# Wiener Städtische TOP MED Reise: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-reise-wiener-staedtische-top-med-reise.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-reise-wiener-staedtische-top-med-reise.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt TOP MED Reise, befristete Auslandsreise-Krankenversicherung (Tarife RE, RF, RVI, RVA)](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/IPID/IPID_KV_RE_RF_RVI_RVA.pdf), Fassung Stand 12. September 2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise) | ja | Tarif RE, RF: Sie können den Vertrag zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada) | ja | Tarif TOP MED Reise, befristete Auslandsreise-Krankenversicherung: Weltweit (mit Ausnahme Österreich und jener Länder, in denen Sie schon vor der Abreise einen Wohnsitz haben) | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Person | nicht geregelt |  |  |
| Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder) | nicht geregelt |  |  |
| Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginn | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage) | ja | Der Versicherungsschutz endet mit dem in der Versicherungspolizze angegebenen Datum bzw. bei Tarif RE/RF pro durchgängiger Auslandsreise nach 42 Tagen. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung) | nein | Weltweit (mit Ausnahme Österreich und jener Länder, in denen Sie schon vor der Abreise einen Wohnsitz haben) | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt) | ja | Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder einmalige Prämie innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt) | nicht geregelt |  |  |
| Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrund | nicht geregelt |  |  |
| Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19) | nicht geregelt |  |  |
| Angeordnete Quarantäne vor Reiseantritt | nicht geregelt |  |  |
| Impfunverträglichkeit | nicht geregelt |  |  |
| Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationen | nicht geregelt |  |  |
| Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender) | nicht geregelt |  |  |
| Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgeber | nicht geregelt |  |  |
| Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraum | nicht geregelt |  |  |
| Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft | nicht geregelt |  |  |
| Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreise | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsort | nicht geregelt |  |  |
| Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchung | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruch | nicht geregelt |  |  |
| Umbuchungsgebühren statt Storno | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruch | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruch | nicht geregelt |  |  |
| Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise) | nicht geregelt |  |  |
| Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl) | nicht geregelt |  |  |
| Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten unaufschiebbarer stationärer Behandlungen von Krankheiten oder Unfallfolgen in der allgemeinen Verpflegsklasse eines öffentlichen Krankenhauses | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherung | ja, bis zur Versicherungssumme | Selbstbehalte für bestimmte Leistungen | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar | nein | Heimflug in medizinisch notwendigen Fällen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | ja | Heimflug in medizinisch notwendigen Fällen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ort | nicht geregelt |  |  |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See) | ja, bis zur Versicherungssumme | Suche und Bergung von Unfallopfern | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatz | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Ausland | nein | Entbindungen, Schwangerschaftsuntersuchungen und -abbrüche | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar waren | ja | Heilbehandlungen und Leistungen, wenn sie der Grund für den Antritt der Reise waren | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Betreuung und Rückholung mitreisender Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusern | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungssumme Reisegepäck | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt in der Gepäckversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenze | nicht geregelt |  |  |
| Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne) | nicht geregelt |  |  |
| Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Boots | nicht geregelt |  |  |
| Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauch | nicht geregelt |  |  |
| Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung zum Neuwert statt Zeitwert | nicht geregelt |  |  |
| Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein) | nicht geregelt |  |  |
| Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm) | nicht geregelt |  |  |
| Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistung | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crew | nicht geregelt |  |  |
| Kautionsschutz für die Yachtcharter | nicht geregelt |  |  |
| Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn) | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnung | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeiner Pandemieausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol oder Drogen | ja | Behandlungen nach Suchtgift-Missbrauch (z. B. Alkohol, Drogen) und Entwöhnungskuren | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste) | nicht geregelt |  |  |
| Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límite | nicht geregelt |  |  |
| Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos médicos por COVID-19 en destino | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt TOP MED Reise, befristete Auslandsreise-Krankenversicherung (Tarife RE, RF, RVI, RVA)

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   KRANKENVERSICHERUNG
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
   Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien
   unter der FN 333376i
                Produkt: TOP MED Reise, Reiseversicherung AUSTRIA nach Tarif
                              RVA, befristete Auslandsreise-Krankenversicherung


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Auslandsreise-Krankenversicherung

         Was ist versichert?                                         Was ist nicht versichert?

          Kosten unaufschiebbarer stationärer                        Entbindungen, Schwangerschaftsunter-
           Behandlungen von Krankheiten oder                             suchungen und -abbrüche
           Unfallfolgen in der allgemeinen Verpflegsklasse            Kosmetische Behandlungen und Produkte
           eines öffentlichen Krankenhauses                           Behandlungen nach Suchtgift-Missbrauch (z. B.
          Kosten medizinisch notwendiger ambulanter                     Alkohol, Drogen) und Entwöhnungskuren
           Behandlungen inkl. Medikamente
          Heimflug in medizinisch notwendigen Fällen
                                                                      Heilbehandlungen und Leistungen, wenn sie der
                                                                         Grund für den Antritt der Reise waren
          Mehrkosten für die Heimreise aus dem Ausland
           (z. B. durch ein Sanitätsfahrzeug)                         Zahnbehandlungen wegen nicht akuter
          Suche und Bergung von Unfallopfern                            Schmerzen und Zahnersatz
                                                                      Maßnahmen der Heilpädagogik, Logopädie und
         Die Versicherungssumme ist dem                                  Heilgymnastik
         Versicherungsvertrag zu entnehmen.                           Maßnahmen der Rehabilitation und
                                                                         Kuraufenthalte sowie der Geriatrie
                                                                      Heilbehelfe (z. B. Brillen, Mieder, Prothesen)
                                                                      Prophylaktische Impfungen

                                                                     Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                     Abhängig vom gewählten Tarif

                                                                     !   Dauer des Versicherungsschutzes
                                                                     !   Selbstbehalte für bestimmte Leistungen
                                                                     !   Höchstbeträge für bestimmte Leistungsarten


       Wo bin ich versichert?
       Das hängt vom gewählten Tarif ab:

         Tarif TOP MED Reise, befristete Auslandsreise-Krankenversicherung: Weltweit (mit Ausnahme Österreich und
          jener Länder, in denen Sie schon vor der Abreise einen Wohnsitz haben)
         Reiseversicherung AUSTRIA nach Tarif RVA: Österreich und Schengen-Raum

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         Welche Verpflichtungen habe ich?
         - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert
            werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular
            vollständig und ehrlich zu beantworten.
         - Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes), der Abschluss einer weiteren
            Krankenversicherung und die Kostenerstattung von dritter Seite – etwa durch die Sozialversicherung, sind der
            WIENER STÄDTISCHEN Versicherung AG unverzüglich bekanntzugeben.
         - An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. sind Aufenthaltsbestätigungen
            und dienliche ärztliche Unterlagen für die Leistungsabwicklung notwendig.


         Wann und wie zahle ich?
         Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus.
         Zahlung z. B. SEPA-Lastschriftmandat wie vereinbart.


         Wann beginnt und endet die Deckung?
         Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben.
         Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder
         einmalige Prämie innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn
         sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser
         Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein
         Versicherungsschutz.

         Ende: Der Versicherungsschutz endet mit dem in der Versicherungspolizze angegebenen Datum bzw. bei Tarif RE/RF
         pro durchgängiger Auslandsreise nach 42 Tagen.


         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
         Das hängt vom gewählten Tarif ab:

         - Tarif RVI, RVA, RVS: Der Versicherungsvertrag endet mit dem vertraglich vereinbarten Datum, ohne dass es einer
           Kündigung bedarf.
         - Tarif RE, RF: Sie können den Vertrag zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist
           von drei Monaten.
         Kündigungen müssen in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail oder Fax) erfolgen, es sei denn, im Versicherungsvertrag
         wurde die Schriftform vereinbart. In diesem Fall ist ein mit Unterschrift versehenes Schreiben an die WIENER
         STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group erforderlich.


Stand: 12. September 2024
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