# Société Générale Insurance easybank Kredit: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-restschuld-societe-generale-insurance-easybank-ratenschutz.php
- Rechtlicher Träger: Sogecap S.A., Sogessur S.A.
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-restschuld-societe-generale-insurance-easybank-ratenschutz.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [AVB easybank Ratenschutz Kredit](https://www.easybank.de/resource/blob/123114/1d85505cafd5be7a5dbc34db32677f28/avb-easybank-de-ratenschutz-kredit-data.pdf), Fassung AVB PPI 0626 LOAN
- Original beim Versicherer (PDF): [AVB easybank Ratenschutz Kredit (zweite Fassung)](https://www.easybank.de/resource/blob/123114/b216a70e782df1e9f30ca63b3ee223dc/avb-easybank-de-ratenschutz-kredit-data.pdf), Fassung AVB PPI 0626 LOAN
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinformationsblatt Ratenschutz (easybank)](https://www.easybank.de/resource/blob/123112/e3c282287eefce957a9aa9493e3141a6/produktinformationsblatt-ratenschutz-data.pdf), Fassung IPID RSV 0226, Stand 02/26

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Restschuld oder Kreditbetrag, Höchstbetrag je versicherter Person) | ja, bis 100.000 € | Die maximale versicherte Summe Ihres Versicherungsschutzes beträgt im Todesfall 100.000 €. | 3.5, Seite 4 |
| Versicherungssumme folgt dem Tilgungsplan (fallend) | ja | Wenn Sie während der Dauer des Versicherungsschutzes sterben, zahlen wir die am Tag Ihres Todes ausstehende Restschuld Ihres Darlehens. | 5., Seite 5 |
| Versicherbare Kredite (Ratenkredit, Baufinanzierung, Leasing, Rahmenkredit, Kreditkarte) | ja | wenn Sie mit easybank einen Darlehensvertrag mit fest vereinbarten Raten zur Rückzahlung abgeschlossen und den Ratenschutz ausgewählt haben. | 3.1, Seite 4 |
| Gruppenversicherungsvertrag über den Kreditgeber (Bank ist Versicherungsnehmer) | ja | Der Versicherungsnehmer easybank schließt mit dem Versicherer Société Générale Insurance einen Gruppenversicherungsvertrag. | 2., Seite 2 |
| Einmalbeitrag, der mit dem Kredit mitfinanziert wird | ja | Sie bezahlen den Beitrag direkt an easybank. Sie finanzieren Ihren Beitrag mit Ihrem Darlehen mit. | 3.6, Seite 4 |
| Laufender (monatlicher) Beitrag möglich | nein | Sie zahlen Ihren Beitrag für den Ratenschutz einmalig, wenn Sie zu den Gruppenversicherungsverträgen angemeldet werden. | 3.6, Seite 4 |
| Bausteine einzeln wählbar (Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) | ja | Sie können zwischen 2 Optionen für den Versicherungsschutz wählen: Option 1: Versichert sind die Risiken Todesfall und Arbeitsunfähigkeit. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Eintrittsalter (Mindest- und Höchstalter bei Abschluss) | ja | wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. | 3.1, Seite 4 |
| Endalter, mit dem der Schutz endet | ja | am 67. Geburtstag | 3.8, Seite 4 |
| Höchstlaufzeit des Versicherungsschutzes | nicht geregelt |  |  |
| Höchster versicherbarer Kreditbetrag | nicht geregelt |  |  |
| Wohnsitz oder Beschäftigung im Inland als Voraussetzung | ja | mit dem Tag, an dem Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sprich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, verlegen | 3.8, Seite 4 |
| Zweiter Kreditnehmer mitversicherbar | ja | Wurde noch eine weitere Person als zweite versicherte Person im Ratenschutz angemeldet, gilt es Folgendes zu beachten | 3.4, Seite 4 |
| Leistung im Todesfall (Restschuld wird getilgt) | ja, bis 100.000 € | zahlen wir die am Tag Ihres Todes ausstehende Restschuld Ihres Darlehens. Wir zahlen maximal 100.000 €. | 5., Seite 5 |
| Maßstab der Todesfallleistung (Restschuld laut Tilgungsplan oder tatsächlicher Saldo) | ja | Diese entspricht der am Todestag ausstehenden Restschuld. | 2., Seite 3 |
| Rückständige Raten im Todesfall mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Überschuss über der Restschuld an Hinterbliebene | ja | easybank wird die Leistung mit Ihrem Darlehen verrechnen. Darüber hinausgehende Beträge zahlt easybank an Sie oder Ihre Erben aus. | 3.10, Seite 4 |
| Nur Unfalltod versichert | keine | Bei Unfalltod verdoppelt sich diese Summe | 5., Seite 5 |
| Ausschluss Selbsttötung in den ersten Jahren | ja | durch vorsätzliche Selbsttötung im Laufe der ersten zwei Versicherungsjahre. | 5.1, Seite 5 |
| Vorgezogene Leistung bei unheilbarer Krankheit | nicht geregelt |  |  |
| Tilgung der Restschuld bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität | nein | in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie unbefristet berufs- oder erwerbsunfähig werden | 3.8, Seite 4 |
| Ratenzahlung bei Arbeitsunfähigkeit | ja, bis 3.500 € | Wir zahlen während Ihrer Arbeitsunfähigkeit alle in dieser Zeit fällig werdenden versicherten Raten Ihres Darlehens. Wir zahlen maximal 3.500 € monatlich. | 6.2, Seite 5 |
| Karenzzeit bis zur ersten Leistung (Tage oder Wochen) | ja | Für die ersten 42 Tage der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie keine Leistung (Karenzzeit). | 6.2, Seite 5 |
| Leistung rückwirkend ab dem ersten Tag nach Ablauf der Karenz | nein | Während der Karenzzeit besteht bereits Versicherungsschutz, allerdings erhalten Sie während dieser Zeit noch keine Leistungen, sondern erst hinterher. | 2. Karenzzeit, Seite 2 |
| Höchstzahl der Raten je Versicherungsfall | ja | Die Leistung erhalten Sie höchstens bis zum Ende der Dauer des Versicherungsschutzes. | 6.2, Seite 5 |
| Höchstzahl der Raten über die ganze Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbetrag je Monatsrate | ja, bis 3.500 € | Wir zahlen maximal 3.500 € monatlich. | 6.2, Seite 5 |
| Selbständige und Freiberufler bei Arbeitsunfähigkeit versichert | ja | Arbeitsunfähig im Sinne dieser AVB sind Sie, wenn Sie als Arbeitnehmer, als Selbstständiger oder als Arbeitssuchende/r | 2., Seite 2 |
| Erneute Arbeitsunfähigkeit aus derselben Ursache (Wiedereintritt) | ja | Werden Sie innerhalb von 60 Tagen nach Genesung wegen der gleichen Erkrankung oder Unfallfolgen erneut arbeitsunfähig, betrachten wir dies als ein und denselben Versicherungsfall. | 6.6, Seite 6 |
| Begriff der Arbeitsunfähigkeit (zuletzt ausgeübter Beruf oder jede Tätigkeit) | ja | Ihre bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben und eine solche Tätigkeit auch tatsächlich nicht ausüben und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen. | 2., Seite 2 |
| Leistung bei Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei schwerer Krankheit (Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Ratenzahlung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit | ja, bis 3.500 € | zahlen wir zur vereinbarten Fälligkeit nach Ablauf der Karenzzeit (30 Tage) bei weiterhin bestehender Arbeitslosigkeit am Fälligkeitstag die planmäßig offenen Raten. | 7.5, Seite 6 |
| Wartezeit ab Versicherungsbeginn für Arbeitslosigkeit | ja | Zu Beginn des Versicherungsschutzes startet eine Wartezeit von 30 Tagen für das Risiko Arbeitslosigkeit. | 2. Wartezeit, Seite 3 |
| Karenzzeit bis zur ersten Leistung bei Arbeitslosigkeit | ja | nach Ablauf der Karenzzeit (30 Tage) | 7.5, Seite 6 |
| Mindestdauer ununterbrochener Beschäftigung vor Beginn | ja | Vor Beginn einer Arbeitslosigkeit müssen Sie mindestens 12 Monate ohne Unterbrechung tätig gewesen sein: 6 Monate davon bei demselben Arbeitgeber | 2., Seite 2 |
| Höchstzahl der Raten je Fall der Arbeitslosigkeit | ja | Die Dauer der Leistung ist auf höchstens 24 Monate pro Leistungsfall begrenzt. | 7.5, Seite 6 |
| Höchstzahl der Raten bei Arbeitslosigkeit über die Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Erneute Beschäftigungsdauer zwischen zwei Fällen | ja | Dazu müssen Sie vor Ihrer erneuten Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten wieder einer Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden bei demselben Arbeitgeber nachgehen | 7.6, Seite 6 |
| Ausschluss bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag | ja | Sie als versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen kündigen mussten | 2., Seite 2 |
| Ausschluss bei Ende eines befristeten Vertrags | ja | In den ersten 24 Monaten nach Versicherungsbeginn muss die Arbeitslosigkeit aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis heraus erfolgen. | 2., Seite 2 |
| Beamte, Selbständige oder Rentner von Arbeitslosigkeit ausgenommen | ja | Als Minijobber/in, Auszubildende/r, Saisonarbeiter, Hausfrau/-mann, Rentner/in oder in Elternzeit, sind Sie kein Arbeitnehmer im Sinne dieser Versicherungsbedingungen. | 2., Seite 2 |
| Leistung bei Kurzarbeit oder Insolvenz des Arbeitgebers | nein | Daher ist Kurzarbeit an sich nicht versichert. | 2. Kurzarbeit, Seite 3 |
| Allgemeine Wartezeit ab Beginn (Tod, Arbeitsunfähigkeit) | keine | Im Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit gibt es keine Wartezeit. | 2. Wartezeit, Seite 3 |
| Ausschluss bekannter Vorerkrankungen | ja | Ein Versicherungsfall, der zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag bereits bestanden hat oder bekannt ist. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Rückschauzeit und Dauer der Vorerkrankungsklausel | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder Gesundheitserklärung bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss psychischer Erkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Rücken- und Wirbelsäulenleiden ohne Befund | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Sucht | ja | durch eine Sucht (z. B. Drogen- oder Medikamentenmissbrauch), durch Alkoholismus oder durch eine durch Trunkenheit bedingte Bewusstseinsstörung | 6.4, Seite 6 |
| Ausschluss Schwangerschaft und Elternzeit | ja | durch Schwangerschaft, Geburt und deren medizinische Folgen während des gesetzlichen Mutterschutzes. | 6.4, Seite 6 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten, Luftfahrt, Motorsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Krieg, innere Unruhen, Terror, Kernenergie | ja | durch Folgen eines Bürgerkrieges, Krieges, Aufstands, einen Aufruhr, eines Attentats, einer terroristischen Handlung, sofern Sie auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen haben | 5.1, Seite 5 |
| Abschluss getrennt vom Kreditvertrag (in Deutschland frühestens eine Woche danach) | ja | Sie können die Beitrittserklärung erst eine Woche nach Abschluss des Darlehensvertrags abgeben. | 2., Seite 2 |
| Kredit auch ohne diese Versicherung oder mit gleichwertiger fremder Police | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung jederzeit möglich (Frist) | ja | Nach Ablauf der Widerrufsfrist können Sie mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende jederzeit aus dem Gruppenversicherungsvertrag austreten. | 3.9, Seite 4 |
| Erstattung des nicht verbrauchten Beitrags bei Kündigung oder vorzeitiger Rückzahlung | ja | wird der zurückzuerstattende Versicherungsbeitrag nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet | 3.8.1, Seite 4 |
| Schutz bei vorzeitiger Tilgung oder Umschuldung (Ende oder Fortführung) | ja | sobald der Darlehensvertrag zwischen Ihnen und easybank (egal, aus welchem Grund) endet | 3.8, Seite 4 |
| Widerrufsrecht und Frist | ja | Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. | 8., Seite 8 |
| Bezugsrecht des Kreditgebers (Leistung geht an die Bank) | ja | easybank ist für alle Leistungen unwiderruflich bezugsberechtigt. | 3.10, Seite 4 |
| Frist für die Meldung des Leistungsfalls | ja | Erfolgt die Anzeige später als 90 Tage nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, beginnt unsere Leistungspflicht erst mit dem laufenden Monat, in dem die Meldung erfolgt ist | 6.5, Seite 6 |
| Geforderte Nachweise (Atteste, Bescheid der Arbeitsagentur, Sterbeurkunde) | ja | eine amtliche Sterbeurkunde. In Ausnahmefällen können wir verlangen, dass diese amtlich beglaubigt sein muss | 5.2, Seite 5 |
| Gleichzeitige Leistung aus mehreren Bausteinen (Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit) | nein | Der Anspruch auf Leistung ruht, solange Sie arbeitsunfähig sind, unabhängig davon, ob Sie Leistungen nach 6.2. der AVB erhalten oder nicht. | 7.5.2, Seite 6 |
| Österreich: Kreditrestschuld als Ablebensversicherung mit oder ohne Rückkaufswert | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Incapacidad permanente absoluta als Leistungsauslöser | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Seguro vinculado nach Ley 5/2019 (gleichwertige Police eines anderen Versicherers akzeptiert) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Erstattung der prima única bei vorzeitiger Rückzahlung | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: AVB easybank Ratenschutz Kredit

```text
[Seite 1]
                    Versicherteninformation
                    zum easybank Ratenschutz
                    Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
                    für die Restschuldversicherung (RSV),
                    Kontaktdaten und abschließende Hinweise


                                                                                                                              1. Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick
                       Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                              Haben Sie Fragen zum Ratenschutz?
                                                                                                                              Die easybank Service-Hotline erreichen Sie über die easybank Deutschland App
                       1. Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick                                              Seite 1         unter dem Menüpunkt „Kundenservice“.

                       2. Erklärung der Begriffe                                                             Seite 2         Wohin senden Sie Ihren Widerruf oder Ihre Abmeldung / Kündigung?
                                                                                                                              BAWAG AG Niederlassung Deutschland,
                       3. Allgemeine Regelungen                                                              Seite 4         Gasstraße 4 c, 22761 Hamburg
                                                                                                                              Fax: +49 40/89 099 738
                                                                                                                              E-Mail: kreditservice@easybank.de
                       4. Umfang des Versicherungsschutzes                                                   Seite 5
                                                                                                                              Wohin senden Sie Ihre sonstigen Schreiben?
                       5. Welche Leistung erbringen wir im Todesfall?                                        Seite 5         Bitte senden Sie alle Mitteilungen wie z. B. Adresse oder Namenswechsel, die
                                                                                                                              die Versicherung betreffen, in Textform (z. B. Brief, Telefax, oder E-Mail) an die
                       6. Welche Leistungen erbringen wir                                                                    Société Générale Insurance. Mitteilungen, die für den Versicherer bestimmt
                           bei Arbeitsunfähigkeit?                                                           Seite 5         sind, werden wirk­sam, sobald diese easybank oder Société Générale Insurance,
                                                                                                                              Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg (Tel: +49 40 271 656 195, E-Mail:
                       7. Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit                                           Seite 6         vertragsservice@socgen.com) zugegangen sind.

                                                                                                                              Wie erreichen Sie das Team der Société Générale Insurance zur Meldung
                       8. Widerrufsbelehrung                                                                 Seite 8         eines Versicherungsfalls?
                                                                                                                              Service-Hotline
                       9. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von                                                    +49 40 271 656 191 (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
                           Gesundheitsdaten und Schweigepflicht­entbindungs­                                                  Online-Schadenportal
                          erklärung                                                                          Seite 8         https://portal.sginsurance.de/easybank/

                       10. Datenschutzrechtliche Erstinformationen                                                           Wie erreichen Sie den 24-Stunden Service für den Fall der
                            der ­Versicherer                                                                 Seite 9         Arbeitslosigkeit?
                                                                                                                              Service-Hotline
                       11. Versicherungsausweis                                                            Seite 11          +49 89 55987-8370 (24-Stunden Service)

                                                                                                                              Wie können Sie sich bei der Société Générale Insurance beschweren?
                                                                                                                              Wir sind bestrebt, Ihre Wünsche und Bedürfnisse so schnell und gut wie möglich
                    Guten Tag, sehr geehrte Kunden (w,m,d)! *                                                                 zu bearbeiten. Sollte es dennoch einen Grund zur Beschwerde geben, können Sie
                                                                                                                              sich an uns wenden:
                    Bitte nehmen Sie diese Versicherteninformation zu Ihren Unterlagen: Sie enthält
                                                                                                                              E-Mail
                    alles Wichtige zu Ihrem Versicherungsschutz. Sie erhalten Schutz, indem Sie als
                                                                                                                              Schreiben Sie an: meinung@socgen.com
                    versicherte Person zu den Gruppenversicherungsverträgen angemeldet werden, die
                    zwischen BAWAG AG Niederlassung Deutschland („easybank“ oder „Versiche­                                   Telefon
                    rungs­nehmer“) und den Versicherern SOGECAP S.A. und SOGESSUR S.A. („Société                              Rufen Sie uns an unter +49 40 271 656 191
                    Générale Insurance“ oder „Versicherer“) abgeschlossen wurden; Versiche­rungs­                             (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
                    nehmer der Gruppenversicherungsverträge ist easybank.                                                     Fax
                                                                                                                              Faxen Sie uns: +49 40 271 656 195
                    * Wir möchten darauf hinweisen, dass grundsätzlich alle Personengruppen gemeint sind: w,m,d.             Post
                       Die Bezeichnung „wir“ oder „uns“ bezieht sich im Folgenden stets auf die Société Générale Insurance.
                                                                                                                              Schreiben Sie uns an folgende Adresse:
                                                                                                                              Société Générale Insurance, Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg
                     Wer sind Ihre Versicherer?                                                                               Unsere Mitarbeiter prüfen Ihr Anliegen nach Eingang umgehend.
                     Die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit sind durch die SOGECAP S.A. d'assurance                           Dann informieren wir Sie über den weiteren Verlauf.
                     sur la vie et de capitalisation, (Registergericht R.C.S. Nanterre 086 380 730,                           Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen die folgenden
                     ver­sichert, das Risiko Arbeitslosigkeit durch die SOGESSUR S.A. (Registergericht                        Informationen:
                     R.C.S. Nanterre 379 846 637). Sitz beider Gesellschaften: 17 bis Place des                               – Ihren Namen
                     Reflets, Tour D 2, 92919 Paris La Défense CEDEX. Führend ist die SOGECAP                                 – Ihre Adresse
                     S.A. d'assurance sur la vie et de capitalisation. Die Versicherer handeln durch                          – Ihre Telefonnummer und E-Mailadresse
                     die SOGECAP S.A. Deutsche Niederlassung (Handelsregister beim Amtsgericht                                – Ihre Kontonummer bei easybank
                     Hamburg, HRB 98676) und die SOGESSUR S.A. Deutsche Niederlassung (Han­                                   – die Nummer Ihres Versicherungsfalls, wenn vorhanden
                     delsregister beim Amtsgericht Hamburg, HRB 133782). Beide sind unter dem                                 – eine genaue Schilderung Ihrer Wünsche
                     gemeinsamen Handelsnamen „Société Générale Insurance“ in Deutschland tätig.
                     Hauptbevollmächtigter ist Patrice Begue; Sitz: Fuhlsbüttler Str. 437, 22309                              Welche anderen Beschwerdestellen stehen Ihnen zur Verfügung?
                     Hamburg. Unter dieser Anschrift können Sie die Versicherer im Streitfall verklagen.                      Sie können das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in
                     Die Versicherungssteuer wird unter folgenden Versicherungssteuer-Nr. an das                              Anspruch nehmen. Der Ombudsmann der Versicherungen ist per Post an
                     Bundeszentralamt für Steuern abgeführt: SOGECAP S.A.: 806/V20000027857;                                  „Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin“, oder über
                     SOGESSUR S.A.: 806/V90806026056.                                                                         www.versicherungsombudsmann.de zu erreichen. Sollten Sie die Entscheidung
                                                                                                                              des Ombudsmannes nicht akzeptieren wollen, steht Ihnen immer noch der
                                                                                                                              Rechtsweg offen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich an die
                                                                                                                              zuständige Aufsichtsbehörde L’Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution
                                                                                                                              (französische Aufsichtsbehörde), 4 Place de Budapest CS 92459, 75436
                                                                                                                              Paris, Frankreich, oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
                                                                                                                              Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße 24–28,
                                                                                                                              60439 Frankfurt am Main, zu wenden.
        0626 LOAN
AVB PPI 0526


                                                                                                                                                                                                  Seite 1 von 11

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                    Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

                    2. Erklärung der Begriffe                                                                 Arbeitsunfähigkeit
                                                                                                              Arbeitsunfähig im Sinne dieser AVB sind Sie, wenn Sie als Arbeitnehmer, als
                    Im Folgenden erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe in diesen Versicherungs­         Selbst­ständiger oder als Arbeitssuchende/r während der Dauer des Versicherungs­
                    bedingungen (AVB).                                                                        schutzes aufgrund von Krankheit oder Unfallfolgen vorübergehend nicht in der Lage
                                                                                                              sind,
                    Anmeldung und Beitrittserklärung                                                          – Ihre bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben und
                    Mit der Beitrittserklärung erklären Sie Ihren Wunsch nach Versicherungsschutz. Der Ver­   – eine solche Tätigkeit auch tatsächlich nicht ausüben und
                    sicherungsnehmer BAWAG AG Niederlassung Deutschland (im Folgenden "easybank")             – keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.
                    meldet Sie als versicherte Person zum Gruppenversicherungsvertrag an. Sie erhalten        Als Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit benötigen Sie ein Attest vom Arzt. Der Arzt
                    dadurch den angebotenen Versicherungsschutz. In der Beitrittserklärung vereinbaren        muss in Deutschland niedergelassen und „approbiert“ sein. Approbiert bedeutet,
                    Sie mit easybank Einzelheiten zum Versicherungsschutz. Dazu gehören beispielsweise        dass der Arzt eine staatliche Genehmigung für seinen Beruf hat. Der Versiche­rungs­
                    der Beginn des Versicherungsschutzes, die abgesicherten Risiken und die Höhe Ihres        fall beginnt mit dem ersten Tag der vom Arzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit.
                    Beitrags. Sie können die Beitrittserklärung erst eine Woche nach Abschluss des Darle­
                    hensvertrags abgeben.                                                                     Arglistig
                                                                                                              Arglistig handelt, wer bewusst einen anderen in die Irre führt. Dies kann sein, wenn
                    Anspruchsteller                                                                           Sie bewusst falsche Angaben machen oder wahre Tatsachen verschweigen.
                    Werden Sie arbeitsunfähig oder arbeitslos, dann melden Sie uns den Versiche-
                    ­rungsfall. Sie stellen einen Anspruch auf die Leistung und sind dadurch der              Assistance bei Arbeitslosigkeit
                     An­spruch­steller. Im Todesfall stellen Ihre Hinterbliebenen einen Anspruch auf die      Vor und bei jedem Leistungsfall haben Sie auch Anspruch auf Assistance-Leistun­
                     Leis­tung und sind dadurch Anspruchsteller.                                              gen. Dafür gibt es eine gesonderte 24-Stunden-Hotline, die Sie bei der Risiko­be­
                                                                                                              schrei­bung zur Arbeitslosigkeit finden.
                    Arbeitnehmer
                    Sie sind Arbeitnehmer im Sinne dieser AVB, wenn Sie mindestens 15 Stunden pro             Aufstockung
                    Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Als Minijobber/in, Auszubil­         Im Zusammenhang mit einer Aufstockung des Darlehens entfällt die Wartezeit
                    dende/r, Saisonarbeiter, Hausfrau/-mann, Rentner/in oder in Elternzeit, sind Sie kein     für das Risiko der Arbeitslosigkeit. Wurde bereits ein Leistungsfall gemeldet oder
                    Arbeitnehmer im Sinne dieser Versicherungsbedingungen.                                    befindet sich ein Leistungsfall in der Abwicklung, können Sie nicht zum Gruppen­
                                                                                                              versicherungsvertrag der Société Générale Insurance angemeldet werden.
                    Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer
                    Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie als Arbeitnehmer während der Zeit des Versiche­      Beitrag
                    rungsschutzes unverschuldet arbeitslos werden und keiner bezahlten Tätigkeit              Sie verpflichten sich, mit Ihrer Beitrittserklärung den Beitrag an den Versicherungs­
                    nach­gehen.                                                                               nehmer zu zahlen. Der Versicherungsnehmer zahlt dann Ihren Betrag als Prämie an
                    Ihre unverschuldete Arbeitslosigkeit muss so entstanden sein:                             uns. Als Gegenleistung erhalten Sie Versicherungsschutz.
                    – aufgrund einer Kündigung des Arbeitgebers oder
                    – einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses.                             Bezugsrecht
                    – Sie als versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen kündigen mussten:              Das Bezugsrecht regelt, an wen wir leisten. In dieser Versicherung ist immer der
                        Dies wird Ihnen vor Ihrer Kündigung durch ein ärztliches Attest eines in              Versiche­rungsnehmer bezugsberechtigt und erhält die Leistung.
                        Deutschland niedergelassenen Arztes bestätigt.
                    – In den ersten 24 Monaten nach Versicherungsbeginn muss die Arbeitslosigkeit            Dauer des Versicherungsschutzes
                        aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis heraus erfolgen.                            Die Dauer des Versicherungsschutzes ist die Zeit, in der Versicherungsschutz
                    Außerdem sind folgende Kriterien zu erfüllen:                                             besteht. Nur in dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Leistung im Versicherungsfall.
                    – Vor Beginn einer Arbeitslosigkeit müssen Sie mindestens 12 Monate ohne Unter­
                        brechung tätig gewesen sein: 6 Monate davon bei demselben Arbeitgeber oder            Dauer der Leistung
                    – wenn die letzte Beschäftigung bis zu Ihrer Arbeitslosigkeit weniger als 6 Monate       Die Dauer der Leistung ist die Zeit, für die wir die vereinbarte Leistung zahlen.
                        dauerte, müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber DAVOR mindestens 12 Monate in
                        einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig gewesen           Dauerhafter Aufenthalt / gemeldeter Wohnsitz
                        sein.                                                                                 Ein Wohnsitz oder dauerhafter Aufenthalt ist ein Ort, an dem Sie sich rechtmäßig
                    Bei Beginn der Arbeitslosigkeit müssen Sie außerdem Anspruch auf Arbeitslosengeld         aufhalten. Das heißt, Sie halten sich dort nicht illegal auf. Sie halten sich dort außer­
                    I (ALG I) nach deutschem Recht in Deutschland haben und während deren Dauer               dem ohne Unterbrechung auf.
                    aktiv nach Arbeit suchen. Endet der Anspruch auf ALG I, genügt ein weiter gehender
                    Anspruch auf ALG II. Falls Sie wegen fehlender Bedürftigkeit nachweislich kein            Grob fahrlässig
                    ALG II bekommen, haben Sie trotzdem Anspruch auf Leistung. Ein Minijob hindert            Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die nötige Sorgfalt in besonders schwerem
                    Ihre Einstufung als Arbeitssuchender nicht. Der Versicherungsfall beginnt mit der         Maße verletzen. Das ist der Fall, wenn Sie schon ganz nahe liegende Überlegungen
                    Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder des Aufhebungsvertrages.          nicht anstellen. Es ist aber auch dann der Fall, wenn Sie es an der nötigen Umsicht
                                                                                                              fehlen lassen. Ein Fall grober Fahrlässigkeit kann beispielsweise vorliegen, wenn
                    Arbeitslosigkeit für Selbstständige                                                       Sie betrunken einen Verkehrsunfall verursachen.
                    Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aus wirtschaftlichen
                    Gründen aufgegeben haben. In den zwei vorausgegangenen Kalenderjahren wur­                Gruppenversicherung
                    den jeweils mindestens 18.000 € Einnahmen jährlich erwirtschaftet: Das ist nach­          Eine Gruppenversicherung sammelt viele Personen aus einer Gruppe in einem Ver­
                    zuweisen. Wirtschaftliche Gründe für die Geschäfts- bzw. Betriebsaufgabe sind:            siche­rungsvertrag und schützt diese gegen ein bestimmtes Risiko.
                    – die gesamten Betriebs- und Geschäftseinnahmen der letzten 6 Monate vor Ein­
                       tritt des Versicherungsfalles liegen insgesamt unter 6.000 € und                       Gruppenversicherungsvertrag
                    – das Gewerbe wurde abgemeldet bzw. der Betrieb oder das Geschäft aufgegeben             Der Versicherungsnehmer easybank schließt mit dem Versicherer Société Générale
                       und                                                                                    Insurance einen Gruppenversicherungsvertrag. Der Gruppenversicherungsvertrag
                    – Sie als versicherte Person sind bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos        ist eine besondere Form des Versicherungsvertrages. Zu einem Gruppenversiche­
                       gemeldet und                                                                           rungs­vertrag kann der Versicherungsnehmer easybank Sie und eine weitere Person
                    – Sie suchen aktiv nach Arbeit.                                                          als versicherte Personen anmelden. Diese angemeldeten Personen erhalten dann
                    Der Versicherungsfall beginnt mit dem Tag der Gewerbeabmeldung, spätestens                durch den Gruppenversicherungsvertrag den gewünschten Versicherungsschutz.
                    aber mit dem Datum der Arbeitslosmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit.                Damit der Versicherungsnehmer easybank Sie als versicherte Person anmelden
                    Als Gesellschafter-Geschäftsführer liegt Arbeitslosigkeit auch dann vor, wenn Sie         kann, müssen Sie mit diesem einen Darlehensvertrag geschlossen und den Raten­
                    durch Beschluss der Gesellschafterversammlung als Geschäftsführer abberufen               schutz ausgewählt haben.
                    wurden (wenn Sie quasi von der Funktion abgewählt werden).
                                                                                                              Innere Unruhen
                    Arbeitssuchende/r                                                                         Innere Unruhen liegen vor, wenn erhebliche Teile der Bevölkerung gewaltsam
                    Sie sind im Sinne dieser AVB arbeitssuchend, wenn Sie                                     die öffentliche Ruhe und Ordnung stören. Ein Beispiel für innere Unruhen sind
                    – arbeitslos sind, und                                                                   gewalttätige Demonstrationen, die oft mit Sachbeschädigung und Prügeleien
                    – Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) nach deutschem Recht in Deutschland            einhergehen.
                       haben und
                    – aktiv nach Arbeit suchen.                                                              Karenzzeit
AVB PPI 0626 LOAN


                    Endet der Anspruch auf ALG I, genügt ein weiter gehender Anspruch auf ALG II.             Karenzzeit ist die Zeit zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und dem Beginn
                    Falls Sie nachweislich kein ALG II bekommen, können Sie trotzdem Anspruch auf             unserer Leistungspflicht: Sie dauert 42 Tage bei Arbeitsunfähigkeit und 30 Tage bei
                    Leistung haben. Ein Minijob hindert Ihre Einstufung als Arbeitssuchende/r nicht.          Arbeitslosigkeit. Für Tod gibt es keine Karenzzeit. Während der Karenzzeit besteht
                                                                                                              bereits Versicherungsschutz, allerdings erhalten Sie während dieser Zeit noch keine

                                                                                                                                                                                        Seite 2 von 11

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                    Leistungen, sondern erst hinterher. Wichtig: Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit    Textform
                    müssen während der Karenzzeit ununterbrochen angedauert haben. Für die Dauer            Ist Textform vereinbart, müssen Sie und wir einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail
                    der Karenzzeit sind Versicherungsbeiträge zu bezahlen.                                  schreiben.

                    Kurzarbeit                                                                              Unfall
                    Kurzarbeit hilft allen oder einigen Arbeitnehmern eines Betriebes bei einer vor­        Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Versiche­
                    über­ gehenden schlechten Auftragslage. Arbeitnehmer müssen dabei Einkom­               rungsschutzes durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis
                    mens­verluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht immer das volle             (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
                    Netto­ ein­
                              kommen ersetzt. Der Arbeitsplatz und eine gewisse Grundversorgung
                    bleiben jedoch erhalten. Daher ist Kurzarbeit an sich nicht versichert. Wird der        Unfalltod
                    Arbeit­nehmer direkt im Anschluss an eine Kurzarbeit unverschuldet arbeitslos, so       Ein Unfalltod liegt vor, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den
                    ist diese Arbeits­losigkeit gemäß dieser AVB versichert.                                Folgen eines Unfalles verstirbt. Sowohl der Unfall als auch der Tod muss während
                                                                                                            der Dauer des Versicherungsschutzes eingetreten sein.
                    Leistung
                    Eine Leistung ist im Sinne dieser AVB eine Versicherungsleistung, die wir als Versi­    Versicherte Person
                    cherer erbringen. Diese Leistung ist in den Versicherungsbedingungen ver­ein­bart.      Der Versicherungsnehmer easybank meldet Sie als versicherte Person zum
                    Im Todesfall erbringt der Versicherer beispielsweise eine einmalige Zahlung. Diese      Gruppen­versicherungsvertrag an. Damit erhalten Sie den Versicherungsschutz.
                    entspricht der am Todestag ausstehenden Restschuld. Bei Arbeits­unfähigkeit oder
                    Arbeitslosigkeit zahlen wir eine monatliche Leistung. Dabei übernehmen wir die          Versicherungsfall
                    fällig werdenden versicherten Raten Ihres Darlehens. Außer­dem unterstützen wir         Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das unsere Pflicht zu leisten entstehen
                    Sie bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Bevor Sie die Leistung erhalten,       lässt. Das Ereignis muss während der Dauer des Versicherungsschutzes eintreten.
                    prüfen wir unsere Pflicht zu leisten.                                                   Beispiel: Bei der Absicherung des Risikos Tod tritt der Versicherungsfall ein, wenn
                                                                                                            Sie als versicherte Person sterben.
                    Leistungsfall
                    Wenn ein versichertes Risiko eintritt, handelt es sich um einen Leistungsfall. Sie      Versicherungsnehmer
                    haben beispielsweise das Risiko Arbeitslosigkeit abgesichert und verlieren Ihren        Der Versicherungsnehmer ist easybank, unser Vertragspartner. Er hat mit uns den
                    Arbeitsplatz. Dann liegt ein Leistungsfall vor. Ein Leistungsfall muss während der      Gruppen­versicherungsvertrag geschlossen. Die Rechte und Pflichten aus dem Grup­
                    Dauer des Versicherungsschutzes eintreten. Um einen Anspruch auf Leistungen zu          pen­ver­siche­rungsvertrag betreffen den Versicherungsnehmer sowie die ver­sicher­ten
                    haben, müssen Sie alle Voraussetzungen der Versicherungsbedingungen erfüllen.           Personen als Anspruchsteller. Der Versicherungsnehmer kann Sie als ver­sicher­te
                    Ist dies der Fall, erhalten Sie die vertraglich vereinbarte Leistung.                   Person zu diesem Gruppenversicherungsvertrag anmelden.

                    Minijob                                                                                 Vorsätzlich
                    Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 (1) Nr. 1 Sozial­      Sie handeln vorsätzlich, wenn Sie etwas absichtlich oder mit Willen tun. Dies muss
                    gesetzbuch IV.: Insbesondere, wer derzeit nicht mehr als 556 € im Monat verdient,       wissentlich geschehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich bewusst selbst
                    gilt als Minijobber.                                                                    verletzen.

                    Obliegenheiten                                                                          Wartezeit
                    Der Versicherer schuldet Leistungen, wenn die Voraussetzungen für einen                 Zu Beginn des Versicherungsschutzes startet eine Wartezeit von 30 Tagen für das
                    Leistungsfall nach den Versicherungsbedingungen vorliegen. Die versicherte              Risiko Arbeitslosigkeit. In dieser Wartezeit haben Sie noch keinen Anspruch auf eine
                    Person hat Pflichten zur Mitwirkung im eigenen Interesse (Obliegenheiten), damit        Versicherungsleistung. Wird eine Kündigung in der Wartezeit ausgesprochen oder
                    der Versicherer den Leistungsfall prüfen kann. Werden diese Pflichten nicht erfüllt,    ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen, so ist diese Arbeitslosigkeit nicht versichert:
                    muss der Versicherer möglicherweise nicht oder nur teilweise leisten.                   auch dann nicht, wenn der Versicherungsfall über die Wartezeit hinaus besteht. Im
                                                                                                            Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit gibt es keine Wartezeit. Sind Sie bei Beginn
                    Pflicht zu leisten                                                                      des Versicherungsschutzes bereits arbeitsunfähig, besteht kein Anspruch auf
                    Der Versicherer ist verpflichtet, eine vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen    Versiche­rungsleistung für diesen Fall der Arbeitsunfähigkeit. In der Wartezeit sind
                    (Pflicht zu leisten). Diese hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Damit   ­Ver­sicherungsbeiträge zu bezahlen. Wird ein Darlehensvertrag mit bestehendem
                    wir unsere vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen können, müssen Sie die          Ver­sicherungsschutz aufgestockt und der Versicherungsschutz weitergeführt, so
                    Voraussetzungen dieser Versicherungsbedingungen erfüllen.                                fällt für den neuen Versicherungsvertrag keine erneute Wartezeit an.

                    Prämie                                                                                  Ist alles verständlich?
                    Die Prämie für Ihre Versicherung zahlt easybank an uns. Sie verpflichten sich mit       Es ist wichtig, dass Sie diese AVB aufmerksam lesen. Bewahren Sie dieses Doku­
                    Ihrer Beitrittserklärung, den vereinbarten Beitrag an easybank zu zahlen. Als Gegen­    ment bitte gut auf. Prüfen Sie bitte auch, ob der Versicherungsschutz des Raten­
                    leistung erhalten Sie Versicherungsschutz im Gruppenversicherungsvertrag.               schutz Ihrem Bedarf entspricht. Wir empfehlen Ihnen, dies während der Lauf­zeit
                                                                                                            regelmäßig zu wiederholen.
                    Präventionsmaßnahmen
                    Prävention bedeutet wörtlich Vorbeugung: Im Sinne der Assistance-Leistungen sind        Haben Sie Fragen zu ihrem Ratenschutz?
                    Präventionsmaßnahmen also Angebote, die eine Verschlechterung der Situation             Ein erfahrenes Team von easybank beantwortet Ihre Fragen gerne
                    verhindern helfen: Im Falle von Arbeitslosigkeit kann das z. B. eine psychologische     unter: +49 40 890 99-600
                    Beratung sein oder eine Analyse der Arbeitszeugnisse. Präventions-Hilfe können Sie
                    jederzeit auch schon vor einem Leistungsfall erhalten!
                                                                                                            Falls Sie es sich anders überlegen
                    Selbstständiger
                    Als selbstständig für diese Versicherungsbedingungen gelten Sie, wenn Sie einer         Sie haben ein Recht auf Widerruf
                    nicht sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Und Sie leben einzig und      Sie können Ihre Anmeldung zum Ratenschutz innerhalb von 30 Tagen per Brief,
                    allein nur von dieser Tätigkeit, nicht von anderen Quellen. Mit Ihrer Betätigung        E-Mail oder Fax widerrufen. Mehr Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in
                    möch­ten Sie dauerhaft Gewinn erzielen. Es gelten unterschiedliche Regeln für           Abschnitt 8. unter „Widerrufsbelehrung“.
                    folgen­de Gruppen:                                                                      Sie haben ein Recht auf Abmeldung / Kündigung
                                                                                                            Sie können jederzeit von easybank per Brief, E-Mail oder Fax verlangen, dass diese
                     Gruppe I: Gewerbetreibende                Eine Gewerbeanmeldung ist                    Sie vom Ratenschutz abmeldet. Weitere Informationen zum Recht auf Abmel­dung/
                     einschließlich Vertretern, erforderlichen erforderlich                                 Kündigung finden Sie in Abschnitt 3.8. und 3.9. dieser Bedingungen.
                     Vermittlern und Maklern
                                                                                                            Ihren Widerruf oder Ihre Abmeldung / Kündigung senden Sie bitte
                     Gruppe II: Landwirte                      Eine Gewerbeanmeldung ist                    in Textform an folgende Adresse:
                                                               nicht erforderlich                           BAWAG AG Niederlassung Deutschland
                     Gruppe III: Freiberufler                  Eine Gewerbeanmeldung ist                    Gasstraße 4 c
                                                               nicht erforderlich, aber es muss eine        22761 Hamburg
                                                               berufsständische Zulassung vorliegen         Fax: +49 40 89 099 738
                                                                                                            E-Mail: kreditservice@easybank.de
                    Als Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt mit dieser Tätigkeit verdienen, haben
                    Sie aus den zwei vorangegangenen Kalenderjahren vor Eintritt des Versicherungs­
                    falles nachweislich mindestens 18.000 € Betriebseinnahmen (Gruppe I und Gruppe II)
                    bzw. Geschäftseinnahmen (Gruppe III) jährlich erwirtschaftet. Einkünfte aus Mutter­
                    schutz-, Elternzeit oder als Minijobber gehören nicht dazu.
AVB PPI 0626 LOAN


                                                                                                                                                                                   Seite 3 von 11

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                    3. Allgemeine Regelungen                                                                 3.8. Wann endet Ihr Versicherungsschutz?
                                                                                                             Ihr Versicherungsschutz endet,
                    Voraussetzung                                                                             –	sobald der Darlehensvertrag zwischen Ihnen und easybank (egal, aus welchem
                    3.1. Können wir Sie versichern?                                                               Grund) endet,
                    Wir können Sie versichern,                                                                –	mit Ihrem Tod oder dem Tod der 2. versicherten Person,
                    –	wenn Sie mit easybank einen Darlehensvertrag mit fest vereinbarten Raten zur           –	am 67. Geburtstag
                        Rückzahlung abgeschlossen und den Ratenschutz ausgewählt haben.                       –	mit Ihrer Abmeldung vom Gruppenversicherungsvertrag durch easybank oder
                    –	wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und Ihren Wohnsitz in der Bundesre­              –	mit der Kündigung des Gruppenversicherungsvertrages oder
                        publik Deutschland haben.                                                             –	mit dem Tag, an dem Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sprich außerhalb der Bundes­
                    –	wenn Sie das Höchstalter zur Anmeldung noch nicht erreicht haben. Dieses                   republik Deutschland, verlegen
                        Höchstalter ist Ihr 67. Geburtstag. Beispiel: Haben Sie eine Dauer von fünf Jahren    –	in der Arbeitslosigkeitsversicherung mit dem Tag der Genehmigung einer un­
                        ge­wählt, können Sie höchstens bis zu einem Alter von 61 Jahren angemeldet wer­­          be­fris­teten vollen Erwerbsunfähigkeit bzw. mit Bezug einer Ruhestands- oder
                        den (66 Jahre abzüglich fünf Jahre = Höchstalter für die Anmeldung ist 61 Jahre).         Alters­rente.
                    Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, kann easybank Sie zu dem Gruppenversiche­             –	in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie unbefristet berufs- oder erwerbs­
                    rungsvertrag „Ratenschutz“ als versicherte Person anmelden. Sie sind dann nach                unfähig sowie wenn Sie eine Ruhestands- oder Altersrente beziehen.
                    diesen AVB versichert.                                                                   Die Assistance-Leistungen bilden mit dem zugrundeliegenden Risiko Arbeitslo­
                    Geltungsbereich                                                                          sigkeit eine Einheit, so dass die jeweiligen Altersgrenzen auch für die Assistance-
                    3.2. Wo gilt Ihr Versicherungsschutz?                                                    Leistungen gelten.
                    Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit im Todesfall.                                      3.8.1. Wie erfolgt bei Kündigung oder Beendigung die Berechnung des
                    3.3. Was ist versicherbar mit dem Ratenschutz?                                           Rückzahlungsbetrags?
                    Die Société Générale Insurance zahlt bei Eintritt eines Versicherungsfalls nach          Bei einer Kündigung (Gemäß 3.9.) oder außerplanmäßigen vorzeitigen Beendigung
                    diesen AVB die Raten Ihres Darlehens an den Versicherungsnehmer easybank. Mit            gemäß 3.8. wird der zurückzuerstattende Versicherungsbeitrag nach den aner­
                    dem Ratenschutz sind Sie gegen die Risiken                                               kann­ten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet:
                    –	Tod und                                                                                                         (Restlaufzeit x (Restlaufzeit + 1))
                    –	Arbeitsunfähigkeit                                                                     Einmalbeitrag x
                                                                                                                                    (Gesamtlaufzeit x (Gesamtlaufzeit + 1))
                    –	und (optional) Arbeitslosigkeit
                                                                                                             Beispiel:
                    versichert.
                                                                                                             Gesamtlaufzeit: 1460 Tage
                    Arbeitslosigkeit ist nur dann versichert, wenn Sie diese Absicherung ausdrücklich
                                                                                                             Kündigung nach: 730 Tagen
                    gewählt haben: Diese Option steht Ihnen offen, wenn Sie Arbeit­nehmer/in oder
                                                                                                             Restlaufzeit: 730 Tagen
                    Selbstständige/r sind.
                                                                                                             Das bedeutet zum Beispiel bei einem Einmalbeitrag von 100 € erhielten Sie diese
                    Wann Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Sinne dieser AVB sind, finden Sie
                                                                                                             Beiträge zurück: 25,02 €
                    bei den Definitionen unter Abschnitt 3 zum jeweiligen Begriff. Den Versiche­rungs­
                    schutz gegen das Risiko Arbeitslosigkeit erhalten Sie nach Ablauf der Wartezeit          3.9. Kündigung: So können Sie den Versicherungsschutz beenden
                    von 30 Tagen. Eine Arbeitslosigkeit ist nicht versichert, wenn innerhalb dieser          Nach Ablauf der Widerrufsfrist können Sie mit einer Frist von zwei Wochen zum
                    Zeit eine Kündigung in der Wartezeit ausgesprochen oder ein Aufhebungsvertrag            Monats­ende jederzeit aus dem Gruppenversicherungsvertrag austreten. Zur Ein­hal­
                    abgeschlossen wird. Sie haben einen Anspruch auf Leistungen, wenn Sie während            tung der Frist ist der Zugang Ihrer Erklärung entscheidend. Der Austritt ist gegen­über
                    der Dauer des Versicherungsschutzes sterben, arbeitsunfähig oder – sofern ver­           easybank in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail) zu erklären. Die Anschrift lautet:
                    sichert – arbeitslos werden. Vor und bei jedem Leistungsfall von Arbeitslosigkeit        BAWAG AG Niederlassung Deutschland
                    haben Sie auch Anspruch auf Assistance-Leistungen.                                       Gasstraße 4 c, 22761 Hamburg
                    3.4. Zwei versicherte Personen gemeinsam in einem Ratenschutz                            Fax.: +49 40/89 099 738
                    Was gilt für zwei versicherte Personen?                                                  E-Mail: kreditservice@easybank.de
                    Wurde noch eine weitere Person als zweite versicherte Person im Ratenschutz              3.10. Bezugsrecht: Wer erhält die Leistung?
                    angemeldet, gilt es Folgendes zu beachten:                                               Unsere Leistung aus dem Schutz für Tod, Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit
                    –	Beide versicherte Personen können nicht gleichzeitig Leistungen wegen Arbeits­        wird zugunsten Ihres versicherten Darlehenskontos überwiesen. easybank ist für
                        unfähigkeit und/oder Arbeitslosigkeit erhalten. Erst wenn unsere Leistungs­          alle Leistungen unwiderruflich bezugsberechtigt. easybank wird die Leistung mit
                        zahlung aus dem ersten Versicherungsfall abgeschlossen ist, kann die zweite          Ihrem Darlehen verrechnen. Darüber hinausgehende Beträge zahlt easybank an Sie
                        versicherte Person in einem weiteren Versicherungsfall Leistungen erhalten.          oder Ihre Erben aus.
                    –	Der Versicherungsschutz beider versicherter Personen erlischt, sobald die Leis­       Die Leistungen zur Assistance erbringen wir zugunsten der versicherten Person.
                        tung im Todesfall einmal erbracht wurde.                                             Sollte eine Übertragung von Rechten und Ansprüchen aus dem Gruppen­versiche­
                    –	Der Versicherungsschutz erlischt komplett, wenn eine der versicherten Personen        rungsvertrag gewünscht sein, so müssen sowohl wir als Ihr Versicherer als auch
                        verstirbt.                                                                           easybank als Versicherungsnehmer schriftlich zustimmen.
                    –	In diesen Bedingungen wird die zweite versicherte Person nicht gesondert ange­        Trotz des unwiderruflichen Bezugsrechts von easybank können Sie Ihre Rechte
                        sprochen, hat jedoch dieselben Rechte.                                               ­allein ausüben. Das bedeutet, dass Sie einen Versicherungsfall direkt an uns mel­
                    –	Sofern ein Widerrufsrecht besteht, können Sie und die zweite versicherte Person        den können, s. auch Abschnitt 3.13.
                        das Versicherungsverhältnis nur gemeinsam widerrufen. Ein Widerruf beendet            3.11. Gibt es einen Rückkaufswert oder eine Überschussbeteiligung?
                        das Versicherungsverhältnis für beide versicherten Personen.                          Der Rückkauf der Versicherung ist nicht möglich. Somit besteht kein Rückkaufswert.
                    –	Sie und die zweite versicherte Person können das Versicherungsverhältnis nur           Die Versicherung ist nicht überschussberechtigt.
                        gemeinsam kündigen. Die gemeinsame Kündigung beendet das Versicherungs­               3.12. Wann dürfen wir die AVB verändern oder anpassen?
                        verhältnis beider versicherter Personen. Für uns ist es ebenfalls nicht möglich,      –	Sollte eine Bestimmung dieser AVB durch eine höchstrichterliche Entscheidung
                        den Versicherungsschutz nur einer versicherten Person zu kündigen.                        oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt
                    3.5. Versicherungssumme                                                                       werden, können wir diese durch eine neue Regelung ersetzen, falls dies zur
                    Wie hoch ist Ihre maximale versicherte Summe?                                                 Fort­führung des Gruppenversicherungsvertrages notwendig ist oder falls das
                    Die maximale versicherte Summe Ihres Versicherungsschutzes beträgt                            Fest­halten an dem Gruppenversicherungsvertrag ohne eine neue Regelung für
                    –	im Todesfall 100.000 €.                                                                    eine oder beide Vertragsparteien eine unzumutbare Härte darstellen würde.
                    –	Bei Unfalltod 2x offener Saldo, höchstens 200.000 €                                    –	 Eine Bedingungsanpassung ist nur zulässig, wenn die im Gruppenver­             siche­
                    –	bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit 3.500 € monatlich. Bei Arbeitslosigkeit        rungsvertrag entstandene Regelungslücke nicht durch eine gesetzliche Bestim­
                        ist die Leistung je Versicherungsfall auf maximal 24 Monate begrenzt. Bei un­             mung geschlossen werden kann. Die neue Regelung muss die Belange des
                        ver­schuldeter Arbeitslosigkeit nach befristeten Verträgen nach Ablauf der ersten         Versicherungsnehmers und der versicherten Person angemessen berück­sich­ti­­gen
                        2 Versicherungsjahre beträgt die maximale Leistungsdauer 3 Monate.                        und darf Sie insbesondere nicht schlechter stellen, als Sie bei Beitritt standen.
                    3.6. Wie zahlen Sie Ihren Beitrag? Was passiert, wenn Sie nicht zahlen?                   –	Wir teilen Ihnen und dem Versicherungsnehmer die geänderten Bedingungen
                    Sie bezahlen den Beitrag direkt an easybank. Sie finanzieren Ihren Beitrag mit                in Textform mit und erläutern dabei Grund, Inhalt und Folgen der Änderung.
                    Ihrem Darlehen mit. easybank leitet diesen Beitrag als Prämie dann an uns weiter.             Wenn weder Sie noch der Versicherungsnehmer innerhalb von 6 Wochen nach
                    Damit erhalten Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz.                                    Bekanntgabe in Textform (also z. B. schriftlich oder per E-Mail) widersprechen,
                    Zahlen Sie den Beitrag nicht rechtzeitig, ist Ihr Versicherungsschutz gefährdet.              gelten die geänderten Bedingungen als genehmigt. Hierauf werden wir Sie bei
                    Sie erhalten dann eine Aufforderung zu zahlen. Zahlen Sie den Beitrag daraufhin               Bekanntgabe ausdrücklich hinweisen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
                    nicht, meldet easybank Sie von dem Gruppenversicherungsvertrag ab. Damit verlie­              Absendung des Widerspruchs.
                    ren Sie Ihren Versicherungsschutz. Sie zahlen Ihren Beitrag für den Ratenschutz           3.13. Ist eine Beitrags- oder Leistungsanpassung möglich? Was darf der
                    einmalig, wenn Sie zu den Gruppenversicherungsverträgen angemeldet werden.                Versicherer?
                    Ihren individuellen Beitrag finden Sie in Ihrer Beitrittserklärung zur Anmeldung zum      –	Wir sind berechtigt, den Beitrag neu festzusetzen, wenn sich unser Leistungs­
                    Ratenschutz und zum Gruppenversicherungsvertrag. Darin finden Sie auch die                    bedarf nicht nur vorübergehend und unvorhersehbar gegenüber den Rechnungs­
                    Angabe der Versicherungssteuer.                                                               grundlagen des vereinbarten Beitrags geändert hat, und
AVB PPI 0626 LOAN


                    3.7. Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                                                –	der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu festgesetzte Beitrag ange­
                    –	Ihr Versicherungsschutz beginnt nach Beitritt und Anmeldung zum Gruppenver­                messen und erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versiche­rungs­
                        sicherungsvertrag. Dies ist frühestens eine Woche nach Abschluss des Darle­               leistung durch uns zu gewährleisten, und
                        hensvertrages der Fall.                                                               –	ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen und die vorstehenden


                                                                                                                                                                                        Seite 4 von 11

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                        Voraussetzungen überprüft und bestätigt hat.                                              5. Welche Leistung erbringen wir im Todesfall?
                    –	Das wäre z. B. der Fall, wenn der von dem Treuhänder ermittelte Durchschnitt
                        der Schadenzahlungen in der maßgeblichen Risikogruppe für das vergangene                  Wenn Sie während der Dauer des Versicherungsschutzes sterben, zahlen wir die
                        Kalenderjahr den Durchschnitt der Schadenzahlungen für das dem vorangegan­                am Tag Ihres Todes ausstehende Restschuld Ihres Darlehens. Wir zahlen maximal
                        genen Kalenderjahr um mindestens 5 % überschreitet.                                       100.000 €.
                    –	Die Erhöhung des Beitrags findet im gleichen prozentualen Verhältnis statt.                Bei Unfalltod verdoppelt sich diese Summe – auf maximal 200.000 €.
                        Veränderungen unter 5 % werden nicht angepasst, und,                                      5.1. Ausschlüsse: Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei
                    –	darüber hinaus, wenn der Gesetzgeber die Versicherungssteuer neu festlegt.                 der Pflicht zu leisten?
                    3.13.1. Sollte die Anpassung des Beitrags aufgrund einer Steuererhöhung oder                  Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn der Tod so verursacht ist:
                    einer Besteuerungsgrundlage erfolgen, so entfällt die Treuhänderbestätigung. Die              –	durch absichtlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle oder als Folge der
                    Anpassung gilt ab dem Tag, an dem die Veränderung in der Rechnungsgrundlage                      Weigerung, sich wegen Krankheiten oder Unfällen behandeln zu lassen;
                    eintritt.                                                                                     –	durch vorsätzliche Selbsttötung im Laufe der ersten zwei Versicherungsjahre.
                    3.13.2. Im Falle einer Beitragserhöhung gemäß Absatz 3.13. verpflichten wir uns,                 Wenn jedoch nachgewiesen wird, dass diese Handlung in einem die freie
                    Sie mindestens 2 Monate vor dem Datum der tatsächlichen Anpassung zu infor­mie­                  Willens­bestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistes­
                    ren. Zusammen mit dieser Mitteilung werden wir Sie darauf hin­wei­sen, dass Ihnen                tätig­keit begangen worden ist, bleibt der Leistungsanspruch bestehen;
                    im Falle einer Beitragserhöhung das Recht zusteht, das Versiche­rungs­verhältnis              –	durch Folgen eines Bürgerkrieges, Krieges, Aufstands, einen Aufruhr, eines
                    innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich zu                     Attentats, einer terroristischen Handlung, sofern Sie auf Seiten der Unruhestifter
                    kündigen. Dieses Kündigungsrecht kommt nicht zum Tragen, wenn die Beitrags­                      teilgenommen haben;
                    anpassung durch eine Steuererhöhung verursacht wird.                                          –	durch eine Sucht (z. B. Drogen- oder Medikamentenmissbrauch), durch Alko­
                    3.14. Welches Recht gilt für den Gruppenversicherungsvertrag?                                    holis­mus oder durch eine durch Trunkenheit bedingte Bewusstseinsstörung;
                    Für das Versicherungsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.                –	durch Einwirkung von Kernenergie, sei es mittelbar oder unmittelbar;
                    Abweichend von § 44 ff. VVG können Sie ohne Zustimmung des Versicherungs­                     –	durch chirurgische Eingriffe und medizinische Behandlungen, die nicht aus
                    nehmers Ihre Rechte aus dem Ratenschutz gerichtlich geltend machen. Wir sind                     medi­ zinischen Gründen durchgeführt wurden (z. B. Schönheitsoperationen,
                    nicht berechtigt, Ihre Ansprüche gegen Beitragsforderungen oder andere gegen                     Brust­ver­größerungen, Piercings);
                    den Versicherungsnehmer gerichtete Forderungen aufzurechnen.                                  –	in Folge einer vorsätzlichen Ausführung oder eines Versuchs einer Straftat durch
                                                                                                                     Sie bzw. der zweiten versicherten Person.
                    3.15. Deutsch ist Sprache des Gruppenversicherungsvertrages
                    Alle Informationen werden in deutscher Sprache erteilt. Auch während der Laufzeit             5.2. Pflichten
                    des Vertrages erfolgen Schriftwechsel und Gespräche mit Ihnen ausschließlich in               Was müssen Sie als Anspruchsteller im Versicherungsfall im eigenen
                    deutscher Sprache.                                                                            Interesse tun (Ihre Obliegenheiten)?
                                                                                                                  Damit wir unsere Pflicht, zu leisten, prüfen können, benötigen wir folgende Unter­
                    3.16. Wo ist der Gerichtsstand?
                                                                                                                  lagen:
                    Bei Klagen gegen uns aus dem Gruppenversicherungsvertrag richtet sich die
                                                                                                                  –	eine amtliche Sterbeurkunde. In Ausnahmefällen können wir verlangen, dass
                    Zuständigkeit des Gerichts nach unserem Sitz oder dem Sitz, der für den Versiche­
                                                                                                                     diese amtlich beglaubigt sein muss;
                    rungsvertrag zuständigen Niederlassung. Es kann auch das örtlich zuständige
                                                                                                                  –	einen Nachweis über die Todesursache;
                    Ge­richt am Sitz des Versicherungsnehmers angerufen werden. Örtlich zuständig
                                                                                                                  –	ggf. ein ausführliches ärztliches Attest über Beginn und Verlauf der Krankheit,
                    ist auch das Gericht, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Klage­
                                                                                                                     die zum Tode geführt hat;
                    erhebung den Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat.
                                                                                                                  –	ggf. weitere vom Versicherer angeforderte Nachweise.
                    3.16.1 Klagen aus dem Gruppenversicherungsvertrag gegen Sie müssen bei                        Mögliche Kosten für diese Nachweise trägt derjenige, der die Versicherungsleistung
                    dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines                 beansprucht. Die Kosten für ergänzende medizinische Auskünfte trägt der Ver­sicherer.
                    sol­chen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Verlegen Sie Ihren            Sollten die genannten Unterlagen und Nachweise nicht vorliegen, sind wir nicht zur
                    Wohn­sitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens,                Leistung verpflichtet.
                    Liechten­stein oder der Schweiz, ist das für den Ort unseres Geschäftssitzes zustän­          Wird eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich oder arglistig verletzt, sind wir
                    dige Gericht zuständig.                                                                       von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir
                    3.17. Wann verjähren Ihre Ansprüche?                                                          berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden
                    Ihre Ansprüche aus dem Gruppenversicherungsvertrag verjähren nach drei Jahren.                Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig
                    Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürger­                verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz
                    lichen Gesetzbuches. Ist ein Anspruch aus dem Gruppenversicherungsvertrag                     bleibt außerdem bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung den Umfang
                    bei uns angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem                    oder die Feststellung unserer Leistungspflicht nicht beeinflusst, es sei denn, die
                    Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.                       Obliegenheit wurde arglistig verletzt. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit
                    3.18. Was gilt bei Sanktionen und Embargos                                                    bei Verletzung von Auskunfts- oder Aufklärungspflichten tritt nur ein, wenn wir Sie
                    Wir sind dann nicht verpflichtet, diesem Versicherungsvertrag nachzukommen und/               durch gesonderte schriftliche Mitteilung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
                    oder Versicherungsleistungen zu erbringen, soweit und solange dem Wirtschafts-,
                    Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder
                    der Bun­des­republik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-,             6. Welche Leistungen erbringen wir
                    Handels- oder Finanz­sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika,            bei Arbeitsunfähigkeit?
                    soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bun­des­
                    republik Deutschland entgegenstehen.                                                          6.1. Wann sind Sie arbeitsunfähig?
                                                                                                                  Wann Sie arbeitsunfähig sind, ergibt sich aus der Begriffserklärung unter 2. dieser
                                                                                                                  AVB. Der Versicherungsfall beginnt mit dem ersten Tag der vom Arzt bescheinigten
                    4. Umfang des Versicherungsschutzes                                                           Arbeitsunfähigkeit.
                    In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen, was im Versicherungsschutz enthalten ist –            Leistung:
                    und was nicht.                                                                                6.2. Welche Leistungen erhalten Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit?
                    Bitte beachten Sie: Sie sind nur gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versichert,                Wir zahlen während Ihrer Arbeitsunfähigkeit alle in dieser Zeit fällig werdenden
                    wenn Sie diese Absicherung in Ihrer Beitrittserklärung gewählt haben. Dies setzt              ver­sicherten Raten Ihres Darlehens. Wir zahlen maximal 3.500 € monatlich. Die
                    außerdem voraus, dass Sie gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versicherbar sind. Die            Leistung erhalten Sie höchstens bis zum Ende der Dauer des Versicherungsschut­
                    Einzelheiten, insbesondere die genaue Höhe der Leistung, ergeben sich aus den                 zes. Bitte beachten Sie: Für die ersten 42 Tage der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie
                    genauen Bedingungen.                                                                          keine Leistung (Karenzzeit).
                    Ihre versicherten Risiken können nicht einzeln in den Versicherungsschutz ein- oder           6.3. Wiederholte Arbeitsunfähigkeit
                    von diesem ausgeschlossen werden. Sollten mehrere Personen versichert sein, so er­            Was müssen Sie beachten, wenn Sie wiederholt arbeitsunfähig werden?
                    folgt die Leistung nur einmal, da nur ein Darlehen im Ratenschutz versichert sein kann.       Sie sind auch bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit versichert.
                    4.1. Überblick

                     Versichertes Risiko      Karenzzeit      Wartezeit      Leistungsumfang                                        Maximaler Betrag und Dauer                         Altersgrenze
                     Tod                      keine           keine          Ihre ausstehende Restschuld, maximal 100.000 €         einmalig                                           67. Geburtstag
                     Unfalltod                keine           keine          Die doppelte Summe Ihrer ausstehenden Restschuld,      einmalig                                           67. Geburtstag
                                                                             maximal 200.000 €
                     Arbeitsunfähigkeit       42 Tage         keine          Ihre fällig werdenden, versicherten Raten,             Bis zum Ende des Versicherungsschutzes             67. Geburtstag
                                                                             maximal 3.500 € monatlich
                     Unverschuldete           30 Tage         30 Tage        Ihre fällig werdenden, versicherten Raten,             Pro Leistungsfall 24 Monate                        67. Geburtstag
                     Arbeitslosigkeit                                        maximal 3.500 € monatlich                              und nach befristeten Verträgen 3 Monate
AVB PPI 0626 LOAN


                     Assistance-Leistungen    keine           keine          Maßnahmen wie z. B. anwaltliche Beratung bei Job­      Hilfe jeweils pro Leistungsfall nach Bedarf.       67. Geburtstag
                     bei Arbeitslosigkeit                                    verlust, Analyse der Arbeitszeugnisse, lnformationen   Die Organisation muss durch den Versicherer
                                                                             zu staatlicher Hilfe, Bewerbungstraining etc.          stattfinden.
                                                                             Alle Leistungen sehen Sie in Abschnitt 7.11


                                                                                                                                                                                           Seite 5 von 11

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                    Ausschlüsse:                                                                                6.7.1. Was passiert, wenn diese Pflichten nicht erfüllt werden?
                    6.4. Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der Pflicht zu                      Wird eine der in 6.7. genannten Obliegenheiten vorsätzlich oder arglistig verletzt,
                    leisten?                                                                                    sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung
                    Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch               sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens ent­
                    Folgendes verursacht wird:                                                                  sprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob
                    –	durch absichtlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle oder als Folge der             fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versiche­
                       Weigerung, sich wegen Krankheiten oder Unfällen behandeln zu lassen;                     rungsschutz bleibt außerdem bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung
                    –	durch vorsätzliche versuchte Selbsttötung im Laufe der ersten zwei Versiche­             den Umfang oder die Feststellung unserer Leistungspflicht nicht beeinflusst, es
                       rungs­jahre. Wenn jedoch nachgewiesen wird, dass diese Handlung in einem                 sei denn, die Obliegenheit wurde arglistig verletzt. Wenn Ihre Mitwirkung sich nur
                       die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der              verspätet, sind wir ab Beginn des laufenden Versicherungsmonats nach Maßgabe
                       Geistes­tätigkeit begangen worden ist, bleibt der Leistungsanspruch bestehen;            dieser Bedingungen wieder zur Leistung verpflichtet. Die vollständige oder teilweise
                    –	durch Folgen eines Bürgerkrieges oder Krieges, eines Aufstands, eines Aufruhrs,          Leistungsfreiheit bei Verletzung von Auskunfts- oder Aufklärungspflichten tritt nur
                       Attentats, einer terroristischen Handlung, sofern Sie auf Seiten der Unruhestifter       ein, wenn wir Sie durch gesonderte schriftliche Mitteilung auf diese Rechtsfolge
                       teilgenommen haben;                                                                      hingewiesen haben.
                    –	durch eine Sucht (z. B. Drogen- oder Medikamentenmissbrauch), durch Alkoho­
                       lismus oder durch eine durch Trunkenheit bedingte Bewusstseinsstörung;
                    –	durch Einwirkung von Kernenergie, sei es mittelbar oder unmittelbar;                     7. Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit
                    –	durch chirurgische Eingriffe und medizinische Behandlungen, die nicht aus                7.1. Wann sind Sie gegen Arbeitslosigkeit versichert?
                       medi­ zi­
                               nischen Gründen durch geführt wurden (z. B. Schönheitsoperationen,               Sie sind gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versichert, wenn Sie diese Absicherung in
                       Brust­ver­größerungen, Piercings);                                                       Ihrer Beitrittserklärung gewählt haben und die Wartezeit von 30 Tagen beendet ist.
                    –	wenn Sie oder die zweite versicherte Person vorsätzlich eine Straftat versuchen          Wird eine Kündigung in der Wartezeit ausgesprochen oder ein Aufhebungsvertrag
                       oder verüben oder                                                                        abgeschlossen, so ist diese Arbeitslosigkeit nicht versichert. Auch dann nicht,
                    –	durch Schwangerschaft, Geburt und deren medizinische Folgen während des                  wenn die Arbeitslosigkeit über die Wartezeit hinweg besteht. Die Wartezeit entfällt,
                       gesetzlichen Mutterschutzes. Dies gilt sinngemäß auch für Selbstständige und             wenn die Arbeitslosigkeit infolge eines Unfalls eintritt, der nach Beginn des
                       Arbeitssuchende.                                                                         Versicherungsschutzes passiert ist.
                    –	Sind Sie bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits arbeitsunfähig, besteht            Um sich gegen das Risiko Arbeitslosigkeit abzusichern, müssen Sie Arbeitnehmer
                       kein Anspruch auf Versicherungsleistung für diesen Fall der Arbeitsunfähigkeit.          oder Selbstständiger sein.
                    Sie haben keinen Anspruch auf Leistung, wenn wir Ihren Versicherungsfall nicht in
                    Deutschland feststellen und prüfen können.                                                  7.2. Wann sind Sie Arbeitnehmer?
                                                                                                                Sie sind Arbeitnehmer, wenn Sie alle Voraussetzungen aus Abschnitt 2 unter Arbeit­
                    6.5. Wann können Sie eine Arbeitsunfähigkeit melden?                                        nehmer erfüllen.
                    Wenn Sie arbeitsunfähig werden, melden Sie uns bitte den Leistungsanspruch
                    unverzüglich. Wir stellen Ihnen dann einen Leistungsantrag (Brief oder E-Mail) zur          Arbeitslosigkeit von Arbeitnehmern
                    Verfügung, den Sie bitte ausfüllen und zurücksenden. Erfolgt die Anzeige später als         7.3. Wann sind Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger arbeitslos?
                    90 Tage nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, beginnt unsere Leistungspflicht           Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie die Voraussetzungen aus Abschnitt 2 unter Ar­
                    erst mit dem laufenden Monat, in dem die Meldung erfolgt ist, es sei denn, die              beitslosigkeit für Arbeitnehmer oder Arbeitslosigkeit für Selbstständige erfüllen.
                    Verzögerung war nicht durch Sie zu vertreten.                                               Selbstständige/r
                    Der Anspruch auf Zahlung der versicherten Rate endet, wenn                                  7.4. Wann sind Sie selbstständig?
                    –	die Arbeitsunfähigkeit endet,                                                            Die Definition finden Sie in Abschnitt 2: unter Selbstständige.
                    –	Sie unbefristet berufs- oder erwerbsunfähig werden                                       Leistung
                    –	Ihr Versicherungsschutz insgesamt endet                                                  7.5. Welche Leistungen erhalten Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit?
                    Halten Sie sich länger als drei Monate ununterbrochen außerhalb der Europäischen            Werden Sie während der Dauer der Versicherung nach Ablauf der Wartezeit von
                    Union auf, haben Sie keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen, solange dieser            30 Tagen unverschuldet arbeitslos, zahlen wir zur vereinbarten Fälligkeit nach
                    Aufenthalt dauert. 3.8. bleibt bestehen.                                                    Ablauf der Karenzzeit (30 Tage) bei weiterhin bestehender Arbeitslosigkeit am Fäl­
                    6.6. Gibt es Leistungen bei mehrfacher Arbeitsunfähigkeit?                                  ligkeitstag die planmäßig offenen Raten. Für den Ratenschutz können das maximal
                    –	Wenn während einer bestehenden versicherten Arbeitsunfähigkeit eine neue                 3500 € monatlich sein. Die Dauer der Leistung ist auf höchstens 24 Monate pro
                       Krank­heit oder ein Unfall, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, eintritt, kön­-   Leistungsfall begrenzt.
                       nen wir mehr­fach leisten. Das gilt nur, wenn es sich um einen neuen Versiche­           7.5.1. Wenn Sie arbeitslos werden, melden Sie uns bitte den Leistungsanspruch
                       rungs­fall handelt. Das ist so, wenn die neue Krankheit mit der bereits beste­hen­       unverzüglich. Wir stellen Ihnen dann einen Leistungsantrag (Brief oder E-Mail) zur
                       den Arbeitsunfähigkeit in keinem ursächlichen Zusammenhang steht.                        Verfügung, den Sie bitte ausfüllen und zurücksenden. Erfolgt die Anzeige später
                    –	Werden Sie innerhalb von 60 Tagen nach Genesung wegen der gleichen Er­                   als 90 Tage nach dem Eintritt der Arbeitslosigkeit, beginnt unsere Leistungspflicht
                       krankung oder Unfallfolgen erneut arbeitsunfähig, betrachten wir dies als ein und        erst mit dem laufenden Monat, in dem die Meldung erfolgt ist, es sei denn, die
                       denselben Versicherungsfall. In diesem Fall beginnt die Karenzzeit nicht erneut.         Verzögerung war nicht durch Sie zu vertreten.
                    6.7. Pflichten                                                                              7.5.2. Der Anspruch auf Leistung ruht, solange Sie arbeitsunfähig sind, unabhängig
                    Was müssen Sie im Versicherungsfall im eigenen Interesse tun?                               davon, ob Sie Leistungen nach 6.2. der AVB erhalten oder nicht.
                    Wir schicken Ihnen ein Formular per E-Mail oder Post zu. Dieses Formular müssen             7.5.3. Der Anspruch auf Zahlung erlischt:
                    Sie ausgefüllt an uns senden.                                                               –	wenn Sie eine Tätigkeit aufnehmen, deren Entgelt über den sozialgesetzlichen
                    Sie können den Versicherungsfall auch unserer Service-Hotline melden.                           Hinzuverdienstgrenzen liegt;
                    Die Nummer der Service-Hotline lautet: +49 40 271656191                                     –	Sie unbefristet berufs- oder erwerbsunfähig werden
                    Sie können den Versicherungsfall auch über unser Online-Schadenportal melden:               –	Sie Leistungen aus unserer Arbeitsunfähigkeitsversicherung erhalten
                    https://portal.sginsurance.de/easybank/                                                     –	wenn Sie eine Ruhestands- oder Altersrente beziehen
                    Per E-Mail: leistungsservice@socgen.com.                                                    –	wenn Ihr Versicherungsschutz endet.
                    Wir sind dort montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.                   7.6. Wiederholte Arbeitslosigkeit
                    Anschließend informieren wir Sie über das weitere Vorgehen und den Stand der                Was müssen Sie beachten, wenn Sie wiederholt arbeitslos werden?
                    Bearbeitung des Versicherungsfalls.                                                         Sie sind auch bei wiederholter Arbeitslosigkeit versichert. Dazu müssen Sie vor Ihrer
                    Wenn Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit anfordern, reichen Sie uns bitte               erneuten Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten wieder einer Beschäftigung
                    gleich folgende Unterlagen ein:                                                             mit mindestens 15 Wochenstunden bei demselben Arbeitgeber nachgehen oder
                    –	ein ärztliches Attest über Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeits­un­fähig­       seit mindestens 24 Monaten wieder selbstständig tätig gewesen sein. Wenn Sie
                       keit mit Diagnose (auch „gelber Schein“ genannt) sowie                                   innerhalb der ersten 6 Monate, nachdem Sie von uns Leistungen erhalten haben,
                    –	einen Nachweis über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor                 aus der neuen Tätigkeit heraus wieder arbeitslos werden, betrachten wir dies als
                       Be­­ginn der Arbeitsunfähigkeit (z. B. Kopie der letzten Gehaltsabrechnung) bzw.         einen Versicherungsfall. Die bisher geleisteten Monate werden auf den Höchst­
                       Be­­schei­ni­gung der Bundesagentur für Arbeit, dass die versicherte Person ar­          leistungsanspruch für Arbeitslosigkeit angerechnet. In diesem Fall entfällt auch die
                       beits­­suchend ist; bei Selbstständigen eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder             Karenzzeit.
                       an­dere Nach­weise; sowie                                                                7.7. Ausschlüsse
                    –	bei fortlaufender Arbeitsunfähigkeit einen monatlichen Nachweis vom behan­               Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der Pflicht zu
                       deln­den Arzt, dass die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht mit Angabe der              leisten?
                       Diagnose (Folgenachweis).                                                                Sie haben keinen Anspruch auf Leistung, wenn
                    Mögliche Kosten für diese Nachweise trägt derjenige, der die Versicherungsleistung          –	wir Ihren Versicherungsfall nicht in Deutschland feststellen und prüfen können.
                    beansprucht.                                                                                –	Ihre Arbeitslosigkeit während des ersten Monats nach dem Tag beginnt, an dem
                    Die Kosten für ergänzende medizinische Auskünfte tragen wir.                                    Sie zum Gruppenversicherungsvertrag angemeldet werden (Wartezeit).
                    –	Sie sind verpflichtet, sich von einem durch uns beauftragten Arzt untersuchen zu         –	Ihre Arbeitslosigkeit am Tag, an dem Sie zum Gruppenversicherungsvertrag
                       lassen, falls wir Sie dazu auffordern. Dann allerdings auf unsere Kosten.                    angemeldet wurden, bereits bestand.
                    –	Das Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit und den Beginn einer Erwerbstätigkeit müssen
AVB PPI 0626 LOAN


                                                                                                                –	bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits ein gerichtliches Verfahren im
                       Sie uns unverzüglich mitteilen.                                                              Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis eingeleitet ist. Das gilt auch, wenn Ihr
                                                                                                                    Arbeitsverhältnis bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits gekündigt war.


                                                                                                                                                                                       Seite 6 von 11

[Seite 7]
                    –	Ihre Arbeitslosigkeit direkt oder indirekt durch Kriege oder innere Unruhen verur­   7.10. Was passiert, wenn diese Pflichten (Ihre Obliegenheiten) von Ihnen
                        sacht ist.                                                                          nicht erfüllt werden?
                    –	Sie bei Ihrem Ehepartner oder einem in direkter Linie Verwandten beschäftigt         Wird eine der in 7.9. genannten Obliegenheiten vorsätzlich oder arglistig verletzt,
                        sind und aus diesem Beschäftigungsverhältnis arbeitslos werden. Das gilt            sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung
                        auch, wenn Sie bei einem von Ihrem Ehepartner oder einem in direkter Linie          sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens
                        Ver­wandten geführten Unternehmen beschäftigt sind. In direkter Linie Verwandte     ent­sprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht
                        stammen direkt voneinander ab. Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel sind in         grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Ver­­
                        direkter Linie mit Ihnen verwandt. Geschwister hingegen sind mit Ihnen nicht in     sicherungsschutz bleibt außerdem bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Ver­­
                        direkter Linie verwandt, da Sie nicht voneinander abstammen.                        letzung den Umfang oder die Feststellung unserer Leistungspflicht nicht beeinflusst
                    –	Sie bei Beginn Ihres Versicherungsschutzes wussten, dass Ihr Arbeitsverhältnis       es sei denn, die Obliegenheit wurde arglistig verletzt. Wenn Ihre Mitwirkung sich nur
                        endet.                                                                              verspätet, sind wir ab Beginn des laufenden Versiche­rungsmonats nach Maßgabe
                    –	Sie als Selbstständiger bei Beginn Ihres Versicherungsschutzes von den Um­           dieser Bedingungen wieder zur Leistung verpflichtet. Die vollständige oder teilweise
                        stän­den wussten, die zur Aufgabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit führten.          Leistungsfreiheit bei Verletzung von Auskunfts- oder Aufklärungspflichten tritt nur
                    –	Sie an einer Weiterbildung teilnehmen. Ein Anspruch auf Leistung besteht, wenn       ein, wenn wir Sie durch gesonderte schriftliche Mitteilung auf diese Rechts­folge
                        die Agentur für Arbeit die Weiterbildung fördert.                                   hingewiesen haben.
                    Bitte beachten Sie: Während des gesetzlichen Mutterschutzes nach dem Mutter­            7.11. Assistance-Leistungen zur Arbeitslosigkeit
                    schutzgesetz gelten Sie nicht als arbeitslos. Ebenso gelten Sie während eines Be­       Unsere Service-Hotline für Assistance-Leistungen erreichen Sie unter folgender
                    schäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz nicht als arbeitslos. Sie erhalten      Telefonnummer:
                    während dieser Zeit keine Leistung. Nach dieser Zeit nehmen wir die Zahlung der         +49 89 55987-8370 (24-Stunden Service)
                    Leistung wieder auf, bis die maximale Dauer der Leistung erreicht ist.                  7.11.1.Welche Präventionsmaßnahmen werden erbracht?
                    Die Dauer ist insgesamt auf 24 Monate begrenzt. Voraussetzung ist, dass die             Wir erbringen unabhängig von einer Arbeitslosigkeit folgende Leistungen:
                    Ar­beitslosigkeit auch so lange besteht. Der Versicherungsschutz muss zu diesem         –	Wir übernehmen einmal im Versicherungsjahr die Kosten einer arbeits- oder
                    Zeit­punkt ebenfalls noch bestehen.                                                         sozialrechtlichen Erstberatung durch einen von uns vermittelten Rechtsanwalt
                    7.8. Meldung Versicherungsfall                                                              im Zusammenhang mit dem Verlust der Arbeitsstelle oder dem drohenden
                    Wann sollten Sie eine Arbeitslosigkeit melden?                                              Verlust der Arbeitsstelle. Bei der Vermittlung bedienen wir uns einer Anwalts-
                    Sie müssen einen Versicherungsfall unverzüglich nach seinem Eintritt an easybank            Hotline oder eines sonstigen Kooperationspartners.
                    oder den Versicherer melden. Melden Sie ihn später als 90 Tage, entsteht der            –	Wir übernehmen die Kosten der Erstberatung zur Analyse Ihrer Arbeitszeugnisse.
                    Anspruch auf die Leistung frühestens mit Beginn des Monats der Meldung.                 –	Wir übernehmen die Kosten einer psychologischen Erstberatung am Telefon.
                    Pflichten:                                                                              7.11.2. Welche Assistance-Leistungen können Sie in Anspruch nehmen
                    7.9. Ihre Pflichten im Fall von Arbeitslosigkeit                                        bei Arbeitslosigkeit?
                    Bei Arbeitslosigkeit reichen Sie unverzüglich jeweils folgende Unterlagen ein:          Wir erbringen folgende Leistungen unter der Voraussetzung, dass Sie Leistungen
                    –	 bei Arbeitnehmern:                                                                  zur Arbeitslosigkeitsversicherung angemeldet und noch nicht abgelehnt wurden:
                        –	Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag und                                   –	Wir informieren Sie durch unsere Telefonhotline zur Inanspruchnahme staatlicher
                        –	Arbeitsvertrag des letzten Arbeitgebers und                                          Hilfeleistungen bei Verlust der Arbeitsstelle,
                        –	den Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit über den Anspruch          –	wir geben Ihnen durch unsere Telefonhotline Informationen und Tipps rund um
                           auf Arbeitslosengeld und                                                             Online-Jobbörsen und Fachzeitschriften,
                        –	bei fortlaufender Arbeitslosigkeit ein monatlicher Nachweis über gezahltes       –	wir stellen einen Kontakt zu Personalberatungs- oder Zeitarbeitsunternehmen
                           Arbeits­losengeld (Folgenachweis).                                                   her.
                    – bei Selbstständigen:                                                                 –	Wir analysieren durch unsere Telefonhotline Ihre Bewerbungsunterlagen,
                        –	Einkommenssteuerbescheide oder Gewinn- und Verlustrechnungen der letz­           –	wir organisieren Hilfestellung im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen
                           ten 2 Kalenderjahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit und                            (Bewerbungsberatung, Checklisten, Bewerbungstraining).
                        –	Nachweis über das zu versteuernde Einkommen der letzten 6 Monate vor             7.11.3. Welche Pflichten (Ihre Obliegenheiten) bestehen?
                           Beginn der Arbeitslosigkeit und                                                  Im Schadenfall sind folgende Unterlagen vorzulegen:
                        –	Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit, dass Sie dort arbeitssuchend         –	Leistungsbescheid oder Nachweis der Auszahlung gemäß Ziffer 7. Arbeits­losig­
                           gemeldet sind.                                                                       keitsversicherung,
                        Außerdem:                                                                           –	im Falle der Analyse der Bewerbungsunterlagen: Zum Beispiel Übersendung der
                        –	Gewerbean- und -abmeldung, sofern Sie zu Gruppe I (siehe Abschnitt 3)                Bewerbungsunterlagen und weitere geeignete Unterlagen.
                           gehören.
                                                                                                            7.11.4. Welche Leistungsausschlüsse bestehen?
                        –	Berufsständische Zulassung, sofern Sie zu Gruppe III (siehe Abschnitt 3)
                                                                                                            Für eine nicht von uns organisierte Dienstleistung können die Kosten nicht über­
                           gehören.
                                                                                                            nommen werden.
                        –	Bei freiberuflich Tätigen und Landwirten: Bestätigung des Steuerberaters
                           über das Vorliegen der Voraussetzungen (siehe Abschnitt 3).
                        –	Bei Gesellschafter-Geschäftsführern: einen Auszug aus dem Handelsregister
                           und Beschluss der Gesellschafterversammlung, aus denen sich die Ab­be­ru­
                           fung ergibt.
                        –	Um unsere Leistungspflicht zu klären, können wir auch andere Nachweise
                           und Auskünfte verlangen und selbst erforderliche Erhebungen anstellen.
                    Mögliche Kosten für diese Nachweise trägt derjenige, der die Versicherungsleistung
                    beansprucht.
                    –	Die Aufnahme jeder Erwerbstätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
AVB PPI 0626 LOAN


                                                                                                                                                                                   Seite 7 von 11

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                    Abschließende Hinweise
                    Widerrufsbelehrung, Zustimmung im Sinn der Datenschutzgesetze
                    und Entbindung von der Schweigepflicht, Datenschutzrechtliche
                    Erstinformation der Versicherer, Versicherungsausweis


                    8. Widerrufsbelehrung

                     Abschnitt 1                                                                                Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das
                     Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise                                     Ver­sicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge um­
                     Widerrufsrecht                                                                             fassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann,
                     Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 Tagen oh-                  Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung
                      ne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.                  des Preises ermöglichen;
                      Die Widerrufsfrist be­ginnt, nach dem Ihnen                                          6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur
                      –	die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis                Zahlungsweise der Prämien;
                         gelten­den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum ein­              7. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den
                         schließ­lich der Tarifbestimmungen,                                                    Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer
                     –	diese Belehrung,                                                                        der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
                     –	das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,                                   8. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Be­din-
                     –	und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen                              ­gungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift
                     jeweils in Textform eingegangen sind.                                                       der­jenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die
                     Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des                        Rechts­folgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag,
                     Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:                                                  den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die
                     BAWAG AG Niederlassung Deutschland                                                          Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der
                     Gasstraße 4 c                                                                               Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen
                      22761 Hamburg                                                                              einer hervor­ge­ho­benen und deutlich gestalteten Form;
                      Fax: +49 40/89 099 738                                                               9. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
                      E-Mail: kreditservice@easybank.de                                                          b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
                                                                                                           10. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen
                      Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.easybank.de                            Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die
                      ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermittelt easybank                       Mittei­lung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der
                      Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) un-                      All­ge­mei­nen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen
                      verzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der                       einer her­vor­gehobenen und deutlich gestalteten Form;
                      Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.                   11. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der
                      Widerrufsfolgen                                                                            Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsver­
                      Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist                            trags zugrunde legt;
                      und haben Sie hierzu ausdrücklich zugestimmt, endet im Falle eines                   12. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf
                      wirksamen Widerrufs der Versicherungsschutz und der Versicherer hat                        den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
                      Ihnen nur den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung                    13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt
                      entfallenden Teil der Prämien zurückzugewähren. Den Teil der Prämie,                       genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in
                      der auf die Zeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung entfällt, darf                      denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommu­
                      der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um                       nikation wäh­rend der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
                      einen Betrag in Höhe von 0,00 Euro. Sie dürfen in diesem Fall Versi-                 14. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde-
                      cherungsleistungen, die Sie vor der Ausübung des Widerrufsrechts                           und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für
                      aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem Versicherungsvertrag in                          diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglich­
                      Anspruch genommen haben, einbehalten.                                                      keit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
                      Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist,               15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglich­
                      so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen                         keit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
                      zurückzugewähren sind.
                      Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, zu-                 Ende der Widerrufsbelehrung
                      rückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem Zugang
                      und für den Versicherungsnehmer mit der Abgabe der Widerrufserklä-
                      rung.
                      Besondere Hinweise                                                                  9. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von
                      Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag                  Gesundheitsdaten und Schweigepflicht­entbindungs­
                      gebunden.                                                                           erklärung
                      Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen
                      Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt                Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, der Datenschutz­grund­ver­
                      ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.                                   ord­nung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutz­vor­schrif­­ten
                      Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens 24 Monate und 30 Tage nach                   enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Ver­ar­bei­tung
                      dem Vertragsschluss.                                                                und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesund­
                      Abschnitt 2                                                                         heits­daten für einen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen,
                      Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen            benötigen wir daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Darüber hinaus
                      Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden      benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindungen, um Ihre Ge­sund­heits­daten bei
                      die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:                     schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben zu dür­fen. Als Unter­nehmen
                      Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen                                benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Ge­sund­heits­daten
                      Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:          oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache,
                     1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der      dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stel­len, z. B. Dienstleister für die
                          Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister,      Kundenbetreuung und die Leistungs­fall­bearbeitung, weiterleiten zu dürfen.
                          bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;    Es steht Ihnen frei, die jeweilige Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht
                     2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die      ab­zugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der unten
                          für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich        an­ge­gebenen Adresse zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ohne
                          ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch        Ver­arbeitung von Gesundheitsdaten der Abschluss oder die Durchführung des
                          den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch            Ver­siche­rungsverhältnisses in der Regel nicht möglich sein wird. Einen mög­li­chen
                          Über­ mittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen          Widerruf richten Sie bitte an:
                          Versicherungs­be­din­gungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervor­   SOGECAP S.A. Deutsche Niederlassung,
                          gehobenen und deutlich gestalteten Form;                                        Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg
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                     3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;                                    E-Mail-Adresse: datenschutzversicherung@socgen.com
                     4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben        Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonsti­ger
                          über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;                  nach § 203 StGB geschützter Daten
                     5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen      –	durch die SOGECAP S.A. sowie die SOGESSUR S.A. (nachfolgend:


                                                                                                                                                                                Seite 8 von 11

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                       ­Versicherer oder Société Générale Insurance) selbst (unter 9.1.),                      Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance meine Gesundheitsdaten an
                    –	im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 9.2.) sowie                          eine andere Gesellschaft der Société Générale Gruppe oder an andere Stellen
                    –	bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der Société Générale Insurance (unter           wie z. B. Redion S. A. Deutsche Niederlassung übermittelt und dass die Gesund­
                        9.3. und 9.4.).                                                                        heitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang er­hoben, verar­
                    9.1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten                          beitet und genutzt werden, wie die Société Générale Insurance dies tun dürfte.
                    Gesundheitsdaten durch die Société Générale Insurance                                      Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Société Générale Insurance
                                                                                                               und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesund­heits­daten und
                     Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance die von mir künftig mitge­teilten    anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
                     Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies Durchführung ins­be­
                     sondere zur Prüfung eines Leistungsanspruchs oder Beendigung dieses Ver­si­              9.3.3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler
                     che­rungs­verhältnisses erforderlich ist.                                                Wir geben grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Ver­
                                                                                                              mittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die
                    9.2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten                                             Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte
                    9.2.1. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung                     Informationen über Ihr Versicherungsverhältnis Versicherungsvermittlern zur Kennt­
                    und zur Prüfung der Leistungspflicht                                                      nis gegeben werden.
                    Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, Infor­ma­        Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie
                    tionen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Außerdem          betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen
                    kann es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass wir die Angaben          Voraussetzungen Ihr Versicherungsverhältnis angenommen werden kann.
                    über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen müssen, die Sie zur Begründung             Der Vermittler, der Ihr Versicherungsverhältnis vermittelt hat, erfährt, dass und mit
                    von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B.            welchem Inhalt dieses zustande kam.
                    Rech­nungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder           Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler
                    sons­tigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben.                                          kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende
                    Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Wir benötigen hierfür Ihre     Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler
                    Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für uns sowie für diese       kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen
                    Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach               anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf
                    § 203 Strafgesetzbuch geschützte Informationen weitergegeben werden müssen.               Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
                    Die entsprechende Erklärung werden wir von Ihnen im Einzelfall einholen.
                    9.2.2. Erklärungen für den Fall Ihres Todes                                                Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance meine Gesundheitsdaten
                    Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, ge­        und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten
                    sundheitliche Angaben zu prüfen. Eine solche Einwilligung kann zum jetzigen Zeit­          Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen
                    punkt von Ihnen – wie hier vorgesehen – abgegeben werden. Alternativ kann diese            Ver­siche­rungs­vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu
                    Ent­scheidungsbefugnis über Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungser­klä­           Beratungs­zwecken genutzt werden dürfen.
                    rungen auch auf Ihre Erben übertragen werden.
                    Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Wir benötigen hierfür           9.4. Weitere Einwilligungen nach den Datenschutzgesetzen
                    Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für uns sowie für         Ich willige – jederzeit widerrufbar – ein, dass die Versicherer im erforderlichen
                    Stellen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen, falls im Rahmen dieser Abfragen          Umfang Daten, die sich aus den Beitrittsunterlagen oder der Vertragsdurchfüh­rung
                    Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 StGB geschützte Informationen weiter­             (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückver­
                    gegeben werden müssen.                                                                     siche­rer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung
                                                                                                               sowie zur Beurteilung der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den
                     Für den Fall meines Todes willige ich ein, dass die Société Générale Insurance –          Gesamt­verband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur Weitergabe an
                     soweit es für die Risikobeurteilung oder für die Leistungsfallprüfung er­for­der­lich     andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zu­stan­
                     ist – meine Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei Bediens­teten           de­kommen des Versicherungsschutzes sowie für entsprechende Prüfungen bei
                     von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personen­ver­               anderweitig beantragten Versicherungsverträgen bzw. Beitritten zu Gruppen­ver­
                     siche­rern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behör­den              siche­rungsverträgen und bei künftigen Anträgen und bezieht sich ausdrücklich
                     erhebt und für diese Zwecke verwendet.                                                    auch auf etwaige Gesundheitsangaben.
                     Ich befreie die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen            Ich willige – jederzeit widerrufbar – ferner ein, dass die Versicherer meine allge­
                     von ihrer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesund­             meinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in Datensammlungen führen und,
                     heitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie Versiche­                   soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungs­an­ge­
                     rungs­unterlagen aus einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren vor Beitritt an die            legenheiten dient, an Vermittler oder mit der Vertragsverwaltung und Schaden­
                     Société Générale Insurance übermittelt werden.                                            regulierung betraute Gesellschaften weitergibt.
                     Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang –
                     soweit erforderlich – meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB
                     geschützten Daten durch die Société Générale Insurance an diese Stellen
                     weitergegeben werden und befreie auch insoweit die für die Société Générale              10. Datenschutzrechtliche Erstinformationen
                     Insurance tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht.                                    der ­Versicherer
                    9.3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB                       Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personen­
                    geschützter Daten an Stellen außerhalb der Société Générale Insurance                     be­zogenen Daten durch uns, die SOGECAP S.A. Deutsche Niederlassung und die
                    Wir verpflichten die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vor­        SOGESSUR S.A. Deutsche Niederlassung (nachfolgend Société Générale Insurance),
                    schriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.                                   und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
                    9.3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung                                     Verantwortliche für die Datenverarbeitung:
                    Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht
                    kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Wir benötigen Ihre          SOGECAP S.A. Deutsche Niederlassung
                    Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre              Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg
                    Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt wer­            Telefon: +49 40 271 656 191
                    den. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet.                        Fax: +49 40 271 656 195
                                                                                                              SOGESSUR S.A. Deutsche Niederlassung
                     Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance meine Gesundheitsdaten an           Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg
                     medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung              Telefon: +49 40 271 656 191
                     oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten        Fax: +49 40 271 656 195
                     dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die Société Générale
                     Insurance zurück übermittelt werden. Im Hinblick auf meine Gesundheitsdaten              E-Mail-Adresse: vertragsservice@socgen.com
                     und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für die Versiche­          Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o. g.
                     rer tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht.                        Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder
                                                                                                              per E-Mail unter: datenschutzversicherung@socgen.com.
                    9.3.2. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder                      Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
                    Personen)                                                                                 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Daten­
                    Wir führen im Einzelfall bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die telefonische            schutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der
                    Kundenbetreuung, die Schadenbearbeitung, die Auszahlung von Versiche­rungs­               datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertrags­gesetzes
                    leistungen, den Einzug der Versicherungsprämie, die Bearbeitung von Widerrufen,           (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
                    Kündigungen und anderen Vertragsanfragen, bei denen es zu einer Erhebung,                 Erklären Sie Ihren Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag, benötigen wir die von
                    Ver­ar­beitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst              Ihnen hierbei gemachten Angaben zur Einbeziehung in den Versicherungsschutz
                    durch, sondern übertragen die Erledigung einer anderen Gesellschaft der                   und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt das Ver­
                    Société Générale Gruppe oder einer anderen Stelle wie z. B. Redion S. A.                  sicherungsverhältnis zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des
AVB PPI 0626 LOAN


                    Nieder­lassung für Deutschland. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten           Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum
                    Daten wei­ter­gegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung für uns und           Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall einge­
                    soweit er­for­derlich für die anderen Stellen.                                            treten und wie hoch der Schaden ist.


                                                                                                                                                                                     Seite 9 von 11

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                    Der Beitritt bzw. die Durchführung des Versicherungsverhältnisses ist                       Dauer der Datenspeicherung
                    ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.                          Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten
                    Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von                Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personen­
                    versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder          be­zogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser
                    zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten nutzen wir weiterhin für eine        Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von
                    Gesamtbetrachtung ihrer Kundenbeziehungen mit der Société Générale Insurance,               drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen
                    beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für           Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und
                    Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen.                              Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch,
                    Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vor­                   der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen
                    ver­tragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO. Soweit dafür             danach bis zu zehn Jahren.
                    besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei               Betroffenenrechte
                    Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre             Sie können bei uns als Verantwortlichen unter der o. g. Adresse Auskunft über die
                    Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DS-GVO ein. Eine erteilte Einwilligung   zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter
                    kann jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten sie jedoch, dass der Widerruf erst         bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten ver­
                    für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon        langen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
                    nicht betroffen. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf     Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in
                    Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DS-GVO i. V. m. § 27 BDSG.                                   einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
                    Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten
                    zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:                  Widerspruchsrecht
                    – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,                                     Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie
                    –	 zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir                     die­ser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation
                        Daten­analysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch                 Grün­de ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen.
                        hindeuten können.                                                                           Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu
                    Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung ge­                   Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen.
                    setz­licher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und               Den Widerspruch können Sie ebenfalls an uns als Verantwortlichen an die o. g.
                    steu­er­recht­licher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als                  Adresse richten.
                    Rechts­­grund­lage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetz­
                    lichen Re­gelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO.                                        Beschwerderecht
                    Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck               Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten
                    verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen                  Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.
                    darüber zuvor informieren.                                                                  Automatisierte Einzelfallentscheidung
                    Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten                                       Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Versicherungsverhältnis
                    Rückversicherer:                                                                            gespeicherten Daten sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen ent­
                    Von uns übernommene Risiken versichern wir evtl. bei speziellen Versiche­rungs­             scheiden wir teilweise vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollauto­
                    unternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und          matisierten Entscheidungen beruhen auf von uns vorher festgelegten Regeln zur
                    ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein            Gewichtung der Informationen.
                    eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber                    Unternehmen / Kategorie           Auftragsgegenstand / Funktion
                    hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund
                    seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der                 Vermittler gem. § 34 d. GewO      Vermittlung von Versicherungsprodukten
                    Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den                 IT-Dienstleister                  IT-Betreuung
                    Rückversicherer nur soweit dies für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrages                Gutachter und Sachverständige     Erstellen von medizinischen Gutachten
                    mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen                  Druckdienstleister                Dokumentenerstellung
                    erforderlichen Umfang.
                                                                                                                    Entsorgungsdienstleister          Dokumentenvernichtung
                    Vermittler:
                    Soweit Sie hinsichtlich Ihres Versicherungsverhältnisses von einem Vermittler be­               Rückversicherungsunternehmen      Monitoring, Beistandsleistungen
                    treut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung                 Bestandsverwaltung und            Postservice inkl. Zuordnung von Eingangs­
                    des Vertragsverhältnisses benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch                 Schadenbearbeitung                post; Bestandsverwaltung; Erstkontakt im
                    übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler,                                                      Rahmen der Leistungsbearbeitung
                    soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versiche­               Personaldienstleister             Unterstützung bei Personalangelegenheiten
                    rungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.
                                                                                                                    Rechtsanwälte                     Juristische Beratung und Vertretung
                    Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe:
                    Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen                      Steuerberater                     Beratung In steuerlichen Angelegenheiten
                    bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unter­                                                                                Stand: Juni 2026
                    nehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und einem
                    oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur
                    zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice,
                    zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen
                    Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden.
                    Externe Dienstleister:
                    Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten
                    zum Teil externer Dienstleister.
                    Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu
                    denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der
                    Übersicht am Ende dieses Dokumentes entnehmen.
AVB PPI 0626 LOAN


                                                                                                                                                                                     Seite 10 von 11

[Seite 11]
                    11. Versicherungsausweis
                    Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
                    mit Ihrem Beitritt als versicherte Person in den Gruppenversicherungsvertrag
                    zum Ratenschutz von easybank erhalten Sie Versicherungsschutz bezüglich noch
                    ausstehender Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehenskonto für den Fall
                    Ihres Todes, Ihrer Arbeitsunfähigkeit und ggf. Ihrer Arbeitslosigkeit. Ihr Versicherer
                    für die Risiken Arbeitsunfähigkeit, sowie den Todesfall ist die SOGECAP S.A.,
                    Ihr Versicherer für das Arbeitslosigkeitsrisiko (falls versichert) sowie Assistance­
                    Leistungen ist die SOGESSUR S.A.. Sitz beider Gesellschaften: 17bis, Place des
                    Reflets, Tour D 2, 92919 Paris La Défense CEDEX, Frankreich. Einen gesonderten
                    Versicherungsschein erhalten Sie nicht; an dessen Stelle treten die Beitrittserklä­
                    rung sowie Anmeldung zum Ratenschutz, die Versicherteninformation sowie die
                    darin aufgeführten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
AVB PPI 0626 LOAN


                                                                                                             Seite 11 von 11
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## Volltext der Bedingungen: AVB easybank Ratenschutz Kredit (zweite Fassung)

```text
[Seite 1]
                    Versicherteninformation
                    zum easybank Ratenschutz
                    Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
                    für die Restschuldversicherung (RSV),
                    Kontaktdaten und abschließende Hinweise


                                                                                                                              1. Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick
                       Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                              Haben Sie Fragen zum Ratenschutz?
                                                                                                                              Die easybank Service-Hotline erreichen Sie über die easybank Deutschland App
                       1. Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick                                              Seite 1         unter dem Menüpunkt „Kundenservice“.

                       2. Erklärung der Begriffe                                                             Seite 2         Wohin senden Sie Ihren Widerruf oder Ihre Abmeldung / Kündigung?
                                                                                                                              BAWAG AG Niederlassung Deutschland,
                       3. Allgemeine Regelungen                                                              Seite 4         Gasstraße 4 c, 22761 Hamburg
                                                                                                                              Fax: +49 40/89 099 738
                                                                                                                              E-Mail: kreditservice@easybank.de
                       4. Umfang des Versicherungsschutzes                                                   Seite 5
                                                                                                                              Wohin senden Sie Ihre sonstigen Schreiben?
                       5. Welche Leistung erbringen wir im Todesfall?                                        Seite 5         Bitte senden Sie alle Mitteilungen wie z. B. Adresse oder Namenswechsel, die
                                                                                                                              die Versicherung betreffen, in Textform (z. B. Brief, Telefax, oder E-Mail) an die
                       6. Welche Leistungen erbringen wir                                                                    Société Générale Insurance. Mitteilungen, die für den Versicherer bestimmt
                           bei Arbeitsunfähigkeit?                                                           Seite 5         sind, werden wirk­sam, sobald diese easybank oder Société Générale Insurance,
                                                                                                                              Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg (Tel: +49 40 271 656 195, E-Mail:
                       7. Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit                                           Seite 6         vertragsservice@socgen.com) zugegangen sind.

                                                                                                                              Wie erreichen Sie das Team der Société Générale Insurance zur Meldung
                       8. Widerrufsbelehrung                                                                 Seite 8         eines Versicherungsfalls?
                                                                                                                              Service-Hotline
                       9. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von                                                    +49 40 271 656 191 (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
                           Gesundheitsdaten und Schweigepflicht­entbindungs­                                                  Online-Schadenportal
                          erklärung                                                                          Seite 8         https://portal.sginsurance.de/easybank/

                       10. Datenschutzrechtliche Erstinformationen                                                           Wie erreichen Sie den 24-Stunden Service für den Fall der
                            der ­Versicherer                                                                 Seite 9         Arbeitslosigkeit?
                                                                                                                              Service-Hotline
                       11. Versicherungsausweis                                                            Seite 11          +49 89 55987-8370 (24-Stunden Service)

                                                                                                                              Wie können Sie sich bei der Société Générale Insurance beschweren?
                                                                                                                              Wir sind bestrebt, Ihre Wünsche und Bedürfnisse so schnell und gut wie möglich
                    Guten Tag, sehr geehrte Kunden (w,m,d)! *                                                                 zu bearbeiten. Sollte es dennoch einen Grund zur Beschwerde geben, können Sie
                                                                                                                              sich an uns wenden:
                    Bitte nehmen Sie diese Versicherteninformation zu Ihren Unterlagen: Sie enthält
                                                                                                                              E-Mail
                    alles Wichtige zu Ihrem Versicherungsschutz. Sie erhalten Schutz, indem Sie als
                                                                                                                              Schreiben Sie an: meinung@socgen.com
                    versicherte Person zu den Gruppenversicherungsverträgen angemeldet werden, die
                    zwischen BAWAG AG Niederlassung Deutschland („easybank“ oder „Versiche­                                   Telefon
                    rungs­nehmer“) und den Versicherern SOGECAP S.A. und SOGESSUR S.A. („Société                              Rufen Sie uns an unter +49 40 271 656 191
                    Générale Insurance“ oder „Versicherer“) abgeschlossen wurden; Versiche­rungs­                             (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
                    nehmer der Gruppenversicherungsverträge ist easybank.                                                     Fax
                                                                                                                              Faxen Sie uns: +49 40 271 656 195
                    * Wir möchten darauf hinweisen, dass grundsätzlich alle Personengruppen gemeint sind: w,m,d.             Post
                       Die Bezeichnung „wir“ oder „uns“ bezieht sich im Folgenden stets auf die Société Générale Insurance.
                                                                                                                              Schreiben Sie uns an folgende Adresse:
                                                                                                                              Société Générale Insurance, Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg
                     Wer sind Ihre Versicherer?                                                                               Unsere Mitarbeiter prüfen Ihr Anliegen nach Eingang umgehend.
                     Die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit sind durch die SOGECAP S.A. d'assurance                           Dann informieren wir Sie über den weiteren Verlauf.
                     sur la vie et de capitalisation, (Registergericht R.C.S. Nanterre 086 380 730,                           Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen die folgenden
                     ver­sichert, das Risiko Arbeitslosigkeit durch die SOGESSUR S.A. (Registergericht                        Informationen:
                     R.C.S. Nanterre 379 846 637). Sitz beider Gesellschaften: 17 bis Place des                               – Ihren Namen
                     Reflets, Tour D 2, 92919 Paris La Défense CEDEX. Führend ist die SOGECAP                                 – Ihre Adresse
                     S.A. d'assurance sur la vie et de capitalisation. Die Versicherer handeln durch                          – Ihre Telefonnummer und E-Mailadresse
                     die SOGECAP S.A. Deutsche Niederlassung (Handelsregister beim Amtsgericht                                – Ihre Kontonummer bei easybank
                     Hamburg, HRB 98676) und die SOGESSUR S.A. Deutsche Niederlassung (Han­                                   – die Nummer Ihres Versicherungsfalls, wenn vorhanden
                     delsregister beim Amtsgericht Hamburg, HRB 133782). Beide sind unter dem                                 – eine genaue Schilderung Ihrer Wünsche
                     gemeinsamen Handelsnamen „Société Générale Insurance“ in Deutschland tätig.
                     Hauptbevollmächtigter ist Patrice Begue; Sitz: Fuhlsbüttler Str. 437, 22309                              Welche anderen Beschwerdestellen stehen Ihnen zur Verfügung?
                     Hamburg. Unter dieser Anschrift können Sie die Versicherer im Streitfall verklagen.                      Sie können das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in
                     Die Versicherungssteuer wird unter folgenden Versicherungssteuer-Nr. an das                              Anspruch nehmen. Der Ombudsmann der Versicherungen ist per Post an
                     Bundeszentralamt für Steuern abgeführt: SOGECAP S.A.: 806/V20000027857;                                  „Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin“, oder über
                     SOGESSUR S.A.: 806/V90806026056.                                                                         www.versicherungsombudsmann.de zu erreichen. Sollten Sie die Entscheidung
                                                                                                                              des Ombudsmannes nicht akzeptieren wollen, steht Ihnen immer noch der
                                                                                                                              Rechtsweg offen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich an die
                                                                                                                              zuständige Aufsichtsbehörde L’Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution
                                                                                                                              (französische Aufsichtsbehörde), 4 Place de Budapest CS 92459, 75436
                                                                                                                              Paris, Frankreich, oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
                                                                                                                              Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße 24–28,
                                                                                                                              60439 Frankfurt am Main, zu wenden.
        0626 LOAN
AVB PPI 0526


                                                                                                                                                                                                  Seite 1 von 11

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                    Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

                    2. Erklärung der Begriffe                                                                 Arbeitsunfähigkeit
                                                                                                              Arbeitsunfähig im Sinne dieser AVB sind Sie, wenn Sie als Arbeitnehmer, als
                    Im Folgenden erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe in diesen Versicherungs­         Selbst­ständiger oder als Arbeitssuchende/r während der Dauer des Versicherungs­
                    bedingungen (AVB).                                                                        schutzes aufgrund von Krankheit oder Unfallfolgen vorübergehend nicht in der Lage
                                                                                                              sind,
                    Anmeldung und Beitrittserklärung                                                          – Ihre bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben und
                    Mit der Beitrittserklärung erklären Sie Ihren Wunsch nach Versicherungsschutz. Der Ver­   – eine solche Tätigkeit auch tatsächlich nicht ausüben und
                    sicherungsnehmer BAWAG AG Niederlassung Deutschland (im Folgenden "easybank")             – keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.
                    meldet Sie als versicherte Person zum Gruppenversicherungsvertrag an. Sie erhalten        Als Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit benötigen Sie ein Attest vom Arzt. Der Arzt
                    dadurch den angebotenen Versicherungsschutz. In der Beitrittserklärung vereinbaren        muss in Deutschland niedergelassen und „approbiert“ sein. Approbiert bedeutet,
                    Sie mit easybank Einzelheiten zum Versicherungsschutz. Dazu gehören beispielsweise        dass der Arzt eine staatliche Genehmigung für seinen Beruf hat. Der Versiche­rungs­
                    der Beginn des Versicherungsschutzes, die abgesicherten Risiken und die Höhe Ihres        fall beginnt mit dem ersten Tag der vom Arzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit.
                    Beitrags. Sie können die Beitrittserklärung erst eine Woche nach Abschluss des Darle­
                    hensvertrags abgeben.                                                                     Arglistig
                                                                                                              Arglistig handelt, wer bewusst einen anderen in die Irre führt. Dies kann sein, wenn
                    Anspruchsteller                                                                           Sie bewusst falsche Angaben machen oder wahre Tatsachen verschweigen.
                    Werden Sie arbeitsunfähig oder arbeitslos, dann melden Sie uns den Versiche-
                    ­rungsfall. Sie stellen einen Anspruch auf die Leistung und sind dadurch der              Assistance bei Arbeitslosigkeit
                     An­spruch­steller. Im Todesfall stellen Ihre Hinterbliebenen einen Anspruch auf die      Vor und bei jedem Leistungsfall haben Sie auch Anspruch auf Assistance-Leistun­
                     Leis­tung und sind dadurch Anspruchsteller.                                              gen. Dafür gibt es eine gesonderte 24-Stunden-Hotline, die Sie bei der Risiko­be­
                                                                                                              schrei­bung zur Arbeitslosigkeit finden.
                    Arbeitnehmer
                    Sie sind Arbeitnehmer im Sinne dieser AVB, wenn Sie mindestens 15 Stunden pro             Aufstockung
                    Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Als Minijobber/in, Auszubil­         Im Zusammenhang mit einer Aufstockung des Darlehens entfällt die Wartezeit
                    dende/r, Saisonarbeiter, Hausfrau/-mann, Rentner/in oder in Elternzeit, sind Sie kein     für das Risiko der Arbeitslosigkeit. Wurde bereits ein Leistungsfall gemeldet oder
                    Arbeitnehmer im Sinne dieser Versicherungsbedingungen.                                    befindet sich ein Leistungsfall in der Abwicklung, können Sie nicht zum Gruppen­
                                                                                                              versicherungsvertrag der Société Générale Insurance angemeldet werden.
                    Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer
                    Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie als Arbeitnehmer während der Zeit des Versiche­      Beitrag
                    rungsschutzes unverschuldet arbeitslos werden und keiner bezahlten Tätigkeit              Sie verpflichten sich, mit Ihrer Beitrittserklärung den Beitrag an den Versicherungs­
                    nach­gehen.                                                                               nehmer zu zahlen. Der Versicherungsnehmer zahlt dann Ihren Betrag als Prämie an
                    Ihre unverschuldete Arbeitslosigkeit muss so entstanden sein:                             uns. Als Gegenleistung erhalten Sie Versicherungsschutz.
                    – aufgrund einer Kündigung des Arbeitgebers oder
                    – einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses.                             Bezugsrecht
                    – Sie als versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen kündigen mussten:              Das Bezugsrecht regelt, an wen wir leisten. In dieser Versicherung ist immer der
                        Dies wird Ihnen vor Ihrer Kündigung durch ein ärztliches Attest eines in              Versiche­rungsnehmer bezugsberechtigt und erhält die Leistung.
                        Deutschland niedergelassenen Arztes bestätigt.
                    – In den ersten 24 Monaten nach Versicherungsbeginn muss die Arbeitslosigkeit            Dauer des Versicherungsschutzes
                        aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis heraus erfolgen.                            Die Dauer des Versicherungsschutzes ist die Zeit, in der Versicherungsschutz
                    Außerdem sind folgende Kriterien zu erfüllen:                                             besteht. Nur in dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Leistung im Versicherungsfall.
                    – Vor Beginn einer Arbeitslosigkeit müssen Sie mindestens 12 Monate ohne Unter­
                        brechung tätig gewesen sein: 6 Monate davon bei demselben Arbeitgeber oder            Dauer der Leistung
                    – wenn die letzte Beschäftigung bis zu Ihrer Arbeitslosigkeit weniger als 6 Monate       Die Dauer der Leistung ist die Zeit, für die wir die vereinbarte Leistung zahlen.
                        dauerte, müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber DAVOR mindestens 12 Monate in
                        einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig gewesen           Dauerhafter Aufenthalt / gemeldeter Wohnsitz
                        sein.                                                                                 Ein Wohnsitz oder dauerhafter Aufenthalt ist ein Ort, an dem Sie sich rechtmäßig
                    Bei Beginn der Arbeitslosigkeit müssen Sie außerdem Anspruch auf Arbeitslosengeld         aufhalten. Das heißt, Sie halten sich dort nicht illegal auf. Sie halten sich dort außer­
                    I (ALG I) nach deutschem Recht in Deutschland haben und während deren Dauer               dem ohne Unterbrechung auf.
                    aktiv nach Arbeit suchen. Endet der Anspruch auf ALG I, genügt ein weiter gehender
                    Anspruch auf ALG II. Falls Sie wegen fehlender Bedürftigkeit nachweislich kein            Grob fahrlässig
                    ALG II bekommen, haben Sie trotzdem Anspruch auf Leistung. Ein Minijob hindert            Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die nötige Sorgfalt in besonders schwerem
                    Ihre Einstufung als Arbeitssuchender nicht. Der Versicherungsfall beginnt mit der         Maße verletzen. Das ist der Fall, wenn Sie schon ganz nahe liegende Überlegungen
                    Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder des Aufhebungsvertrages.          nicht anstellen. Es ist aber auch dann der Fall, wenn Sie es an der nötigen Umsicht
                                                                                                              fehlen lassen. Ein Fall grober Fahrlässigkeit kann beispielsweise vorliegen, wenn
                    Arbeitslosigkeit für Selbstständige                                                       Sie betrunken einen Verkehrsunfall verursachen.
                    Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aus wirtschaftlichen
                    Gründen aufgegeben haben. In den zwei vorausgegangenen Kalenderjahren wur­                Gruppenversicherung
                    den jeweils mindestens 18.000 € Einnahmen jährlich erwirtschaftet: Das ist nach­          Eine Gruppenversicherung sammelt viele Personen aus einer Gruppe in einem Ver­
                    zuweisen. Wirtschaftliche Gründe für die Geschäfts- bzw. Betriebsaufgabe sind:            siche­rungsvertrag und schützt diese gegen ein bestimmtes Risiko.
                    – die gesamten Betriebs- und Geschäftseinnahmen der letzten 6 Monate vor Ein­
                       tritt des Versicherungsfalles liegen insgesamt unter 6.000 € und                       Gruppenversicherungsvertrag
                    – das Gewerbe wurde abgemeldet bzw. der Betrieb oder das Geschäft aufgegeben             Der Versicherungsnehmer easybank schließt mit dem Versicherer Société Générale
                       und                                                                                    Insurance einen Gruppenversicherungsvertrag. Der Gruppenversicherungsvertrag
                    – Sie als versicherte Person sind bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos        ist eine besondere Form des Versicherungsvertrages. Zu einem Gruppenversiche­
                       gemeldet und                                                                           rungs­vertrag kann der Versicherungsnehmer easybank Sie und eine weitere Person
                    – Sie suchen aktiv nach Arbeit.                                                          als versicherte Personen anmelden. Diese angemeldeten Personen erhalten dann
                    Der Versicherungsfall beginnt mit dem Tag der Gewerbeabmeldung, spätestens                durch den Gruppenversicherungsvertrag den gewünschten Versicherungsschutz.
                    aber mit dem Datum der Arbeitslosmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit.                Damit der Versicherungsnehmer easybank Sie als versicherte Person anmelden
                    Als Gesellschafter-Geschäftsführer liegt Arbeitslosigkeit auch dann vor, wenn Sie         kann, müssen Sie mit diesem einen Darlehensvertrag geschlossen und den Raten­
                    durch Beschluss der Gesellschafterversammlung als Geschäftsführer abberufen               schutz ausgewählt haben.
                    wurden (wenn Sie quasi von der Funktion abgewählt werden).
                                                                                                              Innere Unruhen
                    Arbeitssuchende/r                                                                         Innere Unruhen liegen vor, wenn erhebliche Teile der Bevölkerung gewaltsam
                    Sie sind im Sinne dieser AVB arbeitssuchend, wenn Sie                                     die öffentliche Ruhe und Ordnung stören. Ein Beispiel für innere Unruhen sind
                    – arbeitslos sind, und                                                                   gewalttätige Demonstrationen, die oft mit Sachbeschädigung und Prügeleien
                    – Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) nach deutschem Recht in Deutschland            einhergehen.
                       haben und
                    – aktiv nach Arbeit suchen.                                                              Karenzzeit
AVB PPI 0626 LOAN


                    Endet der Anspruch auf ALG I, genügt ein weiter gehender Anspruch auf ALG II.             Karenzzeit ist die Zeit zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und dem Beginn
                    Falls Sie nachweislich kein ALG II bekommen, können Sie trotzdem Anspruch auf             unserer Leistungspflicht: Sie dauert 42 Tage bei Arbeitsunfähigkeit und 30 Tage bei
                    Leistung haben. Ein Minijob hindert Ihre Einstufung als Arbeitssuchende/r nicht.          Arbeitslosigkeit. Für Tod gibt es keine Karenzzeit. Während der Karenzzeit besteht
                                                                                                              bereits Versicherungsschutz, allerdings erhalten Sie während dieser Zeit noch keine

                                                                                                                                                                                        Seite 2 von 11

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                    Leistungen, sondern erst hinterher. Wichtig: Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit    Textform
                    müssen während der Karenzzeit ununterbrochen angedauert haben. Für die Dauer            Ist Textform vereinbart, müssen Sie und wir einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail
                    der Karenzzeit sind Versicherungsbeiträge zu bezahlen.                                  schreiben.

                    Kurzarbeit                                                                              Unfall
                    Kurzarbeit hilft allen oder einigen Arbeitnehmern eines Betriebes bei einer vor­        Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Versiche­
                    über­ gehenden schlechten Auftragslage. Arbeitnehmer müssen dabei Einkom­               rungsschutzes durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis
                    mens­verluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht immer das volle             (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
                    Netto­ ein­
                              kommen ersetzt. Der Arbeitsplatz und eine gewisse Grundversorgung
                    bleiben jedoch erhalten. Daher ist Kurzarbeit an sich nicht versichert. Wird der        Unfalltod
                    Arbeit­nehmer direkt im Anschluss an eine Kurzarbeit unverschuldet arbeitslos, so       Ein Unfalltod liegt vor, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den
                    ist diese Arbeits­losigkeit gemäß dieser AVB versichert.                                Folgen eines Unfalles verstirbt. Sowohl der Unfall als auch der Tod muss während
                                                                                                            der Dauer des Versicherungsschutzes eingetreten sein.
                    Leistung
                    Eine Leistung ist im Sinne dieser AVB eine Versicherungsleistung, die wir als Versi­    Versicherte Person
                    cherer erbringen. Diese Leistung ist in den Versicherungsbedingungen ver­ein­bart.      Der Versicherungsnehmer easybank meldet Sie als versicherte Person zum
                    Im Todesfall erbringt der Versicherer beispielsweise eine einmalige Zahlung. Diese      Gruppen­versicherungsvertrag an. Damit erhalten Sie den Versicherungsschutz.
                    entspricht der am Todestag ausstehenden Restschuld. Bei Arbeits­unfähigkeit oder
                    Arbeitslosigkeit zahlen wir eine monatliche Leistung. Dabei übernehmen wir die          Versicherungsfall
                    fällig werdenden versicherten Raten Ihres Darlehens. Außer­dem unterstützen wir         Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das unsere Pflicht zu leisten entstehen
                    Sie bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Bevor Sie die Leistung erhalten,       lässt. Das Ereignis muss während der Dauer des Versicherungsschutzes eintreten.
                    prüfen wir unsere Pflicht zu leisten.                                                   Beispiel: Bei der Absicherung des Risikos Tod tritt der Versicherungsfall ein, wenn
                                                                                                            Sie als versicherte Person sterben.
                    Leistungsfall
                    Wenn ein versichertes Risiko eintritt, handelt es sich um einen Leistungsfall. Sie      Versicherungsnehmer
                    haben beispielsweise das Risiko Arbeitslosigkeit abgesichert und verlieren Ihren        Der Versicherungsnehmer ist easybank, unser Vertragspartner. Er hat mit uns den
                    Arbeitsplatz. Dann liegt ein Leistungsfall vor. Ein Leistungsfall muss während der      Gruppen­versicherungsvertrag geschlossen. Die Rechte und Pflichten aus dem Grup­
                    Dauer des Versicherungsschutzes eintreten. Um einen Anspruch auf Leistungen zu          pen­ver­siche­rungsvertrag betreffen den Versicherungsnehmer sowie die ver­sicher­ten
                    haben, müssen Sie alle Voraussetzungen der Versicherungsbedingungen erfüllen.           Personen als Anspruchsteller. Der Versicherungsnehmer kann Sie als ver­sicher­te
                    Ist dies der Fall, erhalten Sie die vertraglich vereinbarte Leistung.                   Person zu diesem Gruppenversicherungsvertrag anmelden.

                    Minijob                                                                                 Vorsätzlich
                    Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 (1) Nr. 1 Sozial­      Sie handeln vorsätzlich, wenn Sie etwas absichtlich oder mit Willen tun. Dies muss
                    gesetzbuch IV.: Insbesondere, wer derzeit nicht mehr als 556 € im Monat verdient,       wissentlich geschehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich bewusst selbst
                    gilt als Minijobber.                                                                    verletzen.

                    Obliegenheiten                                                                          Wartezeit
                    Der Versicherer schuldet Leistungen, wenn die Voraussetzungen für einen                 Zu Beginn des Versicherungsschutzes startet eine Wartezeit von 30 Tagen für das
                    Leistungsfall nach den Versicherungsbedingungen vorliegen. Die versicherte              Risiko Arbeitslosigkeit. In dieser Wartezeit haben Sie noch keinen Anspruch auf eine
                    Person hat Pflichten zur Mitwirkung im eigenen Interesse (Obliegenheiten), damit        Versicherungsleistung. Wird eine Kündigung in der Wartezeit ausgesprochen oder
                    der Versicherer den Leistungsfall prüfen kann. Werden diese Pflichten nicht erfüllt,    ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen, so ist diese Arbeitslosigkeit nicht versichert:
                    muss der Versicherer möglicherweise nicht oder nur teilweise leisten.                   auch dann nicht, wenn der Versicherungsfall über die Wartezeit hinaus besteht. Im
                                                                                                            Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit gibt es keine Wartezeit. Sind Sie bei Beginn
                    Pflicht zu leisten                                                                      des Versicherungsschutzes bereits arbeitsunfähig, besteht kein Anspruch auf
                    Der Versicherer ist verpflichtet, eine vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen    Versiche­rungsleistung für diesen Fall der Arbeitsunfähigkeit. In der Wartezeit sind
                    (Pflicht zu leisten). Diese hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Damit   ­Ver­sicherungsbeiträge zu bezahlen. Wird ein Darlehensvertrag mit bestehendem
                    wir unsere vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen können, müssen Sie die          Ver­sicherungsschutz aufgestockt und der Versicherungsschutz weitergeführt, so
                    Voraussetzungen dieser Versicherungsbedingungen erfüllen.                                fällt für den neuen Versicherungsvertrag keine erneute Wartezeit an.

                    Prämie                                                                                  Ist alles verständlich?
                    Die Prämie für Ihre Versicherung zahlt easybank an uns. Sie verpflichten sich mit       Es ist wichtig, dass Sie diese AVB aufmerksam lesen. Bewahren Sie dieses Doku­
                    Ihrer Beitrittserklärung, den vereinbarten Beitrag an easybank zu zahlen. Als Gegen­    ment bitte gut auf. Prüfen Sie bitte auch, ob der Versicherungsschutz des Raten­
                    leistung erhalten Sie Versicherungsschutz im Gruppenversicherungsvertrag.               schutz Ihrem Bedarf entspricht. Wir empfehlen Ihnen, dies während der Lauf­zeit
                                                                                                            regelmäßig zu wiederholen.
                    Präventionsmaßnahmen
                    Prävention bedeutet wörtlich Vorbeugung: Im Sinne der Assistance-Leistungen sind        Haben Sie Fragen zu ihrem Ratenschutz?
                    Präventionsmaßnahmen also Angebote, die eine Verschlechterung der Situation             Ein erfahrenes Team von easybank beantwortet Ihre Fragen gerne
                    verhindern helfen: Im Falle von Arbeitslosigkeit kann das z. B. eine psychologische     unter: +49 40 890 99-600
                    Beratung sein oder eine Analyse der Arbeitszeugnisse. Präventions-Hilfe können Sie
                    jederzeit auch schon vor einem Leistungsfall erhalten!
                                                                                                            Falls Sie es sich anders überlegen
                    Selbstständiger
                    Als selbstständig für diese Versicherungsbedingungen gelten Sie, wenn Sie einer         Sie haben ein Recht auf Widerruf
                    nicht sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Und Sie leben einzig und      Sie können Ihre Anmeldung zum Ratenschutz innerhalb von 30 Tagen per Brief,
                    allein nur von dieser Tätigkeit, nicht von anderen Quellen. Mit Ihrer Betätigung        E-Mail oder Fax widerrufen. Mehr Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in
                    möch­ten Sie dauerhaft Gewinn erzielen. Es gelten unterschiedliche Regeln für           Abschnitt 8. unter „Widerrufsbelehrung“.
                    folgen­de Gruppen:                                                                      Sie haben ein Recht auf Abmeldung / Kündigung
                                                                                                            Sie können jederzeit von easybank per Brief, E-Mail oder Fax verlangen, dass diese
                     Gruppe I: Gewerbetreibende                Eine Gewerbeanmeldung ist                    Sie vom Ratenschutz abmeldet. Weitere Informationen zum Recht auf Abmel­dung/
                     einschließlich Vertretern, erforderlichen erforderlich                                 Kündigung finden Sie in Abschnitt 3.8. und 3.9. dieser Bedingungen.
                     Vermittlern und Maklern
                                                                                                            Ihren Widerruf oder Ihre Abmeldung / Kündigung senden Sie bitte
                     Gruppe II: Landwirte                      Eine Gewerbeanmeldung ist                    in Textform an folgende Adresse:
                                                               nicht erforderlich                           BAWAG AG Niederlassung Deutschland
                     Gruppe III: Freiberufler                  Eine Gewerbeanmeldung ist                    Gasstraße 4 c
                                                               nicht erforderlich, aber es muss eine        22761 Hamburg
                                                               berufsständische Zulassung vorliegen         Fax: +49 40 89 099 738
                                                                                                            E-Mail: kreditservice@easybank.de
                    Als Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt mit dieser Tätigkeit verdienen, haben
                    Sie aus den zwei vorangegangenen Kalenderjahren vor Eintritt des Versicherungs­
                    falles nachweislich mindestens 18.000 € Betriebseinnahmen (Gruppe I und Gruppe II)
                    bzw. Geschäftseinnahmen (Gruppe III) jährlich erwirtschaftet. Einkünfte aus Mutter­
                    schutz-, Elternzeit oder als Minijobber gehören nicht dazu.
AVB PPI 0626 LOAN


                                                                                                                                                                                   Seite 3 von 11

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                    3. Allgemeine Regelungen                                                                 3.8. Wann endet Ihr Versicherungsschutz?
                                                                                                             Ihr Versicherungsschutz endet,
                    Voraussetzung                                                                             –	sobald der Darlehensvertrag zwischen Ihnen und easybank (egal, aus welchem
                    3.1. Können wir Sie versichern?                                                               Grund) endet,
                    Wir können Sie versichern,                                                                –	mit Ihrem Tod oder dem Tod der 2. versicherten Person,
                    –	wenn Sie mit easybank einen Darlehensvertrag mit fest vereinbarten Raten zur           –	am 67. Geburtstag
                        Rückzahlung abgeschlossen und den Ratenschutz ausgewählt haben.                       –	mit Ihrer Abmeldung vom Gruppenversicherungsvertrag durch easybank oder
                    –	wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und Ihren Wohnsitz in der Bundesre­              –	mit der Kündigung des Gruppenversicherungsvertrages oder
                        publik Deutschland haben.                                                             –	mit dem Tag, an dem Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sprich außerhalb der Bundes­
                    –	wenn Sie das Höchstalter zur Anmeldung noch nicht erreicht haben. Dieses                   republik Deutschland, verlegen
                        Höchstalter ist Ihr 67. Geburtstag. Beispiel: Haben Sie eine Dauer von fünf Jahren    –	in der Arbeitslosigkeitsversicherung mit dem Tag der Genehmigung einer un­
                        ge­wählt, können Sie höchstens bis zu einem Alter von 61 Jahren angemeldet wer­­          be­fris­teten vollen Erwerbsunfähigkeit bzw. mit Bezug einer Ruhestands- oder
                        den (66 Jahre abzüglich fünf Jahre = Höchstalter für die Anmeldung ist 61 Jahre).         Alters­rente.
                    Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, kann easybank Sie zu dem Gruppenversiche­             –	in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie unbefristet berufs- oder erwerbs­
                    rungsvertrag „Ratenschutz“ als versicherte Person anmelden. Sie sind dann nach                unfähig sowie wenn Sie eine Ruhestands- oder Altersrente beziehen.
                    diesen AVB versichert.                                                                   Die Assistance-Leistungen bilden mit dem zugrundeliegenden Risiko Arbeitslo­
                    Geltungsbereich                                                                          sigkeit eine Einheit, so dass die jeweiligen Altersgrenzen auch für die Assistance-
                    3.2. Wo gilt Ihr Versicherungsschutz?                                                    Leistungen gelten.
                    Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit im Todesfall.                                      3.8.1. Wie erfolgt bei Kündigung oder Beendigung die Berechnung des
                    3.3. Was ist versicherbar mit dem Ratenschutz?                                           Rückzahlungsbetrags?
                    Die Société Générale Insurance zahlt bei Eintritt eines Versicherungsfalls nach          Bei einer Kündigung (Gemäß 3.9.) oder außerplanmäßigen vorzeitigen Beendigung
                    diesen AVB die Raten Ihres Darlehens an den Versicherungsnehmer easybank. Mit            gemäß 3.8. wird der zurückzuerstattende Versicherungsbeitrag nach den aner­
                    dem Ratenschutz sind Sie gegen die Risiken                                               kann­ten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet:
                    –	Tod und                                                                                                         (Restlaufzeit x (Restlaufzeit + 1))
                    –	Arbeitsunfähigkeit                                                                     Einmalbeitrag x
                                                                                                                                    (Gesamtlaufzeit x (Gesamtlaufzeit + 1))
                    –	und (optional) Arbeitslosigkeit
                                                                                                             Beispiel:
                    versichert.
                                                                                                             Gesamtlaufzeit: 1460 Tage
                    Arbeitslosigkeit ist nur dann versichert, wenn Sie diese Absicherung ausdrücklich
                                                                                                             Kündigung nach: 730 Tagen
                    gewählt haben: Diese Option steht Ihnen offen, wenn Sie Arbeit­nehmer/in oder
                                                                                                             Restlaufzeit: 730 Tagen
                    Selbstständige/r sind.
                                                                                                             Das bedeutet zum Beispiel bei einem Einmalbeitrag von 100 € erhielten Sie diese
                    Wann Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Sinne dieser AVB sind, finden Sie
                                                                                                             Beiträge zurück: 25,02 €
                    bei den Definitionen unter Abschnitt 3 zum jeweiligen Begriff. Den Versiche­rungs­
                    schutz gegen das Risiko Arbeitslosigkeit erhalten Sie nach Ablauf der Wartezeit          3.9. Kündigung: So können Sie den Versicherungsschutz beenden
                    von 30 Tagen. Eine Arbeitslosigkeit ist nicht versichert, wenn innerhalb dieser          Nach Ablauf der Widerrufsfrist können Sie mit einer Frist von zwei Wochen zum
                    Zeit eine Kündigung in der Wartezeit ausgesprochen oder ein Aufhebungsvertrag            Monats­ende jederzeit aus dem Gruppenversicherungsvertrag austreten. Zur Ein­hal­
                    abgeschlossen wird. Sie haben einen Anspruch auf Leistungen, wenn Sie während            tung der Frist ist der Zugang Ihrer Erklärung entscheidend. Der Austritt ist gegen­über
                    der Dauer des Versicherungsschutzes sterben, arbeitsunfähig oder – sofern ver­           easybank in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail) zu erklären. Die Anschrift lautet:
                    sichert – arbeitslos werden. Vor und bei jedem Leistungsfall von Arbeitslosigkeit        BAWAG AG Niederlassung Deutschland
                    haben Sie auch Anspruch auf Assistance-Leistungen.                                       Gasstraße 4 c, 22761 Hamburg
                    3.4. Zwei versicherte Personen gemeinsam in einem Ratenschutz                            Fax.: +49 40/89 099 738
                    Was gilt für zwei versicherte Personen?                                                  E-Mail: kreditservice@easybank.de
                    Wurde noch eine weitere Person als zweite versicherte Person im Ratenschutz              3.10. Bezugsrecht: Wer erhält die Leistung?
                    angemeldet, gilt es Folgendes zu beachten:                                               Unsere Leistung aus dem Schutz für Tod, Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit
                    –	Beide versicherte Personen können nicht gleichzeitig Leistungen wegen Arbeits­        wird zugunsten Ihres versicherten Darlehenskontos überwiesen. easybank ist für
                        unfähigkeit und/oder Arbeitslosigkeit erhalten. Erst wenn unsere Leistungs­          alle Leistungen unwiderruflich bezugsberechtigt. easybank wird die Leistung mit
                        zahlung aus dem ersten Versicherungsfall abgeschlossen ist, kann die zweite          Ihrem Darlehen verrechnen. Darüber hinausgehende Beträge zahlt easybank an Sie
                        versicherte Person in einem weiteren Versicherungsfall Leistungen erhalten.          oder Ihre Erben aus.
                    –	Der Versicherungsschutz beider versicherter Personen erlischt, sobald die Leis­       Die Leistungen zur Assistance erbringen wir zugunsten der versicherten Person.
                        tung im Todesfall einmal erbracht wurde.                                             Sollte eine Übertragung von Rechten und Ansprüchen aus dem Gruppen­versiche­
                    –	Der Versicherungsschutz erlischt komplett, wenn eine der versicherten Personen        rungsvertrag gewünscht sein, so müssen sowohl wir als Ihr Versicherer als auch
                        verstirbt.                                                                           easybank als Versicherungsnehmer schriftlich zustimmen.
                    –	In diesen Bedingungen wird die zweite versicherte Person nicht gesondert ange­        Trotz des unwiderruflichen Bezugsrechts von easybank können Sie Ihre Rechte
                        sprochen, hat jedoch dieselben Rechte.                                               ­allein ausüben. Das bedeutet, dass Sie einen Versicherungsfall direkt an uns mel­
                    –	Sofern ein Widerrufsrecht besteht, können Sie und die zweite versicherte Person        den können, s. auch Abschnitt 3.13.
                        das Versicherungsverhältnis nur gemeinsam widerrufen. Ein Widerruf beendet            3.11. Gibt es einen Rückkaufswert oder eine Überschussbeteiligung?
                        das Versicherungsverhältnis für beide versicherten Personen.                          Der Rückkauf der Versicherung ist nicht möglich. Somit besteht kein Rückkaufswert.
                    –	Sie und die zweite versicherte Person können das Versicherungsverhältnis nur           Die Versicherung ist nicht überschussberechtigt.
                        gemeinsam kündigen. Die gemeinsame Kündigung beendet das Versicherungs­               3.12. Wann dürfen wir die AVB verändern oder anpassen?
                        verhältnis beider versicherter Personen. Für uns ist es ebenfalls nicht möglich,      –	Sollte eine Bestimmung dieser AVB durch eine höchstrichterliche Entscheidung
                        den Versicherungsschutz nur einer versicherten Person zu kündigen.                        oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt
                    3.5. Versicherungssumme                                                                       werden, können wir diese durch eine neue Regelung ersetzen, falls dies zur
                    Wie hoch ist Ihre maximale versicherte Summe?                                                 Fort­führung des Gruppenversicherungsvertrages notwendig ist oder falls das
                    Die maximale versicherte Summe Ihres Versicherungsschutzes beträgt                            Fest­halten an dem Gruppenversicherungsvertrag ohne eine neue Regelung für
                    –	im Todesfall 100.000 €.                                                                    eine oder beide Vertragsparteien eine unzumutbare Härte darstellen würde.
                    –	Bei Unfalltod 2x offener Saldo, höchstens 200.000 €                                    –	 Eine Bedingungsanpassung ist nur zulässig, wenn die im Gruppenver­             siche­
                    –	bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit 3.500 € monatlich. Bei Arbeitslosigkeit        rungsvertrag entstandene Regelungslücke nicht durch eine gesetzliche Bestim­
                        ist die Leistung je Versicherungsfall auf maximal 24 Monate begrenzt. Bei un­             mung geschlossen werden kann. Die neue Regelung muss die Belange des
                        ver­schuldeter Arbeitslosigkeit nach befristeten Verträgen nach Ablauf der ersten         Versicherungsnehmers und der versicherten Person angemessen berück­sich­ti­­gen
                        2 Versicherungsjahre beträgt die maximale Leistungsdauer 3 Monate.                        und darf Sie insbesondere nicht schlechter stellen, als Sie bei Beitritt standen.
                    3.6. Wie zahlen Sie Ihren Beitrag? Was passiert, wenn Sie nicht zahlen?                   –	Wir teilen Ihnen und dem Versicherungsnehmer die geänderten Bedingungen
                    Sie bezahlen den Beitrag direkt an easybank. Sie finanzieren Ihren Beitrag mit                in Textform mit und erläutern dabei Grund, Inhalt und Folgen der Änderung.
                    Ihrem Darlehen mit. easybank leitet diesen Beitrag als Prämie dann an uns weiter.             Wenn weder Sie noch der Versicherungsnehmer innerhalb von 6 Wochen nach
                    Damit erhalten Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz.                                    Bekanntgabe in Textform (also z. B. schriftlich oder per E-Mail) widersprechen,
                    Zahlen Sie den Beitrag nicht rechtzeitig, ist Ihr Versicherungsschutz gefährdet.              gelten die geänderten Bedingungen als genehmigt. Hierauf werden wir Sie bei
                    Sie erhalten dann eine Aufforderung zu zahlen. Zahlen Sie den Beitrag daraufhin               Bekanntgabe ausdrücklich hinweisen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
                    nicht, meldet easybank Sie von dem Gruppenversicherungsvertrag ab. Damit verlie­              Absendung des Widerspruchs.
                    ren Sie Ihren Versicherungsschutz. Sie zahlen Ihren Beitrag für den Ratenschutz           3.13. Ist eine Beitrags- oder Leistungsanpassung möglich? Was darf der
                    einmalig, wenn Sie zu den Gruppenversicherungsverträgen angemeldet werden.                Versicherer?
                    Ihren individuellen Beitrag finden Sie in Ihrer Beitrittserklärung zur Anmeldung zum      –	Wir sind berechtigt, den Beitrag neu festzusetzen, wenn sich unser Leistungs­
                    Ratenschutz und zum Gruppenversicherungsvertrag. Darin finden Sie auch die                    bedarf nicht nur vorübergehend und unvorhersehbar gegenüber den Rechnungs­
                    Angabe der Versicherungssteuer.                                                               grundlagen des vereinbarten Beitrags geändert hat, und
AVB PPI 0626 LOAN


                    3.7. Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                                                –	der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu festgesetzte Beitrag ange­
                    –	Ihr Versicherungsschutz beginnt nach Beitritt und Anmeldung zum Gruppenver­                messen und erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versiche­rungs­
                        sicherungsvertrag. Dies ist frühestens eine Woche nach Abschluss des Darle­               leistung durch uns zu gewährleisten, und
                        hensvertrages der Fall.                                                               –	ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen und die vorstehenden


                                                                                                                                                                                        Seite 4 von 11

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                        Voraussetzungen überprüft und bestätigt hat.                                              5. Welche Leistung erbringen wir im Todesfall?
                    –	Das wäre z. B. der Fall, wenn der von dem Treuhänder ermittelte Durchschnitt
                        der Schadenzahlungen in der maßgeblichen Risikogruppe für das vergangene                  Wenn Sie während der Dauer des Versicherungsschutzes sterben, zahlen wir die
                        Kalenderjahr den Durchschnitt der Schadenzahlungen für das dem vorangegan­                am Tag Ihres Todes ausstehende Restschuld Ihres Darlehens. Wir zahlen maximal
                        genen Kalenderjahr um mindestens 5 % überschreitet.                                       100.000 €.
                    –	Die Erhöhung des Beitrags findet im gleichen prozentualen Verhältnis statt.                Bei Unfalltod verdoppelt sich diese Summe – auf maximal 200.000 €.
                        Veränderungen unter 5 % werden nicht angepasst, und,                                      5.1. Ausschlüsse: Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei
                    –	darüber hinaus, wenn der Gesetzgeber die Versicherungssteuer neu festlegt.                 der Pflicht zu leisten?
                    3.13.1. Sollte die Anpassung des Beitrags aufgrund einer Steuererhöhung oder                  Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn der Tod so verursacht ist:
                    einer Besteuerungsgrundlage erfolgen, so entfällt die Treuhänderbestätigung. Die              –	durch absichtlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle oder als Folge der
                    Anpassung gilt ab dem Tag, an dem die Veränderung in der Rechnungsgrundlage                      Weigerung, sich wegen Krankheiten oder Unfällen behandeln zu lassen;
                    eintritt.                                                                                     –	durch vorsätzliche Selbsttötung im Laufe der ersten zwei Versicherungsjahre.
                    3.13.2. Im Falle einer Beitragserhöhung gemäß Absatz 3.13. verpflichten wir uns,                 Wenn jedoch nachgewiesen wird, dass diese Handlung in einem die freie
                    Sie mindestens 2 Monate vor dem Datum der tatsächlichen Anpassung zu infor­mie­                  Willens­bestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistes­
                    ren. Zusammen mit dieser Mitteilung werden wir Sie darauf hin­wei­sen, dass Ihnen                tätig­keit begangen worden ist, bleibt der Leistungsanspruch bestehen;
                    im Falle einer Beitragserhöhung das Recht zusteht, das Versiche­rungs­verhältnis              –	durch Folgen eines Bürgerkrieges, Krieges, Aufstands, einen Aufruhr, eines
                    innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich zu                     Attentats, einer terroristischen Handlung, sofern Sie auf Seiten der Unruhestifter
                    kündigen. Dieses Kündigungsrecht kommt nicht zum Tragen, wenn die Beitrags­                      teilgenommen haben;
                    anpassung durch eine Steuererhöhung verursacht wird.                                          –	durch eine Sucht (z. B. Drogen- oder Medikamentenmissbrauch), durch Alko­
                    3.14. Welches Recht gilt für den Gruppenversicherungsvertrag?                                    holis­mus oder durch eine durch Trunkenheit bedingte Bewusstseinsstörung;
                    Für das Versicherungsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.                –	durch Einwirkung von Kernenergie, sei es mittelbar oder unmittelbar;
                    Abweichend von § 44 ff. VVG können Sie ohne Zustimmung des Versicherungs­                     –	durch chirurgische Eingriffe und medizinische Behandlungen, die nicht aus
                    nehmers Ihre Rechte aus dem Ratenschutz gerichtlich geltend machen. Wir sind                     medi­ zinischen Gründen durchgeführt wurden (z. B. Schönheitsoperationen,
                    nicht berechtigt, Ihre Ansprüche gegen Beitragsforderungen oder andere gegen                     Brust­ver­größerungen, Piercings);
                    den Versicherungsnehmer gerichtete Forderungen aufzurechnen.                                  –	in Folge einer vorsätzlichen Ausführung oder eines Versuchs einer Straftat durch
                                                                                                                     Sie bzw. der zweiten versicherten Person.
                    3.15. Deutsch ist Sprache des Gruppenversicherungsvertrages
                    Alle Informationen werden in deutscher Sprache erteilt. Auch während der Laufzeit             5.2. Pflichten
                    des Vertrages erfolgen Schriftwechsel und Gespräche mit Ihnen ausschließlich in               Was müssen Sie als Anspruchsteller im Versicherungsfall im eigenen
                    deutscher Sprache.                                                                            Interesse tun (Ihre Obliegenheiten)?
                                                                                                                  Damit wir unsere Pflicht, zu leisten, prüfen können, benötigen wir folgende Unter­
                    3.16. Wo ist der Gerichtsstand?
                                                                                                                  lagen:
                    Bei Klagen gegen uns aus dem Gruppenversicherungsvertrag richtet sich die
                                                                                                                  –	eine amtliche Sterbeurkunde. In Ausnahmefällen können wir verlangen, dass
                    Zuständigkeit des Gerichts nach unserem Sitz oder dem Sitz, der für den Versiche­
                                                                                                                     diese amtlich beglaubigt sein muss;
                    rungsvertrag zuständigen Niederlassung. Es kann auch das örtlich zuständige
                                                                                                                  –	einen Nachweis über die Todesursache;
                    Ge­richt am Sitz des Versicherungsnehmers angerufen werden. Örtlich zuständig
                                                                                                                  –	ggf. ein ausführliches ärztliches Attest über Beginn und Verlauf der Krankheit,
                    ist auch das Gericht, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Klage­
                                                                                                                     die zum Tode geführt hat;
                    erhebung den Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat.
                                                                                                                  –	ggf. weitere vom Versicherer angeforderte Nachweise.
                    3.16.1 Klagen aus dem Gruppenversicherungsvertrag gegen Sie müssen bei                        Mögliche Kosten für diese Nachweise trägt derjenige, der die Versicherungsleistung
                    dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines                 beansprucht. Die Kosten für ergänzende medizinische Auskünfte trägt der Ver­sicherer.
                    sol­chen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Verlegen Sie Ihren            Sollten die genannten Unterlagen und Nachweise nicht vorliegen, sind wir nicht zur
                    Wohn­sitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens,                Leistung verpflichtet.
                    Liechten­stein oder der Schweiz, ist das für den Ort unseres Geschäftssitzes zustän­          Wird eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich oder arglistig verletzt, sind wir
                    dige Gericht zuständig.                                                                       von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir
                    3.17. Wann verjähren Ihre Ansprüche?                                                          berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden
                    Ihre Ansprüche aus dem Gruppenversicherungsvertrag verjähren nach drei Jahren.                Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig
                    Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürger­                verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz
                    lichen Gesetzbuches. Ist ein Anspruch aus dem Gruppenversicherungsvertrag                     bleibt außerdem bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung den Umfang
                    bei uns angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem                    oder die Feststellung unserer Leistungspflicht nicht beeinflusst, es sei denn, die
                    Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.                       Obliegenheit wurde arglistig verletzt. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit
                    3.18. Was gilt bei Sanktionen und Embargos                                                    bei Verletzung von Auskunfts- oder Aufklärungspflichten tritt nur ein, wenn wir Sie
                    Wir sind dann nicht verpflichtet, diesem Versicherungsvertrag nachzukommen und/               durch gesonderte schriftliche Mitteilung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
                    oder Versicherungsleistungen zu erbringen, soweit und solange dem Wirtschafts-,
                    Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder
                    der Bun­des­republik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-,             6. Welche Leistungen erbringen wir
                    Handels- oder Finanz­sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika,            bei Arbeitsunfähigkeit?
                    soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bun­des­
                    republik Deutschland entgegenstehen.                                                          6.1. Wann sind Sie arbeitsunfähig?
                                                                                                                  Wann Sie arbeitsunfähig sind, ergibt sich aus der Begriffserklärung unter 2. dieser
                                                                                                                  AVB. Der Versicherungsfall beginnt mit dem ersten Tag der vom Arzt bescheinigten
                    4. Umfang des Versicherungsschutzes                                                           Arbeitsunfähigkeit.
                    In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen, was im Versicherungsschutz enthalten ist –            Leistung:
                    und was nicht.                                                                                6.2. Welche Leistungen erhalten Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit?
                    Bitte beachten Sie: Sie sind nur gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versichert,                Wir zahlen während Ihrer Arbeitsunfähigkeit alle in dieser Zeit fällig werdenden
                    wenn Sie diese Absicherung in Ihrer Beitrittserklärung gewählt haben. Dies setzt              ver­sicherten Raten Ihres Darlehens. Wir zahlen maximal 3.500 € monatlich. Die
                    außerdem voraus, dass Sie gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versicherbar sind. Die            Leistung erhalten Sie höchstens bis zum Ende der Dauer des Versicherungsschut­
                    Einzelheiten, insbesondere die genaue Höhe der Leistung, ergeben sich aus den                 zes. Bitte beachten Sie: Für die ersten 42 Tage der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie
                    genauen Bedingungen.                                                                          keine Leistung (Karenzzeit).
                    Ihre versicherten Risiken können nicht einzeln in den Versicherungsschutz ein- oder           6.3. Wiederholte Arbeitsunfähigkeit
                    von diesem ausgeschlossen werden. Sollten mehrere Personen versichert sein, so er­            Was müssen Sie beachten, wenn Sie wiederholt arbeitsunfähig werden?
                    folgt die Leistung nur einmal, da nur ein Darlehen im Ratenschutz versichert sein kann.       Sie sind auch bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit versichert.
                    4.1. Überblick

                     Versichertes Risiko      Karenzzeit      Wartezeit      Leistungsumfang                                        Maximaler Betrag und Dauer                         Altersgrenze
                     Tod                      keine           keine          Ihre ausstehende Restschuld, maximal 100.000 €         einmalig                                           67. Geburtstag
                     Unfalltod                keine           keine          Die doppelte Summe Ihrer ausstehenden Restschuld,      einmalig                                           67. Geburtstag
                                                                             maximal 200.000 €
                     Arbeitsunfähigkeit       42 Tage         keine          Ihre fällig werdenden, versicherten Raten,             Bis zum Ende des Versicherungsschutzes             67. Geburtstag
                                                                             maximal 3.500 € monatlich
                     Unverschuldete           30 Tage         30 Tage        Ihre fällig werdenden, versicherten Raten,             Pro Leistungsfall 24 Monate                        67. Geburtstag
                     Arbeitslosigkeit                                        maximal 3.500 € monatlich                              und nach befristeten Verträgen 3 Monate
AVB PPI 0626 LOAN


                     Assistance-Leistungen    keine           keine          Maßnahmen wie z. B. anwaltliche Beratung bei Job­      Hilfe jeweils pro Leistungsfall nach Bedarf.       67. Geburtstag
                     bei Arbeitslosigkeit                                    verlust, Analyse der Arbeitszeugnisse, lnformationen   Die Organisation muss durch den Versicherer
                                                                             zu staatlicher Hilfe, Bewerbungstraining etc.          stattfinden.
                                                                             Alle Leistungen sehen Sie in Abschnitt 7.11


                                                                                                                                                                                           Seite 5 von 11

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                    Ausschlüsse:                                                                                6.7.1. Was passiert, wenn diese Pflichten nicht erfüllt werden?
                    6.4. Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der Pflicht zu                      Wird eine der in 6.7. genannten Obliegenheiten vorsätzlich oder arglistig verletzt,
                    leisten?                                                                                    sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung
                    Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch               sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens ent­
                    Folgendes verursacht wird:                                                                  sprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob
                    –	durch absichtlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle oder als Folge der             fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versiche­
                       Weigerung, sich wegen Krankheiten oder Unfällen behandeln zu lassen;                     rungsschutz bleibt außerdem bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung
                    –	durch vorsätzliche versuchte Selbsttötung im Laufe der ersten zwei Versiche­             den Umfang oder die Feststellung unserer Leistungspflicht nicht beeinflusst, es
                       rungs­jahre. Wenn jedoch nachgewiesen wird, dass diese Handlung in einem                 sei denn, die Obliegenheit wurde arglistig verletzt. Wenn Ihre Mitwirkung sich nur
                       die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der              verspätet, sind wir ab Beginn des laufenden Versicherungsmonats nach Maßgabe
                       Geistes­tätigkeit begangen worden ist, bleibt der Leistungsanspruch bestehen;            dieser Bedingungen wieder zur Leistung verpflichtet. Die vollständige oder teilweise
                    –	durch Folgen eines Bürgerkrieges oder Krieges, eines Aufstands, eines Aufruhrs,          Leistungsfreiheit bei Verletzung von Auskunfts- oder Aufklärungspflichten tritt nur
                       Attentats, einer terroristischen Handlung, sofern Sie auf Seiten der Unruhestifter       ein, wenn wir Sie durch gesonderte schriftliche Mitteilung auf diese Rechtsfolge
                       teilgenommen haben;                                                                      hingewiesen haben.
                    –	durch eine Sucht (z. B. Drogen- oder Medikamentenmissbrauch), durch Alkoho­
                       lismus oder durch eine durch Trunkenheit bedingte Bewusstseinsstörung;
                    –	durch Einwirkung von Kernenergie, sei es mittelbar oder unmittelbar;                     7. Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit
                    –	durch chirurgische Eingriffe und medizinische Behandlungen, die nicht aus                7.1. Wann sind Sie gegen Arbeitslosigkeit versichert?
                       medi­ zi­
                               nischen Gründen durch geführt wurden (z. B. Schönheitsoperationen,               Sie sind gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versichert, wenn Sie diese Absicherung in
                       Brust­ver­größerungen, Piercings);                                                       Ihrer Beitrittserklärung gewählt haben und die Wartezeit von 30 Tagen beendet ist.
                    –	wenn Sie oder die zweite versicherte Person vorsätzlich eine Straftat versuchen          Wird eine Kündigung in der Wartezeit ausgesprochen oder ein Aufhebungsvertrag
                       oder verüben oder                                                                        abgeschlossen, so ist diese Arbeitslosigkeit nicht versichert. Auch dann nicht,
                    –	durch Schwangerschaft, Geburt und deren medizinische Folgen während des                  wenn die Arbeitslosigkeit über die Wartezeit hinweg besteht. Die Wartezeit entfällt,
                       gesetzlichen Mutterschutzes. Dies gilt sinngemäß auch für Selbstständige und             wenn die Arbeitslosigkeit infolge eines Unfalls eintritt, der nach Beginn des
                       Arbeitssuchende.                                                                         Versicherungsschutzes passiert ist.
                    –	Sind Sie bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits arbeitsunfähig, besteht            Um sich gegen das Risiko Arbeitslosigkeit abzusichern, müssen Sie Arbeitnehmer
                       kein Anspruch auf Versicherungsleistung für diesen Fall der Arbeitsunfähigkeit.          oder Selbstständiger sein.
                    Sie haben keinen Anspruch auf Leistung, wenn wir Ihren Versicherungsfall nicht in
                    Deutschland feststellen und prüfen können.                                                  7.2. Wann sind Sie Arbeitnehmer?
                                                                                                                Sie sind Arbeitnehmer, wenn Sie alle Voraussetzungen aus Abschnitt 2 unter Arbeit­
                    6.5. Wann können Sie eine Arbeitsunfähigkeit melden?                                        nehmer erfüllen.
                    Wenn Sie arbeitsunfähig werden, melden Sie uns bitte den Leistungsanspruch
                    unverzüglich. Wir stellen Ihnen dann einen Leistungsantrag (Brief oder E-Mail) zur          Arbeitslosigkeit von Arbeitnehmern
                    Verfügung, den Sie bitte ausfüllen und zurücksenden. Erfolgt die Anzeige später als         7.3. Wann sind Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger arbeitslos?
                    90 Tage nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, beginnt unsere Leistungspflicht           Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie die Voraussetzungen aus Abschnitt 2 unter Ar­
                    erst mit dem laufenden Monat, in dem die Meldung erfolgt ist, es sei denn, die              beitslosigkeit für Arbeitnehmer oder Arbeitslosigkeit für Selbstständige erfüllen.
                    Verzögerung war nicht durch Sie zu vertreten.                                               Selbstständige/r
                    Der Anspruch auf Zahlung der versicherten Rate endet, wenn                                  7.4. Wann sind Sie selbstständig?
                    –	die Arbeitsunfähigkeit endet,                                                            Die Definition finden Sie in Abschnitt 2: unter Selbstständige.
                    –	Sie unbefristet berufs- oder erwerbsunfähig werden                                       Leistung
                    –	Ihr Versicherungsschutz insgesamt endet                                                  7.5. Welche Leistungen erhalten Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit?
                    Halten Sie sich länger als drei Monate ununterbrochen außerhalb der Europäischen            Werden Sie während der Dauer der Versicherung nach Ablauf der Wartezeit von
                    Union auf, haben Sie keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen, solange dieser            30 Tagen unverschuldet arbeitslos, zahlen wir zur vereinbarten Fälligkeit nach
                    Aufenthalt dauert. 3.8. bleibt bestehen.                                                    Ablauf der Karenzzeit (30 Tage) bei weiterhin bestehender Arbeitslosigkeit am Fäl­
                    6.6. Gibt es Leistungen bei mehrfacher Arbeitsunfähigkeit?                                  ligkeitstag die planmäßig offenen Raten. Für den Ratenschutz können das maximal
                    –	Wenn während einer bestehenden versicherten Arbeitsunfähigkeit eine neue                 3500 € monatlich sein. Die Dauer der Leistung ist auf höchstens 24 Monate pro
                       Krank­heit oder ein Unfall, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, eintritt, kön­-   Leistungsfall begrenzt.
                       nen wir mehr­fach leisten. Das gilt nur, wenn es sich um einen neuen Versiche­           7.5.1. Wenn Sie arbeitslos werden, melden Sie uns bitte den Leistungsanspruch
                       rungs­fall handelt. Das ist so, wenn die neue Krankheit mit der bereits beste­hen­       unverzüglich. Wir stellen Ihnen dann einen Leistungsantrag (Brief oder E-Mail) zur
                       den Arbeitsunfähigkeit in keinem ursächlichen Zusammenhang steht.                        Verfügung, den Sie bitte ausfüllen und zurücksenden. Erfolgt die Anzeige später
                    –	Werden Sie innerhalb von 60 Tagen nach Genesung wegen der gleichen Er­                   als 90 Tage nach dem Eintritt der Arbeitslosigkeit, beginnt unsere Leistungspflicht
                       krankung oder Unfallfolgen erneut arbeitsunfähig, betrachten wir dies als ein und        erst mit dem laufenden Monat, in dem die Meldung erfolgt ist, es sei denn, die
                       denselben Versicherungsfall. In diesem Fall beginnt die Karenzzeit nicht erneut.         Verzögerung war nicht durch Sie zu vertreten.
                    6.7. Pflichten                                                                              7.5.2. Der Anspruch auf Leistung ruht, solange Sie arbeitsunfähig sind, unabhängig
                    Was müssen Sie im Versicherungsfall im eigenen Interesse tun?                               davon, ob Sie Leistungen nach 6.2. der AVB erhalten oder nicht.
                    Wir schicken Ihnen ein Formular per E-Mail oder Post zu. Dieses Formular müssen             7.5.3. Der Anspruch auf Zahlung erlischt:
                    Sie ausgefüllt an uns senden.                                                               –	wenn Sie eine Tätigkeit aufnehmen, deren Entgelt über den sozialgesetzlichen
                    Sie können den Versicherungsfall auch unserer Service-Hotline melden.                           Hinzuverdienstgrenzen liegt;
                    Die Nummer der Service-Hotline lautet: +49 40 271656191                                     –	Sie unbefristet berufs- oder erwerbsunfähig werden
                    Sie können den Versicherungsfall auch über unser Online-Schadenportal melden:               –	Sie Leistungen aus unserer Arbeitsunfähigkeitsversicherung erhalten
                    https://portal.sginsurance.de/easybank/                                                     –	wenn Sie eine Ruhestands- oder Altersrente beziehen
                    Per E-Mail: leistungsservice@socgen.com.                                                    –	wenn Ihr Versicherungsschutz endet.
                    Wir sind dort montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.                   7.6. Wiederholte Arbeitslosigkeit
                    Anschließend informieren wir Sie über das weitere Vorgehen und den Stand der                Was müssen Sie beachten, wenn Sie wiederholt arbeitslos werden?
                    Bearbeitung des Versicherungsfalls.                                                         Sie sind auch bei wiederholter Arbeitslosigkeit versichert. Dazu müssen Sie vor Ihrer
                    Wenn Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit anfordern, reichen Sie uns bitte               erneuten Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten wieder einer Beschäftigung
                    gleich folgende Unterlagen ein:                                                             mit mindestens 15 Wochenstunden bei demselben Arbeitgeber nachgehen oder
                    –	ein ärztliches Attest über Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeits­un­fähig­       seit mindestens 24 Monaten wieder selbstständig tätig gewesen sein. Wenn Sie
                       keit mit Diagnose (auch „gelber Schein“ genannt) sowie                                   innerhalb der ersten 6 Monate, nachdem Sie von uns Leistungen erhalten haben,
                    –	einen Nachweis über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor                 aus der neuen Tätigkeit heraus wieder arbeitslos werden, betrachten wir dies als
                       Be­­ginn der Arbeitsunfähigkeit (z. B. Kopie der letzten Gehaltsabrechnung) bzw.         einen Versicherungsfall. Die bisher geleisteten Monate werden auf den Höchst­
                       Be­­schei­ni­gung der Bundesagentur für Arbeit, dass die versicherte Person ar­          leistungsanspruch für Arbeitslosigkeit angerechnet. In diesem Fall entfällt auch die
                       beits­­suchend ist; bei Selbstständigen eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder             Karenzzeit.
                       an­dere Nach­weise; sowie                                                                7.7. Ausschlüsse
                    –	bei fortlaufender Arbeitsunfähigkeit einen monatlichen Nachweis vom behan­               Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der Pflicht zu
                       deln­den Arzt, dass die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht mit Angabe der              leisten?
                       Diagnose (Folgenachweis).                                                                Sie haben keinen Anspruch auf Leistung, wenn
                    Mögliche Kosten für diese Nachweise trägt derjenige, der die Versicherungsleistung          –	wir Ihren Versicherungsfall nicht in Deutschland feststellen und prüfen können.
                    beansprucht.                                                                                –	Ihre Arbeitslosigkeit während des ersten Monats nach dem Tag beginnt, an dem
                    Die Kosten für ergänzende medizinische Auskünfte tragen wir.                                    Sie zum Gruppenversicherungsvertrag angemeldet werden (Wartezeit).
                    –	Sie sind verpflichtet, sich von einem durch uns beauftragten Arzt untersuchen zu         –	Ihre Arbeitslosigkeit am Tag, an dem Sie zum Gruppenversicherungsvertrag
                       lassen, falls wir Sie dazu auffordern. Dann allerdings auf unsere Kosten.                    angemeldet wurden, bereits bestand.
                    –	Das Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit und den Beginn einer Erwerbstätigkeit müssen
AVB PPI 0626 LOAN


                                                                                                                –	bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits ein gerichtliches Verfahren im
                       Sie uns unverzüglich mitteilen.                                                              Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis eingeleitet ist. Das gilt auch, wenn Ihr
                                                                                                                    Arbeitsverhältnis bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits gekündigt war.


                                                                                                                                                                                       Seite 6 von 11

[Seite 7]
                    –	Ihre Arbeitslosigkeit direkt oder indirekt durch Kriege oder innere Unruhen verur­   7.10. Was passiert, wenn diese Pflichten (Ihre Obliegenheiten) von Ihnen
                        sacht ist.                                                                          nicht erfüllt werden?
                    –	Sie bei Ihrem Ehepartner oder einem in direkter Linie Verwandten beschäftigt         Wird eine der in 7.9. genannten Obliegenheiten vorsätzlich oder arglistig verletzt,
                        sind und aus diesem Beschäftigungsverhältnis arbeitslos werden. Das gilt            sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung
                        auch, wenn Sie bei einem von Ihrem Ehepartner oder einem in direkter Linie          sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens
                        Ver­wandten geführten Unternehmen beschäftigt sind. In direkter Linie Verwandte     ent­sprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht
                        stammen direkt voneinander ab. Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel sind in         grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Ver­­
                        direkter Linie mit Ihnen verwandt. Geschwister hingegen sind mit Ihnen nicht in     sicherungsschutz bleibt außerdem bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Ver­­
                        direkter Linie verwandt, da Sie nicht voneinander abstammen.                        letzung den Umfang oder die Feststellung unserer Leistungspflicht nicht beeinflusst
                    –	Sie bei Beginn Ihres Versicherungsschutzes wussten, dass Ihr Arbeitsverhältnis       es sei denn, die Obliegenheit wurde arglistig verletzt. Wenn Ihre Mitwirkung sich nur
                        endet.                                                                              verspätet, sind wir ab Beginn des laufenden Versiche­rungsmonats nach Maßgabe
                    –	Sie als Selbstständiger bei Beginn Ihres Versicherungsschutzes von den Um­           dieser Bedingungen wieder zur Leistung verpflichtet. Die vollständige oder teilweise
                        stän­den wussten, die zur Aufgabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit führten.          Leistungsfreiheit bei Verletzung von Auskunfts- oder Aufklärungspflichten tritt nur
                    –	Sie an einer Weiterbildung teilnehmen. Ein Anspruch auf Leistung besteht, wenn       ein, wenn wir Sie durch gesonderte schriftliche Mitteilung auf diese Rechts­folge
                        die Agentur für Arbeit die Weiterbildung fördert.                                   hingewiesen haben.
                    Bitte beachten Sie: Während des gesetzlichen Mutterschutzes nach dem Mutter­            7.11. Assistance-Leistungen zur Arbeitslosigkeit
                    schutzgesetz gelten Sie nicht als arbeitslos. Ebenso gelten Sie während eines Be­       Unsere Service-Hotline für Assistance-Leistungen erreichen Sie unter folgender
                    schäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz nicht als arbeitslos. Sie erhalten      Telefonnummer:
                    während dieser Zeit keine Leistung. Nach dieser Zeit nehmen wir die Zahlung der         +49 89 55987-8370 (24-Stunden Service)
                    Leistung wieder auf, bis die maximale Dauer der Leistung erreicht ist.                  7.11.1.Welche Präventionsmaßnahmen werden erbracht?
                    Die Dauer ist insgesamt auf 24 Monate begrenzt. Voraussetzung ist, dass die             Wir erbringen unabhängig von einer Arbeitslosigkeit folgende Leistungen:
                    Ar­beitslosigkeit auch so lange besteht. Der Versicherungsschutz muss zu diesem         –	Wir übernehmen einmal im Versicherungsjahr die Kosten einer arbeits- oder
                    Zeit­punkt ebenfalls noch bestehen.                                                         sozialrechtlichen Erstberatung durch einen von uns vermittelten Rechtsanwalt
                    7.8. Meldung Versicherungsfall                                                              im Zusammenhang mit dem Verlust der Arbeitsstelle oder dem drohenden
                    Wann sollten Sie eine Arbeitslosigkeit melden?                                              Verlust der Arbeitsstelle. Bei der Vermittlung bedienen wir uns einer Anwalts-
                    Sie müssen einen Versicherungsfall unverzüglich nach seinem Eintritt an easybank            Hotline oder eines sonstigen Kooperationspartners.
                    oder den Versicherer melden. Melden Sie ihn später als 90 Tage, entsteht der            –	Wir übernehmen die Kosten der Erstberatung zur Analyse Ihrer Arbeitszeugnisse.
                    Anspruch auf die Leistung frühestens mit Beginn des Monats der Meldung.                 –	Wir übernehmen die Kosten einer psychologischen Erstberatung am Telefon.
                    Pflichten:                                                                              7.11.2. Welche Assistance-Leistungen können Sie in Anspruch nehmen
                    7.9. Ihre Pflichten im Fall von Arbeitslosigkeit                                        bei Arbeitslosigkeit?
                    Bei Arbeitslosigkeit reichen Sie unverzüglich jeweils folgende Unterlagen ein:          Wir erbringen folgende Leistungen unter der Voraussetzung, dass Sie Leistungen
                    –	 bei Arbeitnehmern:                                                                  zur Arbeitslosigkeitsversicherung angemeldet und noch nicht abgelehnt wurden:
                        –	Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag und                                   –	Wir informieren Sie durch unsere Telefonhotline zur Inanspruchnahme staatlicher
                        –	Arbeitsvertrag des letzten Arbeitgebers und                                          Hilfeleistungen bei Verlust der Arbeitsstelle,
                        –	den Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit über den Anspruch          –	wir geben Ihnen durch unsere Telefonhotline Informationen und Tipps rund um
                           auf Arbeitslosengeld und                                                             Online-Jobbörsen und Fachzeitschriften,
                        –	bei fortlaufender Arbeitslosigkeit ein monatlicher Nachweis über gezahltes       –	wir stellen einen Kontakt zu Personalberatungs- oder Zeitarbeitsunternehmen
                           Arbeits­losengeld (Folgenachweis).                                                   her.
                    – bei Selbstständigen:                                                                 –	Wir analysieren durch unsere Telefonhotline Ihre Bewerbungsunterlagen,
                        –	Einkommenssteuerbescheide oder Gewinn- und Verlustrechnungen der letz­           –	wir organisieren Hilfestellung im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen
                           ten 2 Kalenderjahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit und                            (Bewerbungsberatung, Checklisten, Bewerbungstraining).
                        –	Nachweis über das zu versteuernde Einkommen der letzten 6 Monate vor             7.11.3. Welche Pflichten (Ihre Obliegenheiten) bestehen?
                           Beginn der Arbeitslosigkeit und                                                  Im Schadenfall sind folgende Unterlagen vorzulegen:
                        –	Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit, dass Sie dort arbeitssuchend         –	Leistungsbescheid oder Nachweis der Auszahlung gemäß Ziffer 7. Arbeits­losig­
                           gemeldet sind.                                                                       keitsversicherung,
                        Außerdem:                                                                           –	im Falle der Analyse der Bewerbungsunterlagen: Zum Beispiel Übersendung der
                        –	Gewerbean- und -abmeldung, sofern Sie zu Gruppe I (siehe Abschnitt 3)                Bewerbungsunterlagen und weitere geeignete Unterlagen.
                           gehören.
                                                                                                            7.11.4. Welche Leistungsausschlüsse bestehen?
                        –	Berufsständische Zulassung, sofern Sie zu Gruppe III (siehe Abschnitt 3)
                                                                                                            Für eine nicht von uns organisierte Dienstleistung können die Kosten nicht über­
                           gehören.
                                                                                                            nommen werden.
                        –	Bei freiberuflich Tätigen und Landwirten: Bestätigung des Steuerberaters
                           über das Vorliegen der Voraussetzungen (siehe Abschnitt 3).
                        –	Bei Gesellschafter-Geschäftsführern: einen Auszug aus dem Handelsregister
                           und Beschluss der Gesellschafterversammlung, aus denen sich die Ab­be­ru­
                           fung ergibt.
                        –	Um unsere Leistungspflicht zu klären, können wir auch andere Nachweise
                           und Auskünfte verlangen und selbst erforderliche Erhebungen anstellen.
                    Mögliche Kosten für diese Nachweise trägt derjenige, der die Versicherungsleistung
                    beansprucht.
                    –	Die Aufnahme jeder Erwerbstätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
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                                                                                                                                                                                   Seite 7 von 11

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                    Abschließende Hinweise
                    Widerrufsbelehrung, Zustimmung im Sinn der Datenschutzgesetze
                    und Entbindung von der Schweigepflicht, Datenschutzrechtliche
                    Erstinformation der Versicherer, Versicherungsausweis


                    8. Widerrufsbelehrung

                     Abschnitt 1                                                                                Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das
                     Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise                                     Ver­sicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge um­
                     Widerrufsrecht                                                                             fassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann,
                     Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 Tagen oh-                  Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung
                      ne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.                  des Preises ermöglichen;
                      Die Widerrufsfrist be­ginnt, nach dem Ihnen                                          6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur
                      –	die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis                Zahlungsweise der Prämien;
                         gelten­den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum ein­              7. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den
                         schließ­lich der Tarifbestimmungen,                                                    Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer
                     –	diese Belehrung,                                                                        der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
                     –	das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,                                   8. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Be­din-
                     –	und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen                              ­gungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift
                     jeweils in Textform eingegangen sind.                                                       der­jenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die
                     Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des                        Rechts­folgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag,
                     Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:                                                  den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die
                     BAWAG AG Niederlassung Deutschland                                                          Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der
                     Gasstraße 4 c                                                                               Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen
                      22761 Hamburg                                                                              einer hervor­ge­ho­benen und deutlich gestalteten Form;
                      Fax: +49 40/89 099 738                                                               9. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
                      E-Mail: kreditservice@easybank.de                                                          b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
                                                                                                           10. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen
                      Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.easybank.de                            Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die
                      ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermittelt easybank                       Mittei­lung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der
                      Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) un-                      All­ge­mei­nen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen
                      verzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der                       einer her­vor­gehobenen und deutlich gestalteten Form;
                      Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.                   11. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der
                      Widerrufsfolgen                                                                            Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsver­
                      Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist                            trags zugrunde legt;
                      und haben Sie hierzu ausdrücklich zugestimmt, endet im Falle eines                   12. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf
                      wirksamen Widerrufs der Versicherungsschutz und der Versicherer hat                        den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
                      Ihnen nur den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung                    13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt
                      entfallenden Teil der Prämien zurückzugewähren. Den Teil der Prämie,                       genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in
                      der auf die Zeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung entfällt, darf                      denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommu­
                      der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um                       nikation wäh­rend der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
                      einen Betrag in Höhe von 0,00 Euro. Sie dürfen in diesem Fall Versi-                 14. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde-
                      cherungsleistungen, die Sie vor der Ausübung des Widerrufsrechts                           und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für
                      aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem Versicherungsvertrag in                          diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglich­
                      Anspruch genommen haben, einbehalten.                                                      keit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
                      Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist,               15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglich­
                      so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen                         keit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
                      zurückzugewähren sind.
                      Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, zu-                 Ende der Widerrufsbelehrung
                      rückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem Zugang
                      und für den Versicherungsnehmer mit der Abgabe der Widerrufserklä-
                      rung.
                      Besondere Hinweise                                                                  9. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von
                      Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag                  Gesundheitsdaten und Schweigepflicht­entbindungs­
                      gebunden.                                                                           erklärung
                      Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen
                      Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt                Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, der Datenschutz­grund­ver­
                      ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.                                   ord­nung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutz­vor­schrif­­ten
                      Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens 24 Monate und 30 Tage nach                   enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Ver­ar­bei­tung
                      dem Vertragsschluss.                                                                und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesund­
                      Abschnitt 2                                                                         heits­daten für einen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen,
                      Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen            benötigen wir daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Darüber hinaus
                      Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden      benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindungen, um Ihre Ge­sund­heits­daten bei
                      die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:                     schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben zu dür­fen. Als Unter­nehmen
                      Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen                                benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Ge­sund­heits­daten
                      Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:          oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache,
                     1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der      dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stel­len, z. B. Dienstleister für die
                          Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister,      Kundenbetreuung und die Leistungs­fall­bearbeitung, weiterleiten zu dürfen.
                          bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;    Es steht Ihnen frei, die jeweilige Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht
                     2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die      ab­zugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der unten
                          für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich        an­ge­gebenen Adresse zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ohne
                          ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch        Ver­arbeitung von Gesundheitsdaten der Abschluss oder die Durchführung des
                          den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch            Ver­siche­rungsverhältnisses in der Regel nicht möglich sein wird. Einen mög­li­chen
                          Über­ mittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen          Widerruf richten Sie bitte an:
                          Versicherungs­be­din­gungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervor­   SOGECAP S.A. Deutsche Niederlassung,
                          gehobenen und deutlich gestalteten Form;                                        Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg
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                     3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;                                    E-Mail-Adresse: datenschutzversicherung@socgen.com
                     4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben        Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonsti­ger
                          über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;                  nach § 203 StGB geschützter Daten
                     5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen      –	durch die SOGECAP S.A. sowie die SOGESSUR S.A. (nachfolgend:


                                                                                                                                                                                Seite 8 von 11

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                       ­Versicherer oder Société Générale Insurance) selbst (unter 9.1.),                      Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance meine Gesundheitsdaten an
                    –	im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 9.2.) sowie                          eine andere Gesellschaft der Société Générale Gruppe oder an andere Stellen
                    –	bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der Société Générale Insurance (unter           wie z. B. Redion S. A. Deutsche Niederlassung übermittelt und dass die Gesund­
                        9.3. und 9.4.).                                                                        heitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang er­hoben, verar­
                    9.1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten                          beitet und genutzt werden, wie die Société Générale Insurance dies tun dürfte.
                    Gesundheitsdaten durch die Société Générale Insurance                                      Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Société Générale Insurance
                                                                                                               und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesund­heits­daten und
                     Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance die von mir künftig mitge­teilten    anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
                     Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies Durchführung ins­be­
                     sondere zur Prüfung eines Leistungsanspruchs oder Beendigung dieses Ver­si­              9.3.3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler
                     che­rungs­verhältnisses erforderlich ist.                                                Wir geben grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Ver­
                                                                                                              mittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die
                    9.2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten                                             Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte
                    9.2.1. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung                     Informationen über Ihr Versicherungsverhältnis Versicherungsvermittlern zur Kennt­
                    und zur Prüfung der Leistungspflicht                                                      nis gegeben werden.
                    Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, Infor­ma­        Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie
                    tionen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Außerdem          betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen
                    kann es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass wir die Angaben          Voraussetzungen Ihr Versicherungsverhältnis angenommen werden kann.
                    über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen müssen, die Sie zur Begründung             Der Vermittler, der Ihr Versicherungsverhältnis vermittelt hat, erfährt, dass und mit
                    von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B.            welchem Inhalt dieses zustande kam.
                    Rech­nungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder           Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler
                    sons­tigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben.                                          kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende
                    Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Wir benötigen hierfür Ihre     Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler
                    Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für uns sowie für diese       kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen
                    Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach               anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf
                    § 203 Strafgesetzbuch geschützte Informationen weitergegeben werden müssen.               Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
                    Die entsprechende Erklärung werden wir von Ihnen im Einzelfall einholen.
                    9.2.2. Erklärungen für den Fall Ihres Todes                                                Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance meine Gesundheitsdaten
                    Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, ge­        und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten
                    sundheitliche Angaben zu prüfen. Eine solche Einwilligung kann zum jetzigen Zeit­          Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen
                    punkt von Ihnen – wie hier vorgesehen – abgegeben werden. Alternativ kann diese            Ver­siche­rungs­vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu
                    Ent­scheidungsbefugnis über Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungser­klä­           Beratungs­zwecken genutzt werden dürfen.
                    rungen auch auf Ihre Erben übertragen werden.
                    Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Wir benötigen hierfür           9.4. Weitere Einwilligungen nach den Datenschutzgesetzen
                    Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für uns sowie für         Ich willige – jederzeit widerrufbar – ein, dass die Versicherer im erforderlichen
                    Stellen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen, falls im Rahmen dieser Abfragen          Umfang Daten, die sich aus den Beitrittsunterlagen oder der Vertragsdurchfüh­rung
                    Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 StGB geschützte Informationen weiter­             (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückver­
                    gegeben werden müssen.                                                                     siche­rer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung
                                                                                                               sowie zur Beurteilung der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den
                     Für den Fall meines Todes willige ich ein, dass die Société Générale Insurance –          Gesamt­verband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur Weitergabe an
                     soweit es für die Risikobeurteilung oder für die Leistungsfallprüfung er­for­der­lich     andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zu­stan­
                     ist – meine Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei Bediens­teten           de­kommen des Versicherungsschutzes sowie für entsprechende Prüfungen bei
                     von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personen­ver­               anderweitig beantragten Versicherungsverträgen bzw. Beitritten zu Gruppen­ver­
                     siche­rern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behör­den              siche­rungsverträgen und bei künftigen Anträgen und bezieht sich ausdrücklich
                     erhebt und für diese Zwecke verwendet.                                                    auch auf etwaige Gesundheitsangaben.
                     Ich befreie die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen            Ich willige – jederzeit widerrufbar – ferner ein, dass die Versicherer meine allge­
                     von ihrer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesund­             meinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in Datensammlungen führen und,
                     heitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie Versiche­                   soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungs­an­ge­
                     rungs­unterlagen aus einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren vor Beitritt an die            legenheiten dient, an Vermittler oder mit der Vertragsverwaltung und Schaden­
                     Société Générale Insurance übermittelt werden.                                            regulierung betraute Gesellschaften weitergibt.
                     Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang –
                     soweit erforderlich – meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB
                     geschützten Daten durch die Société Générale Insurance an diese Stellen
                     weitergegeben werden und befreie auch insoweit die für die Société Générale              10. Datenschutzrechtliche Erstinformationen
                     Insurance tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht.                                    der ­Versicherer
                    9.3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB                       Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personen­
                    geschützter Daten an Stellen außerhalb der Société Générale Insurance                     be­zogenen Daten durch uns, die SOGECAP S.A. Deutsche Niederlassung und die
                    Wir verpflichten die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vor­        SOGESSUR S.A. Deutsche Niederlassung (nachfolgend Société Générale Insurance),
                    schriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.                                   und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
                    9.3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung                                     Verantwortliche für die Datenverarbeitung:
                    Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht
                    kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Wir benötigen Ihre          SOGECAP S.A. Deutsche Niederlassung
                    Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre              Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg
                    Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt wer­            Telefon: +49 40 271 656 191
                    den. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet.                        Fax: +49 40 271 656 195
                                                                                                              SOGESSUR S.A. Deutsche Niederlassung
                     Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance meine Gesundheitsdaten an           Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg
                     medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung              Telefon: +49 40 271 656 191
                     oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten        Fax: +49 40 271 656 195
                     dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die Société Générale
                     Insurance zurück übermittelt werden. Im Hinblick auf meine Gesundheitsdaten              E-Mail-Adresse: vertragsservice@socgen.com
                     und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für die Versiche­          Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o. g.
                     rer tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht.                        Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder
                                                                                                              per E-Mail unter: datenschutzversicherung@socgen.com.
                    9.3.2. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder                      Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
                    Personen)                                                                                 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Daten­
                    Wir führen im Einzelfall bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die telefonische            schutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der
                    Kundenbetreuung, die Schadenbearbeitung, die Auszahlung von Versiche­rungs­               datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertrags­gesetzes
                    leistungen, den Einzug der Versicherungsprämie, die Bearbeitung von Widerrufen,           (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
                    Kündigungen und anderen Vertragsanfragen, bei denen es zu einer Erhebung,                 Erklären Sie Ihren Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag, benötigen wir die von
                    Ver­ar­beitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst              Ihnen hierbei gemachten Angaben zur Einbeziehung in den Versicherungsschutz
                    durch, sondern übertragen die Erledigung einer anderen Gesellschaft der                   und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt das Ver­
                    Société Générale Gruppe oder einer anderen Stelle wie z. B. Redion S. A.                  sicherungsverhältnis zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des
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                    Nieder­lassung für Deutschland. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten           Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum
                    Daten wei­ter­gegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung für uns und           Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall einge­
                    soweit er­for­derlich für die anderen Stellen.                                            treten und wie hoch der Schaden ist.


                                                                                                                                                                                     Seite 9 von 11

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                    Der Beitritt bzw. die Durchführung des Versicherungsverhältnisses ist                       Dauer der Datenspeicherung
                    ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.                          Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten
                    Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von                Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personen­
                    versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder          be­zogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser
                    zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten nutzen wir weiterhin für eine        Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von
                    Gesamtbetrachtung ihrer Kundenbeziehungen mit der Société Générale Insurance,               drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen
                    beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für           Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und
                    Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen.                              Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch,
                    Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vor­                   der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen
                    ver­tragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO. Soweit dafür             danach bis zu zehn Jahren.
                    besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei               Betroffenenrechte
                    Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre             Sie können bei uns als Verantwortlichen unter der o. g. Adresse Auskunft über die
                    Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DS-GVO ein. Eine erteilte Einwilligung   zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter
                    kann jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten sie jedoch, dass der Widerruf erst         bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten ver­
                    für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon        langen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
                    nicht betroffen. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf     Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in
                    Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DS-GVO i. V. m. § 27 BDSG.                                   einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
                    Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten
                    zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:                  Widerspruchsrecht
                    – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,                                     Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie
                    –	 zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir                     die­ser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation
                        Daten­analysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch                 Grün­de ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen.
                        hindeuten können.                                                                           Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu
                    Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung ge­                   Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen.
                    setz­licher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und               Den Widerspruch können Sie ebenfalls an uns als Verantwortlichen an die o. g.
                    steu­er­recht­licher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als                  Adresse richten.
                    Rechts­­grund­lage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetz­
                    lichen Re­gelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO.                                        Beschwerderecht
                    Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck               Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten
                    verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen                  Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.
                    darüber zuvor informieren.                                                                  Automatisierte Einzelfallentscheidung
                    Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten                                       Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Versicherungsverhältnis
                    Rückversicherer:                                                                            gespeicherten Daten sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen ent­
                    Von uns übernommene Risiken versichern wir evtl. bei speziellen Versiche­rungs­             scheiden wir teilweise vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollauto­
                    unternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und          matisierten Entscheidungen beruhen auf von uns vorher festgelegten Regeln zur
                    ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein            Gewichtung der Informationen.
                    eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber                    Unternehmen / Kategorie           Auftragsgegenstand / Funktion
                    hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund
                    seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der                 Vermittler gem. § 34 d. GewO      Vermittlung von Versicherungsprodukten
                    Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den                 IT-Dienstleister                  IT-Betreuung
                    Rückversicherer nur soweit dies für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrages                Gutachter und Sachverständige     Erstellen von medizinischen Gutachten
                    mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen                  Druckdienstleister                Dokumentenerstellung
                    erforderlichen Umfang.
                                                                                                                    Entsorgungsdienstleister          Dokumentenvernichtung
                    Vermittler:
                    Soweit Sie hinsichtlich Ihres Versicherungsverhältnisses von einem Vermittler be­               Rückversicherungsunternehmen      Monitoring, Beistandsleistungen
                    treut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung                 Bestandsverwaltung und            Postservice inkl. Zuordnung von Eingangs­
                    des Vertragsverhältnisses benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch                 Schadenbearbeitung                post; Bestandsverwaltung; Erstkontakt im
                    übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler,                                                      Rahmen der Leistungsbearbeitung
                    soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versiche­               Personaldienstleister             Unterstützung bei Personalangelegenheiten
                    rungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.
                                                                                                                    Rechtsanwälte                     Juristische Beratung und Vertretung
                    Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe:
                    Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen                      Steuerberater                     Beratung In steuerlichen Angelegenheiten
                    bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unter­                                                                                Stand: Juni 2026
                    nehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und einem
                    oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur
                    zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice,
                    zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen
                    Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden.
                    Externe Dienstleister:
                    Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten
                    zum Teil externer Dienstleister.
                    Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu
                    denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der
                    Übersicht am Ende dieses Dokumentes entnehmen.
AVB PPI 0626 LOAN


                                                                                                                                                                                     Seite 10 von 11

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                    11. Versicherungsausweis
                    Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
                    mit Ihrem Beitritt als versicherte Person in den Gruppenversicherungsvertrag
                    zum Ratenschutz von easybank erhalten Sie Versicherungsschutz bezüglich noch
                    ausstehender Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehenskonto für den Fall
                    Ihres Todes, Ihrer Arbeitsunfähigkeit und ggf. Ihrer Arbeitslosigkeit. Ihr Versicherer
                    für die Risiken Arbeitsunfähigkeit, sowie den Todesfall ist die SOGECAP S.A.,
                    Ihr Versicherer für das Arbeitslosigkeitsrisiko (falls versichert) sowie Assistance­
                    Leistungen ist die SOGESSUR S.A.. Sitz beider Gesellschaften: 17bis, Place des
                    Reflets, Tour D 2, 92919 Paris La Défense CEDEX, Frankreich. Einen gesonderten
                    Versicherungsschein erhalten Sie nicht; an dessen Stelle treten die Beitrittserklä­
                    rung sowie Anmeldung zum Ratenschutz, die Versicherteninformation sowie die
                    darin aufgeführten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
AVB PPI 0626 LOAN


                                                                                                             Seite 11 von 11
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## Volltext der Bedingungen: Produktinformationsblatt Ratenschutz (easybank)

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[Seite 1]
                  Restschuldversicherung
                  „Ratenschutz“
                  Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


                  SOGECAP S.A.* für Tod und Arbeitsunfähigkeit,
                  SOGESSUR S.A.* für Arbeitslosigkeit und Assistance Leistungen                                                      Ratenschutz
                  Versicherungen, Frankreich                                                                                         Stand 02/26

                Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung.
                Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherteninformation inklusive Allgemeiner Versicherungs­
                bedingungen und Versicherungsausweis). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
                Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
                Die Restschuldversicherung sichert die Tilgung Ihres Darlehens bei easybank für den Fall Ihres Todes oder bei einem Einkommens­­aus­
                fall durch Arbeitsunfähigkeit (Option 1) oder (Option 2) auch bei Arbeitslosigkeit. Im Fall von Arbeitslosigkeit erhalten Sie zusätzlich
                Assistance-Leistungen. Es handelt sich um eine Gruppenversicherung. Versicherungsnehmer des Gruppen­versicherungs­vertrages ist
                die BAWAG AG Niederlassung Deutschland, die im Versiche­rungsfall auch die Versicherungsleistung erhalten. Sie sind als versicherte
                Person in den Gruppen­versiche­rungsvertrag einbezogen und können eigene Ansprüche geltend machen.


                            Was ist versichert?                                                  Was ist nicht versichert?
                             Sie können zwischen 2 Optionen für den Versiche­                        	Ein Versicherungsfall, der zum Zeitpunkt der
                             rungsschutz wählen:                                                       Anmeldung zum Gruppenversicherungsver­
                             Option 1: V
                                        ersichert sind die Risiken Todesfall und                      trag bereits bestanden hat oder bekannt ist.
                                       Arbeitsunfähigkeit.                                         Tod:
                             Option 2: Versichert sind die Risiken Todesfall,                       	Vorsätzliche Selbsttötung innerhalb der ersten
                                        Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit                        zwei Versicherungsjahre.
                                        inkl. Assistance-Leistungen für Arbeits­
                                                                                                   Arbeitsunfähigkeit:
                                       losigkeit.
                                                                                                     	Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Sucht­er­
                                                                                                       krankungen.
                             Im Todesfall ist versichert:
                                                                                                     	Arbeitnehmer in geringfügigen
                               	Ihre Versicherer zahlen einmalig den im                               Beschäfti­gungsverhältnissen (Mini-Job),
                                 Zeit­punkt des Todes planmäßig oder verein­                           Selbstständige mit jährlichen Betriebs-
                                 barungsgemäß noch nicht getilgten Teil Ihres                          oder Geschäfts­einnahmen unter 18.000 €
                                 versicherten Darlehens an easybank, max.                              oder Arbeits­suchende ohne Anspruch auf
                                 100.000 €.                                                            Arbeitslosengeld.
                               	Bei Unfalltod wird die doppelte Summe erstat­                       	Unbefristete volle Erwerbsunfähigkeit.
                                 tet: max. 200.000 €.
                                                                                                     	Bei Bezug von Ruhestands- oder Altersrente.
                             Bei Arbeitsunfähigkeit ist versichert:                                  	Arbeitsunfähigkeit nach dem 67. Geburtstag.
                               	Ihre fällig werdenden, versicherten Raten,
                                                                                                   Arbeitslosigkeit:
                                 max. 3.500 € monatlich.
                                                                                                     	Arbeitslosigkeit durch eine Kündigung oder
                               	Die Leistung für Arbeitsunfähigkeit erfolgt für                       einen Aufhebungsvertrag vor oder innerhalb
                                 die Dauer des Versicherungsschutzes.                                  der Wartezeit von 30 Tagen.
                             Bei Arbeitslosigkeit ist versichert:                                    	Eine Arbeitslosigkeit aus einer Beschäfti­gung,
                               	Ihre fällig werdenden, versicherten Raten,                            die befristet oder nicht sozialversicherungs­
                                 max. 3.500 € monatlich.                                               pflichtig ist oder nicht mindestens 15 Stunden
                               	Die Leistung für Arbeitslosigkeit erfolgt für                         pro Woche ausgeübt wird.
                                 24 Monate pro Leistungsfall und für 3 Monate                        	Wenn Sie nicht ununterbrochen 12 Monate
                                 nach Ende oder Kündigung eines befristeten                            tätig waren und davon die letzten 6 Monate
                                 Vertrages.                                                            bei demselben Arbeitgeber oder davor min­
                                                                                                       destens 12 Monate bei demselben Arbeitge­
                             Assistance-Leistungen:
                                                                                                       ber.
                               	Zum Risiko Arbeitslosigkeit können Sie Hilfs­an­
                                 gebote per Telefon oder auch praktisch in An­                       	Wenn Sie als Selbstständiger keine 24 Monate
                                 spruch nehmen. Das gilt 24 Stunden an 365                             tätig waren und hieraus nicht mindestens
                                 Tagen. Es werden auch Leistungen erbracht                             18.000 € Betriebs- bzw. Geschäftseinnahmen
                                 bei Arbeitslosigkeit z. B. rechtliche Beratung                        erwirtschaftet haben.
                                 oder Prüfung von Bewerbungen.                                       	Die unbefristete volle Erwerbstätigkeit.
                                                                                                     	Bei Bezug von Ruhestands- oder Altersrente.
                                                                                                     	Arbeitslosigkeit nach dem 67. Geburtstag.
                                                                                                  ie vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in
                                                                                                 D
                                                                                                 Ihren Versicherungsbedingungen.
IPID RSV 0226


                                                                                                                                                  Seite 1 von 2

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                                                                                         Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                                           Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom
                                                                                           Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.:
                                                                                           Tod/Arbeitsunfähigkeit:
                                                                                            		durch absichtlich herbeigeführte Krankheiten
                                                                                               oder Unfälle oder als Folge der Weigerung, sich
                                                                                               wegen Krankheiten oder Unfällen behandeln
                                                                                               zu lassen.
                                                                                            		durch eine Sucht wie Alkohol-, Drogen- oder
                                                                                               Medikamentenmissbrauch.
                                                                                            		durch chirurgische Eingriffe und medizinische
                                                                                               Behandlungen, die nicht aus medizinischen
                                                                                               Gründen durchgeführt wurden (z. B. Schönheits­
                                                                                               operationen, Brustvergrößerungen, Piercings).
                                                                                           Arbeitslosigkeit:
                                                                                            		die durch Sie verursacht wurde, z. B. durch
                                                                                               eine Kündigung oder vorsätzliche Verletzung
                                                                                               arbeitsvertraglicher Pflichten.
                                                                                            		aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit, für die wir
                                                                                               die Leistung bereits abgelehnt haben.
                                                                                          ie vollständigen Deckungsbeschränkungen finden
                                                                                         D
                                                                                         Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.


                Wo bin ich versichert?
                    	Der Versicherungsschutz für Todesfälle besteht weltweit.
                    	Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit sind nicht versichert, wenn Sie sich länger als 3 Monate außerhalb der Euro­
                      päischen Union aufhalten. Dann endet auch der Anspruch auf Assistance-Leistungen bei Arbeitslosigkeit.


                Welche Verpflichtungen habe ich?
                 –		Sie müssen den Versicherungsbeitrag vollständig und rechtzeitig bezahlen.
                 –		Ein Versicherungsfall ist unverzüglich anzuzeigen und alle relevanten Dokumente sind vorzulegen.
                 –		Sie müssen im Schadenfall vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
                Die vollständigen Verpflichtungen finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.


                Wann und wie zahle ich?
                Den einmaligen Versicherungsbeitrag müssen Sie unverzüglich nach Beginn des Versicherungsschutzes zahlen. Die Bei­
                tragszahlung erfolgt durch easybank, die den Beitrag Ihrem Darlehen hinzurechnet und ihn direkt an Ihre Versicherer zahlt.


                Wann beginnt und wann endet die Deckung?
                Der Versicherungsschutz beginnt nach Beitritt und Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag. Dies ist frühestens
                eine Woche nach Abschluss des Darlehensvertrages der Fall. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass Sie den Beitrag recht­
                zeitig und vollständig gezahlt haben. Der Versicherungsschutz endet nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Allerdings
                kann der Versiche­rungsschutz in bestimmten Fällen auch vorzeitig enden, z. B. mit Ihrer Abmeldung vom Gruppen­
                versiche­rungs­vertrag, nach Auszahlung der Versicherungsleistung durch uns oder bei Tod einer versicherten Person
                sowie mit der Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland. Der Versicherungsschutz endet auch automatisch durch Beendi­
                gung des Darlehensvertrages.


                Wie kann ich den Vertrag kündigen?
                Durch eine Mitteilung in Textform an easybank können Sie nach Ablauf der Widerrufsfrist jederzeit mit einer Frist von
                zwei Wochen zum Monatsende aus dem Gruppenversicherungsvertrag austreten.


                Welche Kosten sind in dem Beitrag für die Todesfallabsicherung enthalten?
                Für Ihren Versicherungsschutz mit einer Laufzeit von XX Monaten sind Abschluss- und Vertriebskosten und Verwaltungs­
                kosten zu entrichten, die in Ihrem Einmalbeitrag in Höhe von insgesamt XXXXX,XX € für den Ratenschutz bereits
                ent­halten sind. Von diesem Beitrag entfällt auf die Absicherung des Todesfallrisikos ein Prämienanteil von XXX,XX €.
                In diesem Prämien­anteil sind Abschluss- und Vertriebskosten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 VVG-InfoV) von insgesamt XXX,XX € und
                Verwaltungs­kosten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 VVG-InfoV) von jährlich XX,XX € einkalkuliert. Sonstige Kosten (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 VVG-InfoV)
                fallen nicht an.
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