# degenia DEG-T26 classic: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-privathaftpflicht-degenia-classic.php
- Rechtlicher Träger: degenia Versicherungsdienst AG (Assekuradeur)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-privathaftpflicht.php#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Kundeninformation Vertragsunterlagen Privathaftpflichtversicherung Tarif T26 (Stand Juni 2026)](https://www.degenia.de/wp-content/uploads/2026/07/Bedingungen_DEG-PHV_2026_T26_Stand_Juni_2026.pdf), Fassung Juni 2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden | ja, bis 10 Mio. € | Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist - je nach gewählter Tarifvariante, begrenzt auf: | A 1-5.1, Seite 34 |
| Vermögensschäden (echte und unechte) | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. | A 1-6.15.1, Seite 43 |
| Jahreshöchstleistung (Maximierung) | ja, bis 10 Mio. € | Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Einfache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. | A 1-5.2, Seite 34 |
| Selbstbeteiligung Standard | keine | Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). | A 1-5.4, Seite 34 |
| Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte) | ja | des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und dessen Kinder | A 1-2.1.4.1, Seite 31 |
| Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst) | ja | Unmittelbar und keine Unterbrechung im vorstehenden Sinne ist ein Zeitraum von bis 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung, auch wenn in dieser Zeit eine Aushilfstätigkeit / Work and Travel (sogenanntes Jobben) ausgeübt wird. | A 1-2.1.2, Seite 30 |
| Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer) | ja | bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt, außerhalb Europas, maximal, je nach Tarifvariante, eingetreten sind. | A 1-6.14.1 c), Seite 43 |
| Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen | ja | ausschließlich zum Vorteil für Sie von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Musterbedingungen | IV Ziffer 11, Seite 74 |
| Innovations- oder Update-Garantie | ja | Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur Privathaftpflichtversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag: | IV Ziffer 10, Seite 74 |
| Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nein | Für einzelne Vertriebspartner, Ver-bünde, Vereinigungen oder Vertriebsplattformen geschriebene Konzepte gelten nicht als allgemein zugänglicher Tarif. | IV Ziffer 8, Seite 74 |
| Vorsorgeversicherung für neue Risiken | ja | Im Umfang des bestehenden Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert. | A 1-9.1, Seite 52 |
| Schäden durch deliktunfähige Kinder | ja, bis 10.000 € | Sach-, Personen- und Vermögensschäden durch mitversicherte Minderjährige werden auf Wunsch des Versicherungsnehmers zugunsten des geschädigten Dritten ersetzt, wenn | A 1-6.21.2, Seite 46 |
| Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz) | ja, bis 10.000 € | Sach-, Personen- und Vermögensschäden durch mitversicherte geistig, körperlich oder seelisch behinderte Angehörige (auch z.B. infolge Demenz) werden auf Wunsch des Versicherungsnehmers zugunsten des geschädigten Dritten ersetzt, wenn | A 1-6.21.3, Seite 47 |
| Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutter | nein | der im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen, z.B. Pflegepersonal oder Au-Pair, gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. | A 1-2.1.7, Seite 32 |
| Pflegebedürftige Angehörige im Haushalt | nein | eines in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden, pflegebedürftigen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversicherung); | A 1-2.1.6, Seite 32 |
| Ehrenamt und Freiwilligenarbeit | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements | A 1-6.2, Seite 35 |
| Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand) | ja, bis 10.000 € | Der Versicherer wird bei Schäden aus einer Gefälligkeitshandlung (unentgeltlicher Hilfeleistung) gegenüber dem Geschädigten keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit einwenden | A 1-6.21.1 a), Seite 46 |
| Ansprüche mitversicherter Personen untereinander | nein | Versichert sind (abweichend von Abschnitt A 1-7.3 und Abschnitt A 1-7.4 DEG-PHV 2026): Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Personenschäden. | A 1-2.5, Seite 33 |
| Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäuden | ja, bis zur Deckungssumme | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden an Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden | A 1-6.6.1, Seite 39 |
| Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel) | ja, bis zur Deckungssumme | Für Schäden an fremden beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Pensionen, Schiffskabinen, Schlafwagenabteil, Ferienwohnungen und -häusern besteht Versicherungsschutz gemäß Abschnitt A 1-6.6.1 | A 1-6.6.2 b), Seite 40 |
| Geliehene, gemietete, gepachtete Sachen | ja, bis 5.000 € | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Abhandenkommen gemieteter oder geliehener Sachen. | A 1-6.6.2 a), Seite 39 |
| Verlust privater Schlüssel | ja, bis 15.000 € | fremden privaten Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel und Zugangs-/Codekarte/Schlüssel-Chips (soweit sie eine Schlüsselfunktion haben) für eine zentrale Schließanlage); | A 1-6.20.1 a), Seite 46 |
| Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagen | ja, bis 15.000 € | dem Verlust von überlassenen Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel und Zugangs-/Codekarten/Schlüssel-Chips (so-weit sie eine Schlüsselfunktion haben) im Rahmen von Vereins-, Ehrenamts-, Dienst- und Arbeitsverhältnissen) | A 1-6.20.1 c), Seite 46 |
| Allmählichkeits- und Abwasserschäden | ja, bis zur Deckungssumme | die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen). | A 1-6.5 c), Seite 39 |
| Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung | ja, bis 100.000 € | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. | A 1-6.16.1, Seite 44 |
| Be- und Entladeschäden | nein | Versichert ist, abweichend von Abschnitt A 1-7.14 DEG-PHV 2026, die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und Entladen des eigenen Pkws oder Anhängers zugefügt werden. | A 1-6.27.1, Seite 49 |
| Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegen | ja, bis 5.000 € | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit wegen Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber, Arbeitskollegen und sonstiger fremden Dritten | A 1-6.19 a), Seite 45 |
| Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge) | ja | Versichert ist, abweichend von Abschnitt A 1-7.14 DEG-PHV 2026, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern: | A 1-6.10.1, Seite 41 |
| Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen) | ja, bis zur Deckungssumme | die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland | A 1-6.14.3 a), Seite 43 |
| Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung) | ja | eigene und fremde Segelboote bis, je nach Tarifvariante, Segelfläche (auch mit Hilfsmotor bis 15 PS/11,03 kW); | A 1-6.12.1 d), Seite 42 |
| Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor) | ja, bis zur Deckungssumme | fremde Wasserfahrzeuge (auch nicht im Eigentum von mitversicherten Personen) mit einer Motorstärke bis maximal: | A 1-6.12.1 f), Seite 42 |
| Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera) | ja | ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z.B. Modellflugzeuge, Helikopter, Quadrocopter, Drohne), deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt; | A 1-6.11.1 b), Seite 42 |
| Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeuge | ja | aus dem Besitz oder Gebrauch von Fahrrädern − auch Pedelecs und Elektrofahrrädern, bei denen keine Versicherungs-pflicht (bis 25 km/h und nicht mehr als 250 Watt Motorleistung) besteht. | A 1-6.7 b), Seite 40 |
| Zahme Haustiere und Kleintiere | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von a) zahmen Haustieren z.B. Katzen, Hühnern, Tauben; | A 1-6.9.1, Seite 41 |
| Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter) | ja, bis zur Deckungssumme | als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde; | A 1-6.9.2 a), Seite 41 |
| Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagd | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen (auch aus dem erlaubten Abbrennen von privaten Feuerwerken). | A 1-6.8, Seite 40 |
| Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhaus | ja | eines Einfamilienhauses (Doppelhaushälfte oder Reihenhaus) oder eines Wohnhauses, sofern sich in diesem nicht mehr als, je nach Tarifvariante, abgeschlossene Wohnungen befinden; | A 1-6.3.1 b), Seite 35 |
| Ferienwohnung und Zweitwohnung | ja | eines Wochenend-/Ferienhauses; | A 1-6.3.1 c), Seite 35 |
| Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen) | ja | von einem Einfamilienhaus (bzw. Doppelhaushälfte) oder Wohnhaus, sofern sich in diesem nicht mehr als, je nach Tarifvariante, abgeschlossene Wohnungen befinden, oder einzelnen Wohnräumen; | A 1-6.3.2 2) a), Seite 36 |
| Unbebaute Grundstücke | ja | eines unbebauten Grundstücks bis maximal: | A 1-6.3.1 f), Seite 36 |
| Bauherrenrisiko (Bausumme) | ja, bis zur Deckungssumme | als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Um- oder Anbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabarbeiten) bis zu einer Bausumme von | A 1-6.3.2 6), Seite 37 |
| Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung) | ja, bis zur Deckungssumme | einer Photovoltaikanlage, inklusive Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers und/oder | A 1-6.3.2 7) a), Seite 38 |
| Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen) | ja, bis zur Deckungssumme | von Heizöl- oder Gastanks auf den in Abschnitt A 1-6.3.1 DEG-PHV 2026 genannten Grundstücken. | A 2-2.1 a), Seite 54 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz | ja, bis 3 Mio. € | Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bei | A 2-3.4, Seite 55 |
| Verkehrssicherungspflicht und Winterdienst | ja | aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). | A 1-6.3.2 1), Seite 36 |
| Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis) | ja, bis zur Deckungssumme, Selbstbeteiligung 2.500 € | Die Mindestschaden beträgt - je gewählter Tarifvariante: | A 3-3.4, Seite 57 |
| Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfall | ja, bis 300.000 € | Die Versicherungssumme ist in jedem Rechtsschutzfall auf maximal 300.000 EUR begrenzt. | A 3-6.4 c), Seite 58 |
| Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttaten | ja, bis zur Deckungssumme | Außerdem besteht für Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden auch dann Versicherungsschutz, wenn ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt (Gewaltopferschutz). | A 3-1.2, Seite 56 |
| Neuwertentschädigung oder Zeitwert | nein | auf einen Zeitwertabzug wird verzichtet. | A 1-6.28, Seite 50 |
| Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze) | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu einem Gesamtjahresumsatz von | A 1-6.24.1, Seite 48 |
| Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer) | nein | Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes. | A 1-1, Seite 30 |
| Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheiten | ja | Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. | B 3-3.3.1, Seite 68 |
| Laufzeit und Kündigung | ja | Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. | B 2-1.2, Seite 65 |
| Beitragsanpassungsklausel | ja | Die Versicherungsprämien unterliegen der Prämienangleichung. | A(GB)-3.1, Seite 62 |
| Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichen | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Kundeninformation Vertragsunterlagen Privathaftpflichtversicherung Tarif T26 (Stand Juni 2026)

```text
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Kundeninformation
Vertragsunterlagen


Privathaftpflichtversicherung


                   Tarif T26 (Stand Juni 2026)


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   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Produktinformationsblatt zur Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand Juni 2026)
Unternehmen:                                                                Produkt:
degenia Versicherungsdienst AG                                              Privathaftpflichtversicherung
Deutschland

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen
Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend
informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Privathaftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen
Dritter aus Schäden stehen, für die Sie verantwortlich sind.

        Was ist versichert?                                                            Was ist nicht versichert?
        Versicherte Sachen                                                              Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür
         Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung ist es, gegen Sie                 benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.:
          geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen,                               .  berufliche Tätigkeiten,
          berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte                         .  das Führen von Kraftfahrzeugen oder
          Ansprüche abzuwehren.                                                          .  das Halten von Hunden oder Pferden.
         Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen                    Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten
          Haftungsrisiken Ihres Privatlebens, dazu gehören auch                          Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung
          beispielsweise:                                                                vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu
           Von Ihnen verursache Schäden als Teilnehmer im                               berücksichtigen.
             Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer (auch
             Pedelecs).
           Von Ihnen verursachte Schäden bei der Ausübung von                         Gibt es Deckungsbeschränkungen?
             Sport.                                                                    Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern.
           Für Schäden durch Ihre kleinen, zahmen Haustiere.                          Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen.
           Von Ihnen verursachte Schäden als Bewohner einer                           Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
             Wohnung oder eines Einfamilienhauses (auch eine                           herausgenommen, z.B. alle Schäden:
             Doppelhaushälfte oder eines Reihenhauses) – egal, ob Sie                  ! aus vorsätzlicher Handlung;
             Mieter oder Eigentümer sind.                                              ! zwischen Mitversicherten;
         Ihr Versicherungsschutz kann such auch auf weitere Personen                  ! durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft-
          erstrecken, wie z.B. Ihr Ehe- oder Lebenspartner und Ihre                      oder Luftfahrzeugs;
          Kinder.
                                                                                       ! aus ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung;
        Versicherungssumme
        Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können
          Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein
          entnehmen.


        Wo bin ich versichert?
         Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts
          (z.B. im Urlaub oder während eines Schüleraustausches) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.


        Welche Verpflichtungen habe ich?
        Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
        - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
        - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
        - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
        - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
        - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei
          der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.


        Wann und wie zahle ich?
        Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie di e weiteren
        Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
        sein. Bei Verträgen mit der degenia Versicherungsdienst AG ist nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich.


                                                                                                                                        Seite 2 von 75


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr).
Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung
muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das
muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen).
Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall möglich. Weitere Kündigungsrechte können
sich auch durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos - etwa durch Umzug ins Ausland - ergeben.


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        degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr.

Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG,
die Privathaftpflichtversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige
Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.

Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein
beschrieben.

Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.

Ihre
degenia Versicherungsdienst AG


Privathaftpflichtversicherung
Inhaltsverzeichnis

Information nach der Verordnung über Informationspflichten                                                    Seite 6
bei Versicherungsverträgen (VVG-Info V)

Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)                                                 Seite 10
über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht

Erklärung zum Datenschutz                                                                                     Seite 11

Dienstleisterliste – Stand Juni 2026                                                                          Seite 20

Datenverarbeitung in der ALH Gruppe                                                                           Seite 21

I     Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang                                                Seite 22

II    Allgemeine Versicherungsbedingungen                                                                     Seite 34
      zur Privathaftpflichtversicherung
      der degenia Versicherungsdienst AG
      DEG-PHV 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026


                                                                                                                 Seite 4 von 75


             degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 5]
III   Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht-                                               Seite 43
      und Sachversicherung (Teil B) – Stand Juni 2026

IV    Besondere Klauseln und Vereinbarungen                                                                Seite 72
      der degenia Versicherungsdienst AG
      zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
      der Privathaftpflichtversicherung
      DEG-PHV 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026


                                                                                                              Seite 5 von 75


          degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Information nach der Verordnung über Informationspflichten
bei Versicherungsverträgen (VVG-Info V)
Die Rechtsverordnung zu den Informationspflichten (§ 7 Versicherungsvertragsgesetz) regelt den Umfang der Verbraucherinformation zu
Versicherungsverträgen. Nachfolgend erhalten Sie diese Informationen bzw. einen Überblick darüber, wo Sie diese entnehmen können.


1. Identität des Versicherers                                                 Zu a):
Alte Leipziger Versicherung AG                                                Es gelten – je nach beantragtem Versicherungsumfang – die
Alte Leipziger-Platz 1                                                        nachfolgenden Versicherungsbedingungen:
61440 Oberursel
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Jochen Kriegmeier                         Privathaftpflichtversicherung
Vorstand: Kai Waldmann, Marcus Tersi                                          Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflichtversicherung
Sitz Oberursel (Taunus)                                                       der degenia Versicherungsdienst AG DEG-PHV 2026 (Teil A) – Stand Juni
Rechtsform Aktiengesellschaft                                                 2026
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HRB 1585
Alle für uns bestimmten Anzeigen und Willenserklärungen richten Sie           Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine              Haftpflicht-   und
bitte in Textform an diese Anschrift. Die Vertreter sind zu deren             Sachversicherung (Teil B) – Stand Juni 2026
Entgegennahmen nicht bevollmächtigt.
                                                                              Besondere      Klauseln      und    Vereinbarungen   der    degenia
2.    Identität eines Vertreters des Versicherers in der Europäischen         Versicherungsdienst AG zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
      Union in dem Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben                   der Privathaftpflichtversicherung
– entfällt –                                                                  DEG-PHV 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026

3. Ladungsfähige Anschrift des Versicherers                                   Zu b):
Alte Leipziger Versicherung AG
Alte Leipziger-Platz 1                                                        Privathaftpflichtversicherung
61440 Oberursel                                                               Wir schützen Sie als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens
Vorstand: Kai Waldmann, Marcus Tersi                                          vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter.

4.   Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und zuständiges                 Fälligkeit der Leistung
     Aufsichtsamt                                                             Sie erhalten die vereinbarte Leistung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Unsere Hauptgeschäftstätigkeit besteht im Betrieb von Haftpflicht-,           und Feststellung unserer Leistungspflicht.
Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen.
Zuständiges Aufsichtsamt:                                                     Erfüllung der Leistung
Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht                                   Wir zahlen im Versicherungsfall bis zu Höhe der jeweils vereinbarten
Bereich Versicherungsaufsicht                                                 Versicherungssumme, Entschädigungsgrenze bzw. Höchstentschädigung.
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn                                                                    Hinweis:
                                                                              Weitere Einzelheiten zu Art, Umfang und Fälligkeit sowie Erfüllung
5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG              unserer Leistungen sind, je nach beantragtem Umfang, in den
Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in                  allgemeinen Versicherungsbedingungen, Deklarationen, Klauseln, BBR,
Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach:                          Risikobeschreibungen,   Zusatzbedingungen     und     Geschriebene
degenia Versicherungsdienst AG                                                Bedingungen geregelt.
Brückes 63 – 63 A
55545 Bad Kreuznach                                                           8.   Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und
Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer)                          sonstigen Preisbestandteile
Vorstand: Halime Koppius                                                      Diese Angaben entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem
Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221                                     Antrag. Die zu zahlende Prämie enthält die zum Zeitpunkt der
                                                                              Antragstellung gültige Versicherungssteuer.
6. Angaben für das Bestehen eines Garantiefonds u.ä.
Bei Versicherungen, deren Hauptgeschäftstätigkeit im Betrieb von              9.    Zusätzlich anfallende Kosten sowie weitere Steuern, Gebühren
Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen besteht, entfällt         oder Kosten
das Erfordernis für einen Garantiefonds u. ä.                                 Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht
                                                                              erhoben.
7.   Angaben über die wesentlichen Merkmale der                               Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine
     Versicherungsleistung, insbesondere                                      weiteren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Prämienverzug
     a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemeinen             zusätzliche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können.
          Versicherungsbedingungen      einschließlich der  Tarif-
          bestimmungen                                                        10. Einzelheiten zur Prämienzahlung und Zahlungsweise
                                                                              Damit wir Ihnen Versicherungsschutz gewähren können, sind die
     b)    Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der             vereinbarten Prämien im Voraus zu zahlen. Beachten Sie, dass die
           Leistung des Versicherers.                                         Erstprämie von den unter Ziffer 8 aufgeführten Prämien abweichen
                                                                              kann.
                                                                              Versicherungsbeginn und -ablauf entnehmen Sie bitte unserem
                                                                              Vorschlag bzw. dem Antrag.


                                                                                                                                    Seite 6 von 75


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Erste oder einmalige Prämie                                                  Beginn des Versicherungsschutzes
Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von dem Bestehen            Der       Versicherungsschutz        beginnt       zum       vereinbarten
eines Widerrufsrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des                  Versicherungsbeginn, wenn Sie die erste oder einmalige Prämie
vereinbarten     und      im      Versicherungsschein     angegebenen        rechtzeitig zahlen.
Versicherungsbeginns zu zahlen.                                              Über das, was rechtzeitig ist, informieren wir sie ausführlich unter Ziffer
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor                 10.
Vertragsabschluss, so müssen Sie die erste oder einmalige Prämie
unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheines zahlen.                   Bitte beachten Sie:
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder den getroffenen               Wenn Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig zahlen,
Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen      beginnt Ihr Versicherungsschutz frühestens zum Zeitpunkt der Zahlung.
Monat nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen.                       Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu
                                                                             vertreten haben.
Bitte lesen Sie die wichtige Belehrung über die Folgen einer Nichtzahlung
der ersten oder einmaligen Prämie:                                           Frist in der Sie an den Antrag gebunden sind (Bindefrist)
                                                                             Sie sind einen Monat lang an den Antrag gebunden.
Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der    Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
Versicherungsschutz frühestens zum Zeitpunkt der Zahlung. Der
Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt,        14. Widerrufsbelehrung
wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten            Abschnitt 1
haben.                                                                       Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Außerdem können wir, solange die Zahlung nicht erfolgt ist, vom Vertrag      Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen
zurücktreten.                                                                ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie      widerrufen.
die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.                                   Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
                                                                                  •      der Versicherungsschein,
Folgeprämie                                                                       •      die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das
Die Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode                     Vertragsverhältnis           geltenden           Allgemeinen
fällig.                                                                                  Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich
                                                                                         der Tarifbestimmungen,
Grundsätzlich gilt                                                                •      diese Belehrung,
Die Prämienschuld ist erfüllt, wenn die Überweisung von Ihrem Konto               •      das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – nur für
angewiesen wurde und dieses eine ausreichende Deckung zur                                Verbraucher
Durchführung der Überweisung aufweist. Sollte die Überweisung mittels             •      und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
Bareinzahlung erfolgen, gilt die Prämienschuld mit der Einzahlung der        jeweils in Textform zugegangen sind.
fälligen Prämie beim entsprechenden Geldinstitut als erfüllt.
Im Fall des Prämieneinzugs über das Lastschriftverfahren ist die             Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Prämienschuld erfüllt, wenn zum Zeitpunkt der Abbuchung das                  Widerrufs.
angegebene Konto eine ausreichende Deckung aufweist, die die
Vornahme der Abbuchung gestattet                                             Sie    können     Ihr     Widerrufsrecht    auch     online    unter
                                                                             www.degenia.de/vertrag-widerrufen ausüben. Wenn Sie diese Online-
Hinweis:                                                                     Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften
Weitere Regelungen zum Beginn des Versicherungsschutzes, zur                 Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine
Fälligkeit der ersten oder einmaligen Prämie, zur Fälligkeit der             Eingangsbestätigung    mit    Informationen    zum      Inhalt   der
Folgeprämien und zur Rechtzeitigkeit der Zahlung sind in den                 Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt.
                                                                             Der Widerruf ist zu richten an:
11. Angaben über die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur                 degenia Versicherungsdienst AG
      Verfügung gestellten Informationen und des Preises                     Brückes 63 – 63 a,
Das Ihnen unterbreitete Angebot hat eine Gültigkeit von 4 Wochen und         55545 Bad Kreuznach
gilt vorbehaltlich einer Änderung der vom Gesetzgeber festgelegten           Fax-Nr.: 0671/84003-29,
Versicherungssteuer sowie einer endgültigen Risikoprüfung.                   E-Mail: info@degenia.de

12. Hinweis auf mögliche Schwankungen der verwendeten                        Widerrufsfolgen
      Finanzinstrumente                                                      Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist und
Entfällt prinzipiell bei Versicherungen, deren Hauptgeschäfts-tätigkeit im   haben Sie ausdrücklich zugestimmt (soweit nach den gesetzlichen
Betrieb von Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen        Bestimmungen erforderlich), endet im Falle eines wirksamen Widerrufs
besteht.                                                                     der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen nur den auf die
                                                                             Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der
13. Angaben über das Zustandekommen des Vertrages,                           Prämie zurückzugewähren.
     Beginn des Versicherungsschutzes und zur Bindefrist
     und zum vorläufigen Versicherungsschutz                                 Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang der
Der Versicherungsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende                   Widerrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall
Willenserklärungen zustande.                                                 einbehalten. Dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360
Ihre Willenserklärung ist der Antrag, den Sie stellen und unsere             der Jahresprämie bzw. 1/30 der Monatsprämie multipliziert mit der
Willenserklärung    ist    der    Versicherungsschein    oder  eine          Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Die Höhe
Annahmebestätigung.                                                          der Prämie entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen.
Der Versicherungsvertrag kommt mit Zugang unserer Annahmeerklärung
                                                                             Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist,
oder des Versicherungsscheines zustande.                                     so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
                                                                             zurückzugewähren sind.


                                                                                                                                   Seite 7 von 75


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 8]
Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen,               9.   das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem                     sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung,
Zugang und für den Versicherungsnehmer mit der Abgabe der                           insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
Widerrufserklärung.                                                                 gegenüber der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages                des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag,
wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem                                 den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen
Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr                           haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen                    Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung                  Versicherungsbedingungen        erfolgt,    bedürfen     die
des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer                         Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Ihnen               gestalteten Form;
dürfen durch die Ausübung des Widerrufsrechts keine Kosten entstehen.          10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
                                                                               11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den
Besondere Hinweise                                                                  vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger
Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag                  Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung
gebunden. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren                   der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer                     Versicherungsbedingungen        erfolgt,    bedürfen     die
vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.               Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Sofern Sie nicht                  gestalteten Form;
ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden, verlängert            12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der
sich diese Frist. Das Widerrufsrecht erlischt sodann spätestens zwölf               Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor
Monate und vierzehn Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages.                 Abschluss des Versicherungsvertrages zugrunde legt;
                                                                               13. das auf den Vertrag anwendbare Recht; eine Vertragsklausel
Abschnitt 2                                                                         über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das
Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren                          zuständige Gericht;
Informationen                                                                  14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten Informationen werden               diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt
die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:                     werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer
                                                                                    verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation
Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen                                während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen;
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu              15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
stellen:                                                                            Beschwerde- und Rechtbehelfsverfahren und gegebenenfalls
      1. die Identität des Versicherers und der etwaigen                            die Voraussetzungen für diesen Zugang;
          Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden                  dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die
          soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der                 Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon
          Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige                          unberührt bleibt;
          Registernummer;                                                      16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie
      2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere               die     Möglichkeit    einer    Beschwerde      bei   dieser
          Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem                    Aufsichtsbehörde.
          Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen          Ende der Widerrufsbelehrung
          Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den
          Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung      Zu Änderungen von bestehenden Verträgen gilt
          durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich      Wurde mit dem Versicherungsschein ein bereits bestehender Vertrag
          der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen      erweitert oder geändert, so bezieht sich das Widerrufsrecht nur auf die
          die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich            erweiterten oder geänderten Vertragsteile.
          gestalteten Form;
      3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;                    15. Vertragslaufzeit
      4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,             Die für den Vertrag geltende Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte
          insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der        unserem Vorschlag bzw. dem Antrag.
          Leistung des Versicherers;                                      Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer
      5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern    verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem
          und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln      jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist.
          auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere      Dies gilt nicht für Verträge mit einmaliger Prämie oder für Verträge ohne
          selbstständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder,       Verlängerungsvereinbarung.
          wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann,
          Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen          16. Beendigung eines Vertrages
          eine Überprüfung des Preises ermöglichen;                       Der jeweilige Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen – ggf.
      6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,         auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit – von Ihnen gekündigt
          insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;                     werden. Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung gegenüber der
      7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung            degenia Versicherungsdienst AG in Textform zu erfolgen hat.
          gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer
          befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;    Kündigung zum Ablauf
      8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt,                 Die Verträge gemäß Punkt 14 können von Ihnen zum Ablauf, bei einer
          insbesondere über den Beginn der Versicherung und des           vereinbarten Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren zum Schluss des
          Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während        dritten oder jedes darauffolgenden Versicherungsjahres, unter
          der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;             Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.


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                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Kündigung nach dem Versicherungsfall                                         degenia Versicherungsdienst AG
Haftpflichtversicherung:                                                     Brückes 63 – 63 A
Haben wir nach Eintritt des Versicherungsfalles Ihren Anspruch auf           55545 Bad Kreuznach
Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, können Sie das             E-Mail: info@degenia.de
Versicherungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines
Monats nach Anerkennung oder Ablehnung des Freistellungsanspruchs            Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder
er-folgen. Sie wird sofort nach Zugang bei uns wirksam. Sie können auch      um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet,
jeden späteren Zeitpunkt zur Wirksamkeit bestimmen, spätestens               gilt:
jedoch den Ablauf des Versicherungsjahres.                                   Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
                                                                             Versicherungsnehmer an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden.
Kündigung nach Risikowegfall
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg,        Versicherungsombudsmann e.V.
erlöschen die Versicherungsverträge, jedoch frühestens zu dem                Postfach 080632, 10006 Berlin
Zeitpunkt zu dem wir Kenntnis vom Wegfall des Risikos erlangt haben.         Telefon: 0800/3696000
                                                                             Telefax: 0800/3699000
Kündigung bei        Prämienerhöhungen oder          Minderung des           E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Versicherungsschutzes ohne Ausgleich                                         Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Erhöht sich aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich
der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie         Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und kostenfrei
den betreffenden Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum       arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung kündigen.                   dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Gleiches gilt, wenn sich der Umfang des Versicherungsschutzes
vermindert, ohne dass die Prämie entsprechend angepasst wird.                21. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
                                                                             Die für Versicherungen zuständige Aufsichtsbehörde prüft vor allem, ob
17. Rechtsgrundlagen bei Vertragsanbahnung                                   ein Unternehmen die für den Betrieb des Versicherungsgeschäftes
Die Vertragsanbahnung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik                geltenden gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorschriften
Deutschland.                                                                 beachtet. Den konkreten Einzelfall kann sie dabei grundsätzlich, aber
                                                                             nicht rechtsverbindlich entscheiden. Hierfür sind die Zivilgerichte
18. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht                                zuständig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.                            Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die          Bereich Versicherungsaufsicht
gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz Oberursel (Taunus). Ist der     Graurheindorfer Straße 108
Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht seines      53117 Bonn
Wohnsitzes zuständig.
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer            22. Allgemeine Hinweise/Schlusserklärung
müssen                                                                       Benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich, wenn
      •     bei einer natürlichen Person bei dem für ihren Wohnsitz               •    sich Ihre Anschrift oder der Versicherungsort ändert;
            zuständigen Gericht,                                                  •    eine Gefahrerhöhung eintritt;
      •     bei einer juristischen Person bei dem für ihren Sitz oder ihre        •    die versicherten Sachen veräußert werden;
            Niederlassung zuständigen Gericht erhoben werden.                     •    ein Schadenfall eintritt.
                                                                             Beachten Sie bitte gesetzliche, behördlich angeordnete oder etwa
19. Sprache                                                                  vereinbarte Sicherheitsvorschriften.
Die     Sprache       für     die Vertragsbedingungen, sämtliche
Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der                    Besondere Vereinbarungen
Vertragslaufzeit ist deutsch.                                                Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie der Versicherer
                                                                             durch Aufnahme in das Vertragsdokument bestätigt.
20. Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Wenn Sie einmal mit unserem Service nicht zufrieden oder mit einer
Entscheidung nicht einverstanden sein sollten, können Sie sich an den
Servicebeauftragten des Vorstandes wenden:


                                                                                                                                 Seite 9 von 75


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist         können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
es notwendig, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig            kündigen.
beantworten.
Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur eine geringe           Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch
Bedeutung bei-messen. Personenbezogene Angaben (z. B. zur                    bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen
Unfallversicherung)     die     Sie     nicht   gegenüber      dem           Bedingungen, geschlossen hätten.
Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und
unmittelbar gegenüber der                                                    Vertragsänderung
                                                                             Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch
degenia Versicherungsdienst AG                                               bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu
Brückes 63 – 63a, 55545 Bad Kreuznach                                        anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen
                                                                             Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
in Textform nachzuholen.                                                     Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen
                                                                             rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn       verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere                    Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können
Sie der nachstehenden Information entnehmen.                                 Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %
                                                                             oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                           Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen     Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform             Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform           Ausübung unserer Rechte
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur          Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Anzeige verpflichtet.                                                        Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend
                                                                             machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche                    Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
Anzeigepflicht verletzt wird?                                                begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben
Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                              wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag     Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz       für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
                                                                             Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein           Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht            Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
geschlossen hätten.                                                          Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
                                                                             erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den    für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur     Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht        arglistig verletzt haben.
richtig angegebene Umstand
                                                                             Stellvertretung durch eine andere Person
     •     weder für den Eintritt oder die Feststellung des                  Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
           Versicherungsfalles                                               vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der
     •     noch für die Feststellung oder den Umfang unserer                 Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
           Leistungspflicht                                                  Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters
                                                                             als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die        sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.                                     verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch
                                                                             Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welche der bis zum
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit              Zu Änderungen von bestehenden Verträgen gilt:
entspricht.                                                                  Wird mit diesem Antrag ein bereits bestehender Vertrag erweitert oder
                                                                             geändert, so bezieht sich die Mitteilung über die Folgen der gesetzlichen
Kündigung                                                                    Anzeigepflicht nur auf die erweiterten oder geänderten Vertragsteile.
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben,


                                                                                                                                   Seite 10 von 75


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Erklärung zum Datenschutz
A. Allgemeine Informationen                                                Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25.05.2018          vor-vertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO.
in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.                           Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Ihre
                                                                           Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages)
Mit der DSGVO werden die Regeln für die Verarbeitung von                   erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 a)
personenbezogenen Daten vereinheitlicht. Dadurch wird der Schutz von       i. V. m. Artikel 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen
personenbezogenen Daten insgesamt sichergestellt und der freie             Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 j)
Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union gewährleistet.               DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.

Die neuen Vorschriften der DSGVO sehen insbesondere ein hohes Maß          Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns
an Transparenz bei der Datenverarbeitung und umfassende Rechte der         oder von Dritten zu wahren (Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO).
betroffenen Personen vor.                                                  Dies kann insbesondere erforderlich sein:
                                                                                 •    zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
Informationen zum Datenschutz finden Sie auch im Internet unter:                 •    zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und
www.alte-leipziger.de/datenschutz                                                     für andere Produkte der Unternehmen des Alte Leipziger –
                                                                                      Hallesche Konzern sowie für Markt- und Meinungsumfragen,
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie als unseren Versicherten über           •    zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Alte                         insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von
Leipziger und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden                         Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten
Rechte.                                                                               können.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                                 Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur
Alte Leipziger Versicherung AG, Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel,   Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher
Telefon: 06171 66 02, E-Mail-Adresse: sach@alte-leipziger.de               Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder
                                                                           unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Der Datenschutzbeauftragte ist gemäß DSGVO nicht der Verantwortliche       dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m.
für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die Beantwortung         Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO.
datenschutzrechtlicher Fragen er-folgt in der Regel in Zusammenarbeit
mit den für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zuständigen          Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht
Mitarbeitern. Sie erreichen unser Datenschutzmanagement bzw.               genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der
unseren Datenschutzbeauftragten per Post unter der genannten Adresse       gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.
mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“ oder per E-Mail unter:
datenschutz@alte-leipziger.de.                                             Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
                                                                           Rückversicherer:
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung                          Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der           Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür           kann es
EU-Datenschutz-Grundverordnung        (DSGVO),    des     Bundesdaten-     erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen
schutzgesetzes    (BDSG),     der    datenschutzrechtlich   relevanten     Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über
Bestimmungen des Versicherungsvertrags-gesetzes (VVG) sowie aller          das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann.
weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser
Unternehmen auf die »Verhaltensregeln für den Umgang mit personen-         Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen
bezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft«                werden Sie durch die ALTE LEIPZIGER unterrichtet und um Einwilligung
verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die                       gebeten.
Versicherungswirtschaft präzisieren.
Diese können Sie im Internet unter www.alte-leipziger.de/code-of-          Vermittler:
conduct abrufen.                                                           Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler
                                                                           betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von    Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und
Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und        Leistungsdaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an
zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der           die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer
Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur             Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienst-
Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder         leistungsangelegenheiten benötigen.
Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um
prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der    Datenverarbeitung im Alte Leipziger – Hallesche Konzern:
Schaden ist.                                                               Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unseres Konzerns nehmen
                                                                           bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die im Konzern
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist         verbundenen       Unternehmen       zentral    wahr.     Soweit ein
ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.         Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren
                                                                           Unternehmen des Konzerns besteht, können Ihre Daten etwa zur
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur              zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen
Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die         Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und
Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher           Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein
Vorgaben. Die Daten aller mit uns bestehenden Verträge nutzen wir für      Unternehmen des Konzerns verarbeitet werden. In unserer
eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur          Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die an einer
Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für             zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen.
Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen.


                                                                                                                                Seite 11 von 75


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Externe Dienstleister:                                                     und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen      Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten, mit dem vom
Pflichten zum Teil externer Dienstleister.                                 Versicherungsnehmer im Antrag benannten früheren Versicherer
                                                                           erfolgen.
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und
Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen      Bonitätsauskünfte
bestehen, können Sie der Übersicht im Anhang sowie in der jeweils          Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist,
aktuellen Version auf unserer Internetseite entnehmen unter www.alte-      fragen wir bei der SCHUFA Holding AG (Privatschutz, Gewerbe) oder bei
leipziger.de/dienstleisterliste.                                           der infoscore Consumer Data GmbH (Kraftfahrt) Informationen zur
                                                                           Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Nähere
Weitere Empfänger:                                                         Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt C (SCHUFA),
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere          dem Abschnitt D (infoscore) bzw. dem Abschnitt E (Creditreform).
Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher
Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden       B. Hinweis- und Informationssystem (HIS)
oder Strafverfolgungsbehörden).                                            Information über den Datenaustausch mit der Besurance HIS GmbH auf
                                                                           Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO
Dauer der Datenspeicherung                                                 Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei Abschluss
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben          eines Versicherungsvertrages oder im Rahmen der Schadenbearbeitung
genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es               Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder
vorkommen, dass personen-bezogene Daten für die Zeit aufbewahrt            Adresse des Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name,
werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht           Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die
werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig   Besurance HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage) können. Die Besurance
Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit          HIS GmbH überprüft an-hand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder
wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und         zu Ihrem Versicherungsobjekt im »Hinweis- und Informationssystem der
Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem                  Versicherungswirtschaft« (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf
Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz.            ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall
Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre nach Beendigung      hindeuten können. Solche Informationen können nur aufgrund einer
des Vertrages.                                                             früheren Meldung eines Versicherungsunternehmens an das HIS
                                                                           vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. von dem einmeldenden
Betroffenenrechte                                                          Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. Daten,
Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person       die auf-grund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden von
gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter             der Besurance HIS GmbH an uns, das anfragende Versiche-
bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer        rungsunternehmen, übermittelt.
Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der
Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen      Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf folgenden Internetseiten:
bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und               www.besurance-his.de.
maschinenlesbaren Format zustehen.
                                                                           Zwecke der Datenverarbeitung der Besurance HIS GmbH
Widerspruchsrecht                                                          Die Besurance HIS GmbH betreibt als datenschutzrechtlich
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen            Verantwortliche das Hinweis- und Informationssystem HIS der
Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen.                       Versicherungswirtschaft. Sie verarbeitet darin personenbezieh-bare
                                                                           Daten, um die Versicherungswirtschaft bei der Bearbeitung von
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen,            Versicherungsanträgen und -schäden zu unterstützen. Es handelt sich
können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer          bei diesen Daten um Angaben zu erhöhten Risiken oder um
besonderen    Situation   Gründe ergeben, die gegen           die          Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten (z. B. Mehrfachabrechnung
Datenverarbeitung sprechen.                                                eines Versicherungsschadens bei verschiedenen Versicherungs-
                                                                           unternehmen) hindeuten können.
Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben           Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutz-                Die Besurance HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf
aufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutz-            Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die
aufsichtsbehörde ist:                                                      Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des
                                                                           Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,        Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden                                  Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern,
                                                                           überwiegen.
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem      Die Besurance HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den
(HIS) der Besurance HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung       Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung von
im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung        Schäden. Sie stellt den Versicherungsunternehmen lediglich die
sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein        Informationen für die diesbezügliche Entscheidungsfindung zur
Austausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS                   Verfügung.
erforderlich. Nähere In-formationen dazu entnehmen Sie bitte den
nachfolgenden Hin-weisen zum HIS (Abschnitt B).                            Herkunft der Daten der Besurance HIS GmbH
                                                                           Die     Daten     im     HIS     stammen         ausschließlich    von
Datenaustausch mit früheren Versicherern                                   Versicherungsunternehmen, die diese in das HIS einmelden.
Um die Angaben des Versicherungsnehmers bei Abschluss des
Versicherungs-vertrages (z. B. zur Mitnahme eines Schadensfreiheits-       Kategorien der personenbezogenen Daten
rabattes in der Kfz-Haft-pflichtversicherung) bzw. die Angaben des         Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines
Versicherungsnehmers bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen        Versicherungsunternehmens werden von der Besurance HIS GmbH –

                                                                                                                               Seite 12 von 75


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage          •    Ggf. FIN des Fahrzeugs. Bei Anfragen zum Fahrzeug ist die
oder Einmeldung mit den dazu genutzten personenbezogenen Daten                       Beifügung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
(Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw.                   oder Teil II zum Nachweis der Haltereigenschaft erforderlich.
Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw.                     •    Bei Anfragen zum Gebäude ist die Beifügung des letzten
Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende                          Versicherungsscheins oder eines sonstigen Dokuments
Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch                 erforderlich, das das Eigentum belegt (z.B. Kopie des
ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem                 Grundbuchauszugs oder Kaufvertrags).
gesondert informiert werden, speichert die Besurance HIS GmbH
erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten           Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises (Vorder-
hindeuten können, sofern solche Informationen an das HIS gemeldet          und Rückseite) beifügen, erleichtern Sie der Besurance HIS GmbH die
wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B.                 Identifizierung Ihrer Person und vermeiden damit mögliche Rückfragen.
Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf                Sie können die Selbstauskunft auch via Internet unter: www.besurance-
Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu               his.de/selbstauskunft/ bei der Besurance HIS GmbH beantragen.
Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder
Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert.             Kontaktdaten des Unternehmens und des Datenschutzbeauftragten
Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter           Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden
Gebäudeschäden.                                                            Telefon: 0151/ 50691844

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten                      Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Besurance HIS GmbH ist
Empfänger sind ausschließlich Versicherungsunternehmen mit Sitz oder       zudem unter der o. a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per
Niederlassung in Deutschland sowie im Einzelfall im Rahmen von             E-Mail unter folgender Adresse erreichbar:
Ermittlungsverfahren staatliche Ermittlungsbehörden.                       datenschutz@besurance-his.de.

Dauer der Datenspeicherung                                                 C. SCHUFA
Die Besurance HIS GmbH speichert Informationen über Personen gemäß         Information gemäß Artikel 14 DSGVO
Artikel 17 Absatz 1 lit. a) DSGVO nur für eine bestimmte Zeit.             1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des
                                                                                betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Angaben über HIS-Anfragen werden taggenau nach zwei Jahren                 SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden,
gelöscht.                                                                  Telefon: +49 (0)611-92780
                                                                           Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o. g.
Für die Speicherfristen bei HIS-Einmeldungen gilt:                         Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter
      •    Personenbezogene        Daten      (Name, Adresse      und      datenschutz@schufa.de erreichbar.
           Geburtsdatum) sowie Fahrzeug- und Gebäudedaten werden
           am Ende des vierten Kalenderjahres nach erstmaliger             2. Datenverarbeitung durch die SCHUFA
           Speicherung gelöscht. Sofern in dem genannten Zeitraum          2.1         Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen,
           eine erneute Einmeldung zu einer Person erfolgt, führt dies                 die von der SCHUFA oder einem Dritten verfolgt werden
           zur Verlängerung der Speicherung der personenbezogenen          Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten
           Daten um weitere vier Jahre. Die maximale Speicherdauer         Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von
           beträgt in diesen Fällen 10 Jahre.                              natürlichen und juristischen Personen zu geben. Hierzu werden auch
                                                                           Scorewerte errechnet und übermittelt. Sie stellt die Informationen nur
Betroffenenrechte                                                          dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf   glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller
Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Diese Rechte nach       Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor
Artikel 15 bis 18 DSGVO können gegenüber der Besurance HIS GmbH            Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. Die
unter der unten genannten Adresse geltend gemacht werden. Darüber          Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor
hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die Besurance HIS GmbH     Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit,
zuständige Aufsichtsbehörde – Der Hessische Beauftragte für                Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu
Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189      bewahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur
Wiesbaden – zu wenden. Hinsichtlich der Meldung von Daten an das HIS       Betrugsprävention,       Seriositätsprüfung,     Geldwäscheprävention,
ist die für das Versicherungsunternehmen zu-ständige Datenschutz-          Identitäts- und Altersprüfung, Anschriftenermittlung, Kunden-betreuung
aufsichtsbehörde zuständig.                                                oder Risikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung. Über
                                                                           etwaige Änderungen der Zwecke der Datenverarbeitung wird die
Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus              SCHUFA gemäß Artikel 14 Absatz 4 DSGVO informieren.
Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person
ergeben, unter der unten genannten Adresse widersprochen werden.           2.2         Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
                                                                           Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der
Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die Besurance HIS GmbH zu           Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung
Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug oder zu Ihrem Gebäude gespeichert hat      erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Artikels 6
und an wen welche Daten übermittelt worden sind, teilt Ihnen die           Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der
Besurance HIS GmbH dies gerne mit. Sie können dort unentgeltlich eine      berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten
sog. Selbstauskunft anfordern. Wir bitten Sie, zu berücksichtigen, dass    erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und
die Besurance HIS GmbH aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei        Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz
telefonische Auskünfte erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung   personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen
Ihrer Person am Telefon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch durch       können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner
Dritte zu vermeiden, benötigt die Besurance HIS GmbH folgende              widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor
Angaben von Ihnen:                                                         Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung
      •    Name (ggf. Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum               berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten
      •    Aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)   personenbezogenen Daten.
           sowie ggf. Voranschriften der letzten fünf Jahre


                                                                                                                               Seite 13 von 75


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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2.3        Herkunft der Daten                                                   •    Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder
Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern.                             Restschuldbefreiungsverfahren taggenau drei Jahre nach
Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie                   Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der
ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender                      Restschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen
Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert)                      kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen.
ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die           •    Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages
ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen,                      mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasing-                        oder über die Versagung der Restschuldbefreiung taggenau
unternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1              nach drei Jahren.
genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus                  •    Personenbezogene Voranschriften bleiben taggenau drei
dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-,                  Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der
Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Versicherungs- oder                        Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere
Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen                  drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht
aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und               zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende
amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenz-                       Speicherung erforderlich ist.
bekanntmachungen).
                                                                           3. Betroffenenrechte
2.4       Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet              Jede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf
          werden       (Personendaten,     Zahlungsverhalten       und     Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel
          Vertragstreue)                                                   16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO und das Recht
      •   Personendaten, z. B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die        auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO. Die SCHUFA
          auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname,            hat für Anliegen von betroffenen Personen ein Privatkunden
          Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften         ServiceCenter eingerichtet, das schriftlich unter SCHUFA Holding AG,
      •   Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße               Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, telefonisch
          Durchführung      eines    Geschäftes    (z. B.   Girokonten,    unter +49 (0) 6 11-92 78 0 und über ein Internet-Formular unter
          Ratenkredite,      Kreditkarten,     Pfändungsschutzkonten,      www.schufa.de erreichbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
          Basiskonten)                                                     sich an die für die SCHUFA zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen
      •   Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach           Datenschutzbeauftragten, zu wenden. Einwilligungen können jederzeit
          angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren               gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden.
          Erledigung
      •   Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem                 Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus
          betrügerischem       Verhalten    wie     Identitäts-   oder     Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person
          Bonitätstäuschungen                                              ergeben, widersprochen wer den.
      •   Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen
          Bekanntmachungen                                                 Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist zu richten an SCHUFA
      •   Scorewerte                                                       Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474
                                                                           Köln.
2.5        Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie       4. Profilbildung (Scoring)
ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender            Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden.
Angemessenheits-beschluss der Europäischen Kommission existiert)           Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und
ansässige Vertragspartner gemäß Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können       Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige
externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Artikel 28 DSGVO sowie               Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der
externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zu dem      SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der
den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.                 SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach
                                                                           Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt
2.6        Dauer der Datenspeicherung                                      die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu
Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine              einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu
bestimmte Zeit.                                                            statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche
Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die              Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische
Erforderlichkeit. Für eine Prüfung der Erforderlichkeit der weiteren       Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem
Speicherung bzw. die Löschung personenbezogener Daten hat die              praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von
SCHUFA Regelfristen festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche          Risikowahrscheinlichkeiten.
Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre
taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z. B.              Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung
gelöscht:                                                                  verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede ein zelne
     •     Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten taggenau               Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum,
     •     Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten,     Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften),
           die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert            bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung,
           werden (z. B. Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikations-     Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige
           konten oder Energiekonten), Informationen über Verträge,        personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte
           bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (z. B.   Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von
           Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowie Bürgschaften          Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder
           und Handelskonten, die kreditorisch geführt werden,             besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische
           unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung.                    Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach
     •     Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Voll-       Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der
           streckungsgerichte nach drei Jahren taggenau, jedoch vor-       DSGVO, also z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten
           zeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale        Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die
           Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird.                        Scoreberechnung.


                                                                                                                                Seite 14 von 75


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der        Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist
Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die         insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit wirtschaftlichem Risiko
Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein       gegeben (z. B. Rechnungskauf, Kreditvergabe, Abschluss eines
durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche           Mobilfunk-, Festnetz- oder Versicherungsvertrages).
zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag –
verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA   4. Kategorien der personenbezogenen Daten der ICD
gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA-Score          Von der ICD werden Stammdaten (Name, Vorname(n), Geburtsdatum,
alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss      Daten zu gesetzlichen Vertretern, Anschrift(en), Telefon-nummer(n),
abzulehnen.                                                                  E-Mail-Adresse(n)), Informationen zum vertragswidrigen Zahlungs-
                                                                             verhalten (siehe auch Ziffer 5), Statusdaten, zu Schuldner-
Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur                  verzeichniseintragungen, (Privat-) Insolvenzverfahren und zur
Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter www.scoring-wissen.de          postalischen      (Nicht-)Erreichbarkeit    sowie     entsprechende
erhältlich.                                                                  Wahrscheinlichkeits- bzw. Scorewerte oder Indexwerte verarbeitet bzw.
                                                                             gespeichert. Daneben wer-den Statusdaten, Anlagedaten und
D. infoscore Consumer data GmbH (»ICD«)                                      Kundendaten zum Nachmeldeverfahren verarbeitet.
Information gemäß Artikel 14 DSGVO
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie              Darüber hinaus werden die entsprechenden Anfragedaten gespeichert.
      des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden              5. Herkunft der Daten der ICD
                                                                             Die Daten der ICD stammen aus den amtlichen Insolvenzveröffentlichun-
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der ICD ist unter der o. a.          gen sowie den Schuldnerverzeichnissen, die bei den zentralen
Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: ICD-         Vollstreckungsgerichten geführt werden. Dazu kommen Informationen
Datenschutz@experian.com erreichbar.                                         von Vertragspartnern der ICD über vertragswidriges Zahlungsverhalten,
                                                                             basierend      auf      gerichtlichen      sowie      außergerichtlichen
2. Zwecke der Datenverarbeitung der ICD                                      Inkassomaßnahmen. Wir erhalten zudem von teilnehmenden
Die ICD verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, um ihren           Teilnehmern Informationen, dass für ein Dauerschuldverhältnis (bspw.
Vertragspartnern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit          Girokonto) ein wirtschaftliches Risiko besteht bzw. endet, damit die ICD
von natürlichen und juristischen Personen sowie zur Prüfung der              während dieser Laufzeit ereignisbezogene Mitteilungen zu neu
Erreichbarkeit von Personen unter den von diesen angegebenen                 hinzugekommenen oder geänderten Negativinformationen an die Bank
Adressen zu geben. Hierzu werden auch Wahrscheinlichkeits- bzw.              übermitteln können.
Scoringwerte oder Indexwerte errechnet und übermittelt. Solche
Auskünfte sind notwendig und erlaubt, um zum Beispiel das                    Darüber hinaus werden personenbezogene Daten (siehe Ziffer 4) aus
Zahlungsausfallrisiko bei einer Kreditvergabe, beim Rechnungskauf oder       den Anfragen von Vertragspartnern der ICD, gespeichert sowie Daten
bei Abschluss eines Versicherungsvertrages vorab einschätzen zu              von Adressdienstleistern oder anderen Auskunfteien gespeichert. Die
können. Die Datenverarbeitung und die darauf basierenden                     Adress-daten werden von der AZ Direct GmbH, Carl-Bertelsmann-Straße
Auskunftserteilungen der ICD dienen gleichzeitig der Bewahrung der           161, 33311 Gütersloh, übermittelt.
Auskunftsempfänger vor wirtschaftlichen Verlusten und schützen
Verbraucher gleichzeitig vor der Gefahr der übermäßigen Verschuldung.        6.    Kategorien      von    Empfängern     der     personenbezogenen
Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Identitäts- und              Daten der ICD
Altersprüfung, Kundenmanagement, Unterstützung der Bank bei                  Empfänger sind grundsätzlich nur Vertragspartner der ICD. Dies sind
laufender Risikosteuerung einer bestehenden Kreditexponierung,               insbesondere Unternehmen, die ein wirtschaftliches Risiko tragen und
Betrugsprävention,     Anschriftenermittlung,    Geldwäscheprävention,       ihren Sitz im europäischen Wirtschaftsraum oder ggf. einem Drittstaat
Risikosteuerung, Festlegung von Zahlarten oder Konditionen, sowie zur        haben. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um eCommerce-,
Tarifierung sowie zur Unterstützung behördlicher Ermittlungen. Neben         Telekommunikations-       und    Versicherungsunternehmen,       Finanz-
den vorgenannten Zwecken verarbeitet die ICD personenbezogene                dienstleister (z. B. Banken, Kreditkartenanbieter), Energieversorgungs-
Daten auch zu weiteren Zwecken (z. B. Forschung und Entwicklung              und andere Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus gehören zu
insbesondere zur Durchführung wissenschaftlichen Forschungs-                 den Empfängern solche Unternehmen, die Forderungen einziehen, wie
projekten, Nachverfolgung und Geltendmachung rechtlicher Ansprüche           etwa Inkassounternehmen, Abrechnungsstellen, Rechtsanwälte,
und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Anonymisierung der          Adressdienstleister sowie (interne und externe) Dienstleister oder
Daten, Abrechnung gegenüber Kunden oder Dienstleistern, Weiter-              Kooperationspartner der ICD (z. B. Softwareentwickler, Support/
entwicklung     von      Dienstleistungen    und     Produkten    oder       Wartung, Rechenzentrum, Universitäten und Forschungseinrichtungen
Qualitätsanalysen).                                                          sowie Post-dienstleister), Behörden oder andere Stellen, die mit der
                                                                             Wahrnehmung einer Aufgabe betraut sind, die im öffentlichen Interesse
3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung der ICD                        liegt, oder andere Auskunfteien. Empfänger außerhalb des der
Die ICD ist ein Auskunfteiunternehmen, das als solches bei der zuständi-     Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraums fallen
gen Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet ist. Die Verarbeitung der           entweder unter einen gültigen Angemessenheitsbeschluss oder haben
Daten durch die ICD erfolgt auf Basis einer Einwilligung gemäß Artikel 6     die erforderlichen Standardvertrags-klauseln zur Sicherstellung eines
Absatz 1 a i. V. m. Artikel 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf        adäquaten      Datenschutzniveaus     bei   der     Verarbeitung    von
Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 e DSGVO, soweit die Verarbeitung für        personenbezogenen Daten unterzeichnet. Zudem werden – soweit dies
die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen          nach anwendbaren Datenschutzgesetzen erforderlich ist – weitere
Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt oder auf        ergänzende Schutzmaßnahmen (z.B. Verschlüsselung und zusätzliche
Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur        vertragliche Regelungen) ergriffen, um ein angemessenes Schutzniveau
Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines          für die personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Dritten erforderlich ist und sofern die Interessen und Grundfreiheiten
der betroffenen Person, die den Schutz personen-bezogener Daten              7. Dauer der Datenspeicherung der ICD
erfordern, nicht überwiegen. Die ICD stellt ihren Vertragspartnern die       Die ICD speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte
Informationen nur dann zur Verfügung, wenn eine Einwilligung des             Zeit, nämlich solange, wie deren Speicherung i.S.d. Artikel 17 Absatz 1 a)
Betroffenen vorliegt, die Voraussetzungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 e         DSGVO notwendig ist. Die bei der ICD zur Anwendung kommenden Prüf-
DSGVO oder von den Vertragspartnern ein berechtigtes Interesse hieran        und Lösch fristen entsprechen einer Selbstverpflichtung (Code of
im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach

                                                                                                                                   Seite 15 von 75


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Conduct) der im Verband Die Wirtschaftsauskunfteien                 e.V.    Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum, Aktuelle Anschrift (Straße,
zusammengeschlossenen Auskunfteiunternehmen.                                Hausnummer, Postleitzahl und Ort), ggf. Voranschriften der letzten fünf
                                                                            Jahre (dies dient der Vollständigkeit der zu erteilenden Auskunft).
     •    Informationen über fällige, offene und – bei Übermittlung an      Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises beifügen,
          die ICD – unbestrittene Forderungen bleiben grundsätzlich für     erleichtern Sie der ICD die Identifizierung Ihrer Person und vermeiden
          drei Jahre gespeichert. Wird der Ausgleich der Forderung          damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft auch via
          bekannt      gegeben,     erfolgt   eine     Löschung    der      Internet unter https://www.experian.de/selbstauskunft beantragen.
          personenbezogenen Daten grundsätzlich taggenau drei Jahre
          danach. Abweichend davon werden Informationen nach 18             9. Profilbildung/Profiling/Scoring
          Monaten gelöscht, wenn der ICD bis zu diesem Zeitpunkt            Die ICD berechnet sogenannte Scorewerte. Diese Werte geben eine Ein-
          keine weiteren Negativdaten gemeldet werden, keine                schätzung darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ihren
          Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus               Zah-lungsverpflichtungen nachkommt – zum Beispiel bei einem Kredit
          Insolvenzbekanntmachungen vorliegen und der Ausgleich der         oder einem Rechnungskauf.
          Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Einmeldung
          erfolgte.                                                         Wie entsteht ein Scorewert?
     •    Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen               Der Scorewert wird aus verschiedenen Informationen berechnet, die ICD
          Vollstreckungsgerichte (Eintragungen nach § 882 c Absatz 1        über eine Person gespeichert hat. Dazu gehören z. B. Angaben über
          Satz 1 Nr. 1 – 3 ZPO) werden taggenau nach drei Jahren            frühere Zahlungsausfälle, Einträge in öffentliche Register (wie das
          gelöscht, jedoch vorzeitig, wenn der ICD eine Löschung durch      Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzbekanntmachungen), das Alter und
          das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird.             Geschlecht sowie Daten zur Adresse (z. B. wie viele Personen dort
     •    Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder           gemeldet sind oder ob es in der Umgebung Zahlungsausfälle gab).
          Restschuldbefreiungsverfahren werden taggenau sechs               Diese Daten werden unterschiedlich stark berücksichtigt – z. B. haben
          Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach          aktuelle Zahlungsausfälle meist einen größeren Einfluss als ältere. Mit
          Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht.                       einem mathematisch-statistischen Verfahren wird der Scorewert
     •    Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages          berechnet. ICD verwendet dafür bewährte Methoden, die regelmäßig
          mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen              von unabhängigen Gutachtern überprüft werden.
          oder über die Versagung der Restschuldbefreiung werden
          taggenau nach drei Jahren gelöscht.                               Was beeinflusst den Score?
     •    Angaben über Anfragen werden spätestens taggenau nach             Beispielhaft gilt: Wenn Sie kürzlich eine Rechnung nicht bezahlt haben,
          drei Jahren gelöscht.                                             kann sich Ihr Score verschlechtern. Wenn Sie regelmäßig pünktlich
     •    Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert;           zahlen, kann sich Ihr Score verbessern. Auch Änderungen Ihrer Adresse
          danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der               oder neue Informationen können den Score beeinflussen.
          fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach
          werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der         Was passiert bei fehlerhaften Daten?
          ist.                                                              Wenn Sie feststellen, dass Daten über Sie falsch oder veraltet sind,
                                                                            können Sie eine Berichtigung beantragen. Nach erfolgreicher Korrektur
Daten zu weiteren Zwecken (siehe Ziffer 2) werden unter anderem nach        wird Ihr Score neu berechnet. So kann sich Ihr Scorewert ändern.
Erreichen der jeweiligen Zwecke gelöscht. Weitere Details über die
Dauer der Datenspeicherung sind im Code of Conduct unter                    Wer nutzt den Score?
https://www.die-wirtschaftsauskunfteien.de/code-of-conduct zu finden.       ICD selbst trifft keine Entscheidungen über Verträge oder Zahlarten. Die
                                                                            Entscheidung liegt allein bei dem Unternehmen, das Ihre Daten bei ICD
8. Betroffenenrechte gegenüber der ICD                                      abfragt – z. B. eine Bank, ein Versandhändler oder ein Vermieter. Diese
Jede betroffene Person hat gegenüber der ICD das Recht auf Auskunft         nutzen den Score als Unterstützung bei ihrer Entscheidung.
nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16
DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf          Was ist mit Geschäftsgeheimnissen?
Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie – wenn           Manche Details zur Berechnung des Scores sind geschützt, z. B. weil sie
die Verarbeitung auf einer Einwilligung der betroffenen Person gemäß        Rückschlüsse auf andere Personen zulassen oder Geschäftsgeheimnisse
Artikel 6 Absatz 1 a beruht – das Recht auf Datenübertragbarkeit nach       enthalten. Dennoch stellt ICD sicher, dass Sie als betroffene Person
Artikel 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die       ausreichend verständliche Informationen erhalten. Falls nötig, kann eine
für die ICD zuständige Aufsichtsbehörde – Der Landesbeauftragte für         Datenschutzbehörde prüfen, ob weitere Informationen offengelegt
den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg,             werden müssen.
Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart – zu beschweren.
Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden                  Welche Daten werden nicht verwendet?
Vertragspartner wider-rufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen,      ICD verwendet keine sensiblen Daten wie z. B. Angaben zur Herkunft,
die bereits vor Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der    Religion oder politischen Einstellung. Auch die Ausübung Ihrer Rechte
Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf          nach der DSGVO (z. B. Auskunft oder Berichtigung) hat keinen Einfluss
verarbeiteten personenbezogenen Daten.                                      auf Ihren Score.
                                                                            Informationen zum        Scoring     enthalten auch unsere FAQ
Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus               https://www.experian.de/selbstauskunft/selbstauskunft-faqs.
Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person
ergeben, gegenüber der ICD widersprochen werden.                            E.   Creditreform
                                                                            Information für Betroffene gemäß Artikel 14 DSGVO
Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die ICD zu Ihrer Person              Verantwortlich im Sinne des Artikel 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die
gespeichert und an wen sie welche Daten übermittelt hat, teilt Ihnen die    Creditreform Bad Homburg/Limburg Fritscher und Schmitt KG,
ICD das gerne im Rahmen einer – unentgeltlichen - schriftlichen             Horexstraße 3, 61352 Bad Homburg, Tel. 06172-9860-0, Fax 06172-9860-
Selbstauskunft mit. Die ICD bittet um Ihr Verständnis, dass sie aus         10, E-Mail info@bad-homburg.creditreform.de.
datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte
erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person am Telefon   Unseren Datenschutzbeauftragten Michael Vosberg erreichen Sie unter
nicht möglich ist. Um einen Missbrauch des Auskunftsrechts durch Dritte     Tel. 06172-9860-39, Fax 06172-9860-9539, E-Mail m.vosberg@bad-
zu vermeiden, benötigt die ICD folgende Angaben von Ihnen: Name (ggf.       homburg.creditreform.de

                                                                                                                                Seite 16 von 75


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 17]
In unserer Datenbank werden insbesondere Angaben gespeichert über           Sie können sich über die Verarbeitung der Daten durch uns bei dem für
den Namen, die Firmierung, die Anschrift, den Familienstand, die            Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz
berufliche Tätigkeit und die Vermögensverhältnisse, etwaige                 beschweren.
Verbindlichkeiten sowie Hinweise zum Zahlungsverhalten.
                                                                            Die Übermittlung Ihrer Daten an uns ist weder gesetzlich noch
Die Daten stammen zum Teil aus öffentlich zugänglichen Quellen wie          vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsschluss erforderlich.
öffentlichen Registern, dem Internet, der Presse und sonstigen Medien       Sie sind nicht verpflichtet, uns die gewünschten Daten zu überlassen.
sowie aus der Übermittlung von Daten über offene Forderungen.               Geben Sie uns Ihre Daten nicht, kann dieser Umstand Ihrem Kreditgeber
                                                                            oder Lieferanten die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit erschweren oder
Zweck der Verarbeitung der erhobenen Daten ist die Erteilung von            unmöglich machen, was wiederum zur Folge haben kann, dass Ihnen ein
Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person/Firma           Kredit oder eine Vorleistung des Lieferanten verweigert wird.
einschließlich    sonstiger      bonitätsrelevanter        Informationen.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1f) EU-DSGVO.     Widerspruchsrecht:
                                                                            Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten erfolgt aus
Auskünfte über die bei uns gespeicherten Daten dürfen gemäß Artikel 6       zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger-                 und
Absatz 1f) EU-DSGVO nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein                  Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig
berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft       überwiegen, oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder
darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden,       Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus
erfolgt dies auf Basis der sog. Standardvertragsklauseln, die Sie unter     einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und
folgendem Link                                                              nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer
https://www.lda.bayern.de/media/eu_standardvertragsklauseln.pdf             Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich
einsehen oder sich zusenden lassen können.                                  vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet.

Berechtigte Interessen im vorgenannten Sinn können sein:                    F.   Einwilligung in die Erhebung und Verwendung
Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse,
                                                                                 von Gesundheitsdaten und geschützter Daten
Forderung,     Bonitätsprüfung,    Versicherungsvertrag, überfällige
Forderung, Vollstreckungsauskunft.                                               gemäß § 203 StGB sowie Schweigepflicht-
                                                                                 entbindungserklärung
Zu unseren Kunden zählen sowohl im Inland als auch im Ausland tätige        Die      Regelungen     des      Versicherungsvertragsgesetzes,    des
Kredit-institute,      Leasinggesellschaften,        Versicherungen,        Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften
Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungs-                  enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung,
managements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere           Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen gegen Rechnung liefern         Um       Ihre     Gesundheitsdaten      für    diesen     Antrag/diese
bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil       Angebotsanforderung und den Vertrag erheben und verwenden zu
der in der Wirtschaftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die              dürfen, benötigt die Alte Leipziger daher Ihre datenschutzrechtliche(n)
Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Nutzung für                Einwilligung(en).
Adresshandels-    und Werbe-zwecke,        sowie   die    Herstellung
entsprechender Datenträger genutzt.                                         Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigt die Alte Leipziger
                                                                            ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder
Die Daten werden so lange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die            weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die
Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die       Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z.B.
Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst vier Jahren.      Assistance-Dienstleister,     Rückversicherer,     Hinweis-      und
Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist,      Informationssystem (HIS) weiterleiten zu dürfen.
andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung
eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung              Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht
taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden              abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der
gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der              oben angegebenen Adresse zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf
Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Einzelheiten können         hin, dass die Leistungsbearbeitung bei einem Unfallversicherungsvertrag
Sie den vom Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ aufgestellten        ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Regel nicht möglich sein
„Verhaltensregeln    für     die   Prüf-   und    Lösch-fristen     von     wird.
personenbezogenen          Daten       durch       die       deutschen
Wirtschaftsauskunfteien“ entnehmen.                                         Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und
                                                                            sonstiger nach § 203 StGB geschützter Daten durch die ALTE LEIPZIGER
Sie haben ein Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person           selbst (unter 1), bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der ALTE
gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch         LEIPZIGER (unter 2) und wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter
sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung.      3).
Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig
sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der Daten.      Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen
Sind Ihre Daten unvollständig, so haben Sie einen Anspruch auf              Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung
Vervollständigung der Daten.                                                nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können

Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der von uns gespeicherten     1.   Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten
Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit           Gesundheitsdaten durch die Alte Leipziger
zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der
aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten        Ich willige ein, dass die Alte Leipziger die von mir in diesem
Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt.                                     Antrag/dieser Angebotsanforderung und künftig mitgeteilten
                                                                            Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur
                                                                            Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung
                                                                            dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist.


                                                                                                                                Seite 17 von 75


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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2.    Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach                    Ihre personenbezogenen Daten werden von der Rückversicherung nur zu
      § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der                  den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer
      Alte Leipziger                                                         Gesundheitsdaten an eine Rückversicherung werden Sie durch die Alte
Die Alte Leipziger verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf    Leipziger unterrichtet.
die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit.
                                                                             Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an
2.1        Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen                       Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken
           (Unternehmen oder Personen)                                       verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Alte
Die Alte Leipziger führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die            Leipziger tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und
Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische            weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder
Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht immer selbst               2.3 Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS)
durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft im        Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und
Alte Leipziger – Hallesche Konzern oder einer anderen Stelle. Werden         Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das
hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt       derzeit die Besurance HIS GmbH (Besurance HIS GmbH, Kreuzberger
die Alte Leipziger Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und so-weit       Ring 68, 65205 Wiesbaden, www.informa-his.de) betreibt.
erforderlich für die anderen Stellen.                                        Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und
                                                                             erhöhte Risiken kann die Alte Leipziger an das HIS melden. Die Alte
Die Alte Leipziger führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die       Leipziger und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der
Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß                   Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes
Gesundheitsdaten für die Alte Leipziger erheben, verarbeiten oder            Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten
nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige           weitergegeben, aber für eine Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB
Liste finden Sie unter Buchstabe B. Eine aktuelle Liste kann auch im         geschützten Daten benötigt die Alte Leipziger Ihre Schweigepflicht-
Internet unter www.alte-leipziger.de/dienstleisterliste.pdf eingesehen       entbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen
oder beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Alte Leipziger           zustande gekommen ist oder nicht.
(Anschrift: Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel, Telefon: 06171
663927, E-Mail: datenschutz@alte-leipziger.de) angefordert werden. Für       Ich entbinde die für die Alte Leipziger tätigen Personen von ihrer
die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch            Schweigepflicht, soweit sie Daten aus der Antrags- oder
die in der Liste genannten Stellen benötigt die Alte Leipziger Ihre          Leistungsprüfung an den jeweiligen Betreiber des Hinweis- und
Einwilligung.                                                                Informationssystems (HIS) melden.

Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten, an die in   Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über
der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die          das HIS Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der
Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang          Vergangenheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche
erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die Alte Leipziger dies tun     Informationen verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren
dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter des Alte           Leistungsprüfung erforderlichen Daten erhoben werden.
Leipziger– Hallesche Konzern und sonstiger Stellen im Hinblick auf die
Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB                  2.4        Datenweitergabe an selbstständige Vermittler
geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.                                 Die Alte Leipziger gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit
                                                                             an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden
2.2        Datenweitergabe an Rückversicherungen                             Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit
Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die ALTE LEIPZIGER        zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren
Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise           Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden.
übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen
dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten            Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann
übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das         der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und
Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die      ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag,
ALTE LEIPZIGER Ihren Versicherungsantrag/Ihre Angebotsanforderung            Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann.
oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere      Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit
dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es        welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch,
sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt.                         ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart
                                                                             wurden.
Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die Alte
Leipziger aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder           Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen
Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen              Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den
unterstützt.                                                                 Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse
                                                                             bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei
Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen,             einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen
können sie kontrollieren, ob die Alte Leipziger das Risiko bzw. einen        Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie
Leistungsfall richtig eingeschätzt hat.                                      auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.

Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge             Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten und
im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit          sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten
diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko       Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen
beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und                   selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort
Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an               erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen.
Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten
Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte
Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet.


                                                                                                                                 Seite 18 von 75


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und        Die Alte Leipziger speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen
die Datenverarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern          weiterer Versicherungen beantworten zu können. Ihre Daten werden bei
(z.B.   Betreiber    von     Vergleichssoftware,    Maklerverwaltungs-     der Alte Leipziger und im Hinweis- und Informationssystem bis zum Ende
programmen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung          des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung
meiner Versicherungsverträge einschaltet.                                  gespeichert.
Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen.
                                                                           Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten, wenn
3.    Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten,                   der Vertrag nicht zustande kommt, für einen Zeit-raum von drei Jahren
      wenn der Vertrag nicht zustande kommt                                ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben
Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert die Alte Leipziger   genannten Zwecken speichert und nutzt.
Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den
Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Außerdem ist es
möglich, dass die Alte Leipziger zu Ihrem Antrag/Ihrer
Angebotsanforderung einen Vermerk an das Hinweis- und
Informationssystem meldet, der an anfragende Versicherungen
übermittelt wird.


                                                                                                                              Seite 19 von 75


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Dienstleisterliste – Stand Juni 2026
Liste der Dienstleister gemäß »Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung« im Versicherungsantrag sowie im Einklang mit Artikel 21 und 22 der
»Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Versicherungswirtschaft«.
Aufgaben, zu deren Bearbeitung personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse) an Dritte weitergegeben werden können


Übertragene Aufgaben                                                   Auftragnehmer /
                                                                       Dienstleistungskategorie
Adressprüfung                                                          Adressermittler, Einwohnermeldeämter
Assistance und Pannenhilfe                                             AvD Automobilclub
Auskunftseinholung zur Antrags- und / oder Leistungsbearbeitung              •    Wirtschaftsauskunfteien
                                                                                  (SCHUFA Holding AG, Creditreform e.V., Experian infoscore Consumer
                                                                                  Data GmbH, Forum Finanzplanung GmbH, Besurance HIS GmbH),
                                                                             •    ESW Software Warda KG (Verstorbenenabgleich)
                                                                             •    Dienstleister zur Gebäudewertermittlung
                                                                             •    Dienstleister zur softwaregestützten Risikobesichtigung
Beratung, treuhänderische Tätigkeiten, Tarifierung                     Beratungsunternehmen, Treuhänder, Aktuare
Bestandsverwaltung und Schadenbearbeitung (Sachversicherung)           Assekuradeure, Makler, Bordero-Partner
Datenträger-/Aktenentsorgung                                           Entsorgungsunternehmen
Digitale Kommunikation                                                 mailingwork GmbH
Durchführung von Web-Konferenzen und                                   CSN. Communication Service Network GmbH
Bereitstellung einer Konferenz-Plattform                               Microsoft Ireland Operations Ltd.
Druck-/Kuvertierarbeiten, Briefabholung und Versand                    Druckereien und Postdienstleister
Endkundenplattform „fin4u“                                             BANKSapi GmbH
Firmenkundenportal in der Betrieblichen Altersversorgung               ePension GmbH & Co. KG
und außergerichtliches Mahnverfahren, Beratung (juristisch),                 •    Rechtsanwälte (Ohletz, Andreas Conzelmann)
allgemeine Dienstleistung in begründeten Einzelfällen                        •    Creditreform
Immobilienmanagement                                                   Verwalter, Hausmeisterdienste, Abrechnungsunternehmen, Handwerker,
                                                                       Immobilienmakler, IT-Dienstleister, Rechts- und Fachanwälte, Architekten,
                                                                       Projektentwickler, Werkunternehmer, Ingenieure, Gutachter, Vermessungsbüro,
                                                                       Steuerberater
IT-Dienstleistungen (Programmiertätigkeiten, User-Help-Desk, Hard-     Externe IT-Dienstleistungsunternehmen
und Softwareimplementierung und -unterstützung, Archivierung von
aufbewahrungspflichtigen Daten, System-Beratung und -
Unterstützung)
Marktforschung (Marktanalysen, Servicestudien,                         Marketing-/Marktforschungsunternehmen, Ratingagenturen,
Kundenbefragungen auch im Rahmen von Ratings)                          ASSEKURATA, Franke und Bornberg GmbH
Rürup-Service, Rentenbezugsmitteilungs-Service, Zentralruf, Notruf     Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
Prüfung von Kostenvoranschlägen, Rechnungen, Schadenware               Prüfdienstleister, Sachverständige, Partnerwerkstätten, Restwertbörsen
Reparatur, Sanierung, Ersatz                                           Handwerksbetriebe, Sanierer, Werkstätten, Mietwagenunternehmen
Schaden-/Assistance-/Präventions-Dienstleistungen (Cyber Gewerbe)      Externe Cyber-Security-Unternehmen
                                                                       Externe Plattformanbieter
Vermittlung von Reparaturaufträgen                                     DMS GmbH, riparo GmbH

Aufgaben, zu deren Bearbeitung auch Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben werden können
Übertragene Aufgaben                                               Auftragnehmer /
                                                                   Dienstleistungskategorie
Anforderung und Prüfung von Arztberichten/Gutachten                HL Casework GmbH, Verisk Med GmbH
Schaden-/Assistance-Leistungen, Rehabilitationsmaßnahmen,          Assistance-, Reha- und Pflege-Dienstleister
Hilfs- und Pflegeleistungen                                        (Malteser Hilfsdienst e.V., Deutsche Assistance Service GmbH)
Außenregulierung, berufskundliche Gutachten, Rückversicherung      Rückversicherer, Mercur Grip, Regulierungsbeauftragte
Erstellen von Sachverständigengutachten, Schadenprüfung,           Sachverständige, Gutachter, Ärzte
Belegprüfung                                                       (inkl. Ärztlicher Dienst der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.)
Juristische Beratung, Schadenbearbeitung                           Rechtsanwälte
Regressbearbeitung, Außenregulierung                               Die Regulierer AllRisk Schadenmanagement AG, Interschaden GmbH,
                                                                   Twentyfour GmbH
Schadenbearbeitung, telefonischer Kundendienst                     Schweitzer Gruppe GmbH
Übersetzungen                                                      Übersetzungsbüros


                                                                                                                                      Seite 20 von 75


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Datenverarbeitung in der ALH Gruppe
Zur ALH Gruppe gehören folgende Gesellschaften
     •    Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.                                       •    Alte Leipziger Trust Investment-Gesellschaft mbH
     •    Hallesche Krankenversicherung a.G.                                           •    Alte Leipziger Treuhand GmbH
     •    Alte Leipziger Versicherung AG                                               •    Alte Leipziger Pensionskasse AG
     •    Alte Leipziger Holding AG                                                    •    Alte Leipziger Pensionsfonds AG
     •    Alte Leipziger Bauspar AG                                                    •    Alte Leipziger Pensionsmanagement GmbH

Gemeinsame Verarbeitung von Stammdaten
    •   Die Stammdaten umfassen gemäß „Code of Conduct“ (Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsc he
        Versicherungswirtschaft) Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Kunden- und Versicherungsnummer, Beruf, Familienstand, gesetzliche
        Vertreter, Angaben über die Art der bestehenden Verträge, Rollen der betroffenen Personen (z.B. Versicherungsnehmer, Versicherter,
        Beitragszahler, Zahlungsempfänger), Kontoverbindung, Telekommunikationsdaten, Widerspruchs-/Sperrvermerke (bzgl. Werbung und Markt-
        /Meinungsforschung)        und      andere     Widersprüche,     Vollmachten und    Betreuungsregelungen,     zuständige    Vermittler.
        Um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Anmelde-, Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig
        bearbeiten zu können (z.B. Zuordnung von Post und eingehenden Telefonaten), können die Stammdaten der betroffenen Personen in der ALH
        Gruppe in einer gemeinschaftlich genutzten Datenbank geführt werden.
    •   Ansonsten bestehen für die Daten der jeweiligen Unternehmen der ALH Gruppe getrennte Datenhaltungen und Datennutzungen. Dies erfolgt im
        Einklang mit der aufsichtsrechtlich geforderten Spartentrennung.

Verarbeitung personenbezogener Daten in der ALH Gruppe
Bestimmte Aufgaben in der ALH Gruppe werden unternehmensübergreifend wahrgenommen. Hierbei kann es erforderlich sein, dass auch personen-
bezogene Daten verarbeitet werden. Die Verarbeitung ist dann über Art. 6 Abs. 1f DSGVO („Berechtigte Interessen“) legitimiert oder es liegt eine Regelung
vor durch arbeitsvertraglich festgelegte Verantwortlichkeiten oder mittels einer Vereinbarung gemäß Art. 26 DSGVO („Gemeinsam Verantwortliche“) bzw.
Art. 28 DSGVO („Auftragsverarbeitung“).

Es handelt sich dabei um folgende Tätigkeitsbereiche:
     •     Betrieblicher Datenschutz                                                   •   Marketing
     •     Betriebsorganisation                                                        •   Personalwesen
     •     Compliance                                                                  •   Rechnungswesen
     •     Immobilienmanagement                                                        •   Rechtsabteilung
     •     Informationssicherheitsbeauftragter                                         •   Risikomanagement
     •     Interne Revision                                                            •   Vertriebsverwaltung
     •     Informationstechnik                                                         •   Vorstandsbereich
                                                                                 Datenschutzgarantien     (z.B.  verbindliche   unternehmensinterne
Hinweis:                                                                         Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden
Sollten wir Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen                    sind.
Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur,
soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes
Datenschutzniveau    bestätigt   wurde      oder    angemessene


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                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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I            Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang
Die Privathaftpflichtversicherung ist abschließbar für Familien/Paare oder für Singles, jeweils mit oder ohne Kinder.
Der Versicherungsumfang kann wahlweise als Tarifvariante classic, premium oder optimum vereinbart werden.
Die Versicherung einzelner Positionen innerhalb einer Tarifvariante ist nicht möglich.


                           Privathaftpflichtversicherung T26 Leistungsübersicht
    Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine
    Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des
    Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein              classic                    premium                          optimum
    und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.
    Versicherungssummen
                                                                                                            wahlweise                          wahlweise
                                                                                                      bis zu 15 Mio. EUR /               bis zu 15 Mio. EUR /
                                                                                                      bis zu 25 Mio. EUR /               bis zu 25 Mio. EUR /
    Personen, Sach- und Vermögensschäden pauschal                          bis zu 10 Mio. EUR          bis zu 50 Mio. EUR,                bis zu 50 Mio. EUR,
                                                                                                      max. 15 Mio. EUR für               max. 15 Mio. EUR für
                                                                                                        Personenschäden                    Personenschäden
                                                                                                     je geschädigter Person             je geschädigter Person
    Vorsorgeversicherung in Höhe der Versicherungssumme                             ⚫                           ⚫                                ⚫
    Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos                               ⚫                           ⚫                                ⚫
    Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung
                                                                                    ⚫                           ⚫                                ⚫
    bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften
    Nachversicherungsschutz/Fortsetzung
                                                                                    ⚫                           ⚫                                ⚫
    nach dem Tod des Versicherungsnehmers

                                                                          Familie/Paar          Familie/Paar               Single                 Single
    Bei allen Tarifvarianten (classic / premium / optimum)
                                                                            mit Kind             ohne Kind                mit Kind              ohne Kind
    Mitversicherte Personen und Verhältnis zwischen den Versicherten
    Versicherungsnehmer                                                         ⚫                    ⚫                        ⚫                      ⚫
    Ehegatte und eingetragener Lebenspartner
    des Versicherungsnehmers
                                                                                ⚫                    ⚫                        -                      -
    Unverheiratete und nicht in einer eingetragenen
    Lebenspartnerschaft lebende Kinder
                                                                                ⚫                     -                       ⚫                      -
    Volljährige Kinder in einer Schulausbildung
    oder sich unmittelbar anschließende Berufsausbildung
                                                                                ⚫                     -                       ⚫                      -
    Volljährige Kinder, die im Anschluss an die Schulausbildung
    auf einen Ausbildungsplatz, eine Lehre oder ein Studium warten
                                                                         bis zu 18 Monate             -             bis zu 18 Monate                 -
    Volljährige Kinder, die im Anschluss an die abgeschlossene
    berufliche Erstausbildung auf eine weitere Ausbildung warten
                                                                         bis zu 18 Monate             -             bis zu 18 Monate                 -
    Volljährige Kinder, die sich in einer Zweitausbildung befinden,
    die unmittelbar an die Erstausbildung grenzt
                                                                                ⚫                     -                       ⚫                      -
    Volljährige Kinder nach Beendigung der Schul- oder
    beruflichen Erst-/Zweitausbildung bei Arbeitslosigkeit,              bis zu 12 Monate             -             bis zu 12 Monate                 -
    in häuslicher Gemeinschaft
    Volljährige Kinder nach Beendigung der Schul- oder
    beruflichen Erst-/Zweitausbildung bei Arbeitslosigkeit               bis zu 12 Monate             -             bis zu 12 Monate                 -
    in nicht-häuslicher Gemeinschaft
    Lernunterstützung für Nachhilfeunterricht                             bis zu 250 EUR              -                 bis zu 250 EUR               -
    Lernunterstützung für Schul-/Lernsoftware                             bis zu 50 EUR               -                 bis zu 50 EUR                -
    Kinder mit körperlicher Behinderung in häuslicher Gemeinschaft              ⚫                     -                       ⚫                      -
    Kinder mit geistiger oder seelischer Behinderung
    in häuslicher Gemeinschaft
                                                                                ⚫                     -                       ⚫                      -
    Kinder mit geistiger oder seelischer Behinderung
    in nicht-häuslicher Gemeinschaft
                                                                                ⚫                     -                       ⚫                      -
    Eigene minderjährige Kinder über die Kinder
    mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung                     ⚫                     -                       ⚫                      -
    zur Aufsicht verpflichtet sind
    Kinder mit körperlicher, geistiger
    oder seelischer Behinderung im Pflegeheim
                                                                                ⚫                     -                       ⚫                      -
                                                                                                                                              Seite 22 von 75


                    degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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                                                                   Familie/Paar         Familie/Paar             Single             Single
Bei allen Tarifvarianten (classic / premium / optimum)
                                                                     mit Kind            ohne Kind              mit Kind          ohne Kind
In häuslicher Gemeinschaft lebende Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft
                                                                        ⚫                    ⚫                      -                  -
Kinder des in häuslicher Gemeinschaft mit dem
Versicherungsnehmer lebenden Partners einer nichtehelichen              ⚫                    -                      -                  -
Lebensgemeinschaft


Tarifvariante                                                          classic                    premium                     optimum

Sonstige mitversicherte Personen und Verhältnis zwischen den Versicherten
In häuslicher Gemeinschaft lebende volljährige Kinder                       -                           -                          ⚫
In häuslicher Gemeinschaft lebender,
pflegebedürftiger Angehöriger (mindestens Pflegestufe 2)                    -                           ⚫                          ⚫
Pflegebedürftiger Angehöriger (mindestens Pflegestufe 3)
in einem Alten- oder Pflegeheim                                             -                           ⚫                          ⚫

Im Haushalt beschäftigte Personen                                           -                           ⚫                          ⚫
In häuslicher Gemeinschaft lebende Eltern bzw. Großeltern                   ⚫                           ⚫                          ⚫
Eltern- oder Großelternteil in einem Altenheim                              -                           ⚫                          ⚫
In häuslicher Gemeinschaft lebender minderjähriger Enkel                    -                           ⚫                          ⚫
Gastkinder und Austauschschüler und vergleichbare,
vorübergehende in den Haushalt integrierte Personen                         ⚫                           ⚫                          ⚫
(subsidiär)
Personen, die in Notfallsituationen freiwillig Hilfe leisten                ⚫                           ⚫                          ⚫
Regressansprüche von Trägern der Sozialversicherung und
Sozialhilfe, privaten Krankenversicherungsträgern, privaten
                                                                            ⚫                           ⚫                          ⚫
und öffentlichen Arbeitgebern/Dienstherren wegen
Personenschäden
Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander
wegen Personenschäden                                                       -                           ⚫                          ⚫
Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander
wegen gerichtlich geltend gemachten Sachschäden                             -                           -                   bis zu 10.000 EUR
Sachschäden durch mitversicherte deliktunfähige Enkelkinder
ohne gerichtliche Geltendmachung                                            -                    bis zu 1.000 EUR           bis zu 1.000 EUR

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Familie und Haushalt
Versicherungsnehmer als Familien- und Haushaltsvorstand                     ⚫                           ⚫                          ⚫
Versicherungsnehmer als Dienstherr
                                                                            ⚫                           ⚫                          ⚫
der in seinem Haushalt tätigen Personen
Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Ehrenamtliche Tätigkeit/Freiwilligenarbeit/Teilnahme an Wehrübungen
Ehrenamtliche Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit
                                                                            ⚫                           ⚫                          ⚫
aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Ehrenamts
Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Rad-, Ketten-, Luft-
und Wasserfahrzeugen sowie für Sachschäden an persönlichen                  ⚫                           ⚫                          ⚫
Ausrüstungsgegenständen
Erstberatung für wirtschaftliche/soziale Ehrenämter mit                                             einmalig                    einmalig
beruflichem Charakter                                                       -                    bis zu 500 EUR              bis zu 500 EUR
Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Haus- und Grundbesitz
Inhaber einer oder mehrerer Wohnungen
                                                                       in Europa                    in Europa                   in Europa
einschließlich Ferienwohnung oder Eigentumswohnung
                                                                   bis zu 2 Wohnungen        bis zu 5 Wohnungen         bis zu 2 reine Wohnhäuser
Inhaber eines Einfamilienhauses oder eines Wohnhauses
                                                                         im Inland                 in Europa                      in Europa
Inhaber eines Wochenend-/Ferienhauses                                  in Europa                    in Europa                   in Europa
Inhaber eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest
installierten Wohnwagens bzw. eines Tinyhauses ohne                    in Europa                    in Europa                   in Europa
Transport
Inhaber eines Schrebergartens oder eines Kleingartens mit
Laube einschließlich der zugehörigen Garagen, Gärten, Biotope,         in Europa                    in Europa                   in Europa
Swimmingpools oder (Schwimm-)Teiche

                                                                                                                                 Seite 23 von 75


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Tarifvariante                                                        classic              premium                 optimum

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Inhaber eines unbebauten Grundstücks
                                                                      in Europa             in Europa               in Europa
Inhaber einer Lagerbox oder einer Self-Storage-Anlage
bis max. 10 m²                                                           -                  in Europa               in Europa
Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den
                                                                         ⚫                     ⚫                       ⚫
Eigenschaften als Haus- und Grundbesitzer obliegen
Haushüter fremder Immobilien, sofern gefälligkeitshalber die
Betreuung einer anderen Wohnung oder eines anderen Hauses                ⚫                     ⚫                       ⚫
übernommen wurde
                                                                bis zu 3 Wohnungen     bis zu 6 Wohnungen      bis zu 8 Wohnungen
Vermietung und Verpachtung von Wohnraum
                                                                 in der EU/EFTA/UK     in der EU/EFTA/UK       in der EU/EFTA/UK
Vermietung und Verpachtung
                                                                 in der EU/EFTA/UK     in der EU/EFTA/UK       in der EU/EFTA/UK
von einzelnen Räumen zu gewerblichen Zwecken
                                                                       bis zu 1              bis zu 3                bis zu 6
Vermietung und Verpachtung
                                                                  Garage/Stellplatz    Garagen/Stellplätze     Garagen/Stellplätze
einzelner Garagen oder Stellplätze
                                                                 in der EU/EFTA/UK     in der EU/EFTA/UK       in der EU/EFTA/UK
Vermietung und Verpachtung weiterer Garagen oder Stellplätze,
wenn ausdrücklich im Versicherungsschein aufgeführt                      -             in der EU/EFTA/UK       in der EU/EFTA/UK
Vermietung und Verpachtung von Eigentumswohnungen inkl.         bis zu 3 Wohnungen     bis zu 4 Wohnungen      bis zu 4 Wohnungen
Ferienwohnungen/Ferienhäuser sowie dazugehörigen Garagen         in der EU/EFTA/UK     in der EU/EFTA/UK       in der EU/EFTA/UK
Vermietung und Verpachtung von weiteren
Eigentumswohnungen inkl. Ferienwohnungen/Ferienhäuser
sowie dazugehörigen Garagen,
                                                                         -             in der EU/EFTA/UK       in der EU/EFTA/UK
wenn ausdrücklich im Versicherungsschein aufgeführt
Vermietung und Verpachtung einer Einliegerwohnung
                                                                 in der EU/EFTA/UK     in der EU/EFTA/UK       in der EU/EFTA/UK
oder einer Wohnung im Zweifamilienhaus
                                                                       bis zu 3               bis zu 6                bis zu 8
Vermietung und Verpachtung von Fremdenzimmern
                                                                      im Inland        in der EU/EFTA/UK       in der EU/EFTA/UK
                                                                   bis zu 2.500 m²       bis zu 10.000 m²        bis zu 20.000 m²
Vermietung und Verpachtung eines unbebauten Grundstücks
                                                                      in Europa              in Europa               in Europa
Miteigentum an zu Objekten gehörenden
                                                                         ⚫                     ⚫                       ⚫
Gemeinschaftsanlagen
Aus früherem Besitz nach § 836 (2) BGB                                   ⚫                     ⚫                       ⚫
Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter                                   ⚫                     ⚫                       ⚫
                                                                 bis zu 200.000 EUR    bis zu 300.000 EUR      bis zu 500.000 EUR
Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten
                                                                Bausumme in Europa    Bausumme in Europa      Bausumme in Europa
Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten
                                                                     in Europa              in Europa               in Europa
an einem selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus
Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten -
                                                                 bis zu 150.000 EUR    bis zu 150.000 EUR      bis zu 150.000 EUR
Begrenzung des Werts der Eigenleistung
                                                                         ⚫                     ⚫
                                                                   SB 20 Prozent,        SB 20 Prozent,                ⚫
Be- und Entladeschäden
                                                                   mind. 50 EUR,         mind. 50 EUR,              ohne SB
                                                                   max. 5.000 EUR        max. 5.000 EUR
Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Betreiber von Anlagen
                                                                ohne kWp Begrenzung   ohne kWp Begrenzung     ohne kWp Begrenzung
Photovoltaikanlage inklusive Einspeisung
                                                                      im Inland             im Inland               im Inland
Solarthermieanlage                                                   im Inland              im Inland               im Inland
Flächengeothermie-Anlage                                             im Inland              im Inland               im Inland
Privat genutzte Wallbox zur Stromversorgung von
                                                                         ⚫                     ⚫                       ⚫
Elektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und E-Scootern
                                                                  bis zu 800 Watt        bis zu 800 Watt         bis zu 800 Watt
Balkon Solaranlage (Balkonkraftwerk)
                                                                     im Inland              im Inland               im Inland


                                                                                                                     Seite 24 von 75


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Tarifvariante                                                        classic              premium                   optimum

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Allgemeines Umweltrisiko
Versicherungssummen                                              bis zu 3 Mio. EUR      bis zu 3 Mio. EUR         bis zu 5 Mio. EUR
Abwässer                                                                 ⚫                      ⚫                        ⚫
Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube
                                                                         ⚫                      ⚫                        ⚫
für häusliche Abwässer
Allmähliche Einwirkung der Temperatur von Gasen, Dämpfen,
                                                                         ⚫                      ⚫                        ⚫
Feuchtigkeit und von Niederschlägen
Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Mietsachschäden
Schäden an gemieteten Küchen
                                                                         ⚫                      ⚫                        ⚫
einschließlich eingebauter E-Geräte
                                                                 bis zu 5.000 EUR,      bis zu 50.000 EUR,       bis zu 200.000 EUR,
Schäden an fremden gemieteten oder geliehenen Sachen
                                                                max. bis zu 3 Monate   max. bis zu 6 Monate   ohne zeitliche Begrenzung
Schäden an fremden beweglichen Sachen in Hotelzimmern,
Pensionen, Schiffskabinen, Schlafwagenabteil,                            ⚫                      ⚫                        ⚫
Ferienwohnungen und -häusern
Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von
Hardware, die in der Eigenschaft als Schüler oder Student von
                                                                   bis zu 750 EUR         bis zu 750 EUR           bis zu 750 EUR
der Schule oder gleichgestellten Lehranstalt zur Teilnahme am
Homeschooling leihweise zur Verfügung gestellt worden ist
Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von
Hardware, die in der Eigenschaft als Arbeitnehmer oder
                                                                   bis zu 750 EUR         bis zu 750 EUR           bis zu 750 EUR
arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger durch den Arbeitgeber
oder Dienstherren leihweise zur Verfügung gestellt worden ist
Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Sportausrüstung und Waffen/Munition
Ausübung von Sport                                                       ⚫                      ⚫                        ⚫
Besitz und Gebrauch von Fahrrädern und
                                                                         ⚫                      ⚫                        ⚫
Pedelecs/Elektrofahrräder
Schäden durch abgeschlagene Golfbälle
ohne gesetzliche Haftung                                                 -                      ⚫                        ⚫
Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen
                                                                         ⚫                      ⚫                        ⚫
sowie Munition und Geschossen
Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Tiere
Halter oder Hüter von zahmen Haustieren                                  ⚫                      ⚫                        ⚫
Halter oder Hüter von gezähmten Kleintieren                              ⚫                      ⚫                        ⚫
Halter oder Hüter von Bienen                                             ⚫                      ⚫                        ⚫
Halter oder Hüter von Blinden-, Signal-
                                                                         ⚫                      ⚫                        ⚫
oder Behindertenbegleithunden
Aufwendungen für das Wiedereinfangen
entlaufener, mitversicherter Tiere                                       -               bis zu 5.000 EUR         bis zu 10.000 EUR

Nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde                     ⚫                      ⚫                        ⚫
Reiter bei der Benutzung femder Pferde                                   ⚫                      ⚫                        ⚫
Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke
                                                                         ⚫                      ⚫                        ⚫
zu privaten Zwecken
Besondere Regelungen für einzelne private Risiken –
Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeug-Anhängern, Luft-, Wasser- und Modellfahrzeugen
Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen
                                                                         ⚫                      ⚫                        ⚫
und Kraftfahrzeug-Anhängern
Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen               ⚫                      ⚫                        ⚫
Versicherungspflichtige Luftfahrzeuge wie Flugmodelle,
unbemannte Ballone und Drachen, ferngesteuerte Flugmodelle
                                                                         ⚫                      ⚫                        ⚫
mit Motor (z.B. Modellflugzeuge, Helikopter, Quadrocopter,
Drohnen) bis 5 kg sowie Kitesport-Geräte
Gebrauch von eigenen oder fremden Wasserfahrzeugen ohne
                                                                         ⚫                      ⚫                        ⚫
Segel, Motoren oder Treibsätzen
Gebrauch von fremden Segelbooten ohne Motor
                                                                         ⚫                      ⚫                        ⚫
oder Treibsätzen

                                                                                                                       Seite 25 von 75


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Tarifvariante                                                           classic                   premium                    optimum

Gebrauch von eigenen und fremden Surf- und Windsurfbretter                  -                           -                          ⚫
sowie Foilboards ohne Motor
Gebrauch von eigenen und fremden Segelbooten                     bis zu 15 m² Segelfläche    bis zu 15 m² Segelfläche   bis zu 20 m² Segelfläche
Gebrauch von eigenen Motorbooten                                 bis zu 15 PS / 11,03 kW      bis zu 15 PS / 11,03 kW   bis zu 15 PS / 11,03 kW
Fremde Wasserfahrzeuge mit Motoren                                          ⚫                           ⚫                          ⚫
Schäden durch Gebrauch von Wasserfahrzeugen, soweit der
Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer,                   ⚫                           ⚫                          ⚫
Halter oder Führer in Anspruch genommen wird
Gebrauch von ferngelenkten
                                                                            ⚫                           ⚫                          ⚫
Land- und Wasser-Modellfahrzeugen
Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Schäden im Ausland
Handlung im Inland                                                          ⚫                           ⚫                          ⚫
Handlung in Europa                                                          ⚫                           ⚫                          ⚫
Vorübergehender Auslandsaufenthalt außerhalb Europas                   unbegrenzt                  unbegrenzt                 unbegrenzt
Behördliche Anordnung zur Hinterlegung einer Kaution                bis zu 50.000 EUR           bis zu 100.000 EUR        bis zu 200.000 EUR
Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge
                                                                            ⚫                           ⚫                          ⚫
im Ausland (Mallorca-Deckung)
Sonstige besondere Regelungen für einzelne private Risiken
Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung
                                                                   bis zu 100.000 EUR                   ⚫                          ⚫
und der Bereitstellung elektronischer Daten
Tätigkeit als Tagesmutter, Tageseltern,
                                                                            ⚫                           ⚫                          ⚫
Betreuungsgemeinschaften, Babysitter oder Au-Pair
Haftpflicht der Tageskinder
                                                                            ⚫                           ⚫                          ⚫
während der Obhut bei den Tageseltern
Personenschäden der Tageskinder untereinander                               ⚫                           ⚫                          ⚫
Personenschäden der Tageskinder
                                                                            ⚫                           ⚫                          ⚫
gegenüber den Tageseltern und deren eigenen Kindern
Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs
                                                                            ⚫                           ⚫                          ⚫
oder fachpraktischem Unterricht
Schäden an (Ausbildungs-)Gegenständen, Einrichtungen,
                                                                            ⚫                           ⚫                          ⚫
Lehrgeräten (auch Maschinen)
Schäden aus nicht selbstständiger Tätigkeit gegenüber dem
                                                                    bis zu 5.000 EUR            bis zu 50.000 EUR         bis zu 100.000 EUR
Arbeitgeber, Arbeitskollegen und sonstiger fremden Dritten
Verletzung von Datenschutzbestimmungen während beruflicher
                                                                    bis zu 5.000 EUR             bis zu 5.000 EUR          bis zu 5.000 EUR
Tätigkeit im Homeoffice
Abhandenkommen von Schlüsseln                                       bis zu 15.000 EUR           bis zu 200.000 EUR                 ⚫
Schäden anlässlich einer Gefälligkeitsleistung                     bis zu 10.000 EUR²          bis zu 100.000 EUR²                 ⚫
Schäden Dritter im Zuge einer Gefälligkeitsleistung,
die der Versicherungsnehmer erhielt
                                                                            -                   bis zu 5.000 EUR²         bis zu 10.000 EUR²

Schäden durch mitversicherte Minderjährige                         bis zu 10.000 EUR²          bis zu 100.000 EUR²                 ⚫
Schäden durch mitversicherte geistig, körperlich
                                                                   bis zu 10.000 EUR²          bis zu 100.000 EUR²                 ⚫
oder seelisch behinderte Angehörige
Schäden im Zusammenhang mit Flächengeothermie-Anlagen                       ⚫                           ⚫                          ⚫
Ansprüche aus Benachteiligungen                                             ⚫                           ⚫                          ⚫
                                                                    bis zu 6.000 EUR           bis zu 12.000 EUR          bis zu 25.000 EUR
Nebenberufliche Tätigkeit
                                                                  Gesamtjahresumsatz          Gesamtjahresumsatz         Gesamtjahresumsatz
Betankungsschäden an fremden geliehenen Kraftfahrzeugen                     -                    bis zu 1.000 EUR          bis zu 10.000 EUR
Entschädigung auf die Mehrprämie
der ersten fünf auf den Schadensfall folgenden Jahre                        -                           ⚫                          ⚫
Ausgleich einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt (SFR)
                                                                                                  bis zu 500 EUR           bis zu 1.000 EUR
und des Vollkasko-Selbstbehalts bei Schäden an Car-Sharing-                 -               Jahreshöchstentschädigung Jahreshöchstentschädigung
Fahrzeugen oder gegen Entgelt geliehene E-Scootern
Erstattung der Selbstbeteiligung der Kfz-Vollkaskoversicherung              -                      bis zu 1 Jahr             bis zu 5 Jahre


                                                                                                                                Seite 26 von 75


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Tarifvariante                                                          classic              premium               optimum

Schäden Dritter beim Be- und Entladen
des selbst gebrauchten Kraftfahrzeuges                                     -               bis zu 2.500 EUR     bis zu 10.000 EUR
Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen
                                                                                           bis zu 5.000 EUR    bis zu 10.000 EUR
(auch wirtschaftlicher Totalschaden), die zum Schadenzeitpunkt             -              Anschaffungspreis    Anschaffungspreis
nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren
                                                                                           bis zu 5.000 EUR    bis zu 10.000 EUR
Neuwertentschädigung – Differenz zwischen Neu- und Zeitwert                -              Anschaffungspreis    Anschaffungspreis
Persönlichkeits- und Namenrechtsverletzungen                               -                      ⚫                     ⚫
Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit              bis zu 12 Monate       bis zu 12 Monate      bis zu 24 Monate
                                                                                              30 Prozent           30 Prozent
Repair & Care - Mehrleistung bei Reparatur statt Neukauf                   -               bis zu 3.000 EUR     bis zu 5.000 EUR
Verzicht auf erweiterte Verschuldensprüfung                                ⚫                      ⚫                     ⚫
Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung
                                                                           ⚫                      ⚫                     ⚫
oder sonstige Diskriminierungen
Geothermierisiko mittels Bohrung                                   bis zu 1 Mio. EUR      bis zu 1 Mio. EUR     bis zu 1 Mio. EUR
Besondere Umweltrisiken
Versicherungssummen                                                bis zu 5 Mio. EUR      bis zu 5 Mio. EUR     bis zu 5 Mio. EUR
Haftpflicht des Versicherungsnehmers für nachteilige
Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers                       ⚫                      ⚫                     ⚫
inkl. Grundwasser (Gewässerschaden)
Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen,                bis zu 100 l/kg,      bis zu 100 l/kg,      bis zu 250 l/kg,
deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist                          max. 1.000 l/kg       max. 1.000 l/kg       max. 1.000 l/kg
Gewässerschäden (Anlagenrisiko) -                                     bis zu 6.000 l/
                                                                                                  ⚫                     ⚫
Inhaber von Heizöl- oder Gastanks                                4t (Nenn-/Füllgewicht)
Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen
                                                                           ⚫                      ⚫                     ⚫
und Verwendung dieser gelagerten Stoffe
Geothermie-Anlage                                                          ⚫                      ⚫                     ⚫
                                                                           ⚫                      ⚫                     ⚫
Eigenschäden
                                                                      250 EUR SB             250 EUR SB            250 EUR SB
                                                                   bis zu 3 Mio. EUR      bis zu 3 Mio. EUR     bis zu 5 Mio. EUR
Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG                            Jahreshöchst-          Jahreshöchst-         Jahreshöchst-
                                                                    entschädigung          entschädigung         entschädigung
Forderungsausfallrisiko und Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz
                                                                          ⚫                      ⚫                    ⚫
Forderungsausfalldeckung                                              2.500 EUR                 ohne                 ohne
                                                                    Mindestschaden         Mindestschaden       Mindestschaden
Gewaltopferschutz                                                          ⚫                      ⚫                     ⚫
Opferhilfe                                                                 -              bis zu 50.000 EUR     bis zu 50.000 EUR
Halter eines Hundes oder eines Pferdes                                     ⚫                      ⚫                     ⚫
Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz                                         ⚫                      ⚫                     ⚫
Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz –
                                                                  bis zu 300.000 EUR      bis zu 300.000 EUR   bis zu 300.000 EUR
Versicherungssumme je Rechtsschutzfall
Geothermierisiko mittels Bohrung
Geothermierisiko mittels Bohrung                                   bis zu 1 Mio. EUR      bis zu 1 Mio. EUR     bis zu 1 Mio. EUR
Paket Diensthaftpflicht für Risiken von Lehrern, Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst
(optional gegen Zuschlag versicherbar)
Lehrerhaftpflichtversicherung -
                                                                                                                     
Erteilung von Experimentalunterricht
                                                                      SB 150 EUR             SB 150 EUR            SB 150 EUR
(auch mit radioaktiven Stoffen)
Lehrerhaftpflichtversicherung –
Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schüler- oder                                                                   
Klassenreisen sowie Schulausflügen und damit verbundenen              SB 150 EUR             SB 150 EUR            SB 150 EUR
Aufenthalten in Herbergen und Heimen
Lehrerhaftpflichtversicherung –                                                                                      
Abhandenkommen von Dienstschlüsseln                                   SB 150 EUR             SB 150 EUR            SB 150 EUR


                                                                                                                     Seite 27 von 75


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Tarifvariante                                                       classic             premium                   optimum

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (außer Lehrer) –
Schäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen                                                                
öffentlich-rechtlichen Inhalts insbesondere Rückgriffsansprüche    SB 150 EUR            SB 150 EUR                SB 150 EUR
des Dienstherrn
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (außer Lehrer) –
                                                                                                                     
Kosten einer von der Gesellschaft verlangten oder von ihr
                                                                   SB 150 EUR            SB 150 EUR                SB 150 EUR
genehmigten Strafverteidigung
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (außer Lehrer) –                                                       
Abhandenkommen von Dienstschlüsseln                                SB 150 EUR            SB 150 EUR                SB 150 EUR
Besondere Klauseln und Vereinbarungen
Abweichender Versicherungsbeginn                                           ⚫                 ⚫                         ⚫
Best-Leistungs-Garantie                                                    -                  -                        ⚫
Einhaltung der Mindeststandards
                                                                           ⚫                 ⚫                         ⚫
des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen                       ⚫                 ⚫                         ⚫
Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen                                    ⚫                 ⚫                         ⚫
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung                                                                          bis zu 15 Monate
(Exzedenten-Haftpflichtversicherung)                                       -                  -                    SB 500 EUR
Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel                             ⚫                 ⚫                         ⚫
Versehensklausel                                                           ⚫                 ⚫                         ⚫
Vorversicherungsgarantie                                                   -                 ⚫                         ⚫
⚫ mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen
- nicht mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen
 gegen Zuschlag optional im Rahmen der Vertragsbedingungen versicherbar


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                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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II Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflichtversicherung
   der degenia Versicherungsdienst AG - DEG-PHV 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026
Inhaltsverzeichnis - Teil A
Abschnitt A 1         Privathaftpflichtrisiko                             Abschnitt A 3     Forderungsausfallrisiko
A 1-1                 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten              A 3-1             Gegenstand der Forderungsausfalldeckung
                      (versichertes Risiko)                               A 3-2             Leistungsvoraussetzungen
A 1-2                 Regelungen zu mitversicherten Personen              A 3-3             Umfang der Forderungsausfalldeckung
                      und zum Verhältnis zwischen den Versicherten        A 3-4             Räumlicher Geltungsbereich
                      (Versicherungsnehmer und mitversicherten            A 3-6             Besondere Ausschlüsse
                      Personen)                                                             für das Forderungsausfallrisiko
A 1-3                 Versicherungsschutz, Versicherungsfall              A 3-7             Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz
A 1-4                 Leistungen der Versicherung und                     Abschnitt A 4     Geothermierisiko mittels Bohrung
                      Vollmacht des Versicherers                          A 4-1             In Erweiterung zu Abschnitt A 1-6.22,
A 1-5                 Begrenzung der Leistungen                                             A 1-8.1, A 1-9.3 f), A 2-1.1
                      (Versicherungssumme, Serienschaden,                                   und Abschnitt A 2-2.2 DEG-PHV 2026 gilt:
                      Selbstbeteiligung)                                  A 4-2             Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen
A 1-6                 Besondere Regelungen für einzelne private Risiken   A 4-3             Planung und Errichtung
                      (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen            A 4-4             Versicherungssummen, Selbstbeteiligung
                      und besondere Ausschlüsse)                          Optional          Paket Diensthaftpflicht für Risiken von Lehrern,
A 1-7                 Allgemeine Ausschlüsse                                                Beamten und Beschäftigungen des öffentlichen
A 1-8                 Veränderungen des versicherten Risikos                                Dienstes
                      (Erhöhungen und Erweiterungen)                      Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A
A 1-9                 Neu hinzukommende Risiken                           A(GB) 1           Abtretungsverbot
                      (Vorsorgeversicherung)                              A(GB) 2           Veränderungen des versicherten Risikos und
A 1-10                Nachversicherungsschutz/Fortsetzung                                   Auswirkung auf die Prämie (Prämienregulierung)
                      der Privathaftpflichtversicherung                   A(GB) 3           Prämienangleichung und Kündigungsrecht
                      nach dem Tod des Versicherungsnehmers                                 nach Prämienangleichung
Abschnitt A 2         Besondere Umweltrisiken
A 2-1                 Gewässerschaden (außer Anlagenrisiko)
A 2-2                 Gewässerschäden (Anlagerisiko)
A 2-3                 Sanierung von Umweltschäden
                      gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG)


                                                                                                                          Seite 29 von 75

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Teil A

Abschnitt A 1           Privathaftpflichtrisiko                                 b)     im Anschluss an die Schulausbildung auf einen Ausbildungs-
                                                                                       platz, Lehre oder Studium warten
A 1-1       Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko)   Bei allen Tarifvarianten            Entschädigungsgrenze
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die
                                                                           Familie/Paar mit Kind            mitversichert
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des
täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines         Familie/Paar ohne Kind           nicht mitversichert
Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes.                                   Single mit Kind                  mitversichert
Bei allen Tarifvarianten           Entschädigungsgrenze                    Single ohne Kind                 nicht mitversichert
Familie/Paar mit Kind               mitversichert
Familie/Paar ohne Kind              mitversichert                                     oder
Single mit Kind                     mitversichert
                                                                                c)     im Anschluss an die abgeschlossene berufliche Erstaus-
Single ohne Kind                    mitversichert                                      bildung auf eine weitere Ausbildung (Ausbildungsplatz, Lehre
                                                                                       oder Studium) warten oder während der Suche nach einem
A 1-2      Regelungen zu mitversicherten Personen und zum                              Arbeitsplatz,– berufliche Erstausbildung ist Lehre und/oder
           Verhältnis zwischen den Versicherten (Versicherungsnehmer                   Studium oder umgekehrt, nicht jedoch Zweitlehre, Wechsel
           und mitversicherten Personen)                                               des Studienfaches oder Zweitstudium, Referendarzeit,
A 1-2.1                                                                                Fortbildungsmaßnahmen und dgl. -
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht:                                Bei allen Tarifvarianten            Entschädigungsgrenze
                                                                           Familie/Paar mit Kind            mitversichert
A 1-2.1.1
des Ehegatten und            des   eingetragenen    Lebenspartners   des   Familie/Paar ohne Kind           nicht mitversichert
Versicherungsnehmers.                                                      Single mit Kind                  mitversichert
                                                                           Single ohne Kind                 nicht mitversichert
Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder
einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten                     oder
lebt.
                                                                                d)     sich in einer Zweitausbildung (Ausbildungsplatz, Lehre oder
Bei allen Tarifvarianten        Entschädigungsgrenze
                                                                                       Studium) befinden, die unmittelbar im Anschluss an die
Familie/Paar mit Kind               mitversichert                                      Erstausbildung grenzt;
Familie/Paar ohne Kind              mitversichert                          Bei allen Tarifvarianten           Entschädigungsgrenze
Single mit Kind                     nicht mitversichert                    Familie/Paar mit Kind            mitversichert
Single ohne Kind                    nicht mitversichert                    Familie/Paar ohne Kind           nicht mitversichert
                                                                           Single mit Kind                  mitversichert
A 1-2.1.2
                                                                           Single ohne Kind                 nicht mitversichert
ihrer unverheirateten und nicht in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und
Pflegekinder),                                                             Unmittelbar und keine Unterbrechung im vorstehenden Sinne ist ein
                                                                           Zeitraum von bis 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung, auch wenn
Bei allen Tarifvarianten     Entschädigungsgrenze
                                                                           in dieser Zeit eine Aushilfstätigkeit / Work and Travel (sogenanntes
Familie/Paar mit Kind               mitversichert                          Jobben) ausgeübt wird.
Familie/Paar ohne Kind              nicht mitversichert
                                                                           Gleiches gilt für eine Wartezeit im Anschluss an eine
Single mit Kind                     mitversichert
                                                                           Ausbildungsmaßnahme bis zum Erhalt eines Ausbildungs-, Studien- oder
Single ohne Kind                    nicht mitversichert                    Arbeitsplatzes.

bei volljährigen Kindern jedoch nur solange sie:                           Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen Wehrdienstes,
      a) sich noch in einer Schulausbildung (auch schulische Praktika)     des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen sozialen bzw.
            oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung          ökologischen Jahres vor, während oder im Anschluss an die
            befinden (berufliche Erstausbildung – Lehre und/oder           Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
            Studium auch Bachelor und unmittelbar anschließendem
            Masterstudiengang –, nicht Referendarzeit, Fortbildungs-       Für volljährige, unverheiratete bzw. nicht in einer eingetragenen
            maßnahmen und dgl.)                                            Lebenspartnerschaft lebenden Kinder besteht Versicherungsschutz auch
Bei allen Tarifvarianten          Entschädigungsgrenze                     nach Beendigung der Schul- oder beruflichen Erst- bzw. Zweitausbildung
                                                                           bei Arbeitslosigkeit in unmittelbarem Anschluss an diese Ausbildungs-
Familie/Paar mit Kind               mitversichert
                                                                           maßnahmen bis zu einem Jahr nach deren Abschluss.
Familie/Paar ohne Kind              nicht mitversichert                    Bei allen Tarifvarianten          Entschädigungsgrenze
Single mit Kind                     mitversichert                          Familie/Paar mit Kind            mitversichert
Single ohne Kind                    nicht mitversichert                    Familie/Paar ohne Kind           nicht mitversichert
                                                                           Single mit Kind                  mitversichert
           oder
                                                                           Single ohne Kind                 nicht mitversichert


                                                                                                                                  Seite 30 von 75

                   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 31]
Diese Regelungen gelten auch, wenn die Kinder während dieser Zeit         A 1-2.1.3
nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen.                                     für volljährige, unverheiratete und nicht in einer eingetragenen
Bei allen Tarifvarianten       Entschädigungsgrenze                       Lebenspartnerschaft lebende Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und
                                                                          Pflegekinder) mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung.
Familie/Paar mit Kind             mitversichert
                                                                          Bei ausschließlich körperlicher Behinderung jedoch nur, solange eine
Familie/Paar ohne Kind            nicht mitversichert                     häusliche Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer besteht.
Single mit Kind                   mitversichert                           Sofern mitversicherte Kinder kraft Gesetzes zur Aufsicht über eigene
                                                                          minderjährige Kinder verpflichtet sind, sind diese ebenfalls
Single ohne Kind                  nicht mitversichert
                                                                          mitversichert.

Der Versicherungsschutz entfällt mit Aufnahme einer Drittausbildung,      Leben die unverheirateten und nicht in einer eingetragenen
der Referendarzeit, einer Fortbildungsmaßnahme, eines berufsbe-           Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflege-
gleitenden Studiengangs oder dergleichen.                                 kinder) im direkten Anschluss an die häusliche Gemeinschaft in einem
                                                                          Pflegeheim, so besteht der Versicherungsschutz weiter.
Die Aufnahme einer neuen Lehre/eines neuen Studiums nach abge-
                                                                          Bei allen Tarifvarianten          Entschädigungsgrenze
brochener Erstausbildung (auch nach evtl. mehreren abgebrochenen)
gilt nicht als Zweitausbildung.                                           Familie/Paar mit Kind            mitversichert
                                                                          Familie/Paar ohne Kind           nicht mitversichert
Lernunterstützung:
                                                                          Single mit Kind                  mitversichert
Dieser Einschluss gilt ab dem Halbjahreszeugnis des Schuljahres 2020 /
2021 und nur während einer nach dem Infektionsschutzgesetz vom            Single ohne Kind                 nicht mitversichert
Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite
sowie sechs Monate über deren festgestellte Beendigung hinaus.            A 1-2.1.4
                                                                          A 1-2.1.4.1
Versicherungsschutz besteht, wenn                                         des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden
     a) die Schulnoten einer gemäß Abschnitt A 1-2.1.2 a) DEG-PHV         Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und dessen Kinder,
          2026 in Schulausbildung befindlichen mitversicherten Person     diese entsprechend Abschnitt A 1-2.1.2 und Abschnitt A 1-2.1.3 DEG-
          im aktuellen Zeugnis (Halbjahres-/Jahreszeugnis) gegenüber      PHV 2026:
          dem jeweils vorherigen Zeugnis in einem oder mehreren                 a) Der Versicherungsnehmer und der mitversicherte Partner
          Hauptfächern (Mathematik, Deutsch, erste und zweite                         müssen unverheiratet sein und nicht in einer eingetragenen
          Fremdsprache sowie Leistungskurse) um mindestens zwei                       Lebenspartnerschaft leben.
          volle Schulnoten (bei 6er-Notenskala, bei Punkt- oder           Bei allen Tarifvarianten          Entschädigungsgrenze
          anderen Skalen äquivalent) verschlechtert haben,
                                                                          Familie/Paar mit Kind            mitversichert
           oder                                                           Familie/Paar ohne Kind           mitversichert
                                                                          Single mit Kind                  nicht mitversichert
     b)   die Versetzung in das nächste Schuljahr gefährdet, nicht
                                                                          Single ohne Kind                 nicht mitversichert
          erfolgt oder auf Anraten der Schule auf eigene Veranlassung
          unterblieben ist,
                                                                                b)   Der mitversicherte Partner muss im Versicherungsschein oder
insofern die Versetzung nicht bereits ausweislich des vorherigen                     seinen Nachträgen namentlich benannt werden.
Zeugnisses gefährdet war.
                                                                                c)    Die Mitversicherung für den Partner und dessen Kinder, die
Die Höchstersatzleistung beträgt je betroffener schulpflichtiger Person               nicht auch die Kinder des Versicherungsnehmers sind, endet
                                                                                      mit der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft zwischen
während der gesamten Vertragslaufzeit einmalig pauschal:
                                                                                      dem Versicherungsnehmer und dem Partner.
     •    250 EUR für Nachhilfeunterricht
                                                                          Bei allen Tarifvarianten           Entschädigungsgrenze
sowie                                                                     Familie/Paar mit Kind            mitversichert
                                                                          Familie/Paar ohne Kind           nicht mitversichert
     •    50 EUR für Schul-/Lernsoftware.
                                                                          Single mit Kind                  nicht mitversichert
Der Eintritt dieser Umstände ist unverzüglich anzuzeigen.                 Single ohne Kind                 nicht mitversichert

Besteht der Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt der Entstehung dieser            d)   Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers gilt für den
Umstände noch keine vollen drei Kalendermonate, so beträgt die                       überlebenden Partner und dessen Kinder Abschnitt A 1-10
Leistung 50 Prozent der oben genannten Summen.                                       DEG-PHV 2026 sinngemäß.
Bei allen Tarifvarianten         Entschädigungsgrenze
Familie/Paar mit Kind             mitversichert                           A 1-2.1.5
                                                                          von volljährigen Kindern als Privatperson, auch wenn sie sich nicht mehr
Familie/Paar ohne Kind            nicht mitversichert                     in einer Ausbildung befinden, unverheiratet sind, nicht in einer
Single mit Kind                   mitversichert                           eingetragenen Lebenspartnerschaft und mit dem Versicherten in
Single ohne Kind                  nicht mitversichert                     häuslicher Gemeinschaft leben;
                                                                          Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
                                                                          classic                          nicht mitversichert
                                                                          premium                          nicht mitversichert
                                                                          optimum                          mitversichert


                                                                                                                                 Seite 31 von 75

                   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 32]
A 1-2.1.6                                                                   A 1-2.1.9
eines in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer                eines in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer
lebenden, pflegebedürftigen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 2 im         lebenden minderjährigen Enkels des Versicherungsnehmers, Ehegatten
Sinne der sozialen Pflegeversicherung);                                     oder eingetragenen Lebenspartners; soweit keine andere Privat-
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                      Haftpflichtversicherung besteht;
classic                           nicht mitversichert                       Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze

premium                           mitversichert                             classic                          nicht mitversichert

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                                                                            optimum                          mitversichert
Lebt der pflegebedürftige Angehörige (mindestens Pflegegrad 3 im Sinne
der sozialen Pflegeversicherung) im direkten Anschluss an die häusliche     A 1-2.1.10
Gemeinschaft in einem Alten- oder Pflegeheim, so besteht der                von Gastkindern (auch Übernachtungskinder) und Austauschschülern
Versicherungsschutz weiter.                                                 des Versicherungsnehmers und vergleichbaren, vorübergehend in den
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                      Haushalt des Versicherungsnehmers integrierter Personen, soweit nicht
                                                                            anderweitig Versicherungsschutz besteht.
classic                           nicht mitversichert
                                                                            Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
premium                           mitversichert
                                                                            classic                          mitversichert
optimum                           mitversichert
                                                                            premium                          mitversichert
Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebens-         optimum                          mitversichert
partnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem
Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder,        A 1-2.1.11
Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und        von Personen, die einer über diesen Vertrag versicherten Person in
Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch      Notfallsituationen freiwillig Hilfe leisten, wenn sich hieraus
ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern   Schadenersatzansprüche Dritter ergeben.
und Kinder miteinander verbunden sind).                                     Aufwendungen, die dem Nothelfer durch die freiwillige Hilfeleistung
                                                                            entstanden sind, sind mitversichert.
A 1-2.1.7
der im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen –           Eine Notfallsituation ist eine Situation, wenn eine Bedrohung für Leib
z.B. Pflegepersonal oder Au-Pair – gegenüber Dritten aus dieser             und Leben besteht.
Tätigkeit.                                                                  Soweit Versicherungsschutz aus einer anderen Haftpflichtversicherung
Das Gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag oder                  erlangt werden kann, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem
gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den              Vertrag.
Streudienst versehen.                                                       Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
                                                                            classic                          mitversichert
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich
um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des                      premium                          mitversichert
Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.                optimum                          mitversichert
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
classic                           nicht mitversichert                       Mitversichert sind Regressansprüche der in Abschnitt A 1-2.1.1 bis A 1-
                                                                            2.1.11 DEG-PHV 2026 aufgeführten Personen aus übergegangenem
premium                           mitversichert
                                                                            Recht von Trägern der Sozialversicherung und Sozialhilfe, privaten
optimum                           mitversichert                             Krankenversicherungsträgern,       privaten     und       öffentlichen
                                                                            Arbeitgebern/Dienstherrn wegen Personenschäden.
A 1-2.1.8                                                                   Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden
                                                                            classic                          mitversichert
Eltern bzw. Großeltern des Versicherungsnehmers, Ehegatten oder
eingetragenen Lebenspartners;                                               premium                          mitversichert
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                       optimum                          mitversichert
classic                           mitversichert
                                                                            A 1-2.2
premium                           mitversichert
                                                                            Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen
optimum                           mitversichert                             sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden.
                                                                            Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung
Lebt ein Eltern- bzw. Großelternteil des Versicherungsnehmers,              (Abschnitt A 1-9 DEG-PHV 2026), wenn das neue Risiko nur für eine
Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners im direkten Anschluss an        mitversicherte Person entsteht.
die häusliche Gemeinschaft in einem Altenheim, so besteht der
Versicherungsschutz weiter.                                                 A 1-2.3
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze                         Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen
                                                                            oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer
classic                           nicht mitversichert
                                                                            mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz
premium                           mitversichert                             sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten
optimum                           mitversichert                             Personen.


                                                                                                                                   Seite 32 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 1-2.4                                                                   A 1-3.2
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der                   Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um
Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten         gesetzliche Ansprüche handelt,
sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten
Personen verantwortlich.                                                       a)   auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbst-
                                                                                    vornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der
A 1-2.5                                                                             Leistung;
Versichert sind (abweichend von Abschnitt A 1-7.3 und Abschnitt                b)   wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung
A 1-7.4 DEG-PHV 2026):                                                              durchführen zu können;
Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen             c)   wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes
Personenschäden.                                                                    oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                                geschuldeten Erfolges;
                                                                               d)   auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf
classic                          nicht mitversichert
                                                                                    ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
premium                          mitversichert                                 e)   auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der
optimum                          mitversichert                                      Leistung;
                                                                               f)   wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender
Sofern Sachschäden gerichtlich geltend gemacht werden, beträgt die                  Ersatzleistungen.
Höchstersatzleistung je Versicherungsfall 10.000 EUR.
                                                                          A 1-3.3
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                                                                          Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie aufgrund
classic                          nicht mitversichert                      einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der
premium                          nicht mitversichert                      gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen.
optimum                          mitversichert
                                                                          A 1-4      Leistungen der Versicherung und Vollmacht des Versicherers
                                                                          A 1-4.1
Sachschäden durch mitversicherte deliktunfähige Enkelkinder sind auch     Der Versicherungsschutz umfasst
ohne gerichtliche Geltendmachung bis 1.000 EUR mitversichert.                   a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
classic                          nicht mitversichert                           b)   die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
premium                          mitversichert
                                                                                    und
optimum                          mitversichert
                                                                               c)   die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten
Die Bestimmungen über mitversicherte Personen gemäß Abschnitt                       Schadensersatzverpflichtungen.
A 1-2.1.1 bis Abschnitt A 1-2.1.9 sowie Abschnitt A 1-6.2 DEG-PHV 2026
(bzgl. der betreuten Person) haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.   Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der
                                                                          Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils,
Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen.          Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und
Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von          der Versicherer hierdurch gebunden ist.
versicherten Risiken gemäß Abschnitt A 1-8 DEG-PHV 2026.                  Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne
                                                                          Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind,
A 1-3      Versicherungsschutz, Versicherungsfall                         binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne
A 1-3.1                                                                   Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Ver-
sicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Ver-             Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit
sicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das       bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer
einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden       den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des
zur Folge hatte, aufgrund                                                 Dritten freizustellen.

                             gesetzlicher                                 A 1-4.2
                      Haftpflichtbestimmungen                             Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens
                      privatrechtlichen Inhalts                           oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden
                                                                          Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
                                                                          Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des     Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der
Dritten unmittelbar entstanden ist.                                       Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen.
Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis        Der Versicherer führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungs-
geführt hat, kommt es nicht an.                                           nehmers auf seine Kosten.

                                                                          A 1-4.3
                                                                          Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das
                                                                          einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur
                                                                          Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den
                                                                          Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt,
                                                                          so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm
                                                                          besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.


                                                                                                                              Seite 33 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 1-4.4                                                                     A 1-5.6
Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das         Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem
Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu             Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die
fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.     Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe
                                                                            dieser Ansprüche.
A 1-5     Begrenzung der Leistungen
          (Versicherungssumme, Serienschaden, Selbstbeteiligung)            A 1-5.7
A 1-5.1                                                                     Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem                   leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungs-
Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.        summe oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem
Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere          Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungs-
entschädigungspflichtige Personen erstreckt.                                summe, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der
                                                                            Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist - je nach gewählter         Rente vom Versicherer erstattet.
Tarifvariante – begrenzt auf:
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze                         Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift
                                                                            der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-
classic                           bis zu 10.000.000 EUR
                                                                            Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt
                                  wahlweise bis zu                          des Versicherungsfalles.
                                  15.000.000 EUR,
premium
                                  25.000.000 EUR oder                       Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungs-
                                  50.000.000 EUR                            nehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der
                                  wahlweise bis zu                          Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug
                                  15.000.000 EUR,                           sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt,
optimum
                                  25.000.000 EUR oder                       werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der
                                  50.000.000 EUR                            Versicherungssumme abgesetzt.

Für die Tarifvarianten premium und optimum gilt für Personenschäden         A 1-5.8
eine Entschädigungsgrenze in Höhe von 15 Mio. EUR je geschädigter           Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines
Person als vereinbart.                                                      Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich
                                                                            am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer
A 1-5.2                                                                     für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die                       Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle
eines Versicherungsjahres auf das Einfache der vereinbarten                 A 1-6      Besondere Regelungen für einzelne private Risiken
Versicherungssummen begrenzt.                                                          (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und
                                                                                       besondere Ausschlüsse)
A 1-5.3                                                                     Abschnitt A 1-6 DEG-PHV 2026 regelt den Versicherungsschutz für
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende                einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese
Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des   Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
     a) auf derselben Ursache,                                              Soweit Abschnitt A 1-6 DEG-PHV 2026 keine abweichenden Regelungen
     b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem          enthält, finden auch auf die in Abschnitt A 1-6 DEG-PHV 2026 geregelten
           und zeitlichem, Zusammenhang oder                                Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z.B. Abschnitt
     c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln                    A 1-4 DEG-PHV 2026 – Leistungen der Versicherung oder Abschnitt A 1-7
beruhen.                                                                    DEG-PHV 2026 – Allgemeine Ausschlüsse).

A 1-5.4                                                                     A 1-6.1 Familie und Haushalt
Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem          Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit              a) als Familien- und Haushaltsvorstand (z.B. aus                der
einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten                        Aufsichtspflicht über Minderjährige);
Betrag (Selbstbeteiligung).
                                                                            Tarifvariante                       Entschädigungsgrenze
Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem
Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die              classic                           mitversichert
Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche           premium                           mitversichert
abgezogen.                                                                  optimum                           mitversichert
Abschnitt A 1-5.1 Satz 1 DEG-PHV 2026 bleibt unberührt.
                                                                                  b) als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer
auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur    Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.                 classic                           mitversichert
                                                                            premium                           mitversichert
A 1-5.5
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die           optimum                           mitversichert
Versicherungssummen angerechnet.


                                                                                                                                 Seite 34 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 35]
A 1-6.2    Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit,                             Für wirtschaftliche/soziale Ehrenämter mit beruflichem
           Teilnahme an Wehrübungen oder                                               Charakter besteht die Möglichkeit einer Erstberatung.
           an dienstlichen Veranstaltungen der Bundeswehr                              Hierfür stehen einmalig 500 EUR zur Verfügung.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus     Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit
                                                                            classic                          nicht mitversichert
aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements (siehe auch
Abschnitt A 1-7.16 DEG-PHV 2026).                                           premium                          mitversichert
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                     optimum                          mitversichert
classic                           mitversichert
                                                                            A 1-6.3 Haus- und Grundbesitz
premium                           mitversichert
                                                                            A 1-6.3.1
optimum                           mitversichert                             Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als
                                                                            Inhaber
Besteht Versicherungsschutz über eine andere Haftpflichtversicherung              a) einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als
entfällt der Versicherungsschutz.                                                      Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung oder
                                                                                       Eigentumswohnung;
Versichert ist insbesondere die Tätigkeit
     a) in der Kranken- und Altenpflege,                                               Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche
     b) der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit,                                   der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen
     c) in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessen-                       Beschädigung des Gemeinschaftseigentums.
           verbänden,                                                                  Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den
     d) bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musik-                       Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
           gruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten          Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
           Gruppen,
                                                                            classic                          in Europa
     e) als vormundschaftlich bestellter Betreuer bzw. Vormund –
           mit Ausnahme des beruflichen Betreuers gemäß § 1897 (6)          premium                          in Europa
           BGB.                                                             optimum                          in Europa

           Für die Dauer der Betreuung oder Vormundschaft ist im                  b)   eines Einfamilienhauses (Doppelhaushälfte oder Reihenhaus)
           Umfang dieses Vertrages auch die persönliche gesetzliche                    oder eines Wohnhauses, sofern sich in diesem nicht mehr als
           Haftpflicht der betreuten Person(-en) versichert.                           – je nach Tarifvariante – abgeschlossene Wohnungen
                                                                                       befinden;
           Betreuer/Vormund können der Versicherungsnehmer, dessen
           Ehegatte oder eingetragenen Lebenspartner oder dessen
                                                                            Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
           Lebensgefährte sein.
                                                                            classic                          nicht mitversichert
      f)   bei der Teilnahme an Wehrübungen oder an dienstlichen                                             bis zu fünf Wohnungen
                                                                            premium
           Veranstaltungen der Bundeswehr, deren Dauer drei Monate                                           in Europa
           nicht überschreitet.                                                                              bis zu zwei reine Wohnhäuser
                                                                            optimum
                                                                                                             in Europa
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für den Gebrauch von nicht
versicherungspflichtigen Rad-, Ketten-, Luft- und Wasserfahrzeugen                     Mitversichert ist bei den Objekten gemäß Abschnitt A 1-6.3 a)
sowie für Sachschäden an persönlichen Ausrüstungsgegenständen.                         und b) DEG-PHV 2026 auch eine gewerbliche Teilnutzung
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                                  durch versicherte Personen als z.B. Büro-, Praxis-, oder
                                                                                       Lagerraum.
classic                           nicht mitversichert
premium                           mitversichert                                        Besteht dafür Versicherungsschutz über einen anderen
optimum                           mitversichert                                        Haftpflichtversicherungsvertrag, z.B. einer Berufs- oder
                                                                                       Betriebshaftpflichtversicherung, entfällt der besondere
Soweit ein anderer Versicherer leistungspflichtig ist (z.B. Vereins- oder              Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Betriebs-Haftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus
diesem Vertrag.                                                                   c) eines Wochenend-/Ferienhauses;
                                                                            Tarifvariante                 Entschädigungsgrenze
Nicht versichert ist die Tätigkeit in                                       classic                          in Europa
     a) öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern wie z.B. als Bürger-
                                                                            premium                          in Europa
           meister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer
           für Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr;             optimum                          in Europa

      b)   wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem                  d)   eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten
           Charakter wie z. B. als Betriebs- und Personalrat,                          Wohnwagens bzw. eines Tinyhauses ohne Transport;
           Versichertenältester, Vertrauensperson nach §§ 39 (2) Nr. 3      Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
           und 40 SGB IV.
                                                                            classic                          in Europa
                                                                            premium                          in Europa
                                                                            optimum                          in Europa


                                                                                                                                   Seite 35 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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      e) eines Schrebergartens/Kleingartens einschließlich der Laube;          2)   aus der Vermietung (Verpachtung)
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze                                      a) von einem Einfamilienhaus (bzw. Doppelhaus-
                                                                                               hälfte) oder Wohnhaus, sofern sich in diesem
classic                           In Europa
                                                                                               nicht mehr als – je nach Tarifvariante –
premium                           in Europa                                                    abgeschlossene Wohnungen befinden, oder
optimum                           in Europa                                                    einzelnen Wohnräumen;
                                                                         Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
           Einschließlich der zugehörigen Garagen. Gärten, Biotope,      classic                          bis zu drei in der EU, EFTA oder UK
           Swimmingpools oder (Schwimm-)Teiche.
                                                                         premium                          bis zu sechs in der EU, EFTA oder UK
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                         optimum                          bis zu acht in der EU, EFTA oder UK
classic                           In Europa
premium                           in Europa                                              b)   einzelner Räume zu gewerblichen Zwecken;
optimum                           in Europa                              Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                         classic                          in der EU, EFTA oder UK
      f)   eines unbebauten Grundstücks bis maximal:
                                                                         premium                          in der EU, EFTA oder UK
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
                                                                         optimum                          in der EU, EFTA oder UK
classic                           bis zu 2.500 m² in Europa
premium                           bis zu 10.000 m² in Europa                             c)   einzelner Garagen oder Stellplätze;
optimum                           bis zu 20.000 m² in Europa             Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                                                          bis zu einer Garage oder einem
                                                                         classic
Ein Holzunterstand bzw. ein Holzverschlag zählt nicht als bebaut.                                         Stellplatz in der EU, EFTA oder UK
                                                                                                          bis zu drei Garagen oder drei
                                                                         premium
      g)   einer Lagerbox oder einer Self-Storage-Anlage bis maximal                                      Stellplätzen in der EU, EFTA oder UK
           10 m²;                                                                                         bis zu sechs Garagen oder vier
                                                                         optimum
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                                                      Stellplätzen in der EU, EFTA oder UK
classic                           nicht mitversichert
                                                                                         d)   von weiteren Garagen oder Stellplätzen
premium                           in Europa                                                   (nur versichert, wenn es ausdrücklich              im
optimum                           in Europa                                                   Versicherungsschein aufgeführt ist);
                                                                         Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist                                                            weitere Garage oder weiterer
                                                                         classic
     •    dass die unter Abschnitt A 1-6.3.1 a) bis g) DEG-PHV 2026                                      Stellplatz nicht mitversicherbar
          genannten Objekte (je nach gewählter Tarifvariante) im                                         weitere Garage oder weiterer
          Inland oder in Europa gelegen sind und                         premium                         Stellplatz in der EU, EFTA oder UK
                                                                                                         mitversicherbar
      •    dass die unter Abschnitt A 1-6.3.1 a) bis e) DEG-PHV 2026                                     weitere Garage oder weiterer
           genannten Objekte in der Tarifvariante classic vom            optimum                         Stellplatz in der EU, EFTA oder UK
           Versicherungsnehmer ausschließlich zu eigenen Wohn-                                           mitversicherbar
           zwecken verwendet werden.
                                                                                         e)   von    Eigentumswohnungen      (auch Ferien-
A 1-6.3.2                                                                                     wohnungen bzw. Ferienhäuser) sowie dazuge-
Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die in Abschnitt A 1-6.3.1                         hörigen Garagen;
DEG-PHV 2026 genannten Risiken auch auf die gesetzliche Haftpflicht      Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze

      1)   aus    der     Verletzung    von   Pflichten, die  dem        classic                          bis zu drei in der EU, EFTA oder UK
           Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften       premium                          bis zu vier in der EU, EFTA oder UK
           obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung,         optimum                          bis zu vier in der EU, EFTA oder UK
           Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen).
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                                   f)   von weiteren Eigentumswohnungen
classic                           mitversichert                                               (auch Ferienwohnungen bzw. Ferienhaus) sowie
premium                           mitversichert                                               dazugehöriger Garagen
                                                                                              (nur versichert, wenn es ausdrücklich im
optimum                           mitversichert                                               Versicherungsschein aufgeführt ist);
                                                                         Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
           Mitversichert ist darüber hinaus bei fremden Immobilien die
                                                                                                         weitere Eigentumswohnung
           gesetzliche      Haftpflicht    als     Haushüter,   sofern   classic
                                                                                                         nicht mitversicherbar
           gefälligkeitshalber die Betreuung (inkl. der Verkehrs-
                                                                                                         weitere Eigentumswohnung in der
           sicherung) einer anderen Wohnung oder eines anderen           premium
                                                                                                         EU, EFTA oder UK mitversicherbar
           Hauses übernommen wurde.
                                                                                                         weitere Eigentumswohnung in der
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                  optimum
                                                                                                         EU, EFTA oder UK mitversicherbar
classic                           mitversichert
premium                           mitversichert
optimum                           mitversichert


                                                                                                                             Seite 36 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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                g)   einer Einliegerwohnung oder einer Wohnung im               5)   der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in dieser
                     Zweifamilienhaus;                                               Eigenschaft.
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                    Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
classic                          in der EU, EFTA oder UK                  classic                          mitversichert
premium                          in der EU, EFTA oder UK                  premium                          mitversichert
optimum                          in der EU, EFTA oder UK                  optimum                          mitversichert

                h)   von einzelnen Fremdenzimmern mit Abgabe von                6)   als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten,
                     Speisen;                                                        Um- oder Anbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabarbeiten)
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                                bis zu einer Bausumme von
                                 bis zu drei Fremdenzimmer                Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
classic
                                 im Inland                                                                 bis zu 200.000 EUR Bausumme
                                                                          classic
                                 bis zu sechs Fremdenzimmer                                                in Europa je Bauvorhaben
premium
                                 in der EU, EFTA oder UK                                                   bis zu 300.000 EUR Bausumme
                                                                          premium
                                 bis zu acht Fremdenzimmer                                                 in Europa je Bauvorhaben
optimum
                                 in der EU, EFTA oder UK                                                   bis zu 500.000 EUR Bausumme
                                                                          optimum
                                                                                                           in Europa je Bauvorhaben
                i)   eines unbebauten Grundstücks;
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                                 Wird     dieser   Betrag   überschritten,    entfällt    die
                                                                                     Mitversicherung.
classic                          bis zu 2.500 m² in der EU/EFTA/UK
                                                                                     Es   gelten     dann   die    Bestimmungen      über     die
premium                          bis zu 10.000 m² in der EU/EFTA/UK                  Vorsorgeversicherung (Abschnitt A 1-9 DEG-PHV 2026).
optimum                          bis zu 20.000 m² in der EU/EFTA/UK
                                                                                     Sofern es sich um ein selbst genutztes Ein- bzw.
                     sofern diese Risiken im Inland oder der EU EFTA UK              Zweifamilienhaus handelt, entfällt die Begrenzung der
                     gelegen sind.                                                   Bausumme.
                                                                          Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
                     EU EFTA UK = Europäische Union, Free Trade           classic                          In Europa
                     Association – Europäisches Freihandelsabkommen
                                                                          premium                          in Europa
                     – zwischen den 5 Staaten Island, Liechtenstein,
                     Schweiz, Norwegen und Vereinigtes Königreich.        optimum                          In Europa

                     Ist das unbebaute Grundstück größer als 2.500 m²,               Der Wert der Eigenleistung (Ihre eigenhändigen Tätigkeiten,
                     10.000 m² bzw. 20.000 m² oder wird mehr als ein                 Nachbarschaftshilfe oder Familienhilfe, entgeltlich oder
                     Grundstück verpachtet oder werden mehr (je nach                 unentgeltlich) ist begrenzt auf einen Bausummenanteil von
                     Tarifvariante) Fremdenzimmer vermietet, so                      150.000 EUR.
                     entfällt die Mitversicherung.                                   Der Wert des Bausummenanteils bemisst sich nach den
                     Es gelten dann die Bestimmungen über die                        durchschnittlichen ortsüblichen Preisen für die eingesetzten
                     Vorsorgeversicherung Abschnitt A 1-9 DEG-PHV                    Materialien, Werk- und Dienstleistungen einschließlich der
                     2026.                                                           gesetzlichen Mehrwertsteuer.

                     Gleiches gilt, wenn mehr als (je nach Tarif-                    Mitversichert ist
                     variante) Garagen, Stellplätzen oder Eigentums-                      a) bei Neubauten die gesetzliche Haftpflicht als
                     wohnungen (auch Ferienwohnungen) einzeln                                   Besitzer des zu bebauenden Grundstücks für die
                     vermietet und kein entsprechendes Zusatzpaket                              Dauer der Bauzeit;
                     abgeschlossen wird;
                                                                                          b)   die gesetzliche Haftpflicht der vom Versicherungs-
      3)   aus dem Miteigentum an zu den in Abschnitt A 1-6.3.1 (a) bis                        nehmer beim Bau beschäftigten Personen für
           (e) DEG-PHV 2026 genannten Objekten gehörende                                       Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen
           Gemeinschaftsanlagen (z.B. gemeinschaftliche Zugänge zur                            Verrichtungen für den Versicherungsnehmer
           öffentlichen Straße, Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe,                              verursachen;
           Abstellplatz für Mülltonnen);                                                       Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                                        Personenschäden, bei denen es sich um
                                                                                               Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb
classic                          mitversichert
                                                                                               des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetz-
premium                          mitversichert                                                 buch VII handelt;
optimum                          mitversichert
                                                                                          c)   das Bauen mit eigener Bauleistung (Bauen in
      4)   als früherer Besitzer aus § 836 (2) BGB, wenn die                                   eigener Regie), jedoch ohne das Verwenden von
           Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand;                                         selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Kraftfahr-
                                                                                               zeugen und Turmdrehkränen;
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
classic                          mitversichert                                       Nicht versichert sind
premium                          mitversichert                                             a) Bauplanung und Bauleitung;
                                                                                           b) Haftpflichtansprüche aus der Veränderung der
optimum                          mitversichert
                                                                                                 Grundwasserverhältnisse;
                                                                                           c) Bau einer Geothermie-Anlage mittels Bohrung.

                                                                                                                              Seite 37 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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           Be- und Entladeschäden                                                       d)   einer privat genutzten Wallbox (Wandladestation)
           Eingeschlossen ist – abweichend von Abschnitt A 1-7.5 DEG-                        zur Stromversorgung von Elektrokraftfahrzeugen,
           PHV 2026 – die gesetzliche Haftpflicht wegen der                                  Elektrofahrrädern oder E-Scooter;
           Beschädigung von Land- und Wasserfahrzeugen sowie            Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
           Containern durch/oder beim Be- und Entladen und alle sich
                                                                        classic                           mitversichert
           daraus ergebenden Vermögensschäden.
                                                                        premium                           mitversichert
           Ohne besondere Vereinbarung besteht Versicherungsschutz      optimum                           mitversichert
           in vorstehendem Umfang nur, soweit derartige Schäden nicht
           durch mechanische Be- und Entladevorrichtungen entstanden                    e)   einer Balkon Solaranlage (Balkonkraftwerk) –
           sind.                                                                             inklusive Einspeisung von elektrischem Strom in
                                                                                             das Netz des örtlichen Netzbetreibers – je
           Für Schäden an Containern besteht auch dann Versicherungs-                        Tarifvariante –
           schutz, wenn diese entstehen beim Abheben von oder Heben
                                                                        Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
           auf Land- oder Wasserfahrzeuge durch Kräne oder Winden
           zum Zwecke des Be- oder Entladens.                           classic                           bis zu 800 Watt Leistung im Inland
                                                                        premium                           bis zu 800 Watt Leistung im Inland
           Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleibt die
                                                                        optimum                           bis zu 800 Watt Leistung im Inland
           Beschädigung der Ladung von Fahrzeugen und Containern.

           Von jedem Fahrzeugschaden sowie Schaden an Containern                   Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass sich die
                                                                                   unter Abschnitt A 1-6.3.2 7) a), b), d) und e) DEG-PHV 2026
           durch Be- und Entladearbeiten hat der Versicherungsnehmer
           – je Tarifvariante – selbst zu tragen.                                  genannten Anlagen auf bzw. an einem mitversicherten im
                                                                                   Inland gelegenen selbst bewohnten Einfamilienhauses
Tarifvariante                       Entschädigungsgrenze
                                                                                   (Doppelhaushälfte     oder     Reihenhaus)      einschließlich
                                    bis zu 20 Prozent,                             zugehöriger Garagen
classic                             mindestens 50 EUR,
                                                                        Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                    höchstens 5.000 EUR
                                    bis zu 20 Prozent,                  classic                           mitversichert
premium                             mindestens 50 EUR,                  premium                           mitversichert
                                    höchstens 5.000 EUR                 optimum                           mitversichert
optimum                             ohne Selbstbeteiligung
                                                                                   oder sich auf bzw. an einem Wohnhaus einschließlich
           Für die Bauherrenhaftpflicht gemäß Abschnitt A 1-6.3.2 6)               zugehöriger Garagen, sofern sich in diesem nicht mehr als – je
           DEG-PHV 2026 gilt als Voraussetzung für den Versicherungs-              nach Tarifvariante – abgeschlossene Wohnungen –
           schutz, dass die Objekte im Inland oder in Europa gelegen    Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
           sind.
                                                                        classic                           bis zu zwei Wohnungen in Europa
      7)   als Betreiber von Anlagen und Schäden, die im                premium                           bis zu vier Wohnungen in Europa
           Zusammenhang stehen mit dem Betrieb
               a) einer Photovoltaikanlage – inklusive Einspeisung                 oder sich für die Tarifvariante optimum auf bzw. an zwei
                    von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen               reinen Wohnhäusern einschließlich zugehöriger Garagen
                    Netzbetreibers und/oder                                        befinden.
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                    Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
classic                         ohne kWp Begrenzung im Inland           optimum                           mitversichert
premium                         ohne kWp Begrenzung im Inland
optimum                         ohne kWp Begrenzung im Inland                      Die unter Abschnitt A 1-6.3.2 7) c) DEG-PHV 2026 genannte
                                                                                   Anlage, die sich auf dem mitversicherten im Inland gelegenen
                                                                                   Grundstück (Grundstücken bei Tarifvariante optimum)
                b)   einer Solarthermieanlage (auch Luft-, Erd- und
                                                                                   befindet, ist ebenfalls – je Tarifvariante –
                     Wasserwärmeanlagen, Kleinwindanlagen, Mini-
                     Blockheizkraftwerken) und/oder                     Tarifvariante                       Entschädigungsgrenze
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                   classic                           mitversichert
classic                         mitversichert im Inland                 premium                           mitversichert
premium                         mitversichert im Inland                 optimum                           mitversichert
optimum                         mitversichert im Inland
                                                                                   Mitversichert ist hier im Rahmen von Abschnitt A 1-6.3.2 7)
                                                                                   DEG-PHV 2026 der Versicherungsnehmer als Bauherr seiner
                c)   einer Flächengeothermie-Anlage;
                                                                                   Photovoltaikanlage, Solarthermieanlage, Balkon-Solaranlage
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                              oder Wallbox.
classic                         nicht mitversichert                                Nicht jedoch als Bauherr einer Flächengeothermie-Anlage.
premium                         mitversichert im Inland
optimum                         mitversichert im Inland


                                                                                                                             Seite 38 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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           Nicht versichert sind Ansprüche                                       c)   die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur,
                 a) an der Photovoltaik-, Solarthermie-, Erdwärme-,                   von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen
                       Balkon-Solaranlage oder Wallbox selbst;                        (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
                 b) wegen Schäden durch den Anschluss der                  Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                       Photovoltaik-anlage oder Balkon-Solaranlage an
                                                                           classic                             mitversichert
                       das Netz des öffentlichen Netzbetreiber;
                 c) wegen Schäden infolge der Montage am                   premium                             mitversichert
                       Bestimmungsort der Photovoltaik-, Solarthermie,     optimum                             mitversichert
                       Erdwärme-, Balkon-Solaranlage oder Wallbox;
                 d) wegen Abnutzung, Verschleißes oder übermäßiger         A 1-6.6 Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden)
                       Beanspruchung.                                      Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer
                                                                           oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen
A 1-6.4 Allgemeines Umweltrisiko                                           und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
A 1-6.4.1
                                                                           Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des
Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.                 classic                             mitversichert
                                                                           premium                             mitversichert
Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe,
                                                                           optimum                             mitversichert
Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme
oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft
oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben.                            A 1-6.6.1
                                                                           Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
A 1-6.4.2 Versicherungssumme                                               wegen Mietsachschäden an Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu
                                                                           privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus
Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchst-
entschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Ver-                 ergebenden Vermögensschäden; auch an dazugehörigen außen am
                                                                           Gebäude angebrachten Sachen, an Balkonen oder Terrassen sowie an
sicherungssumme bei
                                                                           mit dem gemieteten Grundstück fest verbundenen Sachen wie z.B.
Tarifvariante                Entschädigungsgrenze
                                                                           Swimmingpools und gemauerte Grillanlagen jedoch keine Zäune oder
classic                          bis zu 3.000.000 EUR                      Bäume.
premium                          bis zu 3.000.000 EUR
                                                                           Die gemietete Küche einschließlich eingebauter E-Geräte – abweichend
optimum                          bis zu 5.000.000 EUR
                                                                           von Abschnitt A 1-6.6.1 b) DEG-PHV 2026 – ist mitversichert.
                                                                           Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
A 1-6.4.3
Vom Versicherungsschutz       ausgeschlossen     sind   Ansprüche   aus    classic                             mitversichert
Gewässerschäden.                                                           premium                             mitversichert
                                                                           optimum                             mitversichert
Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz
siehe Abschnitt A 2 DEG-PHV 2026 (besondere Umweltrisiken).
                                                                           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
A 1-6.5 Abwässer-/Rückstau- und Allmählichkeitsschäden                     wegen
                                                                               a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
wegen Schäden                                                                  b) Schäden an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus
                                                                                   ergebenden Vermögensschäden.
      a) durch Abwässer;
           Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch
                                                                           Die    Höchstersatzleistung   ist      begrenzt     auf   die   jeweilige
           häusliche Abwässer - auch aus dem Rückstau des Straßen-
           kanals;                                                         Versicherungssumme.
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                           A 1-6.6.2
classic                          mitversichert                             Für Schäden an fremden gemieteten oder geliehenen Sachen gilt:
premium                          mitversichert                                   a) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Be-
                                                                                     schädigung, der Vernichtung oder dem Abhandenkommen
optimum                          mitversichert
                                                                                     gemieteter oder geliehener Sachen.

      b)   aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube für                   Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf elektrische
           häusliche Abwässer;                                                        medizinische Geräte wie z.B. ein Hörgerät, Inhalationsgerät
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                                  oder ein Blutdruck-Messgerät sowie geliehene, gemietete
classic                          mitversichert                                        oder zum Gebrauch überlassene Musikinstrumente.
premium                          mitversichert
                                                                                      Versichert sind speziell die Beschädigung, das Abhanden-
optimum                          mitversichert                                        kommen, der Verlust von privat gemieteten oder geliehenen
                                                                                      (Elektro-)Fahrrädern (kein Leasing).


                                                                                                                                 Seite 39 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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           Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der                               Die jährliche Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der
           vertraglichen Versicherungssumme je Versicherungsfall – je                   vertraglichen Versicherungssumme je Versicherungsfall
           Tarifvariante –; begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für                 750 EUR.
           alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.                Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                      classic                           mitversichert
                                   bis zu 5.000 EUR,
classic                                                                      premium                           mitversichert
                                   längstens 3 Monate
                                   bis zu 50.000 EUR,                        optimum                           mitversichert
premium
                                   längstens 6 Monate
                                   bis zu 200.000 EUR                                   Ausgeschlossen bei Abschnitt A 1-6.6.2 c) und d) DEG-PHV
optimum
                                   ohne zeitliche Begrenzung                            2026 sind:
                                                                                             a. alle sich daraus ergebenden Vermögensfolge-
      b)   Für Schäden an fremden beweglichen Sachen in                                            schäden;
           Hotelzimmern, Pensionen, Schiffskabinen, Schlafwagenabteil,                       b. Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und
           Ferienwohnungen und -häusern besteht Versicherungsschutz                                übermäßige Beanspruchung.
           gemäß Abschnitt A 1-6.6.1 DEG-PHV 2026.
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                        A 1-6.7 Sportausrüstung
                                                                             Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus
classic                           mitversichert
                                                                                   a) der Ausübung von Sport.
premium                           mitversichert                              Tarifvariante                       Entschädigungsgrenze
optimum                           mitversichert                              classic                           mitversichert
                                                                             premium                           mitversichert
           Ausgeschlossen bei Abschnitt A 1-6.6.2 a) und b) DEG-PHV
           2026 sind:                                                        optimum                         mitversichert
                a. alle sich daraus ergebenden Vermögensfolge-                          Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflicht-
                      schäden;                                                          ansprüche aus:
                b. Schäden an Sachen, die den versicherten Personen                          a. einer jagdlichen Betätigung;
                      für mehr als, die je nach Tarifvariante in Abschnitt
                      A 1-6.2.2 a) DEG-PHV 2026 vereinbarte Nutzungs-                        b.   der Teilnahme an Pferde- oder Kraftfahrzeug-
                      dauer, überlassen wurden (gilt nicht für                                    Rennen sowie der Vorbereitung hierzu (Training);
                      elektrische medizinische Geräte sowie für
                      Musikinstrumente);                                           b)   aus dem Besitz oder Gebrauch von Fahrrädern − auch
                c. Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe                        Pedelecs und Elektrofahrrädern, bei denen keine
                      der versicherten Person dienen;                                   Versicherungs-pflicht (bis 25 km/h und nicht mehr als 250
                d. Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und                              Watt Motorleistung) besteht.
                      übermäßige Beanspruchung;                              Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                e. Ansprüche wegen Abhandenkommens von Geld,                 classic                           mitversichert
                      Urkunden und Wertpapieren;
                f.    Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen.         premium                           mitversichert
                                                                             optimum                           mitversichert
      c)   Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der
           Beschädigung, der Vernichtung oder dem Abhandenkommen             Auf Wunsch des Versicherungsnehmers leistet der Versicherer für
           von Hardware (z. B. Tablets, Surfaces, Notebooks, PCs,            Schäden, die durch abgeschlagene Golfbälle einer mitversicherten
           Zubehör), die dem Versicherungsnehmer oder einer                  Person entstehen bis zur Deckungssumme, auch wenn keine gesetzliche
           mitversicherten Person in deren Eigenschaft als Schüler oder      Haftung besteht.
           Student von der Schule oder gleichgestellten Lehranstalt zur      Der Abschlag muss auf einer dafür zugelassenen Golfanlage erfolgt sein.
           Teilnahme am Homeschooling leihweise zur Verfügung                Ausgeschlossen sind Schäden aufgrund mangelnder Verkehrssicherung
           gestellt worden ist.                                              des Anlagenbetreibers sowie Vorsatz.
                                                                             Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
           Die jährliche Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der
           vertraglichen Versicherungssumme je Versicherungsfall             classic                           nicht mitversichert
           750 EUR.                                                          premium                           mitversichert
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                        optimum                           mitversichert
classic                           mitversichert
premium                           mitversichert                              A 1-6.8 Waffen und Munition
                                                                             Tarifvariante               Entschädigungsgrenze
optimum                           mitversichert
                                                                             classic                           mitversichert
      d)   Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Be-            premium                           mitversichert
           schädigung, Vernichtung oder dem Abhandenkommen von               optimum                            mitversichert
           Hardware (z. B. Tablets, Surfaces, Notebooks, PCs, Zubehör),
                                                                             Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus
           die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten
                                                                             dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß-
           Person in deren Eigenschaft als Arbeitnehmer oder
                                                                             und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen (auch aus dem
           arbeitnehmerähnlicher Selbständiger durch den Arbeitgeber
                                                                             erlaubten Abbrennen von privaten Feuerwerken).
           oder Dienstherren leihweise zur Verfügung gestellt wurde.
                                                                             Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind der Besitz und der
                                                                             Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.


                                                                                                                                     Seite 40 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 1-6.9 Tiere                                                             A 1-6.10 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge,
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                                Kraftfahrzeug-Anhänger
classic                          mitversichert                            Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze

premium                          mitversichert                            classic                          mitversichert

optimum                          mitversichert                            premium                          mitversichert
                                                                          optimum                          mitversichert
A 1-6.9.1
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als   A 1-6.10.1
Halter oder Hüter von                                                     Versichert ist – abweichend von Abschnitt A 1-7.14 DEG-PHV 2026 – die
     a) zahmen Haustieren z.B. Katzen, Hühnern, Tauben;                   gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die
     b) gezähmten Kleintieren z.B. Hamster, Meerschweinchen;              verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden
     c) Bienen;                                                           nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-
     d) Blinden-, Signal- oder Behindertenbegleithunde;                   Anhängern:

Wilde Kleintiere (z. B. Spinnen, Frösche, Skorpione und Schlangen) sind         a)   nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden
auch mitversichert, wenn es sich dabei um erlaubte und – soweit                      Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte
genehmigungspflichtig – genehmigte Haltung und Hütung im Haushalt                    Höchstgeschwindigkeit;
des Versicherungsnehmers zu privaten Zwecken handelt.
                                                                                b)   Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter
Mitversichert sind Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener,                 Höchstgeschwindigkeit;
mitversicherter Tiere.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante            c)   Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter
gewährt.                                                                             Höchstgeschwindigkeit;
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                            d)   selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. selbstfahrende Mäher,
                                                                                     Schneeräumgeräte, Kehrmaschinen) mit nicht mehr als 20
classic                          nicht mitversichert
                                                                                     km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
premium                          bis zu 5.000 EUR
optimum                          bis zu 10.000 EUR                              e)   Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind
                                                                                     oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
Hier drunter fallen nicht Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild, Steinböcke,              verkehren;
Gämsen, Mufflons, Affen, Greifvögel (z.B. Adler, Falke) und Laufvögel
(z.B. Strauß).                                                                  f)   maschinell angetriebene Krankenfahrstühle (Elektroroll-
                                                                                     stühle), einem Golfwagen/-caddie unter der Voraussetzung,
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht               dass die vorgenannten Fahrzeuge nicht zulassungs- und
als Halter oder Hüter von                                                            versicherungspflichtig sind.
      a) Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren;
                                                                          A 1-6.10.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
      b)   wilden Tieren mit nicht erlaubter und genehmigungs-            Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht
           pflichtiger Haltung und Hütung;                                werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen
                                                                          des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf.
      c)   Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen          Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die
           Zwecken gehalten werden.                                       Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht werden.

A 1-6.9.2                                                                 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers       Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.
     a) als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde;         Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die
                                                                          Fahrzeuge nicht von einem Fahrer benutzt werden, der nicht die
      b)   als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde (auch Reit-        erforderliche Fahrerlaubnis hat.
           beteiligung);
                                                                          Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt
      c)   als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke (Kutsch-        Abschnitt B 3-3.3 Allgemeiner Teil.
           oder Schlittenfahrten) zu privaten Zwecken;
                                                                          A 1-6.11 Gebrauch von Luftfahrzeugen
soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflicht-        Tarifvariante                 Entschädigungsgrenze
versicherung besteht.                                                     classic                          mitversichert
                                                                          premium                          mitversichert
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der
Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach-         optimum                          mitversichert
und Vermögensschäden.
                                                                          A 1-6.11.1
                                                                          Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
                                                                          wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen
                                                                          Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht
                                                                          unterliegen.


                                                                                                                              Seite 41 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 42]
Versichert ist darüber hinaus das Halten, der Besitz und Gebrauch von:         f)   fremde Wasserfahrzeuge (auch nicht im Eigentum
     a) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die                         von mitversicherten Personen) mit einer Motorstärke
           weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden                   bis maximal:
           und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt;                  Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
                                                                         classic                         bis zu 80 PS / 58,84 kW
      b)   ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z.B. Modellflug-
           zeuge, Helikopter, Quadrocopter, Drohne), deren Fluggewicht   premium                         bis zu 80 PS / 58,84 kW
           5 kg nicht übersteigt;                                        optimum                         bis zu 80 PS / 58,84 kW

      c)   Kitesport-Geräten, z.B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys oder         g)   fremde Wasserfahrzeuge mit Motoren, soweit
           Wingfoilboards ohne Motor u.ä.                                                a. diese nur gelegentlich gebraucht werden und
                                                                                         b. für das Führen keine behördliche Erlaubnis
A 1-6.11.2                                                                                   erforderlich ist.
Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des
                                                                         Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch
versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der     classic                         mitversichert
Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder    premium                         mitversichert
Führer in Anspruch genommen wird.
                                                                         optimum                         mitversichert
A 1-6.12 Gebrauch von Wasserfahrzeugen
A 1-6.12.1                                                               A 1-6.12.2
                                                                         Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch                  Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von
                                                                         Wasserfahrzeugen verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer
ausschließlich von folgenden Wasserfahrzeugen:
      a) eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren           nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch
                                                                         genommen wird.
           (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze
           z.B. Ruder-, Schlauch- und Paddelboote, Kajaks, Kanus,        Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
           Kanadier);                                                    classic                         mitversichert
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                    premium                         mitversichert
classic                          mitversichert                           optimum                         mitversichert
premium                          mitversichert
optimum                          mitversichert                           A 1-6.13 Gebrauch von Modellfahrzeugen
                                                                         Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
      b)   fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder           wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
           Außenbordmotoren) oder Treibsätze;                            ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen.
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze                      Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
                                                                         classic                         mitversichert
classic                          mitversichert
                                                                         premium                         mitversichert
premium                          mitversichert
optimum                          mitversichert                           optimum                         mitversichert

                                                                         A 1-6.14 Schäden im Ausland
      c)   eigene und fremde Surf- und Windsurfbretter sowie
           Foilboards jeweils ohne Motor;                                A 1-6.14.1
                                                                         Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                                                                         wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn
classic                          nicht mitversichert                     diese
premium                          nicht mitversichert                           a) auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im
                                                                                    Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind
optimum                          mitversichert
                                                                         Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
      d)   eigene und fremde Segelboote bis – je nach Tarifvariante –    classic                         unbegrenzt
           Segelfläche (auch mit Hilfsmotor bis 15 PS/11,03 kW);         premium                         unbegrenzt
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                   optimum                         unbegrenzt
classic                          bis zu 15 m² Segelfäche
premium                          bis zu 15 m² Segelfäche                            oder
optimum                          bis zu 20 m² Segelfäche
                                                                               b)   auf eine versicherte Handlung in Europa bzw. auf ein in
                                                                                    Europa bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind
      e)   eigene Motorboote mit einer Motostärke – je Tarifvariante –
                                                                         Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
           bis maximal:
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                     classic                         unbegrenzt
                                                                         premium                         unbegrenzt
classic                          bis zu 15 PS / 11,03 kW
premium                          bis zu 15 PS / 11,03 kW                 optimum                         unbegrenzt

optimum                          bis zu 15 PS / 11,03 kW
                                                                                    oder


                                                                                                                            Seite 42 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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      c)   bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt – außerhalb              b)   Als Kraftfahrzeuge gelten:
           Europas – maximal – je nach Tarifvariante – eingetreten sind.                    a. Personenkraftwagen,
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                                       b. Krafträder,
                                                                                            c. Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht,
classic                          unbegrenzt
                                                                                      soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung
premium                          unbegrenzt                                           von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer)
optimum                          unbegrenzt                                           bestimmt sind.

Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im                            Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die
geografischen Sinn zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des                gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-,
Mittelmeeres, den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira.                         Gepäck- oder Bootsanhängern.

Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungs-                  c)   Für diese Kfz gelten nicht die Ausschlüsse in Abschnitt A 1-8.1
nehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht                 DEG-PHV 2026 (Erhöhungen und Erweiterungen) und
aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem                           Abschnitt A 1-9.3 (1) DEG-PHV 2026 (Vorsorgeversicherung).
Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern.
                                                                                 d)   Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort              gebraucht werden.
außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion                             Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und
angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem                 Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der
Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der                        Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass
Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.                     das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer
                                                                                      gebraucht wird.
Bei Schadenereignissen in den USA bzw. US-Territorien werden die
Aufwendungen des Versicherungsnehmers für Kosten der gerichtlichen                    Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen
und außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend                           Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis
gemachten Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-,                        benutzen.
Zeugen- und Gerichtskosten als Leistungen auf die Versicherungssumme                  Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen,
angerechnet.                                                                          dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der
                                                                                      nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
A 1-6.14.2                                                                            Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall durch                         durch alkoholische Getränke oder andere berauschende
behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen                  Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der                   Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu
Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu                  tragen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt
einer Höhe von – je nach Tarifvariante – zur Verfügung.                               wird, der durch alkoholische Getränke oder andere
                                                                                      berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                                                                                      zu führen.
classic                          bis zu 50.000 EUR
premium                          bis zu 100.000 EUR                              e)   Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem
                                                                                      bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, so gilt der
optimum                          bis zu 200.000 EUR
                                                                                      Versicherungsschutz dieser Privathaftpflichtversicherung im
                                                                                      Anschluss an die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende
Schadenersatzzahlung angerechnet.                                          A 1-6.15 Vermögensschäden
                                                                           Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der
Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen.      classic                           mitversichert
Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die       premium                           mitversichert
Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten
                                                                           optimum                           mitversichert
wird oder die Kaution verfallen ist.

A 1-6.14.3 Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge          A 1-6.15.1
           im Ausland (Mallorca-Deckung)                                   Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
                                                                           wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                           Sachschäden entstanden sind.
classic                          mitversichert
premium                          mitversichert                             A 1-6.15.2
                                                                           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
optimum                          mitversichert
                                                                           Vermögensschäden:
                                                                                 a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag
      a)   Versichert ist – abweichend von Abschnitt A 1-6.10 und                     oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder
           Abschnitt A 1-7.14 DEG-PHV 2026 – die gesetzliche
                                                                                      gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige
           Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Führer eines                      Leistungen;
           fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuges wegen                b) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten-der,
           Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland (siehe                prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
           Abschnitt A 1-6.14.1 b) DEG-PHV 2026) eintreten, soweit               c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an
           nicht oder nicht ausreichend aus einer für das Fahrzeug                    wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
           abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.              d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;


                                                                                                                                 Seite 43 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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      e)   aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever-             A 1-6.16.2
           anstaltung;                                                     Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus nachfolgend
      f)   aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing-    genannten Tätigkeiten und Leistungen:
           oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor-          a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
           gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder            b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
           Unterschlagung;                                                       c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -
      g)   aus Rationalisierung und Automatisierung;                                  wartung, -pflege;
      h)   aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und                 d) Bereithaltung fremder Inhalte, z.B. Access-, Host-, Full-
           Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;                  Service-Providing;
      i)   aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und               e) Betrieb von Datenbanken.
           Kostenanschlägen;
      j)   aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe-malige   A 1-6.16.3
           oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäfts-           Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende
           führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer       Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des
           Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang          ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
           stehen;                                                               a) auf derselben Ursache,
      k)   aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder
           behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder                      b)    auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem
           Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster                 und zeitlichem Zusammenhang oder
           Pflichtverletzung;                                                   c)    auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung
      l)   aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld,                    elektronischer Daten mit gleichen Mängeln
           Wertpapieren und Wertsachen;                                    beruhen.
      m)   aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche,
           Gerüche, Erschütterungen).                                      Abschnitt A 1-5.3 DEG-PHV 2026 findet insoweit keine Anwendung.

A 1-6.16 Übertragung elektronischer Daten                                  A 1-6.16.4
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze                        Für Versicherungsfälle im Ausland besteht – insoweit abweichend von
                                                                           Abschnitt A 1-6.14 DEG-PHV 2026 – Versicherungsschutz ausschließlich,
classic                          bis zu 100.000 EUR
                                                                           so-weit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten
premium                          mitversichert                             und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
optimum                          mitversichert
                                                                           A 1-6.16.5
A 1-6.16.1                                                                 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers              a) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der
wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der                             Versicherungsnehmer bewusst
Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder                    a. unbefugt       in    fremde      Datenverarbeitungs-
mittels Datenträger.                                                                            systeme/Datennetze eingreift (z.B. Hacker-
                                                                                                Attacken, Denial of Service Attacks);
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus                                                   b. Software einsetzt, die geeignet ist, die
      a) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder                                   Datenordnung zu zer-stören oder zu verändern
            Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten                                (z.B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
            durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
                                                                                b)    Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit:
      b)   der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der                             a. massenhaft        versandten,     vom   Empfänger
           Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei                              ungewollten       elektronisch     übertragenen
           Dritten, und zwar wegen                                                                Informationen (z.B. Spamming);
                 a. sich     daraus ergebender          Personen-   und                     b. Dateien (z.B. Cookies), mit denen widerrechtlich
                      Sachschäden,       nicht      je-doch     weiterer                          bestimmte Informationen über Internet-Nutzer
                      Datenveränderungen sowie                                                    gesammelt werden sollen;
                 b. der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten                        c.
                      Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht          c)    Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden
                      oder fehlerhaft erfasster Daten;                                durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder
                                                                                      behördlichen Vorschriften (z.B. Teilnahme an rechtswidrigen
      c)   der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen                         Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste
           Datenaustausch.                                                            Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

Für a) bis c) gilt:                                                        Abschnitt A 1-2.3 DEG-PHV 2026 findet keine Anwendung.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine
auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch
Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.B. Virenscanner,
Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem
Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch
Dritte erfolgen.

Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Abschnitt
B 3-3.3 Allgemeiner Teil.


                                                                                                                                Seite 44 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 45]
A 1-6.17 Tagesmutter-/Tageseltern-/Betreuungsgemeinschaften-                A 1-6.18 Betriebspraktika/Ferienjobs/Fachpraktischer Unterricht
           /Babysitter-/Au-Pair-Tätigkeit                                   Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus
A 1-6.17.1                                                                  der Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs (auch so-genanntes Work
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers         & Travel) oder an fachpraktischem Unterricht, z.B. Laborarbeiten an
      a) aus der           Tätigkeit als Tagesmutter, Tageseltern,          einer Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule oder Universität.
           Betreuungsgemeinschaften, Babysitter           oder   Au-Pair,   Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
           insbesondere aus der übernommenen Beaufsichtigung
                                                                            classic                          mitversichert
           (Aufsichtspflicht) von zur Betreuung übernommenen
           minderjährigen Kindern im Rahmen des eigenen Haushalts           premium                          mitversichert
           oder des Haushaltes der zu betreuenden Kinder, auch              optimum                          mitversichert
           außerhalb der Wohnung, z.B. bei Spielen, Ausflügen usw.
Tarifvariante                       Entschädigungsgrenze                    Hierbei sind auch Schäden an (Ausbildungs-)Gegenständen,
classic                           mitversichert                             Einrichtungen, Lehrgeräten (auch Maschinen), die von der Fach-,
                                                                            Gesamt- bzw. Hochschule bzw. Universität oder dem Betrieb zur
premium                           mitversichert
                                                                            Verfügung bzw. bereitgestellt werden versichert, soweit anderweitig
optimum                           mitversichert                             kein Versicherungsschutz besteht.

      b)   Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn es sich dabei        Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante
           um eine berufliche Tätigkeit handelt.                            gewährt.
           Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in     Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
           Betrieben und Institutionen, z.B. Kindergärten, Kinderhorten
                                                                            classic                          mitversichert
           oder Kindertagesstätten.
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                     premium                          mitversichert
classic                           mitversichert                             optimum                          mitversichert

premium                           mitversichert
                                                                            Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und
optimum                           mitversichert                             Abhandenkommen sowie wegen Schäden an Lehrbüchern, die für einen
                                                                            längeren Zeitraum als drei Monate übernommen worden sind.
      c)   Versichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der
           Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern.               A 1-6.19 Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen und Arbeitgebern
                                                                                 a) Versichert     ist    die    gesetzliche     Haftpflicht  des
           Erlangt das Tageskind Versicherungsschutz aus einem                       Versicherungsnehmers aus einer nicht selbstständigen
           anderen fremden Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt              Tätigkeit wegen Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber,
           insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.                      Arbeitskollegen und sonstiger fremden Dritten und allen sich
                                                                                     daraus ergebenden Vermögensschäden aufgrund betrieblich
           Zeigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall zur                   und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten.
           Regulierung zu diesem Vertrag an, so erfolgt eine Vorleistung
           im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen.                                   Gegenüber sonstigen fremden Dritten gilt dies auch für
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                                  Personenschäden.
classic                           mitversichert
                                                                                       Besteht für den Versicherten Versicherungsschutz über einen
premium                           mitversichert                                        anderen Vertrag (z.B. eine Betriebshaftpflichtversicherung)
optimum                           mitversichert                                        entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
                                                                                       Diese Höchstleistung gilt nicht für Kosten für die Abwehr von
      d)   Abweichend von Abschnitt A 1-7.3 und Abschnitt A 1-7.4                      unberechtigten Ansprüchen nach Abschnitt A 1-4 DEG-PHV
           DEG-PHV 2026 sind auch Haftpflichtansprüche wegen                           2026.
           Personenschäden:                                                            Hierfür gilt die vereinbarte Deckungssumme.
                a. der Tageskinder untereinander (sofern es sich
                     nicht um Geschwister handelt);                                    Ausgeschlossen        sind      Regressansprüche        von
                b. der Tageskinder gegenüber den Tageseltern und                       Sozialversicherungsträgern,    Sozialhilfeträgern, privaten
                     deren eigenen Kindern versichert.                                 Krankenversicherern und Arbeitgebern.
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                        Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze

classic                           mitversichert                             classic                          bis zu 5.000 EUR

premium                           mitversichert                             premium                          bis zu 50.000 EUR
optimum                           mitversichert                             optimum                          bis zu 100.000 EUR


      e)   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche                  b)   Verletzung     von     Datenschutzbestimmungen    während
           wegen Abhandenkommen von Sachen und dem Verlust von                         beruflicher Tätigkeit im Homeoffice
           Geld der zu betreuenden Kinder.                                             Versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus
                                                                                       einer nach Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), dem
                                                                                       Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder anderen Regelungen
                                                                                       zum Datenschutz unzulässigen oder unrichtigen Erhebung,
                                                                                       Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten Dritter
                                                                                       durch den Versicherungsnehmer; dies gilt auch bei einer
                                                                                       Verletzung vergleichbarer ausländischer Rechtsnormen.


                                                                                                                                  Seite 45 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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          In Abweichung von Abschnitt A 1.1 DEG-PHV 2026 gelten            A 1-6.21 Leistung bei fehlender Haftung
          zusätzlich auch Schäden nach Satz 1 mitversichert, die infolge   1-6.21.1
          einer beruflichen Tätigkeit im Homeoffice entstanden sind.            a) Schäden anlässlich einer Gefälligkeitsleistung
                                                                                    Der     Versicherer    wird bei        Schäden aus einer
          Diese Leistung ist begrenzt auf die Abwehr unberechtigter                 Gefälligkeitshandlung       (unentgeltlicher        Hilfeleistung)
          Ansprüche des Arbeitgebers bzw. Dienstherren.                             gegenüber dem Geschädigten keinen Haftungsverzicht für
                                                                                    einfache Fahrlässigkeit einwenden, soweit dies der
           Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 EUR je Schadenfall.                Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                                (z.B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist.
                                                                                    Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.
classic                          mitversichert
premium                          mitversichert                                        Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten
optimum                          mitversichert                                        Tarifvariante gewährt.
                                                                           Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
Auf die Regelungen aus Abschnitt A 1-6.6.2 d) DEG-PHV 2026 wird            classic                            bis zu 10.000 EUR
hingewiesen
                                                                           premium                            bis zu 100.000 EUR
A 1-6.20 Abhandenkommen von Schlüsseln                                     optimum                            mitversichert
A 1-6.20.1
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus               Die Entschädigung in den Tarifvarianten classic und
dem Abhandenkommen von:                                                               premium ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das
     a) fremden privaten Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel                     Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
           und Zugangs-/Codekarte/Schlüssel-Chips (soweit sie eine
           Schlüsselfunktion haben) für eine zentrale Schließanlage);            b)   Schäden Dritter im Zuge einer Gefälligkeitsleistung, die der
     b) fremden privaten Kraftfahrzeug-Schlüsseln;                                    Versicherungsnehmer erhielt
     c) dem Verlust von überlassenen Schlüsseln (auch General-                        Der Versicherer übernimmt bei Sachschäden aus einer
           /Hauptschlüssel und Zugangs-/Codekarten/Schlüssel-Chips                    Gefälligkeitshandlung (unentgeltlicher Hilfeleistung) – die der
           (so-weit sie eine Schlüsselfunktion haben) im Rahmen von                   Versicherungsnehmer erhielt – gegenüber dem Geschädigten
           Vereins-, Ehrenamts-, Dienst- und Arbeitsverhältnissen), die               die Leistung, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht.
           sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden
           haben.                                                                     Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten
                                                                                      Tarifvariante gewährt.
A 1-6.20.2                                                                 Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
Ersetzt werden die Kosten:
                                                                           classic                            nicht mitversichert
      a) für die notwendige Auswechselung von Schlössern und
           Schließanlagen;                                                 premium                            bis zu 5.000 EUR
      b) für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss);              optimum                            bis zu 10.000 EUR
      c) für den Objektschutz des Gebäudes bis zu 14 Tagen,
           gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des                     Die Entschädigung in den Tarifvarianten premium und
           Schlüssels festgestellt wurde.                                             optimum ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das
                                                                                      Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
          Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die
          Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel,         A 1-6.21.2
          Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden).       Sach-, Personen- und Vermögensschäden durch mitversicherte
                                                                           Minderjährige werden auf Wunsch des Versicherungsnehmers
A 1-6.20.3                                                                 zugunsten des geschädigten Dritten ersetzt, wenn
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche:                                     a) der Minderjährige nur aus Gründen seiner Minderjährigkeit
     a) aus allen sich aus dem Schlüsselverlust ergebenden                            gemäß § 828 BGB nicht verantwortlich ist und
           Vermögensschäden;                                                     b) weder Versicherungsnehmer noch die mitversicherten
     b) aus sonstigen Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.B.                     Personen ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
           wegen Einbruchs).
                                                                           Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche wegen seiner Auf-
A 1-6.20.4 Versicherungsleistung                                           wendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z.B. wegen Aufsichts-
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante       pflichtverletzung) vor, soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind.
gewährt.
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                      Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.
classic                          bis zu 15.000 EUR
                                                                           Entschädigt werden Schadenersatzansprüche an Sachen des Dritten, die
premium                          bis zu 200.000 EUR
                                                                           durch das Schadenereignis zerstört oder beschädigt wurden oder infolge
optimum                          mitversichert                             des Schadenereignisses abhandengekommen sind.


                                                                                                                                    Seite 46 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante          A 1-6.22.1
gewährt.                                                                      Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                          wegen      Schäden    ausschließlich     im     Zusammenhang    mit
                                                                              Flächengeothermie-Anlagen (z.B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe).
classic                            bis zu 10.000 EUR
premium                            bis zu 100.000 EUR                         Falls Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder
optimum                            mitversichert                              wurden, versichert werden sollen, kann der Versicherungs-schutz durch
                                                                              besondere Vereinbarung im Versicherungsschein oder in seinen
Die Entschädigung in den Tarifvarianten classic und premium ist je            Nachträgen erweitert werden.
Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten
Entschädigungsgrenze.                                                         A 1-6.22.2
                                                                              Der Ausschluss in Abschnitt A 1-7.12 DEG-PHV 2026 (Senkungen,
A 1-6.21.3                                                                    Erdrutschungen, Überschwemmungen) findet keine Anwendung.
Sach-, Personen- und Vermögensschäden durch mitversicherte geistig,
körperlich oder seelisch behinderte Angehörige (auch z.B. infolge             A 1-6.23 Ansprüche aus Benachteiligungen
Demenz) werden auf Wunsch des Versicherungsnehmers zugunsten des              Tarifvariante                Entschädigungsgrenze
geschädigten Dritten ersetzt, wenn                                            classic                          mitversichert
     a) der mitversicherte geistig, körperlich oder seelisch behinderte
                                                                              premium                          mitversichert
           Angehörige nur aus Gründen seiner geistigen, körperlichen
           oder seelischen Behinderung nicht verantwortlich ist und           optimum                          mitversichert
     b) weder Versicherungsnehmer noch die mitversicherten
           Personen ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.                     A 1-6.23.1
                                                                              Versichert ist – insoweit abweichend von Abschnitt A 1-7.10 DEG-PHV
Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des                   2026 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als
Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach         Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten
dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -             Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder
kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern      Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus
und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die          Benachteiligungen.
durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie
Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).                                Gründe für eine Benachteiligung sind
                                                                                   a) die Rasse;
Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche wegen seiner Auf-                  b) die ethnische Herkunft;
wendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. wegen Aufsichts-             c) das Geschlecht;
pflichtverletzung) vor, soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind.        d) die Religion;
                                                                                   e) die Weltanschauung;
Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.                              f)   eine Behinderung;
                                                                                   g) das Alter oder
Entschädigt werden Schadenersatzansprüche an Sachen des Dritten, die               h) die sexuelle Identität.
durch das Schadenereignis zerstört oder beschädigt wurden oder infolge
des Schadenereignisses abhandengekommen sind.                                 Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, ins-
                                                                              besondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante
gewährt.                                                                      Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                          Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten
                                                                              geltend gemacht werden.
classic                            bis zu 10.000 EUR
premium                            bis zu 100.000 EUR                         Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für
optimum                            mitversichert                              ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungs-
                                                                              verhältnis beendet ist.
Die Entschädigung in den Tarifvarianten classic und premium ist je
Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten                 A 1-6.23.2 Versicherungsfall
Entschädigungsgrenze.                                                         Versicherungsfall ist – abweichend von Abschnitt A 1-3.1 DEG-PHV 2026
                                                                              – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den
A 1-6.22 Geothermie                                                           Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrages.
                                                                              Im Sinne dieses Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht,
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
                                                                              wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben
classic                            mitversichert                              wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt,
premium                            mitversichert                              einen Anspruch gegen den Versicherungs-nehmer zu haben.
optimum                            mitversichert
                                                                              A 1-6.23.3 Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes
                                                                                    a) Erfasste Benachteiligungen und Anspruchserhebung
Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem
                                                                                         Die Anspruchserhebung sowie die zugrundeliegende
Untergrund entnommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z.B.                           Benachteiligung müssen während der Wirksamkeit der
Wärmetauscher, Heizanlagen) abgegeben wird.                                              Versicherung erfolgt sein.
Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage                   Wird eine Benachteiligung durch fahrlässige Unterlassung
im Sinne dieser Bedingungen.                                                             verursacht, gilt sie im Zweifelsfall als an dem Tag begangen,
Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels                     an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte
Bohrung.                                                                                 vorgenommen werden müssen, um den Eintritt des Schadens
                                                                                         abzuwenden.

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                  degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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     b)   Rückwärtsversicherung für vorvertragliche Benachteiligungen     A 1-6.24 Nebenberufliche Tätigkeiten
          Zusätzlich    besteht    auch     Versicherungsschutz    für    A 1-6.24.1
          Benachteiligungen, die innerhalb eines Zeitraums von einem      Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus
          Jahr vor Vertragsbeginn begangen wurden.                        selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu einem
          Dies gilt jedoch nicht für solche Benachteiligungen, die der    Gesamtjahresumsatz von – je nach Tarifvariante – maximal.
          Versicherungsnehmer bei Abschluss dieses Versicherungs-         Tarifvariante                      Gesamtjahresumsatz
          vertrages kannte.
                                                                          classic                          bis zu 6.000 EUR
     c)   Nachmeldefrist für Anspruchserhebung                            premium                          bis zu 12.000 EUR
          nach Vertragsbeendigung                                         optimum                          bis zu 25.000 EUR
          Der Versicherungsschutz umfasst auch solche Anspruchs-
          erhebungen, die auf Benachteiligungen beruhen, die bis zur      A 1-6.24.2
          Beendigung des Versicherungsvertrages begangen und              Mitversichert sind ausschließlich nebenberufliche Tätigkeiten aus den
          innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr nach Beendigung       Bereichen:
          des Versicherungsvertrages erhoben und dem Versicherer                a) Alleinunterhalter;
          gemeldet worden sind.                                                 b) Annahmestelle für Sammelbesteller;
                                                                                c) Änderungsschneiderei, Stickerei;
     d)   Vorsorgliche Meldung von möglichen Inanspruchnahmen                   d) Daten- und Texterfassung;
          Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, dem                      e) Erteilung von Fitness- oder Kochkursen;
          Versicherer während der Laufzeit des Vertrages konkrete               f)   Fotografen;
          Umstände zu melden, die seine Inanspruchnahme                         g) Friseure;
          hinreichend wahrscheinlich er-scheinen lassen.                        h) Handel mit Haushaltsgeräten, Haushaltswaren und -
                                                                                     Haushaltsreinigungsmitteln;
          Im Fall einer tatsächlich späteren Inanspruchnahme, die               i)   Influencer, Content-Creator, Podcaster;
          aufgrund eines gemeldeten Umstandes spätestens innerhalb                   Hier stehen im Schadenfall maximal 5.000 EUR zur Ver-
          einer Frist von einem Jahr erfolgen muss, gilt die                         fügung.
          Inanspruchnahme als zu dem Zeitpunkt der Meldung der                  j)   Jugendtraining, z. B. Jugendfußballtrainer;
          Umstände erfolgt.                                                     k) Kosmetikhandel (ohne Herstellung);
                                                                                l)   Kunsthandwerker, Töpfer;
A 1-6.23.4 Versicherungssummen                                                  m) Lehrer (nebenberuflich), z.B. Musiklehrer;
Für Schäden aus Benachteiligung gilt die im Versicherungsschein und             n) Markt- und Meinungsforschung;
seinen Nachträgen angegebene Pauschalversicherungssumme.                        o) Mitwirkung an Karnevalsveranstaltungen;
Diese stellt gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle                     p) Tierbetreuung;
Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar.                               q) Trödel- oder Flohmarktverkäufer;
                                                                                r)   Übersetzer (Berufsversehen sind nicht mitversichert);
A 1-6.23.5                                                                      s)   Vertrieb von Schmuck (auch Herstellung)
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:                                    t)   Warenhandel und Handarbeiten,
     a) Versicherungsansprüche aller Personen, soweit sie den                   u) Botendienst.
           Schaden durch wissentliches Abweichen von Gesetz,
           Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch       A 1-6.24.3 Voraussetzung für Mitversicherung
           sonstige wissentliche Pflichtverletzung herbeigeführt haben.         a) Der überwiegende Lebensunterhalt            wird   anderweitig
           Abschnitt A 1-2.3 DEG-PHV 2026 findet keine Anwendung.                    bestritten.

     b)   Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz mit               b)   Der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen
          Strafcharakter;                                                            besitzen keine Betriebsstätte, die im Zusammenhang mit der
          hierunter fallen auch Strafen, Buß- und Ordnungs- oder                     nebenberuflichen Tätigkeit steht.
          Zwangsgelder, die gegen den Versicherungsnehmer oder die                   Das häusliche Arbeitszimmer oder das Lager in der Wohnung
          mitversicherten Personen verhängt worden sind;                             oder auf dem Grundstück gefährden den Versicherungsschutz
                                                                                     nicht.
     c)   Ansprüche wegen
     •    Gehalt,                                                               c)   Der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen
     •    rückwirkenden     Lohnzahlungen,      Pensionen, Renten,                   beschäftigen keine Angestellten, die im Zusammenhang mit
          Ruhegeldern, betrieblicher Altersversorgung,                               der nebenberuflichen Tätigkeit stehen.
     •    Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung
          von Arbeitsverhältnissen und Sozialplänen sowie                 Treffen die aufgeführten Tätigkeiten aus den Bereichen nach Abschnitt
     •    Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um             A 1-6.24.2 DEG-PHV 2026 oder die Voraussetzung nach Abschnitt
          Arbeits-unfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des            A 1-6.24.3 DEG-PHV 2026 nicht oder nicht mehr zu, besteht kein
          Versicherungs-nehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII            Versicherungsschutz für die nebenberufliche Tätigkeit.
          handelt.                                                        Die Bestimmungen in Abschnitt A 1-8 DEG-PHV 2026 und Abschnitt A 1-9
                                                                          DEG-PHV 2026 finden keine Anwendung.


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A 1-6.24.4                                                                   Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche                                     beträgt – je Tarifvariante –
     a) aus Vermögensschäden (Abschnitt A 1-6.15 DEG-PHV 2026);              Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
     b) wegen Schäden an Kommissionsware;
                                                                             classic                            nicht mitversichert
     c) wegen Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen
           oder Kraftfahrzeuganhänger;                                       premium                            mitversichert
     d) aus Besitz und Betrieb von Anlagen zur Lagerung und/oder             optimum                            mitversichert
           Beförderung von gewässerschädlichen Stoffen sowie das
           Abwasseranlagen- und Einwirkungsrisiko.                           Handelt es sich bei dem unter Abschnitt A 1-6.26.1 a) DEG-PHV 2026
                                                                             aufgeführten Personenkraftwagen um ein Car-Sharing Fahrzeug bzw. um
A 1-6.25 Betankungsschäden an fremden geliehenen Kraftfahrzeugen             einen gegen Entgelt geliehenen E-Scooter, so besteht auch hier nach
1-6.25.1                                                                     Abschnitt A 1-6.26.2 und Abschnitt A 1-6.26.3 DEG-PHV 2026
Versichert ist – abweichend von Abschnitt A 1-6.6.2 6) DEG-PHV 2026 –        Versicherungsschutz beim ordnungsgemäßen Gebrauch.
die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die an fremden geliehenen,
gemieteten oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeugen durch       Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten               beträgt – je Tarifvariante –
Kraftstoffen entstehen.
                                                                             Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
A 1-6.25.2                                                                   classic                            nicht mitversichert
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem                   premium                            bis zu 500 EUR
Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum
                                                                             optimum                            bis zu 1.000 EUR
dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
                                                                             A 1-6.26.4
A 1-6.25.3
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt – je Tarifvariante –   Erstattet    wird   zusätzlich    die    Selbstbeteiligung   der     Kfz-
                                                                             Vollkaskoversicherung beträgt – je Tarifvariante –Versicherungsfall.
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                                                                             Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
classic                            nicht mitversichert
                                                                             classic                            nicht mitversichert
premium                            bis zu 1.000 EUR
                                                                             premium                            längstens bis zu 1 Jahr
optimum                            bis zu 10.000 EUR
                                                                             optimum                            längstens bis zu 5 Jahr
A 1-6.26 Ausgleich einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt
           (SFR) und des Vollkasko-Selbstbehalts bei Schäden an              A 1-6.26.5
           bzw. durch fremde geliehene Kraftfahrzeuge                        Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden mit Fahrzeugen
A 1-6.26.1                                                                         a) die dem Versicherten zum regelmäßigen oder dauerhaften
Verursacht der Versicherungsnehmer oder mitversicherte volljährige                      Gebrauch überlassen wurden;
                                                                                   b) die vom Versicherten zu gewerblichen Zwecken genutzt
Personen zu Abschnitt A 1-2.1.1 und Abschnitt A 1-2.1.2 DEG-PHV 2026
beim erlaubten Gebrauch eines                                                           werden.
     a) Personenkraftwagens,
     b) Kraftrads,                                                           A 1-6.27 Schäden Dritter beim Be- und Entladen
                                                                                        des selbst gebrauchten Kraftfahrzeuges
     c) Wohnmobils bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht,
das ihm von einem Dritten unentgeltlich und gefälligkeitshalber              A 1-6.27.1
                                                                             Versichert ist – abweichend von Abschnitt A 1-7.14 DEG-PHV 2026 – die
überlassen wurde, einen Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden,
besteht abweichend von Abschnitt A 1-6.6.2 6) und Abschnitt A 1-7.14         gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer
                                                                             eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim
DEG-PHV 2026 Versicherungsschutz gemäß den nachfolgenden
Bestimmungen.                                                                Be- und Entladen des eigenen Pkws oder Anhängers zugefügt werden.
                                                                             Gleiches gilt beim Öffnen von Kraftfahrzeugtüren und für manuelle
A 1-6.26.2                                                                   Reinigungs- und Pflegearbeiten.
Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in
der Kfz- Haftpflicht- und -Vollkaskoversicherung entstehende                 A 1-6.27.2
Vermögensschaden.                                                            Schäden am selbst gebrauchten Kraftfahrzeug oder Anhänger bleiben
                                                                             ausgeschlossen.
Voraussetzung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Versicherers,
welchem die betroffene Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der       Dem Versicherungsnehmer steht es frei einen Schaden von der
                                                                             zuständigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen.
Kfz-Versicherung und die in Abzug gebrachte Selbstbeteiligung
entnommen werden kann.                                                       In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.

A 1-6.26.3                                                                   A 1-6.27.3
                                                                             Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt – je Tarifvariante –
Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf auf den
Schadensfall folgenden Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die          Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
betreffende Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung gültigen              classic                            nicht mitversichert
Tarifbestimmungen ergibt.
                                                                             premium                            bis zu 2.500 EUR
Mehr als die vom Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherer erbrachte
Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.                            optimum                            bis zu 10.000 EUR


                                                                                                                                      Seite 49 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 1-6.28 Neuwertentschädigung                                               Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige
Tarifvariante                Entschädigungsgrenze                           Tätigkeit
                                                                                  •    außer durch Arbeitsunfähigkeit;
classic                           nicht mitversichert
                                                                                  •    unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben
premium                           bis zu 5.000 EUR                                     (z.B. durch Insolvenz).
optimum                           bis zu 10.000 EUR
                                                                            Die Beendigung der Arbeitslosigkeit oder der Kurzarbeit ist uns
In Abänderung von Abschnitt A 1-3.1 DEG-PHV 2026 wird im Schadenfall,       unverzüglich anzuzeigen.
wenn der Versicherungsnehmer es wünscht, bei der Ersatzleistung für
irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Totalschaden), die    A 1-6.31 Repair & Care – Mehrleistung bei Reparatur statt Neukauf
zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren       Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
und deren Anschaffungspreis – je nach Tarifvariante – nicht übersteigt,     classic                          nicht mitversichert
auf einen Zeitwertabzug wird verzichtet.
                                                                            premium                          30 Prozent bis zu 3.000 EUR
Die Differenz zwischen Neu- und Zeitwert, wenn der Versicherungs-           optimum                          30 Prozent bis zu 5.000 EUR
nehmer während der Wirksamkeit dieses Vertrages durch einen Dritten
einen Schaden erleidet und der Privathaftpflichtversicherer des             Kann der Geschädigte eines versicherten Haftpflichtschadens
Schädigers diesen zum Zeitwert reguliert hat, ersetzen wir ebenfalls – je   nachweisen, dass die beschädigte Sache repariert wurde und dadurch
Tarifvariante – bis                                                         Mehrkosten z.B. durch nachhaltige Beschaffung entstanden sind oder
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                       ein gebrauchter Ersatz angeschafft wurde, so leistet der Versicherer auf
                                                                            Wunsch des Versicherungsnehmers zusätzlich bis zu – gemäß
classic                           nicht mitversichert
                                                                            Tarifvariante – über den Zeitwert hinaus.
premium                           bis zu 5.000 EUR
optimum                           bis zu 10.000 EUR                         Mehrkosten können auch damit begründet sein, dass z.B.:
                                                                                •    Elektrogeräte eine bessere Energieeffizienzklasse haben z. B.
A 1-6.29 Persönlichkeits- und Namenrechtsverletzungen                                mit einer Stand-By-Stop-Schaltung ausgestattet sind;
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze                             •    ersetzte Gegenstände mit einem Umweltsiegel – z. B. Blauer
                                                                                     Engel – ausgezeichnet sind;
classic                           nicht mitversichert                           •    gebrauchte Ersatzgeräte teurer sind als der geschädigte
premium                           mitversichert                                      Gegenstand.
optimum                         mitversichert
                                                                            A 1-6.32 Verzicht auf erweiterte Verschuldensprüfung
Eingeschlossen sind – abweichend von Abschnitt A 1-7.9 DEG-PHV 2026
– Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder              Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
Namensrechtsverletzungen.                                                   classic                          mitversichert
                                                                            premium                          mitversichert
A 1-6.30 Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit
Tarifvariante                 Entschädigungsgrenze                          optimum                          mitversichert

classic                           bis zu 12 Monate                          Bei    Schäden an unachtsam         abgelegten (z.B. Fußböden,
premium                           bis zu 12 Monate                          Sitzgelegenheiten) Brillen oder Hörgeräten, verzichten wir auf die
optimum                           bis zu 24 Monate                          Prüfung des Verschuldens.

                                                                            A 1-6.33 Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung
Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer
unverschuldet arbeitslos oder gerät er in Kurzarbeit, kann der Ver-trag                oder sonstige Diskriminierungen
vorübergehend - je nach gewählter Tarifvariante - prämienfrei gestellt      Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
werden.                                                                     classic                          mitversichert
                                                                            premium                          mitversichert
Voraussetzungen für die Leistung:
     a) Der Versicherungsnehmer                                             optimum                          mitversichert
     •    war mindestens zwölf Monate vollbeschäftigt,
     •    geht keiner bezahlten Beschäftigung mehr nach oder befindet       Eingeschlossen sind – abweichend von Abschnitt A 1-7.10 DEG-PHV 2026
          sich nachweislich in Kurzarbeit,                                  – gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Anfeindung, Schikane,
     •    ist bei der Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) als arbeitslos      Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
          gemeldet bzw. hat einen Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt.     Ausgeschlossen bleiben vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

      b)   Die Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit dauert mindestens einen     A 1-7      Allgemeine Ausschlüsse
           Monat an;                                                        Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich
                                                                            etwas anderes bestimmt ist, gelten folgende Ausschlüsse vom
      c)   Die Prämie zu diesem Vertrag ist gezahlt.                        Versicherungsschutz:

Sollte der Versicherungsnehmer eine berufliche Tätigkeit aufnehmen
bzw. zur Vollbeschäftigung zurückkehren, entfällt die Prämien-
freistellung mit Beginn des Monats, in dem die jeweilige Änderung
eingetreten ist.


                                                                                                                                   Seite 50 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden                               A 1-7.5   Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht,
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den                 besonderer Verwahrungsvertrag
Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.                                 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und
Abschnitt A 1-2.3 DEG-PHV 2026 findet keine Anwendung.                   allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der
                                                                         Versicherungsnehmer diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch
A 1-7.2   Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von           verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines
          Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen                besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den
Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren         A 1-7.6     Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten
Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit:                                                 und sonstigen Leistungen
     a) Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder                         Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom
     b) Arbeiten oder sonstige Leistungen                                Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten
erbracht haben.                                                          oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung
                                                                         oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden
Abschnitt A 1-2.3 DEG-PHV 2026 findet keine Anwendung.                   Vermögensschäden.
                                                                         Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften
A 1-7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander                         Einzelteil der Sache oder in einer mangel-haften Teilleistung liegt und zur
Ausgeschlossen sind Ansprüche                                            Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt.
     a) des Versicherungsnehmers selbst oder der in Abschnitt
          A 1-7.4 DEG-PHV 2026 benannten Personen gegen die              Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte im Auftrag
          mitversicherten Personen;                                      oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder
     b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben                 Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen
          Versicherungsvertrages;                                        übernommen haben.
     c) zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben
          Versicherungsvertrages.                                        A 1-7.7 Asbest
                                                                         Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest,
Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen     asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
der vorgenannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft
leben.                                                                   A 1-7.8 Gentechnik
                                                                         Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind
A 1-7.4   Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers          auf:
          und von wirtschaftlich verbundenen Personen                         a) gentechnische Arbeiten;
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer                   b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO);
     a) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in                  c) Erzeugnisse, die
          häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im                    •    Bestandteile aus GVO enthalten,
          Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;              •    aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.

          Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des    A 1-7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
          Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partner-      Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits-
          schaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder,    oder Namensrechtsverletzungen.
          Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder,
          Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister     A 1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und
          sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein                   sonstige Diskriminierung
          familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis     Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung,
          wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).             Schikane,    Belästigung,    Ungleichbehandlung oder sonstigen
                                                                         Diskriminierungen.
     b)   von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der
          Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt         A 1-7.11 Übertragung von Krankheiten
          geschäftsfähige oder betreute Person ist;                      Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der
                                                                         Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren.
     c)   von    seinen    gesetzlichen    Vertretern,    wenn     der   Das Gleiche gilt für Sachschäden, die durch Krankheit der dem
          Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten       Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder
          oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein   veräußerten Tiere entstanden sind.
          ist;                                                           In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der
                                                                         Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob
     d)   von     seinen    unbeschränkt        persönlich haftenden     fahrlässig gehandelt hat.
          Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene
          Handelsgesellschaft,       Kommanditgesellschaft      oder     A 1-7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen
          Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;                          Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus
                                                                         ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch
     e)   von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine              a) Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,
          eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist;                        b) Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.

     f)   von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern.      A 1-7.13 Strahlen
                                                                         Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem
Die Ausschlüsse unter Abschnitt A 1-7.4 b) bis f) DEG-PHV 2026           oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden
erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der dort              Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen)
genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.     stehen.


                                                                                                                                Seite 51 von 75

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger                           Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde,
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer,          so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst
Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraft-fahrzeug-    nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt
Anhängers durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht.                    hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
                                                                          Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko eine angemessene
A 1-7.15 Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung                      Prämie zu verlangen.
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den
Schaden durch eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung            Kommt eine Einigung über die Höhe der Prämie innerhalb einer Frist von
herbeigeführt haben.                                                      einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der
Abschnitt A 1-2.3 DEG-PHV 2026 findet keine Anwendung.                    Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen
                                                                          Entstehung.
A 1-7.16 Verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art            Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus einer
                                                                          classic                           mitversichert
verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art.
                                                                          premium                           mitversichert
A 1-8     Veränderungen des versicherten Risikos                          optimum                           mitversichert
          (Erhöhungen und Erweiterungen)
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs-        A 1-9.2
nehmers                                                                   Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur
                                                                          Einigung im Sinne von Abschnitt A 1-9.1 Absatz 4 DEG-PHV 2026 auf den
A 1-8.1                                                                   Betrag – je nach ausgewählter Tarifvariante – von maximal
aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
                                                                          Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
                                                                          classic                           bis zu 10.000.000 EUR
classic                          mitversichert
                                                                                                            wahlweise bis zu
premium                          mitversichert                                                              15.000.000 EUR,
                                                                          premium
optimum                          mitversichert                                                              25.000.000 EUR oder
                                                                                                            50.000.000 EUR
Dies gilt nicht                                                                                             wahlweise bis zu
      •     für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungs-                                     15.000.000 EUR,
                                                                          optimum
             pflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen;                                               25.000.000 EUR oder
      •     für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder                                               50.000.000 EUR
             Deckungsvor-sorgepflicht unterliegen;
                                                                          für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je
      •     für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die
                                                                          Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal – je nach gewählter
             mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
                                                                          Tarifvariante –
A 1-8.2                                                                   Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender        classic                           bis zu 10.000.000 EUR
oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.                                     premium                           bis zu 15.000.000 EUR
In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungs-       optimum                           bis zu 15.000.000 EUR
verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von    für Personenschäden je geschädigter Person und das Zweifache dieser
dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der        Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                   A 1-9.3
                                                                          Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
classic                          mitversichert                                 a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines
premium                          mitversichert                                      Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge
optimum                          mitversichert                                      der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht
                                                                                    unterliegen;
                                                                               b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von
A 1-9     Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung)
                                                                                    Bahnen;
A 1-9.1
                                                                               c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht
Im Umfang des bestehenden Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht des
                                                                                    unterliegen - mit Ausnahme von versicherungspflichtigen
Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des
                                                                                    Hunden;
Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.
                                                                               d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb
                                                                                    im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des
                                                                                    versichern sind;
Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.
                                                                               e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und
Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt               amtlicher Tätigkeit;
                                                                               f)   für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die
der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen
                                                                                    mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
Entstehung.


                                                                                                                               Seite 52 von 75

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A 1-10     Nachversicherungsschutz/Fortsetzung                            Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässer-
           der Privathaftpflichtversicherung                              schädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber der Versicherungs-
           nach dem Tod des Versicherungsnehmers                          nehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz aus-schließlich für
A 1-10.1                                                                  Anlagen bis – gemäß Tarifvariante – Inhalt (Kleingebinde) soweit das
Entfällt die Mitversicherung der in Abschnitt A 1-2.1.1 bis Abschnitt     Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter – gemäß Tarif-
A 1-2.1.5 DEG-PHV 2026 genannten Personen, weil                           variante – nicht übersteigt.
                                                                          Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
      a)   der Versicherungsnehmer verstorben ist;
                                                                          classic                          bis zu 100 l/kg max. 1.000 l/kg
      b)   die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. eine eingetragene
           Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben wurde             premium                          bis zu 100 l/kg max. 1.000 l/kg
           (Abschnitt A 1-2.1.1 DEG-PHV 2026);                            optimum                          bis zu 250 l/kg max. 1.000 l/kg
      c)   Kinder nach der Ausbildung geheiratet haben oder eine
           Lebenspartnerschaft eingegangen sind (Abschnitt A 1-2.1.4      Wenn mit den Anlagen die o. g. Beschränkungen überschritten werden,
           oder Abschnitt A 1-2.1.5 DEG-PHV 2026);                        entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen
      d)   die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder          über die Vorsorgeversicherung (Abschnitt A 1-9 DEG-PHV 2026).
           einer sonstigen versicherten Person beendet wurde
           (Abschnitt A 1-2.1 DEG-PHV 2026),                                    •    für Flächengeothermie-Anlagen         (z.   B.   Erdkollektoren,
                                                                                     Erdwärmekörbe).
besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Prämien-
hauptfälligkeit, mindestens aber für 12 Monate.                           A 2-1.2 Rettungskosten
                                                                          Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
Wird von bzw. für diese Personen bis dahin kein neuer
Versicherungsschutz bei der Alte Leipziger beantragt, entfällt der        classic                          mitversichert
Versicherungsschutz zu diesem Termin.                                     premium                          mitversichert
                                                                          optimum                          mitversichert
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante
gewährt:
                                                                          Der Versicherer übernimmt
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
                                                                               a) Aufwendungen,         auch      erfolglose,     die    der
classic                          mitversichert                                       Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung
premium                          mitversichert                                       oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte
                                                                                     (Rettungskosten),
optimum                          mitversichert
                                                                                     sowie
A 1-10.2
Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Prämienrechnung               b)   außergerichtliche Gutachterkosten.
durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so
wird dieser Versicherungsnehmer.                                          Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                     zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für
classic                          mitversichert                            Sachschäden nicht übersteigen.
premium                          mitversichert
                                                                          Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außer-
optimum                          mitversichert                            gerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm
                                                                          übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die
Abschnitt A 2        Besondere Umweltrisiken                              Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen.
                                                                          Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungs-
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden und für Schäden nach          nehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt
dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von                  nicht als Weisung des Versicherers.
Abschnitt und den folgenden Bedingungen.
                                                                          A 2-1.3    Ausschlüsse
Zur    gesetzlichen   Haftpflicht    privatrechtlichen   Inhalts des           a)    Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen,
Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen                          die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von den dem
(Allgemeines Umweltrisiko) siehe Abschnitt A 1-6.4 DEG-PHV 2026.                     Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den
                                                                                     Versicherungsnehmer         gerichteten       behördlichen
A 2-1      Gewässerschaden (außer Anlagenrisiko)                                     Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
A 2-1.1 Umfang des Versicherungsschutzes                                             Abschnitt A 1-2.3 DEG-PHV 2026 findet keine Anwendung,
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für
unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der          b)   Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die
Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers                 nachweislich:
(Gewässerschäden).                                                              •    auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen,
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                              Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik
classic                          mitversichert
                                                                                     oder
premium                          mitversichert
optimum                          mitversichert                                  •    unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen
                                                                                     beruhen.
Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt.
                                                                          Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich
                                                                          elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.

                                                                                                                                 Seite 53 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 2-2      Gewässerschäden (Anlagerisiko)                                  A 2-2.4 Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme)
A 2-2.1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko)       Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die                Versicherungsfall im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber               begrenzt auf – je Tarifvariante – pauschal für Personen-, Sach- und
      a) von Heizöl- oder Gastanks auf den in Abschnitt A 1-6.3.1 DEG-     Vermögensschäden je Versicherungsfall.
           PHV 2026 genannten Grundstücken.                                Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                    classic                          bis zu 5.000.000 EUR
                                   bis zu 6.0000 l /
classic                                                                    premium                          bis zu 5.000.000 EUR
                                   4 t (Nenn-Füllgewicht)
premium                            ohne Begrenzung                         optimum                          bis zu 5.000.000 EUR

optimum                          ohne Begrenzung
                                                                           Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
                                                                           beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe.
      b)   der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen an-
           gegebenen Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen          A 2-2.5 Rettungskosten
           Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für     Der Versicherer übernimmt:
           unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und             a) Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs-
           Vermögens-schäden) einer nachteiligen Veränderung der                      nehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung
           Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des                    des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten),
           Grundwassers (Gewässerschäden).
                                                                           Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                           classic                          mitversichert
classic                          mitversichert
                                                                           premium                          mitversichert
premium                          mitversichert
                                                                           optimum                          mitversichert
optimum                          mitversichert
                                                                                 sowie
A 2-2.2 Geothermie
Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem                      b) außergerichtliche Gutachterkosten.
Untergrund entnommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z.B.
                                                                           Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
Wärmetauscher, Heizanlagen) abgegeben wird.
Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage     classic                          mitversichert
im Sinne dieser Bedingungen.                                               premium                          mitversichert
Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels       optimum                          mitversichert
Bohrung.

A 2-2.2.1                                                                  Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten
                                                                           zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für
Versichert sind Pflichten oder Ansprüche nach Abschnitt A 2-1.1 DEG-
PHV 2026 wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang mit                  Sachschäden nicht übersteigen.
Flächengeothermie-Anlagen (z.B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe).
                                                                           Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außer-
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                      gerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm
classic                          mitversichert                             übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die
premium                          mitversichert                             Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen.
                                                                           Eine     Billigung    des    Versicherers    von  Maßnahmen    des
optimum                          mitversichert
                                                                           Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des
                                                                           Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.
A 2-2.3 Regelungen zu mitversicherten Personen
     a) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Personen, die der   A 2-2.6 Eigenschäden
           Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der                Versichert sind abweichend von Abschnitt A 1-3.1 DEG-PHV 2026 – auch
           Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen                ohne dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an
           Betreuung der Grundstücke beauftragt hat für den Fall, dass     unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch
           sie aus Anlass dieser Verrichtung in Anspruch genommen          verursacht     werden,    dass   die    gewässerschädlichen    Stoffe
           werden.                                                         bestimmungswidrig aus der Anlage ausgetreten sind.
                                                                           Der Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des
      b)   Ausgeschlossen     sind     Haftpflichtansprüche     aus        Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
           Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und        Wertverbesserungen sind abzuziehen.
           Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers           Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage selbst.
           gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
                                                                           Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
           Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den
           beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder           classic                          mitversichert
           infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle         premium                          mitversichert
           zugefügt werden.
                                                                           optimum                          mitversichert

                                                                           Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu
                                                                           tragen.


                                                                                                                               Seite 54 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 2-2.7      Ausschlüsse                                                   A 2-3.3 Ausschlüsse
     a)      Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen,         a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen,
             die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von den dem               die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst
             Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den                 von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungs-
             Versicherungsnehmer         gerichteten       behördlichen              nehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder
             Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.                       Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
             Abschnitt A 1-2.3 DEG-PHV 2026 findet keine Anwendung.
                                                                                      Abschnitt A 1-2.3 DEG-PHV 2026 findet keine Anwendung.
        b)   Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die
             nachweislich:                                                       b)   Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen
                  •    auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen                    Schäden:
                        Handlungen,       Auf-ruhr,    inneren Unruhen,                    •    die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf
                        Generalstreik, illegalem Streik                                         genommene Einwirkungen auf die Umwelt
                                                                                                entstehen;
                        oder                                                               •    für die der Versicherungsnehmer aus einem
                                                                                                anderen Versicherungsvertrag (z.B. Gewässer-
                    •   unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder                           schadenhaftpflichtversicherung)    Versicherungs-
                        Maßnahmen beruhen.                                                      schutz hat oder hätte erlangen können.

Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich              A 2-3.4 Versicherungssumme
elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.                                   Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahres-
                                                                           höchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Ver-
A 2-3     Sanierung von Umweltschäden                                      sicherungssumme bei
          gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG)                             Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG)
                                                                           classic                          bis zu 3.000.000 EUR
ist eine
       a) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen                 premium                          bis zu 3.000.000 EUR
          Lebensräumen;                                                    optimum                          bis zu 5.000.000 EUR
       b) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser;
       c) Schädigung des Bodens.                                           Abschnitt A 3        Forderungsausfallrisiko

A 2-3.1                                                                    A 3-1      Gegenstand der Forderungsausfalldeckung
Versichert sind - abweichend zu Abschnitt A 1-3.1 DEG-PHV 2026 - den       A 3-1.1
Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder       Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Ver-
Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit            sicherungsnehmer oder eine gemäß Abschnitt A 1-2 DEG-PHV 2026
während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages:                        mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von
     a) die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig        einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) und der wegen dieses
           und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind;               Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner
                                                                           Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen
             oder                                                          kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadensersatz-
                                                                           pflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der
        b)   die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und   Forderung gegen ihn gescheitert ist.
             bestimmungswidrig erfolgt ist.
                                                                           Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht              daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der
Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung           Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen
oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich       Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).
dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions-
oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.             A 3-1.2
Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt      Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der
des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von                   schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und
Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können                 Umfang der in Abschnitt A 1 DEG-PHV 2026 geregelten
(Entwicklungsrisiko).                                                      Privathaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hätte.
                                                                           Daher finden im Rahmen der Forderungsausfalldeckung für die Person
Versichert sind darüber hinaus den Versicherungsnehmer betreffende         des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse
Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen,                   Anwendung, die für den Versicherungsnehmer gelten.
gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grund-stücken,
soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages          So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger
erfasst sind.                                                              den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit
                                                                           verursacht hat.
A 2-3.2 Ausland
Versichert sind im Umfang von Abschnitt A 1-6.14 DEG-PHV 2026 die im
Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG)
eintretenden Versicherungsfälle.
Versichert sind insoweit auch die den Versicherungsnehmer betreffende
Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen
anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den
Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.


                                                                                                                              Seite 55 von 75

                    degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Außerdem besteht für Schadenersatzansprüche wegen Personen-                A 3-2 Leistungsvoraussetzungen
schäden und daraus resultierenden Vermögensschäden auch dann               Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer
Versicherungsschutz, wenn ein vorsätzliches Handeln des Schädigers         gemäß Abschnitt A 1-2 DEG-PHV 2026 mitversicherten Person
zugrunde liegt (Gewaltopferschutz).                                        leistungspflichtig, wenn

Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                      A 3-2.1
                                                                           die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren
classic                          mitversichert
                                                                           Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik
premium                          mitversichert                             Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen
optimum                          mitversichert                             Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen, Island und
                                                                           Liechtenstein festgestellt worden ist.
A 3-1.3 Opferhilfe                                                         Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche sowie
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass eine im Rahmen dieses       vergleichbare Titel der vorgenannten Länder binden den Versicherer
Vertrages versicherte Person während der Wirksamkeit der                   nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte.
Versicherung Opfer einer Gewalttat nach § 1 Absatz 1 und 2 des
Opferentschädigungsgesetzes geworden ist und dadurch eine                  A 3-2.2
körperliche (nicht psychische) Schädigung erlitten hat und der Täter       der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig ist.
nicht ermittelt werden konnte.                                             Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer oder eine
Leistungen nach den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes           mitversicherte Person nachweist, dass
kann beanspruchen, wer durch eine vorsätzliche rechtswidrige                     a) eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung
Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat.                               geführt hat;
Anspruch auf Leistungen hat auch, wer einen Gesundheitsschaden bei               b) eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da der
der rechtmäßigen Abwehr einer Gewalttat erlitten hat.                                 schadensersatzpflichtige Dritte in den letzten drei Jahren die
                                                                                      eidesstattliche Versicherung über seine Vermögens-
Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören der Versicherungs-                    verhältnisse abgegeben hat
nehmer und der unter Abschnitt A 1.2 –1.5 DEG-PHV 2026 genannte
Personenkreis.                                                                   oder

Voraussetzung für die Leistung ist, dass der versicherten Person                 c)     ein    gegen    den     schadensersatzpflichtigen    Dritten
Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetzt in entsprechender                        durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur vollen
Anwendung der §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes bewilligt                      Befriedigung geführt hat oder ein solches Verfahren mangels
wurde (Bewilligungsbescheid).                                                           Masse abgelehnt wurde,
Der Versicherer leistet den Betrag, der sich aus der Kapitalisierung der
bewilligten Leistungen gemäß den §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungs-             und
gesetzes für den Zeitraum von drei Jahren ergibt, höchstens jedoch
50.000 EUR.                                                                A 3-2.3
                                                                           an den Versicherer die Ansprüche gegen den schadensersatzpflichtigen
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus tätlichen Angriffen,      Dritten in Höhe der Versicherungsleistung abgetreten werden und die
die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder         vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs ausgehändigt
eines Anhängers verursacht worden sind; oder durch Schäden im              wird.
Zusammenhang mit der Teilnahme der versicherten Person an                  Der Versicherungsnehmer hat an der Umschreibung des Titels auf den
strafbaren Handlungen; oder psychische Primär- und Folgeschäden.           Versicherer mitzuwirken.

Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die während der        A 3-3     Umfang der Forderungsausfalldeckung
Wirksamkeit der Versicherung der Opferhilfe eingetreten sind und die       A 3-3.1
dem Versicherer nicht später als zwei Jahre nach dem Ende der              Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Versicherung unter Vorlage des Bewilligungsbescheides gemeldet
werden.                                                                    A 3-3.2
                                                                           Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist innerhalb der
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
                                                                           vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall auf die
classic                          nicht mitversichert                       vereinbarten Versicherungssummen – je nach gewählter Tarifvariante –
premium                          mitversichert                             begrenzt.
                                                                           Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
optimum                          mitversichert
                                                                           entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
                                                                           Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
A 3-1.4
Mitversichert sind – abweichend von Abschnitt A 1-6.9 DEG-PHV 2026 –       classic                            bis zu 10.000.000 EUR
gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte aus der Eigenschaft des                                         wahlweise bis zu
Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes.                                                     15.000.000 EUR,
                                                                           premium
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                                                       25.000.000 EUR oder
                                                                                                              50.000.000 EUR
classic                          mitversichert
                                                                                                              wahlweise bis zu
premium                          mitversichert                                                                15.000.000 EUR,
                                                                           optimum
optimum                          mitversichert                                                                25.000.000 EUR oder
                                                                                                              50.000.000 EUR

                                                                           Der in der Tarifvariante classic entschädigungspflichtig errechnete
                                                                           Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von
                                                                           2.500 EUR gekürzt.

                                                                                                                                 Seite 56 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 57]
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist für Personen-, Sach- und   A 3-6      Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz
Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall, höchstens jedoch           Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
maximal – je nach gewählter Tarifvariante – begrenzt auf:
                                                                           classic                           mitversichert
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                           premium                           mitversichert
classic                          nicht mitversichert
                                                                           optimum                           mitversichert
premium                          bis zu 15.000.000 EUR
optimum                          bis zu 15.000.000 EUR                           a)    Zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des
                                                                                       Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen
A 3-3.3                                                                                wird die Forderungsausfalldeckung um einen Spezial-
Die Jahreshöchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle        eines                Schadenersatz-Rechtsschutz zur gerichtlichen Geltend-
Versicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Summe.                                machung und Durchsetzung der im Rahmen der Forderungs-
                                                                                       ausfalldeckung    versicherten  Schadenersatzansprüche
A 3-3.4                                                                                erweitert.
Die Mindestschaden beträgt - je gewählter Tarifvariante:
Tarifvariante                    Mindestschadenhöhe                              b)    Die diesem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen für die
                                                                                       Haftpflichtversicherung finden auch für den Spezial-
classic                          ab 2.500 EUR Mindestschaden
                                                                                       Schadenersatz-Rechtsschutz Anwendung, sofern nachstehend
premium                          ohne Mindestschaden                                   nichts anderes vereinbart ist.
optimum                          ohne Mindestschaden
                                                                           A 3-6.1 Risikoträger/Bearbeitung von Rechtsschutzfällen
A 3-3.5                                                                    Risikoträger der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz ist die Itzehoer
Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem       Versicherung/Brandgilde von 1691 VVaG, Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe.
Vertrag zu.
                                                                           Um im Leistungsfall Neutralität der Entscheidungen zu gewährleisten, ist
A 3-4      Räumlicher Geltungsbereich                                      die Bearbeitung von Rechtsschutzfällen in ein rechtlich selbständiges
Versicherungsschutz besteht – abweichend zu Abschnitt A 1-6.14 DEG-        Schadenabwicklungsunternehmen im Sinne von § 126 Versicherungs-
PHV 2026 – für Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher               vertragsgesetz (VVG) ausgegliedert, die
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich von
Schadenereignissen, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen                                  Itzehoer Rechtsschutz Union
Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen, Island oder                                 Schadenservice GmbH
Liechtenstein eintreten.                                                                                   Itzehoer Platz
                                                                                                          25521 Itzehoe
A 3-5     Besondere Ausschlüsse für das Forderungsausfallrisiko                                              Sitz Itzehoe
A 3-5.1                                                                               Registergericht Amtsgericht Pinneberg, HRB 13835 PI
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                                      Vers.St.Nr. 815/V90815006286
Schäden an:                                                                                          USt.-IdNr. DE134777598
      a) Kraft-, Kraftfahrzeuganhänger, Luft- und Wasserfahrzeugen;                           www.itzehoer-rechtsschutz-union.de
      b) Immobilien;
      c) Tieren;                                                           A 3-6.2     Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz
      d) Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich eines Betriebes,           a)     Der Versicherungsschutz dieses Rechtsschutzelementes
          Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes des Versicherungs-                    umfasst die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
          nehmers oder einer mitversicherten Person zuzurechnen                        vor Gerichten.
          sind.                                                                        Anderweitige bestehende Rechtsschutzverträge gehen dieser
                                                                                       Regelung vor (subsidiäre Deckung).
A 3-5.2
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für                                  b)    Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines
     a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung                    Rechtsschutzfalles von dem Schadenereignis an, das dem
           (siehe jedoch Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß                      Anspruch zugrunde liegt (Folgeereignistheorie).
           Abschnitt A 3-6 DEG-PHV 2026);
     b) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen               c)    Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist
           Forderungsübergangs;                                                        dessen Beginn maßgeblich.
     c) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte                         Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere
           Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder                        Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend,
           nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden;                        wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt,
     d) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz:                                        der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes
           •     ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat                   für den betroffenen Gegenstand der Versicherung
                 (z.B. der Schadensversicherer des Versicherungs-                      eingetreten oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen
                 nehmers)                                                              Zeitraum erstreckt, beendet ist.

                oder                                                             d)    Kein Rechtsschutz besteht, wenn der Anspruch auf
                                                                                       Rechtsschutz erstmals später als drei Jahre nach Beendigung
                                                                                       des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand
          •     ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger
                                                                                       der Versicherung geltend gemacht wird.
                Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich
                                                                                       Diese Rechtsfolge tritt nicht ein, wenn dies der
                um Rück-griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche
                                                                                       Versicherungsnehmer weder vorsätzlich noch grob-fahrlässig
                von Dritten handelt.
                                                                                       zu vertreten hat.


                                                                                                                                Seite 57 von 75

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 3-6.3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten                                        •    die Kosten der Reisen des Versicherungsnehmers zu
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen:                    einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als
     a) in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, feindseligen                              Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von
          Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung                       Rechtsnachteilen erforderlich ist.
          oder Erdbeben und daraus entstehenden Folgen (z. B.                             Die Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen
          Vulkanausbruch);                                                                von in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten
     b) im Zusammenhang mit Erwerb, Veräußerung, Planung,                                 geltenden Sätzen übernommen.
          Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils oder im                        •    die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner
          Zusammen-hang mit Bergbauschäden;                                               rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit der
     c) in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie                      Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet
          im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten;                                    ist.
     d) vor Verfassungsgerichten, supranationalen oder inter-
          nationalen Gerichten;                                                 b)   Der Versicherer trägt nicht
     e) soweit ein ursächlicher Zusammenhang mit einer vom                           •    Kosten,     die    der    Versicherungsnehmer       ohne
          Versicherungsnehmer vorsätzlich begangenen Straftat                             Rechtspflicht übernommen hat;
          besteht.                                                                   •    Kosten, die mit einer einverständlichen Regelung gemäß
          Stellt sich ein solcher Zusammenhang im Nachhinein heraus,                      Abschnitt A 3-6.2 b) DEG-PHV 2026 eintrittspflichtigen
          ist der Versicherungsnehmer zur Rückzahlung der Leistung                        Rechtsschutzfall einstanden sind, soweit sie nicht dem
          verpflichtet, die der Versicherer für ihn erbracht hat.                         Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten
                                                                                          Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, es sei
A 3-6.4   Leistungsumfang                                                                 denn, dass hiervon abweichende Kostenverteilung
     a)   Der Versicherer trägt zur Wahrnehmung rechtlicher                               gesetzlich vorgeschrieben ist;
          Interessen:                                                                •    Kosten, die aufgrund der zweiten oder jeder weiteren
          •     bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die                         Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel
                Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen                       entstehen;
                Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung                •    Kosten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen, die
                eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen                          später als 1 Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitel
                Rechtsanwalts.                                                            eingeleitet werden;
                Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km                        •    Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet
                Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt, und erfolgt                   wäre, wenn diese Zusatzdeckung nicht bestünde.
                eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, trägt
                der Versicherer weitere Kosten für einen im                     c)   Die Versicherungssumme ist in jedem Rechtsschutzfall auf
                Landgerichtsbezirk      des       Versicherungsnehmers               maximal 300.000 EUR begrenzt.
                ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen                Zahlungen für den Versicherten und mitversicherte Personen
                Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den                     aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei
                Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten führt;                       zusammengerechnet.
                Wird auf den Korrespondenzanwalt verzichtet, werden                  Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer
                zusätzlich zu den Kosten des Anwalts Reisekosten bis zur             Rechtsschutzfälle,   die     zeitlich   und      ursächlich
                Höhe einer Korrespondenzgebühr übernommen;                           zusammenhängen.
                Reisekosten eines im jeweiligen Landgerichtsbezirk
                ansässigen Rechtsanwalts werden dann übernommen,           A 3-6.5 Örtlicher Geltungsbereich
                wenn das Aufsuchen des Versicherungsnehmers an             Es besteht Versicherungsschutz, soweit die Wahrnehmung rechtlicher
                seinem Aufenthaltsort im Inland wegen Erkrankung           Interessen zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche vor einem
                oder anderer Hinderungsgründe geboten war.                 in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen
          •     bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland die       Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen, Island und
                Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen,       Liechtenstein gesetzlich zuständigen Gericht erfolgt.
                am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen
                ausländischen oder eines im Inland zugelassenen            A 3-6.6   Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder
                Rechtsanwalts. Im letzteren Fall trägt der Versicherer               Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit – Stichentscheid
                die Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung,          a)   Der Versicherer kann den Rechtsschutz ablehnen, wenn
                die entstanden wäre, wenn das Gericht, an dessen Ort                 seiner Auffassung nach
                der Rechtsanwalt ansässig ist, zuständig wäre.                       •     die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine
                Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km                              hinreichende Aussicht auf Erfolg hat
                Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt, und ist ein
                ausländischer Rechtsanwalt für den Versicherungs-                         oder
                nehmer tätig, trägt der Versicherer weitere Kosten für
                einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers                 •    die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen mutwillig
                ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen                     ist.
                Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den                          Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn der durch die
                Verkehr mit dem ausländischen Rechtsanwalt führt.                         Wahrnehmung         der     rechtlichen       Interessen
          •     die Gerichtskosten einschließlich Entschädigung für                       voraussichtlich entstehende Kostenaufwand unter
                Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht                               Berücksichtigung der berechtigten Belange der
                herangezogen werden, sowie die Kosten des                                 Versichertengemeinschaft      in     einem        groben
                Gerichtsvollziehers;                                                      Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht.

                                                                                     Die Ablehnung ist dem Versicherungsnehmer in diesen Fällen
                                                                                     unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.


                                                                                                                                Seite 58 von 75

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 59]
     b)   Hat der Versicherer seine Leistungspflicht gemäß Abschnitt                        o    vorab nur einen angemessenen Teil der
          A 3-6.6 a) DEG-PHV 2026 verneint und stimmt der                                        Ansprüche einklagt und die etwa nötige
          Versicherungsnehmer der Auffassung des Versicherers nicht                              gerichtliche Geltendmachung der restlichen
          zu, kann er den für ihn tätigen oder noch zu beauftragenden                            Ansprüche      bis zur Rechtskraft der
          Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers veranlassen,                                  Entscheidung über die Teilansprüche
          diesem gegenüber eine begründete Stellungnahme                                         zurückstellt;
          abzugeben, ob die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in                           o    in allen Angelegenheiten, in denen nur eine
          einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg                                  kurze Frist zur Erhebung von Klagen oder zur
          steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht.                                 Einlegung von Rechtsbehelfen zur Verfügung
          Die Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei denn, dass                        steht, dem Rechtsanwalt einen unbedingten
          sie offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage                                   Prozessauftrag zu erteilen, der auch
          erheblich abweicht.                                                                    vorgerichtliche Tätigkeiten mit umfasst.

     c)   Der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer eine Frist                Der Versicherungsnehmer hat zur Minderung des Schadens
          von mindestens einem Monat setzen, binnen der der                      Weisungen des Versicherers einzuholen und zu befolgen.
          Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt vollständig und                   Er hat den Rechtsanwalt entsprechend der Weisung zu
          wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unterrichten und die               beauftragen.
          Beweismittel anzugeben hat, damit dieser die Stellungnahme
          gemäß Abschnitt A 3-6.6 b) DEG-PHV 2026 abgeben kann.             b)   Der Versicherer bestätigt den Umfang des für den
          Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht               Rechtsschutzfall bestehenden Versicherungsschutzes.
          innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist nach, entfällt           Ergreift der Versicherungsnehmer Maßnahmen zur
          der Versicherungsschutz.                                               Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen, bevor der
          Der Versicherer ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer              Versicherer den Umfang des Rechtsschutzes bestätigt und
          ausdrücklich auf die mit dem Fristablauf verbundene                    entstehen durch solche Maßnahmen Kosten, trägt der
          Rechtsfolge hinzuweisen.                                               Versicherer nur die Kosten, die er bei einer
                                                                                 Rechtsschutzbestätigung vor Einleitung dieser Maßnahmen
A 3-6.7   Verhalten nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles                       zu tragen hätte.
     a)   Wird die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des
          Versicherungsnehmers nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles       c)   Der Versicherungsnehmer kann den zu beauftragenden
          erforderlich, hat er                                                   Rechtsanwalt aus dem Kreis der Rechtsanwälte auswählen,
          •    dem Versicherer den Rechtsschutzfall unverzüglich - ggf.          deren Vergütung der Versicherer nach Abschnitt A 3-6.4 a)
               auch mündlich oder telefonisch - anzuzeigen;                      DEG-PHV 2026 trägt.
          •    den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß über               Der Versicherer wählt den Rechtsanwalt aus,
               sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles zu                      •    wenn der Versicherungsnehmer dies verlangt;
               unterrichten sowie Beweismittel anzugeben und                     •    wenn der Versicherungsnehmer keinen Rechtsanwalt
               Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen;                     benennt und dem Versicherer die alsbaldige
          •    soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt                  Beauftragung eines Rechts-anwaltes notwendig
               werden;                                                                erscheint.
          •    Kosten auslösende Maßnahmen mit dem Versicherer                   •
               abzustimmen, insbesondere vor der Erhebung und               d)   Wenn der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt nicht
               Abwehr von Klagen sowie vor der Einlegung von                     bereits selbst beauftragt hat, wird dieser vom Versicherer im
               Rechtsmitteln die Zustimmung des Versicherers                     Namen des Versicherungsnehmers beauftragt.
               einzuholen;                                                       Für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist der Versicherer nicht
          •    für die Minderung des Schadens im Sinne des § 82 VVG              verantwortlich.
               zu sorgen. Dies bedeutet, dass die Rechtsverfolgungs-
               kosten so gering wie möglich gehalten werden sollen.         e)   Der Versicherungsnehmer hat:
               Von mehreren möglichen Vorgehensweisen hat der                    •    den mit der Wahrnehmung seiner Interessen
               Versicherungsnehmer die kostengünstigste zu wählen,                    beauftragten     Rechtsanwalt     vollständig     und
               indem er z.B.                                                          wahrheitsgemäß zu unterrichten, ihm die Beweismittel
                     o     nicht zwei oder mehr Prozesse führt, wenn                  anzugeben, die möglichen Auskünfte zu erteilen und die
                           das Ziel kosten-günstiger mit einem Prozess                notwendigen Unterlagen zu beschaffen;
                           erreicht werden kann (z. B. Bündelung von             •    dem Versicherer auf Verlangen Auskunft über den Stand
                           Ansprüchen oder Inanspruchnahme von                        der Angelegenheit zu geben.
                           Gesamtschuldnern       als    Streitgenossen,
                           Erweiterung einer Klage statt gesonderter        f)   Wird eine der im Abschnitt A 3-6.7 a) DEG-PHV 2026 oder
                           Klageerhebung);                                       Abschnitt A 3-6.7 g) DEG-PHV 2026 genannten Obliegen-
                     o     auf (zusätzliche) Klageanträge verzichtet, die        heiten vorsätzlich verletzt, verliert der Versicherungsnehmer
                           in der aktuellen Situation nicht oder noch            seinen Versicherungsschutz.
                           nicht notwendig sind;                                 Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der
                     o     vor Klageerhebung die Rechtskraft eines               Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere
                           anderen gerichtlichen Verfahrens abwartet,            des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden
                           das tatsächliche oder rechtliche Bedeutung            Verhältnis zu kürzen.
                           für den beabsichtigten Rechtsstreit haben
                           kann;                                                 Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungs-
                                                                                 schutzes hat bei der Verletzung einer nach Eintritt des
                                                                                 Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungs-
                                                                                 obliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den
                                                                                 Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in
                                                                                 Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

                                                                                                                           Seite 59 von 75

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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             Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die                 A 4-4       Versicherungssummen, Selbstbeteiligung
             Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der     Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchst-
             Versicherungsschutz bestehen.                                   ersatzleistung ist, für Sachschäden durch Geothermie-Anlagen, die
             Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der          mittels Bohrung errichtet werden oder wurden, beträgt innerhalb der
             Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der          vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall 1.000.000 EUR.
             Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des
             Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den           Optional Paket Diensthaftpflicht für Risiken von Lehrern,
             Umfang, der dem Versicherer obliegenden Leistung                           Beamten und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
             ursächlich war.                                                 1          Lehrerhaftpflichtversicherung
             Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die                Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die
             Obliegenheit arglistig verletzt hat.                            gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder eine gemäß
                                                                             Abschnitt A 1-2.1.1 DEG-PHV 2026 mitversicherte Person aus der im
        g)   Der Versicherungsnehmer muss sich bei der Erfüllung seiner      Antrag beschriebenen Tätigkeit als Lehrer.
             Obliegenheiten die Kenntnis und das Verhalten des von ihm
             beauftragten Rechtsanwalts zurechnen lassen, sofern dieser      Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus
             die Abwicklung des Rechtsschutzfalles gegenüber dem                  a) der Erteilung von Experimentalunterricht (auch mit radio-
             Versicherer übernimmt.                                                    aktiven Stoffen);
                                                                                  b) Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schüler- oder
        h)   Ansprüche auf Rechtsschutzleistungen können nur mit                       Klassenreisen sowie Schulausflügen und damit verbundenen
             schriftlichem Einverständnis des Versicherers abgetreten                  Aufenthalten in Herbergen und Heimen, auch bei
             werden.                                                                   vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr,
                                                                                       gemäß folgender Besonderen Bedingung:
        i)   Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen andere auf
             Erstattung von Kosten, die der Versicherer getragen hat,        Eingeschlossen ist – abweichend zu Abschnitt A 1-6.14 DEG-PHV 2026 –
             gehen mit ihrer Entstehung auf diesen über.                     die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden
             Die für die Geltendmachung der Ansprüche notwendigen            Schadenereignissen.
             Unterlagen hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer          Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro.
             auszuhändigen und bei dessen Maßnahmen gegen die
             anderen auf Verlangen mitzuwirken.                              Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen
             Dem Versicherungsnehmer bereits erstattete Kosten sind an       Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des
             den Versicherer zurückzuzahlen.                                 Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei
             Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit             einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut
             vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht    angewiesen ist.
             verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem
             Dritten erlangen kann.                                          Bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada werden – abweichend
                                                                             von Abschnitt A 1-6.14.1 DEG-PHV 2026 – die Aufwendungen des
Abschnitt A 4          Geothermierisiko mittels Bohrung                      Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                        angerechnet.
classic                            mitversichert
                                                                             Kosten sind:
premium                            mitversichert                             Anwalts-,     Sachverständigen-,    Zeugen-    und     Gerichtskosten,
optimum                            mitversichert                             Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder
                                                                             nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenminderungskosten,
Soweit Abschnitt A 4 DEG-PHV 2026 keine abweichenden Regelungen              auch Reisekosten, die dem Versicherer entstanden sind.
enthält, finden auch auf die in Abschnitt A 4 DEG-PHV 2026 geregelten
Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen der Abschnitte A 1 bis             Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Ansprüche :
Abschnitt A 2 DEG-PHV 2026 Anwendung.                                            a) auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive
                                                                                       oder exemplary damages (Strafschadenersatz);
A 4-1        In Erweiterung zu Abschnitt A 1-6.22, A 1-8.1, A 1-9.3 f),          b) aus der Erteilung von Nachhilfestunden;
             A 2-1.1 und Abschnitt A 2-2.2 DEG-PHV 2026 gilt:                    c) aus der Tätigkeit als Kantor und/oder Organist;
                                                                                 d) aus der Tätigkeit als Schulleiter;
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers              e) aus Sportmassage (nicht Heilmassage) bei Sportlehrern;
wegen Schäden im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels                f)    aus der Verwendung von Ballwurfmaschinen.
Bohrung errichtet werden oder wurden.
Dies gilt entsprechend für Pflichten und Ansprüche gemäß USchadG.            2          Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
                                                                                        (außer Lehrer)
A 4-2     Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen                        Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die
Der Ausschluss in Abschnitt A 1-7.12 DEG-PHV 2026 (Senkungen,                gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder eine gemäß
Erdrutschungen, Überschwemmungen) findet keine Anwendung.                    Abschnitt A 1-2.1.1 DEG-PHV 2026 mitversicherte Person aus der im
                                                                             Antrag beschriebenen Tätigkeit als Beamter oder Angestellter im
A 4-3      Planung und Errichtung                                            öffentlichen Dienst.
Für Bauherren besteht Versicherungsschutz nur, wenn Planung und
Errichtung der Geothermie-Anlage an Dritte vergeben sind.


                                                                                                                                Seite 60 von 75

                   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Mitversichert ist:                                                           4         Abhandenkommen von Dienstschlüsseln
     a) die Befriedigung begründeter Ansprüche aus Schäden, für die          Mitversichert ist das Schlüsselverlustrisiko im Umfang der
          der      Versicherte aufgrund gesetzlicher       Haftpflicht-      nachfolgenden Bestimmungen:
          bestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts einzustehen hat,            a) Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Abschnitt A 1-6.15 DEG-
          insbesondere etwaiger Rückgriffsansprüche des Dienstherrn,                   PHV 2026 und abweichend von Abschnitt A 1-6.6.2 DEG-PHV
          auch aus dem dienstlichen Gebrauch von Hieb-, Stoß- und                      2026 – die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhanden-
          Schusswaffen;                                                                kommen von Türschlüsseln für Dienstgebäude, die er im
     b) die Abwehr unbegründeter Ansprüche;                                            Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit erhält.
     c) die Kosten einer von der Gesellschaft verlangten oder von ihr
          genehmigten Strafverteidigung (vgl. Abschnitt A 1-4.3 DEG-              b)   Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die
          PHV 2026).                                                                   notwendige       Auswechslung  von     Schlössern  sowie
                                                                                       vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und –
3          Nicht versichert                                                            falls erforderlich – einen Objektschutz bis zu 14 Tagen,
3.1                                                                                    gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des
Nicht versichert ist bei der Lehrerhaftpflichtversicherung die Haftpflicht             Schlüssels festgestellt wurde.
     a) aus Forschungs- oder Gutachtertätigkeit;
     b) des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-,       5         Vermögensschäden
           Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen          Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht
           Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht          wegen Vermögensschäden im Sinne von Abschnitt A 1-6.15 DEG-PHV
           werden.                                                           2026 aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der
                                                                             Versicherung eingetreten sind.
Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht
werden durch den Gebrauch von                                                Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden:
     a) Luftfahrzeugen (z. B. Flugmodellen, unbemannten Ballonen                  a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf-trag
           und Drachen), die nicht der Versicherungspflicht unterliegen;               oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder
     b) Wassersportfahrzeugen (auch Windsurfbretter), aus-                             gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige
           genommen eigene Segelboote und eigene oder fremde                           Leistungen;
           Wassersportfahrzeuge mit Motoren (auch Hilfs- oder                     b) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten-der,
           Außenbordmotoren) oder Treibsätzen;                                         prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
     c) ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen.                          c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an
                                                                                       wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
3.2                                                                               d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
Ausgeschlossen sind bei Beamten und Angestellten im öffentlichen                  e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever-
Dienst insbesondere Haftpflichtansprüche                                               anstaltung;
     a) wegen Schäden am Eigentum der Dienststelle oder an von                    f)   aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Lea-sing-
           Dritten der Dienststelle oder dem Versicherungsnehmer an-                   oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor-
           vertrauten Sachen oder wegen Schäden an fremden Sachen                      gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und
           anlässlich seiner Tätigkeit (Abschnitt A 1-6.6.2 und Abschnitt              Unterschlagung;
           A 1-6.6.2 c) DEG-PHV 2026 bleiben unberührt), mit Ausnahme             g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
           des Schlüsselverlustrisikos gemäß nachfolgender Ziffer 4;              h) aus Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und
                                                                                       Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
     b)    aus dem Halten von Hunden oder Pferden (die Versicherung               i)   aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und
           erfordert eine besondere Vereinbarung);                                     Kostenvoranschlägen;
                                                                                  j)   aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe-malige
     c)    aus der Verwendung von Kraft-, Luft-, Wasser- und                           oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäfts-
           Schienenfahrzeugen sowie Kraftfahrzeuganhängern;                            führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer
                                                                                       Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang
     d)    aus handwerklicher Berufstätigkeit, z.B. auf dem Gebiet des                 stehen;
           Kraftfahrzeug- oder Nachrichtenwesens oder der Waffen-                 k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder
           verwaltung;                                                                 behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder
                                                                                       Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster
     e)    aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im                 Pflichtverletzung;
           Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetz-               l)   aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld,
           buch VII handelt. Das Gleiche gilt für solche Dienstunfälle                 Wertpapieren und Wertsachen;
           gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in                      m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche,
           Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben                    Gerüche, Erschütterungen).
           Dienststelle zugefügt werden.
                                                                             6.          Selbstbeteiligung
           Eingeschlossen ist jedoch die Haftpflicht wegen                   Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 150 EUR.
           Personenschäden aus Arbeitsunfällen von Kindern, Schülern,        Dies gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
           Lernenden und Studierenden.                                       nach Abschnitt A 1-4 b) DEG-PHV 2026.

     f)    bei angestellten und beamteten Kindergärtnerinnen wegen
           Schäden am Eigentum des Kindergartens oder an von Dritten
           für den Kindergartenbetrieb zur Verfügung gestellten Sachen
           und allen sich daraus ergebenen Vermögensschäden.


                                                                                                                                 Seite 61 von 75

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Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A                                         A(GB)-3.2
                                                                          Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab
A(GB)-1 Abtretungsverbot                                                  dem 1. Juli fälligen Prämien, um welchen Prozentsatz sich im
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne   vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller
Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet              zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen
werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.          Versicherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder
                                                                          vermindert hat.
A(GB)-2   Veränderungen des versicherten Risikos                          Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächstniedrigere, durch
          und Auswirkung auf die Prämie (Prämienregulierung)              fünf teilbare ganze Zahl ab.
A(GB)-2.1                                                                 Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den
Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und         einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von
welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren         Grund und Höhe der Versicherungsleistungen.
Angaben eingetreten sind.                                                 Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Summe
Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der                  der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt durch die
Prämienrechnung erfolgen.                                                 Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadenfälle.
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung
zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.                   A(GB)-3.3
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom     Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle einer
Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des            Verminderung verpflichtet, die Folgejahresprämie um den sich aus
festgestellten Prämienunterschiedes verlangen.                            A(GB)-3.2 DEG-PHV 2026 ergebenden Prozentsatz zu verändern
Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der    (Prämienangleichung).
Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.                        Die veränderte Folgejahresprämie wird dem Versicherungsnehmer mit
                                                                          der nächsten Prämienrechnung bekannt gegeben.
A(GB)-2.2
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder            Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen des Versicherers in
sonstiger Feststellungen wird die Prämie ab dem Zeitpunkt der             jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz
Veränderung berichtigt (Prämienregulierung), beim Wegfall versicherter    als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach
Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Ein-gangs der Mitteilung beim    A(GB)-3.2 DEG-PHV 2026 ermittelt hat, so darf der Versicherer die
Versicherer.                                                              Folgejahresprämie nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der
Die vertraglich vereinbarte Mindestprämie darf dadurch nicht              Durchschnitt seiner Schadenzahlungen nach seinen unternehmens-
unterschritten werden.                                                    eigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat.
Alle entsprechend A(GB)-3.1 DEG-PHV 2026 nach dem Versicherungs-          Diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach dem
abschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen der                   vorstehenden Absatz ergeben würde.
Mindestprämie werden berücksichtigt.
                                                                          A(GB)-3.4
A(GB)-2.3                                                                 Liegt die Veränderung nach A(GB)-3.2 DEG-PHV 2026 oder A(GB)-3.3
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann      DEG-PHV 2026 unter 5 Prozent entfällt eine Prämienangleichung.
der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen           Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu
waren, eine Nachzahlung in Höhe der für diesen Zeitraum bereits in        berücksichtigen.
Rechnung gestellten Prämie verlangen.
Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine                      A(GB)-3.5
Prämienregulierung statt.                                                 Erhöht sich die Prämie aufgrund der Prämienangleichung gemäß
Eine vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlte Prämie wird nur             A(GB)-3.3 DEG-PHV 2026, ohne dass sich der Umfang des Versicherungs-
zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach         schutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungs-
Zugang der Mitteilung der erhöhten Prämie erfolgten.                      vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des
                                                                          Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens je-doch zu dem
A(GB)-2.4                                                                 Zeitpunkt kündigen, in dem die Prämienerhöhung wirksam werden
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung                auf    sollte.
Versicherungen mit Prämienvorauszahlung für mehrere Jahre.
                                                                          Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das
A(GB)-3   Prämienangleichung und Kündigungsrecht                          Kündigungsrecht hinzuweisen.
          nach Prämienangleichung                                         Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat
A(GB)-3.1                                                                 vor dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung zugehen.
Die Versicherungsprämien unterliegen der Prämienangleichung.
Soweit die Prämien nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet            Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs-
werden, findet keine Prämienangleichung statt.                            recht.
Mindestprämien unterliegen unabhängig von der Art der Prämien-
berechnung der Prämienangleichung.


                                                                                                                             Seite 62 von 75

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       III      Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht-
                und Sachversicherung (Teil B) - Stand Juni 2026
Inhaltsverzeichnis - Teil B
Abschnitt B-1         Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung     Abschnitt B 4   Weitere Regelungen
B 1-1                 Beginn des Versicherungsschutzes                     B 4-1           Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
B 1-2                 Prämienzahlung, Versicherungsperiode                 B 4-2           Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
B 1-3                 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie,              B 4-3           Vollmacht des Versicherungsvertreters
                      Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                         (gilt nur für die Sachversicherung)
B 1-4                 Folgeprämie                                          B 4-4           Verjährung
B 1-5                 Lastschriftverfahren                                 B 4-5           Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
B 1-6                 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung            B 4-6           Anzuwendendes Recht
Abschnitt B 2         Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung               B 4-7           Embargobestimmung
B 2-1                 Dauer und Ende des Vertrags                          B 4-8           Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung)
B 2-2                 Kündigung nach Versicherungsfall                     B 4-9           Versicherung für fremde Rechnung
Abschnitt B 3         Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung,                                      (gilt nur für die Sachversicherung)
                      andere Obliegenheiten                                B 4-10          Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung)
B 3-1                 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers            B 4-11          Übergang von Ersatzansprüchen
                      oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss                       (gilt nur für die Sachversicherung)
B 3-2                 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung)   B 4-12          Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
B 3-3                 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers                              (gilt nur für die Sachversicherung)
                                                                           B 14-13         Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung)


                                                                                                                             Seite 63 von 75


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Teil B

Abschnitt B 1        Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung        B 1-4      Folgeprämie
                                                                             B 1-4.1    Fälligkeit
B 1-1      Beginn des Versicherungsschutzes                                  Eine Folgeprämie wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein                jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu
angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die       einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.
                                                                             Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
B 1-2    Prämienzahlung, Versicherungsperiode
B 1-2.1  Prämienzahlung                                                      B 1-4.2    Verzug und Schadensersatz
Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende              Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der
Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als        Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die
Einmalprämie im Voraus gezahlt.                                              verspätete Zahlung zu vertreten hat.

B 1-2.2    Versicherungsperiode                                              Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug,
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.                                   ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug
Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.   entstandenen Schadens zu verlangen.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die
Versicherungsperiode der Vertragsdauer.                                      B 1-4.3   Mahnung
                                                                             Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den
B 1-3       Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie,                          Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax
            Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                     oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen
B 1-3.1     Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie                           (Mahnung).
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des      Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der
vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungs-           Zahlungsaufforderung betragen.
beginns zu zahlen.
Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts.                  Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die
                                                                             rückständigen Beträge der Prämie sowie der Zinsen und Kosten im
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags-       Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und
schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach               Kündigungsrecht) hinweist.
Vertragsschluss zu zahlen.
                                                                             B 1-4.4    Leistungsfreiheit nach Mahnung
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1        Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein
oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst,           Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des
nachdem die Zahlung veranlasst ist.                                          Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten
                                                                             in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers
oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie      B 1-4.5    Kündigung nach Mahnung
frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.       Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in
                                                                             Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
B 1-3.2    Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug               Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig nach Abschnitt B      sofortiger Wirkung kündigen.
1.3.1 Allgemeiner Teil gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag
zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist.                      Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden
                                                                             werden.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die           Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungs-
Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.                                         nehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der
                                                                             Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
B 1-3.3    Leistungsfreiheit des Versicherers
Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht           B 1-4.6    Zahlung der Prämie nach Kündigung
rechtzeitig nach Abschnitt B 1-3.1 Allgemeiner Teil zahlt, so ist der        Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats
Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen                   nach der Kündigung veranlasst wird.
Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.                           Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie
Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte          unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf
Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen    veranlasst wird.
auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der
Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.                              Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Abschnitt B 1-4.4 Allgemeiner
                                                                             Teil bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die
Nichtzahlung zu vertreten hat.                                               B 1-5       Lastschriftverfahren
                                                                             B 1-5.1     Pflichten des Versicherungsnehmers
                                                                             Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden,
                                                                             hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für
                                                                             eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.


                                                                                                                                         Seite 64 von 75


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Konnte die fällige Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom       Abschnitt B 2        Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung
Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch
rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z.B. E-Mail,       B 2-1     Dauer und Ende des Vertrags
Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers         B 2-1.1   Vertragsdauer
erfolgt.                                                                      Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum
                                                                              abgeschlossen.
B 1-5.2   Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere            B 2-1.2   Stillschweigende Verlängerung
Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden       Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der
können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in         Vertrag um jeweils ein Jahr.
Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.                       Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei
                                                                              Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der             zugegangen ist.
Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und
zukünftige Prämien selbst zu übermitteln.                                     B 2-1.3    Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
                                                                              Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen       vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt
werden.                                                                       B 2-1.4    Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
                                                                              Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der
B 1-6     Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                           Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes
B 1-6.1   Allgemeiner Grundsatz                                               darauffolgenden Jahres kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur             Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem
derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der         Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Versicherungsschutz bestanden hat.
                                                                              B 2-1.5    Wegfall des versicherten Interesses
B 1-6.2   Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf,              Rücktritt,   Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung
          Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse                     vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses
B 1-6.2.1                                                                     Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von       Interesses Kenntnis erlangt.
14 Tagen, hat der Versicherer den auf die Zeit nach Zugang der
Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zu erstatten.                Für die Hausratversicherung gilt:
                                                                              Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte
B 1-6.2.2                                                                     Auflösung des versicherten Hausrats.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen                 Dazu zählt auch:
Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm die Prämie            a) die Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre
bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.                                               Pflegeeinrichtung;

Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet,                  oder
weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden
ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.                 b)    die    Aufgabe    einer     Zweit-    oder     Ferienwohnung.
                                                                                         Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten
B 1-6.2.3                                                                                Interesses.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen         Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum
arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum    Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und
Zugang der Anfechtungserklärung zu.                                           dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem
                                                                              Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein
B 1-6.2.4                                                                     Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung              Versicherungsnehmer.
vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er
hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem               B 2-2     Kündigung nach Versicherungsfall
Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des       B 2-2.1   Kündigungsrecht
Interesses Kenntnis erlangt hat.                                              Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien
                                                                              den Versicherungsvertrag kündigen.
B 1-6.2.5                                                                     Die Kündigung ist in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet,        Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der
wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht,     Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges
Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht      B 2-2.2   Kündigung durch Versicherungsnehmer
entsteht.                                                                     Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang
Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.       beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch
                                                                              bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der            jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
verschaffen, ist der Vertrag nichtig.                                         B 2-2.3   Kündigung durch Versicherer
Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu   Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim
dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.       Versicherungsnehmer wirksam.


                                                                                                                                      Seite 65 von 75


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Abschnitt B 3         Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung,                            Erhöht sich durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10
                      andere Obliegenheiten                                      Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht
                                                                                 angezeigten Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag
B 3-1      Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers                             innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne
           oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss                        Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den
B 3-1.1    Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben                           Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.
           über gefahrerhebliche Umstände
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem          B 3-1.3    Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers
Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen             Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss
der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat und   der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem      Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt.
vereinbarten Inhalt zu schließen.                                                Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines
Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem                    Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.
Versicherungsnehmer nach seiner Vertragserklärung, aber vor der                  Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der
Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellt.                    Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das
                                                                                 von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers
geschlossen, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und B 3-1.2                  B 3-1.4    Hinweispflicht des Versicherers
Allgemeiner Teil sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch     Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen
die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen.        dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch
                                                                                 gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die
Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht          Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn
weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe              B 3-1.5   Ausschluss von Rechten des Versicherers
Fahrlässigkeit zur Last fällt.                                                   Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
                                                                                 oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten
B 3-1.2    Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                        Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
B 3-1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1               B 3-1.6   Anfechtung
Absatz 1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.        Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung
Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein                   anzufechten, bleibt bestehen.
Versicherungsschutz.
                                                                                 B 3-1.7     Erlöschen der Rechte des Versicherers
Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der                        Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur
Versicherungsnehmer nachweist, dass er die unrichtigen oder                      Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss.
unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht           Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser
hat.                                                                             Frist eingetreten sind.
                                                                                 Die Frist beträgt 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein
Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der      Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist,
dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten         B 3-2      Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung)
Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.                 B 3-2.1    Begriff der Gefahrerhöhung
                                                                                 B 3-2.1.1
Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den   Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung
Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer                 des Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so
nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder        verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine
für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den       Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme
Umfang der Leistung ursächlich war.                                              des Versicherers wahrscheinlicher wird.
Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der
Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat.                   B 3-2.1.2
                                                                                 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - vorliegen, wenn
B 3-1.2.2 Kündigung                                                              sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1               Vertragsschluss gefragt hat.
Absatz 1 Allgemeiner Teil leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der
Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen,        B 3-2.1.3
wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den                 Eine Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.1.1 Allgemeiner Teil liegt nicht
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder        vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den
anderen Bedingungen geschlossen hätte.                                           Umständen als mitversichert gelten soll.

B 3-1.2.3 Vertragsänderung                                                       B 3-2.2   Pflichten des Versicherungsnehmers
Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 Absatz 1           B 3-2.2.1
Allgemeiner Teil nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei        Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne
Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu                vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen
anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen               oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil.
Bei einer vom Versicherungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung              B 3-2.2.2
werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode             Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige
Vertragsbestandteil.                                                             Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder
                                                                                 gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen.

                                                                                                                                          Seite 66 von 75


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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B 3-2.2.3                                                                        B 3-2.5.3
Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung                    Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,
unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem               a) soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die
Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat.                 Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des
                                                                                            Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war;
B 3-2.3    Kündigung oder Vertragsänderung durch den Versicherer
B 3-2.3.1 Kündigungsrecht                                                                   oder
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Abschnitt
B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer den Vertrag fristlos                 b)    wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für
kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich                      die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung
oder grob fahrlässig verletzt hat.                                                          nicht erfolgt war;
Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der
Versicherungsnehmer zu beweisen.                                                            oder

Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer              c)    wenn der Versicherer statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.                                      Gefahrerhöhung      eine      seinen     Geschäftsgrundsätzen
                                                                                            entsprechende erhöhte Prämie verlangt.
Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Abschnitt B
3-2.2.2 und Abschnitt B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil bekannt, kann er den            B 3-3       Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.                   B 3-3.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
                                                                                 B 3-3.1.1 Zu erfüllende Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
B 3-2.3.2 Vertragsänderung                                                       Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor
Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der                    Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte                  a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich
Prämie verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen.                      vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
                                                                                       b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten
Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10                           Obliegenheiten.
Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr
aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats          B 3-3.1.2 Rechtsfolgen
nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist          Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine
kündigen.                                                                        Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem
In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses         Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats,
Kündigungsrecht hinzuweisen.                                                     nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos
                                                                                 kündigen.
B 3-2.4   Erlöschen der Rechte des Versicherers                                  Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer
Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach            nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
Abschnitt B 3-2.3 Allgemeiner Teil erlöschen, wenn diese nicht innerhalb         verletzt hat.
eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung
ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der         B 3-3.2   Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
Gefahrerhöhung bestanden hat.                                                    Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
                                                                                 folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
B 3-2.5     Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
B 3-2.5.1                                                                        B 3-3.2.1
Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der            Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu
Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer        sorgen. Dabei hat der Versicherungsnehmer Weisungen des Versicherers,
seine Pflichten nach Abschnitt B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil vorsätzlich verletzt   soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen - ggf. auch mündlich
hat.                                                                             oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der     mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter-
Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der      schiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem
Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.                    Ermessen zu handeln.
Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungs-
nehmer zu beweisen.                                                              B 3-3.2.2
                                                                                 zusätzlich zu Abschnitt B 3-3.2.1 Allgemeiner Teil gilt:
B 3-2.5.2
Nach einer Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.2.2 und Abschnitt                 Der Versicherungsnehmer hat
B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil ist der Versicherer für einen Versicherungsfall,           a) dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm
der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige                  Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder
dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der                       telefonisch - anzuzeigen;
Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat.                    b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum
Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt                 unverzüglich der Polizei anzuzeigen;
Abschnitt B 3-2.5.1 Satz 2 und 3 Allgemeiner Teil entsprechend.                       c) dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der
Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die                         abhanden gekommenen Sachen einzureichen;
Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte                         d) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die
zugegangen sein müssen, bekannt war.                                                        Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den
                                                                                            Versicherer freigegeben worden sind.
                                                                                            Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild
                                                                                            nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die
                                                                                            beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den
                                                                                            Versicherer aufzubewahren;

                                                                                                                                            Seite 67 von 75


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     e)    soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft in              b)   Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner
           Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur               verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen
           Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der                     Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt;
           Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede                  der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als
           Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über                       den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt
           den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten;                             entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer
     f)    vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren                        bestehen.
           Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann.
     g)    Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers                 Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus
           einem anderen als dem Versicherungsnehmer zu, so hat dieser                    anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben
           die Obliegenheiten nach Abschnitt B 3-3.2.1 und Abschnitt                      Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden
           B 3-3.2.2 Allgemeiner Teil ebenfalls zu erfüllen - soweit ihm dies             Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen
           nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.                  insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der
                                                                                          Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet
B 3-3.3    Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung                                  wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden
B 3-3.3.1                                                                                 wäre.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Abschnitt B 3-3.1                 Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der
oder Abschnitt B 3-3.2 Allgemeiner Teil vorsätzlich, so ist der Versicherer               Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine
von der Verpflichtung zur Leistung frei.                                                  höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer                     der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung
berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des               gegeben worden wäre.
Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
                                                                                     c)   Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der
B 3-3.3.2                                                                                 Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen
Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalles               Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht
bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer                   geschlossene Vertrag nichtig.
nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den
Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail,                 Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu
Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.                                dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen
                                                                                          Kenntnis erlangt.
B 3-3.3.3
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der                      B 4-1.4   Beseitigung der Mehrfachversicherung
Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob                   a)   Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die
fahrlässig verletzt hat.                                                                  Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem
Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die                          Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er
Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des              verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem                      oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger
Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war.                                          Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der
Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig                   durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
verletzt hat.
                                                                                          Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der
Abschnitt B 4         Weitere Regelungen                                                  Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem
                                                                                          Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer
B 4-1      Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung                                      zugeht.
B 4-1.1    Anzeigepflicht                                                            b)   Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr                         Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach
versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung                     Abschluss     der    mehreren     Versicherungsverträge   der
unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und               Versicherungswert gesunken ist.
die Versicherungssumme anzugeben.                                                         Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge
                                                                                          gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen
B 4-1.2    Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                                 worden,      kann    der    Versicherungsnehmer     nur   die
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach Abschnitt B 4-1.1                verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und
Allgemeiner Teil vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter              der Prämien verlangen.
den in Abschnitt B 3-3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur
Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.               B 4-2       Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des        B 4-2.1     Form, zuständige Stelle
Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.          Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den
                                                                                Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem
B 4-1.3    Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung                   Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief)
      a)   Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe           abzugeben.
           Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen            Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas
           zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen           anderes bestimmt ist.
           Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem
           Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen         Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers
           wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung            oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig
           vor.                                                                 bezeichnete Stelle gerichtet werden.
                                                                                Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und
                                                                                Anzeigen bleiben bestehen.


                                                                                                                                       Seite 68 von 75


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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B 4-2.2     Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung               B 4-5.1   Versicherungsombudsmann
Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem                Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um
Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem       eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt:
Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines
eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift.    Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
Die Erklärung gilt 3 Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.      Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten
Namensänderung des Versicherungsnehmers.                                                           Versicherungsombudsmann e.V.
                                                                                                           Postfach 080632
B 4-2.3   Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung                                          10006 Berlin
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines                                 Telefon: 0800 3696000
Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der                            E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Abschnitt B 4-2.2                          Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Allgemeiner Teil entsprechend Anwendung.
                                                                              Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei
B 4-3     Vollmacht des Versicherungsvertreters                               arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem
          (gilt nur für die Sachversicherung)                                 Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
B 4-3.1   Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungs-        B 4-5.2    Versicherungsaufsicht
nehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend                     Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht
      a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;        zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
      b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen        auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für
          Beendigung;                                                         Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der
      c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages       Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
          und während des Versicherungsverhältnisses.
                                                                                              Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
B 4-3.2    Erklärungen des Versicherers                                                                   Sektor Versicherungsaufsicht
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer                                        Graurheindorfer Straße 108
ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem                                                        53117 Bonn
Versicherungsnehmer zu übermitteln.                                                                          Telefon: 0800 2 100 500
                                                                                                           E-Mail: poststelle@bafin.de
B 4-3.3    Zahlungen an den Versicherungsvertreter                                                      Internet: https://www.bafin.de
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen,
die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder          Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht
dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet. Eine                verbindlich entscheiden.
Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen
sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung     B 4-5.3    Rechtsweg
kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.                      Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

B 4-4      Verjährung                                                         B 4.5.3.1 Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren.             Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch        sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder
entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden                seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.
Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.                    Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungs-
                                                                              nehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer             Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen        seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Anmeldung und Zugang der in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief)
mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.    Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz,
                                                                              den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften      solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des
des Bürgerlichen Gesetzbuchs.                                                 Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.

B 4-5     Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer             B 4-5.3.2 Örtlich zuständiges Gericht
und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an                  für Klagen gegen Versicherungsnehmer
die Beschwerdestelle des Versicherers wenden:                                 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer
                                                                              bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der
                           Alte Leipziger Versicherung AG                     Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein
                        Servicebeauftragter des Vorstandes                    solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt.
                                 Alte Leipziger-Platz 1
                                   61440 Oberursel                            Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der
                    E-Mail: servicebeauftragter@alte-leipziger.de             Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit
                                                                              für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer
Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende                 nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag
weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:                                           zuständigen Niederlassung.


                                                                                                                                        Seite 69 von 75


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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B 4-6      Anzuwendendes Recht                                                  B 4-10     Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung)
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.                                        B 4-10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
                                                                                B 4-10.1.1
B 4-7     Embargobestimmung                                                     Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs-
Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –                     nehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur
Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die                   Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder                 die er auf Weisung des Versicherers macht.
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der
Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                                      B 4-10.1.2
                                                                                Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen, um einen unmittelbar
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.            bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen
Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf         Auswirkungen zu mindern, geltend, so leistet der Versicherer
den Iran erlassen werden, soweit dem nicht Europäische oder deutsche            Aufwendungsersatz nur, wenn diese Aufwendungen bei einer
Rechtsvorschriften entgegenstehen.                                              nachträglichen objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und
                                                                                erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf Weisung des Versicherers
B 4-8      Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung)                 erfolgten.
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses
erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungs-           B 4-10.1.3
nehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die                 Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den
Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.                    Aufwendungsersatz nach Abschnitt B 4-10.1.1 und Abschnitt B 4-10.1.2
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe der Prämie der          Allgemeiner Teil entsprechend kürzen; dies gilt jedoch nicht, soweit
Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der           Aufwendungen auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
                                                                                B 4-10.1.4
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht                 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen
geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu              zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position;
verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu   dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des Versicherers
dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden                entstanden sind.
Umständen Kenntnis erlangt.
                                                                                B 4-10.1.5
B 4-9      Versicherung für fremde Rechnung                                     Der Versicherer hat den für die Aufwendungen gemäß Abschnitt B 4-10.1.1
           (gilt nur für die Sachversicherung)                                  Allgemeiner Teil erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungs-
B 4-9.1    Rechte aus dem Vertrag                                               nehmers vorzuschießen.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen
Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.                 B 4-10.1.6
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem                        Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder
Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu.                         anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse
Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.            kostenfrei zu erbringen sind.

B 4-9.2    Zahlung der Entschädigung                                            B 4-10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den                       B 4-10.2.1
Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine          Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die
Zustimmung dazu erteilt hat.                                                    Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung           diese den Umständen nach geboten waren.
des Versicherungsnehmers verlangen.
                                                                                Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand
B 4-9.3    Kenntnis und Verhalten                                               hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung
B 4-9.3.1                                                                       vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von
rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung       B 4-10.2.2
auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen.        Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den
                                                                                Kostenersatz nach Abschnitt B 4-10.2.1 Allgemeiner Teil entsprechend
Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des                  kürzen.
Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein
Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen         B 4-11     Übergang von Ersatzansprüchen
lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.                    (gilt nur für die Sachversicherung)
B 4-9.3.2                                                                       B 4-11.1 Übergang von Ersatzansprüchen
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag           Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu,
ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige            geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den
Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht              Schaden ersetzt.
zumutbar war.
                                                                                Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend
B 4-9.3.3                                                                       gemacht werden.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der
Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten                   Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine
geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.                   Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt,
                                                                                kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese
                                                                                Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.


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B 4-11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen                    B 4-12.1.3 Für die Wohngebäudeversicherung gilt:
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung      Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen
dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form-          Herbeiführung des Versicherungsfalles.
und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs        Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder
auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit      vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
erforderlich mitzuwirken.
                                                                              B 4-12.1.4 Für die Hausratversicherung gilt:
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der      Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen
Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen    Herbeiführung des Versicherungsfalles.
keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.                                  Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der           vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des
Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu            B 4-12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
kürzen.                                                                       Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der
Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der   Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den
Versicherungsnehmer.                                                          Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder
                                                                              zu täuschen versucht.
B 4-12     Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen                      Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges
           (gilt nur für die Sachversicherung)                                Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder
B 4-12.1   Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung                   Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1
           des Versicherungsfalles                                            als bewiesen.
B 4-12.1.1
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so    B 4-13    Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung)
ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.                       Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen    Repräsentanten zurechnen lassen.
Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die
vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

B 4-12.1.2
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist
der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des
Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu
kürzen.


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        IV          Besondere Klauseln und Vereinbarungen
                    der degenia Versicherungsdienst AG
                    zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
                    der Privathaftpflichtversicherung
                    DEG-PHV 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026
Inhaltsverzeichnis – Besondere Klauseln und Vereinbarungen der degenia Versicherungsdienst AG
1.         Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung                       10.      Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen
2.         Besonderheit „Online-Tarif“                                      11.      Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen
3.         Wechsel des Versicherers                                         12.      Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
4.         Beitragsanpassung                                                         (Exzedenten-Haftpflichtversicherung)
5.         Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland                      13.      Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel
6.         Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG                   14.      Versehensklausel
7.         Abweichender Versicherungsbeginn                                 15.      Vorversicherungsgarantie
8.         Best-Leistungs-Garantie
9.         Einhaltung der Mindeststandards
           des Arbeitskreises Beratungsprozesse


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1. Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung                                 Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten
Bei Verträgen mit einem generellen Selbstbehalt gilt folgende                 Versicherungsjahres in Kraft.
Vereinbarung:                                                                 Die degenia Versicherungsdienst AG teilt dem Versicherungsnehmer die
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen 1-3.                                    Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages
Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden      schriftlich mit.
Versicherungsjahres die Einstufung in die nächste höhere Stufe.               Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht zu belehren:
Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0.       Erhöht die degenia Versicherungsdienst AG die Beiträge, kann der
                                                                              Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung
Entsprechend des individuell vereinbarten Selbstbehalts gestaltet sich die    mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des
Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1-3 wie folgt (exemplarische         Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, den Versicherungsvertrag
Darstellung):                                                                 kündigen
           SF 0 SB 150 EUR
           SF 1 SB 150 EUR                                                    5. Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland
           SF 2 SB 150 EUR                                                    Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung
           SF 3 SB 0 EUR                                                      eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt
                                                                              werden.
Bei Neugeschäft mit Vorversicherung ohne Vorschäden in den letzten 5
Jahren erfolgt die Einstufung direkt in SF 2.                                 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem
                                                                              Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der
Bei Neugeschäft ohne Vorversicherung bzw. mit Vorschäden in den letzten       Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung
5 Jahren erfolgt die Einstufung in SF 1.                                      zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden
                                                                              Versicherungsperiode, wirksam wird.
Die Schadenabteilung wird im Schadenfall darüber in Kenntnis gesetzt, ob
die SB abgezogen werden kann oder nicht.                                      Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach
                                                                              ihrem Zugang wirksam.
2. Besonderheit „Online-Tarif“
Wenn dem beantragten Versicherungsschutz der sogenannte „Online-Tarif“        6.     Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG
zugrunde liegt, gilt folgendes:                                                    ▪  Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia
Dieser Tarif sieht vor, dass der Versicherungsschein und alle sonstigen               genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen
Dokumente und jede sonstige Korrespondenz an den Antragsteller                        Versicherer durch.
ausschließlich per E-Mail übersandt wird, und zwar an die E-Mail-Adresse,          ▪ degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen,
die im Rahmen der Beantragung angegeben wurde.                                        Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu
Sie erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.                                   nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu
                                                                                      gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher
Ebenso sind Sie ausdrücklich damit einverstanden, dass die E-Mail ohne                Art (z.B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben. Beiträge
besondere Verschlüsselung (Passwortschutz o.ä.) versandt wird.                        gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei degenia
                                                                                      eingegangen sind.
Der Antragsteller kann zu jedem späteren Zeitpunkt die Übersendung von             ▪ degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den
Dokumenten zu seinem Versicherungsvertrag bzw. die Führung der                        Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die
Korrespondenz dazu auf dem Postweg verlangen (E-Mail-Widerruf).                       Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären.
Sie sind ausdrücklich damit einverstanden, dass dann zur nächsten                  ▪ Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung
Beitragsfälligkeit ein Wechsel in den dafür vorgesehenen Tarif erfolgt und            aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine
ein erhöhter Versicherungsbeitrag fällig wird.                                        Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber
Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn Sie es versäumen, uns rechtzeitig eine            abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die
etwaig neue E-Mail-                                                                   letzte der degenia bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage
                                                                                      nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch
3. Wechsel des Versicherers                                                           entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des
Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne                    Versicherungsnehmers.
Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des
Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln.                          7. Abweichender Versicherungsbeginn
Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und     7.1 Sollte sich durch eine Diskrepanz des Versicherungsbeginns
bei gleichbleibendem Beitrag/ gleichbleibendem Beitragssatz.                      dieses Vertrages und des Ablaufs des Vorvertrages eine zeitliche
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens               Deckungslücke ergeben, leistet die Alte Leipziger Versicherung AG
innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen.                       auch für Schäden, die während dieser Lücke entstanden sind, in
Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein                 bedingungsgemäßem Ausmaß.
außerordentliches Kündigungsrecht.
                                                                              7.2 Sollte sich durch eine Diskrepanz des Versicherungsablaufs dieses
4. Beitragsanpassung                                                              Vertrages und des Beginns des Folgevertrages eine zeitliche
In Erweiterung der A(GB)-3 der Gemeinsamen Bestimmungen zu Teil A ist             Deckungslücke ergeben, leistet die Alte Leipziger Versicherung AG
die degenia Versicherungsdienst AG in Rücksprache mit dem Versicherer             auch für Schäden, die während dieser Lücke entstanden sind, in
berechtigt, die vertraglich vereinbarten Beiträge für Versicherungsverträge       bedingungsgemäßem Ausmaß.
mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen,
wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die             7.3. Die Deckungserweiterungen nach 1. und 2. gelten für maximal 24
Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf diese               Stunden zeitlichen Unterschied zwischen den jeweiligen Verträgen.
Verträge, überschreiten.                                                      Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                                                                              classic                            mitversichert
Die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der
Versicherungstechnik sind anzuwenden.                                         premium                            mitversichert
                                                                              optimum                            mitversichert

                                                                                                                                      Seite 73 von 75


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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8. Best-Leistungs-Garantie                                                   9.    Einhaltung der Mindeststandards
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder           des Arbeitskreises Beratungsprozesse
der in diesem Vertrag mitversicherten Personen im Versicherungsfall für:     Darüber hinaus garantieren wir auch, dass die Leistungsinhalte dieser
      a) Risiken oder                                                        Versicherungsbedingungen den Empfehlungen des Arbeitskreises
      b) Deckungserweiterungen oder                                          Beratungsprozesse voll entsprechen.
      c) höhere Entschädigungsregelungen,                                    Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
die im Rahmen dieses Vertrages nicht eingeschlossen sind, jedoch durch
                                                                             classic                          mitversichert
einen Tarif eines anderen Versicherers, entsprechend dem den dortigen
Bedingungswerk eingeschlossen wären;                                         premium                          mitversichert
                                                                             optimum                          mitversichert
Versicherungsschutz besteht entsprechend den dortigen Regelungen. Die
Versicherungssumme für derartige Schäden steht im Rahmen der bei der         10. Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen
degenia Versicherungsdienst AG vereinbarten Versicherungs-summen zur         Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur
Verfügung.                                                                   Privathaftpflichtversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so
Eine Ersatzleistung darüber hinaus ist nicht möglich.                        gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen
                                                                             automatisch auch für den bestehenden Vertrag:
Voraussetzung ist jedoch, dass es sich bei dem Tarif des anderen                   a) das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum
Versicherers zum Zeitpunkt des Schadeneintritts um einen aktuellen,                     zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungs-
allgemein zugänglichen Tarif zur Privaten Hundehalter-Haftpflicht-                      verbesserungen (das kann z.B. eine Erweiterung des
versicherung eines in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherers                 Versicherungsschutzes       oder     der     Wegfall     eines
handelt.                                                                                Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein)
Für einzelne Vertriebspartner, Ver-bünde, Vereinigungen oder
Vertriebsplattformen geschriebene Konzepte gelten nicht als allgemein              und
zugänglicher Tarif.
                                                                                   b)    die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungs-
Den Nachweis über die Mitversicherung bei einem anderen in Deutschland                   verbesserungen führen für Neuverträge im Vergleich zum
zum Betrieb zugelassenen Haftpflichtversicherers hat der Versicherungs-                  bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der
nehmer in Form von Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen                       Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage.
zu erbringen.
                                                                             Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab
Ausgeschlossen innerhalb der Best-Leistungs-Garantie sind Ansprüche:         Wirksamkeit des neuen Bedingungswerks (Produkteinführung) Anwendung.
•    aus Schäden im Ausland;
                                                                             Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
•    aus beruflichen und gewerblichen Risiken;
•    über die gesetzliche Haftung hinaus;                                    classic                          mitversichert
•    aus Vorsatz;                                                            premium                          mitversichert
•    aus vertraglicher Haftung;                                              optimum                          mitversichert
•    aus Eigenschäden (auch Forderungsausfall);
•    aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungs-pflichtigen Kraft-,      11. Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen
     Luft- oder Wasserfahrzeugen;                                            Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Privathaftpflichtversicherung
•    wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder            zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
     asbesthaltige Erzeugnisse zurückzuführen sind;                          Privathaftpflichtversicherung (DEG-PHV 2026 – Stand Juni 2026)
•    aus Schäden, die bei der Alte Leipziger oder bei dem anderen            ausschließlich zum Vorteil für Sie von den durch den Gesamtverband der
     Versicherer durch zuschlagspflichtige Risiken versicherbar sind;        Deutschen       Versicherungswirtschaft     e.V.   (GDV)      empfohlenen
•    aus dem Bau einer Geothermie-Anlage mittels Bohrung;                    Musterbedingungen – Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
•    aus Schäden, die durch Krankheitsübertragungen auf Mensch und Tier      Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) - Stand Mai 2020 - abweichen.
     grob fahrlässig herbeigeführt wurden.                                   Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze

Die Bestimmungen gemäß Abschnitt A 1-9 DEG-THV Hund 2026 zur                 classic                          mitversichert
Vorsorgeversicherung finden hier keine Anwendung.                            premium                          mitversichert
                                                                             optimum                          mitversichert
Die Erweiterung umfasst keinen Verzicht auf Selbstbehalte. Ist im Rahmen
dieses Versicherungsvertrages ein Selbstbehalt verein-bart, so gilt dieser
                                                                             12. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
auch für die Best-Leistungs-Garantie.
                                                                                   (Exzedenten-Haftpflichtversicherung)
                                                                             Besteht      anderweitig     für    den     Versicherungsnehmer   eine
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst
                                                                             Haftpflichtversicherung, gelten die nachfolgenden Bestimmungen ab dem
AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen.
                                                                             Zeitpunkt der Beantragung der Anschlussversicherung, soweit der
Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang wirksam.                          Vertragsbeginn nicht länger als 15 Monate in der Zukunft liegt und die
Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten
                                                                             anderweitige Haftpflichtversicherung zum Beginn der Anschluss-
Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers    versicherung gekündigt wird.
zum selben Zeitpunkt kündigen.
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                       Versicherungsschutz besteht, wenn und soweit ein nach den Bestimmungen
classic                          nicht mitversichert                         dieser Versicherung versicherter Versicherungsfall gegeben ist und die Höhe
                                                                             der Haftpflichtansprüche über die Versicherungssummen einer anderweitig
premium                          nicht mitversichert
                                                                             bestehenden Haftpflichtversicherung hinausgeht, und zwar für den
optimum                          mitversichert                               darüberhinausgehenden Teil des Schadens. Sind nach der anderweitig
                                                                             bestehenden Haftpflichtversicherung keine Leistungen zu erbringen,
                                                                             besteht im Rahmen dieses Vertrages Versicherungsschutz.


                                                                                                                                    Seite 74 von 75


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Besteht zum Schadenszeitpunkt keine anderweitige Haftpflichtversicherung,        14. Versehensklausel
wird mit einer Selbstbeteiligung von 500 EUR auf Grundlage dieser                In Erweiterung zu Abschnitt B 3-2 Allgemeiner Teil bleibt der Versicherungs-
Bedingungen reguliert.                                                           schutz bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung in vollem Umfang
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                             bestehen, wenn die Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich
                                                                                 nachgeholt wurde.
classic                            nicht mitversichert
                                                                                 Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
premium                            nicht mitversichert
                                                                                 classic                           mitversichert
optimum                            mitversichert
                                                                                 premium                           mitversichert
13. Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel                               optimum                           mitversichert
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden
während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die           15. Vorversicherungsgarantie
Zuständigkeit, der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung           Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass Sie durch die
fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises          Vertragsbedingungen zur Privathaftpflichtversicherung des Vorvertrags
der Zuständigkeit abgelehnt.                                                     beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang
                                                                                 bessergestellt gewesen wären, werden wir gemäß den Versicherungs-
Kann sich die Alte Leipziger Versicherung AG nicht mit dem Vorversicherer        bedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags vom
einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt die Alte       Vorversicherer regulieren.
Leipziger Versicherung AG im Rahmen des mit ihr vereinbarten
Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch        Voraussetzung für eine Regulierung im Rahmen der Vorversicherungs-
im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung er-bracht worden        Garantie ist, dass:
wäre.                                                                                 a) der vorangegangene Versicherungsschutz ununterbrochen
Dies setzt voraus, dass Sie die Alte Leipziger Versicherung AG so weit wie                  bestanden hat
möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre
diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die Alte Leipziger                    und
Versicherung AG abtreten.
                                                                                       b)   die Besserstellung weder bei der degenia Versicherungsdienst
Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die Alte Leipziger                          AG noch beim Vorversicherer nur gegen Prämienzuschlag
Versicherung AG abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden                      versicherbar ist.
tatsächlich nicht in die Zuständigkeit der Alte Leipziger Versicherung AG fiel
und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung       Die Entschädigung aus der Vorversicherungs-Garantie ist je Versicherungs-
verpflichtet war, kann die Alte Leipziger Versicherung AG von Ihnen die zu       fall auf die im aktuellen Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungs-
viel erbrachten Leistungen zurückverlangen.                                      summe begrenzt.
                                                                                 Darüber hinaus gilt die Vorversicherungs-Garantie nicht für Schäden gemäß
Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist,       Abschnitt A 1-7 DEG-PHV 2026.
erbringt die Alte Leipziger Versicherung AG auch eine sich gegenüber der         Im Fall der Regulierung müssen Sie uns im Vorfeld die Bedingungen des
Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann,         Vorversicherers zur Verfügung stellen.
dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der Alte Leipziger Versicherung
AG noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab.             Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                           AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen.
                                                                                 Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
classic                            mitversichert
premium                            mitversichert                                 Kündigt die degenia Versicherungsdienst AG, so kann der
optimum                            mitversichert                                 Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach
                                                                                 Zugang der Erklärung der degenia Versicherungsdienst AG zum selben
                                                                                 Zeitpunkt kündigen.
                                                                                 Tarifvariante                Entschädigungsgrenze
                                                                                 classic                           nicht mitversichert
                                                                                 premium                           mitversichert
                                                                                 optimum                           mitversichert


                                                                                                                                         Seite 75 von 75


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
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