# UNIQA Ausland Optimal: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-reise-uniqa-reise-ausland-optimal.php
- Rechtlicher Träger: UNIQA Österreich Versicherungen AG
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-reise-uniqa-reise-ausland-optimal.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinfoblatt Reiseversicherung Ausland Optimal](https://uniqa.at/versicherung/uniqa2018/reise/Produktinfoblatt-Reiseversicherung-Ausland-Optimal.pdf), Fassung 12.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise) | ja | Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 3 |
| Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada) | ja | Der Versicherungsschutz besteht weltweit | Wo bin ich versichert?, Seite 3 |
| Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Person | nicht geregelt |  |  |
| Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder) | nicht geregelt |  |  |
| Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginn | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage) | nicht geregelt |  |  |
| Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung) | nein | Der Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht weltweit außerhalb von Österreich. | Wo bin ich versichert?, Seite 3 |
| Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt) | ja | Bei der Reisestornoversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit Abschluss der Versicherung (Zugang der Polizze) und endet mit Reiseantritt. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 3 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt) | nicht geregelt |  |  |
| Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrund | nicht geregelt |  |  |
| Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19) | nicht geregelt |  |  |
| Angeordnete Quarantäne vor Reiseantritt | nicht geregelt |  |  |
| Impfunverträglichkeit | nicht geregelt |  |  |
| Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationen | nicht geregelt |  |  |
| Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender) | nicht geregelt |  |  |
| Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgeber | nicht geregelt |  |  |
| Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraum | nicht geregelt |  |  |
| Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft | nicht geregelt |  |  |
| Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreise | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsort | nicht geregelt |  |  |
| Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchung | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgende Deckungen können zusätzlich versichert werden: | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruch | nicht geregelt |  |  |
| Umbuchungsgebühren statt Storno | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Beförderungskosten für die verspätete Hinreise zum Urlaubsort, wenn die reguläre Abfahrt unverschuldet versäumt wurde. | Was ist versichert? Zusätzliche Anreisekosten, Seite 1 |
| Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgende Deckungen können zusätzlich versichert werden: | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruch | nicht geregelt |  |  |
| Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist die unfreiwillige Urlaubsverlängerung, wenn die Rückreise aus bestimmten Gründen nicht planmäßig angetreten werden kann. | Was ist versichert? Unfreiwillige Urlaubsverlängerung, Seite 1 |
| Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl) | nicht geregelt |  |  |
| Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | unaufschiebbare medizinisch notwendige Heilbehandlungen | Was ist versichert? Auslandsreise-Krankenversicherung, Seite 1 |
| Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherung | ja, bis zur Versicherungssumme | Selbstbeteiligung pro Person und Auslandsaufenthalt bei ambulanter Heilbehandlung und Arzneimittel | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar | nein | Krankenrücktransportkosten sind nur versichert bei: ... lebensbedrohenden Störungen des Gesundheitszustandes ... oder wenn eine dem österreichischen Standard entsprechende Behandlung nicht sichergestellt ist ... oder wenn ein stationärer Aufenthalt von mehr als 5 Tagen zu erwarten ist | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | ja | Krankenrücktransportkosten sind nur versichert bei: ... lebensbedrohenden Störungen des Gesundheitszustandes | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ort | ja, bis zur Versicherungssumme | die Überführung eines Verstorbenen in den österreichischen Heimatort | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See) | ja, bis zur Versicherungssumme | eine Bergung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatz | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnbehandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen, ausgenommen jene vorzeitigen Entbindungen, die mindestens 2 Monate vor dem natürlichen Geburtstermin erfolgen | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar waren | ja | Heilbehandlungen, die Zweck des Auslandsaufenthaltes sind | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | den Rücktransport aus dem Ausland in eine österreichische Krankenanstalt oder an den ständigen österreichischen Wohnsitz und die Mitbeförderung einer nahestehenden Person | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Betreuung und Rückholung mitreisender Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusern | ja | Eingeschränkte Kostengarantie, wenn der Rücktransport in die Heimat oder die Überführung nicht über das UNIQA SOS-Service beantragt und organisiert wird | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Versicherungssumme Reisegepäck | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind bei Reiseantritt mitgenommene und auf der Reise erworbene Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Beraubung. | Was ist versichert? Reisegepäck-Versicherung, Seite 1 |
| Selbstbehalt in der Gepäckversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenze | nicht geregelt |  |  |
| Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne) | nicht geregelt |  |  |
| Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Boots | nicht geregelt |  |  |
| Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauch | nicht geregelt |  |  |
| Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ersatzkosten für unbedingt notwendige Neuanschaffungen bei verspäteter (mehr als 12h) Auslieferung des Gepäcks am Urlaubsort. | Was ist versichert? Reisegepäck-Versicherung, Seite 1 |
| Erstattung zum Neuwert statt Zeitwert | nicht geregelt |  |  |
| Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein) | nicht geregelt |  |  |
| Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm) | nicht geregelt |  |  |
| Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistung | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crew | nicht geregelt |  |  |
| Kautionsschutz für die Yachtcharter | nicht geregelt |  |  |
| Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn) | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch) | nein | Schäden durch Terrorismus und Kriegsereignisse jeder Art | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnung | ja | Schäden auf Reisen, die trotz Reisewarnung (ab Stufe 5) angetreten wurden | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Allgemeiner Pandemieausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol oder Drogen | ja | Heilbehandlungen infolge übermäßigem Alkoholgenuss sowie Missbrauch von Suchtgiften und Medikamenten | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste) | nicht geregelt |  |  |
| Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límite | nicht geregelt |  |  |
| Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos médicos por COVID-19 en destino | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Produktinfoblatt Reiseversicherung Ausland Optimal

```text
[Seite 1]
    Lebensversicherung
    Reiseversicherung Optimal
                       / Jugendbündelversicherung
    Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
    UNIQA Österreich Versicherungen AG          Produkt: Produkt:
                                                         Zukunft & Privatschutz
                                                                   VerantwortenReise
                                                                                / Fun- &Ausland
                                                                                         Clever


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
•    Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der
     Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
•    Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Reiseversicherung für Auslandsreisen


        Was ist versichert?

        ✓ Auslandsreise-Krankenversicherung                                     Folgende Deckungen können zusätzlich versichert werden:
            Versichert sind die außerhalb Österreichs                              ̶   Reisestorno- & Reiseabbruch-Versicherung
            erwachsenden Kosten für:                                                 ̶ Selbstbehalt-Schutz für gemietete Fahrzeuge &
        ✓   unaufschiebbare medizinisch notwendige                                     Sportausrüstung
            Heilbehandlungen
        ✓   medizinisch notwendige Transporte ins
            nächstgelegene Krankenhaus                                          Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen
        ✓   ärztlich verordnete Arzneimittel                                    vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsantrag.
        ✓   eine Bergung
        ✓   den Rücktransport aus dem Ausland in eine
            österreichische Krankenanstalt oder an den ständigen
            österreichischen Wohnsitz und die Mitbeförderung
            einer nahestehenden Person
        ✓   die Überführung eines Verstorbenen in den
            österreichischen Heimatort
        ✓   die Bestattung am Sterbeort

        ✓ Reisegepäck-Versicherung
        ✓ Versichert sind bei Reiseantritt mitgenommene und
          auf der Reise erworbene Gegenstände des
          persönlichen Reisebedarfs gegen Diebstahl,
          Einbruchdiebstahl und Beraubung.
        ✓ Verlust des Reisegepäcks während der Beförderung
          im Verantwortungsbereich eines Dritten.
        ✓ Ersatzkosten für unbedingt notwendige
          Neuanschaffungen bei verspäteter (mehr als 12h)
          Auslieferung des Gepäcks am Urlaubsort.

        ✓ Zusätzliche Anreisekosten
            Versichert sind Beförderungskosten für die verspätete
            Hinreise zum Urlaubsort, wenn die reguläre Abfahrt
            unverschuldet versäumt wurde.

        ✓ Unfreiwillige Urlaubsverlängerung
            Versichert ist die unfreiwillige Urlaubsverlängerung,
            wenn die Rückreise aus bestimmten Gründen nicht
            planmäßig angetreten werden kann.

        ✓ Reise-Privathaftpflicht-Versicherung
            Versichert sind die Erfüllung berechtigter oder die
            Abwehr unberechtigter Schadenersatzverpflichtungen
            für Personen-, Sach- und abgeleitete Vermögens-
            schäden, die einem Dritten auf Reisen schuldhaft
            zugefügt werden.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                         12.2024
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                            Seite 1 von 3

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        Was ist nicht versichert?

        X Heilbehandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn begonnen haben
        X Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe
        X Heilbehandlungen, die Zweck des Auslandsaufenthaltes sind
        X Zahnbehandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen
        X Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen, ausgenommen jene vorzeitigen Entbindungen, die mindestens
          2 Monate vor dem natürlichen Geburtstermin erfolgen
        X Heilbehandlungen infolge übermäßigem Alkoholgenuss sowie Missbrauch von Suchtgiften und Medikamenten
        X Kosmetische Behandlungen, Kur- und Reha Behandlungen
        X Prophylaktische Impfungen

        X Schäden auf beruflichen Reisen bzw. während des Militärdiensts
        X Schäden auf Reisen, die trotz Reisewarnung (ab Stufe 5) angetreten wurden
        X Schäden durch (Ein)Reiseverbote, Flugausfälle, Hotelsperren
        X Schäden durch Terrorismus und Kriegsereignisse jeder Art


        Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.


        Gibt es Deckungsbeschränkungen?

        ! Selbstbeteiligung pro Person und Auslandsaufenthalt bei ambulanter Heilbehandlung und Arzneimittel
        ! Eingeschränkte Kostengarantie, wenn der Rücktransport in die Heimat oder die Überführung nicht über das UNIQA SOS-
          Service beantragt und organisiert wird
        ! Krankenrücktransportkosten sind nur versichert bei:
           -   lebensbedrohenden Störungen des Gesundheitszustandes
           -   oder wenn eine dem österreichischen Standard entsprechende Behandlung nicht sichergestellt ist
           -   oder wenn ein stationärer Aufenthalt von mehr als 5 Tagen zu erwarten ist

        ! Die Leistungen sind durch die in den Bedingungen festgelegten Summen begrenzt.
        ! Eine Verletzung von in den Bedingungen festgelegten Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.


        Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                12.2024
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                   Seite 2 von 3

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        Wo bin ich versichert?

        ✓ Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
        ✓ Der Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht weltweit außerhalb von Österreich.


        Welche Verpflichtungen habe ich?

        ̶ UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der
             Vertragslaufzeit.
         ̶ Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu bezahlen.
          ̶ Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden.
           ̶ An der Feststellung des Schadenfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B.: Erteilung von Auskünften und Überlassung von
             Belegen/Nachweisen).


        Wann und wie zahle ich?

        Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus.

        Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung – wie vereinbart


        Wann beginnt und endet die Deckung?

        Beginn:
        ̶ Der Versicherungsschutz beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart ab Zugang der Polizze – allerdings nur, wenn Sie
           Ihre einmalige bzw. erste Prämie rechtzeitig zahlen.
         ̶ Bei der Reisestornoversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit Abschluss der Versicherung (Zugang der Polizze) und
           endet mit Reiseantritt.

        Ende:
        ̶ Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung.
         ̶ Verträge mit einer Dauer von 1 Jahr oder länger verlängern sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils
           automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.


        Wie kann ich den Vertrag kündigen?

        Sie können vom Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zurücktreten.

        Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. bei Risikowegfall gekündigt werden.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                   12.2024
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                      Seite 3 von 3
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