine Anwendung.         form mitteilt, einen Anspruch gegen Sie zu haben.
   stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftli-
   chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller          A1-6.26.4       Für Versicherungsfälle im Ausland        A1-6.27.3      Zeitliche Abgrenzung des
   Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder         besteht – insoweit abweichend von A1-6.24 – Versi-                      Versicherungsschutzes
   Unterschlagung;                                       cherungsschutz ausschließlich, soweit die versicher-     a)   Erfasste Benachteiligungen und
g) aus Rationalisierung und Automatisierung;             ten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten              Anspruchserhebung
h) aus der Verletzung von Urheberrechten und             und nach dem Recht europäischer Staaten geltend               Die Anspruchserhebung sowie die zu Grunde
   gewerblichen Schutzrechten sowie des Kartell-         gemacht werden.                                               liegende Benachteiligung müssen während der
   oder Wettbewerbsrechts;                                                                                             Wirksamkeit der Versicherung erfolgt sein. Wird
i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen,        A1-6.26.5      Vom Versicherungsschutz                        eine Benachteiligung durch fahrlässige Unter-
   Vor- und Kostenanschlägen;                            ausgeschlossen sind                                           lassung verursacht, gilt sie im Zweifelsfall als an
j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als    a) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch ent-                  dem Tag begangen, an welchem die versäumte
   ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von                stehen, dass Sie bewusst                                  Handlung spätestens hätte vorgenommen wer-
   Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Bei-            – unbefugt in fremde Datenverarbeitungs-                  den müssen, um den Eintritt des Schadens ab-
   rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder                  systeme/Datennetze eingreifen (z. B. Ha-            zuwenden.
   Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang                         cker-Attacken, Denial of Service Attacks);     b)   Rückwärtsversicherung für vorvertragliche
   stehen;                                                   – Software einsetzen, die geeignet ist, die               Benachteiligungen
k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen                        Datenordnung zu zerstören oder zu verän-            Zusätzlich besteht auch Versicherungsschutz
   oder behördlichen Vorschriften, von Anweisun-                   dern (z. B. Software-Viren, Trojanische             für Benachteiligungen, die innerhalb eines Zeit-
   gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder                     Pferde);                                            raums von fünf Jahren vor Vertragsbeginn be-
   aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;            b) Ansprüche, die in engem Zusammenhang                       gangen wurden. Dies gilt jedoch nicht für solche
l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch                   stehen mit                                                Benachteiligungen, die Sie bei Abschluss die-
   z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;               – massenhaft versandten, vom Empfänger                   ses Versicherungsvertrages kannten.
m) aus Schäden durch ständige Emissionen                           ungewollten elektronisch übertragenen In-      c)   Nachmeldefrist für Anspruchserhebung nach
   (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).                    formationen (z. B. Spamming);                       Vertragsbeendigung
                                                             – Dateien (z. B. Cookies), mit denen wider-               Der Versicherungsschutz umfasst auch solche
A1-6.26        Übertragung elektronischer Daten                    rechtlich bestimmte Informationen über In-          Anspruchserhebungen, die auf Benachteiligun-
A1-6.26.1      Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-               ternet-Nutzer gesammelt werden sollen;              gen beruhen, die bis zur Beendigung des Versi-
pflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der             c) Versicherungsansprüche aller Personen, die                 cherungsvertrages begangen und innerhalb ei-
Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer           den Schaden durch bewusstes Abweichen von                 nes Zeitraumes von fünf Jahren nach Beendi-
Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels            gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften               gung des Versicherungsvertrages erhoben und
Datenträger.                                                 (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-                uns gemeldet worden sind.
                                                             Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste           d)   Vorsorgliche Meldung von möglichen
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus                     Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.                  Inanspruchnahmen
a) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbar-                 A1-2.4.2 findet keine Anwendung.                          Sie haben hat die Möglichkeit, uns während der
     machung oder Veränderung von Daten (Daten-                                                                        Laufzeit des Vertrages konkrete Umstände zu
     veränderung) bei Dritten durch Computer-Viren       A1-6.27         Ansprüche aus Benachteiligungen               melden, die Ihre Inanspruchnahme hinreichend
     und/oder andere Schadprogramme;                     A1-6.27.1       Versichert ist – insoweit abweichend          wahrscheinlich erscheinen lassen. Im Fall einer
b) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen            von A1-7.10 – Ihre gesetzliche Haftpflicht als Dienst-        tatsächlich späteren Inanspruchnahme, die auf
     sowie der Nichterfassung und fehlerhaften           herr der in Ihrem Privathaushalt oder sonstigen pri-          Grund eines gemeldeten Umstandes spätes-
     Speicherung von Daten bei Dritten und zwar          vaten Lebensbereich beschäftigten Personen wegen              tens innerhalb einer Frist von fünf Jahren erfol-
     wegen                                               Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (ein-                  gen muss, gilt die Inanspruchnahme als zu dem
     – sich daraus ergebender Personen- und              schließlich immaterieller Schäden) aus Benach-                Zeitpunkt der Meldung der Umstände erfolgt.
           Sachschäden, nicht jedoch weiterer            teiligungen.
           Datenveränderungen sowie                      Gründe für eine Benachteiligung sind                     A1-6.27.4      Versicherungssumme
     – der Kosten zur Wiederherstellung der ver-         – die Rasse,                                             Versicherungsschutz für Ansprüche aus Benachteili-
           änderten Daten bzw. Erfassung/korrekter       – die ethnische Herkunft,                                gungen besteht im Umfang der für die Privathaft-
           Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster   – das Geschlecht,                                        pflichtversicherung vereinbarten pauschalen Versi-
           Daten;                                        – die Religion,                                          cherungssumme. Die Höchstersatzleistung für alle
c) der Störung des Zugangs Dritter zum elektroni-        – die Weltanschauung,                                    Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf
     schen Datenaustausch.                               – eine Behinderung,                                      die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Es
                                                         – das Alter                                              erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-
A1-6.26.2      Kein Versicherungsschutz besteht für      – oder die sexuelle Identität.                           rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jah-
Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten                                                                   reshöchstersatzleistung.
und Leistungen:                                          Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut-
a) Software-Erstellung, -Handel, -Implemen-              schem Recht, insbesondere dem Allgemeinen                A1-6.27.5     Vom Versicherungsschutz
    tierung, -Pflege;                                    Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese An-          ausgeschlossen sind
b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation,                 sprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versi-      a) Versicherungsansprüche aller Personen, soweit
    -Einweisung, -Schulung;                              cherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deut-            sie den Schaden durch wissentliches Abwei-
c) Netzwerkplanung, -installation, -integration,         schen Gerichten geltend gemacht werden.                      chen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Voll-
    -betrieb, -wartung, -pflege;                                                                                      macht oder Weisung oder durch sonstige wis-
d) Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-,         Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen            sentliche Pflichtverletzung herbeigeführt haben;
    Host-, Full-Service-Providing;                       und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis so-            A1-2.4.2 findet keine Anwendung.
e) Betrieb von Datenbanken.                              wie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis         b) Ansprüche auf Entschädigung und/oder
                                                         beendet ist.                                                 Schadenersatz mit Strafcharakter;
A1-6.26.3      Mehrere während der Wirksamkeit                                                                        Hierunter fallen auch Strafen, Buß- und Ord-
der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gel-     A1-6.27.2     Versicherungsfall                              nungs- oder Zwangsgelder, die gegen Sie oder
ten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des      Versicherungsfall ist – abweichend von A1-3.1 – die          die mitversicherten Personen verhängt worden
ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,        erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtan-               sind.
wenn diese                                               spruchs gegen Sie während der Dauer des Versi-           c) Ansprüche wegen
– auf derselben Ursache,                                 cherungsvertrages.                                           – Gehalt,
– auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson-                                                                        – rückwirkenden Lohnzahlungen, Pensionen,
     dere sachlichem und zeitlichem Zusammen-                                                                               Renten, Ruhegeldern, betrieblicher Alters-
     hang oder                                                                                                              versorgung,


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     –    Abfindungszahlungen im Zusammenhang            A1-6.31.1      Begriff der Arbeitslosigkeit               Vertrag vereinbarten Versicherungssumme)
          mit der Beendigung von Arbeitsverhältnis-      Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn                          und/oder Selbstbeteiligung zu Grunde gelegt.
          sen und Sozialplänen sowie                     – Sie von der Agentur für Arbeit nach den Rege-
     –    Ansprüche aus Personenschäden, bei de-             lungen des Sozialgesetzbuches (SGB) III als           A1-6.32.2         Gilt in der Privathaftpflichtversiche-
          nen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs-          arbeitslose Person geführt werden und                 rung des anderen Versicherers für einen Schadens-
          krankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem         – Arbeitslosengeld (gemäß SGB III) oder Arbeits-          fall, für den auch wir nach diesen Versicherungsbe-
          Sozialgesetzbuch VII handelt.                      losengeld II (gemäß SGB II) beziehen.                 dingungen Versicherungsschutz bieten,
                                                                                                                   – eine höhere Entschädigungsgrenze als bei uns
A1-6.28         Persönlichkeitsrechts- und               A1-6.31.2        Leistungsvoraussetzungen und                    (als Leistungsgrenze innerhalb der für den Ver-
                Namensrechtsverletzungen                                  Leistungsdauer                                  trag vereinbarten Versicherungssumme), so
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen        – Standen Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit                  wird bei der Entschädigungsberechnung die
Schäden aus Persönlichkeitsrechts- oder Namens-               mindestens 24 Monate ununterbrochen in ei-                  höhere Entschädigungsgrenze des anderen
rechtsverletzungen.                                           nem Beschäftigungsverhältnis (keine gering-                 Versicherers zu Grunde gelegt;
                                                              fügige Beschäftigung) und                            – eine geringere Selbstbeteiligung als bei uns, so
A1-6.29         Ansprüche von Arbeitgebern,              – bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt                  wird bei der Entschädigungsberechnung die ge-
                Dienstherren und Arbeitskollegen              der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und               ringere Selbstbeteiligung des anderen Versi-
Versichert ist – abweichend von A1-1 – Ihre gesetz-      – ist der Beitrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit              cherers berücksichtigt.
liche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tä-         bezahlt,
tigkeit wegen Sachschäden gegenüber dem Arbeit-          so wird der Versicherungsvertrag für maximal              A1-6.32.3      Der mitversicherte Personenkreis
geber/Dienstherrn und Arbeitskollegen und allen sich     12 Monate beitragsfrei gestellt. Dies gilt ab der Bei-    gemäß A1-2 kann durch die Barmenia-Leistungs-
daraus ergebenden Vermögensschäden auf Grund             tragsfälligkeit, die der Meldung an uns über die be-      Garantie nicht erweitert werden.
betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätig-   stehende Arbeitslosigkeit folgt. Die Beendigung der
keiten.                                                  Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.         A1-6.32.4      Von der Erweiterung des Versiche-
                                                                                                                   rungsschutzes sind ausgeschlossen
Die Versicherungssumme für diese Sach- und Ver-          A1-6.31.3        Unterbrechung der                        – vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
mögensschäden beträgt je Versicherungsfall                                Arbeitslosigkeit                         – im Ausland eintretende Schadenereignisse,
20.000 EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versi-     Werden Sie während dieser 12 Monate von der               – Schäden, die im Rahmen einer beruflichen oder
cherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt          Agentur für Arbeit nicht mehr als arbeitslose Person          gewerblichen Tätigkeit verursacht werden,
40.000 EUR.                                              geführt und sollten Sie dann in diesem Zeitraum er-       – die Befriedigung von Ansprüchen
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi-       neut im Sinne dieser Bedingungen arbeitslos wer-              – wegen Schäden, für die keine gesetzliche
cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die         den, wird die Beitragsfreistellung des Versiche-                    Haftung gegeben ist,
Jahreshöchstersatzleistung.                              rungsvertrages fortgesetzt. Dies gilt ab der Beitrags-        – die über die gesetzliche Haftpflicht hinaus-
                                                         fälligkeit, die der Meldung an uns über die erneute                 gehen (z. B. Ansprüche aus vertraglichen
A1-6.30         Neuwerterstattung                        Arbeitslosigkeit folgt.                                             Haftungsvereinbarungen),
Auf Ihren Wunsch leisten wir– abweichend von             Die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages       – Eigenschäden,
A1-3.1 – für irreparabel beschädigte Sachen (auch        ist auch bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit auf       – Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem
wirtschaftlicher Totalschaden), deren Neupreis nicht     insgesamt maximal 12 Monate begrenzt.                         Halten oder Gebrauch von versicherungspflich-
mehr als 5.000 EUR betrug, Schadenersatz zum                                                                           tigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen,
Neuwert.                                                 A1-6.31.4       Arbeitslosigkeit von                      – Risiken, die einer Versicherungs- oder
Voraussetzung ist, dass der erstmalige Verkauf der                       Selbstständigen                               Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
beschädigten/zerstörten Sache als Neuware zum            Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre       – Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Sub-
Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht länger als          selbstständige Tätigkeit, außer durch Arbeitsunfä-            stanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
12 Monate zurückliegt. Der Nachweis obliegt Ihnen.       higkeit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend ein-    – Assistanceleistungen, versicherungsfremde
                                                         gestellt haben (z. B. durch Konkurs) und sich nach            Leistungen sowie von dem Vorversicherer ex-
Ausgeschlossen von der Neuwerterstattung bleiben         besten Kräften um Arbeit bemühen.                             tern zugekaufte Versicherungs- und Dienst-
Schäden an                                               Eine Beitragsfreistellung als Selbstständiger kann            leistungen.
a) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art               nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch
    (z. B. Mobiltelefone, Smartphones, Funkmelde-        genommen werden. Die Beendigung der Arbeits-              Ein vorgenannter Ausschluss der Erweiterung des
    empfänger (Pager));                                  losigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.                Versicherungsschutzes (nach A1-6.32.1 und
b) Computern jeder Art, auch tragbare Computer-                                                                    A1-6.32.2) gilt dann nicht, wenn ein Schaden – für
    systeme (z. B. Laptop, Tablet-PC);                   A1-6.31.5      Nachweispflicht                            den die Erweiterung des Versicherungsschutzes
    Hiervon gilt folgende Ausnahme:                      Die entsprechenden Nachweise über die Erfüllung           nach den vorgenannten Regelungen eigentlich aus-
    Für einen Laptop oder Tablet-PC leisten wir          der Voraussetzungen sind von Ihnen zu erbringen.          geschlossen wäre (z. B. ein Schaden, den eine de-
    dann Schadenersatz zum Neupreis, wenn die-           Kein Anspruch auf Beitragsfreistellung besteht für        liktsunfähige mitversicherte Person verursacht) – be-
    ses Gerät der versicherten Person von der            Arbeitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits be-      reits im Rahmen dieses Barmenia-Vertrages zu ei-
    Schule für Unterrichtszwecke zur Verfügung           kannt oder in Textform angekündigt war.                   ner niedrigeren Entschädigungsgrenze oder einem
    gestellt wurde. Dies gilt ausschließlich für die                                                               höheren Selbstbehalt mitversichert ist. In einem der-
    versicherte Person als Schüler bis zur Beendi-       A1-6.32         Barmenia-Leistungs-Garantie               artigen Fall wird bei der Entschädigungsberechnung
    gung ihrer Vollzeitschulpflicht (nicht Berufs-       A1-6.32.1       Tritt ein Schadensfall ein, für den wir   die höhere Entschädigungsgrenze oder die geringe-
    schulpflicht).                                       nach diesen Versicherungsbedingungen nicht zur            re Selbstbeteiligung nach den Bedingungen des an-
c) Film- und Fotoapparate;                               Leistung verpflichtet sind, so erhalten Sie durch die     deren zugelassenen Versicherers zu Grunde gelegt.
d) tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte            Barmenia-Leistungs-Garantie dann Versicherungs-           Von dieser Erweiterung ausgenommen ist die Mit-
    (z. B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte);             schutz aus dieser Privathaftpflichtversicherung,          versicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem
e) Brillen jeder Art.                                    wenn                                                      Gebrauch von Luftfahrzeugen (A1-6.21) und aus
                                                         – ein anderer in Deutschland zum Betrieb der              selbstständigen Tätigkeiten gemäß A1-6.35.
A1-6.31          Beitragsbefreiung bei                        Haftpflichtversicherung zugelassener Versiche-
                 Arbeitslosigkeit                             rer zum Zeitpunkt des Schadeneintritts im            A1-6.32.5       Versicherungssumme/
Bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen Arbeitslo-          Rahmen eines allgemein zugänglichen Privat-                          Selbstbeteiligung
sigkeit, die bei Ihnen vor Vollendung des 58. Le-             haftpflichttarifes (ohne beitragspflichtige Leis-    Unsere Höchstersatzleistung im Rahmen der Bar-
bensjahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag bei        tungserweiterungen) für den eingetretenen            menia-Leistungs-Garantie ist die für diesen Vertrag
Vorliegen der nachfolgenden Kriterien in dem dort             Schaden eine Entschädigungsleistung zahlen           vereinbarte Pauschal-Versicherungssumme.
genannten zeitlichem Umfang bei fortbestehendem               würde und                                            Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi-
Versicherungsschutz beitragsfrei gestellt.               – Sie dies durch Vorlage der Versicherungs-               cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die
                                                              bedingungen nachweisen.                              Jahreshöchstersatzleistung.
                                                         Bei der Entschädigungsberechnung wird die bei dem         Ist für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteili-
                                                         anderen Versicherer geltende Entschädigungs-              gung vereinbart, so wird diese bei der Entschädi-
                                                         grenze (als Leistungsgrenze innerhalb der für den         gungsberechnung berücksichtigt.


Teil A – Privathaftpflichtrisiko                                            Seite 15 von 38

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A1-6.33         Nicht-Schlechterstellungs-Garantie            aa) eine niedrigere Entschädigungsgrenze als             Der Versicherungsschutz bleibt jedoch
                beim Wechsel der Privathaftpflicht-               bei dem unmittelbaren Vorversicherungs-              bestehen,
                versicherung zur Barmenia Allge-                  vertrag (als Leistungsgrenze innerhalb der           aa) wenn Sie nachweisen, dass Sie die Oblie-
                meine Versicherungs-AG                            für den Vertrag vereinbarten Versiche-                    genheit nicht grob fahrlässig verletzt ha-
                                                                  rungssumme), so wird bei der Entschädi-                   ben,
A1-6.33.1      Gegenstand und Voraussetzungen                     gungsberechnung die höhere Entschädi-                bb) wenn Sie nachweisen, dass die Obliegen-
               für die Nicht-Schlechterstellungs-                 gungsgrenze des Vorversicherungsvertra-                   heitsverletzung weder für den Eintritt oder
               Garantie                                           ges zu Grunde gelegt;                                     die Feststellung des Versicherungsfalls
a)   Gegenstand der Nicht-Schlechterstellungs-                bb) für einzelne Leistungseinschlüsse eine hö-                noch für die Feststellung oder den Umfang
     Garantie                                                     here Selbstbeteiligung als bei dem unmit-                 der Leistung ursächlich war,
     Die Nicht-Schlechterstellungs-Garantie gilt für              telbaren Vorversicherungsvertrag, so wird            cc) wenn wir es unterlassen hatten, Sie durch
     den Fall, dass ein Schadensfall über die Bar-                bei der Entschädigungsberechnung die                      eine gesonderte Mitteilung in Textform auf
     menia-Privathaftpflichtversicherung "Premium-                niedrigere Selbstbeteiligung des Vorversi-                die vorgenannten Rechtsfolgen der Oblie-
     Schutz"                                                      cherungsvertrages berücksichtigt.                         genheitsverletzung hinzuweisen.
     aa) nicht oder                                                                                                    Der Versicherungsschutz entfällt trotz nachge-
     bb) summenmäßig im Rahmen von Deckungs-             d)   Höchstersatzleistung/Selbstbeteiligung                   wiesener fehlender Ursächlichkeit gemäß bb),
          erweiterungen/Sublimits nicht ausreichend           Unsere Höchstersatzleistung im Rahmen dieser             wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt ha-
     versichert ist – der Schadensfall im Deckungs-           Nicht-Schlechterstellungs-Garantie ist die für           ben.
     umfang Ihres unmittelbaren Vorversicherungs-             diesen Vertrag vereinbarte Versicherungs-
     vertrages für dasselbe Risiko bei einer anderen          summe.                                              A1-6.34        Barmenia-Konditions-Differenz-
     Versicherungsgesellschaft jedoch gedeckt oder                                                                               Versicherung
     mit einer höheren Entschädigungsgrenze oder              Ist für die Barmenia-Privathaftpflichtversiche-     A1-6.34.1      Gegenstand der Konditions-Differenz-
     einer geringeren Selbstbeteiligung versichert            rung "Premium-Schutz" eine generelle Selbst-                       Versicherung
     war.                                                     beteiligung vereinbart, so wird diese bei der       a) Diese Konditions-Differenz-Versicherung gilt für
                                                              Entschädigungsberechnung berücksichtigt.                den Fall, dass
b)   Voraussetzungen für die Nicht-                                                                                   – zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw.
     Schlechterstellungs-Garantie                        A1-6.33.3      Einschränkungen der Nicht-                         Angebotsannahme dieser Privathaftpflicht-
     Für unsere Leistung im Rahmen der "Nicht-                          Schlechterstellungs-Garantie                       versicherung
     Schlechterstellungs-Garantie" müssen die fol-       a)   Für Leistungen des Vorversicherungsvertrages,           – für das gleiche Risiko
     genden weiteren Voraussetzungen erfüllt sein:            die bei uns nur gegen Beitragszuschlag versi-           – noch ein weiterer, in den nächsten
     Der unmittelbare Vorversicherungsvertrag                 cherbar sind, gilt die Nicht-Schlechterstellungs-            15 Monaten auslaufender bzw. gekündig-
     aa) wurde nicht vom Vorversicherer, sondern              Garantie nur dann, wenn diese Leistungen in                  ter Versicherungsvertrag bei einem ande-
          von Ihnen gekündigt und                             die Barmenia-Privathaftpflichtversicherung                   ren Versicherer (Vorversicherer) besteht.
     bb) muss mindestens für ein volles Versiche-             "Premium-Schutz" eingeschlossen wurden.             b) Mit der Konditions-Differenz-Versicherung er-
          rungsjahr bestanden haben;                                                                                  halten Sie – für die Zeit bis zur Beendigung der
     cc) Der Zeitraum zwischen der Beendigung            b)   Assistanceleistungen, versicherungsfremde               Vorversicherung – ausschließlich die
          des unmittelbaren Vorversicherungsvertra-           Leistungen sowie von dem Vorversicherer ex-             (Mehr-)Leistungen im Rahmen dieser Privat-
          ges und dem Beginn der Barmenia-Privat-             tern zugekaufte Versicherungs- und Dienst-              haftpflichtversicherung, die über den Versiche-
          haftpflichtversicherung "Premium-Schutz"            leistungen fallen nicht unter die Nicht-                rungsumfang Ihrer Vorversicherung hinaus-
          darf nicht mehr als drei Monate betragen.           Schlechterstellungs-Garantie.                           gehen. Dies gilt nicht für solche Leistungen/
                                                                                                                      Gefahren, die bei uns nur gegen zusätzlichen
     Sind die Voraussetzungen für die Nicht-             A1-6.33.4      Obliegenheiten und Folgen einer               Beitrag in den Versicherungsschutz einge-
     Schlechterstellungs-Garantie gemäß                                 Obliegenheitsverletzung                       schlossen werden können.
     A1-6.33.1 a) und b) erfüllt, werden wir uns nicht   Ohne Ihre Mitwirkung kann die Barmenia ihre Leis-        c) Für die Feststellung des Umfangs unserer Leis-
     auf Leistungsausschlüsse bzw. Leistungsein-         tung nicht erbringen. Im Versicherungsfall müssen            tungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen/
     schränkungen in den Versicherungsbedingun-          Sie daher – zusätzlich zu den Obliegenheiten der             Versicherungsbedingungen der Vorversiche-
     gen für die Barmenia-Privathaftpflichtversiche-     Barmenia-Privathaftpflichtversicherung "Premium-             rung zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw.
     rung "Premium-Schutz" berufen, sondern den          Schutz" – insbesondere diese Pflichten erfüllen:             Angebotsannahme dieser Privathaftpflichtversi-
     Schadensfall nach den Bestimmungen des Vor-         a) Ihre Pflichten im Versicherungsfall                       cherung. Danach beantragte bzw. vorgenom-
     versicherungsvertrages im Umfang von                     Aufklärungs- und Nachweispflicht                        mene Änderungen der Vorversicherung oder
     A1-6.33.2 und A1-6.33.3 regulieren.                      Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des            dieser Privathaftpflichtversicherung werden
                                                              Versicherungsfalls und des Umfangs unserer              nicht berücksichtigt.
A1-6.33.2      Der Leistungsfall                              Leistungspflicht erforderlich ist.                  d) Nicht ersetzt wird eine generelle Selbstbeteili-
a) Leistungsumfang                                            Sie müssen dabei insbesondere                           gung, die für den gesamten Vorversicherungs-
    Für die Feststellung des Leistungsumfanges                – unsere Fragen zu den Umständen des                    vertrag vereinbart wurde.
    sind die Vertragsgrundlagen/Versicherungs-                     Schadenereignisses und zu unserer Leis-
    bedingungen der Vorversicherung maßgeblich,                    tungspflicht wahrheitsgemäß und vollstän-      A1-6.34.2     Versicherungssumme(n)/
    die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Pri-                  dig beantworten. Wir können verlangen,                       Selbstbeteiligung
    vathaftpflichtversicherung "Premium-Schutz"                    dass Sie in Textform antworten.                Unsere Höchstersatzleistung ist auf die mit uns ver-
    galten. Danach beantragte bzw. vorgenomme-                – uns über den Vorversicherungsvertrag              einbarte(n) Versicherungssumme(n) begrenzt.
    ne Änderungen der Vorversicherung werden                       – den Versicherungsschein und
    nicht berücksichtigt.                                          – die allgemeinen und speziellen               Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung verein-
                                                                        Versicherungsbedingungen                  bart, so wird diese bei der Entschädigungsberech-
b)   Tritt ein Schadensfall ein, für den wir nach den                   einreichen;                               nung berücksichtigt.
     geltenden Versicherungsbedingungen nicht zur             – uns angeforderte Nachweise vorlegen,
     Leistung verpflichtet sind, so erhalten Sie dann              soweit es Ihnen billigerweise zugemutet        A1-6.34.3     Versicherungsfall
     eine Leistung, wenn für den Schadensfall über                 werden kann, diese zu beschaffen.              Versicherungsfall in dieser Konditions-Differenz-
     die Versicherungsbedingungen des unmittelba-                                                                 Versicherung ist die vollständige oder teilweise Ab-
     ren Vorversicherungsvertrages Versicherungs-        b)   Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung             lehnung einer Leistung aus der bestehenden Vor-
     schutz bestanden hätte.                                  Bei vorsätzlicher Verletzung einer nach Eintritt    versicherung durch den Vorversicherer bzw. die ab-
                                                              eines Schadensfalles zu erfüllenden Obliegen-       schließende Entschädigungszahlung des Vorversi-
c)   Gilt nach den geltenden Versicherungsbedin-              heit nach A1-6.33.4 a) brauchen wir nicht zu        cherers (nachweisbar durch das Leistungsableh-
     gungen für die Barmenia-Privathaftpflicht-               leisten.                                            nungsschreiben des Vorversicherers oder dessen
     versicherung "Premium-Schutz" für einen                  Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt,    Leistungsabrechnung).
     Schadensfall                                             sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
                                                              der Schwere Ihres Verschuldens entsprechen-
                                                              den Verhältnis zu kürzen.


Teil A – Privathaftpflichtrisiko                                            Seite 16 von 38

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A1-6.34.4       Einschränkungen unserer                  –    Umfrage-/Call-Centertätigkeiten für Markt- und      A1-6.35.6     Unwirksamkeit anderer Regelungen
                Leistungspflicht                              Meinungsforschungsinstitute;                        Die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus
a)    Aus dieser Konditions-Differenz-Versicherung       –    Mitwirkung an Karnevalsveranstaltungen;             selbstständigen Tätigkeiten kann nicht durch die
     besteht kein Leistungsanspruch, wenn der            –    Musiklehrer/in;                                     „Barmenia-Leistungs-Garantie“ (A1-6.32) erweitert
     Vorversicherer                                      –    Verteilung von Zeitschriften und Werbe-             werden. Auch die Regelungen zur Erhöhung und
     aa) wegen eines zwischen Ihnen und dem                   prospekten;                                         Erweiterung des versicherten Risikos (A1-8) und zur
           Vorversicherer getroffenen Vergleichs den     –    Tierbetreuung                                       Vorsorgeversicherung (A1-9) gelten nicht.
           Schaden nicht in vollem Umfang erstattet;     –    Übersetzer
     bb) wegen fehlender Nachweise lediglich eine                                                                 A1-7     Allgemeine Ausschlüsse
           pauschale oder teilweise Entschädigung        A1-6.35.2      Leistungsvoraussetzungen
           erbringt oder seine Leistungspflicht voll-    Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind,        Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ-
           ständig ablehnt;                              dass                                                     gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist,
     cc) wegen                                           a) aus den versicherten Tätigkeiten ein Gesamt-          sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
          – arglistiger Täuschung und/oder                    umsatz (einzeln oder in Ihrer Gesamtheit) im
          – Verletzung der vorvertraglichen                   vorangegangenen Versicherungsjahr von nicht         A1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
                Anzeigepflicht                                mehr als 15.000 EUR erzielt wurde und im lau-       Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
          von seiner Leistungspflicht befreit ist.            fenden Versicherungsjahr – bei einer zeit-          Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige-
b)   Ist der Vorversicherer wegen                             anteilmäßigen Vorausberechnung – der Ge-            führt haben. A1-2.4.2 findet keine Anwendung.
     – Nichtzahlung des Beitrags oder                         samtumsatz 15.000 EUR nicht überschreiten
     – Obliegenheitsverletzung                                wird;                                               A1-7.2    Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder
     von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise          Wird der Umsatz in Höhe von 15.000 EUR                        Schädlichkeit von Erzeugnissen,
     befreit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leis-          überschritten, besteht auch für das Risiko aus                Arbeiten und sonstigen Leistungen
     tung aus der Konditions-Differenz-Versiche-              dem Umsatz bis 15.000 EUR kein Versiche-            Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
     rung. In diesen Fällen erbringen wir unsere              rungsschutz.                                        Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha-
     Leistung, als hätte keiner der vorgenannten         b) - sofern für die Ausübung der versicherten            ben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit
     Gründe für den Wegfall oder die Reduzierung              selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeiten         oder Schädlichkeit
     der Leistung des Vorversicherers vorgelegen.             (siehe A1-6.35.1) die Nutzung von Räumlich-         – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
                                                              keiten erforderlich ist – für diese Zwecke aus-     – Arbeiten oder sonstige Leistungen
A1-6.34.5       Beginn und Ende der Konditions-               schließlich Räume der ansonsten selbst be-          erbracht haben. A1-2.4.2 findet keine Anwendung.
                Differenz-Versicherung                        wohnten Wohnung bzw. des selbst bewohnten
Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt              Einfamilienhauses genutzt werden und keine          A1-7.3    Ansprüche der Versicherten
der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die               weiteren Betriebsgebäude, -räume und/oder                     untereinander
Zeit bis zum Beginn dieser Privathaftpflichtversiche-         -grundstücke existieren;                            Ausgeschlossen sind Ansprüche
rung bei uns, längstens für 15 Monate.                        Versicherungsschutz besteht jedoch für ein          a) von Ihnen selbst oder der in A1-7.4 benannten
Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre Ver-         Lager, das sich auf dem Grundstück der selbst            Personen gegen die mitversicherten Personen;
tragserklärung widerrufen oder der Vertrag (z. B.             bewohnten Wohnung/des Einfamilienhauses             b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern
wegen Nichtzahlung des Erstbeitrags) rückwirkend              befindet.                                                desselben Versicherungsvertrages;
aufgehoben wird.                                         c) keine Angestellten beschäftigt werden (mit            c) zwischen mehreren mitversicherten Personen
                                                              Ausnahme einer einzigen mit Ihnen in häusli-             desselben Versicherungsvertrages.
A1-6.34.6        Obliegenheiten und Folgen einer              cher Gemeinschaft lebenden Person).                 Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf An-
                 Obliegenheitsverletzung                                                                          sprüche von Angehörigen der vorgenannten Perso-
Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie uns      A1-6.35.3       Versicherte Zusatzleistungen             nen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft
diesen spätestens dann anzuzeigen, wenn der Vor-         Mitversichert ist im Rahmen dieser versicherten          leben.
versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teil-      Tätigkeiten Ihre gesetzliche Haftpflicht
weise abgelehnt hat. Im Übrigen gelten für die Kon-      a) aus Tätigkeiten, die auf fremden Grundstücken         A1-7.4    Schadensfälle von Ihren Angehörigen
ditions-Differenz-Versicherung die für diese Privat-          ausgeübt werden (z. B. bei Kundenbesuchen);                   und von wirtschaftlich verbundenen
haftpflichtversicherung vereinbarten Obliegenheiten      b) der Teilnahme an Märkten/Basaren, Messen                        Personen
(siehe unter B-3). Die Rechtsfolgen einer Verletzung          und Ausstellungen sowie Vorführungen betrieb-       Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie
von Obliegenheiten sind unter B-4 beschrieben.                licher Erzeugnisse;                                 a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit
                                                         c) aus dem Besitz und der Unterhaltung von Re-               Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder
A1-6.35         Mitversicherung der gesetzlichen              klameeinrichtungen (Transparenten, Reklame-             die zu den im Versicherungsvertrag mitversi-
                Haftpflicht aus selbstständigen/              tafeln, Leuchtröhrenanlagen usw.).                      cherten Personen gehören;
                freiberuflichen Tätigkeiten                                                                           Als Angehörige gelten
A1-6.35.1       Versicherte selbstständige/              A1-6.35.4     Nicht versichert Haftpflichtansprüche          – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
                freiberufliche Tätigkeiten               a) Produkthaftpflicht                                              Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver-
Mitversichert ist (unter den Voraussetzungen gemäß           Nicht versichert ist das Produkthaftpflichtrisiko              gleichbare Partnerschaften nach dem
A1-6.35.2) Ihre gesetzliche Haftpflicht oder die einer       und das Risiko des Herstellens aus den vertrie-                Recht anderer Staaten,
mitversicherten Person aus folgenden selbstständi-           benen Produkten.                                         – Eltern und Kinder,
gen/freiberuflichen Tätigkeiten (als),                   b) Arzneimittel                                              – Adoptiveltern und -kinder,
– Alleinunterhalter,                                         Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Perso-               – Schwiegereltern und -kinder,
– Änderungsschneiderei, Stickerei,                           nenschäden durch im Geltungsbereich des                  – Stiefeltern und -kinder,
– Call-Center-Tätigkeit im werbenden Bereich,                Arzneimittelgesetzes an Verbraucher abgege-              – Großeltern und Enkel,
– Daten- und Texterfassung,                                  bene Arzneimittel, für die Sie oder eine versi-          – Geschwister sowie
– Erteilen von Nachhilfeunterricht, Mal-, Bastel-            cherte Person in der Eigenschaft als pharma-             – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die
     und Handarbeitskursen;                                  zeutischer Unternehmer im Sinne des Arznei-                    durch ein familienähnliches, auf längere
– Erteilung von Fitnessunterricht/Sportunterricht            mittelgesetzes eine Deckungsvorsorge zu tref-                  Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern
     – z. B. auch Pilates- und Yoga – (Übungs-/              fen haben.                                                     und Kinder miteinander verbunden sind).
     Kursleiter z. B. im Turnverein, Fitness-Center                                                               b) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreu-
     oder in einer Schule);                              A1-6.35.5        Vorleistungspflicht anderer                 ern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, be-
– Flohmarkt- und Basarverkauf,                                            Ersatzpflichtiger                           schränkt geschäftsfähige oder betreute Person
– Fotograf/in;                                           Erhalten Sie oder eine mitversicherte Person für ei-         sind;
– Friseur/in;                                            nen Versicherungsfall Versicherungsschutz aus ei-        c) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie ei-
– Gäste-/Fremdenführungen;                               nem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag                  ne juristische Person des privaten oder öffentli-
– Vertrieb von Kosmetik, Kerzen, Schmuck,                (z. B. Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung),       chen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein
     Reinigungsartikeln, Geschirr, Kochgeräten,          entfällt für diesen Versicherungsfall der Versiche-          sind;
     Dessous und Ehehygieneartikeln;                     rungsschutz aus diesem Vertrag.
– Erstellung und Vertrieb von Handarbeiten/
     Geschenkartikeln.

Teil A – Privathaftpflichtrisiko                                            Seite 17 von 38

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d)   von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden        In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn      A1-9     Neu hinzukommende Risiken
     Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Han-         Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob               (Vorsorgeversicherung)
     delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder       fahrlässig gehandelt haben.
     Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind;                                                                     A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages ist
e) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene       A1-7.12        Senkungen, Erdrutschungen,               Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach
     Partnerschaftsgesellschaft sind;                                  Überschwemmungen                         Abschluss des Versicherungsvertrages neu entste-
f) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und                  Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä-           hen, sofort versichert.
     Insolvenzverwaltern.                               den und alle sich daraus ergebenden Vermögens-
Die Ausschlüsse unter b) bis f) gelten auch für         schäden, welche entstehen durch                         Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes
Ansprüche von Angehörigen der dort genannten            a) Senkungen von Grundstücken oder                      neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die
Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft         Erdrutschungen;                                     Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung
leben.                                                  b) Überschwemmungen stehender oder fließender           erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht
                                                            Gewässer.                                           rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das
A1-7.5    Leasing, Leihe, verbotene                                                                             neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
          Eigenmacht, besonderer                        A1-7.13         Strahlen
          Verwahrungsvertrag                            Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,            Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an          die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen-         neue Risiko angezeigt haben, so haben Sie zu be-
fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden         hang mit energiereichen ionisierenden Strahlen ste-     weisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss
Vermögensschäden, wenn Sie oder ein von Ihnen           hen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder       der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge-
Bevollmächtigter oder Beauftragter diese Sachen         Röntgenstrahlen).                                       kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver-
geleast, geliehen, durch verbotene Eigenmacht er-                                                               strichen war.
langt hat oder sie Gegenstand eines besonderen          A1-7.14        Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-
Verwahrungsvertrages sind.                                             Anhänger                                 Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen ange-
                                                        Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigen-          messenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini-
A1-7.6    Schäden an hergestellten oder                 tümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahr-    gung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer
          gelieferten Sachen, Arbeiten und              zeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schä-         Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige
          sonstigen Leistungen                          den, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verur-       nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an          sacht werden.                                           das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar-    Zum Gebrauch gehört z. B. auch:
beiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der   – Ein- und Aussteigen,                                  A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken
Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ur-      – Be- und Entladen,                                     besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im
sache und alle sich daraus ergebenden Vermögens-        – Betanken und Aufladen,                                Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die
schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schaden-         – Reparatur, Wartung und Reinigung,                     Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versiche-
ursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache      – Einsatz des Fahrzeugs oder seiner Einrich-            rungssumme.
oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur        tungen als Arbeitsmaschine.
Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder            A1-2.4.2 findet keine Anwendung.                        A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung
Leistung führt.                                                                                                 gilt nicht für
Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung,           A1-7.15      Ungewöhnliche und gefährliche              a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder
wenn Dritte in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung                  Beschäftigung                                    Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu-
die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die      Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller              ges, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-,
Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen           Personen wegen Schäden durch eine ungewöhnli-                 Führerschein- oder Versicherungspflicht unter-
haben.                                                  che und gefährliche Beschäftigung. A1-2.4.2 findet            liegen;
                                                        keine Anwendung.                                        b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder
A1-7.7 Asbest                                                                                                         Führen von Bahnen;
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,            A1-7.16       Verantwortliche Betätigung in             c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs-
die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder                         Vereinigungen aller Art                         vorsorgepflicht unterliegen;
Erzeugnisse zurückzuführen sind.                        Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden                   Für Hunde, die einer Versicherungspflicht
                                                        aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereini-             unterliegen, gilt die Ausnahmeregelung
A1-7.8 Gentechnik                                       gungen aller Art.                                             gemäß A1-9.4.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,                                                                    d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer-
die zurückzuführen sind auf                             A1-8      Veränderungen des versicherten Risi-                den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen
a) gentechnische Arbeiten;                                        kos (Erhöhungen und Erweiterungen)                  Versicherungsverträgen zu versichern sind;
b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO);                                                                    e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienst-
c) Erzeugnisse, die                                     Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht              licher und amtlicher Tätigkeit.
     – Bestandteile aus GVO enthalten,
     – aus GVO oder mit Hilfe von GVO                   A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des            A1-9.4   Vorsorgeversicherung für Hunde, für die
          hergestellt wurden.                           versicherten Risikos. Dies gilt nicht                            eine Versicherungspflicht gilt
                                                        – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von          A1-9.4.1 Abweichend von A1-9.3 c) gilt die Vorsor-
A1-7.9   Persönlichkeits- und                                versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Was-   geversicherung für die private Hundehaltung, wenn
         Namensrechtsverletzungen                            serfahrzeugen sowie                                eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzu
– Ausschluss gestrichen –                               – für sonstige Risiken, die der Versicherungs-          kommenden Hund/e besteht.
                                                             oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
A1-7.10      Anfeindung, Schikane, Belästigung                                                                  A1-9.4.2 Handelt es sich bei dem Hund um eine
             und sonstige Diskriminierung               A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos          Rasse, die wir nicht versichern (siehe nachfolgende
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden             durch Änderung bestehender oder Erlass neuer            Liste unter A1-9.4.3), so endet der Versicherungs-
aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleich-        Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berech-   schutz abweichend von A1-9.1 Absatz 4 zwei Mona-
behandlung oder sonstigen Diskriminierungen.            tigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung      te nach der Meldung gemäß A1-9.1 Absatz 2 über
                                                        einer Frist von einem Monat zu kündigen.                die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde.
A1-7.11       Übertragung von Krankheiten               Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht inner-
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                     halb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt         A1-9.4.3 Nicht versicherbare Hunderassen:
a) Personenschäden, die aus der Übertragung ei-         wird, in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis er-      – American Pittbull-Terrier,
    ner Krankheit resultieren, an der Sie erkrankt      halten haben.                                           – American Staffordshire-Terrier,
    sind.                                                                                                       – Bullmastiff,
b) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen           A1-8.3 Bei Veränderungen des versicherten Risi-         – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur-
    gehörenden, von Ihnen gehaltenen oder veräu-        kos sind die Regelungen zur Mitteilungspflicht und          Bullterrier, etc.),
    ßerten Tiere entstanden sind.                       zur Beitragsregulierung unter B-8 zu beachten.          – Dogo Argentino,


Teil A – Privathaftpflichtrisiko                                           Seite 18 von 38

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–    Dogue de Bordeaux,
–    Fila Brasileiro,
–    Mastiff,
–    Mastin Espanol,
–    Mastino Napoletano,
–    Pitbull-Terrier,
–    Rottweiler,
–    Staffordshire-Bullterrier,
–    Tosa Inu.

A1-10     Fortsetzung der Privathaftpflicht-
          versicherung nach Ihrem Tod

Nach Ihrem Tod besteht der bedingungsgemäße
Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitrags-
fälligkeitstermin fort. Das gilt
– für Ihren mitversicherten Ehegatten oder einge-
      tragenen Lebenspartner und/oder
– für Ihre unverheirateten und nicht in einer
      eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden
      Kinder.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den über-
lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebens-
partner beglichen, so wird dieser Versicherungs-
nehmer.


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Teil A – Abschnitt A2                                    b)   Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schä-            Dies gilt auch bei allmählichem Eindringen der Stoffe
                                                              den, die nachweislich                                in die Sachen. Wir ersetzen die Aufwendungen zur
Besondere Umweltrisiken                                       – auf Kriegsereignissen, anderen feindseli-          Wiederherstellung des Zustands, wie er vor Eintritt
                                                                   gen Handlungen, Aufruhr, inneren Unru-          des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesse-
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden                        hen, Generalstreik, illegalem Streik oder       rungen sind abzuziehen.
und für Schäden nach dem Umweltschadens-                      – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen           Nicht versichert bleiben Schäden an der Anlage
gesetz (USchadG) besteht im Umfang von Ab-                         oder Maßnahmen                                  selbst.
schnitt A1 und den folgenden Bedingungen.                     beruhen.
                                                              Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Ge-        A2-2.5 Erläuterungen:
Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen           walt, soweit sich elementare Naturkräfte aus-        a) Die Gewässerschadenversicherung im Umfang
Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen                gewirkt haben.                                           der Bedingungen bezieht sich nicht nur auf die
(Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.9.                                                                               Haftpflicht aus § 22 des Wasserhaushalts-
                                                         A2-2      Gewässerschaden-                                    gesetzes, sondern auch auf alle anderen ge-
A2-1      Gewässerschäden                                          Haftpflichtversicherung                             setzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrecht-
                                                                   – Anlagenrisiko Heizöltank –                        lichen Inhalts.
A2-1.1 Umfang des Versicherungsschutzes                                                                            b) Mitversichert ist auch die Haftpflicht aus Ge-
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für unmit-   Für das von Ihnen selbst bewohnte bzw. mitbewohn-             wässerschäden, die dadurch entstehen, dass
telbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen        te, über A1-6.6.1 b) mitversicherte Ein-/Zwei- oder           aus den versicherten Anlagen gewässerschäd-
Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Ge-           Mehrfamilienhaus (wo Sie mit Ihrem Erstwohnsitz               liche Stoffe in Abwässer und mit diesen in Ge-
wässers einschließlich des Grundwassers (Gewäs-          behördlich gemeldet sind) ist das Gewässerscha-               wässer gelangen.
serschäden). Hierbei werden Vermögensschäden             denrisiko für einen Heizöltank mitversichert. Batterie-   c) Rettungskosten im Sinne von A2-1.2 der Be-
wie Sachschäden behandelt.                               tanks gelten als ein Tank.                                    dingungen entstehen bereits dann, wenn der
                                                         Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei un-             Eintritt des Schadenereignisses ohne Einleitung
Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung            terirdischen Heizöltanks ist, dass der Inhaber alle           von Rettungsmaßnahmen als unvermeidbar
von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen re-          fünf Jahre eine Prüfung der Tankanlage von TÜV/               angesehen werden durfte. Für die Erstattung
sultieren, deren Betreiber Sie sind, besteht Versiche-   DEKRA oder einem zugelassenen Fachbetrieb                     von Rettungskosten ist es unerheblich, aus
rungsschutz ausschließlich                               durchführen lässt, die dabei festgestellten Mängel            welchem Rechtsgrund (öffentlich-rechtlich oder
a) im Umfang von A2-2 für den Heizöltank, mit            unverzüglich beseitigt und dies in einem eventuellen          privatrechtlich) Sie zur Zahlung dieser Kosten
      dem das von Ihnen selbst bewohnte bzw. mit-        Schadensfall nachweisen kann.                                 verpflichtet sind.
      bewohnte, über A1-6.6.1 b) mitversicherte                                                                        Rettungskosten sind auch Aufwendungen zur
      Ein-/Zwei- oder Mehrfamilienhaus versorgt wird;    A2-2.1 Gegenstand der Versicherung                            Wiederherstellung des Zustands von Grund-
b) für Anlagen bis 100 l/kg Inhalt (Kleingebinde)        a) Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als In-        stücks- und Gebäudeteilen – auch soweit es Ih-
      soweit das Gesamtfassungsvermögen der vor-             haber eines Heizöltanks zur Lagerung von                  re eigenen Grundstücks- und Gebäudeteile
      handenen Behälter 1.000 l/kg nicht übersteigt.         Heizöl und aus der Verwendung dieses Heizöls;             sind –, wie er vor Beginn der Rettungsmaß-
      Wenn mit den Anlagen die vorgenannten Be-              für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Perso-           nahmen bestand. Eintretende Wertverbesse-
      schränkungen überschritten werden, entfällt            nen-, Sach- und Vermögensschäden) von Ver-                rungen oder Kosten, die zur Erhaltung, Repara-
      dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die         änderungen der physikalischen, chemischen                 tur oder Erneuerung der Anlage selbst ohnehin
      Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung             oder biologischen Beschaffenheit eines Gewäs-             entstanden wären, sind abzuziehen.
      (A1-9).                                                sers einschließlich des Grundwassers (Gewäs-
c) für Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erd-                 serschaden).                                          A2-3     Sanierung von Umweltschäden gemäß
      kollektoren, Erdwärmekörbe) und Geothermie-        b) Mitversichert sind die Personen, die Sie durch                  Umweltschadensgesetz (USchadG)
      Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden.         Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung,
                                                             Beleuchtung und sonstigen Betreuung der               Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadens-
A2-1.2 Rettungskosten                                        Grundstücke beauftragt haben, für den Fall,           gesetzes (USchadG) ist eine
Wir übernehmen                                               dass diese Personen aus Anlass dieser Verrich-        a) Schädigung von geschützten Arten und
– Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Ver-             tungen in Anspruch genommen werden.                        natürlichen Lebensräumen;
     sicherungsfall zur Abwendung oder Minderung             Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus        b) Schädigung der Gewässer einschließlich
     des Schadens für geboten halten durften (Ret-           Personenschäden, bei denen es sich um Ar-                  Grundwasser;
     tungskosten), sowie                                     beitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem Be-       c) Schädigung des Bodens.
– außergerichtliche Gutachterkosten.                         trieb gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt. Das
Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gut-         Gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den       A2-3.1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 –
achterkosten zusammen mit der Entschädigungsleis-            beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Aus-          die Sie betreffenden öffentlich-rechtliche Pflichten
tung die Versicherungssumme für Sachschäden                  übung oder infolge des Dienstes Angehörigen           oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden
nicht übersteigen.                                           derselben Dienststelle zugefügt werden.               gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit
                                                                                                                   des Versicherungsvertrages
Auf unsere Anordnung aufgewendete Rettungs- und          A2-2.2 Versicherungssumme                                 – die schadenverursachenden Emissionen plötz-
außergerichtliche Gutachterkosten werden auch in-        Versicherungsschutz für Gewässerschäden aus dem                 lich, unfallartig und bestimmungswidrig in die
soweit von uns übernommen, als sie zusammen mit          Anlagenrisiko besteht im Umfang der für die Privat-             Umwelt gelangt sind oder
der Entschädigung die Versicherungssumme für             haftpflichtversicherung vereinbarten pauschalen           – die sonstige Schadenverursachung plötzlich,
Sachschäden übersteigen. Es gilt nicht als Anord-        Versicherungssumme. Die Höchstersatzleistung für                unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
nung durch uns, wenn wir Ihre Maßnahmen oder             alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres         Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverur-
Maßnahmen Dritter zur Abwendung oder Minderung           beträgt das Zweifache der vereinbarten Versiche-          sachung besteht Versicherungsschutz für Umwelt-
des Schadens lediglich billigen.                         rungssumme. Es erfolgt eine Anrechnung auf die            schäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen
                                                         Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall          Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter aus-
A2-1.3 Ausschlüsse                                       sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.                 schließlich dann, wenn der Umweltschaden auf ei-
a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche                                                                      nen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktions-
    aller Personen, die den Schaden durch vorsätz-       A2-2.3 Vorsorgeversicherung                               fehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch
    liches Abweichen von dem Gewässerschutz              Die Bestimmungen gemäß A1-9 (Vorsorgeversiche-            besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler
    dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Sie ge-         rung) finden keine Anwendung.                             im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse
    richteten behördlichen Anordnungen oder Ver-                                                                   nach dem Stand von Wissenschaft und Technik
    fügungen herbeigeführt haben. A1-2.4.2 findet        A2-2.4 Eingeschlossene Schäden                            nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungs-
    keine Anwendung.                                     Mitversichert sind abweichend von A1-3 – auch ohne        risiko).
                                                         dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt –            Versichert sind darüber hinaus die Sie betreffenden
                                                         Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen, die                Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an
                                                         dadurch verursacht werden, dass die gewässer-             eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder
                                                         schädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anla-        geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke
                                                         ge ausgetreten sind.                                      vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst
                                                                                                                   sind.

Teil A – Besondere Umweltrisiken                                            Seite 20 von 38

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A2-3.2 Geothermie
Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erd-
wärme dem Untergrund entnommen, aufbereitet und
an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heiz-
anlagen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anla-
genteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im
Sinne dieser Bedingungen. Dies gilt gleichermaßen
für Flächengeothermie und Geothermie mittels
Bohrung.

Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gemäß
A2-3.1 wegen Schäden ausschließlich im Zusam-
menhang mit Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erd-
kollektoren, Erdwärmekörbe) und solchen Geother-
mie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden
oder wurden.

A2-3.3 Ausland
Versichert sind im Umfang von A1-6.24 die im Gel-
tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie
(2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.
Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden
Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umset-
zungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern
diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der
oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.

A2-3.4 Ausschlüsse
a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche
    aller Personen, die den Schaden dadurch ver-
    ursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen,
    Verordnungen oder an Sie gerichteten behördli-
    chen Anordnungen oder Verfügungen, die dem
    Umweltschutz dienen, abweichen. A1-2.4.2 fin-
    det keine Anwendung.
b) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche
    wegen Schäden
    aa) die durch unvermeidbare, notwendige oder
          in Kauf genommene Einwirkungen auf die
          Umwelt entstehen;
    bb) für die Sie aus A2-2 (Gewässerschaden-
          haftpflichtversicherung) oder aus einem
          anderen Versicherungsvertrag Versiche-
          rungsschutz hat oder hätte erlangen kön-
          nen.

A2-3.5 Versicherungssumme
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall und
die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle
eines Versicherungsjahres betragen 5.000.000 EUR.


Teil A – Besondere Umweltrisiken                       Seite 21 von 38

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Teil A – Abschnitt A3                                   b)   Damit Sie einen Anspruch auf diese Opfer-           A3-3.2 Unsere Entschädigungsleistung ist bei je-
                                                             schutz-Leistung erhalten, müssen die folgenden      dem Versicherungsfall auf die im Versicherungs-
Forderungsausfallrisiken und zugehöriger                     Voraussetzungen erfüllt sein:                       schein und seinen Nachträgen vereinbarten Versi-
Spezial-Schadenersatzrechtsschutz                            aa) Die schädigende Person muss gegen Sie           cherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann,
                                                                  oder eine versicherte Person eine vorsätz-     wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
A3-1     Gegenstand der                                           liche Straftat begangen haben.                 entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
         Forderungsausfalldeckung                            bb) Sie bzw. die versicherte Person müssen
                                                                  wegen dieser Tat bei der örtlichen Polizei     A3-3.3 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten ste-
A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall,                  oder bei der Staatsanwaltschaft eine           hen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
dass Sie oder eine gemäß A1-2 mitversicherte Per-                 "Strafanzeige gegen Unbekannt" gestellt
son während der Wirksamkeit der Versicherung von                  haben.                                         A3-4     Räumlicher Geltungsbereich
einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall)            cc) Das polizeiliche Ermittlungsverfahren wur-
unter folgenden Voraussetzungen:                                  de eingestellt und Sie haben uns den           Versicherungsschutz besteht – abweichend von
– Der wegen dieses Schadenereignisses in An-                      schriftlichen Einstellungsbescheid vor-        A1-6.24 – für Schadenereignisse, die in Europa,
     spruch genommene Dritte kann seiner Scha-                    gelegt.                                        auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf
     denersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht        dd) Wir müssen Einblick in die polizeiliche         Madeira eintreten.
     nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leis-                    Ermittlungsakte erhalten haben.
     tungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen           ee) Die schädigende Person bleibt unbekannt.        A3-5     Besondere Ausschlüsse für das
     Dritten festgestellt worden ist und                     Die unter A3-2 genannten Leistungsvoraus-                    Forderungsausfallrisiko
– die Durchsetzung der Forderung gegen den                   setzungen gelten nicht.
     Dritten ist gescheitert.                           c)   Umfang der Entschädigung                            A3-5.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
                                                             Unsere Höchstersatzleistung für solche Perso-       sind Ansprüche wegen Schäden an
Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Per-         nenschäden ist im Rahmen der Versicherungs-         a) Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern, Luft-
sonen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermö-              summe je Versicherungsfall – und zwar insge-             und Wasserfahrzeugen;
gensschaden zur Folge hat und für den der Dritte auf         samt für alle geschädigten Personen – und je        b) Immobilien, für die in diesem Vertrag kein Ver-
Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-           Versicherungsjahr auf 50.000 EUR begrenzt.               sicherungsschutz besteht;
rechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet           Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-        c) Pferden oder sonstigen Reit- oder Zugtieren
ist (schädigender Dritter).                                  Versicherungssumme je Versicherungsfall so-              oder an Zuchttieren;
                                                             wie auf die Jahreshöchstersatzleistung.             d) Sachen, die ganz oder teilweise Ihrem Betrieb,
A3-1.2 Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig,                                                                     Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt oder dem ei-
in dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche-     A3-2     Leistungsvoraussetzungen                             ner mitversicherten Person zuzurechnen sind.
rungsschutz im Rahmen und Umfang der Regelun-
gen gemäß den Abschnitten A1 und A2 Ihrer Privat-       Wir sind Ihnen gegenüber oder einer gemäß A1-2           A3-5.2 Wir leisten keine Entschädigung für
haftpflichtversicherung hätte. Daher finden im Rah-     mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn          a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der
men der Forderungsausfalldeckung für die Person                                                                      Rechtsverfolgung;
des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und        A3-2.1 die Forderung durch ein rechtskräftiges Ur-       b) Forderungen auf Grund eines gesetzlichen oder
Ausschlüsse Anwendung, die für Sie gelten.              teil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem          vertraglichen Forderungsübergangs;
So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz,       ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutsch-      c) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass be-
wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner         land oder einem anderen Staat Europas festgestellt           rechtigte Einwendungen oder begründete
beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht      worden ist;                                                  Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorge-
hat.                                                    Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche            bracht oder eingelegt wurden;
                                                        Vergleiche sowie vergleichbare Titel der vorgenann-      d) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche     ten Länder binden uns nur, soweit der Anspruch               – ein anderer Versicherer (z. B. Ihr Scha-
gegen Dritte                                            auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte.                     denversicherer) oder der Verein Verkehrs-
a) – abweichend von A1-6.19 – aus der Eigen-                                                                              opferhilfe e. V. Leistungen zu erbringen hat
     schaft des Schädigers als privater Halter eines    A3-2.2 der schädigende Dritte zahlungs- oder leis-                oder
     Hundes oder Pferdes;                               tungsunfähig ist. Dies ist der Fall, wenn Sie oder ei-       – ein Sozialversicherungsträger oder Sozial-
     Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in      ne mitversicherte Person nachweisen, dass                         leistungsträger Leistungen zu erbringen
     dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versi-      – eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Be-                   hat, auch nicht, soweit es sich um Rück-
     cherungsschutz im Rahmen und Umfang der                friedigung geführt hat,                                       griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnli-
     Barmenia-Tierhalterhaftpflichtversicherung nach    – eine Zwangsvollstreckung aussichtslos er-                       che Ansprüche von Dritten handelt.
     den Allgemeinen Versicherungsbedingungen               scheint, da der schadenersatzpflichtige Dritte in
     für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversiche-       den letzten drei Jahren die eidesstattliche Ver-     A3-6     Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz
     rung "Premium-Schutz" für private Tierhaltung          sicherung über seine Vermögensverhältnisse
     (AVB THV Premium-Schutz – private Tierhal-             abgegeben hat oder                                   Wir haben bei der ROLAND Rechtsschutz-
     tung) hätte.                                       – ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten         Versicherungs-AG für die Versicherten dieser Pri-
b) – in Erweiterung von A1-6.20 und abweichend              durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur          vathaftpflichtversicherung einen Gruppenversiche-
     von A1-7.14 – aus dem Gebrauch eines (auch             vollen Befriedigung geführt hat oder ein solches     rungsvertrag über eine Spezial-Schadenersatz-
     versicherungspflichtigen) Kraftfahrzeuges durch        Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde              Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen.
     den Schädiger.                                     und                                                      Die Versicherungsleistungen aus diesem Gruppen-
                                                                                                                 versicherungsvertrag werden Ihnen als durch diesen
A3-1.3    Besondere Leistungserweiterung für Sie        A3-2.3 an uns die Ansprüche gegen den scha-              Vertrag versicherte Person nicht von der Barmenia
          als Opfer einer vorsätzlichen Handlung        denersatzpflichtigen Dritten in Höhe der Versiche-       Allgemeine Versicherungs-AG, sondern von der
          (Opferschutz)                                 rungsleistung abgetreten werden und die vollstreck-      ROLAND-Rechtsschutz-Versicherungs-AG als Ver-
A3-1.3.1 Ist die schädigende Person bekannt, sind       bare Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs aus-       sicherer und Risikoträger zugesagt und erbracht.
auch Personen- und Sachschäden – nicht aber             gehändigt wird. Sie haben an der Umschreibung des        Diesem Gruppenversicherungsvertrag liegen die
Vermögensschäden – mitversichert, die durch vor-        Titels auf uns mitzuwirken.                              nachstehend unter A3-6.1 bis A3-6.8.3 aufgeführten
sätzliches Handeln des schädigenden Dritten ent-                                                                 Bedingungen der ROLAND Rechtsschutz-Versiche-
standen sind. Hierfür besteht Versicherungsschutz       A3-3     Umfang der Forderungsausfalldeckung             rungs-AG zu Grunde. Im Falle der Beendigung die-
im Umfang von A3-3.                                                                                              ser Privathaftpflichtversicherung endet auch der
                                                        A3-3.1 Versicherungsschutz besteht – im Rahmen           Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-
A3-1.3.2 Ist die schädigende Person nicht bekannt       der für diese Privathaftpflichtversicherung verein-      Rechtsschutz-Versicherung.
und kann diese auch nicht ermittelt werden, gelten      barten Versicherungssumme – bis zur Höhe der titu-
diese Besonderheiten:                                   lierten Forderung.                                       A3-6.1 Versicherungsnehmerin:
a) Wir leisten ausschließlich für Personenschäden,                                                               BARMENIA Allgemeine Versicherungs-AG,
     die Ihnen oder einer versicherten Person zuge-                                                              Barmenia-Allee 1,
     fügt wurden. Wir leisten nicht für psychische                                                               42119 Wuppertal.
     Folgeschäden aus einem solchen Ereignis.

Teil A – Forderungsausfallrisiken                                          Seite 22 von 38

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A3-6.2 Versicherte Personen:                               richt herangezogen werden sowie die Kosten         Verletzt der Versicherte diese Pflichten, kann der
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und            des Gerichtsvollziehers;                           Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei
die versicherten Personen dieser Privathaftpflicht-    –   der Reisen des Versicherten zu einem auslän-       werden, es sei denn, die Verletzung beruhte weder
versicherung. Sie können Leistungsansprüche aus            dischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par-     auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit. Bei vor-
diesem Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz                  tei angeordnet ist, in Höhe von maximal            sätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung bleibt
selbstständig gegenüber der ROLAND Rechts-                 2.600 EUR pro Rechtsschutzfall;                    der Versicherer insoweit verpflichtet, als die Verlet-
schutz-Versicherungs-AG geltend machen.                –   die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei-          zung weder Einfluss auf die Feststellung des
                                                           ner rechtlichen Interessen entstanden sind, so-    Rechtsschutzfalles noch auf die Feststellung oder
A3-6.3 Versicherer:                                        weit der Versicherte zu deren Erstattung ver-      den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leis-
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG,                      pflichtet ist;                                     tungen gehabt hat.
Deutz-Kalker Str. 46, 50679 Köln,                      –   eines Zwangsvollstreckungsschrittes.
Direktions-Schadenabteilung,                                                                                  Der Versicherer bestätigt dem Versicherten den Um-
Tel.: 0221 8277-6633, Fax: 0221 8277-6639              Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf    fang des für den Rechtsschutzfall bestehenden Ver-
E-Mail: schaden-dir@roland-rechtsschutz.de             150.000 EUR begrenzt. Zahlungen für den Versi-         sicherungsschutzes. Ergreift der Versicherte Maß-
                                                       cherten und mitversicherte Personen auf Grund des-     nahmen zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Inte-
A3-6.4     Hinweis auf die zu Grunde liegenden         selben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam-        ressen, bevor der Versicherer den Umfang des
           Bedingungen:                                mengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf         Rechtsschutzes bestätigt, und entstehen durch sol-
Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schaden-       Grund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und     che Maßnahmen Kosten, trägt der Versicherer nur
ersatzanspruches im Rahmen der Forderungsaus-          ursächlich zusammenhängen.                             die Kosten, die er bei einer Rechtsschutzbestätigung
falldeckung gemäß A3-1 bis A3-5 nicht durch eine                                                              vor Einleitung dieser Maßnahmen zu tragen hätte.
anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung        Der Versicherer trägt nicht
gedeckt, leistet der Versicherer Schadenersatz-        – Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein-           A3-6.8 Stichentscheid
Rechtsschutz gemäß den nachfolgenden Bedingun-             verständlichen Erledigung entstanden sind, so-     A3-6.8.1 Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz
gen (subsidiäre Deckung). Anspruch auf Rechts-             weit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi-       ab, weil
schutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch           cherten angestrebten Ergebnisses zum erziel-       a) der durch die Wahrnehmung der rechtlichen In-
das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses            ten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass             teressen voraussichtlich entstehende Kosten-
Ereignis nach Vertragsbeginn und vor Vertrags-             eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge-           aufwand unter Berücksichtigung der berechtig-
beendigung eintritt.                                       setzlich vorgeschrieben ist;                            ten Belange der Versichertengemeinschaft in
                                                       – Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungs-                einem groben Missverhältnis zum angestrebten
Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeit-       maßnahmen, die später als ein Jahr nach                 Erfolg steht oder
raum, ist dessen Beginn maßgeblich.                        Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet   b) im Schadenersatz-Rechtsschutz die Wahrneh-
Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen            werden;                                                 mung der rechtlichen Interessen keine hinrei-
mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der Erste    – Kosten, die Sie ohne Rechtspflicht über-                  chende Aussicht auf Erfolg hat, ist dies der ver-
entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall          nommen haben;                                           sicherten Person unverzüglich unter Angabe
außer Betracht bleibt,                                 – Kosten, die auf Grund der vierten oder jeder              der Gründe in Textform mitzuteilen.
– der länger als ein Jahr vor Beginn des Versi-            weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je
     cherungsschutzes für den betroffenen Gegen-           Vollstreckungstitel entstehen;                     A3-6.8.2 Hat der Versicherer seine Leistungspflicht
     stand der Versicherung eingetreten ist            – Kosten, zu deren Übernahme ein anderer               gemäß A3-6.8.1 verneint und stimmt die versicherte
     oder                                                  Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre,         Person der Auffassung des Versicherers nicht zu,
– der – soweit sich der Rechtsschutzfall über ei-          wenn der Spezial-Schadenersatz-Rechts-             kann er den für ihn tätigen oder von ihm noch zu be-
     nen Zeitraum erstreckt – beendet ist.                 schutzvertrag nicht bestünde.                      auftragenden Rechtsanwalt auf Kosten des Versi-
                                                                                                              cherers veranlassen, diesem gegenüber eine be-
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der An-      Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für            gründete Stellungnahme abzugeben, ob die Wahr-
spruch auf Rechtsschutz erstmals später als zwei       – die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer        nehmung rechtlicher Interessen in einem angemes-
Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes             rechtlichen Interessen notwendigen in Textform    senen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und
für den betroffenen Gegenstand der Versicherung             vorliegenden Unterlagen und trägt die dabei an-   hinreichende Aussichten auf Erfolg verspricht. Die
geltend gemacht wird.                                       fallenden Kosten;                                 Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei
                                                       – die Bestellung eines für die Wahrnehmung der         denn, dass sie offenbar von der wirklichen Sach-
A3-6.5    Nicht versicherte                                 rechtlichen Interessen des Versicherten erfor-    oder Rechtslage erheblich abweicht.
          Rechtsangelegenheiten                             derlichen Dolmetschers und trägt die für dessen
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung              Tätigkeit entstehenden Kosten.                    A3-6.8.3 Der Versicherer kann der versicherten
rechtlicher Interessen                                                                                        Person eine Frist von mindestens einem Monat
– im Zusammenhang mit Erwerb, Veräußerung,             A3-6.7   Verhalten nach Eintritt eines                 setzen, binnen der Sie den Rechtsanwalt vollständig
     Planung, Errichtung eines Gebäudes oder Ge-                Rechtsschutzfalles                            und wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unter-
     bäudeteils oder im Zusammenhang mit Berg-         Der Versicherte hat                                    richten und die Beweismittel anzugeben haben, da-
     bauschäden;                                       – den mit der Wahrnehmung seiner Interessen            mit dieser die Stellungnahme gemäß A3-6.8.2 abge-
– mehrerer Versicherungsnehmer oder mitversi-              beauftragten Rechtsanwalt vollständig über die     ben kann. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht
     cherter Personen desselben Versicherungs-             Sachlage zu unterrichten, ihm die Beweismittel     innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist nach,
     vertrages untereinander, nichtehelicher und           anzugeben, die möglichen Auskünfte zu erteilen     entfällt der Versicherungsschutz. Der Versicherer ist
     ehelicher Lebenspartner gegeneinander im ur-          und die notwendigen Unterlagen zu beschaffen;      verpflichtet, Sie ausdrücklich auf die mit dem Frist-
     sächlichen Zusammenhang mit der Lebensge-         – soweit seine Interessen nicht unbillig beein-        ablauf verbundene Rechtsfolge hinzuweisen.
     meinschaft, auch nach deren Beendigung;               trächtigt werden,
– In Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereini-        – vor Erhebung von Klagen oder Einlegung
     gungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten                   von Rechtsmitteln die Zustimmung des
     Angelegenheiten;                                           Versicherers einzuholen;
– vor Verfassungsgerichten, supranationalen oder           – alles zu vermeiden, was die unnötige Er-
     internationalen Gerichten.                                 höhung von Kosten oder die Erschwerung
                                                                ihrer Erstattung verursachen könnte.
A3-6.6 Leistungsumfang
Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er-     Ansprüche des Versicherten gegen Dritte auf Erstat-
forderlichen Kosten                                    tung von Kosten, die der Versicherer getragen hat,
– eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal-      gehen mit ihrer Erstattung auf den Versicherer über.
     tes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei-   Die für die Geltendmachung der Ansprüche notwen-
     nes am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi-     digen Unterlagen hat der Versicherte auszuhändigen
     gen Rechtsanwaltes;                               und bei dessen Maßnahmen auf Verlangen mitzu-
– des Gerichts einschließlich der Entschädigung        wirken.
     für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge-


Teil A – Forderungsausfallrisiken                                        Seite 23 von 38

[Seite 24]
■    Teil A – Abschnitt A4                                gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen                   A4-4.4 Erlangen Sie oder die versicherte Person
     Leistungsbaustein                                    privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen           das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu
     "Mitversicherung von Diensthaftpflicht-              Inhalts                                                zahlenden Rente zu fordern, so sind wir bevollmäch-
     risiken für Beamte und Beschäftigte                  von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch        tigt, dieses Recht auszuüben.
     des öffentlichen Dienstes "                          genommen werden. Dies gilt auch für Schadens-
                                                          ersatz- und Regressansprüche des Dienstherrn.          A4-5      Begrenzung der Leistungen (Versiche-
                                                                                                                           rungssumme, Jahreshöchstersatzleis-
Versicherungsschutz für die "Mitversicherung              Schadensereignis ist das Ereignis, als dessen Folge              tung, Serienschaden, Selbstbeteiligung)
von Diensthaftpflichtrisiken für Beamte und Be-           die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden
schäftigte des öffentlichen Dienstes" nach den            ist. Auf den Zeitpunkt der Schadensverursachung,       A4-5.1 Versicherungssummen
Regelungen unter A4 besteht nur, soweit dies              die zum Schadensereignis geführt hat, kommt es         Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versi-
besonders vereinbart und im Versicherungs-                nicht an.                                              cherungsfall auf die für Diensthaftpflichtrisiken ver-
schein oder in seinen Nachträgen dokumentiert                                                                    einbarten Versicherungssummen begrenzt.
ist.                                                      A4-3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für            Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungs-
                                                          Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche An-        schutz auf mehrere entschädigungspflichtige Perso-
A4-1      Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten          sprüche handelt,                                       nen erstreckt.
          (versichertes Risiko)                           a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus
                                                              Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf          A4-5.2 Jahreshöchstersatzleistung
A4-1.1 Was ist versichert?                                    Schadensersatz statt der Leistung;                 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestim-        b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die        Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Ver-
mungen die gesetzliche Haftpflicht des im Versiche-           Nacherfüllung durchführen zu können;               sicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das
rungsschein oder seinen Nachträgen namentlich ge-         c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags-        Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen
nannten Versicherungsnehmers oder der versicher-              gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des        begrenzt.
ten Person aus der dienstlichen Tätigkeit als Beam-           mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;
ter oder Beschäftigter des öffentlichen Dienstes.         d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver-        A4-5.3 Serienschaden
                                                              trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;       Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung
A4-1.2 Was ist nicht versichert?                          e) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tre-      eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versi-
Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht             tender Ersatzleistungen.                           cherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des
a) aus ärztlicher (auch tierärztlicher) Tätigkeit;                                                               ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,
b) aus der Tätigkeit als Hebamme/Geburtshelfer;           A4-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für An-        wenn diese
c) aus der Führung von Krankenhäusern und                 sprüche, soweit sie aufgrund einer vertraglichen       a) auf derselben Ursache,
     Kliniken;                                            Vereinbarung oder Zusage über den Umfang Ihrer         b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson-
d) aus Forschungs- oder wissenschaftlicher Tätig-         gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.                       dere sachlichem und zeitlichem, Zusammen-
     keit auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie,                                                                      hang oder
     Biologie, Gentechnologie, Physik oder Chemie;        A4-4     Leistungen der Versicherung und               c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen
e) aus der Leitung von                                             Vollmacht der Barmenia                             Mängeln
     – Instituten, Einrichtungen, Betrieben oder                                                                 beruhen.
           Ähnlichem oder                                 A4-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst
     – von Projekten,                                     a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,                   A4-5.4 Selbstbeteiligung
     in denen/in deren Rahmen Forschung bzw.              b) die Abwehr unberechtigter Schadensersatz-           Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi-
     wissenschaftliche Tätigkeit betrieben wird auf           ansprüche und                                      cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit
     dem Gebiet der Medizin, Pharmazie, Biologie,         c) Ihre Freistellung von berechtigten Schadens-        einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ-
     Gentechnologie, Physik oder Chemie;                      ersatzverpflichtungen.                             gen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch
f) aus Flugsicherungs- und Flug- und Schiffs-                                                                    wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei-
     lotsentätigkeiten;                                   Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen          nem Versicherungsfall die Versicherungssumme
g) aus der Tätigkeit als Mandatsträger (z. B. als         dann, wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen     übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag
     Aufsichtsrat, Beirat, Mitglied in Kontrollgremien;   Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Ent-      der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen.
     Mitglied in Parlament, Regierung; direkt oder        schädigung verpflichtet sind und wir hierdurch ge-     A4-5.1 Satz 1 bleibt unberührt.
     indirekt gewähltes Mitglied von Kreis- und Be-       bunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die        Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei-
     zirkstagen, Gemeinde- und Ortsrat sowie als          von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben             ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe-
     Bürgermeister, Landrat, Stadtrat);                   oder geschlossen worden sind, binden uns nur, so-      teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter
h) aus der Ausübung der Jagd;                             weit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder          Schadensersatzansprüche verpflichtet.
i) aus dem Entschärfen von Munition oder ande-            Vergleich bestanden hätte.
     ren Explosionskörpern.                               Ist Ihre Schadensersatzverpflichtung mit bindender     A4-5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden
Die Bestimmungen gemäß A4-9 (Vorsorgeversiche-            Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie binnen     nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
rung) finden keine Anwendung.                             zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizu-
                                                          stellen.                                               A4-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflicht-
A4-2      Regelungen zu Versicherungsnehmer                                                                      ansprüche aus einem Versicherungsfall die Versi-
          und versicherter Person                         A4-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab-       cherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im
                                                          wicklung des Schadens oder Abwehr der Schadens-        Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamt-
A4-2.1 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmun-          ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä-        höhe dieser Ansprüche.
gen sind auf die versicherte Person entsprechend          rungen in Ihrem Namen abzugeben.
anzuwenden.                                               Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem           A4-5.7 Haben Sie an den Geschädigten Renten-
                                                          Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen        zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert
A4-2.2 Die Rechte aus diesem Versicherungsver-            Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen.   der Rente die Versicherungssumme oder den nach
trag dürfen nur Sie ausüben. Für die Erfüllung der        Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten     Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Ver-
Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die versi-        in Ihrem Namen.                                        sicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der
cherte Person verantwortlich.                                                                                    Versicherungssumme, so wird die zu leistende Ren-
                                                          A4-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines        te nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw.
A4-3      Versicherungsschutz, Versicherungsfall          Schadensereignisses, das einen unter den Versiche-     ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von
                                                          rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge    uns erstattet.
A4-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall,          haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für      Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die ent-
dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der          Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen        sprechende Vorschrift der Verordnung über den
Versicherung eingetretenen Schadensereignisses            wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns       Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
(Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach-           besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei-      versicherung in der jeweils gültigen Fassung zum
oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden              digers.                                                Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
zur Folge hatte, auf Grund


Teil A – Diensthaftpflichtrisiken                                           Seite 24 von 38

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Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich      A4-6.2.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen                fensichtlich notwendige Schutzvorkehrungen
an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen,        sind Ansprüche wegen Schäden am Bauwerk, das                   getroffen worden, um diese Schäden zu ver-
wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungs-      Gegenstand Ihrer dienstlichen Tätigkeit ist, und allen         meiden, liegt kein Tätigkeitsschaden vor.
summe oder die nach Abzug sonstiger Leistungen         sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
verbleibende Restversicherungssumme übersteigt,                                                                  Bei unbeweglichen Sachen liegt ein solcher Tätig-
werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen       A4-6.3 Besonderheiten bei Pfarrern                        keitsschaden nur dann vor, wenn diese Sachen oder
Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.           Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrer     Teile von ihnen unmittelbar von der Tätigkeit betrof-
A4-5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung ei-      Tätigkeit als Pfarrer. Mitversichert ist auch Ihre Tä-    fen gewesen, unmittelbar benutzt worden sind oder
nes Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Be-       tigkeit als Religionslehrer und als Vorstand der kirch-   sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich befunden
friedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten schei-    lichen Armenpflege.                                       haben.
tert, haben wir für den von der Weigerung an entste-
henden Mehraufwand an Entschädigungsleistung,          A4-6.4 Allgemeines Umweltrisiko                           A4-6.8.1 Tätigkeitsschäden an Sachen des
Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.                   Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen                   Dienstherrn
                                                       Schäden durch Umwelteinwirkung.                           Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
A4-6      Besondere Regelungen für einzelne            Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn           Tätigkeitsschäden an Sachen des Dienstherrn.
          Risiken (Versicherungsschutz,                sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche,
          Risikobegrenzungen und besondere             Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonsti-         Für Tätigkeitsschäden an Sachen des Dienstherrn
          Ausschlüsse)                                 ge Erscheinungen verursacht werden, die sich in           besteht Versicherungsschutz im Rahmen der für die
                                                       Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.               Mitversicherung des Diensthaftpflichtrisikos verein-
A4-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne                                                                 barten Versicherungssumme. Diese Versicherungs-
Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind               summe bildet auch unsere Höchstersatzleistung für
Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.              a) Ansprüche wegen Schäden durch Senkungen                alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
                                                          eines Grundstücks oder Erdrutschungen. Für             Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi-
Soweit A4-6 keine abweichenden Regelungen ent-            Baubeamte richtet sich der Versicherungs-              cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die
hält, finden auch auf die in A4-6 geregelten Risiken      schutz wegen dieser Schäden nach A4-6.2.               Jahreshöchstersatzleistung.
alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung            b) Ansprüche aus Gewässerschäden sowie öffent-
(z. B. A4-4 – Leistungen der Versicherung oder            lich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sa-       A4-6.8.2 Tätigkeitsschäden an Sachen
A4-7 – Allgemeine Ausschlüsse).                           nierung von Umweltschäden gemäß Umwelt-                           sonstiger Dritter
                                                          schadensgesetz. Hierfür besteht Versiche-              Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
A4-6.1    Besonderheiten für Lehrer,                      rungsschutz nach Abschnitt A2 (besondere               Tätigkeitsschäden an Sachen sonstiger Dritter
          Hochschullehrer, Erzieher                       Umweltrisiken).                                        (für Tätigkeitsschäden an Sachen des Dienstherrn
A4-6.1.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht                                                             gilt A 4-6.8.1).
aus Ihrer dienstlichen Tätigkeit als Lehrer, Hoch-     A4-6.5 Abwässer
schullehrer oder Erzieher zusätzlich aus               Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen         Die Versicherungssumme für Tätigkeitsschäden an
a) der Erteilung von Experimentalunterricht (auch      Schäden durch Abwässer – auch aus dem Rückstau            Sachen sonstiger Dritter beträgt je Versicherungsfall
     aus dem deckungsvorsorgefreien Umgang mit         des Straßenkanals. Bei Sachschäden gilt dies aus-         5.000 EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versi-
     radioaktiven Stoffen);                            schließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.         cherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt
b) Leitung und/oder Beaufsichtigung von Ausflü-                                                                  10.000 EUR.
     gen oder Reisen für Kinder, Schüler oder Stu-     A4-6.6 Allmählichkeitsschäden                             Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi-
     denten. Dieser Versicherungsschutz besteht        Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen         cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die
     auch bei vorübergehendem, weltweitem Aus-         Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Ein-         Jahreshöchstersatzleistung.
     landsaufenthalt – abweichend von A4-6.17.1 –      wirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder
     bis zu maximal einem Jahr. Ansonsten gelten       Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß,          A4-6.9     Verlust von fremden Schlüsseln und
     für den Versicherungsschutz im Ausland die        Staub und dergleichen).                                              Codekarten
     Regelungen unter A4-6.17 sinngemäß.                                                                         Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen des
                                                       A4-6.7     Schäden an gemieteten und gepachte-            Abhandenkommens fremder Schlüssel und Code-
A4-6.1.2 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht              ten Sachen (Miet-/Pachtsachschäden)            karten für
ausschließlich aus folgenden freiberuflichen Neben-    Miet-/Pachtsachschäden sind Schäden an fremden,           a) Gebäude und Räume (auch General-/Haupt-
tätigkeiten:                                           von Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Be-             schlüssel für eine zentrale Schließanlage);
a) Erteilung von Nachhilfestunden;                     auftragten gemieteten oder gepachteten Sachen und         b) Kraftfahrzeuge (z. B. Mietfahrzeuge) sowie
b) Kantor oder Organist.                               alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.             c) Möbelschlüssel und sonstige Schlüssel zu be-
                                                                                                                      weglichen Sachen.
A4-6.1.3 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht   Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen         Dies gilt ausschließlich für Schlüssel und Codekar-
als Lehrer, Hochschullehrer oder Erzieher wegen        Miet-/Pachtsachschäden ausschließlich an anläss-          ten, die Ihnen im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit
Personenschäden aus Arbeitsunfällen von Kindern,       lich von Dienstreisen gemieteten oder gepachteten         überlassen wurden und sich rechtmäßig in Ihrem
Schülern und Studenten. Der Ausschluss in A4-7.17      Grundstücken, Gebäuden, Räumen in Gebäuden                Gewahrsam befunden haben. Auf diese Schäden
wird insoweit nicht angewendet.                        und deren Einrichtungen.                                  finden die Bestimmungen über Sachschäden An-
                                                       Mitversichert sind Miet-/Pachtsachschäden an den          wendung.
A4-6.2    Besonderheiten für staatliche und            jeweils zugehörigen Balkonen/Terrassen und an den
          kommunale Baubeamte                          Sachen, die mit dem der Mietsache zugehörigen             Codekarten für elektronische Schlösser sowie reine
A4-6.2.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht   Grundstück fest verbunden sind (z. B. Zäune,              Schlüssel-Transponder für Schlösser werden
aus Ihrer dienstlichen Tätigkeit als Baubeamter zu-    Schwimmbecken, gemauerte Grillanlagen).                   Schlüsseln gleichgesetzt.
sätzlich wegen Senkungen eines Grundstücks oder
Erdrutschungen. Der Ausschluss in A4-7.12 wird in-     A4-6.8    Schäden durch Bearbeitung fremder               Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf ge-
soweit nicht angewendet.                                         Sachen (Tätigkeitsschäden)                      setzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für
                                                       Tätigkeitsschäden sind Schäden an fremden Sachen          die notwendige Auswechselung von Schlössern und
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben         und alle sich daraus ergebenden Vermögensschä-            Schließanlagen sowie für vorübergehende Siche-
jedoch Sachschäden und alle sich daraus ergeben-       den durch eine dienstliche Tätigkeit, die dadurch         rungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objekt-
den Vermögensschäden am Baugrundstück selbst           entstanden sind, dass Sie                                 schutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeit-
oder den darauf befindlichen Gebäuden und An-          a) an diesen Sachen tätig geworden sind (Bear-            punkt, an dem der Verlust des Schlüssels bzw. der
lagen.                                                      beitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung oder        Codekarte festgestellt wurde.
                                                            dergleichen),
In gleichem Umfang besteht auch Versicherungs-         b) diese Sachen zur Durchführung Ihrer Tätig-             Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
schutz für Schäden durch Umwelteinwirkung, die              keiten als Werkzeug, Hilfsmittel, Materialabla-      Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines
durch Senkungen eines Grundstücks oder Erdrut-              gefläche oder dergleichen benutzt haben oder         Schlüssel- oder Codekartenverlustes (z. B. wegen
schungen verursacht werden.                            c) Sachen beschädigt haben, die sich im unmittel-         Einbruchs).
                                                            baren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befun-
                                                            den haben. Sind zum Zeitpunkt der Tätigkeit of-

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A4-6.10         Abhandenkommen von Sachen des             Kein Versicherungsschutz besteht, soweit der            Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öf-
                Dienstherrn                               Dienstherr wegen dieser Ansprüche eine ander-           fentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderli-
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem       weitige Ersatzmöglichkeit hat.                          chen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet,
Abhandenkommen von Sachen des Dienstherrn                                                                         dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem
(z. B. Dienstkleidung, Ausrüstungsgegenstände) und        A4-6.14.2     Die in A4-6.14.1 genannten Fahr-          Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahr-
alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.             zeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer ge-      erlaubnis hat.
Auf diese Schäden finden die Bestimmungen über            braucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das
Sachschäden Anwendung.                                    Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungs-          Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt
                                                          berechtigten gebrauchen darf. Sie sind verpflichtet,    Teil B, B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Oblie-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind               dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von ei-       genheiten).
Schäden durch Abhandenkommen von                          nem unberechtigten Fahrer gebraucht werden.
a) Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen,                                                                             A4-6.16        Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge,
b) Geld sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln,               Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öf-                     Schienenfahrzeuge und Bahnen
c) Wertsachen,                                            fentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderli-   A4-6.16.1      Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-
d) Wertpapieren und                                       chen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet,     pflicht aus dem dienstlichen Gebrauch von Wasser-
e) Schlüsseln und Codekarten.                             dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem        fahrzeugen, Schienenfahrzeugen/Bahnen und Luft-
    Der Versicherungsschutz für Schäden aus dem           Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahr-        fahrzeugen des Dienstherrn ausschließlich wegen
    Abhandenkommen von Schlüsseln und Code-               erlaubnis hat.                                          Ansprüchen auf
    karten richtet sich nach A4-6.9.                                                                              a) Schadensersatz des Dienstherrn wegen
                                                          Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt           Schäden am Dienstfahrzeug,
Die Versicherungssumme für Schäden aus dem Ab-            Teil B, B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Oblie-     b) Regress des Dienstherrn wegen Personen-
handenkommen von Sachen des Dienstherrn beträgt           genheiten).                                                   oder Sachschäden Dritter.
je Versicherungsfall 100.000 EUR. Die Höchst-                                                                     Die Ausschlüsse in A4-7.14 bis A4-7.16 finden inso-
ersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Ver-     A4-6.14.3      Die Versicherungssumme für Schä-         weit keine Anwendung.
sicherungsjahres beträgt 200.000 EUR.                     den aus dem Gebrauch von Kfz und Kfz-Anhängern
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi-        des Dienstherrn beträgt je Versicherungsfall            Kein Versicherungsschutz besteht, soweit der
cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die          a) 100.000 EUR für Schadensersatzansprüche              Dienstherr wegen dieser Ansprüche eine ander-
Jahreshöchstersatzleistung.                                   des Dienstherrn wegen Schäden am Dienst-            weitige Ersatzmöglichkeit hat.
                                                              fahrzeug; die Höchstersatzleistung für alle Ver-
A4-6.11         Abhandenkommen von beschlag-                  sicherungsfälle eines Versicherungsjahres be-       A4-6.16.2     Die in A4-6.16.1 genannten Fahr-
                nahmten/sichergestellten                      trägt 200.000 EUR.                                  zeuge dürfen nur von einem berechtigten Führer ge-
                Gegenständen                              b) 1.000.000 EUR für Regressansprüche, die der          braucht werden. Berechtigter Führer ist, wer das
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem           Dienstherr geltend macht, nachdem er einem          Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungs-
Abhandenkommen von beschlagnahmten/sicher-                    geschädigten Dritten einen Personen- oder           berechtigten gebrauchen darf. Sie sind verpflichtet,
gestellten Gegenständen und alle sich daraus erge-            Sachschaden ersetzt hat. Die Höchstersatzleis-      dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von ei-
benden Vermögensschäden. Auf diese Schäden fin-               tung für alle Versicherungsfälle eines Versiche-    nem unberechtigten Führer gebraucht werden.
den die Bestimmungen über Sachschäden Anwen-                  rungsjahres beträgt 2.000.000 EUR
dung.                                                     Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi-      Der Führer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug nur mit
                                                          cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die        der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind
Die Versicherungssumme für Schäden aus dem Ab-            Jahreshöchstersatzleistung.                             verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur
handenkommen von beschlagnahmten/sicherge-                                                                        von einem Führer benutzt wird, der die erforderliche
stellten Gegenständen beträgt je Versicherungsfall        A4-6.15         Nicht versicherungspflichtige           Berechtigung hat.
5.000 EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versi-                       Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-
cherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt                           Anhänger (ohne Fahrzeuge des            Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt
10.000 EUR.                                                               Dienstherrn)                            Teil B, B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Oblie-
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi-        A4-6.15.1       Versichert ist – abweichend von         genheiten).
cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die          A4-7.14 – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schä-
Jahreshöchstersatzleistung.                               den durch den Gebrauch ausschließlich von folgen-       A4-6.16.3      Die Versicherungssumme für Schä-
                                                          den nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen      den aus dem Gebrauch von Wasserfahrzeugen,
A4-6.12         Waffen und Munition                       und Kraftfahrzeug-Anhängern:                            Schienenfahrzeugen/Bahnen und Luftfahrzeugen
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht ausschließ-   a) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen         des Dienstherrn beträgt je Versicherungsfall
lich aus dem dienstlichen Besitz und dienstlichen             verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf       a) 100.000 EUR für Schadensersatzansprüche
Gebrauch von Waffen sowie Munition und                        eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;              des Dienstherrn wegen Schäden am Dienst-
Geschossen.                                               b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h                 fahrzeug; die Höchstersatzleistung für alle Ver-
                                                              bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;                  sicherungsfälle eines Versicherungsjahres be-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der            c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauart-               trägt 200.000 EUR.
Gebrauch zum Zweck der Begehung einer straf-                  bedingter Höchstgeschwindigkeit;                    b) 1.000.000 EUR für Regressansprüche, die der
baren Handlung.                                           d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht                Dienstherr geltend macht, nachdem er einem
                                                              mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchst-                geschädigten Dritten einen Personen- oder
A4-6.13         Tiere                                         geschwindigkeit;                                        Sachschaden ersetzt hat. Die Höchstersatzleis-
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem       e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungs-            tung für alle Versicherungsfälle eines Versiche-
dienstlichen Halten, Hüten und Führen von Tieren,             pflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen          rungsjahres beträgt 2.000.000 EUR
soweit nicht Versicherungsschutz über eine andere             Wegen und Plätzen verkehren.                        Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi-
Haftpflichtversicherung besteht.                                                                                  cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die
Dies gilt auch außerhalb des dienstlichen Einsatzes.      Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind             Jahreshöchstersatzleistung.
                                                          Schäden aus dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen
A4-6.14        Gebrauch von Dienstfahrzeugen              und Kraftfahrzeug-Anhängern des Dienstherrn.            A4-6.17         Schäden im Ausland
A4-6.14.1      Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-      Diese sind nach A4-6.14 versichert.                     A4-6.17.1       Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-
pflicht aus dem dienstlichen Gebrauch von Kraftfahr-                                                              pflicht wegen im Ausland eintretender Versiche-
zeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern des Dienst-            A4-6.15.2     Die in A4-6.15.1 genannten Fahr-          rungsfälle ausschließlich
herrn ausschließlich wegen Ansprüchen auf                 zeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer ge-      a) aus dienstlichen Tätigkeiten im Inland;
a) Schadensersatz des Dienstherrn wegen                   braucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das        b) aus Anlass von Dienstreisen zur Teilnahme an
      Schäden am Dienstfahrzeug,                          Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungs-                Ausstellungen, Kongressen, Messen und
b) Regress des Dienstherrn wegen Personen-                berechtigten gebrauchen darf. Sie sind verpflichtet,          Märkten;
      oder Sachschäden Dritter.                           dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von ei-       c) aus dienstlichen Tätigkeiten während eines
Der Ausschluss in A4-7.14 findet insoweit keine An-       nem unberechtigten Fahrer gebraucht werden.                   Aufenthalts im Ausland – unabhängig davon, ob
wendung.                                                                                                                dieser vorübergehend oder zeitlich unbegrenzt
                                                                                                                        ist.

Teil A – Diensthaftpflichtrisiken                                           Seite 26 von 38

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A4-6.17.2      Unsere Aufwendungen für Kosten der      A4-6.19.6.2    Einschluss von immateriellen             wurden, wenn sie Ihnen bis zum Vertragsabschluss/
gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der von                   Schäden wegen Persönlichkeits-           Einschluss des Diensthaftpflichtrisikos nicht bekannt
einem Dritten geltend gemachten Ansprüche, insbe-                     rechtsverletzungen                       waren (Rückwärtsversicherung). Voraussetzung für
sondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und       Mitversichert sind – insoweit abweichend von A4-7.9     den Versicherungsschutz ist, dass keine Vorversi-
Gerichtskosten, werden – abweichend von A4-5.5 –       – Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriel-     cherung bestanden hat, aus der Sie für den eingetre-
als Leistungen auf die Versicherungssumme ange-        len Schadens wegen Verletzung eines Persönlich-         tenen Vermögensschaden einen Freistellungs-
rechnet.                                               keitsrechts.                                            anspruch im Sinne von A4-4.1 c) gegen den Vorver-
                                                                                                               sicherer geltend machen können.
A4-6.17.3       Unsere Leistungen erfolgen in Euro.    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben
Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die      bei Persönlichkeitsrechtverletzungen                    Als bekannt gilt ein Verstoß auch dann, wenn er auf
der Europäischen Währungsunion angehören, liegt,       a) Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Sper-          einem Vorkommnis beruht, das Sie als Fehler er-
gelten unsere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als         rung und Löschung sowie die hiermit zusam-         kannt haben oder das Ihnen gegenüber als Fehler
erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Eu-        menhängenden Verfahrenskosten;                     bezeichnet wurde, auch wenn noch keine Schaden-
ropäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut        b) Bußgelder, Strafen sowie Kosten derartiger           ersatzansprüche erhoben oder angedroht wurden.
angewiesen ist.                                             Verfahren;
                                                       c) die persönliche Haftpflicht selbstständiger Da-      A4-6.19.8.3 Was gilt als Verstoßzeitpunkt
A4-6.18        Schäden im Inland, die im Ausland            tenschutzbeauftragter und derer Beschäftigten.                 im Fall einer unterlassenen Handlung
               geltend gemacht werden                                                                          Wird ein Vermögensschaden durch fahrlässiges Un-
Für Ansprüche aus inländischen Versicherungsfäl-       A4-6.19.7 Nicht versicherte Vermögensschaden            terlassen verursacht, gilt im Zweifelsfall der Verstoß
len, die im Ausland geltend gemacht werden, gelten     Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind An-         als an dem Tag begangen, an dem die versäumte
A4-6.17.2 und A4-6.17.3.                               sprüche wegen Vermögensschäden                          Handlung spätestens hätte vorgenommen werden
                                                       a) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für      müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.
A4-6.19        Vermögensschäden                            Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder
A4-6.19.1      Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-       gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder          A4-6.19.9      Versicherungssumme
pflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch            sonstige Leistungen;                                Die Versicherungssumme für Vermögensschäden,
Personen- noch durch Sachschäden entstanden            b) aus planender, beratender, bau- oder montage-        die je Versicherungsfall gilt, ist im Versicherungs-
sind.                                                      leitender oder prüfender Tätigkeit;                 schein oder seinen Nachträgen dokumentiert. Die
                                                       c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisun-           Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle ei-
A4-6.19.2       Mankohaftung                               gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;       nes Versicherungsjahres beträgt das Doppelte die-
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen   d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;                ser Versicherungssumme.
Schäden durch Fehlbestände/-mengen von Geld,           e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung;                 Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi-
geldwerten Zeichen, Waren, Sachen, Dokumenten,         f) aus Reiseveranstaltungen;                            cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die
Wertsachen, Wertpapieren o. Ä., die Ihnen anver-       g) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grund-         Jahreshöchstersatzleistung.
traut sind, die Sie übernommen oder für die Sie Ver-       stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftli-
antwortung zu tragen haben (Mankohaftung).                 chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller        A4-6.20        Übertragung elektronischer Daten
Unsere Ersatzleistung für unter die Mankohaftung           Art, aus Untreue oder Unterschlagung;               A4-6.20.1      Versichert ist Ihre gesetzliche
fallenden Schäden beträgt höchstens 5.000 EUR für      h) aus                                                  Haftpflicht wegen
alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.         – Rationalisierung und Automatisierung,             Schäden – auch Tätigkeitsschäden – aus dem Aus-
Es erfolgt eine Anrechnung auf die für Vermögens-          – Datenerfassung, -speicherung, -sicherung,         tausch, der Übermittlung und der Bereitstellung
schäden vereinbarte Versicherungssumme                           -wiederherstellung,                           elektronischer Daten (z. B. im Internet, per E-Mail
(siehe A4-6.19.9) sowie auf die Jahreshöchst-              – Austausch, Übermittlung, Bereitstellung           oder mittels Datenträger) ausschließlich aus
ersatzleistung.                                                  elektronischer Daten.                         a) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbar-
                                                       i) aus der Verletzung von Namensrechten, ge-                 machung oder Veränderung von Daten (Daten-
Kein Versicherungsschutz besteht für solche Schä-          werblichen Schutzrechten und Urheberrechten              veränderung) bei Dritten durch Computer-Viren
den oder Schadensanteile, welche durch einen von           sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;               und/oder andere Schadprogramme;
Ihnen bezogenen finanziellen Ausgleich (Mankogeld)     j) aus der Nichteinhaltung von Vor- und Kosten-         b) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen
abgegolten oder als abgegolten anzusehen sind.             anschlägen;                                              sowie der Nichterfassung und fehlerhaften
                                                       k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als        Speicherung von Daten bei Dritten und zwar
A4-6.19.3       Versäumte Fristen oder Termine             ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von               wegen
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen       Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Bei-           – sich daraus ergebender Personen- und
Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass              rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder                 Sachschäden, nicht jedoch weiterer Da-
Sie Fristen oder Termine nicht eingehalten haben.          Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang                        tenveränderungen sowie
                                                           stehen;                                                  – der Kosten zur Wiederherstellung der ver-
A4-6.19.4       Gutachterliche Tätigkeit               l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen                        änderten Daten bzw. Erfassung/korrekten
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen       oder behördlichen Vorschriften, von Anweisun-                  Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster
Vermögensschäden aus gutachterlicher Tätigkeit.            gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder                    Daten;
                                                           aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;          c) der Störung des Zugangs Dritter zum elektroni-
A4-6.19.5      Auslösen von Fehlalarm                                                                               schen Datenaustausch.
Versichert sind öffentlich-rechtliche Ansprüche we-    A4-6.19.8 Rückwärts- und Vorwärtsversicherung
gen Vermögensschäden durch versehentlich aus-          Für Vermögensschäden nach A4-6.19 gilt – abwei-         Für a) bis c) gilt:
gelösten Alarm bei Dritten (z. B. Einsatzkosten für    chend von A4-3.1 Absatz 2 – Folgendes:                  Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihre aus-
Rettungs-/Wach- und sonstige Dienste).                                                                         zutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten
                                                       A4-6.19.8.1 Vorwärtsversicherung                        Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder
A4-6.19.6       Vermögensschäden aus der Verlet-       Der Versicherungsschutz umfasst Verstöße, die zwi-      -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert
                zung von Datenschutzgesetzen           schen Beginn und Ablauf des Versicherungsvertra-        oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem
A4-6.19.6.1 Grundsätzliche Regelung                    ges begangen werden, sofern sie uns nicht später        Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen
Versichert ist – abweichend von A4-7.9 – Ihre ge-      als fünf Jahre nach Ablauf des Vertrages bzw. nach      können auch durch Dritte erfolgen.
setzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus       Beendigung der Mitversicherung des Diensthaft-          Verletzen Sie diese Obliegenheit, gilt Teil B, B-4
der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch           pflichtrisikos gemeldet werden. Diese fünfjährige Be-   (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten).
Verwendung personenbezogener Daten.                    fristung des Versicherungsschutzes gilt nicht, wenn
                                                       Sie nachweisen, dass diese Frist von Ihnen unver-       d)   Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht
Versichert sind – abweichend von A4-7.3 – gesetzli-    schuldet versäumt wurde.                                     wegen der Verletzung von Persönlichkeits- und
che Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden                                                                     Namensrechten, insoweit besteht auch Versi-
von mitversicherten Personen untereinander.            A4-6.19.8.2 Rückwärtsversicherung                            cherungsschutz für immaterielle Schäden, nicht
                                                       Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf              jedoch aus der Verletzung von Urheberrechten.
                                                       solche Verstöße, die innerhalb von fünf Jahren vor           Wir ersetzen auch
                                                       Beginn des Versicherungsvertrages bzw. der Mitver-
                                                       sicherung des Diensthaftpflichtrisikos begangen

Teil A – Diensthaftpflichtrisiken                                        Seite 27 von 38

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     –    Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfah-          stimmungen wegen der Verletzung einer Vor-                Versicherungsschutz besteht für die gesamte
          rens, mit dem der Erlass einer einstweili-         schrift zum Schutz vor Benachteiligung, insbe-            Nachmeldefrist im Rahmen und nach Maßgabe
          gen Verfügung gegen Sie begehrt wird,              sondere aus dem Allgemeinen Gleichbehand-                 der bei Ablauf des letzten Versicherungsjahres
          auch wenn es sich um Ansprüche auf Un-             lungsgesetz, aus den nachfolgend genannten                geltenden Vertragsbestimmungen und zwar in
          terlassung oder Widerruf handelt;                  Gründen wegen eines Personen-, Sach- oder                 Höhe des unverbrauchten Teils der Versiche-
     –    Gerichts- und Anwaltskosten einer Unter-           Vermögensschadens in Anspruch genommen                    rungssumme des letzten Versicherungsjahres.
          lassungs- oder Widerrufsklage gegen Sie.           werden.                                                   Der Versicherungsschutz im Rahmen der
                                                        b)   Gründe für eine Benachteiligung sind                      Nachmeldefrist endet jedoch spätestens zu
Für a) bis d) gilt:                                          – die Rasse,                                              dem Zeitpunkt, ab dem für Sie anderweitiger
Die Ausschlüsse in A4-6.19.7 i) und A4-7.9 finden            – die ethnische Herkunft,                                 Versicherungsschutz besteht.
keine Anwendung.                                             – das Geschlecht,                                    d)   Insolvenz
                                                             – die Religion,                                           Im Fall der Beantragung des Insolvenzverfah-
A4-6.20.2       Kein Versicherungsschutz besteht für         – die Weltanschauung,                                     rens über Ihr Vermögen erstreckt sich die
folgende Tätigkeiten oder Leistungen:                        – eine Behinderung,                                       Deckung nur auf Haftpflichtansprüche infolge
a) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation,                     – das Alter oder                                          von Benachteiligungen, welche bis zum Zeit-
     -Einweisung, -Schulung;                                 – die sexuelle Identität.                                 punkt der Beantragung des Insolvenzverfahrens
b) Software-Erstellung, -Handel, -Implemen-             c)   Für Sie besteht Versicherungsschutz aus-                  begangen worden sind.
     tierung, -Pflege;                                       schließlich im Rahmen der dienstlichen/
c) Netzwerkplanung, -installation, -integration,             beruflichen Tätigkeit.                               A4-6.21.4      Versicherungsumfang
     --betrieb, -wartung, -pflege;                                                                                Ergänzend zu A4-4.1 gelten die nachfolgenden
d) Bereithalten fremder Inhalte, z. B. Access-,         A4-6.21.2       Eintritt des Versicherungsfalls           Regelungen:
     Host-, Full-Service-Providing;                     Ergänzend zu A4-3.1 gilt als Eintritt des Versiche-       a) Wird gegen Sie ein Widerrufsverlangen oder ein
e) Betrieb von Rechenzentren und Datenbanken;           rungsfalls die erstmalige Geltendmachung eines                Anspruch auf Unterlassung schriftlich geltend
f) Betrieb von Telekommunikationsnetzen;                Haftpflichtanspruchs gegen Sie während der Dauer              gemacht, besteht auch hierfür Versicherungs-
g) Tätigkeiten, für die eine gesetzliche Pflicht zum    des Versicherungsvertrages.                                   schutz;
     Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht-       Ein Haftpflichtanspruch gilt als geltend gemacht,         b) Der Versicherungsschutz erstreckt sich ferner
     versicherung, z. B. nach SigG/SigV, De-Mail-G      wenn gegen Sie ein Anspruch schriftlich erhoben               auf Verwaltungsverfahren vor der Antidiskrimi-
     besteht.                                           wird oder ein Dritter Ihnen schriftlich mitteilt, einen       nierungsstelle des Bundes gemäß §§ 25 ff. All-
                                                        Anspruch gegen Sie zu haben.                                  gemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG);
A4-6.20.3       Mehrere während der Wirksamkeit                                                                   c) Abweichend von A4-5.5 werden unsere Auf-
der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gel-    A4-6.21.3       Zeitliche Abgrenzung des                      wendungen für Kosten auf die Versicherungs-
ten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des                     Versicherungsschutzes                         summe angerechnet;
ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,       a)   Erfasste Benachteiligungen und Anspruchs-            d) Unabhängig von den einzelnen Versicherungs-
wenn diese                                                   erhebung                                                 jahren gelten mehrere während der Wirksam-
a) auf derselben Ursache,                                    Die Anspruchserhebung sowie das für die Be-              keit des Versicherungsvertrages geltend ge-
b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson-              nachteiligung ursächliche Verhalten müssen               machte Ansprüche eines oder mehrerer An-
     dere sachlichem und zeitlichem Zusammen-                während der Wirksamkeit der Versicherung er-             spruchsteller
     hang oder                                               folgt sein. Wird eine Benachteiligung durch fahr-        – auf Grund eines zu einer Benachteiligung
c) auf dem Austausch, der Übermittlung und Be-               lässige Unterlassung verursacht, gilt sie im                   führenden Verhaltens, welches Sie be-
     reitstellung elektronischer Daten mit gleichen          Zweifelsfall als an dem Tag begangen, an wel-                  gangen haben,
     Mängeln                                                 chem die versäumte Handlung spätestens hätte             – auf Grund mehrerer zu einer Benachteili-
beruhen.                                                     vorgenommen werden müssen, um den Eintritt                     gung führenden Verhaltensweisen, wel-
A4-5.3 findet keine Anwendung.                               des Schadens abzuwenden.                                       ches Sie begangen haben, sofern diese
                                                        b)   Rückwärtsversicherung für vorvertragliche                      Pflichtverletzung demselben Sachverhalt
A4-6.20.4      Versicherungsschutz besteht für Ver-          Benachteiligungen                                              zuzuordnen sind und miteinander in recht-
sicherungsfälle im Ausland. A4-6.17.1 findet hier            Zusätzlich besteht Versicherungsschutz auch                    lichem, wirtschaftlichem oder zeitlichem
keine Anwendung. Dies gilt jedoch nur, soweit die            für ein Verhalten, das innerhalb eines Zeitraums               Zusammenhang stehen,
Ansprüche in europäischen Staaten und nach dem               von fünf Jahren vor Vertragsbeginn begangen              als ein Versicherungsfall.
Recht europäischer Staaten geltend gemacht                   wurde und zu einer Benachteiligung führte.               Dieser gilt unabhängig von dem tatsächlichen
werden.                                                      Dies gilt jedoch nicht für solche benachteiligen-        Zeitpunkt der Geltendmachung der einzelnen
                                                             den Verhaltensweisen, die Sie bei Abschluss              Haftpflichtansprüche als in dem Zeitpunkt ein-
A4-6.20.5      Vom Versicherungsschutz                       dieser Barmenia-Diensthaftpflichtversicherung            getreten, in dem der erste Haftpflichtanspruch
ausgeschlossen sind                                          kannten oder hätten kennen müssen. Als be-               geltend gemacht wurde. Liegt die erste Benach-
a) Ansprüche, die im Zusammenhang stehen mit                 kannt gilt eine Verhaltensweise, wenn sie von            teiligung zeitlich vor Beginn des Versicherungs-
    – massenhaft versandten, vom Empfänger                   Ihnen als Verstoß gegen eine Vorschrift zum              vertrages, so gelten alle Benachteiligungen die-
          ungewollten elektronisch übertragenen In-          Schutz vor Benachteiligung erkannt oder Ihnen            ser Serie als nicht versichert.
          formationen (z. B. Spamming),                      gegenüber als ein solcher Verstoß bezeichnet
    – Dateien (z. B. Cookies), mit denen wider-              wurde, auch wenn noch keine Schadenersatz-           A4-6.21.5       Ausschlüsse
          rechtlich bestimmte Informationen über In-         ansprüche erhoben oder angedroht oder be-            Nicht versichert sind Ansprüche
          ternet-Nutzer gesammelt werden können;             fürchtet wurden.                                     a) – welche vor Gerichten außerhalb Deutsch-
b) Ansprüche wegen Schäden, die von Unterneh-           c)   Nachmeldefrist für Anspruchserhebungen nach                     lands geltend gemacht werden – dies gilt
    men, die mit Ihnen oder Ihren Gesellschaftern            Vertragsbeendigung                                              auch im Falle der Vollstreckung von Urtei-
    durch Kapital mehrheitlich verbunden sind oder           Der Versicherungsschutz umfasst auch An-                        len, die außerhalb Deutschlands gefällt
    unter einer einheitlichen Leitung stehen, geltend        sprüche wegen eines zu einer Benachteiligung                    wurden;
    gemacht werden;                                          führenden Verhaltens, die innerhalb von fünf              – wegen Verletzung oder Nichtbeachtung
c) Versicherungsansprüche aller Personen, die                Jahren nach Ablauf des Versicherungsvertra-                     des Rechts ausländischer Staaten;
    den Schaden durch bewusstes Abweichen von                ges bzw. nach Beendigung der Mitversicherung              Die Regelungen für Auslandsschäden gemäß
    gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften              des Diensthaftpflichtrisikos geltend gemacht              A4-6.17 gelten insoweit nicht.
    sowie von schriftlichen Anweisungen oder Be-             werden (Nachmeldefrist), sofern                      b) jeglicher Art, die kollektiv erhoben werden, wie
    dingungen des Auftraggebers oder durch sons-             – sich das die Benachteiligung verursachen-               z. B. im Zusammenhang mit Streitgenossen-
    tige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt                de Verhalten innerhalb der Laufzeit des             schaften, Verbandsklagen oder die z. B. von
    haben.                                                         versicherten Diensthaftpflichtrisikos ereig-        Gewerkschaften oder Betriebsräten erhoben
                                                                   nete und                                            werden;
A4-6.21      Ansprüche aus Benachteiligungen                 – keine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens          c) im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von
A4-6.21.1    Gegenstand der Versicherung                           über Ihr Vermögen beantragt wurde bzw.              rechtlichen Interessen aus dem kollektiven Ar-
a) Wir bieten Ihnen – insoweit abweichend von                      der Versicherungsvertrag nicht wegen                beits- oder Dienstrecht; ausgeschlossen sind
    A4-7.10 – Versicherungsschutz für den Fall,                    Zahlungsverzugs beendet wurde.                      auch Ansprüche im Zusammenhang mit Ar-
    dass Sie auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbe-

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     beitskampfmaßnahmen (z. B. Aussperrung,                  gen für die Barmenia-Diensthaftpflichtversiche-     a)   Ihre Pflichten im Versicherungsfall
     Streik);                                                 rung berufen, sondern den Schadensfall nach              Aufklärungs- und Nachweispflicht
d)   soweit sie auf Grund Vertrages oder besonde-             den Bestimmungen des Vorversicherungsver-                Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des
     rer Zusagen über den Umfang Ihrer gesetzli-              trages im Umfang von A4-6.22.2 und A4-6.22.3             Versicherungsfalls und des Umfangs unserer
     chen Haftpflicht hinausgehen;                            regulieren.                                              Leistungspflicht erforderlich ist.
e)   wegen Gehalt, rückwirkenden Lohnzahlungen,                                                                        Sie müssen dabei insbesondere
     Pensionen, Renten, Ruhegeldern, betrieblicher       A4-6.22.2     Der Leistungsfall                               – unsere Fragen zu den Umständen des
     Altersversorgung, Abfindungszahlungen im Zu-        a) Leistungsumfang                                                 Schadenereignisses und zu unserer Leis-
     sammenhang mit der Beendigung von Arbeits-              Für die Feststellung des Leistungsumfanges                     tungspflicht wahrheitsgemäß und vollstän-
     verhältnissen und Sozialplänen sowie Ansprü-            sind die Vertragsgrundlagen/Versicherungs-                     dig beantworten. Wir können verlangen,
     che aus Personenschäden, bei denen es sich              bedingungen der Vorversicherung maßgeblich,                    dass Sie in Textform antworten.
     um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bei Ih-         die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser                  – uns über den Vorversicherungsvertrag
     rem Dienstherrn gemäß dem Sozialgesetz-                 Barmenia-Diensthaftpflichtversicherung galten.                 – den Versicherungsschein und
     buch VII handelt;                                       Danach beantragte bzw. vorgenommene Ände-                      – die allgemeinen und speziellen
f)   und Aufwendungen im Zusammenhang mit der                rungen der Vorversicherung werden nicht be-                          Versicherungsbedingungen
     Vornahme von Maßnahmen auf Grund gesetzli-              rücksichtigt.                                                        einreichen;
     cher Verpflichtungen, die Auswirkungen auf die                                                                    – uns angeforderte Nachweise vorlegen,
     Dienststelle (wie z. B. baulichen Veränderun-       b)   Tritt ein Schadensfall ein, für den wir nach den              soweit es Ihnen billigerweise zugemutet
     gen), den Arbeitsplatz und/oder den Arbeits-             geltenden Versicherungsbedingungen nicht zur                  werden kann, diese zu beschaffen.
     prozess haben.                                           Leistung verpflichtet sind, so erhalten Sie dann
                                                              eine Leistung, wenn für den Schadensfall über       b)   Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
A4-6.21.6      Versicherungssumme                             die Versicherungsbedingungen des unmittel-               Bei vorsätzlicher Verletzung einer nach Eintritt
Versicherungsschutz für Ansprüche wegen der Ver-              baren Vorversicherungsvertrages Versiche-                eines Schadensfalles zu erfüllenden Obliegen-
letzung einer Vorschrift zum Schutz vor Benachteili-          rungsschutz bestanden hätte.                             heit nach A4-6.22.4 a) brauchen wir nicht zu
gung besteht bis zur Höhe der für Vermögensschä-                                                                       leisten.
den (A4-6.19.9) vereinbarten Versicherungssumme.         c)   Gilt nach den geltenden Versicherungsbedin-              Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt,
Diese ist im Versicherungsschein oder seinen Nach-            gungen für die Barmenia-Diensthaftpflicht-               sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
trägen dokumentiert.                                          versicherung für einen Schadensfall                      der Schwere Ihres Verschuldens entsprechen-
                                                              aa) eine niedrigere Entschädigungsgrenze als             den Verhältnis zu kürzen.
A4-6.22        Nicht-Schlechterstellungs-Garantie                   bei dem unmittelbaren Vorversicherungs-
               beim Wechsel der Versicherung                        vertrag (als Leistungsgrenze innerhalb der         Der Versicherungsschutz bleibt jedoch
               des Diensthaftpflichtrisikos zur                     für den Vertrag vereinbarten Versiche-             bestehen,
               Barmenia Allgemeine Versiche-                        rungssumme), so wird bei der Entschädi-            aa) wenn Sie nachweisen, dass Sie die Oblie-
               rungs-AG                                             gungsberechnung die höhere Entschädi-                   genheit nicht grob fahrlässig verletzt ha-
                                                                    gungsgrenze des Vorversicherungsvertra-                 ben,
A4-6.22.1       Gegenstand und Voraussetzungen                      ges zu Grunde gelegt;                              bb) wenn Sie nachweisen, dass die Obliegen-
                für die Nicht-Schlechterstellungs-            bb) für einzelne Leistungseinschlüsse eine hö-                heitsverletzung weder für den Eintritt oder
                Garantie                                            here Selbstbeteiligung als bei dem unmit-               die Feststellung des Versicherungsfalls
a)   Gegenstand der Nicht-Schlechterstellungs-                      telbaren Vorversicherungsvertrag, so wird               noch für die Feststellung oder den Umfang
     Garantie                                                       bei der Entschädigungsberechnung die                    der Leistung ursächlich war,
     Die Nicht-Schlechterstellungs-Garantie gilt für                niedrigere Selbstbeteiligung des Vorversi-         cc) wenn wir es unterlassen hatten, Sie durch
     den Fall, dass ein Schadensfall über diese                     cherungsvertrages berücksichtigt.                       eine gesonderte Mitteilung in Textform auf
     "Mitversicherung des Diensthaftpflichtrisikos für                                                                      die vorgenannten Rechtsfolgen der Oblie-
     Beamte und Beschäftigte des öffentlichen            d)   Höchstersatzleistung/Selbstbeteiligung                        genheitsverletzung hinzuweisen.
     Dienstes" (im weiteren Text "Barmenia-Dienst-            Unsere Höchstersatzleistung im Rahmen dieser             Der Versicherungsschutz entfällt trotz nachge-
     haftpflichtversicherung" genannt)                        Nicht-Schlechterstellungs-Garantie ist die für           wiesener fehlender Ursächlichkeit gemäß bb),
     aa) nicht oder                                           diese Barmenia-Diensthaftpflichtversicherung             wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt ha-
     bb) summenmäßig im Rahmen von Deckungs-                  vereinbarte Versicherungssumme.                          ben.
          erweiterungen/Sublimits nicht ausreichend
     versichert ist – der Schadensfall im Deckungs-           Ist für die Barmenia-Diensthaftpflichtversiche-     A4-6.23       Diensthaftpflicht-Vorsorge-Schutz/
     umfang Ihres unmittelbaren Vorversicherungs-             rung eine generelle Selbstbeteiligung verein-                     Barmenia-Konditions-Differenz-
     vertrages für dasselbe Risiko bei einer anderen          bart, so wird diese bei der Entschädigungs-                       Versicherung
     Versicherungsgesellschaft jedoch gedeckt oder            berechnung berücksichtigt.                          Anwendungsbereich des Diensthaftpflicht-Vorsorge-
     mit einer höheren Entschädigungsgrenze oder                                                                  Schutzes und der Konditions-Differenz-Versi-
     einer geringeren Selbstbeteiligung versichert       A4-6.22.3      Einschränkungen der Nicht-                cherung:
     war.                                                               Schlechterstellungs-Garantie              a) Der Diensthaftpflicht-Vorsorge-Schutz bzw. die
                                                         a)   Für Leistungen des Vorversicherungsvertrages,           Barmenia-Konditions-Differenz-Versicherung für
b)   Voraussetzungen für die Nicht-Schlechter-                die bei uns nur gegen Beitragszuschlag versi-           das Diensthaftpflichtrisiko gilt ausschließlich für
     stellungs-Garantie                                       cherbar sind, gilt die Nicht-Schlechterstellungs-       Beamte und Beschäftigte des öffentlichen
     Für unsere Leistung im Rahmen der "Nicht-                Garantie nur dann, wenn diese Leistungen in             Dienstes, die die folgenden beruflichen Tätig-
     Schlechterstellungs-Garantie" müssen die fol-            die Barmenia-Diensthaftpflichtversicherung ein-         keiten ausüben bzw. in den angegebenen
     genden weiteren Voraussetzungen erfüllt sein:            geschlossen wurden.                                     Tätigkeitsbereichen tätig sind:
     Der unmittelbare Vorversicherungsvertrag                                                                         – Lehrer und Erzieher;
     aa) wurde nicht vom Vorversicherer, sondern         b)   Assistanceleistungen, versicherungsfremde               – Tätigkeitsbereich in Verwaltung, Recht
           von Ihnen gekündigt und                            Leistungen sowie von dem Vorversicherer ex-                  und Kirche (z. B. Verwaltungsbeamte,
     bb) muss mindestens für ein volles Versiche-             tern zugekaufte Versicherungs- und Dienstleis-               Staatsanwälte, Richter, Pastoren).
           rungsjahr bestanden haben;                         tungen fallen nicht unter die Nicht-Schlechter-     b) Nicht unter den Diensthaftpflicht-Vorsorge-
     cc) Der Zeitraum zwischen der Beendigung                 stellungs-Garantie.                                     Schutz bzw. die Barmenia-Konditions-Differenz-
           des unmittelbaren Vorversicherungsvertra-                                                                  Versicherung fallen die folgenden beruflichen
           ges und dem Beginn der Barmenia-Dienst-       A4-6.22.4      Obliegenheiten und Folgen einer               Tätigkeiten/Tätigkeitsbereiche:
           haftpflichtversicherung darf nicht mehr als                  Obliegenheitsverletzung                       – Sicherheit, Justiz(vollzug) und Gesund-
           drei Monate betragen.                         Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung                   heitswesen (z. B. Polizei, Feuerwehr, Zoll,
                                                         nicht erbringen. Im Versicherungsfall müssen Sie                  Bundeswehr, Justizvollzugsdienst, Ge-
     Sind die Voraussetzungen für die Nicht-             daher – zusätzlich zu den Obliegenheiten der Bar-                 sundheitsfachberufe/Heilberufe (z. B. Al-
     Schlechterstellungs-Garantie gemäß                  menia-Diensthaftpflichtversicherung – insbesondere                tenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfle-
     A4-6.22.1 a) und b) erfüllt, werden wir uns nicht   diese Pflichten erfüllen:                                         ger, Physio-, Ergotherapeuten, Masseure);
     auf Leistungsausschlüsse bzw. Leistungsein-
     schränkungen in den Versicherungsbedingun-

Teil A – Diensthaftpflichtrisiken                                           Seite 29 von 38

[Seite 30]
     –    Verkehr und Technik                                dieser Diensthaftpflichtversicherung werden        haftpflichtversicherung vereinbarten Obliegenheiten
          (z. B. Forstbeamte, Statiker, Vermes-              nicht berücksichtigt.                              (siehe unter B-3). Die Rechtsfolgen einer Verletzung
          sungsbeamte, Rangierer, Lokführer).           d)   Nicht ersetzt wird eine generelle Selbstbeteili-   von Obliegenheiten sind unter B-4 beschrieben.
                                                             gung, die für den gesamten Vorversicherungs-
A4-6.23.1       Diensthaftpflicht-Vorsorge-Schutz            vertrag vereinbart wurde.                          A4-7     Allgemeine Ausschlüsse
A4-6.23.1.1     Gegenstand des Diensthaftpflicht-
                Vorsorge-Schutzes                       A4-6.23.2.2   Versicherungssumme(n)/                    Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ-
Dieser Diensthaftpflicht-Vorsorge-Schutz gilt für den                 Selbstbeteiligung                         gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist,
Fall, dass                                              Unsere Höchstersatzleistung ist                         sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
– kein Diensthaftpflicht-Versicherungsvertrag für       – für Personen- und Sachschäden auf die mit uns
      Sie bzw. für die versicherte Person bei einem         vereinbarte(n) Versicherungssumme(n),               A4-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
      anderen Versicherer besteht oder bestand und      – für Vermögensschäden gemäß A4-6.19 auf                Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
– die Diensthaftpflichtversicherung nach diesem             5.000 EUR                                           Personen, die den Schaden vorsätzlich herbei-
      Abschnitt A4 mit einem Versicherungsbeginn        begrenzt.                                               geführt haben.
      abgeschlossen wird, der nicht länger als
      15 Monate in der Zukunft liegt.                   Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung verein-    A4-7.2    Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder
Durch den Diensthaftpflicht-Vorsorge-Schutz erhal-      bart, so wird diese bei der Entschädigungsberech-                 Schädlichkeit von Erzeugnissen,
ten Sie sofort ab dem Zeitpunkt des Abschlusses         nung berücksichtigt.                                              Arbeiten und sonstigen Leistungen
dieses Privathaftpflichtversicherungsvertrages mit                                                              Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
vereinbarter Diensthaftpflichtversicherung den ver-     A4-6.23.2.3 Versicherungsfall                           Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha-
einbarten Diensthaftpflicht-Versicherungsschutz, und    Versicherungsfall in dieser Konditions-Differenz-       ben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit
damit schon vor dem als Versicherungsbeginn ver-        Versicherung ist die vollständige oder teilweise Ab-    oder Schädlichkeit
einbarten und im Versicherungsschein dokumentier-       lehnung einer Leistung aus der bestehenden Vor-         – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
ten Zeitpunkt. Er entfällt rückwirkend ab Beginn,       versicherung durch den Vorversicherer bzw. die ab-      – Arbeiten oder sonstige Leistungen
wenn Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen oder der     schließende Entschädigungszahlung des Vorversi-         erbracht haben.
Vertrag (z. B. wegen Nichtzahlung des Erstbeitrags)     cherers (nachweisbar durch das Leistungsableh-
rückwirkend aufgehoben wird.                            nungsschreiben des Vorversicherers oder dessen          A4-7.3  Ansprüche der Versicherten
Es gelten die für diese Diensthaftpflichtversicherung   Leistungsabrechnung).                                           untereinander
vereinbarten Obliegenheiten (siehe unter B-3). Die                                                              Ausgeschlossen sind Ansprüche
Rechtsfolgen einer Verletzung von Obliegenheiten        A4-6.23.2.4     Einschränkungen unserer                 a) von Ihnen selbst oder der in A4-7.4 benannten
sind unter B-4 beschrieben.                                             Leistungspflicht                            Personen gegen die versicherte Person,
                                                        a)    Aus dieser Konditions-Differenz-Versicherung      b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern
A4-6.23.1.2   Versicherungssumme(n)/                         besteht kein Leistungsanspruch, wenn der               desselben Versicherungsvertrags,
              Selbstbeteiligung                              Vorversicherer                                     c) zwischen mehreren mitversicherten Personen
Unsere Höchstersatzleistung ist                              aa) wegen eines zwischen Ihnen und dem                 desselben Versicherungsvertrags.
– für Personen- und Sachschäden auf die mit uns                    Vorversicherer getroffenen Vergleichs den
    vereinbarte(n) Versicherungssumme(n),                          Schaden nicht in vollem Umfang erstattet;    Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf An-
– für Vermögensschäden gemäß A4-6.19 auf                     bb) wegen fehlender Nachweise lediglich eine       sprüche von Angehörigen der vorgenannten Perso-
    5.000 EUR                                                      pauschale oder teilweise Entschädigung       nen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft le-
begrenzt.                                                          erbringt oder seine Leistungspflicht voll-   ben.
                                                                   ständig ablehnt;
Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung verein-         cc) wegen                                          A4-7.4    Schadensfälle von Ihren Angehörigen
bart, so wird diese bei der Entschädigungsberech-                 – arglistiger Täuschung und/oder                        und von wirtschaftlich verbundenen
nung berücksichtigt.                                              – Verletzung der vorvertraglichen                       Personen
                                                                        Anzeigepflicht                          Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie
A4-6.23.2      Barmenia-Konditions-Differenz-                     von seiner Leistungspflicht befreit ist.      a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit
               Versicherung                             b)   Ist der Vorversicherer wegen                           Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder
A4-6.23.2.1 Gegenstand der Konditions-Differenz-             – Nichtzahlung des Beitrags oder                       die zu den im Versicherungsvertrag mitversi-
               Versicherung                                  – Obliegenheitsverletzung                              cherten Personen gehören;
a) Diese Konditions-Differenz-Versicherung gilt für          von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise        Als Angehörige gelten
    den Fall, dass                                           befreit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leis-        – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
    – zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses                   tung aus der Konditions-Differenz-Versiche-                  Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver-
          Privathaftpflichtversicherungsvertrages mit        rung. In diesen Fällen erbringen wir unsere                  gleichbare Partnerschaften nach dem
          vereinbarter Diensthaftpflichtversicherung         Leistung, als hätte keiner der vorgenannten                  Recht anderer Staaten,
    – für das gleiche Risiko                                 Gründe für den Wegfall oder die Reduzierung            – Eltern und Kinder,
    – noch ein weiterer, in den nächsten                     der Leistung des Vorversicherers vorgelegen.           – Adoptiveltern und -kinder
          15 Monaten auslaufender bzw. gekündig-                                                                    – Schwiegereltern und -kinder,
          ter Diensthaftpflicht-Versicherungsvertrag    A4-6.23.2.5     Beginn und Ende der Konditions-             – Stiefeltern und -kinder,
          bei einem anderen Versicherer (Vorversi-                      Differenz-Versicherung                      – Großeltern und Enkel,
          cherer) besteht.                              Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt            – Geschwister sowie
b) Mit der Konditions-Differenz-Versicherung er-        des Abschlusses dieses Privathaftpflichtversiche-           – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die
    halten Sie – für die Zeit bis zur Beendigung der    rungsvertrages mit vereinbarter Diensthaftpflichtver-             durch ein familienähnliches, auf längere
    Vorversicherung, längstens aber für 15 Mona-        sicherung bis zu dem in der Zukunft liegenden Be-                 Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern
    te – für einen im Rahmen der Diensthaftpflicht-     ginn dieser Barmenia-Privathaftpflichtversicherung                und Kinder miteinander verbunden sind).
    versicherung erstattungsfähigen Schaden aus-        mit eingeschlossener Diensthaftpflichtversicherung,     b) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Be-
    schließlich die (Mehr-)Leistungen, die über die     längstens aber für 15 Monate.                               treuern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, be-
    aus Ihrer Vorversicherung zu beanspruchenden        Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre Ver-       schränkt geschäftsfähige oder betreute Person
    Leistungen hinausgehen. Dies gilt nicht für sol-    tragserklärung widerrufen oder der Vertrag (z. B.           sind;
    che Leistungen/Gefahren, die bei uns nur ge-        wegen Nichtzahlung des Erstbeitrags) rückwirkend        c) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie ei-
    gen zusätzlichen Beitrag in den Versicherungs-      aufgehoben wird.                                            ne juristische Person des privaten oder öffentli-
    schutz eingeschlossen werden können.                                                                            chen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein
c) Für die Feststellung des Umfangs unserer Leis-       A4-6.23.2.6      Obliegenheiten und Folgen einer            sind;
    tungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen/                          Obliegenheitsverletzung                d) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden
    Versicherungsbedingungen der Vorversiche-           Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie uns         Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Han-
    rung zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw.          diesen spätestens dann anzuzeigen, wenn der Vor-            delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder
    Angebotsannahme dieser Diensthaftpflichtver-        versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teil-         Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind;
    sicherung. Danach beantragte bzw. vorgenom-         weise abgelehnt hat. Im Übrigen gelten für die Kon-     e) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene
    mene Änderungen der Vorversicherung oder            ditions-Differenz-Versicherung die für diese Dienst-        Partnerschaftsgesellschaft sind;

Teil A – Diensthaftpflichtrisiken                                          Seite 30 von 38

[Seite 31]
f)   von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenz-     A4-7.12        Senkungen, Erdrutschungen,               Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen
     verwaltern.                                                       Überschwemmungen                         an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sin-
Die Ausschlüsse unter b) bis f) gelten auch für An-     Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä-           ne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen
sprüche von Angehörigen der dort genannten Per-         den und alle sich daraus ergebenden Vermögens-          Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und
sonen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft        schäden, welche entstehen durch                         wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb
leben.                                                  a) Senkungen von Grundstücken oder                      gesetzt wird.
                                                            Erdrutschungen,
A4-7.5    Leasing, Pacht, Leihe, verbotene              b) Überschwemmungen stehender oder                      A4-7.17        Dienst- und Arbeitsunfälle,
          Eigenmacht, besonderer Verwahrungs-               fließender Gewässer.                                               Berufskrankheiten
          vertrag                                                                                               Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Personen-
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an          A4-7.13         Strahlen                                schäden, bei denen es sich um Dienst- oder Arbeits-
fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden         Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,            unfälle oder Berufskrankheiten gemäß den beamten-
Vermögensschäden, wenn Sie oder ein von Ihnen           die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen-         rechtlichen Bestimmungen oder dem Sozialgesetz-
Bevollmächtigter oder Beauftragter diese Sachen         hang mit einem deckungsvorsorgepflichten Umgang         buch VII handelt.
geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Ei-       mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen
genmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines          (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Rönt-     A4-8      Veränderungen des versicherten Risi-
besonderen Verwahrungsvertrags sind.                    genstrahlen).                                                     kos (Erhöhungen und Erweiterungen)

A4-7.6    Schäden an hergestellten oder                 A4-7.14        Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-           Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht
          gelieferten Sachen, Arbeiten und                             Anhänger
          sonstigen Leistungen                          Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,            A4-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an          die Sie, oder eine von Ihnen bestellte oder beauf-      versicherten Risikos. Dies gilt nicht
von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar-    tragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahr-       a) für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von
beiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der   zeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen.              versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Was-
Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ur-      Zum Gebrauch gehört z. B. auch:                              serfahrzeugen sowie
sache und alle sich daraus ergebenden Vermögens-        – Ein- und Aussteigen,                                  b) für sonstige Risiken, die der Versicherungs-
schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schaden-         – Be- und Entladen,                                          oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
sursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sa-       – Betanken und Aufladen,
che oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und   – Reparatur, Wartung und Reinigung,                     A4-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos
zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder        – Einsatz des Fahrzeugs oder seiner Einrich-            durch Änderung bestehender oder Erlass neuer
Leistung führt.                                              tungen als Arbeitsmaschine.                        Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berech-
Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung,                                                                   tigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung
wenn Dritte in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung     Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen        einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kün-
die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die      an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhän-        digungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines
Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen           ger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung,       Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in wel-
haben.                                                  wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer         chem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben.
                                                        des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei
A4-7.7 Asbest                                           nicht in Betrieb gesetzt wird.                          A4-9      Neu hinzukommende Risiken
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,                                                                              (Vorsorgeversicherung)
die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Er-       A4-7.15        Luft- und Raumfahrzeuge,
zeugnisse zurückzuführen sind.                                         Luftlandeplätze                          A4-9.1 Im Umfang der bestehenden Diensthaft-
                                                        Ausgeschlossen sind Ansprüche                           pflichtversicherung ist Ihre gesetzliche Haftpflicht
A4-7.8 Gentechnik                                       a) wegen Schäden, die Sie oder eine von Ihnen           aus Risiken, die nach Abschluss des der Diensthaft-
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,                bestellte oder beauftragte Person durch den         pflichtversicherung neu entstehen, sofort versichert.
die zurückzuführen sind auf                                 Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs ver-
a) gentechnische Arbeiten,                                  ursachen oder für die sie als Halter oder Besit-    Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes
b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO),                zer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in An-           neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die
c) Erzeugnisse, die                                         spruch genommen werden.                             Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung
     – Bestandteile aus GVO enthalten,                  b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu-             erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht
     – aus GVO oder mit Hilfe von GVO                       gen, der mit diesen beförderten Sachen, der In-     rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das
          hergestellt wurden.                               sassen und allen sich daraus ergebenden Ver-        neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
                                                            mögensschäden sowie wegen sonstiger Schä-
A4-7.9   Persönlichkeits- und                               den durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus              Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das
         Namensrechtsverletzungen                           – der Planung oder Konstruktion, Herstellung        neue Risiko angezeigt haben, so haben Sie zu be-
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden                      oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr-        weisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss
aus Persönlichkeits- oder Namensrechts-                          zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum-        der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzu-
verletzungen.                                                    fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für   gekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht
                                                                 den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen          verstrichen war.
A4-7.10      Anfeindung, Schikane, Belästigung                   oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr-
             und sonstige Diskriminierungen                      zeugen bestimmt waren;                         Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen ange-
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden                 – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In-          messenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini-
aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleich-                 spektion, Überholung, Reparatur, Beförde-      gung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer
behandlung oder sonstigen Diskriminierungen.                     rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder        Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige
                                                                 deren Teilen.                                  nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für
A4-7.11        Übertragung von Krankheiten              c) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter,           das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                         Leasingnehmer und Nießbraucher von Luft-
a) Personenschäden, die aus der Übertragung ei-             landeplätzen.                                       A4-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken
     ner Krankheit resultieren, an der Sie erkrankt                                                             besteht für Personenschäden, Sachschäden und
     sind.                                              A4-7.16        Wasserfahrzeuge                          Vermögensschäden in Höhe der für das Diensthaft-
b) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen           Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,            pflichtrisiko vereinbarten Versicherungssummen.
     gehörenden, von Ihnen gehaltenen oder ver-         die Sie oder eine von Ihnen bestellte oder beauf-       Ist für eine Leistung aus dieser Diensthaftpflichtver-
     äußerten Tiere entstanden sind.                    tragte Person durch den Gebrauch eines Wasser-          sicherung eine Entschädigungsgrenze vereinbart
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn      fahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter       (als Leistungsgrenze innerhalb der für dieses Risiko
Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob      oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch         vereinbarten Versicherungssumme), gilt diese ent-
fahrlässig gehandelt haben.                             genommen werden.                                        sprechend für die Vorsorgeversicherung.


Teil A – Diensthaftpflichtrisiken                                         Seite 31 von 38

[Seite 32]
A4-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung             Der Versicherungsschutz
gilt nicht für                                           a) gilt für die Dauer von fünf Jahren vom Zeitpunkt
a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder              des Ausscheidens aus dem öffentlichen Dienst
      Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahr-             an gerechnet;
      zeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulas-                Für Gesundheitsfachberufe (z. B. Altenpfleger,
      sungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht         Gesundheits- und Krankenpfleger, Physio-,
      unterliegen;                                            Ergotherapeuten, Masseure) gilt der Versiche-
b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder             rungsschutz für die Dauer von 10 Jahren vom
      Führen von Bahnen;                                      Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem öffentli-
c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs-             chen Dienst an gerechnet.
      vorsorgepflicht unterliegen;                       b) besteht für die gesamte Nachhaftungszeit im
      Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unter-        Umfang des bei Beendigung der Versicherung
      liegen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß                 nach Abschnitt A4, und zwar in Höhe des un-
      A4-9.4.                                                 verbrauchten Teils der Jahreshöchstersatzleis-
d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer-             tung des Versicherungsjahres, in dem die Ver-
      den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen             sicherung nach Abschnitt A4 endet, für den ein-
      Versicherungsverträgen zu versichern sind;              zelnen Versicherungsfall jedoch maximal bis
e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher Tätigkeit.          zur Höhe der Versicherungssumme des Versi-
                                                              cherungsjahres, in dem die Versicherung nach
A4-9.4   Vorsorgeversicherung für Hunde, für die              Abschnitt A4 endet.
         eine Versicherungspflicht gilt                  Die in den vorgenannten Zeitraum fallenden Versi-
A4-9.4.1 Abweichend von A4-9.3 c) gilt die Vorsor-       cherungsfälle werden so behandelt, als wären sie
geversicherung für die private Hundehaltung, wenn        am letzten Tag vor Beendigung der Versicherung
eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzu          nach Abschnitt A4 eingetreten.
kommenden Hund/e besteht.

A4-9.4.2 Handelt es sich bei dem Hund um eine
Rasse, die wir nicht versichern (siehe nachfolgende
Liste unter A4-9.4.3), so endet der Versicherungs-
schutz abweichend von A4-9.1 Absatz 4 zwei Mona-
te nach der Meldung gemäß A4-9.1 Absatz 2 über
die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde.

A4-9.4.3 Nicht versicherbare Hunderassen:
– American Pittbull-Terrier,
– American Staffordshire-Terrier,
– Bullmastiff,
– Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur-
    Bullterrier, etc.),
– Dogo Argentino,
– Dogue de Bordeaux,
– Fila Brasileiro,
– Mastiff,
– Mastin Espanol,
– Mastino Napoletano,
– Pitbull-Terrier,
– Rottweiler,
– Staffordshire-Bullterrier,
– Tosa Inu.

A4-9.5 Versehensklausel
Ein rückwirkender Wegfall des Versicherungsschut-
zes gemäß A4-9.1 bei unterlassener Anzeige eines
neuen Risikos findet nicht statt, wenn die Anzeige
eines neuen Risikos versehentlich unterblieben ist.
Sobald Sie sich des Versäumnisses bewusst wer-
den, sind Sie verpflichtet, uns das neue Risiko un-
verzüglich zu melden und den danach zu vereinba-
renden Beitrag vom Gefahreneintritt an zu zahlen.
Diese Deckungserweiterung gilt nicht für die beson-
deren Umweltrisiken gemäß Abschnitt A2.

A4-10     Versicherungsschutz nach Ausschei-
          den aus dem öffentlichen Dienst
          (Nachhaftung)

Fällt während der Dauer des Versicherungsvertrags
das versicherte Risiko vollständig und dauerhaft
durch Ausscheiden der versicherten Person aus
dem öffentlichen Dienst weg, endet damit die Versi-
cherung nach Abschnitt A4.

Für nach Beendigung der Versicherung nach Ab-
schnitt A4 eingetretene Versicherungsfälle besteht
Versicherungsschutz im Umfang des Vertrags wie
folgt:


Teil A – Diensthaftpflichtrisiken                                          Seite 32 von 38

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Teil B – Allgemeiner Teil                               –   weder für den Eintritt oder die Feststellung des   vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
                                                            Versicherungsfalls,                                Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
Regelungen über allgemeine Rechte und                   – noch für die Feststellung oder den Umfang un-        Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
Pflichten der Vertragsparteien:                             serer Leistungspflicht                             letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
                                                        ursächlich war.
                                                                                                               B-1.4     Anfechtung
Ihre Obliegenheiten                                     Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir   Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
                                                        nicht zu Leistungen verpflichtet.                      Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln                                                                  richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
(Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn       B-1.2.2 Kündigung                                      gewollt beeinflusst worden ist.
ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht     Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil
erbringen.                                              die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich    Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
                                                        noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver-     trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-
                                                        trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat      fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-
B-1       Was bedeutet die vorvertragliche              kündigen.                                              spricht.
          Anzeigepflicht und welche Folgen
          hat ihre Verletzung?                          Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn         B-1.5     Erweiterung des Versicherungsschutzes
                                                        wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-     Die Regelungen B-1.1. bis B-1.4 gelten entspre-
B-1.1       Vorvertragliche Anzeigepflicht              gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter     chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-    Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht     erweitert wird und deshalb eine erneute Risiko-
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen       angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-       prüfung erforderlich ist.
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha-        sen hätten.
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.                                                                B-2       Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere       B-1.2.3 Vertragsänderung                                         des Versicherungsfalls zu beachten?
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem        Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.       wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-     Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie
                                                        gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter     auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach ge-      Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht     beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung un-
fahrerheblichen Umständen, die wir                      angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-       ter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu-
– nach Ihrer Vertragserklärung,                         sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf         mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge-
– aber noch vor Vertragsannahme                         unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-       führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahr-
in Textform stellen.                                    teil.                                                  drohend.

Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr-         Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-   B-3       Welche Obliegenheiten sind bei und
erheblichen Umständen für Sie beantwortet und           treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der               nach Eintritt des Versicherungsfalls
wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand         laufenden Versicherungsperiode (B-6.1.1) Vertrags-               zu beachten?
kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan-      bestandteil.
delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt                                                              Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung
oder arglistig gehandelt.                               Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,         nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher
                                                        nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist-   die folgenden Pflichten erfüllen:
B-1.2    Mögliche Folgen einer                          los kündigen, wenn
         Anzeigepflichtverletzung                       – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den             B-3.1    Anzeigepflichten
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche           Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder             B-3.1.1 Jedes Schadenereignis ist uns innerhalb
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.       – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-      einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine
Wir können in einem solchen Fall                             zeigten Umstand ausschließen.                     Schadenersatzansprüche erhoben worden sind. Das
– vom Vertrag zurücktreten,                                                                                    Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche
– den Vertrag kündigen,                                 Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung      geltend gemacht werden.
– den Vertrag ändern oder                               über die Vertragsänderung hinweisen.
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung                                                                      B-3.1.2 Wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich
     anfechten.                                         B-1.3     Voraussetzungen für die Ausübung             geltend gemacht, Prozesskostenhilfe beantragt oder
                                                                  unserer Rechte                               wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, haben Sie
B-1.2.1 Rücktritt                                       Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder        uns dies unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch,
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt,       zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir       wenn gegen Sie wegen des den Anspruch begrün-
können wir vom Vertrag zurücktreten.                    Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die    denden Schadensereignisses ein Ermittlungsverfah-
                                                        Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen      ren eingeleitet wird.
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn                      haben.
– weder eine vorsätzliche,                                                                                     B-3.1.3 Wird ein Schiedsgerichtsverfahren ge-
– noch eine grob fahrlässige                            Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung      mäß B-20 eingeleitet, sind Sie verpflichtet, uns dies
Anzeigepflichtverletzung vorliegt.                      oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-      unverzüglich anzuzeigen und uns die Mitwirkung am
                                                        gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei-    Schiedsgerichtsverfahren entsprechend der Mitwir-
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt   ge kannten.                                            kung des Versicherers an Verfahren des ordentli-
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn                                                            chen Rechtsweges zu ermöglichen.
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin-      Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-     Hinsichtlich der Auswahl des von Ihnen zu benen-
gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter      gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines     nenden Schiedsrichters müssen Sie uns eine ent-
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht      Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt   scheidende Mitwirkung einräumen.
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-        mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung
sen hätten.                                             der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach-    B-3.2       Aufklärungspflicht
                                                        te Recht begründet, Kenntnis erhalten.                 Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi-
Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche-                                                              cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs-
rungsschutz.                                            Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-         pflicht erforderlich ist.
                                                        stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-     Sie müssen dabei insbesondere
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-       zen. Zur Begründung können wir nachträglich weite-     – unsere Fragen zu den Umständen des
rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol-   re Umstände angeben, wenn für diese die Monats-              Schadenereignisses und zu unserer Leistungs-
gender Voraussetzung bestehen:                          frist noch nicht verstrichen ist.                            pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant-
                                                                                                                     worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in
Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf      Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-         Textform antworten.
einen gefahrerheblichen Umstand, der                    löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung     – uns angeforderte Nachweise und Schriftstücke
                                                        oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall         vorlegen.

Teil B – Allgemeiner Teil                                                   Seite 33 von 38

[Seite 34]
B-3.3    Schadenabwendungs-/                              –   Sie fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Ob-    Der Versicherungsbeitrag
         Schadenminderungspflicht                             liegenheit unterlassen.
Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung             Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen, dass das        B-6       Was müssen Sie bei der Beitrags-
und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Wei-            Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und                      zahlung beachten?
sungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie          nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.                  Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag
zumutbar ist.                                                                                                               nicht rechtzeitig zahlen?
                                                          Beginn des Versicherungsschutzes/
B-3.4      Weitere Pflichten                              Dauer und Ende des Vertrages/                           B-6.1     Beitragszahlung/Versicherungsperiode/
B-3.4.1 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch ge-                                                                          Versicherungsteuer
richtlich geltend gemacht, haben Sie uns die Füh-         B-5      Wann beginnt der Versicherungs-                B-6.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Vereinba-
rung des Verfahrens zu überlassen. Wir beauftragen                 schutz?                                        rung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jähr-
in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen                      Wann beginnt und wann endet                    lich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der
dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderli-                  der Vertrag?                                   Versicherungsperiode: Sie beträgt
chen Auskünfte erteilen und die angeforderten Un-                                                                 – bei Monatsbeiträgen einen Monat,
terlagen zur Verfügung stellen.                           B-5.1     Beginn des Versicherungsschutzes              – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
                                                          Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-        – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
B-3.4.2 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Ver-           cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie          – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
fügung von Verwaltungsbehörden auf Schaden-               den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich         Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperio-
ersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die         nach Fälligkeit im Sinne von B-6.2.1 zahlen.            de die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens
sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer                                                                ein Jahr.
Weisung unsererseits bedarf es nicht.                     B-5.2    Dauer und Ende des Vertrages
                                                          B-5.2.1 Vertragsdauer                                   B-6.1.2 Versicherungsteuer
B-4       Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung          Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-      Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-
          von Obliegenheiten?                             gegebenen Zeitraum abgeschlossen.                       cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
                                                                                                                  Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
B-4.1      Nachteilige Auswirkungen auf unsere            B-5.2.2 Stillschweigende Verlängerung
           Leistungspflicht                               Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-     B-6.2       Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies da-       tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr               Erster oder einmaliger Beitrag
zu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis-        stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-      B-6.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:                   lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi-       Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-           gung zugegangen ist.                                    der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
      zen, sind wir nicht leistungspflichtig.                                                                     Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
– Verletzen Sie eine Obliegenheit grob fahrlässig,        B-5.2.3 Vertragsbeendigung                              Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits-
      verzichten wir bis zu einem Entschädigungs-         Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr      zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein
      betrag in Höhe von 20.000 EUR auf den Ein-          endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung         angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er-
      wand der Leistungsfreiheit und auf eine Leis-       bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.                     halt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der
      tungskürzung. Für den 20.000 EUR überstei-                                                                  Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu
      genden Teil des Entschädigungsbetrages blei-        Während der ursprünglich vereinbarten Vertrags-         zahlen.
      ben wir berechtigt, unsere Leistung in einem        laufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Text-
      der Schwere Ihres Verschuldens entsprechen-         form kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.    B-6.2.2 Späterer Beginn des
      den Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht für die   Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können                  Versicherungsschutzes
      Nicht-Schlechterstellungs-Garantie (A1-6.33.4).     Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der       Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei-
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit-       Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,      nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi-
teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewie-      an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön-       cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
sen haben.                                                nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu-      Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung
                                                          kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.                     in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi-         Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist     Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
cherungsschutz bestehen:                                  von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in
Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig-         Textform kündigen.                                      Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete
keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.                                                                     Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig-         B-5.2.4 Kündigung nach dem Versicherungsfall            cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet,      Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn
wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der          – wir eine Schadenersatzzahlung geleistet haben         B-6.2.3 Zahlung bei abweichendem
Obliegenheit                                                   oder                                                         Versicherungsschein
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des        – Ihnen eine Klage über einen unter den Versi-          Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag
      Versicherungsfalls                                       cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch       oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste
– noch für die Feststellung oder den Umfang un-                gerichtlich zugestellt wird.                       oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
      serer Leistungspflicht ursächlich war.              Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei-        Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig      nen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der
verletzt haben.                                           Zustellung der Klage zugegangen sein.                   B-6.2.4 Rücktritt
                                                                                                                  Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
B-4.2      Unser Kündigungsrecht                          Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam,         rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver-        sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim-        rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir
letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er-   men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit-         können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,
füllen müssen, können wir zusätzlich zu den unter         punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des       dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet
B-4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündi-       Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen        haben.
gen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines         Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis                                                                   B-6.2.5 Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung
erhalten haben, erklären.                                 B-5.3    Wegfall des versicherten Risikos                         des Erst- oder Einmalbeitrags
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach-          Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer-     Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder            haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich   zu dem nach B-6.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit-
vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.             dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom         punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des
                                                          Wegfall des Risikos erfahren. Uns steht der Beitrag     Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur
B-4.3     Versehentliche Obliegenheitsverletzung          zu, den wir hätten erheben können, wenn die Versi-      Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie         cherung dieses Risikos nur bis zu dem Zeitpunkt be-     Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen
– eine Ihnen obliegende Anzeige versehentlich             antragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall erfah-      Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts-
     unterlassen oder diese fahrlässig unrichtig ab-      ren.                                                    folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam
     geben oder                                                                                                   gemacht haben.

Teil B – Allgemeiner Teil                                                   Seite 34 von 38

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Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie   c)    Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-        gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.                     schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum          nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu
                                                               Beitragseinzug                                     dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit
B-6.3     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/              Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-       begründenden Umständen erfahren.
          Folgebeitrag                                         derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug
B-6.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung             widerrufen, so können wir den Vertrag zum En-      B-8       Veränderungen des versicherten Risi-
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar-             de des laufenden Versicherungsmonats                         kos und Auswirkung auf den Beitrag
ten Zeitpunkt fällig.                                          außerordentlich kündigen.                                    (Beitragsregulierung)

B-6.3.2 Verzug                                           B - 6.4.2 Änderung des Zahlungsweges                     B-8.1      Während der Vertragslaufzeit können sich
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung            bezüglich des versicherten Risikos Änderungen er-
len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine      nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift        geben. So ist es z. B. denkbar, dass Sie inzwischen
Mahnung von uns erhalten haben.                          von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut      Familienzuwachs bekommen haben. Um solche
                                                         trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir        Dinge festzustellen, können wir Sie dazu auffordern
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht   hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-    (z. B. durch einen Hinweis auf der Beitragsrech-
verschuldet haben.                                       den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitrags-         nung), uns mitzuteilen, ob und welche Änderungen
                                                         zahlung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges         des versicherten Risikos gegenüber den früheren
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-     zu verlangen. Sie sind zur Begleichung der rück-         Angaben eingetreten sind.
den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-          ständigen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge      Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns Än-
standen ist.                                             auf einem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,    derungen mitteilen, und zwar innerhalb eines Mo-
                                                         wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert         nats, nachdem Ihnen unsere Anforderung zugegan-
B-6.3.3 Zahlungsfrist                                    wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-          gen ist. Wenn es für die Vertragsgestaltung erforder-
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug          lich ist, müssen Sie die Änderungen auf unseren
len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform ei-    können wir Ihnen in Rechnung stellen.                    Wunsch hin nachweisen.
ne Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-                                                                  Wenn Sie uns bewusst falsche Angaben machen,
frist muss mindestens zwei Wochen betragen.              B-7       Beitrag bei vorzeitiger                        die uns benachteiligen (weil deshalb ein zu niedriger
                                                                   Vertragsbeendigung                             Beitrag berechnet wurde), können wir von Ihnen eine
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn                                                                 Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten
sie folgende Informationen enthält:                      B-7.1     Allgemeiner Grundsatz                          Beitragsunterschiedes zu dem sich nach richtiger
– Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die           Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,      Vertragseinstufung ergebenden Beitrags verlangen.
      Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und      soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-         Das gilt nicht, wenn Sie an der Mitteilung der fal-
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die            spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum       schen Angaben kein Verschulden trifft.
      nach B-6.3.4 mit der Fristüberschreitung ver-      des Versicherungsschutzes entspricht.
      bunden sind.                                                                                                B-8.2     Auf der Grundlage Ihrer Änderungsmittei-
                                                         B-7.2       Beitrag oder Geschäftsgebühr bei             lung oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag
B-6.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und                        Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und          ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Bei-
           Kündigung                                                 fehlendem versicherten Interesse             tragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-         B-7.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver-            jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer
mahnten Betrag nicht bezahlt haben,                      tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerru-        Mitteilung bei uns. Der vertraglich vereinbarte Min-
– besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung            fen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zugang       destbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
     kein Versicherungsschutz.                           des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu er-      Alle entsprechend B-9.1 nach dem Versicherungs-
– können wir den Vertrag kündigen, ohne eine             statten. Voraussetzung ist, dass wir in der Belehrung    abschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßi-
     Frist einzuhalten.                                  über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen des        gungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
     Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb           Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen
     eines Monats den angemahnten Betrag bezah-          und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs-        B-8.3      Wenn Sie uns die Änderungsmitteilung
     len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-   schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.              nicht rechtzeitig machen, können wir für den Zeit-
     fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und     Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben        raum, für den die Angaben zu machen waren, eine
     Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-           wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche-      Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum be-
     schutz.                                             rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies      reits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-           gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche-        Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet
lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab-    rungsvertrag in Anspruch genommen haben.                 eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel
lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit                                                               gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die
der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie       B-7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch           Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang
bei der Kündigung ausdrücklich hin.                      unseren Rücktritt beendet,                               der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
                                                         – weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor
B - 6.4     Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift-             Vertragsannahme in Textform gefragt haben,          B-8.4   Die vorstehenden Bestimmungen finden
            mandat, PayPal oder mit Kreditkarte               nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag     auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitrags-
            als Geschäftsgrundlage/                           bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung       vorauszahlung für mehrere Jahre.
            Kündigungsrecht bei Widerruf                      zu;
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur        – weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht        B-9       Beitragsangleichung und Kündigungs-
abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen              rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine             recht nach Beitragsangleichung
oder von einer anderen Person durch ein SEPA-                 angemessene Geschäftsgebühr zu.
Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kredit-                                                                  B-9.1      Die Versicherungsbeiträge unterliegen der
kartendaten oder durch Anweisungen an den Zah-           B-7.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch           Beitragsangleichung. Soweit die Beiträge nach
lungsdienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage ver-     unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung be-        Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden,
setzt werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem     endet, so steht uns der Beitrag bis zum Wirksam-         findet keine Beitragsangleichung statt. Mindestbei-
bzw. deren Konto einzuziehen.                            werden der Anfechtungserklärung zu.                      träge unterliegen unabhängig von der Art der Bei-
                                                                                                                  tragsberechnung der Beitragsangleichung.
B - 6.4.1 Ihre Pflichten                                 B-7.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags
a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen         verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Be-     B-9.2      Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt
     Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt     ginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das       jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen
     der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende       Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti-    Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergan-
     Deckung aufweist.                                   ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges           genen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schaden-
b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden       Interesse genommen ist, nicht entsteht.                  zahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haft-
     von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-       Wir können jedoch eine angemessene Geschäfts-            pflichtversicherung zugelassenen Versicherer ge-
     lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-       gebühr verlangen.                                        genüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder
     verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-       Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der         vermindert hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet
     nen Zahlungsaufforderung erfolgt.                   Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri-      er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare gan-

Teil B – Allgemeiner Teil                                                   Seite 35 von 38

[Seite 36]
ze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei             B-12     Was ist bei Mitteilungen an uns zu             B-13.4 Durchführung der Anpassung
auch die speziell durch den einzelnen Schadensfall                 beachten? Was gilt bei Änderung                Die nach B-13.1 bis B-13.3 zulässigen Änderungen
veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund                 Ihrer Anschrift?                               werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und er-
und Höhe der Versicherungsleistungen.                                                                             läutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die
Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalender-         B-12.1 Formvorgaben                                     Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des
jahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten       Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und    Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf
Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im          soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be-        Ihr Kündigungsrecht nach B-13.5 hinweisen.
gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadensfälle.         stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen
                                                          und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be-       B-13.5 Kündigung
B-9.3      Im Falle einer Erhöhung sind wir berech-       treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen,     Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
tigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, die       in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) abzu-    passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-
Folgebeiträge um den sich aus B-9.2 ergebenden            geben.                                                  halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-
Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung).                                                                   lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam,
Der veränderte Folgebeitrag wird Ihnen mit der Bei-       B-12.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol-         frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwer-
tragsrechnung bekannt gegeben.                            gende Stellen gerichtet werden:                         dens der Bedingungsanpassung.
Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen der        – an unsere Hauptverwaltung oder
Barmenia in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um       – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.    B-14      Wann verjähren die Ansprüche aus
einen geringeren Prozentsatz als denjenigen erhöht,           Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus              diesem Vertrag?
den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach               Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen
B-9.2 ermittelt hat, so darf die Barmenia die Folge-          Nachträgen.                                         B-14.1 Gesetzliche Verjährung
beiträge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den                                                                   Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
sich der Durchschnitt ihrer Schadenzahlungen nach         B-12.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie            jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
ihren unternehmenseigenen Zahlen im letzten Ka-           uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen    sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürger-
lenderjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige      gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol-        lichen Gesetzbuchs.
nicht überschreiten, die sich nach dem vorstehenden       len, gilt Folgendes:
Absatz ergeben würde.                                     Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als     B-14.2 Aussetzung der Verjährung
                                                          zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre       Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
B-9.4    Liegt die Veränderung nach B-9.2 oder            letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.          uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-
B-9.3 unter fünf Prozent, entfällt eine Beitragsanglei-                                                           hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu
chung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgen-        Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres         dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung
den Jahren zu berücksichtigen.                            Namens nicht mitteilen.                                 in Textform zugeht.

B-9.5     Erhöht sich der Beitrag auf Grund der Bei-      B-13     Bedingungsänderung                             B-15      Sonderfälle der Schadenfeststellung
tragsangleichung gemäß B-9.3, ohne dass sich der                                                                            bei gedehnten Versicherungsfällen im
Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können           Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser                   Zusammenhang mit einem Wechsel
Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Mo-          Versicherungsbedingungen mit Wirkung für beste-                   des Versicherers
nats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger        hende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu er-
Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündi-        setzen (Anpassung), wenn die Voraussetzungen            Werden Sie nach dem Wechsel der Haftpflicht-
gen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden           nach B-13.1 bis B-13.3 erfüllt sind:                    versicherung zur Barmenia Allgemeine Versiche-
sollte.                                                                                                           rungs-AG (Nachversicherer) wegen eines Schaden-
Wir müssen Sie in unserer Mitteilung auf das Kündi-       B-13.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen               ereignisses in Anspruch genommen, dessen genau-
gungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen           Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen         en Eintrittszeitpunkt Sie auch durch ein Gutachten
spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden              ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:       nicht bestimmen können, so ist die Barmenia Allge-
der Beitragserhöhung zugehen.                             – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des              meine Versicherungs-AG als Nachversicherer ab
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet                  Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich       dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang
kein Kündigungsrecht.                                           oder                                              des bei ihr bestehenden Vertrages für die Entschä-
                                                          – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,          digungsleistung eintrittspflichtig.
                                                                die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-      Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeit-
Weitere Bestimmungen                                            trifft oder                                       punkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist
                                                          – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-       der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Ver-
B-10      Wann darf ein Freistellungsanspruch                   dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-       tragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
          abgetreten werden?                                    dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör-
                                                                den im Wege eines bestandskräftigen Verwal-       B-16      Künftige Bedingungsverbesserungen
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgülti-             tungsakts.
gen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder             – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in-          Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung               haltsgleiche Regelung in den Privathaftpflicht-   im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche-
an den geschädigten Dritten ist zulässig.                       Versicherungsbedingungen eines anderen Ver-       rungsverträge die Allgemeinen Versicherungsbedin-
                                                                sicherers durch eines der genannten Ereignisse    gungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversiche-
B-11      Mehrfachversicherung                                  unwirksam geworden ist.                           rung "Premium-Schutz" (AVB PHV Premium-
                                                                                                                  Schutz)" ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass
B-11.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn          B-13.2     Störung des Gleichgewichts zwischen          dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten
das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen ver-                   Leistung und Gegenleistung                   diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag
sichert ist.                                              Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-     auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt
                                                          standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene         neu eintretenden Leistungsfälle.
B-11.2 Wenn die Mehrfachversicherung zu Stan-             Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
de gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten, kön-         in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht       B-17      Leistungsgarantie gegenüber
nen Sie die Aufhebung des später geschlossenen            keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der                GDV-Musterbedingungen
Vertrages verlangen.                                      Lücke.
                                                                                                                  Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der die-
B-11.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn             B-13.3 Keine Schlechterstellung                         ser Versicherung zu Grunde liegenden "Allgemeine
Sie es nicht innerhalb eines Monats, nachdem Sie          Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-          Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Privat-
von der Mehrfachversicherung erfahren haben, gel-         zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit            haftpflichtversicherung "Premium-Schutz" (AVB PHV
tend machen.                                              anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-        Premium-Schutz)" ausschließlich zu Ihrem Vorteil
Wir werden den Vertrag zu dem Tag aufheben, an            ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen     von den vom Gesamtverband der Deutschen Versi-
dem wir Ihre Aufhebungserklärung erhalten.                Regelungen.                                             cherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedin-
                                                                                                                  gungen - in deren jeweils gültigen Fassung - abwei-
                                                                                                                  chen.


Teil B – Allgemeiner Teil                                                   Seite 36 von 38

[Seite 37]
B-18     Garantie über die Erfüllung der vom            rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind     B-24.3     Rechtsweg
         Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ emp-          jeweils ganze Jahre.                                    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
         fohlenen Mindestleistungsstandards                                                                     weg zu beschreiten.
                                                            Beispiel:
Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Versicherung         Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-
zu Grunde liegenden "Allgemeine Versicherungsbe-            trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,
dingungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversi-          das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
cherung "Premium-Schutz" (AVB PHV Premium-
Schutz)" die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie    B-23     Sanktions-/Embargoklausel
sie vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ (mit Stand
28.09.2015) empfohlen wurden. (Der Arbeitskreis         Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist        stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Ser-    solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
vicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risi-    anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
koanalysen und Mindestleistungsstandards für die        sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
Vermittler.)                                            oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
                                                        hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
B-19     Welches Gericht ist zuständig?                 Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
                                                        Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
B-19.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag          schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:             republik Deutschland entgegenstehen.
– das Gericht am Sitz unseres Unternehmens
    oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-      B-24        Wenn Sie mit uns einmal nicht
    trag zuständig ist.                                             zufrieden sind
– das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei-
    nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-         B-24.1       Versicherungsombudsmann
    wöhnlichen Aufenthalts.                             Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
                                                        nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
B-19.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag          einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn     nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres     mann für Versicherungen wenden.
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.                     Versicherungsombudsmann e. V.
                                                        Postfach 08 06 32
B-20     Schiedsgerichtsvereinbarungen                  10006 Berlin
         (gilt nur für berufliche Haftpflichtrisiken,   E-Mail:
         z. B. berufliches Tagesmutter-/                beschwerde@versicherungsombudsmann.de
         Tagesvaterrisiko)                              Internet: www.versicherungsombudsmann.de
                                                        Tel.:        0800 3696000
Die Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren vor       Fax:         0800 3699000
Eintritt eines Versicherungsfalls beeinträchtigt den    (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
Versicherungsschutz nicht, wenn das Schiedsgericht
folgenden Mindestanforderungen entspricht:              Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-
– Das Schiedsgericht besteht aus mindestens             bührenpflichtigen Rufnummern:
     drei Schiedsrichtern. Der Vorsitzende muss         Tel.:       +49 30 20605899
     Jurist sein und soll die Befähigung zum Rich-      Fax:        +49 30 20605898.
     teramt haben. Haben die Parteien ihren Firmen-
     sitz in verschiedenen Ländern, darf er keinem      Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
     Land der Parteien angehören.                       hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
– Das Schiedsgericht entscheidet nach materiel-         Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
     lem Recht und nicht lediglich nach billigem Er-    dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
     messen (ausgenommen im Falle eines Ver-
     gleichs, sofern uns die Mitwirkung am Verfah-      Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
     ren ermöglicht wurde). Das anzuwendende ma-        eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
     terielle Recht muss bei Abschluss der Schieds-     ben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online
     gerichtsvereinbarung festgelegt sein.              an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
– Der Schiedsspruch wird in Textform niederge-          wenden.
     legt und begründet. In seiner Begründung sind      Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an
     die die Entscheidung tragenden Rechtsnormen        den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
     anzugeben.
Bei Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens sind     B-24.2        Versicherungsaufsicht
Sie verpflichtet, die Obliegenheiten gemäß B-3.1.3      Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
zu erfüllen.                                            treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
                                                        abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
B-21     Welches Recht findet Anwendung?                zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungs-
                                                        unternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.                Bundesanstalt für
                                                        Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
B-22     Versicherungsjahr                              Sektor Versicherungsaufsicht
                                                        Graurheindorfer Str. 108
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.              53117 Bonn
Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-      E-Mail:       poststelle@bafin.de
sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-       Tel.:         0228 4108-0
nen Zeitpunkt.                                          Fax:          0228 4108-1550.
                                                        Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
Ausnahme:                                               stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus         entscheiden kann.
ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr
entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche-

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