# VLV Ländle Gewerbe: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-produkthaftpflicht-vlv-laendle-gewerbe.php
- Rechtlicher Träger: Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-produkthaftpflicht-vlv-laendle-gewerbe.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Betriebshaftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Ländle Gewerbe, Ländle Agrar)](https://www.vlv.at/downloads/ipid-betriebshaftpflichtversicherung/), Fassung 4169 2020/11

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden aus Produkten | laut Polizze | Ersatz wird im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Jahreshöchstleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung im Produkthaftpflichtschaden | ja | die Versicherungssumme abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes bildet die Grenze der Ersatzleistung | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Vertragsform: eigenständige Produkthaftpflichtversicherung oder Baustein der Betriebshaftpflicht | nein | Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Betriebshaftpflichtversicherung | Art der Versicherung, Seite 1 |
| Versicherte Rollen: Hersteller, Quasihersteller (Eigenmarke), Händler, Importeur | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsfall: Schadenereignis, Verstoß oder Anspruchserhebung (claims made) | nicht geregelt |  |  |
| Örtlicher Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) für gelieferte Produkte | ja | Der Versicherungsschutz besteht in Österreich. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Lieferungen nach USA und Kanada (direkt oder indirekt) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Personen- und Sachschäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse | ja | mangelnde Produkte (Produkthaftpflichtrisiko) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Gesetzliche Haftung nach Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG, PHG, Texto refundido de consumidores) ohne Verschulden | nicht geregelt |  |  |
| Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler (Gebrauchsanleitung, Warnhinweise) | nicht geregelt |  |  |
| Entwicklungsrisiko: Fehler, die nach Stand von Wissenschaft und Technik beim Inverkehrbringen nicht erkennbar waren | nicht geregelt |  |  |
| Handelsware und zugekaufte Teile fremder Hersteller | nicht geregelt |  |  |
| Eigenmarken (Quasihersteller) und Import aus Drittstaaten außerhalb der EU | nicht geregelt |  |  |
| Schäden aus erbrachten Arbeiten und Leistungen nach Abschluss (Montage, Wartung, Reparatur) | nicht geregelt |  |  |
| Versand- und Onlinehandel, auch über Marktplätze | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche und Kosten außerhalb der Versicherungssumme | nicht geregelt |  |  |
| Erweiterte Produkthaftpflicht für reine Vermögensschäden der Abnehmer mitversichert | ja | Individuelle Erweiterungen, z.B. Umweltstörung oder erweiterte Produkte-Haftpflicht müssen gesondert vereinbart werden. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Fehlen vereinbarter Eigenschaften (Personen- oder Sachschaden nicht vorausgesetzt) | nicht geregelt |  |  |
| Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden (mangelhaftes Erzeugnis mit anderen Produkten verbunden) | nicht geregelt |  |  |
| Weiterverarbeitungs- und Bearbeitungsschäden beim Abnehmer | nicht geregelt |  |  |
| Aus- und Einbaukosten (Ausbau mangelhafter und Einbau mangelfreier Erzeugnisse) | nicht geregelt |  |  |
| Aus- und Einbaukosten des Händlers gegenüber dem Käufer (Nacherfüllung nach § 439 Abs. 3 BGB oder entsprechendem Recht) | nein | das unternehmerische Risiko (insbesondere Gewährleistungsansprüche) | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Transportkosten für mangelhafte und mangelfreie Erzeugnisse im Rahmen von Aus- und Einbau | nicht geregelt |  |  |
| Prüf- und Sortierkosten (Überprüfung von Erzeugnissen auf Mängel) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch Erzeugnisse, die mit vom Versicherungsnehmer gelieferten Maschinen hergestellt wurden | nicht geregelt |  |  |
| Entgangener Gewinn und Produktionsausfall des Abnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in der erweiterten Produkthaftpflicht | nicht geregelt |  |  |
| Rückrufkosten mitversichert (eigene Rückrufkosten-Haftpflicht oder Baustein) | nicht geregelt |  |  |
| Rückruf gegenüber Endverbrauchern zur Abwendung von Personenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Behördlich angeordneter Rückruf (Marktüberwachung) und freiwilliger Rückruf | nicht geregelt |  |  |
| Rückruf gegenüber gewerblichen Abnehmern und Händlern in der Lieferkette | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Rückrufwarnungen (Medien, Anschreiben, Hotline) und Vernichtung | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Krisen- und PR-Berater im Rückruffall | nicht geregelt |  |  |
| Rückruf nach mutwilliger oder böswilliger Produktmanipulation und Erpressung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Rückruf von Kfz-Teilen und Zubehör (eigene Kfz-Rückrufdeckung nötig) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Luft- und Raumfahrzeuge und deren Teile | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Kfz-Teile und Zubehör in der erweiterten Produkthaftpflicht | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Arzneimittel (AMG-Pflichtdeckung) und Medizinprodukte | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: nicht nach Stand der Technik erprobte Erzeugnisse (Erprobungsklausel) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: bewusstes Abweichen von Gesetzen, Normen oder Kundenvorgaben | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Schäden am gelieferten Erzeugnis selbst und Erfüllungsansprüche | ja | Schäden am eigenen Gewerk | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss: vertragliche Garantien und Haftungserweiterungen über das Gesetz hinaus | ja | Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss: Strafschadenersatz (punitive und exemplary damages) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss: Asbest, gentechnisch veränderte Organismen und ähnliche Stoffe | ja | Schäden durch Gentechnik, elektromagnetische Felder, Asbest und Atomenergie | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss: Fehler in Software und Daten als Bestandteil von Produkten | nicht geregelt |  |  |
| Vorgabe eines Qualitätssicherungssystems oder Wareneingangskontrolle | nicht geregelt |  |  |
| Vorgabe zur Produktbeobachtung und Dokumentation (Chargen, Rückverfolgbarkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Umsatzmeldung als Beitragsgrundlage und Folgen einer Falschmeldung | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeversicherung für neue Produkte und Risiken nach Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Vertragliche Freistellungen, Qualitätssicherungs- und Haftungsvereinbarungen mit Abnehmern mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Wareneingangsprüfung beim Abnehmer (Rügeobliegenheit nach § 377 HGB) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Anzeige eines Schadens oder eines drohenden Rückrufs | ja | innerhalb von einer Woche zu melden | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Rückwärtsdeckung für Erzeugnisse, die vor Vertragsbeginn ausgeliefert wurden | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung für ausgelieferte Erzeugnisse nach Betriebsaufgabe oder Vertragsende | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen | ja | Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Beitragsgrundlage (Umsatz, Lohnsumme, Pauschale) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfall | ja | Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. nach einem Schadenfall | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Garantie auf Einhaltung der Musterbedingungen des Verbands (GDV, VVO) oder Besserstellung | nicht geregelt |  |  |
| Innovations- oder Updateklausel (künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Betriebshaftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Ländle Gewerbe, Ländle Agrar)

```text
[Seite 1]
   Betriebshaftpflicht-
   versicherung
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   Unternehmen:                                                        Produkt:
   Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.                             Ländle Gewerbe, Ländle Agrar
Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden
Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem
Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Betriebshaftpflichtversicherung
       Was ist versichert?                                                  Was ist nicht versichert?
       Die Erfüllung gerechtfertigter Schadenersatzver-                     ✖ das unternehmerische Risiko (insbesondere Gewähr-
       pflichtungen und Abwehr unberechtigter Ansprü-                         leistungsansprüche), Schäden am eigenen Gewerk
       che                                                                  ✖ Schäden, die Sie sich, Ihren nahen Angehörigen,
       ✓ bei Personenschäden                                                  Ihren Gehilfen oder Ihrem Unternehmen sowie Mit-
                                                                              versicherten oder dem Konzerngeflecht zufügen
       ✓ bei Sachschäden
                                                                            ✖ Schäden an beweglichen Sachen, die entliehen,
       ✓ bei Vermögensschäden, die sich aus einem Perso-
                                                                              gemietet, geleast, gepachtet oder verwahrt wurden
         nen- oder Sachschäden ergeben,
                                                                            ✖ Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinaus-
       die durch das versicherte Risiko verursacht werden.                    gehen
       Ersatz wird im Rahmen der vereinbarten Versiche-
                                                                            ✖ Allmählichkeitsschäden
       rungssumme geleistet.
                                                                            ✖ reine Vermögensschäden
       Versichert sind Schadenersatzverpflichtungen aus                     ✖ Schäden, die andere Haftpflicht-Versicherungen
       Schäden durch                                                          decken, z.B. Kfz-Haftpflicht
       ✓ die Innehabung und Verwendung der gesamten                         ✖ Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Terror
         betrieblichen Einrichtung (Grundstücke, Gebäude,                   ✖ Schäden durch Gentechnik, elektromagnetische
         Räumlichkeiten, Maschinen und sonstige betriebli-                    Felder, Asbest und Atomenergie
         che Einrichtungen)
       ✓ Mitarbeiter (sämtliche Mitarbeiter, leitende Ange-                 Gibt es Deckungsbeschränkungen?
         stellte und gesetzliche Vertreter des versicherten                 !   bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme
         Betriebes)                                                             erfolgt eine anteilige Entschädigung
       ✓ mangelnde Produkte (Produkthaftpflicht-                            !   bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrläs-
         risiko)                                                                siger Schadenherbeiführung entfällt der Versiche-
       Individuelle Erweiterungen, z.B. Umweltstörung                           rungsschutz
       oder erweiterte Produkte-Haftpflicht müssen ge-                      !   die Versicherungssumme abzüglich des vereinbarten
       sondert vereinbart werden.                                               Selbstbehaltes bildet die Grenze der Ersatzleistung


       Wo bin ich versichert?
       • Der Versicherungsschutz besteht in Österreich.
       • Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.


       Welche Verpflichtungen habe ich?
       • Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden -
         vor Vertragsabschluss und während der Laufzeit.
       • Der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. sind Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder
         gerichtlicher Strafverfahren innerhalb von einer Woche zu melden.


                                                                                                                                   4169 2020/11

[Seite 2]
• Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche gerichtlich gel-
  tend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. befolgen und dem Anwalt
  der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Vollmacht erteilen.
• An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Original-
  belege zu überlassen.
• Jeder Schaden muss klein gehalten und der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. so schnell wie möglich gemeldet wer-
  den.


Wann und wie zahle ich?
Wann: Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht im Voraus. Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monat-
lich bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.
Wie: Sie können Ihre Beiträge z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung
bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.


Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihren Erstbeitrag rechtzeitig zahlen.
Ende:
• Verträge mit einer Dauer von einem Jahr oder länger: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze
  angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
• Vertragsdauer weniger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
• Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten.
• Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
• Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
• Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. nach einem Schadenfall, bei Risiko-
  wegfall oder bei Eigentumswechsel).
```

