# uniVersa Autoschutzbrief: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-schutzbrief-universa-autoschutzbrief.php
- Rechtlicher Träger: uniVersa Allgemeine Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-schutzbrief-universa-autoschutzbrief.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen für den Autoschutzbrief (AKB-ASB), KBB 223](https://www.universa.de/site/assets/files/102150/versicherungsbedingungen_autoschutzbrief_kbb-223-04_17.pdf), Fassung AKB-ASB Ausgabe 04.2017, Stand 01.04.2017

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Schutz an das versicherte Fahrzeug gebunden (Kfz-Baustein) | ja | Versichert ist der im Versicherungsschein bezeichnete Pkw sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. | A.1.3, Seite 4 |
| Schutz an die Person gebunden (gilt in jedem Fahrzeug, auch als Mitfahrer, mit Bahn oder zu Fuß) | nein | Bei Reisen mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Pkw besteht Versicherungsschutz für Sie, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen | A.1.2, Seite 4 |
| Versicherte Personen (Fahrer, berechtigte Insassen, Familienangehörige) | ja | Bei Reisen mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Pkw besteht Versicherungsschutz für Sie, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. | A.1.2, Seite 4 |
| Versicherte Fahrzeugarten (Pkw, Krad, Wohnmobil, Gewichtsgrenze) | ja | Versichert ist der im Versicherungsschein bezeichnete Pkw | A.1.3, Seite 4 |
| Anhänger und Wohnwagen mitversichert | ja | Versichert ist der im Versicherungsschein bezeichnete Pkw sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. | A.1.3, Seite 4 |
| Geltungsbereich Europa (geografisch, mit Mittelmeeranrainern) | ja | Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, | A.1.4, Seite 4 |
| Weltweiter Schutz für Personenleistungen | nein | Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas | A.1.4, Seite 4 |
| Mindestentfernung vom ständigen Wohnsitz für Leistungen (z. B. ab 50 km) | ja | die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km (Straßenkilometer) von Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnort in Deutschland entfernt ist und | A.1.6, Seite 4 |
| Hilfe auch am Wohnort (ab Kilometer 0) | ja | Kann der Pkw nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht antreten oder fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: | A.1.5, Seite 4 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr erreichbar | nicht geregelt |  |  |
| Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort (Wiederherstellung der Fahrbereitschaft) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die hierdurch entstehenden Kosten tragen wir in unbegrenzter Höhe. | A.1.5.1, Seite 4 |
| Abschleppen des Fahrzeugs bis zur nächsten geeigneten Werkstatt | ja, bis zur Versicherungssumme | Kann der Pkw an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Pkw ... und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. | A.1.5.2, Seite 4 |
| Bergen des Fahrzeugs (nach Abkommen von der Straße) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. | A.1.5.3, Seite 4 |
| Hilfe bei Schlüsselverlust oder Aussperren (Ersatzschlüssel, Öffnen) | ja, bis 125 € | helfen wir Ihnen bei der Beschaffung eines Ersatzschlüssels bzw. der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 125,- EUR. | A.1.8.4, Seite 6 |
| Falschbetankung (Abpumpen, Reinigung) | nicht geregelt |  |  |
| Kraftstoffmangel oder leere Antriebsbatterie (Transport zur Tankstelle oder Ladesäule) | nicht geregelt |  |  |
| Reifenpanne mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzteilversand ins Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir übernehmen alle entstehenden Versandkosten. | A.1.8.1 a), Seite 5 |
| Hilfe bei Diebstahl des Fahrzeugs (Meldung, Weiterfahrt) | ja | Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Pkw erbringen wir nachfolgende Leistungen | A.1.6, Seite 4 |
| Weiter- oder Rückfahrt mit Bahn, Flug oder Taxi | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschläge. | A.1.6.1, Seite 4 |
| Mietwagen während der Reparatur oder nach Diebstahl (Betrag je Tag und gesamt) | ja, bis 350 € | Wir zahlen höchstens bis 350,- EUR. | A.1.6.3, Seite 4 |
| Höchstdauer des Mietwagens in Tagen | nicht geregelt | Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens, bis Ihnen der Pkw wieder fahrbereit zur Verfügung steht. | A.1.6.3, Seite 4 |
| Übernachtungskosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft (je Nacht und Person) | ja, bis 65 € | Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 65,- EUR je Übernachtung und Person. | A.1.6.2, Seite 4 |
| Höchstzahl der Übernachtungen | ja | Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens drei Übernachtungen. | A.1.6.2, Seite 4 |
| Abholung des reparierten oder wiedergefundenen Fahrzeugs (Fahrtkosten) | ja, bis zur Versicherungssumme | eine Fahrt einer Person von Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnort in Deutschland oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht worden ist. | A.1.6.1 d), Seite 4 |
| Fahrzeugrücktransport an den Wohnort, wenn eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir sorgen für den Transport des Pkw zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren im Versicherungsschein genannten Wohnort in Deutschland, wenn | A.1.6.4, Seite 4 |
| Fahrerstellung, wenn der Fahrer ausfällt | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir sorgen für die Verbringung des Pkw zu dem im Versicherungsschein genannten Wohnort in Deutschland, wenn | A.1.7.4, Seite 5 |
| Fahrzeugunterstellung bis zum Rücktransport oder zur Verschrottung | ja, bis zur Versicherungssumme | sind wir Ihnen hierbei behilflich und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. | A.1.6.6, Seite 5 |
| Verzollung und Verschrottung des Fahrzeugs im Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Lassen Sie Ihren Pkw verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. | A.1.8.1 d), Seite 5 |
| Krankenrücktransport nach Unfall oder Erkrankung auf Reisen | ja, bis zur Versicherungssumme | sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports. Wir übernehmen dessen Kosten. | A.1.7.1, Seite 5 |
| Ärztliche Beratung und Vermittlung von Ärzten und Kliniken | ja | Erkranken Sie auf einer Reise im Ausland, informieren wir Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung | A.1.8.5, Seite 6 |
| Rückholung von Kindern, wenn kein Fahrer mehr verfügbar ist | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir sorgen bei mitreisenden minderjährigen Kindern für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz, wenn | A.1.7.2, Seite 5 |
| Krankenbesuch eines Angehörigen bei längerem Krankenhausaufenthalt | ja, bis 500 € | zahlen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahestehende Person bis zu 500,- EUR. | A.1.7.5, Seite 5 |
| Überführung oder Bestattung im Todesfall | ja, bis 5.000 € | Wir übernehmen hierfür die Kosten bis maximal 5.000,- EUR. | A.1.8.3, Seite 6 |
| Versand von Arzneimitteln ins Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | vermitteln wir den Versand der Arzneimittel und übernehmen die hierdurch entstehenden reinen Versandkosten. | A.1.8.6, Seite 6 |
| Darlehen bei Verlust von Zahlungsmitteln oder Dokumenten | nicht geregelt |  |  |
| Hilfe bei Strafverfolgung im Ausland (Anwalt, Darlehen für Kaution) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport mitreisender Haustiere | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir vermitteln bei mitgeführten Haustieren (Hunde und Katzen) deren Transport an Ihren im Versicherungsschein genannten Wohnort in Deutschland oder in ein Tierheim oder eine Tierpension, wenn | A.1.7.3, Seite 5 |
| Gepäckrücktransport | ja, bis zur Versicherungssumme | sorgen wir für das Abschleppen des Pkw einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung | A.1.5.2, Seite 4 |
| Rückreise wegen Tod oder schwerer Erkrankung eines Angehörigen zu Hause | ja, bis zur Versicherungssumme | sorgen wir für eine entsprechende Rundfunkmeldung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. | A.1.8.8, Seite 6 |
| Höchstleistung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung ersparter Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, die ohnehin angefallen wären) | ja | Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese von unserer Zahlung abziehen. | A.1.10.1, Seite 6 |
| Begrenzung der Zahl der Einsätze je Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Altersgrenze des Fahrzeugs für einzelne Leistungen | nicht geregelt |  |  |
| Kostenerstattung auch ohne vorherige Meldung an die Notrufzentrale | ja | Bei nicht durch uns organisierter Pannen- und Unfallhilfe erstatten wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 154,- EUR, einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile. | A.1.5.1, Seite 4 |
| Zugesagte Höchstzeit bis zum Eintreffen der Hilfe, mit Entschädigung bei Überschreitung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Vorsatz | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. | A.1.9.1, Seite 6 |
| Ausschluss bei Rennen und Fahrveranstaltungen | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. | A.1.9.2, Seite 6 |
| Ausschluss oder Kürzung bei Alkohol oder Drogen am Steuer | ja | Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. | D.1.4, Seite 8 |
| Ausschluss bei Krieg, inneren Unruhen und Terror | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. | A.1.9.3, Seite 6 |
| Ausschluss bei Erdbeben, Naturkatastrophen und Kernenergie | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. | A.1.9.4, Seite 6 |
| Ausschluss für bekannte oder chronische Erkrankungen bei Personenleistungen | ja | Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist. | A.1.7, Seite 5 |
| Ausschluss bei mangelhafter Wartung oder bekannten Mängeln des Fahrzeugs | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei gewerblicher Personenbeförderung oder Vermietung | nicht geregelt |  |  |
| Reparaturkosten und Ersatzteile selbst nicht versichert | ja | Die Kosten für die Ersatzschlüssel werden nicht erstattet. | A.1.8.4, Seite 6 |
| Pflicht, vor Inanspruchnahme die Notrufzentrale zu verständigen | ja | Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen müssen Sie ... Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten | E.1.5, Seite 8 |
| Nachweis durch Originalbelege | ja | Außerdem müssen Sie Originalbelege zum Nachweis | E.1.6, Seite 8 |
| Frist zur Geltendmachung von Kosten | ja | Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. | E.1.1, Seite 8 |
| Nachrang gegenüber anderen Leistungspflichtigen (Automobilclub, Hersteller, Krankenversicherung) | ja | Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor. | A.1.11.1, Seite 6 |
| Schutzbrief getrennt vom übrigen Kfz-Vertrag kündbar | ja | Kündigen Sie oder wir nur den Autoschutzbrief, gelten G.4.2 und G.4.3 nicht. | G.4.4, Seite 10 |
| Vertragsdauer und Verlängerung | ja | Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr | G.1.2, Seite 9 |
| Kündigung nach Schadenfall | ja | Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag | G.2.3, Seite 9 |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen für den Autoschutzbrief (AKB-ASB), KBB 223

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                                                              für den


                      - Ausgabe 04.2017 -
                                            Autoschutzbrief
                                                                        Versicherungsbedingungen


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                                          V E R B R A U C H E R I N F O R M AT I O N


1. Die Identität des Versicherers                                               7. Vertragssprache
Ihr Vertragspartner ist die uniVersa Allgemeine Versicherung AG, Sulz-          Die Vertragssprache ist deutsch.
bacher Str. 1-7 in 90489 Nürnberg (eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichtes Nürnberg unter der Handelsregisternummer HRB 584). Sie            8. Ihre Möglichkeiten bei einem Anliegen
hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG).
                                                                                Ihre Meinung und Ihr Anliegen sind uns wichtig. Wir legen als Servicever-
                                                                                sicherer Wert auf Qualität, Kompetenz und eine serviceorientierte Bearbei-
2. Unsere ladungsfähige Anschrift                                               tung. Sie haben ein Anliegen? Dann schicken Sie Ihre Mitteilung einfach
Die ladungsfähige Anschrift der uniVersa Allgemeine Versicherung                an:
AG lautet: uniVersa Allgemeine Versicherung AG, gesetzlich vertre-              uniVersa Allgemeine Versicherung AG
ten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Vorstandsmitglie-            Kundenzufriedenheit
der Michael Baulig und Werner Gremmelmaier, Sulzbacher Str. 1-7,                Sulzbacher Str. 1-7
90489 Nürnberg.                                                                 90489 Nürnberg

3. Unsere Hauptgeschäftstätigkeit                                               Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben:
                                                                                kundenzufriedenheit@universa.de
Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb der Schaden- und Unfall-
versicherung (Allgemeine Haftpflichtversicherung, Allgemeine Unfallversi-       Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und Hinweise.
cherung, Sachversicherung und Kfz-Versicherung).
                                                                                Wurde Ihr Anliegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst, können Sie sich
                                                                                auch an die kostenlose außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden:
4. Zustandekommen des Vertrages
                                                                                Versicherungsombudsmann e. V.
Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahmeerklärung des Versiche-
                                                                                Postfach 08 06 32
rers zustande. Erfolgt eine solche nicht, kommt der Vertrag durch Über-
                                                                                10006 Berlin
sendung des Versicherungsscheines zustande. Ihr Versicherungsschutz
beginnt jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungs-          Die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
schein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Lei-
stungspflicht bei nicht rechtzeitiger Beitragszahlung.                          9. Unsere Aufsichtsbehörde
                                                                                steht Ihnen als weitere Anlaufstelle für Ihr Anliegen zur Verfügung:
5. Bestehen eines Widerrufsrechts
                                                                                Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Widerrufsrecht                                                                  Graurheindorfer Str. 108
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne                   53117 Bonn
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) wider-
rufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein,
die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versi-
                                                                                10. Datenschutzhinweise/Informationen über
cherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1                     die Betroffenenrechte
und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den
§§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Beleh-             Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Ver-
rung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufs-             sicherungsvertrags, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbeson-
frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf             dere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen.
ist zu richten an: uniVersa Allgemeine Versicherung AG, Sulzbacher              Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich
Str. 1-7, 90489 Nürnberg. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Wider-         gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den
ruf an folgende Faxnummer zu richten: 0911 5307-1670.                           Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft verpflichtet, nicht
Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende E-Mail-              nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungs-
Adresse zu richten: kfz-betrieb@universa.de                                     vertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie
                                                                                aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern auch da-
Widerrufsfolgen                                                                 rüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu er-
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz                greifen. Die uniVersa Allgemeine Versicherung AG ist den Verhaltensregeln
und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs              der deutschen Versicherungswirtschaft, dem Code of Conduct (CoC), zum
entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der              01.01.2014 beigetreten. Erläuterungen dazu können Sie den Verhaltens-
Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den                regeln entnehmen, die Sie im Internet unter www.universa.de/datenschutz
Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs ent-             abrufen können.
fällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich je
nach Zahlungsperiode bei monatlicher Prämie um 1/30, bei viertel-               Ebenfalls unter vorgenannter Internetadresse abrufen können Sie Listen
jährlicher Prämie um 1/90, bei halbjährlicher Prämie um 1/180 und bei           der Unternehmen der uniVersa Krankenversicherung a.G. und uniVersa
jährlicher Prämie um 1/360 der im Versicherungsschein genannten                 Lebensversicherung a.G., die an einer zentralisierten Datenverarbeitung
Prämie pro Tag. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt                teilnehmen sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu
unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Be-                 denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf
ginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist,            Wunsch können diese Listen auch bei Ihrem Betreuer oder der uniVersa
hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen                 Allgemeine Versicherung AG, Sulzbacher Straße 1-7, 90489 Nürnberg, Te-
zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) heraus-                  lefon 0911 5307-0 als verantwortliche Stelle angefordert werden.
zugeben sind.
                                                                                Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten bean-
Besondere Hinweise
                                                                                tragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen,
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen
                                                                                wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder
Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor
                                                                                Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbei-
Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
                                                                                tung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist.
                                                                                Diese Rechte können Sie geltend machen bei uniVersa Allgemeine Versi-
6. Geltendes Recht                                                              cherung AG, Sulzbacher Straße 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911 5307-0,
Zwischen Ihnen als unserem Kunden und unserer Gesellschaft findet aus-          Telefax 0911 5307-1670, E-Mail info@universa.de.
schließlich deutsches Recht Anwendung, insbesondere die Vorschriften
des VVG (Versicherungsvertragsgesetz), VAG (Versicherungsaufsichtsge-           Das öffentliche Verfahrensverzeichnis können Sie über:
setz) sowie des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).                                  www.universa.de/datenschutz einsehen.


                                                                            1

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                                        Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Versicherungsbedingungen                                G     Laufzeit und Kündigung des Vertrags,
für den Autoschutzbrief (AKB-ASB)                                        Veräußerung des Fahrzeugs,
                                                                         Wagniswegfall
A      Welche Leistungen umfasst der
       Autoschutzbrief?                                            G.1   Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?     8
                                                                   G.2   Wann und aus welchem Anlass können Sie den
A.1    Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs                             Versicherungsvertrag kündigen?                8
       als Service oder Kostenerstattung                   3       G.3   Wann und aus welchem Anlass können wir den
A.1.1 Was ist versichert?                                  3             Versicherungsvertrag kündigen?                8
A.1.2 Wer ist versichert?                                  3       G.4   Kündigung einzelner Versicherungsarten        8
A.1.3 Versicherte Fahrzeuge                                3       G.5   Form und Zugang der Kündigung                 9
A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?      3       G.6   Beitragsabrechnung nach Kündigung             9
A.1.5 Hilfe bei Panne oder Unfall                          3       G.7   Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu be-
A.1.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl                 achten?                                       9
       ab 50 km Entfernung                                 3       G.8   Wagniswegfall (z. B. durch Fahrzeugverschrot-
A.1.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer                 tung)                                         9
       Reise                                               4
A.1.8 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise       4       H     Außerbetriebsetzung, Saisonkenn-
A.1.9 Was ist nicht versichert?                            5             zeichen, Fahrten mit ungestempelten
A.1.10 Anrechnung ersparter Aufwendungen, Abtretung        5             Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen,
A.1.11 Verpflichtung Dritter                               5
                                                                         Wechselkennzeichen
B      Beginn des Vertrags und vorläufiger                         H.1   Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?  9
       Versicherungsschutz                                         H.2   Welche Besonderheiten gelten bei Saison-
                                                                         kennzeichen?                                  9
B.1    Wann beginnt der Versicherungsschutz?               5       H.3   Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen       10
B.2    Vorläufiger Versicherungsschutz                     5       H.4   Welche Besonderheiten gelten bei Kurzzeit-
                                                                         kennzeichen?                                 10
C      Beitragszahlung                                             H.5   Welche Besonderheiten gelten bei Wechsel-
                                                                         kennzeichen?                                 10
C.1    Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags         6
C.2    Zahlung des Folgebeitrags                           6       I     Beitragsänderung aufgrund tariflicher
C.3    Zahlungsperiode                                     6             Maßnahmen
D       Ihre Pflichten bei Gebrauch des                            I.1   Tarifänderung                               10
        Fahrzeugs und Folgen einer                                 I.2   Kündigungsrecht                             10

        Pflichtverletzung                                          J     Beitragsänderung aufgrund eines bei
D.1    Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch                           Ihnen eingetretenen Umstands                10
       des Fahrzeugs?                                      6
                                                                   K     - Entfällt -                                10
D.2    Welche Folgen hat eine Verletzung dieser
       Pflichten?                                          7

E      Ihre Pflichten im Schadenfall und
       Folgen einer Pflichtverletzung
E.1    Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?          7

E.2    Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflich-
       ten?                                                7

F      Rechte und Pflichten der
       mitversicherten Personen                            7


                                                               2

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                                  Allgemeine Versicherungsbedingungen
                                    für den Autoschutzbrief (AKB-ASB)

 Stand 01.04.2017
                                                                                        A
                                     Welche Leistungen umfasst der Autoschutzbrief?


A.1       Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als                                                   gende Leistungen unter den Voraussetzungen, dass
          Service oder Kostenerstattung                                                               -   die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km
                                                                                                          (Straßenkilometer) von Ihrem im Versicherungsschein genann-
A.1.1     Was ist versichert?                                                                             ten Wohnort in Deutschland entfernt ist und
                                                                                                      -   der Pkw weder am Schadentag noch am darauffolgenden Tag
          Wir erbringen nach Eintritt der in A.1.5 bis A.1.8 genannten Schaden-                           wieder fahrbereit gemacht werden kann oder er gestohlen wor-
          ereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als                                    den ist.
          Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten im
          Rahmen dieser Bedingungen.                                                                  Weiter- oder Rückfahrt

A.1.2     Wer ist versichert?                                                               A.1.6.1   Wir organisieren die Weiterfahrt zu Ihrem im Versicherungsschein
                                                                                                      genannten Wohnort in Deutschland oder zu Ihrem Zielort. Dies gilt
          Bei Reisen mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Pkw                                  auch für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem im Versicherungsschein
          besteht Versicherungsschutz für Sie, den berechtigten Fahrer und                            genannten Wohnort in Deutschland sowie die Abholung des
          die berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes                                wieder fahrbereiten Pkw vom Schadenort. Wir übernehmen hierbei
          geregelt ist.                                                                               entstehende Kosten für:

                                                                                              a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem im Versicherungsschein
A.1.3     Versicherte Fahrzeuge                                                             		 genannten Wohnort in Deutschland oder
          Versichert ist der im Versicherungsschein bezeichnete Pkw sowie ein                 b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens
          mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.                              		 innerhalb des Geltungsbereichs nach A.1.4 und
                                                                                              c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem im Versicherungsschein
A.1.4     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                                   		 genannten Wohnort in Deutschland

          Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geo-                       d) eine Fahrt einer Person von Ihrem im Versicherungsschein
          graphischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Ge-                       		 genannten Wohnort in Deutschland oder vom Zielort zum Scha-
          bieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören,                   		 denort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht worden ist.
          soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.
                                                                                                      Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter
A.1.5     Hilfe bei Panne oder Unfall                                                                 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein-
                                                                                                      schließlich Zuschläge. Bei größerer Entfernung erfolgt die Erstattung
          Kann der Pkw nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus                               der Kosten eines Linienflugs der Economy-Klasse. Zusätzlich erstat-
          eigener Kraft nicht antreten oder fortsetzen, erbringen wir folgende                        ten wir die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten und/oder nachge-
          Leistungen:                                                                                 wiesene Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 25,- EUR.

          Wiederherstellung der Fahrbereitschaft                                                      Übernachtung

A.1.5.1   Wir organisieren ein Pannenhilfsfahrzeug für die Wiederherstellung                A.1.6.2   Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernach-
          der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle. Die hierdurch entste-                            tungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens drei
          henden Kosten tragen wir in unbegrenzter Höhe. Bei nicht durch                              Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach
          uns organisierter Pannen- und Unfallhilfe erstatten wir die Kosten
                                                                                                      A.1.6.1, Mietwagen nach A.1.6.3, Fahrzeugtransport nach A.1.6.4 oder
          bis zu einem Höchstbetrag von 154,- EUR, einschließlich der vom
                                                                                                      Pick-Up-Service nach A.1.6.5 in Anspruch nehmen, zahlen wir nur
          Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile.
                                                                                                      eine Übernachtung. Sobald Ihnen der Pkw wieder fahrbereit zur Verfü-
          Abschleppen des Pkw                                                                         gung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten.
                                                                                                      Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 65,- EUR je Übernachtung
A.1.5.2   Kann der Pkw an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht                           und Person. Zusätzlich erstatten wir die Kosten für nachgewiesene
          werden, sorgen wir für das Abschleppen des Pkw einschließlich Ge-                           Taxifahrten und/oder nachgewiesene Fahrtkosten mit öffentlichen Ver-
          päck und nicht gewerblich beförderter Ladung bis zur nächsten geeig-                        kehrsmitteln bis zu 25,- EUR.
          neten Werkstatt/Fachwerkstatt und übernehmen die hierdurch entste-
          henden Kosten in unbegrenzter Höhe. Für nicht von uns organisiertes                         Mietwagen
          Abschleppen erstatten wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von
          154,- EUR.                                                                        A.1.6.3   Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Wir über-
                                                                                                      nehmen die Kosten des Mietwagens, bis Ihnen der Pkw wieder fahr-
          Bergen des Pkw                                                                              bereit zur Verfügung steht. Voraussetzung ist, dass Sie weder die
                                                                                                      Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.1.6.1, Fahrzeugtransport nach
A.1.5.3   Ist der Pkw von der Straße abgekommen, sorgen wir für seine Ber-                            A.1.6.4 oder Pick-Up-Service nach A.1.6.5 in Anspruch genommen
          gung. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerblich beförderte La-                          haben. Wir zahlen höchstens bis 350,- EUR.
          dung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in
          unbegrenzter Höhe.                                                                          Fahrzeugtransport

          Was versteht man unter Panne oder Unfall?                                         A.1.6.4   Wir sorgen für den Transport des Pkw zu einer Werkstatt und über-
                                                                                                      nehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rück-
                                                                                                      transportkosten an Ihren im Versicherungsschein genannten Wohn-
A.1.5.4   Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu ver-                           ort in Deutschland, wenn
          stehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer
                                                                                                      - der Pkw an einem inländischen Schadenort nicht innerhalb von drei
          Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
                                                                                                        Werktagen wieder fahrbereit gemacht werden kann und
                                                                                                      - die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der
A.1.6     Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl                                            Kaufpreis für einen gleichwertigen gebrauchten Pkw.
          ab 50 km Entfernung
                                                                                                      Bei Inanspruchnahme des Fahrzeugtransports entfallen die Leistun-
          Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Pkw erbringen wir nachfol-                             gen Mietwagen nach A.1.6.3 und Pick-Up-Service nach A.1.6.5.


                                                                                    3

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                                                                                      A.1.7.4   Wir sorgen für die Verbringung des Pkw zu dem im Versicherungs-
          Pick-Up-Service
                                                                                                schein genannten Wohnort in Deutschland, wenn
A.1.6.5   Kann der Pkw nach Panne oder Unfall an einem Schadenort in
          Deutschland innerhalb von drei Werktagen nicht wieder fahrbereit                      -   der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt und
          gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Repara-                          -   der Pkw weder von ihm noch von einem anderen berechtigten In-
          turkosten nicht den Betrag, der für den Kauf eines gleichwertigen                         sassen zurückgefahren werden kann.
          gebrauchten Pkw aufgewandt werden muss, vermitteln und bezah-
          len wir eine Transportmöglichkeit, um die berechtigten Insassen zu-                   Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
          sammen mit dem Pkw zu Ihrem im Versicherungsschein genannten
          Wohnort in Deutschland zurückzubringen (Pick-Up-Service). Bei                         Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz
          Inanspruchnahme des Pick-Up-Service entfallen die Leistungen                          bis 0,40 EUR je Kilometer zwischen Ihrem im Versicherungsschein
          Weiter- oder Rückfahrt nach A.1.6.1, Mietwagen nach A.1.6.3 und                       genannten Wohnort in Deutschland und dem Schadenort. Außerdem
          Fahrzeugtransport nach A.1.6.4.                                                       erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insas-
                                                                                                sen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernach-
          Fahrzeugunterstellung
                                                                                                tungskosten. Die Leistung ist beschränkt auf drei Übernachtungen bis
A.1.6.6   Muss der Pkw nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wie-                          zu je 65,- EUR pro Person. Hat wegen des Ersatzfahrers ein berech-
          derherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des                     tigter Insasse im versicherten Pkw keinen Platz mehr, übernehmen
          Transports zu einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen                    wir die Fahrtkosten einer Rückfahrt zum ständigen Wohnort des In-
          hierbei behilflich und übernehmen die hierdurch entstehenden Ko-                      sassen in Deutschland. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 1. Klasse
          sten, jedoch höchstens für zwei Wochen.                                               einschließlich Zuschlägen bei einfacher Entfernung unter 1.200 Bahn-
                                                                                                kilometern. Bei größerer Entfernung buchen wir für Sie einen Flug der
                                                                                                Economy-Klasse und übernehmen die hierfür anfallenden Flugkosten.
A.1.7     Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod                                              Nachgewiesene Taxifahrten und/oder nachgewiesene Fahrtkosten mit
          auf einer Reise                                                                       öffentlichen Verkehrsmitteln erstatten wir bis zu 25,- EUR.

          Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den Vorausset-                       Kosten für Krankenbesuch
          zungen, dass auf einer Reise mit dem versicherten Pkw
          -   Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar erkranken            A.1.7.5   Müssen Sie oder eine mitversicherte Person sich auf einer
              oder der Fahrer stirbt und                                                        Reise infolge einer Erkrankung von mehr als zwei Wochen
          -   dies an einem Ort geschieht, der mindestens 50 km (Straßenki-                     in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und
              lometer) von Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnort                       Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahestehende Person
              in Deutschland entfernt ist.                                                      bis zu 500,- EUR.

                                                                                                Was versteht man unter einer Reise?
          Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits in-
          nerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig
                                                                                      A.1.7.6   Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem im Versicherungsschein
          oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.
                                                                                                genannten Wohnort in Deutschland bis zu einer Höchstdauer von
                                                                                                fortlaufend sechs Wochen.
          Krankenrücktransport

A.1.7.1   Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an            A.1.8     Zusätzliche Leistungen bei einer
          den im Versicherungsschein genannten Wohnort in Deutschland zu-                       Auslandsreise
          rücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rück-
          transports. Wir übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des                       Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich
          Rücktransports müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeord-                     nach A.1.4 ohne Deutschland), der mindestens 50 km (Straßenkilo-
          net sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des                  meter) von Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnort in
          Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich                     Deutschland entfernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen:
          vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem überneh-
          men wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskos-            A.1.8.1   Bei Panne und Unfall:
          ten. Diese müssen jedoch durch die Erkrankung bedingt sein und sind
          begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis zu je 65,- EUR pro                     Ersatzteilversand
          Person.                                                                               a) Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
                                                                                                   des Pkw an einem ausländischen Schadenort oder in dessen
          Rückholung von Kindern                                                                   Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf
                                                                                                   schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir übernehmen alle entste-
A.1.7.2   Wir sorgen bei mitreisenden minderjährigen Kindern für deren Abho-                       henden Versandkosten.
          lung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz, wenn
                                                                                                Fahrzeugtransport
          -   der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und
          -   die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten                    b) Wir sorgen für den Transport des Pkw zu einer Werkstatt und
              Insassen betreut werden können.                                                      übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der
                                                                                                   Rücktransportkosten an Ihren im Versicherungsschein genannten
          Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Fahrtkosten. Wir er-                           Wohnort in Deutschland, wenn
          statten dabei die Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen            		 - der Pkw an einem ausländischen Schadenort oder in dessen
          bei einfacher Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern. Bei größerer           			 Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht
          Entfernung buchen wir für Sie einen Flug der Economy-Klasse und             			 werden kann und
          übernehmen die hierfür anfallenden Flugkosten. Nachgewiesene Ta-             		 - die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der
          xifahrten und/oder nachgewiesene Fahrtkosten mit öffentlichen Ver-          			 Kaufpreis für einen gleichwertigen gebrauchten Pkw.
          kehrsmitteln erstatten wir bis zu 25,- EUR.
                                                                                                Mietwagen
          Rücktransport von Haustieren (Hunde und Katzen)
                                                                                                c) Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Mieten
A.1.7.3   Wir vermitteln bei mitgeführten Haustieren (Hunde und Katzen) de-                        Sie ein Fahrzeug nach A.1.6.3 an, übernehmen wir die Kosten hier-
          ren Transport an Ihren im Versicherungsschein genannten Wohnort in                       für bis Ihr Pkw wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Wir leisten
          Deutschland oder in ein Tierheim oder eine Tierpension, wenn                             bis zu einem Betrag von 350,- EUR. Ferner übernehmen wir die
                                                                                                   Kosten für eine Übernachtung bis zu je 65,- EUR pro Person.
          -   der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und
          -   die Haustiere (Hunde und Katzen) weder von Ihnen noch von                         Fahrzeugverzollung und Fahrzeugverschrottung
              einem anderen berechtigten Insassen versorgt werden können.
                                                                                                d) Muss der Pkw nach einem Unfall im Ausland verzollt werden,
          Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.                                        helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfal-
                                                                                                   lenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und
          Fahrzeugabholung                                                                         sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihren Pkw verschrotten, um die
                                                                                                   Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungs-
                                                                                                   kosten.


                                                                                  4

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A.1.8.2   Bei Fahrzeugdiebstahl                                                                  Wir verpflichten uns, den Inhalt der Dokumente vertraulich zu be-
                                                                                                 handeln und nur in dem zur Erfüllung der Serviceleistung erforder-
          Fahrzeugunterstellung                                                                  lichen Umfang zu verwenden, sowie bei Beendigung des Vertrages
                                                                                                 die Kopien der Dokumente zu vernichten.
          a) Wir übernehmen die Kosten, für eine Fahrzeugunterstellung, wenn
             der gestohlene Pkw                                                       A.1.8.8    Reiserückrufservice

             - nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden wird und                         Ist infolge einer schweren Erkrankung, Verletzung oder Todes eines
             - bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung                       nahen Verwandten von Ihnen oder infolge einer erheblichen Schä-
               bzw. Verschrottung untergestellt werden muss.                                     digung Ihres Vermögens durch Dritte Ihr Rückruf von einer Auslands-
                                                                                                 reise erforderlich, sorgen wir für eine entsprechende Rundfunk-
          Wir übernehmen die Kosten höchstens für zwei Wochen.                                   meldung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.

          Mietwagen                                                                   A.1.9      Was ist nicht versichert?
          b) Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Mieten                    Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
             Sie ein Fahrzeug nach A.1.6.3 an, übernehmen wir die Kosten hier-
             für bis Ihr Pkw wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Wir zahlen        A.1.9.1    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich
             höchstens 350,- EUR. Ferner übernehmen wir die Kosten für eine                      herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens
             Übernachtung bis zu je 65,- EUR pro Person.                                         sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres
                                                                                                 Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
          Fahrzeugverzollung und Fahrzeugverschrottung
                                                                                                 Genehmigte Rennen
          c) Muss der Pkw nach dem Diebstahl im Ausland verzollt werden, hel-
             fen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden       A.1.9.2    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung
             Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger                       an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei
             Steuern. Lassen Sie Ihren Pkw verschrotten, um die Verzollung zu                    denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entste-
             vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.                                 hen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
                                                                                                 Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Ver-
A.1.8.3   Im Todesfall                                                                           letzung Ihrer Pflichten nach D.1.5 dar.

          Im Falle Ihres Todes oder des Todes einer mitversicherten Person auf                   Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Staatsgewalt
          einer Reise mit dem versicherten Pkw im Ausland, sorgen wir nach
          Abstimmung mit den Angehörigen                                              A.1.9.3    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben,
                                                                                                 Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsge-
          - für die Bestattung im Ausland oder                                                   walt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
          - für die Überführung nach Deutschland.
                                                                                                 Schäden durch Kernenergie
          Wir übernehmen hierfür die Kosten bis maximal 5.000,- EUR.
                                                                                      A.1.9.4    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
A.1.8.4   Bei Verlust, Defekt Ihres Fahrzeugschlüssels
                                                                                      A.1.10 Anrechnung ersparter Aufwendungen,
          Haben Sie auf einer Reise im Ausland Ihren Fahrzeugschlüssel                       Abtretung
          verloren bzw. im Pkw eingeschlossen oder ist der Fahrzeugschlüssel
          defekt, helfen wir Ihnen bei der Beschaffung eines Ersatzschlüssels         A.1.10.1   Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne
          bzw. der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort                          das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese
          und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 125,-                          von unserer Zahlung abziehen.
          EUR. Die Kosten für die Ersatzschlüssel werden nicht erstattet.
                                                                                      A.1.10.2   Ihren Anspruch auf Leistung können Sie vor der endgültigen Fest-
A.1.8.5   Bei benötigter ärztlicher Hilfe                                                        stellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten
                                                                                                 noch verpfänden.
          Erkranken Sie auf einer Reise im Ausland, informieren wir Sie auf
          Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen,
          soweit erforderlich, die Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt und             A.1.11 Verpflichtung Dritter
          dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus her. Die hierdurch ent-
          stehenden Kosten übernehmen wir.                                            A.1.11.1   Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines
                                                                                                 Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein
A.1.8.6   Bei benötigten Arzneimitteln/Sehhilfen                                                 zur Leistung oder Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unse-
                                                                                                 ren Leistungsverpflichtungen vor.
          Sind Sie auf einer Reise im Ausland zur Aufrechterhaltung oder
          Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf verschreibungspflichtige             A.1.11.2   Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst
          Arzneimittel dringend angewiesen, die an Ihrem Aufenthaltsort oder                     an uns, sind wir Ihnen gegenüber abweichend von A.1.11.1 zur
          in dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch keine                    Leistung verpflichtet.
          Ersatzpräparate gibt, vermitteln wir den Versand der Arzneimittel und
          übernehmen die hierdurch entstehenden reinen Versandkosten.

          Diese Bestimmungen gelten entsprechend für den Versand von Seh-
          hilfen (Brille, Kontaktlinsen), wenn diese verloren gegangen sind
          oder zerstört wurden.

A.1.8.7   Dokumentendepot

          Wir nehmen auf Ihren Wunsch Kopien von Reisedokumenten
          (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugpapiere)
          in Verwahrung. Kommen diese Dokumente auf einer Auslandsreise
          mit dem versicherten Pkw durch Diebstahl oder sonstigen Verlust ab-
          handen, stellen wir Ihnen die verwahrten Kopien zur Verfügung und
          übernehmen die Kosten des Versands.


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                           Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz


         Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren                          Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
         Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des
         Versicherungsscheins bei Ihnen. Der Kfz-Autoschutzbrief ist ein                  B.2.3   Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn
         rechtlich selbstständiger Vertrag.
                                                                                                  - wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und
B.1      Wann beginnt der Versicherungsschutz?                                                    - Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d.h.
                                                                                                    spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf von 14 Tagen
         Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Ver-                           nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt haben.
         sicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch
         nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten oder                         Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Dies gilt
         einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach                       nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
         C.1.2 und C.1.3.
                                                                                                  Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
B.2      Vorläufiger Versicherungsschutz
                                                                                          B.2.4   Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz je-
         Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestim-                          derzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von
         mungen vorläufigen Versicherungsschutz:                                                  zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.

         Beginn des vorläufigen Versicherungsschutzes                                             Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch
                                                                                                  Widerruf
B.2.1    Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt zu dem vereinbarten
         Zeitpunkt, frühestens ab Eingang Ihres Antrags bei uns.                          B.2.5   Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungs-
                                                                                                  vertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem
         Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungs-                               Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
         schutz
                                                                                                  Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
B.2.2    Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 gezahlt
         haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz                B.2.6   Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir
         über.                                                                                    Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.


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                                                                   Beitragszahlung

C.1      Zahlung des ersten oder einmaligenBeitrags                                               den rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Ko-
                                                                                                  sten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer
         Rechtzeitige Zahlung                                                                     Aufforderung zu zahlen.

C.1.1    Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Bei-                    C.2.3   Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungs-
         trag wird in 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins                               frist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Beträge noch nicht be-
         fällig, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche-                        zahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch
         rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Sie haben                                   zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu
         diesen Beitrag dann unverzüglich (d.h. spätestens innerhalb von                          vertreten haben.
         14 Tagen) zu zahlen.
                                                                                          C.2.4   Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der zweiwö-
         Nicht rechtzeitige Zahlung
                                                                                                  chigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit
C.1.2    Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig,                         sofortiger Wirkung kündigen. Mit Kündigung der Kfz-Haftpflichtver-
         haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei                               sicherung endet jedoch auch Ihre etwaig abgeschlossene Auto-
         denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu                        schutzbriefversicherung. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn
         vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu ver-                       Sie diese Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündi-
         treten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung des                          gung zahlen. Haben wir die Kündigung zusammen mit der Mahnung
         Beitrags.                                                                                ausgesprochen, wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb
                                                                                                  eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungs-
C.1.3    Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Bei-                           frist zahlen.
         trag nicht gezahlt ist. Ein Rücktritt von der Kfz-Haftpflichtversiche-
         rung führt auch zur Beendigung Ihrer etwaig abgeschlossenen Au-                          Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchi-
         toschutzbriefversicherung. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn                        gen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen
         Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt                        Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für
         können wir in der Autoschutzbriefversicherung von Ihnen eine Ge-                         Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
         schäftsgebühr verlangen. Diese berechnen wir anteilig für die Zeit
         vom Versicherungsbeginn bis zu unserer Rücktrittserklärung.                      C.3     Zahlungsperiode
                                                                                                  Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend der ver-
C.2      Zahlung des Folgebeitrags
                                                                                                  einbarten Zahlungsperiode bezahlen. Die Zahlungsperiode ist die
                                                                                                  Versicherungsperiode nach § 12 Versicherungsvertragsgesetz.
         Rechtzeitige Zahlung
                                                                                                  Welche Zahlungsperiode Sie mit uns vereinbart haben, können Sie
                                                                                                  Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
C.2.1    Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Bei-
         tragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
                                                                                                  Die Laufzeit des Vertrags, die sich von der Zahlungsperiode unter-
                                                                                                  scheiden kann, ist in Abschnitt G geregelt.
         Nicht rechtzeitige Zahlung

C.2.2    Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf,


                                                                                      6

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         Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs und Folgen einer Pflichtverletzung


D.1      Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des                                            Nicht genehmigte Rennen
         Fahrzeugs?                                                                     D.1.5   Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet wer-
                                                                                                den, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
         Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck
                                                                                                kommt (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahr-
D.1.1    Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angege-                           ten.
         ben Zweck verwendet werden.                                                            Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind gemäß A.1.9.2 aus-
                                                                                                geschlossen.
         Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
                                                                                                Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
D.1.2    Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht
         werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und               D.1.6   Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes
         Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen                           Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn
         Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wis-                        das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Außerdem
         sentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberech-                            dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von
         tigten Fahrer gebraucht wird.                                                          einem Fahrer benutzen lassen, wenn das Wechselkennzeichen
                                                                                                vollständig angebracht ist.
         Fahren nur mit Fahrerlaubnis

D.1.3    Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen                    D.2     Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflich-
         Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis be-                        ten?
         nutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das
         Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die                         Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
         erforderliche Fahrerlaubnis hat.
                                                                                        D.2.1   Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflichten, ha-
         Alkohol und andere berauschende Mittel                                                 ben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflich-ten
                                                                                                grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der
D.1.4    Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alko-                   Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kür-
         holische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage                    zen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrläs-sig
         ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter                    verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
         oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer
         fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berau-              D.2.2   Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit
         schende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.                   die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls
                                                                                                noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies
                                                                                                gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.


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                      Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer Pflichtverletzung

E.1      Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?                                             Schadenminderungspflicht

         Anzeigepflicht                                                                 E.1.4   Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach
                                                                                                Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu
E.1.1    Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Lei-                    sorgen.
         stung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.
                                                                                                Einholen unserer Weisung
E.1.2    Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Be-
         hörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie ver-                   E.1.5   Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen müssen Sie unse-
         pflichtet, uns dies und den Fortgang des Verfahrens (z. B. Straf-                      re Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten, und
         befehl, Bußgeldbescheid) unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch                      befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist.
         wenn Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben.
                                                                                                Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht
         Aufklärungspflicht
                                                                                        E.1.6   Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über die Ursache
E.1.3    Sie müssen alles zu tun, was zur Aufklärung des Versicherungs-                         und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungs-
         falls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie                   pflicht gestatten. Außerdem müssen Sie Originalbelege zum Nach-
         müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten:                                 weis der Schadenhöhe vorlegen und die behandelnden Ärzte im
                                                                                                Rahmen von § 213 Versicherungsvertragsgesetz von der Schwei-
         - Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich                        gepflicht entbinden.
           erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei ge-
           setzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht).                 E.2     Welche Folgen hat eine Verletzung dieser
         - Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadener-                             Pflichten?
           eignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leis-
           tungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir                         Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
           können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten.
         - Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit es Ih-                E.2.1   Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1 geregelten Pflichten, ha-
           nen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen.                        ben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten
         - Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderli-                        grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der
           chen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist.                           Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kür-
         - Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Scha-                             zen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig
                                                                                                verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
           denereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen,
           soweit es Ihnen zumutbar ist.


                                                                                7

[Seite 9]
E.2.2     Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie
          nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung
          des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang
          unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie
          die Pflicht arglistig verletzen.


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                                                                                 F
                                  Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen


          Pflichten mitversicherter Personen                                                     Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Per-
                                                                                                 sonen
F.1       Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflich-
          ten sinngemäße Anwendung.                                                      F.3     Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei,
                                                                                                 so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen.
          Ausübung der Rechte

F.2       Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus dem
          Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu.


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                                                                                 G
        Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall


G.1       Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?                                              Kündigung nach einem Schadenereignis

          Vertragsdauer                                                                  G.2.3   Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Ver-
                                                                                                 trag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats
G.1.1     Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungs-                       nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zu-
          schein.                                                                                gehen.
          Automatische Verlängerung
                                                                                         G.2.4   Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem
                                                                                                 späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags,
G.1.2     Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen,
          verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn                       wirksam werden soll.
          nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen.
                                                                                                 Kündigung bei einer Veräußerung oder Zwangsversteigerung
          Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Ver-                    des Fahrzeugs
          trags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden
          Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag beginnen                    G.2.5   Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht
          zu lassen.                                                                             der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Er-
                                                                                                 werber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem
          Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr                                           Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Ver-
                                                                                                 sicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kennt-
G.1.3     Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart,                   nis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger
          endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es                          Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.
          einer Kündigung bedarf.
                                                                                         G.2.6   Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab
          Beitragsberechnung für kurzfristige Verträge                                           und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestäti-
                                                                                                 gung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen
G.1.4     Für kurzfristige Verträge berechnen wir für den beantragten Zeit-                      Vertrages. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versiche-
          raum für jeden angefangenen Monat 15% des Jahresbeitrags,                              rung wirksam.
          höchstens jedoch den Jahresbeitrag.
                                                                                                 Kündigung bei Beitragserhöhung
G.2       Wann und aus welchem Anlass können Sie den
          Versicherungsvertrag kündigen?                                                 G.2.7   Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach I.1
                                                                                                 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
          Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres                                           Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die
                                                                                                 Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt,
G.2.1     Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kün-                         zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir teilen
          digen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens ei-                      Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirk-
          nen Monat vor Ablauf zugeht.                                                           samwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.

          Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes                                        Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs

G.2.2     Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kün-             G.2.8   Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs nach J und
          digen. Die Kündigung wird sofort mit ihrem Zugang bei uns wirk-                        erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10%, können Sie den
          sam.                                                                                   Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung
                                                                                                 ohne Einhaltung einer Frist kündigen.


                                                                                     8

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G.3     Wann und aus welchem Anlass können wir den                                 G.4.2   Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlas-
        Versicherungsvertrag kündigen?                                                     ses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung für
                                                                                           das Fahrzeug zu kündigen.
        Kündigung zum Ablauf
                                                                                   G.4.3   Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen
G.3.1   Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kün-                     Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte
        digen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens                    Kfz-Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen Sie uns innerhalb
        einen Monat vor Ablauf zugeht.                                                     von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass
                                                                                           Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstan-
        Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes                                    den sind. Entsprechend haben wir das Recht, die gesamte Kfz-Ver-
                                                                                           sicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag
G.3.2   Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu                      kündigen.
        kündigen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach
        ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.                                            G.4.4   Kündigen Sie oder wir nur den Autoschutzbrief, gelten G.4.2
                                                                                           und G.4.3 nicht.
        Kündigung nach einem Schadenereignis
                                                                                   G.4.5   G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende Anwendung, wenn in einem
G.3.3   Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Ver-                     Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind.
        trag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats
        nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zu-               G.5     Form und Zugang der Kündigung
        gehen.
                                                                                           Eine Kündigung muss in Textform erfolgen und ist nur wirksam,
        Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen                      wenn Sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht.
        wirksam.
                                                                                   G.6     Beitragsabrechnung nach Kündigung
        Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
                                                                                           Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns
G.3.4   Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und                     der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag an-
        Zinsen trotz unserer Zahlungsaufforderung nach C.2.2 nicht inner-                  teilig zu.
        halb der zweiwöchigen Frist gezahlt, können wir den Vertrag mit
        sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam,              G.7     Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu
        wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der
                                                                                           beachten?
        Kündigung zahlen (siehe auch C.2.4).
                                                                                           Übergang der Versicherung auf den Erwerber
        Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des
        Fahrzeugs                                                                  G.7.1   Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwer-
                                                                                           ber über. Dies gilt nicht für die Kfz-Unfallversicherung.
G.3.5   Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs nach
        D verletzt, können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von             G.7.2   Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den
        der Pflichtverletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag mit so-                  Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des
        fortiger Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen,                   Vertrags verlangen würden, anzupassen. Der neue Beitrag gilt ab
        dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt               dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt.
        haben.
                                                                                   G.7.3   Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir entweder
        Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs                                  von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.

                                                                                           Anzeige der Veräußerung
G.3.6   Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach J, kön-
        nen wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Können Sie            G.7.4   Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des
        nachweisen, dass die Änderung weder auf Vorsatz noch auf grober                    Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung,
        Fahrlässigkeit beruht, wird die Kündigung nach Ablauf von einem                    droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertrags-
        Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.                                         gesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.

        Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des                             Kündigung des Vertrages
        Fahrzeugs
                                                                                   G.7.5   Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und
G.3.7   Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach                        G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir
        G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die                      den Beitrag nur von Ihnen verlangen.
        Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszuspre-
                                                                                           Zwangsversteigerung
        chen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung
        Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach
                                                                                   G.7.6   Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind entsprechend anzuwenden,
        ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.                                                wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.

G.4     Kündigung einzelner Versicherungsarten                                     G.8     Wagniswegfall
                                                                                           (z. B. durch Fahrzeugverschrottung)
G.4.1   Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutzbrief- und Kfz-Unfallversi-
                                                                                           Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht uns der Beitrag
        cherung sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kün-
                                                                                           bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wagniswegfall Kenntnis
        digung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen anderer
                                                                                           erlangen.
        nicht. Die Autoschutzbriefversicherung endet jedoch mit Beendi-
        gung der Kfz-Haftpflichtversicherung, ohne dass es einer Kündi-
        gung bedarf.


                                                                               9

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 Stand 01.04.2017
                                                                              H
               Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten
                           Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Wechselkennzeichen


H.1      Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?                             H.2.2   Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach
                                                                                          H.1.4 und H.1.5.
         Ruheversicherung
                                                                                  H.2.3   Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den
H.1.1    Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu               Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden
         einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch                  Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutz-
         der Vertrag nicht beendet.                                                       brief Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten

                                                                                          - im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder
H.1.2    Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über,
         wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt.                 - wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Ab-
         Dies gilt nicht, wenn die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wo-                 gasuntersuchung
         chen beträgt oder Sie die uneingeschränkte Fortführung des bishe-
         rigen Versicherungsschutzes verlangen.                                           durchgeführt werden.

H.1.3    Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht bei Verträgen mit       H.3     Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
         ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
                                                                                          Umfang des Versicherungsschutzes
         Umfang der Ruheversicherung
                                                                                  H.3.1   Beim Autoschutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulas-
H.1.4    Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen wäh-                  sungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für
         rend der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Ver-                      Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzei-
         sicherungsschutz.                                                                chen geführt werden muss.

         Der Ruheversicherungsschutz umfasst                                              Was sind Zulassungsfahrten?

         - die Kfz-Haftpflichtversicherung,                                       H.3.2   Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem
         - die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt                  Zulassungsverfahren stehen. Dies sind:
           der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversiche-
           rung bestand.                                                                  - Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelpla-
                                                                                            kette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung
         Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung                                            oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulas-
                                                                                            sungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestem-
H.1.5    Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet,                      pelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein
         das Fahrzeug                                                                       solches erteilt hat.
                                                                                          - Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher
         - in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage)                    zugeteilten Kennzeichen bis zu Ablauf des Tages der Außerbe-
           oder                                                                             triebsetzung des Fahrzeugs.
         - auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke,
           Mauer umschlossen)                                                     H.4     Welche Besonderheiten gelten bei
                                                                                          Kurzzeitkennzeichen?
         nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug au-
         ßerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verlet-zen                  Für Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen
         Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.2                  Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt zugelassen
         leistungsfrei.                                                                   sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz bis zu
                                                                                          dem auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Gültigkeits-
         Wiederanmeldung                                                                  datum. Die Autoschutzbrief-, Kfz-Unfall- und die Kfz-Umweltscha-
                                                                                          densversicherung wird für Kurzzeitkennzeichen nicht angeboten.
H.1.6    Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Au-
         ßerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz           H.5     Welche Besonderheiten gelten bei
         wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie uns un-
         verzüglich mitzuteilen.                                                          Wechselkennzeichen?

         Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
                                                                                  H.5.1   Für Fahrzeuge, die mit einem Wechselkennzeichen zugelassen sind,
H.1.7    Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Mo-                     gewähren wir den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz, wenn
         nate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, ohne dass es                    das Fahrzeug auf öffentlichen Plätzen und Wegen mit dem vollständi-
         einer Kündigung bedarf.                                                          gen Kennzeichen versehen ist.

H.1.8    Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversi-             H.5.2   Ist das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig mit dem Wechselkenn-
         cherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versi-                  zeichen versehen, besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Ver-
         cherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen                 sicherungsvertrages, sofern das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B.
         und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzu-                    einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstell-
         fordern.                                                                         platz (z. B. einem geschlossenen Hofraum) abgestellt ist.

H.2      Welche Besonderheiten gelten bei
         Saisonkennzeichen?
H.2.1    Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind,
         gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des
         auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).


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                                 Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen


I.1      Tarifänderung                                                                  I.2   Kündigungsrecht
         Bei Erhöhung des sich aus dem Tarif ergebenden Beitrags sind                         Führt eine Änderung nach I.1 zu einer Beitragserhöhung, so haben
         wir berechtigt, mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres den                      Sie nach G.2.7 ein Kündigungsrecht.
         Beitrag zu Ihrem Vertrag bis zur Höhe des neuen Tarifbeitrags an-
         zuheben.

         Vermindert sich der Tarifbeitrag, sind wir verpflichtet, mit Beginn
         des nächsten Versicherungsjahres den Beitrag zu Ihrem Vertrag
         auf die Höhe des neuen Tarifbeitrags zu senken.


  Stand 01.04.2017
                                                                                J
                   Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands


         Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und                          Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6
         Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei                          kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen.
         der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten zie-
         hendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere                           Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10%, haben Sie ein Kündi-
         Wagnis maßgeblich ist.                                                               gungsrecht nach G.2.8.


  Stand 01.04.2017

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         - Entfällt -


                                                                               11
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