# HanseMerkur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Reiseabbruch: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-reise-hansemerkur-jahres-rrv-rab.php
- Rechtlicher Träger: HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG, HanseMerkur Reiseversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-reise-hansemerkur-jahres-rrv-rab.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen VB-RS 2024 (JRV-RRV RAB-D)](https://www.reiseversicherung.com/fileadmin/user_upload/VB-RS_2024__JRV-RRV_RAB-D_.pdf), Fassung VB-RS 2024 (JRV-RRV_RAB-D) 2024.08.23

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise) | ja | Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehende versicherte Reisen, die innerhalb eines Jahres gebucht oder angetreten werden. | Abschnitt I 1.2.4, Seite 4 |
| Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada) | ja | Der Versicherungsschutz gilt weltweit für alle Reisen mit mindestens 1 Übernachtung | Abschnitt I 1.4.2, Seite 4 |
| Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Person | nicht geregelt |  |  |
| Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder) | ja | maximal 7 Kinder bis zum 26. Geburtstag | Abschnitt I 1.1.2, Seite 4 |
| Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe) | ja | Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen. | RRV 1.2.1, Seite 9 |
| Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginn | keine | Werden Sie 65 Jahre alt, stellen wir ab der nächsten Zahlung der Prämie die Beitragsstufe auf die Beitragsstufe ab 65 Jahre um. | Abschnitt I 3.3.4, Seite 5 |
| Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage) | ja | spätestens nach den ersten 56 Tagen der Reise | Abschnitt I 1.3.2, Seite 4 |
| Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung) | ja | einer Entfernung zu Ihrem ständigen Wohnsitz von mindestens 50 km Luftlinie | Abschnitt I 1.4.2, Seite 4 |
| Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage) | ja | die Versicherung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde oder spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgte | Abschnitt I 1.2.1, Seite 4 |
| Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt) | ja | in der Reise-Rücktrittsversicherung mit der Reisebuchung. | Abschnitt I 1.2.1, Seite 4 |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod | ja | bei einer unerwarteten schweren Erkrankung. | RRV 2.1, Seite 7 |
| Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt) | ja | Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert. | Abschnitt IV, Seite 10 |
| Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose) | ja | bei einer unerwarteten Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung. | RRV 2.2, Seite 7 |
| Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrund | nicht geregelt |  |  |
| Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19) | nicht geregelt |  |  |
| Angeordnete Quarantäne vor Reiseantritt | nicht geregelt |  |  |
| Impfunverträglichkeit | ja | wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen können. | RRV 2.8, Seite 6 |
| Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationen | ja | bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der Schwangerschaft. | RRV 2.5, Seite 1 |
| Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender) | ja | Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten | RRV 1.2, Seite 7 |
| Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung | ja | bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. | RRV 2.13, Seite 7 |
| Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit | ja | bei einer unerwarteten Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses | RRV 2.14, Seite 7 |
| Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgeber | nicht geregelt |  |  |
| Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraum | ja | nicht bestehen und wiederholen müssen | RRV 2.17, Seite 7 |
| Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft | nicht geregelt |  |  |
| Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar) | ja, bis 2.500 € | bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500, EUR am Eigentum | RRV 2.10, Seite 6 |
| Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreise | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsort | ja | einer Panne des Kraftfahrzeuges, das Sie während Ihrer Anreise nutzen. | RRV 2.20, Seite 7 |
| Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchung | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten | ja, bis zur Versicherungssumme | die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten | RRV 1.1.1, Seite 5 |
| Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruch | keine | Falls wir mit Ihnen im Versicherungsschein nicht etwas anderes vereinbart haben, fällt keine Selbstbeteiligung an. | RRV 1.5, Seite 7 |
| Umbuchungsgebühren statt Storno | ja, bis zur Versicherungssumme | Nehmen Sie eine Umbuchung Ihrer Reise vor, ersetzen wir Ihnen die entstehenden Umbuchungskosten. | RRV 1.1.3, Seite 6 |
| Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren) | ja | Um die Kosten gering zu halten, müssen Sie Ihre Reise unverzüglich bei der Buchungsstelle stornieren. | RRV 4.1, Seite 8 |
| Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir ersetzen Ihnen die Hinreise-Mehrkosten entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität. | RRV 1.1.2, Seite 5 |
| Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der versicherten Reise, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen, erstatten wir den Reisepreis. | RAB 1.1.2 a), Seite 8 |
| Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten Ihnen dann die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten. | RAB 1.1.1, Seite 8 |
| Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kehren Sie von der Reise verspätet zurück? Wir erstatten Ihre zusätzlichen Kosten für die Unterkunft | RAB 1.1.4, Seite 9 |
| Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl) | nicht geregelt |  |  |
| Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung) | ja, bis zur Versicherungssumme | wenn Sie Ihr versichertes Verkehrsmittel versäumen aufgrund | RRV 2.20, Seite 7 |
| Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | nicht geregelt |  |  |
| Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ort | nicht geregelt |  |  |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See) | nicht geregelt |  |  |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatz | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar waren | nicht geregelt |  |  |
| Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Betreuung und Rückholung mitreisender Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusern | ja | Bei Notfällen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service. | Abschnitt I 5.1, Seite 6 |
| Versicherungssumme Reisegepäck | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt in der Gepäckversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenze | nicht geregelt |  |  |
| Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne) | nicht geregelt |  |  |
| Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Boots | nicht geregelt |  |  |
| Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauch | nicht geregelt |  |  |
| Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung zum Neuwert statt Zeitwert | nicht geregelt |  |  |
| Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein) | nicht geregelt |  |  |
| Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm) | nicht geregelt |  |  |
| Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistung | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crew | nicht geregelt |  |  |
| Kautionsschutz für die Yachtcharter | nicht geregelt |  |  |
| Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn) | nicht geregelt |  |  |
| Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch) | nein | Wir leisten nicht, wenn der Versicherungsfall verursacht ist durch: | RRV 3.3, Seite 8 |
| Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnung | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeiner Pandemieausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol oder Drogen | nicht geregelt |  |  |
| Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Notfällen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service. | Abschnitt I 5.1, Seite 6 |
| Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límite | nicht geregelt |  |  |
| Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares) | nicht geregelt |  |  |
| Gastos médicos por COVID-19 en destino | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen VB-RS 2024 (JRV-RRV RAB-D)

```text
[Seite 1]
                                        Leistungsübersicht
                                        Mit dieser Tabelle möchten wir Ihnen einen schnellen Überblick zu den tariflichen Leistungen geben. Den genauen Wortlaut der versicherten
                                        Leistungen finden Sie unter den aufgeführten Ziffern im Abschnitt II in den Versicherungsbedingungen VB-RKS 2024 (JRV-RRV_RAB-D).
                                        Reise-Rücktrittsversicherung (RRV)

                                                                                                                                                                  Leistungshöhen
                                        Versicherte Leistungen
                                        1.1.1    Rücktrittskosten                                                                                                        ✔
                                        1.1.2    Hinreise-Mehrkosten und nicht genutzte Reiseleistungen                                                                  ✔
                                                 Umbuchungskosten                                                                                                        ✔
                                        1.1.3                                                                                                                     pro Person/Objekt
                                                 Umbuchungskosten ohne versichertes Ereignis bis 42 Tage vor Reiseantritt
                                                                                                                                                                      30, EUR
                                        1.1.4    Einzelzimmer-Zuschläge oder anteilige Kosten Doppelzimmer                                                               ✔
                                        1.3      Mehrkosten der Nachreise bei Schiffsreisen                                                                          1.500, EUR
                                        1.4      Bestpreis-Garantie bei Flug-Pauschalreisen                                                                              ✔
                                        Versicherte Ereignisse
                                        2.1      Unerwartete schwere Erkrankung                                                                                          ✔
                                        2.2      Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung                                                               ✔
                                        2.3      Todesfall                                                                                                               ✔
                                        2.4      Schwerer Unfall                                                                                                         ✔
                                        2.5      Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft                                                         ✔
                                        2.6      Gebrochene Prothesen                                                                                                    ✔
                                        2.7      Gelockerte implantierte Gelenke                                                                                         ✔
                                        2.8      Impfunverträglichkeit                                                                                                   ✔
                                        2.9      Organ- oder Gewebespende                                                                                                ✔
                                        2.10     Schaden am Eigentum                                                                                                     ✔
                                        2.11     Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung                                                                                ✔
                                        2.12     Adoption Kind oder Aufnahme Pflegekind                                                                                  ✔
                                        2.13     Unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber                                                            ✔
                                        2.14     Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses von mind. 15 Wochenstunden                            ✔
                                        2.15     Unerwartete konjunkturbedingte Kurzarbeit                                                                               ✔
                                        2.16     Wechsel Arbeitgeber                                                                                                     ✔
                                        2.17     Wiederholung einer nichtbestandenen Prüfung                                                                             ✔
                                        2.18     Nichtversetzung als Schüler oder Nichtzulassung zur Prüfung (Schul-, Klassenreise)                                      ✔
                                        2.19     Unerwarteter Beginn Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr                              ✔
                                                 Versäumen eines versicherten Verkehrsmittels aufgrund
                                        2.20      Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden                                       ✔
                                                  eines Verkehrsunfalles während der Anreise
                                                  einer Panne des Kraftfahrzeuges
VB-RS 2024 (JRV-RRV_RAB-D) 2024.08.23


                                        2.21     Krankheit, Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit Ihres Hundes oder Ihrer Katze                                         ✔
                                        2.22     Zugewiesener Pflegeheimplatz                                                                                            ✔
                                        2.23     Ablehnung Visumserteilung                                                                                               ✔


                                        Reiseabbruch-Versicherung (RAB)

                                                                                                                                                                  Leistungshöhen
                                        Versicherte Leistungen
                                        1.1.1   Zusätzliche Rückreisekosten                                                                                              ✔
                                        1.1.2   Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen                                                                              ✔
                                        1.1.3   Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung                                                                                   ✔


                                        HanseMerkur Reiseversicherung AG      Siegfried-Wedells-Platz 1     20354 Hamburg       Tel.: 040 4119-1000, Fax: -3040         www.hmrv.de
                                                                                                          Seite 1 von 11

[Seite 2]
Reiseabbruch-Versicherung (RAB)

                                                                                                          Leistungshöhen
1.1.4   Zusätzliche Unterkunftskosten                                                                           ✔
Versicherte Ereignisse
2.1     Unerwartete schwere Erkrankung                                                                          ✔
2.2     Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung                                               ✔
2.3     Todesfall                                                                                               ✔
2.4     Schwerer Unfall                                                                                         ✔
2.5     Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft                                         ✔
2.6     Gebrochene Prothesen                                                                                    ✔
2.7     Gelockerte implantierte Gelenke                                                                         ✔
2.8     Impfunverträglichkeit                                                                                   ✔
2.9     Organ- oder Gewebespende                                                                                ✔
2.10    Schaden am Eigentum                                                                                     ✔
2.11    Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung                                                                ✔
2.12    Adoption Kind oder Aufnahme Pflegekind                                                                  ✔
        Versäumen eines versicherten Verkehrsmittels aufgrund
2.13     Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden                       ✔
         eines Verkehrsunfalles während der Anreise
         einer Panne des Kraftfahrzeuges
2.14    Krankheit, Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit Ihres Hundes oder Ihrer Katze                         ✔
        Extremwetter oder geologisches Ereignis (z. B. Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben,
2.15    Wirbelstürmen oder Feuer)                                                                               ✔


                                                                Seite 2 von 11

[Seite 3]
   Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung
   VB-RS 2024 (JRV-RRV_RAB-D)


Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein, eventuellen gesonderten schriftlichen Vereinbarungen, diesen
Versicherungsbedingungen, sowie den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
Wir sind die HanseMerkur Reiseversicherung AG mit Sitz in Hamburg. Sie sind unsere Vertragspartnerin oder unser Vertragspartner, die soge-
nannte Versicherungsnehmerin oder der sogenannte Versicherungsnehmer, wenn Sie den Versicherungsvertrag mit uns abschließen. Versicherte
Person sind sowohl Sie, wenn Sie sich selbst versichert haben, als auch andere Personen, die Sie (mit-)versichert haben. Diese bezeichnen wir
ebenfalls in diesen Versicherungsbedingungen                                                      r Sie als Versicherungsnehmerin oder Versi-
cherungsnehmer und für Sie als versicherte Person.
Ihre Versicherungsbedingungen bestehen aus 4 Abschnitten.
Im Abschnitt I finden Sie insbesondere Erläuterungen zum versicherten Personenkreis, zu den Abschlussfristen und zur Prämienzahlung.
Im Abschnitt II befinden sich die Leistungsumfänge der Versicherungen.
Im Abschnitt III befindet sich ein Auszug aus dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Im Abschnitt IV finden Sie Erläuterungen zur Reise-Rücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung.


Inhalt
Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen ..................................................................................................................................................................................................................................4
1 Der Versicherungsschutz ..........................................................................................................................................................................................................................................................4
   1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz? ...............................................................................................................................................................................................................4
   1.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? ...........................................................................................................................................................................................................4
   1.3 Wann endet der Versicherungsschutz? ...............................................................................................................................................................................................................4
   1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz? ..........................................................................................................................................................................................4
2 Der Versicherungsvertrag ........................................................................................................................................................................................................................................................4
   2.1 Bis wann schließen Sie den Vertrag ab? ..............................................................................................................................................................................................................4
   2.2 Wann endet der Versicherungsvertrag? ..............................................................................................................................................................................................................4
   2.3 Wann zahlen wir die Entschädigung? ................................................................................................................................................................................................................... 5
   2.4 Welches Recht gilt für den Versicherungsvertrag? ....................................................................................................................................................................................... 5
   2.5 Wann verjähren Ihre Ansprüche? ............................................................................................................................................................................................................................ 5
   2.6 Welches Gericht ist zuständig? ................................................................................................................................................................................................................................. 5
   2.7 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns richten? .................................................................................................................................................................... 5
3 Hinweise zur Zahlung der Versicherungsprämie ........................................................................................................................................................................................................ 5
   3.1 Zahlung der ersten Prämie .......................................................................................................................................................................................................................................... 5
   3.2 Zahlung der Folgeprämien .......................................................................................................................................................................................................................................... 5
   3.3 Prämienhöhe ....................................................................................................................................................................................................................................................................... 5
   3.4 Prämieneinzug ................................................................................................................................................................................................................................................................... 5
4 Einschränkungen des Versicherungsschutzes .............................................................................................................................................................................................................. 5
5 Allgemeine Hinweise für den Schadenfall ....................................................................................................................................................................................................................... 6
   5.1 Wem können Sie einen Schadenfall melden? .................................................................................................................................................................................................... 6
   5.2 Welche allgemeinen Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im Schadenfall? .................................................................................................................................. 6
   5.3 Welche Rechtsfolgen haben Pflichtverletzungen (Verletzung von Obliegenheiten)? .............................................................................................................. 6
Abschnitt II Leistungsbeschreibung ........................................................................................................................................................................................................................................ 6
RRV Reise-Rücktrittsversicherung ........................................................................................................................................................................................................................................... 6
1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz .............................................................................................................................................................................................................. 6
   1.1 Welche Leistungen sind versichert? ...................................................................................................................................................................................................................... 6
   1.2 Wer zählt zu den Risikopersonen? .......................................................................................................................................................................................................................... 6
   1.3 Welchen zusätzlichen Schutz haben Sie, wenn Sie eine Schiffsreise buchen? ............................................................................................................................... 7
   1.4 Welchen zusätzlichen Schutz haben Sie, wenn Sie eine Flug-Pauschalreise buchen (Bestpreis-Garantie für Pauschalreisen)? ...................... 7
   1.5 Wann fällt eine Selbstbeteiligung an? ................................................................................................................................................................................................................... 7
2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ............................................................................................................................................................................................................................... 7
3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten? ...................................................................................................................................................8
   3.1 Verschlechterung von bestehenden Erkrankungen......................................................................................................................................................................................8
   3.2 Psychische Reaktionen ..................................................................................................................................................................................................................................................8
   3.3 Krieg und sonstige Ereignisse ...................................................................................................................................................................................................................................8
4 Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Obliegenheiten)? ..............................................................................................................................................................................8
   4.1 Unverzügliche Stornierung .........................................................................................................................................................................................................................................8
   4.2 Nachweise zur Schadenhöhe .....................................................................................................................................................................................................................................8
   4.3 Nachweise für versicherte Ereignisse ...................................................................................................................................................................................................................8


                                                                                                                                  Seite 3 von 11

[Seite 4]
    4.4 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten .............................................................................................................................................................................................8
RAB Reiseabbruch-Versicherung ..............................................................................................................................................................................................................................................8
1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz ..............................................................................................................................................................................................................8
    1.1 Welche Leistungen sind versichert? ......................................................................................................................................................................................................................8
    1.2 Wer zählt zu den Risikopersonen? .......................................................................................................................................................................................................................... 9
    1.3 Wann fällt eine Selbstbeteiligung an? ................................................................................................................................................................................................................... 9
2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ............................................................................................................................................................................................................................... 9
3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten? ................................................................................................................................................... 9
    3.1 Verschlechterung von bestehenden Erkrankungen...................................................................................................................................................................................... 9
    3.2 Psychische Reaktionen .................................................................................................................................................................................................................................................. 9
    3.3 Krieg und sonstige Ereignisse .................................................................................................................................................................................................................................10
4 Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Obliegenheiten)? ............................................................................................................................................................................10
    4.1 Nachweise zur Schadenhöhe ...................................................................................................................................................................................................................................10
    4.2 Nachweise für versicherte Ereignisse .................................................................................................................................................................................................................10
    4.3 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten ...........................................................................................................................................................................................10
Abschnitt III Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)...................................................................................................................................................................10
§ 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit .............................................................................................................................................................................................................10
§ 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie .........................................................................................................................................................................................................................................10
§ 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie .....................................................................................................................................................................................................................................10
§ 86 Übergang von Ersatzansprüchen .....................................................................................................................................................................................................................................10
Abschnitt IV Erläuterungen zur Reise-Rücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung......................................................................................................10
Schlichtungsstellen............................................................................................................................................................................................................................................................................... 11


                                                                                                                                                                       − mit Eintritt des Versicherungsfalles bzw. der Reisestornie-
Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen                                                                                                                                      rung.
                                                                                                                                                        1.3.2          In der Reiseabbruch-Versicherung endet Ihr Versicherungs-
1              Der Versicherungsschutz                                                                                                                                 schutz
                                                                                                                                                                       − mit Beendigung der Reise,
                                                                                                                                                                       − spätestens nach den ersten 56 Tagen der Reise.
1.1            Für wen besteht Versicherungsschutz?                                                                                                                    Endet das Versicherungsjahr während der Reise, besteht der
1.1.1          Versichert sind die im Versicherungsschein namentlich ge-                                                                                               Versicherungsschutz nur fort, sofern der Vertrag nicht gekün-
               nannten Personen.                                                                                                                                       digt ist.
1.1.2          Eine Familien-Versicherung gilt für                                                                                                      1.3.3          Dauert Ihre Reise länger als ursprünglich geplant?
                 − maximal 2 Erwachsene und                                                                                                                            − Wenn Sie dies nicht verschuldet haben und
                 − maximal 7 Kinder bis zum 26. Geburtstag.                                                                                                            − die ursprüngliche Reisedauer 56 Tage nicht überschritten
               Es ist nicht notwendig, dass die Personen                                                                                                                  hätte,
               − miteinander verwandt sind oder                                                                                                                        verlängern wir Ihren Versicherungsschutz bis zur Beendigung
               − einen gemeinsamen Wohnsitz haben.                                                                                                                     Ihrer Reise.
1.1.3          Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bun-                                                                                1.4            Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz?
               desrepublik Deutschland.
                                                                                                                                                        1.4.1          Als Reise definieren wir die vorübergehende Abwesenheit von
1.2            Wann beginnt der Versicherungsschutz?                                                                                                                   Ihrem ständigen Wohnsitz.
               Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie                                                                                  1.4.2          Der Versicherungsschutz gilt weltweit für alle Reisen mit min-
               und                                                                                                                                                     destens
                                                                                                                                                                       − 1 Übernachtung und
1.2.1          in der Reise-Rücktrittsversicherung mit der Reisebuchung.                                                                                               − einer Entfernung zu Ihrem ständigen Wohnsitz von mindes-
               Für bereits vor Vertragsschluss gebuchte Reisen besteht Ver-                                                                                              tens 50 km Luftlinie.
               sicherungsschutz nur, wenn
               − die Versicherung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ab-                                                                               2              Der Versicherungsvertrag
                  geschlossen wurde oder
               − spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgte.
                                                                                                                                                        2.1            Bis wann schließen Sie den Vertrag ab?
1.2.2          in der Reiseabbruch-Versicherung, sobald Sie das gebuchte
               und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten.                                                                                     2.1.1          Sie können den Versicherungsvertrag jederzeit abschließen.
                                                                                                                                                                       Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt für die Dauer eines
1.2.3          Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorüberge-                                                                                              Jahres (Versicherungsjahr). Der Vertrag verlängert sich je-
               hende versicherte Reisen, die innerhalb eines Jahres gebucht                                                                                            weils um 1 weiteres Versicherungsjahr, wenn weder Sie noch
               oder angetreten werden.                                                                                                                                 wir 1 Monat vor Ablauf kündigen.
               Wird der Vertrag erst nach Reiseantritt abgeschlossen, be-                                                                               2.1.2          Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche
               steht Versicherungsschutz nur für darauf zeitlich folgende                                                                                              Kündigungsrecht bleiben unberührt.
               Reisen.
                                                                                                                                                        2.2            Wann endet der Versicherungsvertrag?
1.3            Wann endet der Versicherungsschutz?
                                                                                                                                                                       Der Versicherungsvertrag endet
1.3.1          In der Reise-Rücktrittsversicherung endet Ihr Versicherungs-                                                                                            − mit Ihrem Tod oder
               schutz                                                                                                                                                  − wenn Sie aus der Bundesrepublik Deutschland wegziehen.
               − sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel                                                                                                  Der Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeit-
                  oder Objekt betreten oder                                                                                                                              punkt beendet, an dem wir Kenntnis darüber erlangen.


                                                                                                                                     Seite 4 von 11

[Seite 5]
        Die versicherten Personen können innerhalb von 2 Monaten               3       Hinweise zur Zahlung der Versicherungsprämie
        nach dem Tod bzw. dem Wegzug der Versicherungsnehmerin
        oder des Versicherungsnehmers den Versicherungsvertrag
        unter Benennung der zukünftigen Versicherungsnehmerin                  3.1     Zahlung der ersten Prämie
        oder des zukünftigen Versicherungsnehmers fortsetzen.                  3.1.1   Die erste Prämie ist sofort fällig, nachdem Sie den Versiche-
                                                                                       rungsschein und die Prämienrechnung bekommen haben.
2.3     Wann zahlen wir die Entschädigung?
                                                                               3.1.2   Zahlen Sie die erste Prämie zu einem späteren Zeitpunkt, be-
2.3.1   Wir zahlen innerhalb von 2 Wochen. Voraussetzung ist,                          ginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das
        − dass unsere Pflicht, zu leisten, dem Grunde und der Höhe                     gilt allerdings nur, wenn Sie für die Nichtzahlung verantwort-
          nach festgestellt ist und                                                    lich sind und wenn wir Sie in Textform gesondert, z. B. im Ver-
        − dass uns die notwendigen Nachweise diese gehen in un-                        sicherungsschein, auf diese Folge hingewiesen haben.
          ser Eigentum über vorliegen.                                         3.1.3   Wenn Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig zahlen, können wir
        Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange wir Ihren Anspruch                  vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht gezahlt
        durch Ihr Verschulden nicht prüfen können.                                     ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass
2.3.2   Wir rechnen Ihre Kosten in ausländischer Währung zum Kurs                      Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
        des Tages in EUR um, an dem wir die Belege erhalten. Es gilt
        der amtliche Devisenkurs, außer Sie haben die Devisen zur Be-          3.2     Zahlung der Folgeprämien
        zahlung der Rechnungen zu einem ungünstigeren Kurs ge-
        kauft. Wir können folgende Kosten von Ihrer Leistung abzie-            3.2.1   Die Folgeprämie gilt jeweils für 1 Versicherungsjahr. Sie ist je-
        hen:                                                                           weils zu Beginn des Versicherungsjahres fällig.
        − Kosten für die Überweisung von Leistungen ins Ausland                3.2.2   Zahlen Sie die Folgeprämien nicht rechtzeitig, können wir Sie
          oder                                                                         schriftlich zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von
        − für besondere Überweisungsformen, die Sie beauftragt ha-                     mindestens 2 Wochen setzen. Haben Sie am Ende der Zah-
          ben.                                                                         lungsfrist noch nicht gezahlt, besteht ab diesem Zeitpunkt bis
2.3.3   Möglicherweise haben Sie den Versicherungsschutz für Rei-                      zur Zahlung kein Versicherungsschutz und wir können den
        sen auch bei anderen Versicherern. Das kann z. B. die gesetz-                  Vertrag kündigen. Das gilt nur, wenn wir Sie zusammen mit
        liche Krankenversicherung oder ein anderer privater Versiche-                  der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen haben.
        rer sein. Haben Sie deshalb Ansprüche bei anderen Versiche-            3.2.3   Kündigen wir und zahlen Sie innerhalb eines Monats nach Er-
        rern, sind diese vorrangig.                                                    halt der Kündigung den angemahnten Betrag, besteht der
        Ihnen stehen insgesamt nicht mehr als die tatsächlich entstan-                 Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Kündi-
        denen Kosten zu. Wenn Sie einen Anspruch auf Leistung bei                      gungszeitpunkt und der Zahlung eingetreten sind, besteht je-
        mehreren Versicherern haben, können Sie wählen, welchem                        doch kein Versicherungsschutz.
        Versicherer Sie den Schaden melden.
        Wenn Sie den Schaden zuerst bei uns melden, werden wir                 3.3     Prämienhöhe
        Ihnen die Kosten erstatten, die in diesem Tarif versichert sind.
        Danach werden wir mit den anderen Versicherern klären, ob              3.3.1   Die Prämienhöhe für Einzelpersonen oder Familien sehen Sie
        und wie sie sich an den Kosten beteiligen. Wir verzichten auf                  in der Prämienübersicht. Sie ist in Beitragsstufen eingeteilt.
        eine Kostenteilung mit einer privaten Krankenversicherung,                     Sie richtet sich nach
        wenn Ihnen hierdurch Nachteile entstehen, z. B. Verlust der                    − dem Alter der versicherten Person und
        Beitragsrückerstattung.                                                        − dem versicherten Reisepreis.
        Weitere Informationen darüber lesen Sie unter Ziffer 5.2.3.            3.3.2   Falls Sie nicht mehr als Familie im oben beschriebenen Sinne
                                                                                       gelten, stellen wir Ihren Vertrag auf den aktuellen Tarif für
2.4     Welches Recht gilt für den Versicherungsver-                                   Einzelpersonen um. Dies erfolgt zum nächsten Zahlungster-
        trag?                                                                          min Die Umstellung erfolgt auf die Beitragsstufe, die der
                                                                                       Hälfte Ihres bisher versicherten Reisepreises am nächsten ist.
        In Ergänzung dieser Bestimmungen gelten das Versiche-                          Dazu erhalten Sie keine separate Mitteilung.
        rungsvertragsgesetz (VVG) sowie deutsches Recht.
        Hinweis zum Datenschutz: Wir speichern Ihre personenbezo-              3.3.3   Versicherte Kinder stellen wir am Ende des Versicherungsjah-
        genen Daten zur Vertragserfüllung. Weitere Informationen                       res, in dem sie ihren 26. Geburtstag hatten, auf den aktuellen
        zum Datenschutz und Ihrer diesbezüglichen Rechte finden Sie                    Tarif für Einzelpersonen um. Die Umstellung erfolgt auf die 1.
        unter: www.hmrv.de/datenschutz/information oder fordern                        Beitragsstufe für Versicherungen für Einzelpersonen mindes-
        Sie diese gern bei uns an.                                                     tens jedoch mit einem zu versichernden Reisepreis von
                                                                                       1.000, EUR. Dazu erhalten Sie keine separate Mitteilung.
2.5     Wann verjähren Ihre Ansprüche?                                         3.3.4   Werden Sie 65 Jahre alt, stellen wir ab der nächsten Zahlung
                                                                                       der Prämie die Beitragsstufe auf die Beitragsstufe ab 65 Jahre
        Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren in 3                       um. Dazu erhalten Sie keine separate Mitteilung.
        Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in
        dem die Leistung verlangt werden kann. Ist ein Anspruch von            3.3.5   Wenn sich die Höhe der Prämie ändert, können Sie innerhalb
        Ihnen angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeit-                   von 2 Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt des Inkraft-
        punkt unterbrochen, zu dem unsere Entscheidung Ihnen zu-                       tretens der Änderung kündigen.
        geht.
                                                                               3.4     Prämieneinzug
2.6     Welches Gericht ist zuständig?                                                 Ist Prämieneinzug von einem Konto vereinbart, erfolgt dieser
        Sie können eine Klage gegen uns bei dem zuständigen Gericht                    unverzüglich nach Mandatserteilung. Die Zahlung gilt als
        des Bezirks einreichen, in dem                                                 rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen
        − wir unseren Sitz haben oder                                                  werden kann und Sie einer Einziehung nicht widersprechen.
        − Sie Ihren Wohnsitz haben oder                                                Konnte die Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen
        − Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie keinen festen                        werden, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn Sie diese unver-
           Wohnsitz haben.                                                             züglich nach unserer Aufforderung vornehmen.

2.7     Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an                           4       Einschränkungen des Versicherungsschutzes
        uns richten?                                                           4.1     Wir leisten nicht, wenn Sie
                                                                                       − arglistig über Umstände zu täuschen versuchen, die für den
        Willenserklärungen und Anzeigen uns gegenüber bedürfen                           Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind.
        der Textform (Brief, Fax, E-Mail, elektronischer Datenträger                   − den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
        etc.). Die Vertragssprache ist Deutsch.


                                                                     Seite 5 von 11

[Seite 6]
4.2     Es besteht unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun-                    1.1     Welche Leistungen sind versichert?
        gen Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine
        auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-,                        Im Versicherungsfall sind die nachstehenden Leistungen ver-
        Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäi-                        sichert.
        schen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen-
        stehen.                                                                  1.1.1   Rücktrittskosten
        Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio-                    Wenn Sie die Reise nicht antreten, leisten wir
        nen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, so-                       − die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten und
        weit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union                         − Vermittlungsentgelte, soweit Ihnen diese bereits bei der
        (z. B. Blocking Regulation, Verordnung (EG) Nr. 2271/96) oder                      Buchung berechnet wurden.
        der Bundesrepublik Deutschland (z. B. § 7 Außenwirtschafts-
        verordnung (AWV)) entgegenstehen.                                        1.1.2   Hinreise-Mehrkosten und nicht genutzte Reiseleistungen
        Hinweis: Beachten Sie bitte auch die Einschränkungen des                         a) Treten Sie die Reise verspätet an?
        Versicherungsschutzes der einzelnen Versicherungen im Ab-                           − Wir ersetzen Ihnen die Hinreise-Mehrkosten entspre-
        schnitt II.                                                                           chend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.
                                                                                            − Ist entgegen der gebuchten Reise eine Anreise mit einem
                                                                                              anderen Verkehrsmittel notwendig, ersetzen wir die kos-
5       Allgemeine Hinweise für den Schadenfall                                               tengünstigsten Hinreise-Mehrkosten.
                                                                                         b) Sie nehmen wegen einer verspäteten Anreise gebuchte und
5.1     Wem können Sie einen Schadenfall melden?                                            versicherte Reiseleistungen nicht wahr? Wir ersetzen Ihnen
        Bei Notfällen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service.                          die Kosten dieser Reiseleistungen. Lassen sich die Beträge
        Diesen erreichen Sie zu jeder Zeit und weltweit. Schadenmel-                        der einzelnen Reiseleistungen nicht objektiv nachweisen
        dungen senden Sie bitte formlos an:                                                 (z. B. bei Pauschalreisen), erstatten wir die nicht genutzten
        HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung,                                Reisetage anteilig zur gesamten Reisedauer. Die Entschädi-
        Postfach, 20352 Hamburg,                                                            gung wird in diesem Fall wie folgt berechnet:
        E-Mail: reiseleistung@hansemerkur.de.
        Für die Reise-Rücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung
        können         Sie     auch       unser     Online-Formular
        https://www.hmrv.de/schaden-online nutzen.

5.2     Welche allgemeinen Pflichten (Obliegenheiten)
        haben Sie im Schadenfall?
5.2.1   Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie                        An- und Abreisetage gelten als volle Reisetage.
        alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte.                      Die Hinreise-Mehrkosten und nicht genutzte Reiseleistungen
5.2.2   Alle Auskünfte zum Schadenfall müssen Sie wahrheitsgemäß                         erstatten wir Ihnen bis zur Höhe der Rücktrittskosten, die bei
        und vollständig machen. Sie müssen uns jede Auskunft ertei-                      einer Stornierung der Reise anfallen.
        len, die wir brauchen, um feststellen zu können,
        − ob ein Versicherungsfall vorliegt und                                  1.1.3   Umbuchungskosten
        − ob und in welchem Umfang wir leisten.                                          Nehmen Sie eine Umbuchung Ihrer Reise vor, ersetzen wir
5.2.3   Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der ge-                          Ihnen die entstehenden Umbuchungskosten. Diese ersetzen
        setzlichen Regelung im § 86 VVG bis zur Höhe der geleisteten                     wir bis zur Höhe der Rücktrittskosten, die bei einer Stornie-
        Zahlung auf uns über. Wir beachten, dass Ihnen daraus kein                       rung der Reise anfallen.
        Nachteil entsteht. Sie sind, falls erforderlich, verpflichtet, bei               Buchen Sie die Reise ohne ein versichertes Ereignis bis 42
        der Durchsetzung des Ersatzanspruches mitzuwirken.                               Tage vor Reiseantritt um? Wir erstatten Ihnen die Kosten der
                                                                                         Umbuchung bis zu einem Betrag von 30, EUR pro Person
        Hinweis: Beachten Sie bitte auch die Obliegenheiten zu den                       oder Objekt.
        einzelnen Versicherungen im Abschnitt II.
                                                                                 1.1.4   Einzelzimmer-Zuschläge
5.3     Welche Rechtsfolgen haben Pflichtverletzungen                                    Sie haben zusammen mit einer Risikoperson ein Doppelzim-
        (Verletzung von Obliegenheiten)?                                                 mer gebucht und diese storniert die Reise aus einem versi-
                                                                                         cherten Grund? Wir ersetzen Ihnen dann
        Wenn Sie eine der oben genannten Pflichten oder die Oblie-                       − den Zuschlag für ein Einzelzimmer und weitere Umbu-
        genheiten der einzelnen Versicherungen im Abschnitt II ver-                         chungsgebühren oder
        letzen, sind wir ganz oder teilweise leistungsfrei. Hierbei be-                  − die anteiligen Kosten der ausgefallenen Person für das
        achten wir die Regelung des § 28 Absatz 2 4 VVG. Diese fin-                         Doppelzimmer.
        den Sie im Abschnitt III.                                                        Die Entschädigung ist auf die Höhe der Stornokosten be-
                                                                                         grenzt, die bei einem kompletten Rücktritt anfallen.

Abschnitt II Leistungsbeschreibung                                               1.2     Wer zählt zu den Risikopersonen?
                                                                                         Als Risikopersonen bezeichnen wir:
RRV Reise-Rücktrittsversicherung                                                 1.2.1   Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben
                                                                                         sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Per-
1       Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz                                        sonen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam
                                                                                         eine Reise buchen.
        Soweit nachstehend nicht andere Summen genannt sind, ist
        die Entschädigung auf die vereinbarte Versicherungssumme                 1.2.2   Ihre Angehörigen und die Angehörigen
        begrenzt. Für einzeln reisende versicherte Personen im Fami-                     − Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners oder
        lientarif beträgt die Versicherungssumme 50 % der im Versi-                      − Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners oder
        cherungsschein vereinbarten Versicherungssumme.                                  − Ihrer Lebensgefährtin oder Ihres Lebensgefährten.
                                                                                 1.2.3   Diejenigen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjähri-
                                                                                         gen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen.
                                                                                 1.2.4   Begleitpersonen bei Gruppenreisen, wenn separat vereinbart.


                                                                       Seite 6 von 11

[Seite 7]
      Als Angehörige zählen:                                                2.7    bei gelockerten implantierten Gelenken.
      − Ehepartnerin oder Ehepartner, Lebenspartnerin oder Le-
        benspartner, Lebensgefährtin oder Lebensgefährte                    2.8    wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen kön-
      − Großeltern und Enkel                                                       nen.
      − Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern                    2.9    wenn Sie Organe oder Gewebe (Lebendspende) im Rahmen
      − Geschwister                                                                des Transplantationsgesetzes spenden oder empfangen.
      − Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder
      − Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwiegersohn, Schwie-             2.10   bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500, EUR
        gertochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete                       am Eigentum infolge von
        Großeltern oder angeheiratete Enkel                                        − Feuer,
      − Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten                    − Leitungswasserschäden,
      − Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.                  − Elementarereignissen oder
                                                                                   − strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl).
1.3   Welchen zusätzlichen Schutz haben Sie, wenn                           2.11   bei einer unerwarteten gerichtlichen Ladung. Dies gilt, wenn
      Sie eine Schiffsreise buchen?                                                das zuständige Gericht Ihre Reisebuchung nicht als Grund zur
                                                                                   Verschiebung der Ladung akzeptiert.
      Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff, weil sich ein öffentliches        2.12   bei der Adoption eines minderjährigen Kindes oder der Auf-
      Verkehrsmittel um mehr als 2 Stunden verspätet hat? Wir er-                  nahme eines Pflegekindes, sofern der Vollzug der Adoption
      statten Ihnen die nachweislich entstandenen Mehrkosten der                   oder der Aufnahmezeitpunkt des Pflegekindes in die Reisezeit
      Nachreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und                    fällt.
      Qualität. Wir zahlen bis zur Höhe der geschuldeten Stornokos-
      ten, die bei einem unverzüglichen Rücktritt der Reise anfallen.       2.13   bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Ar-
      Die Entschädigung ist auf 1.500, EUR je Person begrenzt.                     beitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
                                                                            2.14   bei einer unerwarteten Aufnahme eines sozialversicherungs-
1.4   Welchen zusätzlichen Schutz haben Sie, wenn                                  pflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses von min-
      Sie eine Flug-Pauschalreise buchen (Bestpreis-                               destens 15 Wochenstunden. Versichert ist auch die Tätigkeit
      Garantie für Pauschalreisen)?                                                mit Mehraufwandsentschädigung (1-EUR-Job).
                                                                            2.15   bei unerwarteter konjunkturbedingter Kurzarbeit, die zu einer
      Haben Sie binnen 7 Kalendertagen nach Ihrer Reisebuchung                     Reduzierung Ihrer Arbeitszeit von mindestens 1 ½ Monaten
      ein verbindliches preisgünstigeres Angebot für die bereits ge-               führt (z. B. bei 3 Monaten um 50 % bzw. bei 6 Monaten um
      buchte und versicherte Flug-Pauschalreise von einem ande-                    25 % ).
      ren Anbieter (Vermittler/Leistungsträger) aus Deutschland
      erhalten?                                                             2.16   beim Wechsel des Arbeitgebers. Dies gilt, wenn
      Wir erstatten Ihnen auf Antrag nach Ihrer Reiserückkehr die                  − die Reisezeit in die Probezeit fällt oder
      Preisdifferenz zwischen Ihrem Reisepreis und dem verbindli-                  − die Reisezeit in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen
      chen Konkurrenzangebot, maximal 20 % des versicherten Rei-                     Tätigkeit fällt und
      sepreises, sofern                                                            − die Reisebuchung vor der Kenntnis des Wechsels erfolgte.
      − Fluggesellschaft und Buchungsklasse,
      − Personenzahl,                                                       2.17   bei einer Prüfung, die Sie
      − Reiseziel,                                                                 − an einer Schule,
      − Reisetermin und Anzahl der Übernachtungen,                                 − an einer Universität,
      − Zimmerkategorie,                                                           − an einer Fachhochschule,
      − Unterkunft und Verpflegungsart                                             − an einem College
      beim Konkurrenzangebot identisch sind.                                       nicht bestehen und wiederholen müssen. Dies gilt, wenn die
                                                                                   Wiederholung
      Unrechtmäßig gewährte Rabatte dürfen in dem Konkurrenz-                      − in die versicherte Reisezeit fällt oder
      angebot nicht enthalten sein. Für Reisen, die weniger als 42                 − bis zu 14 Tage nach der Reise erfolgt.
      Tage vor Reisebeginn gebucht werden, besteht kein Versiche-
      rungsschutz.                                                          2.18   bei Ihrer Nichtversetzung als Schülerin oder Schüler oder Ihre
                                                                                   Nichtzulassung zur Prüfung, wenn es sich um eine Schul- oder
                                                                                   Klassenreise handelt.
1.5   Wann fällt eine Selbstbeteiligung an?
                                                                            2.19   bei einem unerwarteten Beginn
      Falls wir mit Ihnen im Versicherungsschein nicht etwas ande-                 − Ihres Bundesfreiwilligendienstes,
      res vereinbart haben, fällt keine Selbstbeteiligung an.                      − Ihres freiwilligen sozialen Jahres,
                                                                                   − Ihres freiwilligen ökologischen Jahres.
2     Wann liegt ein Versicherungsfall vor?                                        Dies gilt, wenn die Kosten des Rücktritts nicht von einem Kos-
                                                                                   tenträger übernommen werden.
      Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versi-
      cherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das versi-       2.20   wenn Sie Ihr versichertes Verkehrsmittel versäumen aufgrund
      cherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und                      − einer Verspätung eines innerdeutschen öffentlichen Ver-
      − Sie treten deshalb die Reise nicht an.                                       kehrsmittels um mehr als 2 Stunden oder dessen Ausfall.
      − Sie treten deshalb die Reise nicht rechtzeitig an.                           Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Be-
      − Sie buchen deshalb die Reise um.                                             förderung von Personen zugelassenen Luft-, Land- oder
                                                                                     Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gel-
      Ein versichertes Ereignis liegt vor                                            ten
2.1   bei einer unerwarteten schweren Erkrankung.                                    − Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten oder
                                                                                        Rundflügen verkehren,
2.2   bei einer unerwarteten Verschlechterung einer bestehenden                      − Mietwagen,
      Erkrankung.                                                                    − Taxis,
                                                                                     − Kreuzfahrtschiffe.
      Hinweis: Beachten Sie bitte zu Ziffer 2.1 und 2.2                            − eines Verkehrsunfalles während Ihrer Anreise, an dem Sie
      − die Einschränkungen unter Ziffer 3.1 und                                     als Fahrerin oder Fahrer oder Fahrzeuginsassin oder Fahr-
      − unsere Erläuterungen im Abschnitt IV.                                        zeuginsasse beteiligt sind.
                                                                                   − einer Panne des Kraftfahrzeuges, das Sie während Ihrer An-
2.3   bei Tod.                                                                       reise nutzen.
2.4   bei einer schweren Unfallverletzung.                                           Eine Panne ist gegeben, wenn das Kraftfahrzeug aufgrund
2.5   bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der                        einer nicht verschuldeten technischen Störung nicht mehr
      Schwangerschaft.                                                               fahrtüchtig ist.
2.6   bei gebrochenen Prothesen.


                                                                  Seite 7 von 11

[Seite 8]
2.21   wenn der zur Reise angemeldete Hund oder die zur Reise an-           4.2     Nachweise zur Schadenhöhe
       gemeldete Katze
       − unerwartet und schwer erkrankt.                                            Alle Belege zur Schadenhöhe (z. B. die Stornokostenrech-
       − eine schwere Unfallverletzung erleidet.                                    nung) müssen Sie uns im Original einreichen.
       − eine Impfung nicht verträgt.
       − stirbt.                                                            4.3     Nachweise für versicherte Ereignisse
2.22   wenn ein Pflegeheimplatz für eine unbefristete Dauer zuge-                   Um den Eintritt eines versicherten Ereignisses im versicherten
       wiesen wurde und das Datum des Einzugs während der Reise-                    Zeitraum nachzuweisen, schicken Sie uns bitte alle Belege, die
       zeit stattfinden muss.                                                       hierfür geeignet sind, im Original zu.
2.23   wenn eine Visumserteilung durch die zuständige Vertretung                    Für Ereignisse, die ein ärztliches Attest als Nachweis erfor-
       (Botschaft/Konsulat) Ihres Reiseziellandes unerwartet abge-                  dern, muss dieses
       lehnt wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass der Visumantrag                 − den Eintritt des versicherten Ereignisses vor der Stornie-
       − durch eine Visaagentur beantragt wurde oder                                   rung, verspäteten Anreise oder Umbuchung bestätigen und
       − nachweislich zwingend online beantragt werden musste                       − die Diagnose und Behandlungsdaten beinhalten.
          und                                                                       Halten wir es für notwendig, müssen Sie
       − keine Form- oder Fristfehler vorlagen.                                     − der oder dem Behandelnden von der Schweigepflicht ent-
                                                                                       binden.
3      Welche Einschränkungen des Versicherungs-                                    − sich durch einer oder einem von uns beauftragten Ärztin
                                                                                       oder Arzt untersuchen lassen.
       schutzes sind zu beachten?
                                                                            4.4     Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten
3.1    Verschlechterung von bestehenden Erkrankun-
       gen                                                                          Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, ergeben sich die
                                                                                    Rechtsfolgen aus Abschnitt I Ziffer 5.3.
       Wir leisten nicht bei Verschlechterung von bestehenden Er-
       krankungen, die in den letzten 6 Monaten
       − vor Versicherungsabschluss behandelt wurden, sofern Sie            RAB Reiseabbruch-Versicherung
         die Versicherung nach oder mit der Reisebuchung abge-
         schlossen haben oder                                               1       Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz
       − vor Reisebuchung behandelt wurden, sofern Sie die Versi-
         cherung vor der Reisebuchung abgeschlossen haben.                          Ist nachstehend nichts anderes geregelt, ist die Entschädi-
                                                                                    gungshöhe auf die vereinbarte Versicherungssumme und
       Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medi-                   Qualität der versicherten Reise begrenzt. Für einzeln reisende
       zinische Untersuchungen, um den Gesundheitszustand fest-                     versicherte Personen im Familientarif beträgt die Versiche-
       zustellen, sofern diese Untersuchungen                                       rungssumme 50 % der im Versicherungsschein vereinbarten
       − nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt wer-                  Versicherungssumme.
          den und
       − nicht der Behandlung der Erkrankung dienen.
                                                                            1.1     Welche Leistungen sind versichert?
3.2    Psychische Reaktionen                                                        Im Versicherungsfall sind die nachstehenden Leistungen ver-
                                                                                    sichert.
       Wir leisten nicht bei Krankheiten, die den Umständen nach als
       eine psychische Reaktion auf folgende Ereignisse aufgetreten         1.1.1   Zusätzliche Rückreisekosten
       sind:
       − Terroranschläge,                                                           Brechen Sie die Reise ab oder kehren Sie von der Reise ver-
       − Flugzeug- oder Busunglücke,                                                spätet zurück? Wir erstatten Ihnen dann die nachweislich ent-
       − Befürchtung von inneren Unruhen,                                           standenen zusätzlichen Rückreisekosten.
       − Kriegsereignisse,                                                          Versichert sind auch die hierdurch direkt verursachten sonsti-
       − Elementarereignisse,                                                       gen höheren Kosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung).
       − Krankheiten oder Seuchen.                                                  Ist entgegen der gebuchten Reise die Rückreise mit einem
                                                                                    Flugzeug notwendig? Wir ersetzen dann die Kosten für einen
3.3    Krieg und sonstige Ereignisse                                                Platz in der einfachsten Beförderungsklasse.

       Wir leisten nicht, wenn der Versicherungsfall verursacht ist         1.1.2   Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
       durch:
       − Krieg,                                                                     Die nachfolgenden Entschädigungsleistungen sind auf die
       − Bürgerkrieg,                                                               vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
       − kriegsähnliche Ereignisse,                                                 a) Bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der ver-
       − innere Unruhen,                                                               sicherten Reise, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen,
       − Streik,                                                                       erstatten wir den Reisepreis. Bei Abbruch in der 2. Hälfte
       − Kernenergie,                                                                  der Reise (spätestens ab dem 9. Reisetag) oder bei einer
       − Beschlagnahmung,                                                              Unterbrechung der Reise entschädigen wir die nicht in An-
       − Entziehung von hoher Hand,                                                    spruch genommenen Reiseleistungen.
       − sonstige Eingriffe von hoher Hand,
       − aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öf-                    b) Lassen sich die Beträge der einzelnen Reiseleistungen nicht
         fentlichen Ansammlung oder Kundgebung.                                        objektiv nachweisen (z. B. Pauschalreisen), erstatten wir die
                                                                                       nicht genutzten Reisetage anteilig zur gesamten Reise-
                                                                                       dauer. Die Entschädigung wird in diesem Fall wie folgt be-
4      Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Oblie-                                  rechnet:
       genheiten)?
4.1    Unverzügliche Stornierung
       Ist ein versichertes Ereignis eingetreten? Um die Kosten ge-
       ring zu halten, müssen Sie Ihre Reise unverzüglich bei der Bu-
       chungsstelle stornieren.

                                                                                    An- und Abreisetage gelten als volle Reisetage.


                                                                  Seite 8 von 11

[Seite 9]
        Haben Sie ausschließlich Fahrt- oder Flugtickets für Hin- und         2.9    wenn Sie Organe oder Gewebe (Lebendspende) im Rahmen
        oder Rückreise versichert, besteht für die nicht in Anspruch                 des Transplantationsgesetzes spenden oder empfangen.
        genommenen Reiseleistungen kein Versicherungsschutz.
                                                                              2.10   bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500, EUR
1.1.3   Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung                                       am Eigentum infolge von
                                                                                     − Feuer oder
        Unterbrechen Sie eine Rundreise oder Kreuzfahrt? Wir erset-                  − Leitungswasserschäden oder
        zen die notwendigen Beförderungskosten vom Ort Ihrer Un-                     − Elementarereignissen oder
        terbrechung bis zur Reisegruppe. Die Kosten ersetzen wir nur                 − strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl).
        bis zur Höhe der Kosten, die bei einem vorzeitigen Abbruch
        der Reise anfallen.                                                   2.11   bei einer unerwarteten gerichtlichen Ladung. Dies gilt, wenn
                                                                                     das zuständige Gericht Ihre Abwesenheit nicht als Grund zur
1.1.4   Zusätzliche Unterkunftskosten                                                Verschiebung der Ladung akzeptiert.
        Kehren Sie von der Reise verspätet zurück? Wir erstatten Ihre         2.12   bei der Adoption eines minderjährigen Kindes oder die Auf-
        zusätzlichen Kosten für die Unterkunft, sofern die Unterkunft                nahme eines Pflegekindes, sofern der Vollzug der Adoption
        in der gebuchten Reiseleistung enthalten ist.                                oder der Aufnahmezeitpunkt des Pflegekindes in die Reisezeit
                                                                                     fällt.
1.2     Wer zählt zu den Risikopersonen?                                      2.13   wenn Sie Ihr versichertes Verkehrsmittel versäumen aufgrund
                                                                                     − einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um
        Als Risikopersonen bezeichnen wir:                                             mehr als 2 Stunden oder dessen Ausfall. Öffentliche Ver-
1.2.1   Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben                     kehrsmittel sind alle für die öffentliche Beförderung von
        sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Per-                  Personen zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahr-
        sonen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam                   zeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten
        eine Reise buchen.                                                             − Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten oder
                                                                                          Rundflügen verkehren,
1.2.2   Ihre Angehörigen und die Angehörigen                                           − Mietwagen,
        − Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners oder                               − Taxis,
        − Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners oder                         − Kreuzfahrtschiffe.
        − Ihrer Lebensgefährtin oder Ihres Lebensgefährten.                          − eines Verkehrsunfalles während Ihrer Anreise, an dem Sie
1.2.3   Diejenigen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjähri-                  als Fahrerin oder Fahrer oder Fahrzeuginsassin oder Fahr-
        gen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen.                        zeuginsasse beteiligt sind.
                                                                                     − einer Panne des Kraftfahrzeuges, das Sie während Ihrer An-
1.2.4   Begleitpersonen bei Gruppenreisen, wenn separat vereinbart.                    reise nutzen.
        Als Angehörige zählen:                                                         Eine Panne ist gegeben, wenn das Kraftfahrzeug aufgrund
        − Ehepartnerin oder Ehepartner, Lebenspartnerin oder Le-                       einer nicht verschuldeten technischen Störung nicht mehr
          benspartner, Lebensgefährtin oder Lebensgefährte                             fahrtüchtig ist.
        − Großeltern und Enkel
        − Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern                    2.14   wenn der mitreisende Hund oder die mitreisende Katze
        − Geschwister                                                                − unerwartet und schwer erkrankt oder
        − Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder                           − eine schwere Unfallverletzung erleidet oder
        − Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwiegersohn, Schwie-                    − eine Impfung nicht verträgt.
          gertochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete                       − stirbt.
          Großeltern oder angeheiratete Enkel                                 2.15   bei folgenden großräumigen Extremwetter oder geologischen
        − Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten                    Ereignissen am Urlaubsort: Lawinen, Erdrutsche, Über-
        − Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.                  schwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürmen oder Feuer.

1.3     Wann fällt eine Selbstbeteiligung an?                                 3      Welche Einschränkungen des Versicherungs-
        Falls wir mit Ihnen im Versicherungsschein nicht etwas ande-                 schutzes sind zu beachten?
        res vereinbart haben, fällt keine Selbstbeteiligung an.
                                                                              3.1    Verschlechterung von bestehenden Erkrankun-
2       Wann liegt ein Versicherungsfall vor?                                        gen
        Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versi-                 Wir leisten nicht bei Verschlechterung von bestehenden Er-
        cherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das versi-              krankungen, die in den letzten 6 Monaten
        cherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und                      − vor Versicherungsabschluss behandelt wurden, sofern Sie
        − Sie setzen deshalb Ihre Reise nicht planmäßig fort oder                      die Versicherung nach oder mit der Reisebuchung abge-
        − Sie beenden deshalb Ihre Reise nicht planmäßig.                              schlossen haben oder
        Ein versichertes Ereignis liegt vor                                          − vor Reisebuchung behandelt wurden, sofern Sie die Versi-
                                                                                       cherung vor der Reisebuchung abgeschlossen haben.
2.1     bei einer unerwarteten schweren Erkrankung.
                                                                                     Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medi-
2.2     bei einer unerwarteten Verschlechterung einer bestehenden                    zinische Untersuchungen, um den Gesundheitszustand fest-
        Erkrankung.                                                                  zustellen, sofern diese Untersuchungen
                                                                                     − nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt wer-
        Hinweis: Beachten Sie bitte zu Ziffer 2.1 und 2.2                               den und
        − die Einschränkungen unter Ziffer 3.1 und                                   − nicht der Behandlung der Erkrankung dienen.
        − unsere Erläuterungen im Abschnitt IV.
                                                                              3.2    Psychische Reaktionen
2.3     bei Tod.
2.4     bei einer schweren Unfallverletzung.                                         Wir leisten nicht bei Krankheiten, die den Umständen nach als
                                                                                     eine psychische Reaktion auf folgende Ereignisse aufgetreten
2.5     bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der                      sind:
        Schwangerschaft.                                                             − Terroranschläge,
                                                                                     − Flugzeug- oder Busunglücke,
2.6     bei gebrochenen Prothesen.                                                   − Befürchtung von inneren Unruhen,
2.7     bei gelockerten implantierten Gelenken.                                      − Kriegsereignisse,
                                                                                     − Elementarereignisse,
2.8     wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen kön-                    − Krankheiten oder Seuchen.
        nen.


                                                                    Seite 9 von 11

[Seite 10]
3.3    Krieg und sonstige Ereignisse                                            Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsneh-
                                                                                mer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
       Wir leisten nicht, wenn der Versicherungsfall verursacht ist
       durch:                                                                   (2) Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versiche-
       − Krieg,                                                                 rungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung ver-
       − Bürgerkrieg,                                                           pflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung
       − kriegsähnliche Ereignisse,                                             nicht zu vertreten. Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den
                                                                                Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder
       − innere Unruhen,                                                        durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese
       − Streik,                                                                Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.
       − Kernenergie,
       − Beschlagnahmung,
       − Entziehung von hoher Hand,                                             § 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie
       − sonstige Eingriffe von hoher Hand,                                     (1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versi-
       − aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öf-                cherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform
         fentlichen Ansammlung oder Kundgebung.                                 eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen
                                                                                muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen
4      Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Oblie-                           Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die
       genheiten)?                                                              Rechtsfolgen angibt, die nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Fristab-
                                                                                lauf verbunden sind; bei zusammengefassten Verträgen sind die Be-
4.1    Nachweise zur Schadenhöhe                                                träge jeweils getrennt anzugeben.
                                                                                (2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versi-
       Alle Belege zur Schadenhöhe (z. B. die Buchungsbestätigun-               cherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zin-
       gen oder Nachweise für Mehrkosten) müssen Sie uns im Ori-                sen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung ver-
       ginal einreichen.                                                        pflichtet.
4.2    Nachweise für versicherte Ereignisse                                     (3) Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhal-
                                                                                tung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der
       Um den Eintritt eines versicherten Ereignisses im versicherten           Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann
       Zeitraum nachzuweisen, schicken Sie uns bitte alle Belege, die           mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie
       hierfür geeignet sind im Original zu.                                    mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu die-
       Für Ereignisse, die ein ärztliches Attest als Nachweis erfor-            sem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versiche-
       dern, benötigen wir ein Attest, welches                                  rungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Die Kün-
       − die Diagnose sowie                                                     digung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb ei-
       − die Behandlungsdaten beinhaltet und                                    nes Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestim-
       − am Aufenthaltsort ausgestellt wurde.                                   mung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf
       Halten wir es für notwendig, müssen Sie                                  die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unberührt.
       − der oder dem Behandelnden von der Schweigepflicht ent-
          binden.                                                               § 86 Übergang von Ersatzansprüchen
       − sich durch einer oder einem von uns beauftragten Ärztin
          oder Arzt untersuchen lassen.                                         (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen
                                                                                Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der
4.3    Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten                             Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum
                                                                                Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
       Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, ergeben sich die
       Rechtsfolgen aus Abschnitt I Ziffer 5.3.                                 (2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur
                                                                                Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der
                                                                                geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen
Abschnitt III Auszug aus dem                                                    Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
                                                                                Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)                                               der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infol-
                                                                                gedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer
                                                                                grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be-
§ 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit                                rechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des
(2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer             Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Be-
vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit               weislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der
nicht zur Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versi-      Versicherungsnehmer.
cherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall ei-           (3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen
ner grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer           eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemein-
berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens                schaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht
des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die               werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verur-
Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt             sacht.
der Versicherungsnehmer.
(3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung ver-
pflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Ein-            Abschnitt IV Erläuterungen zur
tritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Fest-          Reise-Rücktrittsversicherung und Reiseab-
stellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ur-
sächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Ob-           bruch-Versicherung
liegenheit arglistig verletzt hat.
(4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers          Wir möchten, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb er-
nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versiche-              läutern wir die Be      unerwartete schwere Erkrankung        un-
rungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit                 erwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer                 benennen Beispiele hierfür.
durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hin-              Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung
gewiesen hat.

§ 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie                                              krankungen.
(1) Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt,
ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum


                                                                      Seite 10 von 11

[Seite 11]
Fall 1:                                                                        3 Monate nach Versicherungsabschluss buchen Sie eine Reise. Sie
Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Versicherungsab-              leiden unter einer Erkrankung, bei der Schübe ein charakteristisches
schluss gilt als unerwartet. Haben Sie die Reise nach Versicherungs-           Merkmal des Verlaufs sind (z. B. Multiple Sklerose, Morbus Crohn). In
abschluss gebucht, gilt jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung            den letzten 6 Monaten vor Reisebuchung wurde eine Behandlung für
nach Reisebuchung als unerwartet.                                              die bestehende Erkrankung durchgeführt. Daher wird für die Ver-
                                                                               schlechterung dieser Erkrankung nicht geleistet.
Fall 2:
Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn
in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Er-               Schlichtungsstellen
krankung keine Behandlung durchgeführt worden ist. Haben Sie die
Reise nach Versicherungsabschluss gebucht, ist das erneute Auftre-
ten einer Erkrankung versichert, wenn in den letzten 2 Wochen vor              Wir weisen Sie an dieser Stelle auf die Möglichkeit zur außergerichtli-
Reisebuchung für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt                chen Streitbeilegung hin.
worden ist.                                                                    Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-
Beispiele für schwere Erkrankungen (nicht abschließend):                       schlichtungsstelle erfolgt aufgrund unserer freiwilligen Mitgliedschaft
− Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat eine Rei-               beim Versicherungsombudsmann e.V.
    seuntauglichkeit attestiert.                                               Versicherungsombudsmann e.V.
− Die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so
    stark, dass die versicherte Person aufgrund von Symptomen und              Postfach 080 632
    Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung                 10006 Berlin
    nicht wahrnehmen kann.
− Wegen dieser ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoper-               Tel.: 0800 3696000
    son ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich.              Fax: 0800 3699000
                                                                      -        E-Mail: Beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Rücktrittsversicherung (nicht abschließend):
− Kurz vor Reiseantritt erleidet die versicherte Person erstmals ei-           Weitere Informationen finden Sie im Internet:
    nen Herzinfarkt.                                                           www.versicherungsombudsmann.de.
− Bei der Mutter der versicherten Person wird kurz vor Reiseantritt
    eine Lungenentzündung diagnostiziert. Aufgrund der Erkran-
    kung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person             Wir weisen Sie an dieser Stelle auch auf die Möglichkeit zur außerge-
    angewiesen.                                                                richtlichen Online-Streitbeilegung hin. Die EU-Kommission hat hierfür
                                                                               eine online-Plattform bereitgestellt, die Sie über folgenden Link errei-
                                                                               chen: www.ec.europa.eu/consumers/odr.
abbruch (nicht abschließend):
− Während der Reise erleidet die versicherte Person erstmals ei-
    nen Herzinfarkt.
− Bei der Mutter der versicherten Person wird eine Lungenentzün-
    dung während der Reise der versicherten Person diagnostiziert.
    Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die
    versicherte Person angewiesen.
Bitte beachten Sie, dass diese Beispiele nicht abschließend sind.
Ebenfalls versichert ist die Behandlung aufgrund einer unerwarte-
ten Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung. Ausgeschlos-
sen ist jedoch die Verschlechterung von bestehenden Erkrankungen,
die in den letzten 6 Monaten
− vor Versicherungsabschluss behandelt wurden, sofern Sie die
      Versicherung nach oder mit der Reisebuchung abgeschlossen
      haben oder
− vor Reisebuchung behandelt wurden, sofern Sie die Reise nach
      Versicherungsabschluss gebucht haben.
Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medizini-
sche Untersuchungen, um den Gesundheitszustand festzustellen, so-
fern diese Untersuchungen
− nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt werden
     und
− nicht der Behandlung der Erkrankung dienen.


                                -Rücktrittsversicherung (nicht ab-
schließend):
3 Monate nach Versicherungsabschluss buchen Sie eine Reise. Sie
leiden an einer Allergie. 6 Monaten vor Reisebuchung ist für die Al-
lergie keine Behandlung durchgeführt worden. Vor Reiseantritt
kommt es zu einer starken allergischen Reaktion. Die behandelnde
Ärztin oder der behandelnde Arzt stellt wegen der Heftigkeit der al-
lergischen Reaktion die Reiseuntauglichkeit fest.
                                   Verschlechterung einer bestehen-
den                  in der Reiseabbruch- und Notfall-Versicherung
(nicht abschließend):
3 Monate nach Versicherungsabschluss buchen Sie eine Reise. Sie
leiden an einer Allergie. In den letzten 6 Monaten vor Reisebuchung
ist für die Allergie keine Behandlung durchgeführt worden. Während
der Reise kommt es zu einer starken allergischen Reaktion. Die be-
handelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt empfiehlt wegen der
Heftigkeit der allergischen Reaktion die vorzeitige Rückreise.
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Beispiel, bei dem keine


                                                                    Seite 11 von 11
```

