# ERGO Reiseversicherung ERGO Jahres-Reiserücktritts-Versicherung inkl. Reiseabbruch: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-reise-ergo-reiseversicherung-jahres-reiseruecktritt.php
- Rechtlicher Träger: ERGO Reiseversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-reise-ergo-reiseversicherung-jahres-reiseruecktritt.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinformationsblatt Jahres-Reiserücktritts-Versicherung (40.08.450 2303)](https://www.reiseversicherung.de/de/produktinformationen/produktinformationsblaetter/202304/de/40.08.450_2303_PIB_JV_RRV.pdf), Fassung Informationsblatt 40.08.450 (2308)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise) | ja | Es handelt sich um eine Jahres-Reiseversicherung mit automatischer Vertragsverlängerung. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada) | ja | Versicherungsschutz besteht auf Reisen weltweit. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Person | nicht geregelt |  |  |
| Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder) | nicht geregelt |  |  |
| Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginn | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage) | ja | In der Stornokosten-Versicherung sind alle Ihre Reisen, unabhängig von der Reisedauer, versichert. In der Reiseabbruch-Versicherung besteht Versicherungsschutz für die gesamte Dauer der Reise, maximal ein Jahr. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung) | ja | Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort oder Ihrer Arbeitsstätte und dem Zielort muss mehr als 50 Kilometer betragen. Oder Ihre Reise muss mindestens eine Übernachtung beinhalten. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt) | ja | Der Versicherungsschutz beginnt in der Stornokosten-Versicherung mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, jedoch nicht vor Buchung der jeweiligen Reise. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod | ja | Unerwartete schwere Ersterkrankung | Informationsblatt, Seite 1 |
| Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt) | nicht geregelt |  |  |
| Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose) | ja | Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Buchung bzw. Antritt der jeweiligen Reise nicht behandelt wurde. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrund | nicht geregelt |  |  |
| Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19) | nicht geregelt |  |  |
| Angeordnete Quarantäne vor Reiseantritt | nicht geregelt |  |  |
| Impfunverträglichkeit | nicht geregelt |  |  |
| Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationen | ja | Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender) | nicht geregelt |  |  |
| Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgeber | nicht geregelt |  |  |
| Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraum | nicht geregelt |  |  |
| Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft | nicht geregelt |  |  |
| Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreise | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsort | nicht geregelt |  |  |
| Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchung | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei versichertem Nichtantritt der Reise leisten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruch | 25 € | Selbstbeteiligung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens | Informationsblatt, Seite 1 |
| Umbuchungsgebühren statt Storno | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren) | ja | In der Stornokosten-Versicherung müssen Sie bei Eintritt eines versicherten Ereignisses Ihre Reise unverzüglich stornieren, spätestens jedoch, wenn sich die Stornokosten erhöhen würden. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei versicherter außerplanmäßiger Beendigung der Reise ersetzen wir den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | sowie zusätzliche Rückreisekosten | Informationsblatt, Seite 1 |
| Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise) | nicht geregelt |  |  |
| Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl) | nicht geregelt |  |  |
| Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | nicht geregelt |  |  |
| Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ort | nicht geregelt |  |  |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See) | nicht geregelt |  |  |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatz | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar waren | nicht geregelt |  |  |
| Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Betreuung und Rückholung mitreisender Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusern | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungssumme Reisegepäck | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt in der Gepäckversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenze | nicht geregelt |  |  |
| Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne) | nicht geregelt |  |  |
| Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Boots | nicht geregelt |  |  |
| Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauch | nicht geregelt |  |  |
| Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung zum Neuwert statt Zeitwert | nicht geregelt |  |  |
| Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein) | nicht geregelt |  |  |
| Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm) | nicht geregelt |  |  |
| Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistung | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crew | nicht geregelt |  |  |
| Kautionsschutz für die Yachtcharter | nicht geregelt |  |  |
| Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn) | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch) | nein | Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnung | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeiner Pandemieausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol oder Drogen | ja | Suchterkrankungen. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste) | nicht geregelt |  |  |
| Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límite | nicht geregelt |  |  |
| Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos médicos por COVID-19 en destino | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Produktinformationsblatt Jahres-Reiserücktritts-Versicherung (40.08.450 2303)

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[Seite 1]
                   Jahres-Reiseversicherung
                   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

                   Unternehmen: ERGO Reiseversicherung AG (ERV),                         Produkt:
                   Deutschland                                                           Jahres-Reiserücktritts-Versicherung
                                                                                         (inkl. Reiseabbruch-Versicherung)

                   Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese Informationen
                   sind nicht abschließend. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Unterlagen:
                         Dem Versicherungsschein.
                         Den Versicherungsbedingungen.
                   Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

                   Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
                   Es handelt sich um eine Jahres-Reiseversicherung mit automatischer Vertragsverlängerung. Sie können einen Versicherungs-
                   vertrag mit uns schließen, wenn Sie und die versicherte Person Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in
                   Deutschland oder einem anderen Land der EU / des EWR haben.

                           Was ist versichert?                                            Was ist nicht versichert?
                           Stornokosten- und Reiseabbruch-                                Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Ver-
                           Versicherung:                                                  sicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.:
                                Sie sind versichert bei Nichtantritt oder                 x    Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand,
                                außerplanmäßiger Beendigung der Reise.                         Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereig-
                            Versicherte Ereignisse sind u.a.:                                  nisse.
                                 Unerwartete schwere Ersterkrankung oder                  Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung:
                                 Verschlechterung einer bereits bestehen-
                                 den Erkrankung, die in den letzten sechs                 x    Bearbeitungs- oder Servicegebühren für die
                                 Monaten vor Buchung bzw. Antritt der je-                      Stornierung der Reise.
                                 weiligen Reise nicht behandelt wurde.                    x    Eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis,
                                 Tod und schwere Unfallverletzung.                             innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugun-
                                 Schwangerschaft und Schwangerschafts-                         glück oder auf die Befürchtung eines dieser Er-
                                 komplikationen.                                               eignisse.
                                 Bei versichertem Nichtantritt der Reise leis-            x    Suchterkrankungen.
                                 ten wir die vertraglich geschuldeten Stor-
                                 nokosten.
                                 Bei versicherter außerplanmäßiger Beendi-
                                 gung der Reise ersetzen wir den anteiligen
                                                                                          Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                 Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistun-
                                                                                          In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz
                                 gen sowie zusätzliche Rückreisekosten.
                                                                                          eingeschränkt, z. B.:
                                 Versicherungssumme: Entspricht dem ver-
                                 sicherten Reisepreis.                                    Stornokosten- und Reiseabbruch-
                                                                                          Versicherung:
                                                                                          ! Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung tragen Sie einen
                                                                                              Teil des Schadens selbst. Selbstbeteiligung: 20 %
                                                                                              des erstattungsfähigen Schadens, mindestens €
                                                                                              25,- je Person. Dies gilt auch, wenn Summen als
                                                                                              Maximalerstattung genannt sind.

                           Wo bin ich versichert?
                                 Versicherungsschutz besteht auf Reisen weltweit.
                                 Bei Reisen innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihre Arbeitsstätte haben gilt:
                                 Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort oder Ihrer Arbeitsstätte und dem Zielort muss mehr als 50 Kilometer
                                 betragen. Oder Ihre Reise muss mindestens eine Übernachtung beinhalten.


                           Welche Verpflichtungen habe ich?
40.08.450 (2308)


                           -    Sie müssen die Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig zahlen.
                           -    Sie müssen uns jeden Versicherungsfall unverzüglich melden.
                           -    Sie müssen den Schaden möglichst gering halten.
                           -    Sie müssen die geforderten Nachweise einreichen.

[Seite 2]
-   In der Stornokosten-Versicherung müssen Sie bei Eintritt eines versicherten Ereignisses Ihre Reise unverzüglich
    stornieren, spätestens jedoch, wenn sich die Stornokosten erhöhen würden. Es sei denn, Sie haben die Medizini-
    sche Stornoberatung der ERV eingeschaltet und diese hat eine andere Empfehlung abgegeben.
-   In der Reisekranken-Versicherung müssen Sie vor einem stationären Aufenthalt oder einem Krankenrücktrans-
    port unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen.


Wann und wie zahle ich?
Die Erstprämie ist mit Vertragsbeginn fällig und wird vom angegebenen Bank- oder Kreditkartenkonto eingezogen.
Die Prämie ist jährlich zu zahlen. Die Folgeprämie ist zu Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres fällig. Sie ist ge-
mäß der vereinbarten Zahlungsart zu zahlen.


Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt in der Stornokosten-Versicherung mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, jedoch
nicht vor Buchung der jeweiligen Reise. Er endet mit dem Antritt Ihrer jeweiligen versicherten Reise, spätestens mit
dem vereinbarten Vertragsende.
Der Versicherungsschutz beginnt in den übrigen Versicherungssparten mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, frü-
hestens mit dem Antritt der Reise. Er endet, wenn Sie Ihre jeweilige Reise beendet haben, spätestens mit dem ver-
einbarten Vertragsende.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie die Erstprämie gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der
Versicherungsschutz mit der Zahlung.
In der Stornokosten-Versicherung sind alle Ihre Reisen, unabhängig von der Reisedauer, versichert. In der Reiseab-
bruch-Versicherung besteht Versicherungsschutz für die gesamte Dauer der Reise, maximal ein Jahr. In den übrigen
Versicherungssparten besteht Versicherungsschutz für die ersten 45 Tage der jeweiligen Reise.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Ihr Vertrag läuft für ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sie können den Vertrag
einen Monat vor Ablauf eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Außerdem können Sie den Vertrag vorzeitig kün-
digen. Dies ist nach Eintritt eines Versicherungsfalles möglich. Dann muss die Kündigung innerhalb eines Monats
nach der Anerkennung oder der Ablehnung der Entschädigung erfolgen.
Eine Kündigung ist in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) möglich.
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