# Wiener Städtische Rechtsschutzversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-rechtsschutz-wiener-staedtische-rechtsschutz.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-rechtsschutz-wiener-staedtische-rechtsschutz.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Wiener Städtische IPID Rechtsschutzversicherung](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/IPID/IPID_NKS_Rechtsschutzversicherung.pdf), Fassung Informationsblatt, Stand April 2020

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Rechtsschutzfall | laut Polizze | Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Höchstleistung für alle Rechtsschutzfälle eines Kalenderjahres | nicht geregelt |  |  |
| Darlehen für eine Strafkaution, um die Haft oder Untersuchungshaft zu verschonen | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall | ja | mit dem vereinbarten Selbstbehalt | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Erhöhung der Selbstbeteiligung nach Rechtsschutzfällen (gestaffelte Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |  |  |
| Senkung oder Wegfall der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren | nicht geregelt |  |  |
| Keine Selbstbeteiligung bei Beratung, Mediation oder früher Einigung | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und Gerichtsstand | ja | besteht Versicherungsschutz in Europa (im geographischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (ARB des GDV, in Österreich ARB des VVO) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit ab Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit im Arbeitsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit im Wohnungs- und Grundstücksrecht | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit im Vertrags- und Sachenrecht | nicht geregelt |  |  |
| Ohne Wartezeit bei Schadenersatz, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrssachen | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung der Vorversicherung auf die Wartezeit bei lückenlosem Wechsel | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit (Ursache vor Vertragsbeginn) | nicht geregelt |  |  |
| Schadenersatz-Rechtsschutz (eigene Ansprüche gegen Schädiger) | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgende Risiken können versichert werden: … Schadenersatz und Straf-Rechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Arbeits-Rechtsschutz (Arbeitsverhältnis, Kündigung, Zeugnis) | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgende Risiken können versichert werden: … Arbeitsgerichts-Rechtsschutz für den Berufsbereich | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz als Mieter der selbst bewohnten Wohnung | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgende Risiken können versichert werden: … Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz als Eigentümer der selbst genutzten Wohneinheit | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgende Risiken können versichert werden: … Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für vermietete Einheiten (Vermieter) | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Kauf, Reparatur, Reise, Versicherung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgende Risiken können versichert werden: … Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Steuer-Rechtsschutz vor Finanz- und Verwaltungsgerichten | nicht geregelt |  |  |
| Steuer-Rechtsschutz bereits im Einspruchsverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Sozialgerichts-Rechtsschutz | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgende Risiken können versichert werden: … Sozialversicherungs-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sozial-Rechtsschutz bereits im Widerspruchsverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Verwaltungs-Rechtsschutz (Schule, Hochschule, Behördenbescheide) | nicht geregelt |  |  |
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz | nicht geregelt |  |  |
| Straf-Rechtsschutz bei Vergehen (fahrlässig und vorsätzlich vorgeworfen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgende Risiken können versichert werden: … Schadenersatz und Straf-Rechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz | nicht geregelt |  |  |
| Opfer-Rechtsschutz (Nebenklage, Beistand für Verletzte) | nicht geregelt |  |  |
| Daten-Rechtsschutz (Auskunft, Löschung, Schadenersatz nach DSGVO) | nicht geregelt |  |  |
| Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgende Risiken können versichert werden: … Beratungs-Rechtsschutz | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Familienrecht über die Beratung hinaus (Unterhalt, Sorge, Umgang) | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgende Risiken können versichert werden: … Rechtsschutz für Familienrecht | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Erbrecht über die Beratung hinaus (Erbstreit vor Gericht) | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgende Risiken können versichert werden: … Rechtsschutz für Erbrecht | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Schadenersatz nach Verkehrsunfällen | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgende Risiken können versichert werden: … Fahrzeug-Rechtsschutz | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vertragsrecht rund ums Fahrzeug (Kauf, Reparatur, Leasing) | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgende Risiken können versichert werden: … Im Fahrzeug- und Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Verkehrs-Straf-Rechtsschutz | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgende Risiken können versichert werden: … Lenker-Rechtsschutz | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bußgeld- und Verwarnungsverfahren im Straßenverkehr | nein | im Verwaltungsstrafverfahren bei Bagatellstreitigkeiten | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Führerschein-Rechtsschutz (Entzug, Punkte, Fahrverbot) | nein | sowie fehlender Lenkerberechtigung | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Schutz als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast | nicht geregelt |  |  |
| Wasserfahrzeuge (Motor-, Segelboote, Jetski) als Fahrzeuge mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Elektrokleinstfahrzeuge und E-Bikes (E-Scooter, Pedelec, S-Pedelec) | nicht geregelt |  |  |
| Spezial-Straf-Rechtsschutz (Vorsatzdelikte, ohne Verurteilungsvorbehalt) | nicht geregelt |  |  |
| Internet-Rechtsschutz bei Identitätsmissbrauch | nicht geregelt |  |  |
| Persönlichkeitsrecht und Cybermobbing, einschließlich Löschkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgende Risiken können versichert werden: … Anti-Stalking-Rechtsschutz | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Urheberrecht (Abwehr von Abmahnungen, etwa Filesharing) | nicht geregelt |  |  |
| Kapitalanlage-Rechtsschutz (Wertpapiere, Fonds, Beteiligungen) | nein | Anlage von Vermögen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Rechtsschutz in Bausachen (Planung, Errichtung, Umbau) | nein | Errichtung von Gebäuden sowie Kauf, Verkauf oder Finanzierung von Grundstücken/Gebäuden | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Mediation durch einen vom Versicherer gestellten Mediator | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten einer Mediation bis 2% der Versicherungssumme | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Telefonische anwaltliche Erstberatung ohne Rechtsschutzfall | nicht geregelt |  |  |
| Anwaltliche Beratung vor einem Rechtsschutzfall (Vorsorgeberatung) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten öffentlich bestellter oder technischer Sachverständiger | ja, bis zur Versicherungssumme | Gerichtlich/verwaltungsbehördlich auferlegte Vorschüsse für Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Reisekosten zu einem ausländischen Gericht | nicht geregelt |  |  |
| Übersetzer- und Dolmetscherkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Gerichtlich/verwaltungsbehördlich auferlegte Vorschüsse für Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Zwangsvollstreckung (Zahl der übernommenen Vollstreckungsanträge) | ja | mit der vereinbarten Versicherungssumme bzw. den vereinbarten Höchstbeträgen (wie z.B. für Exekutionen) | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Kostenübernahme bei Vergleich ohne Kürzung nach Erfolgsquote | nicht geregelt |  |  |
| Anwaltshonorar über die gesetzlichen Gebühren hinaus | nein | Das gesetzlich vorgeschriebene Honorar des Rechtsanwaltes des Versicherungsnehmers | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rechtsschutz in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten | ja, bis zur Versicherungssumme | besteht Versicherungsschutz in Europa (im geographischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Rechtsschutz weltweit (Höchstbetrag) | nein | In den übrigen Fällen besteht Versicherungsschutz in Österreich. | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Freie Anwaltswahl | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbetrag für Honorare frei gewählter Anwälte | nicht geregelt |  |  |
| Stichentscheid des Anwalts bei Ablehnung mangels Erfolgsaussicht | nicht geregelt |  |  |
| Schiedsgutachterverfahren statt Stichentscheid | nicht geregelt |  |  |
| Single-Tarif (eine Person) | nicht geregelt |  |  |
| Familientarif mit Ehe- oder Lebenspartner | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherung der Kinder (Altersgrenze, Ausbildung, eigene Wohnung) | nicht geregelt |  |  |
| Seniorentarif für Personen ohne Erwerbstätigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Selbstständigen-Klausel: Ausschluss von Streit aus selbstständiger Tätigkeit | keine | Schadenersatz und Straf-Rechtsschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Mitversicherung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit bis zu einer Umsatzgrenze | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Baurisiko (Erwerb, Planung, Errichtung, genehmigungspflichtiger Umbau) | ja | Errichtung von Gebäuden sowie Kauf, Verkauf oder Finanzierung von Grundstücken/Gebäuden | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss Spiel und Wette, Gewinnzusagen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Kapitalanlage und Spekulationsgeschäfte | ja | Anlage von Vermögen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss Scheidung und Scheidungsfolgen über die Beratung hinaus | ja | für Scheidungs- und Verlassenschaftsverfahren | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Streit mitversicherter Personen untereinander | ja | Streitigkeiten mehrerer Versicherungsnehmer desselben Rechtsschutzversicherungsvertrages untereinander, mitversicherter Personen untereinander | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss vorsätzlich und rechtswidrig verursachter Rechtsschutzfälle | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach Rechtsschutzfällen | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung: Rechtsschutzfälle aus der Vertragszeit, die erst nach Vertragsende gemeldet werden | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsfreie Fortführung für Hinterbliebene nach Tod des Versicherungsnehmers | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststreitwert, unter dem nicht geleistet wird | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz als eigener Vertrag oder gesondert ausgewiesener Teil (Spanien: art. 76c Ley de Contrato de Seguro) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Wiener Städtische IPID Rechtsschutzversicherung

```text
[Seite 1]
   RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
   Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien
   unter der FN 333376i
                                               Produkt: Rechtsschutzversicherung


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Rechtsschutzversicherung

         Was ist versichert?                                         Was ist nicht versichert?
          Versichert ist die Wahrnehmung der rechtlichen            Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sind
           Interessen des Versicherungsnehmers inklusive             vom vereinbarten Versicherungsschutz
           der Übernahme der dabei entstehenden Kosten.              beispielsweise ausgeschlossen:
          Dieser Versicherungsschutz bezieht sich auf die            Interessenwahrnehmung in Zusammenhang mit
           jeweils vereinbarten Risiken (Rechtsgebiete).
                                                                        Errichtung von Gebäuden sowie Kauf,
         Die Versicherungssumme ist dem                                      Verkauf oder Finanzierung von
         Versicherungsvertrag zu entnehmen.                                  Grundstücken/Gebäuden;
                                                                            Anlage von Vermögen;
         Folgende Risiken können versichert werden:                         bestimmten Rechtsgebieten, wie etwa dem
         (Auswahl je nach konkret angebotenem Produkt)                       Vereinsrecht sowie Wettbewerbsrecht und
                                                                             dem Gesellschaftsrecht;
         -   Fahrzeug-Rechtsschutz                                          bestimmten Verträgen, wie etwa
         -   Lenker-Rechtsschutz                                             Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter
         -   Schadenersatz und Straf-Rechtsschutz für den                    juristischer Personen oder
             Privat-, Berufs- und Betriebsbereich                            Versicherungsverträgen;
         -   Arbeitsgerichts-Rechtsschutz für den                           einem über das Vermögen des
             Berufsbereich                                                   Versicherungsnehmers beantragten
         -   Sozialversicherungs-Rechtsschutz für den                        Insolvenzverfahren;
             Privat- und Berufsbereich
                                                                            Streitigkeiten mehrerer
             Beratungs-Rechtsschutz
                                                                             Versicherungsnehmer desselben
         -
             Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den
                                                                             Rechtsschutzversicherungsvertrages
         -
             Privatbereich
                                                                             untereinander, mitversicherter Personen
             Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz
                                                                             untereinander und mitversicherter Personen
         -
             Rechtsschutz für Familienrecht
                                                                             gegen den Versicherungsnehmer
         -
         -   Rechtsschutz für Erbrecht
         -   Anti-Stalking-Rechtsschutz
         -   Rechtsschutz für Mobbing und sexuelle                   Gibt es Deckungsbeschränkungen?
             Belästigung am Arbeitsplatz
                                                                     Die Leistungen des Versicherers sind pro
                                                                     Versicherungsfall begrenzt
         Im Wesentlichen werden dabei folgende Kosten
         übernommen:                                                 !   mit der vereinbarten Versicherungssumme bzw.
                                                                         den vereinbarten Höchstbeträgen (wie z.B. für
          Das gesetzlich vorgeschriebene Honorar des                    Exekutionen)
           Rechtsanwaltes des Versicherungsnehmers                   !   mit dem vereinbarten Selbstbehalt
          Gerichtsgebühren
          Gerichtlich/verwaltungsbehördlich auferlegte
           Vorschüsse für Sachverständige, Dolmetscher
           und Zeugen

[Seite 2]
     Im Zivilprozess die Kosten der Gegenseite,                   Darüber hinaus übernimmt der Versicherer keine
      soweit der Versicherungsnehmer zu deren                      Kosten, zum Beispiel
      Zahlung verpflichtet ist
     Kosten einer Mediation bis 2% der                            !   im Verwaltungsstrafverfahren bei
      Versicherungssumme                                               Bagatellstreitigkeiten
                                                                   !   für Scheidungs- und Verlassenschaftsverfahren
                                                                   !   im Verkehrsbereich bei Bagatellstreitigkeiten,
                                                                       Fahrerflucht, Beeinträchtigung durch
                                                                       Alkoholisierung oder Suchtgift, sowie fehlender
                                                                       Lenkerberechtigung
                                                                   !   bei unbefugter Gewerbeausübung
                                                                   !   für Scheidungs- und Verlassenschaftsverfahren


Wo bin ich versichert?
 Im Fahrzeug- und Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz, Lenker-Rechtsschutz, sowie im Schadenersatz- und Straf-
  Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz, im Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich und im
  Arbeitsgerichts-Rechtsschutz für den Privatbereich besteht Versicherungsschutz in Europa (im geographischen
  Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
 In den übrigen Fällen besteht Versicherungsschutz in Österreich.


Welche Verpflichtungen habe ich?
-     Die Versicherung ist vor Abschluss des Vertrages, aber auch während der Laufzeit über das versicherte Risiko
      vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren.
-     Das versicherte Risiko darf nach Abschluss des Versicherungsvertrages nicht vergrößert oder erweitert werden.
-     Die Versicherungsprämien sind fristgerechte zu bezahlen.
-     Ein Versicherungsfall ist so schnell wie möglich zu melden und
-     an der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z. B.: Erteilung von Auskünften und
      Überlassung von Originalbelegen).


Wann und wie zahle ich?
Die Prämie ist grundsätzlich jährlich im Vorhinein zu zahlen. Eine halb-, vierteljährlich oder monatliche Zahlungsweise
und die Zahlungsart (z. B.: Zahlungsanweisung per Zahlschein oder online, Abbuchungsauftrag, Einzugsermächtigung)
sind zu vereinbaren.


Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn:
Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Voraussetzung ist, dass die erste
Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig bezahlt wird.
Ende:
Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Versicherungsschutz ohne Kündigung zum
vereinbarten Zeitpunkt.
Bei Verträgen mit einer Dauer von einem Jahr oder länger erfolgt nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum
jeweils automatisch die Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
Der Versicherungsschutz endet durch Kündigung durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Verbraucher:
Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit, jedenfalls zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen –
mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Unternehmer:
Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Kündigungen müssen zumindest in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen.


Stand April 2020
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