# ERGO Reiseversicherung ERGO Reiserücktrittsversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-reise-ergo-reiseversicherung-reiseruecktritt.php
- Rechtlicher Träger: ERGO Reiseversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-reise-ergo-reiseversicherung-reiseruecktritt.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinformationsblatt ERGO Reiseversicherung Reiserücktrittsversicherung](https://www.reiseversicherung.com/fileadmin/user_upload/Produktinformationsblatt-ERGO-Reiseversicherung-Reiseruecktrittsversicherung.pdf), Fassung Informationsblatt 40.08.736 (2503)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise) | ja | Es handelt sich um eine Reiseversicherung für eine einzelne Reise. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada) | ja | Versicherungsschutz besteht weltweit. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Person | nicht geregelt |  |  |
| Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder) | nicht geregelt |  |  |
| Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginn | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage) | nicht geregelt |  |  |
| Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung) | nicht geregelt |  |  |
| Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt) | ja | Der Versicherungsschutz beginnt in der Stornokosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod | ja | Unerwartete schwere Ersterkrankung | Informationsblatt, Seite 1 |
| Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt) | nicht geregelt |  |  |
| Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose) | ja | Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Antritt der Reise nicht behandelt wurde. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrund | nicht geregelt |  |  |
| Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19) | nicht geregelt |  |  |
| Angeordnete Quarantäne vor Reiseantritt | nicht geregelt |  |  |
| Impfunverträglichkeit | nicht geregelt |  |  |
| Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationen | ja | Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender) | nicht geregelt |  |  |
| Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgeber | nicht geregelt |  |  |
| Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraum | nicht geregelt |  |  |
| Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft | nicht geregelt |  |  |
| Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreise | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsort | nicht geregelt |  |  |
| Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchung | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei versichertem Nichtantritt der Reise leisten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruch | 25 € | Selbstbeteiligung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens | Informationsblatt, Seite 1 |
| Umbuchungsgebühren statt Storno | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren) | ja | In der Stornokosten-Versicherung müssen Sie bei Eintritt eines versicherten Ereignisses Ihre Reise unverzüglich stornieren. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei versicherter außerplanmäßiger Beendigung der Reise ersetzen wir den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | sowie zusätzliche Rückreisekosten | Informationsblatt, Seite 1 |
| Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise) | nicht geregelt |  |  |
| Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl) | nicht geregelt |  |  |
| Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | nicht geregelt |  |  |
| Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ort | nicht geregelt |  |  |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See) | nicht geregelt |  |  |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatz | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar waren | nicht geregelt |  |  |
| Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Betreuung und Rückholung mitreisender Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusern | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungssumme Reisegepäck | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt in der Gepäckversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenze | nicht geregelt |  |  |
| Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne) | nicht geregelt |  |  |
| Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Boots | nicht geregelt |  |  |
| Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauch | nicht geregelt |  |  |
| Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung zum Neuwert statt Zeitwert | nicht geregelt |  |  |
| Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein) | nicht geregelt |  |  |
| Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm) | nicht geregelt |  |  |
| Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistung | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crew | nicht geregelt |  |  |
| Kautionsschutz für die Yachtcharter | nicht geregelt |  |  |
| Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn) | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch) | nein | Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnung | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeiner Pandemieausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol oder Drogen | ja | Suchterkrankungen. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste) | nicht geregelt |  |  |
| Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límite | nicht geregelt |  |  |
| Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos médicos por COVID-19 en destino | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Produktinformationsblatt ERGO Reiseversicherung Reiserücktrittsversicherung

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[Seite 1]
                   Reiseschutz für eine Reise
                   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


                                                                                          Produkt: Reiserücktritts-Versicherung
                   Unternehmen: ERGO Reiseversicherung AG (ERV), Deutschland              (inkl. Reiseabbruch-Versicherung)

                   Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese Informationen
                   sind nicht abschließend. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Unterlagen:

                       Dem Versicherungsschein.
                       Den Versicherungsbedingungen.

                   Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

                   Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
                   Es handelt sich um eine Reiseversicherung für eine einzelne Reise.

                            Was ist versichert?                                            Was ist nicht versichert?
                                                                                           Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Ver-
                            Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung:
                                                                                           sicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.:
                            9 Sie sind versichert bei Nichtantritt oder
                                 außerplanmäßiger Beendigung der Reise.                    x    Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand,
                                                                                                Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereig-
                            9 Bei versichertem Nichtantritt der Reise                           nisse.
                                 leisten wir die vertraglich geschuldeten
                                 Stornokosten.                                             Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung:
                            9 Bei versicherter außerplanmäßiger Beendi-                    x    Bearbeitungs- oder Servicegebühren für die
                                 gung der Reise ersetzen wir den anteiligen                     Stornierung der Reise.
                                 Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistun-
                                 gen sowie zusätzliche Rückreisekosten.                    x    Eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis,
                                                                                                innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugun-
                            Versicherte Ereignisse sind u.a.:                                   glück oder auf die Befürchtung eines dieser
                            9 Unerwartete schwere Ersterkrankung oder                           Ereignisse.
                                 Verschlechterung einer bereits bestehen-                  x    Suchterkrankungen.
                                 den Erkrankung, die in den letzten sechs
                                 Monaten vor Versicherungsabschluss bzw.
                                 Antritt der Reise nicht behandelt wurde.
                                                                                           Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                            9 Tod und schwere Unfallverletzung.                            In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz
                            9 Schwangerschaft und Schwangerschafts-                        eingeschränkt, z. B.:
                                 komplikationen.
                                                                                           ! Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung tragen Sie einen
                            9 Versicherungssumme: Entspricht dem ver-                          Teil des Schadens selbst. Selbstbeteiligung: 20 %
                                 sicherten Reisepreis.                                         des erstattungsfähigen Schadens, mindestens
                                                                                               25 € je Person. Dies gilt auch, wenn konkrete
                                                                                               Summen als Maximalerstattung genannt sind.


                            Wo bin ich versichert?
                            9    Versicherungsschutz besteht weltweit.


                            Welche Verpflichtungen habe ich?
                            -   Sie müssen uns jeden Versicherungsfall unverzüglich melden und dabei das Schadensereignis und die Folgen
                                wahrheitsgemäß schildern.
                            -   Sie müssen den Schaden möglichst gering halten.
                            -   Sie müssen die geforderten Nachweise einreichen.
                            -   In der Stornokosten-Versicherung müssen Sie bei Eintritt eines versicherten Ereignisses Ihre Reise unverzüglich
                                stornieren. Es sei denn, Sie haben die Medizinische Stornoberatung der ERV eingeschaltet und diese hat eine
                                andere Empfehlung abgegeben.
40.08.736 (2503)


                            Wann und wie zahle ich?
                            Die Einmalprämie ist sofort mit Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie ist gemäß der vereinbarten Zah-
                            lungsart zu zahlen.

[Seite 2]
Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt in der Stornokosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages.
Er endet mit dem Antritt Ihrer versicherten Reise.
Der Versicherungsschutz beginnt in der Reiseabbruch-Versicherung dem vereinbarten Versicherungsbeginn, frühes-
tens mit dem Antritt der Reise. Er endet zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens wenn Sie Ihre Reise beendet ha-
ben. Voraussetzung für den Versicherungsschutz in allen Versicherungssparten ist, dass Sie die Einmalprämie recht-
zeitig und vollständig gezahlt haben.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Vertrag gilt nur für die versicherte Reise und endet automatisch mit Beendigung der versicherten Reise. Ein
ordentliches Kündigungsrecht besteht nicht.

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40.08.476 (2503)


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40.08.477 (2503)


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                   Versicherungen
                   für Langzeit-Aufenthalte
                   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


                   Unternehmen: ERGO Reiseversicherung AG (ERV),                      Produkt: Langzeit-Reiserücktritts-Versicherung
                   Deutschland                                                        (inklusive Reiseabbruch-Versicherung)

                   Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese Infor-
                   mationen sind nicht abschließend. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Unterlagen:
                    -    Dem Versicherungsschein.
                    -    Den Versicherungsbedingungen.
                   Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

                   Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
                   Es handelt sich um eine Reiseversicherung für einen vorübergehenden Aufenthalt im Ausland.

                           Was ist versichert?                                          Was ist nicht versichert?
                           Stornokosten-Versicherung für Langzeit-Auf-                  Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert.
                           enthalte:                                                    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
                                                                                        sind z. B.:
                           9 Sie sind versichert, wenn Sie Ihre Reise nicht
                               antreten können, weil ein versichertes Ereig-            Stornokosten-Versicherung:
                               nis eingetreten ist.                                     x Eine psychische Reaktion zum Beispiel
                           Versicherte Ereignisse sind u. a.:                               auf ein Kriegsereignis, einen Terrorakt
                                                                                            oder ein Flugunglück.
                           9 Unerwartete schwere Ersterkrankung oder
                              Verschlechterung einer bereits bestehenden                x Erkrankungen oder Tod infolge von
                              Erkrankung, die in den letzten sechs Mona-                    Pandemien.
                              ten vor Versicherungsabschluss nicht behan-
                                                                                        Reiseabbruch-Versicherung:
                              delt wurde.
                           9 Tod und schwere Unfallverletzung.                          x Eine psychische Reaktion zum Beispiel
                                                                                            auf ein Kriegsereignis, einen Terrorakt
                           9 Schwangerschaft und Schwangerschafts-                          oder ein Flugunglück.
                              komplikationen.
                           9 Bei versichertem Nichtantritt leisten wir die              x Erkrankungen oder Tod infolge von
                              vertraglich geschuldeten Stornokosten.                        Pandemien.
                           9 Versicherungssumme: Entspricht dem versi-
                              cherten Gesamtpreis aller gebuchten Leis-
                              tungen (z. B. Reisepreis, Studien- oder Schul-            Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                              gebühren).
                                                                                        In bestimmten Fällen ist der Versiche-
                           Reiseabbruch-Versicherung für Langzeit-Auf-                  rungsschutz eingeschränkt, z.B.:
                           enthalte:                                                    Stornokosten-Versicherung:
                           9 Sie sind versichert, wenn sie Ihren versicher-             ! Reisevermittlungsentgelte sind bis zu
                              ten Aufenthalt außerplanmäßig beenden                         100,- € pro Person versichert.
                              müssen, weil ein versichertes Ereignis ein-
                              getreten ist.                                             !   Mehrkosten der Hinreise bis € 500,-
                                                                                            pro Person bei Verspätung eines öffent-
                           Versicherte Ereignisse sind u. a:                                lichen Verkehrsmittels um mehr als
                           9 Unerwartete schwere Ersterkrankung oder                        zwei Stunden.
                              Verschlechterung einer bereits bestehenden
                              Erkrankung, die in den letzten sechs Mona-                Reiseabbruch-Versicherung:
                              ten vor Reiseantritt nicht behandelt wurde.               ! Mehrkosten der Weiter- bzw. Rückreise
                           9 Tod und schwere Unfallverletzung.                             bis € 500,- pro Person bei Verspätung
40.08.664 (2011)


                                                                                           eines öffentlichen Verkehrsmittels um
                           9 Schwangerschaft und Schwangerschafts-                         mehr als zwei Stunden.
                              komplikationen.
                           9 Bei versicherter außerplanmäßiger Beendi-                  ! Zusätzliche Unterkunftskosten bis
                                                                                            € 1.500,- pro Person, wenn der Aufenthalt
                              gung ersetzen wir den anteiligen Reisepreis.
                                                                                            verlängert werden muss, weil eine Risiko-
                           9 Versicherungssumme: Entspricht dem versi-                      person wegen einer unerwarteten schwe-
                              cherten Gesamtpreis aller gebuchten Leis-                     ren Erkrankung oder einer schweren Un-
                              tungen (z. B. Reisepreis, Studien- oder Schul-                fallverletzung stationär behandelt werden
                              gebühren).                                                    muss.

[Seite 8]
Wo bin ich versichert?
9 Versicherungsschutz besteht für einen Aufenthalt weltweit (inklusive USA/Kanada).

Welche Verpflichtungen habe ich?
-   Sie müssen uns jeden Versicherungsfall unverzüglich melden.
-   Sie müssen den Schaden möglichst gering halten.
-   Sie müssen die geforderten Nachweise einreichen.
-   In der Stornokosten-Versicherung müssen Sie bei Eintritt eines versicherten Ereignisses die für Ihren
    versicherten Aufenthalt gebuchten Leistungen unverzüglich stornieren, spätestens jedoch, wenn sich
    die Stornokosten erhöhen würden. Es sei denn, Sie haben die Medizinische Stornoberatung der ERV
    eingeschaltet und diese hat eine andere Empfehlung abgegeben.


Wann und wie zahle ich?
Die einmalige Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie ist gemäß der verein-
barten Zahlungsart zu zahlen.


Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt in der Stornokosten-Versicherung für Langzeit-Aufenthalte mit dem Ab-
schluss des Versicherungsvertrages. Er endet mit dem Antritt Ihres versicherten Aufenthaltes.
Der Versicherungsschutz beginnt in der Reiseabbruch-Versicherung für Langzeit-Aufenthalte mit dem ver-
einbarten Vertragsbeginn, frühestens mit dem Antritt Ihres versicherten Aufenthaltes. Er endet zum ver-
einbarten Zeitpunkt, spätestens wenn Sie Ihren versicherten Aufenthalt beendet haben.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz in allen Versicherungssparten ist, dass Sie die Prämie gezahlt
haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Vertrag gilt nur für den versicherten Aufenthalt und endet automatisch. Ein ordentliches Kündigungs-
recht besteht nicht.
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