# Oberösterreichische Kfz-Schutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-schutzbrief-oberoesterreichische-kfz.php
- Rechtlicher Träger: Oberösterreichische Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-schutzbrief-oberoesterreichische-kfz.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinformationsblatt Kfz (pibkskfz 2018)](https://www.ooev.at/fileadmin/import/pdf/pibkskfz2018.pdf), Fassung PIBKSKFZ.2018, 23.02.2018

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Schutz an das versicherte Fahrzeug gebunden (Kfz-Baustein) | ja | Assistanceleistungen im Zusammenhang mit dem Kfz | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Schutz an die Person gebunden (gilt in jedem Fahrzeug, auch als Mitfahrer, mit Bahn oder zu Fuß) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherte Personen (Fahrer, berechtigte Insassen, Familienangehörige) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherte Fahrzeugarten (Pkw, Krad, Wohnmobil, Gewichtsgrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Anhänger und Wohnwagen mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich Europa (geografisch, mit Mittelmeeranrainern) | ja | Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, außer es sind bei den einzelnen Leistungen andere Geltungsbereiche vereinbart. | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Weltweiter Schutz für Personenleistungen | nicht geregelt |  |  |
| Mindestentfernung vom ständigen Wohnsitz für Leistungen (z. B. ab 50 km) | ja | Fahrzeugausfall außerhalb der Wohnsitzgemeinde innerhalb Europas | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Hilfe auch am Wohnort (ab Kilometer 0) | ja | Fahrzeugleistungen rund um die Uhr innerhalb Europas | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr erreichbar | ja | Fahrzeugleistungen rund um die Uhr innerhalb Europas | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort (Wiederherstellung der Fahrbereitschaft) | ja, bis zur Versicherungssumme | Pannenhilfe ✔ Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall bis | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Abschleppen des Fahrzeugs bis zur nächsten geeigneten Werkstatt | ja, bis zur Versicherungssumme | Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall bis zur nächstgelegenen Werkstätte | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bergen des Fahrzeugs (nach Abkommen von der Straße) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bergung des Fahrzeuges nach Unfall | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Hilfe bei Schlüsselverlust oder Aussperren (Ersatzschlüssel, Öffnen) | nicht geregelt |  |  |
| Falschbetankung (Abpumpen, Reinigung) | nicht geregelt |  |  |
| Kraftstoffmangel oder leere Antriebsbatterie (Transport zur Tankstelle oder Ladesäule) | nicht geregelt |  |  |
| Reifenpanne mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzteilversand ins Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Ersatzteilversand ins Ausland | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Hilfe bei Diebstahl des Fahrzeugs (Meldung, Weiterfahrt) | nicht geregelt |  |  |
| Weiter- oder Rückfahrt mit Bahn, Flug oder Taxi | ja, bis zur Versicherungssumme | Weiter- und Rückfahrt für die versicherten Personen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Mietwagen während der Reparatur oder nach Diebstahl (Betrag je Tag und gesamt) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bereitstellung eines Mietwagens | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Höchstdauer des Mietwagens in Tagen | nicht geregelt |  |  |
| Übernachtungskosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft (je Nacht und Person) | ja, bis zur Versicherungssumme | Hotelübernachtung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Höchstzahl der Übernachtungen | nicht geregelt |  |  |
| Abholung des reparierten oder wiedergefundenen Fahrzeugs (Fahrtkosten) | nicht geregelt |  |  |
| Fahrzeugrücktransport an den Wohnort, wenn eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist | nicht geregelt |  |  |
| Fahrerstellung, wenn der Fahrer ausfällt | ja, bis zur Versicherungssumme | Bereitstellung eines Ersatzfahrers, wenn das Fahrzeug von keinem Mitreisenden zurückgefahren werden kann. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Fahrzeugunterstellung bis zum Rücktransport oder zur Verschrottung | ja, bis zur Versicherungssumme | Garagierung des Fahrzeuges für maximal zwei Wochen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Verzollung und Verschrottung des Fahrzeugs im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Krankenrücktransport nach Unfall oder Erkrankung auf Reisen | ja, bis zur Versicherungssumme | Krankenrücktransport, wenn ärztlich verordnet | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Ärztliche Beratung und Vermittlung von Ärzten und Kliniken | ja | Organisation eines Arztbesuches oder Krankenhausaufenthaltes im Notfall | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rückholung von Kindern, wenn kein Fahrer mehr verfügbar ist | nicht geregelt |  |  |
| Krankenbesuch eines Angehörigen bei längerem Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Krankenbesuch eines Familienangehörigen, vorzeitige Rückreise | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überführung oder Bestattung im Todesfall | nicht geregelt |  |  |
| Versand von Arzneimitteln ins Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Darlehen bei Verlust von Zahlungsmitteln oder Dokumenten | ja, bis zur Versicherungssumme | Bargeldvorschuss bei Abhandenkommen von Zahlungsmittel | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Hilfe bei Strafverfolgung im Ausland (Anwalt, Darlehen für Kaution) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport mitreisender Haustiere | nicht geregelt |  |  |
| Gepäckrücktransport | nicht geregelt |  |  |
| Rückreise wegen Tod oder schwerer Erkrankung eines Angehörigen zu Hause | nicht geregelt |  |  |
| Höchstleistung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung ersparter Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, die ohnehin angefallen wären) | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung der Zahl der Einsätze je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Altersgrenze des Fahrzeugs für einzelne Leistungen | nicht geregelt |  |  |
| Kostenerstattung auch ohne vorherige Meldung an die Notrufzentrale | nicht geregelt |  |  |
| Zugesagte Höchstzeit bis zum Eintreffen der Hilfe, mit Entschädigung bei Überschreitung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Vorsatz | ja | Bei vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfällen entfällt der Versicherungsschutz. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss bei Rennen und Fahrveranstaltungen | ja | Wenn mit dem versicherten Fahrzeug an einer Fahrveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, teilgenommen wird | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss oder Kürzung bei Alkohol oder Drogen am Steuer | ja | Die Verpflichtung, dass sich der Lenker nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand im Sinne der Straßenverkehrsvorschriften befindet. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Ausschluss bei Krieg, inneren Unruhen und Terror | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Erdbeben, Naturkatastrophen und Kernenergie | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss für bekannte oder chronische Erkrankungen bei Personenleistungen | ja | Wenn der Versicherungsfall aufgrund bekannter Vorerkrankungen der versicherten Person eintritt | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss bei mangelhafter Wartung oder bekannten Mängeln des Fahrzeugs | ja | Versicherungsfälle, die infolge mangelhafter Wartung des Fahrzeuges entstehen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss bei gewerblicher Personenbeförderung oder Vermietung | ja | Wenn das versicherte Fahrzeug bei Schadeneintritt zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder zur gewerbsmäßigen Vermietung verwendet wird | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Reparaturkosten und Ersatzteile selbst nicht versichert | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, vor Inanspruchnahme die Notrufzentrale zu verständigen | ja | Die Verpflichtung, dass der Notfallzentrale der Oberösterreichischen Versicherung AG Versicherungsfälle unverzüglich telefonisch anzuzeigen sind. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Nachweis durch Originalbelege | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Geltendmachung von Kosten | nicht geregelt |  |  |
| Nachrang gegenüber anderen Leistungspflichtigen (Automobilclub, Hersteller, Krankenversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Schutzbrief getrennt vom übrigen Kfz-Vertrag kündbar | ja | Bei Abschluss als Zusatzpaket zur Kfz-Haftpflichtversicherung endet der Vertrag automatisch, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung endet. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Vertragsdauer und Verlängerung | ja | Der Versicherungsschutz verlängert sich nach Vertragsablauf jeweils um ein Jahr, außer Sie oder die Oberösterreichische Versicherung AG kündigen den Vertrag fristgerecht. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Kündigung nach Schadenfall | ja | Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |

## Volltext der Bedingungen: Produktinformationsblatt Kfz (pibkskfz 2018)

```text
[Seite 1]
  Assistance Kfz
  Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
  Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG                                             Produkt: Kfz InFahrt
                         Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG Linz, Österreich
  Version:               PIBKSKFZ.2018

  Wichtiger Hinweis

  ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
  vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
  bedingungen.

  Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

  Assistanceleistungen im Zusammenhang mit dem Kfz

         Was ist versichert?                                                                              Was ist nicht versichert?


  Fahrzeugleistungen rund um die Uhr innerhalb Europas:                                            Bei Versicherungsfällen rund um das Fahrzeug:
 ✔ Pannenhilfe                                                                                     ✘ Wenn das versicherte Fahrzeug bei Schadeneintritt zur
 ✔ Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall bis                                             gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder zur
   zur nächstgelegenen Werkstätte                                                                    gewerbsmäßigen Vermietung verwendet wird
 ✔ Bergung des Fahrzeuges nach Unfall                                                              ✘ Versicherungsfälle, die infolge mangelhafter Wartung des
                                                                                                     Fahrzeuges entstehen
 Fahrzeugausfall außerhalb der Wohnsitzgemeinde innerhalb                                          ✘ Wenn mit dem versicherten Fahrzeug an einer
 Europas:                                                                                            Fahrveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer
 ✔ Weiter- und Rückfahrt für die versicherten Personen                                               Höchstgeschwindigkeit ankommt, teilgenommen wird
 ✔ Hotelübernachtung
 ✔ Bereitstellung eines Mietwagens                                                                 Bei Versicherungsfällen rund um die Person:
 ✔ Fahrzeugtransport zur nächsten Werkstätte                                                       ✘ Wenn der Versicherungsfall aufgrund bekannter
 ✔ Bereitstellung eines Ersatzfahrers, wenn das Fahrzeug von                                          Vorerkrankungen der versicherten Person eintritt
   keinem Mitreisenden zurückgefahren werden kann.

 Fahrzeugausfall außerhalb Österreichs und innerhalb                                                      Gibt es Deckungsbeschränkungen?
 Europas:
 ✔ Garagierung des Fahrzeuges für maximal zwei Wochen
 ✔ Ersatzteilversand ins Ausland                                                                    ! Bei vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführten
 ✔ Bargeldvorschuss bei Abhandenkommen von                                                            Versicherungsfällen entfällt der Versicherungsschutz.
   Zahlungsmittel                                                                                   ! Beim Versuch oder der Begehung gerichtlich strafbarer
                                                                                                      Handlungen entfällt der Versicherungsschutz.
  Personenleistungen rund um die Uhr:                                                               ! Bei Leistungen mit beschränkten Beträgen erfolgt eine
 ✔ Organisation eines Arztbesuches oder                                                               Zahlung höchstens bis zu diesem Betrag.
     Krankenhausaufenthaltes im Notfall
 ✔ Krankenrücktransport, wenn ärztlich verordnet
 ✔ Hotelübernachtungen von Mitreisenden
 ✔ Bereitstellung von Pflegepersonal bei medizinischer
     Notwendigkeit beim Krankenrücktransport
 ✔ Krankenbesuch eines Familienangehörigen, vorzeitige
     Rückreise

  Reiseinformationen rund um die Uhr:
 ✔ Reise-Tipps, Reisevorbereitung, Länderinformation,
     Hilfeleistung bei Reisen


Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Assistance Kfz PIBKSKFZ.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 1 von 2

[Seite 2]
         Wo bin ich versichert?


 ✔ Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, außer es sind bei den einzelnen Leistungen andere
     Geltungsbereiche vereinbart.

         Welche Verpflichtungen habe ich?


 ➟ Die Verpflichtung, dass der Notfallzentrale der Oberösterreichischen Versicherung AG Versicherungsfälle unverzüglich
     telefonisch anzuzeigen sind.
 ➟ Die Verpflichtung, dass der Lenker zum Lenken des versicherten Fahrzeuges kraftfahrrechtlich berechtigt ist.
 ➟ Die Verpflichtung, dass sich der Lenker nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand im Sinne der
     Straßenverkehrsvorschriften befindet.
 ➟ Die Verpflichtung, dass ein Diebstahl des versicherten Fahrzeuges unverzüglich der Notfallzentrale der Oberösterreichischen
     Versicherung AG sowie der nächstgelegenen Polizei- oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen ist.
 ➟ Die Verpflichtung, dass die Oberösterreichische Versicherung AG bei der Geltendmachung der aufgrund ihrerr Leistungen auf
   sie übergegangenen Ersatzansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen ist und ihr die hiefür benötigten Unterlagen
   auszuhändigen sind.
 ➟ Die Verpflichtung, dass der Oberösterreichischen Versicherung AG auf deren Anfrage geeignete Unterlagen zur Verfügung zu
   stellen sind, aus denen sich die Berechtigung der mitversicherten Personen ergibt.

         Wann und wie zahle ich?


  Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus - wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
  monatlich.

  Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online - wie vereinbart.

         Wann beginnt und endet die Deckung?


 Beginn:
 ➟ Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.

  Ende:
 ➟ Der Versicherungsschutz verlängert sich nach Vertragsablauf jeweils um ein Jahr, außer Sie oder die Oberösterreichische
     Versicherung AG kündigen den Vertrag fristgerecht.

         Wie kann ich den Vertrag kündigen?


  Verbraucher:
 ➟ Sie können den Vertrag zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
 ➟ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

  Unternehmer:
 ➟ Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

  Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
  Bei Abschluss als Zusatzpaket zur Kfz-Haftpflichtversicherung endet der Vertrag automatisch, wenn die Kfz-
  Haftpflichtversicherung endet.


Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Assistance Kfz PIBKSKFZ.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 2 von 2
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