# Europäische Jahres-KomplettSchutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-reise-europaeische-jahres-komplettschutz.php
- Rechtlicher Träger: Europäische Reiseversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-reise-europaeische-jahres-komplettschutz.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Leistungsbeschreibung Jahres-KomplettSchutz (PIB-JKS 2024 DE 002)](https://service.europaeische.at/doc/de/Leistungsbeschreibung_Jahres-KomplettSchutz-PIB-JKS_2024-DE-002.pdf), Fassung Stand 06/2024, Leistungsbeschreibung Jahres-KomplettSchutz

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise) | ja | Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Datum und wird für ein Jahr abgeschlossen. | Leistungsbeschreibung, Dauer, Seite 2 |
| Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada) | ja | dann gilt der Versicherungsschutz weltweit, mit Ausnahme von Belarus, Iran, Nordkorea, Russland, Syrien, der Krim und den Regionen Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk. | Artikel 2 Punkt 1, Seite 1 |
| Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Person | ja, bis 15.000 € | Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren) bis zum gewählten Reisepreis | Leistungsbeschreibung Nr. 1, Seite 1 |
| Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder) | ja | im Familientarif maximal zwei namentlich genannte Personen und deren Kinder ohne Erfordernis einer namentlichen Nennung (auch Pflege- und Adoptivkinder) bis zu ihrem 21. Geburtstag. Eine gemeinsame Reise dieser Personen ist nicht erforderlich. | Artikel 1 Punkt 2, Seite 1 |
| Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe) | ja | und zusätzlich pro Ereignis für maximal sechs weitere gleichwertig versicherte mitreisende Personen. | Artikel 11 Punkt 3.3, Seite 3 |
| Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginn | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage) | ja | Die Versicherung gilt jeweils maximal für die ersten 42 Tage jeder Reise. | Leistungsbeschreibung, Seite 1 |
| Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung) | ja | Medizinische Leistungen sowie Hilfe bei Haft oder Haftandrohung gelten nicht im Inland. | Leistungsbeschreibung, Geltungsbereich, Seite 2 |
| Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage) | ja | Erfolgt der Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung sind nur Ereignisse versichert, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten | Leistungsbeschreibung, Hinweis Reisestorno, Seite 1 |
| Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschluss | ja | Erfolgt der Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung sind nur Ereignisse versichert, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). | Leistungsbeschreibung, Hinweis Reisestorno, Seite 1 |
| Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt) | ja | Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Datum | Leistungsbeschreibung, Dauer, Seite 2 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt) | nicht geregelt |  |  |
| Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrund | nicht geregelt |  |  |
| Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19) | nicht geregelt |  |  |
| Angeordnete Quarantäne vor Reiseantritt | nicht geregelt |  |  |
| Impfunverträglichkeit | nicht geregelt |  |  |
| Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationen | nicht geregelt |  |  |
| Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender) | nicht geregelt |  |  |
| Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgeber | nicht geregelt |  |  |
| Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraum | nicht geregelt |  |  |
| Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft | nicht geregelt |  |  |
| Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreise | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsort | nicht geregelt |  |  |
| Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchung | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren) bis zum gewählten Reisepreis | Leistungsbeschreibung Nr. 1, Seite 1 |
| Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruch | nicht geregelt |  |  |
| Umbuchungsgebühren statt Storno | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise) | ja, bis 1.000 € | Versäumnis des Transportmittels und Umsteigeschutz: bis € 1.000 | Leistungsbeschreibung Nr. 4, Seite 1 |
| Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen | Leistungsbeschreibung Nr. 2, Seite 1 |
| Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | die durch die vorzeitige Rückreise entstandenen zusätzlichen Fahrtkosten. | Artikel 13 Punkt 2.2, Seite 3 |
| Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise) | ja, bis zur Versicherungssumme | die verspätete Rückreise (Reise- und Nächtigungskosten) der versicherten Person und eines versicherten Mitreisenden ins Wohnsitzland, aus dem die Reise angetreten wurde, wenn diese wegen Erkrankung oder Unfall der versicherten Person den gebuchten Aufenthalt verlängern müssen. | Artikel 23 Punkt 2.6, Seite 5 |
| Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl) | ja, bis 350 € | Verspätete Ankunft am Heimatbahnhof/-flughafen: ... bis € 350 bis € 700 | Leistungsbeschreibung Nr. 5, Seite 1 |
| Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung) | ja, bis 1.000 € | Versäumnis des Transportmittels und Umsteigeschutz: bis € 1.000 | Leistungsbeschreibung Nr. 4, Seite 1 |
| Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Ausland | ja, bis 1 Mio. € | Stationäre Behandlung bis € 1.000.000 | Leistungsbeschreibung Nr. 14, Seite 1 |
| Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherung | ja, bis zur Versicherungssumme | Unterlässt sie dies, so reduziert sich die Ersatzleistung des Versicherers um 20%. | Artikel 23 Punkt 6, Seite 5 |
| Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar | ja, bis zur Versicherungssumme | zwar nicht medizinisch notwendig, aber medizinisch vertretbar ist und nach mindestens drei Tagen Krankenhausaufenthalt von der versicherten Person ausdrücklich gewünscht wird | Artikel 23 Punkt 2.4.2, Seite 5 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | keine | zwar nicht medizinisch notwendig, aber medizinisch vertretbar ist | Artikel 23 Punkt 2.4.2, Seite 5 |
| Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ort | ja, bis zur Versicherungssumme | die Überführung Verstorbener in der Standardnorm ins Wohnsitzland, aus dem die Reise angetreten wurde, oder stattdessen für das Begräbnis am Ereignisort | Artikel 23 Punkt 2.10, Seite 5 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See) | ja, bis 80.000 € | Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot bis € 80.000 | Leistungsbeschreibung Nr. 11, Seite 1 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatz | ja, bis zur Versicherungssumme | schmerzstillender Zahnbehandlungen (einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung) | Artikel 23 Punkt 2.2, Seite 5 |
| Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Unerwartete Schwangerschaftskomplikationen und unerwartete Frühgeburten sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert. | Artikel 23 Punkt 3, Seite 5 |
| Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungen | ja, bis 500.000 € | Maximalleistung für 12. bis 22. bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung | Leistungsbeschreibung, Seite 1 |
| Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar waren | nicht geregelt |  |  |
| Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Krankenbesuch ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt | Leistungsbeschreibung Nr. 19, Seite 1 |
| Betreuung und Rückholung mitreisender Kinder | ja, bis 4.000 € | Kinderrückholung durch eine Betreuungsperson bis € 4.000 | Leistungsbeschreibung Nr. 21, Seite 1 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusern | ja | werden bei Kontaktaufnahme mit der 24-Stunden-Notrufnummer des Versicherers die notwendigen Maßnahmen vom Versicherer organisiert und die notwendigen Kosten direkt an den Leistungsträger bezahlt. | Artikel 23 Punkt 4, Seite 5 |
| Versicherungssumme Reisegepäck | ja, bis 3.500 € | Ersatz bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Reisegepäck bis € 3.500 bis € 7.000 | Leistungsbeschreibung Nr. 6, Seite 1 |
| Selbstbehalt in der Gepäckversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenze | ja, bis zur Versicherungssumme | Nur unter den folgenden Voraussetzungen sind versichert 2.1. Bargeld, Schmuck, Uhren, Pelze | Artikel 17 Punkt 2.1, Seite 4 |
| Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne) | ja, bis zur Versicherungssumme | technische Geräte aller Art samt Zubehör (z.B. Foto-, Film- und Videogeräte, Laptops, Tablets, optische Geräte ausgenommen Sehbehelfe, Unterhaltungselektronik, Mobiltelefone, Navigationsgeräte, Drohnen) | Artikel 17 Punkt 2.1, Seite 4 |
| Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Boots | ja, bis zur Versicherungssumme | das Kraftfahrzeug (-Anhänger) nachweislich nicht länger als zwölf Stunden abgestellt ist | Artikel 18 Punkt 2, Seite 4 |
| Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauch | ja, bis zur Versicherungssumme | inkl. Sportgeräte (z.B. während des Transports oder bei Diebstahl) Neuwertdeckung | Leistungsbeschreibung Nr. 6, Seite 1 |
| Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe) | ja, bis 350 € | bei Gepäcksverspätung bis 72 Stunden bis € 350 bis € 700 | Leistungsbeschreibung Nr. 8, Seite 1 |
| Erstattung zum Neuwert statt Zeitwert | ja | für Gegenstände innerhalb von 2 Jahren nach Kauf ... bei Zerstörung oder Abhandenkommen den Neuwert | Artikel 21 Punkt 1.1, Seite 4 |
| Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit | nein | vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die versicherte Person herbeigeführt werden | Artikel 6 Punkt 1.1, Seite 1 |
| Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein) | ja, bis 350 € | Hilfe und Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten bis € 350 | Leistungsbeschreibung Nr. 9, Seite 1 |
| Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm) | nein | bei Ausübung einer Extremsportart auftreten. | Artikel 6 Punkt 1.19, Seite 2 |
| Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistung | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crew | nicht geregelt |  |  |
| Kautionsschutz für die Yachtcharter | nicht geregelt |  |  |
| Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn) | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch) | ja | Wenn die versicherte Person während der versicherten Reise von einem dieser Ereignisse überrascht wird, besteht Versicherungsschutz bis zur ehestmöglichen Ausreise. | Artikel 6 Punkt 1.4, Seite 1 |
| Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnung | ja | auf Reisen eintreten, die trotz Reisewarnung unternommen werden. | Artikel 6 Punkt 1.5, Seite 1 |
| Allgemeiner Pandemieausschluss | keine | unerwartet akut eintretende Erkrankung (einschließlich epidemischer oder pandemischer Krankheiten) | Artikel 23 Punkt 1, Seite 5 |
| Ausschluss bei Alkohol oder Drogen | ja | infolge einer erheblichen Beeinträchtigung ihres psychischen und physischen Zustandes durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente erleidet | Artikel 6 Punkt 1.11, Seite 2 |
| Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahr | ja, bis zur Versicherungssumme | Die im Leistungsverzeichnis der Versicherungspolizze angeführten Versicherungssummen begrenzen die Leistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle vor und während einer Reise. | Artikel 7 Punkt 1, Seite 2 |
| Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste) | nicht geregelt |  |  |
| Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límite | nicht geregelt |  |  |
| Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos médicos por COVID-19 en destino | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Leistungsbeschreibung Jahres-KomplettSchutz (PIB-JKS 2024 DE 002)

```text
[Seite 1]
Jahres-KomplettSchutz
Welche Leistungen sind versichert?
Reisestorno
                                                                                                                 Was ist im Schadenfall zu
1. Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren)
                                                                                   bis zum gewählten             tun?
                                                                                        Reisepreis
                                                                                                                 Im Notfall melden Sie sich bitte so


!
    Erfolgt der Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung sind nur                              rasch als möglich unter der
    Ereignisse versichert, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten
    (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).                                                                24–Stunden
                                                                                                                          Notrufnummer
Reiseabbruch
                                                                                   bis zum gewählten                      +43 1 50 444 00
2. Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen
                                                                                        Reisepreis
                                                                                                                 Andere Schadenfälle melden Sie bitte
3. Zusätzliche Rückreisekosten                                                            bis 100 %              ehestmöglich per
Verspätungsschutz                                                                Einzel            Familie       • Online-Schadenmeldung auf
4. Versäumnis des Transportmittels und Umsteigeschutz:                          bis € 1.000 bis € 2.000             www.europaeische.at/service/
   Mehrkosten für Nächtigung und Verpflegung                                      inkl. Nachreisekosten             schaden-melden
                                                                                                                    Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten
5. Verspätete Ankunft am Heimatbahnhof/-flughafen:                                                                  Sie sofort Ihre Schadennummer mit
                                                                                bis € 350         bis € 700
   Mehrkosten für Taxifahrt oder Nächtigung und Verpflegung                                                         Informationen, wie weiter vorzu-
Reisegepäck                                                                      Einzel            Familie          gehen ist. Weiters können Sie die
6. Ersatz bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Reisegepäck                  bis € 3.500 bis € 7.000             benötigten Dokumente auch gleich
   inkl. Sportgeräte (z.B. während des Transports oder bei Diebstahl)               Neuwertdeckung                  uploaden.
                                                                                                                 • E-Mail an
7. Bargeldersatz bei Diebstahl                                                            bis € 150
                                                                                                                    schaden@europaeische.at
8. Ersatzkäufe bei Gepäcksverspätung am Reiseziel                                                                • Post an
   bzw. Ersatz der Leihgebühren (z.B. für Sportgeräte):                                                             Europäische Reiseversicherung AG,​
   bei Gepäcksverspätung bis 72 Stunden                                         bis € 350          bis € 700        Schaden-Management
   bei Gepäcksverspätung über 72 Stunden                                        bis € 750         bis € 1.500       Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien
9. Hilfe und Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten                  bis € 350         bis € 700
                                                                                                                 Bei Fragen steht Ihnen unser Schaden-
10. Hilfe und Vorschuss bei Diebstahl von Zahlungsmitteln                       bis € 750         bis € 1.500
                                                                                                                 Management auch telefonisch zur
Suche und Bergung                                                                                                Verfügung: Tel: +43 1 317 25 00.
11. Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot                            bis € 80.000
Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport
12. Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport                                         bis 100 %
                                                                                                                Wer ist versichert?
                                                                                                                Versichert sind die in der Versicherungs-
13. Ambulante Behandlung                                                                  bis 100 %
                                                                                                                polizze namentlich genannten Personen.
14. Stationäre Behandlung                                                            bis € 1.000.000
15. Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet)                     bis 100 %             Einzel: eine Person
16. Heimtransport nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt,
                                                                                          bis 100 %             Familie: maximal zwei namentlich genannte
    auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet)
                                                                                                                Personen und deren Kinder (auch Pflege-
17. Nachreise bei unterbrochener Rundreise                                                bis 100 %             und Adoptivkinder) bis zu ihrem 21. Geburts-
18. Verspätete Rückreise inklusive Zusatznächtigungen
19. Krankenbesuch ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt
20.Medikamententransport
                                                                            }    Reisekosten bis 100 %
                                                                                Nächtigungen bis € 1.500
                                                                                          bis 100 %
                                                                                                                tag.
                                                                                                                Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht Voraus-
                                                                                                                setzung. Die versicherten Personen können
                                                                                                                getrennt oder auch gleichzeitig in verschie-
21. Kinderrückholung durch eine Betreuungsperson                                       bis € 4.000
                                                                                                                dene Destinationen verreisen.
22.Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort                                 bis 100 %
Maximalleistung für 12. bis 22. bei unerwartetem Akutwerden                                                     Voraussetzung für den Versicherungs-
                                                                                      bis € 500.000             schutz ist ein Hauptwohnsitz der versicher-
einer bestehenden Erkrankung
                                                                                                                ten Person in Österreich oder Südtirol.
Reiseprivathaftpflicht
23.Sach- und Personenschäden pauschal                                                 bis € 500.000             Die angeführten Versicherungssummen be-
   davon Sachschäden an gemieteten Räumen (inkl. Inventar)                            bis € 25.000              grenzen die Leistung des Versicherers für
Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland                                                                    alle Versicherungsfälle pro Reise.
                                                                                                                Im Familientarif gelten die Versicherungs-
24. Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers                                         ja                 summen für alle versicherten Personen
25.Vorschuss für Anwalt                                                                bis € 3.000              gemeinsam.
26.Vorschuss für Strafkaution                                                         bis € 13.000
Reisedoc - telemedizinische Beratung im Ausland und
                                                                                             ja
24-Stunden-Notruf und Soforthilfe weltweit Assistance
Die Versicherung gilt jeweils maximal für die ersten 42 Tage jeder Reise.

Welche Erweiterungsmöglichkeiten gibt es?
Zusatzpaket „Berufsgepäck & manuelle Tätigkeit“:
Zusätzlicher Versicherungsschutz besteht für das Berufsgepäck (Reisegepäck) und bei beruflich bedingter manueller Tätigkeit (medizinische Leistungen
im Ausland und Heimtransport).

Zusatzpaket „Reisedauer“:
Die maximal versicherte Dauer pro Reise verlängert sich von 42 Tage auf 84 Tage.
Stand 06/2024 Leistungsbeschreibung Jahres-KomplettSchutz                                                                                      Seite 1 von 2

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Jahresprämien
                                                                                Wo besteht Versicherungsschutz?
                                                                                Der Versicherungsschutz gilt weltweit,
                                 Jahres-KomplettSchutz
                                                                                mit Ausnahme von Belarus, Iran, Nordkorea, Russland, Syrien, der Krim
   Reisepreis bis               Einzel                    Familie               und den Regionen Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk.
         € 3.500                  € 299                      € 357
        € 5.000                   € 411                     € 452               Medizinische Leistungen sowie Hilfe bei Haft oder Haftandrohung gelten
                                                                                nicht im Inland. Das Land, in dem die versicherte Person ihren Hauptwohn-
        € 7.500                   € 684                     € 717               sitz oder einen Zweitwohnsitz hat, gilt als Inland.
       € 10.000                   € 866                     € 913
       € 12.500                 € 1.140                   € 1.197
                                                                                Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
       € 15.000                 € 1.322                   € 1.400
                                                                                Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsvertrag ver-
                       Erweiterungsmöglichkeiten                                einbarten Datum und wird für ein Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich
       Zusatzpaket „Berufsgepäck & manuelle Tätigkeit“:                         jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens ein Monat vor dem Ende des
                  Schutz für Berufsgepäck und                                   Versicherungsjahres gekündigt wird.
            bei beruflich bedingter manueller Tätigkeit
               Einzel                               Familie                     Welche Vertragsgrundlagen kommen zur Anwen-
                € 89                                 € 179                      dung?
                                                                                Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbe-
                    Zusatzpaket „Reisedauer“:                                   dingungen ERV-RVB 2024. Es gilt österreichisches Recht.
            Verlängerung der maximal versicherten Dauer
                       pro Reise auf 84 Tage
               Einzel                               Familie
               € 103                                 € 206
Wertanpassung gemäß Verbraucherpreisindex 2020


Wer ist der Versicherer?
Europäische Reiseversicherung AG,
Sitz in Wien. Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien
Tel.: +43 1 317 25 00, E-Mail: info@europaeische.at,
www.europaeische.at, Firmenbuch HG Wien FN 55418y.

Unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung ist unter europaeische.at/datenschutz abrufbar oder kann bei unserem Kundenservice angefordert werden.
Aufsichtsbehörde: FMA Finanzmarktaufsicht, Bereich: Versicherungsaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien.
Die Europäische Reiseversicherung AG gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister der IVASS
unter der Nr. 026.


    Mag. Wolfgang Lackner             Mag. Christian Wildfeuer


 Stand 06/2024 Leistungsbeschreibung Jahres-KomplettSchutz                                                                                               Seite 2 von 2
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