# ALTE LEIPZIGER Risikoversicherung Ri10: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-risikoleben-alte-leipziger-ri10.php
- Rechtlicher Träger: Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-risikoleben-alte-leipziger-ri10.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung (Tarife Ri10 und Ri20), pm 2202](https://www.vermittlerportal.de/leben/leben-bav/allgemeine-bedingungen-risikoversicherung-pm2202.pdf), Fassung pm 2202 01.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Todesfallleistung) | laut Versicherungsschein | Wenn der Versicherte vor dem Ablaufdatum stirbt, zahlen wir diese versicherte Summe. | § 7 (1), Seite 5 |
| Konstante Versicherungssumme über die ganze Laufzeit | ja | Wenn Sie den Tarif Ri10 gewählt haben, bleibt die versicherte Summe für den Todesfall gleich bis zum Ablauf des Vertrags. | § 7 (1), Seite 5 |
| Fallende Versicherungssumme (linear oder annuitätisch, zur Kreditabsicherung) | nein | Wenn Sie den Tarif Ri10 gewählt haben, bleibt die versicherte Summe für den Todesfall gleich bis zum Ablauf des Vertrags. | § 7 (1), Seite 5 |
| Verbundene Leben (zwei versicherte Personen, Leistung beim ersten Todesfall) | nicht geregelt |  |  |
| Sofortschutz ab Antragseingang (vorläufiger Versicherungsschutz bis zur Annahme) | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich weltweit (auch bei Reisen und vorübergehendem Aufenthalt im Ausland) | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Endalter (Alter bei Ablauf des Vertrags) | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie bei Heirat oder eingetragener Lebenspartnerschaft | ja | Sie können eine Nachversicherung innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt eines der folgenden Ereignisse beantragen: Der Versicherte heiratet, | § 19, Seite 13 |
| Nachversicherungsgarantie bei Geburt oder Adoption eines Kindes | ja | Sie können eine Nachversicherung innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt eines der folgenden Ereignisse beantragen: Der Versicherte heiratet, bekommt oder adoptiert ein Kind, | § 19, Seite 13 |
| Nachversicherungsgarantie bei Kauf oder Bau einer Immobilie (Darlehensaufnahme) | ja | kauft eine Immobilie, die mindestens 50.000 EUR kostet. | § 19, Seite 13 |
| Nachversicherungsgarantie bei Einkommenssteigerung | ja | erhält nachhaltig ein höheres Einkommen. | § 19, Seite 13 |
| Nachversicherungsgarantie bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit | ja | macht sich hauptberuflich selbstständig, | § 19, Seite 13 |
| Erhöhung ohne besonderen Anlass (in den ersten Vertragsjahren) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbetrag je Nachversicherung | ja, bis 50.000 € | Die Summe für den Todesfall beträgt für den neuen Vertrag zwischen 25.000 EUR und 50.000 EUR. | § 19, Seite 13 |
| Höchstbetrag aller Nachversicherungen zusammen | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Summe für den Todesfall aus allen Nachversicherungen beträgt höchstens 100 % der vereinbarten Summe für den Todesfall des ursprünglichen Vertrags. | § 19, Seite 13 |
| Altersgrenze für die Nachversicherung | ja | Der Versicherte ist bei Abschluss des neuen Vertrags nicht älter als 50 Jahre. | § 19, Seite 13 |
| Frist für die Nachversicherung nach dem Ereignis | ja | Sie können eine Nachversicherung innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt eines der folgenden Ereignisse beantragen | § 19, Seite 13 |
| Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit mit begrenzter Lebenserwartung | nicht geregelt |  |  |
| Unfalltod-Zusatzleistung (doppelte Summe bei Tod durch Unfall) | nicht geregelt |  |  |
| Kinder mitversichert (Leistung bei Tod eines mitversicherten Kindes) | nicht geregelt |  |  |
| Überschussbeteiligung als Beitragsverrechnung (Zahlbeitrag unter dem Bruttobeitrag) | ja | Wir ziehen die jährlichen Überschussanteile gleichmäßig von Ihren Beiträgen ab. Dadurch sinkt der Beitrag bereits ab Beginn des Vertrags. | § 11 (4), Seite 9 |
| Überschussbeteiligung als Todesfallbonus (erhöhte Leistung im Todesfall) | nicht geregelt |  |  |
| Umtauschrecht in eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Option auf eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Pflege-Zusatz (Leistung oder Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Höchstbeitrag (Bruttobeitrag) über die ganze Laufzeit | nein | sind wir nach § 163 Versicherungsvertragsgesetz berechtigt, den vereinbarten Beitrag neu | § 10 (1), Seite 7 |
| Nichtraucherdefinition (Zeitraum ohne Tabakkonsum vor Antrag) | ja | Er hat in den letzten zwölf Monaten, bevor Sie den Antrag gestellt haben, nicht aktiv geraucht. | § 7 (2), Seite 6 |
| E-Zigarette, Shisha, Zigarre und Nikotinersatz: Einstufung als Raucher oder Nichtraucher | nein | Er konsumiert Nikotin und benutzt dafür elektrische Verdampfer wie E-Zigaretten, E-Zigarren oder E-Pfeifen. | § 7 (2), Seite 6 |
| Keine Meldepflicht bei späterem Beginn des Rauchens | nein | müssen Sie oder der Versicherte uns diese Änderung unverzüglich melden. | § 7 (3), Seite 6 |
| Umstellung auf den Nichtrauchertarif nach Rauchstopp | nicht geregelt |  |  |
| Falsche Nichtraucherangabe: nur Kürzung der Leistung statt Rücktritt | nein | Wenn Sie diese Meldepflicht verletzen, gelten die in § 3 geregelten Rechtsfolgen. | § 7 (2), Seite 6 |
| Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kann | keine | Es sind bereits drei Jahre vergangen, seitdem wir den Vertrag geschlossen haben. | § 3 (6), Seite 4 |
| Verzicht auf Rücktritt und Kündigung bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht | ja | Wir verzichten auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht, wenn Sie die Anzeigepflicht unverschuldet verletzt haben. | § 3 (3), Seite 4 |
| Verzicht auf rückwirkende Vertragsanpassung (Zuschlag, Ausschluss) bei unverschuldeter Verletzung der Anzeigepflicht | ja | Wenn Sie die Anzeigepflicht unverschuldet verletzt haben, verzichten wir auf die gesetzliche Möglichkeit den Vertrag anzupassen. | § 3 (5), Seite 4 |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Rückkaufswert) | ja | Sie können Ihren Vertrag zum Ende eines Monats in Textform ganz oder teilweise kündigen. | § 20 (1), Seite 13 |
| Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht (widerruflich, unwiderruflich, Abtretung an die Bank) | ja | Sie können Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag auch auf Dritte übertragen, also abtreten oder verpfänden. | § 13 (3), Seite 10 |
| Beitragsstundung (Anlässe wie Arbeitslosigkeit oder Elternzeit, Dauer, Zinsen) | nicht geregelt |  |  |
| Herabsetzung der Summe oder Beitragsfreistellung statt Kündigung | ja | Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen können, können Sie Ihre Beiträge stoppen (Beitragsfreistellung). | § 18 (1), Seite 12 |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Nach einem Beitrags-Stopp können Sie innerhalb von sechs Monaten Ihren bisherigen Schutz für den Todesfall wieder herstellen. | § 18 (3), Seite 12 |
| Leistungsausschluss bei Selbsttötung innerhalb einer Wartezeit | ja | Wenn sich der Versicherte in den ersten drei Jahren nach Beginn des Vertrags vorsätzlich selbst tötet, gilt: Es besteht kein Versicherungsschutz. | § 9 (2), Seite 7 |
| Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko (Tod im Ausland bei Ausbruch eines Krieges) | ja | Der Versicherte stirbt im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, außerhalb Deutschlands und er war an den Ereignissen nicht aktiv beteiligt. | § 8 (2), Seite 6 |
| Terroranschläge ohne Ausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss für ABC-Waffen und Massenvernichtung (Umfang) | ja | Der Einsatz oder das Freisetzen muss darauf gerichtet gewesen sein, das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen zu gefährden. | § 8 (3), Seite 6 |
| Tauchen mitversichert (auch Tieftauchen, Wrack- und Höhlentauchen) | nicht geregelt |  |  |
| Luftfahrt: Privatpilot, Segelflug, Gleitschirm, Fallschirm mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Motorsport: Rennen, Training und Rekordfahrten mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Hochseesegeln und Blauwassertörns (auch Einhand und Regatta) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Spätere Aufnahme gefährlicher Freizeitaktivitäten ohne Anzeigepflicht | ja | Unser Fragerecht zu neuen gefahrerheblichen Umständen endet, wenn der Vertrag zustande gekommen ist. | § 2 (1), Seite 3 |
| Ausschluss bei Tod durch vorsätzliche Straftat der versicherten Person | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez absoluta y permanente eingeschlossen (dauernde Unfähigkeit zu jeder Tätigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente total (Unfähigkeit zum ausgeübten Beruf) | nicht geregelt |  |  |
| Capital adicional por accidente (Zusatzsumme bei Unfalltod) | nicht geregelt |  |  |
| Capital adicional por accidente de circulación (oft dreifache Summe) | nicht geregelt |  |  |
| Enfermedades graves: Vorauszahlung bei Diagnose (Krebs, Infarkt, Schlaganfall) | nicht geregelt |  |  |
| Exclusiones: Liste der Ausschlüsse und hervorgehobene, unterschriebene cláusulas limitativas | nicht geregelt |  |  |
| Período de carencia (Wartezeit für Tod durch Krankheit) | nicht geregelt |  |  |
| Suicidio: Ausschluss im ersten Vertragsjahr (Art. 93 Ley 50/1980) | nicht geregelt |  |  |
| Cláusula de indisputabilidad (keine Anfechtung nach einem Jahr, Art. 89 Ley 50/1980) | nicht geregelt |  |  |
| Vinculación a préstamo hipotecario (Bank als Begünstigte, freie Wahl des Versicherers nach Ley 5/2019) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung (Tarife Ri10 und Ri20), pm 2202

```text
[Seite 1]
Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung
(Tarife Ri10 und Ri20)

Inhaltsverzeichnis
A. VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN                                                                              3
§ 1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                                                               3
§ 2 Was müssen Sie beachten, wenn Sie den Antrag stellen?                                               3
§ 3 Welche Folgen hat es, wenn Sie uns Angaben verschweigen?                                            3
§ 4 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag und wie müssen Mitteilungen erfolgen?                          5
§ 5 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert?                             5
§ 6 Wo sind gerichtliche Klagen einzureichen?                                                           5

B. LEISTUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN                                                                       5
§ 7 Was leisten wir, wenn der Versicherte stirbt?                                                       5
§ 8 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz von ABC-Waffen?                  6
§ 9 Was gilt, wenn der Versicherte sich selbst tötet?                                                   7
§ 10 Welche unserer Regelungen können geändert werden?                                                  7

C. ÜBERSCHÜSSE UND BEWERTUNGSRESERVEN                                                                   8
§ 11 Wie erhöhen sich die Leistungen durch Überschüsse und Bewertungsreserven?                          8

D. AUSZAHLUNG VON LEISTUNGEN                                                                           10
§ 12 Was müssen Sie beachten, wenn Leistungen fällig werden?                                           10
§ 13 Wer erhält die Leistungen?                                                                        10

E. BEITRÄGE UND KOSTEN                                                                                 10
§ 14 Wie müssen Sie Ihre Beiträge zahlen?                                                              10
§ 15 Was geschieht, wenn wir einen Beitrag nicht rechtzeitig einziehen konnten?                        11
§ 16 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag berücksichtigt?                                               11
§ 17 Welche Kosten können wir zusätzlich erheben?                                                      12

F. ÜBERBRÜCKUNG VON ZAHLUNGSSCHWIERIGKEITEN                                                            12
§ 18 Wie können Sie Ihre Beiträge stoppen?                                                             12

G. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN                                                                            12
§ 19 Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie nach Abschluss des Vertrags?                            12

H. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS                                                                              13
§ 20 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat dies?                                13

I.   BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN                                                                           14
§ 21 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?                      14
                                                                                         pm 2202 – 01.2025

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ANHANG: ERKLÄRUNGEN VON FACHBEGRIFFEN   14


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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem [→] Versicherungsnehmer und uns. Wenn Sie
die Versicherung beantragt haben, sind Sie Versicherungsnehmer und unser Vertragspartner. Die in den Bedin-
gungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen Sie als Versicherungsnehmer. Wir verwenden nur die männ-
liche Schreibweise. Damit meinen wir gleichermaßen alle Geschlechter. Der Text wird dadurch übersichtlicher
und verständlicher.
Wichtiger Hinweis: Damit Sie die Bedingungen leichter verstehen können, erklären wir Fachbegriffe im An-
hang. Alle Fachbegriffe, die wir dort erklären, haben wir mit dem Zeichen [→] gekennzeichnet.
Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.
Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel


                                                        Auch nachdem Sie den Antrag gestellt oder ein Ange-
A. VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN                              bot angefordert haben, können neue gefahrerhebliche
                                                        Umstände hinzukommen. Die neuen gefahrerhebli-
§ 1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?               chen Umstände müssen Sie uns dann nicht von selbst
(1) Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und uns zu-        nachmelden. Wir können aber nach weiteren gefahr-
stande, wenn:                                           erheblichen Umständen fragen, nachdem Sie den An-
                                                        trag gestellt oder ein Angebot angefordert haben.
– wir Ihren Antrag durch eine Annahmeerklärung          Dann müssen Sie unsere Fragen ebenfalls richtig und
  annehmen oder                                         vollständig beantworten. Unser Fragerecht zu neuen
– Sie unser Angebot durch eine Annahmeerklärung         gefahrerheblichen Umständen endet, wenn der Ver-
  in [→] Schriftform annehmen.                          trag zustande gekommen ist. Mehr dazu finden Sie in
                                                        § 1 Absatz 1.
Ab diesem Zeitpunkt beginnt der Versicherungs-
schutz. Wenn im [→] Versicherungsschein ein späte-      (2) Wenn wir eine andere Person versichern sollen,
rer Zeitpunkt als Beginn des Vertrags genannt ist,      muss auch diese die Fragen richtig und vollständig
beginnt Ihr Versicherungsschutz zu diesem späteren      beantworten.
Zeitpunkt.
                                                        § 3 Welche Folgen hat es, wenn Sie uns Angaben
Bitte beachten Sie: Sie haben nur dann Versiche-            verschweigen?
rungsschutz, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig
zahlen. Mehr dazu finden Sie in § 14 und § 15.          Im Folgenden informieren wir Sie, unter welchen
                                                        Bedingungen wir
(2) Wenn wir mit Ihnen einen vorläufigen Versiche-
rungsschutz vereinbart haben, gelten dafür die Rege-    – vom Vertrag zurücktreten,
lungen in Absatz 1 nicht. Mehr zu den Regelungen        – den Vertrag kündigen,
finden Sie in den Bedingungen für den vorläufigen
Versicherungsschutz.                                    – den Vertrag anpassen oder
                                                        – den Vertrag wegen [→] arglistiger Täuschung
§ 2 Was müssen Sie beachten, wenn Sie den An-             anfechten können.
    trag stellen?
                                                        Bitte beachten Sie: Die folgenden Regelungen gelten
(1) Wenn Sie einen Antrag stellen oder ein Angebot      auch, wenn der [→] Versicherte die Anzeigepflicht
anfordern, müssen Sie unsere Fragen richtig und voll-   verletzt.
ständig beantworten (Anzeigepflicht). Dies gilt auch
für Rückfragen, die sich aus Ihren Antworten ergeben    Rücktritt
haben. Unsere Fragen stellen wir in [→] Textform.
Wir fragen nach Umständen, die für den Abschluss        (1) Wenn Sie [→] gefahrerhebliche Umstände falsch
und den Inhalt des Vertrags besonders wichtig sind.     angegeben haben, verletzen Sie die Anzeigepflicht.
Diese nennen wir [→] gefahrerhebliche Umstände.         Wir können dann vom Vertrag zurücktreten:
Ein solcher Umstand kann zum Beispiel der Zustand       Bitte beachten Sie: Wir können nicht vom Vertrag
Ihrer Gesundheit sein. Wir versichern Sie im Vertrau-   zurücktreten, wenn
en darauf, dass Sie unsere Fragen richtig und voll-
ständig beantworten.                                    – Sie uns nachweisen, dass Sie weder [→] vorsätz-
                                                          lich noch [→] grob fahrlässig falsche Angaben
                                                          gemacht haben.
                                                                                             Seite 3 von 18

[Seite 4]
– Sie zwar grob fahrlässig falsche Angaben gemacht          – wir Ihnen keinen Versicherungsschutz für den
  haben, uns aber folgendes nachweisen: Wir hätten            Umstand anbieten, den Sie uns verschwiegen ha-
  Ihren Antrag zu anderen Bedingungen angenom-                ben.
  men, wenn Sie die Umstände richtig angegeben
                                                            Die Frist beginnt, nachdem Sie unsere Mitteilung über
  hätten.
                                                            die Anpassung des Vertrags erhalten haben. Wir wer-
(2) Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, endet Ihr            den Sie in unserer Mitteilung auf Ihr Recht zur Kün-
Versicherungsschutz. Wenn zum Zeitpunkt des Rück-           digung hinweisen.
tritts bereits der [→] Versicherungsfall eingetreten ist,
bleiben wir zur Leistung verpflichtet. Dazu müssen          Ausübung unserer Rechte
Sie uns nachweisen, dass folgende Bedingungen er-           (6) Geltend machen können wir unsere Rechte zum
füllt sind:                                                 Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung
Der verschwiegene Umstand war nicht die Ursache             nur unter folgender Bedingung: Wir haben Sie in einer
dafür, dass                                                 gesonderten Mitteilung in [→] Textform auf die Fol-
                                                            gen einer Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen.
– der Versicherungsfall eingetreten ist oder festge-
                                                            Wir müssen unsere Rechte innerhalb eines Monats
  stellt wurde,
                                                            geltend machen. Die Monatsfrist beginnt zu dem Zeit-
– die Leistungspflicht festgestellt wurde,                  punkt, zu dem wir festgestellt haben, welche Rechte
                                                            wir geltend machen können. Wenn wir unsere Rechte
– die Leistungspflicht im zugesagten Umfang ange-
                                                            ausüben, müssen wir die Umstände angeben, auf die
  fallen ist.
                                                            wir unseren Rücktritt, unsere Kündigung oder Ver-
                                                            tragsanpassung stützen. Wir können nachträglich wei-
Kündigung
                                                            tere Gründe angeben, solange die Monatsfrist nicht
(3) Wenn wir nicht zurücktreten können, können wir          verstrichen ist.
den Vertrag kündigen. Dazu müssen wir eine Frist
von einem Monat einhalten. Wir verzichten auf dieses        In folgenden Fällen können wir nicht vom Vertrag
gesetzliche Kündigungsrecht, wenn Sie die Anzeige-          zurücktreten, ihn kündigen oder anpassen:
pflicht unverschuldet verletzt haben.                       – Wir kannten den Umstand, den Sie verschwiegen
(4) Wenn Sie Ihre Anzeigepflicht [→] fahrlässig ver-          haben.
letzt haben, gilt folgende Ausnahme: Wir können den         – Es war uns bekannt, dass Ihre Angabe falsch war.
Vertrag nicht kündigen, wenn Sie uns Folgendes
                                                            – Es sind bereits drei Jahre vergangen, seitdem wir
nachweisen:
                                                              den Vertrag geschlossen haben. Dies gilt nicht für
Wir hätten den Vertrag auch dann geschlossen, wenn            [→] Versicherungsfälle, die innerhalb dieser drei
wir die verschwiegenen Umstände gekannt hätten. Ein           Jahre eingetreten sind. In diesen Fällen können wir
verschwiegener Umstand kann zum Beispiel eine                 unsere Rechte auch nach Ablauf der Frist ausüben.
Krankheit sein.                                               Wenn Sie die Anzeigepflicht [→] vorsätzlich oder
                                                              [→] arglistig verletzt haben, verlängert sich die
Vertragsanpassung                                             Frist auf zehn Jahre.
(5) Wenn wir den Vertrag nicht kündigen und nicht
vom Vertrag zurücktreten, führen wir den Vertrag zu         Anfechtung
anderen Bedingungen fort. Und zwar zu den Bedin-            (7) Wenn Sie die Anzeigepflicht [→] arglistig verlet-
gungen, zu denen wir den Vertrag geschlossen hätten,        zen, können wir den Vertrag anfechten. Dann erlischt
wenn wir von den verschwiegenen Umständen ge-               der Vertrag von Anfang an und wir erbringen keine
wusst hätten. Die neuen Bedingungen gelten rückwir-         Leistungen. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherte
kend ab Beginn des Vertrags.                                die Anzeigepflicht verletzt, ohne dass Sie davon wuss-
Wenn Sie die Anzeigepflicht unverschuldet verletzt          ten.
haben, verzichten wir auf die gesetzliche Möglichkeit
                                                            Leistungserhöhung
den Vertrag anzupassen.
                                                            (8) Wenn Sie den Umfang der Versicherung später
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats frist-
                                                            erhöhen und in diesem Zusammenhang weitere Anga-
los kündigen, wenn
                                                            ben machen, gilt Folgendes: Wir können für den er-
– wir den Beitrag um mehr als 10 % dafür erhöhen,           höhten Teil die zuvor genannten Rechte erneut gel-
  dass wir das neue [→] Risiko übernehmen, oder             tend machen. Die in Absatz 6 genannten Fristen be-
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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


ginnen für den geänderten Teil ab dem Zeitpunkt der    Für [→] juristische Personen gilt: Es ist auch das Ge-
Erhöhung erneut zu laufen.                             richt zuständig, in dessen Bezirk die juristische Person
                                                       ihren Sitz oder ihre Niederlassung hat.
Folgen des Rücktritts / der Anfechtung / der Kün-
                                                       (2) Wir können eine Klage gegen Sie erheben bei dem
digung
                                                       zuständigen Gericht des Bezirks:
(9) Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder ihn an-
                                                       – in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder
fechten, endet Ihr Versicherungsschutz. Wir zahlen
Ihnen dann den [→] Rückkaufswert aus. Mehr dazu        – in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie
finden Sie in § 20. Wenn wir kündigen, gehen wir wie     keinen festen Wohnsitz haben.
bei einem Beitrags-Stopp vor (§ 18). Sie zahlen in
                                                       Für [→] juristische Personen gilt: Es ist das Gericht
diesem Fall keine Beiträge mehr.
                                                       zuständig, in dessen Bezirk die juristische Person
                                                       ihren Sitz oder ihre Niederlassung hat.
§ 4 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag und wie
    müssen Mitteilungen erfolgen?                      (3) Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnli-
                                                       chen Aufenthalt oder bei [→] juristischen Personen
(1) Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre-
                                                       den Sitz ins Ausland verlegen, sind für Klagen die
publik Deutschland.
                                                       deutschen Gerichte zuständig.
(2) Alle Mitteilungen zu diesem Vertrag müssen in
[→] Textform erfolgen, sonst müssen diese nicht be-    B. LEISTUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN
achtet werden. Nach Ihrem Tod dürfen wir unsere
[→] Erklärungen an eine der folgenden Personen         § 7 Was leisten wir, wenn der Versicherte stirbt?
schicken:
                                                       (1) Wenn Sie den Tarif Ri10 gewählt haben, bleibt die
– den [→] Begünstigten oder                            versicherte Summe für den Todesfall gleich bis zum
– den Inhaber des [→] Versicherungsscheins, wenn:      Ablauf des Vertrags. Wenn der [→] Versicherte vor
  ein Begünstigter nicht vorhanden ist oder wir sei-   dem Ablaufdatum stirbt, zahlen wir diese versicherte
  nen Aufenthalt nicht ermitteln können oder           Summe. Wenn der Versicherte bei Ablauf des Ver-
                                                       trags noch lebt, zahlen wir keine Leistung.
– eine von Ihnen bevollmächtigte Person.
                                                       Wenn Sie den Tarif Ri20 gewählt haben, können Sie
§ 5 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre            die versicherte Summe für den Todesfall unterschied-
    Anschrift oder Ihr Name ändert?                    lich festlegen. Sie können bis zu drei Phasen mit ver-
                                                       schiedenen Dauern und Summen bestimmen. Die
Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns dies   versicherte Summe kann in jeder Phase steigen, fallen
[→] unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht, kann   oder konstant bleiben. Wenn der Versicherte stirbt,
dies in folgendem Fall nachteilig für Sie sein: Wir    zahlen wir die zu diesem Zeitpunkt versicherte Sum-
senden Ihnen [→] Erklärungen zum Vertrag mit ein-      me für den Todesfall. Wie hoch diese Summe in den
geschriebenem Brief an Ihre letzte uns bekannte An-    einzelnen Jahren ist, finden Sie in Ihrem [→] Versi-
schrift. Drei Tage danach gilt die Erklärung als bei   cherungsschein. Wenn der Versicherte bei Ablauf des
Ihnen zugegangen. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Na-    Vertrags noch lebt, zahlen wir keine Leistung.
men ändern.
                                                       Ihre persönlichen Daten zum Vertrag finden Sie in
Wenn Sie planen, sich längere Zeit im Ausland aufzu-   Ihrem [→] Versicherungsschein. Persönliche Daten
halten, benennen Sie uns bitte einen Bevollmächtig-    zum Vertrag sind zum Beispiel:
ten. An diesen Bevollmächtigten werden wir dann
unsere an Sie gerichteten Erklärungen senden.          – Höhe der Leistungen
                                                       – Beginn des Vertrags
§ 6 Wo sind gerichtliche Klagen einzureichen?
                                                       – Ablaufdatum.
(1) Sie können eine Klage gegen uns erheben bei dem
zuständigen Gericht des Bezirks:                       Die garantierten Leistungen berechnen wir mit fol-
                                                       genden [→] Rechnungsgrundlagen:
– in dem wir unseren Sitz haben,
                                                       – dem [→] Rechnungszins von 1 % pro Jahr und
– in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder
                                                       – unseren Annahmen zum Eintritt des versicherten
– in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie         [→] Risikos.
  keinen festen Wohnsitz haben.

                                                                                                Seite 5 von 18

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Zusätzlich zu den garantierten Leistungen erhalten Sie   § 8 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unru-
Leistungen aus Überschüssen. Mehr dazu finden Sie            hen, Krieg oder Einsatz von ABC-Waffen?
in § 11.
                                                         (1) Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der
                                                         [→] Versicherte bei folgenden Anlässen stirbt:
Unterschiedliche Beiträge für Raucher und Nicht-
raucher                                                  – im Polizei- oder Wehrdienst,
(2) Wir berechnen unterschiedliche Beiträge für Rau-     – bei inneren Unruhen, wenn der Versicherte nicht
cher und Nichtraucher. Da Raucher ein höheres To-          auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.
desfallrisiko haben, müssen sie einen höheren Beitrag
                                                         (2) Wenn der [→] Versicherte in Zusammenhang mit
zahlen.
                                                         kriegerischen Ereignissen stirbt, leisten wir einge-
In folgendem Fall gilt der [→] Versicherte als Nicht-    schränkt. In diesem Fall zahlen wir den [→] Rück-
raucher: Er hat in den letzten zwölf Monaten, bevor      kaufswert. Mehr zum Rückkaufswert finden Sie in
Sie den Antrag gestellt haben, nicht aktiv geraucht.     § 20.
In folgenden Fällen gilt der Versicherte als Raucher:    Wenn einer der folgenden Fälle zutrifft, schränken wir
                                                         unsere Leistung nicht ein:
– Er raucht aktiv Zigaretten, Zigarren, Zigarillos
  oder Pfeife.                                           1. Fall: Der Versicherte stirbt
– Er konsumiert Nikotin und benutzt dafür elektri-       – im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen,
  sche Verdampfer wie E-Zigaretten, E-Zigarren
                                                         – außerhalb Deutschlands und
  oder E-Pfeifen.
                                                         – er war an den Ereignissen nicht aktiv beteiligt.
Wenn Sie einen Antrag stellen oder ein Angebot an-
fordern, müssen Sie uns angeben, ob der Versicherte      2. Fall: Der Versicherte stirbt
raucht oder nicht. Wenn Sie diese Meldepflicht verlet-   – im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen,
zen, gelten die in § 3 geregelten Rechtsfolgen.
                                                         – außerhalb Deutschlands und
Ausnahme: Bei Verträgen der betrieblichen Alters-
versorgung können wir auch gleich hohe Beiträge für      – er hat an humanitären Hilfeleistungen oder frie-
Raucher und Nichtraucher berechnen.                        denssichernden Maßnahmen teilgenommen,
                                                         – die Teilnahme erfolgte als Mitglied der deutschen
Meldepflicht bei späterem Beginn mit dem Rau-              Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei und
chen
                                                         – der Einsatz erfolgte mit einem Mandat der NATO,
(3) Wenn der Versicherte während der Vertragsdauer         UNO, EU oder OSZE.
mit dem Rauchen beginnt, erhöht sich dadurch das
versicherte Risiko. Aus diesem Grund müssen Sie          (3) In folgenden Fällen leisten wir ebenfalls einge-
oder der Versicherte uns diese Änderung [→] unver-       schränkt wie in Absatz 2 beschrieben: Der [→] Versi-
züglich melden. Wir berechnen den Beitrag für Ihren      cherte stirbt durch vorsätzlich eingesetzte atomare,
Vertrag neu. Hierfür verwenden wir die [→] Rech-         biologische oder chemische Waffen (ABC-Waffen).
nungsgrundlagen für Raucher, die bei Abschluss des       Dies gilt auch für vorsätzlich eingesetzte oder freige-
Vertrags gelten. Wir können den Beitrag nur innerhalb    setzte radioaktive, biologische oder chemische Stoffe.
eines Monats erhöhen, nachdem wir die Meldung            Der Einsatz oder das Freisetzen muss darauf gerichtet
erhalten haben. Danach erlischt unser Recht, den Bei-    gewesen sein, das Leben oder die Gesundheit einer
trag zu erhöhen. Auf Wunsch können Sie Ihren Bei-        Vielzahl von Personen zu gefährden.
trag unverändert weiterzahlen. In diesem Fall berech-    Wir schränken unsere Leistung nicht ein, wenn es sich
nen wir die versicherte Summe für den Todesfall neu.     um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis han-
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Meldepflicht ver-       delt. Bei diesem Ereignis dürfen nicht mehr als
letzt haben, vermindert sich bei Tod des Versicherten    1.000 Menschen oder nicht mehr als 1 ‰ unseres [→]
die Summe. Wir berechnen die Summe neu, indem            Versichertenbestands betroffen sein. Betroffen bedeu-
wir ab Beginn des Vertrags die [→] Rechnungsgrund-       tet, dass Menschen
lagen für Raucher verwenden. Wir vermindern die          – unmittelbar sterben oder
Leistung nur, wenn das Rauchen zum Tod des Versi-
cherten geführt hat.                                     – voraussichtlich mittelbar innerhalb der nächsten
                                                           sechs Monate sterben oder

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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


– dauerhaft gesundheitlich schwer beeinträchtigt           – unsere Erst- oder Neuberechnungen unzureichend
  sind.                                                      kalkuliert waren und
Wir werden innerhalb von drei Monaten nach dem             – ein ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies
Ereignis einen unabhängigen Gutachter beauftragen.           anhand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statis-
Dieser prüft zu Ihrer Sicherheit, ob die Voraussetzun-       tischen Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen
gen für unsere Leistungen vorliegen.                         müssen.
                                                           Sie können verlangen, dass anstelle einer Erhöhung
§ 9 Was gilt, wenn der Versicherte sich selbst
                                                           des Beitrags die Versicherungsleistung entsprechend
    tötet?
                                                           herabgesetzt wird. Wenn Sie für den Vertrag keine
(1) Wenn sich der [→] Versicherte [→] vorsätzlich          Beiträge mehr zahlen (beitragsfreier Vertrag), sind wir
selbst tötet, leisten wir unter folgender Bedingung:       berechtigt, die Leistungen herabzusetzen.
Unser Vertrag besteht mindestens drei Jahre.
                                                           Die Neufestsetzung des Beitrags oder der Leistungen
(2) Wenn sich der [→] Versicherte in den ersten drei       werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam,
Jahren nach Beginn des Vertrags [→] vorsätzlich            nachdem wir Ihnen die Änderung und die hierfür not-
selbst tötet, gilt: Es besteht kein Versicherungsschutz.   wendigen Gründe mitgeteilt haben.
Wir zahlen dann den [→] Rückkaufswert. Mehr zum
                                                           Ein Treuhänder ist nicht erforderlich, wenn für die
Rückkaufswert finden Sie in § 20.
                                                           Neufestsetzung oder die Herabsetzung der Versiche-
Im folgenden Ausnahmefall leisten wir, auch wenn           rungsleistung die Genehmigung der Aufsichtsbehörde
sich der Versicherte in den ersten drei Jahren vorsätz-    notwendig ist.
lich selbst tötet: Der Versicherte befindet sich zum
                                                           Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf
Zeitpunkt der Handlung in einem Zustand, in dem
                                                           folgender Seite im Internet:
seine Geistestätigkeit krankhaft gestört ist. Dies gilt
                                                           www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.
dann, wenn der Versicherte aufgrund dieser Störung
nicht in der Lage ist, sich einen freien Willen zu bil-
                                                           Nachträgliche Bedingungsänderungen
den. Dies muss uns derjenige nachweisen, der die
Leistung verlangt.                                         (2) Wenn eine Regelung in diesen Bedingungen durch
(3) Wenn Sie den Versicherungsschutz nach Beginn           – eine höchstrichterliche Entscheidung oder
des Vertrags erweitern oder den Vertrag wiederher-         – einen bestandskräftigen Verwaltungsakt (zum Bei-
stellen, gilt: Die Frist von drei Jahren beginnt für den     spiel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
erweiterten oder wiederhergestellten Teil neu.               aufsicht oder der Kartellbehörden)
§ 10 Welche unserer Regelungen können geändert             für unwirksam erklärt wird, können wir diese durch
     werden?                                               eine neue Regelung ersetzen. Dies ist in § 164 Versi-
                                                           cherungsvertragsgesetz geregelt. Den genauen Wort-
Beitrags- und Leistungsänderungen                          laut des Gesetzes finden Sie auf folgender Seite im
                                                           Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.
(1) Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind wir nach
§ 163 Versicherungsvertragsgesetz berechtigt, den          Wir können eine Regelung nur ersetzen, wenn folgen-
vereinbarten Beitrag neu festzusetzen, wenn folgende       de Voraussetzungen erfüllt sind:
Voraussetzungen erfüllt sind:
                                                           – Die neue Regelung ist notwendig, um den Vertrag
1. Der Leistungsbedarf ändert sich nicht nur vorüber-        fortzuführen oder
   gehend und nicht voraussehbar gegenüber den [→]
                                                           – das Festhalten an dem Vertrag stellt ohne neue
   Rechnungsgrundlagen des vereinbarten Beitrags.
                                                             Regelung für eine Vertragspartei auch unter Be-
2. Der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen             rücksichtigung der Interessen der anderen Ver-
   neu festgesetzte Beitrag ist angemessen und erfor-        tragspartei eine unzumutbare Härte dar.
   derlich, um die versicherten Leistungen dauerhaft
                                                           Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter
   zu gewährleisten.
                                                           Wahrung des Vertragsziels die Belange der [→] Ver-
3. Ein unabhängiger Treuhänder hat die neuen Rech-         sicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie
   nungsgrundlagen und die Voraussetzungen der             wird nach zwei Wochen Bestandteil des Vertrags,
   vorhergehenden Punkte überprüft und bestätigt.          nachdem wir Ihnen die neue Regelung und die hierfür
                                                           notwendigen Gründe mitgeteilt haben.
Wir dürfen den Beitrag nicht ändern, wenn
                                                                                                   Seite 7 von 18

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C. ÜBERSCHÜSSE UND BEWERTUNGSRE-                            Am übrigen Ergebnis beteiligen wir die Versiche-
   SERVEN                                                   rungsnehmer in ihrer Gesamtheit derzeit zu min-
                                                            destens 50 %.
§ 11 Wie erhöhen sich die Leistungen durch Über-         – aus Kapitalerträgen
     schüsse und Bewertungsreserven?                       Wir legen das Guthaben aller [→] Versicherungs-
(1) Zusätzlich zu den garantierten Leistungen beteili-     nehmer zusammen in unserem [→] klassischen
gen wir Sie an den [→] Überschüssen und [→] Be-            Vermögen an. Dabei entstehen Kapitalerträge.
wertungsreserven. Dies erfolgt so, wie im Gesetz vor-      Dies sind zum Beispiel Zinsen, Mieterträge oder
gesehen. Den genauen Wortlaut der Gesetze und Ver-         Dividenden. Von diesen Erträgen ziehen wir die
ordnungen finden Sie auf folgender Seite im Internet:      Aufwendungen ab, die wir hierfür geleistet haben.
www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.                       An den verbleibenden Erträgen beteiligen wir die
                                                           Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit derzeit
In diesem Paragrafen erläutern wir Ihnen, wie              zu mindestens 90 %. Daraus finanzieren wir zu-
– Überschüsse und Bewertungsreserven entstehen,            nächst den Betrag, den wir für unsere zugesagten
                                                           Zinsen zurückstellen. Dies erfolgt in den gesetzlich
– wir diese ermitteln und                                  vorgeschriebenen [→] Rückstellungen für die ga-
– wir Sie an diesen beteiligen.                            rantierten Leistungen. Die erforderliche Höhe des
                                                           zurückzustellenden Betrags ermitteln wir nach den
Wir veröffentlichen die [→] Überschusssätze jährlich       Vorschriften der Deckungsrückstellungsverord-
im Geschäftsbericht. Wie hoch Ihre [→] Überschus-          nung. Den genauen Wortlaut dieser Verordnung
santeile tatsächlich sind, können Sie unseren jährli-      finden Sie auf folgender Seite im Internet:
chen Mitteilungen entnehmen.                               www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.
Bitte beachten Sie: Ob und in welcher Höhe wir Sie         Die verbleibenden Erträge verwenden wir, um un-
an Überschüssen und Bewertungsreserven beteiligen,         sere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit an
hängt von vielen Einflüssen ab. Diese können wir           den Überschüssen zu beteiligen.
nicht vorhersehen und nur teilweise beeinflussen. Dies     Bitte beachten Sie: Reichen die gesamten Nettoer-
liegt unter anderem daran, dass Verträge in der Regel      träge nicht für die erforderliche Rückstellung aus,
über eine lange Zeit laufen. Wichtig ist, wie sich die     gilt Folgendes: Wir vermindern die Beteiligung am
Kosten entwickeln sowie die Anzahl der Todesfälle.         Risikoergebnis und am übrigen Ergebnis um die-
Außerdem wissen wir nicht, wie sich in Zukunft die         sen Fehlbetrag. Im schlechtesten Fall sinken diese
Kapitalmärkte entwickeln. Daher können wir nicht           Beteiligungen auf Null.
garantieren, ob und in welcher Höhe wir Sie an           Die genannten Prozentsätze gelten für die Versi-
Überschüssen und Bewertungsreserven beteiligen.          cherungsnehmer in ihrer Gesamtheit. Sie selbst
                                                         haben keinen Anspruch darauf, dass wir Sie in
Entstehen von Überschüssen
                                                         einer bestimmten Höhe an den Überschüssen betei-
(2) [→] Überschüsse können wie folgt entstehen:          ligen.
– aus dem Risikoergebnis                                 Diese Regelungen sind durch die Mindestzuführungs-
  Überschüsse aus dem Risikoergebnis entstehen,          verordnung vorgeschrieben. Sie können durch eine
  wenn weniger [→] Versicherte sterben, als wir an-      neue Verordnung geändert oder neu festgelegt wer-
  genommen haben. Da wir dann weniger Leistun-           den. Den genauen Wortlaut der Mindestzuführungs-
  gen für Todesfälle zahlen müssen als vorher be-        verordnung finden Sie auf folgender Seite im Internet:
  rechnet, entstehen Überschüsse. An diesen Über-        www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.
  schüssen beteiligen wir die Versicherungsnehmer
  in ihrer Gesamtheit derzeit zu mindestens 90 %.        Beteiligung an den Überschüssen
– aus dem übrigen Ergebnis                               (3) Die auf die [→] Versicherungsnehmer entfallen-
  Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können            den [→] Überschüsse können wir auf zwei Arten zu-
  zum Beispiel entstehen,                                weisen: Einen Teil der Überschüsse können wir Ver-
                                                         trägen im selben Jahr zuteilen. Damit erhöhen wir die
   – wenn die Kosten niedriger sind, als wir vorher
                                                         Guthaben oder vermindern die Beiträge für diese Ver-
     angenommen haben oder
                                                         sicherungsnehmer. Den anderen Teil führen wir der
   – wenn wir Erträge aus dem Stornoergebnis er-         sogenannten [→] Rückstellung für Beitragsrückerstat-
     zielen.                                             tung zu. Wir bilden und verwenden die Rückstellung
                                                         für Beitragsrückerstattung so wie im Gesetz vorgese-
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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


hen. Hier sind auch die Ausnahmefälle genannt, in        verzinsen wir mit dem [→] Rechnungszins von 1 %
denen die Aufsichtsbehörde zustimmen muss (siehe         pro Jahr. Der Zinssatz erhöht sich durch den jährli-
§ 140 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz). Den        chen Überschussanteil. Daraus ergibt sich der Ge-
genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf folgen-     samtzins. Mit diesem Gesamtzins verzinsen wir das
der Seite im Internet:                                   Guthaben jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahrs.
www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.                     Wir zahlen das Guthaben der verzinslichen Anlage
                                                         aus,
Die verschiedenen Arten von Versicherungen tragen
unterschiedlich zum Überschuss bei. Wir haben des-       – wenn der [→] Versicherte stirbt,
halb gleichartige Versicherungen zu Bestandsgruppen
                                                         – wenn Sie kündigen oder
zusammengefasst. Bestandsgruppen unterscheiden
sich nach der verschiedenen Art des [→] Risikos, das     – wenn der Vertrag endet.
jeweils versichert ist. Diese Arten von Risiken können   Anlage in einem Fonds:
zum Beispiel sein: das Risiko der Langlebigkeit oder     Nach Ablauf jedes Versicherungsjahrs legen wir die
das Risiko zu Sterben. Wir verteilen den Überschuss      jährlichen Überschussanteile in einem Fonds an. Ge-
auf die einzelnen Bestandsgruppen. Die Verteilung        nauere Informationen finden Sie in den Zusatzbedin-
richtet sich danach, in welchem Umfang die Be-           gungen für die Anlage von Überschüssen in einem
standsgruppen zur Entstehung des Überschusses bei-
                                                         Fonds.
getragen haben.
Wie hoch die [→] Überschussanteile sind, schlägt der     Bewertungsreserven
[→] Verantwortliche Aktuar jedes Jahr dem Vorstand       (5) In einer Risikoversicherung sind keine oder nur
vor. Der Vorstand legt dann die Anteile fest. Wir ver-   geringe Beträge vorhanden, aus denen Kapitalerträge
öffentlichen in unserem Geschäftsbericht, wie die        entstehen können. Deshalb sind auch keine oder nur
Überschussbeteiligung geregelt ist und wie hoch die      geringe [→] Bewertungsreserven vorhanden.
[→] Überschusssätze sind. Den Geschäftsbericht fin-
den Sie im Internet unter www.alte-leipziger.de.         Wir beteiligen Sie zu folgenden Zeitpunkten an den
                                                         Bewertungsreserven:
(4) Sie erhalten einen jährlichen [→] Überschussan-
teil. Diesen Anteil berechnen wir in Prozent des Bei-    – wenn der [→] Versicherte stirbt,
trags. Wenn Sie [→] Zuschläge zahlen, erhalten Sie       – wenn Sie kündigen oder
hierfür keine Überschussanteile. Die Leistungen aus
den Überschussanteilen berechnen wir mit den [→]         – wenn der Vertrag endet.
Rechnungsgrundlagen, die seit Beginn des Vertrags        Wir ermitteln jeden Monat neu, welche Bewertungs-
gelten.                                                  reserven wir nach gesetzlichen Vorschriften verteilen
Sie können bei Abschluss des Vertrags entscheiden,       können. Die ermittelten Bewertungsreserven ordnen
wie wir die jährlichen Überschussanteile verwenden.      wir den einzelnen Verträgen zu. Dabei berücksichti-
Sie können zwischen folgenden Formen wählen:             gen wir, wie die Verträge zur Bildung von Bewer-
                                                         tungsreserven beigetragen haben. Wir ermitteln und
– Verrechnen mit den Beiträgen (Beitragsverrech-         verteilen die Bewertungsreserven so, wie im Gesetz
  nung)                                                  vorgesehen (siehe § 153 Versicherungsvertragsge-
– Verzinsliche Anlage oder                               setz). Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie
                                                         auf folgender Seite im Internet:
– Anlage in einem Fonds.                                 www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.
Verrechnen mit den Beiträgen:                            Bitte beachten Sie: Die Höhe der Bewertungsreser-
Wir ziehen die jährlichen Überschussanteile gleich-      ven hängt davon ab, wie sich die Kapitalmärkte ent-
mäßig von Ihren Beiträgen ab. Dadurch sinkt der Bei-     wickeln. Weil die Kapitalmärkte schwanken, kann
trag bereits ab Beginn des Vertrags. Wir können die      Ihre Beteiligung höher oder niedriger ausfallen. Sie
Überschussanteile nur solange mit Ihren Beiträgen        kann sogar ganz entfallen. Auch aufsichtsrechtliche
verrechnen, wie Sie Beiträge zahlen. Wenn Sie keine      Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung
Beiträge mehr zahlen, legen wir die Überschussanteile    an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent-
verzinslich an.                                          fällt.
Verzinsliche Anlage:
Nach Ablauf jedes Versicherungsjahrs legen wir die
jährlichen Überschussanteile an. Dieses Guthaben

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D. AUSZAHLUNG VON LEISTUNGEN                             – der von Ihnen vorher benannte Begünstigte muss
                                                           zustimmen.
§ 12 Was müssen Sie beachten, wenn Leistungen            Diese Erklärungen erfordern die [→] Schriftform.
     fällig werden?
(1) Wenn Sie Leistungen aus diesem Vertrag erhalten      Inhaber des Versicherungsscheins
möchten, benötigen wir von Ihnen folgende Unterla-       (2) Wir können die Leistung an jeden auszahlen, der
gen:                                                     uns den [→] Versicherungsschein vorlegt. Der Inha-
– den [→] Versicherungsschein.                           ber des Versicherungsscheins kann uns gegenüber
                                                         auch alle anderen Rechte aus dem Vertrag geltend
– eine amtliche Sterbeurkunde. Diese muss das Ge-        machen. Er gilt auch als bevollmächtigt, unsere [→]
  burtsdatum und den Geburtsort des [→] Versicher-       Erklärungen zu empfangen. Wir müssen also nicht
  ten enthalten.                                         prüfen, ob der Inhaber des Versicherungsscheins dazu
– eine ärztliche oder amtliche Bescheinigung über        berechtigt ist. Wir dürfen aber verlangen, dass der
  die Ursache des Todes. Die Bescheinigung muss          Inhaber des Versicherungsscheins uns seine Berechti-
  Folgendes enthalten: den Beginn und den Verlauf        gung nachweist.
  der Krankheit, die zum Tod des Versicherten ge-        Wir müssen den Inhaber des Versicherungsscheins
  führt hat.                                             nur dann als berechtigt anerkennen, wenn uns der
(2) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte           bisher Berechtigte informiert hat.
verlangen, um unsere Leistungspflicht zu klären. Die
Kosten hierfür trägt derjenige, der die Leistung bean-   Abtretung und Verpfändung
sprucht.                                                 (3) Sie können Rechte und Ansprüche aus dem Ver-
(3) Wenn Sie uns die Unterlagen einreichen, teilen wir   trag auch auf Dritte übertragen, also abtreten oder
Ihnen innerhalb von fünf Arbeitstagen mit, ob und in     verpfänden. Dies setzt Folgendes voraus:
welcher Höhe wir leisten.                                – Rechte und Ansprüche sind übertragbar und
(4) Wenn wir Leistungen in Länder außerhalb des          – Sie zeigen uns an, dass Sie diese übertragen haben.
Europäischen Wirtschaftsraums auszahlen sollen, gilt:
Der Empfänger trägt das Risiko, dass die Leistungen      E. BEITRÄGE UND KOSTEN
nicht ankommen.
                                                         § 14 Wie müssen Sie Ihre Beiträge zahlen?
§ 13 Wer erhält die Leistungen?
                                                         (1) Sie können einen einmaligen Beitrag oder laufen-
Benennung eines Begünstigten                             de Beiträge zahlen. Laufende Beiträge können Sie in
                                                         folgenden Abständen (Zahlungsweise) zahlen:
(1) Die Leistungen aus diesem Vertrag zahlen wir an
den [→] Begünstigten. Wenn Sie keinen Begünstigten       – monatlich,
für die Leistung im Todesfall benennen, zahlen wir
                                                         – vierteljährlich,
diese an Sie oder an Ihre Erben.
                                                         – halbjährlich oder
Sie können den Begünstigten auf zwei Wegen benen-
nen oder ändern:                                         – jährlich.
1. Weg: Wenn Sie eine Person widerruflich als Be-        (2) Sie müssen den ersten oder einmaligen Beitrag wie
günstigten benennen, können Sie diesen Begünstigten      folgt zahlen:
jederzeit ändern. Dies können Sie tun, solange der       – sofort nachdem wir den Vertrag mit Ihnen ge-
[→] Versicherte lebt und wir noch keine Leistung           schlossen haben,
ausgezahlt haben. Erklärungen können Sie uns gegen-
über in [→] Textform abgeben.                            – aber nicht vor dem Beginn der Versicherung. Das
                                                           Datum für den Beginn der Versicherung finden Sie
2. Weg: Wenn Sie eine Person sofort und unwiderruf-        im [→] Versicherungsschein.
lich als Begünstigten benennen, können Sie diesen
Begünstigten nur noch unter folgenden Bedingungen        Alle folgenden Beiträge müssen Sie jeweils zum Be-
ändern:                                                  ginn der gewählten Zahlungsweise zahlen.
– Sie müssen uns dies mitteilen und                      (3) Wir buchen Ihre Beiträge jeweils am Anfang eines
                                                         Zahlungsabschnitts von dem Konto ab, das Sie uns
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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


angegeben haben. Anders dürfen Sie nicht zahlen. Ihr     Die Kosten für die Mahnung müssen Sie tragen. In
Beitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn               unserer Mahnung werden wir Sie auf die Rechtsfolgen
                                                         nach § 38 Versicherungsvertragsgesetz hinweisen.
– wir Ihren fälligen Beitrag einziehen konnten,
                                                         Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf
– wir berechtigt sind, Ihren Beitrag einzuziehen und     folgender Seite im Internet:
– Sie dem Einzug nicht widersprechen.                    www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.

Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten, gilt     § 16 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag berück-
er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn                      sichtigt?
– Sie nicht dafür verantwortlich sind, dass wir Ihren    (1) Kosten entstehen beim Abschluss des Vertrags
  Beitrag nicht einziehen konnten,                       und während Ihr Vertrag läuft. Die Kosten unterteilen
– wir Sie aufgefordert haben zu zahlen und               wir in

– Sie Ihren Beitrag [→] unverzüglich an uns über-        – Abschluss- und Vertriebskosten und
  weisen.                                                – übrige Kosten.

§ 15 Was geschieht, wenn wir einen Beitrag nicht         Diese Kosten sind bereits im Beitrag enthalten.
     rechtzeitig einziehen konnten?                      (2) Die Abschluss- und Vertriebskosten benötigen wir
(1) Wenn wir Ihren ersten oder einmaligen Beitrag        vor allem, um den Vermittler des Vertrags zu vergü-
nicht rechtzeitig von Ihrem Konto einziehen konnten,     ten und den Vertrag einzurichten. Wie hoch die Ab-
können wir vom Vertrag zurücktreten. Wenn wir zu-        schluss- und Vertriebskosten genau in Euro sind, fin-
rücktreten, müssen Sie uns folgende Kosten erstatten:    den Sie im Informationsblatt zu Versicherungsproduk-
Alle Kosten für ärztliche Untersuchungen, die uns bei    ten.
der [→] Risikoprüfung entstanden sind. Wenn Sie für      Die Abschluss- und Vertriebskosten berechnen wir
die verspätete Zahlung nicht verantwortlich sind, kön-   auf die Summe der vereinbarten Beiträge. Diese ein-
nen wir nicht zurücktreten. Sie müssen uns aber          maligen Abschluss- und Vertriebskosten betragen
nachweisen, dass Sie nicht verantwortlich sind.          höchstens 2,5 %. Sie fallen einmalig zu Beginn des
Wenn wir Ihren ersten oder einmaligen Beitrag nicht      Vertrags an und werden mit den ersten Beiträgen ver-
rechtzeitig einziehen konnten und ein [→] Versiche-      rechnet. Das bedeutet: In der Anfangsphase zahlen Sie
rungsfall eintritt, erbringen wir keine Leistungen.      Ihre Beiträge vor allem
Über diese Folge müssen wir Sie in folgender Weise       – um die einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten
informieren:                                               auszugleichen,
– durch eine gesonderte Mitteilung in [→] Textform       – für das versicherte [→] Risiko und
  oder
                                                         – für die übrigen Kosten.
– durch einen auffälligen Hinweis im [→] Versiche-
                                                         Daher steht in der Anfangsphase nur ein geringer Teil
  rungsschein.
                                                         des Beitrags zur Verfügung, um [→] Deckungskapital
Wir müssen trotzdem leisten, wenn                        zu bilden. Dieses Verfahren ist in § 4 der Deckungs-
– wir Sie nicht in der beschriebenen Weise infor-        rückstellungsverordnung geregelt. Den genauen Wort-
  miert haben oder                                       laut der Verordnung finden Sie auf folgender Seite im
                                                         Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.
– Sie nicht verantwortlich sind, dass wir den Beitrag
  nicht rechtzeitig einziehen konnten. Sie müssen        (3) Die übrigen Kosten benötigen wir zum Beispiel
  uns aber nachweisen, dass Sie nicht verantwortlich     – um Ihren Vertrag zu betreuen, solange Ihr Vertrag
  sind.                                                    läuft und
(2) Wenn wir einen folgenden Beitrag nicht rechtzei-     – um Ihren Vertrag zu verwalten.
tig von Ihrem Konto einziehen konnten, schicken wir
                                                         Die übrigen Kosten ziehen wir von jedem Beitrag ab.
Ihnen eine Mahnung. Dies gilt auch für sonstige Be-
                                                         Den genauen Betrag der übrigen Kosten und der darin
träge, die Sie uns schulden. Wenn Sie den angemahn-
                                                         enthaltenen Verwaltungskosten finden Sie im Infor-
ten Betrag nicht in den gesetzten Fristen zahlen, set-
                                                         mationsblatt zu Versicherungsprodukten.
zen wir die Leistungen herab wie bei einem Beitrags-
Stopp. Mehr dazu finden Sie in § 18.

                                                                                                Seite 11 von 18

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§ 17 Welche Kosten können wir zusätzlich erhe-          steht nur ein geringer Teil des Beitrags zur Verfü-
     ben?                                               gung, um Deckungskapital zu bilden (siehe § 16).
                                                        Deshalb ist zunächst nur ein geringes oder gar kein
(1) In folgenden Fällen berechnen wir Ihnen pauschal
                                                        Deckungskapital vorhanden. Das führt dazu, dass
zusätzliche Kosten:
                                                        wir keine neue garantierte Summe für den Todes-
– Sie zahlen den Beitrag nicht rechtzeitig und wir      fall berechnen können. Auch in den folgenden Jah-
  setzen Ihnen deshalb eine Frist oder senden Ihnen     ren ist das Deckungskapital niedriger als Ihre ein-
  eine Mahnung.                                         gezahlten Beiträge. Wie hoch die garantierten Sum-
– Ihre Bank gibt eine Lastschrift zurück.               men nach einem Beitrags-Stopp sind, finden Sie in
                                                        Ihrem [→] Versicherungsschein.
– Sie beantragen, dass wir nicht gezahlte Beiträge
  von Ihrem Guthaben abziehen.                          Wenn Ihr Guthaben für einen Beitrags-Stopp nicht
                                                        ausreicht, beenden wir den Vertrag. Dies ist der Fall,
Die genauen Beträge der zusätzlichen Kosten finden      wenn die neue Summe für den Todesfall weniger als
Sie im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten.     25.000 EUR beträgt. In diesem Fall zahlen wir Ihnen
(2) Die Höhe der zusätzlichen Kosten kann sich wäh-     den Rückkaufswert aus.
rend der Vertragsdauer ändern. Sie richtet sich nach    (3) Nach einem Beitrags-Stopp können Sie innerhalb
den Kosten, die bei uns durchschnittlich entstehen.     von sechs Monaten Ihren bisherigen Schutz für den
Die aktuelle Höhe der zusätzlichen Kosten teilen wir    Todesfall wieder herstellen. Dafür können Sie eine
Ihnen jederzeit gerne mit. Sie können uns nachweisen,   Risikoversicherung oder eine Rentenversicherung mit
dass in Ihrem Fall keine zusätzlichen Kosten entstan-   Risiko-Zusatzversicherung neu abschließen. Innerhalb
den sind. Dann entfallen diese. Sie können uns auch     der sechs Monate verzichten wir darauf, eine neue
nachweisen, dass die zusätzlichen Kosten in Ihrem       [→] Risikoprüfung durchzuführen.
Fall niedriger sein müssen. Dann setzen wir diese
                                                        Für den neuen Vertrag gelten die dann gültigen Tarife,
herab.
                                                        Bedingungen und Steuerregelungen. Die Höhe des
                                                        Beitrags richtet sich danach, wie wir das [→] Risiko
F. ÜBERBRÜCKUNG    VON                 ZAHLUNGS-
                                                        beim letzten Vertrag eingestuft haben. Wenn wir dort
   SCHWIERIGKEITEN
                                                        [→] Zuschläge oder Einschränkungen der Leistungen
                                                        vereinbart haben, gelten diese auch für den neuen
§ 18 Wie können Sie Ihre Beiträge stoppen?              Vertrag.
(1) Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen können, kön-    Wenn Sie bei früheren Verträgen mit uns die Anzei-
nen Sie Ihre Beiträge stoppen (Beitragsfreistellung).   gepflicht vor Abschluss des Vertrags verletzt haben,
Sie müssen uns in [→] Textform mitteilen, wann der      gilt Folgendes: Die in § 3 genannten Folgen gelten
Beitrags-Stopp beginnen soll. Er kann frühestens be-    auch für den neu beantragten Versicherungsschutz.
ginnen, wenn Ihr nächster Beitrag fällig ist.
Wenn Sie Ihre Beiträge nur teilweise stoppen wollen,    G. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN
beachten Sie bitte Folgendes: Die künftige Summe für
den Todesfall muss mindestens 50.000 EUR betragen.      § 19 Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie
(2) Wenn Sie Ihre Beiträge stoppen, berechnen wir die        nach Abschluss des Vertrags?
garantierten Leistungen neu. Grundlage ist Ihr [→]      Wir bieten Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, den Ver-
Rückkaufswert zum Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Bei-       trag den privaten und beruflichen Veränderungen des
träge stoppen. Der Rückkaufswert ist das [→] De-        [→] Versicherten anzupassen.
ckungskapital des Vertrags, nachdem wir die [→]
Stornogebühr abgezogen haben. Auch wenn Sie keine       Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen
Beiträge zahlen, ziehen wir jährlich die übrigen Kos-   neuen Vertrag abschließen. Dabei führen wir keine
ten (§ 16 Absatz 3) von Ihrem Deckungskapital ab.       neue [→] Risikoprüfung durch. Sie können als neuen
                                                        Vertrag eine Risikoversicherung oder eine Rentenver-
Nach einem Beitrags-Stopp berechnen wir die garan-      sicherung mit Risiko-Zusatzversicherung wählen.
tierten Leistungen immer nach dem Tarif Ri10. Die
Summe für den Todesfall ist ab dann gleichbleibend      Die Nachversicherungsgarantie gilt nicht, wenn der
                                                        Abschluss des Vertrags mit einer [→] vereinfachten
bis zum Ablauf des Vertrags.
                                                        Risikoprüfung erfolgt ist.
Bitte beachten Sie: Ein Beitrags-Stopp kann für Sie
Nachteile haben. In den ersten Jahren Ihres Vertrags

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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


Nachversicherungsgarantie                                – ist nicht mehr Pflichtmitglied in einem Versor-
                                                           gungswerk,
Wenn Sie die Nachversicherungsgarantie nutzen
möchten, beachten Sie bitte Folgendes:                   – verliert seine Ansprüche aus der betrieblichen Al-
                                                           tersversorgung ganz oder teilweise,
– Der Versicherte ist bei Abschluss des neuen Ver-
  trags nicht älter als 50 Jahre.                        – kauft eine Immobilie, die mindestens 50.000 EUR
                                                           kostet. Es genügt auch, wenn er dafür ein Darlehen
– Der [→] Versicherte ist nicht berufsunfähig.
                                                           für einen Aus- oder Umbau seiner Immobilie in
– Das Endalter für den neuen Vertrag ist nicht höher       derselben Höhe aufgenommen hat,
  als im ursprünglichen Vertrag.
                                                         – überschreitet mit seinem jährlichen [→] Bruttoein-
– Die Summe für den Todesfall beträgt für den neu-         kommen die Beitragsbemessungsgrenze in der ge-
  en    Vertrag     zwischen    25.000 EUR      und        setzlichen Rentenversicherung,
  50.000 EUR. Bei einem Tarif mit variabler Summe
                                                         – erhält nachhaltig ein höheres Einkommen. Diese
  für den Todesfall beziehen wir die Beträge auf die
                                                           Bedingung ist erfüllt, wenn
  durchschnittliche Summe.
                                                            – der Versicherte nicht selbstständig ist,
– Die gesamte Summe für den Todesfall aus allen
  bei uns bestehenden Versicherungen ist nicht höher        – sein jährliches Bruttoeinkommen im Vergleich
  als 300.000 EUR. Hierzu zählen ebenfalls Leistun-           zum Vorjahr steigt und
  gen aus Nachversicherungen und aus den Zusatz-
                                                            – diese Steigerung mindestens 10 % beträgt.
  versicherungen. Renten für Hinterbliebene oder
  Waisen werden mit der 15fachen Jahresrente be-         – erwirtschaftet nachhaltig einen höheren Gewinn.
  rücksichtigt.                                            Diese Bedingung ist erfüllt, wenn
– Die Summe für den Todesfall aus allen Nachversi-          – der Versicherte selbständig ist,
  cherungen beträgt höchstens 100 % der vereinbar-          – sein durchschnittlicher Gewinn vor Steuern der
  ten Summe für den Todesfall des ursprünglichen              letzten drei Jahre gestiegen ist und
  Vertrags.
                                                            – diese Steigerung mindestens 30 % beträgt.
Sie können eine Nachversicherung innerhalb von                Hierfür vergleichen wir die letzten drei Jahre
zwölf Monaten nach Eintritt eines der folgenden Er-           mit den drei davor liegenden Jahren.
eignisse beantragen: Der Versicherte
                                                         Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Nachversicherung
– heiratet,                                              erst nach Ablauf der zwölf Monate beantragen, prüfen
– bekommt oder adoptiert ein Kind,                       wir das Risiko erneut.
– lässt sich scheiden oder lässt eine eingetragene       Für den neuen Vertrag gelten die dann gültigen Tarife,
  Lebenspartnerschaft aufheben,                          Bedingungen und Steuerregelungen. Für den neuen
                                                         Vertrag besteht keine weitere Garantie zur Nachversi-
– beginnt ein Studium,
                                                         cherung. Die Höhe des Beitrags richtet sich danach,
– nimmt eine berufliche Tätigkeit auf. Dies gilt dann,   wie wir das [→] Risiko beim letzten Vertrag einge-
  wenn er zuvor eine Berufsausbildung oder ein Stu-      stuft haben. Wenn wir dort [→] Zuschläge oder Ein-
  dium erfolgreich abgeschlossen hat.                    schränkungen der Leistungen vereinbart haben, gelten
                                                         diese auch für den neuen Vertrag.
– schließt eine akademische Weiterqualifikation ab
  (zum Beispiel Facharztausbildung, Bachelor,            Wenn Sie bei früheren Verträgen mit uns die Anzei-
  Staatsexamen); dies gilt für Akademiker, die eine      gepflicht vor Abschluss des Vertrags verletzt haben,
  berufliche Tätigkeit ausüben, die ihrer Ausbildung     gilt Folgendes: Die in § 3 genannten Folgen gelten
  entspricht,                                            auch für den neu beantragten Versicherungsschutz.
– schließt eine Meisterprüfung erfolgreich ab,
                                                         H. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
– macht sich hauptberuflich selbstständig,
– wird als selbstständiger Handwerker von der Ver-       § 20 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen
  sicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversi-          und welche Folgen hat dies?
  cherung befreit,                                       (1) Sie können Ihren Vertrag zum Ende eines Monats
                                                         in [→] Textform ganz oder teilweise kündigen.

                                                                                                 Seite 13 von 18

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Wenn Sie nur teilweise kündigen wollen, muss die         Versicherungsombudsmann
künftige Summe für den Todesfall noch mindestens
                                                         Sie können sich als [→] Verbraucher an den Om-
50.000 EUR betragen. Bei einem Tarif mit variabler
                                                         budsmann für Versicherungen wenden. Diesen errei-
Summe für den Todesfall ist dies die durchschnittliche
                                                         chen Sie derzeit wie folgt:
Summe.
                                                         Versicherungsombudsmann e.V.
(2) Wenn Sie kündigen, zahlen wir Ihnen den [→]
                                                         Postfach 080632
Rückkaufswert nach § 169 Versicherungsvertragsge-
                                                         10006 Berlin
setz aus. Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden
                                                         E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Sie auf folgender Seite im Internet:
                                                         Internet: www.versicherungsombudsmann.de
www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. Der Rückkaufs-
wert ist das [→] Deckungskapital Ihres Vertrags,         Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
nachdem wir die [→] Stornogebühr abgezogen haben.        hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
Wenn Sie Beiträge nicht gezahlt haben, ziehen wir        Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem
diese vom Rückkaufswert ab.                              Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren Vertrag kündi-        Wenn Sie [→] Verbraucher sind und diesen Vertrag
gen, kann das für Sie Nachteile haben. In den ersten     online (zum Beispiel über eine Webseite oder per E-
Jahren Ihres Vertrags steht nur ein geringer Teil des    Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit ihrer
Beitrags zur Verfügung, um [→] Deckungskapital zu        Beschwerde auch online an die Plattform
bilden. Deshalb ist zunächst nur ein geringes oder       ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
gar kein Deckungskapital vorhanden, um einen             Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an
Rückkaufswert zu berechnen. Auch in den folgen-          den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
den Jahren ist das Deckungskapital niedriger als
Ihre eingezahlten Beiträge. Wie hoch die garantier-      Versicherungsaufsicht
ten Rückkaufswerte sind, finden Sie in Ihrem [→]
Versicherungsschein.                                     Sie können sich auch an die für uns zuständige Auf-
                                                         sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unter-
I.   BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN                             liegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanz-
                                                         dienstleistungsaufsicht (BaFin). Die derzeitigen Kon-
§ 21 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit         taktdaten sind:
     uns einmal nicht zufrieden sind?                    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung einmal nicht       Sektor Versicherungsaufsicht
zufrieden sind, wenden Sie sich gerne an unsere inter-   Graurheindorfer Straße 108
ne Beschwerdestelle. Sie erreichen diese derzeit wie     53117 Bonn
folgt:                                                   E-Mail: poststelle@bafin.de

Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.                   Bitte beachten Sie: Die BaFin ist keine Schiedsstelle
Alte Leipziger-Platz 1                                   und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
61440 Oberursel                                          scheiden.
E-Mail: leben@alte-leipziger.de
Internet: www.alte-leipziger.de                          Rechtsweg

(2) Wenn Verhandlungen mit uns nicht zu dem von          Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg
Ihnen gewünschten Ergebnis geführt haben, gibt es        zu beschreiten.
weitere Beschwerdemöglichkeiten:


ANHANG: ERKLÄRUNGEN VON FACHBEGRIFFEN

Arglistig                         Arglist bedeutet, dass Sie oder der [→] Versicherte uns absichtlich täuschen.
                                  Beispiel: Sie oder der Versicherte machen falsche Angaben, um Leistungen
                                  aus dem Vertrag zu erhalten.

Begünstigter                      Sie können eine Person bestimmen, die im [→] Versicherungsfall die Leis-
                                  tungen erhalten soll. Dies müssen Sie tun, bevor der Versicherungsfall ein-
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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


                                         getreten ist. Diese Person nennen wir Begünstigter. Sie können auch mehrere
                                         Personen als Begünstigte bestimmen.
                                         Für Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähig-
                                         keits-Zusatzversicherung, Erwerbsminderungsversicherung, Erwerbsminde-
                                         rungs-Zusatzversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung gilt Folgendes:
                                         Der Begünstigte muss der Versicherte selbst oder ein naher Angehöriger des
                                         Versicherten im Sinne der §§ 15 Abgabenordnung oder § 7 Absatz 3 Pflege-
                                         zeitgesetz sein. Nicht zugelassen werden jedoch der Verlobte und der Le-
                                         bensgefährte. Unter Lebensgefährten verstehen wir Personen, die in eheähn-
                                         licher Gemeinschaft leben, jedoch nicht verheiratet oder verpartnert sind.
                                         Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Steuerinformation unter
                                         dem Punkt C. Versicherungsteuer. Den genauen Wortlaut der Gesetze finden
                                         Sie auf folgender Seite im Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.

Bewertungsreserven                       Sie entstehen wie folgt: In unserer Bilanz bewerten wir unsere Kapitalanla-
                                         gen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Wenn der Marktwert
                                         unserer Kapitalanlagen höher ist als deren Wert in unserer Bilanz, entstehen
                                         Bewertungsreserven.

Bruttoeinkommen                          Dies ist der Bruttoarbeitslohn des Versicherten aus nichtselbständiger Tätig-
                                         keit. Die Steuer und die Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abgezogen.

Deckungskapital                          Das Deckungskapital ist eine rechnerische Größe Ihres Vertrags. Wir bilden
                                         das Deckungskapital aus den Beitragsteilen, die wir nicht sofort für Kosten
                                         und das [→] Risiko benötigen. Wir legen das Deckungskapital im [→] klas-
                                         sischen Vermögen an. Das Deckungskapital verzinsen wir garantiert mit 1 %
                                         pro Jahr.

Dynamik                                  Wenn Sie in Ihren Vertrag eine Dynamik eingeschlossen haben, erhöhen wir
                                         automatisch jährlich Ihren Beitrag. Dadurch steigen die vereinbarten Leis-
                                         tungen. Das [→] Risiko prüfen wir dabei nicht erneut.

Erklärungen                              Sind Mitteilungen, die auch einen rechtlichen Charakter haben können. Zum
                                         Beispiel: Anfechtungen, Kündigungen, Mahnungen.

Fahrlässig                               Sie handeln fahrlässig, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt nicht beachten.

Gefahrerhebliche Umstände                Sind für den Vertrag entscheidende Umstände, um diesen überhaupt oder mit
                                         dem beantragten Inhalt abzuschließen. Zum Beispiel: Alter, Beruf, Gesund-
                                         heitszustand.

Grob fahrlässig                          Sie handeln grob fahrlässig, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt in besonde-
                                         rem Maß nicht beachten. Mit anderen Worten: Sie haben nicht beachtet, was
                                         jedem hätte einleuchten müssen.

Juristische Person                       Im Unterschied zu einer natürlichen Person ist eine juristische Person zum
                                         Beispiel: Eine Aktiengesellschaft (AG), eine Gesellschaft mit beschränkter
                                         Haftung (GmbH), eine Stiftung oder ein Verein.

Klassisches Vermögen                     Mit diesem beschreiben wir das klassische Sicherungsvermögen, das in
                                         § 125 Versicherungsaufsichtsgesetz definiert ist. Den genauen Wortlaut des
                                         Gesetzes finden Sie auf folgender Seite im Internet:
                                         www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. Das klassische Vermögen legen wir
                                         zum Beispiel an in Grundstücken, festverzinslichen Wertpapieren und
                                         Schuldverschreibungen.

                                                                                                       Seite 15 von 18

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Rechnungsgrundlagen              Sie dienen dazu, die Beiträge und die Leistungen zu berechnen. Zu den
                                 Rechnungsgrundlagen gehören zum Beispiel die Annahmen darüber, wie
                                 sich folgende Größen entwickeln: die versicherten Risiken, die Zinsen und
                                 die Kosten.

Rechnungszins                    Ist der Zinssatz, mit dem wir das [→] Deckungskapital garantiert verzinsen.
                                 Wir garantieren für die gesamte Vertragsdauer einen Zinssatz von 1 % pro
                                 Jahr.

Risiko                           Ist bei einer Risikoversicherung die Wahrscheinlichkeit, dass der [→] Versi-
                                 cherte stirbt. Wir unterscheiden unsere Annahmen nicht nach dem Ge-
                                 schlecht. Das Risiko erhöht sich auch dann, wenn der Versicherte im Beruf
                                 oder in der Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt ist.

Risikoprüfung                    Wenn Sie eine Versicherung beantragen, prüfen wir das [→] Risiko des [→]
                                 Versicherten. Dabei berücksichtigen wir zum Beispiel Angaben zum Alter,
                                 Beruf, dem aktuellen Zustand der Gesundheit und zu gefährlichen Sportar-
                                 ten. Auf dieser Grundlage entscheiden wir, ob und in welcher Form wir Ih-
                                 ren Antrag annehmen.

Rückkaufswert                    Den Rückkaufswert zahlen wir aus, wenn Sie kündigen. Wir berechnen ihn
                                 auf Grundlage von § 169 Versicherungsvertragsgesetz. In Ihrem [→] Versi-
                                 cherungsschein finden Sie die Rückkaufswerte, die wir bereits bei Abschluss
                                 des Vertrags garantieren. Die Rückkaufswerte erhöhen sich zum Beispiel,
                                 wenn wir [→] Überschüsse und [→] Bewertungsreserven zuteilen.

Rückstellungen                   Sind Passivposten in der Bilanz, zu denen noch ungewiss ist, ob und in wel-
                                 cher Höhe sie entstehen. Dies kann zum Beispiel Verbindlichkeiten, Verluste
                                 oder Aufwendungen betreffen.

Rückstellung für Beitragsrück-
erstattung                     Ist eine versicherungstechnische [→] Rückstellung in der Bilanz eines Ver-
                               sicherers. Sie enthält den Wert der Ansprüche auf Beitragsrückerstattung der
                               [→] Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit. Dieser Rückstellung ent-
                               nehmen wir zum Beispiel die jährlichen [→] Überschussanteile, die wir den
                               einzelnen Verträgen konkret zuteilen.

Schriftform                      Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, müssen [→] Erklärungen zum
                                 Beispiel per Brief mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Die Schriftform
                                 ist in § 126 BGB geregelt. Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie
                                 auf folgender Seite im Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.

Stornogebühr                     Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen oder die Beiträge stoppen, erheben wir
                                 eine Stornogebühr. Die Gründe dafür sind folgende:
                                 – Eine Kündigung oder ein Beitrags-Stopp führen zu Kosten in der Verwal-
                                   tung.
                                 – Wir verlieren einen Teil des [→] Deckungskapitals.
                                 – Teile der Abschluss- und Vertriebskosten sind mitunter noch nicht ge-
                                   deckt.
                                 – Das [→] Risiko über alle [→] Versicherten verschlechtert sich, weil
                                   meistens nur gesunde Personen ihre Risikoversicherung kündigen.
                                 Wir berechnen die Stornogebühr wie folgt: Sie beträgt 15 % des Deckungs-
                                 kapitals plus einem weiteren Betrag. Den weiteren Betrag berechnen wir so:
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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


                                         25 % des Deckungskapitals multipliziert mit dem Verhältnis zwischen der
                                         restlichen Dauer der Beitragszahlung und der restlichen Vertragsdauer.
                                         Beispiel: Ihr Deckungskapital beträgt 1.000 EUR. Außerdem hätten Sie noch
                                         zehn Jahre Beiträge zu zahlen bei einer verbleibenden Vertragsdauer von
                                         ebenfalls zehn Jahren. Dann beträgt die Stornogebühr (1.000 x 15 %) +
                                         ((1.000 x 25 %) x 10/10) = 400 EUR. Für die Beitragszahlung und Vertrags-
                                         dauer gelten jeweils die Zeiträume, die wir bei Beginn des Vertrags verein-
                                         bart hatten. Wie hoch die Stornogebühr in Euro ist, sehen Sie in Ihrem [→]
                                         Versicherungsschein in der Liste der garantierten [→] Rückkaufswerte. Von
                                         dem Rückkaufswert ziehen wir offene Beiträge ab.
                                         Die Stornogebühr muss angemessen sein. Dies müssen wir Ihnen nachwei-
                                         sen, wenn Zweifel bestehen. Wenn Sie uns nachweisen, dass die Stornoge-
                                         bühr in Ihrem Fall nicht angemessen ist, senken wir diese oder erheben sie
                                         nicht.

Textform                                 Für die Textform reicht eine lesbare [→] Erklärung. Diese muss auf einem
                                         dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Fax oder E-Mail) abgegeben werden.
                                         Die Textform ist in § 126b BGB geregelt. Den genauen Wortlaut des Geset-
                                         zes finden Sie auf folgender Seite im Internet:
                                         www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.

Überschüsse                              Sind Erträge, die wir zusätzlich erwirtschaften. Sie kommen zustande, wenn
                                         wir bessere Ergebnisse erzielen als bei Beginn des Vertrags angenommen.
                                         Zum Beispiel: Es treten weniger [→] Versicherungsfälle ein als angenom-
                                         men.

Überschussanteil                         Ist der Anteil an den erwirtschafteten [→] Überschüssen, den wir Ihrem Ver-
                                         trag gutschreiben.

Überschusssatz                           Anhand der Überschusssätze ermitteln wir die Höhe der [→] Überschussan-
                                         teile für die einzelnen Verträge. Wir legen diese jährlich neu fest und veröf-
                                         fentlichen sie im Geschäftsbericht.

Unverzüglich                             Bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“ oder
                                         „so schnell wie eben möglich“.

Verantwortlicher Aktuar                  Ist ein versicherungsmathematisch ausgebildeter Sachverständiger. Jeder
                                         Lebensversicherer muss einen Verantwortlichen Aktuar bestellen. Dieser
                                         achtet insbesondere darauf, dass der Versicherer die Garantien gegenüber
                                         seinen [→] Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllen kann.

Verbraucher                              Jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
                                         überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
                                         Tätigkeit zugerechnet werden können.

Vereinfachte Risikoprüfung               Wir prüfen das [→] Risiko auf der Grundlage einer geringeren Anzahl von
                                         Fragen an den [→] Versicherten. Oder wir verwenden eine so genannte ein-
                                         fache oder erweiterte Dienstobliegenheitserklärung. Dies ist zum Beispiel
                                         eine Erklärung, dass der Versicherte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
                                         seinen Dienst voll ausübt.

Versichertenbestand                      Anzahl der Versicherten der Alte Leipziger Lebensversicherung.

Versicherter                             Ist die Person, die wir im Hinblick auf die Risiken versichern. Der Versi-
                                         cherte kann jemand anderes sein als der [→] Versicherungsnehmer.

                                                                                                       Seite 17 von 18

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Versicherungsfall     Liegt vor, wenn ein Umstand eintritt, der eine Leistung durch uns auslöst.
                      Zum Beispiel: der [→] Versicherte stirbt.

Versicherungsjahr     Ein neues Versicherungsjahr beginnt immer mit dem Monat, für den wir das
                      Ablaufdatum vereinbart haben. Das bedeutet: Das erste Versicherungsjahr
                      kann weniger als zwölf Monate umfassen. Beispiel: Beginn des Vertrags
                      01.08., vereinbartes Ablaufdatum 01.05. Dann umfasst das erste Versiche-
                      rungsjahr neun Monate, alle weiteren zwölf Monate.

Versicherungsnehmer   Schließt mit uns den Versicherungsvertrag. Er ist damit unser Vertrags-
                      partner.

Versicherungsschein   Ist eine Urkunde über den Versicherungsvertrag. Zu Beginn des Vertrags
                      senden wir Ihnen den Versicherungsschein. Er enthält wichtige Daten zu Ih-
                      rem Vertrag. Zum Beispiel: das versicherte Risiko, den Beginn des Vertrags
                      und das Ablaufdatum. Für Änderungen während der Laufzeit des Vertrags
                      erhalten Sie jeweils einen Nachtrag. Bitte heben Sie den Versicherungs-
                      schein und die Nachträge gut auf.

Vorsätzlich           Vorsätzlich handelt, wer ein bestimmtes Ziel erreichen will, dabei die Um-
                      stände seines Handelns kennt und die Folgen bewusst in Kauf nimmt.

Zuschläge             Können vereinbart werden, wenn sich das Risiko erhöht, weil der [→] Ver-
                      sicherte ein Leiden hat oder ein gefährliches Hobby ausübt.


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