# CNP Santander Santander RSV Mobility: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-restschuld-cnp-santander-santander-rsv-mobility.php
- Rechtlicher Träger: CNP Santander Insurance Life DAC, CNP Santander Insurance Europe DAC
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-restschuld-cnp-santander-santander-rsv-mobility.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen RSV Mobility online](https://www.santander.de/content/pdf/informationen/allgemeine-versicherungsbedingungen-rsv-mobility-online.pdf), Fassung SCB_M_TC_PPIC_20231206

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Restschuld oder Kreditbetrag, Höchstbetrag je versicherter Person) | ja, bis 150.000 € | Die versicherte Summe ist auf maximal 150.000, - Euro begrenzt. | BB Leben § 3, Seite 4 |
| Versicherungssumme folgt dem Tilgungsplan (fallend) | ja | begleichen wir den laut ursprünglichen Tilgungsplan noch ausstehenden Darlehensbetrag ohne Zinsen (= versicherte Summe), ausgenommen sind Darlehensraten im Verzug. | BB Leben § 3, Seite 4 |
| Versicherbare Kredite (Ratenkredit, Baufinanzierung, Leasing, Rahmenkredit, Kreditkarte) | ja | Die Gesamtversicherungssumme kann aus zwei Komponenten bestehen, einer fallenden Versicherungssumme sowie einer gleichbleibenden Versicherungssumme, wenn Sie eine Schlussrate/Ballonrate vereinbart haben. | BB Leben § 3, Seite 4 |
| Gruppenversicherungsvertrag über den Kreditgeber (Bank ist Versicherungsnehmer) | nein | Die Santander RSV Plus, eine Restschuldversicherung, kommt zwischen Ihnen, dem Versicherungsnehmer, und uns | Vertragsinformationen § 1, Seite 1 |
| Einmalbeitrag, der mit dem Kredit mitfinanziert wird | ja | Der Santander RSV Plus-Beitrag wird als Einmalbeitrag durch Sie entrichtet. | AVB § 2, Seite 2 |
| Laufender (monatlicher) Beitrag möglich | nein | Der Santander RSV Plus-Beitrag wird als Einmalbeitrag durch Sie entrichtet. | AVB § 2, Seite 2 |
| Bausteine einzeln wählbar (Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) | ja | Sie, die erste versicherte Person, sofern diese Deckung im Antrag und Versicherungsschein aufgeführt ist und bei Eintritt des Versicherungsfalles entweder Beamter, selbstständig tätig oder im Ruhestand (einschl. Vorruhestand) sind. | BB schwere Krankheiten § 2, Seite 6 |
| Eintrittsalter (Mindest- und Höchstalter bei Abschluss) | ja | die versicherte Person mindestens 18 Jahre und höchsten 77 Jahre alt ist. | AVB § 6, Seite 3 |
| Endalter, mit dem der Schutz endet | ja | Der Versicherungsschutz endet darüber hinaus zum 78. Geburtstag der versicherten Person. | AVB § 3, Seite 3 |
| Höchstlaufzeit des Versicherungsschutzes | ja | Das Versicherungsverhältnis wird für die ursprüngliche Laufzeit des Darlehens (in Monaten) vereinbart, jedoch längstens für 150 Monate. | AVB § 3, Seite 3 |
| Höchster versicherbarer Kreditbetrag | ja, bis 150.000 € | Dies gilt auch dann, wenn im Antrag eine höherer Nettodarlehensbetrag angegeben ist. | BB Leben § 3, Seite 4 |
| Wohnsitz oder Beschäftigung im Inland als Voraussetzung | keine | Der Versicherungsschutz gilt für Europa im geographischen Sinne. | AVB § 8, Seite 3 |
| Zweiter Kreditnehmer mitversicherbar | ja | Auf seinen Wunsch ist die Einbeziehung des Darlehensnehmers 2 (= zweite versicherte Person) in den Versicherungsschutz mit dessen Einwilligung möglich. | AVB § 7, Seite 3 |
| Leistung im Todesfall (Restschuld wird getilgt) | ja, bis 150.000 € | Wir zahlen die jeweils versicherte Summe im Versicherungsfall, bei Tod der zuerst versterbenden versicherten Person während der Versicherungsdauer. | BB Leben § 3, Seite 4 |
| Maßstab der Todesfallleistung (Restschuld laut Tilgungsplan oder tatsächlicher Saldo) | ja | begleichen wir den laut ursprünglichen Tilgungsplan noch ausstehenden Darlehensbetrag ohne Zinsen | BB Leben § 3, Seite 4 |
| Rückständige Raten im Todesfall mitversichert | nein | ausgenommen sind Darlehensraten im Verzug. | BB Leben § 3, Seite 4 |
| Überschuss über der Restschuld an Hinterbliebene | ja | Verbleibt im Leistungsfall nach Verrechnung mit den Forderungen der Santander Consumer Bank AG gegen die versicherte Person ein Überschuss, wird dieser an die versicherte Person beziehungsweise Erben der versicherten Person ausgezahlt. | AVB § 10, Seite 3 |
| Nur Unfalltod versichert | keine | Die Santander RSV Plus dient der Absicherung der Zahlungsverpflichtungen der versicherten Person beziehungsweise versicherten Personen gegenüber dem Darlehensgeber für den Fall des Todes. | BB Leben § 1, Seite 4 |
| Ausschluss Selbsttötung in den ersten Jahren | ja | Selbstmord, der drei Jahre nach Beginn des Versicherungsschutzes verübt wurde | BB Leben § 5, Seite 4 |
| Vorgezogene Leistung bei unheilbarer Krankheit | nicht geregelt |  |  |
| Tilgung der Restschuld bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität | nicht geregelt |  |  |
| Ratenzahlung bei Arbeitsunfähigkeit | ja, bis 2.000 € | eine Leistung in Höhe der ursprünglich vereinbarten monatlichen Darlehensrate, maximal jedoch 2.000 Euro. | BB AU § 5, Seite 5 |
| Karenzzeit bis zur ersten Leistung (Tage oder Wochen) | ja | Die Karenzzeit beginnt mit Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und beträgt im Leistungsfall 42 Tage. | BB AU § 4, Seite 5 |
| Leistung rückwirkend ab dem ersten Tag nach Ablauf der Karenz | nein | Wir zahlen die Leistung erstmalig zum Zeitpunkt der Fälligkeit, die auf den Ablauf der Karenzzeit von 42 Tagen folgt. | BB AU § 5, Seite 5 |
| Höchstzahl der Raten je Versicherungsfall | ja | maximal jedoch für einen Leistungszeitraum von 12 Monaten nach Ablauf der Karenzzeit. | BB AU § 5, Seite 5 |
| Höchstzahl der Raten über die ganze Laufzeit | ja | Während der Vertragslaufzeit haben Sie Anspruch auf insgesamt maximal 36 Zahlungen der monatlichen Versicherungssumme aus allen Deckungen | BB AU § 5, Seite 5 |
| Höchstbetrag je Monatsrate | ja, bis 2.000 € | maximal jedoch 2.000 Euro | BB AU § 5, Seite 5 |
| Selbständige und Freiberufler bei Arbeitsunfähigkeit versichert | nicht geregelt |  |  |
| Erneute Arbeitsunfähigkeit aus derselben Ursache (Wiedereintritt) | ja | Nach jeder Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit beginnt die Karenzzeit (Frist von 42 Tagen) erneut, in der kein Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistung besteht. | BB AU § 5, Seite 5 |
| Begriff der Arbeitsunfähigkeit (zuletzt ausgeübter Beruf oder jede Tätigkeit) | ja | vorübergehend vollständig außerstande ist, Ihre bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben, sie auch nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht. | BB AU § 1, Seite 5 |
| Leistung bei Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei schwerer Krankheit (Diagnose) | ja, bis 2.000 € | Im Versicherungsfall zahlen wir zur ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Darlehensrate eine Leistung in Höhe der ursprünglich vereinbarten monatlichen Darlehensrate bis zu maximal 9 Monate für maximal eine der zuvor genannten schweren Krankheiten. | BB schwere Krankheiten § 5, Seite 7 |
| Ratenzahlung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit | ja, bis 2.000 € | eine Leistung in Höhe der ursprünglich vereinbarten monatlichen Darlehensrate, maximal jedoch 2.000 Euro. | BB AL § 6, Seite 6 |
| Wartezeit ab Versicherungsbeginn für Arbeitslosigkeit | ja | Die Wartezeit beträgt drei Monate ab Beginn des Versicherungsschutzes. | BB AL § 4, Seite 6 |
| Karenzzeit bis zur ersten Leistung bei Arbeitslosigkeit | ja | Die Karenzzeit beginnt mit Eintritt der Arbeitslosigkeit und beträgt im Leistungsfall zwei Monate. | BB AL § 5, Seite 6 |
| Mindestdauer ununterbrochener Beschäftigung vor Beginn | ja | Versicherungsschutz wird nur gewährt, wenn die versicherte Person bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens seit sechs Monaten fortdauernd bei demselben Arbeitgeber als Arbeitnehmer im Sinne dieser Bedingungen beschäftigt (angestellt) waren. | BB AL § 1, Seite 5 |
| Höchstzahl der Raten je Fall der Arbeitslosigkeit | ja | maximal jedoch für einen Leistungszeitraum von 12 Monaten nach Ablauf der Karenzzeit. | BB AL § 6, Seite 6 |
| Höchstzahl der Raten bei Arbeitslosigkeit über die Laufzeit | ja | Während der Vertragslaufzeit haben Sie Anspruch auf insgesamt maximal 36 Zahlungen der monatlichen Versicherungssumme aus allen Deckungen | BB AL § 6, Seite 6 |
| Erneute Beschäftigungsdauer zwischen zwei Fällen | ja | insbesondere muss die versicherte Person auch bei Beginn eines erneuten Versicherungsfalles mindestens sechs Monate durchgehend bei demselben (gegebenenfalls neuen) Arbeitgeber vollzeitbeschäftigt gewesen sein | BB AL § 6, Seite 6 |
| Ausschluss bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag | ja | Kündigungen, die die versicherte Person ausgesprochen hat und Kündigungen bzw. Vertragsaufhebungen, die vor Beginn des Versicherungsschutzes oder während der Wartezeit ausgesprochen werden, begründen keinen Versicherungsfall. | BB AL § 1, Seite 5 |
| Ausschluss bei Ende eines befristeten Vertrags | ja | durch Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses arbeitslos wurde. | BB AL § 8, Seite 6 |
| Beamte, Selbständige oder Rentner von Arbeitslosigkeit ausgenommen | ja | Selbstständige; Beamte; Richter; Pensionäre; Bundesfreiwilligendienst; Berufssoldaten, Zeitsoldaten. | BB AL § 3, Seite 6 |
| Leistung bei Kurzarbeit oder Insolvenz des Arbeitgebers | nein | aus einer Kurzarbeit heraus ihre Arbeit verliert, die vor oder innerhalb der ersten drei Monate ab Beginn des Versicherungsschutzes begann. | BB AL § 4, Seite 6 |
| Allgemeine Wartezeit ab Beginn (Tod, Arbeitsunfähigkeit) | ja | jedoch nicht vor dem Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten. Im Falle eines Unfalltodes besteht keine Wartezeit. | BB Leben § 4, Seite 4 |
| Ausschluss bekannter Vorerkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Rückschauzeit und Dauer der Vorerkrankungsklausel | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder Gesundheitserklärung bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss psychischer Erkrankungen | keine | Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung muss diese nach den ersten drei Krankheitsmonaten von einem niedergelassenen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie | BB AU § 8, Seite 5 |
| Ausschluss von Rücken- und Wirbelsäulenleiden ohne Befund | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Sucht | ja | durch Alkoholismus oder eine Suchterkrankung (Drogen- oder Medikamentenmissbrauch) der versicherten Person oder durch einen Unfall, der infolge eines Rausches von der versicherten Person verursacht worden ist | BB AU § 7, Seite 5 |
| Ausschluss Schwangerschaft und Elternzeit | ja | durch Schwangerschaft, wegen Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung | BB schwere Krankheiten § 6, Seite 7 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten, Luftfahrt, Motorsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Krieg, innere Unruhen, Terror, Kernenergie | ja | direkt oder indirekt durch kriegerische Ereignisse, innere Unruhen oder Bürgeraufständen, sofern die versicherte Person aktiv teilgenommen hat | BB Leben § 5, Seite 4 |
| Abschluss getrennt vom Kreditvertrag (in Deutschland frühestens eine Woche danach) | nicht geregelt |  |  |
| Kredit auch ohne diese Versicherung oder mit gleichwertiger fremder Police | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung jederzeit möglich (Frist) | ja | Die Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Schluss eines jeden Monats zulässig. | AVB § 4, Seite 3 |
| Erstattung des nicht verbrauchten Beitrags bei Kündigung oder vorzeitiger Rückzahlung | ja | Bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses durch Kündigung haben Sie nur einen Anspruch auf einen Teil des Einmalbeitrages, dem Rückerstattungsbetrag. | AVB § 5, Seite 3 |
| Schutz bei vorzeitiger Tilgung oder Umschuldung (Ende oder Fortführung) | ja | Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf des Monats in dem Sie das zugrunde liegende Darlehen zurückgeführt haben. Dies gilt auch bei vorzeitiger Rückführung oder Kündigung des zugrunde liegenden Darlehens. | AVB § 3, Seite 3 |
| Widerrufsrecht und Frist | ja | Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform | AVB § 1, Seite 2 |
| Bezugsrecht des Kreditgebers (Leistung geht an die Bank) | ja | Leistungen aus dem Versicherungsverhältnis werden an die Santander Consumer Bank AG zu Gunsten des Finanzierungskontos erbracht (unwiderrufliches Bezugsrecht) | AVB § 10, Seite 3 |
| Frist für die Meldung des Leistungsfalls | ja | wird die Versicherungsleistung erstmalig zum Zeitpunkt des auf die Anzeige folgenden Monats erbracht. | BB AU § 6, Seite 5 |
| Geforderte Nachweise (Atteste, Bescheid der Arbeitsagentur, Sterbeurkunde) | ja | eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde | BB Leben § 6, Seite 4 |
| Gleichzeitige Leistung aus mehreren Bausteinen (Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit) | nein | Versicherungsleistungen aus den einzelnen Deckungen schließen sich gegenseitig aus. | AVB § 11, Seite 3 |
| Österreich: Kreditrestschuld als Ablebensversicherung mit oder ohne Rückkaufswert | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Incapacidad permanente absoluta als Leistungsauslöser | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Seguro vinculado nach Ley 5/2019 (gleichwertige Police eines anderen Versicherers akzeptiert) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Erstattung der prima única bei vorzeitiger Rückzahlung | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen RSV Mobility online

```text
[Seite 1]
                                                                            Informationen zur Santander RSV Plus
                                                                                   So sind wir jederzeit für Sie da!


        Unsere Service Hotline hilft Ihnen Ihre Fragen zu beantworten!                                                   0800-5888 523 (kostenlos)
        Wenden Sie sich an unsere Service Hotline                                                                        Montag bis Freitag
                                                                     •     bei Vertragsfragen                            von 9.00 – 18.00 Uhr
                                                                     •     zur Meldung eines Versicherungsfalles
                                                                     •     wenn Sie unsere Hilfe benötigen
                                                                                                                         oder per E-Mail an
                                                                                                                                kundenservice@ger.cnpsantander.com


                                                                                                                         Oder per Post an:
                                                                                                                                      CNP Santander Insurance Life DAC/
                                                                                                                                      CNP Santander Insurance Europe DAC
                                                                                                                                      Postfach 32 10 80,
                                                                                                                                      40425 Düsseldorf
                                                                                                                         oder
                                                                                                                                      CNP Santander Insurance Life DAC/
                                                                                                                                      CNP Santander Insurance Europe DAC,
        Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter: www.cnpsantander.de                                               2nd Floor, Three Park Place,
        Leistungsfälle einfach über E-Claims melden:                 www.eclaims.cnpsantander.de                                      Hatch Street Upper,
                                                                                                                                      Dublin,
                                                                                                                                      Irland


                                      Allgemeine Vertragsinformationen entsprechend §§ 1 und 2 der VVG-Informationspflichtenverordnung

§1. Rechtliche Verhältnisse                                                                           §5. Allgemeine Hinweise zur geltenden Steuerregelung
Die Santander RSV Plus, eine Restschuldversicherung, kommt zwischen Ihnen, dem                       Allgemeine Hinweise zur geltenden Steuerregelung zur Santander RSV Plus Leben (nach
Versicherungsnehmer, und uns, dem in § 2 genannten Versicherer, zustande. Unsere                     Rechtslage bei Vertragsschluss und eine individuelle Steuerberatung nicht ersetzend):
Hauptgeschäftstätigkeit ist das Versicherungsgeschäft. Ein Garantiefond oder andere                     − Santander RSV Plus-Beiträge zu Risikoversicherungen, die nur eine Leistung im Todesfall
Entschädigungsregelungen bestehen nicht.                                                                  vorsehen, sind im Rahmen der Höchstbeiträge steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig.
Für das Versicherungsverhältnis gelten neben dem Versicherungsantrag diese                              − Fällige Todesfallleistungen sind dem Versicherungsnehmer oder ggf. den Erben des
Vertragsinformationen einschließlich der unten aufgeführten Allgemeinen und Besonderen                    Versicherungsnehmers als Einkommen zuzurechnen.
Versicherungsbedingungen, das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten sowie die
                                                                                                      §6. Gerichtsstand
Datenschutzhinweise. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere über
Art, Umfang und Fälligkeit der Leistungen sind dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten       Sind Sie als Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig,
und den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.                                                       in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls nicht vorhanden, Ihren
                                                                                                     gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.
§2. Versicherer für die Versicherungen                                                               Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht für Ihre Klagen oder Klagen
                                                                                                     gegen Sie nach dessen Sitz oder Niederlassung.
Versicherer für die Santander RSV Plus Leben ist die CNP Santander Insurance Life DAC, 2nd
Floor, Three Park Place, Hatch Street Upper, Dublin 2, Irland, Telefon 0800-5888523                  Verlegt der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen
(kostenlos). Die Handelsregisternummer lautet: Nr.488063, eingetragen bei der Companies              Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz, ist der Gerichtsstand Köln.
Registration Office Mitglieder des Boards of Directors: Joaquín Capdevila Coromina (Spanish),        §7. Beschwerden
Michael Netzel (German), Emmanuelle Roux, Thomas Chardonnel, Quentin Boudoux, Marie-Aude             Unser Kundenservice ist für Sie da (Tel.: 0800 - 5888 523 kostenlos), wenn Sie Anregungen oder
Thepaut (All French), Trevor Grace, Ciaran McGettrick, Ruth (Patterson) Sullivan (All Irish).        Beschwerden haben. Sollten wir das Problem telefonisch nicht lösen können, schreiben Sie uns
Versicherer für die Santander RSV Plus bei Arbeitsunfähigkeit, unverschuldeter Arbeitslosigkeit      bitte eine E-Mail an kundenservice@ger.cnpsantander.com oder schreiben Sie uns per Post.
und schwere Krankheiten ist die CNP Santander Insurance Europe DAC, 2nd Floor, Three Park            Sollten weitere Optionen für eine Beschwerde erforderlich werden, können Sie sich an unseren
Place, Hatch Street Upper, Dublin 2, Irland, Telefon 0800-5888523 (kostenlos). Die                   Vorstand wenden. Konnten wir die Angelegenheit nicht zu Ihrer Zufriedenheit klären, können Sie
Handelsregisternummer lautet: Nr.488062, eingetragen bei der Companies Registration Office           sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108
Mitglieder des Boards of Directors: Joaquín Capdevila Coromina (Spanish), Michael Netzel             in 53117 Bonn oder Marie-Curie-Str. 24-28 60439 Frankfurt oder an The Financial Services
(German), Emmanuelle Roux, Thomas Chardonnel, Quentin Boudoux, Marie-Aude Thepaut (All               Ombudsman, Lincoln House, Lincoln Place, Dublin 2 oder die Central Bank of Ireland, Spencer
French), Trevor Grace, Ciaran McGettrick, Ruth (Patterson) Sullivan (All Irish).                     Dock, Dublin 1, wenden.
§3. Versicherungsverhältnis                                                                          Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
Das Versicherungsverhältnis kommt durch Unterzeichnung des Versicherungsantrages durch Sie,          §8. Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen
den Versicherungsnehmer, und unsere Annahmeerklärung durch Überlassung des
                                                                                                     Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, bedürfen mindestens der Textform, sofern
Versicherungsscheins zustande, sofern Sie Ihre Vertragserklärung (= Unterzeichnung des
                                                                                                     nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist. Diese werden mit Zugang wirksam.
Versicherungsantrages) nicht nach deren Abgabe wieder wirksam widerrufen (§ 1 der Allgemeinen
Bedingungen für die Restschuldversicherung).
§4. Santander RSV Plus-Beitrag
Die Höhe des Beitrags (Santander RSV Plus Beitrag) sowie die Zahlungsbedingungen sind im
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten aufgeführt.
Angaben zu den in den Santander RSV Plus Beitrag gegebenenfalls einkalkulierten Kosten sind
dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten zu entnehmen.


                                                                                                                                                                     SCB_M_TC_PPIC_20231206
                                                                                             Seite 1 von 8

[Seite 2]
                                                Allgemeine Bedingungen für die Restschuldversicherung (AVB - Santander RSV Plus)

§1. Widerrufsbelehrung                                                                            4.    Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer
                                     Widerrufsbelehrung                                                 Entschädigungsregelungen; Name und Anschrift des Garantiefonds sind anzugeben;
                                                                                                  5.    die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art,
                                       Abschnitt 1                                                      Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;
                 Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise                           6.    den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen
                                                                                                        Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das
                                       Widerrufsrecht                                                   Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder,
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von                    wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.                                               seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
                                                                                                  7.    Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen                                                               der Prämien;
                                                                                                  8.    die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen,
• der Versicherungsschein,                                                                              beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des
• die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden                     Preises;
  Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der                         9.    Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der
  Tarifbestimmungen.                                                                                    Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der
• diese Belehrung                                                                                       Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
• das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten                                                 10.   das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen,
• und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen                                            Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
                                                                                                        gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs
jeweils in Textform zugegangen sind.
                                                                                                        einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs
Die Widerrufsfrist beginnt zudem nicht, bevor Ihnen mindestens eine Woche nach Abgabe                   gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
Ihrer Vertragserklärung die Belehrung über das Widerrufsrecht und das Informationsblatt                 Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt,
zu Versicherungsprodukten erneut in Textform zugegangen sind.                                           bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
                                                                                                  11.   a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der                     b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
Widerruf ist zu richten an:                                                                       12.   Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen
                                                                                                        Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung
CNP Santander Insurance Life DAC / CNP Santander Insurance Europe DAC, 2nd Floor,
                                                                                                        durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
Three Park Place, Hatch Street Upper, Dublin, Irland
                                                                                                        Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen
                                       Widerrufsfolgen                                                  und deutlich gestalteten Form;
                                                                                                  13.   die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer                    von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt;
hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie zu              14.   das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag
erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der                     anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs        15.   die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten
entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; der sich wie folgt errechnet: Anzahl         Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer
der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, d. h. bis zum Zugang des                          verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses
Widerrufs, geteilt durch die ursprüngliche (vertraglich vereinbarte gesamte)                            Vertrags zu führen;
Versicherungsdauer in Tagen, multipliziert mit dem Einmalbeitrag. Der Versicherer hat             16.   einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und
zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs,                    Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang;
zu erstatten.                                                                                           dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu
                                                                                                        beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der
                                                                                                  17.   Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer
wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und
                                                                                                        Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.
                                                                                                                                        Unterabschnitt 2
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübt,
so sind Sie auch an einem mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag                               Zusätzliche Informationspflichten bei dieser Lebensversicherung
nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu
dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder einer             Bei dieser Lebensversicherung hat der Versicherer Ihnen zusätzlich zu den oben genannten
Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer             Informationen die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:
betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.
                                                                                                  1.    Angaben in Euro zur Höhe der in die Prämie einkalkulierten Kosten; dabei sind die
                                    Besondere Hinweise                                                  einkalkulierten Abschlusskosten als einheitlicher Gesamtbetrag und die übrigen
                                                                                                        einkalkulierten Kosten als Anteil der Jahresprämie unter Angabe der jeweiligen Laufzeit
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von                auszuweisen; bei den übrigen einkalkulierten Kosten sind die einkalkulierten
Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht                    Verwaltungskosten zusätzlich gesondert als Anteil der Jahresprämie unter Angabe der
ausgeübt haben.                                                                                         jeweiligen Laufzeit auszuweisen;
                                                                                                  2.    Angaben in Euro zu möglichen sonstigen Kosten, insbesondere zu Kosten, die einmalig
                                         Abschnitt 2
                                                                                                        oder aus besonderem Anlass entstehen können;
         Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen                 3.    Angaben über die für die Überschussermittlung und Überschussbeteiligung geltenden
                                                                                                        Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe;
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die                4.    Angabe in Euro der in Betracht kommenden Rückkaufswerte;
Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt.                                       5.    Angaben in Euro über den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung in eine
                                      Unterabschnitt 1                                                  prämienfreie oder eine prämienreduzierte Versicherung und über die Leistungen aus einer
                                                                                                        prämienfreien oder prämienreduzierten Versicherung;
                   Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen                           6.    das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern 4 und 5 garantiert sind; die
                                                                                                        Angabe hat in Euro zu erfolgen;
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:                        7.    allgemeine Angaben über die für diese Versicherungsart geltende Steuerregelung
1.    die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag         Ende der Widerrufsbelehrung
      abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der
      Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;                            §2. Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?
2.    die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die         Der Santander RSV Plus-Beitrag wird als Einmalbeitrag durch Sie entrichtet. Haben Sie den
      Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen      Einmalbeitrag nicht vor Eintritt eines Versicherungsfalles gezahlt, sind wir nicht zur Leistung
      Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines                          verpflichtet, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wir sind jedoch nur
      Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der                       leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge der
      Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt,       Nichtzahlung des Beitrages aufmerksam gemacht haben.
      bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
3.    die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;

                                                                                                                                                                SCB_M_TC_PPIC_20231206
                                                                                            Seite 2 von 8

[Seite 3]
§3. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?                                                                                                                    §6. Wer kann versichert werden?
1. Das Versicherungsverhältnis wird für die ursprüngliche Laufzeit des Darlehens (in Monaten)                                                                          1. Versicherungsschutz für die Santander RSV Plus Leben wird nur gewährt, wenn bei
   vereinbart, jedoch längstens für 150 Monate. Der Versicherungsschutz beginnt, vorbehaltlich                                                                            Zustandekommen/Beginn des Versicherungsverhältnisses, die versicherte Person mindestens
   bestehender Wartezeiten mit dem Datum der Darlehensauszahlung, jedoch nicht vor Annahme                                                                                18 Jahre und höchsten 77 Jahre alt ist.
   des Versicherungsantrages durch den Versicherer, dem im Versicherungsvertrag                                                                                        2. Versicherungsschutz für die Santander RSV Plus bei Arbeitsunfähigkeit, Santander RSV Plus
   vorgesehenen Beginn, sowie dem Eingang der Beitragszahlung beim Versicherer und                                                                                        bei Arbeitslosigkeit und Santander RSV Plus bei schweren Krankheiten wird nur gewährt, wenn
   frühestens 90 Tage vor Fälligkeit der ersten Rate.                                                                                                                     bei Zustandekommen/Beginn des Versicherungsverhältnisses, die versicherte Person
2. Eine Mindestlaufzeit für das Versicherungsverhältnis besteht nicht.                                                                                                    mindestens 18 Jahre und höchsten 64 Jahre alt ist.
3. Der Versicherungsschutz endet, wenn ein Versicherungsfall im Sinne der Santander RSV Plus                                                                           3. Antragsteller und Versicherungsnehmer zur Santander RSV Plus bei Arbeitsunfähigkeit und
   Leben anerkannt wurde oder mit Ende der im Versicherungsschein mit aufgeführten                                                                                        Santander RSV Plus bei Arbeitslosigkeit ist ausschließlich der erste Darlehensnehmer (= erste
   Versicherungslaufzeit.                                                                                                                                                 versicherte Person).
4. Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf des Monats in dem Sie das zugrunde liegende                                                                                §7. Zwei versicherte Personen
   Darlehen zurückgeführt haben. Dies gilt auch bei vorzeitiger Rückführung oder Kündigung des
   zugrunde liegenden Darlehens.                                                                                                                                       1. Antragsberechtigt zur Santander RSV Plus ist ausschließlich der Darlehensnehmer 1 (=
5. Der Versicherungsschutz endet, wenn die Kündigung des Versicherungsverhältnisses wirksam                                                                               Versicherungsnehmer/ erste versicherte Person). Auf seinen Wunsch ist die Einbeziehung des
   wird.                                                                                                                                                                  Darlehensnehmers 2 (= zweite versicherte Person) in den Versicherungsschutz mit dessen
6. Der Versicherungsschutz für eine versicherte Person endet bereits vor dem Ablauf der                                                                                   Einwilligung möglich. Wenn eine zweite versicherte Person zum Versicherungsschutz der
   vereinbarten Laufzeit mit dem Tod dieser versicherten Person.                                                                                                          Santander RSV Plus Leben hinzugefügt wurde, wird diese im Versicherungsschein mit
7. Der Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit, unverschuldeter Arbeitslosigkeit und schwere                                                                           aufgeführt.
   Krankheiten endet zum 68. Geburtstag der versicherten Person                                                                                                        2. Soweit nicht der Versicherungsschutz bereits durch ein Vorversterben der ersten versicherten
8. Der Versicherungsschutz endet darüber hinaus zum 78. Geburtstag der versicherten Person.                                                                               Person beendet ist (§ 3 Ziff.1 der AVB-Santander RSV Plus), gilt auch das Ableben der zweiten
                                                                                                                                                                          versicherten Person als Versicherungsfall im Sinne dieser Santander RSV Plus. Im Falle des
§4. Welche Kündigungsmöglichkeiten des Versicherungsschutzes gibt es?                                                                                                     gleichzeitigen Todes beider versicherten Personen wird die Versicherungsleistung im
Sie als Versicherungsnehmer können das Versicherungsverhältnis in Textform kündigen.                                                                                      Leistungsfall nur einmal erbracht. In diesem Fall ist die Leistung der ersten versicherten Person
Die Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Schluss                                                                                      zuzurechnen.
eines jeden Monats zulässig.                                                                                                                                           3. Der Versicherungsschutz für die Santander RSV Plus bei Arbeitsunfähigkeit, die Santander RSV
Eine Beitragsfreistellung ist nicht möglich.                                                                                                                              Plus bei Unverschuldeter Arbeitslosigkeit und für die Santander RSV Plus bei schweren
                                                                                                                                                                          Krankheiten kann nicht auf eine zweite versicherte Person ausgeweitet werden
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Kündigungsverlangens in
                                                                                                                                                                       §8. Wo ist ihr Versicherungsschutz gültig?
Textform (z.B. Brief oder E-Mail) an CNP Santander Insurance Life DAC/CNP Santander
Insurance Europe DAC, Postfach 32 10 80, 40425 Düsseldorf.                                                                                                             Der Versicherungsschutz gilt für Europa im geographischen Sinne.
                                                                                                                                                                       §9. Was ist vor und nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu beachten bzw. zu tun?
                                                                                                                                                                           (Obliegenheiten)
§5. Was sind die Folgen einer vorzeitigen Beendigung des Versicherungsverhältnisses?
Die Rückzahlung des gesamten Einmalbeitrages kann nicht verlangt werden. Bei vorzeitiger                                                                               Sie haben bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen, die im Einzelnen nachfolgend und in den
                                                                                                                                                                       Besonderen Bedingungen geregelt sind.
Beendigung des Versicherungsverhältnisses durch Kündigung haben Sie nur einen Anspruch auf
einen Teil des Einmalbeitrages, dem Rückerstattungsbetrag.                                                                                                             1. Änderungen des Wohnsitzes, Namens und / oder der Kontaktdaten der versicherten Person(en)
1. Der Rückerstattungsbetrag für die RSV Plus Leben ergibt sich zum Zeitpunkt der Beendigung                                                                              und des Versicherungsnehmers müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden.
   nach der folgenden Formel:                                                                                                                                          2. Zur Klärung der Leistungspflicht haben Sie uns auf unser Verlangen die erforderlichen
                                                                                                                        𝑚𝑚 ∗ (𝑚𝑚 + 1)                                     Auskünfte zu erteilen. Entsprechende Nachweise können wir von Ihnen anfordern, wenn und
                   𝑅𝑅𝑅𝑅ü𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐 𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿 = 𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸 𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿 ∗ �                �                                  soweit Ihnen deren Beschaffung billigerweise zugemutet werden kann. Sie tragen die, mit
                                                                                                                         𝑛𝑛 ∗ (𝑛𝑛 + 1)                                    diesen Nachweisen, verbundenen Kosten.
   Dabei ist „n” die vereinbarte Versicherungsdauer in Tagen und „m” die verbleibende Laufzeit
                                                                                                                                                                       3. Sollte eine vertragliche Obliegenheit vorsätzlich verletzt werden, sind wir von der Verpflichtung
   bis zum ursprünglich vorgesehenen Beendigungsdatum in Tagen.“𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸 “ ist der                                                                    zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt,
   Einmalbeitrag (Santander RSV Plus Leben-Beitrag) und “𝑅𝑅𝑅𝑅ückerstattungsbetrag “ ist der                                                                               seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
   Rückerstattungsbetrag.
                                                                                                                                                                       4. Abweichend von § 9 Ziff. 3 AVB Santander RSV Plus sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit
2. Der Rückerstattungsbetrag für die RSV Plus bei Arbeitsunfähigkeit, die RSV Plus bei                                                                                    die nicht arglistige Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des
   Arbeitslosigkeit und die RSV Plus bei schweren Krankheiten ergibt sich zum Zeitpunkt der                                                                               Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
   Beendigung wie folgt:                                                                                                                                                  ursächlich ist.
                                                                                                                                  𝑚𝑚
                       𝑅𝑅𝑅𝑅ü𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐 𝐴𝐴𝐴𝐴+𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴 = 𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸 𝐴𝐴𝐴𝐴+𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴/𝑆𝑆𝑆𝑆 ∗ � �                                   5. Auf diese Rechtsfolgen werden wir nach Eintritt des Versicherungsfalles noch einmal durch
                                                                                                                                  𝑛𝑛                                      gesonderte Mitteilung in Textform hinweisen.
   Die Beitragsrückerstattung erfolgt anteilig (pro rata temporis) entsprechend dem Verhältnis
   zwischen der tatsächlichen und der vereinbarten Versicherungsdauer in Tagen Dabei ist „n“ die                                                                       §10.Wer ist der Empfänger der Versicherungsleistung?
   vereinbarte Versicherungsdauer in Tagen und „m” die verbleibende Laufzeit bis zum                                                                                   Leistungen aus dem Versicherungsverhältnis werden an die Santander Consumer Bank AG zu
   ursprünglich vorgesehenen Beendigungsdatum in Tagen. „𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸 𝐴𝐴𝐴𝐴+𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴/𝑆𝑆𝑆𝑆 “ ist der                                                       Gunsten des Finanzierungskontos erbracht (unwiderrufliches Bezugsrecht), es sei denn, diese
   Einmalbeitrag Santander RSV Plus bei Arbeitsunfähigkeit, die RSV Plus bei Arbeitslosigkeit                                                                          nimmt eine andere Bestimmung vor. Verbleibt im Leistungsfall nach Verrechnung mit den
   und Santander RSV Plus bei schweren Krankheiten und „𝑅𝑅𝑅𝑅ü𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐 𝐴𝐴𝐴𝐴+𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴/𝑆𝑆𝑆𝑆 “ ist der                                         Forderungen der Santander Consumer Bank AG gegen die versicherte Person ein Überschuss,
   anteilige Rückerstattungsbetrag.                                                                                                                                    wird dieser an die versicherte Person beziehungsweise Erben der versicherten Person ausgezahlt.
Der gesamte Rückerstattungsbetrag ergibt sich aus der Summe des in §5 Ziff. 1 AVB Santander                                                                            Ist das Darlehen im Leistungsfall bereits getilgt, ist die versicherte Person beziehungsweise Erben
                                                                                                                                                                       der versicherten Person bezugsberechtigt. Die Wahl eines Bezugsberechtigten durch Sie gemäß
RSV Plus und § 5 Ziff. 2 AVB Santander RSV Plus errechneten Betrags.
                                                                                                                                                                       § 159 VVG ist ausgeschlossen, auch bei einer vorzeitigen Rückführung des Darlehens.
                        𝑅𝑅𝐺𝐺𝐺𝐺𝐺𝐺𝐺𝐺𝐺𝐺𝐺𝐺 = 𝑅𝑅𝑅𝑅ü𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑔𝑔 𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿 + 𝑅𝑅𝑅𝑅ü𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐 𝐴𝐴𝐴𝐴+𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴/𝑆𝑆𝑆𝑆
                                                                                                                                                                       §11.Wie verhalten sich die Leistungen zueinander?
Die Rückerstattung erfolgt zugunsten Ihres, bei der Santander Consumer Bank AG unterhaltenen,
Finanzierungskontos (Rückerstattungswert). Die Santander Consumer Bank AG ist insoweit                                                                                 1. Versicherungsleistungen aus den einzelnen Deckungen schließen sich gegenseitig aus. Es
unwiderruflich bezugsberechtigt. Verbleibt nach Tilgung des Darlehens ein Betrag, wird dieser an                                                                          besteht jeweils nur Anspruch aus einer der anspruchsberechtigten Leistung aus den
Sie oder hilfsweise an Ihre Erben ausgezahlt.                                                                                                                             verschiedenen Deckungen im gleichen Zeitraum.
                                                                                                                                                                       2. Während der Vertragslaufzeit hat die versicherte Person Anspruch auf insgesamt maximal 36
Beispielrechnung:
                                                                                                                                                                          Zahlungen der monatlichen Versicherungssumme für die verschiedenen Leistungen. Dies
Der Einmalbeitrag war 438,41 Euro für eine Laufzeit von 3 Jahren. Sie reichen die Kündigung nach                                                                          beinhaltet nicht die einmalige Auszahlung der Santander RSV Plus Leben.
10 Monaten ein. Dann ist: 𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸 𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿𝐿 = 127,35 und 𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸 𝐴𝐴𝐴𝐴+𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴/𝑆𝑆𝑆𝑆 = 311,06; „n“
welches die vereinbarte Versicherungsdauer in Tagen ist, ist bei genau 3 Jahren n = 1096 (Tage);                                                                       §12.Sanktionen
„m“ die verbleibende Laufzeit in Tagen nach der effektiven Kündigung m = 733 (Tage). Die                                                                               Es besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistung, wenn ein Bestandteil der Versicherung, der
Rechnung wäre wie folgt:                                                                                                                                               Leistungen, Tätigkeiten oder Geschäfte gegen geltende Sanktionen oder Regulierungen der
                                                                        733 ∗ (733 + 1)                                   733                                          Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder in Deutschland bzw. Handelssanktionen oder -
               𝑅𝑅𝑅𝑅ü𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐 = 127,35 ∗ �                    � + 311,06 ∗ �                      �                                       regulierungen verstoßen.
                                                                       1096 ∗ (1096 + 1)                                 1096
Daraus ergibt sich der Rückerstattungsbetrag (𝑅𝑅𝑅𝑅ückerstattungsbetrag ) von 265,03 Euro.                                                                              §13. Begriffsbestimmungen
Beachten Sie, dass die Anzahl der Tage (die m und n definieren) von dem jeweiligen Kalenderjahr                                                                        Karenzzeit: Leistungsfreie Zeit nach Eintritt des Versicherungsfalles, für die kein
abhängig ist.                                                                                                                                                          Leistungsanspruch geltend gemacht werden kann.
                                                                                                                                                                       Sie: Der Versicherungsnehmer und erste versicherte Person.
                                                                                                                                                                       Unfalltod: Ein Unfalltod liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf
                                                                                                                                                                       ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine zum Tode führende
                                                                                                                                                                                                                                         SCB_M_TC_PPIC_20231206
                                                                                                                                                                 Seite 3 von 8

[Seite 4]
Gesundheitsschädigung erleidet. Der Unfall muss die Hauptursache des Todes der versicherten         Wartezeit: Zeitraum, für den kein Versicherungsschutz besteht und für den damit kein
Person sein. Der Unfall und der Tod muss während der Versicherungsdauer eingetreten sein.           Leistungsanspruch geltend gemacht werden kann.
Zwischen dem Unfall und dem Tod darf nicht mehr als ein Jahr vergangen sein.                        Wir: Die Versicherer CNP Santander Insurance Life DAC und CNP Santander Insurance Europe
Versicherungsfall: Ein Ereignis, das bei Eintritt unsere Leistungspflicht (Versicherungsleistung)   DAC.
aus dem Versicherungsvertrag auslöst.                                                               Qualifizierterer Arzt: Ein Arzt, dem es erlaubt ist, eine Behandlung durchzuführen, eine Diagnose
Versicherungsnehmer: Die Person, die den Versicherungsschutz beantragt und unser                    zu erstellen und dies nach dem jeweiligen Stand von medizinscher Wissenschaft, Praxis,
Vertragspartner im Versicherungsvertrag der Santander RSV Plus-Versicherung ist. Der                Kenntnissen, Wissen, Können und Aufmerksamkeit zu erbringen in der Lage ist.
Versicherungsnehmer wird im Versicherungsschein aufgeführt.


                                                                     Besondere Bedingungen für die Santander RSV Plus Leben

§1. Was ist der Gegenstand des Versicherungsschutzes?                                               §4. Welchen Zeitraum umfasst die Wartezeit?
Die Santander RSV Plus dient der Absicherung der Zahlungsverpflichtungen der versicherten           Der Versicherungsschutz beginnt gemäß der in § 3 AVB-Santander RSV Plus getroffenen
Person beziehungsweise versicherten Personen gegenüber dem Darlehensgeber für den Fall des          Regelung, jedoch nicht vor dem Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten. Im Falle eines
Todes. Die Santander RSV Plus Leben ist eine Risikolebensversicherung ohne Anspruch auf             Unfalltodes besteht keine Wartezeit.
Überschussbeteiligung, für die § 169 VVG (Rückkaufswert) keine Anwendung findet. Eine               §5. Welche Einschränkungen und Ausschlüsse der Leistungspflicht gibt es?
Beteiligung an ggf. entstehenden Überschüssen und an Bewertungsreserven
                                                                                                    Wir leisten nicht, wenn der Tod verursacht, ist:
(Überschussbeteiligung) ist mithin ausgeschlossen, § 153 Abs. 1 VVG.
                                                                                                    1. direkt oder indirekt durch kriegerische Ereignisse, innere Unruhen oder Bürgeraufständen,
§2. Wer ist versichert?
                                                                                                       sofern die versicherte Person aktiv teilgenommen hat;
Sie, die erste versicherte Person und soweit zutreffend die zweite versicherte Person.
                                                                                                    2. durch Begehung oder den Versuch einer Straftat oder illegalen Handlung durch die versicherte
§3. Welche Versicherungsleistung erbringen wir?                                                        Person.
1. Wir zahlen die jeweils versicherte Summe im Versicherungsfall, bei Tod der zuerst                3. direkt oder indirekt durch den vorsätzlichen Einsatz von biologischen oder chemischen Waffen
   versterbenden versicherten Person während der Versicherungsdauer.                                   oder dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von biologischen oder
2. Die versicherte Summe ist auf maximal 150.000, - Euro begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn           chemischen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben
   im Antrag eine höherer Nettodarlehensbetrag angegeben ist.                                          einer Vielzahl von Personen zu gefährden;
3. Ist das dem Versicherungsschutz zugrundeliegende Darlehen bei Tod der versicherten Person        4. direkt oder indirekt durch Atom- oder Kernspaltung und / oder -fusion oder andere ähnliche
   noch nicht vollständig getilgt, begleichen wir den laut ursprünglichen Tilgungsplan noch            Reaktionen oder radioaktive Kräfte oder Stoffe verursacht wurden;
   ausstehenden Darlehensbetrag ohne Zinsen (= versicherte Summe), ausgenommen sind                 5. durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht der versicherten Person, es sei denn es handelt sich
   Darlehensraten im Verzug.                                                                           dabei um:
   Beachten Sie: Kein Leistungsanspruch besteht zudem für zusätzlich ausstehende Beträge,              • Selbstmord, der drei Jahre nach Beginn des Versicherungsschutzes verübt wurde oder
   wie Gebühren, Straf- oder Verzugszinsen.
                                                                                                       • Selbstmord, der nachweislich durch eine psychische Störung verursacht wurde, die den
4. Ist das dem Versicherungsschutz zugrundeliegende Darlehen beim Tod der versicherten                   freien Willen ausschließt und nicht durch Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch
   Person bereits vollständig getilgt, gilt folgendes:                                                   verursacht wurde
   Bei Versicherungsbeginn ist der Darlehensbetrag die Gesamtversicherungssumme.                    6. durch Tötung der versicherten Person mit Einverständnis der versicherten Person, es sei denn,
   Die Gesamtversicherungssumme kann aus zwei Komponenten bestehen, einer fallenden                    es handelt sich dabei um gesetzlich erlaubte ärztliche Sterbehilfe, wenn die versicherte Person
   Versicherungssumme sowie einer gleichbleibenden Versicherungssumme, wenn Sie eine                   palliativ betreut wird und an einer unheilbaren Krankheit leidet.
   Schlussrate/Ballonrate vereinbart haben.                                                         7. durch grobe Fahrlässigkeit der versicherten Person (zum Beispiel: absichtlich verursachte
   Während die gleichbleibende Versicherungssumme (Schlussrate/Ballonrate) während der                 Krankheiten und Verletzungen, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch).
   Laufzeit gleich bleibt und im Todesfall fällig wird, fällt die fallende Versicherungssumme       §6. Was ist vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten bzw. zu tun?
   erstmalig einen Monat nach Darlehensauszahlung bis zum Ende der Laufzeit die                         (Obliegenheiten)
   Versicherungssumme Null ist.                                                                     1. Der Tod der versicherten Person ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Folgende
   Die fallende Versicherungssumme fällt wie die Restschuld eines Darlehens in Abhängigkeit von        Unterlagen sind einzureichen, sofern die Beschaffung der Unterlagen billigerweise zumutbar
   den vereinbarten Zins- und Tilgungsraten. Für die Berechnung des Verlaufs der fallenden             ist:
   Versicherungssumme wird der im Versicherungsschein aufgeführte jährliche Zins zugrunde              • eine Kopie des Versicherungsantrags,
   gelegt.
                                                                                                       • eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde,
   Die Berechnung der fallenden Versicherungssumme im Todesfall bei einem bereits getilgten
                                                                                                       • ein amtliches Zeugnis über die Todesursache, die zum Tode der versicherten Person geführt
   Darlehen kann wie folgt nachvollzogen werden:
                                                                                                         hat.
   G = die anfängliche fallende Versicherungssumme
                                                                                                    2. Bei Verletzung einer Obliegenheit gilt § 9 der AVB-Santander RSV Plus.
   m = die vereinbarte Darlehensdauer in Monaten
   n = die abgelaufenen vollen Monate zum Zeitpunkt des Todes
   z = der jährliche Zinssatz geteilt durch 12
          (1+𝑧𝑧)𝑚𝑚 − (1+𝑧𝑧)𝑛𝑛
   𝐺𝐺 ×      (1+𝑧𝑧)𝑚𝑚 −1
   Wenn Sie eine Schlussrate/Ballonrate vereinbart haben, wird die gleichbleibende
   Versicherungssumme zu der berechneten fallenden Versicherungssumme zum Zeitpunkt des
   Todes hinzuaddiert.
   Beispielrechnung: Für eine Darlehensdauer von 60 Monaten und einem Zins von 6% (z=0,5%)
   und 20.000 Euro ergibt sich nach 30 Monaten die folgende Berechnung:
                           (1+0,5%)60 − (1+0,5%)30
   20.000 𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸𝐸 ×                                 = 10.746,74 Euro. Dies stellt die fallende
                                (1+0,5%)60 −1
   Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Todes dar, welche unserer Leistung entsprechen
   würde.


                                                                                                                                                                    SCB_M_TC_PPIC_20231206
                                                                                              Seite 4 von 8

[Seite 5]
                                                          Besondere Bedingungen für die Santander RSV Plus bei Arbeitsunfähigkeit
§1. Was ist Gegenstand des Versicherungsschutzes?                                                       §7. Welche Einschränkungen und Ausschlüsse der Leistungspflicht gibt es?
1. Die Santander RSV Plus bei Arbeitsunfähigkeit dient der Absicherung Ihrer                            Wir leisten nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit verursacht, ist:
   Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Darlehensgeber im Falle einer vorübergehenden
   Arbeitsunfähigkeit.                                                                                  1. durch Alkoholismus oder eine Suchterkrankung (Drogen- oder Medikamentenmissbrauch) der
2. Eine versicherte Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie infolge einer ärztlich nachgewiesenen           versicherten Person oder durch einen Unfall, der infolge eines Rausches von der versicherten
   Gesundheitsstörung nach Versicherungsbeginn vorübergehend vollständig außerstande ist,                  Person verursacht worden ist;
   Ihre bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben, sie auch nicht ausübt und keiner anderen              2. direkt oder indirekt durch kriegerische Ereignisse, innere Unruhen oder Bürgeraufständen,
   Erwerbstätigkeit nachgeht.                                                                              sofern die versicherte Person aktiv teilgenommen hat;
                                                                                                        3. direkt oder indirekt durch Atom- oder Kernspaltung und/oder -fusion oder andere ähnliche
§2. Wer ist versichert?                                                                                    Reaktionen oder radioaktive Kräfte oder Stoffe verursacht wurden;
Sie, die erste versicherte Person.                                                                      4. direkt oder indirekt durch den vorsätzlichen Einsatz von biologischen oder chemischen Waffen
§3. Welchen Zeitraum umfasst die Wartezeit?                                                                oder dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von biologischen oder
                                                                                                           chemischen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben
Die Wartezeit beträgt drei Monate ab Beginn des Versicherungsschutzes. Es besteht kein                     einer Vielzahl von Personen zu gefährden;
Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person innerhalb der ersten drei Monate ab Beginn             5. durch Krankheiten und Verletzungen, die durch grobe Fahrlässigkeit oder absichtlich von der
des Versicherungsschutzes arbeitsunfähig wird. Es besteht für den gesamten Zeitraum dieser                 versicherten Person verursacht wurde, es sei denn es handelt sich dabei um:
Arbeitsunfähigkeit kein Versicherungsschutz. Die Wartezeit gilt nicht bei einer durch Unfall                a. Folgen eines Selbstmordversuches der drei Jahre nach Beginn des Versicherungsschutzes
versursachten Arbeitsunfähigkeit, solange sich der Unfall während der Wartezeit ereignet hat.                  verübt wurde
§4. Welchen Zeitraum umfasst die Karenzzeit?                                                                b. Folgen eines Selbstmordversuches, der nachweislich durch eine psychische Störung
Die Karenzzeit beginnt mit Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und beträgt im Leistungsfall 42 Tage. Es            verursacht wurde, die den freien Willen ausschließt und nicht durch Alkohol-, Drogen- oder
besteht kein Leistungsanspruch für diesen Zeitraum.                                                            Medikamentenmissbrauch verursacht wurde
                                                                                                            c. oder vorsätzlich mit Zustimmung der versicherten Person verursacht wurden.
Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit gilt die Karenzzeit erneut.                                                    Nicht beinhaltet in dieser Klausel ist die ärztliche Sterbehilfe, wenn die versicherte Person
§5. Welche Leistungen erbringen wir, wenn Sie arbeitsunfähig werden, und für welche                            palliativ betreut wird und an einer unheilbaren Krankheit leidet.
    Dauer?                                                                                              6. durch Begehung oder den Versuch einer Straftat oder illegalen Handlung durch die versicherte
1. Der Versicherungsschutz beginnt gemäß der in § 3 AVB- Santander RSV Plus bei                            Person;
   Arbeitsunfähigkeit getroffenen Regelung, jedoch nicht vor dem Ablauf einer Wartezeit von drei        7. durch Folgen einer medizinisch nicht notwendigen Behandlung (zum Beispiel
   Monaten.                                                                                                Schönheitsoperationen, Piercings, etc.).
2. Im Versicherungsfall zahlen wir zur ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Darlehensrate eine      §8. Was ist vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten bzw. zu tun?
   Leistung in Höhe der ursprünglich vereinbarten monatlichen Darlehensrate, maximal jedoch                 (Obliegenheiten)
   2.000 Euro. Wir zahlen die Leistung erstmalig zum Zeitpunkt der Fälligkeit, die auf den Ablauf       Zusätzlich zu den in § 8 AVB – Santander RSV Plus aufgeführten Obliegenheiten gilt folgendes:
   der Karenzzeit von 42 Tagen folgt. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Leistungsvoraussetzungen
                                                                                                        1. Der Eintritt einer den leistungsfreien Zeitraum (Karenzzeit) von 42 Tagen übersteigenden
   weiterhin gegeben sein.
                                                                                                           Arbeitsunfähigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
3. Wir leisten je Versicherungsfall, solange:
                                                                                                        2. Zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit müssen Sie uns eine ärztlich attestierte
   • die versicherte Person arbeitsunfähig ist und sie dies durch eine ärztlich attestierte                Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und auf unser Verlangen ein ärztliches Zeugnis auf unserem
     Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nachweisen (siehe § 8.2) und                                       Original-Vordruck einreichen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss die zugrunde
   • die versicherte Person keine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente erhält,                      liegenden Diagnosen und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit enthalten sowie
   maximal jedoch für einen Leistungszeitraum von 12 Monaten nach Ablauf der Karenzzeit.                   den Anforderungen, gemäß der “Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie” des Gemeinsamen
   Während der Vertragslaufzeit haben Sie Anspruch auf insgesamt maximal 36 Zahlungen der                  Bundesausschusses“ entsprechen.
   monatlichen Versicherungssumme aus allen Deckungen gemäß § 11 AVB – Santander RSV                       Wir können zudem eine medizinische Untersuchung von der versicherten Person durch einen
   Plus.                                                                                                   von uns bestimmten, zugelassenen und praktizierenden Arzt verlangen.
4. Nach jeder Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit beginnt die Karenzzeit (Frist von 42 Tagen)          3. Wir können – dann allerdings auf unsere Kosten – weitere notwendige Nachweise verlangen
   erneut, in der kein Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistung besteht. Dies gilt auch, wenn die          und erforderliche Erhebungen selbst anstellen. Wir können, auch wenn wir bereits
   erneute Arbeitsunfähigkeit durch die gleiche Krankheitsart, wie bereits zuvor, verursacht               Versicherungsleistungen erbringen, weitere Nachweise verlangen, dass die Voraussetzungen
   worden ist.                                                                                             unserer Leistungspflicht noch immer erfüllt sind. Für diese weiteren Nachweise gilt § 7 Nr. 2 der
§6. Was passiert, wenn Sie den Versicherungsfall verspätet melden?                                         AVB- Santander RSV Plus entsprechend.
                                                                                                        4. Wurden Leistungsansprüche wegen der Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person geltend
Zeigen Sie als Versicherungsnehmer, dem Versicherer die Arbeitsunfähigkeit schuldhaft nicht                gemacht, sind Sie verpflichtet, uns die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit unverzüglich
unverzüglich nach Eintritt an (vgl. den nachfolgenden § 8 AVB- Santander RSV Plus), wird die               anzuzeigen.
Versicherungsleistung erstmalig zum Zeitpunkt des auf die Anzeige folgenden Monats erbracht.            5. Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung muss diese nach den ersten drei
                                                                                                           Krankheitsmonaten von einem niedergelassenen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie,
                                                                                                           Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Facharzt für Kinder- und
                                                                                                           Jugendpsychiatrie und Psychotherapie bescheinigt werden.
                                                                                                        6. Bei Verletzung einer der Obliegenheiten nach den vorgenannten Absätzen gilt § 9 Nr. 3 – 5 der
                                                                                                           AVB- Santander RSV Plus.


     Für Arbeitnehmer:
                                                 Besondere Bedingungen für die Santander RSV Plus bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit

§1. Was ist Gegenstand des Versicherungsschutzes?                                                       4. Versicherungsschutz wird nur gewährt, wenn die versicherte Person bis zum Eintritt der
1. Die Santander RSV Plus bei Arbeitslosigkeit dient der Absicherung Ihrer                                 Arbeitslosigkeit mindestens seit sechs Monaten fortdauernd bei demselben Arbeitgeber als
   Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Darlehensgeber im Falle einer unverschuldeten                     Arbeitnehmer im Sinne dieser Bedingungen beschäftigt (angestellt) waren.
   Arbeitslosigkeit.                                                                                    §2. Wer ist versichert?
2. Eine versicherte Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person aus einer Beschäftigung     Sie, die erste versicherte Person.
   (siehe nachfolgend Nr. 4) heraus während der Dauer der Versicherung unverschuldet arbeitslos
   wird, keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, bei der zuständigen Agentur für      §3. Wann sind Sie Arbeitnehmer im Sinne dieser Bedingungen?
   Arbeit als arbeitslos gemeldet ist, Arbeitslosengeld wegen Arbeitslosigkeit bezieht und sich aktiv   Die versicherte Person gilt als Arbeitnehmer, wenn sie einer angestellten und bezahlten
   um Arbeit bemüht. Letzteres setzt voraus, dass die versicherte Person den Anforderungen der          Beschäftigung nachgeht. Die Beschäftigung muss zudem ein sozialversicherungspflichtiges
   Agentur für Arbeit bzgl. der Berechtigung des Bezuges von Arbeitslosengeld nachkommt.                Arbeitsverhältnis von mehr als 15 Stunden pro Woche sein.
3. Bei Verlust der Beschäftigung muss die Arbeitslosigkeit Folge einer Kündigung des
   Arbeitgebers oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der
   vergleichsweisen Erledigung eines Kündigungsschutz-Prozesses oder zur Abwendung einer
   betriebsbedingten Kündigung sein. Kündigungen, die die versicherte Person ausgesprochen
   hat und Kündigungen bzw. Vertragsaufhebungen, die vor Beginn des Versicherungsschutzes
   oder während der Wartezeit ausgesprochen werden, begründen keinen Versicherungsfall.


                                                                                                                                                                          SCB_M_TC_PPIC_20231206
                                                                                                  Seite 5 von 8

[Seite 6]
Die versicherte Person gilt jedoch nicht als Arbeitnehmer, wenn sie folgende                         §7. Was passiert, wenn Sie den Versicherungsfall verspätet melden?
Arbeitsverhältnisse oder Tätigkeiten ausübt:                                                         Zeigen Sie uns den Versicherungsfall schuldhaft nicht unverzüglich nach Ablauf der Karenzzeit
-    Saisonarbeiten; projektgebundene Arbeiten, für die sie speziell angestellt wurde;               (Frist von 2 Monaten) an (vgl. § 9 Nr.1 Besondere Bedingungen bei Arbeitslosigkeit) wird die
     Arbeitsverträge während der Probezeit und Ausbildungszeiten; saisonale Kurzarbeit (gemäß        Versicherungsleistung erstmalig zum Zeitpunkt des auf die Anzeige folgenden Monats erbracht.
     § 101 SGB III); sowie Personen, die bei Ehegatten oder in direkter Linie Verwandten
     beschäftigt sind.                                                                               §8. Welche Einschränkungen und Ausschlüsse der Leistungspflicht gibt es?
-    Selbstständige; Beamte; Richter; Pensionäre; Bundesfreiwilligendienst; Berufssoldaten,          Wir leisten nicht, wenn die versicherte Person:
     Zeitsoldaten.                                                                                   1. bei Versicherungsbeginn von der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§4. Welchen Zeitraum umfasst die Wartezeit?                                                             Kenntnis hatte oder aufgrund grober Fahrlässigkeit keine Kenntnis hatte;
                                                                                                     2. durch Umstände arbeitslos wird, die in § 7 der Besonderen Bedingungen für die Santander RSV
Die Wartezeit beträgt drei Monate ab Beginn des Versicherungsschutzes. Es besteht kein
                                                                                                        Plus bei Arbeitsunfähigkeit genannt werden;
Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person:
                                                                                                     3. durch Begehung oder den Versuch einer Straftat oder illegalen Handlung durch die versicherte
   •    vor oder innerhalb der ersten drei Monate ab Beginn des Versicherungsschutzes ihre Arbeit       Person ausgelöst wurde;
        verliert                                                                                     4. aufgrund eines vorsätzlichen Fehlverhaltens oder aufgrund grober Fahrlässigkeit gekündigt
oder                                                                                                    wurde;
                                                                                                     5. aus den folgenden Arbeitsverhältnissen oder Tätigkeiten heraus arbeitslos wurde:
   •    aus einer Kurzarbeit heraus ihre Arbeit verliert, die vor oder innerhalb der ersten drei
                                                                                                        Saisonarbeiten; projektgebundene Arbeiten, für die die versicherte Person speziell angestellt
        Monate ab Beginn des Versicherungsschutzes begann.
                                                                                                        wurden; Arbeitsverträge während der Probezeit und Ausbildungszeiten; saisonale Kurzarbeit
Es besteht für den gesamten Zeitraum dieser Arbeitslosigkeit kein Versicherungsschutz.                  (gemäß § 101 SGB III); sowie Personen, die bei Ehegatten oder in direkter Linie Verwandten
§5. Welchen Zeitraum umfasst die Karenzzeit?                                                            beschäftigt sind.
                                                                                                     6. aus einem nicht voll sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis arbeitslos wurde. (z.B.
Die Karenzzeit beginnt mit Eintritt der Arbeitslosigkeit und beträgt im Leistungsfall zwei Monate.
                                                                                                        Beamte; Selbstständige; Freiberufler; Berufs- und Zeitsoldaten; geringfügige
Es besteht kein Leistungsanspruch für diesen Zeitraum.
                                                                                                        Beschäftigungsverhältnisse) oder
Bei wiederholter Arbeitslosigkeit innerhalb der Vertragslaufzeit gilt die Karenzzeit erneut.         7. durch Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses arbeitslos wurde.
§6. Welche Leistungen erbringen wir, wenn die versicherte Person unverschuldet                       §9. Was ist vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten bzw. zu tun?
    arbeitslos wird, und für welche Dauer?                                                               (Obliegenheiten)?
1. Der Versicherungsschutz beginnt gemäß der in § 3 AVB- Santander RSV Plus getroffenen              Zusätzlich zu den in § 8 AVB- Santander RSV Plus aufgeführten Obliegenheiten gilt Folgendes:
   Regelung, jedoch nicht vor dem Ablauf der Wartezeit von drei Monaten.
                                                                                                     1. Dauert die Arbeitslosigkeit nach Ablauf der Karenzzeit an (Frist von 2 Monaten), haben Sie uns:
2. Im Versicherungsfall zahlen wir zur ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Darlehensrate eine
                                                                                                        a) Beginn und Ende der unverschuldeten Arbeitslosigkeit unverzüglich in Textform anzuzeigen,
   Leistung in Höhe der ursprünglich vereinbarten monatlichen Darlehensrate, maximal jedoch
                                                                                                        b) das mit Kündigungsgründen versehene Kündigungsschreiben oder eine Bescheinigung des
   2.000 Euro. Wir zahlen die Leistung erstmalig zum Zeitpunkt der Fälligkeit, die auf den Ablauf
                                                                                                           Arbeitgebers über den Kündigungsgrund vorzulegen,
   der Karenzzeit von 2 Monaten folgt. Zu diesem Zeitpunkt müssen die
                                                                                                        c) eine vom letzten Arbeitgeber für die Agentur für Arbeit ausgefüllte
   Leistungsvoraussetzungen weiterhin gegeben sein.
                                                                                                           Arbeitsbescheinigungskopie vorzulegen und
3. Wir leisten je Versicherungsfall, solange die versicherte Person:                                    d) eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit vorzulegen, aus der sich ergibt, seit wann die
   • bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet ist,                                   versicherte Person bei der Agentur für Arbeit ununterbrochen als arbeitslos und als
   • Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit hat und               arbeitsuchend gemeldet ist.
   • sich aktiv um Arbeit bemüht,                                                                    2. Während der Leistungsdauer haben Sie uns:
   maximal jedoch für einen Leistungszeitraum von 12 Monaten nach Ablauf der Karenzzeit.
   Während der Vertragslaufzeit haben Sie Anspruch auf insgesamt maximal 36 Zahlungen der               a) den ersten und jeden weiteren Bewilligungs- oder Änderungsbescheid der Agentur für Arbeit
   monatlichen Versicherungssumme aus allen Deckungen gemäß § 11 AVB – Santander RSV                       unverzüglich vorzulegen, aus dem sich die Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld ergibt,
   Plus.                                                                                                b) sowohl jegliche eventuelle Reduzierung des Arbeitslosengeldes oder des Anspruchs als
4. Die Leistungsdauer bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist begrenzt durch die Dauer der                auch die nachträgliche Aberkennung des Arbeitslosengeldanspruchs durch die Agentur für
   zugrunde liegenden Befristung. Ist die Arbeitslosigkeit durch die Befristung des                        Arbeit unverzüglich mitzuteilen, und
   Arbeitsvertrages eingetreten, besteht kein Leistungsanspruch.                                        c) das ununterbrochene Fortbestehen der unverschuldeten Arbeitslosigkeit, den regelmäßigen
5. Mehrfache Arbeitslosigkeit ist versichert. Im Falle der erneuten Arbeitslosigkeit müssen die            Bezug von Arbeitslosengeld und die aktiven Bemühungen, um eine neue Arbeitsstelle jeden
   Anspruchsvoraussetzungen des vorstehenden §1 und folgende Bedingungen der Besonderen                    Monat unverzüglich nachzuweisen.
   Bedingungen bei Arbeitslosigkeit erfüllt sein, insbesondere muss die versicherte Person auch      3. Sofern Sie uns die oben genannten Belege (Nachweise/Bescheinigungen) vorzulegen haben,
   bei Beginn eines erneuten Versicherungsfalles mindestens sechs Monate durchgehend bei                gilt dies nur, wenn Ihnen die Beschaffung billigerweise zugemutet werden kann.
   demselben (gegebenenfalls neuen) Arbeitgeber vollzeitbeschäftigt gewesen sein (mindestens         4. Sie sind verpflichtet, uns den Eintritt der versicherten Person in den endgültigen Ruhestand
   15 Stunden pro Woche).                                                                               oder Vorruhestand unverzüglich anzuzeigen.
6. Sollte die versicherte Person vor dem Ende der maximalen Leistungsdauer von 12 Monate eine        5. Bei Verletzung einer der Obliegenheiten nach den vorgenannten Absätzen gilt § 9 Nr. 3 – 5
   befristete Tätigkeit aufnehmen, und erneut eine unverschuldete Arbeitslosigkeit im Anschluss         AVB- Santander RSV Plus.
   dieser befristeten Tätigkeit eintreten, so werden wir die Leistungszahlung ohne eine erneute
   Karenzzeit (Frist von 2 Monaten) wieder aufnehmen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem
   die maximale Leistungsdauer von 12 Monaten des ursprünglichen Arbeitslosigkeitsfalles
   erreicht ist.

       Für Beamter, Selbstständige und Rentner:
                                     Besondere Bedingungen für die Santander RSV Plus bei schweren Krankheiten

§1.    Was ist Gegenstand des Versicherungsschutzes?                                                 §3.   Welchen Zeitraum umfasst die Wartezeit?
1. Die Santander RSV Plus bei schweren Krankheiten dient der Absicherung Ihrer                       Die Wartezeit beträgt drei Monate ab Beginn des Versicherungsschutzes. Dies bedeutet, sollte
   Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Darlehensgeber, wenn Sie an einer der folgenden             innerhalb der ersten drei Monate eine der schweren Krankheiten diagnostiziert werden oder der
   genannten und in § 4 näher definierten schweren Krankheiten erkrankt:                             Verdacht auf eine der schweren Krankheiten bestehen, ist dies nicht versichert. Die versicherte
   a) Invasiver Krebs                                                                                Person hat für den gesamten Zeitraum dieses Ereignisses keinen Versicherungsschutz. Die
   b) Herzinfarkt                                                                                    schwere Krankheit ist erst versichert, wenn der Verdacht durch einen Arzt und die Diagnose von
   c) Schlaganfall                                                                                   einem Arzt nach der Wartezeit geäußert wurde. Ein Verdacht auf eine der im Versicherungsschutz
   d) Nierenversagen                                                                                 inbegriffenen schweren Krankheit besteht, wenn ein behandelnder qualifizierter Arzt der
   e) Hauptorgantransplantation                                                                      versicherten Person, Ihnen oder der versicherten Person einen Verdacht auf eine dieser
   f) Bypass-Operation der Koronararterien                                                           Krankheiten gegenüber äußert.
§2.    Wer ist versichert?                                                                           §4.   Was sind die Leistungsvoraussetzungen des Versicherungsschutzes bei schweren
                                                                                                           Krankheiten?
Sie, die erste versicherte Person, sofern diese Deckung im Antrag und Versicherungsschein
aufgeführt ist und bei Eintritt des Versicherungsfalles entweder Beamter, selbstständig tätig oder   Ihre für den Leistungsanspruch notwendige Diagnose bzw. Bestätigung muss endgültig und
im Ruhestand (einschl. Vorruhestand) sind.                                                           eindeutig sein. Gegebenenfalls müssen zusätzlich für die Feststellung des Leistungsanspruchs
                                                                                                     eine von uns ausdrücklich verlangte Begründung bzw. Test(s) vorgelegt werden. Soweit in den
                                                                                                     folgenden Definitionen besondere Unterlagen genannt sind, sind diese der Diagnose bzw.
                                                                                                     Bestätigung beizufügen.

                                                                                                                                                                     SCB_M_TC_PPIC_20231206
                                                                                               Seite 6 von 8

[Seite 7]
    Manche der hier aufgeführten Definitionen enthalten vereinfachte Erläuterungen                    §5.   Welche Leistung erbringen wir, wenn Sie an einer schweren Krankheit erkranken?
    medizinischer Begriffe. Diese vereinfachten Erläuterungen sind jedoch rechtlich                   1. Der Versicherungsschutz beginnt gemäß der in § 3 AVB- Santander RSV Plus bei schweren
    unverbindlich. Der Anspruch auf Leistung hängt allein von der jeweiligen Definition, ggf. unter      Krankheiten getroffenen Regelung, jedoch nicht vor dem Ablauf einer Wartezeit von drei
    Berücksichtigung von Ausschlüssen ab:                                                                Monaten.
a) Invasiver Krebs                                                                                    2. Im Versicherungsfall zahlen wir zur ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Darlehensrate eine
     Vereinfachte Erläuterung: Krebs ist eine bösartige Gewebsneubildung, bei der Tumorzellen            Leistung in Höhe der ursprünglich vereinbarten monatlichen Darlehensrate, maximal jedoch
     durch unkontrolliertes Wachstum gesunde Körperzellen im Gewebe verdrängen und                       2.000 Euro. Wir zahlen die Leistung erstmalig zum Zeitpunkt der Fälligkeit, die auf die Diagnose
     zerstören.                                                                                          folgt.
                                                                                                      3. Im Versicherungsfall zahlen wir zur ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Darlehensrate eine
     Invasiver Krebs im Sinne dieser Bedingungen umfasst invasive Krebserkrankungen aber                 Leistung in Höhe der ursprünglich vereinbarten monatlichen Darlehensrate bis zu maximal 9
     auch Leukämie, maligne Knochenmarkserkrankungen, Lymphome (vereinfachte                             Monate für maximal eine der zuvor genannten schweren Krankheiten. Insgesamt haben Sie
     Erläuterung: bösartige Tumore des Lymphsystems) und Morbus Hodgkin. Die Diagnose                    während der Vertragslaufzeit einen Anspruch auf bis zu insgesamt maximal 36
     muss durch einen Pathologen oder Onkologen anhand eines feinstgeweblichen Nachweises                Monatszahlungen aus allen Deckungen gemäß § 11 AVB – Santander RSV Plus.
     erfolgen.
                                                                                                      4. Sollten Sie aus einem Leistungsanspruch für schwere Krankheiten arbeitsunfähig im Sinne der
b) Herzinfarkt                                                                                           Besonderen Bedingungen der Santander RSV Plus bei Arbeitsunfähigkeit werden, wird der
     Versichert ist das Absterben eines Teils des Herzmuskels infolge unzureichender Blutzufuhr          Leistungsanspruch ab diesem Moment über diese Bedingungen geprüft. Die maximale
     zum Herzmuskel genannt Myokardinfarkt (vereinfachte Erläuterung: Umgangssprachlich                  Leistungsdauer über die Leistungen aus diesen Abdeckungen beträgt 12 Monate pro
     auch Herzinfarkt oder Herzanfall genannt).                                                          Versicherungsfall.
     Der Zeitpunkt des Auftretens und die folgenden Anzeichen müssen durch einen Kardiologen          §6. Welche Einschränkungen und Ausschlüsse der Leistungspflicht gibt es?
     nach den Regeln der deutschen Gesellschaft für Kardiologie bzw. den entsprechenden in            1. Wir leisten nicht, wenn die schwere Krankheit der versicherten Person verursacht, ist:
     einem anderen anerkannten Staat angewandten Regeln nachgewiesen werden:                          a) durch Alkoholismus oder eine Suchterkrankung (Drogen- oder Medikamentenmissbrauch) oder
     Charakteristischer Anstieg der herzspezifischen Enzyme z.B. Troponine sowie mindestens              durch einen Unfall infolge eines Rausches der versicherten Person;
     eines der beiden folgenden Kriterien:                                                            b) direkt oder indirekt durch kriegerische Ereignisse oder innere Unruhen, sofern die versicherte
           • Typisch klinische Symptome (zum Beispiel charakteristische Brustschmerzen)                  Person aktiv teilgenommen hat;
           oder
                                                                                                      c) direkt oder indirekt durch Atom- oder Kernspaltung und / oder -fusion oder andere ähnliche
           • Neue, charakteristische Veränderungen im Elektrokardiogramm (EKG)
                                                                                                         Reaktionen oder radioaktive Kräfte oder Stoffe verursacht wurden.
c) Schlaganfall
                                                                                                      d) direkt oder indirekt durch den vorsätzlichen Einsatz von biologischen oder chemischen Waffen
     Versichert ist ein Schlaganfall, d.h. eine plötzlich auftretende Schädigung des Gehirns,            oder dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von biologischen oder
     hervorgerufen durch eine akute Minderdurchblutung oder eine Hirnblutung. Beide führen zu            chemischen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben
     einem Blut- und Sauerstoffmangel mit Absterben von Gehirnzellen und daraus resultierend             einer Vielzahl von Personen zu gefährden.
     zu neurologischen Störungen. Die Hirnzellen bleiben größtenteils irreversibel geschädigt.
                                                                                                      e) durch Krankheiten und Verletzungen, die durch grobe Fahrlässigkeit der versicherten Person
     Der Zeitpunkt des Auftretens und die folgenden Anzeichen müssen durch einen qualifizierten
                                                                                                         verursacht wurde oder absichtlich von ihr verursacht wurden, es sei denn es handelt sich dabei
     Arzt bestätigt werden:
                                                                                                         um:
           • Permanentes neurologisches Defizit mit anhaltenden klinischen Symptomen
                                                                                                            • Folge eines Selbstmordversuches der                drei    Jahre    nach    Beginn     des
           oder
                                                                                                              Versicherungsschutzes verübt wurde oder
           • Eindeutiger Nachweis von abgestorbener Gewebeteile
           oder                                                                                             • Folge eines Selbstmordversuches, der nachweislich durch eine psychische Störung
           • Blutung nachgewiesen auf einem Gehirnscan und ein neurologisches Defizit mit                     verursacht wurde, die den freien Willen ausschließt und nicht durch Alkohol-, Drogen-
              anhaltenden klinischen Symptomen von mindestens 24 Stunden.                                     oder Medikamentenmissbrauch verursacht wurde oder vorsätzlich mit Zustimmung der
d) Nierenversagen                                                                                             versicherten Person verursacht wurden. Nicht beinhaltet in dieser Klausel ist die ärztliche
                                                                                                              Sterbehilfe, wenn die versicherte Person palliativ betreut wird und an einer unheilbaren
     Versichert ist ein endgültiges, nicht mehr zu behebendes Nierenversagen. Entweder muss
                                                                                                              Krankheit leidet.
     eine regelmäßige Dialyse durchgeführt werden oder eine Nierentransplantation wird
     gemacht. Die Diagnose muss durch einen Arzt für Nephrologie nachgewiesen werden.                 f) durch Schwangerschaft, wegen Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung;
e) Hauptorgantransplantation                                                                          g) durch Begehung oder den Versuch einer Straftat oder illegalen Handlung durch die versicherte
                                                                                                         Person oder;
     Die versicherte Person muss eines der folgenden Organe durch ein Transplantat oder ein
     künstliches Organ vollständig ersetzt bekommen: Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse           h) durch Folgen einer medizinisch nicht notwendigen Behandlung.
     oder Knochenmark.                                                                                2. Nicht versichert sind:
f) Bypass-Operation der Koronararterien                                                                  a) Die folgenden Krebserkrankungen:
     Versichert ist die Bypass-Operation der Koronararterien.                                               • Carcinoma in suit, nicht-invasive Krebserkrankungen oder alle prämalignen
                                                                                                              Erkrankungen
     Vereinfachte Erläuterung: Bei der Bypass-Operation am Herzen werden verengte oder
     verschlossene Abschnitte der Herzkranzgefäße (Koronararterien) überbrückt mit dem Ziel,                • Maligne Melanome der Haut nach der TNM- Klassifikation T1a N0 M0, T1b N0 M0 und
     die Durchblutung des Herzmuskels wiederherzustellen. Als Überbrückung dienen                             T2a N0 M0
     körpereigene Arterien der Brustwand oder Venen- oder Arterienstücke aus dem Unter- oder                • Hyperkeratosen, Dermatofibrosarkonma, Basaliome und Spinaliome
     Oberschenkel bzw. künstliche Gefäße, die in die Herzkranzarterie eingenäht werden. Dies                • Früher Prostatakrebs nach der TNM-Klassifikation T1a N0 M0 und T1b N0 M0, T2a N0
     schließt auch das Anlegen von mehreren Bypässen während derselben Operation ein.                         M0
                                                                                                            • Alle anderen Tumorerkrankungen im Stadium I oder Stadium 0 (UICC-Stadien), wenn für
     Folgende Befunde müssen vorgelegt werden:
                                                                                                              die Behandlung weder Strahlen- oder Chemotherapie erforderlich ist. Die medizinische
     Myokardisch Myokardischämie und Angina-pectoris-Symptomatik und Vorliegen                                Notwendigkeit einer Strahlen- oder Chemotherapie ist von einem qualifizierten Arzte zu
     signifikanter proximaler Stenosen (>70%) eines oder mehrerer der folgenden                               bestätigen.
     Koronargefäße:
                                                                                                         b) Angina Pectoris ohne Myokardinfarkt und andere Koronarsyndrome
           • Linke Koronararterie (LCA)                                                                  c) Transitorische ischämische Attacken (TIA) oder das Absterben von Sehnervengewebe für
           • Rechte Koronararterie (RCA)                                                                    die Netzhaut bzw. den Augenschlag.
           • Ramus interventricularis anterior (RIVA)                                                 §7.   Was ist vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten bzw. zu tun?
           • Ramus circumflexus (RCX)                                                                       (Obliegenheiten)?
                                                                                                      Zusätzlich zu den in § 8 AVB-Santander RSV Plus aufgeführten Obliegenheiten gilt Folgendes:
                                                                                                      1. Das Eintreten des Versicherungsfalls ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
                                                                                                      2. Zum Nachweis der schweren Krankheit müssen Sie uns eine ärztlich attestierte Bescheinigung
                                                                                                         und auf unser Verlangen ein ärztliches Zeugnis auf unserem Original-Vordruck einreichen. Der
                                                                                                         behandelnde Arzt muss das uns bestätigen wann ein behandelnder Arzt der versicherten
                                                                                                         Person, Ihnen oder der versicherten Person den Verdacht erstmals bezüglich der schweren
                                                                                                         gegenüber äußert hat.
                                                                                                      3. Bei Verletzung einer der Obliegenheiten nach den vorgenannten Absätzen gilt § 9 Nr. 3 – 5
                                                                                                         AVB-Santander RSV Plus.


                                                                                                                                                                        SCB_M_TC_PPIC_20231206
                                                                                                Seite 7 von 8

[Seite 8]
                                                                                       Datenschutzhinweise
                                                                                             (Stand 2021/05)


Informationen zur Datenverarbeitung                                                                   verarbeiten möchten, stellen wir sicher, dass sie mit den oben genannten Zwecken im Einklang
Ein wesentliches Ziel für CNP Santander Insurance Life DAC und CNP Santander Insurance                sind.
Europe DAC (wir) und den zugehörigen Unternehmen der Unternehmensgruppe ist es, die uns               Empfänger der personenbezogenen Daten
anvertrauten Informationen von unseren Kunden und allen, mit denen wir kommunizieren, zu              Die Erfüllung unserer Dienstleistungen erfordert möglicherweise die Weitergabe Ihrer
schützen. Dies ist entscheidend für die Aufrechterhaltung unseres Rufs und für die Erfüllung der      personenbezogenen Daten an die nachfolgenden Empfängerkategorien:
umfangreichen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, die an uns gestellt werden.
Transparenz ist uns im Umgang mit Informationen sehr wichtig und wir verpflichten uns die             Unternehmen der Unternehmensgruppe: wir nutzen eine Konzerngesellschaft, die Back-
folgenden Anforderungen zu erfüllen:                                                                  Office- und IT-Services anbietet. Unter bestimmten Umständen können wir auch Informationen
                                                                                                      an unsere Mutterunternehmen weitergeben.
•   die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
•   das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG),                                                               Dienstleister:       für   die    Vertragsverwaltung,     Leistungs-/Schadenbearbeitung,
•   die datenbezogenen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG),                          Beschwerdebearbeitung, Beitragseinzug und für die Kündigungsbearbeitung (sofern diese
•   sowie alle anderen relevanten Gesetze und die Ausübung Ihrer Rechte daraus.                       Tätigkeit nicht von Santander Consumer AG durchgeführt wird).
In diesen Datenschutzhinweisen verwenden wir die in der Datenschutz-Grundverordnung                   Fulfillment-Unternehmen: wir können externe Fulfillment-Unternehmen nutzen, um das
(„DSGVO“) definierte Terminologie.                                                                    Versenden Ihrer Versicherungsunterlagen innerhalb der vorgeschriebenen gesetzlichen
                                                                                                      Fristen sicherzustellen.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten (des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person)                  Vermittler: Wir können bestimmte Informationen bezüglich der Vertragsdauer oder der im
werden zunächst von der Santander Consumer Bank AG, Santander Platz 1, 41061, erhoben.                Rahmen Ihres Vertrages eingereichten Leistungsanfragen an die Santander Consumer Bank
Die Verantwortlichen, die CNP Santander Insurance Life DAC und CNP Santander Insurance                AG weitergeben. Dies dient der Wahrung unserer berechtigten Interessen und der
Europe DAC, sind in Irland ansässig und ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten        Gewährleistung einer transparenten Verteilung der Vermittleranreize.
verantwortlich.                                                                                       Rückversicherer: Wir können Ihre Versicherungsnummer und begrenzte Informationen an
Wir können unter folgender Adresse kontaktiert werden:                                                Rückversicherer weitergeben, um unser Risiko für unser Unternehmen im Rahmen unserer
                                                                                                      berechtigten Interessen abzusichern.
CNP Santander Insurance Life DAC/
CNP Santander Insurance Europe DAC                                                                    IT-Dienstleister: Bereitstellung      von    IT-System-,     IT-Sicherheitsdiensten-    und
2nd Floor Three Park Place                                                                            Marktforschungsergebnissen.
Hatch Street Upper                                                                                    Andere Empfänger: Wir können Ihre personenbezogenen Daten an andere Empfänger wie
Dublin 2                                                                                              Behörden oder Aufsichtsbehörden weitergeben, um den gesetzlichen Meldepflichten
Irland.                                                                                               nachzukommen.
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten per Post unter der oben genannten Anschrift mit         Eine Liste der von uns verwendeten Auftragsnehmern und Dienstleistern finden Sie auf unserer
dem Zusatz – z. Hd. Datenschutzbeauftragten - oder per E-Mail an:                                     Website unter: www.cnpsantander.de/p/dienstleisterliste.
dataprotectionofficer@cnpsantander.com                                                                Aufbewahrung personenbezogener Daten
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten                                    Der Zeitraum, für den wir Informationen speichern, hängt von der Verwendung dieser
Wir verarbeiten personenbezogene Daten wie Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten, Angaben zu                 Informationen ab. In einigen Fällen bestehen rechtliche Anforderungen, Daten für einen
Ihrem Darlehen bei der Santander Consumer Bank AG oder zu Ihrem Fahrzeug (falls dies für              Mindestzeitraum zu speichern. Wir speichern Informationen nicht länger als für die Zwecke
Ihren Versicherungsvertrag relevant ist) zu folgenden Zwecken:                                        erforderlich, für die die Daten erhoben und verarbeitet wurden, es sei denn, gesetzliche
                                                                                                      Vorschriften schreiben etwas anderes vor. Ihre personenbezogenen Daten werden zehn Jahre
• Wenn Sie den Versicherungsschutz beantragen, benötigen wir für den Abschluss des
                                                                                                      nach Kündigung / Ablauf Ihres Versicherungsvertrags sicher anonymisiert, es sei denn, wir sind
  Versicherungsvertrags die von uns im Antragsformular angeforderten Informationen, um
                                                                                                      verpflichtet diese für einen anderen berechtigten Zweck aufzubewahren.
  unsere Antragsprüfungen durchzuführen und den Antrag anzunehmen. Bitte beachten Sie,
  dass der Abschluss eines Versicherungsvertrages ohne Verarbeitung Ihrer                             Datenübermittlung an ein Drittland
  personenbezogenen Daten nicht möglich ist.                                                          Die oben beschriebene Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte kann zur
• Wir benötigen ferner Ihre personenbezogenen Daten für die Erfüllung des                             Datenübermittlung an ein Drittland führen, das kein angemessenes Schutzniveau für den
  Vertragsverhältnisses gemäß Art. 6 Abs. 1b) DSGVO um:                                               Datenschutz bietet. In diesem Fall haben die Versicherer entsprechende Maßnahmen getroffen,
                                                                                                      um den Datenschutz und die Einhaltung der geltenden Gesetze zu gewährleisten. Detaillierte
    • die Erfüllung Ihres Versicherungsvertrages,                                                     Informationen zu den Datenübermittlungen sowie zu den entsprechenden
    • die Bearbeitung Ihrer Fragen und Forderungen                                                    Datenschutzmaßnahmen erhalten Sie von unserem Datenschutzbeauftragten.
    • und die Bearbeitung von Leistungsanträgen des Versicherungsnehmers zu gewährleisten.            Automatisierte Entscheidungen und Profiling
      Dies beinhaltet die Speicherung personenbezogener Daten.                                        Ihre Berechtigung zum Abschluss eines Versicherungsvertrags mit uns basiert auf
    Falls wir Ihre Gesundheitsdaten für die Bearbeitung Ihres Leistungsantrags benötigen, bitten      versicherungsmathematisch festgelegten Annahmerichtlinien und Berechnungsgrundlagen.
    wir in diesem Fall um Ihre gesonderte Einwilligung gemäß Art. 9 Abs. 2 a) und Art. 7 DSGVO.       Wenn Sie beispielsweise einen Versicherungsantrag einreichen, wird Ihr Alter und
                                                                                                      Beschäftigungsstatus entsprechend geprüft. Diese Entscheidung ist erforderlich, um einen
• Zur Erfüllung gesetzlicher Rechtspflichten wie zum Beispiel die Schadens- und                       Vertrag zwischen Ihnen und uns, den Versicherern, gemäß Art. 22 Abs. 2 a) DSGVO
  Beitragsbuchhaltung, zu Revisionszwecken oder bei Kontrollen zur Geldwäschebekämpfung.
                                                                                                      abzuschließen. Sind Sie nicht mit der Entscheidung zufrieden, können Sie ein Eingreifen einer
  Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen
                                                                                                      Person beantragen, indem Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.
  Bestimmungen gemäß Art. 6 Abs. 1c) DSGVO.
                                                                                                      Anfragen und weitere Rechte
• Möglicherweise müssen wir personenbezogene Daten, soweit sie zur Wahrung berechtigter
                                                                                                      Sie haben gemäß der DSGVO besondere Rechte in Bezug auf von uns verarbeitete
  Interessen der verarbeitenden Stelle oder Dritter erforderlich sind, verarbeiten (Art. 6 Abs. 1
                                                                                                      personenbezogene Daten, z. B. das Recht auf Auskunft zu Ihren personenbezogenen Daten,
  Buchst. F DSGVO), wenn diese nicht in den Geltungsbereich der Vertragserfüllung oder
                                                                                                      diese zu korrigieren, zu löschen oder (unter bestimmten Umständen) einzuschränken und zu
  aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung fallen. Beispielsweise:
                                                                                                      übertragen. Wenn wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeiten, können Sie
    • Rücklagenbildung, Beitragsberechnung, versicherungsmathematische Analyse, aus                   der Datenverarbeitung widersprechen, wenn Ihre Situation zu unangemessenen Auswirkungen
      betriebswirtschaftlichen Gründen, Entwicklung von Prozessen und Dienstleistungen (wir           auf Ihre Datenschutzrechte führt. Wenn Sie Fragen, Anmerkungen oder Beschwerden
      verwenden so weit wie möglich anonymisierte Daten);                                             bezüglich der Erhebung oder Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten oder bezüglich
    • Risikomanagement und Betrugsprävention;                                                         dieser Datenschutzhinweise haben, wenden Sie sich bitte an unseren
                                                                                                      Datenschutzbeauftragten.
    • Zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs;
                                                                                                      Wenn Sie der Meinung sind, dass wir die Datenschutzbestimmungen nicht einhalten, können Sie
    • Kundenzufriedenheitsumfragen;                                                                   eine     Beschwerde    unbeschadet       anderweitiger   Rechtsbehelfe     bei     unserem
    • Makroökonomische Berichte oder für interne und administrative Buchhaltungszwecke;               Datenschutzbeauftragten oder alternativ bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde
                                                                                                      einreichen.
    • Die anonymisierten personenbezogenen Daten, um unsere Datenschutzanforderungen zu
      erfüllen.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur für die oben genannten Zwecke und stellen
sicher, dass sie nur Personen zur Verfügung stehen, die ein berechtigtes Interesse haben und
daher Zugriff benötigen. Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck


                                                                                                                                                                     SCB_M_TC_PPIC_20231206
                                                                                                Seite 8 von 8
```

