# ARAG Privat: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-rechtsschutz-arag-privat.php
- Rechtlicher Träger: ARAG SE Direktion für Österreich
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-rechtsschutz-arag-privat.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [ARAG Österreich IPID Rechtsschutz Privat](https://www.arag.at/medien/pdf/ipid_rs_arag_aut_privat_202401.pdf), Fassung IPID Version Privat 202401

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Rechtsschutzfall | laut Polizze |  |  |
| Höchstleistung für alle Rechtsschutzfälle eines Kalenderjahres | nicht geregelt |  |  |
| Darlehen für eine Strafkaution, um die Haft oder Untersuchungshaft zu verschonen | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Wenn ein Selbstbehalt vereinbart wurde, müssen Sie für jeden Versicherungsfall die Kosten in Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes tragen. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Erhöhung der Selbstbeteiligung nach Rechtsschutzfällen (gestaffelte Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |  |  |
| Senkung oder Wegfall der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren | nicht geregelt |  |  |
| Keine Selbstbeteiligung bei Beratung, Mediation oder früher Einigung | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und Gerichtsstand | ja | In den übrigen Rechtsschutz-Bausteinen haben Sie Versicherungsschutz für Verfahren in der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (ARB des GDV, in Österreich ARB des VVO) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit ab Vertragsbeginn | ja | Für einige Leistungen gilt eine Wartefrist: Versicherungsschutz erhalten Sie nur für Streitigkeiten, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartefrist eingetreten ist. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Wartezeit im Arbeitsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit im Wohnungs- und Grundstücksrecht | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit im Vertrags- und Sachenrecht | nicht geregelt |  |  |
| Ohne Wartezeit bei Schadenersatz, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrssachen | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung der Vorversicherung auf die Wartezeit bei lückenlosem Wechsel | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit (Ursache vor Vertragsbeginn) | nein | Versicherungsschutz haben Sie nur, wenn die erste Ursache nach Versicherungsbeginn liegt. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Schadenersatz-Rechtsschutz (eigene Ansprüche gegen Schädiger) | ja, bis zur Versicherungssumme | Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz | Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1 |
| Arbeits-Rechtsschutz (Arbeitsverhältnis, Kündigung, Zeugnis) | ja, bis zur Versicherungssumme | Rechtsschutz in Arbeits- u. Dienstrechtssachen | Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1 |
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz als Mieter der selbst bewohnten Wohnung | ja, bis zur Versicherungssumme | Liegenschafts-Rechtsschutz | Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1 |
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz als Eigentümer der selbst genutzten Wohneinheit | ja, bis zur Versicherungssumme | Liegenschafts-Rechtsschutz | Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1 |
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für vermietete Einheiten (Vermieter) | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Kauf, Reparatur, Reise, Versicherung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz | Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1 |
| Steuer-Rechtsschutz vor Finanz- und Verwaltungsgerichten | nicht geregelt |  |  |
| Steuer-Rechtsschutz bereits im Einspruchsverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Sozialgerichts-Rechtsschutz | ja, bis zur Versicherungssumme | Sozialversicherungs-Rechtsschutz | Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1 |
| Sozial-Rechtsschutz bereits im Widerspruchsverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Verwaltungs-Rechtsschutz (Schule, Hochschule, Behördenbescheide) | nicht geregelt |  |  |
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz | nicht geregelt |  |  |
| Straf-Rechtsschutz bei Vergehen (fahrlässig und vorsätzlich vorgeworfen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Allgemeiner Straf-Rechtsschutz | Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1 |
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz | nicht geregelt |  |  |
| Opfer-Rechtsschutz (Nebenklage, Beistand für Verletzte) | nicht geregelt |  |  |
| Daten-Rechtsschutz (Auskunft, Löschung, Schadenersatz nach DSGVO) | ja, bis zur Versicherungssumme | Daten-Rechtsschutz | Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1 |
| Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht | ja, bis zur Versicherungssumme | Beratungs-Rechtsschutz | Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1 |
| Familienrecht über die Beratung hinaus (Unterhalt, Sorge, Umgang) | ja, bis zur Versicherungssumme | Rechtsschutz in Familienrechtssachen | Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1 |
| Erbrecht über die Beratung hinaus (Erbstreit vor Gericht) | ja, bis zur Versicherungssumme | In einzelnen Rechtsschutzbausteinen wie beispielsweise dem Erbrechtsschutz werden Kosten nur bis zur vereinbarten Höhe übernommen | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Schadenersatz nach Verkehrsunfällen | ja, bis zur Versicherungssumme | Fahrzeug-Rechtsschutz | Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1 |
| Vertragsrecht rund ums Fahrzeug (Kauf, Reparatur, Leasing) | nicht geregelt |  |  |
| Verkehrs-Straf-Rechtsschutz | ja, bis zur Versicherungssumme | Lenker-Rechtsschutz | Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine?, Seite 1 |
| Bußgeld- und Verwarnungsverfahren im Straßenverkehr | nein | Bagatellstrafen im Kfz-Verwaltungsstrafverfahren | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Führerschein-Rechtsschutz (Entzug, Punkte, Fahrverbot) | nicht geregelt |  |  |
| Schutz als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast | nicht geregelt |  |  |
| Wasserfahrzeuge (Motor-, Segelboote, Jetski) als Fahrzeuge mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Elektrokleinstfahrzeuge und E-Bikes (E-Scooter, Pedelec, S-Pedelec) | nicht geregelt |  |  |
| Spezial-Straf-Rechtsschutz (Vorsatzdelikte, ohne Verurteilungsvorbehalt) | nicht geregelt |  |  |
| Internet-Rechtsschutz bei Identitätsmissbrauch | nicht geregelt |  |  |
| Persönlichkeitsrecht und Cybermobbing, einschließlich Löschkosten | nicht geregelt |  |  |
| Urheberrecht (Abwehr von Abmahnungen, etwa Filesharing) | nicht geregelt |  |  |
| Kapitalanlage-Rechtsschutz (Wertpapiere, Fonds, Beteiligungen) | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz in Bausachen (Planung, Errichtung, Umbau) | nicht geregelt |  |  |
| Mediation durch einen vom Versicherer gestellten Mediator | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten einer Mediation | Welche Kosten übernehmen wir?, Seite 1 |
| Telefonische anwaltliche Erstberatung ohne Rechtsschutzfall | nicht geregelt |  |  |
| Anwaltliche Beratung vor einem Rechtsschutzfall (Vorsorgeberatung) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten öffentlich bestellter oder technischer Sachverständiger | ja, bis zur Versicherungssumme | Vom Gericht aufgetragene Vorschüsse für Zeugen und Sachverständige | Welche Kosten übernehmen wir?, Seite 1 |
| Reisekosten zu einem ausländischen Gericht | nicht geregelt |  |  |
| Übersetzer- und Dolmetscherkosten | nicht geregelt |  |  |
| Zwangsvollstreckung (Zahl der übernommenen Vollstreckungsanträge) | nicht geregelt |  |  |
| Kostenübernahme bei Vergleich ohne Kürzung nach Erfolgsquote | nicht geregelt |  |  |
| Anwaltshonorar über die gesetzlichen Gebühren hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten | ja, bis zur Versicherungssumme | haben Sie Versicherungsschutz in Europa und in bestimmten außereuropäischen Gebieten. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Rechtsschutz weltweit (Höchstbetrag) | nicht geregelt |  |  |
| Freie Anwaltswahl | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbetrag für Honorare frei gewählter Anwälte | nicht geregelt |  |  |
| Stichentscheid des Anwalts bei Ablehnung mangels Erfolgsaussicht | nicht geregelt |  |  |
| Schiedsgutachterverfahren statt Stichentscheid | nicht geregelt |  |  |
| Single-Tarif (eine Person) | nicht geregelt |  |  |
| Familientarif mit Ehe- oder Lebenspartner | ja | Im Familien-Rechtsschutz und 60plus-Rechtsschutz können Sie zwischen den Leistungsvarianten Basis, Komfort und Premium | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Mitversicherung der Kinder (Altersgrenze, Ausbildung, eigene Wohnung) | nicht geregelt |  |  |
| Seniorentarif für Personen ohne Erwerbstätigkeit | ja | Im Familien-Rechtsschutz und 60plus-Rechtsschutz können Sie zwischen den Leistungsvarianten Basis, Komfort und Premium | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Selbstständigen-Klausel: Ausschluss von Streit aus selbstständiger Tätigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit bis zu einer Umsatzgrenze | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Baurisiko (Erwerb, Planung, Errichtung, genehmigungspflichtiger Umbau) | ja | Streitigkeiten wegen der Errichtung und Finanzierung von Gebäuden | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss Spiel und Wette, Gewinnzusagen | ja | Streitigkeiten um Spiel- oder Wettverträge oder um Gewinnzusagen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss Kapitalanlage und Spekulationsgeschäfte | ja | Streitigkeiten wegen Vermögensveranlagungen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss Scheidung und Scheidungsfolgen über die Beratung hinaus | ja | Scheidungsverfahren im Familien-Rechtsschutz. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Streit mitversicherter Personen untereinander | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss vorsätzlich und rechtswidrig verursachter Rechtsschutzfälle | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach Rechtsschutzfällen | ja | In bestimmten Fällen des Artikels 15 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) können wir den Vertrag vorzeitig kündigen. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Nachhaftung: Rechtsschutzfälle aus der Vertragszeit, die erst nach Vertragsende gemeldet werden | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsfreie Fortführung für Hinterbliebene nach Tod des Versicherungsnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststreitwert, unter dem nicht geleistet wird | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz als eigener Vertrag oder gesondert ausgewiesener Teil (Spanien: art. 76c Ley de Contrato de Seguro) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: ARAG Österreich IPID Rechtsschutz Privat

```text
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Rechtsschutzversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Unternehmen: ARAG SE Direktion für Österreich

Produkte: Familien-Rechtsschutz, 60plus-Rechtsschutz, Privat-Rechtsschutz für Selbständige, Unfall-Rechtsschutz für
unselbständig Erwerbstätige, Fahrzeug- und Lenker-Rechtsschutz für unselbständig Erwerbstätige

Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden
Sie in den Vertragsunterlagen, nämlich dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein, den Allgemeinen und
Ergänzenden Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB/ERB) und der Leistungsübersicht. Damit Sie
umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Rechtsschutzversicherung an. Bei der Rechtsschutzversicherung sorgen wir in den im
Vertrag umschriebenen Bereichen für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und tragen die Ihnen dabei
entstehenden Kosten.
        Was ist versichert?                                                    Was ist nicht versichert?
         Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf ver-                      Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versi-
            einbarte Rechtsschutzbausteine. Diese decken                       chern. Sonst müssten wir erheblich höhere Versiche-
            die jeweils vereinbarten Rechtsbereiche ab, zum                    rungsprämien vereinbaren. Deshalb sind einige
            Beispiel den privaten und/oder den beruflichen                     Rechtsangelegenheiten sachlich, zeitlich oder örtlich
            Lebensbereich und/oder den verkehrsrechtlichen                     ausgeschlossen, zum Beispiel:
            Bereich.                                                           x   Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kriegen,
         Im Familien-Rechtsschutz und 60plus-                                     Terroranschlägen, inneren Unruhen, Streiks
            Rechtsschutz können Sie zwischen den Leis-
            tungsvarianten Basis, Komfort und Premium
                                                                               x   Streitigkeiten wegen der Errichtung und
                                                                                   Finanzierung von Gebäuden
            wählen.
        Was sind die wichtigsten wählbaren Bausteine in                        x   Streitigkeiten um Spiel- oder Wettverträge oder
        den jeweiligen Produkten?                                                  um Gewinnzusagen
        Familien-Rechtsschutz, 60plus-Rechtsschutz und                         x   Streitigkeiten wegen Vermögensveranlagungen
        Privat-Rechtsschutz für Selbständige:                                  x   Streitigkeiten aus bestimmten Rechtsbereichen
         Fahrzeug-Rechtsschutz                                                    wie dem Gesellschafts-, Kartell- und Wettbe-
         Lenker-Rechtsschutz                                                      werbsrecht;
         Beratungs-Rechtsschutz                                               In den versicherbaren Bausteinen sind teils besonde-
                                                                               re Risiken ausgeschlossen, wie zum Beispiel:
         Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
         Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz                               x   Bagatellstrafen im Kfz-Verwaltungsstrafverfahren
         Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz                                    x   Tötungsdelikte im Allgemeinen Straf-
         Rechtsschutz in Arbeits- u. Dienstrechtssachen                           Rechtsschutz
         Sozialversicherungs-Rechtsschutz                                     x   Scheidungsverfahren im Familien-Rechtsschutz.
         Liegenschafts-Rechtsschutz
         Rechtsschutz in Erbrechtssachen                                      Gibt es Deckungsbeschränkungen?
         Rechtsschutz in Familienrechtssachen                                 !    Für einige Leistungen gilt eine Wartefrist:
         Daten-Rechtsschutz                                                        Versicherungsschutz erhalten Sie nur für Strei-
        Unfall-Rechtsschutz für unselbständig Erwerbstätige:                        tigkeiten, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf
         Allgemeiner Straf-Rechtsschutz                                            der Wartefrist eingetreten ist.
         Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz                               !    Eine Streitigkeit hat mehrere Ursachen. Versi-
         Fahrzeug-Rechtsschutz                                                     cherungsschutz haben Sie nur, wenn die erste
                                                                                    Ursache nach Versicherungsbeginn liegt.
        Fahrzeug- und Lenker-Rechtsschutz für unselbstän-
        dig Erwerbstätige:                                                     !    Wenn ein Selbstbehalt vereinbart wurde, müssen
         Fahrzeug-Rechtsschutz                                                     Sie für jeden Versicherungsfall die Kosten in
                                                                                    Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes tragen.
        Welche Kosten übernehmen wir?
        Wir zahlen die zur Rechtsverfolgung notwendigen                        !    In einzelnen Rechtsschutzbausteinen wie bei-
        Kosten. Versichert sind insbesondere:                                       spielsweise dem Erbrechtsschutz werden Kosten
                                                                                    nur bis zur vereinbarten Höhe übernommen
         Das gesetzlich vorgeschriebene Honorar des                                (Kostenbegrenzungen). Für unterschiedliche
            Rechtsanwalts in versicherten Gerichts- und                             Bausteine können unterschiedliche Kostenbe-
            Verwaltungsverfahren                                                    grenzungen bestehen. Die jeweiligen Kostenbe-
         Kosten der außergerichtlichen Rechtsvertretung,                           grenzungen entnehmen Sie Ihrem Antrag, dem
            soweit dies vereinbart ist                                              Versicherungsschein und den dem Vertrag zu
         Gerichtsgebühren                                                          Grunde liegenden Allgemeinen und Ergänzenden
         Vom Gericht aufgetragene Vorschüsse für                                   Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung.
            Zeugen und Sachverständige
         Kosten des Prozessgegners, wenn Sie
            verpflichtet sind, diese zu tragen
         Kosten einer Mediation
ARAG SE Direktion für Österreich, 1041 Wien, Favoritenstraße 36, registriert beim Handelsgericht Wien, FN 384736p
IPID Version Privat 202401                                                                                                           1/2

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        Wo bin ich versichert?
         Im Fahrzeug-Rechtsschutz, im Lenker-Rechtsschutz, im Allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutz und im Allge-
           meinen Straf-Rechtsschutz haben Sie Versicherungsschutz in Europa und in bestimmten außereuropäischen Ge-
           bieten.
          Im Liegenschafts-Rechtsschutz, im Rechtsschutz in Erbrechtssachen, im Rechtsschutz in Familienrechtssachen
             und im Daten-Rechtsschutz haben Sie Versicherungsschutz, wenn das Verfahren in Österreich stattfindet.
          In den übrigen Rechtsschutz-Bausteinen haben Sie Versicherungsschutz für Verfahren in der Europäischen Union,
             der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland.


        Welche Verpflichtungen habe ich?
        Es bestehen zum Beispiel folgende Pflichten:
        − Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
        − Informieren Sie uns, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder zum Vertrag geändert werden müssen.
        − Im Schadensfall müssen Sie uns unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren.
        − Kostenverursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen.
        − Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hier-
            zu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen.

        Wann und wie zahle ich?
        Die erste Prämie müssen Sie spätestens 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Je nach Vereinbarung
        zwischen uns zahlen Sie die weiteren Prämien monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Sie können uns die
        Prämie mit Zahlschein oder Online überweisen oder uns ermächtigen, die Prämie von Ihrem Konto einzuziehen.

        Wann beginnt und endet die Deckung?
        Beginn: Wie im Versicherungsschein vereinbart, sofern Sie die erste Prämie rechtzeitig zahlen.
        Ende:
        − Vereinbarte Vertragsdauer beträgt weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt
            ohne Kündigung.
        − Vereinbarte Vertragsdauer beträgt 1 Jahr oder länger: Der Versicherungsvertrag endet nach Vertragsablauf nur,
            wenn Sie kündigen oder wir den Vertrag kündigen.
        − In bestimmten Fällen des Artikels 15 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
            können wir den Vertrag vorzeitig kündigen.

        Wie kann ich den Vertrag kündigen?
        − Bei vereinbarter Vertragsdauer von 3 Jahren oder länger können Sie den Vertrag mit einer geschriebenen Nach-
            richt zum Ende des 3. Versicherungsjahres und danach jährlich zum Ende des Versicherungsjahres kündigen –
            mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.
        − Bei vereinbarter Vertragsdauer von weniger als 3 Jahren können Sie den Vertrag jährlich zum Ende des Versiche-
            rungsjahres mit einer geschriebenen Nachricht kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
        − In bestimmten Fällen des Artikels 15 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
            können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen.
        − Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Gründen vorzeitig mit
            einer geschriebenen Nachricht gekündigt werden.
        − Informationen zu den Ihnen zustehenden Rücktrittsrechten enthalten die Erklärungen und Hinweisen zum Antrag.


ARAG SE Direktion für Österreich, 1041 Wien, Favoritenstraße 36, registriert beim Handelsgericht Wien, FN 384736p
IPID Version Privat 202401                                                                                                   2/2
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