# UNIQA Inland Optimal: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-reise-uniqa-reise-inland-optimal.php
- Rechtlicher Träger: UNIQA Österreich Versicherungen AG
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-reise-uniqa-reise-inland-optimal.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinfoblatt Reiseversicherung Inland Optimal](https://uniqa.at/versicherung/uniqa2018/reise/Produktinfoblatt-Reiseversicherung-Inland-Optimal.pdf), Fassung 12.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise) | ja | Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada) | ja | Der Versicherungsschutz besteht weltweit | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Person | nicht geregelt |  |  |
| Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder) | nicht geregelt |  |  |
| Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginn | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage) | nicht geregelt |  |  |
| Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung) | ja | Reiseversicherung für Inlandsreisen | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt) | ja | Bei der Reisestornoversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit Abschluss der Versicherung (Zugang der Polizze) und endet mit Reiseantritt. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt) | nicht geregelt |  |  |
| Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrund | nicht geregelt |  |  |
| Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19) | nicht geregelt |  |  |
| Angeordnete Quarantäne vor Reiseantritt | nicht geregelt |  |  |
| Impfunverträglichkeit | nicht geregelt |  |  |
| Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationen | nicht geregelt |  |  |
| Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender) | nicht geregelt |  |  |
| Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgeber | nicht geregelt |  |  |
| Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraum | nicht geregelt |  |  |
| Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft | nicht geregelt |  |  |
| Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreise | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsort | nicht geregelt |  |  |
| Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchung | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgende Deckungen können zusätzlich versichert werden: | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruch | nicht geregelt |  |  |
| Umbuchungsgebühren statt Storno | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Beförderungskosten für die verspätete Hinreise zum Urlaubsort, wenn die reguläre Abfahrt unverschuldet versäumt wurde. | Was ist versichert? Zusätzliche Anreisekosten, Seite 1 |
| Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgende Deckungen können zusätzlich versichert werden: | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruch | nicht geregelt |  |  |
| Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist die unfreiwillige Urlaubsverlängerung, wenn die Rückreise aus bestimmten Gründen nicht planmäßig angetreten werden kann. | Was ist versichert? Unfreiwillige Urlaubsverlängerung, Seite 1 |
| Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl) | nicht geregelt |  |  |
| Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | nicht geregelt |  |  |
| Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ort | nicht geregelt |  |  |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See) | nicht geregelt |  |  |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatz | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar waren | nicht geregelt |  |  |
| Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Betreuung und Rückholung mitreisender Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusern | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungssumme Reisegepäck | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind bei Reiseantritt mitgenommene und auf der Reise erworbene Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Beraubung. | Was ist versichert? Reisegepäck-Versicherung, Seite 1 |
| Selbstbehalt in der Gepäckversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenze | nicht geregelt |  |  |
| Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne) | nicht geregelt |  |  |
| Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Boots | nicht geregelt |  |  |
| Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauch | nicht geregelt |  |  |
| Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ersatzkosten für unbedingt notwendige Neuanschaffungen bei verspäteter (mehr als 12h) Auslieferung des Gepäcks am Urlaubsort. | Was ist versichert? Reisegepäck-Versicherung, Seite 1 |
| Erstattung zum Neuwert statt Zeitwert | nicht geregelt |  |  |
| Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein) | nicht geregelt |  |  |
| Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm) | nicht geregelt |  |  |
| Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistung | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crew | nicht geregelt |  |  |
| Kautionsschutz für die Yachtcharter | nicht geregelt |  |  |
| Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn) | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch) | nein | Schäden durch Terrorismus und Kriegsereignisse jeder Art | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnung | ja | Schäden auf Reisen, die trotz Reisewarnung (ab Stufe 5) angetreten wurden | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Allgemeiner Pandemieausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol oder Drogen | nicht geregelt |  |  |
| Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste) | nicht geregelt |  |  |
| Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límite | nicht geregelt |  |  |
| Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos médicos por COVID-19 en destino | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Produktinfoblatt Reiseversicherung Inland Optimal

```text
[Seite 1]
    Reiseversicherung Optimal
    Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
    UNIQA Österreich Versicherungen AG                                        Produkt: Privatschutz Reise - Inland

ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
•    Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der
     Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
•    Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Reiseversicherung für Inlandsreisen

          Was ist versichert?                                                        Was ist nicht versichert?

          ✓ Reisegepäck-Versicherung                                                 X Schäden auf beruflichen Reisen bzw. während des
          ✓ Versichert sind bei Reiseantritt mitgenommene und                          Militärdiensts
            auf der Reise erworbene Gegenstände des                                  X Schäden auf Reisen, die trotz Reisewarnung (ab Stufe
            persönlichen Reisebedarfs gegen Diebstahl,                                 5) angetreten wurden
            Einbruchdiebstahl und Beraubung.                                         X Schäden durch (Ein)Reiseverbote, Flugausfälle,
          ✓ Verlust des Reisegepäcks während der Beförderung                           Hotelsperren
            im Verantwortungsbereich eines Dritten.                                  X Schäden durch Terrorismus und Kriegsereignisse jeder
          ✓ Ersatzkosten für unbedingt notwendige                                      Art
            Neuanschaffungen bei verspäteter (mehr als 12h)
            Auslieferung des Gepäcks am Urlaubsort.
                                                                                     Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren
          ✓ Zusätzliche Anreisekosten                                                Versicherungsbedingungen.
              Versichert sind Beförderungskosten für die verspätete
              Hinreise zum Urlaubsort, wenn die reguläre Abfahrt
              unverschuldet versäumt wurde.

          ✓ Unfreiwillige Urlaubsverlängerung
              Versichert ist die unfreiwillige Urlaubsverlängerung,
              wenn die Rückreise aus bestimmten Gründen nicht
              planmäßig angetreten werden kann.

          ✓ Reise-Privathaftpflicht-Versicherung
              Versichert sind die Erfüllung berechtigter oder die
              Abwehr unberechtigter Schadenersatzverpflichtungen
              für Personen-, Sach- und abgeleitete Vermögens-
              schäden, die einem Dritten auf Reisen schuldhaft
              zugefügt werden.

                                                                                     Gibt es Deckungsbeschränkungen?
          Folgende Deckungen können zusätzlich versichert
          werden:
                                                                                     ! Die Leistungen sind durch die in den Bedingungen
             ̶   Reisestorno- & Reiseabbruch-Versicherung
                                                                                       festgelegten Summen begrenzt.
               ̶ Selbstbehalt-Schutz für gemietete Fahrzeuge &
                                                                                     ! Eine Verletzung von in den Bedingungen festgelegten
                 Sportausrüstung
                                                                                       Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des
                                                                                       Versicherers führen.
          Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen
          vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsantrag.
                                                                                     Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie
                                                                                     in Ihren Versicherungsbedingungen.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                       12.2024
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                          Seite 1 von 2

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          Wo bin ich versichert?

          ✓ Der Versicherungsschutz besteht weltweit


          Welche Verpflichtungen habe ich?

          ̶ UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der
               Vertragslaufzeit.
           ̶ Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu bezahlen.
            ̶ Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden.
             ̶ An der Feststellung des Schadenfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B.: Erteilung von Auskünften und Überlassung von
               Belegen/Nachweisen).


          Wann und wie zahle ich?

          Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus.

          Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung – wie vereinbart


          Wann beginnt und endet die Deckung?

          Beginn:
          ̶ Der Versicherungsschutz beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart ab Zugang der Polizze – allerdings nur, wenn Sie
             Ihre einmalige bzw. erste Prämie rechtzeitig zahlen.
           ̶ Bei der Reisestornoversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit Abschluss der Versicherung (Zugang der Polizze) und
             endet mit Reiseantritt.

          Ende:
          ̶ Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung.
           ̶ Verträge mit einer Dauer von 1 Jahr oder länger verlängern sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils
             automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?

          Sie können vom Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zurücktreten.

          Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. bei Risikowegfall gekündigt werden.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                   12.2024
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                      Seite 2 von 2
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