# VPV Risiko-Lebensversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-risikoleben-vpv-risiko-lebensversicherung.php
- Rechtlicher Träger: VPV Lebensversicherungs-AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-risikoleben-vpv-risiko-lebensversicherung.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen und Verbraucherinformationen für die Risiko-Lebensversicherung der VPV Lebensversicherungs-AG (2.MP.0402)](https://www.vpv.de/media/content/produkte/dokumente/gesundheit-und-existenz/risikoleben/risiko-lv-bedingungen-5585-0125.pdf), Fassung 2.MP.0402 01.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Todesfallleistung) | laut Versicherungsschein | zahlen wir als Todesfallleistung die vereinbarte Versicherungssumme. | AB § 1 (1), Seite 2 |
| Konstante Versicherungssumme über die ganze Laufzeit | ja | Die VPV Risiko-Lebensversicherung Premium nach Tarif A6G wird mit gleichbleibender Versicherungssumme vereinbart. | AB § 1, Seite 2 |
| Fallende Versicherungssumme (linear oder annuitätisch, zur Kreditabsicherung) | nein | Die VPV Risiko-Lebensversicherung Premium nach Tarif A6G wird mit gleichbleibender Versicherungssumme vereinbart. | AB § 1, Seite 2 |
| Verbundene Leben (zwei versicherte Personen, Leistung beim ersten Todesfall) | nicht geregelt |  |  |
| Sofortschutz ab Antragseingang (vorläufiger Versicherungsschutz bis zur Annahme) | ja, bis 125.000 € | Aufgrund des vorläufigen Versicherungsschutzes zahlen wir bei Tod der versicherten Person höchstens 125.000 €. | AB vorläufiger Versicherungsschutz § 1 (2), Seite 20 |
| Geltungsbereich weltweit (auch bei Reisen und vorübergehendem Aufenthalt im Ausland) | ja | Bei Tod der versicherten Person während eines Aufenthalts im Ausland zahlen wir auf Antrag eine einmalige zusätzliche Todesfallleistung in Höhe von 5 % der Versicherungssumme | AB § 1 (9), Seite 3 |
| Höchsteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Endalter (Alter bei Ablauf des Vertrags) | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie bei Heirat oder eingetragener Lebenspartnerschaft | ja | können Sie innerhalb von zwölf Monaten das Recht auf Nachversicherung wahrnehmen: Erreichen der Volljährigkeit, Heirat, | BB Nachversicherungsgarantie A6G § 2, Seite 33 |
| Nachversicherungsgarantie bei Geburt oder Adoption eines Kindes | ja | Geburt eines Kindes, Adoption eines Kindes, | BB Nachversicherungsgarantie A6G § 2, Seite 33 |
| Nachversicherungsgarantie bei Kauf oder Bau einer Immobilie (Darlehensaufnahme) | ja | Erwerb oder Neubau einer selbst genutzten Immobilie im Wert von mindestens 50.000 € | BB Nachversicherungsgarantie A6G § 2, Seite 33 |
| Nachversicherungsgarantie bei Einkommenssteigerung | ja | Steigerung des Bruttoeinkommens aus nicht selbstständiger Arbeit um mindestens 10 % im Vergleich zum Vorjahreseinkommen | BB Nachversicherungsgarantie A6G § 2, Seite 33 |
| Nachversicherungsgarantie bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit | ja | erstmalige Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im zuvor abhängig ausgeübten Beruf | BB Nachversicherungsgarantie A6G § 2, Seite 33 |
| Erhöhung ohne besonderen Anlass (in den ersten Vertragsjahren) | ja | Außerdem können Sie das Recht auf Nachversicherung ereignisunabhängig in den ersten fünf Jahren Ihres Vertrages wahrnehmen, sofern die versicherte Person rechnungsmäßig nicht älter als 40 Jahre ist. | BB Nachversicherungsgarantie A6G § 2, Seite 33 |
| Höchstbetrag je Nachversicherung | ja, bis 50.000 € | Die Versicherungssumme Ihrer Nachversicherung darf höchstens 50.000 € betragen. | BB Nachversicherungsgarantie A6G § 5 (2), Seite 34 |
| Höchstbetrag aller Nachversicherungen zusammen | ja, bis 100.000 € | Die Versicherungssumme aller Nachversicherungen bei der VPV darf für eine versicherte Person zudem insgesamt höchstens 100.000 € und höchstens 100 % der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme betragen. | BB Nachversicherungsgarantie A6G § 5 (2), Seite 34 |
| Altersgrenze für die Nachversicherung | ja | wenn die versicherte Person rechnungsmäßig älter als 50 Jahre ist | BB Nachversicherungsgarantie A6G § 7, Seite 35 |
| Frist für die Nachversicherung nach dem Ereignis | ja | können Sie innerhalb von zwölf Monaten das Recht auf Nachversicherung wahrnehmen | BB Nachversicherungsgarantie A6G § 2, Seite 33 |
| Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Sie können bis drei Jahre vor Ablauf Ihrer Versicherung einmalig eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung beantragen. | AB § 11 (1), Seite 7 |
| Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit mit begrenzter Lebenserwartung | ja, bis zur Versicherungssumme | jede fortschreitende, unheilbare Krankheit, deren Verlauf sich auch durch eine ärztliche Behandlung nicht verbessern lässt und die innerhalb von zwölf Monaten zum Tode führen wird. | AB § 1 (2), Seite 2 |
| Unfalltod-Zusatzleistung (doppelte Summe bei Tod durch Unfall) | nicht geregelt |  |  |
| Kinder mitversichert (Leistung bei Tod eines mitversicherten Kindes) | nicht geregelt |  |  |
| Überschussbeteiligung als Beitragsverrechnung (Zahlbeitrag unter dem Bruttobeitrag) | ja | Die laufenden Überschussanteile werden jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilt und zur sofortigen Beitragsermäßigung verwendet (Verrechnung). | AB § 2 (3), Seite 3 |
| Überschussbeteiligung als Todesfallbonus (erhöhte Leistung im Todesfall) | ja | Wurde Ihr Vertrag beitragsfrei gestellt, erhält Ihr Vertrag anstelle von laufenden Überschussanteilen im folgenden Versicherungsjahr eine Todesfallzusatzleistung. | AB § 2 (3), Seite 3 |
| Umtauschrecht in eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Option auf eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung | ja | Tarif ABB: Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit | AB BUZ § 1 (1), Seite 22 |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit | ja | Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Hauptversicherung, längstens für die vereinbarte Leistungsdauer. | AB BUZ § 1 (1), Seite 22 |
| Pflege-Zusatz (Leistung oder Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Höchstbeitrag (Bruttobeitrag) über die ganze Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Nichtraucherdefinition (Zeitraum ohne Tabakkonsum vor Antrag) | ja | Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten aktiv kein Nikotin durch Rauchen, durch Inhalieren oder auf andere Weise zu sich genommen hat | AB § 7 (1), Seite 6 |
| E-Zigarette, Shisha, Zigarre und Nikotinersatz: Einstufung als Raucher oder Nichtraucher | nein | beispielsweise bei E-Zigaretten, IQOS, E-Zigarren, E-Pfeifen oder E-Wasserpfeifen (zum Beispiel E-Shishas). | AB § 7 (1), Seite 6 |
| Keine Meldepflicht bei späterem Beginn des Rauchens | nein | so sind neben der versicherten Person auch Sie verpflichtet, uns darüber unverzüglich | AB § 7 (5), Seite 6 |
| Umstellung auf den Nichtrauchertarif nach Rauchstopp | ja | haben Sie die Möglichkeit die Einstufung bezüglich des Rauchverhaltens der versicherten Person ändern zu lassen | AB § 7 (8), Seite 6 |
| Falsche Nichtraucherangabe: nur Kürzung der Leistung statt Rücktritt | nein | Bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bezüglich des Rauchverhaltens gelten die Bestimmungen des § 6. | AB § 7 (4), Seite 6 |
| Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kann | ja | Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. | AB § 6 (16), Seite 5 |
| Verzicht auf Rücktritt und Kündigung bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht | ja | Wir verzichten auf unser Recht aus § 19 Abs. 3 Satz 2 VVG, den Vertrag bei von Ihnen nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung zu kündigen. | AB § 6 (8), Seite 5 |
| Verzicht auf rückwirkende Vertragsanpassung (Zuschlag, Ausschluss) bei unverschuldeter Verletzung der Anzeigepflicht | ja | Wir verzichten auf unser Recht aus § 19 Abs. 4 Satz 2 VVG, die Bedingungen bei von Ihnen nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode anzupassen. | AB § 6 (11), Seite 5 |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Rückkaufswert) | ja | Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie Ihren Vertrag jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode | AB § 15 (6), Seite 9 |
| Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht (widerruflich, unwiderruflich, Abtretung an die Bank) | ja | Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll | AB § 10 (2), Seite 7 |
| Beitragsstundung (Anlässe wie Arbeitslosigkeit oder Elternzeit, Dauer, Zinsen) | ja | Sie bei Arbeitslosigkeit oder während der gesetzlichen Elternzeit für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten eine Stundung der Beiträge unter Beibehaltung des vereinbarten | AB § 14 (1), Seite 8 |
| Herabsetzung der Summe oder Beitragsfreistellung statt Kündigung | ja | Sie können jederzeit in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) verlangen, zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 12 Abs. 2 Satz 3) von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. | AB § 15 (1), Seite 8 |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Sie können Ihren beitragsfrei gestellten Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft setzen, wenn seit dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung noch keine sechs Monate vergangen sind | AB § 15 (5), Seite 9 |
| Leistungsausschluss bei Selbsttötung innerhalb einer Wartezeit | ja | Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss des Vertrages mindestens drei Jahre vergangen sind. | AB § 5 (1), Seite 4 |
| Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko (Tod im Ausland bei Ausbruch eines Krieges) | ja | denen sie während eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt war und an denen sie nicht aktiv beteiligt war | AB § 4 (2), Seite 4 |
| Terroranschläge ohne Ausschluss | ja | Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. | AB § 4 (1), Seite 4 |
| Ausschluss für ABC-Waffen und Massenvernichtung (Umfang) | ja | Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden. | AB § 4 (3), Seite 4 |
| Tauchen mitversichert (auch Tieftauchen, Wrack- und Höhlentauchen) | ja | Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. | AB § 4 (1), Seite 4 |
| Luftfahrt: Privatpilot, Segelflug, Gleitschirm, Fallschirm mitversichert | ja | Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. | AB § 4 (1), Seite 4 |
| Motorsport: Rennen, Training und Rekordfahrten mitversichert | ja | Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. | AB § 4 (1), Seite 4 |
| Hochseesegeln und Blauwassertörns (auch Einhand und Regatta) mitversichert | ja | Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. | AB § 4 (1), Seite 4 |
| Spätere Aufnahme gefährlicher Freizeitaktivitäten ohne Anzeigepflicht | ja | gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme, in Textform stellen. | AB § 6 (1), Seite 5 |
| Ausschluss bei Tod durch vorsätzliche Straftat der versicherten Person | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez absoluta y permanente eingeschlossen (dauernde Unfähigkeit zu jeder Tätigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente total (Unfähigkeit zum ausgeübten Beruf) | nicht geregelt |  |  |
| Capital adicional por accidente (Zusatzsumme bei Unfalltod) | nicht geregelt |  |  |
| Capital adicional por accidente de circulación (oft dreifache Summe) | nicht geregelt |  |  |
| Enfermedades graves: Vorauszahlung bei Diagnose (Krebs, Infarkt, Schlaganfall) | nicht geregelt |  |  |
| Exclusiones: Liste der Ausschlüsse und hervorgehobene, unterschriebene cláusulas limitativas | nicht geregelt |  |  |
| Período de carencia (Wartezeit für Tod durch Krankheit) | nicht geregelt |  |  |
| Suicidio: Ausschluss im ersten Vertragsjahr (Art. 93 Ley 50/1980) | nicht geregelt |  |  |
| Cláusula de indisputabilidad (keine Anfechtung nach einem Jahr, Art. 89 Ley 50/1980) | nicht geregelt |  |  |
| Vinculación a préstamo hipotecario (Bank als Begünstigte, freie Wahl des Versicherers nach Ley 5/2019) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen und Verbraucherinformationen für die Risiko-Lebensversicherung der VPV Lebensversicherungs-AG (2.MP.0402)

```text
[Seite 1]
                            Bedingungen und Verbraucherinformationen für die
                            Risiko-Lebensversicherung
                            der VPV Lebensversicherungs-AG


                            2.MP.0402 01.2025 QW


                            Inhalt

                            > Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung
                            > Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL/A6GP
                            > Allgemeine Bedingungen für den vorläuﬁgen Versicherungsschutz
                            > Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
                            > Besondere Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung mit planmäßiger
                              Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung
                            > Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie nach Tarif A6G
                            > Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie nach Tarif A6GL/A6GP
5585 2.MP.0402 01.2025 QW


                            > Steuerinformationen
                            > Allgemeine Verbraucherinformationen
                            > Satzung Vereinigte Postversicherung VVaG

[Seite 2]
Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025)                                                                     1


Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung

Leistung
§1     Welche Leistungen erbringen wir?                                                                                                1
§2     Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                                                                                          2
§3     Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                                                                                           3
§4     Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?                     3
§5     Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?                                                                              3
§6     Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepﬂicht und welche Folgen hat ihre Verletzung?                                           4
§7     Was gilt bezüglich des Rauchverhaltens?                                                                                         5
§8     Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?                                                                          5
§9     Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?                                                                                   6
§ 10 Wer erhält die Leistung?                                                                                                          6
§ 11 Wie können Sie Ihren Versicherungsschutz verlängern?                                                                              6

Beitrag
§ 12 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?                                                                                  6
§ 13 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                                                                   7
§ 14 Welche weitere Möglichkeit haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten?                                                                 7

Kündigung und Beitragsfreistellung
§ 15 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen oder kündigen?                                                                 7
§ 16 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages ﬁnanziert?                                                                                  8

Sonstige Vertragsbestimmungen
§ 17 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?                                                                       8
§ 18 Welche weiteren Auskunftspﬂichten haben Sie?                                                                                      8
§ 19 Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen?                                                                     9
§ 20 Welches Recht ﬁndet auf Ihren Vertrag Anwendung?                                                                                  9
§ 21 Wo ist der Gerichtsstand?                                                                                                         9
§ 22 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?                                                      9
§ 23 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?                                                                                     10


§1                                                                         sowie für die verbleibende Versicherungsdauer ist der Zeit-
Welche Leistungen erbringen wir?                                           punkt, zu dem Sie die vorgezogene Todesfallleistung wegen
                                                                           schwerer Krankheit beantragen.
Die VPV Risiko-Lebensversicherung Premium nach Tarif A6G               (3) Mit der Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme er-
wird mit gleichbleibender Versicherungssumme vereinbart.                   lischt dieser Versicherungsvertrag. Wenn Sie Zusatzversi-
                                                                           cherungen abgeschlossen haben, erlöschen diese ebenfalls.
Todesfallleistung                                                          Danach werden keine weiteren Leistungen fällig.
(1) Wenn die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben   (4) Wenn der Vertrag durch eine Nachversicherungsgarantie zu-
    die Versicherung abgeschlossen ist) während der Versicherungs-         stande gekommen ist, zahlen wir die vorgezogene Todesfall-
    dauer stirbt, zahlen wir als Todesfallleistung die vereinbarte         leistung nur, wenn der Vertrag bereits ein Jahr besteht.
    Versicherungssumme.                                                (5) Wenn Sie die vorgezogene Todesfallleistung beantragen,
                                                                           können Sie Ihre Beiträge nicht mehr planmäßig erhöhen
Vorgezogene Todesfallleistung                                              lassen. Außerdem erlischt für Ihren Vertrag das Recht auf
(2) Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme auf Ih-                  Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
    ren Antrag hin bereits vor dem Tod der versicherten Per-
    son, wenn diese während der Versicherungsdauer an einer            Kinder-Bonus
    schweren Krankheit im Sinne dieser Bedingungen erkrankt.           (6) Wenn die versicherte Person während der Versicherungs-
    Eine schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen ist                 dauer innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Geburt
    jede fortschreitende, unheilbare Krankheit, deren Verlauf              eines Kindes der versicherten Person oder nach der Adopti-
    sich auch durch eine ärztliche Behandlung nicht verbessern             on eines Minderjährigen durch die versicherte Person stirbt,
    lässt und die innerhalb von zwölf Monaten zum Tode führen              zahlen wir eine zusätzliche Leistung in Höhe von 10 % der
    wird. Die Prognose über die Lebenserwartung muss durch                 Versicherungssumme, höchstens aber 30.000 €. Vorausset-
    einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung gestellt                zung dafür ist, dass Sie alle fälligen Beiträge gezahlt haben.
    werden, der in Deutschland praktiziert. In Zweifelsfällen dür-         Falls in den Zeitraum von zwölf Monaten mehr als eine Ge-
    fen wir die Stellungnahme eines unabhängigen Facharztes                burt oder mehr als eine Adoption oder Mehrfachgeburten
    einholen.                                                              fallen, zahlen wir das Kapital nur einmal.
    Ein Anspruch auf vorgezogene Todesfallleistung besteht
    nicht, wenn                                                        Bau-Bonus
    • die verbleibende Versicherungsdauer weniger als zwölf            (7) Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdau-
        Monate beträgt,                                                    er innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Baubeginn
    • die schwere Krankheit auf Umstände zurückzuführen ist,               oder Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie stirbt,
        unter denen nach § 4 Abs. 2 bis 5 die Todesfallleistung            zahlen wir eine zusätzliche Leistung in Höhe von 10 % der
        entfällt oder                                                      Versicherungssumme, maximal aber 30.000 €. Die Frist be-
    • die schwere Krankheit absichtlich oder durch versuchte               ginnt ab der Baufreigabe bzw. mit Abschluss des notariellen
        Selbsttötung herbeigeführt wurde.                                  Kaufvertrags. Voraussetzung für die zusätzliche Leistung ist
    Maßgeblich für die Prognose über die Lebenserwartung                   außerdem, dass Sie alle fälligen Beiträge gezahlt haben.

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Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025)                                                                        2

Soforthilfe                                                               •   warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres
(8) Bei Tod der versicherten Person zahlen wir auf Antrag be-                 Vertrages nicht garantieren können (Abs. 7) und
    reits nach Vorlage der Sterbeurkunde und des Versiche-                •   wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren
    rungsscheins ohne weitere Leistungsprüfung einen Anteil                   (Abs. 8 und 9).
    von 10 % der vereinbarten Versicherungssumme, höchstens
    aber 10.000 €, an den Bezugsberechtigten (siehe § 10) aus.        Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstande-
    Wird die Soforthilfe für mehrere Risiko-Lebensversicherun-        nen Überschuss unseres Unternehmens und wie verwen-
    gen beantragt, die auf die versicherte Person abgeschlossen       den wir diesen?
    sind, so zahlen wir die Soforthilfe ausschließlich für den Ver-   (2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss un-
    trag mit der höchsten Versicherungssumme. Vor Auszahlung              seres Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach
    der restlichen Versicherungssumme erfolgt die Leistungsprü-           handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Fest-
    fung. Falls wir die Leistung nach der Leistungsprüfung ab-            stellung des Jahresabschlusses legen wir fest, welcher Teil
    lehnen, fordern wir die ausbezahlte Soforthilfe nicht zurück.         des Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung aller
    Voraussetzungen für die Soforthilfe sind:                             überschussberechtigten Verträge zur Verfügung steht. Da-
    • der Vertrag hat mindestens drei Jahre bestanden,                    bei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit
    • die laufenden Beiträge wurden bis zum Zeitpunkt des                 insbesondere die Mindestzuführungsverordnung (Verordnung
        Todes vollständig gezahlt,                                        über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung).
    • die Beiträge sind nicht gemäß § 14 gestundet.                       Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüber-
    Bei nachträglicher Leistungserweiterung und Wiederherstel-            schusses führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstat-
    lung des Vertrages beginnt die Frist von drei Jahren erneut.          tung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar
                                                                          den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gutge-
Bonus bei Tod im Ausland                                                  schrieben haben. Sinn der Rückstellung für Beitragsrücker-
(9) Bei Tod der versicherten Person während eines Aufenthalts             stattung ist es, Schwankungen des Überschusses über die
    im Ausland zahlen wir auf Antrag eine einmalige zusätzliche           Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrücker-
    Todesfallleistung in Höhe von 5 % der Versicherungssum-               stattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschuss-
    me an den Bezugsberechtigten (siehe § 10) aus. Der Bo-                beteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in
    nus bei Tod im Ausland ist begrenzt auf 10.000 €. Wird die            gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon
    zusätzliche Leistung bei Tod im Ausland für mehrere Risi-             mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen.
    ko-Lebensversicherungen beantragt, die auf die versicherte            Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung
    Person abgeschlossen sind, so zahlen wir den Bonus bei Tod            Ihres Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der
    im Ausland ausschließlich für den Vertrag mit der höchsten            Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung
    Versicherungssumme.                                                   nicht.
    Der Aufenthalt im Ausland kann dabei beruﬂich oder privat
    bedingt sein, darf jedoch maximal 45 Tage gedauert haben.         Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?
    Aus der eingereichten Sterbeurkunde muss der Tod im Aus-          (3) Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversiche-
    land hervorgehen und der Tod muss ärztlich bescheinigt sein.          rungen, Risiko-Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits-
    Als Ausland gilt jedes Land, in dem die versicherte Person            versicherungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst.
    nicht ihren Wohnsitz hat. Wenn die versicherte Person kei-            Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den
    nen Wohnsitz hat, gilt jedes Land, in dem sich die versicher-         versicherten Risiken zu berücksichtigen. Bei der Verteilung
    te Person im vorherigen Kalenderjahr mindestens 90 Tage               des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein
    lang aufgehalten hat, nicht als Ausland.                              verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu können wir
    Falls sich die versicherte Person im Jahr des Todes länger als        innerhalb einer Bestandsgruppe gegebenenfalls durch die
    90 Kalendertage im Ausland aufgehalten hat, entfällt die              Bildung von Überschussgruppen weiter differenzieren. Wir
    zusätzliche Todesfallleistung. Hierbei zählen auch Aufenthal-         verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die Bestands-
    te von unter 24 Stunden Dauer mit.                                    gruppen bzw. Überschussgruppen zu seiner Entstehung bei-
    Voraussetzung für die zusätzliche Todesfallleistung ist, dass         getragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder Überschuss-
    die laufenden Beiträge bis zum Zeitpunkt des Todes vollstän-          gruppe nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen,
    dig gezahlt worden sind.                                              besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung.
                                                                          Ihr Vertrag ist der Bestandsgruppe 112 zugeordnet.
Weitere Regelungen zu unseren Leistungen
(10) Bei der Berechnung der garantierten Leistungen verwenden             (a) Laufender Überschuss
     wir unter anderem unternehmensindividuelle geschlechts-                  Beitragspﬂichtige Versicherungen erhalten jährlich einen
     neutrale Sterbetafeln sowie einen Rechnungszins von                      laufenden Überschussanteil. Dessen Höhe ermitteln wir
     1,00 %.                                                                  wie folgt: Der Jahresbeitrag ohne Zuschläge und ohne
(11) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung                 Beiträge für etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen
     ergeben (siehe § 2).                                                     wird mit dem deklarierten Überschussanteilsatz multipli-
                                                                              ziert. Die laufenden Überschussanteile werden jeweils
                                                                              zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilt und zur so-
§2                                                                            fortigen Beitragsermäßigung verwendet (Verrechnung).
Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                                        Wurde Ihr Vertrag beitragsfrei gestellt, erhält Ihr Vertrag
                                                                              anstelle von laufenden Überschussanteilen im folgenden
(1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewer-                    Versicherungsjahr eine Todesfallzusatzleistung. Die jewei-
    tungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der               ligen für ein Jahr deklarierten Überschussanteilsätze (der
    Überschussbeteiligung kann auch null Euro betragen. In den                laufende Überschussanteil und die Todesfallzusatzleis-
    nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen,                               tung) veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht.
    • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über-                   Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertra-
       schuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir die-                 ges ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein.
       sen verwenden (Abs. 2),                                        (4) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortli-
    • wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. 3            chen Aktuars fest, wie der Überschuss verteilt wird und setzt
       und 4),                                                            die entsprechenden Überschussanteilsätze fest (Überschuss-
    • wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ih-              deklaration). Dabei achtet er darauf, dass die Verteilung ver-
       rem Vertrag zuordnen (Abs. 5 und 6),                               ursachungsorientiert erfolgt.

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Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025)                                                                  3

    Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdekla-            Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann,
    ration Anteile an den Überschüssen. Die Mittel hierfür wer-          wenn die versicherte Person in Ausübung des Polizei- oder
    den bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des            Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen gestorben ist. In
    Geschäftsjahres ﬁnanziert, ansonsten der Rückstellung für            den folgenden Fällen besteht kein Versicherungsschutz:
    Beitragsrückerstattung entnommen.                                (2) Stirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelba-
                                                                         rem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, besteht
Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir                      kein Versicherungsschutz.
diese Ihrem Vertrag zu?                                                  Wir werden jedoch leisten, wenn die versicherte Person
(5) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Ka-             • in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit
    pitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buch-              kriegerischen Ereignissen,
    wert liegt. Da in der Risiko-Lebensversicherung keine oder           • denen sie während eines Aufenthaltes außerhalb der
    allenfalls geringfügige Beträge zur Verfügung stehen, um Ka-             Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt war und
    pital zu bilden, entstehen auch keine oder nur geringfügige          • an denen sie nicht aktiv beteiligt war,
    Bewertungsreserven. Dennoch entstehende Bewertungsre-                stirbt.
    serven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften            Wir leisten auch, wenn die versicherte Person
    für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, ord-       • im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen,
    nen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei wenden          • außerhalb der Grenzen der NATO-Mitgliedstaaten
    wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Bewertungs-          stirbt und
    reserven auf festverzinsliche Anlagen sind gemäß derzeitiger         • an humanitären Hilfeleistungen oder friedenssichernden
    aufsichtsrechtlicher Regelung (vgl. § 139 Abs. 3 des Versiche-           Maßnahmen teilgenommen hat,
    rungsaufsichtsgesetzes, VAG) nur insoweit zu berücksichti-           • die Teilnahme als Mitglied der deutschen Bundeswehr,
    gen, als sie einen ggf. vorhandenen Sicherungsbedarf (vgl.               Polizei oder Bundespolizei erfolgte und
    § 139 Abs. 4 VAG) übersteigen. Die Höhe der Bewertungsre-            • der Einsatz mit einem Mandat der NATO, UNO, EU oder
    serven ermitteln wir mindestens einmal jährlich neu.                     OSZE erfolgte.
(6) Bei Beendigung Ihres Vertrages teilen wir Ihrem Vertrag          (3) Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die versicherte
    den für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Be-              Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang
    wertungsreserven gemäß der jeweils geltenden gesetzlichen            mit
    Regelung zu.                                                         • dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen
    Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass                  oder chemischen Waffen oder
    die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teil-            • dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freiset-
    weise entfällt.                                                          zung von radioaktiven, biologischen oder chemischen
                                                                             Stoffen
Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung                      stirbt.
nicht garantieren?                                                       Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet
(7) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Ein-             sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden.
    ﬂüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt       (4) Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die versicherte
    beeinﬂussbar sind. Einﬂussfaktoren sind insbesondere die Ent-        Person durch Strahlen infolge Kernenergie stirbt, die das Le-
    wicklung des Todesfallrisikos, des Kapitalmarkts und der Kos-        ben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefähr-
    ten. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also          den, dass zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophen-
    nicht garantiert werden. Sie kann auch null Euro betragen.           schutzbehörde oder eine vergleichbare Behörde tätig wurde.
                                                                     (5) Wir leisten in den in Abs. 3 und 4 beschriebenen Fällen je-
Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?                      doch uneingeschränkt, wenn es sich um ein räumlich und
(8) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir           zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei dem nicht mehr als
    jährlich in unserem Geschäftsbericht. Wir weisen sie unter           1.000 Menschen
    Nennung des Tarifs in Abhängigkeit vom Zugangszeitpunkt              • unmittelbar sterben oder
    aus. Den Geschäftsbericht können Sie im Internet auf un-             • voraussichtlich mittelbar innerhalb von fünf Jahren nach
    serer Website www.vpv.de/geschaeftsbericht aufrufen und                  dem Ereignis sterben oder
    herunterladen oder auch bei uns anfordern.                           • dauerhaft schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen
(9) Über den Stand Ihrer Ansprüche informieren wir Sie jährlich.             erleiden.
    Dabei berücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres            Die Leistungspﬂicht werden wir innerhalb von sechs Mona-
    Vertrages.                                                           ten nach dem Ereignis von einem unabhängigen Gutachter
                                                                         prüfen und gegebenenfalls bestätigen lassen. Ansprüche
                                                                         auf die uneingeschränkte Versicherungsleistung werden frü-
§3                                                                       hestens nach Ablauf dieser Frist fällig.
Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?

(1) Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit        §5
    uns abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Ver-          Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?
    sicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein
    Versicherungsschutz. Unsere Leistungspﬂicht kann entfal-         (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Ab-
    len, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe            schluss des Vertrages mindestens drei Jahre vergangen
    § 12 Abs. 2 und 3 und § 13).                                         sind.
(2) Ist mit Ihnen ein vorläuﬁger Versicherungsschutz vereinbart      (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist
    worden, so wird dieser durch die Regelungen in Abs. 1 nicht          besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen wir
    berührt.                                                             das zum Todestag vorhandene Deckungskapital des Vertra-
                                                                         ges (siehe § 15), ohne dass der gemäß § 15 Abs. 4 vorgese-
                                                                         hene Abzug vorgenommen wird.
§4                                                                       Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass sich die versi-
Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder               cherte Person in einem die freie Willensbestimmung aus-
Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?                         schließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig-
                                                                         keit selbst getötet hat, besteht Versicherungsschutz.
(1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher

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Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025)                                                                           4

§6                                                                        Vertragsänderung
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepﬂicht und wel-                   (11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
che Folgen hat ihre Verletzung?                                                Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B.
                                                                               höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch
Vorvertragliche Anzeigepﬂicht                                                  bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Um-
(1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpﬂichtet,               stände geschlossen hätten (siehe Abs. 5 Satz 3 und Abs. 9),
    alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach                      werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin
    denen wir in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder             rückwirkend Vertragsbestandteil. Wir verzichten auf unser
    E-Mail) gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig an-                  Recht aus § 19 Abs. 4 Satz 2 VVG, die Bedingungen bei von
    zuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere                Ihnen nicht zu vertretender Anzeigepﬂichtverletzung ab der
    Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem verein-                   laufenden Versicherungsperiode anzupassen.
    barten Inhalt zu schließen, erheblich sind.                           (12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem
    Diese Anzeigepﬂicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheb-                 Sie unsere Mitteilung über die Vertragsänderung erhalten
    lichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklä-                  haben, fristlos kündigen, wenn
    rung, aber vor Vertragsannahme, in Textform stellen.                       • wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um
(2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist                     mehr als 10 % erhöhen oder
    auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und voll-                   • wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten
    ständiger Beantwortung der Fragen verpﬂichtet.                                 Umstand ausschließen.
(3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerhebli-                     Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die
    chen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Per-                     Vertragsänderung hinweisen.
    son den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig
    handelt, werden Sie behandelt, als hätten Sie selbst davon            Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
    Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.                             (13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
                                                                               tragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch ge-
Rechtsfolgen der Anzeigepﬂichtverletzung                                       sonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzei-
(4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset-                  gepﬂichtverletzung hingewiesen haben.
    zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepﬂicht                     (14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
    • vom Vertrag zurücktreten,                                                Vertragsänderung, wenn uns der nicht angezeigte Umstand
    • den Vertrag kündigen,                                                    oder die Unrichtigkeit der Anzeige bekannt waren.
    • den Vertrag ändern oder                                             (15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
    • den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten                        oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats gel-
    können.                                                                    tend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem
                                                                               wir von der Verletzung der Anzeigepﬂicht, die das von uns
Rücktritt                                                                      geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei
(5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepﬂicht verletzt wird, kön-                 Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände ange-
    nen wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht              ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung
    nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrläs-                können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
    sige Anzeigepﬂichtverletzung vorliegt. Selbst wenn die Anzei-              für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
    gepﬂicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem            (16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen
    kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag – möglicherweise               unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
    zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränk-           tragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser
    ter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeig-           Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf
    ten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.                         der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepﬂicht vorsätzlich
(6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.               oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
    Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten,
    bleibt unsere Leistungspﬂicht unter folgenden Vorausset-              Anfechtung
    zungen trotzdem bestehen: Die Verletzung der Anzeige-                 (17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entschei-
    pﬂicht erfolgte nicht arglistig und bezieht sich auf einen                 dung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder un-
    gefahrerheblichen Umstand, der                                             vollständige Angaben bewusst und gewollt beeinﬂusst wor-
    • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-               den ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person,
         rungsfalls                                                            können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch
    • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis-                  wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeige-
         tungspﬂicht                                                           pﬂicht keine Kenntnis hatten. Abs. 7 gilt entsprechend.
    ursächlich war.
(7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, erlischt            Leistungserweiterung/Wiederherstellung des Vertrages
    die Versicherung. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie             (18) Die Abs. 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versiche-
    nicht verlangen.                                                           rungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt
                                                                               wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung vorgenommen
Kündigung                                                                      wird. Die Fristen nach Abs. 16 beginnen mit der Änderung
(8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Ver-               oder Wiederherstellung des Vertrages bezüglich des geän-
     letzung der Anzeigepﬂicht weder vorsätzlich noch grob fahr-               derten oder wiederhergestellten Teils neu.
     lässig erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhaltung ei-
     ner Frist von einem Monat kündigen. Wir verzichten auf unser         Erklärungsempfänger
     Recht aus § 19 Abs. 3 Satz 2 VVG, den Vertrag bei von Ihnen          (19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsän-
     nicht zu vertretender Anzeigepﬂichtverletzung zu kündigen.                derung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche
(9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den                     Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. Sofern Sie
     Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. hö-                uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben,
     herer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei        gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt,
     Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstän-                  diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberech-
     de geschlossen hätten.                                                    tigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt
(10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach Maß-                  werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als
     gabe des § 15 in einen beitragsfreien Vertrag um.                         bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.

[Seite 6]
Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025)                                                                       5

§7                                                                            •   Falls die als Raucher oder als Nichtraucher seit zwölf
Was gilt bezüglich des Rauchverhaltens?                                           Monaten versicherte Person zum Nichtraucher seit zehn
                                                                                  Jahren gemäß Abs. 2 geworden ist, dann können Sie
(1) Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten aktiv                      für Ihre Risiko-Lebensversicherung einen Wechsel in den
    kein Nikotin durch Rauchen, durch Inhalieren oder auf an-                     Status Nichtraucher seit zehn Jahren beantragen.
    dere Weise zu sich genommen hat und auch beabsichtigt, in                 Wir führen bezüglich des beantragten Statuswechsels eine
    Zukunft Nichtraucher zu bleiben. Rauchen meint das Kon-                   erneute Risikoprüfung durch.
    sumieren von Tabak unter Feuer, beispielsweise den Genuss                 Simmen wir dem Statuswechsel zu, ändert sich der verein-
    von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen oder Wasserpfei-            barte Beitrag zum nächsten Termin der Beitragszahlung. Die
    fen (zum Beispiel Shishas). Inhalieren meint die Nutzung                  vereinbarte Versicherungssumme ändert sich nicht.
    elektronischer Rauchgeräte, bei denen es zu einer Nikotin-                Den neuen Beitrag für Ihre Risiko-Lebensversicherung be-
    aufnahme über das Inhalieren von Aerosol (Dampf oder an-                  rechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsät-
    dere nikotinhaltige Emissionen) kommt, beispielsweise bei                 zen. Dabei gelten die Rechnungsgrundlagen, die wir bei
    E-Zigaretten, IQOS, E-Zigarren, E-Pfeifen oder E-Wasserpfei-              Abschluss Ihrer Risiko-Lebensversicherung zu Grunde gelegt
    fen (zum Beispiel E-Shishas). Nikotin auf andere Weise zu                 haben. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkun-
    sich nehmen meint beispielsweise die Nutzung von Nikotin-                 gen des Statuswechsels.
    pﬂaster, Nikotinkaugummi, Schnupf- oder Kautabak.                         Falls die versicherte Person nach dem Statuswechsel wieder
(2) Nichtraucher seit zehn Jahren ist, wer die in Abs. 1 genann-              anfängt zu rauchen, stellt dies eine meldepﬂichtige Gefah-
    ten Voraussetzungen in den letzten zehn Jahren erfüllt hat.               rerhöhung dar und die Regelungen aus Abs. 5 kommen zur
(3) Raucher ist, wer die Voraussetzungen für einen Nichtraucher               Anwendung.
    oder einen Nichtraucher seit zehn Jahren (siehe Abs. 1 und
    2) nicht erfüllt.
(4) Bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepﬂicht be-            §8
    züglich des Rauchverhaltens gelten die Bestimmungen des                Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
    § 6. Dies kann dazu führen, dass die versicherte Person ih-
    ren Versicherungsschutz vollständig verliert, wenn die Vo-             (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können
    raussetzungen für einen Rücktritt, eine Kündigung oder eine                wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein sowie die
    Anfechtung vorliegen.                                                      Auskunft nach § 18 vorgelegt werden.
(5) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die versicherte Person             (2) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich (d. h.
    nach Vertragsschluss Raucher wird. Wir verzichten auf unse-                ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden.
    re gesetzlichen Rechte, den Vertrag wegen einer Gefahrer-                  Außerdem müssen uns vorgelegt werden:
    höhung zu kündigen oder die erhöhte Gefahr vom Versiche-                   • eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und
    rungsschutz auszuschließen.                                                     Geburtsort,
    Wird die versicherte Person erst nach Vertragsschluss Rau-                 • eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung
    cher, so sind neben der versicherten Person auch Sie ver-                       über die Todesursache. Aus der Bescheinigung müssen
    pﬂichtet, uns darüber unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes                     sich Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod der
    Zögern) in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail)            versicherten Person geführt hat, ergeben.
    zu informieren. Wir sind berechtigt, nach Eingang dieser               (3) Wird eine vorgezogene Todesfallleistung nach § 1 Abs. 2
    Information innerhalb eines Monats eine Vertragsänderung                   beansprucht, müssen uns auf Kosten des Anspruchstellers
    durchzuführen. Diese führt zu einer Änderung des Beitra-                   unverzüglich ein ausführliches Zeugnis eines Facharztes der
    ges. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um                 entsprechenden Fachrichtung, der in Deutschland prak-
    mehr als 10 %, können Sie den Vertrag innerhalb eines Mo-                  tiziert, eingereicht werden – einschließlich Befunden und,
    nats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsände-                 falls vorhanden, Krankenhausberichten – aus dem hervor-
    rung fristlos kündigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf               geht, dass bei der versicherten Person eine schwere Krank-
    das Kündigungsrecht hinweisen.                                             heit im Sinne des § 1 Abs. 2 vorliegt.
    Auf Wunsch können Sie stattdessen Ihren Beitrag unverän-                   Erforderlich sind Angaben zu Ursache, Beginn, Art, Verlauf
    dert weiterzahlen. In diesem Fall berechnen wir Ihre Versi-                der Krankheit und Prognose über die Lebenserwartung.
    cherungssumme neu.                                                     (4) Wird der Kinder- oder Bau-Bonus nach § 1 Abs. 6 bzw. 7 be-
(6) Bis zur Annahme des Antrags, aber auch während der Ver-                    ansprucht, muss uns zusätzlich Folgendes vorgelegt werden:
    tragslaufzeit sind wir berechtigt, den Nichtraucherstatus der              • Nachweis über den Zeitpunkt der Geburt oder Adoption
    versicherten Person nachzuprüfen. Zur Nachprüfung können                        bzw.
    wir auf unsere Kosten sachdienliche Auskünfte und einmal                   • Baufreigabe oder notarieller Kaufvertrag.
    jährlich eine medizinische Untersuchung der versicherten               (5) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlangen,
    Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen.                     wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspﬂicht zu
    Kommt die versicherte Person unserem Verlangen nicht in-                   klären (z. B. zum Rauchverhalten, zur Prognose der Lebens-
    nerhalb der gesetzten Frist nach, kann entsprechend Abs. 5                 erwartung oder Auskünfte der die versicherte Person behan-
    Satz 4 bis 7 eine Vertragsänderung erfolgen.                               delnden Ärzte). Die Kosten hierfür muss diejenige Person
(7) Bei Tod der versicherten Person wird bei einer nicht ange-                 tragen, die die Leistung beansprucht.
    zeigten Änderung des Rauchverhaltens der versicherten Per-             (6) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun-
    son nach Vertragsschluss die Leistung so gekürzt, als ob die               gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versiche-
    versicherte Person während der gesamten Vertragslaufzeit                   rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspﬂicht not-
    Raucher gewesen wäre. Dies gilt nicht, falls die Änderung                  wendig sind. Wenn eine der in den Abs. 1 bis 5 genannten
    des Rauchverhaltens nicht ursächlich für den Eintritt des Ver-             Pﬂichten nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass
    sicherungsfalls oder den Umfang der Leistungspﬂicht war.                   wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang
(8) Wenn Beiträge gezahlt werden und der Vertrag seit min-                     wir leistungspﬂichtig sind. Eine solche Pﬂichtverletzung
    destens drei Jahren besteht, haben Sie die Möglichkeit die                 kann somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig
    Einstufung bezüglich des Rauchverhaltens der versicherten                  wird.
    Person ändern zu lassen:                                               (7) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des
    • Falls die als Raucher versicherte Person zum Nichtraucher                Europäischen Wirtschaftsraumes trägt die empfangsberech-
        seit zwölf Monaten gemäß Abs. 1 geworden ist, dann kön-                tigte Person die damit verbundene Gefahr und Mehrkosten.
        nen Sie für Ihre Risiko-Lebensversicherung einen Wechsel in
        den Status Nichtraucher seit zwölf Monaten beantragen.

[Seite 7]
Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025)                                                                                6

§9                                                                              •   Die Beitragszahlungsdauer verlängert sich im gleichen
Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?                                       Maße wie die Versicherungsdauer.
                                                                                • Eine Verlängerung ist nur um volle Jahre möglich.
(1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform (in                    • Das Endalter der versicherten Person darf nach der Ver-
    lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) übermitteln. Stellen wir           längerung das 70. Lebensjahr nicht überschreiten.
    diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Ur-                  • Für die versicherte Person wurden bislang keine Leistun-
    kunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.                    gen wegen Pﬂegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder Er-
(2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt anse-                         werbsunfähigkeit erbracht oder beantragt. Die versicherte
    hen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbe-                        Person ist nicht berufsunfähig oder erwerbsunfähig.
    sondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können                     (2) Gegebenenfalls eingeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatz-
    aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Be-                  versicherungen enden zum ursprünglich vereinbarten Ter-
    rechtigung nachweist.                                                       min.
                                                                            (3) Wenn Sie die Verlängerung des Versicherungsschutzes be-
                                                                                antragt haben, wird Ihr Beitrag neu berechnet und kann sich
§ 10                                                                            erhöhen.
Wer erhält die Leistung?                                                        Sollten Sie den bisherigen Vertrag als Nichtraucher abge-
                                                                                schlossen haben und vor der Beantragung der Verlängerung
(1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer                     Raucher geworden sein, so erfolgt eine beitragserhöhende
    die Leistung erhält. Wenn Sie keine Bestimmung treffen,                     Umstellung der Versicherung auf Raucherkonditionen (siehe
    leisten wir an Sie oder an Ihre Erben.                                      auch § 7 Abs. 5).
                                                                                Der Berechnung des erhöhten Beitrags legen wir neben dem
Bezugsberechtigung                                                              verlängerten Versicherungsschutz Folgendes zu Grunde:
(2) Sie können uns widerruﬂich oder unwiderruﬂich eine andere                   • denselben Tarif,
    Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsbe-                  • das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person am
    rechtigter).                                                                    Tag der Verlängerung.
    Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruﬂich bestimmen, erwirbt                     Alle sonstigen geltenden Vereinbarungen (z.B. Beitragszu-
    der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit                   schläge und Leistungsausschlüsse) gelten nach einer Verlän-
    dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre                gerung des Versicherungsschutzes weiterhin. Der erhöhte
    Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit                Beitrag ist ab Durchführung der Änderung zu zahlen.
    widerrufen.                                                                 Auf Ihren Wunsch informieren wir Sie über die konkreten
    Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe-                       Auswirkungen.
    rechtigte sofort und unwiderruﬂich das Recht auf die Leis-              (4) Die Verlängerung erfolgt auf Ihren Antrag hin zu Beginn
    tung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann                 der darauffolgenden Versicherungsperiode, frühestens aber
    dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwider-                     zwei Wochen nach Antragstellung.
    ruﬂich Bezugsberechtigten geändert werden.

Abtretung und Verpfändung                                                   § 12
(3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des              Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
    Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Drit-
    te abtreten und verpfänden, soweit derartige Verfügungen                (1) Die Beiträge zu Ihrer VPV Risiko-Lebensversicherung Pre-
    rechtlich möglich sind.                                                     mium können Sie je nach Vereinbarung monatlich, viertel-,
                                                                                halbjährlich oder jährlich zahlen.
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(4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts                          son, spätestens aber zum im Versicherungsschein angege-
    (Abs. 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (Abs. 3)                   benen Termin.
    sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie                  (2) Den ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) müssen Sie unver-
    uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (in lesbarer Form,              züglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Ver-
    z. B. Papierform oder E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisheri-           trages zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten,
    ge Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungs-               im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.
    nehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern                    Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Be-
    Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderruﬂiche Bezugsbe-               ginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Die Versi-
    rechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.                        cherungsperiode umfasst entsprechend der Zahlungsweise
                                                                                einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr bzw. ein Jahr.
                                                                            (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum
§ 11                                                                            Fälligkeitstag (siehe Abs. 2) alles getan haben, damit der Bei-
Wie können Sie Ihren Versicherungsschutz verlängern?                            trag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von
                                                                                einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgen-
(1) Sie können bis drei Jahre vor Ablauf Ihrer Versicherung ein-                dem Fall als rechtzeitig:
    malig eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ohne                      • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden
    erneute Risikoprüfung beantragen. Wir fragen jedoch ab,                          und
    ob eine Gefahrerhöhung durch Rauchen stattgefunden hat                      • der Kontoinhaber hat einer berechtigten Einziehung
    (§ 7 Abs. 5).                                                                    nicht widersprochen.
    Für die Verlängerung gelten folgende Voraussetzungen und                    Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht
    Regelungen:                                                                 einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn
    • Ihr Vertrag besteht bereits ein Jahr.                                     sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt.
    • Sie zahlen für Ihren Vertrag noch Beiträge.                               Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht
    • Die Verlängerung der Versicherungsdauer beträgt maxi-                     eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die
        mal 15 Jahre.                                                           Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
    • Es darf höchstens eine Verdopplung der ursprünglichen                 (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zah-
        Versicherungsdauer erfolgen.                                            len.
    • Die Gesamtdauer des Vertrages inklusive Verlängerung                  (5) Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung in Text-
        beträgt höchstens 45 Jahre.                                             form (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) mit uns erfor-

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Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025)                                                                            7

    derlich. Informationen zu Stundungsmöglichkeiten können                Stundung ein Versicherungsfall eintritt und wir leisten, zie-
    Sie § 14 entnehmen.                                                    hen wir die gestundeten Beiträge von der Leistung ab.
(6) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitrags-             Die Arbeitslosigkeit oder die Elternzeit müssen Sie uns nach-
    rückstände verrechnen.                                                 weisen, z. B. durch einen Bescheid der zuständigen Agentur
                                                                           für Arbeit.
                                                                       (2) Die gestundeten Beiträge sind bei Ablauf des Stundungs-
§ 13                                                                       zeitraums in Form einer einmaligen Zahlung nachzuzahlen.
Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig                    Auf Ihren Antrag hin können Sie den Beitragsrückstand
zahlen?                                                                    auch in bis zu 48 Monatsraten (Einzelrate mindestens 25 €)
                                                                           ausgleichen.
Erster Beitrag                                                         (3) Für eine Stundung der Beiträge ist eine vorherige Vereinba-
(1) Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, kön-             rung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) mit
    nen wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Ver-             uns erforderlich.
    trag zurücktreten. In diesem Fall können wir von Ihnen die
    Kosten für ärztliche Untersuchungen im Rahmen einer Ge-
    sundheitsprüfung verlangen. Wir sind nicht zum Rücktritt           § 15
    berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht         Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen oder
    rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.                     kündigen?
(2) Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch
    nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpﬂichtet. Dies       Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung
    gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text-        (1) Sie können jederzeit in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papier-
    form (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) oder durch       form oder E-Mail) verlangen, zum Schluss der laufenden Versi-
    einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese             cherungsperiode (siehe § 12 Abs. 2 Satz 3) von der Beitrags-
    Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungs-                zahlungspﬂicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen wir
    pﬂicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen,                die vereinbarte Versicherungssumme auf eine beitragsfreie
    dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.          Summe herab. Diese wird nach folgenden Gesichtspunkten
                                                                           berechnet:
Folgebeitrag                                                               • nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
(3) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir                mit den Rechnungsgrundlagen für die Beitragskalkulation
    Ihnen in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist setzen.           • für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
    Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.            (2) Das zur Bildung der beitragsfreien Summe zur Verfügung
(4) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten             stehende Kapital berechnet sich wie folgt:
    Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Ver-         Das bei der Berechnung der beitragsfreien Summe zugrun-
    sicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versiche-             de liegende Deckungskapital (Das Deckungskapital bilden wir, um
    rungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug beﬁnden. Voraus-             zu jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz gewährleisten zu können.)
    setzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese       wird auf Basis des Beitrags vor Verrechnung der Überschuss-
    Rechtsfolge hingewiesen haben.                                         beteiligung ermittelt.
(5) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den                 Das Deckungskapital der Versicherung mindert sich um
    Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen,                • rückständige Beiträge und
    wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder                • einen Abzug.
    Kosten in Verzug beﬁnden. Voraussetzung ist, dass wir Sie              Nähere Informationen zur Höhe des Abzugs können Sie den
    bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewie-           vorvertraglichen Informationen (der Garantiewerttabelle im
    sen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Frist-             Dokument „Vorschlag“) oder Ihrem Versicherungsschein
    setzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der             (Tabelle der Garantiewerte) entnehmen.
    Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer                 Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im
    mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müs-             Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für
    sen wir Sie ebenfalls hinweisen.                                       angemessen, weil mit ihm die Veränderung der Risikola-
(6) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nach-               ge des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen
    zahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist.                    wird. Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vorge-
    Nachzahlen können Sie nur                                              nommene Abzug in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen
    • innerhalb eines Monats nach der Kündigung                            muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns
    • oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung                nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht
         verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach                 gerechtfertigt ist, entfällt er.
         Fristablauf.                                                  (3) Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, kann das
    Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung              für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertra-
    unwirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungs-            ges sind wegen der Finanzierung von Abschluss- und
    fälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der               Vertriebskosten (siehe § 16) keine Mittel für die Bildung
    Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter              einer beitragsfreien Versicherungssumme vorhanden.
    Versicherungsschutz.                                                   Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten
                                                                           Risikobeiträge und der Stornoabzüge (siehe Abs. 2) ge-
                                                                           messen an den gezahlten Beiträgen keine oder nur ge-
§ 14                                                                       ringe Mittel für die Bildung einer beitragsfreien Versi-
Welche weitere Möglichkeit haben Sie bei Zahlungs-                         cherungssumme zur Verfügung. Nähere Informationen
schwierigkeiten?                                                           zur beitragsfreien Versicherungssumme und ihrer Höhe
                                                                           können Sie den vorvertraglichen Informationen (der
Stundung der Beiträge                                                      Garantiewerttabelle im Dokument „Vorschlag“) oder
(1) Wenn Sie die Beiträge für mindestens drei Jahre vollständig            Ihrem Versicherungsschein (Tabelle der Garantiewerte)
    gezahlt haben, können Sie bei Arbeitslosigkeit oder wäh-               entnehmen.
    rend der gesetzlichen Elternzeit für einen Zeitraum von bis        (4) Erreicht die nach Abs. 1 und 2 zu berechnende beitragsfreie
    zu 24 Monaten eine Stundung der Beiträge unter Beibe-                  Versicherungssumme den Mindestbetrag von 5.000 € nicht,
    haltung des vereinbarten Versicherungsschutzes verlangen.              erstatten wir das zur Bildung der beitragsfreien Summe zu-
    Hierfür fallen keine Stundungszinsen an. Wenn während der              grunde liegende Deckungskapital, und der Vertrag endet.

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Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025)                                                                            8

    Das Deckungskapital der Versicherung mindert sich dabei               (2) Wir wenden auf Ihren Vertrag die Berechnungsmethode
    um                                                                        nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies
    • rückständige Beiträge und                                               bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Deckung der Ab-
    • einen Abzug.                                                            schluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch
    Nähere Informationen zur Höhe des Abzugs können Sie den                   nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im
    vorvertraglichen Informationen (der Garantiewerttabelle im                Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der
    Dokument „Vorschlag“) oder Ihrem Versicherungsschein                      jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetz-
    (Tabelle der Garantiewerte) entnehmen.                                    lichen Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstel-
    Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im               lung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist
    Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für                    nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der
    angemessen, weil mit ihm die Veränderung der Risikola-                    Summe aller Prämien beschränkt.
    ge des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen               (3) Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslauf-
    wird. Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vorge-                    zeit verteilt.
    nommene Abzug in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen               (4) Die beschriebene Kostenﬁnanzierung hat zur Folge, dass
    muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns                     in der Anfangszeit Ihres Vertrages keine oder nur geringe
    nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht                  Beträge zur Bildung der beitragsfreien Versicherungssumme
    gerechtfertigt ist, entfällt er.                                          vorhanden sind (siehe § 15). Nähere Informationen zu den
                                                                              beitragsfreien Versicherungssummen sowie zu ihren jeweili-
Wiederinkraftsetzung                                                          gen Höhen Sie vorvertraglichen Informationen (der Garan-
(5) Sie können Ihren beitragsfrei gestellten Vertrag ohne erneute             tiewerttabelle im Dokument „Vorschlag“) oder Ihrem Versi-
    Gesundheitsprüfung wieder in Kraft setzen, wenn seit dem                  cherungsschein (Tabelle der Garantiewerte) entnehmen.
    Zeitpunkt der Beitragsfreistellung noch keine sechs Monate
    vergangen sind und der Versicherungsfall noch nicht ein-
    getreten ist. Die Wiederinkraftsetzung eines Vertrages, der           § 17
    endete, weil die beitragsfreie Mindestversicherungssumme              Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Na-
    nicht erreicht wurde (siehe Abs. 4), ist nicht möglich.               mens?
    Voraussetzung für die Wiederinkraftsetzung ist, dass Sie die
    Beitragszahlung wieder aufnehmen.                                     (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüg-
    Um nach einer Beitragsfreistellung die versicherte Leistung               lich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Anderenfalls kön-
    wiederherzustellen, die vor der Beitragsfreistellung bestan-              nen für Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine
    den hat, können Sie                                                       an Sie zu richtende Erklärung (z. B. Setzen einer Zahlungsfrist)
    • höhere laufende Beiträge zahlen oder                                    mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte An-
    • die Beiträge nachzahlen, die während der beitragsfreien                 schrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei
        Zeit ohne Beitragsfreistellung angefallen wären.                      Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zu-
    Alternativ können Sie die Zahlung des ursprünglichen Bei-                 gegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag für Ihren
    trags wieder aufnehmen. In diesem Fall wird die versicherte               Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Nie-
    Leistung nicht vollständig wiederhergestellt.                             derlassung verlegt haben.
    Die neuen versicherten Leistungen bzw. die neuen Beiträge             (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. 1 entsprechend.
    berechnen wir jeweils nach versicherungsmathematischen
    Grundsätzen.
                                                                          § 18
Kündigung                                                                 Welche weiteren Auskunftspﬂichten haben Sie?
(6) Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie Ihren Ver-
    trag jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperi-           (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,
    ode (siehe § 12 Abs. 2 Satz 3) in Textform (in lesbarer Form, z. B.       Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen
    Papierform oder E-Mail) kündigen.                                         und Daten zu Ihrem Vertrag verpﬂichtet sind, müssen Sie
(7) Mit Ihrer Kündigung wandelt sich Ihre Risiko-Lebensversiche-              uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Un-
    rung in eine beitragsfreie Versicherung gemäß Abs. 1 bis 4 um.            terlagen
                                                                              • bei Vertragsabschluss,
Keine Beitragsrückzahlung                                                     • bei Änderung nach Vertragsabschluss oder
(8) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.                  • auf Nachfrage
                                                                              unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) zur Verfügung stel-
                                                                              len. Sie sind auch zur Mitwirkung verpﬂichtet, soweit der
§ 16                                                                          Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben,
Wie werden die Kosten Ihres Vertrages ﬁnanziert?                              für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
                                                                          (2) Notwendige Informationen im Sinne von Abs. 1 sind bei-
(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ih-                spielsweise Umstände, die für die Beurteilung
    ren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und              • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
    Vertriebskosten sowie um übrige Kosten.                                   • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rech-
    Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe-                          te an Ihrem Vertrag haben und
    sondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermitt-                • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers
    ler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten                 maßgebend sein können.
    die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der                    Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)
    Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen-                    steuerliche(n) Identiﬁkationsnummer(n), das Geburtsdatum,
    hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeauf-                   der Geburtsort und der Wohnsitz. Welche Umstände dies
    wendungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere                     nach derzeitiger Gesetzeslage im Einzelnen sind, können Sie
    die Verwaltungskosten.                                                    den beigefügten Steuerinformationen entnehmen.
    Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten           (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten
    sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwal-                und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfü-
    tungskosten können Sie den vorvertraglichen Informationen                 gung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden
    (dem Dokument „Vorschlag“ bzw. dem Dokument „Infor-                       gesetzlichen Verpﬂichtung melden wir Ihre Vertragsda-
    mationsblatt zu Versicherungsprodukten“) entnehmen.                       ten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuer-

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Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025)                                                                    9

    behörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuer-             § 22
    liche Ansässigkeit im Ausland besteht.                             An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal
(4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspﬂichten gemäß Abs. 1               nicht zufrieden sind?
    und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht
    zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfül-          (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind
    lung unserer gesetzlichen Pﬂichten notwendigen Infor-                  oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von
    mationen zur Verfügung gestellt haben.                                 Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen ins-
                                                                           besondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten of-
                                                                           fen.
§ 19
Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung                   Versicherungsombudsmann
stellen?                                                               (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om-
                                                                           budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie
(1) In folgenden Fällen können wir Ihnen pauschal zusätzliche              derzeit wie folgt:
    Kosten gesondert in Rechnung stellen:
    • Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs-              Versicherungsombudsmann e.V.
        schein,                                                           Postfach 080632
    • schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von Beiträgen,           10006 Berlin
    • Rückläufer im Lastschriftverfahren,                                 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
    • Durchführung von Vertragsänderungen, die unsere Zu-                 Internet: www.versicherungsombudsmann.de
        stimmung erfordern,
    • Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen,                      Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige
    • Adressermittlung,                                                    und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel-
    • Teilung Ihres Vertrages im Rahmen eines Versorgungs-                 le. Wir haben uns verpﬂichtet, an dem Schlichtungsverfah-
        ausgleichs.                                                        ren teilzunehmen.
(2) Wir orientieren uns bei der Bemessung der Pauschale an             (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B.
    dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand. Sofern Sie                über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben,
    uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegen-                können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an die
    den Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutref-               Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre
    fen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen, dass           Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versi-
    die Pauschale in Ihrem Fall der Höhe nach wesentlich niedri-           cherungsombudsmann weitergeleitet.
    ger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt. Die
    aktuelle Höhe der von uns erhobenen Kosten können Sie              Versicherungsaufsicht
    den vorvertraglichen Informationen (dem Dokument „Vor-             (4) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
    schlag“) entnehmen.                                                    Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
                                                                           auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht
                                                                           wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der
§ 20                                                                       Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
Welches Recht ﬁndet auf Ihren Vertrag Anwendung?                           sicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:

Auf Ihren Vertrag ﬁndet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-             Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
land Anwendung.                                                           Sektor Versicherungsaufsicht
                                                                          Graurheindorfer Straße 108
                                                                          53117 Bonn
§ 21                                                                      E-Mail: poststelle@baﬁn.de
Wo ist der Gerichtsstand?
                                                                          Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und
(1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zu-              einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
    ständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag
    zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Ge-         Rechtsweg
    richt, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren       (5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
    Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der                schreiten.
    Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie
    eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig,      Unser Beschwerdemanagement
    in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ha-        (6) Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns
    ben.                                                                   wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu
(2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Ge-                zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
    richt erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn
    Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen             per Post:
    Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person              VPV Versicherungen
    sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz      Postfach 31 17 55
    oder Ihre Niederlassung haben.                                        70477 Stuttgart
(3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnli-
    chen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem              telefonisch:
    Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unse-          07 11/13 91 63 99
    ren Sitz haben.
                                                                          per Mail:
                                                                          meine.Beschwerde@vpv.de

[Seite 11]
Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung (01.2025)   10

§ 23
Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?

(1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
    weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
    keit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen
    durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands-
    kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden,
    können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue
    Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra-
    ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
    trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
    Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
    eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege-
    lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags-
    ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen
    berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue
    Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit-
    geteilt worden sind, Vertragsbestandteil.

[Seite 12]
Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL /A6GP (01.2025)                                                               1

Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung
nach Tarif A6GL /A6GP
Leistung
§1     Welche Leistungen erbringen wir?                                                                                                                1
§2     Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                                                                                                          1
§3     Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                                                                                                           2
§4     Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?                                     2
§5     Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?                                                                                              2
§6     Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepﬂicht und welche Folgen hat ihre Verletzung?                                                           3
§7     Was gilt bezüglich des Rauchverhaltens?                                                                                                         4
§8     Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?                                                                                          4
§9     Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?                                                                                                   4
§ 10 Wer erhält die Leistung?                                                                                                                          4

Beitrag
§ 11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?                                                                                                  5
§ 12 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                                                                                   5

Kündigung und Beitragsfreistellung
§ 13 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen oder kündigen?                                                                                 5
§ 14 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages ﬁnanziert?                                                                                                  6

Sonstige Vertragsbestimmungen
§ 15 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?                                                                                       6
§ 16 Welche weiteren Auskunftspﬂichten haben Sie?                                                                                                      6
§ 17 Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen?                                                                                     7
§ 18 Welches Recht ﬁndet auf Ihren Vertrag Anwendung?                                                                                                  7
§ 19 Wo ist der Gerichtsstand?                                                                                                                         7
§ 20 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?                                                                      7
§ 21 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?                                                                                                      7


§1                                                                                 (2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss un-
Welche Leistungen erbringen wir?                                                       seres Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach
                                                                                       handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Fest-
Die VPV Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL oder Tarif                           stellung des Jahresabschlusses legen wir fest, welcher Teil
A6GP wird mit gleichbleibender Versicherungssumme vereinbart.                          des Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung aller
(1) Wenn die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben                   überschussberechtigten Verträge zur Verfügung steht. Da-
    die Versicherung abgeschlossen ist) während der Versicherungs-                     bei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit
    dauer stirbt, zahlen wir als Todesfallleistung die vereinbarte                     insbesondere die Mindestzuführungsverordnung (Verordnung
    Versicherungssumme.                                                                über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung).
(2) Bei der Berechnung der garantierten Leistungen verwenden                           Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüber-
    wir unter anderem unternehmensindividuelle geschlechtsneu-                         schusses führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstat-
    trale Sterbetafeln sowie einen Rechnungszins von 1,00 %.                           tung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar
(3) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung                           den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gutge-
    ergeben (siehe § 2).                                                               schrieben haben. Sinn der Rückstellung für Beitragsrücker-
                                                                                       stattung ist es, Schwankungen des Überschusses über die
                                                                                       Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrücker-
§2                                                                                     stattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschuss-
Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                                                 beteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in
                                                                                       gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon
(1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewer-                             mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen.
    tungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der                        Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung
    Überschussbeteiligung kann auch null Euro betragen. In den                         Ihres Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der
    nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen,                                        Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstat-
    • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über-                            tung nicht.
       schuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir die-
       sen verwenden (Abs. 2),                                                     Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?
    • wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. 3                     (3) Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversiche-
       und 4),                                                                         rungen, Risiko-Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits-
    • wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ih-                           versicherungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst.
       rem Vertrag zuordnen (Abs. 5 und 6),                                            Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den
    • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres                               versicherten Risiken zu berücksichtigen. Bei der Verteilung
       Vertrages nicht garantieren können (Abs. 7) und                                 des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein
    • wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren                           verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu können wir
       (Abs. 8 und 9).                                                                 innerhalb einer Bestandsgruppe gegebenenfalls durch die
                                                                                       Bildung von Überschussgruppen weiter differenzieren. Wir
Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstande-                                verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die Bestands-
nen Überschuss unseres Unternehmens und wie verwen-                                    gruppen bzw. Überschussgruppen zu seiner Entstehung bei-
den wir diesen?                                                                        getragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder Überschuss-

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Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL /A6GP (01.2025)                                                            2

    gruppe nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen,                      (9) Über den Stand Ihrer Ansprüche informieren wir Sie jährlich.
    besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung.                          Dabei berücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres
    Ihr Vertrag ist der Bestandsgruppe 112 zugeordnet.                                 Vertrages.

    (a) Laufender Überschuss
        Beitragspﬂichtige Versicherungen erhalten jährlich einen                   §3
        laufenden Überschussanteil. Dessen Höhe ermitteln wir                      Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
        wie folgt: Der Jahresbeitrag ohne Zuschläge wird mit
        dem deklarierten Überschussanteilsatz multipliziert. Die                   Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns
        laufenden Überschussanteile werden jeweils zu Beginn                       abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Versiche-
        des Versicherungsjahres zugeteilt und zur sofortigen Bei-                  rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versiche-
        tragsermäßigung verwendet (Verrechnung). Wurde Ihr                         rungsschutz. Unsere Leistungspﬂicht kann entfallen, wenn Sie
        Vertrag beitragsfrei gestellt, erhält Ihr Vertrag anstelle                 den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 11 Abs. 2 und 3
        von laufenden Überschussanteilen im folgenden Versi-                       und § 12).
        cherungsjahr eine Todesfallzusatzleistung. Die jeweiligen
        für ein Jahr deklarierten Überschussanteilsätze veröf-
        fentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe                     §4
        kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern.                     Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder
        Sie können auch zu null festgesetzt sein.                                  Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?
(4) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortli-
    chen Aktuars fest, wie der Überschuss verteilt wird und setzt                  (1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher
    die entsprechenden Überschussanteilsätze fest (Überschuss-                         Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann,
    deklaration). Dabei achtet er darauf, dass die Verteilung ver-                     wenn die versicherte Person in Ausübung des Polizei- oder
    ursachungsorientiert erfolgt.                                                      Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen gestorben ist. In
    Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdekla-                          den folgenden Fällen besteht kein Versicherungsschutz:
    ration Anteile an den Überschüssen. Die Mittel hierfür wer-                    (2) Stirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelba-
    den bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des                          rem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, besteht
    Geschäftsjahres ﬁnanziert, ansonsten der Rückstellung für                          kein Versicherungsschutz.
    Beitragsrückerstattung entnommen.                                                  Wir werden jedoch leisten, wenn die versicherte Person
                                                                                       • in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit
Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir                                        kriegerischen Ereignissen,
diese Ihrem Vertrag zu?                                                                • denen sie während eines Aufenthaltes außerhalb der
(5) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der                                   Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt war und
    Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen                            • an denen sie nicht aktiv beteiligt war,
    Buchwert liegt. Da in der Risiko-Lebensversicherung keine                          stirbt.
    oder allenfalls geringfügige Beträge zur Verfügung stehen,                     (3) Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die versicherte Per-
    um Kapital zu bilden, entstehen auch keine oder nur ge-                            son in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit
    ringfügige Bewertungsreserven. Dennoch entstehende Be-                             • dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen
    wertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtlichen                                 oder chemischen Waffen oder
    Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksich-                       • dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freiset-
    tigen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu.                          zung von radioaktiven, biologischen oder chemischen
    Dabei wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren                               Stoffen
    an. Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anlagen sind                           stirbt.
    gemäß derzeitiger aufsichtsrechtlicher Regelung (vgl. § 139                        Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet
    Abs. 3 VAG) nur insoweit zu berücksichtigen, als sie einen                         sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden.
    ggf. vorhandenen Sicherungsbedarf (vgl. § 139 Abs. 3 des                       (4) Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die versicherte
    Versicherungsaufsichtsgesetzes, VAG) übersteigen. Die                              Person durch Strahlen infolge Kernenergie stirbt, die das
    Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir mindestens ein-                          Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart
    mal jährlich neu.                                                                  gefährden, dass zur Abwehr der Gefährdung eine Katastro-
(6) Bei Beendigung Ihres Vertrages teilen wir Ihrem Vertrag                            phenschutzbehörde oder eine vergleichbare Behörde tätig
    den für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Be-                            wurde.
    wertungsreserven gemäß der jeweils geltenden gesetzlichen                      (5) Wir leisten in den in Abs. 3 und 4 beschriebenen Fällen je-
    Regelung zu. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu                            doch uneingeschränkt, wenn es sich um ein räumlich und
    führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven                             zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei dem nicht mehr als
    ganz oder teilweise entfällt.                                                      1.000 Menschen
                                                                                       • unmittelbar sterben oder
Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung                                    • voraussichtlich mittelbar innerhalb von fünf Jahren nach
nicht garantieren?                                                                         dem Ereignis sterben oder
(7) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Ein-                           • dauerhaft schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen
    ﬂüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt                             erleiden.
    beeinﬂussbar sind. Einﬂussfaktoren sind insbesondere die Ent-                      Die Leistungspﬂicht werden wir innerhalb von sechs Mona-
    wicklung des Todesfallrisikos, des Kapitalmarkts und der Kos-                      ten nach dem Ereignis von einem unabhängigen Gutachter
    ten. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also                        prüfen und gegebenenfalls bestätigen lassen. Ansprüche
    nicht garantiert werden. Sie kann auch null Euro betragen.                         auf die uneingeschränkte Versicherungsleistung werden frü-
                                                                                       hestens nach Ablauf dieser Frist fällig.
Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?
(8) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir
    jährlich in unserem Geschäftsbericht. Wir weisen sie unter                     §5
    Nennung des Tarifs in Abhängigkeit vom Zugangszeitpunkt                        Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?
    aus. Den Geschäftsbericht können Sie im Internet auf un-
    serer Website www.vpv.de/geschaeftsbericht aufrufen und                        (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss
    herunterladen oder auch bei uns anfordern.                                         des Vertrages mindestens drei Jahre vergangen sind.

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Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL /A6GP (01.2025)                                                                3

(2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist                  Kündigung
    besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen wir                    (8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Ver-
    das zum Todestag vorhandene Deckungskapital des Vertra-                             letzung der Anzeigepﬂicht weder vorsätzlich noch grob fahr-
    ges (siehe § 13), ohne dass der gemäß § 13 Abs. 4 vorgese-                          lässig erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhaltung ei-
    hene Abzug vorgenommen wird.                                                        ner Frist von einem Monat kündigen. Wir verzichten auf unser
    Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass sich die versi-                             Recht aus § 19 Abs. 3 Satz 2 VVG, den Vertrag bei von Ihnen
    cherte Person in einem die freie Willensbestimmung aus-                             nicht zu vertretender Anzeigepﬂichtverletzung zu kündigen.
    schließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig-                     (9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den
    keit selbst getötet hat, besteht Versicherungsschutz.                               Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. hö-
(3) Wenn unsere Leistungspﬂicht durch eine Änderung des                                 herer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei
    Vertrages erweitert wird oder der Vertrag wiederhergestellt                         Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstän-
    wird, beginnt die Dreijahresfrist (Abs. 1 und 2) bezüglich des                      de geschlossen hätten.
    geänderten oder wiederhergestellten Teils neu.                                 (10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach Maß-
                                                                                        gabe des § 13 in einen beitragsfreien Vertrag um.

§6                                                                                 Vertragsänderung
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepﬂicht und wel-                            (11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
che Folgen hat ihre Verletzung?                                                         Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B.
                                                                                        höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch
Vorvertragliche Anzeigepﬂicht                                                           bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Um-
(1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpﬂichtet,                        stände geschlossen hätten (siehe Abs. 5 Satz 3 und Abs. 9),
    alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach                               werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin
    denen wir in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder                      rückwirkend Vertragsbestandteil. Wir verzichten auf unser
    E-Mail) gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig an-                           Recht aus § 19 Abs. 4 Satz 2 VVG, die Bedingungen bei von
    zuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere                         Ihnen nicht zu vertretender Anzeigepﬂichtverletzung ab der
    Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem verein-                            laufenden Versicherungsperiode anzupassen.
    barten Inhalt zu schließen, erheblich sind.                                    (12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem
    Diese Anzeigepﬂicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheb-                          Sie unsere Mitteilung über die Vertragsänderung erhalten
    lichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklä-                           haben, fristlos kündigen, wenn
    rung, aber vor Vertragsannahme, in Textform stellen.                                • wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um
(2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist                              mehr als 10 % erhöhen oder
    auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und voll-                            • wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten
    ständiger Beantwortung der Fragen verpﬂichtet.                                          Umstand ausschließen.
(3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerhebli-                              Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die
    chen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Per-                              Vertragsänderung hinweisen.
    son den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig
    handelt, werden Sie behandelt, als hätten Sie selbst davon                     Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
    Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.                                      (13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
                                                                                        tragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch ge-
Rechtsfolgen der Anzeigepﬂichtverletzung                                                sonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzei-
(4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset-                           gepﬂichtverletzung hingewiesen haben.
    zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepﬂicht                              (14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
    • vom Vertrag zurücktreten,                                                         Vertragsänderung, wenn uns der nicht angezeigte Umstand
    • den Vertrag kündigen,                                                             oder die Unrichtigkeit der Anzeige bekannt waren.
    • den Vertrag ändern oder                                                      (15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
    • den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten                                 oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats gel-
    können.                                                                             tend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem
                                                                                        wir von der Verletzung der Anzeigepﬂicht, die das von uns
Rücktritt                                                                               geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei
(5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepﬂicht verletzt wird, kön-                          Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände ange-
    nen wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht                       ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung
    nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrläs-                         können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
    sige Anzeigepﬂichtverletzung vorliegt. Selbst wenn die An-                          für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
    zeigepﬂicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem                  (16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen
    kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag – möglicherweise                        unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
    zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter                  tragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser
    Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten                      Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf
    gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.                                      der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepﬂicht vorsätzlich
(6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.                        oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
    Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten,
    bleibt unsere Leistungspﬂicht unter folgenden Vorausset-                       Anfechtung
    zungen trotzdem bestehen: Die Verletzung der Anzeige-                          (17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entschei-
    pﬂicht erfolgte nicht arglistig und bezieht sich auf einen                          dung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder un-
    gefahrerheblichen Umstand, der                                                      vollständige Angaben bewusst und gewollt beeinﬂusst wor-
    • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-                        den ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person,
        rungsfalls                                                                      können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch
    • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis-                           wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeige-
        tungspﬂicht                                                                     pﬂicht keine Kenntnis hatten. Abs. 7 gilt entsprechend.
    ursächlich war.
(7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, erlischt                     Leistungserweiterung/Wiederherstellung des Vertrages
    die Versicherung. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie                      (18) Die Abs. 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versiche-
    nicht verlangen.                                                                    rungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt

[Seite 15]
Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL /A6GP (01.2025)                                                              4

    wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung vorgenommen                            die Leistung so gekürzt, als ob die versicherte Person wäh-
    wird. Die Fristen nach Abs. 16 beginnen mit der Änderung                           rend der gesamten Vertragslaufzeit Raucher gewesen wäre.
    oder Wiederherstellung des Vertrages bezüglich des geän-                           Dies gilt nicht, falls die Änderung des Rauchverhaltens nicht
    derten oder wiederhergestellten Teils neu.                                         ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalls oder den
                                                                                       Umfang der Leistungspﬂicht war.
Erklärungsempfänger                                                                (8) Eine Vertragsänderung ist nicht möglich, falls ein Raucher
(19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsän-                       während der Vertragslaufzeit zu einem Nichtraucher gemäß
     derung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche                      Abs. 1 oder Nichtraucher seit zehn Jahren gemäß Abs. 2
     Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. Sofern Sie                        wird. Eine Einstufung als Nichtraucher gemäß Abs. 2 ist
     uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt haben,                       nicht möglich, falls die dort genannte Frist von zehn Jahren
     gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt,                    erst während der Vertragslaufzeit erreicht wird.
     diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberech-
     tigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt
     werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als                   §8
     bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.                       Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?

                                                                                   (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können
§7                                                                                     wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein sowie die
Was gilt bezüglich des Rauchverhaltens?                                                Auskunft nach § 16 vorgelegt werden.
                                                                                   (2) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich (d. h.
(1) Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten aktiv                           ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden. Außerdem müs-
    kein Nikotin durch Rauchen, durch Inhalieren oder auf an-                          sen uns vorgelegt werden
    dere Weise zu sich genommen hat und auch beabsichtigt, in                          • eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und
    Zukunft Nichtraucher zu bleiben. Rauchen meint das Kon-                                Geburtsort,
    sumieren von Tabak unter Feuer, beispielsweise den Genuss                          • eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung
    von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen oder Wasserpfei-                         über die Todesursache. Aus der Bescheinigung müssen
    fen (zum Beispiel Shishas). Inhalieren meint die Nutzung                               sich Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod der
    elektronischer Rauchgeräte, bei denen es zu einer Nikotin-                             versicherten Person geführt hat, ergeben.
    aufnahme über das Inhalieren von Aerosol (Dampf oder an-                       (3) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlangen,
    dere nikotinhaltige Emissionen) kommt, beispielsweise bei                          wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspﬂicht zu klä-
    E-Zigaretten, IQOS, E-Zigarren, E-Pfeifen oder E-Wasserpfei-                       ren. Die Kosten hierfür muss diejenige Person tragen, die die
    fen (zum Beispiel E-Shishas). Nikotin auf andere Weise zu                          Leistung beansprucht.
    sich nehmen meint beispielsweise die Nutzung von Nikotin-                      (4) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun-
    pﬂaster, Nikotinkaugummi, Schnupf- oder Kautabak.                                  gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versiche-
(2) Nichtraucher seit zehn Jahren ist, wer die in Abs. 1 genann-                       rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspﬂicht not-
    ten Voraussetzungen in den letzten zehn Jahren erfüllt hat.                        wendig sind. Wenn eine der in den Abs. 1 bis 3 genannten
(3) Raucher ist, wer die Voraussetzungen für einen Nichtrau-                           Pﬂichten nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass
    cher oder einen Nichtraucher seit zehn Jahren (siehe Abs. 1                        wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang
    und 2) nicht erfüllt.                                                              wir leistungspﬂichtig sind. Eine solche Pﬂichtverletzung
(4) Bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepﬂicht be-                        kann somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig
    züglich des Rauchverhaltens gelten die Bestimmungen des                            wird.
    § 6. Dies kann dazu führen, dass die versicherte Person ihren                  (5) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des
    Versicherungsschutz vollständig verliert, wenn die Voraus-                         Europäischen Wirtschaftsraumes trägt die empfangsberech-
    setzungen für einen Rücktritt, eine Kündigung oder eine                            tigte Person die damit verbundene Gefahr und Mehrkosten.
    Anfechtung vorliegen.
(5) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die versicherte Person
    nach Vertragsschluss Raucher wird. Wir verzichten auf unse-                    §9
    re gesetzlichen Rechte, den Vertrag wegen einer Gefahrer-                      Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
    höhung zu kündigen oder die erhöhte Gefahr vom Versiche-
    rungsschutz auszuschließen.                                                    (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform (in
    Wird die versicherte Person erst nach Vertragsschluss Rau-                         lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) übermitteln. Stellen
    cher, so sind neben der versicherten Person auch Sie ver-                          wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine
    pﬂichtet, uns darüber unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes                        Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlan-
    Zögern) in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail)               gen.
    zu informieren. Wir sind berechtigt, nach Eingang dieser                       (2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt anse-
    Information innerhalb eines Monats eine Vertragsänderung                           hen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbe-
    durchzuführen. Diese führt zu einer Änderung des Beitra-                           sondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können
    ges. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um                         aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Be-
    mehr als 10 %, können Sie den Vertrag innerhalb eines Mo-                          rechtigung nachweist.
    nats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsände-
    rung fristlos kündigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf
    das Kündigungsrecht hinweisen.                                                 § 10
(6) Bis zur Annahme des Antrags, aber auch während der Ver-                        Wer erhält die Leistung?
    tragslaufzeit, ist die versicherte Person verpﬂichtet, sich auf
    Anforderung einer medizinischen Überprüfung ihres Nicht-                       (1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer
    raucherstatus zu unterziehen. Dies erfolgt während der                             die Leistung erhält. Wenn Sie keine Bestimmung treffen,
    Vertragslaufzeit auf unsere Kosten. Kommt die versicherte                          leisten wir an Sie oder an Ihre Erben.
    Person dieser Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten
    Frist nach, kann entsprechend Abs. 5 Satz 4 bis 7 eine Ver-                    Bezugsberechtigung
    tragsänderung erfolgen.                                                        (2) Sie können uns widerruﬂich oder unwiderruﬂich eine andere
(7) Bei Tod der versicherten Person wird bei einer nicht ange-                         Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsbe-
    zeigten Änderung des Rauchverhaltens nach Vertragsschluss                          rechtigter).

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Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL /A6GP (01.2025)                                                                 5

    Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruﬂich bestimmen, erwirbt der                        Kosten für ärztliche Untersuchungen im Rahmen einer Ge-
    Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Ein-                     sundheitsprüfung verlangen. Wir sind nicht zum Rücktritt
    tritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung                   berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht
    bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen.                      rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
    Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe-                          (2) Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch
    rechtigte sofort und unwiderruﬂich das Recht auf die Leis-                         nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpﬂichtet. Dies
    tung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann                        gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text-
    dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwider-                            form (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) oder durch
    ruﬂich Bezugsberechtigten geändert werden.                                         einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese
                                                                                       Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungs-
Abtretung und Verpfändung                                                              pﬂicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen,
(3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des                         dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.
    Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Drit-
    te abtreten und verpfänden, soweit derartige Verfügungen                       Folgebeitrag
    rechtlich möglich sind.                                                        (3) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir
                                                                                       Ihnen in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist setzen.
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(4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts                             (4) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten
    (Abs. 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (Abs. 3)                          Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Ver-
    sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie                             sicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versiche-
    uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (in lesbarer Form,                     rungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug beﬁnden. Voraus-
    z. B. Papierform oder E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisheri-                  setzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese
    ge Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungs-                      Rechtsfolge hingewiesen haben.
    nehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern                       (5) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den
    Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderruﬂiche Bezugsbe-                      Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen,
    rechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.                               wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder
                                                                                       Kosten in Verzug beﬁnden. Voraussetzung ist, dass wir Sie
                                                                                       bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewie-
§ 11                                                                                   sen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Frist-
Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?                                       setzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der
                                                                                       Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer
(1) Die Beiträge zu Ihrer VPV Risiko-Lebensversicherung können                         mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müs-
    Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjähr-                     sen wir Sie ebenfalls hinweisen.
    lich oder jährlich (laufende Beiträge) zahlen.                                 (6) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nach-
(2) Den ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) müssen Sie unver-                           zahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist.
    züglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Ver-                   Nachzahlen können Sie nur
    trages zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten,                        • innerhalb eines Monats nach der Kündigung
    im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.                            • oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung
    Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Be-                            verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach
    ginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Die Versi-                           Fristablauf.
    cherungsperiode umfasst entsprechend der Zahlungsweise                             Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung
    einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr bzw. ein Jahr.                       unwirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungs-
(3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum                        fälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der
    Fälligkeitstag (siehe Abs. 2) alles getan haben, damit der Bei-                    Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter
    trag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von                         Versicherungsschutz.
    einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgen-
    dem Fall als rechtzeitig:
    • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden                       § 13
         und                                                                       Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen oder
    • der Kontoinhaber hat einer berechtigten Einziehung                           kündigen?
         nicht widersprochen.
    Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht                    Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung
    einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn                    (1) Sie können jederzeit in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papier-
    sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt.                        form oder E-Mail) verlangen, zum Schluss der laufenden Versi-
    Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht                          cherungsperiode (siehe § 11 Abs. 2 Satz 3) von der Beitrags-
    eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die                           zahlungspﬂicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen wir
    Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.                          die vereinbarte Versicherungssumme auf eine beitragsfreie
(4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zahlen.                    Summe herab. Diese wird nach folgenden Gesichtspunkten
(5) Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche Vereinba-                     berechnet:
    rung mit uns erforderlich.                                                         • nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
(6) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitrags-                             mit den Rechnungsgrundlagen für die Beitragskalkulation
    rückstände verrechnen.                                                             • für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
                                                                                   (2) Das zur Bildung der beitragsfreien Summe zur Verfügung
                                                                                       stehende Kapital berechnet sich wie folgt:
§ 12                                                                                   Das bei der Berechnung der beitragsfreien Summe zugrun-
Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig                                de liegende Deckungskapital (Das Deckungskapital bilden wir, um
zahlen?                                                                                zu jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz gewährleisten zu können.)
                                                                                       wird auf Basis des Beitrags vor Verrechnung der Überschuss-
Erster Beitrag                                                                         beteiligung ermittelt.
(1) Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, kön-                         Das Deckungskapital der Versicherung mindert sich um
    nen wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Ver-                         • rückständige Beiträge und
    trag zurücktreten. In diesem Fall können wir von Ihnen die                         • einen Abzug.

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Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL /A6GP (01.2025)                                                               6

    Nähere Informationen zur Höhe des Abzugs können Sie den                            wendungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere
    vorvertraglichen Informationen (der Garantiewerttabelle im                         die Verwaltungskosten.
    Dokument „Vorschlag“) oder Ihrem Versicherungsschein                               Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten
    (Tabelle der Garantiewerte) entnehmen.                                             sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwal-
    Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist                           tungskosten können Sie den vorvertraglichen Informationen
    im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug                              (dem Dokument „Vorschlag“ bzw. dem Dokument „Infor-
    für angemessen, weil mit ihm die Veränderung der Risiko-                           mationsblatt zu Versicherungsprodukten“) entnehmen.
    lage des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen                      (2) Wir wenden auf Ihren Vertrag die Berechnungsmethode
    wird. Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vorge-                             nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies
    nommene Abzug in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen                            bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Deckung der Ab-
    muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns                              schluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch
    nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht                           nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im
    gerechtfertigt ist, entfällt er.                                                   Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der
(3) Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, kann das                              jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetz-
    für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertra-                          lichen Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstel-
    ges sind wegen der Finanzierung von Abschluss- und                                 lung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist
    Vertriebskosten (siehe § 14) keine Mittel für die Bildung                          nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der
    einer beitragsfreien Versicherungssumme vorhanden.                                 Summe aller Prämien beschränkt.
    Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten                            (3) Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslauf-
    Risikobeiträge und der Stornoabzüge (siehe Abs. 2) ge-                             zeit verteilt.
    messen an den gezahlten Beiträgen keine oder nur ge-                           (4) Die beschriebene Kostenﬁnanzierung hat zur Folge, dass
    ringe Mittel für die Bildung einer beitragsfreien Versi-                           in der Anfangszeit Ihres Vertrages keine oder nur geringe
    cherungssumme zur Verfügung. Nähere Informationen                                  Beträge zur Bildung der beitragsfreien Versicherungssumme
    zur beitragsfreien Versicherungssumme und ihrer Höhe                               vorhanden sind (siehe § 13). Nähere Informationen zu den
    können Sie der Tabelle entnehmen, die Ihrem Versiche-                              beitragsfreien Versicherungssummen sowie zu ihren jewei-
    rungsschein beigefügt ist.                                                         ligen Höhen können Sie der Tabelle entnehmen, die Ihrem
(4) Erreicht die nach Abs. 1 und 2 zu berechnende beitragsfreie                        Versicherungsschein beigefügt ist.
    Versicherungssumme den Mindestbetrag von 5.000 € nicht,
    erstatten wir das zur Bildung der beitragsfreien Summe zu-
    grunde liegende Deckungskapital, und der Vertrag endet.                        § 15
    Das Deckungskapital der Versicherung mindert sich dabei um                     Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Na-
    • rückständige Beiträge und                                                    mens?
    • einen Abzug.
    Nähere Informationen zur Höhe des Abzugs können Sie den                        (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüg-
    vorvertraglichen Informationen (der Garantiewerttabelle im                         lich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Anderenfalls kön-
    Dokument „Vorschlag“) oder Ihrem Versicherungsschein                               nen für Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine
    (Tabelle der Garantiewerte) entnehmen.                                             an Sie zu richtende Erklärung (z. B. Setzen einer Zahlungsfrist)
    Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im                        mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte An-
    Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für                             schrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei
    angemessen, weil mit ihm die Veränderung der Risikola-                             Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zu-
    ge des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen                            gegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag für Ihren
    wird. Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vorge-                             Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Nie-
    nommene Abzug in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen                            derlassung verlegt haben.
    muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns                          (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. 1 entsprechend.
    nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht
    gerechtfertigt ist, entfällt er.
                                                                                   § 16
Kündigung                                                                          Welche weiteren Auskunftspﬂichten haben Sie?
(5) Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie Ihren Ver-
    trag jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperi-                    (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,
    ode (siehe § 11 Abs. 2 Satz 3) in Textform (in lesbarer Form, z. B.                Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen
    Papierform oder E-Mail) kündigen.                                                  und Daten zu Ihrem Vertrag verpﬂichtet sind, müssen Sie
(6) Mit Ihrer Kündigung wandelt sich Ihre Risiko-Lebensversiche-                       uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Un-
    rung in eine beitragsfreie Versicherung gemäß Abs. 1 bis 4 um.                     terlagen
                                                                                       • bei Vertragsabschluss,
Keine Beitragsrückzahlung                                                              • bei Änderung nach Vertragsabschluss oder
(7) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.                           • auf Nachfrage
                                                                                       unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) zur Verfügung stel-
                                                                                       len. Sie sind auch zur Mitwirkung verpﬂichtet, soweit der
§ 14                                                                                   Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben,
Wie werden die Kosten Ihres Vertrages ﬁnanziert?                                       für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
                                                                                   (2) Notwendige Informationen im Sinne von Abs. 1 sind bei-
(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ih-                         spielsweise Umstände, die für die Beurteilung
    ren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und                       • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
    Vertriebskosten sowie um übrige Kosten.                                            • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rech-
    Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe-                                   te an Ihrem Vertrag haben und
    sondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermitt-                         • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers
    ler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten                          maßgebend sein können.
    die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der                             Dazu zählen insbesondere die deutsche und ausländische(n)
    Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen-                             steuerliche(n) Identiﬁkationsnummer(n), das Geburtsdatum,
    hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeauf-                            der Geburtsort und der Wohnsitz. Welche Umstände dies
                                                                                       nach derzeitiger Gesetzeslage im Einzelnen sind, können Sie

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Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL /A6GP (01.2025)                                                           7

    den beigefügten Steuerinformationen entnehmen.                                 § 20
(3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten                             An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal
    und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfü-                         nicht zufrieden sind?
    gung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden
    gesetzlichen Verpﬂichtung melden wir Ihre Vertragsda-                          (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind
    ten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuer-                              oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von
    behörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuer-                             Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen ins-
    liche Ansässigkeit im Ausland besteht.                                             besondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten of-
(4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspﬂichten gemäß Abs. 1                               fen.
    und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht
    zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfül-                      Versicherungsombudsmann
    lung unserer gesetzlichen Pﬂichten notwendigen Infor-                          (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om-
    mationen zur Verfügung gestellt haben.                                             budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie
                                                                                       derzeit wie folgt:
                                                                                       Versicherungsombudsmann e.V.
§ 17                                                                                   Postfach 080632
Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung                                   10006 Berlin
stellen?                                                                               E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
                                                                                       Internet: www.versicherungsombudsmann.de
(1) In folgenden Fällen können wir Ihnen pauschal zusätzliche                          Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige
    Kosten gesondert in Rechnung stellen:                                              und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel-
    • Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs-                           le. Wir haben uns verpﬂichtet, an dem Schlichtungsverfah-
        schein,                                                                        ren teilzunehmen.
    • schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von Beiträgen,                    (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B.
    • Rückläufer im Lastschriftverfahren,                                              über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben,
    • Durchführung von Vertragsänderungen, die unsere Zu-                              können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an die
        stimmung erfordern,                                                            Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre
    • Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen,                                  Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versi-
    • Adressermittlung,                                                                cherungsombudsmann weitergeleitet.
    • Teilung Ihres Vertrages im Rahmen eines Versorgungs-
        ausgleichs.                                                                Versicherungsaufsicht
(2) Wir orientieren uns bei der Bemessung der Pauschale an                         (4) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
    dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand. Sofern Sie                            Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
    uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegen-                            auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht
    den Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutref-                           wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der
    fen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen, dass                       Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
    die Pauschale in Ihrem Fall der Höhe nach wesentlich niedri-                       sicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
    ger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt. Die                      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    aktuelle Höhe der von uns erhobenen Kosten können Sie                              Sektor Versicherungsaufsicht
    den vorvertraglichen Informationen (dem Dokument „Vor-                             Graurheindorfer Straße 108
    schlag“) entnehmen.                                                                53117 Bonn
                                                                                       E-Mail: poststelle@baﬁn.de
                                                                                       Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und
§ 18                                                                                   einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Welches Recht ﬁndet auf Ihren Vertrag Anwendung?
                                                                                   Rechtsweg
Auf Ihren Vertrag ﬁndet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-                      (5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
land Anwendung.                                                                        schreiten.

                                                                                   Unser Beschwerdemanagement
§ 19                                                                               (6) Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns
Wo ist der Gerichtsstand?                                                              wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu
                                                                                       zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
(1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zu-
    ständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag                      per Post:
    zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Ge-                         VPV Versicherungen
    richt, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren                       Postfach 31 17 55
    Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der                            70477 Stuttgart
    Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie
    eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig,                      telefonisch:
    in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ha-                        07 11/13 91 63 99
    ben.
(2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Ge-                            per Mail:
    richt erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn                          meine.Beschwerde@vpv.de
    Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen
    Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person
    sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz               § 21
    oder Ihre Niederlassung haben.                                                 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
(3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnli-
    chen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem                       (1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
    Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unse-                       weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
    ren Sitz haben.                                                                    keit der übrigen Bestimmungen nicht.

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Allgemeine Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung nach Tarif A6GL /A6GP (01.2025)   8

(2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen
    durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands-
    kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden,
    können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue
    Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra-
    ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
    trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
    Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
    eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege-
    lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags-
    ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen
    berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue
    Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit-
    geteilt worden sind, Vertragsbestandteil.

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Allgemeine Bedingungen für den vorläuﬁgen Versicherungsschutz (01.2025)                                                                     1


Allgemeine Bedingungen für den vorläuﬁgen Versicherungsschutz

§1      Welche Leistungen umfasst der vorläuﬁge Versicherungsschutz?                                                                        1
§2      Unter welchen Voraussetzungen besteht der vorläuﬁge Versicherungsschutz?                                                            1
§3      Wann beginnt und endet der vorläuﬁge Versicherungsschutz?                                                                           1
§4      In welchen Fällen besteht kein vorläuﬁger Versicherungsschutz?                                                                      1
§5      Was kostet der vorläuﬁge Versicherungsschutz?                                                                                       2
§6      Wie ist das Verhältnis zum beantragten Vertrag und wer erhält die Leistungen
        aus dem vorläuﬁgen Versicherungsschutz?                                                                                             2
§7      Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?                                                                                        2


§1                                                                         b) der erste Versicherungsbeitrag bezahlt wurde oder uns eine
Welche Leistungen umfasst der vorläuﬁge Versicherungs-                        Ermächtigung zum Beitragseinzug erteilt worden ist.
schutz?                                                                    c) Sie das Zustandekommen des Vertrages nicht von einer be-
                                                                              sonderen Bedingung abhängig gemacht haben;
(1) Der vorläuﬁge Versicherungsschutz umfasst Leistungen bei               d) der Antrag nicht von den von uns angebotenen Tarifen oder
    • Tod oder                                                                Bedingungen abweicht;
    • Berufsunfähigkeit                                                    e) die versicherte Person bei Unterzeichnung des Antrags das
    der versicherten Person (das ist die Person, auf deren Leben bzw.         70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
    Berufsfähigkeit die Versicherung abgeschlossen wird), sofern Ihr be-
    antragter Vertrag diese Leistungen beinhaltet. Die Höhe die-
    ser Leistungen richtet sich nach den bei Zustandekommen                §3
    des Vertrages versicherten Leistungen.                                 Wann beginnt und endet der vorläuﬁge Versicherungs-
(2) Aufgrund des vorläuﬁgen Versicherungsschutzes zahlen wir               schutz?
    bei Tod der versicherten Person höchstens 125.000 €.
(3) Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine                (1) Der vorläuﬁge Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag, an
    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beantragt und wird                   dem Ihr Antrag bei uns eingeht.
    die versicherte Person während der Dauer des vorläuﬁgen                (2) Der vorläuﬁge Versicherungsschutz endet, wenn
    Versicherungsschutzes berufsunfähig, so gilt:                              a) der Versicherungsschutz aus dem abgeschlossenen Ver-
    a) Eine Berufsunfähigkeitsrente oder eine vereinbarte So-                     trag beginnt;
        fortleistung zahlen wir nur, wenn uns die Berufsunfä-                  b) der Vertrag durch eine Ablehnung von uns nicht zustan-
        higkeit innerhalb von drei Monaten nach ihrem Eintritt                    de gekommen ist;
        gemeldet wurde.                                                        c) Sie Ihren Antrag angefochten oder zurückgenommen
    b) Die Leistungen aus der Beitragsbefreiung bei Berufsun-                     haben;
        fähigkeit erbringen wir nur, wenn die Hauptversicherung                d) der Einzug des ersten Beitrags aus von Ihnen zu vertre-
        zustande gekommen ist.                                                    tenden Gründen nicht möglich war oder dem Einzug wi-
    c) Die Beitragsbefreiung für die Hauptversicherung gilt                       dersprochen worden ist.
        höchstens für einen Jahresbeitrag von 10.000 €.
    d) Wir zahlen die mit Ihnen vereinbarte Berufsunfähigkeits-
        rente laut Versicherungsantrag, höchstens jedoch eine              §4
        Rente von 15.000 € jährlich. Wenn Sie eine garantierte             In welchen Fällen besteht kein vorläuﬁger Versicherungs-
        Rentensteigerung vereinbart haben, erfolgt die Erhö-               schutz?
        hung bis zu einer Rente von höchstens 15.000 € jährlich.
    e) Wir zahlen die mit Ihnen vereinbarte Sofortleistung laut            (1) Wir leisten nicht für Versicherungsfälle aufgrund von Ursachen,
        Versicherungsantrag, höchstens jedoch 15.000 €.                        • nach denen bei Beantragung der Versicherung gefragt
    f) Wenn Sie eine Karenzzeit beantragt haben, gilt diese                        wurde und
        auch für den vorläuﬁgen Versicherungsschutz.                           • wenn diese Ursachen der versicherten Person vor Unter-
    g) Die Leistungen bei Berufsunfähigkeit enden spätestens                       zeichnung des Antrags bekannt waren.
        mit Ablauf der für die Berufsunfähigkeitsversicherung                  Dies gilt auch, wenn diese Ursachen im Antrag angegeben
        oder Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beantrag-                   wurden. Diese Einschränkung entfällt, wenn diese Ursachen
        ten Leistungsdauer.                                                    für den Eintritt des Versicherungsfalls nur mitursächlich sind.
(4) Die Begrenzungen der Leistungshöhen aus dem vorläuﬁgen                 (2) Bei Selbsttötung der versicherten Person leisten wir nicht.
    Versicherungsschutz (siehe Abs. 2 und 3) gelten, wenn meh-                 Wir leisten jedoch, wenn uns nachgewiesen wird, dass sich
    rere Anträge für dieselbe versicherte Person bei uns gestellt              die versicherte Person in einem die freie Willensbestimmung
    worden sind, für alle Anträge zusammen. Dabei rechnen wir                  ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistes-
    Leistungen bei Tod oder Berufsunfähigkeit, die aus weite-                  tätigkeit selbst getötet hat.
    ren bei uns auf dieselbe versicherte Person abgeschlossenen            (3) Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem und mit-
    Verträgen fällig werden, an.                                               telbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder
                                                                               inneren Unruhen, soweit die versicherte Person auf Seiten
                                                                               der Unruhestifter teilgenommen hat, leisten wir nicht.
§2                                                                         (4) Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem oder mit-
Unter welchen Voraussetzungen besteht der vorläuﬁge                            telbarem Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von
Versicherungsschutz?                                                           atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder dem
                                                                               vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von
Voraussetzung für den vorläuﬁgen Versicherungsschutz ist, dass                 radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen leisten
a) der beantragte Versicherungsbeginn nicht später als zwei                    wir nicht.
   Monate nach der Unterzeichnung des Antrags liegt;

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Allgemeine Bedingungen für den vorläuﬁgen Versicherungsschutz (01.2025)   2

(5) Erbringen wir in den genannten Fällen (Abs. 1 bis 4) keine
    Leistung und kommt der Vertrag nicht zustande, so erstat-
    ten wir bereits gezahlte Beiträge zurück.


§5
Was kostet der vorläuﬁge Versicherungsschutz?

(1) Für den vorläuﬁgen Versicherungsschutz erheben wir zwar
    keinen besonderen Beitrag, erbringen wir aber Leistungen
    aus dem vorläuﬁgen Versicherungsschutz, behalten wir ei-
    nen Beitrag ein. Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag ist dies
    der einmalige Beitrag, bei laufender Beitragszahlung der
    Beitrag für eine Versicherungsperiode.
(2) Ist die Leistung aus dem vorläuﬁgen Versicherungsschutz
    geringer als die beantragte Leistung (siehe § 1 Abs. 2 bis 4),
    so behalten wir nur den Beitrag ein, der sich für einen Ver-
    trag mit dieser geringeren Leistung ergeben würde. Bereits
    gezahlte Beträge rechnen wir an.


§6
Wie ist das Verhältnis zum beantragten Vertrag und wer
erhält die Leistungen aus dem vorläuﬁgen Versicherungs-
schutz?

(1) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist,
    ﬁnden die Bedingungen für den beantragten Vertrag An-
    wendung, einschließlich der Bedingungen für eingeschlos-
    sene Zusatzversicherungen. Dies gilt insbesondere für die
    dort enthaltenen Einschränkungen und Ausschlüsse.
(2) Haben Sie bei der Antragstellung bestimmt, wer die Leis-
    tung erhalten soll (Bezugsrecht), gilt dies auch für Leistun-
    gen aus dem vorläuﬁgen Versicherungsschutz.


§7
Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?

(1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
    weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
    keit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen
    durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands-
    kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden,
    können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue
    Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra-
    ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
    trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
    Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
    eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege-
    lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags-
    ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen
    berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue
    Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit-
    geteilt worden sind, Vertragsbestandteil.

[Seite 22]
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025)                                                                     1


Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

§1       Welche Leistungen erbringen wir bei Berufsunfähigkeit?                                                                                    1
§2       Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?                                                                                    2
§3       Welche Leistung erbringen wir bei Arbeitsunfähigkeit, sofern Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit vereinbart haben?                    3
§4       Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?                                                                                   4
§5       In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?                                                                             4
§6       Was ist zu beachten, wenn eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit verlangt wird?                                                            5
§7       Was ist zu beachten, wenn eine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit verlangt wird?                                                           5
§8       Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspﬂicht ab?                                                                             6
§9       Was gilt nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit?                                                                                          6
§ 10     Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspﬂichten im Rahmen der Nachprüfung?                                                          6
§ 11     Welche Besonderheiten gelten bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepﬂicht?                                                     7
§ 12     Welche Besonderheiten gelten für die Überschussbeteiligung?                                                                               7
§ 13     Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?                                                                                             8
§ 14     Wie werden die Kosten Ihrer Zusatzversicherung ﬁnanziert?                                                                                 9
§ 15     Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Änderung der beruﬂichen Tätigkeit?                                                               9
§ 16     Wann kann der Beitrag angepasst werden?                                                                                                   9
§ 17     Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?                                                                                             10


§1                                                                                  siko-Lebensversicherung Premium oder eine VPV Plus-Rente
Welche Leistungen erbringen wir bei Berufsunfähigkeit?                              abgeschlossen, so gilt:
                                                                                    Ist die versicherte Person berufsunfähig im Sinne dieser Be-
(1) Wird die versicherte Person (das ist die Person, die wir bezüglich              dingungen (siehe § 2) und nimmt sie deswegen während der
    der im Versicherungsvertrag abgedeckten Risiken absichern) während              Leistungsdauer auf eigene Kosten freiwillig an einer Rehabili-
    der Versicherungsdauer dieser Zusatzversicherung berufs-                        tationsmaßnahme teil, bezahlen wir die Rehabilitationskosten
    unfähig (siehe § 2), so erbringen wir je nach Art des Tarifs                    bis zu 2.000 €. Voraussetzung ist, dass die Rehabilitations-
    folgende Leistungen.                                                            maßnahme geeignet ist, zu einer schnelleren Wiederher-
    Die Art Ihres Tarifs und Ihre weiteren individuellen Vertrags-                  stellung der Berufsfähigkeit beizutragen. Auf Ihren Wunsch
    daten sind im Versicherungsschein angegeben.                                    prüfen wir vor Durchführung der Rehabilitationsmaßnahme
    a) Tarif ABB: Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit                           gerne, ob wir eine entsprechende Eignung anerkennen.
         Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspﬂicht für die                    Die Rehabilitationshilfe kann mehrmals in Anspruch genom-
         Hauptversicherung, längstens für die vereinbarte Leis-                     men werden. Wir zahlen für alle bei uns auf die versicherte
         tungsdauer.                                                                Person abgeschlossenen Verträge insgesamt jedoch höchs-
    b) Tarif ABR: Rente bei Berufsunfähigkeit                                       tens bis zu 2.000 € für alle Maßnahmen.
         Wir zahlen die Berufsunfähigkeitsrente, längstens für die
         vereinbarte Leistungsdauer.                                             Unsere Leistung bei Wiedereingliederung
    c) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspﬂicht für die                   (5) Haben Sie als Hauptversicherung einen VPV Zukunfts-
         Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.                                      planKomfort, einen VPV ZukunftsplanPlus, ein VPV Green Invest,
    Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen                        eine VPV Risiko-Lebensversicherung Premium oder eine
    Versicherungsschutz besteht. Mit Leistungsdauer wird der                         VPV Plus-Rente abgeschlossen und eine Berufsunfähigkeits-
    Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ende eine anerkannte                          rente mitversichert, so gilt:
    Leistung längstens erbracht wird.                                                Wenn wir die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht
                                                                                     mehr leisten, weil die versicherte Person tatsächlich eine
Garantierte Rentensteigerung                                                         andere Tätigkeit als bei Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit
(2) Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung vereinbart ha-                        ausübt, die ihrer Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfä-
    ben, erhöht sich die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente im                      higkeit entspricht (siehe § 2 Abs. 1 bis 3), zahlen wir als Wie-
    Versicherungsfall jeweils jährlich zu Beginn des Versiche-                       dereingliederungshilfe einen einmaligen Betrag in Höhe der
    rungsjahres um den im Versicherungsschein vereinbarten                           sechsfachen monatlichen Berufsunfähigkeitsrente, maximal
    Prozentsatz, gemessen an der zuletzt gezahlten Berufsunfä-                       jedoch 10.000 €.
    higkeitsrente. Die erste Erhöhung erfolgt zu Beginn des Ver-                     Diese Wiedereingliederungshilfe zahlen wir nur, wenn die
    sicherungsjahres, das auf den Beginn unserer Leistungspﬂicht                     verbleibende vertraglich vereinbarte Leistungsdauer für die
    folgt. Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ende unserer Leis-                        Berufsunfähigkeitsrente zu dem Zeitpunkt, zu dem wir unse-
    tungspﬂicht. Falls eine garantierte Rentensteigerung erbracht                    re Leistungen einstellen, noch mindestens ein Jahr beträgt.
    wurde, werden diese Erhöhungen mit dem Ende des Versi-                           Wenn bei der versicherten Person innerhalb von sechs Monaten
    cherungsfalls wieder auf null gesetzt. Bei erneuter Berufsun-                    erneut eine Berufsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein-
    fähigkeit beginnen die Steigerungen wieder von Neuem.                            tritt, verrechnen wir im Fall der Anerkennung unserer Leistungs-
                                                                                     pﬂicht die Einmalzahlung mit den Berufsunfähigkeitsrenten.
Sofortleistung                                                                       Die Wiedereingliederungshilfe können Sie während der Ver-
(3) Wenn Sie eine Sofortleistung vereinbart haben, zahlen wir                        sicherungsdauer mehrmals erhalten, wenn die Vorausset-
    eine einmalige Leistung in Höhe der vereinbarten Berufsunfä-                     zungen jeweils erneut erfüllt sind und Versicherungsschutz
    higkeits-Jahresrente, wenn die versicherte Person zum ersten                     besteht. Tritt erneut Berufsunfähigkeit aufgrund derselben
    Mal berufsunfähig wird. Im letzten Jahr vor Ablauf der Versi-                    Ursache ein, zahlen wir die Wiedereingliederungshilfe je-
    cherungsdauer zahlen wir für jeden verbleibenden Monat ein                       doch nicht nochmals.
    Zwölftel der vereinbarten Berufsunfähigkeits-Jahresrente.
                                                                                 Unsere Leistung wegen Umorganisation bei Selbstständi-
Unsere Leistung bei Rehabilitationsmaßnahmen                                     gen und Freiberuﬂern
(4) Haben Sie als Hauptversicherung einen VPV ZukunftsplanKomfort,               (6) Haben Sie als Hauptversicherung einen VPV Zukunfts-
    einen VPV ZukunftsplanPlus, ein VPV Green Invest, eine VPV Ri-                   planKomfort, einen VPV ZukunftsplanPlus, ein VPV Green Invest,

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Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025)                                                                            2

    eine VPV Risiko-Lebensversicherung Premium oder eine                         (11) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung en-
    VPV Plus-Rente abgeschlossen und eine Berufsunfähigkeits-                         det, wenn
    rente mitversichert, so gilt:                                                     • Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen (siehe
    Wenn wir bei Selbstständigen und Freiberuﬂern die verein-                             § 2) nicht mehr vorliegt,
    barte Berufsunfähigkeitsrente nur deshalb nicht leisten, weil                     • die versicherte Person stirbt oder
    die Umorganisation zumutbar ist (siehe § 2 Abs. 4), zah-                          • die vereinbarte Leistungsdauer abläuft, jedoch
    len wir als Umorganisationshilfe einen einmaligen Betrag in                       • spätestens mit dem Rentenzahlungsbeginn der Alters-
    Höhe der sechsfachen monatlichen Berufsunfähigkeitsrente,                             rente aus der Hauptversicherung.
    maximal jedoch 10.000 €.                                                     (12) Bis zur Entscheidung über die Leistungspﬂicht müssen Sie die
    Diese Umorganisationshilfe zahlen wir nur, wenn die ver-                          Beiträge in voller Höhe weiter entrichten; wir werden diese
    bleibende vertraglich vereinbarte Leistungsdauer für die Be-                      jedoch bei Anerkennung der Leistungspﬂicht zurückzahlen.
    rufsunfähigkeitsrente zu dem Zeitpunkt, zu dem wir unsere                    (13) Bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspﬂicht
    Leistungen erstmalig ablehnen, weil die versicherte Person                        können die während dieses Zeitraums fälligen Beiträge zins-
    ihren Arbeitsplatz und Tätigkeitsbereich in zumutbarer Wei-                       los gestundet werden. Sie müssen diese Stundung beantra-
    se umorganisieren (siehe § 2 Abs. 4) kann, noch mindestens                        gen. Wir werden in diesem Fall eine schriftliche Vereinba-
    ein Jahr beträgt.                                                                 rung über die Stundung mit Ihnen schließen.
    Tritt bei der versicherten Person innerhalb von sechs Monaten                     Im Falle einer Leistungsablehnung können Sie die gestunde-
    erneut eine Berufsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein,                     ten Beiträge in Form einer einmaligen Zahlung oder in Raten
    verrechnen wir im Fall der Anerkennung unserer Leistungs-                         zurückzahlen. Die Ratenzahlung erfolgt in diesem Fall über
    pﬂicht die Einmalzahlung mit den Berufsunfähigkeitsrenten.                        einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten.
    Die Umorganisationshilfe können Sie mehrmals erhalten,                       (14) Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
    wenn die Voraussetzungen jeweils erneut erfüllt sind und                     (15) Renten zahlen wir monatlich im Voraus.
    Versicherungsschutz besteht. Tritt erneut Berufsunfähigkeit                  (16) Bei der Berechnung der garantierten Leistungen verwenden
    aufgrund derselben Ursache ein, zahlen wir die Umorgani-                          wir unter anderem unternehmensindividuelle geschlechts-
    sationshilfe jedoch nicht nochmals.                                               neutrale Annahmen zum Eintritt des versicherten Risikos
                                                                                      sowie einen Rechnungszins von 1,00 %.
Unterstützung während der Anwartschafts- und Leistungs-                          (17) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung
phase                                                                                 ergeben (siehe § 12).
(7) Wenn Sie eine Leistung beantragen möchten, unterstützen wir
    Sie auf Ihren Wunsch gerne telefonisch oder persönlich dabei
    • wie Sie eine Leistung beantragen,                                          §2
    • welche Unterlagen Sie uns einreichen müssen und                            Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?
    • wie Sie die Berufsunfähigkeit oder Pﬂegebedürftigkeit
        nachweisen können.                                                       Berufsunfähigkeit
    Außerdem informieren wir Sie auf Wunsch detailliert, wie                     (1) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person in-
    wir die Leistung prüfen und wann wir über die Leistung ent-                      folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls (d.h.
    scheiden.                                                                       ein Verfall der Kräfte liegt bereits dann vor, wenn dieser dem Alter des
    Wir unterstützen und beraten Sie auf Ihren Wunsch außerdem                      Versicherten entspricht), die ärztlich nachzuweisen sind, vo-
    • bei Fragen zu einer Rehabilitation (medizinisch und be-                        raussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen ihre
        rufskundlich) und                                                            zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeübten
    • bei der Koordination von Maßnahmen zur Wiedereinglie-                          beruﬂichen Tätigkeiten nicht mehr zu mindestens 50 % aus-
        derung.                                                                      üben kann und sie keine beruﬂiche Tätigkeit konkret ausübt,
                                                                                     zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der
Weitere Regelungen zu unseren Leistungen                                             Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
(8) Sie müssen uns die Berufsunfähigkeit bzw. die Inanspruch-                    (2) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate unun-
     nahme von Leistungen gemäß Abs. 4 bis 7 in Textform (in                         terbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfte-
     lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) mitteilen.                         verfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, zu mindestens 50 %
(9) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung                             außerstande gewesen, ihre zuletzt ohne gesundheitliche Be-
     entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähig-                       einträchtigung ausgeübten beruﬂichen Tätigkeiten auszu-
     keit eingetreten ist.                                                           üben und übt sie keine beruﬂiche Tätigkeit konkret aus, zu
     Im Fall einer vereinbarten Karenzzeit (Die Karenzzeit beginnt mit               der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage
     Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.) ent-          ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, so gilt
     steht der Anspruch auf die Rentenzahlung erst mit Ablauf                        dieser Zustand von Anfang an als Berufsunfähigkeit.
     des Monats, in dem die Karenzzeit endet. Voraussetzung                      (3) Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Lebensstellung
     für das Entstehen des Anspruchs auf die Berufsunfähigkeits-                     in ﬁnanzieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt
     rente ist in diesem Fall, dass die versicherte Person bis zum                   der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat. Die
     Ablauf der Karenzzeit ununterbrochen berufsunfähig im                           dabei zumutbare Einkommensreduzierung werden wir in je-
     Sinne dieser Bedingungen war und auch noch nach Ende                            dem Einzelfall gesondert ermitteln, begrenzen sie nach oben
     der Karenzzeit berufsunfähig ist. Die Beitragszahlungspﬂicht                    hin jedoch auf 20 % des vor Eintritt der gesundheitlichen
     entfällt unabhängig von der Vereinbarung einer etwaigen                         Beeinträchtigung erzielten jährlichen Bruttoeinkommens.
     Karenzzeit bereits zum Ablauf des Monats, in dem die versi-                     Wird im Rahmen der höchstrichterlichen Rechtsprechung
     cherte Person berufsunfähig geworden ist.                                       ein niedrigerer Prozentsatz als im Regelfall unzumutbare
     Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Karenzzeit und                       Einkommensreduzierung festgelegt, wenden wir diesen zu
     tritt innerhalb von 36 Monaten danach erneut eine Berufs-                       Ihren Gunsten an. Statt des jährlichen Bruttoeinkommens ist
     unfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein, werden bereits                      bei Selbstständigen und Freiberuﬂern der Gewinn vor Steu-
     zurückgelegte Karenzzeiten angerechnet.                                         ern entscheidend.
(10) Ist in Ihrem Vertrag vereinbart, dass die Versicherungsdauer                (4) Bei Selbstständigen und Freiberuﬂern setzt Berufsunfähig-
     früher als die Leistungsdauer endet, und tritt die Berufsun-                    keit zusätzlich voraus, dass diese ihren Arbeitsplatz sowie
     fähigkeit vor dem Ende der Versicherungsdauer ein, so gilt:                     ihren Tätigkeitsbereich nicht in zumutbarer Weise umorga-
     Wir erbringen die vereinbarten Leistungen auch dann, wenn                       nisieren können.
     uns die Berufsunfähigkeit erst nach dem Ende der Versiche-                      Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie
     rungsdauer mitgeteilt wurde.                                                    • wirtschaftlich zweckmäßig ist,

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Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025)                                                                     3

    •   vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person                          und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf
        aufgrund ihres maßgeblichen Einﬂusses auf die Geschi-                         des täglichen Lebens voraussichtlich für mindestens sechs
        cke des Unternehmens realisiert werden kann,                                  Monate täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.
    • keinen erheblichen Kapitalaufwand erfordert und                            (11) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate ununter-
    • eine Beeinträchtigung der bisherigen Lebensstellung                             brochen mit mindestens drei Pﬂegepunkten (siehe Abs. 12)
        nicht eintritt.                                                               pﬂegebedürftig gewesen und deswegen täglich gepﬂegt
    Wir verzichten in folgenden Fällen auf die Prüfung der Um-                        worden, gilt dieser Zustand und dessen Fortdauer von Be-
    organisation:                                                                     ginn an als Berufsunfähigkeit infolge Pﬂegebedürftigkeit.
    • Der Betrieb hatte im letzten Jahr vor Eintritt der Berufs-                      Die Pﬂegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.
        unfähigkeit durchgehend weniger als fünf Mitarbeiter                     (12) Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pﬂegefalls ist die
        beschäftigt. Zu den fünf Mitarbeitern zählen nur aus-                         Art und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe durch
        oder angelernte Angestellte. Auszubildende, Praktikanten                      eine andere Person. Bei der Bewertung wird die nachstehen-
        oder Werksstudenten bleiben dabei unberücksichtigt.                           de Punktetabelle zugrunde gelegt:
    • Der versicherte Selbstständige oder Freiberuﬂer hat eine                        Die versicherte Person benötigt Hilfe beim
        akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und                          Fortbewegen im Zimmer                                  1 Punkt
        übte vor Eintritt der Berufsunfähigkeit in seiner täglichen                   • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch
        Arbeitszeit mindestens zu 90 % kaufmännische oder or-                              bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Roll-
        ganisatorische Tätigkeiten aus.                                                    stuhls – die Unterstützung einer anderen Person für die
(5) Für Beamte gilt: Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit                              Fortbewegung benötigt.
    in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Be-                     Aufstehen und Zubettgehen                              1 Punkt
    rufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach der Anwen-                          • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit
    dung der Abs. 1 bis 3.                                                                 Hilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in das
(6) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus, gilt:                         Bett gelangen kann.
    Werden später Leistungen wegen einer nach dem Ausschei-                           An- und Auskleiden                                     1 Punkt
    den aus dem Berufsleben eingetretenen Berufsunfähigkeit                           • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch
    beantragt, so ist für die Frage, ob eine Berufsunfähigkeit im                          bei Benutzung krankengerechter Kleidung – sich nicht
    Sinne der Abs. 1 bis 5 vorliegt, der beim Ausscheiden aus                              ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden
    dem Berufsleben ausgeübte Beruf maßgebend.                                             kann.
                                                                                      Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken                 1 Punkt
Berufsunfähigkeit bei Teilzeit                                                        • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch
(7) Reduziert die versicherte Person während der Versicherungs-                            bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trink-
    dauer den zeitlichen Umfang ihrer arbeitsvertraglich verein-                           gefäße – nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen
    barten Vollzeittätigkeit aus anderen als gesundheitlichen                              oder trinken kann.
    Gründen vorübergehend auf eine Teilzeittätigkeit, so legen                        Waschen, Kämmen oder Rasieren                          1 Punkt
    wir für den Zeitraum der Reduzierung, maximal jedoch für                          • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von ei-
    fünf Jahre bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit den                               ner anderen Person gewaschen, gekämmt oder rasiert
    vorherigen zeitlichen Umfang der beruﬂichen Tätigkeit zu-                              werden muss, da sie selbst nicht mehr fähig ist, die dafür
    grunde. Nach Ablauf von fünf Jahren legen wir bei fortbe-                              erforderlichen Körperbewegungen auszuführen.
    stehender Arbeitszeitreduzierung den reduzierten zeitlichen                       Verrichten der Notdurft                                1 Punkt
    Umfang zugrunde.                                                                  • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Un-
                                                                                           terstützung einer anderen Person benötigt, weil sie
Berufsunfähigkeit infolge Infektionsgefahr                                                 - sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann,
(8) Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn eine auf Rechtsvor-                             - ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bett-
    schriften beruhende behördliche Anordnung gemäß § 31                                       schüssel verrichten kann oder weil
    Bundesinfektionsschutzgesetz der versicherten Person ver-                              - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe ent-
    bietet, wegen Infektionsgefahr ihre bisherige beruﬂiche Tä-                                leert werden kann.
    tigkeit auszuüben (vollständiges Tätigkeitsverbot) und die                             Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase,
    versicherte Person keine andere Tätigkeit konkret ausübt, zu                           die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen
    der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage                            Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der
    ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung (siehe Abs. 3)                             Verrichtung der Notdurft keine Pﬂegebedürftigkeit vor.
    entspricht. Das vollständige Tätigkeitsverbot muss sich dabei                (13) Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle
    auf mindestens sechs Monate erstrecken.                                           liegt Berufsunfähigkeit infolge Pﬂegebedürftigkeit auch vor,
                                                                                      wenn die versicherte Person
Berufsunfähigkeit wegen voller Erwerbsminderung                                       • wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Be-
(9) Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person                          hinderung sich oder andere gefährdet und deshalb tägli-
    eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung                               cher Beaufsichtigung bedarf oder
    wegen voller Erwerbsminderung erhält. Dies gilt nur, wenn                         • dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer ande-
    • die versicherte Person die Rente wegen voller Erwerbs-                               ren Person aufstehen kann.
        minderung allein aus medizinischen Gründen erhält und                    (14) Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner hö-
    • die versicherte Person bei Eintritt der vollen Erwerbsmin-                      heren Einstufung. Vorübergehende Besserungen bleiben
        derung mindestens 50 Jahre alt ist und                                        ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung
    • der Vertrag bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung                            gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach drei Mo-
        mindestens seit zehn Jahren besteht.                                          naten noch anhält.
    Für den Begriff der vollen Erwerbsminderung gilt die Deﬁni-
    tion gemäß § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI in der Fassung
    vom 20.04.2007.                                                              §3
                                                                                 Welche Leistung erbringen wir bei Arbeitsunfähigkeit,
Berufsunfähigkeit infolge Pﬂegebedürftigkeit                                     sofern Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit verein-
(10) Berufsunfähigkeit infolge Pﬂegebedürftigkeit liegt vor,                     bart haben?
     wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperver-
     letzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind,                (1) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdau-
     für mindestens drei der in Abs. 12 genannten gewöhnlichen                       er arbeitsunfähig (siehe § 4) und haben Sie Leistungen we-

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Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025)                                                                     4

    gen Arbeitsunfähigkeit vereinbart, so erbringen wir, solange                      ter entrichten; wir werden diese jedoch bei Anerkennung
    die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, folgende Leistungen:                          der Leistungspﬂicht zurückzahlen.
    a) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspﬂicht für die                   (13) Bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspﬂicht
        Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzver-                         wegen Arbeitsunfähigkeit können die während dieses Zeit-
        sicherungen, für insgesamt maximal 24 Monatsbeiträge.                         raums fälligen Beiträge zinslos gestundet werden. Sie müs-
    b) Wir zahlen eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufs-                         sen diese Stundung beantragen. Wir werden in diesem Fall
        unfähigkeitsrente, wenn diese mitversichert ist, insge-                       eine schriftliche Vereinbarung über die Stundung mit Ihnen
        samt maximal 24 Monatsrenten.                                                 schließen.
                                                                                      Im Falle einer Leistungsablehnung können Sie die gestunde-
Garantierte Rentensteigerung                                                          ten Beiträge in Form einer einmaligen Zahlung oder in Raten
(2) Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung vereinbart ha-                         zurückzahlen. Die Ratenzahlung erfolgt in diesem Fall über
    ben, erhöhen sich auch die wegen Arbeitsunfähigkeit fällig                        einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten.
    werdenden Renten um den vereinbarten Prozentsatz (vgl.                       (14) Vertraglich vereinbarte Einschränkungen des Versicherungs-
    § 1 Abs. 2).                                                                      schutzes gelten auch für die Leistungen wegen Arbeitsunfä-
                                                                                      higkeit.
Sofortleistung                                                                   (15) Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
(3) Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 4 begründet keinen An-
    spruch auf eine Sofortleistung.
                                                                                 §4
Weitere Regelungen zu unseren Leistungen bei Arbeitsun-                          Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?
fähigkeit
(4) Sie müssen uns die Arbeitsunfähigkeit bzw. die Inanspruch-                   (1) Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor,
     nahme von Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit gemäß § 4                         wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist:
     in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) mitteilen.         • Die versicherte Person ist seit mindestens sechs Monaten
(5) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung                                ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig und diese Ar-
     wegen Arbeitsunfähigkeit entsteht rückwirkend mit Ablauf                           beitsunfähigkeit besteht fort. Dies wird ärztlich bescheinigt
     des Monats, in dem die Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 4                         (siehe § 7). Mindestens eine Bescheinigung muss von einem
     eingetreten ist.                                                                   Facharzt der entsprechenden Fachrichtung ausgestellt sein.
(6) Wenn wir Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbringen,                           • Die versicherte Person ist seit mindestens vier Mona-
     besteht kein Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitsunfä-                            ten ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig. Dies
     higkeit. Ein gleichzeitiger Bezug von Leistungen wegen Ar-                         wird ärztlich bescheinigt (siehe § 7). Zusätzlich muss
     beitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist ausgeschlossen.                         ein Facharzt der entsprechenden Fachrichtung beschei-
(7) Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit sind auf insgesamt                              nigen, dass die versicherte Person voraussichtlich wei-
     maximal 24 Monate beschränkt. Dies gilt auch, wenn die                             terhin bis zum Ablauf von insgesamt sechs oder mehr
     versicherte Person mehrfach arbeitsunfähig im Sinne die-                           Monaten vollständig arbeitsunfähig sein wird (siehe § 7).
     ser Bedingungen wird. Stellt sich nachträglich heraus, dass                        Die Arbeitsunfähigkeit besteht so lange fort, wie der ver-
     die versicherte Person berufsunfähig war, verrechnen wir                           sicherten Person eine ununterbrochene vollständige Ar-
     die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit mit den im selben                           beitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt wird.
     Zeitraum erbrachten Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit.                    (2) Arbeitsversuche im Rahmen einer ärztlich verordneten stu-
     Dieser Zeitraum fällt nicht unter die längste Leistungsdauer                    fenweisen Wiedereingliederung nach § 74 Sozialgesetzbuch
     wegen Arbeitsunfähigkeit von insgesamt 24 Monaten. Wird                         (SGB) V in der Fassung vom 06.05.2019, stellen keine Unter-
     die versicherte Person erneut arbeitsunfähig, kann sie für                      brechung der Arbeitsunfähigkeit dar.
     diesen Zeitraum erneut Leistungen wegen Arbeitsunfähig-
     keit erhalten.
(8) Der Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit en-                     §5
     det, wenn                                                                   In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlos-
     • Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen nicht                      sen?
          mehr vorliegt (siehe § 4),
     • Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus diesem Vertrag                     Grundsätzlich besteht unsere Leistungspﬂicht unabhängig da-
          erbracht werden,                                                       von, auf welcher Ursache die Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit
     • die versicherte Person stirbt,                                            beruht. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Berufs-
     • die vereinbarte Leistungsdauer dieses Vertrags abläuft                    bzw. Arbeitsunfähigkeit verursacht ist:
          oder                                                                   a) durch vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straf-
     • wir insgesamt 24 Monate Leistungen wegen einer oder                          tat durch die versicherte Person. Fahrlässige Verstöße und
          mehrerer Arbeitsunfähigkeiten erbracht haben.                             Ordnungswidrigkeiten (z. B. im Straßenverkehr) sind von
(9) Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit werden jeweils be-                          diesem Ausschluss nicht betroffen.
     fristet bis zum Ablauf des Monats erbracht, in welchem die                  b) durch folgende von der versicherten Person vorgenommene
     Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person endet. Ab die-                      Handlungen
     sem Zeitpunkt müssen Sie auch die Beitragszahlung wieder                       • absichtliche Herbeiführung von Krankheit,
     aufnehmen.                                                                     • absichtliche Herbeiführung von Kräfteverfall,
(10) Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbringen wir nicht au-                     • absichtliche Selbstverletzung oder
     tomatisch, wenn die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit                        • versuchte Selbsttötung.
     enden. Leistungen wegen Berufsunfähigkeit müssen Sie se-                       Wir werden jedoch leisten, wenn uns nachgewiesen wird,
     parat beantragen. Sie können dies gleichzeitig tun oder zu                     dass die versicherte Person diese Handlungen in einem die
     einem späteren Zeitpunkt.                                                      freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krank-
(11) Wenn wir Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbringen,                        hafter Störung der Geistestätigkeit begangen hat.
     sind wir berechtigt zu prüfen, ob die versicherte Person noch               c) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Ver-
     ununterbrochen arbeitsunfähig ist. Wir können auch prü-                        sicherungsnehmer vorsätzlich die Berufs- bzw. Arbeitsunfä-
     fen, ob die versicherte Person berufsunfähig ist.                              higkeit der versicherten Person herbeigeführt haben.
(12) Bis zur Entscheidung über die Leistungspﬂicht wegen Ar-                     d) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Dies gilt
     beitsunfähigkeit müssen Sie die Beiträge in voller Höhe wei-                   auch, wenn

[Seite 26]
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025)                                                                         5

    •  sich die versicherte Person in Kenntnis der Gefahrenlage                                versicherte Person in Behandlung war, ist oder – so-
       in ein Land begibt, das von kriegerischen Ereignissen be-                               fern bekannt – sein wird,
       troffen ist. Maßstab hierfür sind die Empfehlungen des                             • der Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungs-
       Auswärtigen Amtes.                                                                      träger und sonstiger Versorgungsträger, bei denen
   • die versicherte Person als Mitglied der deutschen Bundes-                                 die versicherte Person ebenfalls Leistungen wegen
       wehr oder anderer staatlich organisierter Kriseneinsatz-                                Berufsunfähigkeit geltend machen könnte,
       kräfte wie z. B. Polizei und Bundespolizei an Friedens-                            • über den derzeitigen Arbeitgeber und frühere Ar-
       missionen mit Mandat der NATO oder UNO teilnimmt.                                       beitgeber der versicherten Person.
       Handelt es sich dabei jedoch um einen rein humanitären                    (2) Für die Rehabilitationshilfe gemäß § 1 Abs. 4 sind uns zu-
       Hilfseinsatz, besteht Versicherungsschutz.                                    sätzlich einzureichen:
   Unsere Leistungen sind nicht ausgeschlossen, wenn die                             • Darstellung der Rehabilitationsmaßnahmen;
   versicherte Person bis zehn Tage nach Beginn der Ereignis-                        • Kostenbelege (amtlich beglaubigte Kopien oder Originale).
   se in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit                         (3) Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche
   kriegerischen Ereignissen berufs- bzw. arbeitsunfähig wird,                       Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie
   denen sie während eines Aufenthalts außerhalb der Bun-                            notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftlichen Ver-
   desrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht                         hältnisse und ihre Veränderungen – verlangen, insbesondere
   aktiv beteiligt war. Die Einschränkung auf zehn Tage entfällt,                    zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen. Wenn sich die ver-
   wenn Gründe bestehen, die die versicherte Person nicht                            sicherte Person im Ausland aufhält, können wir verlangen,
   selbst zu vertreten hat.                                                          dass die Untersuchungen in Deutschland durchgeführt wer-
e) durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Sei-                      den. In diesem Fall übernehmen wir die allgemein üblichen
   ten der Unruhestifter teilgenommen hat.                                           Reise- und Aufenthaltskosten. Unter den üblichen Reise- und
f) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die                        Aufenthaltskosten verstehen wir die Reisekosten gemäß
   Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden, dass zur                        Bahnfahrt 2. Klasse und, falls erforderlich, Flug in der Eco-
   Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde                              nomyclass sowie die Unterbringung in einem 4-Sterne-Hotel.
   oder vergleichbare Behörde tätig wurde. Die Gefährdung                            Auf Untersuchungen in Deutschland können wir verzichten,
   muss dabei zu einer nicht vorhersehbaren Veränderung des                          wenn diese Untersuchungen vor Ort nach den von uns in
   Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungs-                           Deutschland angewendeten Grundsätzen erfolgen.
   grundlagen führen, so dass die Erfüllbarkeit der zugesagten                   (4) Auch bei späterer Einreichung der Unterlagen nach Absatz 1
   Leistungen nicht mehr gewährleistet ist. Dies ist der Fall,                       leisten wir rückwirkend für die nachgewiesene Zeit der Be-
   wenn mehr als 1 ‰ des Versichertenbestandes davon betrof-                         rufsunfähigkeit oder Pﬂegebedürftigkeit (siehe § 2).
   fen ist. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss von einem                     (5) Lässt die versicherte Person operative Behandlungsmaßnah-
   unabhängigen Treuhänder gutachterlich bestätigt werden.                           men, die der untersuchende und behandelnde Arzt anord-
                                                                                     net, um die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu
                                                                                     mindern, nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung
§6                                                                                   der versicherten Leistungen nicht entgegen. Die versicherte
Was ist zu beachten, wenn eine Leistung wegen Berufsun-                              Person ist allerdings aufgrund der allgemeinen gesetzlichen
fähigkeit verlangt wird?                                                             Schadenminderungspﬂicht verpﬂichtet, zumutbaren Anwei-
                                                                                     sungen ihrer Ärzte oder Heilpraktiker zur Besserung ihrer
(1) Wird eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit aus der Berufs-                       gesundheitlichen Verhältnisse Folge zu leisten.
    unfähigkeits-Zusatzversicherung beansprucht, müssen uns                          Zumutbar sind Maßnahmen, die gefahrlos und nicht mit be-
    auf Kosten des Anspruchserhebenden folgende Auskünf-                             sonderen Schmerzen verbunden sind und außerdem sichere
    te, die zur Feststellung unserer Leistungspﬂicht erforderlich                    Aussicht auf Besserung des Gesamtzustandes bieten. Hier-
    sind, gegeben und Nachweise vorgelegt werden:                                    bei handelt es sich um Maßnahmen wie die Verwendung
    a) ein Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten                          von orthopädischen oder anderen Heil- und Hilfsmitteln
        Person;                                                                      (z. B. Tragen von Prothesen, Verwendung von Seh- und Hörhilfen), die
    b) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufs-                     Durchführung von logopädischen Maßnahmen oder das Tra-
        unfähigkeit;                                                                 gen von Stützstrümpfen.
    c) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Per-                 (6) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun-
        son gegenwärtig behandeln, bzw. behandelt oder unter-                        gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versiche-
        sucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und vo-                      rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspﬂicht not-
        raussichtliche Dauer des Leidens der versicherten Person                     wendig sind. Wenn Sie eine der genannten Pﬂichten nicht
        sowie über den Grad der Berufsunfähigkeit oder über                          erfüllen, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht feststel-
        die Pﬂegebedürftigkeit gemäß § 2 Abs. 10 bis 13;                             len können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspﬂich-
    d) eine Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs der                           tig sind. Eine Pﬂichtverletzung kann somit dazu führen, dass
        versicherten Person, deren Stellung und Tätigkeit im                         unsere Leistung nicht fällig wird.
        Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit sowie über                 (7) Die Absätze 1 bis 6 gelten auch, wenn Sie eine Karenzzeit
        danach eingetretene Veränderungen;                                           vereinbart haben.
    e) Angaben über Einkommen aus beruﬂicher Tätigkeit;                          (8) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des
    f) bei Berufsunfähigkeit aufgrund Infektionsgefahr (siehe                        Europäischen Wirtschaftsraumes trägt die empfangsberech-
        § 2 Abs. 8) die behördliche Anordnung im Original oder                       tigte Person die damit verbundene Gefahr und Mehrkosten.
        in amtlich beglaubigter Kopie;
    g) bei Berufsunfähigkeit aufgrund voller Erwerbsminde-
        rung (siehe § 2 Abs. 9) den Bescheid der Deutschen                       §7
        Rentenversicherung über die unbefristete Rente wegen                     Was ist zu beachten, wenn eine Leistung wegen Arbeits-
        voller Erwerbsminderung;                                                 unfähigkeit verlangt wird?
    h) bei Berufsunfähigkeit infolge Pﬂegebedürftigkeit zusätz-
        lich eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung,                 (1) Wird eine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit aus dem Ver-
        die mit der Pﬂege betraut ist, über Art und Umfang der                       trag beansprucht, müssen uns auf Kosten des Anspruchser-
        Pﬂege;                                                                       hebenden ärztliche Bescheinigungen über die Arbeitsunfä-
    i) eine Aufstellung                                                              higkeit gemäß § 4 Abs. 1 vorgelegt werden. Die ärztlichen
        • der Ärzte, Krankenhäuser, Krankenanstalten, Pﬂe-                           Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen in Ihrer Form
            geeinrichtungen und Pﬂegepersonen, bei denen die                         den Vorschriften des § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG)

[Seite 27]
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025)                                                                     6

    in der Fassung vom 22.11.2019 entsprechen. Wenn dies                             te einholen und Unterlagen (siehe § 10) anfordern. Bitte rei-
    nicht möglich ist, z. B. weil die versicherte Person kein/e Ar-                  chen Sie diese angeforderten Unterlagen vor Ablauf der Frist
    beitnehmer/in ist, sind fortlaufende ärztliche Atteste erfor-                    ein. Wir entscheiden dann spätestens bis zum Ablauf der
    derlich, die inhaltlich den Anforderungen aus § 5 EntFG in                       Befristung neu über unsere Leistungspﬂicht.
    der Fassung vom 22.11.2019 entsprechen.                                      (3) Abs. 2 gilt nicht für unsere Leistungspﬂicht wegen Arbeits-
(2) Die Bescheinigungen nach Abs. 1 müssen Angaben zu Be-                            unfähigkeit.
    ginn und voraussichtlicher Dauer der Arbeitsunfähigkeit                      (4) Während der Leistungsprüfung informieren wir Sie im Ab-
    sowie zu den zugrundeliegenden Diagnosen enthalten. Wir                          stand von höchstens vier Wochen über den aktuellen Bear-
    akzeptieren Bescheinigungen, die zum Zeitpunkt der Aus-                          beitungsstand.
    stellung maximal zwei Monate in die Zukunft gerichtet sind.
    Ist die versicherte Person mindestens vier Monate ununter-
    brochen vollständig arbeitsunfähig krankgeschrieben, muss                    §9
    das voraussichtlich ununterbrochene Fortbestehen im fünf-                    Was gilt nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit?
    ten und sechsten Monat von einem Facharzt der entspre-
    chenden Fachrichtung bescheinigt werden.                                     Nachprüfung
    Ist die versicherte Person bereits mindestens sechs Monate                   (1) Wenn wir unsere Leistungspﬂicht wegen Berufsunfähigkeit
    ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig krankgeschrie-                         unbefristet anerkannt haben oder sie gerichtlich festgestellt
    ben, genügt es, wenn mindestens eine der Arbeitsunfä-                            worden ist, sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufs-
    higkeitsbescheinigungen durch einen Facharzt der entspre-                        unfähigkeit oder der Pﬂegebedürftigkeit gemäß § 2 Abs. 10
    chenden Fachrichtung ausgestellt worden ist.                                     bis 13 nachzuprüfen. Haben wir unsere Leistungspﬂicht we-
(3) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun-                        gen Berufsunfähigkeit nach § 2 Abs. 8 infolge einer behörd-
    gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versi-                         lichen Anordnung wegen Infektionsgefahr anerkannt, sind
    cherungsfalls und unserer Leistungspﬂicht notwendig sind.                        wir berechtigt nachzuprüfen, ob diese Anordnung nach wie
    Wenn Sie eine der in Abs. 1 bis 2 genannten Pﬂichten nicht                       vor gilt. Haben wir unsere Leistungspﬂicht wegen Berufsun-
    erfüllen, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht feststel-                    fähigkeit infolge voller Erwerbsminderung nach § 2 Abs. 9
    len können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspﬂich-                        anerkannt, sind wir berechtigt nachzuprüfen, ob der maß-
    tig sind. Eine Pﬂichtverletzung kann somit dazu führen, dass                     gebliche Rentenbescheid nach wie vor gilt.
    unsere Leistung nicht fällig wird.                                               In allen vier Fällen können wir jeweils erneut prüfen, ob die
(4) Sie müssen uns das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit                           versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2
    nachweisen. Uns ist unverzüglich die jeweils aktuelle Be-                        ausübt.
    scheinigung bzw. das jeweils aktuelle Attest zu übermitteln.                 (2) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus-
    Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn die versi-                         künfte anfordern und einmal jährlich verlangen, dass sich
    cherte Person wieder arbeitsfähig ist.                                           die versicherte Person durch von uns beauftragte Ärzte
(5) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des                           umfassend untersuchen lässt. Die Bestimmungen des § 6
    Europäischen Wirtschaftsraums trägt die empfangsberech-                          Abs. 3 gelten entsprechend.
    tigte Person die damit verbundene Gefahr und Mehrkosten.
                                                                                 Mitteilungspﬂicht
                                                                                 (3) Sie müssen uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern)
§8                                                                                   mitteilen, wenn eine beruﬂiche Tätigkeit wieder aufgenom-
Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungs-                                 men wird bzw. sich ändert.
pﬂicht ab?                                                                           Änderungen einer behördlichen Anordnung wegen Infekti-
                                                                                     onsgefahr (siehe § 2 Abs. 8) sowie die Aufhebung oder Än-
(1) Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns hin-                        derungen des Rentenbescheids der Deutschen Rentenversi-
    zugezogenen Unterlagen erklären wir innerhalb von acht                           cherung (§ 2 Abs. 9) müssen Sie uns ebenfalls unverzüglich
    Bankarbeitstagen in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform                 mitteilen.
    oder E-Mail), ob, in welchem Umfang und für welchen Zeit-
    raum wir eine Leistungspﬂicht anerkennen. Dazu müssen                        Leistungsfreiheit
    uns alle angeforderten entscheidungsrelevanten Unterlagen                    (4) Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1
    gemäß § 6 bzw. § 7 vollständig vorliegen. Für den Fall, dass                     und § 2 genannten Voraussetzungen der Leistungspﬂicht
    nicht alle entscheidungsrelevanten Unterlagen gemäß § 6                          entfallen sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform
    bzw. § 7 vorliegen sollten, werden wir diese unverzüglich                        (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) darlegen. Endet
    nachfordern.                                                                     eine Berufsunfähigkeit vor Ablauf einer vereinbarten Ka-
(2) Grundsätzlich sprechen wir keine zeitlich befristeten Aner-                      renzzeit, zahlen wir keine Berufsunfähigkeitsrente. Unsere
    kenntnisse aus. Nur in begründeten Einzelfällen, in denen                        Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach
    einem unbefristeten Anerkenntnis wichtige Gründe entge-                          Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem
    genstehen, können wir unsere Leistungspﬂicht wegen Be-                           Zeitpunkt müssen Sie auch die Beiträge wieder zahlen. Ist
    rufsunfähigkeit einmalig und höchstens für die Dauer von                         keine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert, muss die Bei-
    zwölf Monaten befristen.                                                         tragszahlung zu Beginn des darauffolgenden Beitragszah-
    Gründe für ein befristetes Anerkenntnis liegen z. B. vor,                        lungsabschnitts wieder aufgenommen werden. Wenn Sie
    wenn für ein unbefristetes Leistungsanerkenntnis noch Er-                        eine Sofortleistung vereinbart hatten, müssen Sie für diese
    hebungen oder Untersuchungen oder deren Auswertung                               keine Beiträge mehr zahlen.
    erforderlich sind oder aus medizinischen, beruﬂichen bzw.
    betrieblichen Gründen (z. B. Dauer einer Umschulung oder
    Fortbildung, Möglichkeit der Umorganisation bei Selbststän-                  § 10
    digen) ein Ende der Berufsunfähigkeit zu erwarten ist.                       Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspﬂichten im
    Bis zum Ablauf der Frist ist das zeitlich befristete Anerkennt-              Rahmen der Nachprüfung?
    nis für uns bindend. Während dieses Zeitraums verzichten
    wir auf die Nachprüfung (siehe § 6 Abs. 1 und 2) und auf                     Solange eine Mitwirkungspﬂicht nach § 9 von Ihnen, der ver-
    die Verweisung. Wir werden jedoch bereits vor Ablauf der                     sicherten Person oder dem Anspruchserhebenden vorsätzlich
    Befristung prüfen, ob ein über den Zeitraum der Befristung                   nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. Bei grob fahrlässiger Verlet-
    hinausgehender Leistungsanspruch besteht. Zur Durchfüh-                      zung einer Mitwirkungspﬂicht sind wir berechtigt, unsere Leis-
    rung dieser Prüfung werden wir von Ihnen aktuelle Auskünf-                   tung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem

[Seite 28]
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025)                                                                   7

Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir durch gesonder-                      dungen für das Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeitsrisiko und
te Mitteilung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail)           die Kosten sich günstiger entwickeln als bei der Tarifkalkula-
auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.                                            tion zugrunde gelegt.
Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspﬂicht nicht grob fahrläs-                  (3) Die Beiträge für Ihre Zusatzversicherung dienen vorrangig
sig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspﬂicht bestehen.                     der Deckung von Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeitsrisiken. Es
Die Ansprüche aus der Zusatzversicherung bleiben auch beste-                         stehen daher vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit keine oder
hen, soweit Sie uns nachweisen, dass die Verletzung ohne Ein-                        allenfalls geringfügige Beträge zur Verfügung, aus denen
ﬂuss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-                         Kapitalerträge entstehen können. Erst nach Eintritt einer Be-
pﬂicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungspﬂicht arglistig                     rufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit ist auch die Entwicklung des
verletzt wird.                                                                       Kapitalmarktes von größerer Bedeutung.
Wenn die Mitwirkungspﬂicht später erfüllt wird, sind wir ab Be-                  (4) Aus diesem Grund entstehen vor Eintritt einer Berufs- bzw.
ginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen                            Arbeitsunfähigkeit auch keine oder nur geringfügige Bewer-
zur Leistung verpﬂichtet.                                                            tungsreserven. Soweit Bewertungsreserven überhaupt entste-
                                                                                     hen, ermitteln wir deren Höhe mindestens einmal jährlich neu.

§ 11                                                                             Zuteilung der Überschussbeteiligung
Welche Besonderheiten gelten bei einer Verletzung der                            (5) Ihr Vertrag ist der Bestandsgruppe 114 zugeordnet. In Ab-
vorvertraglichen Anzeigepﬂicht?                                                      hängigkeit von dieser Zuordnung erhält Ihre Zusatzversiche-
                                                                                     rung jährlich Überschussanteile. Die Überschussbeteiligung
(1) Was die vorvertragliche Anzeigepﬂicht ist und welche Pﬂich-                      Ihrer Zusatzversicherung erfolgt vor Eintritt des Versiche-
    ten sich daraus ergeben, erläutern wir Ihnen in den Allge-                       rungsfalls in Form von laufenden jährlichen Überschussan-
    meinen Bedingungen der Hauptversicherung (siehe den Para-                        teilen (siehe Abs. 6), der Beteiligung an Bewertungsreserven
    graphen „Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepﬂicht und welche               (Sonderschlusszahlung) (siehe Abs. 7) und eventuell einem
    Folgen hat ihre Verletzung?“).                                                   Schlussüberschussanteil (siehe Abs. 8). Wir veröffentlichen
(2) Wir können von der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung                         die Überschussanteilsätze in unserem Geschäftsbericht. Die-
    innerhalb von fünf Jahren seit Vertragsabschluss zurücktre-                      sen können Sie im Internet auf unserer Website www.vpv.de/
    ten, wenn die vorvertragliche Anzeigepﬂicht verletzt wurde.                      geschaeftsbericht aufrufen und herunterladen oder auch bei
    Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten,                   uns anfordern.
    können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend                         Die Überschussanteilsätze können auch zu null festgesetzt
    machen. Wurde die vorvertragliche Anzeigepﬂicht vorsätz-                         sein.
    lich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre.                  (6) Solange Sie Beiträge für Ihre Zusatzversicherung zahlen, er-
    Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn weder eine vorsätz-                      hält Ihr Vertrag einen laufenden Überschussanteil. Dessen
    liche noch grob fahrlässige Anzeigepﬂichtverletzung vor-                         Höhe ermitteln wir wie folgt: Der tariﬂiche Beitrag Ihrer
    liegt. Selbst wenn die Anzeigepﬂicht grob fahrlässig verletzt                    Zusatzversicherung ohne Risikozuschläge wird mit dem de-
    wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den                     klarierten Überschussanteilsatz multipliziert. Die laufenden
    Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. hö-                       Überschussanteile werden jährlich zum Jahrestag des Versi-
    herer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei               cherungsbeginns zugeteilt und zur sofortigen Beitragsermä-
    Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstän-                         ßigung verwendet, bzw. wenn Ihre Hauptversicherung eine
    de geschlossen hätten.                                                           VPV Direktversicherung ist, werden sie abweichend davon
(3) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die                          verzinslich angesammelt.
    Verletzung der Anzeigepﬂicht weder vorsätzlich noch grob                     (7) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der
    fahrlässig erfolgt ist, können wir die Zusatzversicherung un-                    Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen
    ter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Wir                         Buchwert liegt. Da vor Eintritt einer Arbeits- bzw. Berufs-
    verzichten auf unser Recht aus § 19 Abs. 3 Satz 2 VVG, die                       unfähigkeit keine oder allenfalls geringfügige Beträge zur
    Zusatzversicherung bei von Ihnen nicht zu vertretender An-                       Verfügung stehen, um Kapital zu bilden, entstehen auch
    zeigepﬂichtverletzung zu kündigen.                                               keine oder nur geringfügige Bewertungsreserven. Dennoch
(4) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir die                        entstehende Bewertungsreserven, die nach den maßgeben-
    Zusatzversicherung – möglicherweise zu anderen Bedingun-                         den rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge
    gen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) –           zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig
    auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen                        rechnerisch zu. Dabei wenden wir ein verursachungsorien-
    Umstände geschlossen hätten, werden die anderen Bedin-                           tiertes Verfahren an. Die Höhe der Bewertungsreserven er-
    gungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbe-                           mitteln wir mindestens einmal jährlich neu. Bei Beendigung
    standteil. Wir verzichten, ggf. abweichend zu den Allgemei-                      des Vertrages bzw. zum Beginn einer Rentenzahlung der
    nen Bedingungen der Hauptversicherung, auf unser Recht                           Hauptversicherung wird die Beteiligung an Bewertungsre-
    aus § 19 Abs. 4 Satz 2 VVG, die Bedingungen bei von Ihnen                        serven (Sonderschlusszahlung) zugeteilt.
    nicht zu vertretender Anzeigepﬂichtverletzung ab der lau-                    (8) Darüber hinaus kann bei Beendigung der Zusatzversicherung
    fenden Versicherungsperiode anzupassen.                                          ein Schlussüberschussanteil fällig werden, sofern keine Leis-
                                                                                     tung aus der Zusatzversicherung gezahlt wurde und wenn
                                                                                     sich zum Zeitpunkt der Beendigung ein Schlussüberschuss-
§ 12                                                                                 anteil aus der dann aktuellen Festlegung der Überschussan-
Welche Besonderheiten gelten für die Überschussbeteili-                              teilsätze ergeben sollte. Die Höhe des Schlussüberschussan-
gung?                                                                                teils entspricht dem deklarierten Schlussüberschussanteilsatz
                                                                                     multipliziert mit der Summe der gezahlten Beiträge für die
(1) Wir beteiligen Sie gemäß den gesetzlichen Regelungen an                          Zusatzversicherung ohne Risikozuschläge. Den für ein Jahr
    dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Über-                              festgelegten Schlussüberschussanteilsatz veröffentlichen
    schussbeteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteili-                      wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann sich ändern. Um
    gung kann auch null Euro betragen. Nachfolgend erläutern                         höhere jährliche Überschussanteile ausschütten zu können,
    wir Ihnen die Besonderheiten der Überschussbeteiligung                           kann der Schlussüberschussanteilsatz auch auf null festge-
    dieser Zusatzversicherung.                                                       legt werden. In diesem Fall erhalten Sie keinen Schlussüber-
(2) Wichtigster Einﬂussfaktor vor Eintritt des Versicherungsfalls                    schussanteil.
    ist die Entwicklung des versicherten Risikos und der Kosten.                     Bei Tod wird der Schlussüberschuss anteilig, bei Kündigung
    Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die Aufwen-                             anteilig und gekürzt fällig.

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Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025)                                                                        8

    Endet die Zusatzversicherung vor der Hauptversicherung,                          b) Ist Ihre Hauptversicherung eine VPV Direktversicherung, ein
    wird der Schlussüberschussanteil zur Erhöhung des Gutha-                            VPV ZukunftsplanKomfort, ein VPV ZukunftsplanPlus oder ein
    bens der Hauptversicherung verwendet. Ansonsten wird der                            VPV Green Invest, so gilt:
    Schlussüberschussanteil wie die Leistung der Hauptversi-                            Sie können nur den Gesamtvertrag beitragsfrei stellen.
    cherung verwendet. Wurde die Zusatzversicherung zu einer                            In diesem Fall endet die Berufsunfähigkeits-Zusatzver-
    Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen, wird der Schluss-                          sicherung. Das aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversi-
    überschussanteil grundsätzlich ausgezahlt.                                          cherung nach Abzug gemäß Abs. 5 b) zur Verfügung
(9) Nach Eintritt der Arbeits- bzw. Berufsunfähigkeit erfolgt die                       stehende Kapital wird zur Erhöhung des Guthabens der
    Zuteilung von Überschüssen und Bewertungsreserven jähr-                             Hauptversicherung verwendet.
    lich zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. Die erste Zu-                   (5) Der Rückkaufswert Ihrer Zusatzversicherung wird nach an-
    teilung erfolgt frühestens ein Jahr nach Eintritt der Arbeits-                   erkannten Regeln der Versicherungsmathematik als De-
    bzw. Berufsunfähigkeit.                                                          ckungskapital Ihrer Zusatzversicherung zum Zeitpunkt der
    Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert haben,                       Kündigung bzw. der Beitragsfreistellung errechnet. (Das
    werden die jährlichen Überschussanteile, die sich in Prozent                    Deckungskapital bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungs-
    des Deckungskapitals bemessen, grundsätzlich zur Finanzie-                      schutz gewährleisten zu können.)
    rung einer zusätzlichen Rente verwendet. Die erreichte Ren-                      a) Bei Kündigung gilt Folgendes:
    tenerhöhung ist für die Dauer der ununterbrochenen Leis-                             Der Rückkaufswert mindert sich um rückständige Bei-
    tungszahlungspﬂicht garantiert. Danach entfällt die Rente                            träge. Außerdem nehmen wir einen Abzug vor, um die
    aus der Überschussbeteiligung.                                                       Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versiche-
    Wenn Ihre Zusatzversicherung leistungspﬂichtig ist und Sie                           rungsbestandes auszugleichen. Nähere Informationen
    keine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert haben, werden                            zur Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle der Garan-
    die jährlichen Überschussanteile, die sich in Prozent des De-                        tiewerte oder der Tabelle „Mögliche Gesamtleistungen
    ckungskapitals bemessen, grundsätzlich verzinslich ange-                             bei Rückkauf“ entnehmen, die Ihrem Versicherungs-
    sammelt.                                                                             schein beigefügt ist.
    Die Beteiligung an Bewertungsreserven erfolgt im Leis-                               Die Darlegungs- und Beweislast für die generelle Ange-
    tungsfall jährlich und wird zur Erhöhung der jährlichen                              messenheit der Höhe des Abzugs tragen wir. Wir halten
    Überschussanteile verwendet.                                                         den Abzug aus dem vorgenannten Grund für angemes-
                                                                                         sen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund der
                                                                                         Kündigung von uns vorgenommene Abzug in Ihrem Fall
§ 13                                                                                     wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?                                            herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug
                                                                                         in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.
(1) Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bildet mit der                         b) Bei Beitragsfreistellung gilt Folgendes:
    Versicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist (Haupt-                            Der Rückkaufswert mindert sich um rückständige Bei-
    versicherung), eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversi-                           träge. Außerdem nehmen wir einen Abzug vor, um die
    cherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens wenn der                                Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versiche-
    Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung endet, bei                             rungsbestandes auszugleichen. Nähere Informationen
    Rentenversicherungen spätestens mit dem vereinbarten                                 zur Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle der Garan-
    Rentenbeginn, endet die Zusatzversicherung.                                          tiewerte oder der Tabelle „Mögliche Gesamtleistungen
(2) Wenn Sie Beiträge für Ihre Zusatzversicherung zahlen, kön-                           bei Rückkauf“ entnehmen, die Ihrem Versicherungs-
    nen Sie diese jederzeit zum Schluss der laufenden Versiche-                          schein beigefügt ist.
    rungsperiode für sich allein in Textform (in lesbarer Form, z. B.                    Die Darlegungs- und Beweislast für die generelle Ange-
    Papierform oder E-Mail) kündigen. In diesem Fall wird der um                         messenheit der Höhe des Abzugs tragen wir. Wir halten
    den Abzug geminderte Rückkaufswert gemäß Abs. 5 a) zur                               den Abzug aus dem vorgenannten Grund für angemes-
    Erhöhung der Leistung bzw. des Guthabens der Hauptversi-                             sen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund der
    cherung verwendet.                                                                   Beitragsfreistellung von uns vorgenommene Abzug in
(3) Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, für die keine                            Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen muss, wird er ent-
    Beiträge mehr zu zahlen sind (beitragsfreie Berufsunfähig-                           sprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass
    keits-Zusatzversicherung), können Sie nur zusammen mit                               der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt
    der Hauptversicherung kündigen.                                                      ist, entfällt er.
(4) a) Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie                              Der sich ergebende Wert wird für die Bildung der beitrags-
        nur zusammen mit der Hauptversicherung in eine bei-                              freien Berufsunfähigkeitsrente oder zur Erhöhung der bei-
        tragsfreie Versicherung umwandeln, und nur dann,                                 tragsfreien Leistung (siehe Abs. 4 a)) bzw. des Guthabens
        wenn die beitragsfreie Mindestrente von 300 € jährlich                           (siehe Abs. 4 b)) der Hauptversicherung verwendet.
        erreicht wird. Das Verhältnis zwischen der Berufsunfä-                   (6) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der Haupt-
        higkeitsrente und der Leistung aus der Hauptversiche-                        versicherung gelten die Abs. 2 bis 5 entsprechend.
        rung wird durch die Umwandlung in eine beitragsfreie                     (7) Erbringen wir Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatz-
        Versicherung nicht verändert. Die beitragsfreie Berufsun-                    versicherung, berechnen wir die Leistung aus der Hauptver-
        fähigkeitsrente (siehe Abs. 5 b)) errechnen wir nach an-                     sicherung (Rückkaufswert, beitragsfreie Leistung und Über-
        erkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den                         schussbeteiligung der Hauptversicherung) so, als ob Sie den
        Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Wird die                         Beitrag unverändert weiter gezahlt hätten.
        Mindestrente nicht erreicht, verwenden wir das durch                     (8) Ansprüche auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente aus
        die Beitragsfreistellung nach Abzug gemäß Abs. 5 b) zur                      der Zusatzversicherung, die auf bereits vor Kündigung oder
        Verfügung stehende Kapital zur Erhöhung der beitrags-                        Beitragsfreistellung der Hauptversicherung eingetretener
        freien Leistung der Hauptversicherung.                                       Berufsunfähigkeit beruhen, werden durch Kündigung oder
        Innerhalb von sechs Monaten nach einer Beitragsfreistel-                     Beitragsfreistellung der Hauptversicherung nicht berührt.
        lung können Sie Ihren Vertrag (Hauptversicherung und                         Bei Leistungsanerkenntnis können wir verlangen, dass auf-
        Zusatzversicherung) ohne erneute Gesundheitsprüfung                          grund der Kündigung oder Beitragsfreistellung erfolgte Aus-
        wieder in Kraft setzen. Dies gilt nicht, wenn Berufsun-                      zahlungen zurückzuzahlen sind.
        fähigkeit entsprechend § 2 oder Arbeitsunfähigkeit ent-                  (9) Ansprüche auf Rentenleistungen aus dieser Berufsunfähig-
        sprechend § 4 bereits eingetreten ist.                                       keits-Zusatzversicherung können Sie nicht abtreten oder
                                                                                     verpfänden. Soweit darüber hinaus eine Abtretung oder

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Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025)                                                                   9

     Verpfändung rechtlich möglich ist, so ist diese uns gegen-                     •    die restliche Versicherungsdauer der Berufsunfähig-
     über nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bishe-                             keits-Zusatzversicherung mindestens zehn Jahre beträgt,
     rigen Berechtigten in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform              • eine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert wurde.
     oder E-Mail) angezeigt worden ist. Der bisherige Berechtigte                (2) War die versicherte Person zu Vertragsbeginn Schüler/in,
     sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es kön-                    kann der Beitrag davon abweichend unter folgenden Vo-
     nen aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor                    raussetzungen überprüft werden:
     Verfügungen (z. B. unwiderruﬂiche Bezugsberechtigung, Abtretung,                • die neue beruﬂiche Tätigkeit kann in eine für Sie günsti-
     Verpfändung) getroffen haben.                                                       gere Berufsklasse eingestuft werden,
(10) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist,                       • die Versicherung ist beitragspﬂichtig,
     ﬁnden die Allgemeinen Bedingungen für die Hauptversiche-                        • die versicherte Person ist rechnungsmäßig nicht älter als
     rung sinngemäß Anwendung.                                                           35 Jahre,
                                                                                     • seit Versicherungsbeginn sind mindestens drei Jahre ver-
                                                                                         gangen,
§ 14                                                                                 • die versicherte Person nimmt erstmalig eine Ausbildung
Wie werden die Kosten Ihrer Zusatzversicherung ﬁnan-                                     oder ein Studium auf oder die versicherte Person nimmt
ziert?                                                                                   nach Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung
                                                                                         erstmalig einen Beruf auf.
(1) Mit Ihrer Zusatzversicherung sind Kosten verbunden. Diese                        Die Überprüfung des Beitrags muss in diesem Fall innerhalb
    sind in Ihren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Ab-                      von sechs Monaten nach erstmaliger Aufnahme eines Berufs,
    schluss- und Vertriebskosten sowie um übrige Kosten.                             einer Ausbildung oder eines Studiums beantragt werden.
    Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe-                         (3) Den durch die Senkung freiwerdenden Beitrag verwenden
    sondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermitt-                       wir als zusätzlichen Beitrag für Ihre Hauptversicherung so,
    ler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten                        dass der Gesamtbeitrag (nach Verrechnung) unverändert
    die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der                           bleibt. Für diesen Erhöhungsbeitrag fallen keine neuen Ab-
    Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen-                           schluss- und Vertriebskosten an.
    hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeauf-                          Abweichend davon wird beim Tarif A6G der Beitrag der Haupt-
    wendungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere                            versicherung nicht erhöht, sodass der Gesamtbeitrag sinkt.
    die Verwaltungskosten.                                                       (4) Sind die Voraussetzungen erfüllt (siehe Abs. 1 und 2), ha-
    Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten                      ben Sie das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung die
    sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwal-                       Berufsklasse zu wechseln (Umstufung). Die Umstufung er-
    tungskosten können Sie den vorvertraglichen Informationen                        folgt auf Ihren Antrag hin zu Beginn der darauffolgenden
    (dem Dokument „Vorschlag“ bzw. dem Dokument „Infor-                              Versicherungsperiode, frühestens aber zwei Wochen nach
    mationsblatt zu Versicherungsprodukten“) entnehmen.                              Antragstellung.
(2) Wir wenden auf Ihre Zusatzversicherung die Berechnungs-                      (5) Den neuen Beitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversi-
    methode nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung                             cherung ermitteln wir mit den zu Vertragsbeginn gültigen
    an. Dies bedeutet, dass wir die Beiträge der ersten fünf Jahre                   Rechnungsgrundlagen. Hierbei stufen wir die neu aufge-
    zur Deckung der Abschluss- und Vertriebskosten heranzie-                         nommene beruﬂiche Tätigkeit der versicherten Person un-
    hen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge,                    ter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse und Annahme-
    der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versi-                       richtlinien in die tariﬂich vorgesehenen Berufsklassen ein.
    cherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode                          Rechnungsgrundlagen sind die verwendeten Berufsunfähig-
    und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung                         keits- und Sterbetafeln, der Rechnungszins und die einge-
    einer Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Wei-                      rechneten Kosten.
    se zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsver-                 (6) Sollte sich der Beitrag nach der Umstufung für Sie erhöhen,
    ordnung auf 2,5 % der Summe aller Prämien beschränkt.                            wird die Umstufung nicht durchgeführt.
(3) Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslauf-
    zeit verteilt.
(4) Die beschriebene Kostenﬁnanzierung hat zur Folge, dass in                    § 16
    der Anfangszeit Ihres Vertrages nur geringe Beträge zur Bil-                 Wann kann der Beitrag angepasst werden?
    dung einer eventuell zu bildenden beitragsfreien Berufsun-
    fähigkeitsrente vorhanden sind (siehe § 13 Abs. 4). Nähere                   (1) Wir haben nach § 163 VVG das Recht, den Beitrag neu fest-
    Informationen zu einer eventuellen beitragsfreien Berufsun-                      zusetzen, wenn
    fähigkeitsrente können Sie der Tabelle der Garantiewerte                         • sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und
    entnehmen, die Ihrem Versicherungsschein beigefügt ist.                              nicht vorhersehbar gegenüber den Rechnungsgrundla-
                                                                                         gen des vereinbarten Beitrags geändert hat,
                                                                                     • der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu
§ 15                                                                                     festgesetzte Beitrag angemessen und erforderlich ist,
Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Änderung der                                    um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung
beruﬂichen Tätigkeit?                                                                    zu gewährleisten, und
                                                                                     • ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen
(1) Ändert sich die beruﬂiche Tätigkeit der versicherten Person,                         und die Voraussetzungen der vorhergehenden beiden
    haben Sie die Möglichkeit bei gleichbleibender Rente Ihre Bei-                       Punkte überprüft und bestätigt hat.
    träge für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu senken.                   Eine Neufestsetzung des Beitrags ist insoweit ausgeschlos-
    Voraussetzung hierfür ist, dass                                                  sen, als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst-
    • die neue beruﬂiche Tätigkeit dann in eine für Sie günsti-                      oder Neukalkulation unzureichend kalkuliert waren und ein
        gere Berufsklasse eingestuft werden kann,                                    ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere
    • die Zusatzversicherung beitragspﬂichtig ist,                                   anhand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen
    • die versicherte Person rechnungsmäßig nicht älter als 45                       Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen müssen.
        Jahre ist (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen          (2) Sie können verlangen, dass an Stelle einer Erhöhung des Bei-
         dem Kalenderjahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr               trags nach Abs. 1 die Versicherungsleistung entsprechend
         der versicherten Person.),                                                  herabgesetzt wird. Bei einer beitragsfrei gestellten Versiche-
    •    seit Versicherungsbeginn mindestens drei Jahre vergan-                      rung sind wir unter den Voraussetzungen des Abs. 1 zur
         gen sind, höchstens aber zehn Jahre,                                        Herabsetzung der Versicherungsleistung berechtigt.

[Seite 31]
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (01.2025)   10

(3) Die Neufestsetzung des Beitrags und die Herabsetzung der
    Leistungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam,
    der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Herab-
    setzung und der hierfür maßgeblichen Gründe an Sie folgt.


§ 17
Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?

(1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
    weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
    keit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen durch
    höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräfti-
    gen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können
    wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue Regelung er-
    setzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrages notwendig
    ist oder wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Re-
    gelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung
    der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare
    Härte darstellen würde. Die neue Regelung ist nur wirksam,
    wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der
    Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird
    zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür
    maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt
    worden sind, Vertragsbestandteil.

[Seite 32]
Besondere Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (01.2025)   1


Besondere Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung mit planmäßiger
Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung

§1       Wie erfolgt die planmäßige Erhöhung der Beiträge?                                                                                               1
§2       Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Leistungen?                                                                                      1
§3       Wie berechnen wir die erhöhten Leistungen?                                                                                                      1
§4       Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung der Leistungen?                                                                           1
§5       Wann entfallen die Erhöhungen?                                                                                                                  1
§6       Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?                                                                                                    1


§1                                                                                    auch die Bestimmung des Bezugsberechtigten, gelten eben-
Wie erfolgt die planmäßige Erhöhung der Beiträge?                                     falls für die Erhöhung der Leistungen.
                                                                                      Der Paragraf „Wie werden die Kosten Ihres Vertrages ﬁnan-
(1) Die Beiträge für diesen Vertrag einschließlich etwaiger Zu-                       ziert?“ der Allgemeinen Bedingungen gilt auch für die Erhö-
    satzversicherungen erhöhen sich jeweils um den vereinbar-                         hung der Leistungen.
    ten Prozentsatz des Vorjahresbeitrages.                                       (2) Die Erhöhung der Leistungen setzt die Fristen in den Para-
(2) Jede Beitragserhöhung führt zu einer Erhöhung der Leistun-                        grafen der Allgemeinen Bedingungen zur Verletzung der
    gen ohne erneute Gesundheitsprüfung.                                              vorvertraglichen Anzeigepﬂicht und zur Selbsttötung nicht
(3) Jede einzelne Erhöhung der Todesfallleistung beträgt min-                         erneut in Lauf.
    destens 500 €. Die tatsächlich durchgeführte Beitragser-
    höhung kann dadurch gegebenenfalls höher ausfallen als
    gemäß dem vereinbarten Prozentsatz.                                           §5
(4) Die Beiträge erhöhen sich bis spätestens fünf Jahre vor Ablauf                Wann entfallen die Erhöhungen?
    des Vertrages und bis spätestens zehn Jahre nach Versiche-
    rungsbeginn, jedoch nicht länger, als bis die versicherte Per-                (1) Eine Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum
    son (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen           Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin wider-
    ist) das rechnungsmäßige Alter von 50 Jahren erreicht hat.                        sprechen oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb
     (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem Kalenderjahr           von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlen.
     des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der versicherten Person.)       (2) Entfallene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustimmung
(5) Sie können die planmäßige Erhöhung der Beiträge nur einschlie-                    nachholen.
    ßen, wenn die anfängliche Todesfallleistung der Hauptversiche-                (3) Ist die Erhöhung dreimal hintereinander entfallen, so erfolgt
    rung mindestens 20.000 € und maximal 350.000 € beträgt.                           keine weitere Erhöhung. Auf Ihren Antrag hin können je-
                                                                                      doch mit unserer Zustimmung weitere Erhöhungen erfol-
                                                                                      gen. Die Erteilung dieser Zustimmung kann von einer vorhe-
§2                                                                                    rigen Gesundheitsprüfung abhängig gemacht werden.
Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Leistungen?                        (4) Haben Sie in Ihren Vertrag eine Berufsunfähigkeits-Zusatz-
                                                                                      versicherung mit eingeschlossen, erfolgen keine Erhöhun-
(1) Die Erhöhungen der Beiträge und der Leistungen erfolgen                           gen, solange Ihre Beitragszahlungspﬂicht wegen Berufs-
    je nach Vereinbarung jährlich oder alle zwei Jahre zum Jah-                       bzw. Arbeitsunfähigkeit entfällt.
    restag des Versicherungsbeginns. (Fällt der Versicherungsbeginn               (5) Wird der Vertrag – gleich aus welchem Grund – beitragsfrei
     Ihres Vertrages z. B. auf den 01.04., so ist der Jahrestag jeweils der           geführt, erfolgt keine weitere Erhöhung.
     01.04. eines Jahres.)                                                        (6) Haben Sie die vorgezogene Todesfallleistung wegen schwe-
(2) Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mit-                        rer Krankheit beantragt (siehe § 1 Abs. 2 der Allgemeinen
    teilung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der                        Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung), erfolgen
    jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.                                   ebenfalls keine Erhöhungen mehr.


§3                                                                                §6
Wie berechnen wir die erhöhten Leistungen?                                        Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?

(1) Wir errechnen die Erhöhung der Leistungen nach                                (1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
    • dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen                              weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
        Alter der versicherten Person,                                                keit der übrigen Bestimmungen nicht.
    • der restlichen Beitragszahlungsdauer,                                       (2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen
    • der restlichen Versicherungsdauer,                                              durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands-
    • der restlichen Leistungsdauer sowie                                             kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden,
    • den ursprünglichen Annahmebedingungen.                                          können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue
    Die Leistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie                      Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra-
    die Beiträge.                                                                     ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
(2) Haben Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen, erhöhen                            trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
    wir deren Leistungen im selben Verhältnis wie die Leistun-                        Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
    gen der Hauptversicherung.                                                        eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege-
                                                                                      lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags-
                                                                                      ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen
§4                                                                                    berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue
Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung                                 Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit-
der Leistungen?                                                                       geteilt worden sind, Vertragsbestandteil.

(1) Alle im Rahmen des Vertrages getroffenen Vereinbarungen,

[Seite 33]
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie nach Tarif A6G (01.2025)                                                                        1


Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie nach Tarif A6G

§1      Was ist eine Nachversicherungsgarantie?                                                                                                         1
§2      Wann können Sie eine Nachversicherung beantragen?                                                                                               1
§3      Was ist die Karrieregarantie bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung?                                                                     1
§4      Wie wird Ihre Nachversicherung abgeschlossen?                                                                                                   2
§5      Welche Begrenzungen gelten für Ihre Nachversicherung?                                                                                           2
§6      Welche Vereinbarungen gelten für Ihre Nachversicherung?                                                                                         3
§7      Wann endet das Recht auf Nachversicherung?                                                                                                      3
§8      Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?                                                                                                    3


§1                                                                                 •   Erwerb oder Neubau einer selbst genutzten Immobilie im
Was ist eine Nachversicherungsgarantie?                                                Wert von mindestens 50.000 €; es genügt auch die Aufnah-
                                                                                       me eines Darlehens zur Finanzierung einer selbst genutzten
Eine Nachversicherungsgarantie ist das Recht, den Versiche-                            Immobilie, die mindestens einen Wert von 50.000 € hat.
rungsschutz ohne erneute Risikoprüfung zu stärken. Dazu kön-                       Treten im Leben der versicherten Person folgende Ereignisse ein,
nen Sie die vereinbarten Leistungen erhöhen.                                       können Sie innerhalb von zwölf Monaten das Recht auf Nach-
Die einzelne Erhöhung wird als Nachversicherung bezeichnet.                        versicherung der Todesfallleistung wahrnehmen. Die Nachver-
                                                                                   sicherung einer Berufsunfähigkeitsleistung ist in diesen Fällen
                                                                                   abweichend von § 4 Abs. 2 nicht möglich:
§2                                                                                 • Wegfall oder Verringerung des Hinterbliebenenschutzes aus
Wann können Sie eine Nachversicherung beantragen?                                      einer betrieblichen Altersversorgung.
                                                                                   • Wegfall des Hinterbliebenenschutzes eines berufsständi-
Treten im Leben der versicherten Person (das ist die Person, auf de-                   schen Versorgungswerks, in dem die versicherte Person
ren Leben die Versicherung abgeschlossen ist) folgende Ereignisse ein,                 pﬂichtversichert ist.
können Sie innerhalb von zwölf Monaten das Recht auf Nach-                         • Finanzierung der Installation einer Solaranlage an einer
versicherung wahrnehmen:                                                               selbstgenutzten Immobilie. Dabei gilt zusätzlich zu den in
• Erreichen der Volljährigkeit,                                                        § 5 genannten Begrenzungen, dass die Nachversicherungs-
• Heirat,                                                                              summe aus diesem Anlass maximal der Höhe der Finanzie-
• Geburt eines Kindes,                                                                 rung entsprechen darf.
• Adoption eines Kindes,                                                           • Finanzierung der energetischen Modernisierung einer selbst-
• erstmaliger Beginn einer staatlich anerkannten Berufsausbil-                         genutzten Immobilie durch
    dung oder eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich                       - eine Wärmedämmung,
    anerkannten Hochschule oder Fachhochschule oder ver-                               - die Installation einer energieefﬁzienteren Heizungsanlage,
    gleichbaren Ausbildungseinrichtung,                                                - den Umstieg von einer Heizungsanlage mit fossilen Brenn-
• Abschluss eines unbefristeten oder für mindestens ein Jahr                             stoffen auf eine Heizungsanlage mit erneuerbaren Energi-
    befristeten Arbeitsvertrages im Anschluss an die erfolgreiche                        en oder
    Beendigung einer Ausbildung,                                                       - den Einbau von energieefﬁzienteren Fenstern und Türen.
• erfolgreicher Abschluss eines Studiums oder einer Promoti-                           Dabei gilt zusätzlich zu den in § 5 genannten Begrenzun-
    on an einer Hochschule oder Fachhochschule,                                        gen, dass die Nachversicherungssumme aus diesem Anlass
• bestandene Meisterprüfung,                                                           maximal der Höhe der Finanzierung und maximal der Höhe
• bestandene Prüfung zum Fachwirt,                                                     der tatsächlich angefallenen Kosten entsprechen darf.
• Beförderung zum leitenden Angestellten (Erteilung Prokura),                      Wir können jeweils verlangen, dass Sie uns die Anlässe nach-
• erstmaliges Steigen der regelmäßigen Bezüge aus unselbst-                        weisen.
    ständiger Arbeit über die Beitragsbemessungsgrenze am                          Außerdem können Sie das Recht auf Nachversicherung ereignis-
    Wohnort in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV),                          unabhängig in den ersten fünf Jahren Ihres Vertrages wahrneh-
• erstmalige Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im zu-                       men, sofern die versicherte Person rechnungsmäßig nicht älter
    vor abhängig ausgeübten Beruf,                                                 als 40 Jahre ist. (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen
• Befreiung des selbstständigen Handwerkers von der Versi-                         dem Kalenderjahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der ver-
    cherungspﬂicht in der GRV zu dem Zeitpunkt, in dem die                         sicherten Person.)
    Mindestpﬂichtversicherungszeit erfüllt ist,
• Wegfall des Berufsunfähigkeitsschutzes aus einer betrieb-
    lichen Altersversorgung, falls die versicherte Person einen                    §3
    neuen Beruf aufgenommen hat,                                                   Was ist die Karrieregarantie bei der Berufsunfähig-
• Wegfall des Berufsunfähigkeitsschutzes eines berufsstän-                         keits-Zusatzversicherung?
    dischen Versorgungswerks, in dem die versicherte Person
    pﬂichtversichert ist,                                                          (1) Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ab-
• Steigerung des Bruttoeinkommens aus nicht selbstständiger                            geschlossen, besteht Ihr Vertrag bereits seit fünf Jahren, ist
    Arbeit um mindestens 10 % im Vergleich zum Vorjahresein-                           die versicherte Person erwerbstätig und hat die Berufsun-
    kommen,                                                                            fähigkeits-Rente die Obergrenze von 36.000 € jährlich er-
• eine nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen jährlichen                        reicht, können Sie unter folgenden Voraussetzungen eine
    Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre bei einer selbststän-                   zusätzliche Nachversicherung (Karrieregarantie) beantragen:
    digen versicherten Person um mindestens 30 % im Vergleich                          (a) Ist die versicherte Person als Arbeitnehmer in einem
    zum durchschnittlichen jährlichen Gewinn vor Steuern der drei                          unbefristeten oder auf mindestens zwei Jahre befriste-
    davor liegenden Jahre,                                                                 ten Angestelltenverhältnis und steigt das regelmäßige
• Tod des Ehepartners oder des Lebenspartners bei eingetra-                                monatliche Bruttoeinkommen der versicherten Person
    gener Lebenspartnerschaft,                                                             nach Abschluss dieses Versicherungsvertrags im Rahmen
• Scheidung vom Ehepartner oder Aufhebung einer eingetra-                                  einer Gehaltserhöhung im Vergleich zum Vormonat um
    genen Lebenspartnerschaft,                                                             mindestens 5 %, dann darf die im Rahmen der Nach-

[Seite 34]
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie nach Tarif A6G (01.2025)                                                                           2

         versicherung abgeschlossene prozentuale Erhöhung der                      §5
         Berufsunfähigkeits-Rente maximal so hoch sein wie die                     Welche Begrenzungen gelten für Ihre Nachversicherung?
         prozentuale Erhöhung des regelmäßigen monatlichen
         Bruttoeinkommens der versicherten Person.                                 (1) Sie können eine Nachversicherung abschließen, wenn auch
    (b) Sie können die Nachversicherung ausüben, wenn die                              ein Neuabschluss mit diesen Begrenzungen möglich wäre.
         versicherte Person seit mindestens sechs Jahren eine                          Es gelten also insbesondere die Mindest- und Höchstgren-
         beruﬂiche Tätigkeit in Selbstständigkeit ausübt und aus                       zen des bei Abschluss der Nachversicherung herangezoge-
         dieser Tätigkeit eine stabile Gewinnsteigerung erzielt.                       nen Tarifs (siehe § 4 Abs. 2 und 3) bezüglich Beitrag, Versi-
         Eine stabile Gewinnsteigerung liegt vor, wenn sich der                        cherungssumme/Jahresrente, Dauer und Endalter.
         durch die versicherte Person erzielte durchschnittliche                   (2) Die Versicherungssumme Ihrer Nachversicherung darf
         jährliche Gewinn vor Steuern der letzten drei Jahre nach                      höchstens 50.000 € betragen.
         Abschluss dieses Versicherungsvertrags bei erstmaliger                        Die Versicherungssumme aller Nachversicherungen bei
         Ausübung dieser Option gegenüber dem durchschnittli-                          der VPV darf für eine versicherte Person zudem insgesamt
         chen jährlichen Gewinn vor Steuern der davor liegenden                        höchstens 100.000 € und höchstens 100 % der ursprüng-
         drei Jahre - bei wiederholter Ausübung dieser Option je-                      lich vereinbarten Versicherungssumme betragen.
         doch gegenüber dem zuletzt für die Optionsausübung                        (3) Die Leistungen eingeschlossener Zusatzversicherungen wer-
         geltend gemachten durchschnittlichen jährlichen Ge-                           den durch die Nachversicherung höchstens in demselben
         winn vor Steuern - um mindestens 30 % erhöht.                                 Verhältnis wie die Leistungen der Hauptversicherung erhöht.
         Dann darf die im Rahmen der Nachversicherung abge-                           (Erhöht sich beispielsweise die Versicherungssumme durch die Nachversi-
         schlossene prozentuale Erhöhung der Berufsunfähig-                           cherung um 10 %, so beträgt die nachversicherte Berufsunfähigkeits-Jah-
         keits-Rente maximal 20 % betragen.                                           resrente höchstens 10 % der bisherigen Berufsunfähigkeits-Jahresrente.)
(2) Die Karrieregarantie muss innerhalb von zwölf Monaten                          (4) Bei der Nachversicherung einer Berufsunfähigkeits-Zusatz-
    nach der Gehaltserhöhung oder der Erhöhung des durch-                              versicherung beträgt die Berufsunfähigkeits-Jahresrente je-
    schnittlichen Gewinns vor Steuern beantragt werden, dabei                          der einzelnen Nachversicherung
    können wir entsprechende Nachweise verlangen. Die ge-                              • höchstens 50 % der bei Vertragsabschluss versicherten
    samten bei uns versicherten Berufsunfähigkeitsrenten dür-                              Berufsunfähigkeits-Jahresrente und
    fen nach der Erhöhung durch die Karrieregarantie jedoch                            • höchstens 12.000 €.
    maximal 72.000 € pro Jahr betragen. Im Übrigen gelten die                          Für eine versicherte Person darf durch die Nachversicherung
    Regelungen des § 5 zur Höchstgrenze der Nachversiche-                              nach § 2 in Summe höchstens eine Berufsunfähigkeits-Jah-
    rung.                                                                              resrente von 36.000 € erreicht werden. Bei Nachversiche-
    Übt die versicherte Person zum Zeitpunkt der Nachversiche-                         rung nach § 3 – Karrieregarantie – liegt diese Grenze bei
    rung einen Beruf aus, für den nach unseren Annahmericht-                           72.000 € (§ 3 Abs. 2).
    linien eine Höchstgrenze für die versicherbare Jahresrente                         Hierbei werden alle bei der VPV abgeschlossenen Verträge
    gilt, darf die Berufsunfähigkeits-Rente nur bis zu dieser                          berücksichtigt. Bei diesem Höchstbetrag werden die plan-
    Höchstgrenze angehoben werden.                                                     mäßigen Erhöhungen von Berufsunfähigkeits-Leistungen
                                                                                       bei Verträgen mit dynamischem Zuwachs von Leistung und
                                                                                       Beitrag nicht mit einberechnet.
§4                                                                                 (5) Eine Nachversicherung ist nur zulässig, soweit die Gesamt-
Wie wird Ihre Nachversicherung abgeschlossen?                                          versorgung bei Berufsunfähigkeit im Hinblick auf die Ein-
                                                                                       kommensverhältnisse der versicherten Person ﬁnanziell an-
(1) Grundsätzlich hat Ihre Nachversicherung die ausstehende                            gemessen ist.
    Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer Ihres ursprüng-                           Zur Gesamtversorgung zählen:
    lichen Vertrages.                                                                  • bei Beamten: bereits erworbene Anwartschaften aus
    Mit unserer Zustimmung können Sie die Nachversicherung                                 dem Dienstverhältnis hinsichtlich einer Dienst- oder Be-
    auch mit einer anderen Versicherungs- und Beitragszah-                                 rufsunfähigkeit,
    lungsdauer abschließen, insbesondere sofern eine Nach-                             • bereits erworbene Anwartschaften aus einer Kammer-
    versicherung mit den ausstehenden Dauern Ihres ursprüng-                               versorgung hinsichtlich einer Dienst- oder Berufsunfä-
    lichen Vertrages nicht mehr abgeschlossen werden kann                                  higkeit,
    (siehe § 5 Abs. 1).                                                                • bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen bei der
(2) Ihre Nachversicherung umfasst die gleiche Art der Leistungen                           VPV und
    wie Ihr ursprünglicher Vertrag. Wenn dieser eine Berufsunfä-                       • bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen bei ande-
    higkeits-Zusatzversicherung beinhaltet, können Sie auch eine                           ren Unternehmen.
    selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung als Nachversi-                       Finanziell angemessen heißt dabei, dass die Gesamtversor-
    cherung abschließen. Sind in Ihrer ursprünglichen Berufsunfä-                      gung abhängig vom durchschnittlichen jährlichen Bruttoar-
    higkeits-Zusatzversicherung eine garantierte Rentensteigerung,                     beitseinkommen der letzten drei Jahre der versicherten Per-
    Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit oder eine Sofortleistung                       son ist und die folgende Höhe nicht übersteigen darf:
    vereinbart, können Sie diese jeweils auch für den neuen Ver-                       • Bruttoarbeitseinkommen bis 48.000 €:
    trag vereinbaren, sofern wir diese Leistungen zum Zeitpunkt                            70 % des Bruttoarbeitseinkommens.
    der Nachversicherung anbieten. Sofern in Ihrem ursprüngli-                         • Bruttoarbeitseinkommen bis 90.000 €:
    chen Vertrag eine Karenzzeit vereinbart ist, wird diese mit der                        zusätzlich 60 % auf den 48.000 € übersteigenden Teil
    gleichen Dauer bei der Nachversicherung berücksichtigt.                                des Bruttoarbeitseinkommens.
(3) Maßgebend für Ihre Nachversicherung ist der Tarif, den wir                         • Bruttoarbeitseinkommen bis 120.000 €:
    zum Zeitpunkt der Nachversicherung vertreiben, einschließ-                             zusätzlich 50 % auf den 90.000 € übersteigenden Teil
    lich dessen Bedingungen. Bei der Bestimmung der Berufs-                                des Bruttoarbeitseinkommens.
    klasse ist die ausgeübte beruﬂiche Tätigkeit der versicherten                      • mehr als 120.000 € Bruttoarbeitseinkommen:
    Person bei Abschluss des ursprünglichen Vertrages maß-                                 Hier erfolgen eine individuelle Prüfung und Festlegung.
    geblich. Bei der Berechnung des Beitrags gelten außerdem,                          Bei Selbstständigen gelten diese Beträge entsprechend für
    sofern bei dem neuen Tarif maßgeblich, die dem ursprüngli-                         den durchschnittlichen jährlichen Gewinn vor Steuern der
    chen Vertrag zugrunde liegenden tariﬂichen Risikomerkmale                          letzten drei Jahre.
    (wie Größe, Gewicht, Raucher- oder Familienstatus).                                Ein entsprechendes Überprüfungsrecht behalten wir uns vor.
                                                                                   (6) Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist das Endalter der
                                                                                       versicherten Person auf 67 Jahre begrenzt.

[Seite 35]
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie nach Tarif A6G (01.2025)   3

§6
Welche Vereinbarungen gelten für Ihre Nachversicherung?

Wenn nichts Abweichendes festgelegt wird, gelten alle Verein-
barungen, die dem ursprünglichen Vertrag zugrunde liegen,
auch für Ihre Nachversicherung. Zu jeder Nachversicherung
können Sie eigene Bezugsrechte verfügen. Tun Sie dies nicht,
so gelten für die Nachversicherung die Bezugsrechte Ihres ur-
sprünglichen Vertrages.
Jede einzelne Nachversicherung gilt als Abschluss einer Versi-
cherung. Daher beginnt für die Nachversicherung insbesondere
die Frist für unsere Leistungspﬂicht bei Selbsttötung neu.


§7
Wann endet das Recht auf Nachversicherung?

Das Recht auf Nachversicherung endet,
• wenn die versicherte Person rechnungsmäßig älter als
   50 Jahre ist (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen
    dem Kalenderjahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der
    versicherten Person.),
•   wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt der Beantragung
    der Nachversicherung einen Anspruch auf Leistungen we-
    gen Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit
    geltend gemacht hat,
• wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt ist,
• wenn ein Antrag auf vorgezogene Todesfallleistung wegen
    schwerer Krankheit gestellt wurde (siehe § 1 Abs. 2 der All-
    gemeinen Bedingungen für die Risiko-Lebensversicherung),
• wenn der Vertrag durch Ausübung der Nachversicherungs-
    garantie zustande gekommen ist oder
• wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
Haben Sie einen Vertrag mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversiche-
rung abgeschlossen und ist oder war die versicherte Person im Sin-
ne der Bedingungen berufsunfähig oder arbeitsunfähig, so endet
das Recht auf Nachversicherung einer Berufsunfähigkeits-Leistung.


§8
Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?

(1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
    weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
    keit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen
    durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands-
    kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden,
    können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue
    Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra-
    ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
    trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
    Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
    eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege-
    lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags-
    ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen
    berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue
    Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit-
    geteilt worden sind, Vertragsbestandteil.

[Seite 36]
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie nach Tarif A6GL/A6GP (01.2025)                                                                    1

Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie
nach Tarif A6GL/A6GP

§1      Was ist eine Nachversicherungsgarantie?                                                                                                           1
§2      Wann können Sie eine Nachversicherung beantragen?                                                                                                 1
§3      Wie wird Ihre Nachversicherung abgeschlossen?                                                                                                     1
§4      Welche Begrenzungen gelten für Ihre Nachversicherung?                                                                                             1
§5      Welche Vereinbarungen gelten für Ihre Nachversicherung?                                                                                           1
§6      Wann endet das Recht auf Nachversicherung?                                                                                                        1
§7      Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?                                                                                                      1


§1                                                                               §4
Was ist eine Nachversicherungsgarantie?                                          Welche Begrenzungen gelten für Ihre Nachversicherung?

Eine Nachversicherungsgarantie ist das Recht, den Versiche-                      (1) Sie können eine Nachversicherung abschließen, wenn auch
rungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu stärken.                              ein Neuabschluss mit diesen Begrenzungen möglich wäre.
Dazu können Sie die vereinbarten Leistungen erhöhen.                                 Es gelten also insbesondere die Mindest- und Höchstgren-
Die einzelne Erhöhung wird als Nachversicherung bezeichnet.                          zen des bei Abschluss der Nachversicherung herangezoge-
                                                                                     nen Tarifs (siehe § 3 Abs. 2 und 3) bezüglich Beitrag, Versi-
                                                                                     cherungssumme, Dauer und Endalter.
§2                                                                               (2) Die Versicherungssumme Ihrer Nachversicherung darf höchs-
Wann können Sie eine Nachversicherung beantragen?                                    tens 50.000 € betragen. Für eine versicherte Person darf die
                                                                                     Versicherungssumme aller Nachversicherungen bei der VPV
Treten im Leben der versicherten Person (das ist die Person, auf de-                 insgesamt höchstens 100 % der ursprünglich vereinbarten
ren Leben die Versicherung abgeschlossen ist) folgende Ereignisse ein,               Versicherungssumme und höchstens 100.000 € betragen.
können Sie innerhalb von sechs Monaten das Recht auf Nach-
versicherung wahrnehmen:
• Heirat,                                                                        §5
• Geburt eines Kindes,                                                           Welche Vereinbarungen gelten für Ihre Nachversicherung?
• Adoption eines Kindes,
• erstmalige Aufnahme der Selbstständigkeit, wenn die selbst-                    Wenn nichts Abweichendes festgelegt wird, gelten alle Verein-
    ständige Tätigkeit die Mitgliedschaft in der für den Beruf                   barungen, die dem ursprünglichen Vertrag zugrunde liegen,
    zuständigen Kammer erfordert,                                                auch für Ihre Nachversicherung. Zu jeder Nachversicherung
• Steigerung des Bruttoeinkommens aus nicht selbstständiger                      können Sie eigene Bezugsrechte verfügen. Tun Sie dies nicht,
    Arbeit um mindestens 10 % im Vergleich zum Vorjahresein-                     so gelten für die Nachversicherung die Bezugsrechte Ihres ur-
    kommen,                                                                      sprünglichen Vertrages.
• eine nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen jährli-                     Jede einzelne Nachversicherung gilt als Abschluss einer Versi-
    chen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre bei einer                    cherung. Daher beginnt für die Nachversicherung insbesondere
    selbstständigen versicherten Person um mindestens 30 %                       die Frist für unsere Leistungspﬂicht bei Selbsttötung neu.
    im Vergleich zum durchschnittlichen jährlichen Gewinn vor
    Steuern der drei davor liegenden Jahre,
• Erwerb oder Neubau einer selbst genutzten Immobilie im                         §6
    Wert von mindestens 50.000 €.                                                Wann endet das Recht auf Nachversicherung?
Wir können jeweils verlangen, dass Sie uns die Anlässe nach-
weisen.                                                                          Das Recht auf Nachversicherung endet, wenn
                                                                                 •  die versicherte Person rechnungsmäßig älter als 50 Jahre ist
                                                                                         (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem Kalender-
§3                                                                                       jahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der versicherten
Wie wird Ihre Nachversicherung abgeschlossen?                                            Person.),
                                                                                 •       die versicherte Person zum Zeitpunkt der Beantragung der
(1) Grundsätzlich hat Ihre Nachversicherung die ausstehende                              Nachversicherung einen Anspruch auf Leistungen wegen
    Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer Ihres ursprüng-                             Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit
    lichen Vertrages.                                                                    geltend gemacht hat,
    Mit unserer Zustimmung können Sie die Nachversicherung                       •       der Vertrag beitragsfrei gestellt ist,
    auch mit einer anderen Versicherungs- und Beitragszah-                       •       der Vertrag durch Ausübung der Nachversicherungsgarantie
    lungsdauer abschließen, insbesondere sofern eine Nach-                               zustande gekommen ist oder
    versicherung mit den ausstehenden Dauern Ihres ursprüng-                     •       der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
    lichen Vertrages nicht mehr abgeschlossen werden kann
    (siehe § 4 Abs. 1).
(2) Ihre Nachversicherung umfasst die gleiche Art der Leistun-                   §7
    gen wie Ihr ursprünglicher Vertrag.                                          Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
(3) Maßgebend für Ihre Nachversicherung ist der Tarif, den wir
    zum Zeitpunkt der Nachversicherung dafür vorsehen, ein-                      (1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
    schließlich dessen Bedingungen. Bei Nachversicherung ist                         weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
    bei der Bestimmung der Berufsklasse die zuletzt ohne ge-                         keit der übrigen Bestimmungen nicht.
    sundheitliche Beeinträchtigung ausgeübte beruﬂiche Tä-                       (2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen
    tigkeit maßgeblich. Bei der Berechnung des Beitrags wird                         durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands-
    außerdem der dann aktuelle Raucherstatus der versicherten                        kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden,
    Person berücksichtigt.                                                           können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue

[Seite 37]
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie nach Tarif A6GL/A6GP (01.2025)   2

    Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra-
    ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
    trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
    Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
    eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege-
    lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags-
    ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen
    berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue
    Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit-
    geteilt worden sind, Vertragsbestandteil.

[Seite 38]
Steuerinformationen (08.2021)                                                                                                     1


Steuerinformationen

Hinweise                                                             Meldepﬂichten nach dem Abkommen zwischen Deutsch-
                                                                     land und den USA und bei steuerlicher Ansässigkeit außer-
Die Ausführungen über die geltenden Steuervorschriften bezie-        halb Deutschlands
hen sich auf das deutsche Steuerrecht und stellen lediglich allge-   Risikolebensversicherungen unterliegen nicht den internationa-
meine Angaben dar. Nur das zuständige Finanzamt und die im           len Meldepﬂichten.
Steuerberatungsgesetz bezeichneten Personen dürfen verbind-
liche Auskünfte über die steuerliche Behandlung von Beiträgen
oder Versicherungsleistungen abgeben. Unsere Vermittler sind         II. Kapital bildende Lebensversicherungen
nicht befugt, Sie steuerlich zu beraten. Für die Richtigkeit und
Vollständigkeit dieser Information sowie für Angaben von Ver-        Einkommensteuer
mittlern zu steuerlichen Fragen übernehmen wir keine Haftung.        1. Bei Kapital bildenden Lebensversicherungen erfolgt eine
Die Ausführungen beruhen auf dem Stand der Steuergesetzge-              Versteuerung der Erträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Steu-
bung vom 01.08.2021. Die Anwendung der Steuerregelungen                 erpﬂichtiger Ertrag im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ist
auf den jeweiligen Vertrag kann nicht für die gesamte Laufzeit          der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung
des Vertrages garantiert werden. Insbesondere aus der Ände-             und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge. Unter der
rung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen                 Voraussetzung einer Vertragslaufzeit von mindestens zwölf
oder auch der Rechtsprechung während der weiteren Vertrags-             Jahren sowie einer Kapitalauszahlung erst nach Vollendung
laufzeit, aber auch durch einvernehmliche Vertragsänderungen,           des 62. Lebensjahres des Steuerpﬂichtigen gilt als Ertrag
kann sich eine abweichende steuerliche Behandlung ergeben.              nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags. Werden mehrere
                                                                        Versicherungsleistungen zu unterschiedlichen Zeitpunk-
                                                                        ten ausgekehrt (z. B. bei Teilauszahlungen), ist jeweils ge-
I. Risikolebensversicherungen                                           sondert zu prüfen, ob die hälftige Besteuerung der Erträ-
                                                                        ge zur Anwendung kommt. Bei Teilauszahlungen sind die
Einkommensteuer                                                         anteilig entrichteten Beiträge zu berücksichtigen. Für die
1. Die Beiträge zu Risikolebensversicherungen können bei der            Steuervergünstigung der Versteuerung nur des hälftigen
   Veranlagung zur Einkommensteuer im Rahmen der Höchst-                Unterschiedsbetrags ist darüber hinaus ein ausreichender
   beträge für “Sonstige Vorsorgeaufwendungen” als Sonder-              Todesfallschutz im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 6 EStG
   ausgaben abgezogen werden. Dies gilt auch für die Beiträge           erforderlich.
   eingeschlossener Unfalltod-Zusatzversicherungen und Be-           2. Auf den steuerpﬂichtigen Ertrag müssen von uns 25 % Ka-
   rufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen.                               pitalertragsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf.
2. Die Versicherungsleistungen aus Risikolebensversicherungen           Kirchensteuer einbehalten und an das für uns zuständige
   und Unfalltod-Zusatzversicherungen sind einkommensteu-               Finanzamt abgeführt werden, sofern uns kein Freistellungs-
   erfrei. Renten aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen           auftrag vorliegt.
   sind als zeitlich begrenzte Leibrenten nur mit dem Ertragsan-        Bei einem Verkauf der Versicherung wird keine Kapitaler-
   teil (§ 55 EStDV) zu versteuern.                                     tragsteuer von uns einbehalten, es erfolgt hingegen eine
3. Leibrenten haben wir jährlich der Deutschen Rentenversi-             Meldung an das Finanzamt. Der Steuerpﬂichtige muss in
   cherung Bund als zentraler Stelle zu melden (Rentenbezugs-           diesem Fall die Veräußerung im Rahmen seiner Einkommen-
   mitteilung gemäß § 22a Abs. 1 EStG).                                 steuererklärung angeben und versteuern.
                                                                        Die von uns einbehaltene Kapitalertragsteuer inklusive Kir-
Erbschaft- und Schenkungsteuer                                          chensteuer und Solidaritätszuschlag hat abgeltenden Cha-
Ansprüche oder Leistungen aus Risikolebensversicherungen                rakter (Abgeltungsteuer). Dies gilt nicht für die Auszahlung
und deren Zusatzversicherungen unterliegen der Erbschaft- und           von Versicherungsleistungen, die nach Vollendung des
Schenkungsteuer, wenn sie aufgrund einer Schenkung des Ver-             62. Lebensjahres des Steuerpﬂichtigen und nach Ablauf von
sicherungsnehmers oder bei dessen Tod als Erwerb von Todes              zwölf Jahren seit Vertragsabschluss fällig werden. In diesem
wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nach-        Fall gilt als Ertrag nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags,
lasses) erworben werden. Es gelten die Freibeträge der §§ 16/17         welcher mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern ist.
des Erbschaftsteuergesetzes.                                            Auch in diesem Fall müssen wir zunächst die auf den vollen
                                                                        Unterschiedsbetrag berechnete Kapitalertragsteuer inklusi-
Versicherungsteuer                                                      ve Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten und
Die Versicherung ist, soweit das deutsche Steuerrecht Anwen-            abführen. Der Ausgleich erfolgt über die Einkommensteuer-
dung ﬁndet, nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStG von der Versicherung-         erklärung.
steuer befreit. Ab 01.01.2022 abgeschlossene Berufsunfähig-             Bei einem Steuerabzug in Form der Abgeltungsteuer kann
keits-Zusatzversicherungen können versicherungsteuerpﬂichtig            es bei einem geringen zu versteuernden Einkommen zweck-
werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die versicherte Person       mäßig sein, den Ertrag dennoch in der Steuererklärung an-
nicht zum Kreis der Angehörigen des Versicherungsnehmers                zugeben. Das Finanzamt ist verpﬂichtet, zu prüfen, welche
zählt und weder sie noch einer ihrer Angehörigen ein unwider-           Besteuerungsart (Abgeltungsteuer oder individuelle Steuer)
ruﬂiches Bezugsrecht haben. Erlischt die Steuerbefreiung, so ist        für den Steuerpﬂichtigen die günstigere ist.
die Steuer nachzuentrichten, soweit Versicherungsentgelt für         3. Die Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall ist
einen Zeitraum nach Entfallen der Steuerbefreiung gezahlt wor-          einkommensteuerfrei. Dies gilt auch bei einer vertraglich
den ist (§ 9 Abs. 5 VersStG).                                           geregelten vorgezogenen Todesfallleistung aufgrund einer
                                                                        unheilbaren schweren Erkrankung. Es besteht jedoch eine
Umsatzsteuer                                                            Steuerpﬂicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Sätze 7 f. EStG, wenn
Beiträge und Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.              die Ansprüche aus der Lebensversicherung zuvor entgeltlich
                                                                        erworben wurden.
                                                                     4. Versicherungsleistungen aus Unfalltodversicherungen und
                                                                        Unfalltod-Zusatzversicherungen sind einkommensteuerfrei.
                                                                     5. Die Beiträge zu Kapital bildenden Lebensversicherungen
                                                                        können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

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Steuerinformationen (08.2021)                                                                                                      2

    Die Beiträge zu eingeschlossenen Unfalltod-Zusatzversiche-      3. Zu den zu beschaffenden und auszutauschenden Informati-
    rungen können bei der Veranlagung zur Einkommensteuer              onen gehören Name, Anschrift und US-amerikanische steu-
    im Rahmen der Höchstbeträge für “Sonstige Vorsorgeauf-             erliche Identiﬁkationsnummer des Versicherungsnehmers
    wendungen” als Sonderausgaben abgezogen werden.                    bzw. hinterbliebenen Leistungsempfängers, Vertragsnum-
                                                                       mer und der Wert des Vertrages zum Ende des Kalenderjah-
Verfahren zum Kirchensteuerabzug                                       res.
Wir sind verpﬂichtet, bei Auszahlung von Kapitalerträgen an kir-
chensteuerpﬂichtige Personen Kirchensteuer als Zuschlagsteuer       Meldepﬂicht bei steuerlicher Ansässigkeit außerhalb
zur Kapitalertragsteuer einzubehalten und an die steuererhe-        Deutschlands
benden Religionsgemeinschaften abzuführen. Dazu ist gesetz-         1. Bei einer steuerlichen Ansässigkeit außerhalb Deutschlands
lich vorgesehen, dass wir beim Bundeszentralamt für Steuern            besteht eine Meldepﬂicht für rückkaufsfähige Versicherungs-
die Religionszugehörigkeit des Kunden abfragen. Die Abfrage            verträge und Rentenversicherungsverträge mit Kapitalbil-
erfolgt bei einem Versicherungsvertrag vor einer bevorstehenden        dung. Grundlage hierfür ist die am 9. Dezember 2014 durch
Auszahlung aus dem Vertrag (sog. Anlassabfrage), im Übrigen            den Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU (ECOFIN)
regelmäßig im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober mit            beschlossene erweiterte Fassung der Amtshilferichtlinie.
Wirkung für das Folgejahr (sog. Regelabfrage). Sofern die Kir-      2. Unter Angabe der steuerlichen Identiﬁkationsnummer (TIN)
chensteuer auf Kapitalerträge nicht automatisch abgeführt, son-        wird turnusmäßig kalenderjährlich u. a. der Name, die An-
dern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erhoben werden              schrift, der Geburtsort, das Geburtsdatum, die Vertrags-
soll, steht Ihnen für den Widerspruch gegen die Übermittlung           nummer, der Vertragswert und der in einem Kalenderjahr
Ihrer Religionszugehörigkeit ein amtlich vorgeschriebener Vor-         gutgeschriebene „Gesamtbruttobetrag“ personenbezogen
druck unter www.formulare-bﬁnv.de („Erklärung zum Sperrver-            gemeldet.
merk § 51a EStG“) als Download zur Verfügung. Dieser ist ausge-     3. Die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterla-
füllt und unterschrieben rechtzeitig beim Bundeszentralamt für         gen sind bei Vertragsabschluss durch den Versicherungsneh-
Steuern einzureichen. „Rechtzeitig“ bedeutet bei einer anlassbe-       mer vorzulegen. Bei einer Änderung der steuerlichen Ansäs-
zogenen Abfrage spätestens zwei Monate vor unserer Abfrage             sigkeit außerhalb Deutschlands oder auf Nachfrage sind die
beim Bundeszentralamt für Steuern; bei einer Regelabfrage ist          Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
der Eingang Ihrer Sperrvermerkserklärung bis spätestens zum
30. Juni beim Bundeszentralamt für Steuern erforderlich. Bis zu
Ihrem Widerruf ist damit die Übermittlung Ihrer Religionszuge-      III. Rentenversicherungen
hörigkeit für die aktuelle und alle folgenden Abfragen gesperrt.
Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer für Sie abführen. Das      Einkommensteuer
für Sie zuständige Finanzamt wird durch das Bundeszentralamt        1. Die Renten aus privaten Rentenversicherungen gehören als
für Steuern über Ihren Sperrvermerk informiert und ist gesetzlich      wiederkehrende Bezüge zu den sonstigen Einkünften nach
gehalten, Sie aufzufordern, Angaben zum Kapitalertragsteuer-           § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Die
einbehalt zu machen, um darauf nachträglich Kirchensteuer zu           Rentenzahlungen werden nur in Höhe des Ertragsanteils der
erheben.                                                               Besteuerung unterworfen, wobei der Ertragsanteil in einem
                                                                       Prozentsatz von der jährlichen Rente berechnet wird. Dieser
Erbschaft- und Schenkungsteuer                                         Prozentsatz richtet sich nach dem Alter des Rentenberech-
Ansprüche oder Leistungen aus Kapital bildenden Lebensver-             tigten bei Rentenbeginn und bleibt für die Dauer des Ren-
sicherungen und deren Zusatzversicherungen unterliegen der             tenbezugs unverändert. Beispielsweise beträgt er bei einem
Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie aufgrund einer                Rentenberechtigten, welcher bei Rentenbeginn 60 Jahre alt
Schenkung des Versicherungsnehmers oder im Todesfall als Er-           ist, 22 %; bei einem Rentenberechtigten, welcher bei Ren-
werb von Todes wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts oder           tenbeginn 65 Jahre alt ist, 18 %.
als Teil des Nachlasses) erworben werden. Es gelten die Freibe-        Bei verlängerten Leibrenten, bei denen die Mindestlaufzeit
träge der §§ 16/17 des Erbschaftsteuergesetzes.                        der Rente die auf volle Jahre aufgerundete verbleibende
Erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung, ist          mittlere Lebenserwartung der versicherten Person bei Ren-
sie nicht erbschaftsteuerpﬂichtig.                                     tenbeginn übersteigt, erfolgt eine Versteuerung nach § 20
                                                                       Abs. 1 Nr. 6 EStG. Entspricht die Rentengarantiezeit der Le-
Versicherungsteuer                                                     benserwartung oder ist sie kürzer, ist auch für den Rechts-
Die Versicherung ist, soweit das deutsche Steuerrecht Anwen-           nachfolger die Ertragsanteilbesteuerung anzuwenden. Da-
dung ﬁndet, nach § 4 Nr. 5 VersStG von der Versicherungsteuer          bei wird der auf den Erblasser angewandte Ertragsanteil
befreit.                                                               fortgeführt.
                                                                       Leibrenten haben wir jährlich der Deutschen Rentenversi-
Umsatzsteuer                                                           cherung Bund als zentraler Stelle zu melden (Rentenbezugs-
Beiträge und Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.             mitteilung gemäß § 22a Abs. 1 EStG).
                                                                    2. Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht erfolgt bei
Meldepﬂichten nach dem Abkommen zwischen Deutsch-                      Ausübung des Kapitalwahlrechts eine Versteuerung der Er-
land und den USA                                                       träge nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Steuerpﬂichtiger Ertrag
1. Mit Datum vom 31. Mai 2013 wurde ein Abkommen zur För-              im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ist der Unterschieds-
   derung der Steuerehrlichkeit zwischen Deutschland und den           betrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe
   USA abgeschlossen. Darin verpﬂichten sich beide Staaten             der auf sie entrichteten Beiträge. Unter der Voraussetzung
   zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch.              einer Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren sowie ei-
   Hierzu haben auch Versicherungsunternehmen Daten zu                 ner Kapitalauszahlung erst nach Vollendung des 62. Lebens-
   erheben und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an              jahres des Steuerpﬂichtigen gilt als Ertrag nur die Hälfte des
   das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Das Bun-           Unterschiedsbetrags. Werden mehrere Versicherungsleistun-
   deszentralamt für Steuern leitet die Daten an die zuständige        gen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgekehrt (z. B. bei
   Behörde der USA weiter.                                             Teilauszahlungen), ist jeweils gesondert zu prüfen, ob die
2. Meldepﬂichtig sind solche Verträge, deren Versicherungs-            hälftige Besteuerung der Erträge zur Anwendung kommt.
   nehmer eine in den USA einkommensteuerpﬂichtige Per-                Bei Teilauszahlungen sind die anteilig entrichteten Beiträge
   son ist. Bei Tod des Versicherungsnehmers treten an dessen          zu berücksichtigen. Kapitalauszahlungen haben wir jährlich
   Stelle die anspruchsberechtigten Leistungsempfänger, wenn           der Deutschen Rentenversicherung Bund als zentraler Stel-
   auch diese in den USA einkommensteuerpﬂichtig sind.

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Steuerinformationen (08.2021)                                                                                                          3

     le zu melden (Rentenbezugsmitteilung gemäß § 22a Abs. 1            Dieser ist ausgefüllt und unterschrieben rechtzeitig beim Bun-
     EStG).                                                             deszentralamt für Steuern einzureichen. „Rechtzeitig“ bedeutet
3.   Auf den nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpﬂichtigen Ertrag        bei einer anlassbezogenen Abfrage spätestens zwei Monate vor
     müssen von uns 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5 % Soli-          unserer Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern; bei einer
     daritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten und an         Regelabfrage ist der Eingang Ihrer Sperrvermerkserklärung bis
     das für uns zuständige Finanzamt abgeführt werden, sofern          spätestens zum 30. Juni beim Bundeszentralamt für Steuern
     uns kein Freistellungsauftrag vorliegt.                            erforderlich. Bis zu Ihrem Widerruf ist damit die Übermittlung
     Bei einem Verkauf der Versicherung wird keine Kapitaler-           Ihrer Religionszugehörigkeit für die aktuelle und alle folgenden
     tragsteuer von uns einbehalten, es erfolgt hingegen eine           Abfragen gesperrt. Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer
     Meldung an das Finanzamt. Der Steuerpﬂichtige muss in              für Sie abführen. Das für Sie zuständige Finanzamt wird durch
     diesem Fall die Veräußerung im Rahmen seiner Einkommen-            das Bundeszentralamt für Steuern über Ihren Sperrvermerk in-
     steuererklärung angeben und versteuern.                            formiert und ist gesetzlich gehalten, Sie aufzufordern, Angaben
     Die von uns einbehaltene Kapitalertragsteuer inklusive Kir-        zum Kapitalertragsteuereinbehalt zu machen, um darauf nach-
     chensteuer und Solidaritätszuschlag hat abgeltenden Cha-           träglich Kirchensteuer zu erheben.
     rakter (Abgeltungsteuer). Dies gilt nicht für die Auszahlung
     von Versicherungsleistungen, die nach Vollendung des               Erbschaft- und Schenkungsteuer
     62. Lebensjahres des Steuerpﬂichtigen und nach Ablauf von          Ansprüche oder Leistungen aus privaten Rentenversicherungen
     zwölf Jahren seit Vertragsabschluss fällig werden. In diesem       und deren Zusatzversicherungen unterliegen der Erbschaft- und
     Fall gilt als Ertrag nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags,       Schenkungsteuer, wenn sie aufgrund einer Schenkung des Ver-
     welcher mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern ist.        sicherungsnehmers oder bei dessen Tod als Erwerb von Todes
     Auch in diesem Fall müssen wir zunächst die auf den vollen         wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nach-
     Unterschiedsbetrag berechnete Kapitalertragsteuer inklusi-         lasses) erworben werden. Es gelten die Freibeträge der §§ 16/17
     ve Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten und          des Erbschaftsteuergesetzes.
     abführen. Der Ausgleich erfolgt über die Einkommensteuer-
     erklärung.                                                         Versicherungsteuer
     Bei einem Steuerabzug in Form der Abgeltungsteuer kann             Die Versicherung ist, soweit das deutsche Steuerrecht Anwen-
     es bei einem geringen zu versteuernden Einkommen zweck-            dung ﬁndet, nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStG von der Versicherung-
     mäßig sein, den Ertrag dennoch in der Steuererklärung an-          steuer befreit. Ab 01.01.2022 abgeschlossene Berufsunfähig-
     zugeben. Das Finanzamt ist verpﬂichtet, zu prüfen, welche          keits-Zusatzversicherungen können versicherungsteuerpﬂichtig
     Besteuerungsart (Abgeltungsteuer oder individuelle Steuer)         werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die versicherte Person
     für den Steuerpﬂichtigen die günstigere ist.                       nicht zum Kreis der Angehörigen des Versicherungsnehmers
     Auch Kapitalauszahlungen haben wir jährlich der Deutschen          zählt und weder sie noch einer ihrer Angehörigen ein unwider-
     Rentenversicherung Bund als zentraler Stelle zu melden.            ruﬂiches Bezugsrecht haben. Erlischt die Steuerbefreiung, so ist
4.   Die Todesfall-Leistungen von Rentenversicherungen gehören          die Steuer nachzuentrichten, soweit Versicherungsentgelt für
     nicht zu den Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Es besteht      einen Zeitraum nach Entfallen der Steuerbefreiung gezahlt wor-
     jedoch eine Steuerpﬂicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Sätze 7 f. EStG,   den ist (§ 9 Abs. 5 VersStG).
     wenn die Ansprüche aus der Lebensversicherung zuvor ent-
     geltlich erworben wurden. Bei Rentenzahlungen kann sich            Umsatzsteuer
     jedoch eine Besteuerung aus anderen Vorschriften (insbe-           Beiträge und Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.
     sondere § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb
     EStG) ergeben.                                                     Meldepﬂichten nach dem Abkommen zwischen Deutsch-
5.   Renten aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind            land und den USA
     als zeitlich begrenzte Leibrenten nur mit dem Ertragsanteil        1. Mit Datum vom 31. Mai 2013 wurde ein Abkommen zur För-
     (§ 55 EStDV) zu versteuern. Leibrenten haben wir jährlich             derung der Steuerehrlichkeit zwischen Deutschland und den
     der Deutschen Rentenversicherung Bund als zentraler Stel-             USA abgeschlossen. Darin verpﬂichten sich beide Staaten
     le zu melden (Rentenbezugsmitteilung gemäß § 22a Abs. 1               zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch.
     EStG).                                                                Hierzu haben auch Versicherungsunternehmen Daten zu
6.   Die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen können                  erheben und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an
     nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies                 das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Das Bun-
     gilt ebenso für ergänzende Todesfallabsicherungen. Die                deszentralamt für Steuern leitet die Daten an die zuständige
     Beiträge zu eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzver-            Behörde der USA weiter.
     sicherungen können bei der Veranlagung zur Einkommen-              2. Meldepﬂichtig sind solche Verträge, deren Versicherungs-
     steuer im Rahmen der Höchstbeträge für “Sonstige Vorsor-              nehmer eine in den USA einkommensteuerpﬂichtige Per-
     geaufwendungen” als Sonderausgaben abgezogen werden.                  son ist. Bei Tod des Versicherungsnehmers treten an dessen
                                                                           Stelle die anspruchsberechtigten Leistungsempfänger, wenn
Verfahren zum Kirchensteuerabzug                                           auch diese in den USA einkommensteuerpﬂichtig sind.
Wir sind verpﬂichtet, bei Auszahlung von Kapitalerträgen an             3. Zu den zu beschaffenden und auszutauschenden Informati-
kirchensteuerpﬂichtige Personen Kirchensteuer als Zuschlag-                onen gehören Name, Anschrift und US-amerikanische steu-
steuer zur Kapitalertragsteuer einzubehalten und an die steu-              erliche Identiﬁkationsnummer des Versicherungsnehmers
ererhebenden Religionsgemeinschaften abzuführen. Dazu ist                  bzw. hinterbliebenen Leistungsempfängers, Vertragsnum-
gesetzlich vorgesehen, dass wir beim Bundeszentralamt für                  mer und der Wert des Vertrages zum Ende des Kalenderjah-
Steuern die Religionszugehörigkeit des Kunden abfragen. Die                res.
Abfrage erfolgt bei einem Versicherungsvertrag vor einer be-
vorstehenden Auszahlung aus dem Vertrag (sog. Anlassabfra-              Meldepﬂicht bei steuerlicher Ansässigkeit außerhalb
ge), im Übrigen regelmäßig im Zeitraum vom 1. September bis             Deutschlands
31. Oktober mit Wirkung für das Folgejahr (sog. Regelabfrage).          1. Bei einer steuerlichen Ansässigkeit außerhalb Deutschlands
Sofern die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht automatisch              besteht eine Meldepﬂicht für rückkaufsfähige Versiche-
abgeführt, sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt                   rungsverträge und Rentenversicherungsverträge mit Kapi-
erhoben werden soll, steht Ihnen für den Widerspruch gegen                 talbildung. Grundlage hierfür ist die am 9. Dezember 2014
die Übermittlung Ihrer Religionszugehörigkeit ein amtlich vorge-           durch den Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU
schriebener Vordruck unter www.formulare-bﬁnv.de („Erklärung               (ECOFIN) beschlossene erweiterte Fassung der Amtshilfe-
zum Sperrvermerk § 51a EStG“) als Download zur Verfügung.                  richtlinie.

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Steuerinformationen (08.2021)                                                                                                    4

2. Unter Angabe der steuerlichen Identiﬁkationsnummer (TIN)        gen regelmäßig im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober
   wird turnusmäßig kalenderjährlich u. a. der Name, die An-       mit Wirkung für das Folgejahr (sog. Regelabfrage). Sofern die
   schrift, der Geburtsort, das Geburtsdatum, die Vertrags-        Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht automatisch abgeführt,
   nummer, der Vertragswert und der in einem Kalenderjahr          sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erhoben wer-
   gutgeschriebene „Gesamtbruttobetrag“ personenbezogen            den soll, steht Ihnen für den Widerspruch gegen die Übermitt-
   gemeldet.                                                       lung Ihrer Religionszugehörigkeit ein amtlich vorgeschriebe-
3. Die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterla-       ner Vordruck unter www.formulare-bﬁnv.de („Erklärung zum
   gen sind bei Vertragsabschluss durch den Versicherungsneh-      Sperrvermerk § 51a EStG“) als Download zur Verfügung. Dieser
   mer vorzulegen. Bei einer Änderung der steuerlichen Ansäs-      ist ausgefüllt und unterschrieben rechtzeitig beim Bundeszen-
   sigkeit außerhalb Deutschlands oder auf Nachfrage sind die      tralamt für Steuern einzureichen. „Rechtzeitig“ bedeutet bei
   Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.            einer anlassbezogenen Abfrage spätestens zwei Monate vor
                                                                   unserer Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern; bei einer
                                                                   Regelabfrage ist der Eingang Ihrer Sperrvermerkserklärung bis
IV. Abgekürzte Leibrenten (Tarif A9Z „Zeitrente“)                  spätestens zum 30. Juni beim Bundeszentralamt für Steuern
                                                                   erforderlich. Bis zu Ihrem Widerruf ist damit die Übermittlung
Einkommensteuer                                                    Ihrer Religionszugehörigkeit für die aktuelle und alle folgenden
1. Abgekürzte Leibrenten sind nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu       Abfragen gesperrt. Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer
   versteuern. Dies gilt sowohl für die einzelnen Rentenzahlun-    für Sie abführen. Das für Sie zuständige Finanzamt wird durch
   gen als auch für die Kapitalabﬁndung bei Rückkauf der Ver-      das Bundeszentralamt für Steuern über Ihren Sperrvermerk in-
   sicherung. Steuerpﬂichtiger Ertrag im Sinne des § 20 Abs. 1     formiert und ist gesetzlich gehalten, Sie aufzufordern, Angaben
   Nr. 6 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versiche-    zum Kapitalertragsteuereinbehalt zu machen, um darauf nach-
   rungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Bei-       träglich Kirchensteuer zu erheben.
   träge. Für Rentenzahlungen oder Kapitalabﬁndungen, die
   nach Ablauf von zwölf Jahren Vertragslaufzeit ausbezahlt        Erbschaft- und Schenkungsteuer
   werden, gilt als Ertrag nur die Hälfte des Unterschiedsbe-      Ansprüche oder Leistungen aus der VPV Zeitrente unterliegen
   trags, sofern der Steuerpﬂichtige das 62. Lebensjahr vollen-    der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie aufgrund einer
   det hat.                                                        Schenkung des Versicherungsnehmers oder bei dessen Tod als
2. Auf den nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpﬂichtigen Ertrag     Erwerb von Todes wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts
   müssen von uns 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5 % Soli-       oder als Teil des Nachlasses) erworben werden. Es gelten die
   daritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten und an      Freibeträge der §§ 16/17 des Erbschaftsteuergesetzes.
   das für uns zuständige Finanzamt abgeführt werden, sofern
   uns kein Freistellungsauftrag vorliegt.                         Versicherungsteuer
   Die von uns einbehaltene Kapitalertragsteuer inklusive So-      Die Versicherung ist, soweit das deutsche Steuerrecht Anwen-
   lidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer hat abgeltenden       dung ﬁndet, nach § 4 Nr. 5 VersStG von der Versicherungsteuer
   Charakter (Abgeltungsteuer). Dies gilt nicht für die Auszah-    befreit.
   lung von Versicherungsleistungen, die nach Vollendung des
   62. Lebensjahres des Steuerpﬂichtigen und nach Ablauf von       Umsatzsteuer
   zwölf Jahren seit Vertragsabschluss fällig werden. In diesem    Beiträge und Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.
   Fall gilt als Ertrag nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags,
   welcher mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern ist.     Meldepﬂichten nach dem Abkommen zwischen Deutsch-
   Auch in diesem Fall müssen wir zunächst die auf den vollen      land und den USA
   Unterschiedsbetrag berechnete Kapitalertragsteuer inklusive     1. Mit Datum vom 31. Mai 2013 wurde ein Abkommen zur För-
   Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten und        derung der Steuerehrlichkeit zwischen Deutschland und den
   abführen. Der Ausgleich erfolgt über die Einkommensteuer-          USA abgeschlossen. Darin verpﬂichten sich beide Staaten
   erklärung.                                                         zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch.
   Bei einem Steuerabzug in Form der Abgeltungsteuer kann             Hierzu haben auch Versicherungsunternehmen Daten zu
   es bei einem geringen zu versteuernden Einkommen zweck-            erheben und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an
   mäßig sein, den Ertrag dennoch in der Steuererklärung an-          das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Das Bun-
   zugeben. Das Finanzamt ist verpﬂichtet, zu prüfen, welche          deszentralamt für Steuern leitet die Daten an die zuständige
   Besteuerungsart (Abgeltungsteuer oder individuelle Steuer)         Behörde der USA weiter.
   für den Steuerpﬂichtigen günstiger ist.                         2. Meldepﬂichtig sind solche Verträge, deren Versicherungs-
3. Todesfallleistungen aus der VPV Zeitrente gehören nicht zu         nehmer eine in den USA einkommensteuerpﬂichtige Per-
   den Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, sondern sind             son ist. Bei Tod des Versicherungsnehmers treten an dessen
   einkommensteuerfrei. Es besteht jedoch eine Steuerpﬂicht           Stelle die anspruchsberechtigten Leistungsempfänger, wenn
   nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Sätze 7 f. EStG, wenn die Ansprüche         auch diese in den USA einkommensteuerpﬂichtig sind.
   aus der Lebensversicherung zuvor entgeltlich erworben wur-      3. Zu den zu beschaffenden und auszutauschenden Informati-
   den.                                                               onen gehören Name, Anschrift und US-amerikanische steu-
4. Bei der VPV Zeitrente handelt es sich um eine abgekürzte           erliche Identiﬁkationsnummer des Versicherungsnehmers
   Leibrente, d. h. sie endet mit dem Tod der versicherten Per-       bzw. hinterbliebenen Leistungsempfängers, Vertragsnum-
   son, spätestens aber zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Bei-          mer und der Wert des Vertrages zum Ende des Kalenderjah-
   träge zur VPV Zeitrente können nicht als Sonderausgaben            res.
   geltend gemacht werden.
                                                                   Meldepﬂicht bei steuerlicher Ansässigkeit außerhalb
Verfahren zum Kirchensteuerabzug                                   Deutschlands
Wir sind verpﬂichtet, bei Auszahlung von Kapitalerträgen an kir-   1. Bei einer steuerlichen Ansässigkeit außerhalb Deutschlands
chensteuerpﬂichtige Personen Kirchensteuer als Zuschlagsteuer         besteht eine Meldepﬂicht für rückkaufsfähige Versiche-
zur Kapitalertragsteuer einzubehalten und an die steuererhe-          rungsverträge und Rentenversicherungsverträge mit Kapi-
benden Religionsgemeinschaften abzuführen. Dazu ist gesetz-           talbildung. Grundlage hierfür ist die am 9. Dezember 2014
lich vorgesehen, dass wir beim Bundeszentralamt für Steuern           durch den Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU
die Religionszugehörigkeit des Kunden abfragen. Die Abfrage           (ECOFIN) beschlossene erweiterte Fassung der Amtshilfe-
erfolgt bei einem Versicherungsvertrag vor einer bevorstehen-         richtlinie.
den Auszahlung aus dem Vertrag (sog. Anlassabfrage), im Übri-

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Steuerinformationen (08.2021)                                          5

2. Unter Angabe der steuerlichen Identiﬁkationsnummer (TIN)
   wird turnusmäßig kalenderjährlich u. a. der Name, die An-
   schrift, der Geburtsort, das Geburtsdatum, die Vertrags-
   nummer, der Vertragswert und der in einem Kalenderjahr
   gutgeschriebene „Gesamtbruttobetrag“ personenbezogen
   gemeldet.
3. Die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterla-
   gen sind bei Vertragsabschluss durch den Versicherungsneh-
   mer vorzulegen. Bei einer Änderung der steuerlichen Ansäs-
   sigkeit außerhalb Deutschlands oder auf Nachfrage sind die
   Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.


V. Berufsunfähigkeitsversicherungen

Einkommensteuer
1. Die Beiträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen können
   bei der Veranlagung zur Einkommensteuer im Rahmen der
   Höchstbeträge für “Sonstige Vorsorgeaufwendungen” als
   Sonderausgaben abgezogen werden.
2. Renten aus Berufsunfähigkeitsversicherungen sind als zeit-
   lich begrenzte Leibrenten nur mit dem Ertragsanteil (§ 55
   EStDV) zu versteuern. Kapitalauszahlungen unterliegen bei
   Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht der Besteuerung
   nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.
3. Leibrenten haben wir jährlich der Deutschen Rentenversi-
   cherung Bund als zentraler Stelle zu melden (Rentenbezugs-
   mitteilung gemäß § 22a EStG).

Erbschaft- und Schenkungsteuer
Ansprüche oder Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherun-
gen unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie
aufgrund einer Schenkung des Versicherungsnehmers oder bei
dessen Tod als Erwerb von Todes wegen (z. B. aufgrund eines
Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses) erworben werden. Es
gelten die Freibeträge der §§ 16/17 des Erbschaftsteuergeset-
zes.

Versicherungsteuer
Die Versicherung ist, soweit das deutsche Steuerrecht Anwendung
ﬁndet, nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStG von der Versicherungsteuer
befreit. Ab 01.01.2022 abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversi-
cherungen können versicherungsteuerpﬂichtig werden. Dies ist
z. B. dann der Fall, wenn die versicherte Person nicht zum Kreis der
Angehörigen des Versicherungsnehmers zählt und weder sie noch
einer ihrer Angehörigen ein unwiderruﬂiches Bezugsrecht haben.
Erlischt die Steuerbefreiung, so ist die Steuer nachzuentrichten,
soweit Versicherungsentgelt für einen Zeitraum nach Entfallen der
Steuerbefreiung gezahlt worden ist (§ 9 Abs. 5 VersStG).

Umsatzsteuer
Beiträge und Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.

Meldepﬂichten nach dem Abkommen zwischen Deutsch-
land und den USA und bei steuerlicher Ansässigkeit außer-
halb Deutschlands
Berufsunfähigkeitsversicherungen unterliegen nicht den inter-
nationalen Meldepﬂichten.

[Seite 43]
Allgemeine Verbraucherinformationen (01.2025)                                                                                    1


Allgemeine Verbraucherinformationen

Die nachstehende Information gibt in übersichtlicher und ver-        an einem Sicherungsfonds verpﬂichtet. Protektor ist eine
ständlicher Form einen Überblick über die Identität des Versi-       Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Versicherten.
cherers und den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertra-
ges. Die dargestellten Informationen sind nicht abschließend.
                                                                  Informationen zur angebotenen Leistung

Informationen zum Versicherungsunternehmen                        (4) Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
                                                                      (a) Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns
(1) Angaben zum Versicherer und vertretungsberechtigten                   gelten der Versicherungsantrag, der Vorschlag, der
    Personen                                                              Versicherungsschein und etwaige Nachträge des Versi-
    Der Versicherer ist die VPV Lebensversicherungs-AG, nach-             cherungsscheins, die Allgemeinen und Besonderen Ver-
    folgend VPV genannt. Die VPV ist eine Aktiengesellschaft              sicherungsbedingungen einschließlich weiterer für den
    mit Sitz in Stuttgart unter folgender Adresse:                        Vertragsinhalt maßgeblicher Tarifbestimmungen, die Ih-
                                                                          nen vor Antragstellung, spätestens jedoch als Anlage zu
    VPV Lebensversicherungs-AG                                            Ihrem Versicherungsschein zur Verfügung gestellt wer-
    Mittlerer Pfad 19                                                     den.
    70499 Stuttgart                                                   (b) Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leis-
                                                                          tungen entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag,
    oder                                                                  dem Dokument „Vorschlag“, dem Versicherungsschein
                                                                          sowie den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbe-
    Postfach 31 17 55                                                     dingungen.
    70477 Stuttgart
                                                                  (5) Angaben zum Versicherungsbeitrag
    E-Mail: info@vpv.de                                               Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt vom Alter der
                                                                      versicherten Person, dem gewünschten Versicherungsschutz
    Vorstand                                                          sowie der Zahlungsweise ab. Die Höhe des Beitrags, der für
    Klaus Brenner, Vorsitzender                                       den Zeitraum der vereinbarten Beitragszahlungsdauer zu
    Steffen Guttenbacher                                              entrichten ist, entnehmen Sie bitte dem Dokument „Vor-
    Dr. Olaf Schmitz                                                  schlag“ oder dem Versicherungsschein.
    Dietmar Stumböck
                                                                  (6) Zusätzliche Gebühren und Kosten
    Die VPV ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Stuttgart        Die Kosten Ihres Vertrages ﬁnden Sie im Dokument „Vor-
    unter der Handelsregister-Nr. HRB 15 279 eingetragen.             schlag“, im Dokument „Informationsblatt zu Versicherungs-
                                                                      produkten“ oder im Basisinformationsblatt. Im Dokument
(2) Hauptgeschäftstätigkeit                                           „Vorschlag“ geben wir auch etwaig zusätzlich anfallende
    Die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens ist der un-          Gebühren an.
    mittelbare und mittelbare Betrieb der Lebensversicherung          Zusätzliche Gebühren oder Kosten, z. B. für die Antragsbe-
    in allen ihren Arten und damit verbundenen Zusatzversiche-        arbeitung oder für die Benutzung von Fernkommunikations-
    rungen sowie Kapitalisierungsgeschäfte, Tontinengeschäfte         mitteln werden nicht erhoben. Vermittler sind nicht berech-
    und die Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrich-          tigt, von Ihnen irgendwelche besonderen Gebühren oder
    tungen im Inland.                                                 Kosten für die Aufnahme des Antrags zu erheben.
    Der Versicherer ist außerdem berechtigt, sich an anderen
    Versicherungsunternehmen zu beteiligen.                       (7) Einzelheiten zur Zahlung des Beitrags
                                                                      Die Beiträge sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu ent-
    Zuständige Aufsichtsbehörde                                       richten. Dieser ist in Ihrem Versicherungsschein enthalten.
    Die VPV Lebensversicherungs-AG unterliegt der Aufsicht            Die Beiträge können je nach Tarif monatlich, vierteljährlich,
    durch die                                                         halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Zusätzlich be-
                                                                      steht bei einigen Tarifen die Möglichkeit zur Zahlung eines
    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)           Einmalbeitrags. Für die Beitragszahlung ist die bei der An-
    Graurheindorfer Str. 108                                          tragstellung vereinbarte Zahlungsweise maßgeblich. Ent-
    53117 Bonn                                                        sprechend der getroffenen Vereinbarung wird der Beitrag
                                                                      entweder durch Überweisung oder per Lastschrift von Ihnen
    oder                                                              gezahlt. Näheres entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungs-
                                                                      schein.
    Postfach 12 53                                                    Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, je-
    53002 Bonn                                                        doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche-
                                                                      rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Wenn Sie
(3) Garantiefonds                                                     jedoch den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig
                                                                      zahlen, können wir von dem Vertrag zurücktreten und der
    Protektor Sicherungsfonds für die Lebensversicherer               Versicherungsschutz entfällt rückwirkend.
    Wilhelmstr. 43 G
    10117 Berlin                                                  (8) Gültigkeitsdauer des Angebots
                                                                      Das Angebot ist gültig bis zu dem im Dokument „Vorschlag“
    Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und den               genannten Versicherungsbeginn. Ab diesem Zeitpunkt gilt
    Bestimmungen der Verordnung über die Finanzierung des             für die versicherte Person gegebenenfalls ein neues Ein-
    Sicherungsfonds für die Lebensversicherer (SichLVFinV) sind       trittsalter. Somit können sich die berechneten Werte verän-
    wir als Lebensversicherungsunternehmen zur Mitgliedschaft         dern. Weiterhin gilt das Angebot, solange diese Tarifgenera-

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Allgemeine Verbraucherinformationen (01.2025)                                                                                        2

    tion nicht geschlossen ist.                                          lichen Anzeigepﬂicht durch den Versicherungsnehmer oder
    Die angegebenen Beiträge setzen voraus, dass der Antrag              die versicherte Person ein Kündigungsrecht.
    zu normalen Bedingungen angenommen werden kann.                      Nähere Angaben
                                                                         • zur Ermittlung des Rückkaufswertes,
(9) Besonderheiten von Finanzdienstleistungsprodukten                    • zu Voraussetzungen für unser Kündigungsrecht bei vor-
    Bei allen Lebensversicherungen sind Sie vertragsmäßig an                 vertraglicher Anzeigepﬂichtverletzung,
    den Überschüssen unserer Gesellschaft beteiligt. Die Höhe            • weitere Beendigungsmöglichkeiten und
    dieser Beteiligung hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie            • sonstige Regelungen zu den Kündigungsmöglichkeiten
    zum Beispiel vom Verlauf der Sterblichkeit und von der Ent-          entnehmen Sie bitte den für Ihre Versicherung gültigen Ver-
    wicklung der Kosten, insbesondere aber von den Kapital-              sicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein.
    erträgen. Die Entwicklung dieser Faktoren ist nicht vorher-
    sehbar und von uns nur begrenzt beeinﬂussbar. Die Höhe            (14) Anzuwendendes Recht
    der künftigen Überschussbeteiligung kann Ihnen also nicht             Für die Vertragsanbahnung sowie auf Ihren Versicherungs-
    garantiert werden.                                                    vertrag ﬁndet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
    Bitte beachten Sie, dass fondsgebundene Lebensversiche-               Anwendung. Das für Klagen zuständige Gericht entnehmen
    rungen mit speziellen Risiken behaftet sind und Schwankun-            Sie bitte den für Ihren Versicherungsvertrag geltenden Allge-
    gen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die wir keinen               meinen Versicherungsbedingungen.
    Einﬂuss haben. Insbesondere können die in der Vergangen-
    heit erwirtschafteten Erträge nicht als Indikator für die künf-   (15) Anzuwendende Sprache
    tige Entwicklung der Erträge herangezogen werden.                     Die Bedingungen, alle weiteren Vertragsbestimmungen und
                                                                          diese Verbraucherinformation werden Ihnen in deutscher
                                                                          Sprache mitgeteilt. Die Kommunikation während der Lauf-
Informationen zum Vertrag                                                 zeit des Vertrages wird in deutscher Sprache geführt.

(10) Zustandekommen des Versicherungsvertrages
    Der Abschluss eines Versicherungsvertrages setzt zwei über-       Sonstige Informationen
    einstimmende Willenserklärungen voraus. Der Versiche-
    rungsvertrag kommt somit durch eine von Ihnen abgegebe-           (16) Informationen zu Rechtsbehelfen
    ne Willenserklärung (beispielsweise in Form des ausgefüllten          Bei Beschwerden können Sie sich an den Versicherungsom-
    Versicherungsantrags) und durch unsere Annahme in Form                budsmann, die zuständige Aufsichtsbehörde oder direkt an
    der Übersendung des Versicherungsscheins wirksam zustan-              die VPV Lebensversicherungs-AG wenden. Nähere Informa-
    de, sofern Sie Ihre Vertragserklärung nicht wirksam wider-            tionen hierzu können Sie den Allgemeinen Versicherungsbe-
    rufen (Einzelheiten zum Widerrufsrecht siehe unter Nr. 11).           dingungen entnehmen. Außerdem haben Sie die Möglich-
    Eine Antragsbindefrist besteht nicht.                                 keit, den Rechtsweg zu beschreiten.
    Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, je-
    doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche-           (17) Wichtiger Hinweis zu der Deﬁnition der Berufsunfähig-
    rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings               keit
    entfällt unsere Leistungspﬂicht bei nicht rechtzeitiger Zah-          Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine
    lung des ersten (Einlösungsbeitrags) oder einmaligen Bei-             Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen, ist
    trags (siehe Allgemeine Bedingungen).                                 zu beachten, dass der in den Versicherungsbedingungen
    Die Versicherung wird für die Dauer der vereinbarten Versi-           verwendete Begriff der Berufsunfähigkeit weder mit dem
    cherungsdauer abgeschlossen, die Sie dem Versicherungs-               Begriff der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung im
    schein entnehmen können.                                              sozialrechtlichen Sinne noch mit dem Begriff der Berufs-
    Wurde ein vorläuﬁger Versicherungsschutz vereinbart, so ge-           unfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen in der
    währt die VPV bis zum Beginn des regulären Versicherungs-             Krankentagegeldversicherung gleichzusetzen ist.
    schutzes einen Versicherungsschutz gemäß den Allgemei-
    nen Bedingungen für den vorläuﬁgen Versicherungsschutz.           (18) Sonstige Angaben
    Sofern Sie Ihre Vertragserklärung wirksam widerrufen ha-              Einzelheiten zur Höhe der Leistungen im Falle des Rück-
    ben, endet der Versicherungsschutz über die vorläuﬁge De-             kaufes oder der Beitragsfreistellung, zu den Kosten Ihres
    ckung mit dem Zugang des Widerrufs bei der VPV.                       Vertrages, zur Überschussbeteiligung, zur Garantie von Leis-
                                                                          tungen, Informationen zur Nachhaltigkeit, bei fondsgebun-
(11) Widerrufsrecht                                                       denen Versicherungen Angaben über die der Versicherung
    Ihr Versicherungsvertrag kann von Ihnen widerrufen                    zugrunde liegenden Fonds und der darin enthaltenen Wer-
    werden. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ﬁn-                   te sowie Angaben zu Steuerregelungen sind im Dokument
    den Sie in der Widerrufsbelehrung. Diese ﬁnden Sie im                 „Vorschlag“, im Versicherungsschein, im Basisinformations-
    Antrag und Ihrem Versicherungsschein.                                 blatt, im Dokument „Informationsblatt zu Versicherungspro-
                                                                          dukten“, im Produktinformationsblatt sowie in den für Ihren
(12) Angaben zur Laufzeit                                                 Versicherungsvertrag gültigen Allgemeinen und gegebenen-
    Die Angaben zur Laufzeit Ihres Versicherungsvertrags ent-             falls Besonderen Versicherungsbedingungen enthalten. All-
    nehmen Sie bitte dem Antragsformular oder dem Dokument                gemeine Angaben für die für Ihre Versicherungsart gelten-
    „Vorschlag“. Dort ist die von Ihnen gewünschte Vertrags-              den Steuerregelung ﬁnden Sie in den Steuerinformationen.
    dauer eingetragen. Sie ist auch im Versicherungsschein ab-            Weitere Informationen zur VPV und den Produkten (z. B.
    gedruckt.                                                             AVB, Informationsblätter, Fondsinformationen) ﬁnden Sie
                                                                          auf unserer Internetseite unter www.vpv.de. Geschäfts-,
(13) Vertragliche Kündigungsmöglichkeiten                                 Solvenz- und Nachhaltigkeitsberichte ﬁnden Sie dabei unter
    Als Versicherungsnehmer können Sie Ihre Versicherung                  www.vpv.de/geschaeftsbericht.
    jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode in Textform
    kündigen. Gemäß § 169 VVG haben wir bei Kündigung –               (19) Einbeziehung des VPV Parkdepots
    falls vorhanden – den Rückkaufswert zu zahlen, sofern keine           Die allgemeinen Verbraucherinformationen beziehen sich
    tarifspeziﬁschen Besonderheiten einer Auszahlung entge-               auch auf das VPV Parkdepot, auch wenn es sich hier nicht
    genstehen.                                                            um „Versicherungen“, sondern „Kapitalisierungsgeschäfte“
    Gegebenenfalls hat die VPV bei Verletzung der vorvertrag-             handelt.

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Satzung VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG (01.2025)                                                                               1


Satzung
VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG


I. Allgemeine Bestimmungen                                                  anstalt für Post- und Telekommunikation Deutsche
                                                                            Bundespost, die zu anderen Behörden übergetreten
§1                                                                          sind;
Firma, Sitz und Geschäftsgebiet                                           • Mitarbeiter von Unternehmen, an deren Stammkapital
                                                                            die Deutsche Post AG, die Deutsche Postbank AG, die
(1) Der Verein führt die Firma „VEREINIGTE POSTVERSICHE-                    Deutsche Telekom AG oder die Bundesanstalt für Post
    RUNG VVaG” und hat seinen Sitz in Stuttgart.                            und Telekommunikation Deutsche Bundespost beteiligt
(2) Geschäftsgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland und das              sind oder die Zuwendungen von den vorgenannten Ak-
    Gebiet der Europäischen Union.                                          tiengesellschaften oder der Bundesanstalt für Post und
                                                                            Telekommunikation Deutsche Bundespost erhalten;
                                                                          • Mitarbeiter der aus der Postreform I und II hervorge-
§2                                                                          gangenen sonstigen Unternehmen und Organisationen;
Gegenstand des Vereins, Beteiligungen                                     • Ruheständler der vorgenannten Unternehmen, Behör-
                                                                            den und Organisationen sowie der ehemaligen Deut-
(1) Gegenstand des Vereins ist der unmittelbare Betrieb der Le-             schen Bundespost.
    bensversicherung in allen ihren Arten und damit verbunde-         2. die im Dienst des Vereins oder der konzernzugehörigen
    nen Zusatzversicherungen sowie Kapitalisierungsgeschäfte,             Gesellschaften stehenden Personen,
    Tontinengeschäfte und die Geschäfte der Verwaltung von            3. Eltern, Ehegatten, bei eingetragenen Lebenspartner-
    Versorgungseinrichtungen.                                             schaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz der/die
(2) Der Verein ist zu allen Geschäften und Maßnahmen be-                  Lebenspartner/-in, Witwen und Witwer der unter 1. und
    rechtigt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem                   2. bezeichneten Personen und von Vereinsmitgliedern,
    Versicherungsgeschäft stehen. Er kann hierzu andere Unter-        4. Kinder der unter 1. bis 3. genannten Personen,
    nehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen und            5. sonstige im Haushalt der unter 1. bis 3. genannten Per-
    Versicherungsgeschäft an andere Gesellschaften vermitteln.            sonen lebende Familienangehörige,
                                                                      6. Vereinigungen der unter 1. genannten Personen und de-
                                                                          ren Bedienstete oder Betriebsangehörige.
§3                                                                (2) Der Vorstand ist berechtigt, die Aufnahme ohne Angabe von
Bekanntmachungen                                                      Gründen abzulehnen.
                                                                  (3) Die Mitgliedschaft wird durch den Abschluss eines Versiche-
Die Bekanntmachungen des Vereins erfolgen durch Veröffent-            rungsvertrages oder durch den Eintritt in einen bestehenden
lichung im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz nicht zwingend           Versicherungsvertrag erworben.
etwas anderes bestimmt.                                           (4) Die Mitgliedschaft erlischt mit Beendigung des Versiche-
                                                                      rungsverhältnisses. Dies gilt nicht, wenn das Versicherungs-
                                                                      verhältnis durch Bestandsübertragung auf ein anderes Versi-
II. Mitgliedschaft                                                    cherungsunternehmen im VPV Konzern übertragen wurde. In
                                                                      diesem Fall endet die Mitgliedschaft mit Beendigung des Ver-
§4                                                                    sicherungsverhältnisses bei der übernehmenden Gesellschaft.
Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Vereins können werden:                         III. Hauptversammlung
    1. • Betriebsangehörige im aktiven Dienst und im Ruhe-
         stand der Deutschen Post AG, Deutschen Postbank AG       §5
         und Deutschen Telekom AG;                                Hauptversammlung
       • Angehörige der Bundesanstalt für Post und Telekom-
         munikation Deutsche Bundespost;                          (1) Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliedervertreterver-
       • Angehörige der Bundesnetzagentur für Elektrizität,           sammlung, nachfolgend Hauptversammlung genannt.
         Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen bzw.        (2) Die ordentliche Hauptversammlung wird vom Vorstand ein-
         der ehemaligen Regulierungsbehörde für Telekommu-            berufen. Der Vorstand ist gem. §§ 191 VAG, 118a AktG er-
         nikation und Post (Bundesnetzagentur);                       mächtigt, vorzusehen, dass die Mitgliedervertreterversamm-
       • alle in Nebenbetrieben und Sozialeinrichtungen der           lung ohne physische Präsenz der Mitgliedervertreter am Ort
         Unternehmen und der Bundesanstalt für Post und Tele-         der Mitgliedervertreterversammlung abgehalten wird (virtu-
         kommunikation Deutsche Bundespost beschäftigten              elle Mitgliedervertreterversammlung). Die Ermächtigung des
         Personen;                                                    Vorstands ist für den Zeitraum von 5 Jahren nach Eintra-
       • Betriebsangehörige der Deutschen Post AG, der Deut-          gung der in der Mitgliederversammlung vom 26.05.2023
         schen Postbank AG, der Deutschen Telekom AG und              beschlossenen Satzungsänderung erteilt.
         deren Rechtsvorgänger, der Bundesnetzagentur für         (3) Die Hauptversammlung ﬁndet innerhalb von acht Monaten
         Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisen-        nach Ablauf des Geschäftsjahres am Sitz des Vereins oder in
         bahnen bzw. des ehemaligen Bundesministeriums für            einer anderen Stadt der Bundesrepublik Deutschland statt.
         Post und Telekommunikation (Bundesnetzagentur) und       (4) Die Hauptversammlung besteht aus mindestens 22 und
         deren nachgeordneten Dienststellen und der Bundes-           höchstens 40 Mitgliedervertretern.

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Satzung VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG (01.2025)                                                                                 2

(5) Außerordentliche Hauptversammlungen können vom Vor-                  d) die Einführung oder Aufgabe eines Versicherungszwei-
    stand einberufen werden. Der Vorstand muss eine außer-                   ges,
    ordentliche Hauptversammlung einberufen, wenn es die                 e) die Auﬂösung des Vereins oder die Verschmelzung mit
    Aufsichtsbehörde anordnet, der Aufsichtsrat dies beschließt              einem anderen Versicherungsunternehmen.
    oder mindestens ein Drittel der Mitgliedervertreter dies un-     (2) Fragen der Geschäftsführung von ganz wesentlicher Be-
    ter Angabe der Gründe schriftlich verlangt.                          deutung, auch in Konzernangelegenheiten, bedürfen der
                                                                         Zustimmung der Hauptversammlung. Dies gilt insbesondere
                                                                         für Verfügungen über Aktien der VPV Holding AG und der
§6                                                                       VPV Lebensversicherungs-AG sowie der Übertragung von
Mitgliedervertreter                                                      Versicherungsbeständen, sofern der zu übertragende Be-
                                                                         stand aus mehr als 100.000 Verträgen besteht.
(1) Die Wahl der Mitgliedervertreter erfolgt auf Grund der Vor-
    schläge von Aufsichtsrat und Vorstand oder auf Grund der
    Vorschläge von Mitgliedervertretern durch die Hauptver-          IV. Aufsichtsrat
    sammlung. Wählbar ist jedes volljährige Vereinsmitglied.
(2) Die Amtsdauer der Mitgliedervertreter beträgt sechs Jahre.       §9
    Wiederwahl ist zulässig.                                         Aufsichtsrat
(3) Das Amt eines Mitgliedervertreters erlischt vor Ablauf der
    Amtsdauer durch                                                  (1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.
    a) Niederlegung des Amtes,                                       (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollten Vereinsmitglieder
    b) Eintritt eines die Wählbarkeit ausschließenden Umstan-            der VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG sein. Sie dürfen
        des, insbesondere im Fall des Verlusts der Mitgliedschaft,       nicht Abschlussprüfer, Treuhänder, Verantwortlicher Aktuar
    c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen             oder Angestellte des Vereins sein.
        des Mitglieds,                                               (3) Das Amt eines Mitgliedes des Aufsichtsrats endet am Schluss
    d) Verlust der vollen Geschäftsfähigkeit.                            der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4.
    Außerdem erlischt das Amt vor Ablauf der Amtsdauer am                Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Ge-
    Schluss der ordentlichen Hauptversammlung in dem Kalen-              schäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitge-
    derjahr, in dem das Mitglied das 70. Lebensjahr vollendet            rechnet. Wiederwahl ist zulässig.
    hat oder vollenden wird.                                         (4) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit
(4) Die Mitgliedervertreter erhalten für ihre Tätigkeit eine Ent-        den Ersatz ihrer Auslagen und eine Vergütung. Über die
    schädigung, die von der Hauptversammlung festgesetzt                 Höhe der Vergütung entscheidet die Hauptversammlung.
    wird.                                                            (5) Scheidet ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem
                                                                         Aufsichtsrat aus, ohne dass ein Ersatzmitglied nachrückt,
                                                                         wird ein Nachfolger für die restliche Amtsdauer des ausge-
§7                                                                       schiedenen Mitgliedes gewählt.
Leitung und Beschlüsse der Hauptversammlung                          (6) Zu den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
                                                                         kann der Vorstand schriftlich eingeladen werden. Bei Teil-
(1) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats leitet die Hauptversamm-           nahme hat der Vorstand eine beratende Stimme.
    lung, im Falle seiner Verhinderung ein anderes vom Auf-
    sichtsrat zu bestimmendes Mitglied des Aufsichtsrats.
(2) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindes-            § 10
    tens die Hälfte der Mitgliedervertreter an der Abstimmung        Rechte und Pﬂichten des Aufsichtsrats
    teilnimmt.
(3) Anträge von Mitgliedervertretern, die der Hauptversamm-          (1) Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Ge-
    lung zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen, müssen            setze, der Satzung und seiner Geschäftsordnung aus. Zu
    spätestens 3 Wochen vor dem Versammlungstermin beim                  den Pﬂichten des Aufsichtsrats zählen insbesondere
    Vorstand eingereicht werden.                                         a) die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands,
(4) Jeder Mitgliedervertreter hat in der Hauptversammlung eine           b) die Prüfung und die Feststellung des Jahresabschlusses
    Stimme. Die Ausübung der gesetzlich vorgesehenen Min-                    und Berichterstattung an die Hauptversammlung,
    derheitsrechte steht einer Minderheit von mindestens einem           c) die Bestellung und Abberufung des Vorstands und die
    Drittel der Mitgliedervertreter zu.                                      Regelung des Dienstverhältnisses der Vorstandsmitglie-
(5) Bei Wahlen ist eine Person gewählt, wenn sie mehr als die                der,
    Hälfte der Stimmen der teilnehmenden Mitgliedervertre-               d) die Bestellung des Treuhänders und seiner Stellvertreter,
    ter erhält. Werden mehrere Vorschläge gemacht, dann ist              e) die Entscheidung über zustimmungsbedürftige Rechts-
    die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhält. Sind                 geschäfte.
    gleichzeitig mehrere Personen zu wählen, so gelten diejeni-      (2) Die Einführung oder Änderung von Versicherungsbedingun-
    gen als gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinen.          gen bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.
    Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Vorsitzenden zu        (3) Der Aufsichtsrat ist zu Änderungen der Satzung ermächtigt,
    ziehende Los.                                                        die nur die Fassung betreffen. Im Falle der Änderung der
                                                                         Satzung durch die Hauptversammlung ist der Aufsichtsrat
                                                                         ermächtigt, die von der Aufsichtsbehörde verlangten Ände-
§8                                                                       rungen der Beschlüsse vorzunehmen.
Zuständigkeit der Hauptversammlung

(1) Die Hauptversammlung beschließt über alle Angelegenhei-          V. Vorstand
    ten, soweit sich dies aus Satzung oder Gesetz ergibt. Sie
    nimmt insbesondere den Bericht über den Jahresabschluss          § 11
    entgegen und beschließt über                                     Vorstand
    a) die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats,
    b) die Bestellung und die Abberufung von Aufsichtsratsmit-       (1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Im
        gliedern,                                                        Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder
    c) die Änderung der Satzung,                                         des Vorstands.

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Satzung VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG (01.2025)                                                                                3

(2) Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands oder         § 15
    durch ein Mitglied des Vorstands zusammen mit einem Pro-         Änderung der Satzung
    kuristen gesetzlich vertreten.
(3) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zu-        Änderungen der Satzung, zu denen unbeschadet der Befugnis-
    stimmung des Aufsichtsrats bedarf, wenn dieser nicht selbst      se des Aufsichtsrats nach § 10 Abs. (3) nur die Hauptversamm-
    für den Vorstand eine Geschäftsordnung erlässt.                  lung befugt ist, bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der
(4) Die Geschäftsordnung des Vorstands regelt u.a., für welche       abgegebenen Stimmen.
    Arten von Geschäften der Vorstand der Zustimmung des
    Aufsichtsrats bedarf.                                            Satzung in der Fassung vom 26.05.2023

                                                                     Letzte Änderung genehmigt durch Verfügung der Bundesan-
VI. Beiträge, Jahresabschluss, Überschussverwendung                  stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 29.06.2023, Ge-
                                                                     schäftszeichen: VA 22-I 5002-1093-2023/0001.
§ 12
Beiträge

Zur Erfüllung der Versicherungsverpﬂichtungen erhebt der Ver-
ein im Voraus fällige, laufende oder einmalige Beiträge. Die
Erhebung von Nachschüssen und die Kürzung der tariﬂichen
Versicherungsleistungen durch den Verein sind ausgeschlossen.


§ 13
Rechnungslegung

(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Fristen und
    nach den gesetzlichen Vorschriften den Jahresabschluss (Bi-
    lanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und, soweit
    gesetzlich erforderlich, den Lagebericht aufzustellen und
    dem Abschlussprüfer sowie dem Aufsichtsrat mit einem Vor-
    schlag für die Verwendung des Bilanzgewinns unverzüglich
    vorzulegen.


§ 14
Überschussverwendung, Rücklagen, Bilanzgewinn

(1) Vom Überschuss ist mindestens 1 vom Hundert höchstens
    5 vom Hundert der Verlustrücklage (§ 37 VAG) zuzuführen,
    bis diese mindestens 21.000.000,- EUR erreicht hat. Im Üb-
    rigen ist der Überschuss unter Einhaltung der gesetzlichen
    und aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Rückstellung für
    Beitragsrückerstattung zuzuweisen. Darüber hinaus können
    Gewinnrücklagen gebildet werden.
(2) Die der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewie-
    senen Beträge dürfen nur für die Überschussbeteiligung
    der Versicherten einschließlich der durch § 153 des Versi-
    cherungsvertragsgesetzes vorgeschriebenen Beteiligung an
    den Bewertungsreserven verwendet werden. Der Verein ist
    jedoch berechtigt, mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde
    in Ausnahmefällen die Rückstellung für Beitragsrückerstat-
    tung, soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussan-
    teile entfällt, im Interesse der Versicherten zur Abwendung
    eines drohenden Notstandes heranzuziehen.
(3) Der Verein ist darüber hinaus berechtigt, in Ausnahmefällen
    mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde die Rückstellungen
    für Beitragsrückerstattung, soweit sie nicht auf bereits fest-
    gelegte Überschussanteile entfällt, heranzuziehen,
    1. um unvorhersehbare Verluste aus den überschussbe-
         rechtigten Versicherungsverträgen auszugleichen, die
         auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzu-
         führen sind;
    2. um die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die
         Rechnungsgrundlagen auf Grund einer unvorhersehba-
         ren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Ver-
         hältnisse angepasst werden müssen.
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