# ERGO Reiseversicherung Nexible Jahres-Reiseversicherungsschutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-reise-ergo-reiseversicherung-nexible-jahres.php
- Rechtlicher Träger: ERGO Reiseversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-reise-ergo-reiseversicherung-nexible-jahres.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen Nexible Jahres-Reiseversicherungsschutz](https://reiseversicherung.com/fileadmin/user_upload/Versicherungsbedingungen_Nexible_Jahres-Reiseversicherungsschutz.pdf), Fassung VB-ERV JV / NX DE 2024, Stand November 2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise) | ja | Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. | Allgemeine Bestimmungen 5.1, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada) | ja | Als Reise im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gelten alle Reisen einschließlich Tagesreisen, die Sie weltweit im versicherten Zeitraum unternehmen. | Allgemeine Bestimmungen 2.1, Seite 3 |
| Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Person | ja, bis 7.500 € | 7.500,– NXR303 | Prämienübersicht, Seite 9 |
| Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder) | ja | Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. | Glossar, Familie, Seite 5 |
| Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe) | ja | Sie haben Ihre Reise für maximal sechs Personen oder als Familie gebucht? Dann sind Ihre Mitreisenden und deren Angehörige und | A 5.3, Seite 6 |
| Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginn | keine | ab 56 Jahre | Prämienübersicht, Seite 2 |
| Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage) | ja | der Versicherungsschutz nach den ersten 28 Tagen. Dies gilt nicht für den Reiserücktritts-Schutz | Allgemeine Bestimmungen 2.1 B, Seite 3 |
| Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung) | ja | Wenn Sie innerhalb des Landes reisen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dann muss die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Zielort mehr als 50 km betragen. | C 14.1, Seite 8 |
| Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage) | ja | besteht Versicherungsschutz, wenn zwischen Abschluss des Versicherungsvertrages und planmäßigem Reiseantritt mindestens 10 Tage liegen | Allgemeine Bestimmungen 2.1 A, Seite 3 |
| Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt) | ja | Im Reiserücktritts-Schutz (Teil A) beginnt Ihr Versicherungsschutz mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, jedoch nicht vor | Allgemeine Bestimmungen 3.1, Seite 4 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod | ja | Erkrankung einschließlich der Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung. | A 4 A), Seite 6 |
| Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt) | ja | Erkrankung einschließlich der Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung. | A 4 A), Seite 6 |
| Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose) | ja | Erkrankung einschließlich der Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung. | A 4 A), Seite 6 |
| Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrund | ja | Eine versicherte Erkrankung kann auch eine psychische Erkrankung sein. | A 4 A), Seite 6 |
| Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19) | ja | Auch die Erkrankung an Covid-19 ist vom Versicherungsschutz umfasst. | A 4 A), Seite 6 |
| Angeordnete Quarantäne vor Reiseantritt | nicht geregelt |  |  |
| Impfunverträglichkeit | ja | Impfunverträglichkeit. | A 4 G), Seite 6 |
| Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationen | ja | Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen. | A 4 E), Seite 6 |
| Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender) | ja | Großeltern; Geschwister; Enkel; Tanten; Onkel; Nichten; Neffen; Cousins; Cousinen; Schwiegereltern; Schwiegerkinder; Schwäger; Schwägerinnen. | Glossar, Angehörige, Seite 5 |
| Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung | ja | Die betriebsbedingte Kündigung. | A 4 K), Seite 1 |
| Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit | ja | Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. | A 4 L), Seite 2 |
| Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgeber | nicht geregelt |  |  |
| Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraum | ja | Termin für die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung | A 4 R), Seite 6 |
| Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft | nicht geregelt |  |  |
| Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar) | ja | Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch; Elementarereignisse; Straftat eines Dritten. | A 4 J), Seite 6 |
| Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreise | ja | Wenn vor der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird und ein Ersatzdokument nicht rechtzeitig beschafft werden kann. | A 4 P), Seite 6 |
| Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsort | ja, bis 500 € | zusätzliche Reisekosten bis maximal € 500,– pro Person | A 7, Seite 6 |
| Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchung | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten | ja, bis zur Versicherungssumme | erstatten wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten | A 2.1, Seite 5 |
| Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruch | 25 € | Ihr Eigenanteil beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens; mindestens aber € 25,– je versicherter Person. | A 16, Seite 6 |
| Umbuchungsgebühren statt Storno | ja, bis zur Versicherungssumme | Dann erstatten wir Ihnen die Umbuchungsgebühren. | A 11, Seite 4 |
| Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren) | ja | Alles vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht). | Allgemeine Bestimmungen 8.1 A, Seite 4 |
| Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ihre nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise. | A 6.1 A), Seite 6 |
| Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | den kompletten Reisepreis, wenn Sie die versicherte Reise während der ersten Hälfte der Reise abbrechen | B 2.1 A), Seite 7 |
| Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | erstatten wir Ihnen außerdem die zusätzlichen Kosten der Rückreise | B 2.2, Seite 7 |
| Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise) | ja, bis zur Versicherungssumme | die zusätzlichen Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt | B 3.1 B), Seite 7 |
| Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl) | ja, bis 1.500 € | Dann erstatten wir die Mehrkosten der Hinreise bis insgesamt € 1.500,-. | A 8, Seite 6 |
| Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung) | ja, bis 1.500 € | Und Sie versäumen dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrsmittel? | A 8, Seite 6 |
| Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind medizinisch notwendige Heilbehandlungen, die von Ärzten durchgeführt oder verordnet werden. | C 2.1, Seite 7 |
| Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherung | 100 € | Dieser Eigenanteil beträgt € 100,– je versicherten Fall. | C 18, Seite 8 |
| Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir organisieren Ihren medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport | C 8.1, Seite 8 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | keine | Wir organisieren Ihren medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport | C 8.1, Seite 8 |
| Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ort | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Überführung erfolgt an den vor Reiseantritt letzten Wohnsitz. Hierfür übernehmen wir die Kosten. | C 9.1, Seite 8 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See) | ja, bis 15.000 € | Wir erstatten Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu € 15.000,–. | C 13, Seite 8 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatz | ja, bis zur Versicherungssumme | Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in | C 2.3 H), Seite 8 |
| Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Entbindung bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche. | C 3 C), Seite 8 |
| Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Ihre bereits vor Reisebeginn bestehende Erkrankung verschlechtert | C 1.1, Seite 7 |
| Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar waren | ja | Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren. | C 15 A), Seite 8 |
| Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Dann organisieren wir auf Wunsch die Reise einer Ihnen nahestehenden | C 11.2, Seite 8 |
| Betreuung und Rückholung mitreisender Kinder | ja, bis zur Versicherungssumme | erstatten wir Ihnen die Kosten für eine Notfallbetreuung. | C 12 A), Seite 5 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusern | ja | Dann helfen wir Ihnen mit unserer Notrufzentrale im 24-Stunden-Service. | C 1.3, Seite 7 |
| Versicherungssumme Reisegepäck | ja, bis 2.500 € | 2.500,– NXG300 | Prämienübersicht, Seite 7 |
| Selbstbehalt in der Gepäckversicherung | 100 € | Dieser Eigenanteil beträgt € 100,– je versicherten Fall. | D 9, Seite 8 |
| Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenze | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir leisten Entschädigung bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme. | D 6.2 B), Seite 9 |
| Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne) | ja, bis zur Versicherungssumme | Diese sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert. | D 6.2 A), Seite 9 |
| Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Boots | ja, bis zur Versicherungssumme | Zusätzlich tritt der Schaden zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr ein. | D 6.4, Seite 9 |
| Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauch | nein | einschließlich Zubehör, soweit sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden | D 6.1 D), Seite 9 |
| Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe) | ja, bis 250 € | 12 Stunden nach Ihnen? Dann erstatten wir Ihnen Ihre Auslagen für Ersatzkäufe bis zu € 250,– je Person | D 4.1, Seite 9 |
| Erstattung zum Neuwert statt Zeitwert | nein | Für abhandengekommene oder zerstörte Sachen: Den Zeitwert. | D 3 A), Seite 9 |
| Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit | nein | Haben Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, dann können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens kürzen. | D 6.1 F), Seite 9 |
| Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei amtlichen Ausweisen und Visa: Die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung. | D 3 D), Seite 9 |
| Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm) | nicht geregelt |  |  |
| Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot) | ja | gecharterte Yacht; Flug; Schiffs-, Bus- oder Bahnfahrt. | Glossar, Reiseleistungen, Seite 5 |
| Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Als Reiseleistungen gelten beispielsweise gebuchte Hotelzimmer; Ferienwohnung; Wohnmobil; Hausboot; gecharterte Yacht | Glossar, Reiseleistungen, Seite 5 |
| Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crew | nicht geregelt |  |  |
| Kautionsschutz für die Yachtcharter | nicht geregelt |  |  |
| Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn) | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch) | ja | Dann haben Sie für die ersten 14 Tage nach Beginn des jeweiligen Ereignisses Versicherungsschutz. | Allgemeine Bestimmungen 7.1 E), Seite 4 |
| Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnung | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeiner Pandemieausschluss | ja | Bei Erkrankungen oder Tod infolge von Pandemien. Versichert ist jedoch die unerwartete und schwere Erkrankung an Covid-19 | A 13.3, Seite 6 |
| Ausschluss bei Alkohol oder Drogen | ja | Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten einschließlich | C 15 E), Seite 8 |
| Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste) | ja, bis zur Versicherungssumme | Dann helfen wir Ihnen mit unserer Notrufzentrale im 24-Stunden-Service. | C 1.3, Seite 7 |
| Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límite | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir organisieren Ihren medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport | C 8.1, Seite 8 |
| Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares) | ja, bis zur Versicherungssumme | Auch die Erkrankung an Covid-19 ist vom Versicherungsschutz umfasst. | A 4 A), Seite 6 |
| Gastos médicos por COVID-19 en destino | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen Nexible Jahres-Reiseversicherungsschutz

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Dokumente zum Jahres-Versicherungsschutz
nexible Reiseschutz
Beilage NXD24

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der abgeschlossenen Tarife.
Diese sind auf Ihrer Prämienrechnung / Versicherungsschein dokumentiert.

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Wer sind wir?                                               cherungsschutz mit dem vereinbarten Vertragsbeginn,          Wir als Versicherer benötigen Daten von Kunden
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Ihr Vertragspartner ist die ERGO Reiseversicherung AG                                                                    abschließen und durchführen zu können. Bei der Ver-
(ERV), Thomas-Dehler-Straße 2, 81737 München.               Haben Sie ein Widerrufsrecht?
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                                                            Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von
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Vorstand: Richard Bader (Vorsitzender),                     Bitte beachten Sie hierzu die Widerrufsbelehrung auf
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Torsten Haase, Christine Voß                                Seite 2.
                                                                                                                         Verarbeitung. Ausführliche Informationen finden Sie
Sitz der Gesellschaft: München                                                                                           unter www.ergo-reiseversicherung.de/datenschutz
                                                            Wie kann der Vertrag beendet werden?
Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 42 000                                                                         Wir schicken Ihnen gern auch eine schriftliche
                                                            Wann endet Ihr Versicherungsschutz?
USt-IdNr. DE 129274536,                                                                                                  Information zu.
                                                            Der Vertrag kann durch Kündigung beendet werden.
VersSt-Nr. 802/V90802001324
                                                            Besteht Ihr Vertrag aus mehreren Versicherungen,
Was ist unsere Hauptgeschäftstätigkeit?                     können diese auch einzeln aus dem Vertrag gekün-
Die Hauptgeschäftstätigkeit unseres Unternehmens ist        digt werden (Teilkündigung).
der Betrieb aller Arten von Reiseversicherungen.            Ihr Versicherungsschutz endet im Reiserücktritts-
                                                            Schutz mit dem Antritt Ihrer jeweiligen Reise bzw.           Kompetente Hilfe bei Krankheit, Unfall
                                                            dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung. Im
Informationen zur Leistung                                                                                               oder anderen Notfällen!
                                                            Reisefahrzeug-SB-Schutz für Miet- und Carsha-
                                                            ring-Fahrzeuge endet ihr Versicherungsschutz mit
Welche Versicherungsleistung erhalten Sie?                  der Rückgabe des jeweiligen versicherten Fahrzeugs.          Was müssen wir wissen?
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der abge-             In den übrigen Versicherungssparten endet Ihr
schlossenen Tarife für die versicherten Personen.           Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre jeweilige Reise           • Wer ruft an? (Name, Standort, Telefon)
Der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich           beendet haben. In allen Sparten endet Ihr Versiche-          • Wer ist betroffen? (Name, Alter, Heimatanschrift)
nach der vereinbarten Versicherungssumme, dem               rungsschutz aber spätestens mit dem vereinbarten
                                                            Vertragsende um 12.00 Uhr mittags. Endet das Ver-            • Was ist passiert?
jeweiligen Schaden und einer ggf. vereinbarten
Selbstbeteiligung. Nähere Angaben über Art und              sicherungsjahr vor oder während einer Reise / Veran-         • Wo hält sich die betroffene Person auf?
Umfang unserer Leistung finden Sie in den Versi-            staltung bzw. während der Mietdauer des Reisefahr-              (z. B. Hotel, Klinik)
cherungsbedingungen. Für Ihren Vertrag gelten               zeugs? Dann besteht der Versicherungsschutz nur
                                                                                                                         • Wer ist Ansprechpartner vor Ort?
je nach Tarifwahl die VB-ERV JV / NX DE 2024 bzw.           fort, wenn der Versicherungsvertrag nicht gekündigt
                                                                                                                            (z. B. Adresse mit Tel. und Fax von Arzt und Polizei)
die VB-ERV JV / NX DE CDW 2024.                             ist. Für Teilkündigungen einzelner Versicherungen
                                                            gelten diese Regelungen analog.                              • Welcher Versicherungsschutz besteht?
Wann erhalten Sie die Zahlung?                                                                                              (siehe Kästchen rechts)
Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, erhalten    Welches Recht findet auf den Vertrag Anwendung?
Sie unverzüglich die Zahlung.                               Für den Versicherungsvertrag und dessen Anbahnung            Bitte vor der Reise ausfüllen, spart im Notfall
                                                            gilt deutsches Recht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.   kostbare Zeit!
Was müssen Sie zur Prämie wissen?
Die zu zahlende Prämie ist auf der Prämienrechnung          Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend
für jeden Versicherungsvertrag dokumentiert und             machen?                                                       Tarif(e)
enthält die jeweilige Versicherungsteuer. Haben Sie         Wenn Sie etwas aus dem Versicherungsvertrag gericht-
Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gilt          lich mit uns klären möchten, können Sie zwischen die-
Folgendes: Die Versicherungsteuer für Sachversiche-         sen Gerichtsständen wählen: München oder das Gericht
rungen beträgt 19 %. Die Reisekranken-Versicherung          am Ort Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen               Versiche­rungs-Nr.
ist grundsätzlich gemäß § 4 Nr. 5 VersStG versicherung-     Aufenthalts zum Zeitpunkt der Klageerhebung.
steuerfrei. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt                                                                       Bitte Versicherungs-Nr. und Tarif (z. B. NXR300) von
nicht in Deutschland, gilt die im jeweiligen Land anfal-    Welche Vertragssprache gilt?                                  der Prämienrechnung ­übertragen.
                                                            Was gilt für Willenserklärungen?
lende Versicherungsteuer. Der Ausweis erfolgt in der
                                                            Maßgebend für die Vertragsbestimmungen und weitere
Prämien­rechnung. Die Erstprämie ist sofort nach Ver-                                                                    Ein Notfall kennt keinen Feierabend!
                                                            Informationen sowie die Kommunikation während der
tragsbeginn fällig. Sie ist mit Erhalt des Versicherungs-
                                                            Laufzeit des Vertrages ist die deutsche Sprache. Willen-     Unsere Notrufzentrale steht Ihnen 24 Stunden
scheines zu zahlen.
                                                            serklärungen bedürfen der Textform (z. B. Brief, E-Mail).    täglich an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Sind Sie bei Eintritt des Versiche-     Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.
rungsfalles mit der Zahlung der Erstprämie in Verzug,
                                                            Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig?
leisten wir nicht! Dies gilt nicht, wenn Sie für den feh-
lenden Geldeingang bei uns nicht verantwortlich sind.
                                                            Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen oder Beschwer-        Notruf-Nummer
                                                            den an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-       Nur für Notfälle!
                                                                                                                                                                                     40.09.125 (2411)


                                                            sicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Informationen zum Vertrag
                                                            zu richten.                                                  +49 89 4166 -1806
                                                            ERGO Reiseversicherung AG                                    Allgemeine Fragen können unter dieser
Wie kommt der Vertrag zustande?                                                                                          Nummer leider nicht beantwortet werden!
Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
Der Vertrag kommt mit Abschluss der Versicherung
zustande. Im Reiserücktritts-Schutz beginnt Ihr Versi-
                                                                 Bader              Haase
cherungsschutz mit dem vereinbarten Vertragsbeginn
um 12.00 Uhr mittags, jedoch nicht vor Buchung der
jeweiligen Reise bzw. Erwerb der jeweiligen Eintritts-
karte. Im Reisefahrzeug-SB-Schutz für Miet- und Car-
sharing-Fahrzeuge beginnt ihr Versicherungsschutz mit
                                                                                                                                                                                 1

[Seite 2]
Können Sie den Abschluss Ihres Vertrages wider-               aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers            7. 	Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der
rufen?                                                        oder eines Dritten auf der Grundlage einer Verein-                Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der
Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von min-        barung zwischen dem Dritten und dem Versicherer                   Prämien;
destens einem Monat haben Sie ein Widerrufsrecht.             betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart          8. 	die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfü-
Bitte beachten Sie hierzu nachfolgende Widerrufsbe-           noch verlangt werden.                                             gung gestellten Informationen, beispielsweise die
lehrung.                                                                       Besondere Hinweise                               Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesonde-
                                                                                                                                re hinsichtlich des Preises;
                  Widerrufsbelehrung                          Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf            9. 	Angaben darüber, wie der Vertrag zustande
                     Abschnitt 1                              Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als                  kommt, insbesondere über den Beginn der Versi-
         Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und                  auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor               cherung und des Versicherungsschutzes sowie die
                 besondere Hinweise                           Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.                            Dauer der Frist, während der der Antragsteller an
                     Widerrufsrecht                                                Abschnitt 2                                  den Antrag gebunden sein soll;
                                                                Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen          10.	das Bestehen oder Nichtbestehen eines Wider-
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer                           weiteren Informationen                              rufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten
Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in                                                                                   der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.               Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten
                                                              weiteren Informationen werden die Informations-                   derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen                                                                                       erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs
                                                              pflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
• der Versicherungsschein,                                                                                                      einschließlich Informationen über den Betrag, den
•	die Vertragsbestimmungen, einschließlich der                          Informationspflichten bei allen                        Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zah-
   für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen                          Versicherungszweigen                               len haben; soweit die Mitteilung durch Übermitt-
   Versicherungsbedingungen, diese wiederum ein-              Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur              lung der Vertragsbestimmungen einschließlich der
   schließlich der Tarifbestimmungen,                         Verfügung zu stellen:                                             Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt,
• diese Belehrung,                                            1. 	die Identität des Versicherers und der etwaigen             bedürfen die Informationen einer hervorgeho-
•	das Informationsblatt zu Versicherungspro-                       Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen           benen und deutlich gestalteten Form;
   dukten,                                                          werden soll; anzugeben ist auch das Handelsre-         11. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
•	und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten                     gister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist,          b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
   Informationen,                                                   und die zugehörige Registernummer;                     12.	Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbe-
jeweils in Textform zugegangen sind.                          2. 	die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und            sondere zu den vertraglichen Kündigungsbedin-
                                                                    jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbezie-          gungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die recht-                    hung zwischen dem Versicherer und Ihnen maß-                soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Ver-
zeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist                   geblich ist, bei juristischen Personen, Personenver-        tragsbestimmungen einschließlich der Allgemei-
zu richten an:                                                      einigungen oder -gruppen auch den Namen eines               nen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen
ERGO Reiseversicherung AG,                                          Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung              die Informationen einer hervorgehobenen und
Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München,                                durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen                 deutlich gestalteten Form;
E-Mail: contact@ergo-reiseversicherung.de                           einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbe-        13. 	die Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
                    Widerrufsfolgen                                 dingungen erfolgt, bedürfen die Informationen               deren Recht der Versicherer der Aufnahme von
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der                        einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten              Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versiche-
Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen                   Form;                                                       rungsvertrages zugrunde legt;
den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs ent-               3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;             14.	das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine
fallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie             4. 	die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleis-             Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwend-
zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz                      tung, insbesondere Angaben über Art, Umfang                 bare Recht oder über das zuständige Gericht;
vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil                   und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;          15.	die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen
der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des               5. 	den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich             und die in diesem Abschnitt genannten Vorabin-
Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem                  aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile,              formationen mitgeteilt werden, sowie die Spra-
Fall einbehalten; dabei handelt es sich um den                      wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind,                 chen, in denen sich der Versicherer verpflichtet,
anteilig nach Tagen berechneten Betrag. Der Versi-                  wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selb-              mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation wäh-
cherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich,                   ständige Versicherungsverträge umfassen soll,               rend der Laufzeit dieses Vertrages zu führen;
spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu                    oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben           16. 	einen möglichen Zugang für Sie zu einem außer-
erstatten.                                                          werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner               gerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsver-
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem                       Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des                  fahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen
Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Wider-                 Preises ermöglichen;                                        für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf
ruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück-             6. a) gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten                hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den
zugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)                        unter Angabe des insgesamt zu zahlenden                 Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt
herauszugeben sind.                                                     Betrages sowie mögliche weitere Steuern,                bleibt;
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Ver-                      Gebühren oder Kosten, die nicht über den Ver-      17. 	Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbe-
sicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind                           sicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung             hörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei
Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag                          gestellt werden;                                        dieser Aufsichtsbehörde.
zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebun-                         b) alle Kosten, die Ihnen für die Benutzung
                                                                        von Fernkommunikationsmitteln entstehen,                       Ende der Widerrufsbelehrung
den. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor,
wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag                         wenn solche zusätzlichen Kosten in Rechnung
                                                                        gestellt werden;


Allgemeine Hinweise

Versicherte Reise- bzw. Mietdauer:                            Erreichen von Altersgrenzen:                                 Vertragslaufzeit:
Versichert sind alle Ihre Reisen (einschließlich Tages-       Unsere Prämien richten sich nach Ihrem Alter bzw.            Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Das Vertrags-
reisen), die Sie weltweit unternehmen, bis max.               im Familien- / Paartarif nach dem Alter der ältesten         verhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres
28 Tage. Ausnahme: Im Reiserücktritts-Schutz ist die          versicherten Person. Erreichen Sie oder ein mitver-          Vertragsjahr, wenn es nicht spätestens einen Monat
Reisedauer unbegrenzt.                                        sicherter Erwachsener eine Altersgrenze, besteht             vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres in
Im Reisefahrzeug-SB-Schutz sind alle Ihre Anmietun-           der Versicherungsschutz zu unveränderter Prämie              Textform (Beispiel: Brief, E-Mail) gekündigt wird.
gen von versicherten Miet- und Carsharing-Fahrzeugen          bis zum Ende des Versicherungsjahres fort. Ab dem
                                                              neuen Versicherungsjahr ist ggf. eine veränderte             Prämien:
weltweit bis max. 28 Tage versichert.                                                                                      Die Erstprämie und die Folgeprämien werden jeweils
                                                              Prämie zu zahlen.
Familie / Paar:                                               Überschreitet ein im Familien- / Paartarif mitversi-         zum Fälligkeitsdatum vom uns genannten Bank- oder
Als Paar gelten zwei Erwachsene.                              chertes Kind die Altersgrenze, wird dessen Versiche-         Kreditkartenkonto abgebucht. Es erfolgt kein Versand
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unab-             rungsschutz im Tarif für Einzelpersonen ab 26 Jahren         von Folgeprämienrechnungen.
hängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder              weitergeführt. Die jeweiligen Prämien für alle Alters-
bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder,       gruppen können Sie der Prämienübersicht (ab Seite 12)
Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder.      entnehmen. Auf den ggf. veränderten Prämienbetrag
Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Alle ver-        und auf das damit verbundene Kündigungsrecht wei-
sicherten Personen sind namentlich aufzuführen. Reise-        sen wir Sie spätestens sechs Wochen vor Ende des
preis ist der Gesamtreisepreis der Familie / des Paares.      Versicherungsjahres nochmals ausdrücklich hin.
Für alleinreisende versicherte Personen gilt die gesamte
Versicherungssumme. Alleinreisende Kinder, die nicht
eigene Kinder oder Enkelkinder sind, sind nicht versichert.


                                                                                                                                                                                 2

[Seite 3]
Wichtige Hinweise für den Schadensfall (VB-ERV JV / NX DE 2024)

Was ist bei jedem Schadensfall zu tun?                    Grundsätzlich einzureichen sind:                             C Reisekranken-Schutz:
Schaden unverzüglich anzeigen und alle erforder-
lichen Unterlagen gemäß der vereinbarten Obliegen-           Versicherungsnachweis                                      Zusätzlich einzureichen sind:
heiten anschließend einreichen.                              Buchungsbestätigung z. B. des Reiseveranstalters               Angabe der Diagnose
Schadensmeldungen bitte unverzüglich                         Angaben zu zusätzlich bestehenden Reiseversiche-               Rechnungen oder Zweitschriften mit Erstattungs-
online melden unter:                                         rungen (z. B. über Kreditkarte oder Automobilclub)             nachweis eines anderen Leistungsträgers
www.nexible.de/schaden/reise-schadenmeldung
oder QR-Code scannen:                                                                                                       Behandlungsbericht
                                                         A Reiserücktritts-Schutz:                                          Anschrift und Mitgliedsnummer der Krankenversiche-
                                                                                                                            rung der erkrankten / versicherten Person
                                                          Zusätzlich einzureichen sind:
                                                             Stornokostenrechnung z. B. des Reiseveranstalters         D Reisegepäck-Schutz:
                                                             Nachweis zum Stornogrund, z. B. bei Krankheit ein ärzt-    Zusätzlich allgemein einzureichen sind:
                                                             liches Attest                                                  Kaufquittungen der beschädigten oder abhandenge-
                                                                                                                            kommenen Sachen
                                                                                                                            Kostenvoranschlag / Rechnung der Reparatur; falls Repa-
Nachweise können im Formular hochgeladen werden.         B Reiseabbruch-Schutz:                                             ratur nicht möglich, Bescheinigung über den Zeitwert
Nur wenn Sie keine Möglichkeit haben, den Schaden                                                                           Quittung amtlicher Gebühren für die Wiederbeschaf-
                                                          Zusätzlich einzureichen sind je nach Schadensfall:
online zu melden, nutzen Sie bitte folgende Adresse:                                                                        fung der Ausweispapiere
                                                             Datum des Reiseabbruchs (tatsächliches Rückreise-
                                                                                                                        Bei mitgeführtem Reisegepäck:
ERGO Reiseversicherung AG                                    datum)
Leistungsabteilung                                           Nachweis über den Grund des Reiseabbruchs bzw.                 Polizeiprotokoll bei strafbarer Handlung
Postfach 80 06 20                                            des verlängerten Aufenthalts, z. B. bei Krankheit ein          Ausführliche Schilderung des Schadenshergangs
81606 München                                                ärztliches Attest, ausgestellt vor Abbruch der Reise
                                                                                                                        Bei aufgegebenem Reisegepäck:
Geeignete Nachweise vorlegen – diese werden unser            Nachweis über die Höhe der nicht in Anspruch ge-
Eigentum. Nachfolgend die einzureichenden Unter-             nommenen Reiseleistungen (ohne Rückreisekosten)                Schadensprotokoll des Beförderungsunternehmens
lagen für die häufigsten Versicherungsfälle.                 Nachweis über die Mehrkosten der Rückreise                     Belege über Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitung
                                                             Nachweis über die Mehrkosten des verlängerten                  Bei Verlust endgültige Bestätigung des Beförderungs-
                                                             Aufenthalts                                                    unternehmens
                                                             Bescheinigung z. B. des Reiseveranstalters, ob und in          Das Ticket mit den Gepäckaufklebern des Beförde-
                                                             welcher Höhe eine Erstattung erfolgt(e)                        rungsunternehmens


Wichtige Hinweise für den Schadensfall zum Reisefahrzeug-SB-Schutz (VB-ERV JV / NX DE CDW 2024)

Was ist bei jedem Schadensfall zu tun?                   Geeignete Nachweise vorlegen – auf Aufforderung
Schaden möglichst gering halten und unverzüglich         auch im Original.
anzeigen.
                                                          Grundsätzlich einzureichen sind:                              Zusätzlich einzureichen sind je nach Schadensfall:
Schadensmeldungen bitte unverzüglich online melden
unter: www.nexible.de/schaden/reise-schadenmeldung            Versicherungsnachweis (z. B. Prämienrechnung)                 Unfallprotokoll bzw. Polizeibericht
oder QR-Code scannen:                                         Buchungsunterlagen des Fahrzeug-Vermieters oder               Übergabe- und Rücknahmeprotokoll / Schadensbericht
                                                              Carsharing-Anbieters                                          für das Miet- oder Carsharing-Fahrzeug
                                                              Abrechnungsbescheid des Fahrzeug-Vermieters
                                                              oder Carsharing-Anbieters mit Nachweis über den
                                                              entstandenen Schaden (Kostenvoranschlag / Repa-
                                                              raturrechnung)


Nachweise können im Formular hochgeladen werden.
Nur wenn Sie keine Möglichkeit haben, den Schaden
online zu melden, nutzen Sie bitte folgende Adresse:

ERGO Reiseversicherung AG
Leistungsabteilung
Postfach 80 06 20
81606 München


Versicherungsbedingungen für Jahres-Versicherungen
der ERGO Reiseversicherung AG (VB-ERV JV / NX DE 2024)
Stand: November 2024
Die Regelungen der Allgemeinen Bestimmungen, das Glossar und die Regelungen der Besonderen Teile gelten zusammen für Ihre Jahres-Versicherungen
bei der ERGO Reiseversicherung AG, im Folgenden kurz ERV oder wir genannt.

                                                               nehmer. Die andere Person ist die versicherte           2.    Wofür haben Sie Versicherungsschutz?
Allgemeine Bestimmungen                                        Person; sie kann ohne Ihre Zustimmung die versi-        2.1 	Sie haben Versicherungsschutz für Ihre versicher-
                                                               cherte Leistung bei uns geltend machen.                       ten Reisen. Als Reise im Sinne dieser Versiche-
1.    Versicherungsnehmer und versicherte Person         1.2 	Sie können einen Versicherungsvertrag mit uns                 rungsbedingungen gelten alle Reisen einschließ-
1.1 	Sie sind Versicherungsnehmer, wenn Sie den               schließen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufent-                lich Tagesreisen, die Sie weltweit im versicherten
      Versicherungsvertrag mit uns geschlossen haben.          halt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder                Zeitraum unternehmen.
      Sie sind dann unser Vertragspartner. Wenn Sie            einem anderen Land der EU / des EWR haben.                    A)	Im Reiserücktritts-Schutz (Teil A) ist Voraus-
      sich selbst versichert haben, sind Sie Versiche-         Versichern Sie eine andere Person? Dann muss                      setzung für den Versicherungsschutz, dass
      rungsnehmer und gleichzeitig auch versicherte            auch diese ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder                     Sie die Reisen während des versicherten Zeit-
      Person. Als versicherte Person genießen Sie              Unternehmenssitz in Deutschland oder einem                        raums gebucht haben. Für Reisen die Sie vor
      Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass Sie         anderen Land der EU / des EWR haben.                              dem versicherten Zeitraum gebucht haben,
      in der Versicherungsdokumentation namentlich       1.3 	Die genannten Voraussetzungen für den Vertrags-                   besteht Versicherungsschutz, wenn zwischen
      genannt sind oder zum dort beschriebenen                 schluss müssen Sie uns nachweisen, wenn wir                       Abschluss des Versicherungsvertrages und
      Personenkreis gehören. Haben Sie eine andere             dies verlangen. Sind diese nicht gegeben, kommt                   planmäßigem gReiseantritt mindestens 10
      Person versichert? Dann sind Sie Versicherungs-          ein Versicherungsvertrag trotz Prämienzahlung                     Tage liegen. Für Reisebuchungen, bei denen
                                                               nicht zustande.                                                   zwischen Buchung und Reisebeginn weniger
                                                                                                                                                                                 3

[Seite 4]
          als 10 Tage liegen, besteht Versicherungs-          5.	Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie           7. 	In welchen Fällen haben Sie keinen Versiche-
          schutz, wenn der Versicherungsvertrag mit                 ihn beenden?                                                 rungsschutz?
          sofortigem Versicherungsbeginn am Tag der           5.1 	Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der Versiche-   7.1 	Sie haben keinen Versicherungsschutz bei Schä-
          Reisebuchung oder spätestens an einem der                 rungsvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr,            den durch:
          drei folgenden Werktage geschlossen wurde.                wenn Sie als Versicherungsnehmer oder wir nicht              A)	Streik oder sonstige Arbeitskampfmaß-
      B)	Je versicherter Reise haben Sie für maximal               spätestens einen Monat vor Ablauf des Versiche-                  nahmen.
          28 Tage Reisedauer Versicherungsschutz. Bei               rungsjahres kündigen.                                        B)	Kernenergie oder sonstige ionisierende Strah-
          einer längeren Reisedauer endet der Versiche-       5.2 	Auch nach Eintritt eines Versicherungsfalls                      lung.
          rungsschutz nach den ersten 28 Tagen. Dies                können Sie oder wir den Vertrag kündigen. Die                C)	Sperrung des öffentlichen Verkehrs und andere
          gilt nicht für den Reiserücktritts-Schutz. Im             Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens                         gEingriffe von hoher Hand.
          Reiserücktritts-Schutz besteht Versicherungs-             einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung                   D)	Den Einsatz von chemischen, biologischen,
          schutz unabhängig von der Reisedauer.                     der Leistung zugegangen sein. Kündigen Sie nach                  radiologischen und nuklearen Waffen.
2.2 	Im Rahmen des Reiserücktritts-Schutz (Teil A)                 einem Versicherungsfall, wird Ihre Kündigung                 E)	Krieg; Bürgerkrieg; kriegsähnliche Ereignisse;
      haben Sie Versicherungsschutz für Ihre erwor-                 sofort nach Zugang bei uns wirksam. Sie können                   innere Unruhe. Befinden Sie sich in einem Land,
      benen Eintrittskarten. Voraussetzung ist, dass Sie            jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu                         in dem eines dieser Ereignisse ausbricht? Dann
      die Eintrittskarten während des versicherten Zeit-            einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum                  haben Sie für die ersten 14 Tage nach Beginn
      raums erworben haben. Für Eintrittskarten, die Sie            Ablauf der laufenden Versicherungsperiode, wirk-                 des jeweiligen Ereignisses Versicherungs-
      vor dem versicherten Zeitraum erworben haben,                 sam wird. Eine Kündigung durch uns wird einen                    schutz. Ist Ihnen eine Ausreise innerhalb dieser
      besteht Versicherungsschutz, wenn zwischen                    Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.                             Frist nicht möglich (zum Beispiel, weil der Flug-
      Abschluss des Versicherungsvertrages und Beginn         5.3 	Unsere Prämien richten sich unter anderem nach                   verkehr zusammengebrochen ist), verlängert
      der Veranstaltung, für die Sie die Eintrittskarte             Ihrem Alter. Wenn Sie eine Altersgrenze erreichen                sich Ihr Versicherungsschutz bis die Ausreise
      erworben haben, mindestens 10 Tage liegen.                    und ab dem neuen gVersicherungsjahr eine                         wieder möglich ist. Nehmen Sie jedoch aktiv an
      Liegen zwischen Kauf der Eintrittskarte und                   höhere Prämie für Sie zu zahlen ist, weisen wir                  einem dieser Ereignisse teil, dann haben Sie ab
      Beginn der Veranstaltung weniger als 10 Tage,                 darauf spätestens sechs Wochen vor Ende des                      dem Zeitpunkt Ihrer Teilnahme keinen Versi-
      besteht Versicherungsschutz nur, wenn der Ver-                gVersicherungsjahres nochmals ausdrücklich                       cherungsschutz.
      sicherungsvertrag mit sofortigem Versicherungs-               hin. Dann können Sie als Versicherungsnehmer           7.2 	Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertrags-
      beginn am Tag des Kaufes der Eintrittskarte oder              den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang               bestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit
      spätestens an einem der drei folgenden Werktage               unserer Mitteilung zum Ablauf des gVersiche-                 und solange dem keine auf die Vertragsparteien
      geschlossen wurde.                                            rungsjahres kündigen.                                        direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels oder
2.3 Sie haben Versicherungsschutz für:                        6. 	Was müssen Sie als Versicherungsnehmer bei                    Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europä-
      A)	beliebig viele Reisen, die Sie innerhalb des ver-         der Prämienzahlung beachten?                                 ischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch-
          sicherten Zeitraums unternehmen;                    6.1 	Die Erst- bzw. Einmalprämie wird abweichend                  land entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirt-
      B)	beliebig viele Eintrittskarten, die Sie während           von § 33 Abs. 1 VVG sofort mit Abschluss des                 schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
          des versicherten Zeitraums erwerben.                      Versicherungsvertrages fällig und ist von Ihnen              Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika,
3.	Wann beginnt und wann endet Ihr Versiche-                       als Versicherungsnehmer mit Erhalt des Versi-                soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Euro-
      rungsschutz?                                                  cherungsscheines zu zahlen. Folgeprämien sind                päischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch-
3.1	Im Reiserücktritts-Schutz (Teil A) beginnt Ihr Ver-            jeweils zu Beginn des vereinbarten Prämienzeit-              land entgegenstehen.
      sicherungsschutz mit dem vereinbarten Vertrags-               raums fällig. Haben Sie eine Abbuchungserlaubnis       7.3 	Diese Ausschlüsse gelten zusätzlich zu den im je-
      beginn, jedoch nicht vor Buchung der jeweiligen               erteilt, müssen Sie sicherstellen, dass die Prämie           weiligen Besonderen Teil genannten Ausschlüssen.
      Reise oder Erwerb der jeweiligen Eintrittskarte,              zum Fälligkeitsdatum auch abgebucht werden             8. 	Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt
      und endet mit dem gReiseantritt oder dem                      kann. Im Falle einer Zahlung mittels Kreditkarte             des Versicherungsfalles?
      Beginn der jeweiligen Veranstaltung, spätestens               müssen Sie gewährleisten, dass die Kreditkarte         8.1 Sie müssen:
      aber mit dem vereinbarten Vertragsende.                       im Zeitpunkt der Fälligkeit belastet werden kann.            A)	Alles vermeiden, was zu unnötigen Kosten
3.2 	In den übrigen Versicherungssparten beginnt                   Sie müssen außerdem dafür sorgen, dass einer                     führen könnte (Schadenminderungspflicht).
      Ihr Versicherungsschutz mit dem vereinbarten                  berechtigten Forderung nicht widersprochen                   B)	Uns den Schaden gunverzüglich anzeigen.
      Vertragsbeginn, frühestens aber mit dem gAntritt              wird. Kann eine fällige Prämie wiederholt nicht              C)	Uns das Schadenereignis und die Folgen wahr-
      der jeweiligen Reise. Ihr Versicherungsschutz                 eingezogen werden, werden Sie in Textform zur                    heitsgemäß schildern.
      endet, wenn Sie Ihre Reise beendet haben, spätes-             Zahlung aufgefordert. Eine Verpflichtung zur                 D)	Uns außerdem jede zumutbare Untersuchung
      tens aber mit dem vereinbarten Vertragsende.                  Abbuchung der Prämien besteht dann nicht mehr.                   über Ursache und Höhe des Schadens und über
3.3 	Können Sie Ihre Reise nicht wie geplant beenden,              Die Zahlung ist dann rechtzeitig, wenn sie unver-                den Umfang unserer Leistungspflicht ermögli-
      weil Gründe eingetreten sind, die Sie nicht zu ver-           züglich nach unserer Aufforderung erfolgt. Haben                 chen.
      treten haben? In diesem Fall verlängert sich Ihr              Sie keine Abbuchungserlaubnis erteilt, genügt es             E)	Uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsge-
      Versicherungsschutz über den Zeitpunkt hinaus,                für die Rechtzeitigkeit der Prämienzahlung, wenn                 mäß erteilen.
      der ursprünglich mit uns vereinbart wurde, solan-             Sie fristgerecht alles getan haben, damit die Prä-     8.2 	Sie haben das Schadensereignis durch geeignete
      ge, bis die Rückreise möglich ist.                            mie eingeht. Sie übermitteln die Prämien auf Ihre            Nachweise zu belegen. Die vorgelegten Nach-
3.4 Das gVersicherungsjahr endet:                                   Gefahr und Kosten.                                           weise werden unser Eigentum. Wir behalten uns
      A)	Vor gAntritt Ihrer Reise oder vor Beginn der        6.2 	Wird die Erst- bzw. Einmalprämie nicht rechtzeitig           vor, Originalbelege anzufordern. Diese können Sie
          Veranstaltung: Dann besteht der Versiche-                 gezahlt, können wir vom Vertrag zurücktreten.                innerhalb einer Frist von 6 Wochen zurückfordern.
          rungsschutz im Reiserücktritts-Schutz nur                 Wir können dies nur solange die Zahlung nicht          8.3 	Gegebenenfalls haben Sie die behandelnden
          fort, wenn der Versicherungsvertrag nicht                 bewirkt ist. Unser Rücktrittsrecht ist ausge-                Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Die
          gekündigt ist.                                            schlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu                Entbindung von der Schweigepflicht ist für Sie nur
      B)	Während Ihrer Reise: Dann besteht der Versi-              vertreten haben. Dies müssen Sie nachweisen.                 soweit verpflichtend, als die Kenntnis der Daten
          cherungsschutz in allen Sparten nur fort, wenn            Ist die Erstprämie bei Eintritt des Versicherungs-           für die Beurteilung unserer Leistungspflicht oder
          der Versicherungsvertrag nicht gekündigt ist.             falls noch unbezahlt, besteht kein Anspruch auf              unseres Leistungsumfangs erforderlich ist.
4. 	Welche Prämie ist zu zahlen – was passiert bei                 die Leistung. Unsere Leistungspflicht besteht          9. 	Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen-
      Erreichen von Altersgrenzen?                                  jedoch, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertre-          heiten?
4.1 	Die Höhe der zu zahlenden Prämie ist in der                   ten haben. Dies müssen Sie nachweisen. Haben           	Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie
      Prämientabelle in den Dokumenten zum Jahres-                  Sie die Erlaubnis zum Prämieneinzug erteilt,                eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich
      Versicherungsschutz dokumentiert.                             besteht auch bei Nichtzahlung der Erstprämie                verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir
4.2 	Unsere Prämien richten sich unter anderem nach                Versicherungsschutz. Dies gilt nicht, wenn die              unsere Leistung entsprechend der Schwere des
      Ihrem Alter. Die Höhe der zu zahlenden Prämie                 Bank den Einzug der Prämie zum Fälligkeitstag               Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns
      und die Prämien für alle anderen Altersgruppen                mangels Deckung nicht durchgeführt hätte.                   nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob
      sind in der Prämientabelle in den Dokumenten            6.3 	Kann die Folgeprämie nicht rechtzeitig abgebucht            fahrlässig verletzt haben. Ihr Versicherungsschutz
      zum Jahres-Versicherungsschutz dokumentiert.                  werden oder zahlen Sie diese nicht rechtzeitig,             bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die
      Erreichen Sie eine Altersgrenze, besteht der                  erhalten Sie eine Mahnung in Textform. In der               Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt
      Versicherungsschutz bis zum Ende des gVersi-                  Mahnung wird Ihnen eine Frist von mindestens                oder die Feststellung des Versicherungsfalles
      cherungsjahres zu unveränderter Prämie fort.                  zwei Wochen gesetzt. Wir können den Vertrag                 noch für die Feststellung oder den Umfang der
      Ab dem neuen gVersicherungsjahr ist eine ande-                kündigen, wenn Sie den Rückstand nicht fristge-             Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Obliegen-
      re Prämie für Sie zu zahlen. Darauf und auf das               recht begleichen. Tritt der Versicherungsfall nach          heit jedoch arglistig verletzen, sind wir keinesfalls
      damit verbundene Kündigungsrecht weisen wir                   Fristablauf ein und waren Sie zu diesem Zeitpunkt           zur Leistung verpflichtet.
      spätestens sechs Wochen vor Ende des gVersi-                  mit der Prämienzahlung in Verzug, sind wir
                                                                    leistungsfrei. Auf die Rechtsfolgen werden Sie         10. Wann erhalten Sie die Zahlung?
      cherungsjahres nochmals ausdrücklich hin. Wird                                                                       10.1 	Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt,
      der Vertrag nicht gekündigt, ist mit Beginn des               im Mahnschreiben umfassend hingewiesen.
                                                                    Die Kündigung kann Ihnen für den Fall der Nicht-              erhalten Sie gunverzüglich die Zahlung.
      neuen gVersicherungsjahres die dann geltende                                                                         10.2 	Kosten, die Sie in fremder Währung aufge-
      Prämie für Ihren neuen Tarif zu zahlen.                       zahlung der Prämien bereits im Mahnschreiben
                                                                    erklärt werden.                                               wandt haben, erstatten wir Ihnen in Euro. Die
4.3 	Im Familien- / Paartarif richtet sich die Prämie                                                                            Umrechnung von Devisen erfolgt, sofern der
      nach dem ältesten Familienmitglied / Partner.           6.4 	Sie können gegen unsere Forderungen nur auf-
                                                                    rechnen, soweit Ihre Forderung von uns aner-                  Ankauf diesbezüglicher Devisen nachgewiesen
      Überschreitet ein im Familien- / Paartarif mit-                                                                             wird, unter Heranziehung des nachgewiesenen
      versichertes Kind die Altersgrenze, wird dessen               kannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
                                                                                                                                  Umrechnungskurses. Erfolgt diesbezüglich kein
      Versicherungsschutz im Tarif für Einzelpersonen                                                                             Nachweis, ist für die Umrechnung von Devisen
      weitergeführt. Im Übrigen gelten die Regelungen
      in 4.2 entsprechend.


                                                                                                                                                                                    4

[Seite 5]
     der Umrechnungskurs zu dem Tag, an dem Sie die            geber. Vom Versicherungsschutz umfasst sind die             Schule / Universität:
     Kosten gezahlt haben, zu den von der Deutschen            sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit      Schulen sind:
     Bundesbank veröffentlichten Euro-Referenz- und            einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden.          A) Alle Bildungseinrichtungen, die dazu geeignet sind,
     Wechselkursen maßgeblich.                                 Sie müssen zumindest auf eine Dauer von einem Jahr              die gesetzliche Schulpflicht zu erfüllen.
11. 	Was gilt, wenn Verpflichtungen Dritter beste-            angelegt sein.                                              B) Bildungseinrichtungen, die zu folgenden Abschlüs-
       hen?                                                    Ausland:                                                        sen führen: Qualifizierender Hauptschulabschluss;
11.1 	Ist im Versicherungsfall ein Dritter ersatzpflichtig,   Als Ausland gilt nicht das Land, in dem Sie Ihren               Mittlere Reife; Allgemeine Hochschulreife; Fach-
                                                                                                                               bezogene Hochschulreife; sonstiger nach den
       gehen diese Ansprüche auf uns über, soweit wir          gewöhnlichen Aufenthalt haben.
                                                                                                                               jeweiligen Landesgesetzen für schulische Bildung
       den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht           Auswärtiges Amt:                                                anerkannter Schulabschluss.
       zum Nachteil des Versicherungsnehmers bzw. der          Das Auswärtige Amt bildet zusammen mit den                  C) Ausbildungsbegleitende Schulen.
       versicherten Person geltend gemacht werden. Sie         Auslandsvertretungen den Auswärtigen Dienst.                D) Schulen, in welchen ein weiterer von den Industrie-
       sind unabhängig eines gesetzlichen Forderungs-          Das Auswärtige Amt veröffentlicht umfangreiche                  und Handelskammern oder den Handwerkskam-
       übergangs verpflichtet, diese Ersatzansprüche im        Informationen zu allen Staaten der Welt; Beispiel:              mern anerkannter Titel erworben werden kann;
       gesetzlich zulässigen Umfang bis zur Höhe der           Reise- und Sicherheitshinweise; Reisewarnungen.                 Beispiel: Meistertitel.
       von uns erbrachten Leistung an uns abzutreten.          Die Kontaktdaten lauten:                                    Universitäten sind:
11.2	Stehen Ihnen Ersatzansprüche aus anderen pri-            Postanschrift:   Auswärtiges Amt, 11013 Berlin              Alle Fachhochschulen und Universitäten, an denen ein
       vatrechtlichen Versicherungsverträgen oder vom          Telefonzentrale: +49 30 -18 170 (24-Stunden-Service)        akademischer Abschluss erworben werden kann.
       Sozialversicherungsträger zu? Dann gehen diese          Fax:             +49 30 -18 17 34 02
       Leistungsverpflichtungen vor. Melden Sie den                                                                        Sportgeräte:
                                                               Internetadresse: www.auswaertiges-amt.de.
       Versicherungsfall bei uns, treten wir in Vorleistung                                                                Sportgeräte sind alle Gegenstände, die Sie zum Aus-
       und werden den Versicherungsfall bedingungsge-          Betreuungspersonen:                                         üben einer Sportart benötigen, einschließlich Zubehör.
       mäß regulieren.                                         Betreuungspersonen sind diejenigen, die Ihre mitrei-        Umbuchungsgebühren:
                                                               senden oder nicht mitreisenden minderjährigen oder          Dies sind Gebühren, die Ihr Veranstalter / Vertragspart-
12. 	Welches Recht und welcher Gerichtsstand gilt?            pflegebedürftigen gAngehörigen betreuen; Beispiel:
       Welche Beschwerdemöglichkeit haben Sie?                                                                             ner fordert, weil Sie bei ihm Ihre Reise hinsichtlich des
                                                               Au-pair.                                                    Reiseziels bzw. Reisetermins umbuchen.
12.1 	Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht, soweit
       dies gesetzlich zulässig ist.                           Eingriffe von hoher Hand:                                   Unverzüglich:
12.2 	Wenn Sie etwas aus dem Versicherungsvertrag             Eingriffe von hoher Hand sind Maßnahmen der Staats-         Ohne schuldhaftes Zögern.
       gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie          gewalt; Beispiele hierfür sind: Beschlagnahme von
                                                               exotischen Souvenirs durch den Zoll oder Einreisever-       Urlaubsort:
       zwischen folgenden Gerichtsständen wählen:                                                                          Als Urlaubsort gelten alle Orte einer Reise, an welchen
       A) München.                                             weigerung aufgrund fehlender vorgeschriebener Ein-
                                                               reisepapiere; Sperrung des öffentlichen Verkehrs.           Sie einen Aufenthalt gebucht haben. Urlaubsorte
       B)	Dem Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes bzw.                                                                        sind als politische Gemeinden einschließlich eines
           Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zur Zeit der        Elementarereignisse:                                        Umkreises von 50 km zu verstehen.
           Klageerhebung.                                      Elementarereignisse sind: Explosion; Sturm; Hagel;
12.3 	Haben wir etwas mit Ihnen gerichtlich zu klären,        Blitzschlag; Hochwasser; Überschwemmung; Lawinen;           Versicherungsjahr:
       ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz bzw. Ihrem            Vulkanausbruch; Erdbeben; Erdrutsch.                        Das Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten
       gewöhnlichen Aufenthalt zuständig.                                                                                  Zeitpunkt und dauert 12 Monate (Zeitjahr).
                                                               Familie:                                                    Beispiel: Beginn 12. August 2025, 12 Uhr mittags;
12.4 	Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen und              Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unab-
       Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanz-                                                                        Ende 12. August 2026, 12 Uhr mittags.
                                                               hängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder
       dienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer                                                                    Zeitwert:
                                                               bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder,
       Straße 108, 53117 Bonn zu richten.                                                                                  Zeitwert ist der Betrag, den ein versicherter Gegen-
                                                               Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kin-
12.5	An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbrau-                                                                      stand zum Zeitpunkt des Schadeneintritts besitzt.
                                                               der. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
       cherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.
                                                               Medizinisch notwendig / Medizinisch notwendige
13. 	Welche Verjährungsfristen müssen Sie beach-              Heilbehandlung:                                             Besondere Teile
       ten?                                                    1. B ehandlungen und diagnostische Verfahren sind
13.1 	Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag                 nur versichert, wenn sie alle folgenden Vorausset-
       verjähren regelmäßig innerhalb von drei Jahren.                                                                     A    Reiserücktritts-Schutz
                                                                   zungen erfüllen:
       Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des                 A) S ie dienen einem diagnostischen, kurativen          1.	Was ist versichert?
       Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und                 und / oder palliativen Zweck.                        1.1 	Wir entschädigen Sie bis insgesamt maximal
       Ihnen bekannt war bzw. bekannt sein musste.                B) S ie sind schulmedizinisch anerkannt und ange-             zur Höhe der Versicherungssumme in folgenden
13.2 	Haben Sie Ihren Anspruch bei uns angezeigt?                    messen.                                                    Fällen:
       Dann ist die Verjährung so lange gehemmt, bis              C) Die medizinische Diagnose und / oder die ver-              A) Sie stornieren Ihre Reise.
       Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugegan-                 schriebene Behandlung müssen mit allgemein                 B) Sie können die Veranstaltung nicht besuchen,
       gen ist.                                                       akzeptierten medizinischen Verfahren überein-                  für die Sie eine Eintrittskarte erworben haben.
                                                                      stimmen.                                                   C) Während der Anreise zur Veranstaltung ver-
                                                               2. Medizinische Leistungen oder Versorgungen müs-                    spätet sich das bzw. eines der göffentlichen
Glossar                                                            sen medizinisch notwendig und angemessen sein.                    Verkehrsmittel, welche/s Sie zur Anreise nutzen
                                                                   Dies ist der Fall, wenn alle folgenden Punkte erfüllt             um mehr als zwei Stunden oder fällt ersatzlos
Angehörige:                                                        sind:                                                             aus.
Als Angehörige gelten:                                            A) Sie sind erforderlich, um Ihren Zustand, Ihre              D) Sie treten Ihre Reise verspätet an.
A) Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner; Ihr Lebensgefährte in                Erkrankung oder Verletzung zu diagnostizieren              E) Während Ihrer Hinreise verspätet sich das
    einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.                            oder zu behandeln.                                             bzw. eines der göffentlichen Verkehrsmit-
B) Ihre Kinder; Eltern; Adoptivkinder; Adoptiveltern;            B) Die Beschwerden, die Diagnose und die Behand-                  tel, welche/s Sie zur Anreise zu Ihrer ersten
    Pflegekinder; Pflegeeltern; Stiefkinder; Stiefeltern;             lung stimmen mit der zugrunde liegenden                        gebuchten Reiseleistung nutzen oder fällt
    Großeltern; Geschwister; Enkel; Tanten; Onkel; Nich-              Erkrankung überein.                                            ersatzlos aus.
    ten; Neffen; Cousins; Cousinen; Schwiegereltern;              C) Sie stellen eine angemessene Art und Stufe der             F) Sie haben eine Panne oder einen Unfall mit
    Schwiegerkinder; Schwäger; Schwägerinnen.                                                                                        dem Kraftfahrzeug, das Sie für die Anreise
                                                                      medizinischen Versorgung dar.
Antritt der Reise / Reiseantritt:                                                                                                    nutzen. Die Voraussetzungen für die einzelnen
                                                                  D) Sie werden über einen angemessenen Behand-
Im Rahmen des Reiserücktritts-Schutz ist die Reise                                                                                   Fälle finden Sie in den nachfolgenden Ziffern.
                                                                      lungszeitraum hinweg erbracht. Nicht medizi-
angetreten, wenn Sie Ihre erste gebuchte gReiseleis-                                                                       1.2 	Die Erstattung bis zur Höhe der Versicherungs-
                                                                      nisch notwendig sind insbesondere Behand-
tung in Anspruch nehmen.                                                                                                         summe gilt nur, wenn nachfolgend keine abwei-
                                                                      lungen, die Sie gegen ärztlichen Rat vornehmen
Als Antritt der Reise gilt im Reiserücktritts-Schutz                                                                             chende Summe genannt ist.
                                                                      lassen.
im Einzelnen:                                                                                                              2. 	Was ist versichert, wenn Sie Ihre Reise stornie-
                                                               Öffentliche Verkehrsmittel:
• Bei einer Flug-Reise: Der Check-in; beim Online-                                                                              ren müssen?
                                                               Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche
   Check-in die Sicherheitskontrolle des Reisenden am                                                                      2.1 	Wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten
                                                               Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder
   Reisetag.                                                                                                                     Ereignisses nach Ziffer 4 stornieren müssen,
                                                               Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel
• Bei einer Schiffs-Reise: Das Einchecken.                                                                                       erstatten wir Ihnen die vertraglich geschuldeten
                                                               gelten Transportmittel, die im Rahmen von Rund-
• Bei einer Bus-Reise: Das Einsteigen in den Bus.                                                                                Stornokosten. Das sind die Kosten, die Sie als Rei-
                                                               fahrten / Rundflügen verkehren; Mietwagen; Taxis;
• Bei einer Bahn-Reise: Das Einsteigen in den Zug.                                                                               sender dem Leistungsträger (Beispiel: Reiseveran-
                                                               Kreuzfahrtschiffe.
• Bei einer Auto-Reise: Die Übernahme eines Mietwa-                                                                             stalter; Vermieter einer Ferienwohnung) schulden,
   gens oder eines Wohnmobils.                                 Pandemie:                                                         wenn Sie Ihre gebuchte Reise stornieren. Außer-
• Bei Anreise mit dem eigenen Pkw: Der Antritt der            Eine Pandemie liegt vor, wenn auf weiten Teilen eines             dem erstatten wir Ihnen die Konsulatsgebühren
   ersten gebuchten gReiseleistung; Beispiel: Über-            Kontinents oder mehrerer Kontinente eine infektiöse               für Ihr Visum sowie die Kosten für Ihre Sitzplatzre-
   nahme der gebuchten Ferienwohnung. Ist eine                 Erkrankung ausbricht. Die Weltgesundheitsorganisati-              servierungen.
   Transfer-Leistung fester Bestandteil der Gesamtreise?       on (WHO) muss dies feststellen.                             2.2 	Damit Sie die unter Ziffer 2.1 aufgeführte Leistung
   Dann beginnt die Reise mit dem Antritt des Transfers        Reiseantritt / Antritt der Reise:                                 erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen
   (Einstieg in das Transfer-Verkehrsmittel).                  Siehe unter „Antritt der Reise“.                                  alle erfüllt sein:
In allen übrigen Reiseversicherungen ist die Reise mit                                                                           A) Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine
                                                               Reiseleistungen:
Ihrem Verlassen der Wohnung angetreten.                                                                                              Risikoperson.
                                                               Als Reiseleistungen gelten beispielsweise gebuchte
                                                                                                                                 B) Bei Abschluss der Versicherung oder bei beste-
Arbeitsverhältnis:                                             Hotelzimmer; Ferienwohnung; Wohnmobil; Hausboot;
                                                                                                                                     hendem Versicherungsvertrag bei Buchung der
Arbeitsverhältnis bezeichnet das durch einen Arbeits-          gecharterte Yacht; Flug; Schiffs-, Bus- oder Bahnfahrt.
                                                                                                                                     Reise war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen.
vertrag geregelte sozialversicherungspflichtige
                                                                                                                                 C) Sie haben die Reise storniert, weil dieses Ereig-
Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeit-
                                                                                                                                     nis eingetreten ist.
                                                                                                                                                                                    5

[Seite 6]
     D) Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zuzumu-             Q)	Der Beginn des Freiwilligendienstes; des Frei-            Stornierung der Reise anfallen. Voraussetzung
         ten, Ihre Reise planmäßig durchzuführen.                      willigen Sozialen Jahres; des Freiwilligen Ökolo-         ist: Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der
3.	Was ist versichert, wenn Sie Ihre erworbene                        gischen Jahres.                                           Stornokosten.
      Eintrittskarte nicht nutzen können?                          R) Termin für die Wiederholung einer nicht             12. Ist der Einzelzimmerzuschlag versichert?
3.1 	Wir erstatten Ihnen den Preis Ihrer Eintrittskarte               bestandenen Prüfung an einer gSchule / Uni-         12.1 	Sie haben gemeinsam mit einer anderen Person
      einschließlich Gebühren, wenn                                    versität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungs-            ein Doppelzimmer gebucht? Dann gilt diese
      A) sich ein göffentliches Verkehrsmittel um mehr                prüfung fällt unerwartet in die versicherte Rei-           immer als Risikoperson. Muss diese die Reise aus
          als zwei Stunden verspätet oder ersatzlos aus-               sezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen             versichertem Grund stornieren? Dann erstatten
          fällt und Sie dadurch mehr als die Hälfte der                nach planmäßigem Reiseende statt.                          wir Ihnen den Einzelzimmerzuschlag oder die
          Veranstaltung versäumen.                                 S)	Bei Klassenreisen: Ihr endgültiger Austritt aus            Mehrkosten für die alleinige Nutzung des Doppel-
      B) Sie die Veranstaltung nicht besuchen können,                 dem Klassenverband, bevor die versicherte                  zimmers. Voraussetzung ist: Sie entscheiden sich,
          weil ein versichertes Ereignis nach Ziffer 4 ein-            Reise beginnt.                                             die Reise allein anzutreten.
          getreten ist.                                            T)	Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträg-        12.2 	Wir leisten höchstens bis zur Höhe der Stornokos-
3.2 	Damit Sie die unter 3.1 B) aufgeführte Leistung                  lichkeit oder Tod Ihres zur Reise angemeldeten             ten, die bei gunverzüglicher Stornierung der Reise
      erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen                   Hundes oder Ihrer zur Reise angemeldeten                   anfallen.
      alle erfüllt sein:                                               Katze.
                                                                                                                           13.    Was ist nicht versichert?
      A) Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine     5.    Wer sind Ihre Risikopersonen?                                 Wir leisten nicht:
          Risikoperson.                                             Ihre Risikopersonen sind:                              13.1 Bei einer psychischen Reaktion
      B) Bei Abschluss der Versicherung oder bei beste-      5.1 	Ihre gAngehörigen und die gAngehörigen Ihres                  A) auf ein Kriegsereignis; innere Unruhen; einen
          hendem Versicherungsvertrag bei Erwerb der                Lebensgefährten.                                                  Terrorakt; ein Flugunglück.
          Eintrittskarte war mit diesem Ereignis nicht zu     5.2 gBetreuungspersonen.                                            B) auf die Befürchtung von Kriegsereignissen;
          rechnen.                                            5.3 	Sie haben Ihre Reise für maximal sechs Personen                   inneren Unruhen; Terrorakten.
      C) Sie konnten die Veranstaltung nicht besuchen,             oder als gFamilie gebucht? Dann sind Ihre Mitrei-      13.2 Bei Suchterkrankungen.
          weil dieses Ereignis vor Beginn der Veranstal-            senden und deren gAngehörige und gBetreu-              13.3 	Bei Erkrankungen oder Tod infolge von gPande-
          tung eingetreten ist.                                     ungspersonen Risikopersonen. In allen anderen                 mien. Versichert ist jedoch die unerwartete und
      D) Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zuzumu-             Fällen gelten nur Ihre gAngehörigen, die gAnge-               schwere Erkrankung an Covid-19 oder ein Todes-
          ten, die Veranstaltung zu besuchen.                       hörigen Ihres Lebensgefährten und gBetreuungs-                fall aufgrund von Covid-19, auch wenn Covid-19
                                                                    personen als Ihre Risikopersonen.                             von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als
4.Welche Ereignisse sind versichert?
                                                                                                                                  gPandemie eingestuft wurde.
  Versicherte Ereignisse sind:                                6. 	Was ist bei verspätetem gReiseantritt versi-
                                                                                                                           13.4 	Für Stornoentgelte; Beispiel: Bearbeitungsgebüh-
  A) Erkrankung einschließlich der Verschlechterung                chert?
                                                                                                                                  ren für eine Reisestornierung oder Servicegebüh-
      einer bereits bestehenden Erkrankung. Auch              6.1 	Müssen Sie Ihre Reise verspätet antreten, weil Sie
                                                                                                                                  ren, die Ihnen Ihr Reisevermittler berechnet, weil
      die Erkrankung an Covid-19 ist vom Versiche-                  oder eine Risikoperson von einem versicherten
                                                                                                                                  Sie Ihre Reise stornieren.
      rungsschutz umfasst. Dies gilt auch dann,                     Ereignis betroffen wurden? Dann erstatten wir:
                                                                                                                           13.5 	Für sonstige Bearbeitungsgebühren; Beispiel:
      wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsor-                      A) Ihre nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise.
                                                                                                                                  Bearbeitungsgebühren der Fluggesellschaft, die
      ganisation (WHO) als gPandemie eingestuft                         Versichert sind die Mehrkosten nach Art und               nicht schon bei Buchung ausgewiesen und mit-
      wurde. Eine versicherte Erkrankung kann auch                      Qualität der ursprünglich gebuchten und versi-            versichert sind.
      eine psychische Erkrankung sein. Eine psy-                        cherten Hinreise.                                  13.6 Für Abschussprämien bei Jagdreisen.
      chische Erkrankung gilt dann als versichertes                 B)	Ihre nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich
      Ereignis, wenn einer der folgenden Fälle vor-                     der Hinreisekosten.                                14. 	Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt
      liegt:                                                  6.2 	Wir erstatten insgesamt maximal bis zur Höhe                  des Versicherungsfalls?
		 • Der gesetzliche oder private Krankenversiche-                 der Stornokosten, die bei gunverzüglicher Stor-        14.1 	Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen
        rungsträger hat eine ambulante Psychothera-                 nierung der Reise bei Kenntnis des Eintritts des              Bestimmungen beachten.
        pie genehmigt.                                              versicherten Ereignisses anfallen würden.              14.2	Um Ihren Versicherungsfall bearbeiten zu können,
		 • Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psy-                                                                              müssen Sie oder bei Tod Ihr Rechtsnachfolger die
                                                              7. 	Was erstatten wir bei Panne oder Unfall eines                  folgenden Unterlagen bei uns einreichen:
        chiatrie nachgewiesen.                                     Kraftfahrzeugs?                                                A) Wir benötigen immer: Versicherungsnachweis;
		 • Es erfolgt eine stationäre Behandlung.                  	Das Kraftfahrzeug, das Sie auf Ihrer Reise nutzen                     Buchungsunterlagen; das ausgefüllte Scha-
  B)	Tod. Versichert ist auch ein Todesfall aufgrund              möchten, wird maximal einen Tag vor gAntritt                       densformular; Schadennachweise (Beispiel:
      von Covid-19. Dies gilt auch dann, wenn Covid-               Ihrer Reise aufgrund Panne oder Unfall fahrun-                     Stornokostenrechnung); den Nachweis über
      19 von der Weltgesundheitsorganisation                       tauglich? Und Sie müssen Ihre Reise deshalb                        das Reisevermittlungsentgelt.
      (WHO) als gPandemie eingestuft wurde.                        verspätet antreten? Dann erstatten wir Ihnen die               B) Bei Erkrankung, die keine psychische Erkran-
  C)	Eine Unfallverletzung.                                       nachgewiesenen Kosten für nicht in Anspruch                        kung ist; Unfallverletzung; Schwangerschaft;
  D)	Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von                   genommene gReiseleistungen oder zusätzliche                        Impfunverträglichkeit; Bruch von Prothesen;
      Organen und Geweben im Rahmen des Trans-                     Reisekosten bis maximal € 500,– pro Person.                        Lockerung von implantierten Gelenken: Ein
      plantationsgesetzes.                                         Zudem erstatten wir die Kosten für ein Mietfahr-                   ärztliches Attest mit Diagnose und Behand-
  E)	Schwangerschaft und Schwangerschaftskom-                     zeug in vergleichbarer Kfz-Klasse bis insgesamt                    lungsdaten. Nicht anerkannt werden ärztliche
      plikationen.                                                 € 1.000,– pro Reise.                                               Atteste, die von Ihnen selbst, von Ihrem Ehe-
  F)	Unaufschiebbarer Termin im Rahmen eines                                                                                         oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Ihren
      Adoptionsverfahrens zur Adoption eines min-             8. 	Was ist im Verspätungsschutz während der Hin-
                                                                   reise versichert?                                                  Kindern ausgestellt wurden.
      derjährigen Kindes.                                                                                                         C) Bei einer psychischen Erkrankung eine der fol-
  G)	Impfunverträglichkeit.                                  	Verspätet sich ein göffentliches Verkehrsmittel
                                                                   um mehr als zwei Stunden oder fällt ersatzlos                      genden Unterlagen:
  H) Bruch von Prothesen.                                                                                                  		 • Ein Nachweis über die Genehmigung einer
  I) Lockerung von implantierten Gelenken.                         aus? Und Sie versäumen dadurch Ihr erstes ver-
                                                                   sichertes Verkehrsmittel? Dann erstatten wir die                     ambulanten Psychotherapie des privaten
  J)	Erheblicher Schaden am Eigentum durch:                                                                                            oder gesetzlichen Krankenversicherungsträ-
      Feuer; Wasserrohrbruch; gElementarereig-                     Mehrkosten der Hinreise bis insgesamt € 1.500,-.
                                                                                                                                        gers.
      nisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist:            Wir erstatten diese nach Art und Qualität des
                                                                                                                           		 • Ein Attest eines Facharztes für Psychiatrie.
      Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden                 ursprünglich gebuchten Verkehrsmittels. Außer-
                                                                                                                           		 • Ein Nachweis für die stationäre Behandlung.
      Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens               dem erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für
                                                                                                                                  D) Bei Diebstahl und Verkehrsunfall: Eine Kopie der
      objektiv erforderlich.                                       notwendige und angemessene Aufwendungen
                                                                                                                                      Anzeige bei der Polizei.
  K) Die betriebsbedingte Kündigung.                               (Verpflegung und Unterkunft). Maximal erstatten
                                                                                                                                  E) Alle weiteren versicherten Ereignisse müssen
  L) Aufnahme eines gArbeitsverhältnisses.                         wir dafür insgesamt € 150,–.
                                                                                                                                      Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nach-
  M)	Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsplatzwechsel liegt          9.    Welche Informationen halten wir für Sie bereit?                   weisen.
      vor, wenn ein Arbeitnehmer sein bisheriges              9.1 	Auf Ihre Anfrage nennen wir Ihnen die nächstge-
                                                                                                                           15. 	Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen-
      gArbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber                     legene diplomatische Vertretung (Anschrift und               heiten?
      beendet und bei einem anderen Arbeitgeber                     telefonische Erreichbarkeit).                          	Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie
      ein neues gArbeitsverhältnis beginnt. Die Ver-          9.2 	Auf Wunsch informieren wir Sie über Reisewar-                eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich
      setzung innerhalb eines Unternehmens zählt                    nungen und Sicherheitshinweise des gAuswärti-                verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir
      nicht als Arbeitsplatzwechsel.                                gen Amtes der Bundesrepublik Deutschland.                    unsere Leistung entsprechend der Schwere des
  N)	Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung            10. Sind Reisevermittlungsentgelte versichert?                     Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns
      ist: Sie sind oder eine Risikoperson ist für einen      10.1 	Versichert ist ein vertraglich geschuldetes Rei-            nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob
      Zeitraum von mindestens drei aufeinander-                      severmittlungsentgelt bis zu € 100,– je Person.             fahrlässig verletzt haben. Ihr Versicherungsschutz
      folgenden Monaten von konjunkturbedingter                      Voraussetzung ist: Der Vermittler hat das Ver-              bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die
      Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich                       mittlungsentgelt bereits bei der Reisebuchung               Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt
      der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch                       vereinbart und es ist bei der Höhe der Versiche-            oder die Feststellung des Versicherungsfalles
      aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35 %                     rungssumme berücksichtigt.                                  noch für die Feststellung oder den Umfang der
      verringern.                                             10.2 	Wir erstatten Ihnen das Reisevermittlungsentgelt            Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Obliegen-
  O)	Eine gerichtliche Ladung. Dies gilt nicht, wenn                nur dann, wenn Sie gleichzeitig einen Anspruch              heit jedoch arglistig verletzen, sind wir keinesfalls-
      die Teilnahme am Gerichtstermin zu Ihren                       auf Ersatz der Stornokosten haben.                          zur Leistung verpflichtet.
      berufstypischen Tätigkeiten gehört.
                                                              11. Sind gUmbuchungsgebühren versichert?                     16. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen?
  P)	Wenn vor der Reise der Reisepass oder Perso-
                                                              	Sie möchten lieber umbuchen als Ihre Reise                 	Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung
      nalausweis gestohlen wird und ein Ersatzdoku-
                                                                  stornieren? Dann erstatten wir Ihnen die gUm-                gewählt haben, tragen Sie einen Teil des Scha-
      ment nicht rechtzeitig beschafft werden kann.
                                                                  buchungsgebühren. Wir leisten höchstens bis zur              dens selbst. Ihr Eigenanteil beträgt 20 % des
      Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument
      ist zwingend für die Reise erforderlich.                    Höhe der Stornokosten, die bei gunverzüglicher

                                                                                                                                                                                     6

[Seite 7]
     erstattungsfähigen Schadens; mindestens aber                  rung einer bereits bestehenden Erkrankung.           7.1   Bei einer psychischen Reaktion
     € 25,– je versicherter Person. Dies gilt auch, wenn           Auch die Erkrankung an Covid-19 ist vom Ver-               A)	auf ein Kriegsereignis; innere Unruhen; einen
     konkrete Summen als Maximalerstattung festge-                 sicherungsschutz umfasst. Dies gilt auch dann,                 Terrorakt; ein Flugunglück.
     legt sind.                                                    wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsor-                   B)	auf die Befürchtung von Kriegsereignissen,
                                                                   ganisation (WHO) als gPandemie eingestuft                      inneren Unruhen oder Terrorakten.
B    Reiseabbruch-Schutz                                           wurde. Eine versicherte Erkrankung kann auch         7.2 Bei Suchterkrankungen.
                                                                   eine psychische Erkrankung sein. Eine psy-           7.3 	Bei Erkrankungen oder Tod infolge von gPande-
1.   Was ist versichert?
                                                                   chische Erkrankung gilt dann als versichertes              mien. Versichert ist jedoch die unerwartete und
     Wir entschädigen Sie:                                                                                                    schwere Erkrankung an Covid-19 oder ein Todes-
                                                                   Ereignis, wenn einer der folgenden Fälle vor-
     A) Wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen.                                                                                 fall aufgrund von Covid-19, auch wenn Covid-19
                                                                   liegt:
     B) Wenn Sie die Heimreise verspätet antreten                                                                            von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als
                                                             		 • Der gesetzliche oder private Krankenversiche-
         müssen. Die Voraussetzungen für die einzelnen                                                                        gPandemie eingestuft wurde.
                                                                     rungsträger hat eine ambulante Psychothera-
         Fälle finden Sie in den nachfolgenden Ziffern.              pie genehmigt.                                     7.4 Für die Gebühren zur Erteilung eines Visums.
2. 	Was ist versichert, wenn Sie Ihre Reise abbre-          		 • Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psy-       7.5 Für Abschussprämien bei Jagdreisen.
      chen müssen?                                                   chiatrie nachgewiesen.                             8. 	Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt
2.1 	Sie müssen Ihre Reise aufgrund eines versicherten      		 • Es erfolgt eine stationäre Behandlung.                     des Versicherungsfalles?
      Ereignisses nach Ziffer 5 abbrechen? Dann erstat-        B)	Tod. Versichert ist auch ein Todesfall aufgrund      8.1 	Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen
      ten wir maximal bis zur Höhe der Versicherungs-              von Covid-19. Dies gilt auch dann, wenn Covid-             Bestimmungen beachten.
      summe, die Ihr Tarif vorsieht:                               19 von der Weltgesundheitsorganisation               8.2 	Damit wir Ihren Versicherungsfall bearbeiten kön-
      A) den kompletten Reisepreis, wenn Sie die ver-             (WHO) als gPandemie eingestuft wurde.                      nen, müssen Sie oder bei Tod Ihr Rechtsnachfol-
          sicherte Reise während der ersten Hälfte der         C) Eine Unfallverletzung.                                      ger die folgenden Unterlagen bei uns einreichen:
          Reise abbrechen;                                     D)	Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von                 A)	Wir benötigen immer: Versicherungsnachweis;
      B) den halben Reisepreis, wenn Sie die versicherte          Organen und Geweben im Rahmen des Trans-                       Buchungsunterlagen; das ausgefüllte Scha-
          Reise während der zweiten Hälfte der Reise               plantationsgesetzes.                                           densformular; Schadennachweise (Beispiel:
          – spätestens aber bis einen Tag vor planmä-          E)	Schwangerschaft und Schwangerschaftskom-                       Rechnungen).
          ßigem Reiseende – abbrechen. Hin- und Rück-              plikationen.                                               B)	Bei Erkrankung; Unfallverletzung; Schwan-
          reisetage gelten als volle Reisetage. Der Tag        F)	Unaufschiebbarer Termin im Rahmen eines                        gerschaft; Impfunverträglichkeit; Bruch von
          der Reisemitte zählt immer als voller Reisetag           Adoptionsverfahrens zur Adoption eines min-                    Prothesen; Lockerung von implantierten
          zur ersten Hälfte der Reise. Beispiel: Bei einer         derjährigen Kindes.                                            Gelenken: Ein ärztliches Attest mit Diagnose
          Reisedauer von 7 Tagen zählt ein Abbruch wäh-        G)	Impfunverträglichkeit.                                         und Behandlungsdaten. Nicht anerkannt
          rend Tag 1 bis Tag 4 zur ersten Reisehälfte. Ein     H) Bruch von Prothesen.                                            werden ärztliche Atteste, die von Ihnen selbst,
          Abbruch von Tag 5 bis Tag 6 zählt zur zweiten        I) Lockerung von implantierten Gelenken.                           Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, Ihren Eltern
          Reisehälfte. Am geplanten Abreisetag (Tag 7)         J)	Feuer oder gElementarereignisse an Ihrem                       oder Ihren Kindern ausgestellt wurden. Das
          ist ein Reiseabbruch nicht mehr möglich.                 gUrlaubsort.                                                   ärztliche Attest müssen Sie vor Abbruch der
2.2 	Wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen, erstatten          K)	Erheblicher Schaden am Eigentum durch:                         Reise einholen.
      wir Ihnen außerdem die zusätzlichen Kosten der               Feuer; Wasserrohrbruch; gElementarereig-                   C)	Bei einer psychischen Erkrankung eine der
      Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten nach               nisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist:              folgenden Unterlagen:
      Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und              Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden         		 • Ein Nachweis über die Genehmigung einer
      versicherten Rückreise.                                      Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens                  ambulanten Psychotherapie des privaten
2.3 	Damit Sie die unter Ziffer 2.1 und 2.2 aufgeführten          objektiv erforderlich.                                          oder gesetzlichen Krankenversicherungs-
                                                               L)	Die betriebsbedingte Kündigung.                                 trägers.
      Leistungen erhalten, müssen die folgenden
                                                               M) Aufnahme eines gArbeitsverhältnisses.                 		 • Ein Attest eines Facharztes für Psychiatrie.
      Voraussetzungen alle erfüllt sein:
                                                               N)	Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsplatzwechsel liegt       		 • Ein Nachweis für die stationäre Behandlung.
      A) Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine
                                                                   vor, wenn ein Arbeitnehmer sein bisheriges                 D)	Bei Diebstahl und Verkehrsunfall: Eine Kopie
          Risikoperson.
                                                                   gArbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber                      der Anzeige bei der Polizei.
      B) Bei gAntritt der Reise war mit diesem Ereignis
                                                                   beendet und bei einem anderen Arbeitgeber                  E)	Alle weiteren versicherten Ereignisse müssen
          nicht zu rechnen.
                                                                   ein neues gArbeitsverhältnis beginnt. Die Ver-                 Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nach-
      C) Sie haben die Reise abgebrochen, weil dieses
                                                                   setzung innerhalb eines Unternehmens zählt                     weisen.
          Ereignis eingetreten ist.
                                                                   nicht als Arbeitsplatzwechsel.
      D) Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zuzumu-        O)	Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung         9. 	Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen-
          ten, Ihre Reise planmäßig durchzuführen bzw.             ist: Sie sind oder eine Risikoperson ist für einen        heiten?
          zu beenden.                                              Zeitraum von mindestens drei aufeinander-            	Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie
3. 	Was ist versichert, wenn Sie verspätet zurück-                folgenden Monaten von konjunkturbedingter                 eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich
      reisen müssen?                                               Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich                  verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir
3.1 	Sie können Ihre Rückreise nicht wie geplant antre-           der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch                  unsere Leistung entsprechend der Schwere des
      ten und müssen verspätet zurückreisen, weil ein              aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35 %                Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns
      versichertes Ereignis nach Ziffer 5 eingetreten ist?         verringern.                                               nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob
                                                               P) 	Eine gerichtliche Ladung. Dies gilt nicht, wenn          fahrlässig verletzt haben. Ihr Versicherungsschutz
      Wir erstatten Ihnen
                                                                   die Teilnahme am Gerichtstermin zu Ihren                  bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die
      A) die Mehrkosten der Rückreise und
                                                                   berufstypischen Tätigkeiten gehört.                       Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt
      B) die zusätzlichen Unterkunftskosten für den
                                                               Q)	Wenn während der Reise der Reisepass oder                 oder die Feststellung des Versicherungsfalles
          verlängerten Aufenthalt.
                                                                   Personalausweis gestohlen wird. Vorausset-                noch für die Feststellung oder den Umfang der
	Auf Ihren Wunsch organisieren wir Ihre Rückreise.
                                                                   zung ist: Das entwendete Dokument ist zwin-               Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Obliegen-
      Insgesamt erstatten wir maximal bis zur Höhe
                                                                   gend für die planmäßige Durchführung der                  heit jedoch arglistig verletzen, sind wir keinesfalls
      der vereinbarten Versicherungssumme.
                                                                   Reise erforderlich.                                       zur Leistung verpflichtet.
3.2 	Damit Sie die unter Ziffer 3.1 aufgeführten Leis-
      tungen erhalten, müssen die folgenden Voraus-            R)	Der Beginn des Freiwilligendienstes; des Frei-       10. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen?
      setzungen alle erfüllt sein:                                 willigen Sozialen Jahres; des Freiwilligen Ökolo-    	Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung
      A) Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine          gischen Jahres.                                          gewählt haben, tragen Sie einen Teil des Scha-
          Risikoperson.                                        S)	Termin für die Wiederholung einer nicht                  dens selbst. Ihr Eigenanteil beträgt 20 % des
      B) Bei gAntritt der Reise war mit diesem Ereignis           bestandenen Prüfung an einer gSchule / Uni-              erstattungsfähigen Schadens; mindestens aber
          nicht zu rechnen.                                        versität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungs-          € 25,– je versicherter Person. Dies gilt auch, wenn
      C) Sie haben die Reise verlängert, weil dieses              prüfung fällt unerwartet in die versicherte Rei-         konkrete Summen als Maximalerstattung festge-
          Ereignis eingetreten ist.                                sezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen           legt sind.
      D) Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zuzumu-            nach planmäßigem Reiseende statt.
                                                               T)	Wenn während der Reise das von Ihnen                 C     Reisekranken-Schutz
          ten, Ihre Reise planmäßig durchzuführen bzw.
          zu beenden.                                              genutzte Fahrzeug aufgrund eines Unfalls dau-        1.    Was ist versichert?
                                                                   erhaft fahruntauglich wird.                          1.1 	Wenn Sie während Ihrer Reise erkranken, sich
4. 	Was ist im Verspätungsschutz während der                  U)	Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträg-               Ihre bereits vor Reisebeginn bestehende Erkran-
     Weiter- und Rückreise versichert?                             lichkeit oder Tod Ihres mitreisenden Hundes                kung verschlechtert oder Sie einen Unfall erlitten
	Während Ihrer Weiter- oder Rückreise verspätet                   oder Ihrer mitreisenden Katze.                             haben, erstatten wir Ihnen die Kosten für:
     sich ein göffentliches Verkehrsmittel, das Sie zur
                                                             6.    Wer sind Ihre Risikopersonen?                              A) Heilbehandlungen im gAusland.
     Weiter- oder Rückreise nutzen wollen, um mehr
                                                                   Ihre Risikopersonen sind:                                  B) Kranken- und Gepäckrücktransporte.
     als zwei Stunden oder fällt unerwartet aus? Und
                                                             6.1 	Ihre gAngehörigen und die gAngehörigen Ihres               C) Bestattung im gAusland oder die Überführung.
     Sie versäumen dadurch Ihr Anschlussverkehrs-
                                                                   Lebensgefährten.                                     1.2 Bei Schwangerschaft leisten wir nach Ziffer 3.
     mittel? Dann erstatten wir auch diese Mehrkosten                                                                   1.3 	Haben Sie während Ihrer Reise einen medi-
                                                             6.2 gBetreuungspersonen.
     der Rückreise bis insgesamt € 1.500,–. Wir erstat-                                                                       zinischen Notfall? Dann helfen wir Ihnen mit
                                                             6.3 	Sie haben Ihre Reise für maximal sechs Personen
     ten diese nach Art und Qualität des ursprünglich              oder als gFamilie gebucht? Dann sind Ihre Mitrei-          unserer Notrufzentrale im 24-Stunden-Service.
     gebuchten Verkehrsmittels. Außerdem erstatten                 senden und deren gAngehörige und gBetreu-            1.4 	Die Voraussetzungen für die einzelnen Versi-
     wir die nachgewiesenen Kosten für notwendige                  ungspersonen Risikopersonen. In allen anderen              cherungsfälle finden Sie in den nachfolgenden
     und angemessene Aufwendungen (Verpflegung                     Fällen gelten nur Ihre gAngehörigen, die gAnge-            Ziffern.
     und Unterkunft). Maximal erstatten wir dafür ins-             hörigen Ihres Lebensgefährten und gBetreuungs-
     gesamt € 150,–.                                                                                                    2. 	Was erstatten wir bei Heilbehandlungen im
                                                                   personen als Ihre Risikopersonen.                          gAusland?
5.   Welche Ereignisse sind versichert?                      7.   Was ist nicht versichert?                             2.1 	Heilbehandlungskosten und Arzneimittel:
     Versicherte Ereignisse sind:                                 Wir leisten nicht:                                          Versichert sind medizinisch notwendige Heilbe-
     A)	Erkrankung einschließlich der Verschlechte-
                                                                                                                                                                                  7

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      handlungen, die von Ärzten durchgeführt oder                 men hierfür die Kosten. Wir bringen Sie an Ihren               50 km betragen. Hauptberufliche Außendienst-
      verordnet werden. Die Heilbehandlungen und                   Wohnort oder in das Ihrem Wohnort nächstgele-                  tätigkeiten sowie Gänge und Fahrten zwischen
      Arzneimittel müssen schulmedizinisch anerkannt               gene aus medizinischer Sicht geeignete Kranken-                Ihrem Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten
      sein.                                                        haus.                                                          nicht als Reise.
2.2 	Alternative Heilbehandlungen und Arzneimittel          8.2 	Wir bringen Ihr Reisegepäck zu Ihrem Wohnort,           14.3 	Sind die Voraussetzungen nach Ziffer 14.1 und
      sind versichert, wenn                                        sofern ein Krankenrücktransport für Sie erfolgt.               14.2 erfüllt, erbringen wir folgende Leistungen:
      A)	sich diese in der Praxis als ebenso Erfolg ver-    8.3 	Wir erstatten die Kosten für Ihren medizinisch                 A) Psychologische Hilfe nach Ziffer 4.
          sprechend bewährt haben.                                 notwendigen Krankentransport in ein aus medi-                  B)	Kostenerstattung für Begleitperson nach Ziffer 6.
      B)	keine schulmedizinischen Methoden oder                   zinischer Sicht geeignetes Krankenhaus im gAus-                C)	Krankenrücktransport und Gepäckrücktrans-
          Arzneimittel zur Verfügung stehen. Sie müssen            land und zurück in die Unterkunft bei:                             port nach Ziffer 8.1, 8.2 und 9.3.
          von Heilpraktikern, Chiropraktikern oder Osteo-          A) Stationärem Aufenthalt.                                     D) Überführung im Todesfall nach Ziffer 9.1.
          pathen durchgeführt oder verordnet werden.               B) Ambulanter Erstversorgung.                                  E)	Hilfe bei Krankenhausaufenthalten nach Ziffer
2.3 Wir erstatten die Kosten für:                            9.    Was erstatten wir im Todesfall?                                    11.1 und 11.2.
      A) Stationäre Behandlungen im Krankenhaus.             9.1 	Auf Wunsch Ihrer gAngehörigen organisieren wir                 F)	Hilfe, wenn mitreisende Kinder oder betreu-
      B) Ambulante Heilbehandlungen.                               Ihre Überführung. Die Überführung erfolgt an den                   ungsbedürftige Personen nicht mehr betreut
      C) Operationen.                                              vor gReiseantritt letzten Wohnsitz. Hierfür über-                  werden können nach Ziffer 12.
      D) Röntgendiagnostik.                                        nehmen wir die Kosten.                                         G)	Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach
      E)	Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische       9.2 	Alternativ organisieren wir die Bestattung im                      Ziffer 13.
          Behandlungen.                                            gAusland. Wir übernehmen die Bestattungskos-            15.   Was ist nicht versichert?
      F)	Heilmittel: Massagen; medizinische Packungen;            ten bis zur Höhe, die eine Überführung kostet.                Nicht versichert sind:
          Inhalationen; Krankengymnastik.                    9.3 	Wir bringen Ihr Gepäck an Ihren vor gReiseantritt             A)	Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise
      G) Arznei- und Verbandsmittel.                               letzten Wohnort zurück.                                           waren.
      H)	Schmerzstillende Zahnbehandlungen ein-                                                                                 B)	Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor
          schließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausferti-   10. 	Sie möchten zur ärztlichen Versorgung oder zu
                                                                    Arzneimitteln beraten werden?                                    Beginn Ihrer Reise wussten, dass diese wäh-
          gung.                                                                                                                      rend der Reise durchgeführt werden müssen;
      I)	Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz             10.1 	Sie haben vor oder während Ihrer Reise Fragen
                                                                    zur ärztlichen Versorgung im gAusland? Wir infor-                Beispiel: Dialysen. Versicherungsschutz besteht
          und vorhandenen Zahnprothesen.                                                                                             jedoch, wenn Sie die Reise unternehmen müs-
      J)	Provisorischen Zahnersatz bzw. provisorische              mieren Sie über die Möglichkeiten der ärztlichen
                                                                    Versorgung. Soweit es uns möglich ist, nennen wir                sen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder
          Zahnprothesen nach einem Unfall.                                                                                           ein Verwandter ersten Grades verstorben ist.
      K)	Herzschrittmacher und Prothesen: Wenn diese               Ihnen einen Deutsch oder Englisch sprechenden
                                                                    Arzt.                                                        C)	Anschaffung und Reparatur von Sehhilfen und
          während der Reise erstmals erforderlich wer-                                                                               Hörgeräten.
          den und notwendig sind, um Ihre Transportfä-       10.2 	Wir beraten Sie während Ihrer Reise im gAusland
                                                                    über:                                                        D)	Auf Ihrem Vorsatz beruhende Krankheiten und
          higkeit zu gewährleisten.                                                                                                  Verletzungen einschließlich deren Folgen.
      L)	Hilfsmittel, die während der Reise erstmals               A)	Arzneimittel, die während der Reise notwendig
                                                                        werden.                                                  E)	Behandlung von Alkohol-, Drogen- und ande-
          notwendig werden; Beispiel: Gehhilfen; Miete                                                                               ren Suchtkrankheiten einschließlich Entzugs-
          eines Rollstuhls.                                         B)	Ersatzpräparate, wenn Ihre Arzneimittel, die.Sie
                                                                        während der Reise benötigen, abhandenkom-                    und Entwöhnungsbehandlungen.
2.4 	Übersteigt eine Heilbehandlung oder eine sons-                                                                             F) Pflegebedürftigkeit und Verwahrung.
      tige Maßnahme das medizinisch notwendige                          men.
                                                                                                                                 G)	Psychoanalytische und psychotherapeutische
      Maß? Dann können wir unsere Leistung auf einen         11. Wie helfen wir bei Krankenhausaufenthalten?                         Behandlung sowie Hypnose.
      angemessenen Betrag herabsetzen. Die berech-           11.1 	Über einen von uns beauftragten Arzt stellen wir             H)	Behandlungen durch Ehe- bzw. Lebenspartner,
      neten Honorare und Gebühren dürfen den in dem                 den Kontakt zu den behandelnden Ärzten im                        Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten
      betreffenden Land als allgemein üblich und ange-              Krankenhaus her. Falls es erforderlich ist, ziehen               werden tarifgemäß erstattet.
      messen betrachteten Umfang nicht übersteigen.                 wir Ihren Hausarzt hinzu. Wir sorgen für die Über-
      Andernfalls können wir die Erstattung auf die                 mittlung von Informationen zwischen den betei-         16. 	Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt
      landesüblichen Sätze kürzen.                                  ligten Ärzten. Wenn Sie es wünschen, informieren              des Versicherungsfalles?
2.5 	Telefonkosten: Wir erstatten die nachgewiesenen               wir Ihre gAngehörigen.                                 16.1 	Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen
      Telefonkosten für notwendige Anrufe bei unserer        11.2 	Sie sind voraussichtlich länger als fünf Tage im              Bestimmungen beachten.
      Notrufzentrale.                                               Krankenhaus? Dann organisieren wir auf Wunsch          16.2 	Sie bzw. im Todesfall Ihre Rechtsnachfolger müs-
                                                                    die Reise einer Ihnen nahestehenden Person zum                sen gunverzüglich Kontakt zu unserer Notrufzen-
3. 	Was erstatten wir bei Schwangerschaft im                                                                                     trale aufnehmen:
     gAusland?                                                      Ort des Krankenhauses und zurück an den Wohn-
                                                                    ort. Wir übernehmen die Kosten für die Hin- und               A) Vor Beginn einer stationären Heilbehandlung.
	Wir erstatten die im gAusland angefallenen                                                                                      B) Vor Durchführung von Krankenrücktransporten.
     Kosten für:                                                    Rückreise.
                                                             11.3 	Wir geben gegenüber dem Krankenhaus, in dem                   C)	Vor Bestattungen im gAusland oder vor Über-
     A)	Ärztliche Behandlung von Schwangerschafts-                                                                                   führungen im Todesfall.
         komplikationen.                                            Sie behandelt werden, eine Kostenübernahme-
                                                                    garantie für medizinisch notwendige Heilbehand-               D)	Wenn mitreisende Kinder oder betreuungsbe-
     B)	Medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrü-                                                                                  dürftige Personen nicht mehr betreut werden
         che.                                                       lungen ab. Wir übernehmen die Abrechnung mit
                                                                    dem Krankenhaus. Soweit wir nicht erstattungs-                    können.
     C)	Entbindung bis einschließlich der 36. Schwan-                                                                     16.3 	Wenn wir Sie dazu auffordern, sind Sie verpflich-
         gerschaftswoche.                                           pflichtig sind, müssen von uns verauslagte Kosten
                                                                    von Ihnen innerhalb eines Monats nach Rech-                   tet, uns die Rechnungen im Original oder Zweit-
     D)	Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwan-                                                                            schriften mit einem Erstattungsnachweis eines
         gerschaftswoche.                                           nungsstellung zurückgezahlt werden.
                                                                                                                                  anderen Leistungsträgers vorzulegen.
     E)	Heilbehandlungen für Ihr neugeborenes Kind          12. Betreuung
         bei Frühgeburten bis einschließlich der 36.         	Sie können minderjährige Kinder oder betreu-                17. 	Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen-
         Schwangerschaftswoche.                                  ungsbedürftige Personen während der Reise                       heiten?
                                                                 aufgrund Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod            	Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie
4. Sie möchten psychologische Hilfe?                                                                                             eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich
	Sie geraten in eine Notsituation und benötigen                 nicht mehr betreuen? In diesem Fall
                                                                 A)	erstatten wir Ihnen die Kosten für eine Notfall-            verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir
   psychologischen Beistand? Dann leisten wir eine                                                                               unsere Leistung entsprechend der Schwere des
   erste telefonische Hilfestellung.                                 betreuung.
                                                                 B)	organisieren wir die Rückreise der Kinder oder              Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns
5. Wann zahlen wir Krankenhaustagegeld?                              der betreuungsbedürftigen Personen. Wir über-               nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob
	Sie möchten von uns keine Erstattung der statio-                   nehmen die Mehrkosten der Rückreise. Alter-                 fahrlässig verletzt haben. Ihr Versicherungsschutz
   nären Heilbehandlungskosten? Dann erhalten Sie                    nativ organisieren wir die Reise einer Ihnen                bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die
   stattdessen ein Krankenhaustagegeld von € 50,–                    nahestehenden Person an den Aufenthaltsort                  Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt
   pro Tag. Dies zahlen wir Ihnen maximal für 30                     und zurück an den Wohnort. Wir übernehmen                   oder die Feststellung des Versicherungsfalles
   Tage ab Beginn der stationären Behandlung. Sie                    die Kosten für die Hin- und Rückreise.                      noch für die Feststellung oder den Umfang der
   müssen uns Ihre Wahl zu Beginn der Behandlung                                                                                 Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Obliegen-
   mitteilen.                                                13. 	Sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten ver-                 heit jedoch arglistig verletzen, sind wir keinesfalls
                                                                   sichert?                                                      zur Leistung verpflichtet.
6. Ein Kind muss stationär behandelt werden?                 	Wir erstatten Such-, Rettungs- und Bergungskos-
	Muss ein minderjähriges mitreisendes Kind stati-                 ten bis zu € 15.000,–. Diese müssen wegen               18. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen?
   onär behandelt werden? Dann erstatten wir die                   Erkrankung, als Unfallfolge oder wegen Tod              	Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung
   Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson                anfallen.                                                   gewählt haben, tragen Sie einen Teil des Scha-
   im Krankenhaus.                                                                                                             dens selbst. Dieser Eigenanteil beträgt € 100,– je
                                                             14. 	Welche Leistungen erbringen wir bei Reisen im               versicherten Fall. Dies gilt auch, wenn konkrete
7. 	Sind Sie über das Reiseende hinaus transport-                  Inland?
     unfähig?                                                                                                                  Summen als Maximalerstattung festgelegt sind.
                                                             14.1 	Wenn Sie innerhalb des Landes reisen, in dem
	Dann übernehmen wir die Behandlungskosten im                      Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dann          19. 	Was passiert im Falle von Ansprüchen gegen
     gAusland bis zum Tag Ihrer Transportfähigkeit.                 muss die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort                   andere Versicherungsunternehmen?
8. 	Was leisten wir bei Krankenrücktransport und                   und dem Zielort mehr als 50 km betragen.               	Verlieren Sie Ihre Prämienrückerstattung aus
      Krankentransport?                                      14.2 	Reisen Sie innerhalb des Landes, in dem Sie Ihre             einem anderen Kranken-Versicherungsvertrag,
8.1 	Wir organisieren Ihren medizinisch sinnvollen und             Arbeitsstätte haben, muss die Entfernung zwi-                weil sich dieses Versicherungsunternehmen zu
      vertretbaren Krankenrücktransport mit medizi-                 schen dieser und dem Zielort ebenfalls mehr als
      nisch adäquaten Transportmitteln. Wir überneh-


                                                                                                                                                                                     8

[Seite 9]
     unseren Gunsten an der Erstattung beteiligt?           6. 	Was ist nicht oder nur eingeschränkt versi-             8. 	Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen-
     Dann werden wir entweder auf die Kostenteilung               chert?                                                      heiten?
     verzichten oder diesen Schaden ausgleichen.            6.1 Nicht versichert sind:                                   	Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie
                                                                  A)	Schäden durch Vergessen; Liegen-, Hängen-,              eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich
D    Reisegepäck-Schutz                                               Stehenlassen; Verlieren.                                verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir
                                                                  B)	Brillen; Kontaktlinsen; Hörgeräte und Prothesen.        unsere Leistung entsprechend der Schwere des
1.    Was ist versichert?
                                                                  C)	Geld; Wertpapiere; Fahrkarten und Dokumente             Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns
1.1 	Versichert ist Ihr Reisegepäck während Ihrer Reise.
                                                                      aller Art mit Ausnahme von amtlichen Aus-               nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob
      Wenn Sie innerhalb des Landes reisen, in dem
                                                                      weisen und Visa.                                        fahrlässig verletzt haben. Ihr Versicherungsschutz
      Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dann
                                                                  D)	gSportgeräte, einschließlich Zubehör, soweit            bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die
      muss die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort
                                                                      sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch                 Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt
      und dem Zielort mehr als 50 km betragen. Reisen
                                                                      befinden.                                               oder die Feststellung des Versicherungsfalles
      Sie innerhalb des Landes, in dem Sie Ihre Arbeits-
                                                                  E) Vermögensfolgeschäden.                                   noch für die Feststellung oder den Umfang der
      stätte haben, muss die Entfernung zwischen
                                                                  F)	Schäden, die durch Ihre vorsätzliche Herbeifüh-         Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Obliegen-
      dieser und dem Zielort ebenfalls mehr als 50 km
                                                                      rung des Versicherungsfalles entstehen. Haben           heit jedoch arglistig verletzen, sind wir keinesfalls
      betragen. Hauptberufliche Außendiensttätig-
                                                                      Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig her-          zur Leistung verpflichtet.
      keiten sowie Gänge und Fahrten zwischen Ihrem
                                                                      beigeführt, dann können wir unsere Leistung        9. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen?
      Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als
                                                                      entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens        	Sie haben einen Tarif mit Selbstbeteiligung abge-
      Reise.
                                                                      kürzen.                                               schlossen? Dann tragen Sie einen Teil des Scha-
1.2 	Zum Reisegepäck gehören:
                                                            6.2 	Eingeschränkt versichert sind:                            dens selbst. Dieser Eigenanteil beträgt € 100,– je
      A) Ihr persönlicher Reisebedarf.
                                                                  A)	Video- und Fotoapparate; Handys; Smart-               versicherten Fall. Dies gilt auch, wenn konkrete
      B) gSportgeräte.
                                                                      phones; Drohnen; EDV-Geräte; Software                 Summen als Maximalerstattung festgelegt sind.
      C) Geschenke.
                                                                      einschließlich Zubehör. Diese sind als mitge-
      D) Reiseandenken.
                                                                      führtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der
2.    Wann besteht Versicherungsschutz?                               Versicherungssumme versichert. Sind sie als
2.1 	Wir entschädigen Sie, wenn Ihr mitgeführtes                     Reisegepäck aufgegeben, besteht kein Versi-
      Reisegepäck während der Reise abhandenkommt                     cherungsschutz.
      oder beschädigt wird durch:                                 B)	Schmucksachen und Kostbarkeiten. Diese
      A) Straftat eines Dritten.                                      sind nur dann versichert, wenn sie in einem
      B) Unfall des Transportmittels.                                 ortsfesten, verschlossenen Behältnis (Beispiel:
      C) Feuer oder gElementarereignisse.                             Safe) eingeschlossen sind. Oder wenn sie im
2.2 	Wir entschädigen Sie, wenn Ihr aufgegebenes                     persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mit-
      Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt                       geführt werden. Wir leisten Entschädigung bis
      wird. Voraussetzung ist: Das Reisegepäck befindet               insgesamt 50 % der Versicherungssumme.
      sich in Gewahrsam:                                          C)	Geschenke und Reiseandenken sind bis ins-
      A) Eines Beförderungsunternehmens.                              gesamt 10 % der Versicherungssumme versi-
      B) Eines Beherbergungsbetriebes.                                chert.
      C) Einer Gepäckaufbewahrung.                          6.3 	Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck
3. In welcher Höhe leisten wir Entschädigung?                     während des Zeltens und Campings besteht nur
	Im Versicherungsfall erstatten wir Ihnen maximal                auf offiziell eingerichteten Campingplätzen.
   bis zur Höhe der Versicherungssumme:                     6.4 	Reisegepäck ist im abgestellten Kraftfahrzeug
   A)	Für abhandengekommene oder zerstörte                       während der Reise versichert. Voraussetzung ist:
       Sachen: Den gZeitwert.                                     A)	Das Gepäck wird aus dem verschlossenen
   B)	Für beschädigte Sachen: Die notwendigen                        Kraftfahrzeug gestohlen. Zum Kraftfahrzeug
       Reparaturkosten und gegebenenfalls eine ver-                   gehören auch daran angebrachte, verschlos-
       bleibende Wertminderung. Maximal erhalten                      sene Gepäckboxen.
       Sie den gZeitwert.                                         B)	Zusätzlich tritt der Schaden zwischen 6.00 Uhr
   C)	Für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger: Den                    und 22.00 Uhr ein. Bei Fahrtunterbrechungen,
       Materialwert.                                                  die nicht länger als jeweils zwei Stunden dau-
   D)	Bei amtlichen Ausweisen und Visa: Die amt-                     ern, besteht zu jeder Uhrzeit Versicherungs-
       lichen Gebühren der Wiederbeschaffung.                         schutz.
4.	Was ist versichert, wenn Ihr Reisegepäck ver-           7. 	Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt
      spätet ankommt?                                             des Versicherungsfalles?
4.1 	Ihr aufgegebenes Reisegepäck wurde verzögert          7.1 	Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen
      befördert und erreicht den Bestimmungsort min-              Bestimmungen beachten.
      destens 12 Stunden nach Ihnen? Dann erstatten         7.2 	Sie sind verpflichtet, Versicherungsnachweis und
      wir Ihnen Ihre Auslagen für Ersatzkäufe bis zu              Buchungsunterlagen der Reise bei uns einzurei-
      € 250,– je Person.                                          chen.
4.2 	Sie haben eine Kreuzfahrt gebucht? Und Ihr Reise-     7.3 	Sie müssen Schäden durch strafbare Handlungen
      gepäck kommt so verzögert an, dass Sie es nicht             gunverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle
      mit an Bord nehmen können? Dann erstatten                   vor Ort anzeigen. Ist dies nicht möglich, muss die
      wir bis zu € 250,– je Person für Ersatzkäufe. Diese         Anzeige bei der am nächsten erreichbaren Polizei-
      Leistung erhalten Sie zusätzlich zur Leistung nach          dienststelle erfolgen. Der Anzeige müssen Sie eine
      Ziffer 4.1.                                                 Liste aller in Verlust geratenen Sachen beifügen.
4.3 	Versichert sind Ersatzkäufe, die notwendig sind,            Lassen Sie sich dies bestätigen. Sie müssen uns
      um die Reise fortzuführen.                                  eine Bescheinigung darüber einreichen.
                                                            7.4 	Sie sind verpflichtet, Schäden an aufgegebenem
5. 	Wie helfen wir bei Verlust von Reisezahlungs-
                                                                  Reisegepäck gunverzüglich bei einer dieser Stel-
      mitteln?
                                                                  len zu melden:
5.1 	Wir stellen den Kontakt zu Ihrer Hausbank her,
                                                                  A) Beim Beförderungsunternehmen.
      wenn Sie während Ihrer Reise in eine finanzielle
                                                                  B) Beim Beherbergungsbetrieb.
      Notlage geraten. Voraussetzung ist: Ihre Reise-
                                                                  C) Bei der Gepäckaufbewahrung.
      zahlungsmittel wurden gestohlen, geraubt oder
                                                            	Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen
      sind auf sonstige Art und Weise abhandengekom-
                                                                  Sie dort schriftlich anzeigen, sobald Sie diese
      men.
                                                                  entdeckt haben. Dies müssen Sie innerhalb der
      A)	Soweit es erforderlich ist, helfen wir bei der
                                                                  jeweiligen Reklamationsfrist, spätestens inner-
          Übermittlung des von Ihrer Hausbank zur Ver-
                                                                  halb von sieben Tagen nach Aushändigung des
          fügung gestellten Betrages.
                                                                  Reisegepäckstücks, tun. Sie müssen uns darüber
      B)	Ist es uns nicht möglich, den Kontakt mit Ihrer
                                                                  entsprechende Bescheinigungen vorlegen.
          Hausbank innerhalb von 24 Stunden herzustel-
                                                            7.5 	Sie sind verpflichtet, sich die Verspätung Ihres
          len, gewähren wir Ihnen ein Darlehen bis zu
                                                                  Reisegepäcks vom Beförderungsunternehmen
          € 500,–. Sie müssen den Betrag innerhalb eines
                                                                  bestätigen zu lassen. Sie müssen uns darüber eine
          Monats nach Auszahlung an uns zurückzahlen.
                                                                  Bescheinigung einreichen. Ersatzkäufe müssen
5.2 	Wenn Sie Ihre Kredit-, EC- und Handykarten verlo-
                                                                  Sie uns durch Rechnungen nachweisen.
      ren haben, helfen wir Ihnen bei der Sperrung der
      Karten. Wir haften nicht:
      A)	Für den ordnungsgemäßen Vollzug der Sper-
          rung.
      B)	Für trotz Sperrung entstandene Vermögens-
          schäden.
5.3 	Wenn Sie Ihre Reisedokumente verlieren, helfen
      wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung.


                                                                                                                                                                                 9

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Versicherungsbedingungen für den Jahres-Reisefahrzeug-
Selbstbehalts-Schutz für Miet- und Carsharing-Fahrzeuge der
ERGO Reiseversicherung AG (VB-ERV JV / NX DE CDW 2024)
Die Regelungen der Allgemeinen Bestimmungen, das Glossar und die Regelungen des Besonderen Teils gelten zusammen für Ihren
Reisefahrzeug-SB-Schutz für Miet- und Carsharing-Fahrzeuge bei der ERGO Reiseversicherung AG, im Folgenden kurz ERV oder wir genannt.

                                                                 versichertes Kind die Altersgrenze, wird dessen             Fristablauf ein und waren Sie zu diesem Zeitpunkt
Allgemeine Bestimmungen                                          Versicherungsschutz im Tarif für Einzelpersonen             mit der Prämienzahlung in Verzug, sind wir
                                                                 weitergeführt. Im Übrigen gelten die Regelungen             leistungsfrei. Auf die Rechtsfolgen werden Sie im
1.    Versicherungsnehmer und versicherte Person                 in 4.2 entsprechend.                                        Mahnschreiben umfassend hingewiesen. Die Kün-
1.1 	Sie sind Versicherungsnehmer, wenn Sie den                                                                             digung kann Ihnen für den Fall der Nichtzahlung
                                                            5. 	Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie
      Versicherungsvertrag mit uns geschlossen haben.                                                                        der Prämien bereits im Mahnschreiben erklärt
                                                                  ihn beenden?
      Sie sind dann unser Vertragspartner. Wenn Sie                                                                          werden.
                                                            5.1 	Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der Versi-
      sich selbst versichert haben, sind Sie Versiche-                                                                 6.4 	Sie können gegen unsere Forderungen nur auf-
                                                                  cherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein
      rungsnehmer und gleichzeitig auch versicherte                                                                          rechnen, soweit Ihre Forderung von uns aner-
                                                                  weiteres Jahr, wenn Sie als Versicherungsnehmer
      Person. Als versicherte Person genießen Sie                                                                            kannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
                                                                  oder wir den Versicherungsvertrag nicht spätes-
      Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass Sie
                                                                  tens einen Monat vor Ablauf des Versicherungs-       7. 	In welchen Fällen haben Sie keinen Versiche-
      in der Versicherungsdokumentation namentlich
                                                                  jahres kündigen.                                           rungsschutz?
      genannt sind oder zum dort beschriebenen
                                                            5.2 	Ist ein Versicherungsfall eingetreten, können        7.1 	Sie haben keinen Versicherungsschutz bei Schä-
      Personenkreis gehören. Haben Sie eine andere
                                                                  Sie als Versicherungsnehmer und wir den Versi-             den durch:
      Person versichert? Dann sind Sie Versicherungs-
                                                                  cherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist bis            A)	Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnah-
      nehmer. Die andere Person ist die versicherte
                                                                  einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen                   men.
      Person; sie kann ohne Ihre Zustimmung die versi-
                                                                  über die Entschädigung zulässig. Sie als Versiche-         B)	Kernenergie oder sonstige ionisierende Strah-
      cherte Leistung bei uns geltend machen.
                                                                  rungsnehmer können mit sofortiger Wirkung oder                 lung.
1.2 	Sie können einen Versicherungsvertrag mit uns
                                                                  zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum                C)	Beschlagnahme und andere gEingriffe von
      schließen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufent-
                                                                  Schluss des laufenden gVersicherungsjahres,                    hoher Hand.
      halt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder
                                                                  kündigen. Wir können mit einer Frist von einem             D)	Den Einsatz von chemischen, biologischen,
      einem anderen Land der EU / des EWR haben.
                                                                  Monat kündigen.                                                radiologischen und nuklearen Waffen.
      Versichern Sie eine andere Person? Dann muss
                                                            5.3 	Unsere Prämien richten sich unter anderem auch             E)	Krieg; Bürgerkrieg; kriegsähnliche Ereignisse;
      auch diese ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder
                                                                  nach Ihrem Alter. Wenn Sie eine Altersgrenze                   innere Unruhe. Befinden Sie sich in einem Land,
      Unternehmenssitz in Deutschland oder einem
                                                                  erreichen und deshalb ab dem neuen gVersiche-                  in dem eines dieser Ereignisse ausbricht? Dann
      anderen Land der EU / des EWR haben.
                                                                  rungsjahr eine höhere Prämie zahlen müssen,                    haben Sie für die ersten 14 Tage nach Beginn
1.3 	Die genannten Voraussetzungen für den Vertrags-
                                                                  weisen wir darauf spätestens sechs Wochen                      des jeweiligen Ereignisses Versicherungs-
      schluss müssen Sie uns nachweisen, wenn wir
                                                                  vor Ende des gVersicherungsjahres nochmals                     schutz. Diese Erweiterung gilt nicht, wenn Sie
      dies verlangen. Sind diese nicht gegeben, kommt
                                                                  ausdrücklich hin. Dann können Sie als Versiche-                aktiv an einem dieser Ereignisse teilnehmen.
      ein Versicherungsvertrag trotz Prämienzahlung
                                                                  rungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats       7.2 	Diese Ausschlüsse gelten zusätzlich zu den im
      nicht zustande.
                                                                  nach Zugang unserer Mitteilung zum Ablauf des              Besonderen Teil genannten Ausschlüssen.
2.    Wofür haben Sie Versicherungsschutz?                        gVersicherungsjahres kündigen.                       8. 	Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt
2.1 	Sie haben Versicherungsschutz für beliebig viele
                                                            6. 	Was müssen Sie als Versicherungsnehmer bei                  des Versicherungsfalles?
      Anmietungen von versicherten Fahrzeugen, die
                                                                  der Prämienzahlung beachten?                         8.1 Sie müssen:
      Sie weltweit im versicherten Zeitraum tätigen.
                                                            6.1 	Die Erst- bzw. Einmalprämie wird abweichend                A)	Alles vermeiden, was zu unnötigen Kosten füh-
2.2 	Je versicherter Anmietung haben Sie für maximal
                                                                  von § 33 Abs. 1 VVG sofort mit Abschluss des                   ren könnte (Schadenminderungspflicht).
      28 Tage Versicherungsschutz. Bei einer längeren
                                                                  Versicherungsvertrages fällig und ist von Ihnen            B)	Uns den Schaden gunverzüglich anzeigen.
      Anmietung endet der Versicherungsschutz nach
                                                                  als Versicherungsnehmer mit Erhalt des Versi-              C)	Uns das Schadenereignis und die Folgen wahr-
      den ersten 28 Tagen der Anmietung.
                                                                  cherungsscheines zu zahlen. Folgeprämien sind                  heitsgemäß schildern.
3. 	Wann beginnt und wann endet Ihr Versiche-                    jeweils zu Beginn des vereinbarten Prämienzeit-            D)	Uns außerdem jede zumutbare Untersuchung
      rungsschutz?                                                raums fällig. Haben Sie eine Abbuchungserlaubnis               über Ursache und Höhe des Schadens und über
3.1 	Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem verein-             erteilt, müssen Sie sicherstellen, dass die Prämie             den Umfang unserer Leistungspflicht ermögli-
      barten Vertragsbeginn, jedoch nicht vor der Über-           zum Fälligkeitsdatum auch abgebucht werden                     chen.
      nahme des jeweiligen versicherten Fahrzeugs.                kann. Im Falle einer Zahlung mittels Kreditkarte           E)	Uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsge-
      Ihr Versicherungsschutz endet mit der Rückgabe              müssen Sie gewährleisten, dass die Kreditkarte                 mäß erteilen.
      des jeweiligen versicherten Fahrzeugs, spätestens           im Zeitpunkt der Fälligkeit belastet werden kann.    8.2 	Sie haben das Schadensereignis durch geeignete
      aber mit dem vereinbarten Vertragsende.                     Sie müssen außerdem dafür sorgen, dass einer               Nachweise zu belegen. Die vorgelegten Nach-
3.2 	Können Sie Ihr versichertes Fahrzeug nicht wie              berechtigten Forderung nicht widersprochen wird.           weise werden unser Eigentum. Wir behalten uns
      geplant zurückgeben, weil Gründe eingetreten                Kann eine fällige Prämie wiederholt nicht eingezo-         vor, Originalbelege anzufordern. Diese können Sie
      sind, die Sie nicht zu vertreten haben? In diesem           gen werden, werden Sie in Textform zur Zahlung             innerhalb einer Frist von 6 Wochen zurückfordern.
      Fall verlängert sich Ihr Versicherungsschutz über           aufgefordert. Eine Verpflichtung zur Abbuchung       9. 	Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen-
      den Zeitpunkt hinaus, der ursprünglich mit uns              der Prämien besteht dann nicht mehr. Die Zah-             heiten?
      vereinbart wurde, solange, bis Ihnen die Rückga-            lung ist dann rechtzeitig, wenn sie gunverzüglich    	Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie
      be möglich ist.                                             nach unserer Aufforderung erfolgt. Haben Sie              eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich
3.3 	Das gVersicherungsjahr endet während der Miet-              keine Abbuchungserlaubnis erteilt, genügt es für          verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir
      dauer? Dann besteht der Versicherungsschutz nur             die Rechtzeitigkeit der Prämienzahlung, wenn Sie          unsere Leistung entsprechend der Schwere des
      fort, wenn der Versicherungsvertrag nicht gekün-            fristgerecht alles getan haben, damit die Prämie          Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns
      digt ist.                                                   eingeht. Sie übermitteln die Prämien auf Ihre             nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob
4. 	Welche Prämie ist zu zahlen – was passiert bei               Gefahr und Kosten.                                        fahrlässig verletzt haben. Ihr Versicherungsschutz
      Erreichen von Altersgrenzen?                          6.2 	Wird die Erst- bzw. Einmalprämie nicht rechtzeitig        bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die
4.1 	Die Höhe der zu zahlenden Prämie ist in der Prä-            gezahlt, können wir vom Vertrag zurücktreten.             Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt
      mientabelle in den Dokumenten zum Jahres-Ver-               Wir können dies nur solange die Zahlung nicht             oder die Feststellung des Versicherungsfalles
      sicherungsschutz dokumentiert.                              bewirkt ist. Unser Rücktrittsrecht ist ausge-             noch für die Feststellung oder den Umfang der
4.2 	Unsere Prämien richten sich unter anderem auch              schlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu             Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Obliegen-
      nach Ihrem Alter. Die Höhe der zu zahlenden                 vertreten haben. Dies müssen Sie nachweisen. Ist          heit jedoch arglistig verletzen, sind wir keinesfalls
      Prämie und die Prämien für alle anderen Alters-             die Erstprämie bei Eintritt des Versicherungsfalls        zur Leistung verpflichtet.
      gruppen sind in der Prämientabelle in den Doku-             noch unbezahlt, besteht kein Anspruch auf die
                                                                  Leistung. Unsere Leistungspflicht besteht jedoch,    10.	Wann erhalten Sie die Zahlung?
      menten zum Jahres-Versicherungsschutz doku-
                                                                  wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten         10.1	Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt,
      mentiert. Erreichen Sie eine Altersgrenze, besteht
                                                                  haben. Dies müssen Sie nachweisen. Haben Sie               erhalten Sie gunverzüglich die Zahlung.
      der Versicherungsschutz bis zum Ende des gVer-
                                                                  die Erlaubnis zum Prämieneinzug erteilt, besteht     10.2	Kosten, die Sie in fremder Währung aufgewandt
      sicherungsjahres zu unveränderter Prämie fort. Ab
                                                                  auch bei Nichtzahlung der Erstprämie Versiche-             haben, erstatten wir Ihnen in Euro.
      dem neuen gVersicherungsjahr ist gegebenen-
                                                                  rungsschutz. Dies gilt nicht, wenn die Bank den            Die Umrechnung von Devisen erfolgt, sofern der
      falls eine andere Prämie für Sie zu zahlen. Darauf
                                                                  Einzug der Prämie zum Fälligkeitstag mangels               Ankauf diesbezüglicher Devisen nachgewiesen
      und auf das damit verbundene Kündigungsrecht
                                                                  Deckung nicht durchgeführt hätte.                          wird, unter Heranziehung des nachgewiesenen
      weisen wir spätestens sechs Wochen vor Ende
                                                            6.3 	Kann die Folgeprämie nicht rechtzeitig abgebucht           Umrechnungskurses. Erfolgt diesbezüglich kein
      des gVersicherungsjahres nochmals ausdrück-
                                                                  werden oder zahlen Sie diese nicht rechtzeitig,            Nachweis, ist für die Umrechnung von Devisen
      lich hin. Wird der Vertrag nicht gekündigt, ist mit
                                                                  erhalten Sie eine Mahnung in Textform. In der              der Umrechnungskurs zu dem Tag, an dem Sie die
      Beginn des neuen gVersicherungsjahres die dann
                                                                  Mahnung wird Ihnen eine Frist von mindestens               Kosten gezahlt haben, zu den von der Deutschen
      geltende Prämie für Ihren neuen Tarif zu zahlen.
                                                                  zwei Wochen gesetzt. Wir können den Vertrag                Bundesbank veröffentlichen Euro-Referenz- und
4.3 	Im Familien-/Paartarif richtet sich die Prämie
                                                                  kündigen, wenn Sie den Rückstand nicht fristge-            Wechselkursen maßgeblich.
      nach dem ältesten Familienmitglied/Partner.
      Überschreitet ein im Familien-/Paartarif mit-               recht begleichen. Tritt der Versicherungsfall nach
                                                                                                                                                                             10

[Seite 11]
11. 	Was gilt, wenn Verpflichtungen Dritter beste-                  Selbstbehalt aus dem Mietvertrag bis maximal             7.2 	Damit wir Ihren Schadenfall bearbeiten können,
       hen?                                                          zur Höhe der Versicherungssumme. Dies gilt in                  müssen Sie die folgenden Unterlagen bei uns ein-
11.1 	Ist im Versicherungsfall ein Dritter ersatzpflichtig,         folgenden Fällen:                                              reichen:
       gehen diese Ansprüche auf uns über, soweit wir                A) Das versicherte Fahrzeug wird gestohlen.                    A) Versicherungsnachweis.
       den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht                 B)	Das versicherte Fahrzeug wird durch einen                  B) Ausgefülltes Schadensformular.
       zum Nachteil des Versicherungsnehmers bzw. der                    Unfall, Vandalismus, gElementarereignisse                  C)	Übergabeprotokoll für das versicherte Fahr-
       versicherten Person geltend gemacht werden. Sie                   oder beim Versuch des Diebstahls beschädigt                    zeug.
       sind unabhängig eines gesetzlichen Forderungs-                    oder zerstört.                                             D)	Den vollständigen Mietvertrag bzw. die
       übergangs verpflichtet, diese Ersatzansprüche im        2.2 	Das versicherte Fahrzeug wird durch einen Unfall                   Buchungsunterlagen des versicherten Fahr-
       gesetzlich zulässigen Umfang bis zur Höhe der                 an Unterboden; Reifen; Windschutz-, Seiten- und                    zeugs einschließlich eines Nachweises über den
       von uns erbrachten Leistung an uns abzutreten.                Heckscheibe; Außenspiegel oder Dach beschädigt                     vereinbarten Selbstbehalt, sowie dessen Höhe.
11.2 	Stehen Ihnen Ersatzansprüche aus anderen pri-                 und die Mietbedingungen sehen dafür keinen Ver-                E)	Abrechnungsbescheid des Fahrzeugvermieters
       vatrechtlichen Versicherungsverträgen zu? Dann                sicherungsschutz vor. In diesem Fall übernehmen                    bzw. Carsharing-Anbieters über den in Rech-
       gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Melden              wir die vertraglich geschuldeten und notwendi-                     nung gestellten Selbstbehalt oder die in Rech-
       Sie den Versicherungsfall bei uns, treten wir in              gen Kosten, die Ihr Fahrzeugvermieter oder Car-                    nung gestellten Wiederherstellungskosten.
       Vorleistung und werden den Versicherungsfall                  sharing-Anbieter für die Wiederherstellung des                     Dieser muss einen Nachweis über die Höhe des
       bedingungsgemäß regulieren.                                   versicherten Fahrzeugs in Rechnung stellt. Diese                   tatsächlich entstandenen Schadens enthalten
12. 	Welches Recht und welcher Gerichtsstand gilt?                  Leistung erbringen wir abweichend von Ziffer 5.1                   (Kostenvoranschlag; Reparaturrechnung).
       Welche Beschwerdemöglichkeiten haben Sie?                     maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme.                   F)	Bei Schäden durch Unfall, Vandalismus, gEle-
12.1 	Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht, soweit         3. Wer ist versichert?                                                   mentarereignisse oder versuchten Diebstahl:
       dies gesetzlich zulässig ist.                           	Versicherungsschutz besteht für alle versicherten                      Rückgabeprotokoll bzw. Schadensbericht des
12.2	Wenn Sie etwas aus dem Versicherungsvertrag                 Personen, die zum Führen des Fahrzeugs gemäß                          Fahrzeugvermieters bzw. Carsharing-Anbieters;
       gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie             des jeweiligen Miet- oder Carsharing-Vertrages                        gegebenenfalls Fotos der entstandenen Schä-
       zwischen folgenden Gerichtsständen wählen:                 berechtigt sind.                                                      den. Es müssen alle vorhandenen Schäden
       A) München.                                                                                                                      am versicherten Fahrzeug bei Ende des Miet-
                                                               4.    In welcher Höhe leisten wir Entschädigung?                         zeitraumes dokumentiert sein. Darüber hinaus
       B)	Dem Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes bzw.            4.1 	Wir leisten Entschädigung für alle innerhalb eines
           Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zur Zeit der                                                                                 sind gElementarereignisse durch geeignete
                                                                     gVersicherungsjahres eingetretenen Schaden-                        Nachweise zu belegen.
           Klageerhebung.                                            fälle. Dabei ist je gVersicherungsjahr unsere
12.3 	Haben wir etwas mit Ihnen gerichtlich zu klären,                                                                             G)	Bei Schäden durch Diebstahl, andere strafbare
                                                                     Leistung auf das Doppelte der vereinbarten Versi-                  Handlungen und Unfall: Bescheinigung über
       ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz bzw. Ihrem                  cherungssumme begrenzt. Haben Sie einen Tarif
       gewöhnlichen Aufenthalt zuständig.                                                                                               die polizeiliche Meldung (Beispiel: Polizeibe-
                                                                     mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, erfolgt eine                  richt; Unfallprotokoll). Die Anzeige müssen
12.4	Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen und                     Erstattung jeweils abzüglich Ihres je Schadenfall
       Beschwerden an die Bundesanstalt für                                                                                             Sie gunverzüglich bei der zuständigen Polizei-
                                                                     zu tragenden Eigenanteils nach Ziffer 9.                           dienststelle vor Ort vornehmen. Ist dies nicht
       Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),                  4.2 	Liegt der entstandene Schaden unter dem mit
       Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn zu                                                                                        möglich, muss die Anzeige bei der am nächs-
                                                                     Ihrem Fahrzeugvermieter oder Carsharing-An-                        ten erreichbaren Polizeidienststelle erfolgen.
       richten.                                                      bieter vertraglich vereinbarten Selbstbehalt, wird
12.5	An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbrau-                                                                               H)	Nachweis über Ihre Zahlung des Selbstbehalts
                                                                     höchstens die tatsächliche Schadenhöhe erstattet.                  an den Fahrzeugvermieter bzw. Carsharing-Be-
       cherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.                 Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung erfolgt eine Erstat-             treiber.
13.	Welche Verjährungsfristen müssen Sie beach-                     tung abzüglich Ihres Eigenanteils nach Ziffer 9.               I)	Bestätigung Ihres Fahrzeugvermieters bzw.
      ten?                                                     5.     Was ist nicht versichert?                                         des Carsharing-Betreibers über die Anzeige des
13.1	Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag                     Nicht versichert sind:                                            Schadens.
      verjähren regelmäßig innerhalb von drei Jahren.          5.1 	Schäden, bei denen die Mietbedingungen des
      Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des                                                                              8. 	Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen-
                                                                      Fahrzeugvermieters bzw. Carsharing-Anbieters                  heiten?
      Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und                  keinen Versicherungsschutz vorsehen. Dieser
      Ihnen bekannt war bzw. bekannt sein musste.                                                                             8.1.	Verletzen Sie eine vor Eintritt des Versicherungsfalls
                                                                      Ausschluss gilt nicht für Leistungen gemäß Ziffer             bestehende Obliegenheit, können sich erhebliche
13.2	Haben Sie Ihren Anspruch bei uns angezeigt?                     2.2.
      Dann ist die Verjährung so lange gehemmt, bis                                                                                 rechtliche Nachteile ergeben. Bei vorsätzlicher
                                                               5.2 Schäden an der Ölwanne.                                          Verletzung der Obliegenheit geht der Leistungsan-
      Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugegan-           5.3 	Schäden am Innenraum bzw. an der Innenein-
      gen ist.                                                                                                                      spruch verloren. Bei grob fahrlässiger Verletzung
                                                                      richtung des versicherten Fahrzeugs.                          können wir die Leistung kürzen. Diese Kürzung
                                                               5.4 	Schäden infolge Verlust oder Beschädigung des                  richtet sich im Verhältnis nach der Schwere Ihres
                                                                      Autoschlüssels.
Glossar                                                        5.5 	Fahrten eines nicht berechtigten Fahrers des ver-
                                                                                                                                    Verschuldens. Die Kürzung kann bis zur vollstän-
                                                                                                                                    digen Leistungsfreiheit führen. Wird die Obliegen-
                                                                      sicherten Fahrzeugs.                                          heit nachweislich nicht grob fahrlässig verletzt,
Eingriffe von hoher Hand:                                      5.6 	Schäden, die durch die vorsätzliche Herbeiführung
Eingriffe von hoher Hand sind Maßnahmen der Staats-                                                                                 bleibt der Leistungsanspruch bestehen. Ist die
                                                                      des Versicherungsfalles durch den Fahrer des                  Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt
gewalt; Beispiel: Abschleppen des Miet- oder Carsha-                  versicherten Fahrzeugs entstehen. Hat der Fahrer
ring-Fahrzeugs.                                                                                                                     oder Feststellung des Versicherungsfalls noch für
                                                                      den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeige-               den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich,
Elementarereignisse:                                                  führt, dann können wir unsere Leistung entspre-               leisten wir. Dies müssen Sie uns nachweisen. Bei
Elementarereignisse sind: Explosion; Sturm; Hagel;                    chend der Schwere seines Verschuldens kürzen.                 arglistiger Obliegenheitsverletzung verlieren Sie
Blitzschlag; Hochwasser; Überschwemmung; Lawinen;              5.7 	Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Arzneimit-                den Leistungsanspruch in jedem Fall. Verletzen Sie
Vulkanausbruch; Erdbeben; Erdrutsch.                                  teleinfluss. Vorausgesetzt, der Fahrer war dadurch            Ihre Obliegenheit vor Eintritt des Versicherungs-
Versicherungsjahr:                                                    nicht in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen.             falls, können wir fristlos kündigen. Die Kündigung
Das Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten             5.8 	Schäden, die bei der Teilnahme an Wettfahrten                  muss innerhalb eines Monats, nachdem wir von
Zeitpunkt und dauert 12 Monate (Zeitjahr).                            entstehen. Auch die zugehörigen Übungsfahrten                 der Vertragsverletzung Kenntnis erlangt haben,
Beispiel: Beginn 12. August 2025, 12 Uhr mittags;                     sind ausgeschlossen.                                          erfolgen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass
Ende 12. August 2026, 12 Uhr mittags.                          5.9 	Fahrten mit dem versicherten Fahrzeug, die zu                  die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahr-
                                                                      gewerblichen Zwecken durchgeführt werden.                     lässig verletzt wurde.
Unverzüglich:                                                  5.10 	Schäden in Zusammenhang mit vertragswid-
Ohne schuldhaftes Zögern.                                                                                                     8.2 	Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie
                                                                      rigem Gebrauch des versicherten Fahrzeugs.                    eine der vorgenannten nach Eintritt des Versiche-
                                                               5.11	Schäden bei Befahren von Straßen, die laut Fahr-               rungsfalls bestehenden Obliegenheiten vorsätz-
                                                                      zeugmietvertrag oder jeweils geltender Straßen-
Besonderer Teil                                                       verkehrsordnung nicht befahren werden dürfen.
                                                                                                                                    lich verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir
                                                                                                                                    unsere Leistung entsprechend der Schwere des
                                                                      Auf Campingplätzen besteht Versicherungs-                     Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns
Reisefahrzeug-SB-Schutz für Miet- und                                 schutz.                                                       nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob
Carsharing-Fahrzeuge                                           5.12 	Schäden durch fehlerhafte Bedienung und Ver-                  fahrlässig verletzt haben. Ihr Versicherungsschutz
                                                                      schleiß.                                                      bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die
1.    Welche Fahrzeuge sind versichert?
1.1   Versicherungsschutz besteht für:                         6. 	Welche Obliegenheiten haben Sie bei Übernah-                    Obliegenheitsverletzung weder für die Feststel-
      A) Pkw.                                                       me des Fahrzeugs?                                               lung des Versicherungsfalles noch für die Fest-
      B)	Wohnmobile, Camper und sonstige vergleich-           	Im Übergabeprotokoll für das versicherte Fahr-                     stellung oder den Umfang der Leistung ursächlich
          bare Fahrzeuge; Wohnwagen bzw. Wohnan-                    zeug müssen alle vorhandenen Schäden am Fahr-                   war. Soweit Sie eine Obliegenheit jedoch arglistig
          hänger.                                                   zeug vor Beginn des geplanten Mietzeitraumes                    verletzen, sind wir keinesfalls zur Leistung ver-
      C)	Carsharing-Fahrzeuge. Voraussetzung ist: Das              dokumentiert sein.                                              pflichtet.
          Fahrzeug wurde bei einem gewerblichen Miet-          7. 	Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt             9. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen?
          fahrzeuganbieter oder Carsharing-Anbieter                  des Versicherungsfalles?                                 	Sie haben einen Versicherungstarif mit Selbst-
          angemietet.                                          7.1 	Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen               beteiligung abgeschlossen? Dann tragen Sie
1.2   Nicht versichert sind:                                         Bestimmungen beachten.                                      einen Teil des Schadens selbst. Dieser Eigenanteil
      A) Motorräder und andere Zweiradfahrzeuge.                                                                                 beträgt € 250,– je versicherten Fall.
      B) Transporter, Lkw und sonstige Nutzfahrzeuge.
      C) Luft- und Wasserfahrzeuge.
2.    Was ist versichert?
2.1 	Wir erstatten Ihnen den mit Ihrem Fahrzeugver-
      mieter oder Carsharing-Anbieter vereinbarten
                                                                                                                                                                                      11

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Prämienübersicht

Reiserücktritts-Schutz mit Selbstbeteiligung

Einzelperson
Versicherungs-   Tarif            Jahres-      Tarif             Jahres-   Tarif             Jahres-    Tarif            Jahres-
summe in €       Einzelperson     prämie       Einzelperson      prämie    Einzelperson      prämie     Einzelperson     prämie
                 bis 25 Jahre     in €         26 bis 40 Jahre   in €      41 bis 55 Jahre   in €       ab 56 Jahre      in €
    1.500,–         NXR300           24,–          NXR304           31,-       NXR308            27,-       NXR312          59,-
    2.500,–         NXR301           35,–          NXR305           50,-       NXR309            42,-      NXR313           89,-
    5.000,–         NXR302           49,–          NXR306           69,-       NXR310            55,-       NXR314         105,-
    7.500,–         NXR303          90,–           NXR307          120,-       NXR311           115,-       NXR315         169,-

Familie / Paar
Versicherungs-   Tarif            Jahres-      Tarif             Jahres-   Tarif             Jahres-    Tarif            Jahres-   Einzelpersonen-Tarif, Versicherungs-
summe in €       Familie / Paar   prämie       Familie / Paar    prämie    Familie / Paar    prämie     Familie / Paar   prämie    summe in €, Jahresprämie in € für Kind
                 bis 25 Jahre     in €         26 bis 40 Jahre   in €      41 bis 55 Jahre   in €       ab 56 Jahre      in €      bei Erreichung der Altersgrenze von
                                                                                                                                   26 Jahren
    1.500,-         NXR400           32,-         NXR404            39,-       NXR408           35,-        NXR412          69,-   NXR304 / 1.500,- / 31,-
    2.500,-         NXR401           49,-         NXR405            61,-       NXR409           54,-        NXR413         109,-   NXR304 / 1.500,- / 31,-
    5.000,-         NXR402           69,-         NXR406            87,-       NXR410           78,-        NXR414         129,-   NXR304 / 1.500,- / 31,-
    7.500,-         NXR403          139,-         NXR407           169,-       NXR411          149,-        NXR415         329,-   NXR304 / 1.500,- / 31,-


Reiserücktritts-Schutz ohne Selbstbeteiligung

Einzelperson
Versicherungs-   Tarif            Jahres-      Tarif             Jahres-   Tarif             Jahres-    Tarif            Jahres-
summe in €       Einzelperson     prämie       Einzelperson      prämie    Einzelperson      prämie     Einzelperson     prämie
                 bis 25 Jahre     in €         26 bis 40 Jahre   in €      41 bis 55 Jahre   in €       ab 56 Jahre      in €
    1.500,–         NXR350           37,-          NXR354           45,-       NXR358            40,-      NXR362           79,-
    2.500,–         NXR351           61,-          NXR355           73,-       NXR359            65,-      NXR363          129,-
    5.000,–         NXR352           89,-          NXR356          109,-       NXR360            99,-      NXR364          159,-
    7.500,–         NXR353          179,-          NXR357          209,-       NXR361           199,-      NXR365          299,-

Familie / Paar
Versicherungs-   Tarif            Jahres-      Tarif             Jahres-   Tarif             Jahres-    Tarif            Jahres-   Einzelpersonen-Tarif, Versicherungs-
summe in €       Familie / Paar   prämie       Familie / Paar    prämie    Familie / Paar    prämie     Familie / Paar   prämie    summe in €, Jahresprämie in € für Kind
                 bis 25 Jahre     in €         26 bis 40 Jahre   in €      41 bis 55 Jahre   in €       ab 56 Jahre      in €      bei Erreichung der Altersgrenze von
                                                                                                                                   26 Jahren
    1.500,-         NXR450           58,-         NXR454            76,-       NXR458           54,-       NXR462          109,-   NXR354 / 1.500,- / 45,-
    2.500,-          NXR451          95,-         NXR455           125,-       NXR459           89,-       NXR463          179,-   NXR354 / 1.500,- / 45,-
    5.000,-         NXR452          135,-         NXR456           145,-       NXR460          119,-       NXR464          219,-   NXR354 / 1.500,- / 45,-
    7.500,-         NXR453          219,-         NXR457           309,-       NXR461          279,-       NXR465          429,-   NXR354 / 1.500,- / 45,-


Reiseabbruch-Schutz mit Selbstbeteiligung

Einzelperson
Versicherungs-   Tarif            Jahres-      Tarif             Jahres-   Tarif             Jahres-    Tarif            Jahres-
summe in €       Einzelperson     prämie       Einzelperson      prämie    Einzelperson      prämie     Einzelperson     prämie
                 bis 25 Jahre     in €         26 bis 40 Jahre   in €      41 bis 55 Jahre   in €       ab 56 Jahre      in €
    1.500,–         NXA300            4,-          NXA304            5,-       NXA308             4,-      NXA312            6,-
    2.500,–         NXA301            5,-          NXA305            7,-       NXA309             6,-      NXA313            7,-
    5.000,–         NXA302            6,-          NXA306            8,-       NXA310             7,-      NXA314           10,-
    7.500,–         NXA303            7,-          NXA307            9,-       NXA311             8,-      NXA315           14,-

Familie / Paar
Versicherungs-   Tarif            Jahres-      Tarif             Jahres-   Tarif             Jahres-    Tarif            Jahres-   Einzelpersonen-Tarif, Versicherungs-
summe in €       Familie / Paar   prämie       Familie / Paar    prämie    Familie / Paar    prämie     Familie / Paar   prämie    summe in €, Jahresprämie in € für Kind
                 bis 25 Jahre     in €         26 bis 40 Jahre   in €      41 bis 55 Jahre   in €       ab 56 Jahre      in €      bei Erreichung der Altersgrenze von
                                                                                                                                   26 Jahren
    1.500,-         NXA400            5,-         NXA404             7,-       NXA408            6,-       NXA412           10,-   NXA304 / 1.500,- / 5,-
    2.500,-         NXA401            7,-         NXA405             9,-       NXA409            8,-       NXA413           13,-   NXA304 / 1.500,- / 5,-
    5.000,-         NXA402            8,-         NXA406            12,-       NXA410           11,-       NXA414           19,-   NXA304 / 1.500,- / 5,-
    7.500,-         NXA403            9,-         NXA407            16,-       NXA411           14,-       NXA415           22,-   NXA304 / 1.500,- / 5,-


Reiseabbruch-Schutz ohne Selbstbeteiligung

Einzelperson
Versicherungs-   Tarif            Jahres-      Tarif             Jahres-   Tarif             Jahres-    Tarif            Jahres-
summe in €       Einzelperson     prämie       Einzelperson      prämie    Einzelperson      prämie     Einzelperson     prämie
                 bis 25 Jahre     in €         26 bis 40 Jahre   in €      41 bis 55 Jahre   in €       ab 56 Jahre      in €
    1.500,–         NXA350            5,-          NXA354            6,-       NXA358             5,-      NXA362            7,-
    2.500,–         NXA351            7,-          NXA355            8,-       NXA359             7,-      NXA363           10,-
    5.000,–         NXA352            8,-          NXA356           10,-       NXA360             9,-      NXA364           13,-
    7.500,–         NXA353            9,-          NXA357           13,-       NXA361            11,-      NXA365           19,-

Familie / Paar
Versicherungs-   Tarif            Jahres-      Tarif             Jahres-   Tarif             Jahres-    Tarif            Jahres-   Einzelpersonen-Tarif, Versicherungs-
summe in €       Familie / Paar   prämie       Familie / Paar    prämie    Familie / Paar    prämie     Familie / Paar   prämie    summe in €, Jahresprämie in € für Kind
                 bis 25 Jahre     in €         26 bis 40 Jahre   in €      41 bis 55 Jahre   in €       ab 56 Jahre      in €      bei Erreichung der Altersgrenze von
                                                                                                                                   26 Jahren
    1.500,-         NXA450            6,-         NXA454             8,-       NXA458            7,-       NXA462           11,-   NXA354 / 1.500,- / 6,-
    2.500,-         NXA451            8,-         NXA455            12,-       NXA459           10,-       NXA463           16,-   NXA354 / 1.500,- / 6,-
    5.000,-         NXA452            9,-         NXA456            15,-       NXA460           14,-       NXA464           23,-   NXA354 / 1.500,- / 6,-
    7.500,-         NXA453           10,-         NXA457            18,-       NXA461           17,-       NXA465           27,-   NXA354 / 1.500,- / 6,-

                                                                                                                                                                        12

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Prämienübersicht

Reisekranken-Schutz mit Selbstbeteiligung

Einzelperson
Tarif            Jahres-          Tarif           Jahres-           Tarif           Jahres-                Tarif              Jahres-
Einzelperson     prämie           Einzelperson    prämie            Einzelperson    prämie                 Einzelperson       prämie
bis 25 Jahre     in €             26 bis 40 Jahre in €              41 bis 55 Jahre in €                   ab 56 Jahre        in €
   NXK300            34,–             NXK301              49,–          NXK302                44,–             NXK303              75,–

Familie / Paar
Tarif            Jahres-          Tarif           Jahres-           Tarif           Jahres-                Tarif              Jahres-           Einzelpersonen-Tarif, Jahresprämie in €
Familie / Paar   prämie           Familie / Paar  prämie            Familie / Paar  prämie                 Familie / Paar     prämie            für Kind bei Erreichung der Altersgrenze
bis 25 Jahre     in €             26 bis 40 Jahre in €              41 bis 55 Jahre in €                   ab 56 Jahre        in €              von 26 Jahren

   NXK400             59,–            NXK401              74,–          NXK402                69,–             NXK403              119,–                      NXK301 / 49,–


Reisekranken-Schutz ohne Selbstbeteiligung

Einzelperson
Tarif            Jahres-          Tarif           Jahres-           Tarif           Jahres-                Tarif              Jahres-
Einzelperson     prämie           Einzelperson    prämie            Einzelperson    prämie                 Einzelperson       prämie
bis 25 Jahre     in €             26 bis 40 Jahre in €              41 bis 55 Jahre in €                   ab 56 Jahre        in €
   NXK350            54,–             NXK351              69,–          NXK352                64,–             NXK353              115,–

Familie / Paar
Tarif            Jahres-          Tarif           Jahres-           Tarif           Jahres-                Tarif              Jahres-           Einzelpersonen-Tarif, Jahresprämie in €
Familie / Paar   prämie           Familie / Paar  prämie            Familie / Paar  prämie                 Familie / Paar     prämie            für Kind bei Erreichung der Altersgrenze
bis 25 Jahre     in €             26 bis 40 Jahre in €              41 bis 55 Jahre in €                   ab 56 Jahre        in €              von 26 Jahren

   NXK450            89,–             NXK451              104,–         NXK452                99,–             NXK453              179,–                      NXK351 / 69,–


Reisegepäck-Schutz mit Selbstbeteiligung

Einzelperson                                                        Familie / Paar
Versicherungs-        Tarif                   Jahres-               Versicherungs-            Tarif                   Jahres-                   Einzelpersonen-Tarif, Versicherungs-
summe in €            Einzelperson            prämie                summe in €                Familie / Paar          prämie                    summe in €, Jahresprämie in € für Kind
                      jedes Alter             in €                                            jedes Alter             in €                      bei Erreichung der Altersgrenze von
                                                                                                                                                26 Jahren
       2.500,–               NXG300                     13,–                5.000,–                   NXG400                     31,–                     NXG300 / 2.500,– / 13,–


Reisegepäck-Schutz ohne Selbstbeteiligung

Einzelperson                                                        Familie / Paar
Versicherungs-        Tarif                   Jahres-               Versicherungs-            Tarif                   Jahres-                   Einzelpersonen-Tarif, Versicherungs-
summe in €            Einzelperson            prämie                summe in €                Familie / Paar          prämie                    summe in €, Jahresprämie in € für Kind
                      jedes Alter             in €                                            jedes Alter             in €                      bei Erreichung der Altersgrenze von
                                                                                                                                                26 Jahren
       2.500,–               NXG350                     18,–                5.000,–                   NXG450                     37,–                    NXG350 / 2.500,– / 18,–


Reisefahrzeug-SB-Schutz (CDW) mit Selbstbeteiligung

Einzelperson
Versicherungs-   Tarif            Jahres-      Tarif              Jahres-     Tarif                  Jahres-    Tarif               Jahres-
summe in €       Einzelperson     prämie       Einzelperson       prämie      Einzelperson           prämie     Einzelperson        prämie
                 bis 25 Jahre     in €         26 bis 40 Jahre    in €        41 bis 55 Jahre        in €       ab 56 Jahre         in €
    3.000,–          NXC300           149,–        NXC301          129,–             NXC302            129,–         NXC303             169,–

Familie / Paar
Versicherungs-   Tarif            Jahres-      Tarif              Jahres-     Tarif                  Jahres-    Tarif               Jahres-     Einzelpersonen-Tarif, Versicherungs-
summe in €       Familie / Paar   prämie       Familie / Paar     prämie      Familie / Paar         prämie     Familie / Paar      prämie      summe in €, Jahresprämie in € für Kind
                 bis 25 Jahre     in €         26 bis 40 Jahre    in €        41 bis 55 Jahre        in €       ab 56 Jahre         in €        bei Erreichung der Altersgrenze von
                                                                                                                                                26 Jahren
    3.000,–          NXC400           169,–        NXC401          145,–             NXC402            145,–         NXC403             209,–   NXC301 / 3.000,– / 129,–


Reisefahrzeug-SB-Schutz (CDW) ohne Selbstbeteiligung

Einzelperson
Versicherungs-   Tarif            Jahres-      Tarif              Jahres-     Tarif                  Jahres-    Tarif               Jahres-
summe in €       Einzelperson     prämie       Einzelperson       prämie      Einzelperson           prämie     Einzelperson        prämie
                 bis 25 Jahre     in €         26 bis 40 Jahre    in €        41 bis 55 Jahre        in €       ab 56 Jahre         in €

    3.000,–          NXC350           169,–        NXC351          145,–             NXC352            145,–         NXC353             189,–

Familie / Paar
Versicherungs-   Tarif            Jahres-      Tarif              Jahres-     Tarif                  Jahres-    Tarif               Jahres-     Einzelpersonen-Tarif, Versicherungs-
summe in €       Familie / Paar   prämie       Familie / Paar     prämie      Familie / Paar         prämie     Familie / Paar      prämie      summe in €, Jahresprämie in € für Kind
                 bis 25 Jahre     in €         26 bis 40 Jahre    in €        41 bis 55 Jahre        in €       ab 56 Jahre         in €        bei Erreichung der Altersgrenze von
                                                                                                                                                26 Jahren
    3.000,–          NXC450           199,–        NXC451          165,–             NXC452           165,–          NXC453             229,–    NXC351 / 3.000,– / 145,–


                                                                                                                                                                                         13
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