# HanseMerkur Reiseschutz Österreich Jahres Premium: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-reise-hansemerkur-jahres-premium.php
- Rechtlicher Träger: HanseMerkur Reiseversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-reise-hansemerkur-jahres-premium.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen HanseMerkur 2018](https://durchblicker.at/downloads/reiseversicherung/hansemerkur/AVB_HM_2018.pdf), Fassung VB-RKS 2018 (JRV-A)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise) | ja | Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt für die Dauer eines Jahres. | Allgemeiner Teil 1.1, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada) | ja | Der Versicherungsschutz gilt, soweit im besonderen Teil nicht anders geregelt, weltweit. | Allgemeiner Teil 2.1, Seite 1 |
| Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Person | nicht geregelt |  |  |
| Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder) | ja | so zählen als Familie maximal 2 Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis | Allgemeiner Teil 4, Seite 1 |
| Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe) | ja | Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen. | Besonderer Teil, Storno- und Abbruchschutz 1, Seite 3 |
| Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginn | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage) | ja | Bei einer Reisedauer über einen Zeitraum von 62 Tagen hinaus besteht die Leistungspflicht nur für die ersten 62 Tage der Reise. | Allgemeiner Teil 2.3, Seite 1 |
| Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung) | ja | Für Reisen innerhalb Österreichs besteht nur Versicherungsschutz, wenn die Entfernung zwischen dem Wohnort der versicherten Person und dem Zielort mehr als 50 km beträgt. | Allgemeiner Teil 2.1, Seite 1 |
| Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage) | ja | Für bereits gebuchte Reisen beginnt der Versicherungsschutz in der Stornoschutz-Versicherung ab dem 10.Tag nach Versicherungsabschluss („Karenzzeit“), sofern der Vertragsabschluss nicht innerhalb von 3 Werktagen | Allgemeiner Teil 2.2, Seite 1 |
| Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschluss | ja | Für bereits gebuchte Reisen beginnt der Versicherungsschutz in der Stornoschutz-Versicherung ab dem 10.Tag nach Versicherungsabschluss („Karenzzeit“) | Allgemeiner Teil 2.2, Seite 1 |
| Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt) | ja | Für die übrigen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz nach Zahlung der Prämie für alle Reisen, die nach Vertragsschluss angetreten werden. | Allgemeiner Teil 2.2, Seite 1 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod | ja | Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihre Reise stornieren, umbuchen oder verspätet antreten müssen aufgrund a) einer unerwarteten schweren Erkrankung. | Stornoschutz II 1 a), Seite 3 |
| Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt) | ja | die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass der Versicherte aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung für die geplante Reise nicht reisefähig ist | Stornoschutz II 1 a), Seite 4 |
| Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose) | ja | einer unerwarteten Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung, wenn aufgrund dieser Erkrankung in den vergangenen 6 Monaten vor Vertragsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise keine stationäre Behandlung erfolgte. | Stornoschutz II 1 d), Seite 4 |
| Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrund | nicht geregelt |  |  |
| Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19) | nein | wird Versicherungsschutz nicht gewährt für Schäden durch Epidemien, Pandemien, Krieg | Allgemeiner Teil 5.6, Seite 2 |
| Angeordnete Quarantäne vor Reiseantritt | nicht geregelt |  |  |
| Impfunverträglichkeit | ja | von Impfunverträglichkeit | Stornoschutz II 2 k), Seite 4 |
| Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationen | ja | von Tod, schwerer Unfallverletzung, Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft. | Stornoschutz II 1 b), Seite 4 |
| Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender) | ja | Als Angehörige zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Schwiegerkinder, die Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten. | Storno- und Abbruchschutz 1, Seite 3 |
| Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung | ja | eines unverschuldeten Verlustes des Arbeitsplatzes infolge Kündigung der versicherten Person durch den Arbeitgeber. | Stornoschutz II 2 e), Seite 4 |
| Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit | ja | der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus. Voraussetzung ist, dass Sie oder die versicherte Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet waren. | Stornoschutz II 2 f), Seite 4 |
| Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgeber | nicht geregelt |  |  |
| Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraum | ja | der Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule, Universität/Fachhochschule oder an einem College | Stornoschutz II 2 i), Seite 4 |
| Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft | ja | von Einreichung der Scheidungsklage Scheidungsklage oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft | Stornoschutz II 2 b), Seite 4 |
| Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar) | ja | eines erheblichen Schadens an Ihrem Eigentum infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruchdiebstahl oder Elementarereignissen, wobei Ihre Anwesenheit am Wohnort unerlässlich ist. | Stornoschutz II 2 a), Seite 5 |
| Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreise | ja | von Diebstahl von Dokumenten, die für die Ausreise erforderlich sind. | Stornoschutz II 2 s), Seite 4 |
| Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsort | ja | eines Verkehrsunfalles, den Sie mit dem Privatfahrzeug auf dem direkten Weg zum Ausgangspunkt Ihrer Reise (Flughafen, Bahnhof, Hafen) erleiden. | Stornoschutz II 2 m), Seite 4 |
| Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchung | ja | von Ereignissen, die Ihre körperliche Sicherheit am Urlaubsort gefährden und aufgrund derer vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres eine Reisewarnung für das jeweilige Gebiet ausgesprochen wurde. | Stornoschutz II 2 q), Seite 4 |
| Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise. | Stornoschutz I 1, Seite 3 |
| Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruch | nicht geregelt |  |  |
| Umbuchungsgebühren statt Storno | ja, bis zur Versicherungssumme | Wird eine Reise umgebucht, ersetzen wir die entstehenden Umbuchungskosten bis zur Höhe der Kosten, die bei einer Stornierung der Reise angefallen wären. | Stornoschutz I 3, Seite 3 |
| Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren) | ja | müssen Sie oder die versicherte Person im Versicherungsfall eine unverzügliche Meldung und Stornierung bei der Buchungsstelle vornehmen. | Storno- und Abbruchschutz 2.1, Seite 3 |
| Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei verspätetem Antritt der Reise ersetzen wir die Reise-Mehrkosten entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität. | Stornoschutz I 2, Seite 3 |
| Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der versicherten Reise, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen, erstatten wir den versicherten Reisepreis. | Reiseabbruchschutz I 1 a), Seite 5 |
| Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten Ihnen die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten | Extra-Rückreiseschutz I 3, Seite 6 |
| Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise) | ja, bis zur Versicherungssumme | die Mehrkosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung für Unterkunft und Verpflegung | Extra-Rückreiseschutz I 2, Seite 5 |
| Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl) | ja, bis zur Versicherungssumme | infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels Ihr Anschlussverkehrsmittel versäumen. Voraussetzung ist, dass das Anschlussverkehrsmittel ebenfalls mitversichert ist und die Verspätung des öffentlichen Verkehrsmittels mindestens 2 Stunden beträgt. | Verspätungsschutz II 1, Seite 6 |
| Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung) | ja, bis 500 € | Im Falle der Verspätung des Zubringerfluges erstatten wir Ihnen die Kosten der Neubuchung des Anschlussfluges | Umsteigeschutz I 2, Seite 6 |
| Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Abschluss des Tarifs Premium fallen keine Entschädigungsgrenzen an. | Reise-Krankenversicherung 1.2 c), Seite 11 |
| Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherung | keine | Bei Abschluss des Tarifs Premium wird kein Selbstbehalt angerechnet. | Reise-Krankenversicherung 1, Seite 10 |
| Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten die Mehrkosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person, sofern der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist | Reise-Krankenversicherung 1.6 a), Seite 11 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | keine | sofern der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist | Reise-Krankenversicherung 1.6 a), Seite 11 |
| Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ort | ja, bis zur Versicherungssumme | Ersetzt werden auch die Kosten für eine Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären, oder die notwendigen Mehrkosten, die im Falle des Ablebens einer versicherten Person durch die Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnsitz entstehen. | Reise-Krankenversicherung 1.6 d), Seite 11 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See) | ja, bis 80.000 € | Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten | Reise-Unfallversicherung 1.3 a), Seite 9 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatz | ja, bis zur Versicherungssumme | schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz | Reise-Krankenversicherung 1.2 b), Seite 10 |
| Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | medizinisch notwendiger Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt) | Reise-Krankenversicherung 1.2 a), Seite 10 |
| Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar waren | ja | die Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren. | Reise-Krankenversicherung 3.2 a), Seite 12 |
| Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Wenn feststeht, dass der Krankenhausaufenthalt einer versicherten Person länger als 5 Tage dauert, und der Tarif Premium abgeschlossen wurde, organisieren wir auf Wunsch die Reise einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes | Reise-Krankenversicherung 1.13, Seite 12 |
| Betreuung und Rückholung mitreisender Kinder | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten die notwendigen nachgewiesenen Kosten für die Reise einer von der versicherten Person beauftragten Person zum Aufenthaltsort und zurück zum Wohnort der versicherten Person, wenn sie aufgrund eines Versicherungsfalles eine Betreuungsperson benötigt, die ihre mitreisenden minderjährigen Kinder nach Hause bringt. | Reise-Krankenversicherung 1.6 f), Seite 11 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusern | ja | Über unseren Notruf-Service geben wir im Versicherungsfall gegenüber dem Krankenhaus auf Wunsch eine Kostenübernahmegarantie ab. | Reise-Krankenversicherung 1.3 a), Seite 11 |
| Versicherungssumme Reisegepäck | ja, bis 3.500 € | betragen die Versicherungssummen beim Tarif Premium für Einzelpersonen 3.500 | Reisegepäck 4.2, Seite 8 |
| Selbstbehalt in der Gepäckversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenze | ja, bis 1.500 € | Pelzen, Schmucksachen, Gegenständen aus Edelmetall, Foto- und Filmapparaten für Einzelpersonen bis zu 1.500 | Reisegepäck 4.2 a), Seite 8 |
| Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne) | ja, bis 400 € | EDV-Geräten sowie tragbare Kommunikations- und Unterhaltungsgeräten mit Zubehör für Einzelpersonen und Familien bis zu 400 | Reisegepäck 4.2 f), Seite 8 |
| Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Boots | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir leisten nur, wenn der Schaden nachweislich tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten ist oder der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als 2 Stunden eingetreten ist. | Reisegepäck 5.1, Seite 8 |
| Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauch | nein | Sportgeräte, jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren), sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. | Reisegepäck 2.2, Seite 7 |
| Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe) | ja, bis 400 € | Ersatzkäufen bei Lieferfristüberschreitungen für Einzelpersonen und Familien bis zu 400 | Reisegepäck 4.2 g), Seite 8 |
| Erstattung zum Neuwert statt Zeitwert | nein | zerstörte oder abhandengekommene Sachen der Zeitwert. | Reisegepäck 3.1, Seite 7 |
| Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit | nein | Führen Sie oder die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. | Allgemeiner Teil 5.2, Seite 2 |
| Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein) | ja, bis zur Versicherungssumme | die Wiederbeschaffung von Personalausweisen, Reisepässen, Kraftfahrzeugpapieren und sonstigen Ausweispapieren die amtlichen Gebühren. | Reisegepäck 3.4, Seite 7 |
| Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm) | ja | In Erweiterung erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung | Reise-Unfallversicherung 2.1, Seite 9 |
| Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistung | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crew | nicht geregelt |  |  |
| Kautionsschutz für die Yachtcharter | nicht geregelt |  |  |
| Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn) | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch) | ja | Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. | Reise-Unfallversicherung 3.1 c), Seite 10 |
| Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnung | ja | Wir leisten nicht für Ereignisse auf Reisen, die trotz Reisewarnung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres angetreten werden oder nicht unverzüglich abgebrochen werden. | Allgemeiner Teil 5.6, Seite 2 |
| Allgemeiner Pandemieausschluss | ja | wird Versicherungsschutz nicht gewährt für Schäden durch Epidemien, Pandemien, Krieg | Allgemeiner Teil 5.6, Seite 2 |
| Ausschluss bei Alkohol oder Drogen | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, die der Versicherte infolge einer Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente bzw. bei Absetzung einer verordneten Therapie erleidet. | Allgemeiner Teil 5.3, Seite 2 |
| Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahr | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Reisen, die innerhalb eines Jahres gebucht oder angetreten werden. | Allgemeiner Teil 2.3, Seite 1 |
| Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste) | nicht geregelt |  |  |
| Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límite | nicht geregelt |  |  |
| Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos médicos por COVID-19 en destino | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen HanseMerkur 2018

```text
[Seite 1]
Hauptverwaltung:
Siegfried-Wedells-Platz 1 • D-20354 Hamburg
                                   Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung
                                                 VB-RKS 2018 (JRV-A)

In       diesen        Versicherungsbedingungen          werden         Im Allgemeinen Teil finden Sie insbesondere Angaben zum
Versicherungsnehmer und versicherte Personen als „Sie“                  versicherten Personenkreis, zu den Abschlussfristen und zur
bezeichnet. Sie sind Versicherungsnehmer, wenn Sie den                  Prämienzahlung. Auch werden hier Einschränkungen und
Versicherungsvertrag mit der HanseMerkur abgeschlossen                  Verhaltensregeln (Obliegenheiten) aufgeführt, die für alle
haben. Eine versicherte Person sind Sie, wenn Sie beispielsweise        Versicherungen gelten. Im Besonderen Teil finden Sie den
als Mitreisender des Versicherungsnehmers mitversichert                 Umfang      des     Versicherungsschutzes      der     einzelnen
wurden. Versicherte Person können Sie zudem auch als                    Versicherungen.     Neben     den     Leistungen     und     den
Versicherungsnehmer sein.                                               Leistungsvoraussetzungen sind hier auch Ausschlüsse und
                                                                        Verhaltensregeln, die nur für die jeweilige Versicherung gelten,
Die Versicherungsbedingungen bestehen aus 2 Teilen.                     geregelt.

Allgemeiner Teil (gültig für alle im Besonderen Teil genannten Versicherungen)

1. Bis wann und für welche Dauer muss die Versicherung                     b) Zahlen Sie die erste Prämie zu einem späteren Zeitpunkt,
abgeschlossen werden?                                                           beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem
1. Sie können den Versicherungsvertrag jederzeit abschließen.                   Zeitpunkt. Das gilt allerdings nur, wenn Sie für die
    Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt für die Dauer eines                   Nichtzahlung verantwortlich sind und wenn die Hanse
    Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 weiteres                   Merkur Sie in Textform gesondert, z. B. im
    Jahr, wenn weder Sie noch die HanseMerkur 3 Monate vor                      Versicherungsschein, auf diese Folge hingewiesen hat.
    Ablauf kündigen. Die HanseMerkur wird Sie spätestens 4                 c) Wenn Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig zahlen, kann
    Monate vor jedem Vertragsablauf über Ihr Kündigungsrecht                    die HanseMerkur vom Vertrag zurücktreten, solange die
    informieren.                                                                Prämie nicht gezahlt ist. Die HanseMerkur kann nicht
2. Die gesetzlichen Bestimmungen über außerordentliches                         zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die
    Kündigungsrecht bleiben unberührt.                                          Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
3. Der Versicherungsvertrag endet mit Ihrem Tod oder wenn Sie           2. Zahlung der Folgeprämien
    aus Österreich wegziehen. Die versicherten Personen können             a) Die Folgeprämie gilt jeweils für 1 Versicherungsjahr. Sie
    innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod bzw. dem Wegzug                        ist jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres fällig.
    des Versicherungsnehmers den Versicherungsvertrag unter                b) Zahlen Sie die Folgeprämien nicht rechtzeitig, kann die
    Benennung      des    zukünftigen    Versicherungsnehmers                   HanseMerkur Sie schriftlich zur Zahlung auffordern und
    fortsetzen.                                                                 eine Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen setzen.
                                                                                Haben Sie am Ende der Zahlungsfrist noch nicht gezahlt,
2. Wo gilt und wann beginnt und endet der                                       besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein
Versicherungsschutz?                                                            Versicherungsschutz und die HanseMerkur kann den
1. Der Versicherungsschutz gilt, soweit im besonderen Teil nicht                Vertrag kündigen. Das gilt nur, wenn die HanseMerkur
    anders geregelt, weltweit. Für Reisen innerhalb Österreichs                 Sie zusammen mit der Zahlungsaufforderung darauf
    besteht nur Versicherungsschutz, wenn die Entfernung                        hingewiesen hat.
    zwischen dem Wohnort der versicherten Person und dem                   c) Kündigt die HanseMerkur und zahlen Sie innerhalb eines
    Zielort mehr als 50 km beträgt. Fahrten von der und zur                     Monats nach Erhalt der Kündigung den angemahnten
    Arbeitsstätte der versicherten Person gelten nicht als Reise.               Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle,
2. Für bereits gebuchte Reisen beginnt der Versicherungsschutz                  die zwischen dem Kündigungszeitpunkt und der Zahlung
   in der Stornoschutz-Versicherung ab dem 10.Tag nach                          eingetreten       sind,     besteht      jedoch       kein
   Versicherungsabschluss         („Karenzzeit“),   sofern      der             Versicherungsschutz.
   Vertragsabschluss nicht innerhalb von 3 Werktagen(Montag –           3. Prämienhöhe
   Samstag) nach der Reisebuchung (Buchungsdatum + 3                       Die Prämienhöhe für Einzelpersonen oder Familien sehen Sie
   Werktage) erfolgt. Für die übrigen Versicherungen beginnt der           in der Prämienübersicht.
   Versicherungsschutz nach Zahlung der Prämie für alle                 4. Prämieneinzug
   Reisen, die nach Vertragsschluss angetreten werden. Die                 Ist Prämieneinzug von einem Konto vereinbart, erfolgt dieser
   Reise gilt als angetreten, wenn die erste Reiseleistung ganz            unverzüglich nach Mandatserteilung. Die Zahlung gilt als
   oder zum Teil in Anspruch genommen wurde. Wird der                      rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen
   Vertrag erst nach Reisebeginn abgeschlossen, besteht                    werden kann und Sie einer Einziehung nicht widersprechen.
   Versicherungsschutz nur für folgende Reisen.                            Konnte die Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen
3. Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Reisen, die             werden, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn Sie diese
   innerhalb eines Jahres gebucht oder angetreten werden. Bei              unverzüglich nach einer Aufforderung der HanseMerkur
   einer Reisedauer über einen Zeitraum von 62 Tagen hinaus                vornehmen.
   besteht die Leistungspflicht nur für die ersten 62 Tage der
   Reise. Endet das Versicherungsjahr während der                       4. Wer ist versichert?
   Urlaubsreise, besteht der Versicherungsschutz nur fort, sofern       Versichert sind die im Versicherungsschein namentlich
   der Vertrag nicht gekündigt wird.                                    genannten Personen.
   Der Versicherungsschutz endet in der Stornoschutz-                   Neugeborene von versicherten Personen werden mit Vollendung
   Versicherung jeweils mit dem Antritt der Reise. In den übrigen       der Geburt in den Versicherungsvertrag aufgenommen.
   Versicherungen endet er mit Beendigung der Reise.                    Voraussetzung hierfür ist, dass sie binnen 2 Monaten nach dem
4. Der Versicherungsschutz verlängert sich im Falle einer               Tag der Geburt rückwirkend bei der HanseMerkur versichert
    Vertragskündigung über den Ablauf des Vertrages hinaus,             werden und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
    wenn eine Reise erst nach Vertragsablauf beendet werden             Versicherungsfähig sind Einzelpersonen oder Familien. Schließen
    kann, weil sich die planmäßige Beendigung aus Gründen               Sie eine Familienversicherung ab, so zählen als Familie maximal
    verzögert, die Sie nicht zu vertreten haben.                        2 Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des
                                                                        25. Lebensjahres unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis –
3. Was muss bei der Prämienzahlung beachtet werden?                     insgesamt bis zu 7 Personen – als versicherte Personen. Für
1. Zahlung der ersten Prämie                                            allein     reisende       Familienmitglieder     beträgt     die
    a) Die erste Prämie ist sofort fällig, nachdem Sie den              Versicherungssumme          50      %        der    vereinbarten
       Versicherungsschein   und     die    Prämienrechnung             Familienversicherungssumme.
       bekommen haben.

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5. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz                            Implantaten benötigen wir entsprechende aussagekräftige
eingeschränkt oder ausgeschlossen?                                          ärztliche     Bescheinigungen       mit     Diagnosen      (keine
1. Arglist und Vorsatz                                                      Eigendiagnosen) und im Fall der Reisestornierung einen
     Wir leisten nicht, wenn Sie oder eine der versicherten                 Nachweis über die Einreichung der Krankmeldung bei der
     Personen uns arglistig über Umstände zu täuschen                       Sozialversicherung.
     versuchen, die für den Grund oder für die Höhe der Leistung            Die von uns übersandte Schadenanzeige müssen Sie oder
     von Bedeutung sind. Wir sind auch von der Verpflichtung zur            die     versicherte    Person    wahrheitsgemäß         ausgefüllt
     Leistung frei, wenn Sie oder eine der versicherten Personen            unverzüglich zurücksenden.
     den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Ist die         Von uns darüber hinaus geforderte Belege und sachdienliche
     Täuschung oder der Vorsatz durch ein rechtskräftiges                   Auskünfte und Nachweise müssen in gleicher Weise erbracht
     Strafurteil festgestellt, gelten diese als bewiesen. Kein              werden.
     Versicherungsschutz besteht bei Selbstmord oder bei einem              Sofern wir es als notwendig erachten, können wir jegliche
     Selbstmordversuch des Versicherten.                                    Nachweise durch Gutachten unabhängiger Dritter überprüfen
2. Grobe Fahrlässigkeit                                                     lassen.
     Führen Sie oder die versicherte Person den Versicherungsfall       4. Verpflichtung zur Sicherstellung von Ersatzansprüchen gegen
     grob fahrlässig herbei, sind wir von der Verpflichtung zur             Dritte
     Leistung frei. Diese Einschränkung gilt nicht für grob                 Steht Ihnen oder der versicherten Person ein Ersatzanspruch
     fahrlässig herbeigeführte Versicherungsfälle in der Unfall- und        gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf uns über,
     Haftpflichtversicherung. Für diese besteht auch in diesen              soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht
     Fällen Versicherungsschutz.                                            zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden. Den
3. Alkohol, Drogen, Medikamente                                             Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruches
     Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, die der               dienendes Recht müssen Sie unter Beachtung der geltenden
     Versicherte infolge einer Beeinträchtigung durch Alkohol,              Form- und Fristvorschriften wahren und Sie müssen bei
     Suchtgifte oder Medikamente bzw. bei Absetzung einer                   dessen Durchsetzung soweit erforderlich mitwirken. Richtet
     verordneten Therapie erleidet.                                         sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei
4. Wettkämpfe                                                               Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann
     Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, die bei               der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn,
     motorsportlichen Wettbewerben (Wertungsfahrten und                     diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
     Rallyes) und dem dazugehörigen Training auftreten.                 5. Folgen bei einer Nichtbeachtung der Obliegenheiten
5. Ereignisse vor Vertragsschluss                                           Verletzen Sie oder die versicherte Person eine der
     Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, die zum               vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich oder grob
     Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bzw. Reiseantritts              fahrlässig, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung befreit.
     bereits eingetreten waren oder von denen bei Reiseantritt              Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht vorsätzlich oder
     feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise             grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz
     stattfinden mussten. Dies gilt auch für vorvertragliche Leiden.        bestehen.
6. Krieg, innere Unruhen und sonstige Ereignisse                        Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie uns
     Soweit im Besonderen Teil nicht anders geregelt, wird              nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für die
     Versicherungsschutz nicht gewährt für Schäden durch                Feststellung noch für den Umfang der Leistung ursächlich war.
     Epidemien, Pandemien, Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche           Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.
     Ereignisse, innere Unruhen, Streik, ionisierende Strahlen im
     Sinne des Strahlenschutzgesetzes in der jeweils geltenden          Hinweis: Bitte beachten Sie darüber hinaus die jeweiligen
     Fassung, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung oder             besonderen Obliegenheiten zu den einzelnen Versicherungen im
     sonstige Eingriffe von hoher Hand. Weiterhin besteht kein          Besonderen Teil dieser Versicherungsbedingungen.
     Versicherungsschutz        für     Ereignisse,     die    durch
     Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung         7. Was ist bei der Entschädigungszahlung zu beachten?
     oder Kundgebung entstehen, sofern Sie oder versicherte             1. Fälligkeit unserer Zahlung
     Personen aktiv daran teilnehmen. Wir leisten nicht für                 Sobald der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis
     Ereignisse auf Reisen, die trotz Reisewarnung des                      vorliegt und wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der
     Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres                 Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese
     angetreten werden oder nicht unverzüglich abgebrochen                  spätestens innerhalb von 2 Wochen.
     werden.                                                                Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich
7. Naturkatastrophen                                                        jedoch die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines
     Soweit im Besonderen Teil nicht ausdrücklich mitversichert,            Monats nach Eingang der Schadenanzeige bei uns
     leisten wir nicht für Ereignisse, die mittelbar oder unmittelbar       feststellen, können Sie einen angemessenen Vorschuss auf
     auf Naturkatastrophen, seismische Phänomene oder                       die Entschädigung verlangen.
     Witterungseinflüsse zurückzuführen sind.                               Sind im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall
8. Entgangene Urlaubsfreuden                                                behördliche Erhebungen oder ein strafrechtliches Verfahren
     Entgangene Urlaubsfreuden werden nicht ersetzt.                        gegen Sie oder eine der versicherten Personen eingeleitet
                                                                            worden, so können wir bis zum rechtskräftigen Abschluss
Hinweis: Beachten Sie bitte auch die Einschränkungen zu                     dieser Verfahren die Regulierung des Schadens aufschieben.
den einzelnen Versicherungen im Besonderen Teil dieser                  2. Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen
Versicherungsbedingungen.                                                   Kann im Versicherungsfall, es sei denn, es handelt sich um
                                                                            eine Leistung aus der Reise-Unfallversicherung, eine
6. Was ist im Schadenfall zu beachten? (Obliegenheiten)                     Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag
Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir             beansprucht werden, geht der anderweitige Vertrag diesem
unsere Leistung nicht erbringen. Beachten Sie bitte deshalb die             Vertrag vor. Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemeldet,
nachfolgenden Punkte, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu                 treten wir in Vorleistung.
gefährden.                                                              3. Umrechnung von Kosten in ausländischer Währung
1. Verpflichtung zur Schadenminderung                                       Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten werden
    Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie               zum Kurs des Tages, an dem die Belege bei uns eingehen, in
    alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte.             die zu diesem Zeitpunkt in Österreich gültige Währung
    Sofern Sie unsicher sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt              umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt für gehandelte
    auf.                                                                    Währungen der amtliche Devisenkurs nach jeweils neuestem
2. Verpflichtung zur Schadenmeldung                                         Stand, es sei denn, dass die versicherte Person die zur
    Melden Sie oder die versicherte Person uns den Schaden                  Bezahlung      der     Rechnungen   notwendigen     Devisen
    ehestmöglich, spätestens nach Abschluss der Reise.                      nachweislich zu einem ungünstigeren Kurs erworben hat.
3. Verpflichtung zur Schadenauskunft
    Im Krankheitsfall, bei schwerem Unfall, bei Schwangerschaft,
    bei Impfunverträglichkeit oder bei Bruch bzw. Lockerung von

[Seite 3]
                                                                                                                                     3

8. Welches Recht findet Anwendung und wann verjähren die             ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem unsere
Ansprüche aus dem Vertrag? Für wen gelten die                        Entscheidung Ihnen oder der versicherten Person in Textform
Bestimmungen?                                                        zugeht.
Es gilt österreichisches Recht, soweit internationales Recht nicht
entgegensteht.                                                       Alle Bestimmungen des Versicherungsvertrages               gelten
Hinweis       zum     Datenschutz:       Wir     speichern    Ihre   sinngemäß auch für die versicherten Personen.
personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung. Weitere
Informationen zum Datenschutz und Ihrer diesbezüglichen              9. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
Rechte finden Sie unter: www.hmrv.de/datenschutz/information         Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an
oder fordern Sie diese gern bei uns an.                              unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein
Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren nach 3           genannte Adresse in Textform (Brief, Fax, E-Mail, elektronischer
Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in     Datenträger etc.) gerichtet werden. Die Vertragssprache ist
welchem die Leistung verlangt werden kann. Ist ein Anspruch von      Deutsch.
Ihnen oder der versicherten Person bei uns angemeldet worden,

Besonderer Teil für die einzelnen Versicherungen (abhängig von dem gewählten Versicherungsumfang)

Storno- und Abbruchschutz                                                 sofern dieses bereits zum Zeitpunkt der Buchung der
 Enthält die Regelungen für folgenden Versicherungsschutz:                Reise/des Mietobjektes vertraglich vereinbart, geschuldet, in
 A: Stornoschutz                                                          Rechnung gestellt und durch eine um das Vermittlungsentgelt
 B: Reiseabbruchschutz
 C: Extra- Rückreiseschutz                                                erhöhte Versicherungssumme mitversichert wurde.
 D: Verspätungsschutz                                                2.   Leistungen für zusätzliche Hinreisekosten
 E: Umsteigeschutz                                                        Bei verspätetem Antritt der Reise ersetzen wir die Reise-
                                                                          Mehrkosten entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und
1. Wann liegt ein Versicherungsfall vor?                                  Qualität. Die Mehrkosten erstatten wir bis maximal zur Höhe
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des                     der Stornokosten, die bei einer Stornierung der Reise
Versicherungsschutzes          versicherte        Personen    oder        angefallen wären.
Risikopersonen von einem der in den Abschnitten 3. A-E, jeweils      3.   Kosten der Umbuchung
unter Ziffer II. beschriebenen Ereignisse betroffen sind. Soweit          Wird eine Reise umgebucht, ersetzen wir die entstehenden
tariflich nicht anders vereinbart, gelten als Risikopersonen:             Umbuchungskosten bis zur Höhe der Kosten, die bei einer
 Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht                    Stornierung der Reise angefallen wären. Buchen Sie die
     haben. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei            Reise ohne Vorliegen eines versicherten Ereignisses bis 42
     Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise             Tage vor Reiseantritt um, erstatten wir Ihnen die Kosten der
     buchen.                                                              Umbuchung bis zu einem Betrag von 30,– EUR pro Person
 Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Ehepartners                  bzw. Objekt.
     bzw. Lebensgefährten. Als Angehörige zählen der Ehepartner      4.   Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen
     oder Lebensgefährte, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder,         Sie haben zusammen mit einer Risikoperson, die die Reise
     Pflegekinder, Schwiegerkinder, die Eltern, Adoptiveltern,            aus einem versicherten Grund stornieren muss, ein
     Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel,           Doppelzimmer gebucht. Wir ersetzen Ihnen in diesem Fall bis
     Tanten, Onkel, Neffen und Nichten.                                   zur Höhe der Stornokosten einer Komplettstornierung den
 diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder           Einzelzimmerzuschlag und weitere Umbuchungsgebühren
     pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person                oder die anteiligen Kosten der ausgefallenen Person für das
     betreuen.                                                            Doppelzimmer. Bei Abschluss des Tarifs Premium leisten wir
 eine nahestehende Person, die bei Reisebuchung angegeben                für den kompletten Einzelzimmerzuschlag.
     werden muss.                                                    5.   Leistung bei Preisdifferenz (Bestpreis-Garantie)
Einschränkung bei psychischen Reaktionen                                  Bei Abschluss des Tarifes Premium erhalten Sie nach Ihrer
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich Versicherungsschutz                 Reiserückkehr die Preisdifferenz zwischen Ihrem Reisepreis
besteht, leisten wir nicht für Krankheiten, die den Umständen             und dem Konkurrenzangebot, maximal 20 % des versicherten
nach als eine psychische Reaktion auf Terroranschläge, Flug-              Reisepreises, wenn binnen 7 Tagen nach Reisebuchung von
oder Busunglücke oder die Befürchtung von inneren Unruhen,                einem anderen Anbieter aus Österreich (Vermittler/
Kriegsereignissen, Elementarereignissen, Krankheiten oder                 Leistungsträger) ein verbindliches preisgünstigeres Angebot
Seuchen aufgetreten sind.                                                 für die bereits gebuchte und versicherte Pauschalreise
                                                                          vorliegt. Personenzahl, Reiseziel, Reisetermin, Reiseart,
2. Was muss bei der Reisestornierung beachtet werden?                     Unterkunft      und      Verpflegungsart    müssen     beim
(Obliegenheiten)                                                          Konkurrenzangebot identisch sein. Unrechtmäßig gewährte
— Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6. —                           Rabatte dürfen in dem Konkurrenzangebot nicht enthalten
1. Unverzügliche Meldung                                                  sein. Für Reisen, die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn
    Um die Kosten möglichst gering zu halten, müssen Sie oder             gebucht werden, besteht kein Versicherungsschutz.
    die versicherte Person im Versicherungsfall eine
    unverzügliche   Meldung     und    Stornierung     bei  der      II. Wann liegt ein versichertes Ereignis im Stornoschutz vor?
    Buchungsstelle vornehmen.                                        Versicherungsschutz besteht, wenn aufgrund eines der
2. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten                      nachstehend aufgeführten Ereignisse der Antritt der gebuchten
    Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten      Reise bzw. die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung nicht
    ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5.               möglich oder zumutbar ist.
                                                                     1. Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder
3. Welche Leistungen und Ereignisse haben Sie versichert?                 Risikopersonen
                                                                          Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihre Reise stornieren,
A: Stornoschutz                                                           umbuchen oder verspätet antreten müssen aufgrund
                                                                          a) einer unerwarteten schweren Erkrankung.
I. Welche Leistungen umfasst Ihr Stornoschutz?                                Als eine unerwartete Erkrankung gilt:
Bei einem versicherten Ereignis (siehe Ziffer II) erhalten Sie die            - Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach
nachfolgenden Leistungen. Soweit nachstehend keine anderen                      Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung.
Beträge genannt sind, wird bis zur Höhe der abgeschlossenen                   - Das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den
Versicherungssumme entschädigt.                                                 letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss oder bei
1. Leistungen für Stornokosten                                                  bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der
    Wir erstatten Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten               Reise für diese Erkrankung keine Behandlung
    bei Nichtantritt der Reise. Hierzu zählt auch das                           durchgeführt worden ist.
    Vermittlungsentgelt bis zu einem Betrag von 100,– EUR,

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     Nicht als eine unerwartete Erkrankung gilt die unerwartete            zwischen Versicherungsabschluss und dem Reisebeginn
     Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung                         an. Diese Regelung besteht auch, wenn bei einer
     Erkrankungen sind schwer, wenn:                                       Schülerfahrt oder Klassenreise die Eltern eines
       - der behandelnde Arzt wegen dieser Erkrankung die                  versicherten Schülers von Kurzarbeit betroffen sind.
         Reiseuntauglichkeit feststellt oder                            i) der Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an
       - die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung         einer Schule, Universität/Fachhochschule oder an einem
         so stark ist, dass der Versicherte aufgrund von                   College, um        eine zeitliche Verlängerung des
         Symptomen und Beschwerden der Erkrankung für die                  Schulbesuchs/Studiums zu vermeiden oder den Schul-/
         geplante Reise nicht reisefähig ist oder                          Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass
   - wegen dieser ärztlich attestierten Erkrankung einer                   die versicherte Reise vor dem Termin der nicht
       Risikoperson, die Anwesenheit der versicherten Person               bestandenen Prüfung gebucht wurde.
       vor Ort geboten ist                                              j) der Nichtversetzung bei Schul- oder Klassenreisen oder
   b) von Tod, schwerer Unfallverletzung, Schwangerschaft                  aufgrund des Nichtbestehens der Matura bei gebuchter
       oder Komplikationen während der Schwangerschaft.                    Maturareise oder einer gleichartigen Abschlussprüfung
   c) eines Bruchs von Prothesen oder einer Lockerung von                  nach mindestens 3-jähriger Ausbildung.
       implantierten Gelenken.                                          k) von Impfunverträglichkeit.
   d) (sofern der Tarif Premium abgeschlossen ist) einer                l) einer unerwarteten Sportunfähigkeit aufgrund einer
       unerwarteten Verschlechterung einer bestehenden                     Erkrankung oder eines Unfalles, wenn dadurch die
       Erkrankung, wenn aufgrund dieser Erkrankung in den                  Teilnahme an einer gebuchten Sportveranstaltung, die
       vergangenen 6 Monaten vor Vertragsabschluss oder bei                der Hauptgrund der Reise war, nicht möglich ist.
       bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der                 m) eines Verkehrsunfalles, den Sie mit dem Privatfahrzeug
       Reise keine stationäre Behandlung erfolgte. Ein                     auf dem direkten Weg zum Ausgangspunkt Ihrer Reise
       versichertes Ereignis liegt aber vor, wenn trotz der                (Flughafen, Bahnhof, Hafen) erleiden.
       stationären Behandlung einer versicherten Person (nicht          Die nachfolgenden Ereignisse gelten nur bei Abschluss
       aber der stationären Behandlung einer Risikoperson),             des Tarifs Premium als versichert.
       eine Reisefähigkeitsbescheinigung eines Arztes vor               Versicherungsschutz besteht bei Abschluss des Tarifs
       Vertragsabschluss          oder        bei      bestehendem      Premium auch, wenn Sie Ihre Reise stornieren, umbuchen
       Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise vorgelegt             oder verspätet antreten müssen aufgrund
       werden kann.                                                     n) einer unerwarteten schweren Erkrankung, schweren
2. Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen                        unfallbedingten Körperverletzung oder des Todes einer
   Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihre Reise stornieren,            Betreuungsperson          von      minderjährigen       oder
   umbuchen oder verspätet antreten müssen aufgrund                        pflegebedürftigen Familienangehörigen, wenn dadurch
   a) eines erheblichen Schadens an Ihrem Eigentum infolge                 Ihre Anwesenheit am Heimatort dringend erforderlich ist.
       von Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruchdiebstahl oder               o) der stationären Behandlung oder des Todes einer
       Elementarereignissen, wobei Ihre Anwesenheit am                     nahestehenden Person.
       Wohnort unerlässlich ist. Versicherungsschutz besteht            p) eines bedeutenden finanziellen Schadens (über 5.000,–
       auch, wenn dadurch das versicherte Kind eine                        EUR) verursacht durch Vermögensdelikte (Diebstahl,
       Schülerfahrt oder Klassenreise nicht antreten kann.                 Sachbeschädigung usw.), oder eines Unfalles innerhalb
   b) von Einreichung der Scheidungsklage Scheidungsklage                  eines Monates vor Reisebeginn.
       oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft (bei              q) von Ereignissen, die Ihre körperliche Sicherheit am
       einvernehmlicher Trennung der dementsprechende                      Urlaubsort gefährden und aufgrund derer vom
       Antrag) beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer              Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
       gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner.                       eine     Reisewarnung       für   das   jeweilige     Gebiet
       Versicherungsschutz besteht auch, wenn dadurch das                  ausgesprochen wurde.
       versicherte Kind eine Schülerfahrt oder Klassenreise nicht       r) der Einberufung zur Katastrophenhilfe als Mitglied der
       antreten kann.                                                      Feuerwehr.
   c) einer unerwarteten gerichtlichen Ladung, vorausgesetzt,           s) von Diebstahl von Dokumenten, die für die Ausreise
       das zuständige Gericht akzeptiert Ihre Reisebuchung                 erforderlich     sind.       Voraussetzung       für     den
       nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung.                        Versicherungsschutz ist, dass uns nachgewiesen wird,
   d) einer unerwarteten Einberufung zum Grundwehrdienst, zu               dass die Dokumente in der bis zur Abreise verbleibenden
       einer Milizübung des Bundesheeres oder zum Zivildienst,             Zeit nicht wiederhergestellt werden können.
       wobei der Termin nicht verschoben werden kann und die            t) einer unerwarteten schweren Erkrankung, schwerer
       Kosten nicht von einem Kostenträger übernommen                      unfallbedingter Körperverletzung oder des Todes eines
       werden. Nicht versichert ist die Versetzung oder                    stellvertretenden Mitarbeiters oder Kollegen, wenn
       Entsendung von Zeit- oder Berufssoldaten.                           dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist.
   e) eines unverschuldeten Verlustes des Arbeitsplatzes                u) einer      Selbstkündigung       eines     stellvertretenden
       infolge Kündigung der versicherten Person durch den                 Mitarbeiters oder Kollegen, wenn dadurch Ihre
       Arbeitgeber. Versicherungsschutz besteht auch, wenn                 Anwesenheit dringend erforderlich ist.
       Ihre Eltern unverschuldet, infolge einer Kündigung durch         v) der     Auflösung      Ihrer    Lebensgemeinschaft        bei
       den Arbeitgeber, ihren Arbeitsplatz verlieren und Sie               gemeinsamem Wohnsitz seit 6 Monaten (Nachweis der
       deshalb eine Klassenfahrt nicht antreten können. Nicht              Meldung erforderlich). Sofern kein gemeinsamer
       versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz         Wohnsitz vorhanden ist, ist eine eidesstattliche Erklärung
       bei Selbständigen.                                                  erforderlich.
   f) der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der                   w) der Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre
       Arbeitslosigkeit heraus. Voraussetzung ist, dass Sie oder           Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit
       die versicherte Person bei der Reisebuchung arbeitslos              fällt.
       gemeldet waren. Nicht versichert sind die Aufnahme von           x) eines externes Ereignis, das von Ihnen nicht beeinflusst
       Praktika,       betrieblichen        Maßnahmen           oder       wurde, bei dem Ihr Transportmittel, mit dem Sie Ihr
       Schulungsmaßnahmen           jeglicher     Art   sowie    die       Hauptreiseziel erreichen wollten, innerhalb einer Woche
       Arbeitsaufnahme eines Schülers oder Studenten während               vor Reisebeginn abhandengekommen ist oder so stark
       oder nach der Schul- oder Studienzeit.                              beschädigt wurde, dass es nicht genutzt werden kann.
   g) von Arbeitsplatzwechsel, wobei die versicherte Reisezeit          y) der erforderlichen Leistung von Nachbarschaftshilfe bei
       in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit fällt.             Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben,
       Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor der               Schneedruck, Orkan, Bergsturz.
       Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht wurde.                 z) einer unerwarteten schweren Erkrankung, eines
   h) konjunkturbedingter Kurzarbeit mit einer voraussichtlichen           schweren Unfalles oder einer Impfunverträglichkeit eines
       Einkommensreduzierung in Höhe von mindestens eines                  Hundes, einer Katze oder eines Pferdes, sofern sich das
       regelmäßigen         monatlichen         Nettoarbeitsentgelts,      Tier vor Versicherungsbeginn bereits im Besitz der
       vorausgesetzt, der Arbeitgeber meldet die Kurzarbeit                versicherten Person befunden hat. Nicht versichert ist

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        jedoch ein Impfversagen oder ein zu geringer Aufbau                    auch, wenn dadurch das versicherte Kind eine
        eines      für    das     Reiseland   vorgeschriebenen                 Schülerfahrt oder Klassenreise nicht antreten kann.
        Antikörperwertes.                                                   Die nachfolgenden Ereignisse gelten nur bei Abschluss
    aa) der           unerwarteten        Kündigung        des              des Tarifs Premium als versichert.
        Wohnungsmietverhältnisses durch den Vermieter.                      Versicherungsschutz besteht bei Abschluss des Tarifs
        Voraussetzung ist, dass die Wirksamkeit der Kündigung               Premium auch
        in die Reisezeit fällt.                                             b) aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung,
                                                                               schweren unfallbedingten Körperverletzung oder des
B: Reiseabbruchschutz                                                          Todes einer Betreuungsperson von minderjährigen oder
                                                                               pflegebedürftigen Familienangehörigen, wenn dadurch
I. Welche Leistungen umfasst Ihr Reiseabbruchschutz?                           Ihre Anwesenheit am Heimatort dringend erforderlich ist.
Bei einem versicherten Ereignis (siehe Ziffer II) erhalten Sie die          c) aufgrund der stationären Behandlung oder des Todes
nachfolgenden Leistungen. Soweit nachstehend keine anderen                     einer nahestehenden Person.
Beträge genannt sind, wird bis zur Höhe der abgeschlossenen                 d) aufgrund eines bedeutenden finanziellen Schadens (über
Versicherungssumme entschädigt                                                 5.000,– EUR), verursacht durch Vermögensdelikte
1. Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen                                 (Diebstahl, Sachbeschädigung usw.), oder eines Unfalles
    a) Bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der                   innerhalb eines Monates vor Reisebeginn.
        versicherten Reise, maximal jedoch in den ersten 8                  e) aufgrund von Ereignissen, die Ihre körperliche Sicherheit
        Reisetagen, erstatten wir den versicherten Reisepreis.                 am Urlaubsort gefährden und aufgrund derer vom
        An- und Abreisetag werden jeweils als volle Reisetage                  Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
        mitgerechnet.                                                          eine    Reisewarnung      für  das     jeweilige    Gebiet
    b) Bei Abbruch oder bei Unterbrechung der Reise ersetzen                   ausgesprochen wurde.
        wir die nicht mehr in Anspruch genommenen                           f) aufgrund der Einberufung zur Katastrophenhilfe als
        Reiseleistungen.                                                       Mitglied der Feuerwehr.
        Lassen sich die Beträge der einzelnen Reiseleistungen               g) aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung,
        nicht objektiv nachweisen (z. B. bei Pauschalreisen),                  schwerer unfallbedingter Körperverletzung oder des
        erstatten wir die nicht genutzten Reisetage. Die                       Todes eines stellvertretenden Mitarbeiters oder Kollegen,
        Entschädigung wird wie folgt berechnet:                                wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist.

          Nicht in Anspruch                                             C: Extra Rückreiseschutz
          genommene Reisetage x Reisepreis         = Entschädigung
              Ursprüngliche Reisedauer                                  I. Welche Leistungen umfasst Ihr Extra-Rückreiseschutz?
                                                                        Bei einem versicherten Ereignis (siehe Ziffer II) erhalten Sie die
       Zur Berechnung der ursprünglichen Reisedauer werden              nachfolgenden Leistungen bis zur Höhe der abgeschlossenen
       der An- und Abreisetag jeweils als volle Reisetage               Versicherungssumme.
       mitgerechnet.                                                    1. Leistungen für Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
2. Tod aller versicherten Personen                                          Haben Sie eine Rundreise oder Kreuzfahrt gebucht, ersetzen
   Den vollen oder anteiligen Reisepreis erstatten wir nicht,               wir die notwendigen Beförderungskosten, die entstehen,
   wenn alle versicherten Personen während der Reise                        damit Sie von dem Ort, an dem die Reise unterbrochen
   versterben.                                                              werden musste, wieder zur Reisegruppe gelangen können,
                                                                            maximal jedoch bis zum Wert der noch nicht genutzten
II. Wann liegt ein versichertes Ereignis im Reiseabbruch-                   weiteren Reiseleistung. Ausgeschlossen sind jedoch
schutz vor?                                                                 sämtliche Ersatzansprüche von Beförderungsunternehmen
Versicherungsschutz besteht, wenn aufgrund eines der                        wegen von der versicherten Person verursachtem,
nachstehend        aufgeführten     Ereignisse    die    planmäßige         unplanmäßigem Abweichen von der geplanten Reiseroute
Beendigung Ihrer Reise bzw. der Veranstaltung nicht möglich                 (z. B. Notlandung).
oder zumutbar ist.                                                      2. Leistungen für zusätzliche Unterbringungskosten
1. Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder                    Wir erstatten nach Art und Klasse der gebuchten
     Risikopersonen                                                         Reiseleistungen die Mehrkosten bei einer zwingend
     Versicherungsschutz besteht                                            notwendigen Aufenthaltsverlängerung für Unterkunft und
     a) aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung.                    Verpflegung.
         (Begriffsdefinition siehe Abschnitt A: Stornoschutz ,          3. Leistungen für zusätzliche Rückreisekosten
         Ziffer II 1 a)                                                     Wir erstatten Ihnen die nachweislich entstandenen
     b) aufgrund        von   Tod,     schwerer     Unfallverletzung,       zusätzlichen        Rückreisekosten        (nicht       jedoch
         Schwangerschaft oder Komplikationen während der                    Überführungskosten im Todesfall) und die hierdurch
         Schwangerschaft.                                                   unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten, z. B.
     c) aufgrund eines Bruchs von Prothesen oder einer                      Übernachtungs- und Verpflegungskosten (nicht jedoch
         Lockerung von implantierten Gelenken.                              Heilkosten). Bei Erstattung dieser Kosten wird auf die Qualität
     d) (sofern der Tarif Premium abgeschlossen ist)                        der gebuchten Reise Bezug genommen. Wenn abweichend
         aufgrund einer unerwarteten Verschlechterung einer                 von der gebuchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug
         bestehenden Erkrankung, wenn aufgrund dieser                       erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in
         Erkrankung in den vergangenen 6 Monaten vor                        der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Ausgeschlossen sind
         Vertragsabschluss         oder       bei     bestehendem           jedoch          sämtliche        Ersatzansprüche           von
         Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise keine                   Beförderungsunternehmen wegen von der versicherten
         stationäre Behandlung erfolgte. Ein versichertes Ereignis          Person verursachtem, unplanmäßigem Abweichen von der
         liegt aber vor, wenn trotz der stationären Behandlung              geplanten Reiseroute (z. B. Notlandung).
         einer versicherten Person (nicht aber der stationären
         Behandlung           einer        Risikoperson)         eine   II. Wann liegt ein versichertes Ereignis im Extra-Rückreise-
         Reisefähigkeitsbescheinigung        eines    Arztes      vor   schutz vor?
         Vertragsabschluss         oder       bei     bestehendem       Versicherungsschutz besteht, wenn aufgrund eines der
         Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise vorgelegt           nachstehend aufgeführten Ereignisse die planmäßige Fortführung
         werden kann.                                                   oder die Beendigung der gebuchten Reise bzw. der
2. Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen                     Veranstaltung nicht möglich oder zumutbar ist.
     Versicherungsschutz besteht                                        1. Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder
     a) aufgrund eines erheblichen Schadens an Ihrem Eigentum                Risikopersonen
         infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruchdiebstahl               Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihre Reise nicht
         oder Elementarereignissen, wobei Ihre Anwesenheit am                planmäßig fortführen oder beenden können aufgrund
         Wohnort unerlässlich ist. Versicherungsschutz besteht

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   a) einer          unerwarteten      schweren        Erkrankung.        Überführungskosten im Todesfall) und die hierdurch
        (Begriffsdefinition siehe Abschnitt A: Stornoschutz ,             unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten, z. B.
        Ziffer II 1 a)                                                    Übernachtungs- und Verpflegungskosten (nicht jedoch
   b) von Tod, schwerer Unfallverletzung, Schwangerschaft.                Heilkosten). Bei Erstattung dieser Kosten wird auf die Qualität
   c) eines Bruchs von Prothesen oder einer Lockerung von                 der gebuchten Reise Bezug genommen. Wenn abweichend
        implantierten Gelenken.                                           von der gebuchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug
   d) (sofern der Tarif Premium abgeschlossen ist) einer                  erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in
        unerwarteten Verschlechterung einer bestehenden                   der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Ausgeschlossen sind
        Erkrankung, wenn aufgrund dieser Erkrankung in den                jedoch          sämtliche        Ersatzansprüche           von
        vergangenen 6 Monaten vor Vertragsabschluss oder bei              Beförderungsunternehmen wegen von der versicherten
        bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der                  Person verursachtem, unplanmäßigem Abweichen von der
        Reise keine stationäre Behandlung erfolgte. Ein                   geplanten Reiseroute (z. B. Notlandung).
        versichertes Ereignis liegt aber vor, wenn trotz der
        stationären Behandlung einer versicherten Person (nicht       II. Wann liegt ein Versicherungsfall im Verspätungsschutz
        aber der stationären Behandlung einer Risikoperson) eine      vor?
        Reisefähigkeitsbescheinigung       eines     Arztes     vor   Versicherungsschutz besteht, wenn aufgrund eines der
        Vertragsabschluss         oder      bei      bestehendem      nachstehend aufgeführten Ereignisse der Antritt, die planmäßige
        Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise vorgelegt          Fortführung oder die Beendigung der gebuchten Reise bzw. der
        werden kann.                                                  Veranstaltung      nicht     möglich    oder     zumutbar      ist.
2. Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen                   Versicherungsschutz besteht, wenn Sie
   Versicherungsschutz besteht, wenn                                  1. infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels Ihr
   a) Sie Ihre Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden               Anschlussverkehrsmittel versäumen. Voraussetzung ist, dass
        können aufgrund eines erheblichen Schadens an Ihrem                das Anschlussverkehrsmittel ebenfalls mitversichert ist und
        Eigentum       infolge  von    Feuer, Wasserrohrbruch,             die Verspätung des öffentlichen Verkehrsmittels mindestens 2
        Einbruchdiebstahl oder Elementarereignissen, wobei Ihre            Stunden beträgt. Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die
        Anwesenheit am Wohnort unerlässlich ist.                           öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land-
   b) Sie          aufgrund      einer     Naturkatastrophe/eines          oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel
        Elementarereignisses           (Lawine,          Erdrutsch,        oder als Anschlussverkehrsmittel gelten Transportmittel, die
        Überschwemmung, Erdbeben, Wirbelsturm) an Ihrem                    im Rahmen von Rundfahrten/Rundflügen verkehren, sowie
        Urlaubsort Ihre Rückreise verspätet antreten müssen.               Mietwagen, Taxis und Kreuzfahrtschiffe.
   Die nachfolgenden Ereignisse gelten nur bei Abschluss              2. Ihre Reise umbuchen oder verspätet antreten müssen, weil
   des Tarifs Premium als versichert.                                      Sie mit dem Privatfahrzeug auf dem direkten Weg zum
   Versicherungsschutz besteht bei Abschluss des Tarifs                    Ausgangspunkt Ihrer Reise (Flughafen, Bahnhof, Hafen)
   Premium auch, wenn Sie Ihre Reise nicht planmäßig                       einen Verkehrsunfall erleiden.
   fortführen oder beenden können
   c) aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung,                III Welchen zusätzlichen Schutz haben Sie, wenn Sie eine
        schweren unfallbedingten Körperverletzung oder des            Schiffsreise buchen?
        Todes einer Betreuungsperson von minderjährigen oder          Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen Verspätung eines
        pflegebedürftigen Familienangehörigen, wenn dadurch           öffentlichen Verkehrsmittels (Definition siehe Ziffer II.1) um mehr
        Ihre Anwesenheit am Heimatort dringend erforderlich ist.      als 2 Stunden, erstatten wir Ihnen die nachweislich entstandenen
   d) aufgrund der stationären Behandlung oder des Todes              Mehrkosten der Nachreise entsprechend der ursprünglich
        einer nahestehenden Person.                                   gebuchten Art und Qualität. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe
   e) aufgrund eines bedeutenden finanziellen Schadens (über          der geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher
        5.000,– EUR) verursacht durch Vermögensdelikte                Stornierung der Reise angefallen wären, maximal jedoch bis zu
        (Diebstahl, Sachbeschädigung usw. ), oder eines Unfalles      1.500,– EUR je Person.
        innerhalb eines Monates vor Reisebeginn.
   f) aufgrund von Ereignissen, die Ihre körperliche Sicherheit       E: Umsteigeschutz
        am Urlaubsort gefährden und aufgrund derer vom
        Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres        I. Welche Leistungen umfasst Ihr Umsteigeschutz?
        eine     Reisewarnung      für   das    jeweilige   Gebiet    Bei einem versicherten Ereignis (siehe Ziffer II) erhalten Sie die
        ausgesprochen wurde.                                          nachfolgenden       Leistungen     für    Umsteigekosten.      Der
   g) aufgrund der Einberufung zur Katastrophenhilfe als              Versicherungsschutz gilt innerhalb des geografischen Europas.
        Mitglied der Feuerwehr.                                       1. Leistungen für zusätzliche Rückreisekosten
   h) aufgrund von Diebstahl von Dokumenten, die für die                  Können Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden, erstatten
        Ausreise erforderlich sind. Voraussetzung für den                 wir Ihnen bei Abschluss des Tarifs Premium die nachweislich
        Versicherungsschutz ist, dass uns nachgewiesen wird,              entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten (nicht jedoch
        dass die Dokumente in der bis zur Abreise verbleibenden           Überführungskosten im Todesfall) und die hierdurch
        Zeit nicht wiederhergestellt werden können.                       unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten, z. B.
                                                                          Übernachtungs- und Verpflegungskosten (nicht jedoch
D: Verspätungsschutz                                                      Heilkosten). Bei Erstattung dieser Kosten wird auf die Qualität
                                                                          der gebuchten Reise Bezug genommen. Wenn abweichend
I. Welche Leistungen umfasst Ihr Verspätungsschutz?                       von der gebuchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug
Bei einem versicherten Ereignis (siehe Ziffer II) erhalten Sie die        erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in
nachfolgenden Leistungen bis zur Höhe der abgeschlossenen                 der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Ausgeschlossen sind
Versicherungssumme.                                                       jedoch          sämtliche         Ersatzansprüche          von
1. Leistungen für zusätzliche Hinreisekosten                              Beförderungsunternehmen wegen von der versicherten
    Wir erstatten Ihnen die Reise-Mehrkosten entsprechend der             Person verursachtem, unplanmäßigem Abweichen von der
    ursprünglich gebuchten Art und Qualität. Die Mehrkosten               geplanten Reiseroute (z. B. Notlandung).
    erstatten wir bis maximal zur Höhe der Stornokosten, die bei      2. Leistungen für Umsteigekosten
    einer Stornierung der Reise angefallen wären.                         Im Falle der Verspätung des Zubringerfluges erstatten wir
2. Leistungen für zusätzliche Unterbringungskosten                        Ihnen die Kosten der Neubuchung des Anschlussfluges,
    Wir erstatten Ihnen nach Art und Klasse der gebuchten                 entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität der
    Reiseleistungen die Mehrkosten bei einer zwingend                     versicherten Reise, bei Abschluss des Tarifs Sorglos bis zu
    notwendigen Aufenthaltsverlängerung für Unterkunft und                250,– EUR und bei Abschluss des Tarifs Premium bis zu
    Verpflegung.                                                          500,– EUR. Kann der nächstmögliche Anschlussflug erst am
3. Zusätzliche Rückreisekosten                                            darauffolgenden Tag erreicht werden, übernehmen wir die
    Wir erstatten Ihnen die nachweislich entstandenen                     Kosten einer Hotelübernachtung (ohne Verpflegung),
    zusätzlichen       Rückreisekosten        (nicht       jedoch         entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität, in

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    einem nahe liegenden Hotel bei Abschluss des Tarifs Sorglos       2. Welche Sachen versichert Ihre Reisegepäck-
    bis zu 50,– EUR und bei Abschluss des Tarifs Premium bis zu       Versicherung?
    75,– EUR.                                                         1. Versichert sind Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die
                                                                          Sie auf Ihre Reise mitnehmen, sowie Geschenke und
II. Wann liegt ein Versicherungsfall im Umsteigeschutz vor?               Reiseandenken, die Sie während der Reise erwerben.
Versicherungsschutz besteht, wenn bei Flugbuchungen mit                   Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken
Umsteigen der ursprünglich gebuchte Anschlussflug aufgrund                mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind
einer Verspätung des Zubringerfluges von Ihnen nicht erreicht             nicht versichert.
werden kann. Voraussetzung ist, dass die Flüge mit einer              2. Sportgeräte, jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren), sind
staatlich zugelassenen und registrierten Fluggesellschaft                 nur     versichert,    solange   sie     sich    nicht    im
stattfinden, nach einem allgemein zugänglichen, zeitlich                  bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.
festgelegten und an Anzeigetafeln im Flughafen veröffentlichten       3. Versichert sind auch Wertsachen. Als Wertsachen zählen
Plan durchgeführt werden und dass die Verspätung des                      Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-,
Zubringerfluges um mehr als 2 Stunden am Anschlussflughafen               Filmapparate,       EDV-Geräte      sowie      elektronische
in Europa von einem Startflughafen in Europa erfolgt.                     Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit
                                                                          Zubehör. Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall
Selbstbehaltsübernahme-Versicherung                                       sind jedoch in den Punkten c) bis e) nur versichert, solange
                                                                          sie außerdem in einem verschlossenen Behältnis
1. Welche Leistungen umfasst Ihre Selbstbehaltsübernahme-                 untergebracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen die
Versicherung?                                                             Wegnahme des Behältnisses selbst bietet. Wertsachen sind
Die Versicherung ist eine Zusatzversicherung, die nur als                 nur versichert, solange sie
Ergänzung     zu   einer    bestehenden     Reiseversicherung,            a) bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder
nachfolgend Erstversicherung genannt, Versicherungsschutz                 b) in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt
gewährt.                                                                      mitgeführt werden oder
Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (siehe Ziffer 2;              c) sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum
Einschränkungen siehe Ziffer 3) übernehmen wir den von der                    eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes befinden
Erstversicherung belasteten Selbstbehalt bis 20 % der Reise-                  oder
Stornokosten.                                                             d) der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben
                                                                              worden sind oder
2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor?                                  e) sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Ihnen bei Nichtantritt einer            gesicherten Wohnwagen/Wohnmobil oder in einem fest
gebuchten Reise von der Erstversicherung bei der                              umschlossenen und durch Verschluss gesicherten
Entschädigungszahlung ein Selbstbehalt angerechnet wird.                      Kraftfahrzeug nicht einsehbar auf einem offiziellen
                                                                              Campingplatz befinden.
3. Welche Einschränkung des Versicherungsschutzes ist zu
beachten?                                                             3. Welche Leistungen umfasst Ihre Reisegepäck-
Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die Erstversicherung   Versicherung?
eine Versicherungsleistung abgelehnt hat.                             Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 1; Einschränkungen siehe
                                                                      Ziffer 5) erhalten Sie eine Entschädigung bis zur Höhe der
4. Was muss bei der Selbstbehaltsübernahme-Versicherung               vereinbarten Versicherungssumme. Ersetzt werden für:
beachtet werden? (Obliegenheiten)                                     1. zerstörte oder abhandengekommene Sachen der Zeitwert.
— Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6 —                            Als Zeitwert gilt der Anschaffungspreis abzüglich eines dem
1. Abrechnung mit dem Erstversicherer                                     Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung,
    Sie sind verpflichtet, den Schadenfall zunächst mit dem               Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages. Bei Vorlage des
    Erstversicherer abzurechnen und uns die vollständigen                 Anschaffungsbelegs verzichten wir auf einen Zeitwertabzug,
    Abrechnungen des Erstversicherers einzureichen.                       sofern    die      Gegenstände      zum     Zeitpunkt     des
2. Verpflichtung zur Schadenauskunft                                      Versicherungsfalles weniger als 6 Monate alt waren. Für
    Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache               ältere Gegenstände nehmen wir für das erste Jahr einen
    und Höhe unserer Leistungsverpflichtung gestatten und jede            Wertabzug von 20 % des Anschaffungspreises vor und für
    hierzu dienliche Auskunft erteilen.                                   jedes weitere begonnene Jahr einen Abzug von 10 %. Für
3. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten                           fehlende Anschaffungsbelege nehmen wir einen zusätzlichen
    Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten           Wertabzug von 10 % des Anschaffungspreises vor.
    ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5.                2. beschädigte und reparaturfähige Sachen die notwendigen
                                                                          Reparaturkosten und ggf. eine bleibende Wertminderung,
                                                                          höchstens jedoch der Zeitwert.
Reisegepäck-Versicherung
                                                                      3. Filme, Bild-, Ton- und Datenträger der Materialwert.
                                                                      4. die      Wiederbeschaffung        von     Personalausweisen,
1. Wann liegt ein Versicherungsfall vor?                                  Reisepässen,       Kraftfahrzeugpapieren   und      sonstigen
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Ihr Reisegepäck von                   Ausweispapieren die amtlichen Gebühren.
einem versicherten Ereignis betroffen wird. Wir leisten bis zur
Höhe der Versicherungssumme und Entschädigungsgrenze.                 4. Welche Entschädigungsgrenzen sind zu beachten?
Mehrere zusammentreffende versicherte Ereignisse gelten als ein       1. Versicherungssummen im Tarif Sorglos
Versicherungsfall und führen nicht zu einer Erhöhung der                  Soweit nicht anders vereinbart, ist die Entschädigungsleistung
Entschädigungsleistung. Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn         beim Tarif Sorglos für Einzelpersonen auf 2.000,– EUR und
1. aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt, zerstört oder                  für Familien auf 4.000,– EUR begrenzt. Bis zu diesen
    beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines                   Maximalbeträgen erstatten wir, soweit keine andere
    Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebes oder                 Vereinbarung getroffen wurde, je Versicherungsfall bei
    einer Gepäckaufbewahrung befindet.                                    a) Pelzen, Schmucksachen, Gegenständen aus Edelmetall,
2. aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am                       Foto- und Filmapparaten für Einzelpersonen bis zu
    selben Tag wie Sie erreicht (Lieferfristüberschreitung).                  1.000,– EUR und für Familien bis zu 2.000,– EUR.
3. während        der    übrigen        Reisezeit      Reisegepäck        b) Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten für Einzelpersonen und
    abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird durch                        Familien bis zu 250,– EUR.
    a) strafbare Handlungen Dritter. Hierzu zählen Diebstahl,             c) Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrrädern, jeweils mit
        Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung und                   Zubehör, für Einzelpersonen und Familien bis zu 500,–
        vorsätzliche Sachbeschädigung.                                        EUR.
    b) einen Transportmittelunfall (z.B. Verkehrsunfall).                 d) Wellenbrettern, Segelsurfgeräten, Kyte-Surf-Equipment
    c) Brand, Blitzschlag, Explosion, Überschwemmungen,                       sowie    Gleitschirme,    jeweils    mit   Zubehör,     für
        Sturm, Erdrutsche, Erdbeben oder Lawinen.                             Einzelpersonen und Familien bis zu 500,– EUR.

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   e) Musikinstrumenten mit Zubehör (sofern zu privaten              4. Schäden durch Verschleiß
        Zwecken mitgeführt) für Einzelpersonen und Familien bis          Schäden, die durch die natürliche oder mangelhafte
        zu 250,– EUR.                                                    Beschaffenheit der versicherten Sachen verursacht werden
   f) EDV-Geräten sowie tragbare Kommunikations- und                     (z. B. Abnutzung oder Verschleiß), sind nicht versichert.
        Unterhaltungsgeräten mit Zubehör für Einzelpersonen          5. Nicht versicherte Sachen
        und Familien bis zu 250,– EUR.                                   Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten,
   g) Ersatzkäufen       bei     Lieferfristüberschreitungen für         Wertpapiere,      Briefmarken-    oder      Münzsammlungen
        Einzelpersonen und Familien bis zu 250,– EUR.                    Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art,
2. Versicherungssummen im Tarif Premium                                  Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert,
   Soweit      nicht    anders      vereinbart,    betragen  die         Edelmetalle, lose Edelsteine , Zahngold, Prothesen jeder Art,
   Versicherungssummen          beim       Tarif   Premium   für         Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie Land-, Luft-
   Einzelpersonen 3.500,– EUR und für Familien 7.000,– EUR je            und Wasserfahrzeuge sowie der Berufsausübung dienende
   Versicherungsfall. Sofern nicht anders vereinbart, erstatten          Werkzeuge und Geräte bzw. Gegenstände inklusive Zubehör.
   wir je Versicherungsfall bei
   a) Pelzen, Schmucksachen, Gegenständen aus Edelmetall,            6. Was muss bei einem Reisegepäckschaden beachtet
        Foto- und Filmapparaten für Einzelpersonen bis zu            werden? (Obliegenheiten)
        1.500,– EUR und für Familien bis zu 3.000,– EUR.             — Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6. —
   b) Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten für Einzelpersonen und      1. Sicherstellung von Ersatzansprüchen gegen Dritte
        Familien bis zu 400,– EUR.                                       Schäden an in Fremdgewahrsam gegebenem Gepäck sowie
   c) Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrrädern, jeweils mit             Schäden durch nicht fristgerechte Auslieferung müssen Sie
        Zubehör, für Einzelpersonen und Familien bis zu 800,–            unverzüglich der mit der Beförderung beauftragten Stelle
        EUR.                                                             anzeigen und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Uns ist
   d) Wellenbrettern, Segelsurfgeräten, Kyte-Surf-Equipment              hierüber eine Bescheinigung einzureichen. Bei äußerlich nicht
        sowie Gleitschirme, jeweils mit Zubehör, bei der                 erkennbaren Schäden müssen Sie das jeweilige
        Einzelpersonen und Familien bis zu 800,– EUR.                    Unternehmen nach der Entdeckung unverzüglich unter
   e) Musikinstrumenten mit Zubehör (sofern zu privaten                  Einhaltung der jeweiligen Reklamationsfrist, spätestens
        Zwecken mitgeführt) für Einzelpersonen und Familien bis          innerhalb von 7 Tagen, auffordern, den Schaden zu
        zu 400,– EUR.                                                    besichtigen und zu bescheinigen.
   f) EDV-Geräten sowie tragbare Kommunikations- und                 2. Polizeiliche Meldung
        Unterhaltungsgeräten mit Zubehör für Einzelpersonen              Schäden durch strafbare Handlungen Dritter und
        und Familien bis zu 400,– EUR.                                   Brandschäden müssen Sie unverzüglich der zuständigen
   g) Ersatzkäufen       bei     Lieferfristüberschreitungen für         Polizeidienststelle unter Einreichung eines vollständigen
        Einzelpersonen und Familien bis zu 400,– EUR.                    Verzeichnisses aller vom Schadenfall betroffenen Sachen
                                                                         anzeigen und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Das der
5. Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind                 Polizei einzureichende Verzeichnis der vom Schadenfall
zu beachten?                                                             betroffenen Gegenstände muss als Einzelaufstellung gefertigt
1. Einschränkungen bei Kraftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen              werden und auch Angaben über den jeweiligen
    Für Schäden am Reisegepäck in unbeaufsichtigten                      Anschaffungszeitpunkt sowie den Anschaffungspreis der
    Kraftfahrzeugen/Anhängern/Wassersportfahrzeugen         durch        einzelnen Gegenstände enthalten. Das vollständige
    strafbare Handlungen Dritter leisten wir nur, soweit sich das        Polizeiprotokoll muss uns eingereicht werden.
    Reisegepäck nicht einsehbar in einem fest umschlossenen          3. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten
    und durch Verschluss gesicherten Innen- bzw. Kofferraum              Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten
    (bei Wassersportfahrzeugen: Kajüte oder Packkiste) oder in           ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5.
    mit dem Fahrzeug fest verbundenen Gepäckboxen befindet.
    Keine Entschädigung leisten wir hier für die unter Ziffer 2.3    Reise-Unfallversicherung
    aufgeführten Wertsachen.
    Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit einer      1. Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-
    versicherten Person oder einer von ihr beauftragten              Unfallversicherung?
    Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht jedoch         Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2; Einschränkungen siehe
    die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung                    Ziffer 3) werden die nachfolgenden Leistungen bis zur Höhe der
    offenstehenden Ortes (Parkplatz, Hafen etc.).                    nachstehend genannten Versicherungssummen ersetzt.
    Wir leisten nur, wenn der Schaden nachweislich tagsüber          1. Leistungen bei Invalidität
    zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten ist oder der                 Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass Ihre körperliche
    Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger            oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft
    als 2 Stunden eingetreten ist.                                       beeinträchtigt ist (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist
2. Einschränkungen beim Camping                                          dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahre
    Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während               bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht
    des Zeltens oder Campings durch strafbare Handlungen                 erwartet werden kann.
    Dritter besteht nur auf offiziellen (von Behörden, Vereinen          Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem
    oder       privaten       Unternehmern         eingerichteten)       Unfall eingetreten und innerhalb von 21 Monaten nach dem
    Campingplätzen.                                                      Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei
    Lassen Sie Sachen unbeaufsichtigt (Definition in Ziffer 5.1)         uns schriftlich geltend gemacht worden sein.
    im Zelt zurück, so besteht Versicherungsschutz für Schäden           a) Die Versicherungssumme beträgt bei Abschluss des
    durch strafbare Handlungen Dritter nur, wenn der Schaden                 Tarifs Sorglos 20.000,– EUR und bei Abschluss des
    nachweislich tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr                        Tarifs Premium 40.000,– EUR. Die Höhe der Leistung
    eingetreten und das Zelt geschlossen ist.                                richtet sich nach der Versicherungssumme und dem Grad
    Wertsachen sind im unbeaufsichtigten Zelt nicht versichert.              der Invalidität. Als feste Invaliditätsgrade gelten (unter
    Diese Gegenstände ersetzen wir nur, sofern die                           Ausschluss des Nachweises einer höheren oder
    Voraussetzungen gemäß Ziffer 5.1 erfüllt oder die                        geringeren       Invalidität)  der   Verlust     oder    die
    Gegenstände der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung                     Funktionsunfähigkeit
    übergeben worden sind oder sich in einem durch Verschluss
    ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen/Wohnmobil oder in
    einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten
    Kraftfahrzeug nicht einsehbar auf einem offiziellen
    Campingplatz befinden.
3. Schäden durch Verlieren
    Keinen Versicherungsschutz gewähren wir für Schäden durch
    Verlieren, Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen von
    Gegenständen.

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                                                                            ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche
        eines Armes im Schultergelenk                         70 %          Anordnungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart
        eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks        65 %          unvermeidbar waren.
        eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks           60 %      d) die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im
        einer Hand im Handgelenk                              55 %          Todesfall.
        eines Daumens                                         20 %      e) Einsätze gemäß Ziffer 3.a, wenn Sie keinen
        eines Zeigefingers                                    10 %          Versicherungsfall erlitten haben, ein solcher aber
        eines anderen Fingers                                  5%           unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen
        eines Beines über der Mitte des Oberschenkels         70 %          zu vermuten war.
                                                                     4. Leistungen für Kosten kosmetischer Operationen
        eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels          60 %
                                                                        Bei Abschluss des Tarifs Sorglos besteht für die Kosten
        eines Beines bis unterhalb des Knies                  50 %
                                                                        kosmetischer Operationen kein Versicherungsschutz. Die
        eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels         45 %      Versicherungssumme bei Abschluss des Tarifs Premium
        eines Fußes im Fußgelenk                              40 %      beträgt 5.000,– EUR.
        einer großen Zehe                                      5%       a) Wird durch ein versichertes Unfallereignis die
        einer anderen Zehe                                     2%           Körperoberfläche der versicherten Person derart
        eines Auges                                           50 %          beschädigt oder verformt, dass nach Abschluss der
        des Gehörs auf einem Ohr                              30 %          Heilbehandlung das äußere Erscheinungsbild der
        des Geruchs                                           10 %          versicherten Person hierdurch dauerhaft beeinträchtigt ist,
        des Geschmacks                                         5%           und entschließt sich die versicherte Person, sich einer
                                                                            kosmetischen Operation zum Zwecke der Beseitigung
        Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines                dieses Mangels zu unterziehen, so übernehmen wir
        dieser Körperteile oder Sinnesorgane wird der                       einmalig die mit der Operation und der klinischen
        entsprechende Teil des Prozentsatzes angenommen.                    Behandlung im Zusammenhang stehenden Kosten für
   b) Werden durch den Versicherungsfall Körperteile oder                   Arzthonorare, Medikamente, Verbandszeug und sonstige
        Sinnesorgane        betroffen,     deren   Verlust    oder          ärztlich verordnete Heilmittel sowie die Kosten für die
        Funktionsunfähigkeit nicht wie vorstehend geregelt ist, so          Unterbringung und Verpflegung in der Klinik bis zur Höhe
        ist für diese maßgebend, inwieweit die normale                      der vereinbarten Versicherungssumme. Nicht zur
        körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter                  Körperoberfläche zählen die bei geöffnetem Mund
        ausschließlicher       Berücksichtigung     medizinischer           sichtbaren Front- und Schneidezähne.
        Gesichtspunkte beeinträchtigt ist.                              b) Die Operation und die klinische Behandlung der
   c) Sind durch den Versicherungsfall mehrere körperliche                  versicherten Person müssen bis zum Ablauf des 3.
        oder geistige Funktionen beeinträchtigt, so werden die              Jahres nach dem Unfall durchgeführt und abgeschlossen
        vorstehenden Invaliditätsgrade zusammengerechnet.                   sein. Hat die versicherte Person bei Eintritt des Unfalles
        Mehr als 100 % werden jedoch nicht angenommen.                      das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, erfolgt ein Ersatz
   d) Wird durch den Versicherungsfall eine körperliche oder                der Kosten auch dann, wenn die Operation und die
        geistige Funktion betroffen, die schon vorher dauernd               klinische Behandlung nicht innerhalb dieser Frist, aber vor
        beeinträchtigt war, so wird ein Abzug in Höhe der                   Vollendung des 21. Lebensjahres der versicherten
        Vorinvalidität vorgenommen. Diese wird nach den                     Person durchgeführt werden.
        Invaliditätsgraden gemäß Ziffer 1.a bemessen.                   c) Ausgeschlossen vom Ersatz sind die Kosten für
   e) Tritt der Tod unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach               Nahrungs-     und    Genussmittel,    für    Bade-     und
        dem Versicherungsfall ein, so besteht kein Anspruch auf             Erholungsreisen sowie für Krankenpflege, sofern der
        Invaliditätsleistung.                                               Einsatz von beruflichem Pflegepersonal bei der
   f) Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache               Krankenpflege nicht ärztlich angeordnet wird.
        innerhalb eines Jahres nach dem Versicherungsfall oder
        (gleichgültig aus welcher Ursache) später als 1 Jahr nach    2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
        dem Unfall und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung     1. Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis
        nach Ziffer 1.a entstanden, so leisten wir nach dem              Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die versicherte Person
        Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der zuletzt erhobenen         durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes
        ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.                      Ereignis        (Unfallereignis)       unfreiwillig       eine
2. Leistungen im Todesfall                                               Gesundheitsschädigung erleidet. In Erweiterung erstreckt sich
   Die Versicherungssumme beträgt bei Abschluss des Tarifs               der     Versicherungsschutz      auch    auf     tauchtypische
   Sorglos 10.000,– EUR und bei Abschluss des Tarifs Premium             Gesundheitsschäden, wie z. B. Caissonkrankheit oder
   20.000,– EUR. Bei Kindern bis zur Vollendung des 18.                  Trommelfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis, d. h. ein
   Lebensjahres beträgt die Versicherungssumme auch bei                  plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis,
   Abschluss des Tarifs Premium 10.000,– EUR. Führt ein                  eingetreten sein muss.
   Versicherungsfall innerhalb eines Jahres zum Tode der             2. Zerrungen und Bänderriss
   versicherten Person, so entsteht für die Erben ein Anspruch           Als Versicherungsfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte
   auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe.           Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein
   Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 4.3 weisen wir hin.          Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder
3. Leistungen für Bergungskosten                                         Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
   Die Versicherungssumme beträgt bei Abschluss des Tarifs           3. Ertrinken oder Ersticken
   Sorglos 20.000,– EUR und bei Abschluss des Tarifs Premium             Als Unfall im Sinne von Ziffer 2.1 gilt auch der Ertrinkungs-
   80.000,– EUR. Bestehen für die versicherte Person bei der             bzw. Erstickungstod unter Wasser beim Tauchen.
   HanseMerkur               Versicherungsgruppe           mehrere
   Unfallversicherungen, können die nachstehenden Kosten nur         3. Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind
   aus einem dieser Verträge verlangt werden. Hat die                zu beachten?
   versicherte Person einen unter den Versicherungsvertrag           1. Für welche Fälle wird nicht geleistet?
   fallenden Unfall erlitten, ersetzen wir bis zur Höhe der für          Wir leisten nicht für
   Bergungskosten versicherten Summe die entstandenen                    a) Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen,
   Kosten für                                                                auch soweit diese auf Trunkenheit oder Drogenkonsum
   a) Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-                 beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle
        rechtlich        oder      privatrechtlich   organisierten           oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der
        Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren              versicherten Person ergreifen. Versicherungsschutz
        berechnet werden.                                                    besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch
   b) einen Transport des Verletzten in das nächste                          ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis
        Krankenhaus oder in eine Spezialklinik, soweit dies                  verursacht sind.
        medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist.

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   b) Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen,                 mitgewirkt, so entfällt jeglicher Leistungsanspruch, wenn
       dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.            dieser Anteil mehr als 50 % beträgt.
   c) Unfälle, die mittelbar oder unmittelbar durch Kriegs- oder
       Bürgerkriegsereignisse      oder     in    Verbindung        mit   4. Was muss bei einem Reise-Unfallschaden beachtet
       terroristischen       Anschlägen        verursacht        sind.    werden? (Obliegenheiten)
       Versicherungsschutz       besteht     jedoch,      wenn      die   — Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6 —
       versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend              1. Unverzügliche Hinzuziehung eines Arztes
       von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird.               Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht
       Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt jedoch                herbeiführt, ist unverzüglich ein Arzt hinzuzuziehen. Die
       nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet               versicherte Person hat den ärztlichen Anordnungen
       zum Zeitpunkt des Reiseantrittes bereits Krieg oder                    nachzukommen und auch im Übrigen die Unfallfolgen
       Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch nicht für die aktive               möglichst zu mindern.
       Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg sowie für Unfälle              2. Untersuchung durch von uns beauftragte Ärzte
       durch ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische                  Die versicherte Person hat sich von den von uns beauftragten
       Waffen).                                                               Ärzten untersuchen zu lassen. Die notwendigen Kosten
   d) Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer                  einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles
       (auch      Luftsportgeräteführer),     soweit      sie    nach         tragen wir.
       österreichischem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt,              3. Meldungen im Todesfall
       sowie      als    sonstiges    Besatzungsmitglied         eines        Hat der Unfall den Tod der versicherten Person zur Folge, so
       Luftfahrzeuges, die im ursächlichen Zusammenhang mit                   muss uns dies von den Erben oder den sonstigen
       dem Betrieb eines Luftfahrzeuges eintreten.                            Rechtsnachfolgern der versicherten Person innerhalb von 48
   e) Unfälle der versicherten Person bei einer mit Hilfe eines               Stunden gemeldet werden, auch wenn der Unfall selbst schon
       Luftfahrzeuges auszuübenden Tätigkeit.                                 angezeigt ist. Uns ist das Recht zu verschaffen, eine
   f) Unfälle der versicherten Person bei der Benutzung von                   Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen
       Raumfahrzeugen. Versicherungsschutz besteht jedoch                     zu lassen.
       als Fluggast einer Fluggesellschaft.                               4. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten
   g) Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen,                  Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten
       dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines                 ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5.
       Motorfahrzeuges an Fahrveranstaltungen einschließlich
       der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es            Reise-Krankenversicherung
       auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
   h) Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie           1. Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-
       verursacht sind.                                                   Krankenversicherung?
   i) Unfälle, die der versicherten Person im Militärdienst               Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2; Einschränkungen siehe
       zustoßen.                                                          Ziffer 3) erhalten Sie die nachfolgenden Leistungen. Erstattet
   j) Gesundheitsschädigungen          durch       Strahlen     sowie     werden, nach Abzug des Selbstbehaltes, die in der amtlichen
       Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder                        Währung des Aufenthaltslandes entstandenen ortsüblichen
       Eingriffe am Körper der versicherten Person.                       Kosten, soweit nachstehend nicht ein anderer Betrag genannt
       Versicherungsschutz         besteht        jedoch,        wenn     wird,     in     unbegrenzter      Höhe.     Es    gilt   folgende
       Heilmaßnahmen             oder          Eingriffe,        auch     Selbstbehaltsregelung:
       strahlendiagnostische und -therapeutische, durch einen             Haben Sie den Tarif Sorglos abgeschlossen und besteht
       unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst werden.           hinsichtlich der Leistungen eine Sozial- oder Privatversicherung,
   k) Gesundheitsschädigungen durch Infektionen. Diese sind               machen Sie bitte zuerst dort Ihre Ansprüche geltend. Unterlassen
       auch      dann     ausgeschlossen,      wenn       sie   durch     Sie dies oder wird aus einer solchen Versicherung keine Leistung
       Insektenstiche oder -bisse oder durch sonstige                     erbracht, so reduziert sich unsere Ersatzleistung um 20 %. Bei
       geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen                    Abschluss des Tarifs Premium wird kein Selbstbehalt
       verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort              angerechnet.
       oder       später      in    den       Körper        gelangten.    1. Informationsleistung
       Versicherungsschutz besteht jedoch für Tollwut und                     Bei Krankheit oder Unfall informieren wir auf Anfrage über
       Wundstarrkrampf sowie für Infektionen, bei denen die                   unseren Notruf-Service über die Möglichkeiten ärztlicher
       Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, die nicht                  Versorgung der versicherten Person. Soweit möglich,
       nach Satz 1 ausgeschlossen sind, in den Körper                         benennen wir einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt.
       gelangten. Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen                2. Heilbehandlungskosten im Ausland
       oder        Eingriffe     verursacht        sind,       besteht        Im Versicherungsfall erstatten wir Ihnen die Kosten einer
       Versicherungsschutz, wenn die Heilmaßnahmen oder                       Heilbehandlung. Als Heilbehandlung im Sinne dieser
       Eingriffe,       auch       strahlendiagnostische           und        Bedingungen gelten medizinisch notwendige
       -therapeutische, durch einen unter diesen Vertrag                      a) ärztliche ambulante Behandlungen einschließlich durch
       fallenden Unfall veranlasst waren.                                          Beschwerden hervorgerufener, medizinisch notwendiger
   l) Bauch- oder Unterleibsbrüche. Versicherungsschutz                            Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bis zum
       besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen Vertrag                    Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt),
       fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung                           Behandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch
       entstanden sind.                                                            notwendiger Schwangerschaftsabbrüche.
   m) Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus                        b) schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen
       inneren         Organen         und         Gehirnblutungen.                einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung
       Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter                          sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz, sofern
       diesen Vertrag fallendes Unfallereignis die überwiegende                    diese durch einen Zahnarzt durchgeführt oder verordnet
       Ursache ist.                                                                werden.
   n) krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen,                    c) unaufschiebbare stationäre Behandlungen, sofern diese
       gleichgültig, wodurch diese verursacht sind.                                in einer Einrichtung erfolgen, welche im Aufenthaltsland
   o) Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe                   allgemein als Krankenhaus anerkannt ist, unter ständiger
       durch den Schlund.                                                          ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische
2. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?                             und     therapeutische     Möglichkeiten   verfügt    und
   Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein                              Krankengeschichten führt. Bei Abschluss des Tarifs
   Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder                       Sorglos sind die Kosten auf 300.000,– EUR je
   deren Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend                      Versicherungsfall begrenzt. Bei Abschluss des Tarifs
   dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn                      Premium fallen keine Entschädigungsgrenzen an.
   dieser Anteil mindestens 25 % beträgt. Haben Krankheiten                   d) ärztlich verordnete Medikamente und Verbandsmittel (als
   oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis                                 Medikamente gelten nicht – auch wenn sie ärztlich
   hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen

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         verordnet sind – Nähr- und Stärkungsmittel sowie                        Rückreisekosten versicherter Personen, wenn diese ihren
         kosmetische Präparate).                                                 gebuchten Aufenthalt aufgrund eines Rücktransportes
     e) ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige                       oder einer Überführung des Versicherten vorzeitig
         physikalische Behandlungen.                                             beenden oder aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes
     f) ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen,                    des Versicherten verlängern müssen.
         Inhalationen und Krankengymnastik.                                  f) Wir erstatten die notwendigen nachgewiesenen Kosten
     g) ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalles              für die Reise einer von der versicherten Person
         erstmals notwendig werden und die der Behandlung der                    beauftragten Person zum Aufenthaltsort und zurück zum
         Unfallfolgen dienen.                                                    Wohnort der versicherten Person, wenn sie aufgrund
     h) Röntgendiagnostiken.                                                     eines Versicherungsfalles eine Betreuungsperson
     i) unaufschiebbare Operationen.                                             benötigt, die ihre mitreisenden minderjährigen Kinder
     j) Krankentransporte zur stationären Behandlung in das                      nach Hause bringt.
         nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in           7. Zusätzliche Rückreisekosten nach Krankenhausaufenthalt
         die Unterkunft.                                                     Kehren Sie infolge eines Krankenhausaufenthaltes von der
3.   Kostenübernahmeerklärung gegenüber Krankenhäusern                       Reise verspätet zurück, erstatten wir Ihnen die nachweislich
     a) Über       unseren     Notruf-Service     geben     wir     im       entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die
         Versicherungsfall gegenüber dem Krankenhaus auf                     hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten,
         Wunsch        eine      Kostenübernahmegarantie           ab.       z. B. Übernachtungs- und Verpflegungskosten (nicht jedoch
         Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer Kopie des               Heilkosten). Bei Erstattung dieser Kosten wird auf die Qualität
         Personalausweises       oder     des     Reisepasses      der       der gebuchten Reise abgestellt. Wenn abweichend von der
         versicherten Person bei unserem Notruf-Service.                     gebuchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug
     b) Sofern       die      Leistungspflicht      dieser      Reise-       erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in
         Krankenversicherung,        einer      anderen      privaten        der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt.
         Krankenversicherung        oder       einer     gesetzlichen        Brechen Sie Ihre Reise, auch ohne medizinische
         Krankenversicherung       nicht    vorliegt,   erfolgt    die       Notwendigkeit,      nach    einem      mindestens     3-tägigen
         Kostenübernahmegarantie bis zu 15.000,– EUR in Form                 Krankenhausaufenthalt ab, organisieren wir Ihre Rückreise,
         einer Darlehensgewährung für die versicherte Person.                und zwar je nach dem Ausmaß Ihrer Reisefähigkeit per
         Die von uns verauslagten Beträge sind vom                           Eisenbahn,      Autobus,    Rettungsauto     oder    Flugzeug,
         Versicherungsnehmer bzw. von der versicherten Person                erforderlichenfalls mit Arztbegleitung (nicht aber mittels
         binnen     eines     Monats     nach     Rechnungsstellung          Ambulanzflugzeug), und übernehmen hierfür die zusätzlich
         zurückzuzahlen.                                                     entstandenen Rückreisekosten.
4.   Nachleistung im Ausland                                             8. Arzneimittelversand
     Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes              Benötigt die versicherte Person ärztlich verordnete
     über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus                          Arzneimittel, die ihr auf der Reise abhandengekommen sind,
     Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener                 übernehmen wir in Abstimmung mit dem Hausarzt der
     Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht im Rahmen            versicherten Person die Beschaffung der Ersatzpräparate und
     dieser Bedingungen Leistungspflicht (einschließlich eines               ihre Übersendung an die versicherte Person. Die Kosten der
     dann eventuell notwendig werdenden Rücktransportes) bis                 Ersatzpräparate hat die versicherte Person binnen eines
     zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.                           Monats      nach     Beendigung     der    Reise     an     uns
5.   Versicherungsleistungen für Neugeborene                                 zurückzuerstatten.
     Bei einer Geburt während der Reise werden auch die Kosten           9. Informationsaustausch zwischen Hausarzt und
     der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des                           behandelndem Arzt
     neugeborenen Kindes übernommen.                                         Wird die versicherte Person wegen einer Krankheit oder der
6.   Krankenrücktransport-/Überführungs-/Bestattungskosten                   Folgen eines Unfalles in einem Krankenhaus stationär
     a) Wir erstatten die Mehrkosten für einen Rücktransport zum             behandelt, stellen wir über unseren Notruf-Service den
         nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort                   Kontakt zwischen einem von uns beauftragten Arzt und dem
         der versicherten Person, sofern der Rücktransport                   Hausarzt der versicherten Person und den behandelnden
         medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, und zwar je nach           Krankenhausärzten her und sorgen während des
         Zustand des Versicherten per Eisenbahn, Autobus,                    Krankenhausaufenthaltes        für  die    Übermittlung     von
         Rettungsauto oder Flugzeug. Die Beurteilung eines                   Informationen zwischen den beteiligten Ärzten. Auf Wunsch
         medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransportes             sorgen wir für die Information der Angehörigen.
         erfolgt durch einen beratenden Arzt des Versicherers in         10. Ersatzweise Krankenhaustagegeld
         Abstimmung       mit    dem     behandelnden      Arzt     im       Bei Auslandsreisen erhalten versicherte Personen im Falle
         Aufenthaltsland.                                                    einer     medizinisch      notwendigen     und      stationären
     b) Wir übernehmen auch die Kosten für eine Begleitperson,               Heilbehandlung wegen einer während der Auslandsreise
         erforderlichenfalls Arztbegleitung, soweit die Begleitung           eingetretenen Krankheit oder Verletzung wahlweise anstelle
         medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder                von Kostenersatzleistungen für die stationäre Heilbehandlung
         seitens des ausführenden Transportunternehmens                      ein Krankenhaustagegeld für längstens 30 Tage in Höhe von
         vorgeschrieben ist. Bei Abschluss des Tarifs Sorglos sind           50,– EUR/Tag ab Beginn der Behandlung. Das Wahlrecht ist
         die Kosten auf 2.500,– EUR je Versicherungsfall                     unverzüglich bei Beginn der stationären Behandlung
         begrenzt. Bei Abschluss des Tarifs Premium fallen keine             auszuüben.
         Entschädigungsgrenzen an.                                       11. Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale –
     c) Darüber hinaus werden die Mehrkosten für einen                       nur bei Abschluss des Tarifs Premium
         Rücktransport zum nächstgelegenen Krankenhaus am                    Sofern Sie den Tarif Premium abgeschlossen haben,
         Wohnort der versicherten Person erstattet, sofern                   erstatten wir im Versicherungsfall die Telefonkosten, die
         - nach der Prognose des behandelnden Arztes die                     Ihnen durch die Kontaktaufnahme mit unserer Notrufzentrale
             Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich                entstehen, bis zu einem Betrag von 25,– EUR.
             länger als 10 Tage dauert und                               12. Hotelkosten
         - die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im                Dem Versicherten erstatten wir im Falle seines
             Ausland die Kosten für den Rücktransport                        Krankenhausaufenthaltes               die         zusätzlichen
             übersteigen.                                                    Nächtigungskosten, die aufgrund der Organisation eines
     d) Ersetzt werden auch die Kosten für eine Bestattung im                Krankentransportes bzw. einer Überführung entstehen. Wird
         Ausland bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer                der        gebuchte        Aufenthalt      aufgrund         des
         Überführung entstanden wären, oder die notwendigen                  Krankenhausaufenthaltes des Versicherten unterbrochen
         Mehrkosten, die im Falle des Ablebens einer versicherten            oder     verlängert,    erstatten    wir   die    zusätzlichen
         Person durch die Überführung des Verstorbenen an den                Nächtigungskosten. Bei Abschluss des Tarifs Premium
         ständigen Wohnsitz entstehen.                                       erstatten wir die zusätzlichen Nächtigungskosten auch für die
     e) Weiterhin ersetzen wir, sofern der Tarif Premium                     übrigen mitversicherten Personen. Die Kosten sind insgesamt
         abgeschlossen wurde, die zusätzlich entstandenen

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    auf einen Betrag von 2.500,– EUR begrenzt und werden                   vor Behandlungsbeginn vom Versicherer schriftlich
    maximal für 10 Tage ersetzt.                                           zugesagt wurden.
13. Krankenbesuch – nur bei Abschluss des Tarifs Premium                d) Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungs-
    Wenn feststeht, dass der Krankenhausaufenthalt einer                   kuren.
    versicherten Person länger als 5 Tage dauert, und der Tarif         e) ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort.
    Premium abgeschlossen wurde, organisieren wir auf Wunsch               Die Einschränkung entfällt, wenn die Heilbehandlung
    die Reise einer der versicherten Person nahestehenden                  durch einen dort eintretenden Unfall notwendig wird. Bei
    Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort                Erkrankungen entfällt sie, wenn sich der Versicherte in
    zurück zum Wohnort und übernehmen die entstehenden                     dem Heilbad oder Kurort nur vorübergehend und nicht zu
    Kosten des Beförderungsmittels für die Hin- und Rückreise              Kurzwecken aufgehalten hat.
    sowie die Nächtigungskosten. Voraussetzung ist jedoch, dass         f) Hilfsmittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind, sofern
    der Krankenhausaufenthalt bei Ankunft der nahestehenden                sie nicht allein infolge eines Unfalles erstmals notwendig
    Person noch nicht abgeschlossen ist.                                   werden und der direkten Behandlung der Unfallfolgen
                                                                           dienen.
2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor?                                g) Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder sowie
1. Erkrankung oder Unfall                                                  durch Personen, mit denen die versicherte Person
    Als Versicherungsfall wird die medizinisch notwendige                  innerhalb     der     eigenen   oder      der   Gastfamilie
    Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit               zusammenlebt. Nachgewiesene Sachkosten werden
    oder Unfallfolgen bezeichnet. Der Versicherungsfall beginnt            tarifgemäß erstattet.
    mit der Heilbehandlung. Er endet, wenn nach medizinischem           h) eine     durch     Siechtum,    Pflegebedürftigkeit    oder
    Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss               Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung.
    die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge              i) Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische
    ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht                Behandlung.
    ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer               j) Zahnersatz, Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen,
    Versicherungsfall. Als Versicherungsfall gelten auch                   kieferorthopädische        Behandlung,      prophylaktische
    medizinisch notwendige Behandlungen wegen Beschwerden                  Leistungen,        Aufbissbehelfe       und       Schienen,
    während der Schwangerschaft, Frühgeburten bis zur 36.                  funktionsanalytische       und      funktionstherapeutische
    Schwangerschaftswoche,         Fehlgeburten,     medizinisch           Leistungen und implantologische Zahnleistungen.
    notwendige Schwangerschaftsabbrüche sowie Tod.                      k) Behandlungen von HIV-Infektionen und deren Folgen.
2. Wahlfreiheit zwischen niedergelassenen Ärzten                        l) Immunisierungsmaßnahmen            oder      Vorsorgeunter-
    Im Ausland steht der versicherten Person die Wahl unter den            suchungen.
    im Aufenthaltsland gesetzlich anerkannten und zugelassenen          m) Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der
    Ärzten und Zahnärzten frei, sofern diese nach der jeweils              Fortpflanzungsorgane.
    gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte          n) Organspenden und deren Folgen.
    – sofern vorhanden – oder nach den ortsüblichen Gebühren
    berechnen.                                                       4. Was muss im Krankheitsfalle beachtet werden?
3. Versicherte Behandlungsmethoden                                   (Obliegenheiten)
    Im vertraglichen Umfang leisten wir für Untersuchungs- oder      — Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6. —
    Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der                1. Unverzügliche Kontaktaufnahme
    Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Wir leisten                 Im Falle einer stationären Behandlung im Krankenhaus und
    darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der        vor Beginn umfänglicher diagnostischer und therapeutischer
    Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder              Maßnahmen müssen Sie oder muss die versicherte Person
    die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen                  unverzüglich Kontakt mit unserem weltweiten Notfall-Service
    Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Wir                 aufnehmen.
    können jedoch unsere Leistungen auf den Betrag                   2. Zustimmung zum Rücktransport
    herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener                       Wenn wir den Rücktransport nach Art der Krankheit und
    schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen             deren Behandlungsbedürftigkeit befürworten, müssen Sie
    wäre.                                                                oder die versicherte Person dem Rücktransport an den
                                                                         Wohnort bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene geeignete
3. Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind                 Krankenhaus bei Bestehen der Transportfähigkeit zustimmen.
zu beachten?                                                         3. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten
1. Leistungseinschränkungen                                              Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten
    a) Übersteigt eine Heilbehandlung das medizinisch                    ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5.
        notwendige Maß oder übersteigen die Kosten einer
        Heilbehandlung das ortsübliche Maß, so können wir die        Reise-Assistance-Versicherung
        Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
    b) Besteht Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen          1. Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Assistance-
        Unfall- oder Rentenversicherung oder aus einer               Versicherung?
        gesetzlichen Heilfürsorge oder Unfallfürsorge, können wir,   Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2) werden die nachfolgenden
        unbeschadet der Ansprüche auf Krankenhaustagegeld,           Leistungen ersetzt.
        die       gesetzlichen     Leistungen        von       den   1. Strafverfolgung
        Versicherungsleistungen abziehen.                                Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht,
2. Leistungsfreiheit                                                     sind wir bei der Beschaffung eines Anwalts und/oder eines
    Wir leisten nicht für                                                Dolmetschers behilflich. In diesem Zusammenhang
    a) die Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund              anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten
        oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren.           strecken wir bis zu einem Betrag von 3.000,– EUR als
    b) die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand,           Darlehen vor. Zusätzlich strecken wir bis zu einem Betrag von
        dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise                  13.000,– EUR die von den Behörden eventuell verlangte
        stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen           Strafkaution als Darlehen vor. Der Versicherungsnehmer bzw.
        des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten             die versicherte Person hat die verauslagten Beträge
        Grades unternommen wurde.                                        (Darlehen) unverzüglich nach Erstattung durch die Behörde
    c) Kur-        und      Sanatoriumsbehandlungen         sowie        oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten
        Rehabilitationsmaßnahmen, es sei denn, dass diese                nach Auszahlung, an uns zurückzuzahlen.
        Behandlungen im Anschluss an eine versicherte,               2. Entführung der versicherten Person
        vollstationäre Krankenhausbehandlung wegen eines                 Bei Entführung der versicherten Person oder der
        schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder             Reisebegleiter der versicherten Person gewähren wir ein
        einer schweren Skeletterkrankung (Bandscheiben-OP,               Darlehen je versicherte Person bis zu einer Höhe von
        Hüftendoprothese) erfolgen, zur Verkürzung des                   10.000,– EUR. Voraussetzung für die Darlehensgewährung
        Aufenthaltes im Akutkrankenhaus dienen und Leistungen

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    ist die Vorlage einer Kopie des Personalausweises oder des          oder werden Notersatzkäufe für Ihr Eigentum am Heimatort
    Reisepasses der versicherten Person bei unserem Notruf-             notwendig, erhalten Sie von uns gegen Rechnungsvorlage
    Service. Das Darlehen ist binnen eines Monats nach dem              und Nachweise für die Ersatznotwendigkeit einen Betrag bis
    Ende der Reise in einer Summe an uns zurückzuzahlen.                zu 500,– EUR.
3. Reiseruf                                                         12. Schutzengel für Ihr Fahrzeug – nur bei Abschluss des Tarifs
    Wenn die versicherte Person während der Reise nicht                 Premium
    erreicht werden kann, bemühen wir uns um einen Reiseruf             Bei einem erheblichen Schaden (mindestens 2.500,– EUR)
    (z. B. über den Rundfunk) und übernehmen hierfür die                an Ihrem privat genutzten PKW, der während Ihrer
    Kosten.                                                             Urlaubsreise an Ihrem Wohnort zurückbleibt oder zur
4. Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder                         Weiterreise mit anderen Verkehrsmitteln am Abreisetag für
    Wir organisieren und bezahlen zusätzlich die Betreuung des          die Dauer der Reise in einem Parkhaus (z. B. am Flughafen)
    minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen          geparkt wird, erstatten wir Ihnen den von Ihrer Voll- oder Teil-
    oder abbrechen muss, sofern alle Betreuungspersonen oder            Kfz-Kaskoversicherung berechneten Selbstbehalt bis zu
    die einzige an einer Reise teilnehmende Betreuungsperson            einem Betrag von 500,– EUR. Ein versicherter Schaden liegt
    des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise aufgrund           vor, wenn dieser dem Kasko-Versicherer angezeigt wird und
    von Tod, schwerem Unfall oder unerwarteter schwerer                 dieser im Rahmen der Leistungserstattung einen Selbstbehalt
    Erkrankung nicht planmäßig beenden können.                          berechnet.
5. Verlust von Reisezahlungsmitteln
    Gerät die versicherte Person durch den Verlust ihrer            2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
    Reisezahlungsmittel aufgrund von Diebstahl, Raub oder           Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Ihnen während Ihrer Reise
    sonstigem Abhandenkommen in eine finanzielle Notlage,           ein Notfall zustößt, der gemäß Ziffer 1 versichert ist. Durch
    stellen wir über unseren Notruf-Service den Kontakt zur         unseren weltweiten Notfall-Service helfen wir in den in Ziffer 1
    Hausbank her. Sofern erforderlich, helfen wir bei der           genannten Notfällen, die der versicherten Person während der
    Übermittlung eines von der Hausbank zur Verfügung               Reise zustoßen. Voraussetzung ist, dass sich die versicherte
    gestellten Betrages an die versicherte Person. Ist eine         Person oder ein von ihr Beauftragter bei Eintritt des versicherten
    Kontaktaufnahme zur Hausbank binnen 24 Stunden nicht            Schadenfalles telefonisch oder in sonstiger Weise an unseren
    möglich, stellen wir über unseren Notruf-Service der            weltweiten Notfall-Service wendet. Versäumt es die versicherte
    versicherten Person ein Darlehen unter Vorlage einer Kopie      Person oder ein von ihr Beauftragter, Kontakt mit dem weltweiten
    des Personalausweises oder des Reisepasses bis zu einem         Notfall-Service    aufzunehmen,     und    entstehen      dadurch
    Betrag von 1.500,– EUR zur Verfügung. Dieses Darlehen ist       Mehrkosten, so kommen wir für diese Mehrkosten nicht auf.
    binnen eines Monats nach dem Ende der Reise in einer
    Summe an uns zurückzuzahlen.                                    3. Was muss im Versicherungsfall beachtet werden?
6. Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten             (Obliegenheiten)
    Bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten        — Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6. —
    helfen wir der versicherten Person bei der Sperrung der         1. Kontaktaufnahme mit unserem weltweiten Notfall-Service
    Karten. Wir haften jedoch nicht für den ordnungsgemäßen             Nehmen Sie oder ein von Ihnen Beauftragter unverzüglich
    Vollzug der Sperrung und die trotz Sperrung entstehenden            Kontakt mit unserem Notruf-Service auf.
    Vermögensschäden.                                               2. Einzureichende Belege
7. Verlust von Reisedokumenten                                          Den Eintritt eines versicherten Ereignisses müssen Sie
    Bei Verlust von Reisedokumenten helfen wir bei der                  a) durch die Vorlage des Versicherungsnachweises und der
    Ersatzbeschaffung.                                                      Buchungsunterlagen im Original
8. Umbuchungen/Verspätungen                                             b) im Todesfall durch Sterbeurkunden
    Gerät die versicherte Person in Schwierigkeiten, weil sie ein       c) bei erheblichen Schäden am Eigentum durch
    gebuchtes Verkehrsmittel versäumt oder weil es zu                       entsprechende Belege
    Verspätungen oder Ausfällen gebuchter Verkehrsmittel                nachweisen und für sämtliche entstandenen Kosten die
    kommt,      so    helfen    wir    bei   der     Umbuchung.         Originalbelege einreichen.
    Umbuchungskosten und erhöhte Reisekosten trägt die              3. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten
    versicherte Person. Wir informieren Dritte auf Wunsch der           Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten
    versicherten Person über Änderungen des geplanten                   ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5.
    Reiseverlaufes.
9. Fahrradpannen                                                    Reise-Haftpflichtversicherung
    Kann wegen Panne oder Unfall des von der versicherten
    Person auf der Reise benutzten Fahrrads die Fahrt nicht         1. Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-
    fortgesetzt werden, übernehmen wir die Reparaturkosten bis      Haftpflichtversicherung?
    zum vereinbarten Betrag, damit eine Weiterfahrt möglich wird.   Im Versicherungsfall (siehe 2, Einschränkungen siehe Ziffer 3)
    Ist eine Reparatur am Schadenort nicht möglich, erstatten wir   erhalten Sie die nachfolgenden Leistungen bis zur Höhe der
    alternativ die Mehrkosten für die Fahrt zum Ausgangspunkt       Versicherungssummen.
    oder zum Zielort der Tagesetappe bis zu einem Betrag von        1. Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter
    75,– EUR je versicherten Schadenfall. Nicht versichert sind         Ansprüche
    Reifenpannen.                                                       Unsere Leistungen umfassen die Prüfung der Haftpflichtfrage
10. Fahrraddiebstahlschutz                                              und die sich daraus ergebende Abwehr unberechtigter
    Kann wegen Diebstahls des von der versicherten Person auf           Ansprüche oder im Falle eines berechtigten Anspruches den
    der Reise benutzten Fahrrads die Fahrt nicht planmäßig              Ersatz der Entschädigung, die von Ihnen zu zahlen ist. Ein
    fortgesetzt werden, übernehmen wir die Mehrkosten für die           berechtigter Anspruch ergibt sich aufgrund eines von uns
    Rückfahrt zum Heimatort, zum Ausgangsort oder zum Zielort           abgegebenen oder genehmigten Anerkenntnisses, eines von
    der Tagesetappe bis zu einem Betrag von 250,– EUR je                uns geschlossenen oder genehmigten Vergleiches oder einer
    versicherten Schadenfall.                                           richterlichen Entscheidung. Falls die von uns verlangte
11. Schutzengel für Ihr Zuhause – nur bei Abschluss des Tarifs          Erledigung eines Haftpflichtanspruches durch Anerkenntnis,
    Premium                                                             Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert,
    Haben Sie den Tarif Premium abgeschlossen, organisieren             haben wir für den von der Weigerung an entstehenden
    wir Ihre Rückreise zum Wohnort und zum Urlaubsort und               Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten
    übernehmen die zusätzlichen Reisekosten, wenn Sie Ihre              nicht aufzukommen.
    Reise aufgrund eines erheblichen Schadens (mindestens               Wird von uns in einem Strafverfahren wegen eines
    2.500,– EUR) an Ihrem Eigentum am Heimatort infolge von             Schadenereignisses,       das      einen      unter     den
    Feuer,     Wasserrohrbruch,     Elementarereignissen    oder        Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge
    strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl)             haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie
    abbrechen oder unterbrechen müssen. Bei der Erstattung der          gewünscht oder genehmigt, so tragen wir dessen Gebühren
    Kosten wird auf die Art und Qualität der ursprünglich               gemäß der Gebührenordnung oder die besonders
    gebuchten Reise abgestellt. Sind Notreparaturen erforderlich

[Seite 14]
                                                                                                                                   14

   vereinbarten, zuvor mit uns abgestimmten höheren Kosten              der Haushalt der Gastfamilie) sowie der Räume, deren
   des Verteidigers.                                                    Benutzung im Zusammenhang mit der Beherbergung
2. Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten                          vorgesehen und gestattet ist (z. B. Speiseräume,
   Haben Sie für eine aus einem versicherten Schadenfall                Gemeinschaftsbäder), bis zu einem Betrag von 25.000,–
   geschuldete Rente kraft Gesetzes Sicherheit zu leisten oder          EUR.
   ist Ihnen die Abwendung der Vollstreckung einer gerichtlichen        Ausgeschlossen sind jedoch Haftpflichtansprüche wegen
   Entscheidung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung             - Schäden an beweglichen Gegenständen wie Bildern,
   gestattet, so verpflichten wir uns an Ihrer Stelle zur                 Mobiliar, Fernsehapparaten, Geschirr etc.
   Sicherheitsleistung oder Hinterlegung.                               - Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige
3. Kosten eines Rechtsstreites                                            Beanspruchung.
   Kommt es in einem versicherten Schadenfall zu einem                  - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und
   Rechtsstreit über den Anspruch zwischen Ihnen und dem                  Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und
   Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, so führen wir               Gasgeräten.
   den Rechtsstreit in Ihrem Namen. Die hierfür anfallenden             - der unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der
   Kosten werden von uns übernommen und nicht als                         Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen
   Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet.                     fallenden Rückgriffsansprüche.
   Übersteigen         die        Haftpflichtansprüche        die
   Versicherungssumme, so werden die Prozesskosten nur im           3. Welche Einschränkungen des
   Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der             Versicherungsschutzes sind zu beachten?
   Ansprüche getragen, und zwar auch dann, wenn es sich um
   mehrere aus einem Schadenereignis entstehende Prozesse           1. Nicht versicherte Haftpflichtrisiken
   handelt. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, uns durch           a) Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümer,
   Zahlung der Versicherungssumme und unseres der                          Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, Luft- oder
   Versicherungssumme entsprechenden Anteils an den bis                    Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den
   dahin erwachsenen Kosten von weiteren Leistungen zu                     Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
   befreien.                                                           b) Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht als Eigentümer, Halter
                                                                           oder Hüter von Tieren sowie die Haftpflicht bei der
                                                                           Ausübung der Jagd.
2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor?                               c) Nicht versichert ist Ihre Haftpflicht aus der Ausübung
Sie haben auf der Reise bis zur Höhe der vereinbarten                      eines Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) oder
Versicherungssumme Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie              einer Betätigung in Vereinigungen aller Art.
wegen eines der nachfolgend aufgeführten Schadenereignisse,            d) Nicht versichert ist die Haftpflicht der versicherten Person
die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von                 aus der Vermietung, Verleihung oder sonstigen
Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder                      Gebrauchsüberlassung von Sachen an Dritte.
Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatten, für          2. Nicht versicherte Haftpflichtansprüche
diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen             a) Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der
privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in           gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Anspruch genommen werden.                                              b) Ansprüche auf Gehalt, Ruhegehalt, Lohn und sonstige
1. Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens                                festgesetzte Bezüge, Verpflegung, ärztliche Behandlung
    Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gesetzliche            im Falle der Dienstbehinderung, Fürsorgeansprüche
    Haftpflicht als Privatperson bezüglich der auf Reisen                  sowie Ansprüche aus Tumultschadengesetzen.
    auftretenden Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens. Die         c) Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Ihrer
    Versicherungssumme beträgt bei Abschluss des Tarifs                    Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen,
    Sorglos 750.000,– EUR und bei Abschluss des Tarifs                     Box- und Ringkämpfen, Kampfsportarten jeglicher Art
    Premium 1.000.000,– EUR. Versichert sind insbesondere Ihre             inklusive der Vorbereitungen (Training) hierzu.
    Haftpflichtgefahren                                                d) Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden
    a) als Familien- und Haushaltungsvorstand (z. B. mit                   Sachen, soweit nicht gemäß Ziffer 2.2. versichert, die Sie
        Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen).                        gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene
    b) als Radfahrer.                                                      Eigenmacht erlangt haben oder die Gegenstand eines
    c) bei der Ausübung von Sport (ausgenommen sind die in                 besonderen Verwahrungsvertrages sind.
        Ziffer 3.2c genannten Sportarten).                             e) Haftpflichtansprüche         wegen       Schäden       durch
    d) als Reiter oder Fahrer bei Benutzung fremder Pferde und             Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser
        Fuhrwerke zu privaten Zwecken (Haftpflichtansprüche der            (einschließlich Gewässern) und alle sich daraus
        Tierhalter oder Tiereigentümer gegen die versicherte               ergebenden weiteren Schäden.
        Person und/oder den Versicherungsnehmer sind nicht             f) Haftpflichtansprüche         aus     Schadenfällen      Ihrer
        versichert).                                                       Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
    e) durch den Besitz und Gebrauch von Flugmodellen,                     leben. Als Angehörige gelten Ehegatten, Eltern und
        unbemannten Ballonen und Drachen, die weder mit                    Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und
        Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden,                  -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel,
        deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und für die keine          Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder sowie
        Versicherungspflicht besteht.                                      Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere
    f) durch den Besitz und Gebrauch von eigenen oder                      Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder
        fremden Ruder- und Tretbooten sowie fremden                        miteinander verbunden sind.
        Segelbooten,      die    weder    mit   Motoren     (auch      g) Haftpflichtansprüche zwischen mehreren versicherten
        Außenbordmotoren) noch mit Treibsätzen angetrieben                 Personen desselben Versicherungsvertrages sowie
        werden und für die keine Versicherungspflicht besteht.             zwischen      dem      Versicherungsnehmer       und    den
    g) aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Benutzen von                  versicherten Personen eines Versicherungsvertrages.
        eigenen oder fremden Surfbrettern zu Sportzwecken.             h) Haftpflichtansprüche zwischen mehreren Personen, die
        Ausgeschlossen ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht              gemeinsam eine Reise gebucht haben und diese Reise
        der versicherten Person aus Vermietung, Verleih oder               zusammen durchführen.
        sonstiger Gebrauchsüberlassung an Dritte.                      i) Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die aus der
2. Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden                       Übertragung einer Krankheit entstehen.
    In Abänderung zu Ziffer 3.2d sind auch Mietsachschäden vom         j) Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Gebrauch
    Umfang       des     Versicherungsschutzes    erfasst.    Der          von Waffen aller Art.
    Versicherungsschutz erstreckt sich in diesem Rahmen auf            k) Haftpflichtansprüche aus allen sich ergebenden
    Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens als Benutzer der zur          Vermögensschäden.
    Unterkunft auf Reisen vorübergehend zu privaten Zwecken            l) Haftpflichtansprüche       wegen     Schäden     aus    dem
    gemieteten Räume in Gebäuden (z. B. Hotel- und                         Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld,
    Pensionszimmer, Ferienwohnungen, Bungalows, bei Au-pairs               Wertpapieren und Wertsachen.

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3. Begrenzung der Leistungen                                             Rente zu fordern, so sind Sie verpflichtet, dieses Recht in
   a) Unsere       Entschädigungsleistung      ist   bei     jedem       Ihrem Namen von uns ausüben zu lassen.
      Versicherungsfall         auf       die        vereinbarten     5. Bevollmächtigung
      Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann,                 Wir gelten als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr
      wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere                      des Anspruches zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in
      entschädigungspflichtige Personen erstreckt.                       Ihrem Namen abzugeben.
   b) Die Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle        6. Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten
      innerhalb des versicherten Zeitraumes sind bei                     Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten
      Vertragslaufzeiten unter einem Jahr auf das Zweifache              ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil, Ziffer 6.5.
      der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Bei
      Vertragslaufzeiten von über einem Jahr leisten wir in
      jedem Versicherungsjahr für alle Versicherungsfälle nicht
      mehr       als    das     Doppelte      der    vereinbarten
      Versicherungssumme.
   c) Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung
      eintretende      Versicherungsfälle     gelten     als    ein
      Versicherungsfall, der zum Zeitpunkt des ersten dieser
      Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese auf
      derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit
      innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem
      Zusammenhang beruhen.
   d) Hat die versicherte Person an den Geschädigten
      Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der
      Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den
      nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem
      Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der
      Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur
      im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres
      Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer
      erstattet.
      Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die
      entsprechende Vorschrift der Verordnung über den
      Versicherungsschutz         in      der       Kraftfahrzeug-
      Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung
      zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Bei der
      Berechnung des Betrages, mit dem sich der
      Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen
      beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rente die
      Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger
      Leistungen      verbleibende     Restversicherungssumme
      übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem
      vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
   e) Falls die von uns verlangte Erledigung eines
      Haftpflichtanspruches durch Anerkenntnis, Befriedigung
      oder Vergleich am Verhalten der versicherten Person
      scheitert, haben wir für den von der Weigerung an
      entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung,
      Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.

4. Was muss im Schadenfall beachtet werden?
(Obliegenheiten)
— Ergänzungen zum Allgemeinen Teil, Ziffer 6. —
1. Unverzügliche Schadenmeldung
   Wird ein Schadenersatzanspruch gegen Sie geltend gemacht,
   melden Sie uns diesen Schadenfall bitte unverzüglich.
2. Unverzügliche Meldung im Rechtsstreit
   Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafbefehl
   oder ein Mahnbescheid erlassen, so müssen Sie uns dies
   unverzüglich anzeigen, auch wenn Sie den versicherten
   Schadenfall selbst bereits angezeigt haben. Wird gegen Sie
   ein Anspruch gerichtlich bzw. per Mahnbescheid geltend
   gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder wird Ihnen
   gerichtlich der Streit verkündet, so müssen Sie uns dies
   ebenfalls unverzüglich anzeigen. Das Gleiche gilt im Falle
   eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines
   Beweissicherungsverfahrens.
3. Überlassung der Prozessführung
   Kommt es zum Prozess über den Haftpflichtanspruch, so
   müssen Sie die Prozessführung uns überlassen, dem von uns
   bestellten oder bezeichneten Anwalt Vollmacht und alle von
   diesem oder von uns für nötig erachteten Aufklärungen
   geben. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von
   Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz haben Sie, ohne
   unsere Weisungen abzuwarten, fristgemäß Widerspruch zu
   erheben oder die erforderlichen Rechtsbehelfe zu ergreifen.
4. Überlassung von Rechtsausübungen in Rentenfällen
   Wenn Sie infolge veränderter Verhältnisse das Recht
   erlangen, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden
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