# ERGO Kfz-Schutzbrief: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-schutzbrief-ergo-kfz-schutzbrief.php
- Rechtlicher Träger: ERGO Direkt Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-schutzbrief-ergo-kfz-schutzbrief.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung Spezial (Abschnitt F Kfz-Schutzbrief)](https://makler-vertriebsportal.ergo.de/-/media/45FE42936DC8495CBDE6A0F05995125B.ashx?la=de-DE), Fassung AKB Spezial, Stand 14.9.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Schutz an das versicherte Fahrzeug gebunden (Kfz-Baustein) | ja | Wir versichern das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug. | F.1, Seite 18 |
| Schutz an die Person gebunden (gilt in jedem Fahrzeug, auch als Mitfahrer, mit Bahn oder zu Fuß) | nein | Sie hilft auch bei Erkrankung und Tod während der Reise mit dem versicherten Fahrzeug. | F.3, Seite 19 |
| Versicherte Personen (Fahrer, berechtigte Insassen, Familienangehörige) | ja | Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. | F.2, Seite 18 |
| Versicherte Fahrzeugarten (Pkw, Krad, Wohnmobil, Gewichtsgrenze) | ja | Den Kfz-Schutzbrief können Sie nur für in Deutschland zugelassene Wohnmobile bis 5,0 t zulässige Gesamtmasse oder Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen) – jeweils ohne Vermietrisiken – mit uns vereinbaren. | F.1, Seite 18 |
| Anhänger und Wohnwagen mitversichert | ja | Unser Versicherungsschutz gilt auch für Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger, die mit dem versicherten Kfz mitgeführt werden. | F.1, Seite 18 |
| Geltungsbereich Europa (geografisch, mit Mittelmeeranrainern) | ja | Soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, gilt Ihr Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas; außerdem in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. | L.1, Seite 32 |
| Weltweiter Schutz für Personenleistungen | nein | Soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, gilt Ihr Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas | L.1, Seite 32 |
| Mindestentfernung vom ständigen Wohnsitz für Leistungen (z. B. ab 50 km) | ja | Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, bieten wir zusätzlich die nachfolgenden Leistungen. | F.5, Seite 19 |
| Hilfe auch am Wohnort (ab Kilometer 0) | ja | Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, bieten wir folgende Leistungen: | F.5, Seite 19 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr erreichbar | ja | Schadenservice erreichen Sie rund um die Uhr unter 0800 3746-310 oder über www.ergo.de. | G.5, Seite 22 |
| Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort (Wiederherstellung der Fahrbereitschaft) | ja, bis 150 € | Der Höchstbetrag für diese Leistung, einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile, ist 150 Euro. | F.5, Seite 19 |
| Abschleppen des Fahrzeugs bis zur nächsten geeigneten Werkstatt | ja, bis 250 € | Der Höchstbetrag für diese Leistung ist 250 Euro. | F.5, Seite 19 |
| Bergen des Fahrzeugs (nach Abkommen von der Straße) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung. | F.5, Seite 19 |
| Hilfe bei Schlüsselverlust oder Aussperren (Ersatzschlüssel, Öffnen) | nicht geregelt |  |  |
| Falschbetankung (Abpumpen, Reinigung) | nicht geregelt |  |  |
| Kraftstoffmangel oder leere Antriebsbatterie (Transport zur Tankstelle oder Ladesäule) | nicht geregelt |  |  |
| Reifenpanne mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzteilversand ins Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Außerdem übernehmen wir alle entstehenden Versandkosten. | F.5, Seite 20 |
| Hilfe bei Diebstahl des Fahrzeugs (Meldung, Weiterfahrt) | ja | Unsere Kfz-Schutzbriefversicherung hilft bei Panne, Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs. | F.3, Seite 19 |
| Weiter- oder Rückfahrt mit Bahn, Flug oder Taxi | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei größerer Entfernung erstatten wir die Kosten bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der Liegewagenkosten. | F.5, Seite 20 |
| Mietwagen während der Reparatur oder nach Diebstahl (Betrag je Tag und gesamt) | ja, bis 50 € | Unsere Kostenübernahme erfolgt jedoch höchstens für sieben Tage und höchstens 50 Euro je Tag. | F.5, Seite 20 |
| Höchstdauer des Mietwagens in Tagen | ja | Unsere Kostenübernahme erfolgt jedoch höchstens für sieben Tage und höchstens 50 Euro je Tag. | F.5, Seite 20 |
| Übernachtungskosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft (je Nacht und Person) | ja, bis 75 € | Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 75 Euro je Übernachtung und Person. | F.5, Seite 20 |
| Höchstzahl der Übernachtungen | ja | Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens drei Übernachtungen. | F.5, Seite 20 |
| Abholung des reparierten oder wiedergefundenen Fahrzeugs (Fahrtkosten) | ja, bis zur Versicherungssumme | eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadensort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht worden ist. | F.5 d), Seite 20 |
| Fahrzeugrücktransport an den Wohnort, wenn eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist | ja, bis 2.500 € | Wir sorgen für den Transport des versicherten Fahrzeugs zu einer Werkstatt. Wir übernehmen auch die Kosten. Maximal zahlen wir bis zur Höhe der Kosten eines Rücktransports an Ihren ständigen Wohnsitz. | F.5, Seite 20 |
| Fahrerstellung, wenn der Fahrer ausfällt | ja, bis zur Versicherungssumme | sorgen wir für den Rücktransport zu Ihrem ständigen Wohnsitz. Wir übernehmen auch die Kosten. | F.5, Seite 20 |
| Fahrzeugunterstellung bis zum Rücktransport oder zur Verschrottung | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir übernehmen auch die Kosten der Unterstellung für höchstens zwei Wochen. | F.5, Seite 20 |
| Verzollung und Verschrottung des Fahrzeugs im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. | F.5, Seite 20 |
| Krankenrücktransport nach Unfall oder Erkrankung auf Reisen | ja, bis zur Versicherungssumme | Müssen Sie oder eine mitversicherte Person wegen Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für den Rücktransport und übernehmen die Kosten. | F.5, Seite 20 |
| Ärztliche Beratung und Vermittlung von Ärzten und Kliniken | nicht geregelt |  |  |
| Rückholung von Kindern, wenn kein Fahrer mehr verfügbar ist | ja, bis zur Versicherungssumme | sorgen wir dafür, dass sie von einer Begleitperson abgeholt und zu Ihrem ständigen Wohnsitz gebracht werden. | F.5, Seite 20 |
| Krankenbesuch eines Angehörigen bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Überführung oder Bestattung im Todesfall | ja, bis 5.000 € | Außerdem übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro. | F.5, Seite 21 |
| Versand von Arzneimitteln ins Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Darlehen bei Verlust von Zahlungsmitteln oder Dokumenten | nicht geregelt |  |  |
| Hilfe bei Strafverfolgung im Ausland (Anwalt, Darlehen für Kaution) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport mitreisender Haustiere | nicht geregelt |  |  |
| Gepäckrücktransport | ja, bis zur Versicherungssumme | sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung. | F.5, Seite 19 |
| Rückreise wegen Tod oder schwerer Erkrankung eines Angehörigen zu Hause | nicht geregelt |  |  |
| Höchstleistung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung ersparter Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, die ohnehin angefallen wären) | ja | Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten gespart, die Sie ohne das Schadensereignis hätten aufwenden müssen, können wir sie von unserer Zahlung abziehen. | F.5, Seite 21 |
| Begrenzung der Zahl der Einsätze je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Altersgrenze des Fahrzeugs für einzelne Leistungen | nicht geregelt |  |  |
| Kostenerstattung auch ohne vorherige Meldung an die Notrufzentrale | ja | Wir bieten nach Eintritt eines versicherten Schadensereignisses die nachstehend aufgeführten Leistungen als Service oder übernehmen die von Ihnen aufgewendeten Kosten im Rahmen dieser Bedingungen. | F.5, Seite 19 |
| Zugesagte Höchstzeit bis zum Eintreffen der Hilfe, mit Entschädigung bei Überschreitung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Vorsatz | ja | Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen, versichern wir nicht. | F.4, Seite 19 |
| Ausschluss bei Rennen und Fahrveranstaltungen | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei Motorsportveranstaltungen oder Motorsportaktivitäten, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt | F.4, Seite 19 |
| Ausschluss oder Kürzung bei Alkohol oder Drogen am Steuer | ja | das Schadensereignis eine Folge von Alkoholgenuss oder anderer berauschender Mittel ist. | F.4, Seite 19 |
| Ausschluss bei Krieg, inneren Unruhen und Terror | ja | Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, versichern wir nicht. | F.4, Seite 19 |
| Ausschluss bei Erdbeben, Naturkatastrophen und Kernenergie | ja | Schäden durch Kernenergie versichern wir nicht. | F.4, Seite 19 |
| Ausschluss für bekannte oder chronische Erkrankungen bei Personenleistungen | ja | Als vorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise erstmals oder zum wiederholten Male aufgetreten ist. | F.5, Seite 20 |
| Ausschluss bei mangelhafter Wartung oder bekannten Mängeln des Fahrzeugs | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei gewerblicher Personenbeförderung oder Vermietung | ja | Wir bieten keinen Versicherungsschutz für Schäden, wenn das Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder gewerbsmäßigen Vermietung verwendet wurde. | F.4, Seite 19 |
| Reparaturkosten und Ersatzteile selbst nicht versichert | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, vor Inanspruchnahme die Notrufzentrale zu verständigen | ja | Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen müssen Sie unsere Weisungen einholen, wenn die Umstände das zulassen. | G.5, Seite 23 |
| Nachweis durch Originalbelege | ja | Original- belege zum Nachweis der Schadenshöhe müssen Sie vorlegen. | G.5, Seite 22 |
| Frist zur Geltendmachung von Kosten | ja | Sie müssen uns jedes Schadensereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, unverzüglich anzeigen. | G.5, Seite 22 |
| Nachrang gegenüber anderen Leistungspflichtigen (Automobilclub, Hersteller, Krankenversicherung) | ja | Soweit im Schadensfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor. | F.5, Seite 21 |
| Schutzbrief getrennt vom übrigen Kfz-Vertrag kündbar | ja | Die Kfz-Haftpflicht, Kfz-Umweltschadenhaftpflicht, Kasko und der Kfz-Schutzbrief sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. | L.4, Seite 33 |
| Vertragsdauer und Verlängerung | ja | Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. | B.4, Seite 8 |
| Kündigung nach Schadenfall | ja | Ist ein Schadensereignis eingetreten, können Sie oder wir den Vertrag kündigen. | H, Seite 24 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung Spezial (Abschnitt F Kfz-Schutzbrief)

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ERGO Kfz-Versicherung


                                           s
                                       rweg
                                   Unte


Allgemeine Bedingungen
für die Kfz-Versicherung Spezial
• Kundeninformation


(Stand: 14.9.2024)

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Kundeninformation


ERGO Kfz-Versicherung


                                                                 Die Teilkasko schützt bei Beschädigung, Zerstörung oder Ver-
Informationen zum Versicherer
                                                                 lust des versicherten Fahrzeugs. Zum Beispiel durch Naturge-
1.     Wer sind wir?                                             walten, Diebstahl, Glasbruch oder Zusammenstoß mit Tieren.
Ihr Vertragspartner ist die
ERGO Versicherung AG,                                            Die Vollkasko umfasst zusätzlich Unfallschäden am versicher-
ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf                                   ten Fahrzeug – auch selbst verursachte – sowie Schäden durch
                                                                 mut- und böswillige Handlungen Dritter.
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Edward Ler
Vorstand: Olaf Bläser (Vorsitzender), Peter Knaus,               Der Kfz-Schutzbrief hilft den versicherten Personen bei Panne,
Dr. Sebastian Rapsch, Heiko Stüber, Dr. Feriha Zingal-Krpanic    Diebstahl oder Unfall des versicherten Fahrzeugs.

Sitz: Düsseldorf – Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf,      Die Kfz-Haftpﬂicht-, die Kfz-Umweltschadenhaftpﬂicht-, die
HRB 36466                                                        Kaskoversicherung und der Kfz-Schutzbrief sind rechtlich von-
                                                                 einander getrennte selbstständige Verträge.
2.     Was ist unsere Hauptgeschäftstätigkeit?
Die Hauptgeschäftstätigkeit unseres Unternehmens ist im In-      Es gelten die Allgemeinen Bedingungen der ERGO Versiche-
und Ausland der unmittelbare Betrieb aller Arten der Schaden-    rung AG für die Kfz-Versicherung Spezial (AKB Spezial).
und Unfallversicherung. Davon ausgenommen sind die Kredit-       Nähere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leis-
versicherung und der Betrieb der Rückversicherung in allen       tung ﬁnden Sie in den Abschnitten C bis E AKB Spezial.
Zweigen.

                                                                 Informationen zu den Verträgen
Informationen zum Versicherungsschutz
                                                                 4.     Wie hoch ist Ihr Beitrag?
3.    Welchen Versicherungsschutz erhalten Sie?                  Die einzelnen Beiträge, den Gesamtbeitrag mit der Versiche-
Der Versicherungsschutz rund um Ihr Fahrzeug umfasst je          rungssteuer und die Zahlungsperiode ﬁnden Sie im Antrag.
nach Inhalt des Vertrags und dem vereinbarten Umfang fol-        Weitere Einzelheiten zur Beitragszahlung ﬁnden Sie in den
gende Versicherungsarten:                                        Abschnitten B.1 und I AKB Spezial. Sollten sich Abweichungen
                                                                 ergeben, informieren wir Sie mit dem Versicherungsschein. Sie
Die Kfz-Haftpﬂicht leistet bis zu den vertraglich vereinbarten   haben dann ein Widerspruchsrecht. Dazu informieren wir Sie
Versicherungssummen Schadensersatz bei begründeten               gesondert.
Ansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Sie
leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch     5.    Wie kommt der Vertrag zustande?
das versicherte Fahrzeug entstehen.                              Der Vertragsabschluss erfolgt mit unserer Annahme Ihres
                                                                 Antrags. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Antrag
Die Kfz-Umweltschadenhaftpﬂicht bietet Schutz, wenn man          angegebenen Zeitpunkt. Dies setzt voraus, dass Sie den ersten
gegen Sie öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umwelt-       oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne
schadensgesetz erhebt. Der Versicherungsschutz bezieht sich      von Abschnitt B.1 AKB Spezial zahlen.
auf mit dem Fahrzeug verursachte Umweltschäden.


                                                                                                                                 3

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6.    Wie können Sie Ihren Antrag auf Abschluss dieses Ver-          Er ist online zu erreichen über:
      trags widerrufen?                                              www.versicherungsombudsmann.de
                                                                     Der Versicherungsombudsmann e. V ist als Schlich-
Informationen zum Widerruf können Sie dem Dokument                   tungsstelle unabhängig. Das Verfahren ist für Ver-
„Widerrufsbelehrung“ entnehmen. Bei Verträgen mit einer              braucher oder für Personen in einer verbraucherähnli-
Laufzeit von weniger als einem Monat besteht kein                    chen Lage kostenlos.
Widerrufsrecht.
                                                                     Sofern der Versicherungsombudsmann e. V. die Ent-
7.    Wie lange läuft der Vertrag?                                   scheidung zu Ihren Gunsten trifft, sind wir bis zu einem
Angaben zur Laufzeit ﬁnden Sie in Abschnitt B.4 AKB Spezial          Betrag in Höhe von 10.000 Euro daran gebunden. Sie
sowie Ihrem Antrag.                                                  müssen sich hingegen nicht an die Entscheidung halten.

8.     Wie kann der Vertrag beendet werden?                          Der Versicherungsombudsmann e. V. behandelt Ihre
Eine Vertragskündigung ist mit Frist von einem Monat zum             Beschwerde erst dann, wenn Sie Ihren Anspruch zuvor
Ablauf möglich. Sie und wir können einen vorläuﬁgen Versi-           uns gegenüber geltend gemacht haben. Sie müssen uns
cherungsschutz jederzeit kündigen. Die Einzelheiten und die          sechs Wochen Zeit gegeben haben, um den Anspruch
weiteren außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten ﬁnden             abschließend zu beurteilen. Für die Dauer des Verfahrens
Sie in den AKB Spezial. Wenn ein außerordentliches Kündi-            verjähren Ihre Ansprüche nicht.
gungsrecht besteht, weisen wir Sie darauf gesondert hin.
                                                               12.3 Für Verbraucher gilt: Haben Sie den Vertrag elektronisch
9.     Welches Recht ﬁndet auf die Anbahnung und die                geschlossen (z. B. über eine Internetseite oder per
       Durchführung des Vertrags Anwendung?                         E-Mail), können Sie sich bei Beschwerden auch an die
Für die Anbahnung und den Vertrag gilt das Recht der Bundes-        Plattform zur Online-Schlichtung der Europäischen Union
republik Deutschland.                                               wenden. Diese ﬁnden Sie unter:
                                                                    http://ec.europa.eu/consumers/odr/
10.   Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend
      machen?                                                        Ihre Beschwerde wird dann über die Plattform für außer-
Das zuständige Gericht für Klagen aus dem Versicherungsver-          gerichtliche Online-Schlichtung dem Versicherungs-
trag ﬁnden Sie in Abschnitt L.7 AKB Spezial.                         ombudsmann e. V. weitergeleitet.

11.    In welcher Sprache werden die Vertragsbedingungen       12.4 Die Anschrift der BaFin lautet:
       und Verbraucherinformationen mitgeteilt?                     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
       In welcher Sprache können Sie während der Laufzeit           Graurheindorfer Straße 108
       Ihres Vertrags mit uns kommunizieren?                        53117 Bonn
Für die Versicherungsbedingungen, alle Informationen und die        Online ist die BaFin zu erreichen unter: www.baﬁn.de
Kommunikation während der Vertragslaufzeit gilt die deutsche
Sprache.                                                             Reichen Sie Ihre Beschwerden in Schrift- oder Textform
                                                                     ein. Dabei müssen der Sachverhalt sowie der Beschwer-
                                                                     degrund enthalten sein. Die BaFin kann einzelne Streit-
Informationen zu außergerichtlichen Beschwerde- und
                                                                     fälle nicht verbindlich entscheiden und erstellt keine
Rechtsbehelfsverfahren
                                                                     Rechtsgutachten. Sie prüft nur, ob die Entscheidung
12. Welche Beschwerdemöglichkeiten haben Sie?                        rechtlich zu beanstanden ist.
12.1 Wir haben uns derzeit zur Teilnahme am Schlichtungs-
     verfahren vor dem Versicherungsombudsmann e. V. als       12.5 Die Möglichkeit, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu neh-
     allgemeiner Schlichtungsstelle verpﬂichtet. Verbraucher        men, bleibt Ihnen erhalten.
     oder Personen in einer verbraucherähnlichen Lage kön-
     nen Beschwerden an den Versicherungsombudsmann
     e. V. richten. Zudem besteht die Möglichkeit – auch für
     Unternehmer –, ihre Beschwerde an die Bundesanstalt
     für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu richten.
12.2 Die Anschrift des Versicherungsombudsmanns e. V.
      lautet: Versicherungsombudsmann e. V.
     Postfach 08 06 32
     10006 Berlin


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Kfz-Versicherung Spezial
A     Versicherte Risiken                                                                                       7
A.1   Für welche Fahrzeugarten gelten diese Bedingungen?                                                        7
A.2   Gibt es Fahrzeugarten/Risiken, für die diese Bedingungen nicht gelten?                                    7
A.3   Welche rechtlich selbstständigen Versicherungsarten kann Ihre Kfz-Versicherung umfassen?
      Welchen Versicherungsschutz können Sie zusätzlich wählen?                                                 7
B     Zustandekommen des Versicherungsschutzes und vorläuﬁger Versicherungsschutz                               7
B.1   Wie kommt Ihr Versicherungsschutz zustande und wann beginnt er?                                           7
B.2   Was passiert, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen?                     7
B.3   Wann haben Sie vorläuﬁgen Versicherungsschutz?                                                            7
B.4   Was ist ein Versicherungsjahr, wie lange läuft der Vertrag, was gilt zur Ablaufkündigung?                 8
C     Kfz-Haftpﬂicht – die Versicherung für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen                 8
C.1   Was versichern wir?                                                                                       8
C.2   Was versichern wir in der Kfz-Haftpﬂicht nicht?                                                           9
C.3   Wer ist versichert?                                                                                       9
C.4   Bis zu welcher Höhe leisten wir? (Versicherungssummen)                                                    9
D     Kfz-Umweltschadenhaftpﬂicht – die Versicherung, wenn öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem
      Umweltschadensgesetz erhoben werden                                                                       9
D.1   Was versichern wir?                                                                                       9
D.2   Was versichern wir in der Kfz-Umweltschadenhaftpﬂicht nicht?                                             10
D.3   Wen versichern wir?                                                                                      10
D.4   Bis zu welcher Höhe zahlen wir? (Versicherungssummen)                                                    10
E     Kasko – die Versicherung für Schäden an Ihrem Fahrzeug                                                   10
E.1   Was versichern wir?                                                                                      10
E.2   Welche Ereignisse versichern wir in der Teilkasko?                                                       11
E.3   Welche Ereignisse versichern wir in der Vollkasko?                                                       12
E.4   Was versichern wir in der Kasko nicht?                                                                   13
E.5   Wie regulieren wir einen Kaskoschaden?                                                                   13
E.6   Wann müssen wir zahlen; wann können Sie Ihren Anspruch abtreten?                                         18
E.7   Fordern wir Leistungen vom Fahrer zurück, wenn Sie nicht selbst gefahren sind?                           18
E.8   Was können Sie bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenshöhe tun?                                  18
F     Kfz-Schutzbrief – umfangreiche Hilfeleistungen rund um Ihr Fahrzeug                                      18
F.1   Wann und für welche Fahrzeuge können Sie den Kfz-Schutzbrief vereinbaren?                                18
F.2   Wer ist versichert?                                                                                      18
F.3   Welche Ereignisse versichern wir?                                                                        19
F.4   Wann haben Sie keinen oder nur eingeschränkten Versicherungsschutz?                                      19
F.5   Welche Leistungen bieten wir im Schadensfall?                                                            19
F.6   Gehen Forderungen auf uns über?                                                                          21
G     Obliegenheiten                                                                                           21
G.1   Welche Obliegenheiten haben Sie bis zur Antragstellung und welche Folgen haben Obliegenheitsverletzungen? 21
G.2   Welche Obliegenheiten haben Sie nach Abschluss des Vertrags und welche Folgen gibt es?                   21
G.3   Was gilt bei Änderung der Verwendung des Fahrzeugs?                                                      22
G.4   Welche Obliegenheiten bestehen bei Gebrauch des Fahrzeugs und welche Folgen haben
      Obliegenheitsverletzungen?                                                                               22
G.5   Welche Obliegenheiten haben Sie im Schadensfall und welche Folgen haben Obliegenheitsverletzungen?       22


                                                                                                                     5

[Seite 6]
    G.6   Welche Obliegenheiten und Rechte haben mitversicherte Personen und welche Folgen haben
          Obliegenheitsverletzungen?                                                                           24
    H     Kündigung nach einem Schadensereignis                                                                24
    I     Zahlungsintervalle, Folgebeiträge und SEPA-Lastschrift                                               24
    I.1   Welche Zahlungsintervalle gibt es?                                                                   24
    I.2   Was passiert, wenn Sie Folgebeiträge nicht rechtzeitig bezahlen?                                     24
    I.3   Welche Besonderheiten gelten bei SEPA-Lastschrift?                                                   25
    J     Beitragsberechnung nach Regionalklassen, Typklassen, Tarif, Berufsgruppen,
          Gefahren- und Tarifmerkmalen                                                                         25
    J.1   Wie erfolgt die Zuordnung zu einer Regionalklasse und wann wird die Zuordnung geändert?              25
    J.2   Wie erfolgt die Zuordnung zu einer Typklasse und wann wird die Zuordnung geändert?                   25
    J.3   Unter welchen Voraussetzungen können wir unseren Tarif in der Kfz-Haftpﬂicht und in der Kasko ändern? 26
    J.4   Haben Sie bei Änderungen ein Kündigungsrecht?                                                        26
    J.5   Zwischen welchen Berufsgruppen (Tarifgruppen) unterscheiden wir?                                     26
    J.6   Welche Folgen hat eine gesetzliche Änderung in der Kfz-Haftpﬂicht?                                   26
    J.7   Welche Gefahren- und Tarifmerkmale können die Höhe Ihres Beitrags auch beeinﬂussen?                  26
    K     Schadenfreiheitsrabattsystem                                                                         27
    K.1   Wie erfolgt die Einstufung in unser Schadenfreiheitsrabattsystem bei Vertragsbeginn?                 30
    K.2   Was passiert bei einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes während der Vertragslaufzeit?         31
    K.3   Wie erfolgt die jährliche Neueinstufung Ihres Vertrags bei schadenfreiem Verlauf?                    31
    K.4   Wie erfolgt die jährliche Neueinstufung bei schadensbelastetem Verlauf?                              31
    K.5   Was passiert, wenn Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt abgeben?                                         32
    K.6   Welche Auskünfte über Ihren Schadensverlauf gibt es?                                                 32
    L     Allgemeine Bestimmungen                                                                              32
    L.1   In welchen Ländern haben Sie Versicherungsschutz?                                                    32
    L.2   Wann und aus welchem Anlass können wir die Bedingungen ändern?                                       32
    L.3   Was ist bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs zu beachten?                          33
    L.4   Welche Besonderheiten gelten für alle Kündigungen?                                                   33
    L.5   Welches Recht und welche Vertragssprache gelten?                                                     33
    L.6   Wann können Sie sich an den Ombudsmann oder die Versicherungsaufsicht wenden?                        33
    L.7   Welche Gerichte sind zuständig?                                                                      34
    M     Außerbetriebsetzung, Ruheversicherung, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen                        34
    M.1   Was müssen Sie bei einer Außerbetriebsetzung beachten?                                               34
    M.2   Wann können Sie eine gesonderte Ruheversicherung abschließen?                                        34
    M.3   Wann besteht Versicherungsschutz mit ungestempelten Kennzeichen?                                     34
    N     Regelungen für Saison-, Kurzzeit-, Ausfuhr- und Wechselkennzeichen                                   35
    N.1   Was müssen Sie bei Saisonkennzeichen beachten?                                                       35
    N.2   Was müssen Sie bei Kurzzeitkennzeichen beachten?                                                     35
    N.3   Was müssen Sie bei Ausfuhrkennzeichen beachten?                                                      35
    N.4   Was müssen Sie bei Wechselkennzeichen beachten?                                                      35
    Anhang: Rückstufungstabellen                                                                               36
    Sonderbedingungen für versicherungspﬂichtige Arbeitsmaschinen                                              40
    Begriffsbestimmungen für Art und Verwendung von Fahrzeugen                                                 41
    Stichwortverzeichnis                                                                                       42


6

[Seite 7]
Allgemeine Bedingungen der ERGO Versicherung AG
für die Kfz-Versicherung Spezial (AKB Spezial)

A     Versicherte Risiken                                        B     Zustandekommen des Versicherungsschutzes und
                                                                       vorläuﬁger Versicherungsschutz
A.1   Für welche Fahrzeugarten gelten diese Bedingun-
      gen?                                                       B.1   Wie kommt Ihr Versicherungsschutz zustande und
                                                                       wann beginnt er?
      Diese Bedingungen gelten für Kraftfahrzeuge und
      Anhänger.                                                        Ihr Versicherungsschutz kommt dadurch zustande,
                                                                       dass wir Ihren Antrag annehmen. Normalerweise
      Für die Versicherungen des Kfz-Handels und -Hand-
                                                                       geschieht das dadurch, dass Sie den Versicherungs-
      werks und der Kfz-Hersteller gelten nur die Bestim-
                                                                       schein von uns erhalten.
      mungen der Abschnitte B.1, 2 und 4, C, D, E, G, H, I,
      J.2, 3, 5 und 6.                                                 Ihr Schutz beginnt ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
                                                                       Voraussetzung ist, dass Sie den in Ihrem Versiche-
A.2   Gibt es Fahrzeugarten/Risiken, für die diese Bedin-
                                                                       rungsschein genannten Beitrag bezahlt haben.
      gungen nicht gelten?
                                                                       Der im Versicherungsschein genannte erste oder ein-
      Diese Bedingungen gelten nicht für Pkw, Krafträ-
                                                                       malige Beitrag wird 14 Tage nach Erhalt des Ver-
      der/-roller, Leichtkrafträder/-roller jeweils zur Eigen-
                                                                       sicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen Beitrag
      verwendung und Kfz mit Versicherungskennzeichen.
                                                                       dann unverzüglich zahlen.
A.3   Welche rechtlich selbstständigen Versicherungs-
                                                                 B.2   Was passiert, wenn Sie den ersten oder einmaligen
      arten kann Ihre Kfz-Versicherung umfassen? Wel-
                                                                       Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen?
      chen Versicherungsschutz können Sie zusätzlich
      wählen?                                                          Sie haben von Anfang an keinen Versicherungs-
                                                                       schutz, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag
      •   Kfz-Haftpﬂicht
                                                                       nicht rechtzeitig bezahlen. Das gilt nicht, wenn Sie
      •   Kfz-Umweltschadenhaftpﬂicht
                                                                       die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu
      •   Teilkasko
                                                                       vertreten haben. Wenn Sie diese jedoch zu vertreten
      •   Voll- inkl. Teilkasko
                                                                       haben, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der
      •   Kfz-Schutzbrief
                                                                       Zahlung.
      Sie können den Baustein Elektro Plus nur in Ver-
                                                                       Wir können vom Vertrag zurücktreten, solange Sie
      bindung mit einer Teil- oder Vollkasko für Wohn-
                                                                       den Beitrag nicht bezahlt haben. Wir können nicht
      mobile, Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Liefer-
                                                                       zurücktreten, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu ver-
      wagen), Lkw bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse,
                                                                       treten haben.
      Quads, Trikes und Zugmaschinen – jeweils ohne
      Vermietrisiken – wählen. Außerdem für Personen-                  Nach einem Rücktritt können wir von Ihnen eine
      mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw.                    Geschäftsgebühr verlangen. Sie beträgt für jeden
                                                                       angefangenen Monat 15 Prozent des Jahresbeitrags.
      Sie können den Baustein GAP-Deckung nur in Ver-
                                                                       Wir erheben sie vom beantragten Beginn bis zu
      bindung mit einer Vollkasko für Wohnmobile, Lkw
                                                                       unserem Rücktritt. Wir fordern höchstens 40 Prozent
      bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen), Lkw,
                                                                       des Jahresbeitrags.
      Zugmaschinen und Anhänger – jeweils ohne Ver-
      mietrisiken – wählen.                                      B.3   Wann haben Sie vorläuﬁgen Versicherungsschutz?
      Sie können den Baustein Kfz-Schutzbrief für Wohn-                Voraussetzungen für den vorläuﬁgen Versiche-
      mobile bis 5,0 t zulässige Gesamtmasse und Lkw bis               rungsschutz
      3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen) – jeweils              Wenn wir Ihnen eine elektronische Versicherungs-
      ohne Vermietrisiken – wählen.                                    bestätigungsnummer (eVB) geben, haben Sie nur in
                                                                       der Kfz-Haftpﬂicht vorläuﬁgen Versicherungsschutz.
      Sie können den Baustein Rabattschutz für Lkw bis
                                                                       Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens
      3,5t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen) im Werk-
                                                                       ab dem Tag, an dem das Fahrzeug mit unserer eVB
      verkehr und Wohnmobile wählen.
                                                                       zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie
      Sie können den Baustein Camper Plus nur in Ver-                  zugelassen, beginnt der vorläuﬁge Versicherungs-
      bindung mit einer Teil- oder Vollkasko für Wohn-                 schutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
      mobile und Wohnwagenanhänger – jeweils ohne
                                                                       Den vorläuﬁgen Versicherungsschutz bieten wir mit
      Vermietrisiken – wählen.
                                                                       der eVB nur in Höhe der gesetzlichen Mindest-
      Sie können den Baustein Brems-, Betriebs- und                    deckung. Ein höherer oder erweiterter vorläuﬁger
      Bruchschäden in Verbindung mit einer Vollkasko                   Versicherungsschutz gilt nur, wenn wir es Ihnen bei
      für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwa-               der Antragsaufnahme gesondert und ausdrücklich
      gen), Lkw, Zugmaschinen und Anhänger - jeweils im                bestätigt haben.
      Werk- oder Güterverkehr - sowie Omnibusse – alle
                                                                       Für weitere Versicherungsarten haben Sie nur vor-
      ohne Vermietrisiken – wählen.
                                                                       läuﬁgen Versicherungsschutz, wenn wir es Ihnen
                                                                       gesondert und ausdrücklich bestätigt haben.
                                                                       Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag
                                                                       bezahlt haben, geht der vorläuﬁge in den endgülti-
                                                                       gen Versicherungsschutz über.

                                                                                                                               7

[Seite 8]
          Rückwirkender Wegfall des vorläuﬁgen Versiche-                 Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr
          rungsschutzes                                                  abgeschlossen, verlängert er sich jeweils um ein wei-
          Obwohl wir Ihren Antrag auf endgültigen Versiche-              teres Jahr. Es sei denn, Sie oder wir kündigen zum
          rungsschutz unverändert angenommen haben, kann                 Ablauf.
          der vorläuﬁge Versicherungsschutz rückwirkend ent-
                                                                         Das gilt auch, wenn das erste Versicherungsjahr nur
          fallen. Das geschieht, wenn Sie den im Versiche-
                                                                         deshalb kürzer ist, damit die folgenden Versiche-
          rungsschein genannten ersten oder einmaligen Bei-
                                                                         rungsjahre früher beginnen.
          trag nicht rechtzeitig bezahlen. Sie haben dann von
          Anfang an keinen Versicherungsschutz. Das gilt nur,            Ist ausdrücklich eine kürzere Laufzeit als ein Jahr
          wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten           vereinbart und soll sich der Vertrag nicht verlängern,
          haben.                                                         endet er. Weder Sie noch wir müssen kündigen.
          Rechtzeitig bedeutet: Nach Ablauf von 14 Tagen                 Kündigung zum Ablauf
          nach Erhalt des Versicherungsscheins müssen Sie                Sie und wir können den Vertrag zum Ablauf des Ver-
          unverzüglich bezahlen.                                         sicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur
                                                                         wirksam, wenn sie spätestens einen Monat vor
          Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern.
                                                                         Ablauf zugeht.
          Kündigung des vorläuﬁgen Versicherungsschutzes
                                                                   C     Kfz-Haftpﬂicht – die Versicherung für Schäden, die
          Sie und wir sind berechtigt, den vorläuﬁgen Versi-
                                                                         Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen
          cherungsschutz jederzeit in Textform (z. B. Brief,
          E-Mail) zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst          C.1   Was versichern wir?
          nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kün-
                                                                         Schadensersatzansprüche
          digung bei Ihnen wirksam. Ihre Kündigung wird
                                                                         Wir regulieren Schadensersatzansprüche aufgrund
          sofort mit deren Zugang bei uns wirksam.
                                                                         der Haftpﬂichtbestimmungen des Bürgerlichen
          Beendigung des vorläuﬁgen Versicherungsschutzes                Gesetzbuches, des Straßenverkehrsgesetzes oder
          durch Widerruf                                                 aufgrund anderer gesetzlicher Haftpﬂichtbestim-
          Wenn Sie den Versicherungsvertrag über den end-                mungen des Privatrechts.
          gültigen Versicherungsschutz widerrufen, endet die-
                                                                         Das machen wir, wenn durch den Gebrauch des
          ser mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei
                                                                         Fahrzeugs
          uns. So regelt es § 8 Versicherungsvertragsgesetz.
                                                                         •   Personen verletzt oder getötet werden,
          Beitrag für den vorläuﬁgen Versicherungsschutz
                                                                         •   Sachen abhandenkommen, beschädigt oder zer-
          Für den Zeitraum, in dem der vorläuﬁge Versiche-
                                                                             stört werden,
          rungsschutz besteht, müssen Sie einen Beitrag zah-
                                                                         •   reine Vermögensschäden verursacht werden
          len. Er entspricht zeitanteilig dem Jahresbeitrag für
          den endgültigen Versicherungsschutz. Wir erheben               und deswegen Schadensersatzansprüche gegen Sie
          ihn zusammen mit dem Beitrag für den endgültigen               oder uns geltend gemacht werden.
          Versicherungsschutz.
                                                                         Reine Vermögensschäden sind Schäden, die weder
          Wenn Sie uns den Antrag für den endgültigen Ver-               mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden
          sicherungsschutz nicht einreichen und wir deshalb              mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.
          keinen Versicherungsschein ausfertigen können, gilt:
                                                                         Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem
          Der Beitrag berechnet sich nach dem hierfür festge-            Fahren z. B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be-
          legten Tarif zeitanteilig für den vorläuﬁgen Versiche-         und Entladen.
          rungsschutz. Der Mindestbeitrag beträgt 50 Euro.
                                                                         Einen Schadensersatz für begründete Ansprüche
    B.4   Was ist ein Versicherungsjahr, wie lange läuft der             zahlen wir in Geld aus.
          Vertrag, was gilt zur Ablaufkündigung?
                                                                         Unbegründete Ansprüche wehren wir auf unsere
          Laufzeit und Versicherungsjahr                                 Kosten ab. Das gilt auch, wenn zu hohe Ansprüche
          Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Ver-         geltend gemacht werden.
          sicherungsschein.
                                                                         Regulierungsvollmacht
          Versicherungsjahr ist grundsätzlich der Zeitraum               Wir dürfen gegen Sie geltend gemachte Schadens-
          eines Jahres.                                                  ersatzansprüche in Ihrem Namen erfüllen oder
                                                                         abwehren. Wir können Erklärungen abgeben, die uns
          Beginnt Ihr Vertrag am Ersten eines Monats, beginnt
                                                                         zweckmäßig erscheinen. Hierbei müssen wir pﬂicht-
          das nächste Versicherungsjahr ein Jahr nach diesem
                                                                         gemäß handeln.
          Zeitpunkt um 0 Uhr. Beginnt Ihr Vertrag nicht am
          Ersten eines Monats, beginnt das neue Versiche-                Mitversicherung von Anhängern, Auﬂiegern und
          rungsjahr im neuen Jahr bereits am Ersten des                  abgeschleppten Fahrzeugen
          Monats in dem der Vertrag geschlossen wurde. (Bei-             Der Versicherungsschutz gilt auch für einen Anhän-
          spiel: Versicherungsbeginn 20.9.2023, Beginn des               ger oder Auﬂieger, der mit dem versicherten Fahr-
          nächsten Versicherungsjahres 1.9.2024)                         zeug verbunden ist.
          Sie können auch beantragen, dass die folgenden Ver-            Unser Versicherungsschutz gilt auch, wenn sich diese
          sicherungsjahre zu einem anderen Monatsersten                  während des Gebrauchs vom versicherten Fahrzeug
          beginnen. Hierbei ist zu beachten, dass die Länge              lösen und sich noch in Bewegung beﬁnden.
          des Versicherungsjahres nicht mehr als ein Jahr
                                                                         Wenn für abgeschleppte Fahrzeuge keine eigene
          betragen darf.
                                                                         Kfz-Haftpﬂichtversicherung besteht, gilt unser Ver-
                                                                         sicherungsschutz auch hierfür.

8

[Seite 9]
C.2   Was versichern wir in der Kfz-Haftpﬂicht nicht?                 •   Halter des Fahrzeugs
                                                                      •   Eigentümer des Fahrzeugs
      Vorsatz
                                                                      •   Fahrer des Fahrzeugs
      Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich her-
                                                                      •   Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer
      beiführen, versichern wir nicht.
                                                                          Fahrfunktion
      Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten                     •   Beifahrer, unter folgenden Voraussetzungen: Es
      Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus                    besteht ein Arbeitsverhältnis mit Ihnen oder dem
      dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsport-                    Halter. Im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses
      veranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließ-                 begleitet er regelmäßig den berechtigten Fahrer,
      lich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und                     um ihn abzulösen oder um Lade- und Hilfsarbei-
      Demonstrationen, wenn                                               ten vorzunehmen.
                                                                      •   Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienst-
      •   das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten
                                                                          herrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung
          Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht
                                                                          für dienstliche Zwecke gebraucht wird.
          wird und
                                                                      •   Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeits-
      •   für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motor-                   verhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des
          sporthaftpﬂichtversicherung nach Maßgabe des                    versicherten Fahrzeugs tätig ist
          § 5d des Pﬂichtversicherungsgesetzes besteht.               •   Halter, Eigentümer, Fahrer, Technische Aufsicht für
                                                                          Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, Beifahrer
      Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht geneh-
                                                                          und Omnibusschaffner eines mitversicherten An-
      migten Fahrtveranstaltungen ist eine Obliegenheits-
                                                                          hängers, Auﬂiegers oder abgeschleppten Fahrzeugs
      verletzung bei Gebrauch des Fahrzeugs.
                                                                      Einzelheiten zu den Rechten und Obliegenheiten der
      Fahrzeugschäden
                                                                      mitversicherten Personen ﬁnden Sie in G.6.
      Wir bieten keinen Versicherungsschutz, wenn das
      versicherte Fahrzeug abhandenkommt, beschädigt            C.4   Bis zu welcher Höhe leisten wir? (Versicherungs-
      oder zerstört wird.                                             summen)
      Abgeschleppte Fahrzeuge, Anhänger, Auﬂieger                     Wir leisten für ein Schadensereignis jeweils bis zur
      Wir bieten keinen Versicherungsschutz, wenn ein mit             Höhe der Summen, die für Personen-, Sach- und Ver-
      dem versicherten Fahrzeug abgeschlepptes Fahr-                  mögensschäden vereinbart wurden.
      zeug oder ein verbundener Anhänger oder Auﬂieger
                                                                      Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie
      abhandenkommt, beschädigt oder zerstört wird.
                                                                      Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
      Hinweis: Wenn Sie ein betriebsunfähiges Fahrzeug
                                                                      Haben mehrere zeitlich zusammenhängende Schä-
      abschleppen, versichern wir dabei am abgeschlepp-
                                                                      den dieselbe Ursache, gelten sie als ein einziges
      ten Fahrzeug verursachte Schäden. Das gilt nur,
                                                                      Schadensereignis.
      wenn Sie ohne gewerbliche Absicht im Rahmen übli-
      cher Hilfeleistung handeln.                                     Wenn die Versicherungssummen nicht ausreichen,
                                                                      müssen Sie den darüber hinausgehenden Betrag
      Beförderte Sachen
                                                                      selbst bezahlen. Unsere Zahlungen richten sich dann
      Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert
                                                                      nach dem Versicherungsvertragsgesetz und der
      werden, versichern wir nicht. Dies gilt auch für Rei-
                                                                      Kfz-Pﬂichtversicherungsverordnung.
      segepäck und elektronische Geräte.
                                                                D     Kfz-Umweltschadenhaftpﬂicht – die Versicherung,
      Hinweis: Sachen des persönlichen Bedarfs, die
                                                                      wenn öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem
      Insassen eines Kfz grundsätzlich mit sich führen (z. B.
                                                                      Umweltschadensgesetz erhoben werden
      Brille, Brieftasche, Medikamente), versichern wir.
                                                                      Den Schutz der Kfz-Umweltschadenhaftpﬂicht erhal-
      Sachen unberechtigter Insassen versichern wir nicht.
                                                                      ten Sie nicht, wenn Sie nur eine Kfz-Haftpﬂicht mit
      Schadensersatzansprüche gegen mitversicherte                    gesetzlicher Mindestdeckung vereinbart haben.
      Personen
                                                                      Der Schutz der Kfz-Umweltschadenhaftpﬂicht endet,
      Sach- oder Vermögensschäden, die Ihnen, dem Hal-
                                                                      ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn Sie die
      ter oder dem Eigentümer durch eine mitversicherte
                                                                      Kfz-Haftpﬂicht kündigen oder auf die gesetzliche
      Person bei Gebrauch des Fahrzeugs zugefügt wer-
                                                                      Mindestdeckung reduzieren.
      den, versichern wir nicht.
                                                                D.1   Was versichern wir?
      Liefer- und Beförderungsfristen
      Wenn Liefer- und Beförderungsfristen nicht einge-               Schadensersatzansprüche
      halten werden, versichern wir dadurch entstehende               Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen
      reine Vermögensschäden nicht.                                   zur Sanierung von Umweltschäden nach dem
                                                                      Umweltschadensgesetz (USchadG) frei. Vorausset-
      Kernenergie
                                                                      zung ist, dass sie durch einen Unfall, eine Panne oder
      Schäden durch Kernenergie versichern wir nicht.
                                                                      eine plötzliche und unfallartige Störung des bestim-
      Hinweis zu C.2: Ansprüche, die Sie vertraglich ver-             mungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebs-
      einbart oder gesondert zugesagt haben, versichern               störung) verursacht worden sind.
      wir nicht, wenn sie über den Umfang der gesetz-
                                                                      Hinweis: Ersatzansprüche bestehen nur für Schäden,
      lichen Haftpﬂicht hinausgehen.
                                                                      die im Zusammenhang mit einer beruﬂichen Tätig-
C.3   Wer ist versichert?                                             keit verursacht werden. Grundsätzlich haften Sie nur
                                                                      bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit (Verschuldenshaf-
      Unser Kfz-Haftpﬂicht-Schutz gilt für Sie und für fol-
                                                                      tung). Für beruﬂiche Tätigkeiten, die der Gesetzgeber
      gende Personen (mitversicherte Personen):
                                                                      als besonders hohes Risiko einstuft, haften Sie, ohne
                                                                                                                                9

[Seite 10]
           dass Sie Schuld haben (Gefährdungshaftung). Beruf-           Hinweis zu D.2: Für Ansprüche, die Sie vertraglich
           liche Tätigkeiten mit besonders hohem Risiko gibt es         vereinbart oder gesondert zugesagt haben, besteht
           z. B. bei Chemieunternehmen, Deponien, Entsorgern            kein Versicherungsschutz, wenn sie über den Umfang
           und Gefahrguttransporten.                                    der gesetzlichen Haftpﬂicht hinausgehen.
           Für Ansprüche, die auch ohne das Umweltschadens-       D.3   Wen versichern wir?
           gesetz aufgrund gesetzlicher Haftpﬂichtbestimmun-
                                                                        Es sind dieselben Personen wie in der Kfz-Haftpﬂicht
           gen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht
                                                                        versichert.
           werden können, besteht kein Versicherungsschutz.
           Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die           D.4   Bis zu welcher Höhe zahlen wir? (Versicherungs-
           Kfz-Haftpﬂicht abgesichert.                                  summen
           Einen Schadensersatz für begründete Ansprüche                Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Ver-
           zahlen wir in Geld aus.                                      sicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungs-
                                                                        schein entnehmen. Haben mehrere zeitlich zusam-
           Unbegründete Ansprüche wehren wir auf unsere
                                                                        menhängende Schäden dieselbe Ursache, gelten sie
           Kosten ab. Das gilt auch, wenn zu hohe Ansprüche
                                                                        als ein einziges Schadensereignis.
           geltend gemacht werden.
                                                                  E     Kasko – die Versicherung für Schäden an Ihrem
           Regulierungsvollmacht
                                                                        Fahrzeug
           Wir dürfen gegen Sie geltend gemachte Schadens-
           ersatzansprüche in Ihrem Namen erfüllen oder           E.1   Was versichern wir?
           abwehren. Wir können Erklärungen abgeben, die uns
                                                                        Fahrzeug und mitversicherte Teile
           zweckmäßig erscheinen. Hierbei müssen wir pﬂicht-
                                                                        Wir versichern Ihr Fahrzeug und Fahrzeugteile sowie
           gemäß handeln.
                                                                        Fahrzeugzubehörteile (Teile), wenn
           Kommt es im Schadensfall zu einem Verwaltungs-
                                                                        •   sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind,
           verfahren oder Rechtsstreit gegen Sie, sind wir zur
                                                                        •   sie fest mit dem Fahrzeug verbunden sind,
           Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Wir
                                                                        •   und folgend nichts Abweichendes geregelt ist.
           führen das Verwaltungsverfahren oder den Rechts-
           streit in Ihrem Namen auf unsere Kosten.                     a) Folgende Teile versichern wir nicht:
                                                                           • Daten-, Bild- und Tonträger
     D.2   Was versichern wir in der Kfz-Umweltschaden-
                                                                           • Ersatzteile
           haftpﬂicht nicht?
                                                                           • Fahrerkleidung
           Vorsatz, Motorsportveranstaltungen oder -aktivi-                • Faltgaragen, Regenschutzplanen
           täten, vertragliche Ansprüche, Kernenergie                      • Fotoausrüstung
           Die Regelungen in C.2 zu Vorsatz, zu Motorsportver-             • Garagentoröffner (Sendeteil)
           anstaltungen oder -aktivitäten, zu vertraglichen                • Heizung (soweit nicht fest eingebaut)
           Ansprüchen und zu Kernenergie gelten entspre-                   • mobiles Navigations- und Multifunktionsgerät
           chend.                                                          • Smartphone/Mobiltelefon
           Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genom-                Alle weiteren nicht fest mit dem Fahrzeug verbun-
           mene Umweltschäden                                           denen Teile sind nicht mitversichert. Diese Teile
           Schäden durch betriebsbedingt unvermeidbare, not-            sind jedoch versichert, wenn deren Nutzung aus-
           wendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf              schließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dienen
           die Umwelt versichern wir nicht.                             kann und sie im Fahrzeug unter Verschluss gehalten
                                                                        werden. Das sind z. B. Warndreieck, Pannenwerkzeug
           Ausbringungsschäden
                                                                        und Verbandskasten.
           Schäden durch die Lieferung, Verwendung oder Frei-
           setzung von                                                  b) Folgende fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile
                                                                           versichern wir bis zu einem Neuwert von insge-
           •   Klärschlamm,
                                                                           samt 50.000 Euro inkl. MwSt. ohne Beitrags-
           •   Jauche,
                                                                           zuschlag:
           •   Gülle,
                                                                           • Markisen von Wohnmobilen oder Wohn-
           •   festem Stalldung,
                                                                             wagenanhängern
           •   Pﬂanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbe-
                                                                           • Spezialanbauten (z. B. Frontlader, Schneepﬂug)
               kämpfungsmitteln
                                                                             von landwirtschaftlichen Zugmaschinen
           versichern wir nicht.                                           • individuell für das Fahrzeug angefertigte Son-
                                                                             derlackierungen und -beschriftungen sowie
           Hinweis: Wir versichern solche Schäden, wenn diese
                                                                             besondere Oberﬂächenbehandlungen
           Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse
                                                                           • Video-, Audio-, Funk- und Navigationsgeräte und
           bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die
                                                                             deren Zusatzteile
           Umwelt gelangen. Das gilt auch, wenn sie durch Nie-
                                                                           • Nachtsicht-Assistent und damit zur Anzeige not-
           derschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in
                                                                             wendige technische Einrichtungen; auch als
           andere Grundstücke abdriften.
                                                                             Bestandteil eines Ausstattungspakets
           Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem                  c) Folgende fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile
           Umweltschutz dienen                                             versichern wir nur gegen Beitragszuschlag:
           Schäden durch bewusste Verstöße gegen Gesetze,                  • Doppelpedalanlage
           Verordnungen, an Sie gerichtete behördliche Anord-              • Head-up-Display
           nungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz                   • hydraulische Ladebordwand für Lkw
           dienen, versichern wir nicht.                                   • nicht serienmäßige Kotﬂügelverbreiterung und
                                                                             Vollverkleidung

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[Seite 11]
          • Panzerglas                                           Unbefugten Gebrauch versichern wir nur, wenn der
          • Spezialaufbauten (z. B. Kran-, Tank-, Silo-, Kühl-   Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu
            und Thermoaufbauten)                                 gebrauchen.
          • Spezialanbauten (z. B. Frontlader, Schneepﬂug)
                                                                 Hinweis: Nicht als unbefugter Gebrauch gilt, wenn
          • Spezialausstattungen (z. B. in Messfahrzeugen,
                                                                 der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der
            Werkstattwagen oder Behindertentransport-
                                                                 Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurde (z. B.
            fahrzeugen)
                                                                 Werkstatt-, Hotelangestellter). Das gilt auch, wenn
          • Änderungen an Fahrwerk und/oder Triebwerk
                                                                 der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfü-
            zur Leistungssteigerung oder Verbesserung der
                                                                 gungsberechtigten steht (z. B. dessen Ar-
            Fahreigenschaften
                                                                 beitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
          • nicht serienmäßiges Interieur, das dem persön-
            lichen Komfort dient (z. B. Lederausstattung)        Zusätzliche Regelungen bei Entwendung:
      Übersteigt der Gesamtneuwert aller dieser Teile            Wenn das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach
      50.000 Euro, versichern wir den gesamten Neuwert           Eingang der Schadensanzeige wiedergefunden wird,
      (nicht abzüglich 50.000 Euro) gegen Beitrags-              müssen Sie es zurücknehmen. Voraussetzung ist,
      zuschlag.                                                  dass Sie es innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv
                                                                 zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz neh-
      d) Alle nicht unter a bis c erfassten Teile versichern
                                                                 men können.
         wir beitragsfrei. Voraussetzung ist, dass eine
         feste Verbindung mit dem Fahrzeug besteht oder          Wir werden Eigentümer des Fahrzeugs, wenn Sie es
         die Teile unter Verschluss gehalten werden.             nicht zurücknehmen müssen und unsere Leistungs-
                                                                 pﬂicht feststeht.
      Zusätzlich versichern wir folgende außerhalb des
      Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile:                Wenn wir die Entschädigung wegen einer grob fahr-
                                                                 lässig herbeigeführten Obliegenheitsverletzung
      •   einen Satz Räder mit Sommer- oder Winterberei-
                                                                 gekürzt haben und das Fahrzeug wiedergefunden
          fung
                                                                 wird, gilt:
      •   Dach- und Heckträger
      •   Gepäckabdeckung (Netz, Rollo, Gitter)                  Ihnen steht ein Anteil am erzielbaren Verkaufserlös
      •   Dachkoffer                                             zu. Hiervon ziehen wir die erforderlichen Kosten für
      •   Kindersitze                                            die Rückholung und Verwertung anteilig ab. Der
      •   Schneeketten                                           Anteil entspricht dem Prozentsatz, um den wir Ihre
                                                                 Entschädigung gekürzt haben.
E.2   Welche Ereignisse versichern wir in der Teilkasko?
                                                                 Wir bieten Schutz bei Diebstahl und Raub von
      Unser Versicherungsschutz besteht bei Beschädi-
                                                                 Schlüsseln des versicherten Fahrzeugs
      gung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des
                                                                 Bei Diebstahl und Raub eines Fahrzeugschlüssels
      Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile
                                                                 ersetzen wir die Kosten für den Austausch oder die
      durch die folgenden Ereignisse:
                                                                 Kodierung der Schlösser und Schlüssel.
      Brand und Explosion
                                                                 Bei draht- oder schlüssellosen Zugangssystemen gilt
      Als Brand gilt ein Feuer mit offener Flammenbildung,
                                                                 auch die widerrechtliche Beschaffung der Zugangs-
      das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ent-
                                                                 daten durch Dritte als Entwendung der Fahrzeug-
      standen ist oder ihn verlassen hat. Es kann sich aus
                                                                 schlüssel.
      eigener Kraft ausbreiten. Nicht als Brand gelten Sch-
      mor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem           Naturgewalten
      Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen                Wir versichern die direkte Einwirkung von Sturm und
      beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.            Böen, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schnee-
                                                                 und Dachlawinen, Erdbeben, Erdrutsch (z. B. Muren),
      Kurzschluss
                                                                 Erdfall und Vulkanausbruch auf das Fahrzeug.
      Wir versichern Schäden durch Kurzschluss an der
      Verkabelung des Fahrzeugs.                                 Sturm und Böen setzen mindestens Windstärke 7
                                                                 voraus.
      Folgeschäden an den durch den Kurzschluss beschä-
      digten Aggregaten bis insgesamt 20.000 Euro inkl.          Schnee- und Dachlawinen sind von Berghängen
      MwSt. versichern wir auch.                                 bzw. Dächern abgehende Schnee- oder Eismassen.
      Aggregate sind z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser.    Erdbeben sind naturbedingte Erschütterungen des
                                                                 Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im
      Diebstahl, Raub und Unterschlagung (Entwen-
                                                                 Erdinneren ausgelöst werden.
      dung) und unbefugter Gebrauch
      Die Beschädigung des Fahrzeugs ist versichert, wenn        Erdrutsche (z. B. Muren) sind naturbedingtes Abrut-
      es beschädigt wurde, um das Fahrzeug, ein Fahr-            schen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen
      zeugteil oder -inhalt zu entwenden. Dies gilt auch,        von Berghängen.
      wenn die Entwendung nur versucht wurde.
                                                                 Erdfall ist eine naturbedingte Absenkung des Erd-
      Besonderheiten bei Unterschlagung und unbefug-             bodens über naturbedingten Hohlräumen.
      tem Gebrauch:
                                                                 Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentlastung
      Eine Unterschlagung versichern wir nicht, wenn dem
                                                                 beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit
      Täter das Fahrzeug zum Gebrauch in seinem eigenen
                                                                 Lava-Ergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Ausströ-
      Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentums-
                                                                 men von sonstigen Materialien und Gasen.
      vorbehalt überlassen wurde.


                                                                                                                         11

[Seite 12]
           Wenn durch diese Naturgewalten Gegenstände auf           Wir bieten den Baustein Brems-, Betriebs- und
           oder gegen das Fahrzeug geworfen werden, haben           Bruchschäden (BBB-Schäden) nur in Verbindung
           Sie Versicherungsschutz. Für Schäden, die auf ein        mit einer Vollkasko.
           Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind, das           Diesen Baustein können Sie nur für Lkw bis 3,5t zu-
           durch diese Naturgewalten ausgelöst wurde, haben         lässige Gesamtmasse (Lieferwagen), Lkw, Zugma-
           Sie keinen Versicherungsschutz.                          schinen, Anhänger im Werk- oder Güterverkehr oder
                                                                    Omnibusse – jeweils ohne Vermiet-Risiken – mit uns
           Zusammenstoß mit Tieren
                                                                    vereinbaren.
           Wir versichern Schäden durch einen Zusammenstoß
           des fahrenden Fahrzeugs mit Tieren.                      Der Baustein BBB-Schäden erweitert den Versiche-
                                                                    rungsschutz der Vollkasko auf plötzlich und unvor-
           Glasbruch
                                                                    hergesehen eintretende Brems-, Betriebs- und reine
           Wir versichern Bruchschäden an der Verglasung des
                                                                    Bruchschäden am versicherten Fahrzeug und den
           Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunst-
                                                                    mitversicherten festverbundenen Fahrzeugteilen,
           stoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und
                                                                    sofern im Folgenden nichts anders genannt wird.
           Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von
           Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und         Bremsschäden sind Schäden, die durch unmittelba-
           Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und       res Abbremsen am versicherten Fahrzeug entstehen.
           Informationssystemen, Solarmodulen, Displays             Betriebsschäden sind Schäden am versicherten
           sowie Monitoren.                                         Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebs-
                                                                    vorganges eintreten.
           Wenn wir einen Glasschaden regulieren, ersetzen wir
                                                                    Bruchschäden sind Schäden am versicherten Fahr-
           auch die Kosten für:
                                                                    zeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialer-
           • beschädigte Leuchtmittel
                                                                    müdung oder Überbeanspruchung haben.
           • eine erforderliche Innenraumreinigung
                                                                    Welche Fahrzeug- und Zubehörteile sind nicht ver-
           Tierbiss
                                                                    sichert?
           Wir ersetzen Schäden, die unmittelbar durch einen
                                                                    • Motoren und Getriebe einschließlich Gelenk- und
           Tierbiss an Bremsleitungen, Kabeln, Schläuchen,
                                                                       Antriebswellen sowie Differentiale und Vorgelege,
           Dämmmaterial oder Gummimanschetten entste-
                                                                       die der Fortbewegung des Fahrzeugs dienen.
           hen. Wir versichern auch Folgeschäden an weiteren
                                                                       Zum Motor gehören alle inneren Teile sowie ange-
           Teilen bis 20.000 Euro inkl. MwSt.
                                                                       baute Aggregate und Komponenten wie An-
           Wir versichern den Transport des Fahrzeugs mit              lasser, Auspuffanlage mit ihren Halterungen,
           einem Schiff (Havarie-Grosse).                              Kraftstoffsystem, Kühl- und Klimaanlage, Kom-
           Bei der Benutzung von Schiffen sind Schäden durch           pressor, Turbolader, Lüfter, Leitungen, Lichtma-
           Maßnahmen mitversichert, die der Schiffsführer              schine, Motorbremse. Zum Getriebe gehören
           unter Beachtung seerechtlicher Bestimmungen ver-            Wechsel-, Schalt-, Automatik- und Zusatzge-
           anlasst. Das gilt nur, wenn Schiff und Ladung vor           triebe mit allen inneren Teilen sowie Längstrieb
           einer unmittelbaren Gefahr gerettet werden sollen.          (Kardan- und Gelenkwellen einschließlich Zwi-
           Das gilt nicht, soweit anderweitig Ersatz zu erlangen       schenlager), Wandler, Kupplung, Schaltgestänge,
           ist.                                                        jeweils einschließlich deren Befestigungsteile.
                                                                       Hinweis: Die Ausschlüsse gelten unabhängig vom
     E.3   Welche Ereignisse versichern wir in der Vollkasko?
                                                                       jeweiligen Antriebskonzept.
           Unser Versicherungsschutz besteht bei Beschädi-          • Akkumulatoren bei einem Elektro- und Hybrid-
           gung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des             fahrzeug.
           Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile    • Zubehör und Ersatzteile, die mit dem Fahrzeug
           durch die folgenden Ereignisse:                             nicht fest verbunden sind.
                                                                    • Teile, die vom Hersteller des Fahrzeugs nicht
           Ereignisse der Teilkasko
                                                                       zugelassen sind.
           Wir versichern die Schadensereignisse der Teilkasko.
                                                                    • Eine Beschädigung oder Zerstörung der Reifen
           Unfall                                                      sowie von Werkzeugen aller Art, z. B. Bohrer,
           Wir versichern einen Unfall des Fahrzeugs.                  Brechwerkzeuge, Messer, Schneiden, Sägeblätter,
                                                                       Schleifscheiben, sowie Bürsten, Gurten, Kabeln,
           Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit
                                                                       Ketten, Raupen, Riemen, Schläuchen, Seilen, Sie-
           mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
                                                                       ben, Transportbändern ersetzen wir nur, wenn sie
           Versichert sind auch Schäden am Fahrzeug durch              durch ein Ereignis verursacht wird, das gleichzei-
           einen Unfall, der durch eine Manipulation der Fahr-         tig auch andere entschädigungspﬂichtige Schäden
           zeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten             am Fahrzeug verursacht hat.
           (Hackerangriff, Cyberangriff) verursacht wurde.
                                                                    Welche Ereignisse und Schäden fallen nicht unter
           Ein Schaden durch einen Brems- oder Betriebsvor-         den Versicherungsschutz?
           gang oder ein reiner Bruchschaden ist kein Unfall-       Auch wenn weitere Ursachen hinzutreten, leisten wir
           schaden. Dazu zählen z. B. Schäden am Fahrzeug           keine Entschädigung für Schäden
           durch rutschende Ladung, Abnutzung, Bedienungs-          • durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung
           fehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs. Auch           am versicherten Fahrzeug bereits vorhanden
           Verwindungsschäden und Schäden zwischen zie-                waren und Ihnen oder einer Person bekannt sein
           hendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung               mussten, die über den Einsatz des versicherten
           von außen sind keine Unfallschäden.                         Fahrzeugs verantwortlich zu entscheiden hat,


12

[Seite 13]
•   durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürfti-      E.4   Was versichern wir in der Kasko nicht?
    gen Sache, es sei denn, der Schaden steht mit
                                                                Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
    der Reparaturbedürftigkeit nicht im Zusammen-
                                                                Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, versichern
    hang oder das Fahrzeug war mit unserer Zustim-
                                                                wir nicht.
    mung wenigstens behelfsmäßig repariert,
•   und Verluste durch Versaufen oder Verschlam-                Bei grob fahrlässig verursachten Schäden verzichten
    men sowie Schäden durch besondere Gefahren                  wir darauf, unsere Leistung zu kürzen. Das gilt nicht,
    des Einsatzes auf Wasserbaustellen im Bereich               wenn
    von Gewässern, bei Tunnelarbeiten oder bei
                                                                •   das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile
    Arbeiten unter Tage,
                                                                    entwendet werden,
•   die eine unmittelbare Folge von Abnutzung oder
    der übermäßigen Bildung von Rost sind,                      •   das Schadensereignis eine Folge von Alkoholge-
•   für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant, Ver-             nuss oder anderer berauschender Mittel ist.
    käufer oder aus Reparaturauftrag haftet,
                                                                Die Kürzung erfolgt in einem der Schwere Ihres Ver-
•   die dadurch entstehen, dass das versicherte Fahr-
                                                                schuldens entsprechenden Verhältnis.
    zeug höheren als den vom Hersteller festgesetz-
    ten zulässigen Achs- oder Anhängelasten ausge-              Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
    setzt wurde,                                                Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus
•   die durch die Verwendung ungeeigneter Betriebs-             dem Gebrauch des Fahrzeugs bei Motorsportveran-
    stoffe entstehen,                                           staltungen oder Motorsportaktivitäten, bei denen es
•   die durch die Veränderung der ursprünglichen                auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
    Konstruktion des Fahrzeugs oder den Einbau von              ankommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben,
    Fremd- und Zubehörteilen verursacht werden, die             Trainings, Tests und Demonstrationen.
    nicht durch den Hersteller des Fahrzeugs zuge-
                                                                Wir versichern keine Fahrten auf Motorsport-Renn-
    lassen sind.
                                                                strecken (z. B. Nürburgring, Hockenheimring, Salzbur-
Mit dem Baustein BBB-Schäden sind zusätzliche                   gring). Das gilt auch, wenn es z. B. bei Fahrertrainings,
Obliegenheiten zu beachten.                                     Gleichmäßigkeits- oder Touristenfahrten auf diesen
Sie müssen die vom Hersteller empfohlenen War-                  Strecken nicht auf die Erzielung einer Höchstge-
tungsarbeiten durchführen lassen und uns dies im                schwindigkeit ankommt. Wir bieten Versicherungs-
Schadenfall auf Verlangen nachweisen.                           schutz für organisierte und anerkannte Fahrsicher-
Ist ein Schaden eingetreten                                     heitstrainings, die nach den Richtlinien des Deut-
• müssen Sie einem von uns Beauftragten jederzeit               schen Verkehrssicherheitsrats (DVR) abgehalten
    die Untersuchung der beschädigten Sache                     werden.
    gestatten und ihm auf Verlangen die zur Feststel-
                                                                Reifenschäden
    lung des Schadens erforderlichen Auskünfte
                                                                Wenn nur die Reifen beschädigt oder zerstört wer-
    geben,
                                                                den, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
• uns die Reparaturrechnung innerhalb eines
    Monats ab Rechnungsdatum einreichen. Aus ihr                Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, Maß-
    müssen die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteil-           nahmen der Staatsgewalt
    preise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitricht-             Schäden durch Kriegsereignisse, Aufruhr, innere
    werten im Einzelnen zu ersehen sein.                        Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt versi-
                                                                chern wir nicht. Das gilt auch für Schäden, die nur
Im Übrigen gelten die Obliegenheiten und Rechts-
                                                                mittelbar durch diese Ereignisse verursacht werden.
folgen gemäß Abschnitt G.
                                                                Kernenergie
Hinweis: Den Versicherungsschutz des Bausteins
                                                                Schäden durch Kernenergie versichern wir nicht.
BBB-Schäden können wir oder Sie unabhängig von
der Vollkaskoversicherung kündigen.                       E.5   Wie regulieren wir einen Kaskoschaden?
Mut- oder böswillige Handlungen                                 Entschädigung und Grenzen
Wir versichern mut- oder böswillige Handlungen von              Wir zahlen die für die Reparatur erforderlichen
Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das              Kosten. Das gilt auch bei einem wirtschaftlichen
Fahrzeug zu nutzen. Als berechtigt gelten Personen,             Totalschaden, wenn Sie diesen trotzdem reparieren
denen der Verfügungsberechtigte das Fahrzeug                    lassen. Die Höchstgrenze ist jeweils der Wiederbe-
überlassen hat (z. B. Werkstatt-, Hotelangestellter).           schaffungswert des Fahrzeugs einschließlich der
Hierzu zählen auch Personen, die in einem Nähever-              mitversicherten Fahrzeugteile und -zubehör.
hältnis zum Verfügungsberechtigten stehen (z. B.
                                                                Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug vollständig und
dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsan-
                                                                fachgerecht repariert wird. Sie müssen uns die Repa-
gehörige).
                                                                ratur nachweisen.
Versichert sind auch Schäden durch mut- oder bös-
                                                                Wird das Fahrzeug nicht repariert, zahlen wir die
willige Handlungen wegen eines unmittelbar gegen
                                                                erforderlichen Kosten für eine vollständige Repara-
Ihr Fahrzeug gerichteten Hackerangriffs. Nicht als
                                                                tur. Dies gilt auch, wenn nicht vollständig oder nicht
unmittelbarer Angriff gilt, wenn ein Hacker den Ser-
                                                                fachgerecht repariert wird oder Sie uns die Reparatur
ver oder die digitale Plattform eines mit Ihrem Fahr-
                                                                nicht ausreichend nachweisen. Wir zahlen allerdings
zeug kommunizierenden Unternehmens angreift
                                                                nur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten
(zum Beispiel Hackerangriff gegen den Server des
                                                                Wiederbeschaffungswertes.
Fahrzeugherstellers). Dies gilt auch dann, wenn sich
dieser Angriff mittelbar auf die Funktion Ihres Fahr-
zeugs auswirkt.

                                                                                                                            13

[Seite 14]
     Ohne Vorlage einer Reparaturrechnung ersetzen wir        Den über den Wiederbeschaffungswert hinausge-
     die Stundenverrechnungssätze (Aushangsätze) einer        henden Neupreis oder Kaufpreis zahlen wir immer
     in der Region Ihres ständigen Wohn-/Firmensitzes         nur unter bestimmten Voraussetzungen:
     beﬁndlichen und zur Durchführung der Reparatur
                                                              Sie müssen uns nachweisen, dass sowohl der Wie-
     geeigneten Werkstatt.
                                                              derbeschaffungswert als auch dieser weitere Betrag
     Bei wirtschaftlichem Totalschaden, Zerstörung oder       für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Kauf eines
     Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbe-           Ersatzfahrzeugs verwendet wurde. Dies muss inner-
     schaffungswert abzüglich eines vorhandenen Rest-         halb von zwei Jahren nach Feststellung der Entschä-
     wertes.                                                  digung erfolgen.
     Rest- und Altteile sowie das nicht reparierte Fahrzeug   Besonderheit für Leasingfahrzeuge
     verbleiben bei Ihnen und werden zum Verkaufswert         Den über den Wiederbeschaffungswert hinausge-
     auf die Entschädigung angerechnet.                       henden Neupreis oder Kaufpreis zahlen wir nicht für
                                                              Leasingfahrzeuge.
     Ist der Wiederbeschaffungswert höher als der Preis
     für ein gleichartiges neues Fahrzeug, ist dieser Preis   Besonderheit bei Totalentwendungen
     in allen Fällen unsere Leistungsgrenze. Wir ermitteln    Eine Neu- oder Kaufpreisentschädigung zahlen wir
     diesen Preis für ein Fahrzeug gleichen Typs und glei-    nicht bei einer Totalentwendung des versicherten
     cher Ausstattung nach unverbindlicher Empfehlung         Fahrzeugs.
     des Herstellers. Ist der Fahrzeugtyp nicht mehr ver-
                                                              Wir bieten den Baustein GAP-Deckung (Differenz-
     fügbar, gilt der Preis eines vergleichbaren Nachfol-
                                                              deckung) nur in Verbindung mit einer Vollkasko.
     gemodells in der versicherten Ausführung. Wir zie-
                                                              Diesen Versicherungsschutz können Sie für geleaste
     hen orts-, marken- und branchenübliche Nachlässe
                                                              oder ﬁnanzierte Fahrzeuge mit uns vereinbaren. Die
     ab.
                                                              GAP-Deckung bieten wir nur für Lkw bis 3,5 t zuläs-
     Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für        sige Gesamtmasse (Lieferwagen), Lkw, Zugmaschi-
     den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs am Tag des       nen, Anhänger und Wohnmobile mit jeweils einem
     Schadens bezahlen müssen.                                Anschaffungspreis bis 200.000 Euro brutto. Für ver-
                                                              mietete Fahrzeuge gilt die GAP-Deckung nicht. Wir
     Restwert ist der Verkaufswert des Fahrzeugs im
                                                              sichern die Differenz zwischen dem Wiederbeschaf-
     beschädigten oder zerstörten Zustand.
                                                              fungswert des Fahrzeugs am Tag des Schadens und
     Wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die        den bestehenden Forderungen aus einem Leasing-
     Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert über-         oder Finanzierungsvertrag ﬁnanziell ab. Die Leistung
     steigen.                                                 aus der GAP-Deckung gilt für Leasingverträge auf der
                                                              Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten.
     Wir bieten Neupreisentschädigung für Lkw bis
                                                              Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei Sie nachwei-
     3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen), Wohn-
                                                              sen müssen, dass der Kredit ausschließlich zur Finan-
     mobile und Wohnwagenanhänger.
                                                              zierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde.
     In den ersten 24 Monaten nach Erstzulassung zahlen
     wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neu-        Bei einem Totalschaden oder einer Entwendung zah-
     preis des Fahrzeugs. Dies tun wir bei einem Total-       len wir die Differenz zwischen der versicherten
     schaden oder der Zerstörung des Fahrzeugs. Voraus-       Höchstentschädigungsgrenze und der im Leasing-/
     setzung ist, dass sich das Neufahrzeug bei Eintritt      Kreditvertrag errechneten Restforderung am Scha-
     des Schadens im Eigentum dessen beﬁndet, der es          denstag. Die Restforderung ist der Betrag, der bei
     als Neu- oder Vorführfahrzeug mit einer Lauﬂeistung      vorzeitiger, schadensbedingter Beendigung des Lea-
     von maximal 1.000 km vom Kfz-Händler oder -Her-          sing-/Kreditvertrags von Ihnen noch zu zahlen ist.
     steller erworben hat.                                    Hierzu zählen noch ausstehende Leasingraten, eine
                                                              eventuelle Restrate und der abgezinste Leasing-Rest-
     Die Neupreisentschädigung zahlen wir auch, wenn
                                                              wert. Für die Abzinsung wird der Zinssatz zugrunde
     die erforderlichen Reparaturkosten 80 Prozent des
                                                              gelegt, der bei der Berechnung der Raten kalkuliert
     Neupreises erreichen oder übersteigen.
                                                              wurde. Wir leisten nicht für nicht reparierte Vorschä-
     Neupreis ist der Betrag, den ein neues Fahrzeug in       den, Kosten für Überschreitung der vereinbarten
     der versicherten Ausführung oder ein vergleichbares      Fahrleistung, eine vorher vorhandene Wertminde-
     Nachfolgemodell am Schadenstag kostet. Er richtet        rung und rückständige Raten.
     sich nach der unverbindlichen Empfehlung des Her-
                                                              Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass der Lea-
     stellers abzüglich orts-, marken- und branchenüb-
                                                              sing-/Kreditgeber eine entsprechende Nachforde-
     licher Nachlässe.
                                                              rung schriftlich bei Ihnen geltend macht. Zum Nach-
     Wir bieten Kaufpreisentschädigung für gebrauchte         weis benötigen wir die Schlussabrechnung des Lea-
     Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Liefer-             sing-/Kreditgebers. Wird der Schaden durch einen
     wagen), Wohnmobile und Wohnwagenanhänger.                Haftpﬂichtversicherer reguliert, so ist uns zur Ermitt-
     In den ersten 24 Monaten nach Vertragsbeginn bei         lung der Schadenshöhe zusätzlich die Entschädi-
     uns zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswer-       gungsleistung des gegnerischen Haftpﬂichtversiche-
     tes den Kaufpreis des Fahrzeugs. Dies tun wir bei        rers durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
     einem Totalschaden oder der Zerstörung des Fahr-
                                                              Zahlen wir bei kreditﬁnanzierten Fahrzeugen eine
     zeugs. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug bei Ver-
                                                              Entschädigung im Rahmen der GAP-Deckung aus,
     tragsbeginn bei uns nicht älter als zwei Jahre ist.
                                                              kommen die Regelungen zur Neupreis- oder Kauf-
     Kaufpreis ist der Preis, der für das versicherte Fahr-   preisentschädigung nicht zur Anwendung.
     zeug bei Anschaffung tatsächlich bezahlt wurde.


14

[Seite 15]
Die Höchstentschädigung für die GAP-Deckung              Selbstbeteiligung
beträgt maximal 30 Prozent des Wiederbeschaf-            Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem
fungswertes. Soweit Ansprüche gegen Dritte beste-        Schadensfall von der Entschädigung abgezogen.
hen, sind wir nicht zur Leistung verpﬂichtet.            Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen,
                                                         ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung
Abschleppkosten und Bergungskosten
                                                         vereinbart haben.
Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die
Kosten für das Abschleppen und Bergen vom Scha-          Sind über einen Vertrag mehrere Fahrzeuge versi-
densort zur nächstgelegenen für die Reparatur            chert, gilt die vereinbarte Selbstbeteiligung für jedes
geeigneten Werkstatt. Das machen wir nur, wenn           versicherte Fahrzeug und für jeden Schadensfall
nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpﬂichtet ist, die   gesondert.
Kosten zu übernehmen. Die Kosten des Abschlep-
                                                         Selbstbeteiligungsverzicht bei Reparatur der
pens und Bergens werden auf die Höchstgrenze für
                                                         Windschutzscheibe
unsere Entschädigung angerechnet.
                                                         Sofern eine beschädigte Windschutzscheibe repa-
Sachverständigenkosten                                   riert wird und kein weiterer Schaden am Fahrzeug
Die Kosten eines Sachverständigen zahlen wir nur,        zu reparieren ist, verzichten wir auf die Selbstbetei-
wenn wir seine Beauftragung veranlasst oder ihr          ligung. Voraussetzung ist, dass die Reparaturkosten
zugestimmt haben.                                        inkl. MwSt. die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht
                                                         überschreiten.
Betriebsmittel
Wenn wir einen Kaskoschaden entschädigen, zahlen         Was ersetzen wir nicht?
wir für Betriebsmittel (ausgenommen Treibstoff) bis      • Veränderungen, Verbesserungen und Verschleiß-
zu 100 Euro inkl. MwSt. Wir leisten nur dann, wenn         reparaturen
Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug vollständig und        • Treibstoff
fachgerecht repariert wurde.                             • Die Minderung des Wertes oder der Leistungs-
                                                           fähigkeit
Mehrwertsteuer
                                                         • Zulassungs-, Überführungs- oder Verwaltungs-
Die Mehrwertsteuer zahlen wir nur, wenn diese im
                                                           kosten
Zuge der Schadensbeseitigung tatsächlich angefal-
                                                         • Kosten eines Mietfahrzeugs
len ist. Die Mehrwertsteuer zahlen wir nicht, soweit
                                                         • Nutzungsausfall
Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
                                                         Nutzungsausfall wäre ein pauschaler Betrag dafür,
Abzug neu für alt
                                                         dass Sie das Fahrzeug nicht nutzen können.
Wir ziehen für den Austausch alter gegen neue Teile
oder bei teilweiser oder vollständiger Lackierung des    Für Lkw bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht (Lief-
Fahrzeugs einen Betrag von den Kosten ab. Der            erwagen), Wohnmobile und Wohnwagenanhänger
Abzug entspricht dem Alter und der Abnutzung der         zahlen wir für Zulassungs-, Überführungs- oder
alten Teile und der Lackierung.                          Verwaltungskosten
                                                         Wenn wir einen Kaskoschaden entschädigen, zahlen
Wenn das Schadensereignis in den ersten vier Jahren
                                                         wir für nachgewiesene Zulassungs-, Überführungs-
nach der Erstzulassung eintritt, erfolgt der Abzug
                                                         oder Verwaltungskosten bis zu insgesamt 1.000 Euro
neu für alt nur für:
                                                         inkl. MwSt. Wir leisten nur dann, wenn Sie nachwei-
• Bereifung
                                                         sen, dass Ihr Fahrzeug vollständig und fachgerecht
• Batterie
                                                         repariert wurde, oder Sie ein anderes Fahrzeug
• Akkus von Elektro- und Hybridfahrzeugen
                                                         erwerben und dieses bei uns versichern.
• Lackierung
• elektronische Navigationssysteme inklusive ent-        Mit dem Baustein Elektro Plus bieten wir beson-
 haltener Kombinationsgeräte (Multimedia-, Audio-,       deren Kaskoschutz für Elektro- und Hybridfahr-
 Video- oder Funkgeräte) und alle dazugehörigen          zeuge.
 Zusatzteile                                             Diesen Baustein können Sie nur für Wohnmobile, Lkw
                                                         bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen), Lkw
Für Akkus ziehen wir entsprechend dem Alter für
                                                         bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse, Quads, Trikes und
jedes angefangene Jahr 10 Prozent vom Neupreis
                                                         Zugmaschinen – jeweils ohne Vermietrisiken – mit
am Schadenstag ab.
                                                         uns vereinbaren. Außerdem für Personenmietwagen,
Akkus sind wiederauﬂadbare Speicher für elektrische      Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw.
Energie und dienen zum Antrieb Ihres Elektrofahr-
                                                         Es gelten folgende Besonderheiten:
zeugs.
                                                         Allgefahrendeckung für den Akku
Für elektronische Navigationssysteme ziehen wir
                                                         Unser Versicherungsschutz für den Akku besteht
entsprechend dem Alter für jeden angefangenen
                                                         immer bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder
Monat 1 Prozent vom Neupreis am Schadenstag ab.
                                                         Totalschaden des Akkus (Allgefahrendeckung).
Das gilt auch für elektronische Navigationssysteme
mit enthaltenen Kombinationsgeräten und alle             Schäden am Akku durch Verschleiß, Abnutzung, Alte-
dazugehörigen Zusatzteile.                               rungsprozess, Konstruktions- oder Materialfehler des
                                                         Herstellers und Schäden durch chemische Reaktio-
Mit dem Baustein Camper Plus verzichten wir für
                                                         nen ersetzen wir nicht. Dazu zählt auch die Abnahme
Wohnmobile und Wohnwagenanhänger auf den
                                                         der Akkuleistung.
Abzug neu für alt.


                                                                                                                   15

[Seite 16]
     Weitere Leistungen bei Elektro Plus                      Versicherungsschutz besteht auch für Schäden an
     Wir leisten auch für Schäden an der Bordelektronik       unter Verschluss gehaltener und fest mit dem Fahr-
     durch Überspannungsschäden beim Laden des                zeug verbundener Unterhaltungselektronik. Dies sind
     Akkus.                                                   z. B. Radio, CD- und MP3-Player, sonstige Audiosys-
                                                              teme, Fernsehgeräte und Video-, Festplatten-, DVD-
     Wenn der Akku eines reinen Elektrofahrzeugs leer
                                                              oder BlueRay-Recorder bzw. -Player. Wir versichern
     ist, lassen wir das nicht fahrfähige Fahrzeug auf
                                                              immer den Wiederbeschaffungswert der Unterhal-
     unsere Kosten bis zur nächstgelegenen Ladestation
                                                              tungselektronik.
     abschleppen.
                                                              Wir bieten Versicherungsschutz in der Teil- und
     Wir versichern darüber hinaus eine private Ladesta-
                                                              Vollkasko für im Vorzelt aufbewahrte Gegenstände
     tion und das damit fest verbundene Ladekabel an
                                                              bis zu einem Gesamtneuwert von 1.000 Euro inkl.
     der Adresse unseres Versicherungsnehmers. Ein
                                                              MwSt.
     nicht fest mit der Ladestation verbundenes Lade-
     kabel ist nur versichert, wenn es bei Nichtgebrauch      Der Versicherungsschutz bezieht sich z. B. auf Cam-
     unter Verschluss gehalten wird.                          pingmöbel, Reiseküche inkl. Gasﬂasche, Kühlboxen,
                                                              Vorrats-/Multifunktionsschränke, Stromerzeuger,
     Wir versichern auch mobile Ladestationen bis 1.000
                                                              Lichtquelle, Grill inkl. Gasﬂasche. Wir versichern
     Euro. Voraussetzung ist, dass sie unter Verschluss
                                                              immer den Wiederbeschaffungswert der Gegen-
     aufbewahrt werden.
                                                              stände.
     Wir ersetzen Entsorgungskosten des Akkus bis 2.000
                                                              Voraussetzung ist, dass diese Gegenstände in einem
     Euro, wenn sie in Verbindung mit einer Beschädigung
                                                              Vorzelt aufbewahrt werden. Das Vorzelt muss allsei-
     des Akkus entstehen.
                                                              tig durch Reißverschlüsse o. Ä. verschlossen und mit
     Wird der Akku durch ein versichertes Schadenereig-       dem Wohnmobil/Wohnwagenanhänger fest verbun-
     nis beschädigt, übernehmen wir die tatsächlich           den sein.
     angefallenen Kosten für die Zustandsdiagnostik und
                                                              Folgende Gegenstände versichern wir im Wohn-
     Restwertermittlung. Wir übernehmen auch erforder-
                                                              mobil/Wohnwagenanhänger/Vorzelt nicht.
     liche Abschlepp- oder Transportkosten zur nächst-
                                                              • Lebens- und Genussmittel
     gelegenen Akku-Teststation. Wir zahlen insgesamt
                                                              • Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher sowie Urkun-
     bis 1.500 Euro. Voraussetzung ist, dass wir der Beauf-
                                                                 den und Dokumente aller Art, Sammlungen,
     tragung zugestimmt haben.
                                                                 Schmucksachen und Gegenstände aus Edelme-
     Wir zahlen die tatsächlich angefallenen Kosten einer        tall, Kunstgegenstände, Schusswaffen, Pelze und
     notwendigen Verbringung und/oder Lagerung des               echte Teppiche, Fotoausrüstung
     Fahrzeugs in einem Wassercontainer. Wir zahlen           • Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, z. B. Fahrräder,
     auch, wenn ein anderes dem Zweck nach vergleich-            Motorroller, Schlauchboote, Surfbretter sowie
     bares Gehäuse genutzt wurde. Voraussetzung ist,             Außenbordmotoren jeweils inkl. Zubehör
     dass dies für eine Löschung notwendig ist oder um        • Sportgeräte jeglicher Art, z. B. Tauchausrüstung,
     eine drohende Entzündung zu verhindern und ein              Sportspezialkleidung, z. B. Taucheranzug
     ersatzpﬂichtiger Kaskoschaden die Ursache ist. Wir       • Mobiltelefone bzw. Smartphones, mobile Naviga-
     zahlen auch für die notwendige Lagerung auf einem           tionsgeräte, Tablets, Laptops, Spielekonsolen
     Quarantänestellplatz. Wir zahlen insgesamt bis           • CDs, DVDs, BlueRays
     10.000 Euro.                                             • Gegenstände, die ausschließlich zur Ausführung
                                                                 einer gewerblichen Tätigkeit genutzt werden
     Wann leisten wir bei Elektro Plus nicht?
     Wir leisten nicht, soweit ein Dritter Ihnen gegenüber    Wir bieten Versicherungsschutz in der Teil- und
     verpﬂichtet ist, den Schaden zu ersetzen.                Vollkasko für ein fest verbundenes Vorzelt bis zu
                                                              einem Gesamtneuwert von 3.000 Euro inkl. MwSt.
     Mit dem Baustein Camper Plus bieten wir für zuge-
                                                              Der Versicherungsschutz bezieht sich auf ein mit
     lassene Wohnmobile und Wohnwagenanhänger
                                                              dem Wohnmobil/Wohnwagenanhänger fest verbun-
     besonderen Versicherungsschutz.
                                                              denes Vorzelt. Wir versichern immer den Wiederbe-
     Diesen Baustein können Sie nur für zugelassene
                                                              schaffungswert des Vorzeltes.
     Wohnmobile und Wohnwagenanhänger – jeweils
     ohne Vermietrisiken – mit uns vereinbaren. Fahr-         Bis zu den jeweils genannten Wertgrenzen von
     zeuge, die dauerhaft auf Campingplätzen abgestellt       10.000 Euro für unter Verschluss verwahrte Gegen-
     sind, versichern wir nicht.                              stände und Inventar, 1.000 Euro für Gegenstände
                                                              außerhalb des Fahrzeugs und 3.000 Euro für Vorzelte
     Wir bieten Versicherungsschutz in der Teil- und
                                                              verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädigung
     Vollkasko für im verschlossenen Wohnmobil/
                                                              wegen Unterversicherung.
     Wohnwagenanhänger aufbewahrte Gegenstände
     und Inventar bis zu einem Gesamtneuwert von              Vandalismusschäden und mutwillige Beschädigun-
     10.000 Euro inkl. MwSt.                                  gen Dritter sind nur versichert, wenn Sie für Ihr
     Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Gegen-          Wohnmobil/Wohnwagenanhänger eine Vollkasko
     stände, die üblicherweise in einem Wohnmobil/            mit uns vereinbaren.
     Wohnwagenanhänger verwahrt werden. Dazu gehö-
                                                              Wir bieten zusätzlich Versicherungsschutz in der
     ren bewegliches Inventar und Gegenstände des per-
                                                              Teilkasko für Schäden durch Leitungswasser.
     sönlichen Bedarfs. Dies sind z. B. Campingtisch und
                                                              Zusätzlich versichern wir Schäden durch Leitungs-
     -stühle, Grill, Herd/Kochfeld, Haushaltsgeräte, Haus-
                                                              wasser. Leitungswasser ist Wasser, das aus den Zu-
     haltszubehör, Kleidung. Wir versichern immer den
                                                              oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder
     Wiederbeschaffungswert der Gegenstände.
                                                              den sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen
                                                              Einrichtungen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
16

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Nicht versichert sind Schäden durch Rückstau, durch     Wer ist versichert?
Plansch- oder Reinigungswasser, fehlerhafte             Unsere Hilfeleistungen gelten für Sie und folgende
Anschlüsse, nicht ausreichende Absperrungen, Ent-       Personen:
leeren oder Entleerthalten wasserführender Anlagen      • Ihren Ehepartner bzw. Lebenspartner im Sinne
in nicht benutzten Fahrzeugen.                             des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG)
                                                        • Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
Wir bieten für Wohnmobile und Wohnwagenan-
                                                           lebenden nichtehelichen Lebenspartner
hänger mit Saisonkennzeichen Versicherungs-
                                                        • mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende
schutz in der Teilkasko.
                                                           minderjährige Kinder
Außerhalb des Saisonzeitraums versichern wir das
Fahrzeug und versicherbare Gegenstände. Voraus-         Unser Versicherungsschutz gilt nur für Personen, die
setzung ist, dass sich das Fahrzeug in einem ver-       ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Wir ver-
schlossenen Raum oder auf einem umfriedeten             sichern auch Personen, die ihren Hauptwohnsitz aus
Grundstück beﬁndet. Wird das Fahrzeug außerhalb         beruﬂichen Gründen vorübergehend ins Ausland ver-
der Saison auf einem Campingplatz abgestellt,           legt haben. Unser Versicherungsschutz besteht dann
besteht kein Versicherungsschutz.                       während einer Reise außerhalb Deutschlands und
                                                        außerhalb des Landes, in dem der vorübergehende
Abzug neu für alt in der Teil- und Vollkasko bei
                                                        Hauptwohnsitz besteht.
Wohnmobilen und Wohnwagenanhängern.
Wir verzichten auf den Abzug neu für alt. Für den       Welche Leistungen bieten wir?
Austausch alter gegen neue Teile oder bei teilweiser    Wir bieten nach Eintritt der folgenden Schadenser-
oder vollständiger Lackierung des Fahrzeugs ziehen      eignisse die dazu aufgeführten Beistandsleistungen.
wir keinen Betrag von den Reparaturkosten ab.           Außerdem ersetzen wir die versicherten Kosten.
Wir bieten für Wohnmobile in der Vollkasko Aus-         Leistungen bei Krankheit/Unfall
landsschadenschutz.                                     Auf Anfrage informieren wir über die Möglichkeit
Wir entschädigen einen Schaden am versicherten          ärztlicher Versorgung. Soweit möglich, benennen wir
Fahrzeug durch einen Unfall im Ausland mit einem-       einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. Wir
bei einem ausländischen Versicherer versicherten        stellen jedoch nicht den Kontakt zum Arzt selbst her.
Kfz. Voraussetzung ist, dass der Unfallgegner gan-      Ist eine stationäre Behandlung im Krankenhaus not-
zoder teilweise haftet. Wir entschädigen nur in dem     wendig, erbringen wir nachstehende Leistungen: Wir
Umfang, in dem der Unfallgegner nach dem Ver-           stellen über einen von uns beauftragten Arzt den
kehrsrecht des jeweiligen Unfalllandes haftet. Das      Kontakt zwischen dem Hausarzt und den behan-
Übersenden der Beweismittel zum Haftungsnach-           delnden Krankenhausärzten her. Während des Kran-
weis obliegt Ihnen. Die Entschädigung richtet sich      kenhausaufenthaltes sorgen wir für die Übermitt-
nach deutschem Recht. Wir ersetzen den Schaden          lung von Informationen zwischen den beteiligten
genauso, als hätten Sie gegen den ausländischen         Ärzten. Auf Wunsch sorgen wir für die Information
Unfallgegner Ansprüche aus der Kfz-Haftpﬂ icht. Die     der Angehörigen. Wir garantieren dem Krankenhaus,
Entschädigung richtet sich nach der Kfz-Haftpﬂ icht     soweit erforderlich, die Kosten bis zu 15.000 Euro zu
der ERGO Versicherung AG mit den vereinbarten Bau-      übernehmen. Im Namen und im Auftrag der ver-
steinen. Als Ausland gilt der vertraglich vereinbarte   sicherten Person rechnen wir mit dem Krankenver-
Geltungsbereich ohne Deutschland.                       sicherer bzw. sonstigen Dritten, die zur Kostentra-
                                                        gung der stationären Behandlung verpﬂichtet sind,
Wir bieten für Wohnmobile Versicherungsschutz
                                                        ab. Soweit von uns gezahlte Beträge nicht von einem
in der Kfz-Haftpﬂicht für Mietfahrzeuge im Aus-
                                                        Krankenversicherer oder Dritten übernommen wer-
land (Mallorca-Police).
                                                        den, muss die versicherte Person sie binnen drei
Wir versichern den Gebrauch eines von Ihnen gemie-
                                                        Monaten nach Rechnungsstellung an uns zurück-
teten Fahrzeugs auf einer Reise im Ausland. Das gilt
                                                        zahlen.
für gemietete Pkw, Krafträder/-roller und Leicht-
krafträder/-roller und Wohnmobile. Die Höchst-          Leistungen bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
grenze unserer Leistung je Schadensereignis ent-        Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln aufgrund von
spricht der Ihres deutschen Vertrags. Dessen weitere    Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen
Vereinbarungen gelten entsprechend. Wir leisten nur     stellen wir bei einer ﬁnanziellen Notlage den Kontakt
abzüglich einer für dieses Fahrzeug im Ausland          zur Bank her. Sofern erforderlich, sind wir bei der
bestehenden Kfz-Haftpﬂicht-Deckung.                     Übermittlung eines von der Bank zur Verfügung
                                                        gestellten Betrages behilﬂich. Ist eine Kontaktauf-
Die gesetzliche Haftpﬂicht des Halters des gemiete-
                                                        nahme zur Bank nicht am nächsten Werktag mög-
ten Fahrzeugs versichern wir nicht. Das gilt auch für
                                                        lich, stellen wir einen Betrag bis zu 2.000 Euro zur
Ansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder
                                                        Verfügung. Er muss innerhalb eines Monats nach
Abhandenkommens des Fahrzeugs. Als Ausland gilt
                                                        dem Ende der Reise in einer Summe zurückgezahlt
der vertraglich vereinbarte Geltungsbereich ohne
                                                        werden.
Deutschland.
                                                        Leistungen in sonstigen Notfällen
Wir bieten für Wohnmobile zusätzliche Hilfeleis-
                                                        Hat eine versicherte Person einen Unfall und muss
tungen in der Kfz-Haftpﬂicht.
                                                        deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden,
Wann bieten wir Hilfeleistungen?                        erstatten wir die Kosten bis zu 3.000 Euro. Wir helfen
Die Hilfeleistungen bieten wir, wenn für Ihr Wohn-      bei der Kontaktaufnahme zu einem Anwalt und
mobil bei uns eine Kfz-Haftpﬂicht besteht und Sie       einem Dolmetscher, wenn eine versicherte Person
den Baustein Camper Plus vereinbart haben. Wir hel-     verhaftet oder mit Haft bedroht wird. In diesem
fen versicherten Personen in Notfällen während          Zusammenhang anfallende Gerichts-, Anwalts- und
einer Auslandsreise.                                    Dolmetscherkosten strecken wir bis 3.000 Euro vor.

                                                                                                                 17

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           Zusätzlich strecken wir bis zu 13.000 Euro für eine          •   das Schadensereignis eine Folge von Alkoholge-
           Strafkaution vor. Die versicherte Person muss diese              nuss oder anderer berauschender Mittel war.
           Beträge unverzüglich nach Erstattung durch die
                                                                        Lebt der Fahrer am Schadenstag mit Ihnen in häus-
           Behörde oder das Gericht, spätestens jedoch inner-
                                                                        licher Gemeinschaft, fordern wir unsere Entschädi-
           halb von drei Monaten nach Auszahlung, zurückzah-
                                                                        gung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Scha-
           len. Wir helfen bei der Ersatzbeschaffung von Reise-
                                                                        dens nicht zurück.
           dokumenten nach einem Diebstahl, Raub oder sons-
           tigem Abhandenkommen. Wir übernehmen amt-                    Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind
           liche Gebühren für Ausweispapiere.                           wir berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe
                                                                        zurückzufordern.
           Bei welchen Ereignissen bieten wir keine Hilfeleis-
           tungen?                                                      Diese Regelungen gelten auch, wenn eine in der
                                                                        Kfz-Haftpﬂicht nach C.3 mitversicherte Person sowie
           Erdbeben, Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unru-
                                                                        der Mieter oder der Entleiher einen Schaden verur-
           hen, Maßnahmen der Staatsgewalt und Kern-
                                                                        sacht.
           energie
                                                                  E.8   Was können Sie bei Meinungsverschiedenheiten
           Wir helfen nicht bei Schäden durch:
                                                                        über die Schadenshöhe tun?
           • Erdbeben
           • Kriegsereignisse                                           Einigen wir uns nicht über die Höhe der Entschädi-
           • Aufruhr                                                    gung, den Wiederbeschaffungswert oder den
           • innere Unruhen                                             Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten, kann
           • Maßnahmen der Staatsgewalt                                 auf Ihren Wunsch vor Klageerhebung ein Sachver-
           • Kernenergie                                                ständigenausschuss entscheiden.
           Das gilt auch für Schäden, die nur mittelbar durch           Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen
           diese Ereignisse verursacht werden. Zumutbare Hil-           Kfz-Sachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb
           feleistungen erbringen wir in den ersten 14 Tagen            von zwei Wochen nach Aufforderung keinen Sach-
           nach Ausbruch der Ereignisse. Voraussetzung ist,             verständigen benennen, wird er von dem jeweils
           dass die versicherte Person von einem dieser Ereig-          anderen bestimmt.
           nisse überrascht wurde.
                                                                        Falls sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein
           Schäden bei Vorhersehbarkeit                                 weiterer Kfz-Sachverständiger als Obmann (Schieds-
           Für die versicherte Person vorhersehbare Schadens-           richter). Er soll vor Beginn des Verfahrens von dem
           ereignisse sind nicht versichert.                            Ausschuss gewählt werden. Einigt sich der Aus-
                                                                        schuss nicht über die Person des Obmanns, wird er
           Gehen Forderungen auf uns über?
                                                                        über das zuständige Amtsgericht benannt. Die Ent-
           Ansprüche der versicherten Person gegen Kranken-
                                                                        scheidung des Obmanns muss zwischen den von
           versicherer oder Dritte gehen auf uns über, soweit
                                                                        den beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen
           wir gezahlt haben.
                                                                        liegen.
     E.6   Wann müssen wir zahlen?
                                                                        Die Kosten sind anteilig von Ihnen und uns zu tragen.
           Sobald wir unsere Zahlungspﬂicht und die Höhe der            Die Aufteilung erfolgt in dem Verhältnis, wie das
           Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir sie             Sachverständigenverfahren        zugunsten       oder
           innerhalb von zwei Wochen.                                   -ungunsten endet.
           Ist das Fahrzeug entwendet worden, muss abgewar-             Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg
           tet werden, ob es wiedergefunden wird. Deshalb               zu beschreiten.
           zahlen wir die Entschädigung frühestens einen
                                                                  F     Kfz-Schutzbrief – umfangreiche Hilfeleistungen
           Monat nach Eingang Ihrer Schadensanzeige.
                                                                        rund um Ihr Fahrzeug
           Sie können einen angemessenen Vorschuss verlan-
                                                                  F.1   Wann und für welche Fahrzeuge können Sie den
           gen. Voraussetzung ist, dass unsere Zahlungspﬂicht
                                                                        Kfz-Schutzbrief vereinbaren?
           feststeht und sich die Höhe der Entschädigung nicht
           innerhalb eines Monats nach Schadensanzeige fest-            Den Kfz-Schutzbrief können Sie nur für in Deutsch-
           stellen lässt.                                               land zugelassene Wohnmobile bis 5,0 t zulässige
                                                                        Gesamtmasse oder Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamt-
     E.7   Fordern wir Leistungen vom Fahrer zurück, wenn
                                                                        masse (Lieferwagen) – jeweils ohne Vermietrisiken –
           Sie nicht selbst gefahren sind?
                                                                        mit uns vereinbaren.
           Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahr-
                                                                        Wir versichern das im Versicherungsschein bezeich-
           zeug, fordern wir bei schuldloser oder einfach fahr-
                                                                        nete Fahrzeug.
           lässiger Herbeiführung des Schadens unsere Leistun-
           gen nicht zurück.                                            Unser Versicherungsschutz gilt auch für Wohnwa-
                                                                        gen-, Gepäck- oder Bootsanhänger, die mit dem ver-
           Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens
                                                                        sicherten Kfz mitgeführt werden.
           sind wir berechtigt, unsere Leistung in der Höhe
           zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschul-    F.2   Wer ist versichert?
           dens entspricht. Das gilt nur, wenn
                                                                        Versicherungsschutz besteht für Sie als Versiche-
           •   das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile            rungsnehmer, den berechtigten Fahrer und die
               entwendet wurden oder                                    berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts
                                                                        anderes geregelt ist.


18

[Seite 19]
F.3   Welche Ereignisse versichern wir?                                 Gewerbliche Nutzung
                                                                        Wir bieten keinen Versicherungsschutz für Schäden,
      Unsere Kfz-Schutzbriefversicherung hilft bei Panne,
                                                                        wenn das Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt zur
      Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs. Sie
                                                                        gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder ge-
      hilft auch bei Erkrankung und Tod während der Reise
                                                                        werbsmäßigen Vermietung verwendet wurde.
      mit dem versicherten Fahrzeug.
                                                                        Außerbetriebsetzung und ausgeschlossene Kenn-
      Eine Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder
                                                                        zeichenarten
      Bremsschaden.
                                                                        Für folgende Fälle bieten wir keinen Versicherungs-
      Ein Unfall im Sinne des Kfz-Schutzbriefs ist ein                  schutz:
      unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer
                                                                        •   Schäden mit außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen
      Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
                                                                        •   Schäden mit Fahrzeugen, die ein Kurzzeitkenn-
      Eine Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen                         zeichen führen
      Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufenden               •   Schäden mit Fahrzeugen, die ein Ausfuhrkennzei-
      sechs Wochen. Ständiger Wohnsitz ist Ihr Haupt-                       chen führen
      wohnsitz in Deutschland, an dem Sie behördlich                    •   Schäden mit Fahrzeugen, die ein Saisonkennzei-
      gemeldet sind.                                                        chen führen, wenn diese außerhalb der Saison
                                                                            eintreten
                                                                  F.5   Welche Leistungen bieten wir im Schadensfall?
F.4   Wann haben Sie keinen oder nur eingeschränkten
      Versicherungsschutz?                                              Wir bieten nach Eintritt eines versicherten Schadens-
                                                                        ereignisses die nachstehend aufgeführten Leistun-
      Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
                                                                        gen als Service oder übernehmen die von Ihnen auf-
      Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich her-
                                                                        gewendeten Kosten im Rahmen dieser Bedingun-
      beiführen, versichern wir nicht.
                                                                        gen.
      Bei grob fahrlässig verursachten Schäden verzichten
                                                                        Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem
      wir darauf, unsere Leistung zu kürzen. Das gilt nicht,
                                                                        Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen,
      wenn
                                                                        bieten wir folgende Leistungen:
      •   das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile                 Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereit-
          entwendet werden,                                             schaft an der Schadensstelle durch ein Pannenhilfs-
      •   das Schadensereignis eine Folge von Alkoholge-                fahrzeug. Außerdem übernehmen wir die hierdurch
          nuss oder anderer berauschender Mittel ist.                   entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese
                                                                        Leistung, einschließlich der vom Pannenhilfsfahr-
      Die Kürzung erfolgt in einem der Schwere Ihres Ver-
                                                                        zeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile, ist
      schuldens entsprechenden Verhältnis.
                                                                        150 Euro.
      Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
                                                                        Kann das Fahrzeug an der Schadensstelle nicht wie-
      Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus
                                                                        der fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das
      dem Gebrauch des Fahrzeugs bei Motorsportveran-
                                                                        Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck
      staltungen oder Motorsportaktivitäten, bei denen es
                                                                        und nicht gewerblich beförderter Ladung. Außerdem
      auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
                                                                        übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten.
      ankommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben,
                                                                        Der Höchstbetrag für diese Leistung ist 250 Euro.
      Trainings, Tests und Demonstrationen.
                                                                        Sind durch ein Pannenhilfsfahrzeug Kosten entstan-
      Wir versichern keine Fahrten auf Motorport-Renn-                  den, rechnen wir sie hierauf an.
      strecken (z. B. Nürburgring, Hockenheimring, Salzbur-
                                                                        Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sor-
      gring). Das gilt auch, wenn es z. B. bei Fahrertrainings,
                                                                        gen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich
      Gleichmäßigkeits- oder Touristenfahrten auf diesen
                                                                        Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung.
      Strecken nicht auf die Erzielung einer Höchstge-
                                                                        Außerdem übernehmen wir die hierdurch entste-
      schwindigkeit ankommt. Wir bieten Versicherungs-
                                                                        henden Kosten.
      schutz für organisierte und anerkannte Fahrsicher-
      heitstrainings, die nach den Richtlinien des Deut-                Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des versicherten
      schen Verkehrssicherheitsrats (DVR) abgehalten wer-               Fahrzeugs an einem Ort, der mindestens 50 km
      den.                                                              Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in
                                                                        Deutschland entfernt ist, bieten wir zusätzlich die
      Erdbeben, Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unru-
                                                                        nachfolgenden Leistungen. Voraussetzung ist,
      hen, Maßnahmen der Staatsgewalt
                                                                        dass das Fahrzeug weder am Schadenstag noch
      Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, Auf-
                                                                        am darauffolgenden Tag wieder fahrbereit
      ruhr, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staats-
                                                                        gemacht werden kann oder es gestohlen worden
      gewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht wer-
                                                                        ist.
      den, versichern wir nicht.
                                                                        Folgende Fahrtkosten erstatten wir:
      Kernenergie
      Schäden durch Kernenergie versichern wir nicht.                   a) eine Rückfahrt vom Schadensort zu Ihrem stän-
                                                                           digen Wohnsitz in Deutschland oder
      Fehlende Fahrerlaubnis
      Wir bieten keinen Versicherungsschutz für Schäden,                b) eine Weiterfahrt vom Schadensort zum Zielort,
      wenn Sie oder der berechtigte Fahrer bei Eintritt des                jedoch höchstens innerhalb des Geltungsberei-
      Schadens nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis                     ches gemäß L.1, und
      hatten oder zum Führen des Fahrzeugs nicht berech-
      tigt waren.

                                                                                                                                19

[Seite 20]
     c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen         betreut werden, sorgen wir dafür, dass sie von einer
        Wohnsitz in Deutschland,                              Begleitperson abgeholt und zu Ihrem ständigen
                                                              Wohnsitz gebracht werden. Wir übernehmen auch
     d) eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen
                                                              die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten
        Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadensort,
                                                              dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich
        wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht wor-
                                                              Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene
        den ist.
                                                              Taxifahrten bis zu 50 Euro.
     Wir erstatten die Kosten bei einer einfachen Entfer-
                                                              Wenn das Fahrzeug wegen einer länger als drei Tage
     nung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der
                                                              andauernden Erkrankung oder wegen Tod des Fah-
     Bahnkosten 2. Klasse. Bei größerer Entfernung
                                                              rers weder von diesem noch von einem Insassen
     erstatten wir die Kosten bis zur Höhe der Bahnkosten
                                                              zurückgefahren werden kann, sorgen wir für den
     1. Klasse oder der Liegewagenkosten. Wir erstatten
                                                              Rücktransport zu Ihrem ständigen Wohnsitz. Wir
     jeweils einschließlich Zuschlägen. Wir übernehmen
                                                              übernehmen auch die Kosten.
     nachgewiesene Kosten für Taxifahrten oder Kosten
     für Mietwagenzustellung bis zu 50 Euro.                  Veranlassen Sie selbst, dass Ihnen das Fahrzeug
                                                              gebracht wird, erhalten Sie einen Kostenersatz. Er
     Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung
                                                              beträgt bis zu 0,40 Euro je Kilometer zwischen Ihrem
     einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen
                                                              Wohnort und dem Schadensort. Außerdem erstat-
     die Kosten für höchstens drei Übernachtungen.
                                                              ten wir in jedem Fall die durch den Fahrerausfall ver-
     Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt in          ursachten Übernachtungskosten, die bis zum Abho-
     Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Übernach-           len der berechtigten Insassen entstehen. Wir erstat-
     tung.                                                    ten jedoch höchstens drei Übernachtungen bis zu je
                                                              75 Euro pro Person.
     Sobald Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Ver-
     fügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere          Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise
     Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten           Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland
     bis höchstens 75 Euro je Übernachtung und Person.        (Geltungsbereich nach L.1 ohne Deutschland), der
                                                              mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen
     Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzu-
                                                              Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, bieten wir
     mieten. Wir übernehmen anstelle der Leistung Wei-
                                                              zusätzlich folgende Leistungen:
     ter- oder Rückfahrt oder Übernachtung die Kosten
     des Mietwagens, bis Ihnen das Fahrzeug wieder            Bei Panne und Unfall
     fahrbereit zur Verfügung steht. Unsere Kostenüber-
                                                              Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahr-
     nahme erfolgt jedoch höchstens für sieben Tage und
                                                              bereitschaft des versicherten Fahrzeugs an einem
     höchstens 50 Euro je Tag.
                                                              ausländischen Schadensort oder in dessen Nähe
     Wenn das Fahrzeug nach einer Panne oder einem            nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie
     Unfall untergestellt werden muss, helfen wir. Das gilt   diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten.
     bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder      Außerdem übernehmen wir alle entstehenden Ver-
     bis zur Durchführung des Transports in eine Werk-        sandkosten.
     statt. Wir übernehmen auch die Kosten der Unter-
                                                              Wir sorgen für den Transport des versicherten Fahr-
     stellung für höchstens zwei Wochen.
                                                              zeugs zu einer Werkstatt. Wir übernehmen auch die
     Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer       Kosten. Maximal zahlen wir bis zur Höhe der Kosten
     Reise                                                    eines Rücktransports an Ihren ständigen Wohnsitz.
     Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person unvor-
                                                              Wir zahlen höchstens 2.500 Euro, wenn das Fahr-
     hersehbar oder stirbt der Fahrer auf einer Reise mit
                                                              zeug an einem ausländischen Schadensort oder in
     dem versicherten Fahrzeug an einem Ort, der min-
                                                              dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen
     destens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn-
                                                              fahrbereit gemacht werden kann. Zusätzlich ist Vor-
     sitz in Deutschland entfernt ist, bieten wir die nach-
                                                              aussetzung, dass die voraussichtlichen Reparatur-
     folgend genannten Leistungen.
                                                              kosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein
     Als vorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese        gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
     bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor
                                                              Muss das versicherte Fahrzeug nach einem Unfall
     Beginn der Reise erstmals oder zum wiederholten
                                                              mit Totalschaden im Ausland verzollt werden, helfen
     Male aufgetreten ist.
                                                              wir bei der Verzollung. Außerdem übernehmen wir
     Müssen Sie oder eine mitversicherte Person wegen         die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren (mit
     Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurück-           Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern)
     transportiert werden, sorgen wir für den Rücktrans-      sowie die Unterstellkosten bis höchstens zwei
     port und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt        Wochen.
     des Rücktransports müssen medizinisch notwendig
                                                              Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Ver-
     und ärztlich angeordnet sein. Die Kosten für die
                                                              zollung zu vermeiden, übernehmen wir die Ver-
     Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder
                                                              schrottungskosten.
     Sanitäter übernehmen wir, wenn sie behördlich vor-
     geschrieben ist. Wir übernehmen auch die durch die       Bei Fahrzeugdiebstahl
     Erkrankung bedingten Übernachtungskosten bis             Wird das gestohlene Fahrzeug nach Diebstahl im
     zum Rücktransport. Wir zahlen höchstens für drei         Ausland wieder aufgefunden und muss es bis zum
     Übernachtungen bis zu je 75 Euro pro Person.             Rücktransport oder der Verzollung bzw. Verschrot-
                                                              tung untergestellt werden, übernehmen wir die hier-
     Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren wegen
                                                              durch entstehenden Kosten. Wir zahlen jedoch
     Erkrankung oder Tod des Fahrers weder von Ihnen
                                                              höchstens für zwei Wochen.
     noch von einem anderen berechtigten Insassen
20

[Seite 21]
      Muss das Fahrzeug nach Diebstahl im Ausland ver-                ab dem laufenden Versicherungsjahr Vertragsbe-
      zollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Außer-             standteil.
      dem übernehmen wir die hierbei anfallenden Ver-
                                                                      Erhöht sich hierdurch der Beitrag um mehr als 10
      fahrensgebühren (mit Ausnahme des Zollbetrags
                                                                      Prozent, können Sie den Vertrag kündigen. Die Kün-
      und sonstiger Steuern).
                                                                      digung muss innerhalb eines Monats nach Zugang
      Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Ver-               unserer Mitteilung erfolgen. Diese Kündigung wird
      zollung zu vermeiden, übernehmen wir die Ver-                   dann sofort wirksam. Das gilt auch, wenn wir den
      schrottungskosten.                                              Versicherungsschutz für den nicht angezeigten
                                                                      Umstand ausschließen. Ihre Kündigung muss in
      Bei Tod des Versicherungsnehmers auf Reisen
                                                                      Textform (z. B. Brief, E-Mail) erfolgen. Auf Ihr Kündi-
      Sterben Sie auf einer Reise mit dem versicherten
                                                                      gungsrecht weisen wir in unserer Mitteilung hin.
      Fahrzeug im Ausland, sorgen wir nach Abstimmung
      mit Ihren Angehörigen für die Bestattung im Aus-          G.2   Welche Obliegenheiten haben Sie nach Abschluss
      land oder für die Überführung nach Deutschland.                 des Vertrags und welche Folgen gibt es?
      Außerdem übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000
                                                                      Änderungen der Berufsgruppe und von Tarifmerk-
      Euro.
                                                                      malen
      Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten
                                                                      Anzeigepﬂichten
      Person.
                                                                      Ändern sich Ihre Berufsgruppe oder die weiteren
      Anrechnung ersparter Aufwendungen und Ver-                      Tarifmerkmale, die sich auf den Beitrag auswirken,
      pﬂichtung Dritter                                               müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Näheres
      Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten                    dazu ﬁnden Sie unter J.5 und J.7.
      gespart, die Sie ohne das Schadensereignis hätten
                                                                      Die Tarifmerkmale können Sie im Versicherungs-
      aufwenden müssen, können wir sie von unserer Zah-
                                                                      schein unter folgender Rubrik nachlesen: „Die Bei-
      lung abziehen.
                                                                      tragsberechnung für Ihre Kfz-Versicherung beruht
      Soweit im Schadensfall ein Dritter Ihnen gegenüber              auf folgenden Angaben, die wir von Ihnen erhalten
      aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in            haben.“
      einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur
                                                                      Wir sind berechtigt zu prüfen, ob die berücksichtigten
      Hilfe verpﬂichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren
                                                                      Merkmale zutreffen. Sie müssen uns entsprechende
      Leistungsverpﬂichtungen vor.
                                                                      Bestätigungen oder Nachweise vorlegen, wenn wir
      Wenden Sie sich nach einem Schadensereignis aller-              Sie hierzu auffordern.
      dings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber
                                                                      Folgen bei Änderung
      abweichend von Absatz 2 zur Leistung verpﬂichtet.
                                                                      Ändern sich während der Laufzeit des Vertrags die
F.6   Gehen Forderungen auf uns über?                                 Zuordnung zu einer Berufsgruppe oder Tarifmerk-
                                                                      male, berechnen wir den Beitrag neu. Das kann zu
      Ansprüche der versicherten Person gegen Kranken-
                                                                      einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhö-
      versicherer oder Dritte gehen auf uns über, soweit
                                                                      hung führen.
      wir geleistet haben.
                                                                      Hinweis: Ein außerordentliches Kündigungsrecht
G     Obliegenheiten
                                                                      haben Sie nicht.
G.1   Welche Obliegenheiten haben Sie bis zur Antrag-
                                                                      Wenn Sie Änderungen nicht oder unzutreffend
      stellung und welche Folgen haben Obliegenheits-
                                                                      anzeigen, erheben wir ab Beginn des laufenden Ver-
      verletzungen?
                                                                      sicherungsjahres den Beitrag, der den tatsächlichen
      Obliegenheiten                                                  Merkmalen entspricht.
      Es gibt Gefahrumstände, die für unseren Entschluss,
                                                                      Haben Sie vorsätzlich gehandelt und haben wir des-
      einen Vertrag mit Ihnen abzuschließen, erheblich
                                                                      halb einen zu niedrigen Beitrag berechnet, müssen
      sind. Bis zu Ihrer Antragstellung müssen Sie die Fra-
                                                                      Sie zusätzlich eine Vertragsstrafe zahlen. Diese Ver-
      gen zu Ihnen bekannten Gefahrumständen richtig
                                                                      tragsstrafe entspricht dem neu berechneten Jahres-
      und vollständig beantworten.
                                                                      beitrag.
      Das gilt auch, wenn wir Ihnen vor Annahme des Ver-
                                                                      Wir können Sie auffordern, Tarifmerkmale nachzu-
      trags hierzu noch weitere Fragen in Textform stellen.
                                                                      weisen. Den Nachweis müssen Sie innerhalb von
      Folgen von Obliegenheitsverletzungen                            zwei Wochen erbringen. Informieren Sie uns schuld-
      Wenn Sie die Anzeigepﬂichten verletzen, können wir              haft nicht, berechnen wir ab Beginn des laufenden
      den Vertrag mit Frist von einem Monat kündigen. Bei             Versicherungsjahres den Beitrag mit den für Sie
      Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können wir sogar             ungünstigsten Annahmen.
      vom Vertrag zurücktreten. Sie haben dann von
                                                                      Erbringen Sie einen geforderten Nachweis erst nach
      Anfang an keinen Versicherungsschutz.
                                                                      Ablauf der Frist, gilt der entsprechende Beitrag erst
      Falls wir den Vertrag auch bei Kenntnis der Umstände            ab dem folgenden Versicherungsjahr.
      geschlossen hätten, können wir – außer bei Vor-
                                                                      Gefahrerhöhung
      satz – nicht kündigen oder zurücktreten. Das gilt
      auch, wenn wir den Vertrag nur zu anderen Bedin-                Obliegenheiten
      gungen/Beiträgen geschlossen hätten.                            Ohne unsere Einwilligung dürfen Sie keine Gefahrer-
                                                                      höhung vornehmen oder deren Vornahme gestat-
      Wir können verlangen, dass die anderen Bedingungen/
                                                                      ten. Eine Gefahrerhöhung ist z. B. der nicht mit uns
      Beiträge rückwirkend Vertragsbestandteil werden.
                                                                      vereinbarte Transport von Gefahrgut.
      Wenn Sie die Pﬂichtverletzung nicht zu vertreten
      haben, werden die anderen Bedingungen/Beiträge                                                                            21

[Seite 22]
           Das Versicherungsvertragsgesetz verpﬂichtet Sie,              Hinweis: Behördlich genehmigte Fahrtveranstaltun-
           uns eine Gefahrerhöhung unverzüglich anzuzeigen,              gen versichern wir nicht. Auch in der Kasko und im
           wenn Sie diese erkennen oder von ihr Kenntnis erlan-          Kfz-Schutzbrief sind Fahrten nicht versichert, wenn
           gen.                                                          es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
                                                                         ankommt.
           Folgen bei Gefahrerhöhung
           Gefahrerhöhungen können uns gemäß Versiche-                   Folgen von Obliegenheitsverletzungen
           rungsvertragsgesetz zur Kündigung, Beitragserhö-
                                                                         Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
           hung oder zum Ausschluss der höheren Gefahr
                                                                         Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer Obliegenheiten,
           berechtigen.
                                                                         haben Sie keinen Versicherungsschutz.
     G.3   Was gilt bei Änderung der Verwendung des Fahr-
                                                                         Verletzen Sie Ihre Obliegenheiten grob fahrlässig,
           zeugs?
                                                                         kürzen wir unsere Leistung. Die Kürzung erfolgt in
           Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs             einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechen-
           gemäß den Bestimmungen unter „Versicherte Risi-               den Verhältnis. Weisen Sie nach, dass Sie die Oblie-
           ken“ (A), müssen Sie uns das anzeigen.                        genheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt
                                                                         der Versicherungsschutz bestehen.
           Wir können den Beitrag ab der Änderung anpassen
           oder den Vertrag fristlos kündigen. Beruht die Ver-           Wir müssen jedoch leisten, wenn die Obliegenheits-
           änderung auf leichter Fahrlässigkeit, wird die Kündi-         verletzung weder für den Eintritt des Versicherungs-
           gung erst nach Ablauf von einem Monat nach                    falls noch für den Umfang unserer Leistungspﬂicht
           Zugang bei Ihnen wirksam.                                     ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegen-
                                                                         heit arglistig verletzen.
           Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 Prozent,
           können Sie den Vertrag fristlos kündigen. Ihre Kün-           Beschränkung der Leistungsfreiheit in der
           digung muss innerhalb eines Monats nach Zugang                Kfz-Haftpﬂicht
           unserer Mitteilung erfolgen.                                  In der Kfz-Haftpﬂicht ist die Leistungsfreiheit bzw.
                                                                         -kürzung Ihnen und den mitversicherten Personen
     G.4   Welche Obliegenheiten bestehen bei Gebrauch des
                                                                         gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000
           Fahrzeugs und welche Folgen haben Obliegen-
                                                                         Euro beschränkt.
           heitsverletzungen?
                                                                         Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch
           Obliegenheiten bei allen Versicherungsarten
                                                                         eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, und in
           Berechtigte Personen                                          der Kfz-Umweltschadenhaftpﬂicht sind wir vollstän-
           Nur berechtigte Personen dürfen das Fahrzeug                  dig leistungsfrei.
           gebrauchen.
                                                                         Kündigungsrecht
           Berechtigte Person ist, wer das Fahrzeug mit Wissen           Verletzen Sie eine Ihrer Obliegenheiten bei Gebrauch
           und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht.              des Fahrzeugs, können wir fristlos kündigen. Die Kün-
                                                                         digung muss innerhalb eines Monats, nachdem wir
           Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs
                                                                         von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erfolgen.
           dürfen es nicht wissentlich ermöglichen, dass eine
           unberechtigte Person das Fahrzeug gebraucht.                  Wir können nicht kündigen, wenn Sie nachweisen,
                                                                         dass die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob
           Fahren mit Fahrerlaubnis
                                                                         fahrlässig verletzt wurde.
           Der Fahrer darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen
           oder Plätzen nur mit der vorgeschriebenen Fahrer-       G.5   Welche Obliegenheiten haben Sie im Schadensfall
           laubnis benutzen. Sie, der Halter oder der Eigen-             und welche Folgen haben Obliegenheitsverletzun-
           tümer dürfen niemanden fahren lassen, der nicht               gen?
           die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
                                                                         Obliegenheiten bei allen Versicherungsarten
           Vereinbarter Verwendungszweck
                                                                         Anzeigepﬂicht
           Sie dürfen das Fahrzeug nur zu dem vereinbarten
                                                                         Sie müssen uns jedes Schadensereignis, das zu einer
           Zweck verwenden.
                                                                         Leistung durch uns führen kann, unverzüglich anzei-
           Zusätzliche Obliegenheiten in der Kfz-Haftpﬂicht              gen.
           und Kfz-Umweltschadenhaftpﬂicht
                                                                         Bei einer Entwendung des Fahrzeugs, seiner Teile
           Alkohol und andere berauschende Mittel                        oder eines Autoschlüssels muss die Anzeige in Text-
           Es darf niemand fahren, der durch alkoholische                form (z. B. Brief, E-Mail) erfolgen.
           Getränke oder andere berauschende Mittel fahrun-
                                                                         Wird im Zusammenhang mit dem Schadensereignis
           tüchtig ist. Sie oder eine mitversicherte Person dür-
                                                                         amtlich ermittelt, müssen Sie uns das und den Fort-
           fen es auch nicht zulassen.
                                                                         gang des Verfahrens unverzüglich anzeigen. Das
           Hinweis: Auch in der Kasko und im Kfz-Schutzbrief             kann z. B. ein Strafbefehl oder Bußgeldbescheid sein.
           besteht für solche Fahrten kein oder eingeschränkter          Das gilt auch, wenn Sie uns das Schadensereignis
           Versicherungsschutz.                                          bereits gemeldet haben.
           Nicht genehmigte Rennen                                       Bitte nehmen Sie direkt nach dem Schadensfall tele-
           Bei behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltun-           fonisch oder elektronisch Kontakt mit uns auf. Unse-
           gen dürfen Sie das Fahrzeug nicht verwenden, wenn             ren Schadenservice erreichen Sie rund um die Uhr
           es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit              unter 0800 3746-310 oder über www.ergo.de.
           ankommt. Das gilt auch für dazugehörige Übungs-
           fahrten.

22

[Seite 23]
Aufklärungspﬂicht                                        Widerspruchs- oder gerichtliche Verfahren
Sie müssen alles tun, was der Aufklärung des Scha-       Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen
densereignisses dienen kann. Insbesondere dürfen         Verfahren müssen Sie uns die Führung des Verfah-
Sie den Unfallort nicht verlassen, ohne die erforder-    rens überlassen. Im Falle des gerichtlichen Verfah-
lichen Feststellungen zu ermöglichen. Unsere Fragen      rens beauftragen wir einen Rechtsanwalt. Sie müs-
zum Schadensereignis müssen Sie wahrheitsgemäß           sen dem Rechtsanwalt eine Vollmacht sowie alle
und vollständig beantworten.                             erforderlichen Auskünfte erteilen und die angefor-
                                                         derten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Sie müssen unsere erforderlichen Weisungen befol-
gen.                                                     Drohender Fristablauf
                                                         Sie müssen gegen einen Mahnbescheid oder einen
Schadenminderungspﬂicht
                                                         Verwaltungsakt fristgemäß Widerspruch oder die
Sie müssen den Schaden nach Möglichkeit abwen-
                                                         sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen.
den und mindern.
                                                         Zusätzliche Obliegenheiten in der Kasko
Unsere Weisungen müssen Sie, soweit sie zumutbar
sind, befolgen.                                          Einholen unserer Weisungen
                                                         Vor Beginn der Verwertung oder Reparatur des Fahr-
Zusätzliche Obliegenheiten in der Kfz-Haftpﬂicht
                                                         zeugs müssen Sie unsere Weisungen einholen, wenn
Außergerichtlich geltend gemachte Ansprüche              die Umstände das zulassen. Sie müssen die Weisun-
Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht,              gen befolgen, soweit Ihnen das zumutbar ist.
müssen Sie uns das innerhalb einer Woche nach
                                                         Anzeige bei der Polizei
Anspruchserhebung anzeigen.
                                                         Bei einem Schaden durch Entwendung, Brand oder
Gerichtlich geltend gemachte Ansprüche                   Zusammenstoß mit Tieren müssen Sie das Schadens-
Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend          ereignis unverzüglich bei der Polizei anzeigen.
gemacht (z. B. Klage, Mahnbescheid), müssen Sie
                                                         Zusätzliche Obliegenheiten in der Kfz-Schutzbrief-
uns das unverzüglich anzeigen. Das gilt auch, wenn
                                                         versicherung
Ihnen der Streit verkündet wird.
                                                         Einholen unserer Weisungen
Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits über-
                                                         Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen
lassen. Falls erforderlich, beauftragen wir in Ihrem
                                                         müssen Sie unsere Weisungen einholen, wenn die
Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen diesem
                                                         Umstände das zulassen. Die Weisungen müssen Sie
Rechtsanwalt eine Vollmacht sowie alle erforder-
                                                         befolgen, soweit Ihnen das zumutbar ist.
lichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterla-
gen zur Verfügung stellen.                               Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepﬂicht
                                                         Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über
Drohender Fristablauf
                                                         die Ursache und Höhe des Schadens und über den
Wenn gegen Sie ein Mahnbescheid oder ein Bescheid
                                                         Umfang unserer Leistungspﬂicht erlauben. Original-
einer Behörde erlassen wurde, müssen Sie den erfor-
                                                         belege zum Nachweis der Schadenshöhe müssen Sie
derlichen Rechtsbehelf fristgerecht einlegen. Das gilt
                                                         vorlegen. Die behandelnden Ärzte müssen Sie im
nur, wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Frist-
                                                         Rahmen von § 213 Versicherungsvertragsgesetz von
ablauf keine Weisung von uns vorliegt.
                                                         der Schweigepﬂicht entbinden.
Anzeige von Kleinschäden
                                                         Folgen von Obliegenheitsverletzungen
Einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr
als 500 Euro beträgt, können Sie selbst ersetzen.        Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
Wenn das nicht gelingt, müssen Sie uns über den          Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer Obliegenheiten
Schadensfall unverzüglich informieren.                   im Schadensfall, haben Sie keinen Versicherungs-
                                                         schutz. Verletzen Sie Ihre Obliegenheiten grob fahr-
Zusätzliche Obliegenheiten in der Kfz-Umwelt-
                                                         lässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen.
schadenhaftpﬂicht
                                                         Wir kürzen in einem der Schwere Ihres Verschuldens
Anzeigepﬂichten                                          entsprechenden Verhältnis. Weisen Sie nach, dass
Sie müssen uns jeweils unverzüglich und umfassend        Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt
informieren,                                             haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Für
                                                         die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit bei
•   über die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende
                                                         Verletzung einer Auskunfts- oder Aufklärungspﬂicht
    Information an die zuständige Behörde.
                                                         im Schadensfall gilt folgende weitere Voraussetzung:
•   wenn Behörden Ihnen gegenüber wegen der Ver-
                                                         Wir haben Sie durch gesonderte Mitteilung in Text-
    meidung oder Sanierung eines Umweltschadens
                                                         form auf diese Rechtsfolge hingewiesen.
    tätig werden.
•   wenn ein Dritter Ansprüche auf Ersatz der ihm        Wir müssen jedoch leisten, soweit Sie nachweisen,
    entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung,            dass die Obliegenheitsverletzung weder für die Fest-
    Begrenzung oder Sanierung eines Umweltscha-          stellung des Versicherungsfalls noch für die Feststel-
    dens erhebt.                                         lung oder den Umfang unserer Leistungspﬂicht
•   wenn ein Anspruch gegen Sie gerichtlich (z. B.       ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegen-
    Klage, Mahnbescheid) geltend gemacht wird.           heit arglistig verletzen.
•   wenn Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
                                                         Besonderheiten in der Kfz-Haftpﬂicht
Abgestimmtes Verhalten                                   Unsere Leistungsfreiheit bzw. -kürzung ist Ihnen und
Maßnahmen und Pﬂichten im Zusammenhang mit               den mitversicherten Personen gegenüber jeweils auf
Umweltschäden sind unverzüglich mit uns abzu-            höchstens 2.500 Euro beschränkt.
stimmen.

                                                                                                                   23

[Seite 24]
           Verletzen Sie die Aufklärungs- oder Schadenminde-               Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpﬂicht:
           rungspﬂicht vorsätzlich und in besonders schwer-                Mitversicherten Personen gegenüber sind wir nur
           wiegender Weise, erweitert sich die Leistungsfreiheit           leistungsfrei, wenn die Umstände, auf denen die
           auf höchstens je 5.000 Euro. Das gilt z. B. bei uner-           Leistungsfreiheit beruht, beim Mitversicherten vor-
           laubtem Entfernen vom Unfallort, unterlassener Hil-             liegen. Wir sind auch leistungsfrei, wenn die
           feleistung und bewusst wahrheitswidrigen Angaben                Umstände der mitversicherten Person bekannt oder
           uns gegenüber.                                                  infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
                                                                           Der Rückgriff gegen den Versicherungsnehmer bleibt
           Verletzen Sie Ihre Obliegenheiten in der Absicht, sich
                                                                           auch in diesen Ausnahmefällen bestehen.
           oder einem anderen dadurch einen rechtswidrigen
           Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir von unse-       H     Kündigung nach einem Schadensereignis
           rer Leistungspﬂicht wegen des erlangten Vermö-
                                                                           Ist ein Schadensereignis eingetreten, können Sie
           gensvorteils vollständig frei.
                                                                           oder wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss
           Besonderheiten in der Kfz-Haftpﬂicht und in der                 in Textform (z. B. Brief, E-Mail) erfolgen. Sie muss spä-
           Kfz-Umweltschadenhaftpﬂicht bei Rechtsstreitig-                 testens einen Monat nach Auszahlung oder Ableh-
           keiten                                                          nung der Entschädigung zugegangen sein.
           Wenn es zu einer rechtskräftigen Entscheidung
                                                                           Besonderheiten in der Kfz-Haftpﬂicht oder
           kommt, die über den Umfang der nach Sach- und
                                                                           Kfz-Umweltschadenhaftpﬂicht
           Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich
                                                                           Bei gerichtlicher Zustellung einer Klage über einen
           hinausgeht, gilt Folgendes: Wir sind von der Leis-
                                                                           unter den Versicherungsschutz fallenden Haft-
           tungspﬂicht einer von uns zu zahlenden höheren
                                                                           pﬂichtanspruch können Sie auch kündigen. Gleiches
           Entschädigung vollständig frei. Das gilt, wenn Sie
                                                                           gilt, wenn wir Ihren Anspruch auf Freistellung zu
           Obliegenheiten vorsätzlich verletzen. Das sind Ihre
                                                                           Unrecht abgelehnt haben. In diesen Fällen muss
           Anzeigepﬂichten, Abstimmungspﬂicht, Obliegenhei-
                                                                           Ihnen bzw. uns die Kündigung in Textform (z. B. Brief,
           ten, uns die Führung eines Rechtsstreits bzw. eines
                                                                           E-Mail) spätestens einen Monat nach der Zustellung
           Widerspruchs- oder gerichtlichen Verfahrens zu
                                                                           der Klage oder unserer Ablehnung zugegangen sein.
           überlassen, oder Ihre Obliegenheit, fristgerecht den
           erforderlichen Rechtsbehelf einzulegen.                         Ihre Kündigung kann jeweils mit sofortiger Wirkung
                                                                           oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum
           Bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Obliegenhei-
                                                                           Ablauf des Vertrags, erfolgen.
           ten sind wir berechtigt, unsere Leistung wegen der
           höheren Entschädigung in einem der Schwere Ihres                Wir können nur mit Frist von einem Monat kündigen.
           Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
                                                                     I     Zahlungsintervalle, Folgebeiträge und SEPA-
     G.6   Welche Obliegenheiten und Rechte haben mitver-                  Lastschrift
           sicherte Personen und welche Folgen haben Oblie-
                                                                     I.1   Welche Zahlungsintervalle gibt es?
           genheitsverletzungen?
                                                                           Sie können jährliche, halbjährliche, vierteljährliche
           Obliegenheiten und Rechte
                                                                           oder monatliche Zahlungsintervalle beantragen.
           Für mitversicherte sowie sonstige Personen, die
                                                                           Wenn Sie monatlich zahlen möchten, kann das nur
           Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen, ﬁnden
                                                                           per SEPA-Lastschrift erfolgen.
           alle Regelungen dieses Vertrags entsprechende
           Anwendung.                                                      Das vereinbarte Zahlungsintervall steht in Ihrem Ver-
                                                                           sicherungsschein. Die Beiträge für das jeweilige Zah-
           Mitversicherte Personen müssen die für den Versi-
                                                                           lungsintervall sind im Voraus zu entrichten.
           cherungsnehmer geltenden Obliegenheiten entspre-
           chend beachten. Dies gilt nicht für die Pﬂicht zur Bei-         Hinweis: Das Zahlungsintervall ist die Versicherungs-
           tragszahlung. Für die Technische Aufsicht gilt dies             periode gemäß Versicherungsvertragsgesetz. Die
           nur soweit es nach der Kraftfahrzeug-Pﬂichtversi-               Laufzeit des Vertrags kann sich vom Zahlungsinter-
           cherungsverordnung zulässig ist.                                vall unterscheiden.
           Die Obliegenheiten, keinen unberechtigten Fahrer,         I.2   Was passiert, wenn Sie Folgebeiträge nicht recht-
           keinen Fahrer ohne Fahrerlaubnis und keinen fahrun-             zeitig bezahlen?
           tüchtigen Fahrer fahren zu lassen, treffen nur den
                                                                           Rechtzeitige Zahlung
           Versicherungsnehmer, Halter und Eigentümer.
                                                                           Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein
           Die Rechte der mitversicherten Personen kann nur                oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeit-
           der Versicherungsnehmer ausüben, wenn nichts                    punkt fällig und zu zahlen.
           anderes geregelt ist. Andere Regelungen sind:
                                                                           Mahnung und Kündigung bei nicht rechtzeitiger
           •   Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Haft-               Zahlung
               pﬂicht                                                      Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, schi-
           •   Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Um-                 cken wir Ihnen eine Mahnung. Sie müssen den rück-
               weltschadenhaftpﬂicht                                       ständigen Beitrag zuzüglich Kosten und Zinsen
                                                                           innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mahnung
           Folgen von Obliegenheitsverletzungen
                                                                           zahlen.
           Sind wir dem Versicherungsnehmer gegenüber leis-
           tungsfrei, gilt das auch gegenüber allen mitversi-              Wenn nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist
           cherten und sonstigen Personen, die Ansprüche aus               ein Schaden eintritt und zu diesem Zeitpunkt diese
           dem Vertrag geltend machen können.                              Beträge noch nicht gezahlt wurden, besteht kein Ver-


24

[Seite 25]
      sicherungsschutz. Unsere Leistungspﬂicht bleibt                 einen Schadenbedarfsindexwert ermittelt. Entspre-
      bestehen, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu              chend diesem Wert wird die Region einer Regional-
      vertreten haben.                                                klasse zugeordnet.
      Haben Sie nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungs-                Die Zuordnung zu einer Regionalklasse richtet sich
      frist noch nicht gezahlt, können wir den Vertrag frist-         nach dem Wohn- bzw. Firmensitz, den uns die Zulas-
      los kündigen. Wir dürfen die Kündigung bereits mit              sungsstelle mitteilt.
      der Mahnung aussprechen. Die Kündigung wird mit
                                                                      In Ihrem Versicherungsschein steht, welche Regio-
      Fristablauf wirksam, wenn Sie die Beiträge dann
                                                                      nalklassen bei Vertragsbeginn gelten.
      noch nicht gezahlt haben. Wir weisen Sie in unserem
      Mahn- und Kündigungsschreiben ausdrücklich dar-                 Änderung der Zuordnung und Folgen
      auf hin.                                                        Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob
                                                                      und in welchem Umfang sich der Schadensbedarf
      Wenn Sie den rückständigen Folgebeitrag zuzüglich
                                                                      Ihrer Regionalklasse im Verhältnis zu dem aller Regi-
      der Zinsen und Kosten vollständig zahlen, wird
                                                                      onalklassen erhöht oder verringert hat. Ändert sich
      unsere Kündigung unwirksam. Das gilt nur, wenn das
                                                                      der Schadensbedarf Ihrer Region, kann das dazu
      innerhalb eines Monats nach Ablauf der zweiwöchi-
                                                                      führen, dass eine andere Regionalklasse gilt und sich
      gen Zahlungsfrist geschieht. Der Vertrag besteht
                                                                      Ihr Vertrag und der Beitrag ändern.
      dann fort. Für Schäden, die zwischen dem Ablauf der
      zweiwöchigen Zahlungsfrist und der Zahlung einge-               Eine neue Regionalklasse und eine damit verbun-
      treten sind, besteht jedoch kein Versicherungs-                 dene Beitragsänderung gelten ab Beginn des neuen
      schutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für             Versicherungsjahres im folgenden Kalenderjahr.
      Schäden nach Ihrer Zahlung.                                     Wenn vorher eine Vertragsänderung erfolgt, die sich
                                                                      auf den Beitrag auswirkt, gilt die neue Regionalklasse
      Endet das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzah-
                                                                      bereits ab diesem Zeitpunkt.
      lung, erheben wir den zeitanteiligen Beitrag bis zum
      Ende unseres Versicherungsschutzes.                             Die geänderte Regionalklasse und den neuen Beitrag
                                                                      teilen wir Ihnen vorher in Textform (z. B. Brief, E-Mail)
      Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
                                                                      mit.
      Bei einem Fahrzeugwechsel wenden wir bei nicht
      rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen                Änderung der Zuordnung nach einem Umzug
      Beitrags die Regelungen zum Folgebeitrag an. Wir                Nach einem Umzug richtet sich die Zuordnung zu
      berufen uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall                 einer Regionalklasse ab der Ummeldung nach dem
      des vorläuﬁgen Versicherungsschutzes. Folgende                  Wohn- bzw. Firmensitz, den uns die Zulassungsbe-
      Voraussetzungen müssen erfüllt sein:                            hörde mitteilt. Ihr Beitrag kann sich ab der Ummel-
                                                                      dung ändern.
      •  Zwischen dem Ende der Versicherung des bishe-
         rigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versiche-           J.2   Wie erfolgt die Zuordnung zu einer Typklasse und
         rung des neuen Fahrzeugs sind nicht mehr als                 wann wird die Zuordnung geändert?
         sechs Monate vergangen.
                                                                      Zuordnung zu den Typklassen
      • Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahr-
                                                                      In der Kasko richten sich die Beiträge für Pkw nach
       zeuge sind gleich.
                                                                      dem Typ des Fahrzeugs. Bei Selbstfahrervermiet-Pkw
      Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen                  gilt das auch in der Kfz-Haftpﬂicht.
      Nichtzahlung, erheben wir den zeitanteiligen Beitrag
                                                                      Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich
      bis zum Ende unseres Versicherungsschutzes.
                                                                      durch Zusammenfassung einer genügend großen
I.3   Welche Besonderheiten gelten bei SEPA-Last-                     Zahl von Übersichten der zum Betrieb der Kfz-Ver-
      schrift?                                                        sicherung zugelassenen Versicherer – für jede Ver-
                                                                      sicherungsart getrennt – die Indexwerte der Scha-
      Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschul-
                                                                      densbedarfe der Fahrzeugtypen (Typenstatistik).
      den nicht abbuchen, ist die Zahlung rechtzeitig,
      wenn sie nach unserer Erinnerung in Textform (z. B.             Jeder Fahrzeugtyp wird aufgrund seiner Schaden-
      Brief, E-Mail) unverzüglich erfolgt.                            bedarfsindexwerte einer Typklasse zugeordnet. Maß-
                                                                      geblich für die Zuordnung sind Hersteller- und Typ-
      Haben Sie es zu vertreten, dass der Beitrag nicht
                                                                      schlüsselnummer aus der Zulassungsbescheinigung.
      abgebucht werden kann, oder widersprechen Sie
                                                                      Für Fahrzeuge, die nicht in der Typenstatistik aufge-
      einer berechtigten Abbuchung, ist die Zahlung nicht
                                                                      führt sind, erfolgt die Festsetzung der Beiträge auf
      rechtzeitig. Wir sind dann berechtigt, künftig die Zah-
                                                                      Anfrage bei uns.
      lung außerhalb der SEPA-Lastschrift zu verlangen.
                                                                      In Ihrem Versicherungsschein steht, welche Typklas-
J     Beitragsberechnung nach Regionalklassen, Typ-
                                                                      sen für Ihr Fahrzeug bei Vertragsbeginn gelten.
      klassen, Tarif, Berufsgruppen, Gefahren- und Tarif-
      merkmalen                                                       Änderung der Zuordnung und Folgen
                                                                      Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob
J.1   Wie erfolgt die Zuordnung zu einer Regionalklasse
                                                                      und in welchem Umfang sich der Schadensbedarf
      und wann wird die Zuordnung geändert?
                                                                      Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahr-
      Zuordnung zu den Regionalklassen                                zeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich
      Die Beiträge für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse            der Schadensbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhält-
      (Lieferwagen), Lkw, landwirtschaftliche Zugmaschi-              nis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann das dazu füh-
      nen und Wohnmobile richten sich nach Regional-                  ren, dass für Ihr Fahrzeug eine andere Typklasse gilt
      klassen. Jeder Zulassungsbezirk ist einer Region                und sich Ihr Vertrag und der Beitrag ändern.
      zugeordnet, für die ein unabhängiger Treuhänder

                                                                                                                                  25

[Seite 26]
           Eine neue Typklasse und eine damit verbundene Bei-              teilen Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen
           tragsänderung gelten ab Beginn des neuen Versi-                 Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie
           cherungsjahres im folgenden Kalenderjahr. Wenn                  auf Ihr Kündigungsrecht hin.
           vorher eine Vertragsänderung erfolgt, die sich auf
                                                                           Bei einer Beitragserhöhung durch Umzug haben Sie
           den Beitrag auswirkt, gilt die neue Typklasse bereits
                                                                           kein Kündigungsrecht.
           ab diesem Zeitpunkt.
                                                                     J.5   Zwischen welchen Berufsgruppen (Tarifgruppen)
           Die geänderte Typklasse und den neuen Beitrag tei-
                                                                           unterscheiden wir?
           len wir Ihnen vorher in Textform (z. B. Brief, E-Mail)
           mit.                                                            In der Kfz-Haftpﬂicht und in der Kasko gilt grund-
                                                                           sätzlich die Tarifgruppe N.
     J.3   Unter welchen Voraussetzungen können wir unse-
           ren Tarif in der Kfz-Haftpﬂicht und in der Kasko                Für die Zuordnung in die Tarifgruppe B ist der Nach-
           ändern?                                                         weis mit unserer Tarifgruppenbescheinigung zu
                                                                           erbringen. Die Tarifgruppe gilt nur, solange Sie die
           Wir müssen einmal jährlich überprüfen, ob die Ver-
                                                                           Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen uns Änderun-
           sicherungsbeiträge unverändert bleiben können, wir
                                                                           gen daher mitteilen.
           berechtigt sind sie zu erhöhen oder wir sie absenken
           müssen. Damit soll die dauerhafte Erfüllbarkeit                 Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags die
           unserer Verpﬂichtungen aus den Verträgen und die                Zuordnung zu einer Tarifgruppe, berechnen wir den
           sachgerechte Berechnung der Beiträge sichergestellt             Beitrag neu. Das kann zu einer Beitragssenkung oder
           werden.                                                         zu einer Beitragserhöhung ab dem Tag der Änderung
                                                                           führen.
           Bei der Überprüfung müssen wir die anerkannten
           Grundsätze der Versicherungsmathematik und Ver-                 Hinweis: Ein außerordentliches Kündigungsrecht
           sicherungstechnik beachten. Versicherungsverträge,              haben Sie nicht.
           die nach versicherungs-mathematischen Grundsät-
                                                                           Tarifgruppe B
           zen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten las-
                                                                           Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten in der Kfz-Haft-
           sen, werden bei der Überprüfung zusammengefasst.
                                                                           pﬂicht und in der Kasko für Kraftfahrzeuge im Werk-
           Wir berücksichtigen außerdem die Entwicklung der
                                                                           verkehr und Wohnmobile.
           Schadenkosten (einschließlich Schadenregulierungs-
           kosten) der Vergangenheit sowie ihre zu erwartende        J.6   Welche Folgen hat eine gesetzliche Änderung in
           Entwicklung bis zur nächsten Überprüfung.                       der Kfz-Haftpﬂicht?
           Ergibt die Überprüfung höhere Beiträge als die bis-             Mitteilung und Beitragserhöhung
           herigen, erhöhen wir die Beiträge um die Differenz.             Wenn wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung
                                                                           oder einer EU-Richtlinie den Leistungsumfang oder
           Ergibt die Überprüfung niedrigere Beiträge als die bis-
                                                                           die Versicherungssumme erhöhen müssen, dürfen
           herigen, senken wir die Beiträge um die Differenz ab.
                                                                           wir den Beitrag erhöhen. Die Änderungen teilen wir
           Die Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten
                                                                           Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksam-
           Versicherungsjahres wirksam.
                                                                           werden in Textform (z. B. Brief, E-Mail) mit. Gleichzei-
           Wir informieren Sie über die Beitragserhöhung in                tig weisen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
           Textform (z.B. Brief, E-Mail) spätestens einen Monat
                                                                           Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach
           bevor sie wirksam wird. Außerdem weisen wir Sie auf
                                                                           Zugang unserer Mitteilung kündigen. Die Kündigung
           Ihr Kündigungsrecht hin.
                                                                           beendet den Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem die
           In die Berechnung des Beitragsunterschieds werden               Änderung wirksam wird.
           gesetzliche Änderungen des Leistungsumfangs (J.6)
                                                                     J.7   Welche Gefahren- und Tarifmerkmale können die
           sowie Änderungen der Regional- und Typklassenzu-
                                                                           Höhe Ihres Beitrags auch beeinﬂussen?
           ordnung (J.1–2) einbezogen, wenn sie gleichzeitig
           wirksam werden. Das gilt nicht für Beitragsänderun-             Bei der Beitragsbemessung können wir auch die
           gen aufgrund:                                                   folgenden Gefahrenmerkmale berücksichtigen:
                                                                           • Art
           •   Änderungen von Gefahren- und Tarifmerkmalen
                                                                           • Aufbau
               (J.7)
                                                                           • Verwendung
           •   Zuordnung des Vertrags zu den Tarifgruppen (J.5)
                                                                           • Standort
           •   Änderung der Regionalklassen aufgrund Wohn-/
                                                                           • Antriebsart
               Firmensitzwechsels (J.1)
                                                                           • Motorleistung
           •   Schadensverlauf des konkreten Vertrags
                                                                           • Hubraum
           Vermindert sich der Tarifbeitrag, müssen wir den Bei-           • Anzahl der Plätze
           trag ab dem nächsten Versicherungsjahr auf die                  • Neuwert
           Höhe des neuen Tarifbeitrags senken.                            • Wiederbeschaffungswert zum Versicherungsbe-
                                                                              ginn
     J.4   Haben Sie bei Änderungen ein Kündigungsrecht?
                                                                           • Ausstattung
           Führen die Änderungen nach J.1 bis J.3 insgesamt                • CO2-Emission
           zu einer Beitragserhöhung, können Sie den Vertrag
                                                                           Änderungen müssen Sie uns mitteilen. Sie können
           kündigen. Ihre Kündigung muss innerhalb eines
                                                                           zu einer Beitragsänderung ab dem Tag der Änderung
           Monats nach Zugang unserer Mitteilung erfolgen.
                                                                           führen.
           Die Kündigung ist frühestens zum Zeitpunkt des
           Wirksamwerdens der Beitragserhöhung möglich. Wir


26

[Seite 27]
    Maßgeblich sind die Eintragungen in der Zulassungs-        Jährlich stufen wir Ihren Vertrag entsprechend sei-
    bescheinigung Teil I (Kfz-Schein). Hilfsweise gelten       nem Schadensverlauf im abgelaufenen Kalenderjahr
    die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung            für das folgende Kalenderjahr neu ein.
    Teil II (Kfz-Brief), der Betriebserlaubnis oder in ande-
                                                               Diese Einstufung und eine damit verbundene Bei-
    ren amtlichen Urkunden. Das gilt nur, wenn im Tarif
                                                               tragsänderung gelten ab der ersten Beitragsfälligkeit
    nichts anderes bestimmt ist.
                                                               im Folgejahr. Die Änderung einer Schadenfreiheits-
    Ergeben die Zulassungsbescheinigung Teil I oder            klasse (SF-Klasse) und einen neuen Beitrag teilen wir
    andere Dokumente eine doppelte Verwendungs-                Ihnen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) mit.
    möglichkeit, richtet sich der Beitrag nach dem höher
    einzuordnenden Wagnis. Das gilt nur, wenn nicht
    etwas anderes vereinbart ist.
    Bei einer Zuordnung nach der Verwendung des Fahr-
    zeugs gelten Antriebsfahrzeug und Anhänger als
    Einheit. Das hat zur Folge, dass sich der Beitrag für
    das Antriebsfahrzeug und den Anhänger nach dem
    höher einzuordnenden Wagnis richtet.
    Darüber hinaus können je nach Fahrzeugart und
    -verwendung auch folgende Tarifmerkmale die
    Beiträge bestimmen:
    • jährliche Fahrleistung
    • Fahrzeughalter
    • beruﬂiche Tätigkeit/Branche
    • Wohn-/Firmensitz
    • Vertragslaufzeit
    • Zahlungsintervall
    • Zahlungsart
    In der Kasko richten sich die Beiträge auch nach der
    Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.
    Die Tarifmerkmale, die sich auf Ihren Beitrag auswir-
    ken, stehen im Versicherungsschein unter der fol-
    genden Rubrik: „Die Beitragsberechnung für Ihre
    Kfz-Versicherung beruht auf den folgenden Anga-
    ben, die wir von Ihnen erhalten haben.“
    Änderungen müssen Sie uns mitteilen.
    Ändern sie sich während der Laufzeit des Vertrags,
    berechnen wir den Beitrag neu. Das kann zu einer
    Beitragssenkung oder -erhöhung führen.
    Ändert sich die angegebene Jahresfahrleistung, gilt
    der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufen-
    den Versicherungsjahres.
    In allen anderen Fällen gilt der neue Beitrag ab dem
    Tag der Änderung.
    Hinweis: Ein außerordentliches Kündigungsrecht
    haben Sie nicht.
K   Schadenfreiheitsrabattsystem
    Die Beiträge richten sich in der Kfz-Haftpﬂicht und
    Vollkasko nach der Dauer der ununterbrochenen
    schadenfreien Vertragslaufzeiten.
    Das gilt nicht für:
    • Sonderfahrzeuge jeder Art, ausgenommen Kran-
      kenwagen
    • Anhänger, Auﬂieger und Wechselaufbauten jeder
      Art
    • Kraftfahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzeichen,
      Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen
      führen
    • Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge
    Wir unterscheiden nach den folgenden Tabellen
    Schadenfreiheitsklassen, denen wir Beitragssätze in
    Prozent zugeordnet haben.


                                                                                                                       27

[Seite 28]
     Einstufungstabellen Schadenfreiheitsklassen
     (SF-Klassen)

                         Wohnmobil                                        Trike und Quad
          Dauer des                                        Dauer des
     schadenfreien und          Beitrags-             schadenfreien und          Beitrags-
                                          Beitrags-                                        Beitrags-
     ununterbrochenen SF-Klasse satz in %             ununterbrochenen SF-Klasse satz in %
                                          satz in %                                        satz in %
           Verlaufs      (SF)   Kfz-Haft-                   Verlaufs      (SF)   Kfz-Haft-
                                          Vollkasko                                        Vollkasko
     (in Versicherungs-          pﬂicht               (in Versicherungs-          pﬂicht
           jahren)                                          jahren)
      weniger als eins      M        118      54       weniger als eins        M           155   116
                            0        60       50                               0           100   100
                           1/2       49       40                              1/2           74    76
            eins            1        45       40             eins              1            54    55
            zwei            2        43       38             zwei               2           48    49
            drei            3        40       37             drei              3           44    46
            vier            4        38       36             vier              4            40    43
            fünf            5        37       35             fünf              5            38   40
           sechs            6        35       34            sechs               6           36    38
          sieben            7        34       34           sieben              7            34    36
            acht            8        33       33             acht               8           32    35
           neun             9        32       33            neun               9            31    34
           zehn            10         31      32            zehn               10           30    33
             elf           11         30      32              elf              11           29    32
           zwölf           12        29       31            zwölf             12            28    31
         dreizehn          13         28      31          dreizehn             13           28    30
         vierzehn          14         28      31          vierzehn             14           27    30
         fünfzehn          15        27       31          fünfzehn             15           27    29
        sechzehn            16        27      30         sechzehn              16           26    28
         siebzehn          17         26      30          siebzehn             17           26    28
        achtzehn            18        26      30         achtzehn              18           25    28
        neunzehn            19        25      30         neunzehn              19           25    27
     zwanzig und mehr      20+        25      27      zwanzig und mehr        20+           24    27


28

[Seite 29]
              Taxi und Mietwagen                                Übrige Fahrzeuge
     Dauer des                                        Dauer des
schadenfreien und          Beitrags-             schadenfreien und          Beitrags-
                                     Beitrags-                                        Beitrags-
ununterbrochenen SF-Klasse satz in %             ununterbrochenen SF-Klasse satz in %
                                     satz in %                                        satz in %
      Verlaufs      (SF)   Kfz-Haft-                   Verlaufs      (SF)   Kfz-Haft-
                                     Vollkasko                                        Vollkasko
(in Versicherungs-          pﬂicht               (in Versicherungs-          pﬂicht
      jahren)                                          jahren)
 weniger als eins     M       245      245        weniger als eins    M        149       83
                      0       230      230                            0        100       60
                      S       155      155                           1/2        83       58
                     1/2      140      140                 eins        1        78       53
          eins        1       100      100                zwei         2        69       50
          zwei        2        85       85                 drei       3         62       47
          drei        3        70       70                 vier        4        57       44
          vier        4        60       60                 fünf        5        52       42
          fünf        5        55       55               sechs         6        49       40
         sechs        6        55       55               sieben        7        46       39
        sieben        7        50       50                acht         8        43       38
          acht        8        50       50                neun         9        41       37
         neun         9        45       45                zehn        10        39       35
         zehn        10        45       45                  elf       11        37       35
           elf       11        45       45                zwölf       12        35       34
         zwölf       12        40       40             dreizehn       13        34       33
      dreizehn       13        40       40             vierzehn       14        33       32
       vierzehn      14        40       40             fünfzehn       15        32       32
      fünfzehn       15        40       40            sechzehn        16        31       32
      sechzehn       16        35       35             siebzehn       17        30       31
      siebzehn       17        35       35            achtzehn        18        29       31
      achtzehn       18        35       35            neunzehn        19        28       30
     neunzehn        19        35       35              zwanzig       20        27       30
       zwanzig       20        35       35         einundzwanzig      21        27       29
  einundzwanzig      21        35       35        zweiundzwanzig      22        26       29
 zweiundzwanzig      22        30       30         dreiundzwanzig     23        26       29
  dreiundzwanzig     23        30       30         vierundzwanzig     24        25       29
  vierundzwanzig     24        30       30        fünfundzwanzig      25        25       28
 fünfundzwanzig      25        30       30       sechsundzwanzig      26        24       28
sechsundzwanzig      26        30       30       siebenundzwanzig     27        24       28
siebenundzwanzig     27        30       30        achtundzwanzig      28        23       28
 achtundzwanzig      28        30       30        neunundzwanzig      29        23       28
 neunundzwanzig      29        30       30        dreißig und mehr   30 +       22       27
        dreißig      30        25       25
   einunddreißig     31        25       25
  zweiunddreißig     32        25       25
  dreiunddreißig     33        25       25
   vierunddreißig    34        25       25
fünfunddreißig und
                     35 +     25        25
      mehr


                                                                                                  29

[Seite 30]
     K.1   Wie erfolgt die Einstufung in unser Schadenfrei-         a) Die andere Person lebt mit Ihnen in häuslicher
           heitsrabattsystem bei Vertragsbeginn?                       Gemeinschaft, oder es handelt sich um:
                                                                       • Ihren Vater, Ihre Mutter
           Die Einstufung erfolgt entweder durch Ersteinstu-
                                                                       • Ihren Ehepartner/eingetragene Lebenspartner
           fung oder durch Übertragung und Übernahme des
                                                                         im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
           Schadensverlaufs aus einem anderen Vertrag.
                                                                       • Ihr Kind oder Enkelkind (auch Stief- und Adop-
           Einzelheiten über unsere Regeln zur Ersteinstufung            tivkinder)
           teilen wir Ihnen bei Antragstellung mit.                    • Ihre Großeltern
                                                                       • Ihre Geschwister
           Bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen
                                                                       • eine Firma
           werden die jeweiligen Voraussetzungen nur berück-
           sichtigt, wenn sie von Ihnen erfüllt sind. Bei Versi-    b) Sie machen den Zeitraum, in dem Sie das Fahr-
           cherungen von Leasingfahrzeugen müssen sie von              zeug überwiegend gefahren haben, glaubhaft.
           der Person des Leasingnehmers erfüllt sein.                 Hierzu gehört eine Erklärung von Ihnen und der
                                                                       anderen Person. Ist die andere Person verstorben,
           Für Sondereinstufungen gilt Folgendes: Sie entfallen
                                                                       reicht Ihre Erklärung.
           rückwirkend ab Beginn, wenn innerhalb der ersten
           18 Monate eine der Voraussetzungen entfällt. Wir         c) Sie weisen durch den Originalführerschein nach,
           stufen den Vertrag ab Beginn unter Berücksichtigung         dass Sie in dem anzurechnenden Zeitraum fahren
           des bisherigen Schadensverlaufs neu ein. Sonderein-         durften. Wir können eine Fotokopie des Führer-
           stufungen geben wir nicht an einen künftigen Nach-          scheins verlangen.
           versicherer weiter. Wir bestätigen die Dauer der Ver-
                                                                    d) Die andere Person stimmt der Übertragung zu
           tragslaufzeit und die Anzahl und Daten der gemel-
                                                                       und verzichtet vollständig auf den Schadenfrei-
           deten Schäden.
                                                                       heitsrabatt. Das gilt nicht, wenn die andere Per-
           Besitz der Fahrerlaubnis                                    son verstorben ist.
           Wenn die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse
                                                                    Haben Sie einen Betrieb mit seinen Fahrzeugen über-
           eine bestimmte Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis
                                                                    nommen, übernehmen wir den Schadensverlauf
           verlangt und Sie diese erst nach Abschluss des Ver-
                                                                    unter folgenden Voraussetzungen:
           trags erreichen, gilt Folgendes:
                                                                    a) Der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Über-
           Bei schadenfreiem Verlauf können Sie beantragen,            nahme einverstanden und verzichtet vollständig
           dass Ihre Einstufung ab Erreichen der geforderten           auf den Schadenfreiheitsrabatt.
           Dauer geändert wird.
                                                                    b) Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Über-
           Übernahme aus einem anderen eigenen Vertrag                 nahme des Betriebs die bisherige Risikosituation
           a) Sie können die Anzahl der schadenfreien Jahre in         nicht verändert.
              folgenden Fällen aus einem anderen eigenen Ver-
                                                                    Alle notwendigen Erklärungen müssen in Textform
              trag übernehmen: Fahrzeug-, Versichererwechsel
                                                                    (z. B. Brief, E-Mail) erfolgen.
              oder bei einem neu hinzukommenden Fahrzeug.
              Das müssen Sie beantragen. Wenn der andere Ver-       Welche weiteren Voraussetzungen gibt es für die
              trag weiter besteht, muss er neu eingestuft werden.   Übernahme des Schadensverlaufs aus einem
                                                                    anderen Vertrag?
           b) Wenn Sie noch ein anderes Fahrzeug besitzen und
                                                                    Die Übernahme aus Verträgen, die nicht bei uns
              es veräußern oder außer Betrieb setzen, können
                                                                    bestehen, erfolgt nur, wenn der bisherige Versicherer
              Sie die Anzahl der schadenfreien Jahre überneh-
                                                                    den Verlauf bescheinigt.
              men (Rabattwechsel). Weitere Voraussetzung ist,
              dass Ihr jetziger Vertrag in den letzten beiden       Schäden und Unterbrechungen des Versicherungs-
              Jahren schadenfrei verlaufen ist. Der bisherige       schutzes, die bisher nicht beim Schadenfreiheitsra-
              Schadensverlauf bleibt verfügbar. Er kann für ein     batt berücksichtigt sind, werden in der für das neu
              später neu hinzukommendes, zusätzliches Fahr-         zu versichernde Fahrzeug geltenden Staffel berück-
              zeug Berücksichtigung ﬁnden.                          sichtigt.
           c) Die Einstufung der Vollkasko kann sich für Miet-      Wenn in dem anderen Vertrag eine Kfz-Haftpﬂicht
              wagen, Taxis, Lieferwagen, Wohnmobile, land-          und eine Vollkasko bestand, können Sie den Scha-
              wirtschaftliche Zugmaschinen und Raupen-              densverlauf aus der Kfz-Haftpﬂicht und der Vollkasko
              schlepper nach der Einstufung Ihrer bereits           übernehmen. Wenn Sie den Schadensverlauf der
              bestehenden oder übernommenen Kfz-Haft-               Vollkasko jedoch bei Abschluss des Vertrags nicht
              pﬂicht richten. Voraussetzungen sind, dass            übernehmen möchten, gilt im Falle späterer Über-
              • innerhalb des letzten Jahres keine Vollkasko        nahme des Schadensverlaufs Folgendes: Innerhalb
                neben der Kfz-Haftpﬂicht bestand und                des ersten Jahres kann keine Angleichung des Scha-
              • die Vollkasko als Jahresvertrag mit automati-       densverlaufs an die Kfz-Haftpﬂicht erfolgen. Sie kön-
                scher Verlängerung abgeschlossen wird.              nen dann nur den Schadensverlauf der Vollkasko aus
                                                                    dem vorherigen Vertrag übernehmen.
           Übernahme aus dem Vertrag einer anderen Person
           Sie können die Anzahl der schadenfreien Jahre aus        Die Übertragung ist nur möglich, wenn das neu zu
           dem Vertrag einer anderen Person übernehmen,             versichernde Fahrzeug derselben oder einer niedri-
           wenn Sie dies beantragen.                                geren Fahrzeuggruppe angehört wie das den Scha-
                                                                    densverlauf abgebende Fahrzeug.
           Wir übernehmen den Schadensverlauf nur für den
           Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug der anderen Per-       Untere Fahrzeuggruppe:
           son überwiegend gefahren haben. Folgende Voraus-           Krafträder und Kraftroller, Trikes, Quads, Pkw, Lie-
           setzungen müssen erfüllt sein:                             ferwagen, Kranken- und Leichenwagen, landwirt-
                                                                      schaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper
30                                                                    sowie Wohnmobile

[Seite 31]
      Mittlere Fahrzeuggruppe:                                       von SF-Klasse 2 nach SF-Klasse 3
         Mietwagen, Taxis sowie Güterkraftfahrzeuge im               von SF-Klasse 1 nach SF-Klasse 2
         Werkverkehr mit Ausnahme der Lieferwagen                    von SF-Klasse ½ nach SF-Klasse 1
                                                                     von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse ½
      Obere Fahrzeuggruppe:
        Kraftomnibusse, alle Kfz des gewerblichen Güter-             Wir ändern Ihren Beitrag gemäß Absatz 1.
        verkehrs mit Ausnahme der Lieferwagen sowie
                                                                     Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versiche-
        Sonderfahrzeuge mit Ausnahme der Kranken-
                                                                     rungsschutzes auf die jährliche Neueinstufung
        und Leichenwagen
                                                                     aus?
      Eine Übertragung ist auch möglich:                             Im Kalenderjahr nach der Übernahme richtet sich
      a) von einem Lieferwagen auf ein Güterkraftfahr-               die Einstufung auch nach der Dauer des Versiche-
         zeug im Werk- oder Güterverkehr bis 10 t zuläs-             rungsschutzes im Kalenderjahr der Übernahme:
         sige Gesamtmasse.                                           a) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr
      b) von einem Güterkraftfahrzeug im Werkverkehr                    der Übernahme mindestens sechs Monate, stu-
         mit Ausnahme der Lieferwagen auf ein Güter-                    fen wir Ihren Vertrag entsprechend seinem Scha-
         kraftfahrzeug im Güterverkehr                                  densverlauf so ein, als hätte er ein volles Kalen-
      c) von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich               derjahr bestanden.
         Mietwagen und Taxis auf einen Kraftomnibus mit              b) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr
         nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz)                    der Übernahme weniger als sechs Monate, stufen
                                                                        wir trotz schadenfreiem Verlauf nicht besser ein.
      Wie stufen wir nach einer Unterbrechung des Ver-
      sicherungsschutzes ein?                                  K.4   Wie erfolgt die jährliche Neueinstufung bei scha-
      a) Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs                   densbelastetem Verlauf?
         Monate, übernehmen wir den Schadensverlauf,
                                                                     Gilt das Kalenderjahr als schadensbelastet, stufen
         als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbro-
                                                                     wir Ihren Vertrag nach den Rückstufungstabellen
         chen worden.
                                                                     zurück. Eine damit verbundene Beitragsänderung
      b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs
                                                                     gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im Folgejahr.
         Monate und höchstens zehn Jahre, übernehmen
         wir den Schadensverlauf, der vor der Unterbre-              Schadensbelastet ist ein Kalenderjahr, wenn uns ein
         chung bestand.                                              oder mehrere Schadensereignisse gemeldet werden,
      c) Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre,              für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstel-
         übernehmen wir den Schadensverlauf nicht.                   lungen bilden. Maßgeblich ist der Tag der Schadens-
                                                                     meldung bei uns.
K.2   Was passiert bei einer Unterbrechung des Ver-
      sicherungsschutzes während der Vertragslaufzeit?               Ihr Vertrag gilt auch bei einer Schadensmeldung so
                                                                     lange als schadenfrei, bis wir Entschädigungen leis-
      Nach Unterbrechung des Versicherungsschutzes
                                                                     ten oder Rückstellungen bilden. Müssen wir in einem
      während der Vertragslaufzeit gelten die vorstehen-
                                                                     der folgenden Kalenderjahre Entschädigungen zah-
      den Regelungen zu: „Wie stufen wir nach einer
                                                                     len oder Rückstellungen bilden, stufen wir für das
      Unterbrechung des Versicherungsschutzes ein?“
                                                                     dann folgende Kalenderjahr zurück.
K.3   Wie erfolgt die jährliche Neueinstufung Ihres Ver-
                                                                     Ein Schaden belastet in folgenden Fällen nicht:
      trags bei schadenfreiem Verlauf?
                                                                     a) Wenn wir nur leisten oder Rückstellungen bilden,
      Gilt das Kalenderjahr als schadenfrei und bestand                 weil es Abkommen mit anderen Versicherungen
      ununterbrochener Versicherungsschutz, erfolgt die                 oder mit Sozialversicherungsträgern gibt. Glei-
      Einstufung nach den Einstufungstabellen in die                    ches gilt bei einer Ausgleichspﬂicht wegen einer
      nächsthöhere SF-Klasse. Eine damit verbundene Bei-                Mehrfachversicherung.
      tragsänderung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im
                                                                     b) Wenn wir keine Entschädigung geleistet haben
      Folgejahr.
                                                                        und Rückstellungen für das Schadensereignis in
      Das Kalenderjahr ist nicht schadenfrei, wenn uns                  den drei auf die Schadensmeldung folgenden
      ein Schadensereignis gemeldet wurde, für das wir                  Kalenderjahren auﬂösen.
      Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden
                                                                     c) Wenn wir in der Vollkasko für ein Ereignis der Teil-
      mussten. Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und
                                                                        kasko leisten oder Rückstellungen bilden.
      Prozesse zählen nicht zu Entschädigungen oder
      Rückstellungen.                                                d) Wenn Sie Ihre Vollkasko nur in Anspruch nehmen,
                                                                        weil der Haftpﬂichtversicherer des Unfallverursa-
      Neueinstufung bei Verträgen mit SF-Klasse 3, 2, 1,
                                                                        chers auch Ihnen gegenüber leistungsfrei ist. Das
      ½, S, 0 oder M
                                                                        kann sein, wenn ein Ereignis nicht versichert ist,
      Bestand während eines Kalenderjahres ununterbro-
                                                                        z. B. bei Vorsatz.
      chen für zwölf Monate Versicherungsschutz, stufen
      wir Ihren schadenfreien Vertrag aus der SF-Klasse S,           e) Wenn wir nur für Schäden mit Mietfahrzeugen im
      0 oder M in die SF-Klasse 1 ein. Wir ändern Ihren                 Ausland leisten oder Rückstellungen bilden.
      Beitrag gemäß Absatz 1.
                                                                     f) Wenn der Verursacher oder dessen Kfz-Haft-
      Für schadenfreie Verträge, die in der Zeit vom 2.                 pﬂichtversicherung uns unsere geleistete Ent-
      Januar bis 1. Juli mit einer Ersteinstufung in die                schädigung in vollem Umfang erstattet.
      SF-Klassen 3, 2, 1, ½ oder 0 begonnen haben, gilt:
                                                                     g) Wenn mit dem entwendeten Fahrzeug auf einer
      Bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs                     Diebesfahrt ein Kfz-Haftpﬂichtschaden verur-
      Monate Versicherungsschutz, stufen wir für das fol-               sacht wird. Weder Sie noch der Halter, der Eigen-
      gende Kalenderjahr wie folgt ein:                                 tümer oder der berechtigte Besitzer des Fahr-
                                                                        zeugs dürfen die Entwendung ermöglicht haben.
      von SF-Klasse 3 nach SF-Klasse 4                                                                                         31

[Seite 32]
           Rückstufungstabellen                                             •   Art und Verwendung des Fahrzeugs
                                                                            •   Beginn und Ende des Vertrags
           Die Rückstufungstabellen ﬁnden Sie im Anhang ab
                                                                            •   Schadensverlauf in der Kfz-Haftpﬂicht und in der
           Seite 36.
                                                                                Vollkasko
           Wie können Sie eine Rückstufung in der Kfz-Haft-                 •   Unterbrechungen des Versicherungsschutzes, die
           pﬂicht vermeiden?                                                    sich noch nicht auf die letzte Neueinstufung aus-
           Wenn Sie uns die Entschädigung freiwillig erstatten,                 gewirkt haben
           stufen wir Sie in der Kfz-Haftpﬂicht nicht zurück. Frei-         •   ob für ein Schadensereignis Rückstellungen inner-
           willig bedeutet ohne vertragliche oder gesetzliche                   halb von drei Jahren nach deren Bildung ohne
           Verpﬂichtung. Das gilt auch, wenn wir die Schadens-                  Zahlungen aufgelöst wurden
           regulierung wieder aufnehmen und eine weitere                    •   ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits
           Entschädigung leisten.                                               entsprechende Auskünfte erteilt wurden
           Wir informieren Sie nach Abschluss unserer Regulie-              Auskünfte erteilen
           rung über die Höhe der Entschädigung, wenn sie                   Wir müssen einem anderen Versicherer auf Anfrage
           unter 1.000 Euro liegt. Sie können den Schaden nach              die obigen Auskünfte erteilen. Das tun wir, wenn Sie
           unserer Mitteilung innerhalb von zwölf Monaten                   nach Beendigung Ihres Vertrags Ihr Fahrzeug dort
           zurückkaufen. Ein Rückkauf ist darüber hinaus auch               versichern.
           bei Entschädigungen über 1.000 Euro möglich.
                                                                            Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächli-
           Mit dem Baustein Rabattschutz vermeiden Sie für                  chen Schadensverlauf. Sondereinstufungen geben
           Lkw bis 3,5t zulässige Gesamtmasse im Werkver-                   wir nicht weiter. Ausnahme: Ersteinstufung in die
           kehr (Lieferwagen) und Wohnmobile die Rückstu-                   SF-Klasse ½.
           fung.
                                                                      L     Allgemeine Bestimmungen
           In der Kfz-Haftpﬂicht und in der Vollkasko belastet
                                                                      L.1   In welchen Ländern haben Sie Versicherungs-
           jeweils ein Schaden pro Kalenderjahr die Schaden-
                                                                            schutz?
           freiheitsklasse nicht.
                                                                            Soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, gilt
           Sie können Rabattschutz nur vereinbaren, wenn
                                                                            Ihr Versicherungsschutz in den geograﬁschen Gren-
           • zum Zeitpunkt des Beginns des Rabattschutzes kein
                                                                            zen Europas; außerdem in den außereuropäischen
             Schaden vorliegt, der den Schadenfreiheitsrabatt
                                                                            Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen
             noch belastet und daher noch zur Rückstufung
                                                                            Union gehören.
             führt und
                                                                            Besonderheiten für die Kfz-Haftpﬂichtversiche-
           Hinweis: Wird das Fahrzeug anstelle eines anderen
                                                                            rung
           Fahrzeugs angeschafft (Fahrzeugwechsel), entfällt
                                                                            Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im
           dieser Voraussetzungspunkt, wenn Rabattschutz
                                                                            Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versiche-
           bereits im Vertrag des Vorfahrzeugs vereinbart war.
                                                                            rungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang
           • die Kfz-Haftpﬂ icht und die Vollkasko jeweils in die           Ihres Versicherungsvertrags.
             SF-Klasse 1 oder höher eingestuft sind.
                                                                            Mit der Internationalen Grünen Versicherungskarte
           Rabattschutz entfällt ab dem Zeitpunkt, zu dem die               bestätigen wir den Kfz-Haftpﬂichtschutz für die dort
           jeweilige SF-Klasse kleiner als SF-Klasse 1 ist.                 genannten nichteuropäischen Länder. Das gilt nicht
                                                                            für Länder, die durchgestrichen sind.
           Wir gewähren Rabattschutz nicht, wenn Sie diesen
           im laufenden Versicherungsjahr ausschließen oder                 In der Kfz-Umweltschadenhaftpﬂicht besteht außer-
           den Vertrag kündigen. Beenden Sie oder wir den Ver-              halb Deutschlands nur in den Ländern des Europäi-
           trag, sind wir berechtigt, einem Nachversicherer die-            schen Wirtschaftsraums Versicherungsschutz. Das
           tatsächlichen schadenfreien Kalenderjahre und                    gilt, falls die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/
           Schadenfälle zu melden. Wir melden auch die Scha-                EG) gilt oder sinngemäße Anwendung ﬁndet.
           denfälle, die wir wegen des Rabattschutzes bei der
                                                                            Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen
           Rückstufung nicht berücksichtigt haben.
                                                                            Gesetzen besteht nur, soweit diese Ansprüche den
     K.5   Was passiert, wenn Sie Ihren Schadenfreiheits-                   Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
           rabatt abgeben?
                                                                      L.2   Wann und aus welchem Anlass können wir die
           Wenn Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt auf einen                  Bedingungen ändern?
           anderen Vertrag übertragen, stufen wir Ihren Vertrag
                                                                            Änderungsrecht
           wie bei einer Ersteinstufung neu ein. War Ihr Vertrag
                                                                            Wir können eine vertraglich vereinbarte Regelung
           in der SF-Klasse S oder M, stufen wir wieder in S oder
                                                                            des Vertrags ändern, ergänzen oder ersetzen. Das
           M ein.
                                                                            tun wir, wenn sie aufgrund
           Über die Neueinstufung erhalten Sie einen neuen
                                                                            •   Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen,
           Versicherungsschein und eine neue Abrechnung.
                                                                            •   höchstrichterlicher Rechtsprechung,
           Eine Beitragsdifferenz müssen Sie zahlen.
                                                                            •   verbindlicher Anordnungen der Bundesanstalt für
     K.6   Welche Auskünfte über Ihren Schadensverlauf                          Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der
           gibt es?                                                             Kartellbehörden
           Auskünfte einholen                                               unwirksam wird und keine andere gesetzliche Rege-
           Wir dürfen uns von einem Vorversicherer bei Über-                lung besteht.
           nahme des Schadensverlaufs folgende Auskünfte
                                                                            Unser Änderungsrecht beschränkt sich auf die für
           geben lassen:
                                                                            unwirksam erklärte Regelung. Die neue Regelung soll
32

[Seite 33]
      inhaltlich der alten weitestgehend entsprechen,           L.4   Welche Besonderheiten gelten für alle Kündigun-
      soweit es rechtlich zulässig ist. Die Gründe, die zur           gen?
      Unwirksamkeit der bisherigen Regelung führten, sol-
                                                                      Rechtliche Selbstständigkeit der Versicherungsarten
      len bei der Neufassung berücksichtigt werden. Die
                                                                      Die Kfz-Haftpﬂicht, Kfz-Umweltschadenhaftpﬂicht,
      neue Regelung darf die Versicherten in rechtlicher
                                                                      Kasko und der Kfz-Schutzbrief sind jeweils rechtlich
      und wirtschaftlicher Hinsicht daher im Vergleich zur
                                                                      selbstständige Verträge.
      bisherigen Regelung insgesamt nicht benachteiligen.
                                                                      Bei Beendigung der Kfz-Haftpﬂicht oder Reduzierung
      Die zulässigen Änderungen teilen wir Ihnen in Text-
                                                                      auf die gesetzliche Mindestdeckung endet auch die
      form (z. B. Brief, E-Mail) mit. Sie treten mit Bekannt-
                                                                      Kfz-Umweltschadenhaftpﬂicht. Weder Sie noch wir
      gabe in Kraft.
                                                                      müssen diese kündigen.
      Kündigungsrecht
                                                                      Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kün-
      Wenn wir die Bedingungen anpassen, können Sie
                                                                      digungsgrundes in einer Versicherungsart die ande-
      den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang
                                                                      ren auch zu kündigen.
      unserer Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort
      wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirk-              Kündigen wir nur eine von mehreren Versicherungs-
      samwerdens der Bedingungsänderung. Wir teilen                   arten, gilt Folgendes:
      Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor                   Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie mit einer Fortset-
      dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr                    zung der ungekündigten Versicherungsarten nicht
      Kündigungsrecht hin.                                            einverstanden sind, gelten sämtliche Versicherungs-
                                                                      arten als gekündigt. Dies gilt nur, wenn Sie uns das
      Die Wirksamkeit der Änderung bis zum Ablauf des
                                                                      innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer
      Vertrags wird durch die Kündigung nicht berührt.
                                                                      Kündigung mitteilen. Das gilt entsprechend für uns,
L.3   Was ist bei Veräußerung oder Zwangsversteige-                   wenn Sie unter mehreren nur eine Versicherungsart
      rung des Fahrzeugs zu beachten?                                 kündigen. Kündigen Sie oder wir nur den Kfz-Schutz-
                                                                      brief, gelten die drei vorstehenden Sätze nicht.
      Übergang der Versicherung auf den Erwerber
      Bei einer Veräußerung oder Zwangsversteigerung                  Form und Zugang der Kündigung
      des Fahrzeugs geht die Versicherung auf den Erwer-              Kündigungen müssen in Textform (z. B. Brief, E-Mail)
      ber über.                                                       erfolgen und sind nur wirksam, wenn sie innerhalb
                                                                      der jeweiligen Frist zugehen. Die Kündigung zum
      Anzeigepﬂicht
                                                                      Ablauf und wegen Beitragserhöhung kann formlos
      Sie und der Erwerber müssen uns die Veräußerung
                                                                      erfolgen.
      oder Zwangsversteigerung unverzüglich anzeigen.
                                                                      Beitragsabrechnung nach Kündigung
      Hinweis: Ohne Anzeige sind wir nach einem Monat
                                                                      Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungs-
      leistungsfrei. Einzelheiten regelt § 97 Versicherungs-
                                                                      jahres steht uns der auf die Zeit des Versicherungs-
      vertragsgesetz.
                                                                      schutzes entfallende Beitrag anteilig zu.
      Beitrag
                                                                L.5   Welches Recht und welche Vertragssprache gel-
      Der Beitrag richtet sich nach den Tarifmerkmalen des
                                                                      ten?
      Erwerbers. Wir müssen den Beitrag anpassen. Das
      gilt auch für den Schadenfreiheitsrabatt des Erwer-             Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist
      bers. Ein Anspruch auf Berücksichtigung des Scha-               Deutsch.
      denfreiheitsrabatts des bisherigen Versicherungs-
                                                                L.6   Wann können Sie sich an den Versicherungsom-
      nehmers besteht nicht. Der neue Beitrag gilt ab dem
                                                                      budsmann e.V. oder die Versicherungsaufsicht
      Tag nach Übergang der Versicherung.
                                                                      wenden?
      Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode kön-
                                                                      Versicherungsombudsmann e.V.
      nen wir von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
                                                                      Wir haben uns derzeit zur Teilnahme am Schlich-
      Kündigungsrechte                                                tungsverfahren vor dem Versicherungsombuds-
      Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb              mann e. V. als allgemeine Schlichtungsstelle ver-
      eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Fehlt                 pﬂichtet. Verbraucher oder Personen in einer ver-
      die Kenntnis, dass eine Versicherung besteht, kann              braucherähnlichen Lage können Beschwerden an
      er innerhalb eines Monats ab Kenntnis kündigen. Die             den Versicherungsombudsmann e. V. richten. Vor-
      Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder spätes-              aussetzung für das Schlichtungsverfahren ist, dass
      tens zum Ablauf des Vertrags erfolgen.                          Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind.
                                                                      Sie müssen uns vorher die Möglichkeit gegeben
      Erhält die Zulassungsstelle eine Versicherungsbestä-
                                                                      haben, unsere Entscheidung zu überprüfen. Die Mög-
      tigung über den Abschluss einer neuen Versicherung
                                                                      lichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hier-
      des Erwerbers, gilt das als Kündigung des überge-
                                                                      von unberührt.
      gangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn
      der neuen Versicherung wirksam.                                 Versicherungsombudsmann e. V.,
                                                                      Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
      Wir können dem Erwerber gegenüber kündigen.
                                                                      beschwerde@versicherungsombudsmann.de
      Unsere Kündigung muss innerhalb eines Monats
                                                                      www.versicherungsombudsmann.de
      nach Kenntnis von der Veräußerung oder Zwangs-
      versteigerung erfolgen. Die Kündigung wird einen                Versicherungsaufsicht
      Monat nach Zugang beim Erwerber wirksam.                        Sie können sich bei Unzufriedenheit oder Meinungs-
                                                                      verschiedenheiten auch an die für uns zuständige
      Nach einer Kündigung bleiben Sie als unser bisheri-
                                                                      Aufsicht wenden. Bitte beachten Sie, dass die BaFin
      ger Versicherungsnehmer allein bis zur Beendigung
      des Vertrags zur Beitragszahlung verpﬂichtet.
                                                                                                                              33

[Seite 34]
           keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht         Obliegenheiten bei der Ruheversicherung
           verbindlich entscheiden kann.                                  Während der Ruheversicherung müssen Sie das
                                                                          Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem
           Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                                          umfriedeten Abstellplatz dauerhaft abstellen. Als
           (BaFin), Versicherungsaufsicht
                                                                          Einstellraum gilt z. B. eine Einzelgarage. Als umfrie-
           Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
                                                                          deter Abstellplatz gilt z. B. ein abgeschlossener Hof-
           poststelle@baﬁn.de
                                                                          raum. Außerhalb dieser Räumlichkeiten dürfen Sie
           www.baﬁn.de
                                                                          das Fahrzeug nicht gebrauchen. Verletzen Sie diese
     L.7   Welche Gerichte sind zuständig?                                Pﬂicht (Obliegenheit), sind wir ganz oder teilweise
                                                                          leistungsfrei. Es gelten die Regeln über die Folgen
           Sie können Ansprüche aus dem Vertrag insbesondere
                                                                          von Obliegenheitsverletzungen bei Gebrauch des
           bei folgenden Gerichten einklagen:
                                                                          Fahrzeugs (G.4).
           •   dem für Ihren Wohnsitz örtlich zuständigen
                                                                          Wiederanmeldung
               Gericht
                                                                          Melden Sie das Fahrzeug wieder an, gilt der ursprüng-
           •   dem für unseren Geschäftssitz oder für die Sie
                                                                          liche Versicherungsschutz.
               betreuende Niederlassung örtlich zuständigen
               Gericht                                                    Hinweis: Sie dürfen das Fahrzeug während der Ruhe-
                                                                          versicherung nicht mit einer Versicherungsbestäti-
           Wir können Ansprüche aus dem Vertrag insbeson-
                                                                          gung eines anderen Versicherers wieder anmelden.
           dere bei folgenden Gerichten einklagen:
                                                                          Wir haben das Recht, unseren Vertrag fortzusetzen.
           •   dem für Ihren Wohnsitz örtlich zuständigen                 Wir können die Aufhebung des anderen Vertrags ver-
               Gericht                                                    langen.
           •   dem für den Sitz oder die Niederlassung Ihres
                                                                          Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
               Betriebes örtlich zuständigen Gericht
                                                                          Die Ruheversicherung endet 18 Monate nach der
           Das gilt, wenn Sie den Vertrag für Ihren Geschäfts-            Außerbetriebsetzung, ohne dass Sie oder wir kündi-
           oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben.                       gen müssen.
           Das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht gilt    M.2   Wann können Sie eine gesonderte Ruheversiche-
           in folgenden Fällen als vereinbart:                            rung abschließen?
           •   Ihr Wohnsitz, Ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder             Besteht für ein Fahrzeug keine Kfz-Haftpﬂicht oder
               Ihr Geschäftssitz liegt außerhalb Deutschlands.            keine Teilkasko, können Sie jeweils eine gesonderte
           •   Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist im           Ruheversicherung abschließen.
               Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.
                                                                          Sie können eine Kfz-Haftpﬂicht mit Mindestdeckung
     M     Außerbetriebsetzung, Ruheversicherung, Fahrten                 und/oder eine Teilkasko wahlweise ohne oder mit
           mit ungestempelten Kennzeichen                                 150 Euro Selbstbeteiligung abschließen. Eine Kfz-
                                                                          Umweltschadenhaftpﬂicht bieten wir nicht. Ihre
     M.1   Was müssen Sie bei einer Außerbetriebsetzung
                                                                          Obliegenheiten gelten entsprechend der Ruhever-
           beachten?
                                                                          sicherung bei Außerbetriebsetzung (M.1).
           Bei einer Außerbetriebsetzung des versicherten Fahr-
                                                                          Der Jahresbeitrag für die Kfz-Haftpﬂicht bei der
           zeugs geht die Versicherung in eine beitragsfreie
                                                                          gesonderten Ruheversicherung beträgt 20 Euro.
           Ruheversicherung über. Voraussetzung ist, dass die
           Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung                  Der Jahresbeitrag für die Teilkasko bei der gesonder-
           mitteilt und Sie nicht den vollen Schutz behalten              ten Ruheversicherung beträgt 50 Prozent des nor-
           wollen.                                                        malen Beitrags. Der Mindestbeitrag beträgt 15 Euro.
           Sollten Sie die beitragsfreie Ruheversicherung nicht     M.3   Wann besteht Versicherungsschutz mit ungestem-
           benötigen, endet der Vertrag zum Datum der vorü-               pelten Kennzeichen?
           bergehenden Außerbetriebsetzung des versicherten
                                                                          Wenn wir Versicherungsschutz zugesagt haben, ver-
           Fahrzeugs.
                                                                          sichern wir auch Zulassungsfahrten mit ungestem-
           Das gilt nicht für Verträge mit einer Laufzeit unter           pelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für
           einem Jahr ohne automatische Verlängerung.                     die Sie ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkenn-
                                                                          zeichen führen müssen.
           Umfang des Versicherungsschutzes
           Die Ruheversicherung gewährt eingeschränkten Ver-              Zulassungsfahrten sind Fahrten im Zusammenhang
           sicherungsschutz. Sie enthält:                                 mit dem Zulassungsverfahren. Sie dürfen nur inner-
                                                                          halb des für den Halter zuständigen Zulassungsbe-
           •   die Kfz-Haftpﬂicht
                                                                          zirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks
           •   die Kfz-Umweltschadenhaftpﬂicht, wenn für das
                                                                          erfolgen. Solche Fahrten sind auch Rückfahrten von
               versicherte Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außer-
                                                                          der Zulassungsstelle nach Entfernung der Stempel-
               betriebsetzung eine solche bestand
                                                                          plakette. Außerdem sind dies Fahrten zur Durchfüh-
           •   die Teilkasko, wenn für das versicherte Fahrzeug
                                                                          rung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung,
               zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine
                                                                          Abgasuntersuchung oder Zulassung. Voraussetzung
               Kasko bestand
                                                                          ist, dass die Zulassungsstelle vorab ein ungestem-
                                                                          peltes Kennzeichen zugeteilt hat (z. B. durch Reser-
                                                                          vierung).


34

[Seite 35]
N     Regelungen für Saison-, Kurzzeit-, Ausfuhr- und
      Wechselkennzeichen
N.1   Was müssen Sie bei Saisonkennzeichen beachten?
      Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen versichern wir
      während der Saison im vereinbarten Umfang. Der
      Zeitraum der Saison steht auf dem amtlichen Kenn-
      zeichen.
      Vertragsdauer bei Saisonkennzeichen
      Versicherungsjahr ist der Zeitraum eines Jahres ab
      Saisonbeginn. Das nächste Versicherungsjahr be-
      ginnt am ersten Tag der neuen Saison um 0 Uhr.
      Versicherungsschutz außerhalb der Saison
      Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungs-
      schutz nach M.1.
      Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie Versi-
      cherungsschutz für Zulassungsfahrten (M.3).
      Beitragsberechnung und -zahlung
      Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Länge
      der Saison. Grundlage ist der Jahresbeitrag bei ganz-
      jähriger Zulassung. Wir berechnen den Beitrag im
      Verhältnis der Dauer der Saison zur Länge eines Jah-
      res. Der Mindestbeitrag beträgt 15 Euro.
      Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können Sie nur
      jährlich zahlen.
      Sie müssen die Erstprämie mit Saisonbeginn oder,
      wenn der Vertrag innerhalb der Saison beginnt, zu
      diesem Zeitpunkt zahlen.
      Jährliche Neueinstufung
      Die jährliche Neueinstufung nehmen wir bei scha-
      denfreiem Verlauf des Vertrags nur vor, wenn die
      Saison mindestens sechs Monate beträgt.
N.2   Was müssen Sie bei Kurzzeitkennzeichen beach-
      ten?
      Kurzzeitkennzeichen erteilt die Zulassungsstelle für
      Probe- oder Überführungsfahrten bis zur Dauer von
      sechs Tagen. Für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
      berechnen wir für die Kfz-Haftpﬂicht einen Einmal-
      beitrag. Kaskoschutz bieten wir nicht.
      Versichern Sie das Fahrzeug im Anschluss an die
      Probe- oder Überführungsfahrt dauerhaft bei uns,
      datieren wir den Vertragsbeginn um die Dauer des
      Kurzzeitkennzeichens zurück. Wir berechnen anstelle
      des Einmalbeitrags nur den Tarifbeitrag.
N.3   Was müssen Sie bei Ausfuhrkennzeichen beach-
      tenn?
      Für Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen müssen Sie
      den einmaligen Beitrag sofort entrichten.
      Ein Ausfuhrkennzeichen benötigen Sie, wenn Sie ein
      Fahrzeug ins Ausland ausführen.
N.4   Was müssen Sie bei Wechselkennzeichen beach-
      ten?
      Wenn Sie Wechselkennzeichen bei uns versichern,
      haben Sie Versicherungsschutz wie mit einem stän-
      digen amtlichen Kennzeichen.
      Hinweis: Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vor-
      schriften zum Wechselkennzeichen, insbesondere
      die über die Fahrzeugnutzung.


                                                              35

[Seite 36]
     Anhang
     Rückstufungstabellen
                      Wohnmobil                                             Wohnmobil
     Kfz-Haftpﬂicht                                             Vollkasko

                               bei         bei      bei 3 und                        bei         bei      bei 3 und
          aus                                                     aus
                            1 Schaden 2 Schäden      mehr                        1 Schaden 2 Schäden       mehr
       SF-Klasse      %                                         SF-Klasse   %
                                                    Schäden                                               Schäden
         nach                                                     nach
                            SF-Klasse   SF-Klasse   SF-Klasse                     SF-Klasse   SF-Klasse   SF-Klasse

           M          118      M           M           M           M        54       M           M           M
          0            60      M           M           M            0       50       M           M           M
         1/2           49      0           M           M          1/2       40      1/2          0           M
          1            45      0           M           M            1       40      1/2          0           M
          2            43      0           M           M            2       38      1/2          0           M
          3            40      0           M           M            3       37      1/2          0           M
          4            38      0           M           M            4       36      1/2          0           M
          5            37      0           M           M            5       35      1/2          0           M
          6            35      0           M           M            6       34      1/2          0           M
          7            34      0           M           M            7       34       1           0           M
          8            33      0           M           M            8       33       1           0           M
          9            32      0           M           M            9       33       2           0           M
         10            31     1/2          M           M           10       32       3           0           M
         11            30     1/2          M           M           11       32       4          1/2          0
         12            29     1/2          0           M           12       31       4          1/2          0
         13            28     1/2          0           M           13       31       5          1/2          0
          14           28     1/2          0           M           14       31       6          1/2          0
          15           27     1/2          0           M           15       31       7          1/2          0
          16           27      1           0           M           16       30       8          1/2          0
          17           26      1           0           M           17       30       9           1           0
          18           26      2           0           M           18       30      10           1           0
          19           25      2           0           M           19       30      10           1           0
         20+           25      3           0           M          20+       27      11           1           0


36

[Seite 37]
                 Trike und Quad                                           Trike und Quad
Kfz-Haftpﬂicht                                                Vollkasko

                             bei         bei      bei 3 und                           bei         bei      bei 3 und
     aus                                                        aus
                         1 Schaden 2 Schäden       mehr                           1 Schaden 2 Schäden       mehr
  SF-Klasse        %                                          SF-Klasse     %
                                                  Schäden                                                  Schäden
    nach                                                        nach
                          SF-Klasse   SF-Klasse   SF-Klasse                        SF-Klasse   SF-Klasse   SF-Klasse

     M            155       M            M           M           M         116       M           M           M
     0            100       M            M           M            0        100       M           M           M
    1/2           74        M            M           M          1/2        76         0          M           M
     1             54        0           M           M            1        55        1/2          0          M
     2             48       1/2          M           M            2        49         1          1/2          0
     3             44       1/2          M           M            3        46         1          1/2          0
     4             40       1/2          M           M            4        43         2          1/2          0
     5             38       1/2          M           M            5        40         2          1/2          0
     6             36       1/2          M           M            6        38         3          1/2          0
     7             34       1/2          M           M            7        36         3          1/2          0
     8             32        1           0           M            8        35         4           1          1/2
     9             31        1           0           M            9        34         4           1          1/2
    10             30        1           0           M           10        33         5           1          1/2
    11             29        1           0           M           11        32         5           1          1/2
    12             28        1           0           M           12        31         6           2          1/2
     13            28        1           0           M           13        30         6           2          1/2
     14            27        1           0           M           14        30         7           3          1/2
     15            27        1           0           M           15        29         7           3          1/2
     16            26        2           0           M           16        28         7           3          1/2
     17            26        2           0           M           17        28         8           3          1/2
     18            25        2           0           M           18        28         8           3          1/2
     19            25        2           0           M           19        27         8           3          1/2
    20+            24        2           0           M          20+        27         9           4           1


                                                                                                                       37

[Seite 38]
                Taxi und Mietwagen                                           Taxi und Mietwagen
     Kfz-Haftpﬂicht                                                  Vollkasko
                                                           bei 4                                                       bei 4
          aus                 bei 1    bei 2     bei 3     und         aus                bei 1    bei 2     bei 3     und
       SF-Klasse      %     Schaden Schäden Schäden       mehr       SF-Klasse     %    Schaden Schäden Schäden       mehr
         nach               SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse Schäden      nach             SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse Schäden
                                                         SF-Klasse                                                   SF-Klasse
          M           245     M         M        M          M          M          245     M         M        M          M
           0          230     M         M        M          M           0         230     M         M        M          M
           S          155     M         M        M          M           S         155     M         M        M          M
          1/2         140      S        M        M          M          1/2        140      S        M        M          M
           1          100      S        M        M          M           1         100      S        M        M          M
           2           85     1/2        S       M          M           2          85     1/2        S       M          M
           3           70      1         S       M          M           3          70      1         S       M          M
           4           60      2        1/2      M          M           4          60      2        1/2      M          M
           5           55      2        1/2      M          M           5          55      2        1/2      M          M
           6           55      3        1/2      M          M           6          55      3        1/2      M          M
           7           50      3        1/2      M          M           7          50      3        1/2      M          M
           8           50      4         1        0         M           8          50      4         1        0         M
           9           45      4         1        0         M           9          45      4         1        0         M
          10           45      4         1        0         M          10          45      4         1        0         M
          11           45      5         1        0         M          11          45      5         1        0         M
          12           40      5         1        0         M          12          40      5         1        0         M
          13           40      5         2        S         M          13          40      5         2        S         M
          14           40      6         2        S         M          14          40      6         2        S         M
          15           40      6         2       1/2        M          15          40      6         2       1/2        M
          16           35      6         2       1/2        M          16          35      6         2       1/2        M
          17           35      7         2       1/2        M          17          35      7         2       1/2        M
          18           35      7         3       1/2        M          18          35      7         3       1/2        M
          19           35      9         3       1/2        M          19          35      9         3       1/2        M
          20           35      9         3       1/2        M          20          35      9         3       1/2        M
          21           35     10         4        1         M          21          35     10         4        1         M
          22           30     10         4        1         M          22          30     10         4        1         M
          23           30     10         4        1         M          23          30     10         4        1         M
          24           30     11         4        1         M          24          30     11         4        1         M
          25           30     11         4        1         M          25          30     11         4        1         M
          26           30     11         4        1         M          26          30     11         4        1         M
          27           30     11         4        1         M          27          30     11         4        1         M
          28           30     11         4        1         M          28          30     11         4        1         M
          29           30     11         4        1         M          29          30     11         4        1         M
          30           25     11         4        1         M          30          25     11         4        1         M
          31           25     11         4        1         M          31          25     11         4        1         M
          32           25     11         4        1         M          32          25     11         4        1         M
          33           25     11         4        1         M          33          25     11         4        1         M
          34           25     11         4        1         M          34          25     11         4        1         M
         35 +          25     11         4        1         M         35 +         25     11         4        1         M


38

[Seite 39]
                 Übrige Fahrzeuge                                          Übrige Fahrzeuge
Kfz-Haftpﬂicht                                                 Vollkasko

                              bei         bei      bei 3 und                            bei         bei      bei 3 und
     aus                                                         aus
                          1 Schaden 2 Schäden       mehr                            1 Schaden 2 Schäden       mehr
  SF-Klasse         %                                          SF-Klasse      %
                                                   Schäden                                                   Schäden
    nach                                                         nach
                           SF-Klasse   SF-Klasse   SF-Klasse                         SF-Klasse   SF-Klasse   SF-Klasse

     M             149        M          M            M          M            83       M           M            M
      0            100        M          M            M           0           60       M           M            M
     1/2            83        0          M            M          1/2          58        0          M            M
      1             78        0          M            M           1           53        0          M            M
      2             69       1/2         M            M           2           50        0          M            M
      3             62       1/2          0           M           3           47        0          M            M
      4             57        1           0           M           4           44       1/2         M            M
      5             52        2           0           M           5           42        1          M            M
      6             49        2           0           M           6           40        1          M            M
      7             46        3          1/2          M           7           39        2          M            M
      8             43        3          1/2          M           8           38        2          M            M
      9             41        4          1/2          M           9           37        2          M            M
     10             39        4          1/2          M          10           35        3          M            M
     11             37        5           1           M          11           35        3          M            M
     12             35        5           1           M          12           34        4           0           M
     13             34        6           1           M          13           33        4           0           M
     14             33        6           1           M          14           32        4           0           M
     15             32        7           2           M          15           32        5           0           M
     16             31        7           2           M          16           32        5           0           M
     17             30        8           2           M          17           31        5           0           M
     18             29        8           2           M          18           31        6           0           M
     19             28        9           2           M          19           30        6           0           M
     20             27        9           2           M          20           30        6           0           M
     21             27       10           3           M          21           29        6           0           M
     22             26       10           3           M          22           29        7           0           M
     23             26       10           3           M          23           29        7           0           M
     24             25       11           3           M          24           29        7           0           M
     25             25       11           3           M          25           28        8          1/2          M
     26             24       12           3           M          26           28        8          1/2          M
     27             24       12           3           M          27           28        8          1/2          M
     28             23       13           4           M          28           28        8          1/2          M
     29             23       13           4           M          29           28        8          1/2          M
    30 +            22       13           4           M         30 +          27        9          1/2          M


                                                                                                                         39

[Seite 40]
     Sonderbedingungen für versicherungspﬂichtige Arbeits-             Zusatzbedingung für den Einschluss von Bearbeitungs-
     maschinen                                                         schäden an Erdleitungen und elektrischen Frei- und Ober-
                                                                       leitungen
     1.     Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maß-
            gabe der AKB und der folgenden Bestimmungen
                                                                       Abweichend von Ziffer 3 d) der Sonderbedingungen für
            auch auf die gesetzliche Haftpﬂicht aus der Verwen-
                                                                       versicherungspﬂichtige Arbeitsmaschinen schließt der
            dung des Fahrzeugs zur Leistung von Arbeit.
                                                                       Versicherungsschutz auch die gesetzliche Haftpﬂicht wegen
     2.     Mitversichert im Sinne der AKB sind auch Personen,         Bearbeitungsschäden an Erdleitungen (Kabeln, unterirdi-
            a) die das Fahrzeug zur Leistung von Arbeit unmit-         schen Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren und anderen
               telbar bedienen.                                        Leitungen) und elektrischen Frei- und Oberleitungen ein-
            b) die eine einweisende Tätigkeit ausüben, wenn sie        schließlich der sich daraus ergebenden Folgeschäden ein.
               dem Betrieb des Versicherungsnehmers angehören.
                                                                       Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 20 Prozent,
     3.     Falls nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt            mindestens 50 Euro, höchstens 2.500 Euro selbst zu tragen.
            ist, bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf
                                                                       Die Selbstbeteiligung erhöht sich auf 25 Prozent, mindestens
            a) Haftpﬂichtansprüche aus Sachschäden durch Sen-
                                                                       250 Euro, höchstens 7.500 Euro, wenn der Versicherungs-
               kungen von Grundstücken, durch Erdrutschungen
                                                                       nehmer oder sein Bevollmächtigter vor Beginn der Arbeiten
               und durch Erschütterungen infolge von Ramm-
                                                                       sich nicht bei den zuständigen Stellen nach der Lage und
               arbeiten, soweit der Sachschaden an dem Bau-
                                                                       dem Verlauf der Erdleitungen erkundigt oder den für die
               grundstück selbst oder an den darauf beﬁndlichen
                                                                       Baustelle Verantwortlichen nicht über das Ergebnis seiner
               Gebäuden oder Anlagen entsteht.
                                                                       Erkundigungen informiert hatte.
            b) Haftpﬂichtansprüche wegen Beschädigung fremder
               Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet,           Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt für Sach-
               geliehen hat oder die Gegenstand eines besonderen       und Vermögensschäden zusammen 50.000 Euro je
               Verwahrungsvertrages sind.                              Schadensereignis, das Zweifache dieser Summen für alle
            c) Haftpﬂichtansprüche wegen Beschädigung fremder          Schäden eines Versicherungsjahres.
               Sachen, die durch eine gewerbliche oder beruﬂiche
                                                                       Zusatzbedingung für den Einschluss von Be- und Entla-
               Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit
                                                                       deschäden
               diesen Sachen (z. B. Bearbeitung, Be- und Entladen,
               Prüfung und dergl.) entstanden sind; bei Schäden        Abweichend von Ziffer 3 c) schließt der Versicherungsschutz
               an fremden unbeweglichen Sachen gilt dieser             auch die gesetzliche Haftpﬂicht wegen Schäden an den zu
               Ausschluss nur insoweit, als diese Sachen oder          be- und entladenden fremden Land- und Wasserfahrzeugen
               Teile von ihnen unmittelbar Gegenstand der Tätig-       ein. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleibt die
               keit gewesen sind.                                      Beschädigung der Ladung von Fahrzeugen sowie die
            d) Haftpﬂichtansprüche aus Sach- und Vermögens-            Beschädigung der bewegten Güter.
               schäden an Erdleitungen (Kabeln, unterirdischen
                                                                       Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 20 Prozent,
               Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren und anderen
                                                                       mindestens 50 Euro, selbst zu tragen.
               Leitungen) sowie an elektrischen Frei- und Ober-
               leitungen einschließlich der sich daraus ergebenden
               Folgeschäden bei Verwendung des Fahrzeugs zur
               Leistung von Arbeit irgendwelcher Art.
     Sind die Voraussetzungen der obigen Ausschlüsse in der
     Person von Angestellten, Arbeitern, Bediensteten, Bevoll-
     mächtigten oder Beauftragten des Versicherungsnehmers
     gegeben, so entfällt gleichfalls der Versicherungsschutz,
     und zwar sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für
     die durch den Versicherungsvertrag etwa mitversicherten
     Personen. Die Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle
     der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung ist nicht
     Gegenstand der Haftpﬂichtversicherung, auch dann nicht,
     wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, desgleichen
     nicht der Anspruch aus der gesetzlichen Gefahrtragung (für
     zufälligen Untergang und zufällige Verschlechterung).
     4.     Ausgeschlossen von der Versicherung bleiben
            a) Haftpﬂichtansprüche, die darauf zurückzuführen
               sind, dass der Versicherungsnehmer besonders
               gefahrdrohende Umstände, deren Beseitigung der
               Versicherer billigerweise verlangen konnte und
               verlangt hatte, nicht innerhalb einer angemessenen
               Frist beseitigte. Ein Umstand, welcher zu einem
               Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders
               gefahrdrohend.
            b) Haftpﬂichtansprüche wegen Schäden, die an den
               vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf-
               trag oder für seine Rechnung von Dritten) herge-
               stellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen
               infolge einer in der Herstellung oder Lieferung
               liegenden Ursachen entstehen.

40

[Seite 41]
Begriffsbestimmungen für Art und Verwendung von Fahrzeugen

Leichtkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem      Campingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelassene Fahr-
Hubraum von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm          zeuge.
und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
                                                                Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Fahr-
Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amt-   zeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamt-
liches Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von              masse (bzw. Gesamtgewicht) bis zu 3,5 Tonnen.
Leichtkrafträdern.
                                                                Lkw sind als Lastkraftwagen zur Güterbeförderung zugelas-
Trikes sind dreirädrige Kraftfahrzeuge, die ein amtliches       sene Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
Kennzeichen führen müssen.                                      (bzw. Gesamtgewicht) von mehr als 3,5 Tonnen.
Quads sind vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse       Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder
bis 400 kg (550 kg bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung)         überwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Auﬂiegern
und mit einer maximalen Nennleistung bis 15 kW. Im Falle        bestimmt und geeignet sind, mit Ausnahme von landwirt-
von Elektrofahrzeugen ist das Leergewicht jeweils ohne          schaftlichen Zugmaschinen.
Masse der Batterien gerechnet.
                                                                Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen,
Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahr-          Anhängern und Auﬂiegern nur für eigene Zwecke durch Per-
zeuge mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz,         sonal eines Unternehmers oder von Personal, das dem
mit Ausnahme von Mietwagen, Taxis und Selbstfahrerver-          Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpﬂichtung
mietfahrzeugen.                                                 zur Verfügung gestellt worden ist.
Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspﬂich-            Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßige, ent-
tiger Gelegenheitsverkehr mit Stellung eines Fahrers            geltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen,
gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxis,        Anhängern und Auﬂiegern für andere.
Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermiet-
                                                                Wechselaufbauten sind Aufbauten von Kraftfahrzeugen,
fahrzeuge).
                                                                Anhängern und Auﬂiegern, die zur Güterbeförderung
Taxis sind Pkw, die der Unternehmer an behördlich zuge-         bestimmt sind und mittels mechanischer Vorrichtungen
lassenen Stellen bereithält und mit denen er – auch am          ausgewechselt werden können. Ladungsträger/Container
Betriebssitz oder während der Fahrt entgegengenom-              sind Teil der Ladung, nicht Teil des Fahrzeuges.
mene – Beförderungsaufträge zu einem vom Fahrgast
                                                                Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger sind
bestimmten Ziel ausführt.
                                                                Zugmaschinen und Raupenschlepper oder Anhänger, die
Selbstfahrervermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und            wegen ihrer Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft
Anhänger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers        von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und daher ein
vermietet werden.                                               amtliches grünes Kennzeichen führen.
Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die          Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge sind Fahr-
gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet            zeuge, die als Sonderfahrzeuge für die Land- und Forstwirt-
werden und auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zulas-       schaft zugelassen werden und ein amtliches grünes Kenn-
sung auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag mindes-         zeichen führen.
tens 6 Monate überlassen werden.
                                                                Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die
Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die            nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug
nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von           fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit und
mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) geeignet         nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt
und bestimmt sind.                                              und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für
1. Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs-         Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B.
und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbin-        Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Ber-
dung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein-         gungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mit-
und aussteigen können, sowie Verkehr, der unter Ausschluss      verwendet werden).
anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von Per-
sonen zum Besuch von Märkten und Theatern dient.
2. Gelegenheitsverkehr sind Ausﬂugsfahrten und Ferienziel-
reisen sowie Verkehr mit Mietomnibussen.
3. Nicht unter Ziffer 1 und 2 fallen sonstige Busse, insbe-
sondere Hotelomnibusse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr-
oder Krankenomnibusse.


                                                                                                                              41

[Seite 42]
     Stichwortverzeichnis                                            L
                                                                     Laufzeit (B.4)                                         8
     A                                                               Leistungsfreiheit, -kürzung (G.4, G.5)            22, 23
     Abschleppkosten (E.5)                                     15    Leuchtmittel (E.2)                                    12
     Abzug neu für alt (E.5)                                   15
     Alkohol und berauschende Mittel (G.4)                     22    M
     Anzeigepﬂicht (G.2, G.5, L.3)                     21, 22, 33    Mahnung und Kündigung (I.2)                           24
     Anzeige Polizei (G.5)                                     23    Mehrwertsteuer (E.5)                                  15
     Arbeitsmaschinen (Anhang)                                 40    Meinungsverschiedenheiten (E.8)                       18
     Aufklärungspﬂicht (G.5)                                   23    mitversicherte Personen (C.3, D.3)                 9, 10
     Auﬂieger (C.1)                                             8    Motorsport-Rennstrecke (E.4, F.4)                 13, 19
     Ausfuhrkennzeichen (N.3)                                  35    mut- oder böswillige Handlungen (E.3)                 13
     Auskunft Schadensverlauf (K.6)                            32
     Außerbetriebsetzung (F.4, M.1)                        19, 34    N
                                                                     Naturgewalten (E.2)                                   11
     B                                                               Neupreis (E.5)                                        14
     beförderte Sachen (C.2)                                    9
     Begriffsbestimmungen                                      41    O
     Beitrag vorläuﬁger Versicherungsschutz (B.3)               8    Ombudsmann (L.6)                                      33
     berechtigte Personen (G.4)                                22    Obliegenheitsverletzung (G)                           21
     Brand und Explosion (E.2)                                 11
     Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (A.3, E.3)          7, 12    R
                                                                     Rabattschutz (A.3, K.4)                             7, 32
     C                                                               Raub (E.2)                                             11
     Camper Plus (A.3, E.5)                             7, 15 ,16    Regulierungsvollmacht (C.1, D.1)                    8, 10
                                                                     Reifenschäden (E.4)                                    13
     D                                                               Rennen und Übungsfahrten (C.2, E.4, G.4)        9, 13, 22
     Diebstahl (E.2, F.5)                                  11, 19    Rückstufungstabellen (K.4)                         32, 36

     E                                                               S
     einmaliger Beitrag (B.2)                                   7    Sachverständigenkosten (E.5)                          15
     Einstufung SFR (K.1)                                      30    Saisonkennzeichen (N.1)                               35
     Elektro Plus (A.3, E.5)                                7, 15    Schadensbelastung (K.4)                               31
                                                                     Schadenfreiheitsrabattsystem und Tabellen (K)         27
     F                                                               Schadenminderungspﬂicht (G.5)                         23
     Fahrerlaubnis (F.4, G.4)                              19, 22    Schadensersatzansprüche (C.1, C.2, D.1)             8, 9
     Fahrzeugschlüssel (E.2)                                   11    Selbstbeteiligung (E.5)                               15
     Fahrzeugverwendung (G.3)                                  22    SEPA-Lastschrift (I.1, I.3)                       24, 25
     Folgebeitrag (I.2)                                        24    Sonderbedingungen versicherungspﬂichtige
                                                                     Arbeitsmaschinen (Anhang)                             40
     G
     GAP-Deckung (A.3, E.5)                                 7, 14    T
     Gefahrenmerkmale (J.7)                                    26    Tarifgruppen (J.5)                                    26
     Gefahrerhöhung (G.2)                                      21        -änderung (G.2)                                   21
     Gerichte (L.7)                                            34    Tarifmerkmale (G.2, J.7)                          21, 27
     Glasbruch (E.2)                                           12    Teileliste (E.1)                                      10
     grobe Fahrlässigkeit (E.4, F.4)                       13, 19    Teilkasko (E.2)                                       11
                                                                     Tierbiss (E.2)                                        12
     H                                                               Typklasse (J.2)                                       25
     Havarie-Grosse-Risiko (E.2)                               12
                                                                     U
     K                                                               Unfall (E.3)                                          12
     Kasko (E)                                                  10   Unterbrechung Versicherungsschutz (K.1)               31
     Kaskoschaden (E.5)                                         13   Unterschlagung (E.2)                                  11
     Kaufpreis (E.5)                                            14
     Kernenergie (C.2, D.2, E.4, E.5, F.4)       9, 10, 13, 18, 19   V
     Kfz-Schutzbrief (A.3, F, G.5)                       7, 18, 23   Vermögensschäden (C.1)                                 8
     Kleinschäden (G.5)                                         23   Versicherungsarten (A.3)                               7
     Kriegsereignisse, innere Unruhen (E.4, F.4)            13, 19   Versicherungsaufsicht (L.6)                           33
     Kündigung                                                       Versicherungsjahr (B.4)                                8
         außerordentliche (G.2, J.4, J.6)                   21, 26   Versicherungssummen (C.4, D.4)                     9, 10
         Besonderheiten allgemein (L.4)                         33   Vertragsbeginn (B.1)                                   7
         nach Schaden (H)                                       24   Vertragsobliegenheiten (G)                            21
         vorläuﬁger Versicherungsschutz (B.3)                    7   Vertragssprache (L.5)                                 33
         wegen Obliegenheitsverletzung (G.4)                    22   Verwendungszweck (G.4)                                22
         zum Ablauf (B.4)                                        8   Vollkasko (E.3)                                       12
     Kurzzeitkennzeichen (N.2)                                  35   vorläuﬁger Versicherungsschutz (B.3)                   7
                                                                     Vorsatz (C.2, E.4)                                 9, 13

42

[Seite 43]
W
Wechselkennzeichen (N.4)        35
Weisung (G.5)                   23
Widerruf (B.3)                   8
Wiederanmeldung (M.1)           34

Z
Zahlungsintervall (I.1)         24
Zusammenstoß mit Tieren (E.2)   12


                                     43

[Seite 44]
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