# Generali SicherheitsPlus: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-restschuld-generali-sicherheitsplus.php
- Rechtlicher Träger: Generali Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-restschuld-generali-sicherheitsplus.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Leistungsbeschreibung SicherheitsPlus 04/2009](https://www.generalibank.at/fileadmin/Redaktions-Content/Downloads/Kredit/Leistungsbeschreibung_SicherheitsPlus_042009_Bf.pdf), Fassung DOK 660016F120409 (04/2009)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
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| Versicherungssumme (Restschuld oder Kreditbetrag, Höchstbetrag je versicherter Person) | laut Polizze | wird der aushaftende Saldo laut Tilgungsplan und der Zahlungsrückstand von maximal 3 Monatsraten zum Zeitpunkt des Ablebens ausgeglichen. | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Versicherungssumme folgt dem Tilgungsplan (fallend) | ja | wird der aushaftende Saldo laut Tilgungsplan | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Versicherbare Kredite (Ratenkredit, Baufinanzierung, Leasing, Rahmenkredit, Kreditkarte) | ja | Im Falle des Ablebens des Kreditnehmers während der Kreditlaufzeit | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Gruppenversicherungsvertrag über den Kreditgeber (Bank ist Versicherungsnehmer) | ja | Der Kreditrestschuldversicherung liegt ein Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Generali Versicherung AG, FN 38641a als Versicherungsgeber und der Generali Bank AG, FN 209697d als Versicherungsnehmer zugrunde. | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Einmalbeitrag, der mit dem Kredit mitfinanziert wird | nicht geregelt |  |  |
| Laufender (monatlicher) Beitrag möglich | nicht geregelt |  |  |
| Bausteine einzeln wählbar (Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) | ja | Leistungsbeschreibung Verdienstausfallversicherung (VAV) "CREDITPROTECT®" | Verdienstausfallversicherung, Seite 1 |
| Eintrittsalter (Mindest- und Höchstalter bei Abschluss) | nicht geregelt |  |  |
| Endalter, mit dem der Schutz endet | nicht geregelt |  |  |
| Höchstlaufzeit des Versicherungsschutzes | nicht geregelt |  |  |
| Höchster versicherbarer Kreditbetrag | nicht geregelt |  |  |
| Wohnsitz oder Beschäftigung im Inland als Voraussetzung | nicht geregelt |  |  |
| Zweiter Kreditnehmer mitversicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Leistung im Todesfall (Restschuld wird getilgt) | ja | Im Falle des Ablebens des Kreditnehmers während der Kreditlaufzeit wird der aushaftende Saldo laut Tilgungsplan und der Zahlungsrückstand von maximal 3 Monatsraten zum Zeitpunkt des Ablebens ausgeglichen. | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Maßstab der Todesfallleistung (Restschuld laut Tilgungsplan oder tatsächlicher Saldo) | ja | der aushaftende Saldo laut Tilgungsplan | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Rückständige Raten im Todesfall mitversichert | ja | und der Zahlungsrückstand von maximal 3 Monatsraten zum Zeitpunkt des Ablebens ausgeglichen. | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Überschuss über der Restschuld an Hinterbliebene | nicht geregelt |  |  |
| Nur Unfalltod versichert | keine | Im Falle des Ablebens des Kreditnehmers während der Kreditlaufzeit | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Ausschluss Selbsttötung in den ersten Jahren | nicht geregelt |  |  |
| Vorgezogene Leistung bei unheilbarer Krankheit | nicht geregelt |  |  |
| Tilgung der Restschuld bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität | ja | Die Unfallversicherung - der 100.000er Schutz ab 50 % - leistet im Falle einer unfallkausalen dauernden Invalidität. Die Versicherungssumme beträgt 120 % der ursprünglichen Kreditsumme. | Unfallvorsorge, Seite 1 |
| Ratenzahlung bei Arbeitsunfähigkeit | ja, bis 1.500 € | In diesem Fall wird die Zahlung der laufenden Monatsraten des Kredites inklusive der Versicherungsprämien, monatlich maximal EUR 1.500,- bis zu 12 Monate pro Versicherungsfall übernommen. | Verdienstausfallversicherung, Seite 1 |
| Karenzzeit bis zur ersten Leistung (Tage oder Wochen) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung rückwirkend ab dem ersten Tag nach Ablauf der Karenz | nicht geregelt |  |  |
| Höchstzahl der Raten je Versicherungsfall | ja | bis zu 12 Monate pro Versicherungsfall übernommen. | Verdienstausfallversicherung, Seite 1 |
| Höchstzahl der Raten über die ganze Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbetrag je Monatsrate | ja, bis 1.500 € | monatlich maximal EUR 1.500,- | Verdienstausfallversicherung, Seite 1 |
| Selbständige und Freiberufler bei Arbeitsunfähigkeit versichert | nicht geregelt |  |  |
| Erneute Arbeitsunfähigkeit aus derselben Ursache (Wiedereintritt) | nicht geregelt |  |  |
| Begriff der Arbeitsunfähigkeit (zuletzt ausgeübter Beruf oder jede Tätigkeit) | ja | infolge einer Erkrankung berufs - oder erwerbsun-fähig wird | Verdienstausfallversicherung, Seite 1 |
| Leistung bei Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei schwerer Krankheit (Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Ratenzahlung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit | ja, bis 1.500 € | Falls der Kreditnehmer unverschuldet arbeitslos oder infolge einer Erkrankung berufs - oder erwerbsun-fähig wird | Verdienstausfallversicherung, Seite 1 |
| Wartezeit ab Versicherungsbeginn für Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Karenzzeit bis zur ersten Leistung bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Mindestdauer ununterbrochener Beschäftigung vor Beginn | nicht geregelt |  |  |
| Höchstzahl der Raten je Fall der Arbeitslosigkeit | ja | bis zu 12 Monate pro Versicherungsfall übernommen. | Verdienstausfallversicherung, Seite 1 |
| Höchstzahl der Raten bei Arbeitslosigkeit über die Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Erneute Beschäftigungsdauer zwischen zwei Fällen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag | ja | Falls der Kreditnehmer unverschuldet arbeitslos | Verdienstausfallversicherung, Seite 1 |
| Ausschluss bei Ende eines befristeten Vertrags | nicht geregelt |  |  |
| Beamte, Selbständige oder Rentner von Arbeitslosigkeit ausgenommen | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Kurzarbeit oder Insolvenz des Arbeitgebers | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit ab Beginn (Tod, Arbeitsunfähigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bekannter Vorerkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Rückschauzeit und Dauer der Vorerkrankungsklausel | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder Gesundheitserklärung bei Abschluss | ja | Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die wahrheitsgetreue Beantwortung der Gesundheitsfrage am Kreditantrag | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Ausschluss psychischer Erkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Rücken- und Wirbelsäulenleiden ohne Befund | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Sucht | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Schwangerschaft und Elternzeit | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten, Luftfahrt, Motorsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Krieg, innere Unruhen, Terror, Kernenergie | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss getrennt vom Kreditvertrag (in Deutschland frühestens eine Woche danach) | nicht geregelt |  |  |
| Kredit auch ohne diese Versicherung oder mit gleichwertiger fremder Police | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung jederzeit möglich (Frist) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung des nicht verbrauchten Beitrags bei Kündigung oder vorzeitiger Rückzahlung | nicht geregelt |  |  |
| Schutz bei vorzeitiger Tilgung oder Umschuldung (Ende oder Fortführung) | nicht geregelt |  |  |
| Widerrufsrecht und Frist | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht des Kreditgebers (Leistung geht an die Bank) | ja | Im Falle des Ablebens des Kreditnehmers während der Kreditlaufzeit ist der Generali Bank unverzüglich eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen. | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Frist für die Meldung des Leistungsfalls | keine | ist der Generali Bank unverzüglich eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen. | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Geforderte Nachweise (Atteste, Bescheid der Arbeitsagentur, Sterbeurkunde) | ja | eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Gleichzeitige Leistung aus mehreren Bausteinen (Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Kreditrestschuld als Ablebensversicherung mit oder ohne Rückkaufswert | ja | Der Kreditrestschuldversicherung liegt ein Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Generali Versicherung AG | Kreditrestschuldversicherung, Seite 1 |
| Spanien: Incapacidad permanente absoluta als Leistungsauslöser | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Seguro vinculado nach Ley 5/2019 (gleichwertige Police eines anderen Versicherers akzeptiert) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Erstattung der prima única bei vorzeitiger Rückzahlung | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Leistungsbeschreibung SicherheitsPlus 04/2009

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Leistungsbeschreibung SicherheitsPlus
Leistungsbeschreibung Kreditrestschuldversicherung / Bedingungen
Im Falle des Ablebens des Kreditnehmers während der Kreditlaufzeit wird der aushaftende Saldo laut
Tilgungsplan und der Zahlungsrückstand von maximal 3 Monatsraten zum Zeitpunkt des Ablebens
ausgeglichen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die wahrheitsgetreue Beantwortung der Gesundheitsfrage am
Kreditantrag und die vereinbarungsgemäße Bezahlung der Versicherungsprämie.
Im Falle des Ablebens des Kreditnehmers während der Kreditlaufzeit ist der Generali Bank unverzüglich eine
amtliche Sterbeurkunde vorzulegen.
Der Kreditrestschuldversicherung liegt ein Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Generali
Versicherung AG, FN 38641a als Versicherungsgeber und der Generali Bank AG, FN 209697d als
Versicherungsnehmer zugrunde. Versicherte Person ist der Kreditnehmer.

Leistungsbeschreibung Unfallvorsorge
Die Unfallversicherung - der 100.000er Schutz ab 50 % - leistet im Falle einer unfallkausalen dauernden
Invalidität. Die Versicherungssumme beträgt 120 % der ursprünglichen Kreditsumme. Für unfallkausale
Gesamtinvaliditätsgrade von 50 % bis 99 % wird die v ereinbarte Versicherungssumme erbracht.
Bei einem unfallkausalen Gesamtinvaliditätsgrad von 100 % wird die Versicherungssumme verdoppelt. Für
Invaliditätsgrade von weniger als 50% wird keine Leistung erbracht.
Bezugsberechtigt im Leistungsfall ist die versicherte Person.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die wahrheitsgetreue Beantwortung der Gesundheitsfrage am
Kreditantrag und die vereinbarungsgemäße Bezahlung der Versicherungsprämie.
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallvorsorge (AUVB 2002).
Abweichend zu Abschnitt A, Punkt 1 AUVB 2002 ist Vertragspartner der Kollektivunfallversicherung die
Generali Bank AG als Versicherungsnehmer. Der Kreditnehmer ist im Rahmen des vereinbarten
Versicherungsschutzes versicherte Person. Weiters beschränken sic h die Versicherungsleistungen bei der
Unfallvorsorge auf Leistungsart „100.000er Schutz“ ( Abschnitt G, Punkt II. AUVB 2002).
Der Unfallvorsorge liegt ein Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Generali Versicherung AG, FN
38641a als Versicherer und der Generali Bank AG, FN 209697d als Versicherungsnehmer zugrunde.
Versicherte Person ist der Kreditnehmer. Dieser Vertrag ist neben den AUVB 2002 für den
Versicherungsschutz maßgeblich.

Leistungsbeschreibung Verdienstausfallversicherung (VAV)
"CREDITPROTECT®"
Falls der Kreditnehmer unverschuldet arbeitslos oder infolge einer Erkrankung berufs - oder erwerbsun-fähig
wird, muss mit erheblichen Einkommenseinbußen gerechnet werden. In diesem Fall wird die
Zahlung der laufenden Monatsraten des Kredites inklusive der Versicherungsprämien, monatlich maximal EUR
1.500,- bis zu 12 Monate pro Versicherungsfall übernommen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die vereinbarungsgemäße Bezahlung der
Versicherungsprämie.
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Verdienstausfallversicherung (VAV)
VB-CP-VAV 2008.10 (Ö) in der jeweils geltenden Fassung.
Der Verdienstausfallversicherung (VAV) "CREDITPROTECT®" liegt ein Gruppenversicherungsvertrag
zwischen der CARDIF Allgemeine Versicherung, Niederlassung Österreich, FN 166734y als
Versicherungsgeber und der Generali Bank AG, FN 209697d als Versicherungsnehmer zugrunde. Versicherte
Person ist der Kreditnehmer.


Leistungsbeschreibung SicherheitsPlus / DirectKreditPlus        DOK 660016F120409               Seite 1 von 1
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