# Cardif Anadi Bank: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-restschuld-cardif-anadi-zav.php
- Rechtlicher Träger: Cardif Allgemeine Versicherung, Niederlassung Österreich, Cardif Lebensversicherung, Niederlassung Österreich
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-restschuld-cardif-anadi-zav.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Cardif ZAV Produktinfo IPID (Anadi Bank)](https://anadibank.com/sites/default/files/media/16d0ee33/Cardif - ZAV - Produktinfo - IPID.pdf), Fassung ohne Datum

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Restschuld oder Kreditbetrag, Höchstbetrag je versicherter Person) | ja, bis 75.000 € | aushaftenden Saldo Ihres Finanzierungskontos bis max. € 75.000.-. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Versicherungssumme folgt dem Tilgungsplan (fallend) | ja | Wenn Sie ableben, leisten wir den am Ablebenstag aushaftenden Saldo Ihres Finanzierungskontos | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Versicherbare Kredite (Ratenkredit, Baufinanzierung, Leasing, Rahmenkredit, Kreditkarte) | ja | Wenn Sie mit dem Versicherungsnehmer einen Kreditvertrag mit laufenden Kreditraten abgeschlossen haben | Einleitung, Seite 1 |
| Gruppenversicherungsvertrag über den Kreditgeber (Bank ist Versicherungsnehmer) | ja | Diese Versicherung beruht auf einem Gruppenversicherungsvertrag zwischen Austrian Anadi Bank AG (im Folgenden „Versicherungsnehmer“) und Cardif Allgemeine Versicherung sowie Cardif Lebensversicherung | Einleitung, Seite 1 |
| Einmalbeitrag, der mit dem Kredit mitfinanziert wird | nicht geregelt |  |  |
| Laufender (monatlicher) Beitrag möglich | nicht geregelt |  |  |
| Bausteine einzeln wählbar (Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) | ja | Sie können folgende Schutzpakete abschließen: Basis Ableben Erweitert Ableben, Arbeitslosigkeit Komplett Ableben, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Eintrittsalter (Mindest- und Höchstalter bei Abschluss) | nicht geregelt |  |  |
| Endalter, mit dem der Schutz endet | ja | mit Ihrem 65. Geburtstag für die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Höchstlaufzeit des Versicherungsschutzes | ja | bei Laufzeitverlängerung mit der ursprünglich vereinbarten Kreditdauer (Laufzeit) | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Höchster versicherbarer Kreditbetrag | nicht geregelt |  |  |
| Wohnsitz oder Beschäftigung im Inland als Voraussetzung | ja | Ihr Versicherungsschutz gilt nur im Bundesgebiet der Republik Österreich, unabhängig davon, wo das schadensauslösende Ereignis eingetreten ist. | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Zweiter Kreditnehmer mitversicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Leistung im Todesfall (Restschuld wird getilgt) | ja, bis 75.000 € | leisten wir den am Ablebenstag aushaftenden Saldo Ihres Finanzierungskontos bis max. € 75.000.-. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Maßstab der Todesfallleistung (Restschuld laut Tilgungsplan oder tatsächlicher Saldo) | ja | den am Ablebenstag aushaftenden Saldo Ihres Finanzierungskontos | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rückständige Raten im Todesfall mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Überschuss über der Restschuld an Hinterbliebene | ja | Für den Fall, dass Sie durch einen Unfall versterben, erhält der Bezugsberechtigte als Versicherungsleistung die doppelte Restschuld | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Nur Unfalltod versichert | keine | Wenn Sie ableben, leisten wir den am Ablebenstag aushaftenden Saldo Ihres Finanzierungskontos | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss Selbsttötung in den ersten Jahren | nicht geregelt |  |  |
| Vorgezogene Leistung bei unheilbarer Krankheit | nicht geregelt |  |  |
| Tilgung der Restschuld bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität | nicht geregelt |  |  |
| Ratenzahlung bei Arbeitsunfähigkeit | ja, bis 1.500 € | Wenn Sie arbeitsunfähig (krank, berufs- oder erwerbsunfähig) werden, leisten wir Ihre monatliche Rate bis max. € 1.500.- pro Monat und für die Dauer von max. 12 Monaten. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Karenzzeit bis zur ersten Leistung (Tage oder Wochen) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung rückwirkend ab dem ersten Tag nach Ablauf der Karenz | nicht geregelt |  |  |
| Höchstzahl der Raten je Versicherungsfall | ja | für die Dauer von max. 12 Monaten. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Höchstzahl der Raten über die ganze Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbetrag je Monatsrate | ja, bis 1.500 € | leisten wir Ihre monatliche Rate bis max. € 1.500.- pro Monat | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Selbständige und Freiberufler bei Arbeitsunfähigkeit versichert | nicht geregelt |  |  |
| Erneute Arbeitsunfähigkeit aus derselben Ursache (Wiedereintritt) | nicht geregelt |  |  |
| Begriff der Arbeitsunfähigkeit (zuletzt ausgeübter Beruf oder jede Tätigkeit) | ja | Wenn Sie arbeitsunfähig (krank, berufs- oder erwerbsunfähig) werden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leistung bei Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei schwerer Krankheit (Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Ratenzahlung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit | ja, bis 1.500 € | Wenn Sie Arbeitnehmer sind und unverschuldet arbeitslos werden, leisten wir Ihre monatliche Rate bis max. € 1.500.- pro Monat und für die Dauer von max. 12 Monaten. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Wartezeit ab Versicherungsbeginn für Arbeitslosigkeit | ja | Arbeitslosigkeit ist bei Eintritt von mind. 3 Monaten nach Versicherungsbeginn gedeckt (=Wartezeit). | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Karenzzeit bis zur ersten Leistung bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Mindestdauer ununterbrochener Beschäftigung vor Beginn | ja | wenn Sie bei Abschluss oder bei Eintritt der Arbeitslosigkeit nicht 6 Monate ununterbrochen, mindestens 18 Stunden pro Woche, beschäftigt gewesen sind | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Höchstzahl der Raten je Fall der Arbeitslosigkeit | ja | für die Dauer von max. 12 Monaten. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Höchstzahl der Raten bei Arbeitslosigkeit über die Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Erneute Beschäftigungsdauer zwischen zwei Fällen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag | ja | wenn Sie selbst kündigen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss bei Ende eines befristeten Vertrags | ja | wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Beamte, Selbständige oder Rentner von Arbeitslosigkeit ausgenommen | ja | Wenn Sie Arbeitnehmer sind und unverschuldet arbeitslos werden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leistung bei Kurzarbeit oder Insolvenz des Arbeitgebers | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit ab Beginn (Tod, Arbeitsunfähigkeit) | ja | Vorerkrankungen und Unfallfolgen die innerhalb von 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes behandelt oder beraten wurden, sind bei Eintritt von 24 Monaten nach Versicherungsbeginn gedeckt (=Wartezeit). | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Ausschluss bekannter Vorerkrankungen | ja | Vorerkrankungen und Unfallfolgen die innerhalb von 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes behandelt oder beraten wurden | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Rückschauzeit und Dauer der Vorerkrankungsklausel | ja | innerhalb von 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes behandelt oder beraten wurden, sind bei Eintritt von 24 Monaten nach Versicherungsbeginn gedeckt | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Gesundheitsfragen oder Gesundheitserklärung bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss psychischer Erkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Rücken- und Wirbelsäulenleiden ohne Befund | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Sucht | ja | wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit oder ihr Ableben durch Missbrauch von Drogen, Alkohol oder anderen Substanzen verursacht wurde. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss Schwangerschaft und Elternzeit | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten, Luftfahrt, Motorsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Krieg, innere Unruhen, Terror, Kernenergie | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss getrennt vom Kreditvertrag (in Deutschland frühestens eine Woche danach) | nicht geregelt |  |  |
| Kredit auch ohne diese Versicherung oder mit gleichwertiger fremder Police | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung jederzeit möglich (Frist) | ja | Sie haben das Recht den Versicherungsvertrag jährlich unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Monatsletzten zu kündigen. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Erstattung des nicht verbrauchten Beitrags bei Kündigung oder vorzeitiger Rückzahlung | nicht geregelt |  |  |
| Schutz bei vorzeitiger Tilgung oder Umschuldung (Ende oder Fortführung) | ja | wenn der Kreditvertrag, aus welchem Grund auch immer endet | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Widerrufsrecht und Frist | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht des Kreditgebers (Leistung geht an die Bank) | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Meldung des Leistungsfalls | keine | Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, müssen Sie diesen unverzüglich anzeigen. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Geforderte Nachweise (Atteste, Bescheid der Arbeitsagentur, Sterbeurkunde) | ja | wenn Sie keine ärztliche Bestätigung für Ihre Arbeitsunfähigkeit erbringen können | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Gleichzeitige Leistung aus mehreren Bausteinen (Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Kreditrestschuld als Ablebensversicherung mit oder ohne Rückkaufswert | ja | Cardif Lebensversicherung, Niederlassung Österreich der Cardif Assurance Vie | Kopf, Seite 1 |
| Spanien: Incapacidad permanente absoluta als Leistungsauslöser | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Seguro vinculado nach Ley 5/2019 (gleichwertige Police eines anderen Versicherers akzeptiert) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Erstattung der prima única bei vorzeitiger Rückzahlung | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Cardif ZAV Produktinfo IPID (Anadi Bank)

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 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
 Cardif Allgemeine Versicherung, Niederlassung Österreich der
 Cardif Assurances Risques Divers (FN 166734y),
 Cardif Lebensversicherung, Niederlassung Österreich der
 Cardif Assurance Vie (FN 166732w).

 Produkt: Anadi Kredit-Versicherung
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen
vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie in der Beitrittserklärung und den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen sowie in den ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen.

Um welche Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Zahlungsausfall-/
Restschuldversicherung. Diese Versicherung beruht auf einem Gruppenversicherungsvertrag zwischen Austrian Anadi Bank AG
(im Folgenden „Versicherungsnehmer“) und Cardif Allgemeine Versicherung sowie Cardif Lebensversicherung, Niederlassung
Österreich (im Folgenden „Versicherer“).
Wenn Sie mit dem Versicherungsnehmer einen Kreditvertrag mit laufenden Kreditraten abgeschlossen haben und die
Beitrittserklärung zur Zahlungsausfall-/ Restschuldversicherung unterschrieben haben, sind Sie im Rahmen der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen „Anadi Kredit-Versicherung“ versichert.


         Was ist versichert?                                            Was ist nicht versichert?

  Die Zahlungsausfall-/ Restschuldversicherung                x     wenn Sie selbst kündigen,
   „Anadi    Kredit-Versicherung“      sichert   Ihre          x     wenn Sie bei Abschluss oder bei Eintritt der
   Zahlungsverpflichtungen         aus         Ihrem                 Arbeitslosigkeit nicht 6 Monate ununterbrochen,
   zugrundeliegenden Kreditvertrag.                                  mindestens 18 Stunden pro Woche, beschäftigt
                                                                     gewesen sind,
  Sie können folgende Risiken versichern:                     x     wenn      Sie    während    der    Dauer     Ihrer
    Ableben                                                         Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld oder
      Wenn Sie ableben, leisten wir den am                           Notstandshilfe vom österreichischen AMS
      Ablebenstag                                                    erhalten,
      aushaftenden Saldo Ihres Finanzierungskontos             x     wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft,
      bis max. € 75.000.-. Für den Fall, dass Sie durch        x     wenn Sie keine ärztliche Bestätigung für Ihre
      einen     Unfall    versterben,     erhält    der              Arbeitsunfähigkeit erbringen können,
      Bezugsberechtigte als Versicherungsleistung              x     wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit oder ihr Ableben
      die doppelte Restschuld, aber nur bis zu einem                 durch Missbrauch von Drogen, Alkohol oder
      maximalen Gesamtbetrag in der Höhe von €                       anderen Substanzen verursacht
      75.000.                                                        wurde.

      Arbeitsunfähigkeit
                                                                         Gibt es Deckungsbeschränkungen?
       Wenn Sie arbeitsunfähig (krank, berufs- oder
       erwerbsunfähig) werden, leisten wir Ihre
       monatliche Rate bis max. € 1.500.- pro Monat            !     Vorerkrankungen und Unfallfolgen die innerhalb
       und für die Dauer von max. 12 Monaten.                        von    12    Monaten       vor   Beginn    des
                                                                     Versicherungsschutzes behandelt oder beraten
      Arbeitslosigkeit                                              wurden, sind bei Eintritt von 24 Monaten nach
       Wenn Sie Arbeitnehmer sind und unverschuldet                  Versicherungsbeginn gedeckt (=Wartezeit).
       arbeitslos werden, leisten wir Ihre monatliche
       Rate bis max. € 1.500.- pro Monat und für die           !     Arbeitslosigkeit ist bei Eintritt von mind. 3
       Dauer von max. 12 Monaten.                                    Monaten nach Versicherungsbeginn gedeckt
                                                                     (=Wartezeit).
 Sie können folgende Schutzpakete abschließen:
     Basis
       Ableben
     Erweitert
       Ableben, Arbeitslosigkeit
     Komplett
       Ableben, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit


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Wo bin ich versichert?
•   Ihr Versicherungsschutz gilt nur im Bundesgebiet der Republik Österreich, unabhängig davon, wo das
    schadensauslösende Ereignis eingetreten ist.


Welche Verpflichtungen habe ich?

•   Wenn Sie die erstmalige und die weiteren Versicherungsprämien nicht zahlen, gefährden Sie Ihren
    Versicherungsschutz. Sie können dann vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet werden. Dies
    folgt aus §§ 37 und 38 des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG).
•   Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, müssen Sie diesen unverzüglich anzeigen. Sie haben
    ferner in bestimmten Fällen die Pflicht Auskünfte und Informationen zu erteilen oder einzuholen.


Wann und wie zahle ich?

Ihre Beitragsverpflichtung (Versicherungsprämie) besteht gegenüber dem Versicherungsnehmer und wird
an uns überwiesen.
In der Aufstellung Ihrer Beitrittserklärung finden Sie Informationen darüber, für welchen Zeitraum und in
welcher Höhe die Versicherungsprämie zur Erlangung und Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes
gezahlt werden muss.


Wann beginnt und endet die Deckung?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginn des Kreditvertrages.
Der Versicherungsschutz endet:
    •   wenn der Kreditvertrag, aus welchem Grund auch immer endet,
    •   wenn Cardif bei Verwirklichung des Risikos Ableben die am Ablebenstag bestehende Restschuld
        geleistet hat;
    •   bei Laufzeitverlängerung mit der ursprünglich vereinbarten Kreditdauer (Laufzeit);
    •   mit Ihrem 65. Geburtstag für die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit;
    •   mit Erhalt des Bescheides, indem Ihnen die Alterspension zuerkannt wird für die Risiken
        Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit;
    •   mit Ihrem 75. Geburtstag für das Risiko Ableben.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?

•   Sie haben das Recht den Versicherungsvertrag jährlich unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum
    Monatsletzten zu kündigen.
•   Sowohl Sie als auch wir können den Versicherungsvertrag nach dem Eintritt des Schadenfalls
    kündigen. Die Kündigung ist jederzeit, jedoch nur bis zum Ablauf eines Monats, seit der Anerkennung
    der Entschädigungspflicht oder der Verweigerung der Entschädigung zulässig.


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