# DA Direkt PrivatSchutz Top: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-privathaftpflicht-da-direkt-top.php
- Rechtlicher Träger: DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-privathaftpflicht.php#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Verbraucher- und Produkthinweise PrivatSchutz Haftpflicht (Deckungskonzept 04/2025, BBR-PHV 2017, Klauseln, Bausteine)](https://www.da-direkt.de/zurichinsur200c-zwpdadd1dc-prodf075-c74a/media/project/zurich-headless/dadirekt/website/dateien-pdf/versicherungen-pds/haftpflicht/da-direkt_verbraucherinformationen_ps-haftpflicht_2026.pdf), Fassung 04/2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden | ja, bis 50 Mio. € | Personen-, Sach- und 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR Vermögensschäden, pauschal bis | Deckungskonzept, Versicherungssumme, Seite 1 |
| Vermögensschäden (echte und unechte) | ja, bis zur Deckungssumme | Personen-, Sach- und 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR Vermögensschäden, pauschal bis | Deckungskonzept, Versicherungssumme, Seite 1 |
| Jahreshöchstleistung (Maximierung) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung Standard | keine | Selbstbeteiligung je Schadenfall 0 EUR 0 EUR 0 EUR 150 EUR 150 EUR 150 EUR 250 EUR 250 EUR 250 EUR | Deckungskonzept, Selbstbeteiligung (wählbar 0, 150 oder 250 EUR), Seite 2 |
| Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte) | ja | Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht als Privatperson Ihres nichtehelichen/nichteingetragenen Lebenspartners, soweit dieser mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, dort behördlich gemeldet ist und weder Sie noch Ihr Lebenspartner verheiratet sind oder eine andere eingetragene Lebenspartnerschaft besteht und dessen Kinder im Sinne von Ziff. 7.3. | BBR-PHV 7.2, Seite 37 |
| Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst) | ja | Unmittelbar bzw. nicht als Unterbrechung im vorstehenden Sinne ist ein Zeitraum bis zu 15 Monaten. | BBR-PHV 7.3.1, Seite 37 |
| Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer) | ja | bei einem unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland | BBR-PHV 8.1 (übrige Welt 5 Jahre laut Deckungskonzept), Seite 38 |
| Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen | ja | Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen AVB PHV (Stand: Mai 2024) abweichen. | BBR-PHV 22, Seite 42 |
| Innovations- oder Update-Garantie | nicht geregelt |  |  |
| Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nein | B-PHV 02-01 Bestleistung (Dieses Risiko kann nur als Zusatzrisiko zu der Top-Deckung versichert werden) | B-PHV 02-01 (nur als Zusatzbaustein zur Top-Deckung), Seite 58 |
| Vorsorgeversicherung für neue Risiken | ja, bis 50 Mio. € | Vorsorge-Versicherung, pauschal 5 Mio. EUR 20 Mio. EUR 50 Mio. EUR | Deckungskonzept, Seite 1 |
| Schäden durch deliktunfähige Kinder | ja, bis 100.000 € | Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von Ihnen und mitversicherten Personen berufen, soweit Sie dies wünschen. | AH028-01 (Sachschäden bis 100.000 EUR, Personen- und Vermögensschäden bis 500.000 EUR laut Deckungskonzept), Seite 45 |
| Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz) | ja, bis 100.000 € | Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von Ihnen und mitversicherten Personen berufen, soweit Sie dies wünschen. | AH028-01 (Sachschäden bis 100.000 EUR, Personen- und Vermögensschäden bis 500.000 EUR laut Deckungskonzept), Seite 45 |
| Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutter | ja | Die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit gilt als mitversichert. | BBR-PHV 7.7, Seite 37 |
| Pflegebedürftige Angehörige im Haushalt | ja | Mitversichert gelten Ihre volljährigen Kinder mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung, Erkrankung und/oder Pflegebedürftigkeit, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft oder in einer Betreuungseinrichtung leben. | BBR-PHV 7.3.3, Seite 37 |
| Ehrenamt und Freiwilligenarbeit | ja | Abweichend von Ziff. 1.2 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements versichert. | BBR-PHV 18.1, Seite 41 |
| Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand) | ja, bis zur Deckungssumme | Wir werden uns nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss bei Gefälligkeitshandlungen von Ihnen oder mitversicherter Personen berufen, soweit Sie dies wünschen und ein anderer Versicherer (z. B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist. | BBR-PHV 24 (nur Sachschäden), Seite 42 |
| Ansprüche mitversicherter Personen untereinander | ja | Mitversichert sind abweichend von Ziff 7.4 und 7.5.1 AHB 2017 Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Personenschäden. | AH029-01, Seite 45 |
| Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäuden | ja, bis zur Deckungssumme | Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Gebäuden, Grundstücken (auch Pacht), Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. | BBR-PHV 3.1, Seite 35 |
| Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel) | ja | Ihre gesetzliche Haftpflicht bei der Beschädigung von beweglichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (z.B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr) in vorübergehend gemieteten Ferienhäusern/-wohnungen sowie Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und Wohnmobilen | AH017-02, Seite 44 |
| Geliehene, gemietete, gepachtete Sachen | ja, bis 50.000 €, Selbstbeteiligung 150 € | Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen oder geleast wurden | AH018-01 (50.000 EUR laut Deckungskonzept, SB 150 EUR), Seite 44 |
| Verlust privater Schlüssel | ja, bis 250.000 € | fremder privater Schlüssel/Codekarten/ 5.000 EUR 25.000 EUR 250.000 EUR Transponder (SB 150 EUR) (SB 150 EUR) | Deckungskonzept, Schlüsselverlust; BBR-PHV 11, Seite 6 |
| Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagen | ja, bis 250.000 € | Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden berufsbezogenen Schlüsseln sowie Dienstschlüsseln | AH011-02 (250.000 EUR laut Deckungskonzept), Seite 44 |
| Allmählichkeits- und Abwasserschäden | ja, bis zur Deckungssumme | Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlag (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen). | BBR-PHV 16.2, Seite 40 |
| Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung | ja, bis zur Deckungssumme | Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger | BBR-PHV 4.1, Seite 35 |
| Be- und Entladeschäden | ja, bis 10.000 €, Selbstbeteiligung 150 € | Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen des Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers zugefügt werden. | AH033-01 (10.000 EUR, SB 150 EUR laut Deckungskonzept), Seite 46 |
| Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegen | ja, bis 10.000 € | In Abweichung von Ziff. 7.7 AHB 2017 gelten während Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Sachschäden an persönlichen Gegenständen von Ihren Arbeitskollegen mitversichert. | AH020-01 (10.000 EUR laut Deckungskonzept, nur Arbeitskollegen), Seite 51 |
| Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge) | ja | Kraftfahrzeugen bis 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle; ferngelenkten Modellfahrzeugen; Elektrofahrrädern; Kraftfahrzeuganhängern | BBR-PHV 12.2.1, Seite 39 |
| Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen) | ja | als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs (zum Beispiel Mietwagen), soweit aus der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpfichtversicherung kein oder nicht ausreichender Versicherungsschutz besteht (subsidiärer Versicherungsschutz). | AH030-01 (Mallorca-Deckung), Seite 45 |
| Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung) | ja | Ihr eigenes Motorboot mit Motor oder Treibsätzen bis 11 kW (15 PS) sowie Ihr eigenes Segelboot bis 25 qm Segelfläche mit und ohne Motor und einer Rumpflänge von bis zu 7 m. | BBR-PHV 12.2.3 (subsidiär), Seite 40 |
| Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor) | ja | fremde Motorboote sowie fremde Segelboote mit einer Segelfläche bis 30 qm, wenn deren Motoren oder Treibsätze nicht mehr als 110 kW (150 PS) betragen. Dieser Gebrauch darf nur gelegentlich und jeweils vorübergehend nicht länger als 4 Wochen erfolgen. | BBR-PHV 12.2.3, Seite 39 |
| Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera) | ja, bis 10 Mio. € | Das Flugmodell darf nur rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor) angetrieben werden und die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte Startmasse nicht überschreiten. | AH026-01 (bis 500 g, 501 g bis 5 kg einschließbar; 10 Mio. EUR laut Deckungskonzept), Seite 44 |
| Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeuge | ja | von folgenden Landfahrzeugen, soweit hierfür keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht: Kraftfahrzeugen bis 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle; ferngelenkten Modellfahrzeugen; Elektrofahrrädern | BBR-PHV 12.2.1, Seite 39 |
| Zahme Haustiere und Kleintiere | ja | Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen | BBR-PHV 13.1, Seite 40 |
| Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter) | ja | als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde und nicht gewerbsmäßiger Hüter/Reiter fremder Pferde (Fremdreiter), wenn dies gefälligkeitshalber und nur gelegentlich erfolgt | BBR-PHV 13.1.1 (subsidiär), Seite 40 |
| Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagd | ja | aus der Ausübung von Sport; ausgenommen ist Ihre jagdliche Betätigung und Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen | BBR-PHV 6, Seite 37 |
| Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhaus | ja | Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und Pächter folgender im Inland gelegener Immobilien | BBR-PHV 9.1 (als Eigentümer nur über Baustein B-PHV 01-01), Seite 38 |
| Ferienwohnung und Zweitwohnung | ja | einer oder mehrerer Wohnungen. Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Ferien- oder Wochenendwohnung benutzt wird. | BBR-PHV 9.1.1 (als Mieter, Besitzer, Pächter; Eigentum nur über Baustein), Seite 38 |
| Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen) | nein | Die genannten Bausteine werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen oder im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart gelten. | B-PHV 01-01 (Vermietung nur über einschließbaren Baustein), Seite 55 |
| Unbebaute Grundstücke | ja | Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und Pächter eines in Deutschland gelegenen, unbebauten Grundstückes, bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Größe. | BBR-PHV 9.2 (10.000 qm laut Deckungskonzept), Seite 39 |
| Bauherrenrisiko (Bausumme) | nein | Die genannten Bausteine werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen oder im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart gelten. | B-PHV 01-01 Ziff. 2 (Bauherrenrisiko nur über einschließbaren Baustein), Seite 55 |
| Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung) | ja | als Betreiber eines Balkonkraftwerkes auf einem Objekt nach Ziff. 9.1.1 bis 9.1.3 BBR-PHV 2017 | AH021-02 (nur Balkonkraftwerk; größere Anlagen über Baustein B-PHV 01-01), Seite 44 |
| Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen) | ja | Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter einer oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank) auf den mitversicherten inländischen Grundstücken mitversichert. | AH007-02 (12.000 Liter, unterirdisch AH008-02), Seite 44 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz | ja, bis zur Deckungssumme | Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 1 AHB 2017, öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG) | BBR-PHV 21.1, Seite 42 |
| Verkehrssicherungspflicht und Winterdienst | ja | Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen als Mieter, Besitzer und Pächter obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen) auch soweit diese vertraglich übernommen wurden. | BBR-PHV 9.1, Seite 38 |
| Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis) | ja, bis zur Deckungssumme | Mit der Ausfalldeckung werden Sie so gestellt, als ob der Schädigende Versicherungsschutz über eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung genießen würde. | BBR-PHV 5.4 (Vorsatztaten ausgeschlossen, 5.6.3.5; Gewaltopferschutz bei Personenschäden über AH025-01), Seite 36 |
| Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfall | ja, bis 50.000 € | Abweichend von Ziff. 5.6.3.1 BBR-PHV 2017 übernehmen wir die Kosten der Rechtsverfolgung zur Erlangung eines rechtskräftigen, vollstreckbaren Urteils nach Ziff. 5.5.3 BBR-PHV 2017 | AH025-01 (50.000 EUR laut Deckungskonzept), Seite 51 |
| Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttaten | ja, bis 100.000 € | Sind Sie Opfer einer Gewalttat geworden und haben hierdurch einen Personenschaden erlitten, werden wir uns bei Vorliegen eines im Übrigen nach Ziff. 5 BBR-PHV 2017 versicherten Forderungsausfalls nicht auf den Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Schäden gemäß Ziff. 7.1 AHB 2017 berufen. | AH025-01 Ziff. 2 (100.000 EUR laut Deckungskonzept), Seite 52 |
| Neuwertentschädigung oder Zeitwert | ja, bis 3.000 € | Abweichend von 1 AHB 2017 leistet der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. | AH034-01 (3.000 EUR laut Deckungskonzept, Sache höchstens 12 Monate alt), Seite 46 |
| Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze) | ja | Ihrer selbständigen nebenberuflichen Tätigkeit. Voraussetzungen: der Umsatz aus dieser Tätigkeit war in den letzten zwölf Monaten vor dem Versicherungsfall nicht höher als der Betrag, der in § 19 Abs. 1 UStG für Kleinunternehmer festgelegt ist. | AH024-02, Seite 51 |
| Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer) | nein | Ihres eigenen oder fremden Betriebes oder Gewerbes, Ihres Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes | BBR-PHV 1.2 (Amtshaftpflicht nur im Top über BBR-Amt einschließbar), Seite 35 |
| Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheiten | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassungsklausel | nicht geregelt |  |  |
| Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichen | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Verbraucher- und Produkthinweise PrivatSchutz Haftpflicht (Deckungskonzept 04/2025, BBR-PHV 2017, Klauseln, Bausteine)

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                                            Deckungskonzept Haftpflichtversicherung
                                            PrivatSchutz 04/2025

                                            Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar.
                                            Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich
                                            ausschliesslich aus den laut Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie
                                            aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.


                                             Privathaftpflicht

                                            Versicherte Schäden                                       Versicherungssumme

                                                                                        Klauseln      Basis                 Komfort         Top

                                             Personen-, Sach- und                                              5 Mio. EUR     20 Mio. EUR     50 Mio. EUR
                                             Vermögensschäden, pauschal bis


                                            Versicherte Schäden                                       Entschädigungsgrenze
                                                                                                      innerhalb der Versicherungssumme
                                                                                        Klauseln      Basis                 Komfort         Top

                                             Vorsorge-Versicherung, pauschal                                   5 Mio. EUR     20 Mio. EUR     50 Mio. EUR

                                             Mietsachschäden z. B. an durch Sie
                                             gemieteten Gebäuden, Grundstücken
                                             (auch Pacht), Wohnräumen

                                             Internetrisiko für durch Sie verursachte
                                             Schäden durch Austausch,
                                             Übermittlung und Bereitstellung
                                             elektronischer Daten weltweit

                                             Forderungsausfalldeckung
                                             für Personen- und Sachschäden,
                                             die Ihnen durch einen Dritten zugefügt
                                             wurden und bei diesem nicht realisiert
                                             werden konnten
DA Direkt_PS_Haftpflicht_0425_DK_061_0425


                                             •   inkl. Kosten der Rechtsverfolgung AH025-01                      –                –          50.000 EUR
                                                 (subsidiär)
                                             •   inkl. Gewaltopferschutz und       AH025-01                      –                –          100.000 EUR
                                                 telefonische rechtliche
                                                 Erstberatung (subsidiär)


                                                                                              Seite 1 von 21

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Selbstbeteiligung

                                            Klauseln      Basis              Komfort        Top

 Selbstbeteiligung je Schadenfall                                    0 EUR          0 EUR           0 EUR
                                                                   150 EUR        150 EUR         150 EUR
                                                                   250 EUR        250 EUR         250 EUR


Versicherte Personen                                      Versicherungsschutz

                                            Klauseln      Basis              Komfort        Top

 Sie                                                                                            

 Ihr ehelicher oder eingetragener                                                               
 Lebenspartner 1,2

 Ihr nichtehelicher/ nichteingetragener                                                         
 Lebenspartner, soweit dieser mit Ihnen                    ohne Antrag        ohne Antrag   ohne Antrag
 in häuslicher Gemeinschaft lebt, dort                     und Namens-        und Namens-   und Namens-
 behördlich gemeldet ist und weder Sie                     nennung            nennung       nennung
 noch Ihr Lebenspartner verheiratet sind
 oder eine andere eingetragene
 Lebenspartnerschaft besteht1,2

 In Ihrem Haushalt beschäftigte                                                                 
 Personen in ihrer Tätigkeit, z. B.
 Haushaltshilfe, Gärtner, Kinderfrauen,
 Pflegepersonen (gilt auch in der Single-
 Version mitversichert)

 Minderjährige Personen in Ihrem                                                                
 Haushalt für die Dauer von bis zu
 24Monaten (z. B. Au Pair, Austausch-//
 Gastschüler, Babysitter)1

 Ihre nicht berufstätigen Eltern oder die                                                       
 nicht berufstätigen Eltern Ihres
 Lebenspartners in häuslicher
 Gemeinschaft mit Ihnen lebend1,2

 Ihre Eltern oder Großeltern oder die        AH001-02              –               –              
 Ihres Lebenspartners in                                                                    ohne Antrag
 Betreuungseinrichtungen (subsidiär)1,2                                                     und Namens-
                                                                                            nennung

 Ihre unverheirateten Enkel in häuslicher                                                       
 Gemeinschaft mit Ihnen lebend bis
 Beendigung der Schul- oder
 Berufsausbildung und 1 Jahr danach1,2


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[Seite 3]
                                          Klauseln      Basis        Komfort          Top

Alleinstehender Familienangehöriger in AH002-01                  –         –                
häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen                                                     ohne Antrag
lebend1                                                                               und Namens-
                                                                                      nennung

Ihre Kinder, die unverheiratet sind und
nicht in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft leben1

•   ...bis Beendigung deren                                                               
    ununterbrochener Schul- oder
    unmittelbar anschließender
    Berufsausbildung
•   ...nach Beendigung deren Schul-                                                       
    oder Berufsausbildung in
    häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen
    lebend ohne Altersbegrenzung
•   ...nach Beendigung deren Schul-                                                       
    oder Berufsausbildung bei
    unmittelbar anschließender
    Arbeitslosigkeit für max. 1 Jahr
•   ...mit geistiger Behinderung ohne                                                     
    Altersgrenze in häuslicher
    Gemeinschaft mit Ihnen oder in
    einer Betreuungseinrichtung
    lebend (subsidiär)
•   ...mit körperlicher Behinderung                                                       
    ohne Altersgrenze in häuslicher
    Gemeinschaft mit Ihnen oder in
    einer Betreuungseinrichtung
    lebend (subsidiär)

Schäden durch mitversicherte nicht         AH028-01              –    500.000 EUR     500.000 EUR
deliktfähige Personen                                                 Personen- und   Personen- und
                                                                      Vermögens-      Vermögens-
                                                                      schäden         schäden
                                                                      100.000 EUR     100.000 EUR
                                                                      Sachschäden     Sachschäden


                                                Seite 3 von 21

[Seite 4]
Auslandsaufenthalt bei                                 Geltungsdauer
Beibehaltung des deutschen
Erstwohnsitzes

                                         Klauseln      Basis             Komfort         Top

 EWR*-Staaten, Schweiz, oder dem                        zeitlich          zeitlich       zeitlich
 Vereinigten Königreich Großbritannien                  unbegrenzt        unbegrenzt     unbegrenzt
 und Nordirland

 weltweit                                               3 Jahre           5 Jahre        5 Jahre


Auslandsaufenthalt bei                                 Entschädigungsgrenze innerhalb der
Beibehaltung des deutschen                             Versicherungssumme
Erstwohnsitzes

                                         Klauseln      Basis             Komfort         Top

 Kautionsleistung bei Schäden im                            25.000 EUR      50.000 EUR    300.000 EUR
 Ausland


Mieter, Besitzer und Pächter von                       Versicherungsschutz
Immobilien, Grundstücken und
den dazugehörigen Heizöl-/
Gasanlagen, Anlagen von
erneuerbaren Energien - Inland

                                         Klauseln      Basis             Komfort         Top

 Ihr/e selbstgenutzte/s
 • Wohnung (eine oder mehrere)                                                               
 • Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus                                                             
 • Wochenend-/ Ferienwohnung                                                                 
 • Wochenend-/ Ferienhaus                                                                    
 • eines Schrebergarten, eines                                                               
    Wohnwagen, dazugehörige Garagen,
    Stellplätze und Gärten

 Flüssiggastanks                                                                             

 Abwassergrube und/ oder                                                                     
 Kleinkläranlage

 Schäden aus Ihrer Streu-, Räum- und                                                         
 Reinigungspflicht soweit diese
 mietvertraglich übernommen wurden


                                               Seite 4 von 21

[Seite 5]
 Nicht zu Ihrem gemieteten Ein-, Zwei-, AH003-02                –            –               
 Dreifamilien-, Wochenend-/Ferienhaus
 und/oder
 Wochenend-/Ferienwohnung gehörige
 privat gemietete einzelne Garage
 (subsidiär)

 Schäden aus der vorübergehenden                                                           
 Benutzung oder Anmietung einer
 Ferienwohnung/eines -hauses in
 Deutschland

 Ihr unbebautes Grundstück in                           bis 1.500 qm    bis 1.500 qm   bis 10.000 qm
 Deutschland (auch Pächter)                             ohne Antrag     ohne Antrag    ohne Antrag
                                                        ohne Adress-    ohne Adress-   ohne Adress-
                                                        nennung         nennung        nennung

 Unterhaltung einer Wandladestation/      AH035-01              –            –               
 Wallbox

 Sie als Betreiber eines                  AH021-02              –                           
 Balkonkraftwerkes


Mieter, Besitzer und Pächter von                       Versicherungsschutz
Immobilien, Grundstücken und
den dazugehörigen Heizöl-/
Gasanlagen, Anlagen von
erneuerbaren Energien – Ausland
(in einem EWR*-Staat, Schweiz
oder dem Vereinigten Königreich
Großbritannien und Nordirland)

                                         Klauseln      Basis           Komfort         Top

 Ihr/e selbstgenutzte/s                  AH009-02               –            –               
 •    Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus
 •    Ferienwohnung
 •    Ferienhaus
 •    dazugehörige Garagen und Gärten,
      eines Schrebergarten, abgestellter
      Wohnwagenanhänger

 Schäden aus der vorübergehenden                                                           
 Benutzung oder Anmietung einer
 Ferienwohnung/eines -hauses, weltweit

 Ihr unbebautes Grundstück (auch           AH010-02             –            –         bis 10.000 qm
 Pächter)                                                                              ohne Antrag
                                                                                       ohne Adress-
                                                                                       nennung


                                               Seite 5 von 21

[Seite 6]
 Unterhaltung einer Wandladestation/        AH035-01             –                 –                    
 Wallbox
 Sie als Betreiber eines                   AH021-02              –                 –                   
 Balkonkraftwerkes


Gewässerschäden                                         Versicherungsschutz

                                          Klauseln      Basis                Komfort           Top

 Heizöltanks oberirdisch im In- und        AH007-02               –             10.000 Liter         12.000 Liter
 Ausland

 Heizöltanks unterirdisch m In- und        AH008-02               –                –                 12.000 Liter
 Ausland

 Kleingebinde, Gesamtmenge                                       500 Liter       1.000 Liter          1.000 Liter
 (Gewässerschaden)

 Restrisiko (Gewässerschaden)                                                                         


Schlüsselverlust                                        Entschädigungsgrenze innerhalb der
                                                        Versicherungssumme

                                          Klauseln      Basis                Komfort           Top

 fremder privater Schlüssel/Codekarten/                       5.000 EUR         25.000 EUR      250.000 EUR
 Transponder                                                (SB 150 EUR)       (SB 150 EUR)

 fremder beruflicher Schlüssel             AH011-02               –             25.000 EUR      250.000 EUR
 (Dienstschlüssel)/ Codekarten/                                                (SB 150 EUR)
 Transponder

 ehrenamtlicher Schlüssel/Codekarten/      AH012-02               –                –            250.000 EUR
 Transponder


Fahrzeuge zu privaten Zwecken                           Versicherungsschutz

                                          Klauseln      Basis                Komfort           Top

 Ihr Gebrauch von Modellfahrzeugen                                                                    
 zu Land und Wasser

 Ihr Gebrauch von Kiteboards, -buggys                                                                 
 und Strandsegler

 Ihr Gebrauch von Kfz bis zu 6 km/h                                                                   
 bauartbedingter
 Höchstgeschwindigkeit


                                                Seite 6 von 21

[Seite 7]
 Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle                                                      

 Ihr Gebrauch von Kraftfahrzeug-                                                           
 anhängern, für die keine Zulassungs-
 oder Versicherungspflicht besteht

 Ihr Gebrauch von selbstfahrenden                                                          
 Arbeitsmaschinen und Stapler zu
 privaten Zwecken bis zu 20 km/h
 bauartbedingter
 Höchstgeschwindigkeit

 Ihr Gebrauch von selbst fahrenden                                                         
 Arbeitsmaschinen zu privaten Zwecken
 bis 20 km/h

 Ihr Gebrauch von Kfz, für die keine                                                       
 Zulassungs- oder Versicherungspflicht
 besteht, auf nicht öffentlichen Wegen/
 Plätzen ohne Geschwindigkeits-
 begrenzung

 Ihr Gebrauch von Elektrofahrrädern, für                                                   
 die keine Zulassungs- oder
 Versicherungspflicht besteht

 Ihr Gebrauch von Golfwagen auf                                                            
 Golfplätzen


Kfz-Zusatzleistungen                                     Versicherungsschutz

                                           Klauseln      Basis        Komfort          Top

 Ihr gelegentlicher Gebrauch fremder,       AH030-01              –                         
 versicherungspflichtiger Kfz im
 europäischen Ausland
 (Mallorca-Deckung)

 Rabattrückstufung (Kfz-Haftpflicht)        AH031-01              –                         
 bei geliehenen Kfz


Kfz-Zusatzleistungen                                     Entschädigungsgrenze innerhalb der
                                                         Versicherungssumme

                                           Klauseln      Basis        Komfort          Top

 Schäden an fremden von Ihnen               AH032-01              –       2.500 EUR        2.500 EUR
 gemieteten Kfz durch Betankung                                         (SB 150 EUR)     (SB 150 EUR)
 und/oder Reinigungs-, Pflege-,
 Reparatur- und
 Instandsetzungsarbeiten

                                                 Seite 7 von 21

[Seite 8]
 Schäden beim Be- und Entladen              AH033-01              –      10.000 EUR       10.000 EUR
 Ihres Kfz oder Kfz-Anhängers                                           (SB 150 EUR)     (SB 150 EUR)


Wasserfahrzeuge zu privaten                              Versicherungsschutz
Zwecken

                                           Klauseln      Basis        Komfort          Top

 Ihr Gebrauch von Ruder-, Paddel-,                                                            
 Schlauchbooten ohne Motoren oder
 Treibsätze, Kanus (subsidiär)

 Ihr Gebrauch von fremden Segelbooten                                                         
 ohne Motoren (subsidiär)

 Ihr Gebrauch von fremden                                                                     
 Motorbooten bis 110 kW/fremden
 Segelbooten mit Motor bis 30 qm
 Segelfläche, kurzfristig gemietet
 (subsidiär)

 Ihr eigenes Motorboot mit Motor oder                                                         
 Treibsätzen bis 11 kW (15 PS) sowie Ihr
 eigenes Segelboot bis 25 qm
 Segelfläche mit und ohne Motor und
 einer Rumpflänge von 7 m (subsidiär)

 Der Gebrauch Ihrer eigenen/fremden                                                           
 Windsurfbretter (subsidiär)


Luftfahrzeuge zu privaten                                Versicherungsschutz
Zwecken

                                           Klauseln      Basis        Komfort          Top

 Ihr Gebrauch von Luftfahrzeugen,                                                             
 für die keine Zulassungs- oder
 Versicherungspflicht besteht


Luftfahrzeuge zu privaten                                Entschädigungsgrenze innerhalb der
Zwecken                                                  Versicherungssumme

                                           Klauseln      Basis        Komfort          Top

 Der Gebrauch von Flugmodellen              AH026-01              –      10 Mio. EUR         10 Mio. EUR
 (auch Drohnen) bis 500 g
 Geltungsbereich: Geographische
 Grenzen Europas sowie die


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[Seite 9]
 außereuropäischen Gebiete des
 Geltungsbereiches der Europäischen
 Union

 Der Gebrauch von Flugmodellen              AH026-01              –    10 Mio. EUR     10 Mio. EUR
 (auch Drohnen) von 501 g bis 5 kg                                     einschließbar   einschließbar
 Geltungsbereich: Geographische
 Grenzen Europas sowie die
 außereuropäischen Gebiete des
 Geltungsbereiches der Europäischen
 Union


Tierhaltung zu privaten Zwecken                          Versicherungsschutz

                                           Klauseln      Basis        Komfort          Top

 Sie als Halter und Hüter von zahmen                                                       
 Haustieren (aber z.B. nicht von Hunden,
 Pferden, Rindern)

 Sie als Hüter fremder Hunde und                                                           
 fremder Pferde (nur gelegentlich)
 (subsidiär)

 Sie als Reiter fremder Pferde und                                                         
 Fahrer bei der Benutzung fremder
 Fuhrwerke (subsidiär)

 Sie als Hüter oder Halter von                                                             
 verordneten Blinden-/Begleithunden


Sonstige Sachschäden                                     Versicherungsschutz

                                           Klauseln      Basis        Komfort          Top

 Sachschäden durch allmähliche                                                             
 Einwirkung z. B. von Temperatur, Gasen,
 Dämpfen, Feuchtigkeit usw.

 Sachschäden durch häusliche                                                               
 Abwässer


                                                 Seite 9 von 21

[Seite 10]
Sonstige Sachschäden                                        Entschädigungsgrenze innerhalb der
                                                            Versicherungssumme

                                              Klauseln      Basis              Komfort           Top

 Sachschäden durch Ihre                                        bis zur Höhe      bis zur Höhe    bis zur Höhe
 Gefälligkeitshandlungen                                      der Versicher-    der Versicher-   der Versicher-
                                                               ungssumme         ungssumme       ungssumme

 Sachschäden an Lehrgeräten bei Ihrer                             5.000 EUR      bis zur Höhe    bis zur Höhe
 Teilnahme am fachpraktischen                                   (SB 150 EUR)    der Versicher-   der Versicher-
 Unterricht (subsidiär)                                                          ungssumme       ungssumme

 Sachschäden an persönlichen               AH020-01                   –               –                10.000 EUR
 Gegenständen des Arbeitskollegen
 aufgrund Ihrer betrieblich und
 arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeit


Sonstige Schäden                                            Versicherungsschutz

                                              Klauseln      Basis              Komfort           Top

 Gegen Sie gerichtete Regress-                                                                          
 ansprüche der Sozialversicherungs-
 träger, für durch Sie verursachte
 Schäden gegenüber Ihren
 mitversicherten Personen1,2

 Haftpflichtansprüche aus                      AH029-01               –                                  
 Personenschäden der versicherten
 Personen untereinander

 Schäden gegenüber Dritten durch Ihre          AH022-01               –               –                   
 Pflegepersonen, die nicht auf Dauer
 bei Ihnen beschäftigt sind

 Sie erhalten in einer Notfallsituation von                                                             
 einem Dritten freiwillig Hilfe und werden
 deswegen auf Ersatz des hierdurch
 entstandenen Personen- oder
 Sachschadens in Anspruch genommen,
 für den der Dritte aufgrund seiner
 freiwilligen Hilfeleistung in Anspruch
 genommen wird (§ 904 BGB)

 Ansprüche aus Benachteiligungen für                                                                    
 Privatpersonen (AGG)

 Schäden aus Persönlichkeits- oder                                                                      
 Namensrechtsverletzungen

 Umweltschadensversicherung                                                                             

 Neuwertentschädigung                          AH034-01               –            3.000 EUR           3.000 EUR

                                                    Seite 10 von 21

[Seite 11]
Tagesmutter                                             Versicherungsschutz

                                          Klauseln      Basis           Komfort        Top

 Ihre unentgeltliche Tagesmutter-                                                          
 tätigkeit im eigenen Haushalt,
 unbegrenzte Anzahl Kinder

 Ihre entgeltliche Tagesmuttertätigkeit                                                    
 im eigenen Haushalt, unbegrenzte
 Anzahl Kinder

 Ihre entgeltliche Tagesmuttertätigkeit                                                    
 im Rahmen geringfügiger
 Beschäftigung außerhalb des eigenen
 Haushaltes, unbegrenzte Anzahl Kinder


Sonstige Tätigkeiten                                    Versicherungsschutz

                                          Klauseln      Basis           Komfort        Top

 Ihre Tätigkeit als Betreuer/Vormund                                                       
                                                          ohne Antrag    ohne Antrag   ohne Antrag
                                                          und Namens-    und Namens-   und Namens-
                                                          nennung der    nennung der   nennung der
                                                          betreuten      betreuten     betreuten
                                                          Person         Person        Person

 Ihre selbstständige nebenberufliche       AH024-02               –           –        
 Tätigkeit (ohne Beschäftigung von
 Angestellten)

 Ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten                                                           
 (subsidiär)

 Ihre Teilnahme am fachpraktischen                                                         
 Unterricht (Schule/Universität)
 (subsidiär)


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[Seite 12]
Schäden an gemieteten/                                 Versicherungsschutz
geliehenen Sachen

                                         Klauseln      Basis         Komfort          Top

 Sachschäden an beweglichen               AH017-02               –                         
 Einrichtungs- und
 Ausstattungsgegenständen in
 vorübergehend von Ihnen gemieteten
 Ferienhäusern/-wohnungen sowie
 Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und
 Wohnmobilen

 Beschädigung medizinischer               AH019-01               –           –              
 Diagnosegeräte, die von Ihnen zu
 privaten Zwecken gemietet, geliehen,
 gepachtet oder Ihnen unentgeltlich
 überlassen wurden (subsidiär)


Schäden an gemieteten/                                 Entschädigungsgrenze innerhalb der
geliehenen Sachen                                      Versicherungssumme

                                         Klauseln      Basis         Komfort          Top

 Beschädigung, Vernichtung oder           AH018-01               –       5.000 EUR       50.000 EUR
 Verlust von Ihnen gemieteten,                                         (SB 150 EUR)     (SB 150 EUR)
 geliehenen oder gepachteten
 beweglichen Sachen


Sonstige Leistungen                                    Versicherungsschutz

                                         Klauseln      Basis         Komfort          Top

 Vorsorgeversicherungsschutz für          AH023-01               –           –        3 Monate
 aus dem Versicherungsschutz
 ausscheidende Kinder1

 Beitragsbefreiung bei unverschuldeter                   bis zu       bis zu          bis zu
 Arbeitslosigkeit                                        6 Monate     6 Monate        6 Monate

 Wir garantieren mindestens die                                                           
 Leistungen der Bedingungen des
 Gesamtverbandes der Deutschen
 Versicherungswirtschaft
 e.V. AVB PHV Mai 2024

 Zukünftige Leistungsverbesserungen                                                       
 können angeboten werden

 Innovationsversprechen                                                                   

 Besitzstandsklausel                                                                      

                                               Seite 12 von 21

[Seite 13]
Amtshaftpflicht

                                          Klauseln      Basis          Komfort         Top

 Für Richter, Beamte, Angestellte des      BBR-Amt                –           –         einschließbar
 öffentlichen Dienstes, Soldaten oder      2017
 Angehörige des Bundesgrenzschutzes

 Versicherbare Personen                    BBR-Amt                –           –         einschließbar
 •   Sie                                   2017
 •   Ihr Lebenspartner
 •   Kinder in häuslicher Gemeinschaft
     mit Ihnen lebend

 Besonderheit bei Amtshaftpflicht bei                             –           –         1 Jahr
 Lehrer: Weltweiter Auslandsaufenthalt,
 bei Beibehaltung des deutschen
 Erstwohnsitzes

 Abhandenkommen von fiskalischem                                  –           –         einschließbar
 Eigentum (nur für Bundeswehr,                                                          500 EUR
 Grenzschutz, Polizei, Zoll mit/ohne
 technischer Tätigkeit in Luft-
 /Schifffahrt))


 Privathaftpflicht – Bausteine
Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Bausteine gelten nur versichert, wenn diese vereinbart werden und
im Versicherungsschein und dessen Nachträgen aufgeführt sind.


Eigentümer von Immobilien,                              Entschädigungsgrenze
Grundstücken und den dazu-                              innerhalb der Versicherungssumme
gehörigen Heizöl-/ Gasanlagen,
Anlagen von erneuerbaren
Energien (Inland)
                                          Baustein-Nr. Basis           Komfort         Top
                                                       einschließbar   einschließbar   einschließbar

 Ihr/e selbstgenutzte/s
 •    Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus                                                            
 •    Wohnung (eine oder mehrere)                                                              
 •    Wochenend-/Ferienwohnung(en)                                                             
 •    Wochenend-/Ferienhaus               B-PHV 01-01                                          
 •    eines Schrebergartens                                                                    
 •    eines fest installierten                                                                 
      Wohnwagens
 •    zugehöriger Garagen, Gärten                                                              
 •    Flüssiggastanks                                                                          


                                                Seite 13 von 21

[Seite 14]
Nicht zu Ihrem selbstgenutzten
Eigentum ( Ein-, Zwei-,
Dreifamilienhaus, Wohnung(en),        B-PHV 01-01                                                 
Wochenend-/ Ferienwohnung(en),
Wochenend-/ Ferienhaus) gehörige
einzelne Garage (subsidiär)

Schäden aus Ihrer Streu-, Räum- und   B-PHV 01-01                                                 
Reinigungspflicht

Ihr unbebautes Grundstück in          B-PHV 01-01     bis 10.000 qm          bis 10.000 qm     bis 10.000 qm
Deutschland

Bauherrenrisiko bei Bauvorhaben an    B-PHV 01-01           bis max.              bis max.          bis max.
mitversicherten Objekten                               200.000 EUR           200.000 EUR       200.000 EUR
                                                         Bausumme              Bausumme          Bausumme

Schäden aus der Vermietung von         B-PHV 01-01
•  Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäuser                                                            
•  Wochenend-/Ferienhäusern                                                                       
   und/oder Wochenend-
   /Ferienwohnungen
•  Einliegerwohnungen                                                                             
•  einzelner Zimmer (dauerhaft)                                                                   
•  einzelner Zimmer an Feriengäste                                                                
   (vorübergehend)

Schäden aus der Vermietung von
•  Eigentumswohnungen             B-PHV 01-01                   je max. 3         je max. 3         je max. 3
•  Räumen zu gewerblichen Zwecken                               je max. 3         je max. 3         je max. 3
   und/ oder Garagen

Unterhaltung einer Wandladestation/   B-PHV 01-01                                                 
Wallbox

Heizöltank unterirdisch und/ oder     B-PHV 01-01             bis 12.000        bis 12.000        bis 12.000
oberirdisch (Gewässerschaden)                                        Liter             Liter             Liter

Abwassersammelgrube und/              B-PHV 01-01                                                 
oder Kleinkläranlage

Sie als Betreiber eine/r              B-PHV 01-01
•   Photovoltaikanlage,                                                                           
•   Solaranlage auch Balkonkraftwerk,                                                             
•   genehmigungsfreien Klein-Wind-,                                                               
    Wasserkraftanlage bis zu 15 kW,
•   Wärmepumpenanlage,                                                                            
•   Geothermieanlage (Erdwärme) bis                                                               
    100 m Tiefe,
•   Bioenergieanlage,                                                                             
•   Blockheizkraftanlage bis zu 50 kW                                                             
    termische Leistung.


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[Seite 15]
Eigentümer von Immobilien,                                  Entschädigungsgrenze
Grundstücken und den dazu-                                  innerhalb der Versicherungssumme
gehörigen Heizöl-/ Gasanlagen,
Anlagen von erneuerbaren
Energien (Ausland)
(in einem EWR3-Staat, der
Schweiz oder dem Vereinigten
Königreich Großbritannien und
Nordirland)
                                            Baustein-Nr. Basis                      Komfort          Top
                                                         einschließbar              einschließbar    einschließbar

    Ihr/e selbstgenutzte/s              B-PHV 01-01
    •    Ein-, Zwei-, Dreifamilienhaus                                                                    
    •    Ferienwohnung(en)                                                                                
    •    Ferienhaus                                                                                       
    •    dazugehörige Garagen und                                                                         
         Gärten,eines Schrebergarten,
         abgestellter Wohnwagenanhänger

    Ihr unbebautes Grundstück                                bis 10.000 qm           bis 10.000 qm    bis 10.000 qm
    (Eigentümer)

    Schäden aus der Vermietung von
    •  Wochenend-/ Ferienwohnung/                                                                         
       und/oder eines Wochenend-/
       Ferienhauses (subsidiär)

    Unterhaltung einer Wandladestation/
    Wallbox

    Heizöltank unterirdisch und/ oder                                bis 12.000        bis 12.000       bis 12.000
    oberirdisch (Gewässerschaden)                                           Liter         Liter            Liter


Bestleistung                                                Entschädigungsgrenze innerhalb der
                                                            Versicherungssumme

                                            Baustein-Nr. Basis                      Komfort          Top

    Bestleistung                            B-PHV 02-01                –                   –           einschließbar


1
    nicht in der Single-Deckung mitversichert
2
    nicht in der Single-Deckung mit Kind/er mitversichert
3
    Europäischer Wirtschaftsraum


                                                   Seite 15 von 21

[Seite 16]
 Tierhalter-Haftpflicht**

Versicherte Schäden                                 Versicherungssumme

                                      Klauseln      Basis                  Komfort         Top

 Personen- Sach- und                                          5 Mio. EUR     20 Mio. EUR     50 Mio. EUR
 Vermögensschäden, pauschal bis


Versicherte Schäden                                 Entschädigungsgrenze innerhalb der
                                                    Versicherungssumme

                                      Klauseln      Basis                  Komfort         Top

 Vorsorge-Versicherung, pauschal                              5 Mio. EUR     20 Mio. EUR     50 Mio. EUR

 Mietsachschäden z. B. an durch Sie                           5 Mio. EUR     20 Mio. EUR     50 Mio. EUR
 gemieteten Gebäuden, Wohnräumen

 Forderungsausfalldeckung              TH001-01                 –                –           50 Mio. EUR
 inkl. Gewaltopferschutz                                        –                –          100.000 EUR

 Kleingebinde, Gesamtmenge             TH002-01                 –                –               1.000 Liter
 (Gewässerschaden)

 Besitz und Gebrauch nicht             TH006-01                 –                –               2.500 EUR
 versicherungspflichtiger Hunde-/
 Pferdetransportanhänger

 Rettungs- und Bergungskosten          TH003-01                 –                –           25.000 EUR
 (für das versicherte Tier)


Versicherte Personen                                Versicherungsschutz

                                      Klauseln      Basis                  Komfort         Top

 Halter/Mithalter                                                                                

 Eigentümer/Miteigentümer                                                                        

 Familienangehörige                                                                              

 Fremde Hüter, sofern sie nicht                                                                  
 gewerblich tätig sind

 Sonstige Personen in häuslicher       TH004-01                 –                –                 
 Gemeinschaft


                                            Seite 16 von 21

[Seite 17]
Schäden an gemieteten/                                Versicherungsschutz
geliehenen Sachen

                                        Klauseln      Basis         Komfort     Top

 Schäden an zur Tierhaltung              TH005-01               –           –         
 gemieteten oder geliehenen
 beweglichen Sachen (nicht an Kfz)

 Schäden an                              TH005-01               –           –         
 Einrichtungsgegenständen in
 gemieteten Ferienimmobilien


Sonstige Schäden                                      Versicherungsschutz
                                        Klauseln      Basis         Komfort     Top

 Ansprüche versicherter Personen         TH007-01               –           –         
 untereinander (Personenschäden)

 Nutzung des versicherten Tieres zu      TH008-01               –           –         
 therapeutischen Zwecken, Besuchs-,
 Rettungs- oder Suchhund - privat und
 Ehrenamt –
 (gilt nicht für Gnadenbrotpferde)

 Schäden durch tierische                                                            
 Ausscheidungen

 Leistungsanspruch auch bei                                                         
 Missachtung eines Leinen- und
 Maulkorbzwangs bei versicherten
 Hunden

 Leistungsanspruch auch beim Reiten                                                 
 ohne Zaumzeug und/oder ohne Sattel
 bei versicherten Pferden
 (gilt nicht für Gnadenbrotpferde)

 Flurschäden (z. B. Schäden an                                                      
 landwirtschaftlich genutztem Grund)
 sowie Weideschäden (z. B. Schäden
 an Zäunen oder Begrenzungspfählen)

 Allmählichkeitsschäden                  TH009-01               –           –         

 Gewollter/ungewollter Deckakt des                                                  
 versicherten Tieres


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[Seite 18]
                                          Klauseln      Basis                 Komfort          Top

 Welpen/Fohlen des versicherten                                   12 Monate        12 Monate         12 Monate
 Muttertieres, solange sie noch bei der
 Mutter leben

 Reitbeteiligung (gilt nicht für                          max. 3,              max. 3,         max. 3,
 Gnadenbrotpferde)                                        namentliche          namentliche     namentliche
                                                          Nennung              Nennung         Nennung

 Fremdreiter                                                                                        

 Umweltschäden                                                                                      


Freizeitaktivitäten                                     Versicherungsschutz
                                          Klauseln      Basis                 Komfort          Top

 Teilnahme am Unterricht eines                                                                      
 Hundevereins/Reitvereins
 (gilt nicht für Gnadenbrotpferde)

 Besuch der Hundeschule/Reitschule                                                                  
 (gilt nicht für Gnadenbrotpferde)

 Vorbereitung, Training & Teilnahme an                                                              
 Schauvorführungen, Turnieren und
 Rennen (gilt nicht für
 Gnadenbrotpferde)

 Schutz der anderen Teilnehmer und                                                                  
 Scheinverbrecher (Figuranten)

 Privater Gebrauch eigener und                                                                      
 fremder Fuhrwerke ohne Motor
 (Schlitten, Kutschen), gilt nicht für
 Gnadenbrotpferde

 Aufenthalt in Hundepension                                                                         
 (subsidiär)


                                                Seite 18 von 21

[Seite 19]
Auslandsaufenthalt bei                                   Geltungsdauer
Beibehaltung des deutschen
Erstwohnsitzes

                                         Klauseln        Basis                Komfort             Top

 EU, Schweiz, Liechtenstein,                               zeitlich            zeitlich           zeitlich
 Norwegen, Island, Monaco, San                             unbegrenzt          unbegrenzt         unbegrenzt
 Marino, Andorra

 weltweit                                                           3 Jahre             5 Jahre           5 Jahre


Auslandsaufenthalt bei                                   Entschädigungsgrenze innerhalb der
Beibehaltung des deutschen                               Versicherungssumme
Erstwohnsitzes

                                         Klauseln        Basis                Komfort             Top

 Kautionsleistung in EU, Schweiz,         TH010-01                  –               –                   1 Mio. EUR
 Liechtenstein, Norwegen, Island,
 Monaco, San Marino, Andorra


Sonstige Leistungen                                      Versicherungsschutz

                                         Klauseln        Basis                Komfort             Top

 Wir garantieren mindestens die                                                                         
 Leistungen der Bedingungen des
 Gesamtverbandes der Deutschen
 Versicherungswirtschaft e. V. AVB
 PHV, Stand: Mai 2020

 Beitragsbefreiung bei                                             6 Monate         6 Monate            6 Monate
 unverschuldeter Arbeitslosigkeit

 Zukünftige Leistungsverbesserungen                                                                     
 können angeboten werden

 Innovationsversprechen                                                                                 

 Besitzstandsklausel                                                                                    


**gilt für das jeweils versicherte Tier (Pferd/Hund/Gnadenbrotpferd)


                                                 Seite 19 von 21

[Seite 20]
 Sportboot-Haftpflicht

Versicherte Schäden                              Versicherungssumme

                                   Klauseln      Basis                  Komfort            Top

 Personen, Sach- und                                       5 Mio. EUR     20 Mio. EUR        50 Mio. EUR
 Vermögensschäden, pauschal bis


Versicherte Schäden                              Entschädigungsgrenze innerhalb der
                                                 Versicherungssumme

                                   Klauseln      Basis                  Komfort            Top

 Vorsorge-Versicherung, pauschal                           5 Mio. EUR     20 Mio. EUR        50 Mio. EUR


Auslandsaufenthalt bei                           Geltungsdauer
Beibehaltung des deutschen
Erstwohnsitzes

                                   Klauseln      Basis                  Komfort            Top

 weltweit                                                      1 Jahr             1 Jahr           1 Jahr


                                         Seite 20 von 21

[Seite 21]
 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Versicherte Schäden                                 Versicherungssumme

                                      Klauseln      Basis                  Komfort          Top

 Personen, - Sach- und                                        5 Mio. EUR     20 Mio. EUR      50 Mio. EUR
 Vermögensschäden, pauschal bis


Versicherte Schäden                                 Entschädigungsgrenze innerhalb der
                                                    Versicherungssumme

                                      Klauseln      Basis                  Komfort          Top

 Vorsorge-Versicherung, pauschal                              5 Mio. EUR     20 Mio. EUR      50 Mio. EUR


Versicherte Schäden

                                      Klauseln      Basis                  Komfort          Top

 Kleingebinde, Gesamtmenge                                     500 Liter        500 Liter         500 Liter
 (Gewässerschaden)

 Bauherrenrisiko bei Bauvorhaben an                     100.000 EUR          100.000 EUR     100.000 EUR
 mitversicherten Objekten


 Gewässerschaden-Haftpflicht

Versicherte Schäden                                 Versicherungssumme

                                      Klauseln      Basis                  Komfort          Top

 Personen-, Sach- und                                         5 Mio. EUR     20 Mio. EUR      50 Mio. EUR
 Vermögensschäden, pauschal bis


Versicherte Schäden                                 Entschädigungsgrenze innerhalb der
                                                    Versicherungssumme

                                      Klauseln      Basis                  Komfort          Top

 Vorsorge-Versicherung, pauschal                              5 Mio. EUR     20 Mio. EUR      50 Mio. EUR


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[Seite 34]
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die
PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung
(BBR-PHV 2017)
Fassung 04.2025

Die fehlende(n) Ziffer(n) sind in dem Baustein-Bogen (B-PHV 2025) enthalten und gelten mitversichert, wenn diese vereinbart wurden.


Inhaltsverzeichnis
Privat-Haftpflichtversicherung                                      2        22   Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert?         9

                                                                             23   In welchem Umfang Persönlichkeits- und                   9
1    Welches Risiko ist versichert?                                  2
                                                                                  Namensrechtsverletzungen versichert?
2    Welchen Umfang umfassen unsere Leistungen?                      2
                                                                             24   Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeit                9
3    In welchem Umfang sind Mietsachschäden versichert?              2

4    In welchem Umfang ist das Internetrisiko versichert?            2

5    In welchem Umfang ist die Forderungsausfalldeckung              3
     versichert?

6    Was gilt für Familie, Haushalt und Sport?                       4

7    Welche Personen sind mitversichert?                             4

8    In welchem Umfang sind Auslandsschäden versichert?              5

9    In welchem Umfang sind Sie als Mieter, Besitzer und             5
     Pächter von Immobilien und Grundstücken versichert?

10   In welchem Umfang sind Gewässerveränderungen                    6
     versichert?

11   In welchem Umfang ist der Verlust fremder privater              6
     Schlüssel versichert?

12   In welchem Umfang sind Kraft-, Luft- und                        6
     Wasserfahrzeuge versichert?

13   In welchem Umfang sind Tiere versichert?                        7

14   In welchem Umfang ist eine Betreuertätigkeit                    7
     versichert?

15   In welchem Umfang ist die Teilnahme am                          7
     fachpraktischen Unterricht und die Beschädigung von
     Lehrgeräten versichert?

16   In welchem Umfang sind Abwässer- und                            7
     Allmählichkeitsschäden versichert?

17   In welchem Umfang ist eine Tagesmuttertätigkeit                 7
     versichert?

18   In welchem Umfang sind ehrenamtliche Tätigkeiten                8
     versichert?

19   Wann besteht Versicherungsschutz bei einem Notstand             8
     (gem. § 904 BGB)?

20   In welchem Umfang sind Ansprüche aus                            8
     Benachteiligungen für Privatpersonen versichert
     (AGG)?

21   In welchem Umfang sind öffentlich-rechtliche                    9
     Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
     (USchadG) versichert?


212230922 2511                                   DA Direkt_PS_Haftpflicht_0425_BBR PHV_074_0226                                 Seite 1 von 9

[Seite 35]
Privat-Haftpflichtversicherung                                            Der Ausschluss in Ziff. 7.5.1 AHB 2017 findet insoweit keine
                                                                          Anwendung
1             Welches Risiko ist versichert?
                                                                          4.1.2      der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung
1.1          Versichert ist im Umfang der Allgemeinen                     oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch
Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung                  Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
(AHB 2017) und den nachstehenden Bestimmungen Ihre gesetzliche
Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens,       4.1.3      der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der
insbesondere den in Ziff. 2 bis Ziff. 24 und, soweit vereinbart, den in   Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten
den Klauseln zur Privat-Haftpflichtversicherung AHB 2017                  und zwar wegen
aufgeführten Tatbeständen und Eigenschaften.
                                                                          4.1.3.1     sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden,
1.2           Ausgenommen sind die Gefahren                               nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie

•     Ihres eigenen oder fremden Betriebes oder Gewerbes, Ihres           4.1.3.2     der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten
      Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes – siehe aber          bzw. Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster
      Ziff. 18);                                                          Daten;
•     Ihrer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art;
•     Ihrer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung.                4.1.4     der Zerstörung des Zugangs Dritter zum elektronischen
                                                                          Datenaustausch;
2             Welchen Umfang umfassen unsere Leistungen?                  4.2          Versicherungssummen
Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen sowie         Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen
in diesen Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für             genannten Versicherungssummen, wobei Vermögensschäden wie
die Privat-Haftpflichtversicherung genannten Versicherungssummen          Sachschäden behandelt werden.
und Selbstbeteiligungen. Auf Ziff. 5 und 6 AHB 2017 wird
hingewiesen.                                                              Abweichend von Ziff. 6.2 AHB 2017 stellen diese zugleich die
                                                                          Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines
3             In welchem Umfang sind Mietsachschäden versichert?          Versicherungsjahres dar.

3.1           Umfang                                                      Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende
                                                                          Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre             des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten
Gebäuden, Grundstücken (auch Pacht), Wohnräumen und sonstigen             •   auf derselben Ursache,
zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.                        •   auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und
                                                                              zeitlichem Zusammenhang,
3.2           Ausschlüsse                                                 •   auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung
                                                                              elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
wegen                                                                     4.3          Auslandschäden

•     Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;                Versicherungsschutz besteht – abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 –
•     Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und                       für Versicherungsfälle im Ausland (weltweit).
      Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und
      allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Der                  4.4          Ausschlüsse
      Ausschluss gilt nicht, sofern diese Schäden durch Brand,
      Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind             4.4.1        Ausgeschlossene Tätigkeiten
•     Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern
      können;                                                             Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Ihren
•     Schäden infolge von Schimmelbildung.                                nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:

                                                                          •    Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
4             In welchem Umfang ist das Internetrisiko versichert?        •   IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
                                                                          •   Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung,
4.1           Versichertes Risiko                                             -pflege;
                                                                          •   Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-,
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.15 AHB 2017 – Ihre                Full-Service-Providing;
gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der              •   Betrieb von Datenbanken.
Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im
Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt     4.4.2        Weitere Ausschlüsse
um Schäden aus
                                                                          Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
4.1.1         Verletzung von Datenschutzgesetzen
                                                                          4.4.2.1      wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers       bewusst
wegen Schäden, sowie immaterielle Schäden – aus der Verletzung
von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener              4.4.2.1.1  unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/
Daten.Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter          Datennetze eingreifen (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service
Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im           Attacks),
Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das
Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die              4.4.2.1.2   Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu
Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die               zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder
eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die                4.4.2.2      die im Zusammenhang stehen mit
Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
                                                                          4.4.2.2.1   massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen                    elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming),
Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch
Sachschäden entstanden sind, sowie wegen immaterieller Schäden            4.4.2.2.2 Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich
von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte                 bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden
Personen) untereinander.                                                  können;


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4.4.2.3      gegen Sie oder jeden Mitversicherten, soweit der           Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche und
Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder                 Feststellungen der Forderungen zur Insolvenztabelle sowie
behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen            vergleichbare Titel der vorgenannten Länder binden den Versicherer
Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste                       nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden
Pflichtverletzungen herbeigeführt wurde.                                hätte.

4.4.2.4      aus dem Abhandenkommen von Geld (auch digitale             Einem Urteil gleichgestellt sind ein
Zahlungsmittel) sowie Wertpapieren und Wertsachen (jeweils auch in
digitaler Form)                                                         •     Vollstreckungsbescheid;
                                                                        •     gerichtlicher Vergleich;
                                                                        •     notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel, aus dem
5          In welchem Umfang ist die Forderungsausfalldeckung
                                                                              hervorgeht, dass sich der Schädigende persönlich der sofortigen
           versichert?
                                                                              Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft.
5.1        Versichertes Risiko
                                                                        5.5.4      die Zwangsvollstreckung nachgewiesenermaßen
                                                                        fehlgeschlagen ist oder aussichtslos erscheint.
5.1.1       Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie
während der Wirksamkeit dieser Ausfalldeckung durch einen Dritten
                                                                        5.5.4.1      Eine Zwangsvollstreckung ist fehlgeschlagen, wenn sie
in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der
                                                                        nicht oder nicht zur vollständigen Befriedigung Ihrer Ansprüche
Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und
                                                                        geführt hat.
Nordirland geschädigt werden und die daraus resultierenden
berechtigten zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche nicht realisiert
                                                                        5.5.4.2     Eine Zwangsvollstreckung erscheint insbesondere dann
werden können (z. B. wegen Vermögenslosigkeit des Schädigenden).
                                                                        als aussichtslos, wenn der Schädigende
5.2        Mitversicherte Personen
                                                                        •     innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft
                                                                              abgegeben hat;
5.2.1       Mitversichert sind gleichartige Ansprüche Ihres
                                                                        •     in der örtlichen Schuldnerkartei des Gerichtes geführt wird;
Ehegatten, Ihrer Kinder und Ihres Lebenspartners sowie der
mitversicherten Personen, sofern diese bedingungsgemäß in der
                                                                        5.5.5         Sie Ihre Ansprüche gegen den Schädigenden an uns
Privat-Haftpflichtversicherung ohne besondere Beitragsberechnung
                                                                        abtreten.
mitversichert sind.
                                                                        5.6           Ausschlüsse
5.2.2       Die für Sie getroffenen Bestimmungen finden für die
mitversicherten Personen sinngemäß Anwendung.
                                                                        5.6.1         Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gefahren
5.3        Versicherte Schäden
                                                                        5.6.1.1     die dem Bereich eines Betriebes, Gewerbes, Berufes,
                                                                        Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes vgl. – Ziff. 18) oder einer
Versichert sind die finanziellen Folgen von Personenschäden (Tötung
                                                                        verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art des Schaden-
oder Gesundheitsbeeinträchtigung von Menschen) oder
                                                                        ersatzpflichtigen zuzurechnen sind, oder
Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen), für die
der Schädigende aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
                                                                        5.6.1.2       die einer Pflichtversicherung unterliegen.
privatrechtlichen Inhalts Ihnen gegenüber zum Schadenersatz
verpflichtet ist.
                                                                        5.6.2     Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
                                                                        Ansprüche wegen Schäden an
Nicht versichert sind Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang
mit nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine
                                                                        •     Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugen oder Kraftfahrzeuganhängern;
medizinische Behandlung zurückzuführen sind, Krieg, Aufruhr,
                                                                        •     Immobilien, für die gemäß Ziff. 9 kein Versicherungsschutz
inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben stehen.
                                                                              besteht;
                                                                        •     Pferden oder sonstigen Reit- oder Zugtieren oder an Zuchttieren;
5.4        Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes
                                                                        •     Sachen, die (auch) dem Bereich eines Betriebes, Gewerbes,
                                                                              Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes – siehe aber
Mit der Ausfalldeckung werden Sie so gestellt, als ob der
                                                                              Ziff. 18) eines Mitversicherten zuzurechnen sind.
Schädigende Versicherungsschutz über eine eigene
Privat-Haftpflichtversicherung genießen würde.
                                                                        5.6.3         Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind des
                                                                        Weiteren
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den vereinbarten
Versicherungssummen und versicherten Tatbeständen der für Sie in
                                                                        5.6.3.1    Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der
diesem Vertrag enthaltenen Privat-Haftpflichtversicherung. Darüber
                                                                        Rechtsverfolgung;
hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche
gegenüber Haltern und Hütern von Hunden und Pferden, für die nach
                                                                        5.6.3.2       Schäden, zu deren Ersatz
Ziff. 13.1 kein Versicherungsschutz besteht.
                                                                        a) bei einem Dritten Leistungen beantragt werden können oder ein
5.5        Voraussetzung
                                                                           Dritter Leistungen zu erbringen hat (z. B. aus Sach- oder
                                                                           Haftpflichtversicherungen),
Voraussetzung für die Leistung ist, dass
                                                                        b) ein Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht,
5.5.1       die Schädigung erfolgt im Rahmen der Gefahren des
                                                                           soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder
täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines
                                                                           ähnliches von Dritten handelt;
Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes. Dies gilt für den
Versicherungsnehmer, eine gemäß Ziff. 7 BBR PHV 2017
                                                                        5.6.3.3     Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder
mitversicherte Person und für den Dritten.
                                                                        vertraglichen Forderungsübergangs;
5.5.2       der Schädigende zum Zeitpunkt des Schadenereignisses
                                                                        5.6.3.4      Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte
seinen festen Wohnsitz in einem Staat des Europäischen
                                                                        Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht
Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten
                                                                        rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden;
Königreich Großbritannien oder in Nordirland hatte.
                                                                        5.6.3.5     Ansprüche aus Schäden, die der Schädigende durch
5.5.3       Sie gegen den Schädigenden ein rechtskräftiges Urteil
                                                                        vorsätzliches Handeln herbeigeführt hat.
oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht
in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Staat des
                                                                        5.7           Ihre Obliegenheiten
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz oder dem
Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erstritten
                                                                        5.7.1        Sie haben uns den Versicherungsfall anzuzeigen. Sie sind
haben.
                                                                        verpflichtet, alle für den Schadenfall relevanten Tatumstände
                                                                        wahrheitsgemäß und ausführlich zu melden. Insbesondere haben Sie


212230922 2511                                                                                                                      Seite 3 von 9

[Seite 37]
uns den Originaltitel und die Original-Vollstreckungsunterlagen           freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des
auszuhändigen. Auf unseren Wunsch hin, haben Sie uns alle                 freiwilligen sozialen Jahres vor, während oder im Anschluss an die
Auskünfte und sonstigen Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein       Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Versicherungsfall im Sinne der Klausel vorliegt, zu überlassen.
                                                                          Unmittelbar bzw. nicht als Unterbrechung im vorstehenden Sinne ist
5.7.2       Sie sind verpflichtet nachzuweisen, dass die                  ein Zeitraum bis zu 15 Monaten.
Zwangsvollstreckung fehlgeschlagen ist oder aussichtslos erscheint.
Hierfür haben Sie z. B. das Vollstreckungsprotokoll des                   Geringfügige entgeltliche Tätigkeiten gelten mitversichert, solange
Gerichtsvollziehers, aus dem sich die Erfolglosigkeit der                 sie nur auf die Dauer der Ausbildung ausgerichtet sind.
Zwangsvollstreckung ergibt, vorzulegen.
                                                                          7.3.2          Als mitversichert gelten:
5.7.3     Bei Verletzung dieser Obliegenheiten gilt Ziff. 10
AHB 2017 entsprechend.                                                    •     Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden
                                                                                unverheirateten Kinder ohne Altersbeschränkung, auch nach
5.8          Ansprüche Dritter                                                  Abschluss der Ausbildung.

Dritte, insbesondere der Schädigende, können aus diesem Vertrag                 Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht
keine Rechte herleiten.                                                         mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.

                                                                          •     Ihre volljährigen unverheirateten und nicht mit Ihnen in häuslicher
6            Was gilt für Familie, Haushalt und Sport?
                                                                                Gemeinschaft lebenden Kinder auch noch nach Beendigung der
                                                                                Schul- oder Berufsausbildung bei vorliegender Arbeitslosigkeit in
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht
                                                                                unmittelbarem Anschluss an die berufliche Erstausbildung und
                                                                                zwar bis zu einem Jahr.
•   als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht
    über Minderjährige);
                                                                          7.3.3       Mitversichert gelten Ihre volljährigen Kinder mit einer
•   als Radfahrer;
                                                                          körperlichen und/oder geistigen Behinderung, Erkrankung und/oder
•   aus der Ausübung von Sport; ausgenommen ist Ihre jagdliche
                                                                          Pflegebedürftigkeit, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
    Betätigung und Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge
                                                                          oder in einer Betreuungseinrichtung leben.
    Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sowie ein
    zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter
                                                                          Subsidiaritätsklausel:
    organisiertes oder vorgeschriebenes Training, bei dem die
    Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird
                                                                          Der Versicherungsschutz für die in dieser Klausel genannten
•   aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von
                                                                          versicherten Personen in der Privat-Haftpflichtversicherung, besteht
    Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen,
                                                                          nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige
    nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
                                                                          Leistungspflichten gehen vor, wenn für das selbe Risiko noch bei
                                                                          einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.
7            Welche Personen sind mitversichert?
                                                                          7.4           Enkelkinder
7.1           Ehegatten/eingetragener Lebenspartner                       (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif)
(gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif)
                                                                          Als mitversichert gelten:
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihres
Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners.                                   •     Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden
                                                                                unverheirateten Enkelkinder bis zur Beendigung der Schul- oder
Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen           Berufsausbildung entsprechend Ziff. 7.3.1 und bis zu einem Jahr
Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes                   nach Beendigung der Schul-/Berufsausbildung.
oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer
Staaten lebt. Als eingetragene Lebenspartnerschaften gelten auch          Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht
die den Partnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes         mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
vergleichbaren Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten.
                                                                          7.5           Eltern
7.2           Nichtehelicher/nichteingetragener Lebenspartner             (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif)
(gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif)
                                                                          Als mitversichert gelten:
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht als
Privatperson Ihres nichtehelichen/nichteingetragenen                      •     Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden nicht
Lebenspartners, soweit dieser mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft              berufstätigen Elternteile oder die Ihres mitversicherten Partners.
lebt, dort behördlich gemeldet ist und weder Sie noch Ihr
Lebenspartner verheiratet sind oder eine andere eingetragene              Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht
Lebenspartnerschaft besteht und dessen Kinder im Sinne von                mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Ziff. 7.3.
                                                                          7.6           AuPair/Austauschschüler
Die Mitversicherung erlischt in dem Zeitpunkt, in dem die häusliche       (gilt nicht für den Single-Tarif, Single mit Kind(er)-Tarif)
Lebensgemeinschaft aufgelöst ist.
                                                                          Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht von AuPairs,
7.3           Kinder                                                      Austausch-, Gastschüler und Babysittern, die sich vorübergehend –
(gilt nicht für den Single-Tarif)                                         bis zu 24 Monate – in Ihrem Haushalt aufhalten, soweit
                                                                          Versicherungsschutz nicht über eine anderweitige Versicherung
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihrer          besteht.
unverheirateten und nicht in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und            7.7            Im Haushalt beschäftigte Personen
Pflegekinder).
                                                                          Die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten
7.3.1       Bei Ihren volljährigen Kindern besteht                        Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit gilt als mitversichert.
Versicherungsschutz jedoch nur, solange diese sich noch in einer          Das Gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag oder
nicht abgeschlossenen, ununterbrochenen Schul- oder sich hieran           gefälligkeitshalber die in Ziff. 9.1 BBR-PHV 2017 und im
unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (berufliche                   Bausteinbogen (B-PHV 01-01) bezeichneten Wohnungen, Häuser und
Erstausbildung – Lehre und/oder Studium, auch Bachelor und                Gärten betreuen oder hierzu den Streudienst versehen.
unmittelbar anschließender Masterstudiengang – auch in
umgekehrter Reihenfolge –; nicht Zweitlehre oder Zweitstudium,            Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden,
Referendarzeit, Fortbildung und dgl.) befinden. Bei Ableistung des        bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem
                                                                          Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt.


212230922 2511                                                                                                                           Seite 4 von 9

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7.8           Für die Privat-Haftpflicht zum Single-Tarif gilt:               8.3         Ausschlüsse

Sie sind der alleinige Versicherte. Die persönliche Haftpflicht Ihres         Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche auf
Ehegatten, Lebenspartners oder von Ihren Kindern, Enkelkindern,               Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder
oder Eltern nach Ziff. 7.1 bis 7.5 ist nicht versichert. Bei Änderung Ihrer   exemplary damages.
persönlichen/familiären Verhältnisse (z. B. Heirat, Geburt, Adoption,
Pflegschaft eines Kindes) besteht für diese Personen eingeschränkt            8.4         Kaution
Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorge-Versicherung (Ziff. 4
AHB 2017).                                                                    Haben Sie im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur
                                                                              Sicherstellung von Leistungen aufgrund Ihrer gesetzlichen Haftpflicht
7.9           Für die Privat-Haftpflicht zum Single mit Kind(er)-Tarif        zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zu der
              gilt:                                                           im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Summe
                                                                              je Versicherungsfall und für alle Versicherungs- fälle eines
Sie und Ihre Kinder gem. Ziff. 7.3 sind die versicherten Personen. Die        Versicherungsjahres bis zum Doppelten dieser dort genannten
persönliche Haftpflicht Ihres Ehegatten, Lebenspartners oder von              Summe zur Verfügung.
Ihren Enkelkindern oder Eltern nach Ziff. 7.1 bis 7.5 ist nicht versichert.
Bei Änderung Ihrer persönlichen/familiären Verhältnisse (z. B. Heirat)        Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende
besteht für diese Person eingeschränkt Versicherungsschutz im                 Schadenersatzzahlung angerechnet.
Rahmen der Vorsorge-Versicherung (Ziff. 4 AHB 2017).
                                                                              Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so sind Sie
7.10          Ausschlüsse                                                     verpflichtet, die Differenz zurückzuzahlen.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche              Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die
                                                                              Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen
•     von Ihnen gegen mitversicherte Personen;                                einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
•     mitversicherter Personen gegen Sie;
•     mitversicherter Personen untereinander.                                 8.5         Leistungserfüllung

7.11          Sinngemäße Anwendung                                            Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere
                                                                              Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in
Die für Sie getroffenen Bestimmungen finden für die über diesen               der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen
Vertrag mitversicherten Personen sinngemäß Anwendung.                         ist.

8             In welchem Umfang sind Auslandsschäden versichert?              9           In welchem Umfang sind Sie als Mieter, Besitzer und
                                                                                          Pächter von Immobilien und Grundstücken versichert?
8.1           Umfang
                                                                              Inland
Versichert ist – abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 – Ihre gesetzliche
Haftpflicht wegen im Ausland vorkommender Schadenereignisse,                  9.1         Selbstgenutzte Immobilien
soweit diese
                                                                              Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und
•     bei einem unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb eines               Pächter folgender im Inland gelegener Immobilien:
      Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Schweiz oder
      dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland                9.1.1       einer oder mehrerer Wohnungen.
•     bei einem Auslandsaufenthalt bis zu der im Versicherungsschein
      oder dessen Nachträgen genannten Dauer in allen anderen                 Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Ferien- oder
      Staaten (weltweit) eingetreten sind.                                    Wochenendwohnung benutzt wird.

Voraussetzung hierfür ist die Beibehaltung Ihres deutschen                    9.1.2      eines Wohnhauses, sofern sich in diesem nicht mehr als
Hauptwohnsitzes.                                                              drei abgeschlossene Wohnungen befinden.

Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und                9.1.3       eines Wochenend-/Ferienhauses.
außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend gemachten
Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und              9.1.4       eines Schrebergartens.
Gerichtskosten, werden – abweichend von Ziff. 6.5 AHB 2017 – als
Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Die                        9.1.5   eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten
Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort          Wohnwagens,
außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion
angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem         Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die in den
Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der                Ziff. 9.1.1 bis 9.1.5 genannten Objekte von Ihnen ausschließlich zu
Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.             privaten Wohnzwecken verwendet werden. Bei Zwei- und
                                                                              Dreifamilienhäuser gilt dies für eine Wohnung im versicherten Objekt.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden
Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von einer im                    Mitversichert gelten von Ihnen selbst genutzte Büros und
Ausland gelegenen Ferienwohnung und -haus einschließlich der                  Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche in qm
dazugehörigen Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens.                 geringer als 50 % ist.

8.2           USA/Kanada                                                      Für die in den Ziff. 9.1.1 bis 9.1.5 genannten Immobilien ist auch Ihre
                                                                              gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und Pächter zugehöriger
Bei den in den USA/US Territorien und Kanada eintretenden                     Garagen, Gärten, Stellplätze und vorhandener Flüssiggastanks
Versicherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprüchen                    mitversichert.
werden – abweichend von Ziff. 6.5 AHB 2017 – unsere
Aufwendungen für Kosten als Leistungen auf die                                Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von
Versicherungssumme angerechnet.                                               Pflichten, die Ihnen als Mieter, Besitzer und Pächter obliegen (z. B.
                                                                              bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen
Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und                         auf Gehwegen) auch soweit diese vertraglich übernommen wurden.
Gerichtskosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des
Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie                 Versichert ist ebenfalls Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer
Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht selbst              Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum
entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf unsere Weisung            Besitzwechsel bestand sowie als Insolvenz- bzw. Zwangsverwalter in
hin entstanden sind.                                                          dieser Eigenschaft.


212230922 2511                                                                                                                           Seite 5 von 9

[Seite 39]
9.1.6       Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage                  Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel, Transponder und
                                                                          Zugangs-/Codekarten für eine zentrale Schließanlage sowie Tresor-
Es besteht Versicherungsschutz für Schäden aus dem Betrieb einer          und Bankschließfachschlüssel), die sich rechtmäßig in Ihrem
privat genutzten Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage für         Gewahrsam befunden haben.
ein Objekt gemäß den Bestimmungen der Ziffern 1.1 bis 1.3 sowie 4.1
und 4.2 des Bausteins B-PHV 01-01.                                        Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gesetzlichen
Dies gilt ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer, ohne die    Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige
Einleitung in ein Gewässer.                                               Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für
                                                                          vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen
9.2         Unbebautes Grundstück in Deutschland (auch Pächter)           Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an
                                                                          welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer und
Pächter eines in Deutschland gelegenen, unbebauten Grundstückes,          Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft
bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen                  der Wohnungseigentümer versichert. Die Leistungspflicht erstreckt
angegebenen Größe.                                                        sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem
                                                                          gemeinschaftlichen Eigentum.
Das Grundstück darf ausschließlich mit privat genutzten Gebäuden
bebaut sein/ werden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, oder es             11.2         Ausschlüsse
muss vollständig unbebaut bleiben.
                                                                          Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
                                                                          aus
10          In welchem Umfang sind Gewässerveränderungen
            versichert?
                                                                          •    Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs);
                                                                          •    dem Verlust von Schlüsseln, die Ihnen als ehrenamtlich Tätigen
10.1        Versichertes Risiko
                                                                               oder Ihrer ehrenamtlichen Einrichtung von Kunden oder sonstigen
                                                                               Dritten überlassen wurden;
Versichert ist im Umfang des Vertrages – wobei Vermögensschäden
                                                                          •    dem Verlust von Schlüsseln zu beweglichen Sachen: z.B. Möbel-,
wie Sachschäden behandelt werden – Ihre gesetzliche Haftpflicht für
                                                                               Kfzschlüsseln.
unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der
physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines
                                                                          11.3         Höchstersatzleistung
Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden) mit
Ausnahme der Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von
                                                                          Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser
                                                                          Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
gelagerten Stoffe (Versicherungsschutz hierfür wird ausschließlich
                                                                          Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
durch besondere Vereinbarung gewährt).
                                                                          begrenzt.
10.2        Versicherte Anlagen
                                                                          12           In welchem Umfang sind Kraft-, Luft- und
10.2.1       Abweichend von Ziff. 10.1 ist jedoch Ihre gesetzliche                     Wasserfahrzeuge versichert?
Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von
gewässerschädlichen Stoffen versichert, sofern das                        12.1         Ausschlüsse
Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde die im
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen                    Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer, Halter
Liter/Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser           oder Führer eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder
Stoffe.                                                                   Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch deren Gebrauch
                                                                          verursacht werden.
10.2.2      Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die
Mitversicherung. Ziff. 3.1.2 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des       12.2         Umfang
versicherten Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung)
finden keine Anwendung.                                                   Versichert ist jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die
                                                                          verursacht werden durch den zweckdienlichen Gebrauch
10.3        Rettungskosten
                                                                          12.2.1    von folgenden Landfahrzeugen, soweit hierfür keine
10.3.1      Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im                     Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht:
Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für
geboten halten durften (Rettungskosten), sowie außergerichtliche          •    Kraftfahrzeugen bis 6 km/h bauartbedingter
Gutachterkosten werden von uns insoweit übernommen, als sie                    Höchstgeschwindigkeit;
zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme            •    Krankenfahrstühle, Elektrorollstühle;
für Sachschäden nicht übersteigen. Für Gerichts- und Anwaltskosten        •    ferngelenkten Modellfahrzeugen;
bleibt es bei der Regelung der AHB 2017.                                  •    Elektrofahrrädern;
                                                                          •    Kraftfahrzeuganhängern;
10.3.2        Auf unsere Weisung hin aufgewendete Rettungs- und           •    Kraftfahrzeugen ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit,
außergerichtliche Gutachterkosten sind auch insoweit zu ersetzen, als          die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, auch
sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für                  Golfwagen auf Golfplätzen;
Sachschäden übersteigen. Eine Billigung durch uns von Maßnahmen           •    Ihr Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern
durch Sie oder Dritte zur Abwendung oder Minderung des Schadens                zu privaten Zwecken bis zu 20 km/h bauartbedingter
gilt nicht als Weisung unsererseits.                                           Höchstgeschwindigkeit;
                                                                          •    Kiteboards, -buggys und Strandsegler.
10.4        Ausschlüsse
                                                                          12.2.2     von Luftfahrzeugen, soweit hierfür keine Zulassungs-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche          oder Versicherungspflicht nach § 1 Ziffer 2 Luftverkehrsgesetz
gegen Sie oder jeden Mitversicherten, wenn der Schaden durch              besteht.
bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden
Gesetzen, Verordnungen, an Sie gerichteten behördlichen                   12.2.3       von folgenden Wasserfahrzeugen:
Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt wurde.
                                                                          •    Ruder-, Paddel-, Schlauchboote ohne Motoren oder Treibsätze,
                                                                               Kanus;
11          In welchem Umfang ist der Verlust fremder privater
                                                                          •    fremde Segelboote ohne Motoren;
            Schlüssel versichert?
                                                                          •    fremde Motorboote sowie fremde Segelboote mit einer
                                                                               Segelfläche bis 30 qm, wenn deren Motoren oder Treibsätze nicht
11.1        Versichertes Risiko
                                                                               mehr als 110 kW (150 PS) betragen. Dieser Gebrauch darf nur
                                                                               gelegentlich und jeweils vorübergehend nicht länger als 4 Wochen
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und
                                                                               erfolgen. Als Motor gelten auch Hilfs- oder Außenbordmotoren;
abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus
dem Abhandenkommen von fremden nicht berufsbezogenen


212230922 2511                                                                                                                     Seite 6 von 9

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•    Ihr eigenes Motorboot mit Motor oder Treibsätzen bis 11 kW (15 PS)    14           In welchem Umfang ist eine Betreuertätigkeit
     sowie Ihr eigenes Segelboot bis 25 qm Segelfläche mit und ohne                     versichert?
     Motor und einer Rumpflänge von bis zu 7 m. Als Motor gelten auch
     Hilfs- oder Außenbordmotoren;                                         14.1         Umfang
•    Ihre eigenen/fremde Windsurfbretter und Surfbretter;
•    ferngelenkten Modellfahrzeugen;                                       Mitversichert ist Ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht als vom
•    Kitesurf- und Kitesailboards.                                         Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer/Vormund für eine zu
                                                                           betreuende Person.
12.3         Subsidiaritätsklausel                                         Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft ist im Umfange der
                                                                           Vertragsbestimmungen ebenfalls mitversichert die persönliche
Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 12.2.3 genannten                  gesetzliche Haftpflicht der zu betreuenden Person.
Wasserfahrzeuge in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur
subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige               14.2         Subsidiaritätsklausel
Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei
einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.                     Der Versicherungsschutz für die zu betreuende Person in der
                                                                           Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu
12.4         Ergänzend zu Ziff. 12.2 gilt:                                 anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten
                                                                           gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen
12.4.1    Kein Versicherungsschutz besteht für Ihre Haftpflicht            Versicherer Versicherungsschutz besteht.
wegen Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der
gebrauchten Fahrzeuge.
                                                                           15           In welchem Umfang ist die Teilnahme am
                                                                                        fachpraktischen Unterricht und die Beschädigung von
12.4.2     Wir sind von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der
                                                                                        Lehrgeräten versichert?
Führer eines Fahrzeuges nach Ziff. 12.2 beim Eintritt des
Versicherungsfalles
                                                                           15.1         Umfang
•    nicht die vorgeschriebene behördliche Fahrerlaubnis hat;
                                                                           Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme
•    das Fahrzeug unberechtigt geführt hat.
                                                                           •    am fachpraktischen Unterricht (z.B. an einer Hoch-, Fach-,
Die Verpflichtung zur Leistung bleibt Ihnen gegenüber bestehen,
                                                                                Gesamtschule oder Universität) an Betriebspraktika und
wenn Sie das Vorliegen der Fahrerlaubnis bei dem berechtigten
                                                                                Ferienjobs. Der Ausschluss gemäß Ziff. 7.7 AHB 2017 bleibt
Führer ohne Verschulden annehmen durften.
                                                                                bestehen.

13           In welchem Umfang sind Tiere versichert?                      15.2         Lehrgeräte

13.1        Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter      Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an
oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und                Lehrgeräten (auch Maschinen).
Bienen – nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit-
und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die von Ihnen zu            15.3         Höchstersatzleistung
gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden;
                                                                           Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
Abweichend von Ziff. 13.1 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht mitversichert   Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
                                                                           Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
13.1.1       als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde und nicht        begrenzt.
gewerbsmäßiger Hüter/Reiter fremder Pferde (Fremdreiter), wenn
dies gefälligkeitshalber und nur gelegentlich erfolgt;                     15.4         Subsidiaritätsklausel

13.1.2      als Fahrer bei der Benutzung fremder Pferde und                Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 1 und Ziff. 2 genannten
Fuhrwerke zu privaten Zwecken, wenn dies nur gelegentlich und              Tätigkeiten und Lehrgeräten in der Privat-Haftpflichtversicherung
unentgeltlich erfolgt;                                                     besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz:
                                                                           anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko
13.1.3      als Halter oder Hüter von für Sie oder einer                   noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.
mitversicherten Person verordneter Blinden- oder Begleithunde,
sofern dies nicht gewerbsmäßig ist. Im Schwerbehindertenausweis
                                                                           16           In welchem Umfang sind Abwässer- und
muss das Merkzeichen H oder BL eingetragen sein.
                                                                                        Allmählichkeitsschäden versichert?
13.2         Ausschlüsse
                                                                           16.1         Abwässer
13.2.1    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
                                                                           Eingeschlossen sind – abweichend von Ziff. 7.14 AHB 2017 –
Ansprüche aller Tierhalter/-eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer
                                                                           Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer
wegen Sach- und Vermögensschäden.
                                                                           und durch Abwasser aus dem Rückstau des Straßenkanals.
13.2.2    Nicht versichert sind Halter einer Tierhaltergemeinschaft,
                                                                           16.2         Allmählichkeitsschäden
insbesondere Reitbeteiligungen.
                                                                           Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden
13.2.3     Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist das Hüten
                                                                           durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen
von Hunden und Pferden und Ihre Haftpflicht als Fahrer bei der
                                                                           oder Feuchtigkeit und von Niederschlag (Rauch, Ruß, Staub und
Benutzung fremder Pferde und Fuhrwerke zu privaten Zwecken,
                                                                           dergleichen).
deren Halter mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und/oder zu
den durch diesen Vertrag mitversicherten Personen gehört.
                                                                           17           In welchem Umfang ist eine Tagesmuttertätigkeit
13.3         Subsidiaritätsklausel                                                      versichert?

Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 13.1.1 bis 13.1.3 genannten       17.1         Unentgeltliche/entgeltliche Tagesmutter im eigenen
Eigenschaften und Tätigkeiten in der Privat-Haftpflichtversicherung                     Haushalt
besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz:
anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko        Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrer Tätigkeit als
noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.            Tagesmutter (Tageseltern) für bis zu der im Versicherungsschein oder
                                                                           dessen Nachträgen angegebenen Anzahl minderjähriger Kinder.
                                                                           Versichert ist dabei insbesondere Ihre Tätigkeit aus der
                                                                           Beaufsichtigung von tagsüber zur Betreuung übernommenen Kindern
                                                                           im Rahmen des eigenen Haushalts, auch außerhalb der Wohnung
                                                                           (z. B. bei Spielen, Ausflügen usw.).


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Versicherungsschutz besteht, wenn es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine       18.3       Subsidiaritätsklausel
unentgeltliche oder entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter
(Tageseltern) handelt. Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser      Der Versicherungsschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten in der
Tätigkeit in Betrieben und Institutionen, z. B. Kindergärten,               Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu
Kinderhorten oder Kindertagesstätten.                                       anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten
                                                                            gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen
17.2         Entgeltliche Tagesmutter im Rahmen geringfügiger               Versicherer Versicherungsschutz besteht.
             Beschäftigung außerhalb des eigenen Haushalts
                                                                            19         Wann besteht Versicherungsschutz bei einem Notstand
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrer Tätigkeit als
                                                                                       (gem. § 904 BGB)?
Tagesmutter (Tageseltern) für bis zu der im Versicherungsschein oder
dessen Nachträgen angegebenen Anzahl minderjähriger Kinder.
                                                                            Versicherungsschutz besteht für Personen- und Sachschäden, für die
Versichert ist dabei insbesondere Ihre Tätigkeit aus der
                                                                            Dritte in Anspruch genommen werden, die Ihnen oder einer
Beaufsichtigung von tagsüber zur Betreuung übernommenen Kindern
                                                                            mitversicherten Person in Notstandsituationen gem. § 904 BGB
außerhalb des eigenen Haushalts, auch außerhalb einer Wohnung
                                                                            freiwillig Hilfestellung geleistet haben.
(z. B. bei Spielen, Ausflügen usw.).

Versicherungsschutz besteht, wenn es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine       20         In welchem Umfang sind Ansprüche aus
entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern) handelt, soweit                   Benachteiligungen für Privatpersonen versichert
diese im Rahmen des Gesetzes über geringfügig Beschäftigte erfolgt.                    (AGG)?
Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben
und Institutionen, z. B. Kindergärten, Kinderhorten oder                    20.1       Versichertes Risiko
Kindertagesstätten.
                                                                            20.1.1      Der Versicherungsschutz richtet sich nach den
17.3         Tageskinder                                                    Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
                                                                            Haftpflichtversicherung (AHB 2017), den Besonderen Bedingungen
17.3.1       Umfang                                                         und Risikobeschreibungen für Privat-Haftpflichtversicherung und den
                                                                            nachstehenden Bestimmungen.
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der
Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern.                          20.1.2       Wir bieten Ihnen und den mitversicherten Personen -
                                                                            abweichend von Ziff. 7.17 AHB 2017 - Versicherungsschutz für den
17.3.2       Subsidiaritätsklausel                                          Fall, dass Sie oder mitversicherte Personen aufgrund gesetzlicher
                                                                            Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen
Der Versicherungsschutz für die Tageskinder in der                          Benachteiligungen aus den in Ziff. 20.1.3 genannten Gründen für
Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu                     einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden auf Schadensersatz
anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten          in Anspruch genommen werden.
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen
Versicherer Versicherungsschutz besteht.                                    Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht,
                                                                            insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
17.4         Erziehungsberechtigte
                                                                            Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder bzw.         Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen
ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, die die zu betreuenden            Gerichten geltend gemacht werden.
Kinder erleiden.
                                                                            Für Sie und die mitversicherten Personen besteht
17.5         Ausschlüsse                                                    Versicherungsschutz als Dienstherr in Ihrem Privathaushalt oder für in
                                                                            sonstigen privaten Lebensbereichen beschäftigte Personen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Haftpflicht wegen            Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber
Abhandenkommens von Sachen und der Verlust von Geld der zu                  für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren
betreuenden Kinder.                                                         Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

                                                                            20.1.3     Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die
18           In welchem Umfang sind ehrenamtliche Tätigkeiten
                                                                            ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die
             versichert?
                                                                            Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle
                                                                            Identität.
18.1         Umfang
                                                                            20.2       Versicherungsfall/Zeitliche Abgrenzung des
Abweichend von Ziff. 1.2 ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht
                                                                                       Versicherungsschutzes
hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen
Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements versichert.
                                                                            20.2.1       Ein Versicherungsfall ist – abweichend von Ziff. 1
                                                                            AHB 2017 - die erstmalige Geltendmachung eines
Hierunter fällt z. B. Ihre Mitarbeit
                                                                            Haftpflichtanspruchs gegen Sie oder eine mitversicherte Person
                                                                            während der Dauer des Versicherungsvertrages. Im Sinne dieses
•    in der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kirchen und
                                                                            Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen
     Jugendarbeit;
                                                                            Sie oder eine mit- versicherte Person ein Anspruch schriftlich
•    in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden;
                                                                            erhoben wird oder ein Dritter Ihnen oder einer mitversicherten Person
•    bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen,
                                                                            schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Sie oder eine
     Musikgruppen,bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten
                                                                            mitversicherte Person zu haben.
     Gruppen
                                                                            20.2.2       Die Anspruchserhebung sowie die zugrunde liegende
18.2         Ausschlüsse
                                                                            Benachteiligung müssen während der Wirksamkeit der Versicherung
                                                                            erfolgt sein. Wird eine Benachteiligung durch fahrlässige
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind die Gefahren aus der
                                                                            Unterlassung verursacht, gilt sie im Zweifel als an dem Tag begangen,
Ausübung von
                                                                            an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen
                                                                            werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.
18.2.1    öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern wie z. B. als
Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für
                                                                            20.3       Höchstersatzleistung
Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr;
                                                                            Für den Umfang unserer Leistung ist die im Versicherungsschein
18.2.2     wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem
                                                                            oder in dessen Nachträgen angegebene Versicherungssumme der
Charakter wie z. B. als Betriebs- oder Personalrat,
                                                                            Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während eines
Versichertenältester, Vertrauensperson nach § 40 SGB IV, beruflicher
                                                                            Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsfälle zusammen.
Betreuer nach § 1897 (6) BGB.


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20.4         Ausschlüsse                                                    Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer
                                                                            gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche                       Umweltschutz dienen, abweichen.

20.4.1      gegen Sie und/oder die mitversicherten Personen, soweit         21.2.2      Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden
Sie bzw. die mitversicherte Person den Schaden durch wissentliches
Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder                 21.2.2.1 die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf
Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung                  genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.
herbeigeführt haben; Ihnen und/oder der mitversicherten Personen
werden die Handlungen oder Unterlassungen nicht zugerechnet, die            21.2.2.2   für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B.
ohne ihr bzw. deren Wissen begangen worden sind;                            Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz
                                                                            haben oder hätten erlangen können.
20.4.2     die von den mitversicherten Personen gemäß Ziff. 1.2
geltend gemacht werden;                                                     21.3        Höchstersatzleistung

20.4.3       teilweise abweichend von Ziff. 8.1 –                           Die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte
                                                                            Versicherungssumme ist der Höchstbeitrag für jeden
•    welche vor Gerichten außerhalb Deutschlands geltend gemacht            Versicherungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres
     werden – dies gilt auch im Falle der Vollstreckung von Urteilen, die   eingetretenen Versicherungsfälle zusammen.
     außerhalb Deutschlands gefällt wurden –;
•    wegen Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts ausländischer          21.4        Auslandsschäden
     Staaten;
                                                                            Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 und Ziff. 8.1 im
20.4.4      auf Entschädigung und/oder Schadenersatz mit                    Umfang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der
Strafcharakter; hierunter fallen auch Strafen, Buß- und Ordnungs-           EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende
oder Zwangsgelder, die gegen Sie oder die mitversicherten Personen          Versicherungsfälle.
verhängt worden sind;
                                                                            Versicherungsschutz besteht abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017
20.4.5     wegen Gehalt, rückwirkenden Lohnzahlungen, Pensionen,            auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen
Renten, Ruhegeldern, betrieblicher Altersversorgung,                        Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese
Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung von                  Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht
Arbeitsverhältnissen und Sozialplänen sowie Ansprüche aus                   überschreiten.
Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem
                                                                            22          Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert?
Sozialgesetzbuch VII handelt.
                                                                            Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden
21           In welchem Umfang sind öffentlich-rechtliche                   Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers
             Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz                        von den durch den Gesamtverband der Deutschen
             (USchadG) versichert?                                          Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen AVB PHV
                                                                            (Stand: Mai 2024) abweichen.
21.1         Versichertes Risiko
                                                                            23          In welchem Umfang Persönlichkeits- und
Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 1 AHB 2017,
                                                                                        Namensrechtsverletzungen versichert?
öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von
Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), soweit
                                                                            Eingeschlossen sind - abweichend von Ziff. 7.16 AHB -
während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages
                                                                            Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder
                                                                            Namensrechtsverletzungen.
•    die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und
     bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
•    die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und            24          Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeit
     bestimmungswidrig erfolgt ist.
                                                                            Für Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung gilt: Wir
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht               werden uns nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss
Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung,                       bei Gefälligkeitshandlungen von Ihnen oder mitversicherter Personen
Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter            berufen, soweit Sie dies wünschen und ein anderer Versicherer (z. B.
ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen                       Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist.
Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser
Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein                         Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.
Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des
Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von
Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können
(Entwicklungsrisiko).

Umweltschaden ist eine

•    Schädigung von geschützten Arten und natürlichen
     Lebensräumen,
•    Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
•    Schädigung des Bodens.

Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017, Pflichten oder
Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten,
geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese
Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind.

21.2         Ausschlüsse

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind

21.2.1     Pflichten oder Ansprüche soweit sich diese gegen die
Personen (Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter) richten, die
den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von


212230922 2511                                                                                                                       Seite 9 von 9

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Klauseln für die PrivatSchutz
Privat-Haftpflichtversicherung
(AHB KL Komfort-2017)
Fassung 04.2025

Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen bzw. im
Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart genannt wird.
Die fehlenden Klauseln sind in dem Baustein-Bogen (B-PHV 2025) enthalten und gelten mitversichert, wenn diese vereinbart werden.


Inhaltsverzeichnis
AH007-02      Heizöltank oberirdisch                              2        AH034-01           Neuwertentschädigung                    4
              (im In- und Ausland)

AH011-02      Verlust fremder beruflicher                         2
              Schlüssel

AH017-02      Bewegliche Einrichtungs - und                       2
              Ausstattungsgegenstände in
              Ferienhäusern/-wohnungen sowie
              Hotels, Pensionen, Schiffskajüten
              und Wohnmobilen

AH018-01      Beschädigung, Vernichtung oder                      2
              Verlust fremder Sachen

AH021-02      Betreiber eines Balkonkraftwerkes                   2
              (In- und Ausland)

AH026-01      Gebrauch von Flugmodellen (auch                     2
              Drohnen)

AH028-01      Nicht deliktfähige Personen                         3

AH029-01      Haftpflichtansprüche der                            3
              versicherten Personen
              untereinander

AH030-01      Mietwagen im europäischen                           3
              Ausland (Mallorca-Deckung)

AH031-01      Rabattrückstufung bei geliehenen                    3
              Kraftfahrzeugen

AH032-01      Betankungs- oder sonstige Schäden                   4
              an gemieteten Kraftfahrzeugen

AH033-01      Be- und Entladeschäden                              4


                                                 DA Direkt_PS Haftpflicht_0425_KL Komfort 2017_075_0226
                                                                                                                           Seite 1 von 4

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AH007-02 Heizöltank oberirdisch                                        beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet,
         (im In- und Ausland)                                          gepachtet, geliehen oder geleast wurden oder Gegenstand eines
                                                                       besonderen Verwahrungsvertrages waren.
Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche
Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter einer oberirdischen          2.               Ausschlüsse
Heizöltankanlage (auch Kellertank) auf den mitversicherten
inländischen Grundstücken mitversichert. Das                           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den
Angaben im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen.                 •    Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der
                                                                            versicherten Personen dienen;
Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne        •    Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige
dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an                   Beanspruchung;
unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch             •    Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch von Geld, Urkunden
verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe                      und Wertpapieren;
bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind.        •    Vermögensfolgeschäden;
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Widerherstellung des Zustandes,      •    Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen;
wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
Wertverbesserungen sind abzuziehen.                                         Als Landfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft,
                                                                            durch Muskelkraft oder mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der                  an Land bewegt werden;
Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren.
Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung.    •    Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden;
Ziff. 3.1.1 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und    •    elektrische medizinische Diagnosegeräte sowie medizinische
Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung.            Hilfsmittel.

                                                                       3.               Höchstersatzleistung
AH011-02       Verlust fremder beruflicher Schlüssel
                                                                       Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
1.             Versichertes Risiko                                     Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
                                                                       Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und           begrenzt.
abweichend von Ziff. 7.6 und 7.7 AHB 2017 – Ihre gesetzliche
Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden
berufsbezogenen Schlüsseln sowie Dienstschlüsseln (auch                AH021-02 Betreiber eines Balkonkraftwerkes (In-
General-/Hauptschlüssel, Transpondern und Zugangs-/Codekarten                   und Ausland)
für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in Ihrem
Gewahrsam befunden haben.
                                                                       1.               Umfang
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzlichen
                                                                       Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht – ergänzend zu Ziff. 9
Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige
                                                                       BBR-PHV 2017 – als Betreiber eines Balkonkraftwerkes auf einem
Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für
                                                                       Objekt nach Ziff. 9.1.1 bis 9.1.3 BBR-PHV 2017 sowie AH009-02
vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen
                                                                       AHB KL Top-2017.
Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an
welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
                                                                       Mitversichert sind Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung
                                                                       des erzeugten Stromes in ein fremdes Stromnetz. Dies gilt nicht, wenn
2.             Höchstersatzleistung
                                                                       Sie Endverbraucher direkt versorgen.
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im     2.               Ausschlüsse
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
begrenzt.                                                              Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind

                                                                       •    Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst
AH017-02 Bewegliche Einrichtungs - und                                 •    Regressansprüche eines Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung
         Ausstattungsgegenstände in                                         gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen
                                                                       •    Ansprüche des Netzbetreibers aus Vertragsangelegenheiten.
         Ferienhäusern/-wohnungen sowie
         Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und
         Wohnmobilen                                                   AH026-01 Gebrauch von Flugmodellen (auch
                                                                                Drohnen)
1.             Umfang
                                                                       1.               Umfang
Mitversichert ist, in Ergänzung von Ziff. 3 BBR-PHV 2017, Ihre
gesetzliche Haftpflicht bei der Beschädigung von beweglichen           Mitversichert ist – ergänzend zu 12.2.2 BBR-PHV 2017 – Ihre
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (z.B. Mobiliar,             gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den erlaubten
Gardinen, Geschirr) in vorübergehend gemieteten                        Gebrauch von Flugmodellen zu privaten Zwecken verursacht werden.
Ferienhäusern/-wohnungen sowie Hotels, Pensionen, Schiffskajüten       Das Flugmodell darf nur rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor)
und Wohnmobilen bis zu dem im Versicherungsschein oder dessen          angetrieben werden und die im Versicherungsschein oder dessen
Nachträgen genannten Betrag.                                           Nachträgen genannte Startmasse nicht überschreiten. Vom
                                                                       Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
Nicht versichert sind fest eingebaute Möbel in Wohnmobilen (z.B.       der Teilnahme an Flugmodell-Rennveranstaltungen und
Einbauküche, Vorzelt).                                                 Flugmodell-Wettbewerben.


AH018-01       Beschädigung, Vernichtung oder Verlust                  2.               Geltungsbereich
               fremder Sachen                                          Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen
                                                                       Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum
1.             Umfang                                                  Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und
abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus
der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden


                                                                                                                                  Seite 2 von 4

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3.              Höchstersatzleistung                                         3.               Versicherte Fahrzeuge

                                                                             Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für folgende Fahrzeuge:
Die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte
Versicherungssumme ist der Höchstbeitrag für jeden
                                                                             •    Personenkraftwagen (bis maximal 9 Personen)
Versicherungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres
                                                                             •    Krafträder
eingetretenen Versicherungsfälle zusammen.
                                                                             •    Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht

4.              Besondere Pflichten und Obliegenheiten                       Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche
                                                                             Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder
Die geltenden Gesetze, Verordnungen, behördlichen Auflagen und               Bootsanhängern.
sonstigen Bestimmungen sind von Ihnen einzuhalten.
Das Flugmodell darf nicht geflogen werden, wenn Sie oder eine
                                                                             4.               Besondere Pflichten und Obliegenheiten
versicherte Person durch alkoholische Getränke oder andere
berauschende Mittel nicht in der Lage sind, das Flugmodell sicher zu
                                                                             Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer
führen. Der Flugmodellführer ist gemäß dieser Obliegenheit ab einem
                                                                             gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit
Blutalkoholwert von 0,5 Promille nicht mehr in der Lage das
                                                                             Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Sie
Flugmodell sicher zu führen.
                                                                             sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von
                                                                             unberechtigten Fahrern gebraucht werden. Der Fahrer des Fahrzeugs
Das Flugmodell darf nicht außerhalb der Sichtweite des
                                                                             darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der
Flugmodellführers betrieben werden. Hierzu zählt auch der Betrieb
                                                                             erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, dafür zu
ausschließlich mit optischen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel
                                                                             sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der
Ferngläsern, Virtual Reality-Brillen, On-Board-Kameras etc.
                                                                             •    die erforderliche Fahrerlaubnis hat und berechtigt ist das Fahrzeug
Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung dieser
                                                                                  zu führen.
Obliegenheiten findet Ziff. 10 AHB PHV 2017 entsprechend
                                                                             •    in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und nicht durch
Anwendung.
                                                                                  alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel
                                                                                  beeinflusst ist.
AH028-01 Nicht deliktfähige Personen
                                                                             5.               Beschädigung, Vernichtung oder
                                                                                              Abhandenkommen des Fahrzeugs
1.              Umfang
                                                                             Kein Versicherungsschutz besteht für Ersatzansprüche wegen
Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von Ihnen und
                                                                             Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der
mitversicherten Personen berufen, soweit Sie dies wünschen. Ein
                                                                             gebrauchten Fahrzeuge.
Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.

Wir behalten uns Rückgriffsansprüche wegen unserer Aufwendungen
gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. wegen                            AH031-01         Rabattrückstufung bei geliehenen
Aufsichtspflichtverletzung) vor, soweit diese nicht Versicherte dieses                        Kraftfahrzeugen
Vertrages sind.
                                                                             1.               Umfang
2.              Höchstersatzleistung
                                                                             Mitversichert ist - abweichend zu Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und Ziff. 12.1
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für            BBR-PHV 2017 - wenn Sie oder eine versicherte Person beim
Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall auf die im                    erlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (PKW, Kraftrad,
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe                 Wohnmobil bis 4t), das Ihnen oder ihr von einem Dritten unentgeltlich
begrenzt.                                                                    und gelegenheitshalber überlassen wird, einen Haftpflichtschaden
                                                                             verursacht.

AH029-01 Haftpflichtansprüche der versicherten                               2.               Ausschlüsse
         Personen untereinander
                                                                             Es besteht kein Versicherungsschutz
Mitversichert sind abweichend von Ziff 7.4 und 7.5.1 AHB 2017
                                                                             •    für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum
Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander
                                                                                  dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch (z.B. Firmen,
wegen Personenschäden.
                                                                                  Dienstwagen, Leasingfahrzeuge) länger als 4 Wochen überlassen
                                                                                  wurden.
                                                                             •    für Schäden am geliehenen Kfz
AH030-01 Mietwagen im europäischen Ausland                                   •    für die Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der
         (Mallorca-Deckung)                                                       Kfz-Kaskoversicherung

1.              Umfang
                                                                             3.               Versicherte Fahrzeuge
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht - abweichend zu Ziff. 3.1.1
                                                                             Erstattet wird der durch die Rückstufung des
AHB 2017 und Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - als Führer eines fremden
                                                                             Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung
versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs (zum Beispiel Mietwagen),
                                                                             entstehende Vermögensschaden.
soweit aus der für das Fahrzeug abgeschlossenen
Haftpfichtversicherung kein oder nicht ausreichender
                                                                             Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre
Versicherungsschutz besteht (subsidiärer Versicherungsschutz).
                                                                             begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende
                                                                             Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt.
2.              Geltungsbereich
                                                                             Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte
Versicherungsschutz besteht auf einer Reise in der EU, Norwegen,             Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.
Schweiz, Liechtenstein, Island, Monaco, San Marino oder Andorra.
                                                                             Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis
                                                                             des Kfz-Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des
                                                                             Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                             entnommen werden kann.


                                                                                                                                       Seite 3 von 4

[Seite 46]
AH032-01 Betankungs- oder sonstige Schäden an                           2.             Ausschlüsse
         gemieteten Kraftfahrzeugen                                     Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an
1.              Umfang                                                  a) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. mobile Telefone,
                                                                           Pager),
Mitversichert ist - abweichend zu Ziff. 3.1.1 AHB 2017, Ziff. 12.1      b) Computern jeder Art, auch tragbaren Computersystemen (z. B.
BBR-PHV 2017 und AH031-01 AH KL Top 2017 - die gesetzliche                 Laptop, Tablet-PC),
Haftpflicht wegen Schäden, an fremden von Ihnen gemieteten              c) Film- und Fotoapparaten,
Kraftfahrzeugen                                                         d) elektrischen und elektronischen Geräten
                                                                        e) Brillen jeder Art
a) durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht
   geeigneten Kraftstoffen
b) durch Reinigungs-, Pflege-, Reparatur- und                           3.             Höchstersatzleistung
   Instandsetzungsarbeiten.
                                                                        Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder      Sachschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein
einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen          oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt.
Gebrauch überlassen wurden.

2.              Ausschlüsse

Kein Versicherungsschutz besteht bei Haftpflichtansprüchen wegen
Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.

3.              Höchstersatzleistung

Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme je
Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen
Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt.


AH033-01 Be- und Entladeschäden

1.              Umfang

Versichert ist – abweichend von Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und Ziff. 12.1
BBR-PHV 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer,
Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder
Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder
Entladen des Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers
zugefügt werden.

Ihnen steht es frei, einen Schaden von der zuständigen
Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall
entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.

2.              Ausschlüsse

Schäden am selbst gebrauchten Kraftfahrzeug oder
Kraftfahrzeug-Anhänger bleiben ausgeschlossen.

3.              Höchstersatzleistung

Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
Personen, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die
im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte
Summe begrenzt.


AH034-01 Neuwertentschädigung

1.              Umfang

Abweichend von 1 AHB 2017 leistet der Versicherer auf Wunsch des
Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum
Neuwert.

Sofern für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart
wurde, gilt diese nicht bei einer Neuwertentschädigung.

Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der
Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum
sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem
Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen
werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.


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[Seite 47]
Klauseln für die PrivatSchutz
Privat-Haftpflichtversicherung
(AHB KL Top-2017)
Fassung 04.2025

Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept
ausdrücklich als vereinbart genannt wird.
Die fehlenden Klauseln sind im Baustein-Bogen (B-PHV 2025) enthalten und gelten als versichert, wenn sie vereinbart werden.


Inhaltsverzeichnis
AH001-02      Eltern/Großeltern in                               3       AH018-01           Beschädigung, Vernichtung oder             4
              Betreuungseinrichtungen                                                       Verlust fremder Sachen

AH002-01      Alleinstehender                                    3       AH019-01           Beschädigung medizinischer                 4
              Familienangehöriger in häuslicher                                             Diagnosegeräte
              Gemeinschaft
                                                                         AH020-01           Sachschäden an persönlichen                5
AH003-02      Nicht zum/zur Ein-, Zwei-,                         3                          Gegenständen von Arbeitskollegen
              Dreifamilien-,
              Wochenend-/Ferienhaus und/oder
                                                                         AH021-02           Betreiber eines Balkonkraftwerkes          5
              (Wochenend-/Ferien-)wohnung
                                                                                            (In- und Ausland)
              gehörige privat gemietete einzelne
              Garage (subsidiär)
                                                                         AH022-01           Schäden durch Pflegepersonen, die          5
                                                                                            nicht auf Dauer beschäftigt sind
AH007-02      Heizöltank oberirdisch (im In- und                 3
              Ausland)
                                                                         AH023-01           Vorsorge-Versicherungsschutz für           5
                                                                                            aus dem Versicherungsschutz
AH008-02      Heizöltank unterirdisch (im In- und                3
                                                                                            ausscheidende Kinder
              Ausland)

                                                                         AH024-02           Selbständige nebenberufliche               5
AH009-02      Selbstgenutztes Ein-, Zwei-,                       3
                                                                                            Tätigkeit
              Dreifamilienhaus und/oder
              Ferienhaus/-wohnung im Ausland
              (Mieter, Besitzer, Pächter)                                AH025-01           Erweiterungen zur                          5
                                                                                            Forderungsausfalldeckung
AH010-02      Unbebautes Grundstück im Ausland                   3
              (auch Pächter)                                             AH026-01           Gebrauch von Flugmodellen (auch            6
                                                                                            Drohnen)
AH011-02      Verlust fremder beruflicher                        4
              Schlüssel                                                  AH028-01           Nicht deliktfähige Personen                7

AH012-02      Verlust ehrenamtlicher Schlüssel                   4       AH029-01           Haftpflichtansprüche der                   7
                                                                                            versicherten Personen
                                                                                            untereinander
AH017-02      Bewegliche Einrichtungs - und                      4
              Ausstattungsgegenstände in
              Ferienhäusern/-wohnungen sowie                             AH030-01           Mietwagen im europäischen                  7
              Hotels, Pensionen, Schiffskajüten                                             Ausland (Mallorca-Deckung)
              und Wohnmobilen


                                                    DA Direkt_PS Haftpflicht_0425_KL Top 2017_076_0226
212230932_2511                                                                                                             Seite 1 von 8

[Seite 48]
AH031-01     Rabattrückstufung bei geliehenen     7
             Kraftfahrzeugen

AH032-01     Betankungs- oder sonstige Schäden    7
             an gemieteten Kraftfahrzeugen

AH033-01     Be- und Entladeschäden               8

AH034-01 Neuwertentschädigung                     8

AH035-01     Unterhaltung einer                   8
             Wandladestation/Wallbox im In- und
             Ausland


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[Seite 49]
AH001-02 Eltern/Großeltern in                                            Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung.
         Betreuungseinrichtungen                                         Ziff. 3.1.1 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und
                                                                         Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung.
(Gilt nicht für die Tarife Single, Single mit Kind(er))

Zusätzlich zu Ziff. 7 BBR-PHV 2017 sind Ihre Eltern und Großeltern
                                                                         AH008-02 Heizöltank unterirdisch (im In- und
sowie die Ihres mitversicherten Partners mitversichert, wenn sie in               Ausland)
einer Betreuungseinrichtung wohnen.
                                                                         Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche
1.               Subsidiaritätsklausel                                   Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter einer unterirdischen
                                                                         Heizöltankanlage (auch Kellertank) auf den mitversicherten
Der Versicherungsschutz für die in dieser Klausel genannten              inländischen und, gemäß AH009-02, ausländischen Grundstücken
versicherten Personen in der Privat-Haftpflichtversicherung, besteht     mitversichert. Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt
nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige         sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen
Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei          Nachträgen.
einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.
                                                                         Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne
                                                                         dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an
AH002-01 Alleinstehender Familienangehöriger in                          unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch
         häuslicher Gemeinschaft                                         verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe
                                                                         bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind.
                                                                         Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des
(Gilt nicht für die Tarife Single, Single mit Kind(er))                  Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
                                                                         Wertverbesserungen sind abzuziehen.
Ergänzend zu Ziff. 7 BBR-PHV 2017 gelten folgende Personen
mitversichert:                                                           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der
                                                                         Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren.
Mitversichert gilt die gleichartige gesetzliche Haftpflicht eines mit
Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden alleinstehenden                Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung.
Familienangehörigen (vgl. Ziff. 7.5.1 AHB 2017).                         Ziff. 3.1.1 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos) und
Die Mitversicherung endet, sobald die mitversicherte Person nicht        Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine Anwendung.
mehr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.

                                                                         AH009-02 Selbstgenutztes Ein-, Zwei-,
AH003-02 Nicht zum/zur Ein-, Zwei-, Dreifamilien-,                                Dreifamilienhaus und/oder
         Wochenend-/Ferienhaus und/oder                                           Ferienhaus/-wohnung im Ausland
         (Wochenend-/Ferien-)wohnung gehörige                                     (Mieter, Besitzer, Pächter)
         privat gemietete einzelne Garage
         (subsidiär)                                                     1.              Umfang

1.               Umfang                                                  Mitversichert ist – ergänzend zu Ziff. 9 BBR-PHV 2017 – Ihre
                                                                         gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter in einem Staat des
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten           Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem
vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von einer im Inland             Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gelegenen
gelegenen Garage.                                                        (Ferien-) Wohnung und/oder Ihres Ein- oder Zwei-/Dreifamilienhauses
                                                                         sowie der dazugehörigen Garagen und Gärten sowie eines
                                                                         Schrebergartens. Als Wochenendhaus gilt auch ein auf Dauer
2.               Subsidiaritätsklausel
                                                                         abgestellter nicht versicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger.
Der Versicherungsschutz für das unter Ziff.1 versicherte Objekt in der
Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu                  2.              Ausschlüsse
anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen               Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung des
Versicherer Versicherungsschutz besteht.                                 unter Ziff.1 AH009-02 versicherten Objektes.

                                                                         3.              Leistungserfüllung
AH007-02 Heizöltank oberirdisch (im In- und
         Ausland)                                                        Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere
                                                                         Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in
Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche              der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen
Haftpflicht als Mieter, Besitzer, Pächter einer oberirdischen            ist.
Heizöltankanlage (auch Kellertank) auf den mitversicherten
inländischen und, gemäß AH009-02, ausländischen Grundstücken
mitversichert. Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt           AH010-02 Unbebautes Grundstück im Ausland
sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen                           (auch Pächter)
Nachträgen.
                                                                         1.              Umfang
Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne
dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an
                                                                         Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Besitzer,
unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch
                                                                         Pächter in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR),
verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe
                                                                         der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und
bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind.
                                                                         Nordirland gelegenen, unbebauten Grundstückes, bis zu der im
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des
                                                                         Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Größe.
Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
                                                                         Das Grundstück darf ausschließlich mit privat genutzten Gebäuden
Wertverbesserungen sind abzuziehen.
                                                                         bebaut sein/ werden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, oder es
                                                                         muss vollständig unbebaut bleiben.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der
Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren.


212230932_2511                                                                                                                     Seite 3 von 8

[Seite 50]
2.               Leistungserfüllung                                      AH017-02 Bewegliche Einrichtungs - und
Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere
                                                                                  Ausstattungsgegenstände in
Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in            Ferienhäusern/-wohnungen sowie
der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen                Hotels, Pensionen, Schiffskajüten und
ist.                                                                              Wohnmobilen

                                                                         1.               Umfang
AH011-02         Verlust fremder beruflicher Schlüssel
                                                                         Mitversichert ist, in Ergänzung von Ziff. 3 BBR-PHV 2017, Ihre
1.               Versichertes Risiko                                     gesetzliche Haftpflicht bei der Beschädigung von beweglichen
                                                                         Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (z. B. Mobiliar,
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und             Gardinen, Geschirr) in vorübergehend gemieteten
abweichend von Ziff. 7.6 und 7.7 AHB 2017 – Ihre gesetzliche             Ferienhäusern/-wohnungen sowie Hotels, Pensionen, Schiffskajüten
Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden                           und Wohnmobilen bis zu dem im Versicherungsschein oder dessen
berufsbezogenen Schlüsseln sowie Dienstschlüsseln (auch                  Nachträgen genannten Betrag.
General-/Hauptschlüssel, Transpondern und Zugangs-/Codekarten
für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in Ihrem           Nicht versichert sind fest eingebaute Möbel in Wohnmobilen (z.B.
Gewahrsam befunden haben.                                                Einbauküche, Vorzelt).

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzlichen
Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige                 AH018-01         Beschädigung, Vernichtung oder Verlust
Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für                                  fremder Sachen
vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen
Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an
welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.                   1.               Umfang

                                                                         Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und
2.               Höchstersatzleistung                                    abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus
                                                                         der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für        beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet,
Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im       gepachtet, geliehen oder geleast wurden oder Gegenstand eines
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe             besonderen Verwahrungsvertrages waren.
begrenzt.
                                                                         2.               Ausschlüsse
AH012-02 Verlust ehrenamtlicher Schlüssel                                Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
1.               Versichertes Risiko                                     •    Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der
                                                                              versicherten Personen dienen;
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB 2017 und             •    Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige
abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus          Beanspruchung;
dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-/                •    Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch von Geld, Urkunden
Hauptschlüssel, Transpondern und Zugangs-/Codekarten für eine                 und Wertpapieren;
zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in Ihrem Gewahrsam          •    Vermögensfolgeschäden;
befunden haben und Ihnen im Rahmen einer nach                            •    Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen;
Ziff. 18 BBR-PHV 2017 mitversicherten ehrenamtlichen Tätigkeit                Als Landfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft,
überlassen wurden.                                                            durch Muskelkraft oder mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb
                                                                              an Land bewegt werden;
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzlichen              •    Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden;
Haftpflichtansprüche wegen Kosten für die notwendige                     •    elektrische medizinische Diagnosegeräte sowie medizinische
Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für                      Hilfsmittel.
vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen
Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an
welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.                   3.               Höchstersatzleistung

                                                                         Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
2.               Ausschlüsse                                             Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
                                                                         Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche         begrenzt.
aus

•    Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs);      AH019-01         Beschädigung medizinischer
•    dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen
     Schlüsseln zu beweglichen Sachen.                                                    Diagnosegeräte

                                                                         1.               Eingeschlossen ist – in Ergänzung von
3.               Höchstersatzleistung
                                                                         Ziff. 2.2 AHB 2017 und abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 und
                                                                         AH018-01 AHB KL Top-2017 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
                                                                         Beschädigung von elektrischen medizinischen Diagnosegeräten (z. B.
Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
                                                                         24-Stunden-EKG-Geräte, 24-Stunden-Blutdruckmessgeräte, – nicht
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
                                                                         Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollstühle, Unterarmgehstützen,
begrenzt.
                                                                         Krankenbett und dgl.), die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet,
                                                                         geliehen werden oder Ihnen vorübergehend zu Diagnosezwecken
                                                                         oder zur Anwendung überlassen werden.

                                                                         2.               In Ergänzung zu Ziff.1 sind zusätzlich versichert:

                                                                         •    Dialysegeräte
                                                                         •    Reizstromgeräte
                                                                         •    Sauerstoffgeräte
                                                                         •    Schlafmasken


212230932_2511                                                                                                                       Seite 4 von 8

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3.              Subsidiaritätsklausel                                     AH023-01 Vorsorge-Versicherungsschutz für aus
Der Versicherungsschutz für die in Ziff. 1 und Ziff. 2 genannten Geräte
                                                                                   dem Versicherungsschutz
in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu                     ausscheidende Kinder
anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen                (gilt nicht für den Single-Tarif)
Versicherer Versicherungsschutz besteht.
                                                                          Voraussetzungen für die Leistung

AH020-01 Sachschäden an persönlichen                                      Versicherungsschutz für Ihre mitversicherten Kinder (leibliche Kinder,
         Gegenständen von Arbeitskollegen                                 Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder – auch die Ihres Lebenspartners)
                                                                          besteht beitragsfrei für drei Monate im bisherigen vereinbarten,
                                                                          bedingungsgemäßen Umfang fort, wenn der Versicherungsschutz für
1.              Umfang                                                    diese aufgrund
In Abweichung von Ziff. 7.7 AHB 2017 gelten während Ihrer                 a) Heirat oder
gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Sachschäden an                    b) Gründung einer Lebenspartnerschaft oder
persönlichen Gegenständen von Ihren Arbeitskollegen mitversichert.        c) Gründung eines eigenen Hausstandes
                                                                          d) Auszug aus der häuslichen Lebensgemeinschaft mit dem
2.              Ausschlüsse                                                  Versicherungsnehmer wegen Ausübung einer auf Dauer
                                                                             angelegten Berufstätigkeit mit Erhalt eines leistungsbezogenen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:                                 Entgeltes

•    Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige                   bedingungsgemäß enden würde.
     Beanspruchung;
•    Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch von Geld, Urkunden          Voraussetzung ist, dass uns der Beendigungsgrund und der
     und Wertpapieren;                                                    Zeitpunkt gemäß a) bis d) unverzüglich in Textform angezeigt werden.
•    Vermögensfolgeschäden;
•    Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.                        Erfolgt die Anzeige nicht unverzüglich, besteht Versicherungsschutz
                                                                          im Rahmen der Vorsorge-Versicherung ab dem Eingang Ihrer Anzeige
                                                                          jedoch längstens bis zum Ablauf von drei Monaten ab dem Datum
3.              Höchstersatzleistung                                      des Ausscheidens gemäß a) bis d).
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für         Entschädigung wird nur geleistet, soweit keine Entschädigung aus
Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im        einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
begrenzt.
                                                                          AH024-02 Selbständige nebenberufliche Tätigkeit
AH021-02 Betreiber eines Balkonkraftwerkes (In-                           Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht - abweichend von Ziff. 7.7
         und Ausland)                                                     und 7.8 AHB 2017 sowie 1.2 BBR-PHV 2017 - aus

1.              Umfang                                                    •     Ihrer selbständigen nebenberuflichen Tätigkeit.

Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht – ergänzend zu             Voraussetzungen:
Ziff. 9 BBR-PHV 2017 – als Betreiber eines Balkonkraftwerkes auf
einem Objekt nach Ziff. 9.1.1 bis 9.1.3 BBR-PHV 2017 sowie                •     der Umsatz aus dieser Tätigkeit war in den letzten zwölf Monaten
AH009-02 AHB KL Top-2017.                                                       vor dem Versicherungsfall nicht höher als der Betrag, der in § 19
Mitversichert sind Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung                  Abs. 1 UStG für Kleinunternehmer festgelegt ist.
des erzeugten Stromes in ein fremdes Stromnetz. Dies gilt nicht, wenn     •     es sind keine Mitarbeiter angestellt.
Sie Endverbraucher direkt versorgen.
                                                                          Kein Versicherungsschutz besteht für die hier folgenden aufgeführten
                                                                          Tätigkeiten:
2.              Ausschlüsse
                                                                          •     Handwerker
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
                                                                          •     Unternehmensberater
                                                                          •     Züchter
•    Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst
                                                                          •     Ingenieure
•    Regressansprüche eines Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung
                                                                          •     Bauarbeiter
     gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen
                                                                          •     Architekten
•    Ansprüche des Netzbetreibers aus Vertragsangelegenheiten.
                                                                          •     Medizinische- und Heilberufe
                                                                          •     Steuerberater
                                                                          •     Finanzberater
AH022-01 Schäden durch Pflegepersonen, die nicht                          •     Rechtsberater
         auf Dauer beschäftigt sind
                                                                          Sofern der Jahres-Brutto-Gesamtumsatz den oben genannten Betrag
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die von       übersteigt, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
einer bei Ihnen gegen Entgelt beschäftigten Pflegeperson verursacht
wurden und soweit diese gegenüber Dritten aus dem
Beschäftigungsverhältnis heraus entstehen.                                AH025-01 Erweiterungen zur
                                                                                   Forderungsausfalldeckung
Das Beschäftigungsverhältnis muss zeitlich auf max. ein halbes Jahr
begrenzt sein.
                                                                          1.                Kosten der Rechtsverfolgung
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an Ihrem
                                                                          1.1               Umfang
Haushalt, an Ihrer Person, oder an im Haushalt lebenden
mitversicherten Personen aus Ziff. 7 BBR-PHV 2017 und AH001-02
                                                                          Abweichend von Ziff. 5.6.3.1 BBR-PHV 2017 übernehmen wir die
und AH002-01.
                                                                          Kosten der Rechtsverfolgung zur Erlangung eines rechtskräftigen,
                                                                          vollstreckbaren Urteils nach Ziff. 5.5.3 BBR-PHV 2017 vor einem
                                                                          Gericht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Norwegens,
                                                                          der Schweiz, Liechtensteins, Islands, Monacos, San Marinos oder


212230932_2511                                                                                                                       Seite 5 von 8

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Andorras soweit die Mindestschadenhöhe dem im                           Eine Prüfung bzw. Feststellung der Leistungsvoraussetzungen für
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Betrag             einen versicherten Forderungsausfall ist nicht Bestandteil der
beträgt.                                                                telefonischen Erstberatung und erfolgt durch uns im Zuge der
Wir übernehmen auch die Kosten der notwendigen                          Schadensmeldung.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Feststellung der Zahlungs-
bzw. Leistungsunfähigkeit nach Ziff. 5.5.4 BBR-PHV 2017.                Die Service-Nummer der Anwaltshotline können Sie dem
                                                                        Versicherungsschein oder dessen Nachträgen entnehmen.
1.2               Subsidiaritätsklausel
                                                                        3.2             Höchstersatzleistung
Der Versicherungsschutz für die Kosten der Rechtsverfolgung in der
Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu                 Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten      Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im
gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen              Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
Versicherer Versicherungsschutz besteht.                                begrenzt.

(z.B. durch eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung)               3.3             Subsidiaritätsklausel

1.3               Zeitpunkt der Kostenerstattung                        Die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer telefonischen
                                                                        anwaltlichen Erstberatung in der Privat-Haftpflichtversicherung
Die Kosten nach Ziff. 1 werden erst im Nachhinein und nur dann          besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz:
erstattet, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Dritten feststeht und wir   anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko
Leistungen aus der Forderungsausfalldeckung gegenüber Ihnen zu          noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.
erbringen haben.                                                        (z. B. durch eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung)

2.                Gewaltopferschutz
                                                                        AH026-01 Gebrauch von Flugmodellen (auch
2.1               Voraussetzungen für die Leistung                               Drohnen)
Sind Sie Opfer einer Gewalttat geworden und haben hierdurch einen       1.              Umfang
Personenschaden erlitten, werden wir uns bei Vorliegen eines im
Übrigen nach Ziff. 5 BBR-PHV 2017 versicherten Forderungsausfalls       Mitversichert ist – ergänzend zu 12.2.2 BBR-PHV 2017 – Ihre
nicht auf den Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Schäden gemäß      gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den erlaubten
Ziff. 7.1 AHB 2017 berufen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen       Gebrauch von Flugmodellen zu privaten Zwecken verursacht werden.
vorliegen:                                                              Das Flugmodell darf nur rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor)
                                                                        angetrieben werden und die im Versicherungsschein oder dessen
2.1.1             Kein Mitverschulden von mehr als 25 %                 Nachträgen genannte Startmasse nicht überschreiten. Vom
                                                                        Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
Versicherungsschutz besteht nur, wenn Sie kein Mitverschulden von       der Teilnahme an Flugmodell-Rennveranstaltungen und
mehr als 25 % trifft. Maßgeblich für das Ausmaß eines etwaigen          Flugmodell-Wettbewerben.
Mitverschuldens ist ein in einem Zivilprozess ergangenes
rechtskräftiges Urteil. Bei einem Mitverschulden von mehr als 25 %
entfällt der Versicherungsschutz nach Ziff. 2 vollständig.              2.              Geltungsbereich

2.1.2             Strafantrag                                           Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen
                                                                        Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum
Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, muss eine Anzeige der Straftat   Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
erstattet und der Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft oder den
Behörden und Beamten des Polizeidienstes bzw. des Amtsgerichts          3.              Höchstersatzleistung
schriftlich gestellt werden.
                                                                        Die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte
2.1.3             Versicherte Schäden                                   Versicherungssumme ist der Höchstbeitrag für jeden
                                                                        Versicherungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres
Versichert sind ausschließlich Forderungsausfälle aufgrund von          eingetretenen Versicherungsfälle zusammen.
Personenschäden.

2.1.4             Subsidiaritätsklausel                                 4.              Besondere Pflichten und Obliegenheiten

Wir leisten in dem Umfang keine Entschädigung, in dem                   Die geltenden Gesetze, Verordnungen, behördlichen Auflagen und
                                                                        sonstigen Bestimmungen sind von Ihnen einzuhalten.
•     ein anderer Versicherer (z. B. Ihr Schadensversicherer)
•     ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger          Das Flugmodell darf nicht geflogen werden, wenn Sie oder eine
                                                                        versicherte Person durch alkoholische Getränke oder andere
Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich um              berauschende Mittel nicht in der Lage sind, das Flugmodell sicher zu
Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche Ansprüche handelt.     führen. Der Flugmodellführer ist gemäß dieser Obliegenheit ab einem
                                                                        Blutalkoholwert von 0,5 Promille nicht mehr in der Lage das
2.2               Höchstersatzleistung                                  Flugmodell sicher zu führen.

Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für       Das Flugmodell darf nicht außerhalb der Sichtweite des
Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die im      Flugmodellführers betrieben werden. Hierzu zählt auch der Betrieb
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe            ausschließlich mit optischen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel
begrenzt.                                                               Ferngläsern, Virtual Reality-Brillen, On-Board-Kameras etc.

                                                                        Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung dieser
3.                Telefonische Erstberatung                             Obliegenheiten findet Ziff. 10 AHB PHV 2017 entsprechend
                                                                        Anwendung.
3.1               Umfang

Im Falle eines drohenden Forderungsausfalls gemäß
Ziff. 5 BBR-PHV 2017 stellen wir Ihnen die Möglichkeit einer
telefonischen Erstberatung hinsichtlich der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen beim schadenverursachenden Dritten
durch unsere Anwaltshotline zur Verfügung.


212230932_2511                                                                                                                   Seite 6 von 8

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AH028-01 Nicht deliktfähige Personen                                       5.               Beschädigung, Vernichtung oder
                                                                                            Abhandenkommen des Fahrzeugs
1.               Umfang
                                                                           Kein Versicherungsschutz besteht für Ersatzansprüche wegen
                                                                           Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der
Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von Ihnen und
                                                                           gebrauchten Fahrzeuge.
mitversicherten Personen berufen, soweit Sie dies wünschen. Ein
Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.

Wir behalten uns Rückgriffsansprüche wegen unserer Aufwendungen            AH031-01         Rabattrückstufung bei geliehenen
gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. wegen                                           Kraftfahrzeugen
Aufsichtspflichtverletzung) vor, soweit diese nicht Versicherte dieses
Vertrages sind.                                                            1.               Umfang

2.               Höchstersatzleistung                                      Mitversichert ist - abweichend zu Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und
                                                                           Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - wenn Sie oder eine versicherte Person beim
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für          erlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (PKW, Kraftrad,
Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall auf die im                  Wohnmobil bis 4t), das Ihnen oder ihr von einem Dritten unentgeltlich
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe               und gelegenheitshalber überlassen wird, einen Haftpflichtschaden
begrenzt.                                                                  verursacht.

                                                                           2.               Ausschlüsse
AH029-01 Haftpflichtansprüche der versicherten
         Personen untereinander                                            Es besteht kein Versicherungsschutz

                                                                           •    für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum
Mitversichert sind abweichend von Ziff. 7.4 und 7.5.1 AHB 2017
                                                                                dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch (z. B. Firmen,
Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander
                                                                                Dienstwagen, Leasingfahrzeuge) länger als 4 Wochen überlassen
wegen Personenschäden.
                                                                                wurden.
                                                                           •    für Schäden am geliehenen Kfz
                                                                           •    für die Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der
AH030-01 Mietwagen im europäischen Ausland                                      Kfz-Kaskoversicherung
         (Mallorca-Deckung)
                                                                           3.               Höchstersatzleistung
1.               Umfang
                                                                           Erstattet wird der durch die Rückstufung des
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht - abweichend zu             Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - als Führer eines        entstehende Vermögensschaden.
fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs (zum Beispiel
Mietwagen), soweit aus der für das Fahrzeug abgeschlossenen                Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre
Haftpfichtversicherung kein oder nicht ausreichender                       begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende
Versicherungsschutz besteht (subsidiärer Versicherungsschutz).             Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt.

2.               Geltungsbereich                                           Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte
                                                                           Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.
Versicherungsschutz besteht auf einer Reise in der EU, Norwegen,
Schweiz, Liechtenstein, Island, Monaco, San Marino oder Andorra.           Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis
                                                                           des Kfz-Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des
                                                                           Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung
3.               Versicherte Fahrzeuge                                     entnommen werden kann.
Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für folgende Fahrzeuge:

•    Personenkraftwagen (bis maximal 9 Personen)
                                                                           AH032-01 Betankungs- oder sonstige Schäden an
•    Krafträder                                                                     gemieteten Kraftfahrzeugen
•    Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht
                                                                           1.               Umfang
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche
Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder                 Mitversichert ist - abweichend zu Ziff. 3.1.1 AHB 2017,
Bootsanhängern.                                                            Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 und AH031-01 AH KL Top 2017 - die
                                                                           gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, an fremden von Ihnen
                                                                           gemieteten Kraftfahrzeugen
4.               Besondere Pflichten und Obliegenheiten
                                                                           a) durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht
Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer
                                                                              geeigneten Kraftstoffen
gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit
                                                                           b) durch Reinigungs-, Pflege-, Reparatur- und
Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Sie
                                                                              Instandsetzungsarbeiten.
sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von
unberechtigten Fahrern gebraucht werden. Der Fahrer des Fahrzeugs
                                                                           Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder
darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der
                                                                           einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen
erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, dafür zu
                                                                           Gebrauch überlassen wurden.
sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der

•    die erforderliche Fahrerlaubnis hat und berechtigt ist das Fahrzeug   2.               Ausschlüsse
     zu führen.
•    in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und nicht durch        Kein Versicherungsschutz besteht bei Haftpflichtansprüchen wegen
     alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel                 Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.
     beeinflusst ist.


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3.              Höchstersatzleistung                                     und Nordirland gelegenen Wandladestation/Wallbox zu den Ziff. 9.1.1
                                                                         bis 9.1.5 BBR-PHV 2017 genannten Objekten
Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme je
Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen             Kein Versicherungsschutz besteht, wenn
Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt.
                                                                         •   die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit
                                                                             einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang).
AH033-01 Be- und Entladeschäden                                          •   die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird.
                                                                         •   Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst.
1.              Umfang
                                                                         Die Versicherung greift nur, wenn die Installation von einem
                                                                         Fachbetrieb durchgeführt wurde.
Versichert ist - abweichend von Ziff. 3.1.1 AHB 2017 und
Ziff. 12.1 BBR-PHV 2017 - Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater
Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder
Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder
Entladen des Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers
zugefügt werden.

Ihnen steht es frei, einen Schaden von der zuständigen
Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall
entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.

2.              Ausschlüsse

Schäden am selbst gebrauchten Kraftfahrzeug oder
Kraftfahrzeug-Anhänger bleiben ausgeschlossen.

3.              Höchstersatzleistung

Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
Personen, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall auf die
im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe
begrenzt.


AH034-01 Neuwertentschädigung

1.              Umfang

Abweichend von 1 AHB 2017 leistet der Versicherer auf Wunsch des
Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum
Neuwert.

Sofern für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart
wurde, gilt diese nicht bei einer Neuwertentschädigung.

Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der
Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum
sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem
Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen
werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.

2.              Ausschlüsse

Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an

a) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. mobile Telefone,
   Pager),
b) Computern jeder Art, auch tragbaren Computersystemen (z. B.
   Laptop, Tablet-PC),
c) Film- und Fotoapparaten,
d) elektrischen und elektronischen Geräten
e) Brillen jeder Art

3.              Höchstersatzleistung

Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme für
Sachschäden je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein
oder dessen Nachträgen aufgeführte Summe begrenzt.


AH035-01 Unterhaltung einer
         Wandladestation/Wallbox im In- und
         Ausland

Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung einer
im Inland und/ oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien


212230932_2511                                                                                                                    Seite 8 von 8

[Seite 55]
Bausteine für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung
(B-PHV 2025)
Fassung 04.2025

Die genannten Bausteine werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen oder im
Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart gelten.


Inhaltsverzeichnis
B-PHV 01-01 Eigentümer von Immobilien                             2
(auch als Vermieter), Grundstücken und den
dazugehörigen Heizöl-/Gasanlagen, Anlagen
von erneuerbaren Energien
Inland                                                            2

1    Eigentümer von Immobilien und Grundstücken                   2

2    Bauherrenrisiko                                              2

3    Unbebautes Grundstück                                        2

4    Vermieter von Immobilien, Zimmern, Räumen zu                 2
     gewerblichen Zwecken und Garagen

5    Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox                   3

6    Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch                 3
     (Gewässerschaden)

7    Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage                 3

8    Erneuerbare Energie (Betreiberhaftpflichtversicherung)       3

Ausland                                                           3

9    Eigentümer von Immobilien und Grundstücken im                3
     Ausland

10   Unbebautes Grundstück im Ausland                             3

11   Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/                   4
     und/oder eines Wochenend-/Ferienhauses im Ausland

12   Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im                4
     Ausland

13   Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch im              4
     Ausland (Gewässerschaden)

14   Leistungserfüllung                                           4


B-PHV 02-01        Bestleistung                                   4
1    Umfang                                                       4

2    Höchstersatzleistung                                         4

3    Ausschlüsse                                                  4


                                                DA Direkt_PS_Haftpflicht_0425_B-PHV 2025_077_0226
212231654 2511                                                                                                               Seite 1 von 4

[Seite 56]
B-PHV 01-01 Eigentümer von Immobilien (auch als                            Übersteigt der Voranschlag diese Summe, so muss für das gesamte
Vermieter), Grundstücken und den dazugehörigen                             Vorhaben eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen
                                                                           werden.
Heizöl-/Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren
Energien                                                                   3          Unbebautes Grundstück
Inland                                                                     Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer eines
                                                                           Grundstückes bis zu der im Versicherungsschein oder dessen
1        Eigentümer von Immobilien und Grundstücken                        Nachträgen angegebenen Größe. Das Grundstück darf ausschließlich
                                                                           mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu
Selbstgenutzte Immobilien und Grundstücke                                  Wohnzwecken dienen, oder es muss vollständig unbebaut bleiben.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer folgender
Immobilien:                                                                4          Vermieter von Immobilien, Zimmern, Räumen zu
                                                                                      gewerblichen Zwecken und Garagen
1.1      Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus,
                                                                           4.1        Vermietung von Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäusern
1.2      einer oder mehrerer Wohnungen,
                                                                           Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von
Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als                             Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäusern.
Wochenend-/Ferienwohnung genutzt wird.
                                                                           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu
Bei Wohnungseigentum besteht Versicherungsschutz in Ihrer                  gewerblichen Zwecken.
Eigenschaft als Sondereigentümer. Dabei ist mitversichert Ihre
gesetzliche Haftpflicht aus Ansprüchen der Gemeinschaft der                4.2        Vermietung von Wochenend-/Ferienhäusern und/oder
Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des                                             Wochenend-/Ferienwohnungen
Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch
nicht auf Ihren Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen               4.2.1      Umfang
Eigentum.
                                                                           Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von
1.3      eines Wochenend-/Ferienhauses,                                    Wochenend-/Ferienhäusern und/oder
                                                                           Wochenend-/Ferienwohnungen.
1.4      eines Schrebergartens,
                                                                           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu
1.5   eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten            gewerblichen Zwecken.
Wohnwagens.
                                                                           4.2.2      Subsidiaritätsklausel
1.6     Für die in den Ziff. 1.1 bis 1.5 des Bausteines B-PHV 01-01
genannten Immobilien ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als             Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 4.2.1 versicherte Objekt in
Eigentümer zugehöriger Garagen, Gärten und vorhandener                     der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu
Flüssiggastanks mitversichert.                                             anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten
                                                                           gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen
1.7      Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer      Versicherer Versicherungsschutz besteht.
einer nicht zu einer in Ziff. 1.1 – 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01
gehörigen einzelnen Garage.                                                4.3        Vermietung von Einliegerwohnungen

Subsidiaritätsklausel                                                      Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von
                                                                           Einliegerwohnungen in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des
Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 1.7 des Bausteines             Bausteines B-PHV 01-01.
B-PHV 01-01 versicherte Objekt in der Privat-Haftpflichtversicherung,
besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz:                Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu
anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko        gewerblichen Zwecken.
noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.
                                                                           4.4        Vermietung einzelner Zimmer (dauerhaft)
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die in den
Ziff. 1.1 bis 1.5 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekte von         Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung
Ihnen ausschließlich zu privaten Wohnzwecken verwendet werden.             einzelner Zimmer in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines
Bei Zwei- und Dreifamilienhäusern gilt dies für eine Wohnung im            B-PHV 01-01.
versicherten Objekt.
                                                                           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu
Mitversichert gelten von Ihnen selbstgenutzte Büro- und                    gewerblichen Zwecken.
Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche in qm
geringer als 50 % ist.                                                     4.5        Vermietung einzelner Zimmer an Feriengäste
                                                                                      (vorübergehend)
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von
Pflichten, die Ihnen als Eigentümer obliegen (z. B. bauliche               Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der
Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen auf                  vorübergehenden Vermietung von einzelnen Zimmern an Feriengäste
Gehwegen).                                                                 in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01.

Versichert ist ebenfalls Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer         Um Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen folgende
Eigentümer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum             Voraussetzungen erfüllt sein:
Eigentumswechsel bestand sowie als Insolvenz- bzw.
Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft.                                     •     Es handelt sich um Ihr selbst bewohntes Ein-, Zwei- oder
                                                                                 Dreifamilienhaus.
                                                                           •     Die Zimmer werden an Feriengäste vermietet.
2        Bauherrenrisiko                                                   •     Es wird keine gewerbsmäßige Fremdenpension betrieben.
                                                                           •     Es ist kein Personal zur Bedienung der Gäste eingestellt.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr sowie aus der
Ausführung von Bauarbeiten in Eigenleistung (Neubauten, Umbauten,          Nicht versichert ist die Haftpflicht für Beschädigung, Zerstörung und
Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) bis zu der im                     Verlust von Gegenständen, die von den Gästen eingebracht werden.
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten,
veranschlagten Bausumme je Bauvorhaben.


212231654 2511                                                                                                                       Seite 2 von 4

[Seite 57]
4.6       Vermietung von Eigentumswohnungen, Räumen zu                     •     einer Geothermieanlage (Erdwärme) bis 100 m Tiefe,
          gewerblichen Zwecken und Garagen                                 •     einer Bioenergieanlage,
                                                                           •     einer Blockheizkraftanlage bis zu 50 kW thermische Leistung
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von
                                                                           für ein Objekt nach Ziff. 1.1 bis 1.3, Ziff. 3 sowie Ziff. 4.1 bis 4.3 des
4.6.1  max. der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen              Bausteines B-PHV 01-01.
genannten Eigentumswohnungen.
                                                                           Voraussetzung für den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz ist,
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu               dass die Montage und Installation durch ein Fachunternehmen erfolgt
gewerblichen Zwecken.                                                      ist.

4.6.2 max. der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen               Mitversichert sind
genannten Anzahl von Garagen und/oder einzelnen gelegenen
Räumen in einem Objekt nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines               •     Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung des erzeugten
B-PHV 01-01 zu gewerblichen Zwecken, sofern der Anteil der                       Stromes in das eigene oder in das Netz eines
gewerblich genutzten Fläche in qm geringer als 50 % ist.                         Energieversorgungsunternehmens (private und gewerbliche
                                                                                 Nutzung). Dies gilt nicht, wenn Sie Endverbraucher direkt
                                                                                 versorgen. Endverbraucher sind Kunden, die Energie für den
5         Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox
                                                                                 eigenen Verbrauch kaufen.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung als
                                                                           8.2       Ausschlüsse
Eigentümer einer Wandladestation/Wallbox zu den in Ziff. 1 sowie
Ziff. 4.1 bis 4.3 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekten.
                                                                           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Für den Versicherungsschutz ist es erforderlich, dass die Montage
                                                                           •     Ansprüche wegen Schäden, die während und durch das Errichten
und Installation der Wandladestation/Wallbox durch ein
                                                                                 dieser Anlagen entstehen (insbesondere durch Erdbohrungen);
Fachunternehmen durchgeführt wurde und diese beim Netzbetreiber
                                                                           •     Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst;
angemeldet ist.
                                                                           •     Regressansprüche eines Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung
                                                                                 gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen;
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn
                                                                           •     Ansprüche des Netzbetreibers aus Vertragsangelegenheiten
•     die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit
      einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang).                              Ausland
•     die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird.
•     Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst.                       9         Eigentümer von Immobilien und Grundstücken im Ausland

                                                                           9.1       Selbstgenutzte Immobilien und Grundstücke
6         Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch
          (Gewässerschaden)
                                                                           Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrem
                                                                           selbstgenutzten, in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche
                                                                           (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien
Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gemäß Ziff. 1.1 bis 1.3
                                                                           und Nordirland gelegenen, nachfolgend genannten Eigentums:
sowie Ziff. 4.1 bis 4.3 des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen
unterirdischen und/oder oberirdischen Heizöltankanlage (auch
                                                                           9.1.1     Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus;
Kellertank) versichert. Das Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage
ergibt sich aus den Angaben im Versicherungsschein oder dessen
                                                                           9.1.2     Wochenend-/ Ferienwohnung;
Nachträgen.
                                                                           9.1.3     Wochenend-/ Ferienhaus;
Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne,
dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an
                                                                           9.1.4  dazugehörige Garagen und Gärten sowie eines
unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch
                                                                           Schrebergartens. Als Wochenend-/Ferienhaus gilt ein auf Dauer
verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe
                                                                           abgestellter nicht versicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger
bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind.
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Widerherstellung des Zustandes,
                                                                           9.2       Ausschlüsse
wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
Wertverbesserungen sind abzuziehen.
                                                                           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung des
                                                                           unter Ziff. 9.1.1 versicherten Objektes.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der
Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren.
                                                                           9.3       Leistungserfüllung
Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung.
Ziff. 3.1.1 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten
                                                                           Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere
Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine
                                                                           Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in
Anwendung.
                                                                           der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen
                                                                           ist.
7         Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage
                                                                           10        Unbebautes Grundstück im Ausland
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer einer privat
genutzten Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage für ein
                                                                           Umfang
Objekt gemäß den Bestimmungen der Ziffern 1.1 bis 1.3 sowie 4.1
und 4.2 des Bausteins B-PHV 01-01. Dies gilt ausschließlich für die
                                                                           Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer eines
eigenen häuslichen Abwässer, ohne die Einleitung in ein Gewässer.
                                                                           Grundstückes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
                                                                           (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien
8         Erneuerbare Energie (Betreiberhaftpflichtversicherung)           und Nordirland, bis zu der im Versicherungsschein oder dessen
                                                                           Nachträgen angegebenen Größe. Das Grundstück darf ausschließlich
8.1       Umfang                                                           mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu
                                                                           Wohnzwecken dienen, oder es muss vollständig unbebaut bleiben.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer und
Betreiber

•     einer Photovoltaikanlage,
•     einer Solaranlage auch Balkonkraftwerk,
•     einer genehmigungsfreien Klein-Wind-, Wasserkraftanlage bis zu
      15 kW,
•     einer Wärmepumpenanlage,


212231654 2511                                                                                                                              Seite 3 von 4

[Seite 58]
11       Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder              Um die weitergehenden Leistungen des Wettbewerbers
         eines Wochenend-/Ferienhauses im Ausland                         nachzuweisen, ist es erforderlich, die vollständigen
                                                                          Versicherungsbedingungen des Wettbewerbers in Textform
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung einer   vorzulegen.
Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder eines
Wochenend-/Ferienhauses in einem Staat des Europäischen
                                                                          2       Höchstersatzleistung
Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten
Königreich Großbritannien und Nordirland (subsidiär).
                                                                          Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese
                                                                          Versicherung (bei Zurich) vereinbarten Gesamtversicherungssummen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu
                                                                          und Kosten begrenzt.
gewerblichen Zwecken.

                                                                          3       Ausschlüsse
12       Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im Ausland
                                                                          Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung als
                                                                          sind
Eigentümer einer Wandladestation/ Wallbox zu den in Ziff. 9.1 sowie
Ziff. 11 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekten.
                                                                          •   ausdrückliche Ausschlusstatbestände nach den
                                                                              Versicherungsbedingungen dieser Versicherung;
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn
                                                                          •   gesetzliche oder regulatorische Ausschlüsse;
                                                                          •   bei All-Risk-, Allgefahren- und unbenannte Gefahrendeckungen,
•    die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit
                                                                              sofern diese nicht Bestandteil dieser Versicherung (bei Zurich)
     einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang).
                                                                              sind;
•    die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird.
                                                                          •   berufliche oder gewerbliche Risiken;
•    Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst gestellt
                                                                          •   Assistance-Leistungen oder versicherungsfremde Leistungen (die
     werden.
                                                                              Assistance-Leistungen von Zurich werden in einem separaten
                                                                              Dokument aufgeführt);
Voraussetzung für den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz ist,
                                                                          •   bei uns optional abschließbare Leistungen.
dass die Montage und Installation durch ein Fachunternehmen erfolgt
ist und die Wandladestation/Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet
ist.

13       Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch im Ausland
         (Gewässerschaden)

13.1     Umfang

Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche
Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gem. 9.1.1 bis 9.1.3
des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen unterirdischen und/oder
oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank). Das
Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den
Angaben im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen.

Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne,
dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an
unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch
verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe
bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind.
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des
Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
Wertverbesserungen sind abzuziehen.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der
Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren.
Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung.
Ziff. 3.1.1 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten
Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine
Anwendung.

14       Leistungserfüllung

Unsere Leistungen zu Ziff. 9 - 13 des Bausteines B-PHV 01-01
erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Verpflichtung gilt mit dem
Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in der Vertragswährung bei
einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.


B-PHV 02-01 Bestleistung

(Dieses Risiko kann nur als Zusatzrisiko zu der Top-Deckung
versichert werden)

1        Umfang

Sofern ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine
Privat-Haftpflichtversicherung mit weitergehendem Leistungsumfang
oder höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) als die Zurich
Insurance Europe AG anbietet, wird die Zurich Insurance Europe AG
auf Ihren ausdrücklichen, in Textform geäußerten Wunsch hin im
Schadenfall den Versicherungsschutz um solche Leistungen
erweitern.


212231654 2511                                                                                                                   Seite 4 von 4
```

