# DFV KombiSchutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-privathaftpflicht-dfv-kombischutz.php
- Rechtlicher Träger: DFV Deutsche Familienversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-privathaftpflicht.php#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen für die private Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz (im KombiSchutz-Dokument, gefolgt von DFV-HausratSchutz)](https://www.deutsche-familienversicherung.de/fileadmin/media/pdf/produkte/kombischutz/versicherungsbedingungen.pdf), Fassung 01.07.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden | laut Versicherungsschein | Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist der vereinbarte und im Versicherungsschein dokumentierte Höchstbetrag, den wir im Versicherungsfall leisten. | B 8, Seite 10 |
| Vermögensschäden (echte und unechte) | ja | Der Versicherungsfall ist das Schadenereignis, als dessen Folge • Personenschäden; • Sachschäden oder • Vermögensschäden des Dritten unmittelbar entstanden sind. | B 1, Seite 6 |
| Jahreshöchstleistung (Maximierung) | ja | Die Versicherungssumme ist zudem für alle Versicherungsfälle • innerhalb von zwölf Monaten und • je geschädigte Person auf die vereinbarte und im Versicherungsschein dokumentierten Höchstbeträge begrenzt. | B 8, Seite 10 |
| Selbstbeteiligung Standard | keine | Ein vereinbarter Selbstbehalt wird von der Entschädigungsleistung in Abzug gebracht. | B 9, Seite 10 |
| Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte) | ja | des Ehepartners bzw. Partners aus einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und des Lebenspartners, soweit dieser im Haushalt des Versicherungsnehmers lebt und dort gemeldet ist, | B 3, Seite 6 |
| Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst) | ja | bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit, jedoch maximal bis zu einem Alter von 30 Jahren, behinderte und pflegebedürftige Kinder auch darüber hinaus; | B 3, Seite 7 |
| Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer) | ja | Der Versicherungsschutz gilt auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt: • zeitlich unbegrenzt in Europa und • höchstens fünf Jahre im nicht-europäischen Ausland. | B 6, Seite 7 |
| Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen | ja | Wir garantieren, dass die vorliegenden Versicherungsbedingungen hinsichtlich des Umfanges des Versicherungsschutzes unter Einbeziehung aller optionalen und versicherten Risiken ausschließlich zum Vorteil der versicherten Personen von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) | B 20, Seite 15 |
| Innovations- oder Update-Garantie | nicht geregelt |  |  |
| Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeversicherung für neue Risiken | ja | Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versichert. | B 16, Seite 13 |
| Schäden durch deliktunfähige Kinder | ja | Wir verzichten bei versicherten Personen auf den Einwand einer Deliktunfähigkeit. | B 5, Seite 7 |
| Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz) | ja | Wir verzichten bei versicherten Personen auf den Einwand einer Deliktunfähigkeit. | B 5, Seite 7 |
| Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutter | ja | die im Haushalt des Versicherungsnehmers vorübergehend (bis max. 12 Monate) eingegliederten Personen; | B 3, Seite 7 |
| Pflegebedürftige Angehörige im Haushalt | ja | der im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden und gemeldeten Verwandten des Versicherungsnehmers oder dessen Partners. Bei Pflege- oder Hilfsbedürftigkeit oder bei Gebrechlichkeit erfolgt die Mitversicherung für diese Personen auch bei separater Unterbringung in einem Pflege- oder Seniorenheim. | B 3, Seite 7 |
| Ehrenamt und Freiwilligenarbeit | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit, soweit diese nicht hoheitlich oder in verantwortlicher Position ausgeübt wird. | B 2.1, Seite 6 |
| Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand) | ja | Wir verzichten auf den Einwand, dass es sich um ein Schadenereignis aus einem Gefälligkeitsverhältnis handelt. | B 17, Seite 14 |
| Ansprüche mitversicherter Personen untereinander | ja | Sachschäden privatrechtlichen Inhalts, wenn die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden und ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. | B 4, Seite 7 |
| Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäuden | nicht geregelt |  |  |
| Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel) | nicht geregelt |  |  |
| Geliehene, gemietete, gepachtete Sachen | nicht geregelt |  |  |
| Verlust privater Schlüssel | ja | Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter gegen versicherte Personen für das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, die sich aus beruflichen, privaten und ehrenamtlichen Gründen oder im Rahmen einer Vereinstätigkeit im rechtmäßigen Gewahrsam der versicherten Personen befinden. | B 7.5, Seite 9 |
| Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagen | ja | Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter gegen versicherte Personen für das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, die sich aus beruflichen, privaten und ehrenamtlichen Gründen oder im Rahmen einer Vereinstätigkeit im rechtmäßigen Gewahrsam der versicherten Personen befinden. | B 7.5, Seite 9 |
| Allmählichkeits- und Abwasserschäden | ja | Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter gegen versicherte Personen wegen Schäden, die durch Feuchtigkeit, Ruß oder Rauch im Laufe der Zeit entstehen. | B 7.8, Seite 10 |
| Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung | ja | Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter gegen versicherte Personen wegen Schäden aus der Übermittlung, Bereitstellung und dem Austausch elektronischer Daten, soweit es sich um nachfolgende Auswirkungen handelt, bis zum vereinbarten Höchstbetrag. | B 7.7, Seite 10 |
| Be- und Entladeschäden | ja | für Sachschäden als Halter oder Versicherungsnehmer eines Kraftfahrzeuges durch Be- und Entladen, Öffnen der Fahrertür, Reinigungs- und Pflegearbeiten; | B 7.1, Seite 7 |
| Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegen | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person aus den Gefahren einer Tätigkeit als Arbeitnehmer, soweit es sich um gesetzliche Schadenersatzansprüche handelt, • gegenüber den Arbeitgebern oder den Arbeitskollegen; | B 2.3, Seite 6 |
| Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge) | ja | Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter gegen die versicherte Person durch den Besitz oder das Eigentum sowie das Halten oder Führen von zulassungs- oder versicherungspflichtigen Land- und Wasserfahrzeugen auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen | B 7.1, Seite 7 |
| Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen) | ja | Wir versichern zudem die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person für das Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge im europäischen Ausland. | B 7.1, Seite 8 |
| Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung) | ja | für die erlaubte Nutzung eigener und fremder Wassersportfahrzeuge, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis oder kein Führerschein erforderlich ist. | B 7.1, Seite 7 |
| Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor) | ja | für die erlaubte Nutzung eigener und fremder Wassersportfahrzeuge, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis oder kein Führerschein erforderlich ist. | B 7.1, Seite 7 |
| Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera) | ja | von eigenen und fremden Luftfahrzeugen bis max. fünf kg Fluggewicht; | B 7.2, Seite 8 |
| Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeuge | nicht geregelt |  |  |
| Zahme Haustiere und Kleintiere | ja | für die erlaubte Haltung von Heimtieren. | B 7.4, Seite 9 |
| Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter) | ja | für das erlaubte Hüten von Heimtieren einschließlich Hunde. … für das gelegentliche Hüten bzw. Reiten fremder Pferde; | B 7.4, Seite 9 |
| Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagd | ja | Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter gegen die versicherte Person aus der Ausübung der Jagd sowie aus unerlaubtem Besitz von Waffen, Munition oder unerlaubter Verwendung von Feuerwerk. | B 12.2, Seite 11 |
| Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhaus | ja | für die Haus- und Grundstückshaftpflicht der versicherten Person und Ihrem Partner als nicht gewerbliche Inhaber oder Nießbrauchsberechtigte von höchstens fünf Immobilien in Europa; | B 7.3, Seite 8 |
| Ferienwohnung und Zweitwohnung | ja | Einfamilien-, Zweifamilien- und Ferienhäuser sowie Eigentums- und Ferienwohnungen einschließlich der jeweils dazugehörigen Gebäude und Grundstückbestandteile; | B 7.3, Seite 9 |
| Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen) | nicht geregelt |  |  |
| Unbebaute Grundstücke | ja | unbebaute Grundstücke sowie fest installierte Wohnwagen oder Anlagen. | B 7.3, Seite 9 |
| Bauherrenrisiko (Bausumme) | ja, bis 1 Mio. € | als Bauherr oder Bauunternehmer für eine selbst genutzte Immobilie in Deutschland, sofern eine Bausumme von 1.000.000 Euro nicht überschritten wird (Bauherrenhaftpflicht); | B 7.3, Seite 8 |
| Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung) | ja | aus dem Betrieb von Energieerzeugungsanlagen (bspw. Photovoltaikanlagen), einschließlich der Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz; | B 7.3, Seite 8 |
| Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen) | ja | Heizöltanks, die der Versorgung Ihres selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses in Deutschland dienen; | B 7.3, Seite 9 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz | nicht geregelt |  |  |
| Verkehrssicherungspflicht und Winterdienst | ja | aus der Verletzung von Pflichten, welche auf vertraglichen Vereinbarungen beruhen, z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen; | B 7.3, Seite 8 |
| Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis) | ja | Versichert ist die versicherte Person, wenn ihr ein Dritter (Schadenverursacher) einen Schaden im Sinne der nachstehenden Bestimmungen zufügt und die versicherte Person die daraus entstehenden Schadenersatzforderungen wegen Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers nicht durchsetzen kann. | B 15, Seite 12 |
| Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfall | nein | Wir leisten generell keine Entschädigung für: • Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung; | B 15, Seite 13 |
| Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttaten | ja, bis 50.000 € | Wir gewähren auch Versicherungsschutz, wenn der Dritte mit Vorsatz gehandelt hat. … höchstens jedoch 50.000 €. | B 15, Seite 12 |
| Neuwertentschädigung oder Zeitwert | nicht geregelt |  |  |
| Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze) | ja | wenn der ausgewiesene Gesamtumsatz aus den Tätigkeiten 20.000 Euro in den letzten zwölf vollen Monaten vor Schadeneintritt nicht überschritten hat und kein Arbeitnehmer beschäftigt wird | B 2.2, Seite 6 |
| Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer) | nein | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person jeweils als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens, jedoch nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes. | B 2, Seite 6 |
| Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheiten | nein | Verletzen versicherte Personen eine Obliegenheit grob fahrlässig, sind … wir berechtigt, die Versicherungsleistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. | B 18.3, Seite 14 |
| Laufzeit und Kündigung | ja | Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen (Mindestvertragslaufzeit). … Sie und wir haben das Recht, den Versicherungsvertrag, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres in Textform zu kündigen. | A 6, A 7.1, Seite 3 |
| Beitragsanpassungsklausel | ja | Wir können die Versicherungsbeiträge anpassen, wenn wir nicht nur als vorübergehend anzusehende Veränderungen des Leistungs- bzw. Schadenbedarfs gegenüber unseren technischen Berechnungsgrundlagen feststellen. | A 4, Seite 3 |
| Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichen | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen für die private Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz (im KombiSchutz-Dokument, gefolgt von DFV-HausratSchutz)

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                                 Versicherungsbedingungen
                                 für die private Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz

                                 in der Fassung vom 01.07.2025


                                 Inhaltsverzeichnis

                                 A.   Allgemeine Versicherungsbedingungen
                                      1. Versicherungsbeiträge
                                      2. Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versicherungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des
                                          Erstbeitrages
                                      3. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
                                      4. Anpassung der Versicherungsbeiträge
                                      5. Anpassung der Versicherungsbedingungen
                                      6. Laufzeit des Versicherungsvertrages
                                      7. Kündigung und Beendigung des Versicherungsvertrages
                                      8. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Antragstellung
                                      9. Willenserklärungen und Anzeigen
                                      10. Gerichtsstand
                                      11. Anzuwendendes Recht
                                      12. Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag
                                      13. Digitale Kommunikation
                                      14. Versicherungsmissbrauch


                                 B.   Besondere Versicherungsbedingungen für die private Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz
                                      1. Art des Versicherungsschutzes
                                      2. Umfang des Versicherungsschutzes
                                      3. Versicherte Personen
                                      4. Ansprüche versicherter Personen untereinander
                                      5. Deliktunfähige Personen
                                      6. Geltungsbereich
                                      7. Versicherte private Risiken
                                      8. Versicherungssumme und Begrenzung unserer Leistungspflicht
                                      9. Selbstbehalt
                                      10. Subsidiärer Schutz
                                      11. Leistungsumfang
                                      12. Begrenzung des Versicherungsschutzes
                                      13. Abtretungsverbot
                                      14. Kaution in Europa
                                      15. Forderungsausfall und Gewaltopferschutz
SV_DFV_VB_1048_2505 (70003-01)


                                      16. Vorsorgeversicherung
                                      17. Gefälligkeitsschäden
                                      18. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen vor, bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
                                      19. Beendigung des Versicherungsvertrages
                                      20. Garantieerklärung


                                                                                                                                             Seite 1 von 15

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Sehr geehrte Versicherungsnehmerin,                            2.3   Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Erst-
sehr geehrter Versicherungsnehmer,                                   beitrages

diese Versicherungsbedingungen inklusive deren Anhang                Solange der fällige Erstbeitrag nicht gezahlt ist,
konkretisieren den Versicherungsschutz des mit Ihnen                 können wir von dem Versicherungsvertrag zu-
abgeschlossenen Versicherungsvertrages in dem Umfang,                rücktreten. In diesem Fall können wir eine an-
wie er sich aus dem Versicherungsschein und den gesetz-              gemessene Geschäftsgebühr verlangen. Unser
lichen Bestimmungen ergibt.                                          Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns
                                                                     nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu
Um die Versicherungsbedingungen sprachlich verständ-                 vertreten haben.
lich abzufassen, werden Sie direkt angesprochen. Mit
der Anrede „Sie“ oder „Ihnen“ ist, soweit nichts anderes       3.    Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht
bestimmt ist, der Versicherungsnehmer bzw. die Versiche-             rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
rungsnehmerin, mit „wir“ oder „uns“ die Deutsche Familien-
versicherung gemeint.                                          3.1   Fälligkeit der Folgebeiträge

                                                                     Die Folgebeiträge sind, je nach vereinbarter Zah-
A.      Allgemeine Versicherungsbedingungen                          lungsweise, jeweils monatlich, vierteljährlich, halb-
                                                                     jährlich oder jährlich nach dem vereinbarten Ver-
1.      Versicherungsbeiträge                                        sicherungsbeginn fällig.

        Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich       3.2   Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folge-
        nach dem gewählten und im Versicherungsschein                beiträge
        dokumentierten Tarif.
                                                                     Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig,
        Den zu zahlenden Versicherungsbeitrag können                 erhalten Sie eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist
        Sie dem jeweils gültigen Versicherungsschein ent-            von zwei Wochen. Die Mahnung enthält die rück-
        nehmen.                                                      ständigen Beiträge, Zinsen und Kosten sowie eine
                                                                     Belehrung über die nachstehenden Rechtsfolgen.
2.      Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versiche-
        rungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen             Haben Sie die angemahnten Beiträge, Zinsen und
        Zahlung des Erstbeitrages                                    Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt
                                                                     und tritt der Versicherungsfall ein, sind wir nicht
2.1     Fälligkeit des Erstbeitrages                                 zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn Sie
                                                                     uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht
        Der erste Beitrag ist nach Erhalt des Versiche-              zu vertreten haben.
        rungsscheines fällig. Er ist spätestens zum im
        Versicherungsschein vereinbarten Versicherungs-              Solange die angemahnten Folgebeiträge, Zinsen
        beginn zu zahlen.                                            und Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht
                                                                     gezahlt sind, können wir den Vertrag ohne Ein-
2.2     Beginn des Versicherungsschutzes                             haltung einer Frist kündigen. Unser Kündigungs-
                                                                     recht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns nachwei-
        Der Versicherungsschutz und das erste Ver-                   sen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten
        sicherungsjahr beginnen zu dem im Versiche-                  haben.
        rungsschein genannten Versicherungsbeginn.
        Unabhängig davon besteht jedoch kein Versiche-               Haben wir den Vertrag außerordentlich gekündigt,
        rungsschutz, solange der Erstbeitrag nicht gezahlt           gilt Folgendes. Die Kündigung wird unwirksam,
        wurde, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung               wenn Sie innerhalb eines Monats nach unserer
        nicht zu vertreten.                                          Kündigung die angemahnten Beiträge, Zinsen und
                                                                     Kosten zahlen. Für Versicherungsfälle, die zwi-
        Der Erstbeitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn           schen dem Zugang der Kündigung und der Zah-
        er bei Fälligkeit auf unserem Konto eingegangen              lung eingetreten sind, sind wir auch weiterhin nicht
        ist oder im Falle eines erteilten SE-PA-Lastschrift-         zur Leistung verpflichtet.
        mandates von dem vereinbarten Konto abgebucht
        werden konnte und der Kontoinhaber der Abbu-
        chung nicht widerspricht.


                                                                                                             Seite 2 von 15

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4.   Anpassung der Versicherungsbeiträge                        zur Fortführung des Versicherungsvertrags not-
                                                                wendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
     Der Versicherungsbeitrag wird durch die in den             sicherungsvertrag ohne neue Regelung für eine
     technischen Kalkulationsgrundlagen niederge-               Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der
     legten Faktoren (z. B. Schadenaufwand und -häu-            Interessen der anderen Vertragspartei eine unzu-
     figkeit, Verwaltungskostenaufwand, Bestands-               mutbare Härte darstellen würde.
     zusammensetzung, Kündigungsverhalten) unter
     Berücksichtigung und Beachtung anerkannter                 Im Falle von Änderungen der Versicherungsbe-
     Grundsätze der Versicherungsmathematik und                 dingungen durch höchstrichterliche Entscheidung
     -technik ermittelt.                                        oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungs-
                                                                akt werden die neuen Regelungen zwei Wochen,
     Wir können die Versicherungsbeiträge anpas-                nachdem wir Ihnen die neuen Regelungen unter
     sen, wenn wir nicht nur als vorübergehend an-              Angabe der maßgeblichen Gründe mitgeteilt
     zusehende Veränderungen des Leistungs- bzw.                haben, Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages.
     Schadenbedarfs gegenüber unseren technischen
     Berechnungsgrundlagen feststellen. Wir kön-          6.    Laufzeit des Versicherungsvertrages
     nen die Beiträge dann entsprechend den neuen
     Berechnungsgrundlagen anpassen, um die Erfüll-             Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von
     barkeit der Versicherungsleistungen zu gewähr-             zwei Jahren geschlossen (Mindestvertragslauf-
     leisten                                                    zeit). Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn
                                                                Sie oder wir den Vertrag, nach Ablauf der Mindest-
     Die Änderung der Versicherungsbeiträge werden              vertragslaufzeit, nicht zum Ende eines Versiche-
     wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen Gründe             rungsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist
     in Textform mitteilen. Die Änderungen werden               kündigen.
     zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf
     unsere Mitteilung folgt.                                   Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im
                                                                Versicherungsschein dokumentierten Versiche-
     Erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag, aufgrund             rungsbeginn.
     einer voran beschriebenen Beitragsanpassung,
     können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb        7.    Kündigung und Beendigung des Versicherungs-
     von 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmittei-             vertrages
     lung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Bei-
     tragserhöhung wirksam wird.                          7.1   Kündigung des Versicherungsvertrages

5.   Anpassung der Versicherungsbedingungen                     Sie und wir haben das Recht, den Versicherungs-
                                                                vertrag, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit,
     Bei einer Änderung bestehender oder Inkrafttreten          mit einer Frist von einem Monat zum Ende des
     neuer Rechtsvorschriften, die sich unmittelbar auf         Versicherungsjahres in Textform zu kündigen.
     einzelne Bedingungen des Versicherungsvertra-
     ges auswirken, haben wir das Recht, die Versiche-          Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der
     rungsbedingungen den veränderten Verhältnissen             Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns, maß-
     anzupassen, wenn die Änderungen zur hinreichen-            geblich.
     den Wahrung der Belange der Versicherungsneh-
     mer erforderlich sind.                                     Sie und wir können den Versicherungsvertrag
                                                                auch nach einem Versicherungsfall innerhalb von
     Die Änderungen von Versicherungsbedingungen                einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen
     werden wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen             über die Entschädigung kündigen. Im Falle unserer
     Gründe in Textform mitteilen. Die Änderungen wer-          Kündigung wird diese einen Monat nach Zugang
     den zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der              bei Ihnen wirksam.
     auf unsere Mitteilung folgt.
                                                                Mit dem Ende des Vertrages endet der Versiche-
     Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedin-             rungsschutz.
     gungen durch höchstrichterliche Entscheidung
     oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungs-
     akt für unwirksam erklärt worden, können wir sie
     durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies


                                                                                                      Seite 3 von 15

[Seite 4]
7.2   Beendigung des Versicherungsvertrages                        arglistig verletzt, sind wir auch in diesem Fall nicht
                                                                   zur Leistung verpflichtet.
      Der Versicherungsvertrag endet, wenn das versi-
      cherte Interesse (versichertes Risiko) entfällt.       9.    Willenserklärungen und Anzeigen

      Das versicherte Risiko richtet sich grundsätzlich            Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen zu
      nach dem konkreten Versicherungsschutz.                      ihrer Wirksamkeit der Textform. Für diese nutzen
                                                                   Sie aus Nachhaltigkeitsgründen und im Interesse
      Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn Sie                einer zügigen Bearbeitung das DFV-Kundenportal.
      Ihren Erst- oder Hauptwohnsitz ins Ausland ver-
      legen.                                                 10.   Gerichtsstand

      Zusätzliche, tarifspezifische Beendigungsgründe              Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag
      sind in den jeweiligen besonderen Versicherungs-             ist das Gericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Haupt-
      bedingungen geregelt.                                        wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben,
                                                                   oder bei Klagen gegen uns auch wahlweise das
      Mit Beendigung des Versicherungsvertrages                    Gericht an unserem Geschäftssitz, zuständig.
      endet - auch für schwebende Versicherungsfälle -
      der Versicherungsschutz.                                     Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Haupt-
                                                                   wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen
8.    Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsver-              Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen
      letzungen bei Antragstellung                                 Union oder Vertragsstaat des Abkommens über
                                                                   den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder ist
8.1   Obliegenheiten bei Antragstellung                            Ihr Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
                                                                   im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist
      Damit wir Ihren Versicherungsantrag prüfen kön-              das Gericht an unserem Geschäftssitz zuständig.
      nen, müssen Sie unsere Fragen nach gefahrer-
      heblichen Umständen (z. B. Gesundheitsfragen),         11.   Anzuwendendes Recht
      die von uns vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung
      in Textform gestellt werden, wahrheitsgemäß und              Für diesen Versicherungsvertrag gilt das Recht der
      vollständig beantworten. Gefahrerheblich sind alle           Bundesrepublik Deutschland.
      Umstände, die für unsere Entscheidung, den Ver-
      sicherungsvertrag überhaupt oder mit dem verein-       12.   Verjährung von Ansprüchen aus dem Versiche-
      barten Inhalt zu schließen, erheblich sind.                  rungsvertrag

8.2   Folgen von Obliegenheitsverletzungen            bei          Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
      Antragstellung                                               jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
                                                                   sich nach den allgemeinen Regelungen des Bür-
      Verletzen Sie die Anzeigepflicht vor Vertrags-               gerlichen Gesetzbuches (BGB).
      abschluss, können wir von dem Versicherungs-
      vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist aus-           Wenn Sie einen Anspruch bei uns angemeldet
      geschlossen, wenn Sie die Anzeigepflicht weder               haben, ist die Verjährung ausgesetzt. Die Ausset-
      vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.             zung wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeit-
      In diesem Fall können wir den Versicherungsver-              punkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Text-
      trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat            form zugeht.
      kündigen.
                                                             13.   Digitale Kommunikation
      Erfolgt der Rücktritt von dem Versicherungsver-
      trag nach Eintritt des Versicherungsfalles, sind             Sämtliche Unterlagen (z. B. Versicherungs-
      wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn,            scheine, Vertragsinformationen, Leistungsab-
      die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf           rechnungsschreiben, Mahnungen, Kündigungs-
      einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die           bestätigungen) stellen wir Ihnen ausschließlich
      Feststellung des Versicherungsfalles noch für die            digital über unser Kundenportal zur Verfügung.
      Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-
      pflicht ursächlich ist. Haben Sie die Anzeigepflicht         Für Dokumente und Schreiben in Papierform, die
                                                                   wir Ihnen auf Ihr Verlangen per Post zur Verfügung
                                                                   stellen, können zusätzliche Kosten anfallen. Diese
                                                                   haben Sie zu tragen.


                                                                                                            Seite 4 von 15

[Seite 5]
14.   Versicherungsmissbrauch

      Als Versicherungsnehmer bzw. versicherte Person
      haben Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz
      bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im
      Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschät-
      zung des Risikos und die Schadenabwicklung
      wichtigen Umstände anzugeben.

      Hierzu gehören zum Beispiel frühere Krankheiten
      und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über
      gleichartige andere Versicherungen (beantragte,
      bestehende, abgelehnte oder gekündigte).

      Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, even-
      tuelle Widersprüche in Ihren Angaben aufzuklären
      oder um Lücken bei den Feststellungen zum ent-
      standenen Schaden zu schließen, kann es erforder-
      lich sein, Dritte (z. B. andere Versicherer, Behörden)
      um Auskunft zu bitten oder entsprechende Aus-
      künfte auf Anfragen zu erteilen.

      Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (z.
      B. Rückversicherungen, Doppelversicherungen,
      gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei-
      lungsabkommen) eines Austausches von perso-
      nenbezogenen Daten mit Dritten sowie unter den
      Versicherern. Dabei werden personenbezogene
      Daten des Betroffenen weitergegeben (z. B. Name
      und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes
      und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie
      Schadenhöhe und Schadentag).


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[Seite 6]
B.	Besondere Versicherungsbedingungen für die                       Schadeneintritt nicht überschritten hat und kein
    private Haftpflichtversicherung DFV-Haftpflicht-                 Arbeitnehmer beschäftigt wird, als:
    Schutz
                                                                     •   Alleinunterhalter/in;
1.     Art des Versicherungsschutzes                                 •   Annahmestelle für Sammelbesteller;
                                                                     •   Änderungsschneider/in, Stickerei;
       Versicherungsschutz besteht gemäß den nach-                   •   Daten- und Texterfasser/in;
       stehenden Versicherungsbedingungen für den                    •   Fotograf/in;
       Fall, dass eine versicherte Person wegen eines                •   Frisör/in;
       während der Dauer der Versicherung eingetre-                  •   Händler/in mit Haushaltsreinigungswaren oder
       tenen Versicherungsfalls aufgrund gesetzlicher                    Geschirr;
       Haftungsbestimmungen privatrechtlichen oder                   •   Kosmetikhändler/in ohne Herstellung;
       öffentlichrechtlichen Inhalts in Anspruch genom-              •   Kunsthandwerker/in (z. B. Töpfer/in);
       men wird.                                                     •   Nebenberufliche/r Lehrer/in (z. B. Nachhilfe-,
                                                                         Musik- oder Sprachlehrer/in);
       Der Versicherungsfall ist das Schadenereignis, als            •   Markt- und Meinungsforscher/in;
       dessen Folge                                                  •   Souvenir- oder Schmuckhändler/in;
                                                                     •   Tagesmutter/-vater;
       • Personenschäden;                                            •   Trageberater/in;
       • Sachschäden oder                                            •   Übersetzer/in.
       • Vermögensschäden
                                                               2.3   Tätigkeiten als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin
       des Dritten unmittelbar entstanden sind. Auf den
       Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Ver-               Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der ver-
       sicherungsfall geführt hat, kommt es nicht an.                sicherten Person aus den Gefahren einer Tätigkeit
                                                                     als Arbeitnehmer, soweit es sich um gesetzliche
2.     Umfang des Versicherungsschutzes                              Schadenersatzansprüche handelt,

       Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der ver-           • gegenüber den Arbeitgebern oder den Arbeits-
       sicherten Person jeweils als Privatperson aus den               kollegen;
       Gefahren des täglichen Lebens, jedoch nicht aus               • gegenüber Dritten, soweit keine Betriebshaft-
       den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes                 pflicht besteht und der Freistellungsanspruch
       oder Amtes.                                                     gegenüber dem Arbeitgeber wegen Insolvenz
                                                                       scheitert.
       In Erweiterung des Versicherungsschutzes ver-
       sichern wir jedoch die gesetzliche Haftpflicht der      2.4   Ferienjobs, Betriebspraktika und fachpraktischer
       versicherten Person jeweils für nachstehende                  Unterricht
       Tätigkeiten, ausgenommen Schäden an Land-,
       Luft- oder Wasserfahrzeugen:                                  Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der ver-
                                                                     sicherten Person aus den Gefahren einer Tätigkeit
2.1    Ehrenamtliche Tätigkeiten                                     im Rahmen von Ferienjobs, Betriebspraktika und
                                                                     fachpraktischem Unterricht.
       Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versi-
       cherten Person aus den Gefahren einer ehrenamt-         3.    Versicherte Personen
       lichen Tätigkeit, soweit diese nicht hoheitlich oder
       in verantwortlicher Position ausgeübt wird.                   Soweit vereinbart und im Versicherungsschein
                                                                     dokumentiert erstreckt sich der Versicherungs-
2.2    Selbstständige oder freiberufliche Tätigkeiten                schutz auch auf die gesetzliche Haftpflicht:

       Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der ver-           • des Ehepartners bzw. Partners aus einer einge-
       sicherten Person aus den Gefahren selbststän-                   tragenen Lebensgemeinschaft und des Lebens-
       diger oder freiberuflicher Tätigkeiten einschließ-              partners, soweit dieser im Haushalt des Versi-
       lich den sich daraus ergebenden Eigenschaften                   cherungsnehmers lebt und dort gemeldet ist,
       und Rechtsverhältnissen, wenn der ausgewie-                   • der im Haushalt des Versicherungsnehmers
       sene Gesamtumsatz aus den Tätigkeiten 20.000                    lebenden und gemeldeten leiblichen Kinder
       Euro in den letzten zwölf vollen Monaten vor                    sowie Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder (auch


                                                                                                           Seite 6 von 15

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       der des Partners) bis zur Erstaufnahme einer        6.    Geltungsbereich
       beruflichen Tätigkeit, jedoch maximal bis zu
       einem Alter von 30 Jahren, behinderte und pfle-           Der Versicherungsschutz gilt auch bei einem vorü-
       gebedürftige Kinder auch darüber hinaus;                  bergehenden Auslandsaufenthalt:
     • die im Haushalt des Versicherungsnehmers
       vorübergehend (bis max. 12 Monate) eingeglie-             • zeitlich unbegrenzt in Europa und
       derten Personen;                                          • höchstens fünf Jahre im nicht-europäischen
     • der im Haushalt des Versicherungsnehmers                    Ausland.
       lebenden und gemeldeten Verwandten des
       Versicherungsnehmers oder dessen Partners.                Unter Europa verstehen wir
       Bei Pflege- oder Hilfsbedürftigkeit oder bei
       Gebrechlichkeit erfolgt die Mitversicherung für           • die Staaten der Europäischen Union (EU);
       diese Personen auch bei separater Unterbrin-              • die Vertragsstaaten des Abkommens über den
       gung in einem Pflege- oder Seniorenheim.                    europäischen Wirtschaftsraum (EWR);
                                                                 • das Vereinigte Königreich;
     Alle Bestimmungen aus diesem Versicherungsver-              • die Schweiz und
     trag gelten auch für die mitversicherten Personen.          • Israel.

4.   Ansprüche versicherter Personen untereinander               Kein vorübergehender Auslandsaufenthalt im
                                                                 Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn der stän-
     Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haft-           dige Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt wird.
     pflichtansprüche versicherter Personen unterein-            Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Versicherungs-
     ander wegen:                                                schutz mehr.

     • Personenschäden. Übergangsfähige Regress-           7.    Versicherte private Risiken
       ansprüche Dritter wegen Personenschäden
       sind hierbei versichert. Wir verzichten gegen-      7.1   Land- und Wasserfahrzeuge
       über versicherten Personen auf unseren eige-
       nen Regressanspruch.                                      Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprü-
     • Sachschäden privatrechtlichen Inhalts, wenn               che Dritter gegen die versicherte Person durch
       die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht wer-            den Besitz oder das Eigentum sowie das Halten
       den und ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Aus-         oder Führen von zulassungs- oder versicherungs-
       geschlossen bleiben jedoch sämtliche Kosten,              pflichtigen Land- und Wasserfahrzeugen auf nicht
       die sowohl für die Feststellung wie auch für die          öffentlichen Wegen und Plätzen sowie vollstän-
       Abwehr aufgewendet wurden.                                dig umfriedeten und nicht von der Öffentlichkeit
     • Sach- und daraus resultierenden Vermögens-                begehbaren Privatgrundstücken.
       schäden der in diesem Vertrag versicherten für
       Sie tätigen oder vorübergehend in Ihrem Haus-             Dies gilt nicht, für deren Nutzung auf öffentlichen
       halt eingegliederten Personen gegen Sie oder              Wegen, Straßen und Plätzen.
       die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben-
       den versicherten Personen. Den Nachweis über              Darüber hinaus versichert sind gesetzliche Haft-
       die Mitversicherung haben Sie zu führen.                  pflichtansprüche Dritter gegen die versicherte Per-
                                                                 son
5.   Deliktunfähige Personen
                                                                 • für Sachschäden als Halter oder Versicherungs-
     Wir verzichten bei versicherten Personen auf den              nehmer eines Kraftfahrzeuges durch Be- und
     Einwand einer Deliktunfähigkeit.                              Entladen, Öffnen der Fahrertür, Reinigungs- und
                                                                   Pflegearbeiten;
     Regressansprüche gegenüber Dritten, soweit es               • für Be- und Entladeschäden an gemieteten oder
     sich nicht um versicherte Personen handelt, behal-            geliehenen Kfz-Anhängern;
     ten wir uns vor.                                            • für die erlaubte Nutzung eigener und frem-
                                                                   der Wassersportfahrzeuge, soweit für das
                                                                   Führen keine behördliche Erlaubnis oder
                                                                   kein Führerschein erforderlich ist. In Län-
                                                                   dern ohne Führerscheinpflicht gelten die Ver-
                                                                   ordnungen nach deutschem Recht. Unter


                                                                                                       Seite 7 von 15

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  Wassersportfahrzeugen verstehen wir Motor-           7.2   Luftfahrzeuge
  oder Segelboote für Freizeit- oder Sportzwecke;
• für Schäden an fremden Fahrzeugen bei Betan-               Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprü-
  kungsschäden, die durch versehentliche Betan-              che Dritter gegen die versicherte Person für die
  kung mit für das Kraftfahrzeug nicht geeigneten            erlaubte Nutzung und Bedienung
  Kraftstoffen entstehen;
• für Schäden an fremden Fahrzeugen bei Ver-                 • von eigenen und fremden Luftfahrzeugen bis
  mögensschäden durch Rabattrückstufungen,                     max. fünf kg Fluggewicht;
  wenn der Dritte keinen Rabattschutz in seinem              • von eigenen und fremden Kitesportgeräten.
  Vertrag vereinbart hat. Wir erstatten den vom
  Kfz-Versicherer nachgewiesenen Mehrbeitrag                 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf
  für fünf Jahre, höchstens jedoch die erbrachte             gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter gegen
  Entschädigungsleistung der Kraftfahrzeug-                  die versicherte Person durch den Besitz oder das
  Haftpflicht- bzw. Kraftfahrzeug-Vollkaskoversi-            Eigentum sowie das Halten oder Führen von Luft-
  cherung.                                                   fahrzeugen.

Unter fremden Fahrzeugen verstehen wir Fahr-                 Versichert ist jedoch die persönliche gesetzliche
zeuge von Dritten, die Ihnen oder einer versicher-           Haftpflicht der versicherten Person für Schäden,
ten Person nicht zum dauerhaften oder regelmä-               die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger
ßigen privaten Gebrauch überlassen wurden und                Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit die versi-
nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.                cherte Person nicht als deren Eigentümer, Besitzer,
Fahrzeuge versicherter Personen sind keine frem-             Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
den Fahrzeuge.
                                                             Unter Luftfahrzeugen verstehen wir flugfähige
Versichert ist jeweils auch die persönliche ge-              Objekte, die innerhalb der Erdatmosphäre steigen,
setzliche Haftpflicht des verantwortlichen Füh-              fliegen oder fahren und zu Zwecken des Sportes
rers und der sonst zur Bedienung des Fahrzeuges              oder der Freizeitgestaltung betrieben werden.
berechtigten Personen.
                                                       7.3   Immobilien
Wir versichern zudem die gesetzliche Haftpflicht
der versicherten Person für das Führen fremder               Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche
versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge im euro-             Dritter gegen die versicherte Person
päischen Ausland.
                                                             • für die Haus- und Grundstückshaftpflicht der
Versichert sind Schadenereignisse, die auf einer               versicherten Person und Ihrem Partner als nicht
Reise eintreten, soweit nicht oder nicht ausreichend           gewerbliche Inhaber oder Nießbrauchsberech-
die Kfz-Haftpflichtversicherung beansprucht wer-               tigte von höchstens fünf Immobilien in Europa;
den kann.                                                    • als Miteigentümer gegenüber der Gemein-
                                                               schaft der Wohnungseigentümer, auch wegen
Als Kraftfahrzeuge gelten Personenkraftwagen,                  Beschädigung des Gemeinschaftseigentums.
Wohnmobile, Krafträder und Quads, soweit sie                   Bei einer selbst bewohnten Eigentumswohnung
nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beför-                   verzichten wir auf die Kürzung des Eigenanteils;
derung von nicht mehr als neun Personen (ein-                • aus dem Betrieb von Energieerzeugungsanla-
schließlich des Fahrers) bestimmt sind. Hierbei ist            gen (bspw. Photovoltaikanlagen), einschließlich
auch das Mitführen von Wohnwagen, Gepäck- und                  der Einspeisung von Strom in das öffentliche
Bootsanhängern versichert.                                     Netz;
                                                             • des Zwangs- oder Insolvenzverwalters in dieser
Das Fahrzeug darf ausschließlich von einem                     Eigenschaft;
berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigt             • aus der Verletzung von Pflichten, welche auf
ist der Fahrer, der mit Wissen und Willen des Ver-             vertraglichen Vereinbarungen beruhen, z. B. bau-
fügungsberechtigten das Fahrzeug gebrauchen                    liche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung,
darf, die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und              Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen;
das Fahrzeug sicher lenken kann.                             • als Bauherr oder Bauunternehmer für eine
                                                               selbst genutzte Immobilie in Deutschland,
                                                               sofern eine Bausumme von 1.000.000 Euro
                                                               nicht überschritten wird (Bauherrenhaftpflicht);


                                                                                                   Seite 8 von 15

[Seite 9]
      • für Gewässerschäden aus dem Anlagenrisiko                 • als Fahrer bei der privaten Nutzung fremder
        oder durch häusliche Abwässer. Versichert sind              Fuhrwerke. Ausgeschlossen bleiben Schäden
        ausschließlich folgende Anlagen:                            am Zugtier und dem Fuhrwerk selbst.

        - F
           lüssiggastanks, die der Versorgung versi-             Darüber hinaus ersetzen wir die Aufwendungen
          cherter Immobilien dienen;                              für das Wiedereinfangen entlaufener, versicherter
        - H
           eizöltanks, die der Versorgung Ihres selbst           Tiere.
          bewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses in
          Deutschland dienen;                               7.5   Schlüssel
        - e
           ine privat genutzte Abwassergrube ohne Ein-
          leitung in ein Gewässer für Ihr selbst bewohn-          Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche
          tes Ein- oder Zweifamilienhaus in Deutsch-              Dritter gegen versicherte Personen für das Abhan-
          land;                                                   denkommen von fremden Schlüsseln, die sich aus
        - e
           ine privat genutzte Kleinkläranlage aus-              beruflichen, privaten und ehrenamtlichen Gründen
          schließlch für häusliche Abwässer inklusive             oder im Rahmen einer Vereinstätigkeit im recht-
          Einleitung in ein Gewässer für Ihr selbst               mäßigen Gewahrsam der versicherten Personen
          bewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus in                 befinden.
          Deutschland;
        - A
           nlagen in Form von Kleingebinden zur Lage-            Der Versicherungsschutz umfasst die Übernahme
          rung von gewässerschädlichen Stoffen und                der Kosten für:
          aus der Verwendung dieser Stoffe.
                                                                  • den teilweisen oder vollständigen notwendigen
      Unter Immobilien verstehen wir                                Austausch der Schließanlage bzw. des Schlos-
                                                                    ses;
      • Einfamilien-, Zweifamilien- und Ferienhäuser              • die Änderung der Schließanlage oder der
        sowie Eigentums- und Ferienwohnungen ein-                   Schlüssel, für das unvermeidbare gewaltsame
        schließlich der jeweils dazugehörigen Gebäude               Öffnen von Schlössern;
        und Grundstückbestandteile;                               • sonstige vorübergehende Sicherungsmaßnah-
      • unbebaute Grundstücke sowie fest installierte               men (Notschloss) und für den notwendigen
        Wohnwagen oder Anlagen. Unbebaut sind                       Objektschutz.
        Grundstücke für uns auch dann, wenn sich klei-            • Zu fremden Schlüsseln zählen wir auch Code-
        nere Schuppen, Scheunen, Schutzhütten oder                  Karten und Transponder mit Schlüsselfunktion
        Hochsitze auf diesen Grundstücken befinden,                 sowie Dienstschlüssel.
        solange diese unbewohnt sind.
                                                            7.6   Persönlichkeitsrechtsverletzungen
7.4   Tierbesitz und -haltung
                                                                  Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche
      Versichert ist ausschließlich die gesetzliche Haft-         Dritter aus Ansprüchen wegen Persönlichkeits-
      pflicht der versicherten Person:                            rechtsverletzungen, Belästigungen, Anfeindungen
                                                                  und sonstigen Diskriminierungen gegen die versi-
      • für die erlaubte Haltung von Heimtieren. Unter            cherte Person
        Heimtieren verstehen wir Tiere, die im Haushalt
        zur eigenen Freude und als Gefährten gehalten             • in ihrer Eigenschaft als Dienstherr der in ihrem
        werden oder die für diesen Zweck bestimmt                   Haushalt beschäftigten Personen;
        sind - ausgenommen hiervon sind Hunde;                    • in Ausübung einer versicherten beruflichen
      • für das erlaubte Hüten von Heimtieren ein-                  Tätigkeit.
        schließlich Hunde. Unter Heimtieren verstehen
        wir Tiere, die im Haushalt zur eigenen Freude             Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut-
        und als Gefährten gehalten werden oder die für            schem Recht, wenn diese vor einem deutschen
        diesen Zweck bestimmt sind.                               Gericht geltend gemacht wurden und wenn diese
      • für das gelegentliche Hüten bzw. Reiten frem-             durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt wurden.
        der Pferde;
      • für die nicht gewerbsmäßige, erlaubte Haltung             Unter beschäftigen Personen verstehen wir auch
        von eigenen Nutztieren und Bienen. Unter Nutz-            Bewerberinnen und Bewerber sowie Personen,
        tieren verstehen wir Rinder, Schafe, Ziegen,              deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
        Schweine und Geflügel, die auf einem eigenen
        Grundstück in Deutschland gehalten werden;


                                                                                                          Seite 9 von 15

[Seite 10]
7.7   Elektronische Daten                                       auf die vereinbarte und im Versicherungsschein
                                                                dokumentierten Höchstbeträge begrenzt.
      Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche
      Dritter gegen versicherte Personen wegen Schä-            Mehrere während der Wirksamkeit der Versiche-
      den aus der Übermittlung, Bereitstellung und dem          rung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein
      Austausch elektronischer Daten, soweit es sich            Versicherungsfall (Serienschaden), der im Zeit-
      um nachfolgende Auswirkungen handelt, bis zum             punkt des ersten dieser Versicherungsfälle einge-
      vereinbarten Höchstbetrag.                                treten ist, wenn diese auf demselben ursächlichen
                                                                Zusammenhang beruhen.
      • Löschung,    Unterdrückung,     Unbrauchbar-
        machung oder Veränderung von Daten (Daten-              Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haft-
        veränderung) bei Dritten durch Computerviren            pflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedi-
        oder andere Schadprogramme.                             gung oder Vergleich am Verhalten von versicher-
      • Datenveränderung aus sonstigen Gründen                  ten Personen scheitert, müssen wir für den von
        sowie der Nichterfassung und fehlerhaften               der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an
        Speicherung von Daten bei Dritten und zwar              Entschädigungsleistung, Zinsen und sonstigen
        wegen:                                                  Kosten nicht aufkommen.

        - s
           ich daraus ergebender Personen- und Sach-           Die Zahlung unserer Leistungen erfolgt in Euro.
          schäden, nicht jedoch weiterer Datenverände-
          rungen;                                               Soweit der Zahlungsort in einem Staat außerhalb
        - d
           er Kosten zur Wiederherstellung der verän-          der Europäischen Währungsunion liegt, gelten
          derten Daten bzw. Erfassung oder korrekter            unsere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als
          Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster           erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländi-
          Daten.                                                schen Geldinstitut oder auf Ihren ausdrücklichen
                                                                Wunsch einem sonstigen innerhalb der Europäi-
7.8   Allmählichkeitsschäden                                    schen Währungsunion gelegenen Konto angewie-
                                                                sen ist.
      Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche
      Dritter gegen versicherte Personen wegen Schä-      9.    Selbstbehalt
      den, die durch Feuchtigkeit, Ruß oder Rauch im
      Laufe der Zeit entstehen.                                 Ein vereinbarter Selbstbehalt wird von der Ent-
                                                                schädigungsleistung in Abzug gebracht.
      Ausgenommen hiervon sind die unter Ziffer 12.4
      genannten Risiken.                                  10.   Subsidiärer Schutz

8.    Versicherungssumme und Begrenzung unserer                 Soweit im Versicherungsfall eine Entschädi-
      Leistungspflicht                                          gung aus anderen Versicherungsverträgen be-
                                                                ansprucht werden kann, gehen deren Leistungs-
      Die Versicherungssumme für Personen-, Sach-               pflichten vor.
      und Vermögensschäden ist der vereinbarte und
      im Versicherungsschein dokumentierte Höchst-        11.   Leistungsumfang
      betrag, den wir im Versicherungsfall leisten.
      Unsere Entschädigungsleistung ist für jeden               Der Versicherungsschutz umfasst:
      Versicherungsfall auf die vereinbarte Versiche-
      rungssumme und die geltenden Höchstbeträge                • die haftungsrechtliche Prüfung dem Grunde
      begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Ver-           und der Höhe nach;
      sicherungsschutz auf mehrere entschädigungs-              • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzan-
      pflichtige Personen erstreckt.                              sprüche;
                                                                • die Freistellung von berechtigten Schadener-
      Die Versicherungssumme ist zudem für alle Ver-              satzverpflichtungen.
      sicherungsfälle
                                                                Ist die Schadenersatzverpflichtung von versicher-
      • innerhalb von zwölf Monaten und                         ten Personen mit bindender Wirkung von uns
      • je geschädigte Person


                                                                                                     Seite 10 von 15

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       festgestellt, stellen wir die versicherte Person bin-   12.3   Teilnahme an Rennveranstaltungen
       nen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten frei.
                                                                      Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-
       Wir sind bevollmächtigt, alle zur Abwicklung des               sprüche Dritter gegen die versicherte Person auf-
       Schadens oder Abwehr der Schadenersatzansprü-                  grund der Teilnahme an
       che zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im
       Namen von versicherten Personen abzugeben.                     • Pferde- oder Kraftfahrzeugrennen sowie der
                                                                        Vorbereitung hierzu;
       Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem                   • Rad- und Skirennen und deren Training dazu,
       Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche, die                    wenn dadurch Einkommen erzielt wird oder auf-
       gegen versicherte Personen geltend gemacht wer-                  grund von Verträgen, Geld- oder Sachleistun-
       den, sind wir zur Prozessführung bevollmächtigt.                 gen vereinnahmt werden.

       Wir führen den Rechtsstreit im Namen von versi-         12.4   Übermaß, Verschleiß und Abnutzung
       cherten Personen auf unsere Kosten.
                                                                      Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-
       Im Falle eines Straf- oder Ordnungswidrigkeits-                sprüche Dritter gegen die versicherte Person durch
       verfahrens wegen eines Versicherungsfalls, das                 übermäßige Beanspruchung, Abnutzung oder Ver-
       einen unter den Versicherungsschutz fallenden                  schleiß sowie Schimmelbildung an Gebrauchs-
       Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, tragen               gegenständen und Immobilien bzw. Teilen davon.
       wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit
       uns besonders vereinbarten höheren Kosten für           12.5   Verkehrsunfälle
       einen Verteidiger. Diese Leistung erbringen wir
       nur, wenn wir die Bestellung eines Verteidigers                Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-
       wünschen oder wir Ihrem eigenen Wunsch nach                    sprüche Dritter gegen die versicherte Person aus
       einem Verteidiger zugestimmt haben.                            Verkehrsunfällen, die auf der Einnahme von Subs-
                                                                      tanzen oder Wirkstoffen beruhen, welche die Fahr-
12.    Begrenzung des Versicherungsschutzes                           sicherheit beeinträchtigen.

       Wir können Ihnen im Rahmen einer privaten Haft-         12.6   Immobilienbesitz
       pflichtversicherung nicht unbegrenzt Versiche-
       rungsschutz bieten. Daher besteht in bestimmten                Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche Drit-
       Fällen kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.              ter gegen die versicherte Person für Schäden aus
                                                                      Immobilienbesitz mit Ausnahme der unter Ziffer
12.1   Straftaten und Vorsatz                                         7.3 dieser besonderen Versicherungsbedingun-
                                                                      gen genannten Fälle.
       Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-
       sprüche Dritter gegen die versicherte Person, die       12.7   Tierbesitz und Tierhaltung
       ein Schadenereignis
                                                                      Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-
       • vorsätzlich herbeigeführt haben;                             sprüche Dritter gegen die versicherte Person aus
       • in Ausübung einer Straftat verursacht haben;                 Tierbesitz und Tierhaltung mit Ausnahme der
       • durch bewusstes Abweichen von Gesetzen,                      unter Ziffer 7.4 dieser besonderen Versicherungs-
         Verordnungen, behördlichen Anordnungen oder                  bedingungen genannten Fälle.
         Verfügungen herbeigeführt haben.
                                                               12.8   Wertsachen
12.2   Jagd und Waffenbesitz
                                                                      Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-
       Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-               sprüche Dritter gegen die versicherte Person für
       sprüche Dritter gegen die versicherte Person aus               Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepach-
       der Ausübung der Jagd sowie aus unerlaubtem                    teten Wertsachen.
       Besitz von Waffen, Munition oder unerlaubter Ver-
       wendung von Feuerwerk.                                         Unter Wertsachen verstehen wir:

                                                                      • Bargeld und auf Geldkarten (z. B. Chipkarten)
                                                                        geladene Beträge;


                                                                                                           Seite 11 von 15

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        • Urkunden einschließlich Sparbücher und sons-              Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist
          tige Wertpapiere;                                         zulässig.
        • Schmucksachen, Edelsteine und Perlen;
        • Briefmarken, Münzen und Medaillen;                  14.   Kaution in Europa
        • Uhren;
        • Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins;               Hat die versicherte Person durch behördliche
        • Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen,                Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von
          Zeichnungen, Grafiken und Plastiken);                     Leistungen, aufgrund eines im Umfang dieses Ver-
        • alle Sachen aus Gold oder Platin;                         trages versicherten Haftpflichtanspruches eines
        • alle Sachen aus Silber;                                   Dritten zu hinterlegen, stellen wir den erforderli-
        • sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind              chen Betrag bis zum vereinbarten Höchstbetrag
          (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von                   zur Verfügung.
          Möbelstücken.
                                                                    Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leis-
12.9    Glasbruch                                                   tende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die
                                                                    Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz,
        Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-            so sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag zurück-
        sprüche Dritter gegen die versicherte Person für            zuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als
        Glasbruchschäden, wenn eine Versicherung dage-              Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht
        gen besteht.                                                versicherter Schadenersatzforderungen einbehal-
                                                                    ten wird oder die Kaution verfallen ist.
12.10   Abhandenkommen
                                                              15.   Forderungsausfall und Gewaltopferschutz
        Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-
        sprüche Dritter gegen die versicherte Person für            Versichert ist die versicherte Person, wenn ihr ein
        das Abhandenkommen von Sachen. Dies gilt nicht              Dritter (Schadenverursacher) einen Schaden im
        für das Abhandenkommen von Schlüsseln gemäß                 Sinne der nachstehenden Bestimmungen zufügt
        Ziffer 7.5 dieser besonderen Versicherungsbedin-            und die versicherte Person die daraus entste-
        gungen.                                                     henden Schadenersatzforderungen wegen Zah-
                                                                    lungsunfähigkeit des Schadenverursachers nicht
12.11   Persönlichkeitsrechtsverletzungen                           durchsetzen kann. Die Schadenersatzforderungen
                                                                    müssen sich aus gesetzlichen Haftungsbestim-
        Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-            mungen privatrechtlichen Inhalts ergeben.
        sprüche Dritter gegen die versicherte Person aus
        Ansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtverletzun-             Wir gewähren auch Versicherungsschutz, wenn
        gen, Belästigungen, Anfeindungen und sonstigen              der Dritte mit Vorsatz gehandelt hat.
        Diskriminierungen mit Ausnahme der in Ziffer 7.6
        dieser besonderen Versicherungsbedingungen                  Versichert sind ausschließlich Personen- oder
        genannten Fälle.                                            Sachschäden und daraus resultierende Vermö-
                                                                    gensschäden infolge von Schadenereignissen,
12.12   Internetnutzung                                             welche die versicherte Person:

        Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-            • in Europa erleidet und
        sprüche Dritter gegen die versicherte Person aus            • die während der Wirksamkeit des Vertrages ein-
        Schäden durch Internetnutzung.                                getreten sind.

13.     Abtretungsverbot                                            Wir stellen die versicherte Person hierbei so, als
                                                                    würde für den Schadenverursacher eine private
        Ein Freistellungsanspruch darf vor seiner endgülti-         Haftpflichtversicherung bestehen, deren Umfang
        gen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder               sich nach dem im Versicherungsschein vereinbar-
        abgetreten noch verpfändet werden.                          ten Versicherungsschutz richtet.

        Erlangt die versicherte Person das Recht, die               Versichert sind darüber hinaus Schäden, die der
        Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden                 Schadenverursacher in seiner Eigenschaft als
        Rente zu fordern, so sind wir zur Ausübung dieses           Tierhalter und Tierhüter, Haus- und Grundbesitzer,
        Rechts bevollmächtigt.


                                                                                                           Seite 12 von 15

[Seite 13]
Inhaber von Anlagen zur Lagerung von Heizöl,                 Schadenverursachers vor einem Notar eines die-
Bauherr, Jäger und Inhaber von Wassersportfahr-              ser Staaten gleichzusetzen.
zeugen verursacht hat.
                                                             Anerkenntnis-, Versäumnisurteile, gerichtliche
Versicherungsschutz im Rahmen des Gewaltop-                  Vergleiche, vergleichbare Titel sowie notarielle
ferschutzes besteht für den Fall, dass eine versi-           Schuldanerkenntnisse der vorgenannten Staaten
cherte Person während der Wirksamkeit des Ver-               binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne
sicherungsvertrages Opfer einer Gewalttat eines              einen dieser Titel bestanden hätte.
Dritten wird und hierbei einen körperlichen Scha-
den erleidet. Als Dritter gelten Personen, die nicht         Jede sinnvolle Zwangsvollstreckung aus diesem
über diesen Versicherungsvertrag mitversichert               Titel gegen den Schadenverursacher muss dabei
sind.                                                        erfolglos geblieben sein. Vollstreckungsversuche
                                                             gelten als erfolglos, wenn Sie nachweisen, dass
Kein Versicherungsschutz besteht für Schaden-                eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobilien-
ersatzansprüche wegen Schäden:                               oder Forderungspfändung) nicht oder nicht zur
                                                             vollen Befriedigung geführt hat oder eine selbst
• aus einem tätlichen Angriff, der von dem Angrei-           teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint (z.
  fer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs                B. weil der Schadenverursacher in den letzten drei
  oder eines Anhängers verursacht worden ist;                Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgege-
• an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen;                     ben hat).
• an versicherten Tieren
• an Immobilien außerhalb Deutschlands;                      Im Rahmen des Gewaltopferschutzes leisten wir
• an Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich             nur, wenn der versicherten Person aufgrund des
  eines Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes               bei der Gewalttat erlittenen körperlichen Schadens
  oder Amtes zuzurechnen sind;                               Versorgungsleistungen nach dem Opferentschä-
• •im Zusammenhang mit der Teilnahme einer                   digungsgesetz in entsprechender Anwendung
  versicherten Person an einer strafbaren Hand-              der §§30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes
  lung sowie                                                 bewilligt werden (Bewilligungsbescheid) und uns
• bei psychischen Primär- und Folgeschäden.                  dieser Bewilligungsbescheid vorgelegt wird.

Dem Schadenverursacher stehen keine Rechte                   Der Versicherungsschutz ist auf den Betrag
aus diesem Vertrag zu.                                       begrenzt, der sich aus der Kapitalisierung der
                                                             aufgrund des Schadens bewilligten Versorgungs-
Wir leisten generell keine Entschädigung für:                leistungen gemäß der §§30 bis 34 des Bundesver-
                                                             sorgungsgesetzes für den Zeitraum von 3 Jahren
• Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der              ergibt, höchstens jedoch 50.000 €.
  Rechtsverfolgung;
• Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder               Wir benötigen für unsere Leistungserbringung alle
  vertraglichen Forderungsübergangs;                         zur Beurteilung des Versicherungsfalls erforder-
• Ansprüche, die Ihnen aus einer bestehenden                 lichen Unterlagen von Ihnen, insbesondere eine
  Schadenversicherung zustehen;                              vollstreckbare Ausfertigung des Titels oder eines
• den Fall, dass Träger der Sozialversicherung               notariellen Schuldanerkenntnisses.
  oder Sozialhilfe leistungspflichtig sind, auch
  nicht, soweit es sich um Rückgriffs, Beteili-              Versicherte Personen sind verpflichtet, ihre
  gungs- oder ähnliche Ansprüche von Dritten                 Ansprüche gegen den Schadenverursacher in
  handelt;                                                   Höhe der jeweiligen Entschädigungsleistung an
• Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass                 uns abzutreten. Hierfür benötigen wir eine geson-
  berechtigte Einwendungen oder begründete                   derte Abtretungserklärung von Ihnen.
  Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorge-
  bracht oder eingelegt wurden.                        16.   Vorsorgeversicherung

Wir leisten nur, wenn die versicherte Person ein             Risiken, die nach Abschluss des Versicherungs-
rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren            vertrages neu entstehen, sind im Rahmen des
Vergleich gegen den Schadenverursacher vor                   bestehenden Vertrages sofort versichert. Dies ist
einem ordentlichen Gericht in Europa erwirkt hat.
Diesem ist ein notarielles Schuldanerkenntnis des


                                                                                                  Seite 13 von 15

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       der Fall, wenn weitere versicherte Personen in den                befolgen. Dies kann auch telefonisch gesche-
       Vertrag aufgenommen werden sollen.                                hen.
                                                                     •   Falls möglich, haben versicherte Personen uns
       Die Meldung über das neue Risiko muss uns inner-                  unverzüglich Auskunft zu geben. Die Auskunft
       halb von zwölf Monaten nach dessen Entstehen                      muss zur Feststellung des Versicherungsfalls
       vorliegen. Die Änderung des Versicherungsschut-                   oder des Umfangs unserer Leistungspflicht
       zes erfolgt rückwirkend zu dem Zeitpunkt, in dem                  erforderlich sein. Die Auskunft hat in Textform
       sich das neue Risiko verwirklicht hat.                            zu erfolgen. Versicherte Personen haben jede
                                                                         Untersuchung über Ursache und Höhe des
       Erfolgt die Meldung des neuen Risikos nicht inner-                Schadens und über den Umfang der Entschädi-
       halb von zwölf Monaten nach dessen Entstehen,                     gungspflicht zu erlauben.
       besteht keine sofortige Versicherung.                         •   Versicherte Personen haben von uns angefor-
                                                                         derte Belege beizubringen, deren Beschaffung
       Der Mehrbeitrag ergibt sich aus den jeweils gülti-                ihnen billigerweise zugemutet werden kann.
       gen Tarifbestimmungen.                                        •   Wird gegen versicherte Personen ein staats-
                                                                         anwaltschaftliches, behördliches oder gericht-
       Wenn Sie der Vertragsänderung widersprechen,                      liches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid
       entfällt die Vorsorgeversicherung rückwirkend.                    erlassen oder ihnen gerichtlich der Streit ver-
                                                                         kündet, haben versicherte Personen uns dies
17.    Gefälligkeitsschäden                                              unverzüglich anzuzeigen.
                                                                     •   Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfü-
       Wir verzichten auf den Einwand, dass es sich um                   gung von Verwaltungsbehörden auf Schaden-
       ein Schadenereignis aus einem Gefälligkeitsver-                   ersatz müssen versicherte Personen fristge-
       hältnis handelt.                                                  mäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen
                                                                         Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung von uns
18.    Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsver-                   bedarf es hierzu nicht.
       letzungen vor, bei und nach Eintritt des Versiche-            •   Wird gegen versicherte Personen ein Haft-
       rungsfalles                                                       pflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht,
                                                                         haben versicherte Personen uns die Führung
18.1   Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfal-                 des Verfahrens zu überlassen. Wir beauftra-
       les                                                               gen im Namen der versicherten Person einen
                                                                         Rechtsanwalt. Die versicherte Person muss
       Besonders gefahrdrohende Umstände haben ver-                      dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erfor-
       sicherte Personen uns zu melden und auf unser                     derlichen Auskünfte erteilen und die angefor-
       Verlangen innerhalb angemessener Frist zu besei-                  derten Unterlagen zur Verfügung stellen.
       tigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter
       Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu-           18.3   Folgen von Obliegenheitsverletzungen
       mutbar ist.
                                                                     Verletzt eine versicherte Person eine vor Eintritt
18.2   Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versi-               des Versicherungsfalls zu erfüllende Obliegenheit
       cherungsfalls                                                 vorsätzlich oder grob fahrlässig, gilt Folgendes:

       Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles                 Es steht uns dann frei, den Versicherungsvertrag
       haben versicherte Personen folgende Obliegen-                 innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen. Die
       heiten zu erfüllen:                                           Frist beginnt, nachdem wir von der Verletzung
                                                                     Kenntnis erlangt haben.
       • Versicherte Personen haben nach Möglichkeit
         für die Abwendung und Minderung des Scha-                   Wir können nicht kündigen, wenn die versicherte
         dens zu sorgen.                                             Person die Obliegenheit nicht vorsätzlich oder
       • Versicherte Personen haben uns über den                     grob fahrlässig verletzt hat. Dies muss die versi-
         Schadeneintritt, nachdem sie von ihm Kennt-                 cherte Person uns beweisen.
         nis erlangt haben, unverzüglich zu informieren.
         Dies kann auch telefonisch geschehen.                       Versicherte Personen haben keinen Versiche-
       • Wenn es versicherten Personen zumutbar ist,                 rungsschutz, wenn sie eine Obliegenheit vor-
         haben sie Weisungen von uns zur Schadenab-                  sätzlich verletzt haben. Verletzen versicherte
         wendung oder -minderung einzuholen und zu                   Personen eine Obliegenheit grob fahrlässig, sind


                                                                                                           Seite 14 von 15

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      wir berechtigt, die Versicherungsleistung entspre-      IX sowie der Musterbedingungsstruktur (Allgemei-
      chend der Schwere des Verschuldens zu kürzen.           ner Teil AT) abweichen.

      Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn die         Erläuterung zur GDV-Garantie:
      Verletzung der Obliegenheit weder für den Ein-
      tritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles     Der Gesamtverband der Deutschen Versiche-
      noch für die Feststellung oder den Umfang unse-         rungswirtschaft (GDV) ist die Interessenvertre-
      rer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht,   tung der Deutschen Versicherungswirtschaft und
      wenn die versicherte Person die Obliegenheit arg-       gibt regelmäßig neue Musterbedingungen heraus,
      listig verletzt hat.                                    die branchenweit als Mindeststandard angese-
                                                              hen werden. In der Praxis kommt es hierbei aber
      Verletzen versicherte Personen eine nach Eintritt       immer wieder zu Abweichungen, auch wenn diese
      des Versicherungsfalls bestehende Obliegenheit          nicht immer beabsichtigt sein müssen.
      zur Auskunft oder Aufklärung, können sie ihren
      Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlie-         Diese Garantiezusage bedeutet für Sie also, dass
      ren. Dies setzt voraus, dass wir die versicherten       in keinem Fall zum Nachteil der versicherten Per-
      Personen auf diese Rechtsfolgen hingewiesen             sonen von den branchenweit als Mindeststandard
      haben. Der Hinweis muss durch gesonderte Mit-           angesehenen Bedingungen zur Privathaftpflicht-
      teilung in Textform erfolgt sein.                       versicherung abgewichen wird.

19.   Beendigung des Versicherungsvertrages                   Sie können die jeweils aktuellen Musterbedingun-
                                                              gen auf der Homepage des GDV nachlesen.
      In Ergänzung zu Ziffer 7.2 der Allgemeinen Versi-
      cherungsbedingungen gilt:

      Der Versicherungsvertrag endet für alle versicher-
      ten Personen, wenn Sie, als Versicherungsnehmer,
      versterben. Die volljährige (mit-)versicherte Per-
      son hat dann das Recht, den Versicherungsvertrag
      unter Benennung des künftigen Versicherungs-
      nehmers fortzusetzen. Eine solche Erklärung ist
      uns gegenüber innerhalb von zwei Monaten nach
      Ihrem Tod in Textform abzugeben.

      Bei Tod einer versicherten Person, die nicht
      zugleich Versicherungsnehmer ist, endet der Ver-
      sicherungsvertrag in Bezug auf diese versicherte
      Person.

20.   Garantieerklärung

      Wir garantieren, dass die vorliegenden Versiche-
      rungsbedingungen hinsichtlich des Umfanges des
      Versicherungsschutzes unter Einbeziehung aller
      optionalen und versicherten Risiken ausschließ-
      lich zum Vorteil der versicherten Personen von den
      durch den Gesamtverband der Deutschen Versi-
      cherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Allgemei-
      nen Versicherungsbedingungen für die Privathaft-
      pflichtversicherung (AVB PHV), den Allgemeinen
      Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtver-
      sicherung (AHB), der Musterbedingungsstruktur


                                                                                                  Seite 15 von 15

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                                 Versicherungsbedingungen
                                 für die Hausratversicherung DFV-HausratSchutz

                                 in der Fassung vom 01.07.2025


                                 Inhaltsverzeichnis

                                 A.   Allgemeine Versicherungsbedingungen
                                      1. Versicherungsbeiträge
                                      2. Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versicherungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen
                                          Zahlung des Erstbeitrages
                                      3. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
                                      4. Anpassung der Versicherungsbeiträge
                                      5. Anpassung der Versicherungsbedingungen
                                      6. Laufzeit des Versicherungsvertrages
                                      7. Kündigung und Beendigung des Versicherungsvertrages
                                      8. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Antragstellung
                                      9. Willenserklärungen und Anzeigen
                                      10. Gerichtsstand
                                      11. Anzuwendendes Recht
                                      12. Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag
                                      13. Digitale Kommunikation
                                      14. Versicherungsmissbrauch


                                 B.   Besondere Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung DFV-HausratSchutz
                                      1. Art des Versicherungsschutzes
                                      2. Versicherungsfähigkeit
                                      3. Versicherte Gefahren
                                      4. Abhandenkommen
                                      5. Hausrat in Kraftfahrzeugen
                                      6. Phishing
                                      7. Versicherte Sachen
                                      8. DFV-FahrradSchutz
                                      9. DFV-GlasSchutz
                                      10. Versicherte Kosten
                                      11. Versicherungsort
                                      12. Außenversicherung
                                      13. Entschädigungsleistung
                                      14. Selbstbehalt
                                      15. Leistungsausschluss
                                      16. Fälligkeit und Verzinsung der Entschädigung
SV_DFV_VB_1047_2505 (70003-01)


                                      17. Sachverständigenverfahren
                                      18. Wohnungswechsel
                                      19. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen vor, bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
                                      20. Berechnung der Versicherungsbeiträge
                                      21. Beendigung des Versicherungsvertrages
                                      22. Innovationsgarantie


                                                                                                                                              Seite 1 von 15

[Seite 17]
      Sehr geehrte Versicherungsnehmerin,                     2.3   Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Erst-
      sehr geehrter Versicherungsnehmer,                            beitrages

      diese Versicherungsbedingungen konkretisieren                 Solange der fällige Erstbeitrag nicht gezahlt ist,
      den Versicherungsschutz des mit Ihnen abge-                   können wir von dem Versicherungsvertrag zurück-
      schlossenen Versicherungsvertrages in dem                     treten. In diesem Fall können wir eine angemes-
      Umfang, wie er sich aus dem Versicherungsschein               sene Geschäftsgebühr verlangen. Unser Rück-
      und den gesetzlichen Bestimmungen ergibt.                     trittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns
                                                                    nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu
      Um die Versicherungsbedingungen sprachlich ver-               vertreten haben.
      ständlich abzufassen, werden Sie direkt angespro-
      chen. Mit der Anrede „Sie“ oder „Ihnen“ ist, soweit     3.    Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht
      nichts anderes bestimmt ist, der Versicherungs-               rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
      nehmer bzw. die Versicherungsnehmerin, mit „wir“
      oder „uns“ die Deutsche Familienversicherung            3.1   Fälligkeit der Folgebeiträge
      gemeint.
                                                                    Die Folgebeiträge sind, je nach vereinbarter Zah-
A.    Allgemeine Versicherungsbedingungen                           lungsweise, jeweils monatlich, vierteljährlich, halb-
                                                                    jährlich oder jährlich nach dem vereinbarten Ver-
1.    Versicherungsbeiträge                                         sicherungsbeginn fällig.

      Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich        3.2   Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folge-
      nach dem gewählten und im Versicherungsschein                 beiträge
      dokumentierten Tarif.
                                                                    Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig,
      Den zu zahlenden Versicherungsbeitrag können                  erhalten Sie eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist
      Sie dem jeweils gültigen Versicherungsschein ent-             von zwei Wochen. Die Mahnung enthält die rück-
      nehmen.                                                       ständigen Beiträge, Zinsen und Kosten sowie eine
                                                                    Belehrung über die nachstehenden Rechtsfolgen.
2.    Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versiche-
      rungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen              Haben Sie die angemahnten Beiträge, Zinsen und
      Zahlung des Erstbeitrages                                     Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt
                                                                    und tritt der Versicherungsfall ein, sind wir nicht
2.1   Fälligkeit des Erstbeitrages                                  zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn Sie
                                                                    uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht
      Der erste Beitrag ist nach Erhalt des Versiche-               zu vertreten haben.
      rungsscheines fällig. Er ist spätestens zum im
      Versicherungsschein vereinbarten Versicherungs-               Solange die angemahnten Folgebeiträge, Zinsen
      beginn zu zahlen.                                             und Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht
                                                                    gezahlt sind, können wir den Vertrag ohne Ein-
2.2   Beginn des Versicherungsschutzes                              haltung einer Frist kündigen. Unser Kündigungs-
                                                                    recht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns nachwei-
      Der Versicherungsschutz und das erste Ver-                    sen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten
      sicherungsjahr beginnen zu dem im Versiche-                   haben.
      rungsschein genannten Versicherungsbeginn.
      Unabhängig davon besteht jedoch kein Versiche-                Haben wir den Vertrag außerordentlich gekündigt,
      rungsschutz, solange der Erstbeitrag nicht gezahlt            gilt Folgendes. Die Kündigung wird unwirksam,
      wurde, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung                wenn Sie innerhalb eines Monats nach unserer
      nicht zu vertreten.                                           Kündigung die angemahnten Beiträge, Zinsen und
                                                                    Kosten zahlen. Für Versicherungsfälle, die zwi-
      Der Erstbeitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn er         schen dem Zugang der Kündigung und der Zah-
      bei Fälligkeit auf unserem Konto eingegangen ist              lung eingetreten sind, sind wir auch weiterhin nicht
      oder im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftman-            zur Leistung verpflichtet.
      dates von dem vereinbarten Konto abgebucht wer-
      den konnte und der Kontoinhaber der Abbuchung
      nicht widerspricht.


                                                                                                            Seite 2 von 15

[Seite 18]
4.   Anpassung der Versicherungsbeiträge                        zur Fortführung des Versicherungsvertrags not-
                                                                wendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
     Der Versicherungsbeitrag wird durch die in den             sicherungsvertrag ohne neue Regelung für eine
     technischen Kalkulationsgrundlagen niederge-               Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der
     legten Faktoren (z. B. Schadenaufwand und -häu-            Interessen der anderen Vertragspartei eine unzu-
     figkeit, Verwaltungskostenaufwand, Bestands-               mutbare Härte darstellen würde.
     zusammensetzung, Kündigungsverhalten) unter
     Berücksichtigung und Beachtung anerkannter                 Im Falle von Änderungen der Versicherungsbe-
     Grundsätze der Versicherungsmathematik und                 dingungen durch höchstrichterliche Entscheidung
     -technik ermittelt.                                        oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungs-
                                                                akt werden die neuen Regelungen zwei Wochen,
     Wir können die Versicherungsbeiträge anpas-                nachdem wir Ihnen die neuen Regelungen unter
     sen, wenn wir nicht nur als vorübergehend anzu-            Angabe der maßgeblichen Gründe mitgeteilt
     sehende Veränderungen des Leistungs- bzw.                  haben, Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages.
     Schadenbedarfs gegenüber unseren technischen
     Berechnungsgrundlagen feststellen. Wir kön-          6.    Laufzeit des Versicherungsvertrages
     nen die Beiträge dann entsprechend den neuen
     Berechnungsgrundlagen anpassen, um die Erfüll-             Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von
     barkeit der Versicherungsleistungen zu gewähr-             zwei Jahren geschlossen (Mindestvertragslauf-
     leisten                                                    zeit). Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn
                                                                Sie oder wir den Vertrag, nach Ablauf der Mindest-
     Die Änderung der Versicherungsbeiträge werden              vertragslaufzeit, nicht zum Ende eines Versiche-
     wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen Gründe             rungsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist
     in Textform mitteilen. Die Änderungen werden               kündigen.
     zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf
     unsere Mitteilung folgt.                                   Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im
                                                                Versicherungsschein dokumentierten Versiche-
     Erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag, aufgrund             rungsbeginn.
     einer voran beschriebenen Beitragsanpassung,
     können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb        7.    Kündigung und Beendigung des Versicherungs-
     von 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmittei-             vertrages
     lung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Bei-
     tragserhöhung wirksam wird.                          7.1   Kündigung des Versicherungsvertrages

5.   Anpassung der Versicherungsbedingungen                     Sie und wir haben das Recht, den Versicherungs-
                                                                vertrag, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit,
     Bei einer Änderung bestehender oder Inkrafttreten          mit einer Frist von einem Monat zum Ende des
     neuer Rechtsvorschriften, die sich unmittelbar auf         Versicherungsjahres in Textform zu kündigen.
     einzelne Bedingungen des Versicherungsvertra-
     ges auswirken, haben wir das Recht, die Versiche-          Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der
     rungsbedingungen den veränderten Verhältnissen             Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns, maß-
     anzupassen, wenn die Änderungen zur hinreichen-            geblich.
     den Wahrung der Belange der Versicherungsneh-
     mer erforderlich sind.                                     Sie und wir können den Versicherungsvertrag
                                                                auch nach einem Versicherungsfall innerhalb von
     Die Änderungen von Versicherungsbedingungen                einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen
     werden wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen             über die Entschädigung kündigen. Im Falle unserer
     Gründe in Textform mitteilen. Die Änderungen wer-          Kündigung wird diese einen Monat nach Zugang
     den zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der              bei Ihnen wirksam.
     auf unsere Mitteilung folgt.
                                                                Mit dem Ende des Vertrages endet der Versiche-
     Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedin-             rungsschutz.
     gungen durch höchstrichterliche Entscheidung
     oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungs-
     akt für unwirksam erklärt worden, können wir sie
     durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies


                                                                                                      Seite 3 von 15

[Seite 19]
7.2   Beendigung des Versicherungsvertrages                        arglistig verletzt, sind wir auch in diesem Fall nicht
                                                                   zur Leistung verpflichtet.
      Der Versicherungsvertrag endet, wenn das versi-
      cherte Interesse (versichertes Risiko) entfällt.       9.    Willenserklärungen und Anzeigen

      Das versicherte Risiko richtet sich grundsätzlich            Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen zu
      nach dem konkreten Versicherungsschutz.                      ihrer Wirksamkeit der Textform. Für diese nutzen
                                                                   Sie aus Nachhaltigkeitsgründen und im Interesse
      Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn Sie                einer zügigen Bearbeitung das DFV-Kundenportal.
      Ihren Erst- oder Hauptwohnsitz ins Ausland ver-
      legen.                                                 10.   Gerichtsstand

      Zusätzliche, tarifspezifische Beendigungsgründe              Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag
      sind in den jeweiligen besonderen Versicherungs-             ist das Gericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Haupt-
      bedingungen geregelt.                                        wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben,
                                                                   oder bei Klagen gegen uns auch wahlweise das
      Mit Beendigung des Versicherungsvertrages                    Gericht an unserem Geschäftssitz, zuständig.
      endet - auch für schwebende Versicherungsfälle -
      der Versicherungsschutz.                                     Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Haupt-
                                                                   wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen
8.    Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsver-              Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen
      letzungen bei Antragstellung                                 Union oder Vertragsstaat des Abkommens über
                                                                   den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder ist
8.1   Obliegenheiten bei Antragstellung                            Ihr Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
                                                                   im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist
      Damit wir Ihren Versicherungsantrag prüfen kön-              das Gericht an unserem Geschäftssitz zuständig.
      nen, müssen Sie unsere Fragen nach gefahrer-
      heblichen Umständen (z. B. Gesundheitsfragen),         11.   Anzuwendendes Recht
      die von uns vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung
      in Textform gestellt werden, wahrheitsgemäß und              Für diesen Versicherungsvertrag gilt das Recht der
      vollständig beantworten. Gefahrerheblich sind alle           Bundesrepublik Deutschland.
      Umstände, die für unsere Entscheidung, den Ver-
      sicherungsvertrag überhaupt oder mit dem verein-       12.   Verjährung von Ansprüchen aus dem Versiche-
      barten Inhalt zu schließen, erheblich sind.                  rungsvertrag

8.2   Folgen von Obliegenheitsverletzungen            bei          Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
      Antragstellung                                               jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
                                                                   sich nach den allgemeinen Regelungen des Bür-
      Verletzen Sie die Anzeigepflicht vor Vertrags-               gerlichen Gesetzbuches (BGB).
      abschluss, können wir von dem Versicherungs-
      vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist aus-           Wenn Sie einen Anspruch bei uns angemeldet
      geschlossen, wenn Sie die Anzeigepflicht weder               haben, ist die Verjährung ausgesetzt. Die Ausset-
      vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.             zung wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeit-
      In diesem Fall können wir den Versicherungsver-              punkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Text-
      trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat            form zugeht.
      kündigen.
                                                             13.   Digitale Kommunikation
      Erfolgt der Rücktritt von dem Versicherungsver-
      trag nach Eintritt des Versicherungsfalles, sind             Sämtliche Unterlagen (z. B. Versicherungsscheine,
      wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn,            Vertragsinformationen, Leistungsabrechnungs-
      die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf           schreiben, Mahnungen, Kündigungsbestätigun-
      einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die           gen) stellen wir Ihnen ausschließlich digital über
      Feststellung des Versicherungsfalles noch für die            unser Kundenportal zur Verfügung.
      Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-
      pflicht ursächlich ist. Haben Sie die Anzeigepflicht         Für Dokumente und Schreiben in Papierform, die
                                                                   wir Ihnen auf Ihr Verlangen per Post zur Verfügung


                                                                                                            Seite 4 von 15

[Seite 20]
      stellen, können zusätzliche Kosten anfallen. Diese
      haben Sie zu tragen.

14.   Versicherungsmissbrauch

      Als Versicherungsnehmer bzw. versicherte Person
      haben Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz
      bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im
      Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschät-
      zung des Risikos und die Schadenabwicklung
      wichtigen Umstände anzugeben.

      Hierzu gehören zum Beispiel frühere Krankheiten
      und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über
      gleichartige andere Versicherungen (beantragte,
      bestehende, abgelehnte oder gekündigte).

      Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern,
      eventuelle Widersprüche in Ihren Angaben auf-
      zuklären oder um Lücken bei den Feststellungen
      zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es
      erforderlich sein, Dritte (z. B. andere Versicherer,
      Behörden) um Auskunft zu bitten oder entspre-
      chende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.

      Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (z.
      B. Rückversicherungen, Doppelversicherungen,
      gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei-
      lungsabkommen) eines Austausches von perso-
      nenbezogenen Daten mit Dritten sowie unter den
      Versicherern. Dabei werden personenbezogene
      Daten des Betroffenen weitergegeben (z. B. Name
      und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes
      und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie
      Schadenhöhe und Schadentag).


                                                             Seite 5 von 15

[Seite 21]
B.   Besondere Versicherungsbedingungen für die             3.1   Feuer
     Hausratversicherung DFV-HausratSchutz
                                                                  Unter Feuer verstehen wir auch Ruß, Rauch, Glut,
1.   Art und Umfang des Versicherungsschutzes                     Versengen, Verschmoren und Verpuffen sowie
                                                                  Nutzwärmeschäden.
     Wir leisten eine Entschädigung für versicherten
     Hausrat, der durch eine in diesen Versicherungs-             Seng- und Schmorschäden sind lokal begrenzte
     bedingungen beschriebene, versicherte Gefahr                 Schäden, die durch Hitze entstehen, ohne dass es
     unvorhergesehen beschädigt wird, zerstört wird               zu Feuerentwicklung oder einem Brand kommt.
     oder abhandenkommt (Versicherungsfall).
                                                                  Nutzwärmeschäden sind Brandschäden, welche
     Zudem ersetzen wir die im ursächlichen Zusam-                durch Nutzgeräte (z. B. Kamine, Öfen, Gasherde
     menhang mit dem Versicherungsfall erforderli-                oder Mikrowellen) entstehen.
     chen und tatsächlich angefallenen Kosten (versi-
     cherte Kosten) bis zur vereinbarten Höhe.                    Nicht versichert sind Schäden an versicherten
                                                                  Sachen, die dadurch entstehen, dass die Sachen
2.   Versicherungsfähigkeit                                       dauerhaft Hitze oder Wärme ausgesetzt sind.

     Versicherbar sind nur Wohnungen, die zum Zeit-         3.2   Wasser
     punkt des Versicherungsfalles:
                                                                  Unter Wasser verstehen wir sämtliche bestim-
     • ständig bewohnt sind. Eine Wohnung gilt nicht              mungswidrig austretenden, flüssigen und gasför-
       mehr als ständig bewohnt, wenn die Wohnung                 migen Stoffe einschließlich Wasser aus Leitungen,
       länger als 60 Tage unbewohnt bleibt und auch               Aquarien oder Wasserbetten.
       nicht beaufsichtigt wird. Eine Wohnung ist
       beaufsichtigt, wenn sich eine berechtigte voll-            Beschädigungen oder Zerstörungen durch Was-
       jährige Person während der Nacht darin aufhält,            ser, Flüssigkeiten und gasförmige Stoffe aus sons-
     • über einen Mindesteinbruchschutz an der Woh-               tigen mobilen Behältnissen sind nicht versichert.
       nungsabschlusstür bzw. bei einem Einfamilien-
       haus an den Haus- und Kellertüren verfügen:          3.3   Naturgefahren
       Zylinderschloss mit Türblatt bündig oder bündig
       mit Sicherheitsbeschlag/-rosette von innen ver-            Unter Naturgefahren verstehen wir:
       schraubt,
     • sich in einem Gebäude mit hartem Dach aus                  • Sturm (ab Windstärke 8, mindestens 63 km/h),
       Ziegel, Metall, besandeter Dachpappe, Schiefer-            • Hagel sowie
       oder Betonplatten befinden und                             • Blitzschlag einschließlich Überspannung
     • privat von Ihnen genutzt werden.
                                                            3.4   Erweiterte Naturgefahren
     Sind die in diesem Abschnitt genannten Vorausset-
     zungen nicht erfüllt, besteht - trotz Verwirklichung         Sofern vereinbart und im Versicherungsschein
     einer nach diesen Versicherungsbedingungen ver-              dokumentiert, erstreckt sich der Versicherungs-
     sicherten Gefahr - kein Versicherungsschutz.                 schutz auch auf erweiterte Naturgefahren. Hier-
                                                                  unter verstehen wird:
3.   Versicherte Gefahren
                                                                  •   Starkregen,
     Ihr Hausrat ist versichert bei unvorhersehbaren              •   witterungsbedingter Rückstau,
     Beschädigungen oder Zerstörungen durch:                      •   Überschwemmungen,
                                                                  •   Ausuferungen
                                                                  •   Erdbeben, Erdfall, Erdsenkung und Erdrutsch,
                                                                  •   Vulkanausbrüche,
                                                                  •   Schneedruck, Eisdruck, Lawinen einschließlich
                                                                      Dachlawinen

                                                                  Für die unter dieser Ziffer genannten Naturgefah-
                                                                  ren besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf
                                                                  einer Wartezeit von einem Monat und es gilt ein


                                                                                                        Seite 6 von 15

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      Selbstbehalt je Schadenfall in vereinbarter und im        • einfacher Diebstahl, Trickdiebstahl und Erpres-
      Versicherungsschein dokumentierter Höhe.                    sung außerhalb des Versicherungsorts.

      Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn             Versicherungsschutz bei einfachem Diebstahl,
      an.                                                       Trickdiebstahl und Erpressung außerhalb des Ver-
                                                                sicherungsortes besteht jedoch am Arbeitsplatz
      Für Schäden, die während der Wartezeit eintre-            sowie bei stationärem Aufenthalt in Krankenhäu-
      ten, besteht auch nach Ablauf der Wartezeit kein          sern, Kuranstalten, Rehabilitationszentren und
      Anspruch auf Versicherungsschutz.                         Sanatorien. Es gelten die hierfür vereinbarten und
                                                                im Versicherungsschein dokumentierten Entschä-
3.5   Weitere Gefahren                                          digungshöhen der Außenversicherung.

      Unter weiteren Gefahren verstehen wir:               5.   Hausrat in Kraftfahrzeugen

      • Stromschwankungen und Kurzschlüsse;                     Ihr Hausrat ist auch versichert, wenn sich versi-
      • Explosionen, Implosionen, Verpuffungen und              cherte Gegenstände vorübergehend außerhalb
        Druckwellen;                                            der Wohnung in verschlossenen Kraftfahrzeugen
      • anprallende Fahrzeuge oder Flugkörper ein-              einschließlich Wohnmobilen, Campingfahrzeugen
        schließlich deren Teile und Ladung;                     sowie in auf Kraftfahrzeugen montierte und ver-
      • vorsätzliche Beschädigungen und Zerstörun-              schlossene Dachboxen befinden und infolge eines
        gen durch Dritte ohne bzw. gegen Ihren Willen           Transportmittelunfalles oder einer versicherten
        (Vandalismus);                                          Gefahr zerstört oder beschädigt werden oder
      • Wildtiere                                               infolge eines solches Ereignisses abhandenkom-
      • Überschallknall                                         men.
      • innere Unruhen und Terroranschläge, es sei
        denn, der Versicherungsnehmer beteiligt sich            Kein Versicherungsschutz besteht für Abhanden-
        an diesen.                                              kommen durch einfachen Diebstahl, Trickdieb-
                                                                stahl sowie Beschlagnahmung, Entziehung oder
      Als Ausnahme zu den voranbeschreibenen Gefah-             sonstige Eingriffe des Staates.
      ren ist Ihr Hausrat jedoch nicht versichert bei
      Beschädigungen oder Zerstörungen durch:              6.   Phishing

      • Schädlinge und Ungeziefer aller Art sowie Mik-          Soweit mit Ihnen vereinbart und im Versicherungs-
        roorganismen;                                           schein dokumentiert, sind im Rahmen Ihrer Haus-
      • Haustiere;                                              ratversicherung Vermögensschäden durch Phi-
      • Abnutzung und Verschleiß;                               shing bis zur vereinbarten Entschädigungshöhe je
      • Sturmflut;                                              Schadenfall versichert.
      • natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit
        versicherter Sachen (Sachmangel);                       Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist ein Ver-
      • Luftfeuchtigkeit, Lufttrockenheit, Licht,               fahren, bei dem Täter sich mit Hilfe gefälschter
      • Kriegsereignisse;                                       E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikations-
      • Kernenergie.                                            daten des Versicherungsnehmers oder einer in
                                                                häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ver-
4.    Abhandenkommen                                            schaffen, wobei die Täter typischerweise ein durch
                                                                die Täuschung über die tatsächliche Identität
      Ihr Hausrat ist versichert bei Abhandenkommen             erlangtes Vertrauensverhältnis ausnutzen.
      gegen oder ohne Ihren Willen (z.B. Einbruchdieb-
      stahl, Raub, Erpressung).                            7.   Versicherte Sachen

      Nicht versichert ist Hausrat, der durch nachfol-          Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem
      gende Ursachen abhanden kommt:                            Haushalt zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw.
                                                                Verbrauch) dienen. Dies umfasst auch den Haus-
      • Liegenlassen oder Verlieren;                            rat der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
      • Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige               lebenden Personen.
        Eingriffe des Staates;
                                                                Hierzu zählen auch Sachen, die von Ihnen als
                                                                Mieter bzw. Wohnungseigentümer innerhalb oder
                                                                außerhalb des Gebäudes angebracht werden


                                                                                                      Seite 7 von 15

[Seite 23]
einschließlich Balkonkraftwerke (mobile Photo-             Versicherungsschein dokumentierten Entschädi-
voltaikanlagen) und Wallboxen (zum Aufladen von            gungshöhe versichert. Für Schäden durch Natur-
Elektro- und Hybridfahrzeugen) sowie Antennen-             gefahren (Ziffer 3.3 und 3.4) besteht nur Versiche-
anlagen und Markisen, wenn diese                           rungsschutz, wenn sich die Sachen im Zeitpunkt
                                                           des Schadenereignisses in abgeschlossenen
• auf eigene Kosten angeschafft oder übernom-              Gebäuden befinden. Für Fahrräder einschließlich
  men wurden;                                              Elektrofahrräder (E-Bikes) gelten die besonderen
• ausschließlich der versicherten Wohnung die-             Bestimmungen nach Ziffer 8.
  nen und
• sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die            Auch zum versicherten Hausrat zählen techni-
  versicherte Wohnung gelegen ist.                         sche, optische und akustische Anlagen, die der
                                                           Sicherung der versicherten Wohnung dienen.
Für Balkonkraftwerke (mobile Photovoltaikanla-             Versicherungsschutz hierfür besteht für Schä-
gen) und Wallboxen (zum Aufladen von Elektro-              den durch Abhandenkommen, Zerstörung oder
und Hybridfahrzeugen) gilt die vereinbarte und im          Beschädigung, die im Zusammenhang mit einem
Versicherungsschein dokumentierte Entschädi-               Einbruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer
gungshöhe je Schadenfall.                                  solchen Tat, entstanden sind.

Wertsachen einschließlich Bargeld zählen zum               Nicht zum versicherten Hausrat gehören:
Hausrat und sind bis zur vereinbarten und im Ver-
sicherungsschein dokumentierten, besonderen                • vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in
Entschädigungshöhe versichert.                               sein Eigentum übergegangene Sachen, für die
                                                             er die Gefahr trägt, auch wenn diese anschlie-
Unter Wertsachen verstehen wir:                              ßend durch den Mieter oder Wohnungseigentü-
                                                             mer ersetzt wurden;
• Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpa-                • Tiere, es sei denn, diese werden üblicherweise
  piere;                                                     und artgerecht in der Wohnung gehalten und
• Schmucksachen, Edelsteine und Perlen;                      sind infolge eines Versicherungsfalls entlaufen,
• Briefmarken, Münzen und Medaillen;                         verletzt oder gestorben;
• Uhren;                                                   • Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie
• Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Goblins;                 Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen;
• Kunstgegenstände;                                        • Motorisierte Luft- und Wasserfahrzeuge ein-
• alle Sachen aus Gold und Platin;                           schließlich nicht eingebauter Teile;
• alle Sachen aus Silber (außer Schmucksachen,             • selbst fahrende Krankenfahr- und Hebestühle,
  Uhren, Münzen und Medaillen);                              Rasenmäher, Gokarts, Golfmobile, Modell- und
• sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind               Spielfahrzeuge, soweit diese versicherungs-
  (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von                    pflichtig sind;
  Möbelstücken.                                            • Sachen, die durch einen gesonderten Versiche-
                                                             rungsvertrag neben einer Hausratversicherung
Unter Bargeld vestehen wir auch auf Geldkarten               versichert sind;
geladene Beträge.                                          • Photovoltaikanlagen;
                                                           • Hausrat in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die
Nicht versichert sind jedoch Wertsachen (ein-                nicht bezugsfertig sind;
schließlich Bargeld), die sich in Kellerräumen oder        • Hausrat von Untermietern.
Garagen befinden.
                                                      8.   DFV-FahrradSchutz
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf
Handelswaren und Musterkollektionen. Diese sind            Soweit mit Ihnen vereinbart und im Versicherungs-
bis zur im Versicherungsschein dokumentierten              schein dokumentiert gewährt der DFV-Fahrrad-
Entschädigungshöhe versichert.                             Schutz Versicherungsschutz bis zur vereinbarten
                                                           Entschädigungshöhe für alle Fahrräder außerhalb
Sportgeräte (z. B. Golf- und Skiausrüstungen,              des Gebäudes, in dem sich die versicherte Woh-
Sättel, Zaumzeug und Surfbretter), die sich stän-          nung befindet.
dig außerhalb des Versicherungsorts, jedoch
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befin-            Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrrä-
den, sind bis zu der hierfür vereinbarten und im           der (E-Bikes), für die keine Betriebserlaubnis


                                                                                                 Seite 8 von 15

[Seite 24]
      erforderlich ist und die nicht versicherungspflich-    erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten
      tig sind, sowie Fahrradanhänger.                       bis zur vereinbarten und im Versicherungsschein
                                                             dokumentierten Entschädigungshöhe:
      Voraussetzung für eine Entschädigung beim
      Abhandenkommen ist, dass sich das Fahrrad zum          •   Aufräumkosten;
      Zeitpunkt des Versicherungsfalls im Besitz von         •   Bewegungskosten;
      Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemein-       •   Schutzkosten;
      schaft lebenden Person befindet und abgeschlos-        •   Bewachungskosten;
      sen ist.                                               •   Transportkosten;
                                                             •   Lagerkosten;
      Als abgeschlossen gilt das Fahrrad, wenn es mit        •   Umzugskosten, sofern die versicherte Woh-
      einem eigenständigen und dem Wert des Fahr-                nung durch eine versicherte Gefahr dauerhaft
      rades entsprechenden Fahrradschloss an einen               unbewohnbar wurde;
      festen, unbeweglichen Gegenstand angeschlos-           •   Kosten bis zur vereinbarten Höhe und Dauer
      sen ist. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft            für Hotel und ähnliche Unterbringungen (z.B.
      mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte           Ferienwohnungen), sofern die versicherte Woh-
      „Rahmenschlösser“), gelten nicht als eigenstän-            nung durch eine versicherte Gefahr unbewohn-
      dige Schlösser.                                            bar wurde und die Kosten für die Ersatzunter-
                                                                 bringung angemessen sind;
      Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und           •   Kosten für provisorische Maßnahmen zum
      regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen                Schutz versicherter Sachen;
      besteht nur Versicherungsschutz, wenn diese            •   Reparaturkosten von Innenanstrichen, Tapeten
      zusammen mit dem Fahrrad zerstört, beschädigt              oder Bodenbelägen in einer gemieteten oder in
      oder abhandengekommen sind.                                Sondereigentum befindlichen Wohnung nach
                                                                 einem versicherten Wasserschaden;
9.    DFV-GlasSchutz                                         •   Reparaturkosten von Gebäudebeschädigungen
                                                                 nach einem versicherten Abhandenkommen
      Versichert im Rahmen des DFV-GlasSchutz sind               von Hausrat;
      unvorhergesehen Beschädigungen und Zerstö-             •   notwendige, tatsächlich entstandene Kosten für
      rungen von Sachen aus Glas durch Bruch bzw.                die technische Wiederherstellung oder des Ver-
      Zerbrechen. Hierzu gehören auch bereits fertig             suchs der Wiederherstellung von elektronisch
      eingesetzte oder montierte Gebäude- und Mobi-              gespeicherten Daten und Programmen, die
      liarverglasungen der versicherten Wohnung.                 ausschließlich privat und in berechtigter Weise
                                                                 genutzt werden und die durch eine versicherte
      Hiervon ausgenommen sind:                                  Gefahr beschädigt, zerstört oder abhandenge-
                                                                 kommen sind. Nicht ersetzt werden Kosten für
      • Gebäude- und Mobiliarverglasungen außerhalb              die Wiederherstellung von Daten und Program-
        der versicherten Wohnung;                                men, die auf einem Rücksicherungs- oder Ins-
      • Optische Gläser;                                         tallationsmedium vorgehalten werden sowie für
      • Hohlgläser;                                              den Erwerb neuer Lizenzen;
      • Beleuchtungskörper;                                  •   Kosten für Mehrverbrauch von Frischwasser,
      • Kunstgegenstände aus Glas;                               der infolge eines Versicherungsfalles entsteht
      • Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff,           und den das Wasserversorgungsunternehmen
        die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bild-       in Rechnung stellt;
        wiedergabe oder Kommunikationsgeräte sind;           •   Kosten durch Schäden am Kühl- und Gefriergut
      • Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten               infolge unvorhersehbarer Unterbrechung der
        (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche);                     Energiezufuhr, ausgenommen sind Schäden
      • Undichtwerden der Randverbindungen von                   durch technische Defekte und Bedienungsfeh-
        MehrscheibenIsolierverglasungen und                      ler im versicherten Haushalt;
      • Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art        •   Kosten für die Änderung eines Schlosses für
        sowie Kernenergie verursacht werden.                     Türen der versicherten Wohnung oder Wertsa-
                                                                 chen-Behältnisse in der versicherten Wohnung,
10.   Versicherte Kosten                                         wenn Schlüssel durch ein versichertes Ereignis
                                                                 abhandengekommen sind;
      Wir ersetzen die nachfolgend genannten, im ursäch-
      lichen Zusammenhang mit dem Versicherungsfall


                                                                                                    Seite 9 von 15

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      • Kosten für die Rückreise aus dem Urlaub, wenn            • bis zu zwei Kilometer Luftlinie vom Grundstück
        der Schaden voraussichtlich 2.000 EUR über-                entfernte Garagen.
        steigt;
      • Kosten für die psychologische Betreuung nach             Mit Gebäude oder Grundstück ist dasjenige
        einem versicherten Einbruchdiebstahl, Raub               gemeint, auf dem die versicherte Wohnung gele-
        oder Brand                                               gen ist.
      • Schadenermittlungs- und Schadenfeststel-
        lungskosten, wenn Sie zur Hinzuziehung eines             Eine Einfriedung ist eine Anlage an oder auf einer
        Sachverständigen oder Beistands vertraglich              Grundstücksgrenze, die dazu bestimmt ist, ein
        verpflichtet sind oder Sie von uns hierzu aufge-         Grundstück ganz oder teilweise zu umschließen
        fordert wurden;                                          und nach außen abzuschirmen, um unbefugtes
      • Schadenabwendungs- und Schadenminde-                     Betreten oder Verlassen oder sonstige störende
        rungskosten.                                             Einwirkungen abzuwehren (z. B. Grenzwände,
                                                                 Mauern oder Zäune).
      Schadenabwendungs- und Schadenminderungs-
      kosten, die auf unsere Weisung entstanden sind,            Das eingefriedete Grundstück, auf dem sich die
      werden unbegrenzt ersetzt.                                 versicherte Wohnung befindet, gehört zum Versi-
                                                                 cherungsort, sofern das Grundstück ausschließ-
      Darüber hinaus ersetzen wir alle sonstigen Kosten,         lich privat und von Ihnen bzw. einer mit Ihnen
      die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Ver-              in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person
      sicherungsfall stehen, bis zur vereinbarten und im         genutzt wird.
      Versicherungsschein dokumentierten Höhe.
                                                           12.   Außenversicherung
      Die unter dieser Ziffer genannten und versicherten
      Kosten werden je Versicherungsfall zusammen                Ihr Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb des
      mit der Entschädigung für versicherte Sachen,              Versicherungsorts befindet, ist gemäß dieser Ver-
      jedoch nicht über die Versicherungssumme hin-              sicherungsbedingungen versichert (Außenversi-
      aus ersetzt.                                               cherung). Zeiträume von mehr als zwölf Monaten
                                                                 gelten nicht als vorübergehend.
      Ein Anspruch auf Versicherungsleistung für versi-
      cherte Kosten setzt voraus, dass diese tatsächlich         Ihr Hausrat ist unabhängig von der Dauer Ihres
      angefallen sind und uns durch Vorlage eines ent-           Aufenthalts oder des Aufenthalts einer mit Ihnen
      sprechenden Nachweises nachgewiesen wurden.                in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ver-
                                                                 sichert während
11.   Versicherungsort
                                                                 • der Ausbildung,
      Für Ihren Hausrat besteht am Versicherungsort              • einem freiwilligen Wehrdienst oder
      Versicherungsschutz, vorausgesetzt der Versiche-           • einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligen-
      rungsort erfüllt zum Zeitpunkt des Versicherungs-            dienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologi-
      falls die Anforderungen gemäß Ziffer 2 dieser                sches Jahr, Bundesfreiwilligendienst),
      besonderen Versicherungsbedingungen.
                                                                 solange die Person keinen eigenen Hausstand
      Der Versicherungsort ist die im Versicherungs-             gründet.
      schein genannte, von Ihnen privat genutzte Woh-
      nung einschließlich sonstiger Räume im Gebäude             Versichert ist auch der Hausrat in Kundenschließ-
      oder auf dem eingefriedeten Grundstück, in denen           fächern in Tresorräumen von Geldinstituten,
      sich Hausrat befindet. Hierzu zählen auch:                 soweit hierfür keine besondere Versicherung
                                                                 besteht.
      • Gartenlauben und Gewächshäuser;
      • Wintergärten;                                            Für Versicherungsfälle, die außerhalb des Ver-
      • Gemeinschaftsräume;                                      sicherungsorts eintreten, gelten die vereinbarten
      • selbst genutzte Arbeitsräume innerhalb der ver-          und im Versicherungsschein dokumentierten,
        sicherten Wohnung;                                       besonderen Entschädigungshöhen der Außenver-
      • Loggien, Balkone und Terrassen sowie                     sicherung.


                                                                                                      Seite 10 von 15

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13.    Entschädigungsleistung                                     von Versicherungssumme und Versicherungswert
                                                                  (Unterversicherungsverzicht).
13.1   Versicherungssumme
                                                                  Der Unterversicherungsverzicht geht im Fall eines
       Die Versicherungssumme stellt den maximalen                Wohnungswechsels auf die neue Wohnung über.
       Betrag dar, der je Schadensfall für den durch ein          Ist die dem Vertrag zugrundeliegende Wohnfläche
       versichertes Ereignis beschädigten, zerstörten             der neuen Wohnung größer, besteht der Unter-
       oder abhandengekommenen, versicherten Haus-                versicherungsverzicht bis zu drei Monate nach
       rat einschließlich der erforderlichen Kosten nach          Umzugsbeginn fort. Unser Unterversicherungsver-
       Ziffer 10 ausgezahlt wird.                                 zicht entfällt, wenn Sie den Versicherungsvertrag
                                                                  nicht bis zum Ablauf der Frist entsprechend ange-
13.2   Versicherungswert                                          passt haben.

       Grundlage für die Höhe der Entschädigung ist der    13.4   Wiederherbeigeschaffte Sachen
       Versicherungswert.
                                                                  Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen
       • Der Versicherungswert ist der Betrag, der auf-           ermittelt, haben Sie uns dies unverzüglich nach
         zuwenden ist, um eine versicherte Sache glei-            Kenntniserlangung in Textform anzuzeigen.
         cher Art und Güte in neuwertigem Zustand
         (Neuwert) wiederzubeschaffen. Hierunter fallen           Wenn wir nach Zahlung einer Entschädigung für
         auch Mehrkosten für Technologiefortschritt.              eine abhandengekommene Sache in deren Besitz
       • Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der            gelangen, werden wir Sie hierüber informieren und
         Versicherungswert der Betrag, der aufzuwen-              Ihnen die Rückgabe der Sache gegen Rückzahlung
         den ist, um eine Sache gleicher Art und Güte             der Entschädigung anbieten.
         wiederzubeschaffen.
       • Ist die Sache für ihren Zweck in Ihrem Haushalt          Wenn Sie nach Zahlung einer Entschädigung für
         nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungs-          eine abhandengekommene Sache in deren Besitz
         wert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den           gelangen, müssen Sie die Entschädigung zurück-
         Sie dafür bei einem Verkauf erzielen können.             zahlen oder uns die Sache zur Verfügung stellen.
       • Bei zerstörten oder abhandengekommenen                   Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es
         Sachen leisten wir eine Entschädigung in Höhe            gleich, wenn Sie die Möglichkeit haben, sich den
         des Versicherungswerts zum Zeitpunkt des Ver-            Besitz wiederzuverschaffen.
         sicherungsfalls.
       • Bei beschädigten Sachen ersetzen wir die not-            In beiden vorgenannten Fällen müssen Sie spätes-
         wendigen Reparaturkosten zuzüglich einer ver-            tens einen Monat nach Aufforderung durch uns
         bleibenden Wertminderung, höchstens jedoch               über den Verbleib der Sache entscheiden. Nach
         den Versicherungswert. Wenn beschädigte                  Ablauf der Frist können wir entscheiden.
         Sachen weiterhin gebrauchsfähig sind und
         deren Nutzung ohne Reparatur zumutbar ist,               Wenn Sie uns wiederherbeigeschaffte Sachen zur
         ersetzen wir diese Schönheitsschäden, indem              Verfügung stellen, müssen Sie uns den Besitz, das
         wir den Minderwert ausgleichen.                          Eigentum und alle sonstigen Rechte übertragen,
       • Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und            die Ihnen in Bezug auf diese Sachen zustehen.
         soweit sie tatsächlich angefallen ist.
       • Restwerte werden angerechnet.                            Sind wiederherbeigeschaffte Sachen beschädigt
                                                                  worden, erstatten wir Ihnen die Reparaturkosten
13.3   Unterversicherungsverzicht                                 auch dann, wenn die Sachen bei Ihnen verbleiben.

       Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des               Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren
       Versicherungsfalls geringer als der Versiche-              für kraftlos erklärt worden, haben Sie die gleichen
       rungswert der versicherten Sachen, besteht eine            Rechte und Pflichten, wie wenn Sie das Wertpapier
       Unterversicherung. Wir verzichten in diesem Fall           zurückerlangt hätten. Jedoch können Sie die Ent-
       auf eine Kürzung der Entschädigung im Verhältnis           schädigung behalten, soweit Ihnen durch Verzö-
                                                                  gerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren
                                                                  ein Zinsverlust entstanden ist.


                                                                                                       Seite 11 von 15

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14.   Selbstbehalt                                          17.    Sachverständigenverfahren

      Es gilt ein vereinbarter und im Versicherungs-               Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls
      schein dokumentierter Selbstbehalt je Versiche-              verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem
      rungsfall.                                                   gesonderten Sachverständigenverfahren festge-
                                                                   stellt wird.
      Der Selbstbehalt wird von der Entschädigungsleis-
      tung in Abzug gebracht.                                      In diesem Fall können Sie und wir jeweils auf
                                                                   eigene Kosten einen Sachverständigen mit der
15.   Leistungsausschluss                                          Feststellung der Schadenhöhe beauftragen. Eini-
                                                                   gen sich die beiden Sachverständigen nicht, ent-
      Wir leisten generell keine Entschädigung, wenn               scheidet ein dritter Sachverständiger als neutraler
      ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird, wir im           Obmann, der von den beiden anderen Sachver-
      Zusammenhang mit einem Versicherungsfall arg-                ständigen vor Beginn des Verfahrens zu benennen
      listig getäuscht werden oder der Schaden bereits             ist. Die Kosten für den Obmann werden zwischen
      vor Vertragsabschluss eingetreten war.                       Ihnen und uns geteilt.

      Wird ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt,              Das Sachverständigengutachten oder die Ent-
      verzichten wir auf eine anteilige Kürzung der Leis-          scheidung des Obmanns sind nicht verbindlich,
      tung.                                                        wenn die getroffene Feststellung offenbar von der
                                                                   wirklichen Sachlage erheblich abweicht. In diesem
      Kein Versicherungsschutz besteht trotz Abschluss             Fall erfolgt die Feststellung durch gerichtliche Ent-
      des Versicherungsvertrages und Beitragszahlung,              scheidung.
      wenn das versicherte Risiko vor Abschluss des
      Versicherungsvertrages bei einem anderen Vor-         18.    Wohnungswechsel
      versicherer versichert war und von diesem Vor-
      versicherer wegen Schäden gekündigt wurde oder        18.1   Anzeige einer neuen Wohnung
      Sie, bezogen auf das versicherte Risiko, bei ihrem
      Vorversicherer mehr als 2 Vorschäden oder Vor-               Den Bezug einer neuen Wohnung müssen Sie uns
      schäden in Höhe von insgesamt über 5.000 EUR in              spätestens bei Umzugsbeginn mit Angabe der
      den letzten 5 Jahren vor Abschluss des Versiche-             neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzeigen.
      rungsvertrages hatten.
                                                            18.2   Umzug in eine Wohnung
16.   Fälligkeit und Verzinsung der Entschädigung
                                                                   Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versiche-
      Die Entschädigungsleistung wird mit Beendigung               rungsschutz auf Ihre neue Wohnung über, sofern
      der zur Feststellung des Versicherungsfalls und              Sie uns dies rechtzeitig - innerhalb von 14 Tagen
      des Umfanges der Entschädigung notwendigen                   nach Wohnungswechsel - angezeigt haben. Wäh-
      Erhebungen fällig.                                           rend des Wohnungswechsels besteht noch in
                                                                   beiden Wohnungen Versicherungsschutz, jedoch
      Sie können einen Monat nach der Meldung des                  längstens für drei Monate nach Umzugsbeginn.
      Schadens eine Abschlagszahlung in Höhe des                   Dann endet der Versicherungsschutz in der bishe-
      Betrags verlangen, den wir nach Kenntnis der                 rigen Wohnung.
      Sachlage zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich
      mindestens zu zahlen haben. Die Abschlagszah-         18.3   Mehrere Wohnungen
      lung setzt voraus, dass ein Anspruch auf Entschä-
      digung dem Grunde nach feststeht.                            Bewohnen Sie neben der neuen weiterhin Ihre bis-
                                                                   herige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versi-
      Der Lauf der Monatsfrist ist gehemmt, solange Sie            cherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
      verschulden, dass wir unsere Leistungspflicht und            Für eine Übergangszeit von drei Monaten nach
      die Höhe der Entschädigungsleistung nicht fest-              Umzugsbeginn besteht jedoch in beiden Wohnun-
      stellen können.                                              gen Versicherungsschutz.


                                                                                                          Seite 12 von 15

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18.4   Umzug ins Ausland                                     19.    Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsver-
                                                                    letzungen vor, bei und nach Eintritt des Versiche-
       Liegt Ihre neue Wohnung außerhalb der Bundesre-              rungsfalles
       publik Deutschland, geht der Versicherungsschutz
       nicht auf die neue Wohnung über.                      19.1   Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfal-
                                                                    les
       Der Versicherungsschutz in der bisherigen Woh-
       nung erlischt spätestens drei Monate nach                    Vor Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie fol-
       Umzugsbeginn.                                                gende Obliegenheiten zu erfüllen:

18.5   Versicherungsort nach Auszug aus gemeinsamer                 • Sie haben alle gesetzlichen, behördlichen und
       Ehewohnung                                                     vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
                                                                    • Sie haben, für die Zeit, in der sich niemand in
       Wenn Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung aus-                   der Wohnung aufhält, alle Schließvorrichtungen
       ziehen und Ihr Ehepartner dort zurückbleibt, gelten            und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und
       beide Wohnungen als Versicherungsort. Dies gilt                die Einbruchmeldeanlagen (sofern vorhanden)
       jedoch längstens für zwölf Monate nach Auszug.                 einzuschalten.
       Danach besteht der Versicherungsschutz nur                   • Sie haben alle Schließvorrichtungen, vereinbar-
       noch in Ihrer neuen Wohnung.                                   ten Sicherungen und vorhandenen Einbruch-
                                                                      meldeanlagen in gebrauchsfähigem Zustand zu
       Die Regelungen über die Ehewohnung gelten ent-                 erhalten; Störungen, Mängel und Schäden sind
       sprechend auch für eheähnliche Lebensgemein-                   unverzüglich zu beseitigen.
       schaften und Lebenspartnerschaften, sofern                   • Sie haben in der kalten Jahreszeit die Wohnung
       beide Partner zunächst am Versicherungsort                     zu beheizen und dies genügend häufig zu kon-
       gemeldet waren.                                                trollieren oder alternativ alle wasserführenden
                                                                      Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu ent-
18.6   Festlegung des neuen Versicherungsbeitrages                    leeren und entleert zu halten.

       Mit Umzugsbeginn gelten unsere am Ort der             19.2   Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versi-
       neuen Wohnung gültigen Beiträge.                             cherungsfalls

       Erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag aufgrund ver-           Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls haben
       änderter Tarifbestimmungen oder bei Erhöhung                 Sie folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
       eines Selbstbehalts, können Sie den Versiche-
       rungsvertrag in jedem Fall innerhalb von einem               • Sie haben nach Möglichkeit für die Abwendung
       Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung                      und Minderung des Schadens zu sorgen.
       ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Recht              • Sie haben uns über den Schadeneintritt, nach-
       der täglichen Kündigungsmöglichkeit bleibt unbe-               dem Sie von ihm erfahren haben, unverzüglich
       rührt.                                                         zu informieren. Dies kann auch telefonisch
                                                                      geschehen.
       Wir können bei Kündigung durch Sie den Beitrag               • Wenn es Ihnen zumutbar ist, haben Sie Weisun-
       nur zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung             gen von uns zur Schadenabwendung oder -min-
       einfordern.                                                    derung einzuholen und zu befolgen. Dies kann
                                                                      auch telefonisch geschehen. Erteilen mehrere
       Die Änderung der Beiträge werden wir Ihnen mit-                an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versi-
       teilen. Die Änderungen werden zu Beginn des                    cherer unterschiedliche Weisungen, haben Sie
       zweiten Monats wirksam, der auf unsere Mittei-                 nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln.
       lung folgt.                                                  • Sie haben Schäden durch strafbare Handlungen
                                                                      gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei
       Erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag, können Sie               anzuzeigen.
       den Versicherungsvertrag innerhalb von zwei                  • Sie haben uns und der Polizei unverzüglich ein
       Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung                    Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen
       zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitrags-                einzureichen.
       erhöhung wirksam wird.                                       • Sie haben das Schadenbild so lange unverän-
                                                                      dert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die
                                                                      beschädigten Sachen durch uns freigegeben


                                                                                                         Seite 13 von 15

[Seite 29]
         worden sind. Sind Veränderungen unumgäng-                   unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt
         lich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu                nicht, wenn versicherte Personen die Obliegenheit
         dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die                   arglistig verletzt haben.
         beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung
         durch uns aufzubewahren.                                    Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungs-
       • Falls möglich, haben Sie uns unverzüglich Aus-              falls bestehende Obliegenheit zur Auskunft oder
         kunft zu geben. Die Auskunft muss zur Feststel-             Aufklärung, können Sie Ihren Versicherungsschutz
         lung des Versicherungsfalls oder des Umfangs                ganz oder teilweise verlieren. Dies setzt voraus,
         unserer Leistungspflicht erforderlich sein. Die             dass wir Sie auf diese Rechtsfolgen hingewiesen
         Auskunft hat in Textform zu erfolgen. Sie haben             haben. Der Hinweis muss durch gesonderte Mit-
         jede Untersuchung über Ursache und Höhe des                 teilung in Textform erfolgt sein.
         Schadens und über den Umfang der Entschädi-
         gungspflicht zu erlauben.                             20.   Berechnung der Versicherungsbeiträge
       • Sie haben von uns angeforderte Belege beizu-
         bringen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise              Der Versicherungsbeitrag richtet sich grundsätz-
         zugemutet werden kann.                                      lich nach:
       • Sie haben für zerstörte oder abhandengekom-
         mene Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfä-                 • der Belegenheit des Versicherungsortes;
         hige Urkunden unverzüglich das Aufgebotsver-                • der Wohnfläche der versicherten Wohnung;
         fahren einzuleiten und etwaige sonstige Rechte              • der Höhe der Versicherungssumme;
         zu wahren, insbesondere haben Sie abhanden-                 • der Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes;
         gekommene Sparbücher und andere sperrfä-                    • der vereinbarten Leistungspakete;
         hige Urkunden unverzüglich sperren zu lassen.               • der optionalen Erweiterung DFV-FahrradSchutz
                                                                       (soweit vereinbart);
       Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung              • der optionalen Versicherung gegen erweiterte
       einem Dritten zu, so hat dieser die Obliegenheiten              Naturgefahren (soweit vereinbart).
       bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls eben-
       falls zu erfüllen - soweit ihm dies nach den tatsäch-   21.   Beendigung des Versicherungsvertrages
       lichen und rechtlichen Umständen möglich ist.
                                                                     In Ergänzung zu Ziffer 7.2 der Allgemeinen Versi-
19.3   Folgen von Obliegenheitsverletzungen                          cherungsbedingungen gilt:

       Verletzen Sie eine vor Eintritt des Versicherungs-            Der Versicherungsvertrag endet, wenn Sie ver-
       falls zu erfüllende Obliegenheit vorsätzlich oder             sterben. Die gemeinsam mit Ihnen im Haushalt
       grob fahrlässig, gilt Folgendes:                              lebende, volljährige Person hat dann das Recht,
                                                                     den Versicherungsvertrag unter Benennung des
       Es steht uns dann frei, den Versicherungsvertrag              künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen.
       innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen. Die              Eine solche Erklärung ist uns gegenüber innerhalb
       Frist beginnt, nachdem wir von der Verletzung                 von zwei Monaten nach Ihrem Tod in Textform
       Kenntnis erlangt haben.                                       abzugeben.

       Wir können nicht kündigen, wenn Sie die Obliegen-             Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn das
       heit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt          versicherte Interesse wegfällt. Für die Beendigung
       haben. Dies müssen Sie uns beweisen.                          ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem wir vom
                                                                     Wegfall des Risikos Kenntnis erlangen.
       Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie
       eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt haben. Ver-            Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die
       letzen versicherte Personen eine Obliegenheit                 vollständige und dauerhafte Auflösung des versi-
       grob fahrlässig, sind wir berechtigt, die Versiche-           cherten Hausrats
       rungsleistung entsprechend der Schwere des Ver-
       schuldens zu kürzen.                                          • nach Ihrer Aufnahme in eine stationäre Pflege-
                                                                       einrichtung;
       Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn die               • nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung;
       Verletzung der Obliegenheit weder für den Ein-                • nach Ihrem Tod.
       tritt oder die Feststellung des Versicherungsfal-
       les noch für die Feststellung oder den Umfang


                                                                                                          Seite 14 von 15

[Seite 30]
22.   Innovationsgarantie

      Werden die dieser Hausratversicherung zugrunde
      liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vor-
      teil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbei-
      trag geändert, gelten die neuen Bedingungen mit
      sofortiger Wirkung auch für diesen Versicherungs-
      vertrag.


                                                          Seite 15 von 15

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                                 Versicherungsbedingungen
                                 für die Unfallversicherung DFV-UnfallSchutz

                                 in der Fassung vom 01.07.2025


                                 Inhaltsverzeichnis

                                 A.   Allgemeine Versicherungsbedingungen
                                      1. Versicherungsbeiträge
                                      2. Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versicherungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen
                                          Zahlung des Erstbeitrages
                                      3. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
                                      4. Anpassung der Versicherungsbeiträge
                                      5. Anpassung der Versicherungsbedingungen
                                      6. Laufzeit des Versicherungsvertrages
                                      7. Kündigung und Beendigung des Versicherungsvertrages
                                      8. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Antragstellung
                                      9. Willenserklärungen und Anzeigen
                                      10. Gerichtsstand
                                      11. Anzuwendendes Recht
                                      12. Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag
                                      13. Digitale Kommunikation
                                      14. Versicherungsmissbrauch


                                 B.   Besondere Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung DFV-UnfallSchutz
                                      1. Art der Versicherung
                                      2. Versicherungsfall
                                      3. Leistungsumfang des Versicherungsschutzes
                                      4. Beitragsfreier Versicherungsschutz
                                      5. Versicherte Personen
                                      6. Leistungseinschränkungen
                                      7. Leistungsausschlüsse
                                      8. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalles
                                      9. Fälligkeit der Leistungen
                                      10. Überprüfung des Invaliditätsgrades
                                      11. Berechnung der Versicherungsbeiträge
                                      12. Beendigung des Versicherungsvertrages
                                      13. Innovationsgarantie
SV_DFV_VB_1046_2505 (70003-01)


                                                                                                                                              Seite 1 von 15

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      Sehr geehrte Versicherungsnehmerin,                     2.3   Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Erst-
      sehr geehrter Versicherungsnehmer,                            beitrages

      diese Versicherungsbedingungen konkretisieren                 Solange der fällige Erstbeitrag nicht gezahlt ist,
      den Versicherungsschutz des mit Ihnen abge-                   können wir von dem Versicherungsvertrag zurück-
      schlossenen Versicherungsvertrages in dem                     treten. In diesem Fall können wir eine angemes-
      Umfang, wie er sich aus dem Versicherungsschein               sene Geschäftsgebühr verlangen. Unser Rück-
      und den gesetzlichen Bestimmungen ergibt.                     trittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns
                                                                    nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu
      Um die Versicherungsbedingungen sprachlich ver-               vertreten haben.
      ständlich abzufassen, werden Sie direkt angespro-
      chen. Mit der Anrede „Sie“ oder „Ihnen“ ist, soweit     3.    Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht
      nichts anderes bestimmt ist, der Versicherungs-               rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
      nehmer bzw. die Versicherungsnehmerin, mit „wir“
      oder „uns“ die Deutsche Familienversicherung            3.1   Fälligkeit der Folgebeiträge
      gemeint.
                                                                    Die Folgebeiträge sind, je nach vereinbarter Zah-
A.    Allgemeine Versicherungsbedingungen                           lungsweise, jeweils monatlich, vierteljährlich, halb-
                                                                    jährlich oder jährlich nach dem vereinbarten Ver-
1.    Versicherungsbeiträge                                         sicherungsbeginn fällig.

      Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich        3.2   Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folge-
      nach dem gewählten und im Versicherungsschein                 beiträge
      dokumentierten Tarif.
                                                                    Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig,
      Den zu zahlenden Versicherungsbeitrag können                  erhalten Sie eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist
      Sie dem jeweils gültigen Versicherungsschein ent-             von zwei Wochen. Die Mahnung enthält die rück-
      nehmen.                                                       ständigen Beiträge, Zinsen und Kosten sowie eine
                                                                    Belehrung über die nachstehenden Rechtsfolgen.
2.    Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versiche-
      rungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen              Haben Sie die angemahnten Beiträge, Zinsen und
      Zahlung des Erstbeitrages                                     Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt
                                                                    und tritt der Versicherungsfall ein, sind wir nicht
2.1   Fälligkeit des Erstbeitrages                                  zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn Sie
                                                                    uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht
      Der erste Beitrag ist nach Erhalt des Versiche-               zu vertreten haben.
      rungsscheines fällig. Er ist spätestens zum im
      Versicherungsschein vereinbarten Versicherungs-               Solange die angemahnten Folgebeiträge, Zinsen
      beginn zu zahlen.                                             und Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht
                                                                    gezahlt sind, können wir den Vertrag ohne Ein-
2.2   Beginn des Versicherungsschutzes                              haltung einer Frist kündigen. Unser Kündigungs-
                                                                    recht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns nachwei-
      Der Versicherungsschutz und das erste Ver-                    sen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten
      sicherungsjahr beginnen zu dem im Versiche-                   haben.
      rungsschein genannten Versicherungsbeginn.
      Unabhängig davon besteht jedoch kein Versiche-                Haben wir den Vertrag außerordentlich gekündigt,
      rungsschutz, solange der Erstbeitrag nicht gezahlt            gilt Folgendes. Die Kündigung wird unwirksam,
      wurde, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung                wenn Sie innerhalb eines Monats nach unserer
      nicht zu vertreten.                                           Kündigung die angemahnten Beiträge, Zinsen und
                                                                    Kosten zahlen. Für Versicherungsfälle, die zwi-
      Der Erstbeitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn er         schen dem Zugang der Kündigung und der Zah-
      bei Fälligkeit auf unserem Konto eingegangen ist              lung eingetreten sind, sind wir auch weiterhin nicht
      oder im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftman-            zur Leistung verpflichtet.
      dates von dem vereinbarten Konto abgebucht wer-
      den konnte und der Kontoinhaber der Abbuchung
      nicht widerspricht.


                                                                                                            Seite 2 von 15

[Seite 33]
4.   Anpassung der Versicherungsbeiträge                        zur Fortführung des Versicherungsvertrags not-
                                                                wendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
     Der Versicherungsbeitrag wird durch die in den             sicherungsvertrag ohne neue Regelung für eine
     technischen Kalkulationsgrundlagen niederge-               Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der
     legten Faktoren (z. B. Schadenaufwand und -häu-            Interessen der anderen Vertragspartei eine unzu-
     figkeit, Verwaltungskostenaufwand, Bestands-               mutbare Härte darstellen würde.
     zusammensetzung, Kündigungsverhalten) unter
     Berücksichtigung und Beachtung anerkannter                 Im Falle von Änderungen der Versicherungsbe-
     Grundsätze der Versicherungsmathematik und                 dingungen durch höchstrichterliche Entscheidung
     -technik ermittelt.                                        oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungs-
                                                                akt werden die neuen Regelungen zwei Wochen,
     Wir können die Versicherungsbeiträge anpas-                nachdem wir Ihnen die neuen Regelungen unter
     sen, wenn wir nicht nur als vorübergehend anzu-            Angabe der maßgeblichen Gründe mitgeteilt
     sehende Veränderungen des Leistungs- bzw.                  haben, Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages.
     Schadenbedarfs gegenüber unseren technischen
     Berechnungsgrundlagen feststellen. Wir kön-          6.    Laufzeit des Versicherungsvertrages
     nen die Beiträge dann entsprechend den neuen
     Berechnungsgrundlagen anpassen, um die Erfüll-             Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von
     barkeit der Versicherungsleistungen zu gewähr-             zwei Jahren geschlossen (Mindestvertragslauf-
     leisten                                                    zeit). Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn
                                                                Sie oder wir den Vertrag, nach Ablauf der Mindest-
     Die Änderung der Versicherungsbeiträge werden              vertragslaufzeit, nicht zum Ende eines Versiche-
     wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen Gründe             rungsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist
     in Textform mitteilen. Die Änderungen werden               kündigen.
     zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf
     unsere Mitteilung folgt.                                   Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im
                                                                Versicherungsschein dokumentierten Versiche-
     Erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag, aufgrund             rungsbeginn.
     einer voran beschriebenen Beitragsanpassung,
     können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb        7.    Kündigung und Beendigung des Versicherungs-
     von 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmittei-             vertrages
     lung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Bei-
     tragserhöhung wirksam wird.                          7.1   Kündigung des Versicherungsvertrages

5.   Anpassung der Versicherungsbedingungen                     Sie und wir haben das Recht, den Versicherungs-
                                                                vertrag, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit,
     Bei einer Änderung bestehender oder Inkrafttreten          mit einer Frist von einem Monat zum Ende des
     neuer Rechtsvorschriften, die sich unmittelbar auf         Versicherungsjahres in Textform zu kündigen.
     einzelne Bedingungen des Versicherungsvertra-
     ges auswirken, haben wir das Recht, die Versiche-          Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der
     rungsbedingungen den veränderten Verhältnissen             Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns, maß-
     anzupassen, wenn die Änderungen zur hinreichen-            geblich.
     den Wahrung der Belange der Versicherungsneh-
     mer erforderlich sind.                                     Sie und wir können den Versicherungsvertrag
                                                                auch nach einem Versicherungsfall innerhalb von
     Die Änderungen von Versicherungsbedingungen                einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen
     werden wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen             über die Entschädigung kündigen. Im Falle unserer
     Gründe in Textform mitteilen. Die Änderungen wer-          Kündigung wird diese einen Monat nach Zugang
     den zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der              bei Ihnen wirksam.
     auf unsere Mitteilung folgt.
                                                                Mit dem Ende des Vertrages endet der Versiche-
     Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedin-             rungsschutz.
     gungen durch höchstrichterliche Entscheidung
     oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungs-
     akt für unwirksam erklärt worden, können wir sie
     durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies


                                                                                                      Seite 3 von 15

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7.2   Beendigung des Versicherungsvertrages                        arglistig verletzt, sind wir auch in diesem Fall nicht
                                                                   zur Leistung verpflichtet.
      Der Versicherungsvertrag endet, wenn das versi-
      cherte Interesse (versichertes Risiko) entfällt.       9.    Willenserklärungen und Anzeigen

      Das versicherte Risiko richtet sich grundsätzlich            Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen zu
      nach dem konkreten Versicherungsschutz.                      ihrer Wirksamkeit der Textform. Für diese nutzen
                                                                   Sie aus Nachhaltigkeitsgründen und im Interesse
      Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn Sie                einer zügigen Bearbeitung das DFV-Kundenportal.
      Ihren Erst- oder Hauptwohnsitz ins Ausland ver-
      legen.                                                 10.   Gerichtsstand

      Zusätzliche, tarifspezifische Beendigungsgründe              Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag
      sind in den jeweiligen besonderen Versicherungs-             ist das Gericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Haupt-
      bedingungen geregelt.                                        wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben,
                                                                   oder bei Klagen gegen uns auch wahlweise das
      Mit Beendigung des Versicherungsvertrages                    Gericht an unserem Geschäftssitz, zuständig.
      endet - auch für schwebende Versicherungsfälle -
      der Versicherungsschutz.                                     Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Haupt-
                                                                   wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen
8.    Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsver-              Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen
      letzungen bei Antragstellung                                 Union oder Vertragsstaat des Abkommens über
                                                                   den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder ist
8.1   Obliegenheiten bei Antragstellung                            Ihr Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
                                                                   im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist
      Damit wir Ihren Versicherungsantrag prüfen kön-              das Gericht an unserem Geschäftssitz zuständig.
      nen, müssen Sie unsere Fragen nach gefahrer-
      heblichen Umständen (z. B. Gesundheitsfragen),         11.   Anzuwendendes Recht
      die von uns vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung
      in Textform gestellt werden, wahrheitsgemäß und              Für diesen Versicherungsvertrag gilt das Recht der
      vollständig beantworten. Gefahrerheblich sind alle           Bundesrepublik Deutschland.
      Umstände, die für unsere Entscheidung, den Ver-
      sicherungsvertrag überhaupt oder mit dem verein-       12.   Verjährung von Ansprüchen aus dem Versiche-
      barten Inhalt zu schließen, erheblich sind.                  rungsvertrag

8.2   Folgen von Obliegenheitsverletzungen            bei          Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
      Antragstellung                                               jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
                                                                   sich nach den allgemeinen Regelungen des Bür-
      Verletzen Sie die Anzeigepflicht vor Vertrags-               gerlichen Gesetzbuches (BGB).
      abschluss, können wir von dem Versicherungs-
      vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist aus-           Wenn Sie einen Anspruch bei uns angemeldet
      geschlossen, wenn Sie die Anzeigepflicht weder               haben, ist die Verjährung ausgesetzt. Die Ausset-
      vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.             zung wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeit-
      In diesem Fall können wir den Versicherungsver-              punkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Text-
      trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat            form zugeht.
      kündigen.
                                                             13.   Digitale Kommunikation
      Erfolgt der Rücktritt von dem Versicherungsver-
      trag nach Eintritt des Versicherungsfalles, sind             Sämtliche Unterlagen (z. B. Versicherungsscheine,
      wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn,            Vertragsinformationen, Leistungsabrechnungs-
      die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf           schreiben, Mahnungen, Kündigungsbestätigun-
      einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die           gen) stellen wir Ihnen ausschließlich digital über
      Feststellung des Versicherungsfalles noch für die            unser Kundenportal zur Verfügung.
      Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-
      pflicht ursächlich ist. Haben Sie die Anzeigepflicht         Für Dokumente und Schreiben in Papierform, die
                                                                   wir Ihnen auf Ihr Verlangen per Post zur Verfügung


                                                                                                            Seite 4 von 15

[Seite 35]
      stellen, können zusätzliche Kosten anfallen. Diese
      haben Sie zu tragen.

14.   Versicherungsmissbrauch

      Als Versicherungsnehmer bzw. versicherte Person
      haben Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz
      bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im
      Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschät-
      zung des Risikos und die Schadenabwicklung
      wichtigen Umstände anzugeben.

      Hierzu gehören zum Beispiel frühere Krankheiten
      und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über
      gleichartige andere Versicherungen (beantragte,
      bestehende, abgelehnte oder gekündigte).

      Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern,
      eventuelle Widersprüche in Ihren Angaben auf-
      zuklären oder um Lücken bei den Feststellungen
      zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es
      erforderlich sein, Dritte (z. B. andere Versicherer,
      Behörden) um Auskunft zu bitten oder entspre-
      chende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.

      Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (z.
      B. Rückversicherungen, Doppelversicherungen,
      gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei-
      lungsabkommen) eines Austausches von perso-
      nenbezogenen Daten mit Dritten sowie unter den
      Versicherern. Dabei werden personenbezogene
      Daten des Betroffenen weitergegeben (z. B. Name
      und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes
      und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie
      Schadenhöhe und Schadentag).


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B.   Besondere Versicherungsbedingungen für die                       Gesundheitsschädigung    frühestens       drei
     Unfallversicherung DFV-UnfallSchutz                              Monate nach Versicherungsbeginn eintritt.

1.   Art der Versicherung                                         Die    versicherten   Gesundheitsschädigungen
                                                                  werden nach der internationalen statistischen
     Der DFV-UnfallSchutz ist eine Unfallversicherung,            Klassifikation der Krankheiten und verwandter
     die Leistungen bei Unfällen der versicherten Per-            Gesundheitsprobleme (kurz: ICD) durch die ent-
     son erbringt.                                                sprechenden ICD-Codes (Diagnoseschlüssel)
                                                                  definiert. Die Diagnoseschlüssel der jeweiligen
2.   Versicherungsfall                                            Gesundheitsschädigungen sind im Anhang zu die-
                                                                  sen Versicherungsbedingungen aufgeführt.
     Versicherungsfall ist der Eintritt eines Unfalls wäh-
     rend der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags.         3.   Leistungsumfang des Versicherungsschutzes
     Als Eintritt des Versicherungsfalls gilt der Zeit-
     punkt, in dem die Gesundheitsschädigung ursäch-              Der Versicherungsschutz umfasst, je nach Verein-
     lich eingetreten ist.                                        barung, folgende Versicherungsleistungen:

     Ein Unfall nach diesen Versicherungsbedingun-                •   eine Invaliditätsleistung,
     gen liegt vor, wenn die versicherte Person durch             •   eine Todesfall-Leistung,
     ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes           •   eine Vorschussleistung,
     Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung             •   ein Krankenhaus-Tagegeld und Genesungsgeld,
     erleidet.                                                    •   eine Unfall-Rente

     Als plötzlich gilt ein Unfallereignis auch dann,             sowie weitere Versicherungsleistungen.
     wenn die versicherte Person schädlichen Einwir-
     kungen innerhalb eines Zeitabschnittes von bis zu            Die einzelnen Versicherungsleistungen werden
     sieben Tagen ausgesetzt war.                                 nachfolgend dem Grunde nach beschrieben. Die
                                                                  vereinbarten Versicherungssummen sowie die
     Als unfreiwillig gilt auch eine Gesundheitsschä-             Höhe der Leistungen ergeben sich ergänzend aus
     digung, wenn die versicherte Person bei recht-               dem Versicherungsschein und dem Anhang zu
     mäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung                   diesen Versicherungsbedingungen.
     zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen
     Gesundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt.                    Bestehen bei uns für eine versicherte Person
                                                                  mehrere Unfallversicherungen, können Sie im Ver-
     Als Unfallereignis gilt darüber hinaus:                      sicherungsfall die Versicherungsleistungen insge-
                                                                  samt nur einmal aus einem dieser Versicherungs-
     • der Eintritt von Gesundheitsschädigungen                   verträge verlangen.
       infolge von Eigenbewegungen (erhöhte Kraft-
       anstrengung). Eine erhöhte Kraftanstrengung                Soweit nach diesen Bedingungen ein Anspruch auf
       ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über                erstattungsfähige Kosten besteht und ein anderer
       die normalen Handlungen des täglichen Lebens               Ersatzpflichtiger (z. B. gesetzlicher oder privater
       hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des             Krankenversicherer, gesetzlicher Unfallversiche-
       Muskeleinsatzes sind die individuellen körper-             rer, Unfallverursacher oder Haftpflichtversicherer)
       lichen Verhältnisse der versicherten Person.               für die Kosten nicht in voller Höhe eintritt, kann der
       Dies gilt jedoch nicht für Verletzungen von                Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen der
       Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz und Blutungen              restlichen Kosten geltend gemacht werden.
       innerer Organe.
     • der Ausbruch einer der im Anhang zu diesen                 Machen Sie Ansprüche auf erstattungsfähige
       Versicherungsbedingungen aufgezählten Infek-               Kosten bei uns geltend und leisten wir, gehen Ihre
       tionskrankheiten, wenn dieser frühestens drei              Ansprüche gegen den Ersatzpflichtigen in glei-
       Monate nach Versicherungsbeginn erfolgt                    cher Höhe auf uns über. Dies gilt nicht bei einer
       sowie                                                      ersatzpflichtigen Person, mit der Sie in häuslicher
     • der Eintritt von Gesundheitsschädigungen                   Gemeinschaft leben, es sei denn, diese Person hat
       durch Schutzimpfungen gegen die im Anhang                  den Schaden vorsätzlich verursacht.
       zu diesen Versicherungsbedingungen auf-
       gezählten Infektionskrankheiten, wenn die


                                                                                                           Seite 6 von 15

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3.1   Invaliditätsleistung                                    Sinnesorgane gelten ausschließlich die dort ver-
                                                              einbarten Invaliditätsgrade.
      Invalidität:
      Voraussetzung für die Invaliditätsleistung ist, dass    Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeein-
      die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit        trächtigung gilt der entsprechende Teil der jewei-
      der versicherten Person durch einen Unfall dauer-       ligen Invaliditätsgrade.
      haft beeinträchtigt ist (Invalidität).
      Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie vor-      Es gilt die mit Ihnen vereinbarte und im Versiche-
      aussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird        rungsschein dokumentierte Gliedertaxe. Diese ist
      und eine Besserung des Zustandes nicht zu erwar-        Bestandteil dieser Versicherungsbedingungen.
      ten ist.
                                                              Bemessung außerhalb der Gliedertaxe:
      Die Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten           Für andere als in der Gliedertaxe genannte Körper-
      nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 36        teile, Organe oder Sinnesorgane bemisst sich der
      Monaten nach dem Unfall von einem Arzt festge-          Invaliditätsgrad danach, in welchem Umfang die
      stellt worden sein.                                     normale körperliche oder geistige Leistungsfähig-
                                                              keit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maß-
      Ist eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht         stab ist eine durchschnittliche Person gleichen
      erfüllt, besteht kein Anspruch auf eine Invaliditäts-   Alters und Geschlechts. Die Bemessung erfolgt aus-
      leistung.                                               schließlich nach medizinischen Gesichtspunkten.

      Geltendmachung der Invalidität:                         Minderung bei Vorinvalidität:
      Ein Anspruch auf eine Invaliditätsleistung muss         Waren betroffene Körperteile, Organe oder Sinnes-
      innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall von            organe bereits vor dem Unfall dauerhaft beein-
      Ihnen bei uns per E-Mail oder über das DFV-Kun-         trächtigt (Vorinvalidität), mindert sich der Invalidi-
      denportal geltend gemacht werden. Versäumen             tätsgrad um die Vorinvalidität.
      Sie diese Frist, ist der Anspruch auf die Invalidi-
      tätsleistung ausgeschlossen.                            Der Grad der Vorinvalidität wird ausschließlich nach
                                                              diesen Versicherungsbedingungen bemessen.
      Mindest- und Maximalinvaliditätsgrad:
      Als Leistungsvoraussetzung gilt der vereinbarte         Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Per-
      und im Versicherungsschein dokumentierte Min-           son:
      destinvaliditätsgrad. Der Maximalinvaliditätsgrad       Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jah-
      beträgt 100 %.                                          res nach dem Unfall an dessen Folgen, besteht
                                                              kein Anspruch auf eine Invaliditätsleistung. In
      Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane              diesem Fall zahlen wir die vereinbarte Todesfall
      unfallbedingt beeinträchtigt, werden die nach den       Leistung.
      folgenden Bestimmungen ermittelten Invaliditäts-
      grade zusammengerechnet. Mehr als 100 % wer-            Stirbt die versicherte Person später als ein Jahr
      den jedoch nicht berücksichtigt.                        nach dem Unfall an dessen Folgen und war der
                                                              Invaliditätsgrad noch nicht festgestellt, leisten
      Berechnung der Invaliditätsleistung:                    wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund
      Grundlage für die Berechnung der Invaliditätsleis-      der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
      tung bilden die vereinbarte Versicherungssumme          Dies gilt nicht, wenn die versicherte Person ver-
      und der Grad der unfallbedingten Invalidität. Wir       schollen ist.
      leisten einen dem unfallbedingten Invaliditätsgrad
      entsprechenden Anteil der vereinbarten Versiche-        Erhöhung der Invaliditätsleistung ab 80 % Invali-
      rungssumme.                                             dität:
                                                              Sofern vereinbart und im Versicherungsschein
      Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzah-    dokumentiert, erhöhen wir die Invaliditätsleistung
      lung.                                                   um die versicherte Grundsumme, wenn ein Unfall,
                                                              der sich vor dem 65. Geburtstag der versicherten
      Bemessung des Invaliditätsgrades:
      Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfä-
      higkeit der in der Gliedertaxe zu diesen Bedin-
      gungen aufgeführten Körperteile, Organe und


                                                                                                       Seite 7 von 15

[Seite 38]
      Person ereignet hat, zu einem Invaliditätsgrad von           Person eine andere bezugsberechtigte Person
      mindestens 80 % führt.                                       benannt wurde.

      Invaliditätsleistung bei mehreren Versicherten:        3.4   Kapitalleistung für versicherte Vollwaisen
      Werden bei einem Versicherungsfall mehrere ver-
      sicherte Personen geschädigt, wird insgesamt                 Erleiden beide versicherten Elternteile aufgrund
      höchstens die vereinbarte Invaliditätsleistung               desselben Ereignisses einen Unfall im Sinne die-
      ausbezahlt.                                                  ser Versicherungsbedingungen und sterben diese
                                                                   innerhalb von einem Jahr nach dem Unfall, leisten
3.2   Sofortleistung bei Schwerverletzung                          wir auf Antrag an die hinterbliebenen, zum Zeit-
                                                                   punkt des Unfalls im Rahmen des DFV-Unfall-
      Handelt es sich bei dem Unfall der versicherten              Schutz versicherten Kinder, die zum Todesfall-
      Person um eine der im Anhang zu diesen Ver-                  zeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht
      sicherungsbedingungen unter der Überschrift                  haben, jeweils eine Kapitalleistung in vereinbarter
      „Schwerverletzungen“ abschließend aufgezählten               Höhe.
      schweren Verletzungen, zahlen wir eine Sofortleis-
      tung in vereinbarter Höhe.                             3.5   Vorschussleistung

      Tritt der Tod aufgrund der Schwerverletzung inner-           Soweit mit Ihnen vereinbart und im Versiche-
      halb von 72 Stunden nach dem Unfall ein, zahlen              rungsschein dokumentiert, leisten wir ab einem zu
      wir nur die vereinbarte Todesfall-Leistung.                  erwartenden Invaliditätsgrad von mindestens 25
                                                                   % auf Antrag und unter dem Vorbehalt der Rück-
      Die Sofortleistung wird nicht auf die Invaliditäts-          forderung einen mit Ihnen vereinbarten Vorschuss
      leistung angerechnet.                                        auf die vereinbarte Invaliditätsleistung.

3.3   Todesfall-Leistung                                           Ein gezahlter Vorschuss wird auf die Invaliditäts-
                                                                   leistung angerechnet.
      Tritt der unfallbedingte Tod einer versicherten Per-
      son innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein,        3.6   Krankenhaus-Tagegeld und Genesungsgeld
      leisten wir die vereinbarte Todesfall-Leistung.
                                                                   Befindet sich die versicherte Person unfallbedingt
      Die Todesfall-Leistung zahlen wir auch später als            in medizinisch notwendiger, vollstationärer Heil-
      ein Jahr nach dem Unfall, wenn die versicherte               behandlung, zahlen wir das nach Höhe und Dauer
      Person verschollen ist, vorausgesetzt:                       vereinbarte Krankenhaus-Tagegeld für jeden
                                                                   Kalendertag des Krankenhausaufenthaltes.
      • es ist nach den konkreten Umständen mit sehr
        hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen,                 Wir zahlen zudem das vereinbarte Genesungs-
        dass die versicherte Person während der Lauf-              geld für dieselbe Anzahl von Tagen, für die ein
        zeit des Versicherungsvertrages einen Unfall               Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld bestand.
        erlitten hat, und
      • die verschollene versicherte Person wurde im               Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person
        Aufgebotsverfahren für tot erklärt, und                    währenddessen verstirbt.
      • der in der Todeserklärung festgelegte Zeitpunkt
        des Todes fällt in die Laufzeit des Versiche-              Ereignet sich der Unfall im Ausland und muss die
        rungsvertrages.                                            versicherte Person im Ausland unfallbedingt in
                                                                   medizinisch notwendige, vollstationäre Heilbe-
      Der unfallbedingte Tod muss vor dem 65. Geburts-             handlung, zahlen wir ein erhöhtes Krankenhaus
      tag der versicherten Person eingetreten sein. Im             Tagegeld in vereinbarter Höhe.
      Fall einer Todeserklärung muss der als Zeitpunkt
      des Todes festgelegte Zeitpunkt des Todes vor          3.7   Unfall-Rente
      dem 65. Geburtstag der versicherten Person liegen.
                                                                   Sofern mit Ihnen vereinbart und im Versicherungs-
      Die Todesfall-Leistung wird als Einmalzahlung                schein dokumentiert, zahlen wir an die versicherte
      an die Erben der versicherten Person gezahlt,
      sofern uns nicht mit Zustimmung der versicherten


                                                                                                         Seite 8 von 15

[Seite 39]
        Person eine monatliche Unfall-Rente in vereinbar-             vereinbarten und im Versicherungsschein doku-
        ter Höhe.                                                     mentierten Höchstbetrag.

        Voraussetzung ist, dass ein Unfall im Sinne dieser            Kosmetische Operationen sind ärztliche Behand-
        Versicherungsbedingungen zu einem ermittelten                 lungen, bei denen unfallbedingte Beeinträchtigun-
        und festgestellten Invaliditätsgrad in vereinbarter           gen des äußeren Erscheinungsbildes durch opera-
        Höhe geführt hat (Mindestinvalidität).                        tive Eingriffe korrigiert werden.

        Die Rente zahlen wir rückwirkend ab Beginn des                Die kosmetischen Operationen müssen innerhalb
        Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat und bis           von drei Jahren nach dem hierfür ursächlichen
        zum Ende des Monats                                           Unfall, bei Minderjährigen spätestens bis zum 21.
                                                                      Geburtstag, und in jedem Fall während der Laufzeit
        • in dem die versicherte Person verstirbt oder                des Versicherungsvertrages durchgeführt werden.
        • in dem aufgrund einer vorgenommenen Neube-
          messung des unfallbedingten Invaliditätsgrades      3.8.3   Zahnersatz
          eine Absenkung unter den für die Unfall-Rente
          erforderlichen und vereinbarten Mindestinvali-              Wir erstatten die nachgewiesenen unfallbedingten
          ditätsgrad ärztlich festgestellt wird.                      Aufwendungen bis zum 5-fachen Gebührensatz
                                                                      der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte
        Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Renten-               (GOÄ/GOZ) für die medizinisch notwendige Ver-
        bezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigun-                sorgung mit Zahnersatz bis zum vereinbarten und
        gen anzufordern.                                              im Versicherungsschein dokumentierten Höchst-
                                                                      betrag.
        Ein Anspruch auf Unfall-Rente besteht nur, wenn
        der Unfall vor Vollendung des 65. Lebensjahres                Als Zahnersatz gelten Brücken, Kronen, Prothesen
        eingetreten und die vereinbarte Mindestinvalidität            sowie Implantate einschließlich des implantatge-
        festgestellt wurde.                                           tragenen Zahnersatzes (Suprakonstruktion).

        Die Vereinbarung einer Unfall-Rente ist ausge-                Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind
        schlossen, sofern neben Ihnen auch Ihre Familie               Reparaturen an und die Wiederherstellung von
        versichert ist.                                               herausnehmbaren Zähnen (Prothesen).

3.8     Weitere Versicherungsleistungen                               Vorleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse
                                                                      (GKV) oder eines anderen Kostenträgers werden
3.8.1   Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze                         von den erstattungsfähigen Aufwendungen in
                                                                      Abzug gebracht.
        Wir erstatten die nachgewiesenen Kosten für
        Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze von orga-       3.8.4   Heilbehandlungskosten im Ausland
        nisierten Rettungsdiensten. Die Kosten erstat-
        ten wir auch dann, wenn Sie dafür aufkommen                   Bei Unfällen, die sich im Ausland bei einer geplan-
        mussten, obwohl die versicherte Person keinen                 ten Aufenthaltsdauer von bis zu zwei Monaten
        Unfall hatte, aber ein Unfall drohte oder nach den            ereignen, erstatten wir die nachgewiesenen Kos-
        Umständen zu vermuten war.                                    ten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen
                                                                      in dem betreffenden Land auch über den geplan-
        Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten je Versi-              ten Rückreisetermin hinaus.
        cherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungs-               Sofern medizinisch vertretbar, können wir den
        schein.                                                       Rücktransport zu einer medizinisch geeigneten
                                                                      Weiterbehandlung oder Heilbehandlungseinrich-
3.8.2   Kosmetische Operationen                                       tung in der Nähe des Wohnsitzes der versicherten
                                                                      Person im Inland verlangen. Die hierdurch entste-
        Wir erstatten die nachgewiesenen unfallbedingten              henden Mehrkosten werden von uns erstattet.
        Aufwendungen bis zum 5-fachen Gebührensatz
        der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte                   Die in ausländischer Währung entstandenen Kos-
        (GOÄ/GOZ) für kosmetische Operationen bis zum                 ten werden zum Kurs des Tages, an dem die Leis-
                                                                      tungsbearbeitung erfolgt, in Euro umgerechnet.


                                                                                                            Seite 9 von 15

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3.8.5   Unfälle beim Tauchen                                           als 14 Tage in medizinisch notwendiger, vollstatio-
                                                                       närer Heilbehandlung befindet.
        Wir erstatten die Kosten für durch Tauchunfälle
        verursachte, medizinisch angeratene Therapie-                  Als Familienangehörige gelten die in Ziffer 5 dieser
        maßnahmen einschließlich der Behandlung in                     Versicherungsbedingungen genannten Personen.
        einer Dekompressionskammer.
                                                               3.8.9   Rooming-in
3.8.6   Krankentransporte und Rücktransport
                                                                       Befindet sich ein versichertes minderjähriges Kind
        Wir erstatten bei einem Unfall die Kosten für                  wegen eines Unfalls in medizinisch notwendiger,
        Krankentransporte vom Unfallort zum nächstge-                  vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet
        legenen, geeigneten Arzt oder Krankenhaus oder                 ein Erziehungsberechtigter bei dem Kind im Kran-
        zu einer Spezialklinik. Dies gilt auch bei der Ver-            kenhaus (Rooming-in), erstatten wir pro Übernach-
        legung in ein anderes Krankenhaus sowie für den                tung des Erziehungsberechtigten die dafür anfal-
        Rücktransport zum ständigen Wohnsitz der versi-                lenden Kosten in vereinbarter Höhe.
        cherten Person.
                                                               3.8.10 Überführung oder Bestattung bei Todesfall auf
        Wir erstatten die Kosten für die Kranken- und                 Reisen
        Rücktransporte, soweit diese aufgrund des Unfalls
        medizinisch sinnvoll und ärztlich angeordnet sind.             Erleidet die versicherte Person auf einer Reise
                                                                       einen Unfall mit Todesfolge, erstatten wir die
        Dauert der Krankenhausaufenthalt voraussichtlich               üblichen Kosten für die Überführung zum letzten
        länger als sieben Tage, erstatten wir die Kosten               Wohnsitz der versicherten Person.
        für die Rückkehr zum ständigen Wohnsitz oder zu
        einem in der Nähe des Wohnsitzes gelegenen Kran-               Alternativ erstatten wir die Kosten für die Bestat-
        kenhaus auch ohne medizinische Notwendigkeit.                  tung bis zur Höhe der Aufwendungen, die für eine
                                                                       Überführung zum letzten Wohnsitz der versicher-
3.8.7   Mehrkosten für die unfallbedingte Änderung des                 ten Person entstanden wären.
        Reiseverlaufs
                                                               3.8.11 Kinderbetreuung
        Wir erstatten die üblichen und angemessenen
        Kosten für die Änderung des Reiseverlaufs der ver-             Ist die versicherte Person der beaufsichtigende
        sicherten Person und der mitreisenden Familien-                Elternteil und kann sie infolge eines Unfalls nicht
        angehörigen, wenn aufgrund eines Unfalls der ver-              für die erforderliche Versorgung und Beaufsichti-
        sicherten Person die Heimreise nicht wie geplant               gung des minderjährigen Kindes sorgen, zahlen
        angetreten werden kann. Neben den Mehrkosten                   wir pro Kalendertag der Betreuung pauschal einen
        der Heimreise übernehmen wir auch zusätzliche                  Kostenzuschuss in vereinbarter Höhe.
        Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
                                                                       Der Anspruch besteht nur innerhalb von sechs
        Für die Heimreise von betreuungsbedürftigen                    Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalls.
        Familienangehörigen erstatten wir auch die Mehr-
        kosten für eine Begleitperson.                         3.8.12 Nachhilfeunterricht

        Als Familienangehörige gelten die in Ziffer 5 dieser           Kann ein mitversichertes, minderjähriges Kind auf-
        Versicherungsbedingungen genannten Personen.                   grund eines Unfalls nicht am normalen Schulunter-
                                                                       richt teilnehmen, erstatten wir je Kind die üblichen,
3.8.8   Krankenhausbesuch                                              nachgewiesenen Kosten für einen Privatunterricht
                                                                       bis zum vereinbarten und im Versicherungsschein
        Wir erstatten die üblichen und angemessenen                    dokumentierten Höchstbetrag.
        Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten
        für den Krankenhausbesuch durch einen Familien-                Der Anspruch besteht nur innerhalb von zwölf
        angehörigen für maximal 14 Tage, wenn sich die                 Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalls.
        versicherte Person aufgrund eines während einer
        Reise eingetretenen Unfalls voraussichtlich länger


                                                                                                              Seite 10 von 15

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3.8.13 Haushaltshilfe                                         3.8.16 Berufliche Wiedereingliederung oder Umschu-
                                                                     lungsmaßnahme
       Ist die versicherte Person infolge des Unfalls nicht
       in der Lage, den eigenen Haushalt zu führen, zah-             Kann die versicherte Person infolge eines Unfalls
       len wir den vereinbarten und im Versicherungs-                ihren zuletzt ausgeübten Beruf länger als sechs
       schein dokumentierten Betrag für jeden vollen                 Monate ununterbrochen nicht ausüben, über-
       Kalendertag, an welchem die Haushaltshilfe in                 nehmen wir die nachgewiesenen Kosten für eine
       Anspruch genommen wird.                                       berufliche Wiedereingliederung bis zum vereinbar-
                                                                     ten und im Versicherungsschein dokumentierten
       Der Anspruch besteht nur innerhalb von sechs                  Höchstbetrag und bis zur vereinbarten Dauer.
       Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalls.
                                                                     Ist eine Wiedereingliederung unfallbedingt nicht
3.8.14 Haustierbetreuung                                             möglich, erstatten wir einmalig die Schulungs- und
                                                                     Prüfungsgebühren für eine Umschulungsmaß-
       Ist die versicherte Person aufgrund eines Unfalls             nahme.
       nicht zur Versorgung ihrer Haustiere in der Lage,
       zahlen wir den vereinbarten und im Versicherungs-             Die Leistung kann nur innerhalb von drei Jahren
       schein dokumentierten Betrag für jeden vollen                 nach Eintritt des Versicherungsfalls in Anspruch
       Kalendertag, an welchem sich die Tiere in Unter-              genommen werden.
       bringung befinden, jedoch maximal für die verein-
       barte Dauer.                                           3.8.17 Behindertengerechte bauliche Anpassungen

       Als Haustiere gelten Hunde, Katzen und andere                 Wir erstatten die üblichen und angemessenen
       heimische Kleintiere.                                         Kosten

       Der Anspruch besteht nur innerhalb von drei Mona-             • für den behindertengerechten Umbau des Pkw
       ten nach Eintritt des Versicherungsfalls.                       der versicherten Person oder für die Neuan-
                                                                       schaffung eines behindertengerechten Pkw;
3.8.15 Medizinische Rehabilitation, Organtransplanta-                • für behindertengerechte Einbauten;
       tion und Hilfsmittel                                          • für den behindertengerechten Umbau der Woh-
                                                                       nung oder
       Wir erstatten die Kosten für unfallbedingte, medi-            • den Umzug in eine behindertengerechte Woh-
       zinisch notwendige                                              nung;

       • Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen;                          sofern die Maßnahme ausschließlich aufgrund der
       • künstliche Organe und Organtransplantationen;               durch den Unfall verursachten Invalidität erforder-
       • Prothesen und Hilfsmittel;                                  lich geworden ist.
       • Anschaffung von Assistenzhunden (z. B. Blin-
         den- oder Signalhunde) sowie                                Der Anspruch besteht nur innerhalb von drei Jah-
       • behinderungsbedingte Schulungsmaßnahmen                     ren nach Eintritt des Versicherungsfalls und ist auf
         (z. B. Erlernen der Blindenschrift oder Gebär-              einen im Versicherungsschein dokumentierten
         densprache).                                                Höchstbetrag begrenzt.
       • Die Erstattung der Kosten für künstliche Organe
         und Organtransplantationen erfolgt unter der         3.8.18 Tagegeld bei Pflege von Angehörigen durch die
         Voraussetzung, dass wir eine Neufeststellung                versicherte Person
         der Invalidität auch über den Ablauf der dafür
         vorgesehenen Frist hinaus noch bis zu einem                 Werden im Haushalt der versicherten Person
         Jahr nach der Operation verlangen können.                   lebende, pflegebedürftige Angehörige von der ver-
                                                                     sicherten Person gepflegt, leisten wir ein Tagegeld
       Die Leistungen können nur innerhalb von drei                  in vereinbarter Höhe, solange die versicherte Per-
       Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles in               son infolge eines Unfalls nicht in der Lage ist, die
       Anspruch genommen werden.                                     Pflegeleistungen zu erbringen.

                                                                     Der Anspruch besteht nur innerhalb von drei Mona-
                                                                     ten nach Eintritt des Versicherungsfalles.


                                                                                                           Seite 11 von 15

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3.8.19 Komageld                                                     • für Ihre adoptierten Kinder im Alter unter 14
                                                                      Jahren für ein Jahr ab Rechtswirksamkeit der
       Befindet sich die versicherte Person unfallbedingt             Adoption.
       in einem natürlichen oder künstlichen Koma, zah-
       len wir pro Kalendertag des Komas ein Tagegeld               Der Versicherungsschutz besteht in dem Umfang,
       in vereinbarter Höhe bis maximal zur vereinbarten            wie er mit Ihnen vereinbart ist.
       Dauer.
                                                              4.2   Tod und Invalidität
       Der Anspruch besteht nur innerhalb von drei Jah-
       ren nach Eintritt des Versicherungsfalls.                    Wir gewähren beitragsfreien Versicherungsschutz
                                                                    für Ihre versicherten minderjährigen Kinder und
3.8.20 Psychologische Betreuung                                     Ihren versicherten Ehepartner, wenn Sie während
                                                                    der Wirksamkeit des Vertrages unfallbedingt ster-
       Wird aufgrund einer Einwirkung des Unfalls der               ben oder unfallbedingt eine Invalidität erleiden,
       versicherten Person oder des unfallbedingten                 die nach diesen Versicherungsbedingungen einen
       Todes einer ihr nahestehenden Person eine psy-               Invaliditätsgrad von mindestens 50 % erreicht. Der
       chologische Betreuung der versicherten Person                beitragsfreie Versicherungsschutz besteht in dem
       erforderlich, erstatten wir die nachgewiesenen               Umfang, wie er für das versicherte Kind oder den
       Kosten bis zur vereinbarten Höhe und einer maxi-             versicherten Ehepartner vereinbart wurde.
       malen Anzahl von 15 Sitzungen.
                                                                    Die Beitragsbefreiung endet mit Beendigung des
       Nahestehende Personen der versicherten Person                jeweiligen Versicherungsvertrages, für das ver-
       in diesem Sinne sind der Ehepartner bzw. Lebens-             sicherte Kind spätestens jedoch mit dem 18.
       partner aus einer eingetragene Lebensgemein-                 Geburtstag und für den versicherten Ehepartner
       schaft und Lebenspartner, soweit diese im Haus-              spätestens, wenn auch für das jüngste mitversi-
       halt des Versicherungsnehmers leben und dort                 cherte Kind die Beitragsbefreiung endet.
       gemeldet sind, sowie die Kinder (einschließlich
       Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder des Versiche-        5.    Versicherte Personen
       rungsnehmers oder dessen Partners) und Ange-
       hörige bis zum dritten Grad.                                 Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und,
                                                                    soweit vereinbart und im Versicherungsschein
3.8.21 Gipsgeld                                                     dokumentiert, Ihre Familie.

       Wir zahlen ein Gipsgeld in vereinbarter Höhe,                Unter Familie verstehen wir Partner des Versiche-
       wenn die versicherte Person bei einem Unfall                 rungsnehmers und Kinder.
       einen vollständigen Knochenbruch oder komplet-
       ten Bänderriss erleidet, sofern keine vollstationäre         Als Partner gelten Ehepartner bzw. Lebenspartner
       Krankenhausbehandlung erfolgt.                               aus einer eingetragene Lebensgemeinschaft und
                                                                    Lebenspartner, soweit diese im Haushalt des Ver-
4.     Beitragsfreier Versicherungsschutz                           sicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.

                                                                    Als Kinder gelten leibliche Kinder sowie Adoptiv-,
4.1    Heirat, Geburt oder Adoption                                 Pflege- und Stiefkinder des Versicherungsneh-
                                                                    mers oder dessen Partners, soweit diese im Haus-
       Wir gewähren beitragsfreien Versicherungsschutz,             halt des Versicherungsnehmers leben und dort
       wenn Sie während der Wirksamkeit des Vertrages               gemeldet sind, jedoch nur bis zur Erstaufnahme
       heiraten oder ein Kind bekommen oder adoptieren,             einer beruflichen Tätigkeit und maximal bis zu
                                                                    einem Alter von 30 Jahren.
       • für Ihren Ehepartner für drei Monate ab dem Tag
         der Heirat, wenn für ihn weder bei uns noch bei      6.    Leistungseinschränkungen
         einem anderen Versicherer eine private Unfall-
         versicherung besteht;                                      Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige
       • für Ihre ungeborenen Kinder während der                    Maßnahme, für die Versicherungsleistungen
         Schwangerschaft;                                           beansprucht werden, das medizinisch notwendige
       • für Ihre neugeborenen Kinder für ein Jahr ab               oder wirtschaftlich vertretbare Maß, so können wir
         Vollendung der Geburt;


                                                                                                         Seite 12 von 15

[Seite 43]
     die Versicherungsleistungen auf einen angemes-                  oder Bürgerkrieges das Gebiet des betroffenen
     senen Betrag herabsetzen.                                       Staates verlässt. Kriegs- oder Bürgerkriegs-
                                                                     ereignisse sind nicht überraschend bei Reisen
     Stehen die Aufwendungen für Heilbehandlungen                    in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits
     oder sonstige Maßnahmen, für die Versicherungs-                 Krieg oder Bürgerkrieg herrscht oder für die
     leistungen beansprucht werden, in einem auffälli-               amtliche Reisewarnungen ausgesprochen wur-
     gen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen,                den; Terroranschläge außerhalb von Kriegs oder
     sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.              Bürgerkriegsereignissen sind jedoch versichert;
                                                                 •   die ihr dadurch zustoßen, dass sie sich als
7.   Leistungsausschlüsse                                            Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahr-
                                                                     zeuges an professionellen oder hobbymäßigen
     Keine Leistungspflicht besteht für Versicherungs-               Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazu-
     fälle, die bereits vor Versicherungsbeginn einge-               gehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es
     treten oder festgestellt wurden.                                auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
                                                                     ankommt. Der Ausschluss umfasst auch Qua-
     Der Versicherungsschutz ist vollständig ausge-                  lifikationsfahrten sowie Trainings-, Test- und
     schlossen, wenn am Unfall oder den Unfallfolgen                 sonstige Übungsfahrten, die dem Zweck die-
     Aids, Bluterkrankheit, Diabetes, Glasknochen-                   nen, das Fahren mit möglichst hoher Geschwin-
     krankheit, Leukämie, Multiple Sklerose, Osteopo-                digkeit zu üben; Versicherungsschutz besteht
     rose, Paget-Krankheit, Spina Bifida, Wirbelgleiten              jedoch bei Stern-, Zuverlässigkeits- und Orien-
     oder Schizophrenie mitgewirkt haben.                            tierungsfahrten;
                                                                 •   die ihr als Führer oder sonstiges Besatzungs-
     Eine am Unfall oder an den Unfallfolgen lediglich               mitglied eines Wasser- und Luftfahrzeuges
     anteilige Mitwirkung von anderen Krankheiten                    (auch Wasser- und Luftsportgeräte) zustoßen;
     oder Gebrechen wird nicht angerechnet, sofern               •   die unmittelbar oder mittelbar durch Kernener-
     der Mitwirkungsanteil den vereinbarten und im                   gie verursacht wurden;
     Versicherungsschein dokumentierten Prozent-                 •   die ihr in Ausübung eines risikobehafteten
     satz nicht übersteigt. Liegt die Mitwirkung anderer             oder besonders gefährlichen Berufes zustoßen
     Krankheiten oder Gebrechen am Unfall oder den                   (berufstypische Gefahren). Die risikobehafteten
     Unfallfolgen hingegen über dem vereinbarten Pro-                oder besonders gefährlichen Berufe sind im
     zentsatz, erfolgt eine entsprechende Anrechnung                 Anhang zu diesen Versicherungsbedingungen
     und Minderung der Leistung.                                     unter dem Punkt „Berufsgruppen“ beispielhaft
                                                                     aufgeführt;
     Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle der            •   infolge der Teilnahme an Sportarten, die auf die
     versicherten Person:                                            Verletzung der Teilnehmer abzielen, wie zum
                                                                     Beispiel Boxen, Kickboxen, Mixed Martial Arts,
     • infolge der Einnahme von Drogen oder ande-                    K1- oder Ultimate Fighting oder vergleichbare
       rer Suchtmittel (ausgenommen Alkohol bis zu                   Sportarten;
       maximal 1,1 Promille);                                    •   infolge psychischer Reaktionen, auch wenn
     • durch bewusstes Missachten von Warn- oder                     diese durch einen Unfall verursacht wurden.
       Sicherheitshinweisen, sofern sich im Unfall die
       spezifische Gefahr, vor der gewarnt wurde, rea-     8.    Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsver-
       lisiert hat. Versicherungsschutz besteht jedoch           letzungen nach Eintritt des Versicherungsfalles
       dann, wenn sich die versicherte Person in diese
       Gefahr begibt, um andere zu retten;                 8.1   Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungs-
     • die ihr dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich            falles
       eine Straftat ausführt oder versucht;
     • die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs-              Nach Eintritt eines Versicherungsfalls, der voraus-
       oder Bürgerkriegsereignisse sowie durch die               sichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müs-
       aktive Teilnahme hieran verursacht sind. Ver-             sen Sie oder die versicherte Person unverzüglich
       sicherungsschutz besteht jedoch, wenn die                 einen Arzt hinzuziehen. Der Eintritt des Schaden-
       versicherte Person auf Reisen im Ausland                  falls ist uns in Textform anzuzeigen.
       überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegs-
       ereignissen betroffen wird. Der Versicherungs-            Die von uns übersandte Schadenanzeige müssen
       schutz erlischt, wenn die versicherte Person              Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß
       nicht unverzüglich nach Beginn eines Krieges              ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von


                                                                                                       Seite 13 von 15

[Seite 44]
      uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Aus-          9.    Fälligkeit der Leistungen
      künfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
                                                                      Wir werden innerhalb von 72 Stunden erklären, ob
      Sie haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles               und in welcher Höhe wir einen Anspruch anerken-
      nach Möglichkeit für die Abwendung und Min-                     nen. Diese Frist beginnt mit Zugang der vollstän-
      derung des Schadens zu sorgen (z.B. durch Ein-                  digen Nachweise über den Hergang des Unfalls
      leitung unverzüglicher Heilbehandlungsmaßnah-                   und dessen Folgen und beim Invaliditätsanspruch
      men) und alle Handlungen zu unterlassen, die der                zusätzlich mit Zugang des Nachweises über den
      Genesung der versicherten Person hinderlich sind                Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die
      oder ihr entgegenstehen. Soweit es die Umstände                 Bemessung der Invalidität notwendig ist.
      gestatten, haben Sie hierfür unsere Weisungen
      einzuholen und, soweit es Ihnen zumutbar ist,             10.   Überprüfung des Invaliditätsgrades
      danach auch zu handeln.
                                                                      Nach erstmaliger ärztlicher Feststellung sind Sie
      Die versicherte Person hat auf unser Verlangen die              berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längs-
      behandelnden Ärzte und die Angehörigen von Heil-                tens bis zu drei Jahren, und wir längstens bis zu
      berufen, ihre Versicherer oder Versicherungsträger              zwei Jahren nach erstmaliger ärztlicher Feststel-
      von ihrer Schweigepflicht zu entbinden und sich auf             lung, erneut ärztlich bemessen zu lassen.
      unsere Kosten durch einen Arzt untersuchen zu las-
      sen, soweit dies zur Beurteilung unserer Leistungs-             Bei Kindern bis zum 14. Geburtstag verlängert
      pflicht erforderlich ist. In diesem Fall tragen wir die         sich diese Frist für Sie von drei auf fünf Jahre.
      ärztlichen Gebühren sowie Ihren Verdienstausfall,
      der durch die Untersuchung entsteht.                            Werden Kosten für künstliche Organe und Organ-
                                                                      transplantationen ersetzt, verlängert sich die Frist
      Bei Geschäftsführern, Freiberuflern oder Selbst-                von drei auf vier Jahre.
      ständigen erstatten wir den konkret nachgewie-
      senen Verdienstausfall. Hat die Gesundheitsschä-                Das Recht auf Neubemessung der Invalidität muss
      digung infolge eines Unfalls den Tod zur Folge,                 spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen
      ist uns dies zu melden, auch wenn uns der Unfall                Frist ausgeübt werden.
      schon angezeigt war.
                                                                      Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Inva-
8.2   Folgen von Obliegenheitsverletzungen nach Ein-                  liditätsleistung, als wir sie bereits erbracht haben,
      tritt des Versicherungsfalles                                   erhalten Sie den Mehrbetrag zuzüglich Zinsen in
                                                                      Höhe des von der Europäischen Zentralbank fest-
      Verletzen Sie eine Obliegenheit vorsätzlich, sind               gesetzten Leitzinses ausbezahlt.
      wir nicht zur Leistung verpflichtet. Im Falle einer
      grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind        11.   Berechnung der Versicherungsbeiträge
      wir berechtigt, die Versicherungsleistung entspre-
      chend der Schwere Ihres Verschuldens zu kürzen.                 Der Versicherungsbeitrag richtet sich grundsätz-
                                                                      lich nach:
      Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn die
      Verletzung der Obliegenheit weder für den Ein-                  • dem Alter der versicherten Person;
      tritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles             • der Versicherungsgrundsumme;
      noch für die Feststellung oder den Umfang unse-                 • der Progression;
      rer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht,           • der vereinbarten Leistungspakete;
      wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.             • der Erhöhungsleistung ab 80% Invalidität
                                                                        (soweit vereinbart);
      Unsere vollständige oder teilweise Leistungsfrei-               • der Höhe der Unfall-Rente (soweit vereinbart);
      heit bei Verletzung einer der nach Eintritt des Ver-            • der Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes
      sicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder                      und Genesungsgeldes;
      Aufklärungsobliegenheiten hat zur Vorausset-                    • der gewählten Tarifvariante.
      zung, dass wir Sie durch gesonderte Mitteilung
      in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen                  Erreicht die versicherte Person die nächste Alters-
      haben.                                                          stufe, ist ab Beginn des folgenden Monats der ent-
                                                                      sprechende neue Beitrag zu zahlen.


                                                                                                             Seite 14 von 15

[Seite 45]
      Sofern Sie und Ihre Familie versichert sind, richtet
      sich der Versicherungsbeitrag nach dem Alter des
      Versicherungsnehmers, der zugleich versicherte
      Person ist.

12.   Beendigung des Versicherungsvertrages

      In Ergänzung zu Ziffer 7.2 der Allgemeinen Versi-
      cherungsbedingungen gilt:

      Der Versicherungsvertrag endet, wenn Sie ver-
      sterben. Die volljährige, versicherte Person hat
      dann das Recht, den Versicherungsvertrag unter
      Benennung des künftigen Versicherungsnehmers
      fortzusetzen. Eine solche Erklärung ist uns gegen-
      über innerhalb von zwei Monaten nach Ihrem Tod
      in Textform abzugeben.

      Bei Tod einer versicherten Person endet der Ver-
      sicherungsvertrag in Bezug auf diese versicherte
      Person.

13.   Innovationsgarantie

      Werden die dieser Unfallversicherung zugrunde
      liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil
      des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag
      geändert, gelten die neuen Bedingungen mit soforti-
      ger Wirkung auch für diesen Versicherungsvertrag.


                                                             Seite 15 von 15

[Seite 46]
                                 Versicherungsbedingungen
                                 für die Rechtsschutzversicherung DFV-VerkehrsrechtsSchutz

                                 in der Fassung vom 01.07.2025


                                 Inhaltsverzeichnis

                                 A.   Allgemeine Versicherungsbedingungen
                                      1. Versicherungsbeiträge
                                      2. Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versicherungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen
                                          Zahlung des Erstbeitrages
                                      3. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
                                      4. Anpassung der Versicherungsbeiträge
                                      5. Anpassung der Versicherungsbedingungen
                                      6. Laufzeit des Versicherungsvertrages
                                      7. Kündigung und Beendigung des Versicherungsvertrages
                                      8. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Antragstellung
                                      9. Willenserklärungen und Anzeigen
                                      10. Gerichtsstand
                                      11. Anzuwendendes Recht
                                      12. Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag
                                      13. Digitale Kommunikation
                                      14. Versicherungsmissbrauch


                                 B.   Besondere Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung DFV-VerkehrsrechtsSchutz
                                      1. Art des Versicherungsschutzes
                                      2. Umfang des Versicherungsschutzes
                                      3. Rechtsschutzfall
                                      4. Versicherte Personen
                                      5. Versicherte Rechtsstreitigkeiten (Leistungsarten)
                                      6. Nicht versicherte Rechtsstreitigkeiten
                                      7. Versicherte Kosten
                                      8. Versicherungssumme
                                      9. Selbstbehalt
                                      10. Wartezeiten
                                      11. Geltungsbereich
                                      12. Versichererwechsel
                                      13. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen vor und nach Eintritt des Rechtsschutzfalles
                                      14.	Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit -
                                           Stichentscheidverfahren
SV_DFV_VB_1049_2505 (70003-01)


                                      15. Abtretung
                                      16. Anspruchsübergang
                                      17. Kostenerstattung durch Dritte
                                      18. Kündigung des Versicherungsvertrages
                                      19. Beendigung des Versicherungsvertrages


                                                                                                                                              Seite 1 von 14

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      Sehr geehrte Versicherungsnehmerin,                     2.3   Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Erst-
      sehr geehrter Versicherungsnehmer,                            beitrages

      diese Versicherungsbedingungen konkretisieren                 Solange der fällige Erstbeitrag nicht gezahlt ist,
      den Versicherungsschutz des mit Ihnen abge-                   können wir von dem Versicherungsvertrag zurück-
      schlossenen Versicherungsvertrages in dem                     treten. In diesem Fall können wir eine angemes-
      Umfang, wie er sich aus dem Versicherungsschein               sene Geschäftsgebühr verlangen. Unser Rück-
      und den gesetzlichen Bestimmungen ergibt.                     trittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns
                                                                    nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu
      Um die Versicherungsbedingungen sprachlich ver-               vertreten haben.
      ständlich abzufassen, werden Sie direkt angespro-
      chen. Mit der Anrede „Sie“ oder „Ihnen“ ist, soweit     3.    Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht
      nichts anderes bestimmt ist, der Versicherungs-               rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
      nehmer bzw. die Versicherungsnehmerin, mit „wir“
      oder „uns“ die Deutsche Familienversicherung            3.1   Fälligkeit der Folgebeiträge
      gemeint.
                                                                    Die Folgebeiträge sind, je nach vereinbarter Zah-
A.    Allgemeine Versicherungsbedingungen                           lungsweise, jeweils monatlich, vierteljährlich, halb-
                                                                    jährlich oder jährlich nach dem vereinbarten Ver-
1.    Versicherungsbeiträge                                         sicherungsbeginn fällig.

      Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich        3.2   Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folge-
      nach dem gewählten und im Versicherungsschein                 beiträge
      dokumentierten Tarif.
                                                                    Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig,
      Den zu zahlenden Versicherungsbeitrag können                  erhalten Sie eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist
      Sie dem jeweils gültigen Versicherungsschein ent-             von zwei Wochen. Die Mahnung enthält die rück-
      nehmen.                                                       ständigen Beiträge, Zinsen und Kosten sowie eine
                                                                    Belehrung über die nachstehenden Rechtsfolgen.
2.    Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versiche-
      rungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen              Haben Sie die angemahnten Beiträge, Zinsen und
      Zahlung des Erstbeitrages                                     Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt
                                                                    und tritt der Versicherungsfall ein, sind wir nicht
2.1   Fälligkeit des Erstbeitrages                                  zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn Sie
                                                                    uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht
      Der erste Beitrag ist nach Erhalt des Versiche-               zu vertreten haben.
      rungsscheines fällig. Er ist spätestens zum im
      Versicherungsschein vereinbarten Versicherungs-               Solange die angemahnten Folgebeiträge, Zinsen
      beginn zu zahlen.                                             und Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht
                                                                    gezahlt sind, können wir den Vertrag ohne Ein-
2.2   Beginn des Versicherungsschutzes                              haltung einer Frist kündigen. Unser Kündigungs-
                                                                    recht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns nachwei-
      Der Versicherungsschutz und das erste Ver-                    sen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten
      sicherungsjahr beginnen zu dem im Versiche-                   haben.
      rungsschein genannten Versicherungsbeginn.
      Unabhängig davon besteht jedoch kein Versiche-                Haben wir den Vertrag außerordentlich gekündigt,
      rungsschutz, solange der Erstbeitrag nicht gezahlt            gilt Folgendes. Die Kündigung wird unwirksam,
      wurde, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung                wenn Sie innerhalb eines Monats nach unserer
      nicht zu vertreten.                                           Kündigung die angemahnten Beiträge, Zinsen und
                                                                    Kosten zahlen. Für Versicherungsfälle, die zwi-
      Der Erstbeitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn er         schen dem Zugang der Kündigung und der Zah-
      bei Fälligkeit auf unserem Konto eingegangen ist              lung eingetreten sind, sind wir auch weiterhin nicht
      oder im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftman-            zur Leistung verpflichtet.
      dates von dem vereinbarten Konto abgebucht wer-
      den konnte und der Kontoinhaber der Abbuchung
      nicht widerspricht.


                                                                                                            Seite 2 von 14

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4.   Anpassung der Versicherungsbeiträge                        zur Fortführung des Versicherungsvertrags not-
                                                                wendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
     Der Versicherungsbeitrag wird durch die in den             sicherungsvertrag ohne neue Regelung für eine
     technischen Kalkulationsgrundlagen niederge-               Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der
     legten Faktoren (z. B. Schadenaufwand und -häu-            Interessen der anderen Vertragspartei eine unzu-
     figkeit, Verwaltungskostenaufwand, Bestands-               mutbare Härte darstellen würde.
     zusammensetzung, Kündigungsverhalten) unter
     Berücksichtigung und Beachtung anerkannter                 Im Falle von Änderungen der Versicherungsbe-
     Grundsätze der Versicherungsmathematik und                 dingungen durch höchstrichterliche Entscheidung
     -technik ermittelt.                                        oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungs-
                                                                akt werden die neuen Regelungen zwei Wochen,
     Wir können die Versicherungsbeiträge anpas-                nachdem wir Ihnen die neuen Regelungen unter
     sen, wenn wir nicht nur als vorübergehend anzu-            Angabe der maßgeblichen Gründe mitgeteilt
     sehende Veränderungen des Leistungs- bzw.                  haben, Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages.
     Schadenbedarfs gegenüber unseren technischen
     Berechnungsgrundlagen feststellen. Wir kön-          6.    Laufzeit des Versicherungsvertrages
     nen die Beiträge dann entsprechend den neuen
     Berechnungsgrundlagen anpassen, um die Erfüll-             Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von
     barkeit der Versicherungsleistungen zu gewähr-             zwei Jahren geschlossen (Mindestvertragslauf-
     leisten                                                    zeit). Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn
                                                                Sie oder wir den Vertrag, nach Ablauf der Mindest-
     Die Änderung der Versicherungsbeiträge werden              vertragslaufzeit, nicht zum Ende eines Versiche-
     wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen Gründe             rungsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist
     in Textform mitteilen. Die Änderungen werden               kündigen.
     zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf
     unsere Mitteilung folgt.                                   Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im
                                                                Versicherungsschein dokumentierten Versiche-
     Erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag, aufgrund             rungsbeginn.
     einer voran beschriebenen Beitragsanpassung,
     können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb        7.    Kündigung und Beendigung des Versicherungs-
     von 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmittei-             vertrages
     lung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Bei-
     tragserhöhung wirksam wird.                          7.1   Kündigung des Versicherungsvertrages

5.   Anpassung der Versicherungsbedingungen                     Sie und wir haben das Recht, den Versicherungs-
                                                                vertrag, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit,
     Bei einer Änderung bestehender oder Inkrafttreten          mit einer Frist von einem Monat zum Ende des
     neuer Rechtsvorschriften, die sich unmittelbar auf         Versicherungsjahres in Textform zu kündigen.
     einzelne Bedingungen des Versicherungsvertra-
     ges auswirken, haben wir das Recht, die Versiche-          Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der
     rungsbedingungen den veränderten Verhältnissen             Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns, maß-
     anzupassen, wenn die Änderungen zur hinreichen-            geblich.
     den Wahrung der Belange der Versicherungsneh-
     mer erforderlich sind.                                     Sie und wir können den Versicherungsvertrag
                                                                auch nach einem Versicherungsfall innerhalb von
     Die Änderungen von Versicherungsbedingungen                einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen
     werden wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen             über die Entschädigung kündigen. Im Falle unserer
     Gründe in Textform mitteilen. Die Änderungen wer-          Kündigung wird diese einen Monat nach Zugang
     den zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der              bei Ihnen wirksam.
     auf unsere Mitteilung folgt.
                                                                Mit dem Ende des Vertrages endet der Versiche-
     Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedin-             rungsschutz.
     gungen durch höchstrichterliche Entscheidung
     oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungs-
     akt für unwirksam erklärt worden, können wir sie
     durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies


                                                                                                      Seite 3 von 14

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7.2   Beendigung des Versicherungsvertrages                        arglistig verletzt, sind wir auch in diesem Fall nicht
                                                                   zur Leistung verpflichtet.
      Der Versicherungsvertrag endet, wenn das versi-
      cherte Interesse (versichertes Risiko) entfällt.       9.    Willenserklärungen und Anzeigen

      Das versicherte Risiko richtet sich grundsätzlich            Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen zu
      nach dem konkreten Versicherungsschutz.                      ihrer Wirksamkeit der Textform. Für diese nutzen
                                                                   Sie aus Nachhaltigkeitsgründen und im Interesse
      Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn Sie                einer zügigen Bearbeitung das DFV-Kundenportal.
      Ihren Erst- oder Hauptwohnsitz ins Ausland ver-
      legen.                                                 10.   Gerichtsstand

      Zusätzliche, tarifspezifische Beendigungsgründe              Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag
      sind in den jeweiligen besonderen Versicherungs-             ist das Gericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Haupt-
      bedingungen geregelt.                                        wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben,
                                                                   oder bei Klagen gegen uns auch wahlweise das
      Mit Beendigung des Versicherungsvertrages                    Gericht an unserem Geschäftssitz, zuständig.
      endet - auch für schwebende Versicherungsfälle -
      der Versicherungsschutz.                                     Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Haupt-
                                                                   wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen
8.    Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsver-              Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen
      letzungen bei Antragstellung                                 Union oder Vertragsstaat des Abkommens über
                                                                   den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder ist
8.1   Obliegenheiten bei Antragstellung                            Ihr Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
                                                                   im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist
      Damit wir Ihren Versicherungsantrag prüfen kön-              das Gericht an unserem Geschäftssitz zuständig.
      nen, müssen Sie unsere Fragen nach gefahrer-
      heblichen Umständen (z. B. Gesundheitsfragen),         11.   Anzuwendendes Recht
      die von uns vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung
      in Textform gestellt werden, wahrheitsgemäß und              Für diesen Versicherungsvertrag gilt das Recht der
      vollständig beantworten. Gefahrerheblich sind alle           Bundesrepublik Deutschland.
      Umstände, die für unsere Entscheidung, den Ver-
      sicherungsvertrag überhaupt oder mit dem verein-       12.   Verjährung von Ansprüchen aus dem Versiche-
      barten Inhalt zu schließen, erheblich sind.                  rungsvertrag

8.2   Folgen von Obliegenheitsverletzungen            bei          Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
      Antragstellung                                               jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
                                                                   sich nach den allgemeinen Regelungen des Bür-
      Verletzen Sie die Anzeigepflicht vor Vertrags-               gerlichen Gesetzbuches (BGB).
      abschluss, können wir von dem Versicherungs-
      vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist aus-           Wenn Sie einen Anspruch bei uns angemeldet
      geschlossen, wenn Sie die Anzeigepflicht weder               haben, ist die Verjährung ausgesetzt. Die Ausset-
      vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.             zung wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeit-
      In diesem Fall können wir den Versicherungsver-              punkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Text-
      trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat            form zugeht.
      kündigen.
                                                             13.   Digitale Kommunikation
      Erfolgt der Rücktritt von dem Versicherungsver-
      trag nach Eintritt des Versicherungsfalles, sind             Sämtliche Unterlagen (z. B. Versicherungsscheine,
      wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn,            Vertragsinformationen, Leistungsabrechnungs-
      die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf           schreiben, Mahnungen, Kündigungsbestätigun-
      einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die           gen) stellen wir Ihnen ausschließlich digital über
      Feststellung des Versicherungsfalles noch für die            unser Kundenportal zur Verfügung.
      Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-
      pflicht ursächlich ist. Haben Sie die Anzeigepflicht         Für Dokumente und Schreiben in Papierform, die
                                                                   wir Ihnen auf Ihr Verlangen per Post zur Verfügung


                                                                                                            Seite 4 von 14

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      stellen, können zusätzliche Kosten anfallen. Diese
      haben Sie zu tragen.

14.   Versicherungsmissbrauch

      Als Versicherungsnehmer bzw. versicherte Person
      haben Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz
      bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im
      Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschät-
      zung des Risikos und die Schadenabwicklung
      wichtigen Umstände anzugeben.

      Hierzu gehören zum Beispiel frühere Krankheiten
      und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über
      gleichartige andere Versicherungen (beantragte,
      bestehende, abgelehnte oder gekündigte).

      Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern,
      eventuelle Widersprüche in Ihren Angaben auf-
      zuklären oder um Lücken bei den Feststellungen
      zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es
      erforderlich sein, Dritte (z. B. andere Versicherer,
      Behörden) um Auskunft zu bitten oder entspre-
      chende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.

      Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (z.
      B. Rückversicherungen, Doppelversicherungen,
      gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei-
      lungsabkommen) eines Austausches von perso-
      nenbezogenen Daten mit Dritten sowie unter den
      Versicherern. Dabei werden personenbezogene
      Daten des Betroffenen weitergegeben (z. B. Name
      und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes
      und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie
      Schadenhöhe und Schadentag).


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B.    Besondere Versicherungsbedingungen für die              2.3   Kraftfahrzeug
      Rechtsschutzversicherung DFV-Verkehrsrechts-
      Schutz                                                        Unter einem Kraftfahrzeug verstehen wir Motor-
                                                                    fahrzeuge zu Lande, inklusive Anhänger, die der
1.    Art des Versicherungsschutzes                                 Personenbeförderung dienen.

      Versicherungsschutz besteht für die Wahrneh-                  Das jeweilige Kraftfahrzeug oder der Anhänger
      mung rechtlicher Interessen bei Rechtsstreitigkei-            muss bei Vertragsabschluss oder während der
      ten im Zusammenhang mit der berechtigten Nut-                 Vertragsdauer auf Sie zugelassen sein, auf Ihren
      zung eines Kraftfahrzeuges einschließlich E-Bikes             Namen mit einem Versicherungskennzeichen ver-
      und E-Scooter oder als sonstiger Teilnehmer im                sehen sein oder zum vorübergehenden Gebrauch
      öffentlichen Verkehr nach Maßgabe dieser Versi-               von Ihnen gemietet sein.
      cherungsbedingungen sowie des im vereinbarten
      und im Versicherungsschein dokumentierten Leis-               Sie sind ferner als Fahrer und Insasse fremder
      tungsumfangs.                                                 oder eigener Kraftfahrzeuge versichert. Sie müs-
                                                                    sen bei Eintritt des Rechtsschutzfalles berechtig-
2.    Umfang des Versicherungsschutzes                              ter Nutzer des Kraftfahrzeuges sein. Dies setzt
                                                                    voraus, dass Sie das Kraftfahrzeug mit Willen und
2.1   Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der                  Einverständnis des Eigentümers nutzen.
      Nutzung eines Kraftfahrzeuges
                                                                    Soweit eine Führerscheinpflicht besteht, müssen
      Versicherungsschutz besteht für Sie bei der Wahr-             Sie im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
      nehmung Ihrer rechtlichen Interessen als
                                                              3.    Rechtsschutzfall
      • Eigentümer,
      • Halter,                                                     Versicherungsschutz besteht für Rechtsschutz-
      • Fahrer,                                                     fälle, die während der Wirksamkeit dieses Vertra-
      • Insasse,                                                    ges eingetreten sind.
      • Leasingnehmer,
      • Nutzer privater Rahmenvereinbarungen für Per-               Der Rechtsschutzfall tritt in dem Zeitpunkt ein, zu
        sonenkraftwagen und Elektrofahrzeugen,                      dem Sie oder ein anderer (z. B. der Gegner oder
      • Mieter oder                                                 ein Dritter) gegen Rechtspflichten oder Rechtsvor-
      • Erwerber                                                    schriften verstoßen haben oder verstoßen haben
                                                                    sollen. Im Rechtsschutz bei Schadenersatzan-
      eines Kraftfahrzeuges sowie E-Bikes und E-Scoo-               sprüchen gilt dies mit dem ersten Ereignis, bei
      ter, sofern die Nutzung privat, dienstlich oder frei-         dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten
      beruflich im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkom-              sein soll.
      mensteuergesetz (EStG) erfolgt. Unter dienstlich
      verstehen wir Ihre Tätigkeit als Angestellter oder            Wenn sich Ihr Versicherungsfall über einen Zeit-
      Beamter. Die Nutzung im Rahmen einer selbst-                  raum erstreckt (Dauerverstoß), ist dessen Beginn
      ständigen Tätigkeit ist nicht versichert.                     maßgeblich.

2.2   Sonstige Verkehrsteilnehmer                                   Sind mehrere Versicherungsfälle für Ihren
                                                                    Anspruch auf Versicherungsschutz ursächlich, ist
      Versicherungsschutz besteht für Sie auch als                  der erste entscheidend. Wenn dieser erste Versi-
      sonstiger Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer, Fuß-            cherungsfall innerhalb der Vertragslaufzeit eintritt,
      gänger) im öffentlichen Verkehr ausgenommen                   erhalten Sie Versicherungsschutz. Wenn dieser
      des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachen-                   erste Versicherungsfall vor Vertragsbeginn ein-
      recht.                                                        getreten ist, haben Sie keinen Anspruch auf Ver-
                                                                    sicherungsschutz. Zu Ihren Gunsten bleiben Ver-
                                                                    sicherungsfälle unberücksichtigt, die länger als
                                                                    ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes
                                                                    eingetreten sind.

                                                                    Der Eintritt eines Rechtsschutzfalles ist auch bei
                                                                    miterledigten Angelegenheiten erforderlich.


                                                                                                            Seite 6 von 14

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4.    Versicherte Personen                                  5.3   Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten

      Soweit vereinbart und im Versicherungsschein                Dies umfasst die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen
      dokumentiert erstreckt sich der Versicherungs-              Interessen beim Vorwurf einer Ordnungswidrig-
      schutz auf Sie und Ihre Familie.                            keit. Bei dem Vorwurf einer Geschwindigkeits-
                                                                  überschreitung oder bei Halte- und Parkverstößen
      Unter Familie verstehen wir:                                gilt dies nur, soweit diese zu einem Eintrag in das
                                                                  Fahreignungsregister (FAER) führen.
      • Ehepartner bzw. Partner aus einer eingetrage-
        nen Lebensgemeinschaft und Lebenspartner,                 Nicht umfasst ist die Wahrnehmung rechtlicher
        soweit diese im Haushalt des Versicherungs-               Interessen bei vorsätzlich begangenen Ordnungs-
        nehmers lebt und dort gemeldet sind,                      widrigkeiten. Wird Ihnen vorsätzliches Verhalten
      • im Haushalt des Versicherungsnehmers                      vorgeworfen, zahlen wir die Kosten Ihrer Vertei-
        lebende und gemeldete leiblichen Kinder sowie             digung als Vorschuss. Wird der Vorsatz rechts-
        Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder (auch der des           kräftig festgestellt, müssen Sie uns den von uns
        Partners) bis zur Erstaufnahme einer beruf-               geleisteten Kostenvorschuss zurückzahlen.
        lichen Tätigkeit, jedoch maximal bis zu einem
        Alter von 30 Jahren, behinderte und pflegebe-       5.4   Rechtsschutz bei Strafangelegenheiten
        dürftige Kinder auch darüber hinaus.
                                                                  Dies umfasst die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen
      Unter einer beruflichen Tätigkeit versicherter Kin-         Interessen beim Vorwurf eines verkehrsrechtli-
      der verstehen wir jede auf Dauer angelegte, der             chen Vergehens, nicht jedoch beim Vorwurf eines
      Einkommenserzielung dienende Betätigung. Aus-               verkehrsrechtlichen Verbrechens.
      bildungen zur beruflichen Qualifikation stellen
      keine berufliche Tätigkeit dar.                             Vergehen ist eine Straftat, die im Mindestmaß
                                                                  mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von
      Alle Bestimmungen aus diesem Versicherungsver-              unter einem Jahr bedroht ist. Verbrechen ist eine
      trag gelten auch für die mitversicherten Personen.          Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheits-
                                                                  strafe von einem Jahr bedroht ist.
      Verlangt eine mitversicherte Person Versiche-
      rungsschutz, können Sie dem als Versicherungs-              Nicht umfasst ist die Wahrnehmung rechtlicher
      nehmer widersprechen.                                       Interessen bei vorsätzlich begangenen Vergehen.

5.    Versicherte Rechtsstreitigkeiten (Leistungsarten)           Wird Ihnen vorsätzliches Verhalten vorgeworfen,
                                                                  zahlen wir die Kosten Ihrer Verteidigung als Vor-
      Bestehender Versicherungsschutz umfasst die                 schuss. Wird der Vorsatz rechtskräftig festge-
      Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in fol-            stellt, müssen Sie uns den von uns geleisteten
      genden Bereichen:                                           Kostenvorschuss zurückzahlen.

5.1   Rechtsschutz bei Schadenersatzansprüchen              5.5   Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

      Dies umfasst die Geltendmachung Ihrer außerver-             Dies umfasst die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen
      traglichen Schadenersatzansprüche, nicht jedoch             Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnis-
      deren Abwehr.                                               sen und dinglichen Rechten.

5.2   Rechtsschutz bei Verwaltungsangelegenheiten                 Das gilt auch, wenn ein Kraftfahrzeug nicht auf Sie
                                                                  zugelassen ist oder noch kein Versicherungskenn-
      Dies umfasst die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen              zeichen auf Ihren Namen hat, solange der Erwerb
      Interessen gegenüber Verwaltungsbehörden und                nicht nur zum kurzfristigen Eigengebrauch erfolgt.
      Verwaltungsgerichten einschließlich eines vor-
      geschalteten Widerspruchsverfahrens. Bei Halte-       5.6   Rechtsschutz bei Steuerangelegenheiten
      und Parkverstößen gilt dies nur, soweit diese zu
      einem Eintrag in das Fahreignungsregister (FAER)            Dies umfasst die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen
      führen.                                                     Interessen im Zusammenhang mit Steuern und
                                                                  Abgaben vor deutschen Finanzbehörden und


                                                                                                        Seite 7 von 14

[Seite 53]
      Finanzgerichten einschließlich eines vorgeschal-       6.   Nicht versicherte Rechtsstreitigkeiten
      teten Widerspruchsverfahrens.
                                                                  Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahr-
5.7   Rechtsschutz bei Sozialverfahren                            nehmung Ihrer rechtlichen Interessen

      Dies umfasst die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen              • gegen uns oder gegen das Schadensabwick-
      Interessen vor deutschen Sozialbehörden und                   lungsunternehmen wegen Ansprüchen aus die-
      Sozialgerichten einschließlich eines vorgeschalte-            sem Versicherungsvertrag,
      ten Widerspruchverfahrens.                                  • für Rechtsschutzfälle versicherter Personen
                                                                    untereinander. Der Ausschluss gilt nicht für
5.8   Verkehrs-Opfer-Rechtsschutz                                   Ansprüche, die kraft Gesetz natürlichen Perso-
                                                                    nen dann zustehen, wenn eine versicherte Per-
      Dies umfasst die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen                son verletzt oder getötet wird,
      Interessen als Nebenkläger für eine erhobene                • im ursächlichen Zusammenhang mit Krieg,
      öffentliche Klage vor einem deutschen Strafge-                feindseligen oder terroristischen Handlungen,
      richt, wenn Sie oder eine mitversicherte Person               Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung
      Opfer einer Gewaltstraftat geworden sind.                     oder Erdbeben,
                                                                  • bei Ansprüchen oder Verbindlichkeiten, die nach
      Eine Gewaltstraftat liegt vor, bei                            Eintritt des Rechtsschutzfalles auf Sie übertra-
                                                                    gen wurden oder übergegangen sind. Dies gilt
      • schwerer Verletzung der körperlichen Unver-                 nicht für Ansprüche, die im Rahmen eines vor
        sehrtheit und der persönlichen Freiheit,                    Eintritt des Rechtsschutzfalles abgeschlosse-
      • Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung,                    nen Leasingvertrages für versicherte Kraftfahr-
      • Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.                  zeuge auf Sie übergegangen sind,
      • Der Rechtsschutz erstreckt sich auf die Bei-              • bei in Ihrem Namen geltend gemachten Ansprü-
        standsleistungen eines Rechtsanwalts                        chen anderer Personen oder aus einer Haftung
      • im Ermittlungsverfahren,                                    für Verbindlichkeiten anderer Personen,
      • im Nebenklageverfahren,                                   • bei Verfahren vor Verfassungsgerichten,
      • für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz                • bei Verfahren vor internationalen oder suprana-
        (GewSchG) und                                               tionalen Gerichtshöfen. Dies gilt auch, wenn ein
      • für den Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46a Straf-             deutsches Gericht das Verfahren dem Europäi-
        gesetzbuch (StGB) in nicht vermögensrechtli-                schen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentschei-
        chen Angelegenheiten.                                       dung vorlegt,
                                                                  • für Rechtsschutzfälle, die vor Versicherungs-
      Der Rechtsschutz erstreckt sich auch auf eine                 beginn bereits eingetreten sind oder deren
      psychosoziale Prozessbegleitung gemäß § 3 des                 Anbahnung sich für Sie im Zeitpunkt des Ver-
      Gesetzes über die psychosoziale Prozessbeglei-                tragsschlusses bereits abzeichnete und somit
      tung im Strafverfahren (PsychPbG).                            vorhersehbar waren,
                                                                  • für Rechtsschutzfälle in Bereichen, in denen Sie
      Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie            bei Meldung des Rechtsschutzfalles länger als
      die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts                 drei Jahre bei uns nicht mehr versichert sind,
      oder einer psychosozialen Prozessbegleitung nut-            • im ursächlichen Zusammenhang mit der Aus-
      zen können.                                                   übung eines Widerrufs-, Widerspruchs-, Rück-
                                                                    tritts- oder Anfechtungsrechts gegen Darle-
      Wurden Sie oder eine versicherte Person durch                 hens-, Versicherungs- oder Leasingverträge, die
      die Gewaltstraftat getötet, hat der eheliche oder             vor Beginn des Versicherungsschutzes abge-
      eingetragene Lebenspartner des Opfers Rechts-                 schlossen wurden und bei denen Sie sich darauf
      schutz als Nebenkläger. Das gilt auch für die Eltern          berufen, dass ein Mangel hinsichtlich der Auf-
      und Kinder des Opfers.                                        klärung, Belehrung oder Beratung dieser Rechte
                                                                    vorliegt. Dieser Ausschluss gilt auch, wenn Sie
      Sie haben auch Rechtsschutz für die außergericht-             den Widerruf, Widerspruch, Rücktritt oder die
      liche Durchsetzung von Ansprüchen nach dem                    Anfechtung nach Abschluss des Rechtsschutz-
      Opferentschädigungsgesetz (OEG) wegen eines                   vertrages erklären.
      dauerhaften Körperschadens. Dies setzt voraus,              • im Zusammenhang mit einem geplanten oder
      dass Sie nebenklageberechtigt sind.                           eröffneten Insolvenzverfahren.


                                                                                                        Seite 8 von 14

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7.      Versicherte Kosten                                            • er gibt Ihnen eine Auskunft
                                                                      • er erarbeitet für Sie ein Gutachten
        Wir übernehmen bei bestehendem Versicherungs-
        schutz die erforderlichen Kosten für die Wahrneh-     7.2.2   Rechtsschutzfall im Inland
        mung Ihrer rechtlichen Interessen, wenn Sie nach-
        weisen, dass Sie zu deren Zahlung verpflichtet sind           Wir übernehmen maximal die gesetzliche Vergü-
        oder diese Kosten bereits gezahlt haben. Wenn Sie             tung eines Rechtsanwalts, der am Ort des zustän-
        Kosten in fremder Währung bezahlt haben, über-                digen Gerichts ansässig ist oder wäre.
        nehmen wir diese in Euro. Als Abrechnungsgrund-
        lage benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an       7.2.3   Rechtsschutzfall im Ausland
        dem Sie die Kosten vorgestreckt haben.
                                                                      Wir übernehmen die Kosten für einen Rechtsan-
        Unter den erforderlichen Kosten verstehen wir:                walt, der für Sie am zuständigen Gericht im Aus-
                                                                      land tätig wird. Dies kann sein
7.1     Mediationskosten
                                                                      • ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger
        Wir übernehmen im Rahmen der versicherten                       ausländischer Rechtsanwalt oder
        Rechtsstreitigkeiten (Leistungsarten) die üblichen,           • ein Rechtsanwalt in Deutschland.
        angemessenen Kosten eines zertifizierten Media-
        tors in einem Mediationsverfahren zur außerge-                Den Rechtsanwalt vergüten wir in jedem Fall so,
        richtlichen Streitbeilegung.                                  als wäre der Rechtsstreit am Ort eines Anwaltsbü-
                                                                      ros in Deutschland. Diese Vergütung ist begrenzt
        Nehmen an der Mediation nicht versicherte Perso-              auf die gesetzliche Vergütung.
        nen teil, übernehmen wir anteilig die Kosten, die
        auf Sie und mitversicherte Personen entfallen.                Bei Ansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls
                                                                      im europäischen Ausland muss zunächst eine
        Die maximale Höhe der Mediationskosten ergibt                 Regulierung mit dem Schadenregulierungsbe-
        sich aus Ihrem Versicherungsschein.                           auftragten bzw. mit der Entschädigungsstelle im
                                                                      Inland erfolgen. Dies gilt jedoch nicht für Israel
7.2     Rechtsanwaltskosten                                           und die Schweiz. Erst wenn diese Regulierung
                                                                      erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für
        Wir übernehmen die erforderlichen Kosten für die              eine Rechtsverfolgung im Ausland.
        gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung
        Ihrer Interessen durch einen Rechtsanwalt im                  Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland
        nachstehenden versicherten Umfang.                            übernehmen wir im Rahmen der gesetzlichen
                                                                      Gebühren, und zwar bis zur Höhe der gesetzlichen
        Den Rechtsanwalt können Sie frei wählen. Dies                 Vergütung eines Verkehrsanwalts.
        gilt auch für Personen, die eine nach den einzel-
        staatlichen Rechtsvorschriften im Rahmen von          7.2.4   Verkehrsanwalt
        Gerichts- und Verwaltungsverfahren anerkannte
        Qualifikation besitzen.                                       Wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zustän-
                                                                      digen Gericht entfernt, dann übernehmen wir auch
        Die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts                   die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts,
        richtet sich in allen Fällen nach dem Rechtsan-               der nur den Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt
        waltsvergütungsgesetz (RVG).                                  am Ort des zuständigen Gerichts führt (sog. Ver-
                                                                      kehrsanwalt).
7.2.1   Anwaltliche Erstberatung
                                                                      Die Kosten übernehmen wir bis zur Höhe einer
        Wenn sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf die             Korrespondenzgebühr (Ziffer 3400 RVG) oder
        folgenden Leistungen beschränkt, dann überneh-                stattdessen bis zu dieser Höhe die gesetzlichen
        men wir die Kosten je Rechtsschutzfall höchstens              Reisekosten und Abwesenheitsgelder des für Sie
        bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten                tätigen Rechtsanwalts.
        Betrag:
                                                                      Bei Strafverfahren übernehmen wir diese Kosten
        • Ihr Rechtsanwalt erteilt Ihnen einen mündlichen             maximal bis zur Höhe einer weiteren Verfahrens-
          oder schriftlichen Rat                                      gebühr in Höhe der Mittelgebühr.

                                                                      Wir übernehmen keine Kosten für einen Verkehrs-
                                                                      anwalt bei Ordnungswidrigkeitenverfahren.


                                                                                                              Seite 9 von 14

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7.2.5   Mehrkosten bei einem Anwaltswechsel                       Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten
                                                                  geltenden Sätze.
        Wir übernehmen die Mehrkosten für einen
        Anwaltswechsel, soweit der Wechsel in der Per-      7.4   Verfahrens- und Vollstreckungskosten
        son des Rechtsanwalts eintreten musste, gemäß
        § 91 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO).             Wir übernehmen

7.2.6   Kosten für eine gütliche Einigung                         • die Gerichtskosten einschließlich der Entschä-
                                                                    digung für Zeugen und Sachverständige, die
        Wir übernehmen bei einer gütlichen Einigung die             vom Gericht herangezogen werden,
        Kosten im Verhältnis des von Ihnen angestrebten           • die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner
        Ergebnisses zum erzielten Ergebnis, es sei denn,            rechtlichen Interessen entstandenen Kosten,
        dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung              soweit Sie aufgrund prozessualer Vorschriften
        gesetzlich vorgeschrieben ist.                              zu deren Erstattung verpflichtet sind, ausge-
                                                                    nommen Kosten, die dem Gegner durch eine
7.2.7   Sachverständigenkosten bei Privatgutachten                  behauptete oder begangene pflichtwidrige
                                                                    Handlung Ihrerseits bereits vor Beginn Ihrer
        Wir übernehmen die ortsübliche Vergütung für                Rechtsverteidigung entstanden sind,
        einen Sachverständigen bei einem Privatgutachten          • Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder
                                                                    Art, bei denen vom Gericht eine Geldstrafe oder
        • in Fällen der Verteidigung in einem verkehrs-             Geldbuße über 250 Euro verhängt wurde,
          rechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsver-          • die Kosten des Gerichtsvollziehers bis zu drei
          fahren,                                                   Zwangsvollstreckungsmaßnahmen je Vollstre-
        • wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Kauf-            ckungstitel. Wir übernehmen keine Kosten auf-
          und Reparaturverträgen von Kraftfahrzeugen                grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
          wahrnehmen.                                               die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des
                                                                    Vollstreckungstitels eingeleitet werden. Hat der
        Der Sachverständige muss über die erforderliche             Schuldner in den letzten drei Jahren vor der ers-
        technische Sachkunde verfügen. Als technisch                ten Maßnahme eine Versicherung an Eides statt
        sachkundig gelten Sachverständige, die von einer            abgegeben, erstatten wir diese Kosten nicht.
        staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle             • die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehör-
        bestellt oder von einer nach den jeweils gültigen           den einschließlich der Entschädigung für Zeu-
        DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert           gen und Sachverständige, die von der Verwal-
        worden sind.                                                tungsbehörde herangezogen werden, sowie die
                                                                    Kosten der Vollstreckung im Verwaltungsweg.
7.3     Reisekosten
                                                            7.5   Kosten für gesetzliche Schlichtungsverfahren
        Wir übernehmen Ihre Kosten für eine Reise zu
        einem ausländischen Gericht, wenn                         Wir übernehmen die Gebühren eines gesetzlich
                                                                  vorgesehenen Schlichtungsverfahrens.
        • Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei
          erscheinen müssen,                                7.6   Übersetzungskosten
        • Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches
          Erscheinen vermeiden können.                            Wir übernehmen die Kosten für die Übersetzung
                                                                  der für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interes-
        Wir übernehmen auch die gesetzlichen Fahrt-               sen notwendigen schriftlichen Unterlagen aus der
        kosten und Abwesenheitsgelder eines im Land-              deutschen Sprache in die ausländische Gerichts-
        gerichtsbezirk des Besuchsortes zugelassenen              sprache.
        Rechtsanwalts, der Sie besucht, wenn Sie auf-
        grund Unfalls, Krankheit oder sonstigen körperli-   7.7   Kosten für Verkehrs-Opfer-Rechtsschutz
        chen Gebrechens den Rechtsanwalt nicht selbst
        aufsuchen können.                                         Wir akzeptieren eine angemessene Honorarver-
                                                                  einbarung mit Ihrem Rechtsanwalt bis maximal
        Wir übernehmen in diesen Fällen die tatsäch-              zum 5,0-fachen der gesetzlich vorgesehenen Ver-
        lich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für             gütung.

                                                                  Wir übernehmen die Kosten für eine psychosoziale
                                                                  Prozessbegleitung bis maximal zum 2,0-fachen


                                                                                                       Seite 10 von 14

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      der gesetzlich vorgesehenen Vergütung gemäß            10.   Wartezeiten
      Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung
      im Strafverfahren (PsychPbG).                                Für die Leistungsarten nach den Ziffern 5.2, 5.5
                                                                   und 5.7 dieser Besonderen Versicherungsbedin-
7.8   Strafkaution                                                 gungen gilt eine Wartezeit.

      Ist zur Vermeidung einer Untersuchungshaft eine              Versicherungsschutz besteht erst nach Ablauf von
      Kaution erforderlich, gewähren wir Ihnen ein zins-           drei Monaten nach Versicherungsbeginn.
      loses Darlehen (Strafkaution). Dies geschieht in
      Form eines zinslosen Darlehens bis zu der im Ver-            Für Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit
      sicherungsschein vereinbarten Höhe.                          eintreten, besteht auch nach Ablauf der Wartezeit
                                                                   kein Versicherungsschutz.
7.9   Kosten für Medizinisch-Psychologische Unter-
      suchung                                                11.   Geltungsbereich

      Wir übernehmen die Kosten für ein Gutachten                  Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Aus-
      zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung                 land besteht der Rechtsschutz
      (MPU), wenn das Gutachten den zugrundeliegen-
      den Vorwurf entkräftet hat.                                  • in Europa für die gesamte Dauer des Aufenthal-
                                                                     tes und
8.    Versicherungssumme                                           • im nichteuropäischen Ausland höchstens für
                                                                     ein Jahr.
      Die vereinbarte Versicherungssumme ergibt sich
      aus dem Versicherungsschein.                                 Unter Europa verstehen wir

      Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte              • die Staaten der Europäischen Union (EU),
      Personen in demselben Rechtsschutzfall rechnen               • die Vertragsstaaten des Abkommens über den
      wir zusammen. Dies gilt auch für Zahlungen auf-                europäischen Wirtschaftsraum (EWR),
      grund mehrerer Rechtsstreitigkeiten, die zeitlich            • das Vereinigte Königreich
      und ursächlich zusammenhängen oder auf dem                   • die Schweiz und
      gleichen Ereignis oder auf dem gleichen Lebens-              • Israel.
      sachverhalt beruhen. Gelten mehrere Rechtsstrei-
      tigkeiten als ein Rechtsschutzfall, wird der Selbst-         Kein vorübergehender Auslandsaufenthalt im
      behalt nur einmal von unserer Zahlung abgezogen              Sinne dieser besonderen Versicherungsbedin-
                                                                   gungen Bedingungen liegt vor, wenn der ständige
9.    Selbstbehalt                                                 Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt wird. Ab
                                                                   diesem Zeitpunkt besteht kein Versicherungs-
      Ein vereinbarter und im Versicherungsschein                  schutz mehr.
      dokumentierter Selbstbehalt wird von der Ent-
      schädigungsleistung je Rechtsschutzfall in Abzug       12.   Versichererwechsel
      gebracht.
                                                                   Bei einem Wechsel vom Vorversicherer zu uns
      Dies gilt nicht für die anwaltliche Erstberatung,            übernehmen wir Versicherungsschutz, wenn
      soweit danach der Rechtsschutzfall beendet ist.              bezüglich der versicherten Leistungen

                                                                   • ein lückenloser Versicherungsschutz besteht,
                                                                   • Versicherungsschutz beim Vorversicherer
                                                                     bestand,
                                                                   • der Versicherungsfall in der Vertragslaufzeit
                                                                     des Vorversicherers liegt,
                                                                   • der Anspruch erstmals später als drei Jahre
                                                                     nach Beendigung der Vorversicherung geltend
                                                                     gemacht wird und


                                                                                                        Seite 11 von 14

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       • der Vorversicherer deshalb seine Leistungs-           13.2.2 Obliegenheiten gegenüber Ihrem Rechtsanwalt
         pflicht abgelehnt hat.
                                                                      Sie müssen Ihren Rechtsanwalt bei der Beauftra-
       Die Meldung beim Vorversicherer darf jedoch                    gung
       nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt
       worden sein.                                                   •   vollständig und wahrheitsgemäß unterrichten,
                                                                      •   die Beweismittel angeben,
13.    Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits-                   •   die möglichen Auskünfte erteilen und
       verletzungen vor und nach Eintritt des Rechts-                 •   die notwendigen Unterlagen beschaffen.
       schutzfalles
                                                               13.3   Folgen von Obliegenheitsverletzungen
13.1   Obliegenheiten vor Eintritt des Rechtsschutzfalles
                                                                      Wenn Sie eine Obliegenheit vor Eintritt des Versi-
       Der Fahrer oder Führer eines Kraftfahrzeuges                   cherungsfalles vorsätzlich verletzen, verlieren Sie
       muss bei Eintritt des Rechtsschutzfalles                       Ihren Versicherungsschutz.

       • die erforderliche Fahrerlaubnis haben,                       Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegen-
       • berechtigt sein, das Kraftfahrzeug zu führen und             heit sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen,
       • das Kraftfahrzeug muss zugelassen sein oder                  und zwar in einem der Schwere Ihres Verschul-
         ein gültiges Versicherungskennzeichen haben.                 dens entsprechenden Verhältnis.

13.2   Obliegenheiten nach Eintritt des Rechtsschutz-                 Wenn Sie eine Auskunfts- oder Aufklärungsob-
       falles                                                         liegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalles
                                                                      verletzen, kann auch dies zum vollständigen oder
13.2.1 Obliegenheiten uns gegenüber                                   teilweisen Wegfall des Versicherungsschutzes
                                                                      führen. Dies setzt jedoch voraus, dass wir Sie vor-
       Nach dem Eintritt eines Rechtsschutzfalles müs-                her durch gesonderte Mitteilung in Textform über
       sen Sie                                                        diese Pflichten informiert haben.

       • den Rechtsschutzfall, soweit Ihnen zumutbar,                 Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn
         unverzüglich anzeigen,                                       Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheiten nicht
       • vollständig und wahrheitsgemäß über sämt-                    grob fahrlässig verletzt haben.
         liche Umstände des Rechtsschutzfalles unter-
         richten,                                                     Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen,
       • alle Beweismittel angeben,                                   wenn Sie uns nachweisen, dass die Obliegenheits-
       • Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen               verletzung nicht die Ursache war für
         und
       • auf unser Verlangen Auskünfte über den Ver-                  • den Eintritt des Rechtsschutzfalles,
         fahrensstand geben.                                          • die Feststellung des Rechtsschutzfalles oder
                                                                      • die Feststellung oder den Umfang unserer Leis-
       Wir bestätigen Ihnen in Textform den Umfang des                  tung.
       Versicherungsschutzes, der für den konkreten
       Rechtsschutzfall besteht.                                      Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen,
                                                                      wenn Sie Ihre Obliegenheit arglistig verletzt haben.
       Ergreifen Sie jedoch Maßnahmen zur Durchsetzung
       Ihrer rechtlichen Interessen, bevor wir den Umfang             Sie müssen sich bei der Erfüllung der Obliegenhei-
       des Versicherungsschutzes bestätigt haben, und                 ten die Kenntnis und das Verhalten des von Ihnen
       entstehen durch solche Maßnahmen Kosten, tra-                  beauftragten Rechtsanwalts zurechnen lassen.
       gen wir nur die Kosten, die wir bei einer Bestätigung
       des Versicherungsschutzes vor Einleitung dieser
       Maßnahmen zu tragen gehabt hätten.


                                                                                                            Seite 12 von 14

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14.    Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen              15.   Abtretung
       mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mut-
       willigkeit - Stichentscheidverfahren                         Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen kön-
                                                                    nen Sie nur mit unserem Einverständnis abtreten.
14.1   Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit
                                                                    Unser Einverständnis bedarf der Textform.
       Wir können den Versicherungsschutz ablehnen,
       wenn unserer Auffassung nach                                 Ausnahme: Das Zustimmungserfordernis entfällt,
                                                                    wenn Sie auf Geld gerichtete Ansprüche gegen
       • die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen               uns haben.
         nach den Ziffern 5.1, 5.2 sowie 5.5 bis 5.7 dieser
         Besonderen Versicherungsbedingungen keine                  Wenn wir Sie von noch nicht bezahlten Kosten-
         hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder                  rechnungen freistellen sollen, liegt kein auf Geld
       • Sie Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahr-            gerichteter Anspruch vor.
         nehmen wollen. Mutwilligkeit liegt dann vor,
         wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten         16.   Anspruchsübergang
         in einem groben Missverhältnis zum angestreb-
         ten Erfolg stehen. In diesem Fall können wir               Wenn ein anderer Ihnen Kosten der Rechtsverfol-
         nicht zahlen, weil die berechtigten Interessen             gung erstatten muss, dann geht dieser Anspruch
         der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt                auf uns über. Dies gilt nur dann, wenn wir die Kos-
         würden.                                                    ten bereits beglichen haben.

       Die Ablehnung müssen wir Ihnen in diesen Fällen              Sie müssen uns die Unterlagen aushändigen, die
       unverzüglich in Textform mitteilen, und zwar mit             wir brauchen, um diesen Anspruch durchzuset-
       Begründung.                                                  zen. Bei der Durchsetzung des Anspruchs müssen
                                                                    Sie mitwirken, wenn wir das verlangen und soweit
14.2   Verfahren bei abgelehntem Rechtsschutz (Stich-               dies für Sie zumutbar ist.
       entscheidverfahren)
                                                                    Wenn Sie diese Pflicht vorsätzlich verletzen und
       Wenn wir Rechtsschutz aus den vorgenannten                   wir deshalb diese Kosten von dem anderen nicht
       Gründen (Nr. 14.1) ablehnen, können Sie den für              erstattet bekommen, dann müssen wir über die
       Sie tätigen oder noch zu beauftragenden Rechts-              geleisteten Kosten hinaus keine weiteren Kosten
       anwalt veranlassen, eine begründete Stellung-                mehr erstatten. Wenn Sie grob fahrlässig gehan-
       nahme abzugeben, und zwar zu folgenden Fragen:               delt haben, sind wir berechtigt, die Kosten in einem
                                                                    der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden
       • Besteht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg,             Verhältnis zu kürzen. Sie müssen beweisen, dass
         und                                                        Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
       • steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Inter-
         essen in einem angemessenen Verhältnis zum           17.   Kostenerstattung durch Dritte
         angestrebten Erfolg?
                                                                    Hat Ihnen ein anderer Kosten der Rechtsver-
       Die Kosten für diese Stellungnahme übernehmen                folgung erstattet, müssen Sie uns diese Kosten
       wir.                                                         zurückzahlen, soweit wir diese bereits beglichen
                                                                    haben.
       Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für Sie
       und für uns bindend, es sei denn, dass diese Ent-      18.   Kündigung des Versicherungsvertrages
       scheidung offenbar von der tatsächlichen Sach-
       oder Rechtslage erheblich abweicht.                          In Ergänzung zu Ziffer 7.1 der Allgemeine Versi-
                                                                    cherungsbedingungen gilt:
       Damit der Rechtsanwalt die Stellungnahme
       abgeben kann, müssen Sie ihn vollständig und                 Haben wir den Versicherungsschutz abgelehnt,
       wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten.               obwohl wir zur Leistung verpflichtet gewesen
       Außerdem müssen Sie die Beweismittel angeben.                wären, können Sie den Vertrag vorzeitig, innerhalb
       Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkom-
       men, entfällt Ihr Versicherungsschutz.


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      von einem Monat, nachdem Sie unsere Ablehnung
      erhalten haben, in Textform kündigen.

      Haben wir unsere Leistungspflicht für mindestens
      zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene
      Versicherungsfälle bejaht, können Sie und wir
      den Vertrag vorzeitig, innerhalb von einem Monat,
      nach Anerkennung der Leistungspflicht für den
      zweiten oder jeden weiteren Versicherungsfall, in
      Textform kündigen.

19.   Beendigung des Versicherungsvertrages

      In Ergänzung zu Ziffer 7.2 der Allgemeinen Versi-
      cherungsbedingungen gilt:

      Der Versicherungsvertrag endet für alle versicher-
      ten Personen, wenn Sie versterben. Die versicherte
      volljährige Person hat dann das Recht, den Versi-
      cherungsvertrag unter Benennung des künftigen
      Versicherungsnehmers fortzusetzen. Eine solche
      Erklärung ist uns gegenüber innerhalb von zwei
      Monaten nach Ihrem Tod in Textform abzugeben.

      Bei Tod einer versicherten Person, die nicht
      zugleich Versicherungsnehmer ist, endet der Ver-
      sicherungsvertrag in Bezug auf diese versicherte
      Person.


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