# ADLER ARCD Schutzbrief: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-schutzbrief-adler-arcd-schutzbrief.php
- Rechtlicher Träger: ADLER Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-schutzbrief-adler-arcd-schutzbrief.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [ARCD Schutzbriefbedingungen (AVAR)](https://www.arcd.de/fileadmin/Dokumente/Bedingungen_Schutzbrief/Schutzbriefbedingungen.pdf), Fassung AVAR 01.01.2023
- Original beim Versicherer (PDF): [ARCD Schutzbriefbedingungen gesamt](https://www.arcd.de/fileadmin/Dokumente/Bedingungen_Schutzbrief/Schutzbriefbedingungen_gesamt.pdf), Fassung AVAR 01.01.2023, ZAF 01.01.2023

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Schutz an das versicherte Fahrzeug gebunden (Kfz-Baustein) | nein | die Sie als berechtigter Fahrer* nutzen. | 1.2, Seite 1 |
| Schutz an die Person gebunden (gilt in jedem Fahrzeug, auch als Mitfahrer, mit Bahn oder zu Fuß) | ja | Sie als ARCD-Mitglied haben mit der Schutzbriefversicherung Versicherungsschutz für Schadenereignisse in Europa | 1.3, Seite 1 |
| Versicherte Personen (Fahrer, berechtigte Insassen, Familienangehörige) | ja | berechtigte Fahrer* und Insassen eines Fahrzeugs, das auf Sie zugelassen ist. | 1.1, Seite 1 |
| Versicherte Fahrzeugarten (Pkw, Krad, Wohnmobil, Gewichtsgrenze) | ja | Wohnmobile bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse | 1.2, Seite 1 |
| Anhänger und Wohnwagen mitversichert | ja | Mitgeführte Wohnwagen, Reisegepäck*- und Bootsanhänger mit höchstens einer Achse | 1.2 Nr. 5, Seite 1 |
| Geltungsbereich Europa (geografisch, mit Mittelmeeranrainern) | ja | Versicherungsschutz für Schadenereignisse in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. | 1.3, Seite 1 |
| Weltweiter Schutz für Personenleistungen | nein | Versicherungsschutz für Schadenereignisse in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. | 1.3, Seite 1 |
| Mindestentfernung vom ständigen Wohnsitz für Leistungen (z. B. ab 50 km) | ja | Wenn der Schadenort* mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz* in Deutschland entfernt liegt | 2.2, Seite 1 |
| Hilfe auch am Wohnort (ab Kilometer 0) | ja | Wir helfen bei der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle* durch ein Pannenhilfsfahrzeug. | 2.1.1.1, Seite 1 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr erreichbar | ja | Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr. | 7.1.2, Seite 3 |
| Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort (Wiederherstellung der Fahrbereitschaft) | ja, bis 100 € | Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 100 €. | 2.1.1.1, Seite 1 |
| Abschleppen des Fahrzeugs bis zur nächsten geeigneten Werkstatt | ja, bis 150 € | sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt | 2.1.2.1, Seite 1 |
| Bergen des Fahrzeugs (nach Abkommen von der Straße) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wenn das Fahrzeug von der Straße abgekommen ist, sorgen wir für seine Bergung. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. | 2.1.3, Seite 1 |
| Hilfe bei Schlüsselverlust oder Aussperren (Ersatzschlüssel, Öffnen) | ja, bis 120 € | Wenn der Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen ist, organisieren wir die Öffnung bzw. das Abschleppen des Fahrzeugs und übernehmen die Kosten bis zu 120 €. | 2.1.6, Seite 1 |
| Falschbetankung (Abpumpen, Reinigung) | ja, bis 150 € | Wenn Sie Ihr Fahrzeug versehentlich mit dem falschen Kraftstoff betankt haben | 2.1.7, Seite 1 |
| Kraftstoffmangel oder leere Antriebsbatterie (Transport zur Tankstelle oder Ladesäule) | ja | Als Panne wird auch ein unverschuldeter entleerter Akku eines Elektrofahrzeugs angesehen | Anhang Panne, Seite 3 |
| Reifenpanne mitversichert | ja | Das ist jeder Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden, welcher den Fahrtantritt oder die Weiterfahrt nicht ermöglicht. | Anhang Panne, Seite 3 |
| Ersatzteilversand ins Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Dabei übernehmen wir die Versandkosten, nicht aber die Kosten der Ersatzteile. | 2.2.8.2, Seite 2 |
| Hilfe bei Diebstahl des Fahrzeugs (Meldung, Weiterfahrt) | ja | Nach einem Unfall* oder Diebstahl* helfen wir Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung eines Mietwagens. | 2.1.4, Seite 1 |
| Weiter- oder Rückfahrt mit Bahn, Flug oder Taxi | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen. | 2.2.2.2, Seite 2 |
| Mietwagen während der Reparatur oder nach Diebstahl (Betrag je Tag und gesamt) | ja, bis 60 € | höchstens für sieben Tage bei maximal 60 € pro Tag bis zu insgesamt 420 €. | 2.1.4, Seite 1 |
| Höchstdauer des Mietwagens in Tagen | ja | höchstens für sieben Tage | 2.1.4, Seite 1 |
| Übernachtungskosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft (je Nacht und Person) | ja, bis 90 € | Nächte bis zu 90 € je Übernachtung und Person. | 2.2.4.1, Seite 2 |
| Höchstzahl der Übernachtungen | ja | Dies jedoch höchstens für drei Nächte | 2.2.4.1, Seite 2 |
| Abholung des reparierten oder wiedergefundenen Fahrzeugs (Fahrtkosten) | ja, bis zur Versicherungssumme | die Abholung des reparierten Fahrzeugs vom Schadenort durch eine Person. | 2.2.2.1, Seite 2 |
| Fahrzeugrücktransport an den Wohnort, wenn eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist | ja, bis zur Versicherungssumme | dann sorgen wir für den Transport zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. | 2.2.5.1, Seite 2 |
| Fahrerstellung, wenn der Fahrer ausfällt | ja | eigener Achse durch Einsatz eines Ersatzfahrers erfolgen. | 3.6.1, Seite 2 |
| Fahrzeugunterstellung bis zum Rücktransport oder zur Verschrottung | ja, bis zur Versicherungssumme | übernehmen wir die Kosten für bis zu zwei Wochen. | 2.2.6, Seite 2 |
| Verzollung und Verschrottung des Fahrzeugs im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Wenn das Fahrzeug verschrottet wird, übernehmen wir die Kosten der Verschrottung. | 2.2.7.2, Seite 2 |
| Krankenrücktransport nach Unfall oder Erkrankung auf Reisen | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir organisieren den Rücktransport und übernehmen die hierfür entstandenen Kosten. | 3.4.1, Seite 2 |
| Ärztliche Beratung und Vermittlung von Ärzten und Kliniken | ja | Wir informieren Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung. | 3.1.1, Seite 2 |
| Rückholung von Kindern, wenn kein Fahrer mehr verfügbar ist | ja, bis zur Versicherungssumme | dann sorgen wir für die Rückholung der Kinder durch eine Begleitperson. | 3.5.1, Seite 2 |
| Krankenbesuch eines Angehörigen bei längerem Krankenhausaufenthalt | ja, bis 800 € | organisieren wir den Besuch einer Ihnen nahestehenden Person. | 3.3.1, Seite 2 |
| Überführung oder Bestattung im Todesfall | ja, bis 8.000 € | nach Deutschland und übernehmen die Kosten bis zu 8.000 €. | 5.4, Seite 2 |
| Versand von Arzneimitteln ins Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir übernehmen die Versandkosten sowie die Kosten der Abholung beim Zoll. | 3.2, Seite 2 |
| Darlehen bei Verlust von Zahlungsmitteln oder Dokumenten | ja | dann stellen wir den Kontakt zu Ihrer Hausbank her. | 5.1, Seite 2 |
| Hilfe bei Strafverfolgung im Ausland (Anwalt, Darlehen für Kaution) | ja | übermitteln wir auf Wunsch Nachrichten an Ihnen nahestehende Personen | 5.3, Seite 2 |
| Rücktransport mitreisender Haustiere | nicht geregelt |  |  |
| Gepäckrücktransport | ja | Die Kosten umfassen auch das Gepäck und die Ladung. | 2.1.2.2, Seite 1 |
| Rückreise wegen Tod oder schwerer Erkrankung eines Angehörigen zu Hause | ja, bis 3.000 € | Ein Mitreisender oder ein naher Verwandter* ist schwer erkrankt oder verstorben. | 4.1.1, Seite 2 |
| Höchstleistung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung ersparter Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, die ohnehin angefallen wären) | ja | In diesem Fall können wir unsere Leistung in Höhe der ersparten Kosten kürzen oder die Ersparnis auf unsere Leistung anrechnen. | 6.3, Seite 3 |
| Begrenzung der Zahl der Einsätze je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Altersgrenze des Fahrzeugs für einzelne Leistungen | nicht geregelt |  |  |
| Kostenerstattung auch ohne vorherige Meldung an die Notrufzentrale | ja | Ansonsten beläuft sich der Höchstbetrag für diese Leistung auf 150 €. | 2.1.2.1, Seite 1 |
| Zugesagte Höchstzeit bis zum Eintreffen der Hilfe, mit Entschädigung bei Überschreitung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Vorsatz | ja | Sie haben den Schaden vorsätzlich* herbeigeführt. | 6.1.2, Seite 2 |
| Ausschluss bei Rennen und Fahrveranstaltungen | ja | einer Fahrveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankam, | 6.1.5, Seite 3 |
| Ausschluss oder Kürzung bei Alkohol oder Drogen am Steuer | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Krieg, inneren Unruhen und Terror | ja | Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anordnungen staatlicher Stellen, Erdbeben (Ausnahme: 4.2 Hilfe bei Naturkatastrophe) oder Kernenergie. | 6.1.1, Seite 3 |
| Ausschluss bei Erdbeben, Naturkatastrophen und Kernenergie | ja | Erdbeben (Ausnahme: 4.2 Hilfe bei Naturkatastrophe) oder Kernenergie. | 6.1.1, Seite 3 |
| Ausschluss für bekannte oder chronische Erkrankungen bei Personenleistungen | ja | Bei einer Erkrankung oder Verletzung, die weder akut noch unerwartet eingetreten ist. | 6.1.3, Seite 3 |
| Ausschluss bei mangelhafter Wartung oder bekannten Mängeln des Fahrzeugs | ja | Wenn ein Defekt bzw. Mangel am Fahrzeug nicht behoben wurde und dadurch ein Schadenereignis eintritt. | 6.1.7, Seite 3 |
| Ausschluss bei gewerblicher Personenbeförderung oder Vermietung | ja | Wenn Sie bei Eintritt des Schadens das Fahrzeug zur | 6.1.6, Seite 3 |
| Reparaturkosten und Ersatzteile selbst nicht versichert | ja | Dabei übernehmen wir die Versandkosten, nicht aber die Kosten der Ersatzteile. | 2.2.8.2, Seite 2 |
| Pflicht, vor Inanspruchnahme die Notrufzentrale zu verständigen | ja | Sich mit uns darüber abzustimmen, ob und welche Leistungen wir erbringen. | 7.1.2, Seite 3 |
| Nachweis durch Originalbelege | ja | Uns Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe auf Verlangen zur Verfügung stellen. | 7.1.4, Seite 3 |
| Frist zur Geltendmachung von Kosten | ja | Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. | 9.1, Seite 3 |
| Nachrang gegenüber anderen Leistungspflichtigen (Automobilclub, Hersteller, Krankenversicherung) | ja | Wenn im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist, dann geht diese Leistungsverpflichtung des Dritten vor. | 12.2, Seite 3 |
| Schutzbrief getrennt vom übrigen Kfz-Vertrag kündbar | nicht geregelt |  |  |
| Vertragsdauer und Verlängerung | ja | Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet auch automatisch der Versicherungsschutz. | 3, Seite 1 |
| Kündigung nach Schadenfall | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: ARCD Schutzbriefbedingungen (AVAR)

```text
[Seite 1]
Allgemeine Bedingungen für die Schutzbriefversicherung
Bedingungen für den ARCD-Schutzbrief (AVAR 01.01.2023)
Für den ARCD-Schutzbrief gelten die nachfolgenden Bedingungen:
1.     Rechte und Pflichten, Zustandekommen                                                                      4.     Beitragszahlung für den Schutzbrief
       Die Rechte und Pflichten aus dem ARCD-Schutzbrief ergeben sich aus den „Allgemeinen Versiche-                    Die Beiträge zahlt ARCD e. V.. Sie sind mit dem Mitgliedschaftsbeitrag abgegolten.
       rungsbedingungen für den Auto- und Reise-Schutzbrief (AVAR 01.01.2023)“ der ADLER Versicherung
       AG. Der ARCD e. V. hat zugunsten der Mitglieder einen Gruppenversicherungsvertrag mit dem Ver-            5.     Bedingungsänderungen
       sicherer abgeschlossen. Mit dem Zustandekommen der Mitgliedschaft beim ARCD e. V. werden Sie                     Der Versicherer und der ARCD e. V. können einzelne Regelungen der Versicherungsbedingun-
       in den Schutzbereich des Gruppenversicherungsvertrages einbezogen. Versicherungsnehmer ist der                   gen mit Wirkung für bestehende Verträge ergänzen oder ersetzen, wenn sie durch
       ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V., vertreten durch die Auto & Reise GmbH, Bad Windsheim.                – Gesetzesänderungen, die die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beeinflussen,
                                                                                                                        – Veränderung der Rechtsprechung mit unmittelbarer Wirkung auf den Versicherungsvertrag,
2.		   Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag                                                                           – uns bindende Änderungen der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
       Im Schadenfall können Sie Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nur gegenüber dem ARCD e. V.                      tungsaufsicht (BaFin) oder der Kartellbehörden sowie durch
       und nicht direkt gegenüber dem Versicherer geltend machen. Der ARCD e. V. delegiert die Abwicklung               – uns bindende Weisungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder
       der Schadenfälle im Auftrag des Versicherers an seine Tochtergesellschaft Auto & Reise GmbH.                       der Kartellbehörden,
                                                                                                                        unwirksam geworden sind und wenn dadurch eine Vertragslücke entstanden ist, die das
3.     Beginn und Ende des Versicherungsschutzes                                                                        Gleichgewicht zwischen den gegenseitigen Vertragsleistungen stört. Die veränderten Regelun-
       Versicherungsschutz besteht, sobald Ihnen das Bestätigungsschreiben und die Vertragsunterlagen                   gen dürfen isoliert oder zusammen mit anderen Vertragsregelungen nicht dazu führen, dass
       für Ihre ARCD-Mitgliedschaft zugegangen sind – frühestens jedoch ab dem schriftlich mitgeteilten                 Sie schlechter gestellt sind als bei Vertragsschluss.
       Beginndatum Ihrer ARCD-Mitgliedschaft. Der Leistungsanspruch ruht, solange fällige Mitgliedsbei-
       träge außerhalb der Zahlungsfrist liegen. Für Schadenfälle, die während eines Zahlungsrückstands          Der ARCD e. V. ist berechtigt, einer vom Versicherer veranlassten Bedingungsänderung zuzustimmen,
       eintreten, besteht auch bei Bezahlung kein rückwirkender Leistungsanspruch.                               wenn die erwähnten Voraussetzungen gegeben sind.
       Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet auch automatisch der Versicherungsschutz.                         Über mögliche Veränderungen informieren wir Sie schriftlich sechs Wochen vor dem beabsichtigten
       Der ARCD e. V. kann den Schutzbrief gegenüber seinen Mitgliedern jederzeit ohne Einhaltung einer          Zeitpunkt, zu dem sie wirksam werden sollen.
       Kündigungsfrist kündigen. Der ARCD e. V. wird die Interessen der Mitglieder berücksichtigen und über
       Änderungen informieren.


Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Auto- und                          Maße verstehen sich einschließlich Ladung, Auf- oder An-          2.1.2.2 Die Kosten umfassen auch das Gepäck und die Ladung. Bei
Reise-Schutzbrief (AVAR)                                                       bauten).                                                                  dieser darf es sich aber nicht um Tiere oder gewerblich be-
                                                                        3.     Krafträder und Roller, die ein amtliches Kennzeichen führen               förderte Ladung handeln.
                                                                               müssen.
Inhaltsverzeichnis                                                                                                                               2.1.3 Bergen des Fahrzeugs
                                                                        4.     Mopeds sowie Roller mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
 1     Wer ist versichert? Was ist versichert?                                 und nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht       Wenn das Fahrzeug von der Straße abgekommen ist, sorgen wir für
 2     Hilfe bei Fahrzeugausfall                                               mehr als 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht          seine Bergung. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
 3     Hilfe bei Krankheit und Unfall                                          mehr als 80 km/h.                                                 Darin eingeschlossen sind das Reisegepäck* und die Ladung. Bei-
 4     Hilfe bei Abbruch der Reise im Not- oder Katastrophenfall        5.     Mitgeführte Wohnwagen, Reisegepäck*- und Bootsanhänger            dieser darf es sich aber nicht um Tiere oder gewerblich beförderte
 5     Hilfe bei sonstigen Notlagen auf Reisen im Ausland                      mit höchstens einer Achse (Achsen mit weniger als 100 cm          Ladung handeln.
 6     Wann kann Ihnen der Schutzbrief nicht helfen?                           Abstand gelten als eine Achse.), welche zum Schadenzeit-
 7     Welche Obliegenheiten haben Sie im Schadenfall zu erfüllen?             punkt von einem versicherten Fahrzeug gezogen wurden.             2.1.4 Mietwagen nach Unfall* oder Diebstahl*
 8     Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen                                                                                         Nach einem Unfall* oder Diebstahl* helfen wir Ihnen auf Wunsch
 9     Verjährung                                                       Ausgeschlossen von der Versicherung sind:                                bei der Beschaffung eines Mietwagens. Wir übernehmen auch die
10     Zuständiges Gericht                                                                                                                       Kosten, solange Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können. Dies jedoch
                                                                               • Fahrzeuge, die nicht unter Nrn. 1 bis 5 fallen,
11     Anzuwendendes Recht                                                                                                                       höchstens für sieben Tage bei maximal 60 € pro Tag bis zu ins-
                                                                               • Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte oder sicher-
12     Verpflichtungen Dritter                                                                                                                   gesamt 420 €. Hinweis: Bei der Anmietung fällt eine marktübliche
                                                                                 gestellte Fahrzeuge oder deren Ladung,
       Anhang mit Erklärung wichtiger Begriffe                                 • Fahrzeuge zur gewerbsmäßigen Personen- und/oder Güter-          Kaution an, welche in der Regel durch die Nutzung einer Kreditkarte
                                                                                 beförderung,                                                    (Ausland) bzw. einer EC-Karte (Inland) hinterlegt werden muss. Die
Wir sorgen dafür, dass Sie in bestimmten Notsituationen schnelle               • Fahrzeuge mit rotem Dauerkennzeichen (ausgenommen               Notdienstgebühren für die Herausgabe eines Mietwagens außerhalb
Hilfe bekommen, und wir übernehmen anfallende Kosten im Rahmen                   sind Kennzeichen für Oldtimer nach §17 der Fahrzeug-            der Öffnungszeiten der Mietwagenstation werden von uns in voller
dieser Bedingungen bei:                                                          Zulassungsverordnung), Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhr-            Höhe übernommen.
        • Panne*, Unfall* oder Diebstahl*                                        kennzeichen,
        • Krankheit, Unfall* oder Tod                                                                                                            2.1.5 Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall
                                                                               • nicht zugelassene Fahrzeuge und außer Kraft gesetzte
        • Naturkatastrophen* oder anderen                                                                                                        Ist Ihr Fahrzeug ausgefallen oder wurde es gestohlen und Sie
                                                                                 Fahrzeuge,
          unvorhergesehenen Notlagen.                                                                                                            müssen zusätzliche Fahrten unternehmen, so übernehmen wir die
                                                                               • Quads, außer mit Pkw-Zulassung.
                                                                                                                                                 Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und Taxi bis insgesamt 30 €,
1 Wer ist versichert? Was ist versichert?                               1.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                      wenn Sie uns diese nachweisen. Diese Leistung ist nicht mit den
                                                                        Sie als ARCD-Mitglied haben mit der Schutzbriefversicherung              Fahrten nach Fahrzeugausfall (2.2.3) kombinierbar.
1.1 Versicherte Personen
                                                                        Versicherungsschutz für Schadenereignisse in Europa und in den           2.1.6 Fahrzeugöffnung
Versicherungsschutz besteht für                                         außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Es kann ver-
       • Sie, als ARCD-Mitglied,                                                                                                                 Wenn der Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen ist, organisieren wir
                                                                        einbart werden, dass der Versicherungsschutz auf Schadenfälle in der
       • berechtigte Fahrer* und Insassen eines Fahrzeugs, das auf                                                                               die Öffnung bzw. das Abschleppen des Fahrzeugs und übernehmen
                                                                        Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist bzw. dass Schadenfälle
          Sie zugelassen ist.                                                                                                                    die Kosten bis zu 120 €.
                                                                        innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen sind.
Bei Reisen* besteht zudem Versicherungsschutz für                                                                                                2.1.7 Hilfe nach Falschbetankung
                                                                        2 Hilfe bei Fahrzeugausfall
       • Ihren ehelichen oder nicht ehelichen Lebenspartner,                                                                                     Wenn Sie Ihr Fahrzeug versehentlich mit dem falschen Kraftstoff be-
         und die minderjährigen Kinder der versicherten oder            Was geschieht, wenn das versicherte Fahrzeug wegen einer Panne*,         tankt haben, sorgen wir für entsprechende Hilfe bzw. das Abschlep-
         mitversicherten Personen. Lebenspartner und Kinder             eines Unfalls* oder eines Total- bzw. Teile-Diebstahls* ausfällt? In     pen des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt oder zu
         müssen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.             diesem Fall erbringen wir folgende Leistungen:                           einem gewünschten Ort in gleicher Entfernung und übernehmen die
                                                                                                                                                 hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe, wenn Sie aus-
1.2 Versicherte Fahrzeuge                                               2.1 Soforthilfen am Schadenort                                           schließlich uns nach Eintritt des Schadenfalls mit der Organisation
Versichert sind Fahrzeuge,                                              2.1.1 Pannen- und Unfallhilfe                                            der Leistung beauftragen. Ansonsten beläuft sich der Höchstbetrag
       • die auf Sie zugelassen sind und im privaten Gebrauch                                                                                    für diese Leistung auf 150 €. Die durch den Einsatz eines Pannen-
                                                                        2.1.1.1 Wir helfen bei der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an
          stehen,                                                                                                                                hilfsfahrzeugs entstandenen Kosten werden in Abzug gebracht.
                                                                                der Schadenstelle* durch ein Pannenhilfsfahrzeug. Wir über-
       • die Sie zum privaten Gebrauch angemietet oder im Rahmen                nehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 100 €.
          von Carsharing* genutzt haben, wenn kein Leistungsan-                                                                                  2.2 Weitere Leistungen ab 50 km Entfernung
                                                                                Haben Sie uns mit der Organisation der Pannenhilfe beauf-        Wenn der Schadenort* mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständi-
          spruch gegen Dritte (z. B. Carsharing- Betreiber) vorliegt,           tragt, erstatten wir die Kosten unbegrenzt.
       • die Sie als berechtigter Fahrer* nutzen.                                                                                                gen Wohnsitz* in Deutschland entfernt liegt, erbringen wir zusätzlich
                                                                        2.1.1.2 Die Kosten umfassen auch die erforderlichen Kleinteile. Auto-    folgende Leistungen:
                                                                                batterien und Reifen gehören nicht zu den Kleinteilen.
Die versicherten Fahrzeuge dürfen nach ihrer Bauart und Ausstat-
                                                                                                                                                 2.2.1 Mietwagen-Service
tung nur zur Beförderung von maximal neun Personen bestimmt sein        2.1.2 Abschleppen des Fahrzeugs
und zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht gewerblich/beruflich                                                                                2.2.1.1 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung eines
                                                                        2.1.2.1 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle* nicht wieder fahr-                  Mietwagens. Wir übernehmen auch die Kosten, bis Ihr Fahr-
genutzt werden.                                                                 bereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen                       zeug wieder fahrbereit ist. Dies jedoch höchstens für sieben
                                                                                des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt oder                        Tage bei maximal 60 € pro Tag bis zu insgesamt 420 €. Die
Versichert sind folgende Fahrzeuge:                                             zu einem gewünschten Ort in gleicher Entfernung und                         Notdienstgebühren für die Herausgabe eines Mietwagens
1.		    Pkw, die als Personenkraftwagen zugelassen sind, auch mit               übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbe-                       außerhalb der Öffnungszeiten der Mietwagenstation werden
        alternativen Antrieben bzw. Elektroantrieb – mit Ausnahme               grenzter Höhe, wenn Sie ausschließlich uns nach Eintritt des                von uns in voller Höhe übernommen.
        von Mietwagen, Taxen und Pkw zur gewerblichen Personen-                 Schadenfalls mit der Organisation der Leistung beauftragen.             			 Im Falle eines Fahrzeugrücktransportes (2.2.5) oder einer
        oder Güterbeförderung.                                                  Ansonsten beläuft sich der Höchstbetrag für diese Leistung                  Fahrzeugverzollung und -verschrottung (2.2.7) bei einem
2.      Wohnmobile bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse (Wohnmobile                  auf 150 €. Die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs                 Schadenereignis im Ausland* übernehmen wir die Miet-
        sind Campingfahrzeuge, die als sonstige Kraftfahrzeuge zuge-            entstandenen Kosten werden in Abzug gebracht.                               wagenkosten für die direkte Heimreise zu Ihrem Wohnsitz
        lassen sind mit einer Höhe von maximal 3,2 m sowie einer
                                                                                                                                                            von bis zu 1.000 €.
        Länge von max. 8 m und einer Breite von max. 2,55 m. Alle

[Seite 2]
       			 Hinweis: Bei der Anmietung fällt eine marktübliche Kaution     3.1.2 Wir stellen den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und Ihrem         3.7 Such-, Rettungs- und Bergungskosten
           an, welche in der Regel durch die Nutzung einer Kredit-              behandelnden Arzt oder Krankenhaus her, wenn das erforder-        Müssen Sie oder eine mitversicherte Person wegen einer Erkran-
           karte (Ausland) bzw. einer EC-Karte (Inland) hinterlegt wer-         lich ist.                                                         kung oder einem Unfall* von Rettungsdiensten gesucht, gerettet oder
           den muss.                                                      3.1.3 Wir benachrichtigen auf Wunsch Ihre Angehörigen und Ihren         geborgen werden, übernehmen wir hierfür die nachgewiesenen
2.2.1.2 In drei Fällen tragen wir die Mietwagen-Kosten nicht:                   Arbeitgeber.                                                      Kosten bis zu 3.000 €.
       • Sie nutzen unseren Weiter- und Rückfahrt-Service (2.2.2),
                                                                          3.2 Arzneimittelversand
       • Sie nutzen den Übernachtungs-Service (2.2.4) oder                                                                                        4 Hilfe bei Abbruch der Reise* im Not- oder Katastrophenfall
       • Sie nutzen den Pick-up-Service (2.2.5).                          Wenn Sie auf verschreibungspflichtige Arzneimittel angewiesen sind,
       Sollte eine Kombination dieser Leistungen (2.2.2, 2.2.4 sowie      die vor Ort nicht besorgt werden können und für die es dort auch kein   Wenn Sie während einer Reise* in einen Not- oder Katastrophenfall
       2.2.5) aus organisatorischen oder kostentechnischen Grün-          Ersatzpräparat gibt, übernehmen wir folgende Aufgaben:                  geraten und mindestens 50 km Luftlinie von ihrem ständigen Wohn-
       den erforderlich oder sinnvoll sein, können diese Leistungen               • Wir stimmen uns mit Ihrem Hausarzt ab.                        sitz* in Deutschland entfernt sind, erbringen wir nachfolgende Leis-
       nach Vorgabe durch die Notrufzentrale miteinander kombiniert               • Wir übersenden Ihnen die Arzneimittel.                        tungen:
       werden.                                                                    • Wir übernehmen die Versandkosten sowie die Kosten der
                                                                                    Abholung beim Zoll.                                           4.1 Rückreise-Service (nur Ausland*)
2.2.2 Weiter- und Rückfahrt-Service                                                                                                               4.1.1 Wir sorgen für Ihre außerplanmäßige Rückreise aus dem Aus-
2.2.2.1 Wir organisieren innerhalb des Geltungsbereichs nach 1.3          3.3 Krankenbesuch                                                             land*, sofern Sie von den folgenden Ereignissen betroffen sind:
        folgende Fahrten:                                                 3.3.1 Wenn Sie sich infolge einer Erkrankung länger als zwei                  • Ein Mitreisender oder ein naher Verwandter* ist schwer
        • die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz* in Deutsch-               Wochen stationär im Krankenhaus aufhalten müssen, orga-                   erkrankt oder verstorben.
          land oder zu Ihrem Zielort,                                            nisieren wir den Besuch einer Ihnen nahestehenden Person.              • Sie sind durch Feuer, Sturm, Hagel, Hochwasser, Sturmflut,
        • die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz* in              Wir tragen die Fahrt- und Übernachtungskosten für den                     Überschwemmungen, Bergrutsch, Erdbeben oder vorsätz-
          Deutschland sowie                                                      Besucher, wenn ab dem 10. Tag ein Krankenhausaufenthalt                   liche Straftat eines Dritten finanziell erheblich geschädigt
        • die Abholung des reparierten Fahrzeugs vom Schadenort                  von mehr als zwei Wochen absehbar ist. Dies bis insgesamt                 worden.
          durch eine Person.                                                     800 €. Übernachtungskosten jedoch höchstens für 7 Nächte         4.1.2 Zusätzlich übernehmen wir die Mehraufwendungen für Fahrt-
2.2.2.2 Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung                        bis zu 90 € je Übernachtung.                                           kosten, die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rück-
        unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten            3.3.2 Über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes ist eine ent-                reise entstehen. Dies erfolgt bis zu 3.000 € je Schadenfall.
        1. Klasse einschließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung             sprechende Bestätigung durch das Krankenhaus vorzulegen.               Der Grund für die außerplanmäßige Rückreise ist nachzu-
        bis zur Höhe der Kosten eines Linienfluges (Economy-Class).                                                                                     weisen.
        Für nachgewiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 €.          3.4 Krankenrücktransport
                                                                          3.4.1 Wenn auf einer Reise* eine akute, unerwartete Erkrankung          4.2 Hilfe bei Naturkatastrophen*
2.2.3 Fahrten nach Fahrzeugausfall                                               oder Verletzung auftritt, bringen wir Sie in das Ihrem Wohn-     4.2.1 Wenn eine Naturkatastrophe* eingetreten ist und eine Weiter-
Ist Ihr Fahrzeug ausgefallen oder wurde es gestohlen und Sie müssen              sitz nächstgelegene und aus medizinischer Sicht geeignete                reise deshalb oder wegen einer behördlichen Anordnung nicht
zusätzliche Fahrten unternehmen, so übernehmen wir die Kosten für                Krankenhaus zurück. Wir organisieren den Rücktransport und               möglich ist, erstatten wir für außerplan mäßige Verpflegungs-
öffentliche Verkehrsmittel und Taxi bis insgesamt 50 €, wenn Sie uns             übernehmen die hierfür entstandenen Kosten.                              und Übernachtungskosten je Tag und versicherter Person bis
diese nachweisen. Diese Leistung ist nicht mit den Kurzfahrten nach       3.4.2 Art und Zeitpunkt des Krankenrücktransports müssen medi-                  zu 90 € für maximal drei Tage.
Fahrzeugausfall (2.1.5) kombinierbar.                                            zinisch sinnvoll und vertretbar sein. Hierüber entscheidet ein   4.2.2 Ist es Ihnen nicht möglich, mit Ihrem ursprünglich gewählten
                                                                                 von uns beauftragter Arzt in Absprache mit dem behandelnden              Verkehrsmittel weiter- oder zurückzureisen, übernehmen wir
2.2.4 Übernachtungs-Service                                                      Arzt vor Ort. Er entscheidet ebenfalls über den Transportzeit-           die Reisemehrkosten. Und zwar in folgendem Umfang:
2.2.4.1 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Über-              punkt, das geeignete Transportmittel sowie die erforderliche             • Für die Rückfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz* in Deutsch-
        nachtungsmöglichkeit und übernehmen die Übernachtungs-                   Betreuung während des Transportes. Die Transportfähigkeit                   land oder die Fahrt zu Ihrem Zielort, jedoch höchstens inner-
        kosten bis zu dem Tag, an dem das Fahrzeug repariert oder                muss vom behandelnden Arzt bescheinigt werden. Sinnvoll ist                 halb des Geltungsbereichs nach 1.3.
        wiederaufgefunden wurde. Dies jedoch höchstens für drei                  ein Krankenrücktransport z. B., wenn nach ärztlicher Prognose            • Für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz*
        Nächte bis zu 90 € je Übernachtung und Person.                           die stationäre Heilbehandlung im Ausland* länger als 14 Tage                in Deutschland.
2.2.4.2 Wenn Sie unseren Weiter- und Rückfahrt-Service in An-                    andauern würde.                                                          • Der Zielort muss sich im Geltungsbereich des Schutzbriefs
        spruch nehmen, tragen wir die Übernachtungskosten nur für         3.4.3 Wir übernehmen die Übernachtungskosten bis zum Rück-                         befinden.
        eine Nacht.                                                              transport auch für die nicht erkrankten versicherten Personen.   4.2.3 Welche Mehrkosten erstatten wir?
                                                                                 Wir zahlen für bis zu drei Nächte bis zu je 90 € pro Person.             Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter 1.200
2.2.5 Fahrzeugtransport-Service und Pick-up-Service                       3.4.4 Können Sie wegen einer nachgewiesenen medizinischen                       Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein-
2.2.5.1 Wenn das Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe                      Erkrankung die ursprünglich geplante Rückfahrt nicht an-                 schließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung bis zur Höhe
        nicht innerhalb von drei Werktagen repariert werden kann,                treten, dann übernehmen wir den Fahrtkosten-Mehrpreis                    der Kosten eines Linienfluges (Economy-Class). Für nachge-
        dann sorgen wir für den Transport zu einer Werkstatt an                  gegenüber der ursprünglich geplanten Rückfahrt:                          wiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 €.
        einem anderen Ort. Dies geschieht jedoch nur, wenn die vor-              Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter 1.200    4.2.4 Müssen Sie wegen einer Naturkatastrophe* oder aufgrund
        aussichtlichen Reparaturkosten geringer sind als die Kosten              Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein-                behördlicher Anordnung Ihr fahrbereites Fahrzeug am Scha-
        für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug (Ausschluss                  schließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung bis zur Höhe             denort zurücklassen, sorgen wir für die Rückholung des
        Totalschaden*). Die Kosten für den Transport Ihres Fahrzeugs             der Kosten eines Linienfluges (Economy-Class). Für nachge-               Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz*. Die Kosten hierfür
        übernehmen wir. Dies jedoch nur bis zur Höhe der Kosten                  wiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 €.                           übernehmen wir.
        für einen Rücktransport an Ihren ständigen Wohnsitz* in                                                                                   4.2.5 Wenn Sie die Abholung selbst veranlassen, erhalten Sie von
        Deutschland.                                                      3.5 Rückholung von Kindern                                                      uns folgende Entschädigung: 0,40 € je Kilometer Entfernung
2.2.5.2 Bei einem Schadenort in Deutschland sorgen wir dafür,             3.5.1 Können mitreisende minderjährige Kinder nicht mehr betreut                zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz* und dem Schadenort
        dass Sie zu Ihrem ständigen Wohnsitz* gebracht werden.                  werden, weil ihre Begleitperson erkrankt, verletzt oder gestor-           (einfache Strecke).
        Dies erfolgt möglichst zusammen mit dem Fahrzeug (Pick-                 ben ist, dann sorgen wir für die Rückholung der Kinder durch
        up-Service).                                                            eine Begleitperson. Diese kann von Ihnen oder uns benannt         5 Hilfe bei sonstigen Notlagen auf Reisen im Ausland*, ab 50 km
                                                                                werden.                                                             Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz* in Deutschland
2.2.6 Fahrzeugunterstellung                                               3.5.2 Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter
Muss das Fahrzeug bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft,               1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse        5.1 Verlust von Zahlungsmitteln (z. B. Bargeld oder Scheckkarte)
zum versicherten Rücktransport (2.2.5) oder der nachweislichen                  einschließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung bis zur        Wenn Sie auf einer Reise im Ausland* Zahlungsmittel verlieren und
Verzollung bzw. Verschrottung (2.2.7) untergestellt werden, dann                Höhe der Kosten eines Linienfluges (Economy-Class). Für           dadurch in eine Notlage geraten, dann stellen wir den Kontakt zu Ihrer
übernehmen wir die Kosten für bis zu zwei Wochen.                               nachgewiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 €.              Hausbank her. Das geschieht innerhalb eines Arbeitstages nach
                                                                                                                                                  Ihrer Schadenmeldung.
2.2.7 Fahrzeugverzollung und -verschrottung (nur Ausland*)                3.6 Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
2.2.7.1 Wenn das Fahrzeug im Ausland* verzollt werden muss,               3.6.1 In folgenden Fällen sorgen wir für die Abholung Ihres Fahr-       5.2 Dokumenten-Service
        helfen wir bei der Verzollung. Wir tragen die Verfahrensge-              zeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz*:                              Wurde auf einer Reise im Ausland* ein für die Reise notwendiges
        bühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern.               • Sie können Ihr Fahrzeug auf Grund akuter, unerwarteter         Dokument gestohlen oder verloren, dann helfen wir Ihnen bei der
2.2.7.2 Wenn das Fahrzeug verschrottet wird, übernehmen wir die                     Erkrankung, Verletzung oder Tod nicht mehr zurückfahren       Ersatzbeschaffung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Gebüh-
        Kosten der Verschrottung.                                                   und die Fahrunfähigkeit dauert länger als drei Tage an und    ren bis 100 €.
                                                                                 • kein Mitreisender ist in der Lage, Ihr Fahrzeug zurückzu-
2.2.8 Hilfe bei der Fahrzeugreparatur (nur Ausland*)                                führen.                                                       5.3 Nachrichtenübermittlung
2.2.8.1 Wenn das Fahrzeug im Ausland* repariert werden muss,                     Die Fahrzeugabholung kann per Sammeltransport oder auf           Geraten Sie auf einer Reise im Ausland* in eine schwerwiegende
         helfen wir bei der Suche nach einer Fachwerkstatt. Für die              eigener Achse durch Einsatz eines Ersatzfahrers erfolgen.        Notlage (z. B. Erkrankung, Verhaftung, Diebstahl), übermitteln wir
         Leistungen der Werkstatt übernehmen wir keine Haftung.                  Wird durch uns ein Ersatzfahrer gestellt, gehen die Kosten       auf Wunsch Nachrichten an Ihnen nahestehende Personen und über-
2.2.8.2 Falls notwendige Ersatzteile nicht vor Ort beschafft werden              für Betriebsstoffe (z. B. Sprit) und ggfs. anfallende Straßen-   nehmen zusätzlich die dadurch entstehenden Übermittlungskosten.
         können, sorgen wir dafür, dass Sie diese schnellstmöglich               nutzungsgebühren (z. B. Maut oder Fährticket) zu Ihren Lasten.
         erhalten. Dabei übernehmen wir die Versandkosten, nicht                 Das Fahrzeug muss verkehrs- und betriebssicher und frei ver-     5.4 Hilfe im Todesfall
         aber die Kosten der Ersatzteile.                                        fügbar sein.                                                     Wenn Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise im
                                                                          3.6.2 Wenn Sie die Rückführung selbst organisieren,                     Ausland* versterben, stimmen wir uns mit Ihren Angehörigen ab. Wir
3 Hilfe bei Krankheit und Unfall*                                                • dann zahlen wir Ihnen 0,40 € je Kilometer Wegstrecke           sorgen dann für die Bestattung im Ausland* oder die Überführung
                                                                                    zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz* und dem Schadenort         nach Deutschland und übernehmen die Kosten bis zu 8.000 €.
Hinweis: Wenn wir in diesem Abschnitt 3 „Sie“ ansprechen, sind Sie
                                                                                    (einfache Strecke).
als ARCD-Mitglied und die mitversicherten Personen nach 1.1 ge-                                                                                   5.5 Hilfe bei weiteren Notlagen
                                                                          3.6.3 Außerdem erstatten wir die bis zur Abholung der berechtigten
meint. Sie erkranken oder erleiden einen Unfall* auf einer Reise*.
                                                                                 Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten      5.5.1 Bedroht eine sonstige Notlage im Ausland* Ihre Gesundheit
Wenn dies mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn-
                                                                                 Übernachtungskosten für bis zu drei Übernachtungen bis zu je             oder Ihr Vermögen erheblich, veranlassen wir die erforder-
sitz* in Deutschland entfernt geschieht, erbringen wir nachfolgende
                                                                                 90 € pro Person.                                                         lichen Maßnahmen und übernehmen hierfür die Kosten. Dies
Leistungen:
                                                                          3.6.4 Die Erkrankung und Verletzung und die voraussichtliche Dauer              bis zu 500 € je Schadenfall.
3.1 Soforthilfe                                                                  der Fahruntüchtigkeit sind durch ein Attest des behandelnden     5.5.2 Kosten für schlecht oder nicht erfüllte Verträge, die Sie
                                                                                 Arztes nachzuweisen.                                                     abgeschlossen haben, erstatten wir nicht. Das gilt auch für
3.1.1 Wir informieren Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärzt-
       licher Versorgung. Soweit möglich, benennen wir Ihnen einen                                                                                        Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten.
       deutsch- oder englischsprachigen Arzt. Diesen müssen Sie
       dann selbst beauftragen.

[Seite 3]
Allgemeine Bedingungen für die Schutzbriefversicherung
6 Wann kann Ihnen der Schutzbrief nicht helfen?                                  haben. Und zwar durch eine gesonderte Mitteilung in Textform.
                                                                                                                                                    Anhang
                                                                                 Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nach-
6.1 Wir zahlen nicht, wenn der Versicherungsfall durch folgende                  weisen, dass Sie die Obliegenheiten* nicht grob fahrlässig*
    Ereignisse verursacht wurde:                                                 verletzt haben.
6.1.1 Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anord-             7.2.3 Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall              Wichtige Begriffe (im Text mit Sternchen *) – verständlich erklärt:
       nungen staatlicher Stellen, Erdbeben (Ausnahme: 4.2 Hilfe bei             bestehen:
       Naturkatastrophe) oder Kernenergie.                                       Sie weisen nach, dass die Verletzung der Obliegenheit* nicht       „Ausland“
6.1.2 Sie haben den Schaden vorsätzlich* herbeigeführt. Wenn Sie                 die Ursache war                                                    Das sind alle Orte, die in Ländern liegen, die unter 1.3 genannt wur-
       ihn grob fahrlässig* herbeigeführt haben, sind wir berechtigt,            • für den Eintritt des Versicherungsfalls,                         den, außer Deutschland. Wenn Sie aber einen Wohnsitz im Ausland
       unsere Leistung zu kürzen. Und zwar in einem der Schwe-                   • für die Feststellung des Versicherungsfalls oder                 haben, gilt das betreffende Land nicht als Ausland.
       re Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Weisen                   • für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistung.           „Berechtigter Fahrer“
       Sie nach, dass Sie Ihre Pflicht nicht grob fahrlässig* verletzt           Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen, wenn Sie Ihre       Das ist jeder, der das Fahrzeug mit Zustimmung des Fahrzeughalters
       haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.                           Obliegenheit* arglistig verletzt haben.                            benutzt.
6.1.3 Bei einer Erkrankung oder Verletzung, die weder akut noch un-
       erwartet eingetreten ist.                                           7.3 Wenn wir Geld für Sie ausgelegt haben, gilt:                         „Carsharing“
6.1.4 Wenn Sie bei Eintritt des Schadens ohne Fahrerlaubnis ge-            Sie müssen uns diese Beträge einschließlich der anfallenden Gebüh-       Carsharing ist die, durch einen Carsharing-Betreiber gewerblich or-
       fahren sind. Oder wenn Sie zum Führen des Fahrzeugs nicht           ren unverzüglich* in einer Summe nach deren Erstattung durch Dritte      ganisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen gegen
       berechtigt waren.                                                   zurückzahlen. Spätestens jedoch innerhalb eines Monats, nachdem          Entgelt.
6.1.5 Wenn Sie mit dem Fahrzeug bei Schadeneintritt teilgenommen           wir sie ausgezahlt haben. Bei Inanspruchnahme erkennen Sie die           „Diebstahl“
       haben an:                                                           Bedingungen an und erteilen die Ermächtigung, im Zusammenhang            Ist das rechtswidrige Aneignen des gesamten Fahrzeugs oder von
       • einer Fahrveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer       mit dem beantragten Kredit bei der Schutzgemeinschaft für allge-         Teilen (z. B. Räder), sodass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.
         Höchstgeschwindigkeit ankam,                                      meine Kreditsicherung (Schufa) wegen der über Sie vorhandenen            Diebstahl liegt auch bei Raub, Erpressung, Unterschlagung oder
       • einer dazu gehörigen Übungsfahrt oder                             Daten anzufragen.                                                        unbefugtem Gebrauch vor. Der Diebstahl muss polizeilich gemeldet
       • einer Geschicklichkeitsprüfung. Davon ausgeschlossen sind                                                                                  bzw. behördlich nachgewiesen sein.
         Fahrveranstaltungen, welche die Erhöhung der Verkehrssi-          8 Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
                                                                                                                                                    „Grob fahrlässig“
         cherheit zum Ziel haben (Prüfungen, Übungsfahrten).
                                                                           8.1 Pflichten mitversicherter Personen                                   „Grobe Fahrlässigkeit“ liegt vor, wenn Sie bei Ihrem Handeln
6.1.6 Wenn Sie bei Eintritt des Schadens das Fahrzeug zur gewerbs-
                                                                           Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten     einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellen bzw.
       mäßigen Personen- oder Güterbeförderung oder gewerbsmä-
                                                                           sinngemäße Anwendung. Sind wir Ihnen gegenüber von der Ver-              beachten.
       ßigen Vermietung verwendet haben.
6.1.7 Wenn ein Defekt bzw. Mangel am Fahrzeug nicht behoben                pflichtung zur Leistung frei, so gilt das auch gegenüber allen mitver-   „Nahe Verwandte“
       wurde und dadurch ein Schadenereignis eintritt.                     sicherten Personen.                                                      Das sind Ehegatten, Eltern, Kinder, Geschwister, Schwiegereltern und
6.1.8 Wenn Sie oder eine mitversicherte Person an einer anstecken-                                                                                  Schwiegerkinder.
                                                                           8.2 Ausübung der Rechte
       den Infektionskrankheit leiden und keine Möglichkeit eines                                                                                   „Naturkatastrophe“
       adäquaten Schutzes für von uns beauftragte Personen be-             Die Ausübung der Rechte mitversicherter Personen aus dem Ver-
                                                                                                                                                    Eine Naturkatastrophe liegt vor bei Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch,
       steht.                                                              sicherungsvertrag steht nur Ihnen als ARCD-Mitglied zu, soweit nichts
                                                                                                                                                    Wirbelsturm, Vulkanausbruch oder Lawinen.
                                                                           anderes geregelt ist. Andere Regelungen sind:
6.2. Wir leisten ebenfalls nicht:                                          Auch Ehepartner oder in häuslicher Gemeinschaft lebende, nicht ehe-      „Obliegenheit“
6.2.1 Wenn die Leistungserbringung aufgrund von Krieg, inneren             liche Lebenspartner können Ansprüche geltend machen.                     Das ist eine Pflicht, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie nicht Nachteile
       Unruhen, terroristischen Handlungen, Anordnungen staatlicher                                                                                 aus dem Versicherungsvertrag in Kauf nehmen wollen. Z. B. müssen
                                                                           8.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte              Sie einen Versicherungsfall unverzüglich* anzeigen.
       Stellen, verhängten Sanktionen, Erdbeben oder Kernenergie
                                                                               Personen
       eingeschränkt bzw. unmöglich ist.                                                                                                            „Panne“
6.2.2 Wenn durch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ein               Sind wir dem ARCD-Mitglied gegenüber von der Verpflichtung zur           Das ist jeder Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden, welcher den
       Gefahrenumstand (siehe 6.2.1) bereits bei Reiseantritt bzw.         Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten         Fahrtantritt oder die Weiterfahrt nicht ermöglicht. Als Panne wird auch
       bei Einreise in das jeweilige Land bzw. die jeweilige Region        Personen.                                                                ein unverschuldeter entleerter Akku eines Elektrofahrzeugs angese-
       vorliegt.                                                                                                                                    hen sowie ein auf einem technischen Defekt beruhender Kraftstoff-
6.2.3 Wenn Sie oder eine mitversicherte Person an einer anstecken-         9 Verjährung                                                             mangel- oder -verlust.
       den Infektionskrankheit leiden und keine Möglichkeit eines          9.1    Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei      „Reise“
       adäquaten Schutzes für von uns beauftragte Personen be-                    Jahren. Diese Fristberechnung ergibt sich aus den Vorschriften    Eine Reise liegt vor, wenn die versicherte Person sich mehr als
       steht.                                                                     des Bürgerlichen Gesetzbuches.                                    50 km (Luftlinie) vom Wohnsitz entfernt aufhält. Im Geltungsbereich
6.3 Leistungskürzung                                                       9.2    Wenn Sie einen Anspruch bei uns angemeldet haben, ist             des Schutzbriefes besteht Schutz, wenn die Reise zum Zeitpunkt
                                                                                  die Verjährung ausgesetzt. Die Aussetzung wirkt von der           des Schadenereignisses nicht mehr als 6 Wochen seit Verlassen des
Was geschieht, wenn Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart
                                                                                  Anmeldung Ihres Anspruchs bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie        Wohnsitzes angedauert hat.
haben, die Ihnen auch ohne den Schadenfall entstanden wären? In
                                                                                  unsere Entscheidung erhalten.                                     „Reisegepäck“
diesem Fall können wir unsere Leistung in Höhe der ersparten Kosten
kürzen oder die Ersparnis auf unsere Leistung anrechnen.                                                                                            Das ist übliches Reisegepäck (Koffer, Reisetaschen, Campingmate-
                                                                           10 Zuständiges Gericht                                                   rial). Gepäck wird für eine Reise vom Start- zum Zielort und wieder
6.4 Sonstige Hinweise                                                      10.1 Klagen gegen uns                                                    zurück transportiert und während einer Reise benötigt bzw. genutzt.
6.4.1 Eine Kostenerstattung erfolgt nur aufgrund nachgewiesener                                                                                     Ausgeschlossen davon sind Baumaterialien, Möbel, Sperrmüll oder
                                                                           Klagen gegen uns können Sie bei folgenden Gerichten einreichen:
       tatsächlich entstandener Kosten. Eine pauschale oder fiktive                                                                                 ähnliches.
                                                                                  • Bei dem Gericht, das für Ihren ständigen Wohnsitz*
       Abrechnung ist nicht möglich.                                                zuständig ist.                                                  „Reisegepäckanhänger“
6.4.2 Durch ein Schadenereignis entstandene Unannehmlichkeiten                    • Bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder unsere      Das ist ein Anhänger, welche zum Transport von Reisegepäck* be-
       oder Zeitverlust können nicht vergütet werden.                               Niederlassung zuständig ist.                                    nötigt wird.
7 Welche Obliegenheiten* haben Sie im Schadenfall zu erfüllen?                                                                                      „Schadenort / Schadenstelle“
                                                                           10.2 Klagen gegen Sie
                                                                                                                                                    Das ist jede öffentliche Straße einschließlich der von dort unmittelbar
7.1 Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, verpflichten Sie sich als Ver-   Klagen gegen Sie können wir an folgendem Gericht einreichen:             zugänglichen (auch privaten) Garagen- und Parkplätze. Die Scha-
    sicherungsnehmer:                                                             • Dem Gericht, das für Ihren ständigen Wohnsitz* örtlich          denstelle muss mit Hilfsfahrzeugen erreichbar sein.
                                                                                    zuständig ist. Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz* oder
7.1.1 Den Schadenfall unverzüglich* zu melden.                                                                                                      „Ständiger Wohnsitz“
                                                                                    Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klage-
7.1.2 Sich mit uns darüber abzustimmen, ob und welche Leistungen                                                                                    Das ist der Ort, an dem Sie polizeilich gemeldet sind, sich über-
                                                                                    erhebung außerhalb Deutschlands verlegt haben oder
        wir erbringen. Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr.                                                                               wiegend aufhalten und dem ARCD als Adresse genannt haben.
                                                                                    dieser nicht bekannt ist, dann klagen wir bei dem Gericht
7.1.3 Den Schaden so gering wie möglich zu halten und unsere
        Weisungen zu beachten.
                                                                                    am Sitz unseres Versicherungsunternehmens. Oder am Sitz         „Totalschaden“
                                                                                    der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung.                Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten einer Werkstattrepara-
7.1.4 Folgendes ist unbedingt zu tun:
        • Uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe                                                                                     tur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs in Deutschland am
                                                                           11 Anzuwendendes Recht                                                   Tage des Schadens übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert wird
          des Schadens und über den Umfang seiner Entschädi-
          gungspflicht gestatten.                                          Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht.                    vor Leistungserbringung von uns nach in Deutschland allgemein
        • Uns Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe auf                                                                                       anerkannten Kfz-Bewertungssystemen festgestellt.
          Verlangen zur Verfügung stellen.                                 12 Verpflichtungen Dritter                                               „Unfall“
        • Soweit erforderlich die behandelnden Ärzte von ihrer                                                                                      Das ist ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereig-
                                                                           12.1 Wenn Sie Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen
          Schweigepflicht entbinden, damit wir unserer Leistungs-                                                                                   nis, durch das Sie unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.
                                                                                beanspruchen können, steht es Ihnen frei, welchem Versiche-
          pflicht nachkommen können.                                                                                                                Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung
                                                                                rer Sie den Schadenfall melden. Melden Sie uns den Schaden,
7.1.5 Wenn durch unsere Leistungen Ihre Ansprüche gegenüber                                                                                         an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird. Oder
                                                                                werden wir im Rahmen dieses Schutzbriefs in Vorleistung
        Dritten auf uns übergehen, müssen Sie uns bei deren Geltend-                                                                                wenn Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen
                                                                                treten.
        machung unterstützen. Sie müssen uns die hierfür benötigten                                                                                 werden.
                                                                           12.2 Wenn im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist, dann
        Unterlagen zur Verfügung stellen.                                                                                                           Bei fahrzeugbezogenen Leistungen liegt ein „Unfall“ vor, wenn ein
                                                                                geht diese Leistungsverpflichtung des Dritten vor. Gleiches
7.2 Was geschieht, wenn Sie diese Obliegenheiten* verletzen?                    gilt, wenn eine Entschädigung aus anderen Versicherungsver-         Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf
                                                                                trägen beansprucht wird.                                            das Fahrzeug einwirkt und infolgedessen das Fahrzeug nicht mehr
7.2.1 Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten* vorsätzlich* verletzen,                                                                                  fahrbereit ist.
                                                                           12.3 Wenn Sie aufgrund desselben Schadenfalls auch Erstattungs-
      verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
                                                                                ansprüche gegen Dritte haben, dann darf die Entschädigung           „Unverzüglich“
7.2.2 Bei grob fahrlässiger* Verletzung einer Obliegenheit* sind wir
                                                                                nicht höher sein als Ihr Gesamtschaden.                             Das heißt nicht unbedingt sofort, sondern ohne schuldhaftes Zögern,
      berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar in einem
                                                                           12.4 Such-, Rettungs- und Bergungskosten bestehen subsidiär zu           also so schnell wie möglich.
      der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
                                                                                anderen beispielsweise Kranken- oder Unfallversicherungen,
      Wenn Sie nach einem Schadenfall keine Auskünfte erteilen
                                                                                d. h. die private Unfall- oder Krankenversicherung haben            „Vorsätzlich“
      oder wenn Sie sich nicht an der Aufklärung des Schadenfalls                                                                                   Wer vorsätzlich handelt, weiß von seiner Handlung und will auch
                                                                                Vorrang.
      beteiligen, dann kann dies dazu führen, dass der Versiche-                                                                                    deren Folgen obwohl er weiß, dass die Handlung rechtswidrig ist.
      rungsschutz ganz oder teilweise entfällt. Der Schutz entfällt
      jedoch nur, wenn wir Sie vorher über diese Pflichten informiert
```

## Volltext der Bedingungen: ARCD Schutzbriefbedingungen gesamt

```text
[Seite 1]
Allgemeine Bedingungen für die Schutzbriefversicherung
Bedingungen für den ARCD-Schutzbrief (AVAR 01.01.2023)
Für den ARCD-Schutzbrief gelten die nachfolgenden Bedingungen:
1.     Rechte und Pflichten, Zustandekommen                                                                      4.     Beitragszahlung für den Schutzbrief
       Die Rechte und Pflichten aus dem ARCD-Schutzbrief ergeben sich aus den „Allgemeinen Versiche-                    Die Beiträge zahlt ARCD e. V.. Sie sind mit dem Mitgliedschaftsbeitrag abgegolten.
       rungsbedingungen für den Auto- und Reise-Schutzbrief (AVAR 01.01.2023)“ der ADLER Versicherung
       AG. Der ARCD e. V. hat zugunsten der Mitglieder einen Gruppenversicherungsvertrag mit dem Ver-            5.     Bedingungsänderungen
       sicherer abgeschlossen. Mit dem Zustandekommen der Mitgliedschaft beim ARCD e. V. werden Sie                     Der Versicherer und der ARCD e. V. können einzelne Regelungen der Versicherungsbedingun-
       in den Schutzbereich des Gruppenversicherungsvertrages einbezogen. Versicherungsnehmer ist der                   gen mit Wirkung für bestehende Verträge ergänzen oder ersetzen, wenn sie durch
       ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V., vertreten durch die Auto & Reise GmbH, Bad Windsheim.                – Gesetzesänderungen, die die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beeinflussen,
                                                                                                                        – Veränderung der Rechtsprechung mit unmittelbarer Wirkung auf den Versicherungsvertrag,
2.		   Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag                                                                           – uns bindende Änderungen der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
       Im Schadenfall können Sie Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nur gegenüber dem ARCD e. V.                      tungsaufsicht (BaFin) oder der Kartellbehörden sowie durch
       und nicht direkt gegenüber dem Versicherer geltend machen. Der ARCD e. V. delegiert die Abwicklung               – uns bindende Weisungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder
       der Schadenfälle im Auftrag des Versicherers an seine Tochtergesellschaft Auto & Reise GmbH.                       der Kartellbehörden,
                                                                                                                        unwirksam geworden sind und wenn dadurch eine Vertragslücke entstanden ist, die das
3.     Beginn und Ende des Versicherungsschutzes                                                                        Gleichgewicht zwischen den gegenseitigen Vertragsleistungen stört. Die veränderten Regelun-
       Versicherungsschutz besteht, sobald Ihnen das Bestätigungsschreiben und die Vertragsunterlagen                   gen dürfen isoliert oder zusammen mit anderen Vertragsregelungen nicht dazu führen, dass
       für Ihre ARCD-Mitgliedschaft zugegangen sind – frühestens jedoch ab dem schriftlich mitgeteilten                 Sie schlechter gestellt sind als bei Vertragsschluss.
       Beginndatum Ihrer ARCD-Mitgliedschaft. Der Leistungsanspruch ruht, solange fällige Mitgliedsbei-
       träge außerhalb der Zahlungsfrist liegen. Für Schadenfälle, die während eines Zahlungsrückstands          Der ARCD e. V. ist berechtigt, einer vom Versicherer veranlassten Bedingungsänderung zuzustimmen,
       eintreten, besteht auch bei Bezahlung kein rückwirkender Leistungsanspruch.                               wenn die erwähnten Voraussetzungen gegeben sind.
       Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet auch automatisch der Versicherungsschutz.                         Über mögliche Veränderungen informieren wir Sie schriftlich sechs Wochen vor dem beabsichtigten
       Der ARCD e. V. kann den Schutzbrief gegenüber seinen Mitgliedern jederzeit ohne Einhaltung einer          Zeitpunkt, zu dem sie wirksam werden sollen.
       Kündigungsfrist kündigen. Der ARCD e. V. wird die Interessen der Mitglieder berücksichtigen und über
       Änderungen informieren.


Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Auto- und                          Maße verstehen sich einschließlich Ladung, Auf- oder An-          2.1.2.2 Die Kosten umfassen auch das Gepäck und die Ladung. Bei
Reise-Schutzbrief (AVAR)                                                       bauten).                                                                  dieser darf es sich aber nicht um Tiere oder gewerblich be-
                                                                        3.     Krafträder und Roller, die ein amtliches Kennzeichen führen               förderte Ladung handeln.
                                                                               müssen.
Inhaltsverzeichnis                                                                                                                               2.1.3 Bergen des Fahrzeugs
                                                                        4.     Mopeds sowie Roller mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
 1     Wer ist versichert? Was ist versichert?                                 und nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht       Wenn das Fahrzeug von der Straße abgekommen ist, sorgen wir für
 2     Hilfe bei Fahrzeugausfall                                               mehr als 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht          seine Bergung. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
 3     Hilfe bei Krankheit und Unfall                                          mehr als 80 km/h.                                                 Darin eingeschlossen sind das Reisegepäck* und die Ladung. Bei-
 4     Hilfe bei Abbruch der Reise im Not- oder Katastrophenfall        5.     Mitgeführte Wohnwagen, Reisegepäck*- und Bootsanhänger            dieser darf es sich aber nicht um Tiere oder gewerblich beförderte
 5     Hilfe bei sonstigen Notlagen auf Reisen im Ausland                      mit höchstens einer Achse (Achsen mit weniger als 100 cm          Ladung handeln.
 6     Wann kann Ihnen der Schutzbrief nicht helfen?                           Abstand gelten als eine Achse.), welche zum Schadenzeit-
 7     Welche Obliegenheiten haben Sie im Schadenfall zu erfüllen?             punkt von einem versicherten Fahrzeug gezogen wurden.             2.1.4 Mietwagen nach Unfall* oder Diebstahl*
 8     Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen                                                                                         Nach einem Unfall* oder Diebstahl* helfen wir Ihnen auf Wunsch
 9     Verjährung                                                       Ausgeschlossen von der Versicherung sind:                                bei der Beschaffung eines Mietwagens. Wir übernehmen auch die
10     Zuständiges Gericht                                                                                                                       Kosten, solange Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können. Dies jedoch
                                                                               • Fahrzeuge, die nicht unter Nrn. 1 bis 5 fallen,
11     Anzuwendendes Recht                                                                                                                       höchstens für sieben Tage bei maximal 60 € pro Tag bis zu ins-
                                                                               • Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte oder sicher-
12     Verpflichtungen Dritter                                                                                                                   gesamt 420 €. Hinweis: Bei der Anmietung fällt eine marktübliche
                                                                                 gestellte Fahrzeuge oder deren Ladung,
       Anhang mit Erklärung wichtiger Begriffe                                 • Fahrzeuge zur gewerbsmäßigen Personen- und/oder Güter-          Kaution an, welche in der Regel durch die Nutzung einer Kreditkarte
                                                                                 beförderung,                                                    (Ausland) bzw. einer EC-Karte (Inland) hinterlegt werden muss. Die
Wir sorgen dafür, dass Sie in bestimmten Notsituationen schnelle               • Fahrzeuge mit rotem Dauerkennzeichen (ausgenommen               Notdienstgebühren für die Herausgabe eines Mietwagens außerhalb
Hilfe bekommen, und wir übernehmen anfallende Kosten im Rahmen                   sind Kennzeichen für Oldtimer nach §17 der Fahrzeug-            der Öffnungszeiten der Mietwagenstation werden von uns in voller
dieser Bedingungen bei:                                                          Zulassungsverordnung), Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhr-            Höhe übernommen.
        • Panne*, Unfall* oder Diebstahl*                                        kennzeichen,
        • Krankheit, Unfall* oder Tod                                                                                                            2.1.5 Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall
                                                                               • nicht zugelassene Fahrzeuge und außer Kraft gesetzte
        • Naturkatastrophen* oder anderen                                                                                                        Ist Ihr Fahrzeug ausgefallen oder wurde es gestohlen und Sie
                                                                                 Fahrzeuge,
          unvorhergesehenen Notlagen.                                                                                                            müssen zusätzliche Fahrten unternehmen, so übernehmen wir die
                                                                               • Quads, außer mit Pkw-Zulassung.
                                                                                                                                                 Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und Taxi bis insgesamt 30 €,
1 Wer ist versichert? Was ist versichert?                               1.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                      wenn Sie uns diese nachweisen. Diese Leistung ist nicht mit den
                                                                        Sie als ARCD-Mitglied haben mit der Schutzbriefversicherung              Fahrten nach Fahrzeugausfall (2.2.3) kombinierbar.
1.1 Versicherte Personen
                                                                        Versicherungsschutz für Schadenereignisse in Europa und in den           2.1.6 Fahrzeugöffnung
Versicherungsschutz besteht für                                         außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Es kann ver-
       • Sie, als ARCD-Mitglied,                                                                                                                 Wenn der Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen ist, organisieren wir
                                                                        einbart werden, dass der Versicherungsschutz auf Schadenfälle in der
       • berechtigte Fahrer* und Insassen eines Fahrzeugs, das auf                                                                               die Öffnung bzw. das Abschleppen des Fahrzeugs und übernehmen
                                                                        Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist bzw. dass Schadenfälle
          Sie zugelassen ist.                                                                                                                    die Kosten bis zu 120 €.
                                                                        innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen sind.
Bei Reisen* besteht zudem Versicherungsschutz für                                                                                                2.1.7 Hilfe nach Falschbetankung
                                                                        2 Hilfe bei Fahrzeugausfall
       • Ihren ehelichen oder nicht ehelichen Lebenspartner,                                                                                     Wenn Sie Ihr Fahrzeug versehentlich mit dem falschen Kraftstoff be-
         und die minderjährigen Kinder der versicherten oder            Was geschieht, wenn das versicherte Fahrzeug wegen einer Panne*,         tankt haben, sorgen wir für entsprechende Hilfe bzw. das Abschlep-
         mitversicherten Personen. Lebenspartner und Kinder             eines Unfalls* oder eines Total- bzw. Teile-Diebstahls* ausfällt? In     pen des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt oder zu
         müssen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.             diesem Fall erbringen wir folgende Leistungen:                           einem gewünschten Ort in gleicher Entfernung und übernehmen die
                                                                                                                                                 hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe, wenn Sie aus-
1.2 Versicherte Fahrzeuge                                               2.1 Soforthilfen am Schadenort                                           schließlich uns nach Eintritt des Schadenfalls mit der Organisation
Versichert sind Fahrzeuge,                                              2.1.1 Pannen- und Unfallhilfe                                            der Leistung beauftragen. Ansonsten beläuft sich der Höchstbetrag
       • die auf Sie zugelassen sind und im privaten Gebrauch                                                                                    für diese Leistung auf 150 €. Die durch den Einsatz eines Pannen-
                                                                        2.1.1.1 Wir helfen bei der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an
          stehen,                                                                                                                                hilfsfahrzeugs entstandenen Kosten werden in Abzug gebracht.
                                                                                der Schadenstelle* durch ein Pannenhilfsfahrzeug. Wir über-
       • die Sie zum privaten Gebrauch angemietet oder im Rahmen                nehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 100 €.
          von Carsharing* genutzt haben, wenn kein Leistungsan-                                                                                  2.2 Weitere Leistungen ab 50 km Entfernung
                                                                                Haben Sie uns mit der Organisation der Pannenhilfe beauf-        Wenn der Schadenort* mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständi-
          spruch gegen Dritte (z. B. Carsharing- Betreiber) vorliegt,           tragt, erstatten wir die Kosten unbegrenzt.
       • die Sie als berechtigter Fahrer* nutzen.                                                                                                gen Wohnsitz* in Deutschland entfernt liegt, erbringen wir zusätzlich
                                                                        2.1.1.2 Die Kosten umfassen auch die erforderlichen Kleinteile. Auto-    folgende Leistungen:
                                                                                batterien und Reifen gehören nicht zu den Kleinteilen.
Die versicherten Fahrzeuge dürfen nach ihrer Bauart und Ausstat-
                                                                                                                                                 2.2.1 Mietwagen-Service
tung nur zur Beförderung von maximal neun Personen bestimmt sein        2.1.2 Abschleppen des Fahrzeugs
und zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht gewerblich/beruflich                                                                                2.2.1.1 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung eines
                                                                        2.1.2.1 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle* nicht wieder fahr-                  Mietwagens. Wir übernehmen auch die Kosten, bis Ihr Fahr-
genutzt werden.                                                                 bereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen                       zeug wieder fahrbereit ist. Dies jedoch höchstens für sieben
                                                                                des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt oder                        Tage bei maximal 60 € pro Tag bis zu insgesamt 420 €. Die
Versichert sind folgende Fahrzeuge:                                             zu einem gewünschten Ort in gleicher Entfernung und                         Notdienstgebühren für die Herausgabe eines Mietwagens
1.		    Pkw, die als Personenkraftwagen zugelassen sind, auch mit               übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbe-                       außerhalb der Öffnungszeiten der Mietwagenstation werden
        alternativen Antrieben bzw. Elektroantrieb – mit Ausnahme               grenzter Höhe, wenn Sie ausschließlich uns nach Eintritt des                von uns in voller Höhe übernommen.
        von Mietwagen, Taxen und Pkw zur gewerblichen Personen-                 Schadenfalls mit der Organisation der Leistung beauftragen.             			 Im Falle eines Fahrzeugrücktransportes (2.2.5) oder einer
        oder Güterbeförderung.                                                  Ansonsten beläuft sich der Höchstbetrag für diese Leistung                  Fahrzeugverzollung und -verschrottung (2.2.7) bei einem
2.      Wohnmobile bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse (Wohnmobile                  auf 150 €. Die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs                 Schadenereignis im Ausland* übernehmen wir die Miet-
        sind Campingfahrzeuge, die als sonstige Kraftfahrzeuge zuge-            entstandenen Kosten werden in Abzug gebracht.                               wagenkosten für die direkte Heimreise zu Ihrem Wohnsitz
        lassen sind mit einer Höhe von maximal 3,2 m sowie einer
                                                                                                                                                            von bis zu 1.000 €.
        Länge von max. 8 m und einer Breite von max. 2,55 m. Alle

[Seite 2]
       			 Hinweis: Bei der Anmietung fällt eine marktübliche Kaution     3.1.2 Wir stellen den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und Ihrem         3.7 Such-, Rettungs- und Bergungskosten
           an, welche in der Regel durch die Nutzung einer Kredit-              behandelnden Arzt oder Krankenhaus her, wenn das erforder-        Müssen Sie oder eine mitversicherte Person wegen einer Erkran-
           karte (Ausland) bzw. einer EC-Karte (Inland) hinterlegt wer-         lich ist.                                                         kung oder einem Unfall* von Rettungsdiensten gesucht, gerettet oder
           den muss.                                                      3.1.3 Wir benachrichtigen auf Wunsch Ihre Angehörigen und Ihren         geborgen werden, übernehmen wir hierfür die nachgewiesenen
2.2.1.2 In drei Fällen tragen wir die Mietwagen-Kosten nicht:                   Arbeitgeber.                                                      Kosten bis zu 3.000 €.
       • Sie nutzen unseren Weiter- und Rückfahrt-Service (2.2.2),
                                                                          3.2 Arzneimittelversand
       • Sie nutzen den Übernachtungs-Service (2.2.4) oder                                                                                        4 Hilfe bei Abbruch der Reise* im Not- oder Katastrophenfall
       • Sie nutzen den Pick-up-Service (2.2.5).                          Wenn Sie auf verschreibungspflichtige Arzneimittel angewiesen sind,
       Sollte eine Kombination dieser Leistungen (2.2.2, 2.2.4 sowie      die vor Ort nicht besorgt werden können und für die es dort auch kein   Wenn Sie während einer Reise* in einen Not- oder Katastrophenfall
       2.2.5) aus organisatorischen oder kostentechnischen Grün-          Ersatzpräparat gibt, übernehmen wir folgende Aufgaben:                  geraten und mindestens 50 km Luftlinie von ihrem ständigen Wohn-
       den erforderlich oder sinnvoll sein, können diese Leistungen               • Wir stimmen uns mit Ihrem Hausarzt ab.                        sitz* in Deutschland entfernt sind, erbringen wir nachfolgende Leis-
       nach Vorgabe durch die Notrufzentrale miteinander kombiniert               • Wir übersenden Ihnen die Arzneimittel.                        tungen:
       werden.                                                                    • Wir übernehmen die Versandkosten sowie die Kosten der
                                                                                    Abholung beim Zoll.                                           4.1 Rückreise-Service (nur Ausland*)
2.2.2 Weiter- und Rückfahrt-Service                                                                                                               4.1.1 Wir sorgen für Ihre außerplanmäßige Rückreise aus dem Aus-
2.2.2.1 Wir organisieren innerhalb des Geltungsbereichs nach 1.3          3.3 Krankenbesuch                                                             land*, sofern Sie von den folgenden Ereignissen betroffen sind:
        folgende Fahrten:                                                 3.3.1 Wenn Sie sich infolge einer Erkrankung länger als zwei                  • Ein Mitreisender oder ein naher Verwandter* ist schwer
        • die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz* in Deutsch-               Wochen stationär im Krankenhaus aufhalten müssen, orga-                   erkrankt oder verstorben.
          land oder zu Ihrem Zielort,                                            nisieren wir den Besuch einer Ihnen nahestehenden Person.              • Sie sind durch Feuer, Sturm, Hagel, Hochwasser, Sturmflut,
        • die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz* in              Wir tragen die Fahrt- und Übernachtungskosten für den                     Überschwemmungen, Bergrutsch, Erdbeben oder vorsätz-
          Deutschland sowie                                                      Besucher, wenn ab dem 10. Tag ein Krankenhausaufenthalt                   liche Straftat eines Dritten finanziell erheblich geschädigt
        • die Abholung des reparierten Fahrzeugs vom Schadenort                  von mehr als zwei Wochen absehbar ist. Dies bis insgesamt                 worden.
          durch eine Person.                                                     800 €. Übernachtungskosten jedoch höchstens für 7 Nächte         4.1.2 Zusätzlich übernehmen wir die Mehraufwendungen für Fahrt-
2.2.2.2 Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung                        bis zu 90 € je Übernachtung.                                           kosten, die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rück-
        unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten            3.3.2 Über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes ist eine ent-                reise entstehen. Dies erfolgt bis zu 3.000 € je Schadenfall.
        1. Klasse einschließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung             sprechende Bestätigung durch das Krankenhaus vorzulegen.               Der Grund für die außerplanmäßige Rückreise ist nachzu-
        bis zur Höhe der Kosten eines Linienfluges (Economy-Class).                                                                                     weisen.
        Für nachgewiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 €.          3.4 Krankenrücktransport
                                                                          3.4.1 Wenn auf einer Reise* eine akute, unerwartete Erkrankung          4.2 Hilfe bei Naturkatastrophen*
2.2.3 Fahrten nach Fahrzeugausfall                                               oder Verletzung auftritt, bringen wir Sie in das Ihrem Wohn-     4.2.1 Wenn eine Naturkatastrophe* eingetreten ist und eine Weiter-
Ist Ihr Fahrzeug ausgefallen oder wurde es gestohlen und Sie müssen              sitz nächstgelegene und aus medizinischer Sicht geeignete                reise deshalb oder wegen einer behördlichen Anordnung nicht
zusätzliche Fahrten unternehmen, so übernehmen wir die Kosten für                Krankenhaus zurück. Wir organisieren den Rücktransport und               möglich ist, erstatten wir für außerplan mäßige Verpflegungs-
öffentliche Verkehrsmittel und Taxi bis insgesamt 50 €, wenn Sie uns             übernehmen die hierfür entstandenen Kosten.                              und Übernachtungskosten je Tag und versicherter Person bis
diese nachweisen. Diese Leistung ist nicht mit den Kurzfahrten nach       3.4.2 Art und Zeitpunkt des Krankenrücktransports müssen medi-                  zu 90 € für maximal drei Tage.
Fahrzeugausfall (2.1.5) kombinierbar.                                            zinisch sinnvoll und vertretbar sein. Hierüber entscheidet ein   4.2.2 Ist es Ihnen nicht möglich, mit Ihrem ursprünglich gewählten
                                                                                 von uns beauftragter Arzt in Absprache mit dem behandelnden              Verkehrsmittel weiter- oder zurückzureisen, übernehmen wir
2.2.4 Übernachtungs-Service                                                      Arzt vor Ort. Er entscheidet ebenfalls über den Transportzeit-           die Reisemehrkosten. Und zwar in folgendem Umfang:
2.2.4.1 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Über-              punkt, das geeignete Transportmittel sowie die erforderliche             • Für die Rückfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz* in Deutsch-
        nachtungsmöglichkeit und übernehmen die Übernachtungs-                   Betreuung während des Transportes. Die Transportfähigkeit                   land oder die Fahrt zu Ihrem Zielort, jedoch höchstens inner-
        kosten bis zu dem Tag, an dem das Fahrzeug repariert oder                muss vom behandelnden Arzt bescheinigt werden. Sinnvoll ist                 halb des Geltungsbereichs nach 1.3.
        wiederaufgefunden wurde. Dies jedoch höchstens für drei                  ein Krankenrücktransport z. B., wenn nach ärztlicher Prognose            • Für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz*
        Nächte bis zu 90 € je Übernachtung und Person.                           die stationäre Heilbehandlung im Ausland* länger als 14 Tage                in Deutschland.
2.2.4.2 Wenn Sie unseren Weiter- und Rückfahrt-Service in An-                    andauern würde.                                                          • Der Zielort muss sich im Geltungsbereich des Schutzbriefs
        spruch nehmen, tragen wir die Übernachtungskosten nur für         3.4.3 Wir übernehmen die Übernachtungskosten bis zum Rück-                         befinden.
        eine Nacht.                                                              transport auch für die nicht erkrankten versicherten Personen.   4.2.3 Welche Mehrkosten erstatten wir?
                                                                                 Wir zahlen für bis zu drei Nächte bis zu je 90 € pro Person.             Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter 1.200
2.2.5 Fahrzeugtransport-Service und Pick-up-Service                       3.4.4 Können Sie wegen einer nachgewiesenen medizinischen                       Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein-
2.2.5.1 Wenn das Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe                      Erkrankung die ursprünglich geplante Rückfahrt nicht an-                 schließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung bis zur Höhe
        nicht innerhalb von drei Werktagen repariert werden kann,                treten, dann übernehmen wir den Fahrtkosten-Mehrpreis                    der Kosten eines Linienfluges (Economy-Class). Für nachge-
        dann sorgen wir für den Transport zu einer Werkstatt an                  gegenüber der ursprünglich geplanten Rückfahrt:                          wiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 €.
        einem anderen Ort. Dies geschieht jedoch nur, wenn die vor-              Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter 1.200    4.2.4 Müssen Sie wegen einer Naturkatastrophe* oder aufgrund
        aussichtlichen Reparaturkosten geringer sind als die Kosten              Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein-                behördlicher Anordnung Ihr fahrbereites Fahrzeug am Scha-
        für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug (Ausschluss                  schließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung bis zur Höhe             denort zurücklassen, sorgen wir für die Rückholung des
        Totalschaden*). Die Kosten für den Transport Ihres Fahrzeugs             der Kosten eines Linienfluges (Economy-Class). Für nachge-               Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz*. Die Kosten hierfür
        übernehmen wir. Dies jedoch nur bis zur Höhe der Kosten                  wiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 €.                           übernehmen wir.
        für einen Rücktransport an Ihren ständigen Wohnsitz* in                                                                                   4.2.5 Wenn Sie die Abholung selbst veranlassen, erhalten Sie von
        Deutschland.                                                      3.5 Rückholung von Kindern                                                      uns folgende Entschädigung: 0,40 € je Kilometer Entfernung
2.2.5.2 Bei einem Schadenort in Deutschland sorgen wir dafür,             3.5.1 Können mitreisende minderjährige Kinder nicht mehr betreut                zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz* und dem Schadenort
        dass Sie zu Ihrem ständigen Wohnsitz* gebracht werden.                  werden, weil ihre Begleitperson erkrankt, verletzt oder gestor-           (einfache Strecke).
        Dies erfolgt möglichst zusammen mit dem Fahrzeug (Pick-                 ben ist, dann sorgen wir für die Rückholung der Kinder durch
        up-Service).                                                            eine Begleitperson. Diese kann von Ihnen oder uns benannt         5 Hilfe bei sonstigen Notlagen auf Reisen im Ausland*, ab 50 km
                                                                                werden.                                                             Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz* in Deutschland
2.2.6 Fahrzeugunterstellung                                               3.5.2 Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter
Muss das Fahrzeug bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft,               1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse        5.1 Verlust von Zahlungsmitteln (z. B. Bargeld oder Scheckkarte)
zum versicherten Rücktransport (2.2.5) oder der nachweislichen                  einschließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung bis zur        Wenn Sie auf einer Reise im Ausland* Zahlungsmittel verlieren und
Verzollung bzw. Verschrottung (2.2.7) untergestellt werden, dann                Höhe der Kosten eines Linienfluges (Economy-Class). Für           dadurch in eine Notlage geraten, dann stellen wir den Kontakt zu Ihrer
übernehmen wir die Kosten für bis zu zwei Wochen.                               nachgewiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 €.              Hausbank her. Das geschieht innerhalb eines Arbeitstages nach
                                                                                                                                                  Ihrer Schadenmeldung.
2.2.7 Fahrzeugverzollung und -verschrottung (nur Ausland*)                3.6 Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
2.2.7.1 Wenn das Fahrzeug im Ausland* verzollt werden muss,               3.6.1 In folgenden Fällen sorgen wir für die Abholung Ihres Fahr-       5.2 Dokumenten-Service
        helfen wir bei der Verzollung. Wir tragen die Verfahrensge-              zeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz*:                              Wurde auf einer Reise im Ausland* ein für die Reise notwendiges
        bühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern.               • Sie können Ihr Fahrzeug auf Grund akuter, unerwarteter         Dokument gestohlen oder verloren, dann helfen wir Ihnen bei der
2.2.7.2 Wenn das Fahrzeug verschrottet wird, übernehmen wir die                     Erkrankung, Verletzung oder Tod nicht mehr zurückfahren       Ersatzbeschaffung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Gebüh-
        Kosten der Verschrottung.                                                   und die Fahrunfähigkeit dauert länger als drei Tage an und    ren bis 100 €.
                                                                                 • kein Mitreisender ist in der Lage, Ihr Fahrzeug zurückzu-
2.2.8 Hilfe bei der Fahrzeugreparatur (nur Ausland*)                                führen.                                                       5.3 Nachrichtenübermittlung
2.2.8.1 Wenn das Fahrzeug im Ausland* repariert werden muss,                     Die Fahrzeugabholung kann per Sammeltransport oder auf           Geraten Sie auf einer Reise im Ausland* in eine schwerwiegende
         helfen wir bei der Suche nach einer Fachwerkstatt. Für die              eigener Achse durch Einsatz eines Ersatzfahrers erfolgen.        Notlage (z. B. Erkrankung, Verhaftung, Diebstahl), übermitteln wir
         Leistungen der Werkstatt übernehmen wir keine Haftung.                  Wird durch uns ein Ersatzfahrer gestellt, gehen die Kosten       auf Wunsch Nachrichten an Ihnen nahestehende Personen und über-
2.2.8.2 Falls notwendige Ersatzteile nicht vor Ort beschafft werden              für Betriebsstoffe (z. B. Sprit) und ggfs. anfallende Straßen-   nehmen zusätzlich die dadurch entstehenden Übermittlungskosten.
         können, sorgen wir dafür, dass Sie diese schnellstmöglich               nutzungsgebühren (z. B. Maut oder Fährticket) zu Ihren Lasten.
         erhalten. Dabei übernehmen wir die Versandkosten, nicht                 Das Fahrzeug muss verkehrs- und betriebssicher und frei ver-     5.4 Hilfe im Todesfall
         aber die Kosten der Ersatzteile.                                        fügbar sein.                                                     Wenn Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise im
                                                                          3.6.2 Wenn Sie die Rückführung selbst organisieren,                     Ausland* versterben, stimmen wir uns mit Ihren Angehörigen ab. Wir
3 Hilfe bei Krankheit und Unfall*                                                • dann zahlen wir Ihnen 0,40 € je Kilometer Wegstrecke           sorgen dann für die Bestattung im Ausland* oder die Überführung
                                                                                    zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz* und dem Schadenort         nach Deutschland und übernehmen die Kosten bis zu 8.000 €.
Hinweis: Wenn wir in diesem Abschnitt 3 „Sie“ ansprechen, sind Sie
                                                                                    (einfache Strecke).
als ARCD-Mitglied und die mitversicherten Personen nach 1.1 ge-                                                                                   5.5 Hilfe bei weiteren Notlagen
                                                                          3.6.3 Außerdem erstatten wir die bis zur Abholung der berechtigten
meint. Sie erkranken oder erleiden einen Unfall* auf einer Reise*.
                                                                                 Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten      5.5.1 Bedroht eine sonstige Notlage im Ausland* Ihre Gesundheit
Wenn dies mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn-
                                                                                 Übernachtungskosten für bis zu drei Übernachtungen bis zu je             oder Ihr Vermögen erheblich, veranlassen wir die erforder-
sitz* in Deutschland entfernt geschieht, erbringen wir nachfolgende
                                                                                 90 € pro Person.                                                         lichen Maßnahmen und übernehmen hierfür die Kosten. Dies
Leistungen:
                                                                          3.6.4 Die Erkrankung und Verletzung und die voraussichtliche Dauer              bis zu 500 € je Schadenfall.
3.1 Soforthilfe                                                                  der Fahruntüchtigkeit sind durch ein Attest des behandelnden     5.5.2 Kosten für schlecht oder nicht erfüllte Verträge, die Sie
                                                                                 Arztes nachzuweisen.                                                     abgeschlossen haben, erstatten wir nicht. Das gilt auch für
3.1.1 Wir informieren Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärzt-
       licher Versorgung. Soweit möglich, benennen wir Ihnen einen                                                                                        Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten.
       deutsch- oder englischsprachigen Arzt. Diesen müssen Sie
       dann selbst beauftragen.

[Seite 3]
Allgemeine Bedingungen für die Schutzbriefversicherung
6 Wann kann Ihnen der Schutzbrief nicht helfen?                                  haben. Und zwar durch eine gesonderte Mitteilung in Textform.
                                                                                                                                                    Anhang
                                                                                 Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nach-
6.1 Wir zahlen nicht, wenn der Versicherungsfall durch folgende                  weisen, dass Sie die Obliegenheiten* nicht grob fahrlässig*
    Ereignisse verursacht wurde:                                                 verletzt haben.
6.1.1 Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anord-             7.2.3 Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall              Wichtige Begriffe (im Text mit Sternchen *) – verständlich erklärt:
       nungen staatlicher Stellen, Erdbeben (Ausnahme: 4.2 Hilfe bei             bestehen:
       Naturkatastrophe) oder Kernenergie.                                       Sie weisen nach, dass die Verletzung der Obliegenheit* nicht       „Ausland“
6.1.2 Sie haben den Schaden vorsätzlich* herbeigeführt. Wenn Sie                 die Ursache war                                                    Das sind alle Orte, die in Ländern liegen, die unter 1.3 genannt wur-
       ihn grob fahrlässig* herbeigeführt haben, sind wir berechtigt,            • für den Eintritt des Versicherungsfalls,                         den, außer Deutschland. Wenn Sie aber einen Wohnsitz im Ausland
       unsere Leistung zu kürzen. Und zwar in einem der Schwe-                   • für die Feststellung des Versicherungsfalls oder                 haben, gilt das betreffende Land nicht als Ausland.
       re Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Weisen                   • für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistung.           „Berechtigter Fahrer“
       Sie nach, dass Sie Ihre Pflicht nicht grob fahrlässig* verletzt           Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen, wenn Sie Ihre       Das ist jeder, der das Fahrzeug mit Zustimmung des Fahrzeughalters
       haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.                           Obliegenheit* arglistig verletzt haben.                            benutzt.
6.1.3 Bei einer Erkrankung oder Verletzung, die weder akut noch un-
       erwartet eingetreten ist.                                           7.3 Wenn wir Geld für Sie ausgelegt haben, gilt:                         „Carsharing“
6.1.4 Wenn Sie bei Eintritt des Schadens ohne Fahrerlaubnis ge-            Sie müssen uns diese Beträge einschließlich der anfallenden Gebüh-       Carsharing ist die, durch einen Carsharing-Betreiber gewerblich or-
       fahren sind. Oder wenn Sie zum Führen des Fahrzeugs nicht           ren unverzüglich* in einer Summe nach deren Erstattung durch Dritte      ganisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen gegen
       berechtigt waren.                                                   zurückzahlen. Spätestens jedoch innerhalb eines Monats, nachdem          Entgelt.
6.1.5 Wenn Sie mit dem Fahrzeug bei Schadeneintritt teilgenommen           wir sie ausgezahlt haben. Bei Inanspruchnahme erkennen Sie die           „Diebstahl“
       haben an:                                                           Bedingungen an und erteilen die Ermächtigung, im Zusammenhang            Ist das rechtswidrige Aneignen des gesamten Fahrzeugs oder von
       • einer Fahrveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer       mit dem beantragten Kredit bei der Schutzgemeinschaft für allge-         Teilen (z. B. Räder), sodass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.
         Höchstgeschwindigkeit ankam,                                      meine Kreditsicherung (Schufa) wegen der über Sie vorhandenen            Diebstahl liegt auch bei Raub, Erpressung, Unterschlagung oder
       • einer dazu gehörigen Übungsfahrt oder                             Daten anzufragen.                                                        unbefugtem Gebrauch vor. Der Diebstahl muss polizeilich gemeldet
       • einer Geschicklichkeitsprüfung. Davon ausgeschlossen sind                                                                                  bzw. behördlich nachgewiesen sein.
         Fahrveranstaltungen, welche die Erhöhung der Verkehrssi-          8 Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
                                                                                                                                                    „Grob fahrlässig“
         cherheit zum Ziel haben (Prüfungen, Übungsfahrten).
                                                                           8.1 Pflichten mitversicherter Personen                                   „Grobe Fahrlässigkeit“ liegt vor, wenn Sie bei Ihrem Handeln
6.1.6 Wenn Sie bei Eintritt des Schadens das Fahrzeug zur gewerbs-
                                                                           Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten     einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellen bzw.
       mäßigen Personen- oder Güterbeförderung oder gewerbsmä-
                                                                           sinngemäße Anwendung. Sind wir Ihnen gegenüber von der Ver-              beachten.
       ßigen Vermietung verwendet haben.
6.1.7 Wenn ein Defekt bzw. Mangel am Fahrzeug nicht behoben                pflichtung zur Leistung frei, so gilt das auch gegenüber allen mitver-   „Nahe Verwandte“
       wurde und dadurch ein Schadenereignis eintritt.                     sicherten Personen.                                                      Das sind Ehegatten, Eltern, Kinder, Geschwister, Schwiegereltern und
6.1.8 Wenn Sie oder eine mitversicherte Person an einer anstecken-                                                                                  Schwiegerkinder.
                                                                           8.2 Ausübung der Rechte
       den Infektionskrankheit leiden und keine Möglichkeit eines                                                                                   „Naturkatastrophe“
       adäquaten Schutzes für von uns beauftragte Personen be-             Die Ausübung der Rechte mitversicherter Personen aus dem Ver-
                                                                                                                                                    Eine Naturkatastrophe liegt vor bei Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch,
       steht.                                                              sicherungsvertrag steht nur Ihnen als ARCD-Mitglied zu, soweit nichts
                                                                                                                                                    Wirbelsturm, Vulkanausbruch oder Lawinen.
                                                                           anderes geregelt ist. Andere Regelungen sind:
6.2. Wir leisten ebenfalls nicht:                                          Auch Ehepartner oder in häuslicher Gemeinschaft lebende, nicht ehe-      „Obliegenheit“
6.2.1 Wenn die Leistungserbringung aufgrund von Krieg, inneren             liche Lebenspartner können Ansprüche geltend machen.                     Das ist eine Pflicht, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie nicht Nachteile
       Unruhen, terroristischen Handlungen, Anordnungen staatlicher                                                                                 aus dem Versicherungsvertrag in Kauf nehmen wollen. Z. B. müssen
                                                                           8.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte              Sie einen Versicherungsfall unverzüglich* anzeigen.
       Stellen, verhängten Sanktionen, Erdbeben oder Kernenergie
                                                                               Personen
       eingeschränkt bzw. unmöglich ist.                                                                                                            „Panne“
6.2.2 Wenn durch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ein               Sind wir dem ARCD-Mitglied gegenüber von der Verpflichtung zur           Das ist jeder Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden, welcher den
       Gefahrenumstand (siehe 6.2.1) bereits bei Reiseantritt bzw.         Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten         Fahrtantritt oder die Weiterfahrt nicht ermöglicht. Als Panne wird auch
       bei Einreise in das jeweilige Land bzw. die jeweilige Region        Personen.                                                                ein unverschuldeter entleerter Akku eines Elektrofahrzeugs angese-
       vorliegt.                                                                                                                                    hen sowie ein auf einem technischen Defekt beruhender Kraftstoff-
6.2.3 Wenn Sie oder eine mitversicherte Person an einer anstecken-         9 Verjährung                                                             mangel- oder -verlust.
       den Infektionskrankheit leiden und keine Möglichkeit eines          9.1    Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei      „Reise“
       adäquaten Schutzes für von uns beauftragte Personen be-                    Jahren. Diese Fristberechnung ergibt sich aus den Vorschriften    Eine Reise liegt vor, wenn die versicherte Person sich mehr als
       steht.                                                                     des Bürgerlichen Gesetzbuches.                                    50 km (Luftlinie) vom Wohnsitz entfernt aufhält. Im Geltungsbereich
6.3 Leistungskürzung                                                       9.2    Wenn Sie einen Anspruch bei uns angemeldet haben, ist             des Schutzbriefes besteht Schutz, wenn die Reise zum Zeitpunkt
                                                                                  die Verjährung ausgesetzt. Die Aussetzung wirkt von der           des Schadenereignisses nicht mehr als 6 Wochen seit Verlassen des
Was geschieht, wenn Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart
                                                                                  Anmeldung Ihres Anspruchs bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie        Wohnsitzes angedauert hat.
haben, die Ihnen auch ohne den Schadenfall entstanden wären? In
                                                                                  unsere Entscheidung erhalten.                                     „Reisegepäck“
diesem Fall können wir unsere Leistung in Höhe der ersparten Kosten
kürzen oder die Ersparnis auf unsere Leistung anrechnen.                                                                                            Das ist übliches Reisegepäck (Koffer, Reisetaschen, Campingmate-
                                                                           10 Zuständiges Gericht                                                   rial). Gepäck wird für eine Reise vom Start- zum Zielort und wieder
6.4 Sonstige Hinweise                                                      10.1 Klagen gegen uns                                                    zurück transportiert und während einer Reise benötigt bzw. genutzt.
6.4.1 Eine Kostenerstattung erfolgt nur aufgrund nachgewiesener                                                                                     Ausgeschlossen davon sind Baumaterialien, Möbel, Sperrmüll oder
                                                                           Klagen gegen uns können Sie bei folgenden Gerichten einreichen:
       tatsächlich entstandener Kosten. Eine pauschale oder fiktive                                                                                 ähnliches.
                                                                                  • Bei dem Gericht, das für Ihren ständigen Wohnsitz*
       Abrechnung ist nicht möglich.                                                zuständig ist.                                                  „Reisegepäckanhänger“
6.4.2 Durch ein Schadenereignis entstandene Unannehmlichkeiten                    • Bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder unsere      Das ist ein Anhänger, welche zum Transport von Reisegepäck* be-
       oder Zeitverlust können nicht vergütet werden.                               Niederlassung zuständig ist.                                    nötigt wird.
7 Welche Obliegenheiten* haben Sie im Schadenfall zu erfüllen?                                                                                      „Schadenort / Schadenstelle“
                                                                           10.2 Klagen gegen Sie
                                                                                                                                                    Das ist jede öffentliche Straße einschließlich der von dort unmittelbar
7.1 Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, verpflichten Sie sich als Ver-   Klagen gegen Sie können wir an folgendem Gericht einreichen:             zugänglichen (auch privaten) Garagen- und Parkplätze. Die Scha-
    sicherungsnehmer:                                                             • Dem Gericht, das für Ihren ständigen Wohnsitz* örtlich          denstelle muss mit Hilfsfahrzeugen erreichbar sein.
                                                                                    zuständig ist. Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz* oder
7.1.1 Den Schadenfall unverzüglich* zu melden.                                                                                                      „Ständiger Wohnsitz“
                                                                                    Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klage-
7.1.2 Sich mit uns darüber abzustimmen, ob und welche Leistungen                                                                                    Das ist der Ort, an dem Sie polizeilich gemeldet sind, sich über-
                                                                                    erhebung außerhalb Deutschlands verlegt haben oder
        wir erbringen. Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr.                                                                               wiegend aufhalten und dem ARCD als Adresse genannt haben.
                                                                                    dieser nicht bekannt ist, dann klagen wir bei dem Gericht
7.1.3 Den Schaden so gering wie möglich zu halten und unsere
        Weisungen zu beachten.
                                                                                    am Sitz unseres Versicherungsunternehmens. Oder am Sitz         „Totalschaden“
                                                                                    der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung.                Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten einer Werkstattrepara-
7.1.4 Folgendes ist unbedingt zu tun:
        • Uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe                                                                                     tur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs in Deutschland am
                                                                           11 Anzuwendendes Recht                                                   Tage des Schadens übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert wird
          des Schadens und über den Umfang seiner Entschädi-
          gungspflicht gestatten.                                          Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht.                    vor Leistungserbringung von uns nach in Deutschland allgemein
        • Uns Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe auf                                                                                       anerkannten Kfz-Bewertungssystemen festgestellt.
          Verlangen zur Verfügung stellen.                                 12 Verpflichtungen Dritter                                               „Unfall“
        • Soweit erforderlich die behandelnden Ärzte von ihrer                                                                                      Das ist ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereig-
                                                                           12.1 Wenn Sie Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen
          Schweigepflicht entbinden, damit wir unserer Leistungs-                                                                                   nis, durch das Sie unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.
                                                                                beanspruchen können, steht es Ihnen frei, welchem Versiche-
          pflicht nachkommen können.                                                                                                                Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung
                                                                                rer Sie den Schadenfall melden. Melden Sie uns den Schaden,
7.1.5 Wenn durch unsere Leistungen Ihre Ansprüche gegenüber                                                                                         an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird. Oder
                                                                                werden wir im Rahmen dieses Schutzbriefs in Vorleistung
        Dritten auf uns übergehen, müssen Sie uns bei deren Geltend-                                                                                wenn Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen
                                                                                treten.
        machung unterstützen. Sie müssen uns die hierfür benötigten                                                                                 werden.
                                                                           12.2 Wenn im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist, dann
        Unterlagen zur Verfügung stellen.                                                                                                           Bei fahrzeugbezogenen Leistungen liegt ein „Unfall“ vor, wenn ein
                                                                                geht diese Leistungsverpflichtung des Dritten vor. Gleiches
7.2 Was geschieht, wenn Sie diese Obliegenheiten* verletzen?                    gilt, wenn eine Entschädigung aus anderen Versicherungsver-         Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf
                                                                                trägen beansprucht wird.                                            das Fahrzeug einwirkt und infolgedessen das Fahrzeug nicht mehr
7.2.1 Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten* vorsätzlich* verletzen,                                                                                  fahrbereit ist.
                                                                           12.3 Wenn Sie aufgrund desselben Schadenfalls auch Erstattungs-
      verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
                                                                                ansprüche gegen Dritte haben, dann darf die Entschädigung           „Unverzüglich“
7.2.2 Bei grob fahrlässiger* Verletzung einer Obliegenheit* sind wir
                                                                                nicht höher sein als Ihr Gesamtschaden.                             Das heißt nicht unbedingt sofort, sondern ohne schuldhaftes Zögern,
      berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar in einem
                                                                           12.4 Such-, Rettungs- und Bergungskosten bestehen subsidiär zu           also so schnell wie möglich.
      der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
                                                                                anderen beispielsweise Kranken- oder Unfallversicherungen,
      Wenn Sie nach einem Schadenfall keine Auskünfte erteilen
                                                                                d. h. die private Unfall- oder Krankenversicherung haben            „Vorsätzlich“
      oder wenn Sie sich nicht an der Aufklärung des Schadenfalls                                                                                   Wer vorsätzlich handelt, weiß von seiner Handlung und will auch
                                                                                Vorrang.
      beteiligen, dann kann dies dazu führen, dass der Versiche-                                                                                    deren Folgen obwohl er weiß, dass die Handlung rechtswidrig ist.
      rungsschutz ganz oder teilweise entfällt. Der Schutz entfällt
      jedoch nur, wenn wir Sie vorher über diese Pflichten informiert

[Seite 4]
Allgemeine Bedingungen für den Fahrradschutzbrief
Zusatzbedingungen ARCD-Fahrradschutzbrief (ZAF 01.01.2023)
Für den ARCD-Fahrradschutzbrief gelten die nachfolgenden Bedingungen:
1.         Rechte und Pflichten, Zustandekommen                                                                          4.     Beitragszahlung für den Schutzbrief
           Die Rechte und Pflichten aus dem ARCD-Fahrradschutzbrief ergeben sich aus den „Zusatz-                               Die Beiträge zahlt ARCD e. V.. Sie sind mit dem Mitgliedschaftsbeitrag abgegolten.
           bedingungen ARCD-Fahrradschutzbrief (ZAF 01.01.2023)“ der ADLER Versicherung AG. Der ARCD e. V.
           hat zugunsten der Mitglieder einen Gruppenversicherungsvertrag mit dem Versicherer abgeschlossen.             5.     Bedingungsänderungen
           Mit dem Zustandekommen der Mitgliedschaft beim ARCD e. V. werden Sie in den Schutzbereich des                        Der Versicherer und der ARCD e. V. können einzelne Regelungen der Versicherungsbedingun-
           Gruppenversicherungsvertrages einbezogen. Versicherungsnehmer ist der ARCD Auto- und Reiseclub                       gen mit Wirkung für bestehende Verträge ergänzen oder ersetzen, wenn sie durch
           Deutschland e. V., vertreten durch die Auto & Reise GmbH, Bad Windsheim.                                             – Gesetzesänderungen, die die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beeinflussen,
                                                                                                                                – Veränderung der Rechtsprechung mit unmittelbarer Wirkung auf den Versicherungsvertrag,
2.		       Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag                                                                               – uns bindende Änderungen der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
           Im Schadenfall können Sie Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nur gegenüber dem ARCD e. V.                          tungsaufsicht (BaFin) oder der Kartellbehörden sowie durch
           und nicht direkt gegenüber dem Versicherer geltend machen. Der ARCD e. V. delegiert die Abwicklung                   – uns bindende Weisungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder
           der Schadenfälle im Auftrag des Versicherers an seine Tochtergesellschaft Auto & Reise GmbH.                           der Kartellbehörden,
                                                                                                                                unwirksam geworden sind und wenn dadurch eine Vertragslücke entstanden ist, die das
3.         Beginn und Ende des Versicherungsschutzes                                                                            Gleichgewicht zwischen den gegenseitigen Vertragsleistungen stört. Die veränderten Regelun-
           Versicherungsschutz besteht, sobald Ihnen das Bestätigungsschreiben und die Vertragsunterlagen                       gen dürfen isoliert oder zusammen mit anderen Vertragsregelungen nicht dazu führen, dass
           für Ihre ARCD-Mitgliedschaft zugegangen sind – frühestens jedoch ab dem schriftlich mitgeteilten                     Sie schlechter gestellt sind als bei Vertragsschluss.
           Beginndatum Ihrer ARCD-Mitgliedschaft. Der Leistungsanspruch ruht, solange fällige Mitgliedsbei-
           träge außerhalb der Zahlungsfrist liegen. Für Schadenfälle, die während eines Zahlungsrückstands              Der ARCD e. V. ist berechtigt, einer vom Versicherer veranlassten Bedingungsänderung zuzustimmen,
           eintreten, besteht auch bei Bezahlung kein rückwirkender Leistungsanspruch.                                   wenn die erwähnten Voraussetzungen gegeben sind.
           Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet auch automatisch der Versicherungsschutz.                             Über mögliche Veränderungen informieren wir Sie schriftlich sechs Wochen vor dem beabsichtigten
           Der ARCD e. V. kann den Schutzbrief gegenüber seinen Mitgliedern jederzeit ohne Einhaltung einer              Zeitpunkt, zu dem sie wirksam werden sollen.
           Kündigungsfrist kündigen. Der ARCD e. V. wird die Interessen der Mitglieder berücksichtigen und über
           Änderungen informieren.


Allgemeine Versicherungsbedingungen                                                    Die unter Punkt 2 „Hilfe bei Fahrradausfall“ aufgeführten        2.2.2 Weitere Leistungen
für den ARCD-Fahrradschutzbrief (ZAF)                                                  Leistungen erfolgen entsprechend der lokalen Verfügbarkeit             Kann die verkehrssichere Fahrbereitschaft des Fahrrads nach
                                                                                       und den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.                            dem Abtransport zu einer Werkstatt nachweislich am gleichen
Inhaltsverzeichnis                                                                                                                                            Tag nicht wiederhergestellt werden, helfen wir Ihnen bei
                                                                              1.4			   Leistungsort
                                                                                                                                                              der Organisation Ihrer Weiter- oder Rückfahrt bzw. Ihrer
 1       Wer ist versichert? Was ist versichert?                                       Die Leistungen dieses Schutzbriefes werden nicht am                    Übernachtung. An den Ihnen daraus entstehenden und nach-
 2       Hilfe bei Fahrradausfall                                                      Schadenort*, sondern am Leistungsort* erbracht. Als                    zuweisenden Kosten – auch für ein Leihfahrrad – beteiligen
 3       Personenbezogene Hilfeleistungen                                              Leistungsort* wird der Ort bezeichnet, welcher gemäß                   wir uns mit insgesamt max. 100 €.
 4       Wann kann Ihnen der Schutzbrief nicht helfen?                                 Straßenverkehrsordnung durch ein Abschleppfahrzeug
 5       Welche Obliegenheiten haben Sie im Schadenfall zu erfüllen?                   erreichbar und dem Schadenort* am nächsten ist.                  2.2.3 Fahrradrücktransport
 6       Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen                                                                                                    Wenn das Fahrrad am Leistungsort* oder in dessen Nähe nicht
 7       Verjährung                                                           1.5			   Sonstiges
                                                                                                                                                              innerhalb von drei Werktagen repariert werden kann, sorgen
 8       Zuständiges Gericht                                                           Es besteht nur Leistungsanspruch, wenn Sie ausschließlich              wir für den Transport zu einer Fahrradwerkstatt an einem
 9       Anzuwendendes Recht                                                           die ARCD-Notrufzentrale mit der Abwicklung beauftragen.                anderen Ort. Dies geschieht jedoch nur, wenn die voraus-
10       Verpflichtungen Dritter                                                       Sie erreichen uns in Deutschland an 365 Tagen rund um die              sichtlichen Reparaturkosten geringer sind als die Kosten für
         Anhang mit Erklärung wichtiger Begriffe                                       Uhr unter Telefon 0 98 41 / 4 09 49, aus dem Ausland unter             ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad.
                                                                                       0049 98 41 / 4 09 49.                                                  Die Kosten für den Transport Ihres Fahrrads übernehmen wir
Diese Bedingungen ergänzen die „Allgemeinen Versicherungs-                             Leistungsanspruch aus diesem Schutzbrief besteht für                   im Rahmen der unter 1.5 geregelten Höchstbeträge. Dies
bedingungen für den Auto- und Reise-Schutzbrief“ (AVAR                                 maximal drei Schadenereignisse pro Kalenderjahr. Die Höchst-           jedoch nur bis zur Höhe der Kosten für den Rücktransport an
01.01.2023) um die zusätzliche Absicherung von Fahrrädern.                             ersatzleistung aus dem Fahrradschutzbrief je Schadenfall               Ihren ständigen Wohnsitz* in Deutschland.
                                                                                       und für alle Schäden eines Kalenderjahres ist auf 2.000 €              Sollte der Akku Ihres Fahrrads beschädigt sein oder beschä-
1 Wer ist versichert? Was ist versichert?                                              begrenzt. Wird die maximale Summe bereits durch eine gerin-            digt sein können, dann übernehmen wir den Rücktransport
1.1        Versicherte Personen                                                        ge Anzahl an Schäden erreicht, dann kann für die folgenden             Ihres Fahrrads ohne den dazugehörigen Akku. Die Kosten für
                                                                                       Schadenfälle des gleichen Jahres keine Leistung mehr in                die Entsorgung Ihres Akkus sind von Ihnen zu tragen.
           Versicherungsschutz besteht für
                                                                                       Anspruch genommen werden.
           • Sie als ARCD-Mitglied,
           • Ihren ehelichen oder nichtehelichen Lebenspartner und                                                                                      3 Personenbezogene Hilfeleistungen
                                                                              2 Hilfe bei Fahrradausfall
             minderjährigen Kinder, jeweils mit Ihnen in häuslicher                                                                                     Leistungen wie der Krankenrücktransport, der Krankenbesuch,
             Gemeinschaft lebend.                                             Was geschieht, wenn ein Fahrrad wegen einer Panne*, eines Unfalls*        die Rückholung von Kindern oder Such-, Rettungs- und Bergungs-
                                                                              oder eines Total- bzw. Teilediebstahls* ausfällt?                         kosten sind im ARCD-Schutzbrief (AVAR 01.01.2023) für die unter
1.2        Versicherte Fahrräder                                              Bei einem Total- bzw. Teilediebstahl* muss das Fahrrad nachweislich       „1.1 versicherte Personen“ aufgeführten Personen enthalten.
           Versichert sind alle Fahrräder, inkl. Fahrräder mit einer Motor-   zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss
           unterstützung bis max. 250 Watt und max. 25 km/h,                  gesichert gewesen sein. Zusätzlich ist der Diebstahl unverzüglich         4 Wann kann Ihnen der Schutzbrief nicht helfen?
           • die durch eine der oben genannten versicherten Personen          der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
                                                                                                                                                        4.1    Wir zahlen nicht, wenn der Versicherungsfall durch folgende
             zum Zeitpunkt des Schadeneintritts genutzt wurden, egal ob                                                                                        Ereignisse verursacht wurde:
             es sich dabei um eigene oder geliehene Fahrräder handelt.        In diesen Fällen erbringen wir folgende Leistungen:
             Für geliehene Fahrräder beschränkt sich der Versicherungs-                                                                                 4.1.1 Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anordnun-
             schutz auf Schadenereignisse innerhalb der Bundesrepublik        2.1      Notrufzentrale                                                         gen staatlicher Stellen, Erdbeben oder Kernenergie.
             Deutschland – siehe 1.3.                                                  Sollte es zu technischen Problemen bei einem abgesicherten       4.1.2 Sie haben den Schaden vorsätzlich* herbeigeführt. Wenn Sie
           • Außerdem versichert sind mitgeführte Fahrradanhänger                      Fahrrad kommen, dann stehen wir Ihnen an 365 Tagen rund                ihn grob fahrlässig* herbeigeführt haben, sind wir berechtigt,
             (z. B. Kinder- oder Lastenanhänger) mit einer maximalen                   um die Uhr zur Suche einer nächstgelegenen Fahrradwerk-                unsere Leistung zu kürzen. Und zwar in einem der Schwere
             Zuladungslast von 50 kg.                                                  statt zur Verfügung. Darüber hinaus auch für alle abgesicher-          Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Weisen Sie
                                                                                       ten Leistungen.                                                        nach, dass Sie Ihre Pflicht nicht grob fahrlässig* verletzt ha-
Ausgeschlossen von der Versicherung sind:                                                                                                                     ben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
                                                                              2.2.     Weitere Leistungen ab 10 km Entfernung                           4.1.3 Wenn Sie bei Eintritt des Schadens nicht berechtigt waren, das
      • Fahrräder, die versicherungs- und/oder zulassungspflichtig
        sind                                                                           Wenn der Schadenort* mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem              Fahrrad zu fahren.
      • Fahrräder sowie -anhänger, die gewerblich/beruflich                            ständigen Wohnsitz* in Deutschland entfernt liegt, erbringen     4.1.4 Wenn Sie mit dem Fahrrad bei Schadeneintritt an einem
        genutzt sind                                                                   wir zusätzlich folgende Leistungen:                                    Radrennen, einer fahrradsportlichen Veranstaltung, Parcours
      • Fahrräder mit mehr als drei Rädern                                                                                                                    oder einer Geschicklichkeitsprüfung teilgenommen haben.
                                                                              2.2.1 Abtransport des Fahrrads                                                  Davon ausgeschlossen sind Fahrveranstaltungen, welche die
      • Fahrräder mit einem Dach (z. B. Rikscha)
      • Fahrräder, die technisch verändert wurden, sodass eine                      Wir sorgen für den Transport des Fahrrads vom Leistungs-                  Erhöhung der Verkehrssicherheit zum Ziel haben (Prüfungen,
        Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr gemäß StVZO nicht                    ort* zur nächstgelegenen Fahrradwerkstatt oder zu einem                   Übungsfahrten).
        erlaubt ist                                                                 gewünschten Ort in gleicher Entfernung. Liegt der Wohnort           4.1.5 Wenn Sie bei Eintritt des Schadens das Fahrrad zur gewerbs-
      • Fahrräder, die polizeilich beschlagnahmt oder sichergestellt                näher als die nächstgelegene Fahrradwerkstatt, erfolgt der                mäßigen Personen- oder Güterbeförderung oder gewerbsmä-
        wurden                                                                      Abtransport des Fahrrads zum Wohnort. Wir übernehmen                      ßigen Vermietung verwendet haben.
      • Fahrräder, die zum Zeitpunkt der Nutzung nicht verkehrs-                    die hierdurch entstehenden Kosten in der wie unter 1.5 ge-          4.1.6 Wir leisten auch nicht für den Transport eines am Fahr-
        sicher sind.                                                                regelten Höhe, wenn Sie ausschließlich uns nach Eintritt des              rad befindlichen Akkus, wenn dieser durch das versicherte
                                                                                    Schadenfalls mit der Organisation der Leistung beauftragen.               Schadenereignis beschädigt wurde. Die Kosten für die Entsor-
1.3			     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                          Die Kosten umfassen auch den Transport des mit dem Fahrrad                gung Ihres Akkus sind von Ihnen zu tragen.
           Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse bei Rei-               mitgeführten Gepäcks.                                               4.1.7 Wenn ein Defekt bzw. Mangel am Fahrrad nicht behoben
           sen* in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten              Sollte eine Pannenhilfe am Leistungsort* durch den von uns                wurde und dadurch ein Schadenereignis eintritt.
           des Mittelmeeres für eigene Fahrräder. Für geliehene Fahrrä-             beauftragten Partner in zumutbarer Zeit erfolgen können,
           der beschränkt sich der Versicherungsschutz für Schadener-               wird eine Reparatur vor dem Abtransport des Fahrrads am
           eignisse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.                       Leistungsort* versucht. Die Kosten werden hierfür von uns,
                                                                                    wie unter 1.5 geregelt, übernommen.
                                                                                    Kosten für Ersatzmaterial übernehmen wir nicht.

[Seite 5]
Allgemeine Bedingungen für den Fahrradschutzbrief


4.2    Wir leisten ebenfalls nicht:                                       6.3   Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte
                                                                                Personen
4.2.1 Wenn die Leistungserbringung aufgrund von Krieg, inneren
      Unruhen, terroristischen Handlungen, Anordnungen staatlicher              Sind wir dem ARCD-Mitglied gegenüber von der Verpflichtung
                                                                                                                                               Anhang
      Stellen, verhängten Sanktionen, Erdbeben oder Kernenergie                 zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitver-
      eingeschränkt bzw. unmöglich ist.                                         sicherten Personen.                                            Wichtige Begriffe (im Text mit Sternchen *) – verständlich
4.2.2 Wenn durch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ein                                                                                   erklärt:
      Gefahrenumstand (siehe 4.2.1) bereits bei Reiseantritt bzw.         7 Verjährung
      bei Einreise in das jeweilige Land bzw. die jeweilige Region                                                                             „Ausland“
                                                                          7.1   Wenn Sie einen Anspruch bei uns angemeldet haben, ist
      vorliegt.                                                                                                                                Das sind alle Orte, die in Ländern liegen, die unter 1.3 genannt
                                                                                die Verjährung ausgesetzt. Die Aussetzung wirkt von der
4.2.3 Wenn Sie oder eine mitversicherte Person an einer anstecken-                                                                             wurden, außer Deutschland.
                                                                                Anmeldung Ihres Anspruchs bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie
      den Infektionskrankheit leiden und keine Möglichkeit eines                unsere Entscheidung erhalten.
      adäquaten Schutzes für von uns beauftragte Personen be-                                                                                  „Grob fahrlässig“
      steht.                                                                                                                                   „Grobe Fahrlässigkeit“ liegt vor, wenn Sie bei Ihrem Handeln ein-
                                                                          8 Zuständiges Gericht
                                                                                                                                               fachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellen bzw.
4.3    Leistungskürzung                                                   8.1   Klagen gegen uns                                               beachten.
       Was geschieht, wenn Sie aufgrund unserer Leistungen                      Klagen gegen uns können Sie bei folgenden Gerichten ein-
                                                                                reichen:                                                       „Leistungsort“
       Kosten erspart haben, die Ihnen auch ohne den Schadenfall                                                                               Als Leistungsort wird der Ort bezeichnet, an dem die Hilfsleistungen
       entstanden wären? In diesem Fall können wir unsere Leistung              • Bei dem Gericht, das für Ihren ständigen Wohnsitz*
                                                                                   zuständig ist.                                              den Möglichkeiten und Umständen entsprechend direkt erbracht
       in Höhe der ersparten Kosten kürzen oder die Ersparnis auf                                                                              werden und welcher gemäß Straßenverkehrsordnung durch ein
       unsere Leistung anrechnen.                                               • Bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder unsere
                                                                                   Niederlassung zuständig ist.                                Abschleppfahrzeug erreichbar und dem Schadenort am nächsten ist.
4.4    Sonstige Hinweise                                                                                                                       „Obliegenheit“
                                                                          8.2   Klagen gegen Sie
4.4.1 Eine Kostenerstattung erfolgt nur aufgrund nachgewiesener                                                                                Das ist eine Pflicht, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie nicht Nachteile
      tatsächlich entstandener Kosten. Eine pauschale oder fiktive              Klagen gegen Sie können wir an folgendem Gericht einreichen:   aus dem Versicherungsvertrag in Kauf nehmen wollen. Z. B. müssen
      Abrechnung ist nicht möglich.                                             • Dem Gericht, das für Ihren ständigen Wohnsitz* örtlich       Sie einen Versicherungsfall unverzüglich* anzeigen.
4.4.2 Durch ein Schadenereignis entstandene Unannehmlichkeiten                     zuständig ist.
      oder Zeitverlust können nicht vergütet werden.                            Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz* oder Ihren gewöhn-          „Panne“
                                                                                lichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung außer-       Das ist jeder Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden, welcher den
5 Welche Obliegenheiten* haben Sie im Schadenfall zu                            halb Deutschlands verlegt haben oder dieser nicht bekannt      Fahrtantritt oder die Weiterfahrt nicht ermöglicht. Keine Panne liegt
  erfüllen?                                                                     ist, dann klagen wir bei dem Gericht am Sitz unseres Ver-      vor bei fehlendem Reifendruck, der durch Gebrauch einer Luftpumpe
                                                                                sicherungsunternehmens. Oder am Sitz der für Ihren Vertrag     behoben werden kann, oder bei entladenem oder entwendetem Akku.
5.1    Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, verpflichten Sie sich als          zuständigen Niederlassung.
       Versicherungsnehmer:
                                                                                                                                               „Reise“
5.1.1 Den Schadenfall zu melden.                                          9 Anzuwendendes Recht                                                Eine Reise liegt vor, wenn die versicherte Person sich mehr als
5.1.2 Sich mit uns darüber abzustimmen, ob und welche Leistungen          Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht.                10 km (Luftlinie) vom Wohnsitz entfernt aufhält. Im Geltungsbereich
      wir erbringen. Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr.                                                                            des Schutzbriefes besteht Schutz, wenn die Reise zum Zeitpunkt des
5.1.3 Den Schaden so gering wie möglich zu halten und unsere              10 Verpflichtungen Dritter                                           Schadenereignisses nicht mehr als sechs Wochen seit Verlassen des
      Weisungen zu beachten.                                                                                                                   Wohnsitzes angedauert hat.
                                                                          10.1 Wenn Sie Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen
5.1.4 Folgendes ist unbedingt zu tun:
                                                                               beanspruchen können, steht es Ihnen frei, welchem Versiche-
      • Uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe                                                                                  „Schadenort“
                                                                               rer Sie den Schadenfall melden. Melden Sie uns den Schaden,
        des Schadens und über den Umfang seiner Entschädi-                                                                                     Als Schadenort wird der Ort bezeichnet, an welchem das Schaden-
                                                                               werden wir im Rahmen dieses Schutzbriefs in Vorleistung
        gungspflicht gestatten.                                                                                                                ereignis zuerst eingetreten ist.
                                                                               treten.
      • Uns Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe auf
                                                                          10.2 Wenn im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist, dann
        Verlangen zur Verfügung stellen.                                                                                                       „Ständiger Wohnsitz“
                                                                               geht diese Leistungsverpflichtung des Dritten vor. Gleiches
5.1.5 Wenn durch unsere Leistungen Ihre Ansprüche gegenüber                                                                                    Das ist der Ort, an dem Sie polizeilich gemeldet sind, sich überwie-
                                                                               gilt, wenn eine Entschädigung aus anderen Versicherungsver-
      Dritten auf uns übergehen, müssen Sie uns bei deren Geltend-                                                                             gend aufhalten und den Sie dem ARCD als Adresse genannt haben.
                                                                               trägen beansprucht wird.
      machung unterstützen. Sie müssen uns die hierfür benötigten
                                                                          10.3 Wenn Sie aufgrund desselben Schadenfalls auch Erstattungs-
      Unterlagen zur Verfügung stellen.                                                                                                        „Total- bzw. Teilediebstahl“
                                                                               ansprüche gegen Dritte haben, dann darf die Entschädigung
                                                                               nicht höher sein als Ihr Gesamtschaden.                         Totaldiebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache
5.2    Was geschieht, wenn Sie diese Obliegenheiten* verletzen?                                                                                in der Absicht, sich diese rechtswidrig zuzueignen. Ein Diebstahl
5.2.1 Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten* vorsätzlich* verletzen,                                                                             liegt auch bei Raub, Erpressung, Unterschlagung oder unbefugtem
      verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.                                                                                                 Gebrauch vor.
5.2.2 Bei grob fahrlässiger* Verletzung einer Obliegenheit* sind wir                                                                           Ein Teilediebstahl liegt vor, wenn Teile entwendet wurden, die der
      berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar in einem der                                                                             Verkehrssicherheit des Fahrrads dienen oder ohne diese Teile eine
      Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Wenn                                                                               Weiterfahrt nicht möglich ist.
      Sie nach einem Schadenfall keine Auskünfte erteilen oder
      wenn Sie sich nicht an der Aufklärung des Schadenfalls be-                                                                               „Unfall“
      teiligen, dann kann dies dazu führen, dass der Versicherungs-                                                                            Bei „Hilfe bei Fahrradausfall“ (Punkt 2) verstehen wir unter Unfall
      schutz ganz oder teilweise entfällt. Der Schutz entfällt jedoch                                                                          Folgendes: Jedes Ereignis, das unmittelbar von außen plötzlich mit
      nur, wenn wir Sie vorher über diese Pflichten informiert haben.                                                                          mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkt und infolgedessen das
      Und zwar durch eine gesonderte Mitteilung in Textform. Der                                                                               Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
      Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen,
      dass Sie die Obliegenheiten* nicht grob fahrlässig* verletzt                                                                             „Vorsätzlich“
      haben.                                                                                                                                   Wer vorsätzlich handelt, weiß von seiner Handlung und will auch
5.2.3 Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall                                                                                    deren Folgen – obwohl er weiß, dass die Handlung rechtswidrig ist.
      bestehen:
      Sie weisen nach, dass die Verletzung der Obliegenheit* nicht
      die Ursache war
      • für den Eintritt des Versicherungsfalls,
      • für die Feststellung des Versicherungsfalls oder
      • für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistung.
      Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen, wenn Sie Ihre
      Obliegenheit* arglistig verletzt haben.

6 Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
6.1    Pflichten mitversicherter Personen
       Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren
       Pflichten sinngemäße Anwendung. Sind wir Ihnen gegenüber
       von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt das auch gegen-
       über allen mitversicherten Personen.

6.2    Ausübung der Rechte
       Die Ausübung der Rechte mitversicherter Personen aus dem
       Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als ARCD-Mitglied zu,
       soweit nichts anderes geregelt ist. Andere Regelungen sind:
       Auch Ehepartner oder in häuslicher Gemeinschaft lebende,
       nicht eheliche Lebenspartner können Ansprüche geltend
       machen.
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