# Allianz Travel Versicherung für eine einmalige Reise: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-reise-allianz-travel-einmalige-reise.php
- Rechtlicher Träger: AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-reise-allianz-travel-einmalige-reise.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen Allianz Einmalige Reise](https://www.reiseversicherung.com/fileadmin/user_upload/Versicherungsbedingungen_Allianz_Einmalige_Reise_.pdf), Fassung AVB 25, 2024-1262_RR-Premium_1R_AVB25_DE-03/2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise) | ja | Die Versicherungen gelten für eine Reise. | Wichtige Hinweise, Seite 2 |
| Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada) | ja | Geltungsbereich: Welt inkl. USA / Kanada | Wichtige Hinweise, Seite 2 |
| Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Person | nicht geregelt |  |  |
| Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder) | ja | gültig für bis zu zwei Erwachsene (unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und gemeinsamem Wohnsitz) und Kinder bis zu deren 21. Geburtstag | Wichtige Hinweise, Seite 2 |
| Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe) | ja | Eine Person oder ein Assistenzhund, die mit Ihnen reisen oder Sie auf Ihrer Reise begleiten. | Definitionen, Seite 10 |
| Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginn | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage) | ja | Die Reise darf maximal 999 Tage dauern | Wichtige Hinweise, Seite 2 |
| Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung) | ja | Ihre Reise an einen oder ab einem Ort, der nicht Ihr Hauptwohnsitz ist, sowie Ihr Aufenthalt am Reiseziel. | Definitionen, Seite 10 |
| Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage) | ja | Ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. | Wichtige Hinweise, Seite 2 |
| Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt) | ja | Der Versicherungsschutz für die Reiserücktritt-Versicherung beginnt bei Abschluss der Versicherung. | Wichtige Hinweise, Seite 2 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod | ja | Sie werden unerwartet schwer krank. Oder Sie verletzen sich schwer. Deshalb müssen Sie Ihre Reise stornieren. | Reiserücktritt Nr. 1, Seite 13 |
| Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt) | ja | Eine Erkrankung oder eine Verletzung ist schwer, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann. | Reiserücktritt Nr. 1 b, Seite 13 |
| Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose) | ja | eine bestehende Erkrankung oder Verletzung in den letzten sechs Monaten vor Versicherungs-Abschluss nicht behandelt wurde. Sie verschlechtert sich nach Abschluss der Versicherung. | Reiserücktritt Nr. 1 a ii, Seite 13 |
| Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrund | nicht geregelt |  |  |
| Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19) | ja | Versichert ist auch die Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19. | Reiserücktritt Nr. 1, Seite 13 |
| Angeordnete Quarantäne vor Reiseantritt | ja | Sie oder Ihre Reisebegleitung werden vor Ihrer Reise unter Quarantäne gestellt. | Reiserücktritt Nr. 4, Seite 13 |
| Impfunverträglichkeit | ja | Für die Einreise in ein Zielland sind Impfungen notwendig. Diese sind bei Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. | Reiserücktritt Nr. 15, Seite 14 |
| Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationen | ja | Sie stellen nach Abschluss dieser Versicherung fest, dass Sie schwanger sind. | Reiserücktritt Nr. 18, Seite 14 |
| Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender) | ja | Die Krankheit oder Verletzung muss von einem Arzt als lebensbedrohlich eingestuft werden. Oder: Sie macht einen Krankenhaus-Aufenthalt notwendig. | Reiserücktritt Nr. 2, Seite 13 |
| Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung | ja | Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen. Die Kündigung erfolgt nach Abschluss Ihrer Versicherung. | Reiserücktritt Nr. 9, Seite 14 |
| Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit | ja | Sie nehmen nach Abschluss Ihrer Versicherung ein festes Arbeitsverhältnis auf. | Reiserücktritt Nr. 10, Seite 14 |
| Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgeber | ja | Zum ursprünglich geplanten Reisezeitraum findet eine Versetzung / Abordnung statt. Oder es ändert sich der Urlaubsstatus. | Reiserücktritt Nr. 14, Seite 15 |
| Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraum | ja | Sie bestehen die Abschlussprüfung nicht. Oder: Sie erreichen das Klassenziel nicht. | Reiserücktritt Nr. 26, Seite 15 |
| Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft | ja | Sie trennen sich offiziell oder rechtsverbindlich. | Reiserücktritt Nr. 23, Seite 15 |
| Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar) | ja | Ihr Hauptwohnsitz wird unbewohnbar. | Reiserücktritt Nr. 7, Seite 14 |
| Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreise | ja | Ihre Reisedokumente werden gestohlen. | Reiserücktritt Nr. 16, Seite 2 |
| Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsort | ja | Ihr Fahrzeug hat auf dem Weg zum Ausgangspunkt Ihrer Reise eine Fahrzeugpanne. | Reiserücktritt Nr. 24, Seite 15 |
| Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchung | nein | Maßnahmen der Staatsgewalt. Dazu zählen auch Reisewarnungen oder -verbote. | Allgemeine Ausschlüsse Nr. 21, Seite 24 |
| Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir ersetzen Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten | Reiserücktritt, Seite 12 |
| Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruch | 25 € | Sie tragen je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens selbst | Leistungs-Übersicht, Seite 1 |
| Umbuchungsgebühren statt Storno | ja, bis zur Versicherungssumme | nicht erstattungsfähige Reisekosten, Anzahlungen und Umbuchungsgebühren | Reiserücktritt, Seite 12 |
| Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren) | ja | Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, kann es sein, dass Sie höhere Stornokosten zahlen müssen oder eine niedrigere Rückerstattung von Ihrem Reiseanbieter erhalten. Diese Mehrkosten übernehmen wir nicht. | Reiserücktritt, Seite 12 |
| Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Ausgaben, die für die alternative Beförderung notwendig sind. | Reiserücktritt Nr. 8, Seite 14 |
| Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir ersetzen Ihnen den anteiligen Reisepreis. Dies entspricht den gebuchten, aber nicht genutzten und nicht erstattungsfähigen Reiseleistungen. | Reiseabbruch, Seite 16 |
| Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten Ihnen die neu entstandenen Rückreisekosten an Ihren Hauptwohnsitz. | Reiseabbruch, Vorzeitige / verzögerte Rückreise, Seite 16 |
| Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise) | ja, bis 5.000 € | Wir erstatten Ihnen die zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. | Reiseabbruch, Verlängerter Aufenthalt, Seite 16 |
| Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl) | ja, bis 1.500 € | erforderliche Verzögerung: mindestens 4 Stunden | Leistungs-Übersicht, Verspätungs-Versicherung, Seite 1 |
| Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung) | ja, bis 1.500 € | Sie versäumen wegen einer Verspätung die Abfahrt Ihres Kreuzfahrtschiffes. | Verspätungs-Versicherung ii, Seite 18 |
| Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | nicht geregelt |  |  |
| Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ort | nicht geregelt |  |  |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See) | ja, bis 5.000 € | 5.000,– € je Person und je Versicherungsfall | Leistungs-Übersicht, Sport & Aktiv, Seite 1 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatz | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar waren | nicht geregelt |  |  |
| Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Betreuung und Rückholung mitreisender Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusern | ja | Wir stehen Ihnen weltweit mit einem 24-Stunden-Notfall-Service zur Verfügung. | Reise-Assistance, Seite 21 |
| Versicherungssumme Reisegepäck | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt in der Gepäckversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenze | nicht geregelt |  |  |
| Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne) | nicht geregelt |  |  |
| Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Boots | nicht geregelt |  |  |
| Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauch | ja, bis 500 € | Sportgeräte-Versicherung: Ihre Sportgeräte gehen während Ihrer Reise verloren bzw. werden beschädigt oder gestohlen. | Leistungs-Übersicht, Seite 2 |
| Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung zum Neuwert statt Zeitwert | nicht geregelt |  |  |
| Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein) | nicht geregelt |  |  |
| Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm) | ja | Apnoetauchen in einer Tiefe von mehr als 10 Metern. Oder: Gerätetauchen in einer Tiefe von mehr als 30 Metern. | Allgemeine Ausschlüsse Nr. 9 f, Seite 23 |
| Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot) | ja | Tätigkeit als Mitglied der Besatzung an Bord eines Flugzeugs, Nutzfahrzeugs oder gewerblichen Wasserfahrzeugs. | Allgemeine Ausschlüsse Nr. 7, Seite 23 |
| Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | gültig für gemietete Objekte (z. B. Ferienwohnung, Wohnmobil, Hausboot, Fährpassage) | Wichtige Hinweise, Seite 2 |
| Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crew | nicht geregelt |  |  |
| Kautionsschutz für die Yachtcharter | nicht geregelt |  |  |
| Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn) | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch) | nein | Krieg oder kriegerische Handlungen. | Allgemeine Ausschlüsse Nr. 15, Seite 9 |
| Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnung | ja | Der Schaden darf nicht direkt oder indirekt mit dem Anlass der Reisewarnung zusammenhängen. | Allgemeine Ausschlüsse, Seite 22 |
| Allgemeiner Pandemieausschluss | ja | Eine Epidemie oder Pandemie. Das gilt nicht, wenn in der Reiserücktritt-, Reiseabbruch- oder der Verspätungs-Versicherung ausdrücklich dafür Versicherungsschutz gewährt wird. | Allgemeine Ausschlüsse Nr. 11, Seite 23 |
| Ausschluss bei Alkohol oder Drogen | ja | Konsum oder Missbrauch von Alkohol oder Drogen oder körperliche Symptome, die damit zusammenhängen. | Allgemeine Ausschlüsse Nr. 5, Seite 23 |
| Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir stehen Ihnen weltweit mit einem 24-Stunden-Notfall-Service zur Verfügung. | Reise-Assistance, Seite 21 |
| Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límite | nicht geregelt |  |  |
| Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist auch die Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19. | Reiserücktritt Nr. 1, Seite 13 |
| Gastos médicos por COVID-19 en destino | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen Allianz Einmalige Reise

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[Seite 1]
                                       DOKUMENTE ZUM VERSICHERUNGS-NACHWEIS

                                      Reiserücktritt-Schutz Premium für eine Reise AVB 25

                                           WANN VERSICHERUNGSSCHUTZ BESTEHT:                                    MAXIMALE
LEISTUNG
                                                   LEISTUNGS-ÜBERSICHT                                    VERSICHERUNGS-SUMME

Reiserücktritt-Versicherung   Sie sind vor Reiseantritt gezwungen, von Ihrer Reise zurückzutreten.                 siehe
                                 inklusive Storno bei terroristischen Ereignissen                         Versicherungs-Nachweis
                                 inklusive Storno bei abgesagter Beförderung z. B. wegen
                                 Arbeitsstreik
                                 Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung): Sie tragen
                                 je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens selbst
                                 (mindestens 25,– € je Person / Objekt).

Reiseabbruch-Versicherung     Nicht genutzte Reiseleistungen: Sie müssen Ihre Reise abbrechen                      siehe
                              oder unterbrechen und können gebuchte Reiseleistungen nicht in              Versicherungs-Nachweis
                              Anspruch nehmen.
                                 inklusive Abbruch oder Unterbrechung bei terroristischen
                                 Ereignissen
                                 inklusive Abbruch oder Unterbrechung bei abgesagter
                                 Beförderung z. B. wegen Arbeitsstreik
                                 Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung): Sie tragen
                                 je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens selbst
                                 (mindestens 25,– € je Person / Objekt).

                              Vorzeitige / verzögerte Rückreise: Sie müssen Ihre Reise vorzeitig          nach Art und Qualität der
                              abbrechen oder unterbrechen und es entstehen zusätzliche Kosten             ursprünglichen Buchung
                              für die Rückreise.
                                  inklusive vorzeitiger / verzögerter Rückreise bei terroristischen
                                  Ereignissen
                                  inklusive vorzeitiger / verzögerter Rückreise bei abgesagter
                                  Beförderung z. B. wegen Arbeitsstreik
                                  Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung): Sie tragen
                                  je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens selbst
                                  (mindestens 25,– € je Person / Objekt).
                                  Telefongebühren: bis zu 50,– € je Person und Versicherungsfall,
                                  wenn Sie für die Organisation der Rückreise unsere Assistance
                                  kontaktieren

                              Fortsetzung einer unterbrochenen Reise: Ihre Reise wird                     nach Art und Qualität der
                              unterbrochen und es entstehen zusätzliche Kosten für deren                  ursprünglichen Buchung
                              Fortsetzung.
                                 inklusive Reiseplanänderung bei terroristischen Ereignissen
                                 inklusive Reiseplanänderung bei abgesagter Beförderung z. B.
                                 wegen Arbeitsstreik
                                 Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung): Sie tragen
                                 je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens selbst
                                 (mindestens 25,– € je Person / Objekt).
                                 Telefongebühren: bis zu 50,– € je Person und Versicherungsfall,
                                 wenn Sie für die Organisation der Weiterreise unsere Assistance
                                 kontaktieren

                              Verlängerter Aufenthalt: Sie müssen Ihren Aufenthalt verlängern                5.000,– € je Person
                              und es entstehen zusätzliche Kosten für die Unterbringung und die
                              Beförderung vor Ort.
                                 Höchstbetrag von 500,– € pro Tag für maximal 10 Tage
                                 Telefongebühren: bis zu 50,– € je Person und Versicherungsfall,
                                 wenn Sie für die Organisation der Rückreise unsere Assistance
                                 kontaktieren

Verspätungs-Versicherung      Während der Reise kommt es zu Verspätungen.                                    1.500,– € je Person,
                                Maximale Entschädigung pro 24 Stunden Verspätung                          3.000,– € je Familie / Paar
                                (erforderliche Verzögerung: mindestens 4 Stunden):
                                 Tageslimit ohne Belege: 100,– € je Person oder je Familie / Paar
                                 Tageslimit mit Belegen: 300,– € je Person oder je Familie / Paar

[Seite 2]
 Sport & Aktiv-Versicherung       Verpasste Aktivität: Sie verpassen während Ihrer Reise eine im                 500,– € je Person /
                                  Voraus gebuchte Aktivität.                                                       Familie / Paar
                                    Höchstbetrag je Aktivität: 100,– € je Person oder je Familie / Paar

                                  Sportgeräte-Versicherung: Ihre Sportgeräte gehen während Ihrer                 500,– € je Person,
                                  Reise verloren bzw. werden beschädigt oder gestohlen.                      1.000,– € je Familie / Paar

                                  Leihgebühr für Ersatz-Sportgeräte: Sie leihen sich Sportgeräte aus,            500,– € je Person,
                                  weil Ihre eigenen Sportgeräte während Ihrer Reise verloren                 1.000,– € je Familie / Paar
                                  gegangen sind bzw. beschädigt oder gestohlen wurden.

                                  Such-, Rettungs- und Bergungskosten: Sie werden als vermisst                5.000,– € je Person und je
                                  gemeldet oder müssen während Ihrer Reise aus einer Gefahren-                    Versicherungsfall
                                  situation gerettet oder geborgen werden.

 Reise-Assistance                 24/7-Hilfe bei persönlichen Notfällen während der Reise und                  Service-Leistung ohne
                                  Informationsdienste während der Laufzeit Ihres Versicherungs-                 Kostenübernahme
                                  Vertrages


Obiges ist lediglich eine Kurzbeschreibung Ihres Versicherungsschutzes. Vollständig dargestellt ist der Versicherungsschutz in Ihren
Versicherungs-Informationen und -Bedingungen. Die im Anschluss an die Beschreibung der einzelnen Versicherungs-Leistungen
aufgeführten Allgemeinen Ausschlüsse und Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Versicherungs-Leistungen. Bitte lesen Sie das
gesamte Dokument, um einen vollständigen Überblick über die von Ihnen abgeschlossene Versicherung zu bekommen. Die Erläuterungen
der Begriffe im Abschnitt Definitionen gelten auch für diese Leistungs-Übersicht.

WICHTIGE HINWEISE UND DEFINITIONEN
• Versicherer: Wir, die AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland, Bahnhofstraße 16, D – 85609 Aschheim (bei München) sind Ihr
  Versicherer. Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist die Absicherung von Waren und Dienstleistungen, u. a. Reiseversicherungen.
• Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen
• Geltungsbereich: Welt inkl. USA / Kanada
• Versicherte Reisedauer: siehe Versicherungsschein / Reise- / Buchungs-Bestätigung.
  Die Versicherungen gelten für eine Reise. Die Reise darf maximal 999 Tage dauern (vom Antritt der Reise bis zur Rückkehr).
• Versicherungs-Beitrag für eine Person: gültig jeweils für eine Person
• Versicherungs-Beitrag für Familien / Paare: gültig für bis zu zwei Erwachsene (unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und
  gemeinsamem Wohnsitz) und Kinder bis zu deren 21. Geburtstag. Eigene Kinder können in beliebiger Anzahl versichert werden.
  Ansonsten sind maximal sechs Kinder versicherbar. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen.
• Versicherungs-Beitrag für Objekte: gültig für gemietete Objekte (z. B. Ferienwohnung, Wohnmobil, Hausboot, Fährpassage)
• Abschlusshinweise: Jeder Reiseschutz, der eine Reiserücktritt-Versicherung enthält, sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen
  werden. Ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Wenn zwischen der Buchung und dem Reiseantritt 29 Tage
  oder weniger liegen, gilt: Sie müssen den Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abschließen. Die
  Versicherung gilt nur für die gemäß Reisebestätigung gebuchte Reise. Sie endet automatisch und muss nicht gekündigt werden. Der
  Versicherungsschutz für die Reiserücktritt-Versicherung beginnt bei Abschluss der Versicherung. In den übrigen Versicherungs-Sparten
  beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der versicherten Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Spätestens endet
  der Versicherungsschutz mit der Beendigung der versicherten Reise. In folgendem Fall verlängert sich der Versicherungsschutz über
  den vereinbarten Zeitpunkt hinaus: Wenn Sie die gesamte geplante Reise versichert haben und sich die Beendigung der Reise wegen
  eines versicherten Ereignisses verzögert.
• BITTE BEACHTEN SIE: Tritt der Versicherungsfall ein, müssen wir nur leisten, wenn der Beitrag bezahlt ist oder wenn Sie als
  Versicherungs-Nehmer kein Verschulden daran trifft, dass der Beitrag nicht gezahlt wurde. Dies müssen Sie uns nachweisen.
• Damit Ihre Unterlagen besser lesbar sind, verwenden wir die männliche Form, wenn wir von Personen sprechen. Wir meinen damit
  stets alle Geschlechter.


IHR VERTRAG IM KUNDEN-PORTAL
Die meisten Anliegen erledigen Sie ganz einfach in nur wenigen Minuten online über unser Kunden-Portal (alternativ erreichbar unter
https://www.allianz-reiseschutz.de/de_DE/online-portal.html) – zum Beispiel Dokumente Ihres Versicherungs-Vertrags ansehen und
herunterladen, persönliche Daten ändern, weitere Vertragsänderungen veranlassen.

FRAGEN ZUM VERSICHERUNGSSCHUTZ
Umfangreiche Informationen zum Thema Reise und Reiseversicherung finden Sie online unter www.allianz-reiseschutz.de/hilfe
Für schnelle Antworten bei vielen Anliegen und Fragen zu Ihren Versicherungs-Leistungen steht Ihnen dort zusätzlich unser Chatbot jederzeit
zur Verfügung.

Bei Bedarf können Sie sich auch an unser Kunden-Service-Center wenden:
Telefon: +49.89.6 24 24-460
E-Mail: service-reise@allianz.com

[Seite 3]
VERSICHERUNGSFALL MELDEN
Ganz einfach und schnell online unter www.allianz-reiseschutz.de/versicherungsfall oder per Post

Stornoberatung im Krankheitsfall vor Ihrer Reise
Nutzen Sie unsere Stornoberatung, falls Sie krank werden und nicht wissen, ob Sie sofort stornieren müssen oder noch abwarten können. Alle
Informationen, die wir für die Beratung benötigen, können Sie hier vorbereiten: www.allianz-reiseschutz.de/stornoberatung. Wenn Sie der
Empfehlung unserer Ärzte folgen, tragen wir das Risiko von eventuell höheren Stornokosten.


HILFE IM NOTFALL WÄHREND IHRER REISE
Bei Notfällen sind wir für Sie da. Unser 24-Stunden-Notfall-Service bietet Ihnen rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe weltweit.

Halten Sie bitte folgende Informationen bereit:
• die genaue Anschrift und Telefonnummer Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes
• die Namen Ihrer Ansprechpartner (z. B. Arzt, Krankenhaus, Polizei)
• eine genaue Beschreibung des Sachverhalts
• alle weiteren notwendigen Angaben (z. B. Reisebeginn / -ende, Veranstalter, Versicherungsschein-Nummer)

Telefon: +49.89.6 24 24-245
E-Mail: notfall-reise@allianz.com


BESCHWERDE, ANWENDBARES RECHT, VERTRAGSSPRACHE UND WIDERRUF

BESCHWERDE-MÖGLICHKEITEN
Unser Ziel ist es, erstklassige Leistungen zu bieten. Ebenso ist es uns wichtig, auf Ihre Anliegen einzugehen. Sollten Sie einmal mit unseren
Produkten oder unserem Service nicht zufrieden sein, teilen Sie uns dies bitte direkt mit.

Sie können uns Ihre Beschwerden zu Vertrags- oder Schadenfragen auf jedem Kommunikationsweg zukommen lassen:
Telefon: +49.89.6 24 24-460
E-Mail: beschwerde-reise@allianz.com
Post an AWP P&C S.A., Beschwerdemanagement, Bahnhofstraße 16, D – 85609 Aschheim (bei München)
Mehr Informationen zu unserem Beschwerdeprozess finden Sie unter www.allianz-reiseschutz.de/beschwerde

Sie können sich mit Ihrer Beschwerde zu allen Versicherungen (mit Ausnahme der Reise-Krankenversicherung) auch an den
Versicherungsombudsmann wenden:
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, D – 10006 Berlin
Telefon: 0800.3 69 60 00, Fax 0800.3 69 90 00
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Weitere Informationen finden Sie unter: www.versicherungsombudsmann.de

Für Beschwerden aus allen Versicherungs-Sparten können Sie sich ferner an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, D – 53117 Bonn (www.bafin.de).

Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt.

ANWENDBARES RECHT
Das Vertrags-Verhältnis einschließlich unserer vorvertraglichen Beziehung unterliegt deutschem Recht, soweit internationales Recht nicht
entgegensteht. Klagen aus dem Versicherungs-Vertrag können vom Versicherungs-Nehmer oder der versicherten Person bei dem Gericht
des Geschäftssitzes oder der Niederlassung des Versicherers erhoben werden. Ist der Versicherungs-Nehmer oder die versicherte Person
eine natürliche Person, so können Klagen auch vor dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Versicherungs-Nehmer oder die
versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung den Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, den gewöhnlichen Aufenthalt hat.

VERTRAGSSPRACHE
Wir führen unsere Korrespondenz mit Ihnen in deutscher Sprache. Als Angebot stellen wir einige unserer Dokumente und Website-
Informationen in englischer Sprache zur Verfügung. Diese dienen aber lediglich der Information, rechtsverbindlich bleibt die jeweilige
deutsche Fassung.

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Widerrufsbelehrung

Abschnitt 1: Widerrufsrecht für Verträge mit einer Laufzeit von einem Monat oder mehr, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertrags-Erklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Ihnen
•    der Versicherungsschein,
•    die Vertrags-Bestimmungen einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen,
     diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,
•    diese Widerrufsbelehrung,
•    das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
•    und die weiteren nachfolgend in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
jeweils in Textform zugegangen sind.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland
Bahnhofstraße 16
D – 85609 Aschheim (bei München) Telefax +49.89.6 24 24-244
E-Mail: vertrag-reise@allianz.com

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz. Es gilt dann: Wenn Sie zugestimmt haben, dass der
Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt, haben wir Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs
entfallenden Teil der Versicherungs-Beiträge zu erstatten. Den Teil des Versicherungs-Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des
Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt es sich um den anteilig nach Tagen berechneten Betrag des
vom im Versicherungsschein ausgewiesenen Versicherungs-Beitrags für den gesamten versicherten Zeitraum. Wir haben
zurückzuzahlende Versicherungs-Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erstatten. Beginnt der
Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt
ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.


Abschnitt 2: Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen

Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten „weiteren Informationen“ werden die Informationspflichten im Folgenden im
Einzelnen aufgeführt:
Wir haben Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. Unsere Identität und die der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll. Anzugeben ist auch das
     Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer.
2. Unsere ladungsfähige Anschrift und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und Ihnen maßgeblich
     ist. Bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen sind auch der Name eines Vertretungsberechtigten
     anzugeben. Soweit diese Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
     Versicherungs-Bedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form.
3. Unsere Hauptgeschäftstätigkeit
4. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistung
5. Den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich Steuern und sonstiger Preisbestandteile. Es gilt dabei: Die Versicherungs-
     Beiträge sind einzeln auszuweisen, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen
     soll. Wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, müssen wir Angaben zu den Grundlagen der Beitrags-Berechnung
     machen, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen.
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlung des Versicherungs-Beitrags
7. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des
     Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der Sie als Antragsteller an den Antrag gebunden sind
8. Das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere
     Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs
     einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle eines Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben. Soweit diese
     Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen erfolgt,
     bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form.
9. Angaben zur Laufzeit des Vertrages
10. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen. Soweit diese Mitteilung
     durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen erfolgt, bedürfen
     die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form.
11. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht wir der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des
     Versicherungsvertrages zugrunde legen
12. Das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das
     zuständige Gericht
13. Die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt 2 genannten Vorabinformationen mitgeteilt

[Seite 5]
    werden, sowie die Sprachen, in denen wir mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrages
    verpflichtend zu führen haben
14. Einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die
    Voraussetzungen für diesen Zugang. Dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu
    beschreiten, hiervon unberührt bleibt.
15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde

Ende der Widerrufsbelehrung

[Seite 6]
Inhaltsverzeichnis
         VERSICHERUNGS-INFORMATIONEN UND -BEDINGUNGEN ............................................................................ 3

                   WER WIR SIND .................................................................................................................................. 3
                   ÜBER DIESE VERSICHERUNGS-BEDINGUNGEN ................................................................................... 3
                   WAS DIESE VERSICHERUNG BEINHALTET ........................................................................................... 3

         DEFINITIONEN .......................................................................................................................................... 4

         BEGINN UND ENDE IHRES VERSICHERUNGSSCHUTZES .............................................................................. 8

         BESCHREIBUNG DER ENTHALTENEN VERSICHERUNGS-LEISTUNGEN ........................................................... 9

                   REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG ..................................................................................................... 9
                   REISEABBRUCH-VERSICHERUNG ..................................................................................................... 12
                   VERSPÄTUNGS-VERSICHERUNG ...................................................................................................... 14
                   SPORT & AKTIV-VERSICHERUNG ...................................................................................................... 15
                   REISE-ASSISTANCE ......................................................................................................................... 17

         ALLGEMEINE AUSSCHLÜSSE ................................................................................................................... 19

         WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN VERSICHERUNGSFALL ............................................................................... 21

         ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ................................................................................................................. 23

         HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ ................................................................................................................. 25

         INFORMATIONEN BEI VERTRÄGEN IM ELEKTRONISCHEN GESCHÄFTSVERKEHR ......................................... 28


2024-1262_RR-Premium_1R_AVB25_DE-03/2025                                                                                                                           2

[Seite 7]
VERSICHERUNGS-INFORMATIONEN UND -BEDINGUNGEN


WER WIR SIND
Wir, die AWP P&C S.A., bieten die vertraglich vereinbarten Versicherungs-Leistungen gemäß der folgenden Versicherungs-
Bedingungen an. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Die Versicherungs-Steuer ist in den Versicherungs-Beiträgen
enthalten. Gebühren erheben wir nicht. Entscheidend für den Versicherungs-Umfang sind die im Versicherungsschein bzw. in
der Reise- / Buchungs-Bestätigung dokumentierten Versicherungs-Beiträge und Leistungs-Beschreibungen.

AWP P&C S.A.
Niederlassung für Deutschland
Bahnhofstraße 16
D - 85609 Aschheim (bei München)
Hauptbevollmächtigter: Carsten Staat
Registergericht: München HRB 4605
USt.-IdNr.: DE 129274528

AWP P&C S.A.
Aktiengesellschaft französischen Rechts
Sitz der Gesellschaft: Saint-Ouen-sur-Seine (Frankreich)
Handelsregister: R.C.S. Bobigny 519 490 080
Vorstandsvorsitz: Tomas Kunzmann


ÜBER DIESE VERSICHERUNGS-BEDINGUNGEN
Diese Versicherung ist unser Vertrag mit Ihnen. In den Versicherungs-Bedingungen beschreiben wir den Umfang
der Versicherung. Bitte lesen Sie das Dokument sorgfältig durch. Wir haben versucht, den Vertragstext leicht verständlich zu
gestalten und gleichzeitig die Bedingungen Ihres Versicherungsschutzes klar darzulegen. Wenn Sie Fragen haben, stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung. Besuchen Sie uns online oder rufen Sie uns unter den angegebenen Kontaktdaten an.

Ihre Angaben beim Abschluss der Versicherung sind die Basis für den Versicherungsnachweis und das hier vorliegende
Dokument. Wir erbringen die darin beschriebenen Versicherungs-Leistungen, wenn Sie den Versicherungs-Beitrag bezahlt haben
und alle Vorgaben beachten. Einige Wörter sind kursiv gedruckt. Diese erklären wir im Abschnitt Definitionen. Überschriften
dienen der besseren Orientierung. Sie haben keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz.


WAS DIESE VERSICHERUNG BEINHALTET
Ihre Reiseversicherung deckt nur plötzliche und unerwartete Situationen, Ereignisse und Schäden. Die Bedingungen dafür
beschreiben wir unten. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch.

Ihre Versicherungs-Dokumente setzen sich aus zwei Teilen zusammen.:

1.     Versicherungs-Nachweis (z. B. Versicherungsschein, Reise-Bestätigung, Buchungs-Bestätigung).
2.     Dokumente zum Versicherungs-Nachweis mit den Hinweisen zum Datenschutz und den Versicherungs-Informationen und
       -Bedingungen.

HINWEIS:

Nicht alle Schäden, die auf ein plötzlich eintretendes, nicht vorhersehbares oder außerhalb Ihrer Kontrolle liegendes Ereignis
zurückzuführen sind, sind versichert. Es sind nur solche Schäden abgedeckt, die die in diesem Dokument beschriebenen
Voraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie auch die „Allgemeinen Bestimmungen" und die „Allgemeinen Ausschlüsse“. Sie
gelten für alle Teile Ihres Versicherungs-Vertrags.


2024-1262_RR-Premium_1R_AVB25_DE-03/2025                                                                                     3

[Seite 8]
DEFINITIONEN

In diesem Abschnitt werden kursiv gedruckte Wörter sowie beliebige Formen dieser Wörter, die in diesem Dokument verwendet
werden, definiert.

Abreise-Datum                              Das ursprünglich geplante Datum, das Sie als Beginn Ihrer Reise gewählt haben, wie in Ihren
                                           Reiseunterlagen angegeben.

Adoptionstermin                            Ein gerichtlich angeordneter oder gesetzlich vorgeschriebener Termin, an dem Sie als
                                           angehende Adoptiveltern teilnehmen müssen, um ein minderjähriges Kind rechtmäßig
                                           adoptieren zu können.

Aktivitäten in großer Höhe                 Eine Aktivität, die in einer Höhe von 4.500 Metern oder mehr stattfindet oder dorthin führt,
                                           außer als Passagier in einem Verkehrsflugzeug.

Arbeitsstreik                              Eine organisierte und absichtliche Arbeitsniederlegung oder Verlangsamung der Arbeit
                                           durch eine Gruppe von Arbeitnehmern oder der Entzug der Dienste von Arbeitnehmern
                                           mit dem Ziel, den Arbeitgeber dazu zu bringen, den Forderungen dieser Arbeitnehmer
                                           nachzukommen oder sie zu erfüllen. Dies schließt allgemeine Arbeitsniederlegungen
                                           außerhalb von Tarifkonflikten und politische Streiks aus. Auch Streiks, die den Charakter
                                           von inneren Unruhen oder politischen Risiken haben oder damit verbunden sind, fallen nicht
                                           darunter.

Arzt                                       Eine Person, die gesetzlich befugt ist, Medizin oder Zahnmedizin zu praktizieren und
                                           über eine entsprechende Zulassung verfügt. Ausgeschlossen sind Sie selbst, Ihre
                                           Reisebegleitung, ein Familienmitglied von Ihnen, Ihrer Reisebegleitung oder der kranken
                                           bzw. verletzten Person.

Assistenzhund                              Jeder Hund, der speziell ausgebildet wurde, um zum Wohle einer Person mit
                                           einer Behinderung (einschließlich einer körperlichen oder sensorischen Beeinträchtigung,
                                           psychiatrischen Störung, Lernschwierigkeiten oder einer sonstigen geistigen Behinderung)
                                           bestimmte Aufgaben wahrzunehmen oder auszuführen. Beispiele für derartige Aufgaben
                                           sind unter anderem das Führen blinder Menschen, das Warnen tauber Menschen oder
                                           das Ziehen eines Rollstuhls. Die Anwesenheit eines Hundes zur Abschreckung oder zur
                                           Verhütung von Straftaten sowie als emotionale Unterstützung, für das Wohlbefinden, als
                                           Trost oder treuer Begleiter sind keine Assistenz-Aufgabe im Sinne dieser Definition.

Ausland                                    Eine Reise ins Ausland ist eine Reise in ein Land, in dem Sie keinen ständigen Wohnsitz
                                           haben oder sich innerhalb der letzten drei Jahre jährlich nicht länger als jeweils drei Monate
                                           aufgehalten haben.

Beförderungs-Unternehmen                   Ein Unternehmen, das die gewerbliche Lizenz hat, Passagiere zwischen zwei Orten gegen
                                           Bezahlung auf dem Land-, Luft- oder Wasserweg zu befördern. Hiervon ausgeschlossen
                                           sind:

                                           1.   Mietwagenfirmen.
                                           2.   Private oder nicht-gewerbliche Transport-Unternehmen.
                                           3.   Gecharterte Beförderungsmittel, außer von Ihrem Reiseanbieter zur Beförderung der
                                                Reisegruppe gecharterte Transportmittel.
                                           4.   Der öffentliche Nahverkehr.

Computer-System                            Jedes Computer-, Hardware-, Software- oder Kommunikationssystem oder elektronische
                                           Gerät (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Smartphones, Laptops, Tablets, tragbare
                                           Geräte), Server, Clouds, Mikrocontroller oder ähnliche Systeme, einschließlich aller
                                           zugehörigen Eingabe-, Ausgabe-, Datenspeicherungs-Geräte, Netzwerk-Komponenten oder
                                           Datensicherungs-Einrichtungen.

Cyber-Risiko                               Alle Verluste, Schäden, Haftungsansprüche, Forderungen, Kosten oder Ausgaben jeglicher
                                           Art, die auf einen oder mehrere der folgenden Fälle zurückzuführen sind. Dies gilt
                                           unabhängig davon, ob diese direkt oder indirekt verursacht sind oder dazu beitragen, daraus
                                           resultieren oder in Verbindung damit entstehen.


2024-1262_RR-Premium_1R_AVB25_DE-03/2025                                                                                                4

[Seite 9]
                                           1.   Jede unbefugte, arglistige oder rechtswidrige Handlung sowie die Androhung davon, die
                                                den Zugriff auf ein Computer-System, dessen Verarbeitung, Verwendung oder Betrieb
                                                betrifft.
                                           2.   Jeder Fehler oder jede Unterlassung im Zusammenhang mit dem Zugriff auf ein
                                                Computer-System, dessen Verarbeitung, Verwendung oder Betrieb;.
                                           3.   Jede teilweise oder vollständige Nichtverfügbarkeit oder der Ausfall des Zugriffs auf ein
                                                Computer-System, dessen Verarbeitung, Verwendung oder Betrieb.
                                           4.   Jede Form von Nutzungsausfall, Funktionsminderung, Reparatur, Ersatz,
                                                Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Daten, einschließlich aller Gegenwerte
                                                dieser Daten.

Epidemie                                   Eine ansteckende Krankheit, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder einer
                                           offiziellen Regierungsbehörde als Epidemie eingestuft wird.

Ersthelfer                                 Ersthelfer vor Ort (z. B. Polizeibeamte, Einsatzkräfte eines anerkannten Rettungs- und
                                           Hilfsdienstes, z. B. Feuerwehr-Einsatzkräfte). Sie kommen bei einem Unfall oder Notfall so
                                           schnell wie möglich an den Unfallort / Einsatzort, um Hilfe und Unterstützung zu leisten.

Fahrzeugpanne                              Ein mechanisches Problem, das ein normales Fahren des Fahrzeugs verhindert. Dazu
                                           zählen wir auch ein elektrisches Problem, einen platten Reifen oder das Fehlen von
                                           Flüssigkeiten (außer Kraftstoff).

Familienmitglied                           Zu Ihren Familienmitgliedern zählen wir abschließend:

                                           1.  Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährte und dessen Familienmitglieder.
                                           2.  Mitbewohner.
                                           3.  Eltern und Stiefeltern. Dazu zählen auch Adoptiv- und Pflegeeltern.
                                           4.  Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder Kinder, deren Adoptionsverfahren läuft.
                                           5.  Geschwister.
                                           6.  Großeltern und Enkelkinder.
                                           7.  Folgende Verwandte: Schwiegermutter, -vater, -sohn, -tochter, Schwager, Schwägerin
                                               sowie angeheiratete Großeltern.
                                           8. Tanten, Onkel, Nichten und Neffen.
                                           9. Vormunde und gesetzliche Betreuer, Mündel und Betreute.
                                           10. Bezahlte, im selben Haushalt lebende Pflegekräfte.

Hauptwohnsitz                              Der Ort, an dem sich Ihr räumlicher Lebensmittelpunkt befindet.

Innere Unruhen                             Proteste, Streiks, Ausschreitungen, Demonstrationen, rechtswidrige Versammlungen oder
                                           Tumulte innerhalb einer Gemeinde, einer Region, eines Staates oder einer Nation unter
                                           Anwendung von Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Gesetzesverstößen, Ungehorsam oder
                                           Behinderung des freien Zugangs oder der Bewegungsfreiheit in öffentlichen Bereichen
                                           durch Versammlungen. Nicht umfasst sind Vorfälle, die ein politisches Risiko, ein
                                           terroristisches Ereignis, einen Krieg oder eine kriegerische Handlung darstellen oder damit in
                                           Zusammenhang stehen.

Krieg                                      Der Zustand oder Zeitraum eines feindlichen bewaffneten Konflikts, eines Bürgerkriegs oder
                                           einer militärischen oder paramilitärischen Aktion zwischen zwei oder mehreren der folgenden
                                           Akteure: einer Nation, einem Staat, einer Regierung, einem Gebiet oder einer organisierten
                                           politischen oder herrschenden Gruppe. Dies schließt alle Handlungen oder Ereignisse ein,
                                           die in direktem Zusammenhang mit einem solchen Konflikt oder einer solchen Aktion stehen
                                           oder einen solchen Konflikt oder eine solche Aktion unmittelbar auslösen. Diese Definition gilt
                                           unabhängig davon, ob der Krieg offiziell oder förmlich erklärt worden ist.

Kriegerische Handlung                      Jede Handlung, die mit Krieg zusammenhängt, im Verlauf eines Krieges erfolgt oder ihn
                                           unmittelbar auslöst.

Mitbewohner                                Eine Person, mit der Sie zum Zeitpunkt des Versicherungs-Abschlusses seit mindestens
                                           zwölf aufeinanderfolgenden Monaten zusammenleben und die mindestens 18 Jahre alt ist.

Naturkatastrophe                           Ein großräumiges Extremwetter- oder geologisches Ereignis, bei dem Eigentum beschädigt,
                                           Transportwege oder Versorgungs-Einrichtungen zerstört oder Menschen gefährdet werden.
                                           Dazu gehören auch ohne Einschränkung: Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen, Orkane,
                                           Lawinen, Erdrutsche und Vulkanausbrüche.


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[Seite 10]
Öffentlicher Nahverkehr                    Nahverkehrs-, Pendler- oder städtische Verkehrsmittel (z. B. S-Bahn, Stadtbus, U-Bahn,
                                           lokale Fähre, Taxi, gebuchte Fahrer oder andere Verkehrsmittel), die Sie oder Ihre
                                           Reisebegleitung weniger als 150 Kilometer weit befördern.

Pandemie                                   Eine Epidemie, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder einer offiziellen
                                           Regierungsbehörde als Pandemie eingestuft wird.

Politisches Risiko                         Eines oder mehrere der folgenden Ereignisse:

                                           • Jede Art von Ereignis, organisiertem Widerstand oder Aktion, die beabsichtigt oder in
                                             Kauf nimmt, dass amtierende Regierungen oder Personen gestürzt, abgelöst oder ersetzt
                                             werden.
                                           • Verstaatlichung.
                                           • Konfiszierung.
                                           • Enteignung.
                                           • Entziehung.
                                           • Beschlagnahme.
                                           • Revolution.
                                           • Rebellion.
                                           • Aufruhr.
                                           • Aufstand.
                                           • Militärische und widerrechtliche Machtergreifung.

Quarantäne                                 Unter Quarantäne verstehen wir eine vorgeschriebene Beschränkung des Aufenthaltsortes,
                                           um die Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit zu verhindern. Bei einer persönlichen
                                           Quarantäne hat eine öffentlichen Behörde oder der Kapitän eines Schiffes, mit dem Sie
                                           reisen, die Einschränkung Ihres Aufenthaltsortes angeordnet, weil der Verdacht besteht, dass
                                           Sie oder Ihre Reisebegleitung mit einer ansteckenden Erkrankung in Berührung gekommen
                                           sind.

Reise                                      Ihre Reise an einen oder ab einem Ort, der nicht Ihr Hauptwohnsitz ist, sowie Ihr Aufenthalt
                                           am Reiseziel. Ausgenommen sind Umzüge oder das Pendeln zur und von der Arbeitsstätte.

Reiseanbieter                              Ein Reisebüro oder eine andere Buchungsstelle, ein Reiseveranstalter, eine Fluggesellschaft,
                                           ein Kreuzfahrt-Unternehmen, ein Hotel, eine Eisenbahngesellschaft oder sonstige Anbieter
                                           von Reisedienstleistungen.

Reisebegleitung                            Eine Person oder ein Assistenzhund, die mit Ihnen reisen oder Sie auf Ihrer Reise begleiten.
                                           Ein Gruppen- oder Reiseleiter gilt nicht als Reisebegleitung, es sei denn, Sie teilen sich mit
                                           dem Gruppen- oder Reiseleiter ein Zimmer. Lehrer, die Klassenreisen begleiten, gelten nicht
                                           als Gruppen- oder Reiseleiter.

Rückerstattung                             Erstattungen, Gutschriften und Gutscheine, die Sie von Ihrem Reiseanbieter, Arbeitgeber,
                                           einem anderen Versicherungs-Unternehmen, einem Kreditkarten-Herausgeber oder einer
                                           anderen Einrichtung erhalten haben.

Rückreise-Datum                            Das Datum, an dem Ihre Reise ursprünglich enden sollte, wie in Ihren Buchungsunterlagen
                                           angegeben.

Sie oder Ihr                               Alle Personen, die im Versicherungsschein oder Versicherungs-Nachweis namentlich
                                           genannt sind.

Sportgeräte                                Ausrüstungsgegenstände, die zur Ausübung einer Sportart verwendet werden.

Strafbare Handlung                         Eine Handlung, die dort, wo sie begangen wird, gegen das Gesetz verstößt.

Terroristisches Ereignis                   Darunter verstehen wir Handlungen einer Person oder einer Gruppe einschließlich der
                                           Anwendung von Gewalt – jedoch nicht darauf beschränkt. Dies gilt unabhängig davon, ob
                                           allein oder im Namen oder in Verbindung mit einer oder mehreren Organisationen gehandelt
                                           wird. Die Handlung hat politische, religiöse, ethnische, und / oder ideologische Zwecke. Sie
                                           verfolgt die Absicht – ist jedoch nicht darauf beschränkt –, eine Regierung zu beeinflussen
                                           und / oder die Öffentlichkeit oder einen Teil der Öffentlichkeit in Angst zu versetzen. Die
                                           Handlung wird von einer Regierungsbehörde oder nach dem geltendem Recht im Land Ihres


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[Seite 11]
                                           Wohnsitzes als terroristisch eingestuft. Nicht unter den Begriff „terroristisches Ereignis“ fallen
                                           jegliche politische Risiken, Krieg oder kriegerische Handlungen.

Unbewohnbar                                Ihr Hauptwohnsitz oder eine Unterkunft am Reiseziel haben durch eine Naturkatastrophe,
                                           Feuer, Überschwemmung, Einbruch, Sturm, Explosion oder Vandalismus großen
                                           Schaden genommen. Dazu gehören auch der längere Ausfall der Strom-, Gas- oder
                                           Wasserversorgung. Deshalb ist der Ort bei vernünftiger Betrachtungsweise als unzugänglich
                                           oder unbenutzbar anzusehen.

Unfall                                     Ein plötzliches, unbeabsichtigtes, von außen einwirkendes Ereignis, welches Verletzungen
                                           und / oder Sachschäden verursacht.

Unterkunft                                 Ein Hotel oder eine andere Art der Unterkunft, für die Sie eine Reservierung vornehmen oder
                                           wo Sie gegen Bezahlung übernachten.

Unwetter                                   Gefährliche Witterungsverhältnisse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sturm, Orkan,
                                           Wirbelsturm, Nebel, Hagel, Regen-, Schnee- oder Eissturm.

Vandalismus                                Jede strafbare Handlung, die vorsätzlich zur Beschädigung oder Zerstörung von öffentlichem
                                           oder privatem Sachvermögen führt. Dies gilt nicht für die Beschädigung oder Zerstörung
                                           von öffentlichem oder privatem Sachvermögen durch terroristische Ereignisse, Krieg,
                                           kriegerischen Handlungen, politische Risiken oder innere Unruhen.

Verkehrsunfall                             Ein unerwartetes und unbeabsichtigtes Verkehrsereignis, das nicht auf eine Fahrzeugpanne
                                           zurückzuführen ist. Die Folge des Ereignisses sind Verletzungen und / oder Sachschäden.

Verletzung                                 Die körperliche Schädigung einer Person.

Versicherte Ereignisse                     Die ausdrücklich aufgeführten Situationen oder Ereignisse, für die Sie im Rahmen dieses
                                           Versicherungs-Vertrags Versicherungsschutz haben.

Versicherung                               Die Dokumentation über den abgeschlossenen Reiseversicherungs-Vertrag. Diese umfasst:
                                           1. Den Versicherungs-Nachweis (z. B. den Versicherungsschein). 2. Die Dokumente zum
                                           Versicherungs-Nachweis mit der Leistungs-Übersicht, den Hinweisen zum Datenschutz und
                                           den Versicherungs-Informationen und -Bedingungen.

Wertgegenstände                            Sammlerstücke, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Perlen, Pelze, Kameras (einschließlich
                                           Videokameras)     und    zugehörige   Ausrüstung,   Musikinstrumente,  professionelle
                                           Audioausrüstung, Ferngläser, Teleskope, Sportgeräte, mobile Endgeräte, Smartphones,
                                           Computer, Radios, Drohnen, Roboter und andere elektronische Geräte sowie Teile und
                                           Zubehör für die oben genannten Gegenstände.

Wir, uns, unser                            AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland.


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[Seite 12]
BEGINN UND ENDE IHRES VERSICHERUNGSSCHUTZES

Sie haben nur dann Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn wir Ihren Versicherungs-Antrag annehmen. Der Antrag muss
am oder vor dem Abreise-Datum eingehen. Das Datum, an dem der Vertrag zustande gekommen ist (Abschluss-Datum),
sowie Abreise- und Rückreise-Datum sind in Ihrem Versicherungs-Nachweis angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt
mit Abschluss des Versicherungs-Vertrages. Bedingung ist, dass Sie die Zahlung des vollständigen Versicherungs-Beitrags
veranlasst haben.

Der Versicherungsschutz gilt nur für Schäden, die während der Laufzeit Ihres Versicherungs-Vertrags eintreten.

Beim Abschluss der Versicherung haben Sie das Abreise-Datum und das Rückreise-Datum angegeben. Diese zählen bei
der Dauer als zwei separate Reisetage. Hiervon ausgenommen sind One-Way-Buchungen (einfache Strecke). Ebenfalls
ausgenommen sind Hin- und Rückreisen am selben Tag.

Das Rückreise-Datum ist in Ihrem Versicherungs-Nachweis, der in den Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen enthalten
ist, angegeben. An diesem Tag endet Ihr Versicherungsschutz. Unter bestimmten Umständen endet Ihr Versicherungsschutz zu
einem anderen Zeitpunkt. Wenn Sie Ihre Versicherung für eine One-Way-Buchung (einfache Strecke) abgeschlossen haben,
endet der Schutz am geplanten Rückreise-Datum. Dieses ist in Ihren Versicherungs-Dokumenten angegeben. Spätestens endet
er 999 Tage nach dem in Ihren Reisedokumenten angegebenen Abreise-Datum. Außerdem endet Ihr Versicherungsschutz,
sobald einer der folgenden Fälle eintritt.

1.     Mit Stornierung Ihrer Reise.
2.     Mit Ihrem Widerruf. Voraussetzungen: Es besteht ein Widerrufsrecht. Der Versicherungsschutz hat bereits begonnen.
3.     Mit Beendigung Ihrer Reise (wenn Sie Ihre Reise vorzeitig beenden).
4.     Mit Ihrem Eintreffen in einer medizinischen Einrichtung zur weiteren Versorgung. Dies gilt, wenn Sie Ihre Reise aus
       gesundheitlichen Gründen abbrechen.
5.     An Tag 999 der Reise um 23:59.

Falls sich Ihre Rückreise wegen eines versicherten Ereignisses verzögert, verlängern wir Ihren Versicherungs-Zeitraum.
Die Verlängerung gilt, bis einer der folgenden Fälle eintritt. Sie sind in der Lage, an Ihren Ausgangsort
oder Hauptwohnsitz zurückzukehren. Sie treffen nach einem Kranken-Rücktransport oder einem Reiseabbruch zur weiteren
Versorgung in einer medizinischen Einrichtung ein.

Bitte beachten Sie, dass diese Versicherung nur für die angegebene Reise gilt. Sie muss nicht gekündigt werden.


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[Seite 13]
BESCHREIBUNG DER ENTHALTENEN VERSICHERUNGS-LEISTUNGEN

In diesem Abschnitt beschreiben wir den Umfang der Leistungen der von Ihnen abgeschlossenen Versicherung. Wir führen
jede Leistung auf. Außerdem erläutern wir die besonderen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Versicherungsschutz
greift. Bitte beachten Sie auch die angegebenen Ausnahmen vom Versicherungsschutz. Die Allgemeinen Ausschlüsse
und die Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Leistungen. Dort können Sie u. a. Ihre Pflichten (Obliegenheiten)
nachlesen.


REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG
Falls Sie Ihre Reise wegen eines der unten aufgeführten, versicherten Ereignisse stornieren oder verschieben müssen,
gilt: Wir ersetzen Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten (nicht erstattungsfähige Reisekosten, Anzahlungen und
Umbuchungsgebühren - abzüglich etwaiger Rückerstattungen) bis zu der in Ihrer Leistungs-Übersicht hierfür aufgeführten
maximalen Versicherungs-Leistung. Bitte beachten Sie, dass dieser Versicherungsschutz nur greift, solange Sie die Reise noch
nicht angetreten haben.

Sie und Ihre Reisebegleitung haben eine gemeinsame Unterkunft im Voraus gebucht. Ihre Reisebegleitung storniert
die Reise wegen eines oder mehrerer der unten aufgeführten versicherten Ereignisse. Zusätzliche Kosten für
die Unterkunft werden Ihnen in Rechnung gestellt. Diese Kosten erstatten wir Ihnen.

WICHTIG (Obliegenheit): Sie sind verpflichtet, die Stornokosten möglichst gering zu halten. Sobald ein versichertes
Ereignis eintritt, müssen Sie daher die Reise innerhalb von 48 Stunden stornieren. (Das Storno erfolgt bei Ihrem Reiseanbieter.)
Dies gilt auch bei Erkrankungen oder Verletzungen, die bei üblichem Heilungsverlauf bis zum Reisezeitpunkt ausgeheilt
sein sollten. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, kann es sein, dass Sie höhere Stornokosten zahlen müssen oder eine
niedrigere Rückerstattung von Ihrem Reiseanbieter erhalten. Diese Mehrkosten übernehmen wir nicht. Sollten Sie aufgrund
einer schweren Erkrankung oder Verletzung nicht in der Lage sein, innerhalb von 48 Stunden zu stornieren, müssen Sie dies
unverzüglich nachholen, sobald Ihnen das möglich ist.

Wenn ein versichertes Ereignis eintritt, kontaktieren Sie unverzüglich unseren medizinischen Dienst (Stornoberatung). Dort
beraten wir Sie, ob eine sofortige Stornierung zu empfehlen ist. Es liegt keine Verletzung der Obliegenheiten vor, wenn Sie dem
Rat folgen.

Lesen Sie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nach.

Was passiert, wenn der Reisepreis höher ist als die Versicherungs-Summe?

Ist bei Eintritt des Versicherungsfalles Ihr versicherter Reisepreis (Versicherungs-Summe) niedriger als Ihr tatsächlicher
Reisepreis, sind Sie unterversichert. Unter Reisepreis verstehen wir die Reisekosten inkl. Vermittlungsentgelt. Wir ersetzen
in diesem Fall den Schaden anteilig in dem Verhältnis der Versicherungs-Summe zum Reisepreis.

Versicherte Ereignisse:

1.     Sie werden unerwartet schwer krank. Oder Sie verletzen sich schwer. Deshalb müssen Sie Ihre Reise stornieren. Oder: Dies
       trifft auf Ihre Reisebegleitung zu. Versichert ist auch die Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit
       wie COVID-19.
       a. Eine Erkrankung oder Verletzung ist unerwartet, wenn
              i.   sie zum ersten Mal nach Abschluss der Versicherung auftritt oder
              ii. eine bestehende Erkrankung oder Verletzung in den letzten sechs Monaten vor Versicherungs-Abschluss nicht
                   behandelt wurde. Sie verschlechtert sich nach Abschluss der Versicherung.
              HINWEIS: Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben keinen Einfluss
              auf den Versicherungsschutz.
       b. Eine Erkrankung oder eine Verletzung ist schwer, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise
              nicht wie geplant durchgeführt werden kann.
       Es gilt die folgende Bedingung.
       a. Ein Arzt rät Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung vor dem Reiserücktritt, Ihre Reise zu stornieren.
2.     Ein Familienmitglied, das nicht mit Ihnen reist, wird krank oder verletzt sich. Dies gilt auch für die Diagnose einer epidemisch
       oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19.
       Es gilt die folgende Bedingung.
       a. Die Krankheit oder Verletzung muss von einem Arzt als lebensbedrohlich eingestuft werden. Oder: Sie macht
              einen Krankenhaus-Aufenthalt notwendig.


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3.  Sie, Ihre Reisebegleitung, ein Familienmitglied oder Ihr Assistenzhund sterben. Der Tod tritt nach dem Inkrafttreten Ihrer
    Versicherung und vor Beginn Ihrer Reise ein.
4. Sie oder Ihre Reisebegleitung werden vor Ihrer Reise unter Quarantäne gestellt. Der Grund dafür ist, dass Sie oder Ihre
    Reisebegleitung einer der folgenden Krankheiten ausgesetzt waren.
    a. Einer ansteckenden Krankheit. Ausgenommen hiervon sind Epidemien oder Pandemien.
    b. Einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit. Dies gilt zum Beispiel auch bei COVID-19. Dabei müssen
          die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sein.
          i.   Die Quarantäne wegen einer Epidemie oder Pandemie betrifft ausdrücklich Sie oder Ihre Reisebegleitung. Ihr Name
               oder der Ihrer Reisebegleitung werden in der Quarantäne-Anordnung genannt.
          ii. Unabhängig davon, ob Sie oder Ihre Reisebegleitung ausdrücklich namentlich unter Quarantäne gestellt
               wurden (i), gilt das Folgende. Erstens ist eine generelle Quarantäne für einen Teil oder die Gesamtheit der
               Bevölkerung nicht versichert. Auch eine generelle Quarantäne für ein geografisches Gebiet, ein Gebäude
               oder ein Schiff ist nicht versichert. Zweitens darf die Quarantäne nicht verhängt worden sein, weil Sie oder
               Ihre Reisebegleitung zuvor in ein bestimmtes Gebiet gereist sind. Genauso wenig darf sie verhängt worden
               sein, weil Sie von einem bestimmten Ort gekommen sind.
5. Sie oder Ihre Reisebegleitung haben einen Verkehrsunfall. Dieser ereignet sich am Abreisetag.
    Eine der folgenden Bedingungen muss zutreffen.
    a. Sie oder Ihre Reisebegleitung benötigen ärztliche Hilfe.
    b. Ihr Fahrzeug ist in keinem fahrbereiten Zustand. Es muss repariert werden. Das gilt ebenso auch für das Fahrzeug Ihrer
          Reisebegleitung.
6. Zum Zeitpunkt Ihrer geplanten Reise findet ein Gerichtstermin statt. Sie sind gesetzlich verpflichtet, daran teilzunehmen.
    Es gilt die folgende Bedingung.
    a. Sie nehmen nicht aus beruflichen Gründen am Gerichtstermin teil. Ihre Teilnahme in Ihrer Eigenschaft als Anwalt,
          Richter, Justizangestellter ist daher nicht versichert. Auch eine Teilnahme als Polizeibeamter oder Anwaltsgehilfe ist
          nicht versichert.
7. Ihr Hauptwohnsitz wird unbewohnbar.
8. Eines der anschließend genannten Ereignisse tritt ein. Deshalb kann Ihr Beförderungs-Unternehmen Sie nicht wie geplant
    an Ihr ursprüngliches Reiseziel bringen. Die anfänglich geplante Ankunftszeit verschiebt sich um mindestens 24 Stunden.
    A. Naturkatastrophe.
    B. Unwetter.
    C. Arbeitsstreik. Dies gilt jedoch nicht, wenn dieser bereits vor Abschluss Ihrer Versicherung angedroht oder angekündigt
          wurde.
    D. Einstellung des Flug- oder Zugbetriebs. Diese ist von der Regierung angeordnet. Ausnahme: Reisewarnungen oder
          -verbote, die von einer Regierung oder Behörde ausgesprochen wurden.
    Sie erreichen Ihr ursprüngliches Reiseziel auf einem anderen Weg. In diesem Fall erstatten wir Ihnen folgende Kosten. Dies
    gilt bis zur maximalen Versicherungs-Leistung Ihrer Reiserücktritt-Versicherung.
    i.    Die Ausgaben, die für die alternative Beförderung notwendig sind. Wenn Sie Rückerstattungen erhalten, werden diese
          verrechnet.
    ii. Die Kosten für eine nicht genutzte Unterkunft, die Sie im Voraus gebucht haben. Wenn Sie Rückerstattungen erhalten,
          werden diese verrechnet.
    Es gelten die folgenden Bedingungen.
    a. Die Beförderungsklasse der neuen Beförderung darf nicht besser sein als die ursprünglich gebuchte.
    b. Sie haben Ihre Versicherung über ein Beförderungs-Unternehmen abgeschlossen. Dessen Arbeitnehmer streiken. Oder
          es streiken die Arbeitnehmer einer Tochtergesellschaft des Beförderungs-Unternehmens. In diesem Fall besteht kein
          Versicherungsschutz bei Arbeitsstreik.
9. Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen. Die Kündigung erfolgt nach Abschluss Ihrer Versicherung. Dies gilt so auch, wenn das
    Arbeitsverhältnis Ihrer Reisebegleitung gekündigt wird.
    Es gelten die folgenden Bedingungen.
    a. Die Kündigung ist nicht selbst verschuldet.
    b. Das Arbeitsverhältnis muss unbefristet gewesen sein.
10. Sie nehmen nach Abschluss Ihrer Versicherung ein festes Arbeitsverhältnis auf. Dieses ist bezahlt und
    sozialversicherungspflichtig. Sie können während des ursprünglich geplanten Reisezeitraums nicht fehlen. Das Gleiche gilt
    auch für Ihre Reisebegleitung.
11. Sie wurden versetzt. Deshalb müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz dauerhaft um mindestens 150 Kilometer
    verlagern. Oder: Dies trifft auf Ihre Reisebegleitung zu. Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie wegen der
    Versetzung Ihres Ehepartners, Lebenspartners oder Lebensgefährten umziehen müssen.
12. Sie sind als Ersthelfer tätig. Es ereignet sich ein Unfall oder Notfall. Dazu zählen wir auch Naturkatastrophen. Deshalb
    haben Sie während des ursprünglich geplanten Reisezeitraums einen Einsatz als Ersthelfer. Oder: Dies trifft auf Ihre
    Reisebegleitung zu.


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13. Im Rahmen eines Adoptionsverfahrens findet ein Adoptionstermin statt. Dieser ist zum geplanten Zeitpunkt Ihrer
    Reise angesetzt. Sie oder Ihre Reisebegleitung müssen daran teilnehmen.
14. Sie, Ihre Reisebegleitung oder ein Familienmitglied sind Mitglied der Bundeswehr. Zum ursprünglich geplanten
    Reisezeitraum findet eine Versetzung / Abordnung statt. Oder es ändert sich der Urlaubsstatus. Änderungen wegen Krieg
    oder disziplinarischen Maßnahmen sind ausgenommen.
15. Für die Einreise in ein Zielland sind Impfungen notwendig. Diese sind bei Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich.
    Oder: Dies trifft auf Ihre Reisebegleitung zu.
16. Ihre Reisedokumente werden gestohlen. Oder: Die Dokumente Ihrer Reisebegleitung werden gestohlen. Diese sind für
    die Reise erforderlich.
    Es gilt die folgende Bedingung.
    a. Sie müssen nachweisen, dass Sie sich bei den zuständigen Behörden um Ersatzdokumente bemüht haben. Mit diesen
         hätte die ursprünglich geplante Reise durchgeführt werden können.
17. Für Ihre Reise benötigen Sie ein Touristenvisum. Dieses verweigern die Behörden des Ziel- oder Transitlandes. Dies
    betrifft Sie oder Ihre Reisebegleitung.
18. Sie stellen nach Abschluss dieser Versicherung fest, dass Sie schwanger sind.
19. Sie sollen bei der Geburt des Kindes eines Familienmitglieds anwesend sein.
20. Ihre Unterkunft am Reiseziel wird unbewohnbar.
21. Ihre geplante Reise führt in ein Land, in dem Sie nicht Ihren Wohnsitz haben. Sie hatten vor, dort bei Familienangehörigen zu
    wohnen. Ein Mitglied dieses Haushalts ist verstorben, schwer erkrankt oder verletzt. Darum kann man Sie nicht aufnehmen.
22. Regierungsbehörden ordnen an Ihrem Zielort eine Zwangsevakuierung an. Diese tritt innerhalb von 24 Stunden
    vor Ihrem Abreise-Datum in Kraft. Der Grund ist eine Naturkatastrophe.
    Es gilt die folgende Bedingung.
    a. Sie haben die Versicherung abgeschlossen, bevor das Ereignis, das zu Zwangsevakuierung führte, bekannt wurde.
23. Sie trennen sich offiziell oder rechtsverbindlich. Oder: Sie werden nach Versicherungs-Abschluss rechtskräftig geschieden.
    Das Gleiche gilt auch für Ihre Reisebegleitung. Dies geschieht vor Ihrem geplanten Abreise-Datum.
24. Ihr Fahrzeug hat auf dem Weg zum Ausgangspunkt Ihrer Reise eine Fahrzeugpanne. Oder: Das Fahrzeug Ihrer
    Reisebegleitung ist betroffen.
25. Das Fahrzeug, mit dem Sie oder Ihre Reisebegleitung zum Ausgangspunkt Ihrer Reise fahren wollten, wird gestohlen. Oder
    das Fahrzeug, das Sie während Ihrer Reise hauptsächlich nutzen wollten, wird gestohlen.
26. Sie sind Schüler / Student an einer anerkannten Bildungseinrichtung. Sie bestehen die Abschlussprüfung nicht.
    Oder: Sie erreichen das Klassenziel nicht. Deshalb können Sie nicht in die nächste Klassenstufe vorrücken.
27. Sie haben eine mehrtägige Reise gebucht. Oder: Sie haben sich vor Ihrem Abreise-Datum zu einer mehrtägigen
    Veranstaltung angemeldet. Diese Veranstaltung ist der Hauptzweck Ihrer Reise. Ihr Reiseveranstalter oder der gewerbliche
    Anbieter der Veranstaltung storniert diese. Der Grund dafür ist eines der folgenden Ereignisse.
    a. Naturkatastrophe.
    b. Unwetter.
    HINWEIS: Die Kosten für die vom Veranstalter stornierte mehrtägige Reise / Veranstaltung erstatten wir
    nicht. Wir übernehmen nur die Kosten für die von Ihnen zusätzlich im Voraus gebuchte Unterkunft und Beförderung.
    Etwaige Rückerstattungen ziehen wir ab.
28. Ein terroristisches Ereignis geschieht an dem Ort, an den Sie laut Ihrem Reiseplan reisen wollen. Oder es geschieht im
    Umkreis von 100 Kilometern davon. Es ereignet sich innerhalb von 30 Tagen vor dem geplanten Abreise-Datum.
    Es gilt die folgende Bedingung.
    a. Innerhalb von 30 Tagen vor Versicherungs-Beginn darf kein terroristisches Ereignis passiert sein. Dies gilt für einen
         Umkreis von 40 Kilometern um diesen Ort herum.
29. Sie werden unerwartet schwer krank. Oder Sie verletzen sich schwer. Versichert ist auch die Diagnose einer epidemisch
    oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19. Deshalb sind Sie nicht mehr in der Lage, an einer Aktivität
    teilzunehmen. Diese Aktivität war der Hauptzweck Ihrer Reise. Oder: Dies trifft auf Ihre Reisebegleitung zu.
    a. Eine Erkrankung oder Verletzung ist unerwartet, wenn
         i.    sie zum ersten Mal nach Abschluss der Versicherung auftritt oder
         ii. eine bestehende Erkrankung oder Verletzung in den letzten sechs Monaten vor Versicherungs-Abschluss nicht
               behandelt wurde. Sie verschlechtert sich nach Abschluss der Versicherung.
         HINWEIS: Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben keinen Einfluss
         auf den Versicherungsschutz.
    b. Eine Erkrankung oder eine Verletzung ist schwer, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise
         nicht wie geplant durchgeführt werden kann.
    Es gilt die folgende Bedingung.
    a. Ein Arzt rät Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung vor Ihrer Abreise von der Teilnahme ab. Wenn der Arztbesuch vor Beginn
         der Aktivität nicht möglich ist, gilt Folgendes. Sie müssen innerhalb von 48 Stunden nach geplantem Beginn der Aktivität


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              den Arzt hinzuziehen. Ist das nicht möglich, müssen Sie es nachholen, sobald es eine vertretbare Möglichkeit dazu gibt.
              Der Arzt muss nachträglich bestätigen, dass Sie nicht an der Aktivität teilnehmen konnten.


REISEABBRUCH-VERSICHERUNG
Nicht genutzte Reiseleistungen

Sie müssen Ihre Reise vorzeitig abbrechen oder unterbrechen. Grund ist eines der unten genannten versicherten
Ereignisse. Wir ersetzen Ihnen den anteiligen Reisepreis. Dies entspricht den gebuchten, aber nicht genutzten und nicht
erstattungsfähigen Reiseleistungen. Wir ersetzen höchstens die Kosten bis zur maximalen Versicherungs-Leistung. Diese ist
in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir davon ab.

WICHTIG (Obliegenheit): Sie stellen fest, dass Sie Ihre Reise abbrechen oder unterbrechen müssen. Oder:
Ein Arzt rät Ihnen dazu. Dann sind Sie verpflichtet, alle Leistungen, die Sie nicht in Anspruch nehmen können,
innerhalb von 48 Stunden zu stornieren (z. B. bei Ihrem Reiseanbieter). Ist das nicht möglich und erhalten Sie deshalb
eine geringere Rückerstattung, übernehmen wir die Mehrkosten nicht. Falls Sie wegen einer schweren Erkrankung
oder Verletzung die Frist nicht einhalten können, gilt Folgendes. Sie müssen dies unverzüglich nachholen, sobald Sie dazu
in der Lage sind.

Lesen Sie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nach.

HINWEIS: Für die "Nicht genutzten Reiseleistungen" und die "Vorzeitige / verzögerte Rückreise" gilt das Folgende. Wir erstatten
entweder den Anteil Ihrer ursprünglichen Kosten für die Rückreise, die das Beförderungs-Unternehmen einbehält.
Oder: Wir erstatten die neu entstandenen Kosten für die Rückreise an Ihren Hauptwohnsitz.

Vorzeitige / verzögerte Rückreise

Sie müssen Ihre Reise vorzeitig beenden oder verlängern. Grund ist eines der unten genannten versicherten
Ereignisse. Wir erstatten Ihnen die neu entstandenen Rückreisekosten an Ihren Hauptwohnsitz. Wir erstatten die Kosten nach
Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Leistung und höchstens bis zur maximalen Versicherungs-Leistung für vorzeitige /
verzögerte Rückreise. Diese ist in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir davon ab.

HINWEIS: Für die "Vorzeitige / verzögerte Rückreise" und die "Nicht genutzten Reiseleistungen" gilt das Folgende. Wir erstatten
entweder die neu entstandenen Kosten für die Rückreise an Ihren Hauptwohnsitz. Oder: Wir erstatten den nicht genutzten
Anteil Ihrer ursprünglichen Kosten für die Rückreise, die das Beförderungs-Unternehmen einbehält.

Fortsetzung einer unterbrochenen Reise

Sie müssen Ihre Reise unterbrechen. Grund ist eines der unten genannten versicherten Ereignisse. Wir unterstützen Sie bei der
Organisation Ihrer Weiterreise.

1.     Wir bezahlen bis zur maximalen Versicherungs-Summe für die notwendigen Transportkosten, die Ihnen zur Fortsetzung Ihrer
       Reise entstehen. Oder wir erstatten Ihnen diese Kosten. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir davon ab. Die Versicherungs-
       Summe ist in Ihrer Leistungs-Übersicht unter "Fortsetzung einer unterbrochenen Reise" angegeben.
2.     Wir erstatten Ihnen zusätzliche Kosten für die Unterkunft bis zur maximalen Versicherungs-Summe. Diese sind Ihnen
       entstanden, weil Ihre Reisebegleitung die Reise abbrechen muss. Sie hatten die Übernachtungen im Voraus gemeinsam
       gebucht und nutzen sie nun alleine. Die Versicherungs-Summe ist in Ihrer Leistungs-Übersicht unter "Fortsetzung einer
       unterbrochenen Reise" angegeben. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir davon ab.

Verlängerter Aufenthalt

Sie können Ihre Reise nicht planmäßig durchführen. Grund ist eines der unten angegebenen versicherten Ereignisse. Dies führt
dazu, dass Sie länger als ursprünglich geplant an Ihrem Zielort (bzw. am Ort des Ereignisses) bleiben müssen. Wir erstatten
Ihnen die zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. Wir übernehmen die Kosten bis
zur maximalen Versicherungs-Leistung. Diese ist in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir
davon ab.

Was passiert, wenn der Reisepreis höher ist als die Versicherungs-Summe?

Ist bei Eintritt des Versicherungsfalles Ihr versicherter Reisepreis (Versicherungs-Summe) niedriger als Ihr tatsächlicher
Reisepreis, sind Sie unterversichert. Unter Reisepreis verstehen wir die Reisekosten inkl. Vermittlungsentgelt. Wir ersetzen
in diesem Fall den Schaden anteilig in dem Verhältnis der Versicherungs-Summe zum Reisepreis.

Versicherte Ereignisse:


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1.     Sie werden unerwartet schwer krank. Versichert ist auch die Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden
       Krankheit wie COVID-19. Oder Sie verletzen sich schwer. Deshalb müssen Sie Ihre Reise abbrechen oder unterbrechen.
       Oder: Dies trifft auf Ihre Reisebegleitung zu.
       a. Eine Erkrankung oder Verletzung ist unerwartet, wenn
             i.   sie zum ersten Mal nach Antritt der Reise auftritt oder
             ii. eine bestehende Erkrankung oder Verletzung in den letzten sechs Monaten vor Antritt der Reise nicht behandelt
                  wurde. Sie verschlechtert sich nach Antritt der Reise.
             HINWEIS: Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben keinen Einfluss
             auf den Versicherungsschutz.
       b. Eine Erkrankung oder eine Verletzung ist schwer, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise
             nicht wie geplant durchgeführt werden kann.
       Es gilt die folgende Bedingung.
       a. Sie müssen sich von einem Arzt untersuchen lassen bzw. ärztlichen Rat einholen. Danach können Sie die Entscheidung
             zum Reiseabbruch treffen. Dies trifft auch auf Ihre Reisebegleitung zu.
2.     Ein Familienmitglied, das nicht mit Ihnen reist, wird krank oder verletzt sich. Dies gilt auch für die Diagnose einer epidemisch
       oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19.
       Es gilt die folgende Bedingung.
       a. Die Krankheit oder Verletzung muss von einem Arzt als lebensbedrohlich eingestuft werden. Oder: Sie macht
             einen Krankenhaus-Aufenthalt notwendig.
3.     Sie, Ihre Reisebegleitung, ein Familienmitglied oder Ihr Assistenzhund sterben. Der Tod tritt während Ihrer Reise ein.
4.     Sie oder Ihre Reisebegleitung werden während Ihrer Reise unter Quarantäne gestellt. Der Grund dafür ist, dass Sie oder Ihre
       Reisebegleitung einer der folgenden Krankheiten ausgesetzt waren.
       a. Einer ansteckenden Krankheit. Ausgenommen hiervon sind Epidemien oder Pandemien.
       b. Einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit. Dies gilt zum Beispiel auch bei COVID-19. Dabei müssen
             die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sein.
             i.   Die Quarantäne wegen einer Epidemie oder Pandemie betrifft ausdrücklich Sie oder Ihre Reisebegleitung. Ihr Name
                  oder der Ihrer Reisebegleitung werden in der Quarantäne-Anordnung genannt.
             ii. Unabhängig davon, ob Sie oder Ihre Reisebegleitung ausdrücklich namentlich unter Quarantäne gestellt wurden
                  (i), gilt das Folgende. Erstens ist eine generelle Quarantäne für einen Teil oder die Gesamtheit der Bevölkerung
                  nicht versichert. Auch eine generelle Quarantäne für ein geografisches Gebiet, ein Gebäude oder ein Schiff ist nicht
                  versichert. Zweitens darf die Quarantäne nicht verhängt worden sein, weil Sie oder Ihre Reisebegleitung zuvor in
                  ein bestimmtes Gebiet gereist sind. Genauso wenig darf sie verhängt worden sein, weil Sie von einem bestimmten
                  Ort gekommen sind.
5.     Sie oder Ihre Reisebegleitung haben einen Verkehrsunfall.
       Eine der folgenden Bedingungen muss zutreffen.
       a. Sie oder Ihre Reisebegleitung benötigen ärztliche Hilfe.
       b. Ihr Fahrzeug ist in keinem fahrbereiten Zustand. Es muss repariert werden. Das gilt ebenso auch für das Fahrzeug Ihrer
             Reisebegleitung.
6.     Während Ihrer geplanten Reise findet ein Gerichtstermin statt. Sie sind gesetzlich verpflichtet, daran teilzunehmen.
       Es gilt die folgende Bedingung.
       a. Sie nehmen nicht aus beruflichen Gründen am Gerichtstermin teil. Ihre Teilnahme in Ihrer Eigenschaft als Anwalt oder
             Justizangestellter ist daher nicht versichert. Auch eine Teilnahme als Sachverständiger oder Polizeibeamter ist nicht
             versichert. Dies gilt auch für weitere derartige Berufe.
7.     Ihr Hauptwohnsitz wird unbewohnbar.
8.     Eines der anschließend genannten Ereignisse tritt ein. Deshalb kann Ihr Beförderungs-Unternehmen Sie nicht wie geplant
       an Ihr ursprüngliches Reiseziel bringen. Die anfänglich geplante Ankunftszeit verschiebt sich um mindestens 24 Stunden.
       a. Naturkatastrophe.
       b. Unwetter.
       c. Arbeitsstreik. Dies gilt jedoch nicht, wenn dieser bereits vor Abschluss Ihrer Versicherung angedroht oder angekündigt
             wurde.
       d. Einstellung des Flug- oder Zugbetriebs. Diese ist von der Regierung angeordnet. Ausnahme: Reisewarnungen oder
             -verbote, die von einer Regierung oder Behörde ausgesprochen wurden.
       Sie erreichen Ihr ursprüngliches Reiseziel auf einem anderen Weg. In diesem Fall erstatten wir Ihnen folgende Kosten. Dies
       gilt bis zur maximalen Versicherungs-Leistung Ihrer Reiseabbruch-Versicherung.
       i.    Die Ausgaben, die für die alternative Beförderung notwendig sind. Wenn Sie Rückerstattungen erhalten, werden diese
             verrechnet.
       ii. Die        Kosten     für    eine     nicht    genutzte    Unterkunft,   die     Sie     im     Voraus    gebucht     haben.
             Etwaige Rückerstattungen ziehen wir ab.
       Es gelten die folgenden Bedingungen:


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[Seite 18]
       a.Die Beförderungsklasse der neuen Beförderung darf nicht besser sein als die ursprünglich gebuchte.
       b.Sie haben Ihre Versicherung über ein Beförderungs-Unternehmen abgeschlossen. Dessen Arbeitnehmer streiken. Oder
         es streiken die Arbeitnehmer einer Tochtergesellschaft des Beförderungs-Unternehmens. In diesem Fall besteht kein
         Versicherungsschutz bei Arbeitsstreik.
9. Sie sind als Ersthelfer tätig. Es ereignet sich ein Unfall oder Notfall. Dazu zählen wir auch Naturkatastrophen. Deshalb
    haben Sie während des ursprünglich geplanten Reisezeitraums einen Einsatz als Ersthelfer. Oder: Dies trifft auf Ihre
    Reisebegleitung zu.
10. Sie befinden sich in einem entführten Flugzeug, Zug, Fahrzeug oder Schiff. Oder: Das trifft auf Ihre Reisebegleitung zu.
11. Sie, Ihre Reisebegleitung oder ein Familienmitglied sind Mitglied der Bundeswehr. Während der ursprünglich
    geplanten Reise findet eine Versetzung / Abordnung statt. Oder es ändert sich der Urlaubsstatus. Änderungen wegen Krieg
    oder disziplinarischen Maßnahmen sind ausgenommen.
12. Sie versäumen mindestens 50 % der Dauer Ihrer Reise. Grund ist eines der folgenden Ereignisse.
    a. Verspätung eines Beförderungs-Unternehmens. Sagt das Beförderungs-Unternehmen die Reise vor Abreise ab, ist dies
         kein versichertes Ereignis.
    b. Arbeitsstreik. Ausnahme: Dieser wurde schon vor dem Abschluss Ihrer Versicherung angedroht oder angekündigt.
    c. Naturkatastrophe.
    d. Gesperrte oder unpassierbare Straßen als Folge von Unwetter.
    e. Verlorene oder gestohlene Reisedokumente. Sie brauchen diese, können sie aber nicht pünktlich vor der
         Fortsetzung Ihrer Reise wiederbeschaffen. Es gilt die folgende Bedingung:
         i.   Sie müssen nachweisen, dass Sie sich bei den zuständigen Behörden um Ersatzdokumente bemüht haben, um
              die Reise fortsetzen zu können.
    f. Innere Unruhen.
13. Es besteht der Verdacht, dass Sie an einer ansteckenden Krankheit leiden. Dies gilt auch für die Erkrankung an einer
    epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19. Aus diesem Grund verweigert Ihnen ein Beförderungs-
    Unternehmen die Beförderung. Oder: Dies trifft auf Ihre Reisebegleitung zu. Aber: Es besteht kein Versicherungsschutz,
    wenn Sie sich weigern, die Regeln für die Reise oder Einreise in Ihr Zielland einzuhalten. Oder wenn Sie diese missachten.
    Oder: Dies trifft auf Ihre Reisebegleitung zu.
14. Sie sollen bei der Geburt des Kindes eines Familienmitglieds anwesend sein.
15. Ihre Unterkunft am Reiseziel wird unbewohnbar.
16. Ihre geplante Reise führt in ein Land, in dem Sie nicht Ihren Wohnsitz haben. Sie hatten vor, dort bei Familienangehörigen zu
    wohnen. Ein Mitglied dieses Haushalts ist verstorben, schwer erkrankt oder verletzt. Darum kann man Sie nicht aufnehmen.
17. Sie befinden sich auf Ihrer Reise. Regierungsbehörden ordnen an Ihrem Zielort eine Zwangsevakuierung an. Der Grund ist
    eine Naturkatastrophe.
    Es gilt die folgende Bedingung.
    a. Sie haben die Versicherung abgeschlossen, bevor das Ereignis, das zur Zwangsevakuierung führte, bekannt wurde.
18. Ihr Fahrzeug hat während Ihrer Reise eine Fahrzeugpanne. Es ist nicht mehr fahrbereit. Oder: Das Fahrzeug Ihrer
    Reisebegleitung ist betroffen.
19. Das Fahrzeug, das während Ihrer Reise als Hauptbeförderungsmittel dient, wird gestohlen.
20. Ein terroristisches Ereignis geschieht an dem Ort, an den Sie laut Ihrem Reiseplan reisen wollen. Oder es geschieht im
    Umkreis von 100 Kilometern davon.
    Es gilt die folgende Bedingung.
    a. Innerhalb von 30 Tagen vor Versicherungs-Beginn darf kein terroristisches Ereignis passiert sein. Dies gilt für einen
         Umkreis von 40 Kilometern um diesen Ort herum


VERSPÄTUNGS-VERSICHERUNG
Ihre Reise verzögert sich. Oder: Die Reise Ihrer Reisebegleitung verzögert sich. Grund ist eines der unten
genannten versicherten Ereignisse. Wir ersetzen Ihnen folgende Auslagen bis zur maximalen Versicherungs-Leistung. Diese
ist in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir davon ab.

i.     Wir erstatten Ihnen die Kosten für nicht in Anspruch genommene im Voraus gebuchte Reiseleistungen. Außerdem
       erstatten wir die Kosten für zusätzliche Aufwendungen. Diese sind Ihnen für den Zeitraum und am Ort Ihrer Verspätung
       entstanden. Das können zum Beispiel Kosten für Mahlzeiten, Unterkunft, Kommunikation (z. B. Telefonkosten) und lokalen
       Transport sein. Es gilt dabei eine tägliche (je 24 Stunden) Obergrenze. Diese ist in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben.
       A. Sie können keine Belege vorlegen. Dann gilt die Regelung „ohne Belege“.
       B. Sie können Belege vorlegen. Dann gilt die Regelung „mit Belegen“.
ii.    Sie versäumen wegen einer Verspätung die Abfahrt Ihres Kreuzfahrtschiffes. Oder: Sie versäumen wegen einer Verspätung
       die Abfahrt Ihrer Rundreise. Wir erstatten die notwendigen Kosten für Beförderung. Damit können Sie sich Ihrer Kreuzfahrt /
       Rundreise wieder anschließen. Oder Sie können an Ihr Reiseziel gelangen.


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iii.   Es gibt auf Ihrem Weg zum Flughafen oder Bahnhof eine Verspätung im öffentlichen Nahverkehr. Deshalb verpassen Sie
       Ihren Flug oder Ihren Zug. Wir erstatten die notwendigen Kosten für die Beförderung an Ihr Reiseziel oder zurück nach
       Hause.

HINWEIS: Es gibt Kosten, für die Ihr Beförderungs-Unternehmen die Zahlung übernehmen muss. Oder: Ihr
Reiseanbieter muss die Zahlung übernehmen. Diese erstatten wir nicht.

Auf die Verspätung müssen die folgenden Bedingungen zutreffen. Die Mindestdauer der Verspätung ist erfüllt. Diese
Mindest-Stundenzahl ist in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben. Und: Der Grund für die Verspätung ist eines der unten
genannten versicherten Ereignisse.

1.     Verspätung eines Beförderungs-Unternehmens.
2.     Arbeitsstreik. Ausnahme: Dieser wurde schon vor dem Abschluss Ihrer Versicherung angedroht oder angekündigt.
3.     Quarantäne während Ihrer Reise. Der Grund ist, dass Sie einer der folgenden Krankheiten ausgesetzt waren.
       a. Einer ansteckenden Krankheit. Ausgenommen hiervon sind Epidemien oder Pandemien.
       b. Einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit. Dies gilt zum Beispiel auch bei COVID-19. Dabei müssen
           die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sein.
           i.   Die Quarantäne wegen einer Epidemie oder Pandemie betrifft ausdrücklich Sie oder Ihre Reisebegleitung. Ihr Name
                oder der Ihrer Reisebegleitung werden in der Quarantäne-Anordnung genannt.
           ii. Unabhängig davon, ob Sie oder Ihre Reisebegleitung ausdrücklich namentlich unter Quarantäne gestellt wurden
                (i), gilt das Folgende. Erstens ist eine generelle Quarantäne für einen Teil oder die Gesamtheit der Bevölkerung
                nicht versichert. Auch eine generelle Quarantäne für ein geografisches Gebiet, ein Gebäude oder ein Schiff ist nicht
                versichert. Zweitens darf die Quarantäne nicht verhängt worden sein, weil Sie oder Ihre Reisebegleitung zuvor in
                ein bestimmtes Gebiet gereist sind. Genauso wenig darf sie verhängt worden sein, weil Sie von einem bestimmten
                Ort gekommen sind.
4.     Eine Naturkatastrophe.
5.     Verloren gegangene oder gestohlene Reisedokumente.
6.     Entführung, es sei denn, es handelt sich um ein terroristisches Ereignis.
7.     Innere Unruhen.
8.     Ein Verkehrsunfall.
9.     Es besteht der Verdacht, dass Sie an einer ansteckenden Krankheit leiden. Dies gilt auch für die Erkrankung an einer
       epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19. Aus diesem Grund verweigert Ihnen ein Beförderungs-
       Unternehmen die Beförderung. Oder: Dies trifft auf Ihre Reisebegleitung zu. Aber: Es besteht kein Versicherungsschutz,
       wenn Sie sich weigern, die Regeln für die Reise oder Einreise in Ihr Zielland einzuhalten. Oder wenn Sie diese missachten.
       Oder: Dies trifft auf Ihre Reisebegleitung zu.


SPORT & AKTIV-VERSICHERUNG
Verpasste Aktivität

Sie haben eine oder mehrere Aktivitäten im Voraus gebucht. Daran können Sie während Ihrer Reise nicht teilnehmen. Grund ist
eines der unten angegebenen versicherten Ereignisse. Wir ersetzen Ihnen Ihre nicht erstattungsfähigen Auslagen, die Ihnen für
diese Aktivitäten entstanden sind. Wir übernehmen die Kosten bis zur maximalen Versicherungs-Leistung. Diese ist in Ihrer
Leistungs-Übersicht angegeben. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir davon ab. Bitte beachten Sie: Dieser Versicherungsschutz
greift nur, solange die jeweilige Aktivität noch nicht begonnen hat.

Versicherte Ereignisse:

1.     Sie werden unerwartet schwer krank oder verletzen sich schwer. Dies gilt auch für die Diagnose einer epidemisch oder
       pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19. Oder: Dies trifft auf Ihre Reisebegleitung zu, die an der Aktivität
       teilnimmt. Oder: Dies trifft auf ein Familienmitglied zu, das an der Aktivität teilnimmt.
       a. Die Erkrankung oder Verletzung ist unerwartet, wenn
             i.   sie zum ersten Mal nach Abschluss der Versicherung auftritt oder
             ii. eine bestehende Erkrankung oder Verletzung in den letzten 6 Monaten vor Versicherungs-Abschluss nicht
                  behandelt wurde. Sie verschlechtert sich nach Abschluss der Versicherung.
             Hinweis: Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben keinen Einfluss
             auf den Versicherungsschutz.
       b. Die Krankheit oder Verletzung ist schwer, wenn eine Teilnahme an der Aktivität unzumutbar ist.
       Es gilt die folgende Bedingung:
       a. Ein Arzt rät Ihnen vor Beginn der Aktivität von einer Teilnahme ab. Oder: Dies gilt für Ihre Reisebegleitung oder
             ein Familienmitglied. Wenn der Arztbesuch vor Beginn der Aktivität nicht möglich ist, gilt das Folgende. Sie müssen


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            innerhalb von 48 Stunden nach dem geplanten Beginn der Aktivität einen Arzt hinzuziehen. Oder sobald es eine
            vertretbare Möglichkeit dazu gibt. Dieser muss die Entscheidung, nicht an der Aktivität teilzunehmen, nachträglich
            bestätigen. Dies gilt auch für Ihre Reisebegleitung oder ein Familienmitglied.
2.     Ein Familienmitglied, das nicht an der Aktivität teilnimmt, wird krank oder verletzt sich. Dies gilt auch für die Diagnose einer
       epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19.
       Es gilt die folgende Bedingung.
       a. Die Krankheit oder Verletzung muss von einem Arzt als lebensbedrohlich eingestuft werden. Oder: Sie macht
            einen Krankenhaus-Aufenthalt notwendig. Oder: Sie erfordert Ihre Betreuung.
3.     Ihr Tod oder der Tod Ihrer Reisebegleitung an oder ab dem Datum des Inkrafttretens Ihrer Versicherung.
4.     Ein Familienmitglied stirbt am Tag des Beginns der geplanten Aktivität oder innerhalb von 30 Tagen davor. Oder: Dies trifft
       auf Ihren Assistenzhund zu.
5.     Ihre Aktivität wird vom Veranstalter abgesagt. Grund dafür ist Unwetter. Sie hatten diese im Voraus gebucht.
6.     Ihr Skigebiet sperrt mindestens 75 % seiner Skilifte. Grund dafür ist Schneemangel oder Schneeüberschuss.
       Es gilt die folgende Bedingung.
       a. Die Skilifte sind mindestens 50 % der normalen Betriebszeiten geschlossen. Das geschieht an dem Kalendertag, an
            dem Sie Ihre Liftkarten benutzen wollen.

Sportgeräte-Versicherung

Ihr Reiseanbieter verliert oder beschädigt Ihre Sportgeräte. Oder: Sie werden während Ihrer Reise
gestohlen. Wir zahlen Ihnen den niedrigeren der folgenden Beträge. Wir erstatten höchstens die Kosten bis zur
maximalen Versicherungs-Leistung für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Sportgeräten. Diese ist in Ihrer Leistungs-
Übersicht angegeben. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir davon ab.

i.     Die Kosten für die Reparatur der beschädigten Sportgeräte.
ii.    Die Kosten für den Ersatz der verloren gegangenen, beschädigten oder gestohlenen Sportgeräte durch identische oder
       gleichartige Geräte. Die Erstattungssumme wird dabei wie folgt gekürzt: Für jedes volle Jahr, in dem das Gerät seit dem
       ursprünglichen Kaufdatum zur Nutzung bereit stand, werden 20 % abgezogen. Die maximale Kürzung beträgt 70 %.

Falls die Versicherungs-Summe niedriger ist als der Zeitwert, besteht eine Unterversicherung. Dennoch kürzen wir die
Entschädigung nicht, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Man nennt das Unterversicherungsverzicht.

Es gelten die folgenden Bedingungen (Obliegenheiten).

a.     Sie haben alles Notwendige getan, um Ihre Sportgeräte sicher und unbeschädigt aufzubewahren. Und bei Verlust haben Sie
       alles Notwendige unternommen, um die Geräte zurückzubekommen.
b.     Sie haben einen Schaden entdeckt. Diesen müssen Sie innerhalb von 24 Stunden nach Entdecken melden. Das geschieht
       bei den zuständigen Behörden vor Ort, dem Beförderungs-Unternehmen, Beherbergungs-Betrieb oder Reiseveranstalter.
       In der Verlustanzeige ist eine Beschreibung der Gegenstände und deren Wert festzuhalten. Behalten Sie einen Nachweis
       davon ein.
c.     Sie müssen Quittungen im Original für die verloren gegangenen, beschädigten oder gestohlenen Gegenstände vorlegen.
       Oder Sie müssen andere Kaufbelege vorweisen. Wenn Sie dies nicht können, erstatten wir höchstens 50 % des
       Zeitwerts.

Lesen Sie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nach.

Nicht versichert sind folgende Dinge.

1.     Andere Geräte als Sportgeräte.
2.     Tiere, auch Trophäen.
3.     Autos, Motorräder und Motoren. Auch Drohnen oder Flugzeuge. Ebenso Wasserfahrzeuge und andere Fahrzeuge.
       Ebenfalls entsprechendes Zubehör und Ausrüstung.
4.     Hörgeräte, verschreibungspflichtige sowie nicht verschreibungspflichtige Brillen mit Sehschärfen-Korrektur und
       Kontaktlinsen. Ausnahme: Hilfsmittel, die speziell für den Gebrauch bei einer bestimmten Sportart hergestellt
       wurden.
5.     Prothesen und orthopädische Hilfsmittel. Ausnahme: Hilfsmittel, die speziell für den Gebrauch bei einer bestimmten
       Sportart hergestellt wurden.
6.     Rollstühle und andere Mobilitätshilfen. Ausnahme: Hilfen, die speziell für den Gebrauch bei einer bestimmten
       Sportart hergestellt wurden.
7.     Immaterielle Güter. Dazu zählen wir auch Software und elektronische Daten.
8.     Geschäfts- oder Handelsgüter.
9.     Güter, die nicht Ihr Eigentum sind.


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[Seite 21]
10. Ihr vorsätzliches und mutwilliges Verhalten, das zum Verlust, Diebstahl oder zur Beschädigung Ihrer Sportgeräte
    führt.
11. Sportgeräte, wenn das Folgende zutrifft.
    a. Während des Transports. Ausnahme: Der Transport erfolgt durch Ihr Beförderungs-Unternehmen.
    b. In oder auf einem Autoanhänger.
    c. In einem unverschlossenen Fahrzeug, das nicht beaufsichtigt ist.

Leihgebühr für Ersatz-Sportgeräte

Ihre Sportgeräte gehen während Ihrer Hinreise verloren. Oder: Ihre Sportgeräte treffen verspätet ein. Dies ist das Verschulden
eines Reiseanbieters. Oder: Ihre Sportgeräte werden während Ihrer Reise beschädigt oder gestohlen. In diesen Fällen
erstatten wir Ihnen die notwendigen Auslagen für die Anmietung von Ersatz-Sportgeräten. Diese können Sie während Ihrer
Reise benutzen. Wir erstatten die Kosten bis zur maximalen Versicherungs-Leistung für ausgeliehene Sportgeräte. Diese ist in
Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben. Nicht versichert sind motorisierte Geräte oder Fahrzeuge.

Es gilt die folgende Bedingung (Obliegenheit).

a.     Sie haben einen Verlust oder eine Beschädigung entdeckt. Das müssen Sie innerhalb von 24 Stunden nach Entdecken
       melden. Dies geschieht bei den zuständigen Behörden vor Ort, dem Reiseanbieter, Beherbergungs-Betrieb oder
       Reiseveranstalter. In der Verlustanzeige ist eine Beschreibung der Gegenstände festzuhalten.
       Lesen Sie die Folgen einer Obliegenheitsverletzung im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nach.

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Sie werden während Ihrer Reise als vermisst gemeldet und müssen gesucht werden. Oder: Sie müssen aus einer
Gefahrensituation gerettet oder geborgen werden. Wir übernehmen die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen
durch ein professionelles Rettungsteam. Wir erstatten die Kosten für diese Dienste bis zur maximalen Versicherungs-Leistung.
Diese ist in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben. Sie gilt zusätzlich zu allen anderen Such-, Rettungs- und Bergungsleistungen,
die Ihre abgeschlossene Versicherung beinhaltet.


REISE-ASSISTANCE
Bei Notfällen sind wir für Sie da. Wir stehen Ihnen weltweit mit einem 24-Stunden-Notfall-Service zur Verfügung. Dieser bietet
Ihnen rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe. In den nachfolgend genannten Situationen unterstützen wir Sie.

Informationen vor der Reise.

Wir informieren Sie über die Sicherheitslage im jeweiligen Reiseland. Auch über gesundheitliche Risiken im Reiseland
informieren wir. Zusätzlich geben wir zu für die Reise notwendige Impfungen Auskunft.

Vermittlung eines Arztes oder einer medizinischen Einrichtung.

Sie brauchen während Ihrer Reise die Hilfe eines Arztes oder einer medizinischen Einrichtung. Wir helfen Ihnen bei der Suche.
Wir nennen Ihnen geeignete Anlaufstellen, wo man Deutsch oder Englisch spricht.

Unterstützung, wenn Sie ins Krankenhaus müssen.

Sie werden in ein Krankenhaus eingeliefert und haben eine Reise-Krankenversicherung abgeschlossen. In diesem Fall bleibt
unser medizinischer Dienst mit Ihnen und Ihrem behandelnden Arzt in Kontakt. Auf Ihren Wunsch informieren wir Ihre Familie
und Ihren Hausarzt über Ihre Krankheit oder Verletzung. Wir halten diese bezüglich Ihres Zustands auf dem Laufenden.

Medizinischer Dolmetscher-Service.

Sie brauchen im Ausland Hilfe. Wir stehen Ihnen mit Übersetzungs-Dienstleistungen zur Seite. Wir erklären Diagnosen und
andere medizinische Begriffe.

Unterstützung, wenn Sie Ihre Reisedokumente verloren haben.

Ihr Reisepass oder sonstige Reisedokumente gehen verloren. Oder: Die Dokumente werden gestohlen. Wir unterstützen Sie bei
der Beschaffung von Ersatzdokumenten. Falls nötig, helfen wir Ihnen, Ihre Reiseplanung zu ändern.

Unterstützung, wenn Sie im Notfall einen Geldtransfer brauchen.


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[Seite 22]
Ihre Reise verzögert sich oder wird unterbrochen. Oder: Ihnen kommen Zahlungsmittel für die Reise abhanden. Sie brauchen
zusätzliches Geld für unerwartete Ausgaben. Wir unterstützen Sie. Wir stellen den Kontakt zur Hausbank her. Wir helfen dabei,
einen Geldtransfer von der Bank bzw. Ihrer Familie oder von Freunden zu organisieren.

Rechtlicher Beistand und Kontakt zu Behörden.

Sie wurden verhaftet oder werden mit Haft bedroht. Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung eines Anwaltes und eines
Dolmetschers. Wir informieren Sie über das nächste Konsulat (Adresse und telefonische Erreichbarkeit).

Übermittlung von Nachrichten im Notfall.

Wir helfen Ihnen, eine wichtige Nachricht an eine Person in Ihrer Heimat zu schicken.


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[Seite 23]
ALLGEMEINE AUSSCHLÜSSE

Die Allgemeinen Ausschlüsse gelten insgesamt für diesen Versicherungs-Vertrag. Ein „Ausschluss“ bezeichnet etwas,
das nicht durch diesen Versicherungs-Vertrag abgedeckt ist. Dafür bieten wir keine Zahlungen oder Dienstleistungen an.

Nicht versichert sind Aktivitäten, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen. Dazu gehören unter anderem
Wirtschafts- oder Handelssanktionen. Auch Embargos sind gemeint.

Wenn Sie in ein Land oder ein Gebiet gereist sind, für welches die Regierung oder eine örtliche Behörde Ihres
Wohnsitzlandes oder Ihres Reiseziels eine Reisewarnung ausgesprochen hat, gilt Folgendes. Der Schaden darf nicht
direkt oder indirekt mit dem Anlass der Reisewarnung zusammenhängen.

Diese Versicherung bietet keinen Versicherungsschutz in den nachfolgend genannten Fällen. Das gilt zum einen
für Schäden, die direkt darauf zurückzuführen sind. Zum anderen gilt es auch für Schäden, die indirekt darauf
zurückzuführen sind. Dies ist unabhängig davon, ob Sie selbst, Ihre Reisebegleitung oder ein Familienmitglied davon
betroffen sind.

1.  Alle Schäden, Umstände oder Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Versicherungs-Abschlusses bekannt waren. Das
    Gleiche gilt, wenn diese vorhersehbar, beabsichtigt oder erwartet waren. In der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-
    Versicherung gilt für bestehende Erkrankungen und Verletzungen: Sie haben keinen Versicherungsschutz
    bei einer bestehenden Erkrankung oder Verletzung, die das letzte Mal innerhalb der letzten 6 Monate vor
    Versicherungsabschluss (Reiserücktritt-Versicherung) bzw. Reiseantritt (Reiseabbruch-Versicherung) behandelt
    wurde.
2. Wenn Sie sich absichtlich selbst verletzen. Oder: Wenn Sie einen Selbstmordversuch unternehmen. Oder: Wenn Sie
    Selbstmord begehen.
3. Schwangerschaften oder Geburten, die normal und frei von Komplikationen verlaufen. Dies gilt nicht, wenn dies
    in der Reiserücktritt-Versicherung ausdrücklich versichert ist. Oder: Wenn dies in der Reiseabbruch-Versicherung
    ausdrücklich versichert ist.
4. Fruchtbarkeitsbehandlungen oder Abbruch einer Schwangerschaft, der nicht medizinisch indiziert ist.
5. Konsum oder Missbrauch von Alkohol oder Drogen oder körperliche Symptome, die damit zusammenhängen.
    Dieser Ausschluss gilt nicht in der Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport.
6. Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
7. Tätigkeit als Mitglied der Besatzung an Bord eines Flugzeugs, Nutzfahrzeugs oder gewerblichen Wasserfahrzeugs.
    Dazu gehört auch die Tätigkeit als Trainee oder Auszubildender.
8. Teilnahme an oder Training für professionelle Sportwettbewerbe.
9. Die Teilnahme an extremen, risikoreichen Sport- und Freizeit-Aktivitäten im Allgemeinen. Die Teilnahme an
    folgenden Aktivitäten im Besonderen.
    a. Jede Aktivität in großer Höhe. Dazu gehören auch, aber nicht nur BASE-Jumping oder freies Klettern.
    b. Rafting / Kayaking im Wildwasser. Dies gilt, wenn der Schwierigkeitsgrad über V liegt. Ebenso Kanufahren im
         Wildwasser. Dies gilt, wenn der Schwierigkeitsgrad über III liegt.
    c. Heli-Skifahren, Skifahren oder Snowboarden in einem Gebiet, das die Betreiber des Skigebiets als nicht sicher
         angeben.
    d. Selbstverteidigungssport oder Kampfsport. Ebenso die Teilnahme an Stierläufen oder Rodeos.
    e. Rennen mit motorisierten Fahrzeugen. Oder: Rennen mit Wasserfahrzeugen. Ausnahme: Go-Kart-Rennen.
    f. Apnoetauchen in einer Tiefe von mehr als 10 Metern. Oder: Gerätetauchen in einer Tiefe von mehr als 30
         Metern. Oder: Wenn nicht zertifizierte Taucher ohne einen zertifizierten Tauchlehrer tauchen. Risikoreiche Sport-
         und Freizeit-Aktivitäten, die nicht vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, sind nur in folgenden Fällen
         versichert.
    Extreme, risikoreiche Sport- und Freizeit-Aktivitäten, die nicht vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, sind
    nur in folgenden Fällen versichert. Wenn sie
    i.   im Rahmen Ihrer Reise organisiert wurden.
    ii. von einem Unternehmen angeboten werden, das, soweit erforderlich, lizenziert ist.
    iii. nicht gesetzlich verboten sind.
    Wichtig (Obliegenheit): Sie sind verpflichtet, bei der Ausübung Ihrer sportlichen Aktivitäten die empfohlene
    Schutzausrüstung zu tragen, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
    Die Folgen einer Obliegenheitsverletzung sind im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nachzulesen.
10. Eine strafbare Handlung, die zu einer Verurteilung führt. Das gilt nicht, wenn Sie Opfer einer solchen Handlung sind.
    Auch wenn Ihre Reisebegleitung oder ein Familienmitglied Opfer einer strafbaren Handlung sind, gilt dies nicht.


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[Seite 24]
11. Eine Epidemie oder Pandemie. Das gilt nicht, wenn in der Reiserücktritt-, Reiseabbruch- oder der Verspätungs-
    Versicherung ausdrücklich dafür Versicherungsschutz gewährt wird. Auch wenn in der Reise-Krankenversicherung
    inkl. Kranken-Rücktransport ausdrücklich Versicherungsschutz dafür gewährt wird, gilt dies nicht.
12. Naturkatastrophen. Das gilt nicht, wenn bzw. soweit diese ausdrücklich durch die Reiserücktritt-, Reiseabbruch-
    oder die Verspätungs-Versicherung abgedeckt sind.
13. Luft-, Wasser- oder andere Verschmutzungen. Dazu gehört auch thermische, biologische und chemische
    Verschmutzung oder Verseuchung. Die Gefahr einer Freisetzung von Schadstoffen ist ebenfalls ausgeschlossen.
14. Kernreaktionen. Kernstrahlung. Radioaktive Verseuchung.
15. Krieg oder kriegerische Handlungen.
16. Militärdienst. Das gilt nicht, wenn dieser ausdrücklich in der Reiserücktritt- oder Reiseabbruch-Versicherung
    versichert ist.
17. Politisches Risiko.
18. Cyber-Risiko.
19. Innere Unruhen oder Aufstand. Das gilt nicht, wenn in der Reiseabbruch- oder Verspätungs-Versicherung
    ausdrücklich Versicherungsschutz gewährt wird.
20. Terroristische Ereignisse. Das gilt nicht, wenn und soweit in der Reiserücktritt-, Reiseabbruch- oder der
    Verspätungs-Versicherung ausdrücklich Versicherungsschutz besteht. Medizinische Notfälle sind aber versichert.
    Auch Rettungstransporte sind versichert.
21. Maßnahmen der Staatsgewalt. Dazu zählen auch Reisewarnungen oder -verbote. Diese spricht eine Regierung
    oder Behörde aus. Dies gilt nicht, wenn sie ausdrücklich in der Reiserücktritt- oder Reiseabbruch-Versicherung
    abgedeckt sind.
22. Ein Reiseanbieter stellt die Geschäftstätigkeit vollständig ein. Grund ist seine Finanzsituation. Dabei spielt es keine
    Rolle, ob Insolvenz angemeldet wird.
23. Jegliche Beschränkungen des Reiseanbieters beim Gepäck. Das gilt auch für medizinischen Bedarf und
    medizinische Ausrüstung.
24. Abnutzung durch normalen Gebrauch. Oder: fehlerhafte Materialien. Oder: mangelhafte Verarbeitung.

WICHTIG: In den folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz.

1.     Sie sind nicht versichert, wenn die Tickets oder Fahrscheine keine Reisedaten enthalten. Ihr Beförderungs-
       Unternehmen hat sie in dieser Form ausgestellt.
2.     Sie sind nicht versichert, wenn Ihre tatsächlichen Reisedaten anders sind als die Reisedaten in Ihrem
       Versicherungs-Nachweis. Das gilt nicht für Versicherungen für eine One-Way-Buchung (einfache Strecke).
3.     Sie beabsichtigen, sich auf Ihrer Reise medizinisch versorgen zu lassen oder eine medizinische Behandlung in
       Anspruch zu nehmen.


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[Seite 25]
WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN VERSICHERUNGSFALL

Was müssen Sie immer beachten, wenn ein Versicherungsfall eintritt?

Sie müssen den Schaden möglichst gering halten und beweisen. Sichern Sie deshalb bitte in jedem Fall
geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z. B. Schadenbestätigung, Attest) und zum Umfang des Schadens (z. B.
Rechnungen, Belege). Sie können Ihren Versicherungsfall schnell und bequem online unter www.allianz-reiseschutz.de/
versicherungsfall melden.

Was müssen Sie tun, wenn fraglich ist, ob Sie Ihre Reise antreten können oder an einer gebuchten Aktivität teilnehmen
können? (Dies gilt, wenn Sie eine REISERÜCKTRITT-VERSICHERUNG oder eine SPORT & AKTIV-VERSICHERUNG
abgeschlossen haben.)

Die Teilnahme an einer Reise ist unzumutbar bzw. unmöglich. Oder: Die Teilnahme an einer im Voraus gebuchten Aktivität ist
unzumutbar bzw. unmöglich. Der Grund dafür ist ein versichertes Ereignis. In diesem Fall müssen Sie die Reise bzw. die Aktivität
unverzüglich stornieren. Außerdem müssen Sie uns so schnell wie möglich informieren.

ACHTUNG. Kontaktieren Sie uns bitte immer – unabhängig von der Einschätzung Ihres Arztes zu den Aussichten auf
Genesung. Wir ersetzen nicht die höheren Stornokosten, die durch eine verspätete Stornierung entstehen, weil Sie auf
Heilung oder Besserung gehofft haben, diese aber nicht eintritt. Wenn Sie krank werden oder sich verletzen, wenden Sie sich
unverzüglich an unseren medizinischen Dienst (Stornoberatung). Dieser berät Sie, ob bzw. wann die Reise / Aktivität storniert
werden sollte. Wenn Sie unserer Empfehlung folgen, kürzen wir die Versicherungs-Leistung nicht.

Wir ersetzen Ihnen im Versicherungsfall die vertraglich geschuldeten Stornokosten. Falls Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart
haben, ziehen wir diese ab. Ebenso ziehen wir Rückerstattungen ab, die Sie von anderer Stelle erhalten.

Dazu brauchen wir die folgenden Unterlagen.

1.     Die Reisebestätigung. Diese muss die gebuchten Leistungen und den Reisepreis enthalten. Außerdem müssen die Namen
       aller Reise-Teilnehmer aufgeführt sein. Das gilt auch für Objekt-Buchungen.
2.     Den Versicherungs-Nachweis.
3.     Die Rechnung über die Stornokosten sowie einen Nachweis der Zahlung. Wenn Sie eine Ferienwohnung oder ein
       anderes Objekt storniert haben, muss der Vermieter bestätigen, dass die Weitervermietung nicht möglich war.
4.     Den Schadennachweis.
       a. Bei Krankheit, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Schwangerschaft ein ärztliches Attest. Das Attest muss das
            Geburtsdatum des Patienten und den Befund enthalten. Auch der Beginn der Krankheit und der Behandlung müssen
            aufgeführt sein. Ein Formular für ein ärztliches Attest können Sie bei uns anfordern. Ggf. brauchen wir auch eine
            Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung.
       b. Bei Tod eine Sterbeurkunde.
       c. Bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers. Dieses muss die Gründe für die Kündigung
            nennen.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden können oder verspätet antreten müssen?
(Dies gilt, wenn Sie eine REISEABBRUCH-VERSICHERUNG abgeschlossen haben.)

Sie müssen die Reise ungeplant beenden oder verspätet antreten. Oder: Sie müssen die Reise deshalb unterbrechen. Der Grund
dafür ist ein versichertes Ereignis. Reichen Sie zur Erstattung von Kosten bitte die nachfolgend aufgeführten Unterlagen ein.

1.     Die Reisebestätigung. Diese muss die gebuchten Leistungen und den Reisepreis enthalten. Außerdem müssen die Namen
       aller Reise-Teilnehmer aufgeführt sein. Das gilt auch für Objekt-Buchungen.
2.     Den Versicherungs-Nachweis.
3.     Belege über zusätzliche Reisekosten. Außerdem brauchen wir eine Abrechnung des Reiseanbieters. Diese muss die nicht
       genutzten Leistungen aufführen.
4.     Den Schadennachweis. Dies kann z. B. ein ärztliches Attest vom Arzt am Reiseziel sein. Das Attest muss das
       Geburtsdatum des Patienten und den Befund enthalten. Auch der Beginn der Krankheit und der Behandlung müssen
       aufgeführt sein. Oder Sie legen uns die polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls oder dergleichen vor.


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[Seite 26]
Woran müssen Sie denken, wenn Ihr Reisegepäck / Sportgerät beschädigt oder gestohlen wird oder verspätet
ankommt? (Dies gilt, wenn Sie eine REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG oder eine SPORT &AKTIV-VERSICHERUNG
abgeschlossen haben.)

Ihr Reisegepäck / Sportgerät wird beim Transport beschädigt. Oder: Das Gepäck kommt abhanden. Oder: Es kommt verspätet
an. Melden Sie dies bitte unverzüglich dem verantwortlichen Unternehmen. Wenn Sie den Schaden erst später feststellen (etwa
beim Auspacken), müssen Sie dies nachträglich melden. Das muss innerhalb von sieben Tagen schriftlich erfolgen.

Wichtig. Die meisten Beförderungs-Unternehmen stellen eine Bestätigung aus, wenn ein Schaden entstanden ist. Diese
müssen Sie bei uns einreichen. Ggf. hilft Ihnen auch die Reiseleitung im Reiseland, eine schriftliche Bestätigung der
Schadenmeldung zu erhalten. Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei der
nächsten Polizei-Dienststelle. Lassen Sie sich eine Durchschrift des Polizei-Protokolls geben. Verlangen Sie zumindest eine
Bestätigung, dass Sie Anzeige erstattet haben.


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[Seite 27]
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Wenn Sie mit uns den Versicherungs-Vertrag abgeschlossen haben, sind Sie Versicherungs-Nehmer. Sie schulden uns den
Versicherungs-Beitrag. Sie sind verpflichtet, allen versicherten Personen diese Versicherungs-Bedingungen und die
Datenschutzhinweise zur Verfügung zu stellen. Als Versicherungs-Nehmer können Sie gleichzeitig auch versicherte Person sein.

Als versicherte Person haben Sie Versicherungsschutz. Sie sind im Versicherungs-Nachweis namentlich genannt.
Oder: Sie gehören zu dem dort beschriebenen Personenkreis.

Für Ihre versicherte Reise besteht Versicherungsschutz. Dieser gilt im vereinbarten Geltungsbereich.

Wann müssen Sie den Versicherungs-Beitrag bezahlen?

Der Beitrag ist sofort nach Abschluss des Versicherungs-Vertrags fällig. Er ist bei Übermittlung des Versicherungsscheins zu
zahlen. Tritt der Versicherungsfall ein, müssen wir nur leisten, wenn der Beitrag bezahlt ist oder wenn Sie als Versicherungs-
Nehmer kein Verschulden daran trifft, dass der Beitrag nicht gezahlt wurde. Dies müssen Sie uns nachweisen.

Welche Pflichten haben Sie im Versicherungsfall? (Allgemeine Obliegenheiten)

Sie müssen den Schaden möglichst gering halten. Unnötige Kosten müssen Sie vermeiden.

Sie sind verpflichtet, uns den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen und zu beschreiben. Das betrifft sowohl das Ereignis
als auch den Umfang. Dafür müssen Sie uns wahrheitsgemäß jede Auskunft geben, die nötig ist, um den Sachverhalt zu
klären. Sie müssen es uns ermöglichen, Ursache und Höhe des geltend gemachten Anspruchs zu prüfen. Sie müssen den
Schaden durch Rechnungen und Belege im Original nachweisen.

Damit wir unsere Leistungspflicht und den Leistungsumfang beurteilen können, kann es nötig sein, dass Sie außerdem Ihre
Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Wenn Sie dies nicht tun und uns auch nicht auf andere Weise eine Prüfung
ermöglichen, müssen wir keine Versicherungs-Leistungen erbringen.

Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Was passiert, wenn Sie eine Pflicht verletzen?

Verletzen Sie eine Pflicht vorsätzlich, können wir die Versicherungs-Leistung verweigern. Verletzen Sie eine Pflicht
grob fahrlässig, können wir die Leistung kürzen. Der Umfang der Kürzung muss der Schwere Ihres Verschuldens
entsprechen. Sie müssen beweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.

Falls Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Pflicht keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer
Leistungspflicht hat, gilt Folgendes. Wir müssen die Versicherungs-Leistung erbringen. Dies gilt nicht, wenn Sie arglistig
gehandelt haben.

Wann verjährt Ihr Anspruch auf Leistung aus Ihrem Versicherungs-Vertrag?

Ihr Anspruch auf unsere Versicherungs-Leistung verjährt in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres,
in dem der Anspruch entstanden ist. Voraussetzung ist, dass Sie die Umstände, die den Anspruch begründen, kannten.
Oder: Sie hätten die Umstände ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müssen.

Wann zahlen wir die Versicherungs-Leistung?

Wir zahlen die Versicherungs-Leistung, nachdem wir Ihren Anspruch abschließend geprüft haben. Wir zahlen innerhalb von zwei
Wochen. Die Erstattung erfolgt immer per Überweisung auf das Konto eines Kreditinstituts.

Was gilt, wenn Sie Ersatzansprüche gegen Dritte haben?

Wenn Sie wegen des Schadenereignisses Ansprüche gegen Dritte haben, gehen diese auf uns über. Das gilt bis zur Höhe
der Zahlung, die Sie von uns erhalten haben. Dies gilt nur, wenn Ihnen daraus kein Nachteil entsteht. Ihre Ansprüche
auf Leistungen aus anderen privaten Versicherungs-Verträgen gehen unserer Eintrittspflicht vor. Wir treten in Vorleistung,
wenn wir von Ihnen zuerst in Anspruch genommen werden.

Es gilt die folgende Bedingung.

a.     Wenn Ihre Ansprüche gegen Dritte auf uns übergegangen sind, müssen Sie uns dies auf unseren Wunsch hin schriftlich
       bestätigen.

Was gilt für Erklärungen und Anzeigen uns gegenüber? Welche Form müssen diese haben? Wer darf sie
entgegennehmen?


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[Seite 28]
Sie und wir müssen Anzeigen und Willenserklärungen in Textform abgeben. Das sind Brief, Fax oder E-Mail. Versicherungs-
Vertreter haben keine Vollmacht, Anzeigen oder Willenserklärungen zu einem Versicherungsfall anzunehmen.

Welches Gericht in Deutschland ist zuständig? Welches Recht findet Anwendung?

Wenn Sie Ansprüche aus Ihrem Versicherungs-Vertrag geltend machen wollen, können Sie zwischen folgenden Gerichtsständen
wählen. München oder der Ort in Deutschland, an dem Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben.

Wenn wir Ansprüche gegen Sie vor Gericht durchsetzen wollen, ist der Gerichtsstand an dem Ort, wo Sie Ihren Wohnsitz haben.
Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Klageerhebung.

Es gilt deutsches Recht, soweit dies nach internationalem Recht zulässig ist.


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[Seite 29]
HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ

Entsprechend Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten durch AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland und die Ihnen nach dem
Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte geben Sie diese Hinweise allen mitversicherten Personen (z. B. Ehepartner)
zur Kenntnis.

I              Wer ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich?

Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich ist

AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland

Bahnhofstraße 16

D - 85609 Aschheim (bei München).

Der Datenschutzbeauftragte ist per Post zu erreichen unter der obenstehenden                 Anschrift   mit   dem   Zusatz   –
Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail unter datenschutz-azpde@allianz.com

II             Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verarbeitet?

1.             Was gilt für alle Kategorien von personenbezogenen Daten?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes
(VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.

Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss
des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungs-Vertrag zustande,
verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden
benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist.

Der Abschluss und die Durchführung                 des   Versicherungs-Vertrages    sind    ohne   die   Verarbeitung    Ihrer
personenbezogenen Daten nicht möglich.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6
Abs. 1 b) DSGVO.

Daneben gibt es in Art. 6 Abs. 1 a) und c) – f) DSGVO weitere gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten, die uns zur Verarbeitung
berechtigen.

Wir verarbeiten Ihre Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO, z. B. zur Prüfung von
Ausgleichsansprüchen, wenn wir von einem anderen Versicherer aufgrund einer bestehenden Mehrfachversicherung in Anspruch
genommen werden.

Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren, Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Dies
kann insbesondere erforderlich sein:

• zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs
• zur Werbung für unsere eigenen Versicherungs-Produkte sowie für Markt- und Meinungsumfragen
• zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten (insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die
  auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können).

Wir verarbeiten in der Regel nur Daten, die wir direkt von Ihnen erhalten haben. In Einzelfällen (z. B. wenn uns ein anderer
Versicherer bei Vorliegen einer Mehrfachversicherung in Anspruch nimmt) erhalten wir diese von Dritten.

Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, wie z. B.
aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.

Wir können Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 d) DSGVO auch verarbeiten, um Ihre lebenswichtigen Interessen zu schützen oder
wenn Sie in die Verarbeitung einwilligen, Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO.


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[Seite 30]
Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.

2.          Was gilt für besondere Kategorien von personenbezogenen Daten, insbesondere Gesundheitsdaten?

Die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten, zu denen auch Gesundheitsdaten gehören, unterliegt
besonderem Schutz. Die Verarbeitung ist in der Regel nur zulässig, wenn Sie gemäß Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO in die Verarbeitung
einwilligen oder eine der übrigen gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten vorliegt, Art. 9 Abs. 2 b) – j) DSGVO.

a)          Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten besonderer Kategorien

In vielen Fällen benötigen wir zur Prüfung des Leistungsanspruchs personenbezogene Daten, die einer besonderen Kategorie
angehören (sensible Daten). Dies sind z. B. Gesundheitsdaten. Indem Sie uns anlässlich eines konkreten Versicherungsfalles
solche Daten verbunden mit der Bitte um Prüfung und Schadenbearbeitung mitteilen, willigen Sie ausdrücklich ein, dass wir Ihre
für die Bearbeitung des Versicherungsfalles erforderlichen sensiblen Daten verarbeiten. Hierauf weisen wir Sie nochmals und
gesondert im Formular zur Meldung des Versicherungsfalls hin.

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass
dann die Leistungspflicht aus dem Versicherungsfall evtl. nicht geprüft werden kann. Ist die Prüfung des Versicherungsfalls
bereits abgeschlossen, können z. B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten dazu führen, dass die Daten nicht gelöscht werden.

Ihre sensiblen Daten dürfen wir auch dann verarbeiten, wenn dies zum Schutz Ihrer lebenswichtigen Interessen erforderlich ist
und Sie aus körperlichen oder rechtlichen Gründen außerstande sind, Ihre Einwilligung abzugeben, Art. 9 Abs. 2 c) DSGVO. Das
kann zum Beispiel bei schweren Unfällen während der Reise der Fall sein.

Werden wir bei Vorliegen einer Mehrfachversicherung von einem anderen Versicherer in Anspruch genommen oder nehmen
wir einen anderen Versicherer in Anspruch, dürfen wir Ihre sensiblen Daten zur Geltendmachung und zur Verteidigung des
gesetzlichen Ausgleichsanspruches verarbeiten, Art. 9 Abs. 2 f) DSGVO.

b)          Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der Leistungspflicht

Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es erforderlich sein, dass wir Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen
müssen, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen,
Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstiger Angehöriger eines Heilberufs ergeben.

Hierfür benötigen wir Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für uns sowie für alle Stellen, die der
Schweigepflicht unterliegen und Angaben zur Prüfung der Leistungspflicht machen müssen.

Wir werden Sie in jedem Einzelfall informieren, von welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft
benötigt wird. Sie können dann jeweils entscheiden, ob Sie in die Erhebung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten durch uns
einwilligen, die genannten Personen oder Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht entbinden und in die
Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an uns einwilligen oder die erforderlichen Unterlagen selbst beibringen.

III         An welche Empfänger leiten wir Ihre Daten weiter?

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können sein: ausgewählte externe Dienstleister (z. B. Assistance-Dienstleister,
Leistungsbearbeiter, Transportleistungserbringer, technische Dienstleister usw.) sowie andere Versicherungsunternehmen (z. B.
bei Vorliegen einer Mehrfachversicherung und zur Erkennung und Abwehr von betrügerischen Ansprüchen).

Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es
erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes
Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann.

Treten Sie als versicherte Person einem Gruppenversicherungsvertrag bei (z. B. im Rahmen eines Kreditkarten-Erwerbs),
können wir Ihre personenbezogenen Daten an den Versicherungsnehmer (z. B. Kreditinstitut) weiterleiten, wenn dieser ein
berechtigtes Interesse hat.

Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur
Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).

Die Weiterleitung der Daten ist eine Form der Verarbeitung und erfolgt ebenfalls im Rahmen der in Art. 6 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 2
DSGVO genannten Grundlagen.

IV          Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können
(gesetzliche Verjährungsfrist von drei bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir gesetzlich dazu


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[Seite 31]
verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung oder des Geldwäschegesetzes.
Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

V           Wo werden Ihre Daten verarbeitet?

Sollten wir Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung
innerhalb des Allianz-Konzerns auf Grundlage von verbindlichen Unternehmensvorschriften, der sogenannten „Binding Corporate
Rules“, die von den Datenschutzbehörden genehmigt wurden. Diese sind Teil des „Allianz Privacy Standard“. Diese
Unternehmensvorschriften sind für alle Unternehmen der Allianz Gruppe verbindlich und stellen einen angemessenen Schutz
von persönlichen Daten sicher. Der „Allianz Privacy Standard“ sowie die Liste der Unternehmen der Allianz Gruppe, die diesen
einhalten, kann hier aufgerufen werden:

https://www.allianz-partners.com/allianz-partners---binding-corporate-rules-.html

In den Fällen, in denen der „Allianz Privacy Standard“ nicht anwendbar ist, erfolgt die Übermittlung in Drittländer entsprechend
der Art. 44 – 50 DSGVO.

VI          Welche Rechte haben Sie?

Sie haben das Recht, über die bei uns gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten sowie unrichtige Daten berichtigen zu lassen.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie außerdem das Recht auf Löschung, das Recht auf Widerspruch gegen die
Verarbeitung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Widerspruchsrecht

Sie können einer Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken der Direktwerbung widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur
Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation
ergeben, widersprechen.

Wenn Sie sich über den Umgang mit Ihren Daten beschweren möchten, können Sie sich an den oben genannten
Datenschutzbeauftragten wenden. Für Sie besteht außerdem ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.


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[Seite 32]
INFORMATIONEN BEI VERTRÄGEN IM ELEKTRONISCHEN
GESCHÄFTSVERKEHR

Sofern Sie Ihren Versicherungsvertrag elektronisch (z.B. über ein Online-Portal) abgeschlossen haben, gelten
nachfolgende Informationen:

I            Können gemachte Eingaben vor dem Abschluss der Versicherung geändert werden?

Sind Sie unsicher, ob Sie überall richtige Angaben gemacht haben, können Sie vor Abschluss der Versicherung jederzeit Ihre
Angaben prüfen und ändern. Mit Hilfe des Buttons „VORHERIGE SEITE“ können Sie auch zurückliegende Schritte bearbeiten.

II          Welcher technische Schritt führt zum Vertrags-Abschluss?

Wir führen Sie Schritt für Schritt zum Online-Abschluss. Auf der Seite „Ihre Zahlung“ sehen Sie in der rechten Spalte eine
Zusammenfassung Ihrer Angaben. Bitte prüfen Sie, ob alle Daten richtig sind. Der Versicherungs-Abschluss selbst erfolgt erst
dann, wenn Sie auf den Button „Sie bezahlen XX,XX EUR“ klicken. Damit schließen Sie verbindlich den Vertrag mit uns ab und
die Daten werden an uns übermittelt.

III         Werden Ihre Vertragsdaten und der Vertragstext nach dem Vertrags-Abschluss gespeichert?

Die von Ihnen eingegebenen Vertragsdaten und der Vertragstext werden von uns gespeichert. Sie bekommen beim Abschluss
einer Versicherung den Versicherungsschein mit den wesentlichen Vertragsbestandteilen per E-Mail zugesandt.

IV          Welche Sprachen stehen zur Verfügung?

Wir stellen unser Angebot auf Deutsch zur Verfügung.


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