# ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-reise-adac-auslandskranken-exklusiv.php
- Rechtlicher Träger: ADAC Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-reise-adac-auslandskranken-exklusiv.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv, IPID](https://www.adac.de/-/media/pdf/versicherungen/aks/aks-ipid-exklusiv-1219.pdf), Fassung Informationsblatt Exklusiv, Versicherungsbeginn ab 09.12.2019 (AKS_Exklusiv_IPID 10_22_06.25)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise) | ja | Es handelt sich um einen Vertrag mit Verlängerung. Dieser hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada) | ja | Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem Sie einen Wohnsitz haben. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Person | nicht geregelt |  |  |
| Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder) | ja | Anstelle des Ehepartners sind der nichteheliche Lebenspartner und dessen Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres mitversichert, wenn Sie mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginn | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage) | ja | Versicherungsschutz besteht für die ersten 63 Tage eines jeden Auslandsaufenthaltes während der Laufzeit der Versicherung | Informationsblatt, Seite 2 |
| Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung) | nein | Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands | Informationsblatt, Seite 1 |
| Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage) | ja | Der Vertrag muss vor Grenzübertritt abgeschlossen werden. | Informationsblatt, Seite 2 |
| Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt) | ja | beginnt mit Grenzübertritt ins Ausland | Informationsblatt, Seite 2 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt) | nicht geregelt |  |  |
| Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrund | nicht geregelt |  |  |
| Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19) | nicht geregelt |  |  |
| Angeordnete Quarantäne vor Reiseantritt | nicht geregelt |  |  |
| Impfunverträglichkeit | nicht geregelt |  |  |
| Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationen | nicht geregelt |  |  |
| Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender) | nicht geregelt |  |  |
| Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgeber | nicht geregelt |  |  |
| Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraum | nicht geregelt |  |  |
| Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft | nicht geregelt |  |  |
| Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreise | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsort | nicht geregelt |  |  |
| Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchung | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruch | nicht geregelt |  |  |
| Umbuchungsgebühren statt Storno | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruch | nicht geregelt |  |  |
| Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruch | nicht geregelt |  |  |
| Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise) | nicht geregelt |  |  |
| Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl) | nicht geregelt |  |  |
| Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Stationäre und ambulante Behandlungskosten | Informationsblatt, Seite 1 |
| Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar | ja, bis zur Versicherungssumme | Krankenrücktransport | Informationsblatt, Seite 1 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | nicht geregelt |  |  |
| Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ort | ja, bis zur Versicherungssumme | Überführung Verstorbener | Informationsblatt, Seite 1 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See) | ja, bis 10.000 € | Kosten für Personenbergung max. 10.000 € | Informationsblatt, Seite 1 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatz | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnarztkosten | Informationsblatt, Seite 1 |
| Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Geburten nach der 36. Schwangerschaftswoche | Informationsblatt, Seite 1 |
| Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar waren | ja | wenn die Behandlung im Ausland der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise ist | Informationsblatt, Seite 1 |
| Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | ja, bis 1.000 € | Kosten für Krankenbesuch max. 1.000 € | Informationsblatt, Seite 1 |
| Betreuung und Rückholung mitreisender Kinder | ja, bis zur Versicherungssumme | Betreuungs- und Rückreisekosten für Kinder | Informationsblatt, Seite 1 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusern | ja | Kostenübernahmeerklärung gegenüber einem Krankenhaus | Informationsblatt, Seite 1 |
| Versicherungssumme Reisegepäck | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt in der Gepäckversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenze | nicht geregelt |  |  |
| Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne) | nicht geregelt |  |  |
| Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Boots | nicht geregelt |  |  |
| Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauch | nicht geregelt |  |  |
| Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung zum Neuwert statt Zeitwert | nicht geregelt |  |  |
| Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein) | nicht geregelt |  |  |
| Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm) | ja | wenn Sie Berufssportler sind, für Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Sportwettkämpfen | Informationsblatt, Seite 1 |
| Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistung | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crew | nicht geregelt |  |  |
| Kautionsschutz für die Yachtcharter | nicht geregelt |  |  |
| Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn) | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch) | ja | wenn der Schadensfall durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder innere Unruhen verursacht wurde | Informationsblatt, Seite 1 |
| Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnung | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeiner Pandemieausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol oder Drogen | nicht geregelt |  |  |
| Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kostenübernahmeerklärung gegenüber einem Krankenhaus | Informationsblatt, Seite 1 |
| Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límite | ja, bis zur Versicherungssumme | Krankenrücktransport | Informationsblatt, Seite 1 |
| Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos médicos por COVID-19 en destino | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv, IPID

```text
[Seite 1]
 Auslandsreisekrankenversicherung
 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


 ADAC Versicherung AG
 Hansastraße 19, D-80686 München
 Eingetragen beim Amtsgericht München                                    ADAC Auslandskrankenschutz
 HRB 45842                                                               Exklusiv (Versicherungsbeginn ab 09.12.2019)
Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über den ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv. Bitte beach-
ten Sie, dass die hier dargestellten Informationen nicht abschließend sind. Die Einzelheiten entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen,
den Besonderen Informationen sowie den Pflichtinformationen.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Beim ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv handelt es sich um eine Krankenversicherung für Auslandsreisen. Diese schützt Sie gegen finanzielle
Risiken, die Ihnen für Behandlung nach Erkrankung und Verletzung im Ausland entstehen und bietet Ihnen finanzielle Leistungen während der
Genesungszeit. Es handelt sich um einen Vertrag mit Verlängerung. Dieser hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein
weiteres Jahr.


       Was ist versichert?                                                      Was ist nicht versichert?
       Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung we-             Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel:
       gen im Ausland eintretender Erkrankungen oder Verletzungen.              ✘ für Aufwendungen, die in Deutschland entstanden sind,
                                                                                   selbst wenn es sich um Folgen einer Erkrankung oder
       Welche Erstattungsleistungen gibt es?                                       Verletzung handelt, die während eines Auslandsaufenthaltes
       ✔ Stationäre und ambulante Behandlungskosten                                eingetreten sind
       ✔ Erst- und Verlegungstransport                                          ✘ wenn die Behandlung im Ausland der alleinige Grund oder
       ✔ Zahnarztkosten                                                            einer der Gründe für den Antritt der Reise ist
       ✔ Betreuungs- und Rückreisekosten für Kinder                             ✘ wenn der Schadensfall durch vorhersehbare Kriegsereignisse
                                                                                   oder innere Unruhen verursacht wurde
       ✔ Rooming-In
                                                                                ✘ wenn Sie Berufssportler sind, für Verletzungen, die durch
       ✔ Kosten für Personenbergung max. 10.000 €                                  die aktive Teilnahme an Sportwettkämpfen und dem dazuge-
       ✔ Kosten für Krankenbesuch max. 1.000 €                                     hörigen Training verursacht wurden
       ✔ Kosten für Dolmetscher max. 200 €                                      ✘ für Hypnose und psychotherapeutische Behandlung
       ✔ Kosten für die Fahrt von der Erstversorgung
         zurück zur Unterkunft max. 1.000 €
       ✔ Telefonkosten
       Welche Serviceleistungen gibt es?
       ✔ Krankenrücktransport
       ✔ Kostenübernahmeerklärung gegenüber einem Krankenhaus                   Gibt es Deckungsbeschränkungen?
       ✔ Überführung Verstorbener                                               Einschränkungen beim Versicherungsschutz bestehen zum
       ✔ Informations-Service                                                   Beispiel:
       ✔ Beratung nach Krankenrücktransport                                     ! für Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Nähr- und Stärkungs-
                                                                                  mittel, kosmetische Präparate
       ✔ Versand von Brillen und Arzneimittel
       ✔ Gepäckrückholung                                                       ! Schönheitsoperationen
       ✔ Rückholung von Haustieren (Hund oder Katze)                            ! Geburten nach der 36. Schwangerschaftswoche
                                                                                ! Kur- und Sanatoriumsbehandlungen
       Welche Summenleistungen gibt es?
       ✔ Krankenhaustagegeld max. 900 €
       ✔ Übergangsleistung max. 3.000 €
       ✔ Sofortleistung 5.000 €
       Welche Personen sind versichert?
       ✔ Haben Sie einen Einzelvertrag abgeschlossen, sind Sie als
         unser Vertragspartner (Versicherungsnehmer) versichert.
       ✔ Bei einem Familienvertrag ist Ihre Familie mitversichert,
         unabhängig ob Sie gemeinsam oder getrennt verreisen.
         Zur mitversicherten Familie gehören Ihr Ehepartner oder
         Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft und
         Ihre Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Anstelle
         des Ehepartners sind der nichteheliche Lebenspartner und
         dessen Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres mit-
         versichert, wenn Sie mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft
         leben.

[Seite 2]
Wo bin ich versichert?
✔ Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem Sie einen Wohnsitz haben.


Welche Verpflichtungen habe ich?
– Sie müssen Ihre Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen.
– Sie müssen alle Fragen bei Antragsstellung vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.
– Verständigen Sie uns umgehend, wenn Sie eine Serviceleistung benötigen.
– Sie müssen uns vollständig und wahrheitsgemäß über alle Umstände des Schadensfalles unterrichten und die erforderlichen Nachweise
  vorlegen.
– Sie müssen den Schaden möglichst gering halten und alles vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte.


Wann und wie zahle ich?
Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge.
Sie haben folgende Möglichkeiten, den Beitrag zu bezahlen:
– sofort bei Abschluss der Versicherung oder
– auf Rechnung und per Überweisung des Beitrags innerhalb der genannten Frist oder
– im SEPA-Lastschriftverfahren
Die Folgebeiträge müssen jeweils spätestens zum 1. des vereinbarten Beitragszeitraumes bezahlt werden.


Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsvertrag beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Dieser steht in Ihrem Versicherungsschein. Versicherungsschutz besteht für
die ersten 63 Tage eines jeden Auslandsaufenthaltes während der Laufzeit der Versicherung und beginnt mit Grenzübertritt ins Ausland. Der
Vertrag muss vor Grenzübertritt abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz endet mit Grenzübertritt nach Deutschland bzw. 63 Tage
nach Beginn des Auslandsaufenthaltes bzw. mit Beendigung des Versicherungsvertrages.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Vertrag mit Verlängerung kann spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf in Textform gekündigt werden. Nach einem Versicherungsfall
können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Der Vertrag ohne Verlängerung endet nach einem Jahr.


                                                                                                                                            AKS_Exklusiv_IPID_2806873_10_22_06.25
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