# Allianz UnternehmensSchutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-produkthaftpflicht-allianz-unternehmensschutz-haftpflicht.php
- Rechtlicher Träger: Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-produkthaftpflicht-allianz-unternehmensschutz-haftpflicht.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [UnternehmensSchutz Informationsblatt HAFTPFLICHT](https://www.allianz.at/content/dam/onemarketing/cee/azat/website/unternehmen/unternehmensschutz/UnternehmensSchutz-Informationsblatt-HAFTPFLICHT-2025-06.pdf), Fassung Informationsblatt UnternehmensSchutz 2025, Stand Juni 2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden aus Produkten | laut Polizze | Die Leistungen des Versicherers sind pro Versicherungsfall mit der vereinbarten Pauschalversicherungssumme bzw. dem jeweiligen Sub-Limit begrenzt. | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Jahreshöchstleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung im Produkthaftpflichtschaden | ja | Es gelten die vereinbarten Selbstbehalte. | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Vertragsform: eigenständige Produkthaftpflichtversicherung oder Baustein der Betriebshaftpflicht | nein | Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Betriebshaftpflichtversicherung | Art der Versicherung, Seite 1 |
| Versicherte Rollen: Hersteller, Quasihersteller (Eigenmarke), Händler, Importeur | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsfall: Schadenereignis, Verstoß oder Anspruchserhebung (claims made) | nicht geregelt |  |  |
| Örtlicher Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) für gelieferte Produkte | ja | Örtlicher Geltungsbereich: Weltdeckung exkl. Kanada, USA, Australien | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Lieferungen nach USA und Kanada (direkt oder indirekt) mitversichert | nein | Örtlicher Geltungsbereich: Weltdeckung exkl. Kanada, USA, Australien | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Personen- und Sachschäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse | ja | Personenschäden, Sachschäden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Gesetzliche Haftung nach Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG, PHG, Texto refundido de consumidores) ohne Verschulden | nicht geregelt |  |  |
| Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler (Gebrauchsanleitung, Warnhinweise) | nicht geregelt |  |  |
| Entwicklungsrisiko: Fehler, die nach Stand von Wissenschaft und Technik beim Inverkehrbringen nicht erkennbar waren | nicht geregelt |  |  |
| Handelsware und zugekaufte Teile fremder Hersteller | nicht geregelt |  |  |
| Eigenmarken (Quasihersteller) und Import aus Drittstaaten außerhalb der EU | nicht geregelt |  |  |
| Schäden aus erbrachten Arbeiten und Leistungen nach Abschluss (Montage, Wartung, Reparatur) | nicht geregelt |  |  |
| Versand- und Onlinehandel, auch über Marktplätze | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche und Kosten außerhalb der Versicherungssumme | nicht geregelt |  |  |
| Erweiterte Produkthaftpflicht für reine Vermögensschäden der Abnehmer mitversichert | ja | Erweiterte Produkte-Haftpflicht | Optionale Deckungen, Seite 1 |
| Fehlen vereinbarter Eigenschaften (Personen- oder Sachschaden nicht vorausgesetzt) | nicht geregelt |  |  |
| Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden (mangelhaftes Erzeugnis mit anderen Produkten verbunden) | nicht geregelt |  |  |
| Weiterverarbeitungs- und Bearbeitungsschäden beim Abnehmer | nicht geregelt |  |  |
| Aus- und Einbaukosten (Ausbau mangelhafter und Einbau mangelfreier Erzeugnisse) | nicht geregelt |  |  |
| Aus- und Einbaukosten des Händlers gegenüber dem Käufer (Nacherfüllung nach § 439 Abs. 3 BGB oder entsprechendem Recht) | nein | Gewährleistung für Mängel | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Transportkosten für mangelhafte und mangelfreie Erzeugnisse im Rahmen von Aus- und Einbau | nicht geregelt |  |  |
| Prüf- und Sortierkosten (Überprüfung von Erzeugnissen auf Mängel) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch Erzeugnisse, die mit vom Versicherungsnehmer gelieferten Maschinen hergestellt wurden | nicht geregelt |  |  |
| Entgangener Gewinn und Produktionsausfall des Abnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in der erweiterten Produkthaftpflicht | nicht geregelt |  |  |
| Rückrufkosten mitversichert (eigene Rückrufkosten-Haftpflicht oder Baustein) | nicht geregelt |  |  |
| Rückruf gegenüber Endverbrauchern zur Abwendung von Personenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Behördlich angeordneter Rückruf (Marktüberwachung) und freiwilliger Rückruf | nicht geregelt |  |  |
| Rückruf gegenüber gewerblichen Abnehmern und Händlern in der Lieferkette | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Rückrufwarnungen (Medien, Anschreiben, Hotline) und Vernichtung | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Krisen- und PR-Berater im Rückruffall | nicht geregelt |  |  |
| Rückruf nach mutwilliger oder böswilliger Produktmanipulation und Erpressung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Rückruf von Kfz-Teilen und Zubehör (eigene Kfz-Rückrufdeckung nötig) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Luft- und Raumfahrzeuge und deren Teile | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Kfz-Teile und Zubehör in der erweiterten Produkthaftpflicht | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Arzneimittel (AMG-Pflichtdeckung) und Medizinprodukte | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: nicht nach Stand der Technik erprobte Erzeugnisse (Erprobungsklausel) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: bewusstes Abweichen von Gesetzen, Normen oder Kundenvorgaben | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Schäden am gelieferten Erzeugnis selbst und Erfüllungsansprüche | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: vertragliche Garantien und Haftungserweiterungen über das Gesetz hinaus | ja | Ansprüche, die über gesetzliche Schadenersatzpflichten hinausgehen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss: Strafschadenersatz (punitive und exemplary damages) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Asbest, gentechnisch veränderte Organismen und ähnliche Stoffe | ja | Schäden durch Gentechnik, elektromagnetische Felder, Asbest und Atomenergie | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss: Fehler in Software und Daten als Bestandteil von Produkten | nicht geregelt |  |  |
| Vorgabe eines Qualitätssicherungssystems oder Wareneingangskontrolle | nicht geregelt |  |  |
| Vorgabe zur Produktbeobachtung und Dokumentation (Chargen, Rückverfolgbarkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Umsatzmeldung als Beitragsgrundlage und Folgen einer Falschmeldung | ja | insbesondere Umsatz und Anzahl der Personen | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Vorsorgeversicherung für neue Produkte und Risiken nach Vertragsbeginn | nein | Das versicherte Risiko darf nach Abschluss des Versicherungsvertrages nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Vertragliche Freistellungen, Qualitätssicherungs- und Haftungsvereinbarungen mit Abnehmern mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Wareneingangsprüfung beim Abnehmer (Rügeobliegenheit nach § 377 HGB) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Anzeige eines Schadens oder eines drohenden Rückrufs | keine | Ein Versicherungsfall ist so schnell wie möglich zu melden | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Rückwärtsdeckung für Erzeugnisse, die vor Vertragsbeginn ausgeliefert wurden | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung für ausgelieferte Erzeugnisse nach Betriebsaufgabe oder Vertragsende | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen | ja | Der Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Beitragsgrundlage (Umsatz, Lohnsumme, Pauschale) | ja | welche zur Bemessung der Versicherungsprämie notwendig sind, insbesondere Umsatz und Anzahl der Personen | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfall | ja | Der Vertrag kann aus weiteren Gründen, z.B. nach Eintritt des Versicherungsfalls, vorzeitig gekündigt werden. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Garantie auf Einhaltung der Musterbedingungen des Verbands (GDV, VVO) oder Besserstellung | nicht geregelt |  |  |
| Innovations- oder Updateklausel (künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: UnternehmensSchutz Informationsblatt HAFTPFLICHT

```text
[Seite 1]
Stand Juni 2025


                                                                                               Betriebsversicherung
      Produkt:                                                                                 Informationsblatt zu Versicherungs-
      UnternehmensSchutz 2025                                                                  produkten für Unternehmen: Allianz
      Paket HAFTPFLICHT                                                                        Elementar Versicherungs-AG, Österreich


ACHTUNG: Hier finden Sie nur ausgewählte Informationen in vereinfachter Form, um Ihnen einen Überblick zu geben.
Alle vorvertraglichen und vertraglichen Informationen über das Produkt finden Sie im Versicherungsantrag, in der
Versicherungs-Urkunde und in den Versicherungsbedingungen. Die Deckungen unter „was ist versichert“ gelten sofern
vereinbart und in der Versicherungs-Urkunde dokumentiert.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Betriebshaftpflichtversicherung


        Was ist versichert?                                                                             Was ist nicht versichert?

        Betriebshaftpflicht (fix)                                                                       Die wichtigsten Ausschlüsse vom
        Versichert im Rahmen der Versicherungssumme                                                     Versicherungsschutz sind:
        (VS) ist die Erfüllung von gerechtfertigten                                                       x Gewährleistung für Mängel
        Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetz-                                                     x Schäden im Zusammenhang mit nicht
        licher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen                                                    versicherten Deckungen
        Inhalts und die Abwehr unberechtigter Ansprüche                                                   x Ansprüche, die über gesetzliche
        bei:                                                                                                Schadenersatzpflichten hinausgehen
            Personenschäden,                                                                             x Schäden durch Krieg oder Kriegsereignisse
            Sachschäden,                                                                                   jeder Art
            sich aus einem Personen- oder Sachschaden                                                    x Schäden durch Innere Unruhen, Bürgerkrieg,
              ergebende Vermögensschäden,                                                                    Revolution, Streik, Aussperrung
            sonstigen (reinen) Vermögensschäden                                                          x Schäden durch Terrorakte jeder Art
              (mit begrenzter Versicherungssumme),                                                        x Vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführte
           die durch das versicherte Risiko verursacht                                                      Schäden
           werden.                                                                                        x Schäden durch Kernenergie
                                                                                                          x Schäden durch Gentechnik, elektro-
        Optionale Deckungen:                                                                                magnetische Felder, Asbest und Atomenergie
           Umweltsachschäden                                                                             x Schäden, die Sie sich oder Ihren Gehilfen
           Umweltkostensanierungsversicherung                                                              selbst, Ihrem Unternehmen sowie Mit-
           Erweiterte Produkte-Haftpflicht                                                                 versicherten oder dem Konzerngeflecht zufügen
           Nachbesserungsbegleitschäden
           Örtlicher Geltungsbereich: Weltdeckung
             exkl. Kanada, USA, Australien
                                                                                                        Gibt es Deckungsbeschränkungen?
        Es kann auch eine Haus- und Grundbesitz-
        Haftpflicht als Einzeldeckung vereinbart werden.                                                ! Die Leistungen des Versicherers sind pro
                                                                                                           Versicherungsfall mit der vereinbarten
        Die konkreten Versicherungssummen sowie die                                                        Pauschalversicherungssumme bzw. dem
        Selbstbehalte vereinbaren wir mit Ihnen im                                                         jeweiligen Sub-Limit begrenzt.
        Versicherungsvertrag.                                                                           ! Es gelten die vereinbarten Selbstbehalte.
                                                                                                        ! Individuelle Deckungserweiterungen (wie z.B.
                                                                                                           Umweltsachschäden) gelten nur insofern als
                                                                                                           gedeckt, als sie vereinbart wurden
                                                                                                        ! Wenn ein Schaden vorsätzlich oder durch
                                                                                                          ein Vorsatz ähnliches Delikt verursacht wurde,
                                                                                                          entfällt der Versicherungsschutz.
                                                                                                        ! Bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen
                                                                                                           entfällt der Versicherungsschutz ganz oder
                                                                                                           teilweise.
                                                                                                        ! Der Versicherungsschutz gilt subsidiär. Das
                                                                                                           heißt, Deckung besteht nur insoweit, als aus
                                                                                                           anderweitigen Versicherungsverträgen oder
                                                                                                           Absicherungen keine Entschädigung erlangt
                                                                                                           werden kann.


Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Diese Unterlage stellt lediglich einen Überblick dar. Vollständige Informationen zum Produkt entnehmen Sie bitte
dem Antrag, der Versicherungs-Urkunde und den Versicherungsbedingungen. Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft Sitz: Wiedner Gürtel 9 – 13, 1100         Seite 1 von 2
Wien, Telefon: 05 9009-0, Fax: 05 9009-70000. Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 34004g, UID: ATU 1536 4406, www.allianz.at;
Art 13f DSGVO: www.allianz.at/datenschutz Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5 (www.fma.gv.at)

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          Wo bin ich versichert?
           Der Versicherungsschutz besteht im, auf der Versicherungs-Urkunde, vereinbarten Geltungsbereich.


          Welche Verpflichtungen habe ich?
          • Der Versicherer ist vor Abschluss des Vertrages, aber auch während der Laufzeit über das versicherte Risiko
            vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren. Der Versicherer ist wahrheitsgemäß über die Parameter zu
            informieren, welche zur Bemessung der Versicherungsprämie notwendig sind, insbesondere Umsatz und
            Anzahl der Personen.
          • Das versicherte Risiko darf nach Abschluss des Versicherungsvertrages nicht erheblich vergrößert oder
            erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrerhöhung ist dem Versicherer unverzüglich zu melden.
          • Ein Versicherungsfall ist so schnell wie möglich zu melden und an der Feststellung des Versicherungsfalles und
            seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B. Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen).
          • Ein drohender Schaden muss nach Möglichkeit abgewendet und ein entstandener Schaden gering gehalten
            werden. Es müssen alle Maßnahmen getroffen werden, um den Schaden und dessen Folgen so gering wie
            möglich zu halten.
          • Geltend gemachte Schadenersatzansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Wenn Schadenersatzansprüche
            gerichtlich geltend gemacht werden, müssen alle Weisungen des Versicherers befolgt und dem vom
            Versicherer beauftragten Anwalt Vollmacht erteilt werden.


         Wann und wie zahle ich?
         Die Prämie ist fristgerecht jährlich während der Vertragsdauer und im Vorhinein zu bezahlen. Eine halb-,
         vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweise und die Zahlungsart (z.B.: Zahlungsanweisung per Zahlschein oder
         online, Abbuchungsauftrag, Einzugsermächtigung) können vereinbart werden.


         Wann beginnt und endet die Deckung?
         Beginn:
         Der Beginn des Vertrages und der Deckung ist in der Versicherungs-Urkunde angegeben. Voraussetzung ist, dass
         die Zahlung der ersten Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig erfolgt.
         Ende:
         • Der Vertrag und die Deckung enden durch Kündigung durch den Versicherer oder den Kunden.
         • Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer 1 Jahr oder weniger, endet der Versicherungsschutz ohne Kündigung zum
            vereinbarten Zeitpunkt.


         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
         • Der Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt
           werden.
         • Der Vertrag kann aus weiteren Gründen, z.B. nach Eintritt des Versicherungsfalls, vorzeitig gekündigt werden.


Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Diese Unterlage stellt lediglich einen Überblick dar. Vollständige Informationen zum Produkt entnehmen Sie bitte
dem Antrag, der Versicherungs-Urkunde und den Versicherungsbedingungen. Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft Sitz: Wiedner Gürtel 9 – 13, 1100         Seite 2 von 2
Wien, Telefon: 05 9009-0, Fax: 05 9009-70000. Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 34004g, UID: ATU 1536 4406, www.allianz.at;
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